der 42. Sitzung vom 17. Dezember 2009 della seduta n. 42 del 17

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der 42. Sitzung vom 17. Dezember 2009 della seduta n. 42 del 17
der 42. Sitzung vom 17. Dezember 2009
della seduta n. 42 del 17 dicembre 2009
SÜDTIROLER LANDTAG
CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA
DI BOLZANO
SITZUNG 42. SEDUTA
17.12.2009
INHALTSVERZEICHNIS
INDICE
Landesgesetzentwurf Nr. 49/09: "Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das
Finanzjahr 2010 und für den Dreijahreszeitraum
2010-2012 (Finanzgesetz 2010)" und
Disegno di legge provinciale n. 49/09: "Disposizioni per la formazione del bilancio di previsione per l’anno finanziario 2010 e per il triennio 2010-2012 (legge finanziaria 2010)" e
Landesgesetzentwurf Nr. 50/09: "Haushaltsvoranschlag der autonomen Provinz Bozen für das
Finanzjahr 2010 und Dreijahreshaushalt 20102012" – (Fortsetzung). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 1
Disegno di legge provinciale n. 50/09: "Bilancio di previsione della provincia autonoma di
Bolzano per l’anno finanziario 2010 e per il
triennio 2010-2012" – (continuazione). . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 1
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr, 1, eingebracht von den Abgeordneten Pöder und Artioli,
betreffend Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für nicht berufstätige Mütter/Väter
bzw. Hausfrauen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 2
Ordine del giorno n. 1, presentato dai consiglieri Pöder e Artioli, riguardante incentivi per
attività di formazione continua a favore di madri/padri senza attività lavorativa ovvero casalinghe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 2
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 3, eingebracht von den Abgeordneten Pöder und Artioli,
betreffend Mittel für die Verbraucherarbeit –
Verbraucherzentrale. . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 3
Ordine del giorno n. 3, presentato dai consiglieri Pöder e Artioli, riguardante mezzi per attività a favore dei consumatori – Centro tutela
consumatori utenti. . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 3
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 4, eingebracht von den Abgeordneten Egger, Mair,
Stocker Sigmar, Leitner und Tinkhauser, betreffend: "Keine Kürzung des Landesbeitrages an
die Verbraucherzentrale Südtirol". . . . . . Seite 4
Ordine del giorno n. 4, presentato dai consiglieri Egger, Mair, Stocker Sigmar, Leitner e
Tinkhauser, concernente: "Non va ridotto il
contributo provinciale al Centro tutela consumatori utenti dell’Alto Adige". . . . . . . . .pag. 4
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 5, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair und Stocker Sigmar, betreffend "Wasser – das große Geschäft durch Privatisierung? Südtiroler Trinkwasser in Südtiroler
Hand!". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 8
Ordine del giorno n. 5, presentato dai consiglieri Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair e
Stocker Sigmar, concernente: "Acqua – il grande affare della privatizzazione? L’acqua dell’Alto Adige deve restare in mano altoatesina!". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 8
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 30, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba und
Heiss, betreffend : "Wasser ist ein öffentliches
Gut". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 11
Ordine del giorno n. 30, presentato dai consiglieri Dello Sbarba e Heiss, riguardante:
"L’acqua è un bene pubblico". . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 11
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 7, eingebracht von den Abgeordneten Mair, Tinkhauser,
Egger, Leitner und Stocker Sigmar, betreffend
Stopp den überhöhten Parkgebühren am Bozner
Krankenhaus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 24
Ordine del giorno n. 7, presentato dai consiglieri Mair, Tinkhauser, Egger, Leitner e
Stocker Sigmar, concernente lo stop al caro tariffe del parcheggio dell’ospedale di Bolzano. .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 24
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 8, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Egger,
Mair, Stocker Sigmar und Tinkhauser, betreffend "Gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - Mütterpension". . . . . . Seite 33
Ordine del giorno n. 8, presentato dai consiglieri Leitner, Egger, Mair, Stocker Sigmar e
Tinkhauser, concernente "Giusta considerazione del tempo dedicato all’educazione dei figli –
pensione per le madri". . . . . . . . . . . . . . pag. 33
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 9, eingebracht von den Abgeordneten Pöder und Artioli,
betreffend die Abschaffung der Baukostenabgabe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 40
Ordine del giorno n. 9, presentato dai consiglieri Pöder e Artioli, riguardante l’abolizione
del contributo sul costo di costruzione. . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 40
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 11, eingebracht von den Abgeordneten Klotz und Knoll,
betreffend die Verletzung der Sprachbestimmungen bei Polizei- und Finanzkontrollen. . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seiten 46 u. 61
Ordine del giorno n. 11, presentato dai consiglieri Klotz e Knoll, riguardante la violazione
delle norme sull’uso della lingua nel caso di
controlli della Polizia e della Guardia di Finanza. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pagg. 46 e 61
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 12, eingebracht von den Abgeordneten Artioli und Pöder,
betreffend die Wiedereinführung der abgeschaffenen Feiertage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 55
Ordine del giorno n. 12, presentato dai consiglieri Artioli e Pöder, riguardante il ripristino
di festività abolite. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 55
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 15, eingebracht von den Abgeordneten Artioli und Pöder,
betreffend "Förderung und Unterstützung der
alleinerziehenden Frauen und der Familien, die
bis zum 5. Lebensjahr ihrer Kinder auf die Betreuung durch Kinderkrippen oder Tagesmütter
und Kindergärten verzichten". . . . . . . . .Seite 63
Ordine del giorno n. 15, presentato dai consiglieri Artioli e Pöder, concernente "incentivare
e sostenere le donne sole con figli e le famiglie
che decidono di rinunciare al nido o a Tagesmütter e alla scuola materna fino al quinto anno di vita dei propri figli". . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 63
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 16, eingebracht von den Abgeordneten Artioli und Pöder,
betreffend die Kruzifixe in den öffentlichen Gebäuden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 66
Ordine del giorno n. 16, presentato dai consiglieri Artioli e Pöder, concernente i crocifissi
in edifici pubblici. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 66
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 20, eingebracht von den Abgeordneten Urzì und Vezzali,
betreffend das Kreuz. . . . . . . . . . . . . . . .Seite 67
Ordine del giorno n. 20, presentato dai consiglieri Urzì e Vazzali, concernente il crocifisso.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 67
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 17, eingebracht von den Abgeordneten Egger, Leitner,
Mair, Tinkhauser und Stocker Sigmar, betreffend "Gerechtigkeit und Entbürokratisierung". .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 72
Ordine del giorno n. 17, presentato dai consiglieri Egger, Leitner, Mair, Tinkhauser e
Stocker Sigmar, concernente "giustizia e meno
burocrazia". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 72
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 21, eingebracht von den Abgeordneten Heiss, Dello
Sbarba und Tinkhauser, betreffend "Wichtige
Chance für die Sonnenburg nützen: Überprüfung der Tobl- anstatt der Klosterwald-Variante". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 76
Ordine del giorno n. 21, presentato dai consiglieri Heiss, Dello Sbarba e Tinkhauser, concernente "un’importante occasione per Castel
Badia: considerare la variante Tobl invece della variante Bosco del Convento". . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 76
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 22, eingebracht von den Abgeordneten Tinkhauser, Mair,
Leitner, Stocker Sigmar und Egger, betreffend
die Verbindlichkeit von zugesagten Aufträgen
für die Wirtschaft im Dringlichkeitswege. . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 82
Ordine del giorno n. 22, presentato dai consiglieri Tinkhauser, Mair, Leitner, Stocker
Sigmar e Egger, concernente il settore economico: obbligatorietà dei contratti affidati con
procedura d’urgenza. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 82
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 24, eingebracht von den Abgeordneten Tinkhauser, Mair,
Egger, Leitner und Stocker Sigmar, betreffend
die Invalidenrente. . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 85
Ordine del giorno n. 24, presentato dai consiglieri Tinkhauser, Mair, Egger, Leitner e
Stocker Sigmar, concernente le pensioni di invalidità. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 85
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 25, eingebracht von den Abgeordneten Stocker Martha
und Pichler Rolle, betreffend die Erteilung eines
Ressort-Direktionsauftrages auch an AmtsdirektorInnen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 87
Ordine del giorno n. 25, presentato dai consiglieri Stocker Martha e Pichler Rolle, riguardante il conferimento della nomina a direttore/direttrice di dipartimento. . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 87
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 27, eingebracht von den Abgeordneten Urzì und Vezzali,
betreffend die Bahnverbindungen von und nach
Rom. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 89
Ordine del giorno n. 27, presentato dai consiglieri Urzì e Vezzali, concernente i collegamenti ferroviari con Roma. . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 89
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 28, eingebracht von den Abgeordneten Urzì und Vezzali,
betreffend die Sicherstellung der Sozialdienstleistungen in Bozen. . . . . . . . . . . . . . . . Seite 91
Ordine del giorno n. 28, presentato dai consiglieri Urzì e Vezzali, concernente "garantire i
servizi sociali a Bolzano". . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 91
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 29, eingebracht von den Abgeordneten Heiss und Dello
Sbarba, betreffend "Kampf dem Biker-Terror:
Neuer Lärmschutz auf Südtirols Bergstraßen!". .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 93
Ordine del giorno n. 29, presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba, riguardante "lotta
ai centauri: sulle strade di montagna dell’Alto
Adige serve una nuova tutela dell’inquinamento acustico!". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 93
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 31, eingebracht von den Abgeordneten Stirner Brantsch
und Hochgruber Kuenzer, betreffend die Fortbildung in allen Schulsprengeln. . . . . .Seite 101
Ordine del giorno n. 31, presentato dalle consigliere Stirner Brantsch e Hochgruber Kuenzer,
concernente l’aggiornamento in tutti gli istituti
comprensivi. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 101
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 32, eingebracht von den Abgeordneten Stirner Brantsch
und Hochgruber Kuenzer, betreffend die Kinder
mit Lernschwierigkeiten. . . . . . . . . . . .Seite 108
Ordine del giorno n. 32, presentato dalle consigliere Stirner Brantsch e Hochgruber Kuenzer,
concernente i bambini con difficoltà di apprendimento. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 108
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 35, eingebracht von den Abgeordneten Vezzali und Urzì,
betreffend die Zöliakie: Aufklärung und Sensibilisierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 112
Ordine del giorno n. 35, presentato dai consiglieri Vezzali e Urzì, concernente l’adeguamento e la sensibilizzazione in materia di morbo celiaco. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 112
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 37, eingebracht von den Abgeordneten Knoll und Klotz,
betreffend die Sprache im Handel. . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 121
Ordine del giorno n. 37, presentato dai consiglieri Knoll e Klotz, concernente le lingue nel
commercio. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 121
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 39, eingebracht von den Abgeordneten Klotz und Knoll,
betreffend die Anfechtung der Wiedereinführung der faschistischen Dekrete zur Toponomastik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seiten 127 u. 175
Ordine del giorno n. 39, presentato dai consiglieri Klotz e Knoll, riguardante l’impugnazione del ripristino dei decreti fascisti sulla toponomastica. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pagg. 127 e 175
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 42, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair und Stocker Sigmar, betreffend die Abschaffung und Wiedereinführung faschistischer Dekrete – anachronistisch und gegen europäische Werteordnung. . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seiten 128 u. 175
Ordine del giorno n. 42, presentato dai consiglieri Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair e
Stocker Sigmar, riguardante l’abolizione e il
ripristino di decreti fascisti – anacronistico e
contro i valori europei. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
......................................
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pagg. 128 e 175
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 40, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair und Stocker Sigmar, betreffend "Postzustellung gefährdet – Land soll
Druck auf Rom erhöhen". . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seiten 141 u. 175
Ordine del giorno n. 40, presentato dai consiglieri Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair e
Stocker Sigmar, riguardante: "in forse la consegna della posta – la Provincia deve aumentare le pressioni su Roma". . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pagg. 141 e 175
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 43, eingebracht vom Abgeordneten Minniti, betreffend
die Bekämpfung der Leukämien und anderer
hämatologischer Erkrankungen. . . . . . Seite 145
Ordine del giorno n. 43, presentato dal consigliere Minniti, riguardante la lotta alle leucemie e altre malattie ematologiche. . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 145
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 41, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair und Stocker Sigmar, betreffend die Verankerung der Schutzmachtfunktion
Österreichs zu Südtirol in der österreichischen
Bundesverfassung. . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 159
Ordine del giorno n. 41, presentato dai consiglieri Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair e
Stocker Sigmar, riguardante l’ancoraggio nella
Costituzione austriaca della funzione dell’Austria come potenza tutrice dell’Alto Adige.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 159
Nr. 42 – 17.12.2009
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
Dr. DIETER STEGER
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
UHR 10.05 ORE
(Namensaufruf - Appello nominale)
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist eröffnet.
Ich ersuche um die Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung.
STIRNER BRANTSCH (Sekretär - SVP): (Verliest das Sitzungsprotokoll
- legge il processo verbale)
PRÄSIDENT: Wenn keine Einwände erhoben werden, so gilt das Protokoll
als genehmigt.
Für die heutige Sitzung hat sich Landesrat Berger (vorm.) entschuldigt.
Punkt 132 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 49/09: "Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 2010 und für den Dreijahreszeitraum 2010-2012 (Finanzgesetz 2010)" und
Punkt 133 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 50/09: "Haushaltsvoranschlag der autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2010 und Dreijahreshaushalt 2010-2012" - (Fortsetzung).
Punto 132) dell'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 49/09:
"Disposizioni per la formazione del bilancio di previsione per l'anno finanziario
2010 e per il triennio 2010-2012 (legge finanziaria 2010)" e
punto 133) dell'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 50/09:
"Bilancio di previsione della provincia autonoma di Bolzano per l'anno finanziario 2010 e per il triennio 2010-2012" - (continuazione).
PRESIDENZA DEL VICEPRESIDENTE:
MAURO MINNITI
VORSITZ DES VIZEPRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: Iniziamo con la trattazione degli ordini del giorno presentati dai consiglieri/dalle consigliere ai sensi dell’articolo 92 del regolamento interno.
-2-
Ordine del giorno n. 1, presentato dai consiglieri Pöder e Artioli, riguardante incentivi per attività di formazione continua a favore di madri/padri senza attività lavorativa ovvero casalinghe.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 1, eingebracht von den Abgeordneten Pöder und Artioli, betreffend Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für nicht
berufstätige Mütter/Väter bzw. Hausfrauen.
Per l'aggiornamento professionale l'amministrazione provinciale eroga
contributi a singole persone ai sensi delle leggi statali n. 53/2000 e n.
236/1993.
Secondo i relativi criteri possono fare domanda persone che hanno un
rapporto di lavoro dipendente o assimilato a lavoro dipendente.
Sono per esempio esclusi genitori – di solito donne – che terminano il
loro rapporto lavorativo per dedicarsi alcuni anni a crescere i figli.
Poiché queste persone non vengono iscritte alle liste di disoccupazione né hanno un rapporto lavorativo assimilato a lavoro dipendente,
le loro domande vengono respinte.
Ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
delibera quanto segue:
1. Si incarica la Giunta provinciale di creare un'opportunità per erogare incentivi ad personam per attività di formazione continua o formazione professionale per genitori senza attività lavorativa ovvero non
iscritti alle liste di mobilità o disoccupazione che si dedicano alcuni
anni a crescere i figli.
2. Le relative misure devono, per quanto possibile, orientarsi sulla
base dei contributi attualmente erogati a singole persone ai sensi
delle leggi statali n. 53/2000 e n. 236/1993.
---------Hinsichtlich der beruflichen Weiterbildung werden über die Landesverwaltung Beiträge an Einzelpersonen im Sinne der Staatsgesetze
Nr. 53/2000 und Nr. 236/1993 ausbezahlt.
Laut Kriterien können Personen, die in einem abhängigen oder arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis stehen, ansuchen.
Ausgeschlossen sind in diesem Falle zum Beispiel Eltern – in der Regel Frauen – die ihr Arbeitsverhältnis beenden, um sich einige Jahre
der Kindererziehung zu widmen.
Nachdem diese weder in die Arbeitslosenlisten eingetragen sind, noch
in einem arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis stehen, werden entsprechende Gesuche abgelehnt.
Dies vorausgeschickt,
beschließt
DER SÜDTIROLER LANDTAG:
1. Die Landesregierung wird beauftragt, eine Möglichkeit zu schaffen,
um personenbezogene Förderungen für berufliche Weiterbildungsoder Ausbildungsmaßnahmen für nicht berufstätige bzw. nicht in die
Mobilitäts- oder Arbeitslosenlisten eingetragene Eltern, die sich einige
Jahre der Kindererziehung widmen, auszahlen zu können.
-3-
2. Die entsprechenden Maßnahmen sollen sich nach Möglichkeit an
den Beiträgen orientieren, die derzeit für Einzelpersonen im Sinne der
Staatsgesetze Nr. 53/2000 und Nr. 236/1993 ausbezahlt werden.
La parola al consigliere Pöder per l'illustrazione.
PÖDER (UFS): In der Prämisse steht ganz klar, um was es geht. Im Prinzip
ist es ganz einfach zu erklären. Das Land bezahlt auch Einzelpersonen Beiträge für
Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage eines entsprechenden Staatsgesetzes.
Vorgesehen sind dabei nur Personen, die berufstätig oder in Arbeitslosenlisten eingetragen sind. Wer nicht berufstätig ist bzw. nicht in einem Angestelltenverhältnis steht,
sondern unter anderem als Hausfrau tätig ist, fällt nicht in diese Kategorie und kann
somit nicht berücksichtigt werden. Dieser Antrag soll die Landesregierung beauftragen, nach Möglichkeiten zu suchen und – wir wissen, dass wir das Staatsgesetz nicht
ändern können – eine personenbezogene Weiterbildungsmaßnahme für die betreffende
Kategorie, nämlich für jene, die nicht in den Mobilitäts- oder Arbeitslosenlisten eingetragen oder nicht berufstätig sind und zum Beispiel eine Kindererziehungsarbeit leisten
und Hausfrauen sind, einzuführen.
PRESIDENTE: Qualcuno chiede la parola? Nessuno. Metto in votazione
l'ordine del giorno n. 1: approvato a maggioranza con 2 astensioni e i restanti voti favorevoli.
L'ordine del giorno n. 2 è stato ritirato.
Gli ordini del giorno n. 3 e 4 vengono esaminati congiuntamente ai sensi dell'articolo 117 del regolamento interno.
Ordine del giorno n. 3, presentato dai consiglieri Pöder e Artioli, riguardante mezzi per attività a favore dei consumatori – Centro tutela consumatori utenti.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 3, eingebracht von den Abgeordneten Pöder und Artioli, betreffend Mittel für die Verbraucherarbeit – Verbraucherzentrale.
Da molti anni l'attività vasta e articolata per la tutela dei consumatori è
molto apprezzata da tutta la popolazione altoatesina.
Il Centro tutela consumatori utenti dell'Alto Adige informa i cittadini e
l'opinione pubblica sui loro diritti nei settori più svariati.
Il Centro consiglia e interviene quando i consumatori chiedono consigli o quando i diritti dei consumatori sono messi in pericolo.
L'attività di consulenza del Centro non può essere ridotta a causa dei
tagli dei fondi pubblici destinati alle attività a favore dei consumatori o
non deve succedere che a seguito della riduzione dei fondi pubblici
per questo servizio importante per e al cittadino, i cittadini e le famiglie
alla ricerca di consigli e assistenza debbano assumersi costi maggiori.
-4-
Ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
delibera quanto segue:
Il Consiglio provinciale si dichiara a favore del mantenimento dei fondi
destinati dal bilancio provinciale al Centro tutela consumatori utenti e
incarica la Giunta provinciale di provvedere per il 2010 a uno stanziamento almeno equivalente ai fondi concessi fino ad oggi.
----------Die umfangreiche Tätigkeit der Südtiroler Verbraucherschützer findet
seit Jahren viel Anklang und Beifall von den BürgerInnen.
Die Verbraucherzentrale Südtirol informiert die Bürger und die Öffentlichkeit über ihre Rechte in den verschiedensten Bereichen.
Die Verbraucherzentrale berät und interveniert, wenn Konsumenten
um Rat fragen oder wenn die Rechte von Verbrauchern in Gefahr
sind.
Die Beratungstätigkeit der Verbraucherzentrale darf nicht durch die
Kürzung der öffentlichen Mittel für die Verbraucherarbeit beeinträchtigt
werden bzw. es darf nicht soweit kommen, dass durch die Kürzung
öffentlicher Mittel in diesem wichtigen Dienst am und für die Bürger,
die Rat suchenden Bürger und Familien höhere Kosten für die Beratung tragen müssen.
Dies vorausgeschickt,
beschließt
DER SÜDTIROLER LANDTAG:
Der Landtag spricht sich für die Beibehaltung der bislang aus dem
Landeshaushalt bezahlten Mittel für die Verbraucherzentrale aus und
beauftragt die Landesregierung, auch für das Jahr 2010 mindestens
die bislang gewährten Mittel bereitzustellen.
Ordine del giorno n. 4, presentato dai consiglieri Egger, Mair, Stocker
Sigmar, Leitner e Tinkhauser, concernente: "Non va ridotto il contributo provinciale al
Centro tutela consumatori utenti dell’Alto Adige".
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 4, eingebracht von den Abgeordneten Egger, Mair, Stocker Sigmar, Leitner und Tinkhauser, betreffend: "Keine Kürzung
des Landesbeitrages an die Verbraucherzentrale Südtirol".
Con la legge provinciale 20 maggio 1992, n. 15 ("Iniziative della Provincia in materia di difesa dei consumatori e utenti") la tutela del consumatore in Alto Adige è stata debitamente rivalutata oltre che maggiormente riconosciuta in termini giuridici.
Da più di 15 anni il Centro altoatesino svolge un'attività preziosa e insostituibile nel settore della tutela del consumatore. Sono numerose le
sue iniziative e pubblicazioni, e tra le sue competenze c'è anche la
composizione delle controversie. Ormai ogni anno si rivolgono a questa istituzione circa 45.000 cittadini e cittadine.
Stupisce quindi che proprio in tempi di crisi e di perdita generalizzata
del potere di acquisto, la consulta competente abbia recentemente
deciso una riduzione del 9% circa dei mezzi provinciali destinati al
-5-
Centro (2009: contributo provinciale di 450.000 euro; proposta della
consulta provinciale per la tutela dei consumatori e utenti per il 2010:
408.000 euro).
Non è sensato prevedere una riduzione dei mezzi finanziari destinati
al Centro tutela consumatori, anche perché ciò contraddice le dichiarazioni della Giunta provinciale, secondo cui nel prossimo bilancio non
ci saranno tagli nel settore sociale e sanitario.
Ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale
a non ridurre il contributo provinciale al Centro tutela consumatori
utenti nell'esercizio finanziario 2010.
---------Mit L.G. vom 20.5.1992, Nr. 15 ("Initiativen des Landes im Bereich
des Verbraucherschutzes"), erfuhr der Schutz der Verbraucher in
Südtirol eine notwendige Aufwertung und auch eine vermehrte rechtliche Anerkennung.
Seit über fünfzehn Jahren leistet nunmehr die Verbraucherzentrale
Südtirol (VZS) eine wertvolle, unverzichtbare Arbeit auf dem Gebiete
des Verbraucherschutzes. Dies durch zahlreiche Initiativen und Veröffentlichungen. Zudem fällt auch die Schlichtung von Streitfällen in
die Zuständigkeit der Einrichtung. Jährlich nehmen mittlerweile ca.
45.000 Bürgerinnen und Bürger die vielfältigen Dienste der Einrichtung in Anspruch.
Gerade in Zeiten der Krise und des allgemeinen Kaufkraftverlustes
verwundert es ganz besonders, dass der zuständige Landesbeirat
kürzlich eine Kürzung der Landesmittel für die VZS im Ausmaß von
ca. 9 % beschlossen hat (2009: Landesbeitrag von Euro 450.000;
Vorschlag Landesbeirat für Verbraucherschutz für 2010: Euro
408.000).
Die beabsichtigte Kürzung der Finanzmittel der Verbraucherzentrale
Südtirol ist nicht sinnvoll. Zudem widerspricht sie auch den Ankündigungen der Landesregierung, im sozialen und gesundheitlichen Bereich im kommenden Haushalt keine Einsparungen vornehmen zu
wollen.
Dies vorausgeschickt,
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung
den Landesbeitrag an die Verbraucherzentrale Südtirol im Haushaltsjahr 2010 nicht zu kürzen.
La parola al consigliere Pöder per l'illustrazione dell’ordine del giorno n. 3.
PÖDER (UFS): Wenn man sich das Informationsangebot auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale anschaut, dann sieht man wie umfangreich deren Tätigkeit ist. Es ist schon allein ein unglaublich großer Kostenfaktor, solch eine Internetseite ajour zu halten, denn diese wird professionell - ich weiß auch von welchen
Internetunternehmen - gestaltet, und dies kostet eine beachtliche Summe Geld. Es ist
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ein Riesenangebot für die Bürgerinnen und Bürger, welches ständig aktualisiert ist, ob
es nun um Ratschläge im Mietenbereich, im Kaufbereich, im Immobilienbereich, um
Autoversicherungen oder um den ganz normalen Konsumentenbereich geht, ob es
darum geht, dass die Verbraucherzentrale zum Beispiel Listen anbietet mit dem Vergleich der Südtiroler Bankinstitute hinsichtlich der Zinsen des Wohnbaudarlehens usw.
Allein diese Fülle von Informationen auf den Internetseiten dieser Organisation und
dieses Informationsangebot zu bieten, kostet viel Geld, geschweige denn alle anderen
Initiativen, wie das Verbrauchermobil, die vielen Aktionen, die landesweit durchgeführt werden, die tägliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern. Wenn hier Gelder
gekürzt werden, dann wird, erstens, das Informationsangebot nicht mehr aufrecht zu
erhalten sein und, zweitens, werden Bürger, die sich an die Verbraucherzentrale wenden, dafür doch etwas mehr bezahlen müssen als bisher. Wenn man der Verbraucherzentrale das Geld kürzt, dann ist dies keine familienfreundliche Politik, die betrieben
wird, denn die Verbraucherzentrale ist eine unabhängige Organisation, die durch ihre
Informations- und Vermittlungstätigkeit doch recht beachtlichen Einfluss ausüben
kann.
EGGER (Die Freiheitlichen): Mit dem Landesgesetz Nr. 15 vom Jahre
1992 wurde der Verbraucherschutz in Südtirol deutlich aufgewertet. Seit damals wurden – dies hat mir Landeshauptmann auf eine diesbezügliche Anfrage hin geantwortet
– die Beiträge seitens des Landes an die Verbraucherzentrale stets gewährt und auch
erhöht, und zwar deshalb, weil der Arbeitsumfang dieser wichtigen Einrichtung stets
gestiegen ist. Ich habe auch in meiner Amtszeit als Bürgermeister von Sterzing die
Verbraucherzentrale tatkräftig unterstützt, und zwar mittels eines Beitrages hinsichtlich des Verbrauchermobils, das von Ort zu Ort und von Stadt zu Stadt unterwegs ist
und nicht nur in der Zentrale in Bozen, sondern auch vor Ort den Bürgern wichtige
Dienste bietet. Wenn Landeshauptmann Durnwalder angekündigt hat, dass in einigen
Bereichen trotz des leicht sinkenden Haushaltes nicht gekürzt werde, dann war neben
der Gesundheit, Forschung, Bildung usw. auch vom Sozialen die Rede. Es war immer
die Rede davon, dass im Sozialbereich keine Kürzungen vorgenommen würden. Nun
stelle ich fest, dass dies doch der Fall ist. Die Verbraucherzentrale und deren Finanzierung ist für mich eindeutig dem sozialen Bereich zuzuordnen, welchem denn auch
sonst? Ich verstehe nicht, warum man bei dieser sehr bedeutenden Einrichtung die
Gelder kürzt.
Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass sich der Vorsitzende der Arbeitnehmer in der Volkspartei, Bürgermeister Gufler, in den Medien lautstark geäußert
hat, dass er diese Kürzung nicht nachvollziehen könne, ganz im Gegenteil. Die Arbeitnehmer fordern und unterstützen auch unsere Forderung, dass dieser Beitrag keiner
Kürzung unterworfen sein dürfe. Infolgedessen ersuche ich alle hier Anwesenden,
unserem Beschlussantrag zuzustimmen, um eine Kürzung des Beitrages an die
Verbraucherzentrale zu verhindern. Vielen Dank!
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HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir stimmen
diesen beiden Beschlussanträgen selbstverständlich zu, denn die Rolle der Verbraucherzentrale in Südtirols Öffentlichkeit, in Südtirols Sozialpolitik und im Kernbereich
Konsumentenschutz ist unbestritten. Die Verbraucherzentrale leistet unter ihrem Geschäftsführer Walter Andreaus wertvollste Aufklärungsarbeit. Sie ermöglicht den vergleichenden Einblick in das Preisgefüge Südtirols und kritisiert unnachsichtig Praktiken, die zu Preisverzerrungen führen. Sie kämpft auch im Bereich der öffentlichen Tarife an wesentlichen Posten. Wenn es um den Bezug zum billigen Strom oder um den
öffentlichen Personennahverkehrs geht, dann hat sich die Verbraucherzentrale maßgeblich für Aufklärungskampagnen usw. geschlagen. Sie nimmt also Querschnittsaufgaben wahr, die sich über viele Bereiche erstrecken und vor allem im sozialen Bereich
eine ganz wesentliche Aufklärungsfunktion mit Erfolgen für die Südtiroler Konsumenten einnehmen, die ihre relativ geringen Kosten von 450.000 Euro bei weitem
übersteigen. Das, was mit diesen relativ bescheidenen Mitteln geleistet wird, bringt für
Südtirols Konsumenten und für Südtirols sozial schwache Schichten enorm viel.
Die Arbeit der Verbraucherzentrale darf durch eine Kürzung nicht eingeschränkt werden, denn es geht, glaube ich, auch ein Stück weit um politische Disziplinierungen. Die Verbraucherzentrale, obwohl sie in finanziellen Bereichen vom Land
wesentlich abhängig ist, ist durchaus in der Lage, auch die Landesregierung zu kritisieren und hat sich selten ein Blatt vor dem Mund genommen. Ich glaube, dass die
Verbraucherzentrale durch eine Kürzung ein Stück weit auch eingeschüchtert werden
sollte. Dies möchte ich wirklich unterstellen, und dies sollte nicht erfolgen. Wir glauben also, dass beide Beschlussanträge aller Unterstützung wert sind. Wir ersuchen eindringlich um eine breite Mehrheit, damit sie genehmigt werden und damit auch ein
ermutigendes Signal an die Verbraucherinnen und Verbraucher Südtirols ausgesandt
werden kann. Die Verbraucher sind in modernen Gesellschaften eine zentrale soziale
Macht; dies wird immer deutlicher. Aus diesem Grund ist es absolut notwendig, die
Position der Verbraucherzentrale, die die Interessen der Konsumenten, der Verbraucher bündelt, in jeder Hinsicht zu unterstützen.
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): Il centro tutela consumatori svolge
un'attività importante ed è sempre stato fortemente sostenuto dall'amministrazione
provinciale. Va da sé che come avete visto, con le riduzioni che ci sono state nell'ambito del bilancio provinciale, in questo momento non si riesce a mantenere la stessa
quota dell'anno 2009 che è stato un anno eccezionale. Ci sono state alcune spese obbligatorie che sono anche andate in incremento, soprattutto di carattere contrattuale. Abbiamo cercato di contenere al minimo le riduzioni nei settori sensibili, e andando ad
operare dei tagli soprattutto nei servizi finanziari e nei lavori pubblici, il centro tutela
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consumatori svolge un ruolo importante però non va considerato come un settore dove
si vanno ad operare delle attività di tipo sociale indispensabile e obbligatorio. È un'attività importante, però in questo momento il 9% di taglio al contributo annuale costituisce una linearità rispetto al taglio operato a tutti i settori nel bilancio provinciale.
PRESIDENTE: Pongo in votazione l'ordine del giorno n. 3, facendo presente che qualsiasi esito avrà, si rifletterà anche sull'ordine del giorno n. 4: respinto a
maggioranza con 14 voti favorevoli e 17 voti contrari. Di conseguenza decade l'ordine
del giorno n. 4.
Chiedo ai colleghi Dello Sbarba e Heiss se vogliono trattare l'ordine del
giorno n. 30 da loro presentato assieme all'ordine del giorno n. 5, considerato che
hanno lo stesso oggetto. Accettano.
Ordine del giorno n. 5, presentato dai consiglieri Leitner, Tinkhauser,
Egger, Mair e Stocker Sigmar, concernente: "Acqua – il grande affare della privatizzazione? L'acqua dell'Alto Adige deve restare in mano altoatesina!"
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 5, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair und Stocker Sigmar, betreffend: "Wasser – das
große Geschäft durch Privatisierung? Südtiroler Trinkwasser in Südtiroler Hand!"
Per via del cambiamento climatico e del crescente inquinamento ambientale, l'acqua potabile pulita sta diventando sempre più importante.
A causa della penuria d'acqua e del suo inquinamento, in determinati
territori si parla già di profughi ambientali. Anche all'interno dell'Unione
europea aumentano le zone che non dispongono di sufficienti quantità
di acqua pulita e di alta qualità.
Dal 1996 l'UE ha regolarmente mostrato che aspira a portare avanti la
liberalizzazione dell'approvvigionamento idrico. Allo stesso modo negli
ultimi anni sono state ripetutamente avanzate richieste di portare
acqua potabile dalle regioni ricche di acqua a quelle povere di acqua.
Il 20 settembre 2009 l'allora presidente della Commissione europea
Romano Prodi in un documento programmatico ha illustrato i settori
che andrebbero liberalizzati, tra i quali ha inserito anche l'approvvigionamento idrico. Il previsto passaggio della gestione degli impianti idrici
comunali o regionali a gestori privati dovrebbe portare a un calo dei
prezzi dell'acqua, com'è analogamente successo per l'energia elettrica, il gas e il telefono. Al fine di trarre grandi guadagni dall'auspicata
liberalizzazione dell'approvvigionamento idrico si stanno già formando
grandi gruppi energetici.
In Francia, in Inghilterra e nei Paesi Bassi la liberalizzazione dell'approvvigionamento idrico è già stata realizzata, con esiti ben diversi. In
Inghilterra, dove dopo la liberalizzazione voluta da Margaret Thatcher
di circa 3.500 fornitori locali di acqua sono rimaste solo 10 imprese, il
prezzo per l'acqua potabile è salito.
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Di recente anche il Senato della Repubblica ha deciso la privatizzazione dei servizi idrici.
Contro la liberalizzazione dell'acqua e contro la presa in gestione delle
risorse idriche da parte di gruppi di imprese ci sono state e continuano
ad esserci forti resistenze. Per es. in occasione del vertice europeo di
Lisbona nel marzo 2000 il cancelliere austriaco Wolfgang Schüssel si
è opposto alle richieste del premier britannico Tony Blair che intendeva stabilire subito la normativa sulla liberalizzazione.
Nel 2000 il componente dell'esecutivo della Stiria Gerhard Hirschmann ha suggerito la creazione di un'"OPEC dell'acqua", in cui Paesi
e regioni come l'Austria, la Svizzera, la Baviera e l'Alto Adige potrebbero disciplinare assieme i loro interessi per garantire e commercializzare le loro risorse idriche. Con questa proposta si potrebbe reagire in
anticipo alla liberalizzazione che si va delineando. Inoltre l'Austria ha
sottolineato a più riprese di voler mantenere l'unanimità a livello
europeo, per non perdere il controllo su interessi strategici come le
risorse idriche.
L'acqua ha vitale importanza ed è insostituibile. Non può diventare
merce di scambio per grandi gruppi di imprese. Antoine de SaintExupéry ha usato le seguenti parole per descrivere l'importanza dell'acqua: "Tu non sei necessaria alla vita, tu sei la vita stessa. Sei la
massima ricchezza che esista al mondo e diffondi in noi una felicità infinitamente semplice e grande."
Considerato che l'acqua suscita appetiti sempre maggiori e che ai livelli politici superiori si stanno ponendo le basi per una privatizzazione, è necessario agire di contrasto. Servizi essenziali come l'approvvigionamento idrico, lo smaltimento dei rifiuti e le reti fognarie non
possono essere lasciati agli affaristi, ma devono continuare a restare
pubblici. Si può solo pensare di vendere le eccedenze di acqua, facendo in modo che i profitti restino in provincia.
Ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
si dichiara
contrario alla privatizzazione dell'acqua e
sollecita
la Giunta provinciale
ad attivarsi con tutti i mezzi a sua disposizione, affinché i servizi essenziali come l'approvvigionamento idrico, lo smaltimento dei rifiuti e
le reti fognarie continuino a restare pubblici.
Qualora, nonostante tutti gli sforzi, non fosse possibile evitare la liberalizzazione, la Giunta provinciale controllerà affinché vengano commercializzate solo le eccedenze di acqua e i relativi ricavi restino in
ogni caso in provincia.
----------Sauberes Trinkwasser gewinnt infolge des Klimawandels und der zunehmenden Umweltbelastung immer größere Bedeutung. Wegen des
Wassermangels und der Wasserverschmutzung spricht man in bestimmten Gebieten bereits von Umweltflüchtlingen. Auch innerhalb der
Europäischen Union mehren sich die Gebiete, die nicht über ausreichende Mengen an sauberem und qualitativ hochwertigem Wasser
verfügen.
- 10 -
Seit 1996 hat die EU in regelmäßigen Abständen Bestrebungen an
den Tag gelegt, eine Liberalisierung der Trinkwasserversorgung
voranzutreiben. Ebenso gab es in den letzten Jahren immer wieder
Forderungen, aus wasserreichen Regionen Trinkwasser in wasserarme Regionen zu leiten.
Am 20. September 2000 legte der damalige EU-Kommissionspräsident Romano Prodi in einem Grundsatzpapier dar, welche Bereiche
dem freien Spiel der Marktkräfte unterworfen werden müssten. Dazu
zählte er auch die Trinkwasserversorgung. Die geplante Übernahme
der derzeitigen kommunalen bzw. regionalen Wasserwerke durch private Betreiber soll dazu führen, dass – ähnlich wie bei Strom, Gas und
Telefon – auch die Wasserpreise fallen. Große Versorgerkonzerne
formieren sich bereits, um aus der angestrebten Liberalisierung der
Wasserversorgung große Gewinne zu erzielen.
Frankreich, Großbritannien und die Niederlande haben bereits die Liberalisierung der Wasserversorgung durchgeführt, wobei die Ergebnisse unterschiedlich waren. So stieg in Großbritannien, wo nach der
Liberalisierung durch Margaret Thatcher von rund 3.500 lokalen Wasserversorgern lediglich 10 Unternehmen übrig blieben, der Preis für
das Trinkwasser an.
Letzthin hat auch der italienische Senat beschlossen, die Wasserverund Wasserentsorgung zu privatisieren.
Gegen die Liberalisierung des Wassers und gegen die Übernahme
der Wasserversorgung durch Konzerne gab und gibt es heftigen Widerstand. So widersetzte sich der österreichische Bundeskanzler
Wolfgang Schüssel anlässlich des EU-Gipfels in Lissabon im März
2000 dem Ansinnen des britischen Premiers Tony Blair, welcher die
Liberalisierung sofort rechtlich fixieren wollte.
Der steirische Landesrat Gerhard Hirschmann regte im Frühjahr 2000
die Gründung einer "Wasser-OPEC" an, in der Länder und Regionen
wie Österreich, die Schweiz, Bayern und Südtirol gemeinsam ihre Interessen zur Sicherung und Vermarktung ihrer Trinkwasser-Ressourcen regeln könnten. Mit diesem Vorschlag könnte man einer sich abzeichnenden Liberalisierung zuvorkommen. Österreich hat zudem
immer wieder betont, auf europäischer Ebene das Prinzip der Einstimmigkeit aufrecht zu erhalten, um nicht vitale Interessen wie das
Wasser aus den Händen zu verlieren.
Wasser ist lebensnotwendig und kann durch nichts ersetzt werden. Es
darf nicht zur Handelsware für Großkonzerne werden. Antoine de
Saint-Exupéry drückte die Bedeutung des Wassers mit folgenden
Worten aus: "Es ist nicht so, dass man Dich zum Leben braucht. Du
selbst bist das Leben. Du bist der köstlichste Besitz dieser Erde. Du
schenkst uns ein unbeschreiblich einfaches und großes Glück."
Angesichts der Tatsache, dass die Begehrlichkeiten nach Wasser
immer stärker werden und von politisch übergeordneten Stellen die
Weichen in Richtung Privatisierung gestellt werden, ist Widerstand
angesagt. Grunddienste wie Trinkwasserversorgung, Abfall- und Abwasserentsorgung dürfen nicht Geschäftemachern überlassen werden, sie müssen weiter von der öffentlichen Hand ausgeübt werden.
Vorstellbar ist lediglich der Verkauf von Wasserüberschüssen, wobei
der Nutzen im eigenen Land bleiben soll.
Dies vorausgesetzt,
- 11 -
spricht sich
DER SÜDTIROLER LANDTAG
gegen eine Privatisierung des Wassers aus und
fordert
die Landesregierung auf,
sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen,
dass die Grunddienste für Trinkwasserversorgung, Abfall- und Abwasserentsorgung auch künftig von der öffentlichen Hand gewährleistet werden.
Sollte eine Liberalisierung trotz aller Anstrengungen nicht zu verhindern sein, achtet die Landesregierung darauf, dass nur Wasserüberschüsse verkauft werden und dass der entsprechende Gewinn auf jeden Fall im Lande bleibt.
Ordine del giorno n. 30, presentato dai consiglieri Dello Sbarba e Heiss, riguardante: "L'acqua è un bene pubblico".
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 30, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba und Heiss, betreffend: "Wasser ist ein öffentliches Gut".
L'acqua come bene comune dell'umanità è un diritto sancito da molte
dichiarazioni internazionali per i diritti umani. Il suo utilizzo deve essere regolamentato avendo come unico obiettivo il soddisfacimento
dell'interesse pubblico, ovvero dell'interesse di tutti di disporre di
acqua pulita e a basso prezzo per le necessità primarie. Questo è
quanto si è verificato finora in Alto Adige anche grazie alla proprietà
pubblica degli acquedotti e delle società che ne gestiscono la distribuzione.
La stessa Comunità europea si è espressa in questa direzione. La risoluzione del Parlamento europeo del 15 marzo 2006 dichiara "l'acqua come un bene comune dell'umanità" e chiede che siano esplicati
tutti gli sforzi necessari a garantire l'accesso all'acqua alle popolazione più povere entro il 2015 e insiste affinché "la gestione delle risorse idriche si basi su un'impostazione partecipativa e integrata che
coinvolga gli utenti e i responsabili decisionali nella definizione delle
politiche in materia di acqua livello locale e in modo democratico".
Inoltre, la risoluzione del Parlamento europeo dell'11 marzo 2004 sulla
strategia per il mercato interno – priorità 2003-2006 – già affermava,
al paragrafo 5, "essendo l'acqua un bene comune dell'umanità, la gestione delle risorse idriche non deve essere assoggettata alle norme
del mercato interno".
Gli stessi organi della UE hanno più volte sottolineato che alcune categorie di servizi non sono sottoposte al principio comunitario della
concorrenza; si veda ad esempio la Comunicazione della Commissione al Parlamento Europeo COM (2004) 374: "… le autorità pubbliche competenti (Stato, Regioni, Comuni) sono libere di decidere se
fornire in prima persona un servizio di interesse generale o se affidare
tale compito a un altro ente (pubblico o privato)"; è peraltro noto che
non esiste alcuna norma europea che sancisce l'obbligo per le imprese pubbliche di trasformarsi in società private (come ribadito da:
- 12 -
Corte di giustizia CE, 2005; Commissione CE 2003 e 2006; Parlamento CE, 2006).
Ora, con l'articolo 15 del decreto legge 25 settembre 2009, n. 135 "Disposizioni urgenti per l'attuazione di obblighi comunitari e per l'esecuzione di sentenze della Corte di giustizia della Comunità europea" che
detta le norme per l'adeguamento alla disciplina comunitaria in materia di servizi pubblici locali di rilevanza economica lo Stato disciplina in
maniera nuova tutta la materia prevedendo la privatizzazione della
gestione dei servizi idrici.
In base alla nuova normativa il conferimento della gestione dei servizi
pubblici locali dovrà avvenire in via ordinaria tramite gara ad evidenza
pubblica a cui potranno partecipare imprenditori o società in qualunque forma costituite oppure direttamente a società a partecipazione
mista pubblico privata che vedano il socio privato con almeno il 40 per
cento della proprietà e titolare dei compiti operativi connessi alla gestione.
Per situazioni eccezionali che non permettono un efficace e utile ricorso al mercato, in deroga alle modalità ordinarie, la gestione dei
servizi può essere affidata a società a capitale interamente pubblico
svolgenti la loro attività prevalentemente nell'ambito dell'ente, o degli
enti pubblici che la controllano.
Il decreto detta anche le scadenze entro cui dovranno essere affidati i
servizi e le date di decadenza degli attuali affidamenti. La privatizzazione dovrà improrogabilmente concludersi il 31 dicembre 2011.
Il decreto, che riguarda il servizio idrico, i servizi di igiene ambientale e
in parte i trasporti, avrebbe un impatto enorme nella nostra provincia
in quanto attualmente tali servizi, in particolare il servizio idrico, sono
gestiti da società pubbliche.
Le diverse esperienze di privatizzazione dei servizi idrici non hanno
dato risultati apprezzabili portando, in generale, a un aumento delle
tariffe, alla riduzione degli investimenti e all'abbassamento della qualità del servizio stesso, tanto che sono in essere anche esperienze di
ripubblicizzazione dei servizi idrici.
La più clamorosa è forse quella della città di Parigi che nel 1985
aveva affidato a due società multinazionali, Veolia e Suez, la distribuzione e fatturazione delle acque pubbliche per poi decidere, nel novembre dello scorso anno, che dal 1° gennaio 2010 la gestione delle
acque pubbliche dovrà passare nelle mani di un ente di diritto pubblico che si occuperà di ogni singola fase: dalla captazione, alle fonti,
alla fatturazione. I motivi del ripensamento parigino sono espliciti: 25
anni di gestione privata hanno portato a un aumento sistematico dei
prezzi non accompagnato da un conseguente miglioramento dei servizi, ma anzi da una lunga serie di abusi, prezzi gonfiati, casi di corruzione e invecchiamento delle strutture non sostenute da investimenti.
Per quanto riguarda la nostra Provincia autonoma, la gestione dell'acqua, come bene primario indisponibile, impone di far valere le nostre
prerogative statutarie mettendo in campo tutti gli strumenti giuridici,
politici e amministrativi per evitare la trasformazione di tale bene primario in una semplice merce gestita secondo le regole del profitto. La
Provincia di Bolzano ha competenza legislativa nell'utilizzazione della
acque pubbliche e nell'assunzione diretta di servizi pubblici e nella
loro gestione a mezzo di aziende speciali (artt. 8 e 9 Statuto). La Pro-
- 13 -
vincia ha inoltre la competenza di recepire le direttive europee adeguandole alle norme dello Statuto.
Tutto ciò considerato,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
fa propri i seguenti principi e si impegna a muoversi in coerenza con
essi:
1. l'acqua è un bene comune, un diritto umano universale non
assoggettabile a meccanismi di mercato;
2. la disponibilità e l'accesso individuale e collettivo all'acqua
potabile sono garantiti in quanto diritti inalienabili e inviolabili
della persona umana e si estrinsecano nell'impegno a garantire ai cittadini un minimo vitale giornaliero;
3. la proprietà e la gestione del servizio idrico devono essere
pubbliche e improntante a criteri di equità, solidarietà (anche
in rapporto alle generazioni future), risparmio e rispetto degli
equilibri ecologici;
4. il consumo umano potabile delle risorse idriche deve avere la
priorità rispetto ad altri usi;
5. il servizio idrico integrato è un servizio pubblico essenziale, di
interesse generale, privo di rilevanza economica, e come tale
non soggetto alla disciplina della concorrenza ma rientrante
nella competenza esclusiva della Provincia;
In base a questi principi,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale:
1. ad agire in ogni sede e con ogni mezzo utile, ricercando la
collaborazione con le altre Regioni a cominciare da quelle a
Statuto speciale, per scongiurare la privatizzazione dell'acqua
e della sua distribuzione;
2. a valutare la possibilità di impugnare dinanzi alla Corte
costituzionale l'art. 15 del Decreto legge 25 settembre 2009,
n. 135 "Disposizioni urgenti per l'attuazione di obblighi comunitari e per l'esecuzione di sentenze della Corte di giustizia
della Comunità europea" con ricorso a difesa dell'autonomia
provinciale;
3. a difendere le proprie competenze autonomistiche anche nel
caso che tale decreto resti in vigore, appellandosi a quella
parte dell'articolo 15 del suddetto decreto che stabilisce la
possibilità di derogare alla privatizzazione per quelle situazioni
in cui è dimostrabile che il ricorso al mercato non sarebbe né
efficace né utile. L'argomento che la Provincia deve utilizzare
è che l'attuale gestione pubblica dell'acqua in provincia di Bolzano garantisce livelli tali di efficienza e utilità sociale, che
nessun gestore privato potrebbe uguagliare e ancor meno migliorare, per cui nella nostra Provincia ha senso prevedere, in
deroga alle modalità ordinarie previste dal decreto, la gestione
dei servizi idrici affidata a società a capitale interamente pubblico svolgenti la loro attività prevalentemente nell'ambito dell'ente, o degli enti pubblici che la controllano;
4. a migliorare sempre di più la gestione pubblica dell'acqua in
provincia di Bolzano, in sintonia con l'interesse della popola-
- 14 -
zione e dell'ambiente, in modo che non possa mai essere
messa in discussione da nessuno la convenienza a lasciare la
gestione idrica in mani pubbliche;
5. a promuovere a livello provinciale una azione congiunta di enti
locali, di soggetti pubblici e della società civile per la difesa
dell'acqua pubblica, promuovendo altresì coerenti campagne
di sensibilizzazione della popolazione, mediante mirate azioni
di educazione, di formazione e di comunicazione.
---------Das Wasser als öffentliches Gut der Menschheit ist ein Recht, das in
zahlreichen internationalen Menschenrechtserklärungen verankert ist.
Seine Verwendung muss geregelt sein und dabei soll das einzige Ziel
die Befriedigung des öffentlichen Interesses sein, d.h. die Verfügbarkeit von sauberem Wasser zu geringen Kosten für die Erfüllung primärer Bedürfnisse. In Südtirol war dies bislang der Fall, auch weil die
Wasserleitungen und die Verteilerunternehmen öffentliches Eigentum
waren.
Auch die Europäische Union hat sich in diesem Sinne ausgesprochen.
In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März
2006 wird erklärt, dass "Wasser ein gemeinsames Gut der Menschheit ist" und gefordert, dass bis 2015 alle notwendigen Anstrengungen
unternommen werden, um den Zugang der ärmsten Völker zu Wasser
zu gewährleisten. Dabei wird auch mit Nachdruck gefordert, dass "die
Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf einen partizipativen und
integrierten Ansatz gründen [soll], in dem die Benutzer und Entscheidungsträger an der Festlegung der Wasserpolitik im lokalen Bereich
auf demokratische Weise beteiligt sind".
Ferner setzte die Entschließung des Europäischen Parlaments vom
11. März 2004 zur Binnenmarktstrategie - Vorrangige Aufgaben 20032006 – bereits unter Absatz 5 fest, dass "Wasser ein gemeinsames
Gut der Menschheit darstellt" und dass "die Bewirtschaftung der Wasserressourcen nicht den Regeln des Binnenmarkts unterliegen darf".
Die Organe der EU haben mehrmals verdeutlicht, dass einige Dienstleistungskategorien nicht dem gemeinschaftlichen Wettbewerbsgrundsatz unterliegen. Siehe dazu zum Beispiel die Mitteilung der
Kommission an das Europäische Parlament KOM (2004) 374: "…steht
es den betroffenen öffentlichen Stellen (Staat, Regionen, Gemeinden)
in der Regel frei, darüber zu befinden, ob eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse von ihnen selber oder von einem Dritten, d.h. einem anderen (öffentlichen oder privaten) Akteur, erbracht werden
soll"; Es ist ferner bekannt, dass es keine europäische Bestimmung
gibt, die für öffentliche Unternehmen eine Privatisierungspflicht vorsieht (siehe auch: Gerichtshof EG, 2005; Kommission EG 2003 und
2006; Parlament EG, 2006).
Nun führt aber der Staat mit Artikel 15 des Gesetzesdekrets vom 25.
September 2009, Nr. 135, "Dringliche Bestimmungen über die Umsetzung der EU-Bestimmungen und der Urteile des Europäischen Gerichtshofes", der die Bestimmungen zur Anpassung an die EU-Gesetzgebung im Bereich der lokalen öffentlichen Dienstleistungen von
wirtschaftlicher Bedeutung vorgibt, eine neue Regelung der Materie
ein, die die Privatisierung der Wasserversorgungsdienste festlegt.
- 15 -
Gemäß der neuen Bestimmung erfolgt die Vergabe lokaler öffentlicher
Dienste normalerweise über eine öffentliche Ausschreibung, an der
Unternehmen oder Gesellschaften jeglicher Form teilnehmen können,
oder über eine Direktvergabe an öffentlich-private Unternehmen, bei
denen der private Eigentümer mindestens 40 Prozent der Anteile besitzt und die operativen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Versorgungsdienst übernimmt.
Im Falle von außergewöhnlichen Situationen, die einen effizienten und
nützlichen Rückgriff auf den Markt nicht zulassen, kann die Dienstleistungserbringung, in Abweichung der üblichen Vorgehensweise, an
rein öffentliche Unternehmen vergeben werden, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Rahmen der Körperschaft bzw. der öffentlichen Körperschaften ausüben, die an diesen Unternehmen maßgeblich beteiligt
ist bzw. sind.
Das Dekret gibt auch die Fristen vor, innerhalb derer die Dienste zu
vergeben sind bzw. die Verfallsfristen der etwaigen Vergaben. Der
Privatisierungsvorgang muss unaufschiebbar am 31. Dezember 2011
abgeschlossen sein.
Das Dekret, das die Wasserversorgung, die Umwelthygiene und zum
Teil das Verkehrswesen betrifft, hätte desaströse Auswirkungen auf
Südtirol, da besagte Dienste, insbesondere die Wasserversorgung,
derzeit von öffentlichen Gesellschaften erbracht werden.
Die unterschiedlichen Privatisierungserfahrungen im Bereich der Wasserversorgung haben keine wertvollen Ergebnisse hervorgebracht, da
sie generell zu einem Preisanstieg, einer Verringerung der Investitionen und einer qualitativen Verschlechterung des Dienstes geführt haben, sodass mittlerweile die Wasserversorgung teilweise auch wieder
verstaatlicht worden ist.
Das eklatanteste Bespiel ist vielleicht jenes der Stadt Paris, die 1985
die Wasserversorgung und die Verrechnung an die Wasserkonzerne
Veolia und Suez vergeben hatte, um dann im November letzten Jahres zu beschließen, dass ab dem 1. Jänner 2010 die öffentliche Wasserbewirtschaftung wieder von einer Körperschaft des öffentlichen
Rechts übernommen werden sollte, die jede einzelne Phase abwickeln würde: von der Fassung über die Quellen bis hin zur Verrechnung. Die Gründe für dieses Umdenken der Pariser sind einfach erklärt: 25 Jahre der privaten Bewirtschaftung haben zu einer systematischen Preissteigerung geführt, die nicht mit einer entsprechenden
Verbesserung der Dienstleistung einhergegangen ist, sondern vielmehr mit Misswirtschaft, aufgeblähten Preisen, Korruptionsfällen und
veralteten Strukturen, in die nicht investiert wurde.
Was unsere Autonome Provinz anbelangt, so müssen wir in Zusammenhang mit der Versorgung mit Wasser, als primäres und unverzichtbares Gut, unsere Rechte laut Statut geltend machen, wobei wir
uns sämtlicher rechtlicher, politischer und administrativer Instrumente
bedienen müssen, um zu vermeiden, dass dieses primäre Gut zu
einer bloßen Ware wird, mit der nach den Regeln des Profits gehandelt wird. Südtirol hat gesetzgeberische Zuständigkeit im Bereich der
öffentlichen Wassernutzung und der Wasserversorgung über Sonderbetriebe (Art. 8 und 9 des Statuts). Das Land ist ferner für die Umsetzung der Europäischen Richtlinien durch eine Anpassung an das
Autonomiestatut zuständig.
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Aus diesen Gründen macht sich der
SÜDTIROLER LANDTAG
folgende Grundsätze zu eigen und verpflichtet sich, diese zu befolgen:
1. Wasser ist ein allgemeines Gut, ein universelles Menschenrecht, das nicht den Marktmechanismen unterworfen werden
darf;
2. Die Verfügbarkeit und der individuelle und kollektive Zugang
zu Trinkwasser sind zu gewährleisten, da es sich dabei um
unveräußerliche und unantastbare Rechte des Menschen
handelt, die sich in der Bemühung offenbaren, den Bürgern
ein tägliches Lebensminimum zu sichern;
3. das Wassereigentum und die Wasserversorgung müssen
öffentlich sein und sich auf die Kriterien der Gleichheit, der
Solidarität (auch gegenüber den zukünftigen Generationen),
der Sparsamkeit und der Wahrung der ökologischen Gleichgewichte stützen;
4. Die Verwendung als Trinkwasser für den Menschen muss gegenüber anderen Verwendungsarten vorrangig sein.
5. Der integrierte Wasserversorgungsdienst ist ein öffentlicher
und wesentlicher Dienst von allgemeinem Interesse und ohne
wirtschaftliche Bedeutung und unterliegt als solcher auch
nicht den Wettbewerbsbestimmungen. Er fällt jedoch in die
ausschließliche Zuständigkeit des Landes.
Auf der Grundlage dieser Grundsätze
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung:
1. bei jeglicher Einrichtung und mit jeglichem Instrument tätig zu
werden, um gemeinsam mit den anderen Regionen, beginnend bei den Autonomen Regionen, die Gefahr der Privatisierung des Wassers und der Wasserversorgung abzuwenden;
2. die Möglichkeit abzuwägen, den Artikel 15 des Gesetzesdekrets vom 25. September 2009, Nr. 135, "Dringliche Bestimmungen zur Umsetzung der EU-Bestimmungen und der
Urteile des Europäischen Gerichtshofs" zum Schutz der Landesautonomie beim Verfassungsgerichtshof anzufechten;
3. die eigenen autonomierechtlichen Zuständigkeiten zu verteidigen, auch wenn besagtes Dekret weiterhin in Kraft bleiben
sollte, unter Berufung auf Artikel 15 des besagten Dekrets,
welcher eine Abweichung von der Privatisierung zulässt, falls
sich diese weder als effizient noch als nützlich erweisen sollte.
Das Argument, welches das Land anzuführen hat, ist, dass
der derzeitige Wasserversorgungsdienst in Südtirol einen hohen Grad an Effizienz und gesellschaftlichem Nutzen gewährleistet, der von keinem privaten Betreiber erreicht bzw.
verbessert werden könnte. Aus diesem Grund sei es in Südtirol in Abweichung von den üblichen Vergabeverfahren laut
Dekret sinnvoll, den Wasserversorgungsdienst rein öffentlichen Gesellschaften anzuvertrauen, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Rahmen der Körperschaft bzw. der öffentlichen Körperschaften ausüben, die an diesen maßgeblich beteiligt sind.
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4. den öffentlichen Wasserversorgungsdienst in Südtirol, im Einklang mit den Interessen der Bevölkerung und der Umwelt
ständig zu verbessern, damit die Vorteile eines öffentlichen
Wasserversorgungsdienstes nie von irgendjemandem in
Frage gestellt werden;
5. auf Landesebene eine von den Gebietskörperschaften, den
öffentlichen Einrichtungen und der Zivilgesellschaft gemeinsam getragene Initiative zum Schutz des öffentlichen Wassers
in die Wege zu leiten, wobei ferner die Bevölkerung durch gezielte Erziehungs-, Bildungs- und Kommunikationsmaßnahmen für dieses Thema sensibilisiert werden soll.
Prima di dare la parola al consigliere Leitner, comunico che verranno fatte
una discussione unica ma due votazioni diverse, perché gli ordini del giorno chiedono
due cose diverse.
La parola al consigliere Leitner per l'illustrazione del suo ordine del giorno.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Dieser Antrag ist besonders aktuell, weil
derzeit in Kopenhagen eine große Konferenz stattfindet, die sich mit dem Klima befasst. Wenn es stimmt, dass in Zukunft sehr, sehr viele Umweltflüchtlinge gerade wegen des mangelnden Wassers in vielen Gebieten zu erwarten sind, dann wissen wir,
welches Gut das Wasser eigentlich ist. Wenn wir den Wasserhahn aufdrehen, dann ist
es für uns ziemlich selbstverständlich, dass sauberes Wasser heraus fließt, denn dies ist
nicht in allen Teilen der Welt der Fall. Es gibt Zahlen, die besagen, dass über eine
Milliarde Menschen kein sauberes Trinkwasser haben. Dies können wir uns gar nicht
vorstellen. Deshalb wissen wir das Wasser sehr zu schätzen und weil es öffentliches
Gut ist, bedarf es auch unseres besonderen Schutzes. Dass derzeit weltweit Bestrebungen in Gang sind, das Wasser als das große Geschäft zu nutzen, drückt sich dadurch
aus, dass beispielsweise in Bezug auf den Handel mit Trinkwasser vier große Firmen,
nämlich Nestlè, Danone, Coca Cola und Pepsi Cola, mehr oder weniger 50 Prozent des
Weltmarktes kontrollieren.
Ich möchte bereits jetzt vorausschicken, dass ich eine getrennte Abstimmung
über den zweiten Punkt des beschließenden Teils des Beschlussantrages Nr. 5 beantrage, weil er einigen Abgeordneten sicher nicht gefallen wird bzw. die Gefahr auch
nicht besteht. Ich sage, wenn schon die Europäische Union über unsere Köpfe hinweg
beschließen kann, dass große Firmen Wasser kaufen können – derzeit ist es ja nicht der
Fall und ich hoffe, dass es auch so bleibt, aber wenn es so wäre -, dann müssten wir
zumindest den Nutzen davon haben. Diese Gefahr mag vielleicht derzeit hypothetisch
klingen, aber ich befürchte, dass in Zukunft sich die großen Firmen das Wasser dort
holen, wo es Wasser gibt, denn überall kann man nicht Wasser aufbereiten. Aber, wie
gesagt, ich möchte die getrennte Abstimmung deshalb, weil ich mir vorstellen kann,
dass es nicht alle so sehen.
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Ich brauche nicht mehr das zu wiederholen, was bereits vorgelesen worden
ist. Es gibt eine lange Vorgeschichte, aber bezeichnend ist schon, dass es der damalige
EU-Kommissar Romano Prodi war, der im Jahre 2000 darauf gedrängt hat, europäische Richtlinien umzusetzen, was jetzt auch geschehen ist. Nachdem der Staat ein
Gesetz erlassen hat, möchte ich ganz klar von der Landesregierung erfahren, mit welchen Maßnahmen man dieses Gesetz nicht umsetzen will. Wo sind unsere autonomen
Zuständigkeiten in diesem Bereich bzw. wo sind die entsprechenden Grenzen? Können
wir der Bevölkerung mit Sicherheit sagen, dass wir in Zukunft darüber autonom entscheiden können oder besteht eine bestimmte Gefahr, dass wir uns diesen Gesetzen
beugen müssen? Ich bin auch einverstanden - dies verlangen auch die Grünen in ihrem
Antrag -, dass man gegen das Dekret Rekurs einlegt, das von Seiten der römischen
Regierung erlassen worden ist.
Wir haben gestern eine Protestaktion vor dem Landtag erlebt, bei der die Gewerkschaften sich auch zu diesem Thema geäußert und dabei gefordert haben, dass
man die Kompetenzen des Autonomiestatutes der autonomen Provinz Bozen geltend
macht, die dafür genutzt werden müssen, um die natürlichen Reichtümer der Gemeinschaft zu bewahren. Die Frage: Was können wir hier im Detail geltend machen, damit
wir auch abgesichert sind?
Ich habe in den Prämissen Antoine de Saint-Exupéry zitiert, den alle vom
"kleinen Prinzen" kennen. Er hat gesagt: "Es ist nicht so, dass man dich - das Wasser zum Leben braucht, du selbst bist das Leben und der köstlichste Besitz dieser Erde, du
schenkst uns ein unbeschreiblich einfaches und großes Glück". Dies ist natürlich philosophisch, aber welche Bedeutung das Wasser hat, brauche ich nicht länger auszuführen. Der Satz, dass die künftigen Kriege nicht um Erdöl, sondern um Wasser geführt
werden, hat auch einen Wahrheitsgehalt, das heißt wir wissen, welche Bedeutung
Wasser hat. Wasser ist öffentliches Gut und wir wehren uns, dass dieser Bereich privatisiert wird. Wenn es um die existentiellen Grundlagen unserer Zukunft geht, dann
müssen wir eine Schranke einbauen.
Welche Bedeutungen das Wasser im Sinne von Stromgewinnung und dergleichen mehr noch hat, spielt natürlich auch eine sehr, sehr große Rolle. Das Land hat
beim Wassernutzungsplan die Kriterien bzw. die Schwerpunkte so festgelegt, dass in
der Reihenfolge zuerst das Trinkwasser, dann die Landwirtschaft und die Fischerei
und zum Schluss die Stromgewinnung kommen. Ich möchte, dass dies auch eingehalten wird.
Wir haben immer davon gesprochen, dass die Dienstleistungen, die das Land
bzw. die verschiedenen Einrichtungen bringen, effizient und grundsätzlich gut sind.
Ich habe bei einer jüngst erfolgten Radiosendung dazu auch Stellung genommen.
Daraufhin hat ein Anrufer gemeint, dass dies nicht in allen Bereichen gelte. Wenn in
der heutigen "Tageszeitung" steht, dass in Villanders in einem Bereich, in dem eine
Mülldeponie war, Wasser angebohrt wird, dann gilt dieses Zeugnis der exzellenten Effizienz als nur bedingt. Ich habe damals eine Anfrage zu diesem Thema eingebracht,
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worauf dies auch bestätigt wurde. Kontrollen des Wassers haben dort ergeben, dass
darin Bakterien enthalten waren. Heute lesen wir in der Zeitung, dass wieder weiß Gott
wie viele Kubikmeter ehemaliger Abfall - es handelt sich um eine alte Deponie und
damals gab es noch nicht die Ordnung, die wir heute haben - abtransportiert werden
müssen, der möglicherweise als Sondermüll in die Mülldeponie Sachsenklemme
kommt. Das heißt, die Menschen von Villanders werden natürlich ein mulmiges Gefühl in der Magengrube haben, wenn sie den Wasserhahn aufdrehen und möglicherweise riskieren, verseuchtes Wasser zu trinken. Dies sage ich bei dieser Gelegenheit,
weil es aktuell ist. Ich möchte, dass sich der Landesrat dieser Sache annimmt, damit
sichergestellt ist, dass die Menschen in Villanders ein sauberes Trinkwasser haben und
nicht Gefahr laufen, irgendwo eine Krankheit aufzugreifen.
Grundsätzlich, wie gesagt, ist es ein großes Thema. Wir müssen in unserem
Bereich alles tun, um das Wasser zu schützen und keine Privatisierungen im Bereich
des Trinkwassers zuzulassen, denn dieses Anliegen, glaube ich, teilen wir hier alle.
Ansonsten sollte man die Augen offen halten, um zu sehen, was in diesem Bereich
auch auf höherer Ebene geschieht.
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
Dr. DIETER STEGER
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
PRÄSIDENT: Herr Leitner! Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann
stimmen wir zunächst getrennt über den Satz bzw. Absatz "Dies vorausgesetzt, spricht
sich der Südtiroler Landtag gegen eine Privatisierung des Wassers aus und fordert die
Landesregierung auf, sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass die Grunddienste für Trinkwasserversorgung, Abfall- und Abwasserentsorgung auch künftig von der öffentlichen Hand gewährleistet werden" und danach
über den restlichen Teil des beschließenden Teils des Beschlussantrages ab.
Das Wort hat der Abgeordnete Dello Sbarba zur Erläuterung des Beschlussantrages (Tagesordnung) Nr. 30.
DELLO SBARBA (Gruppo Verde – Grüne Fraktion – Grupa Vërda):
Come ricordava Pius Leitner, in questo momento a Copenhagen si discute del futuro
del clima e la questione dell'acqua è una questione centrale degli equilibri ecologici del
nostro pianeta ma anche degli equilibri sociali del nostro pianeta. Il diritto dell'accesso
all'acqua potabile, pulita, sana è un diritto fondamentale dell'uomo dal momento in cui
nasce, come il diritto a respirare. Questo diritto però in questo momento nel mondo un
miliardo di persone non ce l'hanno. Teniamo conto che una persona su sei non ha accesso all'acqua, e non ha mai migliorato la situazione, neanche in questi paesi dove c'è
la mancanza di accesso all'acqua, un processo di privatizzazione. Ricordo quello che è
successo in alcune aree dell'America latina. Ricordo che la privatizzazione dell'acqua
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nella città di Chociabamba ha portato ad una rivolta di oltre tre mesi con oltre 100
morti, perché le conseguenze erano state il fatto che i prezzi erano aumentati nel giro
di due anni del 150% senza nessun visibile miglioramento della qualità della distribuzione dell'acqua. L'acqua è un bene comune che non può essere garantito da processi
di privatizzazione, non è garantito dalle società private, e questo non solo per principio, perché è chiaro che una società privata punta innanzitutto al profitto, quindi
punta ad avere un guadagno dall'attività di utilizzo e distribuzione dell'acqua, ma si
basa anche sull’inesperienza.
In nessun paese del mondo la privatizzazione dell'acqua ha portato a dei
miglioramenti, ha sempre portato aumenti delle tariffe e a soggetti che cercano di guadagnare sugli aumenti delle tariffe - quando questi aumenti sono diventati improponibili disinvestono sugli acquedotti, sulla distribuzione - quindi ad un peggioramento
complessivo. C'è una prima fase in cui c'è un aumento delle tariffe e una seconda fase
in cui c'è un disinvestimento nel settore, tanto è vero che in tanti anni di esperienza di
acqua privatizzata nella città di Parigi, messa in mano a due grosse società francesi,
non estere come era il caso dell'America latina, la città di Parigi ha deciso di ripubblicizzare l'acqua proprio per il bilancio catastrofico che questa esperienza di privatizzazione aveva portato. Dunque noi ci opponiamo a questo decreto che il Governo ha approvato. L'art. 15 del decreto legge n. 135 del 2009 è una norma che l'Europa non ci
chiede. Ho una convinzione un po' diversa, ma è un dettaglio rispetto ai colleghi dei
Freiheitlichen: l'Europa non obbliga nessuno alla privatizzazione dell'acqua, è una
scelta del governo italiano che consideriamo negativa.
Con questo ordine del giorno che, come avete visto, abbiamo visto in maniera abbastanza riflettuta e impegnata, abbiamo inserito due parti. Una prima parte
fissa alcuni criteri generali a cui proponiamo che questo Consiglio si vincoli come
patto con la popolazione, come patto con tutti i nostri cittadini, cioè una dichiarazione
di principio che deve servire ad orientare le decisioni future di questo Consiglio ma
anche dell'amministrazione provinciale a dichiarare l'acqua un bene comune, quindi un
diritto umano che non può essere assoggettato alle regole di mercato. Questa è una
cosa fondamentale. Noi dobbiamo opporci assolutamente, altrimenti resta solo l'aria
che non è assoggettata alle regole di mercato. Se ci pensate bene però, in alcuni settori
anche l'aria comincia ad essere inserita dentro un circuito di mercato. Quindi noi dobbiamo tener fuori l'acqua dalla logica del mercato, dalla logica del profitto. Non solo,
dobbiamo dire che il modo in cui è garantita l'acqua come bene pubblico è solo la gestione pubblica, cioè la gestione da parte di enti controllati e creati dalle istituzioni
pubbliche che sono democraticamente elette dai cittadini, che però questa gestione
deve essere rivolta al bene comune anche nella sostanza, perché noi sappiamo che in
molte parti anche dell'Italia e dell'Europa non è detto che gestione pubblica sia anche
gestione nell'interesse pubblico. Allora questa gestione pubblica deve essere legata a
criteri di equità, di solidarietà, di risparmio della risorsa acqua e di rispetto dei principi
ecologici legati alla risorsa acqua, che il consumo umano dell'acqua deve essere prio-
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ritario sugli altri e che il servizio idrico non può essere occasione per profitti, per speculazioni economiche, né se lo gestisce il privato, né se lo gestisce il pubblico. La questione acqua come bene comune porta alla questione gestione pubblica dell'acqua, però
questa gestione pubblica deve essere fatta in nome del bene comune solo e sempre a
beneficio della popolazione senza mai deviare da questo principio.
Dettati questi principi, nel nostro ordine del giorno ci sono alcune proposte
per come agire, alcune proposte rivolte alla Giunta provinciale: agire con ogni mezzo
anche nella Conferenza delle regioni, anche collegandosi con altre regioni d'Italia, per
evitare la privatizzazione dell'acqua, per arrivare ad una modifica normativa che annulli questo articolo 15 del decreto legge appena approvato, e comunque valutare, secondo punto, la possibilità di impugnare davanti alla Corte Costituzionale questo articolo 15, perché non rispondendo a nessun obbligo europeo, riteniamo che violi le autonomie speciali, in particolare l'autonomia della Provincia autonoma di Bolzano. Poi
come terzo punto abbiamo studiato questo articolo 15 e abbiamo visto che c'è un terzo
paragrafo che ci sembra possa dare la possibilità di un'azione, nel caso non riescano le
prime due che ho spiegato prima. L'articolo 15 di questo decreto dice che la privatizzazione si fa, ma che da essa si può derogare se non c'è una chiara dimostrazione che la
privatizzazione porterebbe ad un miglioramento del servizio idrico. Ebbene, noi dobbiamo difendere con forza la qualità del nostro servizio idrico. Credo che possiamo
dire che noi stiamo dentro questa delega, perché non è prevedibile che nessun soggetto
privato gestisca l'acqua meglio di come la gestiscono in questo momento le nostre
aziende e di come è gestita in provincia di Bolzano con società a gestione pubblica.
Questa è una strada da tentare, non è detto che riesca, ma anche dal punto di vista dell'efficienza e dell'efficacia noi dobbiamo difendere la nostra gestione dell'acqua. Poi
c'è un impegno a migliorare ancora di più la nostra gestione dell'acqua. Ci sono delle
perdite nel nostro acquedotto, ci sono delle mancanze, quindi bisogna migliorarlo
sempre di più, perché questo è anche l'unico mezzo per difendere la nostra autonomia.
E poi chiediamo di promuovere una campagna di sensibilizzazione per il risparmio
dell'acqua, per l'uso corretto dell'acqua e per questo senso di bene comune, di diritto
civile che l'acqua deve avere non solo per noi ma nella responsabilità che noi abbiamo
verso l'intero pianeta.
PICHLER ROLLE (SVP): Wir sind mit beiden Beschlussanträgen grundsätzlich einverstanden, denn ich denke – ich weiß es nicht, vermute es aber einmal -,
dass wir in Südtirol aufgrund unserer Erfahrungen, die wir sammeln konnten, und auch
aufgrund der Dienste, die aufgebaut worden sind, davon ausgehen, dass diese Dienste
in der öffentlichen Hand gut und richtig aufgehoben sind. Der dafür zuständige Landesrat wird noch einige technische Details erklären.
Kollege Leitner hat die Frage aufgeworfen, wie man gedenkt, hier vorzugehen. Wir haben in diesem Finanzgesetz, das den Haushalt für das Jahr 2010 vorsieht,
eine sehr wichtige Passage vorgesehen. Wir reagieren hier unmittelbar auf die Verab-
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schiedung seitens des römischen Parlaments und passen unser Landesgesetz Nr. 12
vom Jahre 2007, das die Grundlage dafür bildet, dass wir das Wasser weiterhin in öffentlicher Hand behalten können, an und hoffen, dass wir dadurch bestehen können. Es
ist nämlich so, dass ausgerechnet dieses Landesgesetz vor dem Landesgerichtshof bereits bestehen konnte. Somit dürfen wir uns relativ sicher fühlen, dass wir unsere Autonomie in diesem Bereich bewahren können. Es ist, wie immer, nicht einfach, aber
wir werden uns bemühen, dies zu tun. Wir stimmen den Anträgen sehr gerne zu, aber
die Vorarbeit ist aufgrund des Gesetzes aus dem Jahre 2007 bereits geleistet worden.
Durch die Anpassung im Finanzgesetz reagieren wir auf das neue Gesetz des Staates,
sind somit schnell am Drücker, damit uns nicht der Vorwurf gemacht werden kann,
dass wir uns nicht angepasst hätten, und hoffen, dass dies bestehen kann. Wir stimmen
deshalb beiden Anträgen zu.
EGGER (Die Freiheitlichen): Was dieses Thema anbelangt, glaube ich, ist
es höchst an der Zeit, unseren Südtiroler Gemeinden zu danken. Ich bin der Meinung,
dass nicht nur die Leitungen, sondern auch der Inhalt, nämlich das Wasser selber, bei
unseren Gemeinden in sehr guten oder in den besten Händen sind. Landauf, landab
wurde und wird sowohl in die Fassungen als auch in die Leitungen selber, nämlich in
die gesamte Verteilung kräftig investiert. Vergessen sollten wir auch nicht, dass es vor
allem in den ländlichen Gebieten noch sehr viele Wasserinteressentschaften gibt. Auch
diesen sei einmal öffentlich ein Wort des Dankes gesagt, denn hier wird ehrenamtlich
zum Wohle der Allgemeinheit gearbeitet. Genauso wie bei den Gemeinden versorgen
auch diese Interessentschaften ihre Bürger mit Wasser von bester Qualität. Somit kann
ich mich nur meinen Vorrednern anschließen und hoffen, dass beide Beschlussanträge
genehmigt werden.
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP):
Ich möchte die Ausführungen des Fraktionssprechers Pichler Rolle ergänzen und sagen, dass wir mit den Grundsätzen dieser beiden Beschlussanträge einverstanden sind.
Wasser, Energie und Lebensmittel werden, nach meiner Einschätzung und Überzeugung, die drei bestimmenden Themen dieses Jahrhunderts werden. Sie hängen miteinander direkt zusammen und können auch nur im Gesamtkontext gelöst und bewertet
werden. Dabei spielt das Wasser sicherlich eine immer größere Rolle als in der Vergangenheit, denn in der Vergangenheit war es bereits ein großes Thema und wird in
der Zukunft erst recht ein großes Thema sein. Herr Leitner, das Öl wird es nicht mehr
lange geben, deshalb braucht man darum auch keine Kriege mehr führen, aber um das
Wasser wird man existentiell kämpfen, denn es ist viel bedeutsamer als viele andere
Dinge, von denen man vielleicht glaubt, dass sie wichtiger seien.
Per Staats- und Landesgesetz ist und bleibt das Wasser öffentliches Gut, und
die staatliche Reform hat daran nichts geändert. Was der Staat ändern möchte, ist die
Führung dieser Dienstleistungen, sprich der Trinkwasserversorgung. Wir haben in
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Südtirol ein Gesetz, das besagt, dass das Wasser öffentliches Gut ist. Wir haben weiters festgelegt, dass auch die Strukturen, nämlich die Leitungen, zumindest mehrheitlich in der öffentlichen Hand bleiben müssen und dass die Trinkwasserversorgung gegebenenfalls, sofern der Wille der Gemeinden besteht, denn die Trinkwasserversorgung ist Gemeindekompetenz, von Privaten durchgeführt werden kann. Daran soll sich
auch nichts ändern.
Was den Beschlussantrag Nr. 5 der Freiheitlichen anbelangt, möchte ich vorschlagen, den zweiten Punkt des beschließenden Teils zu streichen, weil dort steht,
dass lediglich der Verkauf von Wasserüberschüssen vorstellbar ist. Warum? Weil ich
selbst gegen diese Vorstellung bin und dieses Thema deshalb nicht einmal andiskutieren möchte. Bei uns bekommt man nur eine Konzession, wenn man den Bedarf im
Lande nachweisen kann, sonst gibt es keine Konzession. Wer keine Konzession hat,
kann auch kein Wasser ableiten. Dieser Satz würde dies in Frage stellen.
Was den Beschlussantrag Nr. 30 der Fraktion der Grünen anbelangt, stelle
ich fest, dass der Text und auch der Inhalt sehr gut formuliert worden sind, wobei auch
eine große inhaltliche Aussage zum Gut Wasser zum Ausdruck gebracht wird. Ich bin
mit den Prämissen einverstanden. Im beschließenden Teil möchte ich aber eine Änderung im Punkt Nr. 3 vorschlagen, in dem steht, dass von keinem Privaten diese Qualität erreicht werden kann. Dies darf nicht drinnen stehen, weil in Südtirol ein beträchtlicher Teil der Wasserversorgung von Privaten, nämlich von Genossenschaften durchgeführt wird. Ich möchte nicht, dass mit Beschluss des Landtages festgestellt wird, dass
die Genossenschaften ihren Dienst nicht gut machen, denn sie machen ihn sehr gut.
Deshalb schlage ich vor, im dritten Punkt des beschließenden Teils den Text ab dem
Wort "gewährleistet" zu streichen.
DELLO SBARBA (Gruppo Verde – Grüne Fraktion – Grupa Vërda):
(interrompe – unterbricht)
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP):
Propongo di sopprimere il testo del terzo punto della parte impegnativa dopo le parole
"utilità sociale". Die Punkte 4 und 5 sind in Ordnung.
Es ist gut, wenn auch der Landtag mit einem starken Zeichen sich zum
öffentlichen Gut Wasser bekennt und sich gegen jeglichen Versuch einer Privatisierung politisch äußert. Weiters sollten wir auch rechtlich alle Möglichkeiten ausnutzen,
sollte einmal daran gedacht werden, dass wir uns dagegen aussprechen. Wir haben in
Südtirol ausreichend gutes und sauberes Trinkwasser. Wir können den Wasserhahn
aufdrehen und es kommt daraus frisches, kühles Wasser. Während man in anderen
Ländern das Trinkwasser in Flaschen kaufen muss, haben wir es sozusagen frisch und
kühl im Haushalt. Dies ist unschätzbarer Wert, den dürfen wir nicht gefährden, den
müssen wir schützen und ich wünsche mir ein ganz klares Zeichen des Landtages auch
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in dieser Hinsicht. Deshalb sprechen wir uns für beide Beschlussanträge mit den vorgeschlagenen Änderungen, wenn Sie damit einverstanden sind, aus.
PRÄSIDENT: Ich frage den Abgeordneten Leitner, ob er mit den Streichungsvorschlägen des Landesrates einverstanden ist.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich bin damit einverstanden und ziehe den
zweiten Punkt des beschließenden Teils zurück.
PRÄSIDENT: Dann braucht es darüber keine getrennte Abstimmung mehr
und wir stimmen über die Prämissen und den Punkt 1 des Beschlussantrages (Tagesordnung) Nr. 5 ab: mit 3 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und dem Rest Ja-Stimmen
genehmigt.
Ich frage den Abgeordneten Dello Sbarba, ob er mit den Streichungsvorschlägen des Landesrates bezüglich des Beschlussantrages Nr. 30 einverstanden ist.
DELLO SBARBA (Gruppo Verde – Grüne Fraktion – Grupa Vërda):
Siamo d'accordo con la proposta del collega Laimer, però nel testo che resta c'è da fare
una piccola modifica grammaticale, altrimenti resta un testo monco. Gliela dico in
italiano. Dovrebbe diventare: "L'argomento che la Provincia dovrebbe utilizzare è che
l'attuale gestione pubblica dell'acqua in provincia di Bolzano garantisce – fin qui va
bene – già alti livelli di efficienza e utilità sociale". Il resto del punto 3 è cancellato.
PRÄSIDENT: Somit müsste der letzte Teil im Punkt 3 folgendermaßen lauten: "Das Argument, welches das Land anzuführen hat, ist, dass der derzeitige Wasserversorgungsdienst in Südtirol bereits einen hohen Grad an Effizienz und gesellschaftlichem Nutzen gewährleistet". In diesem Satz wird nur das Wort "bereits" eingefügt.
Wir stimmen somit über den Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 30 mit der
von Landesrat Laimer vorgeschlagenen Änderung ab: mit 3 Nein-Stimmen und dem
Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Der Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 6 ist zurückgezogen.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 7, eingebracht von den Abgeordneten Mair, Tinkhauser, Egger, Leitner und Stocker Sigmar, betreffend Stopp den überhöhten Parkgebühren am Bozner Krankenhaus.
Ordine del giorno n. 7, presentato dai consiglieri Mair, Tinkhauser, Egger,
Leitner e Stocker Sigmar, concernente lo stop al caro tariffe del parcheggio dell'ospedale di Bolzano.
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Seit Anfang Mai hat die Verbraucherzentrale Südtirol zusammen mit
ASGB, AGB/CGIL, KVW, Nursing Up, SGB/CISL und zahlreichen
Bürgern Unterschriften für gerechtere Parkgebühren am Bozner Krankenhausparkplatz gesammelt. Im Juli hat das "Komitee gegen die
Spekulation rund um den neuen Parkplatz am Bozner Krankenhaus"
den Verantwortlichen die Petition zusammen mit 14.174 Unterschriften überreicht, um Ja zu sagen zu einem Dienst für Patienten, Familienangehörige und Freunde und Nein zur Geschäftemacherei auf
dem Rücken der Kranken.
Die Unterzeichner der Petition begründen ihre Argumente u. a. damit,
dass:
es für viele Bürger eine Notwendigkeit ist, mit dem Auto zum Krankenhaus fahren zu können
die Dienste der öffentlichen Verkehrsmittel nicht ausreichen, um Menschen aus dem ganzen Land nach Moritzing zu befördern
die Gebührenordnung für die neuen Parkplätze ungerecht ist, weil sie
Schwache und Hilfsbedürftige trifft
es keine Alternative zu diesem Parkangebot mehr gibt, weil alle Oberflächenparkplätze abgeschafft wurden
Bürgermeister Spagnolli und Stadtrat Ladinser zwar im vorigen Frühjahr die Verstärkung der Buslinien für die Bozner Bevölkerung angekündigt haben – jedoch ohne Ergebnis
viele Kranke unmöglich mit dem Fahrrad oder mit dem Bus zum Krankenhaus fahren können
die gemischten Betreibergesellschaften (öffentlich und privat) für den
freien Markt geschaffen wurden und nicht um Privaten als Ergänzung
zum öffentlichen Dienst ein lukratives Einkommen zu schaffen.
Die Petition wurde dem Landeshauptmann, dem Bürgermeister von
Bozen, der Landesregierung, dem Bozner Gemeinderat sowie den
zuständigen Landes- und Stadträten überreicht, zusammen mit Forderungen. Trotz der massiven Beteiligung der Bevölkerung an der Initiative ist bis heute leider noch nichts geschehen. Den zahlreichen Versprechungen seitens der politischen Verantwortlichen bei der Übergabe der Petition und der Unterschriften sind keine Taten gefolgt.
Dies vorausgeschickt,
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung,
1. die Stundengebühr auf höchstens 0,50 Euro festzulegen
2. nach der ersten Stunde die Berechnung nach Minuten
anzuordnen
3. die Wiederausweisung von Parkplätzen an der Oberfläche mit
Parkuhr voranzutreiben
4. die Buslinien vom Krankenhaus und zum Krankenhaus zu
verstärken
5. nach Bedarf kostenlose Parkplätze für Bedienstete zu schaffen
6. ausreichend Parkplätze für Menschen mit Behinderung vorzusehen.
---------Dall'inizio di maggio il Centro tutela consumatori utenti, assieme all'ASGB, AGB/CGIL, KVW, Nursing Up, SGB/CISL e numerosi citta-
- 26 -
dini, ha avviato una raccolta di firme perché siano applicate tariffe più
eque nel parcheggio dell'ospedale di Bolzano. A luglio il "Comitato
contro la speculazione sul nuovo parcheggio dell'ospedale di Bolzano"
ha consegnato ai responsabili una petizione con 14.174 firme a favore
di un servizio per i pazienti e i loro familiari e amici, e contro le speculazioni a scapito dei malati.
I firmatari della petizione motivano così le loro argomentazioni:
molti cittadini sono costretti a recarsi all'ospedale con l'auto;
i servizi del trasporto pubblico locale non collegano tutto il territorio
provinciale con l'ospedale di S. Maurizio;
le tariffe del nuovo parcheggio sono inique perché vanno a scapito dei
deboli e dei bisognosi;
non ci sono alternative al nuovo parcheggio in quanto tutti i posti auto
in superficie sono stati eliminati;
la scorsa primavera il sindaco Spagnolli e l'assessore comunale
Ladinser avevano annunciato un potenziamento delle linee di autobus
per la popolazione di Bolzano, ma non è stato fatto nulla;
molti malati non possono raggiungere l'ospedale in bicicletta o con
l'autobus;
le società di gestione a partecipazione mista (pubblico e privato) sono
state create per il libero mercato e non quale integrazione del servizio
pubblico per garantire ai privati ricchi guadagni.
La petizione è stata consegnata, assieme ad alcune richieste, al presidente della Provincia, al sindaco di Bolzano, alla Giunta provinciale,
al Consiglio comunale di Bolzano nonché agli assessori comunali e
provinciali competenti. Nonostante la massiccia partecipazione dei
cittadini all'iniziativa, fino ad oggi non è purtroppo stato fatto nulla. Alle
numerose promesse fatte dai responsabili politici al momento della
consegna della petizione e delle firme non sono seguiti i fatti.
Ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale a:
1. fissare una tariffa massima pari a 0,50 euro;
2. disporre il calcolo dei minuti dopo la prima ora;
3. ripristinare i posti auto con parchimetro in superficie;
4. potenziare le linee di autobus per l'ospedale e dall'ospedale;
5. istituire parcheggi gratuiti per i dipendenti a seconda delle esigenze;
6. istituire sufficienti parcheggi per i disabili.
Abgeordente Mair, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
MAIR (Die Freiheitlichen): Es ist noch nicht allzu lange her, dass die
Verbraucherzentrale vor einer Landtagssitzung – es war, glaube ich, im Oktober – uns
allen ein Schreiben übergeben hat, in dem sie sich mit diesem Anliegen an die Politik
gewandt hat. Auch in der letzten Legislatur wurden von mehreren Seiten, auch von
Seiten der Freiheitlichen, diesbezüglich immer wieder Anfragen an die Landesregierung gestellt. Der Inhalt ist ein sehr klarer. Nachdem Kollege Pichler Rolle in seiner
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Generaldebatte gemeint hat, dass dieser Haushalt ein guter Haushalt für alle Generationen usw. sei, glaube ich, wäre es ein Signal in die richtige Richtung, diesen Antrag
anzunehmen, weil er alle Generationen betrifft.
Fakt ist, dass die allermeisten Bürger nicht deshalb ins Bozner Krankenhaus
fahren, weil sie einen Ausflug machen, sondern weil sie entweder zu einer Visite gehen oder ihre Angehörigen, Freunde usw. besuchen. Es ist für viele eine Notwendigkeit, dafür das eigene Auto zu benützen. Es ist auch Fakt, dass die öffentlichen Verkehrsmittel von der Stadt zum Krankenhaus und zurück unzureichend sind. Wie gesagt, es trifft Familien und zum Großteil die Schwächsten in der Gesellschaft. Wie ich
im Beschlussantrag auch schon angegeben habe, können viele weder zu Fuß hingehen
noch mit dem Fahrrad hinfahren. Hier wäre es einfach ein Signal, nachdem wir wissen,
dass die Landesregierung die Parkgarage kaufen möchte, ein Schritt, glaube ich, den
die Landesregierung in Richtung Familien, in Richtung Schwächste unserer Gesellschaft setzen könnte, um damit nicht in die Hardware, sondern in die Software, wie
es Landeshauptmann Durnwalder in seiner Regierungserklärung angekündigt hat, zu
investieren. Ich glaube, dies wäre ein Paradebeispiel, denn die Hardware ist gebaut,
jetzt liegt es aber daran, den Bürgern im Lande mit der Software, nämlich mit günstigen oder vergünstigten Tarifen entgegenzukommen. In Bozen gibt es bereits ein Beispiel, und zwar ist es das neue Kino, nämlich das Cineplexx. Dort bezahlt der
"Kunde", wenn er 4 Stunden parkt, 1,50 Euro. Ich glaube, dass dies ein sehr akzeptabler und kundenfreundlicher Preis ist. Ich würde mir einfach wünschen, dass man in einem Krankenhaus, in dem die Menschen nicht zum Vergnügen hingehen, den Patienten und Menschen dahingehend entgegenkommt.
Wir haben die Forderung der Verbraucherzentrale übernommen und in der
Vergangenheit auch Anfragen dahingehend gestellt, dass die Stundengebühr auf
höchstens 0,50 Eurocent festzulegen ist, und dass nach der ersten Stunde die Berechnung nicht nach weiteren Stunden, sondern nach Minuten erfolgen sollte. Zudem wäre
abzuklären, ob es nicht sinnvoll wäre, dass wieder Parkplätze mit Parkuhren an der
Oberfläche ausgewiesen werden, dass dieses Vorhaben vorangetrieben wird. Zudem
sollten die Buslinien vom Krankenhaus zum Krankenhaus verstärkt und nach Bedarf
auch kostenlose Parkplätze für Bedienstete geschaffen werden. Dies ist auch eine Geschichte, die die Gewerkschaften immer wieder aufgegriffen haben. Ich habe noch
keine Anfrage in diese Richtung gemacht, ich werde sie aber nachreichen. Uns sagen
Gewerkschafter, die im Krankenhaus tätig sind, dass sie Beispiele nennen können,
dass ausländisches Personal für den Parkplatz nichts bezahlt, dass es zwar Plätze gibt,
die kostenlos sind, dass dort aber zum Teil Leute ihr Auto abstellen, die im Krankenhaus weder bedienstet sind, noch dort irgendetwas zu suchen haben. Nachdem es nicht
eine Behauptung ist, die ich aufgestellt habe, werde ich diesbezüglich auch nachfragen. Es sind Informationen, die uns Gewerkschaftsvertreter, die für das Personal zuständig sind, zukommen lassen. Dann sollten ausreichend Parkplätze für Menschen mit
Behinderung geschaffen werden. Ich denke, dass es eine Selbstverständlichkeit sein
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sollte, dass genügend Parkplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden sind.
Wenn sich sowohl der Landeshauptmann als auch die Mitglieder der Landesregierung
selbst ernst nehmen, dann sollten sie den Menschen, den Familien im Lande entgegenkommen und versuchen, alles richtig zu machen, um Menschen finanziell usw. zu
entlasten. Ich bin der Meinung, dass es das Logischste auf der Welt wäre, dass gerade
an einem Krankenhaus "kundenfreundliche, menschenfreundliche und patientenfreundliche Parkplatztarife" eingeführt werden, denn wir wissen, dass das Land die
Parkplätze kaufen möchte. Deshalb ersuche ich die Kolleginnen und Kollegen um Zustimmung zu diesem Antrag.
PICHLER ROLLE (SVP): Einige Überlegungen dazu aufgrund einer langen Erfahrung, die ich im Rathaus von Bozen machen durfte. Parkplätze und Parkraumbewirtschaftung wirken sich unmittelbar auch auf die Verkehrsflüsse aus. Was
das Angebot und die Nachfrage anbelangt, ist völlig klar, dass dies zusammenhängend
gesehen werden muss. Deshalb sind die Parkplatzgebühren in der Landeshauptstadt
dementsprechend gestaffelt. Wer mit seinem PKW bis ins Zentrum vorstößt, der bezahlt 2 Euro. Wer sein Auto beispielsweise beim Friedhof in Oberau parkt und dann
mit dem Bus in die Stadt fährt, der kann es dort den ganzen Tag gebührenfrei parken.
Wer in einem etwas weiteren Gürtel ins Gewerbegebiet hineinfährt, der bezahlt 0,30
Eurocent pro Stunde und dann wird dieser Tarif auf 1 Euro und letztendlich auf 2 Euro
erhöht. Dies soll dazu beitragen, dass es zum einen auch etwas kosten muss, denn ansonsten würde jeder mit seinem Fahrzeug bis in die Stadtmitte fahren und versuchen,
es dort irgendwo abzustellen. Dies kann es nicht sein!
Was das Krankenhaus anbelangt, gibt es folgende Überlegungen. Es gibt
eine Ausschreibung, die vielleicht etwas verunglückt ist; ich möchte es einmal so bezeichnen. Das Land hat die Park- und Tiefgarage gekauft, weil in der Ausschreibung
vorgesehen war, dass private Betreiber eine Gebühr verlangen können, um die Garage
abzahlen zu können, und die Gebühr, die sie laut Ausschreibung verlangen hätten dürfen, wäre wesentlich höher - Herr Landesrat, ich weiß nicht, ob ich richtig informiert
bin -, nämlich 1,90 Euro je Stunde gewesen. Dies wäre wirklich des Guten zuviel gewesen. Deshalb hat das Land die Garage gekauft und wird die Gebühr neu festlegen.
Alles Weitere soll uns dann der Landesrat erklären.
