der 164. Sitzung vom 10. Oktober 1997 della seduta n. 164 del 10

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der 164. Sitzung vom 10. Oktober 1997 della seduta n. 164 del 10
der 164. Sitzung vom 10. Oktober 1997
della seduta n. 164 del 10 ottobre 1997
SÜDTIROLER LANDTAG
CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA
DI BOLZANO
SITZUNG 164. SEDUTA
10.10.1997
INHALTSVERZEICHNIS
INDICE
Landesgesetzentwurf
Nr. 123/97:
“Bestimmungen über die Sozialdienste
in Südtirol” (Fortsetzung)...................... 7
Disegno di legge provinciale n. 123/97:
“Disposizioni sui servizi sociali in
provincia di Bolzano” (continuazione). 7
Landesgesetzentwurf
Nr. 122/97:
“Bestimmungen für die Vergabe und
Ausführung
von
öffentlichen
Bauaufträgen” (Fortsetzung). ................ 8
Disegno di legge provinciale n. 122/97:
“Norme per l’appalto e l’esecuzione dei
lavori pubblici” (continuazione). .......... 7
Landesgesetzentwurf Nr. 125/97-bis:
“Änderungen von Landesgesetzen in
Zusammenhang
mit
den
Finanzbestimmungen
gemäß
Landesgesetz Nr. 11 vom 11. August
1997”. .................................................. 33
Disegno
di
legge
provinciale
n. 125/97/bis: “Modifiche di leggi
provinciali in connessione con le
disposizioni finanziarie di cui alla legge
provinciale 11 agosto 1997, n.11”. ..... 33
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Nr. 164 - 10.10.1997
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
Dott. UMBERTO MONTEFIORI
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
ORE 10.06 UHR
(Appello nominale - Namensaufruf)
PRESIDENTE: La seduta è aperta.
Prego dare lettura del processo verbale dell'ultima seduta.
ATZ (SEKRETÄR - SVP): (Verliest das Sitzungsprotokoll - legge il
processo verbale)
PRESIDENTE: Ci sono osservazioni al verbale? Nessuna. Il verbale è
approvato.
Comunicazioni della Presidenza:
Folgende Anfragen wurden eingebracht:/Sono state presentate le seguenti interrogazioni: N. 6467/97 (Holzmann), betreffend die Gewährung von
Finanzmitteln an den KVW im Jahr 1996 - riguardante il finanziamento
all’associazione KVW nel corso del 1996; N. 6468/97 (Holzmann), betreffend
die verschiedenen Beiträge zugunsten des KVW im Jahr 1996 - riguardante i
contributi versati a vario titolo a favore dell’associazione KVW per l’anno 1996;
N. 6469/97 (Holzmann), betreffend die Gründe des Rekurses gegen die Gesellschaft Edison wegen der Erneuerung und Änderung der Konzession für eine
Großabwasserleitung zur Erzeugung elektrischer Energie aus der Plima - riguardante i motivi del ricorso contro la soc. Edison per il rinnovo e la variazione
della concessione di grande derivazione d’acqua a scopo idroelettrico dal torrente Plima; N. 6470/97 (Holzmann), betreffend die Auflistung der Firmen, die
laut Beschluß Nr. 4738 Beiträge erhalten haben - riguardante l’elenco nominativo delle aziende che hanno percepito contributi sulla base della delibera n.
4738; N. 6471/97 (Holzmann), betreffend die Auflistung der Firmen, die laut
Beschluß Nr. 4739 Beiträge erhalten haben - riguardante l’elenco nominativo
delle aziende che hanno percepito contributi sulla base della delibera n. 4739;
N. 6472/97 (Holzmann), betreffend die Auflistung der Firmen, die laut Beschluß
Nr. 4739 Beiträge erhalten haben - riguardante l’elenco nominativo delle aziende che hanno percepito contributi sulla base della delibera n. 4739; N. 6473/97
(Holzmann), betreffend die Verwendung der Beiträge für Maßnahmen zugunsten der Berggebiete gemäß Beschluß Nr. 4849 - riguardante l’impiego dei
contributi per interventi a favore dei territori montani sulla base della delibera n.
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4849; N. 6474/97 (Holzmann), betreffend die Verwendung der Beiträge für
Maßnahmen zugunsten der Berggebiete gemäß Beschluß Nr. 4852 - riguardante l’impiego dei contributi per interventi a favore dei territori montani sulla base
della delibera n. 4852; N. 6475/97 (Holzmann), betreffend die Verwendung der
Beiträge für Maßnahmen zugunsten der Berggebiete gemäß Beschluß Nr. 4853
- riguardante l’impiego dei contributi per interventi a favore dei territori montani
sulla base della delibera n. 4853; N. 6476/97 (Holzmann), betreffend die Verwendung der Beiträge für Maßnahmen zugunsten der Berggebiete gemäß
Beschluß Nr. 4851 - riguardante l’impiego dei contributi per interventi a favore
dei territori montani sulla base della delibera n. 4851; N. 6477/97 (Holzmann),
betreffend die Verwendung der Beiträge für Maßnahmen zugunsten der Berggebiete gemäß Beschluß Nr. 4850 - riguardante l’impiego dei contributi per interventi a favore dei territori montani sulla base della delibera n. 4850;
N. 6478/97 (Holzmann), betreffend die Firmen, denen laut Beschluß Nr. 4821
Landesbeiträge gewährt wurden - riguardante le ditte alle quali sono stati concessi i contributi provinciali sulla base della delibera n. 4821; N. 6479/97 (Holzmann), betreffend die Firmen, denen laut Beschluß Nr. 4824 Landesbeiträge
gewährt wurden - riguardante le ditte alle quali sono stati concessi i contributi
provinciali sulla base della delibera n. 4824; N. 6480/97 (Holzmann), betreffend
die Firmen, denen laut Beschluß Nr. 4825 Landesbeiräge gewährt wurden - riguardante le ditte alle quali sono stati concessi i contributi provinciali sulla base
della delibera n. 4825; N. 6481/97 (Holzmann), betreffend die Firmen, denen
laut Beschluß Nr. 4914 Landesbeiträge gewährt wurden - riguardante le ditte alle quali sono stati concessi i contributi provinciali sulla base della delibera
n. 4814; N. 6482/97 (Holzmann), betreffend die Höhe verschiedener Ausgaben
für die Gesundheitsfürsorge in Österreich im Jahr 1996 - riguardante
l’ammontare della spesa a vario titolo per l’assistenza sanitaria in Austria nel
corso del 1996; N. 6483/97 (Holzmann), betreffend die verschiedenen Kosten
für Krankentransporte mit Hubschrauber im Jahr 1996 - riguardante la spesa
sostenuta a vario titolo per i trasporti sanitari con elicotteri nel corso del 1996;
N. 6484/97 (Holzmann), betreffend die verschiedenen Kosten für Krankentransporte mit Krankenwagen im Jahre 1996 - riguardante la spesa sostenuta a
vario titolo per i trasporti sanitari con autoambulanze nel corso del 1996;
N. 6485/97 (Holzmann), betreffend die zweite Phase des Sonderinvestitionsprogrammes gemäß Art. 20 des Gesetzes vom 11. März 1988, Nr. 67 - riguardante la seconda fase del programma straordinario di investimenti ex art.
20 della legge 11 marzo 1988, n. 67; N. 6486/97 (Holzmann), betreffend die
Gründe für die Abweichnung vom Proporz in der Sanitätseinheit Mitte-Süd laut
Beschluß Nr. 4719 - riguardante la motivazione della deroga alla proporzionale
presso l’USL centro sud di cui alla delibera n. 4719; N. 6487/97 (Holzmann),
betreffend den Ankauf von 3 PC, Drucker und Scanner laut Beschluß Nr. 4865 riguardante l’acquisto di tre personal computer, stampante e scanner come
previsto dalla delibera n. 4865; N. 6488/97 (Holzmann), betreffend die Entsorgung des Sondermülls auf dem Gelände des ehemaligen Aluminia-Werks - riguardante i rifiuti speciali relativi alla zona ex Aluminia di Bolzano che dovranno
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essere smaltiti; N. 6489/97 (Holzmann), betreffend das Engelt für die in der
Satzung vorgesehenen Organe der autonomen Messekörperschaft Bozen - riguardante i compensi per gli organi statutari dell’Ente autonomo Fiera di Bolzano; N. 6490/97 (Holzmann), betreffend die Ankaufskosten für Software für die
Landesnotrufzentrale - riguardante la spesa per l’acquisto di software per la
Centrale provinciale di emergenza; N. 6491/97 (Holzmann), betreffend die Kosten für die Durchführung von Bauvorhaben laut Beschluß Nr. 4846 - riguardante
la spesa per la realizzazione di opere sulla base della delibera n. 4846; N.
6492/97 (Holzmann), betreffend den Ankauf von Dienstwagen gemäß Beschluß
Nr. 4832 und die einschlägigen Ausschreibungskriterien - riguardante i mezzi di
servizio che verranno acquistati sulla base della delibera n. 4832 ed i criteri
stabiliti nel bando; N. 6493/97 (Holzmann), betreffend das Areal des alten
Krankenhauses, auf dem die neue Universität untergebracht werden soll - riguardante l’areale del vecchio ospedale che verrà destinato alla nuova università;
N. 6494/97 (Holzmann), betreffend die Finanzierung öffentlicher Arbeiten laut
Beschluß Nr. 4704 - riguardante il finanziamento per opere pubbliche stabilito
con delibera n. 4704; N. 6495/97 (Holzmann), betreffend die Finanzierung der
Errichtung gemeindeübergreifender Fahrradwege laut Beschluß Nr. 4707 - riguardante il finanziamento per la realizzazione di piste ciclabili intercomunali
stabilito con delibera n. 4707; N. 6496/97 (Holzmann), betreffend die Annullierung des Beschlusses Nr. 3360 - riguardante l’annullamento della delibera
n. 3360; N. 6497/97 (Holzmann), betreffend die Rechnungslegung 1996 über
Studienaufenthalte in Großbritannien - riguardante il rendiconto della gestione
1996 per i soggiorni studio in Gran Bretagna; N. 6498/97 (Holzmann), betreffend die Veranstaltungskosten der Feier im Rahmen der Verleihung der Verdienstkreuze am vergangenen 28. September in Schloß Tirol - riguardante la
spesa per l’organizzazione della cerimonia per il conferimento di croci al merito
presso Castel Tirolo svoltasi il 28 settembre; N. 6499/97 (Holzmann), betreffend
die Mitglieder der Kommission gemäß M.D. 03.1.89 (Beschluß Nr. 4715), - riguardante l’elenco nominativo dei componenti della commissione di cui al D.M.
03.11.1989 conferito con delibera n. 4715; N. 6500/97 (Holzmann), betreffend
die institutionelle Tätigkeit des KVW - riguardante l’attività istituzionale
dell’associazione KVW; N. 6501/97 (Holzmann), betreffend die italienischen
Bezeichnung für Schloß Trautmannsdorf - riguardante il toponimo italiano del
nome di Castel Trautmannsdorf; N. 6502/97 (Holzmann), betreffend die institutionelle Tätigkeit der Gewerkschaft AGB/CGIL - riguardante l’attività istituzionale del sindacato CGIL/AGB; N. 6503/97 (Holzmann), betreffend die institutionelle Tätigkeit der Gewerkschaft SGB/CISL - riguardante l’attività istituzionale del
sindacato CISL/SGB; N. 6504/97 (Holzmann), betreffend die institutionelle Tätigkeit der Gewerkschaft ASGB - riguardante l’attività istituzionale del sindacato
ASGB; N. 6505/97 (Holzmann), betreffend die institutionelle Tätigkeit der Gewerkschaft SGK/UIL - riguardante l’attività istituzionale del sindacato UIL/SGK;
N. 6506/97 (Holzmann), betreffend den Vertrieb von Kompost, der in begrenztem Ausmaße für Topfzierpflanzen hergestellt wird - riguardante la commercializzazione del compost prodotto per un consumo limitato per le piante ornamen-
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tali coltivate in vaso; N. 6507/97 (Holzmann), betreffend den Beitrag für die
Verwirklichung eines Wasserkraftwerkes gemäß Beschluß Nr. 4941 - riguardante il contributo concesso per la realizzazione di un impianto idroelettrico come
da delibera n. 4941; N. 6508/97 (Holzmann), betreffend den Beitrag für die
Verwirklichung eines Wasserkraftwerkes gemäß Beschluß Nr. 4940 - riguardante il contributo concesso per la realizzazione di un impianto idroelettrico come
da delibera n. 4940; N. 6509/97 (Holzmann), betreffend die Frage, ob beim
PLAZA-Gebäude die mit Gesetz Nr. 626 eingeführten Bestimmungen eingehalten wurden - riguardante il rispetto delle norme introdotte dalla legge 626
dall’edificio PLAZA; N. 6510/97 (Holzmann), betreffend die Mitglieder des Verwaltungsrates des Landesmuseums für ladinische Kultur und Geschichte - riguardante i membri del consiglio di amministrazione del Museo provinciale per la
cultura e la storia ladina; N. 6511/97 (Holzmann), betreffend die mit Beschluß
Nr. 4942 getroffenen Maßnahmen zum Schutze der Tiere und zur Vorbeugung
streunender Hunde - riguardante i provvedimenti assunti con la delibera n. 4942
per la protezione degli animali e la prevenzione del randagismo; N. 6512/97
(Holzmann), betreffend die Vereinigungen, denen laut Beschluß Nr. 4944 Beiträge gewährt wurden - riguardante le associazioni che hanno ottenuti contributi
in base alla delibera n. 4944; N. 6513/97 (Holzmann), betreffend die Vereinigungen, denen laut Beschluß Nr. 4945 Beiträge gewährt wurden - riguardante
le associazioni che hanno ottenuto contributi in base alla delibera n. 4945; N.
6514/97 (Holzmann), betreffend die Empfänger der Beiträge laut Beschluß Nr.
4897 - riguardante i beneficiari dei contributi di cui alla delibera n. 4897.
Von Landesrat Di Puppo beantwortete Anfragen:/Interrogazioni con
risposta scritta da parte dell'assessore Di Puppo: N. 6074/97 (Minniti), betreffend die Verhaltensweise des Chauffeurs des Autobusses Nr. 5 am 21. Juni um
15 Uhr - riguardante il comportamento del conducente dell’autobus n. 5 il giorno
21 giugno alle ore 15; N. 6075/97 (Minniti), betreffend die direkte Autobuslinie
Bozen-Meran - riguardante la linea diretta degli autopulmann che dal capoluogo
raggiunge la città di Merano ; N.6087/97 (Minniti), betreffend den städtischen
Verkehrsplan der Gemeinde Meran - riguardante il Piano Urbano del Traffico
del Comune di Merano; N. 6088/97 (Minniti), betreffend die städtischen Verkehrspläne der verschiedenen Südtiroler Gemeinden - riguardante i Piani Urbani del Traffico di vari Comuni dell’Alto Adige; N.6175/97 (Holzmann), betreffend
die Delegierung von Verwaltungsaufgaben an das KFZ-Amt - riguardante le deleghe delle funzioni amministrative degli uffici provinciali della motorizzazione
civile; N. 6143/97 (Holzmann), betreffend den Einwand des Rechnungshofes
gegen den Landesregierungsbeschluß über die Kriterien für die Gewährung von
Beiträgen an die Betreibergesellschaft des Flugplatzes - riguardante il rilievo
della Corte dei Conti alla delibera di Giunta che prevedeva i criteri per
l’assegnazione dei contributi alla società di gestione dell’aeroporto.
Von Landesrat Hosp beantwortete Anfragen:/Interrogazioni con
risposta scritta da parte dell'assessore Hosp: N. 6369/97 (Minniti), betreffend
die Beiträge an die deutschen Studentenheime - riguardante i contributi ai collegi studenteschi in lingua tedesca; N. 6403/97 (Holzmann), betreffend die Ver-
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wendung des Beitrages für Investitionsausgaben zugunsten von Heimen laut
Beschluß 4608 - riguardante l’impiego del contributo a favore di collegi per spese d’investimento prevista dalla delibera n. 4608.
Von Landesrat Kofler beantwortete Anfragen:/Interrogazioni con
risposta scritta da parte dell'assessore Kofler: N. 6187/97 (Holzmann), betreffend die Beantwortung der Anfrage Nr. 5948/97 über die technischen Merkmale
des Räumlichkeiten, in denen der italienischsprachige Kindergarten Eppan untergebracht ist - riguardante la risposta all’interrogazione n. 5948/97 circa le caratteristiche tecniche della sede dell’asilo in lingua italiana di Appiano.
Von Landesrat Viola beantwortete Anfragen:/Interrogazioni con
risposta scritta da parte dell'assessore Viola: N. 6030/97 (Holzmann), betreffend die in Südtirol tätigen Industriebetriebe, die Gründe in Bozen Süd erhalten
haben - riguardante le aziende industriali operanti in provincia che hanno ottenuto terreni a Bolzano sud.
Folgende Beschlußanträge wurden eingebracht:/Sono state presentate le seguenti mozioni: N. 355/97 (Munter), betreffend die Verbesserung und
Vereinfachung der Beziehung zwischen Bürger und Landesverwaltung - riguardante il miglioramento e la semplificazione dei rapporti tra cittadini e amministrazione provinciale.
Per la seduta odierna si sono giustificati i consiglieri Bolzonello, Frasnelli, Holzmann (giust.pom.), Ianieri (giust.pom.), Peterlini e Willeit (giust.pom.)
e l’assessore Frick (giust.matt.)
Punto 2) dell’ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 123/97: “Disposizioni sui servizi sociali in provincia di Bolzano” (continuazione).
Punkt 2 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 123/97: “Bestimmungen
über die Sozialdienste in Südtirol” (Fortsetzung).
Ieri sera abbiamo interrotto la seduta notturna dopo che tutti avevano
fatto le dichiarazioni di voto. Al momento di votare il consigliere Pahl aveva chiesto un’interruzione della seduta. Il consigliere Benedikter invece aveva detto
che sarebbe stato meglio togliere la seduta. Con l’accordo anche della SVP
l’assemblea ha votato e la seduta era stata chiusa verso le ore 21.00.
Siamo alla votazione finale. Prego distribuire le schede.
(Votazione per scrutinio egreto - Geheime Abstimmung)
Comunico l’esito della votazione: schede consegnate 28, sì 24, no 2,
schede bianche 2. Il disegno di legge è approvato.
Punto 3) dell’ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 122/97:
“Norme per l’appalto e l’esecuzione dei lavori pubblici” (continuazione).
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Punkt 3 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 122/97: “Bestimmungen
für die Vergabe und Ausführung von öffentlichen Bauaufträgen” (Fortsetzung).
Ricordo che nella seduta del 12 settembre scorso erano già state lette
tutte le relazioni ed eravamo all’inizio della discussione generale.
Si è prenotato a parlare il consigliere Benedikter, ne ha facoltà.
BENEDIKTER (UFS): Ich habe den Landesgesetzentwurf über die Erzeugung und Verteilung von elektrischer Energie vor mir, der von Rom den
Sichtvermerk erhalten hat. Im letzten Artikel - Artikel 5 - steht: “Die Wirkungen
dieses Gesetzes treten mit dem Tag der Veröffentlichung des Hinweises im
Amtsblatt der Region Trentino/Südtirol über die positive Überprüfung durch die
Europäische Kommission gemäß Artikel 92 und 93 des EG-Vertrages ein.” Das
bedeutet, daß das Gesetz, obwohl es den römischen Sichtvermerk erhalten hat,
erst dann in Kraft tritt, wenn die positive Überprüfung durch die Europäische
Kommission stattgefunden hat. Sehr interessant ist, daß in diesem Gesetz, das
der für die Zerstörung der Südtiroler Kulturlandschaft verantwortliche Landesrat
Kofler eingebracht hat, kein solcher Vorbehalt enthalten ist. Das ist deshalb interessant, da hier genaue Richtlinien der Europäischen Union, darunter auch
die Richtlinie 93/37 des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, gegeben sind. Im Artikel 2 dieses
Gesetzes steht: “Dieses Gesetz regelt unter Beachtung der Richtlinie
93/37/EWG die Vergabe sämtlicher Bauaufträge im Interessenbereich des Landes.” Diese Richtlinie ist sehr ausführlich. Dieses Landesgesetz ist anscheinend
dazu da, um sich an diese Richtlinie anzupassen. Man versteht ja, daß Brüssel
Interesse hat, daß die Verfahren für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge europaweit einheitlich geregelt werden, da sich dadurch alle Unternehmen an allen
Ausschreibungen für öffentliche Bauaufträge beteiligen können. Interessant ist
aber, daß ausgerechnet dieser Gesetzentwurf nicht die Bestimmung enthält,
daß das Gesetz nur dann in Kraft tritt, wenn Brüssel die Zustimmung gibt. Hier
würde es diese Bestimmung aber am meisten brauchen, denn in bezug auf diesen Bereich gibt es ja ziemlich ins Detail gehende Richtlinien. Wir wissen ja,
daß der Grundsatz gilt, daß diese Richtlinien vom Staat und den Regionen, die
in diesem Fall den Staat ersetzen, eingehalten werden müssen. Auf jeden Fall
habe ich mir die Fleißarbeit angetan, den Gesetzentwurf mit der Richtlinie zu
vergleichen, wobei ich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebe, denn das
bräuchte mehr Zeit zum Studieren. Ich werde diese Fleißarbeit nun verlesen:
“Der Artikel 2 Absatz 1 des Landesgesetzentwurfes Nr. 122/97, ‘Bestimmungen
über die Vergabe und Ausführung von öffentlichen Bauaufträgen’, bestimmt,
daß dieses Gesetz unter Beachtung der Richtlinie 93/37/EWG die Vergabe
sämtlicher Bauaufträge im Interessenbereich des Landes regelt. Es folgt ein
Verzeichnis der Bestimmungen, die nicht der besagten Richtlinie entsprechen.
Im Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a) fehlt die Bezugnahme auf Bauvorhaben in
Zusammenhang mit einer der im Anhang 2 genannten Tätigkeiten gemäß Artikel 1 Absatz 1 a) der Richtlinie.
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Zweitens. Im Artikel 2 Absatz 2 fehlt der Hinweis auf die Verzeichnisse
der Einrichtungen und Kategorien des öffentlichen Rechtes, die die in unter Absatz 2 genannten Kriterien erfüllen, so, wie sie im Anhang 1 enthalten sind, gemäß Artikel 1 Buchstabe b) unter Absatz 3 der Richtlinie.
Drittens. Die im Absatz 3 des Artikels 2 des Landesgesetzentwurfes
unter Buchstabe a) und b) enthaltenen Auftraggeber oder Ausführenden sind
als solche im Artikel 1 der Richtlinie nicht enthalten, obwohl im zusammenhängenden Wortlaut auch die ausländischen Träger verstanden werden können.
Viertens. Im Buchstaben c) des Absatzes 3 darf die Bedingung nicht
lauten “Aufträge, für welche der öffentliche Auftraggeber einen Beitrag von
mehr als fünf Millionen ECU gewährt,” sondern so, wie im Absatz 1 des Artikels 3 der Richtlinie “wenn der Auftragswert 500.000 ECU oder mehr beträgt”.
Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b) entspricht dem Buchstaben c) des
Absatzes 3 des Artikels 7 der Richtlinie, in welchem von dringlichen, zwingenden Gründen in Zusammenhang mit Ereignissen, die die betreffenden öffentlichen Auftraggeber nicht voraussehen konnten, die Rede ist. Im selben Buchstaben ist nicht die Rede davon, daß es sich um Vorbeuge-, Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen handeln muß. Im Buchstaben c) desselben Absatzes ist in der Richtlinie nicht nur von technischen, sondern auch von künstlerischen Gründen die Rede, die das Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung der Vergabe rechtfertigen.
Die Buchstaben d) und e) des Absatzes 1 sind im Artikel 7 Absatz 3
nicht vorgesehen. Abgesehen davon ist es für Südtiroler Verhältnisse untragbar, den Betrag, der nicht einer öffentlichen Ausschreibung unterliegt und somit
frei vergeben werden kann, zu verdreifachen. Es soll bei der bisher vorgesehenen 100-Millionen-Lire-Grenze bleiben, das heißt alle Vergaben über 100 Millionen Lire sollen wie bisher ausgeschrieben werden müssen.
Hinsichtlich der Ziffer 2 des Buchstaben f) des einzigen Absatzes des
Artikels 31 entsprechen die Worte “vollständige Ausführung” nicht dem Wort
“Verbesserung”, das im zweiten Unterabsatz des Buchstabens d) des Absatzes
3 des Artikels 7 der Richtlinie enthalten ist. “Verbesserung” ist rechtlich ein umfassenderer Begriff als “vollständige Ausführung”, so daß nicht die gleiche Behandlung der Bewerber auf EU-Ebene gewährleistet wird.
Überhaupt nicht berücksichtigt ist der Buchstabe e) des Absatzes 3
des Artikels 7 der Richtlinie: Bei neuen Bauarbeiten, die in der Wiederholung
gleichartiger Bauleitungen bestehen, sofern sie einem Grundentwurf entsprechen und dieser Entwurf Gegenstand des ersten Auftrages war. Es ist unverständlich, warum sich ausgerechnet Südtirol, das dem Reden nach mehr noch
als Italien zur Europa will, hinsichtlich der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen nicht einfach an die verpflichtenden europäischen Regelungen halten will.
