della seduta n. 156 del 13 dicembre 2007 der 156. Sitzung vom 13

Transcript

della seduta n. 156 del 13 dicembre 2007 der 156. Sitzung vom 13
della seduta n. 156 del 13 dicembre 2007
der 156. Sitzung vom 13. Dezember 2007
CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA
DI BOLZANO
SÜDTIROLER LANDTAG
SEDUTA 156. SITZUNG
13.12.2007
INDICE
INHALTSVERZEICHNIS
Disegno di legge provinciale n. 148/07:
"Disposizioni per la formazione del bilancio di
previsione per l’anno finanziario 2008 e per il
triennio 2008-2010 (legge finanziaria 2008)" (continuazione). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . .pag. 3
Landesgesetzentwurf Nr. 148/07: "Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für
das Finanzjahr 2008 und für den Dreijahreszeitraum 2008-2010 (Finanzgesetz 2008)" (Fortsetzung). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . .Seite 3
Disegno di legge provinciale n. 149/07:
"Bilancio di previsione della provincia
autonoma di Bolzano per l’anno finanziario
2008 e per il triennio 2008-2010" - (continuazione). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . .pag. 3
Landesgesetzentwurf Nr. 149/07: "Haushaltsvoranschlag der autonomen Provinz Bozen für
das Finanzjahr 2008 und Dreijahreshaushalt
2008-2010" - (Fortsetzung). . . . . . . . . . . . .
..............................
. . . . . .Seite 3
Ordine del giorno n. 1 del 16.11.2007,
presentato dal consigliere Pöder, concernente
la promozione di iniziative private per un
accesso a Internet e tecnologie di trasmissione
dati più veloci. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . pag. 3
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 1 vom
16.11.2007, eingebracht vom Abgeordneten
Pöder, betreffend die Förderung privater
Initiativen für schnellere Internet- und
Datenverbindungstechnologien in Südtirol. . .
. . . . . Seite 3
Ordine del giorno n. 2 del 16.11.2007,
presentato dal consigliere Pöder, concernente:
Meno pressione – salari più alti – più giustizia.
...............................
. . . . . . . .pag. 10
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 2 vom
16.11.2007, eingebracht vom Abgeordneten
Pöder, betreffend: Weniger Belastung – mehr
Lohn – mehr Gerechtigkeit. . . . . . . . . .Seite
10
Ordine del giorno n. 4 del 30.11.2007,
presentato dai consiglieri Mair e Leitner,
concernente abolizione o modifica dei divieti di
circolazione nei mesi invernali. . . . . . . . . . .
...............................
. . . . . . . . . . . . . . .pag. 18
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 4 vom
30.11.2007,
eingebracht
von
den
Abgeordneten Mair und Leitner, betreffend
Abschaffung bzw. Änderung der Fahrverbote
für die Wintermonate. . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . Seite 18
Ordine del giorno n. 6 del 30.11.2007,
presentato dai consiglieri Mair e Leitner,
concernente
l’assegno
provinciale
per
l’assistenza ai figli. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 23
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 6 vom
30.11.2007,
eingebracht
von
den
Abgeordneten Mair und Leitner, betreffend
das Landeskindergeld. . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .Seite 23
Ordine del giorno n. 9 del 30.11.2007,
presentato dai consiglieri Leitner e Mair,
concernente svendita della Heimat – seconde
case e alloggi convenzionati. . . . . . . . . . . . .
...............................
. . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 27
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 9 vom
30.11.2007,
eingebracht
von
den
Abgeordneten Leitner und Mair, betreffend
Ausverkauf der Heimat – Zweitwohnungen
und konventionierte Wohnungen. . . . . . . . .
. . . . . . . . . . .Seite 27
Ordine del giorno n. 10 del 30.11.2007,
presentato dai consiglieri Leitner e Mair, concernente: Il diritto alla casa rientra fra i diritti
umani. L’ICI sulla prima casa deve essere
abolita! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . .pag. 36
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 10 vom
30.11.2007,
eingebracht
von
den
Abgeordneten Leitner und Mair, betreffend:
Das Wohnrecht ist ein Menschenrecht. Die
ICI-Steuer
auf
Erstwohnungen
gehört
abgeschafft! . . . . . .Seite 36
Ordine del giorno n. 11 del 30.11.2007,
presentato dal consigliere Leitner, concernente:
I comuni altoatesini hanno assolutamente
bisogno di un nuovo modello di finanziamento.
...............................
. . . . . . . . .pag. 44
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 11 vom
30.11.2007, eingebracht vom Abgeordneten
Leitner, betreffend: Südtirols Gemeinden haben ein neues Gemeindefinanzierungsmodell
dringend nötig. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.Seite 44
Ordine del giorno n. 13 del 30.11.2007,
presentato dai consiglieri Leitner e Mair,
concernente lo studio sui costi reali
dell’immigrazione e sulle sue ripercussioni sul
sistema
sociale
–
servono
maggiori
competenze! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
............................
.pag. 52
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 13 vom
30.11.2007,
eingebracht
von
den
Abgeordneten Leitner und Mair, betreffend
die Studie über die Kostenwahrheit der
Zuwanderung und die Auswirkungen auf das
Sozialsystem
–
Mehr
Kompetenzen
notwendig! . . . . . . . . . . Seite 52
Ordine del giorno n. 14 del 10.12.2007,
presentato dai consiglieri Kury, Dello Sbarba e
Heiss, concernente: Certificazione Casa Clima
A plus assolutamente necessaria per le nuove
costruzioni della pubblica amministrazione. . .
...............................
. . . . . . . .pag. 59
Ordine del giorno n. 15 del 10.12.2007,
presentato dai consiglieri Kury, Dello Sbarba e
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 14 vom
10.12.2007,
eingebracht
von
den
Abgeordneten Kury, Dello Sbarba und Heiss,
betreffend: Klimahaus A Plus Zertifizierung
ein Muss für Neubauten der öffentlichen
Verwaltung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . .Seite 59
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 15 vom
10.12.2007,
eingebracht
von
den
Abgeordneten Kury, Dello Sbarba und Heiss,
Heiss, concernente la produzione di energia
dall’olio di palma - no grazie! Servono
disposizioni contro questa attività a soli fini di
lucro
socialmente
ed
ecologicamente
irresponsabile! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 64
Ordine del giorno n. 16 del 10.12.2007,
presentato dai consiglieri Kury, Dello Sbarba e
Heiss, concernente Walter Huber: Situazione
di conflitto di interessi e violazione
dell’ordinamento del personale della Provincia,
per cui deve assolutamente essere revocato
dalla carica di presidente del Comitato
ambientale! . . . . . . . pag. 69
Ordine del giorno n. 17 del 10.12.2007,
presentato dai consiglieri Kury, Dello Sbarba e
Heiss, concernente i centri commerciali:
fermiamo la loro proliferazione! . . . . . . . . .
...............................
. . . . . . . . . . . . . . . .pag. 75
Ordine del giorno n. 18 del 10.12.2007,
presentato dai consiglieri Kury, Dello Sbarba e
Heiss, concernente sostegno della strategia
dell’UE per la riduzione delle emissioni di CO²
delle automobili. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . .pag. 82
Ordine del giorno n. 19 del 10.12.2007,
presentato dai consiglieri Kury, Dello Sbarba e
Heiss, concernente: Rivedere il piano generale
per l’utilizzazione delle acque pubbliche in
base alle indicazioni contenute nella Direttiva
quadro in materia di acque. . . . . . . . . . . . . .
. . . .pag. 86
Ordine del giorno n. 20 del 10.12.2007,
presentato dai consiglieri Heiss, Dello Sbarba e
Kury, concernente la tutela dell’inquinamento
acustico lungo la linea ferroviaria. . . . . . . . .
...............................
. . . . . . . . . . . .pag. 92
Ordine del giorno n. 21 del 10.12.2007,
betreffend die Energieproduktion aus Palmöl
– nein danke! Es braucht Bestimmungen
gegen
diese
sozial
und
ökologisch
unverantwortliche Geschäftsmacherei! . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 64
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 16 vom
10.12.2007,
eingebracht
von
den
Abgeordneten Kury, Dello Sbarba und Heiss,
betreffend Walter Huber: Interessenskonflikt
und Verletzung der Landespersonalordnung:
Abberufung vom Vorsitz des Umweltbeirates
unabdingbar! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . .Seite 69
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 17 vom
10.12.2007,
eingebracht
von
den
Abgeordneten Kury, Dello Sbarba und Heiss,
betreffend
Einkaufszentrum:
Wildwuchs
stoppen! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 75
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 18 vom
10.12.2007,
eingebracht
von
den
Abgeordneten Kury, Dello Sbarba und Heiss,
betreffend Mitwirkung bei der EU-Strategie
zu CO²-Emissionen von Personenkraftwagen.
. . . . . . . Seite 82
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 19 vom
10.12.2007,
eingebracht
von
den
Abgeordneten Kury, Dello Sbarba und Heiss,
betreffend: Wassernutzungsplan auf die
Verpflichtung der Wasserrahmenrichtlinien
überarbeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 86
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 20 vom
10.12.2007,
eingebracht
von
den
Abgeordneten Heiss, Dello Sbarba und Kury,
betreffend: Lärmschutz an der Eisenbahn
verbessern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . .Seite 92
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 21 vom
10.12.2007,
eingebracht
von
den
presentato dai consiglieri Heiss, Kury e Dello
Sbarba, concernente l’istituzione di un piano di
distribuzione museale. . . . . . . . . . . . . . . . .
...............................
. . . . . . . . . . . .pag. 98
Ordine del giorno n. 22 del 10.12.2007,
presentato dai consiglieri Heiss, Kury e Dello
Sbarba, concernente: Le tariffe per il trasporto
bici sui treni vanno abbassate! . . . . . . . . . . .
...............................
. . . . . pag. 105 e 126
Ordine del giorno n. 26 del 12.12.2007,
presentato dalla consigliera Klotz, concernente
botti non autorizzati. . . . . . . . . . . . . . . . . .
...............................
. . . . . . . . . .pag. 106
Ordine del giorno n. 27 del 12.12.2007,
presentato dal consigliere Pöder, concernente
l’uscita Riscone. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
...............................
. . . . . . . . . . . .pag. 109
Ordine del giorno n. 23 del 10.12.2007,
presentato dai consiglieri Dello Sbarba, Heiss e
Kury, concernente una politica contro il
carovita. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
...............................
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 112
Ordine del giorno n. 28 del 12.12.2007,
presentato dal consigliere Pöder, concernente
scuole dell’infanzia gratis. . . . . . . . . . . . . .
...............................
. . . . . . . . . . .pag. 117
Ordine del giorno n. 29 del 12.12.2007,
presentato dai consiglieri Heiss, Kury e Dello
Sbarba, concernente l’abolizione dell’esenzione
dal pagamento dell’ICI per le cooperative. . . .
...............................
. . . . . . .pag. 120
Abgeordneten Heiss, Kury und Dello Sbarba,
betreffend
die
Einführung
eines
Museumsverteilungsplans. . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 98
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 22 vom
10.12.2007,
eingebracht
von
den
Abgeordneten Heiss, Kury und Dello Sbarba,
betreffend: Die Fahrradtarife auf der Bahn
sind zu senken! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . Seite 105 u. 126
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 26 vom
12.12.2007,
eingebracht
von
der
Abgeordneten Klotz, betreffend unerlaubte
Knallerei. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . .Seite 106
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 27 vom
12.12.2007, eingebracht vom Abgeordneten
Pöder, betreffend die Ausfahrt Reischach. . .
..............................
. . .Seite 109
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 23 vom
10.12.2007,
eingebracht
von
den
Abgeordneten Dello Sbarba, Heiss und Kury,
betreffend eine Politik gegen die hohen
Lebenshaltungskosten. . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . .Seite 112
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 28 vom
12.12.2007, eingebracht vom Abgeordneten
Pöder, betreffend Gratiskindergärten. . . . . .
..............................
. . . .Seite 117
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 29 vom
12.12.2007,
eingebracht
von
den
Abgeordneten Heiss, Kury und Dello Sbarba,
betreffend die Rückgängigmachung der ICIBefreiung für Genossenschaften. . . . . . . . . .
. . . . . . Seite 120
Ordine del giorno n. 30 del 12.12.2007,
presentato dal consigliere Pöder, concernente
la riorganizzazione delle politiche sociali e del
servizio sociale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . pag. 129
Ordine del giorno n. 31 del 12.12.2007,
presentato dal consigliere Pöder, concernente
gli alloggi per militari – permuta con areali
militari – proseguimento delle trattative. . . . .
...............................
. . . . . . . . . . .pag. 131
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 30 vom
12.12.2007, eingebracht vom Abgeordneten
Pöder, betreffend die Reorganisation der Sozialpolitik und des Sozialwesens. . . . Seite
129
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 31 vom
12.12.2007, eingebracht vom Abgeordneten
Pöder, betreffend die Militärwohnungen –
Tausch mit Militärarealen – Nachverhandlungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.Seite 131
Nr. 156 – 13.12.2007
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
Dott. RICCARDO DELLO SBARBA
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
ORE 10.06 UHR
(Appello nominale - Namensaufruf)
PRESIDENTE: La seduta è aperta.
Prego dare lettura del processo verbale dell'ultima seduta.
LADURNER (Sekretärin - SVP): (Legge il processo verbale – verliest das
Sitzungsprotokoll)
PRESIDENTE: Ci sono osservazioni al verbale? Nessuna. Il verbale è approvato.
Per la seduta odierna si sono giustificati i consiglieri Minniti (matt.), Pasquali (notturna) e Urzì (pom. e notturna).
Punto 165) dell'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 148/07:
"Disposizioni per la formazione del bilancio di previsione per l'anno finanziario
2008 e per il triennio 2008-2010 (legge finanziaria 2008)" e
punto 166) dell'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 149/07:
"Bilancio di previsione della provincia autonoma di Bolzano per l'anno finanziario 2008 e per il triennio 2008-2010." (continuazione)
Punkt 165 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 148/07: "Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 2008 und für den
Dreijahreszeitraum 2008-2010 (Finanzgesetz 2008)" und
Punkt 166 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 149/07: "Haushaltsvoranschlag der autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2008 und Dreijahreshaushalt 2008-2010." (Fortsetzung)
Ricordo che nella seduta pomeridiana di ieri, al termine della replica del presidente della Provincia Durnwalder, è stata dichiarata chiusa la discussione generale
sui due disegni di legge. Prima del passaggio alla discussione articolata pongo in trattazione gli ordini del giorno presentati.
Ordine del giorno n. 1 del 16.11.2007, presentato dal consigliere Pöder,
concernente la promozione di iniziative private per un accesso a Internet e tecnologie di trasmissione dati più veloci.
-4-
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 1 vom 16.11.2007, eingebracht vom
Abgeordneten Pöder, betreffend die Förderung privater Initiativen für schnellere
Internet- und Datenverbindungstechnologien in Südtirol.
Förderung privater Initiativen für schnellere Internet- und Datenverbindungstechnologien in Südtirol
Die schnelle Internet- und Datenverbindungstechnologie ADSL ist
noch immer nicht in ganz Südtirol verfügbar. In vielen Tälern und Ortschaften sind Unternehmen und Privathaushalte von der Möglichkeit
ausgeschlossen, ADSL-Linien zu benutzen.
Dieser Umstand ist wettbewerbsverzerrend und kommunikationstechnisch sowie kommunikationspolitisch benachteiligend für die betroffene Bevölkerung.
Es gibt noch ganze Talschaften und eine Reihe von Gemeinden und
Orten, die noch nicht mit Breitbandverbindungen - sowohl kabelgestützt als auch über Funktechnik - vernetzt sind.
Insbesondere die Betriebe beklagen Standortnachteile.
Es gibt zwar mittlerweile Projekte und Initiativen und auch Wettbewerbe bzw. Beauftragungen seitens des Landes, um das Breitbandnetz zu erweitern bzw. über Funktechnologien schnellere Kommunikationsverbindungen bereitzustellen.
Letztlich dauern all diese Initiativen zu lange, in den betroffenen Gemeinden wartet man unterdessen auf die schnellen Internet- bzw.
Breitbandverbindungen.
Private Unternehmen bieten Insellösungen entweder über Funk oder
auch über den Satellitenempfang an.
So ist es zum Beispiel möglich, eine ADSL-Verbindung mittels Satellitenmodem einzurichten. Bei der Einweg-Satelliten-Verbindung
braucht es im Daten-Ausgang eine ISDN- bzw. Modenverbindung, im
Daten-Eingang werden die Daten mit ADSL-Geschwindigkeit übertragen. Die Satelliten-Verbindungen verschiedener Anbieter funktionieren gut, kosten aber mehr als eine ADSL-Verbindung beispielsweise
über Telecom, Brennercom oder Fastweb.
Für einen Privathaushalt - der für eine schnelle ADSL-Verbindung
rund 20 Euro im Monat bezahlen müsste - schlägt eine Sat-ADSLVerbindung samt ISDN-Verbindung mit rund 70 bis 80 Euro Fixgebühren im Monat zu Buche, zusätzlich zu den Anschaffungskosten der
technischen Ausrüstung, die mit rund 200 Euro einmaligen Kosten
beziffert werden können.
Eine Zweiwege-Sat-ADSL-Verbindung, welche schnelles SAT-ADSLEmpfangen und -Senden - also ohne zusätzlichen ISDN-Kanal oder
zusätzliche Modemverbindung - ermöglicht, kostet in der Anschaffung
rund 1.000 Euro und monatlich zwischen 100 bis 500 Euro oder mehr.
Es gibt zum Beispiel Angebote von SAT-ADSL-Anbietern, die eine
Sende-Empfangsanlage inklusive Server und Funkausrüstung kostenlos zur Verfügung stellen, wenn mindestens 10 Abnehmer eine
Anlage nutzen und somit 10 Verträge abschließen.
Auch im Funkwege gibt es von in Südtirol tätigen Kommunikationsanbietern (wie Raikaonline) Angebote. Für die Abdeckung zusätzlicher
-5-
Gebiete sind die Investitionskosten für Privathaushalte oder Unternehmen ohne öffentliche Unterstützung zu teuer.
Dies vorausgeschickt,
beschließt
DER SÜDTIROLER LANDTAG:
1. Der Südtiroler Landtag spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass
in Gebieten, Talschaften, Gemeinden und Ortschaften bzw. Siedlungsgebieten, die noch über keine funktionierende Breitbandabdeckung bzw. schnelle Internetverbindung verfügen, Privatinitiativen aus dem Landeshaushalt finanziell unterstützt werden.
2. Die finanzielle Unterstützung soll möglichst die Differenz zwischen
den herkömmlichen Breitbandangeboten der Telecom oder anderer Anbieter und den tatsächlichen Anschaffungs- und monatlichen Gebühren für Alternativangebote über den Satelliten- oder
den Funkweg ausgleichen.
3. Die Unterstützung soll so lange gewährt werden, bis die betreffende Ortschaft mit funktionierenden Kabel- oder Funkanbindungen für einen Breitbandanschluss abgedeckt ist.
4. Die Südtiroler Landesregierung wird beauftragt, diesbezüglich Mittel einzuplanen und ein Kriterien- und Finanzierungskonzept baldmöglichst zu beschließen und umzusetzen.
---------Promozione di iniziative private per un accesso a Internet e tecnologie
di trasmissione dati più veloci
La tecnologia ADSL, che consente la trasmissione di dati e quindi
l'accesso a Internet a velocità elevate, non è ancora disponibile in
tutto l'Alto Adige. In molte valli e località le aziende e le famiglie non
hanno la possibilità di utilizzare le linee ADSL.
Questa circostanza determina una distorsione concorrenziale e inoltre
svantaggia la popolazione in termini di accesso alla tecnologia delle
comunicazioni.
Intere vallate e tutta una serie di comuni e paesi non dispongono delle
connessioni a banda larga – siano queste via cavo o senza fili (wireless).
Sono soprattutto le aziende a essere penalizzate dal punto di vista
della localizzazione.
È vero che ci sono progetti, iniziative e anche concorsi e incarichi
della Provincia per l'ampliamento della rete a banda larga e la messa
a disposizione di collegamenti senza fili più veloci, ma tutte queste iniziative non giungono mai a conclusione e i comuni interessati nel
frattempo attendono le connessioni Internet ovvero a banda larga veloci.
Le aziende private si arrangiano con la tecnologia senza fili oppure
anche via satellite.
Ad esempio è possibile creare un collegamento ADSL mediante modem satellitare. Per una connessione satellitare unidirezionale è necessaria una connessione ISDN via modem per i dati in uscita, mentre
i dati in entrata sono trasmessi con velocità ADSL usando il satellite.
Le connessioni satellitari di vari provider funzionano bene ma costano
più di una connessione ADSL con Telecom, Brennercom o Fastweb.
-6-
A una famiglia – che per una connessione ADSL pagherebbe circa 20
euro al mese – una connessione SAT ADSL più collegamento ISDN
costa dai 70 agli 80 euro al mese più la spesa di acquisto delle apparecchiature tecniche, che si aggira sui 200 euro una tantum.
Una connessione ADSL satellitare bidirezionale che consente ricezione e invio SAT ADSL veloce – dunque senza canale ISDN aggiuntivo o connessione modem aggiuntiva – comporta un investimento iniziale di 1000 euro e una spesa mensile dai 100 ai 500 euro o anche di
più.
Ci sono ad esempio offerte di provider SAT ADSL che prevedono la
messa a disposizione gratuita dell'impianto di invio-ricezione incluso il
server e l'apparecchiatura per la trasmissione senza fili a condizione
che gli utenti siano almeno 10 ovvero vengano stipulati 10 contratti.
Anche per quanto riguarda le trasmissioni senza fili ci sono dei provider che operano in Alto Adige (come Raiffeisen Online). Per la copertura di zone aggiuntive i costi di investimento per le famiglie o le
aziende sono troppo alti senza un contributo pubblico.
Ciò permesso,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
delibera quanto segue:
1. Il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano è favorevole al
fatto che nelle zone, valli, nei comuni e nelle località ovvero nelle
zone abitate che ancora non dispongono di una copertura a
banda larga ovvero di connessioni Internet veloci, le iniziative private vengano finanziate con i mezzi del bilancio provinciale.
2. È auspicabile che il sostegno finanziario copra la differenza tra le
normali offerte a banda larga di Telecom o di altri provider e gli
effettivi costi di investimento e le spese mensili delle offerte alternative basate sulla tecnologia satellitare o senza fili.
3. Il sostegno finanziario deve essere concesso fintanto che le località in questione non sono provviste di connessioni a banda larga
via cavo o senza fili ben funzionanti.
4. La Giunta provinciale è incaricata di prevedere i relativi mezzi
nonché di decidere e attuare quanto prima un progetto che specifichi i criteri e le modalità di finanziamento.
La parola al consigliere Pöder per l'illustrazione.
PÖDER (UFS): Vielen Dank, Herr Präsident! Kürzlich hat die Vergabe der
Aufträge für die Vernetzung von - so glaube ich - 14 Gemeinden stattgefunden. Es hat
eine Ausschreibung durch die Rundfunkanstalt Südtirol gegeben bzw. sie ist im Auftrag des Landes durchgeführt worden, um die Abdeckung von noch nicht mit Breitbandanschlüssen versorgten Talschaften, Gemeinden und Ortschaften in Südtirol zu
garantieren. Das ist der wiederholte Versuch, diese Abdeckung in einem halbwegs absehbaren Zeitraum über die Bühne zu bringen. Bisher ist zu wenig geschehen. Wir
wissen, dass es erhebliche Standortnachteile für die Betriebe, zum Beispiel im Obervinschgau oder in anderen Teilen unseres Landes, mit sich bringt, wenn sie sich noch
fast in einem mittelalterlichen Kommunikationszeitalter befinden und mit herkömmli-
-7-
chen Analog-Telefonlinien arbeiten müssen oder höchstens - auch das ist nicht überall
garantiert - ISDN-Anschlüsse haben. Kürzlich wurde - wie gesagt - der diesbezügliche
Wettbewerb abgeschlossen. Man hat unter anderem Brennercom, ROL und Raika-Online damit beauftragt, eine Abdeckung entweder über das noch auszubauende bzw. zu
legende Kabelnetz oder über den Funkweg zu garantieren. Aber auch hier ist noch zu
befürchten, dass die eine oder die andere Problematik auftreten wird oder dass es zu
lange dauert. Man rechnet, dass erst im Jahr 2009 alle Orte angeschlossen sein werden.
Auch dann wird es allerdings in Südtirol immer noch Insel-Situationen geben, die
keine Chance haben, in irgendeiner Form an ein Breitbandnetz angeschlossen zu werden. Es geht nicht nur um die Betriebe - für die Betriebe, werte Damen und Herren von
der Landesregierung, ist es mit Sicherheit ein Standortnachteil, wenn sie mit mittelalterlichen Kommunikationsmöglichkeiten arbeiten müssen -, sondern auch um die Privathaushalte, denen die jetzige Situation nicht zumutbar ist. Im Prinzip ist in diesem
Zusammenhang einiges geschehen. Die Landesregierung sagt, dass es nicht ihre
Schuld sei, dass sich hier wenig bewege, aber gerade im Zusammenhang mit dem Unternehmen Linkem, welches beauftragt wurde, eine Abdeckung zu garantieren, sind
Fehler passiert. Die Abdeckung ist nicht erfolgt bzw. der Dienst funktioniert nicht! Es
gibt eine ganze Reihe von Betrieben und Abnehmern dieses Unternehmens Linkem,
welches eine Abdeckung über den Funkweg garantieren musste. Diese Unternehmen
sind nicht zufrieden und wollen die vollen Gebühren nicht bezahlen, weil der Dienst
nicht funktioniert. Andererseits schreitet jetzt Linkem ein - dies hat man gehört -, um
die vollen Gebühren einzuheben, da sonst die Zugänge gesperrt würden. Manche Betriebe sagen, dass sie diese ruhig sperren könne, da die Zugänge ohnehin nicht funktionieren würden. Somit besteht eine Problematik.
Hier geht es nicht direkt um die Frage der Ausschreibungen. Ich muss positiv anmerken - um es noch einmal zu sagen -, dass die letzte Ausschreibung bzw. der
letzte Wettbewerb abgeschlossen ist und man eine Vergabe beschlossen hat. Somit
wird es früher oder später möglich sein, die restlichen Gemeinden an das Breitbandnetz anzuschließen. Aber hier geht es vor allem darum, dass in der Zwischenzeit eine
Übergangslösung für all jene gefunden werden muss, welche nicht angeschlossen sind
und auch in absehbarer Zeit nicht angeschlossen werden. Es geht darum, dass man für
jene, die sich in Insel-Situationen befinden, sprich in Talschaften, im Obervinschgau,
teilweise auch im Pustertal und in anderen Tälern, und von der neuen Beauftragung
der ROL, Brennercom usw. nicht so schnell profitieren werden, eine Zwischenlösung
bzw. eine zeitlich begrenzte Lösung findet. Es ist verständlich, dass diese Dinge nicht
von heute auf morgen über die Bühne gehen können, aber wenn wir heute von Zeiträumen von ein bis zwei Jahren sprechen, dann ist dies nicht zumutbar. Wenn gewisse
Gebiete zwei Jahre oder vielleicht sogar etwas länger auf den Anschluss warten müssen, weil die eine oder andere Problematik hinzukommt, dann ist das für die Betriebe
nicht akzeptabel. Aus diesem Grund ist es sicherlich angebracht, dass wir hier eine
Zwischenlösung ermöglichen. Es gibt heute natürlich Alternativwege, dass jemand die
-8-
Anschlüsse beispielsweise über den Satellitenweg wählt, was technisch überhaupt kein
Problem ist. Dies tun auch viele, allerdings ist es etwas teurer als die von der Telecom
garantierten Anschlüsse oder jene, die in Zukunft von den Wettbewerbs- bzw. den
Ausschreibungsgewinnern Raika-Online, Brennercom usw. garantiert werden sollen.
Viele machen also Gebrauch von einem Behelfssystem, dem Einwege-Satellitensystem. Der Empfang geht über Satellit relativ schnell bzw. hat eine hohe Geschwindigkeit. Das Anfragen oder Hinaufladen im Upload erfolgt über die Analogseite oder über
die ISDN-Seite, kostet aber wesentlich mehr. Man kann die Anbieter selbst auswählen,
das heißt zwischen der Telecom, aber auch Anbietern aus Deutschland und Österreich
wählen, welche den Dienst über den Satellit Astra abwickeln. Ich denke, dass man in
diesem Zusammenhang in diese Richtung gehen sollte. Man sollte für die Gebiete, in
denen derzeit noch kein Anschluss möglich ist, eine Notlösung treffen und sie in irgendeiner Weise finanziell unterstützen, und zwar solange, bis die Anschlüsse erfolgt
sind.
Ich habe bereits vorhin erwähnt, dass die Ausschreibung abgeschlossen wurde. Drei Betriebe wurden mit der Durchführung der Anschlüsse von 14 Gemeinden beauftragt. Die Telecom rührt sich mittlerweile auch. Man hat gehört, dass jetzt auch
Gemeinden, die bisher für die Telecom völlig uninteressant waren, attraktiv werden.
Früher hat sich die Telecom für manch eine Situation überhaupt nicht interessiert und
gesagt, dass zwischen 400 und 500 Leute bereit sein müssten, sich im jeweiligen Gebiet anschließen zu lassen. Da sie jetzt aber gehört hat, dass die Ausschreibungen doch
über die Bühne gehen, hat die Telecom sozusagen Füße bekommen. Aber, wie gesagt,
es wird Gebiete geben, in denen es trotzdem noch zu lange dauern wird. Ich würde
vorschlagen, dass man diese Notlösungen für Betriebe, aber auch für Privathaushalte
entweder über SAT-Anschluss oder über den Funkweg, wenn es eine Möglichkeit
dazu gibt, abwickelt. Es gibt beispielsweise auch Anbieter von Satelliten-ADSL, welche das Zweiwege-System zur Verfügung stellen. Man hat eine Sende-Empfangsanlage und kann ebenfalls über den Satellitenweg senden. Eine solche Anlage kostet
1.000 Euro. Die Anschlüsse sind relativ teuer, da sie zwischen 100 bis 200 Euro pro
Monat kosten. Es gibt auch Anbieter, welche diese Sende-Empfangsanlage gratis zur
Verfügung stellen, wenn sich zusätzlich weitere 10 Leute anschließen lassen. Diese
können über eine Richtfunkstrecke von einem Privaten aus angeschlossen werden. Es
gibt also eine Reihe von möglichen Not- bzw. Alternativlösungen, aber das alles sind
keine dauerhaften Lösungen. Für eine dauerhafte Lösung sollte natürlich die Landesregierung sorgen, indem sie nach den erfolgten Ausschreibungen versucht, die Problematik "Linkem" zu lösen. Hier geht es darum, dass wir die Zwischenlösung in irgendeiner Form unterstützen, denn es ist nun mal nicht die Schuld der Betriebe draußen in den Talschaften bzw. Ortschaften, wenn sie noch nicht erschlossen sind. Wenn
dies der Fall ist, dann sind das klare Standortnachteile. Ich denke, dass man in diesem
Zusammenhang das eine oder andere tun könnte.
-9-
BERGER (Landesrat für Landwirtschaft, land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung, Informationstechnik, Grundbuch und Kataster SVP): Herr Präsident, Abgeordneter Pöder! Ihre Initiative geht sicherlich in die richtige Richtung und ich finde es auch gut, dass Sie dieses Thema aufgreifen. Es geht nur
darum, dass wir von Seiten der Landesregierung gemäß dem Regierungsprogramm des
Landeshauptmannes, welches er 2004 vorgelegt hat, die Zielsetzung haben, 98 Prozent
der Bevölkerung Südtirols bis 2009 an das Breitbandnetz angeschlossen zu haben. Sie
kennen die Schritte, die gesetzt worden sind. Die erste Ausschreibung wurde für
14 Gemeinden durchgeführt und an eine Firma vergeben, welche unsere Erwartungen
nicht erfüllt hat. Wir haben jetzt mit großen Problemen zu kämpfen. Die zweite Ausschreibung im Wert von über 6 Millionen Euro wurde für weitere 44 Gemeinden getätigt. Der Gewinner der Ausschreibung ist jetzt ermittelt worden. Die Verträge sind
aber noch nicht unterzeichnet worden. Dies wird Anfang des Jahres über die Bühne
gehen. Innerhalb von 220 Tagen werden diese 44 Gemeinden an das Breitbandnetz angebunden. Die Ausschreibungsvorgaben waren 360 Tage, aber die Anbieterfirmen hat
diese Zeit selbst auf 220 Tage verkürzt. Das heißt also, dass diese Entwicklung noch
schneller vorangehen wird, als wir angenommen haben. Wir werden Anfang 2008
noch eine weitere Ausschreibung durchführen, und zwar für jene 14 Gemeinden, die
von der damaligen Gewinnerfirma nicht positiv erschlossen worden sind. Im Jahre
2008 wird auch eine neue Ausschreibung für jene Gemeinden, die einen Abdeckungsstand zwischen 50 und 90 Prozent haben, gestartet. Die Landesregierung hat ein Prinzip festgehalten. Es ergab sich die Frage, ob wir jenen, die sich selbst einen Anschluss
finanzieren, einen Beitrag gewähren oder ob wir unsere Geldmittel für die Erschließung des gesamten Gebietes ausgeben, um zu vermeiden, Tausende von Anträgen behandeln zu müssen. Den einzelnen Bürger mit einem Antrag an die Landesregierung
herantreten zu lassen, hätte dann so ausgeschaut, als ob es aus politischen Überlegungen geschehen würde. Deshalb hat die Landesregierung entschieden, die Erschließung
der Gebiete selbst voranzutreiben. Die Kriterien zu den Ausschreibungsunterlagen und
der Wortlaut der Ausschreibung ist von den zuständigen Behörden in Brüssel notifiziert worden. Wenn wir Ihrer Initiative nun folgen möchten, müssten wir neue Förderkriterien entwickeln und einen neuen Genehmigungsweg in Brüssel gehen. Sie verlangen dadurch nur eine zeitliche Überbrückung der Beitragsgewährung auf laufende
Kosten. Das Land sollte laut Ihnen einen Beitrag zu den hohen Kosten, die jemand zu
tragen hat, gewähren, sofern der Betroffene nicht über den normalen Weg mit einer
monatlichen Flatrate von 20 bzw. 30 Euro, sondern mit 150 Euro oder dergleichen zu
rechnen hat. Das ist laut den momentanen Kriterien nicht möglich. Wir haben auch in
der Landesregierung darüber beraten, ob wir diesen Weg gehen sollten. Wir haben uns
entschieden, die Geldmittel für die Erschließung der Gebiete aufzubringen und damit
jedem Bürger den Zugang zu ermöglichen. Wie gesagt, die Bedingungen wurden bereits in der Ausschreibung festgelegt. Ich hoffe, dass diese 44 Gemeinden so schnell
wie möglich erschlossen werden. Ich bin überzeugt, dass diese Erschließung dadurch,
- 10 -
dass sie von drei Firmen bzw. einem Firmenkonsortium übernommen wird, sicherlich
einen positiven Weg nehmen und schnell voranschreiten wird. Vielleicht haben wir
schon innerhalb 2008 jene Gebiete mit Breitbandnetz abgedeckt, was wir uns für das
Jahr 2009 zum Ziel gesetzt haben.
Herr Abgeordneter Pöder, so sehr ich Ihre Initiative positiv beurteile, sie ist
im Moment nicht durchführbar. Aufgrund der Entscheidungen, die getroffen worden
sind, und aufgrund dessen, was bereits auf den Weg gebracht wurde, können wir Ihren
Beschlussantrag nicht annehmen. Da wir dasselbe Ziel verfolgen, möchte ich Sie ersuchen, den Antrag zurückzuziehen. Sie möchten lediglich einen anderen Weg gehen als
den, den wir eingeschlagen haben. Ansonsten sind wir gezwungen, den vorliegenden
Beschlussantrag anzulehnen.
PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE:
ROSA THALER ZELGER
VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN:
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zur Abstimmung: mit 5 Ja-Stimmen und
dem Rest Nein-Stimmen ist Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 1 abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 2 vom 16.11.2007, eingebracht vom
Abgeordneten Pöder, betreffend: Weniger Belastung - mehr Lohn - mehr Gerechtigkeit.
Ordine del giorno n. 2 del 16.11.2007, presentato dal consigliere Pöder,
concernente: Meno pressione – salari più alti – più giustizia.
Weniger Belastung - mehr Lohn -mehr Gerechtigkeit
Die Reallöhne sind seit 1991 um 10 Prozent gesunken, die Preise
teilweise um bis zu 40 Prozent in den letzten 4 Jahren angestiegen.
Ein Arbeiter verdient 20.800 Euro - Angestellter 25.000 Euro Brutto,
nach Abzug aller Abgaben wird die Lohntüte sehr dünn. 60 Prozent
der Südtiroler Familien haben im letzten Jahr keine Ersparnisse angelegt, der Verschuldungsgrad der Privathaushalte liegt bei 20.000
Euro.
Diese Verschuldung ist von 2001 bis heute um 40 Prozent angestiegen. Fast zwei Drittel der Südtiroler Familien kaufen außerhalb Südtirols ein, weil sie sagen, sie können es sich in Südtirol nicht mehr leisten. Rund 15 Prozent der Südtiroler Familien leben in relativer Armut.
Jeder Arbeitnehmer und Angestellte zahlt 10.000 Euro durchschnittlich im Jahr an direkten Steuern. Die Renten liegen im Durchschnitt
zwischen 500 und 600 Euro.
Letzthin wurde bekannt, dass Südtiroler Privathaushalte im laufenden
Jahr wieder mit zusätzlichen Ausgaben von 800 Euro belastet sind.
- 11 -
Im Unternehmensbereich sind hingegen die hohen bürokratischen
und steuerlichen Belastungen auf einem Niveau angelangt, das vielen
Betrieben das Wirtschaften und Arbeiten mehr als erschwert. Die Liquidität der Betriebe ist stark eingeschränkt, die Bilanzplanung durch
ständige Neuerungen zu einem Risikospiel geworden.
Letzthin wurde bekannt, dass laut Finanzzeitung "The Economist" Italien die schlechteste Steuerpolitik der Welt betreibe.
Laut einer Studie des Südtiroler Unternehmerverbandes seien Südtirols aufgrund der Steuerbelastung und der Praxis der Steuervorauszahlungen mit 60 bis 70 Prozent Steuern auf den Gewinn belastet,
manche Betriebe zahlen - eben gerade wegen der Steuerakkontos weit über 100 Prozent des Gewinns als Steuern, müssen regelrecht
Kredite aufnehmen, um die Steuern bezahlen zu können.
In Südtirol gab es im ersten Halbjahr 2007 20 Prozent mehr Konkurse
als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, die Abwanderungen von
Betrieben setzen sich fort. Die Belastung für die Unternehmer ist so
hoch wie nie, mitten im Geschäftsjahr wurden einfach Regeln verändert, die Steuerkontrollen arten immer mehr in Schikanen aus.
Die Union hat eine Befragung der Unternehmen über die drängendsten Problematiken durchgeführt:
Der Großteil der Befragten
hält demnach die Wirtschaftspolitik der Regierung Prodi für
"katastrophal"
empfindet die Liquiditätssituation ihres eigenen Unternehmens als
schlecht bis ausreichend
bemängelt die Zahlungsmoral der Kunden, aufgrund zunehmender Zahlungsengpässen
bezeichnet die hohe Steuerbelastung als größten Nachteil des
Wirtschaftsstandortes Südtirol und zählt als weitere Nachteile die
hohen Grundkosten, zu viel Bürokratie und Mangel an Personal
auf.
Es braucht nun Maßnahmen, um zum einen die Betriebe zu entlasten,
und zum anderen einen Teil der finanziellen Entlastung der Betriebe
den Arbeitnehmern in Form von höheren Löhnen oder sonstigen Vergünstigungen zukommen zu lassen.
Zudem braucht es Anreize für mehr Steuerehrlichkeit - und -gerechtigkeit.
Dies vorausgeschickt,
beschließt
DER SÜDTIROLER LANDTAG:
1. Der Landtag spricht sich für Maßnahmen aus, mit welchen die
heimischen Unternehmen sowohl steuerlich als auch hinsichtlich
des Bürokratiedruckes entlastet werden.
2. Der Landtag fordert und unterstützt Maßnahmen, welche Anreize
zu mehr Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit enthalten.
3. Der Südtiroler Landtag fordert Maßnahmen der Politik und der
Sozialpartner, um die katastrophale Lohnentwicklung des letzten
Jahrzehntes durch Lohnsteigerungen bei gleichzeitigen Entlastungen der Unternehmen auszugleichen.
4. Der Südtiroler Landtag fordert Maßnahmen, welche höhere Renten für Südtirols Mindestrentner garantieren.
- 12 -
5.
Zu den vom Landtag unterstützten Maßnahmen gehören unter
anderem:
a) Abbau von Bürokratie
b) Abschaffung der Privacy-Bestimmungen für nicht sensible Bereiche
c) Abschaffung der Kunden-Lieferantenlisten
d) Abschaffung der Sektorenstudien
e) Abschaffung der Steuereinbehalte bei Freiberuflern
f) Abschaffung von Registrierungen und Vidimierungen
g) Anreize zur Steuerehrlichkeit
h) Überstunden sollten getrennt und begünstigt besteuert werden
i) Möglichkeit von steuerlich begünstigten Prämien für Mitarbeiter
j) Betriebsprüfungen nach österr. und deutschem Vorbild
k) Senkung der Steuern u. Steuergerechtigkeit
l) Irap-Senkung um einen ganzen Prozentpunkt
m) Volle Abzugsfähigkeit der Betriebsausgaben (Auto, Telefon,
Repräs.)
n) Steuerrückstellungen durch Vortragsmöglichkeit von Gewinnen - Änderung der Praxis der Steuervorauszahlungen
o) Einhaltung einer Charta der Steuerzahler
p) Ein einziges Wirtschaftsressort in der Landesregierung (heute
sind es vier)
q) Erhöhung der Löhne der Arbeitnehmer im höchstmöglichen
Ausmaß, um den Reallohnverlust seit 1991 auszugleichen.
6. Der Südtiroler Landtag fordert die Landesregierung auf, jene
Maßnahmen, die in den Kompetenzbereich des Landes fallen, so
schnell wie möglich aufzugreifen. Gleichzeitig werden Landesregierung sowie Parlamentarier in Rom auf, bei den zuständigen
Stellen auf Staatsebene mit Nachdruck und vorbehaltlos die Umsetzung der genannten Ziele und Maßnahmen der Punkte 1, 2, 3,
4 und 5 voranzutreiben.
7. Der Südtiroler Landtag erwartet sich von den Sozialpartnern in
Südtirol ein Konzept und dessen Umsetzung, um die Punkte 3
und 4 umzusetzen.
---------Meno pressione -salari più alti -più giustizia
Dal 1991 i salari reali sono calati del 10% e negli ultimi quattro anni
alcuni prezzi sono aumentati fino al 40%.
Un operaio ha una retribuzione di 20.800 euro lordi e un impiegato di
25.000; tolte tutte le ritenute, la busta paga è alquanto piccola. Il 60%
delle famiglie altoatesine nell'ultimo anno non è riuscita a mettere da
parte un centesimo, il grado di indebitamento delle famiglie si aggira
attorno ai 20.000 euro.
Dal 2001 ad oggi questo indebitamento è aumentato del 40%. Quasi
due terzi delle famiglie altoatesine fanno i propri acquisti fuori provincia, perché dicono che non possono più permettersi i prezzi altoatesini. Circa il 15% delle famiglie della Provincia di Bolzano vive in condizioni di povertà relativa.
- 13 -
Ogni lavoratore e impiegato paga in media 10.000 euro l'anno di tasse
dirette. Le pensioni ammontano mediamente a 500-600 euro.
Di recente si è saputo che nell'anno in corso le famiglie altoatesine
dovranno sostenere ulteriori spese per 800 euro.
Nel settore imprenditoriale invece gli alti oneri burocratici e fiscali
hanno raggiunto un livello che a molte aziende rende difficile esistere
e lavorare. La liquidità delle imprese è assai limitata e con le continue
novità la programmazione del bilancio è diventata un gioco d'azzardo.
Di recente si è saputo che secondo il settimanale finanziario The Economist l'Italia ha la politica fiscale peggiore al mondo.
Secondo uno studio dell'Assoimprenditori Alto Adige la pressione fiscale e la pratica degli acconti d'imposta arrivano a pesare fino al 6070% dei guadagni e alcune aziende, proprio per via degli acconti
d'imposta, pagano ben più del 100% dei guadagni in tasse e devono
chiedere prestiti per riuscire a pagarle.
Nel primo semestre 2007 in Alto Adige si è registrato un aumento del
20% dei fallimenti rispetto allo stesso periodo dell'anno scorso e continua la delocalizzazione delle aziende. Gli oneri per gli imprenditori
sono pesanti come non mai. A metà dell'esercizio finanziario si cambiano le regole come se niente fosse e i controlli fiscali assomigliano
sempre più spesso vere e proprie angherie.
Union für Südtirol ha svolto un sondaggio tra le aziende, chiedendo
quali sono i problemi più urgenti.
La maggior parte degli intervistati
giudica "catastrofica" la politica economica del Governo Prodi
ritiene non buona o sufficiente la situazione di liquidità della propria azienda
lamenta l'atteggiamento dei clienti per quanto riguarda il pagamento, viste le crescenti difficoltà nelle scadenze dei pagamenti
definisce la forte pressione fiscale il maggiore svantaggio per
l'economia altoatesina; altri svantaggi sono i costi base alti, troppa
burocrazia e la mancanza di personale.
Ora servono misure per, da una parte, sgravare le aziende e, dall'altra, fare in modo che una parte degli sgravi fiscali alle aziende vadano
a beneficio dei lavoratori dipendenti sotto forma di salari più alti o altri
vantaggi.
Inoltre servono incentivi per una maggiore onestà - ed equità - fiscale.
Ciò premesso,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
delibera quanto segue:
1. Il Consiglio provinciale si dichiara a favore di misure per sgravare
le imprese locali di oneri sia fiscali sia burocratici.
2. Il Consiglio provinciale chiede e sostiene misure volte a incentivare maggiore onestà ed equità fiscale.
3. Il Consiglio provinciale chiede alla politica e alle parti sociali misure per compensare il catastrofico sviluppo delle retribuzioni negli ultimi dieci anni con aumenti dei salari con contemporanei
sgravi delle imprese.
4. Il Consiglio provinciale chiede misure che garantiscano pensioni
più alte ai pensionati altoatesini che percepiscono la pensione minima.
- 14 -
5.
6.
7.
Fra le misure sostenute dal Consiglio della Provincia autonoma di
Bolzano rientrano fra l'altro:
a) la sburocratizzazione
b) l'abolizione delle norme sulla privacy per settori non sensibili
c) l'abolizione degli elenchi clienti-fornitori
d) l'abolizione degli studi di settore
e) l'abolizione della ritenuta d'acconto per i liberi professionisti
f) l'abolizione di registrazioni e vidimazioni
g) incentivi all'onestà fiscale
h) tassazione separata degli straordinari con l'applicazione di
un'aliquota più vantaggiosa
i) l'introduzione della possibilità di premi a tassazione agevolata
per collaboratori
j) verifiche nelle aziende sul modello tedesco e austriaco
k) taglio delle tasse ed equità fiscale
l) riduzione dell'IRAP di un intero punto percentuale
m) piena detraibilità delle spese aziendali (auto, telefono, spese
di rappresentanza)
n) accantonamento fiscale mediante la possibilità di trasferire i
guadagni - modifica della prassi degli accantonamenti
o) rispetto della carta dei diritti del contribuente
p) creazione in Giunta di un unico dipartimento che si occupa di
economia (oggi sono quattro)
q) aumento, il più possibile, delle retribuzioni dei lavoratori dipendenti per compensare il calo del salario reale verificatosi
dal 1991 ad oggi.
Il Consiglio provinciale sollecita la Giunta provinciale a varare
quanto prima le misure di competenza della Provincia. Nel contempo s'invitano la Giunta e i parlamentari a Roma a intervenire
con forza e senza riserve presso le sedi preposte a livello statale
onde portare avanti i suddetti obiettivi e le misure di cui ai punti 1,
2, 3, 4 e 5.
Il Consiglio provinciale si aspetta dalle parti sociali in Alto Adige
un piano per l'attuazione dei punti 3 e 4 e la relativa realizzazione.
Abgeordneter Pöder, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
PÖDER (UFS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich bin der Meinung, dass
sich die Politik in diesem Bereich einmischen muss, weil - wie ich schon in der Generaldebatte festgestellt habe - man dabei ist, die soziale Frage nicht nur in den Mittelpunkt zu rücken, sondern auch eine zunehmend angespannte Lage im Sozialbereich zu
verantworten hat. Wir haben mittlerweile die Lohnentwicklung dahingehend, dass seit
1991 der Reallohn in Südtirol - wohl gemerkt nicht irgendwo anders - um rund
10 Prozent gesunken ist. Dies hat zur Folge, dass auch die Kaufkraft um 10 Prozent
gesunken ist. In dieser Frage fehlt die Gerechtigkeit und in bestimmten Bereichen
droht ein sozialer Kollaps. Die Preise sind in den letzten vier Jahren um bis zu
40 Prozent angestiegen. Laut einer Veröffentlichung der Tageszeitung "La Re-
- 15 -
pubblica" hat ein normaler Arbeiter und Angestellter allein in den Jahren 2002 bis
2007 1.896 Euro an Lohn bzw. an Kaufkraft im Verhältnis zu den steigenden Kosten
verloren. Das meiste davon ist durch Inflation und mangelnden Lohnausgleich sowie
steigender oder gleichbleibender Abgabenlast entstanden. Allein im Jahr 2007 gibt es
eine Mehrbelastung der privaten Haushalte zwischen 600 und 700 Euro zu verzeichnen. Wer 1.300 Euro netto im Monat verdient, ist schon im oberen Durchschnitt. Die
meisten verdienen knapp mehr als 1.000 Euro, junge Arbeitnehmer meist weniger als
900 Euro. Ich möchte noch einmal an folgende Zahlen erinnern: Ein Arbeiter verdient
rund 20.800 Euro, ein Angestellter bis zu 25.000 Euro brutto im Jahr. 60 Prozent der
Südtiroler Familien haben im letzten Jahr keine Ersparnisse anlegen können. Der Verschuldungsgrad der Privathaushalte liegt bei fast 20.000 Euro und diese Verschuldung
ist seit 2001 - es handelt sich um eine private Verschuldung - um 40 Prozent angestiegen. Fast zwei Drittel der Südtiroler Familien kaufen außerhalb Südtirols ein, weil sie
sagen, dass sie sich die Einkäufe in Südtirol nicht mehr leisten können. Das ist eine
subjektive Empfindung, die so zur Kenntnis genommen werden muss. Jeder Arbeitnehmer und Angestellte zahlt 10.000 Euro durchschnittlich im Jahr an direkten Steuern. Die Renten liegen im Durchschnitt zwischen 500 und 600 Euro pro Monat.
Gleichzeitig muss man feststellen, dass die Situation der Verschuldung auch durch die
Zinserhöhungen in den letzten zwei, drei Jahren zusätzlich dramatisiert wird. Die Zinsen für Wohnbaukredite haben sich beispielsweise fast verdoppelt. Man rechnet in diesem Jahr mit 19 Prozent mehr - eine abschließende Bilanz wird es in den nächsten
Wochen geben - notleidenden Krediten in Südtirol. Das sind Zahlen, die erschrecken.
Man rechnet damit, dass die Zahlungsfähigkeit weiter sinken wird. Die Banken haben
diese Problematik auch schon registriert. Insgesamt gesehen zeigt die Lohnkurve im
Verhältnis zu den Kosten weiter nach unten. Letztlich muss eingegriffen werden. Die
Gewerkschaften haben diesbezüglich überhaupt nichts getan. Sie verhandeln zwar
großartig und sagen ab und zu wieder einmal einen Streik an, aber unterm Strich haben
sie nichts erreicht. Man hat sich darauf verlassen, dass mit der Abschaffung der gleitenden Lohnskala, die ja notwendig war, um die damals sehr hohe Inflation in den
Griff zu bekommen, auch diese Frage in irgendeiner Form gelöst werden könnte. Und
man hat sich darauf verlassen, dass die Wirtschaft dann selbst dafür sorgen würde,
dass die Löhne sporadisch angepasst werden. Das ist in keinem Bereich geschehen!
Man kann die Selbständigen im Handwerksbereich, aber auch in anderen Bereichen
hernehmen und muss feststellen, dass die Löhne tiefer und Kosten höher geworden
sind. Die Löhne wurden zwar leicht, aber viel zu wenig angepasst. Die Zahlen sind erschreckend. Wir müssen uns natürlich fragen, was wir dazu beitragen können, aber
letztlich können wir den Unternehmen nicht vorschreiben, höhere Löhne zu zahlen.
Auch sie haben kaum Luft mehr. Wir müssen bei den Unternehmen ansetzen und sie das ist der springende Punkt - entlasten. Es gibt auch hier wesentlich mehr Entlastungspotential, als es die Landesregierung angekündigt hat. Man spricht jetzt von einer
IRAP-Senkung von 0,5 Prozent. Weitere 0,5 Prozent Reduzierung werden gewährt,
- 16 -
wenn die Unternehmen auf die Beiträge verzichten. Das ist ein Null-Summenspiel, bei
dem unterm Strich keine Entlastung vorgenommen wird. Das ist ganz einfach eine
Vortäuschung falscher Tatsachen! Deshalb müssen eine Reihe von Maßnahmen mit
unseren begrenzten Möglichkeiten - vor allem mit Druck auf die Politik in Rom - angedacht werden. Wir müssen die Betriebe entlasten und sozusagen in einem Pakt bzw.
Bündnis für Entspannung auf dem Lohnsektor sorgen, um einen Teil der Entlastung als
Lohnerhöhungen weiterzugehen. Das ist die einzige Möglichkeit, dass die Politik eingreifen kann. Alles andere ist unsinnig. Man kann nicht hergehen und die Betriebe auffordern, höhere Löhne zu zahlen, solange sie selbst nicht in ausreichender Form entlastet werden.
Deshalb schlage ich mit diesem Beschlussantrag vor, dass der Landtag als
politisches Organ eine eindeutige Willensbekundung tätigt, indem er klarstellt, dass
dies ein möglicher Weg wäre. Wir können über Sozialleistungen reden, wie oft und
wie viel wir wollen, und das eine Almosen und das andere Geschenk geben. Aber
letztlich unterm Strich bleibt nichts übrig, wenn wir nicht dafür sorgen, dass auf der
einen Seite Unternehmen entlastet werden und auf der anderen Seite wieder Luft für
Lohnerhöhungen bzw. Sauerstoff für die Wirtschaft geschaffen wird. Wenn wir diese
Richtung nicht ansteuern, wird sich nichts Wesentliches tun, sondern die Reallohnkurve wird im Verhältnis zur Kaufkraft und im Verhältnis zu den Preissteigerungen
weiterhin nach unten zeigen. Wie gesagt, es droht ein sozialer Kollaps.
GNECCHI (Assessora alla scuola italiana, al lavoro, alla formazione
professionale italiana nonché all'innovazione, ricerca e cooperative - Insieme a
Sinistra – Pace e diritti/Gemeinsam Links – Frieden und Gerechtigkeit): Tutti noi
saremmo non solo felici ma interessati al fatto che i salari fossero più alti in questa
provincia, perché le retribuzioni più alte permetterebbero una qualità della vita migliore, permetterebbero tutta una serie di condizioni più favorevoli. Saremmo anche
contenti perché con il fatto che il 90% dell'Irpef rimane in provincia, anche il bilancio
provinciale sarebbe sicuramente più rimpolpato da queste retribuzioni più elevate.
Il collega Pöder dice nelle premesse: "Secondo uno studio dell'Assoimprenditori la pressione fiscale e la pratica degli acconti di imposta arrivano a pesare fino
al 60-70% dei guadagni e alcune aziende, proprio per via degli acconti di imposta,
pagano ben più del 100% dei guadagni in tasse e devono chiedere prestiti per riuscire
a pagarle". Lo invito a vedere la posizione dell'Assoimprenditori locale sulla finanziaria nazionale e confrontarla anche con la posizione della Confindustria nazionale, la
madre dell'associazione degli imprenditori, reperibile nel sito Internet, ma gliene do
copia molto volentieri, così vede anche differenti valutazioni tra le associazioni imprenditoriali locali e le associazioni imprenditoriali nazionali. Tutto ciò non corrisponde assolutamente alla realtà.
Le misure proposte dal consigliere Pöder sono misure sulle quali tutti noi
cerchiamo di lavorare, perché è ovvio che l'equità fiscale è la carta d'identità di un pa-
- 17 -
ese sia nazionale che europeo, perché le tasse servono per garantire ai cittadini tutte le
prestazioni sociali, sanità e trasporti ecc., che servono ai cittadini tutti i giorni; quindi
le tasse sono una iniziativa giusta, equa, in favore della collettività. È ovvio che tutti
siamo impegnati su questo. Capisco lo spirito dell'ordine del giorno, dico che su una
minor pressione, su salari più alti e su più giustizia dobbiamo lavorare ognuno nel proprio ambito, le parti sociali devono fare la propria parte rispetto ai contratti di lavoro,
però questo ordine del giorno, fatto in questo modo, non è possibile approvarlo in questa sede.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 2
ab: mit 3 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Abgeordneter Baumgartner, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
BAUMGARTNER (SVP): Wir sind jetzt bei der Behandlung von Beschlussantrag Nr. 3 angelangt. Insgesamt liegen über 30 Beschlussanträge vor. Wenn
wir in diesem Schritttempo fortfahren, werden wir bis morgen nicht in der Lage sein,
dieses Finanzgesetz zum Haushalt zu genehmigen. Ich schlage deshalb vor, die Sitzung für eine halbe Stunde zu unterbrechen, damit sich die Fraktionsvorsitzenden treffen und darüber diskutieren können, wie mit den Arbeiten fortgefahren wird und welche Möglichkeiten der Beschleunigung im Zusammenhang mit der Behandlung der
zahlreichen Beschlussanträge in Frage kommen könnten. Ich ersuche somit um Unterbrechung der Sitzung.
PRÄSIDENTIN: Ich gebe dem Antrag statt.
Die Sitzung ist unterbrochen.
ORE 10.46 UHR
---------ORE 11.15 UHR
PRÄSIDENTIN: Die Sitzung wird für weitere 15 Minuten unterbrochen.
ORE 10.17 UHR
---------ORE 11.35 UHR
PRÄSIDENTIN: Die Sitzung wird bis 11.45 Uhr unterbrochen.
ORE 11.35 UHR
---------ORE 11.52 UHR
- 18 -
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
Dott. RICCARDO DELLO SBARBA
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: La seduta riprende.
Proseguiamo con la trattazione degli ordini del giorno. Ordine del giorno n. 3
è stato ritirato dai presentatori Mair e Leitner.
Ordine del giorno n. 4 del 30.11.2007, presentato dai consiglieri Mair e
Leitner, concernente abolizione o modifica dei divieti di circolazione nei mesi invernali.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 4 vom 30.11.2007, eingebracht von
den Abgeordneten Mair und Leitner, betreffend Abschaffung bzw. Änderung der
Fahrverbote für die Wintermonate.
Abolizione o modifica dei divieti di circolazione nei mesi invernali
Anche quest'anno diversi comuni hanno decretato il divieto di circolazione per determinati veicoli. Questa misura interessa i veicoli Euro 0
e Euro 1 nonché i veicoli diesel senza filtro antiparticolato.
Questi divieti sono in parte assurdi, poiché sono limitati ai centri delle
città e fuori da essi il traffico continua tranquillamente. Polveri fini,
particelle di fuliggine e altre emissioni non rispettano delimitazioni
sulla carta! A Bolzano, la maggiore causa d'inquinamento da polveri
fini è l'autostrada, che però non viene mai chiusa.
Inoltre il divieto di circolazione colpisce la fascia socialmente più debole della popolazione che non ha i mezzi per comprarsi una nuova
macchina. Se si pensa che secondo l'ASTAT un quarto dei lavoratori
guadagna solo circa 1.000 euro al mese e deve pagare un affitto,
mantenere la famiglia e provvedere ad altre spese, è chiaro che queste persone non possono permettersi l'acquisto di una nuova macchina (anche se lo farebbero volentieri). Può la politica limitare la libertà di movimento di determinate persone solo perché socialmente
più deboli di altre?
La tutela ambientale è cosa buona e lodevole, ma non quando le condizioni sono quelle succitate.
Visto che questa misura, cosiddetta preventiva, da un lato è priva di
logica e dall'altro è socialmente ingiusta,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
invita
la Giunta provinciale
a intervenire presso i comuni per fare in modo che i divieti di circolazione tengano conto delle esigenze di tutela ambientale, ma anche
degli effettivi bisogni dei cittadini.
----------
- 19 -
Abschaffung bzw. Änderung der Fahrverbote für die Wintermonate
Auch heuer haben mehrere Gemeinden ein Fahrverbot für bestimmte
Fahrzeuge erlassen. Betroffen sind Fahrzeuge der Euro Klasse 0 und
1 sowie Dieselfahrzeuge ohne Staubpartikelfilter.
Die Fahrverbote sind teilweise unsinnig, da sie sich nur auf die Stadtkerne beschränken und der Verkehr außerhalb der Zentren weiterläuft. Feinstaub, Rußpartikel und andere Emissionen halten sich nicht
an orthographische Grenzen! In Bozen ist die Autobahn Hauptverursacher für Feinstaub, wird aber nie gesperrt.
Außerdem trifft das Fahrverbot die sozial schwache Bevölkerung, die
nicht in der Lage ist, sich ein neues Auto zu kaufen. Wenn man bedenkt, dass laut ASTAT ¼ der Arbeitnehmern nur rund 1.000 Euro im
Monat verdienen, dabei noch Miete zahlen, Familie verpflegen und
sonstige Ausgaben zu tätigen haben, liegt es auf der Hand, dass sich
diese Personen kein neues Auto kaufen können (auch wenn sie es
gerne möchten). Darf die Politik die Bewegungsfreiheit von bestimmten Menschen einschränken, nur weil sie sozial schwächer sind als
andere?
Umweltschutz ist wichtig und lobenswert, aber nicht unter den oben
genannten Voraussetzungen.
Da es dieser so genannten vorbeugenden Maßnahme einerseits an
der logischen Grundlage fehlt und sie andererseits sozial ungerecht
ist,
fordert
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung auf,
bei den Gemeinden dahingehend einzuwirken, dass Fahrverbote sowohl dem Umweltschutz, als auch den realen Erfordernissen der Bürger Rechnung tragen.
La parola alla consigliera Mair per l'illustrazione.
MAIR (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Die derzeitige Regelung verärgert die Bürger, das wissen wir alle. Die Bürger fühlen sich von diesen
Fahrverboten schikaniert. Gerade jetzt in der Weihnachtszeit hören wir immer wieder
von Bürgern, die bemängeln, dass während der Christkindlmärkte keine Kontrollen
stattfinden, dann aber, wenn Tausende von Touristen heimgekehrt sind, wieder verschärfte Kontrollen gelten. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die Heizungen
mehr Feinstaub als die Autos verursachen. Grundsätzlich sind wir natürlich dafür, dass
Maßnahmen für die Verbesserung der Luftqualität getroffen werden, aber diese Fahrverbotsregelung zeigt, dass die Verbote nicht jenes Ergebnis bringen, welches man
sich erhofft hat. Zudem sind wir der Meinung, dass es sich bei diesen Fahrverboten um
eine unsoziale Maßnahme handelt. Sie ist sozial ungerecht, weil sich sehr viele Bürger
kein neues Auto leisten können. Die Fahrverbote beschränken sich nur auf die Stadtkerne bzw. auf die Zentren, während der Verkehr außerhalb der Zentren weiterläuft.
Wenn einem tatsächlich etwas am Umweltschutz und an der Verbesserung der Luft-
- 20 -
qualität liegt, dann müsste man die Courage haben, den Flughafen und die Autobahn
zu schließen, weil dort die wirklichen Dreckschleudern zu finden sind. Deshalb unsere
Forderung an die Landesregierung, auf die Gemeinden dahingehend einzuwirken, dass
die Fahrverbote einerseits dem Umweltschutz, andererseits aber auch den realen Erfordernissen der Bürger Rechnung tragen.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Herr Präsident! Ich gebe der Kollegin Ulli Mair und dem Antragsteller Recht, wenn sie sagen,
dass die Benutzung von Fahrzeugen der Klasse 0 und 1 vor allem jene Gruppen trifft,
die sozial schwach sind. Ich gehöre zwar nicht zu jenen, aber ich habe mein Fahrzeug
seit einem Monat völlig ruhig gelegt. Ich kann den abwesenden Kollegen Seppi in dieser Hinsicht beruhigen. Mein Auto steht am Brixner Bahnhof und ist völlig eingemottet. Es ist natürlich ein soziales Problem, keine Frage. Das ist anzuerkennen. Man muss
auch die Widersprüchlichkeit der Maßnahme deutlich machen. Es ist wirklich so, dass
die Schwellenwerte auf der Autobahn in Schrambach und in Neumarkt entschieden
darauf hinweisen, dass eine Überschreitung der Grenzwerte bis um das Doppelte stattfindet. Das wird auch von der Umweltagentur eingeräumt. Dies trifft nicht nur die
Obstwiesen bei Schrambach oder Neumarkt, sondern vor allem jene Bozner und Boznerinnen, die an der Autobahn leben, wie Präsident Dello Sbarba gestern angedeutet
hat. Eine Verlegung der Autobahn wäre gleichfalls ein wichtiges Fernziel, keine Frage.
Es gilt auch die Maßregel, die Frau Mair angedeutet hat, dass sich die Einschränkungen vor allem auf enge Kerngebiete beziehen und dass beispielsweise die Altstadt von
Brixen für den Fahrzeugverkehr gesperrt ist. Sie ist eigentlich das ganze Jahr gesperrt,
von daher ist dieses Fahrverbot sehr relativ, während nur 200 Meter entfernt die Fahrzeuge auf der Staatsstraße mit vergleichbaren Werten wie auf der Autobahn vorbeidonnern. Die Widersprüche liegen zweifellos auf der Hand. Trotzdem denken wir,
dass die Maßnahmen nicht so gravierend sind, wie sie Kollegin Mair dargestellt hat. Es
ist kein Totalverbot, welches erlassen wird, sondern das Fahrverbot gilt zwischen 7.00
und 10.00 Uhr morgens und zwischen 16.00 und 19.00 Uhr nachmittags. Somit ist eine
erhebliche Bewegungsfreiheit bzw. Liberalität gegeben. Das bietet sehr wohl Spielraum. Diese Maßnahme ist als Signal für weitere Schritte sehr wichtig. In den nächsten
Jahren müssen aufgrund der EU-Normen und aufgrund der erwiesenen Kenntnisse
über den Charakter der Nanopartikel bzw. des wirklichen Feinstaubs weitere Verschärfungen folgen. Von daher glauben wir, dass eine Rücknahme dieser Maßnahme nicht
angebracht ist, sondern gefragt ist vielmehr eine konsequente Politik der Landesregierung, die ihre eigenen Luftqualitätspläne einhalten und in Sachen Autobahn endlich
tätig werden müsste. Im Grunde genommen ist das Unterlassen von Fahrverboten auf
der Autobahn unter bestimmten Voraussetzungen eine enorme Fahrlässigkeit. Von daher sollte dieser doppelte Maßstab zwar aufhören, aber es müssen weitere Maßnahmen
gesetzt und konsequent vorangetrieben werden. Deswegen können wir diesem Beschlussantrag trotz seines realistischen Kerns nicht zustimmen.
- 21 -
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie – SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist
hinlänglich bekannt, dass der Feinstaub ein Gesundheitsproblem darstellt, gar keine
Frage. Die Folge sind Atemwegserkrankungen, Erkrankungen der Bronchien und nicht
zuletzt auch kanzerogene Auswirkungen aufgrund der krebserregenden Substanzen.
Deswegen gibt es auch von der EU strenge Vorgaben, an die wir uns halten müssen.
Man hat im Laufe der Jahre und für die Zukunft hineinprojiziert und die Grenzwerte
nach unten gesetzt. Derzeit liegt der Grenzwert bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter
PM10. Diese Grenzwerte dürfen laut der EU-Richtlinie 35 Mal im Jahr überschritten
werden. Wenn mehr als 35 Überschreitungen zu verzeichnen sind, muss die betroffene
Gemeinde bzw. das betroffene Gebiet einen Aktionsplan erstellen, der dann - so hat es
Südtirol umgesetzt - nach 5 Tagen konstanter Überschreitung zu greifen hat. Wir
konnten in Südtirol aufgrund der verschiedenen Maßnahmen erreichen, dass das Einzugsgebiet Brixen und das Einzugsgebiet Bruneck im letzten Jahr 2006 die 35 Überschreitungen bei weitem nicht erreicht haben. Daher mussten diese beiden Gebiete
heuer keinen Aktionsplan vorlegen. Auch im Raum Bozen und im Raum Meran sind
wir im heurigen Jahr 2007 weit von den 35 Überschreitungen entfernt, sodass auch
diese beiden Gebiete im nächsten Jahr mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Aktionsplan mehr haben werden. Das bedeutet, dass wir das Problem an der Wurzel gepackt und nach Lösungen gesucht haben. Nicht allein die Fahrverbote, sondern die
Summe von Schritten haben dazu beigetragen. Dazu zählen der Fußweg, der Schulweg, der Radweg, die Fernheizwerke, die Filtertechnik im Industriebereich, die Haushalte, die mitgewirkt haben, die Energiesparmaßnahmen, das Klimahaus usw. All
diese Maßnahmen haben bewirkt, dass die Anzahl der Überschreitungen drastisch nach
unten gegangen ist. Wir hatten in Bozen vor Jahren noch 97 Überschreitungen und
sind heuer bei circa 10 Überschreitungen, während andere Städte noch die gleiche Zahl
von Überschreitungen aufweisen. Wir haben das Problem nicht verschoben oder durch
alternierende Kenntafeln verdrängt, sondern nach dem Verursacherprinzip Maßnahmen getroffen, die im vorbeugenden Programm Ausdruck gefunden haben. Es ist nicht
so, Frau Mair - das dürfen Sie den Leuten nicht vormachen -, dass wir in der Weihnachtszeit und während der Christkindlmärkte keine Messungen durchführen würden.
Wie kommen Sie denn auf diese Idee? Jeden Tag werden Messungen durchgeführt, jeden Tag werden sie ins Internet gestellt! Sie können jeden Tag nachlesen, wie viel
PM10-Belastung im jeweiligen Gebiet vorhanden ist. Die Kontrollen werden natürlich
auch in der Weihnachtszeit durchgeführt. Um diese zu erleichtern, haben wir Vignetten verschickt, die die Kontrollen erleichtern sollen. Insofern haben wir eine flüssige
Handhabe dieser Thematik gewährleistet. Dass nur die Zentren gesperrt werden,
stimmt auch nicht. Der gesamte Raum Bozen, der Raum Meran, der Raum Brixen, der
Raum Bruneck usw. müssen sich an die entsprechenden Fahrverbote halten. Es sind
- 22 -
16 Gemeinden betroffen. In den Zentren befinden sich die Fußgängerzonen, in denen
natürlich ein generelles Fahrverbot gilt. Insofern sind Ihre Aussagen nicht korrekt.
Was die Autobahn betrifft, so haben wir in diesem Bereich ein ganzjähriges
Fahrverbot für Schwertransporter über 7,5 Tonnen der Euro-0- und Euro-1-Klasse beschlossen. Für Euro-2-Lkws möchten wir ein Nachtfahrverbot propagieren. Dies kann
nur umgesetzt werden, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt werden. Erstens müssen
wir für die damit ausgegrenzten Lkws eine Alternative auf der Schiene gewährleisten,
das heißt das Vorhandensein der entsprechenden Kapazität entsprechend dokumentieren. Da wir diese Kapazität nicht ganztägig garantieren können, haben wir uns auf ein
Nachtfahrverbot innerhalb des Landes Südtirol verständigt. Das Problem liegt beim
Trentino, welches von dieser Maßnahme nicht allzu begeistert ist. Wir können dies
nicht lokal begrenzt beschließen. Wir brauchen die Ausfahrten und die entsprechenden
Auffangparkplätze, damit das Verbot umgesetzt werden kann. Wenn das Trentino
diesbezüglich grünes Licht gibt, dann können wir in Rom die entsprechenden Maßnahmen erwirken. Es handelt sich nicht um eine Maßnahme der Autobahn, des Landes
Südtirol oder des Landes Trentino, sondern um eine Maßnahme des Transport- bzw.
Verkehrsministeriums. Dort muss man die entsprechenden Anträge einbringen.
Kurzum: Wir haben vor wenigen Tagen gehört, dass Bozen als Provinzhauptstadt die höchste Lebensqualität hat, unter anderem auch, weil Bozen die beste
Luftqualität aufweisen kann. Das kommt nicht von allein! Wenn wir in einem solchen
Talkessel, in dem sich Bozen befindet, imstande waren, die Luftqualität so zu gestalten, dass sie die beste von allen Provinzhauptstädten ist, dann ist das die Belohnung
für all unsere Bemühungen. Wir haben uns bemüht, gemeinsam mit den Gemeinden
eine vernünftige Regelung zu treffen. Für soziale Härtefälle, Frau Mair, gibt es die
Möglichkeit, beim Bürgermeister eine Ausnahmeermächtigung zu beantragen. Aber
ich glaube schon, dass das Verbot für Euro-0- und Euro-1-Fahrzeuge zumutbar ist,
nachdem auch Alternativen vorhanden sind. Wir wissen nebenbei, dass in sehr vielen,
wenn nicht in beinahe allen Haushalten im Normalfall zwei Autos vorhanden sind.
Insofern ist es sicherlich eine vertretbare Maßnahme.
Maßnahmen, die niemanden treffen, gibt es nicht. Wenn wir das Problem lösen wollen, müssen wir auch Maßnahmen formulieren, die Wirkung zeigen. Abgesehen davon ist es schließlich die Luft, die wir selbst und unsere Kinder atmen. Südtirol
ist ein Tourismusland und lebt vom Tourismus. Die Leute kommen hier her, weil sie
ein schönes Land, sauberes Wasser und saubere Luft vorfinden. Das ist eine Marke
und ein Prädikat für unser Land.
PRESIDENTE: Votiamo l'ordine del giorno n. 4: respinto con 2 voti favorevoli e i restanti voti contrari.
Passiamo all'ordine del giorno n. 5. Consigliera Mair, ha la parola sull'ordine
dei lavori.
- 23 -
MAIR (Die Freiheitlichen): Ich ziehen diesen Beschlussantrag zurück!
PRESIDENTE: Va bene, l'ordine del giorno n. 5 è ritirato.
Ordine del giorno n. 6 del 30.11.2007, presentato dai consiglieri Mair e
Leitner, concernente l’assegno provinciale per l'assistenza ai figli.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 6 vom 30.11.2007, eingebracht von
den Abgeordneten Mair und Leitner, betreffend das Landeskindergeld.
Assegno provinciale per l'assistenza ai figli
Dopo lunga discussione tra la popolazione e seguendo l'esempio di
altri paesi, il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano nel gennaio 2001 ha incaricato la Giunta provinciale di verificare, se è fattibile
e ha un senso introdurre in Alto Adige un assegno per l'assistenza ai
figli. Noi Freiheitlichen fin dall'inizio abbiamo appoggiato questa iniziativa. Da allora sempre più associazioni si stanno impegnando a tale
scopo. Si tratta di una misura di politica della famiglia, il cui scopo è
quello di permettere alle famiglie di scegliere liberamente la migliore
assistenza per i propri figli. Come noto, sta diventando sempre più difficile conciliare famiglia e lavoro. Va inoltre reso più facile anche il
reinserimento nel mondo del lavoro dopo la maternità.
L'introduzione di un assegno per la cura dei figli è anche un requisito
fondamentale, affinché il desiderio di avere un figlio non diventi un
lusso. Va da sé che sono necessarie anche altre misure per creare un
clima più favorevole per una società che contempla anche i bambini.
Premesso che con il bilancio 2005 è stato per la prima volta introdotto
un assegno di sostegno alle famiglie e nella convinzione che i mezzi
finanziari messi a disposizione a tale scopo nei prossimi anni dovranno essere aumentati,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
si dichiara
favorevole
all'aumento, a decorrere dal 1/1/2008, dell'assegno per l'assistenza ai
figli fino ai tre anni quale generale misura di sostegno alle famiglie dagli attuali 80 euro a 250 euro mensili, previo adeguamento annuale di
tale importo all'inflazione.
È abolito il limite di reddito di 80.000 euro e il pagamento dell'assegno
avviene automaticamente, una volta effettuata la comunicazione della
nascita.
La Giunta provinciale stabilisce i beneficiari con proprio regolamento,
tenendo conto della cittadinanza e della durata della residenza.
---------Landeskindergeld
Nach umfangreicher Diskussion in der Bevölkerung und nach dem
Beispiel anderer Länder hat der Südtiroler Landtag im Jänner 2001
die Landesregierung beauftragt, zu prüfen, ob die Einführung eines
Kinderschecks in Südtirol machbar und sinnvoll ist. Wir Freiheitlichen
- 24 -
haben von Anfang an für diese Idee geworben. Seither setzen sich
immer mehr Vereine und Verbände für dieses Ziel ein. Beim Kindergeld handelt es sich um eine familienpolitische Maßnahme, die es den
Familien erlauben soll, die beste Kinderbetreuung frei wählen zu können. Es wird bekanntlich immer schwieriger, Familie und Beruf unter
einen Hut zu bringen. Auch der Wiedereinstieg ins Berufsleben nach
einer Babypause muss erleichtert werden.
Die Einführung eines Kinderbetreuungsgeldes ist auch eine Grundvoraussetzung dafür, dass der Kinderwunsch nicht zum Luxus wird.
Selbstverständlich braucht es auch weitere Maßnahmen, um ein besseres Klima für eine Gesellschaft mit Kindern zu schaffen.
Vorausgeschickt, dass mit dem Haushalt 2005 erstmals ein so genanntes Kindergeld eingeführt wurde und überzeugt, dass die
entsprechenden Mittel in den kommenden Jahren erhöht werden sollen,
spricht sich
der Südtiroler Landtag
dafür aus,
mit Wirkung 1. Jänner 2008 das Kinderbetreuungsgeld als allgemeine
Familienleistung für Kinder bis zum dritten Lebensjahr von derzeit 80
Euro monatlich auf 250 Euro monatlich zu erhöhen und den Betrag
jährlich der Inflation anzupassen.
Die Einkommensgrenze von 80.000 Euro wird abgeschafft und die
Auszahlung erfolgt automatisch nach erfolgter Mitteilung der Geburt.
Die Landesregierung legt mit eigener Verordnung die Bezugsberechtigten fest und zwar unter Berücksichtigung der Staatsbürgerschaft
und der Dauer der Ansässigkeit.
La parola alla consigliera Mair per l'illustrazione.
MAIR (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Der Antrag ist nicht
neu und unsere Argumentation über dieses Thema dürfte hinlänglich bekannt sein. Die
Richtung, die die Landesregierung damals eingeschlagen hat, nämlich das Landeskindergeld einzuführen, war mit Sicherheit richtig. Auch der Landeshauptmann hat damals gesagt, dass es in Südtirol sehr wohl die Notwendigkeit gibt, die Frauen und die
Familien direkt zu unterstützen. Das war stets unsere Argumentation. Wir sehen darin
keine soziale, sondern vielmehr eine familienpolitische Maßnahme. Für Frauen ist es
wichtig, eine absolute Wahlfreiheit darüber zu haben, ob sie Zuhause bleiben oder
weiterhin arbeiten gehen möchten. Natürlich ist dies mit dem derzeitigen Betrag von
80 Euro monatlich nicht möglich. Damit kann es sich keine Frau leisten, Zuhause zu
bleiben. Die Wahlfreiheit ist also nicht gegeben und deswegen sind die Frauen zum
Teil gezwungen, arbeiten zu gehen. Genau das ist das Problem in Südtirol. Es gibt
sehr, sehr viele Frauen, die Zuhause bei ihren Kindern bleiben möchten, vor allem in
den ersten drei Lebensjahren, aber sie können sich dies leider nicht leisten. Wir wissen
aus Statistiken, dass der Hauptgrund für die Ablehnung eines Kinderwunsches in der
ökonomischen Unsicherheit liegt. Viele, vor allem junge Pärchen, haben Angst, dass
- 25 -
sie es finanziell nicht schaffen. Weitere Gründe liegen beispielsweise darin, dass man
nicht auf bestimmte Bequemlichkeiten verzichten will. Wenn wir mit den Leuten sprechen, dann hören wir, dass der Hauptgrund für die Kinderlosigkeit der finanzielle Aspekt ist.
Auf regionaler Ebene hat man tatsächlich etwas getan. Auch da waren wir
Freiheitlichen es, die in den letzten Jahren immer wieder verlangt haben, dass das regionale Kindergeld bereits ab dem ersten Kind ausbezahlt werden sollte. Der Forderung der Alleinerziehenden ist man auch nachgekommen und man wird im nächsten
Jahr das entsprechende Gesetz präsentieren. Auf Landesebene - wie gesagt - gewährt
man ein Landeskindergeld von 80 Euro pro Monat. Ich glaube, dass die Landesregierung dieses Geld eher als symbolischen und nicht so sehr als familienpolitischen Beitrag betrachtet. Natürlich ist es allemal besser, 80 Euro pro Monat zu erhalten als gar
nichts, dennoch schlagen wir einen monatlichen Betrag von 250 Euro vor. Die Frage
der Finanzierbarkeit dürfte sich eigentlich nicht stellen. Wenn man sich den Haushalt
ansieht und wenn die Landesregierung bei einigen Bauprojekten weniger Millionen
verschleudern würde, dann könnte man das nötige Geld dafür aufbringen, um Südtirols
Familien endlich zu unterstützen. Wir wissen auch, dass Betreuungseinrichtungen
wichtig sind, keine Frage. Auch hier muss die Politik reagieren und auf die neuen Gegebenheiten der Familie eingehen. Immer wieder werden im Zusammenhang mit den
Betreuungseinrichtungen die nordischen Länder erwähnt, wie beispielsweise Schweden, Norwegen Finnland usw. Ich habe hier eine aktuelle Studie von der Zeitschrift
"Spiegel" vorliegen. Ich verweise auf ein "Spiegel-Spezial" zum Thema "Sehnsucht
nach Familie". Darin ist eine Statistik enthalten, aus der hervorgeht, dass gerade die
nordischen Staaten nicht nur in die Betreuungseinrichtungen investieren, sondern den
Frauen und Familien einen beachtlichen Anteil an finanziellen Leistungen direkt ausbezahlen. Es muss also ein Miteinander sein. Ich denke, dass es an der Zeit ist, auch
darüber einmal nachzudenken. Über den Betrag kann man streiten, aber die Landesregierung sollte grundsätzlich daran denken, den monatlichen Betrag von 80 Euro zu erhöhen. Man kann nicht stets darauf verweisen, dass man bereits etwas getan habe.
Diese Aktion ist mittlerweile schon einige Jahre alt. Man sollte mehr Geld für diesen
Bereich zur Verfügung stellen.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Herr Präsident! Die Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen wissen, dass wir in diesem Bereich nicht konform gehen. Ich habe allerdings aus den Ausführungen der Kollegin
Ulli Mair jetzt einen weiteren Schritt gehört, den ich mit Genugtuung zur Kenntnis
nehme. Vielleicht könnten wir diesbezüglich noch handelseins werden. Sowohl die
Freiheitlichen als auch die Grünen fordern die Wahlfreiheit der Frauen. Wir verkaufen
ja immer Frauenpolitik als Familienpolitik. In diesem Fall wissen wir, wer die Kinder
Zuhause versorgt. Nicht etwas die Männer, sondern 90 Prozent der Frauen bleiben Zuhause bei ihren Kindern. Um die Wahlfreiheit zu garantieren, braucht es - darüber sind
- 26 -
wir uns jetzt einig - beides. Während wir immer mehr auf Betreuungseinrichtungen
setzen, habt ihr immer mehr auf Familienzulagen gesetzt. Vielleicht könnten wir uns
irgendwann einmal einig werden, indem wir sagen: Es braucht beides! Viele berufstätige Frauen versuchen nach der Geburt ihres Kindes so schnell wie möglich wieder den
Beruf aufzunehmen, ganz einfach deshalb, weil sie nach einer längeren Kinderpause
Schwierigkeiten haben, wieder an das Berufsleben anknüpfen und eine bestimmte Karriere verfolgen zu können. Man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass viele Frauen
gerne arbeiten gehen. Sie beziehen ihre Anerkennung nicht ausschließlich aus ihrer
familiären Tätigkeit, sondern auch aufgrund einer gesellschaftlichen Funktion, die die
Eingliederung in die Arbeitswelt mit sich bringt. Das muss man aus der Sicht der
Frauen, vor allem aber auch aus gesellschaftlicher Sicht gewährleisten. Die Südtiroler
Gesellschaft kann auf Dauer nicht auf die Intelligenz, Kraft, Energie und den Einsatz
der Frauen im Berufsleben bzw. in der Arbeitswelt verzichten. Damit die Frauen diesen Weg gehen können, braucht es Kinderbetreuungseinrichtungen. Zusätzlich dazu das begrüße ich - ist es wichtig, dass eine Familienzulage ausbezahlt wird, die diesen
Namen auch verdient. Das, was Italien diesbezüglich leistet, ist tatsächlich beschämend. Man kann diesbezüglich nicht von einer Familienzulage reden. Wie lange diese
Kinderzulage ausbezahlt werden sollte, darüber könnte man streiten. Es würde nichts
dagegen sprechen, die Kinderzulage so lange zu gewähren, bis die Kinder von Zuhause nicht mehr finanziell abhängig sind.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, dass wir
Grüne genauso wie ihr es begrüßen, dass die Regionalregierung beschlossen hat, das
Kindergeld auch bei der Geburt des ersten Kindes auszuzahlen, was wir heute der
Zeitung entnehmen können. Wir haben uns damals maßlos darüber geärgert, dass - unabhängig von der finanziellen Situation der Familien - die Eltern mit nur einem Kind
völlig durch den Rost gefallen sind, obwohl sie bitterarm waren. Das ist eine soziale
Ungerechtigkeit. Insofern freuen wir uns darüber, dass das regionale Familiengeld nun
auch beim ersten Kind ausgezahlt wird. Allerdings - da sind wir zumindest im zweiten
Passus des beschließenden Teils anderer Meinung - ist es aus unserer Sicht schon
wichtig, dass dieses Familiengeld sozial abhängig gemacht wird. Das heißt, jene, die
das Geld brauchen, sollten in den Genuss des Kindergeldes kommen, und zwar mit einem Geldbetrag, der ihnen tatsächlich über die Runden hilft, jene aber, die es nicht
nötig haben, sollten darauf verzichten. Dass wir in Südtirol ein Kindergeld von
80 Euro pro Monat an alle ausbezahlen, ist wirklich das dümmste, was man machen
kann! Diejenigen, die reich sind, merken gar nicht, dass sie 80 Euro mehr im Monat in
der Tasche haben, und jenen, die arm sind, hilft man nicht wirklich, weil sie mit diesen
80 Euro nicht viel anfangen können. Insofern ist es für uns auch aus dem Blickwinkel
der Verteilungsgerechtigkeit der öffentlichen Gelder ganz wichtig, dass die Beiträge
von Seiten der öffentlichen Hand vom sozialen Einkommen abhängig gemacht werden. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten, obwohl wir eigentlich langsam, langsam in die gleiche Richtung hinarbeiten.
- 27 -
THEINER (Landesrat für Gesundheit und Sozialwesen – SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In diesem "blau-grünen
Tauwetter", das sich da anbahnt und welches Kollegin Kury zwischen Grünen und
Freiheitlichen festgestellt hat, ist es vielleicht ganz gut, wenn wir einiges in Erinnerung
rufen. Liebe Frau Kollegin Mair, es stimmt einfach nicht, dass - auch wenn Sie den
Eindruck erwecken möchten - die ganze Familienpolitik in Südtirol darin besteht, dass
80 Euro Kindergeld pro Monat ausbezahlt werden. Man muss in diesem Zusammenhang schon das gesamte Paket sehen. Ein ganz wesentlicher Teil ist, dass hier auf der
einen Seite regionale Maßnahmen, auf der anderen Seite aber auch Landesmaßnahmen
getroffen werden. Alles zusammen ergibt das sogenannte Familienpaket. Es ist auch
nicht richtig, wenn man den Eindruck erweckt, als würden wir hier vorwiegend das
Geld in die Dienste stecken. Wir haben dies schon des Öfteren besprochen. Die Gelder
wurden vorwiegend in finanzielle Maßnahmen gesetzt. Was jetzt die Aufhebung der
Einkommensgrenze anbelangt, bin ich nicht der Meinung, dass es richtig ist, dass
Menschen, die mehr als 80.000 Euro pro Jahr verdienen, noch Anspruch auf diese
Gelder haben sollten. Hier geht es auch um die soziale Treffsicherheit.
Kollegin Kury hat gesagt, dass diese Gelder lächerlich seien. Sie wissen,
dass mit diesen 80 Euro pro Monat und pro Kind über 14 Millionen Euro im Jahr ausgeschüttet werden. Ich kann Ihnen versichern, dass es in Südtirol sehr, sehr viele Familien gibt, die froh darüber sind, diese 80 Euro monatlich zu erhalten. Es ist einfach
nicht richtig, alles ins Lächerliche zu ziehen. Es stimmt, dass der Staat eigentlich keine
richtige Familienpolitik betreibt, aber sowohl das Land als auch die Region haben in
dieser Legislaturperiode versucht, ein Bündel von Maßnahmen vorzusehen, welches
auf der einen Seite aus den Diensten und auf der anderen Seite aus finanziellen Leistungen besteht. Man muss das gesamte Paket sehen. Es hat keinen Sinn, wenn man
jetzt versucht, eine einzige Blüte herauszureißen. In diesem Sinn sprechen wir uns
ganz klar gegen diesen Beschlussantrag aus.
PRESIDENTE: Pongo in votazione l'ordine del giorno n. 6: respinto con
2 voti favorevoli, 4 astensioni e i restanti voti contrari.
Gli ordini del giorno n. 7 e n. 8 sono stati ritirati dai presentatori.
Ordine del giorno n. 9 del 30.11.2007, presentato dai consiglieri Leitner
e Mair, concernente svendita della Heimat – seconde case e alloggi convenzionati.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 9 vom 30.11.2007, eingebracht von
den Abgeordneten Leitner und Mair, betreffend Ausverkauf der Heimat - Zweitwohnungen und konventionierte Wohnungen.
- 28 -
Svendita della Heimat - seconde case e alloggi convenzionati
In molti comuni dell'Alto Adige la svendita della Heimat è un fenomeno
a cui difficilmente si riesce a porre un freno. Accanto alla svendita culturale di cubature edificate antiche e tradizionali e la perdita, spesso a
ciò legata, del carattere autentico di numerosi centri, questa svendita
ha comportato naturalmente anche un sensibile aumento dei prezzi
degli immobili.
Con i prezzi degli immobili in costante aumento, molte famiglie altoatesine, in particolare nei maggiori centri turistici, non sono più in grado
di finanziarsi le proprie quattro mura. Un indebitamento troppo alto di
numerose famiglie ne è la conseguenza.
E poi, i numerosi appartamenti, vuoti per molti mesi, non favoriscono
certo lo sviluppo turistico nei nostri paesi.
Per questi motivi,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale
a effettuare entro sei mesi un censimento di tutte le seconde case nei
comuni della provincia di Bolzano. Il Consiglio provinciale si dichiara
favorevole al fatto che il numero delle seconde case non possa superare l'8% di tutte le abitazioni esistenti in un comune. Qualora si dovessero costruire nuovi alloggi, questi vanno tutti riservati alla popolazione locale.
Inoltre a partire da adesso gli alloggi convenzionati vanno tutti riservati
alla popolazione locale.
---------Ausverkauf der Heimat - Zweitwohnungen und konventionierte Wohnungen
Der Ausverkauf der Heimat ist für viele Gemeinden Südtirols ein kaum
zu unterbindendes Phänomen. Neben dem kulturellen Ausverkauf alter und traditioneller Bestandskubaturen und dem damit vielfach verbundenen Verlust des ursprünglich gewachsenen Dorfcharakters vieler Gemeinden, geht mit diesem Ausverkauf natürlich eine spürbare
Verteuerung der Immobilienpreise einher.
Viele Südtiroler Familien sind durch die stetig ansteigenden Immobilienpreise, besonders in den Tourismushochburgen, nicht mehr im
Stande sich die eigenen vier Wände zu finanzieren. Eine zu hohe
Verschuldung vieler Familien ist die Folge.
Auch sind über viele Monate leer stehende Wohnungen für die touristische Entwicklung in unseren Dörfern nicht förderlich.
Aus diesen Gründen
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung,
innerhalb von 6 Monaten eine Bestandsaufnahme aller Zweitwohnsitze in den Südtiroler Gemeinden durchzuführen. Der Landtag spricht
sich dafür aus, dass die Anzahl der Zweitwohnungen 8 % der Gesamtwohnungen in einer Gemeinde nicht übersteigen darf. Sollten
weitere Wohnungen gebaut werden, müssen diese zur Gänze der einheimischen Bevölkerung vorbehalten werden.
- 29 -
Die konventionierten Wohnungen sind ab sofort der einheimischen
Bevölkerung vorzubehalten.
La parola al consigliere Leitner per l'illustrazione, prego.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Es handelt sich
hier um ein Thema, das sicherlich auch im Wahlkampf eine Rolle spielen wird, welches aber bereits in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand von politischen Debatten war. Unter dem Stichwort "Ausverkauf der Heimat" versteht man besonders in
Tourismusgemeinden das Angebot an Zweitwohnungen, welches dazu beiträgt, dass
die Wohnungspreise insgesamt steigen. Wir haben unter dem Deckmantel des "Stadelartikels" dafür gesorgt, dass sich Leute sehr stark bereichern konnten. Man hat nicht
mehr nach dem Bedarf für unsere Menschen gebaut, sondern für jene, die es sich leisten können, beispielsweise in Corvara für einen Quadratmeter Wohnung 13.000 bzw.
jetzt sogar 15.000 Euro zu zahlen. Das bedeutet, dass ein Südtiroler Arbeiter ein ganzes Jahr lang arbeiten müsste, um sich mit seinem Nettolohn einen einzigen Quadratmeter Wohnung zu kaufen! Man kann sich vorstellen, dass sich das niemand leisten
kann. Es gibt sicher reiche Leute vor allem aus dem oberitalienischen Raum, die diese
Wohnungen kaufen. Gleichzeitig steigen aber auch die Preise für die restlichen Wohnungen in Südtirol. Wenn man beispielsweise das obere Pustertal hernimmt, so gibt es
immer mehr Menschen, die sich eine Wohnung in Sillian kaufen. Sie machen also in
Osttirol (Österreich) ihren Wohnsitz auf und fahren nach Südtirol, um zu arbeiten. Das
kann es doch nicht sein! Dem muss man mit den Möglichkeiten, die wir über die
Raumordnung haben, entgegenwirken. Wir schlagen vor, dass man in den einzelnen
Gemeinden zunächst einmal eine Bestandsaufnahme macht, um festzustellen, wie viele
Zweitwohnungen vorhanden sind. Das Phänomen ist nicht in ganz Südtirol gleich vertreten. Wie gesagt, es ist vor allem in den touristischen Gemeinden sehr stark. Wir
schlagen vor, eine Obergrenze festzusetzen. Der Landtag sollte sich dafür aussprechen,
dass die Anzahl der Zweitwohnungen 8 Prozent der Gesamtwohnungen in einer Gemeinde nicht übersteigen darf. Ich halte nichts davon, Zweitwohnungen generell zu
verbieten. Das wäre unehrlich. Es gibt auch Südtiroler, die Wohnungen in Ungarn und
sogar in Angola haben. Ich hörte davon, dass die Leute dort Dienstboten übers ganze
Jahr haben usw. Wenn wir das Problem seriös behandeln wollen, müssen wir auch
klare Richtlinien erstellen. Wir können keine generellen Verbote erlassen, da wir uns
in der Europäischen Union befinden. Deswegen herrscht Bewegungsfreiheit. Aber wir
können uns das Recht herausnehmen, in der eigenen Heimat dafür zu sorgen, dass die
eigenen Leute zuerst zum Zug kommen. Deswegen sagen wir immer, dass die Südtiroler im Vordergrund stehen sollen. Das gilt auch für diesen Bereich zur Gänze. Wir
fordern, dass beispielsweise die konventionierten Wohnungen der einheimischen Bevölkerung vorbehalten werden müssen. Wir haben nach Einschätzung von uns Freiheitlichen einen Fehler gemacht, als wir die konventionierten Wohnungen auch für
- 30 -
Ausländer "aufgemacht" haben. Sie sollen in einer eigenen Rangordnung mit einem
bestimmten Ausmaß an Mitteln bezuschusst werden, wenn sie hier arbeiten, Steuern
zahlen usw. Unsere Position dazu ist bestens bekannt. Aber diesem Wildwuchs, den
wir derzeit haben, können wir nicht länger zuschauen. Die Politik ist hier gefordert.
Die Obergrenze von 8 Prozent ist nicht nur so vom Himmel gefallen, sondern das
Bundesland Tirol hat diesen Prozentsatz gewählt. Man könnte natürlich darüber verhandeln, ob es bei uns 5, 8 oder 10 Prozent sein sollen. Letzterer Prozentsatz wäre für
uns das höchste der Gefühle.
Wenn man bei der Landesregierung nachfragt, wie viel das Land bzw. die
Gemeinden beispielsweise konventionierte Wohnungen haben, bekommt man keine
Antwort. Man verweist dann wieder darauf, dass die Zuständigkeit bei den Gemeinden
liegt. Aber die Steuerbefreiung, die bei konventionierten Wohnungen gewährt wird,
lauft wieder übers Land. Hier gibt es keine koordinierte Vorgangsweise. Es braucht
wirklich eine Bestandsaufnahme, aus der hervorgeht, wie viel es in Südtirol Zweitwohnungen und wie viel es konventionierte Wohnungen gibt, dies, um ein bisschen
Ordnung in diesen Wildwuchs zu bekommen. Unser Anliegen besteht also in der Festsetzung einer Obergrenze für Zweitwohnungen und dem Vorbehalt der konventionierten Wohnungen für die einheimische Bevölkerung.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke schön,
Herr Präsident! Auch aus unserer Sicht ist es problematisch, wenn es in einigen Gemeinden Südtirols unverhältnismäßig viele Zweitwohnungen gibt. Wir kennen die Situation in Gröden und in einigen Gemeinden des Pustertals. Allerdings darf man diese
Problematik nicht verallgemeinern, weil sie nur auf einige Gemeinden Südtirols zutrifft. Wir gewichten die Begründung für die problematische Situation anders als die
Freiheitlichen. Es geht um die Frage der Zersiedelung bzw. Verbauung, aber vor allem
auch um die Tatsache, dass mit diesen Zweitwohnungen Spekulation betrieben wird.
Das bedeutet, dass konventionierte Wohnungen eventuell als Zweitwohnungen vergeben, verkauft, vermietet usw. werden. In diesem Zusammenhang hätte ich eine Frage
an den Landesrat. Wir haben in der letzten Landesraumordnungsreform - die nächste
ist im Anmarsch - beschlossen, dass die Konventionierungen zumindest für jene Wohnungen, deren Konventionierung nach Inkrafttreten der letzten Reform abgeschlossen
wurde, ewig gelten sollen. Wir haben diesem Vorschlag zugestimmt, allerdings sind
wir durch die Tagung zur Raumordung, welche in Bozen stattgefunden hat, etwas aufgerüttelt worden. Namhafte Rechtsgelehrte aus den Reihen der Südtiroler Volkspartei
haben darauf hingewiesen, dass dieser Passus nicht verfassungskonform sei und einen
zu heftigen Eingriff in das persönliche Eigentum darstelle. Offensichtlich arbeitet man
aus den eigenen Reihen der Südtiroler Volkspartei dagegen, dass diese Norm Bestand
hat. Wir würden das bedauern, aber vielleicht kann uns Landesrat Laimer darlegen,
wie sich diese Debatte innerhalb der SVP entwickelt hat. Können wir damit rechnen,
- 31 -
dass dieser Passus, der aus unserer Sicht ein wichtiger war, um den Zweitwohnungswildwuchs tatsächlich zu verhindern, bestehen bleibt?
Kollege Leitner, wir waren einer Meinung - unsere beiden Fraktionen haben
sich gegen diese Möglichkeit ausgesprochen -, wenn es darum ging, dass man sich auf
Gemeindeebene von der Subventionierung freikaufen kann. Mit dem damals etwas
veränderten, neu eingefügten Passus bestand die Absicht, die Konventionierung für
ewig bestehen zu lassen. Jetzt möchte man erlauben, dass diese konventionierte Wohnung in Gemeinden, welche die entsprechende Verordnung verabschiedet hat, in dem
Augenblick, in dem man über das notwendige Geld verfügt, von dieser Verpflichtung
freigekauft werden kann. Wir halten diesen Passus immer noch für problematisch,
auch wenn er bereits vorher bestanden hat und jetzt in eine Gemeindeverordnung gepackt wurde, damit wenigstens für alle Einwohner einer Gemeinde dieselbe Regelung
gilt. Trotzdem halten wir diesen Passus immer noch für problematisch. Im Zusammenhang mit diesem Aspekt möchte ich Landesrat Laimer ersuchen, uns Auskunft zu geben. Hält die zitierte Norm? Wie haben sich die Gemeinden in der Zwischenzeit bewegt? Gibt es bereits eine Gemeinde, die diese Verordnung verabschiedet hat, dass
man sich unter bestimmten Voraussetzungen von den Konventionierungen freikaufen
kann? Ist die Verordnung bereits auf Gemeindeebene erstellt worden? Um welche
Gemeinden handelt es sich?