Was das Land, Landesrat Mussner, meines Erachtens, dringend nötig hätte,
wäre, dass für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bestimmte
Kriterien eingeführt werden. Das heißt, ich finde es nicht richtig, dass, wenn jemand in
Bozen ansässig ist und auf ein öffentliches Verkehrsmittel zurückgreifen kann, er auch
sehr, sehr kostengünstig beispielsweise im Schulhof, unter dem Landhaus oder beim
Krankenhaus parken kann. Er hat genauso die Möglichkeit, den Arbeitsplatz zu Fuß,
mit dem Fahrrad oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Dies gilt natürlich nicht für Bedienstete, die beispielsweise diese Möglichkeit nicht haben, weil sie
Nachtturnusse und kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung haben. Deshalb
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sollte man hier auch einen deutlichen Unterschied machen. Ich denke, es gehört zu einem guten Management dazu, dass auch dies berücksichtigt werden sollte.
Die Gebühr auf 0,50 Eurocent zu senken, Kollegin Mair, hieße, dass beispielsweise jemand seinen PKW in Bozen bei diesem Angebot, das ich Ihnen soeben
geschildert habe, zehn Stunden lang, nämlich den ganzen Tag über, in einer überdachten, sauberen und modernen Garage beim Krankenhaus Bozen parken kann, dann den
Bus nimmt und in 5 Minuten am Grieser Platz und in der Freiheitsstraße ist, dort
seinen Bürodienst versieht und dann wieder zurück zum Krankenhaus fährt, denn
günstiger als 5 Euro für den ganzen Tag oder 2,50 für einen Vormittag kann man
wirklich nicht parken. Dann werden wir das Problem haben, dass jene Menschen des
Regionalkrankenhauses … So heißt unser Krankenhaus, leider Gottes, denn wenn man
diesem Krankenhaus einmal einen Namen geben könnte, wie es in anderen Ländern
üblich ist, dann würde man es nicht mehr Zentralkrankenhaus, sondern vielleicht
Krankenhaus St. Anna oder Krankenhaus zum Heiligen Moritz nennen. Zudem finde
ich die Bezeichnung "Zentral- oder Regionalkrankenhaus" keinen schönen Begriff.
Wenn dann die Menschen dorthin fahren und so parken, wie es sich Kollegin Mair
vorstellt, dann, glaube ich, haben wir das Ziel auch nicht erreicht.
Ich kann dem Antrag nicht zustimmen. Richtig hingegen ist der Ansatz, dass
wir sagen, dass ein Regelwerk erarbeitet werden soll, in dem ganz klar festgehalten
wird, welche Bedienstete zu welchen Bedingungen den Parkplatz in Anspruch nehmen
können, was die Bürgerinnen und Bürger vernünftigerweise zahlen können, aber immer unter der Berücksichtigung, welche Möglichkeiten die Bürgerinnen und Bürger
auch haben, denn einfach nur sagen, wir gestalten den Verkehr so günstig und billig
als möglich, ist wiederum der falsche Ansatz.
Ein letztes Wort. Die Behinderten sind ohnehin von allen Gebühren ausgenommen, denn jeder öffentliche Parkplatzbetreiber muss Behindertenparkplätze unentgeltlich zur Verfügung stellen.
PRESIDENZA DEL VICEPRESIDENTE:
MAURO MINNITI
VORSITZ DES VIZEPRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: La parola al consigliere Vezzali, prego.
VEZZALI (Il Popolo della Libertà): Intervengo per annunciare che saremo
favorevoli a questo ordine del giorno. Una precisazione mi corre d'obbligo relativamente alla traduzione in lingua italiana di "Parkuhr" con "parchimetro". Si intende evidentemente disco orario, perché parchimetro potrebbe significare sempre la monetina.
Per quanto riguarda la questione del parcheggio dell'ospedale, capisco anche
il collega Pichler Rolle che dice della problematica del traffico di gente che poi va lì e
sfrutta questa situazione, però pur essendo un problema evidente, non credo che possa
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esimere l'amministrazione dal considerare che comunque il parcheggio dell'ospedale è
destinato prevalentemente a soggetti che si recano in ospedale o per esigenze proprie o
per esigenze di persone che sono già ricoverate presso l'ospedale, quindi non sono sicuramente persone che vanno appositamente a parcheggiare in una zona così distante
come San Maurizio. Tra l'altro una struttura ricettiva come quella dell'ospedale necessita di questo parcheggio, però non si può, a chi già soffre direttamente o indirettamente, chiedere anche un obolo piuttosto elevato come quello che è in vigore. Peraltro
la cosa che è stata gestita non correttamente è stata il fatto che contemporaneamente
all'apertura del parcheggio dell'ospedale interrato si siano cancellati immediatamente i
parcheggi all'esterno. Questo sembrava quasi a significare: attenzione, non potete più
parcheggiare da nessuna parte se non lì a pagamento.
Il fatto di rivedere il sistema di calcolo delle tariffe del parcheggio è da
appoggiare, perché ritengo che le persone che utilizzano prevalentemente questo parcheggio sono le persone che utilizzano o si recano per esigenze di salute. Il problema
relativo a chi potrebbe utilizzare questo parcheggio per entrare poi in città con un
mezzo pubblico o parcheggiando per un giorno a 5 euro, andava risolto diversamente.
Sicuramente per impedire a queste persone che vengono da fuori di parcheggiare "a
sbafo" nel parcheggio dell'ospedale non si può penalizzare chi questo parcheggio lo
utilizza per esigenze proprie. Questa è una distonia del sistema. Per questo appoggio
l'ordine del giorno dei Freiheitlichen, con la correzione che ho detto prima.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir teilen
grundsätzlich die Beweggründe dieses Beschlussantrages der Kollegen der Freiheitlichen Fraktion; keine Frage. Es soll so sein, dass erschwingliche Parkplätze geschaffen
werden. Allerdings vermögen wir auch den Betrachtungen des Kollegen Pichler Rolle
einiges abzugewinnen, dass nämlich sehr kostengünstige Parkplätze auch sehr viel
Verkehr anziehen und dadurch auch nicht sozusagen Krankenhausbesucher in die
Parkgarage ziehen. Dies ist ein effektives Problem.
Ich möchte zwei Gesichtspunkte zur Debatte stellen, einerseits den Grundtarif, den Kollegin Mair als Erstunterzeichnerin des Beschlussantrages vorgeschlagen
hat. Eine Stundengebühr von 0,50 Eurocent erscheint mir, liebe Ulli, entschieden zu
niedrig. Dieser Tarif wäre wirklich eine Aufforderung, einen günstigen Parkplatz zu
suchen! Wenn wir etwa den Vergleich mit Brixen hernehmen, Kollege Leitner, dann
erinnern Sie sich, dass wir dort pro Dreiviertelstunde 0,70 Eurocent bezahlen, also wesentlich mehr für die ersten Dreidreiviertelstunden. Dies kommt pro Stunde etwa dem
Tarif von 0,90 Eurocent gleich, und erst ab der dritten Dreiviertelstunde wird die Gebühr auf 0,50 Eurocent abgesenkt. Von daher ist es, aus meiner Sicht, sicher eine adäquatere Behandlung. In Brixen wird keine Klage über die Höhe der Tarife geführt,
sondern nur darüber, dass es zu wenige Parkplätze gibt. Das heißt, dass der Andrang so
groß ist, weil die Tarife nach wie vor sehr günstig sind.
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Ich würde in diesem Zusammenhang eine Stundengebühr von 0,80 Eurocent
festlegen. Dies ist der erste Einwand, den ich bringen möchte. Dies wäre, aus unserer
Sicht, nach wie vor ein sozial verträglicher Tarif. Es ist der Preis eines sehr, sehr
günstigen Kaffees und das, glaube ich, ist schon zu machen.
Der zweite Aspekt betrifft den Punkt 5, nämlich die Vorgabe, kostenlose
Parkplätze für Bedienstete zu schaffen. Dies möchten wir ablehnen, denn dies wäre
eine Ungleichbehandlung zwischen jenen Bediensteten, die ohne Auto unterwegs sind,
und jenen mit Auto, die ein zusätzliches Plus erhalten. Natürlich sind sie mitunter auch
Pendler und haben dadurch andere Nachteile, aber das ist eine Ungleichbehandlung
gegenüber anderen Landesangestellten, die im Bereich der Landesverwaltung für die
Benützung eines Parkplatzes doch mit 30 Euro oder ein Stück weit mehr pro Monat
zur Kasse gebeten werden.
Aus diesem Grund ersuchen wir, im beschließenden Teil den Punkt 5 in dieser Form zu streichen und bei Punkt 1 die Erhöhung auf 0,80 Eurocent anzustreben.
Dann könnten wir uns mit dem Antrag einverstanden erklären.
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
Dr. DIETER STEGER
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
PRÄSIDENT: Das Wort hat der Abgeordnete Stocker Sigmar, bitte.
STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Kollege Heiss! Man darf nie vergessen,
wieso die Menschen zum Krankenhaus fahren und dort parken. Sie fahren nicht zum
Krankenhaus, um Einkäufe zu tätigen oder sich privat zu belustigen, sondern sie fahren dorthin, weil sie selbst ins Krankenhaus gehen müssen oder dort Familienangehörige oder Freunde besuchen wollen. Man darf dies einfach nicht vergessen und man
darf einen Parkplatz des Krankenhauses nicht mit einem Parkplatz in der Stadt oder
beim Waltherplatz vergleichen. Dies ist nicht richtig und ein wesentlicher Unterschied.
Wenn heute Menschen aus den Tälern, von den Bergen herunter zum Regionalkrankenhaus fahren müssen, dann haben sie nicht die öffentlichen Verkehrsmittel, lieber
Kollege Pichler Rolle, wie wir zwei in Terlan, weil man von dort mit dem Zug nach
Bozen fahren und dann mit dem Stadtbus weiterfahren kann. Man muss bedenken,
dass die Leute aus allen Teilen des Landes nach Bozen kommen. Deshalb verwehre
ich mich dagegen, dass man den Parkplatz des Krankenhauses von Bozen mit einem
normalen Stadtparkplatz vergleicht. Dies darf man nicht und ist auch nicht richtig!
Wenn wir hier hohe Parktarife anwenden, dann treffen wir damit die
Schwächsten; dies ist die Wahrheit. Wenn das Cineplexx für 4 Stunden 1,50 Euro vom
Kunden, der ins Kino kommt, verlangt, dann muss es auch draußen mit 0,50 Eurocent
je Stunde funktionieren.
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Es ist auch der Vorschlag der Verbraucherzentrale, diesen Tarif anzuwenden. Langsam verstehe ich auch, wieso die Landesregierung die Beiträge der Verbraucherzentrale kürzt, weil sie nämlich solche Vorschläge macht, die den Schwächeren
entgegenkommen. Deshalb finde ich den Antrag, die Stundengebühr auf 0,50 Eurocent
festzulegen, mehr als richtig.
MUSSNER (Landesrat für Bauten, ladinische Schule und Kultur und
Vermögensverwaltung – SVP): Die Landesregierung ist bemüht, die bestmögliche
Lösung im Interesse der Bevölkerung zu finden. Wir haben diesbezüglich auch verschiedene Aspekte berücksichtigt. Ich verstehe schon, Frau Mair, dass wir, wenn wir
von Leuten reden, die ins Krankenhaus gehen, von Menschen reden, die sowohl psychologische oder physische Probleme haben. Deshalb ist es sehr schwierig, alles zusammenzulegen, aber man muss einfach sagen, dass wir als Landesregierung dabei
sind, die gesamte Materie, was die Parkplatzgebühren unserer Parkplätze anbelangt,
neu zu definieren und eine Regelung für alle zu treffen. Wir machen dies für die Krankenhäuser, für die Schulen und auch für die Leute, die Parkplätze brauchen und in unseren Ämtern arbeiten. Ich möchte aber sagen, dass wir im Krankenhaus Bozen sehr
viele Kategorien haben, die für das Parken nichts bezahlen. Es sind insgesamt 10 Kategorien, nämlich Chemotherapie-Patienten, Dialyse-Patienten, Betreuer der Patienten
der Intensivstationen, Betreuung der Patienten der Kinderchirurgie, Betreuung der Patienten der Pädiatrie, Invaliden, Blutspender, freiwillige Helfer und noch weitere Kategorien. In dieser Hinsicht bewegen wir uns sicherlich in die richtige Richtung.
Zur Frage Nr. 1. Die Tiefgarage und die daraus erfolgte Neuordnung des lokalen Verkehrs sind ein zusätzlicher Wert für die Allgemeinheit. Wir sind schon der
Meinung, dass eine merkliche Verbesserung gegenüber der vorhergehenden Situation,
die sehr chaotisch war, erreicht wurde.
Was die Frage Nr. 2 anbelangt, sind wir der Meinung, dass man 1,20 Euro
pro Stunde verlangen soll. Die Bediensteten des Krankenhauses bezahlen für den
Parkplatz 15 und auch 30 Euro im Monat. Es gibt viele Kategorien und nicht für alle
gilt ein Stundensatz von 1,20 Euro. Deshalb sind wir schon der Meinung, dass es richtig ist, in dieser Hinsicht so weiterzumachen.
Zur Frage Nr. 3. Die Ausweisung von zusätzlichen Parkplätzen an der
Oberfläche ist eigentlich ein großer Grundverbrauch und bringt eine viel größere Umweltbelastung mit sich. Damals haben wir es richtig gemacht und von 1.700 Parkplätzen 1.022 unterirdisch realisiert.
Zur Frage Nr. 4. Die Beschränkung der Anzahl an Autostellplätzen mit der
Tiefgarage geht sicher in die richtige Richtung, wobei diese Maßnahme auch den öffentlichen Verkehr fördert.
Ich möchte noch etwas sagen. Wir sind wirklich bemüht, wie es im Übrigen
in der Vergangenheit immer der Fall war, den öffentlichen Verkehr anzukurbeln.
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Diesbezüglich arbeiten wir sowohl mit der Gemeinde Bozen als auch mit den zuständigen Ämtern in der Landesverwaltung sehr positiv zusammen.
Ich kann wegen meiner heißeren Stimme leider nicht mehr deutlich sprechen.
PRÄSIDENT: Frau Mair hat das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
MAIR (Die Freiheitlichen): Herr Präsident! Kollege Heiss hat einen Vorschlag gemacht, und zwar im Punkt 1 den Betrag von 0,50 Eurocent auf 0,80 Eurocent
zu erhöhen und den Punkt 5 zu streichen. Ich möchte nur sagen, dass wir dies nicht akzeptieren.
Dann möchte ich noch etwas sagen. Ich bedanke mich beim Landesrat
Mussner, dass er trotz seiner angeschlagenen Stimme so ausführlich versucht hat zu
antworten. Wenn man merkt, wie es einem Landesrat stimmlich oder gesundheitlich
geht, dann halte ich es für eine Respektlosigkeit, dass gerade seine Kollegen für einen
Lärmpegel gesorgt haben, der es fast unmöglich machte, ihn zu verstehen. Ich bedanke
mich noch einmal bei Landesrat Mussner, dass er trotz heißerer Stimme ausführlich
geantwortet hat.
PRÄSIDENT: Wenn ich es richtig verstanden habe, dann nehmen Sie die
Vorschläge vom Abgeordneten Heiss nicht an. Dann stimmen wir über den Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 7 ab: mit 11 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 8, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Egger, Mair, Stocker Sigmar und Tinkhauser, betreffend "Gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten – Mütterpension".
Ordine del giorno n. 8, presentato dai consiglieri Leitner, Egger, Mair,
Stocker Sigmar e Tinkhauser, concernente "Giusta considerazione del tempo dedicato
all'educazione dei figli – pensione per le madri".
Die Leistungsfähigkeit unseres Pensionssystems steht im direkten
Zusammenhang mit den familienpolitischen Rahmenbedingungen.
Eine ausreichende Berücksichtigung der Kinderzahl im Steuer- und
Pensionsrecht sowie durch Direktzahlungen ist kein selbstloses Geschenk des Staates, sondern ein den Eltern zustehender Ausgleich
für die unersetzlichen Leistungen, die sie mit der Betreuung ihrer Kinder für die Allgemeinheit erbringen. Dieser Leistungsausgleich darf
sich nicht auf Eltern mit geringen Einkommen beschränken, sondern
muss auch Familien des Mittelstandes ermöglichen, sich ohne drastische Einbußen im Lebensstandard für eine größere Kinderzahl zu
entscheiden.
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Durch das geltende Pensionssystem werden Familien grob benachteiligt, indem der Beitrag der Eltern für den Fortbestand eben dieses
Pensionssystems heute im Pensionsrecht nur völlig unzureichend berücksichtigt wird. In unserem Pensionssystem nach dem so genannten "Umlageverfahren" werden die eingezahlten Beiträge nämlich zur
Zahlung der Pension der Eltern der heute Erwerbstätigen verwendet,
nur durch das Aufziehen von Kindern sichern die heutigen Beitragszahler, dass auch ihre Pensionen in Zukunft finanziert werden können. Die Vernachlässigung dieses System notwendigen "generativen"
Beitrags in der Konstruktion des Pensionssystems hat wesentlich zu
seiner Krise beigetragen und muss im Interesse aller endlich korrigiert
werden.
Ungeachtet des Beitrags, den Eltern durch das Aufziehen von Kindern
leisten, müssen sie die gleichen Sozialversicherungsbeiträge leisten
wie kinderlose Versicherte und erhalten trotz ihres damit höheren Beitrags zum Pensionssystem geringere Pensionen als diese.
Daher ist es notwendig, den Wert der so genannten Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht zu erhöhen.
Mittelfristig wird es allerdings notwendig sein, den Beitrag der Eltern
zum Erhalt unseres Pensionssystems in voller Höhe zu berücksichtigen. Die Erhaltung unseres "Humanvermögens" durch das Aufziehen
von Kindern muss in einem gerechten Pensionssystem außerdem
sowohl bei den Beiträgen (geringere Beiträge mit steigender Kinderzahl) als auch bei der Pensionshöhe entsprechend anerkannt werden.
Die Einführung dieses "demographischen Faktors" ist nicht nur ein
Gebot der Gerechtigkeit, sondern ist auch geeignet, das Pensionssystem zu stabilisieren.
Und schließlich ist es notwendig, dass Familienleistungen künftig regelmäßig valorisiert werden. Dies verursacht keine Kosten, sondern
bedeutet lediglich den Verzicht auf versteckte Leistungskürzungen.
DER SÜDTIROLER LANDTAG
fordert
die Landesregierung auf,
mit der römischen Regierung in Kontakt zu treten, damit diese den
Wert der Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht verbessert, eine
Indexanpassung der Familienleistungen umsetzt sowie ein Pensionsmodell vorlegt, das sowohl bei der Bemessung der Höhe der Beitragszahlungen als auch der Alterspensionen die Kinderzahl in angemessener Weise berücksichtigt.
Weiters wird die Landesregierung ersucht, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten jenen Pensionisten, welche heute aufgrund von Kindererziehungszeiten keinen oder einen zu geringen Pensionsanspruch erworben haben, aus den Mitteln der öffentlichen Hand eine angemessene
finanzielle Anerkennung für ihre Leistungen zuzuerkennen.
----------L'efficienza del nostro sistema pensionistico è direttamente legata al
quadro generale esistente in materia di politica familiare. Tenere in
debita considerazione il numero dei figli quando si parla di fisco e di
pensioni nonché la concessione di aiuti diretti non sono frutto della generosità dello Stato, bensì una dovuta compensazione per quei servizi
insostituibili che i genitori svolgono a favore della collettività, educando e curando i loro figli. Questa compensazione non deve limitarsi
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ai genitori con basso reddito, ma deve consentire anche alle famiglie
del ceto medio di scegliere di avere più figli, senza per questo essere
costrette a uno stile di vita pieno di rinunce.
L'attuale sistema previdenziale svantaggia pesantemente le famiglie,
perché oggi nel diritto pensionistico si tiene conto in maniera del tutto
insufficiente del contributo che i genitori offrono alla sussistenza di
questo sistema. Nel nostro sistema previdenziale cosiddetto "a ripartizione" i contributi versati vengono utilizzati per pagare le pensioni dei
genitori dei lavoratori attivi e solo tirando su dei figli coloro che oggi
pagano i contributi si garantiscono che anche le loro pensioni potranno in futuro essere finanziate. Aver trascurato il necessario contributo "generativo" nella messa a punto del sistema previdenziale ha
contribuito in modo essenziale a generare una crisi e questo errore va
finalmente corretto nell'interesse di tutti.
Nonostante il contributo che i genitori danno allevando i figli, devono
versare gli stessi contributi previdenziali come gli assicurati senza figli
e malgrado il loro così maggiore contributo al sistema pensionistico ricevono pensioni più basse.
Per questo motivo è necessario aumentare il valore nel diritto pensionistico del periodo dedicato all'educazione dei figli.
A medio termine sarà tuttavia necessario tenere conto per intero del
contributo dei genitori alla conservazione del nostro sistema previdenziale. In un sistema giusto ed equo il mantenimento del nostro "capitale umano" mediante l'educazione di bambini va riconosciuto in modo
adeguato non solo nei contributi da versare (somme minori con un
maggiore numero di figli), ma anche nell'ammontare della pensione.
L'introduzione di questo "fattore demografico" non ci è dettato solo da
un sentimento di giustizia, ma contribuirebbe anche a stabilizzare il sistema previdenziale.
Infine è anche necessario in futuro valorizzare regolarmente le prestazioni familiari. Non comporta alcuna spesa, ma piuttosto significa semplicemente rinunciare a riduzioni nascoste delle prestazioni.
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
sollecita
la Giunta provinciale
a prendere contatto con il Governo, affinché aumenti il valore del
tempo dedicato all'educazione dei figli nel diritto pensionistico, adegui
gli indici delle prestazioni a favore delle famiglie e proponga un modello di pensione che tenga conto in modo adeguato del numero dei
figli sia nel calcolo dell'ammontare dei contributi, sia nelle pensioni di
anzianità.
Inoltre s'invita la Giunta provinciale, per quanto di sua competenza, a
concedere dalle casse pubbliche un adeguato riconoscimento
finanziario, in ragione delle loro prestazioni, a quei pensionati che per
via del tempo dedicato all'educazione dei figli non hanno alcun diritto
alla pensione o per questo motivo hanno maturato troppi pochi requisiti.
Das Wort hat Abgeordneter Leitner zur Erläuterung.
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LEITNER (Die Freiheitlichen): Auch dieser Antrag, denke ich, ist sehr
aktuell, weil derzeit im Land eine Unterschriftenaktion, ausgehend von den SVPFrauen und von anderen Vereinen und Verbänden, läuft. Ich erkläre, dass wir die
Aktikon "Danke Mami" selbstverständlich unterstützen und sie auch schon mitunterschrieben haben.
Was diesen Beschlussantrag anbelangt, gibt es eine Vorgeschichte. Wir haben ihn im April 2007 mehr oder weniger in dieser Form im Landtag genehmigt. Deshalb frage ich die Landesregierung, was sie in der Zwischenzeit getan hat. Es kommt
aber auch noch etwas dazu. Wir haben diesen Antrag zu Beginn dieser Legislatur wieder eingereicht und siehe da, die Landesregierung hat ihn abgelehnt. Sie hat ihn also
2007 genehmigt und 2009 abgelehnt und dann ist diese Unterschriftenaktion gestartet.
Dies hat uns schon ein wenig gewundert. Geht es um die Sache oder geht es darum,
wer was macht? Hier wird wieder einmal deutlich, wie die Politik nicht ablaufen sollte,
wenn wir bei der Bevölkerung draußen nicht nur Verunsicherung, sondern auch Frust
erzeugen wollen.
Noch einmal. Wir unterstützen selbstverständlich die Aktion, die jetzt läuft.
Um sie vielleicht von der Institution Landtag zu begleiten, sollten wir, denke ich, diesen Beschlussantrag genehmigen. Wir haben keine klaren Zahlen. Für uns gehen mindestens zwei Jahre pro Kind für die Rente, was die Unterschriftenaktion ja bewirken
will, in Ordnung. Wir wissen, welchen Spielraum die römische Regierung hier hat,
und dass es eine staatliche Zuständigkeit ist. Wir können natürlich einen Vorschlag
machen, aber mir würden auch 3 Jahre gut gehen, keine Frage, aber wichtig ist, dass
etwas getan wird, damit wir für jene Menschen einen Ausgleich schaffen, die in letzter
Konsequenz Steuerzahler sind und insgesamt dazu beitragen, das Sozialsystem, das
wir uns leisten wollen, zu erhalten, dass man, vor allem für eine Zeit, in der es nicht
selbstverständlich war, auch angemeldet wird, damit Versicherungsbeiträge gezahlt
werden und dann in der Rentenbiographie keine große Lücken entstehen, denn wenn
Frauen das Pensionsalter antreten, dann kommen sie oft drauf, dass sie nicht die nötigen Versicherungsjahre zusammen haben, weil sie einen guten Teil ihres Lebens dafür
aufgebracht haben, ihre Kinder zu erziehen. Man darf sie dafür nicht bestrafen, im Gegenteil. Die Gesellschaft hat, denke ich, die Verpflichtung, dem Rechnung zu tragen
und dafür zu sorgen, dass diese Zeiten auch anerkannt werden.
Wir müssen den Staat, weil Handlungsbedarf besteht, auffordern, zu handeln. Andere Staaten haben es schon vorgemacht und in dieselbe Richtung sollte sich
endlich auch die römische Regierung bewegen. Vielleicht gelingt es mit dieser Unterschriftenaktion, diesbezüglich mehr Druck zu machen. Ich denke, auch die Institutionen selber, in diesem Fall der Landtag, sollten eine klare Linie vorgeben und die römische Regierung in diese Richtung drängen. Das ist das eine.
Das andere ist – dies wird der Landesregierung wahrscheinlich weniger
gefallen -, dass wir die Landesregierung ersuchen, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
jenen Pensionisten, welche heute aufgrund von Kindererziehungszeiten keinen oder
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einen zu geringen Pensionsanspruch erworben haben, aus den Mitteln der öffentlichen
Hand, sprich aus dem Landeshaushalt, eine angemessene finanzielle Anerkennung für
ihre Leistungen zuzuerkennen. Ich habe einmal vorgeschlagen, man möge zumindest
die Mindestpensionen auf das Lebensminimum erhöhen. Wenn ich vom Lebensminimum spreche, dann bedeutet dies, dass ich einen bestimmten Betrag brauche, um
überhaupt leben zu können. Wenn jemand weniger als das Lebensminimum verdient,
dann braucht es hier irgendwelche Ausgleiche. Wir haben darüber öfters diskutiert und
ich weiß, wie die Landesregierung darauf antworten wird, nämlich dass dies bereits
gemacht und man den Anspruchsberechtigten mittels Ausgleichszahlungen entgegenkommen würde. Ich wundere mich wirklich, wie Menschen mit bestimmten Renten
auskommen! Es gibt Situationen, die man eigentlich nicht verstehen kann. Zu mir ist
ein älterer Herr gekommen, der früher eine Firma hatte und jetzt eine Rente von 80
Euro bekommt. Ich weiß nicht, ob ihnen ein solcher Fall bekannt ist. Er ist 73 Jahre alt
und muss immer noch arbeiten. Er hat gesagt, dass er dafür bestraft würde, weil er arbeitet. Er muss aber arbeiten, denn sonst könnte er ja nicht leben. Der Mensch ist, Gott
sei Dank, gesund. Man fragt sich schon, ob es dies gibt. Allgemein hört man, dass man
mindestens 400 Euro Rente bekommt, aber es gibt Fälle, wo Leute weniger bekommen. Die Landesregierung sollte versuchen … Ich weiß auch nicht, wie man es genau
regeln könnte, denn die INPS ist staatlich. Ich frage Sie, Herr Landesrat, wie Sie mit
80 Euro Rente über die Runden kommen würden. Der Mann, von dem ich gesprochen
habe, kann so nicht über die Runden kommen. Vielleicht zahlen ihm die Kinder etwas,
wie auch immer, aber er muss arbeiten gehen und weil er arbeitet, bekommt er weniger
Rente. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Das ist ein Spiel, das hier gemacht
wird. Dies kann es doch nicht sein!
Ich beantrage eine getrennte Abstimmung über den zweiten Punkt des beschließenden Teils.
STOCKER M. (SVP): Vom Kollegen Leitner ist bereits darauf hingewiesen
worden, dass wir als SVP-Frauen zusammen mit einer Reihe von Organisationen im
Familien- und Frauenbereich, aber auch weit darüber hinaus, eine Unterschriftenaktion
zu dem Anliegen gestartet haben, das auch in diesem Beschlussantrag im ersten Teil
aufgelistet worden ist. Wir haben es mit einer klaren Forderung nach außen verbunden,
wobei die römische Regierung darauf aufmerksam gemacht werden soll, dass dieses
Thema auf den Verhandlungstisch der Regierung landen muss. Es kann nicht sein,
dass sich ein Staat wie Italien so lange Zeit erfolgreich dagegen wehren kann und im
Bereich der Anerkennung der Familienarbeit, der Erziehungszeiten so wenig tut, wenn
wir dies mit anderen Staaten vergleichen, vor allem vor dem Hintergrund, der zum Teil
schon aufgezeigt worden ist, dass Frauen in Italien, wenn man den Schnitt hernimmt,
die Hälfte der Rente der Männer bekommen.
Wir sind jetzt mit dieser Aktion gestartet, denn es erscheint uns notwendig,
diese Unterschriftenaktion nicht nur in Südtirol weiterzubringen, sondern auch in allen
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anderen Regionen und Provinzen Italiens. Die römische Regierung hat aufgrund eines
Urteils des Europäischen Gerichtshofes das Rentenalter, wenn es um die Altersrente
geht, für Frauen im öffentlichen Dienst von 60 auf 65 Jahre angehoben. Bei uns wird
der öffentliche Dienst häufig mit dem Landesdienst in Verbindung gebracht. Insofern
wäre hier wahrscheinlich nicht die ganz große Mobilisierung möglich gewesen, weil
im Landesdienst bereits eine sehr gute Absicherung gewährleistet ist. Man darf es aber
nicht mit dem verwechseln, was auf staatlicher Ebene insgesamt vorgesehen ist, denn
dort ist das Verhältnis zwischen Staatsbediensteten und Bediensteten im privaten Bereich nicht so unterschiedlich wie bei uns. Insofern hätte ich mir damals auch schon
erwartet, dass es einen großen Aufschrei geben und man für diese veränderte Voraussetzung, dass Frauen die Altersrente in Zukunft nicht mehr mit 60, sondern erst mit 65
Jahren bekommen, ganz klar eine Kompensation verlangen würde. Dies ist zum Teil
gemacht worden, es hat aber nicht jene Resonanz gefunden, die man sich gewünscht
hätte. Unsere Abgeordneten haben es auch entsprechend vorgebracht. Es ist auch ein
Beschlussantrag verabschiedet worden, aber nicht im Sinne dessen, dass man sagt, als
Kompensation gibt es zumindest, wenn dieses Rentenalter angehoben wird, eine Anerkennung der Kindererziehungszeiten im Ausmaß von einem Jahr, zwei oder mehreren
Jahren. Wir sind natürlich sehr realistisch geblieben, denn wir wissen auch, dass die
Rechnung mit dem Wirt gemacht werden muss und es nicht einfach darum geht zu sagen, dass wir dies fordern und dass dann die ganze römische Regierung auf Habt Acht
steht. Wichtig ist, dass wir das Thema zum Thema machen können, vor allem weil ich
überzeugt bin, dass über kurz oder lang auch im privaten Bereich die Altersrente – dies
ist ein bisschen der Hintergrund – von 60 auf 65 Jahre angehoben wird, und dann muss
es, unserer Meinung nach, eine klare Kompensation dafür geben.
Ich darf auch darauf hinweisen, dass wir bereits viele Kontakte mit der römischen Regierung gehabt haben. Einmal sind es unsere Abgeordneten, die dieses Thema
immer wieder vorbringen. Zweitens habe auch ich mit den zuständigen Stellen Kontakt aufgenommen und bin im vertiefenden Gespräch mit Unterstaatssekretär
Giovanardi, der für diese Thematik zuständig ist. Wir haben Kontakte und sind in Verbindung mit dem Präsidenten des ACLI, mit den Präsidenten aller Familienverbände
Italiens, um das Ganze auf ganz Italien auszudehnen. Wir haben bereits alle Abgeordneten zum römischen Parlament und selbstverständlich alle Abgeordneten aller Regionalräte kontaktiert. Wir haben eine Reihe von Rückmeldungen dahingehend, dass auch
in anderen Regionen Unterschriften gesammelt werden. Es ist wirklich sehr viel im
Laufen und wir wissen auch, dass es nicht allzu viel nützt, wenn wir hier nur alleine
fordern, sondern wir müssen – dies wird unsere Hauptaufgabe sein, welche sehr viel
Zeit in Anspruch nehmen wird - alle Regionen und Provinzen Italiens in das Ganze mit
einbeziehen, weil dies die wirkliche Herausforderung ist, die wir noch anzugehen haben.
Ich denke, dass wir diesbezüglich bereits sehr viel getan haben. Ich habe
aber nichts dagegen, wenn man es noch einmal unterstreicht und weiterhin das macht,
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was wir bereits gemacht haben. In diesem Zusammenhang wäre ich mit dem ersten
Absatz des beschließenden Teils des Beschlussantrages einverstanden. Ich möchte
aber eine sprachliche Korrektur im Text anbringen, weil hier im Zusammenhang mit
der Kindererziehung öfters der Begriff "Aufziehen" gebraucht wird, welcher nicht gerade die beste Bezeichnung dafür ist. Deshalb sollte dieses Wort durch die Worte "Erziehung und Betreuung" ersetzt werden.
PRÄSIDENT: Sind die Einbringer damit einverstanden? Ja. Dann geht es in
Ordnung.
Das Wort hat die Abgeordnete Klotz, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Wir sind grundsätzlich dafür. Was
den zweiten Absatz des beschließenden Teils des Beschlussantrages anbelangt, werde
ich mich bei der Abstimmung der Stimme enthalten, weil ich der Meinung bin, dass,
wenn es um zusätzliche Sozialleistungen geht, die insgesamte soziale Lage auch berücksichtigt werden muss. Was die Pensionsansprüche anbelangt, ist es ein Recht, das
sich jeder erwirbt. Für diejenigen, die aufgrund von Zeiten, die sie für die Kindererziehung verwenden, Pensionsansprüche verlieren, ist ein Ausgleich notwendig. Wenn es
aber um zusätzliche Sozialleistungen geht, dann würde ich für jene, die meinetwegen
sehr viel Besitz haben – es kann ja vorkommen, dass es jemand gar nicht notwendig
hat zu arbeiten, um eine Pension zu bekommen, dass er von Haus aus so reich ist und
von den Zinsen leben kann - die Sozialverträglichkeit wünschen oder bevorzugen.
Deshalb werde ich mich, was den zweiten Absatz anbelangt, der Stimme enthalten.
EGGER (Die Freiheitlichen): Die Meinung meiner Vorrednerin teile ich in
diesem Zusammenhang nicht ganz, wenngleich ich sie auch verstehe und respektiere.
Sie setzt den Schwerpunkt auf den sozialen Bereich, während ich oder wir ihn auf den
familienpolitischen Bereich setzen. Wenn es aber darauf ankäme, dann würden wir uns
sicherlich finden.
Ich möchte mir einfach erlauben, über die Parteigrenzen hinaus, der
Regionalassessorin Stocker für ihren Einsatz in diesem Zusammenhang zu danken. Es
wird immer wieder gesagt, dass wir nur kritisieren, alles nur bekämpfen und schlecht
machen würden. Nichts dergleichen ist wahr! In diesem Zusammenhang nehme ich es
mir einmal heraus, der Kollegin Martha Stocker – ich glaube, sie hat jetzt den Saal
verlassen - für ihren Einsatz zu danken, denn ich schätze ihr Fachwissen in diesem Bereich sehr und ich bin fest davon überzeugt, dass die Initiative "Danke Mami" auch zu
einem Erfolg führen kann, und wir hoffen dies alle gemeinsam. Vielen Dank!
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Ich bin mit den Prämissen und mit Punkt 1 des beschließenden Teils dieses Beschlussantrages einverstanden. Kollege Leitner, beim Punkt 1 möchten wir nur das
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Wort "erneut" einfügen, weil die Frage gestellt wurde, was bisher passiert sei. Es hat
sehr viele Vorsprachen auch mit dem zuständigen Minister gegeben. Interessant wäre
es für die Vertreter des PDL zu hören, wie die Regierungsvertreter darauf reagieren.
Man erntet bestenfalls nur ein müdes Lächeln, man fragt, woher man dies nehmen
solle, es sei kein Geld vorhanden, wir bräuchten daran gar nicht zu denken. Dies sind
die Stellungnahmen der Regierungsvertreter! Ich würde Sie, Herr Vezzali und Kollege
Urzì, ersuchen, diesbezüglich einmal nachzufragen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir
dies ständig machen und ständig diese Anliegen vorbringen. Wenn Sie einmal nachfragen würden, dann hätten Sie vielleicht mehr Erfolg. Wir haben es des Öfteren vorgebracht. Selbstverständlich ist es ein großes soziales Anliegen, welches wir auch
weiterhin betreiben.
Mit dem Punkt 2 können wir nicht einverstanden sein, weil die Zuständigkeiten beim Staat liegen. Wir können nicht hergehen und sagen, dass, nachdem es der
Staat nicht macht, wir es bezahlen, denn hier geht es nicht um Peanuts. Wenn wir für
den ganzen Bereich zuständig wären, dann würden wir es auch gerne übernehmen,
aber dies behält sich der Staat für sich vor.
Pius Leitner hat das Beispiel von diesem Pensionisten, der mit 80 Euro Pension leben soll, gebracht. In Südtirol muss niemand mit 80 Euro Pension leben! Wir
alle wissen, dass Leute, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, auf die finanzielle
Sozialhilfe Anspruch haben und es ist auch selbstverständlich, dass es derjenige bekommt, der keine anderen Einkommensquellen hat.
Wir stimmen den Prämissen und dem ersten Punkt, mit der Einfügung des
Wortes "erneut", zu und lehnen den zweiten Punkt ab.
PRÄSIDENT: Wir stimmen somit über die Prämissen und Punkt 1 des beschließenden Teils des Beschlussantrages (Tagesordnung) Nr. 8 mit der Einfügung des
Wortes "erneut" nach den Wörtern "mit der römischen Regierung" ab: einstimmig genehmigt.
Wir stimmen über Punkt 2 des beschließenden Teils des Beschlussantrages
(Tagesordnung) Nr. 8 ab: mit 9 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 9, eingebracht von den Abgeordneten Pöder und Artioli, betreffend die Abschaffung der Baukostenabgabe.
Ordine del giorno n. 9, presentato dai consiglieri Pöder e Artioli, riguardante l'abolizione del contributo sul costo di costruzione.
Die Baukostenabgabe belastet die Betriebe und die privaten Hausbauer.
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Nachdem in den vergangenen Jahren fast alle Bereiche von der Bezahlung der Baukostenabgabe befreit waren, wurde sie Mitte 2007
mittels Änderung des Raumordnungsgesetzes wieder eingeführt, und
zwar in Form einer Delegierung an die Gemeinden, welche die Baukostenabgabe bis zu einer Höchstgrenze von 3 Prozent einheben
können.
Die meisten Südtiroler Gemeinden haben die Einhebung der Baukostenabgabe beschlossen.
Die Bezahlung der Baukostenabgabe ist Voraussetzung für den Erhalt
einer genehmigten Baukonzession.
Insbesondere die verschiedenen Wirtschaftszweige haben seitdem
durch die Baukostenabgabe erhöhte Belastungen zu tragen, die auch
für kleinere und mittlere Betriebe Zahlungen mit sich bringen, die nicht
selten zigtausende von Euro oder auch bei entsprechender Baugröße
weit über 100.000 Euro ausmachen.
Seit der "Wiedereinführung" der Baukostenabgabe haben sich die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich verschlechtert. Zusätzlich zur Belastung für die Bauwilligen stellt die Baukostenabgabe auch
eine "Bremse" für die Bautätigkeit dar.
Die Aufhebung der Baukostenabgabe erscheint deshalb wieder sinnvoll, um Bürger und Betriebe zu entlasten.
Deshalb sollten im Raumordnungsgesetz wiederum eine Reihe von
"Befreiungen" vorgesehen werden.
Für die Errichtung von Freizeitwohnsitzen bzw. Zweitwohnungen zu
touristischen Zwecken sollte die Baukostenabgabe jedoch weiterhin
Bestand haben.
Wohnungen zum ständigen Eigenbedarf sind bereits bis zu einem
Ausmaß von 495 Kubikmetern von der Abgabe befreit.
Dies vorausgeschickt,
beschließt
DER SÜDTIROLER LANDTAG:
Der Landtag spricht sich für die Befreiung von Bürgern bzw. Betrieben
von der Bezahlung der Baukostenabgabe, und zwar zusätzlich zu den
im Landesraumordnungsgesetz (LG Nr. 13/1997) und insbesondere
im Art. 76 genannten Kategorien von Bauten, für folgende Bautätigkeiten aus:
a) für interne Umbauarbeiten zum Zwecke der Verbesserung
der hygienischen Verhältnisse bei bestehenden Wohnungen sowie für
die Errichtung der technischen Volumina, die sich in Folge des für die
Wohnung notwendigen Einbaues von technischen Anlagen als unvermeidlich erweisen,
b) für Arbeiten, die in Durchführung von Gesetzesbestimmungen oder Maßnahmen ausgeführt werden, welche in Folge von
öffentlichen Notstandsfällen erlassen werden,
c) für Maßnahmen zur Erweiterung und den Neubau von Beherbergungs-, Speise- und Schankbetrieben;
d) für das Bauvolumen jedweder Zweckbestimmung in Gewerbegebieten;
e) für das Bauvolumen, das dem Detailhandel vorbehalten
wird;
f) für Maßnahmen zur Erweiterung von Produktionsbetrieben,
welche nicht in Gewerbegebieten angesiedelt sind;
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g) für Kubatur zur Zimmervermietung im Sinne des Landesgesetzes vom 11. Mai 1995, Nr. 12.
---------Il contributo sul costo di costruzione grava sulle imprese e sui privati.
Dopo che negli ultimi anni quasi tutti i settori erano stati esonerati dal
pagamento del contributo sul costo di costruzione, detto contributo è
stato reintrodotto a metà del 2007 in seguito a una modifica della
legge urbanistica provinciale sotto forma di una delega ai comuni per
la sua riscossione fino a un tetto massimo del 3 per cento.
La maggior parte dei comuni altoatesini ha deciso di riscuotere il contributo sul costo di costruzione.
Il versamento del contributo è un requisito per l'ottenimento di una
concessione edilizia.
Sono in particolare i diversi settori economici che da allora devono sostenere oneri maggiori dovuti al contributo sul costo di costruzione; ciò
implica anche per le piccole e medie imprese il pagamento di somme
che non di rado superano le migliaia di euro e che, a seconda della
dimensione dell'impresa, possono arrivare a ben oltre i 100.000 euro.
Dalla reintroduzione del contributo sul costo di costruzione le condizioni economiche sono nettamente peggiorate. Oltre a rappresentare
un onere aggiuntivo per coloro che intendono costruire, il contributo
sul costo di costruzione frena anche l'attività edilizia.
Appare quindi sensato abolire il contributo sul costo di costruzione per
sgravare i cittadini e le imprese.
Per questo motivo si chiede il reinserimento di una serie di esenzioni
nella legge urbanistica provinciale.
Per la costruzione di seconde case o abitazioni a scopi turistici il contributo sul costo di costruzione dovrebbe invece rimanere applicabile.
Le abitazioni stabili per uso proprio fino a 495 metri cubi sono già
esenti dal versamento del contributo.
Ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
delibera quanto segue:
Il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano si pronuncia a favore
dell'esenzione dei cittadini e delle imprese dal contributo sul costo di
costruzione per le seguenti attività edilizie in aggiunta alle categorie di
opere di cui alla legge urbanistica provinciale (LP n. 13/1997), in particolare di cui all'art. 76:
a) lavori di ristrutturazione interni con lo scopo di migliorare le
condizioni igieniche in abitazioni esistenti nonché di creare i volumi
tecnici indispensabili per l'installazione degli impianti tecnici necessari,
b) lavori svolti in esecuzione di disposizioni di legge o provvedimenti varati in seguito a casi di pubblica emergenza,
c) interventi per l'ampliamento e la nuova costruzione di esercizi di ristorazione e per la somministrazione di pasti e bevande;
d) realizzazione di volumi edilizi indipendentemente dalla destinazione d'uso in zone produttive;
e) realizzazione di volume edilizio riservato al commercio al
dettaglio;
f) interventi volti ad ampliare strutture produttive non insediate
in zone produttive;
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g) realizzazione di cubatura destinata all'attività di affittacamere ai sensi della legge provinciale 11 maggio 1995, n. 12.
Das Wort hat der Abgeordnete Pöder zur Erläuterung.
PÖDER (UFS): Ich werde es kurz machen, um zu erklären, dass einige Ausnahmebestimmungen, die bereits vor der "Einführung" der Baukostenabgabe gegolten
haben, wieder eingeführt und vorgesehen werden sollten.
Es geht darum, dass die Baukosten durch die Baukostenabgabe in die Höhe
geschnellt sind und darum, dass speziell für kleine und mittlere Betriebe die Baukostenabgabe eine enorme Belastung ist. Dann geht es auch darum, dass in diesem Zusammenhang gerade in der jetzigen Situation eine Entlastung vorgenommen werden
sollte. Ich denke, dass mit diesem Vorschlag auf jeden Fall den Betrieben, aber auch
insgesamt den Bürgerinnen und Bürgern geholfen wäre. Wir dürfen nämlich nicht
außer Acht lassen, dass die Erstwohnungen bis zu einem Bauvolumen von 495 Kubikmetern von der ICI-Steuer befreit sind, was dann auch im Kaufwege gilt, denn
wenn man eine Wohnung kauft, dann gibt es entsprechende Regelungen.
Wir haben aber gesehen, dass die Gemeinden bei der Baukostenabgabe in
recht beachtlicher Form zulangen, denn durch interne Gemeindeverordnungen gibt es
bei der Baukostenabgabe verschiedene Abstufungen. In meinem Fall wird 1 Prozent
eingehoben. Dies geht dann in bestimmten Kategorien für bestimmte Baubereiche bis
zu 3 Prozent. Man kann nicht pauschal sagen, dass die Gemeinde eine Baukostenabgabe von 1 oder 2 Prozent einführt, denn es ist, wenn man sich die Verordnungen anschaut, natürlich unterteilt und unterm Strich ist es sehr viel Geld. Natürlich werden
jetzt die Gemeinden sagen, dass sie das Geld bräuchten, denn sie hätten auch Schulden
abzubezahlen, wie wir gestern gehört haben, und dass es auch andere Bereiche geben
würde, die sie mit der Baukostenabgabe finanzieren möchten. Ich denke, dass es für
die Gemeinden besser ist, wenn die Betriebe in den entsprechenden Gemeinden oder in
den entsprechenden Gemeindegebieten investieren und nicht abwandern, weil sie zu
hohe Belastungen ertragen müssen.
Es gibt eine beachtliche Verärgerung auch über das Einheben der Baukostenabgabe. Bevor ich für eine neue Struktur, die ich bauen muss, auch nur einen Stein auf
den anderen gesetzt habe, muss ich bei Erhalt der Baukonzession die entsprechende
Baukostenabgabe zusätzlich zu den Erschließungskosten entrichten. Ich weiß nicht, ob
es für die Gemeinden dermaßen vorteilhaft ist, auf der einen Seite die Baukostenabgabe einzufordern, und auf der anderen Seite zu riskieren, dass Betriebe nicht investieren
und möglicherweise sogar abwandern, denn in den verschiedenen Gemeinden gibt es
auch eine unterschiedliche Behandlung. Ich glaube, dass wir hier einen Schnitt machen
und sagen sollten, dass die Einführung der Baukostenabgabe ein Fehler war. Sie sollte
nur dann erhalten bleiben, wenn es zum Beispiel um den Bereich im Zweitwohnungsbau geht; darüber könnten wir reden. Aber was gerade die Ausnahmesituationen an-
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geht, die in diesem Antrag enthalten sind, sollten wir doch die Krisensituation zur
Kenntnis nehmen und den Betrieben helfen.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Unsere Fraktion hat hierzu den Beschlussantrag Nr. 23 eingebracht, den ich aufgrund der Abmachung in der Sitzung des
Kollegiums der Fraktionssprecher zurückziehe. Ich möchte aber trotzdem einige Worte
dazu sagen.
Ich denke, dass die Baukostenabgabe gerade in dieser Zeit eine Strafsteuer
ist, die von der Politik den Unternehmen, wenn sie investieren möchten, auferlegt
wird. Kollege Pöder hat in seinem Beschlussantrag eine sehr detaillierte Aufschlüsselung vorgesehen, für welche Maßnahmen er die Baukostenabgabe ausgesetzt haben
möchte. Ich habe es eigentlich aus einem anderen Gesichtspunkt gesehen und habe die
Aussetzung nur dann verlangt, wenn ein Wirtschaftswachstum von unter 2 Prozent in
Südtirol erzielt wird. Dies deshalb, weil ich der Meinung bin, dass, wenn die Wirtschaft boomt, über 2 Prozent hinaus geht und ein Wirtschaftswachstum von bis zu 3,5
Prozent vorhanden ist, die Baukostenabgabe auch gezahlt werden kann. Diesbezüglich
habe ich nichts dagegen, aber wenn man will, dass investiert wird, dann sollte man gerade in diesen Zeiten die Baukostenabgabe herabsetzen und mit den Gemeinden, die,
wenn sie die Baukostenabgabe auf 0 Prozent setzen würden, keine Gelder vom Rotationsfonds erhalten würden, einen Ausgleich suchen.
Auf der einen Seite wird durch die Kubaturerweiterungsmöglichkeit, die ich
auch sehr begrüße, versucht, die Bautätigkeit anzukurbeln - bisher hat dies aber noch
nicht sehr gegriffen, denn ich glaube, dass diesbezüglich landesweit 132 Anträge eingereicht wurden -, auf der anderen Seite wird aber die Baukostenabgabe verlangt. Ich
denke, dass man, bis die Wirtschaft wieder Fuß fasst, die Möglichkeit nutzen sollte,
die Baukostenabgabe auszusetzen, denn ich möchte zu bedenken geben, dass ein Bauauftrag von 1 Million Euro zirka 2,5 Millionen Euro an Folgeaufträgen nach sich zieht.
Dies würde nicht nur für die Bauwirtschaft, sondern auch für die ganzen Zulieferbetriebe interessant sein.
Ich möchte noch etwas sagen. Wenn die Gemeinden auf diese Baukostenabgabe verzichten würden, dann sollten sie versuchen, mit dem Land einen Ausgleich zu
erreichen.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir sind in
dieser Hinsicht anderer Auffassung als der Kollege Tinkhauser, mit dem wir sonst
immer sehr gut zusammenarbeiten. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass diese Bestimmung 2007 eingeführt wurde, die ja keine Strafsteuer für Bauherrn einhebt, sondern es
ist eine flexible Baukostenabgabe vorgesehen, die im Ausmaß zwischen 0 und 3 Prozent erhoben werden kann. Die Gemeinden haben also einen erheblichen Spielraum,
sie können auch darauf verzichten, wenngleich es unter den Beschränkungen, die
Kollege Tinkhauser angeführt hat, kein Zugriff auf den Rotationsfonds gibt, aber es
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gibt die Möglichkeit zwischen 0 und 3 Prozent zu variieren. Ich glaube, es ist auch
wichtig, dass diese Möglichkeit besteht.
Ich halte es auch für wichtig, dass das Wirtschaftswachstum nicht primär
über die Bautätigkeit angekurbelt werden sollte. Ich, der aus dem Tourismus kommt,
denke mir, dass wir in dieser Hinsicht wesentlich mehr Möglichkeiten haben, über andere Konzepte den Tourismus anzukurbeln. Von daher ist es eine kleine, zum einen
wirksame Bremse und zum anderen eine Möglichkeit für die Gemeinden, sich über
diese Abgabe zusätzliche Einkünfte zu schaffen. Ich glaube nicht, dass es eine sonderliche Bestrafung ist, sondern ein notwendiges Regulativ, dessen Wiedereinführung wir
in diesem Zusammenhang begrüßt haben.
SCHULER (SVP): Gestern habe ich zum Thema Autonomie der Gemeinden, zu den neuen Möglichkeiten, die es über den Steuerföderalismus geben soll, und
über die neue Finanzvereinbarung, die kürzlich abgeschlossen worden ist, gesprochen.
Ich habe auch davon gesprochen, dass es in Richtung Subsidiarität weiterzugehen hat
bzw. weitergehen soll, dass man den Gemeinden und auch den Bürgern mehr Verantwortung weitergeben soll, und heute stehen wir hier und diskutieren über das Gegenteil.
Heute geht es hier um die Baukostenabgabe, über die die Gemeinden zumindest innerhalb eines Spielraumes frei entscheiden und sich dabei entsprechende Strategien zurechtlegen können, wie zum Beispiel die Besteuerung der Zweitwohnungen im
Ausmaß von bis zu 15 Prozent und viele andere Dinge mehr. Ich wehre mich vehement dagegen, dass wir hier im Landtag diese Autonomie wiederum beschneiden und
den Nikolaus spielen, ohne einen Ausgleich für die Gemeinden vorzusehen, die immerhin 11 und 12 Millionen Euro aus der Baukostenabgabe einnehmen, und festlegen,
welche Ausnahmen festgeschrieben werden sollen. Wir haben dagegen protestiert,
weil wir der Meinung sind, dass die Landesregierung im Detail zu viel geregelt hat.
Was die Gemeindeimmobiliensteuer anbelangt, hat der Staat eingeführt, dass
die Erstwohnungen davon befreit werden und es dafür einen Ausgleich geben würde.
Die Tatsache ist aber jene, dass der Ausgleich in der Höhe von kaum 50 Prozent erfolgt ist, und schlussendlich wird es so sein, dass auch in diesem Zusammenhang der
Staat den Nikolaus spielt und dann die Gemeinden die Zeche zu zahlen haben. So einfach kann es nicht sein! Wenn wir von einer Autonomie der Gemeinden und vom
Prinzip der Subsidiarität sprechen, dann muss man auch den Gemeinden den Spielraum lassen. Deshalb spreche ich mich vehement gegen diese Regelung aus.
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP):
Als Ergänzung zu dem, was die Kollegen Schuler und Heiss gesagt haben, ist zu sagen, dass die Gemeinden die Kompetenz für die Gestaltung der Baukostenabgabe von
0 bis 3 Prozent, bei Zweitwohnungen 15 Prozent, haben und darüber hinaus bereits
jetzt per Gesetz Befreiungen festgeschrieben sind, die auch in die Autonomie der Ge-
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meinden eingreifen, nämlich für die Erstwohnung, für die konventionierte Wohnung,
für Abriss und Wiederaufbau, für die landwirtschaftlichen Baumassen bis hin zum Bereich öffentliche Bauten. Gewisse Dinge sind also bereits per Gesetz von der Baukostenabgabe befreit worden und den Rest sollten wir den Gemeinden im Rahmen ihrer
Gestaltungsautonomie auch belassen.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr.
9 ab: mit 11 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Der Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 10 ist zurückgezogen.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 11, eingebracht von den Abgeordneten Klotz und Knoll, betreffend die Verletzung der Sprachbestimmungen bei Polizeiund Finanzkontrollen.
Ordine del giorno n. 11, presentato dai consiglieri Klotz e Knoll, riguardante la violazione delle norme sull'uso della lingua nel caso di controlli della Polizia e
della Guardia di Finanza.
Die Verletzung der Sprachbestimmungen bei Polizei- und Finanzkontrollen ist im Landtag in den letzten Jahren immer wieder zur Sprache
gekommen und angeprangert worden. Gerade was Finanzkontrollen
betrifft, scheint sich nichts geändert zu haben. Erst letzthin haben wir
auf einen eklatanten Fall im Pustertal verwiesen: Ein Unternehmer
musste bei einer Finanzkontrolle in seinem Betrieb regelrecht kämpfen um das Recht, seine deutsche Muttersprache gebrauchen zu
dürfen. Später hat dann die Finanz beim Steuerberater des Unternehmers angerufen und mitgeteilt, sofern man das möchte, müsse
man ein Schreiben schicken, in dem ausdrücklich verlangt werde,
dass die Protokolle auf Deutsch verfasst werden. Der Unternehmer
verlangte dies, der Steuerberater äußerte Bedenken, ob das nicht
Nachteile haben werde.
Der Landeshauptmann hat auf unsere diesbezügliche Anfrage hin
bestätigt (Anfrage Nr. 24 der Fragestunde November 2009), es sei
"unumstritten, dass im Zuge von Kontrollen, die vom Finanzamt in einem Betrieb eines Bürgers in der Provinz Bozen durchgeführt werden,
im Umgang mit der Finanzbehörde der kontrollierte Betriebsinhaber
das Recht auf den Gebrauch seiner Muttersprache hat." In den Beziehungen zwischen der Finanzwache und den Bürgern gelte der Grundsatz des Gebrauches der Sprache des Antragstellers.
Was die Abfassung der Niederschrift anbelangt, vertritt der Landeshauptmann die Meinung, "dass in diesem Fall der Betriebsinhaber
nicht zusätzlich verpflichtet ist, ein Schreiben an die Finanzbehörde zu
richten, um die Niederschrift in deutscher Sprache zu erhalten". Die
Durchführungsbestimmung sehe nämlich vor, dass im Falle von Gesuchen, Anzeigen und Erklärungen, die mündlich erfolgen und die
nicht in eine Niederschrift aufgenommen werden, die vom Antragsteller verwendete Sprache benützt werden müsse, sofern die Erledigung
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nicht unmittelbar erfolge. Da der Betriebsinhaber im Zuge der durchgeführten Kontrolle mit einem der Finanzbeamten die deutsche Sprache verwendet habe, sei auch die Niederschrift nachfolgend von der
Finanzbehörde in der vom Betriebsinhaber verwendeten Sprache zu
verfassen. Dieser Grundsatz gelte auch für die Fälle, dass Akte oder
Maßnahmen, die von Amts wegen auszustellen, mitzuteilen oder zuzustellen sind. Es sei die mutmaßliche Sprache des Empfängers zu
verwenden, wobei sich die Behörde im mündlichen Verkehr auf jeden
Fall nach der Sprache des Angesprochenen zu richten habe. Im gegebenen Fall komme der Grundsatz der mutmaßlichen Sprache des
Empfängers nicht zur Anwendung, da der Angesprochene die deutsche Muttersprache verwendet habe. So weit die Antwort des Landeshauptmannes.
Die Tatsache, dass oben erwähnter Betriebsinhaber mit Nachdruck
hat auf sein Recht bestehen müssen, um es einigermaßen in Anspruch nehmen zu können, und dass sein Steuerberater über die
Sprachbestimmungen offensichtlich nicht nur nicht Bescheid weiß,
sondern Bedenken dagegen äußerte, von der Finanzbehörde die Niederschrift in deutscher Sprache anzufordern, weil Nachteile zu befürchten seien, ist ein Beweis dafür, dass es mit der Einhaltung der
Sprachbestimmungen schlecht bestellt ist und dass die Verwendung
der deutschen Sprache in diesem Bereich die Ausnahme darstellt.
Dies alles zeigt, dass es absoluten Aufklärungs- und Handlungsbedarf
gibt.
Deshalb
beauftragt
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung,
- unverzüglich zu veranlassen, dass in einem eigenen Schreiben an alle Ämter und Einrichtungen, deren sich die Finanzbehörde in Südtirol bedient, und zur Kenntnis an alle Wirtschafts- und Steuerberater auf die Gültigkeit des bestehenden
Sprachdekrets aufmerksam gemacht und dessen Einhaltung
nachdrücklich verlangt wird,
- die Wirtschaftstreibenden auf dem Weg, der dafür am besten
geeignet ist, ebenfalls über den Inhalt der Sprachbestimmungen aufzuklären und ihnen nahe zu legen, von ihrem Recht
auch Gebrauch zu machen,
- zu gewährleisten, dass allen Bürgerinnen und Bürgern Südtirols mit Rat zur Seite gestanden wird, wenn es in den Bereichen der öffentlichen Verwaltung, einschließlich Polizei und
Finanz, Schwierigkeiten beim Gebrauch der Muttersprache
gibt.
----------Negli ultimi anni, in Consiglio provinciale, si è parlato ripetutamente di
violazione delle norme sull'uso della lingua nel caso di controlli della
Polizia e della Guardia di Finanza, criticando duramente gli episodi
occorsi. Proprio per quanto riguarda i controlli della Guardia di Finanza sembra non sia cambiato nulla. Di recente abbiamo segnalato
un caso eclatante, verificatosi in Val Pusteria: durante un controllo
della Guardia di Finanza nella sua azienda un imprenditore ha dovuto
veramente combattere per potersi avvalere del suo diritto di usare il
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tedesco, la sua madrelingua. Di seguito la Guardia di Finanza ha chiamato il commercialista dell'impresa comunicandogli che se proprio
voleva, doveva spedire una lettera, in cui avrebbe dovuto chiedere
espressamente che i verbali fossero redatti in lingua tedesca. L'imprenditore l'ha preteso e il commercialista ha espresso delle perplessità, temendo conseguenze negative.
Rispondendo a una nostra interrogazione sul caso (interrogazione su
temi di attualità n. 24 del novembre 2009) il presidente della Provincia
ha confermato che durante i controlli che la Finanza effettua nell'azienda di un cittadino in provincia di Bolzano, il proprietario dell'impresa in cui sono in corso i controlli, rapportandosi all'autorità, ha il
diritto di utilizzare la propria madrelingua. Nei rapporti fra la Guardia di
Finanza e i cittadini vale il principio dell'uso della lingua del richiedente.
Per quanto riguarda la stesura del verbale, il presidente della Provincia ritiene che in questo caso il proprietario dell'azienda non sia tenuto
a inviare un'apposita lettera all'autorità finanziaria per avere il verbale
in lingua tedesca. Le norme di attuazione prevedono che in caso di
domande, denunce e spiegazioni a voce e non messe a verbale deve
essere utilizzata la lingua usata dal richiedente, se la questione non è
subito risolta. Visto che nel corso del controllo il proprietario dell'azienda ha parlato in tedesco con uno dei funzionari della Guardia di
Finanza, di conseguenza anche il verbale va redatto nella lingua utilizzata dal proprietario dell'azienda. Questo principio vale anche nei
casi in cui bisogna redigere, comunicare oppure recapitare d'ufficio un
atto o un provvedimento. Va usata la lingua presunta del destinatario
e nella comunicazione verbale l'amministrazione deve in ogni caso
adeguarsi alla lingua di colui al quale si è rivolta. Nel caso di cui sopra
il principio della lingua presunta del destinatario non si applica, perché
questi ha utilizzato la sua madrelingua tedesca. Così ha risposto il
presidente della Provincia.
Il fatto che il succitato proprietario d'azienda abbia dovuto insistere sul
suo diritto per potersene avvalere in qualche modo e che il commercialista non solo abbia dimostrato di non conoscere le norme in materia di uso della lingua, ma temendo svantaggi abbia espresso perplessità sul fatto di chiedere alla Guardia di Finanzia il verbale in lingua tedesca, dimostra che per quanto riguarda il rispetto delle norme
sull'uso della lingua la situazione è critica e che in questo ambito l'uso
della lingua tedesca è un'eccezione.
Tutto ciò dimostra che vi è un assoluto bisogno di informazione e di
fare qualcosa.
Per questo motivo
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
incarica
la Giunta provinciale
- di inviare quanto prima una lettera a tutti gli uffici e tutte le
istituzioni di cui si avvale l'autorità finanziaria in Alto Adige, e
per conoscenza a tutti i commercialisti e consulenti tributari,
spiegando loro la normativa in vigore in materia di uso della
lingua e chiedendo con forza che venga rispettata;
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-
di informare anche tutti gli operatori economici, nel modo in
cui si riterrà più idoneo, del contenuto di questa normativa, invitandoli ad avvalersi di questo loro diritto,
di garantire assistenza a tutta la popolazione dell'Alto Adige
nel caso in cui nei rapporti con la pubblica amministrazione,
inclusa la Polizia e la Guardia di Finanza, dovesse avere problemi nell'uso della madrelingua.
Frau Klotz, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich kann es sehr kurz machen.
Wie aus der Beantwortung der Anfrage bzw. aus vielerlei Anfragen, die wir und auch
andere Kolleginnen und Kollegen diesbezüglich eingebracht haben, hervorgeht, ist es
mit dem Gebrauch der Muttersprache bzw. der Kenntnis der geltenden Sprachdekrete
in Südtirol nicht zum Besten bestellt. Anhand dieses Beispiels, dass die Steuerbehörde
dem Steuerberater schreibt, dass er ein eigenes Gesuch an die Steuerbehörde richten
solle, wenn der Betriebsinhaber deutsche Protokolle zugestellt haben möchte, zeigt,
dass man entweder nicht in Kenntnis dieser Bestimmung ist oder einen Weg sucht, um
sich daran vorbeizuschleichen. Dies ist illegal und verstößt gegen das Gesetz! Wir wissen alle, dass ein Recht stirbt, wenn man es nicht gebraucht.
Gerade was diesen Bereich anbelangt, sehen wir, dass die Sprachbestimmungen tagtäglich verletzt werden. Deshalb ist es, meines Erachtens, das Mindeste, dass
man alles dafür tut, dass die Betreffenden, nämlich die Steuerbehörden und die Wirtschaftsberater, wieder einmal darauf aufmerksam gemacht werden, dass es diese Gesetze gibt, darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie auch einzuhalten sind, und
dass man den Bürgerinnen und Bürgern Südtirols mit Rat und Tat zur Seite steht. Wir
wissen, dass im Präsidium des Landeshauptmannes mehrere Beamte mit dieser
Problematik befasst sind, aber es ist wichtig, dass die Bevölkerung noch einmal darauf
aufmerksam gemacht wird, dass sie gewisse Rechte hat und dass man diesbezüglich
nicht separat Gesuche schreiben muss, um Protokolle in deutscher Muttersprache zu
bekommen. Deshalb ersuche ich die Kolleginnen und Kollegen um Zustimmung, weil
wir hier wirklich etwas tun müssen, da, wie gesagt, ein Recht stirbt, wenn man es nicht
gebraucht.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Sinteticamente, solo per ribadire un concetto al quale noi sempre ci riferiamo, che è quello del bilinguismo applicato fino alle
estreme possibilità, fisiologiche, strutturali, burocratiche e amministrative come ricchezza di questa terra e ovviamente come anche strumento di comunicazione effettivo
e pratico fra cittadini con le istituzioni, ma mi verrebbe da dire anche fra cittadino e
cittadino.
Detto questo, credo che l'ordine del giorno abbia un altro obiettivo. Non è
quello di rivendicare un principio positivo al quale sempre ci appelliamo, ma quello di
alimentare un clima di ostilità e diffidenza rispetto alle istituzioni, e in particolare al-
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cune istituzioni. Mi sarebbe piaciuto che il documento contenesse anche nome e cognome delle persone interessate e non fosse indistinto, perché a questo punto ognuno
si può inventare, se volesse, tutto quello che vuole, come è già successo tra l'altro in
quest'aula. Ma al di là dei fatti specifici e del principio che invece riteniamo straordinariamente utile e necessario rivendicare, credo che l'ordine del giorno miri ad alimentare
quel clima negativo e la diffidenza verso le istituzioni, arrivando a conclusione che
non possono essere accolte per la forma in cui sono espresse, quando si dice che deve
essere inviata una letterina a tutte le istituzioni per ricordare che esistono delle norme.
È un fatto talmente pleonastico e scontato che mi sembra anche estremamente offensivo nei confronti delle istituzioni avanzare richieste di questo tenore. Mi pare anche
offensivo nei confronti della categoria dei commercialisti quando si dice che per conoscenza devono essere ricordate loro delle norme. Credo che la categoria dei commercialisti avrebbe molto da ridire rispetto ad un ordine del giorno così improntato e abbastanza sfrontato e polemico rispetto alle prerogative e competenze di questa categoria
di professionisti che invece, al contrario, sono nella condizione di meglio gestire il
rapporto fra sé e il cliente per migliorare le opportunità e garantire i diritti ai loro
clienti.
Credo che tra l'altro le circolari rivolte alla pluralità dei cittadini, all'opinione
pubblica, siano uno strumento populistico e non uno strumento amministrativo utile e
corretto per affermare un principio. Infine questa idea un po' curiosa dello sportello al
cittadino per mediare nel rapporto con organi di polizia giudiziaria e con la pubblica
amministrazione. C'è già un difensore civico che ha questo tipo di funzione a cui ci si
può rivolgere e che ha gli strumenti utili per sollecitare gli opportuni passi.
Ribadisco che il principio del plurilinguismo, del bilinguismo è straordinariamente utile e necessario nella nostra terra, perché è il principio fondamentale su cui
si regge il nostro statuto di autonomia, ma non si può usare questo principio come una
clava per creare gran baccano e soprattutto per discreditare le istituzioni e peraltro
coloro che sono chiamati a far rispettare le leggi sul nostro territorio. Dopodiché se
casi specifici si verificano, questi devono essere denunciati opportunamente alle
autorità in maniera corretta, nei modi previsti, perché si intervenga, secondo i canali
corretti e previsti, con della sanzioni nel caso di applicazioni distorte delle norme in
vigore. Questo pure è un diritto sacrosanto che deve essere riconosciuto ai cittadini, ma
che questo si trasformi in un'azione politica in una sede istituzionale come quella del
Consiglio provinciale ebbene, è strumentalizzare con una volontà negativa di creare un
pregiudizio rispetto le istituzioni un tema che invece è nobilissimo e che deve essere
considerato nobile da tutti noi, tanto da non volerlo usare come strumento di parte per
fare campagna elettorale in vista delle prossime elezioni amministrative.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich bin jetzt nicht der Amtsverteidiger der
Einbringer dieses Beschlussantrages. Kollege Urzì! Sie sehen Gespenster, denn Sie
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greifen Dinge auf, die in diesem Antrag sicherlich nicht stehen. Wenn Sie das Wort
"Zweisprachigkeit" hören, dann sehen Sie es immer als Angriff.
Hier geht es, wenn ich es richtig lese, darum, dass der Bürger immer und
überall das Recht hat, bei Finanzkontrollen die deutsche Muttersprache zu gebrauchen.
Dies ist, denke ich, der Ausgangspunkt und man sollte diejenigen, die in diesem Bereich tätig sind, besser informieren, denn dies, denke ich, schadet nicht. Ich habe unlängst in einem Bericht der "Wirtschaftszeitung", glaube ich, gelesen, dass 80 Prozent
der Steuerberater von sich aus die italienische Sprache verwenden, weil viele Dinge
auf Deutsch nicht zur Verfügung stehen. Was beispielsweise die Steuererklärungen
anbelangt, müssen wir immer bis zum letzten Moment darauf warten, dass die deutschen Formulare ausgehändigt werden. Das ist die Wahrheit, wobei es der Landeshauptmann immer wieder bestätigt hat. Ich glaube ihm schon, dass er hier öfters interveniert hat. Wir stellen aber fest, dass es sich nicht ändert. Seit Jahren verspricht man
uns diesbezüglich Verbesserungen und das Sprachendekret gibt es weiß Gott wie lange
schon, was mich sehr wundert.
Hier wird auf die Finanzkontrollen Bezug genommen und ich möchte nur einen Satz dazu sagen, weil in den Prämissen im ersten Satz von der Verletzung der
Sprachbestimmungen bei Polizei- und Finanzkontrollen die Rede ist. Ich nütze die
Gelegenheit, um es aufzuwerfen, weil wir unlängst gelesen haben, dass der SVP-Obmann wieder eine Landespolizei verlangt. Wir haben heute die Situation, dass es eine
Regelung gibt, die auch die Polizei zum Gebrauch der deutschen Sprache verpflichtet.
Wir wissen aber – dies möchte ich hier ganz klar sagen -, dass es künftig große Lücken
geben wird, weil sich keine oder kaum Südtiroler bei der Polizei melden. Wenn Leute
von auswärts – ein Sizilianer oder ein Sarde - für eine kurze Zeit, nämlich für vier
Jahre, zu uns kommen, um Dienst zu leisten, dann haben sie keine Motivation - dies
soll keine Kritik sein -, Deutsch zu lernen, weil sie wissen, dass sie nur für vier Jahre
da bleiben. Wenn wir nicht imstande sind das entsprechende Personal hier zu finden,
dann verstehe ich dies unter Landespolizei und nicht ein Südtiroler Binnenleben zu
verstärken. Wir hören auch die Kritik, dass, wenn die Polizei auch noch vom Land bestimmt würde, wir dann überhaupt keine Luft mehr zum Schnaufen hätten. Das sagen
die Südtiroler, die darüber besorgt sind, dass, wenn es eine Landespolizei geben
würde, das System in Südtirol noch beängstigender, noch einengender wäre und man
noch geringere Freiheiten hätte.
Ich bin für eine Landespolizei, weil ich überzeugt bin, dass wir nur mit Menschen, die hier aufwachsen und die Realität der verschiedenen Sprachgruppen kennen,
in der Lage sind, auch zu verstehen, was es heißt, die Bürger in der Muttersprache zu
bedienen. Ein anderer, der von außerhalb kommt, wird es vielleicht nie so gut verstehen können. Dies möchte ich bei dieser Gelegenheit auch sagen. Der Ruf nach der
Landespolizei ohne zu sagen, woher man die Leute nimmt und wie man es gestaltet, ist
mir zu wenig. Ich bin grundsätzlich schon dafür und möchte nicht falsch verstanden
werden, aber dies muss man dann auch sagen. Auch die Bediensteten der Polizei sagen
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uns, dass unsere Leute, die beispielsweise bei den Carabiniere tätig sind, teilweise angefeindet würden, weil sie von den eigenen Leuten schon fast als Verräter bezeichnet
werden. Wir leben halt in dieser Diskrepanz und es ist eine Entwicklung, die man auch
mit gestalten muss.
Ich war 17 Jahre lang beim Zoll tätig und mich haben auch Freunde gefragt,
wie ich es bei den ganzen "Walschen" aushalten könne. Als ich zu arbeiten begonnen
habe, waren dort 55 Italiener und 3 Deutsche beschäftigt. Ich habe die Stelle beim Zoll
angenommen, um das Proporzdekret durchzusetzen. Ich habe damals auch sehr viel
dafür geworben und im Land Versammlungen aus Eigeninitiative veranstaltet, weil ich
der Überzeugung war und dies weiterhin bin, dass man, wenn wir nicht selber den
Staatsdienst ausüben, der jetzt vielfach privatisiert wurde - diesbezüglich haben wir
auch bei der Polizei die ganzen Probleme - die Menschen davon überzeugen muss,
denn ohne die Zustimmung der Menschen selber wird der Dienst nicht funktionieren.
PICHLER ROLLE (SVP): Prinzipiell sind wir als Abgeordnete der Südtiroler Volkspartei mit diesem Antrag auf alle Fälle einverstanden, denn er zeigt ein
Problem auf, das wirklich ein Problem ist. Natürlich haben wir die Zweisprachigkeit
auf dem Papier, aber in der praktischen Anwendung scheitert sie so manchmal. Die
Mitbürgerinnen und Mitbürger sollten daran erinnert werden, dass dies eine Möglichkeit ist, was ich durchaus richtig finde.
Kollege Leitner – ich möchte es ein bisschen entkrampfen – hat ein Problem
aufgezeigt, das wir bereits kennen. Das Problem ist jenes, dass, wenn wir einen Südtiroler Landsmann haben, der eine Kontrolle nach italienischen Vorschriften ausführt,
wir dann die Leidgeprüften sind. Wenn wir aber einen hierher versetzten italienischen
Beamten haben, der kein Wort Deutsch spricht, dann ist er in der Handhabe der Gesetzgebung vielleicht etwas flexibler, aber es mangelt ihm an den Sprachkenntnissen.
Dies ist eigentlich das Problem. Das heißt, wir könnten uns nur aussuchen, welchen
Mittelweg wir jetzt nun gern beschreiten möchten. Sicherlich bräuchte es weniger Gesetze und Auflagen und eine nicht so deutsch-preußische Handhabe der vielen Gesetze, sondern manchmal eine etwas flexiblere Handhabe. Wenn Alessandro Urzì und
Maurizio Vezzali, die immer nach Rom hören, blicken und schauen, einen konkreten
Beitrag dazu leisten wollen, dann müssen auch sie in der Tat auf ihre Regierung mit
einwirken, um verständlich zu machen, dass der Zugang zum Polizeidienst nur über
den Berufsmilitärdienst führt, und dies für eine Minderheit, wie es die Südtirolerinnen
und Südtiroler sind, nicht unbedingt der leichteste Zugang ist. Deshalb sollten wir uns
um eine Ausnahmeregelung bemühen, denn Sie wissen, dass jetzt der Zugang zum
Polizei- und Carabinieridienst, die in Italien nach wie vor sehr begehrt sind, nur mehr
möglich ist, wenn man über einige Jahre beim Militär Dienst geleistet hat. Diesbezüglich tun wir uns Südtiroler naturgemäß schwer.
Ich denke, dass der Antrag, um es kurz zu machen, in die richtige Richtung
geht. Wir müssen unsere Leute daran erinnern, dass sie sich nicht schämen müssen und
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es durchaus ihr Recht ist, auf die Einhaltung der Muttersprache zu bestehen, ohne dass
sie irgendwelche Repressalien fürchten müssen. Ich habe vorhin mit Kollegin Stocker
gesprochen, die mir auch bestätigt hat, dass es schon etliche Klagen gebe, denn manch
einer ist bei der Vorgangsweise doch wesentlich schikanöser, wenn man auf die Einhaltung der Bestimmungen über die Möglichkeit der Verwendung der eigenen Muttersprache besteht. Dies ist eine durchaus menschlich verständliche Situation. Wenn man
einem Polizeibeamten gegenübersteht, der glaubt, eine Übertretung festgestellt zu haben, der aber meine Sprache nicht beherrscht und ich lache ihm ins Gesicht und sage,
dass er meine Sprache verwenden soll, dann ist bereits ein hohes Potential an Konfliktualität vorhanden und das Ganze wird dann immer politisch missbraucht. Wir
sollten uns also bemühen, für eine verbesserte Zweisprachigkeit zu sorgen, wir sollten
aber auch unseren Südtirolerinnen und Südtirolern ganz ruhig und gelassen sagen – der
Landeshauptmann wird dann den Text umformulieren –, dass sie darauf bestehen sollen, die eigene Sprache ohne Aggressivität und ohne falsche Scham verwenden zu dürfen
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): In aller
Kürze. Wir haben in der Generaldebatte und in der Regierungserklärung des Landeshauptmannes zur Kenntnis genommen, dass die Zweisprachigkeit ein sehr hohes Gut
in dieser Gesellschaft ist und auf allen Ebenen einen wichtigen Platz haben sollte. Wir
sind auch davon überzeugt, dass es in dem Bereich, den Eva Klotz und Sven Knoll angesprochen haben, sicherlich mehr Defizite als etwa im Bereich der Landesverwaltung
gibt; davon kann man ausgehen, wobei dies sehr bedauerlich ist und wir es auch nicht
akzeptieren können. Wir glauben, dass die Norm im öffentlichen Dienst gegeben sein
muss, um auf allen Ebenen eine wirklich flüssige Zweisprachigkeit durchzusetzen.
Dies muss ein Ziel sein, das gerade wir Grüne gerne mittragen.
Uns widerstrebt allerdings die Form der Begründung, die Ihr eingebracht
habt, denn Ihr habt auf einen Einzelfall hin – diesbezüglich hat Kollege Urzì Recht –
Eure Argumentation konstruiert. Es ist ein Einzelfall, der hier angedeutet ist und als
Aufhänger für die gesamte Argumentation dient. Uns erschiene es schon wichtig, dass
man einmal einen begründeten Vergleich haben sollte, wie hier systematisch und wie
in anderen Bereichen vielleicht weniger verstoßen wird. Dies wäre uns ein Anliegen,
denn hier wird ein Stück weit auch einer Unterstellung Vorschub geleistet. Wir glauben zwar, dass es sachlich so sein wird, aber diese Form der Unterstellung halten wir
für nicht in Ordnung. Es müsste nämlich so sein, dass vielleicht – dies hätte Teil des
beschließenden Teils sein können – die Wirtschaftsverbände Südtirols ihre Mitglieder
auffordern sollten, mitzuteilen, wie oft Kontrollen in deutscher und in italienischer
Seite vorgenommen werden, dies, damit man eine reale Datenbasis hat. Dies schiene
mir eine bessere Argumentationsgrundlage auch gegenüber staatlichen und anderen
Behören, um dann sagen zu können, dass man in diesen und jenen Fällen einen eklatanten Verstoß gegen die Zweisprachigkeit festgehalten habe. Dies wäre eine sinnvol-
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lere Argumentationsgrundlage als dies einmal, sicher auf der Grundlage von begründeten Tatsachen, pauschal festzuhalten.
Wir glauben, dass man in diesem sensiblen Bereich sorgfältig argumentieren
muss, weil auch die Eurac-Studie gezeigt hat, dass es so und so viel Prozent bei der
Anwendung der zweiten Sprache, nämlich bei der deutschen italienischen Sprachgruppe der Kenntnisse gibt. Dies wäre eigentlich die Grundlage, aber aufgrund eines,
sagen wir es einmal so, begründeten Bauchgefühls auf die Staatstellen zu argumentieren, halte ich in diesem Fall nicht für legitim. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Kollege Pichler Rolle hat
bereits die Richtung, in die es gehen sollte, aufgezeigt, nur möchte ich ersuchen, einige
Änderungen vorzunehmen. Auch ich bin der Meinung, dass wir als Landtag nicht einen Einzelfall hernehmen können, den wir gar nicht kennen, denn im Beschlussantrag
steht, dass ein Unternehmer, ohne Namen, bei einer Finanzkontrolle in seinem Betrieb
regelrecht um das Recht kämpfen musste, seine deutsche Muttersprache gebrauchen zu
dürfen. Wir können hier im Landtag nicht hergehen und einen solchen Vorspann genehmigen, weil wir ja nicht wissen, ob es stimmt oder nicht stimmt. Ich bin aber damit
einverstanden, den beschließenden Teil mit einer Ergänzung zu akzeptieren, die aber
nicht in den Beschluss hineinkommen sollte, nämlich mit dem, was Kollege Leitner
gesagt hat. Auch ich bin der Meinung, dass wir danach trachten müssen, dass wir mehr
deutschsprachiges Personal, deutschsprachige Südtirolerinnen und Südtiroler, in öffentliche Stellen hineinbringen, denn dann wird die Situation verbessert werden. Wir
haben heute ein System, das besagt, dass jemand zuerst den Militärdienst geleistet haben muss, um dann an den Wettbewerben für Polizei- und Carabinieristellen teilnehmen zu können. Wenn die Wettbewerbe auf staatlicher Ebene stattfinden, dann bin ich
der Auffassung, dass wir keine große Anzahl von Südtirolerinnen und Südtiroler deutscher Muttersprache in diese Staatsstellen hineinbringen können. Deshalb haben wir
von Seiten des zuständigen Innenministers wiederholt verlangt, dass man einen Sonderwettbewerb für Südtirol machen sollte, dass man von der Verpflichtung, zuerst im
Heer gedient zu haben, Abstand nehmen müsse und dass an diesen Wettbewerben nur
Leute teilnehmen können sollten, die in Südtirol ihren Wohnsitz haben. Ich glaube,
dass wir nur auf diese Art und Weise einen Erfolg erzielen können. Außerdem bin ich
der Meinung, dass gerade das jüngste Finanzabkommen, welches getätigt worden ist,
eine Möglichkeit bietet, mit der Agentur für Einnahmen ein entsprechendes Abkommen zu finden. Deshalb, glaube ich, können wir hier auch entsprechende Maßnahmen
mit hineinbringen.
Ich möchte die Einbringer ersuchen, den ersten Absatz der Prämissen abzuändern, weil wir, wenn wir von einem Einzelfall sprechen, nicht kontrollieren können,
ob dies stimmt oder nicht stimmt. Deshalb können wir dem Antrag in dieser Form sicher nicht zustimmen.
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Ich möchte ersuchen, den beschließenden Teil nicht so eng und in dieser
Form zu beschließen, sondern erlaube mir, einen Vorschlag zu machen, der wesentlich
weiter geht und trotzdem dasselbe Ziel verfolgt. Im ersten Absatz des beschließenden
Teils steht, dass ein Schreiben an alle Wirtschafts- und Steuerberater ergehen sollte.
Nicht nur die Wirtschaftsberater, sondern die gesamte Bevölkerung sollte wissen, welche Rechte sie hat und in welcher Form. Es könnte auch ein Inserat in den Zeitungen
stehen, in denen wir noch einmal auf diesen Aspekt hinweisen, das heißt, man sollte
die Diktion, wie Sie es im nächsten Absatz formuliert haben, "in geeigneter Form"
verwenden. Demzufolge sollte es folgendermaßen lauten: "Deshalb beauftragt der
Südtiroler Landtag die Landesregierung zu veranlassen, in geeigneter Form alle Bürgerinnen und Bürgern auf ihre Rechte in Bezug auf den Gebrauch ihrer Muttersprache, besonders auch in Zusammenarbeit oder in Beziehung mit der Finanz- und Steuerbehörde, aufmerksam zu machen". Das heißt, die Landesregierung soll in geeigneter
Form alle Bürgerinnen und Bürger noch einmal informieren und ihnen sagen, dass sie
diese Rechte in Zusammenarbeit oder in Beziehung mit den öffentlichen Ämtern haben.
Der zweite Absatz geht für mich in Ordnung. Der dritte Absatz sollte auch
etwas anders, und zwar folgendermaßen formuliert werden: "… zu gewährleisten, dass
allen Bürgerinnen und Bürgern Südtirols objektive und fachliche Aufklärung gewährt
wird, wenn es in den Bereichen der öffentlichen Verwaltung, einschließlich Polizei und
Finanz, Schwierigkeiten beim Gebrauch der Muttersprache gibt". Wenn hier steht,
dass allen Bürgerinnen und Bürgern mit Rat zur Seite gestanden werden soll, dann
könnte man darunter auch verstehen, dass wir eventuell auch einen Prozess führen
müssen, weil dies im italienischen Text mit den Worten "assistenza amministrativa"
übersetzt worden ist. Wenn Sie mit diesen Änderungen einverstanden sind, dann geht
dies genau in jene Richtung, wie es Kollege Pichler Rolle gesagt hat.
PRÄSIDENT: Frau Klotz! Sind sie mit diesen Änderungen einverstanden?
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich bin mit den Änderungsvorschlägen von Landeshauptmann Durnwalder einverstanden und beantrage die Abstimmung über den Beschlussantrag kurzfristig auszusetzen, um ihn entsprechend umformulieren zu können.
PRÄSIDENT: Ich gebe dem Antrag statt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 12, eingebracht von den Abgeordneten Artioli und Pöder, betreffend die Wiedereinführung der abgeschaffenen Feiertage.
Ordine del giorno n. 12, presentato dai consiglieri Artioli e Pöder, riguardante il ripristino di festività abolite.
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In Anbetracht der Tatsache, dass Europa gerade jetzt riskiert, die eigenen Wurzeln zu vergessen, sollten wir uns verstärkt auf die christlichen Feiertage besinnen und sie als solche beibehalten. Die Streichung dieser Feiertage aus dem Kalender war ein schwerer Fehler,
der der Wirtschaft absolut nicht zuträglich war.
Darauf sollte jegliche Initiative ausgerichtet sein, die darauf abzielt,
den Symbolen unserer Kultur, die dazu beitragen, die Wurzeln unserer Heimat zu beleben, wieder Würde und Wert zu verleihen.
DER SÜDTIROLER LANDTAG
wird daher
dahingehend verpflichtet,
sich bei der Regierung für die Wiederherstellung folgender Feiertage
stark zu machen:
- Josefi, am 19. März
- Christi Himmelfahrt
- Fronleichnam
- Peter und Paul, am 29. Juni
- Pfingstmontag.
---------Considerato che proprio adesso che in Europa si rischia di perdere le
proprie radici, dovremmo dedicarci sempre di più alle festività cristiane
e mantenerle. Premesso che togliere dal calendario queste festività é
stato un grave errore e che tale abolizione non ha affatto giovato all'economia.
Premesso che in tal senso vada percorsa ogni iniziativa mirata a restituire valore e dignità a quei simboli della nostra cultura che concorrono a tenere vive le radici della nostra terra.
Si impegna
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOZANO
a sollecitare
il Governo per ripristinare le seguenti festività:
San Giuseppe 19 marzo
Ascensione Nostro Signore
Corpus Domini
SS. Pietro e Paolo 29 giugno
Lunedì di Pentecoste.
Hierzu ist ein Änderungsantrag von Seiten des Abgeordneten Pichler Rolle
eingebracht worden, der wie folgt lautet:
"Im beschießenden Teil werden gestrichen: Christi Himmelfahrt; Peter und
Paul, am 29. Juni; Pfingstmontag."
"Nella parte deliberativa sono soppresse le seguenti parole: Ascensione Nostro Signore; SS. Pietro e Paolo 29 giugno; lunedì di Pentecoste."
Chiedo la collega Artioli se è d’accordo con questo emendamento.
ARTIOLI (Lega Nord): Sono d'accordo con l'emendamento. L'illustrazione
credo sia molto breve, perché l'ordine del giorno è molto chiaro. Credo che ogni crisi
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sia una grossa opportunità. Alla fine ci ha aiutato la sentenza di Strasburgo, perché
quando una cosa è ovvia nessuno la considera. Quando ci hanno chiesto di togliere i
crocifissi dai nostri edifici, le nostre radici cristiane si sono rianimate. Questo è lo
stesso concetto. Noi chiediamo di reintrodurre queste festività che per noi sono molto
importanti.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir werden
gegen diesen Antrag stimmen, weil wir glauben, dass diese Form der "Wurzelbehandlung" nicht unbedingt zur Wiedererweckung des europäischen Gebisses bzw. der europäischen Werte führen kann. Dies ist eine verfehlte kosmetische Operation, die,
glaube ich, auch gegen einen christlichen Gedankengang verstößt. Nicht mit der Wiedereinführung von Feiertagen wird den christlichen Wurzeln Rechnung getragen, denn
diese Feiertage würden dazu führen, dass mehr "ponti" usw. gemacht würden, sondern
es bräuchte andere Maßnahmen, nämlich eine innere Überzeugung, wenn man schon
an die christlichen Wurzeln als die einzige Grundlage Europas glaubt. Ich würde, ironisch gesagt, für die Streichung von drei weiteren Feiertagen plädieren. Einer von diesen Feiertagen ist der Feiertag von "San Mercatino". Dies ist nämlich der wichtigste
Heilige des Monats Dezember, weil "San Mercatino" von unseren Christmarktbetreibern eingeführt wurde. Das hat dazu geführt, dass jeder Sonntag im Dezember entheiligt wird dadurch, dass sämtliche Geschäfte, Läden offen haben, dass sämtliche Mitarbeiterinnen des Handels und sehr viele Städter eine permanente Entheiligung dieser
stillsten Zeit des Jahres erleben. Von daher scheint es mir sehr paradox zu sein, auf der
einen Seite Feiertage einführen zu wollen, auf der anderen Seite eine wirkliche, wenn
man es so will, Entheiligung, Profanierung und auch Kommerzialisierung dieser
christlichen Zeit zu vollführen. Hier möchte ich schon auf diese schreienden Widersprüche hinweisen, auf der einen Seite die christlichen Wurzeln zu reaktivieren und
auf der anderen Seite eine Dechristianisierung im Dezember herbeizuführen, unter der
sehr viele Menschen leiden, weil sie permanent arbeiten müssen. Unser Bischof hat
vorgestern hier im Landtag das Sonntagslicht, vielleicht auch aus diesem Grund, deponiert. Wenn wir den Besuch des Herrn Bischof nicht nur als rhetorischen Besuch sehen
wollen, dann müssen wir auch seine Aufforderung ernst nehmen. Von daher erscheint
es mir, vor allem von Seiten der früheren City-Managerin, ziemlich verlogen, solche
Beschlussanträge einzubringen.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Vorrei restituire all'ordine del giorno il valore che probabilmente può avere anche per coloro che non vogliono necessariamente
darne una lettura squisitamente e intrinsecamente legata al valore religioso di queste
festività. Il valore, che apprezzo, dell'ordine del giorno presentato dai colleghi Artioli e
Pöder è quello di ribadire un aspetto che è stato riconosciuto ampiamente, per cui l'abolizione di determinate ricorrenze e festività non ha concorso sostanzialmente a rilanciare l'economia, non ha concorso ad intervenire su quel meccanismo sul quale si vo-
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leva che si intervenisse, quindi nella riconsegna di quelle giornate alle normali attività
lavorative per un migliore progresso dell'economia nel suo complesso. Non è accaduto,
ne dobbiamo prendere atto e al contrario dobbiamo ricondurci al principio per cui è
necessario prevedere nel corso della vita e delle annate che si profilano al nostro orizzonte momenti in cui ci sia la possibilità di riappropriarsi di spazi propri che debbano
essere vissuti secondo le proprie personali convinzioni o da dedicare non solo alla ricreazione personale ma anche agli affetti, alle famiglie, momenti sostanzialmente che
costituiscono un valore aggiunto alla vita quotidiana. Queste sono le festività, la domenica giorno di riposo che coincide con la domenica cristiana, in cui i cristiani si dedicano alle loro particolari preghiere o commemorazioni, che viene vissuta con profonda intensità. Altre festività squisitamente istituzionali o laiche costellano l'annata.
Ci sono festività anche di ordine religioso che sono intrinsecamente legate alla cultura
e al patrimonio storico ed emozionale del nostro paese e anche della nostra civiltà.
Allora la richiesta di reintrodurre alcune di queste giornate è sensata, opportuna, intelligente e anche particolarmente piacevole.
Prendo atto della proposta del collega Pichler Rolle di stralciare, per esempio, la giornata dei patroni di Roma SS. Pietro e Paolo. Non vorrei che si potesse leggere qualche significato arcano dietro questo tipo di volontà, ma io confido che questo
non sia, prendo atto del fatto che si vuole rimuovere il Pentecoste che in provincia di
Bolzano cade come giornata patronale ma che nel resto d'Italia non è riconosciuta
come tale, ecc. Non voglio dilungarmi sull'emendamento che comunque è stato accolto
dai presentatori. Voteremo quindi a favore per le ragioni esposte, ma volendo dare un
significato che non è quello rigidamente e strettamente legato al valore religioso di
queste giornate, ma riconoscendo che queste giornate sono state inserite in un calendario e hanno assunto un valore proprio perché legate ad una cultura, ad una dimensione,
ad un profilo emozionale e un sentimento religioso che è parte costituente della nostra
sensibilità e della nostra storia sia che si sia credenti, sia che non si sia credenti, quindi
una visione un po' laica e distaccata rispetto al valore profondo, religioso della data ma
che riconosce invece il valore di questa data come ispiratrice anche di sentimenti anche
positivi. E questo va ricordato e sottolineato. Vorremmo che si ritornasse al valore originario di questo tipo di celebrazioni tutte, anche quelle dicembrine.
Vorrei concludere con una osservazione di fondo, che è di carattere giuridico
e che ci fa sorgere alcune perplessità, purtroppo, sulla possibilità di giungere presto
alla reintroduzione nel nostro calendario di queste festività, in considerazione del fatto
che la materia gode di una copertura concordataria. Questa è una nota predisposta dal
sottosegretario alla Presidenza del Consiglio Gianni Letta, quindi si tratta di una materia che gode di una copertura concordataria la quale prevede la bilateralità della normativa che ne deriva e di ogni eventuale modificazione. In particolare l'Accordo fra
l'Italia e la Santa Sede riguardante la revisione del concordato lateranense, firmato il
18 febbraio 1984 e ratificato con la legge 25 marzo 1985, n. 121, all'art. 6 stabilisce
che solo con specifiche intese tra le parti possono essere determinate le festività reli-
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giose da riconoscere come giorni festivi. Pertanto una previsione unilaterale concernente tale materia darebbe luogo ad una violazione delle disposizioni di origine pattizia e tra l'altro la Santa Sede non ha formulato fino ad ora nessuna richiesta in tal
senso. Questo solo come precisazione di carattere generale, ma rimane un auspicio politico che volentieri vogliamo concorrere a formulare.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich möchte grundsätzlich unsere Unterstützung zum Ausdruck bringen und darauf verweisen, dass es ein Antrag ist, der eine
Materie betrifft, bei der wir sehr aufpassen müssen, um nicht irgendwo der Heuchelei
bezichtigt zu werden. Die Leute kennen uns – ich sage ausdrücklich uns – und jeder
muss zu dem stehen, was er in seinem alltäglichen Leben praktiziert. Es gibt im Land
seit Jahren Bestrebungen, beispielsweise den Josefi-Tag wieder einzuführen. Dazu hat
sich der Landtag schon mehrmals geäußert und es mehrmals beschlossen, es konnte
aber noch nicht umgesetzt werden. Jetzt verlangen wir andere Feiertage dazu, was natürlich nicht leichter wird. Ich erinnere daran, dass Christi Himmelfahrt und Fronleichnam in allen katholischen deutschen Ländern Feiertage geblieben sind und sie nur bei
uns abgeschafft wurden. Somit wäre eine Gleichbehandlung nicht schlecht.