Artikel 43 regelt die Bietergemeinschaften. Warum müssen die einzelnen Unternehmen in einer beglaubigten Urkunde erklären, daß sie sich im Falle
des Zuschlages zeitweilig zusammenschließen wollen, nachdem die Richtlinie
im Artikel 21 eigens bestimmt, daß von solchen Bietern nicht verlangt werden
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kann, daß sie zwecks Einreichen des Angebotes eine bestimmte Rechtsform
annehmen?
Artikel 44 spricht über den Ausschluß von der Teilnahme am Wettbewerb. Warum wird nicht im Buchstaben d) des Absatzes 1 hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge gemäß Artikel 24 Buchstabe e) präzisiert “nach den
Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind oder des Landes des
öffentlichen Auftraggebers”? Warum hat die Kommission die ursprünglichen
Buchstaben f) und g) gemäß den selben Buchstaben des Absatzes 1 des Artikels 24 der Richtlinie gestrichen, hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung der
Steuern und Abgaben und falscher Erklärung bei Erteilung von Auskünften?
Während der Artikel 24 der Richtlinie bestimmt, daß von der Teilnahme am
Vergabeverfahren Unternehmer ausgeschlossen werden können, bestimmt der
Artikel 44 des vorliegenden Gesetzentwurfes, daß die Unternehmer ausgeschlossen werden. So weit, so gut! Umsomehr müssen aber dann Absatz 2 und
Absatz 3 des Artikels 24 der Richtlinie hinsichtlich der Art und Weise der zu
erbringenden Nachweise je nach Rechtslage in den verschiedenen Mitgliedsstaaten übernommen werden. Der Artikel 29 der Richtlinie schreibt vor, daß die
Mitgliedsstaaten, die amtliche Listen der zugelassenen Unternehmen führen siehe Artikel 46 Absatz 1 des Gesetzentwurfes hinsichtlich der Eintragung ins
gesamtstaatliche Unternehmerverzeichnis - die Listen an die Bestimmungen
des Artikels 24 Buchstabe a) bis d) und g) anpassen müssen. Sollte das gesamtstaatliche Verzeichnis nicht angepaßt werden, muß das Landesgesetz, um
trotzdem die EU-Richtlinie einhalten zu können, im Artikel 47 Absatz 1 die entsprechenden Nachweise als Unterlagen verlangen.
Artikel 52: Hinsichtlich der Rechtfertigung für übertrieben niedrige Angebote steht im Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie auch die Originalität des Projektes. Warum? Während alle anderen Rechtfertigungen von der Richtlinie fast
wörtlich übernommen werden, wurde dieser Umstand, der in anderen Mitgliedsstaaten anscheinend eine bedeutende Rolle spielt, nicht übernommen.
Gemäß demselben Absatz 4 des Artikels 30 der Richtlinie muß der öffentliche
Auftraggeber der EU-Kommission die Ablehnung von als zu niedrig erachteten
Angeboten mitteilen. Frage: Warum wurde diese Bestimmung nicht übernommen?” Hier geht es also um eine europäische Richtlinie, auf deren Einhaltung
Brüssel sicher großen Wert legt. Abgesehen davon handelt es sich um eine
echte Richtlinie, wobei Brüssel gegen das Gesetz Stellung nehmen kann, auch
ohne die Bestimmung, daß das Gesetz nur dann in Kraft tritt, wenn Brüssel
damit einverstanden ist. Warum hält man sich nicht an diese Richtlinie? Das ist
ganz klar, nämlich damit man mehr Freiheit zum Mogeln hat bzw. europäische,
nicht aus Italien kommende Angebote auszuschließen kann. Wenn die Richtlinie nicht eingehalten wird, dann ist die Gleichheit der Bedingungen für die anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht mehr gegeben. Man wäre
sogar geneigt zu sagen, daß man das deshalb so regelt, um die einheimischen
Unternehmen besser behandeln zu können als alle übrigen Unternehmen, die
ihren Standort nicht in Südtirol haben. Wenn von Südtirol die Rede ist, dann
denkt man ja nicht an Großunternehmen. Der Standort “Südtirol” ist schließlich
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nicht mit jenem der Lombardei bzw. mit jenem von Bayern zu vergleichen, wo
sich ja vor allem große Unternehmen behaupten und durchsetzen. Bei uns gibt
es durchwegs kleine Unternehmen, und zwar Handwerksunternehmen und
kleine Industrieunternehmen. Warum behandelt man ausgerechnet diese kleinen Unternehmen schlechter als es bisher der Fall war? Diese kleinen Unternehmen beklagen sich darüber. Erst jüngst haben alle Landtagsabgeordneten
folgenden offenen Brief einer Gruppe von kleinen Baufirmen und Handwerkern
erhalten: “Bei der im Landtag bevorstehenden Überarbeitung des Gesetzes zur
Vergabe öffentlicher Arbeiten sind Maßnahmen einzuführen, durch welche sich
die Einhaltung von Bauzeiten und Baukosten garantieren lassen. Es darf nicht
mehr vorkommen, daß Unternehmen mit enormen Preisabschlägen Bauaufträge erhalten und die Bauten dann nicht fertigstellen können. Zweifelhafte Firmen
müssen an den Vergabekriterien von vorneherein scheitern. Durch die Neuregelung müssen kleinere einheimische Handwerksbetriebe begünstigt werden.
Großaufträge müssen an strenge Bedingungen geknüpft werden. Bei Aufträgen
über 500 Millionen Lire soll die Kaution bzw. Bankgarantie, welche die Baufirmen hinterlegen müssen, auf 20 Prozent angehoben werden. Auch eine zusätzliche Haftpflichtversicherung soll ab diesem Betrag zwingend vorgesehen werden. Für kleinere und mittlere Betriebe, welche sich vor allem um die Aufträge
bis zu 500 Millionen Lire bemühen, soll deshalb keine zusätzliche Haftpflichtversicherung vorgesehen werden. Der Gesetzentwurf muß in diesem Punkt abgeändert werden. Die meisten Betriebe haben ohnehin eine Haftpflichtversicherung. Für alle Betriebe sollte wenigstens eine Haftpflichtversicherung
vorgesehen sein. Bis zu einer Grenze von 500 Millionen Lire sollen auch nur
fünf Prozent Kaution bzw. Bankgarantie vorgesehen werden. 20 Prozent sind
für kleinere Betriebe viel zu hoch angesetzt. Berücksichtigt werden muß unter
anderem auch die Unmöglichkeit für kleinere Handwerksbetriebe, hohe Versicherungsprämien und Kautionen zu stellen. Die Unkosten für kleinere Betriebe
würden ihre finanziellen Kräfte übersteigen. Darüber hinaus sind “junge” Betriebe, die noch mit den Kosten der Anfangsinvestitionen belastet sind, durch die
vom Landesgesetzentwurf vorgesehenen Garantien und Zusatzversicherungen
von vorneherein benachteiligt. Gerade neue Handwerksbetriebe müssen sich
mit kleineren Aufträgen ihre wirtschaftliche Position erst sichern. Die Vergabe
von Arbeiten im Privatverhandlungswege darf nur wie bisher bis zu einer Grenze von 100 Millionen Lire möglich sein. Die von der Landesregierung geplante
Anhebung auf 300 Millionen Lire wird abgelehnt. Alle kleineren Bauaufträge für
mittlere und kleinere Handwerksbetriebe liegen unter dem Betrag von
300 Millionen Lire. Wenn die politischen Verwalter und die Beamten künftig öffentliche Bauaufträge bis zu einem Umfang von 300 Millionen Lire vergeben
könnten, würde damit der Willkür und der Freunderlwirtschaft Tür und Tor geöffnet. Eine Wettbewerbsverzerrung wäre die Folge. Mit anderen Worten: Das
schlägt dem Faß den Boden aus, denn mit der neuen Bestimmung über die Privatverhandlung wird der Betrag, welcher nicht einer öffentlichen Ausschreibung
unterliegt, verdreifacht und von bisher 100 Millionen auf 300 Millionen Lire - das
sind 150.000 ECU -, erhöht. Während man im restlichen Italien die “Tangento-
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poli” mit allen Mitteln bekämpft, wird sie in Südtirol anscheinend per Gesetz
eingeführt oder mindestens der Weg dafür geebnet. Denn praktisch alle Bauaufträge für kleine Bauunternehmen und Handwerker - Tischler, Hydrauliker,
Elektriker, Schlosser und andere Handwerker im Bau- und Nebengewerbe - liegen unter dem Betrag von 300 Millionen Lire, was bedeutet, daß man bei der
Übernahme von Bauaufträgen von öffentlichen Verwaltungen dem Wohlwollen
der jeweiligen Politiker ausgeliefert wird.” Dazu hat auch die Architektenkammer
in einer eigenen Drucksache Stellung genommen, in welcher es unter anderem
heißt: “Zu Artikel 65 Absatz 4: Wenn die Kontrolle der Planung zu den Aufgaben des Projektsteurers zählt, dann sollte er für übersehene Fehler, also
schlechte Kontrolle, zumindest mitverantwortlich sein. Weiters ist laut vorliegendem Gesetzestext als Aufgabe des Projektsteurers vorgesehen, bei der
Projektüberprüfung die Maßnahmen zur Behebung etwaiger Unzulänglichkeiten
aufzuzeigen. Damit würde der Projektsteurer projektierend in das Projekt eingreifen, was auf keinen Fall zulässig ist. Der Projektant projektiert und hat etwaige Fehler zu korrigieren. Der Projektsteurer kontrolliert. Allerdings muß jeder
Kompetenzüberschreitung vorgebeugt werden, da sich damit auch Veranwortungs- und Zuständigkeitsfragen ergeben würden, die jeden Bauprozeß behindern, anstatt zu beschleunigen. Es ist aus denselben Gründen auch nicht sinnvoll, Gesamtkoordinator, Projektsteurer und Bauleiter in einer Person zu vereinigen. Was die Planung betrifft, werden vom Entwurf die drei Planungsschritte,
so, wie sie längst schon zur Praxis gehören, festgeschrieben: Vorprojekt, Einreicheprojekt und Ausführungsprojekt. Allerdings wird als Ausnahme für Bauvorhaben bis zu 1 Million ECU - das sind 2 Milliarden Lire - vorgesehen. Damit
wären viele Bauvorhaben der Gemeinden betroffen, wobei aber auch die Möglichkeit geschaffen würde, direkt das Ausführungsprojekt anzufertigen. Unklar
bleibt, ob mit dem Wegfallen des Einreicheprojektes auch die Baueinreichung
und die Baukonzession wegfallen sollen. Außerdem wird über den Begriff
“Dienstleistung” möglich, die Planungsleistung nicht nur von Freiberuflern oder
amtsinternen Fachleuten einzufordern, sondern auch von anderen
Dienstleistern. Wir fürchten keine zusätzliche Konkurrenz durch kapitalstarke
Dienstleistungsgesellschaften. Die Konkurrenz muß sich aber auf einer korrekten fachlichen und beruflichen Basis abspielen, das heißt die Voraussetzungen,
die wir Freiberufler erfüllen müssen, um planen zu dürfen, müssen auch für
Dienstleister gelten. Wie sollte außerdem ein Projektsteurer eine Dienstleistungsgesellschaft, die einen Planungsfehler gemacht hat, bei einer Berufungskammer für eine Dienstdisziplinarmaßnahme anzeigen, wenn diese bei keiner
Berufskammer eingetragen ist? Warum wird eine Berufshaftpflichtversicherung
nur von Freiberuflern, nicht aber von Dienstleistungsgesellschaften verlangt?”
Die Architektenkammer bezieht sich des weiteren auch auf die Di-PietroRichtlinie 4488, die ausdrücklich die Notwendigkeit vorsieht, jungen Technikern
den Zugang zur beruflichen Tätigkeit zu erleichtern. “Umgekehrt muß im neuen
Gesetz stärker betont werden, daß Planung und Bauleitung zusammengehören. Wer geplant hat, soll auch die Ausführung dieser Planung überwachen,
damit die Gedanken des Projektes kohärent umgesetzt werden. Zusam-
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menfassend: Die Aufgaben und Verantwortungen aller am Bauen Beteiligten
noch im Gesetz und nicht erst in der Durchführungsverordnung eindeutig zu regeln; Projektierung und Bauleitung müssen stärker aneinander gekoppelt werden; die Qualität der Planung muß zum zentralen Anliegen des Gesetzes werden.”
Ich habe versucht, das Wesentliche aufzuzeigen, wobei ich wieder
darauf zurückkomme, daß ich nicht verstehe, warum man hier eine ganze Reihe von Bestimmungen, die in der europäischen Richtlinie enthalten sind, mißachtet. Im Artikel 2 des Gesetzentwurfes steht ja: “Dieses Gesetz regelt unter
Beachtung der Richtlinie 93/37/EWG die Vergabe sämtlicher Bauaufträge im Interessenbereich des Landes.” Dieses Gesetz wurde also erlassen, um die
Richtlinie zu übernehmen. Allerdings ist es so, daß im Gesetz selber wesentliche Bestimmungen dieser Richtlinie mißachtet werden. Man sagt, daß man
darauf achten muß, die Richtlinie zu unterlaufen, damit die einheimischen Betriebe mehr zum Zuge kommen. Hier handelt es sich ja um kleine Betriebe.
Ausgerechnet diese werden unterdrückt, indem man den Betrag, der nicht einer
öffentlichen Ausschreibung unterliegt und somit frei vergeben werden kann,
verdreifacht. Wie gesagt, da komme ich einfach nicht mit! Die kleinen Betriebe
protestieren dagegen, da keine Gleichbehandlung gewährleistet ist. Danke!
LEITNER (Die Freiheitlichen): Zu diesem Gesetzentwurf möchte ich
sagen, daß er dringend notwendig war, auch wenn er nicht so ausgefallen ist,
wie man es sich vielleicht gewünscht hat. Ich möchte darauf hinweisen, daß ich
vor 1 ½ Jahren zwei Beschlußanträge eingebracht habe, die einerseits neue
Ausschreibungskriterien für öffentliche Bauarbeiten, andererseits aber auch die
Verantwortlichkeit von Politikern, Planern usw. zum Inhalt hatten. Die Beschlußanträge wurden natürlich abgelehnt, aber es freut mich, daß das Gesetz nun
doch kommt - zwar mit 1 ½ Jahren Verspätung - und daß zumindest einige Ansätze dieser Forderungen berücksichtigt worden sind. Wir müssen diese Diskussion auch vor dem Hintergrund dessen, was unlängst in Meran geschehen
ist, sehen. Die dortigen Unternehmer regen sich zurecht darüber auf, daß sie
keine Aufträge erhalten, da auswärtige Firmen Angebote machen, die fern jeder
Logik und Realität sind. Meistens stecken hinter solchen Angeboten Steuerbetrug und andere Dinge mehr.
Wenn man sich den letzten Wirtschaftsbericht anschaut, dann hat
Südtirol durchwegs positive Zahlen zu vermerken, aber im Bausektor haben wir
seit zwei Jahren Rückgänge zu verbuchen. Das allein müßte eigentlich hellhörig machen. Unsere Firmen beklagen sich seit Jahren mit Recht darüber, daß
sie es mit Wettbewerbskriterien zu tun haben, die sie aufgrund unserer Wirtschaftsstruktur nicht erfüllen können.
Nun möchte ich einige Argumente erläutern, die ich bereits damals in
den Beschlußanträgen aufgezählt habe: “Der Bausektor und die damit zusammenhängenden Nebengewerbe - Installateure, Elektriker, Bodenleger usw. spielen in Südtirol eine besondere Rolle. In diesem Bereich herrscht ein starker
Konkurrenzkampf. Provinzfremde Baufirmen schlagen mit ihren niedrigen Prei-
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sen die Angebote der örtlichen Unternehmen regelrecht aus dem Rennen. Öffentliche Arbeiten gehen in der Regel an auswärtige Firmen. Während die Aufträge in Südtirol und die Einladungen in sämtliche EU-Staaten verschickt werden, bekommen Südtiroler Firmen im Gegenzug nicht einmal Einladungen aus
den Nachbarprovinzen. Es kommt häufig vor, daß eine Auftragsvergabe auf der
Basis unrealistischer Mindestpreise an Firmen aus Süditalien erfolgt, die nach
Rohbauerstellung bzw. nach teilweiser Einrichtung in Konkurs gehen. Weil die
entsprechenden Garantieleistungen fehlen, werden die Firmen nach kurzer Zeit
aufgelöst oder umbenannt und können so nicht belangt werden. Unsachgemäße Arbeiten” - ich erinnere an das Kompostwerk in Bozen, dessen Türme ja
schon nach kurzer Zeit sanierungsbedürftig waren - “führen dazu, daß der Ausschreibungspreis unrealistisch ist. Da auswertige Firmen Maschinen und Anlagen herantransportieren und Arbeiter von außen unterbringen und verpflegen
müssen, erscheinen übertriebene Preisabgebote von vorneherein als wenig
glaubwürdig. Wenn schon, dann müßten diese Firmen mehr Kosten haben und
nicht weniger. Dennoch wiederholt sich das bekannte Spiel immer wieder.
Was die einheimischen Unternehmen aber besonders ärgert und behindert, ist das komplizierte Ausschreibungsverfahren. Die Ausschreibungen
sind häufig unklar. Ihre Auslegung läßt verschiedene Interpretationen zu. In
weiterer Folge ergeben sich neue Preise, Änderungen, Aufpreise usw. Eine
mangelnde Gesamtplanung verhindert eine durchschaubare und angemessene
Kostenberechnung. Es ist absurd und wirtschaftlich nicht vertretbar, daß Firmen
einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen müssen, damit sie überhaupt bei Ausschreibungen teilnehmen können. So kompliziert sind diese Dinge mittlerweile
geworden! Man darf auch nicht vergessen, daß in Südtirol rund 40 Prozent des
Bauhaupt- und Nebengewerbes von direkten oder den vom Land geförderten
Investitionen abhängig sind. Das unterstreicht das Ausmaß dieses Problems.”
Nun noch ein paar Sätze zur Verantwortlichkeit. “Die Bürger in unserem Land haben immer weniger Verständnis für überdimensionale Protzbauten
und für die unnütze Verschwendung von Steuergeldern. Hierfür ließen sich genügend Beispiele anführen. In diesem Zusammenhang sei auf die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft verwiesen.” Und ich möchte ich hier an einen
Ausspruch des Staatsanwaltes Cuno Tarfusser erinnern, der vor vier Jahren
gesagt, daß er davon ausgeht, daß 10 Prozent der Auftragssumme an
Schmiergeldern gezahlt werden. Das hieße bei 2.000 Milliarden Lire 200 Milliarden Lire an Schmiergeldern. Wenn das stimmt, dann wären das ja ungeheuerliche Summen! “Öffentliche Bauten sollen vor allem zweckmäßig und bürgerfreundlich sein. Überproporzionierte Bauten führen oft wegen der ausufernden Folgekosten zur Verschuldung von öffentlichen Körperschaften. Es ist in
letzter Zeit auch mehrmals vorgekommen, daß von der öffentlichen Hand sanierte Gebäude nach wenigen Jahren große Schäden aufwiesen.” Ich erinnere
an das Gebäude der Bezirksgemeinschaft Eisacktal. “Dies gilt besonders für
denkmalgeschützte Gebäude. Leider will für diese Schäden niemand haften.
Durch den Einbau einer Garantieklausel bei der Auftragsvergabe für eine bestimmte Zeit könnte verhindert werden, daß die Bauausführung mangelhaft ist.
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Hinterher schieben sich Planer, Bauherr und Firmen gegenseitig die Schuld zu,
ohne daß jemand die Verantwortung übernehmen müßte.” In Südtirol gibt es ja
das bemerkenswerte Beispiel, daß Architekten, die Fehler machen, nicht nur
nicht zahlen müssen, sondern daß sie auch noch das Varianteprojekt machen
dürfen, weshalb sie ja noch zusätzlich kassieren. Solange das funktioniert, werden sich diese Leute keine allzugroßen Sorgen machen. Hier gibt es also Dinge, die sehr schnell abzustellen sind.
Ich möchte auch einige Kritikpunkte herausgreifen, die vom Baugewerbe selbst kommen: “Unternehmen können sich auch dann für Bauaufträge
bewerben, wenn sie keine besondere Qualifikation haben. Sie nehmen an den
Wettbewerben aufgrund der Eintragung bei der Handelskammer teil. Dafür
reicht bekanntlich ein Firmensitz und die Gründung einer Gesellschaft. Bisher
galten in Südtirol 300 Millionen Lire als Höchstsumme, während im übrigen
Staatsgebiet 75 Millionen Lire als maximales Auftragsvolumen für solche Firmen festgesetzt sind. Bereits in den letzten Jahren haben aufgrund dieser vorteilhaften Regelung viele süditalienische Baufirmen nur mit Handelsregistereintragung an Südtiroler Ausschreibungen teilgenommen.” Jetzt soll das Auftragsvolumen aufgrund eines Vorschlages in der Kommission sogar auf
600 Millionen Lire erhöht werden. Für die Südtiroler Kleinunternehmen ist das
eine Zumutung. Das ist keine Hilfe, sondern eine zusätzliche Strafe! Also, hier
geht man sicherlich in die falsche Richtung. Zudem verlangt man von unseren
Unternehmen einen Meistertitel. Sie müssen die Sozialbeiträge zahlen, was
man von den anderen Firmen ja nicht unbedingt erwartet.
Die Anhebung der Garantieleistung ist an sich richtig, aber für die
Kleinen wird sie zur großen Belastung. Die Bietergemeinschaften, die im Gesetz vorgesehen sind, werden in Südtirol sicherlich stärker zum Vorschein
kommen, da eine kleine Firma allein es nicht machen kann. Allerdings gibt es
auch hier einen Haken, denn wenn die notarielle Eintragung erst dann gemacht
werden muß, wenn das Unternehmen den Auftrag bereits erhalten hat, dann
wird hier natürlich sehr viel spekuliert werden. Deshalb werden wir die unmöglichsten Bietergemeinschaften erleben. Die kleinen Firmen können es sich aufgrund dieser hohen Garantien nicht leisten, mehrere Aufträge gleichzeitig anzunehmen, da sie nicht mehr innerhalb ihres Budgets bleiben.
Im Zuge der Diskussion zu diesem Gesetz ist auch eine wesentliche
Frage aufgetaucht. Nachdem die Staatsstraßen an das Land übergehen werden und eine große Bautätigkeit zu erwarten sein wird, fragt man sich schon,
warum man hier keine Regeln festgeschrieben hat, damit man unsere einheimischen Firmen mit Aufträgen ausstatten kann. Das ist ein Kritikpunkt, der aus
dem Baugewerbe kommt und sicher berechtigt ist. In diesem Zusammenhang
möchte ich den Landesrat fragen, was er zu tun gedenkt, damit bei der Übernahme der Straßen auch für die Südtiroler Firmen etwas herausschaut.
Schließlich ist das ein großes Betätigungsfeld, das Möglichkeiten für Bauaufträge und somit auch längerfristig gesicherte Arbeitsplätze schafft.
Erst jüngst hat der Industriellenverband die Art und Weise der Vergabe von Arbeiten kritisiert. Vor allem die Südtiroler Anlagenbauer haben große
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Nachteile. Zitiert werden Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Elektroanlagen. Hier
wird ein Beispiel zitiert, das ganz aktuell ist, und zwar die Ausschreibungen für
den Bau des Landhauses II. Die Elektroarbeiten wurden mit einem Ausschreibungsbetrag von 4 Milliarden Lire festgesetzt, wobei sie für 2,6 Milliarden Lire
an eine Firma aus Verona gingen. Die Hydraulikerarbeiten, mit
4,2 Milliarden Lire veranschlagt, gingen mit 3,5 Milliarden Lire ebenfalls an eine
Firma aus Verona. Also, wenn man sich das anschaut, dann hat sich in der letzten Zeit sehr wenig geändert. Im “Vinschger” - das ist eine Bezirkszeitschrift vom Juli 1996 wurde kritisiert, daß im Jahr vorher 30 Milliarden Lire an öffentlichen Bauaufträgen an Firmen außerhalb des Landes gegangen sind. Wenn wir
wissen, daß wir 90 Prozent der Steuern vom Staat zurückbekommen, auch was
Sozialleistungen usw. anbelangt, dann müßte es auch in diesem Sinne ein großes Interesse unseres Landes sein, darauf zu achten, die Arbeit soweit wie
möglich im Lande zu behalten. Der Wirtschaftsstandort Südtirol läßt es nun
einmal nicht zu, daß wir diese große Firmen haben, die sich in europäischen
Ballungsräumen ausbreiten können. Wir sind anders strukturiert, weshalb man
ein maßgeschneidertes Gesetz machen muß, das unsere kleinen Unternehmen
wirklich bevorzugt. Ob das mit diesem Gesetz erreicht wird, weiß ich nicht. Sicher ist es ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Forderungen der kleinen
Unternehmen Südtirols können damit nicht abgedeckt werden.
Ich werde noch zu den einzelnen Artikeln Stellung nehmen und möchte abwarten, was Landesrat Kofler zu meinen Bemerkungen sagt.
ZENDRON (GAF-GVA): Come è noto questo disegno di legge recepisce norme previste dalla nuova legge statale e quindi la valutazione che
deve essere fatta è tra le modifiche che vengono introdotte dalla legge statale e
quello che è stato proposto per la nostra provincia.
