der 33. Sitzung vom 5. November 2009 della seduta n. 33 del 5

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der 33. Sitzung vom 5. November 2009 della seduta n. 33 del 5
der 33. Sitzung vom 5. November 2009
della seduta n. 33 del 5 novembre 2009
SÜDTIROLER LANDTAG
CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA
DI BOLZANO
SITZUNG 33. SEDUTA
5.11.2009
INHALTSVERZEICHNIS
INDICE
Landesgesetzentwurf Nr. 37/09: "Bestimmungen
auf dem Sachgebiet der Enteignungen und andere
Bestimmungen." (Fortsetzung) . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 1
Disegno di legge provinciale n. 37/09: "Norme in
materia di espropriazione e altre norme." (continuazione) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 1
Landesgesetzentwurf Nr. 40/09: "Bestimmungen
auf den Sachgebieten Handel, Handwerk, Alpinistik, Gaststätten, Tourismus und Bergbau." . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 7
Disegno di legge provinciale n. 40/09: "Norme in
materia di commercio, artigianato, alpinismo, esercizi pubblici, turismo e miniere." . . . . . . . . . . .
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Nr. 33 – 5.11.2009
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
Dr. DIETER STEGER
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
UHR 10.06 ORE
(Namensaufruf - Appello nominale)
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist eröffnet.
Ich ersuche um die Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung.
STIRNER BRANTSCH (Sekretärin - SVP): (Verliest das Sitzungsprotokoll - legge il processo verbale)
PRÄSIDENT: Wenn keine Einwände erhoben werden, so gilt das Protokoll
als genehmigt.
Für die heutige Sitzung hat sich die Abgeordnete Hochgruber Kuenzer entschuldigt.
PRÄSIDENT: Wir fahren nun mit der Behandlung der Tagesordnung fort.
Abgeordneter Leitner, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Herr Präsident, zum Protokoll! Ich habe
nicht meine Missbilligung zu den Trauerschleifen ausgesprochen, sondern habe darauf
verwiesen, dass man mit Reden möglicherweise mehr erreichen kann als mit irgendwelchen Symbolen. Ich habe aber nicht eine Missbilligung zu den Fahnenschleifen
bzw. zu den Trauerschleifen geäußert.
PRÄSIDENT: Wir werden uns das Wortprotokoll anschauen und es, wenn
notwendig, richtigstellen.
Punkt 11 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 37/09: "Bestimmungen auf dem Sachgebiet der Enteignungen und andere Bestimmungen." (Fortsetzung)
Punto 11) dell'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 37/09:
"Norme in materia di espropriazione e altre norme." (continuazione)
Ich erinnere daran, dass gestern Nachmittag bei der namentlichen Abstimmung über Artikel 15 des Gesetzentwurfes zweimal die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war und dass die Sitzung deshalb vorzeitig geschlossen worden ist.
Wir werden somit erneut namentlich über diesen Artikel abstimmen. Es ist
die Nummer 29 gezogen:
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THALER ZELGER (SVP): Ja.
THEINER (SVP): Ja.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Enthalten.
TOMMASINI (Partito Democratico/Demokratische Partei): Sì.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): No.
VEZZALI (Il Popolo della Libertà): (assente)
WIDMANN (SVP): Ja.
ARTIOLI (Lega Nord): Astenuto.
BERGER (SVP): Ja.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda):
Astenuto.
DURNWALDER (SVP): (abwesend)
EGARTNER (SVP): Ja.
EGGER (Die Freiheitlichen): Enthalten.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Enthalten.
HOCHGRUBER KUENZER (SVP): (abwesend)
KASSLATTER MUR (SVP): (abwesend)
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Enthalten.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Enthalten.
LAIMER (SVP): Ja.
LAMPRECHT (SVP): (abwesend)
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LEITNER (Die Freiheitlichen): Enthalten.
MAIR (Die Freiheitlichen): Enthalten.
MINNITI (Il Popolo della Libertà): No.
MUSSNER (SVP): Ja.
NOGGLER (SVP): Ja.
PARDELLER (SVP): Ja.
PICHLER ROLLE (SVP): Ja.
PÖDER (UFS): Nein.
REPETTO (Partito Democratico/Demokratische Partei): Sì.
SCHULER (SVP): Ja.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): (assente)
STEGER (SVP): Ja.
STIRNER BRANTSCH (SVP): Ja.
STOCKER Martha (SVP): Ja.
STOCKER Sigmar (Die Freiheitlichen): Enthalten.
PRÄSIDENT: Ich verlese das Abstimmungsergebnis: 29 abgegebene Stimmzettel, 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 11 Stimmenthaltungen. Artikel 15 ist genehmigt.
Art. 16
Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt
der Region in Kraft.
Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder,
dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und
für seine Befolgung zu sorgen.
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Art. 16
Entrata in vigore
1. La presente legge entra in vigore il giorno successivo a quello della
sua pubblicazione nel Bollettino Ufficiale della Regione.
La presente legge sarà pubblicata nel Bollettino Ufficiale della Regione. È fatto obbligo a chiunque spetti di osservarla e di farla osservare, come legge della Provincia.
Wer wünscht das Wort? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 16 JaStimmen und 13 Stimmenthaltungen genehmigt.
Wer wünscht das Wort zur Stimmabgabeerklärung? Frau Klotz, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich kündige jetzt schon meine
Stimmenthaltung an, welche auf verschiedene Gründe zurückzuführen ist. Gestern haben wir die Artikel 11 und 12 beanstandet. Darin geht es um die Beibehaltung von
Dienstbarkeiten bzw. die automatische Verlängerung auch gegen den Willen der
Grundbesitzer. In Artikel 2 hatten wir vor allen Dingen gegen den zweiten Absatz gestimmt, wenn es um die Flächen für Aufstiegsanlagen und Skipisten geht. Wir haben
einfach die große Sorge, dass damit wiederum die Möglichkeit geschaffen wird, solche
Projekte durchzuboxen bzw. leichter durchzubringen, welche sonst auf großen Widerstand der betroffenen Bevölkerung stoßen. Einige Anpassungen sind sicherlich notwendig, aber gerade diese Eingriffe machen es uns sehr, sehr schwer, das gesamte Gesetz anzunehmen. Deswegen werden wir uns zu diesem Gesetzentwurf der Stimme
enthalten.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Herr Präsident! Ich hatte jetzt den Eindruck, dass hier eine Regierungssitzung und nicht die Abstimmung über ein Gesetz
stattfindet. Unsere Stimmabgabeerklärung ist Folgende: Wir werden uns zu diesem
Gesetzentwurf aus den nun folgenden Gründen der Stimme enthalten. Es sind sicherlich Verbesserungen, was die Enteignungen anbelangt, enthalten. Wir haben gestern
ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass wir gegen diese Zwangsauflegungen von
Dienstbarkeiten bei Pisten und Aufstiegsanlagen sind. Wir kennen aus der Praxis auch
einige Fälle, bei denen das äußerst kompliziert ist und die Liftgesellschaften sich in
Schwierigkeiten befinden, um irgendwelche Projekte durchzuführen, wenn sich nur ein
einziger Bürger dagegen zur Wehr setzt. Wir möchten an die Landesregierung appellieren, als letztes Mittel die Zwangsdienstbarkeit in Erwägung zu ziehen. Sie sollte zunächst im Verhandlungswege bzw. Schlichtungswege versuchen, Einigungen zu erzielen. Ich weiß auch, dass die Liftgesellschaften mit dem Südtiroler Bauernbund ein
Abkommen beschließen, bei dem sie den Modus festlegen, wie man vorgehen kann.
Wenn der gegenseitige gute Wille von Grundbesitzern und Liftbetreibern bzw. Gesellschaften vorhanden ist, dann wird man in den meisten Fällen zu einem Ausgleich
kommen.
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Einen Pferdefuß in diesem Gesetz haben wir im Laufe der Artikeldebatte
ausgemacht. Ich möchte noch einmal auf Artikel 2 zurückkommen. Darin ist ein Passus enthalten, der so nicht akzeptiert werden kann. Dieser Teil muss geändert werden,
weil die Liftgesellschaften sonst keinen Lift mehr bauen werden. Ich möchte ihn noch
einmal wiederholen und gleichzeitig an die Landesregierung appellieren, vielleicht
anlässlich der Behandlung des Haushalts hier eine Änderung einzubringen. In Artikel 2 heißt es folgendermaßen: "Für die Zwecke dieses Gesetzes gelten Flächen, die
für die Errichtung von Telekommunikationsanlagen bestimmt sind, sowie Flächen, die
für Aufstiegsanlagen und Skipisten bestimmt sind, als Flächen für Produktionsanlagen." Das bedeutet, dass wir gesetzlich festgelegt haben, dass Skipisten Produktionsanlagen sind. Was ein Quadratmeter Produktionsfläche in Südtirol kostet, wissen wir.
Welche Fläche eine Piste beansprucht, wissen wir auch. Das bedeutet, dass sich keine
Liftgesellschaft - wenn wir einmal von der Kronplatz-AG absehen - dann noch eine
Skipiste leisten können wird. Wir haben diesbezüglich einen Streichungsantrag eingebracht, der leider nicht angenommen wurde. Ich ersuche die Landesregierung, diesen
Passus bei der nächsten Gelegenheit abzuändern, denn so kann er nicht stehen bleiben.
Er ist nicht anwendbar. Wie gesagt, insgesamt werden wir uns der Stimme enthalten!
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda):
Noi abbiamo un altro punto di vista rispetto a quello dei colleghi e voteremo contro
questo disegno di legge che riteniamo contenga soprattutto all'art. 4 delle norme che
mettono a rischio l'interesse pubblico, in particolare quello dei Comuni. Questo disegno di legge - che in coerenza con la prima modifica in materia degli espropri è stata
fatta con la legge n. 1/2009 e qui si prosegue su questa strada – concede ai proprietari
di terreni la possibilità di essere espropriati con indennizzi d'oro e il prezzo lo pagheranno i comuni. La nostra Costituzione stabilisce, come anche le norme europee, che ci
sia una contemperanza fra il giusto indennizzo del proprietario privato del terreno e
l'interesse pubblico. Ricordiamo che quando si fanno espropri, il pubblico espropria
per realizzare opere di interesse pubblico. In questo disegno di legge, e la normativa
che adesso andiamo a consolidare in sede di legge provinciale, c'è un disequilibrio a
favore dell'interesse privato. In questo disegno di legge, come secondo passo rispetto
al primo passo fatto con la legge n. 1/2009 viene cancellato il concetto di edificabilità
di fatto, viene preferito e assolutizzato il concetto di edificabilità legale e questo significa che vengono legalizzati come edificabili terreni in cui anche uno potrebbe non essere possibile edificare, due al privato non sarebbe consentito edificare perché nella
fase dell'esproprio quando si realizzano ad esempio le zone di espansione la cubatura
che realizza il pubblico non sarebbe mai a disposizione del privato, il quale riceve la
propria cubatura tutta nella sua parte, non avrebbe diritto a costruire nella parte pubblica. Quindi è assurdo che il pubblico indennizzi come edificabile quella parte.
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Vorrei dire ai colleghi che spesso pensano, quando si parla di proprietari terrieri si parli di contadini, non si parla in questo momento nella provincia di Bolzano di
contadini, qui si parla di grosse società immobiliari, di grossi costruttori che comprano
prima la terra come verde agricolo, poi ottengono la conversione della destinazione
d'uso in aree edificabili con operazioni legale alle zone di espansione, e poi ottengono
l'edificabilità della loro parte, e in più un ulteriore guadagno con indennizzi d'oro per
la parte che utilizza il pubblico.
Abbiamo avuto presente quello che sta succedendo intorno alle nostre città
soprattutto, specie intorno a Bolzano. Vorrei leggervi, perché le nostre parole possono
essere messe in discussione ma non credo possano essere messe in discussione quelle
del sindaco di Bolzano, che è una città a rischio di questa legge. Commentando questa
legge dice: "Chi fa le leggi – cioè noi – dovrebbe rendersi conto che ogni volta che si
mette mano a certe materie, si presta il fianco al riesame da parte di abili avvocati e
che si possono riaprire cause già chiuse. Se passano certe norme si rischia che qualcuno pensi di poter spillare soldi al Comune. Abbiamo delle grandi perplessità al riguardo". Poi l'assessore al patrimonio, Repetto, sempre del Comune di Bolzano continua: "C'è un grosso timore che si possano aprire contenziosi. Noi abbiamo mandato
diverse note in Consiglio, sollecitando diversi emendamenti che speriamo vengano recepiti". Questi emendamenti, dopo essere stati mandati alla Giunta abbiamo cercato
anche noi di farli propri, li abbiamo proposti, non sono stati accettati.
Spero che fra un anno o due non dobbiamo pentirci di quello che stiamo per
approvare in questo momento. Temo che questo disegno di legge apra un buco nelle
finanze dei comuni, sia un regalo che la Provincia fa agli immobiliaristi e ai proprietari
di terra a spese dei comuni e rischi di danneggiare l'interesse pubblico. Per questo voteremo no a questo disegno di legge.
PICHLER ROLLE (SVP): Ich fühle mich ein bisschen provoziert durch
die Stimmabgabeerklärung des Kollegen Dello Sbarba. Gestern haben die Grünen als
einzige Partei das "Kruzifix-Urteil" - wenn ich das richtig interpretiere - des Europäischen Gerichtshofes begrüßt. Ich kann nur darauf verweisen, dass wir dieses Enteignungsgesetz auch auf den Weg gebracht haben, weil derselbe Gerichtshof eine Entscheidung bezüglich der Enteignungsgesetze, die die Republik Italien zur Anwendung
bringt, getroffen hat. Der Staat hat sich angepasst und demzufolge hat sich auch das
Land Südtirol angepasst. Landesrat Mussner und seine Mitarbeiter haben hier gute Arbeit geleistet. Es ist schon bemerkenswert, dass Kollege Dello Sbarba Dinge behauptet, die nicht zutreffen. Es hätte genügt, wenn Sie sich vom Mitarbeiter des zuständigen Amtes, der heute nicht da ist, aber die Debatte dennoch verfolgt hat, hätten aufklären lassen, welches die Unterschiede zwischen der urbanistischen Gesetzgebung im
übrigen Staatsgebiet und der urbanistischen Gesetzgebung in Südtirol sind. Sie werden
feststellen, dass es hier keine Unterschiede bezüglich der Enteignungsgelder und der
Enteignungsprozeduren gibt. Es trifft auch nicht zu, wie Sie behauptet haben, dass hier
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einseitig auf die Grundbesitzer geachtet wird, sondern es wird nach einer gerechten
und guten Lösung für alle gesucht. Was Ihre Einwände in Bezug auf die Stadtverwaltung Bozen anbelangt, so habe auch ich, weil ich mich dieser Stadtverwaltung nach
wie vor verpflichtet fühle, mit den zuständigen Ämtern der Verwaltung sowie mit dem
Generalsekretär Kontakt aufgenommen. Das, was Sie befürchten, hat mit einer Causa
zu tun, bei der es um den Stadtpark geht, der im Stadtviertel Firmian errichtet worden
ist. Aber auch da trifft das, was Sie behauptet haben, nicht zu. Wir wenden einen Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofes an und in der Folge übertragen wir das,
was die Republik Italien übernommen hat, auch auf dieses Gesetz. Und das ist richtig
so. Natürlich greift man dadurch möglicherweise in laufende Verfahren ein. Aber ein
Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofes ist immer umzusetzen. Allerdings
möchte auch ich namens der Südtiroler Volkspartei sagen, dass noch ein Kompromiss
hinsichtlich der Aufstiegsanlagen und der Skipisten gesucht wird. Ich hoffe auch, dass
die Gespräche zwischen dem Bauernbund und dem Land zu einem positiven Ergebnis
führen, auch unter Berücksichtigung der Betreiber der Aufstiegsanlagen, sodass wir
eine gute Regelung finden können. Das vorliegende Gesetz ist ein gutes Gesetz.
PRÄSIDENT: Wer wünscht noch das Wort? Niemand. Dann kommen wir
zur Abstimmung. Ich ersuche um Verteilung der Stimmzettel.
(Geheime Abstimmung – votazione a scrutinio segreto)
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: 33 abgegebene Stimmzettel,
18 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 8 weiße Stimmzettel. Landesgesetzentwurf
Nr. 37/09 ist genehmigt.
Punkt 126 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 40/09: "Bestimmungen auf den Sachgebieten Handel, Handwerk, Alpinistik, Gaststätten, Tourismus
und Bergbau."
Punto 126) dell'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 40/09:
"Norme in materia di commercio, artigianato, alpinismo, esercizi pubblici, turismo e miniere."
Ich ersuche den Landeshauptmannstellvertreter Berger um die Verlesung des
Begleitberichtes.
BERGER (Landesrat für Tourismus, Landwirtschaft,
Grundbuch und Kataster – SVP): Mit diesem Landesgesetzentwurf
werden Änderungen zu Landesgesetzen auf den Sachgebieten Handel, Handwerk, Alpinistik, Gaststätten und Bergbau vorgeschlagen.
Dieser Bericht soll dazu dienen, die einzelnen Änderungen zu erläutern.
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Der 1. Abschnitt enthält die Änderungen auf dem Sachgebiet Handel.
Mit Artikel 1 wird das Landesgesetz vom 17. Februar 2000, Nr. 7,
„Neue Handelsordnung“, geändert.
Absatz 1: Die Frist von 150 Tagen für die Überprüfung der Anträge im
Bereich der Großverteilungsbetriebe wird auf 90 Tage reduziert; somit
muss eine Frist von 30 Tagen festgelegt werden, innerhalb welcher
die Gemeinde das vorgesehene Gutachten abgeben muss.
Absatz 2: Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, ein einziges Kassenareal für mehrere Betriebe zu realisieren, die im selben Gebäude
untergebracht sind. Dies ist kundenfreundlicher, da das wiederholte
Schlangestehen an den Kassen entfällt, und ermöglicht zudem eine
rationellere Geschäftsleitung.
Absatz 3: Unter Einhaltung aller europäischen und nationalen Bestimmungen im Bereich Methangastankstellen wird die Selbstbetankung
mit Methangas auch außerhalb der Öffnungszeiten der Tankstellen
zugelassen, sofern die Maßnahmen laut den nachfolgenden Absätzen
getroffen werden.
Der Betreiber der Tankstelle übergibt nur jenen Benutzern, die er über
die korrekte Verwendung der Selbstbetankungsanlage informiert hat
und deren Fahrzeug über alle notwendigen und gültigen Zulassungen
verfügt, einen elektronischen Schlüssel, der den Zugang zum PrepaidSystem ermöglicht. Der ermächtigte Benutzer bestätigt schriftlich den
Empfang des elektronischen Schlüssels, den er nur persönlich und für
das im Empfangsblatt angegebene Fahrzeug verwenden darf. Er
übernimmt somit die gesamte Verantwortung für die korrekte Benutzung dieses Betankungssystems.
Der Benutzer verwendet den elektronischen Schlüssel für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr. Eine Verlängerung ist erst dann
möglich, wenn der Betreiber der Tankstelle überprüft hat, ob der Benutzer und das Fahrzeug auch weiterhin die Voraussetzungen für den
Zugang zum System erfüllen.
Der 2. Abschnitt enthält die Änderungen auf dem Sachgebiet Handwerk.
Mit Artikel 2 wird das Landesgesetz vom 25. Februar 2008, Nr. 1,
„Handwerksordnung“, geändert.
Absatz 1: Im Absatz 4 des Artikels 5 wird präzisiert, dass im Falle einer Zweipersonen – GmbH mindestens ein Gesellschafter die Funktion des Verwalters bekleiden muss. Die Präzisierung ist für die korrekte Eintragung im Handelsregister notwendig.
Absatz 2: Die Anwendung der betreffenden Bestimmungen der neuen
Handwerksordnung in der Zeit seit ihrem Inkrafttreten hat gezeigt,
dass die Zielsetzung des Gesetzgebers nicht erreicht werden kann.
Ziel war es, nach Abschluss der Lehre noch eine bestimmte Zeit (18
bis 24 Monate) an beruflicher Praxis als Facharbeiter zu verlangen,
ehe die betreffende Person den Weg in die berufliche Selbständigkeit
gehen darf. Die einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und
die kollektivvertraglichen Regelungen sehen vor, dass ein Lehrling
nach Abschluss seiner Lehre als „operaio qualificato“ einzustufen ist.
Als „operaio specializzato“ hingegen werden nur jene Personen eingestuft, die neben ihrer normalen beruflichen Tätigkeit auch noch
Koordinierungs- oder Führungsaufgaben oder ähnliche höhere Aufgaben übernehmen. Bleibt also die heutige Bezeichnung bestehen, kön-
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nen die allermeisten Antragsteller die Voraussetzungen nicht erfüllen,
obwohl sie substantiell dem Willen des Gesetzgebers entsprechen.
Demzufolge sollte der Begriff „operaio specializzato“ in „operaio qualificato“ abgeändert werden.
Absatz 3: Die Bestimmung gemäß Artikel 27 wird an das Ministerialdekret Nr. 37/08 „Neuregelung der Bestimmungen bezüglich der Installation von Anlagen in Gebäuden“ angepasst, indem die entsprechenden Vorschriften nicht nur auf zivile Gebäude, sondern auf sämtliche Gebäude Anwendung finden.
Absatz 4: Artikel 32 Absatz 4 erhält eine neue Fassung, um Interpretationsschwierigkeiten vorzubeugen. Es wird präzisiert, dass es sich
beim Betrieb eines Solariums oder einer Sauna nicht um handwerkliche Tätigkeiten handelt. In diesem Fällen gelten daher nicht die gesetzlichen Bestimmungen der Handwerksordnung, sondern – solange
keine spezifische Regelung auf Landesebene in Kraft tritt - die staatlichen Bestimmungen in diesem Bereich.
Absatz 5: Da die Ausübung der Tätigkeiten gemäß 3. Abschnitt ambulant nicht erlaubt ist, wird Artikel 32 Absatz 13 gestrichen, da er
„ausnahmsweise“ die Ausübung auch außerhalb des Betriebssitzes
erlaubt.
Absatz 6: Zur Anpassung an den italienischen Text wird im deutschen
Wortlaut des Titels des 3. Abschnittes der Begriff „Gesundheit“ durch
den Begriff „Hygiene“ ersetzt.
Absatz 7: Zur Behebung eines Übersetzungsfehlers wird im italienischen Wortlaut des Artikels 43 Absatz 1 Buchstabe a) das Wort „non“
gestrichen.
Absatz 8: Nach Artikel 43 Absatz 2 Buchstabe e) wird im Buchstaben
f) eine neue Verwaltungsstrafe vorgesehen, die all jenen auferlegt
werden soll, die gegen die gesetzlichen Regelungen betreffend die
geeigneten Räumlichkeiten verstoßen, in welchen die handwerklichen
Tätigkeiten ausgeübt werden müssen.
Der 3. Abschnitt enthält die Änderungen auf dem Sachgebiet Alpinistik.
Mit Artikel 3 wird das Landesgesetz vom 7. April 1997, Nr. 5, „Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung von Schutzhütten“, geändert.
Es wird vorgeschlagen, das Ausmaß der Zuschüsse für die Schutzhütten laut Landesgesetz vom 7. April 1997, Nr. 5, bis zu 70% zu erhöhen, um die am stärksten benachteiligten Schutzhütten zu unterstützen.
Der 4. Abschnitt enthält die Änderungen auf dem Sachgebiet Gaststätten.
Mit Artikel 4 wird das Landesgesetz vom 14. Dezember 1988, Nr. 58,
„Gastgewerbeordnung“, geändert.
Mit der Änderung von Artikel 33 Absatz 1 wird vorgeschlagen, die Einstufung der Residences an die anderen gasthofähnlichen Beherbergungsbetriebe anzupassen.
Mit der Änderung von Artikel 39 Absatz 2 wird vorgeschlagen, dem
Landeshauptmann die detaillierte Festlegung der Öffnungszeiten und
der Sperrstunden für gastgewerbliche Betriebe zu übertragen, und
dadurch eventuelle Änderungen der Öffnungszeiten zu erleichtern und
flexibler zu gestalten.
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Mit der Änderung von Artikel 41 wird vorgeschlagen, dem Landeshauptmann die Zuständigkeit für die detaillierte Festlegung der wöchentlichen Ruhetage für gastgewerbliche Betriebe zu übertragen,
und dadurch eventuelle Änderungen derselben zu erleichtern und flexibler zu gestalten.
Im Artikel 54 wird Absatz 5bis eingefügt; darin wird vorgeschlagen,
weitere Verwaltungsstrafen für den Fall vorzusehen, dass die Zahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht beachtet wird, die für die einzelnen Einstufungskategorien vorgesehenen ist. Dadurch soll langfristig,
und nicht nur zum Zeitpunkt des Einstufungsantrags, die effektive Anwesenheit von Mitarbeitern und damit die Durchführung der Dienstleistungen gewährleistet werden.
Der 5. Abschnitt enthält die Änderungen auf dem Sachgebiet Bergbau.
Mit Artikel 5 wird das Landesgesetz vom 19. Mai 2003, Nr. 7, “Bestimmungen über Steinbrüche, Gruben und Torfstiche”, praktisch neu
aufgelegt.
Artikel 2 des Landesgesetzes vom 19. Mai 2003, Nr. 7 (Landesplan
für Steinbrüche, Gruben und Torfstiche) wurde aufgrund der Abschaffung des Landesplans für Steinbrüche, Gruben und Torfstiche
geändert und mit der neuen Überschrift „Abbau in Steinbrüchen, Gruben und Torfstichen“ versehen. Die Absätze 2, 3 und 4 wurden aufgehoben.
Artikel 3 des Landesgesetzes vom 19. Mai 2003, Nr. 7 (Koordinierung
des Landesplans mit den Gemeindebauleitplänen) wurde neu formuliert; die Überschrift lautet nun „Einreichung und Bearbeitung der Abbaugesuche“.
Die bisherigen Absätze 1 und 2 wurden aufgehoben. Im neu formulierten Artikel wird das Verfahren der Einreichung und Bearbeitung der
Gesuche, welches im derzeit gültigen Gesetz in verschiedenen Artikeln beschrieben war, zusammengefasst. Der neue Absatz 1 wurde
vom derzeitigen Artikel 5, Absatz 1 übernommen. Neu hinzugekommen sind die Rechtssubjekte die berechtigt sind, die Gesuche einzureichen. Außerdem wurde präzisiert, dass die Gesuche beim für den
Bereich Bergbau zuständigen Landesamt eingereicht werden müssen.
Im derzeit gültigen Wortlaut ist von der „Landesabteilung Industrie“ die
Rede.
Der neue Absatz 2 wurde im Wesentlichen vom derzeitigen Artikel 5,
Absatz 2 übernommen. Aufgehoben wurde die Bestimmung, nach
welcher das für den Bergbau zuständige Landesamt überprüft, ob das
Gesuch ordnungsgemäß verfasst wurde und mit dem Landesplan
übereinstimmt. Aufgehoben wurde auch die derzeitige Regelung, dass
das Gesuch zwecks Gutachten auch den angrenzenden Gemeinden
zu übermitteln ist, die vom Abbaubetrieb direkt betroffenen sind. Die
Gutachten oder die Maßnahmen, welche die Grundlage für den Erlass
der Genehmigung bilden, wurden näher bestimmt.
Artikel 4 des Landesgesetzes vom 19. Mai 2003, Nr. 7 (Schürfen nach
neuen Vorkommen) wurde überarbeitet und mit der neuen Überschrift
„Abbaugenehmigung“ versehen. Der neue Absatz 1 entspricht im Wesentlichen dem derzeitigen Artikel 6, Absatz 1. Der neue Absatz 2
übernimmt den derzeit gültigen Artikel 7. Die neuen Absätze 3 und 4
entsprechen im Wesentlichen dem derzeitigen Artikel 6, Absatz 2. Der
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neue Absatz 5 übernimmt den Wortlaut des derzeitigen Artikels 6, Absatz 3. Der neue Absatz 6 entspricht dem derzeit gültigen Artikel 6,
Absatz 4, wobei die derzeitige Regelung aufgehoben wurde, nach
welcher die Genehmigungen zum Abbau im Fall von Sand- und
Schottergruben, die nicht im Landesplan eingetragen sind, für höchstens drei Jahre erteilt werden dürfen. Der neue Absatz 7 entspricht
dem derzeit gültigen Artikel 6, Absatz 5, mit Ausnahme der Dauer der
Verlängerung, die von fünf auf acht Jahre erhöht wurde. Die neuen
Absätze 8 und 9 entsprechen den Absätzen 3 und 4 des derzeitigen
Artikels 3. Der neue Absatz 10 kommt dem derzeit gültigen Artikel 6,
Absatz 6 gleich. Absatz 11 wurde neu eingefügt und enthält die
Rechtsmittelbelehrung, die in der Originalversion des Artikels 5, Absatz 7 des LG 7/2003 enthalten war.
Artikel 5 des Landesgesetzes vom 19. Mai 2003, Nr. 7 (Einreichung
und Bearbeitung der Schürf- und Abbaugesuche) wurde überarbeitet
und mit der neuen Überschrift „Übertragung der Genehmigung“ versehen, wobei der Inhalt jenem des derzeit gültigen Artikels 8 gleichkommt.
Artikel 6 des Landesgesetzes vom 19. Mai 2003, Nr. 7 (Abbaugenehmigung) wurde überarbeitet und mit der neuen Überschrift „Sicherheitsleistungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten“
versehen. Die im derzeit gültigen Artikel 6 enthaltenen Vorschriften
wurden vom neuen Artikel 4 übernommen. Die Vorschriften des neuen
Artikels 6 entsprechen jenen des derzeit gültigen Artikels 10.
Artikel 7 des Landesgesetzes vom 19. Mai 2003, Nr. 7 (Vorrang) entspricht dem neuen Artikel 4, Absatz 2. Die Überschrift des neuen Artikels 7 lautet „Verfall und Widerruf der Genehmigung“ und entspricht
im Wesentlichen dem derzeit gültigen Artikel 11. Neu ist die Vorschrift
im Absatz 2, nach der die Genehmigung bis zum Ersatz sämtlicher
Schäden, die aus dem Betrieb des Steinbruchs, der Grube oder des
Torfstichs zum Nachteil Dritter erwachsen, nur mehr ausgesetzt werden kann, und nicht auch noch widerrufen.
Artikel 8 des Landesgesetzes vom 19. Mai 2003, Nr. 7 (Übertragung
der Genehmigung) entspricht dem neuen Artikel 5.
Das im Artikel 9 des Landesgesetzes vom 19. Mai 2003, Nr. 7 vorgesehene Rechtsinstitut der Konzession wurde aufgehoben. Die Überschrift von Artikel 9 lautet nun „Pflichten des Genehmigungsinhabers“,
und die darin enthaltenen Vorschriften entsprechen jenen des derzeit
gültigen Artikels 13.
Die im Artikel 10 des Landesgesetzes vom 19. Mai 2003, Nr. 7 (Sicherheitsleistungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten) enthaltenen Bestimmungen wurden vom neuen Artikel 6 übernommen. Die neue Überschrift von Artikel 10 lautet „Abgaben für den
Abbau“; die darin enthaltenen Bestimmungen entsprechen jenen des
derzeit gültigen Artikels 14.
Die Bestimmungen von Artikel 11 des Landesgesetzes vom 19. Mai
2003, Nr. 7 (Verfall und Widerruf der der Genehmigung) wurden vom
neuen Artikel 7 übernommen. Die neue Überschrift von Artikel 11
lautet „Strafen“, und die vorgesehenen Bestimmungen entsprechen
den Bestimmungen des derzeit gültigen Artikels 15. Neu sind die unter
Buchstabe b) angeführten Beträge, welche jeweils von 500 auf 1.000
Euro, bzw. von 5.000 auf 6.000 Euro erhöht wurden.
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Die Bestimmungen von Artikel 12 des Landesgesetzes vom 19. Mai
2003, Nr. 7 (Verpflichtungen der Betreiber) wurden vom neuen Artikel
8 übernommen. Die neue Überschrift von Artikel 12 lautet „Aufsicht“,
und die darin enthaltenen Bestimmungen entsprechen jenen des derzeit gültigen Artikels 16.
Die Bestimmungen von Artikel 13 des Landesgesetzes vom 19. Mai
2003, Nr. 7 (Pflichten des Genehmigungsinhabers) wurden vom neuen Artikel 9 übernommen. Der neue Artikel 13 regelt nun die Übergangsbestimmungen.
Aufgrund der obigen Prämissen wurden die Artikel 14, 15. 16 und 17
aufgehoben.
---------Con il presente disegno di legge provinciale si propongono modifiche
a leggi provinciali in materia di commercio, artigianato, alpinismo,
esercizi pubblici e miniere.
La presente relazione ha lo scopo di illustrare le modifiche proposte.
Il Capo I contiene le modifiche in materia di commercio.
Con l’articolo 1 viene modificata la legge provinciale 17 febbraio 2000,
n. 7, recante “Nuovo ordinamento del commercio”.
Comma 1: Il termine dei 150 giorni per esaminare le domande per le
grandi strutture di vendita si riduce a 90 giorni e quindi si rende necessario fissare un termine per il parere del Comune, che pertanto
viene determinato in 30 giorni.
Comma 2: Viene prevista la possibilità di realizzare un'area casse
comuni in caso di più esercizi presenti nello stesso edificio. Essa consente un migliore servizio ai consumatori, evitando loro di fare più
code alla cassa ed inoltre una più razionale gestione aziendale.
Comma 3: Fermo restando il rispetto di tutte le disposizioni europee e
nazionali in materia di distributori stradali di metano per autotrazione,
si consente la possibilità di rifornimento self-service anche al di fuori
dell’orario di lavoro delle stazioni di servizio, purchè vengano adottati i
provvedimenti di cui ai successivi commi.
Il gestore della stazione di servizio consegna, solo a quegli utenti che
egli stesso ha informato sull’uso corretto del distributore self-service
ed il cui veicolo dispone di tutte le necessarie autorizzazioni in corso
di validità, una chiave elettronica, che autorizza l’azionamento del sistema “pre-pay”. L’utente autorizzato firma per ricevuta la presa in carico della chiave elettronica, che può utilizzare soltanto personalmente
e per il rifornimento del veicolo specificato sul foglio che accompagna
la consegna, assumendosi così ogni responsabilità in merito al corretto uso di questo sistema di rifornimento.
L’utente utilizza la chiave elettronica per un periodo massimo di un
anno, ed il rinnovo dell’autorizzazione al suo uso è possibile solo previa verifica, da parte del gestore della stazione di servizio, del perdurare dell’idoneità sia dell’utente che del veicolo.
Il Capo II contiene le modifiche in materia di artigianato.
Con l’articolo 2 viene modificata la legge provinciale 25 febbraio 2008,
n. 1, recante “Ordinamento dell’artigianato”.
Comma 1: Al comma 4 dell’articolo 5 della l.p. n.1/08 si aggiunge la
precisazione che nel caso di una s.r.l. con due persone, almeno uno
di essi assume la carica di amministratore. La precisazione si rende
- 13 -
necessaria per garantire la corretta iscrizione nel Registro delle imprese.
Comma 2: L’applicazione delle disposizioni in questione del nuovo ordinamento dell’artigianato, dal momento dell’entrata in vigore di
quest’ultimo, ha rivelato che non è possibile raggiungere l’obiettivo finale. Codesto consisteva nella richiesta di in un determinato periodo
(18 – 24 mesi) di esperienza lavorativa quale “Facharbeiter” – operaio
specializzato dopo l’apprendistato prima che la persona possa iniziare
a mettersi professionalmente in proprio. Le relative disposizioni in materia di diritto del lavoro e le norme del contratto collettivo prevedono
che un apprendista possa essere classificato alla fine del periodo di
apprendistato come “operaio qualificato”. Sono classificati invece
come “operai specializzati” quelle persone che svolgono al pari della
normale attività lavorativa anche mansioni di coordinamento, funzioni
direttive oppure simili attività avanzate. Nel momento in cui dovesse
restare in vigore la denominazione attuale, molti richiedenti non soddisferanno i requisiti richiesti nonostante essi corrispondano sostanzialmente all’ intenzione del legislatore. In base a quanto esposto sopra
riteniamo che la denominazione “operaio specializzato” debba essere
sostituita con “operaio qualificato”.