Als Letztes komme ich noch zum üblichen Thema, welches in diesem Zusammenhang immer erwähnt wird, nämlich zur Konventionierungsverpflichtung. Wird
dies auch kontrolliert? In diesem Bereich hapert es grob. Die Gemeinden müssen
eigene Listen anlegen und den Wahrheitsgehalt regelmäßig überprüfen. Wie steht es
damit, Landesrat Laimer? Haben Sie den Eindruck, dass man diese Überwachung tatsächlich seriös und systematisch betreibt? Darin bestehen die Probleme. Wenn hier seriös vorgegangen würde, bestünde das Phänomen in einigen Gemeinden nicht in diesem Ausmaß. Dann bräuchte es keine aus meiner Sicht rechtlich fragwürdige Lösung,
nämlich die Lösung zu beschließen, dass nur 8 Prozent der Wohnungen Zweitwohnungen sein dürfen. Diejenigen, die bereits im Genuss einer Zweitwohnung sind, hätten dann einen Vorteil. Die nächsten - nur weil sie später kommen - wären in eine unterschiedliche Lage versetzt. Das würde die Rechtsgleichheit der Bürger verletzen.
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie – SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir
haben im Zuge der Raumordnungsnovelle ausgiebig über dieses Thema diskutiert und
eine Reihe von Maßnahmen bzw. Artikeln verabschiedet. Zu Ihrer im beschließenden
Teil enthaltenden Forderung, Herr Leitner, man möge eine Bestandsaufnahme machen,
möchte ich Sie daran erinnern, dass diese bereits durchgeführt und vor wenigen Wochen vom ASTAT veröffentlicht wurde. Es genügt ein Blick in diese Liste und Sie
können die Daten sehen. Die von Ihnen geforderten Informationen sind somit bereits
veröffentlicht worden.
- 32 -
Wir haben im Zuge der Raumordnungsnovelle unter anderen den Artikel 79
neu geschrieben. Der Artikel 79 definiert die konventionierte Wohnung. Herr Leitner,
ich möchte auf Ihren letzten Satz im beschließenden Teil Ihres Beschlussantrages Bezug nehmen, in welchem Sie schreiben: "Die konventionierten Wohnungen sind ab
sofort der einheimischen Bevölkerung vorzubehalten." Das ist das Wesen bzw. die Definition einer konventionierten Wohnung! Insofern ist es absurd, etwas Derartiges zu
fordern. Es ist per Gesetz festgeschrieben, was eine konventionierte Wohnung ist. Dies
nur zur Information über etwas, was Sie eigentlich schon wissen müssten. Die elementarsten Grundsätze der Raumordnung sollten Sie kennen, bevor Sie solche Beschlussanträge einbringen, Herr Leitner! Das wäre nicht zuviel verlangt. Sie schreiben
hier …
LEITNER (Die Freiheitlichen): (unterbricht)
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie – SVP): Herr Leitner, lassen Sie mich bitte ausreden. Sie
haben geschrieben, dass die konventionierten Wohnungen der einheimischen Bevölkerung vorbehalten werden sollen. Ich wiederhole, dass diese Voraussetzung das Wesen
der konventionierten Wohnung darstellt. Sie ist als Erstwohnung für Einheimische definiert worden. Dies nur zum beschließenden Teil.
Ich möchte noch einige Ausführungen zu den Zweitwohnungen machen. Wir
wünschen uns auch, dass diese nicht zunehmen. Hätten wir die Möglichkeit, eine
Obergrenze festzuschreiben, wären mir 8 Prozent entschieden zuviel. Ich verstehe Sie
überhaupt nicht, wenn Sie hier eine Obergrenze von 8 Prozent an Zweitwohnungen innerhalb einer Gemeinde festsetzen möchten. Hier eine Obergrenze in einem so hohen
Ausmaß festzulegen, wäre auf jeden Fall die falsche Botschaft. So lautet Ihr Vorschlag! Wir haben im Raumordnungsgesetz festgeschrieben, dass konventionierte
Wohnungen für immer konventioniert bleiben sollen. Frau Kury, wir sind in diesem
Bereich sicher an die Grenzen des gesetzlich Machbaren gegangen. Wir haben glücklicherweise einen Artikel, der die Zweckbestimmungen festschreibt, hinzugefügt. Seit
1. August dieses Jahres wird die konventionierte Wohnung nicht mehr als Bindung
vorgesehen, wie es landläufig der Fall war, sondern als urbanistische Zweckbestimmung definiert. Dadurch verfällt sie nicht mehr und wird zusätzlich im Grundbuch angemerkt. Wie gesagt, sie bleibt nicht mehr als Bindung wahrnehmbar, sondern stellt
eine urbanistische Zweckbestimmung dar. Das ist sicherlich eine wichtige Ergänzung.
Damit hoffen wir, einer Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof standhalten zu
können. Wir wussten von dieser angedrohten Klage und werden uns dieser auch stellen. Wir hoffen, dass diese Norm Bestand haben wird. Wir haben noch eine Reihe von
anderen Maßnahmen festgeschrieben. So muss beispielsweise im Falle der Aussiedlung von Höfen die alte Hofstelle zur Gänze konventioniert werden. Dasselbe gilt für
die Umwandlung von Gastbetrieben und für die Umwidmung einer Gewerbekubatur.
- 33 -
Wir haben weiters festgehalten, dass die Gemeinde eine neue Wohnbauzone zur Gänze
der einheimischen bzw. ortsansässigen Bevölkerung vorbehalten muss. Es handelt sich
um eine Reihe von Maßnahmen, die von vielen als viel zu rigide definiert wird. Wir
aber glauben, dass es richtig ist, hier eine strenge Handhabe zu gewährleisten, damit es
nicht zu einer regelrechten Zweitwohnungskultur kommt. Diese besteht jetzt nur in einigen wenigen Gemeinden, aber auch dort möchten wir Maßnahmen treffen, um diese
zu unterbinden.
Was den Artikel 79/bis in Bezug auf dieses sogenannte "Freikaufen" - wie
Sie es nennen - betrifft, möchte ich darauf verweisen, dass das Gesetz im Vorfeld einen Beschluss seitens der interessierten Gemeinde voraussetzt, der mit einer Zweidrittelmehrheit genehmigt werden muss. Diese Verordnung muss dann von der Regierung
genehmigt werden und soll jene Fälle regeln, in denen man sich "freikaufen" kann. Die
Gemeinde Graun im Vinschgau hat einen solchen Beschluss gefasst, der zur Zeit in der
Landesregierung zur Behandlung aufliegt. Dieser Beschluss sieht vor, dass, wenn das
Potential von Artikel 79 erschöpft ist, das heißt, wenn - erstens - eine konventionierte
Wohnung frei steht und sich niemand für die Besetzung dieser Wohnung findet, zweitens - das Wohnbauinstitut niemand namhaft macht und die Wohnung nicht selbst
anmietet und - drittens - auch die Gemeinde niemanden namhaft macht, der die Voraussetzungen für die Besetzung dieser Wohnung besitzt, der Interessierte, sofern er
will, sich durch das Bezahlen einer bestimmten Summe von dieser Konventionierung
befreien kann. Das ist der Vorschlag der Gemeinde Graun, der jetzt zur Bewertung
aufliegt.
Herr Leitner, Sie sehen selbst ein, dass das, was Sie in Ihrem Beschlussantrag geschrieben haben, keinen Sinn macht. Ich empfehle Ihnen, den Beschlussantrag
zurückzuziehen!
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione dell'ordine del giorno n. 9: respinto
con 3 voti favorevoli, 4 astensioni e i restanti voti contrari.
Consigliera Kury, ha la parola sull'ordine dei lavori, ne ha facoltà.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich erinnere
nur kurz daran, dass ich gestern bei Abschluss der Sitzung kurz vor dem gemeinsamen
Stille-Nacht-Lied gebeten hatte, dass alle Änderungsanträge der Mehrheit ausgeteilt
würden. Ich bedanke mich hier offiziell beim Präsidium, welches diesem Antrag nachgekommen ist. Wir haben - vor allem mein Kollege Hans - eine Zeit lang damit verbracht, diese Änderungsanträge zu studieren. Der Landeshauptmann musste gestern
seine Haushaltsrede verlängern, damit Landesrat Frick noch seine Millionen hin- und
herschieben konnte. Wir haben versucht, uns ein Bild darüber zu machen, was heute
im Rahmen der Artikeldebatte wirklich Sache ist. Zwar haben wir gedacht, dass die
Mehrheit in dem Augenblick, in dem sie das Finanzgesetz zum Haushalt vorlegt, weiß,
wie sie ihre Gelder verwenden möchte, aber offensichtlich war dem nicht so. Ich erin-
- 34 -
nere an die Worte: "Landeshauptmann, jetzt kannst Du aufhören, weil ich jetzt alles
deponiert habe." Ich bedanke mich vor allem bei Frau Dr. Fontana, dass ich diese Änderungsanträge noch am Abend erhalten habe. Heute Früh nahm ich natürlich an, dass
die Mehrheit nach 12 Stunden in Bezug auf die Änderungsanträge noch derselben
Meinung sei, wie sie es gestern in aller Hektik gewesen war. Ich protestiere jetzt dagegen, dass der Reihe nach wieder Änderungsanträge, unterschrieben von Landesrat
Frick und Mehrheitsvertretern, eingebracht werden, die darauf abzielen, die Änderungsanträge von gestern wieder abzuändern. Ich halte das einerseits für eine absolut
unseriöse Vorgangsweise im Umgang mit öffentlichen Geldern und andererseits für
eine unkorrekte Vorgangsweise gegenüber den Abgeordneten der Opposition, die hier
mühsamst die Hirnwindungen bzw. die Machtkämpfe innerhalb der SVP verfolgen
müssen. Gestern wurden dem einen Landesrat Gelder zugeschanzt, während sie ihm
heute wieder genommen und einem anderen Landesrat zugesprochen werden. Ich protestiere gegen diese Art, die Arbeiten willentlich und wissentlich zu verzögern, nur
weil die Mehrheitspartei nicht mehr imstande ist, zu einer gemeinsamen Meinung zu
kommen. Parallel verlangt man von der Opposition Entgegenkommen. Wenn die Opposition, die mit einem Vorschlag der Mehrheit konfrontiert wird, danach angesichts
der 5 Milliarden Euro, die zu vergeben sind, das Recht in Anspruch nimmt, ihre Stellungnahmen abzugeben, heißt es, dass dies Zeitverschwendung sei und sie nicht Obstruktion betreiben sollte. Deshalb möchte ich einmal klarstellen, wer hier tatsächlich die
Arbeiten behindert. Unsere Anträge, die jetzt zur Behandlung anstehen, sind ernst gemeint und seriös. Sie wurden im Rahmen der Generaldebatte rechtzeitig hinterlegt und
haben in der Zwischenzeit noch keine Änderung erfahren, weil sie ernst gemeint und
gut durchdacht worden sind. Wir würden uns dasselbe von jener Partei erwarten, die
uns in Nacht- und Nebelaktionen mit einer Situation konfrontiert, zu der wir dann
Stellung nehmen sollten.
In der Zwischenzeit, bis es soweit ist, verehrter Herr Präsident, ersuche ich
Sie, die Sitzung zu unterbrechen, auf dass wir um 15.00 Uhr vielleicht endlich alle
Änderungsanträge von Seiten der Mehrheit in den Händen halten. Wir sollten nämlich
wissen, worüber wir reden. Danke!
SIGISMONDI (AN): Sull'ordine dei lavori. Adesso parlo solo con la forza
d'inerzia, Presidente, mi creda, perché è veramente disarmante lavorare in questo
modo. Condivido in toto la posizione espressa dalla consigliera Kury e vorrei ricordarLe che ci è successo non solo nel bilancio ma diverse volte con altri disegni di
legge. Non è possibile che l'opposizione sia messa nella condizione per cui siamo
esclusi da qualsiasi tipo di possibilità di interloquire con la maggioranza. Non è vero
che in realtà lo si può fare, perché bisogna avere prima di tutto la responsabilità per
quest'aula e, secondo, di tutte le forze che sono espresse in quest'aula. Faccio un appello a questa maggioranza, che si metta da parte di coloro che hanno la possibilità di
eseguire manovre ispettive, e non voglio chiamarla opposizione, perché le manovre
- 35 -
ispettive eccome se le esegue all'interno lo stesso partito di maggioranza, ma non credo
che si possano, e accettate questo termine che è abbastanza forte, prendere in giro le
forze politiche fino a questa situazione. Non so, signor presidente, se Lei ha gli strumenti per poter riordinare la situazione. Ha ragione la collega Kury quando dice che
non possiamo avere una quadro generale chiaro di quello che è questo bilancio. Non è
possibile che a noi vengano chieste determinate condizioni per poter partecipare seriamente ai lavori quando all'interno della stessa maggioranza non vi è chiarezza. Ma
questa chiarezza purtroppo viene diluita all'interno delle forze politiche, che non sono
quelle che rappresentano la maggioranza. Non potete chiederci di collaborare nel momento in cui voi riuscite a trasferire milioni di euro nel giro di 30 secondi. Che tipo di
giudizio posso dare su un bilancio che cambia in continuazione ed istantaneamente?
Non è possibile che in separata sede ci si chieda di collaborare dicendo che forse presentiamo dei documenti che sono ostruzionistici, quando l'ostruzionismo deriva, semmai lo fosse, su un atteggiamento di irresponsabilità vostra?
Anch'io mi associo a quanto chiesto dalla collega Kury, una sospensione
della seduta. Chiedo che finalmente due ore prima di votare almeno l'opposizione sappia su cosa deve votare e chiedo se il presidente del Consiglio provinciale non abbia la
possibilità, lo strumento giuridico, affinché queste cose non debbano più succedere,
perché se c'è qualche cosa che ha a che fare con un carattere d'urgenza, con un errore,
con la possibilità di aggiornare, sono perfettamente d'accordo, ma qui sembra di essere
allo zoo nel senso che regaliamo noccioline – e sono milioni – a piacimento. Lo potete
fare, però credo che sia una enorme forma di non rispetto verso tutte le altre forze politiche, per lo meno verso il lavoro che stiamo facendo noi, e credete, non è un lavoro
facile.
PRESIDENTE: Consigliere Sigismondi, Le rispondo che naturalmente il
presidente deve applicare il regolamento interno che dice che non sono più ammessi
emendamenti dopo la replica della Giunta provinciale e che dice anche, all'articolo 97/bis, comma 2: "Gli emendamenti a emendamenti, i cosiddetti subemendamenti,
possono essere presentati fino a quando non sia iniziata la trattazione dell'articolo al
quale si riferiscono i relativi emendamenti." Quindi io non ho nessuno strumento per
dichiarare inammissibile un subemendamento. Le considerazioni che poi ha fatto appartengono alla valutazione politica che ciascuna forza può dare su quello che succede.
Ha chiesto la parola la consigliera Kury per fatto personale.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich weiß
nicht, weshalb die SVP so aufgeregt ist. Ich wollte nur zu Ihren Aussagen, Herr Präsident, Stellung nehmen. Sie haben völlig Recht, wenn Sie sagen, dass Änderungsanträge zu Änderungsanträgen eingebracht werden können. Aber die Natur der Sache besagt, dass nicht derjenige, der einen Änderungsantrag präsentiert hat, danach seinen
Änderungsantrag wieder ändern sollte. Das ist das Problem an der Geschichte! Wir
- 36 -
haben die Situation, dass die Mehrheit ein Finanzgesetz zum Haushalt präsentiert, danach Änderungsanträge zu diesem eigenen Gesetz einbringt und einige Stunden später
auch noch Änderungsanträge zu ihren eigenen Änderungsanträgen vorlegt. Es handelt
sich immer um dieselbe Kraft bzw. Partei, die das Finanzgesetz zum Haushalt vorschlägt. Das ist das Problem! Damit führt die SVP die Geschäftsordnung sozusagen ad
absurdum, weil sie die für die Gegenkraft vorgesehene Möglichkeit der Einbringung
von Änderungsanträgen zu Änderungsanträgen selbst in Anspruch nimmt. Danke
schön, Herr Präsident!
PRESIDENTE: Alcuni colleghi dell'opposizione hanno proposto di sospendere adesso la seduta per aver modo di studiare i subemendamenti che stanno arrivando. Se nessuno è contrario, accolgo la richiesta e sospendo la seduta fino alle ore
15.
ORE 12.51 UHR
---------ORE 15.05 UHR
(Appello nominale - Namensaufruf)
PRESIDENTE: La seduta riprende. Comunico che il consigliere Urzì si è
giustificato per la seduta.
Proseguiamo con l'esame degli ordini del giorno presentati ai disegni di legge n. 148/07 e n. 149/07.
Ordine del giorno n. 10 del 30.11.2007, presentato dai consiglieri Leitner
e Mair, concernente: Il diritto alla casa rientra fra i diritti umani. L'ICI sulla
prima casa deve essere abolita!
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 10 vom 30.11.2007, eingebracht
von den Abgeordneten Leitner und Mair, betreffend: Das Wohnrecht ist ein
Menschenrecht. Die ICI-Steuer auf Erstwohnungen gehört abgeschafft!
Il diritto alla casa rientra fra i diritti umani.
L'ICI sulla prima casa deve essere abolita!
La discussione relativa all'ICI per le cooperative agricole offre l'occasione per approfondire una volta per tutte il senso di questa imposta.
Si avverte il pericolo che le categorie professionali vengano letteralmente aizzate le une contro le altre.
L'ICI è un'imposta che colpisce i beni immobili, situati sul territorio dei
singoli comuni. Esplicando la propria potestà, ciascun comune, nel rispetto delle indicazioni fornite dallo Stato, può determinare l'aliquota
- 37 -
da applicare alle prime case, alle seconde case, agli immobili industriali, alle superfici edificabili e alle particelle agricole.
Il diritto alla casa costituisce un diritto umano primario. Tassare la
prima casa significa perpetrare una ingiustizia nei confronti dei cittadini e si presenta inoltre come vero anacronismo.
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
si dichiara sostanzialmente contrario alla tassazione della prima casa.
Esso chiede alla Giunta provinciale di esortare i comuni a rinunciare
alla riscossione dell'ICI sulle prime case. La relativa perdita di proventi
per i comuni può essere compensata con assegnazioni a carico del
bilancio provinciale.
---------Das Wohnrecht ist ein Menschenrecht.
Die ICI-Steuer auf Erstwohnungen gehört abgeschafft!
Die Diskussion um die ICI für landwirtschaftliche Genossenschaften
bietet die Gelegenheit, den Sinn dieser Steuer grundsätzlich zu hinterfragen. Es besteht die Gefahr, dass Berufskategorien gegeneinander ausgespielt oder sogar aufgehetzt werden.
Die ICI ist die Besteuerung der Liegenschaften, die sich in der jeweiligen Gemeinde befinden. In dieser Entscheidungsbefugnis kann jede
Gemeinde in einem vom Staat festlegten Rahmen bestimmen, wie
hoch sie den Besteuerungssatz auf Erstwohnungen, Zweitwohnungen, Gewerbeimmobilien, Baugründen und Landwirtschaftsparzellen
bemessen will.
Das Wohnrecht ist ein primäres Menschenrecht. Die Besteuerung der
Erstwohnung ist bürgerfeindlich und sie stellt für unsere Zeit einen
Anachronismus dar.
DER SÜDTIROLER LANDTAG
spricht sich grundsätzlich gegen eine Besteuerung der Erstwohnungen aus. Er ersucht die Landesregierung, die Gemeinden aufzufordern, von einer Einhebung der ICI auf Erstwohnungen abzusehen.
Der entsprechende Steuerausfall für die Gemeinden ist mit den Zuwendungen aus dem Landeshaushalt auszugleichen.
La parola al consigliere Leitner per l'illustrazione.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Wir nehmen die
Diskussion um die landwirtschaftlichen Genossenschaften im Zusammenhang mit der
ICI-Befreiung zum Anlass, um einmal grundsätzlich über diese Steuer nachzudenken.
Die ICI ist seit ihrer Einführung sehr umstritten, vor allem was ihre Anwendung auf
die Erstwohnung anbelangt. Wir haben diesen Zustand von Anfang an stark kritisiert
und immer wieder Anträge gestellt, damit diese Steuer auf die Erstwohnung abgeschafft wird. In Deutschland beispielsweise ist es selbstverständlich, dass man für die
Erstwohnung keine ICI bezahlt. Das Bundesverfassungsgericht hat die ICI auf die
Hauptwohnung - wie sie dort genannt wird - verboten. Jetzt wird man mir entgegnen,
dass die ICI vom Staat festgelegt ist und an die Gemeinden delegiert wurde. Das ist
richtig. Die Gemeinden haben aber einen bestimmten Spielraum und können zwischen
- 38 -
4 und 7 Promille als Hebesatz festlegen bzw. die Steuerfreibeträge derart anheben,
dass sie einer Befreiung gleichkommen. Viele Gemeinden machen von dieser Möglichkeit auch Gebrauch, allerdings gibt es im Land eine große Ungleichheit. Wir sind
nach wie vor und immer mehr der Überzeugung, dass die ICI auf die Erstwohnungen
abzuschaffen ist. Sie sollte keinesfalls dazu dienen, bestimmte Berufskategorien gegeneinander auszuspielen, wie es unlängst geschehen ist. Es ist klar, dass jemand in
einem Rechtsstaat Dinge in Anspruch nimmt, die ihm zustehen, keine Frage. Nach der
moralischen Sinnhaftigkeit wird dabei nicht gefragt. Das ist mir auch klar. Aber wenn
wir die Diskussionen in der Bevölkerung ernst nehmen und wenn wir nicht wollen,
dass die ICI zum Spaltpilz in der Bevölkerung wird, dann müssen wir etwas dagegen
unternehmen. Wir appellieren an den Südtiroler Landtag, eine grundsätzliche Aussage
zu treffen, dass man von der Besteuerung auf die Erstwohnung absehen soll. Die Gemeinden werden auf den Steuerausfall verweisen, aber so hoch ist dieser nicht. Wie
gesagt, wenn es wirklich stimmt, dass sehr viele Gemeinden auf die Einhebung der ICI
verzichten können, dann kann der Verlust nicht so groß sein. Wenn dem so wäre, sollte
im Verhandlungswege zwischen Gemeindenverband und Land ausgehandelt werden,
dass die Verluste mit dem Landeshaushalt abgedeckt werden.
Im folgenden Beschlussantrag Nr. 11 geht es um die Gemeindenfinanzierungen, welche dieser Tage ein großes Thema sind. Man könnte den entsprechenden
Steuerausfall für die Gemeinden mit den Zuwendungen aus dem Landeshaushalt ausgleichen. Das wäre eine Möglichkeit. Ich denke, dass die Summe sicherlich finanziell
verkraftbar ist. Dann würde in punkto ICI Gleichheit herrschen und niemand würde
mehr Steuern auf die Erstwohnung bezahlen.
Derzeit läuft eine ungute Diskussion. Es wird allgemein im Land kritisiert,
dass die Bauern von allem befreit sind usw. Wir wissen genau, dass es sehr viele
kleine Bauern gibt, die keineswegs besser gestellt sind als ein Arbeitnehmer. Diesen
sozialen Konflikt sollte man eigentlich verhindern, aber auf diese Art und Weise wird
er aufrecht erhalten, weil es einzelne Kategorien und einige Kräfte innerhalb der Südtiroler Volkspartei weidlich ausnützen, um den Charakter der SVP zu unterstreichen. In
Wahrheit ist das ein ganz entscheidender Grund, warum es in der Gesellschaft insgesamt Konflikte gibt. Dort, wo Ungleichheiten bestehen, müssen sie selbstverständlich
ausgeglichen werden. Wir sagen nicht, dass die Bauern die ICI bezahlen sollen, sondern wir fordern, dass auch die Arbeitnehmer von der ICI auf die Hauptwohnung befreit werden sollen. Das ist der Sinn dieses Antrages.
PASQUALI (Forza Italia): Appoggerò senz'altro questo ordine del giorno
presentato dai Freiheitlichen, perché ritengo giusto che i comuni eliminino l'ICI sulla
prima casa per due ragioni. In primo luogo, poiché i comuni sono liberi di scegliere, si
crea una situazione di discriminazione fra i comuni che scelgono di applicare l'ICI e
quelli che invece non lo fanno, e francamente per la prima casa acquistata con grandi
sacrifici dal cittadino è giusto che non si paghi questa imposta. In secondo luogo il
- 39 -
presidente della Giunta provinciale nel suo intervento ha fatto presente come i comuni
vengano aiutati finanziariamente dalla Provincia, quindi questo aiuto deve essere compensato con una eliminazione dell'ICI da parte dei comuni stessi. Bisognerà avviare
trattative con il consorzio dei comuni perché si arrivi a questo risultato, e credo che la
Provincia debba cercare di convincere i comuni a rinunciare all'ICI sulla prima casa.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT - Freies Bündnis für Tirol): Ich
möchte nur kurz sagen, dass ich dem Antrag selbstverständlich zustimmen werde! Ich
habe dieses Anliegen von je her unterstützt und mitgetragen. Wennschon könnte man
in diesem Zusammenhang auch daran denken, diejenigen Dächer und Wohnungen, die
niemanden beherbergen, genauer unter die Lupe zu nehmen. Das Menschenrecht auf
Wohnung sollte nicht zusätzlich finanziell belastet und besteuert werden. Insofern ist
es nur eine klare Konsequenz, dass ich diesem Antrag zustimme.
SIGISMONDI (AN): Sulla base di ciò che è successo al comune di Laives
qualche settimana fa, vorrei dire qualcosa. Il Comune di Laives decide improvvisamente di non applicare l'ICI per le cooperative agricole. Ieri nel mio intervento nell'ambito della discussione generale ho fatto alcune critiche, comunque sempre nel
grande rispetto verso la categoria degli agricoltori, in questo caso le cooperative agricole, di incongruità nella contribuzione pubblica per quanto riguarda la categoria degli
agricoltori, con 50 e passa voci di sospensione di contribuzione pubblica, in rapporto
ad altre categorie professionali. Ho portato l'esempio delle stazioni da monta, della
pioggia se forte, media o poca, delle assicurazioni che esistono, della "Maschinenring",
ho portato degli esempi sulla patata da seme, della contribuzione sulla falciatrice spargiletame e quant'altro. Il Comune di Laives qualche giorno fa ha deciso di esentare le
cooperative agricole dall'ICI. Ma gli interventi che ho sentito fino adesso vanno tutte
in un binario preciso, quello della certezza di un diritto, perché è vero che i comuni
sono liberi di applicare l'ICI o meno, ma in realtà non sono altrettanto liberi di decidere
che qualcuno può godere di questo diritto, qualcun altro no. Credo sia una questione di
principio, per cui l'applicazione di un diritto, in questo caso l'esenzione dell'ICI, riguarda casomai tutte le categorie. È difficile giustificare alla popolazione che le cooperative agricole in questo caso, ma potrebbe essere qualsiasi categoria, sono esentate dal
pagamento dell'ICI. Come andremmo a spiegare che gli agricoltori hanno diritto all'esenzione dall'ICI, mentre quelli che lavorano in fabbrica e magari dopo 30, 40 anni di
sacrificio per essersi comperati una casa con il mutuo ecc. non hanno diritto all'esenzione. La certezza del diritto è qualcosa che è scritto sopra le nostre teste, non credo
che noi si possa esercitare un diritto a seconda delle nostre convinzioni. Non voglio
pensare che dietro ci sia una sorta di facoltà nel privilegiare alcune categorie, né voglio
pensare che vi sia una sorta di scontro per aizzare le une contro le altre le categorie
professionali. Onde evitare un diritto che va esercitato per chiunque ne abbia i requisiti, chiedo o che venga applicato a tutti o che si dia avvio ad un indirizzo per cui i
- 40 -
Comuni decidano di non applicarlo a nessuno. Chiedo semplicemente questo: la certezza del diritto. Non importa che siano le cooperative agricole, e ci tengo a sottolinearlo, perché qualcuno ieri mi ha accusato di aver attaccato gli agricoltori. Non attacco
gli agricoltori, attacco semplicemente il sistema di gestione che mi sembra a volte privilegiare certe categorie e certe altre no.
Alleanza Nazionale voterà a favore di questo ordine del giorno.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Herr Präsident! Auch wir werden diesen Beschlussantrag unterstützen. In Sachen ICI besteht sicherlich Einhebungsnotwendigkeit, aber das ständig größer werdende Auseinanderklaffen der Steuerleistungen in diesem Bereich fällt stark auf. Das ist nun mal ein
Faktum. Vor allem jene Gemeinden, welche auch sonst die höchsten Steuersätze für
öffentliche Gebühren, wie jene für Müll, Wasser usw., anwenden, heben die höchsten
ICI-Sätze ein. Das ASTAT hat vor einiger Zeit eine Statistik in Bezug auf die höchsten
Hebesätze veröffentlicht, und siehe da, Branzoll befindet sich an der Spitze, aber auch
Bozen, Brixen, Leifers, Sterzing, Meran und Bruneck sind gleichfalls unter den TOP
15. Wir sehen also eine Art von scharfem Nach-oben-Trend bei den größeren Gemeinden. Es sind ausgerechnet die Gemeinden, die ihre Bürgerinnen und Bürger auch sonst
relativ schwer belasten müssen. Wir wissen gleichzeitig, dass ungefähr 16 bis
20 Gemeinden einen Freibetrag in Sachen ICI haben, was dazu führt, dass keine Immobiliensteuer eingehoben wird. Dieses zunehmende Auseinanderklaffen zwischen
den Gemeinden, in denen die Lebensverhältnisse ohnehin schon schwer zu bestreiten
sind, in denen Inflation besteht, aber auch die Lebensqualität leidet, und den anderen
Gemeinden, in denen die Steuerbefreiung zu einem erhöhten Maß an Lebensqualität
hinzukommt - mitunter um den Preis einer gewissen Peripherie-Lage -, ist sicher ein
Problem.
Ein weiteres Problem gibt es noch in Gemeinden, in denen die ICI auch auf
Güter erhoben wird, auf die sie nicht angewendet werden dürfte. Es handelt sich um
die sogenannten "Pertinenzen", sprich Zubehörsflächen bei kleinen freistehenden Häusern. Es gibt viele Fälle im Lande, bei denen die Pertinenzen als zu besteuerbare Flächen dazugerechnet werden. Das führt dann dazu, dass ungerechterweise viele Tausend Euro an Steuern Jahr für Jahr eingehoben werden. In anderen Provinzen Italiens Südtirol besteht nun mal nicht aus mehreren Provinzen, Eva Klotz - unterliegen diese
Zubehörsflächen längst nicht mehr der ICI. Es gibt Urteile des Kassationsgerichtshofes, welche die Befreiung dieser Flächen von der ICI vorsehen. Damit wird die Steuerlast verringert. In vielen Orten Südtirols gibt es freistehende Häuser, welche vor 30,
40 oder 50 Jahren erbaut wurden und bei denen plötzlich die Baurechtsflächen vollkommen besteuert werden. Damit steigen natürlich die Steuern auf ein erhebliches und
ungerechtfertigtes Ausmaß. Es gibt Gemeinden, wie beispielsweise die Gemeinde Brixen, welche einzelne Bürgerinnen und Bürger in Prozessen bis zum Kassationsgerichtshof vor sich her treiben, nur um diese Pertinenzflächen weiterhin besteuern zu
- 41 -
können, obwohl ganz klar erwiesen ist, dass die ICI auf diese Flächen eigentlich unrechtmäßig erhoben wird. Von daher wäre es wirklich wesentlich, im Bereich ICI für
ein erhöhtes Gleichmaß zu sorgen. Der Vorschlag der Freiheitlichen ist sicherlich dazu
geeignet, um eine erste Wegweisung in diese Richtung vorzunehmen.
SEPPI (Unitalia - Movimento Iniziativa Sociale): Non posso che condividere questo ordine del giorno, ma vorrei sottoporre ai colleghi presentatori un richiamo
legislativo. Non si può abrogare l'ICI, si può fare in modo che ogni Comune della provincia possa con sua delibera imporre una cifra fissa da detrarre per la prima casa.
L'ICI non si può abrogare per la ragione che è nata come tassa comunale in sostituzione dell'INVIM, che è una tassa che si doveva pagare una volta quando si vendeva
una proprietà immobiliare. Di conseguenza non è possibile abrogarla.
Come è posto questo ordine del giorno non può essere accettato, anche se
ovviamente ne condividiamo senza limiti lo spirito, però la parte impegnativa dovrebbe essere diversa. Si impone ai Comuni di prevedere una cifra di esonero, sopra la
quale si paga l'ICI per la prima casa. Di conseguenza, considerando che tutte le case al
di sopra di 120 m², per esempio in una situazione abitativa di non massimo livello ci
possa essere ipotesi un calcolo ICI per il Comune di Bolzano che a sua volta ha stabilito anche la percentuale sulla rendita catastale da pagare, si stabilisce che si paga dai
500 euro in su, quindi si crea una base sotto la quale non si paga. Ma abrogare l'ICI
sulla prima casa è impossibile, perché è nata in sostituzione di un'altra tassa.
Non vorrei poi farmi esageratamente prendere come qualche collega dallo
spasimo, perché se è vero come è vero che una famiglia di un impiegato, di un operaio,
una famiglia di medio reddito, che abita in una casa di 100-120 m² in una zona semiresidenziale, non deve pagare l'ICI, cioè il Comune deve trovare per questi una franchigia che non consenta di superare quella soglia stabilita dal Comune, è altrettanto vero
che chi abitasse in una castello a Gries che è considerato prima casa, di 700 m², credo
che l'ICI possa pagarsela. Inviterei quindi i Comuni a fissare un budget che dipende
dalla percentuale sulla rendita catastale che è stata applicata sotto il quale non si paga.
Allora abbiamo esonerato dal pagamento tutte le famiglie degli operai, degli impiegati,
tutte le famiglie di reddito medio, ma non possiamo pensare che uno che abitasse a Castel Roncolo, se fosse abitabile, non dovrebbe pagare l'ICI perché prima casa. Questo
non è giusto! Nella zona considerata più valida di Bolzano dal punto di vista del mercato dell'edilizia, tipo via Weggenstein, ci sono delle ville enormi, non devo far ei
nomi di grossi commercianti che ci abitano, ci sono ville da 4-500 m²; riteniamo che
loro non debbano pagare? Io penso invece che fissato un budget sotto il quale non si
paga, e sotto questo abbiamo incluso tutte le categorie meno abbienti e anche quelle di
media potenzialità economica, al di sopra di questo si debba pagare.
Voterò ugualmente l'ordine del giorno perché lo spirito lo condivido, ma ci
sono due errori di fondo: abrogare in toto l'ICI sulla prima casa non mi va bene, e ritengo che non sia nemmeno possibile, perché nasce in sostituzione dell'INVIM. Invece
- 42 -
inviterei i Comuni, i quali hanno applicato anche una percentuale diversa nel calcolo
dell'ICI, mi sembra che si vada dallo 0,5 al 3% - entro queste percentuali il Comune
decide autonomamente - di fissare un budget, comune per comune, sulla base di un
appartamento di 100 m² in una zona semiresidenziale dove abita una famiglia di medio
reddito, e da lì in giù non si paga più. Ma chi abita in un castello, che se la paghi anche
se è prima casa! Così come è formulato l'ordine del giorno è un po' demagogico, un po'
populista, però non mi sento di non votarlo, perché lo spirito lo condivido per due ragioni: primo perché la penso così in linea di massima, secondo perché quando la destra
tedesca porta avanti qualcosa, non sarà sicuramente la destra di lingua italiana, che io
rappresento, a tirarsi indietro.
MAIR (Die Freiheitlichen): Herr Präsident, nur ganz kurz! Ich möchte auf
eine Problematik hinweisen, die in diesem Zusammenhang angesprochen werden
sollte. Ein großes Problem, welches sich für die Bürger darstellt, ist, dass die Gemeinden Umwidmungen vornehmen, ohne die Bürger direkt zu informieren. Die Gemeinden verweisen darauf, dass die entsprechende Mitteilung an der Amtstafel ausgehängt
wird, aber nicht alle Bürger haben die Möglichkeit, sich dort hin zu begeben. Beispielsweise in der Gemeinde Brixen haben jetzt einige Bürger Nachzahlungsaufforderungen mit Zinsen und Strafen - teilweise in beachtlicher Höhe - erhalten. In einigen
Fällen handelt es sich um mehrere Tausend Euro. Meine Frage lautet: Was sollen Pensionisten tun, wo sollen sie dieses Geld hernehmen? Wir wissen sehr wohl, dass die
Zuständigkeit bei den Gemeinden liegt. Dennoch ersuchen wir die Landesregierung,
die Gemeinden anzuhalten, die Bürger in solchen Dingen direkt und rechtzeitig zu informieren, damit manch böse Überraschung vermieden werden kann.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Herr Präsident! Kollege Hans Heiss hat unsere prinzipielle Zustimmung zu diesem Antrag bereits dargelegt und dem ist nichts hinzuzufügen. Wir möchten nur noch eine Frage an
den Landesrat stellen. Vielleicht kann er sie beantworten. Wir haben uns bemüht, auf
diese Frage eine Antwort zu bekommen, sind aber nicht kundig geworden. Verehrter
Landesrat Frick, vielleicht kannst du uns diese Frage beantworten. Im Zusammenhang
mit der kürzlichen Ausdehnung der ICI-Befreiung auf landwirtschaftliche Genossenschaften, die sehr viel Polemik hervorgerufen hat und auf die dieser Antrag auch Bezug nimmt, frage ich mich, ob die Befreiung auch die landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaften betrifft. Ich meine damit jene Strukturen, in denen nicht etwa Eigenproduktion verkauft wird, sondern Produkte im Zusammenhang mit der Landwirtschaft, aber auch andere. Bis jetzt konnte mir niemand eine Antwort darauf geben. Ich
erachte dies allerdings für wichtig, denn wir wissen genau, dass in diesen landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaften viele Menschen einkaufen, beispielsweise auch
ich, obwohl ich keine Bäuerin bin. Wenn es darum geht …
- 43 -
CONSIGLIERI: (interrompono)
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Sono questi
grandi negozi a Merano verso Val Venosta, dove si vendono prodotti "agricoli", però
se vuoi comprare del terriccio per le tue piante vai lì. Non è che vendono prodotti locali ma vendono qualsiasi cosa in connessione col giardinaccio, col agricoltura ecc.
Un'esazione per la ICI anche per questi "negozi" sarebbe veramente il colmo! Siccome
nessuno mi ha potuto dare una risposta fino adesso convincente, colgo l'occasione di
chiedere all'assessore se vi rientrano anche questi negozi. Grazie!
FRICK (Landesrat für Handwerk, Industrie, Handel sowie Finanzen
und Haushalt – SVP): Ich glaube, dass die Schwierigkeiten wirklich so groß sind,
dass man zur Kenntnis nehmen muss, dass dieser Beschlussantrag nicht angenommen
werden kann. Die Schwierigkeit liegt ganz einfach darin, dass die Ebene, auf der solche Entscheidungen zu treffen sind, aufgrund der Rechtsordnung nicht unsere ist. Infolgedessen könnten wir als Land zwar versucht sein - aber ich möchte dieser Versuchung nicht erliegen -, uns in Bezug auf eine Entscheidungskompetenz der Gemeinden
zu äußern. Zum anderen ist es wichtig, dass man das noch einmal in Erinnerung ruft und ich habe die Zahlen soeben von meinen Mitarbeitern ausgehändigt bekommen -,
dass das Thema aufgrund der Sensibilität der Gemeinden zu einem gewissen Teil bereits gelöst ist. Wir wissen, dass nicht wenige, sondern fast alle Gemeinden Freibeträge
für die Erstwohnungen festgelegt haben. So ist beispielsweise nicht das von Donato
Seppi zitierte Schloss, sondern die "normale Wohnung" weitgehend von der Bezahlung der ICI freigestellt. Insofern müssen wir zur Kenntnis nehmen, welchen Spielraum und welche Aufgaben wir haben. Deshalb wäre es aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt, sich als Südtiroler Landtag in der vorgeschlagenen Form zum Ausdruck
zu bringen.
Was die von der Kollegin Kury gestellte Frage angeht, liegt diese ICI-Befreiung - so wie angesprochen - in dem Gesetzestext zur "Finanziaria" des Staates. Unsere
Mitarbeiter werden sich das Ganze noch einmal genauer anschauen. Ich persönlich
erinnere mich daran, dass die Freibeträge nicht für die "cooperative agricole di produzione" gelten und insofern könnten die landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaften
ausgeschlossen sein. Aber wir werden diese Interpretation der staatlichen Gesetzgebung, die ja noch nicht Gesetz, sondern nur Gesetzentwurf ist, schnellstens nachliefern.
PRESIDENTE: Ha chiesto di intervenire il consigliere Leitner per fatto
personale, ne ha facoltà.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Herr Präsident! Ich war kurze Zeit
unschlüssig, ob ich das Wort in persönlicher Angelegenheit oder zum Fortgang der
- 44 -
Arbeiten in Anspruch nehmen soll. Ich fühle mich falsch interpretiert. Man möge bitte
nachlesen, was in unserem Antrag steht! Wir verlangen nicht die Abschaffung der ICI.
Ich weiß sehr wohl, dass wir das nicht tun können. Wir fordern, dass sich der Landtag
grundsätzlich gegen die ICI auf Erstwohnungen ausspricht. Dass dieses Anliegen dann
in Rom weiter betrieben werden muss, weiß ich auch. Der Regionalrat hat auf unsere
Initiative hin bereits einen entsprechenden Begehrensantrag genehmigt. Wir ersuchen
die Landesregierung, die Gemeinden aufzufordern, von einer Einhebung der ICI auf
Erstwohnungen abzusehen. Es wurde als große Errungenschaft verkündet, dass es den
Gemeinden freisteht, auf die ICI zu verzichten, in dem Sinne, dass sie die Steuerfreibeträge so weit wie möglich anheben. Das ist tatsächlich möglich. Wenn man mir jetzt
unterstellt, dass die von uns gestellten Forderungen nicht realisierbar sind, dann stimmt
das einfach nicht. Ich fühle mich hier - wie gesagt - falsch interpretiert. Die Kolleginnen und Kollegen nehmen sich nicht die Mühe, unseren Antrag gründlich zu lesen.
Wir wissen natürlich, dass es sich um ein Staatsgesetz handelt. Der Staat hat diese
Materie an die Gemeinden delegiert. Die Gemeinden haben einen bestimmten Spielraum, den sie so und anders nützen können. Wir fordern, dass die Bürger in Bezug auf
die Erstwohnung alle gleich behandelt werden. Jeder Bürger hat das Recht darauf, dass
er für seine Erstwohnung, für die er in den meisten Fällen anständig bezahlen muss,
keine Steuern mehr entrichten muss. Ich wiederhole noch einmal, dass man in
Deutschland mit einer Verfügung des Bundesverfassungsgerichtshofes jede Steuer auf
die Hauptwohnung verboten hat. Wir sollten uns daran orientieren.
PRESIDENTE: Metto in votazione l'ordine del giorno n. 10: respinto con
9 voti favorevoli, 4 astensioni e 14 voti contrari.
Ordine del giorno n. 11 del 30.11.2007, presentato dal consigliere Leitner, concernente: I comuni altoatesini hanno assolutamente bisogno di un nuovo
modello di finanziamento.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 11 vom 30.11.2007, eingebracht
vom Abgeordneten Leitner, betreffend: Südtirols Gemeinden haben ein neues
Gemeindefinanzierungsmodell dringend nötig.
I comuni altoatesini hanno assolutamente bisogno di un nuovo modello di finanziamento
I comuni altoatesini soffrono di una mancanza cronica di risorse finanziarie. A causa di tale problema strutturale, i Comuni dispongono di un
margine di azione relativamente esiguo nell'esercizio delle loro competenze. Fino a oggi i comuni sono sempre stati dipendenti dal sostegno finanziario della Provincia e di altre alte istituzioni. Tuttavia, poiché l'intervento degli altri enti non è sufficiente, non rimane altra
strada che l'indebitamento. Molti cittadini altoatesini sono rimasti sbalorditi quando hanno saputo che l'attuale livello di indebitamento ha
- 45 -
raggiunto la cifra di 1,2 miliardi di euro. Tale dato fa emergere in modo
sempre più chiaro l'inefficienza dell'attuale modello di finanziamento.
Nonostante gli incentivi diretti nella misura del 13,5% (pari a più di 460
milioni di euro) provenienti dal bilancio provinciale e nonostante i proventi derivanti dai tributi propri, la maggior parte dei comuni vede l'acqua salire alla gola. Già nel 2004, 16 dei 116 comuni non avevano
realizzato un avanzo economico, nel 2005 tali comuni erano 20 e per
il 2006 il loro numero è destinato a salire. La stabilità della gestione finanziaria potrebbe essere presto a rischio, non soltanto a causa della
pericolosa mole di debiti, ma anche perché diversi comuni hanno sottoscritto attraverso i crediti alcuni contratti swap non esenti da rischi, i
quali, tra l'altro non hanno fatto altro che determinare ulteriori perdite.
Il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
sollecita
la Giunta provinciale:
ad adoperarsi per un nuovo modello di finanziamento comunale,
che consenta ai comuni di ricevere maggiori strumenti finanziari
diretti;
a vincolare i comuni a perseguire una politica di bilancio che autorizzi i debiti solo entro proporzioni ragionevoli.
---------Südtirols Gemeinden haben ein neues Gemeindefinanzierungsmodell
dringend nötig
Südtirols Gemeinden leiden unter chronischem Geldmangel. Aufgrund
dieses strukturellen Problems haben Gemeinden einen relativ geringen Spielraum in der Ausübung ihrer Kompetenzen. Bis heute sind
die Gemeinden auf die finanzielle Unterstützung des Landes und anderer höherer Institutionen angewiesen. Da die Kostenbeteiligung anderer Körperschaften aber nicht ausreichend ist, bleibt eine Verschuldung unausweichlich. Viele Südtiroler Bürger haben nicht schlecht gestaunt, als der jüngste Verschuldungsgrad der Gemeinden mit 1,2 Milliarden Euro beziffert wurde. Dabei tritt immer deutlicher das Versagen
des derzeitigen Finanzierungsmodells hervor. Trotz der direkten Fördermittel von 13,5 % (mehr als 460 Millionen Euro) aus dem Landeshaushalt und trotz der Einnahmequellen durch eigene Steuern, steht
den meisten Gemeinden das Wasser bis zum Hals. Bereits 2004 hatten 16 der 116 Gemeinden keinen Wirtschaftsüberschuss erzielen
können, 2005 waren es schon 20 und 2006 werden es noch mehr
sein. Die Stabilität der Finanzgebarung könnte bald außer Kontrolle
geraten, nicht nur wegen des gefährlichen Schuldenausmaßes, sondern auch deshalb, weil mehrere Gemeinden mit Krediten risikoreiche
Swap-Geschäfte abgeschlossen haben, die ihnen nun weitere zusätzliche Verluste eingebracht haben.
DER SÜDTIROLER LANDTAG
fordert
die Landesregierung auf,
für ein neues Gemeindefinanzierungsmodell tätig zu werden, welches den Gemeinden höhere direkte Finanzierungsmittel zukommen lässt,
die Gemeinden zu verpflichten, eine Bilanzpolitik zu verfolgen,
welche Schulden nur in einem vertretbaren Ausmaß erlaubt.
- 46 -
La parola al consigliere Leitner per l'illustrazione.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Dem ist wenig hinzuzufügen. Wir haben alle mitbekommen, dass es in den letzten Monaten sehr große
Auseinandersetzungen zwischen der Landesregierung, vor allem dem Landeshauptmann, und dem Gemeindenverband gegeben hat. In der Öffentlichkeit hat es einen
Schlagabtausch mit Präsident Schuler gegeben, welcher aber sehr zärtlich beendet
worden ist. Mittlerweile scheint man sich geeinigt zu haben, besonders im Hinblick
auf die Landtagswahlen. Ob es nach den Wahlen auch noch so bleiben wird, wird sich
zeigen. Aber es ist allen klar, dass das bisherige Finanzierungsmodell der Gemeinden
nicht mehr ausreicht bzw. den Bedürfnissen der Gemeinden nicht mehr entspricht. Die
Gemeinden sind insgesamt mit 1,2 Milliarden Euro verschuldet. Wenn diese Entwicklung so weiter ginge wie bisher, ohne dass man eingreifen würde, würde sich die
Verschuldung in weiteren zehn Jahren sicherlich verdoppeln. Dass man in diesem Zusammenhang Maßnahmen setzen muss, ist allen, sowohl den Gemeinden als auch der
Landesregierung, klar. Nicht klar ist, was sie wirklich unternehmen wollen und wie
dieses Finanzierungsmodell ausschauen soll, um die Verschuldung der Gemeinden in
den Griff zu bekommen. Man muss auf zwei Seiten ansetzen. Zum einen geht es
darum, was die Landesregierung bzw. das Land Südtirol im Zusammenhang mit den
Geldern aus dem Landeshaushalt tun kann, und zum anderen muss geschaut werden,
was die Gemeinden selber tun können. Die Gemeinden bekommen bekanntlich
13,5 Prozent der Einnahmen aus dem Landeshaushalt, derzeit sind dies rund 460 Millionen Euro. Wir haben schon mehrmals den Vorschlag gemacht, dass man diesen Prozentsatz etwas erhöht, weil die Aufgaben der Gemeinden in den letzten Jahren ständig
angestiegen sind. Die Kompetenzen der Gemeinden sind also erweitert worden. Wenn
das Land, welches ständig Zuständigkeiten und Kompetenzen vom Staat erhält, zusätzliches Geld dafür verlangt, muss man auch Verständnis dafür haben, dass die Gemeinden zusätzliche Mittel benötigen, um die neuen vom Land übertragenen Kompetenzen
ausüben zu können. Das ist eine Folgewirkung, der man sicherlich Rechnung tragen
muss.
Wir haben hier anhand von ein paar Zahlen, die wir mit Landtagsanfragen in
Erfahrung gebracht haben, festgestellt, dass der Wirtschaftsüberschuss bei einzelnen
Gemeinden gleich Null ist. Im Jahr 2004 waren es 16 der insgesamt 116 Gemeinden,
die überhaupt keinen Wirtschaftsüberschuss mehr hatten. 2005 war dies bereits bei
20 Gemeinden der Fall. Die Zahlen für 2006 liegen noch nicht endgültig vor, aber man
kann davon ausgehen, dass sich diese Zahl ständig erhöht. Wenn man wissen will, ob
eine Gemeinde gesund ist, ob sie noch investieren bzw. etwas bauen kann, dann muss
man nicht den Haushaltsüberschuss - dieser kann enorm hoch sein -, sondern den
Wirtschaftsüberschuss einer Gemeinde anschauen. Er ist mittlerweile bei 15 Prozent
der Gemeinden gleich Null. Das bedeutet, dass diese Gemeinden überhaupt keinen
- 47 -
Spielraum mehr haben. Man hat die Verschuldung der Gemeinden lange Zeit kaschiert
und darauf verwiesen, dass es viele Durchlaufposten für Darlehen gibt usw., aber in
Wirklichkeit sind es natürlich Schulden. Hinzu kommen - da muss man die Gemeinden
ein bisschen in die Pflicht nehmen - die sogenannten "Swap-Geschäfte" bzw. Tauschgeschäfte, welche die Gemeinden gemacht haben. Mit diesen Geschäften haben sich
einige Gemeinden noch zusätzlich verschuldet und auf Kosten des Steuerzahlers Verluste gemacht.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): … vai pure avanti!
LEITNER (Die Freiheitlichen): Wie gesagt, es sind Finanzgeschäfte, mit
denen die Gemeinden Geld angelegt haben, in der Hoffnung, daraus große Gewinne zu
schöpfen. Wenn diese Geschäfte schlecht gehen ...
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): (interrompe)
LEITNER (Die Freiheitlichen): Die Bezeichnung ist englisch, du hast
Recht! Ich werde mich sehr bemühen, Kollege Seppi, keine weiteren Anglizismen zu
verwenden, wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Der Landesrat wird uns dann sicherlich auch den entsprechenden deutschen und italienischen Ausdruck nennen.
Wie gesagt, es ist an der Zeit, ein neues Finanzierungsmodell für die Gemeinden in Betracht zu ziehen. Wir fordern die Landesregierung auf, für ein neues
Finanzierungsmodell tätig zu werden, welches den Gemeinden höhere direkte Finanzierungsmittel zukommen lässt. Wir fordern aber auch die Gemeinden auf, eine Bilanzpolitik zu verfolgen, welche Schulden nur in einem vertretbaren Ausmaß erlaubt.
Wir haben jetzt die Auswirkungen des Modells in Südtirols: Oben befindet sich das
"Fürstentum Durnwalder" und unten gibt es die einzelnen Bürgermeister, welche sich
alle als Dorfkaiser etablieren wollen und viele Prestigeobjekte bauen. Ich habe von
Bürgermeistern schön des Öfteren gehört, sie müssten dies tun, da es sonst andere
Gemeinden tun würden. Auf die Frage hin, wer all das bezahlen soll, hieß es dann, es
gäbe Landesbeiträge usw. Diese Politik der Subventionen, der Einschläferung bzw. des
Abhängig-Machens zeigt sich gerade an diesem Beispiel in ganz eklatanter Weise.
Wenn es hier keine Richtungsänderung gibt, dann werden wir wirklich in Richtung
Bankrott der Gemeinden gehen.
SEPPI (Unitalia - Movimento Iniziativa Sociale): Sull'ordine dei lavori.
Ritengo che bisogna smetterla con questi know out, snack, sit in, adesso viene fuori
anche la parola swap! Voglio sollecitare i colleghi, specialmente quelli che non sono
moderati, a considerare il fatto che la difesa della propria lingua madre è una cosa fondamentale. Ma ancora di più è fondamentale non usare termini provenienti dalla per-
- 48 -
fida unione. Credo che queste forme "inglesofone" debbano cessare, non sono capace
di leggere un documento dove c'è scritto "swap", e non so cosa voglia dire.
Consigliere Leitner, un'osservazione del genere credo debba accettarla, perché ogni tanto nessuno è perfetto…
Entro nel merito dell'ordine del giorno. Capisco che dovremmo provare "ad
adoperarsi per un nuovo modello di finanziamento comunale, che consenta ai comuni
di ricevere maggiori strumenti finanziari diretti", però ho paura che poi questo nuovo
modello sia quello del Comune di Egna dove se passi a 51 km/h, ti arriva a casa un
verbale come se fosti un delinquente! Adesso obiettivamente, togliamo l'ICI, mettiamo
alla gogna politicamente il sindaco di Egna - io ho preso una multa perché passavo ad
una velocità di 50,8 km/h! è una cosa indegna quello che sta succedendo - se però i
comuni devono poi fare questo per racimolare soldi, l'ICI glielo tiriamo via, l'alcol test
anche, cosa fanno questi comuni? E poi il collega dice che bisogna "vincolare i comuni
a perseguire una politica di bilancio che autorizzi i debiti solo entro proporzioni ragionevoli". È giusto, e vorrei fare una domanda, e spero che qualcuno della Giunta mi
voglia rispondere, un comune non può fare bancarotta, vero, e da quando non ci sono
più i democristiani neanche bancarotta fraudolenta, ma in caso di un Comune che non
è più in grado di pagare i debiti perché non ha soldi, recidivamente, chi paga al posto
del Comune? Noi Provincia abbiamo responsabilità su eventuali azioni dei comuni che
dovessero spendere quattrini fuori da ogni grazia di Dio, uscendo fuori dalla logica del
loro bilancio? Capisco che possa esserci l'impegno dal punto di vista personale da
parte del presidente della Giunta, se un sindaco SVP, 27 consiglieri comunali della
SVP su 27, ha un problema, in qualche modo gli faremo avere un finanziamento, ma al
di là della logica clientelare, esiste una responsabilità diretta, dal punto di vista giuridico, da parte della Provincia? Non so chi possa rispondermi, però sarebbe importante
capirlo, perché non è una cosa di poco conto.
Ritengo che sia importante capire questo. Chi risponde davanti ad una situazione di bancarotta da parte di un Comune, ammesso che la bancarotta non possa essere giustificata come bancarotta? Chiedo all'assessore Frick se mi può dare una risposta.
SIGISMONDI (AN): Questo dei finanziamenti dei Comuni non è un problema nuovo anche alla luce dell'improvviso urlo di lamento del sindaco della città di
Bolzano di ieri e l'altro ieri, che se da un certo punto di vista apprezzo, dall'altro dico
che è sempre un po' tardivo. Ricordo quando ero in Consiglio comunale a Bolzano le
lamentele degli assessori i quali denunciavano la delega amministrativa su determinate
funzioni ma dove con enorme ritardo giungeva, semmai riusciva a giungere, la delega
finanziaria.
Per quanto riguarda nel merito questo ordine del giorno dei colleghi Leitner
e Mair, si pesca giusto, perché il sindaco di Bolzano ha parlato chiaro. Ieri ha detto
quali sono i passaggi. Ci sono dei finanziamenti statali diretti ai comuni, che se nel re-
- 49 -
sto d'Italia vanno direttamente dallo Stato ai comuni, qui in Alto Adige dallo Stato
vanno alla Provincia che funge da filtro, e la delega finanziaria arriva poi ai vari comuni. Ma non è solo il Comune di Bolzano a lamentarsi. È vero che vi è un milione di
euro di indebitamento da parte dei Comuni?
Poi non so quanto valga un discorso che un Comune possa andare in bancarotta, non ci va mai chiaramente, l'intervento della Provincia alla malparata arriva. Il
problema è la gestione ordinaria durante l'anno dei finanziamenti che per diritto dovrebbero essere dirottati alla Provincia, però c'è un altro punto dove vorrei far capire
alla Giunta provinciale cosa sta succedendo. Quante volte la maggioranza che amministra e che decide la politica in Alto Adige si è lamentata con lo Stato che nel momento
in cui venivano date loro delle deleghe amministrative, queste dovevano essere conseguenti con delle deleghe finanziarie e che queste arrivavano in ritardo nel tempo? Ora
ho paura che l'Amministrazione provinciale faccia la stessa figura per cui accusava lo
Stato, una sorta di centralità che si trasferisce dallo Stato alla Provincia, perché la Provincia decide di utilizzare quei finanziamenti non solo temporalmente ma se è vera
quella lamentela del sindaco di Bolzano, e io lo credo, decide addirittura come utilizzare quei finanziamenti su un comune, non so se riguardi solo Bolzano. Allora eliminando questa seconda parte del problema che lì sarà capacità contrattuale del sindaco e
delle varie giunte comunali, credo che la prima parte sia legittima, e riguarda proprio
l'ordine del giorno dei colleghi. Bisogna inventare un altro modello di finanziamento,
un modello nel senso che deve superare questo impasse temporale. Non so che ruolo
abbia il Consorzio dei comuni, però permettetemi una piccola critica su questo organismo. Il Consorzio dei comuni dovrebbe essere quell'entità che sta assolutamente e costantemente della parte dei comuni, perché è rappresentato da 116 elementi che sono i
sindaci. Ed allora credo che sarebbe opportuna una incisività maggiore da parte di questo ente che rappresenta i comuni e che comunque dovrebbe tutelare i diritti degli
stessi. Alla fine credo che questo ordine del giorno serva per legittimare ulteriormente
la figura dei Comuni e affinché un diritto sacrosanto sancito da regolamenti e Costituzione compresa, venga rispettato.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Herr Präsident, von unserer Seite ein Ja zu diesem Antrag! Es ist wichtig, dass man ein neues
klares und transparentes Finanzierungsmodell für die Gemeinden schafft. Momentan
ist es ja so, dass die Gemeinden knapp gehalten werden. Alle Gemeinden wissen, dass
sie mit den regelmäßig zur Verfügung gestellten Geldmitteln nicht über die Runden
kommen, aber sie wissen auch, dass es Sonderfinanzierungen gibt. Diese werden natürlich von allen Gemeinden in Anspruch genommen. Das ist der Grund, warum die
Gemeinden am Gängelband des Landes hängen. Aufgrund dieser ungenügenden Finanzierung und vor allem aufgrund der Sonderbehandlungen, welche man den einen
und anderen Gemeinden zukommen lässt, kann man die Gemeinden leicht kontrollieren. Insofern braucht es ein absolut klares und transparentes Finanzierungsmodell,
- 50 -
welches dann auch eingehalten wird. Selbstverständlich müssen die Gemeinden wissen, mit welcher Summe sie zu rechnen haben. Sie müssen danach auch garantieren,
mit dieser Summe zurecht zu kommen. Gerade diese Methode, die in Südtirol praktiziert wird, das heißt, dass sie im Moment weniger bekommen, aber wenn sie brav sind
und früh morgens um eine Sonderfinanzierung ansuchen, ihnen weitere Geldmittel
gewährt werden, ist die falsche Erziehungsmethode, wenn man erreichen will, dass die
Gemeinden mit ihren Geldern auch auskommen. Zuerst werden viele Schulden gemacht und danach geht man wieder betteln, weil man auf diese Weise weitere Gelder
erhält. Wenn gleichberechtigte Partner miteinander zu tun haben, sind Klarheit in der
Finanzierungsmethode und Klarheit in der Summe, die den Gemeinden zugewiesen
wird, ein absolutes Muss, damit die Abhängigkeit und Unterwürfigkeit von Seiten der
Gemeinden gegenüber der Landesregierung abgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang muss man natürlich auch an die Gemeinden appellieren, sparsam mit laufenden Spesen umzugehen. Wir wissen, dass viele Gemeinden ganz einfach darauf
losbauen. Ich beziehe mich jetzt beispielsweise auf das Hallenbad in Bruneck, über das
alle Bescheid wissen. Am Ende stand die Gemeinde mit großen Schulden da, woraufhin sie ein Gebäude an das Land verkauft hat, um die Gelder für den Bau des Hallenbades aufzubringen. Anschließend müssen aber noch die laufenden Kosten bezahlt
werden. Man müsste von vorne herein kalkulieren, dass einerseits das Geld für die Errichtung der Infrastruktur aufgebracht werden muss, andererseits aber auch die laufenden Kosten zu tragen sind, um die Struktur auch in Zukunft erhalten zu können. Beide
Appelle müssen in diesem Zusammenhang an die Gemeinden gesendet werden, einerseits sparsam mit den Geldern umzugehen und genau zu kalkulieren, andererseits aber
bei neuen Infrastrukturen nicht nur an die Anschaffungs- und Investitionskosten zu
denken, sondern auch die laufenden Spesen miteinzukalkulieren. All das setzt voraus,
dass die Gemeinden zuerst einmal Klarheit über die gewährten Finanzen haben. Diesbezüglich hoffe ich, dass der Gemeindeverband bzw. der Rat der Gemeinden - eigentlich gibt es bei uns keinen Rat der Gemeinden, sondern nur einen Gemeindeverband inzwischen gelernt hat, seine Forderungen mit Nachdruck zu stellen. Ich halte diese
Auseinandersetzung zwischen Gemeindeverband und Land insofern für besonders
symbolträchtig, weil es hier nicht nur um Geld, sondern auch um die Würde und
gleichberechtigte Behandlung geht. Man könnte in dem Augenblick, in dem die Gemeinden tatsächlich in die Lage versetzt werden, autonom zu wirtschaften, auch die
Unterwürfigkeit und das Gängelband, welches zwischen Gemeinden und Land besteht
und Teil unseres Machterhaltungssystems in Südtirol ist, durchbrechen. "Bist du brav,
bekommst du etwas, bist du böse oder der falsche Bürgermeister, dann eben nicht." Ich
erinnere daran, dass wir wenig "falsche" Bürgermeister haben, aber jene, die sprachgruppenmäßig und vielleicht sogar politisch nicht in das System passen, werden knapp
gehalten. Das kann man in den Statistiken nachlesen. Dieser Zustand ist nicht mehr
tragbar.
- 51 -
FRICK (Landesrat für Handwerk, Industrie, Handel sowie Finanzen
und Haushalt – SVP): Es wird mir jetzt aufgrund der knappen mir nicht zur Verfügung stehenden Zeit nicht gelingen, alles richtigzustellen, was soeben nicht ganz präzise behauptet wurde. Ich möchte mich deshalb auf einige wesentliche Dinge beschränken. Erstens wurde kritisiert, dass keine Klarheit bestünde. Es gibt Klarheit! Wir
haben insbesondere im Haushalt 2008 nicht nur Normen, sondern auch Kapitel. Da es
heuer keinen Nachtragshaushalt geben wird, ist dies ein großer Vorteil für die Gemeinden. Sie wissen jetzt schon - nicht erst ab Juli des jeweiligen Haushaltsjahres -,
wie viel Geld insgesamt zur Verfügung steht. Man sollte dies eigentlich gar nicht sagen müssen, da es ja evident ist. Man hat hier angeprangert, dass die Gemeinden im
Falle von Schulden früh morgens zum Landeshauptmann laufen, um diese ihre Schulden abbauen zu können. Die Haushaltskapitel, bei denen es eine gewisse Diskretionalität gibt, sind zum einen geringen Ausmaßes und zum anderen haben sie mit dem Abbau von Schulden grundsätzlich nichts zu tun. Was hingegen das Gesamtbemühen angeht, die Gemeinden gut zu finanzieren, ist es fraglos so, dass wir ein System der "finanza derivata" haben. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Bestimmungen handelt es
sich dabei um den Großteil der Finanzmittel, das heißt, dass die Zuweisungen an die
Gemeinden keine Beiträge sind, sondern dass die Finanzierung der Gemeinden institutionell aus dem Landeshaushalt kommt. Es gibt auch Modelle, die einiges sehr Gutes
über unser Modell hinaus haben, mit denen den Gemeinden eine originäre Möglichkeit
gegeben wird, ihre Einnahmen selbst über eine ausgedehnte Steuerkompetenz gewissermaßen zu generieren. Das ist aber weder das italienische noch - entschuldige, Eva das Südtiroler System. Bei uns trägt der Südtiroler Landtag im Rahmen der Genehmigung des Haushalts die Hauptverantwortung für die Finanzierung der Tätigkeit der
Lokalkörperschaften. Ich glaube, dass diese Verantwortung gut wahrgenommen wird.
Circa 10 Prozent des Landeshaushaltes sind diesem Bereich vorbehalten. Wir sehen
eine tendenzielle Steigerung und können auch heuer wieder ein zusätzliche Mittel für
die Gemeinden im Ausmaß von 4 Prozent brutto feststellen. Ich glaube, dass jeder mit
freiem Auge sehen kann, dass - so wie auch das Land nicht aus dem letzten Loch pfeift
- die Gemeinden eigentlich gut finanziert sind. Jeder von euch wird in der heutigen
Zeit zur Kenntnis nehmen, dass 4 Prozent mehr an der Gemeindefinanzierung wahrscheinlich eine einmalige Situation in Europa ist.
Das spezifische Thema der Verschuldung wurde zu Recht angesprochen. Ich
danke! Ich glaube nur, dass das Problem auf die hier beschriebene Art und Weise nicht
leicht lösbar sein wird. Es ist jetzt auch Gegenstand von vielen Besprechungen zwischen dem Landeshauptmann und den Gemeindenvertretern. Logischerweise bedeutet
das nicht, dass irgendjemand die Schuld oder die Verantwortung abnehmen kann. Es
wurde gefragt: Wer trägt die Verantwortung bzw. ist schuld an dieser enormen Verschuldung? Natürlich sind diejenigen schuld, die die Entscheidung treffen bzw. getroffen haben. Auf der anderen Seite wissen wir, dass es momentan einen relativ großen
Bestand an Darlehensbeträgen gibt. Die Orientierung bzw. die politische Entscheidung
- 52 -
der Landesregierung läuft in die Richtung, neue Maßnahmen zu ergreifen, also nicht in
Richtung Umstellung bzw. in die Richtung, das Finanzierungssystem der Gemeinden
grundsätzlich aus den Angeln zu heben. Aber man möchte ein Instrument ausfindig
machen, welches teilweise bereits formuliert ist. Dies soll über die Jahre helfen, den
Schuldenberg durch einen zusätzlichen Einsatz von Landesmitteln Stück für Stück zurückzufahren. Ich bin überzeugt, dass uns das gelingen wird. Im Übrigen möchte ich
ankündigen, dass ein entsprechender Artikel im kommenden Omnibusgesetz enthalten
sein wird. Wir sind in der letzten Phase der Formulierung dieses Artikels.
PRESIDENTE: Metto in votazione l'ordine del giorno n. 11: respinto con
10 voti favorevoli e 16 voti contrari.
L'ordine del giorno n. 12 è stato ritirato dai presentatori Leitner e Mair.
Ordine del giorno n. 13 del 30.11.2007, presentato dai consiglieri Leitner
e Mair, concernente lo studio sui costi reali dell'immigrazione e sulle sue ripercussioni sul sistema sociale – servono maggiori competenze!
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 13 vom 30.11.2007, eingebracht
von den Abgeordneten Leitner und Mair, betreffend die Studie über die Kostenwahrheit der Zuwanderung und die Auswirkungen auf das Sozialsystem - Mehr
Kompetenzen notwendig!
Studio sui costi reali dell'immigrazione e sulle sue ripercussioni sul sistema sociale – servono maggiori competenze!
"Non è possibile far entrare milioni di persone in un paese, lasciando
immutate le sue condizioni istituzionali. La politica di uniformazione
salariale, l'ampliamento dello stato sociale secondo il reddito di sostituzione e l'immigrazione di massa: tre cose che è difficile conciliare".
Hans Werner Sinn
Questa citazione del più illustre economista tedesco, presidente dell'IFO (Istituto per la ricerca economica), direttore del Center for Economic Studies (CES) nonché professore ordinario di economia pubblica e scienza delle finanze presso la Ludwig-Maximilians-Universität
di Monaco di Baviera, unita alla pronuncia della Bundesfachkommission Sozialpolitik des Wirtschaftsrates Deutschland (commissione
speciale federale per la politica sociale del Consiglio tedesco per
l'economia), secondo la quale gli immigrati sono "beneficiari netti" di
prestazioni sociali – essi costano allo stato tedesco 2.400 euro pro capite l'anno – esprime molto bene l'attuale situazione critica del settore
sociale. E non vi è dubbio che tale situazione valga anche per l'Alto
Adige.
Sulla base delle nude statistiche, delle discussioni degli ultimi tempi e
della errata politica dell'immigrazione, perseguita ormai da anni, è ora
giunto il momento di porre le basi per una politica dell'immigrazione
equilibrata, che tenga conto delle esigenze reali e di attuare una poli-
- 53 -
tica sociale differenziata, che favorisca cioè la popolazione altoatesina, garantendone il futuro. Per realizzare tale politica è innanzitutto
fondamentale valutare i costi reali dell'immigrazione e le sue ripercussioni sul sistema sociale.
Il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
sollecita
la Giunta provinciale
1. a commissionare quanto prima uno studio sugli effetti fiscali
dell'immigrazione in Alto Adige e sugli oneri che essa determina a
carico del sistema sociale. Tale studio servirà da base per le attività di pianificazione, redazione e approvazione di leggi e regolamenti in tema di immigrazione;
2. a intraprendere quanto prima delle trattative con lo Stato, finalizzate al trasferimento di competenze in tema di immigrazione.
---------Studie über die Kostenwahrheit der Zuwanderung und die Auswirkungen auf das Sozialsystem - Mehr Kompetenzen notwendig!
"Man kann nicht Millionen von Menschen ins Land holen, wenn man
die institutionellen Verhältnisse so belässt, wie sie heute sind. Die
egalisierende Lohnpolitik, der Ausbau des Sozialstaates in Form des
Lohnersatzsystems und die Massenimmigration: Das sind drei Dinge,
die einfach nicht zusammenpassen."
Hans-Werner Sinn
Dieses Zitat des wohl angesehensten Ökonomen Deutschlands, Präsidenten des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, Direktor des Center
for Economic Studies (CES) und Ordinarius am Lehrstuhl für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München, so wie auch das Erkenntnis der Bundesfachkommission Sozialpolitik des Wirtschaftsrates Deutschland, dass Zuwanderer Nettoempfänger sozialer Leistungen sind – Zuwanderer kosten
den deutschen Staat pro Kopf durchschnittlich 2.400 € im Jahr - bringt
die seit längerem bestehende soziale Schieflage in diesem Bereich
sehr gut zum Ausdruck. Dass dies für Südtirol ebenfalls Geltung hat,
ist unbestritten.
Auf Grund der ernüchternden Statistiken, der Diskussionen der letzten
Zeit und einer seit Jahren falsch betriebenen Zuwanderungspolitik, ist
es an der Zeit, endlich eine grundlegende Weichenstellung für eine
ausgewogene, am realen Bedarf gemessene Zuwanderungspolitik
und damit verbunden eine differenzierte, die Südtiroler bevorzugende
Sozialpolitik für die Zukunft des Landes vorzunehmen. Um eine solche
Politik umzusetzen, ist es in einem ersten Schritt unbedingt notwendig, die Kostenwahrheit der Zuwanderung und die Auswirkung auf das
Sozialsystem zu evaluieren.
DER SÜDTIROLER LANDTAG
fordert
die Landesregierung auf,
1. schnellst möglich eine Studie über die fiskalische Wirkung der Zuwanderung in Südtirol und die sich daraus ergebenden Belastungen für das Sozialsystem in Auftrag zu geben. Die Studie dient als
Grundlage für die weitere Planung, Ausgestaltung und Erlassung
- 54 -
2.
von Gesetzen und Verordnungen im Zusammenhang mit der Einwanderung;
mit dem Staat ehestens Verhandlungen bezüglich der Übertragung von Kompetenzen bei der Zuwanderung aufzunehmen.
Ha chiesto di intervenire il consigliere Leitner per l'illustrazione, ne ha facoltà.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Ich glaube, dass
dieser Beschlussantrag aufgrund dessen, was der Landeshauptmann gestern in seiner
Replik gesagt hat, aktueller nicht sein könnte. Heute sind seine Aussagen auch in den
Medien nachzulesen, wenn er sagt, dass die Zuwanderer dem Land mehr bringen als
sie kosten. Jetzt frage ich mich: Wo hat er eine Gegenüberstellung? Unserer Meinung
nach gibt es diese Aufstellung nicht. Wir haben bereits danach gefragt, worauf uns die
Landesregierung geantwortet hat, dass es diese Zahlen nicht gebe. Hier wird einfach
etwas behauptet, was man nicht beweisen kann. Wenn wir im Zusammenhang mit der
Einwanderung Zahlen genannt oder etwas behauptet haben, konnten wir dies stets mit
Zahlen untermauern, die wir entweder von der Landesregierung oder von den zuständigen Ämtern erhalten haben. Aber der Landeshauptmann darf hier eine Behauptung
in die Welt setzen, die alle nachschreiben und keiner hinterfragt. Das kann es doch
nicht sein! Wir zitieren in unserem Beschlussantrag einen Sozialökonomen aus der
Bundesrepublik Deutschland von einem renommierten Institut, der sicherlich nicht in
Verdacht steht, etwas in unserem Sinne zu sagen. Ich denke, dass die Situation in
Deutschland jener in Südtirol zumindest ähnlich ist. Ob seine Aussage auch für Südtirol Geltung hat bzw. unbestritten ist, weiß ich nicht. Da steht Aussage gegen Aussage.
Aber wenn man die Situation überprüft, wird man feststellen, was tatsächlich dabei herauskommt. In Deutschland kostet ein Zuwanderer dem Staat pro Kopf und Nase
durchschnittlich 2.400 Euro. Das ist nicht etwa von einer Partei, sondern von einem
neutralen Institut errechnet worden. Hans Werner Sinn sagt: "Man kann nicht Millionen von Menschen - bei uns sind es zwar nicht Millionen, aber dies gilt immerhin für
Unmengen von Menschen - ins Land holen, wenn man die institutionellen Verhältnisse
so belässt, wie sie heute sind. Die egalisierende Lohnpolitik, der Ausbau des Sozialstaates in Form des Lohnersatzsystems und die Massenimmigration - eine solche haben wir auch in Südtirol - : das sind drei Dinge, die einfach nicht zusammenpassen."
Aufgrund dieser Tatsache und aufgrund der anderen Statistiken, die wir im Zusammenhang mit dem Wohngeld, den Wohnungen und dergleichen Dinge mehr vorgelegt
haben, ersuchen wir die Landesregierung, eine Studie zu machen, um die fiskalischen
Auswirkungen der Zuwanderung festzustellen. Was bringen die Zuwanderer, was
kosten sie insgesamt? Das ist unserer Einschätzung nach einfach notwendig, um zukünftige Maßnahmen so treffen zu können, dass sie wirksam sind. Wir müssen uns am
eigenen Bedarf bzw. am Bedarf der Wirtschaft nach ausländischen Arbeitskräften ori-
- 55 -
entieren, damit eine am realen Bedarf gemessene Zuwanderungspolitik erfolgt. Die
Sozialpolitik, die wir daraus ableiten, muss so gestaltet werden, dass sie für die Wirtschaft, aber vor allem auch für die angestammte Bevölkerung verträglich ist. Dem
wird viel zu wenig Rechnung getragen.
Die Studie sollte dann als Grundlage für die weitere Planung, Ausgestaltung
und Erlassung von Gesetzen und Verordnungen im Zusammenhang mit der Einwanderung dienen. Wir haben immer wieder gefordert - das habe ich auch in meiner Haushaltsrede hervorgehoben -, endlich konkret und seriös mit dem Staat in Verhandlungen
bezüglich der Übertragung von neuen Kompetenzen zu treten. Wenn heute im Hyronimuskloster in Lissabon die 27 Mitgliedsstaaten einen neuen Vertrag unterschreiben ausgehandelt ist dieser ja schon -, mit dem fast 500 Millionen Bürger leben müssen,
welche diesbezüglich aber nicht befragt wurden, dann ist ein Kapitel des Vertragstextes der Einwanderung gewidmet. Ich habe große Sorge, dass, wenn es morgen eine
einheitliche europäische Einwanderungspolitik geben wird, es dann höchstens noch
um die Aufteilung der Einwanderer gehen wird. Wie kann eine Region mitbestimmen,
welche ganz eigene Bedürfnisse und ganz andere Voraussetzungen hat wie andere Regionen? Man kann die Einwanderungspolitik in Europa nicht über einen Kamm scheren! Wenn ein kleines Land wie Südtirol mit seiner Sprachgruppenproblematik und
seiner geographischen Beschaffung keine Möglichkeit hat, in diesem Zusammenhang
gestalterisch einzuwirken, dann wird es uns ergehen wie beim Verkehr. Ich bin nicht
der Meinung, dass das eine gottgewollte Situation ist, wenn Menschen in diesem
Ausmaß wandern. Die Europäische Union ist nicht in der Lage, die Voraussetzungen
dafür zu schaffen, dass sich die Menschen in ihrer angestammten Heimat noch wohlfühlen. Von Lobbyisten und Demokraten werden nur mehr Bestimmungen erlassen,
mit denen die Menschen bzw. die Bevölkerung draußen dann leben muss. Ich habe
überhaupt kein Verständnis dafür, dass man den sogenannten EU-Reformvertrag den
Menschen, die damit zu leben haben, nicht vorlegt. Ich frage Sie alle, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wie viele Bürger der Europäischen Union wissen, was heute
von diesen 27 Personen in Lissabon unterschrieben wird! Aber leben müssen alle damit! Das ist eine Vorgangsweise, die nichts mehr mit Demokratie zu tun hat. Ganz im
Gegenteil! Der 13. Dezember 2007 ist wirklich ein rabenschwarzer Tag für die Demokratie in Europa, und zwar aus zweierlei Hinsicht, einmal, weil dieser Reformvertrag
unterschrieben wird, und, zum anderen, weil man in der Schweiz die Partei, die aus
den Wahlen als stärkste Partei hervorgegangen ist, von der Regierung ausgeschlossen
hat. Ich sage dies ganz bewusst, weil wir immer alles besser verstehen, was uns selber
betrifft, aber das, was grundsätzlich in diesem Europa abläuft, scheint uns wenig zu
interessieren. Vielleicht mag der eine oder der andere sagen, dass die Haushaltsdebatte
nicht der richtige Moment ist, darüber zu diskutieren, aber ich sage dies deshalb, weil
wir schon seinerzeit einen Beschlussantrag zum EU-Verfassungsvertrag eingebracht
haben. Wir haben ein Referendum gefordert und diese Forderung hat keine Zustimmung erhalten. Wir haben auch jetzt schon seit Monaten einen Beschlussantrag auf der
- 56 -
Tagesordnung, welcher besagt, dass man eine Volksabstimmung zum EU-Reformvertrag abhalten soll. Aber der Südtiroler Landtag bzw. die Landesregierung sagt dazu
keinen Ton. Ich finde das beschämend, wenn wir sonst immer große und gute Europäer sein wollen. Wir sind nur mehr darauf aus, Dinge, die uns Brüssel überstülpt, zu
übernehmen, vielleicht ab und zu noch ein bisschen zu protestieren, aber wirklich konkret haut niemand auf den Tisch und sagt: Das lassen wir uns nicht gefallen! Dem
Staat gegenüber macht man es noch dann und wann, weil man dort mittlerweile mit
der Regierung verbunden ist, aber Europa gegenüber wehrt man sich nicht. Wenn wir
im Jahre 2009 der 200 Jahre "Volksaufstand" gedenken, dann wäre es höchst an der
Zeit, dies zu tun. Damals ist Tirol gegen diesen europäischen Ungeist Napoleons aufgestanden. Heute wäre es höchst an der Zeit, gegen diesen EU-Geist - nicht gegen den
Geist Europas - aufzustehen. Das gilt im Zusammenhang mit dem Verkehr genauso
wie für die Zuwanderung.
PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE:
ROSA THALER ZELGER
VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN:
PRÄSIDENTIN: Abgeordneter Heiss, Sie haben das Wort, bitte.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke, Frau
Präsidentin! Wir behandeln jetzt quer durch die Beschlussanträge die Weltlage, und
das ist auch gut so. Der Haushalt gibt die Gelegenheit, uns über sämtliche Agenden der
Weltpolitik zu unterhalten. Das ist auch nicht schlecht, wenn wir - Kollege Leitner
wird mir sicherlich zustimmen - etwas über den Tellerrand hinausblicken und nicht
immer nach dem "So-segn-hold-mirs-Prinzip" handeln. Hans Werner Sinn ist ein exzellenter Ökonom und man kann seinem Zitat durchaus zuzustimmen. Die Egalisierung der Lohnpolitik, der Ausbau des Sozialstaates in Form des Lohnersatzsystems
und die Massenimmigration sind drei Dinge, die einfach nicht zusammenpassen. Nur,
Kollege Leitner, die Egalisierung der Lohnpolitik ist im Falle der Immigranten wirklich nur zu einem sehr geringen Teil gegeben. Mit der Egalisierung der Lohnpolitik
meint Hans Werner Sinn, dass in Deutschland flächendeckend einheitliche Löhne gezahlt werden sollen. Das ist längst nicht mehr so, denn gerade Immigranten rangieren
lohnmäßig ziemlich unterhalb des Durchschnittslevels. In diesem Punkt - glaube ich wirst du mir durchaus zustimmen, auch wenn ihr in eurem eigenen Betrieb keine Immigranten beschäftigt. Man muss wirklich die Frage der Kostenwahrheit aufwerfen
und insofern hast du Recht, Kollege Leitner, es wäre eine Zukunftsaufgabe der Südtiroler Landesregierung, hier in aller Deutlichkeit über Taten und Fakten aufzuklären.
Diese würden uns nämlich die "Augen übergehen machen", was ich bereits in der Generaldebatte ausgeführt habe. Es sind ziemlich klare Daten, welche die Landesregierung zur Verfügung hat, Kollege Leitner, und die aussagen, wie viel uns einerseits die
- 57 -
Sozialhilfe und das Wohngeld kosten, was an zusätzlichen Ausgaben hinzukommt,
und, andererseits, was durch die Immigranten erwirtschaftet wird. Es ist richtig, dass
im Lichtkegel immer wieder die Fälle von Missbrauch stehen. Diese sind auffallend
bzw. eklatant und sehr wohl auch gegeben, aber die Fälle der strukturellen Benachteiligung von Ausländern und die Fälle der Einzahlungen in unsere Sozialsysteme sind
ungleich größer. Die Daten sind relativ klar. Ihr habt das Wohngeld ziemlich genau berechnet und seid auf 10 Millionen Euro gekommen. Die Ausgaben für finanzielle Sozialhilfe im Bereich der Nicht-EU-Bürger machen im Jahr 2005 in etwa 11 Millionen
Euro und im Jahr 2006 in etwa 13 Millionen Euro aus. Wir werden somit auf eine
Größenordnung von ungefähr 30 Millionen Euro Sozialleistungen in den unterschiedlichsten Bereichen kommen. Denen stehen allerdings die zahlreichen Einzahlungen in
die INPS-Kassen von Seiten von jungen Ausländern, die sofort auf unser Rentensystem umgelegt werden, gegenüber, und zwar in einer Größenordnung von 30 bis
40 Millionen Euro südtirolweit. Hinzukommt noch die IRPEF. Von daher ist die Bilanz relativ leicht zu machen. Es ist nicht so, dass die Immigration unser Sozialsystem
schwächt, sondern sie stellt - volkswirtschaftlich gesehen - vielmehr eine permanente
Stärkung unseres Sozialsystems dar. Das wird jeder Ökonom genau darlegen können,
Pius Leitner. Im Vergleich zu den nachweisbaren Fällen von Missbrauch, die wir auch
anerkennen, ist der volkswirtschaftliche Transfer der Immigration unverzichtbar geworden - aus eurer Sicht leider Gottes -, aber es ist einmal so, dass diese Sicht der
Dinge relativ klar und mit harten Zahlen zu untermauern ist. Die Landesregierung
wäre dazu aufgefordert, diese Daten einmal auf den Tisch zu legen. Dann würde sehr
viel Alarmismus verstummen, was umgekehrt jedoch nicht dazu führen sollte, dass
man sagt: Holen wir viele Immigranten ins Land, da sie sozusagen unsere Zweitliga
sind, die uns finanziell und sozialstaatlich durchfüttert. Mit einer guten Aufklärungskampagne könnte entschieden nachgewiesen werden, dass das Gegenteil von dem der
Fall ist, was ihr immer prophezeit, ohne die Niedriglöhne zu berechnen, welche dazu
führen, dass zig Firmen und zig Betriebe kostengünstig arbeiten können. Durch diese
Niedriglöhne läuft so viel an verdeckten Subventionen, dass sich sogar die Handwerker die Hände reiben könnten. Vergleicht man die paar Fälle, welche im Sommer aufgedeckt wurden, das heißt die Fälle von "caporalato" bzw. von Bauarbeitern, die mit
Mindestlöhnen importiert wurden und für uns gearbeitet haben, dann ist das die Spitze
des Eisbergs. Ich ersuche euch, diese ganzen Dinge einmal durchzurechnen, dann werdet ihr sehen, dass euer Argument ein Eigentor ist! Ich denke, ihr solltet dies nicht zu
sehr strapazieren.
Aber die Transparenz ist notwendig und dringend angeraten, werte Landesregierung, genauso wie das Gesetz und die notwendige Stabstelle in diesem Bereich,
um den Alarmismus abzubauen und auf ein Normalmaß zurückzuführen, um nicht die
realen Formen des Missbrauchs aus dem Auge zu verlieren. Seien wir Realisten!
- 58 -
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT - Freies Bündnis für Tirol): Es
geht darum, die Situation realistisch für die Zukunft auszumachen. Wie wir bereits aus
der Generaldebatte gehört haben, hat die Landesregierung ja zugegeben, dass es über
gewisse Phänomene bzw. Entwicklungen und bestimmte Ausgaben keine Aufstellung
gibt, was der erste Punkt des beschließenden Teils beinhaltet. Der zweite Punkt sieht
vor, mit dem Staat ehestens Verhandlungen bezüglich der Übertragung von Kompetenzen bei der Zuwanderung aufzunehmen. Lieber Kollege Hans Heiss, zu einer echten
Autonomie oder einer Autonomie, die diese Bezeichnung verdient, wie sie beispielsweise die Åland-Inseln haben, gehört selbstverständlich die Zuständigkeit über die
Kontrolle der Einwanderung. Es gibt Autonomien in Europa, die dieses Recht beinhalten und insofern kann man eine solche Forderung sehr wohl stellen.
GNECCHI (Assessora alla scuola italiana, al lavoro, alla formazione
professionale italiana nonchè all'innovazione, ricerca e cooperative - Insieme a
Sinistra - Pace e diritti/Gemeinsam Links - Frieden und Gerechtigkeit): Questo
ordine del giorno ci permette di riflettere anche su una logica che non deve assolutamente andare avanti. Non si può vedere solo se si ha un vantaggio anche economico da
un fenomeno o meno. Quindi anche impegnare la Giunta provinciale a commissionare
quanto prima uno studio sugli effetti fiscali dell'immigrazione, sarebbe come dire che
se persone che non rendono alla Provincia in termini fiscali non ci interessano o non
dobbiamo occuparcene? L'immigrazione e il fenomeno migratorio ci sono perché esistono 220 milioni di persone migranti nel mondo che vanno in un Paese diverso rispetto a quello nel quale sono nati per cercare lavoro. Le zone e i territori nei quali il
lavoro c'è sono territori che hanno un forte fenomeno di immigrazione e hanno una
forte attrazione. La nostra area chiede lavoratori/lavoratrici da altri Paesi. Noi abbiamo
17 mila lavoratori stagionali all'anno e quest'anno abbiamo avuto 700 famiglie che
hanno fatto domanda per assistenti domiciliari a tempo pieno, che hanno bisogno di
qualcuno che sia disponibile a stare all'interno della famiglia per garantire assistenza
24 ore su 24 ad un familiare non autosufficiente o comunque con difficoltà. Bisogna
assolutamente riuscire ad uscire da una logica che possa permettere solo un conto economico rispetto al fattore immigrazione. Questo è un impegno per la Giunta provinciale, è impegno quello di governare il fenomeno sull'immigrazione, è un impegno
quello di non chiedere più lavoratori di quelli di cui si ha bisogno, perché ai lavoratori
che arrivano vogliamo anche garantire condizioni socialmente accettabili. Questo è
l'impegno della Giunta provinciale e di tutti noi, rendersi conto che se in un posto non
c'è disoccupazione è più facile che i lavoratori arrivino a cercare lavoro e se in un
luogo non si trovano lavoratori è più facile che si cerchino lavoratori che arrivano da
altri Paesi. Dobbiamo prendere atto che questa è la nostra realtà e dobbiamo fare di
tutto per governare il fenomeno nel modo migliore possibile tenendo conto del fatto
che sono persone che arrivano e che quindi hanno dei doveri e dei diritti nel momento
in cui arrivano qui, che devono osservare le nostre regole, ma noi altrettanto dobbiamo
- 59 -
essere accoglienti, tenendo conto che sempre nel mondo i fenomeni migratori sono esistiti, perché la gente va dove riesce a vivere.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlussantrag (Tagesordnung)
Nr. 13 ab: mit 4 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 14 vom 10.12.2007, eingebracht
von den Abgeordneten Kury, Dello Sbarba und Heiss, betreffend: Klimahaus A
Plus Zertifizierung ein Muss für Neubauten der öffentlichen Verwaltung.
Ordine del giorno n. 14 del 10.12.2007, presentato dai consiglieri Kury,
Dello Sbarba e Heiss, concernente: Certificazione Casa Clima A plus assolutamente necessaria per le nuove costruzioni della pubblica amministrazione.
Klimahaus A Plus Zertifizierung ein Muss für Neubauten der öffentlichen Verwaltung
Die neuesten Daten des Klima-Reports der UNO lassen keine Zweifel
mehr offen. Wollen wir die Klimaerwärmung eindämmen, müssen wir
uns alle, aber besonders die Regierungen mit gesetzlichen Maßnahmen, für eine optimale Energieeffizienz in allen Umweltbereichen einsetzen. Dies dürfte besonders im Bausektor kein allzu großes Opfer
sein, da sich der einmalige Mehraufwand eines Klimahauses auf längere Sicht auch finanziell rechnet. In diesem Sinne wurde bereits mit
Dekret des Landeshauptmannes vom 29. September 2004, Nr. 34
verfügt, dass die Bewohnbarkeits-Erklärung nur jenen Gebäuden ausgestellt werden kann, die den Jahresheizwärmebedarf der Kategorie
C des Klimaausweises nicht überschreiten.
Seither hat die Technik des energieeffizienten Bauens große Fortschritte gemacht. In Südtirol hat sich die neue Klimahaus-Agentur bereits einen internationalen Namen gemacht. Zertifizierte Klimahäuser
der Kategorien A, A Plus und Gold, von in Südtirol fachkundig ausgebildeten Architekten und Handwerkern erbaut und von fortschrittlich
handelnden Bauträgern in Auftrag gegeben, finden großen Anklang im
In- und Ausland.
Auch die öffentliche Hand ist nun aufgerufen, diesem eingeschlagenen Weg der Energieeinsparung im Bausektor mit vorbildlichem Handeln Nachdruck zu verleihen. Dies kann sie unter Beweis stellen, indem sie dazu verpflichtet wird, Neubauten ausschließlich entsprechend dem neuesten Stand der Technik für optimale energieeffiziente
und ökologische Bauweise auszuführen.
Dies vorausgesetzt,
fordert
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung auf,
mit Durchführungsverordnung zum Landesraumordnungsgesetz im
Bereich Energieeinsparung anzuordnen, dass sämtliche Neubauten
- 60 -
der öffentlichen Verwaltung den Anforderungen einer Klimahaus-Zertifizierung der Kategorie Klimaausweis A Plus entsprechen müssen.
---------Certificazione CasaClima A plus assolutamente necessaria per le nuove costruzioni della pubblica amministrazione
I più recenti dati del rapporto sul clima dell'ONU non lasciano dubbi.
Se vogliamo limitare il riscaldamento del pianeta dobbiamo impegnarci tutti, ma soprattutto devono impegnarsi i governi a garantire
mediante provvedimenti legislativi un uso ottimale dell'energia in tutti
gli ambiti. Nel settore edilizio ciò non dovrebbe comportare eccessivi
sacrifici, in quanto il maggiore investimento iniziale richiesto da una
CasaClima si ripaga nel tempo anche da un punto di vista finanziario.
A tale proposito il decreto del presidente della Provincia 29 settembre
2004, n. 34 ha già disposto che il certificato di abitabilità possa essere
rilasciato solo agli edifici con fabbisogno energetico annuo pari o inferiore alla categoria C del certificato CasaClima.
Da allora le tecniche edilizie di risparmio energetico hanno fatto grandi
passi avanti. In Alto Adige la nuova Agenzia CasaClima si è già fatta
un nome a livello internazionale. Gli edifici certificati come CasaClima
A, A plus e gold, realizzati da architetti e artigiani altoatesini specializzati in questa disciplina e commissionati da committenti lungimiranti
sono molto apprezzati sia in Italia che all'estero.
Ora anche la mano pubblica deve sostenere questo nuovo corso all'insegna del risparmio energetico nel settore edile con iniziative
esemplari. Un modo per farlo sarebbe quello di impegnarsi a realizzare le nuove costruzioni utilizzando le tecnologie più avanzate in
modo da garantire un uso ottimale dell'energia nel rispetto dell'ambiente.
Tutto ciò premesso,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
sollecita
la Giunta provinciale
a stabilire mediante regolamento di esecuzione alla legge urbanistica
provinciale che ai fini del risparmio energetico tutte le nuove costruzioni della pubblica amministrazione siano conformi ai requisiti della certificazione CasaClima della categoria CasaClima A plus.
Abgeordnete Kury, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke schön,
Frau Präsidentin! Momentan verhandeln die Umweltminister in Bali weltweit darüber,
wie sie in diesem Zusammenhang zu einer Tagesordnung kommen könnten, die sie das
nächste Mal beschließen sollen. Wir wissen, dass die Situation in Bezug auf die Klimaaktivitäten weltweit nicht die Beste ist. Wir wissen allerdings auch, dass sich das
Land Südtirol in diese Richtung engagiert. Deshalb hoffen wir, dass unser Vorschlag
aufgegriffen wird, das positive Experiment "Klimahausagentur" noch weiter zu verstärken, indem sich das Land als Verpflichtung auferlegt, dass sämtliche Neubauten,
die das Land in Auftrag gibt, dem Klimahaus-Gold-Zertifikat entsprechen. Warum?
- 61 -
Ich wende mich nun an Landesrat Laimer: Was müssen wir in dieser Situation, in der
sich die Welt derzeit befindet, tun? Wir müssen a) Energie sparen, b) Energie effizient
einsetzen und c) das Notwendige durch erneuerbare Energien als Rohstoff gewährleisten. Das sagen sowohl Landesrat Laimer als auch wir. Selbstverständlich müssen
wir dann als Politiker die Rahmenbedingungen so setzen, dass das in der Praxis durchgeführt wird. Am besten erproben wir das Funktionieren von Normen, die uns als öffentliche Verwalter bzw. als Politiker überzeugen. Wir sollten als Inhaber einer ziemlich großen Anzahl von Gebäuden und von Gebäuden, die weiterhin im Entstehen sind
- Landesrat Mussner, wir bauen ja weiterhin Landhäuser bzw. Gebäude, die institutionelle Funktionen haben -, das Beste anwenden, was der Klimaschutz zu bieten hat. In
unserem Fall ist es das Klimahaus-A-Gold. Warum? Erstens sollten wir mit gutem
Beispiel vorangehen. Zweitens - das scheint mir beinahe die überzeugendere Strategie
zu sein - sagen wir auch zum Privaten: Wenn du jetzt ein bisschen mehr investierst,
zahlt sich das mittelfristig bzw. sogar kurzfristig für deine Brieftasche aus, dann wirst
du in nächster Zukunft weniger bezahlen. Wenn das die Argumentation ist, mit der wir
versuchen, Private zu überzeugen, dann müsste diese Argumentation auch für uns gelten, um gerade im Zusammenhang mit der Haushaltsdiskussion auf Sparsamkeit zu
setzen. Diese beiden Gründe scheinen uns wichtig. Wir würden mit gutem Beispiel vorangehen und in Zukunft durch diese neue Technik zumindest bei den neu entstehenden Gebäuden Energie und Geld sparen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch sagen, dass die Vorschrift, als
Voraussetzung für die Bewohnbarkeit die Kategorie C festzusetzen, eine gute Entscheidung war. In der Zwischenzeit sind jedoch über drei Jahre vergangen. In dieser
Zeit hat in Bezug auf die Klimahaus-Diskussion theoretisch ein Meinungsumschwung
eingesetzt. Es wäre somit an der Zeit, hier einen neuen Sprung zu machen. Ich möchte
noch einen Anhaltspunkt anfügen, den ich aus der Haushaltsrede des Landeshauptmannes Durnwalder entnehme. Landeshauptmann Durnwalder hat die Klimahausgentur als positives Beispiel zitiert und auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Energieeinsparung nicht nur auf Neubauten zu beschränken - dort ist es relativ einfach -, sondern diese Frage auch bei Altbauten zu untersuchen. Auch bei Altbauten sind Einsparpotentiale vorhanden. Ich finde das natürlich ganz wichtig, weil wir wissen, dass gerade die Altbausubstanz, erstens, jene ist, die wir am meisten haben, und, zweitens,
dort die Einsparpotentiale insgesamt noch größer sind als bei den Neubauten. Aber gerade in diesem Zusammenhang, wenn wir an die Altbauten gehen - ich finde das gut -,
sollten wir jetzt keine neuen Häuser mehr bauen, die dann in Zukunft vielleicht aufgrund der Einsicht, dass neue Standards notwendig sind, mühseligst umadaptiert werden müssen, um den neuen Standards zu entsprechen. Wir sollten diese neuen Standards bereits jetzt anwenden. Ich wiederhole noch einmal: Geld- und Energieeinsparung müssten ein Ziel für den öffentlichen Haushalt sein, welches wir alle verfolgen.
Ein Letztes noch! Dieser Antrag ist im Grunde genommen einer Verordnung
entnommen, die das Land Vorarlberg hat. Die Provinz Trient hat vor ungefähr drei
- 62 -
bzw. vier Monaten eine ähnliche Verordnung erlassen. Wenn das Land Südtirol hier
weiterhin Vorreiter sein will, wäre es gut, bei diesen Verordnungen nachzuziehen. Es
kostet kurzfristig ein bisschen mehr, aber längerfristig zahlt es sich aus, und zwar sowohl in barer Münze als auch in Bezug auf die Engerieeinsparung. Das sollte uns in
dieser Diskussion eigentlich alle überzeugen. Das Land baut ja ziemlich großzügig,
Landesrat Mussner. Wenn wir die Häuser anschauen, wirken sie nicht so, als ob sie
sehr sparsam gebaut worden wären. Deshalb sollten wir versuchen, bei Neubauten die
neuesten Techniken und die neuesten Standards bezüglich Energie anzuwenden. Ich
hätte diesen Wunsch auch im Zusammenhang mit der Lärmdämmung. Aber auf diesen
Punkt kommen wir ein anderes Mal zu sprechen. Im Moment ist es wichtig, generelle
Vorschriften bei Neubauten zu erlassen, um erst gar keine Lärmbelästigung entstehen
zu lassen. Wie gesagt, die Neubauten der öffentlichen Hand sollten den höchsten Standards entsprechen und somit von der Klimaagentur eine Klimahaus-A-Gold-Etikette
einholen.
PASQUALI (Forza Italia): Non sono certo contrario ad un risparmio energetico nel settore edilizio, quindi ben venga anche da parte della Giunta provinciale un
regolamento di esecuzione per le nuove costruzioni della pubbblica amministrazione,
che siano conformi alla certificazione casa clima.
Rivolgo invece una domanda di carattere diverso all'assessore. Non so se c'è
un nesso eziologico o meno fra la certificazione casa-clima e l'estetica degli edifici.
Posso dire che tutti gli edifici costruiti con questo sistema sono orripilanti dal punto di
vista estetico. Chiedo se questa bruttura estetica è dovuta agli architetti o alle caratteristiche del sistema "casa-clima". Ogni tanto qualche conoscente o amico mi fa vedere
qualche casa clima che sono, dal punto di vista estetico, molto brutte e poco invitanti.
A prescindere dal fatto che sono favorevole al risparmio energetico, chiedo se c'è un
nesso di causalità fra quanto ho esposto.