Kollege Heiss! Ich habe keine Angst vor neuen Fenstertagen. Es ist auch
erwiesen, dass der Sinn der Abschaffung damals jener war, dass damit die Arbeitskraft
gesteigert werden sollte. Dies ist aber nicht eingetreten. Wenn die Menschen die Zeit
haben, sich zu erholen, dann sind sie auch leistungsfähiger. Man könnte auch so argumentieren. Ich gebe Ihnen hundertprozentig recht, wenn Sie sagen, dass der Feiertag
"San Mercatino" neu eingeführt wurde. Was wir im Advent veranstalten, ist zum
Schämen; das muss ich wirklich sagen. Ich hatte unlängst eine harte Diskussion in
meinem Freundeskreis, weil ich nicht in der Lage war, jemanden zu überzeugen, dass
der 7. Dezember nicht das Fest der Unbefleckten Empfängnis, sondern das Fest
Sant’Ambrogio und der 8. Dezember nicht das Fest Sant’Ambrogio, sondern der Tag
der Unbefleckten Empfängnis ist. Es ist ein Mann meinen Alters, der in der Schule
den Katechismus noch gelernt hat, was heute ja nicht mehr der Fall ist. Da sieht man,
wie weit weg die Menschen von der Realität sind! Der 8. Dezember ist in Südtirol der
Tag für das Geschäft und nicht der Tag der Unbefleckten Empfängnis. Für unsere
Leute ist es der Tag des Sant’Ambrogio, was ja nicht stimmt. Sant’Ambrogio ist der
Festtag in Mailand und fällt auf den 7. Dezember! Ich möchte zwischen Heuchelei und
Ernsthaftigkeit ganz gut unterscheiden.
Wenn wir imstande sind, den Josefi-, Christi Himmelfahrt- und Fronleichnamstag einzuführen – ich sehe, dass jetzt Christi Himmelfahrt gestrichen wird -, dann
wäre dies zumindest auch in Hinblick auf unsere katholischen Wurzeln im deutschen
Sprachraum, wenn man es so will, konsequent, aber die Materie ist sehr, sehr heikel.
Ich hoffe, dass die Landesregierung mit Unterstützung der Kirche gutes Geschick mit
dem Staat hat, denn auch der Bischof hat uns allen Bücher zum Schutz des Sonntags
ausgehändigt und gesagt, dass es europaweit eine sehr, sehr starke Bewegung gibt,
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welche sich "Allianz zum Schutz des Sonntags" nennt. Wenn uns dies gelingen würde,
dann wären wir einen Schritt weiter auch für diejenigen, die nicht in die Kirche gehen,
denn ich glaube, dass der Sonntag trotzdem wichtig ist, und zwar als Tag der Familie,
als Tag der Erholung und als Tag der Gemeinschaft.
PRÄSIDENT: Nachdem es 13.00 Uhr ist, unterbreche ich die Sitzung bis
15.00 Uhr.
UHR 13.00 ORE
---------UHR 15.06 ORE
(Namensaufruf - Appello nominale)
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist wieder aufgenommen.
Wir fahren mit der Behandlung des Beschlussantrages (Tagesordnung) Nr.
12 fort.
Das Wort hat der Abgeordnete Pichler Rolle, bitte.
PICHLER ROLLE (SVP): Wir werden diesem so abgeänderten Beschlussantrag zustimmen, denn wir können nicht in Rom die Abschaffung von 5 Feiertagen
einfordern. Wir unterstützen aber die Einführung des Feiertages des Heiligen Josef und
auch des Festes Fronleichnam. In den Prämissen – Frau Hochgruber Kuenzer hat mich
darauf aufmerksam gemacht – steht, dass die Streichung dieser Feiertage aus dem Kalender ein schwerer Fehler war, der der Wirtschaft absolut nicht zuträglich war. Vorhin
habe ich darüber noch einmal mit der Abgeordneten Artioli gesprochen. Es ist nämlich
so zu verstehen, dass die Feiertage mit dem Argument abgeschafft worden sind, dass
mit dem Bruttoinlandsprodukt die Arbeitsleistung gesteigert werden kann. Dies hat
sich aber nicht als zutreffend erwiesen. Es geht also nicht darum zu sagen, wir brauchen den Feiertag, damit es der Wirtschaft zugute kommt, sondern hier nimmt man
Bezug auf das, was damals als Argument eingebracht worden war, nämlich einige Feiertage abzuschaffen, um die Arbeitsleistung zu erhöhen, aber dies macht es nun wirklich nicht aus. Deshalb unterstützen wir den so abgeänderten Beschlussantrag Nr. 12.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich möchte vom Herrn Generalsekretär in Erfahrung bringen - er hat dies sicher noch genau im Gedächtnis -, wann
wir hier im Landtag das letzte Mal einen entsprechenden Beschluss gefasst haben.
Seppl Lamprecht, war es vor zwei Jahren? Ich erinnere mich, dass wir damals den
Josefi-Feiertag besonders erwähnt haben. Infolgedessen tragen wir hier Eulen nach
Athen. Wir haben darüber x-mal gesprochen. Was den Josefi-Feiertag anbelangt, bin
ich mir ganz sicher, dass wir hier bereits einmal einen Beschluss genehmigt haben,
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aber was die anderen Feiertage betrifft, bin ich mir nicht mehr so sicher. Seppl
Lamprecht bejaht dies, denn er war der Einbringer des entsprechenden Beschlussantrages. Wir werden dem Beschlussantrag schon zustimmen, aber wir möchten einmal
nachfragen, was mit den anderen Beschlussanträgen geschehen ist bzw. ob sich das
Präsidium des Landtages nicht mehr erinnert, in welcher Angelegenheit bereits Beschlüsse gefasst worden sind.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Die Südtiroler Landesregierung ist mit der Interpretation und mit der Klarstellung des Kollegen Pichler Rolle
einverstanden, der gesagt hat, dass dies ein Widerspruch sei, denn einerseits redet man
von der Kultur und andererseits wird gesagt, dass man die Feiertage natürlich
abschaffen müsse, weil sie der Wirtschaft schaden würden. Entweder das eine oder das
andere, denn dies ist ein Widerspruch. Den Prämissen stimmen wir nicht zu, aber dem
beschließenden Teil mit dem Änderungsantrag, der vom Abgeordneten Pichler Rolle
eingebracht wurde, mit dem die Feiertage Josefi und Fronleichnam wieder eingeführt
werden, stimmen wir selbstverständlich zu.
PRÄSIDENT: Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wird über die Prämissen getrennt vom beschließenden Teil abgestimmt.
Das Wort hat die Abgeordnete Artioli zum Fortgang der Arbeiten, bitte.
ARTIOLI (Lega Nord): A me va bene, ma non era questo il senso dell'ordine del giorno, anzi abbiamo detto che li hanno tolti perché pensavano di far lavorare
di più la gente, invece questo non è accaduto. Nelle premesse diciamo la stessa cosa
che dice il presidente Durnwalder.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die Prämissen des Beschlussantrages (Tagesordnung) Nr. 12 ab: mit 2 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 9 Stimmenthaltungen
abgelehnt.
Wir stimmen über den beschließenden Teil des Beschlussantrages (Tagesordnung) Nr. 12 ab: mit 2 Nein-Stimmen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Wir kommen jetzt zur Behandlung des am Vormittag ausgesetzten Beschlussantrages (Tagesordnung) Nr. 11 zurück.
Ich verlese den Änderungsantrag, welcher von der Abgeordneten Klotz
eingebracht worden ist: Die Punkte 1 und 3 des beschließenden Teils des Beschlussantrages Nr. 11 sind wie folgt ersetzt:
 zu veranlassen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Form auf ihre
Rechte betreffend den Gebrauch der Muttersprache aufmerksam und die öffentlichen Ämter und Behörden auf ihre diesbezüglichen Pflichten hingewiesen
werden,
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 zu gewährleisten, dass alle Bürgerinnen und Bürger objektive und fachliche
Aufklärung erhalten, wenn es in den Bereichen der öffentlichen Verwaltung,
einschließlich Polizei und Finanz, Schwierigkeiten beim Gebrauch der Muttersprache gibt.
Ordine del giorno n. 11: I punti 1 e 3 della parte impegnativa sono così sostituiti:
 di fare in modo che tutta la popolazione sia messa a conoscenza in modo adeguato dei suoi diritti per quanto riguarda l'uso della madrelingua e di richiamare
l'attenzione degli uffici ed enti pubblici sui loro doveri in merito,
 di garantire che tutta la popolazione venga informata in modo oggettivo e
professionale nel caso in cui nei rapporti con la pubblica amministrazione, inclusa la Polizia e la Guardia di Finanza, dovesse avere problemi nell'uso della
madrelingua.
Hier gibt es eine getrennte Abstimmung über die Prämissen und den beschließenden Teil.
Der Abgeordnete Urzì hat das Wort zum Fortgang der Arbeiten, bitte.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Chiedo la votazione separata dei tre punti
della parte impegnativa.
PRÄSIDENT: Se ho capito bene ci sono da fare quattro votazioni separate.
Wir stimmen über die Prämissen des Beschlussantrages (Tagesordnung) Nr.
11 ab: mit 7 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Wir stimmen über den Punkt 1 des beschließenden Teils des Beschlussantrages (Tagesordnung) Nr. 11 ab.
Der Abgeordnete Urzì hat das Wort zum Fortgang der Arbeiten, bitte.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Chiedo scusa, perché è stato presentato
prima l'emendamento. Presidente, solo una postilla per dire che facendo riferimento in
generale alla popolazione, siccome spesso non viene usata la madrelingua italiana in
molte realtà delle amministrazioni periferiche, indubbiamente ha una sua efficacia
questo emendamento chiarificatore, che va accolto come tale.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Punkt 1 des beschließenden Teils des
Änderungsantrages zum Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 11 ab: mit 1 Stimmenthaltung und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Wir stimmen über den Punkt 2 des beschließenden Teils des Beschlussantrages (Tagesordnung) Nr. 11 ab: mit 22 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen genehmigt.
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Wir stimmen über den Punkt 3 des beschließenden Teils des Änderungsantrages zum Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 11 ab: mit 4 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Die Beschlussanträge (Tagesordnungen) Nr. 13 und 14 sind zurückgezogen.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 15, eingebracht von den Abgeordneten Artioli und Pöder, betreffend "Förderung und Unterstützung der alleinerziehenden
Frauen und der Familien, die bis zum 5. Lebensjahr ihrer Kinder auf die Betreuung
durch Kinderkrippen oder Tagesmütter und Kindergärten verzichten".
Ordine del giorno n. 15, presentato dai consiglieri Artioli e Pöder, concernente "incentivare e sostenere le donne sole con figli e le famiglie che decidono di rinunciare al nido o a Tagesmütter e alla scuola materna fino al quinto anno di vita dei
propri figli".
Die Anzahl der Anträge um einen Krippen- oder Kindergartenplatz in
Südtirol nimmt stetig zu. Dieses Phänomen geht auch aus einem
Trend hervor, den die Statistik im letzten Halbjahr bestätigt hat: Mit einem Durchschnitt von 1,53 Kindern pro Frau belegt Südtirol den ersten Platz in Italien in Sachen Gebärfreudigkeit und liegt damit auch
über dem europäischen Durchschnitt. Diese positiven Zahlen spiegeln
die Tatsache wider, dass die Landesverwaltung der Südtiroler Gesellschaft viele Antworten bieten kann. Nichtsdestotrotz muss und kann
eine nach Vollkommenheit strebende Gesellschaft wenn schon nicht
in statistischer Hinsicht so zumindest in Hinblick auf den Lebensstil
und auf die Qualität der familiären Beziehungen wachsen.
Berufstätige Frauen müssen oft mit der Angst leben, dass sich die
Mutterschaft entscheidend auf ihr Berufsleben bzw. negativ auf das
Familieneinkommen auswirkt. Darauf ist die Entscheidung zurückzuführen, zuerst die Dienste der Kinderkrippe und anschließend jene
des Kindergartens zu beanspruchen. Diese Einrichtungen sind nicht
nur Abstellplätze für Kinder. Im Gegenteil, sie verfolgen ebenso einen
sozialisierenden Zweck und bereiten die Kinder auf die spätere Einschulung vor. Dennoch stellt die Mutter-Kind-Beziehung eine besondere Art der Gefühlsbindung dar, die sich im Erwachsenenalter auf
den Charakter der Person niederschlägt. Die Bedürfnisse der Frau
werden nicht nur allein durch die Mutterschaft erfüllt, sondern auch
durch das Großziehen und das Erziehen der eigenen Kinder, was
eine natürliche Ergänzung des Ersten ist.
Südtirol investiert große Summen in die sozialen Dienste für Kinder.
Mehr als 40 % der Kosten gehen zu Lasten der Landesverwaltung.
Gemäß den Angaben des zuständigen Assessorats kostet jedes Kind
der Allgemeinheit 2.700 Euro pro Monat. Es folgen die Zuschüsse der
Gemeinden und die Tagessätze, die für Kinderkrippen und Tagesmütter oft beachtliche Anteile des monatlichen Einkommens eines
Familienmitglieds ausmachen. Dieses ist daher dazu gezwungen, die
öffentlichen Dienste in Anspruch zu nehmen, um die Kontinuität der
eigenen Karriere zu gewährleisten, den Arbeitsplatz nicht zu verlieren
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oder mit dem Haushaltsbudget auszukommen. Letzteres ist für eine
Familie lebenswichtig. Auch nur wenige hundert Euro können den
Haushalt einer Familie aus dem Gleichgewicht bringen.
Aus diesem Grund und in diesem Hinblick
beschließt
DER SÜDTIROLER LANDTAG,
jene Frauen zu fördern und zu unterstützen, die bis zum 5. Lebensjahr
ihrer Kinder auf die Betreuung durch Kinderkrippen oder Tagesmütter
und Kindergärten verzichten;
den Familien oder den alleinerziehenden Müttern mit Kindern bis zum
5. Lebensjahr einen nach Einkommen gestaffelten pauschalen Monatssatz von max. 250 Euro zu gewähren.
Dieser monatliche Zuschuss kann von allen Familien beantragt werden, die sich dazu entschließen, ihre Kinder zuhause zu betreuen und
somit auf einen Krippen- oder Kindergartenplatz verzichten. Dieser
Verzicht kann ab dem ersten Jahr der Antragsstellung alljährlich stillschweigend bis auf schriftlichen Widerruf eines berechtigten Elternteils verlängert werden. Es besteht keine Verpflichtung, diesen Zuschuss ab dem ersten Lebensjahr zu beantragen.
Die Zuweisungskriterien finden für alle Frauen und Männer Anwendung, die seit mindestens 17 Jahren in der Provinz Bozen ansässig
sind.
Besagter Zuschuss ist mit anderen Landesförderungen für Familien
oder alleinerziehende Mütter kumulierbar.
---------Le richieste per l'assegnazione di posti in asili nido e scuole materne
nella nostra provincia sono in aumento. Un fenomeno che si può evincere anche da un dato statistico confermato nell'ultimo semestre: la
provincia di Bolzano con una media di 1,53 figli per donna si colloca al
primo posto in Italia e sopra la media europea, per fecondità. Un dato
positivo che rispecchia anche un'amministrazione capace di dare
molte risposte alla società della nostra provincia. Tuttavia, ogni società che rincorre l'eccellenza, deve e può crescere se non sui parametri statistici, soprattutto sullo stile di vita e sulla qualità del rapporto
familiare.
Le donne che lavorano spesso convivono con la paura che la loro
maternità possa incidere in modo deciso, sia sulla propria vita lavorativa che negativamente, sul bilancio familiare. Da qui la scelta di ricorrere al nido prima e alla scuola materna poi. Queste istituzioni non
sono solo parcheggi per i bambini ma hanno, invece, anche uno
scopo socializzante e diventano propedeutiche per il futuro ingresso
dei bambini nel mondo scolastico. Tuttavia, il rapporto madre-figlio/a è
un rapporto d'amore esclusivo che si ritrova poi in età adulta, nei caratteri delle persone. Il bisogno della donna non si soddisfa solo con
l'atto della maternità ma è nella crescita e nell'educazione dei propri
figli che vi trova un naturale completamento.
La nostra Provincia investe cifre ragguardevoli per il costo dei servizi
all'infanzia. Oltre il 40% dei costi sono a carico dell'amministrazione
provinciale. Secondo i dati forniti dall'assessorato competente ogni
bambino ci costa 2.700 euro al mese. Seguono l'impegno dei Comuni
e le rette, che per gli asili nido e le Tagesmutter raggiungono spesso
quote ragguardevoli dello stipendio medio di un componente familiare.
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Quest'ultima è costretta a ricorrere al servizio pubblico per evitare di
interrompere la continuità di una carriera, di perdere un posto di lavoro
o per far quadrare il bilancio familiare. Quest'ultima questione è vitale
per una famiglia. Anche poche centinaia di euro possono modificare
l'equilibrio di un bilancio familiare.
Per questa ragione e su questo aspetto
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
delibera
di incentivare e sostenere le donne che decidano di rinunciare al nido
o Tagesmutter e alla scuola materna fino al quinto anno di vita dei
propri figli;
di devolvere alla famiglia o alla donna sola con figli fino al quinto anno
di vita una quota mensile forfettaria di 250 euro da destinarsi in modo
decrescente secondo il reddito.
Possono concorrere al bonus mensile tutte le famiglie che decidano di
tenere i loro figli in famiglia, rinunciando all'assegnazione del posto all'asilo nido o alla scuola materna. Detta rinuncia si intende rinnovabile
annualmente a partire dal primo anno di richiesta, in forma tacita, fino
a quando non vi sia interruzione con richiesta scritta da parte dei genitori che hanno potestà. Non vi é obbligo di richiedere il contributo dal
primo anno di vita.
Rientrano nei criteri di assegnazione tutte le donne o uomini con almeno 17 anni di residenza nella provincia di Bolzano.
Detto contributo è cumulabile con altri benefici economici che le famiglie o donne sole con figli percepiscono dall'amministrazione provinciale.
Hierzu ist von der Abgeordneten Artioli ein Änderungsantrag eingebracht
worden, der wie folgt lautet:
Im ersten Absatz des beschließenden Teiles werden die Worte "bis zum 5.
Lebensjahr ihrer Kinder" gestrichen.
Im zweiten Absatz werden die Worte "von max. 250 Euro" gestrichen.
Der dritte Absatz wird zur Gänze gestrichen.
Im fünften Absatz werden die Worte "seit mindestens 17 Jahren" gestrichen
und durch die Worte "seit einer angemessen Anzahl an Jahren" ersetzt.
Al primo paragrafo del dispositivo impegnativo si stralciano le parole "fino
al quinto anno di vita".
Al secondo paragrafo si stralciano le parole "di 250 euro".
Il terzo paragrafo è da intendersi completamente stralciato.
Al quinto paragrafo si stralciano le parole "almeno 17 anni" e si sostituisce
con "un congruo numero di anni".
Frau Artioli hat das Wort zur Erläuterung, bitte.
ARTIOLI (Lega Nord): Come ricorderete l'abbiamo già trattato un mese fa
e praticamente era emerso che era troppo dettagliato, perché avevamo messo le cifre e
"fino al quinto anno di vita", mentre c'erano delle richieste di abbassare la soglia del-
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l'età. Con l'emendamento abbiamo sostituito anche quello che il Gruppo verde aveva
contestato.
Il discorso era teso ad aiutare le nostre famiglie a fare figli e a dare anche la
possibilità di poterli crescere con un aiuto. Questo ordine del giorno è solo una
"Richtlinie", ma deve esserci la volontà da parte della Giunta provinciale di prendere
in considerazione anche queste persone che vogliono stare a casa e vedere come poterle aiutare, invece che pagarsi una babysitter e una Tagesmutter. Questo è lo scopo
dell'ordine del giorno.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Die Südtiroler Landesregierung spricht sich gegen den Beschlussantrag aus, weil im beschließenden Teil von
einem monatlichen Pauschalbeitrag die Rede ist. Das heißt, dass wir jenen Familien,
die die Kinder zu Hause betreuen, einen monatlichen pauschalen Beitrag gewähren
müssten, was dann allerdings bedeuten würde, dass wir sie differenziert behandeln.
Von Seiten des Landes und von Seiten der Region bekommen die Familien das
sogenannte Kindergeld und diejenigen, die die Kinder zu Hause betreuen, können das
Geld selber behalten und die anderen müssen das Geld ausgeben, damit die Kinder in
der betreffenden Struktur betreut werden. Ich glaube aber nicht, dass wir hier unterscheiden sollen. Wennschon müssten wir dies mit Kinderbeitragen, aber nicht mit Pauschalbeiträgen machen, denn dies ist nicht richtig. Deshalb können wir dem Beschlussantrag in dieser Form nicht zustimmen.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den so abgeänderten Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 15 ab: mit 10 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Laut Art. 117 der Geschäftsordnung und des Einverständnisses der Einbringer können wir die Beschlussanträge (Tagesordnungen) Nr. 16 und Nr. 20 gemeinsam
behandeln.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 16, eingebracht von den Abgeordneten Artioli und Pöder, betreffend die Kruzifixe in den öffentlichen Gebäuden.
Ordine del giorno n. 16, presentato dai consiglieri Artioli e Pöder, concernente i crocifissi in edifici pubblici.
In Anbetracht der Tatsache, dass gewisse extremistische Flügel wiederholt willkürliche Angriffe gegen das Kruzifix in den öffentlichen Gebäuden der Gemeinden, des Landes und der Region gestartet haben,
und dass dies eine regelrechte Hetzjagd auf dieses Symbol ausgelöst
hat, das die gemeinsame kulturelle Basis aller drei in Südtirol offiziell
anerkannten Sprachgruppen, nämlich die christlich-jüdischen Wurzeln
darstellt;
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in Anbetracht der Tatsache, dass das Kruzifix in den mehrheitlich
christlichen Schulen von den Staatsgesetzen und von der Gesetzgebung unseres Nachbarlandes Österreich geschützt wird, und dass
dies auch in allen Schulen Südtirols, jeder Art und Stufe, der Fall ist,
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung,
1. die Kruzifixe in den öffentlichen Gebäuden der Gemeinden
und des Landes nicht zu entfernen;
2. die Kruzifixe, die wegen Instandhaltungsarbeiten vorübergehend entfernt werden mussten, wieder anzubringen;
3. eine Bestandsaufnahme in allen öffentlichen Gebäuden vorzunehmen und dem Landtag ausführlich darüber zu berichten.
----------Considerato che la presenza del crocifisso negli edifici pubblici a livello comunale, provinciale e regionale è stata spesso causa di attacchi strumentali da parte di frange estremiste di certa politica e che ciò
ha scatenato una vera e propria caccia nei confronti del simbolo che
rappresenta la base culturale comune ai tre gruppi linguistici riconosciuti ufficialmente in Alto Adige Südtirol: le radici giudaico-cristiane;
considerato anche l'esempio legislativo nazionale e della vicina
Austria che garantiscono la presenza del crocifisso nelle scuole a
maggioranza cristiana e che a tutt'oggi questa è la situazione esistente in tutti gli istituti scolastici attivi nella nostra provincia, di ogni
ordine e grado,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale
1. a non rimuovere i crocifissi presenti negli edifici pubblici a livello comunale e provinciale;
2. a ripristinare quelli temporaneamente rimossi per lavori di
risanamento edilizio;
3. a verificare lo stato dell'arte di tutti gli edifici pubblici e rendere
nota esaustiva e analitica a codesto Consiglio provinciale.
Hierzu ist von der Abgeordneten Artioli ein Änderungsantrag eingebracht
worden, der wie folgt lautet: Im Punkt 1) des beschließenden Teils werden die Wörter
"Der Gemeinden und" gestrichen.
Al punto 1) del dispositivo sono soppresse la parole "comunale e".
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 20, eingebracht von den Abgeordneten Urzì und Vezzali, betreffend das Kreuz.
Ordine del giorno n. 20, presentato dai consiglieri Urzì e Vezzali, concernente il crocifisso.
Mit dem Urteil vom 3. November 2009 legt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass die Anwesenheit eines Kreuzes in
den italienischen Schulklassen eine Verletzung der Grundrechte dar-
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stellt, da dadurch das Recht der Eltern beschnitten wird, ihre Kinder
nach ihren Überzeugungen zu erziehen bzw. das Recht der Schüler,
einen Glauben zu vertreten oder nicht.
Der Südtiroler Landtag
weist die genannten Begründungen, die jeglicher Grundlage entbehren, vehement zurück;
erachtet das Kreuz als stark identitätsstiftendes Symbol, welches die
Kultur und das gemeinsame Erbe darstellt, das den europäischen
Kontinent über die gemeinsamen christlichen Wurzeln vereint;
unterstreicht die positive Botschaft des christlichen Glaubens, der die
Werte der Verfassung prägt, die Rolle der Religion in der italienischen
Geschichte und die Verwurzelung des christlichen Glaubens in der
Tradition unseres Landes;
stellt fest, dass das Kreuz Christi ein Ausdruck natürlicher Werte ist,
die über die religiöse Bedeutung des Kreuzes hinausgehen. Das
Kreuz spricht von einem Humanismus, der sich auf das friedliche Zusammenleben verschiedener Völker und Kulturen stützt;
teilt die Absicht der italienischen Regierung, gegen dieses unverständliche Urteil Beschwerde einzulegen.
Aus den obgenannten Gründen
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung,
alle erforderlichen Schritte zur Unterstützung von Initiativen zu setzen, die das Recht auf Anbringung des Kreuzes als grundlegendes
Symbol der europäischen Kultur und Identität verteidigen.
----------Vista la sentenza del 3 novembre 2009 con la quale la Corte europea
per i diritti dell'uomo afferma come l'esposizione del crocefisso nelle
aule scolastiche dello Stato italiano costituisca una violazione dei diritti
fondamentali in quanto si limita il diritto dei genitori di educare i loro figli secondo le convinzioni e il diritto degli scolari di credere o non credere,
il Consiglio della provincia autonoma di Bolzano
respinge fermamente tali motivazioni ritenute prive di fondamento;
ritiene il crocefisso un simbolo forte di identità per rappresentare la
cultura, l'eredità comune che ha unito il continente europeo nelle condivise radici cristiane;
sottolinea il messaggio positivo insito nella morale della fede cristiana
che trascende gli stessi valori costituzionali e il ruolo della religione
nella storia italiana e il suo radicamento nella tradizione del Paese;
rimarca come la croce di Cristo rappresenta valori naturali che vanno
al di là del suo significato religioso; essa comunica un umanesimo che
ha come fondamento la civile convivenza di popoli e culture diverse;
approva l'iniziativa del Governo italiano affinché ricorra nelle sedi deputate avverso questa incomprensibile sentenza.
Tutto ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale
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a intraprendere tutti i passi necessari per sostenere ogni iniziativa
volta a difendere il diritto all'esposizione del crocefisso quale segno
fondamentale della cultura e dell'identità europea.
Frau Artioli, Sie haben das Wort zur Erläuterung des Beschlussantrages (Tagesordnung) Nr. 16, bitte.
ARTIOLI (Lega Nord): Come sappiamo purtroppo, da una ricerca fatta fra
insegnanti e persone private ci siamo accorti che mentre si fanno i lavori di risanamento degli edifici pubblici, spesso succede che per ridipingere le pareti viene tolto il
crocifisso e poi non viene più rimesso a posto. Si chiede di verificare negli edifici se
ciò è vero e, visto che abbiamo sentito il nostro Landeshauptmann dire in mille interviste che i crocifissi devono rimanere in Alto Adige, chiediamo di ripristinarli laddove
sono stati tolti.
PRÄSIDENT: Das Wort hat der Abgeordnete Urzì zur Erläuterung des Beschlussantrages (Tagesordnung) Nr. 20, bitte.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Il nostro ordine del giorno fa riferimento al
medesimo tema, con un approccio forse diverso. Abbiamo affrontato solo recentemente in Consiglio regionale un ampio dibattito su questo argomento e ne è nata una
guerra di religione. In quella sede dissi che mai avrebbe dovuto ripetersi un momento
nel quale un ragionamento sincero, trasparente, sereno su un argomento di tale delicatezza che tocca le coscienze delle persone dovesse trasformarsi in un elemento di
scontro e di confronto politico, perché non è corretto. È giusto affrontare queste argomentazioni in punta di piedi, con la giusta sensibilità rispetto i propri sentimenti e anche quelli altrui, però riteniamo sia giusto affrontarli con una visione laicista, molto distaccata, serena ma anche consapevole, fermo restando che se questo ordine del giorno
dovesse riaccendere, così come è successo in Consiglio regionale, un dibattito che è
andato oltre quelle che noi abbiamo ritenuto le misure del giusto, sarei il primo a prendere la parola sull'ordine dei lavori per ritirarlo, perché non vogliamo dare pretesti a
guerre di religione che non hanno ragione di essere. Questo ordine del giorno tutto
vuole proporre in termini di riflessione tranne che iniziative forti. Si pone a premessa
di un ragionamento una presa d'atto di una condizione. Sottolineo solo un aspetto, il
messaggio positivo che è insito nella morale della fede cristiana e che trascende gli
stessi valori costituzionali e il ruolo della religione nella storia italiana e il suo radicamento nella tradizione non solo dell'Italia, del Paese intero, della nostra provincia ma
anche dell'Europa intera. È un'unione dei valori fondamentali che il cristianesimo ha
trasmesso alla nostra cultura occidentale, che sono elemento fondamentale sul quale
sono costruite le nostre Costituzioni che fanno riferimento a questi stessi modelli di rispetto, tolleranza, confronto, apertura che costituiscono la ragione e il motore essenziale dello spirito, del sentimento, della convinzione della fede religiosa.
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Nel nostro ordine del giorno impegniamo la Giunta provinciale ad intraprendere tutti i passi necessari per sostenere ogni iniziativa volta a difendere – lo sottolineo
– il diritto all'esposizione del crocifisso, perché questo è un diritto fondamentale in una
realtà, in una società nella quale questo valore, questo simbolo che è espressione di
valori appartiene alla nostra società, alla nostra cultura e nessuna ragione può essere
vantata a nessuna latitudine e soprattutto nella nostra società, nella nostra Europa, per
sostenere che quell'elemento sia elemento di divisione piuttosto che elemento di distinzione o di discriminazione. Al contrario riteniamo che questo segno fondamentale dell'identità e della cultura europea abbia il diritto di trovare collocazione adeguata laddove le circostanze lo richiedono, laddove le sensibilità lo vogliono, laddove naturalmente questo è, per antica tradizione, nei luoghi della vita sociale, politica e anche
istituzionale, quindi anche nei luoghi dell'educazione, perché i simboli tradizionali del
nostro tempo, della nostra cultura, e anche della fede di molti cittadini che in questo
nostro Paese vivono, sono segni che non possono essere scissi dal diritto costituzionale
alla libera espressione.
Questo è un ordine del giorno che non impone nulla ma che rivendica un
principio di diritto, ossia che va sostenuta l'iniziativa utile a difendere il diritto all'esposizione del crocifisso, che non è l'imposizione all'esposizione del crocifisso. È il
riconoscimento del diritto della natura stessa della nostra società e della nostra cultura
all'esposizione del crocifisso quale simbolo di tolleranza, di messaggio positivo, che è
raccolto anche nei valori espressi dalla nostra Costituzione.
Auspico che in conseguenza della sentenza del 3 novembre 2009 della Corte
Europea per i diritti dell'Uomo ci possa essere un pronunciamento ufficiale del nostro
Consiglio, un appello anche alle istituzioni nazionali a far sì che questa causa di discriminazione, perché tale la vogliamo considerare, possa essere superata con una visione leggera, serena, al di sopra delle parti, nell'oscuro spirito di tolleranza e fratellanza che il cristianesimo esprime e quindi il crocifisso rappresenta, che la nostra civiltà occidentale ed europea rappresenta.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Es ist ein heikles Thema, über das
wir bereits im Regionalrat sehr ausführlich gesprochen haben. Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofes ist in der Art, wie er getroffen wurde, sicherlich nicht im
Sinne dessen, was die Bevölkerung in Südtirol will und auch nicht dessen, was wir
wollen. Wir werden daher diesen Antrag unterstützen. Allerdings hätte ich eine Bitte
an die Kollegin Artioli. Wenn im zweiten Absatz der Prämissen des Beschlussantrages
Nr. 16 die Worte "In Anbetracht der Tatsache, dass das Kruzifix in den mehrheitlich
christlichen Schulen von den Staatsgesetzen und von der Gesetzgebung unseres Nachbarlandes Österreich geschützt wird, …" stehen, dann tun wir uns als Südtiroler
schwer, Österreich als ein "Nachbarland" zu bezeichnen. Für die Italiener in Südtirol
ist es ein Nachbarland, für uns Südtiroler aber nicht. Ich frage Sie, ob man das Wort
"Vaterland" hinzufügen könnte, denn dann ginge es nämlich für beide gut.
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ARTIOLI (Lega Nord): Sull'ordine dei lavori, per correttezza linguistica
volevo dire che "vicina" non vuol dire "Nachbarlandes", ma "Nachbar", solo perché il
collega Knoll capisca che la traduzione è stata fatta male. Possiamo anche mettere solo
"Austria" e togliere tutto.
PRÄSIDENT: Frau Artioli! Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann
sollte der zweite Absatz der Prämissen folgendermaßen lauten: "In Anbetracht der
Tatsache, dass das Kruzifix in den mehrheitlich christlichen Schulen von den Staatsgesetzen und von der Gesetzgebung Österreichs geschützt wird, und dass dies auch in
allen Schulen Südtirols, jeder Art und Stufe, der Fall ist;". Somit werden die Worte
"unseres Nachbarlandes" gestrichen.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Wir haben unsere Position
dazu x-mal wiedergegeben. Die Prämissen beider Beschlussanträge können wir ohne
weiteres streichen, weil sie verschieden sind und teilweise Dinge enthalten, die vielleicht zu Konflikten führen könnten. Mit dem Punkt 1 des beschließenden Teils des
Beschlussantrages Nr. 16, in dem steht, dass die Kruzifixe in den öffentlichen Gebäuden des Landes nicht zu entfernen sind, sind wir einverstanden. Auch der Punkt 2, in
dem steht, dass die Kruzifixe, die wegen Instandhaltungsarbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, wieder angebracht werden, geht für uns in Ordnung. Der Punkt
3, in dem steht, dass eine Bestandsaufnahme in allen öffentlichen Gebäuden vorzunehmen und dem Landtag ausführlich darüber zu berichten ist, geht so sicherlich nicht
in Ordnung. Deshalb werden wir ihn nicht genehmigen. Die anderen Punkte, die in die
Richtung gehen, dass die Kruzifixe bleiben sollen können, können wir unterstützen. Es
soll aber nicht so sein, dass wir Erhebungen dahingehend machen, um zu sehen, wo
nun ein Kreuz vorhanden ist und wo keines vorhanden ist. Ich glaube, dass dies nicht
notwendig ist, denn jeder sollte selber entscheiden, ob er in seiner Wohnung ein Kreuz
anbringen will oder nicht. In der Schule soll es aber nicht vorgeschrieben werden, denn
die Direktion der jeweiligen Schule sollen entscheiden, ob sie ein Kreuz anbringen will
oder nicht, so wie wir im Landtag entschieden haben - früher war hier auch keines angebracht -, dass ein Kreuz angebracht werden soll. Wir haben dies gemacht und kein
Mensch, glaube ich, hat die Absicht, das Kreuz zu entfernen.
PRÄSIDENT: Herr Landeshauptmann! Wenn ich Sie richtig verstanden
habe, dann wird, was den Beschlussantrag Nr. 16 anbelangt, getrennt über die Prämissen, den ersten und zweiten Punkt sowie den dritten Punkt des beschließenden Teils
abgestimmt. Was den Beschlussantrag Nr. 20 anbelangt, wird getrennt über die Prämissen und den beschließenden Teil abgestimmt.
Wir stimmen über die Prämissen des so abgeänderten Beschlussantrages
(Tagesordnung) Nr. 16 ab: mit 6 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen abgelehnt.
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Wir stimmen über die Punkte 1 und 2 des beschließenden Teils ab: mit 2
Nein-Stimmen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Wir stimmen über den Punkt 3 des beschließenden Teils ab: mit 5 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.
Wir stimmen jetzt über die Prämissen des Beschlussantrages (Tagesordnung)
Nr. 20 ab: mit 5 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Wir stimmen über den beschließenden Teil ab: mit 2 Nein-Stimmen und dem
Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 17, eingebracht von den Abgeordneten Egger, Leitner, Mair, Tinkhauser und Stocker Sigmar, betreffend "Gerechtigkeit
und Entbürokratisierung".
Ordine del giorno n. 17, presentato dai consiglieri Egger, Leitner, Mair,
Tinkhauser e Stocker Sigmar, concernente "giustizia e meno burocrazia".
Zahlreiche Landesbeiträge werden heute aufgrund von sozialen Kriterien und Richtlinien gewährt und ausbezahlt. Wer laut Steuererklärung
ein geringes Einkommen nachweist, hat in vielerlei Hinsicht Anspruch
auf finanzielle Zuwendungen des Landes oder ist von bestimmten
Zahlungen freigestellt.
Grundsätzlich und theoretisch mag diese Regelung im Sinne einer
Unterstützung der sozial Schwachen sicher berechtigt sein. Es muss
aber auch die Frage erlaubt sein, ob diese Art von "sozialer Gerechtigkeit" wirklich gerecht und sozial treffsicher ist.
Die Steuererklärungen eines Menschen oder einer Familie als wesentliches Kriterium für deren soziale Bedürftigkeit heranzuziehen, erscheint schon allein wegen der in ganz Europa auch offiziell unbestrittenen "Schattenwirtschaft" gewagt. Die momentan in Italien sogar
steuerrechtlich geregelte Rückführung von im Ausland deponierten
Schwarzgeldern beweist eindrucksvoll, dass riesige unversteuerte
Geldsummen im Ausland schlummern. Geldsummen, die natürlich
auch in keiner offiziellen Steuererklärung zu finden waren und sind.
Auch die Schwarzarbeit blüht leider im In- und Ausland, und so manche Tätigkeit wird wohl auch gerade deswegen nicht offiziell gemeldet,
um die entsprechenden negativen Auswirkungen einer höheren Steuererklärung zu vermeiden. Wer fleißiger ist als andere, muss dies leider oft verstecken, um keine Beitragsnachteile zu erleiden.
Die Ausschüttung von Landesbeiträgen aufgrund der Angaben in einer Steuererklärung garantiert also leider in vielerlei Hinsicht weder
soziale Gerechtigkeit noch bekämpft sie die Schwarzarbeit. In der Realität – so ehrlich sollte man sein – wird dadurch sogar oft das genaue
Gegenteil erreicht: unvollständige Angaben bzw. Falscherklärungen in
der Steuererklärung und Schwarzarbeit.
Auch ein weiterer Aspekt des bestehenden Beitragssystems muss
aufgezeigt werden: die gebotene Kontrolle der Ämter vor der Beitragsvergabe bzw. die genaue Berechnung der Beitragshöhe aufgrund des Einkommens. Damit wären wir schon bei der Bürokratie.
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Denken wir zum Beispiel nur an die Südtiroler Wohnbauförderung mit
ihren mittlerweile fünf Einkommensstufen. Unzählige öffentliche Arbeitsstunden gehen für die notwendige Berechnung (bzw. Kontrolle)
der Einstufungen drauf. Unzählige Planstellen beschäftigen sich mit
Steuererklärungen, abziehbaren Freibeträgen und ähnlichen Dingen.
Warum kann man, welch mutiger Ansatz, das Grundrecht auf Erstwohnung nicht einkommensunabhängig fördern (Festlegung Mindesteinkommen reicht)?
Diese Planstellen gibt es natürlich nicht nur im Bereich des Wohnbaus, sondern in vielen, fast allen Bereichen der Landesverwaltung.
Wer die immer mehr ausufernde und immer mehr kostende (Beitrags)Bürokratie wirklich eindämmen will, muss bereit sein umzudenken
und die Kriterien der Beitragsvergabe zu vereinfachen.
Dass viel Bürokratie nicht immer etwas mit viel Gerechtigkeit zu tun
hat, sei nochmals wiederholt.
Dies vorausgeschickt,
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung,
1. die Machbarkeit und Zweckmäßigkeit einer einkommensunabhängigen Gewährung von Landesbeiträgen zu prüfen;
2. dem Landtag innerhalb 30.6.2010 das Ergebnis besagter Prüfung vorzulegen.
----------Attualmente parecchi contributi provinciali vengono concessi ed erogati sulla base di criteri e direttive sociali. Chi sulla base della dichiarazione dei redditi può dimostrare di avere un reddito basso, ha diritto
a vari aiuti finanziari della Provincia o usufruisce di esenzioni.
In linea di principio e in teoria questa regolamentazione è sicuramente
giustificata se vista come sostegno di coloro che sono socialmente deboli. Ci sia però concesso chiedere se questo tipo di "giustizia sociale"
è veramente equa e aiuta chi ne ha veramente bisogno.
Prendere la dichiarazione dei redditi di una persona o di una famiglia
come il criterio fondamentale per stabilire la povertà o il bisogno appare rischioso per via dell'"economia sommersa", la cui esistenza è
ormai ufficialmente ammessa in tutta l'Europa. Il rimpatrio di fondi neri
depositati all'estero, che in Italia è al momento possibile tramite uno
scudo fiscale, rivela in modo chiaro che all'estero giacciono ingenti
somme di denaro, per le quali non si pagano le tasse. È ovvio che
queste somme non si trovano in nessuna dichiarazione dei redditi, né
mai vi figuravano.
Purtroppo anche il lavoro nero aumenta, in Italia e all'estero, e alcune
attività non vengono denunciate, proprio per evitare le conseguenze
negative di una dichiarazione dalla quale risultassero redditi più alti.
Chi lavora più di altri, spesso deve nasconderlo, per non essere penalizzato per quanto riguarda i contributi.
Purtroppo l'erogazione di contributi provinciali sulla base dei dati della
dichiarazione dei redditi per molti versi non garantisce la giustizia sociale e nemmeno combatte il lavoro nero. In realtà – e questo bisognerebbe ammetterlo – con ciò si ottiene persino l'esatto contrario:
dati incompleti o dichiarazioni non veritiere nelle dichiarazioni dei redditi e lavoro nero.
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Inoltre va segnalato un ulteriore aspetto del nostro sistema per la concessione di contributi: la dovuta verifica da parte degli uffici prima
della concessione del contributo o il calcolo esatto del contributo sulla
base del reddito. E con ciò eccoci arrivati a parlare della burocrazia.
Pensiamo solo, per esempio, all'edilizia abitativa agevolata in Alto
Adige con le sue, nel frattempo, cinque fasce di reddito. Ci vogliono
innumerevoli ore di lavoro pubblico per il necessario calcolo delle fasce (o per i controlli). Innumerevoli impiegati si occupano di dichiarazioni dei redditi, esenzioni e cose simili. Perché – proposta coraggiosa
– non favorire il diritto fondamentale alla prima casa indipendentemente dal reddito (basta stabilire un reddito minimo)?
È ovvio che queste figure professionali non sono contemplate unicamente nel settore dell'edilizia abitativa, ma in molti altri, in quasi tutti i
settori dell'amministrazione provinciale.
Chiunque intenda porre un limite alla burocrazia (legata alla concessione dei contributi), sempre crescente e fonte di costi sempre maggiori, deve essere disposto a cambiare mentalità e semplificare i criteri
per la concessione dei contribuiti.
Ribadiamo che tanta burocrazia non sempre va di pari passo con
tanta giustizia.
Ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale
1. a verificare la fattibilità e l'opportunità di concedere i contributi
provinciali indipendentemente dal reddito;
2. a presentare in aula i risultati di detta verifica entro il 30-62010.
Abgeordneter Egger, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
EGGER (Die Freiheitlichen): Wir alle haben auch im Wahlkampf, nämlich
vor und nach den Wahlen, die Themen Bürokratieabbau und Gerechtigkeit in den
Mund genommen. Ich erinnere daran – ich habe es bereits anlässlich meines Beitrages
in der Generaldebatte gesagt -, dass Kollege Munter alle fünf Jahre mit einem großen
Schubkarren vorbeigefahren ist, und wenn es stimmt, was Kollege Schuler heute gesagt hat, nämlich dass es noch nie so viel Bürokratie gegeben hat wie heute – ich
glaube es ihm aufs Wort -, dann, glaube ich, dass man hier Mut haben muss und einen
neuen Weg einzuschlagen hat. Die allgemeinen Versprechungen, Bürokratie abzubauen, da und dort ein wenig an den Ästen zu sägen, reichen bei Weitem nicht aus und
es braucht den notwendigen Mut zur Veränderung, um größere Schritte zu wagen.
Wenn wir sehen, wie viele Gelder aufgrund des sogenannten "scudo fiscale",
nämlich des Schutzschildes für "schwarze" im Ausland liegende Gelder, zurückgeflossen sind – ich habe von 110 Milliarden Euro gelesen –, dann fließen davon ungefähr 5
Prozent in die Staatskassen. Wenn man dies zur Kenntnis nimmt und es nicht ignoriert,
dann muss man doch erkennen, dass eine Steuererklärung, so wie sie heute vorgelegt
wird, nicht mehr den wahren Inhalt eines Einkommens einer Person oder einer Familie
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wiedergibt. Wir sollten dies bekämpfen und danach trachten, dass die Steuererklärungen ordnungsgemäß abgefasst werden und jedes Einkommen erklärt wird. Nachdem es
in diesem Staat, in dem es immer wieder einen sogenannten "condono fiscale" gibt,
wohl ewig so bleiben wird wie es derzeit ist, sollte man, glaube ich, die Augen vor der
Realität nicht einfach verschließen. Man sollte aber zur Kenntnis nehmen, dass die
Schwarzarbeit blüht, weil man gewisse Beiträge sonst nicht mehr erhält.
Dieser unser Vorschlag ist ein mutiger Vorschlag. Er ist aber kein Beschlussantrag, in dem etwas beschlossen wird, was morgen dann zur Tatsache wird, sondern
es ist ein vorsichtig formulierter Antrag, auch weil ich weiß, dass es zu diesem Thema
innerhalb der Fraktion der Volkspartei, also der Mehrheitspartei, ganz unterschiedliche
Meinungen gibt. Ich weiß, dass sich einige Abgeordnete sehr wohl mit diesem Vorschlag anfreunden können, während andere damit grundsätzliche Probleme haben. Ich
weiß auch, dass zwei Volksparteikollegen, Fraktionssprecher Pichler Rolle und Kollege Pardeller, hinsichtlich der Wohnbauförderung einen Beschlussantrag ausgearbeitet haben, wonach die Einkommensstufen abgeschafft werden sollen und nur ein Mindesteinkommen vorzusehen ist, um eine Förderung für die Erstwohnung zu bekommen. Dies ist im Prinzip genau die gleiche Richtung, in die wir hier abzielen. Wenn es
bei der Wohnbauförderung nur mehr ein Mindesteinkommen nach dem Motto "Jeder
hat ein Recht auf eine Erstwohnung" geben soll, dann könnte dies auch in anderen Bereichen gelten, denn dort könnte wenigstens eine Prüfung sinnvoll sein.
Wir als Freiheitliche Fraktion regen an, diesen unseren Vorschlag, und zwar
die Machbarkeit und Zweckmäßigkeit einer einkommensunabhängigen Gewährung
von Landesbeiträgen, zu prüfen und uns hier im Landtag innerhalb 30.6.2010 besagtes
Ergebnis vorzulegen. Es kann sein, dass man, was einige Bereiche anbelangt, sagt,
dass man auf Nummer sicher gehen wolle usw., wobei man hingegen in einem anderen
Bereich durchaus feststellen kann, dass man sich sehr viel an Bürokratie, an Zettelwirtschaft, an Eigen- und Ersatzerklärungen usw. sparen kann und trotzdem gut verwaltet wird. In diesem Sinne ersuche ich Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
unserem Antrag zuzustimmen.
TOMMASINI (Assessore alla scuola italiana, alla cultura italiana e all'edilizia abitativa – Partito Democratico/Demokratische Partei): Siamo contrari a
quanto proposto dall'ordine del giorno, perché stiamo lavorando in direzione esattamente contraria. Chiaramente quando si dà un contributo bisogna vedere la situazione
reale della persona, perché il contributo deve essere legato all'effettivo bisogno. Non
possiamo dare a tutti indipendentemente dal reddito, che sarebbe sicuramente contro la
vera "Gerechtigkeit". Noi stiamo lavorando per rendere sempre più effettivo quello che
è il bisogno. Per questo con il collega Theiner si sta lavorando all'introduzione del cosiddetto redditometro, cioè una serie di parametri che possono definire sempre meglio
qual è effettivamente la situazione reddituale patrimoniale, qual è la ricchezza di una
persona e di una famiglia. Questo perché è giusto dare in base a quello che effettiva-
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mente è il bisogno di una persona e di una famiglia. Non abbiamo le risorse per dare a
tutti indiscriminatamente, non credo che questo sia nemmeno il compito dell'ente pubblico.
In questi anni in particolare per quanto riguarda l'edilizia abitativa la Provincia ha fatto moltissimo, ha sostenuto migliaia di famiglie nel loro progetto di costruzione di una casa in proprietà. Credo che questo obiettivo andrà perseguito anche in
futuro, perché avere una casa in proprietà è sicuramente una garanzia anche per quanto
riguarda il futuro. Cercheremo di lavorare per una definizione sempre migliore, sempre
più aggiornata di quali sono i parametri rispetto al reddito. Abbiamo introdotto anche
una quinta fascia per dare la possibilità anche a chi ha un reddito un po' più alto di accedere ai contributi. Stiamo lavorando sui criteri per renderli, oltre che sempre più efficaci e giusti, con sempre minore burocrazia, però siamo per mantenere i contributi
legati al reddito, perché solo così si può avere una vera giustizia sociale.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr.
17 ab: mit 7 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Das Wort hat der Abgeordnete Urzì zum Fortgang der Arbeiten.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Per annunciare che ritiriamo gli ordini del
giorno n. 18 e 19.
PRÄSIDENT: Die Beschlussanträge Nr. 18 und 19 sind zurückgezogen.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 21, eingebracht von den Abgeordneten Heiss, Dello Sbarba und Tinkhauser, betreffend "Wichtige Chance für die Sonnenburg nützen: Überprüfung der Tobl- anstatt der Klosterwald-Variante".
Ordine del giorno n. 21, presentato dai consiglieri Heiss, Dello Sbarba e
Tinkhauser, concernente "un'importante occasione per Castel Badia: considerare la variante Tobl invece della variante Bosco del Convento".
Die Untertunnelung der Sonnenburg ist dzt. in vollem Gange. Die
Grabungsarbeiten durch Burghügel und Amtmannbühel mögen zwar
verkehrstechnisch zielführend sein, sie führen aber zu einem massiven Eingriff in eines der schönsten Südtiroler Ensembles. Sonnenburg
gewinnt seine landschaftliche Wirkung aus der Einheit der Hügellage
des Weilers, aus Anordnung von Ansitzen, Höfen und Privathäusern
sowie der gelungenen Verteilung von gebautem Raum und Grünflächen, mit dem vormaligen Kloster prägender Krönung. Sind bereits
der Durchstich des Burghügels und die Durchtrassierung des Ensembles schwer wiegende und belastende Eingriffe, so ist die als Abzweigung in das Gadertal geplante "Klosterwald-Variante" ein weiterer
Schlag gegen das landschaftliche Juwel.
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Die Abzweigung der Straße unmittelbar westlich der Sonnenburg gegen Süden soll über eine ca. 85 m lange Brücke in einen 900 m langen Tunnel führen, um nach dem Austritt über eine Umfahrung von
Pflaurenz die Gadertaler Straße zu erreichen. Die Landesregierung
und die Befürworter dieser Lösung geben an, durch diese Führung sei
die Brücke nur aus kurzer Distanz sichtbar und könne einen weiträumigen Umweg ersparen. Fakt ist aber, dass die Klosterwald-Variante
das Bild des Ensembles Sonnenburg und der Gedenkstätte weiter
beeinträchtigen und zugleich ein wichtiges Naherholungsgebiet in seinem Wert schmälern würde.
Neben der Klosterwald-Variante haben Heimatschützer und Sonnenburger Anwohner seit geraumer Zeit auch die sog. "Tobl-Variante" in
die Diskussion gebracht. Diese würde kurz nach dem Kniepass, also
rund 1,2 km westlich der vorgesehenen "Klosterwald-Variante" (bzw.
anstatt dieser) nach Süden hin abzweigen, dort die Rienzfurche mittels Brücke überqueren und in einem kurzen Tunnel auf die sog. 'Aue'
zuführen.
Die Gegner der Tobl-Variante orten deren Nachteile in der rund 1,2 km
längeren Trassenführung und erhöhten Kosten für die Brücke. Der auf
Bruneck hin orientierte Ausfallverkehr würde durch die Tobl-Variante
wesentlich benachteiligt. Aus diesem Grunde haben sich der Gemeinderat und der -ausschuss von St. Lorenzen mehrheitlich dagegen
ausgesprochen, trotzdem bestehen unter der Bevölkerung nach wie vor
erhebliche Sympathien für die Tobl-Lösung, wie eine UnterschriftenSammlung gezeigt hat. Folgende Argumente sprechen für Tobl:
 Die Brücke wäre zwar höher und länger, aber von der Straße
aus nur direkt im Kreuzungsbereich einsehbar.
 Für die Brückenkonstruktion wären keine Pfeiler erforderlich,
falls die Brücke in Bogen-Bauweise errichtet würde.
 Das Ensemble Kniepass würde von einem nahe gelegenen
Kreuzungsbereich und einer Brücke wesentlich geringer beeinträchtigt als das Ensemble Sonnenburg von einer Brücke
über den Klosterwald.
 Das Landschaftsbild im Tobl ist durch bestehende Strukturen
(Staumauer, Kläranlage, Klärschlammverbrennungs- und Biogasanlagen) bereits beeinträchtigt und würde durch eine
Trassenführung kaum an Wert verlieren.
 Im Falle von Klosterwald würde die Brücke mit leichter Neigung direkt auf den Kreuzungsbereich abwärts führen, wodurch besonders im Winter durch Eisbildung über der Rienz
erhebliche Risiken für die Autofahrer entstünden; diese Gefahr wäre bei Tobl ausgeschaltet.
 Die Kosten dürften sich in beiden Fällen nicht wesentlich voneinander unterscheiden.
In jedem Fall – ob Klosterwald, ob Tobl - müssen Maßnahmen gesetzt
werden, um den Verkehr durch Pflaurenz zu unterbinden und ihn
möglichst über die neue Variante zu lenken.
Aus diesem Grund
beauftragt
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Südtiroler Landesregierung,
- 78 -

einen systematischen Vergleich zwischen Vor- und Nachteilen
der Klosterwald- und der Tobl-Variante im Hinblick auf Kosten, Landschaftswirkung, Wegeführung und Verkehrsflüsse
vorzunehmen;
 sich erst nach diesem Vergleich definitiv für eine Variante zu
entscheiden.
---------La costruzione della galleria sotto Castel Badia sta procedendo a
pieno ritmo. Questi scavi sotto il colle del castello e il colle Amtmann
possono essere tecnicamente opportuni per regolare il traffico, ma
quest'intervento compromette uno degli insiemi più belli dell'Alto
Adige. L'effetto paesaggistico di Castel Badia deriva dall'unità della
posizione degli edifici sul colle, dalla disposizione di dimore, masi e
case private nonché dalla felice proporzione fra spazio edificato e
aree verdi, il tutto coronato in modo caratterizzante dall'ex convento.
Se già la galleria sotto il colle e il tracciato che attraversa l'insieme
sono interventi gravemente invasivi, la cosiddetta variante Bosco del
Convento, cioè il previsto nuovo bivio per la Val Badia, infliggerebbe
un ulteriore colpo a questo gioiello paesaggistico.
Il bivio dovrebbe trovarsi immediatamente a Ovest di Castel Badia in
direzione sud; quindi attraverso un ponte lungo ca. 85 m si raggiungerebbe un tunnel di 900 m, uscendo dal quale una tangenziale dovrebbe portare oltre Floronzo e immettersi nella strada della Val Badia. Secondo la Giunta provinciale e i sostenitori del progetto, con
questo tracciato il ponte sarebbe visibile solo a distanza ravvicinata e
risparmierebbe un giro molto lungo. È però un dato oggettivo che la
variante Bosco del Convento comprometterebbe ulteriormente l'insieme di Castel Badia e del monumento commemorativo, e al contempo diminuirebbe il valore di un'importante zona ricreativa.
Oltre alla variante Bosco del Convento, da molto tempo fautori della
tutela paesaggistica e residenti di Castel Badia propongono anche la
cosiddetta variante Tobl, che devierebbe verso Sud poco dopo La
Serra, cioè ca. 1,2 km a Ovest della prevista variante Bosco del Convento (e precisamente invece di questa): lì un ponte attraverserebbe
la gola della Rienza, quindi una breve galleria condurrebbe alla cosiddetta Aue.
Gli oppositori della variante Tobl ne individuano gli svantaggi nel tracciato, che sarebbe più lungo di 1,2 km, e nell'aumento dei costi per il
ponte. Il traffico in uscita verso Brunico sarebbe molto sfavorito dalla
variante Tobl. Per questo motivo il consiglio e la giunta comunali di
San Lorenzo di Sebato si sono espressi a maggioranza contro di essa, ma ciononostante nella popolazione ci sono ancora notevoli voci a
favore, come ha dimostrato una raccolta di firme. A favore della variante Tobl ci sono i seguenti argomenti:
 in effetti il ponte sarebbe più alto e più lungo, ma visibile dalla
strada solo nell'area stessa dell'incrocio;
 se il ponte si realizzasse con archi, per la sua costruzione non
sarebbero necessari piloni;
 l'insieme paesaggistico La Serra sarebbe molto meno
compromesso da un incrocio e da un ponte di quanto sarebbe
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compromesso l'insieme Castel Badia da un ponte sul Bosco
del Convento;
 il quadro paesaggistico di Tobl è già compromesso da strutture esistenti (diga di sbarramento, depuratore, inceneritore
per fanghi e impianto a biogas) e questo tracciato praticamente non ridurrebbe il valore dell'area;
 al Bosco del Convento il ponte condurrebbe in pendenza
direttamente all'area dell'incrocio: ciò sarebbe piuttosto rischioso per gli automobilisti, soprattutto d'inverno per la formazione di ghiaccio sopra la Rienza. A Tobl questo rischio sarebbe escluso;
 in entrambi i casi, i costi non dovrebbero differire di molto.
Comunque si scelga – Bosco del Convento o Tobl – si devono prendere misure per impedire che il traffico attraversi Floronzo e per convogliarlo il più possibile sulla nuova variante.
Pertanto
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
incarica
la Giunta provinciale
 di svolgere un confronto sistematico tra vantaggi e svantaggi
delle varianti Bosco del Convento e Tobl riguardo a costi, effetti sul paesaggio, tracciato e flussi del traffico;
 e di prendere una decisione definitiva per una delle varianti
solo in seguito a detto confronto.
Das Wort hat der Abgeordnete Heiss zur Erläuterung, bitte.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Jetzt müssen
wir bei Landesrat Mussner eine kleine Wurzelbehandlung vornehmen bzw. ihn mit einem Thema behelligen, das er bereits öfters gehört hat und welches auch der Landeshauptmann durchgehend kennt. Es ist ein Beschlussantrag, den wir sozusagen parteienübergreifend, und zwar zusammen mit Kollegen Tinkhauser, ins Werk gesetzt haben, da er durchaus der Wirtschaft nahesteht und wir Grüne die ökologischen Gesichtspunkte in den Mittelpunkt stellen wollen.
Worum geht es? Es geht um den Ausbau der Pustertaler Straße an einem besonders sensiblen Punkt, und zwar im Bereich der Sonnenburg. Sie ist eines der herausragenden Ensembles nicht nur in Südtirol, sondern im gesamten Alpenraum. Es ist
ein in seiner Mischung aus geistlicher Siedlung, in seiner Mischung aus landwirtschaftlichen Bauten und in seiner Mischung aus landwirtschaftlicher Schönheit einmaliges Ensemble, das jetzt mit dem Ausbau der Pustertaler Straße und der Verkürzung
der Trasse in Richtung Bruneck in einer Form unterquert wird, die verkehrstechnisch
sicher Vorteile bringt, aber mir tut als Historiker, als Denkmalpfleger jedes Mal das
Herz weh, Landesrat Mussner, wenn ich diese Durchbohrung sehe. Dies ist wirklich
die Durchbohrung eines geistlichen Ensembles und es ist in gewisser Weise eine Kulturschande, was hier passiert, auch wenn ich die Notwendigkeiten einsehe, aber es ist
extrem schmerzlich. Ich hätte alles getan, um dieses Ensemble zu schützen. Ich be-
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dauere, dass sich das Denkmalamt diesbezüglich nicht stärker eingeschaltet hat. Dies
als kurzer Vorspann.
Zusätzlich zu dieser Beeinträchtigung des Ensembles, welches auch Frau
Hochgruber Kuenzer von ihren täglichen Hin- und Herfahrten sehr gut kennt, steht
jetzt die Frage im Raum, wie die Abzweigung ins Gadertal erfolgen soll. Dafür gibt es
zwei Varianten. Die eine ist die jetzt in Vorschlag gebrachte, nämlich die sogenannte
Klosterwald-Variante, die unmittelbar vor dem Sonnenburger-Hügel durch den Klosterwald hinweg über eine Brücke, wo darunter die Rienz fließt, durch eine Untertunnelung des dortigen Pichls dann direkt in Richtung Gadertal führen soll. Dann gäbe es
noch eine zusätzliche Variante, die auch von Anrainern, die die Gegend sehr gut kennen, eingehend studiert worden ist. Diese sagen, dass, wenn man es schaffen würde,
die Abzweigung Richtung Gadertal nicht direkt vor dem Kloster-Hügel zu machen,
sondern in einiger Entfernung in Richtung Brixen, Richtung Kniepass in der sogenannten Tobl-Variante, in der sich bereits mehrere technische Anlagen befinden, dann
ein Stück weit zumindest dieses Ensemble vom baulichen Druck entlastet würde.
Im Hinblick auf die Tobl-Variante gibt es sicher Bedenken, die wir in Vorschlag bringen, Landesrat Mussner. Es ist jene der größeren Entfernung von Bruneck,
welche vielleicht mehr technische Probleme mit sich bringen würde. Es wäre auf jeden
Fall eine ganz wichtige Entlastung dieses Ensembles und es würde vielleicht Vorteile
für die Straßenführung selber bringen, weil die Brücke in der Klosterwald-Variante,
die dann die Pustertaler Straße erreichen würde, wie wir in unserer Begründung
schreiben, relativ steil abwärts führt, hinterschattig und im Winter unter Umständen
vereist ist. Hier gilt es zwischen diesen zwei Varianten abzuwägen.
Es gibt zwar einen entschiedenen Druck in Richtung Klosterwald-Variante,
zum Teil auch seitens der Gemeindeverwaltung von St. Lorenzen, aber es gibt auch
viele Bürgerinnen und Bürger in St. Lorenzen und im ganzen Land, die sagen, dass es
ein außerordentlicher Gewinn wäre, wenn man zumindest noch einmal die Klosterwald-Variante prüfen und sehen könnte, ob es wirklich unvermeidlich ist, sie durchzuziehen oder ob man nicht doch die sogenannte Tobl-Variante noch eingehender studieren sollte, um eine landschaftsschonendere Lösung herbeizuführen, die verkehrstechnisch minimale Nachteile bringen und das bereits durchlöcherte Ensemble Sonnenburg
einigermaßen schützen würde. Wenn man bedenkt, was mit der Klosterwald-Variante
passieren würde, ... Landesrat Mussner, Sie sagen zwar, dass diese relativ tief geführt
würde und von Seiten der Sonnenburg und von Seiten jener, die von Brixen vom
Kniepass herkommen, nicht einsehbar wäre, aber sie ist trotzdem eine Sperrbrücke,
also ein Blickfang in Richtung Sonnenburg, die das Ganze in extremer Weise beeinträchtigen würde.
Unser Beschlussantrag geht in die Richtung, nochmals zu überlegen, noch
einmal systematisch zu vergleichen, ob es wirklich unvermeidlich ist, die KlosterwaldVariante durchzuziehen, und dann zu entscheiden, ob man nicht doch auf die andere
Variante ausweichen könnte. Ich glaube, dies wäre, langfristig gedacht, eine wirklich
- 81 -
wesentliche Verbesserung, die im Dienste der Landschaft zustande käme. Die Verkehrsflüsse, die in Richtung Gadertal fahren würden und aus dem Gadertal kämen,
hätten einen leichteren Umweg, denn der Ausbau der Gadertaler Straße führt bereits zu
einer Beschleunigung, sodass dieser kleinere Umweg nicht allzu sehr ins Gewicht
fiele.
Dies ist der Grundsatz unserer Begründung, nämlich Aspekte der Landschaftsschonung bei relativ geringen verkehrstechnischen Nachteilen. In diesem
Beschlussantrag ersuchen wir eindringlich darum, das Ganze nochmals ultimativ zu
überprüfen, bevor hier definitiv vorgegangen wird, denn die Eingriffe sind da und
diese sind durch diese angestrebte Klosterwald-Variante nochmals ein Stück gravierender.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Kollege Heiss hat den umweltpolitischen Aspekt sehr ausführlich erklärt. Mir geht es aber in erster Linie darum, dass man
beide Varianten gegenüberstellt und diese auch kostenmäßig vergleicht, damit man
den letzten Skeptiker auch in dieser Hinsicht überzeugen kann. Vor einiger Zeit – dies
ist schon interessant - hat es eine kleine, aber feine Kundgebung im Zusammenhang
mit der Tobl-Variante gegeben. Tags darauf wurde ich von der SVP-St. Lorenzen
kontaktiert und man hat mich um ein Gespräch gebeten, bei dem die SVP-St. Lorenzen
ein Argument ins Feld geführt hat. Wieso man diese Klosterwald-Variante durchziehen möchte, ist, dass man zuerst eine Kreuzung geplant hatte, die an der heutigen Sonnenburg gebaut werden hätte sollen. Dies konnte man wegen der bereits jetzt bestehenden Probleme an der Sonnenburg nicht mehr verantworten. Man hätte wieder alles
von vorne anfangen müssen, was man nicht wollte, denn man hatte dem Ingenieur bereits zugesagt, dass er diesen Auftrag erhalten würde. Man ist dann einfach hergegangen und hat die ganze Sache einige hundert Meter nach vorne geschoben. Ich denke
mir, dass dies kein Argument sein dürfte, welches greifen sollte. Deshalb würde ich
mir wünschen, dass beide Varianten auch kostenmäßig gegenübergestellt würden.
Ich bin mir sicher, dass in anderen Ländern ein derartiges Ensemble, wie es
die Sonnenburg ist, niemals mit Tunnels oder Straßen verschandelt würde, wie es hier
in Südtirol gemacht wird. In Amerika zum Beispiel würde man dies unter einen "point
of view", nämlich unter einen wirklich wichtigen Punkt stellen, der niemals berührt
hätte werden dürfen.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Wir werden diesem Beschlussantrag selbstverständlich zustimmen. Wir haben auch mehrmals Anfragen gestellt bzw.
Pressemitteilungen verschickt, gerade was die Untertunnelung der Sonnenburg betrifft,
aber dies hat damit nichts zu tun, denn hier geht es um die Einfahrt ins Gadertal.
Nachdem diesbezüglich eine andere Alternative, eine andere Möglichkeit seit langem
angedacht worden ist, sind auch wir der Meinung, dass man alles noch einmal ganz
gründlich prüfen sollte, um das Beste für Umwelt und Bevölkerung umzusetzen.
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DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Nachdem Kollege Mussner
auf dem Weg zur Invalidität ist, was seine angeschlagene Stimme anbelangt, darf ich
ihn ersetzen und auf die verschiedenen Stellungnahmen antworten, weil ich glaube,
dass wir so viel Kollegialität auch in der Landesregierung üben sollten.
Die Südtiroler Landesregierung spricht sich eindeutig gegen diesen Beschlussantrag aus, weil bereits alles im Gange ist. Sie wissen, dass wir sowohl das
Gutachten vom Denkmalamt als auch den UVP-Bericht haben, welche sich für die
Klosterwald-Variante aussprechen. Die Gemeindeverwaltung hat einen entsprechenden Beschluss gefasst, der sich auch dafür ausspricht. Die ganzen Planungen, was den
Bauleitplan usw. anbelangt, sehen diese Variante vor. Sie wissen, dass bereits ein
Großteil der Arbeiten, was den Tunnel anbelangt, gelaufen ist und dass auch Änderungen vorgenommen worden sind, um zu garantieren, dass nichts passiert. Wir können jetzt aber nicht hergehen und eine andere Variante vornehmen. Ich glaube, dass
die als Abzweigung in das Gadertal geplante Klosterwald-Variante – diese sieht vor,
dass man über eine Brücke in den Klosterwald hinüberfährt - die sinnvollste Lösung
ist, denn wir haben sie bereits x-mal untersucht. Sie wissen, dass bei der Tobl-Variante
die Brücke wesentlich länger, der Eingriff in die Landschaft wesentlich größer und die
Einfahrt in die Staatsstraße beim Kniepass wesentlich schwieriger wären. Aus all diesen Überlegungen hat es jetzt keinen Sinn etwas nachzubeten, sondern wir sollten danach trachten, dass möglichst umweltfreundlich gebaut wird und nicht, dass wir mit
der bereits durchgeführten Arbeit oder mit der sich in Planung bzw. Ausführung des
ersten Bauloses befindlichen Arbeit wieder von vorne beginnen. Deshalb ersuche ich
Sie um Verständnis, wenn sich die Landesregierung gegen diesen Beschlussantrag
ausspricht.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr.
21 ab: mit 11 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 22, eingebracht von den Abgeordneten Tinkhauser, Mair, Leitner, Stocker Sigmar und Egger, betreffend die Verbindlichkeit von zugesagten Aufträgen für die Wirtschaft im Dringlichkeitswege.
Ordine del giorno n. 22, presentato dai consiglieri Tinkhauser, Mair, Leitner, Stocker Sigmar e Egger, concernente il settore economico: obbligatorietà dei contratti affidati con procedura d'urgenza.
Besondere Umstände machen es manchmal nötig, dass Aufträge von
der öffentlichen Hand an die Wirtschaft im Dringlichkeitswege vergeben werden müssen. Dies hat in der Vergangenheit aber zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt, da nach erfolgter Auftragsvergabe durch die Landesregierung oder einen Landesrat und nach er-
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folgter Auftragserledigung durch die direkt beauftragten Firmen ein
Generalunternehmen aufgetaucht ist, welches sich im Nachhinein indirekt als Auftraggeber für sämtliche Arbeiten entpuppte, aber dann
Konkurs angemeldet hat. D.h. dass die Unternehmen, die von der
Landesregierung im Dringlichkeitswege einen Auftrag erhalten haben,
ihr Geld nie gesehen haben, da dies in die Konkursmasse des eigentlichen Auftragnehmers, des Generalunternehmens geflossen ist. Den
Unternehmen selbst, die ihre Aufträge von der Landesregierung übernehmen, bleibt oft nicht die Zeit, sonst wäre ja keine Dringlichkeitsentscheidung nötig, alle normalerweise üblichen Kontrollen bzw. Ausschreibungsunterlagen zu prüfen. Sie müssen sich auf das gegebene
Wort der Landesregierung verlassen können.
Dies vorausgeschickt,
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung,
 mit Unternehmen, denen durch Auftragsvergabe durch die
Landesregierung im Dringlichkeitswege große Schäden entstanden sind, da die Landesregierung oder ein Landesrat
zwar den Auftrag vergeben hat, die Unternehmen aber auf ihren Spesen sitzen geblieben sind, da zum Schluss ein Generalunternehmen im Konkurs als effektiver Auftraggeber aufscheint, einen Ausgleich zu suchen;
 einen Vorschlag auszuarbeiten, der in Zukunft in solchen Fällen vom Generalunternehmen eine Bankgarantie einfordert,
die sämtliche an Dritte weiter vergebenen Arbeiten umfassen
muss.
---------Ogni tanto circostanze del tutto particolari rendono necessaria l'assegnazione con procedura d'urgenza di contratti pubblici al settore dell'economia. Tuttavia, in passato, questo ha portato a contenziosi legali, perché dopo l'assegnazione dell'incarico da parte della Giunta
provinciale o di un assessore e dopo l'espletamento del contratto da
parte della ditta direttamente incaricata, è spuntato un contraente generale, che a posteriori si è rivelato essere il soggetto aggiudicante di
tutti i lavori, di seguito però andato in fallimento. Questo vuol dire che
le imprese che hanno ricevuto l'incarico dalla Giunta provinciale con
procedura d'urgenza, non hanno mai ricevuto i loro soldi, perché questi sono andati a far parte della massa fallimentare del contraente generale. Le imprese che hanno ricevuto un incarico dalla Giunta con
procedura d'urgenza, spesso non hanno il tempo di fare tutti i controlli
del caso o di verificare la documentazione della gara d'appalto, altrimenti non servirebbe una procedura d'urgenza. Devono fidarsi della
parola data dalla Giunta provinciale.
Ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale
 a trovare una riparazione per le imprese che a seguito
dell'assegnazione, con procedura d'urgenza, di un incarico da
parte della Giunta provinciale hanno subito gravi danni, per-
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
ché pur avendo ricevuto l'incarico dalla Giunta provinciale o
da un assessore, non sono state pagate, dato che alla fine un
contraente generale in fallimento è risultato essere l'effettivo
soggetto conferente;
a elaborare una proposta, per fare in modo che in futuro in
questi casi si chieda una fideiussione bancaria al contraente
generale, comprendente tutti i lavori subappaltati a terzi.
Das Wort hat Abgeordneter Tinkhauser zur Erläuterung.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Ich möchte den schriftlichen Erläuterungen hinzufügen, dass es vor allem im Pustertal Unternehmen gibt, die von einem
Landesrat, der in der letzten Legislaturperiode Mitglied der Landesregierung war, jetzt
aber nicht mehr im Landtag sitzt, mit Arbeiten beauftragt wurden. Die Arbeiten wurden dann ausgeführt und im Nachhinein ist festgestellt worden, dass nicht die Landesregierung, sondern ein Sub-Unternehmer für ein Generalunternehmen der Auftraggeber war. Ich weiß auch, dass die Landesregierung diesen Unternehmen zwar die geschuldete Summe bezahlt hat, diese mussten sie dann aber in eine Konkursmasse abgeben, weil das Generalunternehmen in Konkurs gegangen ist.
Mit diesem Beschlussantrag möchte ich die Sache noch einmal aufwerfen,
weil es anscheinend nicht nur diese Fehler, sondern auch andere Fehler in der Auftragsvergabe seitens des Wohnbauinstitutes gegeben hat. Diese müssen von mir erst
noch geprüft werden, aber ich denke mir, dass, wenn die Auftragsvergabe von einem
Landesrat direkt an ein Unternehmen erfolgt, dieser bzw. die Landesregierung irgendwo haftbar gemacht werden muss, da zum Schluss die Unternehmen durch die
Finger schauen, auch wenn sie die Aufträge regelrecht und richtig ausgeführt haben.
Wahrscheinlich wird es so sein, dass bereits verjährte Fälle nicht mehr neu
aufgerollt werden können, weil diese bereits gerichtlich geklärt wurden. Ich ersuche
aber trotzdem, sich in Zukunft darauf zu einigen, dass Generalunternehmen, wenn sie
Aufträge weitervergeben, auch diesbezügliche Bankgarantien hinterlegen müssen,
wenn die Aufträge von Landesräten direkt vergeben werden.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Die Südtiroler Landesregierung spricht sich gegen die Prämissen und den Punkt 1 des Beschlussantrages aus.
Deshalb ersuche ich bereits jetzt um eine getrennte Abstimmung über die Prämissen
sowie die Punkte 1 und 2 des beschließenden Teils des Beschlussantrages. Dem Punkt
2 werden wir aber zustimmen.
PRÄSIDENT: Wir stimmen getrennt über den Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 22 ab:
Prämissen: mit 12 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung
abgelehnt;
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Punkt 1 des beschließenden Teils: mit 12 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und
1 Stimmenthaltung abgelehnt.
Der Abgeordnete Leitner hat das Wort zum Fortgang der Arbeiten, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich ersuche, nicht einen Passus zu
genehmigen, welcher dann keinen Sinn ergibt. Wenn wir jetzt die Prämissen und den
Punkt 1 des beschließenden Teils abgelehnt haben, dann bleibt nur mehr folgender
Satz "einen Vorschlag auszuarbeiten, der in Zukunft in solchen Fällen vom Generalunternehmen eine Bankgarantie einfordert, die sämtliche an Dritte weitervergebenen
Arbeiten umfassen muss" stehen. Der Punkt 2 des beschließenden Teils müsste umformuliert werden, sonst hat es keinen Sinn, darüber abzustimmen.
PRÄSIDENT: Der Punkt 2 muss so formuliert werden, dass er einen Sinn
ergibt. Im Falle der Genehmigung durch den Landtag wird er von Amts wegen neu
formuliert werden.
Wir stimmen über den Punkt 2 des beschließenden Teils des Beschlussantrages (Tagesordnung) Nr. 22 ab: einstimmig genehmigt.
Der Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 23 ist zurückgezogen.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 24, eingebracht von den Abgeordneten Tinkhauser, Mair, Egger, Leitner und Stocker Sigmar, betreffend die Invalidenrente.
Ordine del giorno n. 24, presentato dai consiglieri Tinkhauser, Mair, Egger,
Leitner e Stocker Sigmar, concernente le pensioni di invalidità.
Laut einer Antwort der Landesrätin für Arbeit Dr.in Barbara Repetto auf
eine Landtagsanfrage der Freiheitlichen (47/2008) sind bei öffentlichen Körperschaften 683 Personen mit Behinderung angestellt. Personen mit Behinderung werden bei öffentlichen Körperschaften wie
alle Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag laut geltendem Kollektivvertrag aufgenommen und entlohnt. Derzeit sind zudem 982 Personen mit Behinderung über das Gesetz zur Pflichtvermittlung bei Privatbetrieben angestellt. Personen mit Behinderung in einem Privatbetrieb sind mit einem Arbeitsvertrag laut geltendem Kollektivvertrag des
jeweiligen Sektors und mindestens laut der kollektivvertraglichen Entlohnung beschäftigt. Derzeit sind 982 Personen mit Behinderung mittels Arbeitsvertrag und 118 Personen mit Behinderung über ein Eingliederungsprojekt beschäftigt.
Das Anrecht auf Zivilinvalidenrente verfällt, wenn das Jahreseinkommen von 4.238,26 € für Personen mit Teilinvalidität und von 14.466,57
€ für Personen mit 100 % Invalidität überschritten wird. Die Invalidenrente beträgt nur 400 Euro monatlich.
DER SÜDTIROLER LANDTAG
fordert
- 86 -
die Landesregierung auf,
die Invalidenrente von 400 Euro für Teilinvaliden bis zu einem Einkommen von 5.086,00 € (4.238,26 € +20 %) und für Personen mit 100
% Invalidität bis zu einem Einkommen von 17.360 € (14.466,57 € +20
%) auszubezahlen.
---------Secondo la risposta dell'assessore al lavoro, dott.ssa Barbara
Repetto, a un'interrogazione dei Freiheitlichen (47/2008), presso gli
enti pubblici risultano impiegate 683 persone disabili. Tali persone
vengono assunte e retribuite dagli enti pubblici come tutti gli altri
dipendenti sulla base di un contratto di lavoro ai sensi del contratto
collettivo vigente. Oltre a ciò risultano assunte 982 persone disabili ai
sensi della legge sul servizio di collocamento obbligatorio presso imprese private. Le persone disabili che lavorano nel settore privato
vengono assunte in base al contratto collettivo del singolo settore e
percepiscono come minimo la retribuzione prevista dal contratto collettivo. Attualmente 982 persone disabili risultano assunte con contratto di lavoro e 118 nell'ambito di un progetto di integrazione lavorativa.
Il diritto alla pensione d'invalidità decade se viene superato un reddito
annuo di 4.238,26 € per le persone parzialmente invalide e di
14.466,57 € per le persone con un'invalidità del 100%. La pensione
d'invalidità ammonta a soli 400,00 € mensili.
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
sollecita
la Giunta provinciale
a liquidare la pensione di invalidità di 400 € mensili alle persone parzialmente invalide fino a un reddito massimo di 5.086,00 € (4.238,26 €
+ 20%) e alle persone con un'invalidità del 100% fino a un reddito
massimo di 17.360 € (14.466,57 € + 20%).
Das Wort hat Abgeordneter Tinkhauser zur Erläuterung, bitte.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Nachdem der Beschlussantrag nun
einige Zeit zurückliegt, kann es gut möglich sein, dass die absoluten Zahlen, wenn es
um die Personen selbst geht, nicht mehr ganz genau stimmen. Ich möchte aber anmerken, um was es effektiv geht. Wenn eine Person, die Teilinvalide ist, einer Halbtagsarbeit nachgeht und nach Tarif bezahlt wird, dann fällt sie vielleicht noch in jene Kategorie von Personen hinein, die eine Invalidenrente bekommt. Wenn diese Person nur
ein wenig mehr bezahlt bekommt, wie es das normale Tarifgefüge vorsieht, dann verfällt die Invalidenrente. Ich denke mir, dass eine Anhebung der Einkommensgrenze
um 20 Prozent angebracht wäre, weil diese Personen sonst nichts zu lachen haben. Es
geht mir auch darum, für deren Zukunft etwas zu tun, wenn es darum geht, dass sie irgendwann einmal eine Rente erhalten oder nicht.
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Seit 2006 gibt es auf Landesebene eine Regelung, mit der die Teilinvaliden de
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facto doppelt so viel verdienen können wie in anderen italienischen Regionen, ohne
dadurch den Anspruch auf die Zivilinvalidenrenten zu verlieren. In diesem Zusammenhang ist aber auch zu unterstreichen, dass es sich bei der Zivilinvalidenrente um
eine Fürsorgeleistung handelt. Sie soll eigentlich all jenen zustehen, die sich ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können und aus diesem Grund einer Unterstützung seitens der öffentlichen Hand bedürfen. Eine Anhebung der Einkommensgrenze würde aber diesem Grundsatz widersprechen. Wir haben mit den verschiedenen
Sozialpartnern genau diese Thematik erörtert und gesehen, dass Leute, die einer Teilzeitarbeit nachgehen, unter dem Strich mehr verdienen als andere, die einer Ganztagsarbeit nachgehen.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr.
24 ab: mit 12 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 25, eingebracht von den Abgeordneten Stocker Martha und Pichler Rolle, betreffend die Erteilung eines Ressort-Direktionsauftrages auch an AmtsdirektorInnen.
Ordine del giorno n. 25, presentato dai consiglieri Stocker Martha e Pichler
Rolle, riguardante il conferimento della nomina a direttore/direttrice di dipartimento.
Mit dem Finanzgesetz 2009 wurde ein Artikel zur "Neuordnung der
Führungsstruktur der Südtiroler Landesverwaltung" verabschiedet, der
u. a. vorsieht, dass der Direktionsauftrag für die Ressorts auch AmtsdirektorInnen erteilt werden kann, die für diesen Auftrag als besonders
geeignet erachtet werden. Wird ein Ressort-Direktionsauftrag angenommen, hat dies den Verfall des bekleideten Direktionsauftrages zur
Folge.
Weiters sieht der Artikel vor, dass die bereits bestehende Eintragung
ins Verzeichnis der Führungskräfteanwärter aufrecht bleibt.
Letztere Bestimmung ist als Absicherung für die betroffene Person zu
verstehen und sollte auch so ausgelegt werden, da eine restriktive
Auslegung die Möglichkeit ausschließen würde, die Eintragung in ein
anderes Verzeichnis zu erlangen.
Daher
beauftragt
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung,
die oben zitierte Bestimmung möglichst so auszulegen, dass sie für
den/die Betroffenen eine Absicherung und nicht eine Einschränkung
bedeutet. Gegebenenfalls ist der entsprechende Artikel abzuändern.
----------Con la legge finanziaria per il 2009 è stato approvato un articolo per il
"Riordinamento della struttura dirigenziale della Provincia autonoma di
Bolzano", che fra le altre cose prevede la possibilità di conferire la
nomina a direttore/direttrice di dipartimento anche a direttori/direttrici
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d'ufficio ritenuti/ritenute particolarmente idonei/idonee per tale incarico. L'assunzione dell'incarico di direttore/direttrice di dipartimento
comporta la decadenza da quello in atto ricoperto.
Secondo l'articolo l'iscrizione, già acquisita, nell'albo degli aspiranti dirigenti rimane ferma.
Quest'ultima disposizione è da intendersi come una rassicurazione
ovvero una garanzia per i diretti interessati/le dirette interessate e andrebbe anche applicata in questo senso, poiché un'applicazione restrittiva escluderebbe la possibilità di ottenere l'iscrizione in un altro
albo.
Per questo motivo
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
incarica
la Giunta provinciale
di interpretare la succitata norma in modo che per gli interessati/le interessate rappresenti una garanzia e non una limitazione. Il relativo
articolo va eventualmente modificato in questo senso.
Frau Stocker, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
STOCKER M. (SVP): Es ist ein sehr technischer Beschlussantrag. Ich
schicke voraus, dass es hier nicht nur um eine konkrete Person geht, sondern um allgemeine zukünftige Regelungen. Wie bereits im Beschlussantrag ausgeführt, ist mit
Finanzgesetz 2009 eine Bestimmung eingeführt worden, wonach Amtsdirektoren/Amtsdirektorinnen die Möglichkeit haben, auch die Leitung eines Ressorts zu
übernehmen, wobei dies auch auf eine Person zugetroffen hat. In der Folge war es
dann so, dass diese Amtsdirektorenposition geräumt werden musste, das heißt, dass die
Beauftragung als Ressortdirektorin den Verfall dieses Direktionsauftrages auf Amtsdirektorenebene zur Folge gehabt hat.
Das, was allerdings aufrecht geblieben ist – ich denke, dies ist selbstverständlich -, ist die Eintragung ins Verzeichnis der Führungskräfte für Amtsdirektoren/Amtsdirektorinnen. Nun ist in diesem Artikel, leider Gottes, eine Passage enthalten, die langfristig auch als Einschränkung interpretiert werden könnte, nämlich dass
diese Person im Führungsregister bleibt. Wenn beispielsweise die betreffende Person
aufgrund der Voraussetzungen, die sie inzwischen erworben hat, als Ressortdirektorin/Ressortdirektor an einem Wettbewerb für Abteilungsdirektorinnen/Abteilungsdirektoren teilnehmen wollte, dann dürfte sie dies zwar tun, sie müsste aber, bei restriktiver Auslegung dieses Artikels, im Führungsverzeichnis der Amtsdirektorinnen/Amtsdirektoren drinnen bleiben und könnte nicht, wenn sie den Wettbewerb gewinnt, ins
Verzeichnis der Führungskräfte für Abteilungsdirektorinnen/Abteilungsdirektoren eingetragen werden. Aus diesen Gründen wird ersucht, dass die Passage bzw. der letzte
Satz im Artikel, in dem steht, dass die bereits bestehende Eintragung im Verzeichnis
der Führungskräfteanwärter aufrecht bleibt, als Schutz im Interesse der Person und
nicht als Einschränkung bei einem eventuell gewonnenen Wettbewerb für den Aufstieg in ein höheres Verzeichnis, zu verstehen ist.
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DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Wir sind damit einverstanden.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr.
25 ab: mit 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Wir kommen zum Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 26.
Der Abgeordnete Leitner hat das Wort zum Fortgang der Arbeiten, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Wir ziehen den Beschlussantrag zurück,
weil der Landeshauptmann in seiner Replik angekündigt hat, dass er innerhalb der
nächsten Monate den Gesetzentwurf über die Einwanderung vorlegen würde. Wir
werden aber natürlich darauf achten, ob dies dann auch geschieht. Ansonsten werden
wir ihn wieder einbringen.
PRÄSIDENT: Der Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 26 ist somit zurückgezogen.
Bei dieser Gelegenheit darf ich Landesrat Berger begrüßen und ihm öffentlich das Beileid des Hohen Hauses zum Tod seines Bruders bekunden.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 27, eingebracht von den Abgeordneten Urzì und Vezzali, betreffend die Bahnverbindungen von und nach Rom.
Ordine del giorno n. 27, presentato dai consiglieri Urzì e Vezzali, concernente i collegamenti ferroviari con Roma.
Die bisherigen Verhandlungen mit Trenitalia über die Beibehaltung
der direkten Bahnverbindungen zwischen Bozen und Rom sind bisher
erfolglos geblieben.
Die Autonome Provinz Bozen ist zwar vermittelnd tätig geworden und
hat versucht, Druck auszuüben, was entsprechende Anerkennung
verdient, die erhofften Ergebnisse sind jedoch ausgeblieben.
Nichtsdestotrotz ist es offensichtlich, dass diese Strecke in strategischer Hinsicht von höchstem Interesse ist. Daher muss auf jeglicher
Ebene weiter darauf gedrängt werden, dass die diesbezüglich von
Trenitalia gefällte Entscheidung wieder rückgängig gemacht wird.
Aus diesen Gründen
erneuert
DER SÜDTIROLER LANDTAG
den an die Landesregierung
ergangenen Auftrag,
sämtliche Schritte zu setzen, die dazu dienlich sind, die Beschlüsse
von Trenitalia im Zusammenhang mit den direkten Zugverbindungen
zwischen Bozen und Rom wieder rückgängig zu machen.
----------
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Infruttuose sono state sinora le trattative con Trenitalia per il mantenimento dei collegamenti ferroviari diretti Bolzano-Roma.
La Provincia autonoma di Bolzano ha svolto un lavoro di mediazione e
di pressing che le va riconosciuto ma che non ha in ogni caso garantito i risultati sperati.
Ciò nonostante appare di assoluta evidenza come la tratta sia di massimo interesse strategico e che imponga la prosecuzione di un’azione
di sollecitazione ad ogni livello volta a sostenere la revisione delle decisioni assunte da Trenitalia circa tale collegamento.
Tutto ciò premesso
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
ribadisce l'impegno assunto
dalla Giunta provinciale
a intraprendere tutti gli ulteriori e necessari passi per sollecitare la revisione da parte di Trenitalia delle proprie deliberazioni negative circa i
collegamenti ferroviari diretti Bolzano/Roma e ritorno.
Das Wort hat Abgeordneter Urzì zur Erläuterung.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Sarò veramente sintetico, anche perché
l'ordine del giorno è chiaro di per sé. Noi riconosciamo alla Provincia autonoma di
Bolzano di aver svolto una operazione di mediazione e di pressing costante nel tempo
e anche molto serrata per rivendicare un principio che è stato ricordato spesso in
quest'ultimo periodo, ossia il diritto di poter accedere ad un servizio di interesse pubblico significativo, anzi strategico, il collegamento diretto ferroviario Bolzano-Roma e
ritorno. Sappiamo quale peso abbiano avuto i provvedimenti assunti da Trenitalia circa
la revisione delle tratte e dei collegamenti, a cui si è fatto rimedio solamente attraverso
iniziative diverse, alcune anche apprezzabili ma che comportano sempre un sacrificio
che è quello del cambio del treno a Verona o a Bologna.
Riteniamo che lo sforzo della Giunta provinciale in questa direzione, nel sostegno di una campagna nell'interesse della comunità altoatesina debba essere ulteriormente sostenuto attraverso una presa di posizione che io auspico possa essere corale da
parte del Consiglio provinciale per consegnare in forma ufficiale alla Giunta provinciale un ulteriore mandato esplorativo in questa direzione affinché possa essere ribadito
l'impegno già assunto dalla Giunta provinciale e possano essere intrapresi tutti gli
ulteriori e necessari passi per sollecitare la revisione da parte di Trenitalia delle proprie
deliberazioni circa i collegamenti ferroviari diretti Bolzano-Roma e ritorno.
Mi rimetto chiaramente alla volontà della Giunta provinciale di confermare
questo suo impegno già apprezzato da parte nostra e del Consiglio provinciale, perché
possa sostenere in questo impegno la Giunta nel suo complesso.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Wir sind mit dem Beschlussantrag einverstanden und stimmen ihm zu.
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PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr.
27 ab: mit 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 28, eingebracht von den Abgeordneten Urzì und Vezzali, betreffend die Sicherstellung der Sozialdienstleistungen in Bozen.
Ordine del giorno n. 28, presentato dai consiglieri Urzì e Vezzali, concernente "garantire i servizi sociali a Bolzano".
Die angekündigte Kürzung der finanziellen Mittel für die Sozialdienstleistungen, die besondere Auswirkungen auf die Beibehaltung der
derzeitig garantierten Standards der Sozialbetriebe Bozen haben wird,
hat verbreitete Besorgnis hervorgerufen.
Laut der Direktion der BSB bestehe unter anderem die Gefahr, dass
die Beistandsprojekte für Kinder mit Behinderung oder die Unterkunftsermittlung für alleinerziehende Mütter gestrichen werden könnten.
Der BSB hat jedenfalls die Absicht verlautbart, die allgemeinen Bürokratiekosten der eigenen Verwaltung merklich abbauen zu wollen. Die
Ausgabensenkung reicht jedoch keinesfalls aus, um die geringeren finanziellen Zuwendungen, die für das Geschäftsjahr 2010 zugesichert
wurden, auszugleichen.
Auch die Gemeinde Bozen hat sich diesbezüglich an die Landesverwaltung gewandt, damit diese eine Lösung finde.
Aus den genannten Gründen
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung,
sämtliche Schritte zu setzen, die dazu dienlich sind, um den begründeten Finanzbedarf des Betriebs für Sozialdienste Bozen zu decken.
----------L'annunciato taglio delle risorse da destinarsi ai servizi sociali che
avrà particolari ripercussioni per quanto riguarda il mantenimento degli
standard attuali garantiti dall'Azienda Servizi sociali di Bolzano, ha
sollevato ampie preoccupazioni.
La direzione dell'ASSB ha annunciato il rischio fra il resto dell'annullamento dei progetti relativi all'assistenza per bambini disabili o alla
predisposizione di soluzioni alloggiative per ragazze madri.
L'ASSB ha annunciato in ogni caso la sensibile riduzione dei costi generali burocratici della propria amministrazione. La riduzione della
spesa non può in ogni caso essere sufficiente a coprire le minori attribuzioni finanziarie garantite per l'esercizio 2010.
Anche il Comune di Bolzano si è appellato alla Provincia per richiedere un intervento risolutore.
Tutto ciò premesso
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale
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a intraprendere tutti i passi necessari a dare risposte finanziarie alle
documentate esigenze dell'Azienda servizi sociali di Bolzano.
Abgeordneter Urzì, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Anche in questo caso l'ordine del giorno è
chiaro di per sé. Vorrei velocemente collegarmi al dibattito che c'è stato circa la mancata riduzione delle risorse finanziarie messe a disposizione da parte della Provincia
per alimentare le casse dell'Azienda servizi sociali di Bolzano. L'argomento è stato oggetto di una riflessione anche ampia nel corso del dibattito generale, sono intervenuti
sia il presidente della giunta che il capogruppo della SVP che ha aperto una riflessione
su questo argomento sollecitando un'attenzione particolare sulle specialità dei problemi
sociali che il comune capoluogo è chiamato ad affrontare, che sono, nella loro specificità, particolari e ancora più onerosi rispetto ad altri territori della nostra provincia. Si
tratta di considerare degli allarmi sociali particolari e di particolare dimensione. Il tema
di investire meglio le risorse è significativo e siamo tutti in sintonia di pensiero con
quanti ci invitano ad uno sforzo per una razionalizzazione della spesa pubblica. Questo
è di tutta evidenza, ma credo che i messaggi arrivati dall'Azienda servizi sociali di Bolzano sono stati significativi in questo senso: c'è la volontà di ridurre la spesa, di prevedere il contenimento delle spese che attengono la burocrazia e l'amministrazione, però
non si può rinunciare alla fornitura di servizi.
Devo riconoscere al presidente Durnwalder che ha riconosciuto come con le
cifre riconosciute non si devono tagliare servizi, ma i segnali e messaggi che ci arrivano da parte sia dell'Azienda Servizi sociali che da parte dell'utenza sono di segno
opposto. Soprattutto si è indicata una strada che porterà una profonda riduzione di personale, soprattutto di quello che è assunto con contratti particolari, anche a tempo, che
non sarà più nella condizione di poter svolgere i servizi che in precedenza svolgeva.
Crediamo che questo possa essere un pregiudizio per il futuro.
Per questo noi presentiamo questo ordine del giorno per impegnare la Giunta
provinciale ad intraprendere tutti i passi necessari a dare risposte finanziarie alle documentate esigenze dell'Azienda servizi sociali di Bolzano. Auspichiamo questo passaggio politico importante nel segno di mantenimento e rafforzamento di quei servizi
rivolti alle classi meno avvantaggiate e a situazioni particolari che abbisognano di un
forte sostegno da parte della mano pubblica.