Comma 3: La norma di cui all’articolo 27 è adeguata alle disposizioni
del decreto ministeriale n. 37/08 “Riordino delle disposizioni in materia
di attività di installazione degli impianti all'interno degli edifici”, applicando le relative disposizioni non solo agli edifici civili, ma ad ogni tipo
di edificio.
Comma 4: Il comma 4 dell’articolo 32 è sostituito per far fronte a problemi interpretativi, ovvero s’intende precisare che le attività di solarium o sauna non sono attività artigiane e di conseguenza non sono
soggette alle disposizioni normative dell’ordinamento dell’artigianato,
bensì alle leggi statali vigenti in materia, fino all’entrata in vigore di
norme specifiche a livello provinciale.
Comma 5: Non essendo permesso l’esercizio in modo ambulante
delle attività di cui al Capo III si elimina il comma 13 dell’articolo 32
che consente “in via eccezionale” l’esercizio anche al di fuori della
sede aziendale.
Comma 6: Nella rubrica del Capo III del testo tedesco la parola “Gesundheit” è sostituita con la parola “Hygiene”, per adattare la denominazione al testo in lingua italiana.
Comma 7: A causa di un errore di traduzione viene eliminata dal testo
in lingua italiana del comma 1 lettera a) dell’articolo 43 la parola “non”.
Comma 8: Dopo la lettera e) del comma 2 dell’articolo 43 è aggiunta
la lettera f), che prevede una sanzione amministrativa per tutti coloro
che violano le disposizioni legislative riguardanti i locali idonei in cui
devono essere svolte le attività artigiane.
Il Capo III contiene le modifiche in materia di alpinismo.
Con l’articolo 3 viene modificata la legge provinciale 7 aprile 1997, n.
5, recante “Interventi della Provincia autonoma di Bolzano per il sostegno di rifugi alpini”.
Si propone di aumentare l’importo dei contributi per i rifugi alpini di cui
alla legge provinciale 7 aprile 1997, n. 5, fino al 70%, onde agevolare i
rifugi alpini maggiormente disagiati.
Il Capo IV contiene le modifiche in materia di esercizi pubblici.
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Con l’articolo 4 viene modificata la legge provinciale 14 dicembre
1988, n. 58, recante “Norme in materia di esercizi pubblici”.
Con la modifica del comma 1 dell’articolo 33 si propone di adeguare la
classificazione dei residence agli altri esercizi ricettivi a carattere alberghiero.
Con la modifica del comma 2 dell’articolo 39 si propone di demandare
al Presidente della Provincia la determinazione dettagliata degli orari
di apertura e chiusura degli esercizi pubblici, al fine di agevolare e
rendere più flessibili eventuali cambiamenti degli orari stessi.
Con la modifica dell’articolo 41 si propone di demandare al Presidente
della Provincia la determinazione dettagliata dei riposi settimanali degli esercizi pubblici, al fine di agevolare e rendere più flessibili eventuali modifiche degli stessi.
Con l’inserimento del comma 5bis nell’articolo 54 si propone di inserire varie tipologie di sanzioni amministrative in caso di mancato rispetto del numero di collaboratori richiesto per ciascuna categoria di
classificazione, al fine di garantire nel tempo, e non solo quindi al
momento della richiesta della classificazione, la presenza effettiva dei
collaboratori e, conseguentemente, anche lo svolgimento dei servizi.
Il Capo V contiene le modifiche in materia di miniere.
Con l’articolo 5 viene praticamente riscritta la legge provinciale
19 maggio 2003, n. 7, recante “Disciplina delle cave e delle torbiere“.
L’articolo 2 della legge provinciale 19 maggio 2003, n. 7, (Piano provinciale delle cave e delle torbiere), è stato modificato a causa
dell’abrogazione del piano provinciale delle cave e delle torbiere. Allo
stesso è stata attribuita la nuova rubrica “Coltivazione delle cave e
delle torbiere”. I commi 2, 3 e 4 sono stati abrogati.
L’articolo 3 della legge provinciale 19 maggio 2003, n. 7, (Coordinamento del Piano provinciale con i piani urbanistici comunali) è stato
riformulato e s’intitola ora “Presentazione ed istruttoria delle domande
di coltivazione”.
Gli attuali commi 1 e 2 sono stati abrogati. Nel nuovo testo è stato
riassunto il procedimento della presentazione ed evasione delle predette domande, descritto nell’attuale legge in diversi articoli. Il nuovo
comma 1 riprende l’attuale articolo 5, comma 1. Sono stati aggiunti i
soggetti legittimati ad inoltrare le domande. È stato inoltre specificato
che le domande devono essere presentate all’ufficio provinciale competente per le cave e le miniere. Nell’attuale testo si parla di Ripartizione provinciale Industria.
Il nuovo comma 2 riprende in sostanza l’attuale articolo 5, comma 2. È
stata abrogata la previsione secondo la quale l’ufficio provinciale
competente per le cave e le miniere riscontra la regolarità della domanda e la sua conformità al piano provinciale. È stata anche abrogata l’attuale previsione che la domanda deve essere trasmessa ai fini
della redazione di un parere ai comuni confinanti direttamente interessati dalla coltivazione. I pareri o i provvedimenti che costituiscono la
base per il rilascio dell’autorizzazione sono stati meglio definiti.
L’articolo 4 della legge provinciale 19 maggio 2003, n. 7, (Ricerca di
nuovi giacimenti), è stato riformulato e s’intitola ora “Autorizzazione
alla coltivazione”. Il nuovo comma 1 corrisponde sostanzialmente al
vigente articolo 6, comma 1.Il nuovo comma 2 riprende la previsione
di cui al vigente articolo 7. I nuovi commi 3 e 4 corrispondono sostan-
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zialmente all’attuale articolo 6, comma 2. Il nuovo comma 5 equivale
all’attuale articolo 6, comma 3. Il nuovo comma 6 equivale all’attuale
articolo 6, comma 4, con la differenza che è stata abrogata la vigente
disposizione secondo la quale le autorizzazioni alla coltivazione di
cave di sabbia e ghiaia non inserite nel piano provinciale possono
avere una durata massima di tre anni. Il nuovo comma 7 equivale al
vigente articolo 6, comma 5, fatta eccezione per la durata della proroga, aumentata da 5 a 8 anni. I nuovi commi 8 e 9 corrispondono ai
commi 3 e 4 del vigente articolo 3. Il nuovo comma 10 corrisponde
all’attuale articolo 6, comma 6. Il nuovo comma 11 è stato inserito ex
novo e contiene l‘indicazione dell’autorità e del termine per ricorrere,
già contenuta nella versione originale dell’articolo 5, comma 7, della
LP 7/2003.
L’articolo 5 della legge provinciale 19 maggio 2003, n. 7, (Presentazione ed istruttoria delle domande di ricerca e di coltivazione), è stato
riformulato e s’intitola ora “Trasferimento dell’autorizzazione”. Le disposizioni equivalgono alle disposizioni di cui all’attuale articolo 8.
L’articolo 6 della legge provinciale 19 maggio 2003, n. 7, (Autorizzazione alla coltivazione), è stato riformulato e s’intitola ora “Garanzie
per la regolare esecuzione dei lavori”. Le previsioni di cui al vigente
articolo 6 sono state riprese dal nuovo articolo 4. Le previsioni di cui al
nuovo articolo 6 equivalgono a quelle di cui all’attuale articolo 10.
L’articolo 7 della legge provinciale 19 maggio 2003, n. 7, (Diritto di
precedenza), corrisponde al nuovo articolo 4, comma 2. Il nuovo articolo 7 s’intitola ora “Decadenza e revoca dell’autorizzazione” e corrisponde in sostanza al vigente articolo 11. Nuova è la previsione di cui
al comma 2, secondo la quale, fino al risarcimento dei danni derivati a
terzi dall’esercizio della cava o della torbiera, l’autorizzazione può essere sospesa e non più anche revocata.
L’articolo 8 della legge provinciale 19 maggio 2003, n. 7, (Trasferimento dell'autorizzazione), corrisponde al nuovo articolo 5.
L’istituto giuridico della concessione di cui al vigente articolo 9 della
legge provinciale 19 maggio 2003, n. 7, è stato abrogato. Il nuovo articolo 9 s’intitola “Obblighi del titolare dell’autorizzazione” e le disposizioni ivi contenute corrispondono alle disposizioni dell’attuale articolo
13.
Le disposizioni contenute nell’articolo 10 della legge provinciale 19
maggio 2003, n. 7, (Garanzie per la regolare esecuzione dei lavori),
sono riprese nel nuovo articolo 6. Il nuovo articolo 10 s’intitola “Oneri
di coltivazione” e le disposizioni ivi contenute corrispondono alle disposizioni dell’attuale articolo 14.
Le disposizioni di cui all’articolo 11 della legge provinciale 19 maggio
2003, n. 7, (Decadenza e revoca dell'autorizzazione o concessione),
sono state riprese dal nuovo articolo 7. Il nuovo articolo 11 s’intitola
“Sanzioni” e le disposizioni ivi contenute corrispondono alle disposizioni dell’attuale articolo 15. Nuovi sono gli importi elencati sub lettera
b), aumentati da 500 a 1.000 Euro e da 5.000 a 6.000 Euro.
Le disposizioni di cui all’articolo 12 della legge provinciale 19 maggio
2003, n. 7, (Obblighi degli esercenti), sono state riprese dal nuovo articolo 8. Il nuovo articolo 12 s’intitola “Vigilanza” e le disposizioni ivi
contenute corrispondono alle disposizioni dell’attuale articolo 16.
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Le disposizioni di cui all’articolo 13 della legge provinciale 19 maggio
2003, n. 7, (Obblighi del titolare dell'autorizzazione), sono state riprese dal nuovo articolo 9. Il nuovo articolo 13 disciplina le norme
transitorie.
Sulla base delle sopraelencate premesse sono stati abrogati gli articoli
14. 15, 16 e 17.
PRÄSIDENT: Ich ersuche nun den stellvertretenden Kommissionsvorsitzenden Tinkhauser um die Verlesung des Berichtes der III. Gesetzgebungskommission.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Im Rahmen der Sitzungen vom 21. und 28. September 2008 behandelte die III. Gesetzgebungskommission den Landesgesetzentwurf Nr. 40/09. An den
Kommissionsarbeiten nahmen auch der Landesrat Hans Berger, Herr
Dr. Albert Wurzer, Direktor des Ressorts für Landwirtschaft, Tourismus, Grundbuch und Kataster, und Herr Hansi Felder, geschäftsführender Direktor der Abteilung Handwerk, Industrie und Handel, teil.
Nach der Verlesung des Begleitberichts zum Gesetzentwurf und des
Gutachtens des Rates der Gemeinden eröffnete der stellvertretende
Vorsitzende Tinkhauser die Generaldebatte.
In diesem Rahmen sprach sich der Abg. Heiss für jene Bestimmungen
aus, die eine Verbesserung der Versorgung mit Erdgas als Treibstoff für
Kraftfahrzeuge herbeiführen sollen und wünschte sich diesbezüglich einen Ausbau des Tankstellennetzes. Er äußerte hingegen scharfe Kritik
an der so genannten Interspar-Bestimmung, die auf einen spezifischen
Fall zugeschnitten ist. In Bezug auf die Finanzierung von Schutzhütten
und die Abänderung der Bestimmungen für Beherbergungsbetriebe
sprach sich der Abgeordnete positiv aus, wobei er jedoch striktere Kontrollen forderte. Als weiteren Kritikpunkt hob er die Tatsache hervor,
dass die Gesetzesnovelle über Gruben, Steinbrüche und Torfstiche einen einzigen Artikel umfasst und in ein Omnibusgesetz eingefügt
wurde. Mit dem Hinweis auf die große Geschäftemacherei mit dem
Schotterabbau und der bereits erfolgten Liberalisierung sprach sich der
Abgeordnete gegen die Abschaffung des Landesplanes der Gruben,
Steinbrüche und Torfstiche aus, da dieser ein unentbehrliches Instrument darstelle, um eine allgemeine Übersicht zu erhalten. Der Abgeordnete wies darauf hin, dass diese Änderung zu einer fallweisen Konzessionsvergabe ohne abgestimmte Vorgehensweise führen würde. In
Anbetracht der Krise, die die Branche derzeit erschüttert, und der großen Mengen an verfügbarem Material auf dem Markt bestehe derzeit
nicht die Notwendigkeit, eine weitere Liberalisierung voranzutreiben und
daher spreche er sich gegen den Änderungsvorschlag aus.
Der stellvertretende Vorsitzende Tinkhauser erinnerte im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag im Bereich Handel daran, dass
ebendiese Änderung erst vor wenigen Monaten bei der Opposition auf
strikte Ablehnung gestoßen war und drückte seine Verwunderung darüber aus, dass diese ohne einen vorherigen politischen Meinungsaustausch nochmals einbracht wird. Der Abgeordnete verwies auf die
jüngste Rechtssprechung auf diesem Gebiet und äußerte seine Beden-
- 17 -
ken zur Abänderung der Strafen für Beherbergungsbetetriebe, da es
nicht richtig sei, auf Landesebene die Beibehaltung eines gewissen
Preisniveaus zu forcieren. Zum Landesplan für Gruben, Steinbrüche
und Torfstiche machte der Abgeordnete darauf aufmerksam, dass laut
den ihm vorliegenden Informationen nicht so sehr ein Interesse an
neuen Steinbrüchen, sondern vielmehr an einer Anhebung der Abbaumengen bestehe.
Der Abg. Pichler Rolle griff die Beanstandungen des stellvertretenden
Vorsitzenden Tinkhauser über die Vorgehensweise auf und merkte an,
dass die genannte Handelsbestimmung zwar gemeinsam mit anderen
Bestimmungen des Haushaltsgesetzes zurückgezogen worden war,
man jedoch bereits angekündigt hatte, sie erneut in der Kommission
einbringen zu wollen.
Der Abg. Urzì ersuchte den Landesrat Berger um eine Stellungnahme
zu den neuen Handelsbestimmungen und machte auf die Anmerkungen des Rechnungshofes zur schlechten Angewohnheit der Politik aufmerksam, anstatt allgemeingültige Bestimmungen zu verabschieden,
fallspezifisch vorzugehen. Der Abgeordnete schloss sich der Kritik des
Abg. Heiss an der Vorgehensweise der Landesregierung an, mit der die
Bestimmungen über die Gruben, Steinbrüche und Torfstiche geändert
wurden.
In Beantwortung der Frage des Abg. Heiss führte der Abteilungsdirektor
Felder aus, dass der Ausbau des Erdgastankstellennetzes nicht nur von
der Nachfrage bedingt wird, sondern auch von der unternehmerischen
Verfügbarkeit. Die Handelsbestimmung betreffe hingegen nicht nur einen einzigen Fall, da derzeit weitere Fälle vorliegen, die aus dieser Bestimmung einen Vorteil ziehen würden. Er nennt dazu das Beispiel der
Supermarktfiliale M-Preis in Neumarkt bzw. der Poli-Filiale in Bozen.
Die Abschaffung des Landesplans für Gruben, Steinbrüche und Torfstiche sei erforderlich, da in den letzten Jahren 80 % der Abbaukonzessionen außerhalb des Planes gewährt wurden. Jedenfalls sicherte der Direktor zu, dass das Genehmigungsverfahren nur geringfügige Änderungen erfahren werde.
Im Rahmen der Replik legte der Landesrat Berger dar, dass die Bestimmungen über die Beherbergungsbetriebe dazu dienen, die Klassifizierung zu vereinheitlichen und die Rahmenregelung über die Ruhetage
flexibler zu gestalten. Im Zusammenhang mit den geplanten Strafen
bestehe die einzige Möglichkeit, das Niveau der Beherbergungsbetriebe zu garantieren, darin, die Anzahl der Mitarbeiter zu kontrollieren.
Bei den Schutzhütten handle es sich hingegen um eine Bestimmung,
die einige Schutzhütten betrifft, deren Bewirtschaftung ansonsten
schwierig wäre.
Zum Abschluss der Generaldebatte genehmigte die Kommission den
Übergang zur Artikeldebatte über den Landesgesetzentwurf Nr. 40/09
mit 5 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen.
Nach Absprache mit den zuständigen Ämtern der Landesverwaltung
stimmte die Kommission den vom Rechtsamt des Landtages vorgeschlagenen sprachlichen und technischen Verbesserungen und Korrekturen, die im beiliegenden Gesetzestext hervorgehoben sind, zu.
Die einzelnen Artikel wurden mit dem folgenden Abstimmungsergebnis genehmigt:
- 18 -
Artikel 1: Nachdem der Antrag auf Streichung des zweiten Absatzes
des Abg. Tinkhauser und in der Folge auch der Streichungsantrag des
Abg. Heiss mit demselben Wortlaut abgelehnt wurden, genehmigte die
Kommission den Änderungsantrag der Abg.en Lamprecht, Thaler,
Noggler und Pichler Rolle, mit dem der Abs. 2-bis eingeführt wurde.
Für den so abgeänderten Artikel wurde die Durchführung einer nach
Absätzen getrennten Abstimmung beantragt: Absatz 1 wurde mit 4 JaStimmen und 5 Enthaltungen, Absatz 2 mit 4 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung und Absatz 3 einstimmig genehmigt.
Artikel 2: Nach der Genehmigung der von Landesrat Widmann gewünschten Änderung technischer bzw. sprachlicher Natur mit 5 JaStimmen und 4 Enthaltungen, genehmigte die Kommission den so abgeänderten Artikel mit 5 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen.
Artikel 3 wurde mit 5 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen genehmigt.
Die Kommission genehmigte den vom Landesrat Berger eingebrachten
Zusatzartikel 3-bis über die Schutzhütten mit 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen.
Der Zusatzartikel 3-ter, der vom Landesrat Berger eingebracht wurde
und die Berufsordnung der Schilehrer abändert, wurde von der Kommission einstimmig gebilligt.
Artikel 4: Die Kommission genehmigte den vom Landesrat Berger eingebrachten Änderungsantrag auf Einführung des Absatzes 1-bis mit 4Jastimmen und 3 Enthaltungen. Die Änderungsanträge des Abg. Heiss,
die auf die Streichung der Absätze 1 und 3 abzielten, wurden abgelehnt, während der Streichungsantrag zu Absatz 2, wiederum des Abg.
Heiss, mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung genehmigt wurde. Auch der
Änderungsantrag zu Absatz 3, den der Abg. Lamprecht eingebracht
hatte, wurde mit 5 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung genehmigt. Die übrigen Änderungsanträge der Abg. Artioli wurden zurückgezogen. Der so abgeänderte Artikel wurde mit 5 Ja-Stimmen und
3 Enthaltungen genehmigt.
Die Kommission stimmte sodann über den Zusatzartikel 4-bis des Landesrates Berger über die Neuordnung des Verkehrsamtes von Bozen
und der Kurverwaltung von Meran ab, der mit 5 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen genehmigt wurde.
Der vom Landesrat Berger eingebrachte Zusatzartikel 4-ter, der ebenfalls die Neuordnung des Verkehrsamtes von Bozen und der Kurverwaltung von Meran zum Gegenstand hat, wurde mit 5 Ja-Stimmen und
3 Enthaltungen angenommen.
Artikel 5: Im Anschluss an eine intensive Diskussion über die Abschaffung des Landesfachplanes für Gruben und Steinbrüche sowie über die
neuen Prozeduren zum Erlass der Genehmigungen für den Schotterabbau wurden drei vom Abg. Heiss eingebrachte Streichungsanträge
zu den neuen Artikeln 1 und 2 des Landesgesetzes Nr. 7/2003 mehrheitlich abgelehnt. Die Kommission genehmigte mehrheitlich einen von
den Abg.en Martha Stocker, Lamprecht und Thaler unterzeichneten
Änderungsantrag zu Absatz 1 des neuen Artikels 2 des Landesgesetzes Nr. 7/2003, der vorsieht, dass die Erlaubnis für neue Steinbrüche
und Gruben alle bereits erteilten Genehmigungen im entsprechenden
Gebiet respektieren muss. Ein vom Abg. Heiss zum 1. Satz von Absatz
2 des neuen Artikels 3 des Landesgesetzes Nr. 7/2003 vorgelegter Änderungsantrag sowie ein dazu von den Abg.en Martha Stocker, Noggler
- 19 -
und Pichler Rolle eingebrachter Abänderungsantrag, betreffend die Miteinbeziehung der vom Abbaubetrieb betroffenen und der angrenzenden
Gemeinden in die Genehmigungsverfahren neuer Gruben und Steinbrüche, wurden jeweils einstimmig bzw. mehrheitlich genehmigt. Ebenso mehrheitlich genehmigt wurde ein von der Abg. Stocker vorgelegter
Änderungsantrag zum zweiten Satz von Absatz 2 desselben Artikels.
Der Streichungsantrag des Abg. Heiss zum gesamten neuen Artikel 3
war zuvor von der Kommission abgelehnt worden. Ein weiterer vom
Abg. Heiss eingereichter Streichungsantrag zum neuen Artikel 4 des
Landesgesetzes Nr. 7/2003 betreffend die Erteilung der Abbaugenehmigungen wurde hingegen mehrheitlich genehmigt. In der Folge wurden
drei ebenfalls vom Abg. Heiss vorgelegte Streichungsanträge zu den
neuen Artikeln 5, 6 und 7 des Landesgesetzes Nr. 7/2003 abgelehnt,
während ein von Landesrat Widmann eingebrachter Änderungsantrag
zu Absatz 4 des neuen Artikels 7 des Landesgesetzes Nr. 7/2003 mehrheitlich genehmigt wurde. Nach der Ablehnung eines weiteren vom
Abg. Heiss eingereichten Streichungsantrages zum neuen Artikel 10
des Landesgesetzes Nr. 7/2003 wurde ein von Landesrat Widmann
vorgelegter Änderungsantrag zum deutschen Text von Absatz 2 des
neuen Artikels 13 des Landesgesetzes Nr. 7/2003 mehrheitlich genehmigt. Der vom Abg. Heiss zu Artikel 5 Absatz 2 vorgelegte Streichungsantrag wurde schließlich mehrheitlich abgelehnt. Der geänderte Artikel
wurde mit 5 Jastimmen, 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.
Die Kommission behandelte einen von den Abg.en Egartner und Steger
vorgelegten und von den Abg.en Tinkhauser, Artioli und Urzì mitunterzeichneten Änderungsantrag zwecks Einfügung eines neuen Artikels 5bis betreffend die rückwirkende Verminderung der regionalen Wertschöpfungssteuer und lehnte den Antrag mehrheitlich ab.
Artikel 6 wurde mit 5 Jastimmen, 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen
genehmigt.
Im Rahmen der Erklärungen zur Stimmabgabe kündigte der Abg. Heiss
seine Gegenstimme zum Gesetzentwurf und die Vorlage eines Minderheitenberichtes an. Obwohl der Entwurf einige interessante Neuerungen in den Bereichen Handwerk und Gastgewerbe beinhaltet, überwiegen die problematischen Passagen, wobei vor allem die neuen Bestimmungen betreffend die Steinbrüche, Gruben und Torfstiche strikt
abzulehnen sind.
Abg. Urzì kündigte ebenfalls seine Gegenstimme an, weil auch aus
formalen Gründen eine umfassende Gesetzesnovelle zu den Steinbrüchen und Gruben, die in einen einzigen Artikel gepackt wird, nicht akzeptiert werden kann.
In der Schlussabstimmung wurde der Landesgesetzentwurf Nr. 40/09
mit 5 Jastimmen (der Abg.en Lamprecht, Stocker Martha, Noggler,
Pichler Rolle und Thaler), 2 Gegenstimmen (der Abg.en Heiss und
Urzì) und 2 Enthaltungen (des stellv. Vorsitzenden Tinkhauser und der
Abg. Artioli) genehmigt.
---------Nelle sedute del 21 e del 28 settembre 2009 la III commissione legislativa ha esaminato il disegno di legge provinciale n. 40/09. Ai lavori
della commissione hanno partecipato anche l’assessore Hans Berger,
il dott. Albert Wurzer, direttore del dipartimento agricoltura, turismo, li-
- 20 -
bro fondiario e catasto e il signor Hansi Felder, direttore reggente della ripartizione artigianato, industria e commercio.
Data lettura della relazione al disegno di legge e del parere del Consiglio dei Comuni, il vicepresidente Tinkhauser ha aperto la discussione
generale.
In tale ambito il cons. Heiss si è espresso a favore delle norme che
intendono migliorare la distribuzione di gas metano per autotrazione e
ha auspicato che la rete di distributori possa essere ampliata. In merito invece alle disposizioni sul commercio ha fortemente criticato la
cd. norma salva Interspar che interviene per sanare un caso specifico.
Circa il finanziamento ai rifugi alpini e la modifica delle norme in materia di esercizi ricettivi il consigliere si è espresso favorevolmente auspicando comunque un maggior controllo. In merito invece alla riforma
delle cave e torbiere il consigliere ha criticato il fatto la novella sia inserita con un solo articolo ed in una legge cd. omnibus. Richiamando
il grande giro di affari collegato alla coltivazione delle cave e alla liberalizzazione già attuata, il consigliere si è espresso contro l’abrogazione del piano provinciale delle cave e delle torbiere in quanto strumento indispensabile per avere una visione generale. Il consigliere ha
sottolineato che con questa modifica le concessioni verrebbero date
caso per caso senza una visione condivisa e che, considerata la crisi
del settore e l’enorme quantità di materiale attualmente sul mercato, al
momento non sussiste proprio la necessità di liberalizzare ulteriormente il settore e si esprime contro la proposta modifica.
Il vicepresidente Tinkhauser, soffermandosi sulla modifica al commercio ha ricordato come pochi mesi prima la medesima proposta di modifica abbia incontrato la ferma opposizione delle minoranze e non
capisce per quale motivo venga presentata nuovamente senza un
previo confronto politico. Il consigliere, richiamata la giurisprudenza
recente in merito, ha affermato di avere l’impressione che tale norma
venga riproposta proprio per sanare un caso specifico ed ha poi
espresso dubbi circa la modifica delle sanzioni per gli esercizi ricettivi
in quanto non ritiene corretto forzare il mantenimento di un certo
prezzo a livello provinciale. Sul piano delle cave e delle torbiere il consigliere ha affermato che, in base alle sue informazioni, attualmente
l’interesse maggiore risiederebbe non tanto in nuove cave quanto
nell’aumentare quantità di materiale estraibile.
Il cons. Pichler Rolle, richiamati i rilievi procedurali appena svolti dal
vicepresidente Tinkhauser sulla disposizione relativa al commercio, ha
chiarito che precedentemente la norma era stata ritirata assieme a diverse altre disposizioni della legge finanziaria ma che era anche stato
annunciato che sarebbero state nuovamente presentate in commissione.
Il cons. Urzì, richiesta una presa di posizione da parte dell’assessore
Berger sulle nuove disposizioni del commercio, ha richiamato i rilievi
della Corte dei Conti circa il metodo con cui la politica invece di intervenire con provvedimenti a carattere generale risponde a esigenze
specifiche. Il consigliere concorda con il cons. Heiss nel criticare la
procedura adottata dalla Giunta per modificare le disposizioni sulle cave e torbiere.
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Il direttore di ripartizione Felder, in risposta al cons. Heiss, ha dichiarato che l’incremento della rete di distribuzione di stazioni di servizio
per il gas metano è condizionata non solo dalla richiesta ma anche
dalla disponibilità imprenditoriale. In merito alla norma sul commercio
egli ha affermato che non interviene per rispondere alle esigenze di
un singolo caso atteso che attualmente sussistono diverse altri casi
che usufruirebbero di detta normativa, e cita ad esempio i supermercati M-Preis di Egna o Poli di Bolzano. Sul piano delle cave e delle
torbiere il direttore ha affermato che l’eliminazione del piano si rende
necessaria in quanto negli ultimi anni l’80% dell’attività è stata concessa al di fuori di detto piano. Tuttavia il direttore ha assicurato che la
procedura di approvazione non cambierà molto.
Nella sua replica l’assessore Berger ha chiarito che le disposizioni sugli esercizi ricettivi servono per armonizzare la classificazione e per
rendere più flessibile la disciplina quadro sui giorni di riposo. Circa le
sanzioni previste, l’assessore ha spiegato che l’unico modo per garantire effettivamente il livello degli esercizi è il controllo sul numero di
collaboratori. In merito invece ai rifugi alpini ha chiarito che si tratta di
una norma che si riferisce ad alcuni rifugi che altrimenti sarebbero difficilmente gestibili.
A conclusione della discussione generale la commissione ha approvato
il passaggio alla discussione articolata del disegno di legge provinciale
n. 40/09 con 5 voti favorevoli, 2 voti contrari e 2 astensioni.
La commissione ha accettato le correzioni linguistiche e tecniche che
sono state proposte dall’ufficio legale del Consiglio provinciale, sentiti
gli uffici competenti dell’amministrazione provinciale e che, nell’allegato testo di legge, sono sottolineate.
I singoli articoli sono stati approvati con le seguenti votazioni:
Articolo 1: respinto l’emendamento che intendeva sopprimere il secondo comma, presentato dal cons. Tinkhauser e conseguentemente
anche quello di identico tenore del cons. Heiss, la commissione ha approvato con 4 voti favorevoli, 2 voti contrari e 3 astensioni l’emendamento che ha aggiunto il comma 2-bis, presentato dai conss. Lamprecht, Thaler, Noggler e Pichler Rolle. Sull’articolo così emendato è
stata richiesta la votazione per commi separati: il comma 1 è stato approvato con 4 voti favorevoli e 5 astensioni, il comma 2 è stato approvato con 4 voti favorevoli, 3 voti contrari e 1 astensione e il comma 3 è
stato approvato all’unanimità.
Articolo 2: la commissione, approvato con 5 voti favorevoli e 4 astensioni l’emendamento tecnico linguistico presentato dall’assessore
Widmann, ha approvato l’articolo così emendato con 5 voti favorevoli e
4 astensioni.
L’articolo 3 è stato approvato con 5 voti favorevoli e 4 astensioni.
La commissione ha approvato l’articolo aggiuntivo 3-bis, presentato
dall’assessore Berger e relativo ai rifugi alpini, con 6 voti favorevoli e
3 astensioni.
La commissione ha approvato all’unanimità l’articolo aggiuntivo 3-ter,
presentato dall’assessore Berger, che modifica l’ordinamento della
professione di maestro di sci.
Articolo 4: la commissione ha approvato l’emendamento introduttivo
del comma 1-bis, presentato dall’assessore Berger, con 4 voti favorevoli e 3 astensioni. Gli emendamenti presentati dal cons. Heiss relativi
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alla soppressione dei commi 1 e 3 sono stati respinti, mentre è stato
approvato, con 8 voti favorevoli e 1 astensione, l’emendamento soppressivo del comma 2, presentato sempre dal cons. Heiss. Anche l’emendamento al comma 3, presentato dal cons. Lamprecht è stato approvato con 5 voti favorevoli, 1 voto contrario e 1 astensione. Gli ulteriori emendamenti presentati dalla cons. Artioli sono stati ritirati. L’articolo così emendato è stato approvato con 5 voti favorevoli e 3 astensioni.
La commissione ha quindi approvato l’articolo aggiuntivo 4-bis, presentato dall’assessore Berger e relativo al riordino dell’azienda di soggiorno di Bolzano e Merano, con 5 voti favorevoli, 1 voto contrario e
2 astensioni.
La commissione ha approvato l’articolo aggiuntivo 4-ter, presentato
dall’assessore Berger, anch’esso collegato al riordino dell’azienda di
soggiorno di Bolzano e Merano, con 5 voti favorevoli e 3 astensioni.
Articolo 5: dopo un’accesa discussione sulla proposta abrogazione del
piano provinciale delle cave e delle torbiere nonché sulle nuove procedure autorizzative per la concessione di coltivazione sono stati
respinti a maggioranza tre emendamenti soppressivi dei nuovi articoli
1 e 2 della legge provinciale n. 7/2003. La commissione ha approvato
a maggioranza un emendamento al comma 1 del nuovo articolo 2 della
legge provinciale n. 7/2003 firmato dai conss. Martha Stocker, Lamprecht e Thaler che prevede che nell’ambito dell’autorizzazione di nuove cave e torbiere vengano prese in considerazione le concessioni già
rilasciate nell’area in questione. Un emendamento al primo periodo dell’articolo 3 comma 2 della legge provinciale n. 7/2003 presentato dal
cons. Heiss e un subemendamento dei conss. Martha Stocker, Noggler
e Pichler Rolle volto a coinvolgere i comuni interessati dalla coltivazione
e confinanti al sito di coltivazione nelle procedure autorizzative relative
a nuove cave e torbiere sono stati approvati rispettivamente all’unanimità e a maggioranza. Altresì è stato approvato a maggioranza un emendamento al secondo periodo del comma 2 del medesimo articolo presentato dalla cons. Stocker. In precedenza l’emendamento soppressivo
dell’articolo 3 presentato dal cons. Heiss era stato bocciato nel suo
complesso dalla commissione. Invece è stato approvato a maggioranza
un ulteriore emendamento soppressivo del nuovo articolo 4 della legge
provinciale n. 7/2003 sul rilascio di concessioni di coltivazione presentato dallo stesso consigliere interessante. Nel seguito sono stati respinti
tre emendamenti soppressivi sempre presentati dal cons. Heiss e relativi agli articoli 5, 6 e 7 della legge provinciale n. 7/2003 mentre è stato
approvato a maggioranza un emendamento al nuovo articolo 7 comma
4 della legge provinciale n. 7/2003 presentato dall’assessore Widmann.
Respinto un ulteriore emendamento soppressivo del nuovo articolo 10
della legge provinciale n. 7/2003 presentato dal cons. Heiss, è stato approvato a maggioranza un emendamento dell’assessore Widmann al
testo tedesco del comma 2 del nuovo articolo 13 della legge provinciale
n. 7/2003. L’emendamento soppressivo dell’articolo 5, comma 2, proposto dal cons. Heiss è stato infine respinto a maggioranza. L’articolo così
modificato è stato approvato con 5 voti favorevoli, 2 contrari e 2 astensioni.
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La commissione ha trattato un emendamento presentato dai conss.
Egartner e Steger e firmato anche dai conss. Tinkhauser, Artioli e Urzì
volto a inserire un nuovo articolo 5-bis sulla riduzione retroattiva dell’IRAP, respingendolo a maggioranza.
L’articolo 6 è stato approvato con 5 voti favorevoli, 1 voto contrario e
3 astensioni.
Nell’ambito delle dichiarazioni di voto il cons. Heiss ha annunciato il suo
voto contrario al disegno di legge e la presentazione di una relazione di
minoranza. Benché il disegno contenga alcune disposizioni di rilievo in
materia di artigianato ed esercizi pubblici, prevalgono le questioni problematiche. Il consigliere esprime il suo rifiuto netto soprattutto relativamente alle nuove disposizioni sulle cave e torbiere.
Anche il cons. Urzì ha annunciato il suo voto contrario, in quanto non
è accettabile, anche da un solo punto di vista formale, che delle nuove
disposizioni di legge sulle cave e torbiere di tale entità vengano
inserite con un solo articolo.
Nella votazione finale il disegno di legge provinciale n. 40/09 è stato
approvato con 5 voti favorevoli (dei conss. Lamprecht, Stocker Martha, Noggler, Pichler Rolle e Thaler), 2 voti contrari (dei conss. Heiss e
Urzì) e 2 astensioni (del vicepresidente Tinkhauser e della cons. Artioli).
PRÄSIDENT: Ich ersuche nun den Abgeordneten Heiss um die Verlesung
des Minderheitenberichtes.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda):
Der LGE Nr. 40/09 ist ein vielfältig bestückter Omnibus mit einigen
notwendigen Reformen und Anpassungen, er enthält aber auch
grundlegende, nicht zu billigende Eingriffe in bestehende Gesetzesvorlagen und schreibt Gesetze sogar radikal um. Diese brisante
Mischung ist in den einzelnen Artikeln sorgfältig zu rekonstruieren, um
auf die Gefahrenstellen hinzuweisen und um im Landtags-Plenum
notwendige Trendwenden zu vollziehen.