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie – SVP): Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Um
gleich auf die Frage von Herrn Pasquali zu antworten: Das Klimahaus definiert ein
Energieniveau bzw. einen Energiequalitätsstandard, nicht aber die Architektur. Die
Architektur wird frei ausgewählt und vom Bauwerber oder vom Architekten vorgegeben. Auf jeden Fall kann die Form frei ausgewählt werden. Man kann ein Klimahaus
in einer Standardbauweise realisieren, dass man es äußerlich nicht von anderen Wohngebäuden unterscheiden kann. Allerdings können wir feststellen, dass Neubauten generell einen eigenen Stil verfolgen. Man spricht bei der Architektur nicht mehr von
Schönheit, sondern von guter oder stimmiger Architektur, die man in die Umgebung
hinein projizieren muss, um sie dann bewerten zu können. Insofern ist das eine ständige Herausforderung. Wir tun gut daran, mehr Sensibilität an den Tag zu legen, da
haben Sie Recht. Nicht alles, was auf dem Reißbrett gut aussieht, ist dann in der Rea-
- 63 -
lität in die Umgebung hinein projiziert und eine gute Architektur. Für dieses optische
bzw. ästhetische Element, welches sicherlich in vielen Bereichen verbessert werden
muss, braucht es von der Planungsseite her mehr Gespür und mehr Feingefühl.
Zum Beschlussantrag als solchen! Mit Sicherheit ist das Klimahaus eine
stimmige Antwort auf die Frage der Menschheit in Bezug auf den Klimaschutz. Ich
habe den Eindruck, dass man in der Thematik Klimaschutz viel zu sehr davon spricht,
wie man den Energiebedarf decken kann, aber viel zu wenig auf die Frage eingeht, wie
man den Energiebedarf reduzieren könnte. Darin liegt das große Potential. Darüber
wird in Europa kaum gesprochen, sondern immer nur darüber, wie man den Bedarf
abdeckt. Das ist der falsche Ansatz. Das enorme Einsparungspotential wird immer
noch völlig verkannt. Unser Modell "Klimahaus" wird die richtige Antwort sein, denn
es bedeutet in klaren Worten eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs. Wir
reden im Vergleich zum Bestand nicht mehr von 10 bis 20 Prozent. Wenn wir ein Bestandsvolumen Südtirols aus den 70er-Jahren hernehmen, können wir davon ausgehen,
dass ein Wohngebäude pro Quadratmeter und Jahr 22, 23, 24 oder 25 Liter Heizöl verbraucht hat. Seit dem Jahr 2005 schreiben wir einen maximalen Bedarf von 7 Litern
vor. Wir können feststellen, dass aufgrund des Kubaturbonus, der Außenhülle, die nur
bis 30 Zentimeter zählt usw., die Leute freiwillig hergehen und mit großer Motivation
und Begeisterung ein Klimahaus B, A oder Gold bauen. Sie tun dies nicht, um damit
einer Vorschrift nachzukommen, sondern weil sie es selbst wollen. Das ist der Erfolg
dieses Konzeptes. Wir haben dies nicht etwa vorgeschrieben, sondern die Leute wählen freiwillig das Klimahaus. Sie wollen die entsprechende Plakette bzw. den Ausweis.
Sie wollen besser sein als die anderen und haben Freude daran. Das ist die neue Sprache, die wir gewählt haben. Sie unterscheidet sich wesentlich von ausländischen Modellen, bei denen man alles zur Vorschrift macht.
Innerhalb der öffentlichen Verwaltung haben wir uns bei den Bauten eine
strengere Latte als bei privaten Gebäuden gesetzt. Dort gilt als Mindeststandard das
Klimahaus B. Wir erleben auch hier, dass Kollege Mussner dennoch bei Neubauten
generell über das Klimahaus B hinausgeht, wenn dies aufgrund der Kosten-NutzenAnalyse möglich und sinnvoll ist. Wenn die bestehenden Gebäude einen Verbrauch
von 25 Litern haben, ein Klimahaus B 5 Liter und ein Klimahaus A 3 Liter verbraucht,
dann handelt es sich um einen großen Sprung. Nicht überall ist ein Klimahaus B oder
A aufgrund der Positionierung eines Gebäudes leicht machbar. Deshalb muss hier eine
Kosten-Nutzen-Analyse erstellt werden. Dort, wo es möglich ist, wird das Land ein
Klimahaus A und vielleicht sogar ein Klimahaus Gold realisieren. Das gibt es auch bei
Sanierungen. Das Klimahaus Gold in der Rittnerstraße ist ein Sanierungsprojekt, bei
dem sich der Verbrauch von 25 Litern auf 1 Liter reduziert hat. Dies hat das Land in
vorbildlicher Art und Weise realisiert und durch Monitoring entsprechend nachgewiesen. Sie, Frau Kury, gehen noch einen Schritt weiter und verlangen, dass alle Neubauten der öffentlichen Verwaltungen den Anforderungen eines Klimahauses A Plus entsprechen müssen, das heißt, dass sie absolut frei von fossilen Energiequellen sein müs-
- 64 -
sen. Das ist in vielen Fällen aber nicht möglich, denn in manchen Orten ist die Erdwärme nicht realisierbar, weil das Gebäude beispielsweise in einer Gewässerschutzzone liegt. Da ist es schwierig, völlig frei von fossilen Energiequellen zu arbeiten.
Deswegen erinnere ich noch einmal daran, dass wir bei öffentlichen Neubauten den
Klimahaus-B-Standard festgelegt haben. Ich bin dafür, den Spielraum zu belassen und
bei den öffentlichen Arbeiten abzuwägen, wann es Sinn macht, ein Klimahaus B, A
oder A Plus zu bauen. Ich glaube, dass es sich in jedem Fall um ein sehr gutes Gebäude handelt. Ich glaube, dass wir als Land Südtirol in diesem Zusammenhang den
richtigen Weg eingeschlagen haben und sicherlich nicht zu Unrecht als Bezugsgröße
weit übers Land hinaus gelten.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 14
ab: mit 7 Ja-Stimmen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 15 vom 10.12.2007, eingebracht
von den Abgeordneten Kury, Dello Sbarba und Heiss, betreffend die Energieproduktion aus Palmöl - nein danke! Es braucht Bestimmungen gegen diese sozial
und ökologisch unverantwortliche Geschäftsmacherei!
Ordine del giorno n. 15 del 10.12.2007, presentato dai consiglieri Kury,
Dello Sbarba e Heiss, concernente la produzione di energia dall'olio di palma - no
grazie! Servono disposizioni contro questa attività a soli fini di lucro socialmente
ed ecologicamente irresponsabile!
Energieproduktion aus Palmöl - nein danke!
Es braucht Bestimmungen gegen diese sozial und ökologisch unverantwortliche Geschäftsmacherei!
In Schabs und Franzensfeste werden derzeit zwei Blockheizkraftwerke gebaut, die mit Palmöl und ähnlichen Pflanzenölen gespeist
werden. Beide Kraftwerke kommen zudem in den Genuss von Förderungen in Form von "Grünzertifikaten", da diese Brennstoffe als erneuerbar eingestuft werden. Dies obwohl die Verwendung von Palmöl
äußerst bedenklich ist und die Gesamtökobilanz bei Verwendung dieses Brennstoffes sicher negativ ist.
Angesichts der Tatsache, dass
neben den beiden oben zitierten großen Heizkraftwerken bereits
weitere Gesuche zum Bau von mit nicht näher definierten Pflanzenölen betriebenen Kraftwerken vorliegen;
dass die Verwendung von Palmöl weder soziale noch ökologisch
zu vertreten ist;
fordert
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung auf,
- 65 -
schnellstens klare Regeln zu verabschieden, die die Genehmigung
zum Bau von Biomassekraftwerken vom Gebrauch heimischer, nachwachsender Rohstoffe abhängig zu machen.
---------Produzione di energia dall'olio di palma: no grazie!
Servono disposizioni contro questa attività a soli fini di lucro socialmente ed ecologicamente irresponsabile
A Sciaves e a Fortezza sono in fase di costruzione due gruppi cogeneratori alimentati con olio di palma e oli vegetali simili. Entrambi gli
impianti ricevono sovvenzioni sotto forma di "certificati verdi" in quanto
utilizzano fonti energetiche rinnovabili. Ciò avviene nonostante l'impiego di olio di palma sia estremamente pericoloso e il suo ecobilancio
sia sicuramente negativo.
Considerato che
a parte i due grandi impianti sopra citati, sono già state presentate
altre domande per la realizzazione di centrali alimentate con non
meglio definiti oli vegetali;
l'utilizzo di olio di palma non è sostenibile da un punto di vista sociale ed ecologico;
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
sollecita
la Giunta provinciale
a varare al più presto regole chiare, che subordinino la concessione
dell'autorizzazione alla costruzione di centrali alimentate con biomassa all'utilizzo di materie prime rigenerabili locali.
Abgeordnete Kury, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke schön,
Frau Präsidentin! Es gab vor kurzer Zeit eine ziemliche Aufregung, als man im Bezirk
Brixen in Natz/Schabs trotz unterschiedlicher Botschaften von Seiten der Landesregierung miterleben musste, dass dieser von vielen Seiten äußerst kritisierte Bau des
Kraftwerkes, welches mit nicht näher definierten Ölen funktionieren soll, schnellstens
durchgezogen werden soll, obwohl von ökologischer Seite und von sozialer Seite massenweise Gegenargumente ins Feld geführt wurden. Vielleicht haben sich einige Kolleginnen und Kollegen noch nicht so ausführlich mit der Problematik "Palmöl" beschäftigt. Es klingt ziemlich unschädlich. Man könnte meinen, dass Palmöl harmlos
ist. Solange nicht mit Erdöl geheizt wird, ist die Welt noch in Ordnung. Dabei werden
keine fossilen Energieträger verwendet und es gibt kein CO2. Es stimmt, dass diese
Pflanzenöle CO2-frei sind, in dem Augenblick, in dem sie vor Ort verwendet werden.
Die Probleme entstehen allerdings vor der Produktion dieses Palmöls. Momentan erleben wir weltweit einen Boom an Anpflanzung von Palmenplantagen in tropischen
Wäldern. Tropische Wälder werden in großem Ausmaß gerodet und mit Palmen ersetzt. Aus den Früchten dieser Palmen wird dann das Öl gewonnen. Dieses Öl wird
zum Teil auf Schiffen, die selbst eine Art Chemiefabrik sind, gepresst und kommt nach
Rotterdam, von wo dann die Lkw's starten. Mit diesem in Indonesien, Malaysien, aber
- 66 -
auch in Mittelamerika als Rohstoff hergestellten Palmenöl kommen die Lkw's nach
Natz/Schabs oder Franzensfeste. Es wird ökologischer Raubbau an Regenwäldern, gekoppelt mit sozialer Zerstörung der Lebensgemeinschaften, gekoppelt mit einem
Raubbau an einheimischen Nahrungsprodukten, die nach und nach verdrängt werden,
betrieben, um Palmöl für unsere Kraftwerke herzustellen. Das Perverse an dieser ganzen Geschichte ist, dass diese in ökologischer Hinsicht wirklich verhängnisvolle Kette
und sozial zerstörerischen Kräfte anschließend eine ökologische Prämie bekommen
und die Energieproduktion mit Grünzertifikaten belohnt wird. Am Beispiel
Natz/Schabs sehen wir, dass man bei diesem im Entstehen begriffenen Kraftwerk für
Palmöl, aus dem in Zukunft Strom produziert werden soll, im Verhältnis zu den produzierten Kilowattstunden - ich habe es ausgerechnet - circa 6 Millionen Euro im Jahr
an Grünzertifikaten kassiert. Sie bekommen diesen Strompreis garantiert, da es sich
um erneuerbaren Strom handelt. Ich denke, dass das wirklich inakzeptabel ist. Wenn
wir die Regenwälder zerstören, dann zerstören wir sozusagen die CO2-Lungen bzw.
das größte CO2-Schluckreservoir weltweit. Wir würden nicht nur diese wertvolle Ressource zerstören, sondern auch die Lebensbedingungen der Menschen dort massiv verschlechtern. Was ich hier erzähle, ist keine Horrorgeschichte, verehrte Kolleginnen
und Kollegen, sondern ist die Folge einer falschen Energiepolitik auf europäischer
Ebene! Die europäischen Grünen setzen sich massiv dagegen ein, dass diese Öle undifferenziert als erneuerbare Energie eingestuft werden. Es ist auch eine falsche Energiepolitik auf gesamtstaatlicher Ebene. Dank dem Einsatz der Grünen ist jetzt im staatlichen Finanzgesetz ein Passus eingefügt worden, der Anlass gibt, zu hoffen, dass in
Zukunft nur mehr jene Öle in den Genuss von Grünzertifikaten kommen, die im Umkreis von 60 Kilometern der Produktionsstätte produziert werden. Allerdings ist dieser
Passus noch Prinziperklärung, die Dekrete werden erst in Zukunft erlassen. Wir wissen, dass diesbezüglich der Druck riesengroß ist, denn in den letzten fünf bzw. zehn
Jahren haben viele weltweit und auch clevere Südtiroler massiv in dieses Geschäft investiert. Ich kann hier nur die Firma Fri-EL Green Power zitieren, die vor einem Monat den Börsengang angekündigt und dann doch darauf verzichtet hat. Sie hat sich in
eine Gesellschaft in Indonesien eingekauft, mit dem Ziel, 170 Quadratkilometer Regenwald zu roden, um dort Palmen zu pflanzen. Da sieht man die Dimensionen, die
Südtirol in dieser Art der Geschäftemacherei zu Lasten der Ökologie und zu Lasten der
Bewohner dort eingenommen hat.
Im Übrigen wäre auch noch kurz darüber zu reden, ob es ethisch vertretbar
ist, dass anstelle von Nahrungsmitteln, die in den Dritte-Welt-Ländern zum Decken
des Hungers produziert werden, Palmen gepflanzt werden, damit wir hier weiter Energie verprassen können. Bevor der Hunger in der Welt nicht gestillt ist, ist es ethisch
äußerst problematisch, dass wir Nahrungsmittel jeder Art - wir wissen ja, dass es nicht
nur um Palmenöl, sondern auch um Rapsöl usw. geht - zum Zwecke der Energieproduktion verwenden. Teilweise pflanzen Betriebe, die früher Nahrungsmittel produziert
haben, jetzt Pflanzen zu diesem Zwecke an. Auch dieser Aspekt sollte ins Feld geführt
- 67 -
werden. Wir sollten Energie sparen und nicht den bereits ausgehungerten Teil der Welt
plündern, damit wir bei uns prassen können. Das ist eine separate Argumentationsschiene.
Momentan fordern wir mit diesem Antrag, dass Südtirol das Entstehen solcher ökologisch und sozial nicht vertretbarer Kraftwerke für die Zukunft verhindert. Es
kann auf vielfältige Weise agiert werden. Es sollte jedoch nicht so laufen wie bei den
letzten beiden Kraftwerken. Dort hat sich das Land aus der Verantwortung gestohlen
und ganz einfach gesagt, dass die Kompetenz anderswo liegen würde. Die Gesuche
werden beim Amt für Stromproduktion eingereicht. Dann braucht es zwei Gutachten,
eines zur Luft und eines zum Wasser - wenn ich mich nicht irre -, und wenn diese Gutachten besagen, dass die Grenzwerte eingehalten werden, dann gibt die Gemeinde die
Genehmigung und stellt die Baukonzession aus. Bei der Genehmigung derart problematischer Werke sollte man sich nicht aus der Verantwortung stehlen und sagen: Hier
müssen die gesamte Umweltbilanz und nicht nur zwei Detailgrenzwerte untersucht
werden. Es darf nicht sein, dass, wenn diese beiden Grenzwerte eingehalten werden,
der Bau solcher Kraftwerke in Ordnung geht. Man sollte zumindest eine seriöse UVP
durchführen, bei der die Vorteile, welche zweifelsohne bestehen, sofern wir das Produkt im Land haben, aber auch die Nachteile - denken Sie an die gesamte Vorgeschichte des Rohstoffes - erhoben werden. Wenn diese Vor- und Nachteile gesamtökologisch abgewogen werden, dann gibt es keinen Zweifel, dass diese Produktion als
nicht tragbar einzustufen ist. Es geht nicht nur um das Kraftwerk in Natz/Schabs, sondern auch darum, zu verhindern, dass der Boom von den Wasserkraftwerken jetzt auf
die Palmölwerke übergeht. In den letzten 10 bzw. 20 Jahren gab es ja einen Boom an
Wasserkraftwerken, da die Grünzertifikate viel Geld bringen. In dem Augenblick, in
dem das Wasser knapp wird, könnte dieser Boom jetzt nahtlos auf die Palmölproduktion übergehen, denn auch in diesem Bereich lässt sich viel Geld verdienen.
Ein letztes Wort noch! Ich weiß, dass Landesrat Laimer jetzt darauf verweisen wird, dass es im Zusammenhang mit diesen Kraftwerken nicht heißt, dass Palmöl,
sondern Öle verwendet werden. Wir sollten uns da nichts in die Tasche lügen, denn
wir wissen genau, dass auf jene Öle und Fette zurückgegriffen wird, die am Markt am
billigsten zu haben sind, und das ist momentan das Palmöl.
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie – SVP): Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich
wiederhole die Grundsätze in der Energiepolitik: Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und - in dieser dritten Kolonne - Alternativenergie. Dazu zählen natürlich Biomasse, Sonne und Wasser. Ich würde nicht generell Biomasse und Pflanzenöle bevorteilen, Frau Kury. Das ist in dieser Form sicher überzogen. Wenn Palmöl verwendet
wird und dies auch noch aus Gegenden bzw. Ländern kommt, wo man im Vorfeld Urwälder geholzt hat, dann deckt sich unsere Einschätzung zu Hundert Prozent. Das ist
auf jeden Fall zu verhindern, abzulehnen und zu verurteilen. Der Staat hat bereits dar-
- 68 -
auf reagiert, indem er eine 70-Kilometer-Grenze eingeführt hat. Wenn Pflanzenöle
verwendet werden, müssen sie aus einem Umkreis von 70 Kilometern der Produktionsanlage entnommen werden. Dadurch sind im Klartext Importe aus anderen Ländern
nicht mehr möglich, außer in Grenzgebieten. Allerdings hat der Staat nicht - das ist
schade - vorgesehen, dass bei dieser Stromproduktion, bei der es Grünzertifikate gibt,
auch eine Abnahme der anfallenden Wärme gewährleistet sein muss. Somit wird zwar
Strom produziert, aber die Wärme wird in die Luft geblasen. Das ist auf jeden Fall
schlecht und zu verurteilen. Ich verstehe nicht, weshalb der Umweltminister nichts dagegen unternimmt. Das würde sicherlich eine Qualitätsverbesserung darstellen, weil
damit die Wärme in die Zirkulation gebracht würde. Als Land Südtirol können wir
keine Brennstoffe verbieten. Wir können einige Hürden einbauen, was wir auch getan
haben. Wir haben erstens einmal festgelegt, dass bei der Stromproduktion durch KraftWärmekoppelung auf jeden Fall der Großteil der anfallenden Wärmeproduktion in
Form einer Fernwärme genutzt werden muss. Das ist in Natz/Schabs gewährleistet,
weil die bestehende Genossenschaft die Wärme zur Versorgung der Haushalte nutzt.
Es ist wichtig, dass diese Wärme auch genutzt wird. Wir haben eine zweite Möglichkeit einzugreifen, indem wir sagen, dass wir diese Werke nicht fördern. Somit gibt es
zwar Beiträge für das Fernwärmenetz, nicht aber für solche Produktionsstätten. Drittens verlangen wir bei diesen Pflanzenölen Zertifikate, dass diese Öle nicht aus anderen Ländern kommen, wo im Vorfeld Urwälder geholzt wurden. Im zitierten Fall wurden die entsprechenden Zertifikate vorgelegt. Wenn Sie sagen, dass die Zertifikate
nicht stimmen, dann müssen wir das in Frage stellen. Aber die Zertifikate sind vorgezeigt worden und damit sind die drei von uns gestellten Auflagen erfüllt. Wir haben
nicht die Möglichkeit, ein Verbot der Verwendung dieser Öle auszusprechen. Ich
würde die Verwendung von Palmöl liebend gerne verbieten. Da deckt sich unsere Einstellung. Sie verweisen hier auf heimische Biomasse generell. Wenn Sie unter dem
Begriff "heimisch" meinen, dass das Fernheizwerk in Sexten nicht nach Osttirol importieren darf, dann ist das auch falsch. Warum sollte man Hackschnitzel von Bozen
oder vom Vinschgau nach Sexten transportieren, wenn man sie in Osttirol auch bekommt. Das kann es wohl nicht sein!
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): (unterbricht)
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT - Freies Bündnis für Tirol): Tirol
ist ja auch heimisch!
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie – SVP): Das könnte die Lösung sein, Frau Klotz, dass man
unter dem Begriff "heimisch" Gesamttirol meint. Diese Interpretation wäre sicherlich
interessant. Ich fasse nochmals zusammen, dass wir bereits die drei Regelungen, nämlich keine Förderung, Vorlage von Zertifikaten und die Abnahme der Wärme, be-
- 69 -
schlossen haben. Das sind drei Ergebnisse, die sicherlich keine neuen Werke entstehen
lassen. Wie gesagt, wir können keine generellen Verbote aussprechen, weil das nicht
in unserem Kompetenzbereich liegt. Das Problem ist aber bereits gelöst, weil der Staat
diese 70-Kilometer-Grenze festgesetzt hat. Insofern stellt sich das Problem bei uns
nicht, weil kein neues Kraftwerk mehr entstehen kann. Unabhängig von unserer Regelung reicht bereits die staatliche Regelung aus, um solche Kraftwerke zu verhindern.
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
Dott. RICCARDO DELLO SBARBA
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione dell'ordine del giorno n. 15: respinto con 6 voti favorevoli, 2 astensioni e i restanti voti contrari.
Ordine del giorno n. 16 del 10.12.2007, presentato dai consiglieri Kury,
Dello Sbarba e Heiss, concernente Walter Huber: Situazione di conflitto di interessi e violazione dell'ordinamento del personale della Provincia, per cui deve assolutamente essere revocato dalla carica di presidente del Comitato ambientale!
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 16 vom 10.12.2007, eingebracht
von den Abgeordneten Kury, Dello Sbarba und Heiss, betreffend Walter Huber:
Interessenskonflikt und Verletzung der Landespersonalordnung: Abberufung
vom Vorsitz des Umweltbeirates unabdingbar!
Walter Huber: situazione di conflitto d'interessi e violazione dell'ordinamento del personale della Provincia, per cui deve assolutamente
essere revocato dalla carica di presidente del Comitato ambientale!
Dopo che sono venute alla luce le varie attività economiche del dott.
Walter Huber (direttore di dipartimento dell'assessore Michl Laimer e
presidente del Comitato ambientale), nessuno avrà più dubbi sul fatto
che debba lasciare al più presto e senza indugio la sua carica di presidente del Comitato ambientale (già Comitato VIA) per permanente
conflitto d'interessi. Oltre alle competenze tecniche, i requisiti per l'esercizio di questa importante carica sono la comprovata indipendenza
dalla politica e dall'economia ovvero dai committenti, i cui progetti devono essere sottoposti alla valutazione dell'impatto ambientale. Nel
caso di Walter Huber mancano entrambe le cose. La recente scoperta
della sua molteplice attività economica e la sua partecipazione a società come la China-Invest Srl, controllata dalla Leitner Spa, ma anche
la sua carica di presidente del consiglio di amministrazione della
Certra Srl, che esegue le procedure per la certificazione CE degli impianti a fune, sono una prova della sua vicinanza a settori influenti
dell'economia che compromette l'imparzialità delle sue valutazioni all'interno del Comitato ambientale.
- 70 -
A questo palese conflitto d'interessi si aggiunge il fatto che Walter Huber, in qualità di direttore di dipartimento dell'assessore Laimer, è condizionato dalla politica e quindi viene a mancare la necessaria indipendenza.
Inoltre la partecipazione del dott. Walter Huber alla società China-Invest Srl, che è controllata dalla ditta Leitner e persegue chiaramente
scopi di lucro, è in contrasto con l'ordinamento del personale della
Provincia. L'articolo 14, comma 1, lettera b) della legge provinciale n.
16/95 stabilisce che "non è consentito accettare cariche in società
costituite a fine di lucro …" Inoltre la lettera e) dell'articolo 14, comma
1, di detta legge provinciale sancisce che "è vietato esercitare attività
che possano dar luogo a conflitti di interesse o possano pregiudicare il
corretto adempimento dei compiti d'ufficio". A questo divieto contravviene anche l'attività del dott. Walter Huber come presidente del consiglio di amministrazione della Certra Srl che esegue le procedure per
la certificazione CE di impianti a fune adibiti al trasporto di persone.
Visto che Walter Huber è pure presidente del Comitato ambientale
ovvero presiede la conferenza dei direttori d'ufficio che valuta i progetti (tra cui anche la costruzione di impianti a fune) dal punto di vista del
loro impatto ambientale, potrebbe esserci anche qui una situazione di
conflitto d'interessi.
Per tutti questi motivi è inaccettabile che il dott. Walter Huber continui
a rimanere a capo del Comitato ambientale.
Ciò premesso,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
sollecita
la Giunta provinciale
a provvedere, entro l'anno, alla revoca del dott. Walter Huber dalla carica di presidente del Comitato ambientale.
---------Walter Huber: Interessenskonflikt und Verletzung der Landespersonalordnung: Abberufung vom Vorsitz des Umweltbeirates unabdingbar
Nach der Aufdeckung der verschiedenen wirtschaftlichen Tätigkeiten,
denen Herr Dr. Walter Huber (Ressortdirektor von Landesrat Michl
Laimer und Vorsitzender des Umweltbeirates) nachgeht, wird wohl
niemand mehr bezweifeln, dass er wegen eines permanenten Interessenskonfliktes seine Funktion als Vorsitzender des Umweltbeirates
(früher UVP-Beirat genannt) dringendst und unverzüglich zurücklegen
muss. Die Voraussetzung zur Ausübung dieser wichtigen Funktion
sind neben Fachwissen eine nachprüfbare Unabhängigkeit von Politik
und Wirtschaft bzw. Projektträgern, deren Projekte auf ihre Umweltverträglichkeit überprüft werden sollen. Beides ist bei Walter Huber
nicht gegeben. Die kürzlich aufgedeckte vielfältige wirtschaftliche Tätigkeit und Teilhabe an Gesellschaften wie die China-Invest GmbH,
die von der Fa. Leitner AG kontrolliert wird, aber auch seine Funktion
als Verwaltungsratspräsident der Fa. Certra GmbH, die die EU-Zertifizierung für Seilbahnen durchführt, belegen eine Nähe zu einflussreichen wirtschaftlichen Kreisen, durch die eine unbefangene Gutachtertätigkeit im Umweltbeirat verunmöglicht wird.
Zu diesem offensichtlichen Interessenskonflikt gesellt sich noch die
Tatsache, dass Walter Huber als Ressortchef von Landesrat Laimer
- 71 -
der Politik unterstellt ist und dadurch die notwendige politische Unabhängigkeit vermissen lässt.
Weiters verstößt Dr. Walter Hubers Teilhabe an der Gesellschaft
China-Invest GmbH, die von der Firma Leitner kontrolliert wird und die
eindeutig Gewinnabsichten verfolgt, gegen die Personalordnung des
Landes. Das Landesgesetz Nr. 16/95 besagt im Artikel 14 Absatz 1
Buchstabe b): "nicht zulässig ist es, Mandate in Gesellschaften, die
Gewinnabsichten verfolgen, zu übernehmen... " Weiters sagt Buchstabe e) des Artikels 14 Absatz 1 des zitierten Landesgesetzes: "verboten ist die Ausübung von Tätigkeiten, die Interessenskonflikte bewirken oder die korrekte Ausübung der Aufgaben des Amtes beeinträchtigen können." Gegen dieses Verbot verstößt zudem auch die
Tätigkeit des Dr. Walter Huber als Verwaltungsratspräsident der
Certra GmbH, die die EU-Zertifizierung für Personen-Seilbahnen
durchführt. Da Walter Huber auch den Vorsitz des Umweltbeirates
bzw. der Amtsdirektorenkonferenz einnimmt, die Projekte (darunter
auch die Errichtung von Seilbahnen) auf ihre Umweltverträglichkeit
überprüft, dürfte er sich in dieser Funktion im Interessenskonflikt befinden.
Aus all diesen Gründen ist es untragbar, dass Dr. Walter Huber weiterhin dem Umweltbeirat vorsitzt.
Dies vorausgeschickt,
fordert
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung auf,
Dr. Walter Huber noch in diesem Jahr als Vorsitzenden des Umweltbeirates abzuberufen.
La parola alla consigliera Kury per l'illustrazione.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke schön!
Ganz kurz, ein paar Worte zur Vorgeschichte! Wir haben ein UVP-Gesetz, welches
vorsieht, dass es - früher nannte er sich UVP-Beirat - einen Umweltbeirat gibt. Die
Amtsdirektoren, deren Kompetenzen betroffen sind, schließen sich unter einem Vorsitz zusammen, den früher korrekterweise der Abteilungsdirektor der Umweltagentur
inne hatte. Es war richtig, dass der oberste Chef der Umweltagentur der Vorsitzende
des Umweltbeirates bzw. des UVP-Beirates war. Dann gab es in Südtirol eine Gesetzesänderung, welche vorsah, dass nicht mehr der Chef der Umweltagentur, sondern
der Ressortdirektor der Vorsitzende des Umweltbeirates sein soll. Mit dieser Bestimmung hatten wir damals schon Probleme. Vielleicht können sich die Kolleginnen und
Kollegen noch daran erinnern. Wir sind gegen diese Ernennung, weil der Ressortdirektor politisch berufen ist. Er wird vom zuständigen Landesrat ernannt und muss laut
Gesetz dafür sorgen, dass politische Beschlüsse auf Verwaltungsebene umgesetzt werden. Das ist dann ein Problem, wenn er einem Beirat vorsitzt, dessen Existenzberechtigung ausschließlich davon abhängt, dass er politisch unabhängig ist. Das Umweltgutachten wird der Landesregierung zugestellt, welche dann anschließend samt den ande-
- 72 -
ren Abwägungen sozialer, finanzieller und ökonomischer Natur eine politische Entscheidung trifft. Um diese Entscheidung auch gut treffen zu können, muss es im Interesse der Landesregierung sein, dass sie autonome, gut durchdachte und unabhängige
Gutachten erhält. Nur dann ist gesichert, dass sie in der Abwägung der unterschiedlichsten Schwerpunkte richtig entscheiden kann. Das ist das erste Problem, das wir mit
Herrn Walter Huber als Vorsitzendem des UVP-Beirates haben. Er ist nicht politisch
unabhängig, sondern de facto abhängig. Er hat zur Aufgabe, politische Beschlüsse auf
Verwaltungsebene umzusetzen. Er kann deshalb nicht unabhängig sein bzw. befindet
sich in einem Interessenskonflikt. Zugespitzt hat sich die Situation in dem Augenblick,
als vor einigen Wochen bekannt wurde, dass Walter Huber auch einer recht regen
wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht. Ich möchte an diesem Punkt eine der Firmen nennen, an denen er, aber beispielsweise auch Landesrat Berger, beteiligt ist, nämlich die
Firma "Ecoapple" im Unterland. Der Interessenskonflikt wird besonders deutlich bei
der Teilhaberschaft des Herrn Walter Huber - seinerseits Vorsitzender des Umweltbeirates - an der Firma "China-Invest", welche von den drei Herren Huber, Michl Seeber
und Marzola gegründet worden ist. Wir wissen, was diese Gesellschaft in der Zwischenzeit getan hat: Sie hat ein riesiges Skigebiet in China erschlossen. Dieses Projektes liegt uns allen vor und auch die Landesregierung konnte es zum Teil mit eigenen Augen und Ohren sehen, weil einige Mitglieder vor Ort waren und an der Einweihung dieses großen, aber dennoch privaten Skigebietes teilgenommen haben. Es ist
bekannt, dass Herr Huber gemeinsam mit Herrn Michl Seeber der Firma Leitner und
Alessandro Marzola im Verwaltungsrat dieser Gesellschaft sitzt. Ich habe hier einen
Auszug aus dem Handelsregister vorliegen, aus der die letzte Eintragung hervorgeht,
welche am 7.6.2007 hinterlegt wurde. Daraus gehen die Eigentumsteilhaber Leitner,
Marzola und Huber hervor. Unter den Verwaltern befinden sich Michl Seeber als Präsident und Marzola Alessandro sowie Walter Huber als Verwaltungsratsmitglieder.
Das ist Fakt. Wir empfinden es, unabhängig von den Gesetzen, als äußerst "unappetitlich", dass der Chef des Umweltbeirates zugleich Teilhaber einer Gesellschaft ist, welche in der Welt Skigebiete erschließt, und dies gemeinsam mit einem Herrn, der als einer der großen Bauer von Aufstiegsanlagen dem Umweltbeirat regelmäßig eigene
Projekte vorzulegen hat. Das ist ganz einfach nicht tragbar. Abgesehen davon haben
wir gehofft, dass Herr Huber nach Bekanntwerden dieser Geschichte die Sensibilität
haben würde, sofort den Vorsitz abzugeben. Nachdem dies aber nicht geschehen ist,
haben wir uns auch aus Gründen der Legalität gezwungen gesehen, diesen Antrag zu
stellen. Walter Hubers Tätigkeit als Vorsitzender des Umweltbeirates ist von einem
permanenten Interessenkonflikt, den ich bereits aufgezeigt habe, gekennzeichnet. Er
begutachtet nämlich Projekte einer Firma - es gibt noch andere Bereiche -, bei der er
ein Geschäftspartner ist bzw. in deren Verwaltungsrat er sitzt. Insofern ist auch seine
Tätigkeit in der Gesellschaft CERTRA problematisch, da er diese Seil- und Aufstiegsanlagen zertifiziert. Ich könnte mir vorstellen, dass in diesem Zusammenhang eine bestimmte Firma selbstverständlich Ansuchen stellt, welche dann wiederum andere Pro-
- 73 -
jekte - beispielsweise im Zusammenhang mit der Rittner Umlaufbahn - begutachtet.
Hier kann wirklich niemand leugnen, dass ein permanenter Interessenkonflikt vorliegt.
Da es unsere Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass Landesgesetze eingehalten werden,
möchte ich noch den Artikel 14 aus der Personalordnung des Landes zitieren. Buchstabe b) besagt Folgendes: "Es ist nicht zulässig, Mandate in Gesellschaften, die Gewinnabsichten vorfolgen, zu übernehmen." Ich nehme an, dass die Firma "China-Invest" keine karitative Einrichtung ist, sondern eine Einrichtung, die Gewinnabsichten
verfolgt. Ansonsten hätten sich die Herren Marzola und Seeber grundlegend geändert.
Auf jeden Fall ist klar, dass die erste Tätigkeit diese Firma mit Gewinnabsicht arbeitet,
auch wenn der Gewinn vielleicht nicht sofort, aber immerhin längerfristig eintreten
soll. Es ist laut Personalordnung des Landes nicht zulässig, dass Landesbedienstete
Mandate in Gesellschaften übernehmen, die Gewinnabsichten verfolgen. Weiters heißt
es: "Es ist verboten: die Ausübung von Tätigkeiten, die Interessenskonflikte bewirken
oder die korrekte Ausübung der Aufgaben des Amtes beeinträchtigen können." Wie ich
für all jene, die es wahrhaben wollen, überzeugend dargelegt habe, ist hier ein Interessenskonflikt gegeben bzw. die nicht unparteiische, unabhängige Tätigkeit des Herrn
Walter Huber als Vorsitzender des Umweltbeirates ganz sicherlich beeinträchtigt und
somit nicht gewährleistet.
Herr Landesrat Laimer, es geht in diesem Zusammenhang tatsächlich um ein
Stückchen Glaubwürdigkeit des Umweltbeirates. Es wäre eigentlich in Ihrem ureigensten Interesse, hier in dem Augenblick, in dem die Gutachten des Umweltbeirates
für die Erneuerung der E-Werkskonzessionen auszustellen sind, reinen Tisch zu machen. Wissen Sie, dass diese Situation im Zusammenhang mit Herrn Walter Huber,
welcher der Vorsitzende des Beirates ist und die Gutachten ausstellt, welche für den
Erlass von Konzessionen ausschlaggebend sein sollen, Ihrem ureigensten Interesse
entgegenstehen könnte? Deshalb ersuchen wir im Sinne der Glaubwürdigkeit und
Sinnhaftigkeit von UVP-Prüfungen, dieses Problem zu lösen. Dies kann aber nicht erst
geschehen, wie Landeshauptmann Durnwalder vorgeschlagen hat, wenn Herr Huber in
Pension gegangen ist bzw. wenn er eine andere Rolle übernommen hat. Die in Aussicht genommene Position, nämlich jene in der Umweltbeobachtungsstelle des BBT,
ist aus unserer Sicht ebenso unglaubwürdig. Aber es ist nicht unser, sondern euer
Problem, hier für Glaubwürdigkeit zu sorgen. Das Problem ist jetzt zu lösen. Deshalb
ersuche ich all jene, die glauben, dass Landesämter glaubwürdig, transparent und unabhängig arbeiten sollen, für diesen Antrag zu stimmen!
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie – SVP): Herr Präsident! Ich glaube, dass Walter Huber
eine anerkannte Persönlichkeit in vielen umwelttechnischen Bereichen ist. Er hat viele
Jahre hindurch große Kompetenz, Sachlichkeit und wissenschaftliche Gründlichkeit an
den Tag gelegt. Darüber darf es keinen Zweifel geben. Er wird auch in der Bevölkerung in dieser Hinsicht als eine Autorität wahrgenommen. Das soll man jetzt nicht in
- 74 -
Abrede stellen. Er ist - wie Sie erwähnt haben - in einigen Gesellschaften vertreten. Er
hat in China bei diesem Projekt "Skibetrieb" die in Südtirol erarbeiteten technischen
Umwelterfahrungswerte eingebaut. Es ist sicherlich als etwas Positives zu verstehen,
wenn dieser Standard, den wir hier haben, auch in anderen Ländern verankert wird.
Das kann man auch auf diese Weise sehen, Frau Kury.
Diese Unvereinbarkeit, die Sie hier konstruieren, ist nicht gegeben. Sie wird
sich aber in dem Moment ergeben, in dem Walter Huber den offiziellen Schritt zur
Beobachtungsstelle des Brennerbasistunnels macht. Das war sowohl ihm als auch der
Landesregierung bewusst. Wir wollen diesen Schritt dennoch setzen. Wenn in den
nächsten Tagen der entsprechende Vertrag unterschrieben wird, werden wir die Stelle
des Vorsitzenden des UVP-Beirates neu besetzen.
Was die Weisungsbefugnis betrifft, Frau Kury, wissen Sie sehr genau, dass
es in der Verwaltung bis zur Beschlussfassung durch die Landesregierung keine Weisungsbefugnis gibt. Sobald die Regierung einen Beschluss gefasst hat, gilt natürlich
die Weisungsbefugnis. Ansonsten würde eine Verwaltung nicht funktionieren. Wenn
die Regierung einen Beschluss gefasst hat, dann ist dieser Beschluss auch umzusetzen.
Aber bis zur Beschlussfassung sind die Gremien in ihrer Bewertung frei. Sonst
bräuchten wir diese nicht. Deshalb sind auch die Kommissionen in der Begutachtung
der Projekte frei. Das war immer so und wird auch weiterhin so bleiben. Sobald Walter
Huber in die Beobachtungsstelle des BBT wechseln wird, werden wir die Neubesetzung der Position des Vorsitzenden des Beirates vornehmen. Ich würde für dieses Amt
den Agenturdirektor Dr. Luigi Minach und als Stellvertreter den Direktor des Amtes
für Umweltverträglichkeitsprüfung Herrn Ing. Dr. Gänsbacher vorschlagen. Aber es
wäre falsch, wenn der Landtag als politisches Gremium in dieser Angelegenheit einwirken würde, da er nicht dafür zuständig ist. Der Landtag ist ein politisches Organ
und kann bei solch sensiblen Bereichen wie einer technischen Umweltkommission
keine Vorgaben von Namen machen, sondern lediglich die Kriterien festlegen. Deshalb verwehre ich mich gegen den Versuch, das Ganze auf politischer Ebene zu reglementieren. Wir werden in der Landesregierung zu gegebener Zeit die Neubesetzung
der Stelle vornehmen. Ich kündige an, dass dies noch Ende dieses Jahres oder Anfang
des nächsten Jahres geschehen wird. Walter Huber wird dann offiziell in die Beobachtungsstelle des Brennerbasistunnels überwechseln.
PRESIDENTE: Prima di porre l'ordine del giorno in votazione, informo che
poiché l'ordine del giorno in esame riguarda una persona, l'ufficio di presidenza, dopo
essersi consultato, ha deciso di applicare in questo caso, in alternativa alla regola del
voto palese degli ordini del giorno (art. 92, comma 9, del regolamento interno), l'articolo 75, comma 5, del regolamento interno, che prevede che nelle questioni riguardanti
persone la votazione vada fatta per scrutinio segreto.
(votazione per scrutinio segreto - geheime Abstimmung)
- 75 -
Comunico l'esito della votazione: con 6 voti favorevoli, 23 voti contrari e
2 astensioni (schede bianche) l'ordine del giorno n. 16 è respinto.
Ordine del giorno n. 17 del 10.12.2007, presentato dai consiglieri Kury,
Dello Sbarba e Heiss, concernente i centri commerciali - fermiamo la loro proliferazione!
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 17 vom 10.12.2007, eingebracht
von den Abgeordneten Kury, Dello Sbarba und Heiss, betreffend Einkaufszentrum - Wildwuchs stoppen!
Centri commerciali: fermiamo la loro proliferazione!
La legge urbanistica prevede all'articolo 28-bis che la Giunta provinciale possa approvare nella zona residenziale A la trasformazione
della destinazione d'uso in attività terziaria e/o di commercio al dettaglio a condizione che il competente Consiglio comunale ne abbia fatto
richiesta a maggioranza dei 2/3. Tuttavia tale articolo, di per sé senz'altro sensato, si presta anche a degli abusi. Ad esempio, il Comune
di Brennero ha definito praticamente tutto il territorio comunale zona
residenziale A per poi presentare una domanda di trasformazione
della destinazione d'uso in attività di commercio al dettaglio. Accogliendo tale richiesta, la Giunta provinciale ha creato i presupposti urbanistici per la realizzazione di un secondo grande centro commerciale al Brennero. C'è il rischio che anche altri Comuni seguano tale
esempio.
Per evitare la proliferazione dei centri commerciali
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
incarica
la Giunta provinciale
di varare un piano per la realizzazione di grandi strutture di vendita e
di centri commerciali, basato su criteri trasparenti e sostenibili dal
punto di vista sociale, commerciale e viario.
---------Einkaufszentrum: Wildwuchs stoppen!
Das Raumordnungsgesetz sieht im Art. 28-bis vor, das die Landesregierung die Umwandlung der Zweckbestimmung der Wohnbauzone A
in Dienstleistung und/oder Detailhandel genehmigen kann, sofern ein
mit 2/3 Mehrheit genehmigter Antrag eines Gemeinderates vorliegt.
Dieser an und für sich sinnvolle Artikel kann aber auch missbraucht
werden. So hat die Gemeinde Brenner fast die gesamte Gemeindefläche als Wohnbauzone A ausgewiesen, um dann den Antrag für die
Umwidmung in Detailhandel zu stellen. Die Landesregierung hat mit
der Annahme dieses Antrages die raumordnerische Voraussetzungen
für das Entstehen eines zweiten großen Einkaufszentrums am Brenner geschaffen. Es ist zu befürchten, dass andere Gemeinden diesem
Beispiel folgen.
- 76 -
Um einen möglichen Wildwuchs von Einkaufszentren entgegenzuwirken,
beauftragt
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung
einen Plan für die Entstehung von Großverteilungsbetrieben und Einkaufszentren zu beschließen, der auf transparenten Kriterien basiert,
die die soziale, handelspolitische und verkehrsmäßige Verträglichkeit
garantieren.
La parola alla collega Kury per l'illustrazione.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke schön,
Herr Präsident! In diesem Beschlussantrag geht es um Einkaufszentren, von denen es laut der Haushaltsrede von Landeshauptmann Durnwalder - nur eines in Bozen geben
wird. Wir kennen diese Geschichte. Die Aussagen werden seit der Genehmigung des
Raumordnungsgesetzes regelmäßig wiederholt. Auch in diesem Zusammenhang haben
wir über Einkaufszentren geredet und es ist uns von Seiten der Landesregierung versichert worden, dass es nur ein Einkaufszentrum in Bozen geben werde. Landesrat Frick
hat sich schon vorgewagt und mitgeteilt, dass es am Bahnhof entstehen werde, andere
hingegen meinen anderswo, aber auf jeden Fall in Bozen. Je länger man das wiederholt, desto mehr schießen die Einkaufszentren in Südtirol aus dem Boden. Ich erinnere
daran, dass vor kurzem das Outlet-Center am Brenner eröffnet wurde. Schon damals,
als wir die Debatte in der Raumordnungskommission geführt haben - vielleicht könnt
ihr euch noch daran erinnern -, war klar, dass wir für dieses Outlet-Center am Brenner
einen eigenen Artikel verabschiedet haben, der besagt, dass in grenznahen Gebieten
ein Einkaufszentrum entstehen könne. In dem Augenblick, in dem wir dann nachgewiesen haben, dass das grenznahe Einkaufszentrum am Brenner - auch ohne den entsprechenden Artikel - bereits fünf Meter hoch war, weil man einen anderen Artikel in
Anspruch genommen hat und offensichtlich in großer Argumentationsnot war, hat man
dann im Artikel den Bezug auf grenznahe Einkaufszentren gestrichen. Damit ist der an
und für sich sinnvolle Artikel bestehen geblieben, dass es in A-Zonen bzw. historischen Zentren unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein kann, die Zweckbestimmung Wohnung - begrenzt auf ein Gebäude, ein halbes Gebäude oder ein Untergeschoss usw. - in Detailhandel oder Dienstleistung abzuändern. Der Artikel ist so zu
verstehen, dass, wenn wir meinetwegen ein Wohngebiet in einer Altstadtzone haben
und dort ein Laden fehlt, es dann möglich ist, diesen zu errichten. So sollte der Artikel
auch angewandt werden. Was haben wir dann festgestellt? Wir mussten feststellen,
dass die Landesregierung, die sich immer noch tot stellt, neben dem Outlet-Center am
Brenner in Anwendung dieses Artikels die Umwidmung oder die Zweckbestimmung
Wohnzone am Brenner für ein weiteres Gebiet beschlossen hat, das mindestens so
groß ist wie jenes des Outlet-Centers. Die Herren stellen sich immer noch tot und tun
- 77 -
so, als ob sie davon nichts wüssten. Um Gottes Willen, was ist denn da oben am Brenner los? Dabei ist dieser Beschluss - auch Sie, Landesrat Frick, haben dafür gestimmt einstimmig gefasst worden. Es ist beinahe unglaublich, was da passiert, denn der Gemeinderat der Gemeinde Brenner bestimmt zuerst, dass die gesamte Fläche vom Brenner plötzlich A-Zone ist, widmet Wald und Wiesen des Herrn Bürgermeisters in historisches Zentrum um - Wiedergewinnungsplan - und ersucht anschließend die Landesregierung, die ja keine Wohnungen braucht, dieses eben umgewidmete historische
Zentrum in hundertprozentigen Detailhandel umzuwidmen. Die Mitglieder der Landesregierung, von A bis Z, von Landesrat Laimer bis Landesrat Frick, haben dem zugestimmt. In der Öffentlichkeit erzählen uns diese Herren, inklusive Landeshauptmann
Durnwalder, dass nur ein Einkaufszentrum in Bozen entstehen wird. Dabei weiß inzwischen alle Welt, dass es diese zwei Beschlüsse von Seiten der Landesregierung
gibt. In Anwendung von Artikel 28/bis des Raumordnungsgesetzes wird eine riesige
Fläche am Brenner - gleich groß wie das Outlet-Center - in ein weiteres Einkaufszentrum umgewidmet. Ich weiß nicht, ob Sie sich selbst oder gegenseitig an der Nase herumführen! "L" führt "F" an der Nase herum und umgekehrt! Ich empfinde das jedenfalls als empörend. Ich habe auch eine Anfrage gestellt, liebe Landesregierung, in welcher ich die Frage stelle, wie ihr dazu kommt, diesem Ansuchen des Gemeinderates
von Brenner, bei dem Wald und Wiesen des Herrn Bürgermeisters zunächst in eine AZone und anschließend in Detailhandel umgewidmet werden, zuzustimmen. Ihr werdet
eine derart riesige Zone am Brenner doch nicht blindlings in Detailhandel umwidmen,
ohne zu wissen, was dahinter steckt! Auf die Frage, was dort geplant ist, antwortet mir
Landesrat Frick zwei Tage nach der mündlichen Anfrage, dass er dafür nicht zuständig
sei. Ich glaube schon, dass er dafür nicht zuständig ist. Landesrat Laimer sagt, dass er
leider Gottes nicht wisse, was am Brenner geplant ist. So viel an Scheinheiligkeit an
den Tag zu legen, wäre mir persönlich peinlich! Ich schäme mich für euch, verehrte
Herren, uns alle an der Nase herumzuführen und euch selber so viel in die Tasche zu
lügen. Wir wissen, dass dort ein cleverer Bürgermeister keine Probleme damit hat, sich
seinen eigenen Wald umwidmen zu lassen und Geld daraus zu machen. Dann wissen
wir, dass es diese famose Bahnhofsimmobiliengesellschaft gibt, an der auch die Firma
der Mutter des besagten Bürgermeisters und andere honorige Herren mitbeteiligt sind.
Sie haben Interesse daran, am Brenner ein weiteres mindestens gleich großes Einkaufszentrum zu bauen. Das werden wir demnächst sehen! Man sollte in der Öffentlichkeit dazu stehen. Soweit zur Einleitung! Ich rede mich hier in Rage, weil es wirklich unglaublich ist, was Landesrat Frick angesichts der allseits bekannten Situation
gestern noch in der Pressekonferenz von sich gibt: "Nur ein Einkaufszentrum, und das
in Bozen." Landeshauptmann Durnwalder verkauft uns für dumm und erzählt dasselbe.
Ich komme nun zum Beschlussantrag als solchen. Was hier geschrieben
steht, wurde nachgeprüft. Jeder, der möchte, kann sich diese unglaublichen Beschlüsse
bei mir abholen. Dieser an und für sich positive Artikel 28/bis des Raumordnungsgesetzes - man hätte ihn nämlich auch positiv nützen können - wurde von einem bzw.
- 78 -
vielleicht auch von mehreren cleveren Gemeindeverwaltern missbraucht, und zwar so,
dass plötzlich die Gemeindeflächen aus historischem Ortszentrum bestehen. Anschließend sucht man an, dass dieses historische Ortszentrum in Detailhandel umgewidmet
wird. Der entsprechende Artikel besteht weiterhin im Raumordnungsgesetz. Auf die
Herren der Landesregierung ist kein Verlass. Nicht umsonst stellt der Bürgermeister
von Brenner dauernd seine Forderungen. Offensichtlich hat er zumindest zu einem
Teil der Landesregierung gute Connections. Angesichts dieser Tatsache, dass es zu befürchten ist, dass dieser Weg, den der Bürgermeister vom Brenner vorgezeichnet hat,
Appetit macht, ist es absolut notwendig, diesem Ansinnen aufgrund eines Planes von
vorne herein einen Riegel vorzuschieben. Ich weiß jetzt schon, dass mir Landesrat
Frick sagen wird, dass am Brenner nur die raumordnerischen Voraussetzungen geschaffen wurden, man jetzt aber über die Handelspolitik tätig werde. Das war ein verzweifelter Rettungsversuch von Landesrat Frick, da er von ehemaligen eschoffierten
Kollegen unter Druck geraten ist, welche gesagt haben: "Seid ihr noch zu retten?" Ich
verstehe es auch. Landesrat Frick hat vor kurzem in dieser Pressekonferenz darauf
hingewiesen, dass man hier über die Handelspolitik einen Riegel vorschieben wolle.
Sie werden nichts dergleichen tun, Landesrat Frick, sobald die raumordnerischen Voraussetzungen geschaffen sind! Sie kennen die Mechanismen und wissen, dass Sie am
Ende nachgeben werden. Angesichts dieser Tatsache und angesichts Ihrer Pressekonferenz wäre es wichtig, ein klares Signal zu setzen, indem der Südtiroler Landtag klar
macht, dass er diese Schlaumalerei nicht duldet. Demnächst sollte ein Plan erstellt
werden, ob und, wenn ja, wo und unter welchen Voraussetzungen Großverteiler und
Einkaufszentren entstehen können. Wir fordern klare Kriterien statt Schlaumalerei sowie vor allem Transparenz und Nachvollziehbarkeit. In diesen Kriterien muss gesichert sein, dass die soziale, die verkehrstechnische und die handelspolitische Verträglichkeit gewährleistet sind. Vernünftiger als so, Landesrat Frick, kann man auf diese
Offensive von bestimmter Seite nicht reagieren. Ich würde mir sehr wünschen, dass
Sie den Mumm haben, diesem Antrag zuzustimmen, da er eigentlich in Ihrem vollsten
Interesse sein müsste.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Herr Präsident! Wir haben diese Problematik anlässlich der "Aktuellen Fragestunde" angesprochen und auf den Brennermarkt
Bezug genommen. Auf dem Brenner hängt irgendwie alles zusammen, aber eines muss
man sich schon vor Augen halten: Der Südtiroler Landtag erlässt ein Gesetz und beschließt, dass wir in Südtirol nur ein Einkaufszentrum in Bozen errichten. Gleichzeitig
entstehen andere Einkaufszentren, was die Bevölkerung mitbekommt. Das ist schon
ein bisschen sonderbar. Die Schleichwege, die man hier findet - Kollegin Kury hat sie
soeben dargelegt - sind schon beachtenswert. Man hat sie nicht einmal vertuscht. Ganz
offen wurden die Gründe angekauft und umgewidmet. Wenn man am richtigen Hebel
sitzt und diesen zur rechten Zeit bewegt, kommen solche Resultate heraus. Der Bürgermeister hat selber erklärt, dass, nachdem im Outlet-Center nur Textilien verkauft
- 79 -
werden können, es auch noch ein Pendant brauche. Somit sollten auch Lebensmittel,
Kino usw. angeboten werden. In diesem Zusammenhang gibt es scheinbar ganz klare
Pläne. Jetzt kann uns die Landesregierung nicht weiß machen, dass man von all dem
keine Ahnung hat. Es gibt auch andere Beispiele, bei denen zwar nicht direkt, aber indirekt eine Art Einkaufszentrum entsteht. Ich verweise auf das Löwen-Center in
Vahrn. Da hat man tatsächlich eine Gewerbeauffüllzone in eine Wohnbauauffüllzone
umgewidmet. Das muss man sich einmal vorstellen! Das ist raumordnerisch nicht nur
unsinnig, sondern eigentlich gar nicht möglich. In Vintl gab es beispielsweise die "ExPantex". Auf eine Anfrage hin haben wir erfahren, welche Firmen in diesem Zusammenhang Beiträge erhalten haben. Man hat die Beiträge nicht für dieses Geschäft, sondern für eines in Bruneck, in Weitental und anderswo bekommen. Also, das, was hier
abläuft, ist ein Skandal! Es ist eigentlich eine Viecherei - muss ich sagen -, welche
Antworten man teilweise als Abgeordneter auf gestellte Anfragen erhält. Es passt
nichts mehr zusammen. Ein Gemeinderat in Vintl beispielsweise hat eine Anfrage gestellt und vom Bürgermeister eine Auskunft erhalten. Auf eine meiner Anfragen als
Landtagsabgeordneter an die Landesregierung habe ich zum gleichen Thema eine andere Antwort bekommen. Man kann sich dann aussuchen, wem man jetzt mehr Glauben schenken will. Man kann doch nicht mit jeder Geschichte gleich zum Staatsanwalt
laufen! Die Landesregierung hat die Verpflichtung, diese Dinge zu kontrollieren.
Die im Beschlussantrag erhobenen Forderungen sind sicherlich richtig. Bei
dieser Gelegenheit möchte ich auch nachfragen, was man den Leuten sagt, die das
ehemalige Mebo-Center betrieben haben bzw. ein solches errichten wollten! Damals
hat man sich darauf hinausreden können, dass dies im landwirtschaftlichen Grün nicht
möglich sei usw. Dass es im Prinzip dazu kommen konnte, ist auch sonderbar. Ich
weiß nicht, wie viel Geld die Landesregierung ausgegeben hat, um die Prozesse des
Kaufleuteverbandes zu führen. Seit einigen Monaten aber sagt der Kaufleuteverband das ist bezeichnend - nichts mehr. Der ganze Kampf, der hier zur Rettung der Nahversorgung geführt wurde, ist abgeklungen. Nachdem der Direktor des Kaufleuteverbandes für den Landtag kandidieren will, darf er sich nicht die Finger verbrennen. Er
schützt jetzt nicht mehr seine Mitglieder, sondern das Handeln der Landesregierung.
Ich möchte dazusagen, dass wir Freiheitlichen nicht gegen Einkaufszentren sind. Aber
es braucht klare Spielregeln. Auf diesen Wildwuchs, der hier kritisiert wird, verweisen
wir schon seit Jahren. Deswegen stimmen wir diesem Antrag zu. Die Landesregierung
muss wissen, was sie will, und vor allem darüber wachen, dass die eigenen Gesetzesbestimmungen eingehalten werden.
PASQUALI (Forza Italia): La collega Kury che ha presentato l'ordine del
giorno, sa che sono favorevole ai centri commerciali per tre ragioni. Uno, perché ritengo che un centro commerciale possa soddisfare le esigenze dei cittadini che trovano
in un luogo unico tutte le merci di cui necessitano, con risparmio notevole di tempo. Il
secondo punto è che nei centri commerciali di solito si praticano prezzi molto inferiori
- 80 -
a quelli che si usano nei negozi del centro storico di Bolzano. In terzo luogo moltissimi
cittadini di Bolzano si riforniscono di merce già nei centri commerciali di Trento e altre città, e vediamo al sabato un esodo di cittadini che vanno a Trento. Mi pare allora
che i centri commerciali abbiano il diritto di esistere, anche perché non rientriamo nel
campo dell'interesse pubblico e non parliamo di ospedali, di centrali elettriche dove
chiaramente deve intervenire l'ente pubblico di fronte ai grandi interessi, qui siamo nel
campo del privato. Anzi, vorrei dire che l'art. 28-bis della legge urbanistica ha dato un
colpo a questa libertà individuale limitando la costruzione di un unico centro commerciale in tutta la provincia in una zona residenziale, a condizione che il consiglio comunale ne abbia fatto richiesta a maggioranza di 2/3. Ci sono quindi tutta una serie di limiti per poter effettivamente costruire e far funzionare il centro commerciale.
È un grave colpo sia al settore privatistico sia all'autonomia dei comuni che
viene in second'ordine rispetto alla decisione della Giunta provinciale. Ci sono già
quindi i limiti severi imposti dalla legge perché si costruisca un unico centro commerciale. Non mi sembra che ci sia una grande disponibilità da parte della Giunta provinciale ad erigere la costruzione dei centri commerciali, e penso al Mebo-Center, come
ha già detto il collega Leitner, già pronto per essere centro commerciale in una zona
che è la migliore possibile dal punto di vista strategico, eppure non è che la Giunta
provinciale abbia deciso favorevolmente. Non credo che neanche al Brennero possa
accadere la stessa cosa, perché se lo facesse andrebbe contro le proprie decisioni e
contro l'articolo 28-bis della nuova legge.
Le limitazioni ci sono già, anzi in nome della libertà delle iniziative economiche io sono contrario a queste limitazioni, ma così è e quindi varrà anche per il
Brennero.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Herr Präsident, nur eine kleine Ergänzung zu den ausführlichen Aussagen von Frau Kollegin
Kury! Auch Kollege Pasquali hat die Tragweite dieses denkbaren Umwandlungsprozesses von Wald und Wiese in Wohnbauzone A und dann hinüber in den Detailhandel
sehr wohl begriffen. Er hat erkannt, was sich hier abzeichnet. Nur eine ganz kurze
Bemerkung! Es ist vor allem der Herr Bürgermeister der Gemeinde Brenner als Bezirksobmann des Wipptals, der das Fehlen eines Landtagsabgeordneten des Wipptals
im Südtiroler Landtag mit Vehemenz beklagt. Kollege Leitner, auch du kennst diesen
tiefen Aufschrei, der durch das Wipptal geht und fast zur physischen Bedrohung des
künftigen Fraktionssprechers der SVP Pichler Rolle im Landtag geführt hat. Diese Erpressungsmethoden sind nicht ohne Grund erfolgt. Diese Wehklagen über den fehlenden Landtagsabgeordneten kann man angesichts dieses Vorgehens eigentlich nicht begreifen. Wir sehen sehr deutlich, dass der Herr Bürgermeister von Brenner sehr wohl
in der Lage ist, das durchzusetzen, was er will. Aus diesem Grund kann er meiner
Meinung auch dort bleiben, wo er ist. Wir werden das Nötige dazu tun, Kollege Leitner und andere, um zu verhindern, dass er hier im Landtag sitzt. Das Wipptal hat be-
- 81 -
reits einen Vertreter im Landtag, wie er selber sagt, sprich den Herrn Landeshauptmann, und so soll es auch bleiben. Danke schön!
FRICK (Landesrat für Handwerk, Industrie, Handel sowie Finanzen
und Haushalt – SVP): Die Stellungnahmen zeigen, dass der Weg der Mitte, den die
Landesregierung ansteuert, ein vernünftiger Weg ist. Die einen beklagen, dass es außerhalb der Norm schon zu viele gebe, und die anderen kritisieren, dass wir mit dem
Gesetz und den entsprechenden Programmierungen ohnehin alles verhindert hätten,
was an und für sich in einer schönen und freien Marktwirtschaft vernünftig gewesen
wäre. Fakt ist, dass es ein Gesetz gibt, das wir beschlossen haben. Wir haben natürlich
vor, dieses Gesetz zu respektieren. Deswegen fordern wir alle auf, dasselbe auch zu
tun. Dieses Gesetz besagt, dass es ein Einkaufszentrum geben wird. Das Gesetz
braucht nicht erst interpretiert zu werden, um festzuhalten, dass das Outlet-Center am
Brenner sowohl terminologisch als auch vom handelspolitischen Inhalt her kein Einkaufszentrum ist. Das Outlet-Center ist im Rahmen einer eigenen Definition vom sogenannten Großverteilungsplan in dieser Größenordnung vorgesehen, von der Landesregierung genehmigt und somit auch völlig korrekt eröffnet worden. Das Outlet-Center
am Brenner hat also mit der anderen Typologie des Einkaufszentrums nichts zu tun. Es
steht außer Zweifel, dass man den Handel unter Berücksichtigung zweier Rechtssysteme vorsehen muss. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Handels müssen sowohl urbanistisch als auch handelspolitisch gegeben sein. Es ist klar, dass die kleinen
Geschäfte in handelspolitischer Hinsicht anders geregelt sind als die mittleren und die
mittleren Geschäfte anders als die großen. Niemanden wird es verborgen geblieben
sein, dass der sogenannte Großverteilungsplan nur mit den Großverteilungsbetrieben
zu tun hat. Wenn also im Ortsbereich Brenner eine gewisse Fläche dem Einzelhandel
offen steht, dann ist es evident, dass die Handelsbetriebe, die aufgrund der Handelsordnung entstehen können, auch errichtet werden. Etwas anderes ist, wenn man die
Frage stellt: Was ist mit dem Großverteilungsbetrieb? Diesbezüglich ist die Antwort
klar. Ein Großverteilungsbetrieb in Form eines Einkaufszentrums ist nicht vorgesehen
und wäre auch schon von der von mir zitierten einschlägigen Landesgesetzgebung
nicht möglich. Das sind im Übrigen auch die Inhalte der Pressekonferenz, die sehr interessant und aufhellend - ohne Polemik, Kollegin Kury - für einige Missverständnisse
und Fehlinterpretationen, die es im Lande gibt, war. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Frage, wie viele Flächen es gibt, wie viele Flächen vom Großhandelsplan abhängig sind und vor allem wie viele Flächen es im Vergleich zum italienischen Staatsgebiet gibt. Aufgrund der Zahlen und Unterlagen wird nachgewiesen,
dass wir in diesem Zusammenhang weit über dem Mittelwert und in einer außerordentlichen Beschleunigung liegen. Das bedeutet ganz konkret, dass in den letzten
fünf Jahren eine Steigerung der Fläche für Großhandelsbetriebe - wir reden natürlich
von den legalen, die wir konzessioniert haben - von ganz genau 111 Prozent zu verzeichnen war. Diese Zahl kann ich aus dem Gedächtnis zitieren, weil sie ziemlich Ein-
- 82 -
druck erweckt. Daraus leiten wir ab, dass es in dem jetzt zu erstellenden und zu diskutierten Plan für die Großverteilung wieder Kontingente gibt, und zwar für jenen Teil,
welcher der Kontingentierung unterworfen ist. Diese Kontingente der letzten fünf
Jahre werden moderat sein, um dieser Entwicklung zu entsprechen.
Zurückzuweisen ist der Vorwurf, dass es keine Transparenz gäbe, man nicht
wüsste, was zu tun sei. Das Gegenteil ist wahr. In Wirklichkeit sind die Normen klar
und alle sind angehalten, diese Normen einzuhalten.
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione dell'ordine del giorno n. 17: respinto con 6 voti favorevoli, 2 astensioni e i restanti voti contrari.
Ordine del giorno n. 18 del 10.12.2007, presentato dai consiglieri Kury,
Dello Sbarba e Heiss, concernente sostegno della strategia dell'UE per la riduzione delle emissioni di CO2 delle automobili.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 18 vom 10.12.2007, eingebracht
von den Abgeordneten Kury, Dello Sbarba und Heiss, betreffend Mitwirkung bei
der EU-Strategie zu CO2-Emissionen von Personenkraftwagen.
Sostegno della strategia dell'UE per la riduzione delle emissioni di
CO2 delle automobili
L'attuale dibattito sulla tutela del clima ha chiaramente evidenziato
l'assoluta necessità di ridurre in modo significativo le emissioni di gas
serra. Il traffico da solo è responsabile del 30% delle emissioni di CO2
nell'Unione Europea. Visto il peso delle automobili come fonte di CO2,
la commissione dell'UE ha proposto una strategia comune per la riduzione sia delle emissioni di CO2 delle automobili sia del consumo di
carburanti.
L'obiettivo è di fare in modo che al più tardi entro il 2010 tutte le automobili nuove commercializzate nell'Unione Europea abbiano un livello
medio di emissioni di CO2 pari a 120g/km.
La realizzazione di tale obiettivo presuppone l'utilizzo di tre strumenti:
accordi che impegnino le case automobilistiche a ridurre le emissioni di CO2 delle automobili tramite l'impiego di tecnologie più
avanzate: l'impegno su base volontaria da parte dell'industria automobilistica a immettere sul mercato veicoli con minori emissioni
di CO2 ha comportato dei progressi ma è del tutto insufficiente per
il raggiungimento del suddetto obiettivo;
maggiore informazione del consumatore sulle automobili a basso
consumo: qui interviene la direttiva UE relativa alla "Disponibilità
di informazioni sul risparmio di carburante e sulle emissioni di
CO2 da fornire ai consumatori per quanto riguarda la commercializzazione di autovetture nuove" (in Italia attuata con il D.P.R.
17/2/2003 n. 84);
- 83 -
-
misure orientate al mercato, tali da indurre i consumatori a scegliere automobili a basso consumo: al riguardo vanno presi in
considerazione provvedimenti di tipo fiscale.
In Italia è in corso una raccolta di firme per sollecitare il governo a introdurre una soglia tassativa di 120 g/km di emissioni di CO2 per tutte
le case automobilistiche.
Avendo la competenza in materia di imposizione della tassa automobilistica, la Provincia autonoma di Bolzano ha la possibilità di indurre i
consumatori ad acquistare automobili a basso consumo e con ridotte
emissioni di CO2, e così contribuire concretamente ed efficacemente
alla strategia di riduzione delle emissioni di CO2.
Ciò premesso,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
sollecita
la Giunta provinciale
a proporre al Consiglio provinciale entro la fine della legislatura in
corso una regolamentazione concernente incentivi in materia di tassa
automobilistica per l'acquisto di automobili con emissioni di CO2 non
superiori a 120 g/km.
---------Mitwirkung bei der EU-Strategie zu CO2-Emissionen von Personenkraftwagen
Die aktuelle Klimaschutzdiskussion hat die dringende Notwendigkeit,
die Emissionen der Treibhausgase drastisch zu vermindern, eindeutig
aufgezeigt. Allein der Verkehr macht 30% der CO2-Emissionen in der
Europäischen Union aus. Angesichts der Bedeutung von Personenkraftwagen als CO2-Emissionsquelle hat die EU-Kommission eine gemeinschaftliche Strategie zur Minderung der CO2-Emissionen von
Personenkraftwagen und zur Senkung des Treibstoffverbrauchs vorgeschlagen.
Ziel ist es, bis spätestens 2010 bei allen in der Europäischen Union
vermarkteten neuen Personenkraftwagen eine durchschnittliche CO2Emission von 120 g/km zu erreichen.
Dieses Ziel soll mit drei Instrumenten erreicht werden:
Vereinbarungen, die die Automobilhersteller dazu verpflichten, die
CO2-Emissionen von Personenkraftwagen im Wesentlichen durch
eine verbesserte Fahrzeugtechnologie zu verringern: Die freiwillige Verpflichtung der Automobilindustrie, Fahrzeuge mit geringerem CO2-Ausstoß auf den Markt zu bringen, hat zwar Fortschritte
erzielt, ist aber weit davon entfernt, das gesetzte Ziel zu erreichen.
Verbesserung der Verbraucherinformation über kraftstoffsparende
Autos: Hier setzt die EU-Richtlinie über die "Bereitstellung von
Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen" an. (In
Italien mit D.P.R. 17/2/2003 Nr. 84 umgesetzt.)
Marktorientierte Maßnahmen, mit denen die Kaufentscheidung
der Kunden zugunsten kraftstoffsparenderer Autos beeinflusst
- 84 -
wird: Dabei sind steuerlichen Rahmenmaßnahmen In Betracht zu
nehmen.
In Italien läuft derzeit auch eine Unterschriften-Petition, welche die
Regierung auffordert, eine Grenze von 120 Gramm CO2-Ausstoß pro
Kilometer für alle Automobilhersteller verpflichtend einzuführen.
Angesichts der Tatsache, dass das Land Südtirol die Kraftfahrzeugsteuer erhebt, ergibt sich die Möglichkeit für unser Land über die
Regelung dieser Steuer die Kaufentscheidung der Verbraucher zu
Gunsten von sparsameren, CO2-reduzierter Fahrzeuge zu beeinflussen und damit an der Strategie zur Verringerung der CO2-Emissionen
konkret und effizient mitzuwirken.
Dies vorausgeschickt,
fordert
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung auf,
innerhalb dieser Legislatur eine Regelung für Vergünstigungen bei der
Kraftfahrzeugsteuer für den Ankauf von Pkw mit bis zu 120 Gramm
CO2-Ausstoß pro Kilometer dem Landtag vorzuschlagen.
La parola alla consigliera Kury per l'illustrazione.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke schön,
Herr Präsident! Wir kehren jetzt vom Brenner wieder zur allgemeinen Klimadiskussion zurück. Bei diesem Beschlussantrag geht es darum, an dem Ziel der Reduzierung
der CO2-Emissionen tatkräftig mitzuwirken, und zwar bezogen auf Personenkraftwagen. Der Anlass könnte nicht aktueller sein. In Mali wird darüber diskutiert - aber wir
befürchten, dass nicht sehr viel dabei herauskommen wird -, bei Notwendigkeit selbst
aktiv zu werden. Das gilt zumindest in jenem Bereich, in dem man die Kompetenz hat,
etwas zu tun. Eines der Hauptprobleme für die die CO2-Emissionen ist natürlich der
Verkehr. Daran möchte ich den Landeshauptmann erinnern, der soeben eingetroffen
ist. Es ist nicht legitim, den Verkehr aus der gesamten Energiedebatte auszuklinken,
wie Sie es in Ihrer Haushaltsdebatte getan haben. Damit entwertet man sozusagen alle
Angaben, weil der Verkehr der Energieschlucker Nr. 1 ist. Im Zusammenhang mit den
CO2-Emissionen macht der Verkehr circa 30 Prozent aus. Wenn man interveniert,
greift man in einen Bereich ein, der dann auch ein Ergebnis zeigt. Deshalb hat die EUKommission kürzlich eine gemeinsame Strategie zur Verminderung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen festgelegt. Als Ziel galt vor allem, dass die neuen Personenkraftwagen durchschnittlich 120 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer haben sollen.
Es macht gerade in Südtirol, wo die Leute gerne durch die Gegend fahren, Sinn, darüber nachzudenken, wie man Anreize schaffen könnte, auf sparsamere CO2-emittierende Automobile umzusteigen. Dieses Ziel der Europäischen Union soll mit drei Instrumenten verwirklicht werden. Ein erstes Ziel ist eine verbesserte Fahrzeugtechnologie. Man arbeitet schon länger daran, ist jedoch noch weit davon entfernt, tatsächlich
- 85 -
Fahrzeuge mit einem geringeren durchschnittlichen CO2-Ausstoß auf den Markt zu
bringen. Zweitens: In Italien gibt es ein entsprechendes Dekret zur Verbraucherinformation. Drittens sind vor allem marktorientierte Maßnahmen gefragt. Wir wissen, dass
die Maßnahmen, die über die Geldtasche laufen, jene sind, die am schnellsten greifen,
weil sie für den Durchschnittsmenschen äußerst motivierend sind. Diese marktorientierten Maßnahmen beeinflussen die Kaufentscheidung der Kunden. Wir wollen mit
Marktmaßnahmen darauf abzielen, dass die Kunden solche Autos kaufen, die einen geringen CO2-Ausstoß haben. Die EU-Kommission spricht auch von steuerrechtlichen
Rahmenmaßnahmen. Angesichts dieses Ziels der EU haben wir uns überlegt, dass das
für Südtirol selbstverständlich eine gute Möglichkeit wäre, zumal wir diese Möglichkeit über die Regelung der Kraftfahrzeugsteuer haben. Wir haben eine solche Reduzierung schon in verschiedenen Bereichen zur Anwendung gebracht, beispielsweise beim
Einbau von Partikelfiltern usw. Somit könnte man auch in diesem Zusammenhang jene
Autos, die einen geringen CO2-Ausstoß haben, steuerlich begünstigen. Das wäre eine
gute Maßnahme. Italienweit gab es diesbezüglich eine Petition an die Regierung bzw.
an die Automobilhersteller, sich zu beeilen, in diese Richtung aktiv zu werden. Ich erinnere daran, dass diese Petition sehr gut gelaufen ist, Weil sich die Grünen direkt beteiligt haben, haben wir hier einen Einblick. Die Leute verstehen nicht, warum man einerseits Energie sparen muss - das ist ja die Herausforderung der Stunde -, andererseits
aber Energie bzw. CO2 einfach aus Prestigegründen unnütz in die Luft pufft, obwohl
es Alternativen gäbe. Ich möchte daran erinnern, was vor kurzem in Frankreich eingeführt wurde. Ein Durchschnittsauto hat ungefähr 125 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer. Das Ziel ist nun, dass derjenige, der ein Auto mit einem höheren CO2-Ausstoß
fährt, einen Malus und derjenige, der ein solches mit einem geringeren Ausstoß fährt,
einen Bonus bekommt. Diese Bestimmung hat Frankreich vor kurzem beschlossen.
Wir hätten uns momentan darauf beschränkt, die Landesregierung anzuregen, noch innerhalb dieser Legislatur eine Regelung zu finden, dass man eine Absenkung der
Kraftfahrzeugsteuer für jene Pkws vorsieht, die 120 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer nicht überschreiten. Den Malus möchten wir nicht direkt zur Diskussion stellen.
Der Bonus motiviert die Leute, wie uns Landesrat Laimer vorhin im Zusammenhang
mit der Diskussion zum Klimahaus erzählt hat. Wir würden also nichts vorschreiben,
sondern die Menschen durch diesen Bonus motivieren. Die Motivation geht natürlich
über das Umweltbewusstsein hinaus in Richtung Geldtasche. In Zukunft würden die
Leute weniger Kraftfahrzeugsteuer bezahlen, wenn sie Pkw's kaufen, die weniger als
120 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Vielleicht motiviert das den einen oder den
anderen, sofern er im Begriff ist, ein Auto zu kaufen, auf ein ausstoßarmeres zu setzen.
Das könnte dann wiederum die Autohersteller motivieren, in diese Richtung weiter zu
arbeiten und günstige Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Es könnte so eine Art
Rückkoppelung entstehen bis hin zu den Automobilherstellern, die bis heute wenig in
diese Richtung getan haben, da es nur vorgegeben ist, aber nicht vom Kunden bestimmt wird. Über solche Anträge wird momentan auch anderswo diskutiert und in
- 86 -
Frankreich wurden die entsprechenden Maßnahmen beschlossen. Nachdem das Land
Südtirol in diesem Bereich die Möglichkeit hat, Erleichterungen zu schaffen, ersuchen
wir die Landesregierung, diese Regelung für die Zukunft gesetzlich zu verankern.
FRICK (Landesrat für Handwerk, Industrie, Handel sowie Finanzen
und Haushalt – SVP): Normalerweise müsstest du dich an den Kollegen für Landschafts- und Umweltschutz wenden, aber wir werden die Thematik dann besprechen,
genauso wie beim Fall "Brenner", da kannst du Gift darauf nehmen! In unserem Programm fördern wir ökologisch höherwertige Autos. Du weißt, dass wir uns auf Hybridfahrzeuge und auf gasbetriebene Fahrzeuge konzentriert haben und schon seit mehreren Jahren ein dreijähriges Befreiungsprogramm von der Autosteuer läuft. Es handelt
sich um eine einzigartige Situation, in der wir anderen europäischen Staaten weit voraus sind. Man könnte im Hinblick auf den italienischen Staat daran erinnern, dass die
Grünen imstande waren, dies in der Regierung umzusetzen. Das bedeutet, dass wir in
diesem Zusammenhang auf einem guten, weit fortgeschrittenen Weg sind und Südtirol
in diesem Bereich gewissermaßen Schrittmacherdienste geleistet hat.
In Bezug auf die spezifische Fragestellung darf ich informieren, dass der
Staat in Kombination mit der Verschrottung von ökologisch schlechten Autos entsprechende Maßnahmen vorsieht. Der Staat belohnt nicht nur neue Autos, welche einen
guten Koeffizienten haben, sondern er legt auch fest - was noch dramatischer, aber
meiner Ansicht nach richtig so ist -, dass, wenn ökologisch schlechte Autos aus dem
Verkehr gezogen werden, entsprechenden Maßnahmen gesetzt werden. Wir müssen
also feststellen, dass zwischen den Maßnahmen, die der Staat festgelegt hat, und den
außerordentlichen Bestimmungen, die das Land Südtirol beschlossen hat und aus dem
eigenen Haushalt finanzieren muss, ein gutes Paket an Förderungsmaßnahmen in den
Bereichen Steuern und Ökologie umgesetzt wurde.
PRESIDENTE: Metto in votazione l'ordine del giorno n. 18: respinto con
5 voti favorevoli, 1 astensione e i restanti voti contrari.
Ordine del giorno n. 19 del 10.12.2007, presentato dai consiglieri Kury,
Dello Sbarba e Heiss, concernente: Rivedere il piano generale per l'utilizzazione
delle acque pubbliche in base alle indicazioni contenute nella Direttiva quadro in
materia di acque.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 19 vom 10.12.2007, eingebracht
von den Abgeordneten Kury, Dello Sbarba und Heiss, betreffend: Wassernutzungsplan auf die Verpflichtung der Wasserrahmenrichtlinien überarbeiten.
- 87 -
Rivedere il piano generale per l'utilizzazione delle acque pubbliche in
base alle indicazioni contenute nella Direttiva quadro in materia di acque
La Federazione pescatori Alto Adige ha commissionato una valutazione del piano generale per l'utilizzazione delle acque pubbliche. Il
parere elaborato dal prof. univ. Stefan Schmutz arriva alle seguenti
conclusioni:
L'Alto Adige, come l'Italia in generale, non ha ancora provveduto ad
attuare molti punti della Direttiva quadro in materia di acque. Nel
documento preliminare del piano generale per l'utilizzazione delle acque, ora pubblicato, la Provincia autonoma di Bolzano affronta una
parte degli argomenti contenuti nella Direttiva Acque, anche se mancano ancora concetti essenziali come ad esempio tipologia delle acque, suddivisione in corpi idrici, designazione di corpi idrici notevolmente modificati, metodi ecologici per la valutazione, programma di
monitoraggio ecc. Facendo esplicitamente la differenza fra i piani per
l'utilizzazione delle acque e quelli per la loro tutela, la Provincia autonoma di Bolzano si discosta sostanzialmente dall'approccio integrativo
della Direttiva Acque. La tutela delle acque è considerata solo un'aggiunta all'utilizzo, alle cui esigenze deve adeguarsi. Un adeguamento
degli utilizzi alle esigenze di tutela è considerato di secondario rilievo.
Ciò è in contrasto con la pari importanza che nella Direttiva Acque
hanno l'utilizzo e la protezione.
Sono stati elaborati piani di gestione separati per i torrenti di montagna e per i fiumi. Ciò va contro il modo di vedere unitario stabilito nella
Direttiva Acque, in cui si considera il bacino idrografico nel suo complesso.
Le misure vengono determinate in un momento, in cui gli effetti correlati fra impatti e stato ecologico non sono ancora noti per la mancanza
di elementi e analisi. Ne consegue un modo di procedere nello stabilire le misure che non è adeguato alle varie tipologie. Per quanto riguarda la quantità di acqua residua si stabilisce un deflusso minimo
vitale indipendentemente dalle caratteristiche dei corsi d'acqua. Gli
interventi per il ripristino del continuum sono previsti solo per i grandi
fiumi e non per gli affluenti molto importanti dal punto di vista ecologico. Mancano misure vincolanti per il ripristino delle condizioni morfologiche.
Le mancanze elencate nell'attuazione della Direttiva Acque rendono
improbabile il raggiungimento degli obiettivi ambientali ivi contenuti.
Poiché il conseguimento, per quanto riguarda i corsi d'acqua in Alto
Adige, degli obiettivi di qualità ambientale fissati nella Direttiva quadro
in materia di acque è imprescindibile,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
incarica
la Giunta provinciale
di rielaborare il documento preliminare contenente il piano generale
per l'utilizzazione delle acque pubbliche prima della sua approvazione,
tenendo conto delle indicazioni contenute nella Direttiva quadro in
materia di acqua per l'integrazione tra la tutela delle acque e l'utilizzo
delle risorse idriche.
----------
- 88 -
Wassernutzungsplan auf die Verpflichtung der Wasserrahmenrichtlinien überarbeiten
Der Landesverband für Fischerei hat eine Begutachtung des Wassernutzungsplanes in Auftrag gegeben. Das von Univ.-Prof. Dl Dr. Stefan
Schmutz ausgearbeitete Gutachten kommt zu folgenden Beschluss:
"Südtirol, wie insgesamt Italien, ist in vielen Punkten der Umsetzung
der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) säumig. Die Autonome Provinz
Bozen greift mit dem nun veröffentlichten Entwurf des Wassernutzungsplans einen Teilaspekt der WRRL heraus, obwohl wesentliche
Grundlagen, wie z.B. Gewässertypologie, Einteilung in Wasserkörper,
Ausweisung erheblich veränderter Wasserkörper, ökologische Bewertungsmethoden, Monitoringprogramm, etc., derzeit noch fehlen.
Indem explizit zwischen Wassernutzungs- und Gewässerschutzplänen
unterschieden wird, weicht die Autonome Provinz Bozen grundsätzlich
vom integrativen Ansatz der WRRL ab. Gewässerschutz wird nur als
Ergänzung zur Nutzung betrachtet. Der Gewässerschutz hat sich an
die Bedürfnisse der Nutzungen anzupassen. Eine Anpassung der
Nutzungen an die Schutzbedürfnisse wird als nachrangig betrachtet.
Dies widerspricht der in der WRRL verankerten Gleichwertigkeit von
Nutzungs- und Schutzinteressen.
Managementpläne werden getrennt für Gebirgsbäche und Flüsse erstellt. Dies konterkariert die in der WRRL festgelegte ganzheitliche
Betrachtungsweise von Einzugsgebieten.
Maßnahmen werden zu einem Zeitpunkt festgelegt, zu welchem die
Wirkungszusammenhänge zwischen Belastungen und ökologischem
Zustand aufgrund fehlender Grundlagen und Analysen noch nicht bekannt sind. Folge ist ein Mangel an typspezifischer Vorgangsweise bei
der Maßnahmenfestlegung. So wird beim Restwasser ein Mindestwert
unabhängig von der Gewässercharakteristik festgelegt. Kontinuumssanierungen sind nur für die großen Flüsse, jedoch nicht für die ökologisch sehr wichtigen Zubringer vorgesehen. Es fehlen bindende
Maßnahmen zur Sanierung der morphologischen Verhältnisse.
Die aufgelisteten Unzulänglichkeiten in der Umsetzung der WRRL
machen eine Erfüllung der Umweltziele im Sinne der WRRL unwahrscheinlich."
Da die Erreichung der Umweltziele laut Wasserrahmenrichtlinie für
Südtirols Fließgewässer unabdingbar ist,
beauftragt
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung,
den Entwurf Wassernutzungsplanes vor seiner Genehmigung auf die
Verpflichtungen der Wasserrahmenrichtlinie zur Integration von Gewässerschutz und Wassernutzung zu überarbeiten.
La parola alla dottoressa Kury per l'illustrazione.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich weiß
nicht, ob die Kolleginnen und Kollegen sowie der Landesrat noch zu so später Stunde
diese Zusammenfassung bzw. das Gutachten, welches vom Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.
- 89 -
Stefan Schmutz der BoKu Wien ausgearbeitet wurde, gelesen haben. Das Gutachten
bezüglich des Wassernutzungsplanes wurde im Auftrag des Landesverbandes für Fischerei erstellt. Ich würde trotzdem all jene, die das Gefühl haben, dass es interessant
wäre, wenn Südtirols Bäche und Flüsse eine Zukunft haben, ersuchen, sich diese Zusammenfassung - das ist die Kurzfassung eines ziemlich ausgefeilten Gutachtens durchzulesen. Es enthält einige sehr wichtige Hinweise bezüglich des Wassernutzungsplanes, der von der Landesregierung im Juli als sogenannter Vorplan verabschiedet wurde. Dieser Plan wird jetzt wahrscheinlich noch einmal verabschiedet werden,
nachdem die dazu eingeladenen Vereine und Verbände Stellung bezogen haben. Anschließend wird er veröffentlicht sowie einer strategischen Umweltprüfung unterzogen. Das weiß man aber nicht genau. Wir kennen den zur Zeit vorliegenden Wassernutzungsplan und ich zitiere an diesem Punkt das Schlusswort von Univ.Prof.
Schmutz: "Die aufgelisteten Unzulänglichkeiten in der Umwetzung der WRRL - die
Wasserrahmenrichtlinie ist eine Europäische Richtlinie - machen eine Erfüllung der
Umweltziele im Sinne der WRRL unwahrscheinlich." Zu diesem Schluss kommt
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Schmutz, nachdem er sich ausgiebig mit dem vorliegenden Wassernutzungsplan beschäftigt hat. Welches sind die Probleme, die er ins
Feld führt? Erstens stellt er etwas fest, was auch wir stets gesagt haben, von der Landesregierung aber dementiert wurde: Südtirol ist, genauso wie der Staat Italien, in vielen Punkten der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie säumig. Wir haben diesbezüglich noch und nöcher Anträge eingebracht, um die Wasserrahmenrichtlinie endlich
zu rezipieren, aber es hat stets geheißen, dass das nicht notwendig sei, da schon alles
getan würde. Fakt ist: Südtirol ist säumig, obwohl die Verpflichtungen seitens der EU
vorliegen.
Die zweite Problematik im Zusammenhang mit dieser Wasserrahmenrichtlinie liegt darin, dass man hier einen Teilaspekt der Wasserrahmenrichtlinie herausgreift, obwohl wesentliche Grundlagen, zum Beispiel die Einteilung in Wasserkörper,
die Ausweisung der veränderten Wasserkörper, ökologische Bewertungsmethoden
usw. noch fehlen. Das ist der zweite Punkt.
Der dritte Punkt leuchtet sogar einer Nicht-Biologin ein und lautet: Die
Südtiroler unterscheiden zwischen Wassernutzung und Wasserschutz. Landesrat Laimer weiß vielleicht nicht genau, dass wir momentan zwar den Wassernutzungsplan
vorliegen haben, dass es diesen Plan allerdings noch gar nicht gibt. Dass es den Wasserschutzplan - erster Teil - bezüglich die Kläranlagen gibt, Landesrat Laimer, darüber
bin ich informiert! Aber es fehlt jener Teil, den wir im Landesgesetz Nr. 8 - wenn ich
mich nicht irre - betreffend den Gewässerschutz beschlossen haben. Innerhalb des Jahres 2004 hätte der Gewässerschutzplan vorliegen müssen. Es fehlt die Festsetzung der
Qualitätsziele. Ich hoffe, dass Sie zumindest zugeben, dass das noch fehlt. Univ.Prof.
Schmutz verweist darauf, dass Sie zwischen Wassernutzung und Wasserschutz unterscheiden und damit explizit von dem integrativen Ansatz der Wasserrahmenrichtlinie
abweichen. Die Wasserrichtlinie besagt nämlich, dass sich Wasserschutz und Wasser-
- 90 -
nutzung ergänzen müssen. Univ.Prof. Schmutz kommt zu einem Schluss, für den wir
nicht zur BoKu hätten pilgern müssen. Ich kann nicht zuerst festsetzen, wie ich das
Wasser nutzen will, aber erst danach regeln, wie ich es schützen will. Ich muss selbstverständlich bei Erreichung dieser Qualitätsziele überprüfen, wie viel Wasser in dieser
Art und Weise genutzt werden kann. Das ist eine ziemlich einfache Rechnung. Uns
wurde kein Glauben geschenkt, aber wenn wir diesen Experten ins Feld führen, muss
man die Tatsachen zumindest zur Kenntnis nehmen. Univ.Prof. Schmutz sagt in Bezug
auf Südtirol: "Gewässerschutz wird nur als Ergänzung zur Nutzung betrachtet." Ich
nutze einmal und schaue erst danach, was vom Rest noch geschützt werden kann. "Der
Gewässerschutz hat sich an die Bedürfnisse der Nutzungen anzupassen." Das ist nicht
legitim. "Eine Anpassung der Nutzungen an die Schutzbedürfnisse wird als nachrangig
betrachtet. Dies widerspricht der in der WRRL verankerten Gleichwertigkeit von Nutzungs- und Schutzinteressen." Das ist der Hauptpunkt, den wir schon Hundert Mal ins
Feld geführt haben. Man sollte vorher oder zumindest parallel zu einem Nutzungsplan
einen Gewässerschutzplan erstellen. Man kann nicht einen Nutzungsplan erstellen und
den Schutzplan irgendwann einmal später erlassen! Univ.Prof. Schmutz sagt in seinem
ausführlichen Gutachten, welches ich Ihnen wirklich ans Herz legen möchte, dass zwar
im Wassernutzungsplan schon Stücke dieses Gewässerschutzplans hineingenommen
werden, dies aber nur unzureichende Bereiche seien. Er führt noch weitere Kritikpunkte an: "Managementpläne werden getrennt für Gebirgsbäche und Flüsse erstellt.
Dies konterkariert die in der WRRL festgelegte ganzheitliche Betrachtungsweise von
Einzugsgebieten." Er kritisiert weiter, dass die Kontinuumssanierungen nur für die
großen Flüsse, nicht jedoch für die ökologisch sehr wichtigen Zubringer vorgesehen
würden. Wenn die Zubringerbäche einmal ruiniert seien, dann werde es in den großen
Flüssen schwierig sein, das Wasser zu schützen usw. Ich finde es wirklich gravierend
und hoffe, dass das auch die anderen nachvollziehen können, wenn Univ.Prof.
Schmutz zum Schluss kommt, dass der Plan betreffend die Nutzung unserer Gewässer,
den wir jetzt für die nächsten 30 Jahre verabschieden, eine Erfüllung der Umweltziele
im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie - also ein auf europäischer Ebene festgesetztes
Ziel - bis zum Jahre 2020 unwahrscheinlich macht. Wenn wir mit unseren Gewässern
so umgehen, dann werden wir die Umweltziele, die die Europäische Union festgesetzt
hat, nicht erreichen. Ich denke, dass das gravierend ist.
Wir bedanken uns beim Landesverband für Fischerei, der uns dieses Gutachten zur Verfügung gestellt hat. Wir stimmen in den Chor all jener Menschen ein, welche darauf pochen, dass wir die Fische leben lassen sollten. Allerdings gehen wir noch
ein Stückchen weiter und finden es - genauso wie die Biologen - absurd, dass man in
Südtirol eine Trennung zwischen Fischgewässer und Nicht-Fischgewässer macht, nur
damit die Fischer zufrieden sind. Wasser bedeutet mehr als Fisch. Im Wasser lebt noch
vieles andere mehr. Wenn Sie glauben, dass Sie die Flüsse austrocknen können, dann
tun Sie der Natur und der Zukunft Ihrer Enkel, sofern Sie welche haben, nichts Gutes,
verehrter Herr Landeshauptmann! Deshalb ersuchen wir im Namen der Nachkommen
- 91 -
der Landesregierung, diesen Wassernutzungsplan noch einmal unter die Lupe zu nehmen und zumindest an die Wasserrahmenrichtlinie anzupassen. Wir haben gesehen,
dass es in diesem Wassernutzungsplan eine ganze Reihe von Unzulänglichkeiten gibt.
Dies wird in dieser Seite kurz zusammengefasst, aber lesen Sie sich ruhig das gesamte
Gutachten durch! Herr Landeshauptmann, Sie dürften irgendwie Zugang zu den Fischern im Lande haben oder Sie könnten über den Fischereiverband vielleicht irgendwie an die Fischer herankommen. Sie könnten darum ersuchen, dass Ihnen das Gutachten ausgehändigt wird, welches der Landesverband für Fischerei bezahlt hat und
sehr interessante Schlussfolgerungen aufweist.
Wir ersuchen die Landesregierung, im Hinblick auf die ganzen Einwände in
Bezug auf den Wassernutzungsplan, der jetzt den Vereinen und Verbänden vorgelegt
worden ist, noch einmal einen Blick auf den Plan zu werfen und ihn so zu überarbeiten, dass er der Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Danach könnte der Plan veröffentlicht und der SUP unterzogen werden und somit seinen Weg gehen. Dann hätten wir
eine gute Arbeit für die nächsten 30 Jahre geleistet. Das wäre der richtige Weg. Es
wäre unangenehm, wenn man ihn jetzt veröffentlichen und der SUP unterziehen
würde. Daraufhin könnten dann Einsprüche folgen, weil er der Wasserrahmenrichtlinie
widerspricht, und die gesamte Arbeit wäre umsonst gewesen. Das sollte im Sinne der
Sparsamkeit und im Sinne der Effizienz vermieden werden.
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie – SVP): Herr Präsident! Der Wassernutzungsplan ist von
einer technischen Arbeitsgruppe erarbeitet und erstellt worden. Er besteht aus zwei
Teilen, einerseits aus der Bestandserhebung und Analyse und andererseits aus der Planung bzw. künftigen Nutzung mit den entsprechenden Schwerpunkten. Diese gehen
von der Quelle über die Nutzungsmöglichkeiten bis hin zur Abwasserreinigung. Es
geht um die Gewichtung in der Nutzung, um die entsprechenden Prioritäten, Trinkwasser, Bewässerungswasser, industrielle Nutzung des Wassers, Restwassermengen,
Reservepolster für die Landwirtschaft, Fischerei usw. Es handelt sich also um einen
integrativen, gesamtheitlichen Ansatz in der Bewertung und Gestaltung dieses Planes.
Er ist in erster Lesung von der Landesregierung genehmigt und von den Gemeinden,
Verbänden und der Bevölkerung begutachtet worden. Zur Zeit bewertet die Arbeitsgruppe diese Vorschläge und versucht sie zu integrieren. Danach wird dieser Plan der
strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen und parallel dazu von den
Nachbarprovinzen bewertet. Das Dokument wird der Landesregierung übermittelt und
anschließend an die römische Regierung gesandt. Dieses Dokument wird ja nicht als
Maßnahme des Landes, sondern als Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut
verabschiedet. Ich glaube, dass wir in diesem Plan alle Vorgaben der EU berücksichtigt haben. Wir haben einen sehr hohen Anspruch an Wasserqualität und eine ausgewogene Nutzung. Frau Kury, wenn Sie von Enkeln sprechen, dürfen Sie nicht vergessen, dass man das Wasser auch den Menschen im ländlichen Raum zur Verfügung
- 92 -
stellen muss. Ansonsten haben Sie dort bald keine Enkel mehr, denn Landwirtschaft
betreiben heißt auch Wasser gebrauchen. Es ist unsere Aufgabe, in diesem Zusammenhang ein ausgewogenes, vernünftiges Maß zu bewerkstelligen. Dass man es dabei
nicht allen Recht machen kann, ist uns bewusst. Aber wir haben uns bemüht, einen
vernünftigen Ausgleich im Sinne einer ökologischen Gestaltung zu gewährleisten.
PRESIDENTE: Pongo in votazione l'ordine del giorno n. 19: respinto con
6 voti favorevoli e i restanti voti contrari.
Ordine del giorno n. 20 del 10.12.2007, presentato dai consiglieri Heiss,
Dello Sbarba e Kury, concernente la tutela dell'inquinamento acustico lungo la
linea ferroviaria.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 20 vom 10.12.2007, eingebracht
von den Abgeordneten Heiss, Dello Sbarba und Kury, betreffend: Lärmschutz an
der Eisenbahn verbessern.
Tutela dall'inquinamento acustico lungo la linea ferroviaria
La tutela dall'inquinamento acustico lungo le principali linee ferroviarie
rimane un obiettivo costante per tutti coloro i quali vivono e lavorano
lungo tali linee. Il convegno organizzato a Bolzano nel mese di novembre dall'ufficio Aria e rumore ha posto in evidenza con assoluta
chiarezza i danni che possono essere causati dal costante aumento
dei rumori. Mentre da una parte crescono i rischi di sviluppare un infarto o altre patologie circolatorie, dall'altra bisogna fare i conti con difficoltà di carattere psicologico, come l'aumento dell'aggressività. Tale
situazione cresce in modo drammaticamente proporzionato all'aumento del transito di treni passeggeri e merci, tanto più che il sollievo
che potrebbe essere dato da progetti quali ad esempio la galleria di
base del Brennero è molto di là da venire.
Una diminuzione del livello di intensità acustica potrebbe essere raggiunta disattivando direttamente la fonte del rumore o riducendone le
emissioni, ad esempio attraverso l'impiego di nuovi sistemi frenanti e
di materiale rotabile con cosiddetti carrelli LEILA. Poiché l'adattamento del materiale rotabile richiede molto tempo, è necessario ricorrere sempre più alle barriere fonoassorbenti.
In tale settore l'Alto Adige è ancora una terra in via di sviluppo: le barriere fonoassorbenti scarseggiano o vengono realizzate molto lentamente. Gli otto chilometri di barriere fonoassorbenti previste da un accordo firmato nel 2006 tra la RFI e la Provincia non sono ancora stati
realizzati, né la RFI ha adempiuto all'obbligo di creare il catasto per
l'inquinamento acustico entro il 30 giugno 2007, previsto dalle norme
comunitarie e nazionali.
Quindi la via di valide barriere fonoassorbenti rimane l'alternativa principale per offrire in vari punti del territorio altoatesino una reale protezione dall'inquinamento acustico. Esemplare rimane la situazione del
Tirolo del nord, in cui nel giro di 14 anni sono state montate e sotto-
- 93 -
poste a verifica barriere fonoassorbenti per una lunghezza di circa 55
km.
Pertanto
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
incarica
la Giunta provinciale:
- di adoperarsi presso la RFI affinché questa provveda rapidamente
a montare le barriere previste;
- di avviare tempestivamente trattative con la RFI onde stabilire gli
ulteriori punti nevralgici delle linee ferroviarie;
- di concordare dei calendari che prevedano le date vincolanti entro
cui si deve effettuare il montaggio delle barriere.
---------Lärmschutz an der Eisenbahn verbessern
Der Lärmschutz, zumal an den großen Eisenbahnlinien bleibt ein
ständiges Anliegen für alle, die an den Strecken leben und arbeiten.
Die jüngste, im November 2007 durch das Amt für Luft und Lärm veranstaltete Tagung in Bozen hat in aller Deutlichkeit auf die Schadensbilder hingewiesen, die durch den ständigen Anstieg des Lärmpegels
verursacht werden. Zum einen wachsen die Infarktgefahr und die Zahl
der Kreislauferkrankungen, zugleich sind psychische Risiken wie
wachsende Aggressivität nicht von der Hand zu weisen. Die Situation
verschlechtert sich auch deshalb in dramatischer Weise, weil die Zugfrequenzen des Personen- und Güterverkehrs steigen und eine Abhilfe durch Projekte wie den BBT in absehbarer Zeit nicht in Sicht ist.
Eine Senkung des Lärmpegels ließe sich vorab dadurch erzielen,
dass die Lärmquelle direkt ausgeschaltet und in ihrer Wirkung geschwächt wird, wie dies durch neue Bremssysteme und Rollmaterial
mit sog. LEILA-Drehgestellen bereits jetzt möglich wäre. Da die Umstellung des Rollparks aber nur schleppend vorankommt, muss dennoch vermehrt auf Lärmschutzwände gesetzt werden.
In dieser Hinsicht ist Südtirol noch weitgehend Entwicklungsland:
Lärmschutzwände fehlen oder werden nur langsam gebaut. So sind
auch die zufolge eines 2006 abgeschlossenen Abkommens zwischen
RFI und Land vorgesehenen 8 km Lärmschutzwände noch immer
nicht montiert, zumal RFI auch den lt. EU- und Staatsnormen bis 30.
Juni 2007 vorgeschriebenen Lärmschutzkataster nicht vorgelegt hat.
Dennoch bleibt der Weg effizienter Lärmschutzwände vorerst die
wichtigste Alternative, die an vielen Punkten Südtirols wirksamen
Schutz bieten könnte. Wegweisend bleibt hier das Vorbild Nordtirols,
wo binnen 14 Jahren rund 55 km Lärmschutzwände montiert und auf
ihre Effizienz überprüft wurden.