Vorrei anticipare un punto che mi trova piuttosto critica, ed è uno dei
punti fondamentali che devono essere considerati quando si parla di appalto ed
esecuzione di lavori pubblici, ed è quello della sicurezza nei cantieri. Bisogna
cercare di garantire la trasparenza, l’economia, l’interesse pubblico, ma uno dei
compiti molto importanti è sicuramente quello di garantire che all’interno dei
cantieri non avvengano incidenti e che i contratti vengano rispettati.
Sotto questo punto di vista si trova il punto più debole di questo
disegno di legge. Anche rispetto a quelle che sono le previsioni della legge nazionale il disegno di legge di cui stiamo parlando indebolisce diversi punti. E’
stato anche oggetto di una discussione abbastanza approfondita in commissione. Forse non era abbastanza interessante per alcuni membri interessati più
agli aspetti economici che non a quelli della sicurezza e della vita dei lavoratori,
però io credo che il risultato non sia soddisfacente.
In particolare rispetto alla legge nazionale vengono elevati gli importi
dei lavori per i quali vengono previste determinate procedure di collaudo e controllo. Generalmente la cifra prevista dalla legge nazionale è di 250 mila ECU.
La si è trasformata a 500 mila ECU elevando di parecchio il limite. Praticamente
si inserisce una forma di deregulation.
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A me sembra che in questo aspetto si configuri una gravità particolare
proprio perché in modo regolare, anche recentemente, con la pubblicazione dei
dati sugli incidenti nei nostri cantieri vediamo che la situazione non sta funzionando. Bisognerebbe fare un discorso anche su come funziona il sistema di
controllo: prevenzione infortuni e ufficio che deve controllare l’applicazione dei
contratti. Sono in due assessorati differenti e in qualche modo la Giunta provinciale dovrebbe prima o poi porsi un problema dell’ottimizzazione di queste forze. Quando succede un incidente arrivano i controlli separatamente, mentre
spesso si potrebbe ad esempio ottimizzare raccogliendo insieme le informazioni
e usando gli archivi, le banche dati degli uni per gli altri. Ovviamente non si può
dimenticare la carenza di personale nel settore dei controlli, e questo spiega
perché siano così frequenti gli abusi e perché così numerosi gli incidenti.
Nell’articolo 70 - spero che il consigliere Benussi che aveva sollevato il
problema in commissione con competenza possa intervenire - era stato introdotto un limite molto elevato per gli appalti per il cottimo, che è un limite
sicuramente troppo elevato, quindi penalizza la trasparenza e la concorrenza.
Riduce la presentazione delle imprese minori, per cui la scelta della Giunta provinciale non è sicuramente accettabile.
Un altro punto importante in cui c’è una diversificazione fra la legge
statale e questo disegno di legge e anche le disposizioni europee, perché la
legge statale di fatto recepisce direttive europee è lì si prevede che
l’associazione delle imprese che concorrono alle gare venga prima della presentazione alla gara degli imprenditori stessi. Questo disegno di legge prevede
solo che ci sia una dichiarazione a volersi riunire e poi la vera e propria riunione
avviene nel caso di aggiudicazione. Alle mie obiezioni ha risposto l’assessore
Kofler che dice che se poi l’impresa non si aggiudica la gara può fare a meno di
riunirsi e se si aggiudica la gara deve presentarsi comunque riunita. Io ho parlato con degli imprenditori a questo riguardo e sono arrivata alla conclusione
che si tratta di un errore di valutazione da parte di chi dovrebbe svolgere la funzione di committente, colui che dovrebbe cioè difendere anche l’interesse
economico pubblico. Se si chiede solo una dichiarazione e al momento
dell’aggiudicazione non avviene la vera e propria riunione, il fatto che a questa
impresa non venga aggiudicato giustamente l’appalto comporta che si debba
passare al secondo arrivato, con perdita di tempo e qualità, e quindi è una cosa
che danneggia l’ente pubblico, con la possibilità dei ricorsi ecc. Qui si favorisce
anche la litigiosità poi fra imprese. Pensando ad una situazione in cui la gara
viene aperta a tutta Europa come deve essere, come è possibile che ci siano
delle regolamentazioni diverse, nel senso che qualcuno arriva già associato e
l’altro solo con una dichiarazione che si assocerà nel caso di aggiudicazione
dell’appalto? Questo è un fatto negativo.
Un altro aspetto molto delicato ed importante - se ne è parlato anche
recentemente in un’altra occasione che costituisce un peggioramento della
legge Merloni - si trova nell’articolo 53 dove si stabilisce che la quantità dei lavori subappaltabili è il 40%, mentre invece secondo la legge nazionale è il 30%.
Qual è il problema della possibilità di lavorazioni subappaltabili? Che se la di-
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mensione è molto alta, il 40%, si rischia che anche l’opera principale venga
subappaltata, e cioè che praticamente continui questo sistema per cui c’è una
gara, le imprese partecipano, si aggiudicano l’appalto e poi subappaltano ad altri, con una riduzione della trasparenza. Non si sa chi realizza che cosa, con difficoltà per l’ente pubblico committente a controllare quali sono da un lato i risultati, e dall’altro l’aspetto altrettanto importante di come si lavora. Qui riporrò la
domanda, avendo presentato anche un emendamento, all’assessore Kofler.
Vorrei sapere qual è l’interesse pubblico nell’elevare questa cifra rispetto alla
regolamentazione europea e nazionale. In Commissione la mia richiesta di
spiegazione non ha trovato una risposta comprensibile, che dimostri l’interesse
delle imprese oneste e pulite. C’è solo un interesse per chi tende a non fare da
sé i lavori ma che continua questo sistema piuttosto diffuso in Italia di subappaltare e rendere poco trasparente la realizzazione delle opere pubbliche, un sistema all’interno del quale si è sviluppata una situazione di forte corruzione, in
cui l’irregolarità che salta agli occhi, perché ha delle conseguenze molto pesanti, è per esempio quella del mancato rispetto delle norme contrattuali e delle
normative sulla sicurezza che dovrebbero tutelare la vita dei lavoratori e degli
operai all’interno dei cantieri, un fatto che sicuramente non viene sufficientemente preso in considerazione visto che abbiamo un numero di morti e di incidenti gravi estremamente elevato. Pensiamo che per altri versi siamo una delle
province all’avanguardia in Europa, in questo campo siamo invece in una situazione che lascia molto a desiderare.
Un aspetto di cui ho parlato nella relazione di minoranza e che vorrei
ricordare qui era legato ad una mia richiesta all’interno dell’articolo 55 in cui è
stato preso il testo della legge nazionale nel comma 1 e si è usata la formula
per cui l’appaltatore di opere pubbliche deve osservare il trattamento economico normativo stabilito dai contratti collettivi nazionali territoriali in vigore per il
settore e per la zona nella quale si svolgono i lavori. Ho chiesto che si facesse
una modifica di questa formula, perché generica, dato che è contenuta nella
legge nazionale e si precisasse che si tratta della provincia di Bolzano. La legge
nazionale ha lasciato aperto in maniera che ci fosse la possibilità di ogni regione di adeguare il testo a quello della regione, o provincia nel nostro caso, in cui
viene recepita la legge. Anche qui non ho capito la non accettazione da parte
dell’assessore di questa precisazione. E’ necessaria proprio per quello che è
emerso durante la discussione nella commissione per cui l’assessore, pur facendo delle semiprecisazioni ma senza smentire la sostanza, dice che forse in
futuro si potrebbe pensare a contratti diversi per zone particolari della provincia.
Ora qui ovviamente non si può essere d’accordo con questa impostazione che
forse non è esattamente quella attuale dell’assessore Kofler, ma che ad esempio il Presidente della commissione Berger ha confermato. Era d’accordo che si
pensasse a contratti diversi nelle varie zone della provincia. Io credo che la
frammentazione della contrattazione tra imprenditori e sindacato all’interno di
una provincia sia una cosa negativa per tutti e due, sicuramente per i lavoratori.
Non è un vantaggio neppure per gli imprenditori, e mi sembra che introduca un
elemento irrazionale in un sistema che si cerca di tenere sotto controllo anche
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per gli equilibri che a mio parere devono essere mantenuti all’interno di un’area
particolare come la nostra provincia.
Per quello che riguarda la suddivisione delle figure del coordinatore
unico e del responsabile del progetto, la suddivisione delle responsabilità nelle
varie fasi della progettazione della realizzazione dell’opera pubblica credo sia
un fatto positivo. Forse la figura del direttore dei lavori è ridotta ad una figura
molto tecnica, ma questo ovviamente è una scelta che credo possa funzionare
se ognuno svolge i suoi compiti. Il problema che non è risolto all’interno di
questo disegno di legge è il coordinamento fra le figure. Probabilmente dovrebbero essere individuate molto meglio le singole responsabilità per evitare, oltre
alle sovrapposizioni, le conflittualità o i vuoti, perché ognuno non fa una cosa
perché pensa che lo farà l’altro. Credo che sia necessario determinare con molta chiarezza i vari ambiti di lavoro. Il coordinatore unico dovrebbe comunque
essere responsabile di tutto il percorso.
Riassumo quali sono i punti principali che mio parere nell’articolato
vanno presi in considerazione. Il primo è la debolezza complessiva del sistema
di controllo della sicurezza all’interno dei cantieri della nostra provincia, perché
c’è un dato concreto che ci dice che non è sufficiente e perché viene indebolita
rispetto alla normativa nazionale. Forse si potrebbe dire che della normativa
nazionale, quando si tratta di interessi della sicurezza dei lavoratori, ci si accontenta di recepire le norme generali, mentre invece quando si tratta di quattrini o
di favorire le imprese senza una distinzione tra le imprese corrette e quelle non
corrette si fa una scelta più favorevole nei riguardi delle imprese stesse. Questa
non è una cosa che si può condividere perché da un lato c’è un problema fondamentale che mette in gioco la vita delle persone.
Vorrei ricordare all’assessore che lui si era impegnato in un paio di
punti di prendere in considerazione la presentazione di qualche emendamento.
I miei li ho ritirati perché aveva detto che gli sembravano ragionevoli e che si
impegnava a migliorare alcune cose, dopo i contatti opportuni. Ha preso anche
l’impegno di inserire la direttiva europea nel testo coordinato che raccoglierà la
materia. C’è un’indicazione nell’articolo 60 che è stato già inserito in commissione e va bene, però ricordo la necessità che su queste materie si provveda
rapidamente alla realizzazione di un testo unico nella maniera che il cittadino interessato, gli imprenditori, i sindacalisti, tutti abbiano a disposizione un testo in
cui ci sono tutte le norme, quindi le norme base costituite da questa legge e
quelle che sono costituite dai riferimenti contenuti nelle direttive europee.
BERGER (SVP): Werte Kolleginnen und Kollegen, werter Herr Landesrat! Man möchte zu diesem Gesetzentwurf fast sagen: “Endlich ist es soweit!” Schließlich handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der schon seit sehr
langer Zeit erwartet wird, und zwar nicht nur von der Landesverwaltung, sondern auch von den Gemeinden und allen anderen öffentlichen Körperschaften,
und nicht zuletzt auch von den einheimischen Firmen. Meiner Meinung nach
beinhaltet dieser Gesetzentwurf nicht nur einen wirtschaftlichen, sondern auch
einen sozialen Aspekt. Damit, daß unsere einheimischen Firmen öffentliche
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Aufträge übernehmen können, wird auch dazu beigetragen, daß die momentane Vollbeschäftigung, die wir Gott sei Dank haben, auch in Zukunft aufrecht
erhalten werden kann. Wenn wir von den letzten 1.000 Milliarden Lire, die auf
Landesebene an öffentlichen Aufträgen vergeben worden sind, das Resümee
ziehen, dann muß man feststellen, daß von diesen 1.000 Milliarden Lire runde
62 Prozent an nicht in der Provinz ansässige Firmen gegangen sind. Man
möchte meinen, daß Abschläge von 30 bis 40 Prozent für die öffentliche Verwaltung große Ersparnisse bedeuten. In der Realität hat man aber erlebt, daß
das genaue Gegenteil der Fall ist. Die Bauzeiten verlängern sich enorm. Es
wird von Firmen angeboten, die keine solide Grundlage haben und aufgrund ihrer hohen Abgebote während der Bauphase in Konkurs gehen. Damit müssen
die Arbeiten wieder neu vergeben werden, weshalb also unter dem Strich höhere Kosten herauskommen als man vielleicht meinen könnte.
In diesem Gesetz sind einige sehr zu begrüßende Sachen enthalten,
mit denen die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, daß die Bauarbeiten auch seriös und materiell hochwertig sind und auch innerhalb bestimmter
Termine beendet werden können. Hier ist die Person des Gesamtkoordinators
definiert. Es handelt sich um eine Person, die den gesamten Ablauf koordiniert
und für alles verantwortlich ist. Deshalb ist es gut, daß es für jene Bauarbeiten,
die den EU-Schwellenwert, der bei fünf Millionen ECU - das sind
10 Milliarden Lire - liegt, überschreiten, einen Hauptansprechpartner gibt. Hier
handelt es sich also um Bauaufträge, die schon ein bestimmtes Volumen haben, weshalb man eine Person, die den gesamten Ablauf koordinieren kann,
nominieren soll.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der eingefügt worden ist, ist die Versicherungspflicht für den Planer und für die Baufirma, welche die Arbeiten ausführt.
Diese Versicherungspflicht wird sich sicher auf den Endpreis auswirken, aber
trotzdem ist sie ein wichtiges Instrument, um bei eventuellen Fehlplanungen
oder fehlerhaften Bauausführungen einen Rückgriff auf eine Instanz zu haben,
die für Mehrkosten aufkommt. Ganz wichtig erscheint mir auch das hier angeführte Vertrauensregister. Dasselbe wird für jene Firmen erstellt, die in der Vergangenheit keinen Anlaß zu Beschwerden gegeben haben bzw. die Arbeiten
der öffentlichen Verwaltung so ausgeführt haben, daß sie zur Zufriedenheit
ausgefallen sind. Daß dieses Vertrauensregister eine unabdingbare Voraussetzung für die Zulassung zu Bauaufträgen ist, erscheint mir ein ganz wichtiger
Punkt.
Auch bezüglich der Preisrevisionen ist eine Neuerung eingeführt worden. In der Vergangenheit mußten wir feststellen, daß Bauarbeiten teilweise
verzögert wurden, um Preisrevisionen in Anspruch nehmen zu können. Jetzt ist
festgeschrieben, daß keine Akkontozahlungen mehr geleistet werden können.
In der Vergangenheit waren 20 Prozent Akkontozahlung möglich. Das wurde
nun abgeschafft. Die Preisrevisionen, die aufgrund einer verlängerten Bauzeit
zustandekommen könnten, gehen mit fünf Prozent zu Lasten des Auftragnehmers. Deshalb ist es im Sinne der auftragnehmenden Firma, die Arbeiten so
schnell wie möglich fertigzustellen, um nicht Preisrevisionen fordern zu müssen,
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die zu fünf Prozent auf eigene Kosten gehen, aber auch um die Endzahlung
nicht zu stark hinauszuzögern, da die 20-prozentige Akkontozahlung ja nicht
mehr möglich ist. Auch das ist also ein Inhalt, der sehr zu begrüßen ist, auch
mit Hinblick darauf, daß die Arbeiten schneller fertiggestellt werden sollen bzw.
im Interesse der Firma fertiggestellt werden müssen.
Das Gesetz enthält einige Passagen, die man vielleicht noch einmal
überdenken sollte. Es ist zum Beispiel der Passus enthalten, daß bei Aufträgen
bis zu 300.000 ECU - das sind ungefähr 600 Millionen Lire - die Eintragung ins
Handelsregister genügt. Das heißt, daß man nicht ins Vertrauensregister des
Landes eingetragen sein muß. Diese Änderung ist von der Kommission gutgeheißen worden, aber vielleicht sollte man doch noch darüber diskutieren, ob
dies für die kleinen Firmen unseres Landes nicht eventuell ein Nachteil sein
könnte. Dazu wird der Landesrat aber sicher noch im Rahmen der Generalbzw. Artikeldebatte Stellung nehmen. 600 Millionen Lire an Aufträgen an Unternehmen, für die die Eintragung in das Handelsregister genügt, zu vergeben, erscheint mir betragsmäßig doch etwas hochgegriffen. Auch die Sicherstellung
von 20 Prozent der Auftragssumme in Form von Bankgarantien oder in Form irgendeiner Sicherstellung ist ein Betrag, von dem man meinen könnte, daß er
doch sehr hoch ist. Wenn man annimmt, daß der Auftragswert 10 Milliarden Lire beträgt, dann muß eine Sicherstellung von zwei Milliarden Lire gewährleistet werden, die sich natürlich wieder auf den Endpreis niederschlägt,
denn eine Bankgarantie ist natürlich nicht kostenlos. Also, es wäre vielleicht
schon zu überdenken, ob diese 20 Prozent nicht doch zu hochgegriffen sind.
Was ich sehr begrüße, Herr Landesrat, ist, daß bei der Bewerbung für
die Zulassung zu einem Bauauftrag fünf Prozent des Auftragswertes an Garantiesumme beigelegt werden müssen. Das heißt, daß bei der Bewerbung
fünf Prozent des Auftragswertes in irgendeiner Form sichergestellt werden
müssen. Wenn die Firma, die den Auftrag bekommt, die Sicherstellung der
20 Prozent nicht gewährleisten kann, dann verliert sie diese fünf Prozent, und
das ist eine ganz hervorragende Neuerung. Damit werden sich Firmen, die unseriös sind und die Sicherstellung der 20 Prozent nicht gewährleisten können,
davor hüten, den Bauauftrag anzunehmen, da sie damit das Risiko eingehen,
die fünf Prozent zu verlieren. Also, wie gesagt, das ist ein hervorragender Passus.
Damit möchte ich abschließen. Ich werde im Rahmen der Artikeldebatte sicher noch zu dem einen oder anderen Thema Stellung nehmen können.
Also, ein sehr zu begrüßender Gesetzentwurf, Herr Landesrat! Ich habe einige
Themen angeschnitten, wobei die mehrheitlich positiven Aspekte, die ich erläutert habe, hervorzuheben sind. Einige andere Sachen können sicher noch überdacht werden. Auf jeden Fall wünsche ich Ihnen alles Gute für diesen Gesetzentwurf!
KLOTZ (UFS): Nach dieser Lobeshymne und diesen drei- und vierfachen Glückwünschen an den Landesrat, nun vielleicht doch wieder eine kriti-
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schere Stimme und einige Bedenken, die vor allen Dingen jene Kategorie abgegeben hat, die Hans Berger zu Beginn seiner Stellungnahme erwähnt hat,
nämlich die kleineren Baubetriebe in unserem Land. Die kleinen Betriebe sollen
gefördert werden und das Vertrauen bekommen, denn - das ist bereits von den
Vorrednern gesagt worden - bei der Vergabe von Bauaufträgen muß sich etwas
ändern, nicht nur angesichts der Tatsache, daß Korruptionsfälle nicht der Vergangenheit angehören. Der Fall der Meraner Baufirmen hat ja gezeigt, daß die
Korruption bei der Bauvergabe bzw. im Bausektor in keiner Weise der Vergangenheit angehört. Aus diesem Grunde gibt es nur einen Weg, nämlich jene Firmen zu beauftragen, die bisher sauber gearbeitet haben und nicht in Korruptionsfälle verwickelt gewesen sind. Man kann sich nicht immer wieder auf Abenteuer einlassen, das heißt Firmen beauftragen, die aufgrund verschiedener
Tricks eine entsprechende Größe haben, weshalb auch sie entsprechende Angebote machen können, die sich letzten Endes aber als unrealistisch herausstellen.
Herr Landesrat, das Positivste an diesem Gesetzentwurf - und ich
komme dann auch zu den Kritikpunkten bzw. Einwänden der hiesigen Baufirmen - ist sicherlich die Einrichtung einer zentralen Datenbank, über welche alle
Ausschreibungen des Landes kontrollierbar sind, und in der alle Bauwerke, die
Ausschreibungssumme und die Abschläge angegeben sind, so daß man eine
Übersicht bekommt, wer im Land was und nach welchen Kriterien baut. Das ist
sicher ein erster Weg, um Erfahrungswerte sammeln zu können, anhand denen
man dann auch feststellen kann, wer die Sündenböcke bzw. Abkassierer sind,
die ja immer wieder dafür sorgen, daß das Baugewerbe korruptionsanfällig
sind. Man kann aber auch jene Firmen feststellen, die über lange Zeit hindurch
sauber und anständig gearbeitet haben. Also, die Datenbank ist sicherlich eine
wichtige und positive Neuerung.
Nun komme ich zu den Hauptkritikpunkten der großen Masse derjenigen, die im Lande auf eine Änderung in diesem Bereich warten, nämlich die
Klein- und Mittelbetriebe. Diese Klein- und Mittelbetriebe machen geltend, daß
die zusätzliche Haftpflichtversicherung ein Fehlgriff ist. In diesem Zusammenhang wird eingewandt, daß sowieso jedes Unternehmen bzw. jeder Handwerker eine Haftpflichtversicherung hat. Also, jeder sollte verpflichtet sein, eine
Haftpflichtversicherung zu haben. Das Fehlen einer solchen kann sich nämlich
bitter rächen, denn keiner ist vor irgendwelchen Zwischenfällen bzw.
Unglücksstränen gefeit. Eine Haftpflichtversicherung ist also auch im Interesse
der Betriebe. Daß die Betriebe aber für jeden Auftrag zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abschließen sollen, kann doch nicht der Sinn der Sache sein. Das
ist höchstens zum Vorteil der Versicherungsagenturen, aber eine Haftpflichtversicherung, die man sowieso schon hat, muß doch genügen! Bei ausreichend
bestehender Versicherung soll diese zusätzliche Haftpflichtversicherung für jeden Auftrag wegfallen. Das ist sicherlich eine Möglichkeit, um zusätzliche Bürokratie zu verhindern. Wenn diese Haftpflichtversicherung sowieso alles abzudecken hat, dann braucht es diese zusätzlichen Verträge nicht. Eine Firma, die
keine Haftpflichtversicherung hat - und die gibt es heute kaum noch -, sollte im
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eigenen Interesse dazu verpflichtet werden, eine solche abzuschließen, allerdings nur einmal und nicht für jeden Auftrag. Sonst soll sie den Auftrag nicht erhalten.
Zur Kaution. Hans Berger spricht von einer Kaution im Ausmaß von
fünf Prozent. Im Bericht des Landesrates steht aber: “Die endgültige Kaution
wird in Anlehnung an das Merloni-Gesetz von derzeit fünf Prozent auf
zehn Prozent des Vertragspreises erhöht.” Ich weiß nicht, ob das eine Änderung seinerseits ist. Weiters steht: “Falls das Abgebot mehr als 20 Prozent der
Ausschreibungssumme ausmacht, ist die Kaution um soviele Prozentsätze zu
erhöhen, als daß das Abgebot die 20 Prozent überschreitet.” Also, wie gesagt,
hier ist von einer Erhöhung der Kaution von fünf auf zehn Prozent die Rede.
Stimmt das, Herr Landesrat? Wie gesagt, auch hier gibt es einen Einwand der
kleineren Unternehmer, die natürlich ein Interesse daran haben, daß sie sich an
Ausschreibungen und Bauaufträgen beteiligen können.
Nun zum Hauptkritikpunkt. Diese Kaution kann eine Firma hinterlegen,
die bereits entsprechend lange besteht und entsprechend groß ist. Eine Firma,
die bereits seit zehn bis fünfzehn Jahren besteht und fünf bis sechs oder mehr
Angestellte hat, kann die entsprechende Kaution - hier ist von 40 bis
100 Millionen Lire die Rede - vielleicht mit Hilfe von Krediten anzahlen. In einer
Arbeitszeit von zehn bis fünfzehn Jahren haben diese Firmen natürlich die Kreditwürdigkeit erworben. Eine Firma, die aber erst seit zwei, drei Jahren besteht
und noch die Anfangsinvestitionen “abzustottern” hat, kann unmöglich 40 bis
100 Millionen Lire Kaution anzahlen. Hier geht es vor allen Dingen um die
Jungunternehmer, denen man eine Chance geben sollte. Anstatt also den
Jungunternehmern die Möglichkeit zu geben, die Anfangsschwierigkeiten durch
öffentliche Arbeiten zu bewältigen, werden sie in der Praxis ausgeschlossen, da
sie die Kaution nicht hinterlegen können. Schließlich können es sich diese Unternehmen nicht leisten, nebenher zwei, drei Kredite laufen zu haben, da sie ja
noch den Anfangskredit zurückzahlen müssen. Hier, Herr Landesrat, sollte man
vielleicht überlegen, was man tun könnte, um den einheimischen Jungunternehmern eine Chance geben zu können. Die Kaution bei Abgabe des Angebots
ist also sehr kritisch zu sehen. Ein Wohnungsmieter muß ja auch nicht eine
provisorische Kaution hinterlegen, um eine freie Wohnung anzuschauen. Diese
Passage dient auch dazu, die Handwerker zu beruhigen. Man muß hier das Interview zur Hand nehmen, das Landesrat Kofler der Südtiroler Tageszeitung
gewährt hat. Dort hat er gesagt, daß diese Kaution nur die Architekten betrifft.
