der 15. Sitzung vom 3. April 2009 della seduta n. 15 del 3 aprile 2009

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der 15. Sitzung vom 3. April 2009 della seduta n. 15 del 3 aprile 2009
der 15. Sitzung vom 3. April 2009
della seduta n. 15 del 3 aprile 2009
SÜDTIROLER LANDTAG
CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA
DI BOLZANO
SITZUNG 15. SEDUTA
3.4.2009
INHALTSVERZEICHNIS
INDICE
Landesgesetzentwurf Nr. 22/09: "Bestimmungen
über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 2009 und für den Dreijahreszeitraum 20092001 (Finanzgesetz 2009)". . . . . . . . . . . . . . .Seite 3
Disegno di legge provinciale n. 22/09: "Disposizioni per la formazione del bilancio di previsione
per l’anno finanziario 2009 e per il triennio 20092011 (legge finanziaria 2009)". . . . . . . . . . .pag. 3
Landesgesetzentwurf Nr. 23/09: "Haushaltsvoranschlag der autonomen Provinz Bozen für das
Finanzjahr 2009 und Dreijahreshaushalt 20092011". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 3
Disegno di legge provinciale n. 23/09: "Bilancio
di previsione della provincia autonoma di Bolzano per l’anno finanziario 2009 e per il triennio
2009-2011". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 3
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 27, eingebracht von den Abgeordneten Stocker, Leitner,
Mair, Tinkhauser und Egger, betreffend die Pendlerzulage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 4
Ordine del giorno n. 27, presentato dai consiglieri
Stocker, Leitner, Mair, Tinkhauser e Egger, riguardante l'indennità pendolari. . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 4
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 28, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Mair,
Tinkhauser, Stocker und Egger, betreffend gerechte
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten –
Mütterpension. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 10
Ordine del giorno n. 28, presentato dai consiglieri
Leitner, Mair, Tinkhauser, Stocker e Egger, riguardante giusta considerazione del tempo indicato all'educazione dei figli – pensione per le madri. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 10
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 30, eingebracht von den Abgeordneten Heiss und Dello
Sbarba, betreffend "Für den Bereich Fremdenführer
und Reiseleiter Südtirols sind Regelungen
erforderlich". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 17
Ordine del giorno n. 30, presentato dai consiglieri
Heiss e Dello Sbarba, riguardante "Il settore delle
guide e degli accompagnatori turistici va regolamentato". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 17
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 31, eingebracht von den Abgeordneten Heiss und Dello
Sbarba, betreffend die Einführung eines Museumsverteilungsplans. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 23
Ordine del giorno n. 31, presentato dai consiglieri
Heiss e Dello Sbarba, riguardante la realizzazione
di un piano di distribuzione museale. . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 23
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 32, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba und
Heiss, betreffend Straßenbahn Bozen – Überetsch. .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 29
Ordine del giorno n. 32, presentato dai consiglieri
Dello Sbarba e Heiss, riguardante Tram Bolzano
– Oltradige. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 29
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 35, eingebracht von den Abgeordneten Mair, Egger, Leitner,
Ordine del giorno n. 35, presentato dai consiglieri
Mair, Egger, Leitner, Stocker S. e Tinkhauser,
Stocker S. und Tinkhauser, betreffend Maßnahmen
für den Lärmschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 35
riguardante misure antirumore. . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 35
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 36, eingebracht von den Abgeordneten Egger, Leitner, Mair,
Stocker S. und Tinkhauser, betreffend die
Zweisprachigkeitszulage bei der Post. . . . . Seite 42
Ordine del giorno n. 36, presentato dai consiglieri
Egger, Leitner, Mair, Stocker S. e Tinkhauser,
riguardante l'indennità di bilinguismo alle Poste. .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 42
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 38, eingebracht von der Abgeordneten Artioli, betreffend
Zuweisung der Wohnungen des Wohnbauinstitutes.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 49
Ordine del giorno n. 38, presentato dalla consigliera Artioli, riguardante assegnazione di case
IPES. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 49
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 40, eingebracht von der Abgeordneten Artioli, betreffend
Unterstützung der Frauen, die bis zum 5. Lebensjahr ihrer Kinder auf die Betreuung durch Kinderkrippen oder Kindergärten verzichten. . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 52
Ordine del giorno n. 40, presentato dalla
consigliera Artioli, riguardante incentivazione per
le donne che decidano di rinunciare al nido e alla
scuola materna fino al 5° anno di vita dei figli. . .
........................................
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 52
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 41, eingebracht von den Abgeordneten Stocker, Egger,
Leitner, Mair und Tinkhauser, betreffend
Übungsfahrzeuge für die freiwilligen Feuerwehren
und Entsorgung von ölverschmutzten Bindemitteln
nach Verkehrsunfällen. . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 55
Ordine del giorno n. 41, presentato dai consiglieri
Stocker, Egger, Leitner, Mair e Tinkhauser, riguardante autoveicoli per le esercitazioni dei vigili del fuoco volontari e smaltimento dei leganti
impregnati d'oli dopo gli incidenti stradali. . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 55
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 45, eingebracht von den Abgeordneten Tinkhauser, Egger,
Leitner, Mair und Stocker, betreffend Vorschussstelle für Arbeitslose. . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 57
Ordine del giorno n. 45, presentato dai consiglieri
Tinkhauser, Egger, Leitner, Mair e Stocker,
riguardante anticipi per disoccupati. . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 57
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 46, eingebracht vom Abgeordneten Pöder, betreffend Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für nicht
berufstätige Mütter/Väter bzw. Hausfrauen. . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 59
Ordine del giorno n. 46, presentato dal consigliere Pöder, riguardante incentivi per attività di formazione continua a favore di madri/padri senza
attività lavorativa ovvero casalinghe. . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 59
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 50, eingebracht vom Abgeordneten Urzì, betreffend den
Schulbus Brixen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 61
Ordine del giorno n. 50, presentato dal consigliere Urzì, riguardante o scuolabus di Bressanone. . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 61
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 51, eingebracht vom Abgeordneten Urzì, betreffend Betriebe
mit Steuersitz im Lande – Investitionen. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 67
Ordine del giorno n. 51, presentato dal consigliere Urzì, riguardante aziende con sede fiscale in
provincia – investimenti all'impresa. . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 67
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 52, eingebracht von den Abgeordneten Klotz und Knoll,
betreffend Deutschunterricht an Grundschulen. . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 69
Ordine del giorno n. 52, presentato dai consiglieri
Klotz e Knoll, riguardante insegnamento del tedesco nelle scuole elementari. . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 69
Nr. 15 – 3.4.2009
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
Dr. DIETER STEGER
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
UHR 10.05 ORE
(Namensaufruf - Appello nominale)
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist eröffnet.
Ich ersuche um die Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung.
HOCHGRUBER KUENZER (Sekretärin - SVP): (Verliest das Sitzungsprotokoll - legge il processo verbale)
PRÄSIDENT: Wenn keine Einwände erhoben werden, so gilt das Protokoll
als genehmigt.
Punkt 82 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 22/09: "Bestimmungen
über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 2009 und für den Dreijahreszeitraum 2009-2001 (Finanzgesetz 2009)".
Punto 82) dell'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 22/09: "Disposizioni per la formazione del bilancio di previsione per l’anno finanziario 2009
e per il triennio 2009-2011 (legge finanziaria 2009)".
Punkt 83 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 23/09: "Haushaltsvoranschlag der autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2009 und Dreijahreshaushalt 2009-2011".
Punto 83) dell'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 23/09: "Bilancio di previsione della provincia autonoma di Bolzano per l’anno finanziario
2009 e per il triennio 2009-2011".
Gestern Abend haben wir noch die Behandlung des Tagesordnungsantrages
Nr. 26 begonnen. Ich ersuche nun um die Stellungnahme von Landesrat Theiner.
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema
des Kindergeldes ist wahrlich nicht das erste Mal auf der Tagesordnung und wird es
wahrscheinlich auch nicht bleiben. Im letzten Jahr wurden insgesamt 13.737.491,98
Euro an Landeskindergeld ausbezahlt, jenes der Region betrug 26.253.104,19 Euro.
Insgesamt sind das also 39.988.749,19 Euro.
-4-
Herr Kollege Egger, Sie haben den Antrag gestellt, dass man das Landeskindergeld von 100 auf 200 Euro verdoppeln sollte. Außerdem schlagen Sie vor, dass
das Kindergeld nicht bis zum dritten Lebensjahr des Kindes gezahlt werden soll, sondern bis zum sechsten Lebensjahr. Das wäre also eine Vervierfachung. Wir könnten
auch eine Verzehnfachung vorsehen. Allerdings muss man sich auch die Frage stellen,
wie das Ganze finanziert werden soll.
LEITNER (Die Freiheitlichen): (unterbricht)
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Kollege Leitner, ich kann Sie beruhigen. Das Südtiroler Sanitätswesen hat keinen einzigen Cent Schulden. Die Falschmeldung wird dementiert!
LEITNER (Die Freiheitlichen): (unterbricht)
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Nein, Sie verbreiten diese Meldungen!
Wie gesagt, Forderungen nach einer Vervierfachung des Kindergeldes erlauben einen Einblick darauf, was passieren würde, wenn Sie hier das Sagen hätten! Man
muss ganz klar sagen, dass so etwas nicht finanzierbar ist. Wir alle sind darum bemüht,
die Leistungen zugunsten der Familien weiter auszubauen. Wir sind bemüht, im Rahmen des Möglichen auch weiterhin alles zu tun, um die Familien zu unterstützen, aber
dieser Beschlussantrag ist aufgrund der Verfügbarkeit der Mittel nicht umsetzbar.
PRÄSIDENT: Wir stimmen nun über den Beschlussantrag ab, und zwar
nach getrennten Teilen.
Wir stimmen zunächst über die Prämissen des Beschlussantrages ab: mit
12 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
Wir stimmen über Punkt 1 des beschließenden Teiles des Beschlussantrages
ab: mit 14 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Wir stimmen über Punkt 2 des beschließenden Teiles des Beschlussantrages
ab: mit 13 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 27, eingebracht von den Abgeordneten Stocker, Leitner, Mair, Tinkhauser und Egger, betreffend die Pendlerzulage.
Ordine del giorno n. 27, presentato dai consiglieri Stocker, Leitner, Mair,
Tinkhauser e Egger, riguardante l'indennità pendolari.
-5-
Pendlerzulage
Mit Landesgesetz Nr. 24 vom 30.7.1981 wurde ein Fahrtkostenzuschuss für Arbeitnehmer eingeführt. Diese als Pendlerzulage bekannte Vergütung steht jenen Arbeitnehmern zu, die mindestens 120
Tage im Jahr vom Wohnort zum Arbeitsplatz eine Strecke von mehr
als 10 Kilometern zurücklegen müssen, die nicht durch öffentliche
Verkehrsmittel oder Sonderdienste versorgt ist.
Der Zuschuss wird auch in jenen Fällen gewährt, in denen die Arbeitnehmer, um zum Arbeitsplatz oder zur nächsten geeigneten Haltestelle zu gelangen, eine Strecke von mehr als 5 Kilometern zurücklegen müssen, auf der keine öffentlichen oder Sonderverkehrsmittel
eingesetzt sind.
Im Jänner 2001 hat der Landtag Änderungen zum sogenannten Pendlergesetz vorgenommen, damit mehr Arbeitnehmer in den Genuss
dieses Zuschusses gelangen konnten. Galt vorher eine Strecke dann
als unterversorgt, wenn, auch mit Umsteigen, die Wartezeiten am
Anfang und am Ende der Arbeitszeit insgesamt unter 90 Minuten lagen, so wurde 2001 die Wartezeit auf 60 Minuten reduziert. Auf jeden
Fall Anrecht auf einen Zuschuss haben seither auch jene Arbeitnehmer, die mehr als zwei Stunden tägliche Fahrzeit für Hin- und Rückfahrt in Kauf nehmen müssen.
Die Landesregierung legt laut Gesetz jährlich den Einheitsbeitrag fest,
wobei sie den jeweiligen Jahresdurchschnitt der Benzinpreisänderungen berücksichtigt. Während etwa im Jahr 1994 der Einheitsbetrag für
ein Liter Benzin 60 Lire (0,0310 Euro) betrug, beträgt er ab dem Jahr
2004 0,0389 Euro pro km.
Diese geringfügige Erhöhung hat den fortlaufenden Preiserhöhungen
nicht Rechnung getragen, weshalb eine Anpassung des Einheitsbetrages notwendig ist.
Wie viele Arbeitnehmer von dieser Maßnahme betroffen sind und welche Summe die Landesregierung dafür zur Verfügung stellt, zeigt folgende Aufstellung, deren Zahlen auf der Beantwortung einer freiheitlichen Landtagsanfrage beruhen:
2004 bezügl./riferito a 2003
eingereichte Gesuche
domande presentate
6.296
2005 bezügl./riferito a 2004
6.726
2006 bezügl./riferito a 2005
8.182
2007 bezügl./riferito a 2006
8.603
2008 bezügl./riferito a 2007
9.176
Jahr/anno
zugelassene Gesuche
domande ammesse
5.475 einger./pres. 2002 u./e
2003
5.245 einger./pres. 2003 u./e
2004
5.342 einger./pres. 2004 u./e
2005
6.461 einger./pres. 2005 u./e
2006
5.597 einger./pres. 2006 u./e
2007
Auszahlungssumme
importi erogati
1.967.912,21
1.949.997,15
1.999.967,35
2.478.305,16
2.199.970,71
-6-
Die verspätete Auszahlung des Fahrtkostenzuschusses für Arbeitnehmer hat immer wieder zu Kritik und Klagen geführt. Derzeit werden
noch Gelder für das Beitragsjahr 2006 ausgezahlt.
Dies vorausgeschickt und festgestellt, dass die Ausgaben für Treibstoff neben einer Reihe anderer Grundbedürfnisse die Privathaushalte
über Gebühr belasten,
wird die Landesregierung angehalten,
bei der Feststellung des Einheitsbetrages für die Pendlerzulage den
effektiven Kostensteigerungen beim Treibstoff Rechnung zu tragen
und insgesamt eine Anhebung vorzunehmen;
die Fahrtkostenzuschüsse spätestens innerhalb des Jahres auszubezahlen, das auf das Bezugsjahr folgt.
---------Indennità pendolari
Con legge provinciale n. 24 del 30 luglio 1981 sono stati introdotti
contributi per spese di viaggio a favore di lavoratori e lavoratrici dipendenti. Questo rimborso, noto come "indennità pendolari" spetta ai dipendenti che per almeno 120 giorni all'anno per recarsi al lavoro devono compiere un tragitto di più di 10 km, per il quale non possono
avvalersi di mezzi pubblici o servizi speciali.
Il contributo è anche concesso ai dipendenti che per recarsi sul posto
di lavoro o alla fermata utile più vicina devono fare più di 5 km e non
possono avvalersi di mezzi pubblici o mezzi di trasporto speciali.
Nel gennaio del 2001 il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
ha apportato delle modifiche a detta legge provinciale, affinché un numero maggiore di lavoratori e lavoratrici possa usufruire di questa
agevolazione. Se prima una zona veniva considerata sottoservita se
anche cambiando mezzo i tempi di attesa prima e dopo l'orario di lavoro raggiungevano complessivamente meno di 90 minuti, nel 2001
questi tempi di attesa sono stati ridotti a 60 minuti. Da allora hanno
comunque diritto a un contributo i lavoratori e le lavoratrici che ogni
giorno devono sobbarcarsi un tragitto di più di due ore per l'andata e il
ritorno.
La legge prevede che la Giunta provinciale stabilisca ogni anno un
importo fisso tenendo conto della media annuale delle variazioni del
prezzo della benzina. Mentre nel 1994 l'importo fisso per un litro di
benzina ammontava a 60 lire (0,0310 euro), dal 2004 in poi è di
0,0389 euro al km.
Questo minimo aumento non ha tenuto conto dei prezzi che invece
sono in continua salita, per cui è necessario adeguare l'importo fisso.
Dall'elenco seguente risulta il numero dei lavoratori e delle lavoratrici
dipendenti interessati da questa misura e le somme messe a disposizione dalla Giunta provinciale (le cifre sono ricavate dalla risposta a
una interrogazione dei Freiheitlichen in Consiglio provinciale):
2004 bezügl./riferito a 2003
eingereichte Gesuche
domande presentate
6.296
2005 bezügl./riferito a 2004
6.726
Jahr/anno
zugelassene Gesuche
domande ammesse
5.475 einger./pres. 2002 u./e
2003
5.245 einger./pres. 2003 u./e
Auszahlungssumme
importi erogati
1.967.912,21
1.949.997,15
-7-
2006 bezügl./riferito a 2005
8.182
2007 bezügl./riferito a 2006
8.603
2008 bezügl./riferito a 2007
9.176
2004
5.342 einger./pres. 2004 u./e
2005
6.461 einger./pres. 2005 u./e
2006
5.597 einger./pres. 2006 u./e
2007
1.999.967,35
2.478.305,16
2.199.970,71
La liquidazione tardiva di questi contributi ha ripetutamente suscitato
critiche e lamentele. Attualmente si stanno ancora liquidando somme
relative a domande del 2006.
Ciò premesso e constatato che i costi per i carburanti, così come
quelli per numerosi altri bisogni primari, incidono pesantemente sul bilancio delle famiglie,
si impegna
la Giunta provinciale
quando fisserà l'importo dell'indennità pendolari a tenere conto dell'effettivo aumento del prezzo dei carburanti e aumentare tale importo;
a liquidare i contributi al più tardi entro l'anno seguente a quello di riferimento.
Herr Abgeordneter Stocker, Sie haben das Wort für die Erläuterung.
STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Die Pendlerzulage wurde im Jahr 1981 eingeführt, und ich muss sagen, dass es sich dabei um eine
sehr sinnvolle Initiative zugunsten der Arbeitnehmer handelt. Im Jahr 2001 wurde sie
erweitert, damit noch mehr Arbeitnehmer um die Pendlerzulage ansuchen können, und
das möchten wir natürlich löblich hervorheben.
Der Einheitsbetrag ist seit dem Jahr 2004 derselbe, obwohl die Benzinpreise
ständig gestiegen sind. Ich möchte auch daran erinnern, dass der Liter Benzin 1,1 Euro
kostet, während in Österreich für einen Liter Benzin 0,9 Euro bezahlt werden müssen.
Deshalb muss der Einheitsbetrag angepasst werden. Außerdem ist zu sagen, dass die
Pendlerzulage innerhalb eines Jahres ausbezahlt werden muss. Ich zitiere das Wortprotokoll der Landtagssitzung vom 8. November 2005. Damals hat Landesrat Widmann
anlässlich der Behandlung eines ähnlichen Beschlussantrages der Freiheitlichen Folgendes gesagt: "Das Amt für Personennahverkehr ist bemüht, die Fahrkostenzuschüsse
innerhalb des Folgejahres auszuzahlen." Jetzt haben wir das Jahr 2009, und zur Zeit
werden die Beiträge für das Jahr 2006 ausbezahlt. Das Land ist also in Verzug. Sagen
Sie einmal dem Bürger, er soll die Autosteuer oder die Stromrechnung mit Verzug
zahlen! Der Bürger darf es sich nicht erlauben, in Verzug zu zahlen, aber das Land
schon! Der Verzug des Landes bedeutet, dass das Land bei den Bürgern Schulden hat.
Der Kollege Tinkhauser hat gesagt, dass das Land beim Tourismus mit 150 Millionen
Euro in den Schulden steht. Wenn man die Pendlerpauschale der letzten drei Jahre
zusammenrechnet, dann sind das circa 6 Millionen Euro.
-8-
Nun noch etwas Grundsätzliches. Ich habe mich im Rahmen der Generaldebatte nicht zu Wort gemeldet, weil ich mir einmal anschauen wollte, wie es im Hohen Haus so zugeht und wer was zu sagen hat. Ein Wort haben alle Redner in den
Mund genommen, nämlich das Wort "Krise". Es braucht den Willen, den Menschen
entgegenzukommen und zu helfen. Allerdings frage ich mich, wo dieser Wille ist. Bis
jetzt hat die SVP zwei Beschlussanträge der Freiheitlichen kategorisch abgelehnt. Mit
einem Beschlussantrag wurde eine zeitweilige Aussetzung der Baukostenabgabe verlangt, aber dieser Beschlussantrag wurde abgelehnt, obwohl er eine Unterstützung für
die Wirtschaft bedeutet hätte. Vorher wurde der Beschlussantrag betreffend eine Erhöhung des Kindergeldes abgelehnt. Auch dieser Beschlussantrag wurde abgelehnt, obwohl die Erhöhung des Kindergeldes den Familien des Landes zugute kommen würde.
Jetzt sind wir bei der Pendlerzulage, und ich denke mir, dass auch dieser Beschlussantrag abgelehnt werden wird. Ich frage mich wirklich, ob die Kollegen der SVP überhaupt sehen, dass es eine Krise gibt. Wie will man eine Krisensituation bewältigen?
Mir kommt vor, dass Ihr parteiintern so sehr mit Eurer Krise beschäftigt seid, dass Ihr
die Krise der Menschen draußen gar nicht mehr spürt, und das ist tragisch! Wäre es
nicht interessant gewesen, wenn der Landtag geschlossen gesagt hätte, das Kindergeld
zu erhöhen. Wir geben kein Zeichen der Geschlossenheit! In Krisenzeiten braucht es
Zusammenhalt, und so sollte es auch jetzt sein. Deshalb ersuche ich um Zustimmung
zu diesem Beschlussantrag. Der Kollege Pardeller wurde in der Tageszeitung "Dolomiten" vor zwei Tagen mit den Worten "Gemeinsam gegen die Krise" zitiert. Deshalb
warte ich mit großer Freude auf die Gemeinsamkeit. Sollte diese Gemeinsamkeit nicht
eintreten, dann werden wir auch in Zukunft Beschlussanträge zu den Themen Kindergeld, Pendlerzulage usw. einbringen.
PÖDER (UFS): Dieser Beschlussantrag ist absolut zu unterstützen. Lieber
Kollege Stocker, nicht alle sitzen die Krise aus, denn hier im Saal sitzen viel zu wenige
Abgeordnete. Die meisten stehen irgendwo im Foyer. Nun, in diesem Zusammenhang
möchte ich noch etwas erwähnen. Der Landeshaushalt verdient mit jeder Benzinpreiserhöhung mit. Wir haben 144 Millionen Euro an Einnahmen aus den sogenannten Akzisen. Die zusätzlichen Einnahmen, die in die Landeskassen fließen, sollten zumindest
teilweise zurückgeben werden. Dieses Argument würde also für eine Genehmigung
eines solchen Beschlussantrages sprechen. Wenn wir mehr Geld aus einer Benzinpreiserhöhung abschöpfen können, dann sollte man jene, die durch eine Benzinpreiserhöhung belastet sind, daran teilhaben lassen. Deshalb ist dieser Beschlussantrag
kaum abzulehnen. Mich würden die Argumente interessieren, die für die Ablehnung
eines solchen Beschlussantrages sprechen.
-9-
MAIR (Die Freiheitlichen): Bei dieser Gelegenheit möchte ich den Landesrat höflichst ersuchen, bei seinen Beamten, die sich mit der Pendlerzulage beschäftigen, dahingehend einzuwirken, dass sie sich den Bürgern gegenüber so verhalten, wie
es sich gehört: sie sollten höflich und bürgernah sein. In Sprechstunden höre ich immer
wieder Klagen von Leuten, die sagen, dass sie, wenn sie sich wegen der verspäteten
Auszahlung der Pendlerzulage an das zuständige Amt wenden, zum Teil unhöflich
abserviert werden. Die Bürger haben sich so etwas nicht verdient, und deshalb ersuche
ich den Landesrat, seinen Beamten zu sagen, dass sie sich bürgerfreundlich verhalten
und geduldig sein sollen. Natürlich kann es sein, dass sich Bürger, die wahrscheinlich
lieber den Landesrat zum Greifen kriegen würden, bei den Beamten beschweren, aber
es ist bestimmt nicht zuviel verlangt, wenn man sagt, dass sich die Beamten den Bürgern gegenüber höflich verhalten sollten.
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen!
Frau Kollegin Mair, es ist ungut, wenn man Behauptungen aufstellt, ohne Ross und
Reiter zu nennen, und dann so zu tun, als ob alles schlecht wäre. Ich bekomme Mails,
wenn sich Leute unrichtig behandelt fühlen. Es sollte gesagt werden, um welche Beamten es sich handelt, und dann wird man mit diesen Leuten reden. Auch wir halten
Sprechstunden ab, und dort kommen natürlich auch Leute, die sich über bestimmte
Dinge beschweren. Um zu hören, was funktioniert und was nicht funktioniert, brauchen wir sicher nicht Sie!
Nun zum Beschlussantrag. Kollege Stocker, Sie wissen ganz genau, wie das
mit der Pendlerzulage abläuft. Die Pendlerzulage für das Jahr 2006 ist nicht auszahlbar, denn wenn man für das Jahr 2006 ansucht, dann ist die Pendlerzulage frühestens
im darauffolgenden Jahr auszahlbar. Wir sind also nicht drei Jahre, sondern 1 ½ Jahre
hinten.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): (unterbricht)
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Wir sind zur Zeit Ende 2006 mit den Auszahlungen, was bedeutet, dass man diese Zulage frühestens Ende 2007 auszahlen kann. Von Ende 2007
bis Anfang 2009 sind es also 1 ½ Jahre. Einverstanden? Das ist eine normale Rechnung. Für die Behandlung der Gesuche braucht es immer ein Jahr.
Aus der Liste, die der Kollege Stocker in seinen Beschlussantrag eingebaut
hat, geht hervor, dass es im Jahr 2004 6.200 Gesuchen und im Jahr 2008 9.100 Gesuche gegeben hat. Man kann nicht in die Zukunft planen und sagen, dass heuer mehr
oder weniger Gesuche eingehen werden. Wir versuchen dann mit dem Haushalt nachzubessern. Es ist auch zu sagen, dass in Südtirol sehr viel im sozialen Bereich, im Bildungs- und Familienbereich gemacht wird. Sie sagen, dass es wichtig wäre, die Pro-
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zentsätze auf die Benzinpreissteigerung zuzuschießen, obwohl Sie wissen, dass das nur
ein minimaler Beitrag wäre. In der momentanen Wirtschaftskrise haben wir weit größere Probleme. Denken Sie an die Kurzarbeiter, die mit einem Lohn von 800 Euro
schauen müssen, wie sie ihre Familien durchbringen. Wenn wir hier helfen, dann ist
das sinnvoller, als wenn wir die Pendlerzulage um zwei Euro erhöhen würden.
Noch etwas. Wir bekommen sehr viele Ansuchen um Pendlerzulagen, die
unter 100 Euro liegen. Sie wissen, dass es hier eine Reform braucht, denn ein Verwaltungsakt kostet im Durchschnitt 100 Euro. Wir müssen hier neue Richtlinien schaffen,
wenngleich ich bestätigen möchte, dass wir die Auszahlungszeiten verkürzen müssen.
Ich bin also der Meinung, dass dieser Beschlussantrag nicht angenommen werden
kann.
MAIR (Die Freiheitlichen): In persönlicher Angelegenheit. Die Art und
Weise, wie ich vom Landesrat gemaßregelt werde, spricht Bände. Ich habe ihn höflich
um etwas ersucht. Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, dass es Ihnen nicht gut ansteht,
so präpotent und frech auf höfliche Ersuchen von Abgeordneten zu reagieren. Ich lasse
mir sicher nicht von Landesrat Widmann vorschreiben, wie ich meine politische Arbeit
auszuüben habe. Ich werde im Plenum sicher nicht die Namen jener Bürgerinnen und
Bürger nennen, die sich in Sprechstunden an mich wenden. Da müsste meine Name
schon reichen. Ich habe Sie nur ersucht, bei Ihren Beamten dahingehend einzuwirken,
bürgerfreundlich zu sein, aber die Art und Weise, wie Sie auf solche höfliche Ersuchen
reagieren, spricht für sich. Das steht Ihnen wirklich nicht gut an!
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): In persönlicher Angelegenheit. Ich möchte nochmals sagen,
dass es nicht korrekt ist, wenn man allgemein Beamte verunglimpft und sagt, dass sie
sehr unfreundlich gewesen wären und sich schlecht benommen hätten. Das ist nicht
eine höfliche Anfrage, sondern eine Unterstellung! Wir haben im Land ein Beschwerdesystem, und wir gehen den Beschwerden seriös und genau nach. Wenn Sie mir Ross
und Reiter nennen, dann bin ich gerne bereit dem nachzugehen, aber öffentlich Unterstellungen zu machen, ist nicht höflich, sondern unfair.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag ab: mit 16 NeinStimmen, 8 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 28, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Mair, Tinkhauser, Stocker und Egger, betreffend gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten – Mütterpension.
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Ordine del giorno n. 28, presentato dai consiglieri Leitner, Mair, Tinkhauser, Stocker e Egger, riguardante giusta considerazione del tempo indicato all'educazione dei figli – pensione per le madri.
Gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten – Mütterpension
Die Leistungsfähigkeit unseres Pensionssystems steht im direkten Zusammenhang mit den familienpolitischen Rahmenbedingungen. Eine
ausreichende Berücksichtigung der Kinderzahl im Steuer- und Pensionsrecht sowie durch Direktzahlungen ist kein selbstloses Geschenk
des Staates sondern ein den Eltern zustehender Ausgleich für die unersetzlichen Leistungen, die sie mit der Betreuung ihrer Kinder für die
Allgemeinheit erbringen. Dieser Leistungsausgleich darf sich nicht auf
Eltern mit geringen Einkommen beschränken, sondern muss auch
Familien des Mittelstandes ermöglichen, sich ohne drastische Einbußen im Lebensstandard für eine größere Kinderzahl zu entscheiden.
Durch das geltende Pensionssystem werden Familien grob benachteiligt, indem der Beitrag der Eltern für den Fortbestand eben dieses
Pensionssystems heute im Pensionsrecht nur völlig unzureichend berücksichtigt wird. In unserem Pensionssystem nach dem so genannten "Umlageverfahren" werden die eingezahlten Beiträge nämlich zur
Zahlung der Pension der Eltern der heute Erwerbstätigen verwendet,
nur durch das Aufziehen von Kindern sichern die heutigen Beitragszahler, dass auch ihre Pensionen in Zukunft finanziert werden können. Die Vernachlässigung dieses System notwendigen "generativen"
Beitrags in der Konstruktion des Pensionssystems hat wesentlich zu
seiner Krise beigetragen und muss im Interesse aller endlich korrigiert
werden.
Ungeachtet des Beitrags, den Eltern durch das Aufziehen von Kindern
leisten, müssen sie die gleichen Sozialversicherungsbeiträge leisten
wie kinderlose Versicherte und erhalten trotz ihres damit höheren Beitrags zum Pensionssystem geringere Pensionen als diese.
Daher ist es notwendig, den Wert der so genannten Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht zu erhöhen.
Mittelfristig wird es allerdings notwendig sein, den Beitrag der Eltern
zum Erhalt unseres Pensionssystems in voller Höhe zu berücksichtigen. Die Erhaltung unseres "Humanvermögens" durch das Aufziehen
von Kindern muss in einem gerechten Pensionssystem außerdem
sowohl bei den Beiträgen (geringere Beiträge mit steigender Kinderzahl) als auch bei der Pensionshöhe entsprechend anerkannt werden.
Die Einführung dieses "demographischen Faktors" ist nicht nur ein
Gebot der Gerechtigkeit, sondern ist auch geeignet, das Pensionssystem zu stabilisieren.
Und schließlich ist es notwendig, dass Familienleistungen künftig regelmäßig valorisiert werden. Dies verursacht keine Kosten, sondern
bedeutet lediglich den Verzicht auf versteckte Leistungskürzungen.
In Südtirol gibt es eine beachtliche Anzahl an Rentnerinnen, die wegen der Kindererziehung eine lückenhafte Rentenbiographie aufweisen und nicht die erforderliche Anzahl an Beitragsjahren für die Beziehung einer Rente nachweisen können. Sie haben für die Gesell-
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schaft Leistungen erbracht, die ihnen zumindest ansatzweise in Form
einer angemessenen Mindestrente zu entgelten sind.
DER SÜDTIROLER LANDTAG
fordert
die Landesregierung auf, mit der römischen Regierung in Kontakt zu
treten, damit diese den Wert der Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht verbessert, eine Indexanpassung der Familienleistungen umsetzt sowie ein Pensionsmodell vorlegt, das sowohl bei der Bemessung der Höhe der Beitragszahlungen als auch der Alterpensionen die
Kinderzahl in angemessener Weise berücksichtigt.
Weiters wird die Landesregierung ersucht, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten jenen Pensionisten, welche heute aufgrund von Kindererziehungszeiten keinen oder einen zu geringen Pensionsanspruch erworben haben, aus den Mitteln der öffentlichen Hand eine angemessene
finanzielle Anerkennung für ihre Leistungen zuzuerkennen.
---------Giusta considerazione del tempo dedicato all'educazione dei figli –
pensione per le madri
L'efficienza del nostro sistema pensionistico è direttamente legata al
quadro generale esistente in materia di politica familiare. Tenere in
debita considerazione il numero dei figli quando si parla di fisco e di
pensioni nonché la concessione di aiuti diretti non sono frutto della generosità dello Stato, bensì una dovuta compensazione per quei servizi
insostituibili che i genitori svolgono a favore della collettività, educando e curando i loro figli. Questa compensazione non deve limitarsi
ai genitori con basso reddito, ma deve consentire anche alle famiglie
del ceto medio di scegliere di avere più figli, senza per questo essere
costrette a uno stile di vita pieno di rinunce.
L'attuale sistema previdenziale svantaggia pesantemente le famiglie,
perché oggi nel diritto pensionistico si tiene conto in maniera del tutto
insufficiente del contributo che i genitori offrono alla sussistenza di
questo sistema. Nel nostro sistema previdenziale cosiddetto "a ripartizione" i contributi versati vengono utilizzati per pagare le pensioni dei
genitori dei lavoratori attivi e solo tirando su dei figli coloro che oggi
pagano i contributi si garantiscono che anche le loro pensioni potranno in futuro essere finanziate. Aver trascurato il necessario contributo "generativo" nella messa a punto del sistema previdenziale ha
contribuito in modo essenziale a generare una crisi e questo errore va
finalmente corretto nell'interesse di tutti.
Nonostante il contributo che i genitori danno allevando i figli, devono
versare gli stessi contributi previdenziali come gli assicurati senza figli
e malgrado il loro così maggiore contributo al sistema pensionistico ricevono pensioni più basse.
Per questo motivo è necessario aumentare il valore nel diritto pensionistico del periodo dedicato all'educazione dei figli.
A medio termine sarà tuttavia necessario tenere conto per intero del
contributo dei genitori alla conservazione del nostro sistema previdenziale. In un sistema giusto ed equo il mantenimento del nostro "capitale umano" mediante l'educazione di bambini va riconosciuto in modo
adeguato non solo nei contributi da versare (somme minori con un
maggiore numero di figli), ma anche nell'ammontare della pensione.
L'introduzione di questo "fattore demografico" non ci è dettato solo da
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un sentimento di giustizia, ma contribuirebbe anche a stabilizzare il sistema previdenziale.
Infine è anche necessario in futuro valorizzare regolarmente le prestazioni familiari. Non comporta alcuna spesa, ma piuttosto significa semplicemente rinunciare a riduzioni nascoste delle prestazioni.
In Alto Adige vivono numerose donne in pensione che per aver essersi dedicate a crescere i figli hanno un profilo previdenziale lacunoso e non hanno il numero necessario di anni contributivi per poter
percepire una pensione. Si sono prodigate per la società e il servizio
da loro reso andrebbe ricompensato almeno parzialmente con un'adeguata pensione minima.