Daher
beauftragt
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung
bei RFI umgehend darauf hinzuwirken, um eine zügige Montage
der vorgesehenen Lärmschutzwände herbeizuführen.
Umgehend in Verhandlungen mit RFI einzutreten, um die weiteren, neuralgischen Punkte an den Eisenbahnlinien festzulegen
- 94 -
-
Feste Zeitpläne zu vereinbaren, um die Montage innerhalb bestimmter und verbindlicher Fristen vorzusehen.
La parola al consigliere Heiss per l'illustrazione.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke, Herr
Präsident! Alle Jahre wieder kommen wir regelmäßig mit einer Tagesordnung zum
Thema "Lärmschutz", dies gerade in der sogenannten stillsten Zeit des Jahres, in der
der Advent seine wohltätige Ruhe ausbreiten könnte. Aber leider ist der Advent eine
der lautesten Zeiten des Jahres. Sogar hier im Landtag kommen wir über einen gewissen Lärmpegel nicht hinunter. Das Thema, mit dem wir hier befasst sind, ist zu ernsthaft und zu problematisch, um es nicht regelmäßig anzusprechen. Es geht um den
Lärmschutz, vor allem an den großen Verkehrsadern im Bereich der Eisenbahn. Die
Problemlage ist bekannt. Die Eisenbahnlinie ist zum einen durch erhöhten Güterverkehr, aber auch durch erhöhten Individual- bzw. Personenverkehr Jahr für Jahr stärker
ausgelastet. Zum anderen ist die Siedlungsdichte an den Eisenbahnlinien Jahr für Jahr
entschieden gewachsen, nicht zuletzt aufgrund einer Raumplanung, die es verfehlt hat,
diese Zone freizustellen und dort Gewerbegebiete zu platzieren. Aus diesem Grund ist
die Lärmbelastung an den großen Eisenbahnlinien unseres Landes ständig im Anstieg
begriffen. Die Folgen dieser Lärmbelastung, vor allem durch den Eisenbahnverkehr,
aber auch durch andere Lärmquellen wird von Jahr zu Jahr deutlicher. Die Schadensbilder werden von Sozial- und Umweltmedizinern relativ genau erhoben. Erst im November, also vor gut einem Monat, hat das Amt für Luft und Lärm unter Federführung
von Landesrat Laimer eine entsprechende Veranstaltung lanciert, auch in Zusammenarbeit mit dem Ressort der Gesundheit, wo diese Schadensbilder in aller Deutlichkeit
zu Tage gebracht wurden. Die Vorträge waren sehr bemerkenswert und interessant. Es
war vor allem der Sozialmediziner Hans Peter Lercher, der nachdrücklich - Kollegin
Klotz - auf die Langzeitfolgen der Lärmbelastung hingewiesen hat: höheres Infarktrisiko, höhere Aggressivität, die im Fall von ständiger Lärmbelastung bis zu Ausrastungsfällen und sogar bis zum Mord führen kann. Dies hängt nicht unbedingt mit der
Eisenbahn zusammen, aber es hat wirklich solche Fälle gegeben, Kollege Pöder. Gerade aus diesem Grund wäre es grundlegend notwendig, den Lärmschutz an der Eisenbahn zu verbessern, wofür bereits eine Zusammenarbeit zwischen Land und RFI vorliegt. Diese Zusammenarbeit hat dazu geführt, dass im Jahr 2003 mit der Errichtung
einer Tranche von Lärmschutzwänden begonnen wurde, woraufhin im Jahr 2006 eine
weitere Kombination verabschiedet wurde. Darin war vorgesehen, dass RFI 8 Kilometer Lärmschutzwände errichtet und dass auch das Land eine erkleckliche Summe dafür
einzahlt. Zugleich hat das Land, sprich das Amt für Luft und Lärm, die entsprechenden
Handreichungen gegeben und jene Positionen ermittelt, die am stärksten belastet sind.
Leider haben diese Maßnahmen bis dato nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Zum
einen ist die Qualität vieler Lärmschutzwände ausgesprochen schlecht und zum
- 95 -
anderen kommt hinzu, dass diese vereinbarten 8 Kilometer Lärmschutzwände nur sehr
zögernd und zum Teil überhaupt noch nicht montiert worden sind. Man sollte eigentlich längst daran denken, im Bereich des Lärmschutzes weiterzugehen und darüber
nachdenken, wie man weitere Lärmschutzwände ausmittelt und montiert. Das wäre
ganz wesentlich und grundlegend. Natürlich sind Lärmschutzwände nur die dritte
wichtige Maßnahme nach der Lärmvermeidung. In Sachen Lärmvermeidung gäbe es
im Eisenbahnbereich inzwischen wegweisende, revolutionierende Systeme. Es gibt
Kunststoffbremsen, die sehr viel weniger, 10 bis 20 Dezibel, Lärm verursachen und
die in Deutschland und in der Schweiz bereits mit großem Erfolg laufen. Es gibt
sogenannte "Leila-Drehgestelle", die Eisenbahnen im Güterverkehr beinahe auf Flüstergeschwindigkeit herunterfahren. In der Schweiz werden diese Systeme im Jahr 2008
homologiert und können in die Produktion gehen. Aber der springende Punkt sind die
Finanzen. Wir werden der Tatsache ins Auge sehen müssen, dass wir die alten Garnituren mit den viereckigen Rädern, funkensprühend bei Neigungen, noch mindestens
über 10 bis 15 Jahre an uns vorbeizischen sehen werden. Von daher ist es notwendig,
den Lärmschutz zweiter, dritter Ordnung, sprich die Errichtung von Lärmschutzwänden und Lärmschutzfenstern, entschieden zu verstärken. Das ist ein Evangelium, Landesrat Laimer, das wir von Jahr zu Jahr wiederholen. Die Einsicht des Landesrates ist
sicher gegeben, aber die Bereitschaft zum Handeln gleichermaßen notwendig, denn die
Zunahme der Züge des schlecht ausgestatteten Güterverkehrs ist auf Schritt und Tritt
spürbar. Über den Brenner, vor allem südlich und nördlich des Brenners haben wir
bereits jetzt eine wachsende Zugfrequenz, die in wenigen Jahren bis auf 200 Güterzüge
steigen kann. Das ist natürlich extrem besorgniserregend. Aus diesem Grund plädieren
wir eindringlich dafür, die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen zu setzen, denn die
Lärmvermeidung, die das primäre Ziel wäre, kann man leider nicht erzielen. Hierbei,
Eva Klotz, geht uns das Bundesland Tirol mit gutem Beispiel voran. Bei der ÖBB in
Innsbruck gibt es einen eigenen Lärmschutzbeauftragten, einen Diplomingenieur, der
sich mit großem Erfolg dieser Errichtung von Lärmschutzwänden widmet und genaue
Berechnungen in Zusammenarbeit mit Freiberuflerteams vornimmt. Diese ÖBB-Stelle
war in der Lage, in den letzten 15 Jahren 55 Kilometer Lärmschutzwände von guter
Qualität zu bauen. Es sind also nicht diese vibrierenden Lärmschutzwände, wie wir sie
haben, sondern Lärmschutzwände mit voll absorbierendem Material, welche auch
ästhetisch weit besser aussehen als unsere blechernen Barrieren. Von daher können wir
von Österreich nur lernen. Gelernt hat auch der stets gelehrige Bürgermeister der
Gemeinde Brenner, der sich beispielsweise ein Projekt von RFI und einem Bozner
Freiberuflerteam zimmern ließ. Dieses Projekt war ziemlich schlecht und katastrophal,
denn Gossensaß ist sehr lärmbelastet. Er musste dieses Projekt von der ÖBB-Stelle
nachbessern lassen, wo ihm gesagt wurde: "Lieber Egartner, wenn Sie die Lärmschutzwände anders positionieren und andere Systeme verwenden, dann erzielen Sie einen
weitaus besseren Effekt!" Dies nur zur Pionierrolle unseres nördlichen Bruders oder
unserer nördlichen Schwester, wenn wir es feministisch sagen, Kollegin Klotz. Aus
- 96 -
diesem Grund plädieren wir nachdrücklich dafür, die Klagen der Menschen, welche
entlang der großen Strecken heftig geplagt sind, ernst zu nehmen! Wir haben viele
Ansprechpartner an der Brennerstrecke. Das geht auch anderen Parteien so, beispielsweise den Kollegen der Freiheitlichen, aber es gibt auch Bereiche wie Sterzing, Franzensfeste, die Zone südlich von Brixen, Brixen selbst und natürlich auch das Unterland
usw., wo haufenweise Lärmschutzmaßnahmen notwendig wären, aber bis dato nicht
realisiert, ja nicht einmal angeplant sind, weil RFI säumig ist. RFI hat es sogar versäumt, den von der EU vorgeschriebenen Lärmschutzkataster bis zum 30. Juni vorzulegen, welchen die A22-Brennerautobahngesellschaft beispielsweise sehr wohl vorgelegt hat. Von daher ist der Druck und die finanzielle Unterstützung des Landes unabdingbar. Wir wissen auch, dass im Amt für Luft und Lärm Aufgeschlossenheit da ist,
aber es braucht den politischen Druck, um RFI zu veranlassen, diese Lärmplage, die in
eine Lärmkrankheit ausarten kann, entschieden zu reduzieren. Das ist der Grund unseres Beschlussantrages, aber auch der Grund, dass wir die Klagen des wiederum
abwesenden Fraktionssprechers Baumgartner sehr ernst nehmen. Er führt immer wieder als Grund für den BBT an, er wolle keinen einzigen Zug mehr auf der Bahnstrecke.
Aber leider Gottes nehmen die Züge trotz dieser Beteuerungen und Wehklagen ständig
zu. Der Kollege müsste somit der Erste sein, der ein solches Vorgehen mit Entschiedenheit unterstützt. Diese Entschiedenheit ist dem Bürgermeister von Klausen und Bezirksgemeinschaftspräsident Arthur Scheidle nicht abzusprechen, da er sich in dieser
Sache sehr stark engagiert. Aber in dieser Angelegenheit braucht es auch die entschiedene Stellungnahme der Landesregierung und des Landtages, denn es geht nicht
um das "Durchbrettern" dieser Züge, sondern - wie in allen anderen Fällen - um die
Gesundheit der Menschen, die an der Brennerstrecke wohnen, schlecht schlafen und
ihren Gesundheitszustand tagtäglich kompromittiert erleben müssen. Aus dem Grund
ersuchen wir eindringlich, diese Lärmschutzmaßnahmen endlich zu verstärken, die
ausstehende Montage ins Auge zu fassen und die Verhandlungen mit RFI energisch
voranzutreiben, denn dies ist ein Anliegen, das von Tausenden von Menschen empfunden, geteilt und erlitten wird.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT - Freies Bündnis für Tirol): Es ist
tragisch, dass man an diese Verpflichtungen erinnern muss. Hans Heiss hat an der sehr
guten Podiumsdiskussion teilgenommen, welche die Schützen vor ungefähr zwei Wochen, am 30. November, in Vahrn veranstaltet haben. Unter den gewichtigen Experten
befand sich auch ein Mediziner der Universität Innsbruck, welcher auf die Folgen der
Lärmbelastung hingewiesen hat. Er hat nachgewiesen, dass diese Folgen teilweise
noch schlimmer sind als die Belastungen durch den Feinstaub bzw. die Verminderung
der Luftqualität. Deshalb ist dieser Teil nicht zu unterschätzen und darf in keiner
Weise vernachlässigt werden. Zum Herzinfarktrisiko, von dem Hans Heiss gesprochen
hat, kommt noch der Bluthochdruck, welcher dann in der Folge auch zu Herzinfarkten
und zu anderen großen körperlichen Schäden führen kann. Der Landeshauptmann hat
- 97 -
in seiner Replik zur Generaldebatte bestätigt, dass nach Fertigstellung des BBT, in
dem die Güterzüge fahren sollen, die Güter in der Röhre und die Personen oberirdisch
transportiert werden. Es ist also davon auszugehen, dass der Verkehr auf der Eisenbahnschiene oberirdisch nicht etwa vermindert, sondern wahrscheinlich noch zusätzliche Steigerungen erleben wird. Nicht nur Fritz Gurgiser, sondern auch Professor Bergmeister haben bestätigt, dass es absolut notwendig ist, bis zur Erstellung des BBT für
lärmdämmende Maßnahmen zu sorgen. Es ist wirklich tragisch, Hans Heiss, dass wir
dauernd intervenieren und dem italienischen Schlendrian hier auf die Beine helfen
müssen. Du hast auch von den Erfolgen im nördlichen Teil Tirols gesprochen. Wenn
wir bei uns die Möglichkeit hätten, die Dinge endlich selbst in die Hand zu nehmen,
wäre vieles einfacher. Du hast auf eine zügige Montage verwiesen und auf den
Umstand, dass das Material bereits vorhanden wäre, die Montage aber immer wieder
hinausgezögert würde. Man versteht nicht, weshalb man die Lärmschutzwände nicht
schon längst errichtet hat. Deswegen unser Ja zu diesem Beschlussantrag, denn er liegt
auch in Richtung dessen, was diese Experten vor zwei Wochen in Vahrn ganz klar
angesprochen und gefordert haben. Aber - wie gesagt - es handelt sich hier um das
Minimum vom Minimum. Dass wir dauernd intervenieren müssen, ist im Grunde genommen eine Bankrotterklärung des Managements dieses Staates und seiner Institutionen.
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie – SVP): Herr Heiss, dass Sie als Agnostiker das Evangelium zitieren, lässt hoffen!
Vor einigen Jahren hat die Landesregierung, obwohl sie nicht dafür verantwortlich war, einen Vertrag mit der Eisenbahngesellschaft abgeschlossen. Dabei wurde
eine Art Pakt geschlossen, dass längs der Eisenbahnlinie Lärmschutzwände errichtet
werden. Dieser Vertrag sah vor, dass seitens des Landes die Standorte festgelegt werden, die Projektierung vorgenommen und die Grundverfügbarkeit organisiert wird. In
der Folge sollte dann die Eisenbahngesellschaft die Arbeiten ausschreiben und die Realisierung der Lärmschutzwände vornehmen. Das Land hat die vorgesehene Vorarbeit
schon längst geleistet und der Eisenbahngesellschaft die entsprechende Dokumentation
übergeben. Außerdem sind finanzielle Mittel bereitgestellt worden, und zwar von der
Eisenbahngesellschaft 10 Millionen Euro und vom Land - ich wiederhole, obwohl das
Land nicht dafür zuständig war - 2 Millionen Euro. Damit können in etwa 10 Kilometer Lärmschutzwände errichtet werden. Bei der Feststellung dieser Standorte haben wir
einen Schlüssel zwischen Lärmbelastung, Einwohnerzahl und Kosten entwickelt, um
einen sinnvollen Einsatz der Geldmittel zu gewährleisten. Die Eisenbahngesellschaft
hat nach langwierigen Operationen die Arbeiten dann doch ausgeschrieben und mittlerweile auch vergeben. Jetzt stehen wir unmittelbar vor der Realisierung der Lärmschutzwände. Ich hoffe zumindest, dass die Siegerfirmen so bald wie möglich mit den
- 98 -
Arbeiten beginnen werden. Wir haben mehrmals darauf hingewiesen, dass diese Arbeiten schnell umgesetzt werden sollen.
Zum zweiten Punkt gilt zu sagen, dass laut Staatsgesetz die verursachenden
Träger für die entsprechende Eindämmung des Lärms verantwortlich sind, das heißt
für die Landesstraßen das Land, für die Gemeindestraßen die Gemeinden, für die Autobahn die Autobahngesellschaft und für die Eisenbahn die Eisenbahngesellschaft.
Entsprechend dieser staatlichen Vorgabe müssen all diese Körperschaften Lärmkataster erstellen. Die entsprechenden Lärmkataster wurden vom Land und von der Autobahngesellschaft erstellt. Bei der Eisenbahngesellschaft ist dies allerdings noch nicht
geschehen. Diesbezüglich ist die Eisenbahngesellschaft sicher säumig.
Zum dritten Punkt! In diesen staatlichen Vorgaben ist ein zeitlicher Rahmen
für die Umsetzung dieser Maßnahmen vorgesehen. Wenn der Lärmkataster besteht,
müssen Aktionspläne erstellt werden und man kann mit der entsprechenden Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Laut Staatsgesetz ist all das genau vorgesehen. Was
mich bei den Grünen etwas überrascht, ist die Tatsache, dass man sich noch bis vor einiger Zeit gegen den Brennerbasistunnel und für eine Potentierung der bestehenden
Bahnstrecke ausgesprochen hat, was natürlich zu mehr Lärm führt. Jetzt kommen Sie
darauf, dass das wohl der falsche Weg war! Mittlerweile sind die Grünen nicht mehr
gegen den Brennerbasistunnel, sondern haben sich auf andere Themen verlagert. Das
ist ein Entwicklungsprozess, den wir mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen. Auf jeden
Fall sind sämtliche Vorgaben festgesetzt. Es war das Land, das mit der Eisenbahngesellschaft verhandelt hat, und zwar schon längst, bevor man bei den Grünen erkannt
hat, dass der Lärm auf der bestehenden Bahnstrecke ein Problem darstellt. Es sind die
staatlichen Vorgaben, die die Eisenbahngesellschaft dazu verpflichten, den Lärmkataster zu erstellen und die Maßnahmen umzusetzen. In denselben Vorgaben sind auch
die Zeitpläne vorgesehen, welche diese Gesellschaften einhalten müssen.
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione dell'ordine del giorno n. 20: respinto con 7 voti favorevoli e i restanti voti contrari.
Ordine del giorno n. 21 del 10.12.2007, presentato dai consiglieri Heiss,
Kury e Dello Sbarba, concernente l'istituzione di un piano di distribuzione museale.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 21 vom 10.12.2007, eingebracht
von den Abgeordneten Heiss, Kury und Dello Sbarba, betreffend die Einführung
eines Museumsverteilungsplans.
Istituzione di un piano di distribuzione museale
Da diversi anni il panorama museale altoatesino vive una situazione
particolarmente positiva. Nel giro di un decennio sono sorti diversi im-
- 99 -
portanti musei provinciali, come il museo archeologico, il museo delle
scienze e il museo del turismo, altri hanno subìto una conversione,
come il museo provinciale di Castel Tirolo, e alcuni importanti musei
privati si sono imposti all'attenzione del pubblico, come il Mountain
Museum di Messner e il museo di arte contemporanea, che aprirà i
battenti nel 2008.
Nonostante la nascita di musei importanti, lo sviluppo del settore appare ancora essere poco sistematico e troppo condizionato da interessi locali o iniziative personali. Il Comune di Brunico, ad esempio, ha
ottenuto, oltre al museo provinciale etnografico e al museo civico, anche un'ulteriore sede distaccata del museo di Messner, mentre Bressanone e la media val d'Isarco, fatta eccezione per il museo diocesano Hofburg, hanno un profilo nettamente più basso, determinato anche dal passaggio di un direttore eccellente alla ripartizione beni culturali.
E poi si devono considerare nuove e improvvise realtà, come il museo
del modellismo ferroviario di Rablà, che sorgerà per volontà diretta del
presidente della Provincia apparentemente al di fuori della procedura
ordinaria che prevede il coinvolgimento del dipartimento alla cultura.
In tale panorama si barcamenano anche i vari musei civici, come il
museo civico di Merano e quello di Bolzano, i cui progetti realizzazione ovvero ristrutturazione procedono a singhiozzo a causa della
mancanza di fondi.
Per tali ragioni sarebbe assolutamente necessario un piano di distribuzione museale che ridisegni la mappa delle tematiche nei vari comprensori della provincia.
Il suddetto piano dovrebbe essere varato con cadenza quinquennale
dalla ripartizione competente in collaborazione con l'Associazione dei
musei e l'ente Musei provinciali altoatesini allo scopo di ridefinire a livello di comprensorio la situazione dei musei provinciali, pubblici ed
ecclesiastici nonché di quelli privati, e di analizzare regolarmente la
relativa dotazione, il numero di visitatori nonché il personale e le risorse finanziarie. Le conclusioni raggiunte nel suddetto piano dovrebbero costituire la base per la valutazione della situazione complessiva
e l'introduzione di migliorie e nuovi orientamenti.
Pertanto,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
incarica
la Giunta provinciale
di elaborare e varare con cadenza quinquennale a partire dal 2008 un
piano di distribuzione museale tramite il dipartimento competente e in
collaborazione con le sedi sopracitate.
---------Einführung eines Museumsverteilungsplans
Seit Jahren erlebt die Museumslandschaft Südtirols spürbaren Aufwind. Innerhalb eines Jahrzehnts sind mehrere große Landesmuseen
(LM) neu entstanden (LM für Archäologie, Naturkunde oder Tourismus), weitere wurden umgestaltet (LM Schloss Tirol), zudem hatten
wichtige Privatmuseen einen starken Auftritt, etwa das MessnerMountain-Museum oder das 2008 eröffnende Museum für Zeitgenössische Kunst.
- 100 -
Trotz erfolgreicher Neugründungen erscheint die Entwicklung jedoch
oft als wenig planvoll und zu sehr von Bezirks- und Einzelinteressen
bestimmt. So erhält die Gemeinde Bruneck neben dem bereits bestehenden Landesmuseum für Volkskunde und dem Stadtmuseum nun
ein weitere Dependance des Messner-Museums, während Brixen und
das mittlere Eisacktal bis auf das Diözesanmuseum Hofburg weit
schwächer dastehen, zumal nach dem Wechsel eines herausragenden Museumsleiters in die Abteilung Denkmalpflege.
Hinzu kommen plötzlich auftauchende Neugründungen wie das Eisenbahnmuseum in Rabland, das offenbar am Kulturressort vorbei auf
Anordnung des Landeshauptmannes ins Leben gerufen werden soll.
Dazwischen dümpeln kommunale Museen dahin, die wie der stockende Neu- bzw. Umbau des Stadtmuseums Meran oder jenes von Bozen, die aufgrund von Geldmangel nicht von der Stelle kommen.
Aus diesen Gründen wäre dringend an einen Museumsverteilungsplan (MVP) zu denken, der die Gewichtung zwischen Themen und
Bezirken im Lande auf eine neue Grundlage stellt.
Der MVP sollte in fünfjährigem Abstand durch das federführende Abteilung in Zusammenarbeit mit dem Museumsverband und der Körperschaft Südtiroler Landesmuseum erstellt werden. Er sollte die Situation von Landes-, öffentlichen und kirchlichen Museen und Privatmuseen auf Bezirksebene neu bewerten, den Ausstattungs- und Besucherstand, die Personal- und Finanzausstattung regelmäßig einer
sorgfältigen Prüfung unterziehen. Aufgrund seiner Ergebnisse sollte
dann die Gesamtsituation bewertet und entsprechende Verbesserungen und Neuausrichtungen vorgenommen werden.
Daher
beauftragt
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung
im Fünfjahres-Abstand, beginnend mit Ende 2008, einen Museumsverteilungsplan durch das zuständige Ressort in Kooperation mit den
genannten Stellen erarbeiten zu lassen und zu verabschieden.
La parola al collega Heiss per l'illustrazione.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke, Herr
Präsident! Dieser Beschlussantrag führt vorläufig weg von den Agenden des Landesrates Laimer, der sich weiterhin den "adventlichen" Betrachtungen hingeben kann, und
hin zum Bereich Kultur. Die Museumsverteilung könnte vielleicht auch für die Landesregierung zunehmend von Interesse sein. Die Frage der Museen ist keine sekundäre
Frage. Die Landesmuseen haben seit 10 Jahren eine enorme Entwicklung erlebt. Die
Landesmuseen sind seit dem Jahre 1997 entschieden gefördert worden, vor allem der
Bau, die Errichtung und die Ausstattung von Museen. Nachdem die Rückführung bzw.
Translation der Ötzi-Reliquie 1998 diesen Erfolg erzielt hat, hat man gesehen, welchen
Impact Museen weltweit haben können. Dies führt natürlich dazu, dass Landesrat
Hosp den Museen weltweit auf der Spur ist und zusammen mit seinem Adlatus Ötzis
- 101 -
Ruf quer durch die Kontinente zu verbreiten trachtet. Die Körperschaft "Südtiroler
Landesmuseen" nimmt in dieser Hinsicht einen Rang ein, der bald wichtiger ist als jener der SMG, zumindest dem Reiseziel nach zu schließen. Aber diese kurze Parenthese nur am Rande! Sie führt uns immer wieder auf die Sinnhaftigkeit der Körperschaft "Südtiroler Landesmuseen" zurück. Über die öffentlichen Körperschaften werden wir heute noch zu später bzw. zu früher Stunde diskutieren können. Wenn die
Hähne rund um den Landtag krähen, werden wir auch diese Frage noch erörtern können. Nun gut, ich glaube nicht, dass es hier Kläger gibt!
Jedenfalls dürfen wir festhalten, dass die Museumslandschaft im starken
Aufwind begriffen ist. Der Erfolg der Museen ist ausgesprochen gut. Sämtliche Landesräte und Landesrätinnen sowie der Landeshauptmann schalten sich aktiv in die
Gründung von Museen ein. Sie entwickeln Konzepte und sehen sich durch den wachsenden Erfolg belohnt. Wir haben inzwischen landesweit 2 Millionen Museumsbesucher zu verzeichnen. Museen sind längst keine Staubfänger für Depots mehr, sondern
aktive Bildungsstätten, Stätten der gemeinsamen Unterhaltung von Familien. Sie sind
natürlich auch touristische Magneten und haben eine vielfältige soziale und kommunikative Funktion gewonnen. Diese Entwicklung ist sehr erfreulich und positiv. Diese
Entwicklung ist auf vielen Ebenen, sowohl vom Land selber als auch von den Gemeinden, erkannt worden. Die Gemeinden reißen sich jetzt darum, Museen zu gründen, wie beispielsweise erst jüngst die Gründung des Messner-Mountain-Museums in
Bruneck beweist. Wir hatten heute die Freude, unseren Bergheros Reinhold Messner
mit dem Landeshauptmann und dem Bürgermeister von Bruneck im Hause begrüßen
zu dürfen. Die Frau Landesrätin hat dies leider nicht mitbekommen. Abseits vollziehen
sich hier Eingriffe in dein Ressort. Ich muss wirklich nachhaltig monieren, dass hier
sozusagen frauliche Kompetenzen systematisch durch Bart- und Glatzenträger vermännlicht werden. Von daher bitten wir um eine entsprechende Intervention in dieser
Hinsicht!
Jedenfalls befindet sich die Museumslandschaft in guter Entwicklung. Das
Interesse ist vielseitig, aber - wie so oft in Südtirol - führen die Nachahmung und das
Rennen nach den Ressourcen dazu, dass ungleichmäßige Entwicklungen stattfinden.
Bestimmte Gebiete, Gemeinden und Bezirke werden voll mit Museen beharkt. So ist
im Raum Bozen und Meran eine hohe Museumskonzentration zu verzeichnen. Ich
danke Donato Seppi, dessen vielfältige Talente wir immer wieder kennenlernen dürfen, für die sehr freundliche fotographische Inszenierung. Er ist jetzt auch als Entertainer und Fotograph in Erscheinung getreten. Wir hoffen, dass er sich bald wieder an der
regulären politischen Arbeit beteiligen wird, denn ich weiß nicht, wen er sonst von
seiner Ein-Mann-Fraktion dazu delegiert hat. Jedenfalls haben sich die Museen ungleich stark entwickelt. Wie gesagt, in Bozen und in Meran sehen wir eine sehr starke
Konzentration. Jetzt entsteht auch im kulturell stets sehr dynamischen Bruneck, Frau
Landesrätin, ein sogenannter "Pool". Dort gibt es einerseits bereits das Landesmuseum
für Volkskunde Dietenheim, aber auch das sehr gut laufende Stadtmuseum und dem-
- 102 -
nächst wird auch das Messner-Moutain-Museum Nr. 5 eröffnet. Andere Gebiete sind
aber eher unterbelichtet, wenn ich an den Raum Eisacktal denke, liebe Landesrätin. In
Brixen gibt es das Diözesanmuseum, dessen hoffnungsvoller Höhenflug jetzt durch die
unerklärliche Berufung des Herrn Andergassen in die Abteilung Denkmalpflege leider
jäh unterbrochen worden ist. So werden den Eisacktalern von Eisacktalerinnen die
besten Kräfte entzogen und dem Landesdienst zugeführt. Das muss man nachdrücklich
festhalten.
Diese Ungleichgewichtigkeiten der Entwicklung, auf die ich hinweise, greifen natürlich auf die Privatmuseen über. Plötzlich wird auch der Landeshauptmann
von selber tätig und beschließt in der Landesregierung, in Rabland ein Eisenbahnmuseum einzurichten. Dieses Modelleisenbahnmuseum bzw. diese Modellstation, eine
persönliche majestätische Idee, findet einen musealen Ausdruck. Sehr gut!
All dies zusammengenommen führt dazu, dass die Entwicklung und die Ressourcenausstattung mitunter auch sehr ungleichgewichtig sind und es zu Fehlentwicklungen kommt, die in der insgesamt sehr positiven Gesamtsituation zunehmend besorgniserregend wirken. Das ist nicht humoristisch, sondern früher oder später muss
daran gedacht werden, hier eine ausgleichende, steuernde Entwicklung wahrzunehmen. Offenbar kann sie die Körperschaft der "Südtiroler Landesmuseen" nicht mit
letzter Konsequenz wahrnehmen, da sie sich sehr häufig im Ausland befindet und sozusagen konkurrierend zu deiner Abteilung ihre eigenen Homepages entwickelt. Von
daher scheint es uns schon wichtig, dass die Landesrätin federführend mit ihrem Ressort energisch die Zügel in die Hand nimmt und alle Anstrengungen unternimmt, um
diese Entwicklung relativ gleichmäßig zu steuern. Es ist keine dramatische Fehlsteuerung, aber es ist immerhin eine Fehlsteuerung, die sich in wenigen Jahren mit Unteroder Überversorgungen negativ auswirken kann. In einem Jahr wird auch das Museion
in Betrieb genommen, was sehr erfreulich ist, und zwar mit der Präsenz des Landeshauptmannes als frühmorgendlicher Chef-Performer. Er hat wirklich seine umfassende
Kompetenz auch in diesem Bereich unter Beweis gestellt und die Union für Südtirol
hat ihn natürlich sofort als Museumsobjekt vorgeschlagen. Aber er lässt sich nicht
leicht an einem bestimmten Standort festlegen, lieber Kollege Pöder. Von daher wird
dies schwierig sein. Aber diese unterschiedliche Entwicklung sollte in einem Museumsverteilungsplan korrigiert werden. Dieser Plan sollte kein statisches Instrument
sein, sondern eine regelmäßige Bewertung dieser Gesamtentwicklung beinhalten. Es
gibt zumindest ansatzweise einen Gewässernutzungsplan, der gewisse Funktionen
übernimmt, und es gibt auch einen Schulverteilungsplan. Im Zusammenhang mit den
Museen sollte es ähnliche Versuche geben, die Entwicklung gesamtheitlich zu steuern.
Liebe Landesrätin, in Südtirol gibt es inzwischen über 70 Museen. Diese
Steuerung ist notwendig, denn die Museen bilden insgesamt einen kulturellen, bildungspolitischen, aber auch familienpolitischen Faktor von hohem Rang. Von daher
wäre eine entschiedene regelmäßige Evaluierung der Entwicklungssituation eine gute
Anregung, die wir deinem Ressort ans Herz legen.
- 103 -
PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE:
ROSA THALER ZELGER
VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN:
PRÄSIDENTIN: Landesrätin Kasslatter Mur, Sie haben das Wort.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für Denkmalpflege sowie Deutsche
Kultur und Familie – SVP): Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Hans Heiss!
Vorausschicken möchte ich, dass es dem Eisacktal sicher nicht schadet, wenn der exzellente Leo Andergassen seine Tätigkeit jetzt landesweit ausstrahlen lassen kann. Ich
bin der Meinung, dass ich dem Eisacktal damit keinen Schaden zufüge. Wir hoffen
gemeinsam auf eine qualifizierte Nachbesetzung, von der ich derzeit keine Kenntnis
habe, aber ich denke, die Hofburg lässt sich aber schon noch weiterentwickeln. Dies
zum Ersten!
Zum Zweiten! Die Eisenbahnmodellschau in Partschings auf der Töll entsteht unter der Regie des Landeshauptmannes mit Finanzmitteln aus dem Amt für
Sport und Freizeit. Das ist wohl ein deutlicher Hinweis darauf, dass es sich bei dieser
geplanten Einrichtung mehr um eine Freizeitattraktivität für Familien und Gäste als um
ein Museum im eigentlichen Sinn handelt. Dort wird ausgestellt und - so nehme ich
einmal an - weder geforscht noch gesammelt, weil alles schon zur Verfügung steht. Es
ist zwar in den Zeitungen fälschlicherweise von einem Museum die Rede gewesen,
aber es ist nie als solches konzipiert gewesen und wird auch nicht als solches verwirklicht. Ansonsten würde es in meiner Finanzierungskompetenz liegen und nicht in jener
des Landeshauptmannes. Es wird aber über das Amt für Sport und Freizeit finanziert.
Nachdem es viele - nicht nur den Landeshauptmann - vor allem männliche Liebhaber
von solchen Modelleisenbahnen gibt, kann ich mir gut vorstellen, dass das eine attraktive Familienbeschäftigung und auch ein Anziehungspunkt für Touristen und Touristinnen werden kann. Wir werden sehen!
In den vergangenen drei Jahren ist es uns gelungen, im Kulturressort sowohl
die Gründung des Museumsverbundes zu unterstützen, der mittlerweile aktiv tätig ist
und engagiert mit uns zusammenarbeitet, als auch im Ressort selbst eine Servicestelle
für Museen aufzubauen. Während sich vorher die Tätigkeit der Landespolitik darauf
beschränkt hat, Beiträge auszuschütten, sind wir jetzt gemeinsam mit zwei tüchtigen
Frauen in der Lage, das Netzwerk der Museumslandschaft zu knüpfen, zu verstärken
und zusätzlich zur Finanzierung auch Fort- und Weiterbildungen anzubieten. Wir haben auch - Sie waren beteiligt, Hans Heiss - ein Leitbild erarbeitet. Das Ganze muss
Schritt für Schritt vor sich gehen. Wir sind jetzt im Museumsbeirat gemeinsam so
verblieben, dass wir ab dem nächsten Jahr mehr darauf achten wollen, wo bisher finanziell gut und wo weniger gut ausgestattet wurde. Wir wollen diesem Umstand in
deinem Sinne bzw. im Sinne dieses Beschlussantrages mehr Aufmerksamkeit widmen.
- 104 -
Das, was getan wurde, kann sich sehen lassen. Einiges ist noch offen, aber es ist nicht
damit getan, einen Museumsverteilungsplan im Sinne einer Landkarte Südtirols zu haben. Wir werden auch über Organigramme und Strukturen reden müssen, nachdem wie du zu Recht gesagt hast - die Landkarte in struktureller Hinsicht eine sehr differenzierte ist, beginnend bei der Stiftung "Museion", über die Körperschaft "Südtiroler
Landesmuseen" mit fünf Landesmuseen, über den Verwaltungsrat von Schloss Tirol
bis hin zu diesen rund 70 Museen. Teilweise sind es auch Sammlungen und Schauen,
die die Landschaft bestimmen. Da sind wir auch mit der Schwierigkeit konfrontiert,
dass wir als Land nicht direkt darauf Einfluss nehmen, dass es einige Einrichtungen
gibt, die keine Beiträge bzw. Bezuschussungen bekommen. Wir haben in diesem Zusammenhang keinen Spielraum. Auch bei jenen Museen, die von privaten Vereinen
geführt werden, steht es uns - wenn überhaupt - nur zu, in Zusammenarbeit - und das
haben wir mit dieser Leitbildarbeit anregen wollen - eine Art Verteilungsplan und neue
Kriterien festzulegen, denn auch diese liegen mir am Herzen. Da können wir nichts
aufoktroyieren. Diese private Museenlandschaft reicht vom Bienenmuseum, Frauenmuseum, Mineralienmuseum bis hin zum kleinen Heimatmuseum. Die kleinen Trägerschaften sind völlig unterschiedlich, das heißt es gibt gemeindeeigene wie auch private
Vereine. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Ich möchte aber den Landtag ersuchen, diesen Antrag abzulehnen, zumal er sich - abgesehen von dem von mir bereits
genannten Argument - auf Ende 2008 bezieht. Kollege Heiss, wir müssen dann sehen,
ob wir beide noch hier sitzen. Ich glaube, es ist nicht richtig, zukünftige bzw. neu zu
wählende Regierungen jetzt schon mit Beschlussanträgen zu beauftragen. Soweit ich
informiert bin, sind diese Anträge mit Ende der Legislatur sowieso hinfällig.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): (unterbricht)
KASSLATTER MUR (SVP): Das ist keine Vision, sondern ein konkreter
Detailvorschlag. Das sollten wir jetzt nicht vorwegnehmen. Danke!
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlussantrag (Tagesordnung)
Nr. 21 ab: mit 2 Ja-Stimmen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Sitzung ist unterbrochen.
ORE 19.00 UHR
---------ORE 20.05 UHR
(Namensaufruf - Appello nominale)
PRÄSIDENTIN: Die Sitzung ist wieder aufgenommen.
- 105 -
Wir fahren mit der Behandlung der Beschlussanträge (Tagesordnungen) zu
den Gesetzentwürfen Nr. 148/07 und Nr. 149/07 fort.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 22 vom 10.12.2007, eingebracht
von den Abgeordneten Heiss, Kury und Dello Sbarba, betreffend "Fahrradtarife
auf der Bahn sind zu senken".
Ordine del giorno n. 22 del 10.12.2007, presentato dai consiglieri Heiss,
Kury e Dello Sbarba, concernente "Le tariffe per il trasporto bici sui treni vanno
abbassate!"
Fahrradtarife auf der Bahn sind zu senken!
Im Frühjahr 2007 wurden die Tarife für die Mitnahme von Fahrrädern
auf den Zügen stark angehoben. Die einfache Fahrt kostet inzwischen
vier Euro, eine Hin- und Rückfahrkarte ist nicht vorgesehen. Dies ist
eine empfindliche Verschlechterung im Vergleich zur früheren Regelung, die ein Ganztagesticket um 3,5 Euro vorsah. Nach heftigem
Protest von Fahrradfreunden, die diese Tariferhöhung nicht hinnehmen wollten, wurde ein Zehnfahrtenticket eingeführt, das für zehn
Fahrten einen Tarif von 25 Euro vorsieht.
Trotz des Entgegenkommens ist leider festzuhalten, dass die Fahrradtarife im Vergleich zu Südtirols Nachbarprovinzen stark überteuert
sind. Vergleichend mit den günstigen Tarifen im ÖPNV sind die Fahrradtarife überzogen. Sie treffen auch Schul- und BerufspendlerInnen,
die gerne ein Fahrrad mitnehmen würden, um auf dem Weg vom
Bahnhof zum Arbeitsplatz/zur Schule bzw. auf dem Heimweg schneller mobil zu sein. Die günstige Wirkungskette-Zug Fahrrad wird auf
diese Weise empfindlich gestört und der Modal-Split stark in Richtung
Zug-Auto getrieben. Dies ist eine sehr bedauerliche Preisstrategie angesichts eines inzwischen stark verbesserten ÖPNV-Angebots und
sollte baldmöglichst revidiert werden.
Daher
beauftragt
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung,
die Fahrradtarife auf der Bahn im Einklang mit Trenitalia möglichst
rasch zu revidieren und vor allem für günstige Hin-und-Retour-Tickets
zu sorgen.
---------Le tariffe per il trasporto bici sui treni vanno abbassate!
Nella primavera 2007 le tariffe per il trasporto di biciclette sul treno
hanno subito un forte aumento. Nel frattempo la corsa semplice costa
quattro euro e un biglietto andata e ritorno non è contemplato. Ciò
rappresenta un sensibile peggioramento rispetto alla regolamentazione precedente che prevedeva un biglietto giornaliero al costo di 3,5
euro. A seguito di forti proteste dei cicloamatori, che non erano disposti ad accettare questi aumenti, è stato introdotto un biglietto da dieci
corse al prezzo di 25 euro.
- 106 -
Nonostante questo segno di buona volontà, bisogna purtroppo constatare che rispetto alle province limitrofe i prezzi per il trasporto bici a
seguito sono salatissimi. Se confrontate con le tariffe vantaggiose nel
trasporto pubblico locale, quelle per il trasporto bici sono esagerate.
Colpiscono anche studenti/studentesse e pendolari, che porterebbero
volentieri la bici a seguito, per recarsi più velocemente dalla stazione
alla scuola o al posto di lavoro e dalla stazione a casa. La catena virtuosa treno-bici è così interrotta e il modal split si sposta sempre più
verso il treno-macchina. A fronte di un'offerta nel trasporto pubblico
locale, che nel frattempo è molto migliorata, questa è una deplorevole
strategia dei prezzi che andrebbe rivista quanto prima.
Pertanto
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
incarica
la Giunta provinciale
di rivedere quanto prima, in accordo con Trenitalia, le tariffe per il trasporto bici sui treni e soprattutto fare in modo che vengano introdotti
biglietti convenienti di andata e ritorno.
Das Wort hat der Abgeordnete Heiss, bitte.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich möchte
nur wissen, ob Landesrat Widmann anwesend ist.
PRÄSIDENTIN: Bis Landesrat Widmann eintrifft, können wir den Beschlussantrag Nr. 26 behandeln, nachdem die Einbringerin, Frau Klotz, und auch Landesrat Laimer anwesend sind.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 26 vom 12.12.2007, eingebracht
von der Abgeordneten Klotz, betreffend unerlaubte Knallerei.
Ordine del giorno n. 26 del 12.12.2007, presentato dalla consigliera
Klotz, concernente botti non autorizzati.
Mit dem Nahen von Weihnachten, Silvester und Fasching mehren sich
die Fälle von unerlaubter Knallerei mit "Schweizer Krachern" und dergleichen. Seit Jahren beklagen sich vor allem Einwohner verschiedener Stadtviertel in Bozen, aber auch anderswo, über die andauernde
Verletzung des Landesgesetzes Nr. 66 vom 20.11.1978. Dieses verbietet allgemein das Zünden von Feuer- und Knallkörpern. Ausnahmen sind vom Bürgermeister der entsprechenden Gemeinde zu genehmigen.
In den meisten Fällen sind es Kinder und Halbwüchsige, welche vornehmlich in der Zeit von November bis März mit Knallkörpern usw.
hantieren, was nicht nur für sie selbst gefährlich werden kann, sondern für Mensch und Tier schädlich ist.
- 107 -
Obwohl die Landesregierung mit einer eigenen Kampagne - lieber lachen als krachen- , und angeblich einige Schulen mit Rundschreiben
versuchten, diesen Missbrauch einzustellen, wiederholt sich die Knallerei jedes Jahr.
Von Betroffenen wird angeregt, dass die Schulen in eigenen Mitteilungen an die Schüler und Eltern auf das Verbot aufmerksam machen
und dass die Verkäufer von Feuer- und Knallkörpern angewiesen
werden sollten, in ihren Geschäften den Hinweis auf das Verbot anzubringen und Unbefugten keine solchen Waren auszuhändigen.
Der Südtiroler Landtag
beauftragt daher
die Südtiroler Landesregierung,
unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass das allgemeine Verbot des Zündens von Feuer- und Knallkörpern, wie es im oben erwähnten Landesgesetz festgeschrieben ist,
eingehalten wird und dass die Übertretung dieses Gesetzes konsequent geahndet wird.
---------Nei periodi di Natale, capodanno e carnevale si ripresenta ogni anno il
fastidioso fenomeno dei botti non autorizzati causati da petardi e
dispositivi simili. Da anni gli abitanti di numerosi quartieri di Bolzano
ma anche di altre località si lamentano delle continue violazioni della
legge provinciale 20/11/1978, n. 66, che vieta in generale l'uso di razzi
e petardi. Eventuali deroghe devono essere approvate dal sindaco del
comune interessato.
Nella maggior parte dei casi si tratta di bambini e adolescenti, che
maneggiano petardi e simili nel periodo tra novembre e marzo, mettendo se stessi in pericolo e arrecando danno a persone e animali.
La Giunta provinciale ha cercato di porre fine a questo malcostume
con una propria campagna informativa – meglio scoppiare di risate –
e, pare, inviando delle circolari in alcune scuole, ma il fenomeno si ripresenta ogni anno.
Gli interessati chiedono che le scuole comunichino ad alunni e genitori
che tale pratica è vietata e che i rivenditori di razzi e petardi siano avvisati di esporre questo divieto nei negozi e di non vendere tali prodotti alle persone non autorizzate.
Il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
incarica pertanto
la Giunta provinciale
di adottare quanto prima i provvedimenti del caso per garantire che
sia rispettato il divieto generalizzato di lancio di razzi e petardi, come
sancito nella succitata legge provinciale, e che eventuali violazioni
siano perseguite con fermezza.
Das Wort hat die Abgeordnete Klotz, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT – Freies Bündnis für Tirol): Ich
glaube, dass nicht mehr viel zu erläutern ist. Ich habe vor einiger Zeit die Anfrage
gestellt, wie viele Strafmandate es im Zusammenhang mit dem Verbot des Zündens
- 108 -
von Feuer- und Knallkörpern gegeben hat. Landesrat Laimer hat darauf geantwortet,
dass diese Daten ihm nicht bekannt seien bzw. dass es – ich glaube, es bezog sich auf
das Jahr 2002/2003 – keine Anzeigen gegeben habe. Das zeigt, dass die Verletzung
eines einschlägigen Landesgesetzes nicht besonders ernst genommen wird. Der
Beschlussantrag ist deshalb dringend, weil wir in diese Zeit hineinkommen und weil
sich die Klagen wieder mehren. Ich habe bereits dargelegt, dass es nicht nur für Kinder
und Jugendliche, die sehr häufig mit Knallkörpern – man hat sie einmal "Schweizer
Kracher" genannt – hantieren, gefährlich sein kann, sondern dass auch die Nachbarschaft gestört wird und dass es vor allem auch für sehr viele Tiere ein Problem ist. Wir
alle wissen, dass die Hundehalter ein Lied davon singen können.
Diesbezüglich hat es verschiedene Initiativen gegeben. Wir erinnern uns alle
an die Initiative des Landes unter dem Motto "Lieber lachen als krachen", was eine
sehr, sehr großzügig angelegte Kampagne war. Es hat auch Bemühungen von Seiten
einiger Schulen gegeben, die die Eltern mit Rundschreiben darauf aufmerksam gemacht haben, dass es dieses Verbot gibt, das alles hat aber offenbar entweder zu wenig
nachhaltig oder insgesamt wenig gewirkt. Nun wird von Leuten, die seit Jahren die
strikte Einhaltung dieses Gebotes anmahnen und sich für die Ahndung der Verletzung
dieses Gesetzes einsetzen, angeregt, dass die Schulen in eigenen Mitteilungen an die
Schüler und Eltern auf das Verbot aufmerksam machen. Da bräuchte es ein entsprechendes Rundschreiben der Schulämter oder eine Anweisung an die Direktoren, dass
sie mit entsprechendem Nachdruck auf dieses Verbot hinweisen und dass vor allen
Dingen in den Geschäften, welche solche Waren anbieten, der Hinweis anzubringen
wäre, dass es dieses Verbot gibt und dass vor allem Unbefugten solche Waren nicht
ausgehändigt werden. Nun ist es schon klar, dass man über die Verteilung oft nicht
Bescheid weiß, denn in die Geschäfte gehen natürlich nicht die Kinder, um "Schweizer
Kracher" zu kaufen. Die Geschäftsleute würden sie auch nicht Kindern geben, das ist
klar, aber es müsste vor allen Dingen auch den Erwachsenen bewusst gemacht werden,
dass es ein diesbezügliches Verbot gibt. Deshalb der Auftrag an die Landesregierung,
unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen – wir sind bereits Mitte Dezember
und mit der Knallerei beginnt es bereits vor Weihnachten, besonders in den Tagen vor
Silvester und es geht dann bis in die Faschingszeit hinein -, um zu gewährleisten, dass
das bestehende Verbot des Zündens von Feuer- und Knallkörpern, wie es im Landesgesetz Nr. 66 vom 20.11.1978 vorgesehen ist, eingehalten wird und dass die Übertretungen dieses Gesetzes konsequent geahndet werden. Man hat immer den Eindruck,
dass da sehr häufig weggesehen wird. Die Kontrolle macht natürlich nicht die Landesregierung, aber insgesamt hat man den Eindruck, dass dieses Gesetz auch von Kontrollorganen nicht besonders ernst genommen wird. Deshalb haben mich Betroffene
gebeten, das Thema im Landtag anzusprechen, was ich dann auch getan habe.
- 109 -
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie – SVP): Es ist bereits alles gesagt worden. Sie, Frau Klotz,
haben diesbezüglich Recht. Das Gesetz stammt vom Jahre 1978, in welchem die Regeln, die Kontrollen und die Kontrollinstanzen enthalten sind. Dennoch wissen und
erleben wir, dass man sich nicht unbedingt an diese Normen hält.
Landesrat Saurer hat mir mitgeteilt, dass die Schulen über eigene Mitteilungen planen, die Eltern und Schüler auf die Gefahren, die damit zusammenhängen, hinzuweisen. Insofern startet von den Schulen selbst schon eine solche Aktion. Ich
schlage vor, dass wir den letzten Absatz der Prämissen zum beschließenden Teil machen und Folgendes beschließen: "Der Südtiroler Landtag beauftragt daher die Südtiroler Landesregierung dafür zu sorgen, dass die Schulen in eigenen Mitteilungen an
die Schüler und Eltern auf das Verbot aufmerksam machen, und dass die Verkäufer
von Feuer- und Knallkörpern angewiesen werden sollten, in ihren Geschäften den Hinweis auf das Verbot anzubringen und Unbefugten keine solchen Waren auszuhändigen".
PRÄSIDENTIN: Danke, Herr Landesrat! Wir stimmen über den so abgeänderten Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 26 ab: einstimmig genehmigt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 27 vom 12.12.2007, eingebracht
vom Abgeordneten Pöder, betreffend die Ausfahrt Reischach.
Ordine del giorno n. 27 del 12.12.2007, presentato dal consigliere Pöder,
concernente l’uscita Riscone.
Ausfahrt Reischach
Vorausgeschickt,
- dass seit mehr als zwei Jahrzehnten die Reischacher Ausfahrt der
Südumfahrung von Bruneck als dringende verkehrspolitische Notwendigkeit diskutiert und verlangt wird;
- dass diese Ausfahrt vor allem im Hinblick auf die Anbindung des
Skigebietes Kronplatz eine unabdingbare Notwendigkeit darstellt;
- dass gegenwärtig der Kronplatzverkehr durch Bruneck und St. Lorenzen und Stefansdorf geschleust werden muss;
- dass dieser Zustand aus gesundheitlichen, verkehrs- und wirtschaftspolitischen Gründen nicht länger tragbar ist;
- dass die Stadtgemeinde Bruneck bereits mit der Übernahme der
Grundbeschaffung für den Nordring eine für die Gesamt-Pustertaler
Straße und damit übergemeindliche Funktion eine für die Bürgerschaft
kaum nachvollziehbare finanzielle Belastung übernommen hat;
- dass es sich bei der Reischacher Ausfahrt um ein Projekt von Gesamt-Pustertaler Bedeutung handelt und das Kronplatz-Skigebiet für
die wirtschaftliche Wertschöpfung im Pustertal sehr erheblich ist;
- dass das Museum Schloss Bruneck, das in die MMM-Kette eingegliedert werden soll, eine weitere Zunahme des Verkehrs nach sich
- 110 -
ziehen wird und so gegenüber der bisherigen Bewertungslage eine
neue Situation entsteht;
beschließt
der Südtiroler Landtag:
1. Die Landesregierung wird beauftragt, mit der Stadtgemeinde
Bruneck nach einer technisch und finanziell vertretbaren Lösung der
Reischacher Ausfahrt der Südumfahrung zu suchen.
2. Die Landesverwaltung soll die Kosten für den Grunderwerb und die
Bauarbeiten für die Ausfahrt und den Anschluss nach Reischach und
Bruneck übernehmen.
---------Uscita Riscone
Premesso
- Che da più di vent'anni si discute dell'impellente necessità per il traffico, chiesta da più parti, di una uscita a Riscone della circonvallazione
sud di Brunico,
- che questa uscita è assolutamente necessaria soprattutto in vista del
collegamento con il comprensorio sciistico Plan de Corones,
- che attualmente il traffico di Plan de Corones deve essere incanalato
e fatto passare per Brunico, San Lorenzo di Sebato e Santo Stefano,
- che questa situazione non può andare avanti così, perché compromette la salute, la viabilità e l'economia locale,
- che il Comune di Brunico, provvedendo all'acquisizione del terreno
per la realizzazione dell'Anello Nord ha già assunto un impegno di importanza per l'intera strada della Val Pusteria e quindi sovracomunale,
accollandosi un onere finanziario difficilmente comprensibile per la popolazione,
- che l'uscita di Riscone è un progetto che ha importanza per la strada
della Val Pusteria nel suo complesso e che il comprensorio sciistico
Plan de Corones è di primaria importanza per l'economia della Val
Pusteria,
- che la prevista realizzazione del MMM Messner Mountain Museum
Brunico nel castello di Brunico comporterà un ulteriore aumento del
traffico, creando così una nuova situazione rispetto a quella sinora
valutata,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
delibera quanto segue:
1. Si incarica la Giunta provinciale di cercare assieme al Comune di
Brunico una soluzione tecnicamente e finanziariamente sostenibile
per la realizzazione dell'uscita a Riscone della circonvallazione sud.
2. L'amministrazione provinciale deve assumersi i costi per l'acquisto
del terreno e per i lavori per la realizzazione dell'uscita e del collegamento verso Riscone e Brunico.
Der Abgeordnete Pöder hat das Wort zur Erläuterung.
PÖDER (UFS): In Bruneck machen sich eine Reihe von verschiedenen Vertretern und Organisationen, aber auch Parteien und Listen im Gemeinderat dafür stark,
dass die Landesregierung, wie es im Beschlussantrag steht, mit der Gemeinde Bruneck
- 111 -
noch einmal in Verhandlungen tritt, wenn man es so will, um nach einer finanziell
vertretbaren Lösung der Reischacher Ausfahrt der Südumfahrung von Bruneck zu suchen. Hier geht es darum, dass man mit dem, was bisher angedacht wurde, nicht zufrieden ist und dass man auch nicht mehr länger warten will. Es ist im Landtag für die
Kolleginnen und Kollegen schwierig nachzuvollziehen, was die beste Lösung wäre.
Dennoch kann ich mit Fug und Recht behaupten, dass dieser Vorschlag schon durchdacht ist, denn er kommt direkt aus Gruppen, Listen, Bewegungen und Parteien, die
sich Gedanken darüber machen. Man hat den Wunsch geäußert, auch im Landtag
darüber diskutieren zu lassen. Die Landesregierung soll also noch einmal darüber
nachdenken lassen, ob man diese Ausfahrt nicht in einer technisch-finanziell vertretbaren Art und Weise machen sollte.
Es geht um die Reischacher Ausfahrt der Südumfahrung von Bruneck, das
ist auch klar, und man hat bereits einige Diskussionen darüber geführt. Im Antrag wird
noch einmal als Begründung angeführt, dass man seit mehr als zwei Jahrzehnten über
die Reischacher Ausfahrt der Südumfahrung von Bruneck diskutiert, dass diese Ausfahrt vor allem im Hinblick auf die Anbindung des Skigebietes Kronplatz eine interessante Variante und Lösung wäre, dass man auf jeden Fall aus gesundheitlichen, verkehrs- und wirtschaftspolitischen Gründen eine solche Lösung über die Bühne bringen
müsste, da man eine Reihe von anderen verkehrserschließenden Maßnahmen damit
verbinden könnte. Wie gesagt, ich würde mir wünschen, dass die Landesregierung sich
noch einmal mit der Gemeinde in diesem Sinne intensiver befasst. Hier wird keine
Lösung vorweggenommen. Letztlich bleibt es natürlich den Technikern und dann den
politischen Entscheidungsträgern überlassen, was für eine Lösung, welches Projekt
bevorzugt wird und wie die technische Lösung ausschauen soll. Auf jeden Fall geht es
hier nur darum, dass die Landesregierung mit der Stadtgemeinde Bruneck nach einer
Lösung sucht und dass man dann die entsprechenden Schritte setzt.
MUSSNER (Landesrat für ladinische Kultur und ladinische Schule sowie Bauten – SVP): Es stimmt. Wir arbeiten eigentlich schon seit Jahren an einer Lösung des Verkehrsproblems in der Gemeinde Bruneck. Zurzeit sind 3 Projekte im
Gange. Erstens geht es um die Anbindung vom Nordring Richtung Kreuzung nach
Pfalzen, was aber erst möglich sein wird, sobald der erste Teil abgeschlossen ist. Wir
nehmen an, dass die Gemeinde mit den Arbeiten bis Juli 2008 fertig sein wird. Es wird
auch an der Südumfahrung gearbeitet. Die Gemeinde hat diesbezüglich einen Wettbewerb ausgeschrieben, bei dem es bereits einen Gewinner gibt .
Zweitens sind wir der Meinung, dass die Südumfahrung so vorzusehen ist,
dass sie eine Anbindung an Reischach herstellt und nicht jene mit der sehr teuren Lösung der Rondelle ist, um das Zentrum von Bruneck zu erreichen. Damit ist dies eine
reine interne Gemeindeangelegenheit. Deshalb haben wir für diese Lösung 50 Prozent
der Finanzierungsmittel zugesagt. Wir sind aber immer noch der Meinung, dass man,
- 112 -
was die Südumfahrung von Bruneck anbelangt, sich darauf beschränken sollte, nach
dem Tunnel eine Anbindung von Bruneck bis Reischach zu bauen.
Drittens geht es um die Umfahrung von St. Georgen. Diesbezüglich werden
wir Ende des Jahres 2007 der Gemeinde einen Vorschlag unterbreiten. Im Jänner steht
bereits ein Termin fest.
Ich möchte sagen, dass an allen drei Projekten, die zusammen mit der Gemeinde durchgeführt werden sollen, gearbeitet wird. Es stehen bereits Termine für Lokalaugenscheine, zusammen mit dem Herrn Landeshauptmann, in Bruneck fest. Deshalb, glaube ich, sollen wir auf diese Weise weitermachen, wobei ich sagen muss, dass
es nicht richtig wäre, den Anschluss nach Reischach so zu bezahlen, wie Sie es hier
zum Ausdruck gebracht haben, weil es sich um eine rein interne Angelegenheit der
Gemeinde handelt. Mithelfen ja, zu einer Finanzierung zu 100 Prozent sagen wir aber
nein. Deshalb ersuche ich, diesen Beschlussantrag nicht anzunehmen.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlussantrag (Tagesordnung)
Nr. 27: mit 3 Ja-Stimmen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Wir kommen zum Beschlussantrag Nr. 23 zurück.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 23 vom 10.12.2007, eingebracht
von den Abgeordneten Dello Sbarba, Heiss und Kury, betreffend eine Politik
gegen die hohen Lebenshaltungskosten.
Ordine del giorno n. 23 del 10.12.2007, presentato dai consiglieri Dello
Sbarba, Heiss e Kury, concernente una politica contro il carovita.
Eine Politik gegen die hohen Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten in der Provinz Bozen zählen zu den
höchsten in Italien und in Europa. Die letzten auf November 2007 bezogenen Daten des ISTAT sprechen von einem 3,2 %igen Preisanstieg gegenüber einem gesamtstaatlichen Durchschnitt von 2,6 %. Die
Preiserhöhungen für Lebensmittel und Haushaltsartikel betragen nahezu 5 %, aber auch Wasser, Strom, Brennstoff, Transporte – allesamt Bereiche, in denen oft die öffentliche Hand den Preis diktiert –
sind um mehr als 4 % gestiegen.
Bozen ist nach wie vor die teuerste Provinzhauptstadt in Italien, wo
Massenkonsumgüter wie eine Tasse Kaffee, eine Zahnpasta, ein Kilo
Zitronen, sechs Eier, ein Kilo Zucker oder ein Kilo Zwiebel eindeutig
mehr kosten als im übrigen Staatsgebiet.
Wenn es auch Schichten und Berufsgruppen gibt, bei welchen die Inflationssteigerung mit einer Preiserhöhung der eigenen Leistungen
wettgemacht werden kann, so hat der Großteil der Bürger, nämlich
jene mit einem festen Einkommen, keinerlei Möglichkeit, etwas gegen
die Preissteigerung zu unternehmen.
In Schwierigkeiten befinden sich die Lohnabhängigen aller Bereiche,
während Rentner, Gelegenheitsarbeiter, Familien mit Kindern und nur
- 113 -
einem Einkommen, all jene, die sich vor allem durch einen Wohnungskauf verschuldet haben, alleinstehende Personen, Senioren
usw. Gefahr laufen, regelrecht zu verarmen. Das Arbeitsförderungsinstitut hat festgestellt, dass mehr als ein Viertel der Bevölkerung weniger als 1000 Euro im Monat verdient – 42,7 % davon sind berufstätige
Frauen –, während 23,9 % zwischen 1000 und 1200 Euro verdienen.
Wenn es sich hierbei um eine Familie mit Kindern handelt, so kann
deren Situation als unter der Armutsschwelle eingestuft werden. Ein
Drittel der Südtiroler erachtet sein Einkommen als absolut unzureichend. Besonders davon betroffen sind die Stadtbewohner.
Es bedarf einer gezielten politischen Aktion seitens der öffentlichen
Hand, um einer derartigen Preisentwicklung Einhalt zu gebieten. Beim
Landesinstitut für Statistik gibt es seit Mai 2006 eine Beobachtungsstelle für öffentliche Tarife und seit Dezember 2006 eine Beobachtungsstelle für Preise. Es sind dies zwei wichtige Einrichtungen, um
sich ein Bild von der Situation machen zu können. Auf die Erkenntnis
muss jedoch die Politik folgen.
Aus diesen Gründen
verpflichtet
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung,
1. dringend eine öffentliche Anhörung der Sozialpartner mit den Gewerkschaften, den Verbrauchervereinigungen, den Vertretern der Arbeitgeber und der Kaufleute, den Gemeindevertretern und all jenen
einzuberufen, die an einer effizienten Preis- und Tarifpolitik interessiert sind, bei welcher – auf der Grundlage objektiver Daten und der
verschiedenen Einschätzungen – Maßnahmen ausfindig gemacht
werden sollen, um der Preissteigerung Einhalt zu gebieten und die
Familien vor einer weiteren Preisexplosion zu schützen;
2. mit den Verbrauchervereinigungen und den Großverteilern einen
zweijährigen Preisstopp für einen Warenkorb von Basiskonsumgütern
zu vereinbaren;
3. eine Handelspolitik zu betreiben, die monopolistische Positionen
nicht unterstützt und den Großhandel neuen Subjekten öffnet, um korrekte Wettbewerbs- und Marktregeln zu gewährleisten.
---------Una politica contro il carovita
Nella provincia di Bolzano il costo della vita è uno dei più alti d'Italia e
d'Europa. Gli ultimi dati Istat, riferiti al novembre 2007, parlano di un
aumento dei prezzi del 3,2%, a fronte di una media nazionale del
2,6%. Gli aumenti per gli alimentari e gli oggetti per la casa sfiorano
un +5%, ma sono sopra il 4% anche anche acqua, energia, combustibili, trasporti, settori nei quali è spesso l'ente pubblico a stabilire le tariffe.
Bolzano si conferma il capoluogo più caro d'Italia, dove generi di largo
consumo come una tazza di caffè, un dentifricio, un chilo di limoni, sei
uova, un chilo di zucchero o un chilo di cipolle hanno il prezzo in assoluto più elevato della Penisola.
E se ci sono ceti e professioni che possono scaricare l'aumento dell'inflazione su un aumento del prezzo delle proprie prestazioni, la
- 114 -
maggior parte dei cittadini, quelli a reddito fisso, subisce l'aumento dei
prezzi senza possibilità alcuna di recupero.
Sono in difficoltà tutti i settori del lavoro dipendente, mentre rischiano
la vera e propria povertà i pensionati, i lavoratori temporanei, le famiglie con figli e un solo reddito, coloro che si sono indebitati – soprattutto per acquistare una casa -, le persone sole, gli anziani. L'Afi/Ipl ha
accertato che oltre un quarto della popolazione guadagna meno di
1000 euro al mese – tra questi il 42,7% delle donne che lavorano – e
il 23,9% guadagna tra i 1000 e i 1200 euro. Se tale reddito riguarda
una famiglia con figli, la sua condizione può ritenersi al di sotto della
soglia di povertà. Un terzo degli altoatesini ritiene il proprio reddito assolutamente insufficiente. Particolarmente colpiti dal fenomeno sono
gli abitanti delle aree urbane.
Occorre un'azione politica decisa, da parte dell'Ente Pubblico, per raffreddare la corsa ai prezzi. Presso l'Astat dal maggio 2006 funziona
un Osservatorio sulle tariffe pubbliche e dal dicembre 2006 un Osservatorio prezzi. Sono due strumenti importanti per avere un quadro
della situazione. Ma alla conoscenza deve seguire l'azione della politica.
Per questi motivi,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
impegna
la Giunta provinciale
1. a convocare urgentemente un'audizione pubblica delle parti sociali,
con i sindacati, le associazioni dei consumatori, i rappresentanti dei
datori di lavoro e delle categorie del commercio, i rappresentanti dei
comuni e ogni altro soggetto utile e interessato a una efficace politica
dei prezzi e delle tariffe, durante la quale – sulla base dei dati oggettivi
e delle diverse valutazioni di ciascun soggetto – si individuino misure
adeguate per raffreddare i prezzi e proteggere le famiglie dalla morsa
del carovita;
2. a concordare con le associazioni dei consumatori e gli operatori
della grande distribuzione un blocco dei prezzi per due anni di un paniere di beni essenziali e di prima necessità;
3. ad adottare una politica commerciale che scoraggi le posizioni monopolistiche e apra il settore della grande distribuzione a nuovi soggetti per garantire corrette regole di concorrenza e di mercato.
Nachdem der Abgeordnete Dello Sbarba nicht hier ist, erläutert der Abgeordnete Heiss den Beschlussantrag.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Stellvertretend für Riccardo Dello Sbarba kann ich das Anliegen, das er in diesem Dokument
formuliert hat, sicher nicht in der von ihm erwünschten Ausführlichkeit, aber doch mit
einigem Nachdruck unterstreichen. Uns allen, Frau Landesrätin Gnecchi, ist natürlich
die akute Preissteigerungssituation bekannt, die eigentlich keines Kommentars bedarf.
In wenigen Monaten hat sich die Inflationsspirale vor allem im Bereich jener Güter
sehr stark gedreht, die eigentlich vom Warenkorb nicht nach Belieben abgesetzt wer-
- 115 -
den können. Vor allem im Bereich der Grundnahrungsmittel registrieren wir diese
empfindlichen Preisanstiege, verursacht und veranlasst durch die Entwicklung auf den
Weltmärkten, auf denen plötzlich Milch, Getreide, Gemüse sehr viel stärker nachgefragt werden, zugleich auch durch den Energiehunger, der aufgrund dieser globalisierten Situation aufgetreten ist, der dazu führt, dass sich vor allem der Energiesektor
sehr stark verteuert.
Natürlich haben wir vor allem in den Städten wie Bozen die spezifische Situation, dass vor allem die Mieten sehr hoch angesiedelt sind, von den Wohnungspreisen ganz zu schweigen; also liegt Bozen italienweit sicher im vordersten Feld. Das ist
die Ist-Situation und es ist ja nicht so, dass mit Jahresende ein Stopp eintreten würde,
sondern wir stehen wahrscheinlich am Beginn eines längerfristigen Preisauftriebs, dem
mit dringenden, strukturellen Maßnahmen zu begegnen ist, und zwar deshalb zu begegnen ist, weil die Statistik eine klare Sprache spricht. Wir haben eine Einkommensgruppe, kann man sagen, einen Anteil von Menschen, die ungefähr 50 Prozent unserer
Bevölkerung ausmachen, die weniger als 1.200 Euro verdienen – im Beschlussantrag
ist es genau festgehalten -, also ein Viertel der Bevölkerung verdient weniger als 1.000
Euro im Monat, 23,9 Prozent verdienen zwischen 1.000 und 1.200 Euro, das heißt, im
Klartext, dass knapp unter 50 Prozent der Einkommensbezieher unter 1.200 Euro im
Monat verdienen. Das ist für uns hier im Saale eine kaum vorstellbare Situation, die
natürlich zu Zweiterwerb zwingt, aber trotzdem wenig Spielraum lässt, um dieser Verschuldungsfalle zu entgehen. Ich glaube, Landesrätin Gnecchi, Sie sind die Letzte, der
ich es erklären muss, aber für die Anwesenden hier im Saal ist es eine Möglichkeit, um
deren Aufmerksamkeit zumindest ein klein wenig festzuhalten.
Der Preisauftrieb ist durch die starke Nachfrage induziert, aber natürlich
bieten sich auch hier Spielräume der Spekulation, des Preisspekulantentums. In einem
Moment, in dem eine solche Dynamik eintritt, wird an allen Ecken und Enden auch
der Vorteil errechnet, der für den Handel, für die Erzeuger selber realisiert werden
kann. Aus diesem Grund, glaube ich, ist es notwendig, eine konzertierte Aktion zu
starten. Ich glaube, der Geist dieses Beschlussantrages ist jener, eine konzertierte Aktion in Form eines Runden Tisches, einer öffentlichen Anhörung, die die kompetenten
Sozialpartner mit den Gewerkschaften, mit der Verbrauchervereinigung, mit dem
"Altro consumo", mit den Arbeitgebern, mit den Kaufleuten und natürlich auch mit
den Gemeindevertretern, die am Puls der Bürgerinnen und Bürger sitzen, zusammenführt. Von daher sollte eine Möglichkeit gesucht werden, konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, die Preissteigerung in einzelnen Bereichen zu stoppen und die besonders ausgesetzten Schichten und Gruppierungen mit spezifischen Schutzmaßnahmen vor diesem Preisauftrieb zu bewahren.
Die Gemeinde Bozen hat bereits vor einiger Zeit einen solchen Warenkorb
mit einem Preisstopp, mit einer "calmierazione dei prezzi" vereinbart. Das ist das
Grundanliegen, und natürlich muss auch die Zerschlagung bzw. die Kontrolle von monopolistischen Situationen und eine Öffnung für den Großhandel vorgesehen werden,
- 116 -
wobei wir hier gewisse Vorsicht empfehlen. Das ist heute auch aus der Wortmeldung
von Kollegin Kury deutlich zum Ausdruck gekommen, aber insgesamt scheint es uns
schon wichtig, dass hier eine öffentliche Anhörung, eine Art von "Round Table" veranstaltet wird, der nicht eine Art von Klagemauer sein soll, sondern es sehr wohl in
Form einer Plattform ermöglichen soll, die notwendigen Maßnahmen zu erörtern und
sie zügig umzusetzen, denn es gibt Möglichkeiten der Umsetzung, es gibt Möglichkeiten, die Preise in Teilbereichen zu kontrollieren. Wenn dies nicht geschieht, wenn
man die Entwicklung weiterhin so laufen lässt, dann laufen wir ganz sicher Gefahr,
dass dieser Verarmungsprozess weiter um sich greift und die Vision betreffend den
Landeshaushalt im Jahre 2010 wird für einen großen Teil der Bürgerinnen und Bürger
ziemlich gleichgültig sein. Ihnen steht vielmehr die Horrorvision einer Verarmungs-,
einer Schuldenfalle vor Augen, der wir als Landtag gewiss nicht tatenlos zusehen können. Aus diesem Grund ist der Vorschlag gewiss zielführend und ohne großen Aufwand umsetzbar. Vielleicht ist er innerhalb der Landesregierung, vor allem unter ihrem
sozial eingestellten Komponenten schon angedacht.
GNECCHI (Assessora alla scuola italiana, al lavoro, alla formazione
professionale italiana nonché all’innovazione, ricerca e cooperative – Insieme a
Sinistra – Pace e diritti/Gemeinsam Links – Frieden und Gerechtigkeit): Il tema
del caro prezzi e del costo della vita è fortemente attuale. La Giunta provinciale aveva
già deciso di istituire un osservatorio dei prezzi e su proposta del collega Frick il Comune di Bolzano l’ha fatto. Non è semplice riuscire a controllare il costo della vita e
riuscire ad adottare una politica commerciale che scoraggi le possibilità di aumento
decise da singoli negozi, e che questo può comportare situazioni di difficoltà. Le associazioni sindacali hanno già promosso delle situazioni di confronto con l'Associazione
dei consumatori e con le associazioni più importanti di commercianti e di organizzazioni di datori di lavoro nel settore commerciale. Ovviamente per la Giunta provinciale
è un punto di attenzione, tanto che comunque nel bilancio provinciale c'è stata una
particolare attenzione rispetto alle fasce deboli con l'aumento del sociale e di tutti
quelli che sono gli stanziamenti per quanto riguarda questa situazione.
Da settimane si sta discutendo in Giunta provinciale sulla politica sulla casa,
per riuscire ad intervenire proprio per favorire e ricreare un mercato dell'affitto, ed è
una delle cose che servirà per calmierare i prezzi della casa e degli affitti, che è una
delle cose che sta pesando di più sulle famiglie. Da questo punto di vista la Giunta
provinciale è sicuramente impegnata e questo bilancio lo dimostra. Quindi prendiamo
atto che c'è anche una sensibilità generale all'interno della Giunta provinciale.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlussantrag (Tagesordnung)
Nr. 23 ab: mit 5 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
- 117 -
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 28 vom 12.12.2007, eingebracht
vom Abgeordneten Pöder, betreffend Gratiskindergärten.
Ordine del giorno n. 28 del 12.12.2007, presentato dal consigliere Pöder,
concernente scuole dell’infanzia gratis.
Gratiskindergärten
Seit 1991 ist der Reallohn in Südtirol um 10 Prozent gesunken. Die
Preise sind teilweise um bis zu 40 Prozent in den letzten 4 Jahren angestiegen. Laut einer jüngsten Veröffentlichung der italienischen Tageszeitung La Repubblica hat ein normaler Arbeiter und Angestellter
allein in den Jahren von 2002 bis 2007 1.896 Euro an Lohn im Verhältnis zu den steigenden Kosten, also an Kaufkraft verloren. Das
meiste davon ist durch Inflation und mangelnden Lohnausgleich sowie
steigende oder gleichbleibende Abgabenlast entstanden.
Allein im Jahr 2007 gibt es eine Mehrbelastung der privaten Haushalte
von rund 700 Euro zu verzeichnen. Wer 1.300 Euro netto im Monat
verdient, ist schon im oberen Durchschnitt, die Meisten haben knapp
mehr als 1.000 Euro, junge Arbeitnehmer verdienen weniger als 900
Euro.
Ein Arbeiter verdient 20.800 Euro - Angestellter 25.000 Euro Brutto,
nach Abzug aller Abgaben wird die Lohntüte sehr dünn. 60 Prozent
der Südtiroler Familien haben im letzten Jahr keine Ersparnisse angelegt, der Verschuldungsgrad der Privathaushalte liegt mittlerweile
fast bei 20.000 Euro.
Diese Verschuldung ist von 2001 bis heute um 40 Prozent angestiegen Fast 2 Drittel der Südtiroler Familien kaufen außerhalb Südtirols
ein, weil sie sagen, sie können es sich in Südtirol nicht mehr leisten.
Jeder Arbeitnehmer und Angestellte zahlt 10.000 Euro durchschnittlich im Jahr an direkten Steuern. Die Renten liegen im Durchschnitt
zwischen 500 und 600 Euro.
Neben einer Reihe von Gebühren und Abgaben schlagen auch die
Kindergartengebühren zu Buche.
Die Kindergärten Südtirols stehen fast durchwegs auf einem hohen
Standard.
Die Gebühren liegen zwischen 40 und 75 Euro je Kind im Monat,
meistens gibt es Reduzierungen für ein weiteres Kindergartenkind je
Familie.
Bei zwei Kindergartenkindern kommt eine Familie nicht selten auf eine
Gebühr von 70 bis 100 Euro im Monat.
Der Kindergartenbesuch sollte kostenlos sein. Die Kosten sollte das
Land übernehmen.
Dies vorausgeschickt,
beschließt
der Südtiroler Landtag:
1. Der Landtag spricht sich dafür aus, dass die Kindergartengebühren
zur Gänze aus dem Landeshaushalt finanziert werden.
2. Der Kindergartenbesuch sollte kostenlos sein.
----------
- 118 -
Scuole dell'infanzia gratis
Dal 1991 i salari reali in Alto Adige sono diminuiti del 10%, mentre i
prezzi sono in parte aumentati fino al 40% negli ultimi 4 anni. Secondo
un articolo recentemente pubblicato dal quotidiano La Repubblica
operai e impiegati negli anni dal 2002 al 2007 hanno perso 1.896 euro
di salario, ovvero di potere d'acquisto, rispetto ai costi crescenti. Gran
parte di tale perdita è dovuta all'inflazione e alla mancata integrazione
salariale nonché alla crescente o immutata pressione fiscale.
Solo nel 2007 le famiglie hanno subìto un aggravio aggiuntivo pari a
circa 700 euro. Chi guadagna 1.300 euro netti al mese è già al di sopra della media perché la maggior parte delle persone percepisce
poco più di 1.000 euro, i giovani poi meno di 900 euro.
Un operaio guadagna 20.800 euro, un impiegato 25.000 euro lordi e,
fatte tutte le detrazioni, in busta paga rimane ben poco. Il 60% delle
famiglie altoatesine nell'ultimo anno non è riuscito a mettere da parte
nulla, e nel frattempo l'indebitamento delle famiglie in generale ha
raggiunto quasi i 20.000 euro.
Tale indebitamento dal 2001 a oggi è aumentato del 40%. Quasi due
terzi delle famiglie altoatesine fanno i propri acquisti fuori dall'Alto
Adige, perché – sostengono – non possono più permettersi di farli in
provincia.
Operai e impiegati versano in media ogni anno 10.000 euro di imposte
dirette. Le pensioni si aggirano in media sui 500-600 euro.
Tra i tanti balzelli ci sono anche le spese per la scuola dell'infanzia.
Le scuole dell'infanzia altoatesine sono di regola di buon livello.
Le spese vanno dai 40 ai 75 euro al mese per bambino, e per lo più ci
sono riduzioni per gli altri figli che frequentano la scuola dell'infanzia.
Una famiglia con due figli alla scuola dell'infanzia arriva spesso a
spendere dai 70 ai 100 euro al mese.
La frequenza della scuola dell'infanzia dovrebbe essere gratuita e la
Provincia dovrebbe assumersi i costi.
Ciò premesso,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
delibera
quanto segue:
1. Il Consiglio provinciale si pronuncia a favore del finanziamento tramite il bilancio provinciale dell'intera spesa per la scuola dell'infanzia.
2. La frequenza della scuola dell'infanzia dovrebbe essere gratuita.
Abgeordneter Pöder, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
PÖDER (UFS): Wir haben wiederholt darüber gesprochen, dass der Reallohn in Südtirol seit 1991 um 10 Prozent gesunken und keine Änderung dieser Tendenz in Sicht ist, während man heute zum Beispiel in Deutschland festgestellt hat, dass
sich auch dort in den letzten Jahren die Reallohnsituation immer weiter verschlechtert
hat. Es scheint aber, dass sich im kommenden Jahr - und es zeichnet sich bereits Ende
des laufenden Jahres ab - eine Entspannung dieser Situation anbahnt. Bei uns ist dies
- 119 -
überhaupt nicht in Sicht, im Gegenteil. Wir hatten bei fast 2.000 Euro oder, um genauer zu sein, bei 1.900 Euro einen liegenden Kaufkraftverlust von 2002 bis 2007.
Dieser Antrag zielt darauf ab, eine vielleicht kleine Entlastung der Familien
zu erzielen. Es geht um die Kindergartengebühren, die im Lande in den verschiedenen
Kindergärten erhoben werden, die im Übrigen – das muss an dieser Stelle auch angemerkt werden, weil es auch in der Prämisse steht – eine durchaus hohe Qualität als
Angebot für die Kinder in diesem Land sind. Man darf aber nicht vergessen, dass es
eine sehr, sehr unterschiedliche Handhabung der Kindergartentarife gibt. Es geht teilweise von 30 bis 40 Euro und von 70 bis 80 Euro für das erste Kind. In vielen Gemeinden gibt es dann für das zweite Kind, welches man in den Kindergarten schickt,
einen niedrigeren Tarif. In Bozen hat man es ganz anders gehandhabt. Dort sind die
Tarife seit dem letzten Jahr beachtlich gestiegen, allerdings gab es eine Reduzierung
des Tarifes, wenn eine Familie ein zweites oder drittes Kleinkind hat, das aber nicht
unbedingt in den Kindergarten gehen muss. Diese Reduzierung gibt es also grundsätzlich.
Man sagt normalerweise, was nichts kostet, ist auch nichts wert. Das soll
hier sicherlich nicht angedacht werden, sondern im Prinzip ist wahrscheinlich das genaue Gegenteil der Fall, denn jeder schätzt die Angebote an Kindergärten, die vorhanden sind. Wir wissen natürlich auch, dass es um die Kosten geht. Es geht nicht nur um
die Personalkosten, sondern vor allem um die verschiedenen Lasten, die auf die Gemeinden abgewälzt werden. Dennoch bleibt die Tatsache, dass es sich pro Monat – es
handelt sich um eine monatliche Gebühr – um teilweise bis zu 70 Euro oder, wenn ein
zweites Kind den Kindergarten besucht, bis zu 100 Euro handelt, die eine Familie bezahlen muss, und es würde diesem Land mit diesem doch recht beachtlich ausgestatteten Landeshaushalt sicherlich gut anstehen, wenn man, wie bereits in Deutschland
und in einigen Bundesländern geschehen, soweit ist, auch bei uns dazu übergehen
würde, den Familien die Kindergartengebühren zu erlassen.
SAURER (Landesrat für deutsche Schule, deutsche und ladinische
Berufsbildung, sowie Bildungsförderung – SVP): Sie wissen, dass mit der Führung,
mit dem Betrieb der Kindergärten die Gemeinden betraut sind. Das Gesetz sagt, dass
die Gemeinden, was die Kosten anbelangt, von den Familien Beiträge verlangen können, deren Höchstausmaß von Seiten der Landesregierung festgelegt wird, und aufgrund dieser Festlegung gibt die Landesregierung dann auch entsprechende Beiträge.
Die Landesregierung stellt das Personal zur Verfügung und der Betrieb geht zu Lasten
der Gemeinden. Nachdem Höchstbeiträge festgelegt werden, ist das Land dann auch
verpflichtet, Beiträge zuzuschießen, was auch getan wird.
Wenn man an die Beiträge, an die Lasten der Familien im Bereich der
Kindertagesstätten denkt, dann sind das wesentlich höhere Beiträge als im Bereich der
Kindergärten. Im Gesetz wird dann darauf hingewiesen, dass Ermäßigungen und Befreiungen von der festgesetzten Gebühr für bedürftige Familien vorzusehen sind. Von
- 120 -
dieser Bestimmung wird Gebrauch gemacht, besonders dann, wenn mehrere Kinder
den Kindergarten besuchen. Wir sehen im Gesetzentwurf, der nächstens hier im
Landtag behandelt werden soll, das Recht der Kinder auf den Besuch des Kindergartens vor. Das wird den Anspruch der Kinder und der Familien auf den Abbau von Barrieren, vor allem finanzieller Art, noch verstärken. Ich glaube, eine totale Freistellung
von der Gebühr wird es erst dann geben, wenn der Kindergartenbesuch – in Österreich
diskutiert man über das dritte Jahr im Kindergarten - zur Pflicht wird, weil es dann
ganz klar ist, dass keine Gebühr einzuheben ist. Zurzeit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen so wie von mir dargestellt. Nachdem die Verhandlungen hinsichtlich der
Beteiligung des Landes, der Gemeinden, der Familien im Zusammenhang mit den
Verhandlungen der Lokalfinanzen getätigt werden, wird es am Gespür der Gemeinden
und des Landeshauptmannes liegen, die Beträge der Gemeinden und des Landes so
festzusetzen, dass die Gebühr, die von den Familien eingehoben wird, zumutbar ist
und dass die Belastungen bzw. die Befreiung von diesen Belastungen, die vom Kollegen Pöder angemahnt werden, auch effektiv eintreten.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlussantrag (Tagesordnung)
Nr. 28 ab: mit 5 Ja-Stimmen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 29 vom 12.12.2007, eingebracht
von den Abgeordneten Heiss, Kury und Dello Sbarba, betreffend die Rückgängigmachung der ICI-Befreiung für Genossenschaften.
Ordine del giorno n. 29 del 12.12.2007, presentato dai consiglieri Heiss,
Kury e Dello Sbarba, concernente l’abolizione dell’esenzione dal pagamento dell’ICI per le cooperative.
Rückgängigmachung der ICI-Befreiung für Genossenschaften
Das jüngste Finanzgesetz des italienischen Parlaments hat die Lagerräume der landwirtschaftlichen Genossenschaften von der Zahlung
der ICI an die Gemeinden entbunden. Der Einnahmeausfall für die
betroffenen Gemeinden wird auf ca. zwei Millionen Euro im Jahr geschätzt. Dies trifft manche Gemeinden mit besonderer Härte, wobei
auch die Tatsache, dass die Steuerbefreiung zumindest nicht rückwirkend gelten soll, nur eine kleine Linderung des Einnahmeausfalls bedeutet. Fakt ist, dass die ICI-Ausfälle von den übrigen Steuerträgern
der Gemeinden aufgebracht werden müssen und dass davon nicht
zuletzt Arbeitnehmer betroffen sind. Sie haben den Ausfall durch
höhere Gebühren zu entgelten und beklagen zu recht die unsolidarische Befreiung einer gewiss im übrigen nicht benachteiligten Kategorie der Vermarkter landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Denn nicht primär
den Bauern kommt das Steuergeschenk in Form von höheren Auszahlungspreisen zugute, sondern dem Verwaltungsapparat der Ge-
- 121 -
nossenschaften, die sich bereits in vieler Hinsicht von den Anliegen
und Bedürfnissen ihrer Mitglieder gelöst haben.
Die bereits mit Beiträgen stark subventionierten Genossenschaften,
zumal jene aus dem Bereich Obst- und Weinbau, bedürfen keines
weiteren Entgegenkommens, um ihre eigene Konkurrenzfähigkeit zu
erhalten.
Unter diesen Voraussetzungen
beauftragt
der Südtiroler Landtag
die Vertreter Südtirols in Senat und Abgeordnetenkammer,
bei nächster Gelegenheit, jedenfalls noch im Jahr 2008 für eine Abschaffung der ICI-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Genossenschaften einzutreten.
---------Abolizione dell'esenzione dal pagamento dell'ICI per le cooperative
L'ultima legge finanziaria varata dal Parlamento italiano ha esonerato i
magazzini delle cooperative agricole dal pagamento dell'ICI ai Comuni. Si stima che le perdite per i Comuni interessati ammontino a
circa due milioni di euro l'anno. Se da un lato è vero che alcuni Comuni vengono colpiti con particolare durezza, dall'altro, il fatto che
l'esenzione fiscale perlomeno non può avere effetto retroattivo rappresenta soltanto un piccolo sollievo rispetto alla perdita di introiti. Di
fatto, il mancato gettito legato all'ICI deve essere pagato dagli altri
soggetti fiscali del Comune, cioè in ultima analisi dai lavoratori. Questi
ultimi devono compensare le perdite, corrispondendo tributi più elevati
e pertanto si lamentano, legittimamente, della eccezionale esenzione
riconosciuta alla categoria degli addetti alla commercializzazione di
prodotti agricoli, categoria tutt'altro che svantaggiata. Il "regalo fiscale", in forma di corresponsione di prezzi più alti non va innanzitutto a
beneficio dei contadini, bensì dell'apparato amministrativo delle
cooperative, le quali si sono già per molti versi sganciate dagli obiettivi
e dalle necessità dei rispettivi soci.
Le cooperative, già destinatarie di parecchie sovvenzioni (soprattutto
quelle della frutti-viticoltura) non necessitano di ulteriori aiuti per
mantenere la loro competitività.
Ciò premesso,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
incarica
i rappresentanti dell'Alto Adige al Senato e alla Camera dei Deputati,
di impegnarsi alla prossima occasione, e comunque entro il 2008, per
l'abolizione dell'esenzione dal pagamento dell'ICI, riconosciuta alle
cooperative agricole.
Der Abgeordnete Heiss hat das Wort zur Erläuterung, bitte.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Es tut mir
Leid, Frau Präsidentin, dass gerade Sie den Beschlussantrag verlesen mussten, aber
unser Präsident ist leider nicht da. Der Tenor ist jedenfalls relativ klar. Die Diskussion
über die Befreiung von der Immobiliensteuer ICI für landwirtschaftliche Genossen-
- 122 -
schaften wurde in den letzten Wochen auf vielen Ebenen intensiv geführt. Die Maßnahme ist inzwischen bereits als Dekret verabschiedet worden. Es ist eine Maßnahme,
die relativ weitreichend ist. Wie weitreichend sie ist, wird anschließend noch Kollegin
Kury erklären, die in diesem Zusammenhang noch einiges festgestellt hat, was ihr,
glaube ich, auch von Seiten der Landesregierung bestätigt wurde.
Ich denke, dass wir bisher in der Diskussion die landwirtschaftlichen Genossenschaften im Blickfeld gehabt haben, weil ihre Lagerräume von der Immobiliensteuer ICI befreit sind bzw. sie kein Anrecht auf Rückerstattung der in den letzten Jahren bezahlten ICI-Steuer haben, aber ab jetzt setzt diese Steuerbefreiung für die landwirtschaftlichen Gebäude ein. Die öffentliche Debatte ist hier weniger um die Größenordnung des Ganzen - es handelt sich um etwa 2 Millionen Euro im Jahr -gegangen,
sondern vor allem darum, dass bestimmte Gemeinden davon relativ stark betroffen waren, was ein Thema ist. Der zweite Aspekt ist jener, dass hier eine klare Form der Privilegierung einsetzt, bei der man zwischen den Bauern als Produzenten und vielen Genossenschaften als Nutznießer dieser neuen Regelung sehr genau unterscheiden muss.
Die sozialen Auswirkungen sind in einigen Gemeinden, die davon betroffen
sind, erheblich. Es sind etwa 19 Gemeinden, in denen es 58 landwirtschaftliche Genossenschaften gibt. Bis dato hat man 58 erhoben, vielleicht sind es aber doch etwas
mehr; Kollegin Kury kann vielleicht noch darauf hinweisen. In einzelnen Gemeinden
ist der Steuerausfall der ICI weniger spürbar wie etwa in den Gemeinden von Bozen
und Meran, in denen zwar die absoluten Summen erheblich sind, dieser Ausfall aber
im ganzen ICI-Aufgebot nicht so sehr zu Buche schlägt. Das wissen Sie, Kolleginnen
und Kollegen. Einzelne Gemeinden wie etwa die Gemeinde Banzoll ist sehr stark davon betroffen, weil 30 Prozent der ICI-Einnahmen von landwirtschaftlichen Genossenschaften bestritten wurden. Andere Gemeinden wiederum liegen im Mittelfeld zwischen 3 und 8 Prozent, und dazu gehören die Gemeinden Schlanders, Naturns, Lana,
Neumarkt und Salurn. Über 10 Prozent der ausgefallenen ICI-Einnahmen liegen in den
Gemeinden Latsch, Laas, Nals, Terlan, Kaltern, Vahrn und Eppan. Hier liegen also
ganz erhebliche Einnahmenausfälle vor. Das betrifft die Gemeinden Laas oder Nals, in
denen es bisher eine völlige Befreiung der Erstwohnungen von der ICI gab. Man wird
jetzt sehen, ob diese Gemeinden in der Lage sein werden, die Befreiung weiterhin aufrecht zu erhalten. Wahrscheinlich nicht, denn plötzlich schnappt die ICI-Falle zu und
es trifft bereits relativ stark belastete Gemeinden, in denen die ICI relativ spürbar ist,
der IRPEF-Zuschlag noch weiterhin gilt und man die Steuern weiterhin nach oben
treibt.
Es gibt also in diesem Bereich, zusammenfassend, zwar keine dramatische
Situation, in einzelnen Gemeinden aber einen sehr deutlichen Anstieg der Steuerschraube aufgrund der hohen Konzentration an Genossenschaften und aufgrund des
hohen ICI-Einkommens, die diese beigesteuert haben. Die Debatte hat natürlich auch
zu einer sehr starken Polarisierung geführt. Sehr viele Bürgerinnen und Bürger, die gerade in der aktuellen Situation den Steuerdruck besonders stark spüren, sehen nun eine
- 123 -
ungerechtfertigte Befreiung von der ICI nicht der Kategorie der Bauern, sondern einer
bestimmten Gruppe von wirtschaftlichen Operateuren, das heißt der landwirtschaftlichen Genossenschaften, von denen einige nicht besonders gut gebettet sind, einige
aber relativ profitabel arbeiten und auf erhebliche Beiträge des Landes für Investitionen und Betriebsführung zurückgreifen können. Von daher also eine Gruppierung, die
wirtschaftlich relativ potent ist, die es tatsächlich geschafft hat, auf römischer Ebene
die Befreiung von der ICI-Steuer durchzuziehen, veranlasst durch ein Gerichtsurteil
aus dem Jahre 2005. Auf der Grundlage dieses Urteils hat sich die Steuerbefreiung abgezeichnet, die hier von entsprechenden Verbandsträgern wohlwollend in Kauf genommen wird.
Aus unserer Sicht erscheint es von daher ein Gebot der Gerechtigkeit und
des Ausgleichs, wenn unsere Abgeordneten, unsere Senatoren in Rom dafür eintreten,
dass diese Befreiung rückgängig gemacht wird. Daraus erwächst dem Bauernstand in
Südtirol, der bäuerlichen Bevölkerung, den Genossenschaften selbst kein substantieller
Schaden, absolut nicht, vielmehr entstünde eine Form ausgleichender Gerechtigkeit
zwischen den jetzt begünstigten Kategorien und den zahlreichen sehr stark belasteten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zum Teil auch den kleinen und mittleren Unternehmen, die dieses Privileg mit sehr negativen Kommentaren zur Kenntnis genommen haben. Die Flut von Kommentaren in der Öffentlichkeit, von Leserbriefen, von
Fernseh- und Radiodiskussionen ist ja nicht abgerissen. Ich denke, wir als Landtag
könnten ein sehr positives Signal, eine Art sehr positive Begleitmusik zu diesem
Haushalt setzen und, aus dieser Sicht, einen positiven Beitrag zu einer Vision von
Südtirol für 2010 leisten.
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
Dott. RICCARDO DELLO SBARBA
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: La parola alla consigliera Kury, ne ha facoltà.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Im Grunde
verlangt oder wünscht dieser Antrag nichts anderes als das, was zumindest verbal von
den meisten Bürgerinnen und Bürgern und von den meisten Vertretern der Parteien
gewünscht ist. Man weiß nicht so recht, oder sagt es nicht, wie der Artikel 42-bis ins
staatliche Steuerdekret hineingerutscht ist. Die Auswirkungen dieses Artikels werden
im Steuerdekret nach und nach besonders deutlich, was erst vorher von Landesrat
Frick privat festgestellt wurde. Die Beantwortung meiner Frage, ob diese Steuerbefreiung auch für die landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaften gilt, … Kollege Sigismondi hatte Schwierigkeiten, dies zu verstehen. Es geht dabei um jene großen Geschäfte, welche "Landwirtschaftliche Hauptgenossenschaften" genannt werden, wo im
Grunde sehr vieles auf dem freien Markt verkauft werden kann und zu denen jeder
- 124 -
Zugang hat. Auch diese Geschäfte, von denen neue im Entstehen sind, wie zum Beispiel im Passeiertal - vor kurzem von der Landesregierung beschlossen - bezahlen in
Zukunft keine ICI mehr. Spätestens da drängt sich jedem die Frage auf, inwieweit dies
vertretbar ist und im Vergleich zu anderen, die ihre Steuern zahlen müssen, gerecht ist.
Es ist sehr angenehm, wenn man Personen von Steuern befreien kann, allerdings wenn
dann die Last von anderen zu tragen ist, wie in diesem Fall, dann, denke ich, muss man
intervenieren und für Steuergerechtigkeit sorgen.
Insofern bieten wir mit diesem Antrag all jenen, die sich in der Öffentlichkeit über diese ungerechte Steuerbefreiung aufgeregt haben, die Möglichkeit, ein kräftiges Signal nach Rom zu geben und zu sagen – ich weiß nicht wie und aufgrund welcher Intervention -, dass der Südtiroler Landtag, in welchem alle Interessen vertreten
sind, die Angelegenheit anders sieht und deshalb ersucht, diese Entscheidung im Sinne
einer klaren Steuergerechtigkeit für alle Bevölkerungsschichten zurückzunehmen.
PÖDER (UFS): Ich schicke voraus, dass die Befreiung der ICI für
Genossenschaften, wenn man den Vergleich zu anderen Wirtschaftsbetrieben - Genossenschaften sind mittlerweile mehr oder weniger Wirtschaftsbetriebe - anstellt, nicht
gerecht ist. Etwas anderes ist allerdings, denke ich, dass die Befreiung für alle Genossenschaften und nicht nur für die landwirtschaftlichen Genossenschaften gilt. In diesem Beschlussantrag wird verlangt, dass die Steuerbefreiung nur für die landwirtschaftlichen Genossenschaften zurückgenommen wird. Das ist auch nicht in Ordnung,
weil man dann bei den Genossenschaften wiederum eine Zweiklassengesellschaft einführen würde. Ich meine, eine ICI-Befreiung, die für eine ganze Reihe von Genossenschaften gemacht wurde, die es in ganz Italien gibt, … Man wird die Befreiung von
der ICI ja nicht für die landwirtschaftlichen Genossenschaften, für die Lagerräume der
Obstgenossenschaften in Südtirol sozusagen, gemacht haben, sondern die Mitte-LinksRegierung hat sich diesbezüglich sicherlich etwas gedacht. Die ganzen "roten" Genossenschaften, wenn man es so will, wurden davon befreit.
Jetzt gehen wir einmal her und schauen uns den Beschlussantrag an, in dem
steht, dass die ICI-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Genossenschaften zurückgenommen werden soll. Warum nicht auch für alle anderen Genossenschaften? Ich
halte dies wiederum für eine zusätzliche Ungerechtigkeit. Wenn wir darüber reden,
und das ist richtig so, dann geht es nicht in Ordnung und ist deshalb ungerecht, dass in
manchen Gemeinden die flächenmäßig größten Betriebe, wie es die Genossenschaften
sind, von der ICI-Steuer befreit sind. Wenn wir diese Zahlung, diese Befreiung rückgängig machen, dann soll sie für alle Genossenschaften und nicht nur für landwirtschaftliche Genossenschaften gelten.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch etwas anderes hinzufügen. Wenn
diese Einschränkung auf die landwirtschaftlichen Genossenschaften enthalten ist, dann
kann ich diesem Antrag nicht zustimmen. Dann, wie gesagt, versucht man sich hier das ist wahrscheinlich ganz klar, denn es sind die Grünen, die dies in der Regierung
- 125 -
mitzuverantworten haben - scheinheilig herauszuwursteln. Ich denke aber, dass es anständiger wäre, wenn man das Wort "landwirtschaftliche" streichen würde. Dann
könnte dieses Ansinnen der Fraktion der Grünen in Südtirol etwas, denke ich einmal,
korrekter aufgenommen werden.
Etwas anderes ist das Verhalten der Gemeinden draußen. In den Gemeinden
beschließt man jetzt die Höhe der Baukostenabgabe. Es gibt einige Gemeinden, die es
in diesen Tagen tun, und man weiß, dass speziell jene Gemeinden, in denen es Einnahmenausfälle aufgrund der ICI-Befreiung für landwirtschaftliche Genossenschaften
gibt, die Baukostenabgabe auf 3 Prozent oder auf alle Fälle so hoch wie möglich festsetzen wollen. Das ist auch wiederum eine nicht gerechte Folge dieser Befreiung, eine
Ungerechtigkeit, die neu hinzukommt, denn wir waren immer gegen die Baukostenabgabe. Unsere Gemeinderäte werden draußen in den Gemeinden danach trachten und
schauen, dass die Baukostenabgabe bei null Prozent bleibt. Wenn Gemeinden zur
Baukostenabgabe nichts sagen, dann bleibt der Prozentsatz bei null, wenn sie die Baukostenabgabe einführen, dann können sie sie sozusagen in einem Ausmaß von 0,1 bis
3 Prozent einführen, und dann tritt das Ganze ab 13. Jänner in Kraft. Es ist nicht in
Ordnung, wenn die Baukostenabgabe sozusagen als Ausgleich für die entgangene Immobiliensteuer für landwirtschaftliche Genossenschaften gesehen wird.
Die Gemeindeimmobiliensteuer ICI ist als Steuer insgesamt ein Teufelszeug,
wenn man es so will, denn man hat eine Steuer für Erstwohnungen eingeführt. Es ist
völlig unkorrekt, denn eine Erstwohnung wird sei es beim Kauf als auch beim Bau
mehrfach besteuert. Man sollte auf keinen Fall noch eine zusätzliche Steuer für diese
Wohnungen einheben. Dies wird getan, aber auch da gibt es Ungerechtigkeiten. Der
Gesetzgeber hat es offen gelassen und hat die Möglichkeit geschaffen, dass Gemeinden die Freibeträge so hoch ansetzen können, dass die Erstwohnung von der Gemeindeimmobiliensteuer ICI befreit ist, wobei man in der Nachbargemeinde unter Umständen eine ordentliche Gemeindeimmobiliensteuer zahlt. Auch das sind völlige Ungerechtigkeiten, die ein Gesetzgeber nicht zulassen sollte! Nur, in dieser Frage geht es
um die Befreiung von der ICI eines Wirtschaftsbereiches, wenn man es so will, und
das sind nun einmal die Genossenschaften. Für alle anderen Betriebe, die teilweise
kräftig zahlen müssen, ist es nicht einzusehen, warum es diese Befreiung gibt. Um es
noch einmal zu sagen, wenn man die Befreiung zurücknimmt, dann soll sie für alle
und nicht nur wieder für einige gelten.