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Bisher wurden die Finanzierungen aufgrund eines Bedarfsantrages ermittelt,
wobei es über die Jahre eine gewisse Dynamik der Weiterschreibung der Bilanzansätze
gegeben hat. In diesem Zusammenhang ist zu sagen, dass bereits im letzten Jahr die
Trägerkörperschaften der Sozialdienste, nämlich die Bezirksgemeinschaften und die
Gemeinden Bozen und Meran, und die Abteilung Familie und Sozialwesen vereinbart
haben, neue Kriterien zu erarbeiten. Man hat sich des Öfteren getroffen und die Krite-
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rien sind vereinbart worden. Das neue System basiert grundsätzlich auf einer gewichteten Pro-Kopf-Quote, wo neben der Einwohnerzahl eine Reihe von objektiven Bedarfsintegratoren eingebaut worden sind. Diese haben das Ziel, den Bedarf an Sozialleistungen der verschiedenen Bezirksgemeinschaften zu messen und die unterschiedlichen territorialen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ich kann eines sagen. Wir haben
ein wesentlich gerechteres System ausgearbeitet als es bisher der Fall war, nur ist es
so, dass gerade der Sozialbetrieb Bozen sehr gut daran täte, sich weniger auf Pressemitteilungen zu konzentrieren und sich gegen jede Änderung zu sträuben, sondern sich
mit der Realität auseinanderzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte
hier zwei Fragen in den Raum stellen, um zu erfahren, welche Begründung es gibt,
dass die Gemeinde Bozen für die Unterbringung von älteren pflegebedürftigen Menschen in Alten- und Pflegeheimen eine Querfinanzierung machen muss. Welche Begründung gibt es dafür, nachdem wir wesentlich mehr Betten haben als in anderen
Gemeinden? Unserer Meinung nach liegt hier eine klare Ineffizienz vor.
Was den Hauspflegedienst anbelangt, möchte ich Folgendes sagen. Wieso
wendet Bozen die höheren Tarife an als beispielsweise Nonsberg? Dies kann man
nicht nachvollziehen. Man muss schon sagen … Donato Seppi, Sie sind der Bessere!
Hier muss man ganz einfach sagen, dass Bozen ganz einfach die Hausaufgabe zu machen hat und der Sozialbetrieb täte diesbezüglich sehr gut, konstruktiv zusammenzuarbeiten, anstatt sich auf die Pressearbeit zu verlegen und Sachen in Umlauf zu setzen,
die einfach nicht haltbar sind. Man kann nicht einfach sagen, dass jemandem 5 Millionen Euro für Wunschvorstellungen fehlen würden. Wenn ich meinen Bedarf im Sozial- und Gesundheitsbereich hernehme und zum Landeshauptmann gehen und ihm
sagen würde, was meine Wunschvorstellung wäre, dann müssten diese Gelder auch
wesentlich höher sein. Man muss immer von der Realität ausgehen. Wir haben uns
bemüht, mit allen Trägerkörperschaften, allen Bezirksgemeinschaften und den betroffenen Gemeinden objektive Kriterien zu vereinbaren. Dies ist gemacht worden und
jetzt liegt es natürlich an den jeweiligen Trägerkörperschaften, sich auch entsprechend
zu organisieren, das heißt, auch der Sozialbetrieb Bozen hat die entsprechenden
Hausaufgaben zu machen! Deshalb lehnen wir diesen Beschlussantrag ab.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr.
28 ab: mit 7 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 29, eingebracht von den Abgeordneten Heiss und Dello Sbarba, betreffend "Kampf dem Biker-Terror: Neuer Lärmschutz
auf Südtirols Bergstraßen!".
Ordine del giorno n. 29, presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba, riguardante "lotta ai centauri: sulle strade di montagna dell'Alto Adige serve una nuova
tutela dell'inquinamento acustico!".
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Der Lärmschutz bleibt ein ständiges Anliegen für alle, die an den Verkehrsverbindungen Südtirols leben und arbeiten. Die Schadensbilder,
die der ständig steigende Lärmpegel verursacht, sind bedrückend.
Neben der signifikant erhöhten Infarktgefahr und der Zahl der Kreislauferkrankungen erhöhen sich psychische Risiken und die Aggressivität der Betroffenen. Die Situation verschlechtert sich auch deshalb
dramatisch, weil die Verkehrsfrequenz auf Straße und Schiene ständig steigt.
Neben den Anwohnern an den Schienen sind besonders jene an
Südtirols Pass- und Gebirgsstraßen durch Motorradlärm belastet. Der
Geräuschpegel durchstartender und beschleunigender Motorräder
entspricht jenem von Flugzeugen auf der Startbahn, wobei ein Pegel
bis zu 110 dB an einzelnen Bergstraßen gemessen wird. Die Lärmentwicklung dürfte konstant über den gemäß DPR 142/2004 gesetzlich
zugelassenen 70 dB (am Tage) und 60 dB (nachts) für Anwohner liegen, wie einzelne Messungen ergeben haben. Die Situation der Anwohner auf den Dolomitenstraßen oder an Bergstrecken wie der
Fleimstaler Straße, im Passeier- oder im Sarntal ist im Zeitraum März
bis November oft unerträglich. Dies auch deshalb, weil die ausschwärmenden Biker genau wissen, dass sie in Südtirol weniger stark
kontrolliert werden als nördlich des Brenners.
Südtirol hat seit 2009 Anteil am Weltnaturerbe "Dolomiten" und steht
damit in einer neuen Verantwortung. Unser Land hat die Aufgabe, an
wichtigen Pass- und Bergstraßen neue Standards zu setzen, um den
Respekt vor dem Weltnaturerbe auszudrücken und die Gesundheit
der Anrainer und die Natur zu schützen.
Die Südtiroler Landesregierung sollte daher der öfters erwogenen
Schließung der Pässe für den Individualverkehr vorgreifen und im
Segment des Motorradverkehrs entsprechende Maßnahmen setzen.
Sie ist dazu im Sinne des Gesundheits- und Naturschutzes gemäß
Art. 9 des Staatsgesetzes Nr. 447/1995 nicht nur berechtigt, sondern
im Sinne des öffentlichen Interesses der Gesundheit der Bürger sogar
dazu verpflichtet. Dies wird auch durch Urteile der Verwaltungsgerichte von Apulien (Sez. I 3340/2006) und der Lombardei (Sez. IV
6819/2007) bestätigt. Daher sollte noch vor Ausarbeitung des gemäß
Leg. Dekrets vom 19.8.2005, Nr. 194, vorgeschriebenen Lärmkatasters (Termin: 30.6.2012) und des entsprechenden Aktionsplans
(18.7.2013) dieser wichtige Schritt gesetzt werden.
Eine wirkungsvolle Maßnahme zum Lärmschutz wäre die Sperrung
der großen Pass- und Gebirgsstraßen zu befristeten Jahres und Tageszeiten für Motorräder über 150 ccm, etwa im Zeitraum vom 1. April
bis 31. Oktober von 10.00 bis 18.00 Uhr. Damit wäre die Spezies der
Biker vom Verkehr zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber in ihrer
Lärmentfaltung wirkungsvoll behindert. Nach einer Mess-Serie durch
das Amt für Luft und Lärm im April 2010 in Zusammenarbeit mit dem
Quästor, den Gemeinden und den Polizeibehörden mit der eingehenden Dokumentation der entsprechenden Überschreitung könnte eine
entsprechende Maßnahme rechtsgültig gesetzt werden. Südtirol
würde damit einen großen Schritt für die Lebensqualität seiner Be-
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wohner setzen und ein werbewirksames Signal für einen sanften Tourismus lancieren.
Daher
beauftragt
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung,
 das Amt für Luft und Lärm in Zusammenarbeit mit den
Gemeinden mit einer entsprechenden Mess-Serie im kommenden Frühjahr zu beauftragen;
 die Anrainergemeinden, die zuständigen Dienststellen des
Staates und der Polizei von der geplanten Maßnahme in
Kenntnis zu setzen und sich mit ihnen abzustimmen;
 ab 1. Mai 2010 entsprechende Vorkehrungen zu treffen und
die befristeten Zirkulationsverbote für Motorräder über 150
ccm zu erlassen.
---------La tutela dall'inquinamento acustico è una preoccupazione costante di
tutti coloro che vivono e lavorano nei pressi delle vie di comunicazione
dell'Alto Adige. I danni provocati dai livelli di rumore in costante aumento sono impressionanti. Oltre al rischio d'infarto, che cresce in
maniera rilevante, e al numero di malattie cardiovascolari, aumentano
i rischi psichici e l'aggressività. La situazione va peggiorando drammaticamente anche perché il traffico su strada e rotaia è in costante
aumento.
Oltre a chi vive lungo la ferrovia, anche chi vive lungo le strade di
montagna e quelle limitrofe ai passi dell'Alto Adige è gravato dal rumore, in modo particolare da quello dei motoveicoli. Il rumore di una
moto in fase di accensione o accelerazione è uguale a quello di un
aereo sulla pista di decollo. Su alcune strade di montagne è stato misurato un livello di rumore di 110 dB. Sulla base di alcune misurazioni
effettuate si presume che le immissioni di rumore superino costantemente i limiti, per chi abita nelle vicinanze, di 70 dB (diurni) e 60 dB
(notturni) di cui al D.P.R. 142/2004. Nel periodo fra marzo e novembre
la situazione di chi abita lungo le strade dolomitiche o i collegamenti di
montagna come la strada della Val di Fiemme, quella della Valla Passiria o quella del Val Sarentino, è spesso insostenibile. Anche perché i
centauri che arrivano in massa sanno benissimo che in Alto Adige non
ci sono i controlli che invece trovano a nord del Brennero.
Dal 2009 l'Alto Adige è parte del Patrimonio naturale dell'Umanità
“Dolomiti” e con ciò ha una nuova responsabilità. La nostra provincia
ha il compito di porre nuovi standard sui passi e sulle strade di montagna importanti, per dare un segno di rispetto nei confronti del patrimonio mondiale e per tutelare la salute degli abitanti e la natura.
Per questo motivo la Giunta della Provincia autonoma di Bolzano dovrebbe anticipare la più volte vagliata chiusura dei passi al traffico individuale, adottando misure per quanto riguarda il traffico dei motoveicoli. Ai sensi dell'art. 9 della legge statale n. 447/1995 per tutelare
la salute pubblica e l'ambiente non solo è autorizzata a farlo, ma addirittura deve farlo. Questo è anche confermato da sentenze dei TAR di
Puglia (Sez. I 3340/2006) e Lombardia (Sez. IV 6819/2007). Pertanto
questa importante decisione andrebbe presa ancor prima della ste-
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sura della mappa acustica strategica di cui al D. Lgs. 19-8-2005, n.
194 (entro il 30-6-2012) e del relativo piano d'azione (da redigere entro il 18-7-2013).
Una misura efficace per la tutela dall'inquinamento acustico sarebbe
la chiusura a tempo determinato dei passi più importanti e delle grandi
strade di montagna alle moto con cilindrata superiore a 150 cm3, per
esempio dall'1 aprile al 31 ottobre, dalle ore 10.00 alle ore 18.00.
Questo non toglierebbe del tutto i centauri dalla strada, ma limiterebbe
efficacemente le loro immissioni di rumore. Dopo una serie di misurazioni, da effettuarsi dall'Ufficio aria e rumore nell'aprile 2010, in collaborazione con il questore, i comuni e le forze di polizia, con un'ampia
documentazione sui superamenti dei valori limite, si potrebbe introdurre un provvedimento in tal senso. Con ciò l'Alto Adige compirebbe
un passo importante per la qualità di vita dei suoi abitanti e lancerebbe un segnale importante e di sicuro effetto pubblicitario ai fini del
turismo dolce.
Per questo motivo
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
incarica
la Giunta provinciale
 di affidare all'Ufficio aria e rumore l'incarico di effettuare, nella
primavera prossima, una serie di misurazioni, in collaborazione con i comuni,
 di informare i comuni confinanti, i servizi statali competenti e
la polizia del provvedimento previsto e di coordinarsi con loro,
 di prendere i provvedimenti del caso a partire dall'1 maggio
2010 e di disporre i divieti di circolazione a tempo determinato
per motoveicoli di cilindrata superiore ai 150 cm3.
Das Wort hat der Abgeordnete Heiss zur Erläuterung.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Hier geht es
um eine grundsätzliche Thematik entlang unserer Bergstraßen und unserer Lebensräume im Hochgebirge, entlang vor allem der Pass-Straßen in den Dolomiten, entlang
der großen Verkehrsadern, die durch die Dolomiten führen. Es geht um eine Lärmbelastung, die vor allem in der wärmeren Jahreszeit wie ein Lauffeuer um sich greift,
nämlich um den Lärm der Motorräder. Wer im Frühjahr, Sommer oder Herbst an den
Verkehrsstraßen wie an der Fleimstaler Straße oder an Passstraßen in Richtung Grödner-Joch oder im Gadertal gezwungen ist zu leben, entdeckt mit Schrecken, dass eine
enorme Lärmentwicklung seine Lebensqualität grundsätzlich beeinträchtigt. Es gibt
zahlreiche Anrainer, die es in der wärmeren Jahreszeit fast nicht mehr aushalten, weil
vor allem Motorradfahrer mit Motorrädern schweren Kalibers die Pass-Straßen unter
größtem Druck setzen, denn die Pass-Straßen Südtirols sind dafür bekannt, dass sie
relativ schwach überwacht werden, dass sie landschaftlich hoch attraktiv sind und dass
man dort Gas geben kann, dass es nur so knattert. Die Biker, die auf schweren Motorrädern durch die Gegend donnern, gehören einer gewissen Altersgruppe an, denn viele
von ihnen sind bereits 40, 50 Jahre alt oder noch älter und kompensieren, dies könnte
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man auch sagen, die Kraft, die sie zwischen den Lenden nicht mehr haben, durch die
Kraft, die sie aufgrund des enormen Hubraums entwickeln, also eine Art von Potenzstörungen, die damit kompensiert werden. Das sage ich einmal bösartig, aber dies ist
den Anrainern ziemlich egal, weil sie nämlich Lärmwerte in Kauf nehmen müssen, die
bei Beschleunigungen problemlos 110-120 Dezibel erreichen. Dies wäre ungefähr so,
als ob jetzt ein Mittelstreckenbomber durch den Landtagssaal starten würde, denn dies
ist ungefähr die Lärmentwicklung, die auszuhalten ist. Dies ist aber für viele Anrainer
und für die Leute, die an den Straßen wohnen und in 50, 100 oder 200 Meter Entfernung dies alles voll mitbekommen, weitgehend unerträglich geworden. Aber auch im
touristischen Bereich werden viele Bergsteiger, die etwa am Langkofel oder Sella-Joch
auf den Berggipfeln herumsteigen, durch diese auftretenden Lärmattacken oftmals so
plötzlich überrascht, dass sie fast aus den Seilen kippen. Scherz beiseite!
Hier handelt es sich wirklich um eine Gefährdung, die außerordentlich und
lang anhaltend ist und nicht verharmlost werden kann. Wir haben von vielen Anrainern
Signale und Hinweise bekommen und haben auch mit Anrainern zu tun, die Messkampagnen durchgeführt haben und etwa entlang der Fleimstaler Straße im Sommer langzeitig Messwerte vorzeigen können, die eindeutig die Grenzwerte überschreiten. Das
Kernproblem, Landesrat Mussner, ist, dass die vorgeschriebenen Lärmschutzwerte vor
allem in der wärmeren Jahreszeit langfristig überschritten werden. Nun gibt es inzwischen aufgrund des Staatsgesetzes von 1995 und aufgrund der EU-Normen von 2002
die Pflicht, ein Lärmkataster entlang der großen Straßen zu erlassen, und dieses soll bis
zu 2012, glaube ich, erstellt werden. Jetzt ist diese Frist aber verlängert worden und die
entsprechenden Maßnahmen sollen bis 2013 umgesetzt werden. Es ist also eine relativ
großzügige und langfristige Auslegung, die hier gepflegt wird.
Es geht auch darum, dass hier auch die Gesundheit vieler Anrainer auf dem
Prüfstand steht. Es gibt wirklich Menschen, die es nicht mehr aushalten können und
deren Gesundheit akut gefährdet ist. Es gibt aufgrund der Gesetzeslage und aufgrund
von Urteilssprüchen der Verwaltungsgerichte Apulien und Lombardei, die ich im Beschlussantrag angeführt habe, ganz klar die Aussage, dass, wenn die Gesundheit entlang dieser Straßen langfristig gefährdet ist, die Landesregierung bzw. die entsprechende Provinzregierung die entsprechenden Maßnahmen erlassen kann und sogar erlassen muss. Dieses Rechtsinstrument sollte man nicht von heute auf morgen, aber mit
großer Entschiedenheit in Anspruch nehmen. Es wäre, aus unserer Sicht, ganz wesentlich, dass die Landesregierung Mut fassen und sagen würde, dass man versuchen
werde die Anrainer zu schützen und zunächst in einer Messkampagne über Wochen,
über Monate hinweg diese Lärmpegel als eindeutig gesundheitsgefährdend nachzuweisen - bereits seit Lantschner gibt es eine Fülle von Mess-Serien des Amtes für Luft und
Lärm - und dass man nach dieser festgestellten Serie die berechtigte Möglichkeit
haben werde, Sperrungen im begrenzten Ausmaß für bestimmte Kategorien zu erlassen. Im Bereich Brixen ist es möglich gewesen, die Staatsstraße für den Schwerverkehr durch die Stadt aufgrund einer Mess-Serie, aufgrund einer polizeilichen Kontrolle
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zu sperren. Dasselbe könnte man an den Pass-Straßen machen. Wenn das Amt für Luft
und Lärm mit den Gemeinden und mit entsprechenden Messgeräten vorgehen würde,
wenn Polizei und Quästor zeitgerecht verständigt würden und die Landesregierung sagen würde, dass sie jetzt die Sache angehen und versuchen werde, eine langfristige Lösung zu finden, dann wäre das Ganze keine Hauruck-Aktion, sondern eine planvolle
Aktion zum Schutz der Gesundheit der Anrainer.
Hier geht es mir wirklich um ein ganz zentrales Anliegen. Dieses Anliegen
ließe sich mit dem Aspekt des Weltnaturerbes noch zusätzlich verknüpfen, denn das
schönste Naturerbe nützt nichts, wenn es im Sommer von einem Lärmpegel umgeben
ist, da unsere Dolomiten ein ästhetisch schönes und landschaftlich reizvolles Monument sind, aber zugleich sind sie von einem Getöse und Lärmpegel umgeben, der
kaum mehr vorstellbar ist, und dieser Aspekt sollte angegangen werden. Es sollten vor
allem die Messungen, die Mess-Serien mit den Gemeinden in Angriff genommen werden und danach sollte es eine Schließung, die wir vorschlagen würden, geben, die bestimmte Zeiträume umfasst, etwa von 10 bis 18 Uhr in jener Hauptreisezeit, in der die
wild gewordenen Biker ausschwärmen. Dies wäre eine wirkungsvolle Maßnahme,
nämlich eine Maßnahme, mit der man unter dem Motto "lärmfreie Dolomitentäler",
"Weltnaturerbe lärmfrei" bewerben könnte. Dies wird in wenigen Jahren mit Sicherheit ein Werbemittel sein, denn es ist zunehmend so, dass Gäste Ruhe suchen und ruhebedürftig sind und damit auch unser Land zusätzlich schätzen würden, und es wäre
vor allem für die lärmgeplagten Anrainer eine Erleichterung.
Dieser Beschlussantrag sieht eine gestaffelte Regelung, und zwar zunächst
eine Mess-Serie des Amtes für Luft und Lärm aufgrund seiner bisherigen Ergebnisse,
aufgrund neuer Ergebnisse in Zusammenarbeit mit den Gemeinden vor und danach,
wenn sich diese Grenzwerte als konstant überschritten erweisen, sollte man zuschlagen
und sagen, dass man jetzt einmal sperrt und damit der Sperrung der Dolomitenpässe,
die sicher kommen wird und muss, in dieser Art und Weise vorgreift. Dies ist unser
Vorschlag, der aus tiefster Überzeugung kommt, für jene Menschen, die an diesen
Straßen leben und die Hölle vor der Nase haben. Landesrat Mussner! Sie haben sich
damit bereits eingehend beschäftigt. Sie sind heute zwar etwas angeschlagen, aber Sie
sind eine Person, die für diese Anliegen wirklich sensibel ist. Ich bitte Sie eindringlich,
diesbezüglich ein Signal zu geben, damit diesen Menschen geholfen werden kann.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Kollege Heiss! Ich habe volles Verständnis
für Ihr Engagement für die geplagten Menschen entlang der Straßen, die nicht nur von
Bikern, sondern vom Verkehr grundsätzlich belastet werden. Sie sind im Ton sonst
immer gemäßigt, aber wenn Sie in diesem Zusammenhang von Biker-Terror sprechen,
dann weise ich dies in aller Entschiedenheit zurück. Damit kann ich mich auf keinen
Fall identifizieren. Dass der Biker-Tourismus auch im Wirtschaftskreislauf mittlerweile eine wesentliche Rolle spielt, ist ein Fakt, keine Frage und ich rede nicht jenen
das Wort, die übertreiben, aber dies ist bei allen Dingen so. Wir haben klare Spielre-
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geln und eine Straßenverkehrsordnung, an die sich alle und auch die Motorradfahrer zu
halten haben. Wenn diesbezüglich streng kontrolliert wird, dann ist es in Ordnung,
aber zusätzliche Verbote auszusprechen, dass die Biker von 10 bis 18 Uhr nicht fahren
dürfen – nachts fahren sie sowieso nicht, Kollege Heiss – würde bedeuten, dass Sie es
grundsätzlich verbieten wollen, denn mit dem Motorrad fährt man untertags.
Ich halte grundsätzlich nichts von der Sperrung der Dolomiten-Pässe, weil
man hier die Nabelschnur zwischen den ladinischen Teilen ein weiteres Mal durchschneidet, ganz im Gegenteil zu dem, was man politisch immer wieder erklärt. Was
die Pässe-Maut anbelangt, habe ich den Verdacht, dass diese mehr als Einnahmequelle
als Verkehrsmaßnahme angesehen wird.
Aber noch einmal. Ich gebe Ihnen recht, dass Kontrollen durchgeführt werden sollen. Jeder hat sich an die gegebenen Ordnungsmaßnahmen zu halten, welche
auch gegebenenfalls geändert werden können, aber sonst spricht man immer von erzieherischer Wirkung, von erzieherischer Bedeutung, von erzieherischen Maßnahmen.
Diese wird es auch in diesem Zusammenhang brauchen. Und Kollege Heiss! Wenn
jemand mit einem Motorrad, welches weniger als 150 ccm hat, über einen Pass fährt,
dann wird mit diesem mehr Lärm verursacht als mit einem großen Motorrad. Dies ist
sicherlich erwiesen. Wenn jemand mit einem Kleinmotorrad von Brixen nach Vahrn
fährt, wo die Steigung noch gering ist, dann kommt man drauf, welches Geräusch ein
kleines Motorrad und welches Geräusch ein großes Motorrad erzeugt, denn auf den
meisten Straßenabschnitten sind bei dem Verkehr, den wir heute haben, große Geschwindigkeiten erst gar nicht möglich.
Nicht jeder sieht es so, wie es bei der diesjährigen Landesausstellung in der
"Franzensfeste" unter dem Motto "Freiheit" ausgestellt war, wobei auch ein Video zu
sehen war, in dem jemand auf der Staatsstraße zwischen Bozen und Brixen – jetzt
möchte ich keine Dummheit sagen – den Tachometer auf 250 Stundenkilometer hinaufgeknallt hat. Dies wurde gefilmt und dann auch gezeigt. Solche Spinner wird es
möglicherweise immer geben, aber wer sich auf der Staatsstraße auf einem Motorrad
mit 250 km/h zu fahren getraut, der ist lebensmüde, wobei auch eine gehörige Portion
Mut dazu hört. Dies sind aber sicher Ausnahmen.
Noch einmal. Wer übertreibt und sich außerhalb der Spielregeln begibt, ist
zu strafen, aber dies zum Anlass zu nehmen, um ein grundsätzliches Verbot auszusprechen, geht uns sicherlich einen Schritt zu weit. Deshalb können wir diesem Antrag
nicht zustimmen.
VEZZALI (Il Popolo della Libertà): Sostanzialmente ripeto quanto ha
detto il collega Pius Leitner, se non altro perché effettivamente limitare la circolazione
in certi orari poi comporta che tutti si addensano negli orari consentiti, quindi molti
andrebbero o prima delle 10 o dopo le 18. C'è un problema anche di individuazione di
cilindrata, che è un po' complicato.
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Sono comunque d'accordo con il primo punto della parte dispositiva, cioè "di
affidare all'Ufficio aria e rumore l'incarico di effettuare, nella primavera prossima,
una serie di misurazioni, in collaborazione con i comuni," e per questo chiedo al presidente del Consiglio la votazione separata fra premesse e i tre punti della parte dispositiva, quindi complessivamente 4 votazioni.
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Es ist ein Thema, das die Bevölkerung vor Ort spürt und es ist
auch sicher, dass es irgendwo nicht stimmig ist mit dem, was wir als Weltnaturerbe
versuchen in die Wege zu leiten. Wir wollen dieses Image auch pflegen und es als
Tourismusland Südtirol weit in die Welt hinaustragen. Es ist so, dass jeder, der am
Sellastock wandern geht, nur um ein Beispiel zu nennen, von diesen Motorrädern
wirklich beeinträchtigt ist, die manchmal sehr, sehr laut die Straßen hochdüsen. Es ist
keine Frage, dass dies ein Störfaktor ist, weil es nicht stimmig ist mit dem, was wir
sonst zu vermarkten und auch darzustellen versuchen.
Es ist aber auch gut zu überlegen, wie man hier vorgehen könnte, denn zu sagen, dass die Motorradfahrer von 10 bis 18 Uhr nicht mehr fahren dürfen, ganz egal,
ob sie den Straßenverkehrskodex einhalten oder nicht, ist sicher eine Möglichkeit, aber
es ist auch eine Möglichkeit, bei der man nicht einfach sagen kann, das machen wir
und schauen dann, was kommt, und dann werden wir schon weitersehen. Wir haben in
der Landesregierung sehr oft darüber gesprochen, wie man dieses Problem angehen
könnte. Wir haben auch verschiedene Maßnahmen durchdiskutiert, aber ich glaube
einfach, dass diese Problematik vertieft gehört. Grundsätzlich sind wir der Meinung,
dass vor allem Motorräder, die von den Lärmemissionen her nicht dem Straßenverkehrskodex entsprechen, von der Straße absolut weg gehören. Man sollte durch Kontrollen und verschiedenste andere Maßnahmen danach trachten, dass die Motorradfahrer nicht zu schnell fahren und sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, sodass die Lärmemissionen automatisch reduziert werden. Dass man aber kategorisch
sagt, dass es ganz egal sei, ob sie den Lärmmessungen entsprechen oder nicht und nur
aufgrund der Größe des Hubraumes zu sagen, dass sie von 10 bis 18 Uhr nicht fahren
dürfen, glaube ich, würde im Moment zu weit gehen. Ich bin dafür, dass man gegen
diesen Antrag stimmt, weil dieses Thema sicher noch zu vertiefen und darüber noch
länger zu diskutieren ist, aber wir teilen grundsätzlich ebenfalls die Richtung, in welche der Beschlussantrag geht.
PRÄSIDENT: Wir stimmen getrennt über den Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 29 ab:
Prämissen: mit 1 Ja-Stimme, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt;
Punkt 1 des beschließenden Teils: mit 6 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und
6 Stimmenthaltungen abgelehnt;
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Punkt 2 des beschließenden Teils: mit 4 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und
7 Stimmenthaltungen abgelehnt;
Punkt 3 des beschließenden Teils: mit 4 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und
dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 31, eingebracht von den Abgeordneten Stirner Brantsch und Hochgruber Kuenzer, betreffend die Fortbildung in allen
Schulsprengeln.
Ordine del giorno n. 31, presentato dalle consigliere Stirner Brantsch e
Hochgruber Kuenzer, concernente l'aggiornamento in tutti gli istituti comprensivi.
Aufmerksamkeits- und Teilleistungsstörungen stellen ein Problem mit
weitreichenden individuellen gesundheits- und schulrelevanten
Auswirkungen dar. Die betroffenen Kinder und ihre Eltern leiden in
hohem Maße, Lehrer und Schule sind mit hyperaktiven Kindern und
Kindern mit Teilleistungsstörungen oft überfordert.
Die Entwicklung dieser Kinder, ihre Erziehung, Ausbildung, schulisches Lernen und Sozialverhalten können nachdrücklich beeinträchtigt werden.
Eine frühzeitige Erfassung und Behandlung ist deshalb ganz wichtig.
Die Möglichkeit einer Therapie, die Reduzierung des Lernprogrammes
und die Zuweisung von Integrationslehrern sind erprobte und bewährte Mittel.
Aber auch die Regellehrer sind gefordert.
Dies vorausgeschickt,
fordert
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung auf:
den Schulführungskräften an Südtirols Grund- Mittel- und Oberschulen und den Führungskräften in den Kindergärten nahe zu legen, in ihren Schul- bzw. Kindergartensprengeln Fortbildungsveranstaltungen
zu planen und zu organisieren, die dem Thema "Kinder mit Lernschwierigkeiten" gewidmet sind.
---------Carenze di concentrazione e difficoltà parziali di rendimento costituiscono un problema con conseguenze individuali di vasta portata
sulla salute e i risultati scolastici. Bambini e genitori interessati ne soffrono molto; spesso in queste situazioni anche gli insegnanti e la
scuola non sono in grado di dare risposte sufficienti ai problemi posti
da bambini iperattivi e da bambini con difficoltà parziali di rendimento.
In conseguenza possono essere fortemente compromessi sviluppo,
educazione, formazione, apprendimento scolastico e comportamento
sociale di questi bambini.
Pertanto è molto importante riconoscere tali problemi e intervenire in
tempo.
La possibilità di una terapia, la riduzione del programma d'apprendimento e l'assegnazione di insegnanti di sostegno sono mezzi collaudati ed efficaci.
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Ma è necessario anche l'impegno degli insegnanti curricolari.
Ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
invita
la Giunta provinciale
a raccomandare ai e alle dirigenti delle scuole elementari, medie e
superiori nonché delle scuole dell'infanzia dell'Alto Adige di prevedere
e organizzare nei loro circoli di scuola dell'infanzia, circoli scolastici
ovvero istituti comprensivi iniziative d'aggiornamento sul tema "bambini con problemi di apprendimento".
Das Wort hat Frau Stirner Brantsch zur Erläuterung, bitte.
STIRNER BRANTSCH (SVP): Ich möchte noch einmal auf dieses Thema
eingehen und die Landesregierung auffordern, den Schulführungskräften an Südtirols
Grund-, Mittel- und Oberschulen und den Führungskräften in den Kindergärten nahezulegen, in ihren Sprengeln Fortbildungsveranstaltungen zu planen und zu organisieren, die dem Thema "Kinder mit Lernschwierigkeiten" gewidmet sind. Es ist nun mal
so, dass 5 bis 7 Prozent der Kinder am Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom leiden und ein
weitaus größerer Prozentsatz auch an Teilleistungsstörungen leidet. Diese Kinder haben aufgrund ständiger Tadel, Strafen und schlechter Noten ein vermindertes Selbstwertgefühl, sie sind aber – dies möchte ich betonen – ebenso intelligent wie ihre Mitschüler, denn sie haben nicht nur Schwächen, sondern auch Stärken. Deshalb kommt
es ganz stark darauf an, wie man sie anspricht und pädagogisch geschickt lenkt.
Es kann nicht nur Aufgabe der Integrationslehrer sein - es ist oft so, dass Integrationslehrer mit der Betreuung dieser Kinder beauftragt werden -, sondern es muss
Aufgabe der gesamten Lehrerschaft sein, sich mit diesen Kinder zu beschäftigen und
sie auch zu betreuen. Es ist nun mal Tatsache, dass die Mehrheit der Lehrer mit dieser
Materie immer noch nicht vertraut ist, denn eine Früherkennung in diesem Bereich ist
äußerst wichtig, da Kinder, wenn sie nicht frühzeitig behandelt und nicht richtig betreut werden, auch seelische Schäden erleiden. Es kommt teilweise zu Depressionen
und die Sozialentwicklung verläuft meist sehr, sehr schwierig. Nachdem das Pädagogische Institut auf Landesebene zwar immer wieder Fortbildungsveranstaltungen organisiert, diese aber meist nur von jenen Lehrern besucht werden, die an der Thematik
interessiert sind und von den anderen nicht, wäre es sinnvoll, wenn die Schulführungskräfte an Grund-, Mittel und Oberschulen und die Führungskräfte in den Kindergärten
für die Lehrer – dies sind dann meistens mehrere Schulen, die davon betroffen sind –
eine Fortbildung zu diesem Thema organisieren würden, denn im Lande muss flächendeckend etwas getan werden.
Gerade bei meinen Arbeitssitzungen oder Fortbildungs- bzw. Informationsveranstaltungen erlebe ich immer wieder, wie verzweifelt Eltern sind und wie schwierig es ist, diesen Eltern beizustehen und ihnen zu sagen, was sie tun können. Ich möchte jetzt ein konkretes Beispiel machen. Zu den Teilleistungsstörungen gehören nicht
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nur Rechtschreib- und Lesestörungen, sondern auch Rechenstörungen. Wenn es um
eine Lesestörung geht, dann müssen wir uns das folgendermaßen vorstellen. Wenn
einem ganz, ganz stark kurzsichtigen Mensch die Brille weggenommen wird und er
gezwungen wird zu lesen, dann ist er dies nicht imstande zu tun, und so ergeht es
einem Kind, welches eine Lesestörung hat. Es ist auch so, dass die Kinder, wenn diese
Schwäche nicht erkannt wird, mit Diktaten – es klingt zwar hart, aber es ist so –
regelrecht gequält werden, es aber dennoch nichts bringt. Diese Kinder kann man
drangsalieren, sie immer wieder mit der Rechtschreibung quälen, aber es bringt dennoch nichts, denn sie können es nicht. Es geht einfach darum, den Lehrern dies zu
vermitteln. Ich möchte beileibe nicht alle Lehrer anklagen, denn es gibt sehr, sehr viele
Lehrer, die sich dieser Thematik, dieser Problematik bewusst sind, die sich fortbilden,
die auch nach Möglichkeiten suchen, die Kinder zu unterstützen, aber es gibt einfach
auch solche, die überhaupt keinen Tau davon haben. Ich möchte noch einmal betonen,
dass es sich hier um intelligente Kinder handelt, die sich einen Schulabschluss verdienen, die sich auch verdienen, an die Oberschule zu gehen und eine Matura zu machen.
Beim Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom handelt es sich um Kinder, die teilweise sehr lebhaft sind, die sich nicht konzentrieren können, die dementsprechend
auch den Unterricht stören und deshalb auch oft von Ausflügen ausgeschlossen werden
bzw. mir sind Fälle bekannt, wo solche Kinder im Betragen eine 4 erhalten haben.
Dies darf es einfach nicht geben, denn diese Kinder können nichts dafür und müssen
dementsprechend auch in der Klasse betreut werden! Ich bin überzeugt, dass gewisse
verhängte Strafen oder Fehlverhalten auch von Seiten der Lehrerschaft nicht immer
absichtlich geschehen, denn sie geschehen meist aus Unwissenheit. Um diese Unwissenheit zu bekämpfen, braucht es eine gezielte Fortbildung. Mein Wunsch wäre gewesen, diese Fortbildung verpflichtend zu machen, denn manchmal muss man Menschen
zu bestimmten Dingen zwingen, aber dies ist aufgrund der Tatsache, dass sich die Gewerkschaften dagegen aussprechen, natürlich nicht möglich. Deshalb ist es mir ein
Anliegen, die DirektorInnen, die einen Einfluss auf die Lehrerschaft und auf die Kindergärtnerinnen haben, dazu zu bringen, dass sie in ihren Schulen zumindest schwerpunktmäßig Fortbildungen zu diesem Thema organisieren und planen. Danke schön!
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich weiß, dass sich Frau Stirner Brantsch
dieses Themas seit langem annimmt und gute Vorschläge macht. Ich bin aber der Meinung, dass man das Thema teilweise ein bisschen falsch angeht, weil man alles, was
nicht normal ist, sofort in den Bereich "hyperaktiv" gibt und mit bestimmten Bezeichnungen tituliert, was man bei Kindern nicht unbedingt feststellen kann. Wir haben
schon einmal einen Disput gehabt. Es gibt dieses Screening, wenn man es so will, denn
heute möchte man fast bei allen Kindern flächendeckend erproben, ob sie verhaltensgestört sind oder nicht, und dagegen wehre ich mich. Es gibt sicherlich Kinder, die einer besonderen Betreuung bedürfen. Wissenschaftlich kann man hier sehr, sehr schwer
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argumentieren, weil es eine Philosophie auf der einen Seite und eine andere Philosophie auf der anderen Seite gibt.
Ich möchte mich weder auf die eine noch auf die andere Seite schlagen, aber
ich erlaube mir als ehemaliger Lehrer - ich war nicht lange Lehrer -, der mit solchen
Problemen sehr stark konfrontiert war, etwas zu sagen. Ich habe als 18-Jähriger die
LBA-Matura gemacht und als Supplent in einer 1. Klasse Mittelschule mit 36 Buben
unterrichtet. Heute würde man von hyperaktiven Kindern sprechen, aber damals haben
wir sie Rüpel genannt, und dies ist der Unterschied. Es waren zwei Buben – ich
getraue mich dies zu sagen, weil sie vom Heim geschmissen wurden und dann die
Staatsschule besucht haben -, mit denen sich die armen Supplenten-Lehrer herumplagen mussten, und diese, die wirklich Problemschüler waren, sind heute Familienväter.
Man hat sie damals separat betreuen müssen, um zu erfahren, wo sie ihre Fähigkeiten
haben, denn jeder Mensch hat Fähigkeiten. Die Zeit dafür haben aber die Lehrer nicht,
wobei ich es ihnen nicht vorwerfe, denn die Lehrer müssen heute alles bewältigen und
dann sollen sie dies auch noch tun. Wir verlangen natürlich Integrationslehrer, die ursprünglich den Auftrag hatten, lernschwache oder auffällige Kinder zu betreuen. Was
heißt Teilleistungsstörung? Wenn ich solche Ausdrücke nur höre, dann sind dies
Begriffe aus der heutigen Pädagogik, welche für mich … Ich will jetzt nicht abwertend
etwas sagen, aber wenn man diese analysiert, dann bleibt nicht viel… Was heißt Teilleistungsstörung?
STIRNER BRANTSCH (SVP): Darunter versteht man Rechen-, Lese- und
Rechtschreibstörung!
LEITNER (Die Freiheitlichen): Dies ist schon klar, denn jedes Kind hat
Neigungen, Fähigkeiten, Ausrichtungen, Stärken und Schwächen. Dies wird auch
morgen so sein, denn die Kinder kann man betreuen wie man will. Der eine ist musisch, der andere handwerklich orientiert, aber nachdem man bei unserer Schulbildung
glaubt, dass alle Kinder Akademiker werden müssen, bekommt man diese Probleme.
Nachdem handwerkliche Berufe, wozu diese Kinder eher oft neigen, den Eltern zu
"schlecht" – im Dialekt sagt man "zu letz" – sind, möchte man sie mit Gewalt in irgendeine Richtung drängen. Ich sage es ganz klar und deutlich, wie ich es sehe. Ich erkenne alle Bemühungen an, die versuchen, die Kinder bestmöglich zu integrieren, aber
zu glauben, dass man alle Kinder gleich machen kann, wird einfach nicht aufgehen.
Wir haben unseren Beschlussantrag, in dem es um die Aufstockung der Anzahl der Integrationslehrer gegangen ist, zurückgezogen, weil wir es versprochen haben. Wir brauchen die Integrationslehrer nicht nur hyperaktive Kinder, sondern auch
insgesamt leistungsschwache Kinder zu betreuen. Die Integrationslehrer werden heute
größtenteils für die Integration der Ausländerkinder entzogen – dies ist die Tatsache und wir haben keine Kräfte mehr, die sich mit Kindern, die lernschwach sind und auch
Nachholbedarf haben, auseinandersetzen. Ich tue mich mit dieser neuen Form – man
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mag dies als altmodisch abtun - einfach schwer, aber bestimmte Regeln, die die
Grundsätze der Pädagogik sind, gelten auch heute noch. Für viele sogenannte Fachleute, die sich auf diesem Feld hervortun, ist es mehr Beschäftigungstherapie als Hilfe.
Damit meine ich, wohlgemerkt, nicht Frau Stirner Brantsch.
PÖDER (UFS): Ich sehe es ein wenig differenzierter. Ich habe im Bekanntenkreis gesehen, wie schwierig es ist, wenn zum Beispiel eine Lese- und
Rechtschreibschwäche nicht wirklich oder rechtzeitig erkannt wird, wie schwierig
diese Situation für den Schüler und natürlich auch für die Eltern wird. Man geht
schnell in die Richtung, dass man sagt, der entsprechende Schüler ist faul oder will
einfach nicht, oder man versteht es einfach nicht. Ich habe es selbst mit ansehen müssen und kann es auch nicht nachvollziehen. Wenn ich einem Schüler, Kind oder einem
jungen Menschen mit Lese- und Rechtschreibschwäche zuschaue, dann frage ich mich,
wie es möglich ist, dass es diese Schwierigkeiten beim Schreiben gibt und wie es
möglich ist, dass beim Abschreiben etwas ganz anderes als das herauskommt, was abgeschrieben werden soll. Wenn man dieses Problem selbst nicht hat, dann ist es nicht
nachzuvollziehen. Ich denke schon, dass es sehr wichtig ist, dass die Lehrkräfte darauf
vorbereitet werden.
Was zum Beispiel das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS) anbelangt,
wird dieses manchmal vielleicht zu leichtfertig herangezogen, aber wenn es wirklich
da ist, dann ist es ein sehr großes Problem. Wenn es nicht gerade in einem früheren
Schulstadion erkannt wird, dann kann man dem entsprechenden Schüler nicht helfen,
ihn nicht begleiten, und dann wird er in der Schule und zu Hause dahingehend unter
Druck gesetzt, dass gesagt wird, er sei faul, er solle sich anstrengen usw., wobei man
das wahre Problem nicht erkannt hat. Deshalb ist es sehr, sehr wichtig, dass gerade das
Lehrpersonal darauf vorbereitet wird, da die Eltern in dieser Hinsicht sicherlich überfordert sind, denn sie können nur das vernehmen, was ihnen aus der Schule über den
Schüler mitgeteilt wird, nämlich dass er nicht mitkomme, nicht aufpasse, nicht mitmache oder in der Gegend herumschaue. Dies ist klar, denn beim ADS wird man von allem Möglichen abgelenkt und kann sich nicht konzentrieren. Deshalb wäre es wichtig,
wenn es zum Beispiel eine fachkompetente Untersuchung dieses Problems geben und
möglicherweise eine Funktionsdiagnose erstellt würde, die dann auch bei der Bewertung von Arbeiten, bei der Bewertung seiner Leistungen in der Schule berücksichtigt
wird.
Ich halte es schon für sehr, sehr wichtig, dass das Lehrpersonal entsprechend
ausgebildet ist und dass man diese Problematiken so früh wie möglich erkennt, und
zwar im Sinne für den Schüler und für die Eltern, die zuhause dann auch wissen
müssten, was das wirkliche Problem ist. Im Übrigen sind Menschen mit Lese- und
Rechtschreibschwächen, wenn man in die Geschichte zurückblickt, oft große Wissenschaftler und große Persönlichkeiten geworden. Dies ist überhaupt kein Problem, denn
es hindert im Prinzip nicht daran, eine große schulische oder wissenschaftliche Lauf-
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bahn oder was auch immer einzuschlagen, wenn man das Problem rechtzeitig erkennt
und nicht einfach sagt, dass der Schüler nur faul sei und sich nicht anstrengen würde.
VEZZALI (Il Popolo della Libertà): Ringrazio innanzitutto le presentatrici, perché ci danno la possibilità di affrontare un tema importante, perché nel sistema
scolastico ci sono delle problematiche che vanno affrontate in maniera un po' più approfondita. Le sintomatologie sulle difficoltà di apprendimento possono anche essere
frutto della specificità di ogni bambino ecc., però sicuramente ci sono delle difficoltà
nelle scuole che vanno comunque valutate.
Uno dei problemi che devo rilevare è che molto spesso bambini che hanno
delle difficoltà, gli insegnanti credo che dicano di segnalarli ai servizi in modo che poi
vengano affiancati da psicologi esterni o interni che siano per poi affidarli ad insegnanti di sostegno, mi risulta che nelle scuole ci sia un ricorso sempre maggiore ai cosiddetti insegnanti di sostegno e da parte delle amministrazioni ci sia una rigidità, una
difficoltà nell'assegnare insegnanti di sostegno. Per questo forse le colleghe hanno inteso coinvolgere anche gli insegnanti curricolari, in modo che ci sia un aiuto anche da
parte loro, però credo che la funzione propria degli insegnanti di sostegno sia proprio
quella di consentire all'insegnante curricolare di poter portare avanti il suo metodo con
i bambini che hanno meno difficoltà magari e affiancare i bambini che hanno maggiore
difficoltà agli insegnanti di sostegno.
Quindi apprezzabile iniziativa, anche se potrebbe essere di aiuto credo avere
una maggiore disponibilità di insegnanti atti ad affiancare l'insegnante curricolare.
Naturalmente c'è classe e classe ecc. Anche questo sarebbe da valutare, cioè oltre l'insegnante curricolare che è già caricato di parecchie cose, avere anche un altro aiuto.
Mi risulta che le scuole abbiano difficoltà ad affiancare insegnanti di sostegno a chi ne
fa richiesta, dopo valutazione, esame del ragazzino ecc., però credo che sia da rivalutare la metodologia con cui si assegna l'insegnante di sostegno nella scuola.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Es ist nicht gerade viel, was hier
verlangt wird, nämlich den Schulführungskräften von Mittel- und Oberschulen und
den Führungskräften in den Kindergärten nahezulegen, in ihren Schul- bzw. Kindergartensprengeln Veranstaltungen zu planen, die dem Thema "Kinder mit Lernschwierigkeiten" gewidmet sind. Es geht sicherlich mehr darum, aufmerksam zu machen,
dass es diese besonderen Situationen gibt. Bei uns allen sind es sicherlich die Elternsprecher gewesen, die sich für Kinder mit Lernschwierigkeiten besonders eingesetzt
haben. Wir sind der Meinung, dahingehend etwas zu tun. Man kann nicht die Lehrer
zwingen, dass sie solche Fortbildungsveranstaltungen besuchen, aber mir scheint es
eine positive Sache zu sein, ihnen die Möglichkeit zu geben, auf besondere Situationen
besser vorbereitet zu sein. Wir wissen, dass es heute diesbezüglich ganz andere
Herausforderungen gibt, dass es viel mehr Kinder gibt – warum, das werden andere
besser erklären können -, die solche Lernschwierigkeiten haben, dass es weder Faul-
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heit noch Trotz, sondern einfach das Unvermögen ist, in Teilbereichen "normale" Ergebnisse zu bringen.
HOCHGRUBER KUENZER (SVP): Ich möchte dazu ganz kurz Stellung
nehmen und sagen, dass ich es hier in der Aula nicht gerne stehen lasse, wenn gesagt
wird, dass Kinder, die Lernschwierigkeiten haben, Rammel sind. Das geht mir einfach
zu weit.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich habe auf zwei spezifische Fälle hingewiesen.
HOCHGRUBER KUENZER (SVP): Ich habe es so verstanden, als ob es
diese Schwierigkeiten bei Kindern nicht geben würde. Ich denke, dass die Entwicklung
gezeigt hat – dies ist auch nachweisbar -, dass bestimmte Kinder eine besondere Förderung brauchen. Ich kann auch nur darauf verweisen, dass wir damit einen großen
Stress für Eltern, Lehrer und Kinder vermindern würden. Ich denke, dass allen mit dieser Unterstützung wesentlich geholfen wäre. Wieso sollten wir auch nicht hier die
Entwicklung mitmachen, die es möglich macht, diesen Kindern speziell zu begegnen?
Man braucht sie gar nicht speziell unterstützen, sondern ihnen nur dementsprechend
begegnen. Ich spreche mich dafür aus, dass wir bei dieser Entwicklung nicht stehenbleiben dürfen. Nachdem wir in der Technik mit der Entwicklung wahllos weitergehen, sollten wir auch in der Entwicklung der Menschen Schritt halten! Danke schön!
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich stimme
dem Beschlussantrag gerne zu. Ich bin fest davon überzeugt, dass es in Italien und in
Südtirol ein enormer Fortschritt war, wenn es seit 1976 in den öffentlichen Schulen die
Integration von Kindern mit Funktionsdiagnose gibt. Dass es keine Sonderschulen
gibt, halte ich für einen extremen Fortschritt, weil dadurch bei den Kindern, bei den
Lehrpersonen und bei den Schulführungskräften entsprechendes soziales Bewusstsein
geweckt wird. Wenn man sieht, wie Kindern, die mit Behinderung und mit Funktionsdiagnosen aufgewachsen sind, in der Schule begegnet wird, wie mit ihnen auch im
Erwachsenenalter umgegangen wird, dann halte ich dies für einen extremen Fortschritt
und für eine extrem gute Situation. Allerdings ist die Vermehrung, das Syndrom auch
spürbar und die frühzeitige Erfassung ist kein Thema und auch keine Frage, dass dies
wesentlich ist.
Nun ist allerdings unsere Schule autonom, denn sie muss sich ein Stück weit
auch autonom organisieren, wobei die Schulführungskräfte in dieser Hinsicht durchaus
autonom sind. Deshalb stehen im Beschlussantrag die Worte "nahe zu legen", ihnen
wird es also nur nahe gelegt und nicht aufgezwungen. Dies ist natürlich eine Mischform, die sehr schwer umzusetzen ist. Wie legt man dies nahe, Frau Stirner Brantsch?
Sie sind eine Diplomatin und Sie werden es schon irgendwie vermitteln, aber ich
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glaube, dass die Strategie ein bisschen problematisch ist, denn es liegt an den Schulführungskräften, entsprechende Angebote aufzubauen und auch entsprechend die
Möglichkeiten zu finden, um die Zahl der Integrationslehrer an ihrer Schule zu erhöhen und die Unterstützung zu holen. Ich glaube, dass die Bezeichnung "nahe legen"
der eigentliche Knackpunkt ist, an dem zu arbeiten ist, aber der Beschlussantrag ist auf
jeden Fall zu unterstützen.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Die Landesregierung ist mit der Annahme dieses Beschlussantrages einverstanden.
Pius Leitner! Es stimmt nicht, dass Integrationslehrpersonen für Ausländerkinder gebraucht werden. Ich hatte mich heute auf den von Ihnen zurückgezogenen
Beschlussantrag vorbereitet. Es ist so, dass wir im deutschen Schulsystem 800 ganze
Stellen haben, die einzig und allein für die Integration vorgesehen sind. Dies ist aber
nicht dasselbe Thema, welches Frau Stirner Brantsch angeschnitten hat, denn in
diesem Beschlussantrag geht es um Teilleistungsstörungen. Diese Stellen werden jenen Kindern zugeteilt, die unabhängig vom Geschlecht, von ihrer Hautfarbe und von
ihrer Muttersprache her von den Sanitätseinheiten und von den psychologischen
Diensten mit Diagnosen ausgestellt werden.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr.
31 ab: mit 22 Ja-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen genehmigt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 32, eingebracht von den Abgeordneten Stirner Brantsch und Hochgruber Kuenzer, betreffend die Kinder mit Lernschwierigkeiten.
Ordine del giorno n. 32, presentato dalle consigliere Stirner Brantsch e
Hochgruber Kuenzer, concernente i bambini con difficoltà di apprendimento.
Es gibt in Südtirol keinen schulpsychologischen Dienst. Die diesbezüglichen Aufgaben werden vom Psychologischen Dienst der jeweiligen Betriebe geleistet, der zwar mit den anderen gesundheitlichen
Diensten eng verknüpft ist, aber kein eigenes spezifisches Personal
nur für die schulischen Institutionen zur Verfügung stellen kann.
Man kann deshalb auch nicht von Schulpsychologen sprechen, da die
Psychologen der Psychologischen Dienste noch eine Reihe von anderen Aufgaben zu erfüllen haben. Der Psychologische Dienst ist auch
nicht verantwortlich für Fragen der didaktischen Umsetzung. Beratung
gibt es hierfür bei der Dienststelle für Gesundheitserziehung, Integration und Schulberatung.
Laut einer Studie aus dem Jahr 2002/2003 wünschen sich die Schulen aber eigene Schulpsychologen.
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Zur Zeit bieten die 4 Pädagogischen Beratungszentren in Bozen, Eisacktal–Wipptal, Pustertal und Burggrafenamt–Vinschgau den Direktoren, Lehrpersonen, Schülern und Eltern bei Verhaltensauffälligkeiten, Lernschwierigkeiten, Kommunikationsproblemen und Konflikten in
Klassen, bei Schulangst, Schulverweigerung, Krisenintervention usw.
Beratung an. Dieses Angebot ist aber bei weitem nicht ausreichend:
Die pädagogischen Beratungszentren haben zu wenig Personal und
weisen auch kein dementsprechendes Berufsbild auf.
Weder Eltern noch Lehrer wissen vom Pädagogischen Beratungszentrum und den dort angebotenen Dienstleistungen.
An den Schulen ist eine Zunahme von Lernstörungen – Lese-Rechtschreibschwierigkeiten, Rechenschwierigkeiten-, Überforderung, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsverhalten mit ADHS, Probleme der
Lernhaltung und der Lerntechnik, Verhaltensauffälligkeiten in der
Klasse, Mobbing, Schulangst, Schulverweigerung usw. festzustellen.
Für Eltern, aber auch für Lehrer ist es nicht immer klar, an wen sie
sich in schwierigen Situationen wenden können. Für Kinder und Eltern
ist der Weg, bis kompetente Hilfe gefunden ist, meist ein langer Leidensweg. Manche Situationen sind im wahrsten Sinne des Wortes
dramatisch. Eltern, Lehrer, aber auch Schüler brauchen schnelle, unkomplizierte und unbürokratische Hilfe. Schulpsychologen könnten
z.B. eine erste Anlaufstelle sein und in enger Zusammenarbeit mit Eltern und Schule, aber auch durch eine intensive Netzwerkarbeit mit
den Psychologischen Diensten und anderen gesundheitlichen Diensten, unbürokratisch Hilfe bieten.
Dies vorausgeschickt,
fordert
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung auf
 öffentlich zu machen, welche Dienstleistungen die pädagogischen Beratungszentren zurzeit erbringen;
 zu überprüfen, ob sie dem Auftrag einer niederschwelligen
Erstberatung und weiteren Beratung nachkommen;
 zu untersuchen, ob und wenn ja, welche Hilfestellung sich Elternbeirat und Lehrerverbände wünschen bzw. vermissen.
----------In Alto Adige non esiste un servizio psicologico nelle scuole. Consulenza e sostegno li offrono i servizi psicologici delle rispettive aziende
sanitarie, che pur essendo strettamente legati agli altri servizi sanitari,
non sono in grado di fornire personale appositamente per le istituzioni
scolastiche.
Per questo motivo non si può nemmeno parlare di psicologi scolastici,
perché gli psicologi dei servizi psicologici hanno tutta una serie di altri
compiti da svolgere. Il servizio psicologico non è neanche responsabile per quanto riguarda questioni di pratica didattica. In questo caso
la consulenza la offre il Servizio integrazione, educazione alla salute e
consulenza scolastica.
Secondo uno studio del 2002/2003 le scuole vorrebbero avere psicologi scolastici propri.
Attualmente i quattro centri di consulenza pedagogica di Bolzano, Val
d'Isarco e Alta Val d'Isarco, Val Pusteria e Burgraviato-Val Venosta of-
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frono consigli ai dirigenti, agli insegnanti, agli alunni o studenti e ai
genitori in caso di distrubi comportamentali, di difficoltà di apprendimento, di problemi di comunicazione e conflitti nelle classi, paura o
ansia di andare a scuola, di rifiuto della scuola, per la gestione dei
conflitti ecc. Tuttavia quest'offerta è lungi dall'essere sufficiente:
I centri di consulenza pedagogica hanno troppo poco personale e in
organico non è prevista la relativa figura professionale.
Né i genitori né gli insegnanti sanno dell'esistenza del centro di consulenza pedagogica e dei servizi che offre.
Nelle scuole si registra un aumento dei disturbi dell'apprendimento –
difficoltà nella lettura, nella scrittura e nel calcolo, sovraffaticamento, i
problemi legati alla sindrome da deficit di attenzione e iperattività, problemi nella disposizione ad apprendere e per quanto riguarda le tecniche di apprendimento, disturbi del comportamento in classe, mobbing,
paura o ansia di andare a scuola, rifiuto della scuola ecc.
Per i genitori, ma anche per gli insegnanti, non è sempre chiaro a chi
possano rivolgersi in situazioni difficili. Prima di trovare un aiuto competente, bambini e genitori devono spesso penare parecchio. Alcune
situazioni sono letteralmente drammatiche. I genitori, gli insegnanti,
ma anche gli alunni hanno bisogno di un aiuto rapido, diretto e informale. Gli psicologi scolastici potrebbero per esempio essere un primo
servizio a cui rivolgersi e, in stretta collaborazione con i genitori e la
scuola ma anche attraverso un intenso lavoro di rete con i servizi psicologici e altri servizi sanitari, offrire un aiuto diretto e informale.
Ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
invita
la Giunta provinciale
 a pubblicizzare i servizi attualmente offerti dai centri di consulenza pedagogica,
 a verificare se effettivamente svolgono il servizio di una prima
consulenza informale e diretta e del suo seguito,
 ad appurare se, ed eventualmente quale tipo di aiuto si aspettano la consulta dei genitori e le associazioni degli insegnanti
oppure di cosa avvertono la mancanza.
Frau Stirner Brantsch, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
STIRNER BRANTSCH (SVP): Dieser Beschlussantrag knüpft an den Beschlussantrag an, der vorhin genehmigt wurde. Wir haben von mehreren Seiten gehört,
wie schwierig es ist, Kindern mit Lernschwierigkeiten zu helfen und wie wichtig auch
die Vorbereitung von Seiten des Lehrpersonals ist. Jetzt möchte ich aber eine andere
Situation als die vorherige schildern. Wenn man mit diesen Schwierigkeiten konfrontiert wird, dann wissen weder Lehrer noch Eltern, an wen sie sich wenden sollen, und
oft ist es ein sehr langer Leidensweg, bis man eine kompetente Hilfe findet.
In anderen schulischen Realitäten ist es so, dass auf 1.000 Schüler ein Schulpsychologe vorgesehen ist, der für Lehrer und Eltern eine unterschwellige Anlaufstelle
sein kann, wenn sie irgendein Problem bzw. Zweifel haben. Wenn sie sehen, dass es
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dem Kind in der Schule nicht gut geht, dann kann zum Beispiel ein Schulpsychologe
eine solche Anlaufstelle sein. Ich glaube, dass dies die optimalste Lösung wäre. Nachdem diese Lösung aber momentan sehr schwierig anzupeilen ist und auch die pädagogischen Beratungszentren eine ähnliche Beratertätigkeit ausüben, geht es jetzt darum,
einmal zu sehen, ob sie in ihrer jetzigen Form eine unterschwellige Anlaufstelle sein
können. Ich persönlich glaube, dass dies, so wie die pädagogischen Arbeitszentren
zurzeit arbeiten, nicht der Fall ist. Wir haben im ganzen Land vier pädagogische Beratungszentren, die personell unterbesetzt, für 12.000 bis 15.000 Schüler zuständig
sind und auch nicht unbedingt dieses Berufsbild aufweisen. Dort wird nämlich die Gesundheitserziehung, Integrationsberatung und Lernberatung von einzelnen Personen
ausgeübt. So wie es aber jetzt ist, funktioniert es nicht. Viele Lehrer, geschweige denn
die Eltern, wissen nicht einmal, dass es diese Beratungszentren gibt. Wenn man sich
vielleicht einmal das Ganze und auch das Angebot ansehen würde – dies wäre auch
mein Wunsch -, dann würde man vielleicht draufkommen, ob die pädagogischen Beratungszentren personell aufgestockt werden müssen und ob es eine zusätzliche Figur
eines Schulpsychologen braucht. In diesem Zusammenhang ist es natürlich auch sinnvoll, dass man die Lehrerverbände fragt, was sie sich wünschen, was sie sich vorstellen und was sie vermissen. Auch der Elternbeirat sollte bei den verschiedenen Elternräten nachfragen und dieses Problem einmal zu einem Thema in einer Jahresversammlung machen.
Es ist, wie gesagt, irgendwo eine Fortsetzung, weil ich diesbezüglich aus
Erfahrung spreche und sehr viele Fälle kenne, bei denen es ein unheimlich langer Leidensweg war, bis Eltern einmal Hilfe gefunden und herausgefunden haben, was ihren
Kindern fehlt. Daraufhin wurden sie auch an kompetente Stellen weiterverwiesen.
Nachdem dieser Beschlussantrag die gleiche Thematik wie der vorherige
beinhaltet, möchte ich sagen, dass mich die Aussagen von Pius Leitner zu dieser Thematik ein bisschen irritiert haben, denn ich nehme sie sehr, sehr ernst. Ich knie mich
seit Jahren in diese Thematik hinein und kenne die Situation. Wenn ich es jetzt vorbringe, dann habe ich all jene Leidensgeschichten vor Augen, die ich im Laufe der
Jahre kennengelernt habe. Ich würde mir schon wünschen, dass man diese Thematik
ernst nimmt und ihr auch die verdiente Bedeutung beimisst. Ich ersuche meine Kolleginnen und Kollegen im Landtag, mich bei diesem Beschlussantrag zu unterstützen.
Vielleicht kommen wir einmal so weit, dass wir Schulpsychologen zur Verfügung
stellen können, denn dies wäre mein Wunsch. Danke schön!
PRESIDENZA DEL VICEPRESIDENTE:
MAURO MINNITI
VORSITZ DES VIZEPRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: Qualcuno chiede la parola? Nessuno. Do la parola all'assessore Kasslatter Mur.
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KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Die Landesregierung empfiehlt, den Prämissen nicht zuzustimmen und den beschließenden
Teil anzunehmen. Ich denke, es ist gut, Frau Stirner Brantsch und Frau Hochgruber
Kuenzer, wenn Sie einmal öffentlich machen, welche Dienstleistungen unsere Schulund Bildungswelt überhaupt bietet. Auch ich bin der Meinung, dass es viele Menschen
gibt, die noch nicht über die Existenz der pädagogischen Beratungszentren Bescheid
wissen, und dass wir in der Folge auch noch einmal überprüfen sollten, inwieweit sie
dem Auftrag einer niederschwelligen Erstberatung nachkommen. Man sollte auch
einmal beim Elternbeirat und bei den Verbänden der Lehrpersonen nachfragen, wie
zufrieden sie damit sind und welche Wünsche sie noch haben, was ihnen überflüssig
und wichtig erscheint. Dies halte ich für eine gute Idee. Deshalb bin ich für die Annahme des beschließenden Teils. Die Prämissen empfehle ich abzulehnen, weil ich
einfach denke, dass wir unserer Schulwelt generell nicht recht tun, wenn wir pauschal
gewisse Meinungen, die da und dort in Einzelfällen auch zutreffen können, vertreten.
Mir ist es immer recht, wenn man Einzelfälle nennt und nicht einfach über die ganze
Schulwelt hinweg projeziert, denn damit tun wir denen nicht recht, die, wie Sie richtigerweise gesagt haben, bei der Arbeit sehr engagiert und motiviert sind. Danke!
PRESIDENTE: Metto in votazione l'ordine del giorno n. 32 per parti separate.
Metto in votazione le premesse: approvate con 10 voti favorevoli, 7 voti contrari e 3 astensioni.
Metto in votazione la parte impegnativa: approvata all'unanimità.
Il consigliere Pichler Rolle ritira l'ordine del giorno n. 33, e il consigliere
Vezzali ritira l'ordine del giorno n. 34.
Ordine del giorno n. 35, presentato dai consiglieri Vezzali e Urzì, concernente l'adeguamento e la sensibilizzazione in materia di morbo celiaco.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 35, eingebracht von den Abgeordneten Vezzali und Urzì, betreffend die Zöliakie: Aufklärung und Sensibilisierung.
La celiachia è una patologia consistente nell'intolleranza al glutine.
Tale sostanza è presente in tutti gli alimenti derivati da (o contenuti in)
frumento (grano), segale, orzo, avena, farro, spelta, kamut, triticale,
monococco, farine, amidi, semola, semolini, creme e fiocchi dei cereali, paste ripiene, gnocchi di patate, pane, pancarrè, pan grattato, focaccia, pizza, piadine, panzerotti, grissini, cracker, fette biscottate, taralli, crostini, salatini, cracotte, crêpes preparati con i cereali, germe di
grano, couscous (da cereali vietati), taboulé, bulgur, seitan, frik,
cracked grano, Grünkern, Grieß, crusca dei cereali vietati, malto dei
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cereali vietati, Muesli, porridge, polenta taragna (se la farina di grano
saraceno è miscelata con farina di grano), carne o pesce impanati
(cotoletta, bastoncini, frittura di pesce, ecc.) o infarinati o miscelati con
pangrattato (hamburger, polpette, ecc.) o cucinati in sughi e salse addensate con farine vietate, Surimi, piatti pronti a base di formaggio
impanati con farine vietate, yogurt al malto, ai cereali, ai biscotti, latte
ai cereali, ai biscotti, verdure (minestroni, zuppe, ecc.) con cereali,
verdure impanate, infarinate, in pastella, caffè solubile o surrogati del
caffè contenenti orzo o malto, bevande contenenti malto, orzo, segale
(orzo solubile e prodotti analoghi), bevande all'avena, birra da malto
d'orzo e/o di frumento, cioccolato con cereali, torte, biscotti e dolci
preparati con farine vietate e/o ingredienti non idonei, besciamella,
lievito naturale o lievito madre o lievito acido.
Oltre ai sopra elencati alimenti, ve ne sono altrettanti che sono in
dubbio per la tollerabilità da parte delle persone affette da celiachia.
Come è evidente, tale patologia limita grandemente la vita di un soggetto celiaco, a maggior ragione se in età non adulta, in quanto il/la
bambino/a devono essere controllati costantemente nell'alimentazione
a scanso di gravi conseguenze, proibendogli anche le più elementari
attività dei propri coetanei, quale ad es. il semplice andare in pizzeria,
non potersi alimentare insieme ai propri compagni in una mensa scolastica se non sensibilizzata e allo scopo preparata, non poter condividere con la propria squadra di calcio la cena in un qualsiasi ristorante, una semplice gita scolastica, un compleanno con i coetanei,
tutte attività che rischiano di creare emarginazione che può essere
parzialmente risolta con la collaborazione del gruppo, che accetta di
recarsi in strutture adeguatamente preparate e a conoscenza della
problematica o con l'impegno delle famiglie che si portano al sacco
l'alimentazione per i figli, dovendo diversamente il celiaco rinunciare al
proprio contesto sociale, che nel caso di bambini, comporta sicuramente effetti negativi per il loro sviluppo psicologico.
Per inquadrare correttamente la dimensione del problema, osserviamo che anche le strutture "preparate" ad accogliere il celiaco, devono prestare particolare attenzione alla cd contaminazione.
Infatti l'assunzione e/o eventuale contaminazione di/da alimenti contenenti glutine comporta per il soggetto una reazione abnorme a livello
intestinale con insorgenza di uno stato di infiammazione cronica.
Sull'organismo può generare gravi danni alla mucosa intestinale quali
l'atrofia dei villi intestinali. Quando una persona affetta da celiachia ingerisce alimenti che contengono glutine, si genera una reazione immunitaria nell'intestino, con un danneggiamento e l'inabilità ad assorbire le sostanze nutrienti. Alla lunga, quel mancato assorbimento da
parte di organi e apparati come cervello, fegato, o scheletro, causa
deficienze vitaminiche e altre malattie gravi, e tale incidenza negativa
del soggetto, si ripercuote inevitabilmente sull'attività scolastica, sull'apprendimento e sulla vita di relazione in genere.
Per poter avere dei prodotti idonei al consumo dei celiaci è necessario
che le aziende produttrici applichino un corretto piano di controllo
delle materie prime e del prodotto finito; inoltre occorre monitorare costantemente il processo produttivo, gli ambienti di lavoro, le attrezzature, gli impianti e gli operatori.
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Tutto questo diventa ancora più importante se si considera che possono verificarsi, durante le produzioni, pericolosi fenomeni di contaminazione crociata da glutine. Così, estremizzando, può accadere (soprattutto per alcune categorie di prodotti come gli sfarinati) che da un
ingrediente naturalmente privo di glutine si ottenga un prodotto finito
(amidi, farine, fecole, ecc.) contaminato. Se, ad esempio, nel medesimo molino viene lavorato anche del frumento o un altro cereale proibito, sussiste un forte rischio di contaminazione dei prodotti finiti, per
presenza di glutine negli ambienti di lavoro e nei sistemi di trasporto
utilizzati.
Lo stesso identico pericolo si incontra nella particolare attenzione che
viene richiesta anche agli operatori di mense, ristoranti, esercizi in genere, che si rendono disponibili ad effettuare somministrazioni per i
celiaci.
È sufficiente infatti, che il cuoco, o un qualunque addetto, non presti la
dovuta attenzione, e vesta il medesimo grembiule che indossa per la
preparazione di piatti "tradizionali" a base di farina, che utilizzi il medesimo mestolo per la pasta per celiaci e non, le medesime posate, e
via dicendo, che si può provocare danni al celiaco.
Tali accortezze e accorgimenti di questi soggetti che si prestano ad
accogliere nelle loro strutture i celiaci, comporta dei costi superiori rispetto ad una struttura "normale", con conseguente riversamento dei
maggiori oneri sull'utente finale.
Nelle strutture pubbliche, pur prevista la sensibilizzazione degli operatori, non sempre vengono rispettate le rigide separazioni tra operatori dedicati ai celiaci e quelli "ordinari", a volte per semplice disinformazione.
La normativa in vigore, partendo dalla legge dello Stato n. 123 del
2005, ma anche in sede provinciale, ha riconosciuto la celiachia come
malattia sociale; ha come finalità, tra le altre, quella di favorire il normale inserimento dell'affetto da celiachia nella vita sociale, provvedere
alla preparazione e all'aggiornamento professionali del personale sanitario, definire un programma articolato che permetta di assicurare la
formazione e l'aggiornamento professionali della classe medica sulla
conoscenza della malattia celiaca, al fine di facilitare l'individuazione
dei celiaci, siano essi asintomatici o appartenenti a categorie a rischio.
La normativa in vigore, attualmente prevede come aiuto al celiaco, un
contributo mensile pari, al massimo, a € 139,44 (a partire dall'età di
anni 10; € 94,00 da 3,5 a 10 anni; € 61,97 da 1 a 3,5 anni; € 44,42 da
6 mesi a 1 anno), sotto forma di erogazione di alimenti privi di glutine.
Per rendersi conto della insufficienza della misura, basti pensare che
un chilo di farina per celiaci, può variare da € 3,90 a € 7,00, a fronte
del costo inferiore all'euro della farina normale. Un pacco da 250 g di
pasta, costa al celiaco da € 1,70 a € 3,00, a fronte della pasta normale
che costa meno di un quarto.
A ciò si aggiunga che il contributo è usufruibile unicamente attraverso
il servizio farmaceutico, per cui tutti i prodotti disponibili al di fuori di
tale servizio, sono comunque esclusi e restano a carico della famiglia.
Da parte della Provincia autonoma, si è già fatto un passo avanti, eliminando la differenza tra uomini e donne.
Inoltre, con legge provinciale 5 marzo 2001, n. 7, all'art. 32, come modificato con l.p. 15 novembre 2002, n. 14, la Provincia può integrare i
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livelli di assistenza con altre prestazioni, nulla ostando quindi ad aumentare o diversificare le forme di aiuto ai soggetti affetti da celiachia.
In particolare, è sotto gli occhi di tutti come il contributo mensile sia
ormai inadeguato, sol se si consideri che con la quantità di alimenti,
nei limiti sopra indicati, passati dal servizio sanitario non sempre si
riesce a coprire l'intero periodo mensile di fabbisogno del soggetto.
Peraltro, nelle strutture pubbliche come mense scolastiche, si rende
opportuna una maggiore informazione agli addetti, così come anche
al personale medico, trattandosi di malattia oggettivamente diagnosticabile solo da coloro che sono particolarmente specializzati o adeguatamente informati.
Al fine di consentire al soggetto celiaco uno sviluppo psicofisico il più
normale possibile, si rendono quindi opportune iniziative volte a integrare la misura dell'assistenza ai celiaci e a diffondere nella classe
medica una maggiore informazione/specializzazione al fine di consentire diagnosi precoci, oltre che consentire un maggior grado di sensibilizzazione e istruzione al personale addetto alle mense collettive usufruibili da persone affette da celiachia.
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale
a proseguire con decisione il percorso già intrapreso di favorire il più
possibile l'inserimento e il corretto sviluppo del soggetto affetto da celiachia, mediante l'introduzione di forme di prestazioni aggiuntive rispetto a quelle esistenti, di consentire una maggiore diffusione e sensibilizzazione sull'argomento tra il personale addetto alle mense collettive, così come di adottare iniziative volte ad una maggiore conoscenza della malattia alla classe medica della provincia.
---------Die Krankheit Zöliakie ist eine Unverträglichkeit gegenüber Gluten.
Diese Substanz kommt in allen Nahrungsmitteln vor, in denen Folgendes enthalten ist (oder die aus Folgendem bestehen): Weizen,
Roggen, Hafer, Grünkern, Dinkel, Kamut, Triticale, Einkorn, Stärke,
Kleie, Grieß, Getreidekremen und –flocken, gefüllte Teigwaren, Kartoffelnocken, Brot, Toastbrot, Brotbrösel, Focaccia, Pizza, Piadine,
Panzerotti, Grissini, Crackers, Zwieback, Taralli, geröstete Brotschnitten, Salzgebäck, Cracotte, Getreidecrêpes, Weizenkeim, Couscous (aus verbotenen Getreidesorten), Taboulé, Bulgur, Seitan, Weizenschrot, Kleie aus verbotenem Getreide, Malz aus verbotenem Getreide, Müsli, Porridge, Polenta taragna (wenn das Buchweizenmehl
mit Weizenmehl gemischt ist), Fleisch oder Fisch paniert (Schnitzel,
Fischstäbchen, frittierter Fisch usw.), in Mehl gewälzt, mit Bröseln
vermischt (Hamburger, Frickadellen usw.), in mit verbotenem Mehl
eingedickten Soßen gekocht, Surimi, mit verbotenem Getreide panierte Käse-Fertiggerichte, Malz-, Getreide- und Keksyoghurt, Getreide- und Keksmilch, Gemüse mit Getreide (Gemüsesuppen, Eintopfgerichte usw.), paniertes, in Mehl oder Teig herausgebackenes
Gemüse, Instantkaffee oder gersten- oder malzhaltiger Kaffeeersatz,
malz-, gersten- oder roggenhaltige Getränke (lösliche Gerste und
ähnliche Produkte), Hafergetränke, Bier aus Gersten- und/oder Weizenmalz, Schokolade mit Getreide, mit verbotenem Getreide oder
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nicht geeigneten Zutaten gebackene Torten, Kekse und Desserts,
Béchamel, Natur- oder Mutterhefe, Sauerteig.
Zu den genannten Lebensmitteln kommen ebenso viele, die für Zöliakiekranke nicht unbedenklich sind.
Klarerweise ist das Leben eines zöliakiekranken Menschen sehr eingeschränkt, umso mehr, wenn es sich um Kinder handelt, deren Ernährung ständig überwacht werden muss, um schlimme Folgen zu
vermeiden. Unternehmungen, die bei Gleichaltrigen auf der Tagesordnung stehen, wie z. B. das Pizza-Essen, müssen verboten werden:
so das gemeinsame Essen mit den Klassenkameraden in der Mensa,
es sei denn, es werden entsprechende Speisen zubereitet, das gemeinsame Abendessen im Restaurant mit der Fußballmannschaft, ein
einfacher Schulausflug, eine Geburtstagsfeier mit Gleichaltrigen usw.
Dies kann zu einer Ausgrenzung führen, der durch den Rückhalt der
Gruppe teilweise entgegengewirkt werden kann, die es akzeptiert,
entsprechend ausgerüstete und mit der Problematik vertraute Verpflegungsbetriebe aufzusuchen, oder dadurch, dass die Familien das Essen für ihre Kinder mitnehmen. Ansonsten müssen die Zöliakiekranken auf ihre sozialen Kontakte verzichten, was sich zweifelsohne auf
die psychische Entwicklung der Kinder negativ auswirkt.
Um die Tragweite des Problems richtig zu erfassen, sei darauf hingewiesen, dass auch die "zöliakiefreundlichen" Einrichtungen auf die sogenannte Kontamination achten müssen.
Die Einnahme von und/oder die etwaige Kontamination mit glutenhaltigen Nahrungsmitteln ruft eine abnorme Reaktion des Darmes hervor
und führt zu chronischer Entzündung.
Diese kann die Darmschleimhaut schwer schädigen und zu einer
Rückbildung der Darmzotten führen. Wenn ein Zöliakiekranker glutenhaltige Nahrungsmittel zu sich nimmt, kommt es zu einer Immunreaktion im Darm, wodurch eine Schädigung eintritt und die Nährstoffe
nicht mehr aufgenommen werden können. Diese fehlende Aufnahme
durch Organe wie Gehirn und Leber oder den Knochenapparat verursacht Vitaminmangel und schwere Krankheiten, was sich unweigerlich
auf die Schulleistung und das gesellschaftliche Leben im allgemeinen
auswirkt.
Um zöliakiefreundliche Produkte zu erhalten, müssen die Erzeugerfirmen die Rohstoffe und Enderzeugnisse rigoros kontrollieren. Zudem
sind das Produktionsverfahren, die Arbeitsstätten, die Maschinen, die
Anlagen und die Mitarbeiter unter ständiger Kontrolle zu halten.
All dies ist umso wichtiger, wenn man bedenkt, dass es während des
Produktionsverfahrens zu einer gefährlichen Glutenkontamination
kommen kann. Im Extremfall kann aus einer glutenfreien Zutat (vor
allem bei einigen Kategorien, z. B. bei Mehlprodukten) ein kontaminiertes Endprodukt (Stärke, Mehl usw.) gewonnen werden. Wird beispielsweise in ein und derselben Mühle auch Weizen oder ein anderes verbotenes Getreide gemahlen, besteht eine große Kontaminationsgefahr bei den Endprodukten, da Gluten in die Verarbeitungs- und
Beförderungskette gelangt ist.
Auf ebendiese Gefahr müssen die Mitarbeiter in Mensen, Restaurants
und zöliakiefreundlichen Gastbetrieben im Allgemeinen achten.
Wenn der Koch oder ein anderer Mitarbeiter nicht die gebotene Vorsicht walten lässt und dieselbe Schürze benützt wie bei der Zuberei-
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tung von "traditionellen" Mehlgerichten, wenn er denselben Kochlöffel
für die Nudeln, das gleiche Besteck u.s.w. verwendet, so reicht dies
bereits aus, um dem Zöliakiekranken zu schaden.
Diese Vorkehrungen in zöliakiefreundlichen Einrichtungen schlagen
sich in höheren Kosten als in "normalen" Gastbetrieben nieder, die
dann auf den Endverbraucher abgewälzt werden.
In den öffentlichen Verpflegungseinrichtungen ist die Aufklärung der
Mitarbeiter zwar vorgesehen, jedoch nicht immer wird – zuweilen auch
aus mangelnder Kenntnis der Regeln – die rigorose Trennung zwischen den Mitarbeitern für Zöliakiekranke und den "normalen" Mitarbeitern eingehalten.
Die einschlägigen Gesetze – so das Staatsgesetz Nr. 123 aus dem
Jahr 2005, aber auch auf Landesebene – haben die Zöliakie als
Volkskrankheit anerkannt; damit wird unter anderem bezweckt, den
Zöliakiekranken in das soziale Leben einzubinden, das Gesundheitspersonal entsprechend aus- und weiterzubilden und ein detailliertes
Programm zu erstellen, anhand dessen die Aus- und Weiterbildung
der Ärzte in Sachen Zöliakie sichergestellt wird, um die Diagnose dieser Krankheit trotz fehlender Symptome oder bei Risikogruppen zu
erleichtern.
Die geltenden Bestimmungen sehen für Zöliakiekranke die Ausgabe
von glutenfreien Lebensmitteln im Gegenwert von höchstens 139,44
Euro (ab 10 Jahren, 94,00 Euro von 3,5 bis 10 Jahren, 61,97 Euro
von 1 bis 3,5 Jahren, 44,42 Euro von 6 Monaten bis zu 1 Jahr) vor.
Diese Maßnahme ist völlig unzureichend: man stelle sich vor, dass ein
Kilo glutenfreies Mehl zwischen 3,90 und 7,00 Euro kostet, während
für normales Mehl weniger als ein Euro ausgegeben werden muss.
Eine Packung Nudeln (250 g) kostet den Zöliakiekranken zwischen
1,70 und 3,00 Euro, während für normale Nudeln nicht einmal ein
Viertel ausgegeben werden muss.
Dazu kommt, dass diese Nahrungsmittel nur über Apotheken bezogen
werden können, weshalb alle über andere Bezugsquellen erworbenen
Produkte aus der eigenen Tasche finanziert werden müssen.
Das Land Südtirol ist bereits einen Schritt weiter und hat den Unterschied zwischen Mann und Frau abgeschafft.
Laut Artikel 32 des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, abgeändert durch das Landesgesetz vom 15. November 2002, Nr. 14,
kann das Land die Betreuungsstandards durch weitere Leistungen ergänzen, womit nichts dagegen spricht, die Hilfestellungen für Zöliakiekranke zu erhöhen oder zu differenzieren.
Es liegt auf der Hand, dass die monatliche Förderung nicht mehr ausreicht bzw. dass der Zöliakiekranke mit den Lebensmitteln, die er vom
Gesundheitsdienst im oben genannten Ausmaß bezieht, nicht immer
bis zum Monatsende auskommt.
In den öffentlichen Einrichtungen, wie beispielsweise den Schulmensen, wäre eine bessere Aufklärung der Mitarbeiter angebracht; dies
gilt auch für die Ärzte, da es sich um eine Krankheit handelt, die nur
von Fachärzten oder entsprechend aufgeklärten Medizinern diagnostiziert werden kann.
Um den Zöliakiekranken eine möglichst normale psychophysische
Entwicklung zu ermöglichen, sind entsprechende Maßnahmen erforderlich, die darauf abzielen, die Betreuung der Zöliakiepatienten zu
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ergänzen und bei der Ärzteschaft eine bessere Information bzw. Qualifikation zu fördern, um einerseits eine frühzeitige Diagnose zu ermöglichen und andererseits die Mitarbeiter in den Mensen zu sensibilisieren und aufzuklären, sodass diese auch von Zöliakiekranken in
Anspruch genommen werden können.
DER SÜDTIROLER LANDTAG
verpflichtet
die Landesregierung,
weiterhin mit Entschiedenheit den eingeschlagenen Weg zu beschreiten und den Zöliakiekranken durch die Einführung zusätzlicher
Leistungen die Eingliederung und ein normales Leben zu ermöglichen, die Mitarbeiter von Verpflegungsbetrieben über diese Problematik besser aufzuklären und zu sensibilisieren sowie Maßnahmen zu
ergreifen, die auf eine bessere Kenntnis der Krankheit bei der Südtiroler Ärzteschaft abzielen.
La parola al consigliere Vezzali per l'illustrazione.
VEZZALI (Il Popolo della Libertà): Mi scuso per la lunga elencazione di
prodotti che non possono essere assunti dai celiaci, ma l'ho voluto inserire proprio per
far capire la dimensione del problema. Quelli che sono elencati sono sicuramente vietati ai celiaci, i quali se assumono una di queste sostanze hanno grossissimi problemi.
Poi c'è un altro lungo elenco di alimenti che sono in dubbio e vanno assunti con molta
cautela a seconda del soggetto. I celiaci hanno questo tipo di problematica. Pensate che
la persona adulta riesce in qualche modo a sopperire e a darsi una regolata, ma pensate
ai bambini che devono andare a scuola e in mensa devono avere un pranzo separato rispetto agli altri, perché per esempio il cuoco non può usare lo stesso grembiule, perché, se ha usato farina, c'è il rischio di contaminazione. Pensate per esempio a quando
queste famiglie si recano al di fuori del loro ambito sociale normale, io ho fatto
l'esempio della partita di calcio del ragazzino che va a giocare fuori casa con la squadra di amici e non può andare in pizzeria a festeggiare con la squadra, perché non c'è
una struttura adeguata per erogare questi alimenti che devono essere trattati con particolare cautela.
È già stato letto un lungo ordine del giorno, quindi cerco di essere il più
breve possibile, ma è chiaro che questo comporta per i bambini e ragazzini in età adolescenziale grossi problemi di integrazione o comunque possibile emarginazione nei
confronti dei coetanei e della società. Lo Stato, come avete sentito, ha riconosciuto la
celiachia malattia sociale, che ha bisogno di determinate sovvenzioni, ma la misura di
queste sovvenzioni è un po' scarna. Si distingueva fra uomini e donne, do atto che la
Provincia ha cessato questa distinzione che sembrava abbastanza anacronistica, ma soprattutto distingue fra le fasce di età, arriva fino ai 10 anni, con diversi scaglioni, per
arrivare alla misura massima dei 139 euro al mese. Questi 139 euro sono spendibili secondo me, l'assessore mi correggerà ma credo di aver capito bene, con la tabella Unifarm che fissa prezzi uniformi per tutta la provincia. Le persone vanno nelle farmacie
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con dei bollini, la quale ogni volta stacca i bollini corrispondenti alla cifra pagata dal
servizio sanitario. È evidente che 139 al mese per un adulto sono sicuramente inadeguati, è difficile poter campare per tutto il mese, considerato che l'alimentazione è particolare e non quella con la quale tutti ci alimentiamo. Pensate ad un bambino che può
avere esigenze di diverso tipo, come il dolce ecc. che comunque vanno acquistati per
evitare forme di discriminazioni nei confronti dei bambini.
Questo è il senso dell'ordine del giorno, considerato anche c'è il grosso problema della contaminazione. I soggetti affetti da celiachia non possono assumere alimenti che sono stati contaminati anche in parte da alimenti cosiddetti "normali", o destinati a chi non è affetto da celiachia, perché è sufficiente una piccola contaminazione
ad esempio con farine che non sono per celiaci, che se vanno assunte comportano dei
gravi dolori. Nei ristoranti convenzionati, che non sono tantissimi, o nelle mense pubbliche che sono già state sensibilizzate, e la Provincia ha fatto sicuramente un gran lavoro, a volte per leggerezza o superficialità o magari per cattiva informazione da parte
del soggetto che deve cooperare, succedono a volte degli incidenti.
Questo è il senso dell'ordine del giorno: una maggiore sensibilizzazione non
tanto sul lato economico che riteniamo comunque importante, quanto proprio per consentire a queste persone di sentirsi il meno possibile emarginate dal resto del loro contesto sociale. Chiedo ai colleghi di votarlo.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Die "Zöliakie" ist nichts Neues,
auch wenn man erst in den letzten Jahren durch den Welt-Zöliakie-Tag darauf aufmerksam geworden ist, dass es eine Krankheit ist, die man bereits aus der Antike
kennt. Das Schlimme an dieser Krankheit ist jedoch, dass es unterschiedliche Stufen
gibt, das heißt, dass sie sich nicht bei jedem Menschen gleich ausprägt und dadurch
viele Menschen erst später draufkommen, dass sie unter dieser Krankheit leiden. Sie
kann sich aber auch progressiv entwickeln, denn im Kindesalter leidet man nicht so
sehr darunter wie im Erwachsenenalter. Dies bringt natürlich Probleme mit sich, weil
es bis heute keine Heilungsmethoden gibt. Die einzige Möglichkeit, dieser Krankheit
zu begegnen, besteht in der Therapie einer glutenfreien Ernährung. Wenn sie unbehandelt bleibt, wie es richtig gesagt wurde, und man sich weiter mit kontaminierten
Lebensmitteln ernährt, dann besteht die große Gefahr, nicht nur am sogenannten NonHodgkin-Lymphom, nämlich einer bösartigen Tumorerkrankung des Lymphsystems
zu erkranken, sondern sie bringt auch eine degenerative Zerstörung der Darmepithelzellen, die bis hin zum Darmkrebs führen kann, mit sich.
Der Kostenfaktor, der immer wieder ins Feld geführt wird, weil die Herstellung von glutenfreien Lebensmitteln viel Geld kostet, muss auch mit den Folgekosten
einer solch unbehandelten Erkrankung gleichgesetzt werden. Deshalb danke ich dem
Kollegen Vezzali, dass er diesen Beschlussantrag eingebracht hat, denn er ist wichtig.
Ich glaube, dass hier auch ein Stück weit Informations- und Aufklärungsarbeit notwendig ist, denn viele Menschen wissen nicht einmal, dass es diese Krankheit gibt,
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und diejenigen, die diese Krankheit haben, sind mit der Situation konfrontiert, dass es
für sie wirklich schwierig wird, Lebensmittel zu bekommen. Inzwischen gibt es auch
auf EU-Ebene ein ausgewiesenes Zeichen für glutenfreie Lebensmittel. Dies ist aber
weitestgehend unbekannt und aus Kostengründen scheuen sich viele Produzenten, solche Lebensmittel herzustellen. Ich glaube, dass es daher sinnvoll und wichtig wäre,
auch wenn es nur eine Kleinigkeit ist, ein Zeichen zu setzen und Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Krankheit thematisiert und den Betroffenen durch Erleichterungen
ein Stück weit entgegengekommen wird.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Wir stimmen diesem Beschlussantrag
selbstverständlich zu. Kollege Vezzali und Kollege Knoll können nicht wissen, dass
wir hier im Landtag bereits über diese Thematik gesprochen haben, wobei auch ein
diesbezüglicher Beschlussantrag genehmigt wurde. Landesrat Theiner wird sich sicherlich daran erinnern. Es ging vor allem darum, dass man gerade in den Krankenhäusern Lebensmittel anbieten sollte, wie zum Beispiel Kekse für Zöliakie-Patienten,
denn der Ausgangspunkt dieser Thematik war die Klage eines Bürgers, dessen Frau
Zöliakie-Patientin ist, welche mit einem Kollaps ins Krankenhaus eingeliefert werden
musste und dort kein Lebensmittel zur Verfügung stand, sie kurzfristig zu versorgen.
Ich habe mich vorher mit der Materie auch nicht so befasst. Inhaltlich ist dem, was hier
verlangt wird, nur zuzustimmen.
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Kollege Vezzali hat in seinem Beschlussantrag sehr ausführlich darüber geschrieben, was diesbezüglich alles gemacht wird. In diesem Zusammenhang möchte
ich darauf hinweisen, dass wir sowohl die Einzelnen als auch die Südtiroler Zöliakiegesellschaft nicht nur mit finanziellen Mitteln, sondern auch mit der kostenlosen Gewährung von Lebensmitteln, wie er richtigerweise gesagt hat, die in den Apotheken
bereitgestellt werden, zu unterstützen versuchen. Ich möchte hinzufügen, dass Betroffene dieses Krankheitsbildes in Südtirol im Unterschied zum restlichen Italien ticketbefreit sind, denn in allen anderen italienischen Regionen und Provinzen unterliegen
sie dem Ticket. Wir haben in Zusammenarbeit mit der Köchevereinigung eine Sensibilisierung der Köche in den Mensen durchgeführt und möchten diese Köche auch
weiter sensibilisieren. Wir haben auch über die Gemeinden versucht, eine entsprechende Sensibilisierung in allen Schulausspeisungen usw. zu betreiben. Ich möchte
den Kollegen Vezzali aber ersuchen, die Worte "durch die Einführung zusätzlicher
Leistungen" im beschließenden Teil zu streichen, weil wir dies nicht machen können,
denn wir machen bereits in diesem Bereich mit Abstand das Meiste. Die Sensibilisierung ist aber sehr wichtig, wie sie auch die Kollegen Sven Knoll und Pius Leitner angesprochen haben, denn sie muss weiter gehen und weiter vertieft werden. Deshalb
würde ich den Kollegen Vezzali ersuchen, die Streichung der obgenannten Worte vor-
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zunehmen. Es hat keinen Sinn, dies zu beschließen, weil wir genau wissen, dass wir
dies nicht schaffen. Dem übrigen Teil werden wir aber zustimmen.
PRESIDENTE: Consigliere Vezzali, se ho capito bene, la parte impegnativa viene così modificata: "a proseguire con decisione il percorso già intrapreso di
favorire il più possibile l'inserimento e il corretto sviluppo del soggetto affetto da celiachia". Il resto dovrebbe essere stralciato?
VEZZALI (Il Popolo della Libertà): No, solo l'inciso, che era un po' il
succo della questione, però…
PRESIDENTE: Allora, nella parte impegnativa vengono stralciate le parole: "mediante l'introduzione di forme di prestazioni aggiuntive rispetto a quelle esistenti". Rileggo per chiarezza la parte impegnativa: "a proseguire con decisione il percorso già intrapreso di favorire il più possibile l'inserimento e il corretto sviluppo del
soggetto affetto da celiachia, di consentire una maggiore diffusione e sensibilizzazione
sull'argomento tra il personale addetto alle mense collettive, così come di adottare iniziative volte ad una maggiore conoscenza della malattia alla classe medica della provincia."
Metto in votazione l'ordine del giorno n. 35 così modificato: approvato
all'unanimità.
L'ordine del giorno n. 36 è stato ritirato dai presentatori.
Ordine del giorno n. 37, presentato dai consiglieri Knoll e Klotz, concernente le lingue nel commercio.
Beschlussantrag (Tagesordnung), Nr. 37, eingebracht von den Abgeordneten Knoll und Klotz, betreffend die Sprache im Handel.
Secondo la normativa dell'UE, in tutto il territorio dell'Unione possono
essere commercializzati solo prodotti alimentari etichettati secondo le
prescrizioni in una lingua facilmente comprensibile dall'acquirente.
Ciò che in teoria è condivisibile, e cioè il fatto che tutti i cittadini hanno
il diritto ad essere informati nella propria lingua sulla composizione dei
generi alimentari, ancora una volta in Alto Adige non è realizzabile
nella pratica.
Gran parte dei generi alimentari acquistabili in Alto Adige riporta gli ingredienti solo in italiano.
Questa circostanza, oltre a rappresentare una discriminazione della
popolazione altoatesina di lingua tedesca in quanto viene del tutto
ignorato l'uso della madrelingua, comporta rischi da non sottovalutare
per la salute. Infatti soprattutto per coloro che soffrono di allergie è
estremamente importante conoscere la composizione dei prodotti alimentari acquistati.
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Non per niente i generi alimentari lavorati meccanicamente contengono precise avvertenze sulla confezione, poiché i processi di lavorazione condivisi fanno sì che questi possano contenere anche tracce di
altre sostanze.
I prodotti importati dai Paesi dell'area di lingua tedesca devono essere
muniti per legge di un etichetta in italiano che va a sovrapporsi al testo
tedesco rendendolo illeggibile.
La cosa più curiosa è che i prodotti italiani destinati al mercato tedesco vengono muniti di etichette in tedesco e addirittura in più lingue,
mentre gli stessi prodotti destinati al mercato altoatesino sono commercializzati solo con le etichette in lingua italiana.
Mentre in Alto Adige persino il mangime per uccelli contiene l'indicazione degli ingredienti in più lingue, nel caso dei generi alimentari ciò
evidentemente non è possibile o non gradito.
Tutto ciò premesso
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
delibera
1. di esprimersi a favore dell'etichettatura in più lingue dei generi
alimentari;
2. di sollecitare la Giunta provinciale a provvedere affinché le catene di negozi di generi alimentari muniscano i prodotti commercializzati in Alto Adige di etichette in più lingue;
3. di appellarsi al Parlamento nonché al ministero del commercio
e a quello della sanità affinché creino i presupposti legislativi
per far sì che gli ingredienti dei generi alimentari siano obbligatoriamente indicati nelle principali lingue europee.
----------Laut EU-Vorschrift ist auf dem gesamten Territorium der EU der Handel mit Nahrungsmitteln verboten, wenn die vorgeschriebenen Angaben nicht in einer für den Käufer leicht verständlichen Sprache abgefasst sind.
Was in der Theorie gut klingt, nämlich dass alle Bürger das Recht haben, in ihrer Sprache darüber informiert zu werden, was in Lebensmitteln enthalten ist, scheitert in Süd-Tirol einmal mehr an der praktischen Umsetzung.
Ein großer Teil der in Süd-Tirol erhältlichen Lebensmittel ist nämlich
nur mit rein italienischen Inhaltsangaben versehen.
Dieser Umstand stellt nicht nur eine Diskriminierung der Süd-Tiroler
Bevölkerung dar, da der Gebrauch ihrer Muttersprache einfach ignoriert wird, sondern ist auch ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko. Insbesondere für Allergiker ist die Kenntnis über die Zusammensetzung der gekauften Lebensmittel von größter Wichtigkeit.