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
sollecita
la Giunta provinciale a prendere contatto con il Governo, affinché aumenti il valore del tempo dedicato all'educazione dei figli nel diritto
pensionistico, adegui gli indici delle prestazioni a favore delle famiglie
e proponga un modello di pensione che tenga conto in modo adeguato del numero dei figli sia nel calcolo dell'ammontare dei contributi,
sia nelle pensioni di anzianità.
Inoltre s'invita la Giunta provinciale, per quanto di sua competenza, a
concedere dalle casse pubbliche un adeguato riconoscimento
finanziario, in ragione delle loro prestazioni, a quei pensionati che per
via del tempo dedicato a crescere i figli non hanno alcun diritto alla
pensione o per questo motivo hanno maturato troppi pochi requisiti.
Herr Abgeordneter Leitner, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Dieser Beschlussantrag könnte eine Gelegenheit sein, um diesem Haushalt ein bisschen einen sozialen
Touch zu geben. Wenn wir ein soziales Gewissen haben, dann müssten wir uns bei
jenen Menschen, die wesentlich dazu beigetragen haben, dass es die Gesellschaft in
der heutigen Form gibt, bedanken. Das bedeutet, dass Frauen, die nicht arbeiten gehen
konnten, weil sie ihre Kinder großgezogen haben, eine angemessene Rente erhalten.
Man wird mir jetzt sagen, dass dies in die Zuständigkeiten des Staates fallen würde.
Das stimmt, denn die Renten werden vom Staat gezahlt, aber als autonomes Land können wir unseren autonomen Spielraum geltend machen, um unterstützend tätig zu sein.
Was den Eingriff in das Rentensystem selber anlangt, müssen wir selbstverständlich
mit dem Staat in Kontakt treten. Ich möchte wirklich eine Lanze für jene Personen
brechen, die nicht arbeiten gegangen sind, weil sie ihre Kinder aufgezogen haben und
jetzt in das Rentenalter kommen. Es gibt viele Frauen, die zwar gearbeitet haben, aber
nicht gemeldet waren. Man mag jetzt sagen "selber Schuld", aber die Zeiten waren nun
einmal anders. Ich denke nicht, dass man diese Personen sich selbst überlassen sollte.
Heute ist es selbstverständlich, dass jemand, der arbeiten geht, auch gemeldet sein
muss. Das war aber nicht immer so. Es kommen immer öfter Frauen in die Sprechstunden, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen müssen. Es ist tragisch, wenn
eine Frau, die zu einem Politiker geht, die Antwort bekommt: "Wenn Dein Mann
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stirbt, dann bekommst Du eh die Hälfte!" Stellen Sie sich einmal vor, wie sich so eine
Frau fühlt! Das ist die denkbar schlechteste Antwort, die man einem Menschen, der
sich in einer solchen schwierigen Situation befindet, geben kann. Die Pension ist ja
sowieso schon so gering, dass man mit ihr alleine in Südtirol bei diesen Lebenshaltungskosten gar nicht über die Runden kommen kann. 400 bis 450 Euro an Mindestrente sind sicher nicht ausreichend, um in Südtirol ein angemessenes Leben führen zu
können. Wir haben das große Glück, dass sehr viele ältere Menschen bei ihren Kindern
leben können, wo sie vielleicht auch ein bisschen mithelfen. Ich habe kürzlich mit folgendem Fall zu tun gehabt: Eine Frau bekommt 400 Euro an Rente und zahlt für eine
20-Quadratmeter-Wohnung 220 Euro. Sie hat einen einzigen Raum, wo sie schlafen,
kochen und leben muss. Außerdem hat diese Frau eine blinde Tochter. Sie will auch
keine Freunde einladen, denn sie schämt sich für ihre Wohnung. In Südtirol gibt es
Situationen, die wirklich nicht so rosig sind. Es gibt einen allgemeinen Wohlstand,
aber es gibt immer mehr Menschen, vor allem ältere Menschen, denen es nicht so gut
geht. Mit diesem Beschlussantrag wird verlangt, dass man mit dem Staat Verhandlungen aufnehmen sollte, dass die Kindererziehungs- und Pflegezeiten für die Pension
berücksichtigt werden. Diese Menschen leisten immerhin einen guten und großen Beitrag für die Allgemeinheit. Das ist ja nicht nur Eigennutz! Was die Pflege anbelangt,
erlaube ich mir noch einmal den Vorschlag zu machen, dass die Landesregierung auch
darüber nachdenken sollte, ein Soziales Jahr einzuführen. Darum werden wir nicht
umhinkommen, denn das freiwillige Soziale Jahr hat nicht viel gebracht. Man möge
mir einmal sagen, wie viele Personen sich im letzten Jahr dafür gemeldet haben. Ein
Soziales Jahr würde auch ein Beitrag zur Berufsfindung sein, aber auch ein Beitrag
dafür, um jene Stimmen herunterzuschrauben, die immer nach Leuten von auswärts
rufen. Wir müssen nämlich auch mit den eigenen Leuten imstande sein, das Problem in
den Griff zu bekommen. Die Landesregierung wird ersucht, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten jenen Pensionisten, welche heute aufgrund von Kindererziehungszeiten keinen oder einen zu geringen Pensionsanspruch erworben haben, aus den Mitteln der
öffentlichen Hand eine angemessene finanzielle Anerkennung für ihre Leistungen zuzuerkennen. Das sind wir diesen Menschen schuldig, auch auf die Gefahr hin, dass
man jetzt wieder sagen wird, dass dies ein frommer Wunsch sei, weil das notwendige
Geld fehlt. In der Haushaltspolitik muss man eben die richtigen Schwerpunkte setzen.
Es zählt nicht, dass wir 5,4 Milliarden Euro zur Verfügung haben, sondern wo das
Geld eingesetzt wird. Gerade in Krisenzeiten sind solche Maßnahmen von extremer
Wichtigkeit.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Im sogenannten Generationenvertrag hat sich sehr viel geändert, und zwar vor allem dadurch, dass Ehepaare heute weniger Kinder haben als früher. Die Geburtenrate ist in den letzten Jahren in den skandinavischen Ländern und auch in Deutschland zwar angestiegen, aber insgesamt ist die
Lage der Pensionsfonds sehr prekär. Ich war immer eine überzeugte Verfechterin der
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Möglichkeit der freien Wahl. Eine Mutter soll frei entscheiden können, drei Jahre bei
ihren Kindern zu bleiben, ohne wirtschaftliche Einbußen hinnehmen zu müssen und
ohne den Nachteil zu haben, weniger Pensionsjahre zusammenzubringen. Wenn eine
Frau in einem Beruf, in dem sie gut verdient und in dem sie sehr viel Bestätigung erhält, tätig ist, dann wird sie sich natürlich überlegen, ob sie drei Jahre daheim bei den
Kindern verbringen will oder nicht. Wenn sie aber weiß, dass es keine Abstriche hinsichtlich der Pensionszeit und der Auszahlung der Pension gibt, dann ist das sicher von
Vorteil. Der Kollege Leitner hat bei seiner Erläuterung aber richtigerweise gesagt, dass
es vor allem um jene Frauen geht, die diese Wahlfreiheit nicht haben, somit zwangsläufig keine Pensionsbeiträge einzahlen konnten und in jeder Hinsicht durch den Rost
fallen. Wir unterstützen diesen Beschlussantrag. Ich möchte sagen, dass wir in einer
Europaregion Tirol oder in einem Freistaat Südtirol sicher mehr Gestaltungsfreiheit
hätten, denn auch hier hängen wir am Pensionssystem des Staates Italien, was natürlich zusätzliche Schwierigkeiten mit sich bringt. Auf jeden Fall unterstützen wir diesen
Beschlussantrag, denn dass die Landesverwaltung alles tun soll, um denjenigen, die
einen zu geringen Pensionsanspruch erworben haben, zusätzliche finanzielle Leistungen zuzuerkennen, erscheint mir recht und billig.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Von unserer
Seite kommt eine prinzipielle Zustimmung für diesen Beschlussantrag, vor allem im
Hinblick auf den zweiten Punkt, der die erstrebenswerte Aufbesserung von Pensionsbezügen anstrebt. Das ist ein Punkt, der wirklich sehr markant ist, denn in diesem Land
ist die Altersarmut eines der gravierendsten Probleme. Es gibt viele Menschen, die mit
sehr langen Arbeitszeiten eine sehr schlechte Absicherung erworben haben und im
Alter mit einer Mindestrente dahinfretten müssen. Deshalb ist es wesentlich, in diesem
Bereich eine Aufbesserung herbeizuführen. Diese Altersgruppe schwindet naturgemäß
von Jahr zu Jahr, aber sie ist nach wie vor sehr groß und bedarf nach wie vor entsprechender Unterstützung aus anderen Sozialtöpfen. Insgesamt ist die Fähigkeit dieser
Menschen, mit sehr wenig auszukommen, wirklich bewundernswert. Deshalb ist diesem Beschlussantrag nur zuzustimmen.
PICHLER ROLLE (SVP): Ich möchte klarstellen, dass die Südtiroler
Volkspartei nicht eine von der Realität abgehobene Partei ist. Wir spüren sehr wohl die
Probleme der Menschen und deshalb genießen wir auch noch ein sehr großes Vertrauen der Bevölkerung.
ABGEORDNETE: (unterbrechen)
PICHLER ROLLE (SVP): Immerhin haben wir mehr Stimmen bekommen
als alle anderen Parteien im Landtag zusammen und wir werden sie auch wieder bekommen!
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Landesrat Theiner hat zusätzliche Kompetenzen erhalten. Die Bereiche
Familie, Soziales usw. wurden ja zusammengeführt. Es muss gesagt werden, dass die
Information oft scheibchenweise nach außen geht. Es wird gesagt, dass das Kindergeld
100 Euro beträgt, aber dass es auch das Kindergeld der Region gibt und einkommensschwache Familien mehr Geld bekommen, wird hier natürlich tunlichst verschwiegen.
Dadurch entsteht in der Öffentlichkeit natürlich manchmal der Eindruck, dass wir nur
diese 100 Euro zur Verfügung haben, was aber nicht stimmt. Es muss uns gelingen,
das klar zu machen und zu verdeutlichen. Wir müssen keinen Vergleich scheuen, auch
nicht mit Nachbarregionen. Ich würde den Landesrat ersuchen, einmal eine Gegenüberstellung zu machen. Schaut Euch einmal an, wie …
ABGEORDNETE: (unterbrechen)
PICHLER ROLLE (SVP): Im Gegenteil, ich behaupte dass die Familien in
Südtirol mehr unterstützt werden als in allen anderen Nachbarregionen. Schauen Sie
sich auch einmal die Kindergartengebühren an. Auch beim Lebensminimum und bei
vielen anderen Dingen haben wir ein soziales Netz gewoben, das sich sehen lassen
kann. Wir brauchen endlich eine starke Kommunikation und Übersicht, damit das
Ganze für die Menschen greif- und sichtbar ist. In Südtirol gibt es ein enggewobenes
soziales Netz, und trotzdem wird auf einzelnen Punkten herumgehakt. Man hat das
Gesamtbild aus den Augen verloren, und Sie, meine Damen und Herren der Opposition, streuen ganz gezielt diese Fehlinformationen!
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe
schon im Rahmen meiner Stellungnahme zum vorhergehenden Beschlussantrag ausgeführt, dass das Familiengeld des Landes im vergangenen Jahr rund 13,7 Millionen
Euro und jenes der Region 26,2 Millionen Euro betrug. Das sind insgesamt also knapp
40 Millionen Euro.
Wenn das Thema der pensionsrechtlichen Absicherung aufgegriffen wird, so
muss gesagt werden, dass es in der Staatsregelung eklatante Lücken gibt. Es kann aber
auch festgehalten werden, dass es in Südtirol im Unterschied zum restlichen Staatsgebiet schon auch andere Regelungen gibt. Wenn der Kollege Leitner von einer Frau
spricht, die eine Rente von 400 Euro bezieht und 200 Euro für die Miete ausgeben
muss, so muss natürlich auch gesagt werden, dass diese Frau Anspruch auf verschiedene Leistungen des Landes hat. Sie hat Anspruch auf Wohngeld, auf Mietgeld und
auf die finanzielle Grundfürsorge.
LEITNER (Die Freiheitlichen): In der Theorie!
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THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Nein, nicht nur in der Theorie, denn die Beträge werden in der Realität ausbezahlt! Das alles kann natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass es effektiv Probleme gibt. Das Land oder die Region können nicht den Anspruch erheben, imstande zu
sein, all das zu kaschieren, was auf Staatsebene grundsätzlich falsch läuft. Es hat auch
keinen Sinn, hier einzelne Maßnahmen herauszupicken. Das große Problem bei der
rentenrechtlichen Absicherung stellt die heutige Jugend dar. Es gibt ganze Generationen, die überhaupt nicht mehr abgesichert sind. Sie kennen ja die Rentenregelung des
italienischen Staates. Alle diejenigen, die ab dem 1.1.1995 ins Arbeitsleben eingetreten
sind, erhalten nur mehr das an Rente, was sie vorher eingezahlt haben. Da entsteht ein
großes Problem, weil sehr viele Menschen nicht mehr einen regulären Arbeitsvertrag
erhalten, sondern nur als freie Mitarbeiter usw. eingestellt werden. Diese Menschen
haben eine sehr schlechte Absicherung, und das führt zu einer sozialen Bombe.
Mit den Prämissen des Beschlussantrages bin ich einverstanden, denn was
der Kollege Leitner dort schreibt, trifft zu. Was hingegen den beschließenden Teil des
Beschlussantrages anbelangt, muss ich sagen, dass wir das, was dort gefordert wird,
bereits machen. Wir weisen die römische Regierung immer wieder auf diesen Missstand hin. Es ist nun einmal nicht die ganz elegante Art und Weise, dass man jene
Menschen, die einen großen Beitrag für die Gesellschaft geleistet haben, ohne Schutz
dastehen lässt. Außerdem kann festgehalten werden, dass die Region – insbesondere
die Kollegin Stocker - in diesem Bereich vorbildlich tätig ist.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag ab: mit 14 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Der Beschlussantrag Nr. 29 wurde zurückgezogen.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 30, eingebracht von den Abgeordneten Heiss und Dello Sbarba, betreffend "Für den Bereich Fremdenführer und
Reiseleiter Südtirols sind Regelungen erforderlich".
Ordine del giorno n. 30, presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba,
riguardante "Il settore delle guide e degli accompagnatori turistici va regolamentato".
Für den Bereich Fremdenführer und Reiseleiter Südtirols sind Regelungen erforderlich
Fremdenführer/innen und Reiseleiter/innen erbringen zentrale Dienstleistungen für den Tourismus in Südtirol. Ihr Beitrag zu einer informativen und anregenden Präsentation des Landes, seiner Natur-, Kultur
und Kunstschätze ist wesentlich. Ihre professionelle und freundliche
Führung kann die Bindung von Gästen an Südtirol stärken und dauerhaft vertiefen. Bedauerlicherweise ist aber festzustellen, dass in die-
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sem Kernsektor touristischer Vermittlung Wildwuchs und Qualifikationsmängel zunehmen. Die Gründe sind folgende:
Der rasche zahlenmäßige Zuwachs an Führern und Leitern;
die mangelhafte Qualität ihrer Ausbildung;
die Tätigkeit nicht berechtigter, oft schlecht qualifizierter Führer.
Schließlich ist die fehlende gesetzliche Regelung des Sektors ein ungelöstes Problem.
Die Zahl der geprüften Fremdenführer und Reiseleiter in Südtirol lag
Anfang 2009 bei ca. 450, während in der Nachbarprovinz Trient nur
90 Personen eine solche Tätigkeit ausüben. Die hohe Zahl der zugelassenen Kräfte geht darauf zurück, dass in Südtirol das zuständige
Amt im Drei-Jahres-Rhythmus Prüfungen abhält. Die stetig wachsende Zahl an Geprüften hat zur Folge, dass die Konkurrenz unter
den Fachkräften ständig wächst und manche von ihnen einen mitunter
gnadenlosen Preiskrieg führen, um sich gegenseitig zu unterbieten.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Reisegruppen auf Führungen
verzichten bzw. solche mit eigenen Kräften durchführen, um auf diese
Weise Kosten zu sparen. Unter solchen Voraussetzungen leidet das
Einkommen der Fremdenführer und Reiseleiter ebenso wie die Qualität der angebotenen Leistung.
Von der Situation profitieren dagegen jene, die über ein anderweitiges
Einkommen verfügen, während engagierte und voll professionelle
Kräfte gravierende Nachteile erleiden. Schließlich ist hervorzuheben,
dass in diesen Bereichen vor allem Frauen tätig sind, so dass eine in
ihrer Einkommenslage ohnehin notorisch benachteiligte Gruppe durch
die geschilderten Umstände noch weitere Nachteile hinnehmen muss.
Der ständige Zuwachs und die Qualität der Ausbildung sind oft indirekt
proportional. Zwar bestehen keine Zweifel am guten Ausbildungsstand und der steten Fortbildung vieler Fremdenführer und Reiseleiter,
viele aber geben sich nach abgelegter Prüfung keine Mühe mehr, sich
fachlich und in ihrer Präsentationstechnik fortzubilden. Dabei wäre es
mehr denn je erforderlich, dass sich Reiseleiter und Fremdenführer
ständig weiterbilden: Durch steten Wissenszuwachs, geänderte Angebote und neue Erkenntnisse in den Fächern Landeskunde, Landesund Ortsgeschichte, Kunst und Kultur erscheint es dringend geboten,
in diesem Bereich auf ständige Aktualisierung des eigenen Wissensstandes zu achten. Zudem sollte auch daran gedacht werden, durch
öffentliche Träger eigene Kurse einzurichten, um die im Kulturtourismus Tätigen ständig zu ajournieren. Neben Reiseleitern und Fremdenführern wären auch Mitarbeiter der Tourismusvereine und gastgewerbliche Unternehmer wichtige Adressaten einer solchen Initiative.
Eine gesetzliche Regelung des Bereichs Fremdenführer und Reiseleiter steht für Südtirol bedauerlicherweise aus. Für die gesamtstaatliche Ebene gilt das 1937 erlassene Gesetz über die "Norme per la disciplina delle guide, degli interpreti e dei corrieri", das in den meisten
Regionen und Provinzen Italiens durch eigene Gesetze rezipiert worden ist. So hat die Provinz Trient bereits 1992 mit eigenem Gesetz
(LP 14.2.1992, Nr. 12 in geltender Fassung) die Materie eingehend
geregelt. Es enthält Bestimmungen über Zulassung und Fortbildung
der Reiseleiter, Fremdenführer und "Begleiter im Reittourismus", sieht
aber auch klare Sanktionen gegen Verstöße vor.
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In Südtirol hingegen ist eine eigene Regelung bis jetzt unterblieben,
obwohl ihre Dringlichkeit im touristischen Bereich als erwiesen gilt.
All dies vorausgesetzt,
fordert
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung auf, vom zuständigen Amt, dem "Verband der
Fremdenführer und Reiseleiter" und der SMG einen eingehenden Bericht über die aktuelle Situation des Bereichs einzuholen und vorzulegen;
die Materie der Fremdenführer, Reiseleiter und ähnlicher Berufsgruppen des touristischen Führerwesens innerhalb kurzer Frist durch Landesgesetz zu regeln.
---------Il settore delle guide e degli accompagnatori turistici dell'Alto Adige va
regolamentato
Le guide e gli accompagnatori turistici/le accompagnatrici turistiche
forniscono dei servizi di primaria importanza per il turismo in Alto
Adige e essenziale è il loro contributo a una presentazione interessante e approfondita della nostra provincia e del suo patrimonio naturale, culturale e artistico. La professionalità e la simpatia con cui svolgono il loro mestiere può contribuire a rafforzare e consolidare il legame dei turisti con l'Alto Adige. Purtroppo in questo settore chiave
della mediazione turistica si registrano anche una proliferazione selvaggia e una crescente mancanza di professionalità, e questo per i
seguenti motivi:
il rapido aumento del numero di guide e accompagnatori/accompagnatrici;
la carente qualità della loro formazione;
l'attività di guide non autorizzate, per giunta spesso poco qualificate;
l'annoso problema della mancanza di una regolamentazione legislativa del settore.
Agli inizi del 2009 le guide e gli accompagnatori turistici abilitati/le accompagnatrici turistiche abilitate in Alto Adige erano circa 450, contro
i/le 90 della vicina provincia di Trento. L'alto numero di operatori abilitati è dovuto al fatto che in Alto Adige l'ufficio competente tiene gli
esami ogni tre anni. Il numero di guide e accompagnatori/accompagnatrici abilitati/e in costante crescita fa aumentare la concorrenza tra
questi operatori. Inoltre alcuni ingaggiano una spietata battaglia al ribasso svendendo i propri servizi. A rendere ulteriormente difficile la
situazione contribuisce che molti gruppi di turisti rinunciano alla guida
ovvero la organizzano in proprio per risparmiare sui costi. Ne consegue un calo sia del reddito delle guide turistiche e degli accompagnatori turistici/delle accompagnatrici turistiche sia della qualità del servizio offerto.
Da questa situazione traggono invece vantaggio coloro che dispongono anche di un altro reddito, mentre i più penalizzati sono gli operatori che lavorano a tempo pieno e in modo professionale. Va infine ricordato che in questo settore operano per lo più donne, il che significa
che a soffrire maggiormente è una categoria già di per sé notoriamente svantaggiata in termini di reddito.
Costante crescita e qualità della formazione sono spesso inversamente proporzionali. Indubbiamente molte guide turistiche e molti ac-
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compagnatori turistici/molte accompagnatrici turistiche possono vantare una buona preparazione e si tengono costantemente aggiornati/e, ma molti altri una volta superato l'esame non si preoccupano
più di aggiornarsi per quanto riguarda le conoscenze specifiche e le
tecniche di presentazione. Visto il continuo aumento del sapere nel
campo della storia, geografia, cultura e arte locali, le nuove offerte e le
scoperte, è assolutamente necessario aggiornare costantemente le
proprie conoscenze. Inoltre la mano pubblica dovrebbe organizzare
appositi corsi di aggiornamento per coloro che operano nell'ambito del
turismo culturale ovvero per le guide e gli accompagnatori turistici/le
accompagnatrici turistiche, ma anche per i collaboratori/le collaboratrici delle associazioni turistiche e gli albergatori/le albergatrici.
Purtroppo In Alto Adige manca una disciplina del settore delle guide e
degli accompagnatori turistici/delle accompagnatrici turistiche. A livello
statale c'è una legge del 1937, "Norme per la disciplina delle guide,
degli interpreti e dei corrieri", recepita dalla maggior parte delle regioni
e province italiane con una propria legge. La provincia di Trento, ad
esempio, ha approvato la legge provinciale 14 febbraio 1992, n. 12 e
successive modifiche, che disciplina la materia in modo approfondito e
contiene disposizioni sull'abilitazione e l'aggiornamento delle guide turistiche, degli accompagnatori turistici e degli assistenti di turismo
equestre, ma anche chiare sanzioni in caso di violazioni.
In Alto Adige, per contro, non esiste ancora una regolamentazione
specifica nonostante la sua urgente necessità nel settore turistico.
Tutto ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
invita
la Giunta provinciale a chiedere all'ufficio competente, all'associazione
delle guide turistiche e accompagnatori turistici e all'SMG di presentare un rapporto dettagliato sulla situazione attuale nel settore;
a disciplinare quanto prima mediante legge provinciale il settore delle
guide e degli accompagnatori turistici/delle accompagnatrici turistiche
nonché di professioni simili.
Herr Abgeordneter Heiss, Sie haben das Wort für die Erläuterung.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke, Herr
Präsident! Wir hatten bereits gestern Gelegenheit, mit Landesrat Berger eine kurze
diesbezügliche Aussprache zu führen. Hier scheint es eher um eine Banalität zu gehen,
nämlich darum, den Bereich der Fremden- und Wanderführer gesetzlich zu regeln und
ihnen vor allem eine entsprechende Qualifikation angedeihen zu lassen. Das ist auf den
ersten Blick zwar eine Banalität, aber wenn man daran denkt, dass das Berufsbild der
Fremdenführer und Reiseleiter ein zentrales Berufsbild ist, das die Qualitäten dieses
Landes nach außen vermittelt, so ist es keine Banalität. Wir haben heute in der Früh
gehört, dass HGV-Präsident Meister zusätzliche Mittel für die SMG eingefordert hat.
Die Fremdenführer und Reiseleiter sind im Grunde genommen Botschafter unseres
Tourismus'. Wer als Reiseleiter oder Fremdenführer tätig sein will, muss sich einer
Prüfung unterziehen. Diese Prüfungen werden in regelmäßigen Abständen abgehalten.
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So weit, so gut. Es ist natürlich richtig, dass solche Leute auch geprüft werden, aber es
ist genauso wichtig, dass sie im Bereich der Qualifikation und der Fortbildung entsprechend geschult werden und über den Prüfungstermin hinaus für die Zukunft qualifiziert bleiben. Gerade im Bereich des Fremdenführerwesens gibt es ständige Wandlungen. Jemand, der die Prüfung vor zehn, fünfzehn Jahren gemacht hat und sich dann
nicht mehr fortgebildet hat, wüsste nicht, dass es ein Ötzi-Museum, ein MessnerMountain-Museum usw. gibt. Es geht also wirklich darum, dass hier eine ständige
Fortbildung einsetzt, die über eine gesetzliche Regelung ermöglicht werden sollte. Mir
geht es vor allem darum, dass man den Qualifikationsstandard der Fremdenführer und
Reiseleiter auf einem guten Level hält, denn dieser schwindet natürlich mit den Jahren.
In sehr vielen anderen Berufen wird eine regelmäßige Fortbildung verlangt. Wie gesagt, diese Persönlichkeiten sind zentrale Botschafter Südtirols, sie haben unmittelbaren Kontakt mit den Gästen und Einheimischen und vermitteln die Qualitäten dieses
Landes. Wenn das dilettantisch und auf einem schlechten Standard passiert, dann ist
das absolut negativ.
Ein zweiter Aspekt, der eine gesetzliche Regelung erfordern würde, ist jener,
dass sehr viele Leute ohne Qualifikation in den Bereich der Fremdenführer und Reiseleiter hineinwildern. Es bräuchte einen gewissen Schutz dieser Qualifikation und
auch eine gewisse Kontrolle, damit nur qualifizierte Kräfte zum Zuge kommen. Es
geht nicht darum, ein Berufsverzeichnis zu schaffen, aber jene Leute, die qualifiziert
sind und sich regelmäßig fortbilden, sollten zumindest einen gewissen Schutz erfahren
und in ihrer beruflichen Qualifikation anerkannt werden. Natürlich gibt es hier auch
entsprechende Widerstände, denn viele Hoteliers schicken bei Ausflügen einfach eine
mäßig qualifizierte Kraft mit und damit sinkt natürlich der Level. Wie gesagt, die
Qualifikationen müssen gesteigert werden, denn diese Ausbildungsgänge sind für unser Land von zentraler Bedeutung. Wenn ich mir die Qualität der Reise- und Wanderführer im Bundesland Tirol anschaue, so muss ich sagen, dass dort wirklich eine ganz
hervorragende Schiene gefahren wird. Unser Land sollte in der Lage sein, bestimmte
Gäste anzusprechen, und dazu braucht es adäquate Botschafter und Botschafterinnen.
Wie gesagt, es geht nicht darum, eine neue geschützte Kategorie zu schaffen, sondern
es geht darum, Qualifikation zum Zuge kommen zu lassen. Hierin liegt eine große
Chance für unseren Tourismus und für jene Menschen, die als Reise- oder Fremdenführer tätig sind.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich habe am 18. März eine Anfrage zu
diesem Thema eingebracht, die noch nicht beantwortet worden ist. Diese Geschichte
reicht aber weiter zurück. Der Staat hat auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 135 vom
29. März 2001 ein Rahmengesetz für den Tourismus erlassen, in dem unter anderem
auch die Skilehrer, die Reiseleiter und die Fremdenführer geregelt sind. Das Land hat
ein Skilehrer-Gesetz gemacht, aber für die Reiseleiter und Fremdenführer wurde kein
eigenes Gesetz gemacht. Auf eine entsprechende Anfrage aus dem Jahr 2005 hat Lan-
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desrat Widmann geantwortet, dass die Materie ausreichend geregelt sei. Aufgrund der
Einwände, die die Berufsgruppe selber macht, sieht man aber, dass die Reiseleiter und
Fremdenführer Südtirols nicht zufrieden sind. Wie der Kollege Heiss richtigerweise
gesagt hat, geht es hier um die Qualität. Wenn sich die Südtiroler Skilehrer darüber
aufregen, dass die polnischen Reisegruppen ihre Skilehrer selber mitbringen, die natürlich nicht annähernd die Qualität in der Ausbildung haben wie unsere Skilehrer,
dann setzt man sich für die einheimischen Skilehrer ein, was verständlich ist. Bei allem
Verständnis für die Offenheit der Grenzen und der europäischen Dienstleistungsrichtlinien muss es zumindest die Garantie geben, dass die Qualität gewährleistet ist, denn
sonst wird es eine Entwicklung nach unten geben. In Bezug auf die Qualität der
Dienstleistungen sollten wir schon ein Wörtchen mitreden können, denn sonst haben
wir ein Problem. Auf die Anfrage aus dem Jahr 2005 hat Landesrat Widmann geantwortet, dass es in Südtirol 340 Fremden- und Reiseführer gebe, der Kollege Heiss
spricht jetzt von 450. Die Kurse, die hier angeboten werden, ziehen die Leute also an,
und deshalb sollte man schon danach trachten, dass die Qualität abgesichert wird.
Deshalb ist dieser Beschlussantrag zu unterstützen.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich stamme aus einem Tourismusort, in dem man jedes Jahr mit diesem Problem konfrontiert wird. Grundsätzlich
bin auch ich der Meinung, dass man bei Fremdenführungen auf qualifizierte Fachkräfte zurückgreifen sollte. Allerdings sollte man dabei berücksichtigen, dass es hier
zweierlei Maß gibt. Wenn man von kulturellen Einrichtungen wie Kloster Säben oder
von Einrichtungen mit historischem Hintergrund spricht, so ist es sicher gerechtfertigt,
dass man diese Führungen mit qualifiziertem Personal durchführt. Man muss aber
auch berücksichtigen, dass es in den kleineren Dörfern lokale Tourismusführer gibt,
die manchmal vielleicht nicht die Ausbildung haben wie die anderen, aber sehr wohl
aus ihrem Erfahrungsschatz berichten können. Ich spreche mich dagegen aus, dass
unqualifizierte Fachkräfte sanktioniert werden sollen. Ich möchte nur daran erinnern,
was in Rom passiert ist. Dort dürfen bekannte Leute inzwischen kaum mehr Stadtführungen machen, ohne sich strafbar zu machen. Dass das über das Ziel hinausschießt,
…
ABGEORDNETER: (unterbricht)
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Genau, auch Lehrer dürfen Schulklassen nicht mehr herumführen. Das geht wirklich zu weit. Wie gesagt, ich bin grundsätzlich auch für qualifiziertes Personal, aber es muss hier mit zweierlei Maß gemessen
werden, und ich weiß auch nicht, ob die SMG die richtige Einrichtung für eine solche
Studie wäre.
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BERGER (Landesrat für Tourismus, Landwirtschaft, Grundbuch und
Kataster – SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist klar, dass Qualität
notwendig ist. Da sind wir uns alle einig, aber ob Qualität durch ein Gesetz garantiert
werden kann, ist eine andere Frage. Wir reden immer von Bürokratieabbau, aber auf
derselben Ebene rufen wir wieder nach neuen Gesetzen. Ich kann dem nichts abgewinnen und muss auch feststellen, dass wir bis auf Widerruf Bestandteil der Europäischen Union sind. Die europäischen Richtlinien gelten nun einmal für Südtirol. Die
Einführung von Schutzmechanismen für bestimmte Berufsgruppen ist nicht mehr in
dem Ausmaß möglich, wie es früher der Fall war. Wir können natürlich darauf achten,
dass die Qualität der Menschen, die diese Tätigkeit ausüben, gesteigert wird. Das Land
organisiert ja entsprechende Kurse, und bei mir werden dann jene vorstellig, die die
Prüfung nicht geschafft haben, weil sie zu schwer und viel zu breitfächrig in deren
Inhalt sei. Ich bin der Meinung, dass Qualität notwendig ist und die Prüfung soll in
strenger Form abgehalten werden. Wer mit einem Ausweis des Landes ausgestattet ist,
darf ja nicht nur in Südtirol, sondern in Gesamteuropa als Reise- oder Fremdenführer
tätig sein. Herr Abgeordneter Leitner, in Südtirol gibt es 130 Fremdenführer, 145 Reiseleiter und 162 Personen, die im Besitz beider Qualifikationen sind. Kollege Heiss,
wenn Sie sagen, dass wir Fortbildungskurse organisieren sollen, so bin ich damit einverstanden. Damit erreichen wir aber nicht jene, die unqualifiziert und unberechtigt
unterwegs sind. Wenn Sie solche Fälle kennen, dann nennen Sie uns diese bitte, denn
dann können wir die Kontrollorgane benachrichtigen. Das ist der beste Schutz für jene,
die in diesem Bereich tätigt sind. Ich unterstütze Verbesserungsvorschläge zur Steigerung der Qualität, aber neue unnötige Reglementierungen bringen nichts und sind zu
einem großen Teil auch nicht zulässig. Wenn der Kollege Heiss einen Bericht über die
aktuelle Situation erhalten möchte, so kann ich ihnen einen solchen ohne weiteres geben, aber der Forderung, dass sich die Landesregierung dazu verpflichten soll, eine gesetzliche Regelung zu machen, kann ich nicht zustimmen. Im Rahmen einer getrennten
Abstimmung über den beschließenden Teil des Beschlussantrages könnten wir den
ersten Punkt befürworten, sonst müssen wir den Beschlussantrag in seiner Gesamtheit
ablehnen.
PRÄSIDENT: In Ordnung. Dann stimmen wir zunächst über die Prämissen
und Punkt 1 des beschließenden Teiles des Beschlussantrages ab: mit 11 Ja-Stimmen,
15 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Wir stimmen über Punkt 2 des beschließenden Teiles des Beschlussantrages
ab: mit 12 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 31, eingebracht von den Abgeordneten Heiss und Dello Sbarba, betreffend die Einführung eines Museumsverteilungsplans.
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Ordine del giorno n. 31, presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba,
riguardante la realizzazione di un piano di distribuzione museale.
Einführung eines Museumsverteilungsplans
Seit Jahren erlebt die Museumslandschaft Südtirols spürbaren Aufwind. Innerhalb eines Jahrzehnts sind mehrere große Landesmuseen
(LM) neu entstanden (LM für Archäologie, Naturkunde oder Tourismus), weitere wurden umgestaltet (LM Schloss Tirol), zudem hatten
wichtige Privatmuseen einen starken Auftritt, etwa das MessnerMountain-Museum oder das 2008 eröffnete Museum für zeitgenössische Kunst.
Trotz erfolgreicher Neugründungen erscheint die Entwicklung jedoch
oft als wenig planvoll und zu sehr von Bezirks- und Einzelinteressen
bestimmt. So erhält die Gemeinde Bruneck neben dem bereits bestehenden LM für Volkskunde und dem Stadtmuseum eine weitere Dependance des Messner-Museums, während Brixen und das mittlere
Eisacktal bis auf das Diözesanmuseum Hofburg weit schwächer dastehen, zumal nach dem Wechsel des Museumsleiters Andergassen
in die Abteilung Denkmalpflege.