Abschnitt 1 des LGE Nr. 40/09 betrifft den Bereich Handel, wobei Artikel 1 bereits grundlegende Eingriffe vornimmt. Der umgeschriebene
Artikel 6 des LG Nr. 7/2000 sieht zunächst eine deutliche Fristverkürzung bei Eröffnung, Übersiedlung und Vergrößerung der Flächen von
Großhandelsbetrieben vor: Die Gemeinden, denen bisher eine Frist
von 150 Tagen für ein Gutachten zustand, werden nun auf eine
Schnellfrist von 30 Tagen verwiesen; auch im Fall des Landes
schrumpft die Genehmigungsfrist von 150 auf 90 Tage; beides erscheint akzeptabel.
Die in Art. 1/Abs. 2 vorgenommene Änderung von Art. 8 zielt wiederum auf die Bereinigung des sog. Falles "Interspar" mit der notorischen Nutzung eines gemeinsamen Kassenareals durch mehrere Betriebe, wie sie über Interspar in Bozens Industriegebiet hinaus auch in
anderen Gemeinden praktiziert wird. Die damit verbundene Rationalisierung ebnet zugleich den Weg für den Großhandel, da Flächen von
Großhändlern auf diese Weise zwar scheinbar unabhängig bleiben,
aber durch den strategischen Kassenbereich miteinander verknüpft
sind. Mit dem Rat der Gemeinden, dessen Gutachten eindringlich auf
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die Negativfolgen verweist (Verstoß gegen Beschränkungen der Handelsordnung und gegen Art. 44-ter des Raumordnungsgesetzes)
drängen wir auf Streichung des Artikels.
Art. 1/Abs. 2-bis ist als Maßnahme zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft gedacht und will eine Mindest-Preisbindung für Lebensmittel
einführen und ihren Verkauf unter Einkaufspreis verbieten; dem kann
zugestimmt werden, obwohl die Kontrolle ein Problem darstellen dürfte.
Art 1/Abs. 3 sieht die Selbstbetankung von Methangastankstellen vor,
die in Südtirol bisher nicht gestattet war. Durch die erleichterte Bedienung durch die Kunden selbst sollen der Zugang zu den Methangastankstellen verbessert und die überlangen Wartezeiten reduziert werden. Das ist begrüßenswert: Dennoch bleibt bliebt die überaus dünne
Präsenz von Methangastankstellen im Nordosten Südtirols ein chronisches Problem; ob die Tankstellenbetreiber durch diese Erleichterung
zum Einbau von Zapfsäulen angeregt werden, bleibt völlig offen.
Art. 2 des LGE Nr. 40/2009 nimmt an der Handwerksordnung von
2008 kleinere Änderungen und Korrekturen, zumal von Übersetzungen aus dem Italienischen vor, gegen die keine Einwände zu erheben
sind.
Art 3 des LGE Nr. 40/2009 betrifft die Landesförderung von Investitionen im Fall von Schutzhütten, deren Beitragsprozente von 60 % auf
70 % angehoben werden, dies kann durchaus gebilligt werden, zumal
die Erhaltung von vielen der 95 Schützhütten in Südtirol mit kurzer
Saison und stark schwankenden Erträgen oft schwierig ist. Auch im
Hinblick auf den 2011 fälligen Heimfall von 25 Schutzhütten an das
Land ist ein Anreiz zur Finanzierung notwendiger Investitionen wichtig.
Der in der Gesetzgebungskommission neu eingeführte Art. 3 bis
nimmt eine technisch sinnvolle Verschiebung der Gesuchstermine
vom Winter auf den Herbst vor.
Art. 3-ter, in der Gesetzgebungskommission als Abänderung nachgereicht, zielt auf besseren Schutz der einheimischen Schilehrer: "Provinzfremde" Schilehrer, die mit eigenen Gästen in Südtirol tätig werden wollen, müssen eine Voranmeldefrist von 30 Tagen anstatt bisher
3 Tagen einhalten (Abs. 2), die bisher befristete Position der Skischulassistenten wird verlängert (Abs. 3) und neu gegründete Schischulen
müssen aus mindestens 10 (anstatt bisher 7) Lehrern bestehen, allerdings mit Abweichungsmöglichkeiten (Abs. 4); auch wird die Anmeldepflicht der selbständigen, in keiner Skischule tätigen Skilehrer stärker
kontrolliert (Abs. 5). Gegen diese Neuerungen bestehen grundsätzlich
keine Einwände, wenn auch die Zugangshürde deutlich erhöht wird.
Art. 4 des LGE Nr. 40/2009 berührt den Bereich der Gastgewerbeordnung und greift in sensible Bereiche ein. Nicht alle Vorlagen sind
akzeptabel, sondern z.T. auch scharf abzulehnen. So fällt in Absatz 1
eine Erhöhung des Sternenkontingents für Residences von bisher maximal 4 auf 5 Sterne auf; womit neben der Requalifikation u. U. auch
eine Erhöhung der Kubatur verbunden sein könnte. Daher wird die
Streichung von Art.4/Abs. 1 empfohlen.
Art. 4/Abs. 3 greift in den Bereich der Ruhetage von Gastbetrieben ein
und die Regelung wird vom zuständigen Bürgermeister teilweise in die
Zuständigkeit des Landeshauptmanns übertragen. Gegen die Beschneidung der Zuständigkeiten der Bürgermeister hat der Rat der
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Gemeinden Einwände erhoben, sodass sie in der Gesetzgebungskommission abgemildert wurde. Die Zuständigkeit der Bürgermeister
vor Ort in diesem Bereich darf auf keinen Fall beschnitten werden.
Art. 4/Abs. 4 verschärft die Kontrollen und Strafen für jene Beherbergungsbetriebe, die nicht über die erforderliche Zahl an Mitarbeitern
verfügen und damit vom Standard ihrer Einstufung abweichen, Qualität verfälschen und unlautere Konkurrenz ausüben. Die Vorschläge
des Landesrats sind in vollem Umfang zu billigen, da sie harte Sanktionen vorsehen und das bisherige laissez-faire zu beenden gedenken.
Die in Art. 4-bis angestrebte Neuordnung der Tourismusorganisationen betrifft die Verkehrsämter von Bozen und Meran: Sie zielt vor
allem auf Einführung neuer Satzungen, die Besetzung der Veraltungsräte und die Neubesetzung der Führungsspitze, die durch den Ausfall
langjähriger Führungskräfte erfolgt ist.
Der gravierendste Eingriff des LGE Nr. 40/2009 findet sich im 5. Abschnitt "Bergbau":
Hier bricht Art. 5 des LGE Nr. 40/2009 radikal mit der bisher gesetzlich
vorgesehenen Praxis des Schotterabbaus. Zu diesem Zwecke wird
das bisherige Landesgesetz Nr. 7/2003 "Bestimmungen über Steinbrüche, Gruben und Torfstiche", wie der Bericht zum Gesetz selbst erwähnt, "praktisch neu aufgelegt".
Der bisher verpflichtende Landesplan für Steinbrüche, Gruben und
Torfstiche ("Landesschotterplan") wird abgeschafft, an seine Stelle tritt
ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren mit freier Hand für die
Landesregierung. Die Anträge für neue Gruben werden mittels einfacher UVP-Studie und durch den Umweltbeirat bearbeitet, vorbei an
der für Eingriffe dieses Ausmaßes vorgesehenen "lästigen" Strategischen Umweltprüfung (SUP). Die Eintragung in den Bauleitplan der
Gemeinden erfolgt von Amts wegen; das bisher notwendige Gutachten der angrenzenden, vom Abbau direkt betroffenen Gemeinden soll
entfallen. Auch das Beschwerderecht von Bürgern einer Gemeinde
gegen eine provisorische Konzession innerhalb von 60 Tagen ist im
neuen Gesetzesentwurf eliminiert.
Zur Erinnerung: Bisher waren alle Genehmigungen zum Schotterab3
bau bei einem Grubenvolumen von über 50.000 m von der Eintragung in einen Landesplan abhängig. Dieser Plan, mit einer Gültigkeit
von 10 Jahren, unterlag dem bei allen Fachplänen vorgeschriebenen,
umfassenden Genehmigungsverfahren. Die Procedere soll nun radikal
vereinfacht, die Mitbeteiligung von Gemeinden und Bürgern ausgeschlossen werden. Auch die Laufzeit von Abbaugenehmigungen soll
mit simpler Genehmigung des zuständigen Landesrates drastisch erhöht werden.
In der Gesetzgebungskommission wurden diese Einwände der Mehrheit eindringlich vor Augen gestellt: Der bisher durch den 10 Jahre
gültigen Landesplan geregelte Schotterabbau für große Gruben soll
nunmehr abgeschafft werden. Ein vorausschauender Überblick über
den Schotterabbau im Lande und eine gesteuerte Entwicklung werden
dadurch verunmöglicht, an ihre Stelle treten Einzelgenehmigungen.
Diese werden zwar von einem kleinen UVP-Verfahren begleitet, sie
werden aber im Gegensatz zum bisherigen Fachplan ohne Bürgerein-
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wände abgewickelt und lassen eine zusammenhängende und langfristige Perspektive vermissen.
Der bereits im Entwurf vorliegende neue Fachplan soll zugleich außer
Kraft gesetzt werden. Alles in allem: Eine radikale Liberalisierung, ein
hohes Risiko für die Landschaft und Umwelt Südtirols, die auch der
Rat der Gemeinden scharf kritisiert und ablehnt.
---------Il d.l.p. n. 40/09 è una legge omnibus piuttosto corposa, contenente
alcune riforme e adeguamenti necessari ma anche modifiche sostanziali e non condivisibili a leggi vigenti, alcune delle quali vengono
radicalmente riscritte. Occorre ricostruire con cura nei singoli articoli
questo pericoloso mix per riuscire a individuare eventuali insidie e attuare in aula le necessarie inversioni di tendenza.
Il capo I del disegno di legge riguarda il commercio, e già l'articolo 1
introduce modifiche sostanziali. Il nuovo articolo 6 della l.p. n. 7/2000
riduce in modo marcato il termine in caso di apertura, trasferimento di
sede e ampliamento della superficie delle grandi strutture di vendita:
in precedenza i comuni avevano 150 giorni di tempo per esprimere un
parere al riguardo, ora ne hanno solo 30. Anche nel caso della
Provincia il termine si riduce da 150 a 90 giorni. Entrambi i provvedimenti sono accettabili.
La disposizione di cui all'articolo 1, comma 2, tesa a modificare l'articolo 8 della stessa legge è un nuovo tentativo di sanare il cosiddetto
caso "Interspar" consentendo a più esercizi di utilizzare la stessa area
casse, così come avviene non solo all'Interspar situata nella zona industriale di Bolzano ma anche in altri comuni. La conseguente razionalizzazione apre nel contempo le porte al commercio all'ingrosso,
poiché in questo modo le aree destinate a questo tipo di attività sono
apparentemente indipendenti anche se collegate strategicamente
tramite l'area casse. Assieme al Consiglio dei comuni, il cui parere rimanda chiaramente alle conseguenze negative (violazione delle limitazioni dell'ordinamento del commercio e dell'articolo 44-ter della
legge urbanistica), insistiamo affinché l'articolo sia stralciato.
L'articolo 1, comma 2-bis è pensato a tutela dell'agricoltura contadina
e introduce dei prezzi minimi per alcuni generi alimentari vietandone la
vendita sottocosto. La modifica proposta è accettabile anche se i controlli potrebbero risultare difficili.
L'articolo 1, comma 3 prevede il rifornimento self-service di metano
per autotrazione, cosa finora non consentita in Alto Adige. Permettendo il "fai da te" si vuole facilitare l'accesso ai distributori di metano
e ridurre i lunghi tempi di attesa, il che è positivo. Tuttavia questo non
risolve il cronico problema della penuria di distributori di metano nella
parte nordorientale dell'Alto Adige. Resta da vedere se con questa facilitazione i gestori dei distributori saranno invogliati ad aprire nuove
pompe.
L'articolo 2 della legge provinciale n. 40/2009 apporta modifiche e correzioni minori all'ordinamento del commercio del 2008, soprattutto alle
traduzioni dall'italiano, contro cui non vi è nulla da obiettare.
L'articolo 3 della legge provinciale n. 40/2009 riguarda il finanziamento
degli investimenti effettuati dai rifugi alpini; i contributi vengono aumentati dal 60% al 70%, cosa senz'altro condivisibile, soprattutto se si
considera che la manutenzione di molti dei 95 rifugi alpini presenti in
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Alto Adige risulta difficile a causa della breve stagione di apertura e
delle entrate variabili. I contributi agli investimenti sono importanti anche in vista della scadenza delle concessioni di 25 rifugi, che nel 2011
torneranno alla Provincia.
Il nuovo articolo 3-bis, inserito dalla commissione legislativa, anticipa
giustamente il termine per la presentazione delle domande di contributo dall'inverno all'autunno.
L'articolo 3-ter, inserito dalla commissione sotto forma di emendamento, si prefigge di tutelare i maestri di sci locali: i maestri di sci provenienti da fuori provincia che esercitano la propria attività in Alto
Adige al seguito dei propri clienti devono farne comunicazione 30
giorni prima e non più 3 giorni prima come ora (comma 2); gli assistenti di scuola di sci non sono più inquadrati a tempo determinato
(comma 3) e le nuove scuole di sci devono essere costituite da almeno 10 maestri (anziché 7) con possibilità di deroga (comma 4);
inoltre i maestri di sci che esercitano la professione autonomamente
senza l'intermediazione di una scuola di sci sono soggetti a disposizioni più severe (comma 5). Non vi sono obiezioni a queste novità
benché comportino maggiori difficoltà di accesso.
L'articolo 4 della legge provinciale n. 40/2009 riguarda gli esercizi
pubblici e introduce in settori delicati modifiche non sempre accettabili,
anzi in parte assolutamente da respingere. Ad esempio al comma 1 è
previsto un aumento da 4 a 5 del numero massimo di stelle per i
residence, cosa che potrebbe comportare oltre alla riqualificazione
anche un aumento della cubatura. Si raccomanda pertanto la soppressione dell'articolo 4, comma 1.
L'articolo 4, comma 3 interviene nella disciplina dei giorni di riposo
settimanale degli esercizi ricettivi trasferendo in parte la competenza
dal sindaco al presidente della Provincia. Il Consiglio dei comuni si è
opposto alla riduzione delle competenze dei sindaci, con il risultato
che la disposizione del disegno di legge è stata stemperata in commissione legislativa. Non è assolutamente ammissibile che venga ridotta la competenza in materia del sindaco del luogo.
L'articolo 4, comma 4 inasprisce i controlli e le sanzioni nei confronti
degli esercizi ricettivi che non dispongono del numero minimo di collaboratori richiesto per la rispettiva categoria e di conseguenza si discostano dallo standard della loro classificazione, mentono sulla qualità
offerta e attuano una concorrenza sleale. Le proposte dell'assessore
sono pienamente condivisibili in quanto prevedono sanzioni severe
che pongono fine all'attuale laissez-faire.
Il riordino delle organizzazioni turistiche di cui all'articolo 4-bis riguarda
le aziende di soggiorno di Bolzano e Merano e mira principalmente a
introdurre nuovi statuti, a determinare la composizione dei consigli di
amministrazione e a rinnovare i vertici dirigenziali in seguito all'uscita
di dirigenti di lunga data.
La disposizione più invasiva della legge provinciale n. 40/2009 è contenuta nel capo V sulle miniere.
L'articolo 5 stravolge completamente la prassi attuale relativamente
all'estrazione di ghiaia. Come dice la stessa relazione accompagnatoria al disegno di legge, l'attuale legge provinciale n. 7/2003 "Disciplina
delle cave e delle torbiere" "viene praticamente riscritta".
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Il piano provinciale delle cave e delle torbiere, finora obbligatorio, viene abolito e sostituito da una procedura di autorizzazione semplificata
che lascia mano libera alla Giunta provinciale. Le domande di estrazione sono valutate sulla base di un semplice studio di VIA dal Comitato ambientale, evitando così la "fastidiosa" procedura di valutazione
ambientale strategica (VAS) prevista per interventi di questa portata.
L'inserimento nel piano urbanistico comunale avviene d'ufficio, e non
è più necessario il parere dei comuni limitrofi direttamente interessati.
Nel nuovo disegno di legge è stato abolito anche il diritto di ricorso entro 60 giorni dei cittadini di un comune contro la concessione provvisoria.
Si tenga presente che: finora tutte le autorizzazioni all'estrazione di
ghiaia in cave con volume superiore a 50.000 m³ erano soggette all'iscrizione nel piano provinciale il quale, di durata decennale, era a sua
volta soggetto alla procedura di autorizzazione prevista per tutti i piani
di settore. Ora invece la procedura è sensibilmente semplificata, non è
più possibile il coinvolgimento di comuni e cittadini, e inoltre la durata
delle concessioni può essere notevolmente aumentata con semplice
autorizzazione dell'assessore competente.
In sede di commissione legislativa sono state sottoposte alla maggioranza le seguenti obiezioni: la disciplina dell'estrazione di ghiaia da
cave di grandi dimensioni, finora contenuta nel piano provinciale con
validità decennale, viene abrogata. In questo modo non è più possibile pianificare l'estrazione di ghiaia in provincia, perché vengono rilasciate singole concessioni, le quali sono sì sottoposte a una piccola
procedura di VIA, ma a differenza dell'attuale piano di settore non
contemplano eventuali obiezioni da parte dei cittadini e non permettono di avere un quadro d'insieme a lungo termine.
Il nuovo piano di settore, già pronto in forma di bozza, verrà annullato.
Per riassumere: una radicale liberalizzazione e un grande rischio per il
paesaggio e l'ambiente dell'Alto Adige, che anche il Consiglio dei comuni critica duramente e respinge.
PRÄSIDENT: Die Generaldebatte ist eröffnet. Abgeordneter Tinkhauser,
Sie haben das Wort, bitte.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! In diesem
Omnibusgesetz stechen mehrere Artikel natürlich sofort ins Auge. Einer der Artikel,
der mir ins Auge sticht, ist der Artikel zum "Interspar". Sie sagen, dass es sich nur um
das "Interspar" in Bozen handelt. Direktor Hansi Felder hat noch einige andere Beispiele genannt. Es handelt sich hier um eine Vorzugsschiene für große bzw. - ich
möchte sogar sagen - für den größten Handelsbetrieb in unserem Lande. Es geht hier
nicht nur um Bozen, sondern auch um andere Städte, wie beispielsweise Bruneck.
Auch dort gibt es das "Supertip". Die Flächen sind bereits gebaut und es ist alles
vorbereitet. Alle warten nur auf die Verabschiedung dieses Gesetzes. Wir hatten diesen
Artikel bereits aus gutem Grunde aus dem Haushaltsgesetz genommen. Jetzt kommt er
wieder im Omnibusgesetz zum Vorschein. Ich möchte hier noch einige Anmerkungen
zur Nahversorgung in Südtirol machen. Man kann auf der einen Seite nicht hergehen
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und für die Nahversorgung eintreten, wenn man gleichzeitig übergroße Handelsflächen
in großen Ballungszentrum zulässt, welche die Nahversorgung draußen in den Dörfern
aushungert und sie nicht mehr leben lässt. Vor den Landtagswahlen - kann ich mich
erinnern - hat die Debatte stattgefunden, ob man den Besitzern der sogenannten
"Tante-Emma-Läden" höhere Beiträge gewähren sollte, wenn sie ihre Läden umbauen.
Ich frage mich aber, was nützt dem "Tante-Emma-Laden" ein hoher Beitrag für einen
Umbau, wenn die Kunden nicht mehr kommen! Gerade diese Gesetzgebung - ich
spreche hier ganz bewusst von einer Anlassgesetzgebung - führt dazu, dass kein fairer
Wettbewerb in unserem Lande garantiert werden kann. Ich stelle hier die klare Frage
an den zuständigen Landesrat: Hat es in der Vergangenheit - ich bitte dann auch auf
diese Frage einzugehen - Prozesse gegeben, bei denen sich die Landesregierung an die
"Aspiag" drangehängt hat? Hat die Landesregierung diese Prozesse gewonnen oder hat
sie sie verloren? Wieso kommt dieser Punkt jetzt wieder auf die Tagesordnung und
muss hier zur Abstimmung gebracht werden? Ich weiß natürlich auch, dass ein
Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig ist. Anscheinend hat diese
Bestimmung keine Dringlichkeit. Man muss schauen, welche Dringlichkeit besteht,
wenn dieser Artikel heute verabschiedet würde. Ich kann mir vorstellen, dass dann die
Dringlichkeit zunehmen wird. Dies zum einen.
Ich möchte noch kurz auf die heimischen Produkte eingehen und gleichzeitig
an die Bauernvertreter im Landtag appellieren. Kleinere Geschäfte bzw. Familienbetriebe legen größeren Wert darauf, dass heimische Produkte in ihren Läden zu finden
sind. Wenn wir diese Läden aushungern und wenn wir wirklich nur mehr die großen
Unternehmen fördern, dann ist es nicht mehr entscheidend, lieber Seppl Lamprecht, ob
die Milch von der Senni, von der Milkon oder von der Brimi stammt. Die großen
Betriebe kaufen die Milch von Polen oder von Müller-Milch. Das möchte ich zu
bedenken geben, bevor es zur Abstimmung über diesen Artikel kommt. Ich möchte
hier ganz kurz einen Auszug aus einem Brief verlesen, den alle Abgeordneten vom
Kaufleuteverband bekommen haben: "Dieser Änderungsvorschlag wird nun erneut
eingebracht, obwohl er im Rahmen der Diskussion zum Finanzgesetz schon aus guten
Gründen zurückgezogen worden ist. Er bringt nämlich dem durch mehrmalige Abänderungen, widersprüchlichen Interpretationen und unterschiedlichen Gerichtsurteilen
ohnehin schon verunsicherten Handelssektor weitere Konfusion und riecht stark nach
Sanierung von Ungesetzlichem." Ich möchte meinen, dass das auch irgendwo starker
Tobak ist. Ich habe eine solche Positionierung im Lande noch von keinem Verband erlebt und möchte hier auch im Landtag dem Verband meine Wertschätzung ausdrücken.
Mit diesem Schreiben zeigt er, dass er seine Mitglieder und nicht etwa die Politik vertritt. Ich möchte dem früheren Landesrat Werner Frick ein Lob aussprechen, da er hier
eine 180-Grad-Wendung vorgelegt hat. Ich freue mich, dass dies so geschehen ist.
Im Omnibusgesetz sind natürlich auch weitere Punkte enthalten. Einer davon, der mir weiters ins Auge gestochen ist, sind die Strafen für Gastbetriebe, welche
die Mitgliederzahl bei Kontrollen nicht nachweisen können. Es ist verständlich, dass
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man in Südtirol versuchen muss, die Preise zu halten. Aber ich frage mich schon, wie
das zu funktionieren hat. Wer kontrolliert die Gastbetriebe? Die Finanzbehörde wird es
nicht tun. Landesbeamte werden die Gastbetriebe kontrollieren, aber wie kommen sie
auf einen Gastbetrieb? Ich habe die große Befürchtung, dass man sich gegenseitig
anzeigt und hier ein Denuziantentum gefördert wird. Ich denke mir, dass die Politik
niemals imstande sein wird, Preise zu reglementieren oder Preise vorzuschreiben.
Ein weiterer Punkt ist die Klärung der Tätigkeit der Skilehrer. Diesem Punkt
habe ich in der Kommission zugestimmt. Es hat diesbezüglich eine einhellige Zustimmung gegeben. Es kann nicht sein, wie es in der Vergangenheit passiert ist, dass polnische Skilehrer zu uns kommen, Reisegruppen führen und gleich anerkannt werden wie
unsere Skilehrer. Auch hier war es höchst an der Zeit, eine Klärung herbeizuführen.
Der Schotterplan wurde in der Kommission aufgehoben. Die Medien haben
berichtet, dass die Südtiroler Volkspartei den Schotterplan jetzt wieder beibehalten
will. Die Grünen sagen, dass das nicht stimmt. Wir werden uns das heute genauer anschauen und in der Artikeldebatte dazu Stellung nehmen. Es sind hier zahlreiche Abänderungsartikel eingereicht worden, aber eines möchte ich schon festhalten: Was
nützt dem Lande Südtirol ein Schotterplan, wenn die größte Schottergrube, der Brennerbasistunnel, darin nicht enthalten ist? Ich bin von Schotterabbaufirmen - das habe
ich auch in der Kommission gesagt - kontaktiert worden. Diesen geht es in erster Linie
nicht darum, den Schotterplan aufzuheben, sondern genehmigte Schottergruben, die
das gesamte Genehmigungsverfahren durchlaufen haben, zu nützen. Ich bin der Meinung, dass beispielsweise auch eine Schottergrube irgendwo im Pustertal genützt werden sollte. Die Firmen sollten nicht in Abhängigkeit derer geraten, die den beim Bau
des Brennerbasistunnels anfallenden Schotter benützen dürfen.
PRESIDENZA DEL VICEPRESIDENTE:
MAURO MINNITI
VORSITZ DES VIZEPRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: Ha chiesto di intervenire il consigliere Pöder, ne ha facoltà.
PÖDER (UFS): Vielen Dank, Herr Präsident! Diese "Stückwerk-Gesetzgebung" ist natürlich etwas problematisch, weil es nie eine organische Gesetzentwurfvorlage gibt, die uns in einem Bereich wie jenem der Handelsordnung natürlich die
Möglichkeit gäbe, in verschiedenen Bereichen einzugreifen. Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, dass diese Bestimmung beschlossen wird. Ich war und bin immer - gerade im Handelsbereich - für eine bestimmte Form der Liberalisierung eingetreten. Ich
bin nicht dafür, dass die Politik in jedem Bereich regulierend eingreift, zumindest nicht
im Handelsbereich oder in anderen Wirtschaftssektoren. Allerdings wird hier augenscheinlich, dass zwei Interessensbereiche kollidieren, zum einen der Interessensbereich
der kleineren Betriebe in den Dörfern und der Interessenbereich der Großverteilungs-
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betriebe. Wir wissen, um welche Betriebe es letztlich vor allem in Bozen geht. Ich
denke, dass man hier einen Wettbewerbsvorteil schafft, ohne gleichzeitig darauf zu
achten, dass mit einer Neuregelung der Handelsordnung in bestimmten Bereichen auch
den kleineren Betrieben in den Dörfern Vorteile mitgegeben werden. Wir wissen, wie
wichtig die Nahversorgung ist. Da braucht es nicht unbedingt ein Fax des Verbandes,
der uns darauf aufmerksam macht. Dieser Verband hat übrigens bei der letzten und
vorletzten Reform der Handelsordnung durch zu regulierende Wünsche für Maßnahmen in der Handelsordnung eine prosperierende Entwicklung der kleineren Betriebe
draußen in den Dörfern verhindert. Der Verband gab immer vor, für den Erhalt der
kleineren Betriebe, der sogenannten "Tante-Emma-Läden", einzutreten, hat aber bei
den letzten zwei Reformen der Handelsordnung durch zu restriktive oder zu einschränkende Forderungen, die an die Politik herangetragen und leider auch umgesetzt
wurden, diesen kleinen Betrieben keinen großen Gefallen getan. Sie arbeiten weiter,
auch wenn sie nicht in den Genuss verschiedener liberalisierender Maßnahmen gekommen sind. Zum Glück arbeiten sie in den Dörfern draußen als Nahversorgungsbetriebe für die Menschen weiter. Ich sehe des Öfteren in Nordtirol kleine Gemeinden, in
denen es keine Nahversorgungsbetriebe bzw. kleinere Geschäfte mehr gibt. Es gibt in
Nordtirol große Geschäfte und verschiedene Handelsketten, aber die kleinen Betriebe
in den Dörfern sind mehr oder weniger ausgestorben. Das ist sicherlich sehr problematisch. Wir haben ja schon des Öfteren darüber diskutiert und es ist nun mal so, dass
die großen Handelsketten auch eine aggressive Politik betreiben, indem sie den Markt
beherrschen und ihn mit ihren eigenen großen Geschäften weitgehend abdecken. Dann
sind natürlich manche Monopolstellungen dabei herausgekommen. Das, was beispielsweise in vielen, fast allen Gemeinden Nordtirols im Bereich der kleinen Betriebe
passiert ist, ist sehr schade und sollte in Südtirol nicht geschehen. Aber es gibt auch die
Kehrseite der Medaille. Man darf nicht vergessen, dass es hier zum Beispiel um einen
Großverteilungsbetrieb der "Aspiag" bzw. der "Despar"-Gruppe geht, die ja von der
österreichischen Obersammelgruppe "Spar" abstammt. Es gibt noch weitere Gruppen
und man muss die ganze Hierarchie bzw. das Organigramm der Firmenstruktur anschauen. Ganz oben gibt es einen Betrieb, der verschiedene dieser Ketten unter sich
vereint. Wir wissen, dass auch die "Aspiag" als im Prinzip umsatzstärkster Betrieb in
Südtirol Arbeitsplätze schafft und garantiert, und zwar nicht nur über die Großbetriebe,
sondern auch über eine ganze Reihe kleinerer Nahversorgungsbetriebe in den Gemeinden. Ich bin absolut nicht dagegen, dass man hier eine weitere Liberalisierung zugunsten der Großverteilungsbetriebe durchführt.
Es handelt sich hier - da müssen wir einfach ehrlich sein und das ist das
Problem mit dieser Form der Gesetzgebung der Landesregierung - um eine ad-hoc-Gesetzgebung und einen Dreh, der eine Situation lösen soll, die sonst eigentlich nicht
mehr zu lösen wäre. Das ist so! Ich bin aber vom Grundsatz her nicht dagegen, dass
man das macht. Allerdings sollte es im Rahmen einer Reform der Handelsordnung geschehen, wenn wir nicht nur einem Teil des Handelssektors einen Wettbewerbsvorteil
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verschaffen wollen, nämlich den Großverteilungsbetrieben, sondern auch den kleinen
Betrieben draußen etwas mit auf den Weg geben wollen. Dann wäre ich vorbehaltlos
dafür. In diesem Fall bin ich allerdings der Meinung, dass man aufpassen muss. Man
kann nicht nur einen Teil mit einer Anlassgesetzgebung regeln. Man sucht sozusagen
einen Dreh, um eine Lösung für etwas zu finden, wofür es eigentlich keine juridische
Lösung mehr gibt, außer dass man sagt: Es geht einfach nicht. Das Gesetz ist in dieser
Frage relativ klar. In diesem Fall besteht die problematische Situation, dass man sozusagen einen Freibrief für die eine Seite, sprich für die Großverteilungsbetriebe, gibt,
aber auf der anderen Seite für die Kleinen gar nichts tut. Ich bin der Meinung, dass,
wenn man schon eine weitergehende Liberalisierung vorsieht, diese dann allen zugute
kommen sollte. Dann müssen alle etwas davon haben. Das kann nur im Rahmen einer
Reform der Handelsordnung geschehen. Das können wir hier nicht vorwegnehmen.
Die einseitige Abänderung bestehender Normen ist schwierig. Das sage ich ganz offen,
obwohl ich grundsätzlich nicht dagegen bin. Ich bin hingegen skeptisch, wenn diese
Regelung nur für die Großverteilungsbetriebe getroffen wird. Dann wird es - wie gesagt - problematisch. Es besteht eine gewisse Berechtigung. Auch die Großverteilungsbetriebe sind nun mal Arbeitsplatz- und Versorgungsgaranten. Vor allem garantieren sie eine bestimmte Preisebene. Das darf nicht vergessen werden. Es handelt sich
um eine Preisebene, die manche Anbieter in den Gemeinden draußen nicht garantieren
können oder wollen. Man muss da auch ein bisschen unterscheiden, denn manche
Preisgestaltung kleinerer Betriebe draußen in den Dörfern ist auch angesichts der kleineren Strukturierung nicht nachvollziehbar. An den Preisen wird ein bisschen herumgebastelt und sie werden künstlich nach oben getrieben. Die größeren Betriebe bzw.
Großverteilungsbetriebe garantieren eine Preisebene, die gerade in der derzeit angespannten Situation vieler Familien in Südtirol sehr wichtig ist. Man darf also nicht außer Acht lassen, dass diese Großverteilungsbetriebe bzw. Handelsketten Arbeitsplätze
garantieren und als Nahversorgungsbetriebe draußen in den Gemeinden tätig sind. Ich
denke an große Strukturen, wie beispielsweise das "Interspar" in Bozen, um die Dinge
ganz klar beim Namen zu nennen. Ich werde hier nicht dagegen und auch nicht dafür
stimmen, weil ich der Meinung bin, dass die Mehrheit bzw. die Landesregierung das
noch einmal überdenken sollte. Man sollte sagen: Gut, wir streichen das und gehen
demnächst eine etwas umfassendere Reform der Handelsordnung an. Das wäre absolut
wünschenswert und vernünftig. Wenn schon Liberalisierungsmaßnahmen gesetzt werden, dann sollten alle etwas davon haben. In dieser Form nützen sie nur einem Teil.
Im Übrigen ist sicherlich anzumerken, dass - wenn wir beispielsweise die
warnende Stimme mittels Fax des Verbandes der Handelstreibenden und der Dienstleister erhalten - diese Stimme sehr richtig und wichtig ist. Aber ich hätte mir auch
gewünscht, dass dieser Verband in seinen Aussagen etwas weiter geht und auch dahingehend Aussagen formuliert, dass man sagt: Wir sehen die Erfordernisse der Großverteilungsbetriebe, aber es gibt eine ganze Reihe von Erfordernissen, die die kleinen
Betriebe haben. Wir müssen auch den kleinen Betrieben etwas geben. Man sollte das
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eine und andere in die Handelsordnung mit einfügen oder Änderungen in der Handelsordnung vornehmen. Das wäre eigentlich die Aufgabe des Verbandes gewesen, aber da
vermisse ich diese Fachkompetenz. Ich nehme an, dass gerade im Verband, der in
diesem Fachbereich tätig ist, Vorschläge gemacht werden. Es kann nicht dabei bleiben,
dass man einfach hergeht und sagt: Wir lehnen diese Maßnahme ab, und dann folgt
nichts mehr. Momentan haben alle Probleme. Die kleinen Nahversorgungs- bzw.
Lebensmittelbetriebe draußen in den Dörfern bräuchten in bestimmten Bereichen,
beispielsweise in Bezug auf die Öffnungszeiten, weitere deregulierende Maßnahmen,
wozu man das geltende Gesetz ändern müsste. Deshalb sollte die Mehrheit bzw. die
Landesregierung von dieser Änderung Abstand nehmen, aber sehr bald eine doch etwas homogenere Vorlage präsentieren, in der man fachlich kompetent für die beiden
hier in ihren Interessen kollidierenden Bereiche der Großverteiler und der kleinen Betriebe draußen in den Gemeinden etwas unternimmt.
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
Dr. DIETER STEGER
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
PRÄSIDENT: Abgeordneter Heiss, Sie haben das Wort.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke, Herr
Präsident! Wir haben unsere wesentlichen Einwände bereits im Minderheitenbericht
deponiert, sodass ich nur in aller Kürze versuche, das Ganze hier zu resignieren. Dieses Omnibusgesetz ist sehr heterogen. Es enthält einerseits eine ungefällige Mischung
von sinnvollen Anpassungen und Normen und andererseits wirklich große Generalattacken auf das bestehende Netz des Handels, wenn wir an die Umwelt- und Schotterplagen denken. Über den Bereich Handel ist das Wesentliche bereits gesagt worden.