SIGISMONDI (AN): In due giorni ci siamo ritrovati due volte a parlare degli agricoltori, una in occasione del dibattito generale e l'altra stamattina a proposito
dell'esonero ICI. Continuo a ribadire che Alleanza Nazionale rispetta sicuramente il
lavoro, il sacrifico, l'impegno, la produttività espressa dagli agricoltori in Alto Adige, e
su questo non ci piove. In virtù di principio siamo assolutamente favorevoli affinché
non vi sia un esonero delle cooperative dal pagamento dell'ICI, però credo vi sia una
incongruità che è nata con l'intervento fatto dal collega Pöder, altrimenti sarei
- 126 -
soddisfatto di sentire perché non c'è questa incongruità. Se sento dire che bisogna formulare qualcosa che dia rispetto a tutti, se stamattina abbiamo parlato della certezza
del diritto, se sento parlare di uguaglianza e giustizia tributaria, se nel vostro ordine del
giorno la prima frase che scrivete è: "L'ultima legge finanziaria varata dal Parlamento
italiano ha esonerato i magazzini delle cooperative agricole dal pagamento dell'ICI",
mentre in realtà la finanziaria esonera tutte le cooperative dal pagamento dell'ICI, allora il discorso è diverso. Era ovvio che questo governo, un governo che ha il presidente del Consiglio che si chiama Prodi che, provenendo da Bologna, patria delle
cooperative, abbia inteso formulare un documento in cui si chiede l'esonero per tutte le
cooperative.
Io non vorrei che il nostro atteggiamento passasse come una sorta di accanimento contro le cooperative agricole, perché non è vero, ci mancherebbe altro! Ho
parlato prima del rispetto che abbiamo verso quel settore produttivo. Dico semplicemente che se si parla di uguaglianza e giustizia tributaria, allora le cooperative devono
essere tutte. E se questo governo ha formulato questo documento, è perché sa benissimo cosa fruttano quelle Coop di un colore che sappiamo benissimo quale sia, cosa
fruttano agli apparati, anche partitici, del centrosinistra. Allora è anche giusto, sotto
questo punto di vista, levare un privilegio che proviene a livello nazionale da un settore cooperativistico che è in realtà dipendente di determinati indirizzi politici, ma è
altrettanto giusto che questa esenzione non la possa utilizzare qualcuno e che qualcun
altro invece sia sottoposto al pagamento.
Quando poi nell'ordine del giorno si dice che "…in forma di corresponsione
dei prezzi più alti non va innanzitutto a beneficio dei contadini, bensì dell'apparato
amministrativo delle cooperative…", collega Kury, abbiamo colpito nel segno. L'esenzione va comunque a livello nazionale che ha una realtà cooperativistica diversa da
quella provinciale, ovvio che il beneficio va all'apparato amministrativo. Il Governo lì
ha fatto un errore immenso decretando l'esenzione delle cooperative dall’ICI, perché è
evidente che questo governo si basa anche sulla produttività cooperativistica settoriale
e di partito.
Saremmo d'accordo sul principio, non lo siamo se diversifichiamo addirittura
all'interno delle cooperative. O la certezza del diritto vale per tutti, o l'equità, l'uguaglianza e la giustizia tributaria e fiscale è uguale per tutti, oppure rischiamo di creare
una discriminazione all'interno del diritto. Se non è così, sarei contento che la collega
Kury ci dicesse il perché.
PRESIDENTE: Ci sono altre richieste di intervento? Non credo che ci sia
una risposta della Giunta, perché l’ordine del giorno non è rivolto alla Giunta.
Metto in votazione l’ordine del giorno n. 29: respinto con 6 voti favorevoli, 5
astensioni e i restanti voti contrari.
Adesso riprendiamo la trattazione dell’ordine del giorno n. 22 che é già stato
letto.
- 127 -
La parola al consigliere Heiss per l’illustrazione.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich nutze die
Anwesenheit von Landesrat Widmann, um in aller gebotenen Kürze auf dieses zwar
kleine, aber nicht unwichtige Thema der Fahrradtarife auf der Bahn zurückzukommen.
Es ist ein Thema, das im Winter eigentlich keine Rolle spielen sollte, aber trotzdem
eine Rolle spielen muss. Ich erzähle vielleicht den akuten Anlassfall, warum ich diesen
Antrag jetzt einbringe. Wenn ich mit der Bahn abends am Brixner Bahnhof eintreffe,
dann sehe ich in regelmäßigen Abständen einen Jüngling von etwa 17 Jahren, der sein
Fahrrad auf dem Bahnsteig mit hat und besorgt drinschaut. Er ist ein Schüler, der das
Pädagogische Gymnasium in Brixen besucht und von seinem Wohnort in Klausen mit
der Bahn nach Brixen und vom Bahnhof Brixen mit dem Fahrrad zur Schule fährt und
dann wieder nach Hause zurückkehrt. Die Distanz von Brixen nach Klausen beträgt
etwa 10 bis 12 Kilometer. Dieser junge Mann nutzt das Fahrrad als zusätzliche Form
der Mobilität und benützt es auch im Winter. Er ist meistens sehr traurig, weil er in
Sorge ist, da er für die Mitnahme des Fahrrades entweder den 25-Euro-Tarif für 10
Fahrten für 10 Kilometer hin und retour zahlen muss, oder weil er, wenn er dieses
Fahrticket nicht nimmt, riskiert bestraft zu werden.
Der öffentliche Personennahverkehr in Südtirol ist – das gilt es festzuhalten
– im Hinblick auf die Tarife relativ günstig gestaltet. Wer als Pendler unterwegs ist,
weiß, dass er ausgesprochen wenig bezahlt. Beim Treffen der Pendler mit Landesrat
Widmann erst vor kurzem wurde erörtert, dass die Abonnentenpreise sehr mäßig sind
und dass eine Erhöhung derselben in den Zeiten eines allgemeinen Preisanstieges auch
in Kauf genommen würden. Das gilt aber nicht für die Mitnahme von Fahrrädern, weil
heuer im Frühjahr, nämlich ab April 2007, der Preis für die Mitnahme plötzlich enorm
gestiegen ist. Wer in eine Richtung fährt, hat auch für kurze Strecken 4 Euro zu berappen und für die Rückfahrt gibt es wiederum denselben Tarif, während es früher möglich war, um 3,50 ein Ganztagesticket zu erhalten. Bei Hin- und Rückfahrt muss man
jetzt 8 Euro entrichten. Für eine Familie, die am Sonntag einen Ausflug macht und
auch für Berufspendler, die den Weg versuchen, den unser junger Student eingeschlagen hat, geht dies schön ins Geld. Auch das Zehnfahrten-Ticket ist nicht unbedingt der
Stein der Weisen, denn es ist nicht jedermanns Sache, für einen einmaligen oder
mehrmaligen Ausflug ein Zehnfahrtenticket zu lösen.
In anderen Regionen wie etwa in der Nachbarprovinz Trient ist der Fahrradtarif günstiger als hier gestaltet. In Österreich und im Bereich der deutschen Bundesbahnen, in bestimmten Verkehrsverbunden, kann das Fahrrad zum Teil kostenlos
mitgenommen werden. Mit diesen Tarifen will man sozusagen die Überfüllung der
Züge des öffentlichen Personennahverkehrs in Südtirol ein Stück weit zurückschrauben. Das könnte eine Überlegung sein, eine andere kann ich mir nicht vorstellen,
aber man wirkt entschieden negativ auf das Verkehrsverhalten ein, wenn man jemandem die Möglichkeit nimmt, einen Modal-Split zwischen Fahrrad und Bahn zu wäh-
- 128 -
len, der durchaus Sinn machen könnte und gerade für Berufspendler auf kurzen
Strecken eine interessante Form wäre, um den Individualverkehr vor Ort zu entlasten.
Das ist der Grund unseres Antrages. In einer Zeit, in der relativ wenig mit
dem Rad gefahren wird und im Zug wenig Fahrräder mitgenommen werden, könnte
und sollte es der Anlass sein, um in diesem Bereich eine Revision der Tarifpolitik vorzunehmen und im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs, in welchem gerade
jetzt mit enorm hohen und zum Teil noch nicht finanzierten Mitteln große Anstrengungen unternommen werden, um die Attraktivität auch dieser Form der Mobilität
deutlich und spürbar zu erhöhen, soziale, verkehrs- und umweltfreundliche Preise anbieten zu können. Das ist also der Anlass, der Grund für das Einbringen dieses Antrages. Seitens der Landesregierung und seitens des zuständigen Landesrates sollte es
nicht unmöglich sein, bei Trenitalia zu intervenieren und eine Möglichkeit der Preisreduzierung, des Entgegenkommens vorzusehen, eine Möglichkeit, die sicher sehr positiv aufgenommen werden würde, denn im März und April werden wir wiederum mit
Protesten über die überteuerten Tarife konfrontiert werden, die die Mitnahme des
Fahrrades und den Ausflugsverkehr am Sonntag entschieden erschweren.
WIDMANN (Landesrat für Personal, Tourismus, Verkehr und Transportwesen – SVP): Wenn hier ein Vergleich zu Nachbarregionen angestellt wird,
dann stimmt es einfach nicht, denn mit der Zehnfahrtenkarte, die wir eingeführt haben, zahlt jemand für das Mitnehmen des Fahrrades für eine bestimmte Strecke 2,5
Euro, und diese 2,5 Euro liegen im Durchschnitt Europas und um 0,5 Eurocent höher
als in einer anderen Nachbarregion. Diesbezüglich sind wir also absolut im Preisgefüge, das in unseren Nachbarregionen herrscht. Ich denke, die Vinschger-Bahn ist in
erster Linie eine Pendlerinnen- und Pendlerbahn und keine Radbeförderungsbahn.
Deshalb haben wir parallel dazu einen Shuttledienst aufgebaut, der sämtliche Räder
auf dieser Trasse gegen Bezahlung transportiert. Im Zug soll es etwas mehr kosten,
weil die Bikes und die Räder - sie sind nämlich dort, wo es starke Pendlerströme gibt ein Hindernis sind. Ich habe manchmal auch von Ihnen Rügen dahingehend bekommen, dass wir das Bike- und Radproblem nicht in den Griff bekommen hätten, dass es
eigene Radwaggons bräuchte usw. Man kann einen Radwaggon nicht wie ein Auto innerhalb von 5 Minuten und vielleicht noch in der gewünschten Farbe kaufen, sondern
man muss ihn bestellen und die Lieferungszeit beträgt zwei Jahre. Ich glaube, dass
man hier nicht hellseherisch unterwegs sein und jetzt schon wissen kann, wie es in
zwei, fünf oder zehn Jahren auf der Pustertaler Strecke ausschauen wird.
Deshalb, glaube ich, ist es richtig, wenn man den Preis für das Ticket für den
Radtransport mit 2,5 Euro festlegt. Wir liegen absolut im europäischen Schnitt, vielleicht sogar noch besser. Ich glaube, dass es viel wichtiger ist - in diesem Sinne müssen Sie mich unterstützen -, dass Pendlerinnen und Pendler billiger fahren können und
nicht jene, die in der Freizeit mit dem Rad unterwegs sind.
- 129 -
PRESIDENTE: Metto in votazione l’ordine del giorno n. 22: respinto con 4
voti favorevoli e i restanti voti contrari.
Gli ordini del giorno n. 24 e n. 25 sono stati ritirati.
Ordine del giorno n. 30 del 12.12.2007, presentato dal consigliere Pöder,
concernente la riorganizzazione delle politiche sociali e del servizio sociale.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 30 vom 12.12.2007, eingebracht
vom Abgeordneten Pöder, betreffend die Reorganisation der Sozialpolitik und
des Sozialwesens.
Il consigliere Pöder ha presentato un emendamento interamente sostitutivo
dell’ordine del giorno n. 30 in tema di impianti termici a pannelli solari che dice:
Der Abgeordnete Pöder hat einen Ersetzungsantrag zum gesamten Beschlussantrag betreffend thermische Solaranlagen eingebracht, der wie folgt lautet:
Alcuni anni fa la Giunta provinciale ha disposto che i comuni nei quali
viene realizzata una centrale di teleriscaldamento devono presentare
un piano in cui è delimitata l'area rifornita dalla centrale. Una volta effettuata questa delimitazione, i privati residenti in tale area non possono più beneficiare di contributi per:
- l'installazione di pannelli solari per il riscaldamento degli ambienti,
- l'installazione di pannelli solari per l'acqua calda,
- l'installazione di caldaie a gassificazione di legname spezzato (per le
aziende agricole).
Ogni cittadino dovrebbe poter scegliere il proprio sistema di approvvigionamento energetico, soprattutto se si tratta di una fonte energetica
più che ecologica. Abolendo le relative incentivazioni, vengono notevolmente svantaggiati i cittadini che vogliono rispettare l'ambiente e
che quindi scelgono i pannelli solari, ovvero la fonte di energia più pulita e priva di emissioni. Di conseguenza viene purtroppo a ridursi il ricorso ai pannelli solari, in particolare nelle aree di cui sopra. La succitata deliberazione della Giunta provinciale dovrebbe essere pertanto
modificata.
Ciò premesso,
il Consiglio della provincia autonoma di Bolzano
delibera quanto segue:
il Consiglio provinciale sollecita la Giunta provinciale a consentire l'incentivazione degli impianti termici a pannelli solari e le altre fonti
energetiche alternative anche nelle aree delimitate dal punto di vista
dell'accesso al teleriscaldamento.
---------Die Landesregierung hat vor einigen Jahren verfügt, dass die Gemeinden, in welchen ein Fernwärme-Werk gebaut wird, einen Plan
vorlegen, der die Versorgungszone mit Fernwärme abgrenzt. Nach
der erfolgten Abgrenzung erhalten private Antragssteller, welche in
diesen betreffenden Zonen wohnen, keine Förderung mehr für:
- 130 -
- Installation von Solaranlagen für Raumheizung
- Installation von Solaranlagen für Warmwasserbereitung
- Installation von Stückholzvergaserkessel (für landwirtschaftliche Betriebe)
Jedem Bürger sollte es freigestellt werden, welche Energieversorgung
er wählt, insbesondere wenn es sich dabei um eine mehr als umweltschonend erzeugte Energie handelt. Durch den Ausschluss von entsprechenden Fördermaßnahmen werden Bürger, welche umweltbewusst handeln wollen und die sauberste, sowie emissionsfreie, Gewinnung von Energie durch Solaranlagen wählen, stark benachteiligt.
Dies führt zur nachteiligen Entwicklung, dass insbesondere in den
betreffenden Zonen weniger Solaranlagen errichtet werden. Der obgenannte Beschluss der Landesregierung sollte deshalb entsprechend geändert werden.
Dies vorausgeschickt,
beschließt
der Südtiroler Landtag:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Förderung von
thermischen Solaranlagen und anderen alternativen Energieträgern
auch in den hinsichtlich der Versorgung mit Fernwärme abgegrenzten
Zonen zu ermöglichen.
La parola al consigliere Pöder, ne ha facoltà.
PÖDER (UFS): Zuerst eine Präzisierung. Die Kollegen der Fraktion der
Grünen haben mir noch einmal erklärt, dass der Antrag, über den vorher abgestimmt
wurde, auch wenn wir darüber nicht mehr reden sollten, nur die landwirtschaftlichen
Gebäude betrifft. Ich habe diesbezüglich noch einmal nachgeschaut. Sie und nicht ich
haben in diesem Fall Recht gehabt.
Zum vorliegenden Antrag. Im Beschlussantrag steht, dass die Landesregierung vor einigen Jahren verfügt hat, dass die Gemeinden, in welchen ein FernwärmeWerk gebaut wird, einen Plan vorlegen müssen, der die Versorgungszone mit Fernwärme abgrenzt. Es ist ein Antrag, der hier bereits dreimal abgelehnt wurde, wobei es
für mich immer noch nicht verständlich ist, warum er abgelehnt wurde. Man hat die
Förderung der thermischen Solaranlagen für jene Gebiete ausgesetzt, abgeschafft, gestrichen, in denen Fernheizwerke gebaut wurden. Damit will man natürlich sagen, dass
es, wenn es ein Fernheizwerk gibt, welches unter anderem auch mit öffentlichen Mitteln gebaut wurde, nicht angehe, dass es auch noch in anderen Bereichen, wie im Bereich der thermischen Solaranlagen, Förderungen gebe, außer in Inselsituationen, die
nach wie vor gefördert wurden.
Ich halte es nicht für ganz richtig, auch wenn die Zielsetzung klar ist. Ich
denke, dass es jedem freigestellt sein müsste, eine thermische Solaranlage auf dem
Dach zu montieren. Er sollte dabei nicht von den entsprechenden Förderungsmaßnahmen, die auch anderen zustanden, ausgeschlossen sein. Wenn ein Fernheizwerk betrieben wird und jemand noch zusätzlich eine thermische Solaranlage montieren will,
- 131 -
dann ist dies auch im Sinne der Nutzung erneuerbarer Energien, gerade der Sonnenenergie, die durchaus sinnvoll ist.
Ich verstehe schon, welches das Ansinnen ist. Auf der einen Seite will man
mehr oder weniger die Leute dazu zwingen, sich ans Fernheizwerk anzuschließen, auf
der anderen Seite erwartet man sich zum Beispiel eine Auslastung des Fernheizwerkes
auch im Sommer. Das ist mir schon klar. Das Problem ist aber ein anderes. Wenn
Fernheizwerke zusätzlich für die Stromerzeugung genutzt werden, dann wäre es ein
Problem, wenn thermischen Solaranlagen das warme Wasser im Sommer für die einzelnen Haushalte aufbereiten würden und dann das Fernheizwerk im Sommer im Prinzip unnütz wäre oder nicht mehr betrieben werden müsste. Allerdings kann man für
eine solche Situation letztlich nicht die Privathaushalte verantwortlich machen. Ich
halte es nach wie vor für sinnvoll und zielführend, wenn wir die thermischen Solaranlagen nicht nur in Inselsituationen, sondern generell auch in jenen Bereichen, in denen
es Heizwerke gibt, fördern.
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie – SVP): Im Einzugsgebiet der Fernheizwerke gibt es Förderungen nur für die Isolierungen mit der Überlegung, dass wir aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel nicht unbegrenzt fördern können. Wir wollten eine Schwerpunktförderung festschreiben. Natürlich könnte man alles fördern, aber es gibt bereits
jetzt zweieinhalb Jahre Wartezeit, obwohl die Mittel in diesem Sektor gestiegen sind.
Heuer sind 6 Millionen Euro mehr dafür vorgesehen, wir können aber nicht alles fördern. Ich weise aber darauf hin, dass für diesen Bereich eine staatliche Förderung,
nämlich die Möglichkeit der Abschreibung zu 55 Prozent, der entsprechenden Ausgaben von der Steuer besteht. Insofern können auch Menschen im Einzugsgebiet des
Fernheizwerkes die staatliche Förderung beanspruchen. Die Überlegungen, die dahinter stecken, sind dargelegt worden und sollen auch zum Ausdruck bringen, dass man
etwas nicht zweimal fördern möchte. Wenn bereits mit Alternativenergie beheizt wird,
warum soll man dann im Einzugsgebiet des Fernheizwerkes eine Alternativenergie
noch einmal fördern? Das schwächt die andere Struktur und trägt sicherlich nicht zur
Wirtschaftlichkeit des Heizwerkes bei. Insofern ist auch eine bessere Handhabe des
Fernheizwerkes gewährleistet. Zudem ist zu erwähnen, dass solche Fernheizwerke
auch einen höheren Effizienzgrad haben und durch die Filtertechnik auch mehr Abgase
zurückbehalten.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’ordine del giorno n. 30 come sostituito
dal consigliere Pöder: respinto con 5 voti favorevoli e i restanti voti contrari.
Ordine del giorno n. 31 del 12.12.2007, presentato dal consigliere Pöder,
concernente gli alloggi per militari – permuta con areali militari – proseguimento
delle trattative.
- 132 -
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 31 vom 12.12.2007, eingebracht
vom Abgeordneten Pöder, betreffend die Militärwohnungen – Tausch mit Militärarealen – Nachverhandlungen.
Alloggi per militari - permuta con areali militari - proseguimento delle
trattative
Di recente la Union für Südtirol ha richiamato l'attenzione sul fatto che
alcuni alloggi, costruiti dalla Provincia per i dipendenti delle forze armate italiane, sono vuoti e si suppone vengano utilizzati come appartamenti per le vacanze da parte di ufficiali di Roma o di altre regioni
italiane. Dunque alcuni appartamenti trasferiti dalla Provincia allo
Stato non verranno utilizzati come prime case.
Tale modo di procedere da parte dell'amministrazione militare italiana
viene a confliggere con l'accordo tra la Provincia e lo Stato, secondo il
quale la Provincia, come corrispettivo per il trasferimento di alcuni
immobili di proprietà militare, ha a sua volta costruito e trasferito alle
autorità militari alcuni alloggi per i militari che prestano servizio in Alto
Adige.
Una parte di tali alloggi, così come si può constatare, non viene utilizzata come prima casa e ciò costituisce uno spreco di risorse finanziarie e di spazio abitativo, tra l'altro così prezioso per la popolazione locale. La Provincia dovrebbe quindi richiedere di tornare in possesso
degli alloggi che non vengono utilizzati.
Fino al 1998 la Provincia ha realizzato complessivamente 237 appartamenti a San Candido, Malles, Silandro, Bolzano, Dobbiaco, Brunico,
Bressanone, Elvas, Varna, Vipiteno e Merano, ricevendo in cambio gli
immobili militari Mignone (a Bolzano), Bosin (a Merano) e De Caroli (a
Vipiteno). Gli alloggi appartengono al demanio statale e sono stati
concepiti come prime case per dipendenti dell'amministrazione militare.
Sulla base di osservazioni e rilievi si è potuto constatare che non tutti
gli appartamenti vengono utilizzati come prime case. Si ritiene che
una parte di essi ospiti i dipendenti dell'amministrazione militare di altre regioni durante le vacanze. A Brunico, ad esempio, di 18 appartamenti, 11 sono abitati come prima casa, gli altri 7, no. Dai rilievi condotti dalla Union für Südtirol anche in altri comuni emerge che, facendo un calcolo approssimativo, un terzo degli alloggi trasferiti dalla
Provincia allo Stato non viene utilizzato come prima casa, bensì per
scopi diversi.
La Provincia costruisce per lo Stato alloggi nuovi per tornare in possesso di fondi che erano stati espropriati dallo Stato a prezzi irrisori.
Già il trasferimento potrebbe essere messo in discussione, tanto più
che tali alloggi vengono utilizzati come alloggi per le vacanze; l'Alto
Adige dunque è stato nuovamente ingannato. In Alto Adige la popolazione locale non dispone di un grande spazio abitativo e la Giunta
provinciale si permette di regalare allo Stato appartamenti che vengono utilizzati per scopi non chiari o addirittura rimangono vuoti.
Con l'accordo di quest'anno tra il ministero della difesa e il presidente
della Provincia, la Provincia si impegna a realizzare per conto dello
- 133 -
Stato 390 nuovi appartamenti e circa 700 posti letto per dipendenti
dell'amministrazione militare. E tali appartamenti verranno nuovamente trasferiti allo Stato. È necessario avviare una nuova trattativa.
Gi appartamenti devono restare di proprietà della Provincia e potranno essere ceduti all'amministrazione militare solo come prime
case. Nel momento in cui essi non dovessero essere più impiegati per
questo scopo, la Provincia dovrà avere il diritto di venderli o affittarli
alla popolazione locale.
Ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
delibera quanto segue:
1. La Giunta provinciale viene incaricata di rilevare alla data del 1° dicembre 2007 il reale utilizzo degli alloggi costruiti dalla Provincia e
trasferiti allo Stato secondo l'accordo di permuta e come corrispettivo
per il passaggio a essa di ex areali militari.
2. La Giunta provinciale deve sollecitare lo Stato a rimettere alla proprietà della Provincia, rispettivamente dell'Istituto per l'edilizia sociale,
gli alloggi che alla data citata non sono impiegati come prima casa.
3. La Giunta Provinciale deve procedere a una nuova contrattazione
dell'accordo di permuta per futuri trasferimenti alla Provincia di ex immobili statali, affinché gli alloggi costruiti per lo Stato come parte integrante della permuta rimangano di proprietà della Provincia di Bolzano e siano assegnati solo per l'utilizzo come prima casa. Qualora gli
alloggi non dovessero essere più utilizzati per questa finalità, la Provincia si farà carico di trasferirli all'Istituto per l'edilizia sociale che li
destinerà ai suoi scopi sociali.
---------Militärwohnungen - Tausch mit Militärarealen - Nachverhandlungen
Die Union für Südtirol hat kürzlich auf den Umstand hingewiesen,
dass eine Reihe von Wohnungen, welche vom Land für das italienische Militär gebaut wurden, leer stehen und - so wird vermutet - vom
Militär als Urlaubsunterkünfte für Offiziere aus Rom oder anderen Regionen benutzt werden. Eine Reihe der vom Land dem Staat übertragenen Wohnungen werden nicht als Erstwohnungen genutzt werden.
Diese Vorgangsweise des italienischen Militärs widerspricht dem Abkommen zwischen dem Land und dem Staat, laut welchem das Land
im Gegenzug für die Übertragung von Militärliegenschaften dem Militär eine Reihe von Wohnungen für Militärangehörige, die in Südtirol
Dienst leisten, gebaut und ins Eigentum übertragen hat.
Die Wohnungen werden zum Teil offensichtlich nicht für Erstwohnungen genutzt oder gebraucht, das ist eine Verschwendung von finanziellen Ressourcen und von Wohnraum, der in Südtirol Gemeinden für
die Einheimischen dringend benötigt wird. Das Land sollte die Wohnungen, die nicht genutzt werden, zurückfordern.
Bis 1998 wurden vom Land in Innichen, Mals, Schlanders, Bozen,
Toblach, Bruneck, Brixen, Elvas, Vahrn, Sterzing und Meran insgesamt 237 Wohnungen errichtet, und zwar für die Übertragung der Militärliegenschaften in Bozen (Mignone), Meran (Bosin) und Sterzing
(De Caroli). Die Wohnungen sind Staatseigentum und die Wohnungen
waren als Erstwohnungen für Militärangehörige vorgesehen.
- 134 -
Aufgrund von Beobachtungen und Erhebungen konnte festgestellt
werden, dass die Wohnungen keineswegs alle als Erstwohnungen
genutzt werden. Vermutet wird, dass ein Teil der Wohnungen unter
anderem auch für Urlaubszwecke von Militärangehörigen aus anderen
Regionen benutzt werden. In Bruneck sind beispielsweise von 18
Wohnungen 11 als Erstwohnungen belegt, die restlichen 7 werden
nicht als Erstwohnungen genutzt. Auch in anderen Gemeinden wurden von der Union Erhebungen gemacht, rechnet man die Ergebnisse
hoch, so werden rund ein Drittel der vom Land dem Staat übertragenen Wohnungen nicht als Erstwohnungen, sondern für andere
Zwecke verwendet.
Das Land baut im Gegenzug für ursprünglich vom Staat zu Spottpreisen enteignete Grundstücke dem Staat neue Wohnungen. Die Übertragung allein war schon mehr als fragwürdig, wenn nun klar wird,
dass diese Wohnungen als Feriendomizile benutzt werden, so muss
man feststellen, dass Südtirol wieder einmal geleimt wurde. In Südtirol
ist Wohnfläche für die einheimischen Familien knapp, dem Staat
schenkt die Landesregierung Wohnungen, die dann für nicht nachvollziehbare Zwecke genutzt werden oder frei stehen.
Mit dem heuer abgeschlossenen Abkommen zwischen dem Verteidigungsministerium und dem Landeshauptmann wird das Land Südtirol
dem Staat 390 neue Wohnungen und rund 700 Schlafplätze für Militärangehörige errichten. Die Wohnungen sollen wiederum ins Eigentum des Staates übergehen. Hier muss nachverhandelt werden. Die
Wohnungen sollen im Eigentum des Landes bleiben und nur zu Erstwohnungszwecken dem Militär überlassen werden. Sobald die Wohnungen nicht mehr für diesen Zweck genutzt werden, soll das Land
sie an Einheimische veräußern oder vermieten können.
Dies vorausgeschickt,
beschließt
DER SÜDTIROLER LANDTAG:
1. Die Landesregierung wird beauftragt, mit Stichtag 1. Dezember
2007 die Nutzung der vom Land dem Staat bereits im Zuge des
Tauschabkommens im Gegenzug für die Übertragung von ehemaligen
Militärarealen gebauten und ins Eigentum übertragenen Wohnungen
zu erheben.
2. Die Landesregierung soll den Staat auffordern, jene Wohnungen
zurück ins Eigentum des Landes - respektive des Wohnbauinstitutes
zu übertragen, welche zum genannten Stichtag nicht als Erstwohnungen genutzt werden.
3. Die Landesregierung soll das neue Tauschabkommen für künftige
Übertragungen von ehemaligen Staatsimmobilien an das Land nachverhandeln, damit die dem Staat im Tauschwege gebauten Wohnungen im Eigentum des Landes Südtirol bleiben und nur zur Nutzung als
Erstwohnungen überlassen werden. Sollten die Wohnungen für diesen Zweck nicht mehr gebraucht werden, wird das Land sie dem
Wohnbauinstitut zur Verwendung als Institutswohnungen übertragen.
La parola al consigliere Pöder, ne ha facoltà.
- 135 -
PÖDER (UFS): Die Tauschverhandlungen werden immer wieder als großartige Erfolge gefeiert. Es ist natürlich sehr positiv anzumerken – ehemaligen Besitzern wurden diese Gründe gestohlen, wenn man es so will -, dass Gründe wieder zurückgegeben werden. Man hat dann immer wieder erklärt, und sagt es auch in diesem
Jahr, dass man für die ehemaligen Militärareale oder Staatsimmobilien, die Südtirol
zurückerhalten soll, im Gegenzug etwas übertragen oder dem Staat, dem Verteidigungsministerium Wohnungen für die Militärangehörigen bauen muss. Allerdings –
das hat uns die Landesregierung vor einigen Wochen im Rahmen der Beantwortung
einer Anfrage mitgeteilt – versteht man darunter Erstwohnungen für Militärangehörige. Mittlerweile haben wir und eine Reihe unserer Gemeinderäte festgestellt, dass in
den Gemeinden draußen viele dieser Wohnungen einfach leer stehen und nicht als
Erstwohnungen genutzt werden. Man könnte darüber eigentlich froh sein, wenn sie
leer stehen und nicht von Militärangehörigen besetzt werden. So einfach ist es aber
nicht, denn man vermutet auch - das muss man in dieser Möglichkeitsform äußern,
obwohl aus der Bevölkerung diesbezüglich immer wieder eindeutige Hinweise gekommen sind -, dass diese leerstehenden Wohnungen zu einem beachtlichen Teil als
Urlaubsaufenthalte für irgendwelche höherrangige Offiziere aus anderen Regionen
herangezogen werden, oder dass sie einfach leer stehen, damit der Staat diese Wohnungen zur Verfügung hat.
Ursprünglich hat man bei den Verhandlungen einen Wert der überlassenen
Areale erhoben und diese Wohnungen sozusagen als Gegenwert zur Verfügung gestellt, unter dem Strich muss man aber letztlich sagen, dass sie leer stehen. Wohnraum
würde dringend gebraucht, wenn wir hier das Beispiel Bruneck - es gibt aber auch andere Beispiele – hernehmen. Wenn dort ein Teil dieser Wohnungen leer steht, dann
muss man sagen, dass in Bruneck Wohnungsnot besteht. Es muss immer danach getrachtet werden, wie man neuen Wohnraum schaffen kann. Es geht einfach nicht an,
dass das Land nach diesem ohnehin schon fragwürdigen Tauschhandel einfach zuschauen muss, wie zum Beispiel in Bruneck von 18 Wohnungen nur deren 11 als
Erstwohnungen belegt werden und die anderen 7 einfach leer stehen. Wenn man dieses
Verhältnis auf andere Gemeinden umlegt - nicht überall stimmen diese Prozentsätze -,
dann muss man feststellen, dass fast ein Drittel der vom Land dem Staat ins Eigentum
übertragenen Wohnungen nicht für diese Zwecke oder für die ursprünglich gedachten
Zwecke genutzt werden.
Es gibt bereits das neue Abkommen. Diesbezüglich hat man, wie gesagt, bereits die einzelnen Eckpunkte aus- und durchverhandelt. Mit dem neuen Abkommen
will man 390 neue Wohnungen, und, was man nicht vergessen darf, 700 Schlafplätze
für Militärangehörige errichten! Wenn derzeit schon nicht alle Wohnungen ausgelastet
sind, wie will man dann diesen neuen Wohnraum auslasten? Das scheint mir doch ein
etwas mehr als fragwürdiger Handel zu sein. Ich würde es begrüßen, wenn die Wohnungen im Eigentum des Landes blieben. Wenn man schon einen Tauschhandel machen will, dann sollten die Wohnungen nur solange überlassen werden, als sie auch
- 136 -
gebraucht werden, und danach sollten sie einfach dem Wohnbauinstitut übertragen und
als Institutswohnungen nach den entsprechenden Regeln des Wohnbaugesetzes vergeben werden.
Ich bin der Meinung, dass man nachverhandeln sollte. Man sollte sich hier
nicht ums Bein hauen lassen, um es so zu formulieren, wie es in Vergangenheit geschehen ist. Man sollte die Fakten beurteilen und einfach klarstellen, dass die Wohnungen einfach nicht gebraucht werden. Was hier passiert, ist nicht ganz korrekt und
gerecht.
CIGOLLA (Assessore al patrimonio, alla cultura italiana e all’edilizia
abitativa – Il Centro): Il consigliere Pöder avrà sicuramente letto il contratto di
compravendita dell'anno 1992, che era stato stipulato dall'allora assessore Kofler con il
Ministero della Difesa, che prevedeva la permuta di caserme a fronte di abitazioni. Le
abitazioni sono state costruite e gli alloggi sono stati ceduti, come da contratto, al Ministero della Difesa il quale, con piena proprietà e disponibilità, decide sulla destinazione, sulla locazione, sulla conduzione di queste unità abitative.
Quello che è stato pattuito è stato portato a compimento secondo le norme
del negoziato giuridico privato.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’ordine del giorno n. 31: respinto con 3
voti favorevoli, 2 astensioni e i restanti voti contrari.
L’esame degli ordini del giorno è esaurito. Pongo in votazione il passaggio
dalla discussione generale alla discussione articolata del disegno di legge n. 148/07:
approvato con 6 voti contrari e i restanti voti favorevoli.
Pongo in votazione il passaggio dalla discussione generale alla discussione
articolata del disegno di legge n. 149/07: approvato con 6 voti contrari e i restanti voti
favorevoli.
Discussione articolata sul disegno di legge n. 148/07:
CAPO I
DISPOSIZIONI IN MATERIA DI ENTRATE
Art. 1
Modifica della legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9, recante “Disposizioni finanziarie in connessione con l’assestamento del bilancio di
previsione della Provincia per l’anno finanziario 1998 e per il triennio
1998-2000 e norme legislative collegate”
01. Dopo l’articolo 8-quater della legge provinciale 11 agosto 1998, n.
9, e successive modifiche, è inserito il seguente articolo:
“Art. 8-quinquies (Ciclomotori) - 1. Dal 1°gennaio 2008 i proprietari di
ciclomotori di cui all’articolo 52 del codice della strada sono esentati
dal pagamento delle tasse automobilistiche provinciali.”
1. Dopo il comma 6 dell’articolo 21-bis della legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9, e successive modifiche, è inserito il seguente comma:
- 137 -
“6-bis. A decorrere dal periodo d’imposta successivo a quello in corso
al 31 dicembre 2007, l’aliquota ordinaria dell’imposta regionale sulle
attività produttive prevista dall’articolo 16, comma 1, del decreto legislativo 15 dicembre 1997, n. 446, è ridotta dello 0,5 per cento.”
---------1. ABSCHNITT
BESTIMMUNGEN IM BEREICH DER EINNAHMEN
Art. 1
Änderung des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, „Finanzbestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des
Landes Südtirol für das Finanzjahr 1998 und für den Dreijahreshaushalt 1998-2000 und andere Gesetzesbestimmungen“
01. Nach Artikel 8-quater des Landesgesetzes vom 11. August 1998,
Nr. 9, in geltender Fassung, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 8-quinquies (Kleinmotorräder) - 1. Ab 1. Jänner 2008 sind die
Besitzer von Kleinmotorrädern gemäß Artikel 52 der Straßenverkehrsordnung von der Bezahlung der Landesautosteuern befreit.“
1. Nach Artikel 21-bis Absatz 6 des Landesgesetzes vom 11. August
1998, Nr. 9, in geltender Fassung, wird folgender Absatz eingefügt:
„6-bis. Ab der Steuerperiode, die auf den am 31. Dezember 2007 ablaufenden Steuerzeitraum folgt, ist der ordentliche Steuersatz der regionalen Wertschöpfungssteuer laut Artikel 16 Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 15. Dezember 1997, Nr. 446, um 0,5
Prozent vermindert.“
Sono stati presentati i seguenti emendamenti:
L’emendamento n. 1 (emendamento sostitutivo del comma 1 dell’art. 1),
presentato dall’assessore Frick, dice: Il comma 1 dell’art. 1 è così sostituito:
"1. Dopo il comma 6 dell’art. 21-bis della legge provinciale 11 agosto 1998,
n. 9, e successive modifiche, sono inseriti i seguenti commi 6-bis, 6-ter, 6-quater e 6quinquies:
6-bis. A decorrere dal periodo d’imposta successivo a quello in corso al 31
dicembre 2007, l’aliquota ordinaria dell’IRAP prevista dall’articolo 16, comma 1, del
decreto legislativo 15 dicembre 1997, n. 446, è ridotta di mezzo punto percentuale.
6-ter. Con la medesima decorrenza di cui al comma 6-bis, i soggetti passivi
dell’imposta possono, con riferimento ai commi successivi, optare per un’ulteriore riduzione di un mezzo punto percentuale dell’aliquota IRAP prevista dal comma 6-bis.
6-quater. La riduzione di aliquota di cui al comma 6-ter non trova applicazione per:
a) i soggetti di cui all’articolo 3, comma 1, lettera c), del decreto legislativo
15 dicembre 1997, n. 446 dal sesto anno d’imposta successivo a quello di inizio dell’attività;
b) le banche, gli altri enti e società finanziari;
c) le imprese di assicurazione;
- 138 -
d) le categorie economiche con codice ATECO sezione I, ad eccezione dei
codici: 60.21, 60.22, 60.23, 60.24, 63;"
e) le categorie economiche con codice ATECO sezione J;
f) le categorie economiche con codice ATECO sezione K, ad eccezione dei
codici 71, 72, 73, 74;
g) le categorie economiche con codice ATECO sezione L;
h) le categorie economiche con codice ATECO sezione M, ad eccezione dei
codici 80 qualora trattasi di enti con convenzionati;
i) le categorie economiche con codice ATECO sezione N, ad eccezione dei
codici 85 qualora trattasi di enti non convenzionati;
j) le categorie economiche con codice ATECO sezione O, ad eccezione dei
codici 90, 92, ad esclusione del 92.6, 93.
6-quinquies. L’opzione di cui al comma 6-ter vale almeno per quattro anni
successivi, pertanto ai soggetti passivi d’imposta che applicano la riduzione di cui al
comma 6-ter è preclusa la concessione delle agevolazioni previste dalle leggi provinciali 13 febbraio 1997, n. 4, e successive modifiche, e 20 agosto 1972, n. 15, e successive modifiche, per i cinque anni decorrenti dal periodo d’imposta in cui è stata applicata l’ulteriore riduzione di aliquota per la prima volta. A decorrere dal quarto anno di
fruizione ininterrotta della riduzione di cui al comma 6-ter al soggetto passivo
d’imposta è preclusa la concessione delle agevolazioni sopraccitate per un periodo di
due anni successivo all’ultimo anno in cui ha applicato l’ulteriore riduzione l’aliquota
ridotta.
6-sexies. La Giunta provinciale può determinare capi della legge provinciale
del 13 febbraio 1997, n. 4, e successive modifiche, ai quali non trovano applicazione le
disposizioni di cui al comma 6-quinquies. Inoltre la Giunta provinciale può stabilire i
casi nei quali a causa di particolari eventi che necessitano investimenti imprevedibili il
comma 6-quinquies non trova applicazione.
6-septies. Il comma 6-quinquies è applicato anche alle società che detengono
una quota di almeno il 30 per cento del soggetto passivo d’imposta che applica la riduzione di cui al comma 6-ter, nonché alle società delle quali il soggetto d’imposta detiene almeno una quota del 30 per cento, e alle società i cui soci corrispondono per almeno il 30 per cento ai soci del soggetto passivo d’imposta."
Artikel 1 Absatz 1 ist wie folgt ersetzt:
"1. Nach Artikel 21-bis Absatz 6 des Landesgesetzes vom 11. August 1998,
Nr. 9, in geltender Fassung, werden folgende Absätze 6-bis, 6-ter, 6-quater und 6quinquies eingefügt:
6-bis. Ab der Steuerperiode, die auf den am 31. Dezember 2007 ablaufenden
Steuerzeitraum folgt, ist der ordentliche Steuersatz der regionalen Wertschöpfungssteuer laut Artikel 16 Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 15. Dezember
1997, Nr. 446, um einen halben Prozentpunkt vermindert.
- 139 -
6-ter. Ab demselben Steuerzeitraum laut Absatz 6-bis können sich die
Steuersubjekte, unter Berücksichtigung der folgenden Absätze, für eine weitere Reduzierung um einen halben Prozentpunkt des IRAP-Steuersatzes laut Absatz 6-bis entscheiden.
6-quater. Die Reduzierung des Steuersatzes gemäß Absatz 6-ter findet keine
Anwendung für:
a) die Subjekte gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c) des gesetzesvertretenden Dekretes vom 15. Dezember 1997, Nr. 446 ab dem sechsten Steuerjahr nach
Tätigkeitsbeginn;
b) die Banken, die anderen Körperschaften und Finanzgesellschaften;
c) die Versicherungsunternehmen;
d) die Wirtschaftskategorien mit dem ATECO-Codes Abschnitt I, mit Ausnahme der Kodizes 60.21, 60.22, 60.23, 60.24, 63;
e) die Wirtschaftskategorien mit dem ATECO-Codes Abschnitt J;
f) die Wirtschaftskategorien mit dem ATECO-Codes Abschnitt K, mit Ausnahme der Kodizes 71, 72, 73, 74;
g) die Wirtschaftskategorien mit dem ATECO-Codes Abschnitt L;
h) für Wirtschaftskategorien mit dem ATECO-Codes Abschnitt M, mit Ausnahme des Kodes 80 sofern es sich um nicht-konventionierte oder anerkannte Körperschaften handelt;
i) für Wirtschaftskategorien mit dem ATECO-Codes Abschnitt N, mit Ausnahme des Kodes 85 sofern es sich um nicht-konventionierte oder anerkannte Körperschaften handelt;
j) für Wirtschaftskategorien mit dem ATECO-Codes Abschnitt O, mit Ausnahme der Kodizes 90, 92 ohne 92.6, 93.
6-quinquies. Die Option gemäß Absatz 6-ter gilt für mindestens vier
aufeinander folgende Jahre, wobei die Steuersubjekte, die die Reduzierung gemäß Absatz 6-ter anwenden, von der Gewährung der Beiträge gemäß den Landesgesetzen vom
17. Februar 1997, Nr. 4, in geltender Fassung, und vom 20. August 1972, Nr. 15, in
geltender Fassung, für fünf Jahre beginnend mit der Steuerperiode, für die die zusätzliche Reduzierung des Steuersatzes erstmals angewendet worden ist, ausgeschlossen
sind. Ab dem vierten Jahr der ununterbrochenen Inanspruchnahme der Reduzierung
gemäß Absatz 6-ter ist das Steuersubjekt für einen Zeitraum von zwei Jahren folgend
auf die letzte Steuerperiode der Inanspruchnahme der zusätzlichen Reduzierung von
der Gewährung der obgenannten Beiträge ausgeschlossen.
6-sexies. Die Landesregierung kann Abschnitte des Landesgesetzes vom 17.
Februar 1997, Nr. 4, in geltender Fassung, festlegen, die von der Anwendung der Bestimmungen gemäß Absatz 6-quinquies ausgenommen sind. Ebenso kann die Landesregierung Fälle festlegen, in denen aufgrund besonderer Ereignisse unvorhersehbare
Investitionen notwendig werden und für die deshalb Absatz 6-quinquies keine Anwendung findet.
- 140 -
6-septies. Absatz 6-quinquies wird auch auf Gesellschaften angewendet, die
mit mindestens 30 Prozent am Steuersubjekt, das die Reduzierung gemäß Absatz 6-ter
anwendet, beteiligt sind, sowie auf Gesellschaften, an welchen das Steuersubjekt mit
mindestens 30 Prozent beteiligt ist und auf Gesellschaften deren Gesellschafter zu
mindestens 30 Prozent mit den Gesellschaftern des Steuersubjekts übereinstimmen."
L’emendamento n. 1.1 (subemendamento sostitutivo dell’intero emendamento n. 1), presentato dall’assessore Frick, dice: Il comma 1 dell’articolo 1 è così sostituito:
"1. Dopo il comma 6 dell’art. 21-bis della legge provinciale 11 agosto 1998,
n. 9, e successive modifiche, sono inseriti i seguenti commi 6-bis, 6-ter, 6-quater e 6quinquies:
6-bis. A decorrere dal periodo d’imposta successivo a quello in corso al 31
dicembre 2007, l’aliquota ordinaria dell’IRAP prevista dall’articolo 16, comma 1, del
decreto legislativo 15 dicembre 1997, n. 446, è ridotta di mezzo punto percentuale.
6-ter. A decorrere dal periodo d’imposta successivo a quello in corso al 31
dicembre 2007, i soggetti passivi dell’imposta possono, tenuto conto dei commi successivi, optare per un’ulteriore riduzione di un mezzo punto percentuale dell’aliquota
IRAP prevista al comma 6-bis.
6-quater. La riduzione di aliquota di cui al comma 6-ter non trova applicazione per:
a) i soggetti di cui all’articolo 3, comma 1, lettera c), del decreto legislativo
15 dicembre 1997, n. 446 dal sesto anno d’imposta successivo a quello di inizio
dell’attività;
b) le categorie economiche con codice ATECO sezione I, ad eccezione dei
codici 60.21, 60.22, 60.23, 60.24, 63;
c) le categorie economiche con codice ATECO sezione J;
d) le categorie economiche con codice ATECO sezione K, ad eccezione dei
codici 71, 72, 73, 74;
e) le categorie economiche con codice ATECO sezione L;
f) le categorie economiche con codice ATECO sezione M;
g) le categorie economiche con codice ATECO sezione N;
h) le categorie economiche con codice ATECO sezione O, ad eccezione dei
codici 90, 92 ad esclusione del 92.6, 93;
i) tutte le categorie di soggetti passivi d’imposta che non possono accedere
alle agevolazioni previste dalle leggi provinciali 13 febbraio 1997, n. 4, e successive
modifiche, e 20 agosto 1972, n. 15, e successive modifiche.
6-quinquies. Ai soggetti passivi d’imposta che applicano la riduzione di cui
al comma 6-ter è preclusa la possibilità di presentare domanda per le agevolazioni previste dalle leggi provinciali 13 febbraio 1997, n. 4, e successive modifiche, e 20 agosto
1972, n. 15, e successive modifiche, per i cinque anni, decorrenti dal periodo
d’imposta di prima applicazione della riduzione di cui al comma 6-ter. I soggetti pas-
- 141 -
sivi d’imposta, che dopo quattro anni consecutivi di applicazione della riduzione di cui
al comma 6-ter continuano ad applicare per uno o più anni la medesima riduzione,
sono esclusi per un periodo di due anni, decorrenti dall’ultimo periodo d’imposta di
applicazione della riduzione di cui al comma 6-ter, dalla possibilità di presentare domanda per le suddette agevolazioni.
6-sexies. La Giunta provinciale può determinare capi della legge provinciale
del 13 febbraio 1997, n. 4, e successive modifiche, ai quali non trovano applicazione le
disposizioni di cui al comma 6-quinquies. La Giunta provinciale può stabilire casi di
non applicazione del comma 6-quinquies, che a causa di particolari eventi richiedono
investimenti imprevedibili.
6-septies. Il comma 6-quinquies si applica anche alle società che detengono
una quota di almeno il 30 per cento del soggetto passivo d’imposta che applica la riduzione di cui al comma 6-ter, nonché alle società delle quali il soggetto d’imposta che
applica la riduzione di cui al comma 6-ter detiene almeno una quota del 30 per cento,
nonché alle società i cui soci corrispondono per almeno il 30 per cento ai soci del soggetto passivo d’imposta che applica la riduzione di cui al comma 6-ter."
Artikel 1 Absatz 1 ist wie folgt ersetzt:
"1. Nach Artikel 21-bis Absatz 6 des Landesgesetzes vom 11. August 1998,
Nr. 9, in geltender Fassung, werden folgende Absätze 6-bis, 6-ter, 6-quater und 6quinquies eingefügt:
6-bis. Ab der Steuerperiode, die auf den am 31. Dezember 2007 ablaufenden
Steuerzeitraum folgt, ist der ordentliche Steuersatz der regionalen Wertschöpfungssteuer laut Artikel 16 Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 15. Dezember
1997, Nr. 446, um einen halben Prozentpunkt vermindert.
6-ter. Ab der Steuerperiode, die auf den am 31. Dezember 2007 ablaufenden
Steuerzeitraum folgt, können die Steuersubjekte, unter Berücksichtigung der folgenden
Absätze, für eine weitere Reduzierung um einen halben Prozentpunkt des IRAPSteuersatzes laut Absatz 6-bis optieren.
6-quater. Die Reduzierung des Steuersatzes gemäß Absatz 6-ter findet keine
Anwendung für:
a) die Subjekte gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c) des gesetzesvertretenden Dekretes vom 15. Dezember 1997, Nr. 446 ab dem sechsten Steuerjahr nach
Tätigkeitsbeginn;
b) die Wirtschaftskategorien mit dem ATECO-Codes Abschnitt I, mit Ausnahme der Kodizes 60.21, 60.22, 60.23, 60.24, 63;
c) die Wirtschaftskategorien mit dem ATECO-Codes Abschnitt J;
d) die Wirtschaftskategorien mit dem ATECO-Codes Abschnitt K, mit Ausnahme der Kodizes 71, 72, 73, 74;
e) die Wirtschaftskategorien mit dem ATECO-Codes Abschnitt L;
f) für Wirtschaftskategorien mit dem ATECO-Codes Abschnitt M;
g) für Wirtschaftskategorien mit dem ATECO-Codes Abschnitt N;
- 142 -
h) für Wirtschaftskategorien mit dem ATECO-Codes Abschnitt O, mit Ausnahme der Kodizes 90, 92 ohne 92.6, 93;
i) alle Kategorien von Steuersubjekten, die keinen Zugang zur Förderung gemäß den Landesgesetzen vom 17. Februar 1997, Nr. 4, in geltender Fassung, und vom
20. August 1972, Nr. 15, in geltender Fassung, haben.
6-quinquies. Die Steuersubjekte, die die Reduzierung gemäß Absatz 6-ter
beanspruchen, sind von der Möglichkeit des Antrags um Förderungen gemäß den Landesgesetzen vom 17. Februar 1997, Nr. 4, in geltender Fassung, und vom 20. August
1972, Nr. 15, in geltender Fassung, für fünf Jahre, beginnend mit der Steuerperiode der
erstmaligen Inanspruchnahme der Reduzierung gemäß Absatz 6-ter, ausgeschlossen.
Die Steuersubjekte, die nach vier aufeinander folgenden Jahren der Inanspruchnahme
der Reduzierung gemäß Absatz 6-ter für ein oder mehrere Folgejahre dieselbe Reduzierung beanspruchen, sind für einen Zeitraum von zwei Jahren, beginnend mit der
letzten Steuerperiode der Inanspruchnahme der Reduzierung gemäß Absatz 6-ter, von
der Möglichkeit des Antrags um obgenannte Förderungen ausgeschlossen.
6-sexies. Die Landesregierung kann Abschnitte des Landesgesetzes vom 17.
Februar 1997, Nr. 4, in geltender Fassung, festlegen, die von der Anwendung der Bestimmungen gemäß Absatz 6-quinquies ausgenommen sind. Die Landesregierung kann
Fälle der Nichtanwendung von Absatz 6-quinquies festlegen, die aufgrund besonderer
Ereignisse unvorhersehbare Investitionen erforderlich machen.
6-septies. Absatz 6-quinquies findet auch auf Gesellschaften Anwendung,
die mit mindestens 30 Prozent am Steuersubjekt, das die Reduzierung gemäß Absatz
6-ter beansprucht, beteiligt sind, sowie auf Gesellschaften, an welchen das Steuersubjekt, das die Reduzierung gemäß Absatz 6-ter beansprucht, mit mindestens 30 Prozent
beteiligt ist, sowie auf Gesellschaften deren Gesellschafter zu mindestens 30 Prozent
mit den Gesellschaftern des Steuersubjekts übereinstimmen, das die Reduzierung gemäß Absatz 6-ter beansprucht."
L’emendamento n. 2 (emendamento al comma 1), presentato dal consigliere Pöder, dice: Articolo 1, comma 1
Nel nuovo comma 6-bis dell'articolo 21-bis della legge provinciale 11 agosto
1998, n. 9, le parole "dello 0,5 per cento" sono sostituite con le parole "dell'1 per
cento".
Artikel 1 Absatz 1
Im neuen Absatz 6-bis von Artikel 21-bis des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, wird die Zahl "0,5 Prozent" durch die Zahl "1 Prozent" ersetzt.
L’emendamento n. 3 (emendamento al comma 1), presentato dai consiglieri
Heiss, Kury e Dello Sbarba, dice: Articolo 1, comma 1
Le parole "è ridotta dello 0,5 per cento" sono sostituite dalle parole "è ridotta
dell'1,0 per cento".
Artikel 1 Absatz 1
- 143 -
Der Wortlaut "um 0,5 Prozent vermindert" erhält folgende Fassung: "um 1,0
Prozent vermindert".
Ai sensi dell’art. 97-quater del regolamento interno la discussione avviene
sul complesso degli emendamenti e subemendamenti.
La parola alla consigliera Kury, ne ha facoltà.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich nehme
zum Änderungsantrag Nr. 1.1 von Landesrat Frick Stellung, der heute Nachmittag eingetrudelt ist. Ich möchte gleich vorwegschicken, dass wir für den Änderungsantrag Nr.
1.1 bzw. für die neuen Absätze 6-sexies und 6-septies eine Abstimmung nach getrennten Teilen beantragen. Die Begründung erkläre ich nachher. Wir hätten uns mit
der verkündeten Regelung anfreunden können, dass man die IRAP um weitere 0,5
Prozent senkt, unter der Voraussetzung, dass jene Gesellschaften tatsächlich für fünf
Jahre keine Beiträge in Anspruch nehmen können. So ist es uns verkündet worden und
so, haben wir gesagt, geht es auch in Ordnung. Es belastet den Landeshaushalt insofern nicht, weil die Ausgabe den Ersparnissen gleichkommt. Insofern wäre es eine gute
Lösung gewesen.
Was jetzt vorliegt, ist nicht exakt das, worüber gesprochen worden ist. Ich
habe, ehrlich gesagt, Verständnisprobleme mit dem Absatz 6-quinquies, weil man vorher von fünf Jahren der Blockade für Beitragsgesuche oder für Beitragsgewährung gesprochen hat, und anschließend von einem Jahr oder mehreren Folgejahren, dieselbe
Reduzierung beanspruchend von zwei Jahren, spricht. Ich habe es schon verstanden,
weil Sie uns erklärt haben, dass es sich um das betreffende und das nächste Jahr handelt, nur scheint mir die Formulierung nicht genau das wiederzugeben, wenn man für
ein Jahr oder für mehrere Folgejahre dieselbe Reduzierung beansprucht. Es wäre jene
gewesen, bei der man vorher für die ersten vier Jahre angesucht hätte. Da, denke ich,
ist es sprachlich nicht ganz glücklich gelungen. Das, was man gemeint hat und so wie
Sie es mir erklärt haben, kann akzeptiert werden. Die Lösung wäre jene, dass die Regelung für die ersten fünf Jahre fix ist. Wenn man das fünfte bzw. sechste Jahr auch
noch um die IRAP-Senkung ansucht, dann sind die entsprechenden Zweijahresräume
für die Beitragsgewährung weiterhin gesperrt. Das wäre der Sinn. Es steht nur nicht so
da, es könnte deshalb missverständlich ausgelegt werden, vor allem was die Diktion
"dieselbe Reduzierung" anbelangt, von der man vorher im Rahmen von vier oder fünf
Jahren gesprochen hat. So weit zu einem Problem sprachlicher Natur.
Nun zum Problem politische Einwände, welche sich auf den Absatz 6-sexies
beziehen. Man geht in diesem Absatz eigentlich wieder von dem Prinzip ab, das man
zuerst festgeschrieben und öffentlich verkündet hat. Im Absatz 6-sexies macht man
dann wieder Zugeständnisse bzw. behält sich einen großen politischen Spielraum für
die Landesregierung vor zu agieren, was nicht in unserem Sinne ist. Ich denke, dass
die Steuerbefreiung oder die Beitragsinanspruchnahme so geregelt sein muss, dass jeder von vornherein weiß, ob es ihn trifft oder nicht trifft. Im Absatz 6-sexies steht, dass
- 144 -
die Landesregierung Abschnitte des Gesetzes Nr. 4 festlegen kann, die von dieser Anwendung wieder Abstand nimmt. Also dort, wo großer Druck besteht, wird man sagen,
dass für Büromaschinen usw. doch um Beiträge angesucht werden könnte. Der Absatz
6-sexies bedeutet, dass die Landesregierung sich willentlich und wissentlich dem
Druck der entsprechenden Kategorie aussetzt - ich weiß inzwischen, dass die entsprechenden Kategorien ziemlich insistent sein können, weil ein Vertreter dieser Kategorien unter uns sitzt -, und dass von vornherein automatisch wieder darauf hingearbeitet
und gesagt wird, dass sie jetzt einmal diese 0,5 Prozent IRAP-Senkung bekommen und
mittels Beitragsgewährung versuchen können, so viel wie möglich vom großen neuen
Gesetz Nr. 4 wieder herauszunehmen. Das ist der Punkt 1.
Noch schlimmer – da regelt man es wenigstens mit Beschluss der Landesregierung – oder problematischer ist der nächste Satz, in dem steht, dass die Landesregierung Fälle der Nichtanwendung der Blockade der Beitragsgewährung festlegen
kann, wenn aufgrund besonderer Ereignisse unvorhersehbare Investitionen es erforderlich machen. Ich garantiere Ihnen, dass mit dieser Passage unendlich viele besondere Ereignisse in Zukunft auf uns zutreffen und unvorhersehbare Investitionen erforderlich sein werden. Hier lässt man sich also von Fall zu Fall und je nachdem wer
kommt, nicht nur ein Schlupfloch, sondern die Möglichkeit offen zu entscheiden, ob er
die IRAP-Senkung plus Beitragsgewährung bekommt, was ein Stückchen des typischen Südtirol-Systems ist, nämlich wer brav ist, der bekommt etwas, wer unangenehm ist, bekommt nichts. Insofern möchte ich, dass dieser Absatz ganz entschieden
einer getrennten Abstimmung unterzogen wird, und ersuchen, dass eventuell auch die
Kolleginnen und Kollegen, die ein Gefühl sozialer Gerechtigkeit haben, das an die Sicherheit und an den Rechtsanspruch auf etwas und nicht auf Willkür und auf Bettelei
bei der Landesregierung gekoppelt ist, mit uns stimmen und den Absatz 6-sexies ablehnen, weil er eindeutig eine Rücknahme von dem ist, was man vorher gesagt hat.
Wir sollten dann entscheiden, dass für alle 1 Prozent IRAP-Senkung gilt, was für uns
auch in Ordnung ist, aber nicht für die einen schon und für die anderen nicht, weil die
einen unvorhersehbare Ereignisse haben, für sie aber trotzdem die IRAP-Senkung gilt
und sie Beiträge empfangen können, und die anderen, die nicht clever genug sind,
zwar auch unvorhersehbare Ereignisse ins Feld führen, aber keine Beitragsgewährung
bekommen. Für alle der gleiche Grundsatz scheint mir für die Rechtssicherheit und
auch für die Gerechtigkeit wichtig, damit alle in dieselbe Situation versetzt werden.
Beim Absatz 6-septies ersuche ich auch um eine getrennte Abstimmung.
Warum? Hier versucht man zwar irgendwie den Trick auszuschalten, dass bei Zusammenschlüssen von Gesellschaften die eine Gesellschaft die IRAP-Senkung und die andere Gesellschaft die Beitragsgewährung beansprucht. Sie schließen sich in eine Holding zusammen und der eine Teil der Holding macht keine Investitionen, weil es die
ausgelagerte Gesellschaft macht, und der andere Teil kassiert die IRAP-Senkung. Das
versucht man, allerdings müsste diesbezüglich eine viel generellere Regelung gefunden werden, Landesrat Frick, denn wenn Sie es auf die 30%ige Beteiligung beschrän-
- 145 -
ken, dann schwöre ich Ihnen, dass wir in Zukunft Holding-Gesellschaften mit 29%iger
Beteiligung haben werden, die diesen Trick anwenden werden. Hier schiebt man mit
dieser Möglichkeit der Umgehung der Regelung einen generellen Riegel vor, und man
wird die Zusammensetzung so planen, dass die Beteiligung 29 Prozent ausmacht. Insofern scheint mir auch das im Grunde eine Rücknahme von dem zu sein, was man vorher gesagt hat, weil man die Regelung der Umgehung mit der Festsetzung dieser Prozentsätze direkt mitliefert. Was die Absätze 6-sexies und 6-septies anbelangt, von unserer Seite ein ganz entschiedenes Nein, weil sie Teil des typischen Südtirol-Systems
sind, nämlich Prinzipien, Regeln festlegen und diese Regeln mit den nächsten Absätzen wieder außer Kraft setzen.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Den Ausführungen der Kollegin Kury habe ich wenig hinzuzufügen, nur die eine Bemerkung. Es
handelt sich hier wiederum um ein Gesetz, das ursprünglich sehr klar gestartet ist und
in dem die IRAP-Steuer um einen halben Prozentpunkt gesenkt wird. Dann sind die
Leichtmotorräder und noch einige kleine Erleichterungen dazugekommen. Jetzt gibt es
plötzlich diesen Rattenschwanz von Sowohl-als-auch-Bestimmungen, also ist diese
IRAP-Senkung zu einem typischen Radio-Eriwan-Gesetz geworden. Im Prinzip ja,
aber meine Frage bezieht sich nur auf eine zusätzliche Information im Hinblick auf
Absatz 6-quater, der in Hinblick auf die weitere Reduzierung der IRAP um einen
weiteren halben Prozentpunkt vorsieht, dass diese Reduzierung für bestimmte Kategorien keine Anwendung findet. Hier wird eine ganze Latte von Wirtschaftskategorien
gemäß Ateco-Codes, Abschnitt i) bis o) hinzugefügt, und nachdem wir nicht täglich
mit den Ateco-Codes unter dem Arm durch die Gegend laufen, wäre es in groben Zügen, lieber Landesrat Frick, ganz erfreulich zu wissen, um welche Wirtschaftskategorien es sich handelt, die für weitere 0,5 Prozent keine Eingangspforte haben. Das
würde uns auch noch zusätzlich zu dem interessieren, was Frau Kollegin Kury angemerkt hat, nachdem wir diesbezüglich keine Erläuterungen erhalten haben.
FRICK (Landesrat für Handwerk, Industrie, Handel sowie Finanzen
und Haushalt – SVP): Ich beginne mit der zuletzt gestellten Frage in Bezug auf den
Absatz 6-quater. Die Grundidee war, dass die Reduzierung um 1 Prozentpunkt im
Haushalt 2008 nicht finanzierbar ist. Wir wollten sehr strikt und streng vorgehen und
haben deshalb gesagt, dass wir die weitere Reduzierung von 0,5 Prozent auf der Basis
dessen anbieten, was von verschiedenen Wirtschaftskreisen in den letzten Monaten
vorgeschlagen wurde, nämlich auf der Basis, dass der entsprechende Betrieb auf die
Wirtschaftsförderung verzichtet. Das Problem in der Anwendung der Norm war jenes,
dass wir einen längeren Zeitraum festlegen mussten, weil sonst die Verschiebung der
Investitionen von einem Jahr aufs andere dazu geführt hätte, dass man für dieses Jahr
theoretisch die Befreiung beantragt, weil man in diesem Jahr keine Investitionen
macht, also habe ich auch keinen Antrag. Wenn man dann im nächsten Jahr eine In-
- 146 -
vestition macht, dann lässt man es zufällig aus und bezahlt die IRAP, und im nächsten
Jahr, wenn man keine Investition tätigt, dann nimmt man es wieder in Anspruch. Das
hätte dazu geführt, dass die Grundlage de facto mit der Gegenrechnung nicht realisiert
worden wäre. Deshalb dieser längere Zeitraum.
Ganz konkret zu den Ausschlüssen. Die Ausschlüsse, die mit dem komplizierten Ateco-Codes jeweils erklärt werden, folgen genau derselben Logik. Es sind
jene Kategorien, die gemäß Wirtschaftsförderung keine Förderung bekommen, obwohl
sie an und für sich als Betriebe grundsätzlich zulässig sind. Es gibt eine ganze Reihe
von Betrieben, die keine Wirtschaftsförderung bekommen. Ich mache ein Beispiel. Die
Versicherungsgesellschaften oder die Banken sind von der Wirtschaftsförderung seit
jeher ausgeschlossen. Somit mussten sie auch von dieser Möglichkeit ausgeschlossen
werden, weil in Bezug auf all diese Kategorien keine Gegenrechnung möglich wäre.
Was den Absatz 6-quinquies anbelangt, in dem das Wort "dieselbe" enthalten ist, Folgendes. Bei der Diktion "dieselbe Reduzierung", die vorher angesprochen
wurde, geht es um die Reduzierung um einen weiteren halben Prozentpunkt. Ich
glaube, dass es sich so auch gut interpretieren lässt, damit diesbezüglich keine Missverständnisse entstehen.
In Bezug auf die Absätze 6-sexies und 6-septies sind hingegen Missverständnisse aufgetreten. Ich möchte diese ganz kurz erklären. Wir möchten nicht hinterherlaufen, weil die Landesregierung aufgrund der jetzigen finanzpolitischen Bedingungen
erst dann interessiert ist, wenn eine Gegenfinanzierung da ist. Wir wollten nur eine
Möglichkeit schaffen, dass für näher zu beschreibende Fälle eine Lösung gefunden
werden kann. Ich nehme das Beispiel her, wenn ein Brand ausbricht. Das ist auch in
der Diskussion aufgetaucht. Ich glaube, es ist gut, wenn wir sagen, dass jemand in solchen Katastrophenfällen nicht fünf Jahre hängt, sondern die Möglichkeit eines Wiederaufbaues mit einer Hilfestellung bekommt, weil er nichts dafür kann. Er hat keine
Spekulation betrieben, weil aufgrund eines besonderen Ereignisses eine unvorhersehbare Investition entstanden ist. Gehen Sie davon aus, dass die Landesregierung selbst
in der Liste, die wir hier machen können, interessiert ist, diese eng zu führen?
Genauso ist es mit dem Satz, der im Absatz 6-sexies steht. Dort gibt es das
Problem innerhalb der Diskussion. Wenn ein ökonomisch unbedeutender und nicht so
wichtiger, aber strategischer wichtiger Teil des Gesetzes Nr. 4 zum Beispiel die Forschung und Entwicklung betrifft, wenn es hier Probleme von der Ausrichtung geben
sollte, dass man sagt, man kann nicht jene, die zu den Grundlagen und zu den Prinzipien gehören, ausschließen, dann würde für die Landesregierung die Möglichkeit geschaffen, dass man solche Abschnitte ausnehmen kann. Nicht so ist es zum Beispiel
bei Investitionen, Liegenschaften bzw. Maschinen, weil diesbezüglich die Gegenrechnung nicht möglich wäre.
Was den Absatz 6-septies angeht, ist meine Erklärung kurz. Diese ist schärfer als die Holding-Regelung, welche die volle Beteiligung der Muttergesellschaft vorsieht. Wir sperren hier nur die verschränkten Gesellschaften aus, in denen wir eigent-
- 147 -
lich ein bisschen mehr machen als im Rahmen der Holding normalerweise möglich
wäre, das heißt, letztlich ist die Bestimmung schärfer und nicht weniger scharf als es
vorher angesprochen wurde.
In Bezug auf die anderen Änderungsanträge würde ich mir wünschen, dass
man in einem zweiten Moment im Rahmen des Landeshaushaltes die Möglichkeit vorsieht, die weiteren 0,5 Prozent partout und grundsätzlich ohne Gegenrechnung zur
Verfügung zu stellen, aber mit dem Haushalt 2008 wäre es unseriös und würde nicht
finanziert. Deshalb sehen wir uns nicht in der Lage, die weiteren 0,5 Prozent ohne Gegenrechnung zu gewähren. Allerdings ist zu sagen, dass wir mit der Lösung, die wir
hier vorschlagen, in Bezug auf die IRAP italienweit in einer sehr komfortablen Position sind, was für die großen Firmen, die vor allem die IRAP-Zahler sind und im internationalen Wettbewerb stehen, ganz besonders wichtig ist. Ich beziehe mich vor allem
auf die Filialen von internationalen Wirtschaftsorganisationen, die aufgrund der IRAPBelastung unter großem Druck stehen, weil das Headquarters irgendwo in Europa sich
mit dieser IRAP schwer anfreunden kann.
PRESIDENTE: Metto in votazione gli emendamenti e il subemendamento.
Metto in votazione l’emendamento n. 1.1 per parti separate:
- prima parte, e cioè fino al nuovo comma 6-quinquies: approvata con 8
astensioni e i restanti voti favorevoli;
- seconda parte, e cioè il solo nuovo comma 6-sexies: approvata con 5 voti
contrari, 3 astensioni e i restanti voti favorevoli;
- la terza e ultima parte, e cioè il nuovo comma 6-septies: approvata con 4
voti contrari, 3 astensioni e i restanti voti favorevoli.
L’emendamento n. 1 decade come pure gli emendamenti n. 2 e n. 3.
Qualcuno chiede la parola sull’articolo 1 così emendato?
La parola al consigliere Leitner, ne ha facoltà.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Wir haben von Anfang an eine Reduzierung der IRAP um einen Prozentpunkt angemahnt und sie mit x-Beschlussanträgen in
den vergangenen Jahren immer wieder vorgeschlagen. Dieser Artikel ist sehr, sehr
schwer leserlich und verständlich, weil mit diesen Ausnahmen, mit dieser Gegenrechnung mit den Landesbeiträgen eine regelrechte Konfusion entsteht. Es wird eine große
Konfusion geben. Es wäre einfach transparenter, klarer gewesen zu sagen, wir reduzieren die IRAP um diesen 1 Prozentpunkt, der uns laut Gesetz zusteht. Was die Gegenrechnung mit den Landesbeiträgen anbelangt, wird irgendwo, fürchte ich, ein Nullsummenspiel mit dem großen Ärgernis für diejenigen entstehen, die diese Vergünstigung in Anspruch nehmen werden. Ich frage mich, wer das kontrolliert. Einmal geht es
um zwei, dann um vier und letztendlich um fünf Jahre. Das hat mit der Leserlichkeit
eines Gesetzes sehr wenig zu tun. Wir werden uns deshalb auch der Stimme enthalten.
- 148 -
Wir sind natürlich grundsätzlich dafür, dass die Steuer gesenkt wird, was
auch immer unser Vorschlag war, aber auf diese Art und Weise wird die ganze Geschichte ein bisschen kompromittiert. Deshalb tut es uns Leid, dieser Form nicht die
Zustimmung geben zu können, auch wenn, wie gesagt, wir grundsätzlich sehr wohl
damit einverstanden sind, dass das Land diesen Gestaltungsspielraum, den es in der
Steuergesetzgebung hat, auch wahrnimmt - spät, aber doch - und der Druck ist hier
groß geworden. Es riecht natürlich ein bisschen nach Wahlzuckerle und ich fürchte
halt, dass hier die praktische Anwendung mit sehr, sehr viel Bürokratie verbunden sein
wird.
Noch einmal. Warum hat man nicht diesen 1 Prozentpunkt für alle gesenkt?
Das wäre nämlich viel, viel einfacher gewesen.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Zuerst einmal
möchte ich mich bei Landesrat Frick für die ausführliche Erklärung bedanken. Ganz
überzeugt bin ich davon aber nicht. Ich habe jetzt folgenden Verdacht, wenn ich es
richtig verstanden habe. Sie sagen, die IRAP wird für vier Jahre gesenkt und die Beitragssperre gilt für fünf Jahre. Ich hab es so verstanden. Die IRAP-Senkung für vier
Jahre bringt eine wenn auch gelockerte Beitragssperre für bestimmte Dinge mit sich.
Die Begründung ist einleuchtend und auch zu teilen, weil damit verhindert wird, dass
jemand auf ein Jahr Investitionen tätigt und danach auf IRAP-Senkungen spekuliert,
aber vom vierten bzw. fünften Jahr an kann diese Spekulation stattfinden. Dort gibt es
diese alternierende Möglichkeit. Wenn er das in Anspruch nimmt, dann ein Jahr IRAPSenkung, ein Jahr Investitionssperre.
FRICK (Landesrat für Handwerk, Industrie, Handel sowie Finanzen
und Haushalt – SVP): (unterbricht – interrompe)
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich verstehe
nicht die zwei Jahre, also verstehe ich die Formulierung nicht. So wie ich es jetzt verstanden habe, würde ab dem fünften bzw. sechsten Jahr diese Alternierung möglich
sein.
Was den zweiten Einwand bezüglich Absatz 6-sexies anbelangt, Folgendes.
Sie sagen – das macht theoretisch auch Sinn -, mit viel Geld fördern wir Forschung
und Innovation und es wäre absurd, dass man die Beitragsvergabe dort sperren würde,
wo man eigentlich fördern will. Das finde ich richtig, nur lassen Sie sich in der Formulierung auch andere Türen offen. Warum schreibt man dann nicht das, was in der
Öffentlichkeit verkündet wird, ins Gesetz hinein und sagt, dass die Landesregierung im
Bereich von Forschung und Innovation Ausnahmen machen kann? Dann weiß ich,
dass es auf diesen Bereich, den ich auch wichtig finde, beschränkt ist. Warum so allgemein?
- 149 -
PRESIDENTE: Qualcuno vuole ancora intervenire? Nessuno. Metto in
votazione l’articolo 1 emendato: approvato con 7 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 2
Modifica della legge provinciale 19 ottobre 2004, n. 7, recante “Disposizioni per la valorizzazione del servizio civile volontario in Provincia
autonoma di Bolzano”
1. Il comma 4 dell’articolo 6 della legge provinciale 19 ottobre 2004, n.
7, è così sostituito:
“4. La Giunta provinciale determina, con deliberazione da pubblicarsi
nel Bollettino ufficiale della Regione, il rimborso spese mensile a favore dei volontari di cui all’articolo 2, comma 1, lettera b). Il relativo
onere è a carico del fondo provinciale per il servizio civile. Questo
rimborso spese è esente dal pagamento dell’imposta regionale
sull’attività produttiva (IRAP), fatto salvo l’obbligo dell’eventuale presentazione della dichiarazione ai fini IRAP.”
---------Art. 2
Änderung des Landesgesetzes vom 19. Oktober 2004, Nr. 7, „Bestimmungen zur Förderung des freiwilligen Zivildienstes in Südtirol”
1. Artikel 6 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 19. Oktober 2004, Nr.
7, erhält folgende Fassung:
„4. Die Landesregierung setzt mit Beschluss, der im Amtsblatt der Region veröffentlicht wird, die monatliche Spesenrückvergütung zugunsten der Zivildienstleistenden laut Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b)
fest. Die entsprechenden Ausgaben gehen zu Lasten des Landesfonds für Zivildienst. Diese Spesenrückvergütung ist von der Bezahlung der regionalen Wertschöpfungssteuer (IRAP) befreit, vorbehaltlich der Pflicht zur allfälligen Einreichung der IRAP- Steuererklärung.“
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 2? Nessuno. Lo metto in votazione:
approvato con 3 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 3
Modifica della legge provinciale 2 dicembre 1985, n. 16, recante „Disciplina dei servizi di trasporto pubblico di persone”
1. Dopo il comma 8 dell’articolo 17 della legge provinciale 2 dicembre
1985, n. 16, e successive modifiche, è aggiunto il seguente comma:
“9. I contributi erogati a norma della presente legge sono esclusi dalla
base imponibile ai fini dell’imposta regionale sull’attività produttiva
(IRAP) nella misura della loro correlazione a componenti negativi di
bilancio, considerati ai fini dell’applicazione del presente articolo; tali
contributi non sono, comunque, ammessi in deduzione ai fini IRAP.”
---------Art. 3
Änderung des Landesgesetzes vom 2. Dezember 1985, Nr. 16, „Regelung des öffentlichen Personennahverkehrs“
- 150 -
1. Nach Artikel 17 Absatz 8 des Landesgesetzes vom 2. Dezember
1985, Nr. 16, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„9. Die Beiträge, die aufgrund dieses Gesetzes gewährt werden, bilden nicht Steuerbemessungsgrundlage für die regionale Wertschöpfungssteuer (IRAP) im Ausmaß ihrer Korrelation zu den negativen Bilanzposten, die für die Anwendung dieses Artikels berücksichtigt werden; sie können jedoch nicht hinsichtlich der IRAP in Abzug
gebracht werden.“
La parola alla consigliera Kury, ne ha facoltà.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Hier geht es
um die Konzessionäre, nehme ich an, Landesrat Frick. Es geht um Beiträge, welche
die Konzessionäre bekommen und dafür brauchen sie keine IRAP zu bezahlen. Nun
könnte es Sinn machen zu fragen: Warum geben wir als Land Beiträge vorher und anschließend verlangen wir einen Teil davon in Form der IRAP wieder zurück? Es betrifft allerdings viele andere Vereine auch, die die IRAP zahlen. Ich denke zum Beispiel an die Weiterbildungsorganisationen, welche auch Beiträge von Seiten des Landes bekommen und danach zum Teil ziemlich hohe Beträge an IRAP wieder an das
Land zurückzahlen. Ich möchte wissen, warum man hier für diese eine Kategorie der
Konzessionäre diese Ausnahmen schafft. Könnte man diesbezüglich nicht überlegen,
es als generelles Prinzip einzuführen, dass jene Gesellschaften, die eine besondere
Förderung von Seiten des Landes genießen, diese Förderung in einem geringeren
Ausmaß bekommen und dafür keine IRAP mehr zahlen? Das wäre generell einfacher.
FRICK (Landesrat für Handwerk, Industrie, Handel sowie Finanzen
und Haushalt – SVP): Nur ganz kurz, um zu sagen, dass es sich bei diesen Konzessionären um große Beträge gehandelt hat, dass diese gewissermaßen in Vorleistung
gegangen sind und wir dasselbe wieder mit erhöhten Förderbeträgen und Beiträgen
abgelten mussten. So wird der Umweg verkleinert. Wenn sich morgen eine andere
Kategorie herausentwickelt, bei der ein solcher Vorgang vernünftig wäre, dann wird
man dieses Vorgehen sicher ausdehnen. Es hat sich dort so ergeben, weil es sich um
effektiv große Beträge gehandelt hat. Man hat deshalb versucht, die Prozedur zu verkürzen und zu erleichtern.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’articolo 3: approvato con 1 voto contrario, 7 astensioni e i restanti voti favorevoli.
CAPO II
DISPOSIZIONI IN MATERIA DI SPESA
Art. 4
Autorizzazioni di spesa per l’anno 2008
Tabelle A e B
- 151 -
1. Per l’applicazione delle norme provinciali, regionali, statali o comunitarie, indicate nei capitoli appartenenti alle unità previsionali di base
riportate nella tabella A, per l’anno finanziario 2008 sono autorizzate
spese nella misura indicata nella tabella medesima.
2. Per l’attuazione di interventi od opere ad esecuzione pluriennale, ivi
inclusi forniture e servizi volti ad assicurare il completamento, la piena
funzionalità dei lavori e la rispondenza alle finalità cui le opere sono
destinate, per l’anno finanziario 2008 e per il quadriennio 2009-2012
sono inoltre autorizzate spese nella misura indicata nella tabella B. Le
quote di spesa destinate a gravare sugli esercizi dal 2009 al 2012 saranno stabilite dalla relativa legge finanziaria annuale.
3. Per le finalità di cui al comma 2, l’amministrazione provinciale è
autorizzata, ai sensi dell’articolo 8, comma 2, della legge provinciale
29 gennaio 2002, n. 1, e successive modifiche, a stipulare contratti o
comunque ad assumere impegni nell’anno 2008 nei limiti delle spese
annualmente previste per il quinquennio 2008-2012, tenendo conto
anche degli impegni assunti negli esercizi precedenti. La spesa da
impegnare a carico di ciascuno degli esercizi dal 2009 al 2012 non
dovrà superare l’80 per cento della spesa autorizzata per l’esercizio
2008.
---------2. ABSCHNITT
BESTIMMUNGEN IM BEREICH DER AUSGABEN
Art. 4
Ausgabegenehmigungen für das Jahr 2008
Anlagen A und B
1. Für die Anwendung von Landes-, Regional-, Staats- oder EU-Bestimmungen, die in den Kapiteln angegeben sind, die den Haushaltsgrundeinheiten angehören, wie diese in der Anlage A angeführt sind,
sind für das Finanzjahr 2008 Ausgaben in der dort vorgesehenen
Höhe genehmigt.
2. Für die Durchführung von Maßnahmen oder Bauvorhaben, deren
Durchführung sich über mehrere Haushaltsjahre hinzieht, einschließlich Dienste und Dienstleistungen, die den Abschluss, die vollständige
Funktionsfähigkeit sowie die Übereinstimmung mit dem Zweck, für
den die Bauten bestimmt sind, gewährleisten, sind für das Finanzjahr
2008 und für den Vierjahreszeitraum 2009-2012 zusätzliche Ausgaben in dem Ausmaß genehmigt, wie aus der Anlage B hervorgeht. Die
Ausgabenanteile zu Lasten der Haushaltsjahre von 2009 bis 2012
werden mit dem jeweiligen jährlichen Finanzgesetz festgelegt.
3. Für die Zwecke laut Absatz 2 ist die Landesverwaltung im Sinne
von Artikel 8 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr.
1, in geltender Fassung, ermächtigt, im Jahre 2008 im Rahmen der
jährlich veranschlagten Ausgaben für den Fünfjahreszeitraum 20082012 Verträge abzuschließen und Verpflichtungen, unter Berücksichtigung der in den vorhergehenden Haushaltsjahren aufgenommenen,
einzugehen, wobei die Ausgabe zu Lasten des jeweiligen Haushalts
von 2009 bis 2012 nicht höher als 80 Prozent der für das Finanzjahr
2008 autorisierten Ausgaben sein darf.
- 152 -
Sono stati presentati i seguenti emendamenti:
L’emendamento n. 1 (emendamento al comma 1, tabella A), presentato
dall’assessore Frick, dice: Art. 4, comma 1, tabella A
N. 15
46.800,62
N. 18 (04125.00)
+
1.216.800,62
N. 18-bis
1.150.000,00
N. 22
20.000,00
N. 34 (05120.10)
+
479,00
N. 62
+
20.000,00
N. 65
67.890,00
N. 82
+
120.000,00
N. 84
120.000,00
N. 109
50.000,00
N. 116
+
50.000,00
N. 119 (15100.67)
10.000,00
N. 120-bis (15205.10)
Interventi per il commercio ed i servizi
+
10.000,00
N. 123
3.000.000,00
N. 129
+
500.000,00
N. 133
500.000,00
N. 137
5.000.000,00
N. 138 (19215.03)
+
6.000.000,00
N. 142
+
5.000.000,00
N. 143-bis
+
290.560,00
N. 145
290.560,00
N. 157
400.000,00
N. 158
40.000,00
N. 159-bis (24205.00)
Strumentazione informatica per la
pianificazione del territorio
+
40.000,00
N. 160
+
350.000,00
N. 161 (25105.40)
+
400.000,00
N. 164
+
1.120.000,00
N. 165
+
99.999,00
N. 166
+
300.000,00
Artikel 4 Absatz 1 Anlage A
Nr. 15
46.800,62
Nr. 18 (04125.00)
+
1.216.800,62
Nr. 18-bis
1.150.000,00
Nr. 22
20.000,00
Nr. 34 (05120.10)
+
479,00
- 153 -
Nr. 62
Nr. 65
Nr. 82
Nr. 84
Nr. 109
Nr. 116
Nr. 119 (15100.67)
Nr. 120-bis (15205.10)
Maßnahmen für Handel und Dienstleistungen
Nr. 123
Nr. 129
Nr. 133
Nr. 137
Nr. 138 (19215.03)
Nr. 142
Nr. 143-bis
Nr. 145
Nr. 157
Nr. 158
Nr. 159-bis (24205.00)
Informationstechnische Geräte für die
Raumordnung
Nr. 160
Nr. 161 (25105.40)
Nr. 164
Nr. 165
Nr. 166
+
+
+
-
20.000,00
67.890,00
120.000,00
120.000,00
50.000,00
50.000,00
10.000,00
+
+
+
+
+
-
10.000,00
3.000.000,00
500.000,00
500.000,00
5.000.000,00
6.000.000,00
5.000.000,00
290.560,00
290.560,00
400.000,00
40.000,00
+
+
+
+
+
+
40.000,00
350.000,00
400.000,00
1.120.000,00
99.999,00
300.000,00
L’emendamento n. 2 (emendamento al comma 2, tabella B), presentato
dall’assessore Frick, dice: Art. 4, comma 2 – tabella B è sostituita come segue:
TABELLA B
Spese per interventi od opere ad esecuzione pluriennale
(Art. 4, comma 2 della legge)
N.
1
N.
UPB
Funzioni/obiettivo
Unità previsionali
di base – Capitoli
DIFESA DELLA
SAUTE
10200
Strutture e attrezzature
per il servizio sanitario
pubblico a carico delle
Aziende sanitarie
(10200.15)
2008
22.500.000,00
2009
18.000.000,00
2010
18.000.000,00
2011
18.000.000,00
2012
18.000.000,00
Totale
2008-2012
94.500.000,00
- 154 -
2
10205
3
20205
Strutture e attrezzature
per il servizio sanitario
pubblico a carico della
Provincia
(10205.05 – 10205.10)
34.500.000,00
27.600.000,00
27.600.000,00
27.600.000,00
27.600.000,00 144.900.000,00
100.200.000,00
80.160.000,00
80.160.000,00
80.160.000,00
80.160.000,00 420.840.000,00
91.735.300,00
73.388.000,00
73.388.000,00
73.388.000,00
73.388.000,00 385.287.300,00
23.600.000,00
18.880.000,00
18.880.000,00
0,00
0,00
61.360.000,00
23.200.000,00
14.560.000,00
14.560.000,00
0,00
0,00
52.320.000,00
VIABILITA’
Opere e infrastrutture
stradali
(20205.00 – 20205.15)
OPERE PUBBLICHE E INFRASTRUTTURE
4
21210
5
21215
6
21220
Opere immobiliari e
relativi accessori per
servizi provinciali
(21210.00 – 21210.15)
Acquisto immobili per
servizi e infrastrutture
provinciali
(21215.05)
Impianti di depurazione e
trattamento acque, raccolta e smaltimento di rifiuti
(21220.00 – 21220.05 –
21220.10 – 21220.15)
Totale
295.735.300,00 232.588.000,00 232.588.000,00 199.148.000,00 199.148.000,00 1.159.207.300,00
Art. 4 Absatz 2 – Anlage B ist wie folgt ersetzt:
ANLAGE B
Ausgaben für Maßnahmen oder Bauarbeiten mit mehrjähriger Führungsdauer
(Art. 4 Absatz 2 des Gesetzes)
Nr. HGE
Nr.
Funktionen/Ziele
Haushaltsgrundeinheiten/Kapitel
SCHUTZ
DER
GESUNDHEIT
1
10200
2
10205
Strukturen und Ausstattungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst
zu Lasten der Gesundheitsbetriebe (10200.15)
Vom Land verwaltete
Strukturen und Ausstattungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst
(10205.05 – 10205.10)
3
20205
2008
2009
2010
2011
2012
Summe
2008-2012
22.500.000,00
18.000.000,00
18.000.000,00
18.000.000,00
18.000.000,00
94.500.000,00
34.500.000,00
27.600.000,00
27.600.000,00
27.600.000,00
27.600.000,00 144.900.000,00
100.200.000,00
80.160.000,00
80.160.000,00
80.160.000,00
80.160.000,00 420.840.000,00
91.735.300,00
73.388.000,00
73.388.000,00
73.388.000,00
73.388.000,00 385.287.300,00
23.600.000,00
18.880.000,00
18.880.000,00
0,00
0,00
61.360.000,00
23.200.000,00
14.560.000,00
14.560.000,00
0,00
0,00
52.320.000,00
STRASSENNETZ
Straßenbauten und Infrastrukturen
(20205.00 – 20205.15)
ÖFFENTLICHE
BAUARBEITEN
UND INFRASTRUKTUREN
4
21210
5
21215
6
21220
Bauten und entsprechendes Zubehör für
Landesdienste
(21210.00 – 21210.15)
Ankauf von Immobilien
und Infrastrukturen des
Landes (21215.05)
Kläranlagen für die Behandlung der Abwässer,
Abfallsammlungs- und
Beseitigungseinrichtungen
(21220.00 – 21220.05
– 21220.10 – 21220.15)
Gesamtsumme
295.735.300,00 232.588.000,00 232.588.000,00 199.148.000,00 199.148.000,00 1.159.207.300,00
- 155 -
Subemendamento n. 2.1 (subemendamento al comma 2, tabella B, interamente sostitutivo dell’emendamento n. 2), presentato dall’assessore Frick, dice:
Art. 4, comma 2 – tabella B è sostituita come segue:
TABELLA B
Spese per interventi od opere ad esecuzione pluriennale
(Art. 4, comma 2 della legge)
N.
N.
UPB
Funzioni/obiettivo
Unità previsionali
di base – Capitoli
DIFESA DELLA
SAUTE
1
10200
2
10205
Strutture e attrezzature
per il servizio sanitario
pubblico a carico delle
Aziende sanitarie
(10200.15)
Strutture e attrezzature
per il servizio sanitario
pubblico a carico della
Provincia
(10205.05 – 10205.10)
3
20205
2008
2009
2010
2011
2012
Totale
2008-2012
22.500.000,00
18.000.000,00
18.000.000,00
18.000.000,00
18.000.000,00
94.500.000,00
35.000.000,00
28.000.000,00
28.000.000,00
28.000.000,00
28.000.000,00 147.000.000,00
100.200.000,00
80.160.000,00
80.160.000,00
80.160.000,00
80.160.000,00 420.840.000,00
91.235.300,00
72.988.240,00
72.988.240,00
72.988.240,00
72.988.240,00 383.188.260,00
23.600.000,00
18.880.000,00
18.880.000,00
0,00
0,00
61.360.000,00
23.200.000,00
14.560.000,00
14.560.000,00
0,00
0,00
52.320.000,00
VIABILITA’
Opere e infrastrutture
stradali
(20205.00 – 20205.15)
OPERE PUBBLICHE E INFRASTRUTTURE
4
21210
5
21215
6
21220
Opere immobiliari e
relativi accessori per
servizi provinciali
(21210.00 – 21210.15)
Acquisto immobili per
servizi e infrastrutture
provinciali
(21215.05)
Impianti di depurazione e
trattamento acque, raccolta e smaltimento di rifiuti
(21220.00 – 21220.05 –
21220.10 – 21220.15)
Totale
295.735.300,00 232.588.240,00 232.588.240,00 199.148.240,00 199.148.240,00 1.159.208.260,00
Art. 4 Absatz 2 – Anlage B ist wie folgt ersetzt:
ANLAGE B
Ausgaben für Maßnahmen oder Bauarbeiten mit mehrjähriger Führungsdauer
(Art. 4 Absatz 2 des Gesetzes)
Nr. HGE
Nr.
Funktionen/Ziele
Haushaltsgrundeinheiten/Kapitel
SCHUTZ
DER
GESUNDHEIT
1
Strukturen und Ausstattungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst
zu Lasten der Gesundheitsbetriebe (10200.15)
10200
2008
22.500.000,00
2009
18.000.000,00
2010
18.000.000,00
2011
18.000.000,00
2012
18.000.000,00
Summe
2008-2012
94.500.000,00
- 156 -
2
10205
Vom Land verwaltete
Strukturen und Ausstattungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst
(10205.05 – 10205.10)
3
20205
Straßenbauten und Infrastrukturen
(20205.00 – 20205.15)
35.000.000,00
28.000.000,00
28.000.000,00
28.000.000,00
28.000.000,00 147.000.000,00
100.200.000,00
80.160.000,00
80.160.000,00
80.160.000,00
80.160.000,00 420.840.000,00
91.235.300,00
72.988.240,00
72.988.240,00
72.988.240,00
72.988.240,00 383.188.260,00
23.600.000,00
18.880.000,00
18.880.000,00
0,00
0,00
61.360.000,00
23.200.000,00
14.560.000,00
14.560.000,00
0,00
0,00
52.320.000,00
STRASSENNETZ
ÖFFENTLICHE
BAUARBEITEN
UND INFRASTRUKTUREN
4
21210
5
21215
6
21220
Bauten und entsprechendes Zubehör für
Landesdienste
(21210.00 – 21210.15)
Ankauf von Immobilien
und Infrastrukturen des
Landes (21215.05)
Kläranlagen für die Behandlung der Abwässer,
Abfallsammlungs- und
Beseitigungseinrichtungen
(21220.00 – 21220.05
– 21220.10 – 21220.15)
Gesamtsumme
295.735.300,00 232.588.240,00 232.588.240,00 199.148.240,00 199.148.240,00 1.159.208.260,00
Prima di porre in votazione gli emendamenti vengono trattate le unità
previsionali di base (UPB) sulle quali alcuni consiglieri/alcune consigliere hanno chiesto di intervenire ai sensi dell’articolo 101, comma 5, del regolamento interno e che
sono collegate agli emendamenti attualmente in esame.
La consigliera Klotz ha dichiarato di voler rinunciare all’esame delle seguenti UPB: UPB 04110, UPB 05120, UPB 07100, UPB 10125, UPB 10150.
UPB 10205: La parola alla consigliera Klotz.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT – Freies Bündnis für Tirol): Hier
handelt es sich um eine interessante Entwicklung und Mehrfachänderung der veranschlagten Ausgaben, was sich auf die unterschiedlichen Finanzierungen bis 2012 fortsetzt. Hier handelt es sich um das Kapitel betreffend die vom Land verwalteten
Strukturen und Ausstattungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Gemessen an
die Veranschlagungen des letzten Jahres 2007 gibt es eine starke Verminderung. Mit
diesen Änderungsanträgen verbleibt für 2008 insgesamt eine Verminderung, was auch
recht interessant ist. Es muss sich hier entweder um ein umstrittenes Projekt oder um
etwas handeln, das man neu berechnen musste, denn es variiert nicht so viel, aber auf
die Jahre bezogen gibt es doch große Verschiebungen. Ursprünglich waren für das Jahr
2008 34.500.000 Euro veranschlagt. Dann wurde es für die Jahre 2009, 2010, 2011,
2012 auf 35 Millionen berichtigt. Letztlich wurde es dann von 27.600.000 auf 28
Millionen Euro erhöht. Ich möchte wissen, was diesbezüglich passiert ist. Diese
Änderungen haben wir vor allem bei der Haushaltsgrundeinheit 10205 und dann beim
Kapitel 10. Um welche Maßnahme handelt es sich und warum diese vielen
Bewegungen und Veränderungen?
- 157 -
THEINER (Landesrat für Gesundheit und Sozialwesen – SVP): Hier
sind verschiedene große Einheiten vorgesehen. Einmal geht es um die Medizintechnik.
Was rein die Medizintechnik anbelangt, geben wir pro Jahr zwischen 23 und 25 Millionen Euro aus. Hier geht es natürlich auch darum, dass man im Zuge des Einzigen
Sanitätsbetriebes den Ankauf zusammenlegt und versucht, gemeinsame Ausschreibungen zu machen, denn ein weiterer großer Bereich betrifft Geräte, Anlagen, Einrichtungen und andere bewegliche Güter. Hier geht es insbesondere um die Informatisierung
des ganzen Krankenhausbereichs. Die großen Änderungen, die Sie angeführt haben,
betreffen insbesondere auch den delegierten Umbau und die Instandhaltungsarbeiten in
den Krankenhäusern von Brixen und Bruneck. Für beide Krankenhäuser gibt es auch
staatliche Finanzierungen, damit wird aber nicht alles abgedeckt. Es braucht auch eine
entsprechende Unterstützung aus dem Landeshaushalt, um diese Programme umsetzen
zu können. Schlussendlich ist auch noch die Ausstattung der Sprengel und der territorialen Dienste mit Geräten und allen beweglichen Gütern enthalten. Mit dem Sanitätsbetrieb, mit den einzelnen Bezirken und auch mit den einzelnen Sprengeln wird versucht, die Programme zu erstellen. Sie können sich vorstellen, dass es ein ganz
zentraler Bereich ist. Deshalb gibt es auch die entsprechenden Veränderungen.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 10205: approvata con 7 astensioni e i restanti voti favorevoli.
UPB 13215: La parola al consigliere Heiss.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Landesrat
Berger! Hier geht es um die Aufstockung der Finanzmittel für das ländliche Bauwesen,
die sich von 40,9 Millionen Euro auf 48 Millionen Euro erhöht haben. Uns würden die
Schwerpunkte in diesem Programmbereich interessieren.
BERGER (Landesrat für Landwirtschaft, land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung, Informationstechnik, Grundbuch und Kataster –
SVP): Abgeordneter Heiss! Nachdem die Wohnqualität der landwirtschaftlichen Familien auf jene Ebene gebracht werden sollte wie sie bei uns normalerweise Standard
ist, und eine ganze Reihe von Ansuchen für Wohnhaussanierungen oder Wohnhausneubauten eingegangen sind, möchten wir keine größeren Verspätungen haben als es
im geförderten Wohnbau der Fall ist. Es hat Zeiten gegeben, in denen die Förderung
für landwirtschaftliche Wohngebäude bis zu drei Jahre gedauert hat. Nachdem wir
diese Zeit unter einem Jahr halten möchten, haben wir die diesbezüglichen Gelder aufgestockt. Nachdem es aufgrund von Trockenperioden eine ganze Reihe von Ansuchen
für den Bau von Beregnungsanlagen, speziell für die Tropfberegnung gibt - Sie haben
vom ländlichen Bauwesen gesprochen -, haben wir in diesem Jahr eine Sonderfinanzierung mit Aufstockungen in einem sehr erheblichen Maße vorgesehen.
- 158 -
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 13215: approvata con 7 astensioni e i restanti voti favorevoli.
UPB 14200: La parola al consigliere Heiss.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Die Haushaltsgrundeinheit 14200 betrifft Maßnahmen für die Forst- und Bergwirtschaft, Herr
Landeshauptmann! Hier verzeichnen wir wirklich einen ordentlichen Schluck aus der
Dose, weil man von 16 Millionen auf 29 Millionen Euro aufstockt, was eine deutliche
Erhöhung von 13 Millionen Euro ausmacht. Wie gedenken Sie diese Gelder unter das
Volk zu bringen?
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Wir sind zur Zeit mit den
Gesuchen der Jahre 1999-2000 im ländlichen Bauwesen 7 Jahre in Verzug. Gerade
deshalb haben wir versucht, die Gemeindestraßen mit Mitteln der öffentlichen Arbeiten zu finanzieren. Für die anderen Straßen, die nicht als Gemeindestraßen eingetragen
sind, werden die einzelnen Konsortien weiterhin mit Landesgesetz Nr. 21 finanziert.
Das heißt, dass die Gemeindestraßen und das ländliches Bauwesen getrennt werden.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 14200: approvata con 3 voti contrari, 4 astensioni e i restanti voti favorevoli.
UPB 18100: La parola alla consigliera Kury.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir haben
vom ländlichen Bauwesen und von den Almerschließungsstraßen in Form von Beiträgen gehört. Jetzt kommen wir zum nächsten satten Kapitel, das eine große Erhöhung
erfährt, und das Kapitel betrifft die Förderung der touristischen Nachfrage und
Dienste. Ich hätte im Spezifischen eine Frage zum Thema der Beitragsgewährungen.
Irgendwie scheint mir das Wahljahr nahe zu sein, weil gerade die Kapitel betreffend
die Beitragsgewährung so aufgebläht sind bzw. sich verdoppeln. In diesem Fall betrifft
es das Kapitel 18100.12 betreffend Beiträge an private Vereinigungen und Organisationen für eigene Maßnahmen zur Förderung und Spezialisierung auf den Sachgebieten des Fremdenverkehrs. Welche Vereinigungen und Organisationen kommen in den
Genuss dieses jetzt doppelt so hohen Ansatzes im Vergleich zum Haushaltsvoranschlag 2007?
WIDMANN (Landesrat für Personal, Tourismus, Verkehr und Transportwesen – SVP): Wenn Sie genau diesen Beitrag erwähnen, dann ist es so, dass vor
zwei Jahren in diesem Kapitel zum Beispiel viel mehr enthalten war, da wir versucht
hatten, verschiedene Finanzierungen nachzuholen. In diesem Fall handelt es sich um
die letzte Rate für den Verbandssitz, da dieser Verband auf die Beiträge mit Abstand
am längsten gewartet hat. Es steht keine Wahltaktik dahinter, sondern beruht auf dem
- 159 -
Umstand, dass es vorher andere Prioritäten im Tourismus gegeben hat, nämlich die
Nachzahlung der gesamten Beiträge im Investitionsbereich. Dabei hat es lange Wartezeiten gegeben, welche wir nun stabilisiert haben. Deshalb haben wir dieses Mal die
notwendigen Geldmittel vorgesehen.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 18100: approvata con 7 astensioni e i restanti voti favorevoli.