Das stimmt aber nicht. Es geht vor allem um die andere Kaution, auf die ich
mich berufen habe. In diesem Interview hat Landesrat Kofler folgendes gesagt:
“Die Erhöhung der Kaution soll den hiesigen kleinen Unternehmern zugute
kommen, denn in der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, daß
auswärtige Firmen, die nur auf dem Papier bestanden, Aufträge bekamen, sie
an ein hiesiges Subunternehmen weitergaben und schließlich pleite gingen.” In
Wirklichkeit ist das aber nicht so, denn diese Kaution - das habe ich vorher
schon erwähnt - können nicht alle bezahlen, sondern nur ein ganz kleiner Teil
derer, die sich an dieser Verteilung von Bauaufträgen beteiligen können.
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Nun möchte ich noch auf einige andere Schwachpunkte des vorliegenden Gesetzentwurfes eingehen. Landesrat Kofler hat sicher auch die schriftlichen Einwände der Jungunternehmer, die leider anonym geblieben sind, bekommen. Es geht hier um die neuen Bestimmungen über die Privatverhandlung. Dadurch wird der Betrag, der nicht einer öffentlichen Ausschreibung unterliegt, also frei vergeben werden kann, verdreifacht. Das wird vor allem kritisiert.
Diese Mittel- und Kleinunternehmen schreiben diesbezüglich folgendes: “Während man im restlichen Italien “Tangentopoli” zumindest nach Aussagen mit allen Mitteln bekämpfen will, wird sie in Südtirol anscheinend per Gesetz eingeführt oder mindestens der Weg hierfür geebnet, denn praktisch alle Bauaufträge
für kleine Bauunternehmen und Handwerker, also Tischler, Hydrauliker, Elektriker, Schlosser und andere Handwerker im Baunebengewerbe liegen unter dem
Betrag von 300 Millionen Lire.” Nach ihrer Ansicht bedeutet das, daß man bei
der Übernahme von Bauaufträgen von öffentlichen Verwaltungen im Privatwege
dem Wohlwollen der jeweiligen Politiker ausgeliefert ist. Darauf hat der Landesrat im besagten Interview gesagt, daß das nicht stimme, denn nicht die Politiker
würden die Aufträge vergeben, sondern die Beamten der Landesverwaltung.
Bis zum Schluß stehen aber auch an der Spitze der Beamten wieder die Politiker. Herr Landesrat, das ist ganz klar, denn die letzte Aufsicht bzw. Entscheidung hat der Politiker. Jedenfalls gibt es hier große Bedenken. Man spricht
auch von der Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung, da nicht unbedingt Qualität,
Pünktlichkeit und Seriosität eines Unternehmens ausschlaggebend sind, sondern persönliche und politische Sympathien des Firmeninhabers dem Landesrat, Bürgermeister, Assessor oder Beamten gegenüber. Das sind die Befürchtungen, die anonym unterschrieben sind, weshalb anzunehmen ist, daß es sich
sicher nicht nur um Unternehmen handelt, die mit einer Oppositionsgruppierung
sympathisieren. Es dürfte sich auch um Sympathisanten der Mehrheit handeln.
Weiters erhebt sich die Frage der Regiearbeiten. Die Grenze für Regiearbeiten wird auf 300.000 ECU, also auf circa 600 Millionen Lire angehoben.
Herr Landesrat, dies ermöglicht eine schnellere, direkte Vergabe der Aufträge
durch die einzelnen technischen Ämter. Das mag wohl sein, aber die Vergangenheit hat gezeigt, daß gerade im Bereich der Regiearbeiten die größten Korruptionsfälle aufgetreten sind. Ich glaube mich nicht zu irren, wenn ich an die
Fälle Travan, Hager und dergleichen mehr erinnere. Da waren ja vor allen Dingen die Regiearbeiten im Spiel. Ich muß auf dieses Thema zu sprechen kommen: Altes Meraner Spital, Villa Delueg am Ritten usw. In Zusammenhang mit
der Untersuchungskommission haben wir verschiedene Akten nicht ausgehändigt bekommen, da sie bei Gericht aufliegen. Insofern ist diese ganze Geschichte noch nicht abgeschlossen. Vor allem daraus sollte man lernen. Natürlich kommt es auch bei den Regiearbeiten auf die Anständigkeit der höchsten
Beamten an. Es wäre zu wünschen, daß man aus diesen letzten großen Korruptionsfällen im Lande gelernt hat, das heißt, daß es in Zukunft nur noch Beamte gibt, die sauber arbeiten. Wenn aber niemandem mehr passiert als Travan, Hager und Gotzer, dann habe ich Angst, daß diese Lektion nicht ausreicht.
Landesrat Kofler, hier stellt sich für mich die Frage, was Sie zu tun gedenken,
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damit sich so etwas nicht wiederholt. Wir haben immer wieder Anfragen eingebracht, wie es denn möglich ist, daß solche Leute so lange das Vertrauen der
entsprechenden Landesräte haben können. Wie ist es möglich, daß diese Beamten so viel einstecken bzw. in soviele Dinge verwickelt sind? Ist das wirklich
nie aufgefallen? Aufgrund der Tatsache, daß nicht alle Akten einsehbar waren,
habe ich nur einen einzigen Fall, und zwar in Zusammenhang mit dem Meraner
Krankenhaus, gründlich studieren können. Ich komme dann auf diesen Fall zurück. Landesrat Kofler, es müßte doch die gesamte Landesregierung hellhörig
machen - das meiste davon ist ja vor Ihrer Zeit geschehen -, wenn die Zusatzverträge in einigen Fällen fast genauso viel ausmachen wie die ursprünglichen
Verträge, wenn immer wieder Varianteprojekte und zusätzliche Leistungen notwendig sind. Und jetzt komme ich auf einen ganz kleinen Ausschnitt. Es handelt
sich um Tischlerarbeiten bzw. um die Innentüren im neuen Krankenhaus von
Meran. Eine Tatsache macht schon stutzig, und zwar die Ausschreibungsart,
ein Unternehmenideenwettbewerb bei Innentüren, wo die Idee ja schon ziemlich klar sein sollte. In diesem Fall ist dem Amt ja schon klar, was man will.
Schauen wir einmal, was das Gesetz diesbezüglich sagt: “Der Unternehmenideenwettbewerb: Bei der Vergabe des Bauauftrages mit Unternehmenideenwettbewerb legt das zur Angebotsabgabe aufgeforderte Unternehmen den
Ausführungsentwurf des Bauwerkes oder der Einrichtung vor und gibt die Bedingungen an, zu denen es bereit ist, ihn zu verwirklichen. Die Vergabe des
Bauauftrages mit Unternehmenideenwettbewerb wird angewandt: a) wenn
komplizierte Bauwerke auszuführen sind, für welche es sinnvoll erscheint, bereits bei der Planung Unternehmen heranzuziehen, die im betreffenden Fachbereich besondere Erfahrung besitzen; b) wenn für die Ausführung des Bauwerkes besondere technische Lösungen oder besondere Arbeitstechniken erforderlich sind; c) wenn bei der Wahl der anzukaufenden Güter der Preis und
die technische Güte der Angebote zu berücksichtigen sind.” Für Innentüren
kann das doch nicht der Fall sein! Also, schon die Ausschreibungsart ist in diesem Fall äußerst fragwürdig. Das müßte eigentlich auch die Landesregierung
stutzig gemacht haben, mit der Begründung “Unternehmenideenwettbewerb”, in
diesem Fall mit der Begründung, daß der Bau die Untersuchung und das Studium spezieller technischer Lösungen hinsichtlich der Bedeutung und Größe erfordert. Das ist regelrecht unverständlich. Die Anwendung dieser Ausschreibungsart verwundert sehr, zumal es sich um Innentüren handelt, von denen
verschiedene Gruppen, wie dann auch die Endabrechnung beweist, in Serienanfertigung geliefert und eingesetzt wurden, wie auch verschiedene andere Teile, wie Leisten, Sockel und Spezialstangen. Die Einladung an die teilnehmenden Firmen im Jahre 1989 durch den Bauleiter Travan, ein zusätzliches Angebot einzureichen, da an den verschiedenen Positionen technische Änderungen vorzunehmen waren, beweist, daß die Verwaltung von vorneherein genaue
Vorstellungen von dem gehabt hat, was man wollte. Daß man nachher zusätzliche Angebote einholt, beweist doch, daß man schon im Kopf gehabt hat, welche Innentüren man will. Deshalb verwundert es also, daß nicht eine öffentliche
oder beschränkte Ausschreibung erfolgt ist, welche für die Verwaltung in die-
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sem Fall sicher kostengünstiger gewesen wäre. War vielleicht Schlamperei der
Grund? Welchen Grund gibt es dafür? Dann kamen die verschiedenen Schritte:
Ernennungsdekret mit einem bestimmten Auftrag, Zusatzverträge, die das
Doppelte übersteigen. Die Landesregierung hat mit Dekreten anscheinend ohne Bedenken die Bewilligungen dazu gegeben. Das ging mindestens zehn mal
in die Landesregierung. Alle Bewilligungen wurden ausgestellt. Hat man sich
hier nicht einmal Gedanken gemacht, ob das alles mit rechten Dingen zugeht?
Es handelt sich aber nicht nur um diesen kleinen Bereich der Innentüren. Nehmen wir noch einen anderen Auftrag her: Klima-, Lüftungs-, Heiz- und Kühlanlage. Es wurde wieder ein Unternehmerideenwettbewerb ausgeschrieben, obwohl man auch hier wissen müßte, was man braucht. Die Landestechniker
müßten eigentlich schon wissen, was es in diesem Fall braucht. Wozu hat man
sonst die landeseigenen technischen Ämter? Da gibt es einen Ausgangsvertrag
von 12,5 Milliarden Lire und einen ersten Zusatzvertrag von über
4,5 Milliarden Lire. Später kommt im selben Bereich noch einmal ein Zusatzvertrag dazu. Für die Wasserversorgungs- und sanitären Anlagen wurde wieder
ein Unternehmerideenwettbewerb ausgeschrieben, also eine relativ teure Ausschreibungsart. Hier sehen wir einen Ausgangsvertrag von 6,3 Milliarden Lire
und Zusatzverträge von fast 2 Milliarden Lire und von über 4,6 Milliarden Lire.
Aber damit nicht genug. Für die Wasserversorgungs- und sanitären Anlagen
gibt es später noch eine freihändige Vergabe. Warum? Also, wenn man diese
Übersicht ein bißchen studiert, Herr Landesrat, dann muß man sich selbst als
Nichttechniker fragen, wieso die Landesregierung nicht genauer nachgeprüft
hat. Sie werden mir natürlich sagen, daß Sie damals noch nicht zuständig waren und daß das alles der Vergangenheit angehört. Das ist schon richtig, Herr
Landesrat, aber aus diesen Fehlern sollte man lernen. Vor allen Dingen jetzt,
wenn es um die neuen Bestimmungen geht, sollte man diesen Tatsachen und
Fakten Rechnung tragen. Es gäbe dazu noch sehr viel anzufügen. Sie haben
sicher auch die Vorwürfe - Frau Präsidentin, ich bin gleich am Ende - der Architektenkammer gelesen. Warum haben Sie mit diesen Fachleuten - Sie lachen nie darüber gesprochen, denn das sind die ersten Ansprechpartner? Wenn man
der veränderten Situation Rechnung tragen will, dann sollte man auch mit den
direkt Betroffenen reden.
VORSITZ DER PRÄSIDENTIN:
Dr. SABINA KASSLATTER-MUR
PRESIDENZA DELLA PRESIDENTE:
PRÄSIDENTIN: Abgeordneter Pahl, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
PAHL (SVP): Frau Präsidentin, ich möchte Sie namens der Südtiroler
Volkspartei ersuchen, eine Unterbrechung der Sitzung - in diesem Fall wohl bis
13.00 Uhr - zu gewähren, da wir in diesem Zusammenhang noch einige Angelegenheiten gesetzlicher Natur besprechen möchten.
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PRÄSIDENTIN: Ich gebe Ihrem Antrag statt. Die Sitzung ist bis 15.00
Uhr unterbrochen.
ORE 12.11 UHR
---------ORE 15.03 UHR
(Appello nominale - Namensaufruf)
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
Dott. UMBERTO MONTEFIORI
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: Riprendiamo la seduta.
Ha chiesto la parola l’assessore Di Puppo sull’ordine dei lavori, ne ha
facoltà.
DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI):
Chiedo cortesemente di poter anticipare il punto n. 93 dell’ordine del giorno. Si
tratta della finanziaria bis e per sua natura è un provvedimento che ha una scadenza temporale per cui la sua approvazione ancora nel corso di questa sessione ci consentirebbe di averla operativa per novembre e quindi per questi ultimi due mesi di questo esercizio 1997.
Chiedo quindi di poter trattare il citato disegno di legge immediatamente, sospendendo la trattazione della legge del collega Kofler.
KURY (GAF-GVA): Werte Kolleginnen und Kollegen, geehrter Herr
Präsident! Herr Landesrat, ich möchte klar zum Ausdruck bringen, daß es mich
schon sehr verwundert, daß Sie jetzt, das heißt mitten in der Generaldebatte,
die Vorziehung eines Gesetzentwurfes beantragen. In diesem Zusammenhang
möchte ich daran erinnern, daß wir am Dienstag vormittag lange - das gebe ich
schon zu - diskutiert haben, dann aber doch zu einer positiven Abmachung gekommen sind. Landesrat Di Puppo war nicht anwesend, was ich sehr bedauere.
Die Abmachung war, daß wir am Dienstag und Mittwoch bis zur Mittagszeit alle
Beschlußanträge und Gesetzentwürfe der Opposition diskutieren und von Mittwoch bis zum Ende der Sitzungsperiode Gesetzentwürfe der Mehrheit behandelt werden. Allerdings wurde auch abgemacht, daß man am Dienstag vormittag bei der Fraktionssprechersitzung alle darüber informiert, welche Gesetzentwürfe zur Behandlung kommen, und zwar nicht deshalb, weil irgendjemand stur
war oder ein Haar in der Suppe suchen wollte, sondern um alle in die Lage zu
versetzen, sich auf diese Gesetzentwürfe vorbereiten zu können. Wir wissen ja,
daß die Tagesordnung sehr lang ist, weshalb es uns unmöglich ist, zu jedem
Zeitpunkt alles gut vorbereitet zu haben. So wurde am Dienstag vormittag im
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allgemeinen Einverständnis ausgemacht, daß man diese Abmachung in dieser
Sitzungsperiode prüft, indem die Gesetzentwürfe der Landesräte Saurer und
Kofler zur Behandlung kommen. Deshalb frage ich jetzt, wieso am Dienstag
vormittag - und diese Frage geht an Landesrat Di Puppo - nicht abzusehen war,
daß ein Nachtragshaushaltsgesetz nicht wichtig ist. Es hätte eigentlich wenig
gebraucht, um uns im Rahmen der Fraktionssprechersitzung davon zu überzeugen, daß dieses Gesetz wichtig ist. Wahrscheinlich hätten das alle eingesehen und sich darauf eingestellt. In jedem Augenblick der Willkür der Mehrheit
ausgesetzt zu sein - Unterbrechungen von seiten der Mehrheit, Nachtsitzungen,
die dann doch nicht stattfinden, da die Mehrheit nicht da ist - ... Also, ich frage
mich wirklich, wer sich da noch auskennen soll! Insofern spreche ich mich entschieden gegen die Vorziehung dieses Gesetzentwurfes aus. Ich frage meine
Kolleginnen und Kollegen, vor allen Dingen jene der Opposition, ob sie diese
Abmachung vom Dienstag nicht auch so verstanden haben wie ich. Mir kommt
es auf jeden Fall nicht sinnvoll vor, daß wir in dem Augenblick, in dem diese
Abmachung zum ersten Mal zum Tragen kommt, wieder alles auf den Kopf stellen. Wozu diese Abmachungen, wenn sich dann nur ein Teil - in diesem Fall die
Opposition - daran hält und sich die Mehrheit einen Kehricht darum schert? Also, Herr Landesrat, haben Sie Verständnis dafür, daß wir nicht bereit sind, in
jedem Augenblick das zu behandeln, was Ihnen wichtig erscheint, nachdem Sie
es nicht der Mühe wert gefunden haben, uns diese Wichtigkeit am Dienstag
vormittag zu erklären!
Noch einen Satz. Herr Präsident, könnten Sie bitte darauf hinarbeiten,
daß am Dienstag vormittag die Fraktionssprecher der einzelnen Gruppierungen
anwesend sind und daß die Landesräte, wenn sie es nicht durch Ihre Fraktionssprecher vorbringen lassen wollen, den Präsidenten darüber informieren,
welche Gesetzentwürfe sie behandelt wissen wollen. Wie sollen wir es denn
sonst wissen? Also, es wäre eigentlich ganz einfach. Wenn wir hier in diesem
Saal effizient und auch einigermaßen konfliktfrei arbeiten wollen, dann muß
man sich an die Abmachungen halten. Also, wie gesagt, ich bin gegen diesen
Vorschlag!
PRESIDENTE: La parola al consigliere Leitner.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Ich setze voraus, daß uns der Landesrat vorgestern abgetastet hat, ob wir bereit wären, dieses Gesetz zu behandeln. Ich kann hier nur für mich sprechen. Allerdings sind
wir davon ausgegangen, daß man es - wenn schon - nach der Behandlung des
Gesetzentwurfes betreffend die Sozialdienste macht. Die Art und Weise, wie wir
hier arbeiten, ist wohl kaum gut. Wir machen ein bißchen soziale Dienste, dann
machen wir ein bißchen öffentliche Bauarbeiten und zwischendurch ein bißchen
Haushalt. Also, so kann es nicht gehen, denn dann brauchen wir wirklich keine
Fraktionssprechersitzungen machen! Als Fraktionssprecher haben wir zu Beginn dieser Sitzungsperiode eine Abmachung getroffen, wobei ich glaube, daß
sich die Minderheiten daran gehalten haben. Das gleiche müssen wir aber auch
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von der Mehrheit verlangen dürfen. Wir haben uns bereit erklärt, auch zuzulassen, daß Dinge, die dringend sind, vorgezogen werden. Korridorgespräche radio fante, wie die Italiener sagen - behaupten, daß hier nicht nur Artikel behandelt werden sollen, die uns vorliegen.Wenn es in irgendeiner Sache einen
Artikel gibt, der anderes vorsieht, dann sage ich sowieso Nein. Jetzt sind wir
nicht mehr davon ausgegangen, daß dieses Gesetz heute behandelt wird. Ich
habe, mit Ausnahme des Gesetzes selber, nicht eine einzige Unterlage dabei.
Herr Landesrat, vorgestern haben Sie uns gefragt, aber ich war der Meinung,
daß dieses Gesetz - wenn schon - nach dem Saurer-Gesetz behandelt wird.
Sie müssen schon verstehen, daß wir nicht unbedingt gut arbeiten können,
wenn man zuerst ein Gesetz abschließt, dann ein neues beginnt und dann wieder ein anderes dazwischenschiebt. Noch etwas muß ich sagen. Erst gestern nach der Beerdigung von Weihbischof Forer - haben uns wieder einige Unternehmer darauf angesprochen, endlich einmal den Gesetzentwurf über die öffentlichen Bauaufträge zu behandeln. Ich möchte mir nicht den Vorwurf gefallen
lassen, daß wir daran schuld sind, daß es nicht weitergeht! Gerade was uns
Freiheitliche anbelangt, ist es vordringlich, da wir bereits vor 1 ½ Jahren
zwei Beschlußanträge in diese Richtung gemacht. Deshalb wäre ich nicht
glaubwürdig, wenn ich nicht sagen würde: “Priorität dem Kofler-Gesetz!”
KLOTZ (UFS): Ganz kurz, Herr Präsident! Wir sehen jetzt, wieviel Zeit
verschwendet wird, da man nicht imstande ist, anständig zu koordinieren. Landesrat Di Puppo hat auch mich gefragt, wobei ich signalisiert habe, daß wir unter Umständen bereit wären, seinen Gesetzentwurf vorzuziehen. Allerdings bin
ich davon ausgegangen, daß man mit diesem Antrag nicht von einer Minute auf
die andere konfrontiert wird. Ich erwarte mir zumindest, daß wir rechtzeitig darüber informiert werden: Wir treffen uns in der Fraktionssprechersitzung, koordinieren noch einmal, was wir machen und wann wir allenfalls ein anderes Gesetz vorziehen. Ich verstehe auch nicht, warum die Sprecher der Mehrheit am
Dienstag nie von dieser Vordringlichkeit gesprochen haben, denn dann hätten
wir es ja am Dienstag vormittag schon ausmachen können oder zumindest unsere Kollegen darauf vorbereiten können. Herr Präsident, ich muß Ihnen ganz
ehrlich sagen, daß weder der Fraktionssprecher der SVP, noch Landesrat Di
Puppo noch sonst jemand von der Mehrheit gesagt hat, was denn wirklich daraus wird. Ich bin wirklich davon ausgegangen, daß das Gesetz über die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen weiterbehandelt wird. Also, ich bin nicht dafür,
daß wir diese Vorziehung von einer auf die andere Minute vornehmen sollten.
Herr Präsident, für den Fall, daß der Gesetzentwurf von der Mehrheit vorgezogen wird, brauche ich auf jeden Fall eine angemessene Zeit, um die Unterlagen
aus meinem Büro in der Südtiroler Straße holen zu können. Man kann von mir
nicht verlangen, daß ich all diese Unterlagen mitbringe. Nachdem kein Mensch
mehr davon gesprochen hat, habe ich nicht mehr daran gedacht, daß das
kommt. Herr Präsident, bitte sagen Sie in der Fraktionssprechersitzung ein für
allemal, daß das, was dort ausgemacht wird, für die Sitzungswoche bindend ist.
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Die Vorschläge, die am Dienstag vormittag nicht kommen, sind nachher nicht
mehr zulässig, da wir sonst nicht arbeiten können. Wenn wir in dieser Art und
Weise weiterarbeiten, dann helfen uns auch vier Nachtsitzungen pro Monat
nicht!
PRESIDENTE: A norma di regolamento due consiglieri possono parlare contro e due a favore. Contro hanno già parlato in tre, a favore ancora nessuno. Nei giorni scorsi l’assessore Di Puppo mi ha chiesto se era possibile
chiedere l’anticipazione della legge. In base al regolamento chiunque può chiederlo, e poi si vota. Altro non so. Nella seduta dei capigruppo eravamo presenti
tutti, ed effettivamente era stato detto quello.
Vorrei seguire il regolamento e do la parola all’assessore Di Puppo
che parla a favore.
DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI):
Per chiarire alcuni aspetti. Martedì scorso giustificatamente ero assente e sono
stato informato dell’esito della conferenza capigruppo. Devo però dire che la richiesta di anticipazione del disegno di legge era stata già avanzata per iscritto,
tant’è che l’ordine del giorno suppletivo, proprio in calce alla prima pagina, riporta questa nota: “L’assessore alle finanze e bilancio ha richiesto la trattazione
urgente del disegno di legge” ecc. Ma nel pieno rispetto dell’accordo che era
stato raggiunto ho ritenuto di chiedere a Lei, Presidente, la possibilità di introdurre questo elemento che è chiaramente di disturbo all’ordine dei lavori, e l’ho
fatto dopo aver sentito, uno per uno, tutti i membri del Consiglio o una loro rappresentanza. Ho parlato con le colleghe Verdi, con il gruppo di Alleanza Nazionale, con il gruppo di Unitalia, con i colleghi Willeit e Ianieri, con la collega
Klotz, la quale in particolare mi aveva pregato di posticipare la trattazione a venerdì, perché aveva bisogno del giovedì come tempo per potersi leggere le
carte. Io ho detto che andava bene venerdì. La stessa cosa l’ho proposta anche
al collega Leitner. Dopo aver avuto da tutti sostanzialmente il consenso di avviare questa cosa, ho atteso che si finisse la trattazione della legge del collega
Saurer. Ieri sera sapete come sono andate le cose: i lavori sono stati interrotti
perché la minoranza ha ritenuto di far mancare il numero legale. Capisco che la
minoranza dica che è la maggioranza che deve garantire il numero legale, però
siamo qua tutti per dar il nostro contributo e il nostro impegno. Non esiste una
responsabilità da una parte e l’irresponsabilità dell’altra parte. C’è una responsabilità comune, se vogliamo ripartita in maniera diversa, ma c’è.
Qual è la ragione dell’urgenza? Si tratta di una legge finanziaria, la
quale, trattata entro tempi brevi, ha la possibilità di essere immediatamente operativa, tanto più che in connessione con la legge stessa vi sono alcuni elementi di aggiustamento di carattere finanziario che consentono praticamente
anche un miglioramento delle indicazioni di spesa per la Giunta provinciale. Diversamente, non potendo realizzare queste operazioni, ci troveremmo a fine
esercizio con un maggiore avanzo per alcuni capitoli e con l’impossibilità di aver
dato soddisfazione ad altri capitoli, ad altre forme di intervento, e poi doverci gi-
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giustificare in Consiglio provinciale per questo avanzo così alto, dopo che non è
stata la possibilità di aggiustare il tiro.