Nicht umsonst werden bei maschinell verarbeiteten Lebensmitteln
ausdrückliche Warnungen auf der Verpackung angebracht, da durch
gemeinsame Produktionsschritte diese auch Spuren anderer Stoffe
enthalten können.
Produkte, die aus deutschsprachigen Ländern importiert werden,
müssen in Süd-Tirol aufgrund der gesetzlichen Vorgaben mit einem
italienischen Etikett versehen werden, sodass auch bei diesen der
deutsche Text überklebt und damit unkenntlich wird.
Besonders kurios ist jedoch der Umstand, dass Produkte, die in Italien
für den deutschsprachigen Markt hergestellt werden, mit deutsch-,
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bzw. sogar mehrsprachigen Etiketten versehen werden, dieselben
Produkte in Süd-Tirol aber nur mit italienischen Etiketten verkauft
werden.
Während in Süd-Tirol selbst bei Vogelfutter die Inhaltsstoffe in mehreren Sprachen angegeben werden, ist dies bei Lebensmitteln offensichtlich nicht möglich, oder nicht erwünscht.
Dies vorausgeschickt,
beschließt
der SÜDTIROLER LANDTAG:
1. Der Südtiroler Landtag spricht sich für die mehrsprachige
Etikettierung von Lebensmitteln aus.
2. Die Südtiroler Landesregierung wird aufgefordert, die in SüdTirol tätigen Lebensmittelketten anzuhalten, die hierzulande
vertriebenen Lebensmittel mit mehrsprachigen Etiketten zu
versehen.
3. Der Südtiroler Landtag richtet an das italienische Parlament
sowie an das Ministerium für Handel und Gesundheit den
dringenden Aufruf, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür
zu schaffen, dass Inhaltsstoffe auf Lebensmitteln in den wichtigsten europäischen Sprachen verpflichtend angegeben werden.
La parola al consigliere Knoll per l'illustrazione.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich bin froh, dass dieser Beschlussantrag jetzt, nach der Genehmigung des Beschlussantrages über die Zöliakie.
behandelt wird, weil er thematisch in dieselbe Richtung geht. Am Beispiel des vorherigen Beschlussantrages hat man gesehen, wie wichtig es ist, dass die Konsumenten
wissen, was sie kaufen. Hier geht es vor allem um die Inhaltsstoffe von Lebensmitteln,
denn dieser Beschlussantrag hat nämlich zwei Komponenten. Zum einen ist es die politische Komponente, das heißt das Recht, gerade für Südtirol, auf den Gebrauch der
Muttersprache. Zum anderen hat dieser Beschlussantrag durchaus eine medizinische
Komponente, weil es leider Tatsache ist, dass, wenn man in Südtirol Lebensmittel
kauft und der eine oder andere auf die Etikettierung achtet, er ganz wenige Lebensmittel findet, auf denen die Inhaltsstoffe – und darum geht es hier hauptsächlich – in
deutscher Sprache angegeben sind. Man weiß, dass es Menschen gibt, die auf bestimmte Lebensmittel und auf bestimmte Stoffe allergisch reagieren. Für diese ist es
dann wichtig zu wissen, was sie kaufen und was sie essen.
Ich habe heuer im Landtag bereits das eine und andere Mal etwas hergezeigt
und heute möchte ich auch etwas herzeigen – sie brauchen keine Angst zu haben, denn
heute ist es nichts Lebensgefährliches, sondern höchstens ein für die Figur gefährliches
Produkt -, mit dem ich es veranschaulichen möchte. Ich habe in Bozen ein Produkt,
nämlich Tortelloni mit Spinatfüllung, der Firma Despar gekauft, weil es sich um ein
Eigenprodukt handelt. Wenn man dieses Lebensmittel kauft, dann sind auf der Rückseite dieser Packung die Inhaltsstoffe nur in italienischer Sprache angegeben. Man
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würde jetzt meinen, dass es sich um Teigwaren mit Spinatfüllung handelt. Wenn man
nicht gerade unter der Zöliakie-Krankheit leidet oder gegen Spinat allergisch ist, dann
ist es nichts Schlimmes. Ich habe dann dieses Produkt in Innsbruck gekauft und dort
hat die Firma Interspar auf der Rückseite eine Etikette aufgeklebt, auf der die deutsche
Inhaltsstoffangabe angegeben ist, in Bozen kauft man aber dasselbe Produkt ohne diesen Aufkleber. Auf dieser Etikette stehen die Worte: "Achtung! Kann Spuren von
Fisch, Nüssen und Sellerie enthalten". Warum? Weil diese Tortelloni maschinell hergestellt wurden und durch den vorherigen Produktionsgang noch Spuren von anderen
Stoffen, wie Fisch, Nüssen usw. enthalten können. Wenn jetzt jemand eine Allergie
gegen Nüsse hätte, was keine Seltenheit ist – mir tut es Leid, dass der Gesundheitslandesrat nicht da ist, denn er könnte dies bestätigen -, dann wäre es in dem Moment
wichtig, dies zu wissen.
Es gibt nun eine EU-Verordnung, die eigentlich vorsehen würde, dass
Lebensmittel im Gebiet der Europäischen Union nur dann verkauft werden dürfen,
wenn sie a) in einer für Konsumenten leicht verständlichen Sprache bzw. b) in der
Amtssprache des Ortes, an dem sie verkauft werden, abgefasst sind. Nun ist die Staatssprache für das gesamte Staatsgebiet, nämlich für Italien, italienisch, aber es ist eine
Tatsache, dass in Südtirol die Amtssprache durchaus auch deutsch ist. Ich glaube, dass
wir bereits in der Vergangenheit die Diskussion über die Beipackzettel der Medikamente geführt haben. Es wäre wichtig, diese Diskussion auch auf die Ebene der Lebensmittel zu tragen, weil sie auch ein Stück weit den Konsumentenschutz betreffen,
weil die Konsumenten dieses Recht haben. Es ist sicherlich schwierig, auf die Lebensmittelhersteller einzuwirken, aber es ist wirklich ein Kuriosum, dass Produkte, die
in Italien hergestellt werden, in Italien nur mit italienischen Inhaltsstoffangaben verkauft werden, und dass die Inhaltsstoffe derselben Produkte – wir sind jetzt nicht in einer Fernsehsendung, deshalb, glaube ich, darf ich die Produkte auch nennen -, wie zum
Beispiel die Tomatensauce der Marke Barilla für den ausländischen Markt auf derselben Etikette in 6 oder 7 Sprachen angegeben sind, und nur in Italien nicht, denn dort
sind sie nur auf Italienisch angegeben. Ich glaube, dass es nicht nur in Italien, das auch
ein Tourismusland ist, sondern auch in Südtirol wichtig wäre, ein Stück weit den
Fremden und den Touristen entgegenzukommen und zu versuchen, gesetzliche Rahmenbedingungen dahingehend zu schaffen, dass die Inhaltsstoffe von Lebensmitteln in
mehreren Sprachen angegeben sind. Deshalb bitte ich um Unterstützung dieses Beschlussantrages, und zwar zum einen aus dem dargelegten politischen Grund und zum
anderen aufgrund des Gesundheitsaspektes.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): In merito all'ordine del giorno presentato
dai colleghi del Süd-Tiroler Freiheit possiamo dire di essere sostanzialmente d'accordo, con qualche perplessità rispetto alla possibilità di applicazione del punto 3 della
parte deliberativa, quando ci si appella "al Parlamento nonché al Ministero del commercio e a quello della sanità affinché si creino i presupposti legislativi per far sì che
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gli ingredienti dei generi alimentari siano obbligatoriamente indicati nelle principali
europee", senza distinzione di quale mercato, quindi si fa intendere sull'intero mercato
nazionale, il che ha un suo fondamento logico. Però è difficile pensare che possa trovare una pratica applicazione una disposizione che prevede l'indicazione obbligatoria
in più lingue sull'intero territorio nazionale, perché non si fa riferimento alla provincia
di Bolzano, di una norma così vincolante.
Ma è lo spirito che mi piace in questo momento commentare, ed è sicuramente condivisibile, per le tante argomentazioni esposte dal collega Knoll, che peraltro
si riallacciano in parte – ha fatto bene a dirlo – al ragionamento che si è svolto in precedenza riguardo ai prodotti per celiaci. Peraltro questo ordine del giorno mi porta a
riflettere su altre questioni parallele, perché in questo caso ci si è concentrati sui prodotti alimentari. Noi siamo stati proponenti di un progetto di legge che verrà presto affrontato da questo Consiglio provinciale, in cui richiediamo al Parlamento che si legiferi prevedendo una disposizione che inserisca l'obbligatoria indicazione anche in lingua tedesca per il mercato provinciale solo della provincia di Bolzano delle indicazioni
circa la dannosità del fumo sui prodotti da tabacco. Questo tipo di obbligo oggi è previsto per tutto il mercato nazionale, quindi anche in Alto Adige, ma crediamo si possa
fare un passo in avanti soprattutto nella direzione indicata dalle più recenti politiche
sul contenimento dei danni provocati dal fumo, nel senso che le indicazioni siano in
Alto Adige anche in lingua tedesca.
Abbiamo un progetto di legge che presto verrà discusso dal Consiglio, e ne
discuteremo allora. Con interrogazione n. 4841/07 abbiamo presentato una iniziativa
che mirava a sollecitare un'attenzione particolare da parte dell'assessorato alla sanità
della Provincia di Bolzano e della Giunta provinciale nel suo complesso, rispetto ai
danni che sono derivanti dall'uso non conforme di prodotti non farmaceutici ma considerati pericolosi per la loro composizione, nel senso che nel mercato altoatesino sono
messi in vendita prodotti di questo tipo che spesso non contengono indicazioni nelle
lingue ufficiali della provincia di Bolzano, perché prodotti all'estero, in italiano o in tedesco. Quindi accade che questi prodotti siano liberamente sugli scaffali delle drogherie ma siano poi altamente tossici, e che l'uso possa produrre danni irrimediabili per
esempio a bambini che non possono avere la possibilità di accedere alle istruzioni. Insomma, questi prodotti hanno bisogno di essere chiaramente indicati nelle lingue in
uso ufficiale nella provincia di Bolzano.
Abbiamo avuto la conferma peraltro di come casi di questo tipo sono stati
spesso denunciati e che quindi un lavoro importante debba essere svolto in questo
senso. Sui prodotti non farmaceutici pericolosi c'è una disposizione di legge, la legge
10/4/1991, n. 126, emanata a seguito di direttive dell'Unione Europea. Noi crediamo
che questo spunto offerto dalla legge n. 126 del 1991 anche se riguarda un ambito
completamente diverso, possa essere di indirizzo anche per una politica calata sul territorio provinciale, utile a salvaguardare la salute di coloro che per mille ragioni, di ordine sanitario, di salute ma anche per una esatta comprensione del diritto alla com-
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prensione, e ritorniamo ancora una volta ad appellarci al principio del bilinguismo, abbiano la necessità di trovare le indicazioni nella propria madrelingua.
Io credo che sia una indicazione molto positiva, con la perplessità rispetto al
punto 3) per quanto riguarda l'applicazione di un principio di questo tipo che non fa riferimento alla provincia di Bolzano, ma sul principio c'è la piena condivisione. Credo
che se si assume un impegno per quanto riguarda la provincia di Bolzano in tema di
bilinguismo, lo si debba assumere non solamente in parte ma in toto.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Siamo perfettamente
d'accordo con questa richiesta. Per quanto riguarda il punto n. 2 chiederei, se fosse
possibile, anziché scrivere "prodotti commercializzati in Alto Adige di etichette in più
lingue", scriverci al posto di "più lingue", "nelle lingue europee di uso più comune",
altrimenti fra un anno viene Dello Sbarba e le chiede anche "in arabo", e avrà anche
ragione.
Poi volevo chiedere, dato che sono le 19 e abbiamo parlato di celiaci ecc.,
problemi serissimi, e per tirarci un po' su il morale, al collega Knoll, stabilito che
siamo perfettamente d'accordo con l'ordine del giorno, spiegazioni sull'esempio per
mangime per uccelli. Avete qualche uccello allergico? Siccome fate riferimento a prodotti alimentari in cui possono esserci delle allergie, nella descrizione il collega dice
che bisogna che ci sia tutta la descrizione dei prodotti, perché qualcuno può essere allergico. Poi fa un esempio unico – mi scusi collega, è per ridere un po' – mentre in
Alto Adige perfino il mangime per uccelli contiene l'indicazione degli ingredienti in
più lingue. Allora, se qualcuno ha l'uccello allergico, è chiaro che ci voglia anche il
mangime adeguato.
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Nach diesen humoristischen Einlagen vom Kollegen Seppi fällt es ein bisschen
schwer, auf den Beschlussantrag zurückzukommen. Es wäre aber wünschenswert, dass
alles in den wichtigsten europäischen Sprachen etikettiert würde. Ich glaube, dass wir
darüber einer Meinung sind. Wir haben bereits mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen die größten Schwierigkeiten, für deren Einhaltung zu sorgen und dass den
bereits bestehenden Bestimmungen entsprochen wird. So wie der Beschlussantrag
formuliert ist, können wir ihm nicht zustimmen. Wennschon müssten wir uns, Sven
Knoll, einmal zusammensetzen und sehen, wie wir dies ausarbeiten könnten. Ich habe
Ihre Absicht, die dahinter steckt, schon verstanden, denn Sie möchten, dass die Inhaltsstoffe der Lebensmittel nicht nur in italienischer Sprache, sondern auch in deutscher Sprache angegeben werden. Mit dieser Formulierung …
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): (unterbricht – interrompe)
- 127 -
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Damit könnten wir einverstanden sein, aber so wie der Beschlussantrag jetzt
formuliert ist, können wir ihm nicht zustimmen.
PRESIDENTE: Il consigliere Knoll è d’accordo con l’emendamento al secondo punto della parte impegnativa proposto dal consigliere Seppi. Metto in votazione l'ordine del giorno n. 37: respinto con 16 voti favorevoli e 17 voti contrari.
L'ordine del giorno n. 38 è stato ritirato dai presentatori.
Gli ordini del giorno n. 39 e 42 vengono trattati congiuntamente con l'assenso dei presentatori.
Ordine del giorno n. 39, presentato dai consiglieri Klotz e Knoll, riguardante l'impugnazione del ripristino dei decreti fascisti sulla toponomastica.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 39, eingebracht von den Abgeordneten Klotz und Knoll, betreffend die Anfechtung der Wiedereinführung der faschistischen Dekrete zur Toponomastik.
Considerato che a Roma all'ultimo momento è stata mandata a monte
l'abolizione dei decreti fascisti con cui furono eliminati i toponimi
sviluppatisi nel corso dei secoli,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
delibera
di incaricare l'ufficio di presidenza
e la Giunta provinciale
di provvedere affinché venga impugnato presso la Corte costituzionale il ripristino dei suddetti decreti fascisti e, in caso di loro riconferma da parte di detta Corte, si prepari il ricorso alla Corte europea
dei diritti umani.
---------Angesichts der Tatsache, dass die Abschaffung jener Dekrete aus der
Faschistenzeit, mit welchen die in Jahrhunderten natürlich gewachsenen Ortsnamen ausgelöscht wurden, in Rom in letzter Minute vereitelt
wurde,
beschließt
DER SÜDTIROLER LANDTAG,
das Präsdium des Landtages und die Landesregierung damit zu beauftragen,
alle nötigen Maßnahmen zu setzen, damit die Wiedereinführung genannter faschistischer Dekrete beim Verfassungsgerichthof angefochten wird und bei Bestätigung der weiteren Gültigkeit durch diesen
Gerichtshof die Befassung des Europäischen Gerichtshofes für
Menschrechte vorbereitet wird.
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Ordine del giorno n. 42, presentato dai consiglieri Leitner, Tinkhauser,
Egger, Mair e Stocker Sigmar, riguardante l’abolizione e il ripristino di decreti fascisti
– anacronistico e contro i valori europei.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 42, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair und Stocker Sigmar, betreffend die Abschaffung
und Wiedereinführung faschistischer Dekrete – anachronistisch und gegen europäische
Werteordnung.
Da anni i partiti in Consiglio provinciale e nel prepolitico alcune organizzazioni stanno cercando di affrontare ovvero attuare la regolamentazione della toponomastica, così come previsto dallo Statuto di
autonomia. Le varie proposte di soluzione erano e restano molto diverse tra di loro. I partiti di lingua tedesca si sono trovati d'accordo sul
fatto che i decreti risalenti al fascismo, con i quali si vieta l'usa dei toponimi tedeschi, vanno aboliti.
La speranza di vedere aboliti quei decreti con un provvedimento del
ministro per la semplificazione è stata purtroppo vanificata all'ultimo
momento. In extremis e su pressione di alcuni rappresentanti di partito
italiani dall'Alto Adige, che chiedono regolarmente una convivenza
pacifica, il Governo ha ripristinato i decreti già aboliti. Questa non è
stata solo una mossa che ha distrutto fragili equilibri politici, ma si è
mostrato un atteggiamento che va decisamente contro i tanto esaltati
valori europei e che risulta anacronistico. È stata così sprecata in
modo sconsiderato un'importante occasione di riparare un torto storico. Non va inoltre dimenticato che la toponomastica è di competenza
della Provincia e che lo Statuto di autonomia ha rango costituzionale.
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
esprime
la propria disapprovazione nei confronti del Governo per aver voluto
salvare decreti fascisti e incarica la Giunta provinciale di fare ricorso
alla Corte Costituzionale impugnando il ripristino dei decreti fascisti
concernenti la toponomastica in Alto Adige. In caso di sconfitta, la
Giunta è incaricata di rivolgersi anche alla Corte europea dei diritti
dell'uomo.
---------Seit Jahren versuchen Parteien im Südtiroler Landtag und Organisationen im vorpolitischen Raum, die vom Autonomiestatut vorgesehene
Regelung der Ortsnamensfrage anzustoßen bzw. umzusetzen. Dabei
waren und sind die Lösungsansätze sehr unterschiedlich. Für die
deutschen Parteien gab es insofern einen Grundkonsens, dass jene
Dekrete aus der Zeit des Faschismus abgeschafft werden müssen,
mit denen der Gebrauch der deutschen Ortsnamen verboten wurde.
Die Hoffnung jener Südtiroler, dass diese Dekrete mit einer Maßnahme des Ministers für die Vereinfachung abgeschafft werden,
wurde leider im letzten Moment zerstört. Die römische Regierung hat
im letzten Moment und auf Druck von italienischen Parteienvertretern
aus Südtirol, die immer wieder die Forderung nach einem friedlichen
Zusammenleben erheben, die betreffenden und bereits abgeschafften
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Dekrete wieder eingeführt. Damit hat sie nicht nur politisches Porzellan zerschlagen, sondern einen Geist an den Tag gelegt, welcher der
viel gepriesenen europäischen Werteordnung zutiefst widerspricht und
anachronistisch anmuten muss. Die große Chance, ein geschichtliches Unrecht auszuräumen, wurde leichtfertig vertan. Es darf nicht
vergessen werden, dass die Ortsnamensregelung Landeskompetenz
ist und das Autonomiestatut im Range eines Verfassungsgesetzes
steht.
DER SÜDTIROLER LANDTAG
drückt
sein Missfallen gegenüber der römischen Regierung für diese Rettungsaktion faschistischer Dekrete aus und beauftragt die Landesregierung, die Wiedereinführung der einschlägigen faschistischen Dekrete betreffend die Ortsnamensregelung in Südtirol vor dem Verfassungsgerichtshof und im Falle einer eventuellen Niederlage auch vor
dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzufechten.
C’è da fare una piccola modifica tecnico-linguistica a quest'ultimo ordine del
giorno. Nel testo in lingua italiana la parola "sconfitta" viene sostituita con la parola
"soccombenza".
La parola alla consigliera Klotz, ne ha facoltà.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich glaube, dass es hier keiner
großen Erläuterungen mehr bedarf. Wir haben nicht nur von einem einzigen faschistischen Dekret, sondern von zwei Dekreten gesprochen. Einmal geht es um das Ministerialdekret Nr. 142 vom Juli 1940, welches auf das Dekret Nr. 800 aus dem Jahre
1923 ganz konkret Bezug nimmt, in dem wörtlich Folgendes steht: "… decreta agli
effetti del Regio Decreto 29 marzo 1923, n. 800" und dann geht es um ein anderes
Dekret, nämlich um das Dekret aus dem Jahre 1942, in dem es ebenfalls um eine ganze
Reihe von Namen geht.
Der Text des Beschlussantrages ist sehr knapp gehalten, weil es um einen
sehr, sehr wichtigen Inhalt, um ein sehr, sehr wichtiges Anliegen geht, welches hier in
keine parteipolitische Richtung gewiesen und ausgelegt werden sollte, und weil es einfach um die Fakten geht. Das Präsidium des Landtages, soweit es diese Möglichkeit
gibt und diese Möglichkeit hat – dies wäre doch Ausdruck des wichtigsten demokratischen Gremiums, der wichtigsten demokratischen Einrichtung des Landes – sollte die
Landesregierung beauftragen, alle nötigen Maßnahmen zu setzen. Man soll prüfen,
welche Maßnahmen dafür notwendig sind, damit die Wiedereinführung der genannten
faschistischen Dekrete beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden kann und,
bei Bestätigung der weiteren Gültigkeit durch den Verfassungsgerichtshof, sollte die
Befassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vorbereitet werden.
Ich habe hier alle drei faschistischen Dekrete. Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass man sie als solche bezeichnen sollte. Wir brauchen nicht die Nummern und
die Jahreszahlen zu nennen, sondern müssen sicher gehen, dass dies in der Nachfolge
- 130 -
mitgeregelt wird, und zwar "agli effetti del decreto", mit der Gültigkeit bzw. in Anlehnung an das Dekret aus dem Jahre 1923, wobei dann auch alle Artikel folgen. 1923
sind italienischklingende Namen noch nicht für alle Orte in Südtirol bereit bzw. übersetzt gewesen und es gab auch noch eine Reihe – es sind nicht weiß Gott wie viele –
von Doppelbenennungen, wie beispielsweise für Welsberg die Übersetzung
"Monguelfo". Ich will jetzt nicht alle verlesen, Fraktionssprecher Pichler Rolle, denn
dies würde zu lange dauern, aber ich kann sie Ihnen zur Verfügung stellen, bzw. Sven
Knoll hat die Originalsammlung der Gesetze aus dem Jahre 1923 mitgebracht.
Wir ersuchen um Zustimmung zu diesem Beschlussantrag auch im Sinne
dessen, was der Landeshauptmann in seiner Replik zur Generaldebatte gesagt hat. Ich
glaube, dass es Aufgabe des Landtages bzw. der Landesregierung ist, diesbezüglich
sich klar zu Wort zu melden und eine Tat zu setzen.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Wir alle haben in den letzten Tagen über
das Vorhaben in Rom, die faschistischen Dekrete betreffend die Ortsnamenregelung
außer Kraft zu setzen, viel gehört und gelesen. Man hat aber zu früh gejubelt, denn im
Nachhinein ist man draufgekommen, wie es wirklich gelaufen ist. Dies soll jetzt aber
nicht unbedingt Gegenstand meiner Ausführungen sein. Interessant zu wissen ist es
aber schon, damit man den Menschen nicht etwas vormacht, was schlussendlich nicht
so abgelaufen ist, wie es jetzt einige Protagonisten, von welcher Seite auch immer,
darstellen.
Wenn diese Dekrete abgeschafft worden wären, dann wäre der Landtag aufgrund der Bestimmungen des Autonomiestatuts immer noch gefordert, eine Regelung
zu treffen, denn dies hätte sich ja nicht geändert. Deshalb verstehe ich nicht … Der
Landeshauptmann hat es in seiner Replik zur Haushaltsdebatte mit starken Worten gesagt, dass die Wiedereinführung der faschistischen Dekrete eine Schande für den Staat
sei. Niemandem kann man erklären, wieso sich heute ein demokratischer Staat in Europa anschickt, faschistische Dekrete wieder einzuführen. Wie sie abgeschafft worden
sind, ob mit einer "furbata" oder wie auch immer, sei jetzt einmal dahingestellt. Ich
denke, es wäre eine gute Chance gewesen, das Thema aufgrund einer neuen Situation,
vielleicht mit ein bisschen mehr Gelassenheit, aber schon mit der nötigen Ernsthaftigkeit, anders anzugehen, wobei ich dies in aller Deutlichkeit unterstreichen möchte.
Wenn der Staat - Herr Landeshauptmann, ich sage es so, wie Sie es gesagt
haben - das Autonomiestatut verletzt, dann verlangen wir die Selbstbestimmung. Herr
Landeshauptmann! Jetzt haben Sie die Chance, weil nämlich das Autonomiestatut
verletzt wurde! Jetzt müssten Sie hergehen und sagen: Lieber Staat, wir haben die
Nase voll und verlangen die Selbstbestimmung. Wenn sie konsequent sind, Herr Landeshauptmann, dann müssten Sie es jetzt tun, denn dies ist eine Verletzung! Tatsache
ist aber, dass wir jetzt wieder den Zustand von vorher haben. Wenn es aber eine Verletzung des Autonomiestatutes gibt, dann, denke ich, sind wir aufgerufen, diese vor
dem Verfassungsgerichtshof auch einzuklagen, und sollten wir dort Schiffbruch er-
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leiden, sollten wir einen Schreit weiter, nämlich vor den Europäischen Gerichtshof,
gehen. Dies ist unsere Forderung. Wir haben den Zeitungen entnommen, dass dies
auch von Ihrer Partei in Betracht gezogen wird. Aber, Herr Landeshauptmann, Drohungen allein sind zu wenig, denn in diese Richtung erwarten wir uns schon einen
ganz klaren und konkreten Schritt!
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Cercherò di essere sintetico, però, nei limiti del tempo che ci è concesso, di dire tutto quello che deve essere detto.
Nel merito il nostro gruppo voterà contro i due ordini del giorno per diverse
ragioni. La prima, perché è una irrazionalità il sostenere che si debba ricorrere alla
Corte costituzionale perché lo Stato ha, nelle sue prerogative, derogato o approvato
una legge. In secondo luogo lo Statuto di autonomia prevede l'esercizio di quella competenza sulla materia della toponomastica, che noi abbiamo sempre auspicato venga
esercitata, che non è stata oggi ancora esercitata, e nelle more dell'esercizio di questa
competenza essa rimane in capo allo Stato. Noi auspichiamo che l'esercizio di questa
competenza risolva e regolamenti il problema della toponomastica secondo un principio che qui affermo e non ripeterò: aggiungere e mai cancellare. La ricchezza del patrimonio esistente è un patrimonio disponibile, si deve aggiungere, si deve regolamentare la toponomastica, si deve garantire alla popolazione di lingua tedesca e ladina
l'uso del proprio patrimonio toponomastico, ma non si deve cancellare.
Sono sbagliate le premesse della polemica che si è svolta in questi ultimi
giorni, perché non stiamo riferendosi in senso stretto, se non per motivi di propaganda
politica, a decreti fascisti. E questo credo sia di tutta evidenza a coloro che abbiano il
senso della ragione e anche la voglia di affrontare il problema senza pregiudizi di carattere politico.
Il regio decreto n. 800 del 1923 innanzitutto è stato approvato da un governo
istituito il 17 novembre 1922, che era un governo ancora in fase di transizione dalla
democrazia alla dittatura, ma era un governo di coalizione, con presidente del Consiglio Mussolini, ma al quale partecipavano 4 fascisti, 2 popolari, un demo-sociale, un
nazionalista, un liberale di destra, due giolittiani, un indipendente, un generale, un
ammiraglio, e fra i sottosegretari vi erano 9 fascisti, 4 popolari, un demo sociale, due
nazionalisti, un liberale di destra e, fra questi sottosegretari quello all'industria e al
commercio, il futuro presidente della Repubblica italiana nata dalla resistenza Giovanni Gronchi. Il regio decreto n. 800 del 1923, approvato quindi da un governo in una
fase delicatissima della storia della monarchia italiana, sanzionava peraltro l'opera di
una commissione, quindi senza interventi, istituita due anni prima dal governo Giolitti,
che era un governo pienamente certificato come democratico. Era stata istituita con il
regio decreto 20 gennaio 1921 una commissione avente il compito di stabilire i criteri
di massima per la scelta dei toponimi di tutti i territori annessi. A questa commissione
partecipavano diversi rappresentanti: due membri nominati dal presidente del consiglio
dei ministri su proposta dei commissari generali civili per la Venezia Giulia e per la
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Venezia tridentina e del commissario civile in Zara, dal direttore del Regio Istituto
geografico militare, da un delegato della Reale Accademia dei licei, da un delegato
della Reale Società geografica italiana, da un delegato del Touring Club italiano, da un
delegato del Club Alpino italiano, da due delegati degli enti locali nominati dal presidente del Consiglio dei ministri su proposta della Società scientifica ed affini della Venezia Adriatica e della Venezia Tridentina, da designarsi all'uopo dai commissari civili.
La commissione terminò i suoi lavori alla fine del 1921, quindi molto tempo
prima dell'avvento del fascismo, e, per quanto riguarda i nomi dell'Alto Adige, essa
fece proprio per la quasi totalità, dopo verifica attenta, il prontuario della Reale Società
Italiana del 1916, che si componeva di oltre 10 mila toponimi. Potremmo dilungarci su
particolari di particolare interesse per quanto attiene anche il valore scientifico del lavoro e la partecipazione di alto livello scientifico degli aderenti alle commissioni.
Posso solamente sottolineare che i lavori furono peraltro seguiti direttamente dai professori Carlo Battisti, Giotto Dainelli, Carlo Errera, Gordani, Redi, Roncalli, a cui si
aggiunse poi quell'Ardito Desio che è uno dei personaggi più straordinari della storia
dell'Italia, uno degli scalatori che ha aperto la strada sicuramente a Reinhold Messner,
celebrato in molte manifestazioni alla presenza delle massime autorità della Provincia
anche quando venne in provincia di Bolzano, l'ultima che ricordo - è morto pochissimo
tempo fa più che centenario - alla presenza delle massime autorità provinciali alla
Fiera di Bolzano. Quindi un personaggio osannato che partecipò alla redazione di quel
volume che oggi costituisce il fondamento del lavoro poi certificato attraverso i provvedimenti dello Stato.
Lo Stato quindi ha certificato un lavoro scientifico le cui basi sono state poste in un periodo nel quale, credo che nessuno possa dubitarne, il Governo Giolitti ne è
la riprova, c'era la necessità di mettere ordine nell'Italia a seguito del conflitto mondiale e di dare anche una regolamentazione per quanto riguardava le comunicazioni
burocratiche nei territori di nuova annessione.
Per queste ragioni sinteticamente espresse voteremo contro i due ordini del
giorno.
SEPPI (Unitalia - Movimento Iniziativa Sociale): Faccio fatica a pendere
la parola dopo la dettagliata presa di posizione del collega che con una precisa
storeografia dei fatti ha dato la prova di quello che io ho sempre detto, che in fin dei
conti Tolomei non è stato mandato qua dal Duce. Ma poi anche se lo fosse stato, dove
è il problema? Il fascismo, così come il nazismo e il comunismo, è un periodo storico
che fa parte dello Stato in cui esso è stato ed è morto. Andare a delineare ciò che è
stato, dopo il 28 ottobre del 1922, dopo la marcia su Roma tutto ciò che è avvenuto da
quel momento in poi "è fascista", fino al 1945 tutto questo è fascista, tutto ciò che è
accaduto in Germania dopo l'avvento di Hitler fino al 1945 è nazista, va bene, è nazista, è fascista, è tedesco, è italiano. Sarebbe come dire che i decreti fatti nel 1970 non
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sono decreti fatti dal governo italiano, masono democristiani. Sarebbe come dire che le
leggi fatte nel periodo in cui la Provincia di Bolzano la governa la SVP sono leggi
"volksparteiane". Sono invece leggi altoatesine, sono decreti italiani, sono decreti tedeschi, a prescindere se in quel momento governasse il nazismo, il fascismo o qualcun
altro. Al di là che andava specificato, come ha fatto collega Urzì, che nulla avevano a
che fare questi intendimenti con il fascismo che magari li ha portati avanti ma non
sono nati con il fascismo, ma poco importa. La storia del fascismo è storia d'Italia tanto
quanto quella del nazismo è storia tedesca, anche se volete prendere le distanze. Così
è, noi non ci vergogniamo del nostro passato, faremo un'analisi storica. E anche i tedeschi devono smetterla di vergognarsi del loro passato assumendosi delle colpe che a
volte non hanno. È ora che la smettano di avere questi complessi di inferiorità nei confronti del mondo intero, perché bisogna avere il coraggio di fare un'analisi della propria storia, ma non prendere le distanze come se non fosse mai esistita, perché responsabile di quella storia in negativo non è il popolo tedesco, né il popolo italiano, né
quello russo. È una minoranza che in quel momento ha trascinato le nazioni in una situazione che non sempre era ottimale, anzi a volte anche deprecabile. Ma continuare a
parlare di nazismo, di fascismo, di comunismo che senso ha?
Detto questo, mi piace entrare nel merito di quello che dicono i colleghi, perché li conosco come persone molto sincere, e allora fare ordini del giorno così, leggendo il giornale, e correndosi dietro lo stesso giorno, … mancava solo il collega Pöder, è arrivata la collega Klotz, sono arrivati loro, mancava solo Pöder! Il 16 dicembre
queste cose erano sul giornale, anch'io li faccio a volte questi documenti, però scrivere:
"La speranza di vedere aboliti quei decreti con un provvedimento del Ministro per la
semplificazione – che è della Lega Nord – è stata purtroppo vanificata l'ultimo momento"… Cioè loro avevano la speranza, caro Urzì, di vedere aboliti quei decreti,
come se lo sapessero da sei mesi, e invece non sapevano nulla fino al giorno 16 che
l'han letto sul giornale! Cerchiamo almeno di non dire sciocchezze, perché come facevate ad avere speranze che questi venissero aboliti come se sapeste che c'era un iter in
corso quando non lo sapeva nessuno? L'abbiamo scoperto tutti il giorno 16, anzi noi il
giorno 13 perché ci è arrivata la telefonata da Roma. Non lo sapeva nessuno, quindi
non è che era una speranza che uno coltivava, ecc. No, non sapevano niente.
Dopodiché noi chiediamo, per una convivenza pacifica, che il governo tiri
via i decreti già aboliti, non devono essere riqualificati e riproposti. Io non lo so, ma la
convivenza pensate che ci stia cancellando tutto ciò che è italiano, cancellando la nostra storia, dicendo che non esiste più la toponomastica o facendo delle fantastiche
proposte da "Alice nel paese delle meraviglie" come il presidente della Giunta, micro e
macro, tutte cose che non esistono? E voi pensate che si possa creare convivenza abolendo ciò che fa parte della cultura, della storia di un gruppo che qui risiede a pieno
titolo e che vuole convivere e che non ha nessuna intenzione di cancellare ciò che è tedesco? Anzi ricordo, il collega Urzì forse non si interessava ancora di politica perché
ha qualche anno meno di me, ma gli esponenti del Movimento Sociale 25, 30 anni fa
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in quest'aula volevano e vogliono tuttora che la toponomastica tedesca venga ufficializzata! Ci siamo forse mai opposti, noi della destra italiana, all'ufficializzazione della
toponomastica tedesca? Mai! Anzi siamo fautori perché ciò avvenga nel più breve
tempo possibile, ma ciò non significa che siamo disposti a muoverci di un millimetro
da quel paracarro sul quale siamo seduti e sul quale c'è scritto che la toponomastica è
bilingue e che non si tocca nulla.
KNOLL ( SÜD-TIROLER FREIHEIT): Man müsste jetzt die Gegenfrage
dahingehend stellen, ob sich das friedliche Zusammenleben darauf aufbauen lässt, dass
man der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung Namen aufoktroyiert, die
keine historische Berechtigung haben und die ein Großteil der Italiener nicht einmal
selbst kennt. Aber lassen wir diese Diskussion beiseite!
Herr Landeshauptmann! Das Pariser Abkommen, das Sie und Ihre Fraktion
immer wieder gerne und auch zurecht heranziehen, spricht in dieser Frage eine ganz
klare Sprache. Dort steht, dass in Übereinstimmung mit schon getroffenen oder in
Vorbereitung befindlichen gesetzgeberischen Maßnahmen den Staatsbürgern deutscher
Sprache die Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache in den öffentlichen
Ämtern und amtlichen Urkunden sowie bei den zweisprachigen Ortsbezeichnungen
gewährt wird. Lassen wir einmal beiseite, dass seit der Unterzeichnung des Pariser
Vertrages dieser Punkt bisher missachtet worden ist, weil es bisher amtlich nur die italienischen Ortsnamen gab.
Diese neuerliche Initiative des Parlaments ist ein ganz klarer Bruch des Pariser Vertrages. Man braucht sich nur dieses Dekret, welches jetzt wieder gerettet und
damit wieder eingeführt wird, einmal durchlesen. Ich habe mir – Frau Kollegin Klotz
hat es bereits angekündigt -, den Originalband aus dem Jahre 1923 besorgt, in dem
dieses Dekret, unterschrieben vom König und von Mussolini, abgedruckt ist. Man
braucht sich nur durchlesen, was drinnen steht. In der deutschen Übersetzung steht
Folgendes: "Das Königliche Dekret vom 29. März 1923, Nr. 800, das die amtliche Lesung der Namen der Gemeinden und der anderen Öffentlichkeiten der annektierten
Gebiete festsetzt und in Durchführung der vom Großrat des Faschismus am 12. März
1923 beschlossenen – jetzt müssen Sie genau zuhören – Maßnahmen für das Hochetsch zum Zwecke einer geordneten, schnellen, wirksamen Aktion zur Assimilierung
und Italienisierung ist, …". Dies ist das, was das italienische Parlament jetzt beschlossen hat und wieder amtliche Gültigkeit besitzt! Ich glaube, dies kann sich Südtirol
nicht gefallen lassen.
Hier geht es nicht um eine Auseinandersetzung zwischen den Italienern in
Südtirol, sondern um eine Grundsatzfrage, weil es ein Bruch des Autonomiestatutes
und des Pariser Vertrages ist, der in keinster Form einer Gepflogenheit entspricht, wie
man als demokratischer Staat mit seinen Minderheiten umzugehen hat. Auf solches
kann man sich nur aufs Schärfste verwehren, ganz abgesehen davon, dass eine Rettung
oder Neuinterpretation dieses Dekretes auch Südtirol in seiner Verwaltung vor einer
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Reihe von Fragen stellt. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass jetzt plötzlich wieder
Namen gültig sind, die abgeschafft worden sind. Die Gemeinde Aldein beispielsweise,
die bis heute Aldino hieß, heißt mit diesem Dekret, welches leider wieder eingeführt
wurde, plötzlich wieder Valdagno. Dies ist darin ganz klar festgeschrieben. Dasselbe
gilt für die Gemeinde Waidbruck, die wieder Ponte all’Isarco heißt, denn in der ersten
Lesung von 1923 hat diese Gemeinde nicht Ponte Gardena, sondern Ponte all’Isarco
geheißen. Ich frage mich, wie diese Gemeinden vorgehen möchten, denn amtlich ist
dies, was die Faschisten diesbezüglich eingeführt haben, wieder Gesetz. Ich glaube, da
muss man einfach ein Zeichen setzen. Deshalb bitte ich auch die Kolleginnen und
Kollegen der Volkspartei, sich diesen Beschlussanträgen - denn beide gehen in dieselbe Richtung - anzuschließen, damit hier wirklich geschlossen, über alle Parteigrenzen hinweg, und zwar von deutsch- und ladinischsprachiger Seite, ein ganz klares Signal gesetzt wird.
DELLO SBARBA (Gruppo Verde – Grüne Fraktion – Grupa Vërda):
Posso ripetere solo quello che ho detto ieri. I decreti di italianizzazione della toponomastica sono stati un atto di un governo antidemocratico capeggiato da Benito Mussolini, che già in quel momento aveva teorizzato, non era più il Benito Mussolini degli
anni 10 e 15 ma aveva teorizzato tutta l'impostazione che poi ha portato al regime fascista. Quei decreti sono stati un atto di colonialismo e di oppressione su questa terra.
Che poi quei nomi contenuti in quei decreti sono diventati anche patrimonio del
mondo di lingua italiana, questa è un'altra questione che dovrebbe essere distinta dalla
prima. Io vorrei insomma distinguere fra fascismo e italiani. Spesso protesto quando
da parte di alcuni esponenti viene suggerita l'idea che tutto ciò che è italiano è fascista,
ma allora respingo anche l'idea che tutto ciò che era fascista in quei tempi era italiano e
debba rimanere italiano. Io non mi riconosco con quella eredità, non mi riconosco assolutamente. Io credo che nessun democratico, sia italiano, sia tedesco, sia ladino,
possa riconoscersi con quella eredità. L'Italia democratica ha rotto, purtroppo in maniera insufficiente, con quel periodo, come la Germania democratica del dopoguerra ha
rotto col nazismo. Non si può dire che il nazismo e il fascismo appartengono alla storia
dell'Italia e dunque sono eredità vive.
Ho pensato che forse per un caso della storia abbiamo letto nei vari giornali
diverse ricostruzioni. Solo il Ministro Calderoli sa davvero come è andata, e mi piacerebbe che un giorno ce lo raccontasse. Per una fortuna della storia poteva succedere
questo, una parificazione della dignità giuridica della toponomastica italiana, tedesca e
ladina, con un percorso contrario ma con eguale sbocco, almeno così la vedo io, di
quello che diceva il collega Seppi, perché è vero che una strada potrebbe essere intanto
l'ufficializzazione dei toponimi di lingua tedesca, ma anche la de-ufficializzazione dei
toponimi di lingua italiana poteva portare a questa pari dignità che sarebbe stata la
base utile per andare ad una soluzione della toponomastica. Prima bisogna ripristinare
la pari dignità. Noi sappiamo che in realtà nell'uso sono pari i toponimi. In tutta la pro-
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vincia di Bolzano si usano sia toponimi italiani che tedeschi ma è vero che dal punto di
vista formale esistono questi decreti che, ripeto, esistono in Alto Adige, esistevano in
val d'Aosta perché erano zone "da italianizzare" e conquistare, nel resto dell'Italia non
esistono decreti che ufficializzano una toponomastica.
Che cosa ci avrebbe lasciato il fatto che questi decreti venivano cancellati?
Ci avrebbe lasciato la previsione dello Statuto, cioè la toponomastica è bilingue, perché nello Statuto c'è questo principio. Non posso votare oggi su queste mozioni in un
modo che mi farebbe complice della conferma di questi decreti, però in queste mozioni
mi manca un elemento, il richiamo al bilinguismo della toponomastica, che è sancito
dallo Statuto di autonomia, dove c'è scritto: fatta salva la bilinguità dei toponimi. A me
pare che questo elemento manchi. Quindi questa è la nostra posizione politica: questi
decreti sarebbe stata una fortuna che fossero cancellati, è una vergogna che ci sia stato
un ulteriore decreto per reintrodurli. Mi manca questo elemento del bilinguismo nella
toponomastica in questi due ordini del giorno. Ascolteremo attentamente la replica
della Giunta provinciale, vedremo se ci conforterà nel fatto che la Giunta provinciale
prenderà comunque delle iniziative nel senso del tentativo di rimettere in discussione
l'esito della discussione in parlamento, e poi decideremo il nostro atteggiamento che
comunque non sarà certamente contrario, potrebbe essere o di astensione o di voto a
favore.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Sull'ordine dei lavori. Vorrei chiedere la
votazione per appello nominale sui due ordini del giorno, se è prevista. Molti colleghi
mi dicono che non è prevista. Va bene, considerato che ci sono 5 minuti per l'intervento, poi c'è la replica ecc., ossia se possiamo prevedere questo andamento dei lavori,
ossia l'intervento del collega Pöder che ha il tempo disponibile e poi il rinvio a dopo la
pausa per il proseguo della discussione.
PRESIDENTE: Lo prendo come un suggerimento. La parola al consigliere
Pöder, ne ha facoltà.
PÖDER (UFS): Ich halte es für bemerkenswert, dass Kollege Dello Sbarba
unter anderem klargestellt hat, dass er sich in keinster Weise mit diesem Erbe identifizieren kann, denn ich hätte mir von ihm auch nichts anderes erwartet. Nach dem Vielen, was hier schon gesagt wurde, bleibt nur noch festzustellen, dass ich den Antrag
auch in dem Sinne für sehr wichtig halte, dass den Absichtserklärungen, die in den
letzten Tagen auch von der Regierungsbank zu hören waren, eine Grundlage auf der
Basis eines Beschlusses des Landtages folgen soll. Deshalb ist es wichtig, damit der
entsprechende Auftrag da ist und die Absichtserklärungen nicht nur Erklärungen bleiben. Deshalb ist der Antrag absolut wichtig und unterstützenswert.
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PICHLER ROLLE (SVP): Was die Abschaffung der faschistischen Dekrete – ich meine jetzt nicht nur jene Dekrete, die die Toponomastik betreffen, sondern
auch andere – anbelangt, glaube ich, dass nicht nur die Regierung, sondern auch Minister Calderoli einen richtigen Schritt getan haben. Es gibt Zehntausende von Dekreten und Gesetzen und auch Dekrete aus der Faschistenzeit, bei denen es höchst an der
Zeit war, diese abzuschaffen. Dies ist bereits im Strafrecht zu einem Gutteil geschehen, indem Bestimmungen des sogenannten "Codice Rocco" auch außer Kraft gesetzt
worden sind.
Nun ist man, spät aber doch, darangegangen, auch faschistische Dekrete
außer Kraft zu setzen. Wir haben heute mit einigem Vergnügen in der Tageszeitung,
wenn es stimmt, gelesen, wie das Ganze gelaufen ist. Es ist schon amüsant, dass Kollegin Biancofiore mit Überzeugung die Abschaffung dieser Dekrete auch noch befürwortet hat, weil sie offensichtlich in Unkenntnis dessen war, was sie vorgetragen hat.
Offensichtlich ist es dann doch aufgefallen und nun musste man natürlich zurück rudern. Dieses Zurückrudern kommt aber, aus unserer Sicht, zu spät, denn wenn, wie es
auch immer gegangen sein mag, ob dieser Schritt freiwillig oder nicht freiwillig erfolgt
ist, man faschistische Dekrete außer Kraft setzt und einige davon, expressis verbis, die
Toponomastik in Südtirol betreffen, dann ist dies sicherlich gut. Wenn man dies aber
sehr spät erkannt hat und diese Dekrete, auf welche Weise auch immer, wieder in
Kraft setzen will, dann, denke ich, sollten wir dies mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern.
Dies will aber nicht heißen, Kollege Seppi, dass wir damit eintreten, die
Toponomastik in diesem Lande auszulöschen, denn hier geht es nur um einen Akt der
Gerechtigkeit. Man würde alles auf die gleiche Stufe stellen, man hätte eine neue Ausgangsposition und dies wäre im höchsten Maße vernünftig, denn diesbezüglich sollten
wir alle gemeinsam vorgehen. Es geht, wie gesagt, nicht darum, etwas auszuradieren
oder auszulöschen. Im Übrigen, Kollegen Seppi und Urzì, geht es bei unserem angekündigten Versuch nicht darum, die Toponomastikfrage erneut zu lösen, um Namen
aufzuzwingen oder wegzunehmen, sondern um festzustellen, welche Namen wirklich
im Gebrauch sind und welche Namen auch ... Kollege Urzì! Ich weiß schon, dass Sie
sich daran festhalten, aber irgendwann einmal muss dieses Unrecht auch erkannt werden. Ich sage, dass wir bei der Toponomastikdebatte bewusst nicht von Gemeindenamen, sondern von Flur- bzw. Ortsnamen und Örtlichkeiten sprechen. Ich denke,
wenn man hier eine wissenschaftliche Methode anwenden würde, dann sollte dies zu
einer möglichst friedlichen Lösung führen. Ich hoffe wirklich sehr, dass wir im Jahre
2010 zumindest die Möglichkeit haben können, dass wir auch mit Ihnen, Kollege Urzì,
Kollege Seppi, Kollege Vezzali, Kollegin Artioli usw., ins Gespräch kommen können,
um einfach zu erklären, um was es geht, was die juridische Position ist, was die Position ist, worauf man sich verständigen und einen Streit auf eine Art und Weise lösen
können kann, mit der Sie dann auch leben können. Ich bitte Sie aber, sich nicht ad priori der Debatte zu verweigern und sich nicht an faschistischen Dekreten nur deshalb
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festzuhalten, damit Sie sagen können, dass es ein Recht ist! Dieses Recht beruht auf
Dekreten des Faschismus und diese jetzt auch noch von einer demokratischen Regierung des Nach-Nach-Nach-Kriegs-Italiens bemühen zu müssen und noch einmal darauf zu beharren, um das faschistische Dekret aufrecht zu erhalten, weil ansonsten eine
Zeit zusammenfallen oder zusammenbrechen würde, können Sie und auch ein demokratischer Staat nicht tun, weil dies in einer Demokratie nicht möglich ist, wobei dies
auch eingesehen werden sollte.
ARTIOLI (Lega Nord): Sono stata tirata in ballo dal consigliere Pichler
Rolle, quindi è giusto che risponda. Non credo di aver mai fatto nulla, ma di aver fatto
continuamente dichiarazioni in cui dico di essere a favore acché i nomi vengano riconosciuti, sia tedeschi che ladini, e lo ribadisco. Non mi va di essere tirata dentro la
stessa barca, e ciò che fa il ministro Calderoli a Roma non può essere considerata mia
responsabilità. Sono dello stesso partito, però non ho fino ad ora ricevuto esattamente
le informazioni di come è andata, perciò non mi sento di dovermi prendere le responsabilità di quello che è successo a Roma. Avete tanti Onorevoli sia della SVP che della
Lega, informatevi! Io ci ho provato e non ci sono riuscita. Fatelo anche voi, ma non mi
tirate dentro la stessa barca, per cortesia!
PRESIDENTE: Interrompo la seduta fino alle ore 20.
ORE 19.00 UHR
---------ORE 20.07 UHR
(Appello nominale - Namensaufruf)
PRESIDENTE: Riprendiamo la seduta.
Proseguiamo con l'esame degli ordini del giorno n. 39 e 42. Ha chiesto la
parola il consigliere Egger, ne ha facoltà.
EGGER (Die Freiheitlichen): Ich ersuche die Kolleginnen und Kollegen,
sich so aufzuführen, wie es sich dem Plenum gebietet und dieses zu fortgeschrittener
Stunde nicht zum Markt zu machen. Vielen Dank!
Zu diesem Thema wollte ich eigentlich nicht Stellung nehmen, aber nachdem ich einige Wortmeldungen vernommen habe, möchte ich sagen, dass ich zum
Beispiel überrascht war, dass Frau Artioli von der ganzen Angelegenheit nichts gewusst hat, und ich glaube es ihr auch. Es hat mich gewundert, wie sehr sich Kollege
Urzì bemüht hat, uns glaubhaft zu machen, dass es gar keine so richtigen faschisti-
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schen Dekrete seien, weil, laut seinen Ausführungen, damals nicht nur Faschisten in
der Regierung gesessen seien.
Wir sollten in dieser Angelegenheit dennoch ganz kurz die Fakten betrachten. Die faschistischen Dekrete, die ganz klar gegen die Südtiroler Minderheit gerichtet
waren und ein Gewaltakt gegen Südtirol sind - ich glaube nicht, dass hier jemand der
Meinung ist, dass Südtirol damals über diese Dekrete froh gewesen wäre oder dass
man gar darum gebeten hätte -, wurden im Rahmen einer, nennen wir es, Flurbereinigung von Rom abgeschafft. Eigentlich müsste man ein Kompliment für die zwar späte,
aber dennoch beschlossene "Wiedergutmachung" – eine echte Wiedergutmachung gibt
es natürlich nicht – aussprechen. Kompliment an alle, die sich dafür verwendet haben!
Dann ist man in Rom draufgekommen, durch wen auch immer, dass es eigentlich gar
nicht so gemeint war oder zumindest nicht so durchsetzbar ist. Aus der eigentlich lobenswerten Ministerinitiative wird ein politischer Rückzug, der alles bietet, nur nichts
Gutes.
Die Wiedereinführung der faschistischen Dekrete ist peinlich, sie ist rechtlich ungeschickt und politisch, meiner Meinung nach, lächerlich. Faschistische
Dekrete nicht abzuschaffen, ist schlimm, aber dies ist immer noch eines, sie aber abzuschaffen und dann wieder einzuführen, ist eine Provokation sondergleichen! Man stelle
sich ein solches "Prozedere" in Deutschland vor. Wenn die Regierung Merkel alte
Nazi-Bestimmungen außer Kraft setzen würde, um sie dann, nach Zuruf aus irgendeiner Ecke, wiederum mit eigener Maßnahme in Kraft zu setzen, dann wäre dies unvorstellbar und würde einen weltweiten Skandal auslösen.
Genau diese Maßnahme, die im Jahr 2009 wieder in Kraft gesetzt worden ist,
ist es, liebe Kolleginnen und Kollegen, die mich erschreckend erschaudern lässt. Wenn
alte faschistische Dekrete wieder zum Leben erweckt werden, dann frage ich Euch
alle, ob es eine Beleidigung ist, wenn man hier von Postfaschismus spricht. Genau dieses Wiederinkraftsetzen von faschistischen Dekreten im Dezember 2009 sollte uns alle
dazu einladen, den Gang vor den Verfassungsgerichtshof oder vor den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte zu beschreiten. Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Verschonen Sie unser Land vor erneuten faschistischen Dekreten und tun Sie bitte Ihre
Pflicht!
Das Problem der Topnomastik allerdings ist hier im Landtag zu lösen, denn
je eher wir dafür eine Lösung finden, desto weniger brauchen wir uns um die Befindlichkeiten und Zumutungen Roms zu scheren. Vielen Dank!
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Ich bin mit beiden Beschlussanträgen voll und ganz einverstanden, denn letzten Endes haben wir bereits in
diesem Sinne gehandelt. Es ist aber an und für sich nicht besonders sinnvoll, wenn wir
mit Beschluss des Landtages das, was wir als Landesregierung bereits gemacht haben,
noch einmal machen. Kollege Egger! Wir haben es nicht notwendig, von Ihnen
aufgefordert zu werden, unsere Pflicht zu tun, denn wir wissen schon selber, welche
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Pflichten wir haben und was wir tun müssen! Ich glaube, dass wir alle, ganz gleich ob
Mehr- oder Minderheit, derselben Meinung sind, dass nämlich der Akt, der hier gesetzt
worden ist, zu verurteilen ist. Ich habe es gestern auch ganz klar und deutlich zum
Ausdruck gebracht. Deshalb bin ich der Auffassung, dass es keinen Sinn macht, einen
Beschlussantrag zu genehmigen, der die Landesregierung auffordert, dies noch einmal
zu tun, sondern man sollte wennschon einen Beschluss fassen, der besagt, dass der von
der Landesregierung bereits eingeschlagene Weg weitergeführt werden soll, womit ich
einverstanden wäre. Wenn aber so getan wird, als ob wir überhaupt noch nichts gemacht oder darauf gewartet hätten, bis der Landtag uns auffordert, dann bin ich damit
nicht einverstanden, weil dies nicht der Wahrheit entspricht. Ich möchte Frau Klotz ersuchen, diesen Beschlussantrag zurückzuziehen und ihn später noch einmal einzubringen, wenn sich herausstellen sollte, dass nichts getan worden ist. Wir werden in allernächster Zeit aufgrund des Gutachtens von Seiten des Rechtsamtes in der Landesregierung entscheiden, ob wir den Akt der Regierung anfechten können oder nicht. Wenn
wir ihn anfechten können, weil er gegen die Verfassung ist, dann werden wir dies
selbstverständlich tun, vor allem aufgrund der Tatsache, dass in der Zwischenzeit das
Autonomiestatut in Kraft getreten ist, welches eindeutig eine andere Sprache spricht.
Deshalb steht wahrscheinlich auch der Beschluss der Regierung im Widerspruch zur
Verfassung, weil es sich beim Autonomiestatut um ein Verfassungsgesetz handelt, in
welchem von zweisprachig und im Dekret von Tolomei von einsprachig, und zwar nur
von der italienischen Sprache die Rede ist. Ich möchte Frau Klotz ersuchen, den beschließenden Teil des Beschlussantrages Nr. 39 dahingehend abzuändern, indem sie
den Schritt der Landesregierung begrüßt und darum ersucht, das Anliegen weiterzuverfolgen. Wenn dieser Passus in den Beschlussantrag hineinkommt, dann bin ich damit
einverstanden, ansonsten bin ich dagegen, weil damit nur eine parteipolitische Profilierung gemacht würde und weil wir es bereits gemacht haben. Der beschließende Teil
müsste dann folgendermaßen abgeändert werden: "Der Südtiroler Landtag begrüßt die
Schritte der Südtiroler Landesregierung und ersucht auf diesem Wege weiterzufahren". Alles andere kann bleiben.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Zum Fortgang der Arbeiten! Ich
würde es folgendermaßen formulieren, denn dann wäre alles subsummiert: "Der Südtiroler Landtag spricht sich dafür aus, dass alle nötigen Maßnahmen gesetzt werden,
damit …". Damit wäre auch alles gesagt.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Zum Fortgang der Arbeiten! Es würde aber den Eindruck erwecken, als ob wir gewartet hätten, bis uns der
Südtiroler Landtag auffordert, dies zu tun. Wennschon, dann bestehe ich darauf, dass
der Passus folgendermaßen lautet: "Der Südtiroler Landtag begrüßt den Schritt der
Südtiroler Landesregierung und ersucht, auf dem eingeschlagenen Weg weiterzufahren, damit die nötigen Maßnahmen gesetzt werden …".
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PRESIDENTE: Signora Klotz, se Lei accetta, se no bisogna …
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Herr Präsident! Ich ersuche um
eine fünfminütige Sitzungsunterbrechung, um einen Änderungsantrag zum Beschlussantrag Nr. 39 formulieren und einbringen zu können.
PRESIDENTE: Se l'aula fosse d'accordo, procederei con la trattazione degli
altri ordini del giorno, sospendendo questo fino a quando la collega Klotz è pronta.
Ha chiesto la parola il consigliere Urzì sull'ordine dei lavori, ne ha facoltà.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Come consuetudine, chiedo che si proceda
secondo l'ordine cronologico, cioè che si sospenda per questi cinque minuti che sono
richiesti.
PRESIDENTE: Accolgo la richiesta e sospendo brevemente la seduta.
ORE 20.19 UHR
---------ORE 20.30 UHR
PRESIDENTE: Riprendiamo la seduta.
Poiché mi risulta che sia stato già trovato un testo che per il momento è però
all'ufficio traduzioni, propongo di andare avanti con l'ordine del giorno successivo.
Ordine del giorno n. 40, presentato dai consiglieri Leitner, Tinkhauser,
Egger, Mair e Stocker Sigmar, riguardante: "in forse la consegna della posta – la Provincia deve aumentare le pressioni su Roma".
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 40, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair und Stocker Sigmar, betreffend "Postzustellung
gefährdet – Land soll Druck auf Rom erhöhen".
Da anni è all'ordine del giorno del calendario politico la possibile provincializzazione della gestione delle Poste ovvero di diversi servizi postali. Purtroppo dalla privatizzazione delle Poste in poi si sono ripetutamente registrati peggioramenti nei vari servizi. Al momento si stanno
ripresentando difficoltà per quanto riguarda la consegna della posta,
in particolar modo nella zona di Bressanone e Chiusa. C'è da temere
che la posta natalizia rimanga negli uffici postali.
Le difficoltà esistenti non sono nate dall'oggi al domani, la situazione è
andata configurandosi da tempo. Secondo l'amministrazione delle Poste i maggiori risparmi si potevano ottenere tagliando sui costi del per-
- 142 -
sonale ed essa è così riuscita a ridurre drasticamente il vecchio organico. Nel contempo risulta sempre più difficile rispettare le norme in
materia di proporzionale e di bilinguismo, perché la gestione del personale non avviene in Alto Adige.
È imprescindibile che la Provincia cerchi ancora più di prima di assumere almeno la gestione della consegna della posta, organizzandola
in modo adeguato. E' anche indispensabile assumere personale sufficiente per svolgere il servizio. Questo va fatto mediante relativi concorsi e contratti a tempo determinato.
Ciò premesso e constatato che in Alto Adige ci vuole un servizio efficiente di consegna della posta, sia per gli abitanti che per gli ospiti,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
sollecita
la Giunta provinciale
a fare pressione nelle sedi preposte al fine di
1. far entrare in servizio quanto prima le persone che hanno già
superato un concorso
2. assumere al più presto, con contratto di tre mesi, persone per
garantire i servizi essenziali.
---------Die Übernahme der Post bzw. von Teilen der verschiedenen Postdienste durch das Land steht seit Jahren auf der politischen Tagesordnung. Seit der Privatisierung der Post sind leider immer wieder
Verschlechterungen bei verschiedenen Diensten eingetreten. Derzeit
gibt es wieder einmal einen Engpass bei der Postzustellung, ganz besonders im Bereich Brixen/Klausen. Es ist zu befürchten, dass die
Weihnachtspost in den Postämtern liegen bleibt.
Der bestehende Engpass ist nicht von heute auf morgen entstanden,
er hat sich seit langem abgezeichnet. Die Postverwaltung hat das
größte Einsparungspotential beim Personalabbau entdeckt und erreicht, dass der ehemalige Stellenplan drastisch ausgetrocknet wurde.
Gleichzeitig wird es immer schwerer, die Bestimmungen von Proporz
und Zweisprachigkeit einzuhalten, weil die Verwaltung des Personals
von außerhalb Südtirols erfolgt.
Es ist unumgänglich, dass die Landespolitik noch mehr als bisher danach trachtet, zumindest die Postzustellung zu übernehmen und zeitgerecht zu organisieren. Es ist ebenso unumgänglich, ausreichend
Personal aufzunehmen, um diesen Dienst versorgen zu können. Dies
soll mittels entsprechender Wettbewerbe und mittels Zeitverträgen
erfolgen.
Dies vorausgeschickt und festgestellt, dass Südtirol eine effiziente
Postzustellung für Einheimische und Gäste braucht,
fordert
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung auf,
die übergeordneten Stellen darauf zu drängen,
1. jene Personen umgehend in den Dienst zu stellen, die bereits
einen Wettbewerb bestanden haben;
2. umgehend Personen mit dreimonatigen Zeitverträgen
anzustellen, um notwendige Grunddienste zu gewährleisten.
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La parola al consigliere Leitner per l'illustrazione, ne ha facoltà.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich habe diesen Antrag eingebracht, weil
ich aus aktuellem Anlass gebeten wurde, diesbezüglich zu intervenieren. Derzeit wird
im Raum Brixen und Klausen die Post nicht ausgetragen, weil kein Personal zur Verfügung steht. Die Leute sind verzweifelt und bekommen auch die Klagen der Bevölkerung zu hören, wobei sich dies schon seit einer längeren Zeit hinzieht. Mir ist gesagt
worden, dass es einen Wettbewerb gegeben hat, dass aber die entsprechenden Dekrete
nicht unterschrieben wurden, sodass das Personal nicht angestellt werden kann.
Gleichzeitig gibt es bei uns viele Leute, die auf eine Anstellung in irgendeinem Bereich warten. Die trimestralen Anstellungen, die es bereits mehrmals gegeben hat,
sollten, nach unserer Einschätzung, wieder aufgenommen bzw. von dieser Möglichkeit
sollte wieder Gebrauch gemacht werden, um diesen Engpass zu überbrücken, denn
hier besteht wirklich Handlungsbedarf.
Ich weiß nicht, was im Zuge der Finanzverhandlungen mit dem Staat in Sachen Post versprochen wurde, denn das Land möchte die Post zumindest in dem Teil
übernehmen, was die Postzustellung betrifft. Hier geht die präzise Frage auch an die
Landesregierung, ob sich hier endlich eine Lösung abzeichnet. Was wir als Politik für
die Bevölkerung tun müssen, ist, dafür zu sorgen, dass der Postdienst garantiert wird,
denn die Postzustellung ist derzeit nicht in allen Landesteilen möglich. Ich erinnere
daran, dass der Stellenplan, der ursprünglich vom Proporzdekret vorgesehen war, bei
weitem nicht mehr so aussieht, wie es erforderlich wäre. Manchmal werden kurzfristig
Leute von außerhalb der Provinz geholt, die nicht zweisprachig sind, wobei die Kontrolle über das Personal außerhalb Südtirols, nämlich nach Mestre und Bologna verlegt
wurde. Es ist sicherlich nicht in Ordnung, dass von außerhalb Südtirols Proporzbestimmungen überwacht werden, denn diese können gar nicht überwacht werden. Wenn
man einen Ansprechpartner bei der Post sucht, dann findet man ihn nicht und man
wird einfach weiterverwiesen. Wir alle kennen die Probleme mit der Information via
Telefon usw., über die man nicht zu seinem Recht kommt.
Hier geht es aber um einen Grunddienst, den die Post einfach zu besorgen
hat und der, wie gesagt, einfach nicht funktioniert. Hier muss man schnell handeln und
danach trachten, dass jene Personen, die bereits einen Wettbewerb bestanden haben,
auch effektiv angestellt werden können und dass man zur Überbrückung und zum
Ausgleich auf diese dreimonatigen Zeitverträge zurückgreift, um notwendige Grunddienste gewährleisten zu können. Deshalb ersuche ich, diesen Antrag zu unterstützen,
mit dem die Landesregierung ersucht wird, aktiv zu werden.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Ich glaube nicht, dass wir
die Möglichkeit haben zu sagen, dass jene Personen, die bereits einen Wettbewerb bestanden haben, aufgenommen werden müssen, denn es gibt auch entsprechende kollektivrechtliche Fragen, das heißt für die Aufnahme müssen auch entsprechende Stel-
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len vorhanden sein. Wenn Wettbewerbe ausgeschrieben werden, dann ist es so, dass
viele Leute daran teilnehmen und einige davon diese auch gewinnen, aber wenn keine
Stellen vorhanden sind, dann kann ich niemanden zwingen, die betreffenden Personen
aufzunehmen. Wennschon müsste der erste Absatz des beschließenden Teils des Beschlussantrages mit den Worten "; soweit entsprechende Stellen vorhanden sind," ergänzt werden.
Was den zweiten Absatz des beschließenden Teils anbelangt, Folgendes. Ich
kann die Post nicht zwingen, dass sie dreimonatige Zeitverträge abschließt. Ich kann
sie zwar zwingen, für den Dienst Sorge zu tragen, aber ich kann nicht sagen, dass sie
umgehend Personen mit dreimonatigen Zeitverträgen anstellen muss. Dies muss der
Postverwaltung überlassen werden. Ich kann nur verlangen, dass der Dienst aufrechterhalten bleibt und verbessert wird. Dass jetzt Leute für drei Monate oder für ein ganzes Jahr aufgenommen werden müssen, kann ich der Postverwaltung nicht vorschreiben. Dem zweiten Absatz des beschließenden Teils kann ich in dieser Form nicht zustimmen. Wennschon müssten die Worte "darüber hinaus Sorge zu tragen, dass …"
hinzugefügt werden. Die Möglichkeit, Leute für kurze Zeit anzustellen, gibt es zwar,
aber ich kann der Postverwaltung nicht vorschreiben, welche Form der Anstellung sie
wählen soll.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Zum Fortgang der Arbeiten! Wenn man
eine Lösung findet, dann bin ich damit einverstanden. Herr Landeshauptmann! Sie
wissen ganz genau, dass es keinen Stellenplan mehr gibt. Deshalb sind keine Stellen
vorgesehen. Der Postdienst bricht vor Ort zusammen, deshalb braucht es die Leute.
Wenn man es jetzt so herumdreht, dann passiert gar nichts. Der Stellenplan wurde
außer Kraft gesetzt und das wissen Sie besser als ich! Ich frage Sie, nach welchen
Kriterien wird festgestellt, ob Stellen frei sind? Die Post will sparen und dies tut sie
beim Personal. Die Tatsache ist aber, dass unsere Leute draußen nicht mehr wissen,
was sie tun sollen, denn sie können nicht einfach die Post austragen. Wie soll ich den
Menschen erklären, dass keine Stelle frei war? Ich verstehe es einfach nicht.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Wenn der Abgeordnete
Leitner den beschließenden Teil mit den Worten "dafür Sorge zu tragen, bei der Post
zu intervenieren, damit das notwendige Personal aufgenommen wird, um den Dienst
funktionell zu gestalten" abändert, dann bin ich damit einverstanden, aber ohne zu sagen, dass diejenigen da und die anderen dort aufzunehmen sind. Ich glaube, dies ist
nicht unsere Aufgabe, weil wir einem privaten Betrieb, auch wenn er eine öffentliche
Aufgabe hat, nicht vorschreiben können, in welcher Form oder wie er das Personal
kollektivrechtlich anstellen sollte. Wenn es aber heißt, "das notwendige Personal aufzunehmen, um das Funktionieren der Post zu garantieren", dann bin ich damit einverstanden.
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PRESIDENTE: Se il consigliere Leitner vuole formulare un appropriato
emendamento, sospendiamo anche questo ordine del giorno.
Siccome anche il prossimo ordine del giorno è del consigliere Leitner, passerei all'ordine del giorno n. 43 che è del sottoscritto.
La parola al consigliere Pichler Rolle, prego.
PICHLER ROLLE (SVP): Wenn alle Abgeordneten einverstanden sind,
dann würde ich Sie ersuchen, ihren Antrag nur zu erläutern und nicht zu verlesen.
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
Dr. DIETER STEGER
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
PRÄSIDENT: Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 43, eingebracht vom
Abgeordneten Minniti, betreffend die Bekämpfung der Leukämien und anderer hämatologischer Erkrankungen.
Ordine del giorno n. 43, presentato dal consigliere Minniti, riguardante la
lotta alle leucemie e altre malattie ematologiche.
Mit dem im Gesetzesanzeiger der Republik Nr. 108 vom 11. Mai 1990
veröffentlichten Gesetz Nr. 107 vom 4. Mai 1990 wird die Vorgehensweise bei den Transfusionen von menschlichem Blut und dessen Bestandteilen sowie bei der Herstellung von Plasmaderivaten gesetzlich
geregelt. Diese Regelung war notwendig geworden, um jenem gesetzlichen Wirrwarr ein Ende zu setzen, der nach dem Auftreten von
Erkrankungen durch infiziertes Blut offenkundig geworden war. Solche
Infektionen waren leider des öfteren durch Transfusionen von nicht
ausreichend kontrolliertem Blut oder Plasma übertragen worden.
Laut Artikel 1 Absatz 3 des besagten Gesetzes ist im Rahmen der Bestimmungen im Bereich der Hämapherese die Entnahme von Stamm-,
Knochenmark- und peripheren Zellen zwecks Infusion für die allogene
oder autologe Transplantation mit unterschiedlichem oder identischem
Spender bzw. Empfänger erlaubt.
Diese Bestimmung bietet also die Möglichkeit weiterer innovativer und
alles andere als abwegiger Therapien, insbesondere im Kampf gegen
die Leukämien und gegen schwere Formen der Anämie. Bei diesen
Krankheiten ist das Knochenmark geschädigt, das dadurch seine Blut
bildende Funktion verliert. Neu ist in diesem Bereich der Einsatz von
Blut bildenden oder plazentaren Stammzellen. Diese auch im Knochenmark vorkommenden Zellen sind für die Bildung der korpuskulären Elemente des Blutes wie die roten und weißen Blutkörperchen
sowie die Blutplättchen zuständig und in der Lage, die Funktion des
beschädigten Knochenmarks zu übernehmen. Die plazentaren
Stammzellen können durch eine Transplantation ihre wertvolle Fähigkeit entfalten, da sie die Funktion des Knochenmarks wieder herstellen. Sie geben der medizinischen Forschung im Kampf gegen die
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Blutkrankheiten, von denen die Leukämie die bekannteste, aber leider
nicht die einzige ist, neue Hoffnung.
Man sollte eigentlich von Leukämien sprechen, anstatt von Leukämie.
Wir wissen, dass es verschiedene Leukämieformen gibt: eine Reihe
von bösartigen tumoralen Erkrankungen des hämatopoetischen Knochenmarks (d.h. jenes Gewebes, in dem die Blutzellen gebildet werden).
Ein Beispiel ist die akute lymphatische Leukämie (ALL) mit einer Inzidenz von 2 - 3 Fällen pro 100.000 Einwohner. An dieser Leukämieform erkranken vorwiegend Männer und Kinder vor allem im Alter zwischen 2 und 14 Jahren: die meisten davon sind nicht einmal 10 Jahre
alt. Das Risiko, an dieser Leukämieform zu erkranken, nimmt zwischen 14 und 65 Jahren ab und steigt dann wieder bei der älteren Bevölkerung. Die ALL ist eine sehr aggressive Krankheit. Wenn sie nicht
behandelt wird, führt sie innerhalb von zwei Monaten zum Tod. Dennoch kann unter den verschiedenen Leukämien bei dieser Form der
höchste Prozentanteil an Therapieerfolgen erzielt werden.
Leukämien entstehen durch die bösartige Veränderung einer Zelle
während des Reifungsprozesses, in dem sich Stammzellen in ausgereifte Leukozyten verwandeln. Die dabei entstehenden Zellen sind unregelmäßig, sie sind unfähig, ihre natürliche Abwehrfunktion gegen
die Infektionserreger auszuüben und sind außerdem durch eine unkontrollierte und übermäßige Proliferation gekennzeichnet. Dies führt
zu einer Veränderung der Blutzusammensetzung. Außerdem verhindern diese Zellen die normale Blutbildung im Knochenmark. Durch Migration in andere Organe und Gewebe rufen sie dann die typischen
Krankheitssymptome hervor.
Mit dieser kurzen und stark vereinfachenden medizinischen Einführung verfolgen wir keinesfalls die Absicht, irgendjemanden durch die
Darlegung von Fachwissen zu beeindrucken; wir glauben vielmehr,
dass durch diese recht eindrucksvollen Ausführungen auch der Laie
versteht, warum in der medizinischen Forschung weltweit nach Alternativen im Kampf gegen die Blutkrankheiten (besonders gegen die
Krankheiten mit verminderter Blutzellbildung durch das Knochenmark
- die Leukämie eben - sowie gegen die Knochenmarkaplasie und die
Thalassämie) gesucht wird und warum dabei das Augenmerk so sehr
auf die Forschung im Bereich des plazentaren Blutes gerichtet ist. Mit
diesem Blut können nämlich auf dem Gebiet der Transplantation bei
Kindern, die an einer dieser schweren Erkrankungen leiden, beachtliche Erfolge erzielt werden. Gleichzeitig werden Studien zur Zellexpansion vorangetrieben, die bei der Transplantation von Blutstammzellen aus dem Mutterkuchen bei Erwachsenen von größter Bedeutung ist.
Begonnen wurde mit diesen Studien erst Ende der 60er Jahre an der
Universität in Mexiko. Zunächst wurden der Reichtum sowie das Potenzial der embryonalen Adnexe (Plazenta, Nabelschnur, Nabelschnurblut, Flüssigkeiten und Amnion) analysiert und anhand von
Versuchen erprobt. Dabei ging man von einigen Tatsachen aus, die
man beobachtet hatte. Zum Beispiel schienen die Plazenta und das
Fruchtwasser eine schützende Rolle auf den Fötus zu haben, da etwaige Tumorzellen nicht von der Mutter auf ihn übertragen werden.
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Die klinische Praxis an einigen Forschungszentren hat gezeigt, dass
sich im Blut der Nabelschnur besonders viele Stammzellen befinden,
so viele, dass es erfolgreich in der Therapie und Behandlung der Patienten, die einer Knochenmarktransplantation unterzogen werden
müssen, eingesetzt werden kann. Die hämatopoetischen Stammzellen
aus der Plazenta besitzen nämlich die Fähigkeit, ein defektes
menschliches Blutbildungssystem wieder aufzubauen. Sie stellen eine
Alternative zu den Knochenmarkzellen dar, weil sie, wie schon mehrmals gesagt, rote und weiße Blutkörperchen sowie Blutplättchen bilden können.
Die Zielsetzungen der medizinischen Forschung können mit einer
zwar anscheinend banalen, aber doch tiefgehenden Überlegung zusammengefasst werden: Bis vor wenigen Jahren war die Knochenmarktransplantation die einzige Überlebenshoffnung, die allerdings so
sehr mit dem Problem der serologischen Verträglichkeit behaftet ist,
dass bis heute für 40 – 50 % der Leukämie- und Lymphompatienten,
die einer Knochenmarktransplantation unterzogen werden sollten,
kein geeigneter Spender in der Verwandtschaft oder im internationalen Register der freiwilligen Knochenmarkspender gefunden werden
kann. Heute betrachtet man einen solchen Eingriff oft als die letzte
Hoffnung. Die neue Transplantationstechnik mit Stammzellen aus der
Plazenta bietet also eine medizinische Alternative, sie hat aber auch
einige andere Vorteile im Vergleich zur Knochenmarktransplantation
aufzuweisen:
die sofortige Verfügbarkeit des Blutes,
ein vermindertes Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten,
kein Risiko für die Spender (das Knochenmarkspenden stellt hingegen einen invasiven Eingriff dar) und auch eine geringere Gefahr
schwerer Komplikationen wie die Reaktion der transplantierten Zellen
gegen den Empfängerorganismus.
Aus dieser Sicht erkennt man, wie wichtig und nützlich für die Transplantationen der Einsatz von Nabelschnurblut als Ersatz für das Knochenmark ist.
Laut wissenschaftlichen Publikationen, die als Grundlage für die inzwischen auch auf politischer Ebene häufigen Initiativen in diesem Zusammenhang dienen, können die Vorteile der Verfügbarkeit von
Stammzellen aus dem Nabelschnurblut wie folgt zusammengefasst
werden:
Die Entnahme des Blutes aus der Nabelschnur ist einfach und stellt
kein Risiko für die Mutter und das Neugeborene dar. Nach dem Einfrieren in den eigens dafür eingerichteten Blutbanken (wir werden
später auf dieses Thema zurückkommen) steht es den Patienten sofort zur Verfügung.
Infektionserreger wie beispielsweise der Zytomegalievirus (CMV) sind
bei Neugeborenen seltener als bei Erwachsenen.
Das Blut aus der Nabelschnur kann über viele Jahre eingefroren werden und steht dadurch für kompatible Patienten lange Zeit zur Verfügung.
Die Häufigkeit der Graft-versus-Host-Disease (GVHD) nach der
Transplantation von Nabelschnurblut ist geringer.
Das in der Nabelschnur und in der Plazenta enthaltene Blut ist letztendlich eine wahrhaftige Goldgrube, nicht nur weil es, wie gesagt,
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eine große Menge wertvoller Zellen enthält, sondern auch wegen seiner einfachen Handhabung. Deshalb ist man überhaupt erst auf die
Idee gekommen, die Nabelschnur, die normalerweise nach der Geburt
weggeworfen wird, für Menschen, die sie brauchen, zu spenden.
Dieser Eingriff ist in keinster Weise invasiv: Die Plazenta wird gleich
nach der Geburt auf natürliche Weise ausgestoßen, während die Nabelschnur zunächst abgeschnitten und anstatt weggeworfen kann das
Blut daraus durch Absaugen entnommen werden, eine Vorgehensweise, die sowohl für die Mutter als auch für das Neugeborene weder
mit Risiken noch mit Schmerzen verbunden ist, da die Nabelschnur
zuerst abgetrennt wird und anschließend sowieso auf "herkömmliche"
Weise entsorgt würde. Das Blut wird in einem sterilen Beutel abgefüllt
und dann an die Nabelschnurblutbank zur Analyse und Kryokonservierung bei minus 190° C in speziellen Behältern weitergeleitet.
Dies bringt uns jetzt zum zweiten Punkt dieses Berichts, der auch Gegenstand dieses Gesetzentwurfes ist: die Blutbanken.
Laut der Mailänder Vereinigung der Nabelschnurspenderinnen
ADISCO (Associazione Donatrici Italiane Sangue Cordone Ombelicale), die seit 1995 in Italien mit dem Ziel aktiv ist, die Öffentlichkeit für
das Spenden des Plazentablutes zu sensibilisieren und die Forschung
auf diesem Gebiet zu fördern, sind durch "die Möglichkeit der Nutzung
des Plazentablutes viele entsprechende Blutbanken eingerichtet worden. Die größte davon ist die New York Blood Bank. In Italien gibt es
im Transfusionszentrum des Ospedale Maggiore in Mailand seit 1993
die Milano Cord Blood Bank, die die größte italienische und eine der
weltweit wichtigsten Plazentablutbanken ist." Die Milano Cord Blood
Bank stellt Blutkonserven für Transplantationen zur Verfügung und
überdies werden dort auch zweckbestimmte Blutspenden vorgenommen, d.h. wenn sich die Mutter eines transplantationsbedürftigen Kindes zu einer Schwangerschaft entscheidet, um dem kranken Kind das
Plazentablut spenden zu können. Auf diese Art und Weise kann das
Neugeborene seinen älteren Bruder oder seine ältere Schwester
durch seine Geburt retten (soweit serologische Verträglichkeit besteht). 1995 haben sich die italienischen Banken unter dem Namen
GRACE (Gruppo Raccolta e Amplificazione Cellule Emopoietiche) zusammengeschlossen.
In Italien hat man seit Anfang der 70er Jahre begonnen, darüber
nachzudenken, diese Spenden zu fördern. Allerdings ist dies trotz der
äußerst niedrigen Kosten der Kryokonservierungstechnik nur einigen
wenigen zukunftsweisenden Initiativen freiwilliger und selbstverwalteter Vereinigungen wie der erwähnten "Milano Cord Blood Bank" zu
verdanken. Dies ist auf die anfänglichen Organisationsschwierigkeiten
der Einrichtungen und Datenbanken zurückzuführen, die genauso wie
im Falle der sehr viel komplexeren Knochenmarkspende eine Verbindung zwischen Spender und Empfänger herstellen müssen. Trotzdem
haben sich einige italienische Regionen selbständig auf diesem Gebiet organisiert.
Im Kampf gegen die tumoralen und nichttumoralen Blutkrankheiten
wurden dank der weltweit und auch in Italien vorangetriebenen Forschung Riesenfortschritte gemacht. Es muss natürlich noch sehr viel
getan werden. Jede Region und jede Provinz muss mit ihren Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäusern einen Beitrag leisten.
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Die "Knochenmarkbanken", die einst als sehr fortschrittlich galten, reichen heute nicht mehr aus und werden möglicherweise den derzeitigen Therapien nicht mehr gerecht.
Schon seit einiger Zeit versucht man durch Maßnahmen, die dem
heutigen Stand der Me-dizin entsprechen, das Interesse für das
Thema der Blutkrankheiten wie die hier besprochenen und für die Behandlungsmöglichkeiten dieser Erkrankungen zu wecken, zumal man
weiß, dass eine begrenzte Entnahme von Nabelschnurblut bedeutet,
dass die Nabelschnuren im Verbrennungsofen landen; es handelt sich
dabei um eine regelrechte Verschwendung eines "Rohstoffs", mit dem
eine furchtbare Krankheit bekämpft werden kann, eine Krankheit, die
bis vor wenigen Jahrzehnten viel zu oft nicht geheilt werden konnte.
Auch dank der in den verschiedenen Ländern der Welt angewandten
internationalen Protokolle besteht heute die Hoffnung auf Heilung.
Wie wir gesehen haben, spielen bei den neuen Forschungs- und Behandlungstechniken im Bereich der Leukämie und der anderen Blutkrankheiten die Nabelschnüre eine besonders wichtige "Rolle".
Die Tatsache, dass andernorts, in fortschrittlichen und avantgardistischen Krankenhäusern, die sich mit der Behandlung und Forschung
im Bereich der betreffenden Krankheiten beschäftigen, bereits eigene
Banken eingerichtet wurden, erweckt den Eindruck, Südtirol sei, geografisch und politisch gesehen, auf diesem Gebiet äußerst rückständig.
In der Provinz Bozen wurden zwischen 1995 und 2004 612 Leukämiefälle diagnostiziert (offizielle Angaben des zuständigen Assessorats in Beantwortung der Anfrage vom 12.1.09). Die Zahl der tatsächlich an Leukämie erkrankten Südtiroler ist jedoch höher: Unbekannt ist
die Anzahl jener Leukämieerkrankten, die aufgrund der besonderen
Merkmale einzelner Krankheitsbilder oder spezieller Behandlungsverfahren außerhalb der Provinz Bozen diagnostiziert wurden oder
einfach weil es anderswo international bekannte Abteilungen, ja sogar
spezialisierte italienweit bekannte Kinderkrankenhäuser gibt (man
denke dabei z. B. an Padua oder Genua), die das Vertrauen der Familien genießen. Andererseits wissen wir, dass in manchen Fällen die
hiesigen Krankenhäuser nicht in der Lage sind, bestimmte Leukämieformen oder andere Bluterkrankungen zu diagnostizieren.
Besonders stark davon betroffen sind ältere Menschen zwischen 65
und 74 Jahren (34,4 %), aber auch Kinder zwischen 0 und 14 Jahren
(7,6 %).
In Südtirol haben sich viele für ein größeres Interesse für dieses
Thema sowohl im Gesundheitswesen als auch in der Politik eingesetzt. Dies hat auch einige Früchte getragen: das Land sah sich gezwungen, die Therapie durch die Entnahme von Stammzellen zum
ersten Mal ausdrücklich in den Landesgesundheitsplan 2002 einzufügen.
Letztendlich glauben wir, dass auch Südtirol, wie das andere italienische Regionen bereits getan haben, ein konkreteres Zeichen in diese
Richtung setzen sollte. Der Gedanke über die Verwirklichung einer
Nabelschnurbank, deren Realisierungskosten mit Ausnahme der Umbauarbeiten nach Angaben des Landes (siehe Beantwortung der Anfrage 03/04) bei 1.791.500 € liegen, wurde vorübergehend beiseite
gelegt, wobei obgenannter Betrag grundsätzlich in unserem reichen
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Land sicher tragbar wäre, auch weil man manchmal den Eindruck hat,
dass bestimmte Ausgaben wirklich einer Verschwendung gleichkommen; aus diesem Grund beabsichtigt man mit dem vorliegenden Beschlussantrag, innerhalb dieses Jahres in allen Südtiroler Krankenhäusern die Nabelschnursammlung einzuführen, zumal die Entnahme
von Nabelschnurblut als Therapie im Kampf gegen Leukämie leider
immer noch in den Kinderschuhen steckt, während es sich um eine
sehr wichtige Maßnahme handelt.
Die gesammelten Daten sind erschreckend. 2008 wurde landesweit
nur bei 0,70 % der Geburten das Nabelschnurblut entnommen (bei 38
von insgesamt 2462 Geburten), wobei es im Krankenhaus Bozen, wo
die Entnahme vorgenommen wird, 2,16 % waren. Hinzu kommen die
Daten betreffend die nicht erfolgte Nabelschnurblutentnahme bei Geburten, die außerhalb der vorgesehenen Öffnungszeiten erfolgt sind
(1,87 %), weshalb der Stammzellentransport in die Einrichtung nach
Padua nicht möglich war. Bereits diese Zustände erscheinen unglaublich und es ist enttäuschend, dass nach so vielen Jahren der Diskussion die Nabelschnurentnahme immer noch nicht in allen Krankenhäusern des Landes möglich ist, und wenn, dann immer noch nur für
einen beschränkten Zeitraum. Diese Zahlen sind nicht zufriedenstellend, auch wenn man bedenkt, wie wenig Aussprachen es mit Gebärenden gegeben hat, um sie über die Entnahme des Nabelschnurblutes in Bozen zu informieren (2,42 %); diese Tatsache alleine weist
darauf hin, dass die zuständigen Landes- und Gesundheitsämter das
Problem mit besorgniserregender Distanz sehen.
Gerade deshalb gilt es, mit Überzeugung auf die Notwendigkeit der
Nabelblutspende hinzuweisen und sich nicht auf leider unnütze Sensibilisierungskampagnen zu beschränken, die angesichts der gezeitigten Ergebnisse gleichermaßen sinnlos sind wie die von der
ADISCO – Sektion Südtirol organisierten und bereits 2006 vom Gesundheitsassessorat angekündigten Fortbildungskurse für Hebammen
und Krankenpflegepersonal zur besseren Kommunikation zwischen
Müttern im Kreißsaal und zuständigem Personal mit dem Ziel eines
menschlicheren Umgangs während der Geburt.
Ziel dieses Beschlussantrages ist es, gerade die Ergreifung solcher
Initiativen zu fördern. Angesichts der nicht nur medizinischen, sondern
auch menschlichen und sozialen Tragweite dieses Themas hoffen wir,
dass im Zuge der Debatte keine vorurteilsbehaftete Abwehrhaltung
überwiegen wird. Wir verfolgen mit unserem Gesetzentwurf lediglich
das Ziel, die Verwendung des Blutes, der Stammzellen aus den
Nabelschnüren und letztendlich aller embryonaler Adnexe zu fördern,
damit – wie ein Werbeslogan der Vereinigungen, die auf diesem Gebiet aktiv sind, vermittelt – "das, was bereits ein Leben genährt hat,
ein weiteres Leben geben kann."
Dies vorausgeschickt,
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung,
dafür zu sorgen, dass innerhalb des Jahres 2010 mit der Entnahme
des Nabelschnurblutes an allen Südtiroler Krankenhäusern begonnen
wird.
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La legge 4 maggio 1990, n. 107, pubblicata sulla Gazzetta Ufficiale n.
108 dell'11 maggio 1990 disciplina le attività trasfusionali relative al
sangue umano e ai suoi componenti, oltre che alla produzione di plasmaderivati. La normativa tende a garantire un più idoneo assetto del
settore in particolar modo a seguito di quel disordine legislativo apparso evidente successivamente all'individuazione di patologie legate
al sangue infetto, patologie più volte tristemente trasmesse proprio a
seguito di trasfusioni di sangue o plasma non adeguatamente controllato.
Il comma 3 dell'articolo 1 della normativa citata prevede che sia consentito, rispettando le norme indicate per l'emaferesi, il prelievo di
cellule staminali, midollari e periferiche, a scopo di infusione per l'allotrapianto e l'autotrapianto nello stesso soggetto o in soggetto diverso.
In definitiva, tale disposizione prevede la possibilità di dare corso a terapie diverse, innovative e tutt'altro che peregrine nella lotta in particolar modo alle leucemie o gravi forme di anemia in cui il midollo osseo viene danneggiato e non è più in grado di produrre sangue. L'innovazione riguarda l'uso di cellule staminali emopoietiche o placentari,
presenti anche nel midollo osseo e addette a formare gli elementi corpuscolari del sangue quali i globuli rossi, i globuli bianchi e le piastrine, capaci di sostituire la funzione del midollo stesso danneggiato
e non più in grado di produrre il sangue; cellule staminali placentari in
grado di offrire tutta la propria preziosità e ricchezza attraverso un trapianto che può ripristinare la funzione del midollo dando nuova speranza di successo a quella scienza che combatte le malattie ematologiche di cui le leucemie sono l'espressione più conosciuta per quanto,
purtroppo, non l'unica.
Non è improprio parlare di leucemie piuttosto che di leucemia. È risaputo infatti che diverse sono le tipologie di leucemie che costituiscono
un gruppo di malattie maligne-neoplastiche (tumorali) del midollo osseo emopoietico (cioè del tessuto dal quale prendono origine tutte le
cellule del sangue).
Per esempio la leucemia linfoblastica acuta (LLA) che ha come incidenza 2-3 casi su 100.000 è una di queste e colpisce prevalentemente la popolazione maschile e i bambini con un picco tra i 2 e i 14
anni: la maggior parte dei malati ha un'età inferiore ai 10 anni. Il rischio di contrarre questo tipo di leucemia diminuisce tra i 14 e i 65
anni per risalire poi negli anziani. La LLA è una malattia molto aggressiva e, se non trattata, consente una sopravvivenza media inferiore ai
2 mesi. Tuttavia, tra le diverse forme di leucemia è quella che permette di ottenere le maggiori percentuali di successo.
Le leucemie derivano dalla trasformazione in senso maligno di una
delle cellule della linea maturativa che porta dalla cellula staminale a
un leucocita maturo. Le cellule che ne derivano sono anomale, cioè
incapaci di svolgere la loro naturale funzione di difesa contro gli agenti
infettivi e proliferano in maniera disordinata e anomala con conseguente alterazione della composizione del sangue; inoltre queste cellule impediscono la normale emopoiesi del midollo osseo e sono capaci di migrare in altri organi e tessuti provocando i sintomi della malattia.
Questa breve parentesi medica del tutto semplicistica e priva di presuntuose conoscenze in materia è però appositamente alquanto effi-
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cace poiché permette di comprendere anche al profano perché negli
studi medico scientifici mondiali si è quindi ritenuto di ricercare alternative alla lotta contro malattie ematologiche (in particolar modo
quelle in cui il midollo osseo non produce le cellule del sangue, ovvero
la leucemia, appunto, l'aplasia midollare e la talassemia), concentrando la propria attenzione nel potenziamento della ricerca proprio
sul sangue placentare, che sta dando ottimi risultati nel trapianto di
bambini affetti da gravi malattie di questo tipo stimolando nel contempo gli studi sull'espansione cellulare, rivelandosi determinante in
vista del trapianto di cellule staminali del sangue placentare in pazienti
adulti.
Questi studi hanno preso avvio solo alla fine degli anni Sessanta
quando presso l'università del Messico si è dato corso a osservazioni,
approfondimenti e sperimentazioni volti a comprendere innanzitutto la
ricchezza e le potenzialità degli annessi embrionali (placenta, cordone
ombelicale, sangue del cordone, liquidi e sacco amniotico), partendo
da alcune constatazioni quali, per esempio, il ruolo protettivo che placenta e liquido amniotico sembravano avere nei confronti di eventuali
cellule tumorali non trasmesse dalla madre al feto.
A questo riguardo è stato dimostrato dalla pratica clinica eseguiti in
vari Centri scientifici che il sangue del cordone ombelicale è ricco di
cellule staminali, tanto che può essere utilizzato con successo nella
terapia e cura dei pazienti che necessitano di un trapianto di midollo
osseo. Infatti le cellule staminali ematopoietiche di origine placentare
sono in grado di ricostituire il sistema emopoietico umano in alternativa alle cellule del midollo osseo in quanto capaci di generare globuli
rossi, globuli bianchi e piastrine appunto, come si è ripetutamente
detto.
Il programma scientifico e medico è riassunto proprio in questa apparentemente banale ma profonda considerazione: se fino a qualche
anno fa il trapianto del midollo era l'unica speranza di sopravvivenza,
spesso alle prese con problemi di compatibilità tanto che ancora oggi
circa il 40-50% dei pazienti affetti da leucemia e linfomi, per i quali è
necessario il trapianto di midollo osseo, non dispone di un donatore
compatibile nell'ambito familiare o nei registri internazionali nei donatori volontari di midollo osseo, oggi tale intervento è considerato molto
spesso come l'ultima possibilità. Le nuove tecniche del trapianto di
cellule staminali placentari quindi offrono un'alternativa medica ma
non solo; presentano anche alcuni vantaggi pratici rispetto al trapianto
di midollo osseo poiché:
il sangue è immediatamente disponibile
ci sono meno rischi di contrarre malattie infettive;
non ci sono pericoli per chi dona (donare il midollo osseo, invece, è
un'operazione invasiva) ed è minore il rischio di incorrere in una grave
complicanza del trapianto, in cui le cellule infuse aggrediscono i tessuti del ricevente riconosciuti come diverso.
In questo contesto quindi rientra l'importanza e l'utilità del sangue del
cordone ombelicale che può sostituire il midollo per il trapianto.
Come sostengono testi scientifici alla base ormai delle molte iniziative
anche di ordine politico intraprese in proposito, i vantaggi offerti dalla
disponibilità di cellule staminali da sangue del cordone ombelicale
sono così riassumibili:
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il sangue del cordone ombelicale è facilmente ottenibile senza alcun
rischio per la madre e il neonato e, una volta congelato in apposite
banche di cui parleremo di qui a qualche momento, è immediatamente
disponibile per i pazienti;
gli agenti infettivi, fra i quali ad esempio, il citomegalovirus (CMV)
sono meno frequenti nei neonati rispetto agli adulti;
il sangue del cordone ombelicale può essere conservato allo stato di
congelazione per molti anni, risulta quindi disponibile per essere utilizzato in pazienti compatibili;
la frequenza di Graft-versus-Host-Disease (GvHD) è minore dopo il
trapianto con sangue del cordone ombelicale.
In definitiva, il sangue contenuto nel cordone ombelicale e nella placenta è una vera e propria miniera non solo perché, come s'è detto,
ricchissimo di cellule preziose ma anche per la duttilità con la quale
può essere trattato. Di qui l'idea di utilizzare il cordone ombelicale che
normalmente dopo il parto viene buttato via, per donarlo a chi ne ha
bisogno.
L'operazione non è assolutamente invasiva se si pensa che subito
dopo il parto viene espulsa naturalmente la placenta mentre il cordone
ombelicale viene prima reciso e quindi anziché gettato, fatto oggetto
del prelievo che consiste nell'aspirare il sangue del cordone ombelicale – fatto che non procura alcun rischio e sofferenza né al neonato
né alla madre, in quanto il cordone stesso è ormai corpo a se stante
già destinato allo smaltimento "tradizionale" – per poi raccogliere il
sangue stesso in una sacca sterile che viene inviata alla banca del
cordone ombelicale per l'analisi e la crioconservazione in speciali
contenitori a 190° sotto zero.