UPB 18200: La parola alla consigliera Kury.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir sind immer im Bereich Tourismus. Bei dieser Haushaltsgrundeinheit geht es um Förderungen
für die Strukturen des touristischen Angebots. Hier wird um 1,9 Millionen Euro im
Verhältnis zum letzten Jahr aufgestockt. Auch hier sehen wir, dass gerade das Kapitel
betreffend Beiträge um 2,8 Millionen Euro im Verhältnis zum Ansatz vom vorigen
Jahr angehoben worden ist. Es geht um Beiträge zur Verbesserung der Qualität der
Gastbetriebe sowie der Alpin- und Skischulen. Was gedenken Sie mit den zusätzlichen
2,8 Millionen Euro bzw. mit der Gesamtsumme von 13 Millionen Euro zu tun?
WIDMANN (Landesrat für Personal, Tourismus, Verkehr und Transportwesen – SVP): Diese 13 Millionen Euro sind ein Teil des Gesamtprogramms von
diesen Beiträgen, die ich vorhin erwähnt habe. Wir haben vor drei Jahren ein Programm beschlossen – das wissen Sie genau, weil Sie jedes Jahr danach gefragt haben , in das wir in drei Jahren 30 Millionen Euro mehr hineingegeben haben. Hier betrifft
es den letzten Bereich, damit dieses Programm durchgeführt werden kann. Hier handelt es sich um Speise- und Schankbetriebe, Restaurants, Beherbergungsbetriebe und
alles, was im Tourismus noch relativ lange Wartezeiten, was die Gewährung von Beiträgen anbelangt, aufweist. Mit diesem Programm haben wir in den letzen Jahren die
Wartezeiten, wie ich bereits gesagt habe, stabilisiert.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 18200: approvata con 3 voti contrari, 4 astensioni e i restanti voti favorevoli.
UPB 20205: La parola al consigliere Heiss.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Das ist der
Bereich unseres Landesrates Mussner, der die Straßenbauten und Infrastrukturen betrifft. Hier haben wir eine hohe Konzentration an Ausgaben für die Projektierung und
Durchführung von Bau- und Ausbauarbeiten von Staatsstraßen und für technische
Spesen, und zwar unter Berücksichtigung dessen, dass andere Beiträge in diesem Bereich im Kapitel betreffend die Enteignung relativ stark reduziert wurden. Herr Landesrat, welches sind die wichtigsten Straßenbauvorhaben, die in diesem Bereich aus
- 160 -
diesem sehr erheblichen Kapitel, das von 58 Millionen Euro auf 83 plus 25 Millionen
Euro aufgestockt wird, bedient werden sollen?
MUSSNER (Landesrat für ladinische Kultur und ladinische Schule sowie Bauten – SVP): Wir haben in diesem Kapitel eine Steigerung von insgesamt 17,2
Millionen Euro und vor allem 25 Millionen Euro für die Staatsstraßen. Damit wollen
wir etliche Arbeiten zu Ende führen. Ich denke zum Beispiel an die Eggentaler Straße,
die fertig gestellt ist, wofür die letzten Raten im Laufe des Jahres 2008 bezahlt werden
können. Andere Gelder, die Verwendung finden, betreffen den Bau der Pustertaler
Straße sowohl bei der Sonnenburg als auch in Vintl. Das Baulos 2 betrifft Leifers,
welches im Jänner ausgeschrieben wird. Auch ist eine gewisse Summe für den Tunnel
in Meran vorgesehen. Außerdem werden durch diese Gelder weitere Sicherheitsmaßnahmen im Eggental und im Sarntal vorgesehen und finanziell abgedeckt.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 20205: approvata con 3 voti contrari, 4 astensioni e i restanti voti favorevoli.
UPB 21210: La parola al consigliere Heiss.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Hier geht es
um die Ausgaben für die Errichtung, Adaptierung und Instandhaltung von Gebäuden
für institutionelle Dienste des Landes. Im kommenden Jahr gibt es eine Aufstockung
von 7,3 Millionen Euro, und zwar wird von 81 auf 89 Millionen Euro aufgestockt.
Handelt es sich hier um den Neubezug des Großkomplexes Gesundheitswesen in der
früheren Schlachthof-Straße, jetzt Michael-Gamper-Straße, oder welche weiteren Investitionen haben wir im Landesgebäude zu erwarten? Ich bedauere fast, dass ich nicht
mehr im Landesdienst tätig bin, sonst käme auch ich in den Genuss dieses schönen
Neubaus.
MUSSNER (Landesrat für ladinische Kultur und ladinische Schule sowie Bauten – SVP): Was den Betrag von 7,3 Millionen Euro anbelangt, geht es hauptsächlich darum, die Programme bei der Universität innerhalb 2009 fertigzustellen. Viel
Geld, nämlich zirka 3 Millionen Euro, werden auf das Jahr 2008 konzentriert. Für den
Rest werden diese Gelder bzw. die Summe über 7 Millionen Euro ausschließlich für
den Bau von Schulen vorgesehen, wo wir 2008 einen Schwerpunkt vorgesehen haben.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 21210: approvata con 7 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Qualcuno vuole intervenire sugli emendamenti? Nessuno. Pongo in votazione separatamente i singoli emendamenti:
Emendamento n. 1 alla tabella A allegata: approvato con 5 voti contrari, 2
astensioni e i restanti voti favorevoli.
- 161 -
Emendamento n. 2.1: approvato con 5 voti contrari, 2 astensioni e i restanti
voti favorevoli.
L’emendamento n. 2, sostituito dall’emendamento n. 2.1, decade.
Proseguiamo quindi nell’esame dell’UPB sulle quali alcuni consiglieri/alcune consigliere hanno chiesto di intervenire e il cui stanziamento è stabilito dalla tabella
A allegata all’articolo 4.
UPB 04130: La parola alla consigliera Klotz.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT – Freies Bündnis für Tirol): Hier
geht es um Hochschuleinrichtungen und wissenschaftliche Forschung. Es gibt
insgesamt eine Erhöhung von 1.160.000 Euro. Jetzt wird der Ansatz der Grundeinheit
auf 41.120.000 Euro erhöht. Davon schlagen die Ausgaben für die Finanzierung des
Betriebes der Universität von Bozen zu Buche. Im politischen Bericht des
Landeshauptmannes – die Frage, die ich in der Generaldebatte gestellt habe, ist nicht
beantwortet worden – steht auf Seite 9 Folgendes: "So wie es derzeit aussieht, wird es
im Jahr 2010 in Südtirol übrigens auch eine landesfinanzierte Universität geben". Was
ist diese landesfinanzierte Universität oder was soll im Jahre 2010 so viel anders sein,
als es heute ist? Entweder ist die Universität heute schon landesfinanziert, und dann
wird es sie nicht erst 2010 geben, oder worin liegt dieser Unterschied?
SAURER (Landesrat für deutsche Schule, deutsche und ladinische
Berufsbildung, sowie Bildungsförderung – SVP): Wir haben eine Universität mit
fünf Fakultäten. Im Aufbau sind die Bereiche Technik und Naturwissenschaften. Die
Universität wird zu über 90 Prozent von uns finanziert. Wir hoffen, dass vielleicht bis
2010 der Staat etwas mehr Geld zur Verfügung stellt. Insofern ist die Universität mehr
oder weniger landesfinanziert.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 04130: approvata con 3 voti contrari, 4 astensioni e i restanti voti favorevoli.
UPB 04215: La parola alla consigliera Klotz.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT – Freies Bündnis für Tirol): Ich
möchte nur sagen, dass ich auf eine Wortmeldung zu dieser HGE und zu allen anderen
HGE, zu denen ich eine Wortmeldung beantragt habe, verzichte, mit Ausnahme der
HGE 10165.
PRESIDENTE: UPB 04230: La parola al consigliere Heiss.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Die wissenschaftliche universitäre Forschung kommt mit 2 Millionen Euro in Gang. In welchen
Schwerpunktsbereich denken Sie, Herr Landesrat, wird dieses Geld investiert werden?
- 162 -
SAURER (Landesrat für deutsche Schule, deutsche und ladinische
Berufsbildung, sowie Bildungsförderung – SVP): Wir haben vor, ein Institut für
Molekularmedizin in Zusammenarbeit mit der medizinischen Universität in Innsbruck
zu errichten, um vor allem eine größere Qualifizierung unserer Krankenhäuser zu erreichen, weil die Molekularmedizin die Medizin der Zukunft sein wird. Insofern wird
ein bestimmter Teil des Geldes dorthin fließen. Dann gibt es Aktivitäten im genetischen Bereich, die von Prof. Pramstaller iniziert und jetzt aufgebaut worden sind, welche in der wissenschaftlichen Welt ein großes Interesse erhalten haben. Es ist so, dass
wir erst jetzt das Programm der EURAK, das Programm der Universität und jenes der
Universität Innsbruck für einige Projekte mit den Geldern des heurigen Jahres verabschieden werden. Vorerst werden sie bei der EURAK angesiedelt und wie die Zukunft
ausschauen wird, wird man dann sehen. Was den Standort anbelangt, werden sie jetzt
in der ex-Claudiana und dann endgültig neben dem Krankenhaus angesiedelt.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 04230: approvata con 6 astensioni e i restanti voti favorevoli.
UPB 06125: La parola alla consigliera Klotz.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT – Freies Bündnis für Tirol): Hier
geht es um die Förderung der Information durch Radio und Fernsehen. Es gibt eine
recht schöne Aufstockung von 45.640 Euro, und zwar geht es hier um Ausgaben an
lokale Rundfunk- und Fernsehsender für Produktionen von Sendungen, die spezifische
Probleme Südtirols aufgreifen und für den Erhalt von Nachrichten in deutscher und ladinischer Sprache von Landesinteresse sind. Gibt es diesbezüglich etwas Neues? Es
hat auch Anregungen dahingehend gegeben, dass gerade im Radiowesen das ORF und
die RAI gemeinsame Sendungen machen sollten. Sind diese Anträge jemals mit Ernsthaftigkeit geprüft worden oder nicht?
KASSLATTER MUR (Landesrätin für Denkmalpflege sowie deutsche
Kultur und Familie – SVP): Dieses Kapitel selbst ist um den Betrag aufgestockt, der
in etwa der Inflation entspricht. Insofern wird es nicht sonderlich erhöht. Was die gemeinsamen Programme anbelangt, ist dies eine schwierige Angelegenheit, weil es
beim RAI-Sender-Bozen eigentlich kein Mitspracherecht gibt. Gemeinsame Programme zwischen dem RAI-Sender-Bozen und dem ORF werden immer wieder angedacht und diskutiert, in der Sache selber ist aber nichts weitergegangen.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 06125: approvata con 7 astensioni e i rimanenti voti favorevoli.
UPB 06200: La parola al consigliere Heiss.
- 163 -
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Frau Landesrätin! Hier geht es um Strukturen und Ausstattung für kulturelle Tätigkeiten in deutscher Sprache, sowie für Weiterbildung, Bibliotheken und audiovisuelle Medien in
deutscher und ladinischer Sprache. Wieso gibt es die Reduzierung von beinahe 1,2
Millionen Euro in einem doch relativ strategischen Bereich der Kultur?
KASSLATTER MUR (Landesrätin für Denkmalpflege sowie deutsche
Kultur und Familie – SVP): Kollege Heiss! Hier handelt es sich de facto um keine
Reduzierung, sondern sogar um eine Aufstockung im Vergleich zu den letzten Jahren.
Der Vergleich allein mit dem heurigen Jahr täuscht, weil hier zwischenzeitlich Geldmittel, die für die Landesausstellung und das Gedenkjahr reserviert und bereits erstattet worden sind, als sie noch nicht ausgegeben werden konnten, auf andere Kapitel sozusagen geparkt sind.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 06200: approvata con 7 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Sono state ritirate le richieste di intervento sull’UPB 04215, UPB 06100,
UPB 06135, UPB 06140, UPB 07200, UPB 08200, UPB 09110 e UPB 10210.
UPB 10165: La parola alla consigliera Klotz.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT – Freies Bündnis für Tirol): Hier
geht es um die Forschungsaktivität im Gesundheitswesen. Es ist eine neue Tätigkeit
bzw. eine neue Initiative. Um welche handelt es sich konkret, denn sie ist mit 400.000
Euro dotiert?
THEINER (Landesrat für Gesundheit und Sozialwesen – SVP): Das Gesundheitsministerium hat die Möglichkeit geschaffen, dass die Regionen und autonomen Provinzen Forschungsprojekte zur Finanzierung vorlegen können. Im letzten Jahr
war es so, dass Südtirol maximal vier Projekte vorlegen konnte. Wir haben vier Projekte vorgelegt und alle vier wurden genehmigt, was auch der Region Veneto gelungen
ist. Große Regionen wie die Lombardei oder das Latium hatten weniger Projekte.
Die Forschungsprojekte betreffen zum einen ein Projekt zur Behandlung von
Schlaganfallpatienten. Ein anderes betrifft die integrierte Versorgung von chronischen
Patienten. Wiederum ein anderes betrifft die Diagnose und Behandlung von Sehverlust
und zuletzt geht es um ein großes Projekt, das die Basismedizin betrifft – es ist das
einzige Projekt italienweit -, welches auch genehmigt wurde. Diese Projekte werden zu
einem ganz großen Teil vom Staat finanziert, aber ein Restbetrag bleibt übrig, der dann
vom Land abgedeckt werden muss. Dieser Restbetrag macht diese 400.000 Euro aus.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 10165: approvata con 6 astensioni e i restanti voti favorevoli.
- 164 -
UPB 12105: La consigliera Kury rinuncia al suo intervento.
UPB 12200: La parola alla consigliera Kury.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Hier geht es
um Investitionsausgaben im Bereich Transport- und Kommunikationswesen. Es gibt
ein Minus von insgesamt 13,4 Millionen Euro zu verzeichnen, was verwundert, nachdem man angekündigt hat, dass man in den öffentlichen Nahverkehr massiv investieren wolle. Wie erklärt sich insgesamt diese Reduzierung?
Ich habe eine spezifische Frage zum Kapitel 12200.27, dessen Ansatz von 0
auf 10 Millionen Euro aufgestockt worden ist. Die entsprechenden Artikel – ich hatte
keine andere Möglichkeit, Informationen zu erfahren, obwohl ich mich bemüht habe -,
auf die Bezug genommen wird, betreffen das Fahrsicherheitszentrum und die sogenannten "beni gratuitamente devolvibili", die im Grunde nur den Flughafen betreffen
können.
Landesrat Widmann! Ersparen Sie sich bitte die Gesten, sonst muss ich leider länger ausholen und Ihnen die Artikel vorlesen, weil Sie immer so nett kommunikativ sind. Ich weise Sie darauf hin, dass ich vor ungefähr 14 Tagen Abteilungsdirektor Dr. Rubbo angerufen habe, der mir gesagt hat, dass ich alle Fragen schriftlich deponieren solle. Daraufhin habe ich ihm alle Fragen diktiert, worauf er mir gesagt hat,
dass er mit Ihnen sprechen und mir Bescheid geben würde. Ich habe aber bis heute
nichts von ihm gehört. Ich teile Ihnen mit, dass ich ungefähr drei Wochen lang versucht habe, mit Herrn Jellici über diese Aspekte zu sprechen und nicht imstande war,
irgendwann einmal mit ihm Kontakt aufzunehmen. Nachdem Sie ja so freundlich reagieren und sagen, dass ich nicht alle fünfe beieinander hätte, lese ich Ihnen ganz einfach die Artikel vor, die hier zitiert sind, damit Sie mir beweisen können, dass ich etwas nicht richtig gesagt habe. Sind Sie bitte so lieb und hören mir zu? Das ist nett!
Hier wird auf die Artikel 2 und 3 des Gesetzes Nr. 22 Bezug genommen. Ich
lese Ihnen den Satz vor, in dem Folgendes steht: "Finanzielle Maßnahmen für die Förderung des öffentlichen Transports". Hier geht es um den Bau und die Errichtung von
Infrastrukturen, wo vorgesehen wird, dass das Nutzungsrecht oder das Eigentum zugunsten einer lokalen oder staatlichen Körperschaft oder Gesellschaft unentgeltlich
abgetreten wird, welches dem Staat oder einer anderen Körperschaft gehört. Das ist ein
ganz expliziter Artikel für den Bau von Infrastrukturen im Bereich des Transportwesens, und zwar im Bereich der "beni gratuitamente devolvibili", die nach einem bestimmten Ablauf, in unserem Fall nach zwanzig Jahren, gratis auf den Staat zurückgehen, ein Artikel also, mit dem der Flughafen gebaut worden ist.
Der zweite Artikel, der im Kapitel 12200.27 aufgezählt ist, trägt den Titel
"Fahrtechnikzentrum". Diesbezüglich, glaube ich, gibt es überhaupt keinen Zweifel
daran dass, wenn auf dem Kapitel mit diesem Artikelbezug 10 Millionen Euro vorgesehen sind, diese Gelder dorthin wandern.
- 165 -
Jetzt komme ich zu folgendem Schluss. Wir haben bei den Investitionsausgaben für den Nahverkehr ein Plus von 11 Millionen Euro insgesamt, was unter Funktion/Ziel 12 – Investitionen nachzulesen ist. Von diesen 11 Millionen Euro haben wir
10 Millionen mit Bezug auf diese beiden Artikel, die ich gerade zitiert habe. Somit
bleibt ein Plus von 1 Million Euro als Investitionssteigerung im Verhältnis zum letzten
Jahr übrig. Dann sehe ich, dass diese 1 Million Euro ein Zuwachs im Bereich der
Seilbahnen ist. Ich frage mich, wo die 50 Millionen Euro an Investitionsaufgaben für
den öffentlichen Nahverkehr geblieben sind, von denen man geredet hat?
Ich wiederhole jetzt meine Frage und ersuche Landesrat Widmann, mir
diesbezüglich Auskunft zu geben. Erstens geht es beim Kapitel 12200 um ein Minus
von 13 Millionen Euro. Zweitens geht es beim Kapitel 12200.27 um eine Aufstockung
von 10 Millionen Euro, nachdem auf die Artikel bezüglich Fahrtechnikzentrum und
Flughafen Bezug genommen wird. Drittens möchte ich wissen, ob im Jahr 2008 1
Million Euro mehr, im Verhältnis zum Vorjahr, für den öffentlichen Nahverkehr vorgesehen ist.
WIDMANN (Landesrat für Personal, Tourismus, Verkehr und Transportwesen – SVP): Es gibt immer wieder Menschen, die immer alles negativ sehen, es
gibt aber auch solche, die alles positiv sehen. Ich glaube, Sie gehören zur ersten Kategorie. Meistens sind Sie auch sehr gut vorbereitet, dieses Mal aber leider nicht. Sie
wissen ganz genau, dass die Geldmittel für das Fahrsicherheitszentrum bereits vor
meiner Zeit in der Höhe von 22,5 Millionen Euro, ohne Mehrwertsteuer, zweckgebunden wurden. Wir haben die Ausgaben für das Sicherheitszentrum in einem Jahr auf
15,5 Millionen Euro reduziert und diese Geldmittel wurden längst vor meiner Zeit
zweckgebunden. Das zum einen.
Sie wissen ganz genau, dass über viele Jahre manche Güter, und zwar in
Nutzung, an das Land übergegangen sind. Dies betrifft die 21 Bahnhöfe. Was die 2
Millionen Euro auf Kapitel 12200.25 anbelangt, so betreffen diese die Bahnhöfe Gossensaß und Sterzing. Die 10 Millionen Euro sind die erste Rate, die wir für die Infrastrukturen, in Zusammenarbeit mit der RFI, für die Kreuzungsstellen der ersten Trasse
von Franzensfeste bis Bruneck zweckgebunden haben. Somit haben wir das Geld, von
dem wir immer in der Öffentlichkeit gesprochen haben, dorthin getan, wo es hingehört. Sie haben gesagt, dass wir den Titel nicht umgeschrieben und kein neues Kapitel
gemacht hätten, in dem genau das Richtige stehen würde, aber grundsätzlich ist es
rechtlich absolut in Ordnung.
Was das Minus von 13 Millionen Euro anbelangt, möchte ich sagen, dass wir
im Nachtragshaushalt des letzten Jahres nicht mehr die Möglichkeit gehabt haben, die
ganzen laufenden Kosten - bei uns stehen sie unter dem Begriff "nicht laufende Investitionskosten" -, und zwar die monatlichen Kosten für SAD, Konsortium und SASA
umzubuchen. Somit haben wir voriges Jahr teilweise bereits Investitionen für die ganzen Bahnhöfe, für die mobile Prüfstelle, für das Revisionszentrum, für die Kreuzungs-
- 166 -
stellen auf der Meraner Strecke und für vieles andere getätigt. Da wir von Anfang an
richtig planen konnten, haben wir heuer einen großen Teil dieser Geldmittel – wir haben dies bereits beim ordentlichen Haushalt vorgenommen - dorthin gegeben, wo wir
sie hingeben mussten. Wenn Sie die ganze Bilanz angeschaut hätten – wahrscheinlich
haben Sie sie durchgeschaut, nur haben Sie zum ersten Teil nichts gesagt -, dann hätten Sie gesehen, dass wir, was die laufenden Kosten im öffentlichen Nahverkehr anbelangt, jetzt mehr Geld zur Verfügung haben als im vorigen Jahr. Somit kann man
insgesamt sagen, dass wir heuer mehr Geld als voriges Jahr zur Verfügung haben. Die
Busse und Züge, die tagtäglich fahren, sind, aus meiner Sicht, auch Investitionen im
Bereich des Personennahverkehrs.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 12200: approvata con 1 voto
contrario, 6 astensioni e i restanti voti favorevoli.
UPB 12205: La parola alla consigliera Kury.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Hier gibt es
eine 1 Million Euro mehr für die Seilbahnen. In welche Seilbahnen investieren Sie
oder welche betrifft es?
Die Aussage, dass bei den laufenden Kosten mehr ausgegeben worden ist,
kann ich Ihnen natürlich bestätigen, aber ich habe die Frage gestellt, warum es bei den
Investitionen ein Minus von 13 Millionen Euro gibt. Erlauben Sie mir bitte diese
Frage!
WIDMANN (Landesrat für Personal, Tourismus, Verkehr und Transportwesen – SVP): Es gibt Fristen, innerhalb welcher die Gesuche abgegeben werden
müssen. Nachdem die Fristen noch nicht verstrichen sind, kann ich Ihnen noch nicht
sagen, welche und wie viele Gesuche aufliegen werden. Ich kann Ihnen aber sagen,
dass wir sehr wohl planen können, da wir ungefähr wissen, was im Lande gebaut wird.
Wir kennen ungefähr die Kosten. Deshalb wissen wir auch, dass hier etwas mehr
Geldmittel gebraucht werden, da es gerade in den letzten zwei Jahren relativ starke
Tätigkeiten im Bereich der Seilbahnen, vor allem in den verschiedenen Skigebieten
gegeben hat.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 12205: approvata con 3 voti contrari, 4 astensioni e i restanti voti favorevoli.
UPB 15200: La consigliera Kury rinuncia al suo intervento.
UPB 18105: La parola alla consigliera Kury.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Hier geht es
um die Aufstockung eines bereits ziemlich fett dotierten Kapitels, das die SMG betrifft. Was ist die Absicht? Von 10 Millionen Euro kommt man jetzt auf 11,2 Millio-
- 167 -
nen Euro. Was gedenken Sie mit diesem Geld zu tun? Was die SMG anbelangt,
möchte ich auch wissen, ob Sie über die Untersuchungen, die es dort gegeben hat, etwas erfahren haben.
WIDMANN (Landesrat für Personal, Tourismus, Verkehr und Transportwesen – SVP): Im vorliegenden Fall gibt es zwar formell eine Aufstockung, insgesamt gibt es aber keine Aufstockung, denn voriges Jahr hat die SMG zusätzliche interregionale Geldmittel zur Verfügung gehabt, und zwar für Projekte wie "Alpi estive",
"Dolomiti e montagna" und vieles mehr. Deshalb bleibt der Haushalt der SMG gleich.
Die SMG hat die Aufgabe, jedes Jahr einen neuen Markt zu bearbeiten, was sich sehr,
sehr gut bewährt hat. Wir haben heuer aus diesem Grund im Bereich des Fremdenverkehrs auch Zuwächse verzeichnen können. Ich glaube, dass die SMG die Arbeit sehr
professionell macht und mit den Geldmitteln sehr vorsichtig, professionell und sehr effizient umgeht.
Was die Untersuchungen anbelangt, habe ich keine Ahnung, wie sie ausgehen und wie sie fortgeführt werden. Ich glaube, dass diese unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich überzeugt bin, dass es ein
großes Loch oder Sprung ins Wasser in dem Sinn sein wird, dass ganz sicher nichts
herauskommen wird. Ich glaube, dass die SMG die Geldmittel sehr professionell und
sinnvoll einsetzt.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’UPB 18105: approvata con 7 voti contrari, 1 astensione e i restanti voti favorevoli.
Sono state esaminate tutte le UPB, sulle quali alcuni consiglieri/alcune consigliere hanno chiesto di intervenire e il cui stanziamento è stabilito nella tabella A allegata all’articolo 4.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 4? Nessuno. Lo metto in votazione:
approvato con 9 voti contrari e i restanti voti favorevoli.
Art. 5
Fondi per la finanza locale
1. La dotazione dei fondi per la finanza locale di cui all’articolo 1,
comma 2, della legge provinciale 14 febbraio 1992, n. 6, per l’anno finanziario 2008 è stabilita come segue:
a) fondo ordinario:
euro 241.907.500,00 (Unità Previsionale di Base - UPB 26100);
b) fondo per investimenti:
euro 160.281.040,00 (UPB 26200);
c) fondo ammortamento mutui:
euro 75.285.177,00 (UPB 26205);
d) fondo perequativo:
euro 2.950.000,00 (UPB 26100).
2. Una quota del fondo di cui al comma 1, lettera c), pari a
3.263.000,00 euro, è autorizzata come limite d’impegno ed è desti-
- 168 -
nata al pagamento della prima annualità di ammortamento dei mutui
assunti dai comuni per il finanziamento di opere di investimento ai
sensi della legislazione provinciale vigente. Le annualità successive
alla prima graveranno sul corrispondente fondo iscritto nei bilanci provinciali futuri, fino all’anno 2027 incluso.
---------Art. 5
Fonds für die Lokalfinanzen
1. Die Dotierung der in Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes vom
14. Februar 1992, Nr. 6, vorgesehenen Fonds zugunsten der Lokalfinanzen ist für das Finanzjahr 2008 im folgenden Ausmaß festgelegt:
a) ordentlicher Fonds:
241.907.500,00 Euro (Haushaltsgrundeinheit - HGE 26100),
b) Investitionsfonds:
160.281.040,00 Euro (HGE 26200),
c) Fonds zur Amortisierung der Darlehen:
75.285.177,00 Euro (HGE 26205),
d) Ausgleichsfonds:
2.950.000,00 Euro (HGE 26100).
2. Ein Teil des Fonds laut Absatz 1 Buchstabe c) in Höhe von
3.263.000,00 Euro wird als Ausgabenhöchstbetrag genehmigt und ist
für die Zahlung der ersten Rate zur Amortisierung der Darlehen bestimmt, die die Gemeinden gemäß der geltenden Landesgesetzgebung zur Finanzierung von Bauarbeiten aufnehmen. Die auf die erste
Rate folgenden Jahresraten werden den jeweiligen Fonds, welcher in
die zukünftigen Landeshaushalte eingeschrieben wird, bis einschließlich zum Jahre 2027 belasten.
L’assessore Frick ha presentato un emendamento sostitutivo dell’intero articolo, che dice: Articolo 5 è così sostituito - Artikel 5 ist wie folgt ersetzt:
"Art. 5
Fondi per la finanza locale
1. La dotazione dei fondi per la finanza locale di cui all’articolo 1,
comma 2, della legge provinciale 14 febbraio 1992, n. 6, è stabilita per
l’anno finanziario 2008 come segue:
a) fondo ordinario:
247.759.252 euro (Unità Previsionale di Base - UPB 26100);
b) fondo per investimenti:
152.859.289 euro (UPB 26200);
c) fondo ammortamento mutui:
75.285.177 euro (UPB 26205);
d) fondo perequativo:
3.000.000 euro (UPB 26100).
2. Una quota del fondo di cui al comma 1, lettera c), pari a 3.263.000
euro, è autorizzata come limite d’impegno ed è destinata al pagamento della prima annualità di ammortamento dei mutui assunti dai
comuni per il finanziamento di opere di investimento ai sensi della legislazione provinciale vigente. Le annualità successive alla prima gra-
- 169 -
veranno sul corrispondente fondo iscritto nei bilanci provinciali futuri,
fino all’anno 2027 incluso."
---------"Art. 5
Fonds für die Lokalfinanzen
1. Die Dotierung der in Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes vom
14. Februar 1992, Nr. 6, vorgesehenen Fonds zugunsten der Lokalfinanzen ist für das Finanzjahr 2008 im folgenden Ausmaß festgelegt:
a) ordentlicher Fonds:
247.759.252 Euro (Haushaltsgrundeinheit - HGE 26100),
b) Investitionsfonds:
152.859.289 Euro (HGE 26200),
c) Fonds zur Amortisierung der Darlehen:
75.285.177 Euro (HGE 26205),
d) Ausgleichsfonds:
3.000.000 Euro (HGE 26100).
2. Ein Teil des Fonds laut Absatz 1 Buchstabe c) in Höhe von
3.263.000 Euro wird als Ausgabenhöchstbetrag genehmigt und ist für
die Zahlung der ersten Rate zur Amortisierung der von den Gemeinden zur Finanzierung von Bauarbeiten gemäß der geltenden Landesgesetzgebung aufgenommenen Darlehen bestimmt. Die auf die erste
Rate folgenden Jahresraten werden den jeweiligen Fonds, welcher in
die zukünftigen Landeshaushalte eingeschrieben wird, bis einschließlich zum Jahre 2027 belasten."
Qualcuno vuole intervenire sull’emendamento sostitutivo? Nessuno. Lo
pongo in votazione: approvato con 1 voto contrario, 5 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 6
Partecipazioni a società
1. La Giunta provinciale è autorizzata a disporre la partecipazione
della Provincia all’aumento di capitale della società SEL s.p.a., con
sede a Bolzano, per una spesa massima di 432 milioni di euro a carico dell’esercizio finanziario 2008 (UPB 27200). Nei limiti della medesima spesa è consentito anche l’acquisto di quote di capitale di proprietà di altri soci, nonché di quote di capitale di altre società operanti
nel settore della produzione e distribuzione di energia elettrica.
2. La Giunta provinciale è autorizzata a disporre un aumento della
partecipazione della Provincia al capitale della società SEL s.p.a., con
sede a Bolzano, sino all’importo di 800.000,00 euro, tramite conferimento in natura di propri beni patrimoniali. Alle conseguenti variazioni
di bilancio, per l’iscrizione delle connesse entrate e corrispondenti
spese, si provvede con le modalità di cui all’articolo 23, comma 1,
della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1.
---------Art. 6
Beteiligungen an Gesellschaften
1. Die Landesregierung wird ermächtigt, die Beteiligung des Landes
an der Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft SEL AG, mit Sitz in
- 170 -
Bozen, um einen Ausgabenhöchstbetrag von 432 Millionen Euro zu
Lasten des Finanzjahres 2008 (HGE 27200) zu verfügen. Im Rahmen
dieser Ausgabe ist auch der Ankauf von Kapitalanteilen im Eigentum
anderer Gesellschafter sowie der Ankauf von Kapitalanteilen anderer
Gesellschaften zulässig, die auf dem Gebiet der Erzeugung und Verteilung von elektrischer Energie tätig sind.
2. Die Landesregierung wird ermächtigt, die Beteiligung des Landes
am Kapital der Gesellschaft SEL AG, mit Sitz in Bozen, bis zu einem
Betrag von 800.000,00 Euro durch Einbringung eigener Vermögenssachwerte zu erhöhen. Die sich daraus ergebenden Haushaltsänderungen zur Einschreibung der damit verbundenen Einnahmen und
Ausgaben werden nach den Modalitäten laut Artikel 23 Absatz 1 des
Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, vorgenommen.
I consiglieri Kury, Heiss e Dello Sbarba hanno presentato un emendamento,
che dice: L’articolo è soppresso.
Der Artikel wird gestrichen.
La parola alla consigliera Kury, ne ha facoltà.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich denke,
wir behandeln jetzt einen relativ wichtigen Artikel, durch den die Landesregierung ermächtigt wird, das Kapital der SEL AG um 432 Millionen Euro aufzustocken. Wir
wissen, dass dieses Geld nicht verfügbar ist und dass es vom Land in Form eines Darlehens aufgenommen werden muss. Wir sehen im entsprechenden Kapitel, dass man
bereits 2 Millionen Euro mehr an Passivzinsen eingeplant hat. Nach hartnäckigen
Rückfragen im Rahmen der sogenannten Verhandlungen hat Landesrat Frick heute
Vormittag bestätigt, dass man für das kommende Jahr an die Aktivierung dieses Artikels denkt. Man weiß noch nicht genau, wie viel man dafür Geld aufbringen will, aber
jedenfalls denkt man daran, einen beträchtlichen Darlehensbetrag aufzunehmen.
Ich komme jetzt zu meinen Fragen. Es tut mir Leid, dass ich sie wiederholen
muss, da ich sie bereits im Rahmen der Generaldebatte ziemlich ausführlich formuliert
und hinterlegt habe. Landesrat Saurer ist Zeuge, dass wir im Rahmen der Diskussion
über die Energie und über die SEL ziemlich viele Fragen gestellt haben. Wenn ich die
Antwort des Landeshauptmannes Revue passieren lasse, dann bestand sie in einem
Halbsatz, der lautete, dass jetzt Volksaktien ausgegeben würden. Landesrat Frick ist
diesbezüglich nicht sehr gesprächig, zumal er immer wieder denselben Satz sagt, der
folgendermaßen lautet: "Diese Gelder dienen dazu, eventuell abzuschließende Verträge abzusichern." Ich bedauere, dass ich all meine Fragen noch einmal stellen muss.
Wir haben festgestellt, dass der Landeshauptmannes in seiner Haushaltsrede ankündigt, dass es nach seiner Vision im Jahre 2010 eine Gesellschaft geben wird, welche
"SEL-Edison" heißt, welche sieben Edison-Kraftwerke führt. Das hat uns Landeshauptmann Durnwalder in seiner Haushaltsrede mitgeteilt. Dies ist interessant zu erfahren, da wir es in dieser Klarheit noch nicht gehört haben. Bevor wir aber an die ge-
- 171 -
meinsam Führung der SEL-Edison-Kraftwerke denken können, steht der Termin 2010
an, an dem 15 Konzessionen für Enel-Kraftwerke, 2 Konzessionen für EtschwerkeKraftwerke - letztere im Jahre 2011 - und 1 Konzession der Edison-Kraftwerke, welche bei den 7 Konzessionen, die der Landeshauptmann aufzählt hat, nicht mehr dabei
ist, verfallen. Deshalb hätten wir jetzt gerne eine Antwort auf die Frage, wie es mit den
Verhandlungen mit der Enel steht. Darüber hat sich der Landeshauptmann in seiner
Haushaltsrede ausgeschwiegen, obwohl das momentan die brennende Frage ist, zumal
der Wettbewerb oder die Ausschreibung für diese 17 bzw. 18 Konzessionen läuft. Offensichtlich ist man mit der Enel nicht handelseins geworden und zielt jetzt aufgrund
dieses Nicht-Konsenses darauf ab, dass man die Konzession zwar vergibt, aber anschließend mit Rekursen rechnet. Ich denke, dass uns diese Geschichte die nächsten
ein, zwei bzw. drei Jahre beschäftigen wird. Insofern handelt es sich um eine etwas
problematische Geschichte. Soweit zu jenen Konzessionen, die momentan wohl interessanter sind als jene Konzessionen, die in den Jahren 2013 bis 2020 verfallen. Dabei
handelt es sich um die 7 Kraftwerke der Edison, von denen der Landeshauptmann gesprochen hat.
Vielleicht werden wir noch mit einer Antwort auf folgende Fragen beehrt.
Angesichts der Tatsache, dass der Landeshauptmann gesagt hat, dass diese 7 EdisonKraftwerke von einer gemeinsamen Gesellschaft, der "SEL-Edison" geführt werden,
stellen sich für uns folgende Fragen: Wozu diesen diese 432 Millionen Euro? Dienen
sie dazu, sich demnächst in die Gesellschaft Edison einzukaufen? Ansonsten kann ich
mir nicht vorstellen, wie wir im Jahr 2010 - laut den Aussagen des Landeshauptmannes - eine gemeinsame Gesellschaft haben, welche 7 Kraftwerke gemeinsam führen
wird. Folglich will man sich in die Edison einkaufen. Wenn dies der Fall ist, stellt sich
eine zweite Frage: Mit welchem Prozentsatz und mit welcher Summe kauft man sich
in diese Gesellschaft ein? Das wären Fragen, die uns brennend interessieren. Ich kenne
den Prozentsatz nicht, mit welchem die SEL an der Edison beteiligt ist. Aber laut den
Aussagen des Landeshauptmannes scheint es, dass die SEL und die Edison
7 Kraftwerke gemeinsam führen werden. Das bedeutet, dass sich die SEL bis zum Jahr
2010 in die Edison einkauft. Herr Landeshauptmann, Landesrat Laimer oder Landesrat
Frick, ich weiß nicht, wer mir auf meine nächste Frage antworten wird. Was bringt es,
sich in eine Gesellschaft einzukaufen, deren Konzessionen im Jahre 2012 verfallen
und die aufgrund des europäischen Rechtes neu ausgeschrieben werden müssen? Wir
kaufen uns jetzt offensichtlich um teures Geld in eine Gesellschaft ein - 432 Millionen
Euro werden auf Pump zur Verfügung gestellt -, welche nicht sicher ist, im Jahr 2012
im Falle des Verfalls der Konzessionen wieder in den Genuss dieser Konzessionen zu
kommen. Die entsprechenden Konzessionen müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Wir wissen nicht, ob dann vielleicht der famose Franzose kommt und sich an der
Ausschreibung beteiligt bzw. bessere Umweltpläne und Projekte vorlegt. Das kann
niemand voraussehen. Ich denke, dass wir in diesem Zusammenhang ein bestimmtes
Risiko eingehen, wenn wir uns mit viel Geld an einer Gesellschaft beteiligen, ohne si-
- 172 -
cher zu sein, dass wir die Produktion danach in den Händen haben. Es könnte aber
auch sein, dass die Landesregierung daran denkt, mit der Gesellschaft "SEL-Edison"
für diese 7 Kraftwerke denselben Deal zu wiederholen, den sie in Vinschgau gemacht
hat. Dort hat man sich für teures Geld in die Gesellschaft eingekauft und sich die Beibehaltung der Konzession gesichert, indem man die Konzession nicht auslaufen ließ,
sondern diese einfach verlängert hat. Das war Trick 17 im Falle von Kastelbell-Glurns!
Insofern hätte man zwar einerseits den Vorteil, dass man die Konzession in der Hand
hat, parallel dazu aber den großen Nachteil, dass die Verlängerung juristisch absolut
fragwürdig wäre. In diesem Fall würden ganz sicherlich Konkurrenten rekurrieren.
Das Land Südtirol hätte vor allem den großen Nachteil, dass man darauf verzichten
würde, dass die Anlage bei Konzessionsverfall gratis auf das Land übergeht. Darauf
hat man in Kastelbell-Glurns verzichtet. Dort hat man die Konzession einfach verlängert und sich in die Edison eingekauft. Man hat praktisch für etwas bezahlt, was im
Jahre 2008 - oder wann auch immer - gratis aufs Land übergegangen wäre. Insofern ist
auch die zweite Möglichkeit, nämlich die Konzession in die Gesellschaft "SEL-Edison" zu bringen, ein äußerst riskanter Weg, da er einerseits juristisch nicht haltbar ist
und man andererseits sozusagen auf einen Gewinn verzichtet. Man bezahlt der Edison
etwas, was später gratis in die Hände des Landes fallen würde! Deshalb ergeben sich,
verehrter Herr Landeshauptmann und verehrter Landesrat Laimer, angesichts dieses
Artikels eine ganze Reihe von wichtigen Fragen. Ich denke, dass der Landtag - zumindest jene Abgeordnete, die Interesse haben, hier eine Antwort zu bekommen - ein
Recht darauf haben, klar informiert zu werden. Ich habe in der Zeitung gelesen, dass
Sie leider Gottes dazu nichts sagen könnten, weil es eine "clausola di riservatezza"
gäbe. Dies war in der Zeitschrift "Alto Adige" zu lesen. Ich möchte Sie ersuchen, in
dieser Rolle zwischen dem Landesrat Laimer, der hier öffentliche Gelder zur Verfügung stellen will und selbstverständlich auskunftspflichtig ist, und dem SEL-Präsidenten zu unterscheiden, welcher sicherlich privat und reserviert verhandeln kann.
Aber das sind zwei unterschiedliche Rollen. Deshalb ersuche ich Sie, uns auf die gestellten Fragen Auskunft zu geben. Es geht hier nicht um Peanuts, sondern um sehr
viel Geld. Wir können es nicht verantworten, dass das Land Südtirol, wie im Falle von
Glurns-Kastelbell, auf Anlagen verzichtet, in deren Besitz es gratis gekommen wäre,
wenn man nicht die Konzession verlängert hätte.
Herr Landeshauptmann, alle wissen … ich muss da einfach einen Text …
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): (unterbricht)
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Umgekehrt ist
auch gefahren! Darf ich Ihnen den Text vorlesen?
ABGEORDNETE: Bitte ruhig!
- 173 -
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Liebe
Freunde der Rechten, herzlichen Dank! Ich verlese Ihnen - wenn Sie etwas Zeit haben
- jenen Beschluss, den Sie gerade vor kurzem der Enel bzw. den Etschwerken zukommen haben lassen. Er handelt von der Anwendung des Dekretes aus dem Jahre 1933
und wurde etwa vor drei Sitzungen am Montag gefasst. Sie informieren die Konzessionäre dahingehend, dass die Anlagen bei Konzessionsauslauf gratis auf das Land
übergehen. Darf ich Ihnen den genannten Text zeigen?
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Sie haben gekündigt!
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Da haben Sie
etwas missverstanden, Herr Landeshauptmann! Es ist beinahe unglaublich, dass die
Landesregierung einfach die Tatsachen verleugnet. Ich zeige Ihnen gleich den zitierten
Beschluss. Vor ungefähr drei Wochen hat die Landesregierung die Konzessionäre, und
zwar sowohl die Enel, die Etschwerke als auch die Edison für das Laaser Werk, darauf
hingewiesen, dass sie das alte Staatsgesetz aus dem Jahre 1933 in Anspruch nehmen
will. Letzteres besagt, dass die Anlagen bei Auslauf der Konzession - ausgenommen
einen kleinen Teil der mobilen Anlagen - gratis auf den Staat bzw., in unserem Fall,
gratis auf das Land übergehen. Dies wurde soeben vom Land beschlossen. Insofern ist
ganz klar, dass Sie davon in Kenntnis gesetzt wurden, Herr Landeshauptmann. Ansonsten wäre es wirklich fahrlässig gewesen, dass Sie diese Chance in KastelbellGlurns nicht genutzt hätten. In besagtem Fall haben Sie die Konzession verlängert und
der Edison sozusagen weiterhin Geld in den Rachen geworfen, und zwar für etwas,
was sowieso auf das Land übergegangen wäre, wenn man die Konzession hätte auslaufen lassen. Deshalb - ich bestehe in diesem Fall wirklich auf eine Auskunft - frage ich
Sie: Wie gedenken Sie mit dieser neuen Gesellschaft umzugehen? Ich hoffe, dass die
Fragen einigermaßen klar formuliert sind. Ansonsten können Sie sich an den Kollegen
Otto Saurer wenden, der die Fragen anlässlich der Generaldebatte ziemlich genau aufgeschrieben hat. Wie bzw. mit welchem Prozentsatz will sich die SEL in die Gesellschaft Edison einkaufen? Wie hoch sind die benötigten Summen? Die Trentiner haben
Ähnliches getan, allerdings nicht mit dem Konzessionsverfall, sondern mit der Verlängerung der Konzession auf 10 Jahre. Dort lag man bei über 50 Prozent. Insofern wäre
es auch für Südtirol interessant den Prozentsatz zu erfahren. Zweitens: Gedenken Sie
die Konzessionen auch bei der Edison rechtzeitig auslaufen zu lassen? Legen Sie Wert
darauf, dass die Anlagen aufs Land übergehen? Drittens: Rechnen Sie die Anlagen, die
im Landesbesitz sind, beim Eintritt in die Edison ab? Schenken Sie der Edison nicht
weiterhin gratis Anlagen, die eigentlich Ihnen gehören und für die Sie schon bezahlt
haben! Das ist ein ziemlich interessantes Kapitel der Südtiroler Geschichte. Ich bin die
Erste, die sagt, dass es absolut wichtig ist, dass die Energieanlagen - vor allem die
großen Kraftwerke - ans Land übergehen. Aber es ist genauso wichtig, dass diesbezüglich Transparenz herrscht und der Interessenkonflikt der SEL gelöst wird. Es geht
- 174 -
deswegen nicht an, dass man sich hier sozusagen mit Schummeleien über die Runden
rettet, weil in diesem Fall viel zu viel auf dem Spiel steht. Wenn Sie in diesem Zusammenhang nicht transparent und klar vorgehen, werden Rekurse folgen und Sie riskieren tatsächlich, dass das, was wir alle wollen, nämlich dass die Konzessionen in unsere Hände kommen, nicht stattfinden wird!
Eine letzte Frage noch, Presidente! Wie schaut es mit dem sogenannten
"Runden Tisch" aus, den Sie, Landesrat Laimer, stets angekündigt haben? Ist es eine
Frage von Stunden oder Minuten, dass wir in Südtirol einen "Runden Tisch" einrichten, an dem alle Energieproduzenten sitzen und die gemeinsamen Interessen verwalten? Ist dieser "Runde Tisch" schon auf die Welt gekommen und wie geht es ihm?
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie – SVP): Die Verhandlungen mit der Enel beziehen sich
ausschließlich auf die Verteilung, Frau Kury. Es ist klar, dass wir in einem laufenden
Verfahren als Konzessionsgeber nicht mit einem Bewerber um die Konzessionen verhandeln können. Deshalb gibt es nur Verhandlungen und Gespräche über die EnelVerteilung, die ja seit dem Jahre 1977 mit Durchführungsbestimmung geregelt ist,
nämlich in der Form, dass das Land bzw. die Gemeinden die Enel-Netze erwerben
können. Das ist ein Rechtsanspruch. Diesbezüglich gibt es Verhandlungen, aber auch
Preisvorstellungen, die noch auszuverhandeln sind. Das Verfahren zur Konzessionsvergabe läuft, wie Sie wissen. Es geht um 13 Konzessionen mit insgesamt
15 Kraftwerken. Zwei im Ultental sind mit derselben Konzession gekoppelt. Dieses
Verfahren wird nach den Kriterien der Transparenz, der Öffentlichkeit und der NichtDiskriminierung abgewickelt. Es sieht vor, dass drei Gutachten eingeholt werden, das
erste von den betroffenen Gemeinden, das zweite von der Etsch-Einzugsbehörde und
das dritte vom UVP-Beirat. Die ersten beiden Gutachten sind bereits abgegeben. Das
dritte Gutachten wird derzeit in der Arbeitsgruppe der UVP-Kommission erstellt und
dürfte im Laufe der nächsten Wochen im Beirat behandelt werden. Nach Abgabe der
entsprechenden Gutachten kann dann die Landesregierung den Sieger dieses Verfahrens ermitteln, wobei vor allem die Umweltpläne entsprechend bewertet und gewichtet
werden. Diese werden dann wahrscheinlich auch den Ausschlag für den Zuschlag ergeben. Es ist nicht so, Frau Kury, dass der scheidende Konzessionär alles verliert und
alles gratis ans Land übergeht. Davon kann man nur träumen! Soviel müssten Sie wohl
mittlerweile mitbekommen haben, dass es nicht so einfach abläuft. Es gibt den Artikel 25 des "Testo Unico" aus dem Jahre 1933, welcher genaue Regeln beinhaltet,
sprich das festlegt, was bezahlt werden muss, an wen es übergeht und wie viel der
neue Konzessionsinhaber zu bezahlen hat. Das ist im Artikel 25 geregelt. Vor wenigen
Wochen hat die Landesregierung beschlossen, den scheidenden Konzessionären mitzuteilen, dass wir diesen Artikel aktivieren, damit sie wissen, welche Kriterien hier angewandt werden und wie viel bezahlt werden muss. In diesem Zusammenhang werden
sicherlich einige Hundert Millionen Euro bezahlt werden müssen.
- 175 -
Was die Edison betrifft, ist zu sagen, dass effektiv Verhandlungen zwischen
der SEL und der Edison zur Übernahme in einer gemischten Gesellschaft "SEL-Edison" laufen. Es ist klar, dass ich den Prozentsatz, der Gegenstand der Verhandlungen
ist, nicht nennen kann. Die Edison ist an der Börse dotiert. Es ist nicht möglich und
wäre ein Verstoß gegen das Stillhalteabkommen, wenn man den Prozentsatz oder konkrete Zahlen der Preisgestaltungen kundgeben würde. Die Verhandlungen sind mittlerweile an einem guten Punkt. Wenn man vor Konzessionsverfall einsteigt, ist vorgesehen, dass auch nach entsprechenden Schätzungen Geldmittel fließen müssen, damit
man den Einstieg hat. Das wäre dann die Möglichkeit für das Land, über die Gesellschaft SEL aktiv am Produktionsprozess des Stromes dabei zu sein, über Strom zu verfügen und damit eine Grundlage für eine autonome Strompolitik zu haben, was derzeit
noch nicht der Fall ist. Das große Anliegen ist es also, die großen Kraftwerke zumindest zu einem beträchtlichen Teil wieder zurückzuholen. Diese Verhandlungen werden
von der Gesellschaft SEL geführt und hoffentlich in absehbarer Zeit positiv zum Abschluss gebracht.
Es ist nicht so, wie Sie gesagt haben, dass man bei der SEL-Edison gratis die
Konzession bekommen hätte. Das, was Sie hier behaupten, ist irrsinnig! Die Konzession ist verlängert worden. Wir sollten doch froh sein, dass es möglich war, dieses Gesetz anzuwenden und somit eine Ausschreibung zu vermeiden. Durch diese Verlängerung konnten wir ohne Ausschreibung bereits im Jahre 2001 einsteigen. Allein durch
die Operation und durch den Steuersitz ist das Geld, das bezahlt worden ist, in zwei
Jahren abgezahlt worden. Seit diesem Jahr werden entsprechende Dividenden ausgeschüttet, wobei wir je nach Jahreslauf zwischen 9 und 13 Prozent Dividende ausschütten. Das sind die konkreten Zahlen. Aber Sie können nicht hergehen und sagen, dass
die Anlagen gratis ans Land übergegangen wären. Es ist irrsinnig zu glauben, dass etwas kostenlos über die Bühne geht. Woher nehmen Sie solche Ideen? Wo lesen Sie
denn das heraus? Dieser Bereich ist nicht Ihre Stärke! Sie kennen sich in vielen Bereichen nicht schlecht aus, aber der Bereich Strom ist nicht Ihre Stärke, Frau Kury! Hier
sind Sie etwas verwirrt, vielleicht geimpft - möchte ich sagen -, jedenfalls nicht gerade
sattelfest, und Sie versuchen hier mehr Verwirrung zu stiften als Klarheit zu schaffen.
Auf jeden Fall werden die begonnenen Verfahren weiter abgewickelt. Die Verfahren
laufen nach unseren Gesetzen ab. Wir hatten in allen Bereichen Anfechtungen, bei der
Durchführungsbestimmung, beim Landesgesetz und bei allen Maßnahmen, die wir gesetzt haben. Alle Rekurse sind mittlerweile abgewendet worden. Wir haben die Durchführungsbestimmung ohne Anfechtung vorliegen. Wir können das Landesgesetz ohne
Anfechtung anwenden. Das Verfahren läuft ebenfalls ohne Anfechtung. Somit sind
alle Schritte gesetzt und alle Anfechtungen abgewehrt worden. Wir werden in dieser
Weise fortfahren. Es lässt sich nicht verhindern, dass jeder Schritt, der gesetzt wird,
angefochten werden kann. Jeder hat das Recht, ein Verfahren anzufechten. Aber wir
werden uns sehr genau an die gesetzlichen Vorgaben halten und dementsprechend
auch die Verfahren abwickeln. Die Summe, die hier steht, ist die Restsumme von der
- 176 -
ursprünglich erwähnten Summe von 650 Millionen Euro. Sie wissen, dass wir einen
Teil dieses Darlehensbetrages als Einstieg in die Edison aktiviert haben, um die Operation zu erleichtern. Ich gehe davon aus, dass ein kleinerer Teil von diesem Betrag
aktiviert werden muss. Auf jeden Fall scheint der Betrag, vermindert um den Betrag,
der bereits aktiviert worden ist, wieder auf, was schon seit Jahren der Fall ist. Dadurch
wird der Landesregierung die Möglichkeit gegeben, das zu aktivieren. Die entsprechende Summe wird dann sicherlich mit Beschluss der Regierung definiert und entsprechend bekannt gegeben werden.
PRESIDENTE: Metto in votazione l'emendamento soppressivo: respinto
con 5 voti favorevoli, 3 astensioni e i restanti voti contrari.
Chi chiede la parola sull'articolo 6? Consigliera Kury, prego.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Offensichtlich wollen mich Landesrat Laimer und Landeshauptmann Durnwalder für dumm verkaufen, und deshalb möchte ich das vorlesen, was die Landesregierung vor kurzem beschlossen hat. Der Landesrat hat den Artikel 25 des Königlichen Dekretes aus dem
Jahr 1933 zitiert, und die Landesregierung hat Folgendes beschlossen: "Nach Einsichtnahme in Artikel 25 Absatz 1 des Königlichen Dekretes, in welchem vorgesehen ist,
dass im Fall der Beendigung der Konzession bei großen Wasserableitungen alle Fassungs- und Regulierungsanlagen, alle Druckrohrleitungen und Abflusskanäle, und
zwar im Zustand vom regulären Betrieb, in das Eigentum des Staates ohne Entschädigung übergehen …" Dann kommt der zweite Punkt, der besagt, dass das Land aufgrund einer Durchführungsbestimmung an die Stelle des Staates getreten ist. Jetzt
kommt die Preisfrage: Bedeutet das, dass alle Fassungs- und Regulierungsanlagen, alle
Druckrohreitungen und Abflusskanäle in regulärem Betrieb in das Eigentum ohne Entschädigung übergehen?
DURNWALDER (SVP): (unterbricht)
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich habe das
Wort und nicht Sie! Dann kommt die Ankündigung von Seiten der Landesregierung an
die ENEL, an die Etschwerke und an die Edison: Wir als Land Südtirol wollen diesen
Artikel aktivieren; bei Auslaufen der Konzession, also im Jahr 2010, gehen die Anlagen gratis an das Land über. Das weiß jeder, der sich ein bisschen mit dieser Sache
auseinandergesetzt hat! Ich finde es ganz einfach lächerlich, dass der Landeshauptmann und Landesrat Laimer das leugnen. Genau das wäre auch bei Auslaufen der
Konzession in Kastelbell/Glurns passiert.
Ich wollte noch eine Frage stellen. Landesrat Laimer hat bis auf eine Frage
alle beantwortet, und diese möchte ich ihm noch einmal stellen. Wozu wollen wir
diese Summe bis 432 Millionen Euro im nächsten Jahr aktivieren? Ist es die Strom-
- 177 -
verteilung? "Ben venga", wenn man endlich mit der ENEL handelseins, eine bestimmte Summe für die Stromverteilung auf die hohe Kante legen und endlich den
Stromverteilungsplan über die Bühne bringen würde! Das würde ich sehr begrüßen.
Jedenfalls wäre dann endlich einmal eine Sache geklärt, die wir in Südtirol so vor uns
herschieben. Ist es aber auch vielleicht für den Einkauf der SEL in die EDISON?
Wenn ja, in welcher Höhe will man sich bei der EDISON einkaufen? Will das Land
Südtirol die Konzessionen der EDISON auslaufen lassen und neu vergeben und damit
in den Genuss der Anlagen kommen oder will man die Konzessionen verlängern, wie
man es auch im Trentino gemacht hat? Ich würde das für äußerst fragwürdig halten,
aber eine Antwort ist uns die Landesregierung in dieser Sache schon schuldig.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Abbiamo appreso cose
abbastanza interessanti dalla collega Kury e dall'assessore Laimer, il concetto è
abbastanza difficile da interpretare. Il problema però è un altro. 432 milioni di euro
sono il 10% del bilancio della Provincia e sono dirottati in questa direzione. Io voglio
fare un discorso meno tecnico, perché non vorrei sentirmi dire, giustamente, che se
non sono informato è meglio stare zitto, ma un ragionamento dal punto di vista politico
lo posso fare, ed è quello che fa sicuramente mia mamma, come la mamma di Ulli
Mair e di tutti, quando le arriva la bolletta della corrente elettrica: se l'accredito lo deve
fare a SEL, a Enel o all'Azienda Elettrica o ad una azienda che viene dalla Francia le
interessa molto poco. Le interessa quanto costa. Non so se l'assessore sa quanto si incassa di corrente elettrica dalle famiglie in un anno. Ebbene, con 432 milioni di euro
noi potremmo pagare la corrente di tutte le famiglie dell'Alto Adige per 20 anni! Se
stessimo fuori da questi giochi imprenditoriali più dediti a qualche altra società di capitale invece che ad una società con capitali provinciali, se fra 21 anni la bolletta che
arriva a casa ad ognuno di noi sarà targata SEL o Azienda Elettrica o a società francesi, dopo che per 20 anni tutte le nostre famiglie hanno ricevuto la corrente gratis, sarebbe meglio per tutti. Quindi io a questi giochi autarchici in cui qualcuno deve spendere il 10% del bilancio della Provincia per garantire la soddisfazione di dire che noi in
provincia corrente ne abbiamo abbastanza - e mi piace che una legge del 1933, un Regio Decreto possa essere fondamentale per una delibera della Provincia - ha un suo significato. È un bel punto di partenza per il presidente e per la sua Giunta poter dire che
in base al decreto del 1933… Quando fa comodo, va bene tutto, è chiaro, va bene anche casa Savoia o chi per loro in quel periodo storico! Ma al di là di questo penso che
con 432 milioni di euro daremmo la corrente gratis a tutte le famiglie dell'Alto Adige
per 20 anni, e forse sarebbe meglio!
SIGISMONDI (AN): Un po' di ordine va messo in tutta questa discussione.
Io pur ricordando il Regio decreto del 1933 non faccio lo stesso discorso, però in parte
l'intervento del collega Seppi è interessante per una serie di questioni. Assessore
Laimer, dovete dirci se pagate qualcosa oppure no, dovete dirci quanto pagate e che
- 178 -
cosa di quello che pagate è riferito a cosa, e cosa invece vi viene gratuitamente
consegnato.
In discussione generale, ed è vero, la collega Kury può anche irritare sotto un
certo punto di vista, ma le domande che fa sono legittime, e vorremmo anche delle risposte un po' più precise. Che la SEL sia la figlia prediletta, in senso societario, della
Provincia, credo non sia un'affermazione scandalistica, che però sia una figlia prediletta è vero. La SEL era interessante sotto un certo punto di vista ma era una scatola
vuota piena di miliardi, questa era la polemica di quel tempo, non aveva un portafoglio
e un pacchetto clienti in confronto a qualche società concorrente pur diluita nel territorio. Da lì venivano determinate polemiche, quando le società concorrenti fecero determinati ricorsi in Europa e vinsero, poi cambiò il parere, qualche dubbio da parte di chi
legge, non da chi amministra, veniva. Possiamo fare qualche conto, assessore Laimer?
Dal 1998 ad oggi la partecipazione economica della Provincia alla SEL ammonta ad
un valore nominale di 270 milioni di euro circa, pari al 93,88%. Sempre dal 1998 oltre
all'importo costitutivo che fu versato, pari a 40 miliardi di vecchie lire, vi sono stati altri sei aumenti di capitale, due gratuiti, pari a 232 milioni di euro, più un conferimento
in natura pari a 14 milioni 400 mila euro. Non voglio contestare l'articolo in sé, quello
che contesto è una sorta di difficoltà di chiarezza, non voglio dire di trasparenza ma
per lo meno di chiarezza, perché può darsi che voi abbiate ragione, può darsi che tutto
quello che state facendo sia giusto e legittimo, ma non c'è chiarezza in questa situazione! È denaro pubblico, ha detto bene la collega Kury, è denaro dei cittadini, che
comunque è finalizzato a finanziare una società per azioni che si muove nel mercato
liberalizzato. Peraltro si muove in un mercato davvero delicato, oltretutto con lo spauracchio di ricorsi di aziende e società concorrenti anche e soprattutto in sede locale che
lamentano una sorta di attività monopolistica da parte della Provincia. Quando la collega Kury nomina il Regio Decreto del 1933 fa un'osservazione precisa, non possiamo
poi inventarci chissà cosa attorno. Questo decreto prevede che "al termine dell'utenza
e nei casi di decadenza o rinuncia nelle grandi derivazioni per forza motrice passano
in proprietà dello Stato senza compenso tutte le opere di raccolta, di regolazione, di
condotte forzate, di canali di scarico, il tutto in stato di regolare funzionamento". Allora proviamo ad inventarlo. Su una centrale di queste dimensioni il 10% lo pagate, ma
il 90% vi viene comunque gratis in virtù di quel Regio Decreto del 1933! Presidente,
posso dirLe un'altra cosa, una sorta di beffa? Non solo in questo Regio Decreto veniva
concesso alla Provincia autonoma di Bolzano gratis, ed è una sorta di rivoluzione economica, perché la Provincia si trova gratuitamente tutta una serie di opere, non solo
quelle dedicate all'energia elettrica, ma per esempio anche il demanio idrico. Nel 2006
la commissione dei dodici decide, per quello che riguarda il demanio idrico, quindi
serbatoi a cascata ecc. che servono poi per l'energia elettrica, di fare un regolamento.
Mai ci fu un errore tremendo, non so se qualcuno ricorda il "Tofazi" famoso che prendeva la bottiglia e si colpiva da solo, disse che fu un autogol da parte della commissione dei dodici, perche questo regio decreto dava la possibilità del passaggio del de-
- 179 -
manio idrico completo alle Province autonome di Trento e Bolzano, quindi con le conseguenze sull'energia, mentre la commissione dei dodici chiese una sorta di regolamento d'attuazione da applicare in conto proprio. Lei sa che su questo punto il Governo accettò questo intervento della commissione dei dodici. Le province confinanti
dissero e interpretarono che questa legge proposta dalla commissione dei dodici e accettata dal governo Prodi fosse una norma perequativa, e quindi in questo momento le
regioni confinanti potrebbero decidere che la stessa norma valga anche per loro, per la
Lombardia, il Veneto ecc. Si è voluto cioè strafare.
Io posso essere anche di parte, sono stato sei anni in consiglio di amministrazione dell'Azienda Energetica, quindi qualche cosa in sei anni ho recepito. Quante
volte abbiamo tentato di fare una sorta di confronto con i dirigenti della SEL, quante
volte abbiamo deciso. Avrete letto oggi delle oltre 20 centrali bulgare dove l'Azienda
Energetica sta tentando la possibilità, perché il trucco attraverso l'energia sta nel fatto
di avere centrali che producono, non tanto la distribuzione, avrete anche sentito di tutti
i ricorsi che l'Azienda Energetica ha fatto tacciando la Provincia di una sorta di monopolismo. Ora al di là di tutto quello che la Provincia ha messo dal 1998 in poi, altri 432
milioni per fare cosa? A che vi servono? Nella relazione al bilancio c'è scritto che
"questa quota di prestito è destinata, come già in precedenti esercizi, nei quali poi
l'operazione non si è di fatto realizzata…". Che cos'è una richiesta di denaro pubblico
a perdere? Abbiate fiducia di noi amministratori, e potremmo perfino averla, ma dal
1998 ad oggi che cosa si è realizzato? Credo ci sia davvero una grossa difficoltà, poi ci
si può trincerare dietro i segreti della politica industriale e va anche bene, però determinate esigenze di trasparenza e di chiarezza vanno fatte!
Per questo credo comunque sia stata giusta la richiesta di stralcio di questo
articolo. Se non siete chiari e se non vi riferite al Regio Decreto del 1933, alle operazioni che man mano state facendo, a noi rimarrà sempre il dubbio che questa sia
un'operazione per cui immagazzinate determinati milioni per le intenzioni che avrete
poi, e vedremo in che modo. C'è solo un punto in cui vi assolvo, proprio perché il mercato dell'energia è tremendo, proprio perché all'interno di un mercato liberalizzato tipo
quel settore è davvero difficilissimo riuscire a stare in piedi, ma questo per forze di
cose non vi esautora dal fare chiarezza in aula. E le domande erano legittime, al di là
del fatto che vi siate irritati, non credo che ci sia niente da irritarvi!
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie - SVP): Danke, Herr Präsident! Die Durchführungsbestimmung aus dem Jahr 1977 ist im Jahr 1999 überarbeitet worden. Dabei ist im Wesentlichen die Kompetenz für die Vergabe der Konzessionen an das Land übertragen
worden. Unter anderem ist auch ein Bezug zum Artikel 25 des besagten Könglichen
Dekretes hergestellt worden, der die vermögensrechtliche Prozedur für die Übernahme
dieser Liegenschaften regelt. Es wäre schön, wenn das gratis wäre, aber leider ist das
nicht so. Ein Teil geht gratis über, aber für einen Großteil muss gezahlt werden!
- 180 -
Das Geld wird für die Stromverteilung und für Übernahmen im Bereich der
Stromproduktion zur Verfügung gestellt. Das ist alles im Gesetz enthalten. In Bezug
auf die Stromverteilung gibt es zwar Übereinstimmung hinsichtlich der Abwicklung
der Prozedur, aber nicht hinsichtlich des Preisgefüges. Das, was die ENEL fordert,
liegt weiter über dem Marktpreis, und wir werden sicher nicht mehr zahlen als den
Marktpreis. Deshalb gibt es hier noch Verhandlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass
wir in Südtirol bei einem schlechteren Versorgungsgebiet mehr zahlen muss als das
Trentino. Wir werden hier also noch verhandeln müssen. Auf jeden Fall werden wir
die Durchführungspläne mit Dekret des Landeshauptmannes aktivieren und nachher
den Schätzwert durch das zuständige Amt ermitteln lassen.
Der andere Teil des Geldes ist für den Einstieg der SEL in die EDISON
vorgesehen, der ja auch nicht gratis abgewickelt werden kann. Abgesehen davon ist es
so, dass in den letzten Jahren 180 Millionen Euro für den Einstieg der SEL in die
EDISON ausgegeben worden sind. Diese Summe hat mittlerweile einen Wert von
circa 300 Millionen Euro erreicht. Da sind also mehr als 100 Millionen Euro verdient
worden. Darüber hinaus hat das Land durch die Tätigkeit der SEL mehr als 100 Millionen Euro an Steuereinnahmen kassiert. Dazu kommen noch die Dividenden, und deshalb sagen Sie mir bitte nicht, dass wir hier draufgezahlt hätten. Die SEL-AG ist die
einzige Energiegesellschaft, die den Familien einen Preisnachlass von 10 bis 14 Prozent gewährt! Das macht keine andere Energiegesellschaft, obwohl auch sie die Möglichkeit hätte, Preisnachlässe zu gewähren. Wir geben den Strom zu den Selbstkosten
weiter, da bleibt nichts mehr übrig! Also bitte erwähnen Sie das, bevor Sie so polemisch und einseitig argumentieren! Wir zielen auf Versorgungssicherheit, auf eine
autonome Gestaltung der Strompolitik und auf eine ökologische Versorgung ab. Das
alles kann man nur dann gut abwickeln, wenn man ein entsprechendes Vehikel zur
Verfügung hat. Was nutzt uns die Kompetenz für die Vergabe der Konzessionen, wenn
sich keine heimischen Betriebe darum bewerben können? Seien Sie froh, dass es die
SEL gibt, die sich gemeinsam mit den lokalen Körperschaften darum beworben hat.
PRESIDENTE: Metto in votazione l'articolo 6: approvato a maggioranza
con 9 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 7
Modifica della legge provinciale 19 luglio 2007, n. 4, recante „Disposizioni in connessione con l’assestamento del bilancio di previsione
della Provincia autonoma di Bolzano per l’anno finanziario 2007 e per
il triennio 2007-2009”
1. Il comma 1 dell’articolo 6, della legge provinciale 19 luglio 2007, n.
4, è così sostituito:
“1. La Giunta provinciale è autorizzata a disporre un aumento della
partecipazione della Provincia al capitale della società Fiera Bolzano
s.p.a., con sede a Bolzano, sino all’importo di 3,5 milioni di euro, tramite conferimento in natura di propri beni patrimoniali o tramite la co-
- 181 -
stituzione di un diritto reale. Alle conseguenti variazioni compensative
di bilancio si provvede con le modalità di cui all’articolo 23, comma 1,
della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1.”
---------Art. 7
Änderung des Landesgesetzes vom 19. Juli 2007, Nr. 4, “Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2007 und für den Dreijahreszeitraum 20072009“
1. Artikel 6 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 19. Juli 2007, Nr. 4, erhält folgende Fassung:
„1. Die Landesregierung wird ermächtigt, die Beteiligung des Landes
am Kapital der Gesellschaft Messe Bozen AG, mit Sitz in Bozen, bis
zu einem Betrag von 3,5 Millionen Euro durch Einbringung eigener
Vermögenssachwerte oder durch die Begründung eines dinglichen
Rechts zu erhöhen. Die sich daraus ergebenden ausgleichenden
Haushaltsänderungen werden nach den Modalitäten laut Artikel 23
Absatz 1 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, vorgenommen.“
Qualcuno chiede la parola sull’articolo 7? Nessuno. Lo metto in votazione:
approvato con 5 astensioni e i restanti voti favorevoli.
PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE:
ROSA THALER ZELGER
VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN:
PRÄSIDENTIN: Ich verlese den Artikel 7-bis.
Art. 7-bis
Änderung des Landesgesetzes vom 2. Dezember 1985, Nr. 16, „Regelung des öffentlichen Personennahverkehrs“
1. Nach Artikel 3-bis des Landesgesetzes vom 2. Dezember 1985, Nr.
16, in geltender Fassung, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 3-ter (Landesmobilitätsagentur) - 1. Die Landesregierung wird
ermächtigt, auch mittels einer Gesellschaft mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes die Gründung einer Landesmobilitätsagentur zu fördern.
2. Die Landesmobilitätsagentur fördert und koordiniert, im Namen des
Landes, die Bereiche des öffentlichen Nahverkehrs, pflegt die Beziehungen mit den Konzessionären und sorgt für die Verwirklichung
der politischen Richtlinien im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs.
3. Die Landesregierung wird ermächtigt, die Landesmobilitätsagentur
mit einem jährlichen Betriebsbeitrag finanziell zu unterstützen und ihr
Räume und Ausstattung kostenlos oder zu einem ermäßigten Mietbetrag zur Verfügung zu stellen.
4. Für den im Absatz 3 angeführten Zweck ist eine Ausgabe von
höchstens 500.000,00 Euro zu Lasten des Landeshaushaltes 2008
- 182 -
autorisiert (HGE 12100). Die Ausgabe zu Lasten der nachfolgenden
Haushaltsjahre wird mit dem jährlichen Finanzgesetz autorisiert.“
---------Art. 7-bis
Modifica della legge provinciale 2 dicembre 1985, n. 16, recante “Disciplina dei servizi di trasporto pubblico di persone”
1. Dopo l’articolo 3-bis della legge provinciale 2 dicembre 1985, n. 16,
e successive modifiche, è inserito il seguente articolo:
“Art. 3-ter (Agenzia provinciale per la mobilità) - 1. La Giunta provinciale è autorizzata a promuovere, anche mediante una società a partecipazione maggioritaria della Provincia, la costituzione di un’agenzia
provinciale per la mobilità.
2. L’agenzia provinciale per la mobilità promuove e coordina, per
conto della Provincia, le modalità del trasporto pubblico locale, cura i
rapporti con i concessionari e provvede all’attuazione degli indirizzi
politici in materia di trasporto pubblico locale.
3. La Giunta provinciale è autorizzata a sostenere finanziariamente
l’agenzia provinciale per la mobilità con un contributo annuale di funzionamento e può mettere a disposizione dell’agenzia provinciale per
la mobilità, gratuitamente o con canoni di locazione ridotti, locali ed
attrezzature.
4. Per le finalità di cui al comma 3 è autorizzata, a carico del bilancio
dell’esercizio finanziario 2008, la spesa massima di 500.000,00 euro
(UPB 12100). La spesa a carico dei successivi esercizi finanziari è
autorizzata con legge finanziaria annuale.”
Das Wort hat der Abgeordnete Heiss, bitte.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Die Landesmobilitätsagentur ist als Zusatz in diese Fassung hineingekommen. Wir begrüßen prinzipiell die Einführung einer Mobilitätsagentur. Uns würde aber interessieren, Herr
Landesrat Widmann, wann die Gründung stattfinden wird. Was haben Sie in dieser
Hinsicht für zeitliche Pläne? Wie gedenken Sie diese Agentur personell zu besetzen
und in welchem Umfeld wollen Sie sie ansiedeln?
WIDMANN (Landesrat für Personal, Tourismus, Verkehr und Transportwesen – SVP): Es ist noch nicht definiert worden, wo wir sie ansiedeln werden.
Es ist auch nicht definiert, wie viel Personal dort arbeiten wird. Wir werden auf jeden
Fall in den nächsten Monaten überlegen, welche Kompetenzen wir sei es vom Amt für
Personennahverkehr als auch vom SII, einer Unterorganisation der SAD, in die Mobilitätsagentur überführen werden. Dementsprechend müssen wir die Agentur besetzen
und ich bin überzeugt, dass wir sie bereits im nächsten Frühjahr einrichten werden.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über Artikel 7-bis ab: einstimmig genehmigt.
- 183 -
Art. 7-ter
Bürgschaft zugunsten der Südtiroler Transportstrukturen AG
1. Die Landesregierung wird ermächtigt, eine entgeltliche Bürgschaft
für die Dauer eines Jahres und für einen Höchstbetrag von 18 Millionen Euro gemäß Artikel 1944 Absatz 1 des Zivilgesetzbuches zur Sicherstellung der vollen und pünktlichen Erfüllung der Verbindlichkeiten
geldlicher und finanzieller Natur zu übernehmen, die von der Südtiroler Transportstrukturen AG für die Kreditaufnahme für den Ankauf von
Eisenbahn-Transportmitteln eingegangen wurden.
2. Wenn das Land infolge der übernommenen Bürgschaft Zahlungen
für die Nichterfüllung der Südtiroler Transportstrukturen AG vornehmen muss, wird die Landesregierung gemäß Artikel 1950 des Zivilgesetzbuches Rückgriff gegen diese Gesellschaft nehmen.
3. Die Deckung allfälliger Lasten, die aus den Risiken entstehen, welche aus der Übernahme der Bürgschaft herrühren, erfolgt durch die im
Landeshaushalt jährlich gemäß Artikel 30 des Landesgesetzes vom
29. Jänner 2002, Nr. 1, bereitgestellten Mittel (HGE 27215).
---------Art. 7-ter
Garanzia fideiussoria a favore della Strutture Trasporto Alto Adige
s.p.a.
1. La Giunta provinciale è autorizzata a prestare garanzia fideiussoria
onerosa ai sensi dell’articolo 1944, primo comma, del codice civile,
per la durata di un anno e per un importo massimo di 18 milioni di
euro, a garanzia del pieno e puntuale adempimento delle obbligazioni
di natura pecuniaria e finanziaria, assunte dalla Strutture Trasporto
Alto Adige s.p.a. per l’assunzione di prestiti finalizzati all’acquisto di
mezzi di trasporto ferroviario.
2. Qualora a seguito della prestata fideiussione la Provincia dovesse
procedere a pagamenti per inadempimento della Strutture Trasporto
Alto Adige s.p.a., la Giunta provinciale eserciterà il regresso contro la
medesima società ai sensi dell’articolo 1950 del codice civile.
3. La copertura degli eventuali oneri derivanti dai rischi conseguenti
alla prestazione della garanzia fideiussoria ha luogo con i fondi stanziati annualmente nel bilancio provinciale ai sensi dell’articolo 30 della
legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, (UPB 27215).
Das Wort hat die Abgeordnete Kury, bitte.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Sehen Sie,
Herr Landesrat Widmann, das ist auch der Grund, warum ich mich vorher über das
Funktionsziel 12 und vor allem über die Investitionssummen, die man dort zur Verfügung stellt, eingehend erkundigt habe. Deshalb habe ich vorher bedauert, dass bei den
Investitionen für den Transport insgesamt immer … Wenn Sie es gerne hören, dann
sage ich es noch einmal. Bei den laufenden Ausgaben stehen mehr Gelder zur Verfügung und bei den Investitionsausgaben haben die Gelder offensichtlich nicht gereicht,
was ich sehr bedauere. Deshalb haben wir nachgeforscht. Wie viel geht in die Forstwirtschaft, wie viel geht in den Tourismus, wie viel geht in das Handwerk und in den
- 184 -
Handel usw.? Überall haben wir gesehen, dass unter dem Titel Beitragsvergabe der
Ansatz der Kapitel groß geworden ist. Dann haben wir festgestellt, dass 40 Millionen
Euro in den neuen Rotationsfonds gehen. Plötzlich müssen wir aber leider feststellen,
dass man für das, wofür wir uns einsetzen, das heißt für die Infrastruktur, für Züge im
öffentlichen Nahverkehr, die Gelder nicht hat. Wir bedauern, dass alles andere wichtiger ist als der öffentliche Nahverkehr. Ich verstehe diese Regelung eigentlich nicht so
richtig, denn in Wirklichkeit tun wir nichts anderes als der STA sagen, dass sie 18
Millionen Euro leihen und dafür einen Zug kaufen sollte, dass wir zwar die Bürgschaft
übernehmen würden, aber kein Geld hätten. Das heißt es. Wir kaufen zwar den Zug,
aber wir kaufen ihn auf Pump, und diese Schuld lagern wir jetzt an die STA aus. Anders kann ich mir diesen Artikel nicht erklären. Im Jahre 2009 müssen wir wahrscheinlich der STA das Geld doch zukommen lassen, weil sie ihre Schulden nicht autonom bezahlen und zusätzlich Zinsen dafür zahlen kann. Die Zinsen gehen dann wieder auf unser Konto, wie es auch bei der SEL der Fall ist. Die Zinsen für diese 18
Millionen Euro, die wir bezahlen werden, gehen zu Lasten des Kapitels betreffend den
öffentlichen Nahverkehr. Insofern kann es auch nicht in Ihrem Interesse sein.
Ich stelle fest und sage es auch den Eisenbahnfreaks unter uns, dass man
nicht die Gelder gehabt hat, um sich diese eineinhalb Eisenbahngarnitur selber zu kaufen, sondern dass man die Schuld auslagern musste. Obwohl man im Wahljahr auch im
öffentlichen Nahverkehr etwas bieten will, worüber wir uns freuen, kommen dennoch
alle anderen Kapitel vorher. Die Beitragsvergabe kommt vorher in allen Wirtschaftsbereichen quer durch den Gemüsegarten und dann, nachdem wir den Zug auch wollen,
sagen wir der STA, dass sie inzwischen einen Kredit aufnehmen sollte, wofür wir bürgen, und nach der Wahl wird dann schon die neue Landesregierung schauen, wie sie
mit diesen Schulden – 18 Millionen Euro sind auch nicht ein Pappenstiel –, welche uns
irgendwie nachhängen werden, umgeht.
Die Begründung, Landesrat Widmann, warum diese … Ich glaube, es ist
wirklich eine neue Erfindung, denn in vierzehn Jahren habe ich noch nie erlebt, dass
man Schulden ganz einfach auslagert. Man will etwas haben, hat aber das Geld dafür
nicht und sagt dann, dass es jemand anders kaufen solle. Vor allem ist es auch ein Abgang von dem, was Landeshauptmann Durnwalder sonst bei jeder Haushaltsrede verkündet hat, nämlich dass wir uns als Land Südtirol nicht verschulden. Er sagt immer,
die anderen Regionen stürzen sich in Schulden und wir nicht. Im Bereich Energie sind
wir mit 150 Millionen Euro und weiß Gott wie viel von diesen 400 Millionen Euro
verschuldet und nun müssen wir uns auch noch für den Ankauf einer Eisenbahngarnitur verschulden. Das kommt mir einfach ein bisschen schwach vor. Vielleicht kann uns
Landesrat Widmann erklären, wie es zu dieser eigenartigen Lösung gekommen ist.
WIDMANN (Landesrat für Personal, Tourismus, Verkehr und Transportwesen – SVP): Wahrscheinlich ist es die späte Stunde, dass Sie so viel und so
lange über Sachen reden, worüber wir längst einer Meinung sein müssten.
- 185 -
Zur SII. Wir haben den Wunsch gehabt, dass man den Personennahverkehr
möglichst schnell weiterbringt. Sie haben heute oft falsch gesagt – heuer haben Sie
wahrscheinlich nicht Zeit genug gehabt, sich den Haushalt gut anzuschauen -, dass
überall kräftig, im Personennahverkehr aber nicht aufgestockt wurde. Wenn Sie den
Text genauer durchlesen, dann sehen Sie, dass im Personennahverkehr mit Abstand
mehr aufgestockt worden ist als in allen anderen Bereichen. Das zum Ersten.
Zweitens sage ich, wenn wir schon das Ziel verfolgen, dann unterschreibt
man normalerweise Verträge. Die Verträge – es geht um immerhin 60 Millionen Euro
-, die wir an Zugankäufen in der Regierung beschlossen haben, unterschreibt man mit
Zahlungszielen. Wenn wir die Geldmittel nicht in irgendeiner Weise vorsehen, dann
würde es bedeuten, dass wir nächstes Jahr die Züge nicht kaufen könnten. Dann würden Sie wahrscheinlich dauernd schimpfen und fragen, warum wir dafür nichts getan
haben, dass man hätte Schulden machen können, weil man nur für ein halbes Jahr die
Zinsen zahlen müsste. Jetzt kaufen wir 8 Züge und innerhalb eines Jahres haben wir
die modernsten Züge, die es europaweit überhaupt gibt. Wir können dann mit einem
perfekten Halbstundentakt von Bozen ins Eisacktal bis Bruneck fahren. Das sind alles
Sachen, die Sie sich längst wünschen. Jetzt machen wir es und wieder ist es falsch. Ich
muss einfach sagen, dass ich Sie nicht verstehe. Ich glaube, dass wir uns einfach viel
Zeit ersparen können, wenn wir die gleichen Ziele endlich realisiert haben. Sie
müssten sich dafür bedanken und nicht fragen, warum und wo. Das ist ein Pump, der
gesetzlich vorgeschrieben ist, aber es ist so, dass wir nur so die Züge effektiv kaufen
können, sonst wären wir außerhalb des Gesetzes. Es ist unser Geschick und in diesem
Fall mein Geschick, dass ich jetzt auch die Kraft habe, mit der Firma in dem Sinne zu
verhandeln, dass wir die Schulden der Firma übertragen können oder anderweitig so
handeln, dass es die STA und nicht uns belastet, es ist aber eine Vorsorge, dass wir
diese Verträge rechtens abschließen konnten. Ich glaube, es kann nur im Sinne aller
sein, die Züge zu kaufen, die Strecke schnellstens zu sanieren und somit einen perfekten Halbstundentakt einführen zu können. Ich glaube, dass Sie diesem Ansinnen nur
zustimmen können.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Artikel 7-ter ab: mit 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Art. 8
Bestimmungen im Bereich der Kollektivvertragsverhandlungen
1. Für die Kollektivvertragsverhandlungen für das Jahr 2008 für die
Bereiche des Personals der Landesverwaltung, des Personals des
Gesundheitswesens und des Schulpersonals wird zu Lasten des Landeshaushaltes (HGE 31100) die Ausgabe von 66 Millionen Euro für
das Jahr 2008, von 90 Millionen Euro für das Jahr 2009 und von 90
Millionen Euro für das Jahr 2010 autorisiert.
2. Die Ermächtigung der Ausgabe laut Artikel 6 des Landesgesetzes
vom 20. Dezember 2006, Nr. 15, für die Kollektivverträge des Jahres
- 186 -
2007 für die dort angeführten Bereiche, welche zu Lasten des Haushaltes 2007 geht, wird für den Anteil von 3 Millionen Euro auf den
Haushalt 2008 übertragen. Der entsprechende Anteil der Bereitstellung
im Haushaltsvoranschlag 2007 (HGE 31100) stellt eine Ausgabeeinsparung dar.
---------Art. 8
Disposizioni in materia di contrattazione collettiva
1. Per la contrattazione collettiva nell’anno 2008 per il comparto del
personale dell’amministrazione provinciale, del personale della sanità
e del personale della scuola è autorizzata a carico del bilancio provinciale (UPB 31100) la spesa di 66 milioni di euro per l’anno 2008, di 90
milioni di euro per l’anno 2009 e di 90 milioni di euro per l’anno 2010.
2. L’autorizzazione di spesa disposta dall’articolo 6 della legge provinciale 20 dicembre 2006, n. 15, per la contrattazione collettiva per
l’anno 2007 per i comparti ivi indicati, a carico dell’esercizio finanziario
2007, è trasferita per una quota di 3 milioni di euro a carico
dell’esercizio finanziario 2008. La corrispondente quota di stanziamento nel bilancio di previsione 2007 (UPB 31100) costituisce economia di spesa.
Landesrat Frick hat einen Ersetzungsantrag zu Absatz 2 eingebracht, der wie
folgt lautet: Artikel 8 Absatz 2
1. Absatz 2 erhält folgende Fassung:
"2. Die Ermächtigung der Ausgabe laut Artikel 6 des Landesgesetzes vom
20. Dezember 2006, Nr. 15, für die Kollektivverträge des Jahres 2007 für die dort angeführten Bereiche, welche zu Lasten des Haushaltes 2007 geht, wird für den Anteil
von 23,453 Millionen Euro auf den Haushalt 2008 übertragen. Der entsprechende
übertragene Anteil der Bereitstellung im Haushaltsvoranschlag 2007 (HGE 31100)
stellt eine Ausgabeeinsparung dar."
Articolo 8, comma 2
1. Il comma 2 è così sostituito:
"2. L’autorizzazione di spesa disposta dall’articolo 6 della legge provinciale
20 dicembre 2006, n. 15, per la contrattazione collettiva per l’anno 2007 per i comparti
ivi indicati, a carico dell’esercizio finanziario 2007, è trasferita per una quota di 23,453
milioni di euro a carico dell’esercizio finanziario 2008. La corrispondente quota di
stanziamento nel bilancio di previsione 2007 (UPB 31100) costituisce economia di
spesa."
Möchte jemand zum Änderungsantrag das Wort ergreifen? Niemand. Dann
stimmen wir darüber ab: mit 3 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Möchte jemand zum so abgeänderten Artikel 8 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 1 Nein-Stimme, 3 Stimmenthaltungen und
dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
- 187 -
Art. 9
Anpassung des Plansolls des Lehrpersonals und des diesem gleichgestellten Personals in den Schulen jeder Art und Stufe
1. Zur Gewährleistung eines regulären Schulbeginns im Laufe des
Haushaltsjahres ist die Landesregierung ermächtigt, ab 1. September
2008 das Gesamtplansoll des vom Land Südtirol besoldeten Personals provisorisch zu erhöhen, um so den Bedarf an Lehrpersonal und
diesem gleichgestellten Personal in den Schulen jeder Art und Stufe
zu decken; dabei wird das Anwachsen der Schülerzahl berücksichtigt.
2. Die Mehrausgaben infolge der im Sinne von Absatz 1 allenfalls beschlossenen Personalaufstockung wird durch Behebung aus dem Reservefonds für unvorhergesehene Ausgaben gedeckt.
---------Art. 9
Adeguamento del fabbisogno del personale docente ed equiparato
nelle scuole di ogni ordine e grado
1. Al fine di garantire il regolare avvio dell’anno scolastico nel corso
dell’esercizio finanziario, la Giunta provinciale è autorizzata ad aumentare provvisoriamente la dotazione organica complessiva del personale stipendiato dalla Provincia autonoma di Bolzano a decorrere
dal 1° settembre 2008, per coprire il fabbisogno di personale docente
ed equiparato nelle scuole di ogni ordine e grado, tenendo conto
dell’aumento della popolazione scolastica.
2. La maggiore spesa per effetto dell’aumento della dotazione organica, eventualmente disposta ai sensi del comma 1, trova copertura
finanziaria mediante prelevamento dal fondo di riserva per spese impreviste.
Möchte jemand zum Artikel 9 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen
wir darüber ab: mit 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Art. 10
Änderung des Landesgesetzes vom 10. August 1995, Nr. 16, „Reform
der Personalordnung des Landes“
1. Nach Artikel 21 des Landesgesetzes vom 10. August 1995, Nr. 16,
wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 21-bis (Außendienstvergütung) - 1. Ab 1. April 2008 ist die in den
Landeskollektivverträgen vorgesehene Außendienstvergütung aufgehoben, falls die geltende Regelung über die Außendienstvergütung
nicht innerhalb 31. März 2008 an die Grundsätze der staatlichen Gesetzgebung angepasst wird.“
---------Art. 10
Modifica della legge provinciale 10 agosto 1995, n. 16, recante „Riforma dell’ordinamento del personale della Provincia”
1. Dopo l’articolo 21 della legge provinciale 10 agosto 1995, n. 16, è
inserito il seguente articolo:
“Art. 21-bis (Indennità di missione) - 1. In caso di mancato adeguamento, entro il 31 marzo 2008, della vigente disciplina sull’indennità di
missione ai principi stabiliti dalla normativa statale, l’indennità di mis-
- 188 -
sione prevista dai contratti collettivi provinciali è soppressa con decorrenza 1° aprile 2008.”
Hierzu ist ein Änderungsantrag von den Abgeordneten Heiss, Kury und
Dello Sbarba eingebracht worden, der wie folgt lautet: Der Artikel wird gestrichen.
L’articolo è soppresso.
Abgeordneter Heiss, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Hier geht es
um die Streichung der Außendienstvergütung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Landes, die gemäß einer staatlichen Richtlinie ab 1. April 2008 aufgehoben werden soll, wenn sie nicht entsprechend angepasst wird. Wir denken, dass hier mehrere
Aspekte nicht zusammenpassen. Zum einen sind die Kollektivverträge in diesem Bereich seit mehreren Jahren ausständig bzw. überfällig. Die Außendienstregelung
müsste wennschon in einem Gesamtpaket mit der Abänderung der Kollektivverträge
neu gestaltet werden. Wir halten also nichts davon, wenn hier sozusagen demonstrativ
vorgeprescht und gesagt wird, wir streichen die Außendienstvergütung. Dies halten
wir für absolut wenig sinnvoll.
Zweitens geht es darum, dass die Außendienstvergütung in dieser Phase ein
wichtiges Gehaltsemolument ist und dass eine Streichung ein negatives Signal zu sein
scheint, auch aus dem Grund, weil die Außendienstvergütungen der Lehrerinnen und
Lehrer im Schulpersonalbereich weiterhin aufrecht bleiben. Hier würde eine eklatante
Ungleichbehandlung eintreten. Wir glauben, dass hier vorschnell versucht wurde,
Fakten zu schaffen, die nach außen gut wirken, und zwar im Bereich des Personals
einzusparen, und diese, aus unserer Sicht, auch populistische Ankündigung haben wir
eindringlich zu streichen ersucht. Zudem ist der Bereich der Außendienstvergütungen
mit 7,9 Millionen Euro in den Haushalt eingeschrieben. Wir glauben nicht, dass dieses
Manöver besonders viel Sinn macht.
WIDMANN (Landesrat für Personal, Tourismus, Verkehr und Transportwesen – SVP): Hier geht es um die Außendienstvergütung, die nichts anderes als
an die staatlichen Bestimmungen angepasst wurde.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Streichungsantrag ab: mit 1 JaStimme, 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Möchte jemand zum Artikel 10 das Wort ergreifen? Abgeordneter Heiss, Sie
haben das Wort.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Herr Landesrat, ich denke, im Bereich Mobilität ist Ihr Engagement deutlich ersichtlich, aber im
Bereich Personal sollten Sie sich wirklich kundig machen und versuchen, das Ressort
- 189 -
entsprechend ernst zu nehmen. Was die Außendienstvergütung anbelangt, so wurde
diese noch nicht entsprechend angepasst, sondern würde vielleicht angepasst. Davon
sind wir aber noch weit entfernt.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über Artikel 10 ab: mit 1 Nein-Stimme, 1
Stimmenthaltung und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Art. 11
Eingriffe in die militärischen Einrichtungen der Staatsdomäne
1. Die Landesregierung wird ermächtigt, gemäß den Vorgaben laut
dem am 10. August 2007 vom Verteidigungsminister und vom Landeshauptmann unterzeichneten Einvernehmen, die staatlichen Immobilien, in denen die militärischen Einrichtungen ihren Sitz haben, im
Rahmen der auf der HGE 21210 für 2008 und folgende Haushalte
vorgesehenen Bereitstellungen für einen Wert gleich dem zu restrukturieren, der den Immobilien zugeteilt wird, die zu diesem Zweck von
der staatlichen auf die Landesdomäne übertragen werden.
---------Art. 11
Interventi su compendi immobiliari del demanio militare dello Stato
1. La Giunta provinciale è autorizzata a intervenire, nei termini stabiliti
nel protocollo d’intesa firmato tra il Ministro della difesa e il Presidente
della Provincia il 10 agosto 2007, su compendi immobiliari dello Stato
in cui hanno sede gli enti militari, nei limiti degli stanziamenti autorizzati sull’UPB 21210 del bilancio per l’esercizio 2008 e successivi, per
un valore pari a quello attribuito ai beni immobiliari all’uopo da trasferirsi dal demanio statale al demanio provinciale.
Hierzu ist ein Änderungsantrag vom Abgeordneten Pöder eingebracht worden, der wie folgt lautet: Der Artikel wird gestrichen.
L’articolo è soppresso.
Möchte jemand dazu Stellung nehmen? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 4 Ja-Stimmen, 1 Enthaltungen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Gibt es Wortmeldungen zum Artikel 11? Keine. Dann stimmen wir darüber
ab: mit 4 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Art. 11-bis
Erhöhung des Vermögens der Stiftung für Forschung und Innovation
1. Für die Erhöhung des Vermögens der Stiftung für Forschung und
Innovation ist gemäß Artikel 8 Absätze 7 und 9 des Landesgesetzes
vom 13. Dezember 2006, Nr. 14, die Ausgabe von 100.000 Euro zu
Lasten des Haushaltes des Finanzjahres 2008 (HGE 19215) autorisiert.
---------Art. 11-bis
Incremento del patrimonio della fondazione per la ricerca scientifica e
l’innovazione
- 190 -
1. Per l’incremento del patrimonio della fondazione per la ricerca
scientifica e l’in-novazione è autorizzata, ai sensi dell’articolo 8, commi
7 e 9, della legge provinciale 13 dicembre 2006, n. 14, la spesa di
100.000 euro a carico del bilancio dell’esercizio finanziario 2008 (UPB
19215).
Möchte jemand zum Artikel 11-bis das Wort ergreifen? Niemand. Dann
stimmen wir darüber ab: mit 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Artikel 12 ist von der Kommission gestrichen worden.
Art. 13
Fonds für die Beteiligung am Ausgleich der öffentlichen Finanzen
1. Die Bereitstellung des Fonds laut Artikel 21-bis des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, in geltender Fassung, ist im Finanzjahr 2008 (HGE 27120) mit 20 Millionen Euro festgelegt.
---------Art. 13
Fondo per il concorso al riequilibrio della finanza pubblica
1. La dotazione del fondo di cui all’articolo 21-bis della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, e successive modifiche, nell’esercizio finanziario 2008 (UPB 27120) è stabilita in 20 milioni di euro.
Möchte jemand zum Artikel 13 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Art. 13-bis
Mehrjährige Arbeiten für den Bau der thermischen Restmüllverwertungsanlage
1. Unter Beibehaltung der Gesamtausgaben von 98,5 Millionen Euro,
ermächtigt mit Artikel 10 des Landesgesetzes vom 20. Juli 2006, Nr. 7,
für die Realisierung einer thermischen Restmüllverwertungsanlage, wird
die mehrjährige Belastung zu Lasten der folgenden Finanzjahre und für
die folgenden Beträge aufgeteilt:
Finanzjahr
Betrag
2008
18,0 Millionen Euro
2009
50,0 Millionen Euro
2010
30,5 Millionen Euro.
---------Art. 13-bis
Opere pluriennali per la realizzazione del termovalorizzatore dei rifiuti
residui
1. Ferma restando la spesa complessiva di 98,5 milioni di euro, autorizzata con l’articolo 10 della legge provinciale 20 luglio 2006, n. 7, per
la realizzazione di un termovalorizzatore dei rifiuti residui, l’onere pluriennale viene rimodulato a carico degli esercizi finanziari e per gli importi seguenti:
- 191 -
Esercizio finanziario
2008
2009
2010
Importo
18,0 milioni di euro
50,0 milioni di euro
30,5 milioni di euro.
Hierzu ist ein Änderungsantrag von den Abgeordneten Dello Sbarba, Heiss
und Kury veingebracht worden, der wie folgt lautet: Der Artikel wird gestrichen.
L’articolo è soppresso.
Das Wort hat die Abgeordnete Kury zur Erläuterung.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Hier geht es
um den Verbrennungsofen in Bozen, wenn man ihn so benennt, wie man ihn zu benennen hat. Nachdem der Landtag vor kurzem den Antrag meines Kollegen Dello
Sbarba angenommen hat, gebe ich Ihm das Wort weiter. Kollege Dello Sbarba hat
heute aber eine schwache Stimme und verzichtet deshalb auf die Wortmeldung.
Wir würden einfach ersuchen, die Entscheidung über den Verbrennungsofen
zumindest so lange hinauszuschieben, bis dieser Runde Tisch eingerichtet ist und an
diesem Runden Tisch können im Rahmen dieses Mediationsverfahrens alle Für und
Wider in einer gemeinsamem Auseinandersetzung zwischen den Fachleuten vom
Land, von der Gemeinde Bozen und auch von den Umweltverbänden geklärt werden.
Wenn diese Bedenken ausgeräumt sind, dann können wir auch mit ruhigem Gewissen
dafür stimmen. Allerdings wissen alle hier im Saal, dass es in der Zwischenzeit wegen
des Verbrennungsofens eine große Beunruhigung vor allem bei der Bozner Bevölkerung gibt und dass die Stadtviertel der Reihe nach sich dagegen aussprechen, und ich
denke ohne großen Widerstand von Seiten der Volkspartei bzw. zum Teil mit Enthaltungen von Seiten der Volkspartei. Offensichtlich sind die Bedenken jetzt auch in die
Mehrheitspartei eingedrungen. Deshalb, denke ich, wäre es schon wesentlich, dass
man zumindest versucht, klare Antworten zu geben, klare Gutachten von Fachleuten
erstellen zu lassen, die das Vertrauen der Umweltverbände und auch der Bevölkerung
genießen, und sich dann mit diesen Gutachten auseinanderzusetzen. Dann könnte man
auch darüber entscheiden, aber bevor man entscheiden kann, braucht es hier Klarheit.
Deshalb stimmen wir in diesem Augenblick nicht für die Genehmigung dieses Artikels
und ersuchen den Landesrat, uns zu sagen, ob es nicht möglich ist, die Entscheidung
und die Finanzierung hinauszuschieben, bis alle Bürger von der Nützlichkeit und vor
allem von der Nichtgefährlichkeit dieses neuen Verbrennungsofens überzeugt sind.
MUSSNER (Landesrat für ladinische Kultur und ladinische Schule sowie Bauten – SVP): Ich glaube, dass wir diesbezüglich bereits Klarheit geschaffen
haben. Es wurde viel darüber gesprochen. Wir haben bereits alles genehmigt bzw. ausgeschrieben. Deshalb ist es nicht möglich, die Entscheidung hinauszuschieben. Wir
wollen es jetzt angehen und in kürzester Zeit realisieren. Wir sind überzeugt, dass es
- 192 -
die richtige Entscheidung ist. Ich verstehe nicht, warum unsere Berichte und jene Berichte, die wir erstellen lassen, immer in Frage gestellt werden. Es braucht nur jemand
zu kommen und dann glaubt man, dass er alles wisse und alles gut mache. Das geht
einfach nicht! Wir sind überzeugt, dass wir die richtige Entscheidung getroffen haben
und werden sie auch durchziehen. Die Arbeiten müssen innerhalb von 60 Tagen offiziell übergeben werden. Damals musste die Firma den Plan vorlegen, wie man dann
weitergeht.
Was den Runden Tisch anbelangt, haben wir alle für dessen Einsetzung gestimmt. Er soll eingerichtet werden und man soll auch darüber diskutieren, aber dass
man deshalb die Entscheidung hinausschiebt, würde ich ausschließen.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Streichungsantrag ab: mit 4 JaStimmen, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Wer möchte zum Artikel 13-bis das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 4 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest JaStimmen genehmigt.
Art. 13-ter
Änderung des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1998, Nr. 11, “Bestimmungen über die Förderung der Landwirtschaft“
1. Artikel 4 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1998, Nr. 11, in
geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„Art. 4 (Gegenstand der Förderung) - 1. Für die in Artikel 1 angeführten Zielsetzungen kann die Landesregierung Kapital- und Zinsbeiträge
sowie Beiträge für die Rückzahlung von Anleihen für folgende Vorhaben gewähren:
a) bauliche und technische Investitionen bei Einzelbetrieben oder deren Vereinigungen,
b) bauliche und technische Investitionen sowie die Ausbildung bei
Verarbeitungs- und Vermarktungsbetrieben,
c) landwirtschaftliche Wohnbauten,
d) Infrastrukturen im ländlichen Raum,
e) Besitz- und Betriebsstrukturverbesserungen bäuerlicher Betriebe,
f) Schutz und Verbesserung der Umwelt,
g) Verbesserung der Tierzucht und Förderung der Tätigkeit der Organisationen im Bereich der Vieh- und Milchwirtschaft,
h) Viehausfälle,
i) Seuchenbekämpfung,
j) Notfälle in der Landwirtschaft,
k) Behebung von Unwetterschäden und passiver Schutz mittels Versicherung,
l) Verbesserung der Marktstruktur, der bäuerlichen Verarbeitung und
der erzeugernahen Vermarktung,
m) Qualitäts- und Strukturverbesserung in der pflanzlichen Produktion,
n) außerordentliche Pflanzenschutzmaßnahmen,
o) Betriebsführungskredite,
p) Beratungswesen,
- 193 -
q) Innovationen und Demonstrationsvorhaben,
r) Erstniederlassung der Junglandwirte,
s) Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.