Ma c’è un aspetto ancora più delicato, legato ad un emendamento che
dovrà essere aggiunto a questo disegno di legge che riguarda la sanità. O noi
riusciamo a risistemare all’interno del bilancio della sanità alcuni storni, quindi
prelevare da un capitolo e portare ad altro capitolo alcune voci, o non saremmo
nella condizione, a dicembre, di pagare gli stipendi della U.S.L., per dirlo con
estrema semplicità. Questo a fronte di una serie di spese impreviste intervenute
e che hanno messo praticamente in condizione la sanità provinciale di assumere spese maggiori di quelle che aveva preventivato. Lo sapete, le decisioni anche a livello governativo che sono state assunte, e di conseguenza c’è
stato un ribaltamento immediato per tutta una serie di spese correnti che si
sono viste crescere nella seconda parte di quest’anno. Chiaramente tutti i conti
dell’esercizio arrivano al pettine a dicembre e avremmo le nostre difficoltà a
farvi fronte.
La mia richiesta era proprio quella, Presidente, di ricordare ai colleghi
la disponibilità che era stata data nei termini che mi avevano chiesto, cioè venerdì, per poter avere il tempo di avere le carte, e richiamarli ad una condivisione
di responsabilità, per la parte che riguarda loro chiaramente, non certo per
quella che riguarda la Giunta provinciale.
KURY (GAF-GVA): Ich weiß jetzt nicht, auf welche der Mehrheitsparteien ich Bezug nehmen muß, zumal sich die Volkspartei zunehmend zu einer Phantompartei entwickelt, in der Sprecher und Vizesprecher nicht mehr
anwesend sind. Vielleicht kann der Landtagspräsident noch einmal bestätigen,
daß wir im Fraktionssprecherkollegium eine Abmachung getroffen haben. Normalerweise haben diese Abmachungen Gültigkeit und können nicht durch
Mehrheitswahlentscheid im Landtag auf den Kopf gestellt werden. Es herrschte
Einstimmigkeit in der Behandlung des Gesetzentwurfes von Landesrat Saurer,
des Gesetzentwurfes von Landesrat Kofler, wobei Fraktionssprecher Frasnelli
noch angedeutet hatte, daß man eventuell auch noch den Gesetzentwurf
Nr. 124 über die Rationalisierung der Landesverwaltung in Angriff nehmen wollte. So waren wir verblieben und so sitzen wir jetzt da. Ich möchte Landesrat Di
Puppo widersprechen, denn ich habe nie meine Zustimmung zur Vorziehung
gegeben. Wenn er ehrlich ist, kann er ohne weiteres bestätigen, daß ich gesagt
habe: “Damit fällt die ganze Abmachung ins Wasser. Wir treffen uns im Fraktionssprecherkollegium, wobei wir, wenn es der Wunsch der Mehrheit ist, ja wieder einen Vor- oder Nachmittag darüber diskutieren können, wie wir in Zukunft
weiterarbeiten wollen.” Mein Wunsch ist das jedenfalls nicht! Deshalb stelle ich
an Präsident Montefiori den Antrag, die Abstimmung nicht durchzuführen, sondern diese neue Situation im Fraktionssprecherkollegium zu besprechen. Im
übrigen, Landesrat Di Puppo, seien Sie ehrlich und sagen Sie uns, daß zusätzlich zu den Artikeln, die von der Regierung rückverwiesen worden sind, weitere
Artikel bezüglich Sanität, Beitritt zu einer Gesellschaft zum Studium der Eisenbahn usw. dazugekommen sind. Sagen Sie uns das klar und ehrlich, denn es
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ist einfach eine Vortäuschung von falschen Tatsachen, wenn man annimmt,
daß es eine Sache ist, die sich in einer halben Stunde erledigen läßt. Schließlich wissen wir, daß die Verteilung jener Abänderungen, die noch nicht einmal
ausgeteilt worden sind und die wir vielleicht zwischen der einen und der anderen Abstimmung studieren sollen - da werden ja nur Milliarden hin- und hergeschoben - eine Sache von fünf Minuten ist. Herr Präsident, ich garantiere Ihnen,
daß wir uns für den Fall, daß dieser Gesetzentwurf trotz unserer Abmachung
vorgezogen werden sollte, nicht einfach fügen, sondern mit einer ganzen Reihe
von Abänderungsanträgen dafür sorgen werden, daß die Zeit bis 19.00 Uhr genützt und das Gesetz nicht verabschiedet werden kann!
PRESIDENTE: A questo punto la prassi impone di chiedere intanto
all’assessore Kofler se è d’accordo o no di interrompere la trattazione del suo
disegno di legge.
KOFLER (Landesrat für Hochbau und Technischer Dienst, Straßenbau und Entsorgungsanlagen, Bauten- und Vermögensverwaltung, Informationstechnik, Raumordnung - SVP): Ja.
PRESIDENTE: Va bene.
La collega Kury ha chiesto una riunione dei capigruppo. Accolgo la richiesta e interrompo la seduta.
ORE 15.26 UHR
---------ORE 16.08 UHR
PRESIDENTE: Riprendiamo la seduta. Come deciso nella riunione dei
capigruppo, metto in votazione la richiesta di anticipazione del disegno di legge
n. 125/97/bis: approvata con 6 voti contrari e i restanti voti favorevoli.
Come stabilito prima, sospendo la seduta per mezz’ora per poter permettere ai colleghi di studiare le carte.
Ha chiesto la parola la consigliera Kury sull’ordine dei lavori, ne ha facoltà.
KURY (GAF-GVA): Könnten wir vorher noch die Abänderungsanträge
ausgehändigt bekommen?
PRESIDENTE: Vi devo far sapere che la Presidenza non ha ancora
ricevuto gli emandenti. Interrompiamo la seduta. Gli emendamenti vengono distribuiti subito.
ORE 16.09 UHR
---------ORE 16.40 UHR
- 33 -
PRESIDENTE: Riprendiamo la seduta.
Punto 93) dell’ ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 125/97/bis:
“Modifiche di leggi provinciali in connessione con le disposizioni finanziarie di cui alla
legge provinciale 11 agosto 1997, n.11”.
Punkt 93 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 125/97-bis: “Änderungen
von Landesgesetzen in Zusammenhang mit den Finanzbestimmungen gemäß Landesgesetz Nr. 11 vom 11. August 1997”.
Do lettura della lettera di rinvio del Commisario del Governo.
Si comunica che il Governo si oppone all’ulteriore corso del
disegno di legge indicato in oggetto, facendo le seguenti osservazioni:
a) l’art. 4 disponendo la regolarizzazione entro due mesi senza alcuna sanzione del versamento omesso o ritardato del tributo provinciale per il deposito in discarica di rifiuti solidi da parte dei gestori si pone in contrasto con l’art. 3, comma 31, della legge n. 549/95
e viola la competenza statale in materia di sanzioni;
b) l’art. 10, disponendo nuove norme in materia di nomina del Direttore del Servizio Veterinario Provinciale si pone in contrasto con
l’art. 26 del D.L. 3 febbraio 1993 n. 29 in quanto si ammettono alle
procedure di selezione anche soggetti non in possesso dei requisiti
prescritti dal precitato articolo;
c)l’art. 12, autorizzando la stipula di contratti d’opera o di rapporti di
lavoro di diritto privato prescindendo dai presupposti di cui ai punti
c), d) ed e) di cui all’art. 1 della L.P. 18/83 non è in linea con i principi generali contenuti nel D.L.vo 502 del 92;
d) l’art. 16, disponendo un regime transitorio attraverso la continuità di applicazione della pregressa normativa provinciale vigente
al 1995, sul trattamento di fine servizio del personale provinciale, si
pone in contrasto con i nuovi principi generali di grande riforma economico-sociale recati da normativa nazionale in materia previdenziale (da ultimo legge 335/95).
Per i suesposti motivi il Governo ha rinviato la legge ad un nuovo
esame da parte del Consiglio provinciale, precisando che si tratta
di rinvio limitato, che consente la promulgazione e la pubblicazione
della legge salvo le parti coinvolte da rinvio.
---------Ich teile Ihnen mit, daß sich die Regierung dem weiteren Instanzenweg des gegenständlichen Gesetzentwurfes widersetzt und
folgendes beanstandet:
a) Art. 4, wonach die unterlassene oder verspätete Einzahlung der
Landesabgabe für die Ablagerung von festen Abfällen in Deponien
durch die Betreiber innerhalb von zwei Monaten in Ordnung gebracht werden kann, ohne daß dabei Strafen angewendet würden,
steht zu Art. 3 Abs. 31 des Gesetzes Nr. 549/95 im Widerspruch
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und stellt eine Verletzung der staatlichen Zuständigkeiten hinsichtlich der Verhängung von Strafen dar;
b) Art. 10, der neue Bestimmungen für die Ernennung des Direktors des landestierärztlichen Dienstes festlegt, steht im Widerspruch zu Art. 26 des Gesetzesdekrets Nr. 29 vom 3. Februar
1993, da zum Auswahlverfahren auch Personen zugelassen werden, die nicht im Besitz der vom zitierten Artikel vorgesehenen
Voraussetzungen sind;
c) Art. 12, wonach für die Ermächtigungen zum Abschluß von
Werkverträgen und Arbeitsverhältnissen des Privatrechts von den
Voraussetzungen laut L.G. Nr. 18/83 Art. 1 Buchst. c), d) und e)
abgesehen wird, stimmt nicht mit den im Legislativdekret Nr.
502/92 enthaltenen allgemeinen Prinzipien überein;
d) Art. 16, welcher eine Übergangsregelung einführt, die vorsieht,
daß die 1995 geltenden Landesbestimmungen über die Abfertigungen der Landesbediensteten weiterhin gelten, steht im Widerspruch zu den neuen allgemeinen Prinzipien grundlegender wirtschaftlich-sozialer Reform, welche durch staatliche Bestimmungen
in das Sozialversicherungswesen eingeführt wurden (zuletzt durch
das Gesetz Nr. 335/95).
Aus den oben dargelegten Gründen hat die Regierung den gegenständlichen Gesetzentwurf zwecks neuerlicher Prüfung an den
Südtiroler Landtag rückverwiesen, wobei sie präzisierte, daß es
sich um eine beschränkte Rückverweisung handelt, weshalb das
Gesetz mit Ausnahme der beanstandeten Teile durch den Landeshauptmann beurkundet und veröffentlicht werden kann.
Prego di dare lettura della relazione della terza commissione legislativa.
MUNTER (SVP): Die Regierung hat am 8. August 1997 die Finanzbestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt
nur teilweise genehmigt und unter Ausklammerung der beanstandeten Artikel 4, 10, 12 und 16 mit dem Sichtvermerk versehen.
Der Landeshauptmann hat in der Zwischenzeit für die Beurkundung und Veröffentlichung der nicht beanstandeten Artikel des Gesetzesbeschlusses gesorgt, der nun zum Landesgesetz vom 11.
August 1997, Nr. 11 geworden ist.
Im Sinne von Artikel 49 Absatz 1 der Geschäftsordnung hat der
Präsident des Südtiroler Landtages die von der Regierung beanstandeten Artikel an diese Kommission zurückgereicht, die sie in
der Sitzung vom 1. Oktober 1997 geprüft hat.
Die von der Regierung beanstandeten Artikel 4, 10, 12 (mit einer
geringfügigen Änderung - siehe beiliegenden Text) und 16 wurden
bereits von der Landesregierung und nun auch von der Gesetzgebungskommission wiederbestätigt. Hinzu kamen Artikel 4-bis und
16-bis.
Mit Art. 4-bis wird die Landesregierung ermächtigt, der sich zu bildenden europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung
(E.W.I.V.) beizutreten, um die Entwicklung und das Studium des
Ausbaus der internationalen Brenner-Eisenbahnverbindung zu för-
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dern. Hierbei handelt es sich um die Grundsatzentscheidung für
den Beitritt zur EWIV, wobei die hierfür zu veranschlagenden Mittel
anläßlich der Haushaltsdebatte 1998 festgelegt und zur Debatte
gebracht werden.
Art. 16-bis ist notwendig geworden, um bei Entstehung des Nachtragshaushaltes noch nicht vorhersehbaren negativen Entwicklungen in bestimmten Bereichen der Landwirtschaft mittels Umbuchungen im Rahmen der Mittel des Assessorates für Land- und
Forstwirtschaft entgegenwirken zu können.
Die Arbeiten in der Kommission
Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit 4 Jastimmen bei 1 Enthaltung genehmigt.
Der neue Titel des Gesetzentwurfes wurde einstimmig genehmigt.
Artikel 4 (wird Art. 1) wurde mit 4 Jastimmen bei 1 Enthaltung genehmigt.
Artikel 4-bis (wird. Art. 2), eingebracht von Landesrat Di Puppo,
wurde mit 3 Jastimmen, 2 Neinstimmen und 1 Enthaltung genehmigt.
Artikel 10 (wird Art. 3) wurde mit 4 Jastimmen bei 2 Enthaltungen
genehmigt.
Artikel 12 (wird Art. 4) wurde ebenso wie die aus dem Anhang hervorgehende Änderung, die Landesrat Saurer und Landesrat Di
Puppo beantragt haben, mit 4 Jastimmen bei 2 Enthaltungen genehmigt.
Artikel 16 (wird Art. 5) wurde mit 3 Jastimmen bei 3 Enthaltungen
genehmigt.
Artikel 16-bis eingebracht von Landesrat Di Puppo (wird Art. 6),
wurde mit 3 Jastimmen bei 3 Enthaltungen genehmigt.
Erklärungen zur Stimmabgabe
Abg. Kury sprach sich insbesondere gegen die Einfügung des neuen Art. 4-bis (nunmehr Art. 2) aus, da das Land Südtirol hiermit
wiederum Finanzmittel für Studien ausgibt, welche statt dessen direkt für die Verbesserung der Bahn verwendet werden sollten.
Abg. Benussi kündigte seine Gegenstimme aus politischen Gründen an, weil die Mehrheit bei der Erstellung des Landeshaushaltes,
sowie des Nachtragshaushaltes, nie die Stellungnahmen und Vorschläge der Opposition berücksichtigen würde.
Abg. Tarfusser sprach sich ebenfalls gegen den Art. 4-bis (2) aus,
weil damit bloß neue Studien zum Bau des Brennerbasistunnels finanziert würden, anstatt alternative Projekte, wie z.B. die Reschenbahn, voranzutreiben.
Der Kommissionsvorsitzende Abg. Berger brachte abschließend
zum Ausdruck, daß seine Fraktion den vorliegenden Gesetzesbestimmungen zustimmen werde.
In der Schlußabstimmung wurde der Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit mit 3 Jastimmen (des Vorsitzenden Berger und der Abgeordneten Feichter und Messner) und 3 Neinstimmen (der Abgeordneten Benussi, Kury und Tarfusser) genehmigt.
---------Lo scorso 8 agosto il Governo ha approvato soltanto parzialmente
le disposizioni finanziarie connesse all'assestamento del bilancio di
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previsione e ha vistato la legge con esclusione degli articoli 4, 10,
12 e 16.
Nel frattempo, il Presidente della Giunta provinciale ha provveduto
alla promulgazione e pubblicazione degli articoli non censurati della
delibera legislativa, divenuta ormai legge provinciale 11 agosto
1997, n. 11.
Ai sensi dell’articolo 49, comma 1, del regolamento interno, il Presidente del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano ha riassegnato gli articoli contestati a questa commissione, che li ha riesaminati nella seduta del 1° ottobre 1997.
Gli articoli censurati dal Governo, ossia gli articoli 4, 10, 12 (leggermente modificato - vedi testo allegato) e 16, già riapprovati dalla
Giunta provinciale, ora sono stati riconfermati anche dalla commissione legislativa. Ad essi si sono aggiunti gli articoli 4-bis e 16-bis.
Con l’ art. 4-bis la Giunta provinciale viene autorizzata a disporre l’
adesione al costituendo Gruppo Europeo di Interesse Economico
(G.E.I.E.) per la promozione, lo studio e lo sviluppo del potenziamento del collegamento ferroviario internazionale del Brennero. I
mezzi da stanziare al riguardo non sono stati ancora fissati, ma
verranno posti in discussione in occasione del prossimo dibattito
sul bilancio.
L' art. 16-bis si è reso necessario per poter compensare effetti negativi imprevedibili nel settore dell' agricoltura attraverso storni
nell'ambito dei capitoli di spesa dell' Assessorato all' Agricoltura e
alle Foreste.
I lavori in commissione
Il passaggio alla discussione articolata è stato approvato con 4 voti
favorevoli e 1 astensione.
Il nuovo titolo del disegno di legge è stato approvato all’unanimità.
Articolo 4 (diventa l’art. 1) è stato approvato con 4 voti favorevoli e
1 astensione.
Articolo 4-bis (diventa l’art. 2), presentato dall’ass. Di Puppo, è stato approvato con 3 voti favorevoli, 2 voti contrari e 1 astensione.
Articolo 10 (diventa l’art. 3) è stato approvato con 4 voti favorevoli e
2 astensioni.
Articolo 12 (diventa l’art. 4) è stato approvato, come pure
l’emendamento risultante dal testo allegato e proposto dagli assessori Saurer e Di Puppo, con 4 voti favorevoli e 2 astensioni.
Articolo 16 (diventa l’art. 5) è stato approvato con 3 voti favorevoli e
3 astensioni.
Articolo 16-bis, presentato dall’ass. Di Puppo (diventa l’art. 6), è
stato approvato con 3 voti favorevoli e 3 astensioni.
Dichiarazioni di voto
La cons. Kury si è dichiarata contraria innanzitutto all’inserimento
del nuovo art. 4-bis (ora art. 2), perché in questo modo la Provincia
stanzierà ulteriori mezzi per gli studi, anziché impiegarli direttamente per il miglioramento della ferrovia.
Il cons. Benussi ha annunciato il suo voto contrario per motivi politici, in quanto la maggioranza non avrebbe mai accettato le proposte dell’opposizione, né in occasione della formazione del bilancio, né in occasione dell'assestamento di bilancio.
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Pure la cons. Tarfusser ha dichiarato di voler votare contro l’art. 4bis (2), in quanto con esso verrebbero finanziati soltanto ulteriori
studi riguardo alla costruzione della galleria di base del Brennero,
anziché promossi progetti alternativi, quali la ferrovia del Resia.
In conclusione, il presidente della commissione Berger ha annunciato il voto favorevole del suo gruppo al presente provvedimento
legislativo.
In sede di votazione finale, il disegno di legge nel suo complesso è
stato approvato con 3 voti favorevoli (del presidente Berger e dei
consiglieri Feichter e Messner) e 3 voti contrari (dei consiglieri Benussi, Kury e Tarfusser).
PRESIDENTE: Dichiaro aperta la discussione generale. Ha chiesto la
parola il consigliere Benedikter, ne ha facoltà.
BENEDIKTER (UFS): Inzwischen sind, wie üblich, Abänderungsvorschläge verteilt worden, darunter auch Abänderungen des Haushaltes: “Im
Ausgabenvoranschlag für das Finanzjahr 1997 sind sowohl in Kompetenz- als
auch im Kassenteil die in der Anlage B angeführten Änderungen vorgenommen. Kapitel 60510: Finanzielle Maßnahmen für die Förderung des öffentlichen
Transportwesens in Erhöhung von 4 Milliarden Lire Kompetenz und
2 Milliarden Lire Kassa.” Es steht nicht, wofür diese Erhöhung dienen soll. Angeblich hat der Finanzassessor im Fraktionssprecherkollegium erklärt, worin die
Änderungen bestehen und hat nur gesagt, daß die Änderungen die Sanität
betreffen.
KLOTZ (UFS): Und das Business Innovations Center!
BENEDIKTER (UFS): Ja, und das Business Innovations Center. Aber
sonst hat er keine Änderungen genannt. Hier ist aber naheliegend - und das
wird natürlich verheimlicht, da es ungesetzlich ist -, daß diese Abänderung dazu
dienen soll, vom Haushaltskapitel 61510 - Bauten, Infrastrukturen - bzw. vom
Projekt “Vinschgerbahn” Gelder wegzunehmen und für das Flughafenprojekt
herzunehmen. Das ist einwandfrei ungesetzlich und verstößt gegen die europäischen Richtlinien. Also, diese Gelder sollen dem Flughafenprojekt dienen. Soweit kommen wir noch, denn auch wir haben ein Gehirn und nicht nur der Finanzassessor. Es ist bekannt, daß die Kosten des Flughafenausbaus - man
spricht von rund 30 Milliarden Lire - zu hundert Prozent vom Land Südtirol getragen werden. Das Land Südtirol hat jedoch keine Zuständigkeit, dieses Projekt zu finanzieren. Im Landeshaushalt kann eine Ausgabe nur dann vorgesehen werden, wenn die entsprechende Sachzuständigkeit gegeben ist. Diese
fehlt, denn auch der Landesausschuß hat mit Beschluß 1230 vom
27. März 1977 nur das Einvernehmen zu einem staatlichen Flughafenprojekt
gegeben. Die Zuständigkeit für Flughäfen der Kategorie C 3 mit nationalen und
internationalen Flügen hat der Staat, siehe Artikel 1 der Durchführungsbestimmung Nr. 527 von 1987.
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Zweitens. Wenn der Staat die Zuständigkeit hat, dann kann auch nur er
das Projekt veranlassen, denn ansonsten wäre die Einvernehmenserklärung
von seiten des Landes ja sinnlos bzw. ein Betrug. Das Eigentum am Flugplatz
hat der Staat. Man beruft sich auf den Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 2 von
1996 über die Förderung des Transportwesens. Dieses Landesgesetz gilt nur
für Infrastrukturen, die direkt oder indirekt durch die autonome Provinz errichtet
werden, aber nicht für staatliche Infrastrukturen, die von privaten Firmen errichtet werden. Also, wenn das Land Südtirol einen Flughafen, der in staatlicher
Zuständigkeit und im staatlichen Eigentum verblieben ist, aus dem Landeshaushalt finanziert, so ist das ein Verstoß gegen elementare Regeln der Autonomie und der italienischen Verfassung. Die Staatsanwaltschaft des Rechnungshofes befaßt sich bereits mit dieser Frage. Zugleich verstößt diese Finanzierung auch gegen Normen der Europäischen Union, die eine wettbewerbsverzerrende öffentliche Finanzierung bei den europäischen Luftverkehrsinfrastrukturen verbieten. Ich nenne jetzt die diesbezüglichen italienischen Gesetze
und die europäischen Verfügungen: Staatsgesetz Nr. 537 vom 24. Dezember
1993, Artikel 10 Absätze 12 und 13; Staatsgesetz Nr. 351 vom 3. August 1995;
Resolution des Ministerrates der Europäischen Union vom 24. Oktober 1994,
Buchstabe c); Richtlinie des Ministerrates der Europäischen Union 3975/87
vom 14. Dezember 1987; Richtlinie des Ministerrates der Europäischen Union
92/13 vom 25. Februar 1992. Der Landesausschuß konnte mit den zwei Gesellschaften STA und ABB keine Konvention abschließen, um die hundertprozentige Finanzierung dieses Flughafenprojektes zu vereinbaren. Wie gesagt, der Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 2 vom 29. Januar 1996 sieht Finanzierungen durch die Provinz im Falle von Arbeiten, für welche sie zuständig ist,
vor. Die Provinz kann also nicht einen staatlichen Flughafen hundertprozentig
finanzieren, da die Verwirklichung und Verwaltung eines solchen Flughafens
den europäischen Normen unterworfen ist, die gemäß den Resolutionen, welche ich zitiert habe, eine Finanzierung von seiten des Staates oder der Regionen verbieten, um Wettbewerbsverzerrungen hinsichtlich der zivilen Luftfahrt zu
verhindern. Es wäre auch interessant zu wissen, woher diese Mittel stammen
bzw. wo sie weggenommen worden sind. Sind sie der Finanzierung der
“Vinschger Bahn” entnommen worden? Das würde mit der tatsächlichen Politik
des Landesausschusses übereinstimmen. Durnwalder hat ja erklärt, daß die
Vinschger Bahn bis zu den Wahlen wieder fahren wird. Das ist, unabhängig von
dieser Verminderung der Finanzierung, nicht mehr denkbar, da sich die Übernahme der Liegenschaften von seiten des Landes hinausgezögert hat und bisher nur teilweise erfolgt ist. Weiters ist es auch so, daß die Projektierung all
dessen, was wieder instandgesetzt bzw. neu gebaut werden muß - siehe Josefsberg-Tunnel - noch gar nicht begonnen hat. Von einer Fertigstellung bis zu
den Wahlen kann deshalb keine Rede sein. Das waren alles leere Versprechungen - Wahlversprechungen -, von denen man heute weiß, daß sie nicht
durchgeführt werden können. Wie bereits gesagt, diese Umbuchung der
4 Milliarden erfolgt auf einen Bereich, für den das Land gar nicht zuständig ist.
Die betroffene Bevölkerung - und das ist fast die Hälfte der Landesbevölkerung
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- ist gegen den Ausbau des Flughafens, da er - und das möchte ich jetzt nicht
wiederholen - die Belastung der Bevölkerung hinsichtlich der Luftverschmutzung und des Lärms über die Grenzen des Tragbaren erhöht. Aber das ist anscheinend alles Nebensache. Es geht darum, daß der sogenannte Wirtschaftsstandort Südtirol verbessert wird. Wir können uns doch nicht mit Bayern oder
der Lombardei vergleichen! Unser Wirtschaftsstandort kann nicht als Grundlage
die Industrie haben. Unsere Grundlage ist, wie wir alle wissen, der Fremdenverkehr, das heißt die Südtiroler Kulturlandschaft. Man hat ja erst vor kurzem
ein Landesraumordnungsgesetz gemacht, das nun auch in Kraft getreten ist wie es in Kraft treten konnte, das ist mir ein Rätsel -, mit welchem die noch vorhandene Südtiroler Kulturlandschaft zerstört werden kann. Auch das gehört zu
dieser Politik. Wenn das Landesraumordnungsgesetz zum Tragen kommt, das
heißt die Kulturlandschaft und das landwirtschaftliche Grün zersiedelt sind,
dann kann auch ein später regierender Landesausschuß, auch wenn er eine
andere Politik verfolgen möchte, nicht mit Beschluß die zerstörte Kulturlandschaft wiederherstellen. In diesem Zusammenhang ist auch die sogenannte Potenzierung des Flughafens zu sehen. Das Land finanziert den Ausbau eines
Flughafens, der gemäß Durchführungsbestimmung - und das haben wir erreicht
- in das Eigentum des Landes übergehen sollte, wobei er aber ein Flughafen
sogenannten touristischen Charakters bleiben muß. Wenn er touristischen Charakters bleibt, dann kann das Land über ihn verfügen. Er darf allerdings nicht zu
einem Flughafen höheren Ranges - 3. Kategorie - umgebaut werden, denn
dann müßte er wieder dem Staat zurückgegeben werden. Das Land hat aber
nicht darauf bestanden, daß der Flughafen übergeht. Dann wäre das Land ja
für all das zuständig, was auf diesem Flughafen geschehen darf. Er darf nur so
betrieben werden, daß es zu keiner weiteren Verschlimmerung der heute schon
auf Bozen Stadt und Land - Unterland bis Ritten und Jenesien hinauf - lastenden Lärm- und Luftverschmutzung kommt. Als wir damals die Durchführungsbestimmungen ausgearbeitet haben, sind wir davon ausgegangen, daß wenigstens der Bozner Flughafen an das Land übergehen sollte, wobei er aber den
touristischen Charakter bewahrt, weshalb er nicht für eine größere Belastung
ausgebaut werden kann. Jetzt werden - ohne, daß es aufscheint - 4.000 Milliarden Lire von der Finanzierung der Vinschger Bahn weggenommen und für
den Flughafen verwendet.