Hinzu kommen plötzlich auftauchende Neugründungen wie das Eisenbahnmuseum in Rabland, das am Kulturressort vorbei auf Anordnung
des Landeshauptmannes ins Leben gerufen und mit großen Beiträgen
dotiert wurde. Dazwischen dümpeln kommunale Museen dahin, wie
der stockende Neu- bzw. Umbau des Stadtmuseums Meran oder jenes von Bozen, die wegen Geldmangels nicht von der Stelle kommen.
Um die Gewichtung zwischen Themen und Bezirken im Lande auf
eine neue Grundlage zu stellen, wäre ein Museumsverteilungsplan
(MVP) sinnvoll.
Der MVP sollte in fünfjährigem Abstand durch die federführende
Abteilung in Zusammenarbeit mit dem Museumsverband und dem
künftigen Sonderbetrieb erstellt werden. Er sollte
die Situation von Landes-, öffentlichen und kirchlichen Museen und
Privatmuseen auf Bezirksebene neu bewerten,
den Ausstattungs- und Besucherstand,
die Personal- und Finanzausstattung regelmäßig einer sorgfältigen
Prüfung unterziehen.
Aufgrund seiner Ergebnisse sollte dann die Gesamtsituation bewertet
und entsprechende Verbesserungen und Neuausrichtungen vorgenommen werden; auch könnte der MVP in eine künftige Neufassung
des Museumsgesetzes eingehen.
Daher
beauftragt
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung im Fünfjahres-Abstand, beginnend mit Ende
2009, einen Museumsverteilungsplan durch das zuständige Ressort in
Kooperation mit den genannten Stellen erarbeiten zu lassen und zu
verabschieden.
---------Realizzazione di un piano di distribuzione museale
Da diversi anni assistiamo a un vero e proprio fermento nel panorama
museale altoatesino. Nel giro di un decennio sono sorti diversi impor-
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tanti musei provinciali, come il museo archeologico, il museo delle
scienze e il museo del turismo, altri sono stati ristrutturati, come il museo provinciale Castel Tirolo, e alcuni importanti musei privati si sono
imposti all'attenzione del pubblico, come il Messner Mountain Museum e il museo d'arte moderna e contemporanea aperto nel 2008.
Nonostante la nascita di musei importanti, lo sviluppo del settore appare ancora poco sistematico e troppo condizionato da interessi locali
o iniziative personali. Il Comune di Brunico, ad esempio, oltre al museo provinciale etnografico e al museo civico, avrà anche un'ulteriore
sede del museo di Messner, mentre Bressanone e la media Val d'Isarco, fatta eccezione per il museo diocesano, hanno un profilo nettamente più basso, almeno da quando il direttore Andergassen è diventato sovrintendente ai Beni culturali.
A ciò si aggiungono nuove e improvvise realtà, come il museo del
treno a Rablà, che sorgerà per volontà diretta del presidente della
Provincia scavalcando il dipartimento alla cultura e che beneficia di
lauti contributi. In tale panorama si barcamenano invece vari musei civici, come il museo civico di Merano e quello di Bolzano, i cui progetti
di realizzazione o ristrutturazione procedono a singhiozzo a causa
della mancanza di fondi.
Per riequilibrare la situazione ci vorrebbe un piano di distribuzione
museale.
Questo piano dovrebbe essere varato con cadenza quinquennale
dalla ripartizione competente in collaborazione con l'Associazione dei
musei e la futura Azienda speciale provinciale, allo scopo di
ridefinire a livello di comprensorio la situazione dei musei provinciali,
pubblici ed ecclesiastici nonché di quelli privati
di analizzare regolarmente e in modo approfondito la relativa dotazione, il numero di visitatori
nonché l'organico e le risorse finanziarie.
Le conclusioni raggiunte dovrebbero costituire la base per la valutazione della situazione complessiva e l'introduzione di migliorie e nuovi
orientamenti. Inoltre il piano potrebbe anche entrare nella futura riforma della legge sui musei.
Per questi motivi,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
incarica
la Giunta provinciale di far elaborare e varare con cadenza quinquennale, a partire dal 2009, un piano di distribuzione museale, predisposto dal dipartimento competente in collaborazione con le sedi di cui
sopra.
Herr Abgeordneter Heiss, Sie haben das Wort für die Erläuterung.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke, Herr
Präsident! In Südtirol gibt es viele Pläne. Es gibt einen Schotterplan, einen Skipistenplan und andere Fachpläne. Deshalb mutet es vielleicht etwas merkwürdig an, wenn
jetzt ein weiterer Plan, nämlich der Museumsverteilungsplan, zum Zuge kommen soll.
Ich habe die Frau Landesrätin Kasslatter Mur bereits vor einiger Zeit mit einem sol-
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chen Vorschlag gequält und bringe diesen nun noch einmal, um ihn angesichts einer
offenbar anstehenden Reform des Museumsbereiches neu zu thematisieren.
Die Museumslandschaft Südtirols hat sich in den letzten zehn Jahren
außerordentlich stark entwickelt. Zum einen gibt es Exzellenzpunkte wie das Ötzi-Museum, das mit 300.000 Besuchern brilliert, Schloss Trauttmansdorff mit dem Touriseum und Botanischem Garten, das wirklich auch eine starke Struktur ist. Außerdem
gibt es weitere Landesmuseen, die wirklich hervorragend funktionieren. Zudem ist die
private Museumslandschaft aufgeblüht und hat sich stark entfaltet. Der Sektor ist also
in Ausweitung begriffen und man muss der Landesregierung attestieren, dass sie diesen Bereich sorgsam im Auge behält. Allerdings entsteht mit dem Wachstum auch
Wildwuchs. Im Museumsbereich gibt es ein Wachstum, das in gewisser Hinsicht erfreulich ist und qualitativ verstärkt gesteuert wird. Es gibt wirklich eine Verbesserung
der Qualität der Museen durch eine entsprechende Personalausstattung, vor allem aber
durch die Aus- und Fortbildung der Führungskräfte. Es gibt aber auch eine Art regionalen Wildwuchs, der etwas ungleichmäßig verläuft. Es gibt zwei zentrale Pole des
Museumsbereichs: einerseits ist dies Bozen, andererseits Meran. In Bozen gibt es das
Ötzi-Museum, das Archäologie-Museum, das Naturmuseum, das Stadt-Museum, das
Messner-Mountain-Museum. In Meran gibt es Schloss Trauttmansdorff und Schloss
Tirol. Wenn man will, kann man sagen, dass es jetzt auch einen dritten Pol gibt, nämlich im Raum Bruneck mit dem Museum für Volkskunde und mit dem entstehenden
Messner-Museum. Auch im Wipptal gibt es eine relativ gute Positionierung der Museen. Es gibt also eine bezirksmäßige Verteilung der Museen, die allerdings dazu führt,
dass bestimmte Unterbesetzungen vorhanden sind. Ich nenne hier ausdrücklich den
Raum Brixen, wo es Kunstschätze en masse gibt, aber museal halte ich die Situation
für verbesserungswürdig. Dann gibt es private Museumsgründungen, beispielsweise
das Eisenbahnmuseum in Rabland, das sehr stark gefördert zum Zuge kommt. Es gibt
aber auch Einzelinitiativen. So soll in Brixen plötzlich ein Druckereimuseum entstehen, ohne dass man genau weiß, in welche Richtung es laufen soll. Und so entstehen
weitere Begehrlichkeiten. In diesem Bereich bräuchte also schon eine globale Steuerung, die das ganze Land im Blick hat. Das Ganze sollte nicht überreglementiert sein,
aber es sollte in regelmäßigen Abständen eine Evaluation erfolgen. Es braucht eine
Gesamtbewertung der Situation, um Alleingänge zu verhindern, denn es kann nicht
sein, dass urplötzlich ein Privater aufsteht und sagt: "Ich habe einen guten Kanal zum
Landeshauptmann, bringe die örtlichen Bezirksgranden hinter mich und drücke eine
Museumsgründung durch." Das ist ein Weg, aber nicht der unbedingt zielführende.
Der zielführende Weg ist nämlich jener, dass man versucht, das Angebot auf das Gesamtpaket abzustimmen. Nachdem der Museumsbereich reformiert und die Landeskörperschaft in eine neue Situation überführt werden soll, würden wir das als Input
sehen, um ein künftiges organisches Museumsgesetz mit einem Museumsverteilungsplan auszustatten.
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PRESIDENZA DEL VICEPRESIDENTE:
MAURO MINNITI
VORSITZ DES VIZEPRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: Ha chiesto intervenire la consigliera Klotz, ne ha facoltà.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich erwarte mir eigentlich, dass
uns die Frau Landesrätin einiges mehr an Informationen liefern wird. Der Museumsbeirat oder die zuständigen Beamten im Assessorat hätten nämlich schlecht gearbeitet,
wenn er die in den Prämissen des Beschlussantrages aufgeführten Aufgaben nicht erledigt hätte. Wenn Museen Beiträge erhalten, dann gibt es sicher auch eine jährliche
Überprüfung der Finanzausstattung und der Personalsituation. Ich bin nicht unbedingt
für Reglementierungen. Wenn in den Prämissen von einer ungleich gewichteten Verteilung der Museen die Rede ist und der Kollege Heiss von einer Unterbesetzung des
mittleren Eisacktales spricht, so muss ich dagegen halten, dass das Diözesanmuseum
eine Perle ist und somit einen besonderen Anziehungspunkt für das gesamte Eisacktal
darstellt. Ich will damit nicht sagen, dass es im Eisacktal nicht noch weitere Museen
geben könnte. Ein Museumsverteilungsplan gibt keinen Aufschluss über die Qualität
und Bedeutung eines Museums. Nur weil die Meraner drei Museen haben oder Bozen
das Natur- und Ötzi-Museum hat, kann man nicht sagen, dass diese Städte viele Museen haben, während die Brixner nichts haben. Auf jeden Fall bin ich gespannt auf die
Ausführungen der Frau Landesrätin. Es wurde auch der künftige Sonderbetrieb der
Museen angesprochen, wobei ich nicht davon überzeugt bin, dass das so dringlich
wäre. Irgendwann wird es wahrscheinlich dazu kommen, dass alle Museen – auch das
unglückselige Museion, Frau Landesrätin – Teil eines organischen und harmonischen
Ganzen sein werden.
Dass einige kommunale Dorfmuseen vor sich hindümpeln, hat auch nichts
mit einem Museumsverteilungsplan zu tun, sondern mit Bewerbung und mit Ausstattung. Die Tatsache, dass es solche Museen gibt, zeigt, woran es liegt, nämlich daran,
dass sie nicht entsprechend beworben werden und man nicht das daraus macht, was
man daraus machen könnte. In Meran gibt es ein sehr interessantes Stadtmuseum, von
dem man aber relativ wenig hört. Daraus wäre sicher viel mehr zu machen, auch ohne
Verteilungsplan.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich weiß, dass sich der Kollege Heiss in
dieser Materie sehr gut auskennt und als Fachmann bezeichnet werden kann. Allerdings habe ich grundsätzlich etwas gegen solche Pläne, denn wenn von Fünf-Jahresoder Zehn-Jahres-Plan die Rede ist, könnte das von der Wortwahl her fast vom Kommunismus stammen.
Ich hätte einen Vorschlag, Frau Landesrat. Ich würde mir gerne einen alten
Stadel kaufen, wenn ich die Zusage bekomme, dass ich dort ein Museum unterbringen
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kann. Sie haben mich schon verstanden! In Südtirol geht es ja so: Wenn man die richtigen Fürsprecher hat, dann kann man ein Eisenbahnmuseum errichten. Ich frage mich
schon, ob das jeder so hätte machen können oder nach welchen Kriterien man bei der
Errichtung eines solchen Museums vorgeht. Südtirol ist ein Land mit sehr vielen Museen, und wir hören ja immer wieder Klagen seitens der Bevölkerung, dass das Land
für so etwas genug Geld habe, während bei sozialen Maßnahmen geknausert werde.
Ich bin nicht gegen Museen, und wenn es private Initiativen zur Gründung von Museen gibt, können diese durchaus auch angemessen gefördert werden. Allerdings darf
man nicht ohne Konzept vorgehen. Ich habe nicht genau verstanden, Kollege Heiss,
was mit dem Verteilungsplan bezweckt werden soll, die Bürger suchen sich die Museen ja selber aus. Auch ich spreche mich dafür aus, die Gelder, die in den Museumsbereich fließen, genau anzuschauen, denn in Südtirol gibt es einen sehr kniffligen Museumsmann, der das ganze Land mit eigenen Museen überzieht, die alle öffentlich gefördert werden.
KASSLATTER MUR (SVP): (unterbricht)
LEITNER (Die Freiheitlichen): So sehen es viele! Der Erfolg gibt all jenen
Recht, deren Museen besucht werden, aber es muss die Frage erlaubt sein, was Privatinitiative ist und was öffentliches Geld ist. Wir Politiker haben die Verantwortung,
darüber zu wachen, dass die Gelder bestmöglich eingesetzt werden. Uns geht es vor
allem darum.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Leider habe ich nur fünf Minuten zur Verfügung,
aber vielleicht ergibt sich im Laufe des Tages noch einmal die Gelegenheit, zu diesem
Thema Stellung zu nehmen.
Zunächst ein paar Richtigstellungen. Kollege Leitner, der knifflige Mann,
den Sie genannt haben – Sie meinen sicher Reinhold Messner -, bezieht keine Förderungen aus dem Kulturhaushalt des Landes. Schloss Sigmundskron wurde mit Steuergeldern restauriert. Der Museumsbetreiber profitiert zwar von der schön restaurierten
Struktur des Landes, aber es ist auch zu sagen, dass er die Anlage in privater Art und
Weise und ohne jeden Zuschuss betreibt.
Es ist sonst nicht üblich für mich, aber jetzt muss ich mich vor den Landeshauptmann stellen. Sie reden immer wieder vom Eisenbahmuseum. Das ist kein Museum, und gerade deshalb wird es vom Ressort des Landeshauptmannes in seiner
Funktion als zuständiger Sport- und Freizeitlandesrat gefördert. Diese Bahnausstellung
und interaktive Anlage, die in einem Stadel in Rabland entsteht, ist als Freizeiteinrichtung, vermutlich vor allem für Männer, gekennzeichnet. Ich habe gemerkt, dass
"Zugelen" vor allem auf Männer eine besondere Faszination ausüben. Wie gesagt, der
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Landeshauptmann hat in seiner Funktion als Sport- und Freizeitlandesrat entschieden,
die Errichtung dieser Einrichtung, die auf einer Schenkung von Ausstellungsgegenständen beruht, zu fördern. Das hat nichts mit Museen zu tun. Der in der Öffentlichkeit
kursierende Terminus "Museum" ist schlicht und einfach falsch. Ein Museum muss
mehrere Voraussetzungen erfüllen, vor allem die des Sammelns, des Präsentierens, des
Vermittelns und des Forschens. Wenn es in Südtirol an die 80 Einrichtungen gibt, die
sich den Namen "Museum" geben, so geben sie sich diesen oft fälschlicherweise, denn
dabei handelt es sich zu einem guten Teil um Sammlungen.
Nun zum Beschlussantrag. Lieber Kollege Heiss, Sie selbst haben zu Beginn
der letzten Legislatur an der Ausarbeitung eines Museumsleitbildes für Südtirol mitgearbeitet. Sie waren in den Arbeitsgruppen präsent und haben mit dafür gesorgt, dass
wir ein schönes Konzept erarbeiten konnten. Die in der letzten Legislatur entstandene
Museumsservice-Stelle, die beim Amt für Kultur angesiedelt ist, hat sich um das
Schicksal, um die Weiterentwicklung und um die Finanzierung der vielen kleinen, privaten und Gemeindemuseen gekümmert. Parallel dazu laufen drei weitere Strukturen.
Da gibt es keine zentrale Steuerung, Kollegin Klotz. Personal- und Finanzausstattungen werden natürlich bei jedem Ansuchen geprüft. Es passiert also schon einiges, was
der Kollege Heiss in den Prämissen des Beschlussantrages anmerkt. Es wäre also nicht
sinnvoll, schon heuer einen Museumsverteilungsplan zu verabschieden. Wenn wir ab
dem 1. Jänner des nächsten Jahres eine Struktur haben, dann wird der Südtiroler
Landtag ein organisches Museumsgesetz vorgelegt bekommen. Im Unterschied zum
Schotterabbauplan kann das Land bei den Museen nicht herrschaftlich bestimmen. Die
Entwicklung unserer Museumslandschaft hängt schließlich wesentlich vom Engagement der Privaten, vor allem aber vom Engagement der Gemeinden ab. Wir wollen
den Gemeinden nicht in ihre Autonomie hineinreden, sondern jene Gemeinden honorieren, die kulturfreundlich sind. Unser Land hat 500.000 Einwohner, und deshalb
müssen wir uns wohl nicht überlegen, in jedem Bezirk und Unterbezirk ein Museum
unterzubringen. Vorrangig sind für mich die Qualität der jeweiligen Einrichtungen und
das Engagement der Trägerinnen und Träger vor Ort. Deshalb können wir diesem Beschlussantrag nicht zustimmen.
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione sull'ordine del giorno: respinto con
2 voti favorevoli, 17 voti contrari e 11 astensioni.
Ordine del giorno n. 32, presentato dai consiglieri Dello Sbarba e Heiss, riguardante Tram Bolzano – Oltradige.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 32, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba und Heiss, betreffend Straßenbahn Bozen – Überetsch.
Tram Bolzano – Oltradige
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Ogni giorno un gran numero di pendolari si sposta dall'Oltradige a
Bolzano e viceversa. Nell'ultimo rapporto sulla mobilità provinciale l'Astat ha riferito che nella nuova postazione di Frangarto nel 2007 è
stato registrato il traffico giornaliero medio più intenso di tutto l'Alto
Adige: 37.032 veicoli al giorno.
Per far fronte a questo problema la soluzione è spostare le persone
dall'auto privata ai mezzi di trasporto pubblico, il più ecologico dei
quali è quello su rotaia. A questo proposito è stata proposta da tempo
la realizzazione di una linea di tram tra i paesi dell'Oltradige e Bolzano. Questo progetto ha fatto negli ultimi tempo diversi passi avanti.
Esiste già uno studio di fattibilità firmato dall'esperto viennese Hermann Knoflacher, che ha avuto il giudizio positivo dei comuni interessati. L'esperto viennese ha dimostrato che ci sono le condizioni per
raggiungere dall'Oltradige il centro di Bolzano in 26 minuti nella migliore delle ipotesi, ed in 30 nella peggiore. Se poi si considera la possibilità di collegare alle due estremità della linea tranviaria da un lato
la funicolare della Mendola e dall'altro la funivia del Renon, nei cui
pressi è già disponibile un ampio areale di proprietà delle Ferrovie, si
comprende come sia possibile realizzare un sistema di mobilità che
intercetti anche l'utenza turistica.
Inoltre le stazioni intermedie e i collegamenti possibili verso importanti
mete di traffico, come l'Ospedale di Bolzano, trasformeranno il tram in
una vera e propria rete metropolitana di superficie in grado di offrire a
una parte sempre crescente di persone la possibilità di sportarsi senz'auto e a emissioni zero, in modo sicuro, puntuale, economico e capillare. Si tratta insomma di un'opera destinata a cambiare lo stile e la
qualità della vita nell'area di Bolzano e dintorni, con la possibilità di
essere via via implementata di nuove tratte e servizi in futuro.
Si tratta dunque di un'opera strategica. L'obiettivo dichiarato dai comuni coinvolti è quello di inserire il progetto nel programma dei lavori
pubblici della Provincia di questa legislatura. Il prossimo passo è iniziare con la progettazione vera e propria.
Tutto ciò considerato,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale a prevedere nel capitolo "trasporti" del bilancio
provinciale i mezzi finanziari necessari per iniziare entro l'anno 2009
la progettazione del Tram tra l'Oltradige e Bolzano.
---------Straßenbahn Bozen – Überetsch
Tagtäglich pendeln zahlreiche Menschen aus dem Überetsch nach
Bozen und wieder zurück. Aus dem jüngsten Bericht über Mobilität
und Verkehr in Südtirol des Landesamtes für Statistik geht hervor,
dass im Jahre 2007 an der neuen Zählstelle bei Frangart das im
Durchschnitt höchste Verkehrsaufkommen Südtirols verzeichnet worden ist: 37.032 Fahrzeuge pro Tag.
Die Lösung dieses Problems liegt darin, die Menschen dazu zu bewegen, auf ihr Privatauto zu verzichten und auf die öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen, wobei die Bahn sicherlich der umweltfreundlichste Verkehrsträger ist. Zu diesem Zweck wurde nun schon seit einiger Zeit die Errichtung einer Straßenbahnlinie zwischen den Dörfern
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im Überetsch und Bozen vorgeschlagen. Dieses Projekt hat in letzter
Zeit einige Schritte nach vorne gemacht.
Es liegt bereits eine Machbarkeitsstudie vor, die vom Wiener Verkehrsexperten Hermann Knoflacher ausgearbeitet wurde und von den
betroffenen Gemeinden positiv beurteilt worden ist. Der Wiener Experte hat nachgewiesen, dass die Bedingungen vorhanden sind, um
vom Überetsch das Zentrum von Bozen im besten Fall in 26 Minuten
und im schlechtesten Fall in 30 Minuten zu erreichen. Wenn man
dann die Möglichkeit berücksichtigt, am einen Ende der Straßenbahn
eine Verbindung zur Mendelbahn und am anderen Ende eine Verbindung zur Rittner Seilbahn herzustellen, in deren nächster Umgebung
bereits ein weit reichendes Areal im Besitz der Eisenbahnen verfügbar
ist, so leuchtet es ein, dass hier ein Verkehrssystem möglich ist, das
auch von Touristen in Anspruch genommen werden kann.
Zudem werden die Zwischenhaltestellen und die möglichen Anbindungen zu wichtigen Verkehrszielen, wie dem Bozner Krankenhaus,
die Straßenbahn zu einer richtigen S-Bahn machen, die immer mehr
Menschen die Möglichkeit bietet, sich ohne Auto und daher emissionslos, sicher, pünktlich, kostengünstig und flächendeckend fortzubewegen. Es handelt sich dabei also um ein Bauvorhaben, das den
Lebensstil und die Lebensqualität der Menschen, die in Bozen und
Umgebung leben, nachhaltig verändern wird. Dabei besteht natürlich
die Möglichkeit, in Zukunft nach und nach neue Trassen und neue
Dienstleistungen vorzusehen.
Somit ist dieses Projekt ein strategisches Bauvorhaben. Das erklärte
Ziel der betroffenen Gemeinden ist es, dieses Projekt in das Programm der öffentlichen Bauvorhaben der Provinz Bozen einzufügen,
das in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Im nächsten Schritt
wird dann die eigentliche Planungsphase eingeleitet.
All dies vorausgeschickt,
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung, das Kapitel "Verkehrwesen" des Landeshaushaltes mit den erforderlichen finanziellen Mitteln auszustatten, um
noch im Jahre 2009 die Planung für die Straßenbahnverbindung zwischen dem Überetsch und Bozen in Angriff zu nehmen.
La parola al consigliere Dello Sbarba per l'illustrazione dell'ordine del giorno.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda):
Ci sono opere e opere, ci sono cantieri e cantieri, e questo che noi proponiamo è un
cantiere, un’opera anche misura anticrisi. Noi vediamo la costruzione intanto del tram
fra Bolzano e l’Oltradige come ulteriore passo di un’idea, una rete metropolitana che
copra il più possibile il nostro territorio su ferro, su binari, interscambiabile con la rete
ferroviaria esistente, che si trasformi in una sorta di grande metropolitana di superficie
che innanzitutto parta dallo snodo più difficile del traffico della nostra provincia, cioè i
collegamenti fra Bolzano e l’Oltradige. Il progetto di cui già i comuni dell’Oltradige e
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di Bolzano hanno discusso dando parere positivo, lo studio di fattibilità dell’ing. Knoflacher prevede che quando il tram entra a Bolzano diventa metropolitana di superficie
con diverse stazioni intermedie e con la possibilità interessante di diversi collegamenti
intermedi, per esempio con l’ospedale o la possibilità, spostando il capolinea della stazione a valle della funivia del Renon con la stazione a valle della funicolare della
Mendola, in questo modo ampliando l’utenza non solo al pendolarismo, che è enorme,
ma anche all’utenza turistica. Dicevo che il pendolarismo è un’utenza enorme, il traffico a Frangarto è stato contato per la prima volta nel 2007 e quella stazione di rilevamento è balzata all'occhio prima di tutte le altre come intensità di traffico. 37 mila veicoli al giorno in andata e ritorno passano su quella zona. Quindi c’è una potenzialità
enorme di un cantiere positivo che è un’opera però nel senso della conversione ecologica non solo dell’economia ma dei modelli sociali, dei modelli di vita delle abitudini
quotidiane del nostro territorio, per spostare una quota notevole di utenza dall’auto
privata al mezzo pubblico, il più ecologico che c’è in questo momento, e anche liberare nello stesso tempo dalla morsa delle auto dei pendolari e del traffico privato proprio quest’asse Oltradige-Bolzano che è tra le più congestionate.
Insisto sul fatto della potenzialità di rete di quest’opera. Noi abbiamo sentito
diverse altre idee, come per esempio l’idea di un sistema di navette tipo funivia orizzontane, idee su cui si può riflettere, suggestiva, ma a me sembra che l’idea migliore, e
non a caso è quella che è stata ritenuta la migliore anche dai comuni, sia quella della
ferrovia, perché è il tipo di veicolo che può essere collegato in rete con l’attuale sistema ferroviario. È una piattaforma comune, l’informatica ci insegna quanto sia importante la compatibilità tra sistemi per l’interscambio e l’implementazione della rete,
che si allarga, diventa sempre più capillare ma ad una condizione, che diversi tratti
della rete siano compatibili tra loro. Se mezzi a fune ecc. sono obbligatori per salire le
montagne, per spostarsi sul piano, a parte qualche piccola salita e discesa, il mezzo più
capace di fare rete con le strutture attuali sono due binari, una trazione sopra e dei vagoni. Non c’è altra possibilità, sul modello della ferrovia della Venosta, del potenziamento che è stato fatto sulla ferrovia della Pusteria e sui modelli che sono allo studio
di potenziamento dell’asse ferroviario fondamentale del Brennero fino a Trento.
A questo punto abbiamo uno studio di fattibilità. Dire oggi a quei comuni
che hanno detto sì allo studio di fattibilità, che bisogna fare uno studio di fattibilità,
vuol dire fare un passo indietro. Invece dallo studio di fattibilità presentato dall’ing.
Knoflacher, giudicato positivamente dai comuni dell’Oltradige e dal comune di Bolzano, bisogna fare un passo avanti e passare ad una vera prima fase di progettazione di
quest’opera. Noi chiediamo quindi di prevedere questa fase di progettazione entro
quest’anno e quindi di predisporre i necessari mezzi finanziari a questo scopo. Siamo
convinti che questo possa essere un cantiere utile, un’opera che si muove nel senso
della conversione verso un modello di vita sostenibile, verso un modo di spostarsi,
verso una mobilità che per le persone singole rappresenta un miglioramento della qualità della vita, perché è meglio spostarsi su un vagone leggendo un giornale che non
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spostarsi con l’auto privata, e poi anche un modo per sostenere economicamente le
persone, perché spostarsi sul mezzo pubblico è molto meno dispendioso che spostarsi
sul mezzo privato. Il nostro obiettivo è che sempre più persone possano spostarsi senza
aver bisogno di possedere privatamente un’auto che costa 7-8.000 euro l’anno e che
noi auspichiamo diventi un bene superfluo grazie ad una rete efficiente e precisa, comoda e rapida di trasporto pubblico su rotaia.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich glaube, dass es sich um ein
wichtiges Projekt handelt, das es wert ist, darüber zu diskutieren. Landesrätin Kasslatter Mur ist jetzt leider nicht hier, sonst könnte ich mich auch als Eisenbahnfreund outen. Unabhängig davon glaube ich, dass sich auch die Bevölkerung über dieses Projekt
Gedanken macht. Natürlich handelt es sich dabei um ein Großprojekt, das sehr viel
Geld kosten würde, aber man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass es von großen
Teilen der Bevölkerung gewünscht wird, anders als andere Großprojekte in diesem
Land, für die auch viel Geld ausgegeben worden ist. Die Überetscher Bahn ist zudem
keine Neuerfindung, da es sie schon einmal gegeben hat, wobei zu sagen ist, dass sie
sich auch bewährt hat. Leider wurde sie dann aufgrund kurzsichtiger Politik aufgelassen. Deshalb sollte man dieses Projekt eingehend prüfen, wenngleich ich nicht der
Meinung bin, dass die Variante der Straßenbahn die beste ist. Ich bin eher ein Befürworter der Wiederherstellung der alten Bahn. Die Brücke bei Sigmundskron und der
Eisenbahndamm sind noch vorhanden, weshalb man sich viel Geld sparen könnte. Außerdem hätte man eine direkte Anbindung an den Bozner Bahnhof, wenn er denn im
Zentrum bleiben wird. Nichtsdestotrotz stimmen wir diesem Beschlussantrag zu.
STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Natürlich sprechen auch wir uns für die
Überetscher Bahn aus. Ich selber bin auch Zugfahrer und muss sagen, dass die Zugverbindungen zwischen und Bozen und Meran immer besser funktionieren. Auch die
neuen Waggons möchte ich löblich hervorheben. Ich möchte den Landesrat fragen, ob
er eine Umlaufbahn ins Überetsch bevorzugen würde. Auf jeden Fall müssen die betroffenen Gemeinden in die Entscheidungen miteinbezogen werden. Sollten sie eine
Bahn wünschen, dann muss dieser Wunsch berücksichtigt werden. Natürlich hätte eine
Umlaufbahn größere Kapazitäten, aber ästhetisch gesehen wäre dies ein Problem.
PICHLER ROLLE (SVP): Ich spreche hier auch als Abgeordneter der
Stadt Bozen, die möchte, dass dieses Projekt mit Nachdruck vorangetrieben wird. Ich
darf bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass es die SVP-Gemeinderatsfraktionen
der Stadt Bozen und der Gemeinden Eppan und Kaltern waren, die dieses Projekt vorangetrieben und auch in eine Phase gebracht haben, die jetzt doch, wie mir scheint,
sehr spruchreif ist. Die Studie von Professor Knoflacher ist sehr gut gemacht und beantwortet sehr viele Fragen. Der Beschlussantrag der Grünen geht in die richtige
Richtung und hat meine volle Unterstützung. Allerdings ist es nicht möglich, die fi-
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nanziellen Mittel bereitzustellen, um in die Planungsphase zu gehen. Von der Planungsphase sind wir nämlich schon noch ein Stückchen entfernt. Allerdings erwarten
wir uns, dass die Landesregierung gemeinsam mit den Gemeinden eine klare Antwort
gibt, und zwar noch innerhalb dieses Jahres. Dann werden wir erfahren, welches die
Vor- und Nachteile und die Kosten sind. Der Kollege Knoll hat Recht, wenn er von
einem Großprojekt spricht, das von der Bevölkerung gewünscht wird. Die Menschen
haben erkannt, dass im Ballungsraum Überetsch und Bozen jedwede Schienenverbindung fehlt. Es gibt eine Schienenverbindung von Bozen ins Unterland, von Bozen
nach Meran, ins Eisacktal, und in Kürze wird es auch eine völlig neue Variante auf den
Ritten hinauf mit der neuen Umlaufbahn geben, aber in den Ballungsraum Überetsch
gibt es nur eine Straßenverbindung. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier ein Verkehrsmittel einsetzen, das umweltfreundlich ist. Wie gesagt, wir erwarten uns von der Landesregierung, dass sie noch innerhalb dieses Jahres eine klare Entscheidung auf den
Tisch legt. Bitte bezieht die Gemeinden ein, denn es darf nicht eine einseitige Geschichte sein! Wir wollen eine klare Antwort. Ich persönlich werde mich der Stimme
enthalten.
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
Dr. DIETER STEGER
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
PRÄSIDENT: Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, erteile ich
Landesrat Widmann das Wort für die Stellungnahme seitens der Landesregierung.
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte grundsätzlich sagen, dass das Projekt eines innovativen Verkehrskonzeptes
für das Überetsch schon seit langem angedacht und der Wunsch der Regierung und der
anliegenden Gemeinden ist. Allerdings muss man sich schon die Mühe machen, sich
die verschiedenen Projekte anzuschauen. Kollege Knoll, ich habe das Gefühl, dass Sie
das Projekt nicht kennen, denn Ihre Forderungen sind weder im Projekt enthalten,
noch technisch und rechtlich gesehen möglich. Natürlich ist es toll, ein Großprojekt zu
fordern, aber man muss es immer auch im Verhältnis sehen. Wenn es in der Form, wie
es momentan vorliegt, durchgeführt würde, dann wären Sie der Erste, der sagen würde,
dass die öffentlichen Gelder nicht unbedingt gut eingesetzt sind. Die Vinschger Bahn
hat insgesamt 116 Millionen Euro gekostet, die Pusterer Bahn mit sämtlichen Bahnhöfen und allem Drum und Dran 112 Millionen Euro. Das sind nach Adam Riese insgesamt 228 Millionen Euro. Für das vorliegende Projekt für ein Einzugsgebiet, in dem
gerade einmal 18.000 Menschen wohnen, würden wir pro Fahrgast ungefähr das Zehnfache von dem ausgeben, was wir für die anderen Täler ausgeben. Wir haben mit den
Talschaften Pustertal und Vinschgau ein Einzugsgebiet, das weit mehr Pendlerinnen
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und Pendler bedient, als es im Überetsch jemals sein werden. Deshalb muss es legitim
sein, dass sich die Landesregierung die Mühe macht, das Projekt noch einmal zu überprüfen.
Es ist so, dass wir eng mit den Gemeinden Bozen, Eppan und Kaltern zusammenarbeiten. Es wurde eine ganz klare Linie vorgegeben. Auf jeden Fall wird das
Ganze sicher nicht auf die lange Bank geschoben werden, denn dies ist eher die Kultur
der Stadtgemeinde Bozen, die zwar sehr viele Verkehrspläne gemacht hat, die aber
allesamt nicht umgesetzt worden sind. Wir werden hier sicher viel schneller sein. Wir
sind so verblieben, dass wir sämtliche Möglichkeiten prüfen und dann gemeinsam entscheiden werden, welches Projekt in die Tat umgesetzt wird.
Kollege Stocker, ich bedanke mich für Ihr Lob. Das Ziel ist es, gemeinsam
mit Landeshauptmann Durnwalder, der die Verhandlungen in Rom führt, die Übergabe
in eine sogenannte Sub-Konzession der Strecke Meran-Bozen bekommen. Dann
könnten wir eigene Sicherheitstechnik einbauen, was bedeutet, dass die Schrankenzeiten reduziert werden könnten. Es ist überhaupt nicht so, dass ich an eine Umlaufbahn denke. Ich bin ja kein Techniker. Ich habe einen Aktenordner, in dem sämtliche
Verkehrssysteme aufgelistet sind. Ich weiß ungefähr, was möglich wäre, aber ich bin
nicht in der Lage zu sagen, was das Beste ist. Wir werden die nächsten Studien, die in
ein, zwei Monaten fertig sein werden, gemeinsam mit den Gemeinden bewerten. Auf
jeden Fall besteht der Willen, innerhalb kürzester Zeit einen innovativen Verkehrsträger für das Überetsch zu finden. Der Beschlussantrag kann also nicht unterstützt
werden.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag ab: mit 12 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 35, eingebracht von den Abgeordneten Mair, Egger, Leitner, Stocker S. und Tinkhauser, betreffend Maßnahmen
für den Lärmschutz.
Ordine del giorno n. 35, presentato dai consiglieri Mair, Egger, Leitner,
Stocker S. e Tinkhauser, riguardante misure antirumore.