2. Auf Antrag des Gesuchstellers kann die Landesregierung statt der
in Absatz 1 vorgesehenen Zinsbeiträge sowie Rückzahlungen von
Anleihen konstante, im Nachhinein zu zahlende Jahres- oder Halbjahresbeiträge gewähren; diese Beitragsform umfasst denselben Zeitraum und das Höchstausmaß, das jenem des entsprechenden Beitrages entspricht.
3. Falls für die in Absatz 1 vorgesehenen Investitionen ein Leasingvertrag abgeschlossen wird, kann die Landesregierung dem Konzessionär auch Beiträge auf den periodischen Mietzins für die ganze vom
Vertrag festgesetzte Zeit gewähren.“
---------Art. 13-ter
Modifica della legge provinciale 14 dicembre 1998, n. 11, recante
“Disposizioni relative all’incentivazione in agricoltura”
1. L’articolo 4 della legge provinciale 14 dicembre 1998, n. 11, e successive modifiche, è così sostituito:
“Art. 4 (Oggetto dell’incentivazione) - 1. Per le finalità di cui all’articolo
1 la Giunta provinciale può concedere contributi in conto capitale,
contributi sugli interessi e contributi per il rimborso di prestiti per:
a) investimenti tecnici ed edili in aziende rurali singole o associate;
b) investimenti edili e tecnici nonché la formazione in imprese di
trasformazione e commercializzazione;
c) edilizia abitativa rurale;
d) infrastrutture in zone rurali;
e) promozione della proprietà coltivatrice e miglioramento delle strutture aziendali rurali;
f) tutela e miglioramento dell’ambiente;
g) miglioramento della zootecnia e promozione dell’attività delle organizzazioni nel settore della zootecnia ed in quello lattiero caseario;
h) mortalità del bestiame;
i) lotta alle epizoozie;
j) misure di emergenza in agricoltura;
k) rimozione dei danni causati da calamità naturali o avverse condizioni atmosferiche e difesa passiva attraverso assicurazione;
l) miglioramento della struttura del mercato rurale, della trasformazione a livello aziendale e della commercializzazione alla produzione;
m) miglioramento qualitativo e strutturale nella produzione vegetale;
n) provvedimenti straordinari nella difesa delle piante;
o) crediti di gestione aziendale;
p) consulenza;
q) innovazione e progetti dimostrativi;
r) primo insediamento dei giovani agricoltori;
s) produzione e commercializzazione di prodotti agricoli.
2. Su richiesta dell’interessato la Giunta provinciale può concedere, in
sostituzione dei contributi sugli interessi nonché del rimborso di prestiti
di cui al comma 1, contributi annui o semestrali costanti posticipati,
per lo stesso periodo e nella stessa misura nella quale sarebbe concepibile il relativo contributo.
- 194 -
3. Qualora per gli investimenti di cui al comma 1 venga concluso un
contratto di leasing, la Giunta provinciale può concedere al concessionario, per tutto il tempo fissato dal contratto, anche contributi sui
canoni periodici.”
Hierzu ist ein Änderungsantrag von den Abgeordneten Heiss, Kury und
Dello Sbarba eingebracht worden, der wie folgt lautet:
Im Absatz 1 des neugefassten Artikels 4 des Landesgesetzes Nr. 11/1998
werden die Worte "sowie Beiträge für Rückzahlungen von Anleihen" gestrichen.
Im Absatz 2 des neugefassten Artikels 4 des Landesgesetzes Nr. 11/1998
werden die Worte "sowie Rückzahlungen von Anleihen" gestrichen.
Nel comma 1 del nuovo articolo 4 della legge provinciale n. 11/1998 le parole "e contributi per il rimborso di prestiti" sono soppresse.
Nel comma 2 del nuovo articolo 4 della legge provinciale n. 11/1998 le parole "nonché del rimborso di prestiti" sono soppresse.
Der Abgeordnete Heiss hat das Wort zur Erläuterung.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Unser Streichungsantrag bezieht sich auf die Frage, inwieweit dieser Zusatz notwendig war. Wir
haben den Artikelpassus, nämlich die Förderung der Kapital- und Zinsbeiträge sowie
die Beiträge für die Rückzahlung von Anleihen zusätzlich eingefügt. Landesrat Berger,
die Rückzahlung von Anleihen ist für eine ganze Palette von Vorhaben zusätzlich
hineingekommen. Uns ist absolut unklar, was der Unterschied zwischen Kapital- und
Zinsbeiträgen und Rückzahlung von Anleihen ist. Der italienische Text ist aber besser
verständlich, in dem Folgendes steht: "… e contributi per il rimborso di prestiti …".
Gemeint sind damit wahrscheinlich die Darlehen. Wenn der Begriff "Kapital- und
Zinsbeiträge" vorgesehen war, wieso wurden die Worte "die Rückzahlung von Anleihen" hinzugefügt? Ist es in diesem Zusammenhang nicht das ein und dasselbe? Sie
flüstern mir das Wort "Leasing" zu, aber vielleicht können Sie es uns erklären, damit
es uns auch deutlich gemacht wird. Ich denke, der Bereich Leasing könnte durch Kapital- und Zinsbeiträge abgedeckt werden, aber vielleicht können Sie es besser interpretieren.
BERGER (Landesrat für Landwirtschaft, land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung, Informationstechnik, Grundbuch und Kataster –
SVP): Kapitalbeiträge sind die übliche Form der einmaligen Beitragsgewährung.
Zinsbeiträge sind so gut wie gar nicht mehr geläufig. Was jetzt stark praktiziert wird,
sind Leasingverträge. Dies ist in der Zwischenzeit in allen anderen Wirtschaftssektoren
in die Gesetzgebung betreffend die Wirtschaftsförderung eingeflossen und so haben
wir es auch im Bereich der Landwirtschaft zur Anwendung gebracht. Aufgrund dessen, dass bestimmte Sachen in unserem ländlichen Entwicklungsprogramm von der
- 195 -
Europäischen Kommission umformuliert wurden, ist daran auch die Bedingung geknüpft, dass unsere eigenen Landesgesetze diesem Text angepasst werden. Bezüglich
der Geldausgabe gibt es keine Veränderung. Es kostet kein Geld mehr. Es sind keine
Prozentsätze erhöht worden in dem Sinne, sondern sie sind nur an die Vorgaben der
Europäischen Richtlinien angepasst worden.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Änderungsantrag ab: mit 2 JaStimmen, 3 Stimmenthaltungen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Möchte jemand zum Artikel Artikel 13-ter das Wort ergreifen? Niemand.
Dann stimmen wir darüber ab: mit 3 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen
genehmigt.
Art. 14
Finanzierung
1. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 3.736.332.939 Euro zu
Lasten des Haushaltsjahres 2008, die von Artikel 4 Absätze 1 (Anlage
A) und 2 (Anlage B), und den Artikeln 5, 6, 7-bis, 8, 11-bis und 13 herrühren, sowie der Mindereinnahme, die von den Artikeln 1, 2 und 3
herrührt und auf 37 Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2008 geschätzt wird, erfolgt durch Verwendung der entsprechenden Anteile
der Einnahmen, die im Haushaltsvoranschlag des Landes für das Jahr
2008 eingetragen sind.
2. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 688.092.774 Euro zu
Lasten der Haushaltsjahre 2009 und 2010, die von Artikel 4 Absatz 1
(Anlage A), Artikel 5 in Bezug auf die zweite und dritte Jahresrate der
genehmigten Ausgabenhöchstbeträge, von Artikel 4 Absatz 2 (Anlage
B) und den Artikeln 8, 13-bis und 13-ter herrühren, sowie der Mindereinnahmen für die Jahre 2009 und 2010, die von den Artikeln 1, 2 und
3 herrühren, erfolgt durch die entsprechenden Anteile an den Bereitstellungen, welche für den Zweijahreszeitraum 2009-2010 im Dreijahreshaushalt 2008-2010 vorgesehen sind.
---------Art. 14
Copertura finanziaria
1. Alla copertura degli oneri per complessivi euro 3.736.332.939 a carico dell’esercizio finanziario 2008, derivanti dall’articolo 4, commi 1
(Tabella A) e 2 (Tabella B), e dagli articoli 5, 6, 7-bis, 8, 11-bis e 13,
nonché alla copertura della minore entrata derivante dagli articoli 1, 2
e 3, stimata in 37 milioni di euro annui a decorrere dall’anno 2008, si
provvede con corrispondenti quote delle entrate iscritte nel bilancio di
previsione della Provincia per l’anno 2008.
2. Alla copertura degli oneri per complessivi 688.092.774 euro a carico degli esercizi finanziari 2009 e 2010, derivanti dall’articolo 4, comma 1 (Tabella A), dall’articolo 5 relativamente alla seconda e terza annualità dei limiti d’impegno autorizzati, dall’articolo 4, comma 2 (Tabella B) e dagli articoli 8, 13-bis e 13-ter, nonché alla copertura delle
minori entrate per gli anni 2009 e 2010 derivanti dagli articoli 1, 2 e 3,
- 196 -
si provvede con corrispondenti quote delle disponibilità finanziarie
previste per il biennio 2009-2010 nel bilancio triennale 2008-2010.
Hierzu ist ein Ersetzungsantrag von Landesrat Frick eingebracht worden, der
wie folgt lautet: Artikel 14 ist wie folgt ersetzt/Articolo 14 è così sostituito:
"Art. 14
Finanzierung
1. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 3.755.088.528 Euro zu
Lasten des Haushaltsjahres 2008, die von Artikel 4 Absätze 1 (Anlage
A) und 2 (Anlage B), und den Artikeln 5, 6, 7-bis, 8 Absatz 1, 11-bis
und 13 herrühren, sowie der Mindereinnahme, die von den Artikeln 1,
2 und 3 herrührt und auf 45 Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2008
geschätzt wird, erfolgt durch Verwendung der entsprechenden Anteile
der Einnahmen, die im Haushaltsvoranschlag des Landes für das Jahr
2008 eingetragen sind.
2. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 680.093.254 Euro zu
Lasten der Haushaltsjahre 2009 und 2010, die von Artikel 4 Absatz 1
(Anlage A) und Artikel 5 in Bezug auf die zweite und dritte Jahresrate
der genehmigten Ausgabenhöchstbeträge, von Artikel 4 Absatz 2
(Anlage B) und den Artikeln 8 Absatz 1 und 13-bis herrühren, sowie
der Mindereinnahmen für die Jahre 2009 und 2010, die von den Artikeln 1, 2 und 3 herrühren, erfolgt durch die entsprechenden Anteile an
den Bereitstellungen, welche für den Zweijahreszeitraum 2009-2010
im Dreijahreshaushalt 2008-2010 vorgesehen sind."
---------"Art. 14
Copertura finanziaria
1. Alla copertura degli oneri per complessivi euro 3.755.088.528 a carico dell’esercizio finanziario 2008, derivanti dall’articolo 4, commi 1
(Tabella A) e 2 (Tabella B), e dagli articoli 5, 6, 7-bis, 8, comma 1, 11bis e 13, nonché alla copertura della minore entrata derivante dagli
articoli 1, 2 e 3, stimata in 45 milioni di euro annui a decorrere dall’anno 2008, si provvede con corrispondenti quote delle entrate iscritte
nel bilancio di previsione della Provincia per l’anno 2008.
2. Alla copertura degli oneri per complessivi 680.093.254 euro a carico degli esercizi finanziari 2009 e 2010, derivanti dall’articolo 4,
comma 1 (Tabella A) e dall’articolo 5 relativamente alla seconda e
terza annualità dei limiti d’impegno autorizzati, dall’articolo 4, comma
2 (Tabella B) e dagli articoli 8, comma 1 e 13-bis, nonché alla copertura delle minori entrate per gli anni 2009 e 2010 derivanti dagli articoli
1, 2 e 3, si provvede con corrispondenti quote delle disponibilità finanziarie previste per il biennio 2009-2010 nel bilancio triennale 20082010."
Möchte jemand zum Ersetzungsantrag Stellung nehmen? Niemand. Dann
stimmen wir darüber ab: mit 3 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und dem Rest JaStimmen genehmigt.
- 197 -
3. ABSCHNITT
ANDERE BESTIMMUNGEN
Art. 15
Änderung des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, „Bestimmungen über den Haushalt und das Rechnungswesen des Landes“
1. Nach Artikel 25 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 29. Jänner
2002, Nr. 1, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„2. Wenn am Ende des vorhergehenden Haushaltsjahres aus der Abschlussrechnung ein Fehlbetrag oder ein Überschuss hervorgeht, der
geringer ist als der im Haushaltsvoranschlag des laufenden Haushaltsjahres eingetragene angenommene Überschuss, kann, unbeschadet der Pflicht laut Absatz 1, von der Vorlage dieses Gesetzentwurfes abgesehen werden, sofern die sich durch die Berichtigung ergebenden Mehreinnahmen nicht höher sind als drei Prozent des Finanzvolumens des anfänglichen Haushaltsvoranschlages. In letzterem Fall fasst die Landesregierung einen entsprechenden Beschluss,
der dem Landtag innerhalb der Frist laut Absatz 1 zusammen mit dem
Beschluss zur Genehmigung der Rechnungslegung laut Artikel 62
Absatz 1 zu übermitteln ist.“
2. Artikel 44 Absatz 4 des Landesgesetzes 29. Januar 2002, Nr. 1, in
geltender Fassung, ist aufgehoben.
---------CAPO III
ALTRE DISPOSIZIONI
Art. 15
Modifica della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, recante
“Norme in materia di bilancio e di contabilità della Provincia autonoma
di Bolzano”
1. Dopo il comma 1 dell’articolo 25 della legge provinciale 29 gennaio
2002, n. 1, è aggiunto il seguente comma:
“2. Fermo restando l’obbligo di cui al comma 1, se al termine
dell’esercizio precedente risulta un disavanzo di consuntivo o un
avanzo inferiore a quello presunto iscritto nel bilancio di previsione
dell’esercizio corrente, si può prescindere dalla presentazione di tale
disegno di legge quando dalla manovra di assestamento derivino
maggiori entrate non superiori al tre per cento del volume finanziario
del bilancio di previsione iniziale. In quest’ultima ipotesi la Giunta provinciale adotta apposita deliberazione da trasmettere, entro il termine
di cui al comma 1, al Consiglio provinciale insieme alla deliberazione
di approvazione del rendiconto dell’esercizio prevista dall’articolo 62,
comma 1.”
2. Il comma 4 dell’articolo 44 della legge provinciale 29 gennaio 2002,
n. 1, e successive modifiche, è abrogato.
Hierzu sind folgende Änderungsanträge eingebracht worden:
Der Änderungsantrag Nr. 1 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
welcher vom Abgeordneten Pöder eingebracht wurde, lautet wie folgt: Artikel 15 wird
aufgehoben.
L’articolo 15 è soppresso.
- 198 -
Der Änderungsantrag Nr. 2 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
welcher von den Abgeordneten Heiss, Kury und Dello Sbarba eingebracht wurde, lautet wie folgt: Der Artikel wird gestrichen.
L’articolo è soppresso.
Der Änderungsantrag Nr. 3 (Änderungsantrag zwecks Hinzufügung eines
neuen Absatzes 3), welcher von Landesrat Frick eingebracht wurde, lautet wie folgt:
Folgender Absatz 3 wird hinzugefügt:
3. Nach Artikel 54 des Landesgesetzes 29.1.2002, Nr. 1, wird folgender Artikel 54-bis eingefügt:
"Art. 54-bis
Zahlungen mittels Bankkontokorrent
1. Aufgrund von besonderen und begründeten dienstlichen Erfordernissen, in Alternative zu den buchhalterischen Verfahrensweisen laut den Artikeln 53 und 54 kann der
Direktor der Abteilung Finanzen und Haushalt, die Anwendung von Zahlungsformen,
die von einem Bankkontokorrent vorgesehen sind, ermächtigen das auf das Land lautet, zum Zweck Ausgaben zu tätigen die einem einzigen Kapitel und ein und derselben
Gebarungsklassifizierung zuzuschreiben sind. Das Konto wird auf der Grundlage des
effektiven Bedarfs mittels Zahlungsanweisungen zugunsten eines eigens dafür beauftragten Bediensteten, der vom zuständigen Landesrat oder Direktor der zuständigen
Landesabteilung namhaft gemacht wird, gespeist. Bei Abschluss des Finanzjahres sind
die auf genanntem Bankkonto nicht verwendeten Beträge auf die Einnahmen des Landeshaushaltes zu überweisen.
2. Die Abrechnung der gemäß den Modalitäten laut Absatz 1 verwalteten Ausgaben
erfolgt auf Grund der Anweisungen, die vom Direktor der Abteilung Finanzen und
Haushalt erteilt werden."
Viene aggiunto il seguente comma 3:
3. Dopo l’articolo 54 della legge provinciale 29.1.2002, n. 1, viene inserito il
seguente articolo 54-bis:
Art. 54-bis
Pagamenti tramite conto corrente bancario
1. Per particolari e motivate esigenze di servizio, in alternativa alle procedure contabili
di cui agli articoli 53 e 54, il direttore della Ripartizione finanze e bilancio può autorizzare l’utilizzo delle modalità di pagamento attraverso conto corrente bancario intestato alla Provincia, al fine di effettuare spese imputabili ad un unico capitolo ed aventi
la medesima classificazione gestionale. Il conto viene alimentato in base all’effettivo
fabbisogno tramite mandati di pagamento a favore di un dipendente appositamente incaricato dall’assessore provinciale competente o dal direttore della ripartizione provinciale competente. Alla chiusura dell’esercizio finanziario le somme non utilizzate sul
predetto conto corrente sono versate alle entrate del bilancio provinciale.
- 199 -
2. La rendicontazione delle spese gestite con le modalità di cui al comma 1 avviene secondo le istruzioni e scadenze stabilite dal direttore della Ripartizione finanze e bilancio."
Gemäß Art. 97-quater der Geschäftsordnung werden die Änderungsanträge
gemeinsam behandelt.
Der Abgeordnete Pöder hat das Wort zur Erläuterung.
PÖDER (UFS): Nur fürs Protokoll, damit es in diesem Zusammenhang
noch einmal gesagt ist. Ich denke, dass es falsch ist, den Nachtragshaushalt zu streichen. Ich denke, dass der Nachtragshaushalt einen Sinn hatte und auch weiterhin einen
Sinn haben würde. Etwas Sorgen macht mir hier die Kann-Bestimmung. Wenn man
schon auf einen Nachtragshaushalt unter bestimmten Voraussetzungen verzichten will,
dann hätte es einen sauberen Schnitt geben müssen. Wenn das eintritt, dann hätte man
hineinschreiben müssen, dass es keinen Nachtragshaushalt gibt. Das wäre von der Planungssicherheit her sicherlich interessanter gewesen. Diesbezüglich hat es bereits verschiedene Diskussionen gegeben. Es hat auch Kompromissangebote und Möglichkeiten gegeben, aber das alles ersetzt letztlich den Nachtragshaushalt nicht.
Der Nachtragshaushalt war auch die Gelegenheit, im Laufe eines Haushaltsjahres eine Halbjahresbilanz zu ziehen und entsprechend neue Einnahmen oder zusätzliche, nicht vorhersehbare Einnahmen neu zu verbuchen oder möglicherweise sogar das eine oder andere in einem laufenden Haushaltsjahr zu korrigieren, was nicht
unbedingt schlecht ist, wenn man einsieht, dass das eine oder das andere zu korrigieren
wäre. Ich denke auch, dass es ein Grundrecht des Landtages wäre oder war, mitten in
einem Haushaltsjahr über die Haushaltspolitik, über einen Teil der Haushaltspolitik,
über einen Teil neuer Ausgaben noch einmal zu befinden.
Ich weiß – das wurde verschiedentlich angemerkt -, dass zum Beispiel im
Trentino bereits seit längerem auf einen Nachtragshaushalt verzichtet wird, aber solche
Beispiele sind immer etwas gefährlich. In der Region Kalabrien gibt es seit 20 Jahren
keinen ordentlichen Haushalt. Deshalb müssen nicht auch wir darauf verzichten. Ich
denke, im Trentino hat man andere Überlegungen angestellt. Auch in der Region
wurde auf den letzten Nachtragshaushalt aus bestimmten Gründen, vielleicht auch aus
guten Gründen verzichtet, soweit ich mich erinnere. Das alles soll aber nicht unbedingt
eine große Rolle spielen, denn es geht um den Südtiroler Landeshaushalt. Man hätte
vielleicht sogar vor der Vorlage des Haushaltes und vor der Entscheidung zwischen
Landesregierung und Landtagsfraktionen kurz einmal darüber diskutieren können.
Wenn wir jetzt zum Beispiel diesen Passus nicht genehmigen würden, wenn
der Landtag ihn ablehnen würde, dann wäre der gesamte Haushaltsvoranschlag obsolet, soweit ich es verstehe, weil dieser Haushaltsvoranschlag darauf ausgelegt ist, dass
es keinen Nachtragshaushalt gibt. Was würde dann gegebenenfalls passieren? Dann
könnte man diesen Haushaltsvoranschlag, meiner Meinung nach, gar nicht mehr genehmigen. Ich verstehe, dass dieser Artikel nicht abgelehnt bzw. gestrichen wird, aber
- 200 -
unter Umständen wäre der Haushaltsvoranschlag obsolet. Vielleicht hätte man vorher
darüber reden sollen.
Noch einmal abschließend einen Satz. Ich bin dagegen, dass der Nachtragshaushalt gestrichen wird.
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
Dott. RICCARDO DELLO SBARBA
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: La parola alla consigliera Kury, ne ha facoltà.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Der Artikel
15 war heute Gegenstand von längeren Verhandlungen zwischen Opposition, Volkspartei bzw. auch Landesrat Frick. Wir haben nach längerem Gezänk dann doch vereinbart, dass zumindest garantiert wird, dass in dem Augenblick, in dem die Landesregierung auf die Vorlage eines Nachtragshaushaltes verzichtet, dennoch das Abkommen
einzuhalten ist, das garantiert, dass die Landesregierung innerhalb, ich glaube, Mai wir haben den Termin verschoben -, die Berichte über die Gesellschaft mit öffentlicher
Beteiligung vorlegt und dass der Landtag dann trotzdem über diese vorgelegten Berichte diskutieren kann, dass diese Möglichkeit weiterhin aufrecht bleibt, auch wenn
kein Nachtragshaushalt zur Diskussion aufliegt. Ich möchte nur noch einmal daran erinnern. Nachdem einige Kollegen nicht wissen, dass diese Vereinbarung heute Früh
erzielt worden ist, wollte ich sie ganz einfach noch einmal klarlegen.
PRESIDENTE: C’è la replica della Giunta? No. Metto in votazione gli
emendamenti separatamente:
Emendamento n. 1: respinto con 6 voti favorevoli e i restanti voti contrari.
L’emendamento n. 2 è dichiarato decaduto perché di contenuto identico
all’emendamento n. 1 appena respinto.
Emendamento n. 3: approvato con 2 voti contrari, 6 astensioni e i restanti
voti favorevoli.
Qualcuno chiede la parola sull’articolo 15 così emendato? Nessuno. Lo
metto in votazione: approvato con 7 voti contrari, 1 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 16
Modifica della legge provinciale 30 novembre 2004, n. 9, recante “Diritto allo studio universitario”
1. Dopo l’articolo 19 della legge provinciale 30 novembre 2004, n. 9, è
inserito il seguente articolo:
“Art. 19-bis (Finanziamento di strutture universitarie) - 1. La Giunta
provinciale è autorizzata ad individuare le aree e ad acquisire, anche
- 201 -
tramite esproprio, immobili da destinare alla costruzione di strutture
universitarie, secondo le procedure previste dalla normativa provinciale vigente. Essa è altresì autorizzata ad assumere le spese per l’affitto, la costruzione, l’adattamento, la manutenzione e l’arredamento di
strutture universitarie e di strutture accessorie site in provincia di Bolzano, nonché a concedere in comodato ai soggetti gestori di tali strutture beni immobili e mobili, compresi quelli di carattere sportivo, ricreativo e residenziale, o a concedere appositi finanziamenti.
2. La Giunta provinciale è inoltre autorizzata a concorrere finanziariamente alla gestione della Libera Università di Bolzano o di altre strutture di alta formazione o di ricerca scientifica aventi sede nel territorio
provinciale.
3. La Giunta provinciale è autorizzata a sostenere iniziative, attività e
progetti concernenti l’attività didattica e la ricerca eseguiti, nell’interesse della Provincia, da università con sede nel territorio nazionale o in
paesi dell’area culturale tedesca.”
---------Art. 16
Änderung des Landesgesetzes vom 30. November 2004, Nr. 9,
“Recht auf Hochschulbildung”
1. Nach Artikel 19 des Landesgesetzes vom 30. November 2004, Nr.
9, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 19-bis (Finanzierung von universitären Strukturen) - 1. Die Landesregierung wird ermächtigt, gemäß den in den geltenden Rechtsvorschriften des Landes vorgesehenen Verfahren Areale auszuweisen
und, auch durch Enteignung, Liegenschaften für die Errichtung von
Hochschulstrukturen zu erwerben. Weiters ist sie ermächtigt, die Ausgaben für die Anmietung, den Bau, die Adaptierung, die Instandhaltung und die Einrichtung von Hochschulen und von Dienstleistungsstrukturen im Hochschulbereich in Südtirol zu übernehmen sowie den
Trägern dieser Strukturen unbewegliche und bewegliche Güter, einschließlich Sport-, Freizeit- und Wohneinrichtungen, zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen oder finanzielle Zuwendungen
zu gewähren.
2. Die Landesregierung wird außerdem ermächtigt, den Betrieb der
Freien Universität Bozen sowie den Betrieb von anderen Forschungsund Hochschuleinrichtungen, welche ihren Sitz in Südtirol haben, mitzufinanzieren.
3. Die Landesregierung wird ermächtigt, Initiativen, Tätigkeiten und
Projekte der Lehre und Forschung zu finanzieren, welche von inländischen Universitäten oder Universitäten des deutschen Kulturraumes
im Interesse des Landes durchgeführt werden.“
I consiglieri Heiss, Kury e Dello Sbarba hanno presentato un emendamento
soppressivo dell’intero articolo, che dice: L’articolo 16 è soppresso.
Der Artikel 16 wird gestrichen.
La parola alla consigliera Kury, ne ha facoltà.
- 202 -
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Zum Fortgang der Arbeiten! In dem Augenblick, in dem Landesrat Frick ankündigt, dass der
Artikel gestrichen wird, denke ich, brauchen wir ihn nicht näher zu erläutern und darüber diskutieren.
FRICK (Landesrat für Handwerk, Industrie, Handel sowie Finanzen
und Haushalt – SVP): Wir schlagen vor, dass der Änderungsantrag der Abgeordneten
Heiss, Kury und Dello Sbarba, in dem steht, dass der Artikel 16 gestrichen wird, angenommen wird.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento soppressivo: approvato
all’unanimità.
Art. 17
Modifica della legge provinciale 22 ottobre 1993, n. 17, recante “Disciplina del procedimento amministrativo e del diritto di accesso ai documenti amministrativi”
1. (soppresso).
2. Il comma 2-quater dell’articolo 28 della legge provinciale 22 ottobre
1993, n. 17, e successive modifiche, è così sostituito:
“2-quater. Alle pubblicazioni di cui ai commi 2-bis e 2-ter provvedono,
entro tre mesi dalla scadenza di ciascun semestre, le società, gli enti
e gli istituti interessati. Nel caso di cariche e compensi di cui al comma
2-bis, relativi a società non aventi sede nel territorio provinciale, alla
pubblicazione provvedono, con le medesime modalità e nei medesimi
termini, direttamente le persone cui sono conferiti gli incarichi. La
mancata pubblicazione comporta l’irrogazione, da parte del Direttore
della Ripartizione provinciale Finanze e Bilancio, di una sanzione
amministrativa pecuniaria da 1.000,00 a 10.000,00 euro.”
---------Art. 17
Änderung des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, “Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts auf Zugang zu
Verwaltungsunterlagen”
1. (gestrichen).
2. Artikel 28 Absatz 2-quater des Landesgesetzes vom 22. Oktober
1993, Nr. 17, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„2-quater. Für die Veröffentlichungen laut den Absätzen 2-bis und 2ter sorgen innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des jeweiligen
Halbjahres die betreffenden Gesellschaften, Einrichtungen und Anstalten. Im Falle von Ernennungen und Vergütungen laut Absatz 2-bis,
die Gesellschaften mit Sitz außerhalb Südtirols betreffen, sorgen die
ernannten Personen selbst für die Veröffentlichung, und zwar mit
denselben Modalitäten und innerhalb derselben Fristen. Wird die Veröffentlichung unterlassen, verhängt der Direktor der Landesabteilung
Finanzen und Haushalt eine Geldstrafe zwischen 1.000,00 und
10.000,00 Euro.“
- 203 -
I consiglieri Heiss, Kury e Dello Sbarba hanno presentato un emendamento
soppressivo dell’intero articolo, che dice: L’articolo è soppresso.
Der Artikel wird gestrichen.
La parola alla consigliera Kury, ne ha facoltà.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Der Änderungsantrag ist zurückgezogen.
PRESIDENTE: L’emendamento è ritirato.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 17? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 6 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Gli articoli 18, 19 e 20 sono stati stralciati dalla Commissione.
Art. 20-bis
Modifica della legge provinciale 2 maggio 1995, n. 10, recante
“Provvedimenti relativi al personale delle Unità Sanitarie Locali”
1. Dopo l’articolo 1 della legge provinciale 2 maggio 1995, n. 10, e
successive modifiche, sono inseriti i seguenti articoli 1-bis e 1-ter:
“Art. 1-bis (Esercizio dell’attività libero-professionale dei dirigenti del
ruolo sanitario) - 1. I dirigenti del ruolo sanitario, con rapporto di lavoro
a tempo indeterminato o a tempo determinato, possono optare per il
rapporto di lavoro non esclusivo.
2. Le opzioni vanno presentate entro il 30 novembre di ciascun anno e
hanno effetto a partire dal 1° gennaio dell’anno successivo.
3. L’opzione si intende prorogata fino alla domanda di ripristino del
rapporto di lavoro esclusivo, con le decorrenze stabilite dal contratto
collettivo provinciale.
4. In assenza di opzione il dirigente del ruolo sanitario resta assoggettato al regime di rapporto di lavoro esclusivo.
5. Il rapporto di lavoro esclusivo dei dirigenti del ruolo sanitario comporta la totale disponibilità nello svolgimento delle funzioni dirigenziali
attribuite dall’Azienda sanitaria nell’ambito della posizione ricoperta e
della competenza professionale posseduta nonché nell’ambito della
disciplina di appartenenza, con impegno orario contrattualmente definito.
6. In caso di violazione degli obblighi connessi all’esclusività delle prestazioni, di insorgenza di un conflitto di interessi o di situazioni che
comunque implichino forme di concorrenza sleale, e fino a quando
non sarà disciplinato diversamente dal contratto collettivo provinciale,
si applicano le disposizioni previste dalla normativa statale in materia.
7. Il rapporto di lavoro esclusivo consente l’esercizio dell’attività liberoprofessionale intramoenia, nei limiti della normativa sulla sicurezza e
la tutela della salute degli interessati e dei pazienti, secondo i criteri e
le modalità da stabilirsi nei contratti collettivi provinciali e nel rispetto
dei principi sanciti dalla normativa statale.
- 204 -
8. Il rapporto di lavoro dei dirigenti del ruolo sanitario che optano per
l’esercizio dell’attività libero-professionale intramoenia o extramoenia
è disciplinato, anche per gli aspetti economici, con contratto collettivo
provinciale.
9. Nel caso di rapporto non esclusivo, e quindi per l’esercizio della libera professione extramoenia, vige il divieto di esercizio, sotto qualsiasi forma, della libera professione intramoenia. Per i dirigenti del
ruolo sanitario in questione è fatto divieto di rendere prestazioni professionali, anche di natura occasionale e periodica, a favore o
all’interno di strutture pubbliche o private accreditate o convenzionate.
10. L’opzione per l’esercizio della libera professione extramoenia non
esonera il dirigente del ruolo sanitario dal dare la totale disponibilità
nell’ambito dell’impegno di servizio per la realizzazione dei risultati
programmati e lo svolgimento delle attività professionali di competenza.
11. Nello svolgimento dell’attività libero-professionale non è consentito
l’uso del ricettario del Servizio sanitario provinciale.
12. In attesa della necessaria disciplina contrattuale a livello
provinciale relativa al trattamento economico per il rapporto di lavoro
dei dirigenti del ruolo sanitario, che esercitano l’attività libero-professionale extramoenia o intramoenia, il trattamento economico dei dirigenti del ruolo sanitario che optano per il rapporto di lavoro non esclusivo è ridotto per un importo pari alle ore aggiuntive programmate e
percepite individualmente, con conseguente riduzione dell’orario di lavoro.
13. La Giunta provinciale detta le direttive necessarie per
l’applicazione del presente articolo.
Art. 1-ter (Direttive e piano aziendale per l’attività libero-professionale)
- 1. La Giunta provinciale detta le direttive necessarie per l’applicazione dell’articolo 1-bis e per la predisposizione del piano aziendale
per l’attività libero-professionale di cui al comma 3.
2. L’Azienda sanitaria della Provincia autonoma di Bolzano gestisce,
con integrale responsabilità propria, l’attività libero-professionale intramoenia, al fine di assicurarne il corretto esercizio, in particolare nel rispetto delle seguenti modalità:
a) affidamento a personale aziendale o comunque dall’Azienda sanitaria a ciò destinato, senza ulteriori oneri aggiuntivi, del servizio di
prenotazione delle prestazioni, da eseguire in sede o tempi diversi rispetto a quelli istituzionali, al fine di permettere il controllo dei volumi
delle medesime prestazioni, che non devono superare, globalmente
considerati, quelli eseguiti nell’orario di lavoro;
b) garanzia della riscossione degli onorari relativi alle prestazioni erogate sotto la responsabilità dell’Azienda sanitaria e dei comprensori
sanitari. Agli eventuali oneri si provvede ai sensi della lettera c);
c) determinazione, in accordo con i professionisti, di un tariffario idoneo ad assicurare l’integrale copertura di tutti i costi direttamente e indirettamente correlati alla gestione dell’attività libero-professionale intramoenia, ivi compresi quelli connessi alle attività di prenotazione e di
riscossione degli onorari;
d) monitoraggio aziendale dei tempi di attesa delle prestazioni erogate
nell’ambito dell’attività istituzionale, al fine di assicurare il rispetto dei
- 205 -
tempi medi fissati da specifici provvedimenti; attivazione di meccanismi di riduzione dei medesimi tempi medi; garanzia che, nell’ambito
dell’attività istituzionale, le prestazioni aventi carattere di urgenza differibile vengano erogate entro 72 ore dalla richiesta;
e) prevenzione delle situazioni che determinano l’insorgenza di un
conflitto di interessi o di forme di concorrenza sleale e fissazione delle
sanzioni disciplinari e dei rimedi da applicare in caso di inosservanza
delle relative disposizioni, anche con riferimento all’accertamento delle
responsabilità del direttore generale per omessa vigilanza;
f) adeguamento dei provvedimenti per assicurare che nell’attività libero-professionale intramoenia siano rispettate le prescrizioni di cui
alle lettere a), b) e c);
g) progressivo allineamento dei tempi di erogazione delle prestazioni
nell’ambito dell’attività istituzionale ai tempi medi di quelle rese in regime di libera professione intramoenia, al fine di assicurare che il ricorso a quest’ultima sia conseguenza di libera scelta del cittadino e
non di carenza nell’organizzazione dei servizi resi nell’ambito
dell’attività istituzionale. A tal fine, il direttore generale dell’Azienda
sanitaria presenta annualmente alla Giunta provinciale una relazione
sull’esercizio della libera professione medica intramoenia, con particolare riferimento alle implicazioni sulle liste di attesa e alle disparità
nell’accesso ai servizi sanitari pubblici.
3. Ai fini di cui al comma 2, l’Azienda sanitaria della Provincia autonoma di Bolzano predispone un piano aziendale, concernente, con
riferimento ai singoli comprensori sanitari, i volumi di attività istituzionale e di attività libero-professionale intramoenia e assicurando adeguata pubblicità e informazione relativamente ai piani, con riferimento,
in particolare, alla loro esposizione nell’ambito delle proprie strutture
ospedaliere e all’informazione nei confronti delle associazioni degli
utenti. Tali informazioni devono in particolare riguardare le condizioni
di esercizio dell’attività istituzionale e di quella libero-professionale
intramoenia, nonché i criteri che regolano l’erogazione delle prestazioni e le priorità di accesso.
4. Il piano è presentato alla Giunta provinciale, in fase di prima applicazione, entro quattro mesi dalla data di entrata in vigore della presente legge e, successivamente, entro un limite massimo di tre anni
dall’approvazione del piano precedente. La Giunta provinciale approva il piano o richiede variazioni o chiarimenti entro 60 giorni dalla
presentazione. In caso di richiesta di variazioni o di chiarimenti, essi
sono presentati entro 60 giorni dalla richiesta medesima ed esaminati
dalla Giunta provinciale entro i successivi 60 giorni.”
---------Art. 20-bis
Änderung des Landesgesetzes vom 2. Mai 1995, Nr. 10, „Maßnahmen in Bezug auf das Personal der Sanitätseinheiten”
1. Nach Artikel 1 des Landesgesetzes vom 2. Mai 1995, Nr. 10, in
geltender Fassung, werden folgende Artikel 1-bis und 1-ter eingefügt:
„Art. 1-bis (Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit der sanitären Leiter
des Sanitätsstellenplanes) - 1. Die sanitären Leiter des Sanitätsstellenplanes mit unbefristetem oder befristetem Arbeitsverhältnis können
für das nicht exklusive Arbeitsverhältnis optieren.
- 206 -
2. Die Optionen müssen innerhalb 30. November eines jeden Jahres
vorgelegt werden und gelten ab dem 1. Jänner des Folgejahres.
3. Die Option gilt bis zum Ansuchen um Wiederherstellung des exklusiven Arbeitsverhältnisses, unter Einhaltung der vom Landeskollektivvertrag festgesetzten Fristen, als verlängert.
4. Bei Fehlen der Option bleibt der sanitäre Leiter des Sanitätsstellenplanes der Regelung des exklusiven Arbeitsverhältnisses unterworfen.
5. Das exklusive Arbeitsverhältnis der sanitären Leiter des Sanitätsstellenplanes bewirkt, mit einer vertraglich festgelegten zeitlichen Verpflichtung, dass sie bei der Ausübung der vom Sanitätsbetrieb zugewiesenen Führungsaufgaben im Rahmen der jeweils bekleideten Position und der erworbenen Berufskompetenz sowie im Rahmen ihres
jeweiligen Fachbereiches voll verfügbar sein müssen.
6. Im Falle einer Verletzung der mit der Exklusivität der Leistungen
zusammenhängenden Pflichten, im Falle des Entstehens eines Interessenkonfliktes oder von Situationen, welche einen, wie auch immer
gearteten, unlauteren Wettbewerb nach sich ziehen, und solange der
Landeskollektivvertrag nichts anderes festlegt, werden die von den
einschlägigen staatlichen Normen vorgesehenen Bestimmungen angewandt.
7. Das exklusive Arbeitsverhältnis gestattet die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit innerhalb des Krankenhauses, im Rahmen der Bestimmungen zur Sicherheit und zum Schutze der Gesundheit der Betroffenen
und der Patienten, auf der Grundlage der in den Landeskollektivverträgen
festzulegenden Kriterien und Modalitäten und in Einhaltung der durch die
staatlichen Bestimmungen auferlegten Prinzipien.
8. Das Arbeitsverhältnis der sanitären Leiter des Sanitätsstellenplanes, welche für die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit innerhalb
oder außerhalb des Krankenhauses optieren, wird, auch was die wirtschaftlichen Aspekte betrifft, durch Landeskollektivvertrag geregelt.
9. Im Falle eines nicht exklusiven Arbeitsverhältnisses und daher für die
Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit außerhalb des Krankenhauses,
in jeglicher Form, gilt das Verbot der freiberuflichen Tätigkeit innerhalb
des Krankenhauses. Den betroffenen sanitären Leitern ist es verboten,
berufliche Leistungen auch in gelegentlicher und periodischer Form zu
Gunsten oder innerhalb von öffentlichen oder privaten akkreditierten
oder konventionierten Strukturen zu erbringen.
10. Die Option für die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit außerhalb des Krankenhauses befreit den sanitären Leiter des Sanitätsstellenplanes nicht von seiner vollen Verfügbarkeit, welche er im
Rahmen seiner dienstlichen Verpflichtungen für die Erzielung der programmierten Ergebnisse und die Ausübung der zugewiesenen beruflichen Tätigkeiten bereitzustellen hat.
11. Im Rahmen der Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit ist der
Gebrauch des Rezeptblockes des Landesgesundheitsdienstes nicht
gestattet.
12. In Erwartung einer notwendigen vertraglichen Regelung auf Landesebene betreffend die wirtschaftliche Behandlung des Arbeitsverhältnisses der sanitären Leiter des Landesgesundheitsplanes, welche
die freiberufliche Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des Krankenhauses ausüben, wird den sanitären Leitern, welche für ein nicht exklusi-
- 207 -
ves Arbeitsverhältnis optieren, die wirtschaftliche Behandlung um den
Betrag der programmierten und vom einzelnen bezogenen Zusatzstunden, mit entsprechender Arbeitszeitreduzierung, vermindert.
13. Die Landesregierung gibt die notwendigen Richtlinien für die Anwendung dieses Artikels vor.
Art. 1-ter (Richtlinien und Betriebsplan für die freiberufliche Tätigkeit) 1. Die Landesregierung gibt die notwendigen Richtlinien für die Anwendung des Artikels 1-bis und für die Ausarbeitung des Betriebsplanes für die freiberufliche Tätigkeit laut Absatz 3 vor.
2. Der Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen verwaltet gänzlich unter seiner eigenen Verantwortung die freiberufliche Tätigkeit innerhalb des Krankenhauses, um deren korrekte Ausübung zu garantieren, insbesondere unter Berücksichtigung der folgenden Modalitäten:
a) Übertragung, ohne zusätzliche Lasten, des Dienstes für die Vormerkungen an Personal des Sanitätsbetriebes oder dem zugeordnet,
welcher nicht während der institutionellen Arbeitszeit stattzufinden hat,
um eine Kontrolle des Ausmaßes der Dienstleistungen zu ermöglichen, welche, im Gesamten gesehen, nicht jene übersteigen dürfen,
welche während der Arbeitszeit geleistet wurden;
b) Garantie der Einhebung der Honorare betreffend die unter der Verantwortung des Sanitätsbetriebes und der Gesundheitsbezirke aufgeteilten Leistungen. Eventuelle Lasten werden im Sinne des Buchstaben c) geregelt;
c) Festlegung, in Absprache mit den Fachkräften, eines geeigneten
Tarifverzeichnisses, um die Deckung der Gesamtausgaben zu gewährleisten, die direkt und indirekt mit der Verwaltung der freiberuflichen Tätigkeit innerhalb des Krankenhauses zusammenhängen, einschließlich der Kosten für die Vormerkung der Patienten und die Verrechnung der Honorare;
d) Monitoring auf Betriebsebene der Wartelisten für jene Dienstleistungen, welche im Rahmen der institutionellen Tätigkeit erbracht werden,
damit die Einhaltung der durchschnittlichen Zeiten, welche mit anderen
Maßnahmen festgelegt worden sind, gewährleistet wird; Einführung von
Maßnahmen zur Reduzierung dieser Durchschnittszeiten; Gewährleistung, dass im Rahmen der institutionellen Tätigkeit die dringenden, aufschiebbaren Dienstleistungen innerhalb von 72 Stunden ab Beantragung
erbracht werden;
e) Verhinderung von Situationen, die Interessenskonflikte oder Formen unlauteren Wettbewerbs hervorrufen, und Festlegung der Disziplinarstrafen und der Maßnahmen, welche im Falle der Missachtung
der entsprechenden Verfügungen, auch mit Bezug auf die Überprüfung der Verantwortung des Generaldirektors wegen Unterlassung
seiner Aufsichtspflicht, angewandt werden;
f) Anpassung der Maßnahmen, damit im Rahmen der freiberuflichen
Tätigkeit innerhalb des Krankenhauses die Vorschriften gemäß den
Buchstaben a), b) und c) eingehalten werden;
g) fortlaufende Anpassung der Zeiten zur Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen der institutionellen Tätigkeit an die entsprechenden Durchschnittszeiten im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit
innerhalb des Krankenhauses, damit gewährleistet wird, dass die In-
- 208 -
anspruchnahme der letzteren nur die Folge der freien Wahl des Bürgers und nicht eines Mangels der Organisation der Dienste, welche im
Rahmen der institutionellen Tätigkeit geleistet werden, darstellt. Zu
diesem Zweck legt der Generaldirektor des Sanitätsbetriebes jährlich
der Landesregierung einen Bericht über die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit der Ärzte innerhalb des Krankenhauses vor, mit besonderem Augenmerk auf die Auswirkungen derselben auf Wartelisten
und auf den ungleichen Zugang zu den öffentlichen Gesundheitsdiensten.
3. Für die Zwecke gemäß Absatz 2 erstellt der Sanitätsbetrieb der
Autonomen Provinz Bozen einen Betriebsplan, welcher, mit Bezug auf
die einzelnen Gesundheitsbezirke, das Ausmaß der institutionellen
Tätigkeit und jenes der freiberuflichen Tätigkeit innerhalb des Krankenhauses vorsieht und eine angemessene Kundmachung und Information bezüglich der Pläne, mit besonderer Bezugnahme auf deren
Aushang im Bereich der eigenen Krankenhausstrukturen und auf die
Information gegenüber den Patientenvereinigungen, sichert. Diese
Informationen müssen im Besonderen sowohl die Bedingungen der
Ausübung der institutionellen Tätigkeit und der freiberuflichen Tätigkeit innerhalb des Krankenhauses als auch die Kriterien, welche die
Erbringung der Leistungen und die Zugangsprioritäten betreffen,
beinhalten.
4. Der Plan ist bei der Erstanwendung innerhalb von vier Monaten ab
Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes der Landesregierung vorzulegen und danach innerhalb von spätestens drei Jahren nach der Genehmigung des vorhergehenden Planes. Die Landesregierung genehmigt den Plan oder verlangt innerhalb 60 Tagen ab Vorlage Änderungen oder Erläuterungen. Im Falle einer Anforderung von Änderungen oder Erläuterungen werden diese innerhalb von 60 Tagen vorgelegt und innerhalb der darauf folgenden 60 Tage von der Landesregierung geprüft.“
Sono stati presentati i seguenti emendamenti:
L’emendamento n. 1 (emendamento soppressivo dell’intero articolo), presentato dai consiglierik Kury, Heiss e Dello Sbarba, dice: L’articolo è soppresso.
Der Artikel wird gestrichen.
L’emendamento n. 2 (emendamento sostitutivo dell’intero articolo), presentato dall’assessore Theiner, dice: L’articolo 20-bis è così sostituito/Artikel 20-bis erhält folgende Fassung:
"Art. 20-bis
Modifica della legge provinciale 2 maggio 1995, n. 10, recante
“Provvedimenti relativi al personale delle Unità Sanitarie Locali”
1. Dopo l’articolo 1 della legge provinciale 2 maggio 1995, n. 10, sono
inseriti i seguenti articoli 1-bis e 1-ter:
“Art. 1-bis (Esercizio dell’attività libero-professionale dei dirigenti sanitari del servizio sanitario provinciale) - 1. I dirigenti sanitari, con rapporto di lavoro a tempo indeterminato o a tempo determinato, esclusi i
dirigenti sanitari della fascia "B", possono optare per il rapporto di la-
- 209 -
voro non esclusivo. Fino alla disciplina contrattuale a livello provinciale, i dirigenti sanitari della fascia "B", restano assoggettati al regime
di rapporto di lavoro esclusivo.
2. Le opzioni vanno presentate entro il 30 novembre di ciascun anno e
hanno effetto a partire dal 1° gennaio dell’anno successivo. La prima
richiesta può essere presentata entro 30 giorni dell’entrata in vigore
della presente legge, e ha effetto a partire dal 1 marzo 2008. Opzioni
presentate prima dell’entrata in vigore della presente legge, possono
essere ancora revocate entro 30 giorni dopo l’entrata in vigore della
presente legge.
3. L’opzione si intende prorogata fino alla domanda di ripristino al rapporto di lavoro esclusivo, con le decorrenze stabilite dal contratto collettivo provinciale.
4. In assenza di opzione il dirigente sanitario resta assoggettato al regime di rapporto di lavoro esclusivo.
5. Il rapporto di lavoro esclusivo dei dirigenti sanitari comporta la totale
disponibilità nello svolgimento delle funzioni dirigenziali attribuite
dall’Azienda sanitaria della Provincia autonoma di Bolzano nell’ambito
della posizione ricoperta e della competenza professionale posseduta
nonché nell’ambito della disciplina di appartenenza, con impegno
orario contrattualmente definito.
6. In caso di violazione degli obblighi connessi all’esclusività delle prestazioni, di insorgenza di un conflitto di interessi o di situazioni che
comunque implichino forme di concorrenza sleale, e fino a quando
non sarà disciplinato diversamente dal contratto collettivo provinciale,
si applicano le disposizioni previste dalla normativa statale in materia.
7. Il dirigente sanitario assoggettato a regime di rapporto di lavoro
esclusivo può scegliere, se esercitare o meno, un’attività libero- professionale intramuraria.
8. Il rapporto di lavoro dei dirigenti sanitari che esercitano la libera attività professionale intramuraria o extramuraria è disciplinato, anche per
gli aspetti economici, con contratto collettivo provinciale.
9. Per i dirigenti sanitari che abbiano optato per il rapporto non esclusivo, e quindi per l’esercizio della libera professione extramuraria, vige
il divieto di esercizio, sotto qualsiasi forma, della libera professione intramuraria. Per i dirigenti sanitari in questione è fatto divieto di rendere
prestazioni professionali, anche di natura occasionale e periodica, a
favore o all’interno di strutture pubbliche o private accreditate o convenzionate.
10. L’opzione per l’esercizio della libera professione extramuraria non
esonera il dirigente sanitario dal dare la totale disponibilità nell’ambito
dell’impegno di servizio, per la realizzazione dei risultati programmati
e lo svolgimento delle attività professionali di competenza.
11. Nello svolgimento dell’attività libero-professionale non è consentito
l’uso del ricettario del Servizio sanitario.
12. In attesa della disciplina contrattuale a livello provinciale relativa al
trattamento economico per il rapporto di lavoro dei dirigenti sanitari
che esercitano la libera attività professionale extramuraria o intramuraria, il trattamento economico dei dirigenti sanitari che optano per il
rapporto di lavoro non esclusivo, è ridotto per un importo pari a due
ore aggiuntive programmate e percepite individualmente, costituenti
- 210 -
l’indennità di esclusività. L’orario di lavoro viene conseguentemente
ridotto nella stessa misura. A chi opta per il rapporto di lavoro non
esclusivo, non spetta l’indennità di risultato. In attesa della disciplina
contrattuale a livello provinciale relativa al trattamento economico per
il rapporto di lavoro dei dirigenti sanitari che esercitano la libera attività
professionale extramuraria o intramuraria, nei confronti dei dirigenti
che optano per il rapporto di lavoro esclusivo e non beneficiano delle
ore aggiuntive programmate, viene corrisposto a titolo di indennità di
esclusività un importo pari al valore di un ora aggiuntiva programmata
ai sensi dell’art. 39 del contratto collettivo intercompartimentale e di
comparto per l’area del personale medico e medico veterinario nel
Servizio Sanitario provinciale per il periodo 2001-2004, del 13-032003, con conseguente prestazione dell’ora stessa.
13. Qualora il contratto collettivo intercompartimentale e di comparto
per l’area del personale medico e medico veterinario nel Servizio Sanitario provinciale per il periodo 2001-2004, del 13/03/2003, non venisse rinnovato entro il 1 aprile 2008, viene applicato il contratto collettivo nazionale per il personale medico e medico veterinario a coloro
che optano per il rapporto di lavoro non esclusivo e a coloro che scelgono l’attività libero-professionale intramuraria.
Art. 1-ter (Direttive e piano aziendale per l’attività libero-professionale)
- 1. La Giunta provinciale detta le direttive necessarie per l’applicazione dell’articolo 1-bis e per la predisposizione del piano aziendale per
l’attività libero-professionale di cui al comma 3.
2. L’Azienda sanitaria della Provincia autonoma di Bolzano gestisce,
con integrale responsabilità propria, l’attività libero-professionale intramuraria, al fine di assicurarne il corretto esercizio, in particolare nel
rispetto delle seguenti modalità:
a) affidamento a personale aziendale, o comunque, dall’Azienda sanitaria a ciò destinato, senza ulteriori oneri aggiuntivi, del servizio di
prenotazione delle prestazioni libero-professionali intramurarie, da
eseguire in sede o tempi diversi rispetto a quelli istituzionali, al fine di
permettere il controllo dei volumi delle medesime prestazioni liberoprofessionali intramurarie, che non devono superare, globalmente
considerati, quelli eseguiti nell’orario di lavoro;
b) garanzia della riscossione degli onorari relativi alle prestazioni erogate sotto la responsabilità dell’Azienda sanitaria e dei comprensori
sanitari. Agli eventuali oneri si provvede ai sensi della lettera c);
c) determinazione, in accordo con i professionisti, di un tariffario
idoneo ad assicurare l’integrale copertura di tutti i costi direttamente e
indirettamente correlati alla gestione dell’attività libero-professionale
intramuraria, ivi compresi quelli connessi alle attività di prenotazione e
di riscossione degli onorari;
d) monitoraggio aziendale dei tempi di attesa delle prestazioni erogate
nell’ambito dell’attività istituzionale, al fine di assicurare il rispetto dei
tempi medi fissati da specifici provvedimenti; attivazione di meccanismi di riduzione dei medesimi tempi medi; garanzia che,
nell’ambito dell’attività istituzionale, le prestazioni aventi carattere di
urgenza differibile vengano erogate entro 72 ore dalla richiesta;
e) prevenzione delle situazioni che determinano l’insorgenza di un
conflitto di interessi o di forme di concorrenza sleale e fissazione delle
- 211 -
sanzioni disciplinari e dei rimedi da applicare in caso di inosservanza
delle relative disposizioni, anche con riferimento all’accertamento delle
responsabilità del direttore generale per omessa vigilanza;
f) adeguamento dei provvedimenti per assicurare che nell’attività libero-professionale intramuraria siano rispettate le prescrizioni di cui
alle lettere a), b) e c);
g) progressivo allineamento dei tempi di erogazione delle prestazioni
nell’ambito dell’attività istituzionale ai tempi medi di quelle rese in regime di libera professione intramuraria, al fine di assicurare che il ricorso a quest’ultima sia conseguenza di libera scelta del cittadino e
non di carenza nell’organizzazione dei servizi resi nell’ambito
dell’attività istituzionale. A tal fine, il direttore generale dell’Azienda
Sanitaria presenta annualmente alla Giunta provinciale una relazione
sull’esercizio della libera professione intramuraria, con particolare riferimento alle implicazioni sulle liste di attesa e alle disparità nell’accesso ai servizi sanitari pubblici.
3. Ai fini di cui al comma 2, l’Azienda Sanitaria predispone un piano
aziendale che concerne, con riferimento ai singoli comprensori sanitari, i volumi di attività istituzionale e di attività libero-professionale intramoenia ed assicura un’adeguata pubblicità e informazione relativamente al piano, con riferimento, in particolare, alla sua esposizione
nell’ambito delle proprie strutture ospedaliere e all’informazione nei
confronti delle associazioni degli utenti. Tali informazioni devono in
particolare riguardare le condizioni di esercizio dell’attività istituzionale
e di quella libero-professionale intramoenia, nonché i criteri che regolano l’erogazione delle prestazioni e le priorità di accesso.
4. Il piano è presentato alla Giunta provinciale, in fase di prima applicazione, entro quattro mesi dalla data di entrata in vigore della presente legge e, successivamente, entro un limite massimo di tre anni
dall’approvazione del piano precedente. La Giunta provinciale approva il piano o richiede variazioni o chiarimenti entro 60 giorni dalla
presentazione. In caso di richiesta di variazioni o di chiarimenti, essi
sono presentati entro 60 giorni dalla richiesta medesima ed esaminati
dalla Giunta provinciale entro i successivi 60 giorni.”
---------”Art. 20-bis
Änderung des Landesgesetzes vom 2. Mai 1995, Nr. 10, „Maßnahmen in Bezug auf das Personal der Sanitätseinheiten”
1. Nach Artikel 1 des Landesgesetzes vom 2. Mai 1995, Nr. 10, werden folgende Artikel 1-bis und 1-ter eingefügt:
„Art. 1-bis (Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit der sanitären Leiter
des Landesgesundheitsdienstes) - 1. Die sanitären Leiter, mit unbefristetem oder befristetem Arbeitsverhältnis, können, mit Ausnahme
der sanitären Leiter des Funktionsbereichs ”B”, für das nicht ausschließliche Arbeitsverhältnis optieren. Bis zu einer entsprechenden
vertraglichen Regelung auf Landesebene, bleiben die sanitären Leiter
des Funktionsbereichs ”B”, der Regelung des ausschließlichen Arbeitsverhältnisses unterworfen.
2. Die Optionen müssen innerhalb 30. November eines jeden Jahres
vorgelegt werden und gelten ab dem 1. Jänner des Folgejahres. Der
erste Antrag kann innerhalb von 30 Tagen ab Inkrafttreten des vorlie-
- 212 -
genden Gesetzes vorgelegt werden und gilt ab 1. März 2008. Vor dem
Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes vorgelegte Optionen, können
noch innerhalb von 30 Tagen ab Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes, widerrufen werden.
3. Die Option gilt bis zum Ansuchen um Wiederherstellung des ausschließlichen Arbeitsverhältnisses, unter Einhaltung der vom Landeskollektivvertrag festgesetzten Fristen, als verlängert.
4. Bei Fehlen der Option, bleibt der sanitäre Leiter der Regelung des
ausschließlichen Arbeitsverhältnisses unterworfen.
5. Das ausschließliche Arbeitsverhältnis der sanitären Leiter bewirkt,
dass sie bei der Ausübung der vom Sanitätsbetrieb der Autonomen
Provinz Bozen zugewiesenen leitenden Aufgaben, im Rahmen der
jeweils bekleideten Position und der erworbenen Berufskompetenz,
sowie im Rahmen ihres jeweiligen Fachbereiches, mit einer vertraglich
festgelegten zeitlichen Verpflichtung, voll verfügbar sein müssen.
6. Im Falle einer Verletzung der, mit der Ausschließlichkeit der Leistungen zusammenhängenden Pflichten, im Falle des Entstehens eines Interessenkonfliktes oder von Situationen, welche einen, wie auch
immer gearteten, unlauteren Wettbewerb nach sich ziehen und solange der Landeskollektivvertrag nichts anderes festlegt, werden die
von den einschlägigen staatlichen Normen vorgesehenen Bestimmungen, angewandt.
7. Der sanitäre Leiter, welcher einem ausschließlichen Arbeitsverhältnis
unterliegt, kann wählen, ob er eine freiberufliche Tätigkeit innerhalb des
Krankenhauses ausüben will oder nicht.
8. Das Arbeitsverhältnis der sanitären Leiter, welche die freiberufliche
Tätigkeit innerbetrieblich oder außerbetrieblich ausüben, wird, auch
was die wirtschaftlichen Aspekte betrifft, durch Landeskollektivvertrag
geregelt.
9. Für die sanitären Leiter, welche für ein nicht ausschließliches Arbeitsverhältnis und daher für die Ausübung der außerbetrieblichen freiberuflichen Tätigkeit optiert haben, gilt das Verbot der innerbetrieblichen
freiberuflichen Tätigkeit in jeglicher Form. Den betroffenen sanitären
Leitern ist es verboten, berufliche Leistungen, auch in gelegentlicher
und periodischer Form, zu Gunsten oder innerhalb von öffentlichen
oder privaten akkreditierten oder konventionierten Strukturen zu erbringen.
10. Die Option für die Ausübung der außerbetrieblichen freiberuflichen
Tätigkeit befreit die sanitären Leitern nicht von ihrer vollen Verfügbarkeit, welche sie im Rahmen ihrer dienstlichen Verpflichtungen für die
Erzielung der programmierten Ergebnisse und die Ausübung der zugewiesenen beruflichen Tätigkeiten, bereitzustellen haben.
11. Im Rahmen der Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit, ist der
Gebrauch des Verschreibungsblockes des Gesundheitsdienstes nicht
gestattet.
12. In Erwartung einer vertraglichen Regelung auf Landesebene
betreffend die wirtschaftliche Behandlung des Arbeitsverhältnisses der
sanitären Leiter, welche die freiberufliche Tätigkeit innerbetrieblich
oder außerbetrieblich ausüben, wird den sanitären Leitern, welche für
ein nicht ausschließliches Arbeitsverhältnis optieren, die wirtschaftliche Behandlung um den Betrag von zwei programmierten und vom
- 213 -
einzelnen bezogenen Zusatzstunden, was der Exklusivitätszulage
entspricht, vermindert. Die Arbeitszeit wird dementsprechend um dasselbe Ausmaß reduziert. Wer für ein nicht ausschließliches Arbeitsverhältnis optiert, hat kein Anrecht auf die Ergebniszulage. In Erwartung einer vertraglichen Regelung auf Landesebene betreffend die
wirtschaftliche Behandlung für das Arbeitsverhältnis der sanitären
Leiter, welche die innerbetriebliche oder außerbetriebliche freiberufliche Tätigkeit ausüben, wird den sanitären Leitern, welche für ein ausschließliches Arbeitsverhältnis optieren und nicht im Genuss der programmierten Zusatzstunden sind, als Exklusivitätszulage ein Betrag
im Wert einer programmierten Zusatzstunde, gemäß Artikel 39 des
bereichsübergreifenden und Bereichskollektivvertrages für den Bereich des ärztlichen und tierärztlichen Personals des Landesgesundheitsdienstes für den Zeitraum 2001-2004, vom 13.03.2003 entrichtet.
Die entsprechende Stunde muss abgeleistet werden.
13. Sollte der bereichsübergreifende und Bereichskollektivvertrag für
den Bereich des ärztlichen und tierärztlichen Personals des Landesgesundheitsdienstes für den Zeitraum 2001-2004, vom 13.03.2003,
nicht innerhalb 1. April 2008 erneuert werden, dann kommt der nationale Kollektivvertrag für das ärztliche und tierärztliche Personal für
jene zur Anwendung, die für das nicht ausschließliche Arbeitsverhältnis optieren und für jene, die die innerbetriebliche freiberufliche Tätigkeit wählen.
Art. 1-ter (Richtlinien und Betriebsplan für die freiberufliche Tätigkeit) 1. Die Landesregierung gibt die notwendigen Richtlinien für die Anwendung des Artikels 1-bis und für die Ausarbeitung des Betriebsplans für die freiberufliche Tätigkeit laut Absatz 3 vor.
2. Der Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen verwaltet gänzlich unter seiner eigenen Verantwortung die innerbetriebliche freiberufliche Tätigkeit, um eine korrekte Ausübung zu garantieren, insbesondere unter Berücksichtigung der folgenden Modalitäten:
a) Übertragung des Dienstes für die Vormerkungen der freiberuflichen
innerbetrieblichen Leistungen, die nicht während der institutionellen
Arbeitszeit stattzufinden haben, an Personal des Betriebes oder an
vom Betrieb dem Dienst zugeordneten Personal, ohne dass dadurch
zusätzliche Lasten entstehen, um eine Kontrolle des Ausmaßes der
freiberuflichen innerbetrieblichen Leistungen zu ermöglichen. Die freiberuflichen innerbetrieblichen Leistungen dürfen im Gesamten gesehen nicht jene übersteigen, welche während der Arbeitszeit geleistet werden;
b) Garantie der Einhebung der Honorare betreffend die unter der Verantwortung des Sanitätsbetriebes und der Gesundheitsbezirke aufgeteilten Leistungen. Eventuelle Lasten werden im Sinne des Buchstaben c) geregelt;
c) Festlegung, in Absprache mit den Fachkräften, eines geeigneten
Tarifverzeichnisses, um die Deckung der Gesamtausgaben zu gewährleisten, die direkt und indirekt mit der Verwaltung der innerbetrieblichen freiberuflichen Tätigkeit zusammenhängen, einschließlich
der Kosten für die Vormerkung der Patienten und die Verrechnung der
Honorare;
- 214 -
d) Monitoring auf Betriebsebene der Wartelisten für jene Dienstleistungen, welche im Rahmen der institutionellen Tätigkeit erbracht werden,
damit die Einhaltung der durchschnittlichen Zeiten, welche mit eigenen
Maßnahmen festgelegt worden sind, gewährleistet wird; Einführung von
Maßnahmen zur Reduzierung derselben Durchschnittszeiten; Gewährleistung, dass im Rahmen der institutionellen Tätigkeit die dringenden,
aufschiebbaren Dienstleistungen innerhalb von 72 Stunden ab Beantragung, erbracht werden;
e) Verhinderung von Situationen, die Interessenskonflikte oder Formen unlauteren Wettbewerbs hervorrufen und Festlegung der Disziplinarstrafen und der Maßnahmen, welche im Falle der Missachtung der
entsprechenden Verfügungen, auch mit Bezug auf die Überprüfung
der Verantwortung des Generaldirektors wegen Unterlassung seiner
Aufsichtspflicht, angewandt werden;
f) Anpassung der Maßnahmen, damit im Rahmen der innerbetrieblichen freiberuflichen Tätigkeit, die Vorschriften gemäß den Buchstaben
a), b) und c) eingehalten werden;
g) fortlaufende Anpassung der Zeiten zur Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen der institutionellen Tätigkeit an die entsprechenden Durchschnittszeiten im Rahmen der innerbetrieblichen freiberuflichen Tätigkeit, damit gewährleistet wird, dass die Wahl der letzteren
nur Folge der freien Wahl des Bürgers ist und nicht aufgrund eines
Mangels der Organisation der Dienste, welche im Rahmen der institutionellen Tätigkeit geleistet werden, erfolgt. Zu diesem Zweck legt der
Generaldirektor des Sanitätsbetriebes jährlich der Landesregierung
einen Bericht über die Ausübung der innerbetrieblichen freiberuflichen
Tätigkeit vor, mit besonderem Augenmerk auf die Auswirkungen derselben auf Wartelisten und auf den ungleichen Zugang zu den öffentlichen Gesundheitsdiensten.
3. Für die Zwecke gemäß Absatz 2 erstellt der Sanitätsbetrieb einen
Betriebsplan, welcher, mit Bezug auf die einzelnen Gesundheitsbezirke, das Ausmaß der institutionellen Tätigkeit und jenes der innerbetrieblichen freiberuflichen Tätigkeit vorsieht, und sichert eine angemessene Kundmachung und Information bezüglich des Planes, mit
besonderer Bezugnahme auf dessen Aushang im Bereich der eigenen Krankenhausstrukturen und auf die Information gegenüber den
Patientenvereinigungen. Diese Informationen müssen im Besonderen
sowohl die Bedingungen der Ausübung der institutionellen Tätigkeit
und der innerbetrieblichen freiberuflichen Tätigkeit als auch die Kriterien, welche die Erbringung der Leistungen und die Zugangsprioritäten betreffen, beinhalten.
4. Der Plan ist bei der Erstanwendung innerhalb von vier Monaten ab
Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes der Landesregierung vorzulegen und danach innerhalb von spätestens drei Jahren nach der Genehmigung des vorhergehenden Planes. Die Landesregierung genehmigt den Plan oder verlangt innerhalb 60 Tagen ab Vorlage Änderungen oder Erläuterungen. Im Falle einer Anforderung von Änderungen oder Erläuterungen werden diese innerhalb von 60 Tagen vorgelegt und innerhalb der darauf folgenden 60 Tage von der Landesregierung geprüft.“
- 215 -
L’emendamento n. 2.1 (subemendamento all’emendamento presentato dall’assessore Theiner al comma 8 del nuovo articolo 1-bis della legge provinciale n.
10/95), presentato dai consiglieri Kury, Heiss e Dello Sbarba, dice:
Nel nuovo articolo 1-bis, comma 8, della legge provinciale n. 10/95 la parola
"anche" è soppressa.
Im neuen Artikel 1-bis des Landesgesetzes Nr. 10/95 wird im Absatz 8 das
Wort "auch" gestrichen.
L’emendamento n. 2.2 (subemendamento all’emendamento presentato dall’assessore Theiner al comma 9 del nuovo articolo 1-bis della legge provinciale n.
10/95), presentato dai consiglieri Kury, Heiss e Dello Sbarba, dice:
Nel nuovo articolo 1-bis, della legge provinciale n. 10/95, nell’ultimo periodo del comma 9 le parole "o convenzionate" sono soppresse.
Im neuen Artikel 1-bis des Landesgesetzes Nr. 10/95 werden im letzten Satz
des Absatzes 9 die Wörter "oder konventionierten" gestrichen.
L’emendamento n. 2.3 (subemendamento all’emendamento presentato dall’assesore Theiner al comma 12 del nuovo articolo 1-bis della legge provinciale n.
10/95), presentato dai consiglieri Kury, Heiss e Dello Sbarba, dice:
Nel nuovo articolo 1-bis della legge provinciale n. 10/95 alla fine del primo
periodo del comma 12 le parole "è ridotto per un importo pari a due ore aggiuntive
programmate e percepite individualmente, costituenti l’indennità di esclusività" sono
sostituite con le parole "è ridotto per un importo pari al valore della indennità di esclusività prevista dalla contrattazione collettiva nazionale".
Im neuen Artikel 1-bis des Landesgesetzes Nr. 10/95 wird im Absatz 12 der
letzte Teil des ersten Satzes "die wirtschaftliche Behandlung um den Betrag von zwei
programmierten und vom einzelnen bezogenen Zusatzstunden, was der Exklusivitätszulage entspricht, vermindert" durch folgende Wörter ersetzt: "die wirtschaftliche Behandlung um die vom nationalen Kollektivvertrag vorgesehene Exklusivitätszulage
vermindert".
L’emendamento n. 2.4 (subemendamento all’emendamento presentato dall’assessore Theiner al comma 13 del nuovo articolo 1-bis della legge provinciale n.
10/95), presentato dai consiglieri Kury, Heiss e Dello Sbarba, dice:
Nel nuovo articolo 1-bis, comma 9, della legge provinciale n. 10/95 il
comma 13 è soppresso.
Im neuen Artikel 1-bis des Landesgesetzes Nr. 10/95 wird der Absatz 13
gestrichen.
L’emendamento n. 2.5 (subemendamento alternativo all’emendamento presentato dall’assessore Theiner al comma 13 del nuovo articolo 1-bis della legge provinciale n. 10/95), presentato dai consiglieri Kury, Heiss e Dello Sbarba, dice:
Nel nuovo articolo 1-bis, comma 13, della legge provinciale n. 10/95 dopo le
parole "viene applicato" sono inserite le parole ", d’intesa con le organizzazioni sinda-
- 216 -
cali della dirigenza medica e veterinaria maggiormente rappresentative a livello provinciale,".
Im neuen Artikel 1-bis Absatz 13 des Landesgesetzes Nr. 10/95 werden nach
den Wörtern "dann kommt" folgende Wörter eingefügt: "im Einvernehmen mit den auf
Landesebene repräsentativsten Gewerkschaften der ärztlichen und tierärztlichen Leitung".
L’emendamento n. 2.6 (subemendamento all’emendamento presentato dall’assessore Theiner al comma 2 del nuovo articolo 1-ter della legge provinciale n.
10/95), presentato dai consiglieri Kury, Heiss e Dello Sbarba, dice:
Nel nuovo articolo 1-ter, comma 1, della legge provinciale n. 10/95 dopo le
parole "La Giunta provinciale" sono inserite le parole: "sentite le organizzazioni sindacali delle dirigenza medica e veterinaria maggiormente rappresentative a livello provinciale".
Im neuen Artikel 1-ter des Landesgesetzes Nr. 10/95 werden im Absatz 1
nach den Wörtern: "Die Landesregierung gibt" folgende Wörter eingefügt: "nach Anhören der auf Landesebene repräsentativsten Gewerkschaften der ärztlichen und tierärztlichen Leitung".
L’emendamento n. 2.7 (subemendamento all’emendamento presentato dall’assessore Theiner al comma 2 del nuovo articolo 1-ter della legge provinciale n.
10/95), presentato dai consiglieri Kury, Heiss e Dello Sbarba, dice:
Nel nuovo articolo 1-ter, comma 2, della legge provinciale n. 10/95 dopo le
parole "L’Azienda sanitaria della Provincia autonoma di Bolzano" sono inserite le parole: "d’intesa con le organizzazioni sindacali della dirigenza medica e veterinaria
maggiormente rappresentative a livello provinciale".
Im neuen Artikel 1-ter des Landesgesetzes Nr. 10/95 werden im Absatz 2
nach den Wörtern: "Der Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen verwaltet" folgende Wörter eingefügt: "im Einvernehmen mit den auf Landesebene repräsentativsten
Gewerkschaften der ärztlichen und tierärztlichen Leitung".
Ai sensi dell’art. 97-quater del regolamento interno gli emendamenti e subemendamenti vengono esaminati congiuntamente.
La parola alla consigliera Kury, ne ha facoltà.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich denke,
dass dieser Artikel, der ins Finanzgesetz Eingang finden soll, eine bestimmte Wichtigkeit hat, weil er die zugespitzte Situation im Sanitätswesen regelt und sie vielleicht gar
nicht so schlimm regelt. Dennoch gibt es anlässlich des Versuches von Landesrat
Theiner, dringende Urteile umzusetzen … Herr Landesrat, in Ihrem Begleitbericht
wird auf das Urteil des Verfassungsgerichts Nr. 50 aus dem Jahre 2007 Bezug genommen, welches das Land dazu zwingt, die freiberufliche Tätigkeit zuzulassen. Aufgrund dieser Tatsache haben wir zugestimmt, dass dieser Artikel ins Finanzgesetz Ein-
- 217 -
gang findet, weil wir selbstverständlich Verständnis dafür haben, dass man eine illegale Situation, die hier geschaffen wurde, nicht länger hinausziehen kann.
Dennoch gibt es in diesem Artikel, wie Sie ihn vorgelegt haben, aus unserer
Sicht, einige Probleme. Was Ihren Vorschlag betrifft, zitiere ich einmal das wichtigste
Problem, das eigentlich jeden Gewerkschaftler bzw. jeden, der mit Gewerkschaften zu
tun hat, auf unsere Seite bringen müsste, nämlich dass wir mittels Landesgesetz den
Kollektivvertrag ersetzen. Ich habe es bereits heute Vormittag in privaten Gesprächen
angekündigt. Es ist, glaube ich, der Absatz 13 des Artikels 1-bis, in dem Folgendes
steht: "Sollte der bereichsübergreifende Kollektivvertrag nicht innerhalb 1. April 2008
erneuert sein, tritt per Gesetz der nationale Kollektivvertrag in Kraft." Ich vermisse
Vizelandeshauptfrau Gnecchi und Herrn Pardeller, denn gegen einen solchen Vorschlag müssten eigentlich alle Sturm laufen. Ich weiß keine Lösung, aber das Prinzip,
dass Kollektivverträge nicht mittels Gesetz, sondern mittels Verhandlungen definiert
werden, soll damit durchbrochen werden. Es fällt mir schwer, dies zu akzeptieren. Ich
möchte diesbezüglich den Landesrat noch einmal ersuchen … Ich weiß, dass die
Stunde spät ist und dass es keine leichte Lösung ist, aber wenn man dieses Prinzip
einmal bricht, dann werden wir mit solchen Vorschlägen regelmäßig konfrontiert werden. Ich möchte davor warnen, immer dann wenn man bei den Verhandlungen nicht
weiterkommt, unter den wachsamen Augen sämtlicher Kollegen einfach die Kollektivverträge zu ersetzen. Das ist der Hauptpunkt, den ich hier kritisieren möchte, weil
ich einer Tradition angehöre, die sagt, dass Kollektivverträge reine Verhandlungssache
sind und mit gesetzgeberischer Tätigkeit nichts zu tun haben. Das zum Ersten.
Zweitens geht es um die Situation, die hier sozusagen impliziert ist, dass in
dem Augenblick, in dem wir mittels Gesetz den nationalen Kollektivvertrag in Kraft
treten lassen, wir in ein und derselben Abteilung im Krankenhaus zwei unterschiedliche Verträge für Ärzte haben, die zusammen arbeiten und die zwei unterschiedlichen
Regelungen, und zwar die einen dem gültigen Kollektivvertrag auf Landesebene und
die anderen dem nationalen Kollektivvertrag, unterliegen. Es ist eine Situation, die mir
auch juridisch nicht tragbar scheint, weil ganz einfach vergleichbare Arbeitsverhältnisse unterschiedlich geregelt sind und dies, aus meiner Sicht, die Rechtsgleichheit der
Bürger verletzt. Ich weiß nicht, ob dieser Passus hält, wenn Rekurse kommen. Das ist
einmal der Haupteinwand. Das ist wirklich von mir gefühlter Widerstand gegen diesen
Vorschlag.
Dann wurde ich von der Gewerkschaft beauftragt bzw. kontaktiert, die Sache
bezüglich der Festsetzung des Betrages der Exklusivitätszulage, die sozusagen dem
Betrag gleichgesetzt wird, der beim nicht exklusiven Arbeitsverhältnis abgezogen
wird, noch einmal zur Diskussion zu bringen. Man hat mich darauf aufmerksam gemacht - ein Funken Wahrheit ist im Urteil enthalten -, dass Ihr Vorschlag, die Zulage
in Stunden zu bemessen, dem Urteil widerspricht, in dem steht, dass die Exklusivitätszulage für jene Ärzte, die nicht freiberuflich tätig sein wollen, ein Teil des Gehaltes
und keine Zulage ist, die den anderen abgezogen wird. Sie muss also der nationalen
- 218 -
Exklusivitätszulage gleichgesetzt sein und kann nicht in Stunden bemessen werden.
Ich habe das entsprechende Urteil durchgelesen und denke, dass dort ein Funken
Wahrheit enthalten ist.
Ich denke, wir müssen mit dieser Situation leben lernen. In Italien leben die
Leute ja auch damit! Wir müssen einfach auch eine Situation schaffen, die Ruhe in die
Sanität bringt, und ich glaube, dass diese Arbeitskämpfe niemandem etwas bringen.
Selbstverständlich müssen unsere Lösungen juridisch sattelfest sein, denn sonst werden wir hundertprozentig mit Rekursen zu rechnen haben. Diese beiden Einwände, die
ich jetzt vorgebracht habe … Ich teile nur den ersten Einwand aus voller Überzeugung.
Nachdem jetzt Frau Gnecchi hier ist, müsste sie als ehemalige Gewerkschaftlerin beim
Vorschlag, einen Kollektivvertrag mittels Landesgesetz zu ersetzen, mit mir auf die
Barrikaden gehen. Sie müssten zumindest, wenn Sie noch die Frau Gnecchi von vor
zehn Jahren sind, auf die Barrikaden gehen! Ich sehe dies jetzt aber leider nicht! Ich
verstehe auch einerseits die Situation, in der sich Landesrat Theiner befindet. Trotzdem kann man ein solches Prinzip, jedenfalls ich, nicht mit meinem Konsens brechen.
Sie werden es brechen und es wird so über die Bühne gehen, wie Sie es wollen, aber
ich möchte hier einfach meinen Protest kundtun, weil eine wichtige arbeitsrechtliche
Errungenschaft außer Kraft gesetzt wird. Und wenn das einmal passiert, ohne dass jemand aufschreit, dann wird es danach zur Alltäglichkeit.
Das Zweite, wovon ich mich habe überzeugen lassen, ist, dass aufgrund der
Urteilssprechung diese Exklusivitätszulage bzw. der Abzug, der von jenen Ärzten berechnet wird, die nicht mehr ausschließlich im Krankenhaus arbeiten, in dieser Form
nicht definiert werden kann.
Das Dritte ist die vom rechtlichen Standpunkt her etwas problematische
Situation, dass Ärzte, welche dieselbe Arbeit in derselben Abteilung im Krankenhaus
verrichten - der eine macht noch zusätzliche Stunden außerhalb des Krankenhauses zwei unterschiedlichen Kollektivverträgen unterliegen. Dies zu handhaben, scheint
einfach schwierig zu sein.
Das sind die Bedenken und diese Bedenken spiegeln sich in diesen Änderungsanträgen wieder. Ich hätte noch den Wunsch, dass man bei Festsetzung von verschiedenen wichtigen Dingen, die das Dienstrecht betreffen, per Gesetz die Gewerkschaften zumindest anhören muss, das heißt, dass man im Gesetz definiert, dass
die Gewerkschaften angehört werden müssen. Das, denke ich, würde sich schon auch
gehören.
THEINER (Landesrat für Gesundheit und Sozialwesen – SVP): Infolge
des Urteils Nr. 50 des Verfassungsgerichtes vom 23. Februar 2007 wurde das Recht
der Option für die Ausübung der außerbetrieblichen freiberuflichen Tätigkeit, der sogenannten extramoenia, erklärt und somit Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b) des Landesgesetzes Nr. 16 vom 10. August 1995 als verfassungswidrig erklärt, wobei hier ein
Vakuum entstanden ist. Weiters hat das Arbeitsgericht die Nichtigkeit des Artikels 52
- 219 -
des geltenden Ärzte-Kollektivvertrages in jenem Punkt erklärt, der für das ausschließliche Dienstverhältnis keinerlei Sondervergütung vorsieht. Das Gericht bestätigt zwar
das Recht auf den Bezug dieser Zulage, definiert jedoch nicht deren Ausmaß.
Jetzt haben wir folgende Situation: Niemand wird bestreiten, dass die Ärzte
in Südtirol nicht nur ein höheres, sondern ein wesentlich höheres Gehalt beziehen als
alle ihre Kollegen sei es in südlichen als auch in nördlichen, östlichen und westlichen
Regionen. Man hat auf dem Gerichtswege eine Situation geschaffen, bei der man de
facto sagen will, dass man die wesentlich höheren Bezüge, die wir hier in Südtirol haben, selbstverständlich beanspruchen würde, dass man aber gleichzeitig nur die positiven Aspekte wolle, die im gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vorgesehen sind. Dann
müssen wir sagen, ein solches System, so wie es auch von diesen … Ich möchte jetzt
keine Kraftausdrücke verwenden, denn ich finde, wir sind hier sehr oft ganz nahe am
Rande einer Erpressung. Es ist einfach unmoralisch, wie das öffentliche Gesundheitssystem fast ad absurdum geführt wird. Man möchte es de facto zu einem Selbstbedienungsladen degradieren, und dem können wir, zumindest diejenigen, die vom öffentlichen Gesundheitssystem überzeugt sind, nicht einfach zustimmen und sagen, lassen
wir es einfach bleiben.
Sie wissen, dass wir uns seit langer, langer Zeit in ernsthaften Verhandlungen befinden. Jetzt zeichnet sich noch nicht unbedingt ab, dass wir auch zu einem
Vertragsabschluss kommen. Wir haben aber dieses Vakuum, welches wir füllen müssen. Auch mir ist es nicht sympathisch, dass man versucht, einen Bereich, der an und
für sich den Vertragsparteien vorbehalten ist, mit einer Norm und mit einem Gesetz zu
lösen, aber zur Zeit gibt es keinen anderen Ausweg. Wir haben diesbezüglich sehr oft
mit den Gewerkschaften gesprochen, auch kürzlich den ganzen Text vorgelegt, und ich
habe gesagt, dass ich gerne Alternativvorschläge hätte. Es gibt aber keinen anderen
konkreten Vorschlag. Wir sind aber aufgerufen, dieses Vakuum aufzuheben. In diesem
Zusammenhang bleibt uns nichts anderes übrig, als diese Norm, die wir uns sehr gut
überlegt haben, nicht nur in einem Gespräch mit allen betroffenen Gewerkschaften,
sondern in ausführlichen und langatmigen Gesprächen und auf eindringliche Hinweise
von Seiten des Rechtsamtes vorzulegen. Wir hoffen aber, dass sie nicht zur Anwendung kommt, das heißt, dass es uns in den nächsten Wochen und Monaten gelingen
wird, den Kollektivvertrag endlich abzuschließen, und zwar zu Bedingungen, die das
öffentliche Gesundheitssystem nicht ad absurdum führen.
PRESIDENTE: Metto in votazione gli emendamenti e subemendamenti:
Emendamento n. 2.1: respinto con 3 voti favorevoli, 5 astensioni e i restanti
voti contrari.
Emendamento n. 2.2: respinto con 3 voti favorevoli, 2 astensioni e i restanti
voti contrari.
Emendamento n. 2.3: respinto con 3 voti favorevoli, 5 astensioni e i restanti
voti contrari.
- 220 -
Emendamento n. 2.4: respinto con 4 voti favorevoli, 4 astensioni e i restanti
voti contrari.
Emendamento n. 2.5 (sostitutivo del precedente n. 2.5, ritirato dalla presentatrice): respinto con 4 voti favorevoli, 4 astensioni e i restanti voti contrari.
Emendamento n. 2.6: respinto con 3 voti favorevoli, 5 astensioni e i restanti
voti contrari.
Emendamento n. 2.7: respinto con 3 voti favorevoli, 6 astensioni e i restanti
voti contrari.
Emendamento n. 2 (sostitutivo dell’intero articolo): approvato con 9 astensioni e i restanti voti favorevoli.
L’articolo 20-bis a questo punto è approvato.
Art. 21
Modifiche della legge provinciale 9 aprile 1996, n. 8, recante “Provvedimenti in materia di assistenza all’infanzia”
1. L’articolo 1 della legge provinciale 9 aprile 1996, n. 8, è così sostituito:
„Art. 1 (Assistenza domiciliare per l’infanzia) – 1. La Provincia autonoma di Bolzano è autorizzata a concedere contributi per spese correnti e spese d’investimento ad istituzioni private senza scopo di lucro,
che promuovono ed erogano sul territorio provinciale il servizio di assistenza domiciliare all’infanzia, curandone anche l’organizzazione sul
piano tecnico-amministrativo.
2. Per assistenza domiciliare all’infanzia s’intende l’attività delle persone
collegate alle istituzioni private senza scopo di lucro di cui al comma 1,
che assistono professionalmente nelle proprie abitazioni uno o più
bambini di altre famiglie, svolgendo un compito educativo connotato da
familiarità, valorizzazione della quotidianità, con caratteristiche di
flessibilità e personalizzazione, per rispondere al meglio alle esigenze
delle famiglie, nel rispetto dei ritmi, delle abitudini e del percorso di
crescita di ogni bambino.”
2. La rubrica dell’articolo 1-bis della legge provinciale 9 aprile 1996, n.
8, e successive modifiche, è così sostituita: “Microstrutture e servizi
diurni”.
3. I commi 1 e 2 dell’articolo 1-bis della legge provinciale 9 aprile
1996, n. 8, e successive modifiche, sono così sostituiti:
“1. La Provincia autonoma di Bolzano è altresì autorizzata a concedere contributi per spese correnti ai comuni, per la realizzazione e gestione sul territorio provinciale di microstrutture per bambini di età
compresa tra tre mesi e tre anni, nonché per servizi diurni per bambini
in età prescolare e scolare fino a otto anni.
2. La microstruttura è un servizio socio-educativo per la prima infanzia, destinato a bambini di età compresa fra tre mesi e tre anni, volto a favorire il benessere e la crescita armoniosa dei bambini. Nel
contempo si assicura alla famiglia un adeguato sostegno nei compiti
educativi, anche al fine di conciliare al meglio le esigenze lavorative e
familiari nel quadro di un completo sistema di sicurezza sociale.
L’accesso al servizio è consentito anche ai bambini che, dopo il
- 221 -
compimento del terzo anno di vita, non frequentino ancora la scuola
d’infanzia.”
4. I commi 2 e 4 dell’articolo 2 della legge provinciale 9 aprile 1996, n.
8, e successive modifiche, sono abrogati.
---------Art. 21
Änderung des Landesgesetzes vom 9. April 1996, Nr. 8, „Maßnahmen
zur Kinderbetreuung“
1. Artikel 1 des Landesgesetzes vom 9. April 1996, Nr. 8, erhält folgende Fassung:
„Art. 1 (Tagesmütterdienst/Tagesväterdienst) – 1. Das Land Südtirol
wird ermächtigt, privaten Einrichtungen ohne Gewinnabsicht, welche
im Landesgebiet den Tagesmütterdienst/Tagesväterdienst auch in
fachlicher und verwaltungsmäßiger Hinsicht fördern und leisten, Beiträge für laufende Kosten und für Investitionsausgaben zu gewähren.
2. Unter Tagesmütterdienst/Tagesväterdienst versteht man die Tätigkeit von Personen, die in Verbindung mit den in Absatz 1 angeführten
Einrichtungen ohne Gewinnabsicht berufsmäßig in der eigenen Wohnung ein oder mehrere Kinder anderer Familien betreuen und somit
einen Dienst bieten, welcher durch familiäre Atmosphäre, Aufwertung
der Alltäglichkeit, Flexibilität und Personalisierung gekennzeichnet ist,
um bestmöglich den Bedürfnissen der Familien unter Rücksichtnahme
auf den Rhythmus, die Gewohnheiten und den Entwicklungsstand
eines jeden Kindes entgegen zu kommen.“
2. Die Überschrift von Artikel 1-bis des Landesgesetzes vom 9. April
1996, Nr. 8, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung: „Tagesstätten und Tageseinrichtungen“.
3. Artikel 1-bis Absätze 1 und 2 des Landesgesetzes vom 9. April
1996, Nr. 8, in geltender Fassung, erhalten folgende Fassung:
„1. Das Land Südtirol wird außerdem ermächtigt, an die Gemeinden
Beiträge für laufende Ausgaben zu vergeben, und zwar für die Verwirklichung und Führung in Südtirol von Tagesstätten für Kinder im
Alter von drei Monaten bis zu drei Jahren, sowie für Tageseinrichtungen für Kinder im Vorschul- und Schulalter bis zu acht Jahren.
2. Die Kindertagesstätte ist eine sozialpädagogische Einrichtung für
Kleinkinder im Alter von drei Monaten bis zu drei Jahren, die darauf
ausgerichtet ist, das Wohlbefinden und harmonische Aufwachsen der
Kinder zu fördern. Dabei wird gleichzeitig gewährleistet, dass die
Familien in ihren Erziehungsaufgaben angemessen unterstützt werden, auch zu dem Zweck, im Rahmen eines umfassenden Systems
sozialer Sicherheit familiäre und berufliche Erfordernisse bestmöglich
zu vereinigen. Der Zugang zum Dienst wird auch jenen Kindern ermöglicht, die nach der Vollendung des dritten Lebensjahres den Kindergarten noch nicht besuchen.“
4. Artikel 2 Absätze 2 und 4 des Landesgesetzes 9. April 1996, Nr. 8,
in geltender Fassung, sind aufgehoben.
I consiglieri Heiss, Kury e Dello Sbarba hanno presentato un emendamento
soppressivo dell’intero articolo, che dice: L’articolo è soppresso.
Der Artikel wird gestrichen.
- 222 -
Il consigliere Heiss ha ritirato l’emendamento soppressivo.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 21? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 6 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 22
Modifica della legge provinciale 30 aprile 1991, n. 13, recante “Riordino dei servizi sociali in Provincia di Bolzano”
1. Dopo il comma 12 dell’articolo 23 della legge provinciale 30 aprile
1991, n. 13, e successive modifiche, sono aggiunti i seguenti commi
13, 14, 15 e 16:
“13. L’amministrazione provinciale può avvalersi della messa a disposizione di personale degli enti sociali pubblici della Provincia per attività connesse agli interventi di assistenza e beneficenza pubblica.
14. Il personale messo a disposizione può essere sostituito mediante
supplenza.
15. Le modalità connesse alla messa a disposizione del personale di
cui al comma 1 e il relativo contingente sono stabiliti dalla Giunta provinciale. Il personale conserva a tutti gli effetti lo stato giuridico, economico e previdenziale in godimento.
16. La spesa per il personale messo a disposizione è a carico del bilancio provinciale.”
---------Art. 22
Änderung des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13, “Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen”
1. Nach Artikel 23 Absatz 12 des Landesgesetzes vom 30. April 1991,
Nr. 13, in geltender Fassung, werden folgende Absätze 13, 14, 15 und
16 hinzugefügt:
„13. Die Landesverwaltung kann Personal von den öffentlichen Sozialkörperschaften des Landes im Zusammenhang mit den Funktionen, die das Land im Bereich der öffentlichen Fürsorge und Wohlfahrt
wahrnimmt, beauftragen.
14. Das Personal, welches zur Verfügung gestellt wurde, kann durch
Ersatz vertreten werden.
15. Die Modalitäten für die Zurverfügungstellung des Personals laut
Absatz 1 und das entsprechende Kontingent werden von der Landesregierung festgelegt. Das Personal behält seine dienst-, besoldungsund sozialversicherungsrechtliche Stellung bei.
16. Die Auslagen für das Personal, welches zur Verfügung gestellt
wurde, gehen zu Lasten des Landeshaushaltes.“
Qualcuno chiede la parola sull’articolo 22? Nessuno. Lo metto in votazione:
approvato con 6 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 23
Modifiche della legge provinciale 13 gennaio 1992, n. 1, recante
“Norme sull’esercizio delle funzioni in materia di igiene e sanità pubblica e medicina legale”
- 223 -
1. Dopo la lettera g) del comma 1 dell’articolo 3 della legge provinciale
13 gennaio 1992, n. 1, e successive modifiche, è aggiunta la seguente lettera:
“h) disciplina la semplificazione delle procedure relative ad autorizzazioni, certificazioni ed idoneità in materia di igiene e sanità pubblica,
prevedendo anche l’abolizione delle stesse sulla base della normativa
comunitaria, dei principi della legislazione nazionale nonché degli indirizzi approvati dalla Conferenza delle regioni e delle province autonome.”
2. Dopo il comma 1 dell’articolo 30 della legge provinciale 13 gennaio
1992, n. 1, è aggiunto il seguente comma:
“2. Con effetto dalla data di pubblicazione della disciplina di cui
all’articolo 3, comma 1, lettera h), sono abrogati le lettere a), b), c) e d)
del comma 2 e il comma 3 dello stesso articolo.”
---------Art. 23
Änderung des Landesgesetzes vom 13. Jänner 1992, Nr. 1, „Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse in den Bereichen Hygiene
und öffentliche Gesundheit sowie Rechtsmedizin“
1. Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g) des Landesgesetzes vom 13.
Jänner 1992, Nr. 1, in geltender Fassung, wird folgender Buchstabe
hinzugefügt:
„h) regelt die Vereinfachung der Verfahren in Bezug auf Bewilligungen, Bestätigungen und Eignungen in den Bereichen Hygiene und
öffentliche Gesundheit, wobei auch deren Abschaffung auf der
Grundlage des Gemeinschaftsrechts, der Grundsätze der staatlichen
Gesetzgebung sowie der in der Konferenz der Regionen und autonomen Provinzen genehmigten Richtlinien vorgesehen werden kann.“
2. Nach Artikel 30 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 13. Jänner
1992, Nr. 1, wird folgender Absatz hinzugefügt:
“2. Mit Wirkung ab Veröffentlichung der Regelung laut Artikel 3 Absatz
1 Buchstabe h) sind der Absatz 2 Buchstaben a), b), c) und d) und der
Absatz 3 desselben Artikels aufgehoben.“
I consiglieri Heiss, Kury e Dello Sbarba hanno presentato un emendamento
interamente soppressivo dell’articolo, che dice: L’articolo è soppresso.
Der Artikel wird gestrichen.
La parola al consigliere Heiss per l’illustrazione.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Das ist einer
jener Artikel, der in diesem Finanzgesetz nichts zu suchen hat. Es geht um bürokratische administrative Erleichterungen. Wir von der Opposition, nämlich ich, Pius Leitner, Eva Klotz und Andreas Pöder, haben mit Landesrat Frick eine Vereinbarung dahingehend getroffen, dass dieser Artikel ohne Schwierigkeiten gestrichen werden
könnte. Es ist schade, dass sich Landesrat Frick kurz zurückgezogen hat. Auch Fraktionssprecher Walter Baumgartner ist derzeit nicht im Saal. Vielleicht kann uns Lan-
- 224 -
desrat Theiner dazu etwas sagen, denn die Vereinbarung in der Fraktionssprechersitzung hat gelautet, dass dieser Artikel gestrichen wird.
THEINER (Landesrat für Gesundheit und Sozialwesen – SVP): Bei diesem Artikel geht es wirklich um wesentliche bürokratische Erleichterungen. Ich sehe
beim besten Willen keinen Grund, wieso man diesen Artikel aus rein formell rechtlichen Gründen nicht genehmigen sollte. Sonst schreibt man alles, was den Abbau der
Bürokratie anbelangt, auf die Fahne, und hier hat man versucht, sehr gut zu recherchieren. Man hat sich gefragt, wo man zum Beispiel von ärztlichen Zeugnissen Abstand
nehmen könnte. Jetzt hat man es gefunden und ich glaube, dass diesbezüglich die Bürger die einzig Bevorzugten sind. Geben wir ihnen diese Erleichterung! Ich wüsste
nicht, wieso man diese Erleichterung nicht gewähren sollte. Deshalb sollte man sich
einen Ruck geben und diesen Artikel genehmigen.
PRESIDENTE: La consigliera Kury ha ritirato l’emendamento.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 23? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 3 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 24
Modifiche della legge provinciale 30 gennaio 2006, n. 1, recante “Disciplina degli impianti a fune e prescrizioni per gli ostacoli alla navigazione aerea”
1. Il comma 1 dell’articolo 20 della legge provinciale 30 gennaio 2006,
n. 1, e successive modifiche, è così sostituito:
“1. All’espropriazione di beni immobili, di diritti relativi a beni immobili e
alla costituzione coattiva di servitù, occorrenti per la costruzione e
l’esercizio di linee funiviarie, si applicano, in quanto non diversamente
previsto dalla presente legge, le disposizioni di cui alla legge provinciale 15 aprile 1991, n. 10, e successive modifiche.”
2. Dopo il comma 1 dell’articolo 20 della legge provinciale 30 gennaio
2006, n. 1, e successive modifiche, è inserito il seguente comma:
“1-bis. Le disposizioni di cui alla legge provinciale 15 aprile 1991, n.
10, e successive modifiche, si applicano, in quanto compatibili, anche
all’espropriazione dei beni immobili e dei diritti relativi a beni immobili
e alla costituzione coattiva di servitù di cui all’articolo 22, occorrenti
per l’esercizio di linee funiviarie già in tutto o in parte realizzate in
base ad un accordo tra le parti, se detto accordo successivamente
viene a scadere o viene contestato dai proprietari dei terreni.”
---------Art. 24
Änderung des Landesgesetzes vom 30. Jänner 2006, Nr. 1, “Bestimmungen über Seilbahnanlagen und Luftfahrthindernisse”
1. Artikel 20 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 30. Jänner 2006, Nr.
1, erhält folgende Fassung:
„1. Für die Enteignung von Liegenschaften, von dinglichen Rechten
an Liegenschaften und für die Bestellung von Zwangsdienstbarkeiten,
- 225 -
die für den Bau und Betrieb von Seilbahnlinien notwendig sind, gelten,
sofern von diesem Gesetz nicht anders vorgesehen, die Bestimmungen des Landesgesetzes vom 15. April 1991, Nr. 10, in geltender
Fassung.“
2. Nach Artikel 20 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 30. Jänner
2006, Nr. 1, in geltender Fassung, wird folgender Absatz eingefügt:
„1-bis. Die Bestimmungen des Landesgesetzes vom 15. April 1991,
Nr. 10, in geltender Fassung, finden, insofern vereinbar, Anwendung
auch auf die Enteignung von Liegenschaften und von dinglichen
Rechten an Liegenschaften und auf die Bestellung von Zwangsdienstbarkeiten laut Artikel 22, die für den Betrieb von Seilbahnlinien
notwendig sind, welche bereits aufgrund eines Vertrages zwischen
den Parteien zur Gänze oder teilweise errichtet wurden, falls dieser
Vertrag in der Folge verfällt oder von den Grundeigentümern nicht anerkannt wird.“
I consiglieri Heiss, Kury e Dello Sbarba hanno presentato un emendamento
soppressivo dell’intero articolo, che dice: L’articolo è soppresso.
Der Artikel wird gestrichen.
Qualcuno vuole intervenire sull’emendamento? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato all’unanimità.
Art. 25
Modifiche della legge provinciale 26 febbraio 1981, n. 6, recante
“Ordinamento piste da sci”
1. Il comma 1 dell’articolo 9 della legge provinciale 26 febbraio 1981,
n. 6, è così sostituito:
“1. Il procedimento per l’imposizione della servitù di pista è regolato, in
quanto non diversamente previsto dalla presente legge, dalle disposizioni di cui alla legge provinciale 15 aprile 1991, n. 10, e successive
modifiche.”
2. Dopo il comma 1 dell’articolo 9 della legge provinciale 26 febbraio
1981, n. 6, è inserito il seguente comma:
“1-bis. Il procedimento per l’imposizione della servitù di pista può essere richiesto dagli interessati anche relativamente a piste da sci già
in tutto o in parte realizzate ed utilizzate in base ad un accordo tra le
parti, se detto accordo successivamente viene a scadere o viene
contestato dai proprietari dei terreni.”
3. Il comma 6 dell’articolo 9 della legge provinciale 26 febbraio 1981,
n. 6, e successive modifiche, è così sostituito:
“6. Per la determinazione delle indennità si applicano le disposizioni di
cui alla legge provinciale 15 aprile 1991, n. 10, e successive modifiche, in quanto non in contrasto con quelle della presente legge.”