Quest'ultimo aspetto ci permette di introdurci nel secondo elemento di
questa relazione che poi rappresenta anche l'oggetto di questo Disegno di legge: le banche del sangue.
Come sostiene la "ADISCO" di Milano (l'Associazione Donatrici Italiani
Sangue Cordone Ombelicale) che opera dal 1995 nel nostro Paese
con l'obbiettivo di diffondere la cultura della donazione del sangue
placentare e di sostenere la ricerca in questo campo "la possibilità di
utilizzare il sangue della placenta ha permesso che nascessero molte
banche di sangue placentare. La più grande è la New York Blood
Bank. In Italia presso il Centro Trasfusionale dell'Ospedale Maggiore
di Milano attiva dal 1993, ha sede la Milano Cord Blood Bank che
rappresenta la maggior banca italiana e una tra le più importanti del
mondo." Presso di esso, oltre al rilascio di unità di sangue per trapianto, si assiste anche alle donazioni dedicate, ovvero quando la
mamma di un bambino che ha bisogno di un trapianto decide di avere
una gravidanza per donare il sangue placentare al figlio malato. In
questo modo il piccolo, nascendo, può salvare il fratello maggiore (se
risulta compatibile). Nel 1995 le banche italiane si sono riunite in un
gruppo, chiamato GRACE (Gruppo Raccolta e Amplificazione Cellule
Emopoietiche).
Nel nostro Paese si è iniziato a parlare della possibilità di incrementare la donazione a decorrere dai primi anni Settanta seppur grazie a
limitate e pionieristiche iniziative spesso rette sulla volontarietà e
l'autorganizzazione come appunto la "Milano cord blood bank", nonostante i costi delle tecniche di crioconservazione siano molto conte-
- 154 -
nuti. Ciò è avvenuto per le iniziali difficoltà organizzative di strutture e
banche-dati in grado, così come avviene per esempio per la molto più
complessa donazione di midollo osseo, di mettere in relazione donatore e ricevente. Ciò nonostante, alcune Regioni si sono autonomamente organizzate in tale senso.
Nelle settore della battaglia alle malattie ematologiche neoplastiche e
non neoplastiche sono stati compiuti insomma enormi passi in avanti,
grazie alle ricerche in corso a livello mondiale come nel nostro Paese.
Certo, purtroppo, moltissimo è ancora da fare; in questo ogni Regione
e ogni Provincia, con le sue strutture sanitarie e ospedaliere, deve
fare la propria parte.
Insomma, non bastano più le sole "banche del midollo" all'avanguardia un tempo, ma che oggi rischiano di non rispondere più alle attuali
possibilità terapeutiche.
Sul tema delle malattie ematologiche quali quelle esposte nel corso di
questa relazione e sulle ipotesi di cura di tali patologie, da tempo si
tenta di stimolare l'attenzione sollecitando vari interventi in linea con le
offerte sanitarie odierne, consci del fatto che una limitata raccolta del
cordone ombelicale significa destinare i cordoni stessi agli inceneritori,
un vero e proprio spreco di "materia prima" capace di combattere una
tremenda malattia, troppo spesso incurabile fino a qualche decennio
fa ma capace oggi di dare speranza di salvezza grazie anche ai vari
protocolli internazionali che vengono utilizzati nei vari Paesi del
mondo.
Come si è visto infatti le nuove tecniche di studio e di cura sulle leucemie e sulle altre malattie ematologiche assegnano proprio ai cordoni ombelicali un "ruolo" di primissimo piano.
Il fatto che siano sorte altrove vere e proprie "banche" in strutture
ospedaliere già proiettate verso il futuro in maniera avanzata nella
cura e nello studio delle patologie trattate tende a mostrare l'Alto
Adige come area geo-politica preoccupantemente in ritardo in relazione alla tematica.
In provincia di Bolzano fra il 1995 e il 2004 (dati ufficiali prodotti dall'assessorato competente in risposta all'interrogazione del 12.1.09)
sono stati 612 i casi di leucemia accertati. Il dato – proprio perché accertato – è in difetto, piuttosto che in eccesso, in quanto un numero
imprecisato di casi può essere stato certificato in strutture extra-provinciali piuttosto che in quelle locali; magari per la specificità del singolo caso e per gli interventi consequenziali, oppure perché altrove
esistono reparti se non intere strutture ospedaliere di fama nazionale
(si pensi a Padova o a Genova, per esempio) rivolte esclusivamente
al bambino alle quale le famiglie si rivolgono per affidabilità. Ma sappiamo anche che in talune circostanze le strutture ospedaliere locali si
dimostrano incapaci di individuare patologie leucemiche o ematologiche.
Particolarmente colpiti sono gli anziani fra i 65 e i 74 anni (34,4%), ma
appare anche molto colpita la fascia di soggetti da 0 a 14 anni (7,6%).
In Alto Adige la battaglia sostenuta da molti soggetti sia in ambito sanitario come politico e volta a sensibilizzare una attenzione maggiore
in merito, ha prodotto alcuni frutti quale quello di obbligare la Provincia
a fare per la prima volta esplicito riferimento proprio alla terapia prodotta dal prelievo delle cellule staminali nel piano sanitario del 2002.
- 155 -
In definitiva, nel settore riteniamo esista la necessità che anche la nostra Provincia dia un segnale ancor più concreto in proposito, similarmente a come hanno operato alcune Regioni italiane. Tramontata
provvisoriamente l'ipotesi di realizzare una vera e propria banca del
cordone ombelicale, i cui costi richiesti ammonterebbero, a detta della
stessa Provincia (cfr. risposta interrogazione 03/04) a 1.791.500 euro
escluse le spese di ristrutturazione edilizia, ovvero a una somma, in
definitiva, certamente sostenibile dalla nostra opulenta realtà geografica dove, per invero, a volte si ha la sensazione che alcune somme
spese possano rappresentare uno sperpero, con la presente mozione
si propone di procedere, entro l'anno in corso, alla raccolta del cordone ombelicale presso tutti gli ospedali altoatesini in quanto l'attività
di raccolta del sangue ombelicale nella lotta alle leucemie nella nostra
provincia appare purtroppo, ancora alla preistoria, considerando la
valenza e l'importanza di questo atto; un fatto decisamente deludente.
I dati raccolti infatti sono terrificanti. Nel 2008 solo lo 0,70% dei parti in
tutta la provincia di Bolzano ha fatto registrare l'effettuazione della
raccolta del sangue (38 casi su 2462 nascite), percentuale che sale al
2,16% se si considerano unicamente i parti presso l'ospedale di Bolzano dove, di fatto, avviene la raccolta. Un dato questo peraltro, che
stride con le mancate raccolte (1,87%) del sangue ombelicale perché
le nascite sono avvenute fuori dall'orario previsto, rendendosi impossibile un trasporto nella struttura padovana delle cellule staminali non
essendoci l'apposito servizio di trasferimento. Già queste circostanze
appaiono incredibili, ed è sconcertante che dopo tanti anni in cui il dibattito su tale tipo di donazione è stato aperto non si proceda ancora
al prelievo del cordone ombelicale in tutti gli ospedali della provincia e,
quando ciò avviene, accade peraltro in tempo limitato. Non si può
certamente essere soddisfatti di questi dati anche in relazione al
basso numero di colloqui effettuati con le partorienti al fine di procedere con il prelievo del sangue ombelicale a Bolzano (2,42%), realtà
che tende a denotare un distacco preoccupante dal problema da parte
degli uffici competenti, sia provinciali che sanitari.
Proprio per questo si deve insistere con convinzione sull'importanza
della donazione del sangue ombelicale e non limitarsi unicamente a
campagne di sensibilizzazione che sembrano purtroppo inutili, così
come inutili appaiono anche, se questi sono i risultati ottenuti, i corsi di
formazione delle ostetriche e infermiere a cura della ADISCO – sezione Alto Adige o.n.l.u.s., al fine di perfezionare ulteriormente la comunicazione fra operatori e mamme in sala parto, con l'obiettivo di
una maggiore umanizzazione del percorso nascita, annunciati ancora
nel 2006 dall'assessorato alla Sanità.
Questa mozione insomma tende a promuovere proprio una iniziativa
di questo genere. Considerando lo spessore umano e sociale e non
solo sanitario che la materia ricopre, auspichiamo che in proposito
non prevalgano – in fase di discussione – chiusure preconcette su un
progetto che ha come unico scopo favorire l'utilizzo del sangue presente nel cordone ombelicale, delle sue cellule staminali in definitiva
di tutti gli annessi embrionali affinché come sostiene uno slogan utilizzato dalle Associazioni impegnate in questa direzione "ciò che ha nutrito una vita possa ancora dare la vita".
Ciò premesso,
- 156 -
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale
ad attivare, entro l'anno 2010, la raccolta del sangue del cordone ombelicale presso tutti gli ospedali altoatesini.
Ich verlese den Änderungsantrag, welcher vom Abgeordneten Minniti eingebracht worden ist: Die Einleitung wird durch folgenden Text ersetzt:
"Der Gedanke über die Verwirklichung einer Nabelschnurbank, deren
Realisierungskosten mit Ausnahme der Umbauarbeiten nach Angaben des Landes
(siehe Beantwortung der Anfrage 03/04) bei 1.791.500 € liegen, wurde vorübergehend
beiseite gelegt, wobei obgenannter Betrag grundsätzlich in unserem reichen Land sicher tragbar wäre, auch weil man manchmal den Eindruck hat, dass bestimmte Ausgaben wirklich einer Verschwendung gleichkommen; aus diesem Grund beabsichtigt
man mit dem vorliegenden Beschlussantrag, innerhalb dieses Jahres in allen Südtiroler
Krankenhäusern die Nabelschnursammlung einzuführen, zumal die Entnahme von Nabelschnurblut als Therapie im Kampf gegen Leukämie leider immer noch in den Kinderschuhen steckt, während es sich um eine sehr wichtige Maßnahme handelt.
Die gesammelten Daten sind erschreckend. 2008 wurde landesweit nur bei
0,70 % der Geburten das Nabelschnurblut entnommen (bei 38 von insgesamt 2462
Geburten), wobei es im Krankenhaus Bozen, wo die Entnahme vorgenommen wird,
2,16 % waren. Hinzu kommen die Daten betreffend die nicht erfolgte Nabelschnurblutentnahme bei Geburten, die außerhalb der vorgesehenen Öffnungszeiten erfolgt
sind (1,87 %), weshalb der Stammzellentransport in die Einrichtung nach Padua nicht
möglich war. Bereits diese Zustände erscheinen unglaublich und es ist enttäuschend,
dass nach so vielen Jahren der Diskussion die Nabelschnurentnahme immer noch nicht
in allen Krankenhäusern des Landes möglich ist, und wenn, dann immer noch nur für
einen beschränkten Zeitraum. Diese Zahlen sind nicht zufriedenstellend, auch wenn
man bedenkt, wie wenig Aussprachen es mit Gebärenden gegeben hat, um sie über die
Entnahme des Nabelschnurblutes in Bozen zu informieren (2,42 %); diese Tatsache alleine weist darauf hin, dass die zuständigen Landes- und Gesundheitsämter das
Problem mit besorgniserregender Distanz sehen.
Gerade deshalb gilt es, mit Überzeugung auf die Notwendigkeit der
Nabelblutspende hinzuweisen und sich nicht auf leider unnütze Sensibilisierungskampagnen zu beschränken, die angesichts der gezeitigten Ergebnisse gleichermaßen
sinnlos sind wie die von der ADISCO – Sektion Südtirol organisierten und bereits
2006 vom Gesundheitsassessorat angekündigten Fortbildungskurse für Hebammen und
Krankenpflegepersonal zur besseren Kommunikation zwischen Müttern im Kreißsaal
und zuständigem Personal mit dem Ziel eines menschlicheren Umgangs während der
Geburt.
Ziel dieses Beschlussantrages ist es, gerade die Ergreifung solcher Initiativen
zu fördern. Angesichts der nicht nur medizinischen, sondern auch menschlichen und
- 157 -
sozialen Tragweite dieses Themas hoffen wir, dass keine vorurteilsbehaftete Abwehrhaltung überwiegen wird. Wir verfolgen mit unserem Gesetzentwurf lediglich das Ziel,
die Verwendung des Blutes, der Stammzellen aus den Nabelschnüren und letztendlich
aller embryonaler Adnexe zu fördern, damit – wie ein Werbeslogan der Vereinigungen, die auf diesem Gebiet aktiv sind, vermittelt – 'das, was bereits ein Leben genährt
hat, ein weiteres Leben geben kann'."
Il testo introduttivo viene sostituito con il seguente testo:
"Tramontata provvisoriamente l'ipotesi di realizzare una vera e propria banca
del cordone ombelicale, i cui costi richiesti ammonterebbero, a detta della stessa Provincia (cfr. risposta interrogazione 03/04) a 1.791.500 euro escluse le spese di ristrutturazione edilizia, ovvero a una somma, in definitiva, certamente sostenibile dalla nostra
opulenta realtà geografica dove, per invero, a volte si ha la sensazione che alcune
somme spese possano rappresentare uno sperpero, con il presente ordine del giorno si
propone di procedere, entro l'anno in corso, alla raccolta del cordone ombelicale presso
tutti gli ospedali altoatesini in quanto l'attività di raccolta del sangue ombelicale nella
lotta alle leucemie nella nostra provincia appare purtroppo, ancora alla preistoria, considerando la valenza e l'importanza di questo atto; un fatto decisamente deludente.
I dati raccolti infatti sono terrificanti. Nel 2008 solo lo 0,70% dei parti in
tutta la provincia di Bolzano ha fatto registrare l'effettuazione della raccolta del sangue
(38 casi su 2462 nascite), percentuale che sale al 2,16% se si considerano unicamente i
parti presso l'ospedale di Bolzano dove, di fatto, avviene la raccolta. Un dato questo
peraltro, che stride con le mancate raccolte (1,87%) del sangue ombelicale perché le
nascite sono avvenute fuori dall'orario previsto, rendendosi impossibile un trasporto
nella struttura padovana delle cellule staminali non essendoci l'apposito servizio di trasferimento. Già queste circostanze appaiono incredibili, ed è sconcertante che dopo
tanti anni in cui il dibattito su tale tipo di donazione è stato aperto non si proceda ancora al prelievo del cordone ombelicale in tutti gli ospedali della provincia e, quando
ciò avviene, accade peraltro in tempo limitato. Non si può certamente essere soddisfatti di questi dati anche in relazione al basso numero di colloqui effettuati con le partorienti al fine di procedere con il prelievo del sangue ombelicale a Bolzano (2,42%), realtà che tende a denotare un distacco preoccupante dal problema da parte degli uffici
competenti, sia provinciali che sanitari.
Proprio per questo si deve insistere con convinzione sull'importanza della
donazione del sangue ombelicale e non limitarsi unicamente a campagne di sensibilizzazione che sembrano purtroppo inutili, così come inutili appaiono anche, se questi sono i risultati ottenuti, i corsi di formazione delle ostetriche e infermiere a cura della
ADISCO – sezione Alto Adige o.n.l.u.s., al fine di perfezionare ulteriormente la comunicazione fra operatori e mamme in sala parto, con l'obiettivo di una maggiore
umanizzazione del percorso nascita, annunciati ancora nel 2006 dall'assessorato alla
Sanità.
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Questo ordine del giorno insomma tende a promuovere proprio una iniziativa
di questo genere. Considerando lo spessore umano e sociale e non solo sanitario che la
materia ricopre, auspichiamo che in proposito non prevalgano chiusure preconcette su
un progetto che ha come unico scopo favorire l'utilizzo del sangue presente nel cordone ombelicale, delle sue cellule staminali in definitiva di tutti gli annessi embrionali
affinché come sostiene uno slogan utilizzato dalle Associazioni impegnate in questa
direzione 'ciò che ha nutrito una vita possa ancora dare la vita'."
Abgeordneter Minniti, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
MINNITI (Il Popolo della Libertà): Chi è stato in aula come me in queste
legislature, sa che questo è un tema che sto portando avanti dal giugno del 2000, e
sono presto 10 anni, perché quando in qualche maniera si è coinvolti in alcune vicende
ci si affeziona a trovare delle soluzioni per quelle vicende e quindi si crede fortemente
ancor più magari di altre situazioni a quelle soluzioni. Quindi non si molla nel voler
continuare a sollecitare quelle soluzioni.
Ricordo che questa iniziativa che è stata trasformata nel corso degli anni
comprendendo la difficoltà ad istituire quello che nel 2000 ritenevo fosse una necessità
locale, ovvero la banca del cordone ombelicale in Alto Adige, oggi vede una nuova
priorità, quella che comunque ci sia la possibilità nelle strutture ospedaliere dell'Alto
Adige che almeno entro il 2010 si raccolga il cordone ombelicale. Le cellule staminali,
questo sangue, sono ricchissime, sono pulite e sono in grado di salvare persone affette
da leucemie, da tumori e soprattutto bambini. Quindi sarebbe nostro dovere umano,
prima ancora che politico, ecco perché l'eventuale approvazione di questo ordine del
giorno non lo vedo come un risultato politico, riuscire ad impegnarsi affinché nel corso
di questi 12 mesi che ci separano dalla fine del 2010 ci si riesca veramente ad organizzarci in questa nostra provincia in modo che negli ospedali dell'Alto Adige possa venire raccolto il cordone ombelicale per poi essere mandato nelle sedi appropriate, nello
specifico di Bolzano, a Padova. Lo 0,70%, ovvero 38 casi su 2.462 nascite, di prelievo
del cordone ombelicale che si sono registrate nel 2008 mi sembra un dato alquanto triste. Credo che in una provincia che nella sanità ha fatto degli sforzi enormi, in una
provincia come la nostra dove ci sono delle sensibilità anche umane, un discorso di
questo genere debba essere da concretizzare e da portare veramente a termine.
Sarei estremamente contento se questo ordine del giorno venisse approvato,
perché se riuscissimo a creare le basi e i presupposti affinché nel 2010 ogni ospedale
altoatesino o comunque ogni comprensorio altoatesino riuscisse a creare il servizio
della donazione del cordone ombelicale, vorrebbe veramente dire che la speranza continua a non morire, anzi tutt'altro, ridà una possibilità di vita alle tante persone, tanti
ragazzi, tanti bambini che annualmente anche nella nostra provincia vengono colpite
da forme di leucemia e da tumori del sangue.
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THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Kollege Minniti hat sich seit vielen, vielen Jahren mit dieser Thematik intensiv
auseinandergesetzt. Ich glaube, dass wir diesbezüglich auch einen gemeinsamen Nenner gefunden haben. Ich bin mit den Prämissen einverstanden und möchte den Kollegen Minniti ersuchen, dass er den beschließenden Teil folgendermaßen abändert:
"Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, dafür
zu sorgen, dass innerhalb des Jahres 2010 mit der Entnahme des Nabelschnurblutes in
allen Südtiroler Gesundheitsbezirken begonnen wird".
PRÄSIDENT: Nachdem der Abgeordnete Minniti damit einverstanden ist,
werden im beschließenden Teil die Worte "an allen Südtiroler Krankenhäusern" durch
die Worte "in allen Südtiroler Gesundheitsbezirken" ersetzt.
Wir stimmen über den Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 43 ab: einstimmig genehmigt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 41, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair und Stocker Sigmar, betreffend die Verankerung
der Schutzmachtfunktion Österreichs zu Südtirol in der österreichischen Bundesverfassung.
Ordine del giorno n. 41, presentato dai consiglieri Leitner, Tinkhauser,
Egger, Mair e Stocker Sigmar, riguardante l'ancoraggio nella Costituzione austriaca
della funzione dell'Austria come potenza tutrice dell'Alto Adige.
Das zwanzigste Jahrhundert hat in ganz Europa viel Unheil über seine
Völker gebracht. Unter der teilweise willkürlichen Teilung leiden Völker
und Volksgruppen bis heute. Auch Südtirol war in besonderer Weise
von dieser Entwicklung betroffen, wurde es doch von Österreich abgetrennt.
Es war und ist der erklärte Wille Österreichs, die Schutzfunktion für
Südtirol auch nach der Streitbeilegungserklärung von 1992 auszuüben. Dazu herrscht bei nahezu allen Parlamentsklubs und bei der
überwältigenden Mehrheit der Nationalratsabgeordneten Einigkeit.
Auch wenn im Zuge der europäischen Einigung Grenzen leichter zu
überwinden sind und wenn eine Zusammenarbeit von Minderheiten
mit den "Vaterländern" möglich ist, spüren erstere das Verlangen nach
konkreter Absicherung und nach Schutzmechanismen. Auch für Minderheiten gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Der Südtiroler Landtag spricht der Bundsrepublik Österreich den Dank
für die bisher gewährte Unterstützung in den Bestrebungen nach
Absicherung und Festigung der Autonomie und nach mehr Eigenständigkeit aus.
Der Südtiroler Landtag begrüßt zudem die Initiativen im österreichischen Parlament, die auf eine Verankerung der Schutzfunktion gegenüber Südtirol in der Bundesverfassung abzielen.
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Der Südtiroler Landtag ersucht den österreichischen Nationalrat, die
Schutzfunktion der Republik Österreich in der Bundesverfassung zu
verankern.
Dieser Beschluss wird den drei Nationalratspräsidenten, dem Bundespräsidenten und den Mitgliedern des Unterausschusses des
Außenpolitischen Ausschusses der Republik Österreich zur Kenntnis
gebracht.
----------In tutta l'Europa il XX secolo ha portato grandi sciagure ai suoi popoli.
La divisione, in parte arbitraria, è ancor oggi fonte di sofferenza per
popoli ed etnie. Anche l'Alto Adige è stato in particolar modo vittima di
questo sviluppo, in quanto è stato separato dall'Austria.
Era e resta dichiarata volontà dell'Austria di continuare a svolgere la
funzione di potenza tutrice dell'Alto Adige anche dopo la quietanza liberatoria del 1992. Su questo concordano quasi tutti i gruppi parlamentari e la stragrande maggioranza dei deputati del Parlamento austriaco. Anche se nell'ambito dell'unificazione europea le frontiere
sono più facilmente valicabili e anche se le minoranze possono collaborare con le loro "patrie", le minoranze sentono il bisogno di una garanzia concreta e di meccanismi di tutela. Anche per loro vale il detto:
fidarsi è bene, non fidarsi è meglio!
Il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano esprime la sua gratitudine alla Repubblica Austriaca per aver finora sostenuto gli sforzi
tesi a garantire e rafforzare l'autonomia e a raggiungere una maggiore
autosufficienza.
Il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano saluta inoltre con favore le iniziative avviate nel Parlamento austriaco allo scopo di ancorare nella Costituzione austriaca la funzione di potenza tutrice dell'Alto
Adige.
Il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano chiede al Parlamento
austriaco di ancorare nella Costituzione austriaca la funzione della
Repubblica Austriaca di potenza tutrice.
I tre presidenti del Parlamento austriaco, il presidente federale e i
componenti della sottocommissione della commissione affari esteri
della Repubblica Austriaca verranno informati di questa deliberazione.
Abgeordneter Leitner, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Diesen Antrag haben wir aus aktuellem
Anlass anlässlich der Behandlung des Haushaltes eingebracht. Ich denke, dass wir hier
für Klarheit nach außen sorgen müssen, und zwar in dem Sinn, dass der Südtiroler
Landtag eine Willensäußerung bekundet, wobei dies keine Parteienangelegenheit ist.
Selbstverständlich können sich auch Parteien äußern, es ist aber ein Unterschied, wenn
der Landtag, das höchste institutionelle Gremium des Landes, diesen Wunsch dem
österreichischen Parlament gegenüber ausdrückt, denn die Zuständigkeit, die Österreich hat, ist jene, die Schutzmachtfunktion zu verankern. Wir ersuchen, so wie es bei
der doppelten Staatsbürgerschaft der Fall sein wird, dass man hier das Tätigwerden
Österreichs beantragt bzw. wünscht.
- 161 -
In diesem Zusammenhang möchte ich auf einige Dinge verweisen, die hier
geschehen sind. Die Diskussion, ob die Autonomie Südtirols eine inneritalienische
Angelegenheit sei oder nicht, hatten wir seit der Streitbeilegungserklärung im Jahre
1992 immer wieder zur Genüge. Ich erinnere daran, dass der ehemalige Nationalratspräsident Andreas Khol anlässlich des EU-Beitritts Österreichs einen sehr bemerkenswerten Ausspruch, der in der Folge eigentlich in Vergessenheit geraten ist, gemacht
und Folgendes gesagt hat: "Jetzt sind wir auch Schutzmacht für 130.000 Italiener".
Dies ist vor allem an die Italiener in diesem Saal gerichtet, das heißt, Österreich
schützt auch Euch! Die Autonomie ist mittlerweile ein Erfolgsmodell, wie es immer
heißt, und zwar nicht nur für eine Sprachgruppe, sondern für alle drei Sprachgruppen.
Ich denke nicht, dass man einen Schutz ausschlagen kann. Wenn mich jemand beschützen will, dann werde ich nicht sagen, dass er dies nicht machen solle, sondern
werde mich dafür bedanken, denn dies ist sehr großzügig von Österreichs Seite. Frattini sagt aber etwas anderes, nämlich dass die Autonomie allein Zuständigkeit Italiens
sei usw. Dies ist es natürlich nicht! Die Schutzmachtrolle gibt es auch seitens anderer
Staaten, denn dieses Thema wurde unlängst auch wieder in den Medien aufgerollt, beispielsweise im Zusammenhang mit dem, was nicht nur Ungarn seinen Landsleuten, die
außerhalb der Staatsgrenzen leben, gewährt, sondern auch andere Staaten.
Ich denke, man verlangt hier wirklich nichts, was man nicht auch objektiv
vertreten könnte. Ich sage immer, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Dies ist kein
Misstrauen an die Italiener im Lande, aber ein bestimmtes Misstrauen gegenüber dem
Staat muss man aus der historischen Entwicklung heraus, denke ich, verstehen und
auch akzeptieren. Wir sind jetzt alle Teil der Europäischen Union und die Grenzen
sind, wie man so schön sagt, nicht weg. Wie sich die ganze Geschichte entwickelt,
wissen wir ja nicht. Es sind viele Schritte gemacht worden und dies ist auch durchaus
anerkennenswert. Wir akzeptieren alle Schritte, die gesetzt werden, damit Österreich
und Italien in Zukunft gute Nachbarschaft hegen können, keine Frage.
Das Problem Südtirol soll längerfristig nicht ein Problem, sondern mit seinem Charakter, den es hat und auch entwickelt hat, Teil der Europäischen Gemeinschaft sein. Niemand will das Rad der Zeit zurückdrehen, wie uns oft gesagt wird. Ich
bin beim Ausspruch "ewig Gestrige" ein bisschen allergisch geworden, denn die ewig
Gestrigen sind jene, die alles beibehalten möchten, und nicht jene, die neue Visionen
haben und sich vorstellen können, dass die ganze Geschichte sich weiterentwickelt. Es
widerspricht eigentlich dem sogenannten Progressiven von "ewig gestrig" zu reden,
wenn es um ein Zukunftsprojekt geht, denn um nichts anderes geht es. Die Verankerung der Schutzmachtfunktion in der österreichischen Verfassung ist sicherlich ein Garant für den Schutz der Südtiroler, denn damit fühlen wir uns besser aufgehoben.
Noch einmal. Wenn dieser Schutz, so wie es zumindest Andreas Khol einmal gesagt hat, auch für die Italiener in Südtirol gelten soll, dann soll es mir recht sein,
aber die Italiener sind in Südtirol keine Minderheit – dies wird oft umgedreht -, son-
- 162 -
dern gehören zum Staatsvolk. Und der Versuch, hier immer wieder von verschiedener
Seite die Prämissen zu ändern, kann man so nicht durchgehen lassen.
Der Antrag ist, denke ich, sehr klar formuliert. Ich bedanke mich auch bei all
jenen, die in der Vergangenheit sich dafür ausgesprochen haben. Letzthin war es die
Südtiroler Volkspartei; dies geht in Ordnung, aber eines ist, wenn es eine Partei sagt,
und etwas anderes ist es, wenn es der Landtag als höchste Institution im Lande sagt.
VEZZALI (Il Popolo della Libertà): Ringrazio anche il collega Leitner che
ha esposto in maniera misurata e moderata un tema che spesso può apparire spinoso in
questa provincia. Con questo ordine del giorno sono d'accordo con la prima riga e
mezza, il fatto che nel ventesimo secolo ci siano state delle sciagure in Europa. È una
constatazione con cui non posso non essere d'accordo. Questo sentire sempre parlare di
inserire nella Costituzione austriaca una forma di tutela verso l'Alto Adige la trovo
anacronistica. Se Lei stesso dice che ha delle avversioni verso i nostalgici, verso quelli
che non vogliono cambiare le cose, dovremmo forse chiarirci sul punto. Ma quello
che voglio dire che anche il riferimento che ieri è stato fatto in quest'aula alle parole
del ministro Frattini, il ministro degli Esteri di un Paese che si vede fatta una richiesta
di questo genere ad un Paese, per quanto amico, facente parte della comunità europea,
dei popoli europei dico io, si veda chiedere l'inserimento di una clausola che sembrerebbe ipotecare su una fetta del territorio dello Stato la propria sovranità, per quanto
per larga parte trasferita sul territorio stesso provinciale, perché intendiamoci, la sovranità di questa provincia è ben poco distante dall'essere una sovranità totale ormai forse mancano ancora le forze di polizia, forse le norme giudiziarie, le norme tributarie
che immagino da qui a breve andranno comunque ad essere concesse - la trovo anacronistica per questo. Sembrerebbe quasi che l'Italia sia un paese ancora oppressore,
che l'Italia sia considerata un Paese da sottoporre a vaglio da parte di un altro Paese
quando nella Costituzione italiana all'art. 6 viene espressamente detto che l'Italia tutela
le minoranze linguistiche, e l'articolo 6 della Costituzione non è modificabile. Quindi
fino a quando esiste il diritto in questo Paese, fino a quando esisterà la forza delle sentenze della Corte costituzionale, non potrà mai esistere che la minoranza linguistica tedesca di questa terra possa essere pregiudicata da qualsiasi diritto ad essa riconosciuto.
Si sente spesso parlare di ancoraggio internazionale alla nostra autonomia. In
parte è vero, in parte no. In parte è vero, perché con l'Accordo di Parigi alla minoranza
linguistica tedesca sono stati riconosciuti i giusti diritti che dovevano esserle riconosciuti, sostanzialmente la parità della lingua, l'insegnamento nella propria madrelingua,
a parte la pessima vicenda dei cognomi e nomi che sono stati cambiati, quindi il riconoscimento di questo che è un giusto diritto dell'uomo, fondamentalmente ci si richiama alla Convenzione dei diritti dell'uomo a questo, il fatto di avere il diritto della
nomenclatura topografica bilingue. Non credo che l'Italia, negli ultimi 30, 40 anni abbia mai minato l'autonomia o i diritti della minoranza linguistica tedesca dell'Alto
Adige. Quindi il fatto di richiamare ancora la tutela della potenza tutrice, quando si
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parla di tutela si parla di qualcuno che è minacciato di un qualche cosa, minacciato di
avere delle prerogative, dei diritti inferiori a quelli che gli spettano, ... se l'Austria
avesse l'azzardo di inserire veramente questa clausola nella propria Costituzione, anche
se solo nel preambolo, francamente lo sentirei quasi come una dichiarazione di guerra
dormiente, pronta ad essere attivata nel caso di chissà quale lesione di quale diritto.
Sono d'accordo con la prima riga e mezza dell'ordine del giorno, con il resto
no, non per questioni ideologiche, ma per la questione che ormai non esiste più un
problema di tutela della minoranza linguistica dall'Italia. Questo è fondamentalmente il
concetto. Per questo il ministro Frattini diceva che è una cosa interna, perché noi abbiamo l'onere e l'onore di tutelare la minoranza linguistica, ce lo dice la Costituzione
italiana. Quell'articolo della Costituzione non può essere cambiato. Si parla di cambiare la seconda parte della Costituzione. La parte dei diritti fondamentali dell'uomo
però non si può cambiare! Quindi non vedo la necessità, questa sì verrebbe letta come
un'ulteriore provocazione da parte di molti qui in zona e anche a Roma.
Non condivido il timore che forse in questi giorni è esploso, questo panico
dovuto al ripescaggio dell'archivio Tolomei, su cui non sono potuto intervenire prima,
perché la parola spetta ad un solo consigliere per ogni gruppo, ma anche questo non
cambia assolutamente nulla in questa provincia. Il consigliere Leitner diceva prima che
lo Statuto viene ferito dall'archivio Tolomei, ma non è vero. La normativa che riguarda
i taglia leggi italiani dà conferma esplicita che lo statuto è di grado superiore alla normativa regionale, quindi la competenza regionale sulla toponomastica rimane comunque salva. Viene ribadito con un espresso comma inserito nella stessa legge che aveva
tagliato Tolomei, che fino a quando la Regione non farà una propria legge, rimangono
in vigore quelli salvati, ma quando la Regione farà la sua legge, i decreti italiani, che
siano del 1923, del 1970, del 1861 o del 1870, verranno comunque, di fatto, abrogati.
Non c'è questo allarme che mi pare stia serpeggiando in questi giorni in tutta la popolazione. Sono un po' meravigliato di questo. Grazie, presidente, ho abusato del tempo,
ma non parlo quasi mai, quindi sono un po' a credito.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich denke,
dass von Alarmstimmung keine Rede sein kann, denn die sehr gemäßigten und
beschwichtigenden Töne des Kollegen Vezzali sind durchaus dazu angetan, diese
Alarmstimmung zu dementieren. Dies, glaube ich, ist wirklich kein Thema.
Die Verankerung der Schutzmachtfunktion Österreichs gegenüber Südtirol
in der österreichischen Bundesverfassung ist ein löbliches Ansinnen, keine Frage, und
sehr ehrenwert, aber die Schutzfunktion Österreichs gegenüber Südtirol ist vor allem
durch die Internationalisierung des Pariser Abkommens im Zuge der UN-Deklarationen, der UN-Resolutionen von 1960 und 1961 ganz eindeutig festgeschrieben. Damit
wurde die Südtirol-Frage völkerrechtlich zwischen Österreich und Italien definitiv bilateralisiert und die Durchführung des Pariser Abkommens sozusagen auf die internationale Ebene gehoben und Österreich zur Schutzmacht, wenn man es so will, unserer
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Anliegen, unserer Agenden, der Agenden der deutschen und ladinischen Südtiroler erklärt. Von daher – die Ladiner sind damit sicher auch ins Boot gekommen, Kollege
Mussner – glaube ich, ist die Schutzfunktion Österreichs gegeben; dies ist nicht abzustreiten. Die italienische Regierung selber hat sie 1992 bei der Streitbeendigungserklärung implizit anerkannt dadurch, dass in deren Mantelnoten Erklärungen von Andreotti
beigegeben waren, die diese Schutzfunktion indirekt anerkennen. Deshalb sehe ich eigentlich keine unmittelbare Veranlassung, dass Österreich die Schutzfunktion noch in
seine Verfassung aufnimmt. Ich glaube, dass dies einen deklaratorischen Charakter,
einen erklärenden Charakter hätte, der von Bedeutung sein kann, aber er bestätigt eigentlich nur einen Status, der schon da ist. Von daher ist es, aus unserer Sicht, völlig
sonnenklar, dass Österreich eine Schutzfunktion gegenüber Südtirol hat und wenn
Verletzungen des Pariser Abkommens und auch des Autonomiestatuts vorliegen, dann
kann Österreich diesbezüglich mit voller Berechtigung eingreifen.
Kollege Leitner! Ich würde dem Beschlussantrag durchaus zustimmen, wenn
der vierte Absatz, in dem steht, dass der Südtiroler Landtag zudem die Initiativen im
österreichischen Parlament begrüßt, die auf eine Verankerung der Schutzfunktion gegenüber Südtirol in der Bundesverfassung abzielen, mit den Worten "und auch die
Schutzfunktion anderer Staaten gegenüber den in Österreich lebenden Minderheiten zu
achten" ergänzt würde. Dann nämlich würde ein Stück weit nicht nur von österreichischer Seite gegenüber Südtirol diese Schutzfunktion wahrgenommen, sondern damit
wäre auch eine Selbstverantwortung gegenüber den im Lande lebenden Volksgruppen,
sprich Slowenen und Kroaten, verbunden. Von daher wäre dann, aus unserer Sicht,
eine bilaterale Lösung gegeben, die wir akzeptieren könnten. Wenn dieser Passus hinzugefügt würde, dann würden wir dem Ganzen sehr gerne zustimmen. Insgesamt ist
die Schutzfunktion Österreichs bereits gegeben und diese braucht von uns nicht eigens
angefordert werden. Die Republik Österreich wird tun, was sie für gut hält, denn sie
braucht von uns nicht noch eigens dazu aufgerufen und aufgefordert werden! Dies in
aller Kürze.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich glaube, die politischen Entwicklungen der letzten Tage, aber auch die Äußerungen der letzten Woche und Monate haben deutlich gezeigt, dass die Zukunft Südtirols trotz Autonomiestatut und Pariser Vertrag keineswegs so gesichert ist und auch dieser Schutz und diese Besonderheit so unantastbar sind, wie es manchmal glauben gemacht werden möchte. Lieber
Kollege Vezzali! Ich möchte Sie an dieser Stelle nur daran erinnern, dass es bereits vor
dem Autonomiestatut eine solche Zusicherung von Seiten Italiens an Südtirol gab, und
zwar nach der Annexion im Jahre 1920. Damals hat der italienische König als Staatsoberhaupt, als höchster Vertreter des damaligen italienischen Staates, der Bevölkerung
in Südtirol zugesichert, dass man die Rechte, die Besonderheiten, die sprachlichen
kulturellen Eigenheiten Südtirols auf jeden Fall achten und sich darauf verlassen
könne, dass man Südtirol gut behandeln würde. Südtirol hat sich damals aber nicht
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darauf verlassen, weil zwei oder drei Jahre später dieses Versprechen nichts mehr wert
war. Wir wissen auch nicht, welche Situation in zwei, drei oder fünf Jahren in Italien
herrschen wird. Ich glaube, man hat gesehen, dass nichts für die Ewigkeit ist und dass
sich politische Situationen sehr schnell wieder ändern können.
Ich glaube einfach, dass die Verankerung der Schutzmachtfunktion Österreichs gegenüber Südtirol in der österreichischen Bundesverfassung deshalb wichtig
ist, um diese Thematik auf die Ebene eines Verfassungsrangs zu heben. Sie wissen,
dass in der ersten Sitzung nicht nur des Tiroler Landtages, sondern auch eines jeden
neu gewählten Nationalrates das Thema "Südtirol" an erster Stelle steht. In letzter Zeit
muss ich diesbezüglich aber leider feststellen, dass es die Grünen in Österreich waren,
die geglaubt haben, dass man dies in Zukunft nicht mehr machen sollte, denn so wichtig sei das Thema "Südtirol" für Österreich nicht mehr. Wir haben einfach die Sorge,
dass dann vielleicht auch einmal in Österreich Parteien in die Regierung kommen, denen Südtirol vielleicht kein so wichtiges Anliegen mehr ist. Deshalb ist es wichtig,
Südtirol abzusichern und es in die österreichische Bundesverfassung festzuschreiben,
damit sich die Parteien und die Bevölkerung in Österreich bewusst sind, dass Südtirol
nicht nur ein Gebiet ist, das vielleicht irgendwann einmal historisch zu Österreich gehört hat, sondern ein Gebiet ist, in dem noch immer Österreicher, wenn auch heute mit
einer anderen Staatsbürgerschaft, leben und man daher gewisse Verpflichtungen gegenüber diesem Gebiet hat. Ich glaube, aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass der
Südtiroler Landtag diesen Beschluss fasst.
Vor wenigen Jahren hat es bereits eine Petition aller Bürgermeister Südtirols
gegeben und eine ähnliche hat die Landesregierung unterschrieben. Es hat einen Brief
vom Landeshauptmann und vom Parteiobmann der Südtiroler Volkspartei gegeben,
aber ich denke, wir sollten nicht vergessen, dass das höchste politische Gremium in
Südtirol nun einmal der Landtag ist und dass es deshalb ein Stück weit auch eine politische Willensbekundung von Seiten des Südtiroler Landtages geben sollte. Ich war
vor ungefähr zwei Monaten im Parlament in Wien und habe dort Gespräche mit allen
im Parlament vertretenden Parteien geführt. Ich habe dabei leider feststellen müssen,
dass viele Parlamentarier wenig bis gar nichts über Südtirol wissen. Wir haben auch
das Thema "Schutzmachtfunktion" angesprochen, worauf es geheißen hat, dass diesbezüglich auch einmal ein Zeichen von Südtirol kommen müsste. Letztes Jahr gab es
die Neuwahl des Nationalrates, wobei jetzt wieder neue Abgeordnete im Nationalrat
sitzen, die diese Petition vor wenigen Jahren nicht mitbekommen haben. Ich denke,
dass es daher opportun wäre, ein Zeichen von Seiten des Südtiroler Landtages zu setzen, und zwar dass der Südtiroler Landtag diesen Wunsch an die österreichische Bundesregierung, in dem Moment an den Nationalrat als beschließendes Gremium, herantragen sollte, damit diese Schutzmachtfunktion explizit auch in der österreichischen
Verfassung festgeschrieben wird.
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PICHLER ROLLE (SVP): Es ist sicher ein ernsthaftes Thema, welches gut
überlegt und abgewogen werden sollte. Ich weiß nicht, ob der Südtiroler Landtag seiner Rolle gerecht wird, wenn im Zuge einer Haushaltsdebatte mit einem Beschlussantrag ein Thema von einer doch bestimmten Tragweite - nach dem Antrag über die Zöliakie und Leukämie und anderer berechtigter Anliegen, die hier auch vorliegen - so
einfach eingeschoben wird. Ich denke, über solche Dinge sollte man ganz in Ruhe
nachdenken und sich nicht gegenseitig überbieten. Ich sage dies durchaus in kritischer
Haltung zu den Äußerungen von einigen Kolleginnen und Kollegen meiner Partei. Wir
haben immer gesagt, dass die Autonomie ein hohes Gut ist und wir deshalb großen
Wert darauf legen, dass sie weder verletzt noch angetastet wird.
Wie ist die Situation in Österreich? In Österreich hat der ehemalige
Nationalratspräsident Andreas Khol den sogenannten Österreich-Konvent einberufen,
weil er der Ansicht war, dass die österreichische Verfassung novelliert werden müsste.
Jetzt weiß man aber auch, dass Andreas Khol damals in der wichtigen Funktion als
Nationalratspräsident vom Bundespräsidenten Heinz Fischer einigermaßen in die
Schranken gewiesen wurde, weil der Bundespräsident, der immer noch im Amt ist und
vielleicht auch wieder kandidiert und gewählt wird, gesagt hat, dass er einer Präambel
in der österreichischen Verfassung nichts abgewinnen könne und er auf dem Standpunkt stehe, dass entweder etwas in der Verfassung stehen solle, dass aber eine Präambel nicht in Frage komme.
Die Situation ist aber jene, dass derzeit die Novellierung der österreichischen
Bundesverfassung ein viertrangiges Thema in Österreich ist, weil es vor zwei Wahlen
von der politischen Tagesordnung in Österreich selbst abgesetzt worden ist, wobei
man jetzt wiederum zwei Chefverhandler ernannt hat. In der Zwischenzeit ist der Nationalrat zweimal neu gewählt worden, also sind wir jetzt in einer zweiten Phase nach
dieser Ära, in der der Österreich-Konvent stattgefunden hat. Kollege Heiss hat hier
eine Formulierung aufgegriffen, wie denn nun diese Schutzmachtfunktion verankert
werden sollte und hat dabei die Niederwieser-Formulierung benutzt, auf die man sich
bereits verständigt hatte und mit der ich beispielsweise nicht glücklich bin, weil ich
mich frage – vielleicht sehe ich es auch zu eng, aber jetzt ist die Zeit nicht so gegeben,
dass man über diese Dinge ausführlich sprechen könnte -, ob nun dieses gegenseitige
Recht für alle den gleichen Rang hat. Ich stehe auf dem Standpunkt, bei allem Respekt
für die Kärntner Slowenen, für die ich große Sympathie hege, dass wir hier einen anderen Status als beispielsweise diese Minderheit haben. Wir haben eine Absicherung,
die auf einen internationalen Vertrag beruht und auf den man irgendwo auch Bezug
nehmen sollte, aber Österreich ist eben eine Verhandlungspartei und wenn man dies
jetzt absichern will, … Ich kann den Ausführungen des Kollegen Knoll für die Zukunft
durchaus einiges abgewinnen, dass man sich in dieser Angelegenheit nicht gegenseitig
übertrumpfen sollte, und dies sage ich jetzt in alle Richtungen hin, denn der eine fordert dies und der andere jenes. Dieses Thema wird de facto im Südtirolausschuss und
nicht im Parlament auf die politische Tagesordnung gesetzt, weil man dort Ge-
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gendruck machen will. Ich denke, wir haben ein hohes Gut, nämlich die Autonomie,
und wir wollen keinen Konflikt auslösen und sollten uns das Ganze gut überlegen. Ich
selbst habe damals die Initiative der Bürgermeister unterstützt und wir haben die Petition eingereicht. Das Wiener Parlament hat mehrere Petitionen erhalten, eine unterschrieben von 114 Südtiroler Bürgermeistern, eine unterschrieben von der gesamten
Fraktion und den Abgeordneten der Südtiroler Volkspartei, aber ich weiß nicht, ob
auch andere mit dabei waren. Das heißt, die Angelegenheit ist deponiert, sie ist bekannt, Österreich ist bereits am Arbeiten und wir sollten in dieser Angelegenheit mit
etwas Gelassenheit vorgehen.
Ich finde den Antrag absolut richtig. Ich hätte mir aber erwartet, dass man
über einen Antrag von einer solchen Tragweite vorher diskutiert und er etwas vertieft
werden sollte. Ich bin nämlich der Ansicht, dass es hier doch einige Dinge gibt, die
sehr gut abzuklären wären. Jetzt sind wir nun einmal da und wir werden uns mit diesem Antrag, so gut es geht, befassen und schauen, dass wir dabei nicht noch unnötig
Porzellan zerbrechen.
MAIR (Die Freiheitlichen): Kollege Pichler Rolle! Wir alle haben in den
letzten Tagen in den Zeitungen von diesem famosen Brief, der von SVP-Obmann
Richard Theiner und von Landeshauptmann Durnwalder verfasst wurde, gehört, und
dies ist eine Kritik, denn der Landeshauptmann hat offiziell auf Parteipapier unterschrieben. Ich glaube, dass dies in dieser Sache nicht unbedingt angebracht war. Dieser
Brief war an den Vorsitzenden des Südtirol-Unterausschusses, Herrn Hermann Gahr,
adressiert, in dem dieser aufgefordert wurde, bei den im Nationalrat vertretenen Parteien für genau dieses Anliegen, das wir hier vorgebracht haben, zu werben. Lieber
Elmar Pichler Rolle! Die SVP darf jederzeit, wann immer sie will, einen Wunsch vorbringen und Sie wollen dies dem Landtag vorenthalten? Soll der Südtiroler Landtag
dies nicht dürfen, nachdem in seinem Haushaltsbericht selbst der Landeshauptmann
volkstumspolitisch Töne nicht in unsere Richtung, sondern in diese Richtung angesprochen hat? Ist es legitim, dass die Opposition solche Anträge auf die politische Tagesordnung bringt, weil sie im Moment aktueller denn je sind? Das werden Sie uns mit
Sicherheit nicht verbieten! Südtirol ist nicht eine Angelegenheit, die nur die SVP intern mit Österreich zu regeln hat, …
PICHLER ROLLE (SVP): (unterbricht – interrompe)
MAIR (Die Freiheitlichen): Aber Ihr führt Euch so auf! Wir wollen hier
mitreden! Wir haben diesen Antrag eingebracht, weil er aktueller denn je ist und weil
wir sehen wollen, wie Ihr darauf reagiert! Der Brief stammt vom Landeshauptmann
und vom SVP-Obmann und wir möchten hier einfach, dass der Landtag nichts anderes
tut, als den Wunsch, den Ihr nach draußen gerichtet habt, offiziell zu bestätigen, weil
es für uns wichtig ist, dass der Landtag und nicht nur ein Parteiobmann und der Lan-
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deshauptmann dieses Anliegen voranbringen, nicht mehr und nicht weniger, denn es
ist eine Sache, die uns alle betrifft. Wir werden es immer und zu jeder Zeit vorbringen,
denn für Südtirol seid nicht nur Ihr zuständig!
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Ich wäre auch froh, wenn
dieser Beschlussantrag nicht in diesem Moment behandelt würde, weil in letzter Zeit
so viele Dinge geschehen sind, die das ganze Klima aufgeheizt haben. Ich gebe dem
Kollegen Pichler Rolle recht, wenn er sagt, dass ein solches Thema in einem anderen
Moment behandelt werden sollte. Selbstverständlich haben die Parteien diese Möglichkeit und sie sollten auch dazu Stellung nehmen. So wie die Südtiroler Volkspartei
dazu Stellung genommen hat, so können dies auch die Freiheitlichen tun und ihre
Meinung dazu äußern, wobei niemand etwas dagegen haben könnte.
Hier geht es darum, ob es der Südtiroler Landtag tun sollte, denn Sie wissen,
dass im Südtiroler Landtag verschiedene Parteien vertreten sind, die damit nicht einverstanden sind. Deshalb wäre es besser, wenn die einzelnen Parteien und nicht unbedingt der Südtiroler Landtag dazu Stellung beziehen würden. Ich bin überzeugt, dass
diesbezüglich vor allem die italienischen Parteien dagegen stimmen werden. Wenn
dies der Fall wäre, dann können Sie sich vorstellen, was dann herauskommen würde,
und zwar dass die Deutschen einverstanden wären und die anderen eben nicht. Kollege
Leitner sagt immer wieder, dass wir etwas nur machen können, wenn alle Volksgruppen damit einverstanden sind. Wenn wir jetzt hergehen und dies beschließen, dann
geht wahrscheinlich wieder ein Riss durch den Landtag, wobei ich nicht glaube, dass
wir nach außen hin dann eine gute Figur machen. Deshalb sollte man im Rahmen der
Haushaltsdebatte einen solchen Beschlussantrag nicht behandeln. Ich würde den Kollegen Leitner ersuchen, den Beschlussantrag zurückzuziehen, denn wir möchten ihn
nicht ablehnen, sondern eine andere Form in der Art und Weise finden, dass dann alle
Volksgruppen dafür stimmen können. Ich wäre dagegen, wenn zum Beispiel der Änderungsvorschlag des Abgeordneten Heiss akzeptiert würde, denn ich glaube, wir sind
schon wichtig, aber sicher nicht so wichtig, dass wir Österreich vorschreiben können,
wie es die Verfassung machen und mit den Minderheiten umgehen sollte, sondern wir
sollten uns um uns kümmern. Deshalb glaube ich, dass wir eine allumfassende Regelung treffen sollten, um vor allem die Möglichkeit zu haben, dass wir alle Volksgruppen miteinbeziehen können. Ich ersuche deshalb den Abgeordneten Leitner, die Behandlung dieses Beschlussantrages auszusetzen und ihn bei einer anderen Gelegenheit
und in einer anderen Form einzubringen, damit wir in aller Ruhe darüber diskutieren
können.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich will es ganz, ganz kurz machen. Wir
möchten, dass über diesen Antrag abgestimmt wird, denn ich möchte damit überhaupt
nichts provozieren, aber ein bisschen Glaubwürdigkeit erwarte ich mir einfach vom
Landeshauptmann und vom SVP-Parteiobmann! Welches ist bitte der Unterschied, ob
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man hinten herum einen Brief schreibt, um etwas zu wünschen, oder ob der Landtag in
aller Offenheit einen Wunsch äußert, der mehr als legitim ist? Herr Landeshauptmann,
der Beschlussantrag geht nicht gegen die italienische Sprachgruppe. Ich habe das Zitat
von Andreas Khol, der jetzt zwar keine Funktion mehr hat, außer dass er Seniorensprecher bei der ÖVP ist, ganz bewusst gebracht, nämlich dass sich Österreich als
Schutzmacht gegenüber den in Südtirol lebenden Italienern fühlt. Ich lasse mir nicht
unterstellen, dass ich hier einen Keil zwischen den Volksgruppen treiben möchte. Herr
Landeshauptmann! Sie wissen ganz genau, dass hier jedes Thema, welches irgendwo
ethnisch gefärbt ist, nicht von allen die Zustimmung erfahren kann. Kollegin Ulli Mair
hat es bereits gesagt. Sie haben diesen Brief auf SVP-Papier als Landeshauptmann
unterschrieben. Wir lassen uns nicht auf die Seite schieben, denn wir vertreten 14,3
Prozent der Südtiroler Bevölkerung, und schauen nicht zu, dass eine einzige Partei so
tut, als hätte sie den Alleinvertretungsanspruch für Südtirol! Das hat sie …
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): (unterbricht – interrompe)
LEITNER (Die Freiheitlichen): Nein, hier sind alle demokratisch gewählten Parteien, die den Landtag vertreten, anwesend und hier wird in aller Öffentlichkeit
diskutiert! Man kann in bestimmten Dingen sicherlich auch mit Diplomatie vorgehen
usw., aber ich halte nichts davon, wenn bestimmte Dinge bekannt sind und wenn man
sich dahinter versteckt. Die Institution Landtag ist einfach höher als irgendein Parteigremium und auch höher als der Landeshauptmann. Das werden Sie nicht gerne hören,
aber es ist nun einmal so! Der Landtag ist souverän und Ausdruck der gesamten Südtiroler Wahlbevölkerung! Insofern haben wir dieser gegenüber eine Verantwortung.
Auch ich möchte - da gebe ich Ihnen recht, Herr Landeshauptmann, den Antrag des
Kollegen Heiss in Ehren - Österreich nicht vorschreiben, was es mit anderen Minderheiten zu tun gedenkt. Ich denke, dass Österreich den Minderheitenschutz sehr, sehr
ernst nimmt, denn das Beispiel Slowenien und Kärnten wird immer wieder hergenommen. Ich erinnere noch einmal daran, dass der Rat der Weisen, den damals die EU
geschickt hat, in Kärnten keine Verletzungen des Minderheitenschutzes festgestellt
hat, wobei dies nicht nur der Pius Leitner sagt. Deshalb sollten wir in aller Offenheit
darüber abstimmen und jeder soll dazu stehen, wie er glaubt, dazu stehen zu müssen.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Obwohl es sicher politisch
ungeschickt ist, weiß ich dennoch, dass man auch provozieren will. Wir als Südtiroler
Volkspartei sind mit dem Inhalt einverstanden, aber ich bin überzeugt, dass unsere
Koalitionspartner Schwierigkeiten haben, dafür zu stimmen. Wenn man das politische
Gespür nicht hat und auf diese Art und Weise der ganzen Angelegenheit nicht nützt,
sondern eher schadet, schlagen wir folgende Änderungen vor. Im dritten Absatz sollten
die Worte "und nach mehr Eigenständigkeit" gestrichen werden, weil der derzeitige
Wortlaut in eine gewisse Richtung geht und wir nicht noch einmal provozieren sollten.
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Ich schlage vor, den zweiten Satz im vorletzten Absatz, der folgendermaßen
lautet: "Der Südtiroler Landtag ersucht den österreichischen Nationalrat, die Schutzfunktion der Republik Österreich in der Bundesverfassung zu verankern" zu streichen,
weil dieses Ersuchen bereits im vorherigen Absatz enthalten ist und man nur nochmals
nachhaken würde. Ich glaube, wir können vom österreichischen Parlament doch nicht
verlangen, dass es dies zu tun hat.
Der letzte Absatz: "Dieser Beschluss wird den drei Nationalratspräsidenten,
dem Bundespräsidenten und den Mitgliedern des Unterausschusses des Außenpolitischen Ausschusses der Republik Österreich zur Kenntnis gebracht" sollte auch gestrichen werden, nachdem der Landtagspräsident diesen Beschluss selbstverständlich dem
österreichischen Nationalrat übermitteln wird.
Ich möchte darauf bestehen, dass man, wenn man den Beschlussantrag nicht
zurückzieht und nicht bereit ist, einen Text zu finden, der auch von den italienischen
Kollegen und Kolleginnen mitgetragen werden kann, wenigstens mit diesen Änderungen einverstanden ist.
PRÄSIDENT: Der Landeshauptmann hat folgende Änderungen vorgeschlagen: Im dritten Absatz sollen die Worte "und nach mehr Eigenständigkeit" gestrichen
werden. Der zweite Satz im vorletzten Absatz "Der Südtiroler Landtag ersucht den
österreichischen Nationalrat, die Schutzfunktion der Republik Österreich in der Bundesverfassung zu verankern" und der letzte Absatz "Dieser Beschluss wird den drei
Nationalratspräsidenten, dem Bundespräsidenten und den Mitgliedern des Unterausschusses des Außenpolitischen Ausschusses der Republik Österreich zur Kenntnis gebracht wird" sollen gestrichen werden.
Ich wollte dies nur zusammenfassen, damit es klar ist.
Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Urzì zum Fortgang der Arbeiten.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Era per avere più chiaro il quadro non in
termini tecnici, perché il presidente della Giunta è intervenuto sostenendo tutta una serie di sue considerazioni sulla sensibilità, il parere, le volontà dei consiglieri di lingua
italiana e anche dei partner di Giunta. Poi ho seguito attentamente l'evolversi delle
cose, non si è confrontato né con Tommasini, né con Repetto e ha proposto una soluzione di mediazione. Si è visto chiaramente che da una posizione è passato ad un'altra.
Io chiedo una chiarificazione di ordine politico anche all'assessore Repetto che è sempre molto impegnata sulle cose di bilancio da quando è iniziato il dibattito sulla finanziaria, ma è comprensibile. Se le modifiche apportate venissero accolte dal collega
Leitner, i partner di Giunta sono all'unisono convinti che il documento possa essere
votato? Possiamo avere, signor presidente, una benedetta presa di posizione da questi
assessori fantasma del gruppo linguistico italiano e del Partito Democratico, che da
quando è iniziata la discussione non hanno spiaccicato una parola?! Non si è capito,
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primo il loro ruolo, secondo la loro posizione, terzo che cosa ci stanno a fare in questo
contesto nel momento in cui sopra le loro teste sta passando di tutto.
Il mio intervento sull'ordine dei lavori è per capire di che cosa stiamo parlando, per capire che giunta c'è. Durnwalder a nome di chi parla? Della SVP, lo ha
detto e lo ringrazio per la Sua massima chiarezza, ma parla a nome della Giunta provinciale? L'assessore Tommasini che cosa ha nel suo cuore, che cosa pensa? Pensa ancora, oppure il presidente Durnwalder ha la possibilità di decidere? Concludo, signor
presidente, accolgo il Suo richiamo e La ringrazio anche per questo invito alla moderazione, ma Lei comprende che c'è un limite a tutto. In quest'aula siede una maggioranza di consiglieri del gruppo linguistico italiano, che è stata scavalcata da una cooptazione che ha riguardato il Partito Democratico che è assente dall'inizio della legislatura, con l'assessore Repetto che fa di tutto in quest'aula mentre si parla di bilancio
tranne che occuparsi della relazione del presidente Durnwalder e del dibattito che accompagna la discussione, l'assessore Tommasini è impegnatissimo nel documentarsi e
sottoscrivere documenti, ma non c'è traccia di una posizione politica. Questa situazione
va chiarita, perché andare al voto in queste condizioni è disonorevole per quest'aula.
PRÄSIDENT: Come ho già detto ieri, se l'assessore Tommasini o l'assessore Repetto vogliono prendere posizione possono farlo per motivi personali, ma io
non posso …
URZÌ (Il Popolo della Libertà): (interrompe – unterbricht)
PRÄSIDENT: Per fatto personale ha chiesto la parola il vicepresidente
Tommasini, ne ha facoltà.
TOMMASINI (Assessore alla scuola italiana, alla cultura italiana e
all’edilizia abitativa - Partito Democratico/Demokratische Partei): Per fatto personale, perché credo sia anche legittimo non intervenire su questioni che a nostro avviso
non attengono al bilancio. Questa è la ragione per cui non siamo intervenuti su alcuni
degli ordini del giorno ma siamo intervenuti su altri, ma forse il consigliere in quel
momento era assente.
Nello specifico, su questi ordini del giorno non ho ritenuto di intervenire,
perché penso che non si debba dare peso in questo momento a questo tipo di discussione. Siamo in una sessione di bilancio, quindi un ordine del giorno di questo tipo non
è opportuno in questo momento. Peraltro non capisco la polemica, visto che lo stesso
presidente ha detto nella sua introduzione, che ci sono all'interno della Giunta su questo punto sensibilità diverse, e ha chiesto il ritiro di questo ordine del giorno proprio
perché ci sono sensibilità diverse. Ne avevamo già discusso con il presidente e la maggioranza, che sono al corrente di quali sono le posizioni del Partito Democratico, che
sono state espresse più volte su questi punti e che quindi non debbono necessariamente
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essere ribadite ogni volta essendo chiara la nostra posizione sull'autonomia, sul rapporto fra i gruppi linguistici, sul rapporto fra Italia e Austria. Noi riteniamo, come abbiamo detto più volte, che la questione dell'ancoraggio non sia una questione prioritaria, perché non modificherebbe in ogni caso l'aspetto normativo della nostra autonomia, quindi non la riteniamo sicuramente una questione centrale, di vita o di morte per
la nostra autonomia. L'abbiamo più volte ribadito tanto è vero che lo stesso presidente
ha detto che ci sono queste sensibilità diverse e ha auspicato il ritiro della mozione
stessa.
Su altre questioni c'è una discussione aperta, quindi non vedo per quale motivo dobbiamo essere tirati in ballo. Ci sarà il momento in cui si arriverà alla votazione,
quindi voteremo coerentemente con quello che pensiamo, cioè che questioni di questo
tipo possono essere discusse serenamente fra le forze politiche, fra i gruppi politici, ma
non sia pertinente né con il bilancio, né debba essere espressione del Consiglio provinciale un ordine del giorno di questo tipo, o almeno noi non riteniamo di doverlo approvare. Questo lo possiamo tranquillamente esprimerlo attraverso il voto e nessuno dice
che dobbiamo per forza intervenire per fomentare e alimentare un ulteriore dibattito.
Siamo in sede di bilancio, speriamo di entrare quanto prima possibile
nell'articolato. Io intervengo solo per fatto personale, ma anche votare sì o no è
un'espressione di voto e una indicazione di una linea. Per il resto non riteniamo di dover continuamente intervenire per ribadire un principio che abbiamo già espresso più
volte. Semplicemente questo.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Per fatto personale. Mi è stato attribuito un
pensiero che non ho espresso. È stata attribuita al sottoscritto la volontà di voler confondere i termini delle questioni, mentre ho specificato che se una questione riguarda il
partito della SVP, bene, prenda posizione il capogruppo della SVP in Consiglio provinciale o prende posizione il presidente della SVP che peraltro è anche consigliere o
assessore provinciale. Non prende posizione il presidente della Giunta provinciale con
gli assessori di lingua italiana che beatamente assistono a questo strappo istituzionale
tacendo se non per sollecitazione nostra, ovviamente obbligati a spiegare la nostra posizione. Questo dovevo come chiarificazione. La presa di posizione del presidente
Durnwalder rappresenta, a mio avviso, la posizione della Giunta intera. Dopodiché, se
l'assessore Tommasini intende, perché costretto e tirato per i capelli, a chiarire la posizione del Partito Democratico, lo fa solamente per sollecitazione e non certamente per
sua volontà.
PRÄSIDENT: Nachdem Landeshauptmann Durnwalder einige Änderungen
zum Beschlussantrag vorgeschlagen und Vizelandeshauptmann Tommasini gebeten
hat, den Beschlussantrag zurückzuziehen, gebe ich das Wort dem Einbringer, Abgeordneten Leitner.
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LEITNER (Die Freiheitlichen): Herr Präsident! Um es ganz einfach und
linear zu machen. Wir möchten, dass über den Beschlussantrag in seiner vorgelegten
Fassung abgestimmt wird. Hier steht nichts drinnen, was provozieren könnte, denn der
Schutz der Autonomie ist auch im Interesse der Italiener, oder nicht? Hier steht überhaupt nichts drinnen, was gegen Beschlüsse der deutschen Parteien spricht. Meines
Wissens sind diese Forderungen auch Teil des Parteiprogramms und ich möchte nicht,
dass Landesrat Theiner morgen zurücktreten muss, wenn er möglicherweise seinem
eigenen Beschluss widerspricht. Eines ist klar, und dies muss ich in aller Deutlichkeit
sagen. Herr Landeshauptmann, dies geht an Sie und ist nicht persönlich gemeint: Sie
haben als Landeshauptmann einen Brief unterschrieben, der nichts anderes beinhaltet
als das, was wir jetzt halt auch verlangen. Sie sind Landeshauptmann von allen …
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): (unterbricht – interrompe)
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich weiß nicht, ob es einen Beschluss der
Landesregierung gibt, mit dem Sie ermächtigt wurden, diesen Brief zu unterschreiben,
denn dies müssen Sie mit dem Koalitionspartner ausmachen, aber als Landeshauptmann von Südtirol sind Sie allen verpflichtet.
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Der Landeshauptmann ist
ein eigenes monokratisches Organ!
LEITNER (Die Freiheitlichen): In Ordnung! Also monokratisches Organ,
dies nehme ich zur Kenntnis, aber Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass der
Landtag höher steht. Und wenn der Landtag etwas sagt und eigentlich nichts anderes
fordert, … Hier kann es keine Abstriche geben, weil jeder Abstrich von diesem Beschlussantrag nicht nur eine Relativierung, sondern ein Verlust der Glaubwürdigkeit
von allen Seiten wäre. Das kann man hier wirklich annehmen, weil Sie es angesprochen haben, und dazu stehe ich. Ich weiß, dass man in Südtirol – das wiederhole ich
auch hier – kein politisches Projekt gegen eine Volksgruppe verwirklichen kann. Nennen Sie mir einen Satz, eine Zeile, die in diesem Beschlussantrag gegen eine Volksgruppe gerichtet ist! Das Autonomiestatut ist für alle da und die Absicherung in der
österreichischen Bundesverfassung ist eine Garantie, die Sie sich und die wir uns wünschen, sodass der Landtag dies beschließen möge.
PRÄSIDENT: Danke, Herr Abgeordneter! Landeshauptmann Durnwalder
hat beantragt, eine getrennte Abstimmung nach Absätzen vorzunehmen. Das heißt, wir
stimmen getrennt über die ersten beiden Absätze, über den Absatz 3 bis zum Wort
"Autonomie", über die Worte "und nach mehr Eigenständigkeit", über den Absatz 4,
über den Absatz 5 und dann über den Absatz 6 ab.
Das Wort hat der Abgeordnete Leitner zum Fortgang der Arbeiten.
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LEITNER (Die Freiheitlichen): Nachdem wir die Einbringer dieses Beschlussantrages sind, möchten wir, dass darüber so abgestimmt wird, wie er eingebracht wurde.
PRÄSIDENT: Herr Abgeordneter! Landeshauptmann Durnwalder hat beantragt, eine getrennte Abstimmung nach Absätzen vorzunehmen.
Wir stimmen getrennt über den Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 41 ab:
Absätze 1 und 2: mit 22 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen genehmigt;
Absatz 3 bis zum Wort "Autonomie" einschließlich: mit 24 Ja-Stimmen und
8 Nein-Stimmen genehmigt;
die Wörter "und nach mehr Eigenständigkeit" in Absatz 3: mit 8 Ja-Stimmen
und 19 Nein-Stimmen abgelehnt;
Absatz 4: mit 23 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen genehmigt;
Absatz 5: mit 8 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen abgelehnt;
Absatz 6: mit 11 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung
abgelehnt.
Abgeordneter Urzì hat das Wort zum Fortgang der Arbeiten, bitte.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Voglio egualmente auspicare, nonostante
l'esito del voto, che si voglia raccogliere una sensibilità comunque ampia espressa dal
Consiglio rispetto alla volontà di informare le autorità austriache circa la deliberazione
nel suo complesso anche in via informale e non propriamente così come previsto dall'ultimo punto, con l'invio, al quale comunque provvederemo anche direttamente come
gruppo consiliare provinciale del Popolo della Libertà, della documentazione allegata,
quindi del termine del dibattito, degli interventi, in modo da fornire un quadro completo di quella che è la rappresentazione autentica delle sensibilità della Provincia autonoma di Bolzano, che il presidente della Giunta provinciale Durnwalder, come ha
voluto annotare, voleva fossero ristrette a comunicazioni dirette da partiti. Invece
credo sia necessario rappresentare il quadro che è, non il quadro che si vorrebbe che
fosse. Il quadro che è è che tutto il gruppo linguistico italiano era contrario ai termini
di questa deliberazione e che nel dibattito ha manifestato tutta una serie di posizioni
che devono essere doverosamente rappresentate. Questo spero che faccia il Consiglio.
Comunque vi provvederà anche il gruppo consiliare provinciale del Popolo della Libertà rivolgendosi direttamente alle autorità austriache, dal Presidente della Repubblica, al Parlamento, alla sottocommissione commissione parlamentare per i problemi
dell'Alto Adige, rappresentando la situazione anche verso l'opinione pubblica austriaca.
PRÄSIDENT: Comunque, sicuramente il resoconto stenografico è pubblico,
quindi è chiaro che può essere trasmesso, e va anche trasmesso.
- 175 -
Wir kommen zur gemeinsamen Behandlung der Beschlussanträge Nr. 39
und Nr. 42 zurück. Ich verlese den vereinheitlichten Ersetzungsantrag zu den beiden
Beschlussanträgen, der von den Abgeordneten Klotz, Leitner, Stocker Martha, Mair,
Knoll, Egger, Tinkhauser und Stocker Sigmar eingebracht wurde und folgendermaßen
lautet:
Der beschließende Teil wird wie folgt ersetzt:
 Der Südtiroler Landtag drückt sein Missfallen gegenüber der römischen Regierung für diese Rettungsaktion faschistischer Dekrete aus.
 Der Südtiroler Landtag nimmt die bisherigen Bemühungen der Landesregierung wohlwollend zur Kenntnis und ersucht weiterhin, alle nötigen Maßnahmen zu setzen, damit die Wiedereinführung genannter faschistischer Dekrete
beim Verfassungsgerichthof angefochten wird und bei Bestätigung der weiteren
Gültigkeit durch diesen Gerichtshof die Befassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschrechte vorbereitet wird.
La parte impegnativa è così sostituita:
 Il Consiglio della provincia autonoma di Bolzano esprime la propria
disapprovazione nei confronti del Governo per aver voluto salvare decreti fascisti.
 Il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano prende atto con soddisfazione
degli sforzi finora intrapresi dalla Giunta provinciale e la invita a continuare ad
adoperarsi affinché venga impugnato presso la Corte costituzionale il ripristino
dei suddetti decreti fascisti e, in caso di loro riconferma da parte di detta Corte,
si prepari il ricorso alla Corte europea dei diritti umani.
Gibt es diesbezüglich Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über den
vereinheitlichten Text der Beschlussanträge Nr. 39 und 42 ab: mit 28 Ja-Stimmen, 3
Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen genehmigt.
Wir kommen zur Behandlung des Beschlussantrages Nr. 40 zurück, die
vorher auf Antrag des Abgeordneten Leitner kurzfristig ausgesetzt worden war. Ich
verlese den Ersetzungsantrag zum beschließenden Teil des Beschlussantrages, welcher
von den Abgeordneten Leitner, Mair, Stocker Sigmar, Tinkhauser und Egger eingebracht wurde und folgendermaßen lautet:
Der beschließende Teil wird wie folgt ersetzt:
"fordert
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung auf,
die übergeordneten Stellen darauf zu drängen, das notwendige Personal aufzunehmen,
damit die Dienste bei der Post gewährleistet sind."
La parte impegnativa è così sostituita:
"IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
sollecita
- 176 -
la Giunta provinciale
a fare pressione nelle sedi preposte affinché venga assunto il personale necessario, in
modo da garantire i servizi postali."
Der Abgeordnete Urzì hat die getrennte Abstimmung über die Prämissen und
den beschließenden Teil des Beschlussantrages (Tagesordnung) Nr. 40 beantragt.
Wir stimmen über die Prämissen ab: mit 22 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
und 2 Stimmenthaltungen genehmigt.
Wir stimmen über den so abgeänderten beschließenden Teil ab: mit 24 JaStimmen und 2 Stimmenthaltungen genehmigt.
Wir stimmen jetzt über den Übergang von der General- zur Artikeldebatte
des Landesgesetzentwurfes Nr. 49/09 ab: mit 17 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 2
Stimmenthaltungen genehmigt.
Wir stimmen jetzt über den Übergang von der General- zur Artikeldebatte
des Landesgesetzentwurfes Nr. 50/09 ab: mit 18 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 2
Stimmenthaltungen genehmigt.
PRESIDENZA DEL VICEPRESIDENTE:
MAURO MINNITI
VORSITZ DES VIZEPRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: Iniziamo con la discussione articolata al disegno di legge n.
49/09.
CAPO I
DISPOSIZIONI IN MATERIA DI ENTRATE
Art. 1
Modifiche della legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9, recante “Disposizioni finanziarie in connessione con l’assestamento del bilancio
di previsione della provincia per l’anno finanziario 1998 e per il triennio
1998-2000 e norme legislative collegate”
1. Dopo il comma 3 dell’articolo 8 della legge provinciale 11 agosto
1998, n. 9, e successive modifiche, è aggiunto il seguente comma:
“4. Nell’ipotesi di perdita di possesso del veicolo per furto o di radiazione dal Pubblico Registro Automobilistico dello stesso per esportazione all’estero o rottamazione, è riconosciuto il diritto al rimborso
della tassa automobilistica per un importo proporzionale ai mesi interi
successivi a quello in cui si è verificato uno dei citati eventi interruttivi
del possesso. Con il regolamento di esecuzione di cui all’articolo 10
della presente legge, sono stabiliti i presupposti, gli aventi diritto, le
modalità e le regole per la determinazione della misura di tale rimborso, nonché la decorrenza effettiva del diritto stesso.”
2. Il comma 6-ter dell’articolo 21-bis della legge provinciale 11 agosto
1998, n. 9, e successive modifiche, è così sostituito:
“6-ter. A decorrere dal periodo d’imposta successivo a quello in corso
al 31 dicembre 2009 l’aliquota IRAP prevista dal comma 6-bis è ridotta
- 177 -
di 0,42 punti percentuali. Tale riduzione non trova applicazione per i
soggetti di cui agli articoli 6 e 7 del decreto legislativo 15 dicembre
1997, n. 446, e successive modifiche.”
3. I commi 6-quater, 6-quinquies, 6-sexies, 6-septies, 6-octies, 6-nonies dell’articolo 21-bis della legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9, e
successive modifiche, sono abrogati.
---------1. ABSCHNITT
BESTIMMUNGEN IM BEREICH EINNAHMEN
Art. 1
Änderung des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, „Finanzbestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des
Landes Südtirol für das Finanzjahr 1998 und für den Dreijahreshaushalt 1998-2000 und andere Gesetzesbestimmungen“
1. Nach Artikel 8 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 11. August
1998, Nr. 9, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„4. Bei Besitzverlust des Fahrzeugs wegen Diebstahls oder Abmeldung desselben aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister wegen
Ausfuhr ins Ausland oder Verschrottung ist das Recht auf Rückerstattung der Kraftfahrzeugsteuer für einen Betrag im Verhältnis zu den
vollen Monaten, die auf den Monat folgen, in dem sich eine der genannten Unterbrechungen des Besitzes ereignet hat, anerkannt. Mit
Durchführungsverordnung laut Artikel 10 dieses Gesetzes sind die
Voraussetzungen, die Anspruchsberechtigten, die Bedingungen und
die Regeln für die Feststellung des Ausmaßes der Rückerstattung
festgelegt, sowie der effektive Ablauf desselben Rechtes.“
2. Artikel 21-bis Absatz 6-ter des Landesgesetzes vom 11. August
1998, Nr. 9, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„6-ter. Ab der Steuerperiode, die auf den am 31. Dezember 2009 ablaufenden Steuerzeitraum folgt, ist der Steuersatz der regionalen
Wertschöpfungssteuer laut Absatz 6-bis um 0,42 Prozentpunkte vermindert. Diese Senkung findet für die Steuersubjekte laut Artikel 6 und
7 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 15. Dezember 1997, Nr.
446, in geltender Fassung, keine Anwendung.“
3. Die Absätze 6-quater, 6-quinquies, 6-sexies, 6-septies, 6-octies, 6nonies des Artikels 21-bis des Landesgesetzes vom 11. August 1998,
Nr. 9, in geltender Fassung, sind aufgehoben.
Sono stati presentati due emendamenti, che ai sensi dell’articolo 97-quater
del regolamento interno vengono esaminati congiuntamente.
L’emendamento n. 1 (emendamento al comma 1), presentato dal consigliere Tinkhauser, dice: Articolo 1, comma 1
Il primo periodo del nuovo comma 4 dell’articolo 8 della legge provinciale
11 agosto 1998, n. 9, è così sostituito:
"4. Nell’ipotesi di perdita di possesso del veicolo per furto o di radiazione
dal Pubblico Registro Automobilistico dello stesso per esportazione all’estero, per
rottamazione oppure per pignoramento per guida in stato di ebbrezza, è riconosciuto il
diritto al rimborso della tassa automobilistica per un importo proporzionale ai mesi
- 178 -
interi successivi a quello in cui si è verificato uno dei citati eventi interruttivi del possesso."
Artikel 1 Absatz 1
Der erste Satz des neuen Absatzes 4 von Artikel 8 des Landesgesetzes vom
11. August 1998, Nr. 9, wird wie folgt ersetzt:
"4. Bei Besitzverlust des Fahrzeuges wegen Diebstahls oder Abmeldung desselben aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister wegen Ausfuhr ins Ausland, wegen
Verschrottung oder wegen Pfändung wegen Trunkenheit am Steuer ist das Recht auf
Rückerstattung der Kraftfahrzeugsteuer für einen Betrag im Verhältnis zu den vollen
Monaten, die auf den Monat folgen, in dem sich eine der genannten Unterbrechungen
des Besitzes ereignet hat, anerkannt."
L’emendamento n. 2 è stato ritirato.
L’emendamento n. 3 (emendamento al comma 2), presentato dai consiglieri
Heiss e Dello Sbarba, dice: Articolo 1, comma 2
Nel nuovo comma 6-ter dell’articolo 21-bis della legge provinciale 11 agosto
1998, n. 9, dopo la parola "percentuali" è aggiunto il seguente periodo: "Presupposto
per la riduzione è la stipula di contratti accessori a livello locale e/o la garanzia di posti
di lavoro."
Artikel 1 Absatz 2
Im neuen Artikel 21-bis Absatz 6-ter des Landesgesetzes vom 11. August
1998, Nr. 9, wird nach dem Wort: "vermindert." folgender Satz hinzugefügt: "Voraussetzung für die Verminderung ist der Abschluss von lokalen Zusatzverträgen und/oder
die Garantie von Arbeitsplätzen."
E’ aperta la discussione sugli emendamenti.
La parola al consigliere Heiss, ne ha facoltà.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Der Absatz 2
befasst sich mit weiteren Absenkungen der regionalen Wertschöpfungssteuer (IRAP),
die auf das gesetzliche Minimum abgesenkt werden soll. Es ist keine Frage, dass es
eine Maßnahme ist, die durchaus der Stärkung der Wirtschaft dient, zumal die Wirtschaft auch im Haushalt nicht mehr so reich bedacht wird. Keine Frage, dass dies ein
guter Ansatz ist, nämlich Steuerentlastung anstatt Subventionen. Die Wertschöpfungssteuer ist auch eine Steuer, die die Arbeit im erheblichen Ausmaß belastet, sodass sie
auch den Unternehmen durchaus zugutekommen soll. Allerdings haben die Unternehmer durch die gleichzeitige Streichung des Verzichts auf Landesbeiträge erhebliche
Vorteile, sodass wir uns wünschen, dass ein Mindestmaß an Arbeitsplatzgarantie oder
an Zusatzverträgen mit ins Boot genommen wird, dass also für dieses Entgegenkommen eine Mindestklausel eingebracht wird, die auch einen sozialen Anspruch, eine soziale Bindung dieser Konzession mit beinhaltet. Dies würden wir auf jeden Fall vorschlagen wollen. Deshalb ersuchen wir um die Annahme dieses Vorschlages.
- 179 -
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Ich denke, dass die Maßnahme, die
im Artikel 1 angeführt ist, sinnvoll ist. Ich möchte nur erklären, dass die Rückerstattung der Kraftfahrzeugsteuer auch angedacht wäre, wenn eine Pfändung wegen Trunkenheit am Steuer erfolgt, weil sie eine Besitzsteuer ist. Wenn einem das Auto gepfändet wird, dann ist man nicht mehr in dessen Besitz, weil es dann versteigert wird. Dies
möchte ich nur hinzufügen.
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all’innovazione e
all’informatica - Partito Democratico/Demokratische Partei): Per quanto riguarda
l'emendamento proposto dal consigliere Tinkhauser, faccio presente che introdurre una
indicazione riguardante il pignoramento per guida in stato di ebbrezza, anche se da un
punto di vista tecnico potrebbe anche essere giusto, non sembra possa essere valutato
positivamente in termini morali. Saremmo comunque gli unici in Italia, penso in Europa, ad introdurre una norma di questo genere. Comunque l'anno successivo, dopo il
pignoramento dell'automobile, il bollo non verrebbe più pagato.
Invece per quanto riguarda l'emendamento n. 3 proposto dai colleghi Heiss e
Dello Sbarba, devo dire che è molto complesso, molto vago, non chiaro nei termini e
neppure nelle modalità.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento n. 1: respinto con 15
voti favorevoli e 18 voti contrari.
Metto in votazione l’emendamento n. 3: respinto con 4 voti favorevoli, 20
voti contrari e 10 astensioni.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 1? La parola al consigliere Seppi, ne
ha facoltà.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Solo per annotare che
l'emendamento presentato dal collega Tinkhauser parlava, giustamente dal mio punto
di vista, dell'ipotesi di perdita di possesso del veicolo per furto o per esportazione all'estero o per rottamazione, oppure per pignoramento per guida in stato di ebbrezza.
Preso atto che se ti sequestrano la macchina per stato di ebbrezza potrebbe esserci anche una questione morale sulla quale saremmo gli unici forse in Italia a dover accettare
una restituzione, e preso atto che la legge prevede, all'art. 1, che il bollo venga restituito nel caso di rottamazione o esportazione all'estero, non ho capito perché questa restituzione non può esserci nel caso di furto. Se io rottamo la mia macchina per spontanea volontà, può anche starci che non mi restituisci il bollo, ma se me la rubano, sicuramente non per mia spontanea volontà, non ho capito perché non dovrebbe essere inclusa la possibilità del furto nella fattispecie della restituzione del bollo. Se dal punto
di vista della coerenza mi sta bene eliminare la possibilità del sequestro del veicolo per
guida in stato di ebbrezza e mi sta bene di inserire nella legge il caso di esportazione e
- 180 -
di rottamazione del veicolo, il caso di furto no! Mi rubano la macchina e io non ho la
possibilità di vedermi restituire il bollo, ma se la rottamo o la porto all'estero sì!
Ritengo che il collega Tinkhauser abbia presentato un emendamento che
prevedeva queste quattro opportunità, le due che l'assessore ha inserito nel disegno di
legge, lo stato di ebbrezza che ha aggiunto lui, e mi sta anche bene che non ti venga restituito il bollo in questo caso, ma quella per furto sì. Non c'è una logica nel restituire a
chi esporta, a chi rottama e non a chi viene rubato il veicolo. La presa di posizione del
collega Tinkhauser andava analizzata in maniera diversa e andava chiesto al collega di
modificare il suo emendamento, togliendo lo stato di ebbrezza e gli altri due casi che la
legge già prevede, ma di lasciare il furto, che è il caso più ovvio affinché ti restituiscano il bollo.
Assessore, Le chiedo una maggiore attenzione quando dà una risposta. C'era
un emendamento preciso, io non l'avevo neanche osservato, ci ho messo trenta secondi
a capirlo. Visto che io ce ne metto trenta, Lei ce ne mette 5. Allora vogliamo dare delle
risposte precise? Perché nel caso di furto di un veicolo non restituite il bollo, dato che
lo restituite in caso di rottamazione e di esportazione?
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): Consigliere Seppi, La invito a leggere la normativa proposta, perché si dice: "Nell'ipotesi di perdere il possesso del veicolo per furto". C'è scritto!
PRESIDENTE: Metto in votazione l’articolo 1: approvato con 22 voti
favorevoli e 5 astensioni.
Art. 2
Modifiche della legge provinciale 14 agosto 2001, n. 9, recante “Disposizioni finanziarie in connessione con l’assestamento del bilancio
di previsione della provincia per l’anno finanziario 2001 e per il triennio
2001-2003 e norme legislative collegate”
1. Il comma 1 dell’articolo 9 della legge provinciale 14 agosto 2001, n.
9, e successive modifiche, è così sostituito:
“1. Le tariffe di cui al comma 1 dell’articolo 15 del decreto del Presidente della Giunta regionale 20 ottobre 1988, n. 29/L, sono maggiorate del 50 per cento a decorrere dal 1ºgennaio 2010.”
2. Dopo il comma 1 dell’articolo 9 della legge provinciale 14 agosto
2001, n. 9, e successive modifiche, è aggiunto il seguente comma:
“2. Al comma 1 dell’articolo 16 del decreto del Presidente della Giunta
regionale 20 ottobre 1988, n. 29/L, le parole: “cinquanta per cento”
sono sostituite dalle parole: “cento per cento”.
---------Art. 2
Änderung des Landesgesetzes vom 14. August 2001, Nr. 9, „Finanzbestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des
- 181 -
Landes Südtirol für das Finanzjahr 2001 und für den Dreijahreshaushalt 2001-2003 und andere Gesetzesbestimmungen“
1. Artikel 9 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 14. August 2001, Nr. 9,
in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„1. Die Tarife gemäß Artikel 15 Absatz 1 des Dekretes des Präsidenten des Regionalausschusses vom 20. Oktober 1988, Nr. 29/L, werden ab 1. Januar 2010 um 50 Prozent erhöht.“
2. Nach Artikel 9 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 14. August 2001,
Nr. 9, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„2. Im Artikel 16 Absatz 1 des Dekretes des Präsidenten des Regionalausschusses vom 20. Oktober 1988, Nr. 29/L, sind die Worte „fünfzig Prozent” mit den Worten „hundert Prozent” ersetzt.”
Il consigliere Tinkhauser ha presentato un emendamento che dice:
Articolo 2, comma 2: Il comma è così sostituito:
"2. Dopo il comma 1 dell’articolo 9 della legge provinciale 14 agosto 2001,
n. 9, e successive modifiche, è aggiunto il seguente comma:
‘2. Al comma 1 dell’articolo 16 del decreto del Presidente della Giunta
regionale 20 ottobre 1988, n. 29/L, le parole ‘cinquanta per cento’ sono sostituite dalle
parole ‘cinquecento per cento’.’"
Artikel 2 Absatz 2: Der Absatz wird wie folgt ersetzt:
"2. Nach Artikel 9 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 14. August 2001, Nr. 9,
in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt:
‘2. Im Artikel 16 Absatz 1 des Dekretes des Präsidenten des
Regionalausschusses vom 20. Oktober 1988, Nr. 29/L, sind die Worte ‘fünfzig Prozent’ mit den Worten ‘fünfhundert Prozent’ ersetzt.’"
La parola al consigliere Tinkhauser, ne ha facoltà.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): In diesem Artikel geht es um die
Aufenthaltssteuer, die die Gemeinden selbst festlegen können. In der ursprünglichen
Regelung war der Betrag von maximal 105 Euro vorgesehen, der jetzt auf 211 Euro
erhöht werden soll. Ich denke, wenn sich jemand eine Zweitwohnung in Corvara oder
Innichen um 500.000 Euro leisten kann, dann kann er auch eine Aufenthaltssteuer von
zirka 500 Euro zahlen, sofern dies die Gemeinden wollen. Die Landesregierung
schlägt jetzt einen Maximalbetrag von 133 Euro vor, welcher auch verfünffacht, nämlich auf 528 Euro erhöht werden könnte, innerhalb dessen die Gemeinden es selbst regulieren könnten. Ich denke, dass dies eine angemessene Erhöhung wäre, um den
Zweitwohnungstourismus einzuschränken.
BERGER (Landesrat für Tourismus, Landwirtschaft, Grundbuch und
Kataster – SVP): Herr Tinkhauser! Ihre Forderung ist sicher legitim, aber ich glaube,
dass man nicht übertreiben sollte, denn wir wollen nicht zum Raubrittertum ausarten.
Wenn wir jetzt die Erhöhung, wie sie vorgeschlagen ist, vollziehen, dann bedeutet dies
fast eine Verdoppelung der Aufenthaltssteuer, denn die Erhöhung beträgt ungefähr 80
- 182 -
Prozent. Ich muss Ihnen sagen, dass die Möglichkeit der jetzigen Erhöhung um 50
Prozent nicht alle, sondern nur zwei oder drei Gemeinden, glaube ich, in Südtirol anwenden. Aus diesem Grunde habe ich vorgeschlagen, den Basissatz zu erhöhen, den
alle Gemeinden anwenden müssen, weil dieser von vornherein klar ist, und dann wird
ihnen die Möglichkeit gegeben, den Betrag fakultativ zu verdoppeln. Wir werden sehen, wie es sich dann entwickelt. Als erster Schritt müsste dies ausreichend sein, weil
wir nicht unbedingt negative Rückmeldungen haben möchten, die es sicherlich auch
geben wird, weil die Erhöhung teilweise auch unsere eigenen Leute treffen könnte, die
irgendwo in Südtirol eine Zweitwohnung haben.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento: respinto con 9 voti
favorevoli e 18 voti contrari.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 2? Nessuno. Lo metto in votazione:
approvato con 19 voti favorevoli e 10 astensioni.
Art. 3
Norma transitoria
1. La modifica del regolamento di esecuzione prevista dal comma 4
dell’articolo 8 della legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9, dovrà essere adottata entro il 30 giugno 2010.
---------Art. 3
Übergangsbestimmung
1. Die von Artikel 8 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 11. August
1998, Nr. 9, vorgesehene Abänderung der Durchführungsverordnung
muss innerhalb 30. Juni 2010 erfolgen.
Chi vuole intervenire sull’articolo 3? Nessuno. Lo pongo in votazione:
approvato con 25 voti favorevoli e 2 astensioni.
Art. 4
Modifica della legge provinciale 2 dicembre 1985, n. 16, recante “Disciplina dei servizi di trasporto pubblico di persone”
1. Dopo il comma 4-bis dell’articolo 13 della legge provinciale 2 dicembre 1985, n. 16, e successive modifiche, è inserito il seguente
comma:
“4-ter. Le entrate derivanti dalla vendita dei titoli di viaggio dei servizi
di trasporto locale di interesse provinciale vengono destinate a favore
del settore trasporto pubblico di persone.”
---------Art. 4
Änderung des Landesgesetzes vom 2. Dezember 1985, Nr. 16, „Regelung des öffentlichen Personennahverkehrs“
1. Nach Artikel 13 Absatz 4-bis des Landesgesetzes vom 2. Dezember 1985, Nr. 16, in geltender Fassung, wird folgender Absatz eingefügt:
- 183 -
„4-ter. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Fahrausweise des öffentlichen Personenverkehrs von Landesinteresse werden zugunsten des
Bereichs des öffentlichen Personennahverkehrs bestimmt.“
I consiglieri Pöder e Artioli hanno presentato un emendamento che dice:
Articolo 4, comma 1: Il nuovo comma 4-ter dell’articolo 13 della legge
provinciale 2 dicembre 1985, n. 16, è così sostituito:
"4-ter. Le entrate derivanti dalla vendita dei titoli di viaggio dei servizi di trasporto locale di interesse provinciale vengono destinate a favore del settore trasporto
pubblico di persone, le cui tariffe di competenza della Provincia rimangono invariate
negli anni 2010 e 2011, mentre negli anni successivi possono essere aumentate al massimo ai fini dell’adeguamento all’inflazione."
Artikel 4 Absatz 1: Der neue Absatz 4-ter von Artikel 13 des Landesgesetzes
vom 2. Dezember 1985, Nr. 16, erhält folgende Fassung:
"4-ter. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Fahrausweise des öffentlichen
Personenverkehrs von Landesinteresse werden zugunsten des Bereichs des öffentlichen Personennahverkehrs bestimmt, wobei die Tarife im gesamten Personennahverkehr im Zuständigkeitsbereich des Landes für die Jahre 2010 und 2011 unverändert
bleiben und in den folgenden Jahren höchstens im Rahmen der Inflationsanpassung erhöht werden können."
La parola al consigliere Pöder per l’illustrazione.
PÖDER (UFS): Ich habe bereits in der Generaldebatte darauf aufmerksam
gemacht, dass dies eine Geldbeschaffungsaktion für das Mobilitätsressort ist. Ich bin
nicht unbedingt einverstanden, dass wir die Finanzmittel aus dem Verkauf der Fahrkarten direkt und ohne Umweg in das Mobilitätsressort, und zwar in den Personennahverkehr fließen lassen, und im gleichen Atemzug dann öffentlich hören, dass die Tarife
angehoben werden sollen, denn beides macht hellhörig. Auf den ersten Blick betrachtet, mag es durchaus eine Logik haben, dass die Einnahmen aus dem Personennahverkehr wieder in den Personennahverkehr fließen. Wenn wir dann hören, dass die Tarife
angehoben werden sollen, dann bedeutet dies, dass man sich als Mobilitätsressort zuerst sozusagen die Bancomat-Karte holt und danach den Bancomat auffüllen lässt, indem man die Tarife erhöht. Dies möchte ich eigentlich nicht, weil wir nicht wissen,
wohin die Gelder fließen. Im Zusammenhang mit dem Mobilitätsressort gibt es auch
verschiedene umstrittene Dinge, wie zum Beispiel den Flugplatz usw., aber ungeachtet
dessen, wohin das Geld dann fließt, bleibt es dennoch dabei.
Ich bin der Meinung, wir sollten ein Limit setzen und mit dieser
Gesetzesmaßnahme, wenn es denn schon so sein soll - wie gesagt, auf den ersten
Blick betrachtet, klingt es nicht unlogisch, dass die Einnahmen aus dem Personennahverkehr wieder dort hinfließen - wenigstens bestimmen, dass die Tarife für einen bestimmten Zeitraum nicht erhöht werden dürfen, und danach sollten sie nur im Rahmen
der Inflationsanpassung erhöht werden.
- 184 -
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Kollege Pöder! Es ist leider nicht so, wie Sie es gesagt oder
gemeint haben, denn es ist eine ganz einfache Sache. Vorher sind die ganzen Einnahmen der Trenitalia zugestanden. Sie werden mir recht geben, dass es besser ist, wenn
nicht Trenitalia, sondern wir die Gelder bekommen und wir Trenitalia entsprechend
kompensieren und somit auch die Kontrolle über die Gelder haben. Wenn wir jetzt kilometermäßig bezahlen, dann ist die Logik jene, dass wir und nicht mehr Trenitalia das
Geld der Fahrscheine kassieren. Dies bedeutet aber nicht, dass man sich hier die Bancomat-Karte druckt, sondern ich glaube, dass es Ihnen auch lieber ist, wenn wir und
nicht Trenitalia die Bancomat-Karte haben. Deshalb, glaube ich, ist es logisch, dass
wir als Land kassieren, wobei wir vorher der Transporteur oder Konzessionär waren
und jetzt der Konzessionär und Transporteur sind. Ich weiß nicht, ob Sie die Fahrkartenpreise kennen, denn wir haben momentan das billigste Abonnement, welches ungefähr 0,69 Eurocent kostet. Wenn man von Toblach nach Bozen fährt, kostet es ungefähr gleich viel, wie wenn man ins Auto einsteigen würde, sodass es, glaube ich, unverantwortlich ist, wenn man sagt, dass man die Tarife für die nächsten Jahre einfrieren sollte. Deshalb können wir den Änderungsantrag nicht annehmen.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento: respinto con 12 voti
favorevoli e 20 voti contrari.
Chi vuole intervenire sull’articolo 4? Nessuno. Lo pongo in votazione:
approvato con 17 voti favorevoli e 12 astensioni.
Art. 5
Modifica della legge provinciale 14 dicembre 1998, n. 11, recante “Disposizioni relative all’incentivazione in agricoltura”
1. Dopo il comma 5 dell’articolo 12-bis della legge provinciale 14 dicembre 1998, n. 11, e successive modifiche, è aggiunto il seguente
comma:
“6. L’organismo pagatore è autorizzato a rimborsare l’importo dell’IVA
non recuperabile e non rendicontabile derivante dalla gestione degli
aiuti e degli interventi all’interno del fondo FEASR - fondo europeo
agricolo per lo sviluppo rurale - e a liquidare gli aiuti supplementari
provinciali, nei limiti autorizzati dalla Commissione europea con il Programma di sviluppo rurale del fondo FEASR, attingendo, in entrambe
le ipotesi, ai fondi che saranno annualmente stabiliti con la legge finanziaria attraverso la medesima gestione di cassa di cui al comma 3.