ABGEORDNETER: (unterbricht)
BENEDIKTER
(UFS):
Doch,
hier
steht
ja:
Erhöhung
4.000 Milliarden Lire. Das Kapitel 61510 wird um 4.000 Milliarden Lire erhöht.
KLOTZ (UFS): 4 Milliarden Lire, Kollege Benedikter!
BENEDIKTER (UFS): Natürlich 4 Milliarden Lire. Entschuldigen Sie!
Also, wie gesagt, das scheint nicht auf. Das Land finanziert den gesamten Ausbau des Flughafens. Das Land kann doch nicht einen staatlichen
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Flughafen finanzieren! Das ist Sache des Staates! Wie gesagt, der Artikel 9 des
Landesgesetzes Nr. 2 von 1996 sieht nur die Finanzierung von Bauten und Infrastrukturen des Landes vor. Also, das Land kann den Flughafen nicht finanzieren, abgesehen davon, daß diese Finanzierung gegen das Landesgesetz und
gegen die EU-Normen ist. Wenn der Ausbau eines solchen Flughafens ohne
das Einverständnis der EU gefördert wird, dann bedeutet das eine Wettbewerbsverzerrung, wie vom Ministerrat der Europäischen Union am 14. Dezember 1987, am 25. Februar 1992 und am 24. Oktober 1994 beschlossen. Wir
werden selbstverständlich alles tun, um das nicht nur in Rom, sondern auch in
Brüssel geltend zu machen.
Ich behalte mir vor, die restlichen neun Minuten meiner Zeit später in
Anspruch zu nehmen.
VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN:
Dr. SABINA KASSLATTER-MUR
PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE:
PRÄSIDENTIN: Abgeordnete Zendron, bitte.
ZENDRON (GAF-GVA): Vorrei incominciare questo mio intervento,
visto che tira un’aria di agitazione in quest’aula, spiegando che il metodo con
cui siamo arrivati a discutere in questo momento questo disegno di legge non
voglio dire che sia illegale, ma è sul filo del rasoio dell’illegalità. Ho sentito che
l’assessore è andato a spiegare gli emendamenti in sede di capigruppo,
quando la sede giusta è quella delle Commissioni, e il Presidente non ha neanche impedito questo atto fuori dalla normalità. La sede normale è la commissione, se non c’è la sede di commissione si viene in aula. Non si fanno le riunioni di commissione in capigruppo. Volevo suggerire alla Presidenza di invitare alle riunioni di capigruppo il martedì mattina un ufficiale rappresentante
della Giunta provinciale per due ragioni, primo perché è inammissibile che il capogruppo di un partito, sia pure di maggioranza, dica al Presidente cosa si deve
trattare a nome della Giunta provinciale. Il partito di maggioranza dà il suo
parere naturalmente determinante visto che ha la maggioranza, però credo che
per evitare queste situazioni strane per cui in aula da un po’ di mesi litigano gli
assessori perdendo tantissimo tempo perché nella conferenza di capigruppo di
martedì non si è parlato di questo disegno di legge e oggi diventa la cosa fondamentale. Credo che come in tutte le riunioni di capigruppo serie si deve invitare il rappresentante della Giunta provinciale, che sia il Presidente che parla
sempre a nome di tutti, che sia uno dei vicepresidenti, che sia qualcun altro incaricato specificatamente per dire quali sono le esigenze della Giunta. Allora
insieme - esigenze della Giunta, esigenze dei partiti di maggioranza e di minoranza - si trova un accordo e si ha un piano di lavoro serio, perché qui perdiamo
le ore nell’andare a prenderci le carte, nel chiedere. Poi ci si meraviglia perché
chiediamo mezz’ora. Scusate, sono arrivati degli emendamenti su tutti gli argomenti del mondo senza uno straccio di documentazione. Dobbiamo correre
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in giro, c’è chi ha la sede del gruppo anche fuori del palazzo. Evidentemente ci
si aspetta dai consiglieri che non siano seri, però invece dovreste aver capito in
tanti anni che ci sono molte persone serie da questa parte dell’aula. Vogliamo
sapere di cosa si tratta, vogliamo essere documentati e poi il confronto avviene
su un piano di correttezza e parità, avendo noi svolto il nostro dovere in modo
confacente a quelle che sono le esigenze che richiede lo svolgere questo lavoro.
Entrando poi nel merito degli emendamenti, alcune cose sono state
respinte dal Governo, e la commissione ha deciso in un certo modo. Dopo di
che sono state introdotte delle cose nuove, e poi in aula arrivano altre cose nuove. Vorrei far notare almeno un paio di cose che sono di grande portata, come
ad esempio la richiesta di aderire al Gruppo Europeo di Interesse Economico,
GEIE, che io chiamo sempre di interesse economico privato. Poi ci viene
chiesto di gran corsa di autorizzare la fondazione della società che dovrebbe
essere il famoso BIC. Si tratta di due strumenti di programmazione di grande rilievo che caratterizzano il programma di Giunta provinciale fin dall’inizio, e ce li
vediamo buttare tra i piedi come se fosse un emendamento da quattro soldi.
Penso che questo dimostri la mancanza di serietà nella programmazione da
parte della Giunta provinciale. Vorrei che in questo almeno l’assessore Di Puppo non reagisse sentendosi personalmente colpito, perché ce l’ho con tutta la
Giunta. Mancano anche gli assessori che al BIC ci tengono; quindi qui si vede
come dei punti che vengono esaltati all’interno del programma di Giunta vengano considerati come un atto di assoluta irrilevanza.
Trovo che questo sia già abbastanza per capire in che situazione ci
troviamo. Se voi volete essere presi in considerazione seriamente, avere un dibattito sereno e serio, costruttivo sulle cose, questo è l’ultimo modo in cui si
presentano le cose, dopo riunioni fatte in gran fretta dove gli uni presentano le
loro carte. Qui basta scegliere, è un bel miscione di varie decisioni, e non voglio
dire quelle dell’assessore Saurer che perdoniamo sempre perché sappiamo si
deve adeguare alle leggi nazionali, ma mi chiedo se ad esempio quelle sul personale davvero dovessero aspettare proprio questa occasione oppure se non
potevano essere inserite in commissione. Poi abbiamo chiarito che non è una
cosa scandalosa, è necessaria, però dico questo per sottolineare il modo irrispettoso nei riguardi di un Consiglio che si merita rispetto almeno per quello che
riguarda i suoi consiglieri, anche se dalla Presidenza non sembra ci sia una
grande richiesta di rispetto, anche vedendo in questo momento l’attenzione che
viene prestata in una situazione difficile.
Noi abbiamo presentato una serie di emendamenti che si riferiscono
particolarmente all’articolo 2, laddove ci viene richiesta, senza darci la documentazione, di approvare la messa a disposizione di una spesa. Come minimo
bisognerebbe chiedere alla Giunta di avere lo statuto del GEIE, in maniera da
poter vedere cosa significa, anche perché io considero questo gruppo economico di nessun interesse pubblico, in quanto anche pochi giorni fa è stata per
l’ennesima volta riaffermata la non finanziabilità del raddoppio della linea del
Brennero ad alta velocità. Quindi il fatto di costituire un gruppo di interesse che
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che dà incarichi con il denaro pubblico per studiare progetti, per portare i progetti di un’opera che non verrà mai realizzata almeno in tempi prevedibili, lo
trovo veramente scandaloso. Si dovrebbe programmare, realizzare, quando si
ha un’idea della possibilità di realizzarlo, indipendentemente dal giudizio che si
dà a quest’opera. Io la considero perniciosa, l’assessore e la Giunta la considerano un’opera positiva. A livello internazionale è evidente che non esiste la
possibilità di finanziamento, perché siamo arrivati al punto in cui il governo
tedesco l’ha tolto completamente dalle sue previsioni. In Italia c’è l’allegro Ministro Costa che dice sì a tutto, a tutte le strade, a tutte le Ferrovie. Anche Burlando è un grande sostenitore, l’ha anche confermato l’assessore Di Puppo, ma
anch’io lo so purtroppo. Sotto il regno di Burlando ci sono stati il maggior numero di incidenti di treni, sta tagliando la ferrovia in tutte le maniera, sarebbe
veramente demenziale se stesse mandando in malora le ferrovie italiane per finanziare, senza Germania e Austria, il raddoppio ad alta velocità del Brennero.
Entrerò dopo negli aspetti tecnici e per adesso su questo punto mi fermo qui.
Voglio ancora accennare rapidamente ad un altro punto che è questo
emendamento 4/bis, così intanto magari qualcuno ci può riflettere. Si prevede
che le maggiori entrate che dovesse avere l’esercizio per assegnazioni
dell’Unione Europea allo Stato dovranno essere dati a quei settori a cui la Provincia ha fatto anticipazioni. Sembra tutto ovvio. Manca solo una frasetta, e cioè
che tutto questo deve avvenire secondo le norme comunitarie. Forse
l’assessore potrebbe dichiarare la volontà della Giunta di non usare questo metodo per aggirare le norme europee. Dato che già oggi ci sono difficoltà non
vorrei che questa fosse l’intenzione, ma lo vedremo dettagliatamente dopo.
Mi pare che per adesso, salvo approfondimenti sugli altri emendamenti presentati nel corso della discussione, non ci sia altro. Sicuramente
questo disegno di legge trova la nostra profonda contrarietà e di gran lunga
meglio avrebbe fatto la Giunta provinciale a sistemare quegli articoli che erano
stati respinti dal Governo senza ogni volta trasformare i disegni di legge che arrivano in quest’aula, soprattutto in questa materia, in comodi tram per buttarci
su di tutto. Come effetto secondario questo produce anche una legislazione
confusa e illeggibile per il cittadino.
PAHL (SVP): Frau Präsidentin! Ich möchte den Herrn Landesrat ersuchen, über die Kapitel 61510 und 61147 Aufschluß zu geben. Sollte es sich um
Flughafenangelegenheiten handeln, so möchte ich namens der SVP-Fraktion
um eine Unterbrechung der Sitzung ersuchen, damit wir diese Angelegenheit
innerhalb unserer Fraktion näher besprechen können. Außerdem sind eine
Reihe von Tagesordnungen eingereicht worden, die auch in der Fraktion eine
nähere Besprechung erfordern. Alles weitere dann nachher!
PRÄSIDENTIN: Kollege Pahl, habe ich Sie richtig verstanden? Sollten
Ihre Vermutungen zu den einzelnen Finanzkapiteln zutreffen, dann beantragen
Sie jetzt, also mitten in der Generaldebatte, eine Unterbrechung der Sitzung?
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PAHL (SVP): Ja, oder kurz vor 19.00 Uhr. Es muß nicht unbedingt
jetzt sein, aber jedenfalls nach der Replik des Landesrates. Wir können die
Wortmeldungen schon noch fortsetzen, denn das spielt keine Rolle.
PRÄSIDENTIN: Sie beantragen also noch vor Abschluß der Generaldebatte eine Unterbrechung der Sitzung.
Frau Kury, bitte!
KURY (GAF-GVA): Frau Präsidentin, ich weiß nicht, wie das mit der
Geschäftsordnung zu vereinbaren ist, aber nachdem wahrscheinlich sämtliche
Abgeordnete in diesem Saal und nicht nur die SVP-Fraktion daran interessiert
ist, bezüglich dieser beiden Kapitel Aufklärung zu erhalten, frage ich Sie, welche Möglichkeit es gibt. Eine Möglichkeit, die mir jetzt so schnell einfällt, ist jene, daß wir im Rahmen einer Fraktionssprechersitzung eine Aufklärung vom
Landesrat bekommen. Landesrat Di Puppo schüttelt den Kopf. Natürlich kann
er auch von einer Fraktion zur anderen wandern und Aufklärung geben. Allerdings glaube ich, daß es keinen Sinn hat, wenn wir uns jetzt bis 19.00 Uhr über
Mutmaßungen äußern und sich die SVP-Fraktion danach trifft. Am 4. November
sagt uns der Landesrat dann vielleicht, daß unsere Mutmaßungen womöglich
gar nicht zutreffen. Wenn Sie eine andere Möglichkeit wissen, Frau Präsidentin,
meine Wortmeldung bleibt jedenfalls vorgemerkt!
PRÄSIDENTIN: Frau Kury, gemäß Geschäftsordnung habe ich Ihnen
mitzuteilen, daß die Generaldebatte an und für sich genau diesem Zweck dient.
Ich ersuche Sie, Ihre Fragen jetzt zu stellen. Der Landesrat hat dann eine bestimmte vorgegebene Zeit für seine Replik, wobei er auf die von Ihnen gestellten Fragen antworten muß. Ich sehe das so.
Möchten Sie jetzt im Rahmen der Generaldebatte Stellung nehmen?
Bitte, Sie haben das Wort.
KURY (GAF-GVA): Nach der Replik des Landesrates habe ich ja gar
keine Möglichkeit mehr, Stellung zu nehmen. Erst bei der Replik kann ich dann
herausfinden, ob das, was ich vermute, der Wirklichkeit entspricht. Insofern bin
ich also in Schwierigkeiten, aber ich kann gerne einmal erklären, wie ich die
Umbuchungen verstehe, wobei der Landesrat dann ja erklären kann, wie er sie
sieht.
Ich möchte noch einmal zu meinem grundlegenden Problem der Vorgangsweise am heutigen Nachmittag zurückkommen. Wir haben zuerst das
Fraktionssprecherkollegium einberufen, wobei der Landesrat so freundlich war,
uns zu sagen, was im Rahmen des Haushaltsgesetzes, das am Freitag Nachmittag plötzlich vorgezogen wird, an Abänderungen alles eintreffen wird. Landesrat Di Puppo hat mit vertrauensseligem Augenaufschlag gesagt, daß es nur
fünf Abänderungen gibt. Drei von ihnen beziehen sich auf den Sanitätsbereich.
Der Staat hat 17 Milliarden Lire zur Verfügung gestellt, wobei nun die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, daß diese 17 Milliarden Lire verwendet
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werden können. Um den Ärzten im nächsten Monat ihr Gehalt ausbezahlen zu
können, sind drei verschiedene Umbuchungen notwendig. Natürlich ist das vereinfacht. In Wirklichkeit ist es viel komplizierter, aber so habe ich es verstanden.
Ein zweiter Abänderungsantrag ist für die Beteiligung des Landes beim BIC
notwendig. Ein dritter Abänderungsantrag ist deshalb notwendig, um dem Herrn
Schaller weniger Bauchweh zu verursachen, das heißt um beim Übergang des
Personals vom Staat auf das Land abgesichert zu sein. Nun habe ich darauf
bestanden, daß man mir die Möglichkeit einräumen möge, mindestens
30 Minuten überprüfen zu können, was uns der Landesrat gesagt hat. Ich habe
diese 30 Minuten nicht zur Verfügung gehabt - im besten Fall waren es
7 Minuten -, um festzustellen, daß die Umbuchung der 17 Milliarden für den
Sanitätsbereich in einen viel größeren Zusammenhang gestellt worden ist, und
zwar in einen Zusammenhang, der nicht unbedingt mit Sanität zu tun hat. Wenn
ich darauf hinweisen darf, was man im Artikel 7 alles hin- und herbucht, dann
kann ich hier beim besten Willen nicht feststellen, daß es sich nur um dieses
eine und sicherlich hehre Anliegen handelt, obwohl ich auch nicht verstehe, daß
einem am Freitag zu Mittag einfällt, daß man im nächsten Monat die Ärzte nicht
bezahlen kann. Schließlich muß ich annehmen, daß diese neuen Ordnungen
von seiten des Staates doch etwas früher erlassen worden sind. Gut, oft ist
Zeitdruck vorhanden, aber wenn ich dann die anderen Kapitel anschaue, zum
Beispiel das Kapitel 61160, dann sehe ich hier eine Erhöhung von 300 Millionen
Lire für Ausgaben für Studien, Projekte und Maßnahmen zur Entwicklung und
Verbesserung der Verbindungen und des Personalbeförderungswesens im
Landesgebiet. Hier kann ich den Zusammenhang mit Sanität nicht so richtig erkennen. Im Kapitel 61510 ist dann eine Erhöhung von vier Milliarden Lire vorgesehen. Auch hier kann ich auf den ersten Blick keinen Zusammenhang mit
Sanität erkennen. Ich ärgere mich darüber, daß man jetzt alles in Eile durchschauen muß und daß man dem Rechtsamt nicht die Gelegenheit gibt, uns das
zu geben, was man normalerweise bei einem Haushaltsgesetz bekommt, nämlich den Bezug zu den Gesetzen, mit denen diese Umbuchung stattgefunden
hat. Da man mir diese Arbeitsmethode aufzwingt, mutmaße ich, daß man dieses Kapitel 61510 mit dem tollen Finanzgesetz aus dem Jahre 1996 begründet,
in welchem man sich die Möglichkeit geschaffen hat, direkt oder aufgrund von
Vereinbarungen mittels der Gewährung von Beiträgen zur Ausgabendeckung
für die Errichtung von Bauten und Infrastrukturen beizutragen. Es handelt sich
um jenen Alibiartikel, bei welchem man gesagt hat, daß man zum Umweltschutz und zur Eindämmung der Lärmbeeinträchtigung den Flughafen finanziert
hat. Ich nehme an, daß man diese vier Milliarden Lire ebenso unter der Tarnung “Verbesserung des öffentlichen Transportwesens” verwendet hat.
Schließlich wissen wir alle, daß man seit Monaten daran arbeitet, diese
Grundstücke zu kaufen, Servituten zu beseitigen usw. Man erlaube mir diese
Mutmaßungen, da ich keine andere Möglichkeiten habe und mir der Landesrat
auch erst später Bescheid sagen kann.
Nun, irgendwo muß dieses Geld ja weggenommen werden. Wo
scheint diese Verminderung auf? Im Kapitel 61147 sehe ich eine Zahl, die paßt.
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Im Kapitel bezüglich der Beiträge für öffentliche Verkehrsunternehmen für Investitionsausgaben haben wir nämlich eine Erhöhung von 4,3 Milliarden Lire
und hinten eine Verminderung von 4,3 Milliarden. Welche Investitionsausgaben
im öffentlichen Verkehr könnten nun plötzlich nicht mehr so notwendig sein? Im
letzten Jahresdrittel ist man darauf gekommen, daß man für die Investitionen im
öffentlichen Verkehr 4,3 Milliarden Lire zuviel veranschlagt hat. Da kommt mir in
Erinnerung, daß man im letzten Monat sehr eifrig und sehr heftig von einer
SAD-Studie gesprochen hat. Man hat ja gesagt, daß die Vinschger Bahn vielleicht gar nicht so toll ist, da sie nie wirtschaftlich sein wird. Landesrat Kofler hat
gesagt, daß man hier nicht unbedingt von einer Studie sprechen kann - da
stimme ich ihm zu -, aber ich denke, daß man diese Studie doch als Alibi
gebrauchen kann, um zu sagen: “Überlegen wir uns das mit der Vinschger
Bahn noch und bauen uns inzwischen den Flughafen.” Auch da haben wir nicht
so sehr nach der Wirtschaftlichkeit gefragt, aber wir wissen wenigstens, daß
fünf Leute im Land den Flughafen wollen. Bei der Vinschger Bahn wissen wir
nur, daß einige Verrückte diesen Zug wollen. Das sind nun einmal die unterschiedlichen Gewichtungen. Das ist meine Interpretation zu diesen Umbuchungen. Kollege Pahl hat die Frage gestellt, ob diese Vermutungen stimmen. Irgendwie, Landesrat Di Puppo, ist der Verdacht nahe, nachdem Sie in der Fraktionssprechersitzung ja geschworen haben, daß es nur um diese drei Sachen
und um nichts anderes geht. Das ist eigentlich nicht seriös. Ich weiß jetzt nicht,
wie man das interpretieren soll. Entweder haben Sie es nicht geschafft, das ordentlich vorzubereiten - das spricht aber nicht für Sie - oder haben Sie es nicht
ordentlich vorbereiten wollen und haben gehofft, daß es so schnell durch die
Bank durchgeht und von keinem Menschen bemerkt wird. Auch das ist nicht seriös, Herr Landesrat! Es tut mir von Herzen leid, wenn es im Sanitätsbereich
Schwierigkeiten gibt, aber ich denke, daß man die beiden Maßnahmen ohne
weiteres voneinander trennen hätte können. Also, sofern sich unsere Vermutungen als richtig herausstellen, werde ich alles versuchen, um zu verhindern,
daß dieses Gesetz heute beschlossen wird.
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
Dott. UMBERTO MONTEFIORI
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: La parola alla consigliera Klotz, ne ha facoltà.
KLOTZ (UFS): Herr Landesrat, Sie haben uns schlichtweg belogen,
weshalb ich jetzt meine Zeit für die Generaldebatte voll ausschöpfen werde.
Das ist nicht korrekt und auch nicht fair! Sie kommen in der Fraktionssprechersitzung und jammern darüber, daß wir Ihnen böse Absichten unterstellen. Aber
es ist noch viel dicker gekommen. Sie haben uns belogen. Entweder Sie wissen
nicht, was Sie unterschreiben, oder Sie haben in hinterhältiger Art und Weise
versucht, die Minderheiten zu übertölpeln und auf’s Glatteis zu führen. Sie haben uns in der Fraktionssprechersitzung gesagt, daß es diese drei Änderungen
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im Sanitätsbereich, die Änderung “Business Innovations Center und die kleine
Änderung betreffend Personalwesen gibt. Diese fünf Sachen haben Sie genannt, wobei Sie zweimal gesagt haben, daß das alles ist. Herr Landesrat, auf
meinem Tisch finde ich nun - und das im letzten Moment, aber Sie werden es
wohl früher unterschrieben haben - zusätzlich noch die Änderung Artikel 4-bis,
bei der es nicht um diese oben erwähnten Dinge geht. Sie haben uns verschwiegen - und darin liegt die Hinterhältigkeit -, daß der Artikel 7 auch einen
zweiten Absatz hat. Der erste Absatz spricht von den sanitären Maßnahmen,
aber der zweite Absatz beinhaltet in wenigen Zeilen eine Änderung von
20 Kapiteln in Erhöhung und von fünf Kapiteln in Verminderung. Das haben Sie
uns verheimlicht. Warum machen Sie so etwas? Sie können davon ausgehen,
daß wir uns eine solche Übertölpelung und Hinterhältigkeit nicht gefallen lassen. Da Sie uns in einer so infamen Weise belogen haben, kündige ich an, daß
wir, zumindest was unsere Fraktion anbelangt, Obstruktion machen werden. So
etwas können wir uns einfach nicht bieten lassen! In der Fraktionssprechersitzung sind Sie scheinheilig gekommen und haben uns angejammert. Als wir
dann von der Fraktionssprechersitzung zurückgekommen sind, haben wir einen
zweiten Absatz - “Im Ausgabenvoranschlag für das Finanzjahr 1997 sind sowohl im Kompetenz- als auch im Kassenteil die in der Anlage B angeführten
Änderungen vorgenommen” - vor uns liegen. Das ist nicht korrekt, Herr Landesrat! Für was halten Sie uns eigentlich? Die armen Zwerglein hinter den sieben
Bergen, nicht wahr? Das ist eine Beleidigung nicht nur der Fraktionssprecher,
sondern des gesamten Landtages! Das müssen Sie sich schon sagen lassen!