Maßnahmen für den Lärmschutz
Der Lärmschutz entlang der Eisenbahnlinie Brenner-Salurn bleibt ein
ständiges Thema und Anliegen für alle Bürgerinnen und Bürger, die
entlang dieser Strecke leben und arbeiten. Immer wieder haben Experten in aller Klarheit und Deutlichkeit auf die gesundheitlichen
Schäden hingewiesen, die durch den steigenden Lärmpegel verursacht werden: Infarktgefahr, Kreislauferkrankungen und psychische
Erkrankungen sind die häufigsten Folgen. Von einem Wohlbefinden
der Anrainer kann längst keine Rede mehr sein, dieses ist in hohem
und unzumutbarem Maße eingeschränkt. Die Situation verschlechtert
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sich auch aufgrund des steigenden Personen- und Güterverkehrs. Die
Menschen vor Ort erwarten sich eine rasche Abhilfe. Die Lebensqualität muss in absehbarer Zeit verbessert werden, mit verbalen Vertröstungen kann die Bevölkerung nicht mehr überzeugt werden. Die Mittel,
welche die RFI gegen den Lärmschutz entlang der großen Eisenbahnlinien zur Verfügung stellt, sind absolut unzureichend.
Eine Senkung des Lärmpegels könnte sicher dadurch erzielt werden,
indem das überalterte Rollmaterial ausgetauscht wird. Aus der
Vergangenheit wissen wir aber, dass die Umstellung nur sehr schleppend vor sich geht und für die betroffenen Anrainer erschwerend hinzukommt, dass der Staat Italien mehr oder weniger bankrott ist. Auch
das Land Südtirol gehört nicht gerade zu den Vorzeigeländern, was
die Maßnahmen für den Lärmschutz anbelangt. Lärmschutzwände
fehlen an vielen sensiblen Teilstrecken (z. B. Sterzing/Maibad, Klausen, Brixen, Vahrn, Blumau usw.) was Bürgerinitiativen und Einzelinterventionen beweisen. Teillösungen erden nur sehr langsam verwirklicht.
Dennoch bleibt der Weg effizienter Lärmschutzwände vorerst die
wichtigste Alternative, die den Menschen entlang der Hauptbahnlinien
wirksamen Schutz bieten könnten. Den betroffenen Gemeinden fehlt
diesbezüglich das notwendige Geld.
Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Karneid hat beispielsweise
Studien in Auftrag gegeben und auf dieser Grundlage ein Projekt
erstellen lassen, welches sinnvolle, effiziente und umsetzbare Maßnahmen ermöglichen kann. Diese Gemeinde hat erhebliche Eigenmittel dafür zur Verfügung gestellt, trotzdem reichen diese bei weitem
nicht aus, um die Gesamtkosten abzudecken. Auch andere Gemeinden und Bezirksgemeinschaften bemühen sich um Lösungen, können
solche aber mangels entsprechender finanzieller Mittel nicht umsetzen.
Daher
beauftragt
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung, in Absprache mit den betroffenen Gemeinden
und Bezirksgemeinschaften sowie mit dem Gemeindenverband dringend ein Gesamtkonzept für die Errichtung von Lärmschutzwänden
entlang der Eisenbahnlinie bzw. für die Einhausung von Teilstrecken
auszuarbeiten. Für die schnellstmögliche Umsetzung dieses Konzeptes nach vereinbarten Schwerpunkten werden im Landeshaushalt ab
2009 jährlich die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt.
Gleichzeitig wird die Landesregierung beauftragt, bei der RFI den
Austausch des veralterten und lärmintensiven Rollmaterials zu erwirken.
---------Misure antirumore
La questione delle barriere antirumore lungo la linea ferroviaria Brennero-Salorno rimane una tematica di attualità per tutti i cittadini e tutte
le cittadine che vivono e lavorano lungo questa linea. Con la massima
chiarezza e univocità gli esperti hanno ripetutamente richiamato l'attenzione sui danni alla salute che un crescente livello di rumore può
provocare: pericolo d'infarto, patologie cardiocircolatorie e disturbi psichici sono le conseguenze più frequenti. I confinanti, lungi dal trovarsi
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in condizioni di benessere, devono fronteggiare una situazione assolutamente inaccettabile. Inoltre c'è un continuo peggioramento dovuto
a un traffico passeggeri e merci in aumento. Le persone in loco si
aspettano una tempestiva soluzione a questo problema. La qualità
della vita dovrà essere migliorata a breve termine, perché la popolazione non intende più farsi tenere a bada con vane promesse. I mezzi
che RFI ha messo a disposizione per ridurre il rumore lungo le linee
ferroviarie principali sono assolutamente insufficienti.
Una riduzione del livello del rumore potrebbe essere raggiunta sostituendo il materiale rotabile ormai datato con dei treni nuovi. Da esperienze passate sappiamo però che questa sostituzione procede molto
a rilento e un altro fattore aggravante per i confinanti interessati è che
lo Stato italiano è quasi al verde. Anche la Provincia autonoma di Bolzano non da proprio il buon esempio per quel che riguarda le misure
antirumore. Su molte tratte sensibili (p.es. Vipiteno/Bagni di Maggio,
Chiusa, Bressanone, Varna, Prato Isarco etc.) mancano barriere antirumore che vengono fortemente rivendicate da iniziative civiche e singole persone. L'applicazione di soluzioni parziali avviene a fatica.
Ciononostante la realizzazione di barriere antirumore efficaci rimane
l'alternativa principale per proteggere in modo efficiente le persone
che vivono lungo la linea principale. Per fare ciò ai comuni mancano
però i fondi necessari.
L'amministrazione comunale di Cornedo ha p.es. commissionato degli
studi sulla base dei quali è stato predisposto un progetto che prevede
dei provvedimenti utili, efficaci e implementabili. Il comune ha messo a
disposizione una considerevole quota di fondi propri, che comunque
non è sufficiente per coprire i costi complessivi. Anche altri comuni e
comunità comprensoriali si impegnano a trovare delle soluzioni, che
però non possono essere implementate per mancanza di mezzi finanziari.
Per questo motivo,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
incarica
la Giunta provinciale di elaborare, di concerto con i comuni e le comunità comprensoriali interessati nonché con il Consorzio dei comuni, un
piano complessivo per la realizzazione di barriere antirumore lungo la
linea ferroviaria e per l'incapsulamento di tratte parziali della linea. Per
la tempestiva implementazione di detto piano, sulla base di priorità
concordate, dal 2009 in poi nel bilancio provinciale saranno previsti
dei fondi specifici.
Al contempo la Giunta provinciale è incaricata di attivarsi presso RFI
affinché il materiale rotabile obsoleto, ad elevata emissione di rumore,
venga sostituito.
Frau Abgeordnete Mair, Sie haben das Wort für die Erläuterung.
MAIR (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Auch über dieses
Thema wurde im Landtag schon des Öfteren diskutiert. Das Thema Lärm ist wahrscheinlich immer ein aktuelles Thema. Zwar wurde in den vergangenen Jahren an verschiedenen Abschnitten einiges getan, aber die Bürger werden immer wieder damit
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vertröstet, dass RFI säumig wäre usw. Hier darf nicht alles auf den Staat geschoben
werden, denn schließlich wissen wir, dass er mehr oder weniger bankrott ist und auch
RFI die nötigen Mittel nicht zur Verfügung stellen kann. Das Land muss auch tätig
werden und auf jeden Fall mehr Druck ausüben. Sie alle hier im Saal haben in der
letzten Woche einen Brief des Bürgermeisters der Gemeinde Karneid erhalten. Die
Gemeinde Karneid, meine Heimatgemeinde, hat eine Studie in Auftrag gegeben und
auf deren Grundlage ein langfristiges Projekt erstellen lassen, welches sinnvolle, effiziente und umsetzbare Maßnahmen zum Inhalt hat. Dafür hat die Gemeinde Karneid
erhebliche Eigenmittel zur Verfügung gestellt, die jedoch bei weitem nicht ausreichen,
um die Gesamtkosten abzudecken. Auch andere Gemeinden – beispielsweise Klausen
– und Bezirksgemeinschaften bemühen sich um Lösungen, können solche aber mangels entsprechender finanzieller Mittel nicht umsetzen. Wir wissen, was die Bürger,
die entlang dieser Strecke wohnen, mitmachen. Von einem Wohlbefinden kann keine
Rede mehr sein und mittlerweile wissen wir ja auch, dass Lärm krank macht. Der Bürgermeister der Gemeinde Karneid hat mir in einem persönlichen Gespräch gesagt, dass
er die Antworten, die er von der Landesregierung erhält, weitergibt, dass sich die Bürger aber nicht mehr vertrösten lassen wollen. Es wäre sinnvoll, in Absprache mit allen
betroffenen Gemeinden und Bezirksgemeinschaften ein langfristiges Gesamtkonzept
zu erstellen. Die Landesregierung wird auch ersucht, auf RFI dahingehend einzuwirken, das veralterte und lärmintensive Rollmaterial auszutauschen.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Dieser Beschlussantrag erhält natürlich unsere Unterstützung. Dieses Anliegen steht schon seit
vielen Jahren im Raum. Die Betroffenen melden sich immer vehementer zu Wort und
mittlerweile ist auch ein Brief des Bürgermeisters der Gemeinde Karneid eingetroffen.
Die Situation muss immer auch mit Nordtirol verglichen wird, wo in Sachen Lärmschutz entlang der Bahnstrecken sehr viel mehr getan wird. Natürlich ist die Quellvermeidung am Rollmaterial das zentrale Anliegen. Inzwischen gibt es auch lärmfreie
Drehgestelle und eine deutliche Reduzierung von Lärm beim Rollmaterial, aber bis das
entlang der Brennerstrecke zum Zuge kommen wird, wird wohl noch viel Wasser an
Eisack, Etsch und Rienz herunterfließen. Wir können nur hoffen, dass die Mittel, sollte
der Brennerbasistunnel nicht in die Gänge kommen, für diesen Bereich umgebucht
werden.
Ich hätte noch eine Frage. Das Lärmschutzgesetz aus dem Jahr 1978 hat im
letzten Jahr sein dreißigjähriges Jubiläum gefeiert, und Landesrat Laimer hat des Öfteren erklärt, dass diesbezüglich einiges im Gang wäre. Es ist wichtig, dass vor allem
RFI zum Handeln gezwungen wird. Land und Autobahn haben den Lärmkataster im
Juni 2007 vorgelegt, während RFI nach wie vor säumig ist. Herr Landesrat, wissen
Sie, ob hier etwas in Schwung kommt? Handeln ist hier wirklich bitter notwendig.
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KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Es handelt sich um ein wichtiges
Anliegen. Als angehender Mediziner weiß ich, dass das Thema der Gesundheitsgefährdung nicht zu unterschätzen ist. Schade, dass Landesrat Theiner jetzt nicht hier ist,
denn es wäre schon interessant zu erfahren, wie die Erkrankungsrate entlang der Eisenbahn- und Autobahnlinie im Eisack- und Wipptal ausschaut. Grundsätzlich kann
man nämlich davon ausgehen, dass Lärm krankheitsfördernd ist und krank macht. Es
ist aber nicht nur ein Problem des Rollmaterials, sondern auch ein Problem der Schiene. Deshalb möchte ich fragen, wie es damit aussieht. Es wird nämlich immer wieder
gesagt, auch von Eisenbahnerpersonal, dass die Schienen in einem katastrophalen Zustand seien. Ich frage mich aber auch, was gefährlicher ist: draußen zu wohnen und
den Lärm mitanzuhören oder in den Zügen selber zu sitzen. Ich frage regelmäßig mit
dem Zug auf der Brennerstrecke, wo man es mit Zügen zu tun hat, die teilweise noch
aus den späten 70-er-Jahren stammen. Deshalb besteht hier Handlungsbedarf.
EGGER (Die Freiheitlichen): Ich kann dem Kollegen Knoll nur beipflichten. Es gibt nämlich bereits einige Studien, wobei unter anderem festgestellt wurde,
dass die Muttermilch von Frauen, die entlang der Autobahn leben, belastet ist. Wenn
man sieht, für was das Land Südtirol alles Geld ausgibt – denken Sie nur an den Flughafen -, so ist es fast ein Skandal, dass man in diesem Bereich so wenig tut. Hier geht
es nicht um 1.000 oder 2.000 Betroffene, sondern um 100.000, wenn nicht um 200.000
Menschen, die unmittelbar von diesem Problem betroffen sind. Einiges wurde zwar
getan, aber das kann bestenfalls als Tropfen auf den heißen Stein oder als Vertröstung
der Menschen bezeichnet werden. Es tut mir leid, liebe Mitglieder der Landesregierung, aber mehr habt Ihr bisher für die lärmgeplagten Anrainer der Eisenbahn nicht
zustande gebracht! Ihr könnt Euch nicht darauf hinausreden, dass es nicht nur Zuständigkeit des Landes sei. Wenn die Gesundheit von so vielen Menschen gefährdet ist,
dann muss man zu seiner Verantwortung stehen. Als Sterzinger weiß ich, wie sehr die
Menschen entlang der Eisenbahn auf Lärmschutzmaßnahmen warten. Im Beschlussantrag ist auch von "Einhausung" die Rede, und das ist besonders wichtig, denn Lärmschutzwände genügen nicht. In bewohnten Ortschaften wird der Lärm oft von der einen auf die andere Seite geworfen. Es wird also notwendig sein, effektive Maßnahmen
zu setzen, die über eine Lärmschutzwand hinausgehen. Natürlich ist auch das Rollmaterial auszutauschen, und auch hier nehme ich die Entschuldigungen nicht mehr an.
Der Unmut der Bürger wird immer größer!
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP):
Die Kollegen Mair und Egger machen es sich doch etwas zu leicht, auch politisch gesehen, denn einfach zu sagen, dass das Land für die Eisenbahn einspringen sollte, geht
nicht an. Wenn Sie Schulden bei Ihrem Kollegen haben und dieser nicht zahlt, dann
werden Sie die Schulden ja wohl nicht bei einem anderen Kollegen einfordern, oder?
Glauben Sie, dass das so einfach funktioniert? So naiv dürfen Sie nicht sein! Wir sind
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hier nicht bei einem Parteitag der Freiheitlichen, sondern im Südtiroler Landtag, wo
ein gewisses Niveau und ein gewisses Maß an Seriosität an den Tag gelegt werden
sollte!
Nun zu den Fakten. Tatsache ist, dass laut Staatsgesetz die Eigentümer der
jeweiligen Infrastrukturen dazu verpflichtet sind, einen Lärmkataster zu erstellen. Die
Eisenbahn hat diesbezüglich nichts getan. Das Land hat nicht nur den Lärmkataster
erstellt, sondern auch schon die Maßnahmen definiert, die über das Ressort von Landesrat Mussner schon in der Umsetzungsphase sind. Auch die Autobahn hat den
Lärmkataster erstellt und ihn den Gemeinden zur Begutachtung übermittelt. Er befindet sich auch schon in der Umsetzungsphase. Nachdem die Eisenbahn untätig geblieben ist, haben wir den Lärmkataster für die Eisenbahn erstellt. Wir haben der Eisenbahn den Lärmkataster zur Verfügung gestellt und sie eindringlichst darum ersucht,
entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Das hat sie aber nicht getan. Deshalb hat
das Land die Projekte ausgearbeitet und eine Vereinbarung mit der Eisenbahn getroffen, derzufolge sie insgesamt zehn Millionen Euro in diesen Bereich investieren muss.
Das Land hat noch zwei Millionen Euro dazugegeben, und zwar für Projektierung,
Zurverfügungstellung von Grund usw. Aufgrund eines gewichteten Modells haben wir
die Standorte ausgewählt. Dann sind die Projekte entwickelt, der Eisenbahn übergeben
und mit Verspätung und nach vielen Interventionen Zug um Zug realisiert, wenn auch
nicht abgeschlossen worden. Für die Eisenbahn besteht weiterhin die Verpflichtung,
aktiv zu werden, wenngleich wir feststellen, dass sie die finanziellen Mittel nicht aufbringen will oder kann. Deshalb haben wir erneut beschlossen, uns wiederum finanziell einzubringen, obwohl wir nicht zuständig wären. Es wird ein neuer Rahmenvertrag mit der Eisenbahn ausgearbeitet, wobei wir bereit sind, weitere zwei Millionen
Euro zur Verfügung zu stellen. Wir hoffen, dass es bald zu einem Vertragsabschluss
kommen wird, damit die bereits aufliegenden Projekte realisiert werden können. Das
Gesamtkonzept, von dem Sie sprechen, haben wir schon vor Jahren erstellt. Wir spüren Verantwortung und wollen ein Signal an die Eisenbahn senden, dass es nicht angeht, sich so einfach vor der Verantwortung zu drücken.
LEITNER (Die Freiheitlichen): (unterbricht)
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP):
Das, was Sie hier tun, ist verantwortungslos! Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!
Wenn der Staat nicht seinen Verpflichtungen nachkommt, dann macht es eben das
Land oder wie? Ja, wo sind wir denn! Wir erledigen unsere Hausaufgaben! Das sollten
Sie anerkennen! Deshalb kann dieser Beschlussantrag nicht angenommen werden.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag ab: mit 13 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen abgelehnt.
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Herr Abgeordneter Pichler Rolle, Sie haben das Wort zum Fortgang der
Arbeiten.
PICHLER ROLLE (SVP): Nachdem heute der Landeshaushalt für das Jahr
2009 verabschiedet werden soll und ich feststelle, dass die Diskussion sehr intensiv ist,
möchte ich die Kolleginnen und Kollegen fragen, ob wir uns nicht dem Hauptargument, das heißt dem Landeshaushalt zuwenden sollten. Ich weiß nicht, ob es möglich
wäre, die restlichen Beschlussanträge im Rahmen der nächsten Landtagssession zu
behandeln.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Die alten Hasen in diesem Landtag möchten dem Fraktionssprecher der Südtiroler Volkspartei Folgendes sagen: Wir
haben schon Situationen erlebt, in denen wir erst so gegen 20.00 Uhr, 21.00 Uhr zur
Artikeldebatte gekommen sind. Wir bitten also auch um ein wenig Geduld. Es gibt
keine prioritäre Schiene für Beschlussanträge. Wir wünschen uns von den Neuen, dass
sie Geduld lernen mögen, denn es kommt alles zu seiner Zeit. Wenn wir heute bis
Mitternacht fertig werden, Kollege Pichler Rolle, dann haben wir eh schon gut gearbeitet. Wir haben diese Beschlussanträge eingebracht, weil wir uns auch etwas dabei
gedacht haben. Es wurden ja schon einige Beschlussanträge zurückgezogen, und wenn
jemand noch auf die Behandlung weiterer Beschlussanträge verzichten möchte, dann
wird er sich schon melden.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich spreche zum Fortgang der Arbeiten,
aber auch in persönlicher Angelegenheit, nämlich zum Schutze meiner Kolleginnen
und Kollegen. Ich lasse mir nicht vorwerfen, dass wir nicht zum Haushalt reden würden. Wir machen das nicht zum Spaß, sondern aus Überzeugung! Im Übrigen, so angeflegelt zu werden, wie es Landesrat Laimer und Landesrat Widmann machen, brauchen wir uns wirklich nicht gefallen zu lassen. Wir wissen, dass bestimmte Leute in
der SVP mittlerweile ein dünnes Fell haben, aber wir machen nur unsere Arbeit.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Sono d’accordo con il capogruppo della
SVP Pichler Rolle su un fatto, ossia che sia necessario accelerare i lavori per poter
arrivare al merito delle questioni del bilancio, delle questioni strettamente collegate
alla legge di bilancio. Quindi credo che si possa fare uno sforzo ulteriore rispetto a
quello che si è già dimostrato da parte del consigliere Pichler Rolle nello stralcio di
tutti gli articoli che da parte dell’opposizione sono stati indicati come articoli estranei
alla legge di bilancio. Collega Pichler Rolle, capisco il Suo invito a quest’aula ad accelerare i lavori per arrivare al merito delle questioni, però credo che se la misura
debba essere la stessa, il metro di giustizia della essere il medesimo sia per le iniziative
della maggioranza che per quelle della minoranza. Ritengo che se l’appello del collega
Pichler Rolle deve riguardare gli ordini del giorno presentati dalle minoranze, l’appello
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delle minoranze è che questa opera parta da un ulteriore sforzo da parte della maggioranza dello stralcio di ulteriori articoli. Così procederemmo rapidamente nella discussione della legge di bilancio e potremmo concluderla anche in tempi ragionevoli con
una discussione fruttuosa. Fin tanto che questa disponibilità ulteriore da parte della
maggioranza non dovesse essere dimostrata, non vedo la ragione per cui si debbano
ritirare ordini del giorno.
PRÄSIDENT: Gut. Wir fahren nun mit der Behandlung der Beschlussanträge fort.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 36, eingebracht von den Abgeordneten Egger, Leitner, Mair, Stocker S. und Tinkhauser, betreffend die Zweisprachigkeitszulage bei der Post.
Ordine del giorno n. 36, presentato dai consiglieri Egger, Leitner, Mair,
Stocker S. e Tinkhauser, riguardante l'indennità di bilinguismo alle Poste.
Zweisprachigkeitszulage bei der Post
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in Zeiten der Rezession, der steigenden Arbeitslosigkeit, des massiven Kaufkraftschwundes breiter
Bevölkerungsschichten und der zunehmenden Ungerechtigkeiten in
vielen Bereichen, ist es Aufgabe der Politik, sinnvoll gegenzusteuern.
Der soziale Ausgleich ist in den obengenannten Gesetzentwürfen der
Landesregierung – welche trotz großer Ankündigungen nur eher halbherzige Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise und ihrer
Auswirkungen auf Südtirol beinhalten – deutlich zu kurz gekommen.
Es stellt sich in diesem Zusammenhang u.a. zunehmend als Fehler
heraus, die Privatisierung des wichtigen, in jedes Dorf reichenden
Postdienstes nicht durch eine sofortige Übernahme durch das Land
verhindert zu haben. Zwar ist auch der privatisierte Postbetrieb an die
Proporz- und Zweisprachigkeitsbestimmungen gebunden, eine effektive Bezahlung der Zweisprachigkeitszulage an das Personal ist aber
nicht mehr in allen Fällen garantiert. Neuaufgenommenes Personal
erhält – mangels "erworbener Rechte" – diese Zulage nicht mehr und
der hehre Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" läßt grüßen.
Neben der offensichtlichen Ungleichbehandlung der Postbediensteten
stellt die fehlende Zulage für die Neuangestellten, zumal in Zeiten des
allgemeinen Kaufkraftverlustes, ein großes finanzielles Problem dar.
Am 1. Oktober 2008 hat der Südtiroler Landtag, im Wissen um die soziale und wirtschaftliche Bedeutung eines gut funktionierenden Postdienstes, einen Beschlussantrag genehmigt, welcher die Landesregierung auffordert, die Übernahme des Postdienstes in Südtirol anzustreben. Landeshauptmann Durnwalder teilte in Beantwortung einer
Anfrage des L. Abg. Egger am 6. März 2009 mit, dass das Land die
Post in Südtirol bereit sei zu übernehmen, dies auch als Beitrag des
Landes zur Sanierung des Haushaltes des Staates. Gleichzeitig bes-
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tätigte er, dass die Bezahlung der Zweisprachigkeitszulage bei Neuaufnahmen bei der Post eingestellt worden sei.
Dies vorausgeschickt und auf die Tatsache verwiesen, dass der Postdienst in seiner Bedeutung für unser Land nicht mit jedem anderen
privaten Betrieb gleichgesetzt werden kann und dass der vormals öffentliche Dienst künftig zudem möglichst wiederum vom Land übernommen werden soll,
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung:
unverzüglich geeignete Maßnahmen/Verhandlungen zu ergreifen,
damit allen Postbediensteten in Südtirol, welche der Zweisprachigkeitspflicht unterliegen und welche den entsprechenden Zweisprachigkeitsnachweis erbringen, von der Postverwaltung auch die entsprechende Zulage ausbezahlt wird.
Sollten die entsprechenden Verhandlungen zwischen Landesregierung und Post ohne konkretes Ergebnis bleiben, wird die Landesregierung verpflichtet, einen Fonds einzurichten, aus welchem dem berechtigten Personal der Post, mit Wirkung spätestens ab 1. September 2009, die entsprechende Zweisprachigkeitszulage ausbezahlt
wird. Dies bis zur gewünschten Übernahme des Postdienstes durch
das Land und unter Prüfung aller rechtlichen Rückgriffsmöglichkeiten
gegenüber der Postverwaltung.
---------Indennità di bilinguismo alle Poste
In tempi di crisi economica, recessione, crescente disoccupazione,
massiccio calo del potere d'acquisto per vasti strati della popolazione,
e crescenti ingiustizie in molti ambiti, spetta alla politica contrastare
queste tendenze con intelligenza.
Nonostante i grandi annunci, i succitati disegni di legge della Giunta
provinciale contengono solo misure piuttosto tiepide contro la crisi
economica e i suoi effetti in Alto Adige – e l'equità sociale chiaramente
ne risente.
Al riguardo si manifesta fra l'altro sempre più chiaro l'errore di non
aver impedito la privatizzazione dell'importante servizio postale, che
raggiunge ogni paese, con un immediato passaggio alla Provincia del
servizio stesso. È vero che anche l'azienda postale privatizzata è vincolata dalle norme su proporzionale e bilinguismo, però l'effettivo pagamento dell'indennità di bilinguismo al personale non è più garantito
in tutti i casi. Il personale di nuova assunzione non la ottiene più per
mancanza di "diritti acquisiti" – alla faccia del nobile principio "stesso
lavoro, stessa paga". Oltre all'evidente disparità di trattamento dei dipendenti delle Poste, il mancato riconoscimento dell'indennità ai nuovi
assunti costituisce un grave problema finanziario, tanto più in tempi di
calo generale del potere d'acquisto.
Il 1° ottobre 2008 il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano,
consapevole del significato sociale ed economico di un servizio postale efficiente, ha approvato una mozione che invita la Giunta ad
adoperarsi per il passaggio del servizio postale in Alto Adige alla Provincia. Il 6 marzo 2009, in risposta a un'interrogazione del cons. Egger, il presidente della Provincia Durnwalder ha dichiarato che la Provincia è disposta ad assumere il servizio postale in Alto Adige, anche
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come contributo al risanamento del bilancio dello Stato. Al contempo
egli ha confermato che ai nuovi assunti alle Poste non è più pagata
l'indennità di bilinguismo.
Ciò premesso, richiamando anche il fatto che per l'Alto Adige il servizio postale ha un significato superiore a quello di una qualunque altra
azienda privata, e che si deve fare tutto il possibile perché in futuro le
Poste tornino a essere pubbliche passando alla Provincia,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale a prendere immediatamente le opportune misure
ovvero a iniziare subito delle trattative perchè a tutti i dipendenti delle
Poste in Alto Adige vincolati dall'obbligo del bilinguismo e in possesso
del relativo attestato, l'amministrazione postale paghi finalmente la
corrispondente indennità.
Se le relative trattative fra Giunta provinciale e Poste non dovessero
dare risultati concreti, la Giunta provinciale s'impegna a istituire un
fondo dal quale sarà pagata l'indennità di bilinguismo al personale
delle Poste avente diritto, con effetto al più tardi dal 1° settembre
2009. Questo finché non si ottenga il passaggio del servizio postale
alla Provincia, ed esaminando tutte le possibilità di rivalsa verso l'amministrazione postale.
Herr Abgeordneter Egger, Sie haben das Wort für die Erläuterung.
EGGER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Ich komme nicht umhin, noch einmal auf die vorhergehende Wortmeldung von Landesrat Laimer einzugehen. Ich habe gesagt, dass es fast skandalös ist, dass auf die Gesundheit der Anrainer
der Eisenbahn so wenig geachtet wird, während für andere Dinge viel Geld ausgegeben wird. Das erlaube ich mir nochmals zu unterstreichen! Deshalb weise ich es energisch zurück, wenn man mir Verantwortungslosigkeit vorwirft. Die Bürger, die das
hoffentlich hören, werden sich schon ihren Teil denken!
Nun zum Beschlussantrag. Das Problem ist, dass die neuen Angestellten der
Post für den Postdienst in Südtirol zweisprachig sein müssen, wobei ihnen aber nicht
mehr die entsprechende Zweisprachigkeitszulage ausbezahlt wird. Dabei handelt es
sich immerhin um zwischen 80 und 100 Personen. Auch diese verdienen es sich, ernst
genommen zu werden. Nachdem der Landtag die Landesregierung bereits beauftragt
hat, alles zu tun, um den Postdienst in Südtirol zu übernehmen, geht es nur um die Zeit
zwischen jetzt und der Übernahme des Dienstes. Es geht um Gerechtigkeit, denn bei
gleicher Arbeit muss auch gleicher Lohn bezahlt werden. In diesem Fall handelt es
sich um Briefträger oder um Angestellte im Postamt selber.
Ich beantrage eine getrennte Abstimmung über die Prämissen und über die
zwei Punkte des beschließenden Teiles des Beschlussantrages.
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URZÌ (Il Popolo della Libertà): Su questo ordine del giorno è necessario un
approfondimento e una chiarificazione rispetto ad alcuni dei contenuti che vi rintracciamo, soprattutto rispetto a questa distinzione che viene operata fra dipendenti di vecchia data e nuovi dipendenti in relazione al mancato conferimento dell’indennità di
bilinguismo solo per una categoria, per una certa quota di dipendenti. Mi si permetta di
sollevare una obiezione in quest’aula sul piano formale sull’effettiva consistenza del
rilievo che su questo ordine del giorno è contenuto. Sto svolgendo adesso degli accertamenti, mi piacerebbe portare dei dati concreti, non mi è possibile farlo
nell’immediatezza, lo farò più tardi se ci sarà l’opportunità anche se il documento
verrà messo ai voti a breve, ma il problema è antico, quello dell’indennità di bilinguismo per i dipendenti di questa che è un’azienda di fatto privatizzata ma a carico
dell’erario pubblico, nel senso che è il Ministero del Tesoro che è chiamato a concorrere alla spesa per la gestione dei servizi. È un carico quello che è richiesto alle Poste
S.p.A., che costituisce un costo economico all’interno di questa azienda al quale è necessario far fronte attraverso intese che vedano coinvolti diversi soggetti, fra cui lo
Stato, quello diretto è le Poste Italiane S.p.A., e il terzo soggetto non può che essere, in
un contesto tanto particolare come quello locale, la Provincia autonoma di Bolzano. Il
problema nel passato si è riproposto in più di una circostanza, oggi rimane attuale anche in virtù di un interessamento della Provincia autonoma di Bolzano che è sempre
stato estremamente poco attento, nel senso che già nel passato avevamo richiesto che
si facesse carico dei maggiori oneri derivanti dal bilinguismo contribuendo al maggiore carico in conto economico richiesto alle Poste Italiane S.p.A. per la corresponsione dell’indennità di bilinguismo. È una soluzione praticabile che può essere svalutata nella sua realizzazione e che creerebbe le condizioni di risoluzione del problema
laddove esso effettivamente abbia dimostrato di esistere. Nel passato questo argomento
è già stato di attualità in virtù della necessità di un rinnovo annuale della volontà di
rintracciare le risorse economiche per la corresponsione di questa indennità.
L’ordine del giorno mi sembra intenda altro rispetto al porre delle garanzie
per la corresponsione dell’indennità di bilinguismo alle Poste. Mi sembra che
l’argomento viene in un certo qual modo utilizzato con riferimenti non chiari che
avrebbero la necessità di essere chiariti come ho detto all’inizio. L’ordine del giorno
non è chiaro su questa disparità di trattamento fra lavoratori di vecchia o di nuova data
e invece questa chiarificazione dovrebbe essere contenuta all’interno del documento,
ma l’argomento venga sfruttato per porre di nuovo all’attenzione di questo Consiglio il
tema della cessione sic et simpliciter dell’intero settore postale alla Provincia, peraltro
non senza fare distinzione fra il settore del recapito piuttosto che del business, piuttosto che della rete degli sportelli. Si tratta di un comparto complesso, Poste significa
tutto ma anche niente, significa il francobollo ma può significare anche il servizio parabancario. Sarebbe opportuno chiarire questi aspetti all’interno di questo ordine del
giorno che viene utilizzato per riproporre un tema che è squisitamente politico al di là
dell’indennità di bilinguismo. Sostanzialmente l’approvazione di questo ordine del
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giorno significa che la Provincia autonoma di Bolzano rivendica la competenza in toto,
che significa tutto non solo recapito, struttura, rete, sportelli, il che si inserisce nel più
ampio contesto della trattativa fra Stato e livello provinciale in atto con tutta una serie
di competenze e funzioni di cui si è parlato e che comportano oneri economici.
Per concludere non nascondo la contrarietà rispetto non alla giusta rivendicazione dei diritti dei lavoratori, questo è un principio assoluto che ribadiamo in
quest’aula, ma contrarietà rispetto ad affrontare un tema tanto delicato, complesso
come quello qui raccolto da questo ordine del giorno con una soluzione molto approssimativa: tutti i problemi vengono risolti se le Poste passano alla Provincia autonoma
di Bolzano, senza andare oltre nel chiarire quello che esattamente comporta. Quindi
contrarietà.
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist bis 15.00 Uhr unterbrochen.
ORE 13.03 UHR
---------ORE 15.05 UHR
(Namensaufruf – appello nominale)
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist wieder aufgenommen.
Wir fahren mit der Behandlung von Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 36
fort. Wer möchte noch das Wort? Herr Abgeordneter Knoll, bitte.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Danke, Herr Präsident! Es geht
also um das leidige Thema "Post". Im österreichischen Rundfunk gibt es einen netten
Werbespot, nämlich "Trarri, trarra, die Post ist da!" In Südtirol müsste es wohl eher
"ohje, ohje, ohjemmine, Poste italiane" heißen. In allen Bereichen der Post kommt es
immer wieder zu Missständen, nicht zuletzt zu jenem Missstand, dass diejenigen, die
im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises sind, nicht in den Genuss der Zweisprachigkeitszulage kommen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass diesen Menschen diese
Zulage zusteht, aber ich frage mich, ob wirklich das Land dafür zuständig ist, diese
Zweisprachigkeitszulage auszuzahlen. Eigentlich ist hier die Post gefragt! Es kommt
mir paradox vor, dass die Steuerzahler in Südtirol für das aufkommen sollen, was eigentlich die Post zahlen müsste. Leider ist es aber auch so, dass viele Beamte der Post
zwar von sich behaupten, im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises zu sein, aber
wenn man dann mit diesen Beamten in Deutsch sprechen möchte, dann kann man es
nicht. Deshalb sollte die Landesregierung einmal grundsätzlich überprüfen, wie es um
die Sprachkenntnisse der Angestellten im öffentlichen Dienst bestellt ist, die einen
Zweisprachigkeitsnachweis haben. Wie sonst kann es sein, dass man immer wieder mit
Beamten konfrontiert wird, die auf dem Papier einen gültigen Zweisprachigkeitsnach-
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weis haben, aber dann nicht in der Lage sind, in der zweiten Landessprache zu kommunizieren. Hier braucht es dringend Kontrollen, aber auch Interventionen bei der
Post, damit sie dieses Geld endlich auszahlt. Allerdings glaube ich, dass dies nur ein
Tropfen auf den heißen Stein ist, denn dieses Problem wird erst dann gelöst sein, wenn
Südtirol die Kompetenzen der Post in allen Bereichen übernehmen kann. Wir wissen
ja, wie die Post in Südtirol funktioniert. Das sind einfach keine Zustände für ein zivilisiertes Land, und deshalb stimmen wir dem Beschlussantrag insofern zu, als dass die
Kompetenzen der Post auf das Land übertragen werden sollen.