Possono essere utilizzate le risorse giacenti, quale quota di cofinanziamento provinciale presso la gestione di cassa già citata.”
---------Art. 5
Änderung des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1998, Nr. 11, „Bestimmungen über die Förderung der Landwirtschaft“
- 185 -
1. Nach Artikel 12-bis Absatz 5 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1998, Nr. 11, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„6. Die Zahlstelle ist zur Rückerstattung des uneinbringlichen und
nicht verrechenbaren MwSt-Betrages ermächtigt, welcher sich aus der
Verwaltung der Beihilfen und Maßnahmen des FEASR-Fonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds zur ländlichen Entwicklung, ergibt, und
ist auch ermächtigt, zusätzliche Landesbeihilfen im Rahmen der von
der Europäischen Kommission mit dem Programm zur ländlichen
Entwicklung des FEASR-Fonds genehmigten Begrenzungen auszuzahlen, wobei in beiden Fällen die Fonds verwendet werden, die mit
dem jährlichen Finanzgesetz festgelegt und gemäß Absatz 3 der
Zahlstelle zur Kassenführung zugewiesen werden. Es dürfen die vorhandenen Mittel als Anteil der Kofinanzierung des Landes bei der bereits genannten Kassenführung verwendet werden.“
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 5? Nessuno. Lo pongo in votazione:
approvato con 21 voti favorevoli e 12 astensioni.
CAPO II
DISPOSIZIONI IN MATERIA DI SPESA
Art. 6
Autorizzazioni di spesa per l’anno 2010
Tabelle A e B
1. Per l’applicazione delle norme provinciali, regionali, statali o comunitarie, indicate nei capitoli appartenenti alle unità previsionali di base
riportate nell’allegata tabella A, sono autorizzate per l’anno finanziario
2010 spese nella misura indicata nella tabella medesima.
2. Per l’attuazione di interventi od opere ad esecuzione pluriennale, ivi
inclusi forniture e servizi volti ad assicurare il completamento, la piena
funzionalità dei lavori e la rispondenza alle finalità cui le opere sono
destinate, sono inoltre autorizzate per l’anno finanziario 2010 e per il
quadriennio 2011-2014 spese nella misura indicata nell’allegata tabella B. Le quote di spesa destinate a gravare sugli esercizi dal 2011
al 2014 saranno stabilite dalla relativa legge finanziaria.
3. Per le finalità indicate al comma 2, l’amministrazione provinciale è
autorizzata, ai sensi dell’articolo 8, comma 2, della legge provinciale
29 gennaio 2002, n. 1, a stipulare contratti o comunque ad assumere
impegni nell’anno 2010 nei limiti delle spese annualmente previste per
il quinquennio 2010-2014, tenendo conto anche degli impegni assunti
negli esercizi precedenti. La spesa da impegnare a carico di ciascuno
degli esercizi dal 2011 al 2014 non dovrà superare l’80 per cento della
spesa autorizzata per l’esercizio 2010.
---------2. ABSCHNITT
BESTIMMUNGEN IM BEREICH DER AUSGABEN
Art. 6
Ausgabegenehmigungen für das Jahr 2010
Anlagen A und B
1. Für die Anwendung von Landes-, Regional-, Staats- oder EU-Vorschriften, die in den Kapiteln angegeben sind, die den Haushalts-
- 186 -
grundeinheiten angehören, wie diese in der beiliegenden Anlage A
angeführt sind, sind für das Finanzjahr 2010 Ausgaben in der dort
vorgesehenen Höhe genehmigt.
2. Für die Durchführung von Maßnahmen oder Bauvorhaben, deren
Durchführung sich über mehrere Haushaltsjahre hinzieht, einschließlich Dienste und Dienstleistungen, die den Abschluss, die vollständige
Funktionsfähigkeit sowie die Übereinstimmung mit den von den oben
angeführten Bauten verfolgten Zielen gewährleisten, sind zusätzlich
für das Finanzjahr 2010 und für den Vierjahreszeitraum 2011-2014
Ausgaben in dem Ausmaß genehmigt, wie es aus der beiliegenden
Anlage B hervorgeht. Die Ausgabenanteile zu Lasten der Haushaltsjahre von 2011 bis 2014 werden mit dem jeweiligen jährlichen Finanzgesetz festgelegt.
3. Für die Zwecke gemäß Absatz 2 ist die Landesverwaltung gemäß
Artikel 8 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1,
ermächtigt, im Jahre 2010 im Rahmen der jährlich veranschlagten
Ausgaben für den Fünfjahreszeitraum 2010-2014 Verträge abzuschließen und Verpflichtungen, einschließlich der in den vorhergehenden Haushaltsjahren aufgenommenen, einzugehen, wobei die
Ausgabe zu Lasten der jeweiligen Haushalte von 2011 bis 2014 nicht
höher als 80 Prozent der für das Finanzjahr 2010 genehmigten Ausgaben sein darf.
Sono stati presentati due emendamenti, che ai sensi dell’articolo 97-quater
del regolamento interno vengono esaminati congiuntamente.
L’emendamento n. 1 (emendamento al comma 1, tabella A), presentato dai
consiglieri Pöder e Artioli, dice: Articolo 6, comma 1 - tabella A
n. 8
+ 6.500.000
n. 69
- 6.500.000
Artikel 6 Absatz 1 – Anlage A
Nr. 8
+ 6.500.000
Nr. 69
- 6.500.000
L’emendamento n. 2 (emendamento al comma 1, tabella A), presentato
dalla signora assessore Repetto, dice: Articolo 6, comma 1, tabella A
n. 7
- 35.000,00
viene cancellato (03205.30)
n. 10
+ 7.200,00
n. 11
- 16.500,00
n. 18
- 890.000,00
viene cancellato (04200.15)
n. 19
- 345.000,00
viene cancellato (04205.20-04205.25)
n. 21
- 45.000,00
viene cancellato (04225.10)
n. 29
- 1.200.000,00
n. 30
- 140.000,00
- 187 -
viene cancellato (05205.10)
n. 31
viene cancellato (05215.05)
n. 32
viene aggiunto (05220.00)
viene cancellato (05220.05)
n. 34
n. 44
viene così sostituito:
Musei altoatesini: 2.932.000,00
n. 48
viene cancellato (06200.35)
n. 49
viene cancellato (06205.20)
n. 53
viene cancellato (06225.25)
n. 59
n. 60
n. 66
viene aggiunto (09200.05)
n. 67
n. 82
n. 86
n. 88
n. 91
viene aggiunto (12200.70)
n. 100
n. 108
viene cancellato (14200.35)
n. 113
viene cancellato
n. 120
n. 125
viene aggiunto (19105.25)
n. 128
n. 135
viene cancellato (20200.30)
n. 141
viene cancellato (21210.10)
n. 143
vengono aggiunti (21220.03 -
-
55.000,00
+
600.000,00
+
-
240.000,00
125.000,00
-
45.000,00
-
50.000,00
-
30.000,00
240.000,00
+ 1.000.000,00
+ 103.054,00
- 1.265.000,00
50.000,00
+
50.000,00
+ 132.000,00
- 2.500.000,00
+ 2.320.000,00
-
20.000,00
+
132.000,00
600.000,00
-
600.000,00
40.000,00
-
150.000,00
- 188 -
21220.06 - 21220.16 – 21220.20)
n. 144
- 100.000,00
viene cancellato
n. 146
100.000,00
viene cancellato (22200.30)
n. 150
120.000,00
viene cancellato (23205.25)
n. 154
19.000,00
viene cancellato
n. 157
151.000,00
viene cancellato (25205.15)
n. 164-bis
+ 2.200.000,00
Finanziamenti integrativi per attività
di interesse europeo (31125.00)
n. 167
- 200.000,00
viene cancellato
n. 168
- 2.200.000,00
N. nella tabella
Capitolo
importo annualità
143 viene così sostituito
21220.05
500.000,00
21220.07
1.000.000,00
21220.15
3.372.033,80
21220.17
5.500.000,00
Artikel 6 Absatz 1 Anlage A
Nr. 7
- 35.000,00
es wird gelöscht (03205.30)
Nr. 10
+ 7.200,00
Nr. 11
- 16.500,00
Nr. 18
- 890.000,00
es wird gelöscht (04200.15)
Nr. 19
- 345.000,00
es wird gelöscht (04205.20-04205.25)
Nr. 21
- 45.000,00
es wird gelöscht (04225.10)
Nr. 29
- 1.200.000,00
Nr. 30
- 140.000,00
es wird gelöscht (05205.10)
Nr. 31
55.000,00
es wird gelöscht (05215.05)
Nr. 32
+ 600.000,00
es wird hinzugefügt (05220.00)
es wird gelöscht (05220.05)
ultimo anno
2014
2014
2014
2014
- 189 -
Nr. 34
Nr. 44
es wird ersetzt:
Landesmuseen: 2.932.000,00
Nr. 48
es wird gelöscht (06200.35)
Nr. 49
es wird gelöscht (06205.20)
Nr. 53
es wird gelöscht (06225.25)
Nr. 59
Nr. 60
Nr. 66
es wird hinzugefügt (09200.05)
Nr. 67
Nr. 82
Nr. 86
Nr. 88
Nr. 91
es wird hinzugefügt (12200.70)
Nr. 100
Nr. 108
es wird gelöscht (14200.35)
Nr. 113
es wird gelöscht
Nr. 120
Nr. 125
es wird hinzugefügt (19105.25)
Nr. 128
Nr. 135
es wird gelöscht (20200.30)
Nr. 141
es wird gelöscht (21210.10)
Nr. 143
es werden hinzugefügt (21220.03 21220.06 - 21220.16 – 21220.20)
Nr. 144
es wird gelöscht
Nr. 146
es wird gelöscht (22200.30)
Nr. 150
+
-
240.000,00
125.000,00
-
45.000,00
-
50.000,00
-
30.000,00
240.000,00
+ 1.000.000,00
+ 103.054,00
- 1.265.000,00
50.000,00
+
50.000,00
+ 132.000,00
- 2.500.000,00
+ 2.320.000,00
-
20.000,00
+
132.000,00
600.000,00
-
600.000,00
40.000,00
-
150.000,00
-
100.000,00
-
100.000,00
-
120.000,00
- 190 -
es wird gelöscht (23205.25)
Nr. 154
19.000,00
es wird gelöscht
Nr. 157
151.000,00
es wird gelöscht (25205.15)
Nr. 164-bis
+ 2.200.000,00
Ergänzende Finanzierung von Tätigkeiten
von europäischem Interesse (31125.00)
Nr. 167
- 200.000,00
es wird gelöscht
Nr. 168
- 2.200.000,00
Nr. in der Anlage
Kapitel
Betrag der Jahresrate
Ablauf
143 wird ersetzt
21220.05
500.000,00
2014
21220.07
1.000.000,00
2014
21220.15
3.372.033,80
2014
21220.17
5.500.000,00
2014
Prima di mettere ai voti questi emendamenti, passiamo alla discussione delle
unità previsionali di base (UPB), sulle quali i consiglieri/le consigliere hanno chiesto
di intervenire ai sensi dell’articolo 101, comma 5 del regolamento interno e che sono
collegate agli emendamenti attualmente in esame.
I consiglieri Artioli e Pöder hanno dichiarato di voler rinunciare all’esame
delle seguenti UPB: 04110, 04115, 04200, 04205, 04225, 06105, 06155, 06200, 08200
e 09200.
UPB 09205: La parola al consigliere Pöder.
PÖDER (UFS): Im Bereich "Strukturen und Ausstattung für Sozialhilfetätigkeit" gibt es ein Minus von fast einer Million Euro. In dieser Haushaltsgrundeinheit sehen wir insgesamt dieses Minus. Wenn wir den Gebarungsplan anschauen,
dann gibt es unter den einzelnen Kapiteln zwar verschiedene Verschiebungen, aber wir
reden hier über die Haushaltsgrundeinheit, wobei die Frage der Haushaltskapitel rein
indikativ ist. Mich würde interessieren, ob der Bedarf geringer geworden ist oder ob
etwas nicht mehr angeboten werden soll.
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Hier handelt es sich um Umbau und Einrichtungen von Alten- und Pflegeheimen und um kleinere Beträge für die Einrichtungen der Behindertenbetreuung, wie
zum Beispiel für das Ferienhaus Masatsch in Oberplanitzing für die Fertigstellung des
Therapiezentrums. Für die Alten- und Pflegeheime stehen heuer 14.600.000 Euro zur
Verfügung, währenddem 2009 13.860.148 Euro zur Verfügung standen. Damit kann
das Investitionsprogramm laut Sozialplan bis 2015 jährlich mit 60 zusätzlichen Betten
weitergeführt werden. Die wichtigsten Bauvorhaben für das Jahr 2010 sind die Finan-
- 191 -
zierung bzw. die Weiterfinanzierung der Einrichtungen in Völlan und Bruneck, der
Altersheime in Bozen, Deutschnofen, St. Martin in Thurn sowie die Finanzierung von
anderen Projekten und der entsprechenden Einrichtungen. Das Minus gibt es deshalb,
weil in den Kinderhorten keine Investitionsbeiträge mehr vorgesehen sind, welche voriges Jahr in dieser Haushaltsgrundeinheit noch enthalten waren.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 09205: approvata con 19 voti
favorevoli e 11 astensioni.
UPB 12105: La parola al consigliere Pöder.
PÖDER (UFS): Bei dieser Haushaltsgrundeinheit geht es um "Entwicklung
und Verbesserung des Beförderungswesens". Hier sehen wir ein Plus von 1,6 Millionen Euro. Wenn wir die Kapitel im Gebarungsplan anschauen, dann wird im Bereich
der Studienprojekte und Maßnahmen ein Plus verzeichnet, aber wir haben, wie gesagt,
nur über die Haushaltsgrundeinheit zu befinden. Wenn diese Angabe indikativ ist,
dann würde mich interessieren, warum so viel Geld im Bereich Studien, Projekte und
Maßnahmen im Beförderungswesen zusätzlich vorgesehen werden soll, denn zum
Schluss wird der Betrag von 4,5 Millionen Euro auf 6,2 Millionen Euro erhöht.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Wir haben vor ungefähr einer
Woche hier vor dem Landtag eine Protestkundgebung erlebt, bei der es um eine Aktion der Mietwagenunternehmer ging – es wurden auch Flugzettel verteilt -, welche
ums Überleben kämpfen. Es geht also um kleinere Unternehmer, die sich immer mehr
an den Rand gedrängt fühlen, weil die Konzessionsbetriebe durch Abo-Plus und dergleichen mit Zusatzarbeit versorgt werden, was ja positiv ist, und somit sehr, sehr viele
Kleinbetriebe dann auch in die Enge kommen. Deshalb möchte ich wissen, ob – hier
handelt es sich um die Entwicklung und Verbesserung des Beförderungswesens, Beitrage für Rationalisierung und Entwicklungsmaßnahmen der eigenen Dienste zugunsten von Unternehmen und Rechtssubjekten mit Landesbeteiligung, welche auf dem
Gebiet des Transportwesens tätig sind - in diesen Maßnahmen auch Geldmittel für
Mietwagenunternehmen enthalten sind oder nicht bzw. was der Landesrat gedenkt, dafür zu tun.
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Zuerst müssen wir danach trachten, dass die Dienste möglichst
gut funktionieren und sämtliche Linienkonzessionäre auch ihre Aufträge bekommen.
Wenn das Abo-Plus nicht nur mehr für die Schulen, sondern für das ganze Land vorgesehen ist, dann wird der eine oder andere Mietwagenunternehmer die Maturareisen
bzw. Maiausflüge automatisch nicht mehr machen, denn diese werden jetzt vornehmlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt. Dies ist ein sehr toller Dienst für
die Kinder, Schüler und Studenten. Weiters ist es ein sehr toller Dienst für die Schulen
- 192 -
insgesamt und er bringt auch eine Förderung für die Familien mit sich, denn diese sind
entlastet und müssen keinen Beitrag für Maiausflüge usw. bezahlen. Somit ist es auch
eine soziale Maßnahme. Deshalb ist dieser Aspekt vordergründig und nicht jener, die
Mietwagenunternehmer über den öffentlichen Nahverkehr speziell zu fördern, denn
dies bestimmt sicher der freie Markt. Trotzdem ist es aber so, dass wir im nächsten
Jahr eine Reform des Gesetzes Nr. 16 vorschlagen werden, in der das eine oder andere
für die Mietwagenunternehmer sicher vorgesehen sein wird.
Zur Erhöhung Folgendes. Hier geht es nicht nur um den Transport, sondern
vor allem um den ganzen ländlichen Bereich, um Information, um intelligente Anzeigen und auch darum, die Fahrpläne zu vervielfältigen und um vieles mehr. Nachdem
es immer mehr an Information geben wird, haben wir die Geldmittel aufgestockt.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 12105: approvata con 18 voti
favorevoli, 8 voti contrari e 4 astensioni.
I consiglieri Artioli e Pöder rinunciano alla discussione dell’UPB 13215.
UPB 18100: La parola al consigliere Pöder.
PÖDER (UFS): Bei dieser Haushaltsgrundeinheit geht es um "Förderung
der touristischen Nachfrage und Dienste", in der ein Minus von 3 Millionen Euro vorgesehen ist. Dies ist zwar nicht Gegenstand der Debatte, aber wenn wir dann die
Haushaltsgrundeinheit bezüglich der Südtirol Marketing AG sehen, dann gibt es ein
Minus von 65.000 Euro. Warum gibt es dieses Minus von 3 Millionen Euro? Wird es
nicht mehr benötigt? In welchem Bereich soll eingespart werden?
BERGER (Landesrat für Tourismus, Landwirtschaft, Grundbuch und
Kataster – SVP): Abgeordneter Pöder! Wenn Sie es richtig lesen, dann sehen Sie,
dass der Ansatz der Haushaltsgrundeinheit ein Minus von insgesamt 3 Millionen Euro
aufweist und in den Positionen nur die Summen verändert worden sind. Im Kapitel
18100.02, welches vorher auf 0 stand, sind beispielsweise 9 Millionen Euro vorgesehen, denn es geht um eine Umbuchung. Im Kapitel 18100.00 waren 9,3 Millionen vorgesehen und jetzt wird es auf 0 gestellt. Hier geht es auch um Sparmaßnahmen, aber
nicht in dem Ausmaß, wie Sie es vermuten, denn die hauptsächlichen Sparmaßnahmen
sind nicht bei den Tourismusorganisationen, sondern den Sonderinitiativen gemacht
worden. Der den Tourismusorganisationen zustehende Betrag ist um 300.000 Euro,
und zwar von 9,3 auf 9 Millionen Euro gekürzt worden.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 18100: approvata con 19 voti
favorevoli e 11 astensioni.
I consiglieri Artioli e Pöder rinunciano alla discussione delle UPB 20200 e
21210.
UPB 25205: La parola alla consigliera Klotz.
- 193 -
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Bei dieser Haushaltsgrundeinheit
geht es um "Maßnahmen und Ausstattungen für den Umweltschutz". Hier gibt es ein
Minus von 292.000 Euro, wobei das Kapitel 25205.15 betreffend Ausgaben für die
Verwirklichung des Landesumweltinformationssystems gelöscht wird. Ich möchte in
Erfahrung bringen, warum dies hier nicht mehr vorgesehen wird. Der Ansatz dieser
Haushaltsgrundeinheit wird mit diesem Änderungsantrag noch einmal um 151.000
Euro gekürzt und das Kapitel betreffend die Verwirklichung des Landesumweltinformationssystem wird gelöscht. Ich bitte um eine Erläuterung, was diese zusätzliche
Kürzung anbelangt. Warum kann man in diesem Bereich noch weiter kürzen und warum wird das Kapitel betreffend das Landesumweltinformationssystem gelöscht?
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP):
In diesem Ressort haben wir Kürzungen gehabt und im Bereich der Umweltagentur für
den Ankauf von Geräten gibt es eine substantielle Reduzierung, weil wir in diesem Bereich bereits modern ausgestattet sind und für den Ankauf von Messgeräten nicht jedes
Jahr gleich viel brauchen, denn wenn sie einmal gekauft sind, dann sind sie für einige
Jahre betriebsfähig. Das Umweltinformationssystem braucht diese Summe auch nicht,
weil wir mit dem Ankauf der Geräte in den letzten Jahren die nötige Ausstattung haben, um den Dienst versehen zu können.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 25205: approvata con 20 voti
favorevoli e 12 astensioni.
UPB 21220: La parola al consigliere Heiss.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): In der Haushaltsgrundeinheit 21220 sehen wir eine deutliche Erhöhung von über 20 Millionen
Euro. Wir nehmen an, dass es sich hier um die thermische Restmüllverbrennungsanlage Bozen handelt, Landesrat Laimer. Ist dies der zusätzliche Posten, der hier diesen
deutlichen Anstieg verursacht?
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP):
Herr Heiss! Sie sehen, dass im Kapitel 21220.00 genau diese Differenz enthalten ist.
Die 20 Millionen Euro sind für die thermische Restmüllverbrennungsanlage in Bozen
Süd vorgesehen.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 21220: approvata con 20 voti
favorevoli e 11 astensioni.
I consiglieri Artioli e Pöder rinunciano alla discussione dell’UPB 31210.
Ritorniamo alla discussione sugli emendamenti. Chi vuole intervenire? La
parola al consigliere Pöder, prego.
- 194 -
PÖDER (UFS): Im Änderungsantrag Nr. 1 geht es um die Aufstockung der
entsprechenden Haushaltsgrundeinheit für die Landeskindergärten, denn es sollen 6,5
Millionen Euro zusätzlich eingetragen werden, um die Ausfälle der Gemeinden auszugleichen, wenn die Eltern sozusagen von den Kindergartengebühren, Stichwort
"Gratiskindergarten", befreit werden. Es ist eine einfache Maßnahme, die von diesem
Haushalt verkraftbar wäre. Wenn die Maßnahme durchgeführt würde, dann stünde finanzpolitisch draußen in den Gemeinden dem Anliegen, den Ausgleich zu bezahlen
und gleichzeitig die Kindergartengebühren abzuschaffen, nichts mehr entgegen.
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): Ritengo che questo emendamento
non possa essere accolto, in quanto spostare i fondi dal fondo sanitario per la salute ai
fondi per la scuola materna in questo momento non sembra essere un atto opportuno,
dato che i fondi per la sanità sono stati incrementati, ma tenuti al limite delle esigenze.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento n. 1: respinto con 10
voti favorevoli, 20 voti contrari e 3 astensioni.
Metto in votazione l’emendamento n. 2: approvato con 20 voti favorevoli e
14 voti contrari.
Proseguiamo quindi nell’esame delle UPB, sulle quali dei consiglieri/delle
consigliere hanno chiesto di intervenire e la cui dotazione è stabilita nella tabella A
dell’articolo 6.
UPB 01105: La parola al consigliere Egger.
EGGER (Die Freiheitlichen): Was die Haushaltsgrundeinheit 01105 anbelangt, möchte ich vom Herrn Landeshauptmann in Erfahrung bringen, was unter den
Begriffen "Sonderausgaben des Landeshauptmannes" in der Höhe von 72.000 Euro,
"Sonderausgaben der Landesräte" in der Höhe von 55.700 Euro und "Ausgaben für
Repräsentationstätigkeiten" in der Höhe von 105.700 Euro zu verstehen ist. Danke!
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Dies sind die Ausgaben, die
für Empfänge, Essen usw. vorgesehen sind. Sie wissen, dass immer wieder Gruppen,
Delegationen usw. aus verschiedenen Teilen Europas zu uns kommen, die eingeladen
werden müssen. Niemand kann dann verlangen, dass dies mit dem eigenen Geld bezahlt wird, denn wenn dies der Fall wäre, dann würde es nur für einige Delegationen
ausreichen.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 01105: approvata con 20 voti
favorevoli, 2 voti contrari e 12 astensioni.
- 195 -
UPB 04105: La parola al consigliere Pöder.
PÖDER (UFS): Es mag, gemessen am Gesamtumfang von 20,8 Millionen
Euro, nicht viel sein, was hier gekürzt wird, aber hier geht es um den sensiblen Gesamtsektor Bildung. Warum kann man hier auf 465.000 Euro verzichten?
ARTIOLI (Lega Nord): Volevamo capire cosa sono questi tagli nella
scuola e con quale criterio li avete decisi, perché nella scuola tedesca sono stati tagliati
465 mila euro, nella scuola italiana 848 mila euro. Su quale criterio si basa l'assessora
Kasslatter Mur?
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Das deutsche Schulamt hat 2 Millionen Euro insgesamt und nicht 465.000 Euro an Kürzungen
vornehmen müssen, denn diese 465.000 Euro sind ein Teil davon, und zwar was die
Institutionen und Tätigkeiten anbelangt. Wir haben allerdings Zuwachs bei den Personalkosten. Insofern müssen Sie dies auch als Ganzes sehen. Die Landesregierung hat
200 Stellen mehr zur Verfügung gestellt, demzufolge sind auch die Gehälter dazugekommen. Das Schulamt hat dann auch die neunprozentige Kürzung vorgenommen.
Wir haben entschieden, diese Kürzung vor allem im Bereich der Investitionen vorzunehmen, und zwar mit den Einrichtungen, Ausstattungen, Informatisierungen usw. der
Schulen etwas zuzuwarten in der Hoffnung auf den Nachtragshaushalt oder einer Verbesserung der Haushaltssituation im nächsten Jahr, um damit bei den Tätigkeiten gar
nichts oder so wenig als möglich sparen zu müssen. Dies ist die Grundlinie, die sich
durch den Bildungs- und Kulturhaushalt zieht.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 04105: approvata con 20 voti
favorevoli e 14 astensioni.
I consiglieri Artioli e Pöder rinunciano alla discussione dell’UPB 04120.
UPB 04130: La parola alla consigliera Klotz.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Hier geht es um "Hochschuleinrichtungen und wissenschaftliche Forschung". Wir sehen, dass vor allem das Kapitel
betreffend die Finanzierung des Betriebes der Universität, der größte Posten, mit 49
Millionen, also knapp 50 Millionen Euro, ausgestattet ist, und dann gibt es noch
einmal die Forschungstätigkeit. Wir sehen hier einen Zuwachs von 1.204.000 Euro.
Welches sind die Schwerpunkte, die diesbezüglich dazukommen, oder handelt es sich
einfach um mehr Ausgaben betreffend das Personal und dergleichen? Damit hängt
natürlich auch die Frage nach dem derzeitigen Stand der Diskussionen zusammen, vor
allem was die Berufungen von außen, die Kosten und die Kontroverse mit dem Rechnungshof anbelangt. Hier gibt es eine ganze Reihe von offenen Fragen. Nachdem auch
- 196 -
dies mit der Ausstattung, mit der finanziellen Dotierung zu tun hat, möchte ich in Erfahrung bringen, ob es diesbezüglich Änderungen in der Ausrichtung insgesamt, vor
allen Dingen was die beklagten Zustände anbelangt, geben wird. Was ist hier Sache?
Ich weiß schon, dass nicht die Landesregierung über die Uni entscheidet, aber sie bezahlt sie zu einem ganz großen Teil.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Sie haben
an und für sich recht, Frau Klotz, weil das mit meinem Vorgänger, nämlich mit Landesrat Saurer, ausgehandelte Leistungsbudget auf 53 Millionen Euro beziffert gewesen
ist. Die Uni bekommt im Jahr 2010 nicht 53 Millionen Euro, sondern 49 Millionen
Euro, das heißt die Erhöhung ist nicht jene, die ursprünglich vereinbart worden ist.
Was die Diskussionen anbelangt, die Sie erwähnt haben, kann ich Ihnen sagen, dass die Landesregierung alles tut, um die Mehrsprachigkeit dieser Uni zu sichern.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 04130: approvata con 20 voti
favorevoli, 9 voti contrari e 5 astensioni.
UPB 04135: La parola alla consigliera Klotz.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Im Bereich "Recht auf Bildung"
sehen wir eine Minderausstattung, gemessen am letzten Jahr, um 2,5 Millionen Euro.
In welchen Bereichen wird hier gespart bzw. gekürzt?
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Genau in
diesem Bereich ist es der Fall. Wir haben anhand des Bedarfs des heurigen Jahres den
Ansatz der Haushaltsgrundeinheit ganz knapp bemessen. Die Kürzungen in dieser
Abteilung machen insgesamt 12 Millionen Euro aus und wir haben den Schwerpunkt
der Kürzungen auf die Investitionen verlegt. Die Bauten im Bereich der Heime, der
Privatschulen usw. müssen zuwarten, aber da und dort haben wir auch Kürzungen im
Bereich der Tätigkeiten eingeführt, wobei ich Ihnen garantieren kann, dass all jene, die
dieses Jahr zum Zug gekommen sind, auch nächstes Jahr zum Zuge kommen werden,
und dass wir alle Wettbewerbe, die wir ausschreiben, auch im nächsten Jahr garantieren wollen, damit all jene, die Anrecht auf eine Unterstützung haben, diese auch erhalten.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 04135: approvata con 20 voti
favorevoli, 1 voto contrario e 12 astensioni.
I consiglieri Artioli e Pöder rinunciano alla discussione delle UPB 04140,
04145 e 04150.
- 197 -
UPB 04160: La parola alla consigliera Stirner Brantsch.
STIRNER BRANTSCH (SVP): Mich würde interessieren, warum bei den
Studienbeihilfen für die Förderung von Fremdsprachen eine Kürzung vorgesehen ist.
ARTIOLI (Lega Nord): La domanda è la stessa. Abbiamo visto grandi
conferenze stampa sul bilinguismo e poi vediamo che avete tagliato 100 mila euro,
volevamo capire perché.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Frau
Artioli! Im Bereich der Zweisprachigkeit haben wir keinen Euro gekürzt. Gekürzt
wurde nur im Bereich des Erwerbs der Fremdsprachen, wobei dies nichts mit Deutsch
und Italienisch zu tun hat.
ARTIOLI (Lega Nord): (interrompe – unterbricht)
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): La lingua
straniera non è la seconda lingua, non è il bilinguismo.
Frau Stirner Brantsch! Ich möchte Ihnen sagen, dass wir die 800.000 Euro
im heurigen Jahr nicht gebraucht und deshalb 700.000 Euro veranschlagt haben, um
mit den Geldmitteln korrekter umzugehen. Ich bitte Sie auch zu bedenken, dass diese
Haushaltsgrundeinheit nur einen kleinen Teil der Zweisprachigkeits- und Fremdsprachenförderung innerhalb der gesamten Landesverwaltung betrifft. Dies bezieht sich
einzig und allein auf die Kurse, die Jugendliche im Sommer weder in Italien,
Deutschland noch Österreich, sondern in einem fremdsprachigen Land besuchen und
dafür Rückvergütungen in Form von Tagessätzen von der Landesverwaltung erhalten.
Alle Schüleraustausch- und Sprachunterstützungsmaßnahmen sind von dieser Kürzung
nicht betroffen, weil diese über andere Kapitel finanziert werden.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 04160: approvata con 20 voti
favorevoli e 13 astensioni.
UPB 04215: La parola al consigliere Pöder.
PÖDER (UFS): Bei dieser Haushaltsgrundeinheit geht es um "Strukturen
und Ausstattungen für Unterkünfte und Schülerheime für Studenten". Wieso kann man
hier auf 4,5 Millionen Euro verzichten, denn der Betrag von 11,5 Millionen ist auf 7
Millionen Euro gekürzt worden?
- 198 -
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Es geht
einfach darum, dass Privatschulen und private Bildungseinrichtungen zuwarten müssen, bis der Landeshaushalt wieder mehr hergibt.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 04215: approvata con 20 voti
favorevoli, 2 voti contrari e 11 astensioni.
UPB 04230: La parola alla consigliera Klotz,
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Bei der wissenschaftlichen universitären Forschung sehen wir, dass bei den Beiträgen an öffentliche Körperschaften
und private Körperschaften jeweils 1 Million Euro eingespart wird. Welche Projekte
sind davon betroffen?
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Davon
sind keine Projekte betroffen, weil es für die Ausschüttung der veranschlagten Geldsummen erst einen Wettbewerb geben muss, an dem sich Interessierte beteiligen können. Die Kürzung in der Forschung hat mit der gesamten Kürzung zu tun, da wir –
vorhin habe ich es bereits erläutert – bei den Investitionsbeiträgen gekürzt haben, um
nicht bei den Stipendien und Hilfsmaßnahmen für Schüler und Schülerinnen kürzen
zu müssen, die von derselben Haushaltsgrundeinheit betroffen sind. Ich hoffe, dass es
die Möglichkeit geben wird, die Forschungskapitel wieder aufzustocken.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 04230: approvata con 20 voti
favorevoli, 3 voti contrari e 11 astensioni.
I consiglieri Artioli, Pöder e Klotz rinunciano alla discussione delle UPB
05120 e 05225.
UPB 06100: La parola al consigliere Pöder.
PÖDER (UFS): Bei dieser Haushaltsgrundeinheit geht es um "Kulturelle
Tätigkeiten in deutscher Sprache", in der der Betrag von 13,6 Millionen Euro um eine
gute halbe Million Euro gekürzt wird. Wo genau will man hier den Rotstift ansetzen?
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Die Leute
müssen erst um die Kultureinrichtung ansuchen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass
es keine Kürzung, sondern eher eine Zunahme der Gelder für die kulturelle Tätigkeit
geben wird, weil in den Geldmitteln des letzten Jahres die Sonderfinanzen für das Gedenkjahr und die Landesausstellung enthalten waren. Dies täuscht hier nur ein bisschen.
- 199 -
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 06100: approvata con 20 voti
favorevoli e 14 astensioni.
UPB 06130: La parola alla consigliera Klotz.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Bei den Tätigkeiten für den
Schutz der kulturellen, künstlerischen und geschichtlichen Güter gibt es ein sattes Minus, denn was die Ausgaben zur Erhaltung des archäologischen Vermögens anbelangt,
fällt das Minus von 2,6 Millionen Euro besonders ins Auge. Wie kann es sein, dass für
dieses Jahr nur mehr 300.000 Euro übrig bleiben? Die gesamte Haushaltsgrundeinheit
wird von über 3,5 Millionen Euro auf zirka 1 Million Euro zurückgestutzt.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Frau
Klotz! Wenn Sie im Gebarungsplan auf Seite 220 gehen und das Kapitel 06225.03 betrachten, dann finden Sie dort die 2,2 Millionen Euro wieder, die im Vorfeld sozusagen verschwunden sind. Es handelt sich somit um eine rein technische Verschiebung,
wobei die Inhalte dieselben bleiben.
PRESIDENTE: Pongo in votazione l’UPB 06130: approvata con 20 voti
favorevoli e 14 astensioni.
UPB 06210: La parola al consigliere Pöder.
PÖDER (UFS): Frau Landesrätin Kasslatter Mur! Erlauben Sie mir bitte die
Bemerkung, dass Sie in diesem Haushalt in finanzieller Hinsicht ordentlich gerupft
wurden. Im Bereich der Strukturen und Ausstattungen für die Jugendarbeit in deutscher Sprache wird der Betrag regelrecht halbiert, und zwar um 580.000 Euro gekürzt.
Worauf kann man hier verzichten?
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Wir sind
wieder bei demselben Thema. In Zeiten des Sparens halte ich es für sinnvoller, bei den
Investitionen die Mauern zurückzufahren und die Tätigkeiten nicht einzuschränken.
Herr Pöder! Wenn Sie im Haushalt nach vorne blättern, dann sehen Sie, dass wir bei
den Tätigkeiten der Jugendarbeit als solcher, obwohl der Landeshaushalt generell gekürzt worden ist, sogar um 600.000 Euro zugelegt haben, weil wir steigende Personalspesen haben. Es war dann unsere politische Entscheidung, mit der Verwirklichung
einiger Jugendzentren lieber zuzuwarten bzw. diese in die Länge zu ziehen, bevor wir
gezwungen sind, das für die Jugendarbeit zuständige Personal für ihre Arbeit nicht
mehr bezahlen zu können.
- 200 -
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 06210: approvata con 20 voti
favorevoli, 2 voti contrari e 9 astensioni.
I consiglieri Artioli e Pöder rinunciano alla discussione delle UPB 06215,
06220, 06230, 08100, 08205 e 09115.
UPB 09120: La parola al consigliere Egger.
EGGER (Die Freiheitlichen): Ich möchte eine Verständnisfrage an den
Herrn Landesrat stellen. Was diese Haushaltsgrundeinheit bezüglich "Familiengelder"
anbelangt, sehe ich, dass sich alle drei Kapitel vermindern. Beim dritten, nämlich beim
Kapitel 09120.15, bei dem es um "Ausgaben für die Auszahlung des Familiengeldes
des Landes" geht, wird der Betrag von 17,5 Millionen Euro auf 16 Millionen Euro gekürzt. Ich nehme an, dass dies der effektive Bedarf ist, denn voriges Jahr waren mehr
Geldmittel vorgesehen. Ich bitte um eine entsprechende Bestätigung. Bei den anderen
beiden Kapiteln wird der Betrag überhaupt gestrichen. Warum Herr Landesrat?
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Aus dem Jahr 2009 haben wir noch einen Rückstand. Der effektive Bedarf beträgt 16,5 Millionen Euro.
PRESIDENTE: Pongo in votazione l’UPB 09120: approvata con 20 voti
favorevoli e 15 astensioni.
I consiglieri Artioli e Pöder rinunciano alla discussione dell’UPB 09130.
UPB 09140: La parola alla consigliera Stirner Brantsch.
STIRNER BRANTSCH (SVP): Beim Kapitel 09140.10 geht es um
"Landesvergütungen an das Personal für die Nachmittagsbetreuung und pädagogische
Sommerbetreuung", welches um 601.149 Euro gekürzt worden ist. Warum ist hier gekürzt worden und wie wirkt sich dies auf die Gemeinden aus, die die Sommerbetreuung organisieren?
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Frau
Stirner Brantsch! Die Haushaltsgrundeinheit 09140 ist um 60.000 Euro gekürzt worden, weil alles andere verschoben worden ist. Sie sehen, dass im Kapitel 09140.03
"Beiträge an Genossenschaften für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Schulzeit" 540.000 Euro dazu kommen und dafür das Kapitel 09140.10,
welches Sie vorhin angesprochen haben, um 600.000 Euro gekürzt wird. Bei der
Haushaltsgrundeinheit 09140 geht es um eine Kürzung von 60.000 Euro und nicht um
die von Ihnen genannten 601.149 Euro. Dies entspricht nicht den 9 Prozent generell,
denn ein bisschen mussten wir doch streichen.
- 201 -
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 09140: approvata con 20 voti
favorevoli e 13 astensioni.
I consiglieri Artioli, Pöder e Klotz rinunciano alla discussione delle UPB
09210, 10100, 10105. 10110, 10115 e 10145.
UPB 12100: La parola alla consigliera Klotz.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Bei dieser Haushaltsgrundeinheit
geht es um "Öffentlichen Personennahverkehr". Landesrat Widmann hat erklärt, dass
für die Mietwagenunternehmer wohl nächstes Jahr etwas getan werden wird. Hier gibt
es eine ziemlich große Aufstockung von fast 5 Millionen Euro, denn der Betrag von
120 Millionen Euro wird auf 125 Millionen Euro aufgestockt. In welchen Bereich gehen diese 5 Millionen Euro?
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Die Mehrbeiträge gehen in die Führung des Zugverkehrs. Wir
haben noch einmal Zugkilometer potenziert und im Oberen Pustertal einen Halb-Stunden-Takt eingeführt, denn vorher hat es einen Stunden-Takt gegeben. Wir haben auch
noch die Buskilometer etwas verstärkt. Dies ist der größte Teil, den wir hier aufgestockt haben.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 12100: approvata 20 voti favorevoli, 7 voti contrari e 5 astensioni.
I consiglieri Artioli, Pöder e Klotz rinunciano alla discussione dell’UPB
12110.
UPB 13205: La parola al consigliere Heiss.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Hier geht es
um den Bereich "Beihilfe zu Investitionen für Einzelbetriebe", in dem eigentlich nur
eine ganz geringfügige Differenz vorliegt, bis auf das uns zwar entzogene, aber trotzdem nachzufragende Kapitel 13205.45 "Kapitalbeiträge für Unternehmen im Bereich
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse", in dem eine doch
deutliche Anhebung stattfindet. Die Haushaltsgrundeinheit 13205 betrifft Ihren Bereich, Landesrat Berger!
BERGER (Landesrat für Tourismus, Landwirtschaft, Grundbuch und
Kataster – SVP): Abgeordneter Heiss! Ich habe es vorhin durchstudiert, weil ich gesehen habe, dass Sie diesbezüglich eine Wortmeldung beantragt haben. Wir haben in
der Haushaltsgrundeinheit 13205, welche ein Sammelkapitel ist, viele Dinge enthalten,
und in der Haushaltsgrundeinheit 13215, welche noch größer ist, sind die Wohn- und
Wirtschaftsgebäude enthalten. Aufgrund der unterschiedlichen Haushaltsgebarungen,
die jetzt eintreten, sind Verlagerungen und Verschiebungen von einem Kapitel auf das
- 202 -
andere gemacht worden, wobei ich sagen muss, dass bei der Haushaltsgrundeinheit
13215 grundsätzlich Einsparungen vorgenommen worden sind, weil ich 10 Prozent
weniger Geld zur Verfügung habe. Nachdem es sich um die größte Haushaltsgrundeinheit handelt, ist ein großer Teil eingespart worden, sodass hier die wenigsten Auswirkungen zu merken sind. Hier geht es nicht um irgendwelche neue Kriterien oder
was auch immer, sondern ausschließlich um Umbuchungen und Einsparungen.
PRESIDENTE: Pongo in votazione l’UPB 13205: approvata con 20 voti
favorevoli e 13 astensioni.
I consiglieri Artioli e Pöder rinunciano alla discussione dell’UPB 17200.
UPB 17205: La parola al consigliere Heiss.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Bei dieser
Haushaltsgrundeinheit geht es um "Förderungen an Handwerksbetriebe und –organisationen sowie an die Gemeinden". Im Kapitel 17205.00 "Beiträge an Institute, Körperschaften, Vereinigungen und Organisationen für den Ankauf, die Erweiterung, die
Modernisierung, den Bau von Büroräumen, sowie von Gebäuden für Betriebsgründerzentren" sehen wir einen sehr deutlichen Zuwachs, der sozusagen für Beiträge an die
verbandlichen und institutionellen Träger gedacht ist. Ich ersuche um eine diesbezügliche Auskunft, Herr Landesrat.
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Hier geht es nicht vorwiegend um Bauten, sondern um die Modernisierung von verschiedensten Einrichtungen, um sogenannte weiche Maßnahmen
und um vieles mehr. Dies betrifft nicht nur die Innovation, sondern auch einen Teil der
Fraunhofer-Kooperation mit der Industrie und dem Handwerk.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 17205: approvata con 19 voti
favorevoli, 7 voti contrari e 6 astensioni.
I consiglieri Artioli e Pöder rinunciano alla discussione delle UPB 18105 e
18110.
UPB 19240: La parola al consigliere Pöder.
PÖDER (UFS): Im Haushalt des auslaufenden Jahres waren an Kreditkonzessionen für die Business Location Südtirol 20 Millionen Euro eingetragen. Künftig
sollen es nur mehr 8 Millionen Euro, nämlich 12 Millionen Euro weniger sein. Wurde
das Geld nicht gebraucht? Was wurde damit getan? Was hat die Business Location
Südtirol eigentlich geleistet? Weil wir schon bei dieser Haushaltsgrundeinheit sind,
möchte ich erfahren, wie viel Geld die Business Location Südtirol ausgegeben hat.
- 203 -
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Es ist nicht so, dass das Geld nicht gebraucht wurde, aber es ist
sicher eine richtige Beobachtung, denn wenn in diesem Bereich der Betrag von 20 auf
8 Millionen Euro gekürzt wird, dann ist dies aus dem Grund geschehen, weil die BLS
eine Anschubfinanzierung für die aufwendigen Tätigkeiten gebraucht hat, nachdem sie
Betrieben hilft, sich anzusiedeln und für diese auch Grund zu finden. Dies ist in einem
Krisenjahr, wie wir es jetzt haben und es nicht voraussehen konnten, nicht so stark der
Fall wie vorher. Deshalb ist heuer weniger Geld vorgesehen als im letzten Jahr.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 19240: approvata con 19 voti
favorevoli, 4 voti contrari e 8 astensioni.
UPB 20205: La parola la consigliere Heiss.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Hier geht es
um "Straßenbauten und Infrastrukturen". Lieber Landesrat Mussner! Hier sehen wir
eine deutliche Verminderung von über 5 Millionen Euro. Im Kapitel 20205.05 "Beiträge an die Gemeinden für den Bau, den Ausbau und die Begradigung der Straßen
von Landesinteresse" gibt es allerdings eine bemerkenswerte Steigerung. Mich würde
nur interessieren, warum einerseits eine generelle Senkung und andererseits doch eine
deutliche Steigerung vorgesehen wird.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Kürzlich haben sich Leute an uns
gewandt, die nachgefragt haben, ob es stimmt, dass ein Teil der Mendelpass Straße zu
einer Panorama Straße ausgebaut werden soll, und zwar mit einer sehr, sehr breiten
angeblich über einen Kilometer breiten Plattform, was ziemlich viel Geld kosten
würde. Wie viel Geld wird für das kommende Jahr veranschlagt und zu welchem
Zweck? Ist dies angesichts der Tatsache, dass in so vielen Bereichen eingespart werden muss, zu rechtfertigen?
MUSSNER (Landesrat für Bauten, ladinische Schule und Kultur und
Vermögensverwaltung – SVP): Kollege Heiss! Wir haben eine Erhöhung von
913.000 Euro vorgesehen, weil wir laut Programm den Gemeinden, welche manchmal
selber die Straßen bauen, dafür Beiträge geben. Dies betrifft nicht nur die Gemeinde-,
sondern auch die Landesstraßen.
Frau Klotz! Was die Mendelpass Straße anbelangt, mussten wir, nachdem
diese Zone unter Ensembleschutz steht, ein besonderes Projekt ausarbeiten, in dem
dies auch berücksichtigt wird. Was die Arbeiten anbelangt, werden diese nicht im
Jahre 2010 durchgeführt, sondern erst begonnen. Man muss erst sehen, wie der gesamte Plan, der im Jänner gemacht werden wird, ausschauen wird. Ich glaube aber
nicht, dass 2010 mit diesen Arbeiten begonnen werden kann.
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PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 20205: approvata con 19 voti
favorevoli, 2 voti contrari e 13 astensioni.
UPB 21200: La parola alla consigliera Klotz.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Bei dieser Haushaltsgrundeinheit
geht es um "Infrastrukturen für das Breitbandnetz". Voriges Jahren waren über 5 Millionen Euro veranschlagt, von denen jetzt nur mehr 4 Millionen Euro - also gibt es ein
Minus von ungefähr 1,3 Millionen Euro - übrig bleiben. Wir haben diesbezüglich sogar Beschlussanträge im Landtag genehmigt. Es war immer wieder die Rede davon,
dass man sich bemühen werde, in allen Gemeinden und Dörfern die entsprechenden
Bedürfnisse endlich zu decken. Wenn alles erledigt ist, dann muss man dieses Minus
erklären. In letzter Zeit hat man weniger Klagen darüber gehört. Ich bitte um Auskunft
darüber, ob dies im ganzen Land restlos abgedeckt ist. Wir wissen, dass es sehr, sehr
viele Klagen nicht nur von Seiten der Touristiker, sondern auch der ganz normalen
Bevölkerungsschichten gegeben hat. Deshalb stellt sich die Frage, ob dies alles in
Ordnung gebracht wurde.
MUSSNER (Landesrat für Bauten, ladinische Schule und Kultur und
Vermögensverwaltung – SVP): Ich glaube, dass nicht alles zu 100 Prozent in Ordnung sein wird, aber man kann sagen, dass die Ziele, die sich die Landesregierung vor
bereits 6 bzw. 3 Jahren gesetzt hat, nämlich wenigstens 90 Prozent der Bevölkerung
mit dem Breitband zu versorgen, auch erreicht worden sind. Vor 3 Wochen haben wir
eine Bestandsaufnahme gemacht, bei der wir gesehen haben, dass wir diesbezüglich
besser als im europäischen Durchschnitt liegen. Es stimmt, dass wir eine große Reduzierung der entsprechenden Mittel vorgenommen haben. Dies ist darauf zurückzuführen, weil wir der Meinung sind, dass wir mit diesen 4 Millionen Euro imstande sind,
die Programme im Jahr 2010 durchzuführen. Momentan brauchen wir nicht mehr
Geld, weil bereits vorher, nämlich 2009, 5,3 Millionen Euro zur Verfügung standen.
Deshalb decken diese Gelder die Programme für 2010, weil wir es intern so wollten.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 21200: approvata con 20 voti
favorevoli e 15 astensioni.
I consiglieri Pöder, Klotz e Heiss riunciano alla discussione delle UPB
21205, 21215, 23100, 23210, 25100, 25105, 26200 e 31105.
UPB 31110: La parola al consigliere Pöder.
PÖDER (UFS): Ich mache darauf aufmerksam, dass es sich hier um die
Haushaltsgrundeinheit handelt, bei der es um den Konsumentenschutz und um die geplante Kürzung für die Verbraucherschutzzentrale geht. In dieser Haushaltsgrundeinheit ist der Betrag von 480.000 Euro eingetragen, welcher jetzt um 43.000 Euro gekürzt wird, aber innerhalb dieser Haushaltsgrundeinheit soll beim jährlichen Beitrag
- 205 -
für Initiativen eine Kürzung von 45.000 Euro vorgenommen werden. Wir haben vernommen, dass es bereits eine Vorentscheidung über die Kürzung für die Beiträge an
die Verbraucherschutzzentrale gegeben hat. Ich halte dies für durchaus bedenklich,
weil man im Vorfeld eine ganze Reihe von Protesten, auch aus den Reihen der Südtiroler Volkspartei, gehört hat. Vielleicht ist es jetzt angebracht, dass auch Abgeordnete
der Südtiroler Volkspartei der Verbraucherschutzzentrale zur Seite stehen und die Reduzierung des Beitrages um diese für den Haushaltsrahmen doch läppischen 45.000
Euro, für die Verbraucherzentrale aber wichtigen 45.000 Euro verhindert. Ich hoffe,
dass man hier ein Einsehen hat und diese Kürzung verhindert oder sie gegebenenfalls
von Seiten der Landesregierung zurücknimmt. Es wäre sicherlich schade, wenn die
Verbraucherschutzzentrale, die eine wichtige Beratungs- und Informationstätigkeit für
die Familien, für die Bürger in diesem Lande durchzuführen hat, in Zukunft weniger
leistet, weniger Initiativen durchführen könnte oder von den Bürgern für die Beratungstätigkeit mehr Geld verlangen müsste, um doch einigermaßen die Arbeit verrichten zu können.
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Wir alle wissen, dass wir
weniger Geld zur Verfügung haben. Deshalb muss jeder einzelne Verband, jeder einzelne Verein mit der üblichen Kürzung einverstanden sein. In diesem konkreten Fall
ist der Betrag von 450.000 auf 405.000 Euro vermindert worden. Ich habe, so wie in
den vergangenen Jahren, die Absicht, von Seiten der Region für die Beratertätigkeit
etwas zur Verfügung zu stellen. Nachdem überall gekürzt wird, muss auch in diesem
Bereich etwas gekürzt werden. Wir haben nicht überproportional gekürzt und etwas
können wir vielleicht ausgleichen. Mehr ist aber sicherlich nicht drinnen.
PÖDER (UFS): Zum Fortgang der Arbeiten! Ich beantrage eine geheime
Abstimmung über die Haushaltsgrundeinheit 31110.
PRESIDENTE: Il consigliere Pöder e altri quattro consiglieri hanno chiesto
la votazione a scrutinio segreto. Prego distribuire le schede.
(Votazione a scrutinio segreto - Geheime Abstimmung)
Comunico l’esito della votazione: schede consegnate 35, 21 sì, 14 no.
L’UPB 31110 è approvata.
L’UPB 31200 non può essere più posta in discussione, perché è stata soppressa con l’approvazione dell’emendamento n. 2, presentato dall’assessore signora
Repetto.
Constato che con ciò sono state discusse tutte le UPB sulle quali dei consiglieri/delle consigliere hanno chiesto di intervenire e la cui dotazione è stabilita nella
tabella A dell’articolo 6.
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Qualcuno chiede la parola sull’articolo 6? Nessuno. Lo metto in votazione:
approvato con 20 voti favorevoli, 7 voti contrari e 6 astensioni.
Art. 7
Fondi per la finanza locale
1. La dotazione dei fondi per la finanza locale di cui all’articolo 1,
comma 2, della legge provinciale 14 febbraio 1992, n. 6, è stabilita per
l’anno finanziario 2010 come segue:
a) fondo ordinario:
262.250.549,00 euro (Unità previsionale di base – UPB 26100);
b) fondo per investimenti:
68.622.640,00 euro (UPB 26200);
c) fondo ammortamento mutui:
74.000.000,00 euro (UPB 26205);
d) fondo perequativo:
3.000.000,00 euro (UPB 26100);
e) fondo di rotazione per investimenti:
80.000.000,00 euro (UPB 26200).
2. Una quota del fondo di cui al comma 1, lettera c), pari a
1.220.878,43 euro, è autorizzata come limite d’impegno ed è destinata al pagamento della prima annualità di ammortamento dei mutui
assunti dai comuni per il finanziamento di opere di investimento ai
sensi della legislazione provinciale vigente. Le annualità successive
alla prima graveranno sul corrispondente fondo iscritto nei bilanci provinciali futuri, fino all’anno 2029 incluso.
---------Art. 7
Fonds für die Lokalfinanzen
1. Die Dotierung der in Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes vom
14. Februar 1992, Nr. 6, vorgesehenen Fonds zugunsten der Lokalfinanzen ist für das Finanzjahr 2010 in folgendem Ausmaß festgelegt:
a) ordentlicher Fonds:
262.250.549,00 Euro (Haushaltsgrundeinheit - HGE 26100),
b) Investitionsfonds:
68.622.640,00 Euro (HGE 26200),
c) Fonds zur Amortisierung der Darlehen:
74.000.000,00 Euro (HGE 26205),
d) Ausgleichsfonds:
3.000.000,00 Euro (HGE 26100),
e) Rotationsfonds für Investitionen:
80.000.000,00 Euro (HGE 26200).
2. Ein Teil des Fonds laut Absatz 1 Buchstabe c) in Höhe von
1.220.878,43 Euro wird als Ausgabenhöchstbetrag genehmigt und ist
für die Zahlung der ersten Rate zur Amortisierung der von den Gemeinden zur Finanzierung von Bauarbeiten gemäß der geltenden
Landesgesetzgebung aufgenommenen Darlehen bestimmt. Die auf
die erste Rate folgenden Jahresraten werden den jeweiligen Fonds,
welcher in die zukünftigen Landeshaushalte eingeschrieben wird, bis
einschließlich zum Jahre 2029 belasten.
- 207 -
Chi chiede la parola sull’articolo 7? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato con 20 voti favorevoli, 3 voti contrari e 8 astensioni.
Art. 8
Disposizioni in materia di contrattazione collettiva
1. Per la contrattazione collettiva per l’anno 2010 per il comparto del
personale dell’amministrazione provinciale, del personale della sanità
e del personale della scuola è autorizzata, a carico del bilancio provinciale (UPB 31100), la spesa di 20 milioni di euro per l’anno 2010 e
di 52 milioni di euro all’anno per gli anni 2011 e 2012.
2. L’autorizzazione di spesa disposta dall’articolo 8, comma 1, della
legge provinciale 9 aprile 2009, n. 1, per la contrattazione collettiva
per l’anno 2009 per i comparti ivi indicati, a carico dell’esercizio finanziario 2009, è trasferita per una quota di 20 milioni di euro a carico
dell’esercizio finanziario 2010. La corrispondente quota di stanziamento nel bilancio di previsione 2009 (UPB 31100) costituisce economia di spesa.
---------Art. 8
Bestimmungen im Bereich der Kollektivvertragsverhandlungen
1. Für die Vertragsverhandlungen des Jahres 2010 für die Bereiche
des Personals der Landesverwaltung, des Personals des Gesundheitswesens und des Schulpersonals wird zu Lasten des Landeshaushaltes (HGE 31100) die Ausgabe von 20 Millionen Euro für das
Jahr 2010 und von 52 Millionen Euro jährlich für die Jahre 2011 und
2012 autorisiert.
2. Die Bewilligung der Ausgabe laut Artikel 8 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 9. April 2009, Nr. 1, für die Kollektivverträge des Jahres
2009 für die dort angeführten Bereiche, welche zu Lasten des Haushaltes 2009 geht, wird für den Anteil von 20 Millionen Euro auf den
Haushalt 2010 übertragen. Der entsprechende Anteil der Bereitstellung im Haushaltsvoranschlag 2009 (HGE 31100) stellt eine Ausgabeneinsparung dar.
L’assessore signora Repetto ha presentato un emendamento che dice:
Articolo 8, comma 2: 1. Le parole "20 milioni di euro" sono sostituite con le
parole "19,9 milioni di euro".
Artikel 8 Absatz 2: 1. Die Worte "20 Millionen Euro" werden mit den Worten "19,9 Millionen Euro" ersetzt.
Qualcuno chiede la parola sull’emendamento? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 20 voti favorevoli, 1 voto contrario e 13 astensioni.
Qualcuno chiede la parola sull’articolo 8 così emendato? Nessuno. Lo metto
in votazione: approvato con 20 voti favorevoli, 1 voto contrario e 7 astensioni.
Art. 9
Modifica della legge provinciale 10 giugno 2008, n. 4, recante “Modifiche di leggi provinciali in vari settori e altre disposizioni”
- 208 -
1. Per l’autorizzazione di spesa di cui all’articolo 45 della legge provinciale 10 giugno 2008, n. 4, è determinato a carico del bilancio 2010
uno stanziamento di 11 milioni di euro (UPB 07200).
---------Art. 9
Änderung des Landesgesetzes vom 10. Juni 2008, Nr. 4, „Änderungen von Landesgesetzen in verschiedenen Bereichen und andere Bestimmungen“
1. Für die Ausgabenermächtigung gemäß Artikel 45 des Landesgesetzes vom 10. Juni 2008, Nr. 4, ist zu Lasten des Haushaltes 2010
eine Bereitstellung von 11 Millionen Euro (HGE 07200) festgelegt.
Il consigliere Tinkhauser ha ritirato l’emendamento presentato a questo articolo.
Chi vuole intervenire sull’articolo 9? Nessuno. Lo pongo in votazione:
approvato con 20 voti favorevoli, 5 voti contrari e 5 astensioni.
Art. 10
Progetto di produzione e distribuzione di idrogeno
1. Per la realizzazione del progetto di produzione e distribuzione di
idrogeno tratto da fonti rinnovabili, la Giunta provinciale è autorizzata
a concedere all’Istituto per innovazioni tecnologiche Bolzano scarl un
contributo nella misura massima di 500.000,00 euro (UPB 19215)
all’anno per tre esercizi finanziari consecutivi.
---------Art. 10
Verwirklichung des Projektes zur Erzeugung und Verteilung von Wasserstoff
1. Für die Verwirklichung des Projektes zur Erzeugung und Verteilung
von Wasserstoff aus generationsfähigen Energiequellen ist die Landesregierung ermächtigt, dem Institut für innovative Technologien Bozen KGmbH einen Beitrag in Höhe von maximal 500.000,00 Euro
(HGE 19215) jährlich für drei aufeinander folgende Finanzjahre zu
gewähren.
Sono stati presentati tre emendamenti che ai sensi dell’articolo 97-quater del
regolamento interno vengono esaminati congiuntamente.
L’emendamento n. 1 (emendamento soppressivo dell’articolo nel suo complesso), presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba, dice:
Articolo 10: L’articolo è soppresso.
Artikel 10: Der Artikel wird gestrichen.
L’emendamento n. 2 (emendamento soppressivo dell’articolo nel suo complesso), presentato dai consiglieri Pöder e Artioli, dice:
Articolo 10: L’articolo è soppresso.
Artikel 10: Der Artikel wird gestrichen.
L’emendamento n. 3 (emendamento al comma 2), presentato dal consigliere Tinkhauser, dice:
- 209 -
Articolo 10, comma 2: Sono aggiunte le seguenti parole:
", a condizione che anche tutti gli altri soci diano il loro contributo, in
proporzione alla somma concessa dalla mano pubblica. Sulla somma di 500.000,00
euro deve essere redatto un resoconto e la somma non può andare ad altre società partecipate dall’IIT."
Artikel 10 Absatz 2: Folgender Text wird hinzugefügt:
", sofern auch sämtliche restlichen Gesellschafter ihren anteilsmäßigen Beitrag in Bezug auf die von der öffentlichen Hand gewährten Summe einbringen. Über
die Summe von 500.000,00 Euro muss ein Rechenschaftsbericht erstellt werden und
sie darf nicht in andere Gesellschaften abfließen, an denen das IIT beteiligt ist."
La parola al consigliere Heiss, prego.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Was das Projekt Wasserstoff anbelangt, haben wir unsere Bedenken bereits in der Gesetzgebungskommission dargelegt. Landesrat Laimer verkündet immer wieder, dass die Wasserstofftechnologie wichtig ist, um den grünen Korridor entlang der Brennerlinie zu verwirklichen. Wir wüssten aber zu gerne, was in den nächsten drei Jahren dann wirklich
geschehen soll. Wir denken eher daran, dass eine zielführende Technologie im Bereich
der Elektromobilität, den Sie in den letzten Tagen doch mit einiger Aufmerksamkeit
bedacht haben, wesentlich mehr bringen würde als diese noch sehr fernliegende Wasserstofftechnologie. Wir denken mit einigem Bedauern daran, dass der Bereich der
Methangastankstellen, bei dem es um eine sehr naheliegende und wichtige Form der
ressourcensparenden bzw. wenig emissionsstarken Technologien geht, vor sich hinkümmert. Dies ist einer der Gesichtspunkte.
Der zweite ist jener, dass das Institut für innovative Technologien (IIT) in
der Person des geschäftsführenden Gesellschafters Walter Huber relativ breit gestreut
agiert. Es gibt die Tochterfirma "Certra", welche zu 30 Prozent der IIT gehört, die laufend Verluste schreibt. Wir denken, dass dieser Zuschuss dazu dienen könnte, nicht die
Verluste der Firma Certra direkt abzudecken, sondern der IIT die Möglichkeit zu geben, mit weiteren Erlösen diese Verluste über die Zertifizierung abzudecken. Aus diesem Grund haben wir hier sehr wesentliche Bedenken vorgebracht. Wir bitten um Erläuterung, was im Bereich der Wasserstofftechnologie genau geschehen soll, denn es
werden zwar immer wieder Anlagen eingeweiht und die entsprechenden Fortschritte
verkündet, wie es dann aber in den nächsten drei Jahren konkret aussehen soll, das
würde uns sehr interessieren, abgesehen von der Skepsis, die wir soeben gegen diese
Konstruktion zwischen IIT und Certra geäußert haben.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Bereits in der Generaldebatte habe
ich zur IIT kurz Stellung genommen. Ich denke mir, wenn eine Firma von öffentlicher
Hand bezuschusst wird, dann wäre es auch interessant zu wissen, wer weiters an dieser
- 210 -
Gesellschaft beteiligt ist. Ich bitte den zuständigen Landesrat nochmals um Auskunft
darüber, an welchen Firmen die IIT beteiligt ist.
Ich habe einen Antrag eingebracht, weil mir dieses Anliegen wichtig erscheint. Wenn die öffentliche Hand 500.000 Euro dieser Firma zur Verfügung stellt,
sollte sichergestellt sein, dass sich alle weiteren Gesellschafter im Verhältnis zu ihrer
Beteiligung an diesem angeblichen Zukunftsprojekt beteiligen sollen. Ich möchte auch
erreichen, dass ein Rechenschaftsbericht abgelegt wird, aus dem ersichtlich ist, was
mit diesen 500.000 Euro schlussendlich geschieht, denn ich habe bereits vorgestern
festgestellt, dass in den Jahren 2004 und 2005 jeweils 500.000 Euro dieser Firma zur
Verfügung gestellt wurden. Kollege Heiss hat in der Gesetzgebungskommission festgestellt, dass diese Firma bisher nur Verluste geschrieben hat.
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP):
Die Wasserstofftechnik liegt im Bereich der emissionsfreien Mobilität, wenn auch der
Wasserstoff selbst mit erneuerbarer Energie produziert wird, was ja unsere Absicht ist.
Es ist ein Projekt der drei Länder Nordtirol, Südtirol und Trentino im Rahmen des
Projektes Green Corridor, welches ein EU-Projekt darstellt und zu einem Teil auch
mitfinanziert werden muss. Die Aufgabentätigkeit dieses Instituts ist in punkto Wasserstoff recht umfangreich - wenn Sie wollen, kann ich Ihnen die Liste aushändigen,
aber ich kann es Ihnen auch vorlesen -, denn es geht um die Erstellung des Konzepts
und der Zeitplanung für die Schritte, welche in Abstimmung mit der Mobilitätspolitik
und Energiepolitik des Landes inhaltlich, zeitlich und räumlich abgesetzt werden müssen; Sensibilisierung und Betreuung der Wasserstoffplattform als Basis für die breite
Nutzung der neuen Technologien und Informationsvermittlung; Studien und Konzepte,
wie die Erzeugung von Wasserstoff mit Strom aus Klein- und Großkraftwerken organisiert werden kann; Erstellung eines Verteilungsplanes in Südtirol für die nächsten
zehn Jahre auch mit Kontakte mit der Autoherstellung und der Miteinbeziehung öffentlicher Verkehrsmittel in die Anwendungsstrategie; internationale Zusammenarbeit
mit Gremien und Vereinigungen, die sich mit dem Wasserstoff in Europa auseinandersetzen; Planung und Projektierung der ersten Produktionsschritte mit viel Wasserstoff;
Planung und Projektierung der Verteilungsstrukturen der Werkstätten mit den erforderlichen Sicherheitseinrichtungen; Erstellen der technischen und wissenschaftlichen
Kriterien; Aktivierung von Schulung, Lehre, Ausbildung, Forschung, Entwicklung
usw.; Aufbau der Zusammenarbeit mit Universitäten der Nachbarprovinzen Trient und
Verona sowie mit Forschungseinrichtungen, wie dem "Centro Ricerche Fiat", aber
ebenso Gespräche mit Tirol und Bayern, um die Wasserstoffautobahn von München
bis Modena zu realisieren.
Am Institut sind das Land Südtirol mit 20 Prozent, die Brennerautobahn mit
20 Prozent, die SEL mit 20 Prozent und die Firma Leitner mit je 20 Prozent beteiligt.
Dann gibt es noch eine Reihe von Gesellschaftern mit kleineren Beteiligungsquoten,
- 211 -
wie die Europäische Akademie. Interesse gezeigt haben die Stadt Bozen, die Etschwerke, die Provinz Trient, die Uni Trient, die Provinzen Verona und Mantua.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento n. 1: respinto con 11
voti favorevoli, 19 voti contrari e 2 astensioni.
L’emendamento n. 2 decade a seguito dell’avvenuta bocciatura dell’emendamento n. 1 dallo stesso contenuto.
Metto in votazione l’emendamento n. 3: respinto con 12 voti favorevoli e 19
voti contrari.
Qualcuno chiede la parola sull’articolo 10? Nessuno. Lo pongo in votazione:
approvato con 19 voti favorevoli, 10 voti contrari e 2 astensioni.
Art. 11
Modifica della legge provinciale 25 luglio 1970, n. 16, recante “Tutela
del paesaggio”
1. Dopo l’articolo 18-bis della legge provinciale 25 luglio 1970, n. 16, e
successive modifiche, è inserito il seguente articolo:
“Art. 18-ter (Partecipazione della Provincia alla Fondazione UNESCO
concernente le Dolomiti) - 1. La Provincia autonoma di Bolzano è autorizzata a partecipare alla costituzione di una fondazione legata al riconoscimento delle Dolomiti quale bene naturale del patrimonio mondiale dell’UNESCO, senza scopo di lucro, in riconoscimento del valore
di tali montagne per l’Alto Adige. La fondazione ha lo scopo di contribuire allo sviluppo conservativo e durevole dei beni naturali.
2. Lo statuto della fondazione è approvato dalla Giunta provinciale e
deve prevedere una adeguata rappresentanza della Provincia negli
organi della fondazione.
3. La Giunta provinciale è autorizzata ad assegnare mezzi finanziari
per la costituzione del patrimonio della fondazione. Per questa finalità
è autorizzata a carico del bilancio dell’esercizio 2010 (UPB 25210) la
spesa massima di 150.000 euro.
4. Dopo l’approvazione del programma annuale e del bilancio preventivo della fondazione, la Giunta provinciale è autorizzata a concorrere
annualmente alle spese per l’amministrazione e la gestione della fondazione.
5. La Giunta provinciale è autorizzata inoltre a mettere gratuitamente
a disposizione della fondazione locali, attrezzature e arredamento.
6. La spesa a carico degli anni successivi verrà autorizzata con la
legge finanziaria annuale.”
---------Art. 11
Änderung des Landesgesetzes vom 25. Juli 1970, Nr. 16, „Landschaftsschutz“
1. Nach Artikel 18-bis des Landesgesetzes vom 25. Juli 1970, Nr. 16,
in geltender Fassung, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 18-ter (Beteiligung des Landes an der UNESCO-Stiftung betreffend die Dolomiten) - 1. Das Land Südtirol ist ermächtigt, sich an der
Gründung einer Stiftung ohne Gewinnabsicht zu beteiligen, die an die
Anerkennung der Dolomiten als Weltnaturerbe der UNESCO geknüpft
- 212 -
ist. Damit soll die Bedeutung dieser Gebirgskette für Südtirol unterstrichen werden. Die Stiftung setzt sich zum Ziel, einen Beitrag zur Bewahrung und zur nachhaltigen Entwicklung der Naturgüter zu leisten.
2. Die Satzung der Stiftung wird von der Landesregierung genehmigt
und muss eine angemessene Vertretung des Landes in den Stiftungsorganen vorsehen.
3. Die Landesregierung ist ermächtigt, Finanzmittel zur Bildung des
Vermögens der Stiftung einzubringen. Zu diesem Zweck wird zu Lasten des Finanzjahres 2010 (HGE 25210) die Ausgabe von maximal
150.000 Euro autorisiert.
4. Nach Genehmigung des Jahresprogramms und des Haushaltsvoranschlages der Stiftung ist die Landesregierung ermächtigt, sich jährlich an den Ausgaben für die Verwaltung und Führung der Stiftung zu
beteiligen.
5. Die Landesregierung ist außerdem ermächtigt, der Stiftung unentgeltlich Räume, Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände zur Verfügung zu stellen.
6. Die Ausgabe zu Lasten der nachfolgenden Jahre wird mit dem jährlichen Finanzgesetz festgelegt.”
Chi vuole intervenire sull’articolo 11? Nessuno. Lo pongo in votazione:
approvato con 2 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 12
Agenzia per lo sviluppo sociale ed economico
1. E’ istituita l’Agenzia per lo sviluppo sociale ed economico, di seguito
denominata Agenzia (ASSE).
2. L’Agenzia è ente strumentale della Provincia con personalità giuridica di diritto pubblico, dotato di autonomia organizzativa, amministrativa, contabile e patrimoniale.
3. L’Agenzia:
a) gestisce gli interventi di assistenza e di previdenza integrativa previsti dalle leggi in materia, nonché quelli che potranno essere demandati da specifiche norme;
b) gestisce ed eroga eventuali finanziamenti pubblici disposti dalla
Provincia, finalizzati alla promozione e realizzazione di opere pubbliche e di progetti di sviluppo economico.
4. La Provincia è autorizzata a trasferire in proprietà ovvero ad assicurare comunque il godimento dei beni mobili ed immobili necessari
all’espletamento delle attività dell’Agenzia, nonché a mettere a disposizione il proprio personale. Le altre spese per il funzionamento
nonché quelle per l’erogazione degli interventi di competenza
dell’Agenzia sono a carico del bilancio dell’Agenzia medesima.
5. L’Agenzia può contrarre finanziamenti bancari ed attivare ogni altra
forma di ricorso al mercato finanziario consentita dalla legge.
L’Agenzia svolge altresì ogni altra operazione funzionale o accessoria
alla realizzazione delle finalità indicate dal presente articolo e al reperimento delle risorse necessarie, ivi incluso il rilascio di garanzie.
6. L’Agenzia può assumere partecipazioni in società di capitali, funzionali al perseguimento delle finalità indicate dal presente articolo.
- 213 -
7. Per i fini previsti al comma 3, lettera a), è attribuita all’Agenzia la
gestione dei fondi di assistenza e previdenza integrativa. Ogni entrata
connessa con l’erogazione delle prestazioni assistenziali e previdenziali è versata direttamente all’Agenzia. Per i fini previsti al comma 3,
lettera b), la Giunta provinciale è autorizzata a sostenere finanziariamente l’Agenzia attraverso assegnazioni a carico del bilancio provinciale.
8. La Giunta provinciale approva lo statuto dell’Agenzia e lo schema di
convenzione che disciplina i rapporti tra Provincia ed Agenzia nonché
la natura, l’oggetto e le modalità di svolgimento degli incarichi di volta
in volta conferiti dalla Provincia all’Agenzia.
---------Art. 12
Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung
1. Es ist die Agentur zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen
Entwicklung, nachstehend Agentur (ASWE) genannt, errichtet.
2. Die Agentur ist eine vom Land abhängige Körperschaft öffentlichen
Rechts mit Organisations-, Verwaltungs-, Buchführungs- und Vermögensautonomie.
3. Die Agentur:
a) verwaltet die von den jeweiligen Gesetzen vorgesehenen Fürsorgemaßnahmen und die Ergänzungsvorsorge, sowie jene Maßnahmen,
welche von spezifischen Bestimmungen übertragen werden können;
b) verwaltet und tätigt die vom Land verfügten öffentlichen Finanzierungen, die zur Förderung und Verwirklichung von öffentlichen Bauten und
Projekten bestimmt sind, die zur Wirtschaftsentwicklung beitragen.
4. Das Land ist ermächtigt, die beweglichen und unbeweglichen Güter, die für die Ausübung der Aufgaben der Agentur notwendig sind,
ins Eigentum derselben zu übertragen oder die Nutzung derselben zu
gewährleisten, sowie das eigene Personal zur Verfügung zu stellen.
Die übrigen Ausgaben für den Betrieb sowie für die Wahrnehmung
der Zuständigkeiten der Agentur sind zu Lasten des Haushaltes derselben.
5. Die Agentur kann Bankfinanzierungen beantragen und auf jegliche
andere vom Gesetz vorgesehene Form der Geldbeschaffung auf dem
Finanzmarkt zurückgreifen. Die Agentur bewältigt außerdem jede
weitere funktionelle und Zusatzaufgabe, für die im vorliegenden Artikel
angeführten Zwecke, sowie die Beschaffung der notwendigen Mittel
einschließlich der Ausstellung von Garantien.
6. Die Agentur kann sich an Kapitalgesellschaften beteiligen, sofern
dies der Verwirklichung von Maßnahmen dient, die im vorliegenden
Artikel angeführt sind.
7. Für die in Absatz 3 Buchstabe a) vorgesehenen Zwecke sind der
Agentur die Verwaltung der Fonds für die Fürsorge sowie jener für die
Ergänzungsvorsorge übertragen. Jede Einnahme, die mit der Ausschüttung der Fürsorge- bzw. Vorsorgebeiträge zusammenhängt, wird
direkt der Agentur zugewiesen. Für die in Absatz 3 Buchstabe b) vorgesehenen Zwecke ist die Landesregierung ermächtigt, die Agentur
mittels Zuweisungen zu Lasten des Landeshaushaltes finanziell zu
unterstützen.
8. Die Landesregierung genehmigt das Statut der Agentur und den
Vertragsentwurf, der die Beziehungen zwischen Land und Agentur re-
- 214 -
gelt sowie den Gegenstand, den Inhalt und die Art und Weise der
laufend vom Land erteilten Aufträge festlegt.
Sono stati presentati sei emendamenti che ai sensi dell’articolo 97-quater del
regolamento interno vengono esaminati congiuntamente.
L’emendamento n. 1 (emendamento soppressivo dell’articolo nel suo complesso), presentato dal consigliere Urzì, dice:
Articolo 12: L’articolo è soppresso.
Artikel 12: Der Artikel wird gestrichen.
L’emendamento n. 2 (emendamento soppressivo della lettera b) del comma
3), presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba, dice:
Articolo 12, comma 3, lettera b): La lettera b) è soppressa.
Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe b): Buchstabe b) wird gestrichen.
L’emendamento n. 3 (emendamento soppressivo del comma 5), presentato
dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba, dice:
Articolo 12, comma 5: Il comma 5 è soppresso.
Artikel 12 Absatz 5: Absatz 5 wird gestrichen.
L’emendamento n. 4 (emendamento soppressivo del comma 6), presentato
dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba, dice:
Articolo 12, comma 6: Il comma 6 è soppresso.
Artikel 12 Absatz 6: Absatz 6 wird gestrichen.
L’emendamento n. 5 (emendamento soppressivo del comma 7), presentato
dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba, dice:
Articolo 12, comma 7: L’ultimo periodo del comma 7 è soppresso.
Artikel 12 Absatz 7: Der letzte Satz von Absatz 7 wird gestrichen.
L’emendamento n. 6 (emendamento al comma 8), presentato dai consiglieri
Heiss e Dello Sbarba, dice:
Articolo 12, comma 8: Alla fine del comma è aggiunto il seguente periodo:
"Il consiglio di amministrazione ha al massimo tre componenti ed è presieduto da un rappresentante della ripartizione Politiche sociali."
Artikel 12 Absatz 8: Nach dem letzten Satz wird folgender Satz hinzugefügt:
"Der Verwaltungsrat hat aus höchstens drei Personen zu bestehen und steht
unter dem Vorsitz eines Vertreters der Abteilung Sozialwesen."
La parola al consigliere Leitner, ne ha facoltà.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Nachdem wir bereits Mitternacht überschritten haben, ist es vielleicht ein bisschen schwierig, diesen Artikel zu verstehen.
Ich möchte von der zuständigen Landesrätin erfahren, was diese Agentur genau macht
und zu welchem Zweck sie errichtet wurde. Weiß man schon, wer der Präsident des
Verwaltungsrates werden wird? Wie ich die Landesregierung kenne, hat sie auch
schon den Namen parat. Wer wird hier einen Posten bekommen? Kollege Heiss hat einen Änderungsantrag dahingehend eingebracht, dass der Verwaltungsrat aus nicht
- 215 -
mehr als drei Personen bestehen solle. Hier wird offensichtlich wieder einmal etwas
aufgebläht, wobei die Frage im Raum steht, wofür es die Notwendigkeit gibt, den Fürsorgefonds von einer eigenen Agentur verwalten zu lassen. Was ist bisher schief gelaufen? Warum braucht es diese Agentur? Ich möchte diesbezüglich einige Erläuterungen,
worin diese Notwendigkeit besteht.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Kollege
Leitner hat im Wesentlichen bereits unsere Fragen und Bedenken aufgegriffen. Die
Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ist, aus unserer Sicht, eine Art
von doppelköpfiger Struktur, die im Bereich der Verwaltung der großen Sozialfonds,
wie etwa des Pflegefonds und auch jenes der Zivilinvaliden, sicherlich notwendige
Funktionen übernimmt. Hier ist uns schon glaubhaft erklärt worden, dass die Notwendigkeit besteht, eine getrennte Verwaltung einzuführen, um die bisher in der Abteilung
laufenden Zahlungs- und Finanzierungsvorgänge in eine neue Einrichtung einzubringen. Dies ist, aus unserer Sicht, verständlich und auch in Ordnung. Im Trentino oder in
der Lombardei gibt es vergleichbare Einrichtungen; dies ist sicher auch zielführend.
Was uns sehr merkwürdig scheint, ist die Koppelung dieser Agentur an
zusätzliche Aktivitäten, die in den Bereich der öffentlichen Finanzierung, der öffentlichen Bauten und Projekte hineingeht. Es riecht schon sehr stark nach einem Immobilienfonds, in dem zusätzliche Fonds verwaltet werden, wobei ein Teil der Abdeckung
der sozialen Aktivitäten ein deutliches Risiko ist, weil eine Art von eigenständiger unkontrollierbarer Stelle geschaffen wird, auf deren Tätigkeit auch der Landtag keinen
unmittelbaren Einfluss mehr hat. Das sind also die Gründe, warum wir hier skeptisch
sind. Wir hätten sehr gerne gewusst, ab wann diese Agentur starten, wie das Ganze
personell ablaufen, wo der Standort sein soll und ob das Statut bereits ausgearbeitet
worden ist. Das sind die Grundsatzfragen. Wir genehmigen hier ein relativ löchriges
Gerüst, das nach Belieben aufgefüllt werden kann.
Wir haben die Änderungsanträge eingebracht, um sehr stark die soziale
Zielsetzung, eine sinnvolle Fondsverwaltung in den Mittelpunkt zu stellen und nicht
eine Reihe von Tätigkeiten dazuzupacken, über deren Natur wir bisher noch ganz und
gar nichts wissen. Uns macht es einfach Sorgen, dass hier wiederum eine völlig eigenständige Struktur entstehen soll, die unserer Kontrolle entzogen ist. Deshalb wären wir
für einige zusätzliche Informationen sehr dankbar.
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): Questa agenzia sostanzialmente persegue delle finalità di carattere tecnico. Ci sono due ordini di questione: c'è la modifica
al sistema di tesoreria unica per il quale non possiamo mantenere la disponibilità all'interno della tesoreria a meno che non siano riferite ai fondi di rotazione. Quindi è
necessario mettere in piedi un ente autonomo che sia nelle condizioni di gestire i mezzi
- 216 -
che provengono dal bilancio provinciale. Nello stesso tempo si pensa di unificare, all'interno dell'Agenzia, le funzioni che sono riferite all'assegno di cura e alla previdenza
integrativa.
Va sottolineato che tutto questo avviene senza ulteriori oneri per l'amministrazione, non c'è personale aggiuntivo. Praticamente si fa quello che già oggi rientra
nelle competenze della ripartizione Politiche sociali. Fra il resto questa Agenzia va
nella direzione di dare attuazione piena alla normativa del 2007 sulla "Pflegeversicherung", in quanto permette un investimento delle disponibilità e non si limita solo al
pagamento delle prestazioni, come avviene attualmente.
Per quanto riguarda invece l'aspetto delle opere pubbliche, la Provincia, a
differenza di tutte le altre regioni, non si è ancora dotata di uno strumento, un braccio
operativo che possa effettuare delle operazioni di indebitamento per conto della Provincia stessa. Sono state fatte delle operazioni simili in passato, come ad esempio il
caso della SEL, direttamente dalla Provincia. Questo non è più possibile, perché oggi
questo andrebbe ad impattare pesantemente sul patto di stabilità. Quindi è indispensabile che vengano fatte, se necessario, da un soggetto esterno. Si è scelta un'agenzia al
posto di una società, perché deve seguire delle regole di diritto pubblico, deve tenere
una contabilità pubblica, quindi viene garantita più trasparenza e più possibilità di
controllo.
Naturalmente tutta la parte che riguarda le opere pubbliche è "eventuale". Se
la parte della "Pflegeversicherung" è operativa, questa si mette in moto sostanzialmente solo se si rende necessaria. Va valutata quindi sotto questo aspetto di carattere
tecnico.
Per quanto riguarda l'emendamento n. 6, è possibile prenderlo in considerazione, dato che prevede che il Consiglio di amministrazione abbia al massimo tre
componenti e che sia presieduto da un rappresentante della ripartizione Politiche sociali.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento n. 1: respinto con 11
voti favorevoli, 19 voti contrari e 2 astensioni.
Metto in votazione l’emendamento n. 2: respinto con 10 voti favorevoli, 20
voti contrari e 2 astensioni.
Metto in votazione l’emendamento n. 3: respinto con 10 voti favorevoli, 20
voti contrari e 2 astensioni.
Metto in votazione l’emendamento n. 4: respinto con 10 voti favorevoli e 20
voti contrari.
Metto in votazione l’emendamento n. 5: respinto con 10 voti favorevoli, 20
voti contrari e 2 astensioni.
Metto in votazione l’emendamento n. 6: respinto con 9 voti favorevoli, 20
voti contrari e 2 astensioni.
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Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 12? La parola al consiglier Urzì, ne
ha facoltà.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Volevo chiedere un chiarimento, perché
forse mi sono perso un passaggio. Mi è sembrato, stando attento al dibattito in corso,
che l'assessore avesse accolto l'emendamento n. 6 e avesse dato una precisa indicazione, e che poi invece l'assessore stesso avesse votato contro, così come peraltro ha
votato anche tutta la maggioranza. Chiederei un chiarimento, perché una dichiarazione
ufficiale in aula da parte di un rappresentante della Giunta provinciale la vorremmo
ritenere impegnativa e anche d'onore in un certo qual modo. Lasciamo perdere l'onore
che forse si è perso per la strada, ma per lo meno impegnativa sul piano politico, in
termini di dignità di rapporto anche con i colleghi che sono impegnati in aula.
PRESIDENTE: Consigliere Urzì, non possiamo commentare le votazioni!
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Non commento le votazioni, ma questo mi
è utile per cercare di introdurre un ragionamento che mi porta poi ad esprimere un giudizio sull'articolo nel suo complesso. Questa situazione, cioè il venire a mancare un
tassello di un ragionamento che sembrava compiuto dopo il dibattito che c'era stato, ci
spinge ad un voto negativo rispetto all'intero complesso dell'articolo anche per tutti i
ragionamenti che sono stati svolti in quest'aula da tutti i colleghi che mi hanno preceduto e che, considerata l'ora, non voglio ripetere, ma che sono chiari nelle intenzioni
anche raccolti da parte nostra attraverso l'emendamento soppressivo n. 1
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir hätten
uns sehr gefreut, wenn unser Änderungsantrag im Hinblick auf die Spitze der neuen
Agentur angenommen worden wäre, dass nämlich der dreiköpfige Verwaltungsrat mit
einer klaren Ausrichtung in Richtung Vertreter der Abteilung Sozialwesen zusammengesetzt würde, um zu ermöglichen, dass diese Agentur von Anfang an eine bestimmte
Ausrichtung bekommt. Frau Landesrat Repetto hat uns dies zwar in Aussicht gestellt,
aber kurz vor der Fisch ans Land gezogen werden konnte, hat man ihn uns vor der
Nase weggezogen, wobei sich der Landeshauptmann als alter Wattkönig wie ein
Schneekönig freut, hier sozusagen mit dieser Karte wieder gestochen und seine Landesrätin ein Stück weit delegitimiert zu haben. Dies lässt auch tief in die Ausrichtung
dieser Agentur blicken, die offenbar doch höheren Zielsetzungen und nicht so sehr
dem hehren Ausgangsziel des sozialen Bereichs unterliegt. Dies veranlasst uns in Zukunft zu einer eingehenden Beobachtung dessen, was hier passiert. Nachdem wir jetzt
zum Artikel sprechen, würden wir gerne wissen, wann diese Agentur ins Leben gerufen werden soll und ab wann sie operativ werden wird, nachdem wir jetzt kurz vor deren Verabschiedung stehen, denn niemand weiß genau, wie sie aussieht.
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LEITNER (Die Freiheitlichen): Wir beschließen hier etwas, das wir eigentlich noch nicht kennen, aber manchmal muss man auch etwas wagen. Ich habe nur
eine kleine Sorge - so klein ist sie aber nicht -, denn wenn die Landesrätin von Investitionen gesprochen hat, dann frage ich mich, wohin das Pflegegeld fließt und wie es investiert wird usw. Ist es eine ähnliche Geschichte wie mit dem Pensplan? Hier kennt
man sich wirklich nicht aus! Ich habe nicht verstanden, wie diese Agentur verwaltet
wird.
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): L'Agenzia dovrebbe entrare in vigore
quanto prima, perché è uno strumento assolutamente necessario, quindi penso che all'inizio del prossimo anno, se l'articolo viene approvato, dovrebbe entrare in vigore.
Prima, rispetto all'emendamento proposto, ho detto che fra tutti gli emendamenti poteva essere preso in considerazione l'emendamento n. 6, che però da una valutazione un po' più approfondita appare troppo vincolante per quanto riguarda il coinvolgimento della ripartizione Politiche sociali. Quindi abbiamo votato contro.
PRESIDENTE: Pongo in votazione l’articolo 12: approvato con 20 voti
favorevoli e 13 voti contrari.
Art. 12-bis
Consorzio di garanzia unico
1. Al fine di agevolare l’accesso al credito e di potenziare il sistema
delle garanzie prestate alle microimprese, piccole e medie imprese
come definite dalla legislazione comunitaria, la Provincia autonoma di
Bolzano favorisce l’incremento dei fondi di garanzia e il processo di
concentrazione delle cooperative di garanzia fidi, aventi sede sul territorio provinciale e riconosciute dalla Provincia in base alla legislazione vigente.
2. Beneficiario delle agevolazioni previste dal presente articolo è un
nuovo Consorzio di garanzia nascente dalla fusione delle cooperative
di garanzia aventi sede sul territorio provinciale e riconosciute dalla
Provincia in base alla legislazione vigente, al quale potranno aderire
anche soggetti privati o pubblici conformemente alle disposizioni statali e provinciali in materia.
3. La Provincia autonoma di Bolzano è autorizzata a contribuire al
fondo rischi del nuovo Consorzio di garanzia di cui al comma 2. Il
contributo provinciale deve comunque consentire una congrua partecipazione dei privati.
4. La domanda di contributo per l’integrazione del fondo rischi viene
presentata secondo criteri da stabilire con deliberazione della Giunta
provinciale.
5. Il nuovo Consorzio di garanzia di cui al comma 2 è tenuto a:
a) sottoporre ad approvazione della Giunta provinciale l’atto costitutivo, lo statuto e le sue eventuali modifiche successive;
- 219 -
b) includere nel consiglio di amministrazione funzionari dell’amministrazione provinciale con diritto di voto nella misura di un quarto del totale dei
componenti, nonché ad accettare la nomina da parte dell’amministrazione provinciale di un componente effettivo e di un supplente nel collegio
dei sindaci e di un componente con funzioni di presidente nel collegio dei
probiviri;
c) devolvere, in caso di scioglimento o cessazione del Consorzio, il
residuo derivante dalla liquidazione del fondo rischi ad iniziative a favore dell’economia che verranno stabilite dalla Giunta provinciale.
6. Per le finalità di cui al comma 1 è autorizzata a carico del bilancio
2010 una spesa di 2,5 milioni di euro (UPB 19220).
---------Art. 12-bis
Einzige Kreditbürgschaftsgenossenschaft
1. Um den Zugang zu einem Kredit zu erleichtern und die Garantien
zu Gunsten der Kleinstunternehmen, der kleinen und mittleren Unternehmen, gemäß Definition des geltenden Gemeinschaftsrechtes, zu
verstärken, fördert die Autonome Provinz Bozen den Zuwachs der Garantiefonds und den Zusammenschluss der Garantiegenossenschaften, die ihren Sitz im Landesgebiet haben und vom Land gemäß den
geltenden Gesetzesbestimmungen anerkannt sind.
2. Begünstigte der in diesem Artikel vorgesehenen Förderungen ist
eine neue Kreditbürgschaftsgenossenschaft, welche aus der Fusion
der Garantiegenossenschaften, die ihren Sitz im Landesgebiet haben
und vom Land gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen anerkannt sind, entstanden ist, und der auch Privatsubjekte sowie öffentliche Körperschaften, in Anlehnung an die einschlägigen Landes- und
Staatsbestimmungen, beitreten können.
3. Die Autonome Provinz Bozen ist befugt, den Risikofonds der neuen
Kreditbürgschaftsgenossenschaft laut Absatz 2 zu fördern. Der Landesbeitrag muss jedenfalls eine angemessene Beteiligung von Seiten
Privater ermöglichen.
4. Das Beitragsgesuch zur Aufstockung des Risikofonds wird gemäß
den mit Beschluss der Landesregierung genehmigten Anwendungsrichtlinien eingereicht.
5. Die neue Kreditbürgschaftsgenossenschaft laut Absatz 2 ist verpflichtet:
a) der Landesregierung den Gründungsakt, das Statut sowie etwaige
spätere Änderungen der selben zwecks Genehmigung zu unterbreiten;
b) im Verwaltungsrat Landesbedienstete mit Stimmrecht im Ausmaß
eines Viertels der gesamten Mitglieder aufzunehmen sowie die Ernennung von Seiten der Landesregierung eines effektiven und eines
Ersatzmitgliedes im Aufsichtsrat und eines Mitgliedes, mit Funktion als
Präsident des Schiedsgerichts, anzuerkennen;
c) bei Auflösung oder Auflassung der Genossenschaft den Liquidationserlös aus dem Risikofonds Maßnahmen zu Gunsten der Wirtschaft, welche von der Landesregierung bestimmt werden, zuzuführen.
6. Für die Zwecke gemäß Absatz 1 wird zu Lasten des Haushaltes
2010 eine Ausgabe von 2,5 Millionen Euro (HGE 19220) genehmigt.
- 220 -
La parola al consigliere Heiss, ne ha facoltà.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Entschuldigen Sie bitte, wenn ich den mitternächtlichen Halbschlaf unterbreche! Hier geht es um
den Zusammenschluss der Garantiegenossenschaften, die ihren Sitz im Landesgebiet
haben und vom Land gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen anerkannt sind.
Frau Landesrat Repetto hat uns erklärt, dass damit eine andere Position gegenüber den
Banken erzielt würde und alles wesentlich sei. Im Absatz 6 steht, dass für die Zwecke
gemäß Absatz 1 zu Lasten des Haushaltes 2010 eine Ausgabe von 2,5 Millionen Euro
(HGE 19220) genehmigt wird. Im Gebarungsplan ist allerdings nicht dieser Betrag,
sondern sind insgesamt 1,4 Millionen Euro ausgewiesen. Ist dies nachgebessert worden? Habe ich es in der Liste übersehen? In diesem Artikel sind jedenfalls 2,5 Millionen als sehr stattliche Grundfinanzierung (HGE 19220) ausgewiesen, während im Gebarungsplan insgesamt nur 1,4 Millionen Euro vorgesehen sind. Wenn ich es richtig
gesehen habe, dann haben wir keine Deckung für diesen Gesetzesartikel. Ich weiß
nicht, ob Dr. Magnago oder Frau Dr. Pixner hier stets ein wachsames Auge darauf haben können, denn sonst müssten wir einen Artikel verabschieden, für den es keine
Deckung gibt, soweit meine bescheidenen finanztechnischen Kenntnisse reichen.
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): Collega Heiss, questo è un articolo
che è stato istituito nella previsione della costituzione di questo consorzio di garanzia
unico, nel senso che dobbiamo dotarci di uno strumento di finanziamento di questo
consiglio unico nel momento in cui viene istituito, che non è competenza nostra. Il
consorzio di garanzia viene messo in piedi dai diversi confidi che devono trovare fra di
loro un accordo in questa direzione. Importante è che se questo avviene, come è auspicabile, la Provincia si doti di uno strumento finanziario per garantire di poter finanziare uno strumento importante per consentire alle aziende che stanno attraversando un
periodo di crisi economica di poter ottenere con delle garanzie più forti dei mutui e far
fronte alle crisi di liquidità che in questo momento costringono le piccole e medie imprese a chiudere i battenti a causa della mancanza di liquidità.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’articolo 12-bis: approvato con 18 voti
favorevoli e 12 astensioni.
Art. 12-ter
Fondo del Consorzio osservatorio ambientale e per la sicurezza del
lavoro per i lavori afferenti il cunicolo pilota per la galleria di base del
Brennero
- 221 -
1. La Giunta provinciale è autorizzata a dotare il fondo consortile del
“Consorzio osservatorio ambientale e per la sicurezza del lavoro per i
lavori afferenti il cunicolo pilota per la galleria di base del Brennero”
fino ad una spesa massima di 200.000,00 euro a carico del bilancio
dell’esercizio finanziario 2010 (UPB 25205).
---------Art. 12-ter
Fonds des Konsortiums der Beobachtungsstelle für Umwelt- und Arbeitsschutz für die Arbeiten am Erkundungsstollen des Brennerbasistunnels
1. Die Landesregierung ist ermächtigt, den Konsortiumsfonds des
„Konsortium der Beobachtungsstelle für Umwelt- und Arbeitsschutz für
die Arbeiten am Erkundungsstollen des Brennerbasistunnels“ bis zu
einem Höchstbetrag von 200.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltes
des Finanzjahres 2010 (HGE 25205) zu dotieren.
La parola al consigliere Heiss, ne ha facoltà.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Es tut mir
Leid, aber ich muss dazu Stellung nehmen, weil es um den Brennerbasistunnel geht. In
diesem Zusammenhang wird der Konsortiumsfonds des "Konsortiums der Beobachtungsstelle für Umwelt- und Arbeitsschutz für die Arbeiten am Erkundungsstollen des
Brennerbasistunnels" bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro zu Lasten des
Haushaltes des Finanzjahres 2010 (HGE 25205) seitens des Landes dotiert. Dies ist der
Anteil des Landes. Mich würde nur interessieren, wie hoch die Finanzierungsanteile
der anderen Mitglieder des Konsortiums sind oder ob das Land als Alleinvertreter
200.000 Euro für diese Beobachtungsstelle beisteuert.
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP):
Das sind 50 Prozent der Gesamtkosten.