Ob es etwas nützt, weiß ich nicht, aber in Zukunft werde ich besser hinhören,
wenn Sie von Bank zu Bank gehen, um die Einwilligung für die Vorziehung einer Maßnahme zu bekommen.
Weiters frage ich mich, warum sich Landesrat Hosp für so eine Tour
hergibt. Er hat ja mitunterzeichnet. Ich möchte wissen, wann das unterzeichnet
worden ist. Ist das schnell schnell gemacht worden, da man niemand anderen
gefunden hat? Was sonst wurde da noch gespielt? Herr Landesrat, ich habe
mir den ganzen Haushaltsvoranschlag für das Finanzjahr 1997 in der Eile nicht
mehr besorgen können, aber ich werde Sie nun einen Augenblick länger um
Aufmerksamkeit ersuchen, da ich Ihnen diese Sachen ein wenig ins Gedächtnis
rufen möchte. Herr Präsident, das wird jetzt etwas länger dauern, aber ich habe
ja gesagt, daß ich die halbe Stunde ausnützen werde, und zwar nicht nur mit
der Absicht der Obstruktion, sondern auch um dem Landesrat zu beweisen,
daß wir nicht die Zwerglein hinter den sieben Berglein sind. Auch wir verstehen
es, die Zahlen zu lesen! Also, schauen wir uns einmal diese einzelnen Kapitel
in Erhöhung an. Kapitel 12250 “Ausgaben für die Beteiligung des Landes an
Gesellschaften oder Körperschaften von allgemeinem Interesse sowie für die
Wiederherstellung des Gesellschaftskapitals. Ich nehme an, daß es sich hier
um das sogenannte “BIC” handelt. Ursprünglich waren in der Kompetenz
17,5 Millionen Lire und in der Kassa fünf Millionen Lire vorgesehen. Im Nachtragshaushalt wurde nichts geändert. Jetzt kommt eine Erhöhung von knapp einer halben Milliarde Lire dazu.
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Das Kapitel 52110, “Zuweisung an die Sanitätseinheiten von nichtzweckgebundenen Anteilen des Landesgesundheitsfonds für laufende Ausgaben”, hatten Sie angekündigt, weshalb wir uns dieses Kapitel schenken. Auch
die Änderung in Kapitel 52250 “Ausgaben für die Gesundheitsfürsorge, die in
Österreich gemäß Artikel 7 D.P.R. vom 26. Jänner 1980 erbracht wird” haben
Sie angekündigt. Im Kapitel 52260 “Ausgabenvergütung für Gesundheitsfürsorge in nicht konventionierten Gesundheits- und Heilbehandlungseinrichtungen”
sehen wir eine Erhöhung von 700 Millionen Lire, die Sie allerdings auch angekündigt hatten. Deshalb geht das in Ordnung. Im Kapitel 52281 “Kostenrückerstattung für Krankentransporte, die mittels Krankenwagen durchgeführt werden”
ist eine Erhöhung von zwei Millionen Lire vorgesehen. Das wäre jetzt bereits
eine vierte Maßnahme. Ich weiß nicht, ob Sie davon gesprochen haben. Wir haben zwar nur von drei Maßnahmen gehört, aber das ist sicher in Ordnung.
Dann kommt das Kapitel 61160 “Ausgaben für Studien, Projekte und Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der Verbindungen und des Personenbeförderungswesens im Landesgebiet”. Ursprünglich waren 300 Millionen Lire im Kompetenzbereich und 450 Millionen in der Kassa veranschlagt.
Der Nachtragshaushalt weist keine Veränderung auf, aber jetzt kommen
300 Millionen Lire dazu. Wir haben in der Zwischenzeit, gerade was die Personenbeförderung anbelangt, weitere Klagen gehört. Da ich aus dem Passeiertal stamme, möge man mir gestatten, einen kleinen lokalen Bezug zu bringen.
Erst vor zwei Tagen haben wir gelesen, daß die Anzahl der Autobusse in der
Zeit, in der vor allen Dingen der Schülertransport anfällt, so reduziert worden
ist, daß sich die Schüler mit den Erwachsenen derart in die Busse hineindrängen, daß es nicht mehr tragbar ist. Dagegen hat vor allen Dingen die Bevölkerung des hinteren Passeiertales, nämlich auf der Strecke Bozen - St. Leonhard, ganz heftig protestiert. Deshalb, Herr Landesrat, möchte ich wissen, ob
mit diesen zusätzlichen 300 Millionen Lire im Kompetenz- und Kassabereich
auch dem Abhilfe geschaffen werden soll. Wird dort, wo sich in diesem halben
Monat der Schulfrequenz vor allen Dingen durch die Mittelschüler herausgestellt hat, daß dieser Dienst nicht genügt, der zusätzliche Bus wieder eingeführt,
so daß wieder menschenwürdige Zustände hergestellt werden? Dazu erwarte
ich mir eine Antwort.
Nun zum Kapitel 61510 “Finanzielle Maßnahmen für die Förderung
des öffentlichen Transportwesens”. Das ist das ominöse Kapitel, von dem wir ja
annehmen, daß es das Flughafenprojekt betrifft. Ursprünglich waren im Kompetenzbereich 625 Millionen Lire und im Kassabereich zwei Milliarden Lire vorgesehen, die auch jetzt noch aufscheinen. Der Nachtragshaushalt sieht im Kompetenz- und Kassabereich ein Plus von drei Milliarden Lire vor. Hier kommen
jetzt noch einmal vier Milliarden Lire dazu. Langsam kommen wir dorthin, was
wir vermutet haben. Also, die sieben Zwerglein hinter den sieben Berglein sehen schon auch nach, was inzwischen geschieht. Gratuliere! Das wollten Sie
jetzt noch schnell am Freitag Abend, so “hudeldiwudel, huschdiwusch” erledigen. Dazu kann ich Ihnen nur gratulieren!
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Schauen wir uns das Kapitel 71105 an “Ausgaben und Unterstützungen für Vorführtätigkeit, technischen Beistand, statistische Untersuchungen und
Arbeiten auf den Sektoren der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd und Fischerei sowie für die Ausbildung, Weiterbildung und Spezialisierung von Bediensteten des Landes und anderer Körperschaften und Vereinigungen, welche auf
den Programmen oder Projekten von gesamtstaatlichem Interesse im Rahmen
der Zielsetzungen des Landesgesundheitsdienstes ...”, und dann ist in dieser
Unterlage ein Ende. Also, da muß ein Fehler passiert sein, denn im ursprünglichen Text ist nicht von gesamtstaatlichem Interesse die Rede. Herr Landesrat,
sagen Sie uns bitte, ob das nur ein Schreibfehler ist, oder ob sich hier auf einmal die Bezeichung des Kapitels geändert hat. Weiters müssen Sie uns erklären, was in diesem Bereich geschehen soll. Im Haushaltsvoranschlag haben wir
eine Kompetenzveranschlagung von 2.167.000.000 Lire gehabt und eine Kassabereitstellung von 700 Millionen Lire. Im Nachtragshaushalt war im Kompetenzbereich ein Plus von 480 Millionen Lire und im Kassabereich eine Berichtigung von 1.680.000.000 Lire vorgesehen. Jetzt kommen noch einmal
2.580.653.000 Lire dazu. Was wird damit gemacht? Dieses Kapitel wird insgesamt gesehen ja mehr als verdoppelt. Das müssen Sie uns schon erklären.
Das nächste Kapitel trägt die Nummer 71106 “Beiträge und Unterstützungen für Vorführtätigkeit, technischen Beistand, statistische Untersuchungen
und Arbeiten auf den Sektoren der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd und Fischerei sowie für die Ausbildung, Weiterbildung und Spezialisierung von Bediensteten des Landes und anderer Körperschaften und Vereinigungen, welche
auf den genannten Sektoren tätig sind”. Der Kompetenzbereich war mit
1,3 Milliarden Lire und der Kassabereich mit 900 Millionen Lire veranschlagt.
Der Nachtragshaushalt weist diesbezüglich keine Änderungen auf. Jetzt kommen noch 200 Millionen Lire dazu. Gemessen an fast 6.000 Milliarden Lire ist
das sicher eine Kleinigkeit, aber ich möchte doch wissen, was mit diesen
200 Millionen Lire im Plus geschehen wird.
Kapitel 71420 “Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der
Viehzucht”. Dieses Kapitel war ursprünglich mit einer Kompetenz von neun Milliarden Lire und einer Kassa von 4,5 Milliarden Lire veranschlagt. Im Nachtragshaushalt ist keine Änderung erfolgt. Jetzt scheint im Kompetenzbereich eine Erhöhung von 1.677.653.000 Lire und in der Kassa von 1,6 Milliarden Lire
auf. Auch diesbezüglich möchten wir wissen, wofür dieses Geld verwendet
wird.
Kapitel 71425 “Kapitalbeiträge zur Förderung der Viehzucht”. Ursprünglich waren im Kompetenzbereich 200 Millionen Lire und in der Kassa
40 Millionen Lire vorgesehen. Der Nachtragshaushalt weist keine Änderung auf.
Jetzt kommt sowohl im Kompetenz- als auch im Kassabereich eine Milliarde Lire dazu. Insgesamt macht das ein Plus von 28.472.653.000 Lire
in der Kompetenz und 26.395.000.000 Lire in der Kassa aus. Herr Landesrat,
neben den Änderungen, die Sie uns genannt haben, gibt es also noch einige
andere. Ja, schauen Sie nur auf die Uhr! Ich habe Ihnen versprochen, meine
halbe Stunde zu nützen, und was ich verspreche, das halte ich auch! Jetzt
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müssen Sie Geduld haben. Es zahlt sich nämlich nicht aus, die Opposition zu
belügen. Das sollten Sie sich merken.
Nun zu den Kapiteln in Verminderung. Kapitel 52122. Hier handelt es
sich um die Zuweisungen an die Sanitätseinheiten zur Durchführung von Ausbildungskursen für Krankenpfleger und das dafür erforderliche didaktische Material. Man war davon ausgegangen, daß man dafür 6,2 Milliarden Lire brauchen würde. Die Kassa war mit 3,5 Milliarden Lire veranschlagt. Im Nachtragshaushalt scheint eine Verminderung von einer halben Milliarde Lire auf. Landesrat Saurer, jetzt kommt in der Kompetenz eine Verminderung von
400 Millionen Lire dazu. Also, hier geht es um die Ausbildungskurse für Krankenpfleger und das dafür erforderliche didaktische Material. In Zusammenhang
mit dem Sozialgesetz, dessen Behandlung wir heute Vormittag beendet haben
und das ja genehmigt worden ist, haben Sie mehrmals unterstrichen, daß man
gewährleisten will, daß das Personal, das innerhalb des Sanitätsdienstes tätig
ist, die optimale Schulung bekommt und daß man weiters auch dafür sorgen
will, daß die Kurse gut ausgestattet sind. Angesichts der Tatsache, daß insgesamt eine Verminderung von 900 Millionen Lire, also einer knappen Milliarde Lire, vorgesehen ist, ergibt sich natürlich die Frage, ob der Voranschlag absichtlich zu hoch gesteckt war bzw. was geschehen ist, damit man diese Verminderung vornehmen muß. Fallen Kurse aus? Spart man hier, da man woanders nicht sparen kann? Das würde mich schon interessieren, auch angesichts
der Tatsache, daß wir das Sozialgesetz erst heute Vormittag verabschiedet haben. Irgendwo würde uns das jetzt schon irritieren, nachdem wir erst gestern
gehört haben, daß man diesen Bereich verbessern will. Ich will bestimmt nichts
behaupten und auch nichts unterstellen, aber darüber möchte ich schon Auskunft erhalten.
Weiter zum Kapitel 52223 “Laufende Ausgaben für die Verwirklichung
der Ziele des Landesgesundheitsplanes, Landesgesetz Nr. 33 aus dem Jahre 1988, für die Durchführung von Programmen oder Projekten von Landesinteresse sowie für die Teilnahme an Programmen oder Projekten von gesamtstaatlichem Interesse im Rahmen der Zielsetzungen des Landesgesundheitsdienstes”. Der Kompetenzbereich war mit 7.423.000.000 Lire und die Kassa mit
6,7 Milliarden Lire veranschlagt. Im Nachtragshaushalt hat es in der Kompetenz
eine Erhöhung um 39 Millionen Lire gegeben. Der Kassabereich war mit
1.739.000.000 Lire veranschlagt. In Kompetenz und Kassa sehen wir nun ein
Minus von 850 Millionen Lire. Auch diesbezüglich möchte ich in Erfahrung bringen, warum hier weniger ausgegeben werden muß. Handelt es sich um eine
Verlegenheit, da man woanders nicht sparen kann, weshalb man hier sparen
muß?
Kapitel 52224 “Investitionsausgaben für die Verwirklichung der Ziele
des Landesgesundheitsplanes, Landesgesetz Nr. 33 aus dem Jahr 1988, für
die Durchführung von Programmen oder Projekten von Landesinteresse sowie
für die Teilnahme an Programmen ...” Da hatte ich schon bei der Haushaltsdebatte im Juli ein Fragezeichen gesetzt.
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PRESIDENTE: Consigliera Klotz, il Suo tempo è scaduto. Grazie!
Ha chiesto intervenire il collega Leitner, ne ha facoltà.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Herr Landesrat, auch die abgelaufene Zeit der Kollegin Klotz ändert nichts an der Tatsache,
daß Sie sich hier in einer enormen Zwickmühle befinden. Ich habe Sie vorgewarnt. Sie haben uns im Fraktionssprecherkollegium gesagt, daß es
drei Maßnahmen gibt. Eine bezieht sich auf den Sanitätsbereich - diese
17 Milliarden Lire -, wobei wir eingesehen haben, daß dieselben notwendig
sind. Weiters haben Sie gesagt, daß es eine Zuwendung für das BIC braucht,
wozu ich hier allerdings keine Notwendigkeit sehe. Die dritte Maßnahme betrifft
den Personalbereich. Jetzt haben wir diese Liste ausgehändigt bekommen und
sehen dabei, daß es auch um andere Dinge geht: Transportwesen, Viehzucht
usw. Diese haben sicher nichts mit der Sanität bzw. mit dem BIC zu tun. Ich
gebe aber nicht nur Ihnen die Schuld. Wir würden es uns jetzt zu einfach machen, wenn wir die ganze Schuld auf den Landesrat und auf den Landeshauptmannstellvertreter abschieben würden, denn das ist ein abgekartetes
Spiel. All jene, die sich dahinter verstecken, sollen aus diesen Löchern heraus!
Es gibt einen Brief - adressiert an die Arbeitnehmer in der SVP -, den wir heute
bekommen haben. Kein einziger Arbeitnehmervertreter hat den Mund aufgemacht! Niemand von ihnen hat gefragt, ob das stimmt. Redet diese Mehrheit
nicht mehr miteinander? Reden die Arbeitnehmer nicht mehr mit ihrer Partei?
Redet man auch innerhalb dieser Regierung nicht mehr? Das ist schon ein
starkes Stück! Ich müßte das ja gar nicht zitieren. Ich habe den Brief hinten
herum bekommen: “Adressiert an die Damen und Herren Landtagsabgeordneten Arbeitnehmer in der Südtiroler Volkspartei - Betreff: Umschichtung von
Haushaltsmitteln.” Ich mache mir diesen Brief zu eigen und werde ihn nun verlesen: “Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erlauben uns, Sie auf folgendes
hinzuweisen: In der heutigen Sitzung des Landtages zum Nachtragshaushalt
soll eine Haushaltsumbuchung durchgeführt werden, die unter verschiedenen
Gesichtspunkten bedenklich erscheint. Vom Haushaltskapitel 61147 - Transporte - soll eine bestimmte Summe auf das Haushaltskapitel 61510 - Bauten und
Infrastrukturen - umgebucht werden. Grundlage dieser Umbuchung soll der Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 2 vom 29. Jänner 1996 sein: Finanzielle Maßnahmen für die Förderung des öffentlichen Transportwesens. Kapitel 61147 finanziert zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel aller Art, Kapitel 61510 hingegen ist für Bauten und Infrastrukturen bestimmt. Wir haben Grund zur Vermutung, daß mit dieser Transaktion Gelder vom Projekt “Vinschger Bahn” zum
Flughafenprojekt umgeschichtet werden sollen. Hierzu folgende Fragen: Erstens. Warum diese Umbuchung? Wofür ist die Aufstockung des Kapitels 61510
genau bestimmt? Handelt es sich um Grundankauf? Wenn ja, wäre es nicht
rechtens, denn Grund ist keine Infrastruktur! Zweitens. Wird hier der Artikel 9
des Landesgesetzes Nr. 2/96 mißbraucht, der nur die Finanzierung von Bauten
und Infrastrukturen des Landes, nicht aber jene des Staates zuläßt? Das Flug-
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hafenprojekt ist rechtlich ein staatliches Projekt. Drittens. Wem soll letztlich diese Aufstockung zugute kommen? Viertens. Warum diese Nacht- und Nebelaktion? Soll hier etwas vor der Öffentlichkeit verheimlicht werden?” Nachdem ich
diesen Brief bekommen habe, nehme ich an, daß ihn jene, an die er adressiert
ist, auch bekommen haben, denn sonst wäre es ja nicht korrekt. Wie diese Information - der Brief stammt ja vom Projekt Bozen - an das Projekt Bozen gelangt ist bzw. ob es innerhalb des Transportassessorats eine Wühlmaus gibt,
weiß ich nicht. Das interessiert mich auch nur relativ. Die Frage ist eine andere.
Wenn Leute, die unter uns sitzen und die wir Kollegen nennen, im Besitz einer
derartigen Information sind, dann wundert es mich, daß man sie nicht kund tut.
Deshalb ist die Schuld nicht allein beim Landeshauptmannstellvertreter zu suchen, sondern in der gesamten Mehrheit. Und das ist ein übles Spiel, meine
Damen und Herren! Sie kennen die Meinung der Freiheitlichen zum Flugplatz.
Wir sind generell nicht einmal dagegen. Wir haben lediglich gesagt, daß es bestimmte Voraussetzungen braucht: UVP-Prüfung und Zustimmung der Bevölkerung. Wenn man ein Politiker ist, dann muß man die Bevölkerung überzeugen
und nicht durch falsche Tricks versuchen, so ein Dokument zur Verabschiedung
zu bringen! Das ist nicht ehrlich! Herr Landeshauptmannstellvertreter, Sie haben uns eine Moralpredigt gehalten, was ehrlich ist, und Sie haben sich angegriffen gefühlt, da wir Fragen gestellt haben. Jetzt stellt sich heraus, daß Sie
uns angelogen haben. Das muß schon auch gesagt werden. Was hier aufgelistet ist, ist etwas anderes als das, was Sie uns erzählt haben. In der Fraktionssprechersitzung bin ich neben Ihnen gesessen und habe gesehen, daß Sie
drei, vier lose Blätter vor sich liegen hatten. Die Liste der Haushaltskapitel war
nicht dabei. Ich habe kein Verständnis für Spielchen, die hinten herum laufen.
In der Politik hat jeder seine Rolle zu spielen. Der eine ist in der Regierung, der
andere in der Opposition. Das hat uns der Wähler so zugeteilt, aber wir alle zusammen haben die Verpflichtung, vor dem Bürger mit offenen Karten zu spielen. Der eine kann dafür sein, der andere dagegen, aber beim Versuch, uns mit
solchen Tricks “um’s Haxl zu hauen”, machen wir nicht mit! Ich sage nicht Obstruktion, aber wir werden uns dagegen zur Wehr setzen! Das ist überhaupt keine
Frage. Sie haben uns um Verständnis für den Antrag gebeten, dieses Gesetz
vorzuziehen. Wir haben dafür Verständnis gezeigt, aber nicht für den Modus,
wie das Gesetz vorgezogen worden ist.
DI PUPPO (PPI): (interrompe)
LEITNER (Die Freiheitlichen): Das stimmt!
DI PUPPO (PPI): (interrompe)
LEITNER (Die Freiheitlichen): Es ist ein ...
DI PUPPO (PPI): (interrompe)
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PRESIDENTE: Per piacere, non si discute. L’intervento del consigliere Leitner non può essere interrotto. Prego, consigliere Leitner!
LEITNER (Die Freiheitlichen): Herr Präsident, wenn man ein
schlechtes Gewissen hat, dann muß man wahrscheinlich in die Offensive gehen. Ich habe versucht, die Dinge so darzulegen, wie Sie sich mir darstellen.
Ich kann den heutigen Tag in Zusammenhang mit diesem Problem so schildern, wie ich ihn erlebt habe. Ich sage noch einmal: Mich wundert es, daß Leute, die diesen Brief erhalten haben, nicht reden. Ich verstehe das nicht, denn ich
bin für die offene Austragung der Dinge. Wie gesagt, einer ist dafür, der andere
ist dagegen. Es kommt zu einer Abstimmung und was unter dem Strich herauskommt, das zählt. So demokratisch sind wir schon, aber bestimmte Spiele lassen wir mit uns nicht treiben! Das sind Spiele und das gilt nicht nur für heute,
sondern für immer! Das muß schon klar sein. Deshalb verwehre ich mich ganz
entschieden gegen diese Vorgangsweise. Ich kritisiere nicht nur Sie, Herr Landeshauptmannstellvertreter, sondern die gesamte Mehrheit, die davon wußte
und uns auch nichts gesagt hat. Das soll auch die Öffentlichkeit wissen!
KURY (GAF-GVA): Ich habe noch sieben Minuten, die ich jetzt nützen
möchte. Ich denke, daß das, was Pius Leitner hat anklingen lassen, sehr interessant ist. Wir diskutieren über ein Nachtragshaushaltsgesetz - in einer Nachtund Nebelaktion -, wobei der Vize-Fraktionssprecher der Südtiroler Volkspartei
fragen muß, was das heißt. Er ersucht den Landesrat um die x-te Unterbrechung, da er selber offensichtlich nicht weiß, wie die Gelder in Südtirol hin- und
hergebucht werden. Es ist recht interessant und auch recht lustig, daß zwei
Herren - ich sage zwei Herren, da Landesrat Kofler heute den ganzen Tag dasitzt und auch gestern abend mit Landesrat Di Puppo eifrigst über bestimmte
Pläne diskutiert hat - im eigenen Kreis einen Handstreich planen. Die anderen
wissen nichts davon und müssen in den letzten Stunden der viertägigen Landtagssession fragen, wie die Gelder in Südtirol verwendet werden. Dabei handelt
es sich ja nicht um 200 oder 300 Millionen Lire - auch da wäre es vielleicht nicht
ungeschickt, wenn man als Angehöriger der Mehrheit darüber Bescheid wüßte,
nachdem man das Projekt auch mitunterstützt -, sondern um 4,3 Milliarden Lire.
Das ist schon eigenartig. Das läßt tief in den Zustand einer Partei blicken, die
sich ja sonst immer wieder brüstet, daß man die Reihen fest geschlossen hat.
Das scheint mir aber nicht der Fall zu sein.
Nun zu einem anderen Aspekt. Wir diskutieren hier über Umschichtungen, wobei im Bereich des öffentlichen Verkehrs ziemlich große Beträge
umgeschichtet werden. Unsere Vermutungen haben wir ja schon vorgebracht.
Entweder will man mit dieser Umschichtung der finanziellen Mittel bestimmte
Projekte verwirklichen oder man hat sich in Milliardenhöhe verkalkuliert, was allerdings nicht für diese Regierung spricht. Parallel dazu beschließen wir den
Beitritt zum EVIFT - das kennt aber niemand -, italienisch GEIE, also zu dieser
Interessengemeinschaft, die sich zum Zweck gesetzt hat, die Finanzierung des
Brennerbasistunnels zu studieren. Ich denke, daß es schon eigenartig ist, wenn
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man im Rahmen einer Freitag-Nachmittag-Diskussion zwischen 16.30 und
19.00 Uhr über solche Projekte spricht, Milliarden von Lire zur Verfügung stellt
und dabei das planerische Instrument, das die gesamte Verkehrssituation in
Südtirol in den Griff bekommen sollte bzw. die Weichen stellen sollte, daß sich
der motorisierte Verkehr in Südtirol in menschenverträgliche Bahnen lenkt, vergißt. Das ist ein typisches Zeichen für die generelle Vorgangsweise in Südtirol.
Man “wurschtelt”, und über Mittag fällt einem ein, daß man vom öffentlichen
Verkehr noch Gelder abziehen und dort hineinstopfen bzw. einem internationalen Interessenverband beitreten könnte, ohne daß man sich im Klaren ist, was
man in Zukunft im Rahmen der Verkehrsplanung zu tun hat. Mein lieber Herr Di
Puppo - und das betrifft jetzt wieder Sie -, ich denke, daß das wirklich keine Art
und Weise ist, eines der schwerwiegendsten Probleme der Zukunft anzugehen.
Deshalb kann ich Ihnen auch diesbezüglich kein gutes Zeugnis ausstellen.