PRÄSIDENT: Herr Abgeordneter Urzì, Sie haben das Wort zum Fortgang
der Arbeiten.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Chiedo un chiarimento rispetto anche alle
considerazioni svolte in precedenza. Sono circa 130 le persone che attualmente non
percepiscono questa indennità, però va anche corretto il senso degli interventi che abbiamo raccolto nel senso che l’intervento è dovuto sul piano morale da tutta la società
altoatesina. È la politica che deve attivarsi, le istituzioni in primis per risolverlo, non è
un atto dovuto da parte delle Poste Italiane in quanto società per azioni. Questa precisazione era doverosa in relazione a quanto svolto in precedenza. Auspichiamo che una
risoluzione del problema di merito venga garantita e su questo dobbiamo personalmente attivarci ad ogni livello, anche la Provincia di Bolzano, distinguendo però questo tema dal tema più generale della delega delle competenze sulle Poste alla Provincia
autonoma di Bolzano.
PICHLER ROLLE (SVP): Kollege Urzì, hier geht es generell um die Einstellung. Für mich ist es immer wieder unverständlich, warum sich einzelne Betriebe
weigern, die Zweisprachigkeitszulage auszubezahlen, so auch geschehen bei Edison.
Da hat es eine Beteiligung an einem Automobilkonzern gegeben, und dann wurden
sogenannte Benefizis zur Verfügung gestellt. So konnte man beispielsweise einen Pkw
günstiger ankaufen, aber den Südtiroler Edison-Angestellten wurde der Rabatt nicht
gewährt, und zwar mit dem Hinweis, dass eine Beteiligung des Landes vorhanden
wäre. Auch die Zweisprachigkeitszulage wurde ihnen nicht ausbezahlt, mit der Begründung, dass Edison kein öffentlicher Betrieb sei. Das ist die falsche Mentalität!
Natürlich ist die Post mittlerweile eine Aktiengesellschaft geworden, aber die Postangestellten in Südtirol sind mit einer gesamtstaatlichen Schablone beauftragt worden,
die für ganz Italien gilt. Nun weiß man, dass in Südtirol das Aufkommen an Post ungleich höher ist, aber da wird die gesamtstaatliche Schablone darüberstülpt und alle
haben sich daran zu halten. Die Post ist zwar ein privater Betrieb, der allerdings einen
öffentlichen Dienst versieht. Wenn die Postverwaltung zweisprachiges Personal will
und voraussetzt, dass dieses im Umgang mit den Klienten beide Landessprachen beherrscht und dann sagt, dass das Geld fehle, um die Zweisprachigkeitszulage auszu-
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zahlen, so ist das schäbig. Herr Landeshauptmann, können Sie uns sagen, wann die
Post auf das Land übergehen wird? Die Postangestellten warten sehnsüchtig darauf
und auch die Südtirolerinnen und Südtiroler, denn sie erwarten sich, dass die Post endlich wieder funktioniert.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Wir alle wissen, dass die Post ein sehr kritisches
und heikles Thema ist. Wir haben x Mal mit allen möglichen Gremien auf römischer
Ebene verhandelt. Erst kürzlich war ich beim Generaldirektor der Post, und ich kann
sagen, dass eigentlich alle der Auffassung sind, dass es interessant wäre, den Versuch
zu starten, den Dienst der Postverteilung und Postsammlung auf das Land zu übertragen. Natürlich ist das nicht nur eine Sache der ländlichen Gebiete, denn die Post funktioniert vor allem in den Städten nicht. Das ist nicht nur eine Sache der deutschen
Volksgruppe, sondern vor allem auch eine Sache der italienischen Volksgruppe. Ich
glaube, dass das Land Südtirol in der Lage wäre, den Postdienst zu übernehmen. Dies
haben wir auch schon durch die Übernahme der Staatsstraßen bewiesen. Jeder kann
sagen, dass der Straßendienst heute wesentlich besser funktioniert als früher. Wie gesagt, wir werden uns weiterhin darum bemühen, eine Lösung zu finden, die auch von
der Bevölkerung mitgetragen werden kann. Allerdings können wir mit dem vorliegenden Beschlussantrag, vor allem mit den Prämissen, nicht einverstanden sein. Dort wird
nämlich gesagt, dass wir nichts getan hätten. Wir wären aber bereit, den Punkt 1 des
beschließenden Teiles des Beschlussantrages anzunehmen, unter der Voraussetzung,
dass er abgeändert wird, und zwar in der Form, dass gesagt wird, "weiterhin Verhandlungen zu führen, …".
EGGER (Die Freiheitlichen): Zum Fortgang der Arbeiten. Ich bin mit dem
Änderungsvorschlag des Landeshauptmannes zu Punkt 1 des beschließenden Teiles
des Beschlussantrages einverstanden.
PRÄSIDENT: Gut. Ich verlese einen in der Zwischenzeit vom Abgeordneten Urzì eingebrachten Änderungsantrag: "Le parole 'amministrazione postale paghi'
sono sostituite dalle parole 'siano pagate'."
Herr Abgeordneter Egger, nehmen Sie diesen Änderungsantrag an?
EGGER (Die Freiheitlichen): Nein.
PRÄSIDENT: In Ordnung.
Wir stimmen zunächst über die Prämissen ab: mit 7 Ja-Stimmen, 18 NeinStimmen und 6 Enthaltungen abgelehnt.
Wir stimmen über Punkt 1 des verpflichtenden Teiles, in der geänderten Fassung, ab: einstimmig genehmigt.
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Wir stimmen über Punkt 2 des verpflichtenden Teiles des Beschlussantrages
ab: mit 5 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 38, eingebracht von der Abgeordneten Artioli, betreffend Zuweisung der Wohnungen des Wohnbauinstitutes.
Ordine del giorno n. 38, presentato dalla consigliera Artioli, riguardante
assegnazione di case IPES.
Zuweisung der Wohnungen des Wohnbauinstituts
Die Südtiroler Bevölkerung hat das Gefühl, dass die Sozialwohnungen
mittlerweile nur mehr den Einwanderern vorhalten sind. Die Zahl der
Antragsteller auf den Wartelisten ist dreistellig und die einheimischen
Familien auf den Ranglisten sind am Ende ihrer Kräfte angelangt.
Zahlreiche Familien können sich inzwischen die Mieten auf dem freien
Markt nicht mehr leisten, da diese für einen Normalverdiener unbezahlbar geworden sind. Dazu kommen noch die Einkommensausfälle
jener Personen, die von der Krise betroffen sind und in Kurzarbeit mit
Lohnausgleich oder Mobilität geschickt wurden. Es handelt sich dabei
um Menschen, die seit Jahrzehnten in Südtirol leben bzw. gar hier geboren sind. Die Regeln für die Zuweisung einer Sozialwohnung durch
das Institut für den sozialen Wohnbau sind derzeit gänzlich aus dem
Gleichgewicht geraten, zugunsten der Familien- und Wohnsituation
der Nicht-EU-Bürger und entsprechen nicht mehr der Situation jener,
deren Lebensplanung eine Wende erfahren hat.
All dies vorausgeschickt,
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung die Bestimmung außer Kraft zu setzen, die den
Bürgern aus Drittländern die Möglichkeit bietet, für die Zuweisung einer Sozialwohnung in Bezug auf den Besitz einer Erstwohnung eine
Eigenerklärung abzugeben. Weiters wird die Landesregierung dazu
verpflichtet, Kreuzkontrollen durchzuführen, um den Wahrheitsgehalt
dieser Erklärungen zu überprüfen.
---------Assegnazione case IPES
Nella nostra provincia i cittadini hanno la percezione che le case popolari siano ormai in privilegio solo per gli immigrati. Le cifre delle liste
di attesa sono a tre zeri e le famiglie autoctone che affollano le graduatorie sono allo stremo della loro forza.
Sono moltissime le famiglie che ormai non possono far fronte agli affitti sul libero mercato, divenuti inaccessibili per stipendi medi. A ciò si
aggiungeranno i mancati redditi di persone colpite dalla crisi e ridotte
in cassa integrazione o mobilità. Persone che vivono nella nostra provincia da decine di anni, quando non fin dalla nascita. Le regole per
l'assegnazione della casa IPES sono oggi completamente sbilanciate
a favore della realtà familiare e abitativa degli extracomunitari, non
corrispondendo più a quella di chi ha fatto, nel tempo scelte diverse.
Ciò premesso
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IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale a eliminare la norma che consente, per
l'assegnazione dell'alloggio IPES, l'autocertificazione sulla proprietà di
prima casa per tutti gli extracomunitari. Inoltre, ad effettuare controlli
incrociati per verificare la veridicità delle suddette dichiarazioni.
Frau Abgeordnete Artioli, Sie haben das Wort für die Erläuterung.
ARTIOLI (Lega Nord): Mi rendo conto che essendo il sig. Tommasini appena diventato assessore, non può sapere di questo modulo. Purtroppo agli sportelli
Inps i modelli relativi all’autocerticazione sono unici, perciò tutti fanno l’autocertificazione. In realtà cito il Testo Unico n. 445 che al punto 3 dice: “Al di fuori dei casi
previsti al comma 2, i cittadini di Stati non appartenenti all’Unione, autorizzati a
soggiornare nel territorio dello Stato, possono utilizzare le dichiarazioni sostitutive di
cui all’art. 46-47 nei casi in cui la produzione delle stesse avvenga in applicazione di
convenzioni internazionali fra Italia e il Paese di provenienza del dichiarante.”
Purtroppo sui nostri moduli non c’è scritto quali sono i Paesi con cui abbiamo la
convenzione internazionale, penso quindi che anche i cittadini extracomunitari, in
buona fede, non sappiano che non esiste la convenzione con il loro Paese. Perciò i
nostri impiegati non possono fare i controlli incrociati, quindi non sappiamo se hanno
delle proprietà nei loro Paesi di provenienza. Loro scrivono che non ne hanno perché
pensano si riferisca all’Italia, in realtà hanno delle proprietà. Usufruiscono quindi di
una cosa di cui non potrebbero usufruire.
Chiedo con il mio ordine del giorno se possiamo mettere a posto questi moduli e anche fare dei controlli incrociati sugli appartamenti che sono stati assegnati fino
adesso, perché non riusciamo a fare i controlli nei Paesi di provenienza. Ringrazio
l’assessore e spero che accolga l’ordine del giorno.
VEZZALI (IL Popolo della Libertà): Il problema introdotto dalla collega è
relativo all’autocertificazione, quindi alla fidefacenza delle dichiarazioni che i cittadini
o gli utenti di un determinato servizio vanno a chiedere ad un istituto, in questo caso, o
agli enti pubblici in genere. Se ho ben capito questo modulo precompilato dall’Istituto
non prevede la possibilità di dichiarare se un dichiarante appartenga ad un Paese che
ha stipulato convenzioni con l’Italia per quanto riguarda la fidefacenza delle dichiarazioni. Se ben ricordo l’autocertificazione è uno strumento per agevolare l’amministrazione nell’acquisire informazioni sul richiedente il quale dichiara, sotto pena di
sanzioni penali, revoca delle eventuali agevolazioni ecc. delle dichiarazioni false. Se
effettivamente i cittadini extracomunitari sono provenienti da paesi con i quali non
abbiamo convenzioni, mi sembra effettivamente dubbio che si possa agevolmente
verificare la veridicità di quello che sostengono. Qua si apre, la collega diceva in
buona fede, io voglio andare oltre e dico che ci sono i “furbetti” i quali, pur avendo un
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patrimonio notevole nel paese d’origine, non lo dichiarano perché tanto sanno che c’è
l’impossibilità di fatto di andare a verificare nel loro paese se esiste o meno. Lo
occultano semplicemente. Se poi vai a vedere in Marocco piuttosto che in Pakistan o in
Sudafrica o negli Stati Uniti, forse lì ci sarà la convenzione, quello che è il loro
patrimonio.
Questo ordine del giorno si rivolge principalmente alla possibilità degli
impiegati di sportello che ricevono queste richieste di poter verificare in tempo non
dico reale ma accettabile la possibilità di verificare il patrimonio del richiedente. Convenzioni internazionali non ne vedo indicate, quindi a meno che non ci sia un modulo
separato che non è dato all’utente, è difficile credere che si possa avere una azione
mirata di controllo su persone soprattutto di lingua italiana e tedesca su cui sappiamo il
malessere serpeggia, proprio perché c’è chi sembra la sfrutti ampiamente.
Per questo sostengo l’ordine del giorno della collega, e mi auguro che la
risposta dell’assessore sia esaustiva.
TOMMASINI (Assessore alla scuola italiana, alla cultura italiana e all'
edilizia abitativa – Partito Democratico/Demokratische Partei): Non condivido le
premesse dell’ordine del giorno laddove si dice che i cittadini extracomunitari ormai
prendono tutte le case popolari, perché sappiamo che non è così. Le case Ipes assegnate a cittadini extracomunitari sono il 5,06% delle 12.244 case assegnate complessivamente. Inoltre come voi sapete con la legge provinciale n. 9 del 13/10/08 è stato
modificato l’articolo 1 al comma 6 che prevede che annualmente venga stabilita sostanzialmente la quota da assegnare ai cittadini extracomunitari che devono peraltro
aver soggiornato continuativamente e regolarmente da almeno 5 anni, non valendo la
residenza storica, e che abbiano svolto sul territorio provinciale un’attività lavorativa
da almeno tre anni. La norma modificata di recente è molto chiara e quindi la percentuale delle case assegnate sarà sempre in rapporto all’effettiva consistenza e al bisogno. Questa è una norma legislativa introdotta di recente. Qui però il problema riguarda le autocertificazioni. Su questo c’è una normativa nazionale che riprende peraltro una normativa internazionale, quindi stiamo parlando di una legge dello Stata
che è stata tradotta e applicata in provincia di Bolzano attraverso la legge n. 17 del
1993 sulla trasparenza e semplificazione delle procedure burocratiche sull’autocertificazione. L’autocertificazione per persone extracomunitarie può essere fatta solo nel
momento in cui si accertino fatti e qualità che siano attestabili da enti nazionali. Noi
non possiamo togliere l’autocertificazione perché è prevista per legge nazionale,
naturalmente sono previsti anche dei controlli. Ricordo anche che per quanto riguarda i
requisiti generali per l’ammissione delle agevolazioni edilizie si prevede di non essere
proprietari, titolari del diritto di usufrutto, uso, abitazione e alloggio adeguato alla
propria famiglia e facilmente raggiungibile. C’è naturalmente un problema nazionale
di controlli, ma sicuramente un alloggio in Marocco non mi risulta facilmente raggiungibile.
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Tornando a quello che chiede l’ordine del giorno, debbo dire che eliminare
la norma che prevede l’autocertificazione è impossibile. Poi, in subordine, l'ordine del
giorno chiede di effettuare controlli incrociati. Se si chiede di abolire la norma poi non
si può chiedere di effettuare controlli incrociati. Comunque l’Ipes effettua dei controlli
perché soprattutto per quanto riguarda il discorso dell’attività lavorativa e della residenza che deve essere accertata, vi ricordo che gli uffici hanno la possibilità di accertare la veridicità delle autocertificazioni, perché l’autocertificazione è un diritto importante per tutti i cittadini, ma vanno fatti anche i controlli e quindi è possibile oggi
farlo anche in via telematica attraverso l’accesso agli uffici anagrafici dei comuni. Noi
naturalmente non solo auspichiamo ma lavoreremo perché l’Ipes effettui questi controlli, perché è giusto che sia così come per tutti i cittadini, però togliere
l’autocertificazione è impossibile e neanche auspicabile, perché vorrebbe dire un carico di lavoro ulteriore che è stato giustamente superato attraverso questo istituto.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag ab: mit 2 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 40, eingebracht von der Abgeordneten Artioli, betreffend Unterstützung der Frauen, die bis zum 5. Lebensjahr ihrer
Kinder auf die Betreuung durch Kinderkrippen oder Kindergärten verzichten.
Ordine del giorno n. 40, presentato dalla consigliera Artioli, riguardante
incentivazione per le donne che decidano di rinunciare al nido e alla scuola materna fino al 5° anno di vita dei figli.
Mit einem Durchschnitt von 1,53 Kindern pro Frau belegt Südtirol den
ersten Platz in Italien in Sachen Gebärfreudigkeit und liegt damit auch
über dem europäischen Durchschnitt. Diese positiven Zahlen spiegeln
die Tatsache wider, dass die Landesverwaltung der Südtiroler Gesellschaft viele Antworten bieten kann. Nichtsdestotrotz muss und kann
eine nach Vollkommenheit strebende Gesellschaft wenn schon nicht
in statistischer Hinsicht so zumindest in Hinblick auf den Lebensstil
und auf die Qualität der familiären Beziehungen wachsen.
Berufstätige Frauen müssen oft mit der Angst leben, dass sich die
Mutterschaft entscheidend auf ihr Berufsleben bzw. negativ auf das
Familieneinkommen auswirkt. Darauf ist die Entscheidung zurückzuführen, zuerst die Dienste der Kinderkrippe und anschließend jene
des Kindergartens zu beanspruchen. Diese Einrichtungen sind nicht
nur Abstellplätze für Kinder. Im Gegenteil, sie verfolgen ebenso einen
sozialisierenden Zweck und bereiten die Kinder auf die spätere Einschulung vor. Dennoch stellt die Mutter-Kind-Beziehung eine besondere Art der Gefühlsbindung dar, die sich im Erwachsenenalter auf
den Charakter der Person niederschlägt. Die Bedürfnisse der Frau
werden nicht nur allein durch die Mutterschaft erfüllt, sondern auch
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durch das Großziehen und das Erziehen der eigenen Kinder, was
eine natürliche Ergänzung des Ersten ist.
Südtirol investiert große Summen in die sozialen Dienste für Kinder.
Gemäß den Angaben des zuständigen Assessorats kostet jeder Kinderbetreuungsplatz die öffentliche Hand 2.700 Euro pro Monat. Dazu
kommen die Zuschüsse der Gemeinden und die Tagessätze zu Lasten der Familie, die für Kinderkrippen und Tagesmütter oft beachtliche
Summen ausmachen. Daher ist die Frau häufig gezwungen, die öffentlichen Dienste in Anspruch zu nehmen, um die Kontinuität der eigenen Karriere zu gewährleisten, den Arbeitsplatz nicht zu verlieren
oder mit dem Haushaltsbudget auszukommen.
Alls dies vorausgeschickt,
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung nicht erwerbstätige Frauen, die bis zum 5. Lebensjahr ihrer Kinder auf die Betreuung durch Kinderkrippen oder
Kindergärten verzichten, mit einem Mindesteinkommen samt den entsprechenden Sozialversicherungsbeiträgen auszustatten;
dafür zu sorgen, dass Frauen, die eine bestimmte Mindestansässigkeit in Südtirol aufweisen, wieder in die Zuweisungskriterien fallen.
---------La provincia di Bolzano con una media di 1,53 figli per donna si colloca al primo posto in Italia e sopra la media europea, per fecondità.
Un dato positivo che rispecchia anche un'amministrazione capace di
dare molte risposte alla società della nostra provincia. Tuttavia, ogni
società che rincorre l'eccellenza, deve e può crescere se non sui parametri statistici, soprattutto sullo stile di vita e sulla qualità del rapporto familiare.
Le donne che lavorano spesso convivono con la paura che la loro
maternità possa incidere in modo deciso, sia sulla propria vita lavorativa che negativamente, sul bilancio familiare. Da qui la scelta di ricorrere al nido prima e alla scuola materna poi. Queste istituzioni non
sono solo parcheggi per i bambini ma hanno, invece, anche uno
scopo socializzante e diventano propedeutiche per il futuro ingresso
dei bambini nel mondo scolastico. Tuttavia, il rapporto madre-figlio/a è
un rapporto d'amore esclusivo che si ritrova poi in età adulta, nei caratteri delle persone. Il bisogno della donna non si soddisfa solo con
l'atto della maternità ma è nella crescita e nell'educazione dei propri
figli che vi trova un naturale completamento.
La nostra provincia investe cifre ragguardevoli per il costo dei servizi
all'infanzia. Secondo i dati forniti dall'assessorato competente ogni
posto per accudire un bambino costa alla mano pubblica, complessivamente 2.700 euro al mese. C'è l'impegno dei comuni e le rette a carico delle famiglie, che per gli asili nido e le Tagesmutter raggiungono
spesso quote ragguardevoli. Spesso la donna é costretta a ricorrere
al servizio pubblico per evitare di interrompere la continuitá di una carriera, di perdere un posto di lavoro o per far quadrare il bilancio familiare.
Ció premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
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la Giunta provinciale a provvedere per le donne senza lavoro che decidano di non ricorrere al nido e alla scuola materna fino al 5° anno di
vita dei propri figli, a uno stipendio minimo e relativi contributi previdenziali;
a far rientrare nei criteri di assegnazione le donne che abbiano maturato un minimo di anni di residenza nella provincia di Bolzano.
Frau Abgeordnete Artioli, Sie haben das Wort für die Erläuterung.
ARTIOLI (Lega Nord): Signor presidente, purtroppo in questo ordine del
giorno c’è un errore di calcolo, stamattina lo abbiamo chiarito insieme all’assessora
Kasslatter Mur che il dato che mi aveva fornito rispondendo ad una mia interrogazione. Ve lo cito: “Die Gesamtkosten zu Lasten der öffentlichen Hand pro Kinderbetreuungsplatz” ammontano a 32.865 euro per bambino, ma si riferiva agli ultimi tre
anni, il che vuol dire che un bambino costa all’ente pubblico 900 euro al mese, anziché
2.700 euro.
Partendo da questa premessa ritengo sia sbagliato dover buttare tutte le madri nel mondo del lavoro per sopravvivere. Credo che per mantenere una famiglia unita
e avere il piacere di poter crescere i nostri figli, visto a che a noi come ente pubblico
costa 900 euro di media, il mio ordine del giorno va nella direzione di dare un minimo
a queste mamme che decidono di stare a casa, che sono una ricchezza per la società,
anziché abbandonarle. Soprattutto in un periodo di crisi come quello che stiamo vivendo si potrebbe dare un grande aiuto alle famiglie. Se noi soltanto possiamo dare un
minimo, come un genitore divorziato dà come minimo vitale, 250 euro per figlio,
spero sia maggiore l’importo che la Giunta provinciale decide di dare, partiamo però
dal presupposto del minimo vitale per figlio che ammonta a 250 euro e il relativo contributo perché stia a casa per cinque anni sarebbe una grande ricchezza sia per la società che per la donna. Non credo che la donna sia di successo se lavora e se lascia
tutto il giorno da soli i suoi figli a casa. Fra nido e baby sitter se facciamo i conti alla
fine non le resta più niente.
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Frau
Abgeordnete Artioli hat richtigerweise gesagt, dass man nicht das eine gegen das andere ausspielen sollten, denn auch die Kinderhorte, Kindertagesstätten und Tagesmütter spielen in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle. Sie stellen den Antrag, dass die
Südtiroler Landesregierung dazu verpflichtet werden soll, nicht erwerbstätige Frauen,
die bis zum 5. Lebensjahr ihrer Kinder auf die Betreuung durch Kinderkrippen oder
Kindergärten verzichten, mit einem Mindesteinkommen samt den entsprechen Sozialversicherungsbeiträgen auszustatten. Es gibt ein flächendeckendes Angebot an Kindergärten, und deshalb muss ich Ihnen sagen, dass es. Finanziell gesehen, nicht machbar ist, ist, zusätzlich noch Einkommen auszuzahlen. Die Zahlen, die Sie genannt ha-
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ben, beziehen sich auf die Kinderhorte, und ich kann Ihnen sagen, dass Kindertagesstätten oder Tagesmütter wesentlich billiger sind als Kinderhorte, die sich im Wesentlichen auf die Städte konzentrieren. Kindertagesstätten gibt es auch in den größeren
Landgemeinden. Die Entwicklung der Tagesmütter wurde ziemlich eingebremst, aber
wir möchten auch, dass dieser Dienst ausgebaut wird. Allerdings muss ich Ihnen sagen, dass es aus Mangel an finanziellen Mitteln nicht möglich ist, an Frauen, die bis
zum 5. Lebensjahr der Kinder zu Hause bleiben, ein Einkommen zu zahlen.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag ab: mit 11 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 41, eingebracht von den Abgeordneten Stocker, Egger, Leitner, Mair und Tinkhauser, betreffend Übungsfahrzeuge für die freiwilligen Feuerwehren und Entsorgung von ölverschmutzten
Bindemitteln nach Verkehrsunfällen.
Ordine del giorno n. 41, presentato dai consiglieri Stocker, Egger, Leitner,
Mair e Tinkhauser, riguardante autoveicoli per le esercitazioni dei vigili del fuoco
volontari e smaltimento dei leganti impregnati d'oli dopo gli incidenti stradali.
Übungsfahrzeuge für die Freiwilligen Feuerwehren und Entsorgung
von ölverschmutzten Bindemitteln nach Verkehrsunfällen
Die Südtiroler Freiwilligen Feuerwehren müssen sich durch regelmäßige Übungen zu den verschiedensten Notfallsituationen auf dem
Laufenden halten. Dies betrifft unter anderem auch das Zerschneiden
von Altfahrzeugen mit schwerem hydraulischem Bergegerät bzw. hydraulischen Scheren. Die Fahrzeuge für diese Übungen können nicht
mehr – wie bisher – von privaten Anbietern übernommen werden,
sondern müssen nun bei einem Alteisenbetrieb angefordert und entsprechend bezahlt werden. Dies bringt für unsere Feuerwehren bei
etwa 4 bis 5 im Jahr benötigten Fahrzeugen neuerdings erhebliche
Mehrkosten mit sich.
Weitere Mehrausgaben für die Feuerwehren bringt die Entsorgung
von ölverschmutzten Bindemitteln nach Verkehrsunfällen.
Da es sich bei unseren Feuerwehren um ehrenamtliche Vereine handelt, sollte man Kosten für Übungsfahrzeuge und für Entsorgung von
ölverschmutzten Bindemitteln nicht der Vereinskasse anhängen.
Aus diesen Gründen
beschließt
DER SÜDTIROLER LANDTAG,
dass die Ausgaben für Übungsfahrzeuge (Schrottautos) für Feuerwehren und die Entsorgung von ölverschmutzten Bindemitteln durch die
Freiwillige Feuerwehren von der öffentlichen Hand übernommen werden. Die Landsregierung wird verpflichtet, die entsprechenden Maßnahmen zu treffen.
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Autoveicoli per le esercitazioni dei vigili del fuoco volontari e smaltimento dei leganti impregnati d'olio dopo gli incidenti stradali
I vigili del fuoco volontari in Alto Adige devono compiere regolari esercitazioni per essere sempre pronti a fronteggiare le più diverse emergenze. Questo include anche il taglio di vecchi autoveicoli con macchinari idraulici ovvero con le pinze idrauliche. Gli autoveicoli utilizzati
per queste esercitazioni, che finora potevano provenire da privati, devono ora essere richiesti e pagati a un'impresa di rottamazione, il che
comporta notevoli costi aggiuntivi per i nostri vigili del fuoco, che in
media hanno bisogno di 4-5 veicoli all'anno.
Altre spese aggiuntive derivano dallo smaltimento dei leganti impregnati d'olio dopo gli incidenti stradali.
Visto che i nostri vigili del fuoco operano su base associativa volontaria, non è giusto che i costi di acquisto dei veicoli per le esercitazioni e
le spese di smaltimento dei leganti impregnati d'olio gravino sulle
casse delle associazioni.
Per tali motivi,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
delibera
che le spese per gli autoveicoli destinati alle esercitazioni (auto rottamate) dei vigili del fuoco e per lo smaltimento dei leganti impregnati
d'olio da parte dei vigili del fuoco volontari siano assunte dalla mano
pubblica e impegna la Giunta provinciale ad adottare i provvedimenti
del caso.
Herr Abgeordneter Stocker, Sie haben das Wort für die Erläuterung.
STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Das Üben mit
Fahrzeugen für die Feuerwehren ist natürlich sehr wichtig. Ich habe mich beim Feuerwehrkommandanten meiner Heimatgemeinde ein bisschen über dieses Thema erkundigt, wobei er mir gesagt hat, dass jährlich vier bis fünf Wägen herhalten müssen, um
bei diesen Übungen auf Trab bleiben zu können. Es ist so, dass diese Autos aus der
Vereinskassa bezahlt werden müssen. Man kann rechnen, dass ein Auto im Schnitt an
die 120 Euro kostet. Hinzu kommen die Spesen für den Hin- und Hertransport. Jährlich müssen die Feuerwehren, die Bergegeräte besitzen, 1.000 Euro für Übungen berappen. Ich erinnere an den Bezirksfeuerwehrtag des Unterpustertales, bei dem auch
Landesrat Berger anwesend war und die Kritik der Feuerwehrleute entgegennehmen
konnte. Dasselbe gilt für den Einsatz von ölverschmutzten Bindemitteln, die danach
entsorgt werden müssen. Ich bin also der Meinung, dass wir den Feuerwehren entgegenkommen müssen. Schließlich geht es hier um das Ehrenamt, das sonst schon mit
Bürokratie zu kämpfen hat. Heuer fehlen auch Sponsoren. Die Krise, die wir zur Zeit
erleben, wird sich in einem gewissen Maße also auch auf die Vereinswelt auswirken.
Deshalb sollten wir den Feuerwehren entgegenkommen. Ich ersuche in Namen der
Feuerwehren und des Ehrenamtes, diesen Beschlussantrag zu unterstützen.
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DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Natürlich müssen die Feuerwehren entsprechende
Übungen machen. Wenn Löscharbeiten durchgeführt werden, müssen sie natürlich,
soweit zulässig, chemische Stoffe verwenden können. Wir haben diesbezüglich mit
dem Feuerwehrband gesprochen. Einerseits müssen Umweltvorschriften eingehalten
werden, andererseits müssen die Feuerwehren aber auch entsprechende Übungen
durchführen. Deshalb hat man sich darauf geeinigt, dass die alten Autos von einem
autorisierten Unternehmen gekauft werden sollen. Wenn einzelne Feuerwehren mit
dieser Praxis nicht einverstanden sind, dann müssen sie sich mit dem Verband in Verbindung setzen. Was die Übernahme der Kosten anbelangt, so geht es um maximal 60
Euro im Jahr. Solche Übungen finden ja höchstens zwei Mal im Jahr statt, und deshalb
sind diese Kosten ohne weiteres vertretbar. Tatsache ist, dass der Feuerwehrverband
mit dieser Vereinbarung einverstanden ist. Sollte der Feuerwehrverband der Meinung
sein, dass es eine Änderung braucht, dann soll er sich an mich wenden, denn ich wäre
bereit, entsprechende Änderungen zu akzeptieren. Deshalb können wir diesem Beschlussantrag nicht zustimmen.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag ab: mit 13 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 45, eingebracht von den Abgeordneten Tinkhauser, Egger, Leitner, Mair und Stocker, betreffend Vorschussstelle für
Arbeitslose.
Ordine del giorno n. 45, presentato dai consiglieri Tinkhauser, Egger,
Leitner, Mair e Stocker, riguardante anticipi per disoccupati.
Vorschussstelle für Arbeitslose
Südtirols Betriebe werden von der Wirtschaftskrise härter getroffen,
als noch vor einem Jahr angenommen. Betriebe, die bereits vor der
Krise mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten, werden nun teilweise
derart hart getroffen, dass Insolvenz angemeldet werden muss. Die
Arbeiter und Angestellten dieser Betriebe hängen bei Insolvenz des
Arbeitgebers oftmals im luftleeren Raum und müssen mehrere Monate
auf die ihnen zustehenden Löhne, Abfertigungen oder Pensionsansprüche warten. In solchen Fällen sollten von einer zu errichtenden
Vorschussstelle, angesiedelt beim Ressort für Arbeit, schnell und unbürokratisch die ausstehenden Gelder vorgestreckt werden. Im Gegenzug treten die Arbeiter oder Angestellten alle ihre Forderungen an
den Konkursbetrieb an diese Vorschussstelle ab. Somit würden dem
Land keine Kosten entstehen, da das Geld ja wieder zurückfliesen
würde. Die Arbeiter und Angestellten würden sich im Gegenzug viel
Papierkram, Gewerkschaftsspesen, Anwaltskosten und teuere Finanzierungskosten (Überziehungs- und Überbrückungskredite) sparen.
Dies vorausgeschickt,
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verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung dazu, eine Vorschussstelle für Arbeitnehmer einzurichten, deren Arbeitgeber Insolvenz anmelden mussten, um als
zwischenzeitliche Übergangslösung an die Lohnabhängigen ausstehende Forderungen auszuzahlen, die dann von den Arbeitnehmern im
Gegenzug an die Vorschussstelle abgetreten werden. Die Vorschussstelle kassiert die ausstehenden Gelder von den entsprechenden Ämtern.
---------Anticipi per disoccupati
La crisi economica sta colpendo le aziende altoatesine più di quanto
si credesse un anno fa. Ditte che erano in difficoltà già prima della
crisi, sono ora colpite in modo così forte da essere costrette a dichiarare l'insolvenza. In caso di insolvenza del datore di lavoro gli operai e
gli impiegati di queste aziende si ritrovano in una situazione di grande
incertezza e devono aspettare vari mesi per avere i salari, gli stipendi,
le liquidazioni o le pensioni che spettano loro. In questi casi andrebbe
istituito uno sportello o servizio presso il dipartimento al lavoro per anticipare loro in modo rapido e senza grandi oneri burocratici le somme
spettanti. In compenso gli operai o impiegati cedono tutti i loro crediti
nei confronti della ditta a questo sportello o servizio. In questo modo
la Provincia non avrebbe spese aggiuntive, perché alla fine riavrebbe i
soldi. D'altro canto gli operai e impiegati si eviterebbero parecchie
scartoffie, oneri sindacali, spese di avvocato e alti costi di finanziamento (per scoperto di conto corrente o apertura di credito in conto
corrente).
Ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale a istituire uno sportello o servizio per lavoratori, i
cui datori di lavoro sono stati costretti a dichiarare l'insolvenza, per
pagare ai dipendenti – come soluzione transitoria – i crediti spettanti.
In compenso i lavoratori cederanno tali crediti a questo sportello o a
questo servizio. Lo sportello/il servizio incassa le somme spettanti dai
relativi uffici.
Herr Abgeordneter Tinkhauser, Sie haben das Wort für die Erläuterung.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Ich beziehe
mich hier auf einen spezifischen Fall, wozu wir letzte Woche auch eine Pressekonferenz abgehalten haben. Es geht hier ganz konkret um die Firma Pana in Brixen, die im
November 2008 leider Gottes Konkurs anmelden musste. Sie hatte 60 Arbeiter, von
denen bisher aber nur 40 eine neue Stelle gefunden haben. Für 20 Arbeiter hat sich bisher noch nichts getan, was bedeutet, dass sie auf Löhne, Abfindungen und die Einzahlungen in den PensPlan verzichten müssen. Deshalb würden wir uns die Einrichtung einer Vorschussstelle vorstellen, die die Zahlungen in der Zwischenzeit übernehmen sollte. Der öffentlichen Hand würde das lediglich die Verwaltungsspesen kosten,
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denn die Vorschussstelle könnte sich dann ja an der Konkursmasse des Unternehmens
bedienen.
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): Dalle informazioni che mi danno i
miei uffici della Ripartizione lavoro, sostanzialmente l’INPS paga l’indennità di disoccupazione in tempi abbastanza brevi, tre, quattro settimane. L’iter burocratico che deriverebbe dal mettere in piedi uno sportello all’interno del Dipartimento lavoro per
anticipare l’indennità avrebbe un costo che sicuramente andrebbe a superare i benefici
di queste operazioni. Si potrebbe anticipare al massimo di una, due settimane. Sarebbe
un intervento da parte della pubblica amministrazione non coerente con quelle che
sono le normali procedure di contenimento della spesa amministrativa.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag ab: mit 13 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 46, eingebracht vom Abgeordneten
Pöder, betreffend Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für nicht berufstätige Mütter/Väter bzw. Hausfrauen.