PRESIDENTE: Pongo in votazione l’articolo 12-ter: approvato con 17 voti
favorevoli, 8 voti contrari e 2 astensioni.
Art. 13
Copertura finanziaria
1. Alla copertura degli oneri per complessivi 3.294.034.900,24 euro a
carico dell’esercizio finanziario 2010, derivanti dall’articolo 6, commi 1
(tabella A) e 2 (tabella B), e dagli articoli 7, 8, 9, 10, 11, 12-bis e 12-ter
della presente legge, nonché alla copertura della minore entrata derivante dall’articolo 1, comma 2, e stimata in 4,0 milioni di euro annui a
decorrere dal 2010, si provvede con corrispondenti quote delle entrate
iscritte nel bilancio di previsione della Provincia per l’anno 2010.
2. Alla copertura degli oneri per complessivi 574.046.393,86 euro a
carico degli esercizi finanziari 2011 e 2012, derivanti dall’articolo 6,
comma 1 (tabella A), e dall’articolo 7, relativamente alla seconda e
terza annualità dei limiti d’impegno autorizzati, dall’articolo 6, comma
- 222 -
2 (tabella B), e dagli articoli 8 e 10, si provvede con una corrispondente quota delle disponibilità finanziarie previste per il biennio 20112012 nel bilancio triennale 2010-2012.
---------Art. 13
Finanzierung
1. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 3.294.034.900,24 Euro
zu Lasten des Haushaltsjahres 2010, die von Artikel 6 Absätze 1 (Anlage A) und 2 (Anlage B), von den Artikeln 7, 8, 9, 10, 11, 12-bis und
12-ter dieses Gesetzes herrühren, sowie der Mindereinnahme, die von
Artikel 1 Absatz 2 herrührt und auf 4,0 Millionen Euro jährlich ab dem
Jahr 2010 geschätzt wird, erfolgt durch die Verwendung der entsprechenden Anteile der Einnahmen, die im Haushaltsvoranschlag des
Landes für das Jahr 2010 eingetragen sind.
2. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 574.046.393,86 Euro zu
Lasten der Haushaltsjahre 2011 und 2012, die von Artikel 6 Absatz 1
(Anlage A) und von Artikel 7 in Bezug auf die zweite und dritte Jahresrate der bewilligten Ausgabenhöchstbeträge von Artikel 6 Absatz 2
(Anlage B) und von den Artikeln 8 und 10 herrühren, erfolgt durch die
Inanspruchnahme eines entsprechenden Anteils der verfügbaren Mittel,
welche für den Zweijahreszeitraum 2011-2012 im Dreijahreshaushalt
2010-2012 vorgesehen sind.
Sono stati presentati due emendamenti.
L’emendamento n. 1 (emendamento tendente a cambiare la rubrica e a inserire un comma 01), presentato dall’assessore signora Repetto, dice: Articolo 13
1. Il titolo dell’articolo 13 è così sostituito:
"Art. 13 Fondo per il concorso al riequilibrio della finanza pubblica e copertura finanziaria"
2. Prima del comma 1 è inserito il seguente comma 01:
"01. La dotazione del fondo di cui all’articolo 21-bis della legge provinciale
29 gennaio 2002, n. 1, nell’esercizio finanziario 2010 (UPB 27120) è stabilita in 100
milioni di euro."
Artikel 13
1. Der Titel des Artikels 13 wird wie folgt ersetzt:
"Art. 13 Fonds für die Beteiligung am Ausgleich der öffentlichen Finanzen
und finanzielle Deckung"
2. Vor dem Absatz 1 wird folgender Absatz 01 eingefügt:
"01. Die Ausstattung des Fonds laut Artikel 21-bis des Landesgesetzes vom
29. Jänner 2002, Nr. 1, ist im Finanzjahr 2010 (HGE 27120) auf 100 Millionen Euro
festgelegt."
L’emendamento n. 2 (emendamento sostitutivo dei commi 1 e 2), presentato dall’assessore signora Repetto, dice: Articolo 13, commi 1 e 2
1. I commi 1 e 2 sono così sostituiti:
1.Alla copertura degli oneri per complessivi 3.390.323.654,24 euro a carico
dell’esercizio finanziario 2010, derivanti dall’articolo 6, commi 1 (Tabella A), e 2 (Ta-
- 223 -
bella B), e dagli articoli 7, 8, 9, 10, 11, 12-bis, 12-ter e articolo 13, comma 01, della
presente legge, nonché alla copertura della minore entrata derivante dall’articolo 1,
comma 2, stimata in 4,0 milioni di euro annui a decorrere dal 2010, si provvede con
corrispondenti quote delle entrate iscritte nel bilancio di previsione della Provincia per
l’anno 2010.
2. Alla copertura degli oneri per complessivi 557.146.393,86 euro a carico
degli esercizi finanziari 2011 e 2012, derivanti dall’articolo 6, comma 1 (Tabella A), e
dall’articolo 7, relativamente alla seconda e terza annualità dei limiti d’impegno autorizzati, e dall’articolo 6, comma 2 (Tabella B), e dagli articoli 8 e 10, si provvede con
una corrispondente quota delle disponibilità finanziarie previste per il biennio 20112012 nel bilancio triennale 2010-2012.
Artikel 13 Absätze 1 und 2
1. Die Absätze 1 und 2 sind wie folgt ersetzt:
1. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 3.390.323.654,24 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2010, die von Artikel 6 Absätze 1 (Anlage A) und 2 (Anlage
B), von den Artikeln 7, 8, 9, 10, 11, 12-bis, 12-ter und Artikel 13 Absatz 01 dieses Gesetzes herrühren, sowie der Mindereinnahmen, die von Artikel 1 Absatz 2 herrührt und
auf 4,0 Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2010 geschätzt wird, erfolgt durch die
Verwendung der entsprechenden Anteile der Einnahmen, die im Haushaltsvoranschlag
des Landes für das Jahr 2010 eingetragen sind.
2. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 557.146.393,86 Euro zu Lasten
der Haushaltsjahre 2011 und 2012, die von Artikel 6 Absatz 1 (Anlage 1) und von Artikel 7 in Bezug auf die zweite und dritte Jahresrate der bewilligten Ausgabenhöchstbeträge und von Artikel 6 Absatz 2 (Anlage B), und von den Artikeln 8 und 10 herrühren, erfolgt durch die Inanspruchnahme eines entsprechenden Anteils der verfügbaren
Mittel, welche für den Zweijahreszeitraum 2011-2012 im Dreijahreshaushalt 20102012 vorgesehen sind.
Chi vuole intervenire sugli emendamenti? Nessuno.
Metto in votazione l’emendamento n. 1: approvato con 16 voti favorevoli, 8
voti contrari e 3 astensioni.
Metto in votazione l’emendamento n. 2: approvato con 17 voti favorevoli, 8
voti contrari e 4 astensioni.
Chi vuole intervenire sull’articolo 13 così emendato? Nessuno. Lo metto in
votazione: approvato con 17 voti favorevoli, 8 voti contrari e 2 astensioni.
CAPO III
ALTRE DISPOSIZIONI
Art. 14
Modifiche della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, recante
“Norme in materia di bilancio e di contabilità della Provincia autonoma
di Bolzano”
1. Il comma 4 dell’articolo 37 della legge provinciale 29 gennaio 2002,
n. 1, è così sostituito:
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“4. Qualora ricorrano gravi e motivate ragioni, l’amministrazione provinciale può concedere, su richiesta del debitore, la rateazione del
debito fino ad un massimo di settantadue rate mensili, secondo criteri
da stabilirsi con regolamento. L’importo delle singole rate è maggiorato degli interessi, calcolati sulla base del tasso legale.”
2. Dopo il comma 8 dell’articolo 48 della legge provinciale 29 gennaio
2002, n. 1, è aggiunto il seguente comma:
“8-bis. Le spese in conto capitale in materia di immobilizzazioni finanziarie per partecipazioni societarie della Provincia di cui al comma 1
dell’articolo 21-bis della legge provinciale 21 gennaio 1987, n. 2, possono essere ripartite in più esercizi. In tal caso gli impegni possono
essere assunti per un periodo pluriennale a carico degli esercizi successivi.”
3. Il comma 4 dell’articolo 54-ter della legge provinciale 29 gennaio
2002, n. 1, è soppresso.
---------3. ABSCHNITT
ANDERE BESTIMMUNGEN
Art. 14
Änderung des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, „Bestimmungen über den Haushalt und das Rechnungswesen des Landes“
1. Artikel 37 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr.
1, erhält folgende Fassung:
„4. Wenn schwerwiegende und gerechtfertigte Gründe vorliegen, kann
die Landesverwaltung auf Ansuchen des Schuldners die Rateneinteilung der Schuld bis zu höchstens zweiundsiebzig Monatsraten gewähren, gemäß Kriterien, die mit Verordnung festzusetzen sind. Der Betrag der einzelnen Raten ist um die gesetzlichen Zinsen erhöht.“
2. Nach Artikel 48 Absatz 8 des Landesgesetzes vom 29. Jänner
2002, n. 1, wird folgender Absatz eingefügt:
„8-bis. Die Investitionsausgaben im Bereich der Finanzanlagen des
Landes für Beteiligungen an Gesellschaften im Sinne des Artikels 21bis Absatz 1 des Landesgesetzes 21. Jänner 1987, Nr. 2, können auf
mehrere Jahre aufgeteilt sein. In diesen Fällen können die Zweckbindungen für einen mehrjährigen Zeitraum zu Lasten der nachfolgenden
Haushaltsjahre eingegangen werden.“
3. Artikel 54-ter Absatz 4 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002,
Nr. 1, ist aufgehoben.
I consiglieri Heiss e Dello Sbarba hanno presentato un emendamento al
comma 2 dell’articolo 14 che dice: Articolo 14, comma 2: Il comma è soppresso.
Artikel 14 Absatz 2: Absatz 2 wird gestrichen.
La parola al consigliere Heiss per l’illustrazione.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Im Absatz 2
des Artikels 14 geht es um Investitionsausgaben im Bereich der Finanzanlagen des
Landes für die Beteiligungen an Gesellschaften. Hier soll vorgesehen werden, dass unsere Ausgaben an beteiligten Gesellschaften in diesem Investitionsrahmen mehrere
Jahre gestreckt werden sollen. Das heißt, was bisher an Landesbeteiligungen in einem
- 225 -
Jahr, wie etwa an Kapitalaufstockungen für die Thermen, für die STA, für die ABD
fällig war, soll jetzt auf mehrere Jahre erstreckt und gebunden werden, also ein Stück
weit mehr Ermessen für die Landesregierung mit einem einmaligen Verwaltungsakt
für eine mehrjährige Bindung. Dies ist, aus unserer Sicht, wiederum ein Stück weit ein
Kontrollverlust. Wenn Verluste im Bereich der Thermen, im Bereich des ABD, im Bereich der STA zur Abdeckung eingefahren werden, dann werden in einem Jahr die
mehrjährigen Bindungen vorgenommen und der Landtag hat damit eine Art von Kontrollentzug. Wir haben den Streichungsantrag eingebracht, um zu sagen, dass es sinnvoll wäre, wenn man es so beließe, wie es jetzt ist, nachdem es schon schwer genug
ist, halbwegs eine Kontrolle auszuüben.
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): Posso soltanto dire che questo articolo porta una maggiore flessibilità. Fino adesso le spese in conto capitale erano limitate ad un anno, quindi poter distribuirle su più anni è una semplificazione di procedura.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento: respinto con 11 voti
favorevoli, 19 voti contrari e 1 astensione.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 14? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato con 19 voti favorevoli e 12 voti contrari.
Art. 15
Modifica della legge provinciale 18 giugno 2002, n. 8, recante “Disposizioni sulle acque”
1. Dopo il comma 5 dell’articolo 54 della legge provinciale 18 giugno
2002, n. 8, è aggiunto il seguente comma:
“6. Gli interventi di cui ai commi 1 e 2 sono attuati secondo un programma pluriennale approvato annualmente dalla Giunta provinciale. I
relativi contributi possono essere impegnati sul bilancio pluriennale.”
---------Art. 15
Änderung des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002, Nr. 8, „Bestimmungen über die Gewässer“
1. Nach Artikel 54 Absatz 5 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002,
Nr. 8, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„6. Die Maßnahmen laut den Absätzen 1 und 2 werden nach einem
Mehrjahresprogramm durchgeführt, das jährlich von der Landesregierung verabschiedet wird. Die diesbezüglichen Beiträge können im
Mehrjahreshaushalt zweckgebunden werden.“
I consiglieri Heiss e Dello Sbarba hanno presentato un emendamento che
dice: Articolo 15: L’articolo è soppresso.
Artikel 15: Der Artikel wird gestrichen.
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Siccome l’emendamento è stato ritirato dai presentatori, metto in votazione
l’articolo 15: approvato con 19 voti favorevoli e 11 astensioni.
Art. 16
Modifica della legge provinciale 26 maggio 2006, n. 4, recante “La gestione dei rifiuti e la tutela del suolo”
1. Il comma 3 dell’articolo 12 della legge provinciale 26 maggio 2006,
n. 4, è così sostituito:
“3. Gli interventi di cui ai commi 1 e 2 sono attuati secondo un programma pluriennale approvato annualmente dalla Giunta provinciale. I
relativi contributi possono essere impegnati sul bilancio pluriennale.”
---------Art. 16
Änderung des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4, „Abfallbewirtschaftung und Bodenschutz“
1. Artikel 12 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4,
erhält folgende Fassung:
„3. Die Maßnahmen laut den Absätzen 1 und 2 werden nach einem
Mehrjahresprogramm durchgeführt, das jährlich von der Landesregierung verabschiedet wird. Die diesbezüglichen Beiträge können im
Mehrjahreshaushalt zweckgebunden werden.“
Sono stati presentati due emendamenti che ai sensi dell
articolo 97-quater del regolamento interno vengono esaminati congiuntamente.
L’emendamento n. 1 (emendamento soppressivo dell’articolo nel suo complesso), presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba, dice:
Articolo 16: L’articolo è soppresso.
Artikel 16: Der Artikel wird gestrichen.
L’emendamento n. 2 (emendamento tendente all’aggiunta di un comma 2),
presentato dall’assessore Laimer, dice: Articolo 16: Dopo il comma 1 viene inserito il
seguente comma:
2. Dopo il comma 5 dell’articolo 45 della legge provinciale 26 maggio 2006,
n. 4, viene aggiunto il seguente comma 6:
"6. La Giunta provinciale può regolamentare le procedure e l’obbligo di
iscrizione all’Albo nazionale gestori ambientali di cui all’articolo 20."
Artikel 16: Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 hinzugefügt:
2. Nach Artikel 45 Absatz 5 des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4,
wird folgender Absatz 6 hinzugefügt:
"6. Die Landesregierung kann die Pflichten und die Modalitäten für die
Eintragung in das nationale Verzeichnis der Umweltfachbetriebe laut Artikel 20 regeln."
La parola al consigliere Heiss, ne ha facoltà.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Für diesen
Artikel gilt der Streichungsantrag aus dem ähnlichen Grund wie für den Artikel 14 Ab-
- 227 -
satz 2. Auch hier geht es um eine Mehrjahreszweckbindung nach einem Mehrjahresprogramm und darum, dass die Beiträge im Mehrjahreshaushalt zweckgebunden werden können. Wir haben erlebt, wie heuer die Beiträge für die Abfallbewirtschaftung,
sprich für den Verbrennungsofen Bozen nach oben gehoben wurden. Mit diesem
Mehrjahresprogramm können solche Operationen in einem Haushalt zügig durchgezogen werden, was wir aber bestimmt nicht möchten. Wie wir gesehen haben, ist es
durchaus sinnvoll, wenn man es zumindest jährlich macht, denn wir haben immer noch
wenig genug Möglichkeiten, uns dagegen zur Wehr zu setzen.
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP):
Hier handelt es sich um den Umstand, dass wir größere Investitionen im Abfallbereich
nicht in einem einzigen Haushaltsjahr abwickeln können und sie daher auf mehrere
Jahre aufteilen. Dies war bisher immer möglich. Aufgrund einer Änderung, die in den
letzten Jahren durchgeführt wurde, war es nicht mehr möglich. Jetzt wird das, was früher Praxis war, wieder eingeführt.
Der von mir eingebrachte Änderungsantrag nimmt auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vor einigen Wochen Bezug, in dem jener Artikel gestrichen wurde,
der den Transport von bestimmten Abfallfraktionen zum Recyclinghof eliminiert hat.
Jetzt versuchen wir es zum dritten Mal mit einer neuen Formulierung, um eine sinnvolle Lösung zu finden, die unsere Realität respektiert. Wenn wir die staatliche Bestimmung anwenden müssen, dann führt dies zu einer absurden Situation, und zwar
dass zum Beispiel ein Friseur die leeren Dosen nicht mehr selbst zum Recyclinghof
führen darf, und dies kann und darf nicht sein. Deshalb versuchen wir es noch einmal.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento n. 1: respinto con 2 voti
favorevoli, 19 voti contrari e 9 astensioni.
Metto in votazione l’emendamento n. 2: approvato con 25 voti favorevoli e 5
astensioni.
Chi vuole intervenire sull’articolo 16 così emendato? Nessuno. Lo pongo in
votazione: approvato con 25 voti favorevoli e 6 astensioni.
Art. 17
Modifica della legge provinciale 11 maggio 1988, n. 16, recante
“Provvedimenti relativi all’assistenza odontoiatrica”
1. I commi 1 e 2 dell’articolo 2 della legge provinciale 11 maggio 1988,
n. 16, e successive modifiche, sono così sostituiti:
“1. Le persone residenti in provincia di Bolzano iscritte al Servizio sanitario provinciale, il cui reddito familiare annuo è inferiore al limite
massimo fissato dalla Giunta provinciale, hanno diritto ad un rimborso
delle spese per prestazioni protesiche dentarie e, limitatamente alle
persone di età inferiore a 18 anni, per apparecchi per ortodonzia. Per
la determinazione del reddito familiare si applicano i criteri approvati
dalla Giunta provinciale.
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2. La Giunta provinciale stabilisce la misura del concorso della Provincia nella spesa sostenuta e documentata da parte dell’assistito per
singole prestazioni e può anche prevedere che la stessa venga commisurata a diversi scaglioni di reddito entro il limite massimo di cui al
comma 1.”
---------Art. 17
Änderung des Landesgesetzes vom 11. Mai 1988, Nr. 16, „Maßnahmen betreffend die zahnärztliche Betreuung“
1. Artikel 2 Absätze 1 und 2 des Landesgesetzes vom 11. Mai 1988,
Nr. 16, in geltender Fassung, erhalten folgende Fassung:
„1. Die beim Landesgesundheitsdienst eingetragenen Personen mit
Wohnsitz in Südtirol, deren jährliches Familieneinkommen die von der
Landesregierung festgelegte Höchstgrenze nicht überschreitet, haben
Anrecht auf eine Vergütung der Ausgaben für zahnprothetische Leistungen und, beschränkt auf Personen unter 18 Jahren, für kieferorthopädische Hilfsmittel. Für die Feststellung des Familieneinkommens
werden die von der Landesregierung genehmigten Kriterien angewandt.
2. Die Landesregierung legt das Ausmaß des Zuschusses des Landes
für die vom Anspruchsberechtigten getragene und belegte Ausgabe
für jede einzelne Leistung fest und kann auch vorsehen, dass dieses
Ausmaß innerhalb der im Absatz 1 angeführten Höchstgrenze nach
verschiedenen Einkommensklassen gestaffelt wird.“
I consiglieri Heiss e Dello Sbarba hanno presentato un emendamento che
dice: Articolo 17: L’articolo è soppresso.
Artikel 17: Der Artikel wird gestrichen.
La parola al consigliere Heiss, ne ha facoltà.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich möchte in
Erfahrung bringen, warum in Hinblick auf die Maßnahmen betreffend die zahnärztliche Betreuung nicht die alte Regelung beibehalten wird, welche bisher vorgesehen hat,
dass als Kriterien für die Feststellung des Familieneinkommens die Bestimmungen
über die Schulfürsorge gegolten haben, also relativ offene Kriterien, während jetzt die
Kriterien nach Ermessen der Landesregierung festgelegt werden. Landesrat Theiner!
Vielleicht können Sie uns erklären, was dieser Änderung zugrunde liegt. Wir haben
den Streichungsantrag eingebracht, weil bisher feststehende und nachvollziehbare
Kriterien gegolten haben und jetzt diese nach Ermessen der Landesregierung festgelegt
werden.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Auch ich wollte diese Frage stellen. Zudem möchte ich in Erfahrung bringen, ob dies für Leistungen gilt, die in Südtirol und
auch außerhalb Südtirols – Stichwort Zahnarzttourismus - erbracht werden.
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Der Grund liegt darin, dass bisher die Kriterien der Schulfürsorge angewandt
- 229 -
wurden. Wir möchten – die Landesregierung hat diesbezüglich öfters diskutiert und es
bereits beschlossen -, dass für die Abteilungen Sozial- und Gesundheitswesen eine
einheitliche Einkommens- und Vermögensbewertung eingeführt wird. Dies ist die
notwendige Voraussetzung, damit wir uns von der Schulfürsorge abkoppeln können
und mit den neuen Kriterien der einheitlichen Einkommens- und Vermögensbewertung
bewerten können. Dies gilt natürlich ohne Einschränkung. Wir sagen grundsätzlich,
dass wir von den für die Schulfürsorge geltenden Kriterien abrücken und die neue einheitliche Einkommens- und Vermögensbewertung anwenden.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento: respinto con 2 voti
favorevoli, 19 voti contrari e 7 astensioni.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 17? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 19 voti favorevoli e 12 astensioni.
Art. 18
Modifica della legge provinciale 14 dicembre 1974, n. 37, recante
“Spesa e contributi per studi e progetti per lo sviluppo ed il miglioramento delle comunicazioni e dei trasporti nel territorio della provincia
di Bolzano e per favorire l’intermodalità”
1. Il comma 1 dell’articolo 10 della legge provinciale 14 dicembre
1974, n. 37, è così sostituito:
“1. La Giunta provinciale, al fine di sviluppare e migliorare infrastrutture e servizi che garantiscano il collegamento e i trasporti verso il territorio nazionale ed estero e la riduzione del traffico autostradale, può
concedere aiuti e contributi ai soggetti giuridici operanti nei relativi
settori del trasporto.”
---------Art. 18
Änderung des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1974, Nr. 37,
„Ausgaben und Beiträge für Untersuchungen und Projekte zur Entwicklung und Verbesserung der Verkehrsverbindungen und des
Transportwesens in der Provinz Bozen und zur Förderung des Kombiverkehrs“
1. Artikel 10 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1974,
Nr. 37, erhält folgende Fassung:
„1. Die Landesregierung kann zur Entwicklung und Verbesserung von
Infrastrukturen und Diensten, welche die Verbindung und den Transport auf nationalem Gebiet und außerhalb garantieren und den Autobahnverkehr verringern, den juridischen Subjekten, die in den entsprechenden Bereichen des Transportes tätig sind, Beihilfen und Förderungen gewähren.“
Sono stati presentati tre emendamenti che ai sensi dell’articolo 97-quater del
regolamento interno vengono esaminati congiuntamente.
L’emendamento n. 1 (emendamento soppressivo dell’articolo nel suo complesso), presentato dal consigliere Tinkhauser, dice: L’articolo è soppresso.
Der Artikel wird gestrichen.
- 230 -
L’emendamento n. 2 (emendamento soppressivo dell’articolo nel suo complesso), presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba, dice: L’articolo è soppresso.
Der Artikel wird gestrichen.
L’emendamento n. 3 (emendamento soppressivo dell’articolo nel suo complesso), presentato dai consiglieri Pöder e Artioli, dice: L’articolo è soppresso.
Der Artikel wird gestrichen.
Il subemendamento presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba all’emendamento n. 2 non è ammissibile ovvero ricevibile per motivi giuridico-formali, perché
si chiede di subemendare l’emendamento soppressivo, modificando il contenuto di una
parte del testo dell’articolo, cosa non conciliabile con l’emendamento presentato in
quanto tendente alla soppressione dell’articolo nel suo complesso e che equivarrebbe a
un emendamento, per la cui presentazione i termini sono già scaduti.
La parola al consigliere Heiss, prego.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir haben
keine Probleme damit. Wenn einer der drei Anträge angenommen würde, dann würden
wir uns freuen, aber dies wird sicher nicht der Fall sein. Ich muss zunächst darauf hinweisen, dass in Anbetracht der vorgerückten Stunde der Frau Kollegin Klotz vielleicht
ein schweres Übersehen unterlaufen ist. Es geht um eine "einschleichende" Veränderung, denn im Ursprungstext … Also, dieser Text ist …
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): (unterbricht – interrompe)
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Entschuldigung, dies ist nur ein kleiner Scherz zu später Stunde!
Jetzt geht es um zusätzliche Dinge. Hier ist vorgesehen, dass die Verminderung des Autobahnverkehrs einsetzen soll, denn bisher war es möglich, dass Beihilfen
und Förderungen zur Verringerung des Autobahnverkehrs auf staatlichem Gebiet eingeräumt wurden. Jetzt wird diese Norm auf außerstaatliches Gebiet erweitert und dies
ist bedenklich, denn die Verringerung des Autobahnverkehrs soll nicht nur per Schiff
oder per Fuhrwagen erfolgen, sondern - damit ist vor allem die Luftverbindung gemeint - damit soll ermöglicht werden, dass zur Linie Bozen-Rom auch eine weitere
Linie Bozen-Wien oder Bozen-Frankfurt eingerichtet wird. Hier stellt sich die Frage,
Herr Landesrat Widmann, inwieweit die Finanzierung einer solchen Linie Eu-konform
ist und ob es gegenüber anderen Fluglinien nicht wettbewerbsverzerrend ist, wenn eine
zusätzliche Linie, die nicht unbedingt von jener, sagen wir einmal, aus Ihrer Sicht,
strategischen Notwendigkeit ist, wie die Linie Bozen-Rom, mit öffentlichen Mitteln
finanziert wird. Diese gravierende Frage stellt sich in diesem Zusammenhang. Abgesehen vom Sinn der Finanzierung dieses zusätzlichen Transports stellt sich natürlich
auch die Frage - wir wissen noch nicht, wie hoch er ausgelastet sein wird -, ob er überhaupt Sinn macht, vom Ökologischen ganz zu schweigen. Nachdem hier sozusagen
- 231 -
eine zusätzliche Schleuse geöffnet wird – dies wurde bereits angekündigt und es ist
kein Geheimnis –, glauben wir, dass dies wettbewerbsrechtlich ein relativ großes
Problem aufwirft. Es würde uns interessieren, Landesrat Widmann, ob Sie bereit sind,
diese Linie, wenn sie ins Leben tritt, auch in Brüssel zu notifizieren, um die EU-Wettbewerbskonformität festzustellen. Diese Frage möchten wir in diesem Zusammenhang
stellen, abgesehen davon, dass wir für die Streichung dieses Artikels plädieren.
PÖDER (UFS): Eine besonders interessante Formulierung ist immer noch
jene, dass es hier darum geht, den Autobahnverkehr zu verringern. Wie viele Flugzeuge müssten täglich und stündlich von Bozen starten, um den Autobahnverkehr auch
nur ansatzweise in irgendeiner Form merklich zu vermindern? Insgesamt gesehen ist
es wiederum ein Trick, um Geld in den Flugplatz hineinzupumpen. Landesrat
Widmann! Sie sollten sich daran erinnern, dass sich sehr, sehr viele Leute, also eine
beachtliche Zahl, nämlich 115.000 Leute, bei den Volksabstimmungen gegen eine
weitere Finanzierung des Flugplatzes ausgesprochen haben. Diese 115.000 Leute zahlen auch Steuern, welche hier auch verwendet werden. Bitte erinnern Sie sich daran!
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Ich glaube, dass Sie nur einen Teil dieses Artikels angesprochen haben. Der Änderungsantrag hebt sich von selbst wieder auf, denn man kann das,
was es noch nicht gibt, nicht verhindern. Wir können einerseits einen internationalen
Flugverkehr, den wir nicht haben, verhindern, und andererseits, wenn wir ihn auf nationaler und internationaler Ebene ausgedehnt haben, würde dies bedeuten, dass wir den
nationalen Flugverkehr, den wir gerade eingerichtet haben, abschaffen müssten. Die
Kollegen Heiss und Pöder haben aber vergessen, dass sie immer wieder die Forderung
stellen, dass wir alle möglichen Zugmaßnahmen auch auf internationaler Ebene unterstützen sollen. Könnten wir ohne diesen Artikel zum Beispiel eine Rola oder sonstige
grenzüberschreitende Maßnahmen finanzieren? Bezüglich der Wettbewerbsverzerrung
ist seitens der EU ganz klar vorgesehen, dass man sehr wohl Cargo-Transporte, die
über die Grenzen gehen, und genauso die rollende Landstraße, Festcontainer und vieles mehr Eu-konform finanzieren kann. Hier brauchen wir eine Formulierung dahingehend, damit man es sei es im Lande als auch grenzüberschreitend machen darf. Dieser Artikel würde, bezogen auf den Flughafen, keinen Sinn ergeben, denn das, was wir
haben, müsste man abschaffen und das, was wir nicht haben, gibt es noch nicht.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento n. 1: respinto con 13
voti favorevoli e 19 voti contrari.
Gli emendamenti n. 2 e 3 decadono, perché sono identici all’emendamento n.
1 appena respinto.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 18? La parola alla consigliera Klotz,
ne ha facoltà.
- 232 -
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich möchte im deutschen Text
dieses Artikels eine sprachlich technische Korrektur anregen, und zwar dass die Worte
"auf nationalem Gebiet" mit den Worten "auf dem Staatsgebiet" ersetzen werden.
Wenn es geht, sollten diese Worte auch im Text von Landesrat Laimer – ich habe es
ihm bereits gesagt - zu Artikel 16 ersetzt werden. Danke!
PRESIDENTE: Va bene consigliera Klotz.
Metto in votazione l’articolo 18: approvato con 19 voti favorevoli, 10 voti
contrari e 2 astensioni.
Art. 18-bis
Modifica della legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, recante “Riordinamento della struttura dirigenziale della Provincia autonoma di Bolzano
1. Al numero 5 dell’allegato A alla legge provinciale 23 aprile 1992, n.
10, e successive modifiche, viene aggiunto il seguente trattino:
“- organismo pagatore provinciale”
---------Art. 18-bis
Änderung des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, „Neuordnung der Führungsstruktur der Südtiroler Landesverwaltung“
1. In der Anlage A zum Landesgesetz vom 23. April 1992, Nr. 10, in
geltender Fassung, wird folgender Gedankenstrich bei der Ziffer 5
hinzugefügt:
„- Landeszahlstelle“
La parola all’assessore signora Repetto, prego.
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): Questo articolo riguardava la struttura dirigenziale della Provincia e uno spostamento di un ufficio. Da un approfondimento fatto all'interno delle ripartizioni interessate riteniamo che questo non sia più
opportuno e quindi chiedo di votare contro questo articolo.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’articolo 18-bis: respinto con 19 voti
contrari e 11 astensioni.
Art. 18-ter
Modifiche della legge provinciale 16 novembre 2007, n. 12, recante
“Servizi pubblici locali”
1. Dopo il comma 1 dell’articolo 2 della legge provinciale 16 novembre
2007, n. 12, e successive modifiche, è inserito il seguente comma:
- 233 -
“1-bis. Ai fini della presente legge si intendono quali soggetti privati
anche le società a capitale interamente pubblico non organizzate nelle
forme di cui all’articolo 3.”
2. Il comma 3 dell’articolo 3 della legge provinciale 16 novembre 2007,
n. 12, è così sostituito:
“3. La rilevanza dell’attività ai sensi del comma 1, lettera c), è verificata in conformità alle norme ed ai principi comunitari nonché alla
consolidata interpretazione giurisprudenziale della Corte di Giustizia
delle Comunità europee.”
3. Alla lettera a) del comma 1 dell’articolo 5 della legge provinciale 16
novembre 2007, n. 12, la cifra: “30” è sostituita dalla cifra: “40”.
4. Alla lettera b) del comma 1 dell’articolo 5 della legge provinciale 16
novembre 2007, n. 12, dopo le parole: “le condizioni,” sono inserite le
parole: “i compiti operativi,”.
---------Art. 18-ter
Änderung des Landesgesetzes vom 16. November 2007, Nr. 12, „Lokale öffentliche Dienstleistungen“
1. Nach Artikel 2 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 16. November
2007, Nr. 12, in geltender Fassung, wird folgender Absatz eingefügt:
„1-bis. Im Sinne dieses Gesetzes versteht man unter privaten Rechtsträgern auch Gesellschaften mit ausschließlich öffentlichem Kapital,
die nicht in der von Artikel 3 vorgesehenen Form organisiert sind.“
2. Artikel 3 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 16. November 2007,
Nr. 12, erhält folgende Fassung:
„3. Die Bedeutung der Tätigkeit laut Absatz 1 Buchstabe c) wird in
Übereinstimmung mit den gemeinschaftlichen Bestimmungen und
Grundsätzen sowie der einschlägigen Auslegung durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften geprüft.“
3. In Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) des Landesgesetzes vom 16.
November 2007, Nr. 12, ist die Zahl „30“ durch die Zahl „40“ ersetzt.
4. In Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b) des Landesgesetzes vom 16.
November 2007, Nr. 12, sind nach den Worten: „die Bedingungen,“
die Worte: „die operativen Aufgaben,“ eingefügt.
Qualcuno chiede di intervenire sull’articolo 18-ter? Nessuno. Lo pongo in
votazione: approvato con 18 voti favorevoli e 12 astensioni.
Art. 18-quater
Modifiche della legge provinciale 16 aprile 1985, n. 8, recante “Difesa
dalle avversità atmosferiche”
1. Il comma 3 dell’articolo 3 della legge provinciale 16 aprile 1985, n.
8, e successive modifiche, è così sostituito:
“3. La Giunta provinciale è autorizzata a concedere ai consorzi di cui
all’articolo 11 del decreto legislativo 29 marzo 2004, n. 102, un fondo
di dotazione. Tale fondo dovrà essere restituito alla Provincia in caso
di scioglimento dei consorzi.”
2. Dopo l’articolo 5-bis della legge provinciale 16 aprile 1985, n. 8, e
successive modifiche, è aggiunto il seguente articolo:
- 234 -
“Art. 5-ter (Disposizione transitoria) - 1. La disposizione di cui al
comma 3 dell’articolo 3 trova applicazione a partire dall’entrata in vigore della legge provinciale 23 luglio 2007, n. 6.
---------Art. 18-quater
Änderung des Landesgesetzes vom 16. April 1985, Nr. 8, „Schutz vor
Unwetterschäden“
1. Artikel 3 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 16. April 1985, Nr. 8,
in geltender Fassung, ist wie folgt ersetzt:
„3. Die Landesregierung ist ermächtigt den Konsortien laut Artikel 11
des gesetzesvertretenden Dekrets vom 29. März 2004, Nr. 102, einen
Ausstattungsfonds zu gewähren. Dieser Fonds ist im Falle der Auflösung der Konsortien dem Land zurückzuerstatten.“
2. Nach Artikel 5-bis des Landesgesetzes vom 16. April 1985, Nr. 8, in
geltender Fassung, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 5-ter (Übergangsbestimmung) - 1. Die Bestimmung laut Artikel
3 Absatz 3 findet mit Wirkung des Inkrafttretens des Landesgesetzes vom 23. Juli 2007, Nr. 6, Anwendung.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 18-quater? Nessuno. Lo pongo in
votazione: approvato con 16 voti favorevoli e 11 astensioni.
Art. 18-quinquies
Modifica della legge provinciale 5 settembre 1975, n. 50, recante
“Determinazione delle indennità spettanti ai membri della Giunta provinciale”
1. L’articolo 1 della legge provinciale 5 settembre 1975, n. 50, e successive modifiche, è così sostituito:
“Art. 1 - 1. Ai membri della Giunta provinciale è attribuita un’indennità
di carica mensile determinata come segue:
a) al presidente della Provincia l’83% degli emolumenti mensili fissi
spettanti ai consiglieri dei Consigli delle Province autonome di Bolzano e di Trento;
b) ai vicepresidenti della Provincia il 74% degli emolumenti mensili
fissi spettanti ai consiglieri dei Consigli delle Province autonome di
Bolzano e di Trento;
c) agli assessori effettivi il 65% degli emolumenti mensili fissi spettanti
ai consiglieri dei Consigli delle Province autonome di Bolzano e di
Trento.
2. Ai membri della Giunta provinciale non appartenenti al Consiglio
provinciale è attribuita l’indennità di carica di cui al comma 1, lettera
c), maggiorata dell’intera quota degli emolumenti, in base alla quale
sono calcolate le percentuali di cui al comma 1.
3. Le disposizioni di cui al presente articolo entrano in vigore il 1°
gennaio 2010.”
---------Art. 18-quinquies
Änderung des Landesgesetzes vom 5. September 1975, Nr. 50 „Festsetzung der den Mitgliedern des Landesausschusses zustehenden
Vergütungen“
- 235 -
1. Artikel 1 des Landesgesetzes vom 5. September 1975, Nr. 50, in
geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„Art. 1 - 1. Den Mitgliedern des Landesausschusses steht eine monatliche Amtsvergütung zu; sie ist folgendermaßen bestimmt:
a) für den Landeshauptmann 83% der festen Monatsbezüge, die den
Abgeordneten der Landtage der autonomen Provinzen Bozen und
Trient zustehen;
b) für die Landeshauptmannstellvertreter 74% der festen Monatsbezüge, die den Abgeordneten der Landtage der autonomen Provinzen
Bozen und Trient zustehen;
c) für die wirklichen Landesräte 65% der festen Monatsbezüge, die
den Abgeordneten der Landtage der autonomen Provinzen Bozen
und Trient zustehen.
2. Den nicht dem Landtag angehörenden Mitgliedern der Landesregierung steht eine Amtsvergütung laut Absatz 1 Buchstabe c) zu, welche um den gesamten Betrag der Bezüge erhöht ist, auf den die Prozentsätze laut Absatz 1 berechnet werden.
3. Die von diesem Artikel vorgesehenen Maßnahmen treten am 1. Jänner 2010 in Kraft.“
Comunico che l’ultimo comma del nuovo articolo non è parte sostanziale
dell’articolo stesso e che quindi in sede di coordinamento verrà inserita con una formula particolare.
Chi vuole intervenire sull’articolo 18-quinquies? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato all’unanimità.
Art. 18-sexies
Modifica della legge provinciale 15 maggio 2000, n. 9, recante “Interventi per la protezione degli animali e prevenzione del randagismo”
1. Il comma 2 dell’articolo 5 della legge provinciale 15 maggio 2000, n.
9, e successive modifiche, è così sostituito:
“2. Per la formazione e l’aggiornamento e per la stipula di assicurazioni delle guardie zoofile nonché per il rimborso degli interventi ordinati, la misura del contributo può raggiungere il 100 per cento della
spesa riconosciuta ammissibile. Ugualmente per la sterilizzazione o
castrazione di cani e gatti tenuti in asili per animali o canili il contributo
può raggiungere il 100 per cento della spesa riconosciuta ammissibile.”
---------Art. 18-sexies
Änderung des Landesgesetzes vom 15. Mai 2000, Nr. 9 „Maßnahmen
zum Schutz der Tierwelt und zur Unterbindung des Streunens von
Tieren“
1. Artikel 5 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 15. Mai 2000, Nr. 9, in
geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„2. Für die Aus- und Weiterbildung und den Abschluss von Versicherungen der Tierschutzpolizisten sowie für die Vergütung der angeordneten Einsätze kann die Höhe des Beitrages auch bis zu 100 Prozent
der als zulässig anerkannten Ausgaben betragen. Ebenso kann für
die Sterilisation oder Kastration von in Tierheimen oder Hundezwin-
- 236 -
gern untergebrachten Hunden und Katzen die Höhe des Beitrages bis
zu 100 Prozent des als zulässig anerkannten Ausgaben betragen.“
Chi chiede la parola sull’articolo 18-sexies? Nessuno. Lo metto in votazione:
approvato con 4 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 19
Abrogazione
1. Sono abrogati:
a) il comma 1 dell’articolo 46 della legge provinciale 10 giugno 2008,
n. 4;
b) il primo periodo del comma 5 dell’articolo 12 della legge provinciale
16 ottobre 2009, n. 7.
---------Art. 19
Aufhebung
1. Aufgehoben sind:
a) Artikel 46 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 10. Juni 2008, Nr. 4,
b) Artikel 12 Absatz 5 erster Satz des Landesgesetzes vom 16. Oktober 2009, Nr. 7.
L’assessore signora Repetto ha presentato un emendamento sostitutivo che
dice: L’articolo 19 è così sostituito/Artikel 19 ist wie folgt ersetzt:
Art. 19
Abrogazioni
1. Il comma 1 dell’articolo 46 della legge provinciale 10 giugno 2008,
n. 4, è abrogato.
2. Nel comma 4 dell’articolo 12 della legge provinciale 16 ottobre
2009, n. 7, sono soppresse le parole "devono avere almeno uno
sportello in provincia di Bolzano".
3. Il primo periodo del comma 5 dell’articolo 12 della legge provinciale
16 ottobre 2009, n. 7, è abrogato.
4. Nel comma 3 dell’articolo 7-ter della legge provinciale 15 aprile
1991, n. 10, e successive modifiche, sono soppresse le parole "e alle
piste da sci".
5. Nel comma 2 dell’articolo 6 della legge provinciale 15 aprile 1991,
n. 10, e successive modifiche, le parole "dell’articolo 8, commi 1, 2, 3
e 4 e degli articoli 10 e 14" sono sostituite dalle parole "dell’articolo 7quater, dell’articolo 7-quinquies, commi 2 e 3, dell’articolo 10,
dell’articolo 13 e dell’articolo 14".
6. Nel comma 3 dell’articolo 30 della legge provinciale 15 aprile 1991,
n. 10, le parole "degli articoli 8, 9, 13 e 14" sono sostituite dalle parole
"dell’articolo 7-quater, dell’articolo 7-quinquies, dell’articolo 8,
dell’articolo 9, dell’articolo 13 e dell’articolo 14".
7. Nella cifra 14 dell’allegato A alla legge provinciale 23 aprile 1992, n.
10, e successive modifiche, è soppressa la 5° lineetta.
---------Art. 19
Aufhebungen
- 237 -
1. Artikel 46 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 10. Juni 2008, Nr. 4,
ist aufgehoben.
2. Im Artikel 12 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 16. Oktober 2009,
Nr. 7, sind die Worte "müssen mindestens einen Schalter in der Provinz Bozen haben und" gestrichen.
3. Artikel 12 Absatz 5 erster Satz des Landesgesetzes vom 16. Oktober 2009, Nr. 7, ist gestrichen.
4. In Artikel 7-ter Absatz 3 des Landesgesetzes vom 15. April 1991,
Nr. 10, in geltender Fassung, sind die Worte "und Skipisten" gestrichen.
5. In Artikel 6 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 15. April 1991, Nr.
10, in geltender Fassung, werden die Worte "Artikel 8 Absätze 1, 2, 3
und 4 sowie den Artikeln 10 und 14 festgesetzte Entschädigung wird"
durch die Worte "Artikel 7-quater, Artikel 7-quinquies Absätze 2 und 3,
Artikel 10, Artikel 13 und Artikel 14 festgesetzten Vergütungen werden" ersetzt.
6. In Artikel 30 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 15. April 1991, Nr.
10, werden die Worte "der Artikel 8, 9, 13 und 14" durch die Worte
"Artikels 7-quater, des Artikels 7-quinquies, des Artikels 8, des Artikels
9, des Artikels 13 und des Artikels 14" ersetzt.
7. In der Anlage A Ziffer 14 zum Landesgesetz vom 23. April 1992, Nr.
10, in geltender Fassung, ist der fünfte Bindestrich gestrichen.
La parola al consigliere Heiss, ne ha facoltà.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Nur eine
kleine Informationsfrage an die Adresse der Frau Landesrätin Repetto. Wir haben erst
im Oktober das Gesetz verabschiedet, in dem der Artikel 12 über die Antikrisengarantieleistungen bei der Ausgabe von Bankobligationen enthalten ist. Es war so, dass die
Banken ermächtigt wurden, Obligationen auszugeben und dass in diesem Zusammenhang das Land Garantieleistungen erbringen sollte, um die Obligationsausgaben zinsgünstig zu gestalten und für die Unternehmen aufgrund der eingeworbenen Mittel
günstige Kredite auszugeben. Laut diesem vor exakt zwei Monaten verabschiedeten
Gesetz waren die Banken, die in den Genuss dieser Obligationsemission kommen
konnten, ausschließlich Banken, und zwar die Volksbank, die Sparkasse, die Raiffeisenkassen und die Unicredit, die einen Schalter in der Provinz Bozen hatten. Jetzt sollen die Worte "müssen mindestens einen Schalter in der Provinz Bozen haben" gestrichen werden, sodass auch auswärtige Banken in den Genuss dieser Obligationen
kommen sollen. Was bedeutet dies, Frau Landesrätin? Bedeutet es, dass bisher die
Operation "Obligationsausgabe" nicht funktioniert hat, oder aus welchem Grund soll
dieser Kreis der Banken erweitert werden? Wir haben unsere Zweifel gehabt, dass
diese Operation mit der Liquidität der Banken mit einer günstigen Weitergabe von
Krediten funktionieren könnte. Wir haben den Eindruck, dass es nicht funktioniert,
wenn man jetzt auch auswärtige Banken sozusagen hereinbittet und das günstige Landesrating anbietet. Ich glaube, hier deutet sich schon ein kleines, ich will nicht sagen
Fiasco, aber doch eine Korrektur an, die bedenklich ist.
- 238 -
Besonders freut uns, dass in Artikel 7-ter Absatz 3 des Landesgesetzes vom
15. April 1991, Nr. 10, die Worte "und Skipisten" gestrichen werden, denn damit zählen sie nicht mehr zu den Produktionsanlagen; dies ist ein deutlicher Fortschritt. Kollege Dello Sbarba hat gesagt, dass damit auch eine richtiggehende Bestialität getilgt
worden sei.
Wir hätten nur gerne die Auskunft gehabt, was es mit dieser Streichung bzw.
mit der Ausdehnung der Bestimmung auf Banken außerhalb der Provinz auf sich hat.
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): Lo strumento delle obbligazioni
viene confermato. Il comma 2 di questo articolo concernente alcune abrogazioni riguarda semplicemente le parole "le banche devono avere almeno uno sportello in provincia di Bolzano". Questo viene proposto per rispettare i principi di libertà e libera
concorrenza sanciti dal trattato che istituisce la Comunità europea. È quindi un adeguamento alle condizioni previste dai regolamenti comunitari.
PRESIDENTE: In caso di approvazione dell’emendamento sostitutivo la
rubrica dell’articolo viene modificata nel corso della redazione finale del testo di
legge.
Metto in votazione l’emendamento sostitutivo dell’articolo 19: approvato
con 18 voti favorevoli, 1 voto contrario e 11 astensioni.
Art. 20
Entrata in vigore
1. La presente legge entra in vigore il giorno successivo a quello della
sua pubblicazione sul Bollettino Ufficiale della Regione.
---------Art. 20
Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt
der Region in Kraft.
Chi chiede la parola sull’articolo 20? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 18 voti favorevoli, 9 voti contrari e 2 astensioni.
Passiamo adesso alla discussione articolata del disegno di legge provinciale
n. 50/09.
Art. 1
Stato di previsione dell’entrata
1. Lo stato di previsione dell’entrata per l’anno finanziario 2010, annesso alla presente legge, è approvato in 5.184.810 migliaia di euro.
---------Art. 1
- 239 -
Voranschlag der Einnahmen
1. Der Voranschlag der Einnahmen für das Finanzjahr 2010, der diesem Gesetz beigelegt ist, ist für einen Betrag von 5.184.810 Tausend
Euro genehmigt.
L’assessore signora Repetto ha presentato un emendamento che dice:
Articolo 1
1. L’importo di 5.184.810 migliaia di euro è sostituito con l’importo di
5.284.810 migliaia di euro.
2. All’annesso stato di previsione delle entrate sono apportate le seguenti
variazioni:
N. Unità Previsionale di Base
Importo
120
+ 100.000.000,00
122
+ 87.800.000,00
124
+ 166.500.000,00
126
- 272.972.233,86
128
- 41.211.000,00
210
+ 84.500.000,00
218
- 40.116.766.14
334
+ 15.500.000,00
Artikel 1
1. Der Betrag von 5.184.810 Tausend Euro ist mit dem Betrag von 5.284.810
Tausend Euro ersetzt.
2. Am beigelegten Voranschlag der Einnahmen werden folgende Änderungen vorgenommen:
Haushaltsgrundeinheit-Nr.
Betrag
120
+ 100.000.000,00
122
+ 87.800.000,00
124
+ 166.500.000,00
126
- 272.972.233,86
128
- 41.211.000,00
210
+ 84.500.000,00
218
- 40.116.766.14
334
+ 15.500.000,00
La parola al consigliere Heiss, prego.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich möchte
die Kolleginnen und Kollegen darauf aufmerksam machen, dass wir jetzt, nämlich um
1.30 Uhr, einem Wunder beigewohnt haben, weil eine wunderbare Geldvermehrung
von 100 Millionen Euro stattgefunden hat, die mit den übertragenen Kompetenzen
bzw. Aufgaben zusammenhängt. Vielleicht kann uns Frau Landesrätin Repetto diese
doch nicht unerhebliche Veränderung, vielleicht auch mit Hilfe der hier anwesenden
- 240 -
Beamten, die alles sehr sorgfältig vorbereitet haben, nochmals kurz verdeutlichen. Ich
glaube, dass es schon von Interesse ist, dass wir diese zusätzliche Finanzierung ein
wenig erläutert bekommen.
EGGER (Die Freiheitlichen): Ich schließe mich den Worten meines
Vorredners vollinhaltlich an und füge hinzu, dass man jetzt zur Kenntnis nehmen
sollte, dass wir bereits bei fast 5,3 Milliarden Euro angelangt sind. Die groß angekündigte Verminderung des Haushaltes findet also doch nicht statt, wie ich es immer
schon vermutet habe.
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): Questi 100 milioni, come sapete,
sono il frutto dell'accordo che è stato fatto il 30 novembre con il Governo. Con questo
accordo non solo si aggiungono 100 milioni, ma vengono anche ridistribuite le entrate.
Il bilancio era stato approvato ad ottobre, l'accordo è stato fatto il 30 novembre, quindi
questi 100 milioni aggiuntivi vengono ridistribuiti secondo le unità previsionali di base
nel modo in cui è stato esplicitato in questo articolo.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento: approvato con 16 voti
favorevoli, 2 voti contrari e 10 astensioni.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 1 così emendato? Nessuno. Lo
pongo in votazione: approvato con 16 voti favorevoli, 6 voti contrari e 7 astensioni.
Art. 2
Stato di previsione della spesa
1. Lo stato di previsione della spesa per l’anno finanziario 2010, annesso alla presente legge, è approvato in 5.184.810 migliaia di euro.
---------Art. 2
Voranschlag der Ausgaben
1. Der Voranschlag der Ausgaben für das Finanzjahr 2010, der diesem Gesetz beigelegt ist, ist für einen Betrag von 5.184.810 Tausend
Euro genehmigt.
L’emendamento n. 1 presentato dai consiglieri Pöder e Artioli decade, visto
che l’emendamento corrispondente presentato all’articolo 6 del disegno di legge provinciale n. 49/09 è stato respinto.
L’emendamento n. 2, presentato dall’assessore signora Repetto, dice:
Articolo 2:
1. L’importo di 5.184.810 migliaia di euro è sostituito con l’importo di
5.284.810 migliaia di euro.
- 241 -
2. All’annesso stato di previsione delle spese sono apportate le seguenti
variazioni:
N. Unità Previsionale di Base
Importo
02100
+ 125.000,00
02200
+ 3.496.946,00
02210
20.000,00
03205
35.000,00
04110
+
7.200,00
04115
16.500,00
04125
+
9.300,00
04200
- 890.000,00
04205
- 345.000,00
04225
45.000,00
05200
- 1.200.000,00
05205
- 140.000,00
05215
55.000,00
05220
+ 600.000,00
06105
+ 240.000,00
06155
- 125.000,00
06200
45.000,00
06205
50.000,00
06225
30.000,00
08200
- 240.000,00
09100
+ 1.000.000,00
09200
+ 103.054,00
09205
- 1.265.000,00
11100
50.000,00
11200
+
50.000,00
12105
+ 132.000,00
13215
- 2.500.000,00
14200
+ 2.320.000,00
15205
20.000,00
18100
- 132.000,00
19105
+ 600.000,00
19215
- 600.000,00
20200
40.000,00
21210
- 150.000,00
21235
- 100.000,00
22200
- 100.000,00
23205
- 120.000,00
24205
19.000,00
- 242 -
25205
151.000,00
27120
+ 100.000.000,00
27205
+
100.000,00
31100
100.000,00
31125
+ 2.200.000,00
31200
200.000,00
31210
2.200.000,00
Artikel 2:
1. Der Betrag von 5.184.810 Tausend Euro ist mit dem Betrag von 5.284.810
Tausend Euro ersetzt.
2. Am beigelegten Voranschlag der Ausgaben werden folgende Änderungen
vorgenommen:
Haushaltsgrundeinheit-Nr.
Betrag
02100
+ 125.000,00
02200
+ 3.496.946,00
02210
20.000,00
03205
35.000,00
04110
+
7.200,00
04115
16.500,00
04125
+
9.300,00
04200
- 890.000,00
04205
- 345.000,00
04225
45.000,00
05200
- 1.200.000,00
05205
- 140.000,00
05215
55.000,00
05220
+ 600.000,00
06105
+ 240.000,00
06155
- 125.000,00
06200
45.000,00
06205
50.000,00
06225
30.000,00
08200
- 240.000,00
09100
+ 1.000.000,00
09200
+ 103.054,00
09205
- 1.265.000,00
11100
50.000,00
11200
+
50.000,00
12105
+ 132.000,00
13215
- 2.500.000,00
14200
+ 2.320.000,00
- 243 -
15205
20.000,00
18100
- 132.000,00
19105
+ 600.000,00
19215
- 600.000,00
20200
40.000,00
21210
- 150.000,00
21235
- 100.000,00
22200
- 100.000,00
23205
- 120.000,00
24205
19.000,00
25205
- 151.000,00
27120
+ 100.000.000,00
27205
+ 100.000,00
31100
- 100.000,00
31125
+ 2.200.000,00
31200
200.000,00
31210
- 2.200.000,00
Qualcuno vuole intervenire sull’emendamento? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 18 voti favorevoli, 5 voti contrari e 2 astensioni.
Apro quindi la discussione delle unità previsionali di base, sulle quali i
consiglieri/le consigliere hanno chiesto di intervenire ai sensi dell’articolo 101, comma
5 del regolamento interno e che non sono ancora state discusse nell’ambito dell’esame
dell’articolo 6 del disegno di legge provinciale n. 49/09.
I consiglieri Artioli, Pöder e Stirner Brantsch rinunciano alla discussione
dell’UPB 04125.
I consiglieri Artioli e Pöder rinunciano alla discussione dell’UPB 04150.
I consiglieri Artioli, Pöder e Klotz rinunciano alla discussione dell’UPB
05225.
I consiglieri Artioli e Pöder rinunciano alla discussione delle UPB 08205,
17200 e 19100.
I consiglieri Artioli, Pöder e Heiss rinunciano alla discussione dell’UPB
27120.
UPB 27200: La parola al consigliere Heiss, prego.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Nachdem in
dieser Haushaltsgrundeinheit betreffend "Beteiligungen und Kapitaleinbringungen" ein
deutlicher Rückgang zu verzeichnen ist, möchte ich wissen, worauf er sich bezieht.
Wie setzen sich die Ausgaben für die Beteiligungen des Landes im kommenden Jahr
zusammen? Welche Positionen sind hier für die Wiederherstellung des Gesellschaftskapitals noch angesprochen? Dies ist eine kurze Testfrage, bevor wir ins Finale gehen.
- 244 -
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): La UPB riguarda le società partecipate ed enti con finalità di interesse generale. Nel 2009 c'erano 29.950 milioni di euro,
nel 2010 23 milioni. Di questi, 22 milioni sono per la SEL, quindi quasi tutti. Fra il resto è già approvato con la legge finanziaria 2009. Un milione è per diverse società fra
cui anche quella per il Tunnel del Brennero. I sei milioni in meno penso che siano da
attribuire alle Terme di Merano.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 27200: approvata con 18 voti
favorevoli, 8 voti contrari e 3 astensioni.
I consiglieri Artioli, Pöder e Heiss rinunciano alla discussione dell’UPB
32400.
Con ciò sono state discusse tutte le UPB, sulle quali dei consiglieri/delle
consigliere hanno chiesto di intervenire.
Metto in votazione l’articolo 2 così emendato: approvato con 16 voti favorevoli, 5 voti contrari e 5 astensioni.
Art. 3
Quadro generale riassuntivo
1. È approvato il quadro generale riassuntivo del bilancio per l’anno finanziario 2010, annesso alla presente legge.
---------Art. 3
Allgemeine zusammenfassende Übersicht
1. Die allgemeine zusammenfassende Haushaltsübersicht für das Finanzjahr 2010, die diesem Gesetz beigelegt ist, ist genehmigt.
Qualcuno chiede di intervenire sull’articolo 3? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 16 voti favorevoli, 3 voti contrari e 3 astensioni.
Art. 4
Spese obbligatorie
1. Le spese per le quali l’assessore provinciale alle finanze e bilancio
può esercitare la facoltà prevista dall’articolo 18 della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, sono descritte nell’allegato n. 1 al bilancio.
2. La dotazione del fondo di riserva per spese obbligatorie è determinata per l’anno finanziario 2010 in 12,5 milioni di euro.
---------Art. 4
Pflichtausgaben
1. Die Ausgaben, für welche der Landesrat für Finanzen und Haushalt
die in Artikel 18 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, vorgesehene Befugnis hat, sind in der Anlage Nr. 1 zum Haushaltsvoranschlag beschrieben.
- 245 -
2. Der Reservefonds für Pflichtausgaben wird für das Finanzjahr 2010
mit 12,5 Millionen Euro ausgestattet.
Qualcuno chiede di intervenire sull’articolo 4? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato con 18 voti favorevoli, 5 voti contrari e 3 astensioni.
Art. 5
Spese impreviste
1. Le spese per le quali l’assessore provinciale alle finanze e bilancio
può esercitare la facoltà prevista dall’articolo 20 della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, sono descritte nell’allegato n. 2 al bilancio.
2. La dotazione del fondo di riserva per spese impreviste è determinata per l’anno finanziario 2010 in 10 milioni di euro.
---------Art. 5
Unvorhergesehene Ausgaben
1. Die Ausgaben, für welche der Landesrat für Finanzen und Haushalt
die in Artikel 20 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, vorgesehene Befugnis hat, sind in der Anlage Nr. 2 zum Haushaltsvoranschlag beschrieben.
2. Der Reservefonds für unvorhergesehene Ausgaben wird für das Finanzjahr 2010 mit 10 Millionen Euro ausgestattet.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 5? Nessuno. Lo metto in votazione:
approvato con 18 voti favorevoli, 7 voti contrari e 2 astensioni.
Art. 6
Variazioni di bilancio compensative per spese di personale
1. Le unità previsionali di base e i relativi capitoli riguardanti spese per
il personale, per i quali l’assessore provinciale alle finanze e bilancio
può effettuare variazioni compensative tra gli stanziamenti ai sensi
dell’articolo 23, comma 4, della legge provinciale 29 gennaio 2002, n.
1, sono indicati nell’allegato n. 5 al bilancio.
---------Art. 6
Ausgleichende Haushaltsänderungen für Personalausgaben
1. Die Haushaltsgrundeinheiten und die diesbezüglichen Kapitel, die
Ausgaben für das Personal betreffen, für welche der Landesrat für Finanzen und Haushalt ausgleichende Haushaltsänderungen zwischen
den Bereitstellungen gemäß Artikel 23 Absatz 4 des Landesgesetzes
vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, vornehmen kann, sind in der Anlage Nr. 5
zum Haushaltsvoranschlag beschrieben.
Chi vuole intervenire sull’articolo 6? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 19 voti favorevoli, 1 voto contrario e 9 astensioni.
- 246 -
Art. 7
Variazioni compensative di bilancio per la riclassificazione di spese
per l’attuazione del SIOPE
1. L’assessore provinciale alle finanze e bilancio è autorizzato ad apportare con proprio decreto variazioni compensative tra gli stanziamenti del bilancio, anche mediante l’istituzione di nuove unità previsionali di base, per una riclassificazione anche parziale di stanziamenti di spesa, secondo titoli e categorie economiche, compatibile
con la codificazione del SIOPE ai sensi dell’allegato B all’articolo 1 del
decreto del Ministro dell’economia e delle finanze 18 febbraio 2005, e
successive modifiche.
---------Art. 7
Ausgleichende Haushaltsänderungen für die Neuklassifizierung der
Ausgaben in Durchführung von SIOPE
1. Der Landesrat für Finanzen und Haushalt ist ermächtigt, mit eigenem Dekret ausgleichende Haushaltsänderungen zwischen den Bereitstellungen des Haushaltes, auch mittels Errichtung neuer Haushaltsgrundeinheiten, für eine - auch teilweise - Neuklassifizierung der
Ausgabenbereitstellungen nach Titeln und wirtschaftlichen Kategorien
in Übereinstimmung mit der Kodifizierung des SIOPE im Sinne der
Anlage B des Artikels 1 des Dekretes des Ministers für Wirtschaft und
Finanzen vom 18. Februar 2005, in geltender Fassung, vorzunehmen.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 7? Nessuno. Lo pongo in votazione:
approvato con 18 voti favorevoli, 6 voti contrari e 5 astensioni.
Art. 8
Gestione dei residui
1. Per le finalità di cui all’articolo 12, comma 4, della legge provinciale
29 gennaio 2002, n. 1, i capitoli dei residui attivi e passivi risultanti al
31 dicembre 2009 assumono la numerazione dei corrispondenti capitoli indicati nel piano di gestione del bilancio per l’anno 2010. Qualora
non esista il capitolo corrispondente o si sia diviso il capitolo di origine
in più capitoli, i residui possono essere riportati nelle scritture contabili
del piano di gestione con un nuovo numero di capitolo, da stabilirsi
con provvedimento del direttore della Ripartizione Finanze e bilancio
e, possibilmente, con la stessa denominazione del capitolo di provenienza, nel rispetto delle classificazioni di cui agli articoli 16 e 17 della
citata legge provinciale, tenuto anche conto delle esigenze di riclassificazione ai sensi della codificazione SIOPE stabilita con l’articolo 1
del decreto del Ministro dell’economia e delle finanze 18 febbraio
2005, e successive modifiche.
---------Art. 8
Rückständegebarung
1. Für die Zwecke gemäß Artikel 12 Absatz 4 des Landesgesetzes
vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, erhalten die am 31. Dezember 2009 bestehenden Kapitel der aktiven und passiven Rückstände die Nummerierung der entsprechenden Kapitel, die im Gebarungsplan des Haus-
- 247 -
haltes für das Jahr 2010 angeführt sind. Sollte kein entsprechendes
Kapitel vorhanden sein oder sollte das Herkunftskapitel in mehrere
Kapitel aufgeteilt worden sein, können die Rückstände in die Buchführung des Gebarungsplanes mit einer neuen Kapitelnummer übertragen werden, die mit Verfügung des Direktors der Abteilung Finanzen
und Haushalt festzulegen ist, und zwar, nach Möglichkeit, mit derselben Benennung des Herkunftskapitels, um die Klassifizierung gemäß
Artikel 16 und 17 des genannten Landesgesetzes, auch auf Grund der
erforderlichen Neuklassifizierung gemäß der SIOPE-Kodifizierung,
welche mit Artikel 1 des Dekretes des Ministers für Wirtschaft und Finanzen vom 18. Februar 2005, in geltender Fassung, festgesetzt
wurde, zu gewährleisten.
Chi chiede di intervenire sull’articolo 8? Nessuno. Lo metto in votazione:
approvato con 18 voti favorevoli, 1 voto contrario e 7 astensioni.
Art. 9
Rinuncia alla riscossione di entrate di modesta entità
1. La facoltà di cui all’articolo 45, comma 1, della legge provinciale 29
gennaio 2002, n. 1, è esercitata entro il limite di 150 euro.
---------Art. 9
Verzicht auf die Einhebung geringer Einnahmen
1. Die Befugnis gemäß Artikel 45 Absatz 1 des Landesgesetzes vom
29. Jänner 2002, Nr. 1, wird bis zum Höchstbetrag von 150 Euro ausgeübt.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 9? Nessuno. Lo pongo in votazione:
approvato con 18 voti favorevoli e 7 astensioni.
Art. 10
Bilancio triennale 2010-2012
1. È approvato ai sensi dell’articolo 1, comma 2, della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, il bilancio della Provincia per il triennio
2010-2012, allegato alla presente legge.
---------Art. 10
Dreijahreshaushalt 2010-2012
1. Der Haushaltsvoranschlag des Landes für den Dreijahreszeitraum
2010-2012, der diesem Gesetz beigelegt ist, ist im Sinne von Artikel 1
Absatz 2 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, genehmigt.
L’assessore signora Repetto ha presenatato un emendamento che dice:
Articolo 10
Bilancio triennale 2010-2012
Stato di previsione delle entrate
Periodo 2011-2012
- 248 -
Titolo 1
categoria 2
Titolo 2
categoria 1
Titolo 3
categoria 3
+
173.949.000,00
+
137.181.197,00
+
Stato di previsione delle spese
Periodo 2011-2012
Funzione/Obiettivo 05
lettera a.1
+
Funzione/Obiettivo 06
lettera a.1
+
lettera b.1
Funzione/Obiettivo 12
lettera a.2
+
lettera b.2
Funzione/Obiettivo 26
lettera a.1
+
lettera a.2
+
lettera b.1
lettera b.2
Funzione/Obiettivo 27
lettera a.1
+
lettera b.1
+
lettera b.2
+
Funzione/Obiettivo 31
lettera b.2
+
Artikel 10
Dreijahreshaushalt 2010-2012
Voranschlag der Einnahmen
Zeitraum 2011-2012
Titel 1
Kategorie 2
+
Titel 2
Kategorie 1
+
Titel 3
Kategorie 3
+
Voranschlag der Ausgaben
Zeitraum 2011-2012
Funktion/Ziel 05
Buchstabe a.1
+
31.000.000,00
400.000,00
400.000,00
400.000,00
856.261,49
856.261,49
500.000,00
7.235.000,00
500.000,00
7.235.000,00
200.000.000,00
100.000.000,00
34.575.000,00
7.155.197,00
173.949.000,00
137.181.197,00
31.000.000,00
400.000,00
- 249 -
Funktion/Ziel 06
Buchstabe a.1
+
400.000,00
Buchstabe b.1
400.000,00
Funktion/Ziel 12
Buchstabe a.2
+
856.261,49
Buchstabe b.2
856.261,49
Funktion/Ziel 26
Buchstabe a.1
+
500.000,00
Buchstabe a.2
+
7.235.000,00
Buchstabe b.1
500.000,00
Buchstabe b.2
7.235.000,00
Funktion/Ziel 27
Buchstabe a.1
+
200.000.000,00
Buchstabe b.1
+
100.000.000,00
Buchstabe b.2
+
34.575.000,00
Funktion/Ziel 31
Buchstabe b.2
+
7.155.197,00
Qualcuno vuole intervenire sull’emendamento? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato con 16 voti favorevoli, 5 voti contrari e 6 astensioni.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 10 così emendato? Nessuno. Lo
metto in votazione: approvato con 17 voti favorevoli e 6 voti contrari.
Art. 11
Entrata in vigore
1. La presente legge entra in vigore il giorno successivo a quello della
sua pubblicazione nel Bollettino Ufficiale della Regione.
---------Art. 11
Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Chi chiede di intervenire sull’articolo 11? Nessuno. Lo pongo in votazione:
approvato con 18 voti favorevoli e 9 voti contrari.
Ci sono dichiarazioni di voto sui due disegni di legge?
La parola al consigliere Leitner, ne ha la facoltà.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Die freiheitliche Landtagsfraktion stimmt
gegen den Haushalt, und zwar nicht deshalb, weil unsere Anträge nicht ernst genommen wären, denn bei den Tagesordnungen sind wir teilweise auf eine gute Linie gekommen, aber wenn es ums Eingemachte geht, dann hat die Mehrheit das große Flattern bekommen, vor allem wenn es um das Ersuchen ging, die Schutzmachtrolle Österreichs in der österreichischen Bundesverfassung zu verankern. Dies wird sicher noch
- 250 -
ein Nachspiel haben, weil ich glaube, dass in der Politik die Glaubwürdigkeit eine
Rolle spielen muss. Wenn die Politik ernst genommen werden will, dann muss das,
was man sagt, auch mit dem übereinstimmen, was man tut. Hier hat die Südtiroler
Volkspartei, allen voran der Parteiobmann und der Landeshauptmann, etwas von der
Parteilinie gezeigt und etwas anderes gezeigt, wenn es darum geht, das ganze Land zu
vertreten, wobei der Landtag das höchste Gremium der Institutionen in diesem Lande
ist. Wir haben dieses Verhalten nicht verstanden und dieses wird auch die Bevölkerung
nicht verstehen. Wir werden es tun, und zwar nicht um "Mist" zu machen, sondern zu
zeigen, wie die Politik nicht laufen soll. Man kann nicht über Jahre immer wieder etwas in der Öffentlichkeit erklären und es den Bürgern vormachen, und dann, wenn es
darauf ankommt, das Gegenteil tun. Dies hat mit Glaubwürdigkeit nichts zu tun, sondern ist eine sehr große Scheinheiligkeit, und dies muss ich hier in aller Deutlichkeit
anprangern.
Zum Haushalt inhaltlicher Natur haben wir nicht nur heuer, sondern immer
wieder versucht, die Schwerpunkte ein bisschen mehr auf die Familienförderung zu
leiten. Dies ist, leider Gottes, nicht akzeptiert worden. Der Bevölkerung wurde im
Vorfeld dargestellt, dass das große Sparen angesagt ist. Jetzt stellen wir aber fest, dass
plötzlich 100 Millionen Euro mehr im Haushalt vorhanden sind, als vorher geplant
war. Diese wundersame Vermehrung, wie es Kollege Heiss bezeichnet hat, wurde uns
aber nicht plausibel erklärt.
Was die IIT anbelangt, hat dazu Kollege Tinkhauser klare Fragen gestellt,
wobei die Antworten nur zum Teil erschöpfend gewesen sind. Wir werden mit großer
Aufmerksamkeit verfolgen, was im laufenden Haushaltsjahr geschieht und auch mit
Anfragen immer wieder nachbohren, wohin die Gelder schlussendlich fließen bzw. ob
die Projekte, die auf der politischen Tagesordnung der Landesregierung stehen, auch
so umgesetzt werden, dass sie den Menschen im Lande nützen.
Wie gesagt, die soziale Schieflage, die wir feststellen, werden wir dort versuchen zu korrigieren, wo es möglich ist. Wir stimmen insgesamt gegen den Haushalt.
PÖDER (UFS): Eine vergleichsweise im Gesamtumfang kleine Kürzung –
sie ist aber durchaus symbolisch – betrifft die Beiträge an die Verbraucherzentrale, gegenüber der man wahrscheinlich eine kleine Strafaktion durchführt, weil die Verbraucherzentrale öfters auch unbequem agiert, was die öffentlichen Tarife angeht, und auch
in einigen anderen Bereichen in den letzten Monaten durchaus auffällig geworden ist,
was auch für die Mehrheit unangenehm ist. Man hat gesehen, dass es dann Strafexpeditionen gibt, indem man die ohnehin schon knapp bemessenen Gelder für eine derart
wichtige Einrichtung, die auch soziale, familienpolitische und konsumentenschützerische Funktionen erfüllt, kürzt. Die vorgenommene Kürzung der Beiträge ist symbolisch, wenn auch sehr gering im Umfang.
Beachtlich sind die Kürzungen im Bildungsbereich, welche auf keinen Fall
unterstützt werden können. Beachtlich sind auch einige Punkte im Finanzgesetz, wenn
- 251 -
man die Flughafengeschichte und gleichzeitig dieses famose Institut für innovative
Technologien (IIT) anschaut, in welches man Gelder hineinpumpt, ohne ein bestimmtes Resultat erwarten zu können, und zwar für eine Forschungsentwicklung, die eigentlich schon veraltet ist. Statt dessen müsste man zu neueren Technologien übergehen, um in der Energiefrage innovativ zu sein.
Wir haben auch einige Fragen im Zusammenhang mit der Familienpolitik
gestellt, aber man war nicht bereit, auch nur eine kleine Erhöhung in einem bestimmten Kapitel, in einer bestimmten Haushaltsgrundeinheit, und zwar in jener, welche die
Kindergärten betrifft, einzufügen. Insgesamt stimme ich gegen den Haushalt.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir stehen
am Ende einer langen Sitzung, die exakt um 2 Uhr morgens endet. Was ist zum Haushalt zu sagen? Insgesamt ist es, aus unserer Sicht, gut, dass der Haushalt zumindest ein
Stück weit geschrumpft ist, wobei ihm dies, glauben wir, qualitativ gut getan hat. Dies
hat die Landesregierung dazu genötigt, ein Stück weit die Kostenkontrolle besser anzulegen und die Gewichtungen sorgfältiger zu verteilen. Im Vergleich zu den Vorjahreshaushalten ist die Gewichtung sorgfältiger austariert worden und es ist versucht
worden, Soziales, Gesundheit und Bildung nicht zu kurz kommen zu lassen. Im Bereich Wirtschaft ist gekürzt worden. Die Investitionen in die Mauern, wie es Frau Landesrätin Kasslatter Mur gesagt hat, sind zurückgefahren worden und es ist versucht
worden, vor allem im sozialen Bereich gewisse Gewichtungen zu setzen, also ein
Schritt zweifellos in eine gute Richtung und mit einem derartigen Haushaltsvolumen,
dass man sagen muss, dass es im Vergleich zu Nachbarregionen außerordentlich und
enorm ist, und dafür muss man in dieser Situation auch ein Stück weit dankbar sein.
Dies ist gar nicht hoch genug einzuschätzen und gerade deshalb ist es wichtig, kontrolliert und sorgfältig mit dem Geld umzugehen, wobei dies nun entschieden besser
ist, als es in den vergangenen Jahren der Fall war.
Nach wie vor befinden sich im Haushalt, in den einzelnen Haushaltskapiteln
zur Genüge Lecks und undichte Stellen, in denen Mittel in bestimmte Bereiche, und
zwar in Landesgesellschaften, in den Flughafen, in unkontrollierte Ausgaben im Baubereich, in Strukturen und Straßen versickern. In diesem Jahr werden wir als Landtagsabgeordnete sehr viel Überwachungsarbeit zu leisten haben. Dies bleibt ganz wesentlich als Aufgabe erhalten und darauf werden wir auf jeden Fall ein wachsames
Auge haben.
Aber insgesamt müssen wir sagen, dass auch die Vertragsverhandlungen mit
der Regierung doch ein, glaube ich, stabiles Ergebnis erbracht haben und darüber müssen wir auch ein Stück weit den Landesbeamten danken, die das Ganze sehr sorgfältig
vorbereitet und auch diesen Haushalt gut begleitet haben. Hier sehe ich durchaus positive Ansätze. Wie gesagt, in der Ausgabenpolitik wird sehr sorgfältig darauf zu achten
sein, wie sich das Ganze entwickelt, denn ein Schritt in eine bessere Richtung scheint
sich abzuzeichnen.
- 252 -
Wir werden in diesem auslaufenden Jahr noch sehen, wie die großen
Wasserkonzessionen vergeben werden. Dies wird ein spannender Moment sein, der
gleichfalls für unsere Autonomie, für Südtirol von strategischer Bedeutung sein wird,
Landesrat Laimer, keine Frage. Das sind Entscheidungen, die wahrscheinlich in den
nächsten zehn bis vierzehn Tagen auf dem Tapet stehen.
Das Finanzgesetz selber wurde von der Landesrätin heuer Gott sei Dank etwas zurechtgestutzt und gestrafft. Im Vergleich zum Frühjahr stellt dies eine eindeutige Verbesserung dar, aber nachträglich haben sich noch jede Menge von problematischen Artikeln miteingeschlichen, die die Kollegen zum Teil schon aufgeführt haben,
wie das Institut für Wasserstofftechnologie, das BBT-Konsortium, die Fluglinie und
die Finanzierungsmöglichkeit außerhalb der Landesgrenzen. Das sind die Punkte, die
zeigen, wie die Landesregierung immer wieder über das Finanzgesetz versucht, Bereiche in eine Richtung zu drehen, die ein Stück weit auch an unserem Landtag vorbeilaufen soll. Eine Tendenz, die wir immer wieder feststellen, ist eine verhängnisvolle
Tendenz, und zwar jene, keine organische Gesetzgebung zu pflegen. Wir reisen nur
mehr in "Omnibussen", und das macht sich auch im Finanzgesetz ein Stück weit bemerkbar. Insgesamt ist zwar deutlich eine Korrektur, ein sorgfältiges Kontrolling bisheriger Haushaltsjahre festzustellen, aber unsere Haltung, nämlich die der Opposition,
bleibt insgesamt gesehen entschieden negativ, sodass wir gegen diesen Haushalt stimmen.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Wir honorieren, dass dieser Haushalt nicht allzu sehr mit Abänderungen von Gesetzen in verschiedenen Bereichen überfrachtet worden ist. Wir werden aber trotzdem dagegen stimmen, weil, unseres Erachtens, die politischen Rahmenbedingungen nicht stimmen und weil sich im Laufe der
Debatte zu den Beschlussanträgen auch gezeigt hat, dass gleichzeitig mit dem Weg der
Autonomie nicht der Wille zur Veränderung besteht. Es ist kein Widerspruch, andere
Zukunftsperspektiven zu diskutieren und einige Modelle zu Ende zu denken.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Un bilancio negativo, e
non posso dire altro! Avete tirato via soldi alla scuola, abbiamo sempre più extracomunitari nelle scuole che non sanno né l'italiano né il tedesco, dovremmo investire
nella scuola, nella formazione, e tiriamo via i soldi! Abbiamo il problema dei medici di
base, il presidente denuncia, nessun sistema per correggerlo! La pagella che vi date voi
stessi è assurda. Nuove agenzie! Sistema comunista, aumentiamo le agenzie, il numero
dei dipendenti, l'assistenzialismo, dipendenti dappertutto! Per fortuna qualcuno ha
detto di non privatizzare le acque e su questo siamo perfettamente d'accordo. Però non
è che Mosè apra i fiumi, non esiste più colui che lo fa.
La tutela dei consumatori dà fastidio, quindi non si finanzia. Il sistema delle
lobby! Mi vengono in mente autisti della SAD che buttano lì le chiavi e dicono di non
poter andare avanti in questo modo, anzi autisti che si vendono alla concorrenza della
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Sad. È stato impostato un sistema sovietico, e io dovrei darvi ragione? Abbiamo l'ente
pubblico che fa concorrenza ai privati. E l'assessore Laimer non è assolutamente esente
da ogni critica. Questo è un sistema sovietico, ecco perché il consigliere Heiss ha detto
che in fin dei conti il bilancio gli piace. Vota contro perché è all'opposizione, però gli
piace. È un sistema assistenziale dove si fa meno sociale e si fa assistenzialismo.
Esiste un problema nella sanità, tagliamo nella sanità. Non so cosa volete tagliare nella sanità! I chirurghi tagliano le appendiciti, speriamo che si fermino lì e non
vadano oltre. Ancora troppi soldi, secondo me, per obbligare questa maggioranza a
cercare una politica che sia corretta, che vada incontro agli interessi della gente e specialmente incontro a quegli interessi delle famiglie, che qui sono stati portati avanti da
tanti colleghi dell'opposizione e non hanno avuto nessun riscontro da parte della maggioranza.
Poi ribadisco i problemi che sono stati portati avanti senza trovare soluzione.
Quello che mi dà più fastidio è la scuola dove, sia quella italiana che quella tedesca,
hanno subito tagli di grosse percentuali di bilancio. Abbiamo un numero di problemi
nelle scuole che diventa sempre più grande. Giustamente vorremmo che si insegnasse
la seconda lingua meglio nelle scuole italiane, così come in quelle tedesche, e cosa
facciamo? Invece che incentivare in quella direzione, tagliamo. Penso che quando si
taglia sulla sanità e sulla scuola, ci siamo tagliati anche qualcos'altro. Di conseguenza
il mio voto è assolutamente negativo.
PICHLER ROLLE (SVP): Im Vorjahr war es sicher so, dass die Regierung
ein Finanzgesetz vorgelegt hat, welches mit sehr haushaltsfremden Artikeln überfrachtet war. Als Mehrheit haben wir dann die Verpflichtung übernommen, ein reines
Finanzgesetz vorzulegen und sind den Kolleginnen und Kollegen der politischen Minderheit in diesem Hause – wir haben Wort gehalten – entgegengekommen. Ich glaube,
dass es nach der heutigen Debatte 1 zu 1 steht, denn dieses Mal wurde das Spiel etwas
umgedreht, weil zum Haushalt Beschlussanträge präsentiert wurden, die nicht unbedingt in unmittelbarer Verbindung mit dem Haushalt stehen. Ich denke, dass die Spielregeln für alle gleich sein sollten. Wenn wir uns darauf verständigen, dass wir uns auf
Finanzbestimmungen konzentrieren und ein reines Finanzgesetz machen, dann sollte
dies für alle und nicht nur für einen Teil des Hauses, also für die Mehrheit und für die
Minderheit, gelten. Vielleicht können wir dies dann im nächsten Jahr entsprechend auf
die Reihe bekommen.
Ich denke, dieses Finanzgesetz steht unter dem Zeichen des Finanzabkommens. Es war das Schlüsselereignis vor und bei der Verabschiedung dieses Haushaltes,
denn das Finanzabkommen stellt natürlich die Haushalts- und Finanzpolitik der
nächsten Jahre auf eine völlig neue Ebene. Ich denke, dass der Landeshauptmann, die
Landesregierung und die Südtiroler Volkspartei voriges Jahr, als von der Krise die
Rede war und viele anmahnten, Schulden zu machen und sozusagen noch einmal Geld
hineinzupumpen, Recht hatten und dies nicht getan haben. Wir stehen am Ende des
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Jahres 2009 mit einer Arbeitslosensituation, mit einer Situation auf dem Arbeitsmarkt,
die sich etwas verschärft hat, die aber noch solide und gut ist, und wir stehen, was das
Bruttoinlandsprodukt anbelangt, gut da. Es war richtig und klug, nicht einfach zu sagen: Wir schnüren ein Paket, wir machen Schulden und schieben es dann auf die
nächsten Haushalte. Dies wäre im Zusammenhang mit dem Finanzabkommen kein
kluger Schachzug gewesen, aber der Haushalt ist in der Tat etwas geschrumpft, wobei
einige Kollegen hier behaupten, was dies sein soll, wenn erst von 5,4 Millionen Euro
und jetzt von 5,3 Millionen Euro die Rede ist. Zum einen sind die 100 Millionen Euro,
die hinzugefügt wurden, ausdrücklich für die Wahrnehmung neuer Kompetenzen vorbehalten. Die Festlegung dieser Kompetenzen obliegt jetzt den Verhandlungen, die wir
führen, wobei wir natürlich einige Dinge an zusätzlichen Kompetenzen, vor allem im
Bereich der Post anstreben.
Aber man muss noch eines bedenken, nämlich dass ungefähr 300 Millionen
Euro aus Verwaltungsüberschüssen der abgelaufenen beiden Jahre kommen. Dieser
Betrag wird sich sukzessive reduzieren und am Ende des Jahres 2010 aufgebraucht
sein. Dieser Haushalt ist auch noch einmal ausgeglichen, weil 50 Millionen Euro aufgrund der Veräußerung von beweglichen Gütern enthalten sind, und zwar will man die
Beteiligungen am Thermenhotel verkaufen, und diese 50 Millionen Euro, immerhin
100 Milliarden alter Lire, sind in einem Haushaltsjahr weg. Und einen Nachtragshaushalt, wie es der Landeshauptmann gesagt hat, wird es unter diesen Umständen nicht
unbedingt geben, aber wenn man dies jetzt zusammenrechnet, nämlich den Verwaltungsüberschuss, die 50 Millionen Euro an Veräußerungen, die 100 Millionen Euro für
die Kompetenzen, dann ist dies ein reduzierter Haushalt.
Trotzdem haben wir aber gesagt, wir sparen nicht bei jenen, die soziale Hilfe
in Anspruch nehmen müssen, wir sparen nicht bei jenen, die einen Gesundheitsdienst
in Anspruch nehmen müssen, sondern wir wollen in der Verwaltung und in anderen
Dingen sparen und dabei – dies sei auch noch gesagt – bleiben mit diesem sinkenden
Haushalt zwei wesentliche Maßnahmen aufrecht. Das Familienpaket, das im Jahre
2008 zur Stärkung der Kaufkraft geschnürt worden ist, und zwar in einem Ausmaß,
den wir vorgerechnet haben, von konkret 45 Millionen Euro, bleibt auch im Jahre 2010
aufrecht, und die 40 Millionen Euro an IRAP-Senkung, weil jemand gesagt hat, dass
die Wirtschaftsleistungen etwas zurückgeschraubt worden seien. Es ist die Südtiroler
Volkspartei, die diesen Ausgleich schafft. Wir behalten die 45 Millionen Euro für die
Familien bei, aber die IRAP-Senkung macht unter dem Strich, wenn man beide Prozentteile zusammenrechnet - 0,5 Prozent das erste Mal und jetzt nun den zweiten Teil 40 Millionen Euro aus. Ich denke, wenn eine Landesregierung und eine Koalition es
fertig bringen, ein Krisenjahr zu überstehen, ohne neuen Schulden zu machen, ein Finanzabkommen zu schnüren, die Weichen zu stellen, dass die Familien entlastet bleiben, dass die Betriebe nicht mehr Steuern, sondern weniger Steuern zahlen, dann muss
uns dies einmal einer nachmachen!
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Bei den Anträgen, die Sie gestellt haben, habe ich nicht erkennen können,
wo entscheidende Verbesserungen da gewesen wären. Wir haben 25 Anträge der Opposition behandelt und von diesen 25 Anträgen sind 15 genehmigt und 10 abgelehnt
worden. Bei diesen zehn Anträgen, die abgelehnt worden sind, kann ich nichts erkennen, … Wenn man den Antrag über die Parkgebühren am Bozner Krankenhaus als revolutionären Antrag betrachtet, dann vielleicht, aber ansonsten sind hier keine gegenteiligen Konzepte vorgelegt worden, wie dieses Land besser, ordentlicher und dynamischer verwaltet werden könnte. Deshalb stimmen die Abgeordneten der Südtiroler
Volkspartei und der Koalition, hoffe ich, für den Landeshaushalt 2010.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Comprendo la passione con la quale il collega Pichler Rolle è intervenuto nel sostenere il suo ruolo. Tutto è iniziato con la relazione del presidente Durnwalder che ci disegnava uno straordinario sogno per il futuro.
Ci parlava della crisi, certo, ma ci parlava anche delle grosse opportunità che ci possono accompagnare in una crisi. Noi ci aspettavamo poi un documento programmatico
e un documento economico che fosse in un certo qual modo coerente con, non solo il
sogno, ma anche la straordinaria aspettativa che il presidente Durnwalder ci indicava.
Non abbiamo trovato questa coerenza come avremmo voluto attenderci. Certo ci sono
dei segnali, degli spiragli, delle notizie anche buone. Non possiamo negare come per
esempio il passaggio sull'Irap non rappresenti un segnale positivo che va nel segno indicato anche dalle nostre sollecitazioni nel tempo, perché un'economia florida, capace
di avere risorse utili per essere reinvestite, è uno strumento per incentivare la crescita
del tessuto sociale, per far crescere in senso più generale la nostra terra.
Ma non abbiamo ritrovato altrettanti segnali positivi nei grandi capitoli che
attengono, per esempio, e mi limiterò solo ad alcuni accenni, al settore dei servizi sociali, della sanità. Si è parlato di sanità nella relazione. Si è parlato della necessità di
garantire un servizio adeguato alla più ampia parte della comunità. Si è accennato alla
necessità di garantire la fornitura di servizi nelle strutture ospedaliere e di evitare che i
medici all'esterno di esse possano rubare tempo e risorse da destinarsi al servizio pubblico. Si sono esplicitati dei concetti che non hanno trovato però un'applicazione all'interno della manovra che è stata nel suo complesso elaborata.
Si è parlato di medici di base, ma ci si è dimenticati di come in Alto Adige
esistono delle soglie che sono estremamente più alte rispetto a quelle nazionali - 2000
pazienti spesso per medico di base - che non permettono la cura all'assistenza, la particolare dedizione che il medico di base dovrebbe invece ai suoi pazienti. A livello nazionale i contratti prevedono una soglia di 1300 pazienti per medico. C'è un problema
di fondo e di base sul quale si ha la necessità di intervenire con risposte concrete,
quelle risposte che, caro collega Pichler Rolle, ci saremmo attesi e che non abbiamo
rintracciato.
Si è parlato dei servizi sociali e della crisi che si è accesa a livello territoriale
soprattutto nel comune di Bolzano. Ho apprezzato la schiettezza dell'assessore Theiner
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che è intervenuto disegnando un quadro estremamente chiaro: c'è bisogno di tagliare,
c'è bisogno di risparmiare. Su questo siamo anche noi d'accordo. C'è bisogno di ridurre, ma non si riducono i servizi. Non è questo il parere degli operatori di questi medesimi servizi, che ravvisano invece un allarme pericoloso che è stato peraltro condiviso da coloro che hanno la responsabilità di gestire situazioni importanti, che si occupano della tutela dei minori disagiati e disadattati, che hanno bisogno di risorse ampie,
di strutture, di personale. Ecco l'intervento di emergenza che era stato richiesto dall'Azienda Servizi Sociali di Bolzano non c'è stato, anzi è stato rigettato con motivazioni che verranno commentate e valutate, ma che creeranno un fortissimo disagio e
una non condivisione.
Vorrei concludere, per riallacciarmi ad una considerazione generale, e questo
lo devo dire, perché siamo stati trattenuti per lunga parte di questo dibattito su questioni che, come ha detto l'assessore Tommasini, erano estranee alla manovra finanziaria di per sé. Però questo è normale in un ragionamento complessivo che è teso alla
programmazione per l'anno a venire. È normale che si parli anche della cornice del
quadro e non solo del particolare. Credo che effettivamente forse troppo a lungo il
Consiglio è stato trattenuto su questioni che avevano necessità, da parte di taluni e
credo in questa occasione soprattutto da parte della maggioranza, di essere cavalcate
ad uso della stampa, dell'opinione pubblica: autodeterminazione, toponomastica, tutela
austriaca sull'autonomia altoatesina, temi che non servono alla nostra comunità, di cui
la nostra comunità non ha bisogno. Non si avverte nessuna necessità di dedicarsi a
questo. C'è bisogno di altro, quello di cui abbiamo parlato per brevi cenni, e tutto questo a seguito dell'accordo raggiunto, solo pochi giorni dopo, fra Governo nazionale e
autonomia locale sulla finanzia locale, un accordo che doveva stabilire un criterio di
lealtà reciproca fra le istituzioni e di fiducia reciproca, lealtà e fiducia reciproca che
non è saltata per responsabilità sicuramente del governo nazionale e dello Stato, ma è
saltata in parte, ma tutto è riparabile e auspichiamo che questo accada, per questa accelerazione su temi di contrapposizione etnica come quelli che ho citato e che non dovrebbero trovare più spazio nel confronto politico che anima il confronto fra le idee,
persone e partiti e la società della nostra provincia.
Per questa ragione, per l'assenza di una visione per il futuro, di un'idea per
l'Alto Adige per il 2020, che manca e non rintracciamo in questo documento programmatico e per l'assenza di risposte concrete su problemi altrettanto concreti, il nostro gruppo voterà in modo contrario.
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): Faccio solo alcune riflessioni e soprattutto alcuni ringraziamenti doverosi. Credo che la discussione di bilancio sia il
momento più alto e più importante nell'arco del nostro lavoro annuale e sono convinta
che il fatto di aver raggiunto la fine di una discussione anche abbastanza intensa, e
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poter approvare queste due importanti leggi, la finanziaria e il bilancio, ci possa mettere nelle condizioni di portare avanti delle strategie che in questo momento sono
estremamente importanti soprattutto per superare la crisi economica e per dare alle nostre imprese, ai nostri lavoratori e alle loro famiglie, la speranza di un futuro più sicuro
e costruttivo rispetto a quello che stiamo vivendo in questo momento.
È importante l'approvazione del bilancio per poter dare nuovo slancio
all'economia e a tutta la nostra società. Credo che l'accordo che c'è stato sul federalismo fiscale possa essere considerato un rinforzo dell'autonomia della provincia. Quindi
usciamo da questo accordo con un'autonomia più forte e soprattutto con più certezze
sulle entrate del nostro bilancio.
Vorrei ringraziare tutti per questo dibattito che è stato portato avanti con toni
abbastanza moderati. Devo ringraziare soprattutto la nostra ripartizione al bilancio, i
collaboratori, il direttore della ripartizione e naturalmente i collaboratori del Consiglio
provinciale che sono sempre molto carini e molto vicini, il presidente del Consiglio, il
vicepresidente, voi consiglieri tutti. Dopo la votazione vi invito al bar per un brindisi e
uno scambio di auguri.
PRESIDENTE: Approfitto, anche a nome del presidente Steger, per ringraziare tutto il personale del Consiglio e della Provincia che ci ha assistito in queste
giornate. Auguro a tutti i colleghi e colleghe un sereno Natale e un buon 2010 pieno di
salute.
Metto in votazione il disegno di legge provinciale n. 49/09. Prego distribuire
le schede.
(Votazione a scrutinio segreto - Geheime Abstimmung)
Comunico l’esito della votazione: schede consegnate 33, 19 sì e 14 no. Il
disegno di legge provinciale n. 49/09 è approvato.
Metto in votazione il disegno di legge provinciale n. 50/09. Prego distribuire
le schede.
(Votazione a scrutinio segreto - Geheime Abstimmung)
Comunico l’esito della votazione: schede consegnate 33, 19 sì e 14 no. Il
disegno di legge provinciale n. 50/09 è approvato.
La seduta è tolta.
ORE 2.40 UHR
SITZUNG 42. SEDUTA
17.12.2009
Es haben folgende Abgeordnete gesprochen:
Sono intervenuti i seguenti consiglieri:
ARTIOLI (56, 61, 65, 69, 71, 138, 195, 197)
BERGER (181, 192, 201)
DELLO SBARBA (19, 23, 24, 135)
DURNWALDER (54, 61, 66, 71, 82, 84, 89, 90, 139, 140, 143, 144, 168, 169, 173,
194, 205)
EGGER (6, 22, 39, 74, 138, 194, 200, 240)
HEISS (7, 30, 44, 53, 57, 79, 96, 107, 163, 178, 193, 201, 202, 203, 209, 215, 217,
220, 221, 224, 226, 228, 230, 237, 239, 243, 251)
HOCHGRUBER KUENZER (107)
KASSLATTER MUR (108, 112, 195, 196, 197, 198, 199, 200)
KLOTZ (39, 49, 55, 60, 81, 106, 129, 140, 141, 191, 193, 195, 196, 198, 199, 201,
203, 204, 230, 232, 252)
KNOLL (70, 119, 123, 126, 134, 164)
LAIMER (22, 23, 45, 193, 210, 221, 227)
LEITNER (17, 24, 36, 50, 59, 85, 89, 98, 103, 104, 107, 120, 130, 143, 144, 160, 168,
169, 173, 174, 214, 218, 228, 249)
MAIR (26, 33, 167)
MINNITI (158)
MUSSNER (32, 203, 204)
PICHLER ROLLE (21, 28, 52, 60, 137, 145, 166, 167, 253)
PÖDER (3, 5, 43, 105, 136, 183, 190, 191, 192, 194, 195, 197, 198, 199, 202, 204,
205, 231, 250)
REPETTO (7, 179, 180, 194, 215, 218, 220, 225, 232, 238, 240, 244, 256)
SCHULER (45)
SEPPI (126, 132, 179, 252)
STIRNER BRANTSCH (102, 104, 110, 197, 200)
STOCKER M. (37, 88)
STOCKER S. (31)
THEINER (39, 86, 92, 120, 126, 127, 159, 190, 200, 228)
TINKHAUSER (44, 81, 84, 86, 179, 181, 209)
TOMMASINI (75, 171)
URZÌ (49, 57, 62, 69, 76, 90, 92, 124, 131, 136, 141, 170, 171, 172, 174, 217, 255)
VEZZALI (29, 99, 106, 118, 121, 162)
WIDMANN (100, 184, 191, 201, 202, 203, 231)