Ich bin auch der gleichen Meinung wie Kollege Tinkhauser, dass man hier entschieden
gegen diese Tendenz halten muss. Wir sehen beinahe jede Woche in den Beschlüssen
der Landesregierung, wie die Flächen für die Großanbieter systematisch vergrößert
werden. Man müsste einmal zusammenrechnen, was hier herauskommt und wie dieser
Druck jetzt dazu führt, dass man versucht, ihn durch diese Regelung zu systematisieren. Das ist keine gute Entwicklung, die hier angestrebt wird. Wir müssen versuchen,
das Ganze zu blockieren. Davon bin ich fest überzeugt. Wir haben gerade heute Früh
die Botschaft von Herrn Generaldirektor Hillebrand gehört, der unterschwellig drohend angekündigt hat, dass Prämien für die Mitarbeiter gestrichen werden. Das Instrument des Arbeitsplatzverlustes wird schon in aller Eleganz präsentiert und damit
ein Stück weit auch versucht, diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Hier hört
man deutlich heraus, dass der Druck außerordentlich stark sein muss. Das ist relativ
beeindruckend. Wir halten die Nahversorgung vor Ort für einen der großen Gewinne
des Systems Südtirol. Es gibt auch andere Seiten des Systems Südtirol, aber das ist ei-
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ner der großen Gewinne. Vor allem im ländlichen Raum und in den kleineren Zentren
der Peripherie haben wir eine Nahversorgung, die Qualität sichert, die soziale Kontakte ausbaut und erweitert. Wir wissen relativ genau, dass Großverteilungsbetriebe ab
einer bestimmten Größendimensionierung nur auf den ersten Blick Preisvorteile bieten
und auf den zweiten Blick auch den Markt und die Preise ein Stück weit diktieren und
Preisbildungen aufoktroyieren. Sie kommen mit einem Angebot daher, das qualitativ
sehr dubios ist und eigentlich unseren Bestrebungen in Südtirol nach einer funktionierenden Regionalwirtschaft entgegenläuft, und zwar gegen den Kreislauf, der zwischen
Landwirtschaft, Tourismus und Handel bestehen soll, wie Landesrat Berger öfter anmerkt. Ich glaube, dass dieser Kreislauf stabilisiert werden muss. Die betreffende
Norm ist in diesem Zusammenhang auf jeden Fall zu kippen und anzugreifen. Das
wurde bereits hinlänglich ausgeführt. Wir möchten unsere Position in der Hinsicht
einbringen, auch im Hinblick auf die Rechtssicherheit, die durch diese Norm durchbrochen wird, da man in ein bereits laufendes Verfahren eingreift.
Im Gesetz gibt es eine Reihe von weiteren kleineren Anpassungen, auf die
wir dann im Laufe der Diskussion zu sprechen kommen werden. Wenn es um bestimmte Anpassungen im Tourismus geht, bin ich, im Gegensatz zum Kollegen Tinkhauser, schon der Auffassung, dass man im Bereich der Qualitäts- bzw. Preiskontrollen relativ hart durchgreifen soll. Ich glaube schon, dass dieses Durchgreifen dann
auch eine wichtige Stabilisierung der Qualität darstellt. Es geht darum, dass Betriebe
die Vorschriften für ihre Kategorie im Hinblick auf Personal und Mitarbeiter einhalten.
Wir glauben, dass das eine notwendige Norm ist, um dem Tourismus jene Stabilität
bzw. Qualitätssicherheit zu geben, die er braucht. Hier würde ich auch vor Strafen
nicht zurückschrecken, denn man weiß, dass die Kontrollen nie flächendeckend durchgeführt werden können. Sie können immer nur punktuell sein und werden sicher nicht
mit der Härte greifen, wie von polizeilicher Stelle gefordert wird. Herr Landesrat, ich
glaube schon, dass in der Handhabung dann eine gewisse Flexibilität bestehen wird.
Da kann kein Zweifel bestehen. Die Intention ist gut. Wir können Sie in dieser Hinsicht durchaus unterstützen. Herr Landesrat, nach wie vor haben wir unsere Zweifel,
wenn es um die Anhebung der Anzahl der Sterne von vier auf fünf bei den Residences
geht. Wir sind der Meinung, dass neben der Qualitätsanhebung auch eine Kubaturerweiterung stattfinden wird, die wir für bedenklich halten. Wir wissen, dass die Verbände bzw. der HGV dem Ganzen zustimmen. Aber wir glauben, dass die Bemühungen, den Zweitwohnungstourismus einzuschränken, damit ein Stück weit konterkariert
werden. Das ist eine widersprüchliche Haltung in der Landesregierung zwischen Landesrat Laimer und den Bemühungen um Qualität, die Sie an den Tag legen. Dies ein
kleiner Einwand, den wir deponiert wissen möchten.
Einen zentralen Problempunkt sehen wir - das haben wir bereits im Minderheitenbericht deutlich ausgeführt - im Hinblick auf den Schotterabbau im Land. In
diesem Omnibusgesetz ist die umfassende Reform eines ganzen Gesetzes mitverpackt,
nämlich des Gesetzes über den Abbau von Gruben, Schotter usw. Wir halten es für
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legistisch sehr problematisch, dass eine Totaländerung eines Gesetzes sozusagen in ein
Omnibusgesetz hineingepackt wird. Das stimmt bedenklich und verdächtig. Wenn man
in ein Omnibusgesetz die totale Änderung eines Gesetzes einfügen möchte, so heißt
das, dass es etwas zu verbergen gibt, dass hier grundlegende Änderungen verborgen
werden sollen. Das ist in diesem Fall sicherlich zutreffend. Bei dieser Änderung des
2003 erlassenen Gesetzes über den Abbau von Schotter usw. geht es vor allem darum,
den bestehenden Landesschotterplan außer Kraft zu setzen. Es geht um nichts anderes,
denn ein Großteil des Gesetzes wird nicht geändert. Es ist von seinen zahlreichen
Artikeln nicht verändert worden, aber man hat versucht, hier einen zentralen bzw.
strategischen Punkt herauszugreifen und diesen zu killen. Ich spreche vom Landesschotterplan. Die Beteuerungen des zuständigen Landesbeamten, Herrn Felder, der uns
in der Gesetzgebungskommission gegenübergesessen ist, waren nicht sehr überzeugend. Herr Felder hat uns versichert, dass der Schotterplan keine besondere Rolle
spiele. Er sei nicht von besonderer Bedeutung, weil sowieso ein Großteil des Abbaus
außerhalb des Landesschotterplans stattfände. Landesrat Widmann, der eigentlich
diese Position zu vertreten hätte, hat uns in der Kommission leider nicht die Ehre erwiesen. Wir haben uns zwei Mal getroffen und hatten das Vergnügen, uns mit Landesrat Berger ausführlich auszutauschen. Er war in der Kommissionssitzung anwesend, Landesrat Widmann hat sich dagegen nicht blicken lassen. Er hat sich vom vielleicht auch in dieser Hinsicht überstrapazierten Abteilungsdirektor Felder vertreten
lassen. Herr Felder hat gesagt, den Landesschotterplan bräuchte es nicht und er sei eigentlich obsolet. Ein Großteil des Schotterabbaus würde außerhalb des Schotterplans
erfolgen. Nun möchten wir darauf hinweisen, dass der Landesschotterplan doch ein
ganz erhebliches Ausmaß an Schotterabbau über 10 Jahre hinweg regelt. Der Landesschotterplan ist ein Fachplan des Landes und als Fachplan sehr klaren Normen unterworfen. Er ist vor allem auch in einem sehr deutlichen Ausmaß der Umweltgesetzgebung unterworfen. Er hat neben dieser umweltpolitischen Kontrollauflage auch die
Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinden als Zugriffsrecht verankert. Dieser Fachplan ist kein bürokratisches Instrument, sondern er ist ein Instrument
der langfristigen Planung im Bereich Schotterabbau, ein Element der umweltgerechten
Abwicklung des Ganzen sowie schließlich ein Element der Partizipation der Bürger
und der Gemeinden. Er hat somit vielfältige Aufgaben und erfüllt unter anderem eine
langfristige partezipatorische Aufgabe. Der Landesschotterplan ist ein Instrument,
welches über enorme Abbaumengen verfügt und sie definiert. Der Landesschotterplan
ist ein Instrument, das pro Jahr einen Abbau von 2,5 Millionen Kubikmeter Schotter
kontrolliert und verwaltet, und das ist keine Kleinigkeit. Man muss sich einmal vorstellen, dass das, auf 10 Jahre berechnet, 25 Millionen Kubikmeter sind, die über den
Landesschotterplan verwaltet, betreut und kontrolliert werden! Von daher handelt es
sich um ein enorm wichtiges Instrument, das für unsere Kulturlandschaft ganz wesentlich ist. Wenn Eva Klotz gestern gesagt hat, das faschistische Namengut entstelle ein
Stück weit auch die Kulturlandschaft - daran ist viel Wahres -, so ist die Frage, inwie-
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weit unsere Landschaft durch Schottergruben entstellt wird, eine genauso wichtige.
Das ist deutlich hervorzuheben. Der Schotterplan versucht, dieser Entstellung eine
Barriere entgegenzusetzen. Der Landesschotterplan wurde 2005 verabschiedet und ist
in einer Überarbeitung begriffen. Diese in erster Lesung in der Landesregierung erfolgte Überarbeitung war in den letzten Jahren zweifellos mühsam. Der Landesschotterplan hat ein bis zwei wirklich gravierende Problempunkte enthalten, sodass er ins
Stocken geraten ist. Würde man nun diesen Landesschotterplan außer Kraft setzen, so
kämen nur mehr Einzelgenehmigungen zum Tragen. Es würden nur mehr Einzelgenehmigungen ausgestellt und das würde bedeuten, dass keine langfristige Übersicht
mehr möglich wäre. Im Kleckerverfahren je nach Interesse und Druck der Unternehmen würden eine Reihe von Konzessionen erteilt und man hätte keinen Gesamtüberblick mehr. So bietet der aktuell vorliegende Landesschotterplan und seine Überarbeitung doch ein flächendeckendes Bild der Eingriffe über die verschiedenen Talschaften
und Bezirke. Man kann in dieser Hinsicht vorausschauend planen. Schafft man ihn ab,
so hat man ein undurchsichtiges Vorgehen. Man hat ein "navigare a vista" in diesem
strategisch sehr wichtigen Bereich. Das muss man sich schon vor Augen führen! Im
Vergleich zu einer Planung dieser massiven Landschaftseingriffe hat man dann nur
mehr sozusagen ein Nachgeben vor der Schotterlobby und ein stückweises Einknicken.
Vor allem die Bürgerinnen und Bürger hätten dann keine Übersicht mehr über die
wirklich großen Abbaubestände im Lande, über die Gruben, welche 150.000 Kubikmeter umfassen und in diesem Schotterplan in ihrer Qualität definiert werden. Der
Entwurf des Landesschotterplans hatte bestimmte Gruben negativ bewertet, wie beispielsweise die Grube "Sarè" in Ladinien, die in ein Natura-2000-Gebiet hineingebaut
wird. Das war sicher einer der Gründe, warum er ins Stocken geraten ist, warum nichts
mehr weitergegangen ist. Es ist schon bemerkenswert, dass Landesrat Laimer noch vor
einem guten Jahr sehr deutlich gemacht und sehr entschieden dafür plädiert hat, diesen
Landesschotterplan sowie die neue strategische UVP anzuwenden. Er hat gesagt: "Wie
von der EU vorgeschrieben, werden alle Projekte als Gesamtes in ihrer Auswirkung
auf Umwelt, Verkehr, Staubbelastung beleuchtet." Also, ein entschiedenes Ja zum
Schotterplan seitens des zuständigen Umweltlandesrates. Jetzt folgt plötzlich der
Rückzieher im Gesetzentwurf aufgrund der Initiative des zuständigen Landesrates
Widmann, der wiederum auf freier Fahrt unterwegs ist. Landesrat Widmann hat in den
Medien in den letzten Tagen verbreitet, dass dieser Landesschotterplan nun doch
aufrecht bliebe. Das haben sowohl der Rundfunk als auch die deutschsprachige Presse
gemeldet. Alles wieder retour! Der Landesschotterplan soll nun doch als Planungsinstrument erhalten bleiben. Der momentan abwesende Landesrat Widmann soll uns
erklären, wo die Abschaffung des Landesschotterplans verankert ist. Wir sehen keinen
entsprechenden Antrag, sondern wir sehen nur, dass die Abschaffung des Landesschotterplans im neuen Artikel 13 des Landesgesetzes Nr. 7/2003 neu verankert worden ist.
Das ist in dieser Gesetzesvorlage drinnen. Der respektive Artikel 13, liebe Kolleginnen
und Kollegen, besagt, dass der Landesschotterplan 2005 und die Überarbeitung des
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Landesschotterplans aufgehoben sind. Dieser Abänderungsantrag, den Landesrat
Widmann jetzt eingebracht hat, sieht eigentlich keine Aufhebung der Abschaffung des
Landesschotterplans vor, sondern bekräftigt nur den neuen Artikel 13. Es wird noch
einen zusätzlicher Artikel eingeführt, der da sagt: "Die Abbaugesuche, welche Standorte betreffen, die von der Landesregierung im Rahmen der Abänderung genehmigt
werden, werden vorrangig behandelt." Von daher ist zum einen der Landesschotterplan außer Kraft gesetzt, aber die Vorrangigkeit der Gesuche ist weiterhin verankert.
Das ist ein merkwürdiges Verfahren. Man schafft einen Plan ab, aber zugleich nimmt
man seine Ergebnisse als Grundlage für die Gesuchsgenehmigung. Mir scheint, dass
Landesrat Widmann hier kein korrektes Vorgehen an den Tag gelegt hat, wenn er das
den Medien gesteckt hat. Ich muss wirklich entschieden sagen, dass wir dieses Vorgehen in keinster Weise billigen können. Im Nachhinein feierlich zu verkünden, dass
der Landesschotterplan wieder eingeführt sei, und auf der anderen Seite mit einem
Änderungsantrag das Ganze noch zusätzlich zu verstärken, kann nicht angehen.
Kurzum: Ich glaube, dass diese Norm zum "Interspar" sicher den Hauptanlass für eine lebhafte Auseinandersetzung bildet. Ich bin schon der Auffassung, liebe
Kolleginnen und Kollegen, auch auf Seiten der Mehrheit, dass ihr euch in Sachen Landesschotterplan zur Wehr setzen solltet. In der Gesetzgebungskommission hat es auch
seitens der Kollegen Stocker und Noggler ein Aufhorchen gegeben, als es darum ging,
den Landesschotterplan außer Kraft zu setzen. Es hat erfolgreiche Versuche gegeben,
die Position der Gemeinden bei der Genehmigung etwas zu stärken. Aber jetzt durch
die Abschaffung des Schotterplans wird das Ganze eigentlich weiterhin zementiert.
Von daher ersuchen wir euch eindringlich, das Ganze nochmals zu überlegen und die
bisherige Norm in Kraft zu lassen. Das wäre der beste Weg für den Schutz unserer
Landschaft, die durch dieses Vorgehen massiv bedroht wird.
PRÄSIDENT: Abgeordneter Pichler Rolle, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
PICHLER ROLLE (SVP): Zum Fortgang der Arbeiten, Herr Präsident! Ich
ersuche um eine Unterbrechung der Sitzung für 20 Minuten, um der SVP-Fraktion eine
Besprechung zu ermöglichen.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Ich möchte gleichzeitig die Oppositionsparteien ersuchen, für eine Beratung zusammenzukommen!
PRÄSIDENT: Ich gebe den Anträgen statt.
Die Sitzung ist unterbrochen.
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ORE 11.57 UHR
---------ORE 12.47 UHR
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist wiederaufgenommen.
Abgeordneter Pichler Rolle, Sie haben das Wort.
PICHLER ROLLE (SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und
Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich entschuldige mich zunächst dafür, dass
die Unterbrechung der Sitzung etwas länger als angekündigt gedauert hat. Uns liegt ein
Omnibusgesetz vor, welches zwar unter dem Oberbegriff "Wirtschaft" zusammengefasst ist, aber dennoch sehr viele Detailfragen beinhaltet. Zur vorhergehenden Debatte
möchte ich einige grundsätzliche Überlegungen anstellen. Ich denke, dass dieses Gesetz - wie gesagt - sehr viele Sachbereiche und Detailfragen regelt, aus denen man ablesen kann, wie komplex nicht nur das System Südtirol, sondern - ich möchte sagen auch das System Italien, das System Europa und - warum auch immer - das System
Welt sind. Wir gehen detailliert darauf ein, dass wir das Selbsttanken bei Erdgasautos
ermöglichen, zwar mit einem ziemlich komplexen Vorgang, aber immerhin. Ich denke,
dass diese Maßnahme im Detail geregelt werden muss. Bereits bei dieser Maßnahme
könnte man anmerken, warum es heutzutage so kompliziert sein muss. Man kann also
eine Karte nehmen und sie versuchsweise führen. Der jeweilige Benutzer muss registriert sein, das System tadellos handhaben usw. Es gibt Sicherheitsvorschriften und
dergleichen mehr, aber es bedarf, wie man an diesem Beispiel erkennen kann, ziemlich
komplexer Vorgänge. Man führt eine positive Neuerung für den Verbraucher ein, dass
er auch dann sein Auto mit Erdgas betanken kann, wenn die Tankstelle geschlossen ist
oder nicht funktioniert. Wir haben den Bereich Sauna und Solarien, praktisch all das,
was mit Körperpflege und Hygiene zusammenhängt, nicht erwähnt, auch weil hier einschlägige Bestimmungen des Landesgesetzes aufrecht sind. Jeder, der in einer Kommunalverwaltung tätig war, weiß, wie komplex und kompliziert das Ganze ist, wenn es
um Distanzen, um unterschiedliche Rechtstitel zur Ausübung dieses Berufes und dergleichen mehr geht. Das heißt also, dass man, bevor man soweit kommt, eine ganze
Reihe bürokratischer Hürden umschiffen muss. Von der Grundidee, in einer Garage
einen Betrieb eröffnen zu können, was wir manchmal als Beispiel vorgesetzt bekommen, wenn es um liberale Züge in der Wirtschaft geht, sind wir offensichtlich weit entfernt. Es ist auch eine Detailfrage enthalten, wie beispielsweise die Schutzhüttenregelung. Ein wichtiger Aspekt darin ist, dass man den Beitrag, den das Land Südtirol gewähren kann, gemäß den entsprechenden Kriterien in ganz besonderen Fällen erhöhen
kann. Wir wissen, dass die Schutzhütten auf einer gewissen Höhe sonst kein Existenzauskommen für die wenigen Monate, in denen sie offen sind, hätten. Im Bereich der
Skischulen und Skilehrer ist es auf Antrag von Landesrat Berger, der nicht nur ein
tüchtiger Landesrat, sondern auch ein gut geprüfter Skilehrer ist, möglich, dass sich
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hier irgend etwas bessert. Aber auch da erleben wir den Versuch, frei nach dem Motto:
Wie schützt sich der einheimische Skilehrer vor dem polnischen Kollegen, der samt
Reisegruppe anreist und dem Einheimischen möglicherweise vor Ort das Geschäft
vermiest bzw. ihm sozusagen die Butter vom Brot nimmt? Wenn wir beispielsweise an
den Bereich der Einstufung der Qualitätsbetriebe denken, das heißt also, ob jetzt soviel
Sterne vergeben werden oder die diesbezüglichen Kriterien auch de facto eingehalten
werden, sprich, ob auch die Parameter für das Personal passen, muss die entsprechende
Service-Leistung geboten werden. Ansonsten wird es wieder einmal Schlaumeier geben, die die entsprechende Anzahl von Sternen zwar vorweisen, dann aber in der Qualität einsparen. In diesem Zusammenhang sollte man entsprechende Strafen vorsehen,
deren Ausmaß hier unterschiedlich bewertet und diskutiert worden ist. Was will ich
damit grundsätzlich sagen, wenn ich all diese Themen herausgreife? Es spiegelt sich
ein wenig - so habe ich den Eindruck - die Stimmung in Südtirol wider. Ich persönlich
bin der Meinung, dass wir in Südtirol sehr viele gute Voraussetzungen haben. Die guten Voraussetzungen beginnen aus meiner Sicht ganz sicher bei der Südtiroler Bevölkerung. Hätten wir nicht im ganzen Land sehr viele tüchtige Männer und Frauen, die
bereit sind, anzupacken und zuzupacken, einen Betrieb zu gründen oder auch im öffentlichen Dienst ihre Arbeit zu leisten, dann würden wir uns heute nicht in diesem
Rahmen bewegen. Das Land und vor allem auch die Südtiroler Volkspartei haben sich
sehr bemüht, die ganze Entwicklung positiv zu gestalten. Wir haben im Bereich der
Wirtschaft Riesenschritte gesetzt. Wir haben dabei auch versucht, all das im erträglichen Rahmen zu halten. Wenn man die Kommentare von außen hört, so ist uns dies
auch ganz gut gelungen.
Das Interessante ist nur die Grundstimmung an und für sich. Jeder einzelne
Sektor möchte gerne seine "Extra-Wurst" haben. Der eine sagt: Lasst uns Erdgas auch
auftanken, wenn die Tankstelle geschlossen ist! Der andere sagt: Lasst uns doch die
staatlichen Kriterien bei den Saunen und Solarien anwenden! Der nächste sagt: Erlasst
doch eine Bestimmung, damit der polnische Skilehrer besser geprüft wird, bevor er
hier "einfällt"! Der Letzte mahnt wiederum die Kriterien an, damit der Konkurrenz
bzw. dem Nachbarn ein bisschen auf die Finger geschaut wird. Wir versuchen, diese
geforderten Maßnahmen im Landtag so gut wie möglich zu begleiten. Ich denke nicht,
dass wir hier zu radikal vorgehen. Wir gehen nicht einfach her und sagen, dass wir für
eine liberale Maßnahme sind, den Markt ganz geschlossen fördern und mit allen Bestimmungen zurückfahren. Wir wissen, dass das Land sehr klein ist. Wenn wir dies tun
würden - auch wenn wir und vielleicht der eine und andere auch, und zwar überparteilich, davon überzeugt wären -, dann wissen wir genau, wen es in Südtirol treffen
würde und wie viel kleine Kreisläufe wir zerstören würden. Deshalb ist das, was wir in
der Handelsordnung und in der Wirtschaftsordnung erleben, ein ganz kompliziertes
Konstrukt. Mittlerweile haben wir es soweit gebracht, dass die Südtiroler Betriebe in
sehr vielen Bereichen gut dastehen. Wir haben auch den nötigen Ausgleich gefunden,
dass der Südtiroler Verbraucher davon profitieren kann. Er profitiert insofern, weil
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man immer nur auf den Preis schaut. Das ist die eine Geschichte. Den unmittelbaren
Preisvergleich erleben wir sehr oft und dieser wird häufig sehr gerne herangezogen. Es
wird verglichen, wie günstig etwas ist. Damit ist aber auch eine andere Frage verbunden, und zwar, wie sicher es ist und welche Qualität und welche Garantien man hat.
Ich möchte diesbezüglich erneut ein Lob an die Südtiroler Unternehmer und an das
System Südtirol an und für sich richten. Wenn ich in Südtirol etwas im Einzelhandel
kaufe oder wenn ich in Südtirol eine Dienstleistung in Anspruch nehme, dann weiß ich
sehr wohl, wohin ich mich wenden kann, wenn damit etwas nicht in Ordnung ist. Wir
haben ein kleinstrukturiertes System, welches es sicherlich zu erhalten gilt, dies nicht
nur deshalb, weil es kleine Betriebe sind, sondern weil es Betriebe sind, die im ganzen
Land verästelt sind. Gleichzeitig besteht auf der anderen Seite der Wunsch nach großen Einkaufszentren, der Wunsch, dass der Verbraucher gleichzeitig - das ist typisch
für uns Südtiroler und Südtirolerinnen - günstig einkaufen kann. Wir hätten gerne am
Wochenende und für den Feierabend das Einzelhandelsgeschäft draußen im Dorf. Das
spiegelt derzeit die Grundstimmung, die in Südtirol vorherrscht, wider. Wir bemühen
uns, diesbezüglich nach bestem Wissen und Gewissen einen Ausgleich zu finden. Ich
denke, dass die Maßnahmen, die hier vorgelegt sind, durchaus vernünftige Maßnahmen sind, wenn man sie sowohl einzeln als auch im Gesamten ausgewogen betrachtet.
Mit dem berühmten Knopfdruck, alles auf Null zu stellen, die Gesellschaft und die
Entwicklung für einen gewissen Zeitraum zu stoppen und alles neu zu ordnen, würde
erstens nichts besser und zweitens existiert dieser Knopf nicht.
Beim Schotterabbau ist es so, dass das, was die Südtiroler Volkspartei in der
Fraktion letztlich vereinbart hat, auch umgesetzt wird. Vom ursprünglichen Vorhaben,
den auf den Weg befindlichen Landesschotterplan außer Kraft zu setzen, wird Abstand
genommen. Ich kann auch verstehen, dass hier zwei Passagen in Artikel 13 aufrecht
geblieben sind, die wir aus rein gesetzestechnischen Gründen nicht mehr ändern können. Deshalb werden wir - ich wende mich nun in erster Linie an den Kollegen Heiss zunächst einmal zwei Absätze dieses Gesetzes "versenken". Ich gehe davon aus, dass
Sie dies unterstützen. Dann werden wir einfügen, dass der Landesschotterplan aufrecht
bleibt, dass die Projekte, die im Landesschotterplan vorgesehen sind, vorrangig behandelt werden, dass Einzelprojekte in Hinkunft wie bisher genehmigt und gutgeheißen
werden können. Wir hoffen, dass wir damit auf der einen Seite ein Planungsinstrument
haben, auf der anderen Seite aber auch die nötige Flexibilität aufbringen. Wir haben
uns darauf verständigt, dass die Passage, welche bereits heute schon die Nachbargemeinden miteinbezogen hat, nichts anderes als wiederhergestellt wird. Das heißt also,
dass wir bislang die Situation hatten, dass, wenn eine Gemeinde gebietsmäßig und territorial für den Schotterplan zuständig war, eine benachbarte Gemeinde aber von diesem Projekt unmittelbar betroffen war, demzufolge diese benachbarte Gemeinde ein
nicht bindendes Gutachten abgeben konnte. Wenn eine oder mehrere benachbarte Gemeinden von einem Schotterabbau betroffen sind und jede dazu ein bindendes Gutachten abgeben könnte, dann kann man sich sehr leicht ausrechnen bzw. ausmalen,
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dass man dann letztendlich zu keiner Entscheidung kommen würde. Diese Passage
wurde im ursprünglichen Text des Gesetzentwurfes gestrichen. Sie ist dann in der Gesetzgebungskommission wieder hineingekommen, allerdings mit dem bindenden Gutachten. Wir haben uns auf das nicht bindende Gutachten verständigt. Ich denke, dass
es richtig ist, wenn dies so gehandhabt wird. Es gäbe in Südtirol genügend Beispiele,
die anzuführen wären. Wenn beispielsweise die Gemeinde Eppan nahe der Terlaner
oder der Nalser Etsch-Brücke - so weit reicht die Gemeinde Eppan - de facto im
Andrianer oder im Terlaner Gemeindegebiet einen Schotterabbau ermöglichen würde,
dann täte dies zwar formell die Gemeinde Eppan, es würde aber unmittelbar die
Andrianer und Andrianerinnen oder die Terlaner und Terlanerinnen treffen. Deshalb
ist es sicherlich richtig, dass wir das diesbezüglich klargestellt haben.
Wir sind uns der Problematiken in den einzelnen Bereichen durchaus bewusst. Wir sind uns aber auch bewusst, dass es Planungs- und Rechtssicherheit
braucht. Wir müssen versuchen, bei der Berücksichtigung unendlich vieler Bestimmungen auf europäischer und staatlicher Ebene gleichzeitig auch die nötige Flexibilität
und die nötige Freiheit zu garantieren sowie auf den Verbraucher zu achten. Und all
dies versuchen wir nach bestem Wissen und Gewissen. Selbstverständlich ist es sehr
viel leichter, das eine oder andere in Bausch und Bogen zu kritisieren oder abzuurteilen. Der Kompromiss, dass wir gut über die Runden kommen können, lässt sich auch
anhand der Statistiken in diesem Lande ablesen. Die Statistiken besagen, dass wir nach
wie vor eine stabile Wirtschaftlage haben. Sie besagen auch, dass wir nach wie vor
eine relativ geringe Arbeitslosenzahl haben - viele Eckdaten bestätigen dies -, sodass
wir sagen können: Dieses System Südtirol garantiert vielen Menschen, die auf dieses
System selbst schimpfen, sehr, sehr vieles. Wir sind für meinen Begriff gut beraten,
wenn wir dieses System transparent und demokratisch aufrecht erhalten, wenn wir in
der politischen Diskussion nach wie vor auch in der Lage sind, das "Sowohl als Auch"
einzuführen.
ABGEORDNETER: (unterbricht)
PICHLER ROLLE (SVP): Ich schließe gleich ab, wenn Sie noch eine Minute Geduld haben.
ABGEORDNETER: (unterbricht)
PICHLER ROLLE (SVP): Dann behalte ich mir vor, meine Rede am
Nachmittag fortzusetzen. Ich hätte noch einen schönen Schlusssatz anfügen wollen,
aber Sie sind mir mitten in diesen Satz hineingeplatzt. Es wäre schön gewesen, sagen
zu können, dass es im Grunde genommen sehr wichtig ist, diesen Ausgleich zu garantieren, nicht nur unter den Volksgruppen in Südtirol, sondern auch unter den sozialen
Schichten in Südtirol. Dies ist uns in den letzten Jahren sehr wohl gelungen und kann
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uns auch in Zukunft gelingen. Alle anderen Diskussionen halte ich in gewissen Fällen
zwar für angebracht, aber doch für unser Land insgesamt nicht für förderlich. Damit
schließe ich meine Intervention, vielen herzlichen Dank!
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist unterbrochen.
ORE 13.01 UHR
---------ORE 15.10 UHR
(Namensaufruf - appello nominale)
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist wieder aufgenommen.
Wir fahren mit der Generaldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 40/09 fort.
Abgeordneter Urzì, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Sull'ordine dei lavori. Chiedo la possibilità, sentiti i capigruppo della minoranza politica, di sospendere i lavori per circa 30
minuti per una riunione dei capigruppo per un confronto fattivo su un aspetto del disegno di legge che è evidente a tutti, se non lo fosse lo renderemo evidente a coloro che
non l'avessero capito, è costituire uno scoglio significativamente importante all'interno
del disegno di legge, quel passaggio dell'art. 1, comma 2, che è già stato oggetto di tutti gli interventi nel corso delle relazioni di minoranza.
PRÄSIDENT: Ich gebe Ihrem Antrag statt.
Die Sitzung ist unterbrochen.
ORE 15.14 UHR
---------ORE 15.44 UHR
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist wieder aufgenommen.
Abgeordneter Urzì, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Dato che si sono succedute una serie di richieste, contro richieste, valutazioni, risposte, una risposta peraltro che ha dato il capogruppo della SVP che fa intravedere un percorso di altro tipo rispetto a quello immaginato fino adesso, chiedo cortesemente ulteriori dieci minuti di sospensione, in
modo che poi ciascuno nell'ambito del proprio gruppo possa valutare la propria posizione, per poi speditamente procedere con la trattazione del disegno di legge.
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PRÄSIDENT: Ich gebe Ihrem Antrag statt.
Die Sitzung ist erneut unterbrochen.
ORE 15.45 UHR
---------ORE 15.55 UHR
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist wieder aufgenommen.
Abgeordneter Seppi, Sie haben das Wort, bitte.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Quando si presenta un
disegno di legge cosiddetto omnibus, cioè ci sta tutto ciò che si vuole che ci si stia, ci
sono questioni di importanza applicativa di determinate norme, ci sono articoli che
vanno a completare disegni di legge che riguardano tutto, dal commercio all'artigianato, all'alpinismo, agli esercizi pubblici e turismo. Avere circoscritto queste norme all'interno di una legge omnibus, riteniamo sia quello che il Consiglio ha sempre chiesto,
per non ritrovarsele in una legge di bilancio. Quindi in questo ci ritroviamo. Il problema è quando all'interno di una legge omnibus non si va, come in tanti altri casi, a
cambiare qualche norma, non si va a cambiare qualche passaggio esistente già in una
legge più organica per meglio completarlo, ma si va addirittura con un articolo a creare
un palinsesto nuovo, a rivoluzionare ciò che è oggi una legge esistente per creare posizioni assolutamente nuove che stravolgono, di fatto, ciò che la legge è. Allora non
siamo più a parlare di una legge omnibus, ma ci troviamo nelle condizioni di avere,
con un articolo, cambiato addirittura la struttura di una legge esistente relativa ad un
settore specifico.
L'articolo 2 che riguarda l'artigianato, così come quello sugli interventi della
Provincia autonoma di Bolzano per il sostegno dei rifugi alpini, così come quello sulle
norme in materia di esercizi pubblici e quelli che seguono, hanno una loro logica perché sono la legge omnibus, sono quindi degli articoli che vanno ad inserirsi nella legge
esistente e che vanno a completarla o a creare le condizioni per renderla più attuale e
più specificatamente usufruibile dai cittadini.
Il problema diventa invece grave, quando, come è previsto all'articolo 1
"Nuovo ordinamento del commercio", si inseriscono delle norme che hanno lo scopo
di stravolgere il palinsesto di una legge esistente, che è quella sul commercio e che
hanno quindi l'intenzione di essere fondamentali non per una legge omnibus ma per
costruire una nuova legge. Allora non sono più situazioni che possono essere accettate
in una legge omnibus. Cambiare il palinsesto del commercio inserendo il passaggio
che è inserito, al di là del fatto che ci trovi o meno d'accordo, è un passaggio strategico
importante, è una rivoluzione della legge sul commercio in essere, quindi è una norma
che dovrebbe essere inserita in un più organico cambiamento della legge sul commercio, che merita di essere revisionata e rifatta. Quindi noi come opposizioni ci siamo
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riuniti, abbiamo anche manifestato sul passaggio specifico delle diverse opinioni, ma
se queste opinioni si possono esprimere in una ragione di pensiero politico, dovrebbero
essere relegabili ad una legge organica, non ad un articolo di una legge omnibus, che
sembra avere, anzi che ha nome, cognome, indirizzo sia di chi se l'aspetta, sia dell'azienda che la deve ricevere. Siamo stufi di leggi ad personam! Anche se su quel passaggio, se non fosse ad personam, qualcuno di noi potrebbe trovarsi d'accordo, nasce la
rabbia nel senso di dire: non possiamo più fare le leggi, non possiamo più piegare la
volontà istituzionale, legislativa di questo Consiglio alle volontà delle lobby, alle volontà di qualcuno! Non è giusto, etico né morale. Non è nelle competenze istituzionali
di una istituzione come la nostra che dovrebbe avere una sua etica comportamentale.
Non possiamo fare le leggi per qualcuno, ma dobbiamo farle per il popolo, dobbiamo
riorganizzare determinate strutture sulla base di nuove esigenze, ma non sicuramente
sollecitando questi cambiamenti in una legge omnibus che è riferita a qualcuno.
Anche le posizioni espresse dalle opposizioni che si sono guardate in faccia
sono differenziate. Qualcuno dice che obiettivamente questa modifica della cassa unica
senza muri divisori potrebbe essere anche positiva, perché riteniamo che se servono
due casse anziché una, le spese per queste le paga l'utente, e noi non siamo la lobby o
la corporazione dei commercianti, noi siamo eletti per fare gli interessi del popolo.
Quindi sono sempre convinto che una legge sul commercio deve essere indirizzata in
un'unica direzione: dare al popolo la possibilità di acquisire beni e servizi al minor
prezzo possibile, creando tutte quelle condizioni, in un sistema liberale come il nostro,
per arrivare a questo scopo. Di conseguenza se noi riusciamo ad abbassare i costi per
chi gestisce l'esercizio, è ovvio che andiamo a crearci una seria possibilità di abbassamento di costi anche delle merci. Non è che ci voglia una scienza per interpretarlo! Ma
diventa difficile in quest'ottica quando è inserito in un contesto che è fatto apposta per
favorire qualcuno che lo sta sollecitando, ma non qualcuno che si è messo a capo o in
rappresentanza di un numero di persone che hanno questa necessità e la stanno impellentemente chiedendo, no, di un qualcuno che è uno. Non possiamo ragionare nei termini di dire che questo è uno dei maggiori contribuenti della provincia, perché se noi
dobbiamo piegarci a queste logiche, dovremmo fare la politica per quelli che pagano di
più fregandocene altamente di chi di tasse ne paga poche perché è un povero cristo.
Penso che sia proprio viceversa invece, la politica dobbiamo farla per chi quattrini ne
ha pochi, non per chi ne ha tanti! Sono sempre convinto che chi ha soldi sta bene dappertutto, quindi il problema è andare incontro a chi soldi non ne ha e, di conseguenza,
a creare socialmente delle condizioni di vita migliori per le popolazioni meno abbienti.