Ordine del giorno n. 46, presentato dal consigliere Pöder, riguardante
incentivi per attività di formazione continua a favore di madri/padri senza attività lavorativa ovvero casalinghe.
Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für nicht berufstätige Mütter/Väter bzw. Hausfrauen
Hinsichtlich der beruflichen Weiterbildung werden über die Landesverwaltung Beiträge an Einzelpersonen im Sinne der Staatsgesetze
Nr. 53/2000 und Nr. 236/1993 ausbezahlt.
Laut Kriterien können Personen, die in einem abhängigen oder arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis stehen, ansuchen.
Ausgeschlossen sind in diesem Falle zum Beispiel Eltern – in der Regel Frauen – die ihr Arbeitsverhältnis beenden, um sich einige Jahre
der Kindererziehung widmen.
Nachdem diese weder in die Arbeitslosenlisten eingetragen sind, noch
in einem arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis stehen, werden entsprechende Gesuche abgelehnt.
Dies vorausgeschickt,
beschließt
DER SÜDTIROLER LANDTAG:
Die Landesregierung wird beauftragt, eine Möglichkeit zu schaffen,
um personenbezogene Förderungen für berufliche Weiterbildungsoder Ausbildungsmaßnahmen für nicht berufstätige bzw. nicht in die
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Mobilitäts- oder Arbeitslosenlisten eingetragene Eltern, die sich einige
Jahre der Kindererziehung widmen, auszahlen zu können.
Die entsprechenden Maßnahmen sollen sich nach Möglichkeit an den
Beiträgen orientieren, die derzeit für Einzelpersonen im Sinne der
Staatsgesetze Nr. 53/2000 und Nr. 236/1993 ausbezahlt werden.
------Incentivi per attività di formazione continua a favore di madri/padri
senza attività lavorativa ovvero casalinghe
Per l'aggiornamento professionale l'amministrazione provinciale eroga
contributi a singole persone ai sensi delle leggi statali n. 53/2000 e n.
236/1993.
Secondo i relativi criteri possono fare domanda persone che hanno un
rapporto di lavoro dipendente o assimilato a lavoro dipendente.
Sono per esempio esclusi genitori – di solito donne – che terminano il
loro rapporto lavorativo per dedicarsi alcuni anni a crescere i figli.
Poiché queste persone non vengono iscritte alle liste di disoccupazione né hanno un rapporto lavorativo assimilato a lavoro dipendente,
le loro domande vengono respinte.
Ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
delibera quanto segue:
Si incarica la Giunta provinciale di creare un'opportunità per erogare
incentivi ad personam per attività di formazione continua o formazione
professionale per genitori senza attività lavorativa ovvero non iscritti
alle liste di mobilità o disoccupazione che si dedicano alcuni anni a
crescere i figli.
Le relative misure devono, per quanto possibile, orientarsi sulla base
dei contributi attualmente erogati a singole persone ai sensi delle leggi
statali n. 53/2000 e n. 236/1993.
Herr Abgeordneter Pöder, Sie haben das Wort für die Erläuterung.
PÖDER (UFS): Vielen Dank, Herr Präsident! Es geht um Weiterbildungsmaßnahmen für nicht berufstätige Mütter/Väter bzw. Hausfrauen. Weiterbildungsmaßnahmen werden nur dann gefördert, wenn die Einzelpersonen die Kriterien der Staatsgesetze Nr. 53/200 und Nr. 236/1993 erfüllen. Ich habe diesbezüglich auch eine Anfrage eingebracht, wobei die zuständige Landesrätin in ihrer Antwort erklärt hat, dass
eine solche personengebundene Weiterbildungsförderung nicht möglich ist, wenn die
betroffenen Personen nicht in den Mobilitäts- oder Arbeitslosenlisten eingetragen sind.
Ich glaube, dass wir hier eine Lücke schließen sollten, denn wenn sich Einzelpersonen,
die dem beruflichen Leben für eine bestimmte Zeit fern bleiben, um die Kinder zu erziehen, weiter- oder ausbilden wollen, so sollte man dies schon unterstützen. Ich
glaube nicht, dass diese Maßnahme mit sehr hohen Ausgaben verbunden wäre.
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REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): Le attività di formazione che vengono finanziate da queste leggi statali, che sono la n. 53 del 2000 e la n. 236 del 1993,
riguardano prevalentemente le attività di voucher che vengono dati alle persone che
frequentano dei corsi che possono fra il resto individuare attraverso un’offerta formativa disponibile anche online e conseguentemente ottenere un contributo che arriva al
massimo a 1.500 euro. Con la legge 236 in particolare vengono finanziati dei piani
aziendali per lavoratori. Tutte e due le normative comunque vengono aperte anche ai
disoccupati, perché dovrebbero essere soprattutto interventi di formazione continua
agli occupati, ma vengono allargati anche ai disoccupati, purché questi siano iscritti
alle liste di disoccupazione. Conseguentemente casalinghe o persone che non risultano
iscritte non possono accedere a questi voucher. Per potervi accedere basta che vadano
ad iscriversi nelle liste di disoccupazione. Laddove questo non è gradito dalla persona,
abbiamo un’offerta veramente ampia di formazione professionale continua, di riqualificazione, educazione permanente anche per le categorie di cui il consigliere Pöder ha
parlato, quindi naturalmente le donne che stanno a casa, le madri o i padri che temporaneamente lasciano l’occupazione. C’è un’offerta talmente ampia con la legge provinciale 27/77 di formazione continua o con la possibilità di accedere a tutti i corsi che
vengono finanziati anche indirettamente attraverso il contributo continuo o con la possibilità di accedere a tutti i corsi che vengono finanziati anche indirettamente attraverso contributi o sovvenzioni mediante le nostre attività di formazione, anche portate
avanti da enti di formazione o organismi vari che si occupano di formazione permanente. Non risulta nessuna categoria esclusa dalla possibilità di avere delle opportunità
di formazione. È chiaro che le casalinghe non possono essere considerate una categoria
sociale, per cui, se vogliono accedere a questi benefici, devono iscriversi alle liste di
disoccupazione.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag ab: mit 10 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen undd 1 Enthaltung abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 50, eingebracht vom Abgeordneten
Urzì, betreffend den Schulbus Brixen.
Ordine del giorno n. 50, presentato dal consigliere Urzì, riguardante o
scuolabus di Bressanone.
Schulbus Brixen
Es scheint sonderbar, dass es in einer reichen Provinz wie der unseren noch vorkommt, dass Eltern, um zu ihrem Recht zu kommen, tief
in die Tasche greifen müssen, wenn sie in Eigeninitiative einen Dienst
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einrichten möchten, der eigentlich Sache der öffentlichen Verwaltung
wäre.
So geschehen in Brixen, wo das lange Kräftemessen zwischen den
Eltern der Kinder, die die Grundschule in der Runggadgasse und jene
in Milland besuchen, und der Gemeindeverwaltung auf einer Seite
bzw. der Landesverwaltung auf der anderen über die Einrichtung eines Schulbusses insofern ein bitteres Ende gefunden hat, als die Eltern, die nur abschlägige Antworten erhalten hatten, die Taxikosten
bestreiten, damit ihre Kinder rechtzeitig zu Unterrichtsbeginn in ihren
Schulen sind.
Ihren Ursprung haben alle diese Widerstände gegen die Einrichtung
eines Schulbusses in den Landesbestimmungen, laut denen die Einrichtung dieser Dienste für eine Strecke unter einer bestimmten Kilometeranzahl nicht zulässig ist.
Das Problem ist Folgendes: Steht das Gesetz im Dienste der Bürger
oder die Bürger im Dienste des Gesetzes? Es geht darum, dass der
Zubringerdienst von der Zone 13 bis zur Runggadgasse sehr viele
Familien beträfe, die sich alle in der gleichen Lage befinden. Bei den
betroffenen Schulen handelt es sich um Grundschulen und viele Kinder besuchen die erste Klasse. Es liegt auf der Hand, dass die Einrichtung eines (öffentlichen) Citybusses aus verschiedenen Gründen
unmöglich ist: Die Anzahl der Kinder ist höher als die verfügbaren
Plätze im Bus, der auch von Erwachsenen und Ober- oder Mittelschülern benutzt werden kann, und somit die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Sollten die Eltern ihre Kinder begleiten wollen, würde
die Kapazität des Busses nicht ausreichen, um alle Fahrgäste aufzunehmen.
Ebenfalls ungelöst ist nach wie vor die Beförderung der Kinder von
Vahrn nach Brixen, für die kein Schulbus vorhanden ist, obwohl die
gesetzlichen Vorraussetzungen gegeben wären.
Dies vorausgeschickt,
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung, zur Lösung dieser Probleme in Vahrn und Brixen – ebenso wie bereits in anderen Teilen unseres Landes – für die
Errichtung von Schulbussen großzügigere Richtlinien zu verabschieden, anhand derer besonderen und wichtigen Erfordernissen durch
annehmbarere Ausnahmeregelungen, wenn es sich um eine erhebliche Anzahl an Schülern handelt, Rechnung getragen werden kann,
oder als Alternative dazu eine pauschale Kostenerstattung für jene
Eltern vorzusehen, die auf Eigeninitiative einen Zubringerdienst für
ihre Kinder ins Leben rufen oder Dienste von Dritten in Anspruch
nehmen.
---------Lo scuolabus di Bressanone
Appare sorprendente che in una provincia ricca di risorse come la nostra accada ancora che dei genitori per vedere riconosciuto un loro diritto debbano mettere mano al portafogli rimediando in prima persona
a un disservizio dell'ente pubblico.
Accade a Bressanone dove il lungo braccio di ferro fra i genitori dei
bambini che frequentano la scuola elementare di via Roncato e quella
di Millan e l'amministrazione comunale da un lato e provinciale dall'al-
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tra sull'allestimento di un servizio scuolabus si è risolto nel peggior
modo possibile, ossia con i genitori che trovatisi a dovere incassare
solo dinieghi sopportano le spese dei taxi per garantire ai propri figli di
raggiungere le proprie scuole secondo gli orari previsti.
Tutte le resistenze all'istituzione nascono dalla normativa provinciale
che sotto un certo chilometraggio non permette l'allestimento di questi
servizi.
Il problema è: deve essere la legge al servizio dei cittadini o i cittadini
al servizio della legge? La questione è che il servizio di trasporto da
Zona 13 a via Roncato servirebbe un numero ampio di famiglie, tutte
nella medesima situazione. Le scuole interessate solo elementari e
molti bambini frequentano le prime. E' evidente che l'allestimento di un
servizio di city bus (pubblico) è improponibile per svariate ragioni: i
bambini sono in numero superiore ai posti disponibili nel mezzo, e
questo è aperto anche al trasporto di adulti e ragazzi delle scuole superiori o medie e si pone quindi un problema di sicurezza. Se i genitori
decidessero di accompagnare i propri figli il mezzo non sarebbe capace di soddisfare di accogliere tutti.
Inoltre insoluto rimane il problema del trasporto a Bressanone dei
bambini di Varna, per cui non esiste un servizio di Scuolabus, pur
soddisfacendo i requisiti posti dalla legge.
Ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale a prevedere, a soluzione dei problemi denunciati
a Varna e Bressanone, così come nel passato anche in altre zone
della nostra provincia, l'approvazione di criteri per l'istituzione di servizi scuolabus più elastici e in grado di soddisfare esigenze particolari
e significative con deroghe più accessibili rispetto ad oggi, quando il
servizio riguardi un numero significativo di alunni, o in alternativa a
prevedere forme di rimborso forfettarie ai genitori che provvedano in
via diretta all'allestimento di servizi navetta per i propri figli o ricorrano
a servizi gestiti da terzi.
Herr Abgeordneter Urzì, Sie haben das Wort für die Erläuterung.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): La questione è nota all’assessora Kasslatter Mur che se ne è occupata e ha tentato di fornire delle risposte all’emergenza che si
è manifestata. Le risposte finora arrivate non sono adeguate a considerare chiuso il
capitolo. Apprezzo la buona volontà e anche l’interessamento, ma la motivazione per
cui abbiamo presentato questo ordine del giorno è per verificare se esista la consapevolezza della emergenza, come ho detto prima e ribadisco ora. È un problema che si
trascina da troppo tempo, riguarda un numero molto significativo di famiglie che risiedono nel quartiere di zona 13 a Bressanone, e si aggiunge anche il problema delle famiglie di Varna per le quali non esiste un servizio di trasporto pubblico, uno scuolabus
per le scuole elementari che servono la città di Bressanone. Abbiamo la piena consapevolezza che esistono dei criteri che devono essere soddisfatti, che prevedono anche
delle distanze, quindi oltre una certa distanza è possibile l’allestimento di questo servi-
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zio. In questo caso, per lo meno per quanto riguarda il tragitto zona 13 e scuola elementare, questa distanza non esiste. Altro discorso dovrebbe essere fatto a parte per il
collegamento fra Varna e Bressanone. Noi riteniamo con questo ordine del giorno di
invitare la Giunta provinciale, oltre che a risolvere il problema specifico che abbiamo
sollevato, anche a verificare la possibilità di introdurre un’innovazione del criteri per la
concessione di questi servizi. Ci sono situazioni speciali che impongono risposte speciali. Nel caso specifico questa risposta speciale non ha voluto essere riconosciuta ma
noi invece riteniamo che soprattutto si pone un problema di sicurezza, che non può
lasciarci insensibili. Se è vero come è vero che è stato allestito un City-bus, è anche
vero che questo è aperto all’uso da parte della pluralità dei cittadini, quindi anche persone adulte e anche ragazzi che raggiungono scuole di più alto grado. Sfido qualunque
genitore di buon senso ad affidare il proprio figlio, talvolta bambini che frequentano la
prima e la seconda elementare, a farli salire su un mezzo pubblico, sapendo che dovranno ridiscendere, attraversare una strada e compiere alcune decine di metri per raggiungere la propria scuola. Nessuno si fiderebbe di aderire ad una ipotesi di questo
tipo. Credo che le risposte si impongano, e credo che questa Provincia abbia gli strumenti per poterle offrire.
VEZZALI (IL Popolo della Libertà): Quando si parla della questione di
Bressanone, io mi sento sempre in dovere di dare un contributo, perché io abitavo in
quella zona, quindi ho vissuto questo problema dal vivo. Questa zona che è definita
“Zona 13” effettivamente è un po’ preclusa all’ingresso verso la città dove si trovano
le strutture scolastiche. C’è un’unica strada che è la strada statale, la quale è intasata da
genitori che portano i bambini a scuola per i motivi che ha esposto il collega, chi per
mancanza di fiducia, chi perché trova comodo recarsi poi al lavoro potendo utilizzare
altri mezzi meno inquinanti e meno intasanti il traffico, utilizzando la propria auto. Si
verifica spesso che nelle auto c’è spesso il genitore con un bambino solo. È stato detto
anche in passato che questo problema del traffico alla mattina sulla statale non dipende
dalle scuole, però io mi sento di affermare che il sabato mattina quando le scuole sono
chiuse la statale è completamente libera. Chi conosce Bressanone può confermare,
quindi il problema nasce proprio dal trasporto dei bambini verso le scuole.
C’è un’altra strada che va verso il centro, però è stata chiusa al traffico, mentre un servizio di scuolabus potrebbe essere autorizzato e risolvere il problema. Sono
state realizzate un paio di rotonde che hanno leggermente snellito questo nodo del traffico. Bisogna considerare anche che sulla statale di Bressanone è riversato l’intero traffico in transito da e verso la città, perché anche chi scende dalla zona di Elvas si riversa comunque sulla statale e contribuisce ad intasare il traffico. Credo che questo
servizio di scuolabus sia un ottimo incentivo per diminuire il traffico, proprio perché si
può attuare un trasporto cumulativo di più bambini e ogni bambino, come dicevo,
comporta quasi sicuramente una vettura in circolazione. Per quanto riguarda il problema delle normative provinciali che prevede un limite chilometrico di distanza ri-
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spetto al servizio da erogare deve essere risolto proprio sulla specialità del servizio
richiesto. Lo scuola bus l’abbiamo chiesto ricordo ancora in occasione delle elezioni
amministrative del 2005. Ci è stato negato per questo motivo. In realtà questo servizio
è importantissimo e per la sicurezza dei bambini e per il trasporto scolastico e se vogliamo ridurre l’inquinamento e il traffico in generale di cui Bressanone è veramente
travagliata credo che la Provincia dovrebbe affrontare per risolverlo nel migliore dei
modi. Ugualmente da Varna non esiste un adeguato servizio di autobus, anche se ultimamente si è creata una corsia preferenziale che però termina alle porte di Bressanone
con conseguente disagio ulteriore. In realtà da Varna e anche, se vogliamo, dalla Pusteria o da Naz Sciaves vengono verso Bressanone parecchie vetture anche per motivi
scolastici.
Auspichiamo che questa problematica venga affrontata in maniera appassionata dalla Giunta provinciale, perché effettivamente il problema del traffico a Bressanone per le scuole va avanti ormai da anni. C’è un’unica strada che transita per Bressanone e questo non si può più sopportare.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir freuen
uns, dass ein spezifisches Brixner Thema den Landtag dominieren kann und wir den
Landtagssaal für kurze Zeit in den Gemeinderatssaal von Brixen verwandeln können.
Das Thema, das der Kollege Urzì angesprochen hat, ist real. Das Problem,
das zwischen der Schule in der Runggadgasse, der italienischen Grundschule Antonio
Rosmini, und der Zona 13, wie Sie der Kollege Urzì nennt, … Bei dieser Gelegenheit
muss ich dem Kollegen Urzì einmal sagen, dass der von ihm genannte Begriff "Tiniga"
ein fiktiver ist, denn "Zinggen" ist falsch übersetzt. Die korrekte Übersetzung "Zinggen" wäre nicht "Tiniga" sondern "Zincte". Deshalb ist die Übersetzung etwas misslungen, und bei "Rosslauf" hast Du Dich auf die technische Übersetzung "Zona 13"
beschränkt. Diese Fragen betreffen aber eher die SÜD-TIROLER FREIHEIT als unsere Fraktion. Trotzdem möchte ich in diesem Zusammenhang noch kurz ausführen,
dass das Problem existiert. Zwar ist die Strecke vom Rosslauf zur Rosmini-Schule
nicht länger als 1 Kilometer, aber trotzdem ist die Barriere der Staatsstraße gravierend
und liegt wie ein gefährlicher Block dazwischen, der die Überquerung behindert. Nun
hoffen wir natürlich, dass mit der Realisierung der West-Umfahrung eine Entlastung
eintreten wird, sodass diese Passage etwas weniger gefährlicher wird. Wichtig wäre es
auch, daran zu denken, die Staatsstraße einzutiefen, so dass man oben drübergehen
könnte. Das wäre phänomenal! Auf jeden Fall entsteht dadurch der paradoxe Effekt,
dass sehr viele Eltern ihre Kinder mit dem Auto vom Rosslauf über die Staatsstraße in
einer weiten Schleife in die Runggadgasse fahren, und dieser Tatbestand vermehrt den
Verkehr natürlich noch mehr. Ich denke, dass die Sicherheit der Kinder ein Thema sein
muss, und deshalb wäre es vielleicht denkbar, diese Richtlinien aufzuweichen und einen eigenen kleinen City-Bus einzuführen. Ich weiß, dass dieser Vorschlag bis dato
gescheitert ist, aber vielleicht kann uns die Frau Landesrätin noch einmal über die
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Rechtsgrundlagen aufklären. Als Grüner bin ich natürlich nicht sonderlich begeistert
über diesen Beschlussantrag, denn der Fußweg müsste reichen, aber den Sicherheitsaspekt kann ich gut nachvollziehen. Deshalb werde ich mich der Stimme enthalten.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Solo una breve precisazione. È sbagliato il
concetto da cui parte il collega Heiss. Ha usato l’espressione die “Übersetzung”, traduzione, è sbagliato perché la toponomastica italiana non è la traduzione della toponomastica in lingua tedesca. È la proposta di una denominazione che può derivare da radici
molto diverse che sono in alcuni casi, ma veramente rarissimi, la traduzione letterale,
nella maggioranza dei casi da radice storica, autonoma e filone filologico ben definito,
in altri casi adattamento fonetico, in altri casi riconoscimento di una radice storica e
culturale legata a quel particolare ambito. Ci tengo a precisare questo aspetto anche se
non centra nulla con l’ordine del giorno, perché è in concetto sbagliato sul quale, purtroppo, si è costruita tanta polemica in Alto Adige sulla cancellazione della toponomastica.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns schon des Öfteren über diese Angelegenheit unterhalten, und ich verstehe das Anliegen der Eltern, die auf die Verkehrssicherheit ihrer Kinder bedacht sind. Teilweise sind die Eltern ja auch berufstätig, was
bedeutet, dass sie die Kinder nicht am Morgen in die Schule begleiten können. Leider
sehen die Richtlinien des Landes nicht vor, dass bei einer Entfernung von nur einem
Kilometer vom Wohnort zur Schule Sondertransporte eingerichtet werden können. Ich
bin der Meinung, dass es Kindern manchmal auch zugemutet werden könnte, noch
etwas weiter zu Fuß gehen zu müssen, denn sonst leben sie ihre Aggressionen zunehmend in unseren Schulbussen aus, aber lassen wir das beiseite. Wir haben Gespräche
mit der Gemeinde geführt, aber für dieses Schuljahr hat sich keine Lösung angeboten.
Ich glaube nicht, dass es sinnvoll wäre, die entsprechenden Kriterien abzuändern, denn
wir brauchen heute schon mehr als zehn Millionen Euro, um die Sonderschultransporte
zu finanzieren. Allerdings kann ich mir vorstellen, für das nächste Schuljahr danach zu
trachten, dass es für diese Kinder solange einen Transport gibt, bis die Verkehrssicherheit nicht durch den Bau der Westumfahrung erhöht wird. Ich hätte mir schon erwartet,
dass die Gemeinde ein bisschen herwärts schaut, denn ein sogenannter "vigile nonno"
wäre für den Steuerzahler günstiger und würde der Gesundheit der Kinder nicht schaden, denn einen Kilometer am Morgen und zu Mittag durch die Brixner Altstadt zu
gehen, wäre der Gesundheit und der Bewegungsfreudigkeit dieser Kinder schon zuträglich. Kollege Urzì, ich ersuche Sie, den Eltern auszurichten, dass sie bei den
Schuldirektionen eine entsprechende Anfrage einreichen und mir nach Möglichkeit
eine Kopie davon zukommen lassen sollen. Wenn es irgendwie möglich ist, dann werden wir einen Ausnahmetransport zulassen, um die Verkehrssicherheit für diese Kin-
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der zu erhöhen, obwohl ich der Meinung, dass jemand, der die Kinder am Morgen und
zu Mittag über die Straße begleitet, für den Steuerzahler günstiger wäre.
Kollege Urzì, Sie beklagen sich auch darüber, dass es keinen Transport für
Kinder aus Vahrn gibt, die italienische Schulen in Brixen besuchen. Das wundert
mich, denn diese Kinder und Jugendlichen haben auf jeden Fall Anrecht auf einen
Schultransport, sollte der öffentliche Liniendienst die Zeiten des Schulbeginnes und
des Schulendes nicht berücksichtigen. Auch da muss also unbedingt ein entsprechendes Ansuchen gestellt werden. Sollte die Anzahl der Kinder zu gering sein, um einen
eigenen Transport einzuführen, dann haben die Eltern das Recht auf Kilometerrückerstattung.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag ab: mit 3 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 51, eingebracht vom Abgeordneten
Urzì, betreffend Betriebe mit Steuersitz im Lande – Investitionen.
Ordine del giorno n. 51, presentato dal consigliere Urzì, riguardante
aziende con sede fiscale in provincia – investimenti all'impresa.
Betriebe mit Steuersitz im Lande Investitionen
Zahlreich sind die Privatbetriebe, die ihren Steuersitz in Südtirol haben, obwohl sie Eigentümer von Anlagen und Strukturen auch außerhalb der Landesgrenzen sind.
Die von diesen Betrieben erzielten Gewinne kommen aufgrund der
Zuweisung der Anteile der von der Regierung auferlegten Steuer unserem Land zugute.
Trotzdem kommen diese Betriebe aufgrund ihrer besonderen Situation (Steuersitz in Südtirol, aber Anlagen und Strukturen auswärts)
wegen der in den Durchführungsverordnungen zum Landesgesetz
vom 13.2.1997, Nr. 4 vorgesehenen Beschränkungen nicht in den
Genuss der Förderungen für außerhalb der Provinz getätigte Investitionen.
All dies vorausgeschickt,
beschließt
DER SÜDTIROLER LANDTAG,
die Landesregierung zu verpflichten, die Durchführungsverordnungen
zum oben erwähnten Gesetz entsprechend abzuändern, damit jene
Betriebe, die ihren Steuersitz in der Provinz Bozen haben, in den Genuss der Förderungen für Investitionen außerhalb Südtirols kommen
können.
---------Aziende con sede fiscale in provincia Investimenti all'impresa
Sono numerose le aziende private che hanno sede fiscale in Alto
Adige pur essendo titolari di impianti e strutture anche fuori dai confini
provinciali.
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Il reddito prodotto da queste aziende beneficia, attraverso le assegnazioni alla provincia delle quote di tassazione imposta dal Governo, il
nostro territorio.
Eppure queste aziende, per la loro peculiarità (sede fiscale in provincia ma impianti e strutture delocalizzate) non possono godere per i limiti posti dai regolamenti attuativi la legge provinciale 13-2-1997, n. 4,
di agevolazioni per investimenti realizzati fuori provincia.
Tutto ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
delibera
di impegnare la Giunta provinciale ad avviare l'opportuna revisione dei
regolamenti attuativi della legge citata in premessa al fine di garantire
la praticabilità di agevolazioni a investimenti realizzati fuori dai confini
provinciali per quelle aziende che abbiano sede fiscale in provincia di
Bolzano.
Herr Abgeordneter Urzì, Sie haben das Wort für die Erläuterung.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Così come descritto in questo ordine del
giorno, avevamo anche la possibilità di presentare un rapporto dettagliato di quante
sono le aziende che hanno sede fiscale in provincia di Bolzano ma hanno anche strutture, stabilimenti, magazzini, sedi operative al di fuori della provincia di Bolzano, e
sono tutte aziende produttrici di reddito talvolta estremamente significativo. Si tratta
talvolta di aziende di produzione di fama nazionale e internazionale. Per noi come
Provincia autonoma di Bolzano questa presenza della sede legale di queste aziende in
provincia ha un valore particolare aggiunto, non solo di ordine morale ma anche strettamente connesso alle entrate che derivano alla finanza della Provincia in considerazione della sede legale del luogo in cui queste aziende versano i loro contributi. Da qui
discende la considerazione che abbiamo svolto. Pur consapevoli del fatto che il problema è delicato e va affrontato con tutte le attenzioni, è possibile impegnare la Provincia autonoma nella valutazione di una revisione dei regolamenti attuativi della
legge del 1997, n. 4 per garantire la previsione di particolari agevolazioni e interventi
economici a sostegno di investimenti realizzati da queste aziende fuori dai confini provinciali quando questi interventi servono a potenziare la capacità produttiva o comunque reddituale di queste aziende e quindi indirettamente a produrre reddito e vantaggi
fiscali per la provincia di Bolzano.
Il concetto è semplice. Sappiamo che nel passato ci sono state delle resistenze, siamo consapevoli che queste resistenze potranno essere affrontate e con determinati criteri di intervento, garanzia e limiti che comprendiamo hanno la possibilità
di essere posti. Abbiamo per esempio la garanzia di un mantenimento della sede legale
in provincia di Bolzano per un tot di anni. Tutto ciò è possibile. Nel passato analoghe
operazioni sono state anche svolte in contesti completamente diversi non legati a questo tipo di intervento, quindi auspichiamo che questo tipo di strada possa essere indicata per il futuro. Lo auspichiamo, perché crediamo sia nell’interesse della collettività
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tutta della provincia. Una volta tanto credo che pensare a come introitare di più sia
doveroso da parte dell’amministrazione pubblica.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Wenn ich diesen Beschlussantrag
richtig verstehe, so sollte das Land, wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Filiale
in Rumänien errichtet, einen Beitrag gewähren. Wir sollten schauen, die Arbeitsplätze
bei uns im Lande zu erhalten! Die Unternehmen sollten bei uns im Lande bleiben und
deshalb dürfen wir ihnen nicht den Schritt, ins Ausland zu gehen, mit Beiträgen versüßen.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Der Kollege Urzì wird wohl nicht glauben, dass wir
so einem Beschlussantrag zustimmen können. Das wäre ja lächerlich, und ich betrachte es fast als "pflanzerisch", dass so etwas vorgelegt wird! Kollege Urzì, es
kommt nicht darauf an, ob jemand den Steuersitz in Südtirol hat oder nicht. Nicht der
Steuersitz ist ausschlaggebend, sondern ausschlaggebend ist der Ort, wo die Einzahlungen getätigt werden! Deshalb haben wir von einem Betrieb, der den Steuersitz zwar
in Südtirol hat, die Einzahlungen aber in Marghera erledigt, überhaupt nichts. Deshalb
können wir diesem Beschlussantrag keineswegs zustimmen. Ich hoffe, dass der Kollege Urzì dafür auch vollstes Verständnis hat.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag ab: mit 3 Ja-Stimmen
22 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 52, eingebracht von den Abgeordneten Klotz und Knoll, betreffend Deutschunterricht an Grundschulen.
Ordine del giorno n. 52, presentato dai consiglieri Klotz e Knoll, riguardante insegnamento del tedesco nelle scuole elementari.
Deutschunterricht an Grundschulen
Mit Beschluss Nr. 81 (19.1.09) hat die Landesregierung die verbindliche Stundentafel zur Fächerverteilung an den deutschen Grundschulen genehmigt. Im Vergleich zur aktuellen Stundentafel verlieren die
Kernfächer Deutsch und Mathematik an Gesamtunterrichtszeit. Ab der
4. Klasse wird eine Stunde Deutsch pro Woche gestrichen. Insgesamt
wird damit ab dem Schuljahr 2009/2010 der Deutschunterricht um 4,5
Stunden reduziert, und ab der 4. Klasse werden mehr Italienisch- als
Deutschstunden abgehalten.
Diese Reduzierung bedeutet nicht nur Schwächung der Sprachkompetenz der Schüler in ihrer Muttersprache, sondern wird den fremdsprachigen Schülern aus Zuwandererfamilien die Erlernung der deutschen Sprache erschweren.
Deshalb
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verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung, dafür zu sorgen, dass die Anzahl der DeutschStunden nicht verringert wird, sondern so bleibt, wie sie bisher war.
---------Insegnamento del tedesco nelle scuole elementari
Con la delibera n. 81 del 19-1-09 la Giunta provinciale ha approvato la
ripartizione oraria obbligatoria delle materie nelle scuole elementari di
lingua tedesca. Rispetto alla precedente c'è una riduzione delle ore di
tedesco e di matematica. A partire dalla 4° elementare viene cancellata un'ora di tedesco alla settimana e, nel complesso, a partire dall'anno scolastico 2009/10 l'insegnamento del tedesco subisce una riduzione di 4,5 ore, al punto che dalla 4° elementare in poi ci sono più
ore di italiano che di tedesco.
Questa riduzione, oltre a comportare un peggioramento della competenza linguistica nella propria madrelingua, ostacola l'apprendimento
del tedesco da parte dei figli degli immigrati.
Per tali ragioni,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale a provvedere affinché il numero di ore di tedesco
non sia ridotto ma rimanga immutato.
Frau Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort für die Erläuterung.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ab dem Schuljahr 2009/2010
wird es an den deutschen Grundschulen 4,5 Stunden Deutsch-Unterricht weniger geben. Auch die Anzahl an Mathematik-Stunden wird verringert. Frau Landesrätin, wir
haben ja schon persönlich darüber gesprochen. Es mag schon sein, dass die Schule
sprachlastig ist, aber wenn wir schauen, welche Fächer gewinnen bzw. wodurch die
Schule noch sprachlastiger geworden ist … Ich habe nichts gegen Sprachunterricht.
Unsere Kinder und Jugendlichen sollen auf einen Wettbewerb im gesamten europäischen Kontext vorbereitet werden, aber niemals auf Kosten der Muttersprache und
besonders nicht in einer so heiklen Situation wie der unseren. Wir wissen es, dass vor
allem die Sprache ist, die das Überleben unserer Volksgruppe garantiert. Wenn die
Sprachschlampereien weiter zunehmen, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn unsere Leute eines Tages diesen Schlüssel zur deutschen Kultur nicht mehr haben werden und infolgedessen der Niedergang beginnt. Auf den sprachlich-kulturellen Niedergang folgen der wirtschaftliche und dann der soziale Niedergang.
Wenn wir uns die Stundentafel insgesamt anschauen, so wie sie die Landesregierung für das Schuljahr 2009/2010 genehmigt hat, dann sehen wir, dass die
Deutsch-Stunden um 4,5 Prozent verringert werden. In der ersten Klasse Grundschule
sind dies 90 Minuten weniger, in der zweiten, vierten und fünften Klasse Grundschule
60 Minuten weniger. Natürlich wird man jetzt sagen, dass ja auch alle anderen Fächer
in deutscher Sprache unterrichtet würden, aber die Frau Landesrätin weiß besser als
ich, was für ein Deutsch das manchmal ist. Im Deutsch-Unterricht geht es um mehr,
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als Diktate oder Aufsätze schreiben. Es geht um die Vermittlung des Hochdeutschen,
es geht um Grammatik - und Rechtschreibunterricht. Es darf keinen Einbruch in der
Muttersprache und im Deutsch-Unterricht geben. Die Fächer Kunst und Technik haben
bisher 204 Wochenstunden umfasst. Nach dem neuen Plan sollen diese Fächer auf 340
Stunden erhöht werden. Das ist also eine sehr auffallende Erhöhung. Dass auch die
Anzahl an Mathematik-Stunden gekürzt werden soll, habe ich ja schon erwähnt. Auch
das halte ich für bedenklich, aber das ist nicht Gegenstand unseres Beschlussantrages.
Wir sind der Meinung, dass es so bleiben soll, wie es ist, denn diese 4,5 Stunden weniger Deutsch-Unterricht werden sich sicher auf die Befähigung unserer Schülerinnen
und Schüler auswirken. Dadurch würde auch Kindern aus Zuwandererfamilien der
Zugang zur deutschen Sprache erschwert. Frau Landesrätin, wir alle haben die
Deutsch-Stunden in der Schule genossen und wissen, dass die Verwendung der Hochsprache vielen unserer Landsleute Probleme bereitet. Professor Drumbl hat uns auch
gesagt, wie die sprachlichen Voraussetzungen der Hochschülerinnen und Hochschüler
in Brixen sind. Wir hören von der Universität Innsbruck - von der Universität München oder anderen Universitäten gar nicht zu reden -, dass sie für Südtiroler Studenten
und Studentinnen im Grunde genommen Deutschkurse einführen müssten. Deshalb
ersuche ich die Kolleginnen und Kollegen um Zustimmung zum Beschlussantrag.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich habe bereits im Rahmen meiner Stellungnahme zur Regierungserklärung des Landeshauptmannes gesagt, dass es
vielleicht eine Chance ist, durch mein jugendliches Alter Erfahrungen einzubringen.
Ich bin selbst Student an der Universität Innsbruck und sehe bei meinen Kommilitonen
oft genug, wie es um ihre Deutschkenntnisse bestellt ist. Ich weiß nicht, wie es in Ihrer
Schulzeit war. Meine Oberschulzeit liegt knappe zehn Jahre zurück, und ich wurde
von Lehrern in Fächern wie Mathematik, Kunst und Geschichte unterrichtet, die ich
oft korrigieren musste, wenn es um die deutsche Sprache gegangen ist. Teilweise waren sie nämlich nicht in der Lage, sich in der deutschen Hochsprache zu artikulieren.