---------Art. 25
Änderung des Landesgesetzes vom 26. Februar 1981, Nr. 6, “Skipistenordnung”
1. Artikel 9 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 26. Februar 1981, Nr.
6, erhält folgende Fassung:
- 226 -
„1. Für das Verfahren zur Auferlegung der Pistendienstbarkeit werden,
sofern von diesem Gesetz nicht anders vorgesehen, die Bestimmungen des Landesgesetzes vom 15. April 1991, Nr. 10, in geltender
Fassung, angewandt.“
2. Nach Artikel 9 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 26. Februar
1981, Nr. 6, wird folgender Absatz eingefügt:
„1-bis. Das Verfahren zur Auferlegung der Pistendienstbarkeit kann
von den Interessierten auch für Skipisten beantragt werden, welche
bereits aufgrund eines Vertrages zwischen den Parteien zur Gänze
oder teilweise verwirklicht und benützt wurden, falls dieser Vertrag in
der Folge verfällt oder von den Grundeigentümern nicht mehr anerkannt wird.“
3. Artikel 9 Absatz 6 des Landesgesetzes vom 26. Februar 1981, Nr.
6, erhält folgende Fassung:
„6. Für die Festsetzung der Entschädigungen finden die Bestimmungen des Landesgesetzes vom 15. April 1991, Nr. 10, in geltender
Fassung, Anwendung, sofern sie nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Gesetzes stehen.“
I consiglieri Heiss, Kury e Dello Sbarba hanno presentato un emendamento
soppressivo dell’intero articolo, che dice: L’articolo è soppresso.
Der Artikel wird gestrichen.
Qualcuno vuole intervenire sull’emendamento? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato all’unanimità.
Art. 25-bis
Modifica della legge provinciale 16 novembre 2007, n. 12, recante
“Servizi pubblici locali”
1. Dopo il comma 3 dell’articolo 1 della legge provinciale 16 novembre
2007, n. 12, sono aggiunti i seguenti commi 4, 5, 6 e 7:
“4. Al fine di tutelare la concorrenza e il mercato, le amministrazioni di
cui al comma 2 non possono costituire società aventi per oggetto attività di produzione di beni o di servizi non strettamente necessarie per
il perseguimento delle proprie finalità istituzionali, né assumere o
mantenere direttamente o indirettamente partecipazioni, anche di minoranza, in società che non producano beni o servizi di interesse generale nell’ambito dei rispettivi livelli di competenza.
5. Entro due anni dall’entrata in vigore della presente legge le amministrazioni di cui al comma 2, nel rispetto delle procedure ad evidenza
pubblica, cedono a terzi le partecipazioni eventualmente possedute in
società aventi per oggetto attività diverse da quelle di cui al comma 4.
6. Le amministrazioni di cui al comma 2 che detengono o mantengono
direttamente o indirettamente il controllo di società, ai sensi
dell’articolo 2359, primo comma, numeri 1) e 2), del codice civile,
promuovono entro 180 giorni dall’entrata in vigore della presente
legge, nelle forme previste dalla vigente normativa, iniziative idonee a:
a) ridurre il numero dei componenti degli organi societari a tre, se
composti attualmente da più di tre componenti, e a cinque componenti, se attualmente composti da più di cinque componenti; il numero
- 227 -
dei componenti predetti può essere portato a quattro o a sei nei casi
in cui occorra garantire una rappresentanza paritetica dei gruppi linguistici;
b) prevedere, per i consigli di amministrazione o di gestione costituiti
da tre componenti, che al presidente siano attribuite, senza alcun
compenso aggiuntivo, anche le funzioni di amministratore delegato;
c) prevedere che, fermo restando la disciplina vigente in materia di
ineleggibilità e di incompatibilità per l’elezione dei sindaci, dei consiglieri comunali e dei consiglieri provinciali, l’assunzione, da parte di un
sindaco, assessore o consigliere comunale o provinciale, della carica
di componente degli organi di amministrazione di società di capitali
partecipate dallo stesso comune o dalla Provincia, non dia titolo alla
corresponsione di alcun emolumento a carico della società; resta
ferma la possibilità di prevedere indennità di risultato, nel caso di produzione di utili, in misura ragionevole e proporzionata;
d) stabilire che le previsioni di cui alla lettera c) si applichino anche ai
dipendenti delle amministrazioni di cui al comma 2, ferma rimanendo
la possibilità di prevedere indennità di risultato, nel caso di produzione
di utili, in misura ragionevole e proporzionata, nei limiti di cui all’articolo 14, comma 1, lettera c), della legge provinciale 10 agosto 1995,
n. 16.
7. Le modifiche statutarie hanno effetto a decorrere dal primo rinnovo
degli organi societari.”
2. Dopo il comma 1 dell’articolo 2 della legge provinciale 16 novembre
2007, n. 12, è aggiunto il seguente comma:
“2. Le amministrazioni che scelgono di gestire i pubblici servizi secondo le modalità di cui alle lettere a) o b) o assumono partecipazioni
in società o altri organismi, adottano, sentite le organizzazioni sindacali per gli effetti derivanti sul personale, provvedimenti in ordine alle
risorse umane, finanziarie e strumentali in misura adeguata alle funzioni esercitate mediante i soggetti di cui alle lettere predette e provvedono alla corrispondente rideterminazione della propria dotazione
organica.”
---------Art. 25-bis
Änderung des Landesgesetzes vom 16. November 2007, Nr. 12
„Lokale öffentliche Dienstleistungen“
1. Nach Artikel 1 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 16. November
2007, Nr. 12, werden folgende Absätze 4, 5, 6 und 7 hinzugefügt:
„4. Zum Schutz des Wettbewerbes und des Marktes ist es den Verwaltungen laut Absatz 2 untersagt, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Gesellschaften zur Produktion von Gütern und zur Leistung
von Diensten zu bilden, wenn die Tätigkeiten dieser Gesellschaften
zur Verfolgung des jeweiligen institutionellen Zweckes nicht unerlässlich sind; ebenso wenig dürfen sie direkt oder indirekt Beteiligungen, auch nicht Minderheitsbeteiligungen, an Gesellschaften eingehen
oder solche aufrecht erhalten, wenn diese nicht Güter produzieren
oder Dienste leisten, die von öffentlichem Interesse sind.
5. Innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten dieses Gesetzes treten
die Verwaltungen laut Absatz 2 im Rahmen der Verfahren mit Öffentlichkeitscharakter die allfälligen Beteiligungen an Gesellschaften ab,
- 228 -
die andere Tätigkeiten als die in Absatz 4 angeführten zum Zweck
haben.
6. Die Verwaltungen laut Absatz 2, die gemäß Artikel 2359 Absatz 1
Ziffern 1) und 2) des Zivilgesetzbuches direkt oder indirekt die Kontrolle von Gesellschaften innehaben oder beibehalten, leiten innerhalb
von 180 Tagen ab Inkrafttreten dieses Gesetzes in der von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Form geeignete Initiativen ein,
um
a) die Zahl der Mitglieder der Gesellschaftsorgane auf drei zu reduzieren, wenn sie zur Zeit aus mehr als drei Mitgliedern bestehen, und auf
fünf Mitglieder, wenn sie zur Zeit aus mehr als fünf Mitgliedern bestehen; die Zahl der genannten Mitglieder kann auf vier bzw. auf sechs
Mitglieder erhöht werden, wenn eine paritätische Vertretung der
Sprachgruppen gewährleistet werden muss,
b) für die aus drei Mitgliedern bestehenden Verwaltungsräte oder Vorstände vorzusehen, dass dem Vorsitzenden ohne jede zusätzliche
Vergütung auch die Aufgaben eines beauftragten Verwalters übertragen werden,
c) vorzusehen, dass, unbeschadet der geltenden Regelung über die
Nichtwählbarkeit und die Unvereinbarkeit für die Wahl der Bürgermeister, der Gemeinderäte und der Landtagsabgeordneten, die Übernahme
seitens eines Bürgermeisters, eines Gemeindereferenten oder Gemeinderates oder eines Landesrates oder Landtagsabgeordneten des
Amtes eines Mitgliedes der Verwaltungsorgane von Kapitalgesellschaften, an welchen die betreffende Gemeinde oder das Land beteiligt sind,
zu keinerlei Vergütung zu Lasten der Gesellschaft berechtigt; die Möglichkeit, bei Gewinnerzielung angemessene und verhältnismäßige Ergebniszulagen vorzusehen, bleibt aufrecht;
d) festzulegen, dass die Bestimmungen laut Buchstabe c) auch auf
die Bediensteten der Verwaltungen laut Absatz 2 angewendet werden, wobei die Möglichkeit aufrecht bleibt, innerhalb der Grenzen laut
Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe c) des Landesgesetzes vom 10. August
1995, Nr. 16, bei Gewinnerzielung angemessene und verhältnismäßige Ergebniszulagen vorzusehen.
7. Die Satzungsänderungen sind ab der ersten Erneuerung der Gesellschaftsorgane wirksam.“
2. Nach Artikel 2 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 16. November
2007, Nr. 12, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„2. Die Verwaltungen, die die öffentlichen Dienste nach den Modalitäten laut den Buchstaben a) oder b) führen wollen oder Beteiligungen
an Gesellschaften oder an anderen Organismen eingehen, ergreifen,
nach Anhören der Gewerkschaftsorganisationen bezüglich der sich
ergebenden Personalauswirkungen, Maßnahmen in Bezug auf die
personellen, finanziellen und instrumentellen Ressourcen, die den von
den Subjekten laut den genannten Buchstaben ausgeübten Aufgaben
angemessen sind, und sorgen für die entsprechende Neufestlegung
ihres Stellenplans.“
Sono stati presentati i seguenti emendamenti:
- 229 -
L’emendamento n. 1 (emendamento al comma 1 sostitutivo della lettera a)
del nuovo comma 6 dell’articolo 1 della legge provinciale n. 12/07), presentato dai
consiglieri Kury, Dello Sbarba e Heiss, dice: Il nuovo comma 6, lettera a), della legge
provinciale n. 12/07 è così sostituito:
"a) ridurre il numero dei componenti degli organi societari a tre, se composti
attualmente da più di cinque componenti, e a cinque componenti, se attualmente composti da più di sette componenti; il numero dei componenti predetti può essere portato
a quattro o a sei nei casi in cui occorra garantire una rappresentanza paritetica dei
gruppi linguistici;"
Der neue Absatz 6 Buchstabe a) des Landesgesetzes Nr. 12/07 erhält folgende Fassung:
"a) die Zahl der Mitglieder der Gesellschaftsorgane auf drei zu reduzieren,
wenn sie zur Zeit aus mehr als fünf Mitgliedern bestehen, und auf fünf Mitglieder,
wenn sie zur Zeit aus mehr als sieben Mitgliedern bestehen; die Zahl der genannten
Mitglieder kann auf vier bzw. auf sechs Mitglieder erhöht werden, wenn eine paritätische Vertretung der Sprachgruppen gewährleistet werden muss;"
L’emendamento n. 2 (emendamento al comma 1 alla lettera a) del nuovo
comma 6 della legge provinciale n. 12/07), presentato dall’assessore Frick, dice: La
lettera a) del punto 6 del comma 1 dell’articolo 25-bis è così sostitutito:
"a) ridurre il numero dei componenti degli organi societari a tre, se composti
attualmente da più di tre componenti, e a cinque componenti, se attualmente composti
da più di cinque componenti; il numero dei membri predetti può essere portato a quattro o a sei per assicurare una congrua rappresentatività degli enti pubblici ossia dei
gruppi linguistici;"
Artikel 25-bis Absatz 1 Punkt 6 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
"a) die Zahl der Mitglieder der Gesellschaftsorgane auf drei zu reduzieren,
wenn sie zur Zeit aus mehr als drei Mitgliedern bestehen, und auf fünf Mitglieder,
wenn sie zur Zeit aus mehr als fünf Mitgliedern bestehen; die Zahl der genannten Mitglieder kann auf vier bzw. auf sechs Mitglieder erhöht werden, um eine angemessene
Vertretung der öffentlichen Körperschaften beziehungsweise der Sprachgruppen zu
gewährleisten;"
L’emendamento n. 3 (emendamento al comma 1 sostitutivo della lettera c)
del nuovo comma 6 della legge provinciale n. 12/07), presentato dai consiglieri Kury,
Dello Sbarba e Heiss, dice: Il nuovo comma 6, lettera c), della legge provinciale n.
12/07 è così sostituito:
"c) sopprimere la carica di vicepresidente eventualmente contemplata dagli
statuti, ovvero prevedere che la carica stessa sia mantenuta esclusivamente quale modalità di individuazione del sostituto del presidente in caso di assenza o di impedimento, senza titolo a compensi aggiuntivi;"
Der neue Absatz 6 Buchstabe c) des Landesgesetzes Nr. 12/07 erhält folgende Fassung:
- 230 -
"c) das von den Statuten gegebenenfalls vorgesehene Amt eines stellvertretenden Vorsitzenden abzuschaffen bzw. vorzusehen, dass das Amt ausschließlich deshalb aufrecht erhalten bleibt, um bei Abwesenheit oder Verhinderung des Vorsitzenden über einen Vertreter ohne Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung zu verfügen;"
L’emendamento n. 4 (emendamento al comma 1, alternativo, sostitutivo
della lettera c) del nuovo comma 6 della legge provinciale n. 12/07), presentato dai
consiglieri Kury, Heiss e Dello Sbarba, dice: Il nuovo comma 6, lettera c), della legge
provinciale n. 12/07 è così sostituito:
"c) prevedere che i componenti degli organi di amministrazione di società di
capitali partecipate dallo stesso comune o dalla Provincia, non abbiano titolo alla corresponsione di alcun emolumento a carico della società, ove già percepiscano una indennità mensile dovuta all'esercizio attivo di una carica politica oppure un assegno vitalizio per via di una carica politica esercitata;"
Der neue Absatz 6 Buchstabe c) des Landesgesetzes Nr. 12/07 erhält folgende Fassung:
"c) vorzusehen, dass die Mitglieder der Verwaltungsorgane von Kapitalgesellschaften, an welche die betroffene Gemeinde oder das Land beteiligt ist, zu keinerlei Vergütung zu Lasten der Gesellschaft berechtigt sind, sofern sie eine monatliche
Entschädigung auf Grund der aktiven Ausübung eines politischen Amtes oder einer
Leibrente auf Grund eines ausgeübten politischen Amtes erhalten;"
L’emendamento n. 5 (emendamento al comma 1 sostitutivo della lettera d)
del nuovo comma 6 della legge provinciale n. 12/07), presentato dai consiglieri Kury,
Dello Sbarba e Heiss, dice: Il nuovo comma 6, lettera d), della legge provinciale n.
12/07 è così sostituito:
"d) eliminare la previsione di gettone di presenza per i componenti degli organi societari, ove esistenti, nonché limitare la costituzione di comitati con funzioni
consultive o di proposta ai casi strettamente necessari."
Der neue Absatz 6 Buchstabe d) des Landesgesetzes Nr. 12/07 erhält folgende Fassung:
"d) die Bestimmung, welche für die Mitglieder der Gesellschaftsorgane, falls
vorhanden, ein Sitzungsgeld vorsieht, abzuschaffen sowie die Errichtung von Beiräten
mit Beratungs- oder Vorschlagsfunktion auf die unbedingt nötigen Fälle zu beschränken;"
L’emendamento n. 6 (emendamento al comma 1, alternativo, sostitutivo
della lettera d) del nuovo comma 6 della legge provinciale n. 12/07), presentato dai
consiglieri Kury, Heiss e Dello Sbarba, dice: Il nuovo comma 6, lettera d), della legge
provinciale n. 12/07 è così sostituito:
"d) stabilire che le previsioni di cui alla lettera c) si applichino anche ai
dipendenti delle amministrazioni di cui al comma 2;"
Der neue Absatz 6 Buchstabe d) des Landesgesetzes Nr. 12/07 erhält folgende Fassung:
- 231 -
"d) festzulegen, dass die Bestimmungen laut Buchstabe c) auch auf die Bediensteten der Verwaltungen laut Absatz 2 angewendet werden;"
Gli emendamenti vengono discussi congiuntamente ai sensi dell’art. 97-quater del regolamento interno.
La parola alla consigliera Kury, ne ha facoltà.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): In diesem
Artikel sehe ich keinen Bezug auf das Landesgesetz, welches verändert werden soll.
Warum ist das so? Es ist deshalb so, weil das Landesgesetz so brandneu ist, dass es
noch keine Nummer hat. Wir ändern praktisch ein Gesetz, das, glaube ich, weder gestern noch vorgestern in Kraft getreten ist, was nicht unbedingt für die Qualität unserer
Arbeit spricht.
Die Absätze 4 und 5, denke ich, bedürfen keines größeren Kommentars. Sie
sind der "finanziaria 2008" wortgetreu entnommen worden. Ich denke, dass dies notwendig ist, um rechtlich in Ordnung zu sein. Insofern kann man diesbezüglich nichts
einwenden.
Einer unserer Änderungsanträge bezieht sich allerdings auf den Absatz 6, bei
dem es um etwas geht, was wir bereits seit einem Jahr hätten rezipieren sollen, und
zwar die Verpflichtung, aufgrund der damaligen "finanziaria 2007", die Anzahl der
Mitglieder der Verwaltungsräte von Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung auf
drei bzw. maximal fünf zu reduzieren und auch deren Vergütung zu regeln. Das hätten
wir damals mit der "finanziaria 2007" für die autonomen Provinzen durchführen sollen. Trotzdem hat das Land gemeint, dass diese Bestimmung für uns nicht gelten
würde, und dass wir tun könnten, was wir wollen. Dann hat sich aber herausgestellt,
dass dies nicht möglich ist, obwohl wir hier noch vor kurzem über einen Antrag von
Pius Leitner heftig diskutiert haben. Die Anträge von Pius Leitner sind aber immer abgelehnt worden, weil gesagt wurde, dass diesbezüglich keine Eile geboten sei. Jetzt ist
die Eile so groß, dass uns Landesrat Frick im Fraktionssprecherkollegium anfleht, dass
wir diesen Artikel beibehalten und ihn ins Finanzgesetz schmuggeln müssen, weil
sonst unsere Verwaltungsräte weiterhin in der Illegalität verharren würden, wie sie bis
jetzt de facto sind. Dies spricht zwar nicht für die Qualität, aber es ist halt so.
Nun zu den Änderungsanträgen. Ich denke, dass es aus mildernden Umständen schon ins Feld geführt werden kann. Es ist so, dass das staatliche Finanzgesetz für
2008 diesen Artikel, den es bereits voriges Jahr gegeben hat, noch einmal aufgreift und
einige Lockerungen vornimmt. Teile von diesem Artikel, den wir jetzt als Vorlage der
Landesregierung vor uns haben, sind identisch mit dem Text des staatlichen Finanzgesetzes 2008, andere weichen dagegen merklich davon ab. Wir haben Änderungsanträge eingebracht, in denen wir zuerst einmal, sagen wir, den etwas stringenteren und
konsequenteren Text des Staatsgesetzes vorschlagen und dann, sollte das nicht möglich sein, Alternativvorschläge bringen.
- 232 -
Wo ist der Unterschied? Der erste Unterschied zwischen dem Staatsgesetz
und dem Vorschlag der Landesregierung besteht in der Reduktion der Mitglieder der
Verwaltungsräte. Der Staat sagt in dem Augenblick, in dem es mehr als fünf Mitglieder sind, müssen sie auf drei reduziert werden und wenn sie aus mehr als sieben Mitgliedern bestehen, dann müssen sie auf fünf reduziert werden. Wir machen eine eigenartige Formulierung. Wenn der Verwaltungsrat aus mehr als drei Mitgliedern besteht,
dann soll er auf drei Mitglieder reduziert werden, wenn er aus mehr als fünf Mitgliedern besteht, dann soll er auf fünf Mitglieder reduziert werden. Im Grunde bezweckt
man damit nichts anderes als die Möglichkeit, den Verwaltungsrat auf fünf Mitglieder
erweitern zu können. Beispiel: Wenn ein Verwaltungsrat momentan aus sechs Mitgliedern besteht, dann muss er laut staatlicher Regelung auf drei und laut Landesregelung
auf fünf Mitglieder reduziert werden. Das ist der Trick, warum man das Staatgesetz
nicht abschreibt. Wir denken, dass es der Staat gut geregelt hat und schlagen deshalb
die gleiche Regelung vor.
Ich möchte mich aber entschieden gegen den Änderungsantrag aussprechen,
den Landesrat Frick eingebracht hat, in dem man eine Vergrößerung des Verwaltungsrates zulässt. Ursprünglich hat es geheißen, dass die Zahl der genannten Mitglieder auf
vier bzw. sechs Mitglieder erhöht werden kann, wenn eine paritätische Vertretung der
Sprachgruppen gewährleistet werden muss. Das hat schon seinen Sinn. Wenn das
wirklich vorgeschrieben ist, dann kann der Verwaltungsrat um eine Person erweitert
werden. Das macht Sinn. Allerdings geht es im Änderungsantrag, den Sie eingebracht
haben, nicht mehr um die paritätische Vertretung der Sprachgruppen, sondern darum,
eine angemessene Vertretung der öffentlichen Körperschaften bzw. der Sprachgruppen
zu gewährleisten. Warum soll es in Südtirol eine Sondersituation im Verhältnis zum
Rest von Italien geben in dem Sinn, dass nur wir die angemessene Vertretung der öffentlichen Körperschaften garantieren wollen, während die anderen diese angemessene
Vertretung nicht brauchen. Was die Vertretung der Sprachgruppen anbelangt, könnte
man schon mit der Südtiroler Realität argumentieren - ich hätte nichts dagegen -, aber
dass wir nun die öffentlichen Körperschaften vorschieben, um …
FRICK (Landesrat für Handwerk, Industrie, Handel sowie Finanzen
und Haushalt – SVP): (unterbricht – interrompe)
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Die anderen
haben auch eine Landeshauptstadt, die sie vertreten müssen, oder? Das ist im Grunde
nichts anderes als der Versuch, die bereits erhöhte Zahl der Mitglieder der Verwaltungsräte, wie Sie es formuliert haben, um ein weiteres Mitglied zu erhöhen.
Ich komme jetzt zum wichtigeren Punkt, der recht interessant ist. Das
Staatsgesetz sieht keinen Vizepräsidenten vor, deshalb braucht auch niemand eine
Sondervergütung, was man in Südtirol vergessen hat. Ich weiß, jetzt kommen wieder
die Italiener ins Spiel. Das kann ich noch akzeptieren, aber was ich nicht verstehe, ist,
- 233 -
dass im Staatsgesetz die Worte "eliminare la previsione di gettoni di presenza" stehen.
Im Staatsgesetz steht, dass es keine Sitzungsgelder und auch keine Vergütung gibt,
was wir übernehmen müssten. Unser Artikel schaut aber ganz anders aus. In ihm steht,
dass die Gemeinderäte nichts bekommen sollen. Ich verstehe nicht, warum die Gemeinderäte nichts bekommen sollen. Wenn man schon jemandem etwas gibt, dann
sollen auch die Gemeinderäte, die keine fixe Entschädigung haben, etwas bekommen.
Ich verstehe den Vorschlag nicht.
Wir haben einen ganz guten Antrag, der heute aber auf keinen Konsens gestoßen ist. Ich möchte ihn aber noch einmal erklären, weil er ein guter Antrag ist.
Wenn wir sagen, dass Politiker, die in den Verwaltungsräten sitzen, nichts bekommen
sollen, dann, denke ich, sollte man dies präzisieren. Ich möchte diesbezüglich noch um
ein Ohr ersuchen. Welche Politiker sollen nichts bekommen? Das sind jene, die eine
regelmäßige Vergütung bekommen, nämlich die Landtagsabgeordneten und die Politiker in Pension. Auf das würde ich hier einfach noch wert legen. Ich verstehe nicht,
dass man zum Beispiel den Gemeinderäten nichts bezahlen will, aber unseren verehrten ausgeschiedenen, altgedienten Politikern - ich zitiere Herrn Hosp, den bestbezahlten Pensionär – gibt man ein gutes Salär aufgrund der Tatsache, dass sie eine Zusatzfunktion haben. Ich verstehe es nicht. Ich denke aber, dass der Änderungsantrag Nr. 4
wert wäre, darüber kurz nachzudenken. Immer dann, wenn Politiker in Verwaltungsräten sitzen und immer dann, wenn sie aufgrund einer bestehenden Funktion oder aufgrund einer vergangenen Amtsfunktion, wenn sie in Pension sind, eine regelmäßige
Vergütung und nicht nur ein Sitzungsgeld wie der arme Gemeindrat bekommen,
sollten sie keine zusätzliche Vergütung für ihre Tätigkeit in den Verwaltungsräten bekommen. Ich möchte hier wirklich eine Lanze für diesen Vorschlag brechen, weil er
Sinn macht. Er macht viel mehr Sinn als der vorgelegte, der besagt, dass Mitglieder
des Gemeinderates nichts bekommen sollen, ein guter Polit-Pensionär aber etwas bekommen soll. Ich finde dies eigentlich ungerecht. Deshalb ersuche ich noch einmal,
über den Änderungsantrag Nr. 4 noch einmal kurz nachzudenken, weil ich einfach annehme, dass Sie es vielleicht vorher nicht bedacht haben, dass es Politiker gibt, die
aufgrund ihrer politischen Funktion auch in Zukunft eine Entschädigung bekommen.
Ich bin der Meinung, dass in den Verwaltungsräten jene Menschen sitzen sollen, die
echtes Interesse an der Sache und auch Zeit und Erfahrung haben, sich darum zu
kümmern. Insofern, denke ich, wäre dies die beste Lösung.
Das wären, kurz gefasst, die Änderungsanträge. Vor allem der Änderungsantrag Nr. 4 scheint mir ein guter zu sein, sodass man ihm auch zustimmen könnte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Nur ganz kurz, weil es sich hier um ein
Thema handelt, das wir, wie Kollegin Kury gesagt hat, mehrmals thematisiert haben.
Ich kann mich im Wesentlichen mit ihren Änderungsanträgen einverstanden erklären.
Ich habe aber eine Verständnisfrage. Wenn man den Text des Änderungsantrages der
Landesregierung liest, dann könnte es zu einem Missverständnis kommen, weil im
- 234 -
Text steht, dass die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates einer Gesellschaft auf
drei zu reduzieren ist, wenn sie zur Zeit mehr als drei beträgt und auf fünf, wenn sie
zur Zeit mehr als fünf beträgt. Fünf ist auf jeden Fall mehr als drei, das heißt, dass man
alle auf drei reduzieren müsste. Das ist eine Verständnisfrage. Die Bestimmung, wie
sie so steht, könnte widersprüchlich verstanden werden.
Was die Vergütung anbelangt, bin ich auch der Meinung von Kollegin Kury.
Danach werde ich noch eine Frage zum Artikel stellen.
FRICK (Landesrat für Handwerk, Industrie, Handel sowie Finanzen
und Haushalt – SVP): Ich möchte auf die Fragen, die gestellt wurden, kurz eingehen.
Ich glaube, dass der Änderungsantrag relativ leicht zu interpretieren ist. Alles was zwischen drei und fünf Mitglieder ist, muss auf drei reduziert werden, und was über fünf
ist, bleibt fünf, sonst ergibt es sich in der Logik nicht. Vielleicht ist es nicht so präzise
ausgedrückt, aber ich glaube, dass wir gemeinsam zu diesem Ergebnis kommen. Wir
haben uns erlaubt, die Sorge im Zusammenhang mit den Sprachgruppen zum Ausdruck zu bringen. Das mit den öffentlichen Körperschaften scheint akzeptiert zu sein,
und wir sagen in diesem Fall nicht partout, so wie es die Trentiner getan haben, dass
die Grenzen nicht gelten, sondern sagen, dass man die Möglichkeit haben sollte, noch
ein Mitglied hinzuzufügen, weil es in der Tat oft so ist, dass man sich schwer tut, zum
Beispiel was die Ladiner anbelangt. In der Tat ist es oft so, dass wenn als öffentliche
Körperschaft zum Beispiel das Land vertreten ist, auch eine Vertretung der Gemeinden
gegeben ist. Was ist "eine Vertretung der Gemeinden"? Es ist jemand, der der Mehrheit des Gemeindenverbandes gut geht, und zum Beispiel nicht der Vertreter der Landeshauptstadt ist, obwohl wir der Meinung sind, dass es gut wäre, wenn auch der Vertreter der Landeshauptstadt im Verwaltungsrat säße. Genau dies steht drinnen. Was die
Parität anbelangt, überwinden wir die schwierige Formulierung. Die Parität der
Sprachgruppen ist in einem Gremium sehr selten gegeben, außer in jenen, die vom
Landtag eingesetzt und unter gewissen Umständen berücksichtigt werden, das heißt,
wir brauchen die Änderung weg von der Parität hin zu dem, was ich gerade erklärt
habe.
PRESIDENTE: Metto in votazione gli emendamenti:
Emendamento n. 1: respinto con 9 voti favorevoli e i restanti voti contrari.
Emendamento n. 2 con la correzione linguistica nel testo italiano della parola
"rappresentatività" con la parola "rappresentanza" e della parola "ossia" con la parola
"ovvero": approvato con 3 voti contrari, 4 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Emendamento n. 3: respinto con 4 voti favorevoli e i restanti voti contrari.
Emendamento n. 4 (alternativo): respinto con 7 voti favorevoli e i restanti
voti contrari.
Emendamento n. 5: respinto con 6 voti favorevoli, 2 astensioni e i restanti
voti contrari.
- 235 -
Emendamento n. 6 (alternativo): respinto con 5 voti favorevoli, 1 astensione
e i restanti voti contrari.
Chi chiede la parola sull’articolo 25-bis così emendato?
La parola al consigliere Leitner, ne ha facoltà.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Wir sind aufgrund einer staatlichen Regelung gezwungen, diese zu übernehmen. Die Landesregierung hat auf Einwände, die
wir vorgebracht haben, erklärt, dass man eine eigene Regelung machen und nicht die
Regelung des Staates übernehmen wolle. In einigen Punkten unterscheidet sie sich,
auch was den Absatz 7 anbelangt, in dem steht, dass die Satzungsänderungen ab der
ersten Erneuerung der Gesellschaftsorgane wirksam sind. Das heißt nicht, dass man
jetzt die Gesellschaften verpflichtet, diese Bestimmung sofort umzusetzen, sondern
man lässt ihnen noch länger Zeit, und zwar ab der ersten Erneuerung der Gesellschaftsorgane, das heißt ab der nächsten Wahl der Gesellschaftsorgane. Das könnten
theoretisch auch mehrere Jahre sein. Das ist nicht unbedingt sinnvoll. Man hätte alles
auch vorziehen und einen bestimmten Zeitraum nach Verabschiedung dieses Gesetzes
vorsehen können. Es ist jetzt so und die Landesregierung hat die Autonomie eingefordert, aber schlussendlich ist sie doch nicht aus dieser Klammer herausgekommen. Am
Anfang hat die Stimme aus der Landesregierung ganz anders geklungen, aber diesbezüglich hat man, wenn ich es so sagen darf, klein beigeben müssen. Es ist aber auch im
Interesse einer transparenten Verwaltung und es geht vor allem darum, dass bei diesen
Besetzungen dieses Schindluder aufhört. Vielleicht gelingt es jetzt wirklich, mehr nach
Kompetenz als nach Zugehörigkeit zu suchen. Wenn man jene Parameter, die Südtirol
wegen seiner besondern Lage hat, erfüllen muss, nämlich Proporz, Zweisprachigkeit
usw., dann können wir zumindest hoffen, dass die Verwaltungsräte transparenter und
auch sparsamer besetzt werden.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Als die Landesregierung Bestimmungen des letzten staatlichen Finanzgesetzes angefochten hat,
haben wir gesagt, dass wir als gute Autonomisten für Eure Anfechtung stimmen,
haben aber gefragt, wann dieses autonome Gesetz kommen werde. Man hat es damals
versprochen und ich weiß nicht, wie lange es jetzt her ist, denn man hat überhaupt
nichts getan, bis man nicht noch einmal und dieses Mal tatsächlich dazu gezwungen
wurde. Da haben Sie es plötzlich eilig bekommen. Insofern bin ich dem italienischen
Staat sehr dankbar, denn ohne Zwang hätte man hier überhaupt nichts getan. Man hätte
sich einfach tot gestellt und in der Gesellschaft der Brennerautobahn weiterhin 27
Verwaltungsräte sitzen lassen. Pius Leitner hat es vorher gesagt: Wenn die Zahl der
Mitglieder über drei ist, dann sind es drei, wenn die Zahl über fünf ist, dann sind es
fünf, was ein Nonsens in der Formulierung ist. Warum ist diese Formulierung so anders als jene des Staates, die klar ist? Wenn die Zahl der Mitglieder über fünf ist, dann
muss sie auf drei reduziert werden, und wenn sie über sieben ist, dann muss sie auf
- 236 -
fünf reduziert werden. Das macht Sinn, und dann denkt man kurz nach und fragt sich,
warum man diese Bestimmung nicht übernimmt. Dann versteht man es aber gleich.
Wenn der Verwaltungsrat einer Gesellschaft aus sechs Mitgliedern besteht, dann muss
man ihn beim Staat auf drei und beim Land, nach dieser Formulierung, auf fünf Mitglieder reduzieren. Das ist der Unterschied! Wenn man dann noch die Vertretung der
Körperschaften zulässt, dann haben wir beim Staat drei und in Südtirol sechs Mitglieder, weil bei uns ganz einfach die Sprachgruppen immer für alles herhalten müssen.
Ich bin aber froh, dass man überhaupt etwas tut. Man hat zwar mit Hängen und Würgen versucht, möglichst viele Sitze zu retten, aber mehr ist wohl nicht möglich gewesen.
Absolut nicht einverstanden bin ich mit der kuriosen Regelung im Zusammenhang mit den Vergütungen. Bei den Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung
gibt es nicht einmal ein Sitzungsgeld und wir sagen, dass der Gemeinderat, der arme
Teufel, dann der Landtagsabgeordnete usw. nichts bekommen darf, außer dass die
Möglichkeit besteht, bei Gewinnerzielung angemessene Ergebniszulagen zu bekommen. Diese darf er sich einstecken, auch wenn er amtierender Landtagsabgeordneter
ist, und die Politiker in Pension haben Sie total vergessen. Insofern kann man mit
dieser Regelung, leider Gottes, nicht einverstanden sein, obwohl es endlich so weit ist,
dass man überhaupt etwas tut, aber so, wie es hier verwaschen wurde, ist es nicht in
unserem Sinne. Liebe Leute, nehmt Euch bitte ein Beispiel an der klaren Formulierung
des italienischen Staates!
SIGISMONDI (AN): Volevo chiedere delle cose all'assessore. Prima di
tutto un'osservazione. Un errore tremendo da parte del Governo Prodi innanzitutto, che
si accorge che, a differenza della finanziaria 2007, e lo ribadisce nella finanziaria 2008
dove viene fatta una correzione, si dice che "le modifiche statutarie hanno effetto a decorrere dal primo rinnovo degli organi societari successivo alle modifiche stesse".
Quindi sgomberiamo il campo da una sorta di posizione. Nella finanziaria 2007 del
Governo non c'era questa modifica. Poi ci si rende conto che vi è anche il diritto commerciale e nel 2008 si inserisce il fatto che tutte queste disposizioni valgono nel momento in cui i consigli di amministrazione vanno a termine, e si corregge il tiro. Non
solo, io ho anche visto che il titolo dice: "Disposizioni di contenimento e razionalizzazione delle spese valide per tutte le missioni". Nel primo punto della legge che avete
predisposto c'è un problema. La differenza dei numeri, 3 se fossero più di tre, e 5 se
fossero più di cinque, pone un problema. Tolto il fatto che a me viene il dubbio di una
sorta di "accantonamento delle opposizioni", la legge regionale dice che devono essere
rappresentate anche le opposizioni.
Vorrei una spiegazione sul comma a) per capire in senso aritmetico come
mai riuscireste con questo calcolo a rappresentare le opposizioni. Non solo, ma sempre
secondo la legge regionale ci vuole persino la rappresentanza di genere. Voi siete ob-
- 237 -
bligati a rappresentare sia le opposizioni che la rappresentanza di genere, che probabilmente è sfuggito nel discorso generale, però c'è questa posizione.
Il titolo della legge è: "Modifica alla legge provinciale 16.11.2007, recante
"Servizi pubblici locali". Al comma c) voi nominate consiglieri comunali e assessori
comunali. Ma se la legge si riferisce ai servizi pubblici locali introducete norme che riguardano consiglieri comunali e assessori comunali che non sono di vostra competenza. Qualche ora fa abbiamo parlato dell'ICI. Lei, assessore, ha bocciato un documento dicendo che questa è una competenza dei comuni e che noi quindi non possiamo entrarci. Se rileggiamo il punto c) vediamo che va a trattare una materia che non
è di competenza provinciale, in quanto i consiglieri comunali e gli assessori comunali
vengono regolamentati dall'ordinamento dei comuni e sono di competenza regionale, e
siccome un mese fa abbiamo discusso sulle società a cui la Regione partecipa, Mediocredito e A22, se proprio si fosse dovuto farlo, bisognava farlo in quella discussione.
Credo che vi sia la possibilità di una serie di ricorsi, perché la competenza non vi appartiene, a meno che voi non consideriate l'ente Provincia superiore, in senso amministrativo e regolamentare, a quella che è la Regione.
Ho detto del discorso dell'errore della finanziaria 2007, subito corretta dal
Governo Prodi in modo anche abbastanza imbarazzante, per cui si arriverà a regime
alla fine dei consigli di amministrazione. E’ successo che in provincia di Bolzano ogni
società ha fatto quello che voleva. Addirittura alla presidenza dell'Azienda Energetica
è stato presidente qualcuno che non aveva l'esperienza per poterlo diventare, e mi
sembra che percepisca anche 90.000 euro, più del presidente precedente. Non solo, ma
il presidente di Eco-Center e vicepresidente della Seab sono personaggi che ricoprono
delle cariche pubbliche, tanto è vero che con questa legge non si sanano queste posizioni per coloro che hanno delle cariche sì effettive ma incompatibili con la legge regionale. Ancora, se il titolo era "Disposizioni per il contenimento delle spese", perché
accettate solo una parte della finanziaria? Nella finanziaria del 2007 ciò che c'era
prima dell'articolo 730, per esempio l'art. 721 che è ancora oggi in vigore, parla di regioni che devono ridurre i propri compensi. "La riduzione degli organi, degli organismi politici e degli apparati amministrativi con particolare riferimento alla diminuzione dell'ammontare dei compensi e delle indennità dei componenti degli organi rappresentativi e del numero di questi ultimi". Questo significa che se il principio legis era
quello del contenimento della spesa, perché non avete accettato che coloro che fanno
parte degli organismi politici riducessero, secondo la legge finanziaria, loro prima di
tutto le proprie indennità, nel contesto della riduzione della spesa? Per intenderci, parlo
dei sindaci, assessori, consiglieri provinciali, perché questo dice la legge. Ma voi sembra che non l'abbiate compresa.
Riassumendo e concludendo, perché non avete accettato questo passaggio
che è comunque ancora oggi valido e proviene dalla finanziaria 2007? Secondo,
quanto è vera l'opportunità che nel primo comma vi sia, come dice la legge regionale,
la rappresentanza dell'opposizione e la rappresentanza di genere? Terzo e ultimo
- 238 -
punto, credo che si debba anche spiegare perché non vi è incompatibilità con la legge
regionale, parlando voi della legge sui servizi pubblici locali, spiegare perché vi ritenete competenti a trattare una materia che non è di vostra competenza, perché sicuramente vi arriveranno dei ricorsi. Vorrei le risposte su questi tre punti.
PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE:
ROSA THALER ZELGER
VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN:
PRÄSIDENTIN: Das Wort hat Landesrat Frick, bitte.
FRICK (Landesrat für Handwerk, Industrie, Handel sowie Finanzen
und Haushalt – SVP): Wir lassen uns ungern vom Saat sehr große und intensive Vorschriften im Zusammenhang mit effizienter Verwaltung machen, wenn man weiß, dass
dasselbe Parlament, das groß redet, sich Amtsdiener hält, die mehr verdienen als der
Generaldirektor unserer Verwaltung, und wenn man weiß, dass die "soppressione degli
enti utili" auf Staatsebene zwar mehrmals beschlossen wurde, man aber in dieser Zielsetzung offensichtlich nicht sehr weit gekommen ist. Das ist der Grundsatz, aber es
bleibt dabei.
Auch wir versuchen, Kosten zu sparen, wir versuchen es allerdings mit einem gewissen Kriterium zu machen. Beispiel: Jetzt in der Mitte einer Amtszeit alles
über den Haufen zu werfen und zu sagen, jetzt machen wir alles neu, ist sicher für die
laufenden Geschäfte und für die Effizienz eines Gremiums schlecht, weshalb die Lösung, wie sie im Übrigen auch in anderen Regionen mit Sonderstatut gefunden wurde,
jene ist, dass man sagt, das sind die neuen Regeln, welche zur Anwendung kommen,
sobald die neuen Organe zu bestimmen sind, wann immer dies der Fall ist. Normalerweise beträgt die Amtsdauer der Organe nicht zwanzig Jahre, was jeder hier im Saal
weiß.
Im Änderungsantrag haben wir ein Mitglied mehr vorgeschlagen, was vor
allem mit dem Thema der Vertretung der Sprachgruppen zu tun hat. Wir haben hier
eine Sondersituation und die Sensibilität, die hier im Saal normalerweise vorhanden
ist, gebietet, dass man diese zusätzlichen Spielräume doch konzediert. Ich glaube
nicht, dass wir große verfassungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der
Kompetenz haben. Wir stellen es auf Gesellschaften ab, die hier im Lande tätig sind
und nur hier tätig sind, wo hingegen das entsprechende Regionalgesetz logischerweise
und richtigerweise auf jene Gesellschaften abstellt, die einen territorialen Bereich abdecken, der über die Provinzen hinausgeht, wie zum Beispiel die Brennerautobahn, die
hier zu Recht zitiert worden ist. Insofern ist es klar, dass wir auf der Linie des Staates
liegen, wir glauben aber auch, dass diese Linie seriös interpretiert und an unsere Bedingungen angepasst werden muss.
- 239 -
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den so abgeänderten Artikel 25-bis ab:
mit 2 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Der Artikel 26 ist von der Gesetzgebungskommission gestrichen worden.
Art. 27
Änderung des Landesgesetzes vom 2. Dezember 1985, Nr. 16, “Regelung des öffentlichen Personennahverkehrs”
1. Artikel 12 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 2. Dezember 1985,
Nr. 16, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„1. Für mehrjährige Ausgaben zur Erstellung, Verwirklichung und Wieterführung von Programmen, die mehrere Verkehrsunternehmen betreffen, kann ein Zuschuss von höchstens 90 Prozent der anerkannten
Investitionsausgaben gewährt werden; dabei muss es sich um Programme handeln, die zur Förderung neuer Betriebstechniken und –
mittel für die Verbesserung der Organisation und der Leistungsfähigkeit der Verkehrslinien sowie für die entsprechende Überwachung
ausgearbeitet worden sind. Der Zuschuss kann - im Rahmen von 100
Prozent - für Ausgaben in Zusammenhang mit der Planung, Errichtung oder dem Umbau technischer Anlagen oder Infrastrukturen gewährt werden, die für die Führung, Organisation und Funktionalität der
Beförderungsdienste und Verbindungslinien von Landesinteresse beträchtliche Bedeutung haben. Der Zuschuss kann auch - immer im
Rahmen von 100 Prozent - für Ausgaben im Zusammenhang mit dem
Ankauf, von Seiten der in Artikel 1 Absatz 4 genannten Betriebe, von
Eisenbahnrollmaterial gewährt werden, das zur Vermietung an die mit
dem Dienst betrauten Betreibergesellschaften bestimmt ist. Für Betriebe mit ausschließlich öffentlichem Kapital ist auch für Ausgaben für
den Ankauf von nichtbeweglichen Gütern und Ausgaben für Ankäufe
von Anteilen in Gesellschaften, die auch durch Zeichnung von Kapitalerhöhungen von Gesellschaften durchgeführt werden, welche für
den Transportbereich und für die Kommunikationslinien von Landesinteresse strategisch oder dienlich sind, eine Beitragsgewährung bis
zu 100 Prozent zulässig. Die Landesverwaltung ist ermächtigt, alle besagten Anlagen, Strukturen und Dienste direkt zu verwirklichen, zu
erwerben und zu betreiben.“
2. Artikel 15 des Landesgesetzes vom 2. Dezember 1985, Nr. 16, in
geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„Art. 15 (Investitionsausgaben) - 1. Die Landesregierung legt jährlich
die Zuschüsse für Investitionsausgaben fest, durch die der Ausbau
und die Erneuerung der Betriebsmittel für Verkehrslinien, für die das
Land Südtirol zuständig ist, sowie die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Unternehmen und die Steigerung des Fahrgastaufkommens gefördert werden. Die Landesverwaltung wird ermächtigt, die
vorgenannten Betriebsmittel direkt zu erwerben und zu betreiben.
2. Der Zuschuss wird in der Höhe von höchstens 100 Prozent der getätigten Ausgabe und jedenfalls von höchstens 100 Prozent der für
zulässig anerkannten Ausgabe gewährt. Artikel 12 Absatz 1 bleibt aufrecht. In der entsprechenden Maßnahme werden die durchschnittliche
Abnutzungszeit sowie die genaue Zweckbestimmung des Gutes festgelegt.
- 240 -
3. Dem Beitragsgesuch wird das Original der Erwerbstitel der Güter
beigelegt. Außerdem muss der gesetzliche Vertreter unter eigener
Verantwortung das Datum der Registrierung des Ankaufes in der
Buchhaltung, die fortlaufende Registrierungsnummer im Mehrwertsteuerbuch sowie den Wert erklären, um den die abschreibefähigen Anlagen zunehmen, unter getrennter Angabe der allfälligen nicht
abzugsfähigen Mehrwertsteuerquote. Die den begünstigten Unternehmen zuerkannten Beträge werden in einem eigenen Fonds rückgestellt, der gemäß Artikel 17 zu verwenden ist.
4. Die Übertragung von Sachen zwischen Unternehmen, die Dienste
des öffentlichen Transports oder Tätigkeiten laut Artikel 1 Absatz 4
ausüben, bewirkt auch die Übertragung eventueller Restbeträge des
entsprechenden Beitrages, die auf dem Fonds aufgrund der in Artikel
17 Absatz 7 vorgesehenen Unterlagen rückgestellt sind. Mit Ausnahme des Wegfalles der Sache aufgrund eines unvorhergesehenen
Vorfalles oder aufgrund eines entsprechenden Bewilligungsdekrets
des zuständigen Landesrates wird in allen anderen Fällen von Veräußerung der Sache vor Ablauf der Abnutzungszeit laut Absatz 2 die
Gewährung des Zuschusses für den im Fonds noch eingeschriebenen
Restbetrag aufgrund der laut Artikel 17 Absatz 7 vorgesehenen Dokumentation widerrufen.
5. Wird die Sache ohne Bewilligung veräußert, so wird der gesamte
zugewiesene Zuschuss widerrufen.
6. Stellen die zuständigen Behörden fest, dass eine Sache, für die ein
Zuschuss für Investitionsausgaben gewährt wurde, ohne Bewilligung
des zuständigen Landesrates für einen anderen als den vorgesehenen Zweck verwendet wird, so wird der gesamte zugewiesene
Zuschuss widerrufen. Wird die Durchführung von Sonderfahrten
“außer Liniendienst” ohne die Bewilligung laut Artikel 87 der Straßenverkehrsordnung festgestellt, wird der Beitrag im Ausmaß von zehn
Prozent widerrufen.
7. Werden Fahrten außerhalb des normalen Verkehrslinienbetriebes,
für die eine Bewilligung eingeholt wurde, nicht durchgeführt, so muss
der Konzessionsinhaber dies dem zuständigen Landesamt innerhalb
der darauf folgenden drei Tage melden. Stellt das zuständige Landesamt fest, dass die Meldung über nicht durchgeführte Fahrten nicht
der Wahrheit entspricht, so wird das Verfahren angewandt, das in Absatz 6 für Fahrten ohne Bewilligung festgelegt ist.
8. Die Landesabteilung Mobilität verwaltet die Daten und überwacht
die Erfüllung der in diesem Artikel festgelegten Pflichten. Unternehmen, die vom Land Südtirol bezuschusst werden, müssen alle nötigen
Informationen auf die Weise und innerhalb der Fristen liefern, die von
der besagten Landesabteilung vorgegeben werden, und die verlangten Unterlagen übermitteln.“
---------Art. 27
Modifiche della legge provinciale 2 dicembre 1985, n. 16, recante “Disciplina dei servizi di trasporto pubblico di persone”
1. Il comma 1 dell’articolo 12 della legge provinciale 2 dicembre 1985,
n. 16, e successive modifiche, è così sostituito:
- 241 -
“1. Le spese pluriennali sostenute per l’impianto, la realizzazione e
l’aggiornamento di programmi di interesse comune a più imprese di
trasporto, rivolti a promuovere la diffusione di nuove tecniche e strumenti di gestione e di controllo per il miglioramento dell’organizzazione e della produttività dei servizi, possono essere ammesse a
contributo sulle spese di investimento nel misura fino al 90 per cento
della spesa ritenuta ammissibile. Sono ammesse a contributo nella
misura massima del 100 per cento le spese relative alla progettazione, costruzione e ristrutturazione di impianti tecnici e di infrastrutture che presentino notevole rilevanza ai fini della gestione, organizzazione e funzionalità dei servizi di trasporto e delle linee di comunicazione di interesse provinciale. Sono altresì ammesse a contributo,
sempre nella misura massima del 100 per cento, le spese relative
all’acquisto di materiale rotabile ferroviario da parte delle aziende di
cui all’articolo 1, comma 4, da destinare in locazione alle società
incaricate della gestione dei servizi. Per le aziende ad esclusivo
capitale pubblico sono ammesse alla contribuzione nella misura
massima del 100 per cento anche le spese relative agli acquisti di
beni immobili e le spese relative alle acquisizioni, attuate anche mediante sottoscrizioni di aumenti del capitale sociale, di partecipazioni
in società strategiche o strumentali per il settore dei trasporti e per le
linee di comunicazione di interesse provinciale. L’amministrazione
provinciale è autorizzata a realizzare, acquistare e gestire direttamente tutti i menzionati impianti, strutture e servizi.”
2. L’articolo 15 della legge provinciale 2 dicembre 1985, n. 16, e successive modifiche, è così sostituito:
“Art. 15 (Spese di investimento) - 1. La Giunta provinciale determina
annualmente i contributi sulle spese di investimento finalizzate a promuovere il potenziamento e il rinnovo dei beni strumentali necessari
all’esercizio dei servizi di trasporto di competenza provinciale e a
migliorare l’efficienza delle gestioni aziendali e l’utilizzo dei servizi da
parte degli utenti. L’amministrazione provinciale è autorizzata ad
acquistare e gestire direttamente i beni strumentali di cui sopra.
2. Il contributo è concesso nella misura massima del 100 per cento
della spesa sostenuta e, comunque, nella misura massima del 100
per cento di quella ritenuta ammissibile, fatto salvo quanto previsto
all’articolo 12, comma 1. Nel relativo provvedimento sono determinati
il periodo di normale utilizzo del bene e gli specifici obblighi di destinazione.
3. La domanda di contributo è corredata dagli originali dei titoli di
acquisto dei beni. Inoltre, il legale rappresentante deve dichiarare,
sotto la propria responsabilità, la data di registrazione in contabilità
dell’operazione di acquisto, il numero progressivo di registrazione sul
libro giornale IVA e il valore portato ad incremento dei cespiti ammortizzabili, indicando separatamente l’eventuale quota di IVA indetraibile. I contributi riconosciuti alle imprese beneficiarie sono accantonati in un apposito fondo da utilizzarsi secondo quanto previsto dall’articolo 17.
4. Il trasferimento dei beni tra imprese che esercitano servizi di
trasporto pubblico o attività di cui all’articolo 1, comma 4, comporta
anche il trasferimento dell’eventuale ammontare residuo del relativo
- 242 -
contributo che risulta accantonato nel fondo sulla base della documentazione prevista all’articolo 17, comma 7. Fatta eccezione per la
cancellazione di cespiti a seguito di fatto accidentale o di decreto di
autorizzazione dell’assessore competente, negli altri casi di alienazione di beni prima della scadenza del periodo di normale utilizzo di
cui al comma 2, il contributo è revocato per l’ammontare residuo che
risulta sulla base della documentazione prevista all’articolo 17, comma
7.
5. Se il bene viene alienato senza autorizzazione, il contributo è revocato per l’intero ammontare erogato.
6. Se, a seguito di accertamento da parte degli organi competenti, risulta che un bene per il quale è stato riconosciuto un contributo sulle
spese di investimento è stato utilizzato, senza autorizzazione dell’assessore provinciale competente, in modo difforme dalla sua normale
destinazione, il contributo è revocato per l’intero ammontare erogato.
Nel caso in cui venga accertata l’effettuazione di “servizi fuori linea”
senza l’autorizzazione di cui all’articolo 87 del codice della strada, il
contributo è revocato nella misura del dieci per cento.
7. Nel caso in cui il servizio fuori linea per il quale è stata richiesta
l’autorizzazione non venga effettuato, il concessionario deve comunicarlo all’ufficio provinciale competente entro i successivi tre giorni. Se
a seguito di accertamenti da parte degli uffici competenti la comunicazione di mancata effettuazione del servizio risulta non veritiera, si applica quanto previsto al comma 6 per i servizi effettuati senza autorizzazione.
8. La Ripartizione provinciale Mobilità provvede alla gestione delle informazioni ed al controllo degli adempimenti previsti dal presente articolo. Le imprese ammesse a contributo provinciale devono fornire
tutte le informazioni necessarie secondo le modalità e nei tempi stabiliti dalla predetta ripartizione, nonché la documentazione da essa richiesta.”
Hierzu ist ein Änderungsantrag von den Abgeordneten Heiss, Kury und
Dello Sbarba eingebracht worden, der wie folgt lautet: Artikel 27 wird gestrichen.
L’articolo 27 è soppresso.
Das Wort hat der Abgeordnete Heiss zur Erläuterung.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir nähern
uns langsam dem Ende und dies ist ein Artikel, dessen Streichung wir beantragt haben,
weil wir nicht eingesehen haben, was er in diesem Finanzgesetz verloren haben sollte.
Er ist offenbar von solcher Bedeutung, dass sich Landesrat Widmann beharrlich dagegen sträubt, diesen Artikel herauszunehmen. So dürfen wir den Landesrat, der sich bereits in einem relativ amüsierten Zustand der Mobilität befindet, doch um die Auskunft
ersuchen, was hier speziell hinzugekommen ist. Lieber Landesrat Widmann, in aller
Freundschaft, Sie haben hier einen Passus, nämlich zwei Abschnitte hinzugefügt, bei
denen es darum geht, dass die Landesverwaltung ermächtigt ist, alle besagten Anlagen,
Strukturen und Dienste direkt zu verwirklichen, zu erwerben und zu betreiben, und
- 243 -
dass die Landesverwaltung ermächtigt wird, die vorgesehenen Betriebsmittel direkt zu
erwerben und zu betreiben. Was veranlasst die Landesregierung bzw. Ihr Amt dazu,
diese Investitionen direkt zu tätigen, denn es gibt bereits Landesgesellschaften mit 100
Prozent Landeskapital, die dies bereits vorbildlich besorgen? Welches sind die wesentlichen Gründe, die es notwendig erscheinen lassen, diese Änderungen jetzt in dieser "nächtlichen" Geschwindigkeit durchzuziehen? Das würde uns schon sehr interessieren, denn die Notwendigkeit rein vom Gesetz heraus ergibt sich nicht, aber wir sind
auf Ihre Erläuterungen sehr gespannt.
WIDMANN (Landesrat für Personal, Tourismus, Verkehr und Transportwesen – SVP): Trotz des relativ langen Wortlautes dieses Artikels sind es im Wesentlichen nur wenige Zeilen, die geändert wurden, und die wenigen Zeilen, die geändert wurden, haben den Sinn, dass man nicht den einzelnen Konzessionär einen Bus
oder zwei Busse kaufen lassen möchte, da damit der Ankauf der Busse teurer würde.
Wir haben im letzten Jahr über einen Konzessionär 50 neue Euro-5-Busse angekauft
und haben dadurch ungefähr 15 Prozent an Kosten gespart. Bei 50 Bussen und 15 Prozent Einsparung kommen, nach Adam Riese, 7,5 Busse heraus. Wenn wir das insgesamt machen bzw. das gesamte 30-Millionen-Euro-Programm bei Busankäufen umsetzen, dann können wir, wenn wir 10 Millionen Euro investieren, im Durchschnitt 15
Prozent und unter Umständen auch mehr, nämlich 17 und 18 Prozent sparen. Somit
müssen wir, so wie Sie es vorhin gesagt haben, keine Schulden machen, sondern können uns mit demselben Geld noch mehr Busse kaufen. Das ist der einzige Grund. Dadurch können wir Sammelausschreibungen machen und somit bestimmen, sodass nicht
der einzelne kleine Konzessionäre einen Bus oder zwei Busse überteuert kaufen muss.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Streichungsantrag ab: mit 4 JaStimmen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Wer möchte zum Artikel 27 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen
wir darüber ab: mit 3 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen
genehmigt.
Art. 28
Änderung des Landesgesetzes vom 3. August 1977, Nr. 26, „Bestimmungen zur Benutzung von schulischen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen für außerschulische kulturelle und sportliche Tätigkeit“
1. Nach Artikel 1 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 3. August 1977,
Nr. 26, in geltender Fassung, wird folgender Absatz eingefügt:
„3-bis. Bei Bedarf kann auch die Benutzung der Schulräumlichkeiten
autorisiert werden, unter der Bedingung, dass der Inhaber der Ermächtigung die Verantwortung für den Aufsichtsdienst oder die Kosten der notwendigen Dienstleistungen übernimmt.“
----------
- 244 -
Art. 28
Modifica della legge provinciale 3 agosto 1977, n. 26, recante “Norme
sull’utilizzazione degli edifici, attrezzature ed impianti scolastici per attività culturali e sportive extrascolastiche”
1. Dopo il comma 3 dell’articolo 1 della legge provinciale 3 agosto
1977, n. 26, e successive modifiche, è inserito il seguente comma:
“3-bis. In caso di necessità può anche essere autorizzato l’utilizzo delle strutture scolastiche, a condizione che il fruitore dell’autorizzazione
si assuma la responsabilità del servizio di sorveglianza o i costi dei
servizi necessari.”
Möchte jemand zum Artikel 28 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 3 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Die Artikel 29 und 30 sind von der Gesetzgebungskommission gestrichen
worden.
Art 31
Aufhebung von Bestimmungen
1. Aufgehoben ist:
a) Artikel 10 des Landesgesetzes vom 21. Juli 1983, Nr. 23,
b) (gestrichen).
---------Art 31
Abrogazioni
1. È abrogato:
a) l’articolo 10 della legge provinciale 21 luglio 1983, n. 23;
b) (soppresso).
Möchte jemand zum Artikel 31 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Art. 32
Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt
der Region in Kraft.
---------Art. 32
Entrata in vigore
1. La presente legge entra in vigore il giorno successivo a quello della
sua pubblicazione nel Bollettino Ufficiale della Regione.
Gibt es diesbezüglich Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir darüber
ab: mit 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
Dott. RICCARDO DELLO SBARBA
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
- 245 -
PRESIDENTE: Prima di procedere alle dichiarazioni di voto e alla votazione finale sul disegno di legge provinciale n. 148/07, passiamo alla discussione articolata del disegno di legge provinciale n. 149/07.
Art. 1
Assunzione di mutui o emissione di prestiti
1. La Giunta provinciale è autorizzata ad assumere nell’esercizio 2008
uno o più mutui o ad emettere prestiti con ammortamento a rate costanti, ai sensi dell’articolo 28 della legge provinciale 29 gennaio
2002, n. 1, eventualmente anche in deroga al comma 5 dello stesso
articolo, fino alla concorrenza dell’importo massimo di 432 milioni di
euro, da estinguere in non meno di anni dieci a decorrere
dall’esercizio 2009 e a un tasso di interesse annuo non superiore al
6,5 per cento.
2. Il ricavo dei mutui o prestiti predetti è destinato nel bilancio provinciale al finanziamento dell’onere per partecipazione ad aumento di
capitale della società SEL s.p.a., per l’acquisto di impianti di produzione idroelettrica siti in tutto o in parte sul territorio provinciale, in
conformità al disposto dell’articolo 1 del decreto del Presidente della
Repubblica 26 marzo 1977, n. 235, e successive modifiche, nonché
per l’acquisto di quote di capitale della medesima società in proprietà
di altri soci o per l’acquisto, anche in forma indiretta, di quote di capitale di altre società operanti nel settore della produzione e distribuzione di energia elettrica.
3. L’ammortamento dei mutui e la restituzione dei prestiti sono garantiti dalle entrate tributarie devolute dallo Stato alla Provincia ai sensi
del decreto del Presidente della Repubblica 31 agosto 1972, n. 670, e
successive modifiche, nonché dalle entrate tributarie proprie della
Provincia.
4. All’onere massimo annuo per il rimborso del capitale e per gli interessi sui mutui, rispettivamente per l’estinzione graduale e gli interessi
sui prestiti, valutato in 59.425.000 euro, si fa fronte nel modo seguente:
a) per gli anni 2009 e 2010 mediante utilizzo di quote degli stanziamenti previsti per il biennio 2009-2010 alla Funzione/obiettivo 27, lettere a.1) e a.3), del bilancio triennale 2008-2010;
b) per gli anni successivi mediante corrispondenti stanziamenti nei bilanci annuali e pluriennali della Provincia.
5. Fermo restando l’importo massimo autorizzato di 98,5 milioni di
euro e le altre condizioni per l’assunzione di mutui o l’emissione di
prestiti per la realizzazione di un termovalorizzatore dei rifiuti residui
stabilite all’articolo 1 della legge provinciale 20 luglio 2006, n. 8, il frazionamento annuo viene modificato nel modo seguente:
Anno
importo
2008
18,0 milioni di euro
2009
50,0 milioni di euro
2010
30,5 milioni di euro.
- 246 -
6. All’onere massimo annuo per il rimborso del capitale e per gli interessi sui mutui, rispettivamente per l’estinzione graduale e gli interessi
sui prestiti, rivalutato come di seguito per gli anni dal 2008 al 2020:
Anno
onere annuo complessivo
2008
1.238.000 euro
2009
5.914.990 euro
2010
11.451.690 euro
2011
13.549.440 euro
2012
13.549.440 euro
2013
13.549.440 euro
2014
13.549.440 euro
2015
13.549.440 euro
2016
13.549.440 euro
2017
13.549.440 euro
2018
12.311.420 euro
2019
7.634.460 euro
2020
2.097.760 euro
si fa fronte nel modo seguente:
a) per l’anno 2008 mediante quote degli stanziamenti iscritti nel bilancio di previsione 2008 alle UPB 27100 e 27300;
b) per gli anni 2009 e 2010 mediante quote degli stanziamenti previsti
per il biennio 2009-2010 alla Funzione obiettivo 27, lettere a.1) e a.3),
del bilancio triennale 2008-2010;
c) per gli anni successivi mediante corrispondenti stanziamenti nei
bilanci annuali e pluriennali della Provincia.
---------Art. 1
Aufnahme von Darlehen oder Ausgabe von Anleihen
1. Die Landesregierung ist ermächtigt, im Haushaltsjahr 2008 gemäß
Artikel 28 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, gegebenenfalls auch abweichend von Absatz 5 desselben Artikels, bis zu
einem Höchstbetrag von 432 Millionen Euro ein oder mehrere Darlehen aufzunehmen oder Anleihen mit gleichbleibenden Amortisierungsraten auszugeben, die ab dem Haushaltsjahr 2009 in nicht weniger als zehn Jahren zu tilgen sind, und zwar zu einem jährlichen
Zinssatz, der sich auf nicht mehr als 6,5 Prozent beläuft.
2. Der Ertrag der vorgenannten Darlehen oder Anleihen ist im Landeshaushalt für die Finanzierung der Kosten für die Beteiligung an der
Kapitalerhöhung der Gesellschaft SEL AG zum Ankauf von Wasserkraftwerken, die sich gänzlich oder zum Teil auf Landesgebiet befinden, in Übereinstimmung mit der Bestimmung laut Artikel 1 des
Dekrets des Präsidenten der Republik vom 26. März 1977, Nr. 235, in
geltender Fassung, sowie für den Ankauf von Kapitalanteilen derselben Gesellschaft im Eigentum anderer Gesellschafter oder für den
Ankauf, auch in indirekter Form, von Kapitalanteilen anderer Gesellschaften, die auf dem Gebiet der Erzeugung und Verteilung von
elektrischer Energie tätig sind, bestimmt.
3. Die Amortisierung der Darlehen und die Rückerstattung der Anleihen sind durch die vom Staat an das Land abgetretenen steuerlichen Einnahmen gemäß Dekret des Präsidenten der Republik vom
- 247 -
31. August 1972, Nr. 670, in geltender Fassung, sowie durch die steuerlichen Einnahmen des Landes gewährleistet.
4. Die jährliche Höchstbelastung für die Rückerstattung des Kapitals
und der Darlehenszinsen beziehungsweise für die stufenweise Tilgung und die Zinsen der Anleihen, die sich auf 59.425.000 Euro beläuft, wird wie folgt gedeckt:
a) für die Jahre 2009 und 2010 mittels Verwendung von Anteilen der
für den Zweijahreszeitraum 2009-2010 in der Funktion/Ziel 27 Buchstaben a.1) und a.3) des dreijährigen Haushaltes 2008-2010 vorgesehenen Bereitstellungen,
b) für die folgenden Jahre mittels entsprechender Bereitstellungen in
den jährlichen und mehrjährigen Haushalten des Landes.
5. Unter Beibehaltung des ermächtigten Höchstbetrages von 98,5 Millionen Euro und der anderen Bedingungen für die Aufnahme von
Darlehen oder die Ausgabe von Anleihen für die Realisierung einer
thermischen Restmüllverwertungsanlage gemäß Artikel 1 des Landesgesetzes vom 20. Juli 2006, Nr. 8, wird die jährliche Aufteilung wie
folgt abgeändert:
Jahr
Betrag
2008
18,0 Millionen Euro
2009
50,0 Millionen Euro
2010
30,5 Millionen Euro.
6. Die jährliche Höchstbelastung für die Rückerstattung des Kapitals
und der Darlehenszinsen beziehungsweise für die stufenweise Tilgung und die Zinsen der Anleihen, welche für die Jahre 2008 bis 2020
wie folgt neu bewertet wird:
Jahr
jährliche Gesamtbelastung
2008
1.238.000 Euro
2009
5.914.990 Euro
2010
11.451.690 Euro
2011
13.549.440 Euro
2012
13.549.440 Euro
2013
13.549.440 Euro
2014
13.549.440 Euro
2015
13.549.440 Euro
2016
13.549.440 Euro
2017
13.549.440 Euro
2018
12.311.420 Euro
2019
7.634.460 Euro
2020
2.097.760 Euro
wird wie folgt gedeckt:
a) für das Jahr 2008 mittels Anteile der Bereitstellungen, welche im
Haushaltsvoranschlag 2008 in den HGE 27100 und 27300 eingeschrieben sind,
b) für die Jahre 2009 und 2010 mittels Verwendung von Anteilen der
für den Zweijahreszeitraum 2009-2010 in der Funktion/Ziel 27 Buchstaben a.1) und a.3) des dreijährigen Haushaltes 2008-2010 vorgesehenen Bereitstellungen;
c) für die folgenden Jahre mittels entsprechender Bereitstellungen in
den jährlichen und mehrjährigen Haushalten des Landes.
- 248 -
Qualcuno chiede la parola sull’articolo 1? Nessuno. Lo metto in votazione:
approvato con 6 voti contrari e i restanti voti favorevoli.
Art. 2
Stato di previsione dell’entrata
1. Lo stato di previsione dell’entrata per l’anno finanziario 2008, annesso alla presente legge, è approvato in 5.368,5 milioni di euro.
---------Art. 2
Voranschlag der Einnahmen
1. Der Voranschlag der Einnahmen für das Finanzjahr 2008, der diesem Gesetz beigelegt ist, ist für einen Betrag von 5.368,5 Millionen
Euro genehmigt.
L’assessore Frick ha presentato un emendamento al comma 1 e all’annesso
stato di previsione, che dice:
1. L’importo di 5.368,5 milioni di euro è sostituito con l’importo di
5.385.953 migliaia di euro.
2. All’annesso stato di previsione delle entrate sono apportate le seguenti
variazioni:
N. Unità Previsionale di Base
importo
005
+ 25.453.000,00
114
8.000.000,00
Änderungsantrag zu Absatz 1 und zum beigelegten Voranschlag der Einnahmen
1. Der Betrag von 5.368,5 Millionen Euro ist mit dem Betrag von 5.385.953
Tausend Euro ersetzt.
2. Am beigelegten Voranschlag der Einnahmen werden folgende Änderungen vorgenommen:
Haushaltsgrundeinheit – Nr.
Betrag
005
+ 25.453.000,00
114
- 8.000.000,00
Chi chiede la parola sull’emendamento? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 3 voti contrari, 4 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 2 così emendato? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 6 voti contrari e i restanti voti favorevoli.
Art. 3
Stato di previsione della spesa
1. Lo stato di previsione della spesa per l’anno finanziario 2008, annesso alla presente legge, è approvato in 5.368,5 milioni di euro.
---------Art. 3
Voranschlag der Ausgaben
- 249 -
1. Der Voranschlag der Ausgaben für das Finanzjahr 2008, der diesem Gesetz beigelegt ist, ist für einen Betrag von 5.368,5 Millionen
Euro genehmigt.
L’emendamento n. 1 (emendamento al comma 1 e all’annesso stato di
previsione delle spese nonché all’allegato n. 3 dello stato di previsione), presentato
dall’assessore Frick, dice: Articolo 3, comma 1
1. L’importo di 5.368,5 milioni di euro è sostituito con l’importo di
5.385.953 migliaia di euro.
2. All’annesso stato di previsione delle spese sono apportate le seguenti variazioni:
N. Unità Previsionale di Base
importo
01110
3.000.000,00
02110
+
400.000,00
04110
46.800,62
04125
+ 1.216.800,62
04127
1.150.000,00
04145
20.000,00
05120
+
479,00
07100
+
20.000,00
08200
67.890,00
08210
+
67.890,00
10125
+
120.000,00
10150
120.000,00
13215
50.000,00
14200
+
50.000,00
15100
10.000,00
15205
+
10.000,00
16200
3.000.000,00
18100
+
500.000,00
18200
500.000,00
19200
5.000.000,00
19215
+ 6.000.000,00
20200
+ 5.000.000,00
21100
+
290.560,00
21200
290.560,00
21210
5.000.000,00
23210
400.000,00
24100
40.000,00
24205
+
40.000,00
- 250 -
25100
+
350.000,00
25105
+
400.000,00
26100
+ 7.021.752,00
26200
- 7.321.752,00
26215
+
300.000,00
27115*
+ 3.000.000,00
27205
- 1.770.479,00
31100
+ 20.453.000,00
* è conseguentemente modificato l’allegato n. 3 al bilancio che è sostituito con l’allegato al presente emendamento
Änderungsantrag zu Absatz 1, zum beigelegten Voranschlag der Ausgaben
und zur Anlage Nr. 3 des Voranschlages der Ausgaben
1. Der Betrag von 5.368,5 Millionen Euro ist mit dem Betrag von 5.385.953
Tausend Euro ersetzt.
2. Am beigelegten Voranschlag der Ausgaben werden folgende Änderungen
vorgenommen:
Haushaltsgrundeinheit – Nr.
Betrag
01110
3.000.000,00
02110
+
400.000,00
04110
46.800,62
04125
+ 1.216.800,62
04127
1.150.000,00
04145
20.000,00
05120
+
479,00
07100
+
20.000,00
08200
67.890,00
08210
+
67.890,00
10125
+
120.000,00
10150
120.000,00
13215
50.000,00
14200
+
50.000,00
15100
10.000,00
15205
+
10.000,00
16200
3.000.000,00
18100
+
500.000,00
18200
500.000,00
19200
5.000.000,00
19215
+ 6.000.000,00
20200
+ 5.000.000,00
21100
+
290.560,00
21200
290.560,00
- 251 -
21210
5.000.000,00
23210
400.000,00
24100
40.000,00
24205
+
40.000,00
25100
+
350.000,00
25105
+
400.000,00
26100
+ 7.021.752,00
26200
- 7.321.752,00
26215
+
300.000,00
27115*
+ 3.000.000,00
27205
- 1.770.479,00
31100
+ 20.453.000,00
* dadurch ändert sich die Anlage Nr. 3 zum Haushalt, welche mit der beiliegenden
Anlage zum gegenständlichen Änderungsantrag ersetzt wird
L’emendamento n. 1.1 (subemendamento all’emendamento n. 1), presentato dall’assessore Frick, dice: Articolo 3, comma 2
N. Unità Previsionale di Base
importo
10205
+
500.000,00
21210
500.000,00
Artikel 3 Absatz 2
Haushaltsgrundeinheit – Nr.
Betrag
10205
+
500.000,00
21210
500.000,00
Qualcuno vuole intervenire sugli emendamenti? Nessuno.
Metto in votazione l’emendamento n. 1.1: approvato con 3 voti contrari, 4
astensioni e i restanti voti favorevoli.
Emendamento n. 1: approvato con 3 voti contrari, 4 astensioni e i restanti
voti favorevoli.
Metto in discussione le UPB collegate allo stato di previsione della spesa,
sulle quali alcuni consiglieri hanno chiesto di intervenire ai sensi dell’articolo 101,
comma 5, del regolamento interno.
I consiglieri Kury e Heiss hanno rinunciato alle loro richieste di intervento
sulle seguenti UPB: UPB 02130, UPB 02200, UPB 09220 e UPB 27120.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 3 così modificato? Nessuno. Lo
metto in votazione: approvato con 6 voti contrari e i restanti voti favorevoli.
Art. 4
Quadro generale riassuntivo
1. È approvato il quadro generale riassuntivo del bilancio per l’anno finanziario 2008, annesso alla presente legge.
----------
- 252 -
Art. 4
Allgemeine zusammenfassende Übersicht
1. Die allgemeine zusammenfassende Haushaltsübersicht für das Finanzjahr 2008, die diesem Gesetz beigelegt ist, ist genehmigt.
Qualcuno chiede la parola sull’articolo 4? Nessuno. Lo pongo in votazione:
approvato con 7 voti contrari e i restanti voti favorevoli.
Art. 5
Spese obbligatorie
1. Le spese per le quali l’assessore provinciale alle finanze e bilancio
può esercitare la facoltà prevista dall’articolo 18 della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, sono descritte nell’allegato n. 1 al bilancio.
2. La dotazione del fondo di riserva per spese obbligatorie è determinata per l’anno finanziario 2008 in 6 milioni di euro.
---------Art. 5
Pflichtausgaben
1. Die Ausgaben, für welche der Landesrat für Finanzen und Haushalt
die in Artikel 18 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, vorgesehene Befugnis hat, sind in der Anlage Nr. 1 zum Haushaltsvoranschlag beschrieben.
2. Der Reservefonds für Pflichtausgaben wird für das Finanzjahr 2008
mit 6 Millionen Euro ausgestattet.
Qualcuno chiede la parola sull’articolo 5? Nessuno. Lo metto in votazione:
approvato con 6 voti contrari e i restanti voti favorevoli.
Art. 6
Spese impreviste
1. Le spese per le quali l’assessore provinciale alle finanze e bilancio
può esercitare la facoltà prevista dall’articolo 20 della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, sono descritte nell’allegato n. 2 al bilancio.
2. La dotazione del fondo di riserva per spese impreviste è determinata per l’anno finanziario 2008 in 34,5 milioni di euro.
---------Art. 6
Unvorhergesehene Ausgaben
1. Die Ausgaben, für welche der Landesrat für Finanzen und Haushalt
die in Artikel 20 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, vorgesehene Befugnis hat, sind in der Anlage Nr. 2 zum Haushaltsvoranschlag beschrieben.
2. Der Reservefonds für unvorhergesehene Ausgaben wird für das Finanzjahr 2008 mit 34,5 Millionen Euro ausgestattet.
- 253 -
Chi chiede la parola sull’articolo 6? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 5 voti contrari, 1 astensione e i restanti voti favorevoli.
Art. 7
Variazioni di bilancio compensative per spese di personale
1. Le unità previsionali di base e i relativi capitoli riguardanti spese per il
personale, per i quali l’assessore provinciale alle finanze e bilancio può
effettuare variazioni compensative tra gli stanziamenti ai sensi
dell’articolo 23, comma 4, della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1,
sono indicati nell’allegato n. 5 al bilancio.
---------Art. 7
Ausgleichende Haushaltsänderungen für Personalausgaben
1. Die Haushaltsgrundeinheiten und die diesbezüglichen Kapitel, die
Ausgaben für das Personal betreffen, für welche der Landesrat für Finanzen und Haushalt ausgleichende Haushaltsänderungen zwischen
den Bereitstellungen gemäß Artikel 23 Absatz 4 des Landesgesetzes
vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, vornehmen kann, sind in der Anlage Nr. 5
zum Haushaltsvoranschlag beschrieben.
Chi chiede la parola sull’articolo 7? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 6 voti contrari, 1 astensione e i restanti voti favorevoli.
Art. 8
Variazioni compensative di bilancio per la riclassificazione di spese
per l’attuazione del SIOPE
1. L’assessore provinciale alle finanze e bilancio è autorizzato ad apportare con proprio decreto variazioni compensative tra gli stanziamenti del bilancio, anche mediante l’istituzione di nuove unità previsionali di base, per una riclassificazione, anche parziale, di stanziamenti di spesa, secondo titoli e categorie economiche, compatibile
con la codificazione del SIOPE ai sensi dell’allegato B all’articolo 1 del
decreto del Ministro dell’economia e delle finanze del 18 febbraio
2005, e successive modifiche.
---------Art. 8
Ausgleichende Haushaltsänderungen für die Neuklassifizierung der
Ausgaben in Durchführung von SIOPE
1. Der Landesrat für Finanzen und Haushalt ist ermächtigt, mit eigenem Dekret ausgleichende Haushaltsänderungen zwischen den Bereitstellungen des Haushaltes, auch mittels Errichtung neuer Haushaltsgrundeinheiten, für eine - auch teilweise - Neuklassifizierung der
Ausgabenbereitstellungen nach Titeln und wirtschaftlichen Kategorien
in Übereinstimmung mit der Kodifizierung des SIOPE im Sinne der
Anlage B des Artikels 1 des Dekretes des Ministers für Wirtschaft und
Finanzen vom 18. Februar 2005, in geltender Fassung, vorzunehmen.
- 254 -
Qualcuno chiede la parola sull’articolo 8? Nessuno. Lo metto in votazione:
approvato con 6 voti contrari, 1 astensione e i restanti voti favorevoli.
Art. 9
Gestione dei residui
1. Per le finalità di cui all’articolo 12, comma 4, della legge provinciale
29 gennaio 2002, n. 1, i capitoli dei residui attivi e passivi risultanti al
31 dicembre 2007 assumono la numerazione dei corrispondenti capitoli indicati nel piano di gestione del bilancio per l’anno 2008. Qualora
non esista il capitolo corrispondente o si sia diviso il capitolo di origine
in più capitoli, i residui possono essere riportati nelle scritture contabili
del piano di gestione con un nuovo numero di capitolo, da stabilirsi
con provvedimento del direttore della Ripartizione Finanze e bilancio
e, possibilmente, con la stessa denominazione del capitolo di provenienza, nel rispetto delle classificazioni di cui agli articoli 16 e 17
della citata legge provinciale, tenuto anche conto delle esigenze di riclassificazione ai sensi della codificazione SIOPE, stabilita con l’articolo 1 del decreto del Ministro dell’economia e delle finanze 18 febbraio 2005, e successive modifiche.
---------Art. 9
Rückständegebarung
1. Für die Zwecke gemäß Artikel 12 Absatz 4 des Landesgesetzes
vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, erhalten die am 31. Dezember 2007 bestehenden Kapitel der aktiven und passiven Rückstände die Nummerierung der entsprechenden Kapitel, die im Gebarungsplan des Haushaltes für das Jahr 2008 angeführt sind. Sollte kein entsprechendes
Kapitel vorhanden sein oder sollte das Herkunftskapitel in mehrere
Kapitel aufgeteilt worden sein, können die Rückstände in die Buchführung des Gebarungsplanes mit einer neuen Kapitelnummer übertragen werden, die mit Verfügung des Direktors der Abteilung Finanzen
und Haushalt festzulegen ist, und zwar, nach Möglichkeit, mit derselben Benennung des Herkunftskapitels, um die Klassifizierung gemäß
den Artikeln 16 und 17 des genannten Landesgesetzes, auch auf
Grund der erforderlichen Neuklassifizierung gemäß der SIOPE-Kodifizierung, welche mit Artikel 1 des Dekretes des Ministers für Wirtschaft
und Finanzen vom 18. Februar 2005, in geltender Fassung, festgesetzt wurde, zu gewährleisten.
Chi chiede la parola sull’articolo 9? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 3 voti contrari, 3 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 10
Rinuncia alla riscossione di entrate di modesta entità
1. La facoltà di cui all’articolo 45 della legge provinciale 29 gennaio
2002, n. 1, è esercitata fino all’importo massimo di 150 euro.
---------Art. 10
Verzicht auf die Einhebung geringer Einnahmen
- 255 -
1. Die Befugnis gemäß Artikel 45 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, wird bis zum Höchstbetrag von 150 Euro ausgeübt.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 10? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 3 voti contrari, 3 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 11
Bilancio triennale 2008-2010
1. È approvato ai sensi dell’articolo 1, comma 2, della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, il bilancio della Provincia per il triennio
2008-2010, allegato alla presente legge.
---------Art. 11
Dreijahreshaushalt 2008-2010
1. Der Haushaltsvoranschlag des Landes für den Dreijahreszeitraum
2008-2010, der diesem Gesetz beigelegt ist, ist im Sinne von Artikel 1
Absatz 2 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, genehmigt.
Sono stati presentati due emendamenti:
L’emendamento n. 1 (emendamento sostitutivo dell’intero articolo), presentato dall’assessore Frick, dice:
Art. 11
Bilancio triennale 2008 – 2010
Stato di previsione dell’entrata
Periodo 2009-2010
Titolo 1
Categoria 1
- 16.000.000,00 €
Stato di previsione della spesa
Periodo 2009-2010
Funzione/Obiettivo 21
lettera a.2
- 8.000.000,00 €
lettera b 2
+ 8.000.000,00 €
Funzione/Obiettivo 27
lettera b 2
- 16.000.000,00 €
Art. 11
Dreijahreshaushalt 2008 – 2010
Voranschlag der Einnahmen
Zeitraum 2009-2010
Titel 1
Kategorie 1
- 16.000.000,00 €
Voranschlag der Ausgaben
Zeitraum 2009-2010
- 256 -
Funktion/Ziel 21
Buchstabe a.2
- 8.000.000,00 €
Buchstabe b 2
+ 8.000.000,00 €
Funktion/Ziel 27
Buchstabe b 2
- 16.000.000,00 €
L’emendamento n. 1.1 (subemendamento sostitutivo dell’intero emendamento), presentato dall’assessore Frick, dice: L’articolo 11 è così sostituito:
Art. 11
Bilancio triennale 2008 – 2010
Stato di previsione dell’entrata
Periodo 2009-2010
Titolo 1
Categoria 1
Stato di previsione della spesa
Periodo 2009-2010
FUNZIONE/OBIETTIVO 10
lettera a.2
lettera b 2
FUNZIONE/OBIETTIVO 21
lettera a.2
lettera b 2
FUNZIONE/OBIETTIVO 27
lettera b 2
---------Art. 11
Dreijahreshaushalt 2008 – 2010
Voranschlag der Einnahmen
Zeitraum 2009-2010
Titel 1
Kategorie 1
Voranschlag der Ausgaben
Zeitraum 2009-2010
FUNKTION/ZIEL 10
Buchstabe a.2
Buchstabe b 2
FUNKTION/ZIEL 21
Buchstabe a.2
Buchstabe b 2
FUNKTION/ZIEL 27
Buchstabe b 2
- 16.000.000,00 €
+
-
800.000,00 €
800.000,00 €
- 8.800.000,00 €
+ 8.800.000,00 €
- 16.000.000,00 €
- 16.000.000,00 €
+
-
800.000,00 €
800.000,00 €
- 8.800.000,00 €
+ 8.800.000,00 €
- 16.000.000,00 €
Qualcuno vuole intervenire sugli emendamenti? Nessuno.
Metto in votazione l’emendamento n. 1.1: approvato con 6 voti contrari e i
restanti voti favorevoli.
L’emendamento n. 1 è dichiarato decaduto.
- 257 -
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 11 così emendato? Nessuno. Lo
metto in votazione: approvato con 7 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 12
Autorizzazione all’esercizio provvisorio del bilancio 2009
1. Fino all’entrata in vigore della legge provinciale di approvazione del
bilancio di previsione per l’anno finanziario 2009, e comunque non oltre il 30 aprile 2009, è autorizzato l’esercizio provvisorio del bilancio
stesso ai sensi dell’articolo 32, commi 4 e 5, della legge provinciale 29
gennaio 2002, n. 1.
---------Art. 12
Ermächtigung zur provisorischen Führung des Haushaltes 2009
1. Bis zum Inkrafttreten des Landesgesetzes zur Genehmigung des
Haushaltsvoranschlages für das Finanzjahr 2009, und jedenfalls bis
spätestens 30. April 2009, ist die provisorische Führung des Haushaltes im Sinne von Artikel 32 Absätze 4 und 5 des Landesgesetzes
vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, ermächtigt.
Chi chiede la parola sull’articolo 12? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 6 voti contrari, 1 astensione e i restanti voti favorevoli.
Art. 13
Entrata in vigore
1. La presente legge entra in vigore il giorno successivo a quello della
sua pubblicazione nel Bollettino Ufficiale della Regione.
---------Art. 13
Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Non ci sono richieste di intervento. Pongo in votazione l’articolo 13: approvato con 6 voti contrari e i restanti voti favorevoli.
Ci sono dichiarazioni di voto?
La parola al consigliere Leitner, ne ha facoltà.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Die Freiheitliche Landtagsfraktion spricht
sich aus mehreren Gründen gegen diesen Haushalt aus. Wir haben im Rahmen der Generaldebatte zu den politischen Aussagen des Landeshauptmannes Stellung genommen, wobei wir darin auch nicht den Ansatz einer Vision sehen. Er hat selber gesagt,
dass er Pragmatiker sei. Er hat versucht, zaghaft eine Vision bis 2010 zu zeichnen bzw.
er hat ein Bild gemalt, wie er sich im Jahre 2010 Südtirol vorstellt. Wir interpretieren
es aber so, dass er dann abtreten wird. Das sollen die Wählerinnen und Wähler auch
wissen!
- 258 -
Wir sind inhaltlich nicht derselben Meinung, weil kein einziger Antrag nicht
nur unsererseits, sondern grundsätzlich von Oppositionskräften im Rahmen der Behandlung des Haushaltes angenommen worden ist, wenn man von ganz bescheidenen
Anträgen absieht. Wir haben versucht, Problematiken wie das Wohngeld, die ICI, den
Ausverkauf der Heimat, das Kindergeld aufzuzeigen. Wir haben auch eine Studie über
die wirklichen Kosten der Einwanderung angeregt, denn hier werden auch Zahlen genannt. Dem Problem der Einwanderung hat der Landeshauptmann auch in seiner
Replik – ich sage dankenswerterweise – großen Raum gewidmet, weil er und die Landesregierung endlich auch erkannt haben, dass es sich hier um ein vordergründiges
Problem der Bürger in diesem Lande handelt, was man lange nicht wahrhaben wollte.
Jetzt ist auch der Südtiroler Landtag, sage ich einmal, aufgewacht und hat sich in
ernsthafter Weise dieses Problems angenommen. Wir werden sehen, was wir in diesem
Zusammenhang noch alles zu sehen und zu hören bekommen werden.
Wir haben zu einzelnen Artikeln Stellung genommen. Wir hätten uns gewünscht, dass es auch einen Nachtragshaushalt gibt. Dem ist aber nicht so. Wir haben
im Zusammenhang mit der Reduzierung der Verwaltungsräte in den Landesgesellschaften nicht das wiedergefunden, was sich die Bevölkerung erwartet hätte und
was eigentlich sinnvoll wäre. Es sind zaghafte Schritte, zu denen die Landesregierung
gezwungen wird. Aufgrund der Vorgaben höherer Instanzen wird sie nach öfterem
Nachhaken tätig, aber nicht aus der Einsicht heraus, weil es notwendig ist. Aus diesen
Gründen sprechen wir uns gegen diesen Haushalt aus.
PÖDER (UFS): Ich stimme zum einen aus einem technisch-politischen und
auch demokratiepolitischen Grund gegen den Haushalt, weil damit der Nachtragshaushalt abgeschafft wird und eine Kann-Bestimmung der Landesregierung eine Willkürentscheidung offen lässt.
Zum anderen wurde im Rahmen der Haushaltsdebatte bei der Behandlung
der Beschlussanträge und auch danach dem Unionsanliegen hinsichtlich der Entlastung
der Betriebe bei gleichzeitigen Maßnahmen für ein Entgegenwirken gegen den Kaufkraftverlust, gegen den sinkenden Reallohn nicht entsprochen. Deshalb muss man den
gesamten Haushalt in diesem Lichte sehen, dass man auf der einen Seite zwar wieder
das reichlich eingehobene Geld verteilt, auf der anderen Seite aber eine wirkliche
Maßnahme für die soziale Gerechtigkeit draußen unterlässt und keinerlei Schritte unternimmt, um den Reallohnverlust auch nur ansatzweise auszugleichen.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT – Freies Bündnis für Tirol): Es ist
der letzte Haushalt in dieser Legislatur. In großen Teilen stellen wir eine reine Weiterschreibung des laufenden Haushaltes fest. Insofern ändert sich politisch vor allen Dingen an den wichtigen südtirol-politischen Dingen gar nichts. So wie in der Generaldebatte bereits angemahnt, ist es, meines Erachtens, leichtfertig, sich hier allzu sehr mit
den Problemen zu befassen, die nur scheinbar gelöst werden, im Grunde genommen
- 259 -
aber nicht gelöst werden können, solange wir unser Hauptproblem, so wie es inzwischen auch die Wirtschaftsfachleute sagen, nämlich die Zugehörigkeit zum Staate
Italien, nicht gelöst haben, solange auch nicht nur ansatzweise der Mut besteht, einen
Weg zu gehen, wie ihn beispielsweise die Katalanen, Schotten und Basken und die
Kosovaren mit ganz konkreten Zielsetzungen eingeleitet haben. Das ist hier nicht einmal ansatzweise vorhanden. Vor allen Dingen deshalb und weil wir damit in die
nächste Legislatur dieses Landtages gehen und keinerlei Änderung an diesen politischen Ausrichtungen feststellen, ein entschiedenes Nein.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir schließen
jetzt diese Haushaltsdebatte mit einer großen Feststellung. Leider ist der Protagonist
dieses Haushaltes, Landeshauptmann Durnwalder, nicht anwesend, der seine Vision
2010 präsentiert hat und leider nicht der Erfüllung seines Wunsches dieses Haushaltes
beiwohnen kann. Wir bedauern es mäßig, aber er wird es auch nicht allzu sehr bedauern. Das Ganze hat sich in eine sehr mühsame Debatte aufgelöst. Wir als Grüne Fraktion haben relativ klar herausgestellt, dass durch die Stärken und Schwächen dieses
Haushaltes klar geworden ist, dass neben den unbestreitbar positiven Ansätzen in diesem Haushalt sehr vieles im Verborgenen liegt, dass sich in diesem Haushalt sehr vieles in den verschiedenen Haushaltskapiteln birgt. Die Widersprüche dieses Haushaltes
hat unsere Kollegin Kury sehr schön unter den Begriffen "Perkmann" und "Bergmann"
gefasst. Ich denke, das ist ein sehr schönes Bild für die finanziellen Auswirkungen dieses Haushaltes. Auf der Schauseite sehen wir sehr viele soziale Leistungen und auf der
Rückseite sehr viele Konzessionen an die Wirtschaft, Konzessionen, die dann im Finanzgesetz selber zum Tragen gekommen sind, wie die heutige Diskussion über die
IRAP gezeigt hat, die sich durch diese zweite Ermäßigung und durch sehr viele Aufweichungen wiederum als Subventionstropf entpuppt.
Seitens der Kollegin Kury ist sehr deutlich geworden, was sich hinter dieser
Ermächtigung zur Aufnahme eines Kredites im Zusammenhang mit der SEL alles verbirgt. Es ist deutlich geworden, was im Bereich der Verwaltungsräte an Unsauberkeiten noch verborgen ist. Die Problematiken im Hinblick auf die Zweitbeschäftigung der
Ärzte ist auch herausgekommen.
Es ist zwar ein reich dotierter Haushalt, aber ein Haushalt voller enormer
Widersprüche. Wir mahnen in diesem Zusammenhang einen anderen Umgang zwischen Mehrheit und Opposition. Ich denke, die Opposition hat relativ korrekt und loyal
versucht, auf eine Einschränkung des Finanzgesetzes hinzuarbeiten, aber die Verhandlungsbasis, die Verhandlungspartner waren nicht im vollen Umfang gegeben. Wir
erinnern mit Nachdruck daran, dass der Artikel bezüglich des Nachtragshaushaltes
nicht dazu führen soll, dass darauf verzichtet wird, Rechenschaft über die einzelnen
Landesgesellschaften abzugeben. Deshalb unser klar entschiedenes Nein zu diesem
Haushalt, zu diesem Finanzgesetz, und damit schließt auch ein wichtiges Kapitel dieser Legislaturperiode.
- 260 -
SEPPI (Unitalia - Movimento Iniziativa Sociale): L'ora è tarda ma il risultato non cambia. È un bilancio contraddittorio, come ha detto il collega Heiss, contiene
già tutto ciò che non avrebbe dovuto contenere dal punto di vista di argomentazioni
extracontabili. E’ un bilancio che non considero assolutamente sociale ma non considero nemmeno nell'ottica della migliore condizione verso quelle che sono gli investimenti nei confronti della popolazione, oltre 400 milioni di euro per l'autarchia provinciale, situazioni fuori da ogni linea che possa andare incontro ad una realtà con la
quale la popolazione si confronta ogni giorno.
Ci sono stati dei documenti voto presentati dalle opposizioni che andavano
verso questa direzione, si voleva abrogare l'ICI, si volevano trovare delle soluzioni
verso una condizione vessatoria che sta vivendo la popolazione. Non c'è nulla di questo. Il Palazzo è lontano dalle esigenze della gente, continua a procedere con una politica che non troviamo consona agli interessi dei nostri cittadini. Il mio voto è assolutamente contrario.
SIGISMONDI (AN): Sarò anch'io molto breve. Il nostro partito è rimasto
abbastanza deluso dal confronto che si è svolto in aula per quello che riguarda il bilancio. È un bilancio che sicuramente trascende e scarta il confronto politico vero e proprio, ci saremmo aspettati un confronto che esulasse dalle semplici cifre e che iniziasse
a ragionare anche nel confronto con le opposizioni.
Bene ha fatto chi mi ha preceduto a dire che vi è un grosso problema
metodologico per l'opposizione, visti gli strumenti che ha. Abbiamo dei grossi problemi nel raffrontare anche bilanci attigui nel tempo, abbiamo il grosso problema del
bilancio di assestamento che non c'è e che ci obbligherà per forza di cose ad intraprendere altre vie e altri indirizzi per riuscire a sentire il polso della situazione proprio nell'anno delle elezioni, abbiamo una massa abnorme di documentazione contabile, ragionieristica, economica, finanziaria di indirizzo politico con due omnibus, tra cui assestamento di bilancio e bilancio di previsione, che facciamo difficoltà a confrontare. E’
un bilancio che è di carattere sociale semplicemente nelle intenzioni ma che lascia
grandi zone d'ombra per quella che è l'operatività reale nel sociale.
Ci sono delle incongruenze per quanto riguarda la SEL, per quanto riguarda
determinate operazioni dove si spostano milioni di euro. Noi crediamo che in aula doveva esserci un confronto serio. Voglio ricordare l'estromissione del capoluogo e dei
centri più popolosi, voglio ricordare le diverse rimostranze che abbiamo fatto per
quello che riguarda specialmente la comunità di lingua italiana nel comparto artigiano,
nelle possibilità economiche, nella valorizzazione del capitale umano che comunque
non c'è stato. C'è un indirizzo unico. Al di là dello sforzo di questa maggioranza di far
vedere, di capire che esiste una sorta di confronto e di partecipazione, in realtà non vi è
partecipazione. L'opposizione, e credo che questo sarà un problema futuro, vorrei che
fosse chiaro, sarà un problema futuro per chi ci sarà di Alleanza Nazionale, sincera-
- 261 -
mente chiederà una revisione del sistema metodologico del lavoro all'interno dell'aula,
nelle commissioni ecc. Ringrazio tutti quelli che sono stati presenti, ringrazio i traduttori per lo sforzo che hanno fatto, i funzionari. Comunque siamo delusi e contrari a
questo bilancio, specialmente nella partecipazione dell'opposizione.
BAUMGARTNER (SVP): Es ist der letzte Haushalt, und deshalb wird es
schon recht und billig sein, dass wir einen neuen Rekord aufstellen, was die Dauer der
Debatte anbelangt. Ich glaube, in dieser Legislaturperiode sind wir hier noch nie zu so
fortgeschrittener Stunde gesessen. Auch ich bedauere, dass es eine mühevolle Debatte
war. Ich fühle mich auch – das muss ich ganz ehrlich sagen – an keine wie immer geartete Abmachung gebunden, wenn ich bedenke, dass eigentlich nur wir die Abmachungen eingehalten haben.
Was die Beschlussanträge anbelangt, haben wir schlussendlich alle behandelt, das heißt es sind keine zurückgezogen worden. Das ist auch der Grund, wieso wir
heute … Die Betroffenen wissen, an wen ich mich mit dieser Aussage wende. Insofern, glaube ich, werden wir darüber noch einmal diskutieren, weil ich absolut nicht
zufrieden bin, wie die Debatte abgelaufen ist.
Was den Haushalt selber anbelangt, bin ich sehr zufrieden, vor allem was die
Inhalte des Haushaltes anbelangt. Wir sind für neue Zuständigkeiten gerüstet, ob das
die RAI, die Staatsstraßen oder die Post anbelangt. Wir haben die Voraussetzungen
geschaffen, um neue Verantwortung im Land zu übernehmen und um in die Zukunft
zu investieren, was die Forschung und Entwicklung anbelangt. Ein Land kann nur
wachsen, wenn man sie in diesen Bereich investiert, vor allem was die Ausbildung anbelangt. Ein Land kann auch nur dann wachsen bzw. hat nur dann die Voraussetzungen, sich zu entwickeln, wenn auch die Energieversorgung gesichert ist. Ich glaube,
dass wir in diesem Bereich auf einem guten Weg sind. Wenn ich daran denke, dass wir
2020 nicht mehr von fossilen Energieträgern abhängig sein werden, sondern imstande
sein werden, uns zu hundert Prozent mittels Alternativenergie zu versorgen, dann,
muss ich sagen, sind wir anderen Ländern weit voraus, welche von uns ein Beispiel
nehmen können.
Wie gesagt, wir haben mit diesem Haushalt am Ende dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen geschaffen, dass dieses Land wachsen kann, dass dieses Land
eine Zukunft hat. Davon sind wir als Südtiroler Volkspartei überzeugt. Deshalb stimmen wir aus voller Überzeugung für diesen Haushalt.
PRESIDENTE: Metto in votazione il disegno di legge provinciale n.
148/07. Prego distribuire le schede.
(Votazione a scrutinio segreto - Geheime Abstimmung)
- 262 -
Comunico l’esito della votazione: schede consegnate 30, sì 21, no 9. Il disegno di legge provinciale n. 148/07 è approvato.
Metto in votazione il disegno di legge provinciale n. 149/07. Prego distribuire le schede.
(Votazione a scrutinio segreto - Geheime Abstimmung)
Comunico l’esito della votazione: schede consegnate 30, sì 20, no 10. Anche
il disegno di legge provinciale n. 149/07 è approvato.
Rivolgo gli auguri di buon Natale e buon anno a tutti, soprattutto faccio gli
auguri al dott. Marco Platter. Anche per lui questo è l'ultimo bilancio. Lo ringraziamo
per il lavoro che ha fatto in tutti questi anni e gli auguriamo dal primo gennaio una
nuova e divertentissima vita.
Ringrazio anche la dott.ssa Dorianna Fontana, per la prima volta in prima linea. Ce la siamo cavata benissimo, con un tocco femminile e leggero.
La seduta è tolta.
ORE 3.41 UHR
SEDUTA 156. SITZUNG
13.12.2007
Sono intervenuti i seguenti consiglieri:
Es haben folgende Abgeordnete gesprochen:
Baumgartner (17,261)
Berger (9,157,194)
Cigolla (136)
Durnwalder (158)
Frick (43,51,81,86,145,150,202,234,238)
Gnecchi (16,58,116)
Heiss (20,40,56,80,94,100,106,114,121,127,145,157,158,159,160,161,163,182,188,
194,223,242,259)
Kasslatter Mur (103,162,163)
Klotz (39,58,68,96,107,156,161,162,163,258)
Kury (25,30,33,35,42,43,49,60,65,71,76,84,88,123,143,148,150,158,159,164,166,170,
173,176,183,191,200,202,203,216,231,235)
Laimer (21,31,62,67,68,73,91,97,109,131,174,179)
Leitner (29,37,43,46,47,54,78,147,233,235,257)
Mair (19,23,24,42)
Mussner (111,160,191)
Pasquali (38,62,79)
Pöder (6,14,110,118,124,130,135,199,258)
Saurer (119,161,162)
Seppi (41,47,177,260)
Sigismondi (34,39,48,125,177,236,260)
Theiner (27,157,163,218,224)
Widmann (128,158,159,165,166,167,182,184,188,243)