Questa sollecitazione può anche andare in quella direzione, perché se si spende meno
nella gestione di un esercizio, si può far costare meno la merce. Io non penso che i costi di una cassa possano incidere in maniera pesante sul costo del singolo prodotto posto in vendita, però qualche costo c'è e all'ottica di andare a diminuire i costi per creare
minor costo della merce, va nell'ottica degli interessi del cittadino. Ma il problema è
che voi non siete partiti ideologicamente da questo concetto per fare questo passaggio,
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voi l'avete inserito solamente perché qualcuno ve lo ha chiesto, e siccome questo non è
un qualcuno qualsiasi ma è uno dei maggiori contribuenti e va accontentato, noi diciamo di no, perché le leggi le vogliamo fare per il popolo, quando riteniamo che sia
maturo farle. E' giusto farle, quando riteniamo che questo consesso le debba assolutamente fare, non perché qualcuno ce le sollecita! Il collegio dei capigruppo chiede al
collega Pichler Rolle, rappresentante della maggioranza, di ritirare questo articolo. Nel
giro di tre o quattro mesi costituiamo una nuova legge sul commercio. Io sono convinto davvero che questa proposta di collaborazione fra maggioranza e opposizione
"ha", non "potrebbe avere", sicuramente la volontà di essere una proposta costruttiva.
Sono convinto che tanti colleghi dell'opposizione che voteranno contro questo passaggio, sarebbero favorevoli al fatto che questo articolo fosse inserito in un altro contesto.
Ma in questo contesto diventa una legge ad personam verso la quale non possiamo che
avere un atteggiamento di rigetto verso una politica fatta negli interessi di qualcuno invece che negli interessi generali di un'intera popolazione. È una questione di etica, di
morale, di dedizione alla propria causa o al proprio pensiero senza pressioni che ci
possono essere di colui che paga più tasse di qualcun altro.
Riteniamo che questo non sia giusto né corretto. Non serve aspettare sei mesi
per fare una nuova legge sul commercio. Avevamo anche tutto il tempo per farla, per
creare queste condizioni nell'arco di questa legislatura appena iniziata. Adesso c'è l'impegno da parte della maggioranza di presentare una legge sul commercio nei prossimi
sei mesi. Benissimo! Vorrà dire che qualcuno continuerà a tenersi le casse per altri sei
mesi, non è un problema. O pensiamo che se qualche azienda si tiene due casse per altri sei mesi fallisce? Prendiamo atto della proposta del collega Pichler Rolle, capogruppo della SVP, saremo collaborativi al 100% nell'istituzione di una nuova legge sul
commercio, però, per cortesia, leggi ad personam non siamo disposti ad accettarne altre! Non lo diciamo solo noi, lo dicevano gli organi di stampa mesi addietro. Mi sembra addirittura che il giornale "Tageszeitung" avesse messo, non vorrei sbagliare, nell'articolo che quella legge aveva nome e cognome. Chiedo conferma, perché non vorrei
sbagliarmi. Quindi non era solo nostra opinione, ma anche degli osservatori esterni, dei
mass media. Diamo loro la risposta che entro sei mesi facciamo una legge rivoluzionaria sul commercio, per creare le condizioni di cambiamento di tutte quelle situazioni
che oggi sono da migliorare. Allora siamo tutti d'accordo di collaborare. Rifiutiamoci
di portare avanti una politica finalizzata agli scopi personali di una o più aziende. Non
possiamo prestarci a queste sollecitazioni.
Se questo articolo fosse in una legge organica lo voterei, perché sono convinto che ormai le questioni ideologiche che ci legano al negozio di vicinato purtroppo
sono destinate a fallire non perché lo vogliamo noi, ma perché ci sono delle situazioni
che non dipendono più dalle nostre scelte. Fare o non fare il DEZ non è stata una nostra scelta, come a Verona o a Pergine Valsugana. Dobbiamo prendere atto che queste
realtà ci sono e dobbiamo contrapporre una concorrenza sul posto per cercare di fare in
modo che almeno i soldi dei nostri concittadini non vadano fuori dalla nostra provin-
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cia. Quindi non è più una questione se io sono d'accordo o meno sul negozio sotto
casa, perché obiettivamente a volte pagare il prosciutto 70 € al kg. può anche pesare,
quando magari in un ipermercato costa meno, ma diventa una questione di cui dobbiamo prendere atto e trovare dei rimedi. Quindi potrei tranquillamente dire che si
chiuda e si liberalizzi. Io sarei d'accordo che si potessero fare negozi, esistendo le
strutture urbanistiche atte a poterli aprire, in qualsiasi posto della città, anche in zona
industriale. Tutto ciò che va nell'interesse della popolazione, quindi il prezzo più
basso, è nell'interesse nostro. Perché costringere chi avrebbe intenzione di essere collaborativo e vedrebbe favorevolmente una situazione di questo tipo come voi proponete in questo articolo, a dire di no perché questo non è il contesto giusto, etico e morale nel quale inserirlo? Perché dobbiamo tagliare le ali a ciò che dovrebbe volare per
conto suo, non a ciò che è costretto in questa gabbia della omnibus solamente per fare
un favore a qualcuno?
Penso che questa non sia una politica giusta. Penso che a queste persone si
possa anche dire di aspettare cinque mesi. O pensate che chiuda l'Interspar o qualche
altra azienda se deve tenere aperte due casse per altri due mesi? Poi certe cose le abbiamo viste tutti. Io ho visto per esempio una divisione in vetro con una porta che risponde all'attuale normativa, dove in teoria dovrebbero esistere due casse. Una cassa
con scritto "fuori servizio", il vetro dove c'è la porta che collegava i due esercizi con
una bella scritta sopra "serve solo per il personale". Sta di fatto che appena arrivi in
prossimità della stessa, si apre lo stesso, quindi "serve solo per il personale" è una
presa in giro. Questo succede per eludere determinate situazioni. Allora lasciamo che
succeda per altri sei mesi, fino a quando avremo presentato la legge.
Perdiamo una buona occasione forse per creare quelle condizioni che anche
l'opposizione chiede per essere costruttiva nella realizzazione di un disegno di legge di
questa natura e perdiamo anche una buona occasione per vedere anche una partecipazione compatta da parte di un partito che non sarà compatto. Io temo per voi, non lo
condivido, perché se siete divisi a me fa solo piacere. E' inutile che stiamo qua a raccontarci le poesie di Babbo Natale, quindi se tre o quattro di voi votano contro, io politicamente godo, ma non fatemi godere troppo, perché voi capite che non è possibile
portare avanti orgasmi di questa natura in un consesso che dovrebbe essere per costruire leggi e non a cercare fratture all'interno del partito di maggioranza!! Penso che
questo sarebbe il nostro scopo. Facciamo in modo che quella porta che "serve solo per
il personale" continui ad aprirsi anche per i clienti per altri sei mesi. Tanto la cassiera a
quel punto è unica, dato che l'altra cassa è fuori servizio e tutto va bene. Facciamo in
modo che il Comuni non mandi tanti controlli in giro, facciamo in modo che nessuno
rompa le scatole per i prossimi sei mesi e poi, assieme al collega Pichler Rolle che ci
tiene tanto alla nostra collaborazione, creiamo una legge organica che vada a definire
anche cosa faremo con il Mebo Center, che vada a definire se si possono fare negozi in
altre zone che non siano oggi quelle destinate al commercio, che vada a creare condizioni anche, nelle quali si fissino degli affitti. Non è pensabile continuare ad avere
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delle situazioni in cui oggi ognuno paga 8-10 milioni di affitto al mese. Creiamo anche
lì delle possibilità di intervento da parte dell'ente pubblico. È tanta e grossa la materia,
perché va a toccare il costo della vita che è il problema più grosso per la popolazione.
C'è tanto da dire, da fare, da collaborare per creare delle condizioni serie, costruttive,
non per fare gli interessi di qualcuno. Noi non siamo i rappresentanti di quel qualcuno,
siamo i rappresentanti di chi ci ha votato, quindi di un popolo che ha bisogno di determinate condizioni nel commercio ma non ha sicuramente bisogno di un Consiglio provinciale al servizio di qualcuno. Noi non siamo disponibili ad accettare questo tipo di
condizionamento della istituzione da parte di chicchessia. L'unico nostro condizionamento è il bene del popolo.
Pure nella quasi completa convinzione che voterei a favore di questo passaggio in un contesto più ampio, in questo contesto voterò contro.
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen!
Ich kann nur auf einige Punkte, die mich betreffen, eingehen und möchte zuerst mit
dem Schotterplan anfangen. Beim Schotterplan haben wir meiner Meinung nach einen
sehr guten Kompromiss gefunden. Einerseits haben wir gesagt, dass wir Bürokratie abschaffen möchten. Das heißt, wenn ein Planungsinstrument immer wieder überholt ist
und das im gegensätzlichen Sinne - einmal dort, wo zum Beispiel der Aushub des
Brennerbasistunnels verwendet werden kann -, dann macht es keinen Nutzen mehr,
dass einige Gruben ausgewiesen sind. Wenn auf der anderen Seite dort, wo sehr wohl
Gruben im Plan ausgewiesen sind, die nachweislich aber zu Problemen führen - wie
beispielsweise beim Pillhof eindeutig erwiesen ist, dass das Planungsinstrument nicht
gut ist oder nicht perfekt ist -, dann ist es einfach sinnvoll, neue Maßnahmen vorzusehen. Bis jetzt war es außerhalb des Planes möglich, im Dringlichkeitswege einen
Schotterabbau bis zu einer Maximalgröße von 50.000 und dann bis zu 100.000 Kubikmeter zu ermöglichen. Dadurch ist es möglich gewesen, 80 Prozent der Ausweisungen
in den letzten Jahren außerhalb des Planes möglich zu machen. Der sehr sinnvolle erzielte Kompromiss - Sie haben die letzten vier Abänderungsanträge gelesen - beinhaltet vier bzw. fünf wesentliche Punkte. Einmal sollten wir das Planungsinstrument
Schotterplan aufrechterhalten und sämtliche sich im Schotterplan befindlichen Verfahren - sowohl die laufenden Verfahren als auch die bereits ausgewiesenen Zonen - präferenziell behandeln. Das ist eine Seite. Auf der anderen Seite möchten wir in einer
gewissen Weise doch entbürokratisieren, indem wir sagen: Keine Dringlichkeitsausweisungen mehr, damit kein Wildwuchs betrieben wird. Über diesen Weg wurden ja
80 Prozent der Ausweisungen vorgenommen. Trotzdem ist es außerhalb des Plans
möglich, gewisse Schottergruben dort, wo Bedarf ist und dieser auch nachgewiesen
wird, auszuweisen. Auf der anderen Seite ist dies natürlich nur jener Teil, der notwendig ist, und nicht im Dringlichkeitswege. Dieser muss den ganz normalen Weg durchlaufen, und zwar mit Umweltverträglichkeitsprüfung und einem positiven Gutachten
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von Seiten der Gemeinden. Das soll zementiert sein. Ich glaube, dass es dadurch zu einem sinnvollen Kompromiss gekommen ist. Somit bleibt das Planungsinstrument
weiterhin aufrecht, die Dringlichkeitsausweisungen werden aber aufgehoben. Trotzdem sind außerhalb des Plans neue Ausweisungen, falls Bedarf ist und der Plan aufgebraucht ist, möglich. Dies zum einen.
Zum Zweiten! Ich glaube, dass schon seit vielen Jahren - das betrifft die gemeinsamen Kassen - der Wunsch bzw. die Ausrichtung der Landesregierung ganz klar
in die Richtung geht, die gemeinsamen Kassen zuzulassen. Es ist der Bevölkerung
nicht plausibel erklärbar, warum man aus einem Geschäft hinausgehen und bezahlen
muss, dann wieder ins andere Geschäft hineingehen und erneut bezahlen muss, obwohl
man beim gleichen Besitzer einkauft. Das könnte wesentlich unbürokratischer ablaufen. Der Wunsch besteht schon sehr lange. Ich kann Ihnen mindestens 15 bis 20 Geschäfte nennen, bei denen diese Möglichkeit bereits vorgesehen ist. Es gibt also mehrere Lizenzen eines einzelnen Besitzers im kleinen, im mittleren oder im großen Bereich, bei dem aber nur ein Kassabereich vorgesehen ist. Man würde so den EinkäuferInnen und den BürgerInnen entgegenkommen. Es handelt sich somit um eine klare,
vor allem auch kostensparende Maßnahme für die Unternehmen, aber auch eine entbürokratisierende und vereinfachende Maßnahme für alle, die einkaufen. Es ist nicht so,
dass deshalb mehr Fläche entsteht, sondern es sind nur angrenzende Flächen, welche
bereits bestehen und nicht erweitert werden. Dadurch wäre ein Kassensystem zum
Einkaufen möglich. Der zweite Punkt: Es ist nicht so, wie es teilweise von den Medien, aber auch von der Opposition dargelegt wird, dass es nur einen Fall gibt. Ich
kenne mindestens 15 bis 20 Fälle im Lande, die dieses Kassenprinzip aufweisen. Es ist
in den Durchführungsverordnungen des Landes schon längst festgeschrieben. Aber
aufgrund eines angezettelten Prozesses, der ein Exempelprozess eines Verbandes ist,
der das ins Rollen gebracht hat, hat die Anwaltschaft des Landes gesagt, dass auf diesem Gebiet nur dann absolute Rechtssicherheit gegeben ist, wenn man das Gesetz insgesamt stabiler macht in dem Sinn, dass man die Materie nicht nur auf der Ebene einer
Durchführungsverordnung, sondern auf Gesetzesebene regelt. Das ist das, was wir machen wollen. Es geht nicht nur um einen Fall und um einen Namen, sondern es geht
um viele Fälle, in denen das schon praktiziert wird. Somit würde man viele Unternehmer in Schwierigkeiten bringen. Genauso kann man es der Bevölkerung nicht plausibel erklären, dass man auf der einen Seite irgendwo einkaufen und bezahlen muss, hinausgehen und dann auf der anderen Seite wieder hineingehen, einkaufen und wieder
bezahlen muss, wenn es sich um Flächen des gleichen Besitzers handelt. Deshalb
glaube ich, dass dieses Kassensystem richtig ist. Es ist nicht neu, sondern eine bereits
bestehende Sache, die noch stärker untermauert und zementiert wird.
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PRESIDENZA DEL VICEPRESIDENTE:
MAURO MINNITI
VORSITZ DES VIZEPRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: Ha chiesto di intervenire l'assessore Berger, ne ha facoltà.
BERGER (Landesrat für Tourismus, Landwirtschaft, Grundbuch und
Kataster – SVP): Danke, Herr Präsident! Ich möchte nur ganz kurz eine Stellungnahme zu jenen Dingen, die in der Generaldebatte gesagt worden sind, abgeben. Dr.
Heiss, Sie haben mit der Einstufung der Residence-Betriebe gar nicht so Unrecht. Aber
wir müssen sie dann in den Einstufungskriterien auch so in den Leistungsbezug bringen, dass wir international konkurrieren können. Unsere Mitbewerber außerhalb des
Landes haben auch ihre Einstufungskategorien und ihre Vorgangsweisen. Wir dürfen
uns nicht selbst in einen Wettbewerbsnachteil bringen, indem wir unsere Betriebe unterklassifizieren, das heißt nicht mit den gleichen Sternen ausstatten, wie es die Konkurrenz tut. Der Kunde, der nach einer Unterkunft sucht, liest die Kriterien der Einstufung nicht durch. Wenn er sieht, dass der Preis in einem Vier-Sterne-Betrieb in Südtirol und in einem Fünf-Sterne-Betrieb in Österreich gleich ist, so wird er sich für den
Fünf-Sterne-Betrieb in Österreich entscheiden, ohne zu wissen, dass es den FünfSterne-Residence-Betrieb in Südtirol gar nicht gibt. Das sind Dinge, bei denen wir uns
dem Wettbewerb anpassen müssen, was ja die Herausforderung schlechthin ist.
Was die Festlegung der Ruhetage angeht, ist es wichtig, dass wir ein Missverständnis beseitigen. Wir haben bereits in der Kommission darüber diskutiert. Es ist
in keiner Weise eine Beschneidung der Kompetenz der Bürgermeister, sondern eine
Vereinfachung, wenn ich vorsehe, dass die Festlegung der Anzahl der wöchentlichen
Ruhetage nicht mehr per Gesetz, sondern per Dekret des Landeshauptmannes erfolgt.
Im ursprünglichen Text war auch die Regelung der Öffnungszeiten enthalten, aber dieser Punkt ist in der Kommission gestrichen worden. Dieser Teil fehlt jetzt leider. Er
wäre eine Vereinfachung gewesen. Im Moment haben wir wenigstens die Ruhetagsregelung enthalten. Im Rahmen dessen, was der Landeshauptmann per Dekret festlegt,
kann der Bürgermeister dann bestimmen, welche Ruhetage vor Ort in welcher Form
angewandt werden. Ich nehme es aus dem Gesetz heraus, ohne die Kompetenz des
Bürgermeisters zu verletzen, und mache damit die Regelung flexibler. Dies zum einen.
Zu den Kriterien und zur Qualität! Herr Tinkhauser, es geht hier sicherlich
nicht um eine generelle Reform der Gastgewerbeordnung oder der Klassifizierung. Ein
Omnibusgesetz ist einfach dazu da, dort, wo es relativ schnell und dringend notwendig
ist, zu intervenieren, ohne die gesamte Materie neu zu regeln. Wir wissen, dass es eine
Möglichkeit gibt, wenn man sagt: Jemand bietet zu Preisen an, die dieser Kategorie
niemals entsprechen können. Wenn derjenige die Qualitätsmerkmale oder die vorgegebenen Inhalte erfüllen und diese Kategorie haben will, wenn er all diese Dinge berücksichtigt, dann kann er ein Bett in einem Vier- oder Fünf-Sterne-Betrieb nicht um
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35 Euro verkaufen. Das ist nicht möglich. Dies wäre nur dann möglich, wenn er die
Kriterien nicht einhält. Nun ist die Pflicht der Einhaltung der Qualitätskriterien vorgesehen, was nachvollziehbar und kontrollierbar ist. In meinen Augen handelt es sich um
eine Maßnahme zur Qualitätssicherung. Das ist das einzige, was wir hier eingefügt haben und was in diesem Sinne zwar nicht die Lösung des Problems darstellt, aber wenigstens eine Teillösung bringt, in der Hoffnung, dass sie dann auch so erreicht wird.
Soviel von meiner Seite als Stellungnahme zu dem, was gesagt worden ist. In der Artikeldebatte werden wir sicherlich noch weiter darüber diskutieren.
PRESIDENTE: Passiamo adesso alla votazione del passaggio dalla discussione generale a quella articolata: approvato con 17 voti favorevoli, 13 voti contrari e
1 astensione.
1. ABSCHNITT
HANDEL
Art. 1
Änderung des Landesgesetzes vom 17. Februar 2000, Nr. 7,
„Neue Handelsordnung”
1. Artikel 6 des Landesgesetzes vom 17. Februar 2000, Nr. 7, erhält
folgende Fassung:
„Art. 6 (Großverteilungsbetriebe) - 1. Unter Großverteilungsbetrieben
versteht man Betriebe mit einer Verkaufsfläche von über 500 Quadratmetern.
2. Die Eröffnung, die Übersiedlung und die Vergrößerung der Fläche
eines Großverteilungsbetriebes unterliegen der Erlaubnis des Landesrates für Handel aufgrund des Beschlusses der Landesregierung und
nach Anhören der zuständigen Gemeinde, die innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Anfrage das betreffende Gutachten abgeben muss,
und unter Berücksichtigung des Handels- und des Baurechtes, der
Landesplanungsinstrumente für Großverteilungsbetriebe und der gemeindlichen Baubestimmungen.
3. Ein Gesuch gilt als angenommen, sofern es nicht innerhalb von
90 Tagen ab Erhalt abgelehnt wird.”
2. Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b) des Landesgesetzes vom 17. Februar 2000, Nr. 7, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„b) von den für den Großhandel oder für andere Zwecke bestimmten
Räumen durch feste Wände, die vom Boden bis zur Decke reichen
oder jedenfalls eine Höhe von zweieinhalb Metern haben, getrennt
sein; es dürfen jedoch interne, für die Öffentlichkeit nicht zugängliche
Verbindungstüren vorhanden sein; davon ausgenommen sind die für
folgende Zwecke bestimmten Räume: Gaststätte, Monopolwarenhandlung, Kassa für Tankstellen, Werkstätte für kleine Reparatur- und
Instandhaltungsarbeiten der zum Verkauf angebotenen Waren, Installation von Automaten und Bürogeräten wie Fax, Telefon und Internet point. Mehrere Betriebe, die in demselben Gebäude untergebracht
sind, können unter Beibehaltung der Trennung durch Wände zwischen den Räumen ein einziges Kassenareal benutzen, welches auf
einer gemeinsamen Fläche vor der Ausgangszone des Gebäudes re-
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alisiert werden muss und von den Räumlichkeiten, die für den Detailverkauf bestimmt sind, getrennt ist. Der Konsument hat durch eine
gemeinsame Fläche vor dem Kassenareal zu allen einzelnen Handelsbetrieben Zugang und kann schließlich beim Kassenareal für alle
erworbenen Waren eine einmalige Zahlung vornehmen.”
2-bis. In Artikel 10 Absatz 6 des Landesgesetzes vom 17. Februar
2000, Nr. 7, wird am Ende folgender Satz hinzugefügt: „Die Landesregierung legt mit Beschluss die Lebensmittel fest, die nicht unter dem
Einkaufspreis verkauft werden dürfen.”
3. Nach Artikel 16-bis des Landesgesetzes vom 17. Februar 2000,
Nr. 7, wird folgender Artikel eingefügt:
“Art. 16-ter (Selbstbetankung von Methangas für Fahrzeuge) - 1. Unter Einhaltung aller europäischen und staatlichen Bestimmungen im
Bereich Methangastankstellen wird die Selbstbetankung von Methangas auch außerhalb der Dienstzeit der Tankstellen zugelassen, sofern
die Maßnahmen laut den nachfolgenden Absätzen getroffen werden.
2. Der Betreiber der Tankstelle übergibt nur jenen Benutzern, die er
über die korrekte Verwendung der Selbstbetankungsanlage informiert
hat und deren Fahrzeug über alle notwendigen und gültigen Zulassungen verfügt, einen elektronischen Schlüssel, mit dem die Betätigung des „Pre-pay-Systems“ ermöglicht wird. Der ermächtigte Benutzer bestätigt schriftlich den Empfang des elektronischen Schlüssels,
den er nur persönlich und für das im Empfangsblatt angegebene
Fahrzeug verwenden darf, und übernimmt somit die gesamte Verantwortung über den korrekten Umgang mit diesem Betankungssystem.
3. Der Benutzer verwendet den elektronischen Schlüssel für einen
Zeitraum von höchstens einem Jahr, und die Erneuerung der Verwendung ist erst möglich, nachdem der Betreiber der Tankstelle festgestellt hat, dass Benutzer und Fahrzeug weiters dafür geeignet sind.”
---------CAPO I
COMMERCIO
Art. 1
Modifiche della legge provinciale 17 febbraio 2000, n. 7, recante
“Nuovo ordinamento del commercio”
1. L’articolo 6 della legge provinciale 17 febbraio 2000, n. 7, è così
sostituito:
“Art. 6 (Grandi strutture di vendita) - 1. Per grandi strutture di vendita
si intendono gli esercizi aventi superficie di vendita superiore a
500 metri quadrati.
2. L’apertura, il trasferimento di sede e l’ampliamento della superficie
di una grande struttura di vendita sono soggetti ad autorizzazione rilasciata, previa delibera della Giunta provinciale, dall’assessore provinciale al commercio, nel rispetto delle norme commerciali ed urbanistiche, degli strumenti di pianificazione provinciale per le grandi strutture
di vendita e degli strumenti urbanistici comunali, sentito il parere del
comune competente, che dovrà pervenire entro 30 giorni dalla data di
ricevimento della richiesta.
3. Le domande si intendono accolte se entro 90 giorni dalla data di ricevimento non viene adottato il provvedimento di diniego.”
2. La lettera b) del comma 2 dell’articolo 8 della legge provinciale
17 febbraio 2000, n. 7, e successive modifiche, è così sostituita:
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“b) essere divisi dai locali destinati al commercio all’ingrosso o ad altri
usi mediante pareti stabili, da pavimento a soffitto o comunque di altezza minima di due metri e mezzo, anche se dotati di porte di comunicazione interna non accessibili al pubblico, esclusi i locali destinati a:
pubblico esercizio, rivendita di generi di monopolio, cassa per distributori di carburante, laboratorio per piccoli lavori di riparazione e manutenzione degli articoli posti in vendita, installazione di apparecchi
automatici e altri servizi quali fax, telefono e internet point. Più esercizi
presenti all’interno dello stesso edificio, ferma restando la divisione
con parete tra i rispettivi locali, possono usufruire di un’unica area
casse, realizzata in uno spazio comune distinto dai locali destinati alla
vendita al dettaglio e collocata prima della zona di uscita dall’edificio.
II consumatore può accedere attraverso uno spazio comune, antistante l’area casse, a tutti i singoli esercizi commerciali, effettuando
infine un unico pagamento presso l’area casse per tutte le merci acquistate.”
2-bis. Nel comma 6 dell’articolo 10 della legge provinciale 17 febbraio
2000, n. 7, è aggiunto, in fine, il seguente periodo: “La Giunta provinciale stabilisce con deliberazione i generi alimentari che non possono
essere venduti sottocosto.”
3. Dopo l’articolo 16-bis della legge provinciale 17 febbraio 2000, n. 7,
è inserito il seguente articolo:
“Art. 16-ter (Rifornimento self-service di metano per autotrazione) 1. Fermo restando il rispetto di tutte le disposizioni europee e nazionali in materia di distributori stradali di metano per autotrazione, si consente la possibilità di rifornimento self-service anche al di fuori dell’orario di lavoro delle stazioni di servizio, purchè vengano adottati i provvedimenti di cui ai successivi commi.
2. Il gestore della stazione di servizio consegna, solo a quegli utenti
che egli stesso ha informato sull’uso corretto del distributore self-service ed il cui veicolo dispone di tutte le necessarie autorizzazioni in
corso di validità, una chiave elettronica che autorizza l’azionamento
del sistema “pre-pay”. L’utente autorizzato firma per ricevuta la presa
in carico della chiave elettronica, che può utilizzare soltanto personalmente e per il rifornimento del veicolo specificato sul foglio che accompagna la consegna, assumendosi così ogni responsabilità in merito al corretto uso di questo sistema di rifornimento.
3. L’utente utilizza la chiave elettronica per un periodo massimo di un
anno, e il rinnovo dell’uso è possibile solo previa verifica, da parte del
gestore della stazione di servizio, del perdurare dell’idoneità sia
dell’utente che del veicolo.”
E' stato presentato un emendamento dal consigliere Tinkhauser, che dice:
"Articolo 1, comma 2: Il comma 2 è soppresso."
"Artikel 1 Absatz 2: Absatz 2 wird gestrichen."
La parola al consigliere Tinkhauser per l'illustrazione.
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TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Vizepräsident! Ich habe
diesen Streichungsantrag bereits am 29. September eingereicht, damit ich ja nicht zu
spät dran bin und womöglich noch den Termin versäume, dies auch deshalb, weil es
diesbezüglich - wie der Landesrat richtig gesagt hat - bereits ein Gerichtsurteil gibt.
Ich möchte den Landesrat fragen, wie man eine Durchführungsverordnung erlassen
kann, wenn es bereits ein Gerichtsurteil gibt und somit der gesetzliche Unterbau fehlt.
Diesen gesetzlichen Unterbau sollten wir erst heute beschließen. Ich denke, dass diese
Vorgangsweise nicht in Ordnung ist. Sie haben von 15 bis 20 Fällen gesprochen. Ich
kenne nur ein paar wenige Fälle, aber ich möchte sie nun in dieser Debatte aufzählen,
da wir in der Handelspolitik Südtirols wirklich ein Wirrwarr haben und total in die falsche Richtung gehen. Das "Interspar" wurde heute bereits einige Male genannt. Weiters nenne ich das "Supertip" in St. Lorenzen, welches sich in einer grünen Wiese befindet. Damals wurde extra ein Gesetz für das "Supertip" erlassen. Ich zähle auch das
"Löwencenter" - obwohl Sie damals noch nicht der zuständige Landesrat waren - und
das "Lodencenter" in Vintl auf. Hier hat die Landesregierung anscheinend den Termin
versäumt. Das kann passieren. Jetzt ist die Umwidmung vom Gemeinderat erneut beschlossen worden. Ich denke mir, dass es wirklich sinnvoll wäre, ein organisches Gesetz zu machen und keine derartigen Schnellschüsse zu tätigen.
Dem Kollegen Pichler Rolle möchte ich Folgendes sagen: Wenn ein Gesetz
verabschiedet wird, dann betrifft es immer eine Gruppe, und dann tritt es in Kraft.
Aber dass hier ganz klar ein Gesetz nur für eine Firma erlassen worden ist, das liegt
hier offen. Es wurde auch in den Medien sehr oft darüber berichtet und nicht umsonst
von der Mehrheit in der Haushaltsdebatte zurückgezogen. Deswegen bitte ich zumindest die Oppositionsparteien, meinem Streichungsantrag zuzustimmen! Ich ersuche
auch die Vertreter des Rates der Gemeinden, die ein diesbezügliches Gutachten abgegeben haben, meinem Antrag zuzustimmen. Wir haben hier drei Ex-Bürgermeister im
Saal und ich bitte auch Sie bzw. den Ex-Vizebürgermeister von Bozen, der seinerzeit
auch einiges umgewidmet hat, dem vorliegenden Streichungsantrag zuzustimmen.
Zuletzt ersuche ich noch den Vertreter des Kaufleuteverbandes, dessen ehemaligen Direktor, diesem Streichungsantrag zuzustimmen!
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Herr Vizepräsident! Wir werden dem Streichungsantrag des Kollegen Tinkhauser selbstverständlich
zustimmen. Er hat mit handelspolitisch bzw. rechtlich guten Gründen dargelegt, wieso
das nicht stattfinden kann. Es geht über die Anlassgesetzgebung hinaus, die Kollege
Pichler Rolle heute kritisiert hat. Es stimmt, dass jedes Gesetz im Grunde genommen
einen Anlass hat. Aber es gibt immer Motive, aufgrund derer man veranlasst wird, Gesetze zu ändern. Hier gehen sie ganz klar in Richtung einer bestimmten Interessensgruppe. Es ist eine Anlassgesetzgebung, die nicht nur einen faktischen Zustand legitimiert, sondern auch das System des Handels in Südtirol nachdrücklich und immer wieder auf die Probe stellt. Wir glauben, dass mit dieser Tendenz die kleinen Läden erheb-
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lich unter Druck kommen. Kollege Seppi hat sie sozusagen für künftig tot erklärt. Wir
glauben nicht, dass das so sein muss. Wir sind der Überzeugung, dass gerade die kleinen Unternehmen Unterstützung brauchen und diese Unterstützung wird ihnen in diesem Fall versagt. Vielmehr wird den cleveren Zusammenschlüssen, die Landesrat
Widmann bis zum "Geht-nicht-mehr" heruntergespielt hat, der Vorrang gegeben. Wir
werden sehen, dass jetzt neben den vier oder fünf bestehenden Betrieben noch weitere
aus dem Boden schießen werden, die geradezu darauf gewartet haben, dass ihnen dieses Schlupfloch geboten wird. Faktisch steigen wir in eine Situation des Großhandels
ein. Das sogenannte einzige Einkaufszentrum in Bozen wird zu einer sogenannten
Chimäre werden. Ich halte dies für eine Form von schleichender Liberalisierung, die in
diesem Omnibusgesetz eingeführt wird. Ein Beispiel dafür ist der vorliegende Artikel
und vor allem Absatz 2, der hier durchgesetzt wird. Landesrat Widmann hat versucht
darzulegen, dass der Landesschotterplan eigentlich noch weiterbestünde. Aber das Gegenteil ist der Fall, er ist völlig gekillt und kommt nur mehr als Papiertiger zum Vorschein. Das werden wir danach noch ausführlich erörtern. Es ist die gleiche Form der
Argumentation, Kollege Pichler Rolle, eine Liberalisierung, die massiv eingreift, herunterzuspielen und sie nur als Peanuts zu verkaufen, ganz der identische Tatbestand,
der hier in Angriff genommen wird. Auch aus diesem Grund sprechen wir uns ganz
entschieden für diesen Streichungsantrag aus!
STEGER (SVP): Ich möchte die inhaltliche Einschätzung zu diesem Artikel
erklären und mitteilen, dass ich dem Streichungsantrag zustimmen werde. Wir haben
es hier mit einem Gesetz zu tun, welches einen Vornamen und einen Nachnamen hat.
Diese Norm ist ja schon seit einigen Monaten vorgesehen, und ich möchte auf einen
wichtigen Umstand hinweisen. Zu diesem Thema gibt es ein laufendes Gerichtsverfahren. Der erste Grad ist bereits über die Bühne, wobei das Gericht festgestellt hat, dass
dies nicht der Norm entspricht. Es ist somit eine nachträgliche Sanierung eines illegalen Falles. Das bedeutet, dass die Rechtssicherheit nicht gewährleistet ist. Es wäre also
kohärent, wenn man diesem Streichungsantrag zustimmen würde. Der korrekt Handelnde, also derjenige, der sich an die Gesetze hält, soll am Ende nämlich nicht der
Dumme sein.
In Südtirol gibt es im Handel ein breitgefächertes Angebot. Es gibt immer
noch an die 7.000 Verkaufspunkte. Wenn wir im Handelsbereich nicht eine klare und
saubere Linie fahren, dann werden wir in wenigen Jahren darüber diskutieren müssen,
wie Geschäfte auf dem Land geführt und finanziert werden. Denken Sie an die Situation in Österreich, wo man im ländlichen Raum alles dafür tut, dass zumindest die öffentlichen Strukturen aufrecht erhalten werden können, denn Geschäfte gibt es dort
schon lange nicht mehr! Es geht hier nicht darum, ob dieser oder jener Recht hat, sondern es geht darum, ein System, das bisher Arbeitsplätze garantiert hat, auch in Zukunft aufrechtzuerhalten. Die Arbeitsplätze garantieren nicht die großen Unternehmen,
sondern die Arbeitsplätze werden in den kleinen und mittleren Unternehmen, in den
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Familienbetrieben in diesem Lande garantiert. Es soll keine Vorzugsschiene geben. Es
geht hier nicht um den Handel als Handel, sondern es geht darum, dass der Handel für
die Gesellschaft einen hohen Dienst ausübt. Ein Geschäft in den Dörfern ist zu wenig,
denn es braucht mehrere Geschäfte. Es braucht ein angemessenes Warenangebot, es
braucht Friseure, Dienstleistungsbetriebe, Bars usw., damit der ländliche Raum leben
kann. All jene, die sagen, dass es in Südtirol ein unmodernes Verteilungssystem gibt,
lade ich dazu ein, sich die Strukturen anzuschauen. Wir haben ein angemessenes Angebot! Es wird darüber diskutiert, ob man in Bozen ein Einkaufszentrum bauen sollte.
Das bereitet mir Bauchschmerzen, denn auch dieses würde Leute aus der Peripherie
abziehen. Darüber ist eine politische Diskussion zu führen.
Wie gesagt, hier wird in laufende Verfahren eingegriffen, womit man weitere Rechtsunsicherheit schafft. Die Großen helfen sich alleine und die Kleinen bleiben
im Regen stehen. Das ist der falsche Weg, und deshalb appelliere ich daran, gründlich
darüber nachzudenken. Was passiert, wenn das nicht durchgeführt wird? Was geschieht mit den Unternehmen, die davon betroffen sind? Es könnte sein, dass sie einen
zweiten Kassenraum errichten müssen, wobei die großen Unternehmen diese Investition sicher verkraften können. Sie haben ja eine starke Marktposition im Lande. Mit
den Jahren wird es dann aber die Kleinen treffen, die darunter leiden werden, dass das
"Interspar" in der Industriezone Bozen, wo sie nicht einmal hingehört hätte, wie im
Übrigen auch andere Betriebe, die aufgrund von Interpretationen von Regelungen in
der Gemeinde Bozen und anderswo geöffnet haben, … Ich halte dies für äußerst gefährlich für die Handelsstruktur in Südtirol. Unter Nahversorgung verstehe ich die
vielen Geschäfte, die es in unseren Dörfern gibt. In vielen Dörfern gibt es noch zehn,
fünfzehn Geschäfte, was bedeutet, dass eine breite Warenpalette angeboten werden
kann. Wenn wir alles in den Zentren konzentrieren, dann wird es diese Geschäfte nicht
mehr geben. Die Leute werden ein Problem damit haben. Ich möchte nochmals sagen,
dass die Arbeitsplätze in Südtirol von der mittelständischen Wirtschaft und von den
Familienbetrieben angeboten werden. Haben Sie jemals gehört, dass bei den großen
Betrieben Arbeitsplätze dazugekommen wären? Ich nicht, aber ich habe sehr wohl gehört, dass kleinere und Familienbetriebe Arbeitsplätze erhalten und ausgebaut haben!