Da stelle ich mir die Frage, wie den Kindern in Südtirol eine adäquate deutsche Sprache beigebracht werden soll, wenn die Lehrer teilweise selbst nicht dazu in der Lage
sind. Das dürfen wir nicht unterschätzen! In den Schulen wird nicht Hochdeutsch unterrichtet. Für den Deutschunterricht als Sprach- oder Literaturunterricht wird das
schon stimmen, aber die anderen Fächer werden zum Großteil im Dialekt oder dialektaler Prägung unterrichtet. Das ist ein großer und bedeutender Unterschied und kann
im Stundenverlauf sicher nicht mit dem Deutschunterricht gleichgesetzt werden. Das
ist einfach nicht so! Die Kollegin Klotz hat bereits gesagt, dass Südtiroler Studenten an
der Universität München Deutsch-Kurse absolvieren müssen, bevor sie zu gewissen
Prüfungen zugelassen werden. Ich erlebe das selbst immer. Bei Facharbeiten und
sonstigen Arbeiten sind die Südtiroler Studenten teilweise nicht in der Lage, einen
Aufsatz in Hochdeutsch zu schreiben. Was würde also passieren, wenn wir die
Deutsch-Stunden noch einmal reduzieren? Das wäre doch ein Wahnsinn, denn das ist
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unser größter Schatz und wahrscheinlich auch der einzige Grund, warum die Südtiroler
im Vergleich zu anderen Minderheiten in Europa ihre Identität solange bewahren
konnten! Man kann also wirklich nur mit aller Vehemenz an die Landesregierung appellieren, sich genauestens überlegen, welche Auswirkungen es hat, wenn man die
Deutsch-Stunden noch weiter verkürzt. Wir haben in den letzten Wochen unzählige
Briefe von Lehrern und Eltern bekommen, die schockiert waren ob dieser Maßnahme,
die jetzt getroffen werden soll. Eltern sind besorgt, denn sie wissen nicht, was mit ihren Kindern geschehen wird, wenn der Deutsch-Unterricht noch weiter gekürzt wird.
Sie sagen, dass sie nicht in der Lage seien, ihren Kindern die Deutsch-Kenntnisse zu
vermitteln, die in der Schule abgezwackt werden. Man spielt hier mit der Zukunft unserer Kinder!
MAIR (Die Freiheitlichen): Wir Freiheitlichen werden diesem Beschlussantrag selbstverständlich zustimmen. Ich möchte jetzt nicht die einzelnen Argumente
wiederholen, die bereits meine Vorredner bravourös genannt haben. Wenn ich mich an
meine Schulzeit zurückerinnere, so muss ich sagen, dass ich Deutsch wirklich im
Deutsch-Unterricht und nicht im Mathematik- oder Geschichtsunterricht gelernt habe.
Wir schlagen den absolut falschen Weg ein, wenn wir den Grundschulkindern das Signal geben, dass das Erlernen unserer eigenen Muttersprache nicht mehr so wichtig ist,
dass wir es uns leisten können, in diesem äußerst wichtigen Fach Stunden zu kürzen.
Ich habe auch eine aktuelle Anfrage zu diesem Thema eingebracht, wobei ich sagen
muss, dass ich mit der Antwort absolut nicht zufrieden bin. Ich möchte noch einmal
fragen, ob es stimmt, wie mir von Eltern berichtet wurde, dass es in der Grundschule
nur mehr 816 Deutsch-Stunden gibt. Das wäre ein Minus von 153 Stunden. ItalienischStunden wird es 646 geben, was ein Plus von 12 Stunden wäre, Englisch-Stunden wird
es 136 geben, was ein Plus von 23 Stunden wäre. Ich bitte darum, mich nicht falsch zu
verstehen, denn es ist wichtig, die Zweit- und Drittsprache zu lernen, aber nicht auf
Kosten unserer eigenen Muttersprache. Als ich an der Uni Innsbruck studiert habe, so
haben sich viele Studenten aus Südtirol geniert, Referate zu halten. Wir haben sehr
ungern gesprochen. Bei schriftlichen Arbeiten ging es einigermaßen, aber wir haben
uns in einem großen Nachteil in Bezug auf das Sprechen der Hochsprache gesehen.
Ich erhalte oft von Jugendlichen SMS oder E-Mails, und wenn ich mir diese durchlese,
dann stehen mir wirklich die Haare zu Berge. Sie schreiben in einem Deutsch, das es
wirklich nicht verdient, als Deutsch bezeichnet zu werden. Auch das sollte nicht außer
Acht gelassen werden. Unsere Sprache ist ein kultureller Schatz, und wenn wir ehrlich
sind, gibt es auch Politiker, die sich schwer tun, ein schönes Deutsch zu sprechen.
Deshalb sollten wir mit gutem Beispiel vorangehen und nicht die Deutsch-Stunden im
Unterricht kürzen.
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STIRNER BRANTSCH (SVP): Auch ich möchte mich zu dieser Thematik
äußern. Man hört oft recht verwirrende Aussagen, und zwar sowohl von Eltern, als
auch von Lehrern. Deshalb möchte ich die Frau Landesrätin bitten, uns zu sagen, wie
die Situation nun denn wirklich ist. Ich kann mich nur dem anschließen, was meine
Vorrednerinnen und Vorredner in Bezug auf die Wichtigkeit eines guten Deutsch-Unterrichts gesagt haben. Ich möchte aber auch betonen, dass eine gute, gediegene Lehrerausbildung von besonderer Wichtigkeit ist. Ich stelle immer wieder fest, dass es mit
den Deutschkenntnissen in der Lehrerausbildung hapert. Das fängt im Grundschulbereich an und setzt sich dann im Mittelschulbereich und zum Teil auch im Oberschulbereich fort. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die unseren Kindern die Muttersprache korrekt beibringen sollen, selbst große Lücken aufweisen und Fehler machen.
Wie gesagt, ich möchte wissen, ob ein Stundenkontingent vorgeschrieben ist. Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass ich glaube, dass die Schulautonomie in Südtirol einen Wildwuchs an verschiedensten Projekten und Experimenten zulässt, was zum Nachteil der Schulen und der Schüler selbst ist.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich möchte
nur kurz an das anknüpfen, was die Frau Kollegin Stirner Brantsch angeführt hat,
nämlich dass die Aus- und Fortbildung in diesem Zusammenhang ein zentraler Aspekt
ist. Es ist grundlegend, dass Lehrerinnen und Lehrer im Bereich des Deutsch-Unterrichtes aktualisiert und auf der Höhe der Zeit praktische und andere Aus- und Fortbildung erfahren. Es stimmt, dass die Verwendung des Dialektes wirklich sehr weit um
sich gegriffen hat. Einerseits haben wir zwar einen sehr guten Grad an Literarisierung,
denn in den letzten zwanzig Jahren hat es nie Autoren/Autorinnen gegeben, die in so
herausragender, literarisch exzellenter Art und Weise in Deutsch publiziert haben. Für
unsere kleine Region gibt es eine Autorenqualität, die sich wirklich sehen lassen kann
und die im gesamten deutschen Sprachraum entsprechend ausgezeichnet wird. Wenn
wir an Sabine Gruber, an Josef Zoderer, an Josef Oberhollenzer oder an Selma Mahlknecht denken, so sieht man ganz deutlich, dass die Sprachentwicklung auf diesem
hohen Level sehr gut vorangeht.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): (unterbricht)
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Mit Aufenthalten außerhalb Südtirols, aber unter ständigem Bezug auf Südtirol. Es ist nicht so,
dass die Leute die Heimat verlieren, denn durch den Kontakt zwischen innen und außen entwickeln sie ihr Sprachgefühl. Das ist also ein Faktum. Etwas anderes ist die
Verwendung des Dialekts, die aber nicht nur mit der schlechten Qualität des DeutschUnterrichts zusammenhängt, Frau Kollegin Klotz. Das ist ein Teil des Problems, aber
ein Teil ist natürlich auch hausgemacht. Wir sehen auch in der Öffentlichkeit, vor allem unter Jugendlichen, eine Verachtung des Hochdeutschen, und das ist nicht nur die
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Folge die Schule, sondern auch eine Folge dessen, dass sich Jugendliche in talschaftlichen Gruppen wohlfühlen und deshalb ihren Dialekt markant pflegen. In den 60-er und
70-er Jahren hat der Dialekt nicht annähernd die Rolle gespielt, die er heute spielt.
Damals war der Zugang zur Hochsprache weitaus unbefangener und der Dialekt war
damals nicht so kultiviert, wie er es heute ist. Heute merken wir sehr stark, dass der
Dialekt einen hohen Stellenwert hat. Das bedeutet, dass das Bewusststein der Talschaft
und der kleinen Gruppe eine wesentliche Rolle spielt. Das ist auch jenes Element, liebe
Ulli, lieber Sven, liebe Eva, aus dem Ihr Euer Wählerpotential schöpft, denn durch
diesen Heimatbezug wird natürlich auch der Bezug zu jenen Gruppen gestärkt, die sich
entsprechend in Position bringen. Das bedeutet auch, dass der größere Bezug zum
deutschen Sprachraum gelockert wird. Es gibt sehr viele junge Südtiroler und Südtirolerinnen, die sich weigern, "Hoachdeitsch zi redn, weil des isch eh nett a guete Sproche." Deshalb ist diese Tendenz durchaus auch ein Stück weit unserer Verengung und
Regionalisierung geschuldet, unabhängig von der politischen Situation. Auf der einen
Seite führt diese Regionalisierung zu einer Ausweitung des Hochdeutschen, auf der
anderen Seite aber auch zu einer Einkapselung ins Pustertalerische, ins Psairerische, …
Wir Brixner haben leider keinen gescheiten Dialekt, was mir schon ein bisschen Leid
tut. Wir haben nur ein "Brixner Deitsch". Was den Deutsch-Unterricht betrifft, so gibt
es natürlich Reduzierungen. In der ersten Klasse Grundschule gibt es drei Stunden, die
für den Deutsch-Unterricht verwendet werden können. In der zweiten, dritten, vierten
und fünften Klasse gibt es eine weitere freie Stunde, die für den Deutsch-Unterricht
verwendet werden kann. So dramatisch ist es also nicht, und auch aus dem Pflichtfächerbereich können Stunden herübergenommen werden. Auf den ersten Blick sieht es
nach einer massiven Streichung von Deutsch-Stunden aus, aber im Endeffekt kann und
wird ein wesentlicher Teil dieser Fehlstunden wieder hereingeholt werden.
Wie gesagt, das andere Thema sollte einmal eingehend diskutiert werden.
Die Verdialektung, Versüdtirolerung und Vertalschaftung der Südtiroler und die Einengung ihres Sprachgefühls auf den engeren Zusammenhang ist ein Problem, das sich
sprachlich auswirkt. Euch kommt dies politisch natürlich entgegen.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vom Schulamt andere Daten bekommen als
die, die Sie hier genannt haben. Ich weiß auch nicht, woher Sie die Angaben von den
900 Stunden haben. Im letzten Jahr hat der Landtag das neue Bildungsgesetz genehmigt und jetzt haben wir auch die Rahmenrichtlinien zum Bildungsgesetz genehmigt,
die ab dem kommenden Schuljahr zur Anwendung kommen werden. Ich darf noch
einmal darauf hinweisen, dass sich das Schulsystem in Zusammenhang mit der staatlich vorgegebenen Autonomie der Schulen verändert hat. Es ist nämlich nicht mehr die
Zentrale in Bozen, die die genaue Stundenanzahl vorgibt, da die Schulen im Subsidiaritätsprinzip die Möglichkeit haben, auf die Bedürfnisse ihrer eigenen Klientel, wenn
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ich so nennen darf, besser als bisher einzugehen. Wenn eine Grundschule feststellt,
dass die Kinder der zweiten oder dritten Klasse Schwächen im mathematisch-technischen Bereich haben, dann haben sie die Möglichkeit, diesen Schwächen entgegenzuwirken. Deshalb ist das heutige System der Stundenpläne völlig anders aufgebaut als
früher. Der Schulamtsleiter hat mir gesagt, dass die Festlegung der Stundenanzahl aller
Fächer an Südtirols Grundschulen bis vor Inkrafttreten dieser Rahmenrichtlinien den
Schulen vorbehalten war, mit Ausnahme des Religionsunterrichtes, des Italienischunterrichtes und seit zwei Jahren des Englischunterrichtes. Grundschulen haben also
nicht vom Land vorgegeben bekommen, wie sie ihre Stundenpläne gestalten müssen.
Alle Grundschulen bekamen Jahresstundenkontingente vorgegeben und bekamen vorgegeben, wie intensiv der Religions-, Italienisch- und Englischunterricht zu sein habe.
Den Rest konnten sie selbst bestimmen. Auf Wunsch der Direktorinnen und Direktoren und der Schulen im Land hat das Schulamt der Landesregierung vorgeschlagen,
Mindeststundenkontingente für die einzelnen Fächer festzulegen. Somit wird es kommendem Herbst erstmals zur Anwendung von Mindeststundenkontingenten kommen.
Die Schulen werden also nicht mehr völlig frei darüber entscheiden können, wie viele
Jahresstunden an Deutsch, Geographie, Mathematik usw. sie geben. Das ist die absolute Neuerung, wobei hinzukommt, dass die Fächer in drei Bereiche eingeteilt werden,
nämlich in die Grundquote, in die Wahlpflichtquote und in den Wahlbereich. Der Unterricht in der Grundschule sah bis vor Inkrafttreten des neuen Bildungsgesetzes in der
ersten Klasse 25 Wochenstunden vor, in der zweiten bis zur fünften Klasse je nach
Wahl des Schulrates zwischen 27 und 30 Wochenstunden mit Pausen. Mit dem neuen
Bildungsgesetz wurde eine zusätzliche Wochenstunde eingeführt. Die Stundenkontingente, die festgelegt worden sind, schauen im Fünf-Jahres-Zeitraum folgendermaßen
aus: im Ablauf von fünf Jahren Grundschule erhält ein Kind 646 Stunden ItalienischUnterricht, sofern die Schule nicht ihre autonomen Kompetenzen beansprucht und
nach oben oder nach unten variiert, 136 Stunden Englisch-Unterricht und 816
Deutsch-Unterricht. Von den 900 von Ihnen zitierten Stunden weiß ich nichts. Laut
Schulamt gibt es diese nämlich nicht. Jede Schule hat zusätzlich noch die Möglichkeit,
im Rahmen ihrer Autonomie und der frei zur Verfügung stehenden Wahlpflichtquote
…
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): (unterbricht)
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Frau
Klotz, wenn Kinder in der Grundschule insgesamt 4.522 Stunden Unterricht genießen
und wir davon die 640 Italienisch- und die 130 Englisch-Stunden abziehen, dann bleiben gut 3.700 in deutscher Sprache übrig. Wir wollen keine Immersion und auch keinen sogenannten vehikularen Unterricht. Wir haben schlechte Ergebnisse im Zweitsprachenunterricht und müssen uns hier genauso anstrengen wie im Deutsch-Unter-
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richt. Die Evaluationsberichte der letzten Jahre bestätigen, dass das Bemühen der
Lehrpersonen, sich im Unterricht der Standardsprache zu bedienen, zugenommen hat.
Wenn Sie also von Klagen über den Gebrauch des Dialektes seitens der Lehrpersonen
hören, dann melden Sie mir das bitte. Dann kann ich dem nachgehen, denn auch ich
verurteile das. Die Lehrpersonen aller Unterrichtsfächer haben sich der Standardsprache zu bedienen.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Beschlussantrag ab: mit 7 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen abgelehnt.
Somit ist die Behandlung der Beschlussanträge (Tagesordnungen) abgeschlossen und wir kommen zur Abstimmung über den Übergang von der General- zur
Artikeldebatte.
Landesgesetzentwurf Nr. 22/09: mit 18 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen
genehmigt.
Landesgesetzentwurf Nr. 23/09: mit 18 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen
genehmigt.
Ich unterbreche die Sitzung jetzt für eine Viertelstunde, damit wir im Rahmen einer Fraktionssprechersitzung über den Fortgang der Arbeiten beraten können.
ORE 17.09 UHR
---------ORE 17.30 UHR
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist wieder aufgenommen.
Wir beginnen mit der Artikeldebatte des Landesgesetzentwurfes Nr. 22/09.
1. ABSCHNITT
BESTIMMUNGEN IM BEREICH EINNAHMEN
Art. 1
Änderung des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, „Finanzbestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des
Landes Südtirol für das Finanzjahr 1998 und für den Dreijahreshaushalt 1998-2000 und andere Gesetzesbestimmungen”
1. Nach Artikel 2 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 11. August 1998,
Nr. 9, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„3. Für das akademische Jahr 2009-2010 findet die Erhöhung der Abgabe laut Absatz 2 keine Anwendung.”
2. Nach Artikel 2 des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, in
geltender Fassung, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 2-bis (Befreiungen) - 1. Von der Zahlung der Abgabe sind befreit:
Studenten mit einer Behinderung und einer anerkannten Invalidität
von 66 Prozent oder höher,
ausländische Studenten, die ein Studienstipendium der italienischen
Regierung erhalten haben,
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Studenten, die beabsichtigen, die Laureatsprüfung oder die Abschlussprüfung bis zum 31. März des nächstfolgenden Jahres abzulegen,
Studenten, die nicht in der Lage sind, die Laureatsprüfung bis zum 31.
März abzulegen, aber ein Stipendium des Landes erhalten haben.”
3. Artikel 8-quinquies des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr.
9, erhält folgende Fassung:
„Art. 8-quinquies (Kleinmotorräder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge) - 1. Ab 1. Jänner 2008 sind die Eigentümer von Kleinmotorrädern laut Artikel 52 der Straßenverkehrsordnung sowie die Eigentümer von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen von der Bezahlung der
Kraftfahrzeugsteuern des Landes befreit.”
4. Nach Artikel 17-bis des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr.
9, in geltender Fassung, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 17-ter (Steuerbefreiungen) - 1. Die Landesumschreibungssteuer
muss nicht gezahlt werden für Akte übertragender oder erklärender
Natur, die auch nicht adaptierte Kraftfahrzeuge oder Motorfahrzeuge
zum Gegenstand haben, die auf Personen mit sensorischen Behinderungen oder auf Familienangehörige eingetragen sind, zu deren Lasten sie steuermäßig leben, vorausgesetzt, die Begleitzulage wurde
gewährt.
2. Für die Zwecke dieses Artikels gelten als Personen mit sensorischen Behinderungen Blinde oder Taubstumme, wie sie in Artikel 1
Absatz 2 des Gesetzes vom 12. März 1999, Nr. 68, definiert sind.
3. Der Umstand der sensorischen Behinderung muss auf der Grundlage der einschlägig geltenden Bestimmungen erklärt und dokumentiert sein. Wenn das Kraftfahrzeug oder Motorfahrzeug auf den Familienangehörigen eingetragen ist, zu dessen Lasten die Person mit einer sensorischen Behinderung steuermäßig lebt, muss dieser Umstand gleichzeitig nachgewiesen werden.”
5. Artikel 21-bis Absatz 5 des Landesgesetzes vom 11. August 1998,
Nr. 9, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„5. Ab 1. Jänner 2003 sind die in Artikel 10 des gesetzesvertretenden
Dekretes vom 4. Dezember 1997, Nr. 460, festgelegten Subjekte gemäß Artikel 21 desselben Dekretes von der Bezahlung der IRAP befreit, unter Beibehaltung der Pflicht der Einreichung der IRAP-Erklärung.”
6. Nach Artikel 21-bis Absatz 5-bis des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, in geltender Fassung, wird folgender Absatz eingefügt:
„5-ter. Ab der am 1. Jänner 2009 laufenden Steuerperiode sind die
öffentlichen Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste (ÖBPB) von
der Bezahlung der IRAP befreit, unter Beibehaltung der Pflicht der
Einreichung der IRAP-Erklärung.”
7. Artikel 21-bis Absatz 6 des Landesgesetzes vom 11. August 1998,
Nr. 9, in geltender Fassung, ist aufgehoben.
8. Artikel 21-bis Absatz 6-bis des Landesgesetzes vom 11. August
1998, Nr. 9, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„6-bis. Ab der Steuerperiode, die auf den am 31. Dezember 2007 ablaufenden Steuerzeitraum folgt, ist der ordentliche Steuersatz der regionalen Wertschöpfungssteuer laut Artikel 16 Absatz 1 des geset-
- 78 -
zesvertretenden Dekretes vom 15. Dezember 1997, Nr. 446, um 0,5
Prozentpunkte vermindert.”
9. Artikel 21-bis Absatz 6-ter des Landesgesetzes vom 11. August
1998, Nr. 9, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„6-ter. Ab der Steuerperiode, die auf den am 31. Dezember 2007 ablaufenden Steuerzeitraum folgt, können die Steuersubjekte, unter Berücksichtigung der folgenden Absätze, für eine weitere Reduzierung
um 0,42 Prozentpunkte des IRAP-Steuersatzes laut Absatz 6-bis optieren.”
10. Nach Artikel 21-bis Absatz 6-octies des Landesgesetzes vom 11.
August 1998, Nr. 9, in geltender Fassung, wird folgender Absatz eingefügt:
„6-nonies. Die Absätze 6-bis und 6-ter des vorliegenden Artikels sind
in der Weise auszulegen, dass für die Subjekte mit Steuerperiode von
zwölf Monaten die Reduzierung des IRAP-Steuersatzes ab der auf
den 31. Dezember 2007 folgenden Steuerperiode gilt. Für die Steuerpflichtigen, deren am 31. Dezember 2007 laufenden Steuerperiode
mehr als zwölf Monate dauert, gelten die Förderungen gemäß den
Absätzen 6-bis und 6-ter ab der am 31. Dezember 2007 laufenden
Steuerperiode.”
---------CAPO I
DISPOSIZIONI IN MATERIA DI ENTRATE
Art. 1
Modifiche della legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9, recante “Disposizioni finanziarie in connessione con l’assestamento del bilancio
di previsione della provincia per l’anno finanziario 1998 e per il triennio
1998-2000 e norme legislative collegate”
1. Dopo il comma 2 dell’articolo 2 della legge provinciale 11 agosto
1998, n. 9, e successive modifiche, è aggiunto il seguente comma:
“3. Per l’anno accademico 2009-2010 non trova applicazione
l’aumento della tassa previsto dal comma 2.”
2. Dopo l’articolo 2 della legge provinciale 11 agosto 1998 n. 9, e successive modifiche, è inserito il seguente articolo:
“Art. 2-bis (Esenzioni) - 1. Sono esentati dal pagamento della tassa:
gli studenti in situazione di handicap con una invalidità riconosciuta
pari o superiore al 66 per cento;
gli studenti stranieri beneficiari di una borsa di studio del Governo italiano;
gli studenti che intendono sostenere l’esame di laurea o l’esame finale
entro il 31 marzo dell’anno successivo;
gli studenti che non riescono a sostenere l’esame di laurea entro il 31
marzo, ma risultano borsisti della Provincia.”
3. L’articolo 8-quinquies della legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9,
è così sostituito:
“Art. 8-quinquies (Ciclomotori e quadricicli leggeri) - 1. Dal 1°gennaio
2008 i proprietari di ciclomotori di cui all’articolo 52 del codice della
strada e di quadricicli leggeri sono esentati dal pagamento delle tasse
automobilistiche provinciali.
4. Dopo l’articolo 17-bis della legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9, e
successive modifiche, è inserito il seguente articolo:
- 79 -
“Art. 17-ter (Esenzioni) - 1. Sono esentati dal pagamento dell’imposta
provinciale di trascrizione gli atti di natura traslativa o dichiarativa
aventi per oggetto autoveicoli o motoveicoli anche non adattati, intestati a persone con disabilità sensoriale oppure ai famigliari che le abbiano fiscalmente a carico, purché sia stata concessa l’indennità di
accompagnamento.
2. Ai fini del presente articolo, per persone con disabilità sensoriale si
intendono i soggetti non vedenti o sordomuti, come individuati dall’articolo 1, comma 2, della legge 12 marzo 1999, n. 68.
3. Lo stato di disabilità sensoriale deve essere dichiarato e documentato in base alla normativa vigente in materia. Se l’autoveicolo o il
motoveicolo è intestato al famigliare al quale la persona con disabilità
sensoriale è fiscalmente a carico, tale condizione deve essere contestualmente provata.”
5. Il comma 5 dell’articolo 21-bis della legge provinciale 11 agosto
1998, n. 9, e successive modifiche, è così sostituito:
“5. A decorrere dal 1° gennaio 2003 sono esentati dal pagamento
dell’IRAP, ai sensi dell’articolo 21 del decreto legislativo 4 dicembre
1997, n. 460, i soggetti individuati dall’articolo 10 del medesimo decreto, fermo restando l’obbligo di presentazione della dichiarazione
IRAP.”
6. Dopo il comma 5-bis dell’articolo 21-bis della legge provinciale 11
agosto 1998, n. 9, e successive modifiche, è inserito il seguente
comma:
“5-ter. A decorrere dal periodo d’imposta in corso alla data del 1° gennaio 2009 le aziende pubbliche di servizi alla persona (APSP) sono
esentate dal pagamento dell’IRAP, fermo restando l’obbligo di presentazione della dichiarazione IRAP.”
7. Il comma 6 dell’articolo 21-bis della legge provinciale 11 agosto
1998, n. 9, e successive modifiche, è abrogato.
8. Il comma 6-bis dell’articolo 21-bis della legge provinciale 11 agosto
1998, n. 9, e successive modifiche, è così sostituito:
“6-bis. A decorrere dal periodo d’imposta successivo a quello in corso
al 31 dicembre 2007, l’aliquota ordinaria dell’IRAP prevista dall’articolo
16, comma 1, del decreto legislativo 15 dicembre 1997, n. 446, è ridotta di 0,5 punti percentuali.”
9. Il comma 6-ter dell’articolo 21-bis della legge provinciale 11 agosto
1998, n. 9, e successive modifiche, è così sostituito:
“6-ter. A decorrere dal periodo d’imposta successivo a quello in corso
al 31 dicembre 2007, i soggetti passivi dell’imposta possono, tenuto
conto dei commi successivi, optare per un’ulteriore riduzione di 0,42
punti percentuali dell’aliquota IRAP prevista al comma 6-bis.”
10. Dopo il comma 6-octies dell’articolo 21-bis della legge provinciale
11 agosto 1998, n. 9, e successive modifiche, è inserito il seguente
comma:
“6-nonies. I commi 6-bis e 6-ter del presente articolo si interpretano
nel senso che la riduzione dell’aliquota IRAP opera dal periodo
d’imposta successivo al 31 dicembre 2007, per i soggetti che hanno
un periodo d’imposta di dodici mesi. Per i contribuenti il cui periodo
d’imposta in corso al 31 dicembre 2007 dura più di dodici mesi, le
agevolazioni di cui ai commi 6-bis e 6-ter decorrono dal periodo
d’imposta in corso al 31 dicembre 2007.”
- 80 -
Ich verlese die zu diesem Artikel eingebrachten Änderungsanträge:
Änderungsantrag Nr. 1, (zu den Absätzen 4 und 11), eingebracht von
Landesrätin Repetto:
"Absatz 4: Absatz 1 des neuen Artikels 17-ter ist wie folgt ersetzt: '1. Die
Landesumschreibungssteuer muss nicht gezahlt werden für Akte übertragender oder
erklärender Natur, die auch nicht adaptierte Kraftfahrzeuge oder Motorfahrzeuge zum
Gegenstand haben, die auf Personen mit sensorischen Behinderungen oder auf Familienangehörige eingetragen sind, zu deren Lasten sie steuermäßig leben'.
Absatz 11: Nach Absatz 10 wird folgender Absatz 11 hinzugefügt: '11. Nach
Artikel 21-terdecies Absatz 2 des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, werden
folgende Absätze 3 und 4 hinzugefügt: '3. Für die Feststellung der Landesabgaben
mittels Einvernehmen des Steuerpflichtigen werden die Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekretes vom 19. Juni 1997, Nr. 218 ('Disposizioni in materia di accertamento con adesione e di conciliazione giudiziale') in geltender Fassung, angewandt.
4. Absatz 3 wird auch auf die noch nicht abgeschlossenen Verfahren von Strafen, die
aus der Verletzung von steuerlichen Bestimmungen herrühren, angewandt'."
"Comma 4. Comma 1 del nuovo articolo 17-ter è così sostituito: '1. Sono
esentati dal pagamento dell'imposta provinciale di trascrizione gli atti di natura traslativa o dichiarativa aventi per oggetto autoveicoli o motoveicoli anche non adattati, intestati a persone con disabilità sensoriale oppure ai familiari che le abbiano fiscalmente
in carico'.
"Comma 11. Dopo il comma 10 viene aggiunto il seguente comma 1: '11.
Dopo il comma 2 dell'articolo 21-terdecies della legge provinciale 11 agosto 1998, n.
9, vengono aggiunti i seguenti commi 3 e 4: '3. Per l'accertamento dei tributi provinciali mediante l'adesione del contribuente si applicano le disposizioni del decreto legislativo 19 giugno 1997, n. 218 (Disposizioni in materia di accertamento con adesione e
di conciliazione giudiziale) e successive modificazioni. 4. Il comma 3 si applica anche
ai procedimenti concernente l'irrogazione di sanzioni conseguenti a violazioni di
norme tributarie non ancora definiti'."
Änderungsantrag Nr. 2 (zu Absatz 8), eingebracht vom Abgeordneten Pöder: "Im neuen Artikel 21-bis Absatz 6-bis des Landesgesetzes vom 11. August 1998,
Nr. 9, in geltender Fassung, werden die Wörter '0,5 Prozentpunkte' durch die Wörter '1
Prozentpunkt' ersetzt."
"Nel nuovo comma 6-bis dell'articolo 21-bis della legge provinciale
11 agosto 1998, n. 9, e successive modifiche, le parole '0,5 punti percentuali' sono sostituite con le parole '1 punto percentuale'".
Änderungsantrag Nr. 3 (zu Absatz 8), eingebracht vom Abgeordneten
Tinkhauser: "Absatz 8 wird folgendermaßen ersetzt: '8. Artikel 21-bis Absatz 6-bis des
Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, in geltender Fassung, erhält folgende
Fassung: '6-bis. Ab der Steuerperiode, die auf den am 31. Dezember 2007 ablaufenden
- 81 -
Steuerzeitraum folgt, ist der ordentliche Steuersatz der regionalen Wertschöpfungssteuer laut Artikel 16 Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 15. Dezember
1997, Nr. 446, um das höchstmögliche Ausmaß vermindert'."
"Il comma 8 è così sostituito: '8. Il comma 6-bis dell’articolo 21-bis della
legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9, e successive modifiche, è così sostituito: '6-bis.
A decorrere dal periodo d’imposta successivo a quello in corso al 31 dicembre 2007,
l’aliquota ordinaria dell’IRAP prevista dall’articolo 16, comma 1, del decreto legislativo 15 dicembre 1997, n. 446, è ridotta della misura massima consentita'".
Wer möchte das Wort zu diesen Änderungsanträgen? Herr Abgeordneter
Tinkhauser, bitte.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Es geht hier
um das leidige Thema der IRAP-Senkung. Das Land Südtirol hat die IRAP vor kurzem
um einen halben Prozentpunkt gesenkt, und meines Wissens könnte die IRAP um
weitere 0,5 Prozentpunkte gesenkt werden. Die derzeitige Regelung ist nicht unbedingt
sinnvoll, wenn man auf der anderen Seite auf Beiträge verzichten muss. Es ist so, dass
jene Unternehmen Beiträge erhalten, die in Zukunft und Entwicklung investieren. Wir
müssen froh sein, dass es solche Unternehmen gibt. Die IRAP wird auf den Gewinn,
auf die Passivzinsen und indirekt bzw. direkt auch auf die Zahl der Arbeitnehmer berechnet und fällt vor allem zu Lasten der Industrie.
Ich beantrage die geheime Abstimmung über meinen Änderungsantrag zu
Artikel 1.
PÖDER (UFS): Ich kann dem, was der Kollege Tinkhauser gesagt hat, nur
beipflichten. Der Kollege Tinkhauser hat den Antrag gestellt, die IRAP im höchstmöglichen Ausmaß zu senken. Ich habe den Antrag gestellt, die IRAP um einen Prozentpunkt zu senken. Wir haben erst heute wieder gehört, dass die Unternehmer die
IRAP als Strafsteuer betrachten. Eine Abschaffung derselben ist im Rahmen der Landesgesetzentwurf nicht möglich, weil sie nur in einem bestimmten Umfang reduziert
bzw. erhöht werden kann. Ich denke, dass wir eine Reduzierung der IRAP vornehmen
sollten, und diese sollte über das Ausmaß von 0,5 Prozent hinausgehen.
PARDELLER (SVP): Heute weiß wahrscheinlich kaum noch einer, warum
die IRAP eingeführt worden ist. Die IRAP war vor der Steuerreform die sogenannte
"Krankenkassa". Der Großteil der IRAP fließt ja in den Sanitätsfonds. Früher haben
die Betriebe 5,7 Prozent pro Kopf und Nase der Beschäftigten Krankenkassa-Beträge
bezahlt. Dann ist diese "Krankenkassa" durch die IRAP ersetzt worden. Die Arbeitnehmer zahlen 0,9 Prozent IRPEF in den regionalen Haushalt, und deshalb ist diese Steuer
notwendig, um die Sanität zu finanzieren. Ich verstehe etwas nicht. Die Einnahmen
werden zugunsten des Landeshaushaltes reduziert und gleichzeitig bringt die Opposition ständig überall hohe Ausgaben. Ihr müsst mir erklären, wie das funktioniert:
- 82 -
weniger Einnahmen und höhere Ausgaben! Vielleicht habt Ihr früher viele Märchen
gelesen. Pinocchio hat die Dukaten in die Erde gewühlt, mit Mist überzogen, im Glauben, dass ein Dukatenbaum wachsen würde. Das gibt es in der Wirklichkeit nicht!
Deshalb wünsche ich mir mehr Seriosität und mehr soziales Denken. Man kann nicht
denen, die verhältnismäßig gut leben, Zugeständnisse auf Kosten der "kleinen" Leute
machen!
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Die Südtiroler Landesregierung spricht sich gegen
die Änderungsanträge der Abgeordneten Tinkhauser und Pöder aus, weil wir im letzten Jahr beschlossen haben, dass eine Reduzierung der Steuer günstiger ist als die Gewährung von Beiträgen. Die Wirtschaft hat gesagt, auf die Beiträge verzichten zu
wollen, wenn das Land die IRAP reduziere. Als wir das dann aber gemacht haben,
dann waren die Betriebe nicht mehr damit einverstanden. Deshalb haben wir gesagt,
dass wir die IRAP um einen halben Prozentpunkt senken, ohne dass jemand auf irgendetwas verzichten muss. In Bezug auf den weiteren halben Prozentsatz sollte jeder
selber entscheiden können, ob er die IRAP zahlen oder die Beiträge erhalten will. Die
Wirtschaft hat sich also dazu bereit erklärt, das eine oder andere zu tun. Es besteht also
schon die Möglichkeit, auf die gesamte IRAP zu verzichten. Ich bin also der Meinung,
dass man das so beibehalten sollte. Wie der Kollege Pardeller richtigerweise gesagt
hat, können wir nicht einerseits den Beitrag erhöhen und andererseits auf die Einnahmen verzichten. Sollte sich im Rahmen des Steuerföderalismus etwas ändern, dann
können wir im Herbst ohne weiteres darauf zurückkommen.
PRÄSIDENT: Wir stimmen jetzt über die Änderungsanträge ab.
Änderungsantrag Nr. 1: mit 20 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 7
Enthaltungen genehmigt.
Änderungsantrag Nr. 2.