BENEDIKTER (UFS): Ich habe noch neun Minuten Zeit. Ich habe hier
eine Schweizer Veröffentlichung von Hans Weis aus dem Jahre 1983 über die
friedliche Zerstörung der Landschaft und Ansätze zu ihrer Rettung in der
Schweiz. Am 5. April habe ich diesbezüglich an die Bürgermeister der Gemeinden Südtirols, an die Landschaftsschutzbeauftragten in den Gemeindebaukommissionen und an die Naturschutzverbände folgendes geschrieben:
“Deutschland droht wegen zu starker Industrialisierung das Waldstreben, das
heißt die Verwüstung auch ohne Raketen. Wenn die sogenannte Erschließung
des landwirtschaftlichen Grüns und jene des Waldes für den Fremdenverkehr
wie in den 70-er Jahren weitergeht, dann droht Südtirol die Zerstörung der
weltberühmten Landschaft als einzigem natürlichen Reichtum, von dem wir alle
leben. Wie diese Zerstörung, schrittweise, fast unmerklich, meist mit wirtschaftlicher Notwendigkeit begründet, in der Schweiz zustandekommt, wird in diesem
Buch anschaulich, anhand konkreter Tatbestände geschildert. Die Schweiz liegt
uns nicht nur landschaftlich, sondern auch in der Mentalität nahe. Der “Kanton”
Südtirol hat ausschließliche Zuständigkeit für Raumordnung, und es hängt
weitgehend von den Gemeinden ab, ob die einschlägigen Landesgesetze wirksam angewendet werden. Ich empfehle daher dieses Buch der Aufmerksamkeit
aller heimatliebenden Südtiroler, hoffend, daß die darin gesammelte Erfahrung
beherzigt werde.” Heute kann man nicht mehr von einer friedlichen Zerstörung
der Landschaft, sondern von einer gesetzlich verordneten Zerstörung der Kulturlandschaft sprechen. Was den Flughafenausbau betrifft, muß ich daran erinnern, daß sich alle Gemeinderäte von Bozen Stadt und Land, einschließlich jene vom Ritten und Jenesien, gegen diesen Ausbau ausgesprochen haben. Das
ist bereits öfter vorgebracht worden, auch in Zusammenhang mit Beschlußanträgen, die mit dem Flughafen zu tun haben. Jetzt ist - und das möchte ich
dem Landesrat, der glaubt, daß er tun kann, was er will, und auch dem Präsidenten des Landesausschusses zur Kenntnis bringen - bereits die dritte Anzeige an den Kommissar Karel Van Miert, der unter anderem auch für den Wettbewerb zuständig ist, erfolgt, und zwar was den Flughafen von Bozen und die
Finanzierung durch das Land betrifft. Es geht um ein staatliches Projekt. Das
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Land hat rein innerstaatlich keine Zuständigkeit, weshalb es auch keine
30 Milliarden Lire hineinspendieren kann. Da dieses Projekt den Ausbau eines
Flughafens nicht touristischen, sondern kommerziellen Charakters betrifft, ist es
umsomehr den Regeln der Europäischen Union unterworfen, die den freien
Wettbewerb gewährleisten sollen. Man hat den Kommissar Karel Van Miert
darüber informiert, daß der Landesausschuß der autonomen Provinz Bozen
zwei Gesellschaften finanziert, welche in Umgehung der einschlägigen Staatsund Landesgesetze im Begriff sind, diesen Ausbau durchzuführen. Das ist aber
auch gegen die Richtlinien des Ministerrates der Europäischen Gemeinschaft.
Ich habe sie bereits einmal erwähnt und ...
PRESIDENTE: Consigliere Benedikter, Le chiedo di finire, perché il
Suo tempo è scaduto. Grazie!
BENEDIKTER (UFS): Darf ich den Satz noch beenden. Also, die Anzeige ist bereits erfolgt - auch beim Rechnungshof -, so daß wir hoffen, daß
sowohl der Rechnungshof als auch die Europäische Union dagegen einschreiten.
ZENDRON (GAF-GVA): Caro Assessore, nonché cari signori della
Giunta, ero già intervenuta e ho parlato delle proposte che sono state portate
ed anche illustrate dall’assessore Di Puppo, sia pure in capigruppo e non nella
commissione, che è un’anomalia che vorrei risottolineare ancora una volta, perché credo esistano pochi parlamenti dove avvengono delle stranezze di questo
genere, però, come ho detto, avevo visto solo una parte delle carte e mi sono
riservata di guardare dopo le altre. Fra il resto questo infelice montaggio
dell’emendamento in cui sono contenuti i conti e la mia non eccessiva abilità sul
guardare al volo i conti, visto che li avevamo ricevuti all’ultimo momento, mi ha
fatto lasciare per un secondo momento la valutazione dei trasferimenti che sono stati proposti.
Adesso da un po’, sia pure con qualche momento di mia assenza, c’è
una discussione che verte su cosa vogliono dire queste cifre. Io la trovo anche
un po’ indecorosa per un Consiglio, perché mi sembrerebbe una cosa molto più
ovvia e giusta che il confronto, anche duro, nella politica avvenisse su una chiarezza di posizioni e non su un tentativo di prendere un po’ per fessi gli altri. Io
non so ancora a questo punto se sia così o no, ma già il fatto che io, come consigliere, e diversi miei colleghi siano costretti a fare una discussione virtuale
perché da parte della Giunta, con il sostegno della Presidenza, non si è voluto
dare un chiarimento su questo punto, già questa situazione apre la porta a tutti i
peggiori sospetti. Non occorre essere cattivi e perfidi per immaginare che qualche cosa non funziona. Se è vero che questo disegno di legge che viene a riassestare l’assestamento di bilancio davvero ha cercato di fare un golpe togliendo il finanziamento per la ferrovia della val Venosta e spostandola
sull’aeroporto ... l’assessore fa dei cenni, però mi sembra pazzesco che da due
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ore si stia lasciando insultare da tutti quanti senza reagire. Se fosse così
sarebbe una cosa inaudita.
DI PUPPO (PPI): Sono una persona civile!
ZENDRON (GAF-GVA): Anch’io lo sono, però ripeto che - poi ognuno
lo pensa di sé - è irrispettoso verso le istituzioni, verso la vita civile, che si permetta questo dibattito se è basato su un equivoco. Se è fondato chiaramente
c’è motivo di discussione, ma la cosa più grave è che si permetta una discussione basata anche su un motivo del genere. Al di lá del fatto che non sia
questo il contenuto di questo trasferimento, è piuttosto sbalorditivo che ci sia un
movimento, a pochi mesi dallo stanziamento, di 4 miliardi e 300 milioni. Anche
questa è una stranezza in un bilancio, credo. Io non sono abituata a cifre così
grandi, però quando dico che mi servono per queste spese pressappoco so se
ho bisogno di comprare due cuscini quanto andrà a spendere. Sbagliarmi di 4
miliardi e 300 milioni mi sembra che non torni ad onore di chi ha fatto i conti. O
si trattano i soldi con una totale leggerezza buttandoli lì a caso e poi togliendoli
quando è il momento, e francamente non posso crederlo, perché abbiamo assistito negli ultimi anni con la gestione dell’assessore Di Puppo ad una disponibilità, ad una maggiore trasparenza della lettura dei bilanci. A parte la disponibilità sempre dei suoi funzionari anche nei bilanci che ci sono stati presentati
c’era un tentativo di maggiore trasparenza. Però qui i conti non tornano di gran
lunga. Noi ci concentriamo su questa cifra anziché su quella dei 17 miliardi,
perché sappiamo che all’interno della sanità succedono queste cose. È anche
antipatico, ma ogni assestamento abbiamo queste cifre sulla sanità che vengono da cambiamenti anche di legge nazionali, e lì non si può muovere rilievo.
Nella politica dei trasporti invece ce n’è da dire, e tanto, perché queste
variazioni così significative sicuramente portano a dire che non si sa e non si riesce ad avere un progetto vero nel realizzare le cose. Sono state sollevate
pesantissime osservazioni. Voglio sentire quali sono le giustificazioni. Ma mi
sembra così difficile che i conti alla fine vengano fatti tornare senza quei cambiamenti di cui vengono sospettati anche in presenza francamente di una serie
di altre decisioni di comportamenti della Giunta che sono da criticare. Ne parleremo poi in occasione della discussione del mio ordine del giorno, però è
stato annunciato in luglio la presentazione del piano dei trasporti e non è arrivato neppure nei comuni ancora. L’assessore Frick ci dice che c’è e noi ci
fidiamo quasi sempre di lui, però per adesso non l’ha visto nessuno. Quindi a
distanza di alcuni mesi sentire che ci sono delle modifiche così pesanti
all’interno del bilancio in questo settore, legittima le preoccupazioni. O ci sono i
piani, le leggi, le scelte della Giunta non trasparenti - perché in mancanza di un
piano dei trasporti queste scelte non sono trasparenti - oppure, come sta succedendo in questo caso, le scelte della Giunta avvengono con delle improvvisazioni, dei tentativi di colpi di mano. Ha detto qualcuno più sospettoso di me
che non sta ad aspettare la riposta della Giunta su queste questioni che oggi
vengono poste dall’aula.
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Noi vediamo che delle decisioni importantissime, fondamentali della
Giunta provinciale nei settori principali, che costituiscono anche dei cardini del
programma di coalizione - ho nominato prima il BIC, il costituirsi della Provincia
all’interno di questa fantomatica - perché le carte non si hanno - società Gruppo
Europeo di Interesse Economico - può avere un’influenza determinante nella
politica dei trasporti, non perché io pensi che questo gruppo possa avere come
obiettivo quello di realizzare l’irrealizzabile raddoppio ad alta velocità del Brennero, niente affatto, perché credo che questo sia determinato da altri fattori e da
finanziamenti diversi, però convoglierà denaro pubblico nel finanziare regalando
denaro a dei progettisti che progetteranno una cosa irrealizzabile, togliendo
questo denaro anche nello stesso settore dei trasporti, a scopi molto più intelligenti, più utili per favorire i bisogni reali della nostra provincia sulla mobilità locale, sul miglioramento ad esempio del materiale rotabile in alcune situazioni e
nel miglioramento complessivo del trasporto pubblico. Abbiamo ogni giorno degli esempi, come quello apparso pochi giorni fa, di linee di trasporto scolari sovraffollate ecc. E lì si conta il soldo, mentre qui si è facilmente e ampiamente
disponibili a mettere a disposizione cifre estremamente considerevoli per obiettivi che non sono trasparenti ma che evidentemente non sono di interesse di
tutti i cittadini.
Non voglio addentrarmi troppo perché ci sarà tempo nella discussione
articolata, e non voglio neanche ripetere le osservazioni che ho fatto all’inizio.
Ho ripetuto questa per collegarla al discorso complessivo di un disegno di legge
che ci dà la sensazione che si vogliano portare avanti dei punti fondamentali di
una politica di Giunta, ma non la chiamerei politica programmatica perché non è
molto chiara, sia pure nella diversità di opinione che esiste nei fatti concreti, e
credo che sia un segnale molto brutto che si dà ai cittadini. La Giunta non ha il
coraggio di presentare le sue scelte fondamentali in modo dignitoso, con i numeri sicuri della maggioranza che lo permetterebbero. Fatto invece in questo
modo con scelte fondamentali che vengono buttate lì all’ultimo momento contando sulla distrazione delle forze di opposizione è una cosa poco rispettosa,
un po’ offensiva. Abbiamo dimostrato tante volte di fare le cose seriamente e di
voler esprimere le nostre opinioni in maniera corretta. Sui contenuti, se voi pensate che noi non lo facciamo, noi vorremmo solamente chiedervi di comportarvi
con la stessa serietà con cui ci comportiamo noi. Se nascerà un rispetto reciproco, credo che le cose funzioneranno anche meglio, così come andranno meglio anche i lavori di questo Consiglio, perché non succederanno le cose che
succedono oggi in cui siamo costretti a parlare a lungo perché facciamo una
discussione quasi virtuale, in quanto non c’è stato quel chiarimento iniziale per
scelta anche della presidenza, ma che ha costretto l’aula ad esaminare in anticipo, quasi all’oscuro, quelle che sono le vere intenzioni politiche della Giunta
provinciale legate a dei trasferimenti che non sono sicuramente spiegabili con
quelle che sono le spiegazioni date in commissione o nella sede non adeguata
istituzionalmente del collegio dei capigruppo.
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LEITNER (Die Freiheitlichen): Herr Präsident, ich möchte Sie fragen,
ob ich heute noch reden soll oder erst das nächste Mal, denn bis 19.00 Uhr
reicht die Zeit nicht mehr.
PRESIDENTE: Normalmente Le direi che può non farlo oggi, però siccome ho sentito ripetutamente parlare di ostruzionismo, è mio dovere come
Presidente pregarLa di seguire l’orario. Alle ore 19 interrompiamo e continuerà
la prossima seduta.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich habe bei meiner ersten Wortmeldung eine politische Wertung vorgenommen und ich möchte jetzt
auch auf das Buchhalterische eingehen. Zunächst möchte ich voraussetzen,
daß ich wahrscheinlich nicht aufgepaßt habe, denn diese Summen haben meiner Meinung nach nicht mehr gestimmt. Man hat mir dann gesagt, daß die Blätter II und III vertauscht sind. Das habe ich nicht bekommen, weshalb ich mich
entschuldige.
Nun möchte ich einige Fragen stellen, und zwar sowohl was die Kapitel in Erhöhung als auch was jene in Verminderung betrifft. Der Assessor für
Landwirtschaft ist auch noch da. Einige Kapitel - vor allem jene in Verminderung - betreffen ja auch die Viehzucht. Beginnen möchte ich aber bei den beiden großen Kapiteln, über die wir hier diskutieren, nämlich die Kapitel 61147
und 61510. Auf den ersten Blick hat es so ausgeschaut, als ob beide Kapitel in
Erhöhung wären. In Wirklichkeit handelt es sich aber um eine Umbuchung vom
Kapitel 61147 - Beiträge an öffentliche Verkehrsunternehmen für Investitionsausgaben - auf das Kapitel 61510 - finanzielle Maßnahmen für die Förderung
des öffentlichen Transportes -, und zwar mit einem Betrag von 4,3 Milliarden Lire. Nachdem die Studie Knoflacher anscheinend dazu geführt hat, die
Bevölkerung zum Nachdenken zu bewegen, muß man sich die Frage stellen,
ob es nicht sinnvoller wäre, das Geld, das für die Vinschger Bahn gedacht wäre, nicht für den Ausbau des Flughafens zu verwenden, sondern vielleicht für
die Umgestaltung der derzeitigen Bahntrasse als Fahrradweg. Nachdem auch
wir gerade dabei sind, im Vinschgau eine Meinungsumfrage durchzuführen,
stellt sich ganz klar heraus, daß die Mehrheit der Bevölkerung für eine Anbindung an Landeck, das heißt für eine internationale Bahn ist. Weiters steht noch
im Raum, ob es nicht sinnvoll wäre, eine andere Trasse zu wählen. Ich erinnere
an unseren Vorschlag, nämlich die Reschen-Fernpaßbahn, die sicherlich zukunftsträchtiger wäre, nachdem es wohl wenig Sinn hat, die Bahn nur bis Mals
auszubauen, da diese Bahn ein jährliches Defizit einfahren würde. Wir kennen
ja die Positionen der einzelnen Gemeinden. Die ehemals einstimmig befürwortende Meinung beginnt jetzt ganz klar abzubröckeln. Wir haben viele kritische
Stellungnahmen gehört, wobei nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Bevölkerung ihre Meinung geändert hat. Der Umstand, daß es die SAD war, die
dieses Gutachten in Auftrag gegeben hat, hat auch dazu beigetragen, daß man
nicht unbedingt Glaubwürdigkeit vermuten kann. Zudem gibt es im Vinschgau
auch von seiten der Wirtschaft Stimmen, die sich für die Errichtung eines Fahr-
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radweges auf der ehemaligen Trasse der Vinschger Bahn aussprechen, da sich
auch der Tourismus etwas davon erwartet. Schließlich ist das modern und zeitgemäß. Denken wir nur an Osttirol. Viele Südtiroler fahren mit dem Zug bis
Lienz, um dann mit dem Fahrrad zurückfahren. Dort ist es ohne weiteres auch
möglich, das Fahrrad mit der Bahn zu transportieren, was bei uns teilweise
noch auf große Probleme stößt. Wir haben diese Verkehrsphilosophie “von der
Straße auf die Schiene” sowohl was den Waren- als auch den Personenverkehr
betrifft. Hier könnte man sicherlich einiges tun. Wenn man aber vom Kapitel
61147, das eindeutig von Investitionsausgaben aufgrund des Landesgesetzes
vom 2. Dezember 1985, Nr. 16 spricht, auf das Kapitel 61510 - finanzielle Maßnahmen für die Förderung des öffentlichen Transportwesens, Landesgesetz
vom 29.01.1996, Nr. 2, Artikel 9 -, Gelder umbucht, dann ist augenscheinlich
das eingetreten, was man befürchten mußte, nämlich daß vom Projekt “Vinschger Bahn” Gelder für den Ausbau des Flugplatzes hergenommen werden.
Herr Präsident, wenn Sie dabei bleiben, daß ich bis 19.00 Uhr reden
soll, dann glaube ich, daß ich doch nur für die Mauern rede, da sowieso niemand mehr zuhört. Ich glaube, daß auch ein Abgeordneter das Recht hat, gehört zu werden. Ich stelle fest, daß von der Landesregierung immerhin noch
drei Leute anwesend sind. Herr Landeshauptmannstellvertreter, ich möchte Ihnen nur sagen, daß ich das von vorhin schon ernst gemeint habe. Wenn man
solche Spielchen, die hier heute aufgeführt worden sind, in Zukunft wiederholt,
dann schaffen wir auch die Voraussetzung, daß der Kompromiß, den wir das
letzte Mal in der Gruppensprechersitzung gefunden haben, schwer einzuhalten
sein wird. Ich wiederhole noch einmal: Die Minderheiten haben sich in dieser
Sitzungsperiode an das gehalten, was wir ausgemacht haben. Wir sind gestern
alle zur Abendsitzung erschienen, während die Mehrheit mehrheitlich nicht anwesend war, weshalb die Sitzung bereits um 21.00 Uhr beendet worden ist.
Man kann die Mitarbeit der Opposition nicht überstrapazieren. In den vergangenen vier Jahren sind die meisten Gesetze auch mit den Stimmen der Minderheit verabschiedet worden, da die Mehrheit nur selten die Mehrheit gehabt hätte. Die Mehrheit muß es sich angewöhnen, bei der Behandlung von Gesetzen
anwesend zu sein, da sie es in erster Linie ist, die die Gesetze einbringt. Wir
sind auch Abgeordnete und haben auch ein Interesse daran, daß Gesetze gemacht werden. Ich wiederhole noch einmal: Die Spielregeln zwischen Regierung und Opposition sind eigentlich sehr klar, aber man kann von uns nicht erwarten, daß wir die Mehrheit beschaffen, damit die politische Mehrheit ihre
Sprechstunden abhalten und alle möglichen anderen Termine wahrnehmen
kann. Auch wir wären heute um 17.00 Uhr gerne ins Naturmuseum gegangen,
aber nachdem eine Landtagssitzung stattfindet, ist es unsere erste Pflicht, hier
und nicht anderswo zu sein. Wenn Landtagssitzungen stattfinden, dann können
wir nicht gleichzeitig noch andere Termine fixieren. Wenn eine Partei
19 Abgeordnete hat, dann fällt es nicht auf, wenn zwei fehlen. Wenn aber nur
mehr zwei Abgeordnete anwesend sind, dann fällt es sehr wohl auf. Das ist
schon ein großer Unterschied. Also, währenddem man uns vorgemacht hat, lediglich drei Kapitel ändern zu wollen - sprich Sanität, BIC und Personal -, sind
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hier nun 25 Kapitel angeführt. Ich glaube, daß wir das Recht haben, über die
einzelnen Kapitel genaue Informationen zu erhalten. Deshalb folgende Fragen
zu den einzelnen Kapiteln in Verminderung: Kapitel 71100: Beiträge an Institute
und verschiedene Körperschaften, die im Land- und Forstwirtschaftssektor tätig
sind. Warum werden diese Mittel hier nicht mehr gebraucht?
Zum Kapitel 71405: Beihilfen zu Gunsten von Viehversicherungsvereinen auf Wechselseitigkeit. Hier werden 197 Millionen Lire nicht mehr benötigt.
Warum?
Im Kapitel 71415, in welchem es um Beiträge und Unterstützungen an
Körperschaften, Vereinigungen, Organisationen und private Tierzüchter für die
Entfaltung und Gesundung des Viehbestandes einschließlich der Maßnahmen
gegen Viehseuchen und für Stalldesinfektionen geht, gibt es eine Verminderung
von sage und schreibe 2.580.653.000 Lire.
Im Kapitel 71106 geht es um Beiträge und Unterstützungen für Vorführtätigkeit, technischen Beistand, statistische Untersuchungen und Arbeiten
auf den Sektoren der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd und Fischerei sowie
für die Ausbildung, Weiterbildung und Spezialisierung von Bediensteten des
Landes und anderer Körperschaften und Vereinigungen, welche auf den genannten Sektoren tätig sind. Hier scheint eine Verminderung von
200 Millionen Lire auf, obwohl man gerade bei der Ausbildung am wenigsten
sparen sollte.
Kapitel 71420: Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der
Viehzucht. Hier scheint eine Verminderung von 1.677.653.000 Lire auf.
Im Kapitel bezüglich der Kapitalbeiträge zur Förderung der Viehzucht
allgemein scheint ein Minus von 1 Milliarde Lire auf.
Nun zu den Kapiteln in Erhöhung. Unter das Kapitel 12250 “Ausgaben
für die Beteiligung des Landes an Gesellschaften oder Körperschaften von allgemeinem Interesse sowie für die Wiederherstellung des Gesellschaftskapitals”
fällt offensichtlich auch das BIC, das in Südtirol zu einem Politikum geworden
ist. Dazu möchte ich zwei Sätze sagen, die vor allen Dingen die Art und Weise,
wie die Landesverwaltung grundsätzlich bei der Vergabe von öffentlichen Gebäuden vorgeht, betrifft. Wie kommt es, daß man ein Gebäude, dessen Zweckbestimmung klar erkennbar ist, beschriften kann, wenn man noch Jahre nicht
weiß, wo das BIC eigentlich hinkommt? Wahrscheinlich hat der Erbauer oder
Besitzer dieses Hauses ganz genau gewußt, daß er diesen Zuschlag bekommt.
Ob es hinten herum politische Absprachen gegeben hat, weiß ich nicht. Tatsache ist, daß das famose Haus bereits mit dem Namen BIC beschriftet war, als
noch nicht lange nicht klar war, wo es eigentlich hinkommen soll. Wenn ich forscher bin, dann kann ich sogar unterstellen, daß man hier wieder einmal einen
Immobiliendeal geplant hat, wie es in der Landesverwaltung ja nicht selten vorkommt. Das zum BIC. Des weiteren hat man in den vergangen Haushalten
beim BIC immer Summen veranschlagt, die nicht benötigt worden sind. Jetzt
wird es möglicherweise zur Verwirklichung des BIC’s kommen. Ich muß kein
Prophet sein, um sagen zu können, daß das Haus, in dem das BIC untergebracht werden soll, den Herausforderungen nicht standhalten wird, da es dafür
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nicht geeignet ist. Das sage nicht nur ich, sondern auch verschiedene Fachleute. Anscheinend mußte man dieses Haus aber irgendwie verscherbeln. Die
Landesregierung zahlt ja und treibt die Preise in die Höhe, denn die Nachfrage
ist ja hoch. Wenn die Preise dann immer noch zu niedrig sind, dann läßt man
Wohnungen zweckentfremden, indem man dort Landesbüros ansiedelt, damit
die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt steigt. Ich wiederhole ein weiteres Mal,
daß die Landesregierung auf dem Wohnungsmarkt Preistreiber Nummer eins
ist. Solange Sie tausende von Kubikmetern Wohnungsraum mit Büros besetzt,
werden die Preise auf dem Wohnungsmarkt in Bozen nicht zurückgehen. In der
Vergangenheit habe ich diesbezüglich auch schon einige Anfragen gestellt, aber außer schönen Absichten hat sich im Prinzip nichts geändert. Im Artikel 5bis dieses Gesetzes steht ja: “Beteiligung des Landes an Gesellschaften. Die
Landesregierung ist ermächtigt, die Beteiligung des Landes Südtirol an einer
Gesellschaft, deren Gesellschaftszweck es ist, die Gründung von neuen innovativen Unternehmen und die Entwicklung bestehender entwicklungs- und
technologieorientierter Unternehmen in den Sektoren ...
PRESIDENTE: Collega Leitner, sono le 19, quindi La prego di sospendere il Suo intervento. Le mancano ancora 9 minuti.
La seduta è tolta.
ORE 19.00 UHR
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SITZUNG 164. SEDUTA
10.10.1997
Sono intervenuti i seguenti consiglieri:
Es haben folgende Abgeordnete gesprochen:
BENEDIKTER 8, 37, 39, 53, 54
BERGER 19
DI PUPPO 27, 30, 51, 52, 55
KLOTZ 21, 29, 37, 39, 45
KOFLER 32
KURY 27, 31, 32, 43, 52
LEITNER 13, 28, 50, 51, 52, 57
PAHL 26, 42, 43
ZENDRON 16, 40, 54, 55