PRESIDENTE: Ha chiesto di intervenire il consigliere Pöder, ne ha facoltà.
PÖDER (UFS): Vielen Dank, Herr Präsident! Ich werde diesem Streichungsantrag zustimmen, weil ich der Meinung bin, dass die Vorgangsweise nicht korrekt ist und dass die Formulierung eindeutig auf einen Ad-hoc-Gesetzentwurf bzw. Artikel hinweist, der eine Anlassgesetzgebung darstellt. Inhaltlich bin ich mit den Liberalisierungsmaßnahmen sehr wohl einverstanden. Ich möchte das Wort "Liberalisierung" nicht als Schimpfwort verwendet wissen, denn gerade diese Liberalisierungsschritte haben auch dazu geführt - ich möchte daran erinnern, was wir im Zusammenhang mit dem damaligen Bersani-Dekret im Rahmen der Reform der Handelsordnung
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durchgeführt haben -, dass die kleinen Betriebe und die mittelständische Wirtschaft in
Südtirol im Handelsbereich zusätzliche Möglichkeiten erhalten haben, sich auf dem
Markt zu behaupten. Ich denke, dass es beides braucht und man es nicht einseitig sehen darf. Nicht nur die kleinen, sondern auch die großen Betriebe bzw. die Handelsketten garantieren Arbeitsplätze. Das sollte man an dieser Stelle nicht verschweigen.
Es geht hier um einige Großbetriebe, beispielsweise auch um die "Aspiag". Die
"Aspiag" ist nun mal umsatzmäßig der größte Betrieb in Südtirol und hat eine ganze
Reihe von kleineren und mittleren Betrieben in den verschiedenen Gemeinden Südtirols. Man sollte es nicht nur darauf reduzieren, dass ein solcher Großbetrieb in Bozen
steht, der hier wahrscheinlich einer der Anlässe oder der Anlass schlechthin für diesen
Artikel ist. Man hätte eine größere Reform der Handelsordnung anstreben sollen, nicht
nur eine einseitige Liberalisierung, die den größeren Betrieben einen zusätzlichen
Wettbewerbsvorteil verschafft, sondern eine Liberalisierung in einigen anderen Bereichen für die kleineren und mittleren Betriebe draußen in den Dörfern. Dann hätte man
hier sicherlich insgesamt eine gute Maßnahme getroffen. Wenn man jetzt eine einseitige Regelung für die großen Betriebe trifft, die ohnehin schon einen Wettbewerbsvorteil haben, dann schadet man mit Sicherheit den kleineren und mittleren Betrieben
bzw. den Familienbetrieben. Letztere haben draußen natürlich das Problem, dass sie
keine Regeln brechen und die Arbeit einengen können, ohne auf verschiedene Art und
Weise Geld zu verdienen, wenn man Verwaltungsstrafen bekommt oder Prozesse führen muss. Wie gesagt, ich würde das Wort "Liberalisierung" hier nicht als Schimpfwort verwenden. Kollege Steger hat hier sicher einige sehr wichtige und richtige Dinge
gesagt, aber ich möchte noch einmal an die Reform der Handelsordnung nach dem
Bersani-Dekret erinnern. Gerade der hier angesprochene Verband, den auch Sie vertreten haben, Herr Kollege Steger, hat damals weitergehende Liberalisierungsmaßnahmen für die kleineren Betriebe - warum auch immer - verhindert. Wahrscheinlich
wurden damals an der Spitze des Verbandes Einzelinteressen berücksichtigt, weitergehende Liberalisierungsmaßnahmen hingegen, so beispielsweise im Zusammenhang mit
den Öffnungszeiten und dergleichen, verhindert. Man hätte das Bersani-Dekret damals
eigentlich - das wurde von vielen geteilt - 1:1 umsetzen sollen. Das wäre wesentlich
besser gewesen, als hier restriktive Maßnahmen für die kleinen und mittleren Betriebe
umzusetzen. Jetzt geht man weit darüber hinaus und begünstigt nur eine Seite bzw.
verschafft ihr einen weiteren Wettbewerbsvorteil. Man segnet einen faktischen Zustand wieder per Gesetz nachträglich ab, was man laut Gesetz so nicht akzeptieren
dürfte. Diese Vorgangsweise ist sicherlich nicht korrekt und deshalb ist der Streichungsantrag in diesem Fall richtig. Es wäre wünschenswert, wenn in den nächsten
Monaten eine umfassendere Änderung der Handelsordnung erfolgen würde.
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VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
Dr. DIETER STEGER
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
PRÄSIDENT: Abgeordneter Egger, Sie haben das Wort, bitte.
EGGER (Die Freiheitlichen): Herr Präsident! Ich darf Ihnen einleitend, geschätzter Herr Präsident, ein großes Kompliment machen. Sie haben hier nicht als Präsident, sondern als Kollege gesprochen, und ich kann mich in Ihre Situation hineinversetzen. Ich verstehe, dass es nicht einfach für Sie war, hier offen und ehrlich Ihre Meinung zu sagen, auch mit Einbeziehung allfälliger Konsequenzen innerhalb Ihrer Fraktion. Deswegen meine ausdrückliche Hochachtung! Ich stelle auch fest, dass Sie nicht
bereit waren, Ihre bisherige Tätigkeit bzw. Ihren bisherigen Beruf völlig zu verleugnen
und jetzt, aus irgendeinem Zwang heraus, das gerade Gegenteil zu beschließen. Deswegen gebührt Ihnen hier von meiner Seite ein großes Kompliment. Natürlich war dieser Ihr Mut nur möglich, weil die Opposition in diesem Landtag mittlerweile sehr stark
geworden ist. Wenn die SVP weiterhin 22 oder 25 Mandate gehabt hätte, dann wären
ein oder zwei kritische interne Stimmen nicht von Bedeutung gewesen und auch nicht
zu Wort gekommen. Aber weil die Opposition so stark ist, sind ein, zwei oder drei
Kollegen der Mehrheit wichtig für den Ausgang einer Wahl bzw. Abstimmung. Das
schmälert nicht - ich wiederhole das noch einmal - meine persönliche Hochachtung für
Sie in diesem konkreten Fall.
Was den Landesrat Widmann betrifft, verstehe ich die Welt nicht mehr. Er
hat davon gesprochen, es sei alles in einer Durchführungsverordnung geregelt und jetzt
gelte es nur noch, das mittels eines Gesetzes zu zementieren. Herr Landesrat, normalerweise ist es umgekehrt! Normalerweise macht man ein Gesetz und dann kommt die
Verordnung. Hier verstehe ich Ihr Rechtsverständnis nicht, aber ich verstehe Sie auch
in anderen Sachen in Ihrem Assessorat nicht mehr. Für mich ist hier - rein juristisch
betrachtet - die Welt umgedreht worden. Vielleicht schauen Sie einmal ins Internet,
dann werden Sie sehen, wie das normalerweise abzulaufen hat. Natürlich hat Kollege
Steger völlig Recht, wenn er sagt, dass hier eine Sanierung im Gange ist. Es handelt
sich um die Sanierung einer Situation, die es - rein rechtlich - eigentlich nicht hätte geben dürfen. Sonst bräuchte man nichts zu sanieren. Soweit können wir - glaube ich alle mitdenken. Nachdem ich in Sie persönlich als Landesrat kein Vertrauen mehr habe
- ich fordere Sie bei Gott nicht zum Rücktritt auf -, wäre es angebracht, wenn Sie einmal darüber nachdenken würden. Vielen Dank!
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Kollege Heiss weiß als Brixner,
dass am Brixner Rathaus einmal stand "Ubi rex ibi lex". Ähnlich verhält es sich auch
hier im Landtag. Wenn es unsichere Gesetze gibt, dann werden die Dinge einfach so
zurechtgebogen, wie man sie braucht. Das ist nicht nur unser Eindruck, denn dieser
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Eindruck entsteht auch in der Bevölkerung. Für uns als Oppositionspartei wäre es eigentlich eine ganz angenehme Sache, uns zurückzulehnen und dabei zuzusehen, wie
sich die Regierungspartei selber schädigt und der Bevölkerung und den kleinen Handelsbetrieben Schaden zufügt. Wir haben hier im Landtag die Verantwortung, über die
Parteigrenzen hinaus Beschlüsse zum Wohle der Bevölkerung zu fassen. Es kann nicht
zum Wohle der Bevölkerung sein, wenn Gesetze zurechtgebogen und Gesetzeswidrigkeiten im Nachhinein gesetzeskonform gemacht werden. Kollege Widmann, wenn Sie
behaupten, dass es für die Kunden nicht zumutbar sei, zuerst bei der einen und dann
bei der anderen Kasse zu bezahlen, und es für einen so großen Betrieb eine Zumutung
sei, zwei Kassen zu öffnen, so ist das, vorsichtig ausgedrückt, ein Blödsinn. Sie können in jedes Einkaufszentrum gehen, in das Sie wollen, und Sie werden in einem Geschäft für Frauen- und Herrenkollektionen verschiedene Kassen finden. Diese Betriebe
wussten, dass sie sich in einer unsicheren gesetzlichen Situation befinden. Deshalb
müssen sie mit den Konsequenzen leben und eine zweite Kasse öffnen. Wenn der Betrieb daran zugrunde geht, …
ABGEORDNETER: (unterbricht)
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Mein Gott, dann sieht es um diese
Betriebe wirklich schlecht aus! Sie sollten sich schon überlegen, was Sie mit diesen
nicht gesetzeskonformen Beschlüssen, die Sie durchboxen möchten, anstellen! Es
wurde bereits gesagt, welche Auswirkungen das auf die Betriebe haben wird! Es
braucht Rechtssicherheit, und das bedeutet nicht, dass mir Recht gegeben wird, wenn
ich die richtigen Personen kenne. Für alle sollten dieselben Spielregeln gelten und jeder sollte dieselben Möglichkeiten haben, im Rahmen derselben Bedingungen einen
Wirtschaftsbetrieb auf die Beine stellen und kalkulieren zu können. Es kann nicht sein,
dass für einzelne solche Dinge "geschoben" werden, wie es in diesem Fall getan wird.
Es wurde bereits gesagt, dass man einen Vor- und Zunamen dazuschreiben könnte.
Wie oft hat es das im Südtiroler Landtag schon gegeben? Man kann die Fälle schon
bald nicht mehr mitzählen, von der "Lex Durnwalder" über die "Lex Interspar" … die
Lex, Lex, Lex! Ist es Ihnen nicht langsam zu blöd, dass man für Einzelne Gesetze
macht, ohne zu berücksichtigen, dass diejenigen, die sich an die Gesetze halten, die
Blöden sind? Diese Botschaft wird den Leuten draußen gegeben: "Selber Schuld, wer
sich an die Gesetze hält! Macht, was Ihr wollt, denn wenn Ihr die richtigen Leute
kennt, dann wird man das schon wieder zurechtbiegen!" Wenn wir den Leuten diese
Botschaft vermitteln wollen, dann haben Sie das verantworten! Wir werden das sicher
nicht mittragen, und deshalb werden wir diesem Streichungsantrag aus voller Überzeugung zustimmen.
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URZÌ (Il Popolo della Libertà): Di questa questione si discute ormai da
troppo tempo all'interno di questo Consiglio, all'interno delle commissioni legislative
che hanno svolto i lavori preparatori e nell'opinione pubblica, perché è una di quelle
questioni fondamentali intorno al quale ruota la logica con la quale si affrontano i problemi della nostra terra. Prendo atto di una serie di passaggi temporali che hanno contrassegnato questa vicenda e di cui tutti abbiamo preso atto, una serie di norme che
sono state richiamate nel corso del dibattito, che non voglio qui in questa sede richiamare, una interpretazione e una forzatura delle norme, un ricorso agli organi giurisdizionali, una causa pendente, l'attivazione delle istituzioni della nostra autonomia, il
Consiglio provinciale per intervenire con una norma ad hoc in un procedimento giudiziario in corso, per meglio dire, per creare le condizioni utili a risolvere ed estinguere
questo procedimento giudiziario. Questo è il sintomo di un malessere che ha la necessità di essere considerato come tale e di essere curato. Non è questo il corretto modo
nel quale hanno la necessità di confrontarsi l'economia con le istituzioni attraverso
quelli che sono sotterfugi, trucchi, forzature delle norme per cui si è costretti poi a ricorsi agli organi di giustizia, si è costretti a dibattiti di questo tipo che sono, diciamocelo francamente, assolutamente viziati da tutto quello che è accaduto prima, perché è
logico ed era prevedibile che il dibattito si avvitasse attorno ad alcuni concetti che possiamo riassumere in queste semplici parole, il concetto della norma ad hoc che è stata
richiamata più di una volta, perché si fa riferimento ad una situazione particolare che è
stata individuata da tutti, che è oggetto in questo momento di una vicenda giudiziaria.
Quindi attorno a questo si avvita il dibattito creando schieramenti, muri di incomprensione, la difficoltà attraverso il confronto positivo invece di trovare la soluzione, la
norma utile a definire ciò che è opportuno e giusto per la nostra provincia per il futuro.
La norma di carattere generale che tutti qui in aula spesso invochiamo come soluzione
giusta è quella di carattere generale, non calata su situazioni particolari come la logica
e anche il diritto imporrebbero.
In una situazione di questo genere si è venuta a determinare una rigidità che
abbiamo tentato di superare. Come? Abbiamo richiesto al termine di una riunione interessante, perché ricca di spunti delle minoranze politiche, una sospensione dei lavori
per un incontro con i capigruppo, in cui abbiamo portato all'attenzione della maggioranza una volontà che era emersa unanime da parte della minoranza, pur se con venature diverse, la volontà di assumere una responsabilità nella riscrittura del complesso
delle norme sul commercio atte a garantire i diritti ma anche il libero sviluppo del
commercio, anche del commercio su grandi superfici, in provincia di Bolzano. Questo
è un grande punto sul quale tornerò brevemente fra qualche istante. Abbiamo posto
questa richiesta con senso di responsabilità per evitare che da quest'aula esca l'impressione che ne ha ricavato grande parte dell'opinione pubblica e dei mass media, cioè che
qui si stia operando una operazione calcolata su situazioni particolari. Questo è ciò che
quest'aula deve evitare. Va fugato questo dubbio, perché non è corretto che le istituzioni si mobilitino su condizioni particolari, con norme definite ad hoc. È corretto af-
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fermare, collega Pichler Rolle, affermare come Lei ha fatto in questi nostri incontri,
come ogni norma abbia delle ricadute su una categoria, su un complesso di persone, su
situazioni, è evidente, ma sappiamo anche come l'azione legislativa possa essere
orientata maggiormente su determinate situazioni particolari oppure essere costruita
sulla necessità di porre delle regole di carattere generale, che valgono per la generalità,
senza riferimenti specifici. Qui il sospetto che si agisca in una direzione piuttosto che
nell'altra è troppo forte. Questi vizio condiziona questo dibattito e sparge un velo di
dubbio e di interrogativi su tutto il confronto che in quest'aula ne è nato.
Abbiamo presentato questa richiesta ragionevole di richiedere alla maggioranza di far sospendere la trattazione di questo passaggio non perché intendiamo cassarlo, ma per riconoscergli un giusto spazio di valutazione nella cornice di una norma
organica sul commercio, che tenga in considerazione le diverse esigenze che in questo
momento sono sul tavolo e che tutti abbiamo riconosciuto, quelle del commercio di vicinato, le esigenze della grande distribuzione, l'esigenza della distribuzione su larghe
superfici, quella della calmierizzazione dei prezzi attraverso una effettiva libera concorrenza in provincia di Bolzano. Questa proposta ragionevole, consegnata nelle mani
della maggioranza, aveva due possibilità: quella di essere accolta quindi con una iniziativa autonoma da parte della maggioranza con lo stralcio di questo passaggio e il
rinvio, entro pochi mesi, ad una legge organica che potesse costituire la base per un
confronto serio, ragionato e aperto da parte di tutte le componenti politiche sul futuro
del commercio in provincia di Bolzano. Mi rammarico che questa possibilità sia stata
respinta. Ne prendo atto con rammarico, perché avrebbe potuto essere la soluzione non
temporanea ma di merito ad un problema che non verrà eliminato o risolto con il voto
che a breve ci sarà, ma che rimarrà sospeso non solo nelle coscienze ma anche nelle
volontà di iniziative politiche di tante parti politiche qui rappresentate.
Voglio fare un passo indietro nel merito, perché fino adesso ci siamo soffermati sul metodo che si è voluto seguire. Si apre un ventaglio di risposte su questo
tema. Io posso permettermi di consegnare a quest'aula una mia valutazione sull'argomento. Sono convinto, ho un sogno di un Alto Adige che sappia non raccogliere le
peggiori esperienze che ci derivano dalle realtà viciniori, ma che sappia attualizzare un
modello che sappia conciliare l'esigenza vera. Il presidente Steger ha descritto in maniera molto precisa quello che è il senso di questa volontà, un'esigenza della popolazione di poter contare su un commercio di vicinato efficace, radicato e solido con l'esigenza, che è altrettanto manifesta nella società altoatesina, di un commercio più moderno, più all'altezza della necessità di soddisfare la scelta che oggi è sempre più ampia
nell'ambito commerciale e che non può non essere offerta in provincia di Bolzano.
Non voglio ricorrere al luogo comune che purtroppo ricorre sempre quando si parla di
commercio in Alto Adige, ricordando la lunga teoria di automobili targate Bolzano che
raggiunge le province di Trento, Verona, Mantova o il Land Tirol, ma lo sviluppo non
può essere nel guardarsi sempre più all'ombelico ma di considerare la possibilità di un
nuovo modello di sviluppo di grande commercio, soprattutto nelle grandi realtà urbane
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della nostra provincia, che possa non direttamente entrare in concorrenza con il piccolo
commercio che è chiamato però ad affrontare anche la sfida della modernizzazione.
Noi ci teniamo al commercio di vicinato ma ci teniamo anche a stimolare i piccoli
commercianti a raccogliere la sfida che deriva dai tempi moderni, la specializzazione,
la capacità di offerta sempre più nel dettaglio e nello specifico di ciò che è richiesto da
un mercato sempre più esigente. Questi spazi ci sono, possono essere sviluppati e lo
dimostrano tante realtà nazionali ed estere che hanno saputo conciliare queste realtà
diverse senza la necessità di spogliare i grandi centri storici dai negozi, pur garantendo
un'offerta più ampia che nelle periferie. È un modello che l'Alto Adige può avere anche l'ambizione di poter concepire e sviluppare. Non dobbiamo avere paura di questo e
dobbiamo raccogliere questa sfida. Ma oggi non ci troviamo a parlare esclusivamente
di grandi centri commerciali, perché questa norma, art. 1, comma 2, non riguarda necessariamente il concetto dei centri commerciali, anche se può essere una porta di accesso verso questo tipo di modello. Noi riteniamo che il metodo che si è voluto scegliere sia sbagliato. Se abbiamo il dovere, la responsabilità di immaginare modelli
nuovi e quindi anche modelli sul modello "Interspar", abbiamo la necessità di rivendicare il diritto acchè questo Consiglio segua un metodo corretto nel rapporto con i legislatori che sono chiamati ad assumere responsabilità e scelte di carattere generale e
mai particolare. Auspico in ogni caso,ma soprattutto nel caso in cui l'emendamento
venisse respinto, che questo Consiglio possa a breve affrontare in termini organici un
grande dibattito sul futuro dello sviluppo del commercio altoatesino. Rimetto questa
volontà in primo luogo, ma non esclusivamente, nella mani della maggioranza politica.
Rimane un ultimo punto che mi preme sottolineare. Il suo intervento, presidente, che abbiamo apprezzato per la passionalità, per i contenuti e anche per il valore
politico che esso ha assorbito - evidentemente un intervento di questo tipo va ad incidere significativamente nell'ambito di una composizione di una maggioranza di governo alla quale Lei appartiene - ci stimola a delle riflessioni più aperte e più ampie.
PARDELLER (SVP): Ich glaube, dass es nicht sinnvoll ist, in einem Wirtschaftszweig zwischen großen und kleinen Verteilern einen Krieg heraufzubeschwören. Wenn es darum geht, effizient zu arbeiten, dann bin ich der Letzte, der sich dafür
einsetzt, dass jemand schwerfälliger arbeiten soll. Wenn er schwerfällig arbeitet, dann
legt er dieses Erschwernis auf den Kunden um. Im Endeffekt zahlt alles der Kunde.
Wir sollten versuchen, die Zeichen der Zeit zu erkennen. Ich habe mich auch in der
Fraktion der Südtiroler Volkspartei seit Jahren sehr stark gemacht, in Südtirol drei
Einkaufszentren zu errichten, und zwar eines im Osten, eines im Westen und eines in
Bozen. Das ist nicht genehmigt worden. Man hat sich darauf geeinigt, ein Einkaufszentrum in Bozen zu errichten, aber auch das ist noch auf hoher See. Wenn Tausende
von Menschen mit Millionen von Euro Monat für Monat über die Grenzen Südtirols
hinauswandern, inklusive Fahrtspesen, dann bereichern sich die Ölscheichs und sicher
nicht die Südtiroler. Die Menschen finden dort das, was wir nicht haben. Wenn ich
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heute in ein Einkaufszentrum gehe, dann finde ich eine große Produktpalette mit einem
großen Bereich von verschiedenen unterschiedlichen Preisen. Ich kann ein Höschen
um 3,50 Euro oder um 50 Euro aus reiner Seide oder Wolle kaufen. Das ist der Unterschied! Leute, die wenig Geld haben, müssen heute - ob sie wollen oder nicht - konzentriert einkaufen gehen. Sie fahren einmal im Monat - meistens gehen beide Ehepartner einer Arbeit nach - zum Einkaufen und finden alles, was sie brauchen. Es ist
auch ein Rationalisationsproblem, da sie nicht von Pontius zu Pilatus laufen müssen.
Sie finden das, was sie brauchen, zu einem günstigen Preis. Die lieben Politiker, die
vor den Wahlen alle lauthals verkündet haben: "Die Kaufkraft muss gestärkt werden!",
sollten ihren großen Sprüchen treu bleiben. Wenn ich billiger einkaufe, bleibt mir am
Ende des Monats mehr Geld. Wenn ich traditionell einkaufe, dann müsste ich mehr
Geld bekommen. Also soll die Wirtschaft der Arbeiterschaft immerhin 70 Prozent …
Man redet immer von der Bevölkerung. Die Bevölkerung umfasst nicht nur die Kaufleute, sondern viel mehr. Wenn vor allem die Arbeiterbevölkerung günstig einkaufen
kann, dann hat sie es auch wesentlich leichter. Die Wirtschaft jammert und sagt, dass
sie nicht mehr geben könne. Ich kann als Gewerkschafter davon ein Lied singen. Wenn
man Protektion macht, dann sollte sie für alle gelten! Gastwirte und Handelstreibende
stellen lieber Ausländer ein, da diese billiger sind. Mir hat neulich ein Gastwirt gesagt,
dass sie um 20 Prozent billiger sind, auch samstags und sonntags arbeiten und sich
darüber nicht beklagen. Deshalb würde er die ausländischen Arbeitskräfte brauchen.
Wo bleibt die Protektion für die eigenen bzw. einheimischen Leute? Sollte man nicht
das Gehalt schützen? Meine lieben Damen und Herren Politiker, entweder wir vertreten die Menschen in diesem Land oder wir vertreten eine bestimmte Kategorie! Jammern und Wehgeschrei sind nicht rechtens. Ich sehe mich auch im Land um und so
schlecht sieht die Lage nicht aus. Wir haben einen sehr starken Fremdenverkehr.
Schauen wir unsere Geschäfte an! Sie leben alle ganz gut. Fahren Sie nach Innsbruck,
wo Millionen von Menschen in den mehreren großen Einkaufszentren einkaufen gehen! Auch die Geschäfte in der Stadt Innsbruck sind gut besucht. Wenn ich mit den
Leuten rede, erzählen sie mir, dass sie Nischen und Fachgeschäfte gefunden hätten.
Gehen Sie nach Innsbruck! Dort sind die Geschäfte nicht geschlossen.
Wie gesagt, dieses Wehgeschrei ist nicht rechtens. Politik steht für Gemeinwohl. Deshalb haben wir auch die Verpflichtung, für jene das Augenmerk zu schärfen,
die sich heute schwer tun und sich das Einkaufen nicht mehr leisten können. In diesem
Sinne ersuche ich euch, eine ausgewogene Politik für die Menschen in diesem Land zu
betreiben. Ich respektiere die kleinen Betriebe. Aber wir können jetzt nicht so tun, als
ob diese Betriebe alle am Hungertuch nagen würden. Sollte die Nahversorgung morgen tatsächlich in Gefahr sein, dann wäre ich natürlich dafür, dass die 116 Gemeinden
unterstützt werden. Es würde volkswirtschaftlich viel mehr bringen, wenn die Bevölkerung günstiger einkaufen könnte. Danke!
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LEITNER (Die Freiheitlichen): Herr Präsident! Wir nehmen zur Kenntnis,
dass Georg Pardeller in der Zwischenzeit der größte Verteidiger der Landesregierung
ist, und zwar nicht nur in dieser Frage. Worauf diese seine Position gründet, weiß ich
nicht. Sie fällt jedenfalls auf. Wir reden hier über die neue Handelsordnung und machen ein Gesetz für eine Firma, Kollege Pardeller, nicht für ein Einkaufszentrum!
Wenn du sagst, dass du drei Einkaufszentren gefordert hast, dann muss ich einfach
feststellen, dass der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung nur eines beschlossen
hat. Das muss man sich einmal vorstellen! Wir gehen her, erlassen ein Gesetz und legen ein Einkaufszentrum in Bozen fest. Dass es in der Zwischenzeit schon fünf andere
gibt, sagt man natürlich nicht. All das geschieht durch die Hintertür. Hier wurde bereits gesagt, dass es um die Rechtsstaatlichkeit geht. Alle sollten das gleiche tun können. Es sollten Voraussetzungen geschaffen werden, damit alle die gleichen Möglichkeiten haben. Wir gehen nun her und sanieren etwas im Nachhinein, was jemand gemacht hat, wissend, dass er dies nicht tun durfte. Nach der "Lex-Egartner", machen wir
eine "Lex-Aspiag". Darauf folgt wahrscheinlich eine "Lex-soundso". All das ist Anlassgesetzgebung! Damit setzen wir uns alle - egal, wer betroffen ist - dem Vorwurf
der Öffentlichkeit aus, dass wir hier nicht der Allgemeinheit dienen, sondern aus welchem Anlass auch immer irgendwelchen politischen Freunden oder wem auch immer
einen Gefallen tun. Das ist Nepotismus in Reinkultur! Ich habe auch nichts gegen die
"Aspiag". Die "Aspiag" soll sich gleich wie alle anderen auf dem Markt betätigen.
Aber ich bin nicht damit einverstanden, dass man ihr eine Vorzugsschiene einräumt.
Auch andere Firmen schaffen Arbeitsplätze. Ob der kleinstrukturierte Handel oder ein
paar große Firmen in Summe mehr Arbeitsplatze schaffen, müsste man untersuchen,
wenn es um längerfristige Perspektiven geht. Ich habe diese ganze Geschichte in den
letzten Jahren sehr aufmerksam mitverfolgt. Auch ich bin nicht prinzipiell gegen Einkaufszentren. Wir sind selbstverständlich dafür, dass die Leute billiger einkaufen können und Alternativen haben. Die Stärkung der Kaufkraft kann auf diese Weise zum
Teil erreicht werden, beispielsweise auch über territoriale Kollektivverträge. Kollege
Pardeller, ich nehme mit Freude zur Kenntnis, dass du jetzt auch Freiheitliche Positionen einnimmst, indem du festgestellt hast, dass die Ausländer deshalb zu uns geholt
werden, weil sie billiger sind. Genau so ist es! Wir schauen zu und unsere Leute verdienen deshalb weniger. Wenn Ausländer beispielsweise im Transportwesen angestellt
werden, da sie um 5,50 Euro in der Stunde fahren, dann muss man feststellen, dass
dies bei uns kein Einheimischer tun kann. Somit ist klar, dass eine derartige soziale
Schieflage entsteht. Wir aber wundern uns und klatschen schon seit Jahren in die Hände: "Hurra, wir brauchen sie!" Wir brauchen diese Leute nicht, weil sie die Einheimischen aus dem Markt und aus der Arbeitswelt werfen. Das ist erst der Beginn. Die
Auswüchse dieser ganzen Einwanderungsgeschichte und der Wirtschaftspolitik, die
auch das Land macht, kommen erst noch. Wir brauchen keine Propheten, die uns
sagen, dass sich bei uns dasselbe Spiel wiederholen wird wie in Deutschland. Wir sagen dies schon seit Jahren, aber man hört uns nicht zu. Ich bin froh, dass du dieses
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Thema angesprochen hast. Wenn es die Freiheitlichen sagen, dann geht es um Rassismus und um Ausländerfeindlichkeit, wenn es aber Georg Pardeller sagt, dann ist es offensichtlich salonfähig. Mich freut es, dass diese Diskussion endlich auf die politische
Tageordnung gekommen ist und dass man nicht mehr nur hinter vorgehaltener Hand
sagt: "Ihr habt eigentlich Recht, aber wir dürfen das nicht sagen." Das geht doch seit
Jahren so! Wenn du sagst, dass sich die Leute gerne ein Höschen um 3,50 Euro kaufen
möchten, dann könnten sie auch auf den Brenner-Markt gehen, den es möglicherweise
nicht mehr lange geben wird. Die einheimischen Kaufleute, die dort im Wanderhandel
tätig sind, kaufen teurer ein, als die Chinesen verkaufen. Das ist die Realität! Wer hilft
ihnen? Sie haben keine Möglichkeit zu überleben. Wenn Betroffene aus dieser Branche beispielsweise eine uralte Sozialwohnung beziehen, welche zieht und krank macht,
dann verdienen sie zuviel, weil der Staat in diesem Fall berechnet, wie viel sie in dieser Branche verdienen müssten. Wenn solche Menschen wirklich am Hungertuch nagen, ist niemand zur Stelle. An die Einheimischen bzw. an diejenigen, die diesen
Dienst über Jahre und Jahrzehnte aufrechterhalten haben, denkt offensichtlich keiner
mehr. Die Zeichen der Zeit erkennen, selbstverständlich! Aber hier geht es - und ich
komme zum eigentlichen Kern dieses Antrages zurück - darum, dass wir es uns als
Politiker nicht leisten können, länger und immer wieder eine Anlassgesetzgebung zu
betreiben und Entscheidungen für irgendwelche Personen zu treffen. Die vorliegende
Materie gehört in eine neue Handelsordnung, in ein neues Gesetz, in dem man die
Handelsordnung grundsätzlich ändert. Da kann man über alles reden. Jeder sollte die
gleichen Möglichkeiten haben. Wir versuchen erneut, aus einem bestimmten Anlass
Regelungen zu treffen. Man hat bereits versucht, diese im Rahmen der Haushaltsbehandlung über die Bühne zu bringen, musste sie dann aber zurückziehen. Jetzt bringt
man sie erneut ein. Dass Prozesse laufen usw., interessiert die Südtiroler Politik offensichtlich nicht. Man wartet nicht einmal das Rechtsurteil ab. Nein, man schafft vollendete Tatsachen. Das ist eine schlechte Politik! Das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu
tun, weil man während des Spiels immer wieder die Regeln ändert. Solche Dinge können wir einfach nicht hinnehmen. Wir wehren uns mit aller Entschiedenheit gegen
diese Form der Gesetzgebung. Es geht um die Sicherheit, dass alle die gleichen Chancen vor dem Gesetz haben. Das ist auf diese Art und Weise sicherlich nicht gewährleistet.
Ein paar Stilblüten kann man in der ganzen Angelegenheit schon herausfinden. Der derzeitige Direktor des Kaufleuteverbandes hat diese ganze Geschichte damals als Landesrat angefangen. Man muss die Dinge in Erinnerung rufen, wie sie
wirklich sind. Er findet sich jetzt als Angestellter eines Verbandes in einer anderen
Situation. Wenn Kollege Tinkhauser heute gesagt hat, dass er eine 180-Grad-Wendung
gemacht hat, dann denke ich, dass das schon fast einer Pirouette gleichkommt. Wenn
man es nicht gut kann, fällt man leicht auf die Schnauze! Das ist eine Art, Politik zu
betreiben, die nicht glaubwürdig ist. Jetzt vertritt der Betreffende die Position seines
Dienstgebers, was irgendwo auch verständlich ist. Im Zusammenhang mit dem, was er
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vorher gemacht hat, ist er nicht mehr glaubwürdig. Die Kleinbetriebe kann man nicht
genug schätzen. Ich habe nichts dagegen, dass auch große Betriebe existieren. Wir
werden das auch nicht verhindern können. Wir wissen, dass die Leute zum Einkaufen
wegfahren. Aber wenn wir wollen, dass sie auch noch bei uns einkaufen, dann müssen
wir auf der anderen Seite etwas dafür tun. Ich habe noch ganz gut einen Film in Erinnerung, den damals der Kaufleuteverband bei einer Jahresversammlung gezeigt hat. Es
war kurz nach der Wiedervereinigung Deutschlands, wo man in Leipzig am Stadtrand
ein Kaufhaus nach dem anderen errichtet hat. Jetzt ist es eine Stadt - man kann das
nicht unmittelbar mit Südtirol vergleichen, aber vom Prinzip her ist es das gleiche -, in
der die alten Menschen kein Brotgeschäft mehr vor der Haustür haben und die Dinge
des täglichen Bedarfs nicht mehr abdecken können. Sie müssen mit dem Bus aus der
Stadt fahren, um sich die Dinge des täglichen Lebens zu besorgen. Diese Fehlentwicklung sollten wir nicht übernehmen. Wir haben Innsbruck, Trient und Verona vor
der Haustür. Wir wissen, welche Einkaufsströme in diese Richtungen gehen. Es gibt
Organsiationen, die das regelrecht fördern. Aber beim derzeitigen Lohnniveau und den
derzeitigen Einkünften ist dies irgendwo auch verständlich. Das eine, Kollege Pardeller, hat mit dem anderen nicht unbedingt direkt zu tun, weil es hier um die Sanierung
eines unrechtmäßigen Zustandes geht. Das andere muss man selbstverständlich diskutieren. In diesem Zusammenhang muss man nach Lösungen suchen, keine Frage! Hier
geht es aber nicht darum! Hier geht es um die Sanierung eines Unrechtzustandes, der
willentlich geschaffen wurde. Man schafft vollendete Tatsachen und verlangt dann den
Segen von der Politik, so etwa nach dem Motto: "Ich habe gesündigt, bitte sprich mich
frei!" Ich muss sagen: Nicht mit uns!
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Abbiamo fatto una
commissione, ricordo, per verificare i comportamenti della motorizzazione, i comportamenti strani, degni di attenzione da parte di qualche capo ripartizione, da parte di
qualche sottoposto, da parte dell'assessore Widmann, da parte insomma di tutto il palinsesto, assessore, che fa parte della Sua competenza. Ebbene, questa commissione
non ha avuto il piacere di poter interloquire con nessun dipendente provinciale, perché
ha ricevuto da parte del presidente della Giunta provinciale una sollecitazione a non
presentarsi. Siccome esiste una regola che non conoscevamo secondo cui anche i laureati evidentemente sono sotto tutela perché non sono in grado di intendere e di volere
quando lavorano in Provincia, senza l'autorizzazione dell'ufficio competente non possono venire ad essere ascoltati all'interno di una commissione, questo perché della questione si sta interessando la Magistratura. Ebbene, che forse della questione Interspar
non si sta interessando la Magistratura? Forse della questione relativa a ciò che vogliamo far passare qui non ci sono già state le sentenze del TAR, le contro sentenze,
delle questioni che riguardano la legge, quindi gli avvocati e istituzioni diverse dalla
nostra? E perché di questo ne parliamo in quest'aula quando dell'altro caso non ne possiamo nemmeno parlare in commissione? Penso che dal momento che se ne sta inte-
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ressando la Magistratura, il Tar, il Consiglio di Stato, aspettiamo la sentenza! È ora di
finirla, signori, che si cambino le leggi a seconda di come ci fa comodo, a seconda di
chi sono gli inquisiti e i colpevoli. Questa è un'abitudine sconcia da "repubblica delle
banane" che non può essere assolutamente perdonata, a prescindere dalla ragione del
contendere, perché nella ragione del contendere il collega che mi ha preceduto ha detto
bene: non abbiamo da imparare noi dalla destra, Pardeller, come si fa la politica per gli
operai. Noi non li abbiamo presi in giro nelle piazze, non li prendiamo in giro neanche
qua. Nel momento in cui si fanno anche delle cose che possono essere considerate da
qualcuno di noi giuste, nel momento che si fanno in questo modo, andando a creare
delle condizioni diverse dal punto di vista legislativo ad una Magistratura che di certe
cose si sta interessano, diventa veramente "interessi privati in atti d'ufficio". Altro che
Berlusconi!
Per questo diventa inaccettabile un ragionamento del genere, come diventano
inaccettabili le assurde prese di posizione del collega Pardeller che sembra stia facendo
il capo popolo verso una situazione nella quale non è il contesto, caro Pardeller, con
cui siamo d'accordo anche noi, ma è il metodo, il sistema clientelare che va contestato
a prescindere dal contenuto. Ero fuori quando è intervenuto il presidente del Consiglio,
ma posso interpretare ciò che ha detto e mi sento di contestarlo. Penso che il centro
commerciale, e parliamo adesso di ciò che sta dentro questo passaggio, non abbia nulla
a che vedere con il negozio di vicinato, perché chi ha 70 euro da spendere per un chilo
di prosciutto crudo va sotto casa, chi non ce li ha va all'ipermercato e lo paga 18 euro.
Ma quello che ha i 70 euro continuerà ad averli anche se l'ipermercato lo vende a 16
euro. Con questo voglio dire che ci si rivolge con delle strutture di vendita di questo
tipo ad un tipo di clientela diversa da quella dei Portici. Se io voglio un cappotto come
si deve vado sotto i Portici, so che spendo quello che spendo e ho una certa qualità. Se
io voglio, perché non posso perché sono un operaio, perché non voglio spendere perché posso essere anche "noneso", spendere 100 euro, vado all'ipermercato. Quindi l'offerta dell'ipermercato al di là delle questioni alimentari è completamente diversa da
quella del negozio sotto casa e sotto i portici. È un presentarsi ad una clientela che
vuole un'altra cosa, pur volendo la stessa. Non penso che sotto i portici negozi di moda
di un certo livello vendano sciarpe o camicie fatte in Cina. Se voglio spendere 4 euro
per una camicia vado in un ipermercato. Sarebbe come dire che il mercato di piazza
della Vittoria dà fastidio ai negozi del centro. Ma un paio di scarpe in piazza della
Vittoria con 30 euro si comprano, da "Gudas" no, e nemmeno da "Principe" dove vendono altre cose. Nemmeno da "Buratti" esistono scarpe da 20 euro, perché vende
scarpe di un certo livello, quindi non posso dire che la Mercedes è in concorrenza con
la Fiat Panda, perché sono due filoni di mercato assolutamente diversi che non sono in
concorrenza uno con l'altro. Caro collega Pardeller, deve smetterla di fare il capo popolo con ragionamenti di chi ha intortato gli operai per 30 anni senza neanche portare a
casa l'Istat! Non siamo così piccoli da non sapere, da destra, come si aiuta il popolo.
Lo sappiamo molto meglio di quello che fa finta di fare la sinistra da 50 anni, per cui
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lasci perdere argomentazioni di questo tipo! Siamo i primi ad essere d'accordo che si
aprano ipermercati anche qua per fare in modo che la gente non vada ad inquinare in
autostrada del Brennero per andare fino ad Innsbruck o a Mantova. Ma non mi si
venga a dire che i negozi del vicinato o del centro sono in crisi perché apre un ipermercato che vende maglie che vengono dalla Cina, non mi si prenda in giro, perché la
bigiotteria non è confrontabile con la gioielleria, perché le maglie cinesi non sono confrontabili con aziende che vendono sotto i Portici.
Gli argomenti che sono stati disquisiti in quest'aula sono talmente ampi,
finalizzati alla cittadinanza nel suo essere più importante, che noi dobbiamo rappresentare non gli interessi di qualcuno ma gli interessi di tutti, mediando negli interessi
di tutti quelle che sono le posizioni migliori. Io penso che in quest'aula noi si abbia bisogno di costruire immediatamente una legge organica sul commercio. Abbiamo bisogno di nuove regole per il commercio al minuto, forse anche all'ingrosso, liberalizzando al massimo, dando possibilità a tutti. Sono 20 anni che andiamo avanti a cause,
piazza Adriano con Tosolini, Mebo Center che non si sa che fine fa, in un sacco di
leggi europee, ricorsi alla Corte Costituzionale. Collega Pichler Rolle, mi guarda come
se io venissi dalla luna, ma dalla luna venite voi che siete stati in Comune 20 anni e
nell'ultima legislatura non sapete neanche fare un PUC!
Tornando all'argomento in questione, le cose devono essere portate avanti
con un minimo di coerenza, di intelligenza. Non siamo al soldo di nessuno noi! E questa minoranza lo dimostra, dai Verdi fino a noi! Siamo al soldo della coerenza e degli
interessi del popolo. Serve una nuova legge che regolamenti il commercio in ogni sua
fattispecie. Vuole una legge che non venga a raccontarci che l'ipermercato dove si
vendono cappotti è in concorrenza con Oberrauch. Sono bugie. Chi vende scarpe al
mercato non è in concorrenza con "Principe" o "Gudas". Sono categorie completamente diverse. La frutta e la verdura che si vende in piazza Erbe non è quella che si
vende al supermercato, perché sarebbe come dire a questo punto, tanto per non fare
nomi, che la Lidl ha messo in ginocchio l'A&O, perché i carciofi, gli spinaci e la pasta
della Lidl costa la metà che all'A&O. Eppure l'A&O vende perché ha un altro marchio,
qualità diversa che si inserisce in un mercato diverso, che si inserisce in una possibilità
di spesa diversa da parte di chi è cliente. Ma se queste cose non ve le vengono a dire,
non serve un esercizio commerciale per capirle. Quindi ideologicamente noi non possiamo che essere d'accordo nel liberalizzare al massimo, nel concordare con il collega
Pardeller, con un altro sistema però, perché il sistema di prendere in giro la gente non
ci accumuna, ma non in un contesto di questo tipo. Non siamo assolutamente d'accordo, perché in questo caso significa fare un favore a qualcuno. Questo consesso non
è al soldo di nessuno, mi auspico.
L'emendamento dei colleghi Freiheitlichen va appoggiato in pieno. Stralciamo da questo disegno di legge omnibus questo passaggio, inseriamolo in una legge
che regoli il mercato in un'ottica nuova, più moderna, più aperta a tutte quelle che sono
le istanze qui esposte da vari colleghi di destra e di sinistra, e si creino le condizioni
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per una nuova legge, voluta negli interessi della popolazione nel suo insieme e non negli interessi nemmeno di una categoria ma addirittura di un gruppo, e forse nemmeno
di un gruppo, di singole persone, perché questo è l'atteggiamento che noi non possiamo
condividere e nemmeno possiamo entrare esageratamente nel merito della questione se
non dicendo no a favori personali.
PICHLER ROLLE (SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe in dieser Debatte - einem Kollegen zuhörend, der vorhin gesprochen hat - den Eindruck, als ob man die Welt neu regeln und dann den Landtag so
quasi auflösen sollte, denn dann wäre alles in Ordnung gebracht. Oder man argumentiert tendenziell in die Richtung, dass die Zuwanderung, die Beschäftigungslage und
alles, was damit in Verbindung steht, Probleme darstellen, welche die Mehrheit in
Südtirol lösen kann. Man argumentiert, wir könnten sozusagen uns eigene Spielregeln
gebe und damit wäre alles in Ordnung. Das ist die Nabelschau, die in Südtirol gerne
betrieben wird. Ich frage mich, ob sich Kollege Leitner ganz sicher ist, dass es nicht
auch Wählerinnern und Wähler seiner Partei sind, welche die Situation der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ausnutzen. Wenn man Kollegen Knoll zugehört
hat, dann ist sowieso am Gesamtzustand des Landes Südtirol die Südtiroler Volkspartei Schuld. Die Südtiroler Volkspartei hat bis auf Gegenbeweis dafür Sorge getragen,
dass wir in den Statistiken an der Spitze sind, dass wir auch mit Daten und Wirtschaftszahlen aufwarten können, die kein anderes Land, zumindest im Bereich der Alpenregion, vorzuweisen hat.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Auch viele Arbeiter und Werktätige, fleißige Leute!
PICHLER ROLLE (SVP): Das meine ich ja, natürlich! Die fleißigen Leute
- das habe ich heute Vormittag schon erwähnt und du kannst es im Protokoll nachlesen
-, Herr und Frau Südtiroler jeder Sprachgruppe tragen dafür Sorge, dass es diesem
Land so gut geht. Die Politik macht die entsprechende Rahmengesetzgebung. Ich
knüpfe da an, wo du mir mit diesem Zwischenruf den Ball zugeworfen hast. Wir sind
drauf und dran, das Ganze zu zerschlagen und zu zerstören. Man muss nur hergehen
und in der jeweiligen Diskussion immer wieder den Neid unter den Einzelnen schüren.
Ich habe heute Vormittag gesagt: Jede Kategorie ist geschützt. Wir haben sehr viel
Watte um unsere Leute und um unsere Betriebe herumgelegt. Sie sind fleißig. Aber
wir haben das System Südtirol entwickelt, welches jedem die Möglichkeit gibt, sich zu
entfalten, auch den kleinen Betrieben. Das Land steht dementsprechend da. Man muss
sich nur die Zahlen anschauen. Wenn man das Kriterium anwenden würde, welches
Sie jetzt so vehement kritisieren, bin ich mir nicht sicher, ob ein Verband oder mehrere
Verbände, die heute dafür sind, bestimmte Fesseln zu lösen, morgen nicht die ersten
wären, die sagen würden, dass man das nicht tun könne. Wir brauchen diesen besonde-
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ren Schutz, weil wir ansonsten überrollt würden. Wenn wir nicht einsehen, dass wir
den Ausgleich in diesem Lande suchen, dann wird es nicht funktionieren. Vom PDL
oder von Rom haben wir schon gar nichts zu lernen, Kollege Urzì! Wenn wir von ihnen lernen müssten und die italienischen Verhältnisse in dieses Land übertragen würden, dann könnten wir vielleicht von einer Bananenrepublik sprechen, aber nicht,
wenn wir über die Südtiroler Situation sprechen.
Das Komplexe an dieser Situation ist, dass wir die Raumordnung mit der
Handelsordnung verknüpft haben, um gerade diesen Schutz gut ausüben zu können.
Bei uns greift die Raumordnung in sehr viele Fragen der Handelsordnung ein. Wir legen mit der Raumordnung fest, wo man welche Geschäfte errichten kann. Die Richter
waren einige Male überfordert. Ich könnte Ihnen mehrere Episoden aufzählen, was
passiert, wenn wir mit unserer Klage im Handelsrecht vor dem Römischen Staatsrat
landen und dort jemand erklärt, dass das Urbanistikgesetz irgendetwas regelt. Siehe
Mebo-Center! Die da unten würden nur Bahnhof verstehen. Sie kennen das Handelsgesetz, aber wenn die Handelsordnung in die Raumordnung hineingreift und man mit
der Raumordung bestimmte Fragen regeln kann und diese sind nicht so geregelt, werte
Kolleginnen und Kollegen im Südtiroler Landtag, dass sie in Richtung Liberalisierung
gehen … Mit der Raumordnung schränken wir den Handel in Südtirol ein. Wir schränken ihn so ein, dass alle eine gerechte Existenz finden und letztendlich auch der Verbraucher und die Verbraucherin davon profitieren können. Worüber diskutieren wir
hier? Wir haben in einem Gewerbegebiet einen Baumarkt, der einem Unternehmer
gehört und der rechtens errichtet worden ist. Daneben angrenzend befindet sich ein
Lebensmittelmarkt, der demselben Unternehmen gehört und der ebenfalls rechtens errichtet worden ist. Wenn sich der eine und andere Kollege die Mühe genommen hätte,
sich in diese Frage einzulesen, dann wüsste er, dass dies von einem alten Problem herrührt. Es handelt sich um eine aktivierte Lizenz, die in eine Grauzone hineinreicht,
welche äußerst komplex und kompliziert ist. Dies ist nicht mit einem organischen Gesetz zu regeln, sondern ist bestehendes Recht. Nun haben wir die Situation, dass sowohl der Baumarkt als auch der Lebensmittelmarkt demselben Eigentümer gehören.
Obwohl eine Verbindung legitim ist, schreiben wir getrennte Kassen vor. Sie glauben,
dass man dieses Problem mit einem organischem Gesetz regeln kann? Das ist nicht
möglich! Wir haben versucht, die Situation zu klären. Vor Gericht hat es geheißen,
dass eine Durchführungsverordnung nicht ausreicht. Es müsste gesetzlich verankert
werden. Nun erlassen wir das entsprechende Gesetz. Es mag auch so sein, dass wir in
einen spezifischen Fall eingreifen. Ich persönlich verstecke mich nicht hinter einem
Finger. In meiner Zeit als Vizebürgermeister habe ich diesen Markt in Begleitung der
Stadtpolizei schließen lassen. Ich bin derjenige gewesen, der darauf gepocht hat, dass
das Gesetz eingehalten wird. Aber dem Verbraucher zu erklären, dass man mit dem
Einkaufswagen hin- und herlaufen und an zwei Kassen bezahlen muss, weil sich die
Politik in einer Grauzone befindet, das wird niemand begreifen. Wir können die Zeit
nicht aufhalten, wir können sie auch nicht stoppen. Natürlich müssen wir eine organi-
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sche Gesetzgebung machen. Das ist im Bereich des Handels sehr kompliziert, weil
auch die Raumordnung betroffen ist. Wir übernehmen die Verantwortung. Wir schlagen hier eine Lösung vor, nicht im Sinne eines Betriebes, sondern im Sinne der
Verbraucher! Es ist nicht so, dass die Letzten an der Kette diejenigen sind, denen man
in Zukunft erklären muss, welche Wege sie mit dem Einkaufswagen zu gehen haben,
damit sie überhaupt noch einkaufen können, weil wir es raumordnerisch und handelstechnisch nicht hinbekommen haben. Das kann man auch dem Verbraucher nicht zumuten. Deshalb weisen wir die Pauschalkritik sowieso in Bausch und Bogen zurück
und sind überzeugt, dass wir dieses Problem einer vernünftigen Lösung zuführen.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Ich ersuche um geheime Abstimmung!
PRÄSIDENT: In Ordnung! Landesrat Widmann, Sie haben das Wort für die
Replik.
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen!
Lieber Kollege Steger, ich habe schon ein bisschen das Gefühl gehabt, dass, als Sie
sich zu Wort gemeldet haben, nicht nur ein Bürger, sondern ein bisschen auch der
HDS gesprochen hat. Das meine ich überhaupt nicht polemisch, sondern ich verstehe
das. In den vielen kleinen Geschäften Südtirols gibt es sicher Ängste, die ein Verband
ernst zu nehmen hat. Ich - auch als Bürger sprechend - glaube aber nicht, dass man es
einem Bürger erklären kann, … Es sind zigtausend Bürgerinnen und Bürger, die in
vielen Geschäften bei gemeinsamen Kassen einkaufen. Ich kann Ihnen eine Liste geben, aus der hervorgeht, dass in vielen Geschäften bereits gemeinsame Kassen Fakt
sind. Denken Sie an "Jungmann", ein sehr modernes Einkaufsgeschäft, wo es nur eine
Kasse gibt, aber vier Kassen sein müssten. Wenn man an das "Interspar" denkt, so kaufen dort jährlich zigtausende Menschen ein und können bei einer Kasse zahlen. Wie
also soll man einem Bürger, der das bisher so gewohnt war, erklären, dass sich die Politik etwas anderes hat einfallen lassen?
Es stimmt auch, dass man in ein laufendes Verfahren eingreift, aber man
muss auch erklären, wie das Verfahren zustande gekommen ist. Das Verfahren ist ein
Musterprozess eines Verbandes, der viele Kleine vertritt. Man muss aber auch sagen,
dass die Folgen nicht den Ängsten entsprechen würden. Vor einiger Zeit wurde der
Großhandelsplan verabschiedet, auch mit dem grundsätzlichen Einvernehmen des
HDS. Der HDS hat hier auch gut gehandelt, denn im Burggrafenamt und im Vinschgau sind jetzt schon, nach wenigen Erweiterungen und neuen Betrieben, sämtliche
Kontingente des Großhandelsplanes ausgeschöpft. Das bedeutet, dass in den nächsten
Jahren kein einziger Quadratmeter dazukommen kann. Deshalb verstehe ich die Angst,
die man teilweise schürt, nicht. Es stimmt nicht, dass, wenn man die Kassen, die zur
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Zeit gemeinsam zwei Flächen bedienen, abschafft, zusätzliche Flächen verhindert
werden. Diese Ängste sind nicht berechtigt! Es handelt sich nicht nur um ein Unternehmen, sondern um viele Unternehmen.
Auch auf den Oppositionsbänken sitzen einige Abgeordnete, die sich im
Handelsbereich sehr gut auskennen. Sie werden mir Recht geben, wenn ich sage, dass
es in Südtirol ein ausgewogenes Verhältnis zwischen kleinen, mittleren und großen
Betrieben gibt, wie es nirgendwo anders in Europa vorhanden ist. Es gibt ein Drittel
kleine Betriebe mit weniger als 100 bzw. 150 Quadratmetern Fläche, ungefähr ein
Drittel Betriebe mit bis zu 500 Quadratmetern Fläche und ein Drittel Betriebe mit
mehr als 500 Quadratmetern Fläche. Das gibt es weder im Trentino, noch im Bundesland Tirol, noch in Bayern, noch im Veneto oder sonst wo. Hier geht es nicht um eine
Sanierung, sondern um etwas, was es bereits gibt und für die Bürgerinnen und Bürger
ein großer Vorteil ist. Wenn wir das abschaffen, so wird kein Mensch verstehen, warum er plötzlich bei zwei Kassen zahlen muss.
Zwei Sätze noch zur Stellungnahme des Abgeordneten Knoll. Wenn er davon spricht, dass die SVP der Schaden dieses Landes sei, so verkennt er die Tatsachen
vollkommen und versteht nichts von der Realität. In diesem Land gibt es Frieden unter
verschiedenen Kulturen, und damit sind wir Modell auf weltweiter Ebene. Bald kommt
ja wieder der Dalai Lama nach Südtirol und schaut sich an, wie wir in Frieden zusammenleben, und zwar politisch gewollt und politisch geführt. Wir sind ein Wirtschaftsstandort, der sich in Europa sehen lassen kann, wir sind ein Vorzeigemodell in verschiedensten Bereichen, und deshalb verkennen Sie die Tatsachen. Wenn Sie sagen,
dass nichts geleistet wurde, so muss ich Ihnen sagen, dass sehr viel geleistet worden
ist. Wenn Sie sagen, dass wir nichts leisten würden und selbst am 4. November mit einer schwarzen Binde kommen und dies als wichtigstes Problem der heutigen Zeit
hochstilisieren würden, dann haben Sie wirklich noch nicht viel verstanden und noch
nicht viel für dieses Land getan! Wennschon sind wir für den Wohlstand verantwortlich und nicht Sie!
MAIR (Die Freiheitlichen): Zum Fortgang der Arbeiten, Herr Präsident!
Ich möchte die Frage stellen, ob alle Abgeordneten diese Liste bekommen könnten.
Der Landesrat hat in seinen Ausführungen einmal gesagt, dass er uns viele Betriebe
aufzählen könnte, bei denen es bereits Realität ist, dass gemeinsame Kassen vorhanden
sind. Könnten wir diese Liste bekommen, bevor wir über den gesamten Artikel abstimmen? Noch einmal ganz kurz: Der Herr Landesrat hat wortwörtlich gesagt, er
könne uns eine ganze Reihe von Betrieben aufzählen, die bereits gemeinsame Kassen
führen. Ich möchte die Frage stellen, ob es möglich ist, diese Liste noch vor der Abstimmung über den Artikel zu erhalten.
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WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Ich kann Ihnen die Liste gerne nachreichen. Kollege Vezzali
kennt auch einen Betrieb, der mehrere Filialen hat und in dem dies schon Realität ist.
Ich kann ihn bitten, Ihnen den betreffenden Betrieb zu nennen. Ich habe zwei Betriebe
erwähnt, und zwar "Jungmann" und "Interspar", aber es gäbe noch einige andere.
PRÄSIDENT: Die entsprechende Liste kann nachgereicht werden.
Abgeordneter Knoll, Sie haben das Wort in persönlicher Angelegenheit.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich weiß nicht, wovon Sie hier im
Landtag träumen, Herr Widmann, oder ob Sie … Bitte, ich werde mich wohl rechtfertigen können! Die persönliche Angelegenheit …
PICHLER ROLLE (SVP): Herr Präsident, worin besteht die persönliche
Angelegenheit? Ist er beleidigt worden? Das wäre eine persönliche Angelegenheit,
aber nicht, wenn der Betreffende politisch replizieren will. Sonst repliziere ich auch
noch einmal! Wir müssen klarstellen, worin die "persönliche Angelegenheit" besteht.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): In einer Unterstellung! Das haben
hier alle verstanden. Ich werde es dir jetzt erklären. Mit keinem Wort habe ich die von
Landesrat Widmann gemachten Unterstellungen getätigt, die er mir jetzt in die Schuhe
schieben will. Ich weiß nicht, wo Sie diese Dinge her haben! Ich habe weder gesagt,
dass die SVP ein Schaden für das Land ist, noch habe ich behauptet, dass hier niemand
etwas leisten würde. Ich möchte Sie bitten, wenn Sie schon nicht genau zuhören, sich
zumindest danach die Wortprotokolle durchzulesen. Ich habe lediglich gesagt, dass
man sich solchen Dingen … Natürlich ist es eine "persönliche Angelegenheit", wenn
mir Dinge untergeschoben werden, die ich nicht gesagt habe. Ich habe gesagt, dass
man mit diesen Dingen dem Land Schaden zufügt. Ich ersuche Sie, mir nicht Worte in
den Mund zu legen und Dinge zu unterstellen, die ich in dieser Sache nicht gesagt
habe, unabhängig davon …
PRÄSIDENT: Ganz kurz auch noch einmal für den Kollegen Fraktionssprecher Pichler Rolle! Artikel 67 der Geschäftsordnung besagt eindeutig: "Wird ein Abgeordneter/eine Abgeordnete persönlich angegriffen oder wird ihm/ihr nach seiner/ihrer Ansicht etwas unterstellt, kann er/sie unter Angabe des Grundes unmittelbar beantragen, zu dieser persönlichen Angelegenheit mit Vorrang gegenüber den sonstigen
vorliegenden Wortmeldungen Stellung zu nehmen." Ich habe diese Geschäftsordnung
nicht gemacht, also ersuche ich den Abgeordneten Knoll fortzufahren.
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KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Wir vertun mehr Zeit darüber zu
diskutieren, worin die "persönliche Angelegenheit" besteht, als auf die Sache selber
einzugehen. Ich kann schnell abschließen. Ich bitte Sie für die Zukunft, das, was ich
sage, genau zu überprüfen, bevor Sie mir Dinge unterstellen, die ich nie behauptet
habe. Was wir für politisch wichtig halten oder nicht, entscheiden wir immer noch selber! Da sind wir nicht von Ihrer Bewertung abhängig.
PRÄSIDENT: Wir stimmen nun - wie vom Abgeordneten Tinkhauser und
weiteren vier Abgeordneten beantragt - geheim über den Änderungsantrag ab. Ich ersuche um Verteilung der Stimmzettel.
(Geheime Abstimmung – votazione a scrutinio segreto)
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: 33 abgegebene Stimmzettel,
15 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 2 weiße Stimmzettel. Der Änderungsantrag ist
abgelehnt.
Wer wünscht das Wort zu Artikel 1? Abgeordneter Leitner, Sie haben das
Wort, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Nur ganz kurz, um
zu sagen, dass wir natürlich gegen diesen Artikel stimmen. Er ist eine weitere versäumte Chance, um Rechtsstaatlichkeit zu unterstreichen und nicht gegen Rechtsstaatlichkeit vorzugehen. Es gibt hier eigentlich nichts Neues dazuzusagen. Wir haben uns
wirklich bemüht, Argumente anzuführen, um nicht Lobbyisten für jemanden zu sein das möchte ich in aller Deutlichkeit unterstreichen -, sondern danach zu trachten, dass
wir auch in Zukunft - als Gesetzgeber wohlgemerkt - Rechtsstaatlichkeit garantieren.
Das wären wir dem Bürger eigentlich schuldig, aber das haben wir leider nicht gemacht.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Zum Fortgang der Arbeiten! Wenn
über den Artikel abgestimmt wird, möchte ich beantragen, dass über diesen Absatz
bzw. Artikel namentlich abgestimmt wird.
PRÄSIDENT: Den ganzen Artikel oder nur den Absatz?
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Den Absatz, bitte!
PRÄSIDENT: Wir stimmen nun über den Artikel ab.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Ich habe um eine getrennte Abstimmung über Absatz 2 gebeten. Ich ersuche um die namentliche Abstimmung!
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PRÄSIDENT: In Ordnung. Somit stimmen wir zunächst über den Artikel 1,
ausgenommen Absatz 2, ab: mit 18 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 12 Stimmenthaltungen genehmigt.
Wir stimmen nun - wie vom Abgeordneten Tinkhauser und zwei weiteren
Abgeordneten beantragt - namentlich über Absatz 2 ab. Es ist die Nummer 2 gezogen:
BERGER (SVP): Ja.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda):
No.
DURNWALDER (SVP): Ja.
EGARTNER (SVP): Ja.
EGGER (Die Freiheitlichen): Nein.
HEISSFehler! Textmarke nicht definiert. (Grüne Fraktion – Gruppo
Verde – Grupa Vërda): Nein.
HOCHGRUBER KUENZER (SVP): (abwesend)
KASSLATTER MUR (SVP): Ja.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Nein.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Nein.
LAIMER (SVP): Ja.
LAMPRECHT (SVP): Ja.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Nein.
MAIR (Die Freiheitlichen): Nein.
MINNITI (Il Popolo della Libertà): No.
MUSSNER (SVP): Ja.
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NOGGLER (SVP): Ja.
PARDELLER (SVP): Ja.
PICHLER ROLLE (SVP): Ja.
PÖDER (UFS): Nein.
REPETTO (Partito Democratico/Demokratische Partei): Sì.
SCHULER (SVP): (abwesend)
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): No.
STEGER (SVP): Nein.
STIRNER BRANTSCH (SVP): Enthalten.
STOCKER Martha (SVP): Ja.
STOCKER Sigmar (Die Freiheitlichen): Nein.
THALER ZELGER (SVP): Ja.
THEINER (SVP): Ja.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Nein.
TOMMASINI (Partito Democratico/Demokratische Partei): Sì.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): No.
VEZZALI (Il Popolo della Libertà): No.
WIDMANN (SVP): Ja.
ARTIOLI (Lega Nord): Sì.
PRÄSIDENT: Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: 33 abgegebene
Stimmzettel, 17 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung. Absatz 2 ist
genehmigt. Abgeordnete Mair, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
- 76 -
MAIR (Die Freiheitlichen): Ich möchte vorausschicken, dass ich das jetzt
nicht frage, weil es der Kollege Egartner war oder weil ich besonders "keksen" will.
Folgende Verständnisfrage: Ist bei einer namentlichen Abstimmung die Antwort
"selbstverständlich" eine gültige Antwort? Er hat nicht "selbstverständlich Ja" gesagt,
sondern nur "selbstverständlich".
PRÄSIDENT: Ich habe seine Antwort als "Ja" interpretiert, auch wenn er
"selbstverständlich" gesagt hat.
2. ABSCHNITT
HANDWERK
Art. 2
Änderung des Landesgesetzes vom 25. Februar 2008, Nr. 1,
„Handwerksordnung”
1. Artikel 5 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 25. Februar 2008,
Nr. 1, erhält folgende Fassung:
„4. Ein als Gesellschaft oder als Genossenschaft mit beschränkter
Haftung geführtes Unternehmen gilt als Handwerksunternehmen,
wenn die Mehrheit der Verwalter oder der Mitglieder des Verwaltungsrates oder, bei Gesellschaften mit zwei Mitgliedern, mindestens ein
Gesellschafter, der die Funktion des Verwalters innehat, im Besitz der
Voraussetzungen laut Artikel 3 Absatz 1 ist und mehr als die Hälfte
des Gesellschaftskapitals besitzt.”
2. Im italienischen Wortlaut des Artikels 25 Absatz 1 Buchstaben b),
c), d) und e), des Artikels 29 Absatz 1 Buchstaben b), c), d) und e),
des Artikels 32 Absatz 1 Buchstaben b), c), d) und e) und des Artikels
38 Absatz 1 Buchstaben b), c), d) und e) des Landesgesetzes vom
25. Februar 2008, Nr. 1, sind die Wörter „operaio specializzato o operaia specializzata” durch die Wörter „operaio qualificato o operaia
qualificata” ersetzt.
3. Der Vorspann des Artikels 27 Absatz 1 des Landesgesetzes vom
25. Februar 2008, Nr. 1, erhält folgende Fassung:
„1. Die Bestimmungen dieses Abschnittes werden auf folgende Anlagen angewandt:“.
4. Artikel 32 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 25. Februar 2008,
Nr. 1, erhält folgende Fassung:
„4. Der ausschließliche Betrieb einer Sauna oder eines Solariums gehört nicht zu den handwerklichen Tätigkeiten eines Schönheitspflegers bzw. einer Schönheitspflegerin. Die Ausübung der genannten
Tätigkeiten unterliegt daher nicht den Bestimmungen laut Absatz 1
dieses Artikels, sondern, bis zum Inkrafttreten einer spezifischen
Norm auf Landesebene, den geltenden einschlägigen staatlichen Bestimmungen.“
5. Artikel 32 Absatz 13 des Landesgesetzes vom 25. Februar 2008,
Nr. 1, ist aufgehoben.
6. Im deutschen Wortlaut erhält die Überschrift des 3. Abschnitts des
2. Titels des Landesgesetzes vom 25. Februar 2008, Nr. 1, folgende
- 77 -
Fassung: “Ausübung der Berufe im Hygiene- und Körperpflegegewerbe”.
7. Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe a) des Landesgesetzes vom 25. Februar 2008, Nr. 1, erhält folgende Fassung:
“a) wer den Beginn der Tätigkeit bei der Handelskammer mit einer
Verspätung von mehr als 60 Tagen nach Ablauf der vorgeschriebenen
Frist meldet,“.
8. Nach Artikel 43 Absatz 2 Buchstabe e) des Landesgesetzes vom
25. Februar 2008, Nr. 1, wird folgender Buchstabe hinzugefügt:
„f) wer gegen die Bestimmungen der Artikel 10 und 11 verstößt.“
---------CAPO II
ARTIGIANATO
Art. 2
Modifiche della legge provinciale 25 febbraio 2008, n. 1, recante
“Ordinamento dell’artigianato”
1. Il comma 4 dell’articolo 5 della legge provinciale 25 febbraio 2008,
n. 1, è così sostituito:
“4. Qualora la forma prescelta sia quella della società o cooperativa a
responsabilità limitata, l’impresa è considerata artigiana se la maggioranza degli amministratori o dei componenti del consiglio di amministrazione o nelle società composte da due soci almeno uno di essi,
che assume la carica di amministratore, è in possesso dei requisiti
previsti all’articolo 3, comma 1, e detiene più della metà del capitale
sociale.”
2. Nel testo italiano dell’articolo 25, comma 1, lettere b), c), d) ed e),
dell’articolo 29, comma 1, lettere b), c), d) ed e), dell’articolo 32, comma 1, lettere b), c), d) ed e) e dell’articolo 38, comma 1, lettere b), c),
d) ed e) della legge provinciale 25 febbraio 2008, n. 1, le parole: “operaio specializzato o operaia specializzata” sono sostituite dalle parole:
“operaio qualificato o operaia qualificata”.
3. L’alinea del comma 1 dell’articolo 27 della legge provinciale 25 febbraio 2008, n. 1, è così sostituita:
“1. Le disposizioni del presente capo si applicano ai seguenti impianti
per edifici:”.
4. Il comma 4 dell’articolo 32 della legge provinciale 25 febbraio 2008,
n. 1, è così sostituito:
“4. Il solo esercizio di una sauna o di uno studio per abbronzatura non
rientra nell’attività artigiana dell’estetista. L’esercizio di tali attività non
è pertanto soggetto alle disposizioni del comma 1 del presente articolo, ma alla vigente normativa statale in materia sino all’entrata in vigore di una norma specifica in materia a livello provinciale.”
5. È abrogato il comma 13 dell’articolo 32 della legge provinciale
25 febbraio 2008, n. 1.
6. Nel testo tedesco la rubrica del capo III del titolo II della legge provinciale 25 febbraio 2008, n. 1, è così sostituita: “Ausübung der Berufe
im Hygiene- und Körperpflegegewerbe”.
7. La lettera a) del comma 1 dell’articolo 43 della legge provinciale
25 febbraio 2008, n. 1, è così sostituita:
“a) denunci l’inizio di attività presso la Camera di commercio con un
ritardo di oltre 60 giorni rispetto al termine prescritto;”.
- 78 -
8. Dopo la lettera e) del comma 2 dell’articolo 43 della legge provinciale 25 febbraio 2008, n. 1, è aggiunta la seguente lettera:
“f) chiunque violi le disposizioni di cui agli articoli 10 e 11.”
PRESIDENZA DEL VICEPRESIDENTE:
MAURO MINNITI
VORSITZ DES VIZEPRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: E' stato presentato un emendamento dall'assessore Widmann che dice: "Dopo il comma 8 dell'articolo 2 sono aggiunti i seguenti commi:
9. Dopo l'articolo 40 della legge provinciale 25 febbraio 2008, n. 1, è inserito il seguente articolo: "Art. 40-bis (Vendita per il consumo immediato) - 1. Alle imprese con
attività di cui all'articolo 37 è consentita anche la vendita per il consumo immediato di
alimentari nonché di bevande calde e fredde, prodotti prevalentemente da aziende altoatesine o dall'agricoltura locale. La vendita per il consumo immediato avviene nel locale di vendita, nel rispetto delle prescrizioni igienico-sanitarie, previste per gli esercizi commerciali."
10. La lettera e) del comma 2 dell'articolo 43 della legge provinciale 25 febbraio 2008,
n. 1, è così sostituita: 'chiunque violi le disposizioni di cui agli articoli 39, 40 e 40bis'."
"Nach Absatz 2 des Artikels 8 werden folgende Absätze hinzugefügt:
9. Nach Artikel 40 des Landesgesetzes vom 25. Februar 2008, Nr. 1, wird folgender
Artikel eingefügt: "Art. 40-bis (Verkauf für den sofortigen Verzehr) - 1. Unternehmen
mit Tätigkeiten laut Artikel 37 dürfen im Verkaufsraum, unter Beachtung der für die
Handelsbetriebe geltenden hygienischen und sanitären Vorschriften, auch Lebensmittel sowie warme und kalte Getränke für den sofortigen Verzehr verkaufen, die vorwiegend von Südtiroler Betrieben oder in der heimischen Landwirtschaft hergestellt sind."
10. Artikel 43 Absatz 2 Buchstabe e) des Landesgesetzes vom 25. Februar 2008, Nr. 1,
erhält folgende Fassung: 'wer gegen die Bestimmungen der Artikel 39, 40 und 40-bis
verstößt'."
Ha chiesto di intervenire l'assessore Widmann per l'illustrazione, ne ha facoltà.
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte
diesen Abänderungsantrag zurückziehen.
PRESIDENTE: Va bene, l'emendamento è ritirato. Chi desidera intervenire
sull'articolo 2? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 19 voti favorevoli e
11 astensioni.
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CAPO III
ALPINISMO
Art. 3
Modifica della legge provinciale 7 aprile 1997, n. 5, recante “Interventi
della Provincia autonoma di Bolzano per il sostegno di rifugi alpini”
1. La lettera a) del comma 1 dell’articolo 2 della legge provinciale 7 aprile 1997, n. 5, e successive modifiche, è così sostituita:
“a) contributi a fondo perduto fino al 70 per cento della spesa ammessa;”.
---------3. ABSCHNITT
ALPINISTIK
Art. 3
Änderung des Landesgesetzes vom 7. April 1997, Nr. 5,
„Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung von Schutzhütten“
1. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a) des Landesgesetzes vom 7. April
1997, Nr. 5, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„a) Zuschüsse im Ausmaß von bis zu 70 Prozent der zulässigen Ausgaben,“.
Chi chiede la parola? Consigliere Heiss, prego.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke, Herr
Präsident! Nur eine kleine Nachfrage beim Landesrat Berger, der vielleicht die Übersicht in diesem Bereich hat. Herr Landesrat, haben Sie ungefähr eine Ahnung - jetzt
kommt ja diese Erhöhung von 60 auf 70 Prozent -, wie groß ungefähr die Zuschüsse
sein werden, die auf das Land zukommen? Haben Sie hier eine Übersicht über die anfallenden Kosten oder ist es verfrüht, in der Hinsicht zu kalkulieren?
BERGER (Landesrat für Tourismus, Landwirtschaft, Grundbuch und
Kataster – SVP): Herr Kollege Heiss, es handelt sich hier ausschließlich um zwei
Hütten, die sich in ganz extremer Lage befinden und aus diesem Grunde den anderen
Hütten irgendwo angepasst werden sollen. Beim Alpenverein und CAI haben wir noch
höhere Bezuschussungen. Hier sind die Similaunhütte und die Gartlhütte in Tiers betroffen, also nur zwei Hütten. Von den finanziellen Anforderungen, die diese Prozentsätze ausmachen, handelt es sich um sehr, sehr kleine Beträge - ich kann sie nicht einmal quantifizieren -, die für den Haushalt nicht relevant sind. Das ist mehr eine Gerechtigkeitsmaßnahme, damit die Unterschiede zwischen Nicht-Privaten und Privaten
nicht allzu groß sind, wenn sie sich in gleich extremer Lage befinden.
PRESIDENTE: Pongo in votazione l'articolo 3: approvato con 21 voti favorevoli e 6 astensioni.
- 80 -
Art. 3-bis
Modifica della legge provinciale 7 giugno 1982, n. 22, recante “Disciplina dei rifugi alpini –
Provvidenze a favore del patrimonio alpinistico provinciale”
1. Il comma 1 dell’articolo 12 della legge provinciale 7 giugno 1982,
Nr. 22, è così sostituito:
„1. Le domande per la concessione dei contributi devono essere presentate alla competente ripartizione provinciale entro il 31 ottobre di
ogni anno.”
---------Art. 3-bis
Änderung des Landesgesetzes vom 7. Juni 1982, Nr. 22, „Bestimmungen über die Schutzhütten –
Maßnahmen zugunsten des alpinen Vermögens der Provinz“
1. Artikel 12 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 7. Juni 1982, Nr. 22,
erhält folgende Fassung:
„1. Die Gesuche um Gewährung der Zuschüsse müssen bis zum
31. Oktober jeden Jahres bei der zuständigen Landesabteilung eingereicht werden.”
Chi chiede la parola? Nessuno. Allora lo pongo in votazione: approvato con
23 voti favorevoli e 7 astensioni.
Art. 3-ter
Modifiche della legge provinciale 19 febbraio 2001, n. 5, recante „Ordinamento della professione di maestro di sci e delle scuole di sci”
1. Il comma 3 dell’articolo 3 della legge provinciale 19 febbraio 2001,
n. 5, e successive modifiche, è abrogato.
2. Il comma 7 dell’articolo 8 della legge provinciale 19 febbraio 2001,
n. 5, è così sostituito:
“7. L’esercizio dell’attività di maestro di sci per un periodo di tempo
complessivamente non superiore a 15 giorni all’anno, da parte di maestri di sci provenienti con propri clienti da altri stati, regioni o dalla
provincia di Trento, deve essere comunicato per iscritto almeno 30
giorni prima dell’inizio dell’attività al collegio provinciale.”
3. Il comma 1 dell’articolo 11 della legge provinciale 19 febbraio 2001,
n. 5, è così sostituito:
„1. I maestri di sci abilitati all’esercizio della professione nelle discipline di cui all’articolo 3, comma 1, e nelle qualificazioni e specializzazioni di cui all’articolo 10, comma 1, nonché gli assistenti di scuola di
sci di cui all’articolo 3, comma 2, devono frequentare i corsi di aggiornamento obbligatori organizzati dal collegio provinciale dei maestri di
sci.”
4. La lettera a) del comma 4 dell’articolo 15 della legge provinciale
19 febbraio 2001, n. 5, è così sostituita:
„a) la scuola di sci deve essere formata da maestri di sci iscritti a seconda della disciplina della scuola richiesta nell’elenco dei maestri di
sci dell’albo provinciale in numero non inferiore a dieci, salve eventuali
- 81 -
deroghe da concedersi di volta in volta dall’assessore provinciale
competente, qualora nella zona interessata non esista ancora una
scuola di sci nella disciplina richiesta e valutato il relativo fabbisogno;”.
5. Il comma 2 dell’articolo 19 della legge provinciale 19 febbraio 2001,
n. 5, è così sostituito:
“2. I maestri di sci che esercitano la professione autonomamente,
senza l’intermediazione di una scuola di sci, devono comunicarlo
prima dell’inizio dell’attività stagionale al consiglio direttivo del collegio
provinciale, all’Ufficio provinciale competente in materia e all’organizzazione del turismo competente territorialmente, con l’indicazione precisa dei dati personali, delle qualificazioni e specializzazioni, del numero di codice fiscale, della sede e dei recapiti, del territorio di competenza, delle tariffe applicate e dell’avvenuta assicurazione della responsabilità civile per i danni alla persona e alle cose dell’allievo e di
terzi.”
6. Il comma 2 dell’articolo 24 della legge provinciale 19 febbraio 2001,
n. 5, è così sostituito:
„2. Nel regolamento di esecuzione sono stabiliti i criteri per l’erogazione e la liquidazione dei contributi e delle sovvenzioni, la documentazione richiesta e la data di presentazione delle domande.”
---------Art. 3-ter
Änderung des Landesgesetzes vom 19. Februar 2001, Nr. 5, “Ordnung der Skischulen und des Skilehrerberufs”
1. Artikel 3 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 19. Februar 2001,
Nr. 5, in geltender Fassung, ist aufgehoben.
2. Artikel 8 Absatz 7 des Landesgesetzes vom 19. Februar 2001,
Nr. 5, erhält folgende Fassung:
“7. Die Ausübung der Skilehrertätigkeit für insgesamt höchstens
15 Tage im Jahr durch Skilehrer, welche mit eigenen Gästen aus dem
Ausland, aus anderen Regionen oder aus der Provinz Trient kommen,
muss mindestens 30 Tage vor Tätigkeitsbeginn schriftlich der Landesberufskammer gemeldet werden.”
3. Artikel 11 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 19. Februar 2001,
Nr. 5, erhält folgende Fassung:
“1. Die in den Disziplinen laut Artikel 3 Absatz 1 zur Ausübung des Berufs befähigten Skilehrer und die gemäß Artikel 10 Absatz 1 qualifizierten und spezialisierten Skilehrer sowie die Skischulassistenten laut
Artikel 3 Absatz 2 sind verpflichtet, die von der Landesberufskammer
der Skilehrer organisierten obligatorischen Fortbildungskurse zu besuchen.”
4. Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe a) des Landesgesetzes vom 19. Februar 2001, Nr. 5, erhält folgende Fassung:
„a) die Skischule muss aus mindestens zehn Lehrern bestehen, welche je nach Disziplin der Schule, für welche die Bewilligung beantragt
wurde, im Landesberufsverzeichnis der Skilehrer eingetragen sind;
der zuständige Landesrat kann von Fall zu Fall eine von der genannten Anzahl abweichende Mindestanzahl genehmigen, falls im betroffenen Gebiet noch keine Skischule in der beantragten Disziplin besteht und der entsprechende Bedarf bewertet worden ist;”.
5. Artikel 19 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 19. Februar 2001,
Nr. 5, erhält folgende Fassung:
- 82 -
“2. Die Skilehrer, welche den Beruf selbständig, somit ohne Vermittlung durch eine Skischule, ausüben, haben dies vor Beginn der Saisontätigkeit dem Vorstand der Landesberufskammer, dem zuständigen Landesamt und der örtlich zuständigen Fremdenverkehrsorganisation zu melden, und zwar unter genauer Angabe der Personaldaten,
der jeweiligen Qualifikation und Spezialisierung, der Steuernummer,
des Sitzes und der Zustelladresse, des Zuständigkeitsgebietes, der
angewendeten Tarife sowie der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Schäden an der Person und an den Sachen des Schülers
und an Dritten.”
6. Artikel 24 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 19. Februar 2001,
Nr. 5, erhält folgende Fassung:
„2. Mit Durchführungsverordnung werden die Kriterien für die Gewährung und Auszahlung der Beiträge und Beihilfen, die Unterlagen, die
dem entsprechenden Gesuch beizulegen sind, sowie die Einreichfrist
für die Gesuche festgelegt.”
Chi desidera intervenire? Nessuno. Passiamo alla votazione: con 19 voti favorevoli, 1 voto contrario e 13 astensioni l'articolo 3-ter è approvato.
CAPO IV
ESERCIZI PUBBLICI E TURISMO
Art. 4
Modifiche della legge provinciale 14 dicembre 1988, n. 58, recante
“Norme in materia di esercizi pubblici”
1. Il comma 1 dell’articolo 33 della legge provinciale 14 dicembre
1988, n. 58, e successive modifiche, è così sostituito:
“1. Gli esercizi ricettivi, esclusi i rifugi-albergo, le case per ferie, gli alberghi e gli ostelli per la gioventù, sono classificati, in base ai requisiti
posseduti, con l’assegnazione di un numero di stelle da uno a cinque,
quando si tratti di garnì, pensioni, alberghi, motels e villaggi-alberghi;
con l’assegnazione di un numero di stelle da uno a quattro, quando si
tratti di campeggi; con l’assegnazione di un numero di stelle da due a
cinque, quando si tratti di residences; e con l’assegnazione di un numero di stelle da due a quattro, quando si tratti di villaggi turistici. Le
case o appartamenti per vacanze sono classificate ai sensi della
legge provinciale 11 maggio 1995, n. 12, e successive modifiche.”
1-bis. Il comma 2 dell’articolo 33 della legge provinciale 14 dicembre
1988, n. 58, e successive modifiche, è così sostituito:
„2. La classificazione avviene in base ai requisiti obbligatori per la relativa classe di inquadramento da determinarsi con regolamento di
esecuzione, tenendo conto della dotazione, dei requisiti strutturali, dei
servizi offerti e della qualificazione degli addetti. Con decreto del Presidente della Provincia vengono stabilite le modalità, con cui devono
essere resi pubblici i criteri di classificazione prescritti per ciascuna
classificazione esistente.”
2. (soppresso)
3. L’articolo 41 della legge provinciale 14 dicembre 1988, n. 58, e successive modifiche, è così sostituito:
“Art. 41 (Riposo settimanale) - 1. Il Presidente della Provincia può determinare un numero minimo o massimo di giorni di riposo per setti-
- 83 -
mana. Parimenti può prevedere deroghe alla regola generale del riposo settimanale.
2. I giorni di riposo settimanale sono fissati dal sindaco, sentiti i rappresentanti locali dell’associazione professionale del settore alberghiero maggiormente rappresentativa; in ogni caso sarà cura del sindaco garantire un servizio di somministrazione continuo e adeguato.”
4. Dopo il comma 5 dell’articolo 54 della legge provinciale 14 dicembre 1988, n. 58, è inserito il seguente comma:
“5-bis. Chiunque non rispetti il numero minimo di collaboratori richiesto
per la rispettiva categoria di classificazione dell’esercizio ricettivo, è
soggetto alle seguenti sanzioni amministrative e pecuniarie:
a) alla prima violazione viene irrogata una sanzione amministrativa
pecuniaria nella misura da 3.333,00 euro a 10.000,00 euro; viene
concesso un periodo di un anno entro il quale deve essere raggiunto il numero di collaboratori richiesto nell’arco del periodo prescritto sulla base dei criteri di classificazione in vigore; la classificazione viene nel frattempo mantenuta;
b) alla seconda violazione viene irrogata una sanzione amministrativa pecuniaria nella misura da 3.333,00 euro a 10.000,00 euro
per ogni collaboratore mancante; la classificazione viene mantenuta;
c) alla terza violazione la sanzione amministrativa pecuniaria di cui
alla lettera b) viene raddoppiata e la classificazione revocata;
d) l’assessore provinciale al turismo può disporre un procedimento in
base al quale il titolare della licenza è obbligato a presentare annualmente all’ufficio provinciale competente la documentazione
attestante il numero di collaboratori; salvo quanto disposto dall’articolo 56, comma 1, l’assessore provinciale al turismo può incaricare degli addetti ai controlli di cui al presente articolo.”
---------4. ABSCHNITT
GASTSTÄTTEN UND TOURISMUS
Art. 4
Änderung des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58,
„Gastgewerbeordnung“
1. Artikel 33 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988,
Nr. 58, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
“1. Außer den Berggasthäusern, den Ferienheimen, den Jugendherbergen und den Jugendferienheimen werden die Beherbergungsbetriebe aufgrund ihrer Merkmale durch die Zuweisung von Sternen eingestuft; dabei können Garnis, Pensionen, Gasthöfe, Motels und Hoteldörfer ein bis fünf Sterne, Campings ein bis vier Sterne, Residences
zwei bis fünf Sterne und Feriendörfer zwei bis vier Sterne erhalten.
Ferienhäuser und -wohnungen werden im Sinne des Landesgesetzes
vom 11. Mai 1995, Nr. 12, in geltender Fassung, eingestuft.”
1-bis. Artikel 33 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 14. Dezember
1988, Nr. 58, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„2. Die Einstufung erfolgt aufgrund der für die jeweilige Einstufungsklasse obligatorischen Merkmale, welche mit Durchführungsverordnung festzulegen sind, und wobei die Ausstattung, die baulichen
Merkmale, die angebotenen Leistungen und die berufliche Qualifikation der Beschäftigten zu berücksichtigen sind. Mit Dekret des Lan-
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deshauptmanns werden die Modalitäten festgelegt, mit denen die für
die bestehende Einstufung jeweils vorgeschriebenen Einstufungskriterien kundgemacht werden müssen.”
2. (gestrichen)
3. Artikel 41 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58, in
geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„Art. 41 (Wöchentlicher Ruhetag) - 1. Der Landeshauptmann kann
eine Höchst- bzw. Mindestanzahl an Ruhetagen je Woche festlegen.
Ebenso kann er Abweichungen von der allgemeinen Ruhetagsregelung einführen.
2 Die wöchentlichen Ruhetage werden vom Bürgermeister nach Anhören der örtlichen Vertreter des repräsentativsten Berufsverbandes
im Gastgewerbe festgelegt. Der Bürgermeister trägt auf jeden Fall
dafür Sorge, dass eine ständige und ausreichende Versorgung gewährleistet ist.”
4. Nach Artikel 54 Absatz 5 des Landesgesetzes vom 14. Dezember
1988, Nr. 58, wird folgender Absatz eingefügt:
„5-bis. Wer die für den Beherbergungsbetrieb für die jeweilige Einstufungskategorie erforderliche Mitarbeiteranzahl nicht nachweisen kann,
unterliegt folgenden Verwaltungsstrafen und Geldbußen:
a) bei der ersten Übertretung wird eine Geldbuße im Ausmaß von
3.333,00 Euro bis zu 10.000,00 Euro verhängt; es wird ein Zeitraum von einem Jahr gewährt, innerhalb dessen die nach den
geltenden Einstufungskriterien erforderliche Mitarbeiteranzahl
über den erforderlichen Zeitraum erreicht werden muss; die Einstufung wird in der Zwischenzeit beibehalten,
b) bei der zweiten Übertretung wird eine Geldbuße im Ausmaß von
3.333,00 Euro bis zu 10.000,00 Euro für jeden fehlenden Mitarbeiter verhängt; die Einstufung wird beibehalten,
c) bei der dritten Übertretung wird die Geldbuße laut Buchstabe b)
verdoppelt und die Einstufung wird aberkannt,
d) der für Tourismus zuständige Landesrat kann ein Verfahren festlegen, wonach Lizenzinhaber von Beherbergungsbetrieben gegenüber dem zuständigen Landesamt jährlich den Nachweis der
Mitarbeiteranzahl erbringen müssen; unbeschadet der Bestimmungen laut Artikel 56 Absatz 1 kann der Landesrat für Tourismus Personen beauftragen, welche für die in diesem Artikel vorgesehenen Kontrollen zuständig sind.”
Do lettura degli emendamenti:
Emendamento n. 1, presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba: "Articolo 4, comma 1: Il comma 1 è soppresso."
"Artikel 4 Absatz 1: Absatz 1 wird gestrichen."
Emendamento n. 2, presentato dai consiglieri Schuler e Noggler: "Articolo 4, comma 3: Il comma è soppresso."
"Artikel 4 Absatz 3: Der Absatz wird gestrichen."
L'emendamento n. 2 è ritirato. Ha chiesto di intervenire il consigliere Heiss,
ne ha facoltà.
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HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke, Herr
Präsident! Wir hatten bereits in der Generaldebatte die Gelegenheit, kurz auf diese
Frage zu sprechen zu kommen. In dieser Neufassung ist kaum eine Änderung in der
Besternung der einzelnen Kategorien vorgenommen, Herr Landesrat, bis auf die Residences, die von zwei bis fünf Sternen erweitert werden. Hier haben Sie ja berechtigterweise auf die Qualifikationsansprüche und die Kommunikation nach außen hingewiesen, die notwendig ist, um auf dem internationalen Markt konkurrenzfähig zu bleiben. Aber trotzdem sehen wir mit einiger Besorgnis die raumordnerische Folge der
Ausweitung von Residences, das heißt, dass hier ein zusätzliches Volumen entsteht,
welches dann doch ein Stück weit beinahe in Richtung Zweitwohnungen gehen kann.
Hier sehe ich zwei konkurrierende Prinzipien, welche zum einen in Bezug auf die Requalifikation sicherlich verständlich sind, zum anderen aber auch die Ausweitung des
Ganzen mit sich bringen. Ich stelle mir vor, dass hier ein ganz erhebliches zusätzliches
Volumen entstehen wird. Aufgrund dieser Besorgnisse haben wir den vorliegenden
Streichungsantrag formuliert.
PRESIDENTE: Metto in votazione l'emendamento n. 1: respinto con
10 voti favorevoli e 19 voti contrari.
Chi chiede la parola sull'articolo 4? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato con 19 voti favorevoli e 10 astensioni.
Art. 4-bis
Modifica della legge provinciale 18 agosto 1992, n. 33, recante “Riordinamento delle organizzazioni turistiche”
1. Il comma 3 dell’articolo 23 della legge provinciale 18 agosto 1992,
n. 33, è così sostituito:
“3. L’Azienda di soggiorno e turismo di Bolzano e l’Azienda di cura,
soggiorno e turismo di Merano, dotate di autonomia amministrativa,
hanno personalità giuridica di diritto pubblico, sono rette da propri
statuti da approvare dalla Giunta provinciale e sono sottoposte al
controllo e alla vigilanza della Giunta provinciale. Il consiglio di amministrazione viene nominato dalla Giunta provinciale, venendo proposti
due terzi dei membri dalle categorie corrispondenti.”
2. Dopo il comma 3 dell’articolo 23 della legge provinciale 18 agosto
1992, n. 33, sono inseriti i seguenti commi 3-bis, 3-ter e 3-quater:
“3-bis. Alla struttura dirigenziale ed ai dirigenti dell’Azienda di soggiorno e turismo di Bolzano e dell’Azienda di cura, soggiorno e turismo di Merano sono applicate, per quanto compatibili, le disposizioni
di cui alla legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, e successive modifiche. La nomina di un dirigente per ente può essere conferita anche ad
una persona estranea all’amministrazione, fatte salve le altre condizioni di cui all’articolo 14, comma 2, della legge provinciale 23 aprile
1992, n. 10, e successive modifiche.
3-ter. Gli incarichi dirigenziali conferiti prima dell’entrata in vigore delle
disposizioni di cui al comma 3-bis sono confermati.
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3-quater. Le aziende già istituite alla data di entrata in vigore della
presente legge, conservano il riconoscimento e la denominazione loro
attribuita. Il nuovo statuto deve essere approvato entro il termine perentorio di sei mesi dalla data di entrata in vigore della presente legge.
Trascorso tale termine, agli organi nominati vengono applicati gli articoli 33, 34 e 35 della legge provinciale 22 ottobre 1993, n. 17, e successive modifiche.”
---------Art. 4-bis
Änderung des Landesgesetzes vom 18. August 1992, Nr. 33, „Neuordnung der Tourismusorganisationen”
1. Artikel 23 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 18. August 1992,
Nr. 33, erhält folgende Fassung:
“3. Das Verkehrsamt von Bozen und die Kurverwaltung von Meran
sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und jeweils eigener Satzung, die von der Landesregierung zu genehmigen ist, und unterliegen der Kontrolle und Aufsicht der Landesregierung. Der Verwaltungsrat wird von der Landesregierung ernannt,
wobei zwei Drittel der Mitglieder von den einschlägigen Kategorien
vorgeschlagen werden.”
2. Nach Artikel 23 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 18. August
1992, Nr. 33, werden folgende Absätze 3-bis, 3-ter und 3-quater eingefügt:
„3-bis. Auf die Führungsstruktur und die Führungskräfte des Verkehrsamtes von Bozen und der Kurverwaltung von Meran werden, soweit
anwendbar, die Bestimmungen des Landesgesetzes vom 23. April
1992, Nr. 10, in geltender Fassung, angewandt. Die Ernennung einer
Führungskraft je Körperschaft kann auch zu Gunsten einer nicht der
Verwaltung angehörenden Person erfolgen, wobei die übrigen Bedingungen laut Artikel 14 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 23. April
1992, Nr. 10, in geltender Fassung, aufrecht bleiben.
3-ter. Die vor Inkrafttreten der Bestimmung laut Absatz 3-bis erteilten
Führungsaufträge bleiben aufrecht.
3-quater. Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Verkehrsämter und Kurverwaltungen behalten ihre Anerkennung und die
ihnen zuerkannte Benennung bei. Die neue Satzung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten ab Inkrafttreten dieses Gesetzes zu genehmigen. Nach Ablauf dieser Frist finden auf die ernannten
Organe die Artikel 33, 34 und 35 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, Anwendung.”
E' stato presentato un emendamento sostitutivo dall'assessore Berger, che segue: "L'articolo 4-bis è così sostituito:/Artikel 4-bis erhält folgende Fassung:
Art. 4-bis
Modifica della legge provinciale 18 agosto 1992, n. 33, recante “Riordinamento delle organizzazioni turistiche”
1. Il comma 3 dell’articolo 23 della legge provinciale 18 agosto 1992,
n. 33, è così sostituito:
“3. L’Azienda di soggiorno e turismo di Bolzano e l’Azienda di cura,
soggiorno e turismo di Merano, dotate di autonomia amministrativa,
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hanno personalità giuridica di diritto pubblico con potestà statutaria e
regolamentare e sono sottoposte al controllo e alla vigilanza della
Giunta provinciale. Lo statuto viene deliberato dal rispettivo consiglio
d’amministrazione con una maggioranza di due terzi dei componenti
alla prima e seconda seduta e con la maggioranza assoluta dalla
terza seduta in poi. Lo statuto così deliberato necessita dell’approvazione da parte della Giunta provinciale. Gli organi della rispettiva
azienda sono il presidente, il consiglio di amministrazione e il collegio
dei revisori. Il consiglio di amministrazione e il collegio dei revisori
vengono nominati dalla Giunta provinciale, venendo proposti due terzi
dei rispettivi membri dal comune sede dell’azienda e dalle categorie
corrispondenti. L’ammontare massimo delle indennità del consiglio di
amministrazione e del collegio dei revisori viene fissato dalla Giunta
provinciale.”
2. Dopo il comma 3 dell’articolo 23 della legge provinciale 18 agosto
1992, n. 33, sono inseriti i seguenti commi 3-bis, 3-ter, 3-quater, 3quinquies, 3-sexies, 3-septies, 3-octies e 3-nonies:
“3-bis. La Giunta provinciale esercita il controllo di legittimità sulle seguenti delibere:
a) i regolamenti e le loro modifiche;
b) il bilancio preventivo con programma di attività, le variazioni di
bilancio ed i conti consuntivi;
c) il regolamento sul personale e la pianta organica;
d) gli acquisti, le alienazioni e le locazioni di beni immobili.
3-ter. Entro il 30 novembre di ciascun esercizio, la rispettiva azienda
deve approvare il relativo bilancio preventivo per l’esercizio seguente
e inviarlo alla Giunta provinciale per il controllo di legittimità, corredato
del programma dell’attività da svolgersi durante l’esercizio stesso. Entro il 30 giugno di ogni anno, la rispettiva azienda approva il relativo
conto consuntivo dell’esercizio precedente e lo trasmette alla Giunta
provinciale per il controllo di legittimità, corredato delle relazioni del
consiglio di amministrazione e del collegio dei revisori. Il presidente,
qualora preveda che il bilancio non possa diventare esecutivo entro il
31 dicembre o comunque in caso di mancata esecutività entro tale termine, chiede al consiglio di amministrazione l’autorizzazione alla gestione del bilancio con riferimento a quello dell’esercizio scaduto, limitatamente ad un massimo di tre mesi ed ai relativi dodicesimi.
3-quater. Le deliberazioni del consiglio nelle materie di cui alle lettere
a), b), c) e d) diventano esecutive, qualora la Giunta provinciale, alla
quale devono essere inviate entro 15 giorni dalla data della deliberazione, nel termine di trenta giorni dalla ricezione delle stesse non abbia adottato un provvedimento di annullamento, dandone, entro il medesimo termine, comunicazione all'ente interessato. Il termine è sospeso per una sola volta se, prima della sua scadenza, il Presidente
della Provincia o l’assessore competente chieda chiarimenti o elementi integrativi dì giudizio all’ente deliberante. In tal caso, il termine
per l’annullamento riprende a decorrere dal momento della ricezione
degli atti richiesti. Le deliberazioni decadono, qualora l’ente non
ottemperi, entro trenta giorni dal ricevimento, alla richiesta di elementi
integrativi di giudizio.
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3-quinqies. La Giunta provinciale può indicare all'ente interessato le
modificazioni da apportare alle risultanze del rendiconto della gestione, con l’invito ad adottarle entro il termine massimo di 30 giorni.
Nel caso di mancata adozione delle modificazioni entro detto termine
o di annullamento della deliberazione di adozione del rendiconto della
gestione da parte della Giunta provinciale, questa provvede alla nomina di un commissario per la redazione del conto stesso.
3-sexies. La Giunta provinciale può, inoltre, procedere allo scioglimento del consiglio di amministrazione e alla nomina di un commissario per accertate gravi deficienze amministrative, persistenti inadempienze o per altre irregolarità non compatibili con il normale funzionamento dell’azienda. In questi casi il rinnovo del consiglio è effettuato
entro il termine di tre mesi.
3-septies. Alla struttura dirigenziale ed ai dirigenti dell’Azienda di soggiorno e turismo di Bolzano e dell’Azienda di cura, soggiorno e turismo di Merano sono applicate, per quanto compatibili, le disposizioni
di cui alla legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, e successive modifiche. La nomina di un dirigente per ente può essere conferita anche ad
una persona estranea all’amministrazione, fatte salve le altre condizioni di cui all’articolo 14, comma 2, della legge provinciale 23 aprile
1992, n. 10, e successive modifiche.
3-octies. Gli incarichi dirigenziali conferiti prima dell’entrata in vigore
delle disposizioni di cui al comma 3-septies sono confermati.
3-nonies. Le aziende già istituite alla data di entrata in vigore della
presente legge conservano il riconoscimento e la denominazione loro
attribuita. Il nuovo statuto deve essere approvato entro il termine perentorio di sei mesi dalla data di entrata in vigore della presente legge.
Trascorso tale termine, agli organi nominati vengono applicati gli articoli 33, 34 e 35 della legge provinciale 22 ottobre 1993, Nr. 17, e successive modifiche.”
---------Art. 4-bis
Änderung des Landesgesetzes vom 18. August 1992, Nr. 33, „Neuordnung der Tourismusorganisationen”
1. Artikel 23 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 18. August 1992,
Nr. 33, erhält folgende Fassung:
„3. Das Verkehrsamt von Bozen und die Kurverwaltung von Meran
sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und jeweils eigener Satzungs- und Verordnungsbefugnis und unterliegen der Kontrolle und Aufsicht der Landesregierung. Die jeweilige Satzung wird vom betreffenden Verwaltungsrat beschlossen; dabei ist in den ersten zwei Sitzungen eine Mehrheit von zwei Dritteln
der Mitglieder und ab der dritten Sitzung die absolute Stimmenmehrheit erforderlich. Die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung bedarf der Genehmigung seitens der Landesregierung. Die Organe des
Verkehrsamtes bzw. der Kurverwaltung sind der Präsident, der Verwaltungsrat und das Kollegium der Rechnungsprüfer. Der Verwaltungsrat und das Kollegium der Rechnungsprüfer werden von der
Landesregierung ernannt, wobei zwei Drittel der jeweiligen Mitglieder
von der Gemeinde, in der das Verkehrsamt bzw. die Kurverwaltung ihren Sitz hat, und von den einschlägigen Kategorien vorgeschlagen
werden. Das Höchstausmaß der Entschädigungen des Verwaltungs-
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rates und des Kollegiums der Rechnungsprüfer wird von der Landesregierung festgelegt.”
2. Nach Artikel 23 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 18. August
1992, Nr. 33, werden folgende Absätze 3-bis, 3-ter, 3-quater, 3-quinquies, 3-sexies, 3-septies, 3-octies und 3-nonies eingefügt:
„3-bis. Die Landesregierung übt die Gesetzmäßigkeitskontrolle über
folgende Beschlüsse aus:
a) Verordnungen und deren Änderungen,
b) Haushaltsvoranschlag mit Tätigkeitsprogramm, Haushaltsabänderungen und Rechnungsabschlüsse,
c) Personalordnung und Stellenplan,
d) Erwerb, Veräußerung und Verpachtung von Liegenschaften.
3-ter. Bis zum 30. November jeden Geschäftsjahres muss das Verkehrsamt bzw. die Kurverwaltung den Haushaltsvoranschlag für das
folgende Geschäftsjahr genehmigen und unter Beischluss des im Jahr
abzuwickelnden Tätigkeitsprogrammes der Landesregierung zur Gesetzmäßigkeitskontrolle übermitteln. Bis zum 30. Juni jeden Jahres
genehmigt das Verkehrsamt bzw. die Kurverwaltung den Rechnungsabschluss des vorhergehenden Geschäftsjahres und übermittelt diesen unter Beischluss der Berichte des Verwaltungsrates und der
Rechnungsprüfer der Landesregierung zur Gesetzmäßigkeitskontrolle.
Wenn der Präsident voraussieht, dass der Haushalt bis zum 31. Dezember nicht vollziehbar ist, oder wenn der Haushalt jedenfalls bis
zum genannten Zeitpunkt die Vollziehbarkeit nicht erlangt hat, beantragt der Präsident beim Verwaltungsrat die Ermächtigung zur Gebarung des Haushaltes auf der Grundlage des Haushaltes des abgelaufenen Finanzjahres, wobei diese auf höchstens drei Monate und
auf die entsprechenden Zwölftel beschränkt bleibt.
3-quater. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates in den unter den
Buchstaben a), b), c) und d) erwähnten Angelegenheiten werden vollziehbar, wenn die Landesregierung, der sie innerhalb von 15 Tagen
nach Beschlussfassung zu übersenden sind, nicht innerhalb von dreißig Tagen nach deren Eingang eine Annullierungsmaßnahme verfügt
und dies innerhalb der gleichen Frist der betroffenen Körperschaft
mitteilt. Die Frist wird ein einziges Mal verlängert, wenn vor ihrem Ablauf der Landeshauptmann oder der zuständige Landesrat die beschließende Körperschaft um Erläuterungen oder ergänzende Angaben ersucht, die zur Beurteilung benötigt werden. In diesem Falle läuft
die Frist für die Annullierung ab dem Erhalt der angeforderten Unterlagen von Neuem. Die Beschlüsse verfallen, wenn innerhalb von dreißig Tagen ab dem Erhalt die Körperschaft der Aufforderung nicht
nachkommt, ergänzende Angaben zur Beurteilung vorzulegen.
3-quinquies. Die Landesregierung kann der betreffenden Körperschaft
die Änderungen angeben, die an den Beträgen des Rechnungsabschlusses vorzunehmen sind, mit der Aufforderung, die Änderungen
binnen 30 Tagen vorzunehmen. Werden die Änderungen nicht innerhalb dieser Frist vorgenommen oder wird der Beschluss zur Verabschiedung des Abschlußberichtes von der Landesregierung annulliert,
so ernennt diese einen Kommissar für die Erstellung des Rechnungsabschlusses.
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3-sexies. Die Landesregierung kann außerdem bei nachgewiesenen
groben Mängeln der Verwaltung, bei andauernden Pflichtversäumnissen oder bei anderen mit dem ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb
nicht vereinbaren Unregelmäßigkeiten die Auflösung des Verwaltungsrates vornehmen und einen Kommissar ernennen. In diesen
Fällen erfolgt die Erneuerung des Verwaltungsrates innerhalb einer
Frist von drei Monaten.
3-septies. Auf die Führungsstruktur und die Führungskräfte des Verkehrsamtes von Bozen und der Kurverwaltung von Meran werden,
soweit anwendbar, die Bestimmungen des Landesgesetzes vom 23.
April 1992, Nr. 10, in geltender Fassung, angewandt. Die Ernennung
einer Führungskraft je Körperschaft kann auch zu Gunsten einer nicht
der Verwaltung angehörenden Person erfolgen, wobei die übrigen
Bedingungen laut Artikel 14 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 23.
April 1992, Nr. 10, in geltender Fassung, aufrecht bleiben.
3-octies. Die vor Inkrafttreten der Bestimmung laut Absatz 3-septies
erteilten Führungsaufträge bleiben aufrecht.
3-nonies. Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Verkehrsämter und Kurverwaltungen behalten ihre Anerkennung und die
ihnen zuerkannte Benennung bei. Die neue Satzung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten ab Inkrafttreten dieses Gesetzes zu genehmigen. Nach Ablauf dieser Frist finden auf die ernannten
Organe die Artikel 33, 34 und 35 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, Anwendung.”
Se l'assessore Berger è d'accordo chiuderei la seduta, riprendiamo il lavori
domani mattina.
La seduta è tolta.
ORE 18.59 UHR
SITZUNG 33. SEDUTA
5.11.2009
Es haben folgende Abgeordnete gesprochen:
Sono intervenuti i seguenti consiglieri:
BERGER (79)
DELLO SBARBA (5)
EGGER (57)
HEISS (33, 53, 79, 85)
KLOTZ (4)
KNOLL (57, 72, 73)
LEITNER (1, 4, 63, 73)
MAIR (71, 76)
PARDELLER (61)
PICHLER ROLLE (6, 37, 38, 68, 72)
PÖDER (30, 55)
PRÄSIDENT (72)
SEPPI (43, 65)
STEGER (54, 57)
TINKHAUSER (28, 37, 53, 73)
URZÌ (42, 59)
WIDMANN (47, 70, 72, 78)