PÖDER (UFS): Ich ersuche um namentliche Abstimmung.
PRÄSIDENT: Wie vom Abgeordneten Pöder und zwei weiteren Abgeordneten beantragt, stimmen wir über Änderungsantrag Nr. 2 namentlich ab.
Wir beginnen mit der Nummer 9:
KASSLATTER MUR (SVP): Nein.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ja.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ja.
- 83 -
LAIMER (SVP): Nein.
LAMPRECHT (SVP): Nein.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ja.
MAIR (Die Freiheitlichen): Ja.
MINNITI (Il Popolo della Libertà): Sì.
MUSSNER (SVP): Nein.
NOGGLER (SVP): Nein.
PARDELLER (SVP): Nein.
PICHLER ROLLE (SVP): Nein.
PÖDER (UFS): Ja.
REPETTO (Partito Democratico/Demokratische Partei): No.
SCHULER (SVP): Nein.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Sì.
STEGER (SVP): Enthalten.
STIRNER BRANTSCH (SVP): Nein.
STOCKER M. (SVP): Nein.
STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Ja.
THALER ZELGER (SVP): (Abwesend)
THEINER (SVP): Nein.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Ja.
TOMMASINI (Partito Democratico/Demokratische Partei): No.
- 84 -
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Sì.
VEZZALI (IL Popolo della Libertà): Sì.
WIDMANN (SVP): Nein.
ARTIOLI (Lega Nord): Sì.
BERGER (SVP): Nein.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda):
(Assente)
DURNWALDER (SVP): Nein.
EGARTNER (SVP): Enthalten.
EGGER (SVP): Ja.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Enthalten.
HOCHGRUBER KUENZER (SVP): Nein.
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: 14 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen. Somit ist der Änderungsantrag Nr. 2 abgelehnt.
Wir stimmen über Änderungsantrag Nr. 3 ab, und zwar geheim, wie vom
Abgeordneten Tinkhauser und vier weiteren Abgeordneten beantragt.
Ich ersuche um Verteilung der Stimmzettel.
(Geheime Abstimmung – votazione a scrutinio segreto)
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: 13 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen. Somit ist der Änderungsantrag Nr. 3 abgelehnt.
Wer möchte das Wort zu Artikel 1? Herr Abgeordneter Leitner, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Ich denke, dass der
Abänderungsantrag des Kollegen Tinkhauser klar und deutlich ist, und deshalb ist es
schade, dass er nicht angenommen worden ist. Wir machen die Rechnung ein bisschen
anders, Herr Landeshauptmann. Unsere Philosophie ist jene, nämlich, dass das Land,
- 85 -
wenn es weniger Steuern einhebt, auch weniger Beiträge zu vergeben braucht. In Südtirol ist alles auf Subventionen aufgebaut, und die Bürger …
PICHLER ROLLE (SVP): (unterbricht)
LEITNER (Die Freiheitlichen): Der Fraktionssprecher der Südtiroler
Volkspartei hat offensichtlich den Faden verloren, denn wir sind immer noch bei Artikel 1.
Die Rechnung muss natürlich irgendwo aufgehen, aber der Wirtschaft und
auch Einzelpersonen wäre es mehr dienlich, wenn sie weniger Steuern zahlen müssten.
Dann bräuchten sie hinterher nämlich nicht um Beiträge betteln. Wir kommen immer
in eine engere Spirale hinein, und irgendwann werden wir keine Luft mehr bekommen.
Deshalb müsste man sich von diesem System verabschieden.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Es ist schade, dass der Kollege Pardeller nicht im Saal ist. Den Pinocchio-Vergleich kann er sich auf jeden Fall sparen,
und ich glaube, dass er die letzten Zahlen betreffend die Industrie noch nicht ganz mitbekommen hat. Von den 3.000 Arbeitern in der Automobil-Zulieferindustrie befinden
sich circa 2.400 teilweise im Lohnausgleich. Wenn die IRAP gesenkt wird, so ist das
in erster Linie nicht ein Beitrag für die Reichen, sondern das ist auch ein Beitrag dafür,
international wettbewerbsfähig zu bleiben.
PICHLER ROLLE (SVP): Das Landeskindergeld, die Pendlerzulage und
die Mütterpensionen sollen erhöht werden, Verschrottungsprämien für die Fahrzeuge
der Freiwilligen Feuerwehren eingeführt, Vorschussleistungen für Arbeitslose gezahlt
und gleichzeitig die IRAP und die Baukostenabgabe gesenkt werden.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über Artikel 1 ab: mit 19 Ja-Stimmen, 5 NeinStimmen und 9 Enthaltungen genehmigt.
Art. 2
Änderung des Landesgesetzes vom 18. August 1983, Nr. 32, “Bestimmungen auf dem Gebiet der Lokalfinanzen”
1. Nach Artikel 9-bis Absatz 3 des Landesgesetzes vom 18. August
1983, Nr. 32, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„4. Die Pflicht zur Vorlegung der Erklärung laut Absatz 2 endet mit 1.
Jänner 2010.”
---------Art. 2
Modifica della legge provinciale 18 agosto 1983, n. 32, recante “Disposizioni in materia di finanza locale”
1. Dopo il comma 3 dell’articolo 9-bis della legge provinciale 18 agosto
1983, n. 32, è aggiunto il seguente comma:
- 86 -
“4. L’obbligo di presentazione della dichiarazione di cui al comma 2
cessa con decorrenza 1° gennaio 2010.”
Möchte jemand das Wort zu diesem Artikel? Niemand. Dann stimmen wir
darüber ab: mit 19 Ja-Stimmen und 13 Enthaltungen genehmigt.
Bevor wir zu Artikel 3 kommen, möchte ich die Sitzung für zehn Minuten
unterbrechen, weil ein Abänderungsantrag auf dem Weg ist und ich möchte, dass das
alles ordentlich über die Bühne geht.
ORE 18.22 UHR
---------ORE 18.38 UHR
PRÄSIDENT: Wir fahren mit der Behandlung von Landesgesetzentwurf
Nr. 22/09 fort.
2. ABSCHNITT
BESTIMMUNGEN IM BEREICH DER AUSGABEN
Art. 3
Ausgabenbewilligung für das Jahr 2009 - Anlagen A und B
1. Für die Anwendung von Landes-, Regional-, Staats- oder EU-Vorschriften, die in den Kapiteln angegeben sind, die den Haushaltsgrundeinheiten angehören, wie diese in der beiliegenden Anlage A
angeführt sind, werden für das Finanzjahr 2009 Ausgaben in der dort
vorgesehenen Höhe bewilligt.
2. Für die Durchführung von Maßnahmen oder Bauvorhaben, deren
Durchführung sich über mehrere Haushaltsjahre hinzieht, einschließlich Lieferungen und Dienstleistungen, die den Abschluss, die vollständige Funktionsfähigkeit sowie die Übereinstimmung mit der
Zweckbestimmung der Bauten gewährleisten, werden zusätzlich für
das Finanzjahr 2009 und für den Vierjahreszeitraum 2010-2013 Ausgaben in dem Ausmaß bewilligt, wie es aus der beiliegenden Anlage
B hervorgeht. Die Ausgabenanteile zu Lasten der Haushaltsjahre von
2010 bis 2013 werden mit dem jeweiligen jährlichen Finanzgesetz
festgelegt.
3. Für die Zwecke laut Absatz 2 ist die Landesverwaltung gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, ermächtigt, im Jahre 2009 im Rahmen der für den Fünfjahreszeitraum
2009-2013 jährlich veranschlagten Ausgaben Verträge abzuschließen
und Verpflichtungen einzugehen, wobei jedoch die in den vorhergehenden Haushaltsjahren aufgenommenen zu berücksichtigen sind.
Die Ausgabe zu Lasten des jeweiligen Haushalts von 2010 bis 2013
darf nicht höher sein als 80 Prozent der für das Finanzjahr 2009 bewilligten Ausgaben.
----------
- 87 -
CAPO II
DISPOSIZIONI IN MATERIA DI SPESA
Art. 3
Autorizzazioni di spesa per l’anno 2009 - Tabelle A e B
1. Per l’applicazione delle norme provinciali, regionali, statali o comunitarie, indicate nei capitoli appartenenti alle unità previsionali di base
riportate nell’allegata tabella A, sono autorizzate per l’anno finanziario
2009 spese nella misura indicata nella tabella medesima.
2. Per l’attuazione di interventi od opere a esecuzione pluriennale, ivi
inclusi forniture e servizi volti ad assicurare il completamento, la piena
funzionalità dei lavori e la rispondenza alle finalità cui le opere sono
destinate, sono inoltre autorizzate per l’anno finanziario 2009 e per il
quadriennio 2010-2013 spese nella misura indicata nell’allegata tabella B. Le quote di spesa destinate a gravare sugli esercizi dal 2010
al 2013 saranno stabilite dalla relativa legge finanziaria.
3. Per le finalità indicate al comma 2, l’amministrazione provinciale è
autorizzata, ai sensi dell’articolo 8, comma 2, della legge provinciale
29 gennaio 2002, n. 1, a stipulare contratti o comunque ad assumere
impegni nell’anno 2009 nei limiti delle spese annualmente previste per
il quinquennio 2009-2013, tenendo conto anche degli impegni assunti
negli esercizi precedenti. La spesa da impegnare a carico di ciascuno
degli esercizi dal 2010 al 2013 non dovrà superare l’80 per cento della
spesa autorizzata per l’esercizio 2009.
Ich verlese die zu diesem Artikel eingebrachten Änderungsanträge:
Änderungsantrag Nr. 1 (zu Absatz 1, Anlage A), eingebracht vom
Abgeordneten Pöder:
Nr. 12 + € 6.500.000
Nr. 74 - € 6.500.000
Änderungsantrag Nr. 2 (zu Absatz 1, Anlage A), eingebracht von Frau
Landesrat Repetto:
Fort. Nr./n. progr.
14
15
23
74
84
+ 100.000,00
- 7.490,66
- 100.000,00
+ 111.620.624,04
- 109.830.974,04
Wird gelöscht – viene cancellato
85
99
102
104
105
110
(14100.25)
- 1.000.000,00
+ 100.000,00
+ 200.000,00
- 1.000.000,00
+ 488.000,00
+ 154,94
- 88 -
113
126
127
130
134
- 154,94
+ 1.500.000,00
- 1.000.000,00
- 500.000,00
- 11.400.000,00
Wird gelöscht – viene cancellato
138
- 20.000.000,00
(19230.05)
138 bis
+ 20.000.000,00
(19240.00)
138 ter
+ 11.400.000,00
(19245.00 – 19245.05)
157
161
- 100.000,00
+ 100.000,00
(25100.55)
162
164
- 650.000,00
+ 650.000,00
Änderungsantrag Nr. 2.1, eingebracht von der Abgeordneten Artioli und
Landesrätin Kasslatter Mur: "Nach Punkt 15 wird folgender Punkt 19 eingefügt: 'Punkt
19. Schulische Fürsorge'".
"Dopo il punto 15 viene inserito il seguente punto 19: '19. Assistenza
scolastica'".
Vor der Diskussion über diese Änderungsanträge kommen die Haushaltsgrundeinheiten zur Behandlung, zu denen Abgeordnete im Sinne von Artikel 101 Absatz 5 der Geschäftsordnung eine Wortmeldung beantragt haben.
HGE 04110: Frau Abgeordnete Klotz, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Danke! Es geht hier um die Tätigkeit, den Betrieb und die Ausbildung im Schulsektor in italienischer Sprache. Wir sehen eine Zunahme um fast einer halben Million Euro auf 10.067.700 Euro. Durch diesen Änderungsantrag kommen noch einmal 100.000 Euro dazu. Ich ersuche den zuständigen Landerat, uns zu erklären, was hier zusätzlich geplant ist und warum der
Ansatz dieses Kapitel erhöht wird.
TOMMASINI (Assessore alla scuola italiana, alla cultura italiana e all'
edilizia abitativa – Partito Democratico/Demokratische Partei): Qui c’è un aumento del capitolo di 500 mila euro. In parte sono contributi alle scuole di ogni genere,
ordinari e straordinari, nel capitolo 4110.45 Noi abbiamo progetti all’interno delle
scuole elementari sia per quanto riguarda il bilinguismo precoce che l’inglese. Il capitolo è in aumento perché i progetti sono in aumento, costano di più, sono di più le
classi che fanno questi progetti, in particolare per quanto riguarda la lingua inglese.
Non avendo insegnanti aggiuntivi, questi vengono reperiti attraverso agenzie.
- 89 -
Il capitolo in aumento 4110.80 riguarda finanziamenti per le scuole paritarie
per la gestione delle scuole Rainerum, Marcelline, Toniolo, Walther. Negli anni scorsi
la Provincia ha teso a pagare circa il 70% del disavanzo di queste scuole. Attraverso un
aumento di alcune centinaia di migliaia di euro si vuole tendere a dare un contributo
ulteriore a queste scuole. Questa è la ragione per cui c’è un aumento di complessivi
500 mila euro su questo capitolo.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 04110 ab: mit 18 Ja-Stimmen,
7 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen genehmigt.
Wir kommen zur HGE 04115: Frau Abgeordnete Klotz, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Es geht um die Tätigkeit, den Betrieb und die Ausbildung im Schulsektor in ladinischer Sprache. Auf diesem Kapitel
sehen wir im Vergleich zum letzten Jahr ein Minus von 9.665 Euro und jetzt kommen
noch einmal 7.490 Euro dazu. Das sind insgesamt etwa 16.000 Euro weniger. Ich ersuche den Landesrat, uns das zu erklären.
MUSSNER (Landesrat für Bauten, ladinische Schule und Kultur und
Vermögensverwaltung – SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Was die
Aufteilung der Gelder für die Tätigkeit und Ausbildung im Schulsektor anbelangt,
wurde in allen drei Schulbereichen dasselbe gemacht. Bei der ladinischen Schule wurden allerdings Gelder gestrichen, da es keine Privatschulen gibt. Diese Gelder sind bei
der italienischen und deutschen Schule dazugekommen.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 04115 ab: mit 3 Enthaltungen
und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Wir kommen zur HGE 10100: Frau Abgeordnete Mair, bitte.
MAIR (Die Freiheitlichen): Hier geht es um eine Erhöhung von 111 Millionen Euro, und deshalb ersuche ich den zuständigen Landesrat um eine Erläuterung.
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Die Ausstattung mit finanziellen Mitteln der Bereiche Sozial- und Sanitätswesen ist insgesamt neu gestaltet worden. Früher war auch der Teil der Pflegesicherung
Bestandteil dieses Kapitels, aber dieser ist nun umgeschichtet worden. Sie wissen, dass
die Pflegesicherung teils auch aus Mitteln des Sozialwesens gespeist wird, und deshalb
haben wir im Sozialwesen auch weniger Geld zur Verfügung. Diese Mittel fließen aber
dem Gesundheitswesen zu, und deshalb erklären sich diese großen Unterschiede.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 10100 ab: mit 19 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen genehmigt.
- 90 -
Nachdem der Abgeordnete Heiss auf die Behandlung der HGE 13205
verzichtet, kommen wir zur HGE 13210. Herr Abgeordneter Heiss, bitte.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke, Herr
Präsident! Unter diesem Kapitel, besonders unter der Position 13210.10, sehen wir ein
deutliches Zurückfahren der Investitionsförderungen der gemeinschaftlichen Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe. Inwieweit ist der Bedarf nicht mehr in diesem
Ausmaß gegeben?
BERGER (Landesrat für Tourismus, Landwirtschaft, Grundbuch und
Kataster – SVP): Herr Dr. Heiss, im Rahmen der Förderungsmaßnahmen gibt es einerseits den Landeshaushalt, andererseits gibt es das ländliche Entwicklungsprogramm. Letzteres beinhaltet Maßnahmen seitens des Staates und der Europäischen
Union mit Landesfinanzierung. Hier geht es darum, dass größere Projekte über die
kofinanzierten Maßnahmen abgerechnet werden, was bedeutet, dass eine separate
Buchführung gemacht wird. Einzel- und kleinbetriebliche Maßnahmen werden über
dieses Haushaltskapitel finanziert. Dadurch, dass wir in der Milchwirtschaft die Genossenschaften fördern und in diesem Bereich größere Projekte anstehen, haben wir
die finanziellen Mittel auf diesem Kapitel verringert und auf den anderen Bereich, also
auf jenen der kofinanzierten Maßnahmen, verlagert.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 13210 ab: mit 19 Ja-Stimmen
und 11 Enthaltungen genehmigt.
Die Sitzung wird bis 20.00 Uhr unterbrochen.
ORE 19.01 UHR
---------ORE 20.09 UHR
(Namensaufruf - appello nominale)
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
Dr. DIETER STEGER
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist wieder aufgenommen. Abgeordnete Artioli,
Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten, bitte.
ARTIOLI (Lega Nord): Chiedo una sospensione della seduta per una riunione delle opposizioni per circa 10 minuti.
- 91 -
PRÄSIDENT: In Ordnung. Die Sitzung ist unterbrochen.
ORE 20.09 UHR
---------ORE 20.24 UHR
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist wieder aufgenommen. Abgeordnete Artioli,
Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
ARTIOLI (Lega Nord): Chiedo una riunione dei capigruppo a cui dovrebbero particolar ei due assessori competenti e i funzionari.
PRÄSIDENT: Ich gebe Ihrem Antrag statt. Die Sitzung ist unterbrochen.
ORE 20.25 UHR
---------ORE 20.41 UHR
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist wieder aufgenommen.
Wir fahren mit der Behandlung des Artikels 3 des Landesgesetzentwurfes
Nr. 22/09, der dazu eingebrachten Änderungsanträge und, in diesem Zusammenhang,
mit der Behandlung der Haushaltsgrundeinheiten fort.
HGE 14200. Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Hier geht es um Maßnahmen
betreffend die Forst- und Berglandwirtschaft. Insgesamt ist heuer ein Plus von
2.270.000 Euro zu verzeichnen. Es gibt hier auch eine kleine Änderung, die nicht so
sehr ins Gewicht fällt und ausgeglichen wird. Es handelt sich wahrscheinlich nur um
eine buchhalterische Maßnahme. Aber man sieht, dass es in dieser HGE 14200 auf und
ab geht. Man kann einmal 800.000 Euro mehr und 700.000 Euro weniger feststellen,
dann werden 1 Million Euro mehr, 3 Millionen Euro weniger und 4.100.000 Euro
mehr verbucht. Das sind die größten Posten in dieser HGE. Warum kommt es hier zu
solchen Umschichtungen? Was passiert hier?
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Verehrter Herr Präsident,
verehrte Damen und Herren! Das Gesetz Nr. 21 betreffend die Forstwirtschaft sieht
vor, dass forstliche und almtechnische Infrastrukturenbeiträge gewährt werden können.
Es handelt sich vorwiegend um Beiträge für die Erschließung von Höfen, von Wäldern, Almen usw. Gleichzeitig gibt es die sogenannten Ziel-2-Gebiete, welche von
Seiten der EU gewisse Beiträge erhalten. Wir müssen die Gelder vorstrecken und be-
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kommen dann den jeweiligen Teil - je nachdem, wann die Arbeiten fertiggestellt werden - von Seiten der EU zurück. Wir können von vorne herein nicht genau sagen, wie
viel Geld von Seiten der EU stammt und wie viel Geld wir in welchem Zeitraum von
Seiten der EU zugewiesen bekommen. Jedes Mal, wenn wir von Seiten der EU eine
Rückvergütung erhalten, kommen diese Gelder zu den Landesmitteln in den Haushalt.
Deswegen handelt es sich hier um nichts anderes als um die Verbuchung von Geldmitteln, die von der EU für die betreffenden Maßnahmen gewährt werden. Diese werden zu unseren Geldmitteln hinzugefügt. Einmal ist es mehr, einmal ist es weniger, oft
werden die Gelder im Herbst gewährt und erst bei der nächsten Gelegenheit eingebaut.
Nachdem wir letztes Jahr keinen Nachtragshaushalt gemacht haben, haben wir diese
800.000 Euro erst im Herbst bekommen und konnten sie erst in diesem Haushalt einbauen. Das Minus von 3 Millionen Euro ist deshalb zu verzeichnen, da wir diese
Geldmittel voriges Jahr hinzugegeben und heuer nicht rückvergütet bekommen haben.
Deswegen müssen wir diesen Betrag wieder abziehen. Ich kann nicht zweimal das
gleiche Geld hineingeben.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 14200 ab: mit 19 Ja-Stimmen
und 14 Stimmenthaltungen genehmigt.
HGE 18200. Frau Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Die HGE 18200 betrifft touristische Angebote, bei denen ein Minus von 500.000 Euro zu verzeichnen ist. Insgesamt
geht es um die Förderung für Strukturen des touristischen Angebots. Ursprünglich war
ein Plus von 490.000 Euro vorgesehen, während jetzt 500.000 Euro abgebucht werden.
Was ist hier passiert?
BERGER (Landesrat für Tourismus, Landwirtschaft, Grundbuch und
Kataster – SVP): Frau Abgeordnete Klotz, das ist eine Umbuchung. Es erfolgt eine
Umbuchung von der Finanzierung der Tourismusorganisationen auf die Finanzierung
von Initiativen für den Tourismus laut Landesgesetz Nr. 79. Hier ist eine Verschiebung
von einem Kapitel auf das andere erfolgt. Sie ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass
man irgendjemandem etwas weggenommen hat, sondern man hat die Gelder nur von
der Sturkturförderung auf die Initiativen-Förderung verlagert. Sie sehen diesen Änderungsantrag in der Auflistung der gesamten Änderungen, die gemacht worden sind.
Wenn Sie die Liste anschauen, dann werden Sie sehen, dass einerseits 500.000 Euro
und 1 Million Euro bei einem Kapitel abgebucht und andererseits 1,5 Millionen Euro
bei einem anderen Kapitel dazukommen.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 18200 ab: mit 19 Ja-Stimmen
und 12 Stimmenthaltungen genehmigt.
HGE 19120. Abgeordneter Heiss, Sie haben das Wort.
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HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke schön!
Hier hat sich offenbar eine Änderung in der gesamten Situation ergeben. Bei der Position BLS gibt es eine Änderung in der Höhe von 11,5 Millionen Euro. Dieser Betrag
wird später auf eine neue HGE umgebucht, welche es innerhalb des Gebarungsplans
noch nicht gibt. Könnten Sie uns erläutern, warum jetzt diese Umbuchung erfolgt? Das
würde uns interessieren.
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Das ist eine Umbuchung von verschiedenen Kapiteln der Wirtschaft in Richtung BLS, um das Tätigkeitsprogramm zu gewährleisten und um Ankäufe zu tätigen. Es ist eine neue Haushaltsgrundeinheit geschaffen worden, denn vorher waren diese Geldmittel in anderen Haushaltsgrundeinheiten bzw. Kapiteln enthalten. Da dort eine Umbuchung nicht möglich gewesen wäre, ist dieser Bereich zusammengeführt und eine einheitliche logische Einheit gebildet worden.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur Abstimmung über die HGE 19120: mit 19
Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen genehmigt.
HGE 19230. Abgeordnete Heiss, Sie haben das Wort, bitte.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke, Herr
Präsident! Auf der HGE 19230 ist ein Ausgleichsfonds für Kapitalbeiträge an die Industrie-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe für betriebliche Investitionen und
Förderungen offenbar neu geschaffen worden. Könnten Sie uns in groben Zügen erklären, Herr Landesrat, in welche Richtung diese Änderung abläuft? Hier ist bis dato auch
die Firma Business Location Südtirol gewesen, aber es gibt noch weitere Positionen.
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Das ist genau jener Teil des Haushaltes und der Kapitel, die
eine Veränderung erfahren haben. Hier sind drei verschiedene Bereiche, nämlich Handel, Industrie und Handwerk, angesiedelt. Für das Handwerk sind 9.900.000 Euro, für
die Industrie 6.200.000 Euro und für den Handel 1,7 Millionen Euro vorgesehen.
Diese Gelder wurden reduziert und in Richtung BLS verschoben. Hier sind die gesamten Kapitalbeiträge für die Wirtschaft enthalten.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 19230 ab: mit 19 Ja-Stimmen,
7 Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen genehmigt.
HGE 23210. Abgeordneter Pöder, Sie haben Wort.
PÖDER (UFS): Danke, Herr Präsident! Es geht hier um Förderungen und
Investitionen für die Energieeinsparung, bei denen ein Plus von 3,4 Millionen Euro zu
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verzeichnen ist. Ich hätte gerne gewusst, warum dieses Plus vorgesehen ist und in welchen Maßnahmen sich das umsetzen wird. Auch die internen Umbuchungen, sprich
von den verschiedenen Kapiteln 23210.03 und 23210.02 auf das Kapitel 23210.00,
sind beachtlich. Könnten Sie uns bitte erklären, welche zusätzlichen Maßnahmen hier
gefördert bzw. unterstützt werden sollten?
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP):
Es ist uns gelungen, im Haushalt für den Bereich der Energieeinsparung etwas mehr
vorzusehen als in den letzten Jahren. Die Anzahl der Gesuche hat sich gehäuft. Allein
im letzten Jahr sind Gesuche für eine Gesamtinvestitionssumme von 300 Millionen
Euro eingegangen. Mit dieser Haushaltsgrundeinheit können wir etwas nacharbeiten.
Es sind noch eine Vielzahl von größeren Raten für die Fernheizwerke offen sowie die
unzähligen Gesuche für den privaten Sektor, die wir jetzt mit dieser etwas größeren
Summe bedienen können. Somit können wir davon ausgehen, dass die Wartezeiten
zumindest nicht ansteigen und bei 2 bis 2,5 Jahren bleiben werden.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur Abstimmung: mit 27 Ja-Stimmen und
6 Stimmenthaltungen ist die HGE 23210 genehmigt.
Der Abgeordnete Pöder verzichtet auf die Behandlung der HGE 25105.
Wir kommen nun zur Diskussion über die Änderungsanträge. Abgeordneter
Pöder, Sie haben das Wort.
PÖDER (UFS): Danke, Herr Präsident! Ich habe hier ein Plus im Rahmen
der Nr. 12. Es geht hier um die HGE 4100, und zwar um die Zuweisung an die Gemeinden für die Verwaltung der Landeskindergärten. Das ist in etwa der Betrag, der
jährlich für die Kindergartengebühren seitens der Eltern aufgewendet wird. Ich würde
diesen Betrag umbuchen bzw. aufstocken, damit diese Gebühren aus dem Landeshaushalt bezahlt werden können. De facto würde der sogenannte Gratiskindergarten
eingeführt, das heißt, dass den Eltern die Kindergartengebühren erlassen werden. Wir
hatten dazu bereits eine Diskussion. Es geht darum, mit dieser doch recht geringen
Summe die Familien von den Kindergartengebühren zu befreien. Das macht im
Durchschnitt zwischen 450 bis 700 Euro pro Familie in einem Kindergartenjahr aus.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich hätte eine konkrete Frage
betreffend die Abänderung zur Nummer 127, was die Förderung der SMG anbelangt.
Dort ist im Abänderungsantrag ein Minus von 1 Million Euro angegeben. Ist dieses
Minus die Abänderung von dem, was von den 2 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen
ist, oder ist das eine Reduzierung von dem, was bereits im letzten Jahr vorgesehen
wurde? Wenn die SMG grundsätzlich mit zusätzlichen Geldern finanziert wird, gerade
jetzt im aktuellen Fall, wo die SMG Südtirol im Ausland als italienische Provinz vermarktet, dann muss man das höchst in Frage stellen und kann dem auf keinen Fall zu-
- 95 -
stimmen. Wir hatten heute effektiv den Fall, dass die SMG das in Schweizer Zeitungen
propagiert hat, mit der Konsequenz, dass die Schweizer Zeitungen inzwischen schreiben, dass gerade Bozen eine völlig italienische Stadt sei, in der die österreichischen
Gebäude an die Zeit der österreichischen Besatzung erinnern. Wenn das die Konsequenz der SMG-Werbung ist, glaube ich, dass man jegliche Förderungen für die SMG
gänzlich in Frage stellen muss.
BERGER (Landesrat für Tourismus, Landwirtschaft, Grundbuch und
Kataster – SVP): Danke! Das ist eine Verminderung von dem, was im ersten Entwurf
enthalten war. Zuerst fand eine Aufstockung von 2 Millionen Euro statt und jetzt wird
eine Reduzierung von 1 Million Euro vorgenommen. Der Artikel, den Sie angesprochen haben, wurde meines Wissens von einem Schweizer Journalisten geschrieben.
Die SMG hat das irgendwo auf ihrer Homepage. Ich kann mich dazu wirklich nicht
äußern. Wenn das jemand schreibt, ist das sicherlich keine Eigeninitiative der SMG.
Das, was heute in der Pressekonferenz dargelegt wurde, wird sicherlich aufgearbeitet
werden. Ich möchte hierzu nicht Stellung beziehen, weil ich die Dinge zuerst mit der
SMG klären möchte.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur Abstimmung über die Änderungsanträge:
Änderungsantrag Nr. 1: mit 8 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und
5 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Änderungsantrag Nr. 2.1: mit 22 Ja-Stimmen und 8 Stimmenthaltungen
genehmigt.
Änderungsantrag Nr. 2: mit 20 Ja-Stimmen und 14 Stimmenthaltungen genehmigt.
Wir fahren mit der Behandlung der Haushaltsgrundeinheiten fort.
HGE 01115. Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Unter dem Titel "Institutionelle
Beziehungen" läuft die Haushaltsgrundeinheit betreffend Ausgaben für die Dienste des
Amtes für Presseangelegenheiten, einschließlich der Ausgaben laut der Vereinbarung
RAI-Cinsedo, Personalgehälter ausgenommen. Wir sehen hier den Betrag von
1.795.000 Euro, welcher um 640.000 Euro erhöht wird und somit 2.435.515 Euro beträgt. Ich frage mich, welche besonderen Vorhaben betrifft das?
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): Si tratta appunto di un aumento di
640.515 euro in aumento per la promozione in particolar modo di programmi plurilingui attraverso delle televisioni a carattere locale e anche come sostegno all’ufficio
stampa per la promozione di programmi di questo genere.
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PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 01115 ab: mit 20 Ja-Stimmen,
3 Nein-Stimmen und 11 Stimmenthaltungen genehmigt.
HGE 01120. Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Unter dem Titel "Internationale
Kooperation" ist die größte zusätzliche Ausgabe für Beiträge an Organisationen für
Maßnahmen zur Entwicklungszusammenarbeit. Ich beziehe mich auch auf das Einnahmenkapitel 222.10. Ich ersuche um Erläuterung, was hier zusätzlich und mit wie
vielen Geldmitteln finanziert wird.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Verehrter Herr Präsident,
verehrte Damen und Herren! Ich kann jetzt nicht sagen, was zusätzlich finanziert wird.
Die Gesuche werden zu Beginn des Jahres eingereicht, worauf sie dann von einer
Kommission überprüft werden. Diese Kommission macht entsprechende Vorschläge
an den Unterfertigten, welcher dann die Anträge in die Landesregierung bringt. Ich
kann zur Zeit nicht sagen, welche Ansuchen eingereicht worden sind. Ich kann auch
nicht sagen, welche berücksichtigt werden. Tatsache ist, dass wir versucht haben, so
viele Geldmittel zu bekommen, wie wir bereits im letzten Jahr hatten. Es werden Projekte in Afrika, Asien usw. finanziert, wie wir es auch in den vergangenen Jahren getan haben.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 01120 ab: mit 20 Ja-Stimmen,
4 Nein-Stimmen und 10 Stimmenthaltungen genehmigt.
HGE 01125. Abgeordnete Mair, Sie haben das Wort.
MAIR (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Ich habe hier eine
politische Frage. Was wird grundsätzlich mit diesem Betrag gefördert? Sollte es sich
dabei um die Informationen, die die Heimatfernen erhalten, handeln, dann hätte ich
noch eine Frage. Die Heimatfernen werden eigentlich nur von der Regierung über
Südtirol informiert. Das ist ziemlich einseitig. Das kritisieren nicht nur wir, sondern
das hören wir von den Heimatfernen selbst. Ganz schlimm und übel war die einseitige
Information im letzten Wahlkampf. Ich möchte fragen, ob es möglich ist, dass alle
Parteien denselben Zugang zum Adressmaterial der Heimatfernen erhalten könnten.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Verehrter Herr Präsident,
verehrte Damen und Herren! Tatsache ist, dass mit diesen Geldmitteln die Tätigkeit
der "Heimatfernen" gefördert wird. Einmal geschieht dies auf der Ebene, auf der die
entsprechenden Vereinigungen heute arbeiten. Sie wissen, dass es über 20 verschiedene Außenstellen gibt, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Köln, Bayern usw. Sie
präsentieren Programme für die Pflege des Brauchtums, für Kurse, Informations-
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abende und dergleichen. Jeder kann dazu eingeladen werden. Nicht wir entscheiden,
wer eingeladen wird, entsprechende Vorträge zu halten, Diskussionsabende zu
bestreiten, sondern es sind die Heimatfernen, die dann die Leute einladen. Was die
Zeitschrift anbelangt, steht es jedem offen, entsprechende Informationen zu geben.
Grundsätzlich sollten es Informationen sein, die vom Presseamt herausgegeben werden. Es wird ein Sammelsurium gemacht und dieses wird geordnet und den Heimatfernen mitgeteilt.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur Abstimmung: mit 20 Ja-Stimmen, 4 NeinStimmen und 11 Stimmenthaltungen ist die HGE 01125 genehmigt.
HGE 02100. Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Im Personalwesen geht es ziemlich drunter und drüber. Wir sehen eine Erhöhung um fast 40 Millionen Euro, wobei
die Gehälter und Sonderbezüge für Bedienstete über 21 Millionen Euro ausmachen,
während auch für die Sozialversicherungsfürsorgebeiträge eine entsprechende Summe
vorgesehen ist. Ich beziehe mich jetzt auf die Kapitel 02100.00 und 02100.02. Bei den
Außendienstvergütungen und Vergütungen der Reisespesen für die Bediensteten
scheint beispielsweise ein Minus von über einer Million Euro auf. Auch bei Ausgaben
für den befristeten Arbeitsvertrag ist ein Minus vorgesehen. Hier handelt es sich um
ziemlich große Verschiebungen. Herr Landesrat, ist es möglich, dass die jährlichen zusätzlichen Vergütungen 21 Millionen Euro ausmachen? Macht das so viel mehr aus als
im vorigen Jahr, in dem ein Betrag von 309 Millionen Euro vorgesehen war? Oder wie
sonst ist das zu erklären? Wenn man Außendienstvergütungen, Ausgaben für zeitweilige, befristete Arbeitsverträge, Gewährung einmaliger Vorschüsse und INADEL-Abfertigungen ansieht, fragt man sich, ob man hier soviel zusätzliches Personal benötigt
oder ob die zusätzlichen Ausgaben auf Personalwechsel zurückzuführen sind. Welches
ist der Hintergrund für diese Turbulenzen?
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen!
Hier handelt es sich nicht um Turbulenzen, sondern um ganz klare Berechnungen.
Aufgrund des soeben erstellen Stellenplanes haben die Techniker ihre Berechnungen
unter Berücksichtigung der Inflation, der Sozialabgaben, der Außendienste, der Schätzungen der anfallenden Außendienste, neuer Kompetenzen und Sonstigem durchgeführt. Sie müssen die Berechnungen natürlich so ausführen, dass sie möglichst im
Rahmen bleiben. Deshalb sind das immer Berechnungen, die auf Schätzungen für das
nächste Jahr beruhen. Es handelt sich hierbei um leichte Änderungen, welche absolut
im Rahmen bleiben.
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PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 02100 ab: mit 20 Ja-Stimmen,
1 Nein-Stimme und 14 Stimmenthaltungen genehmigt.
HGE 03115. Abgeordneter Knoll, Sie haben das Wort.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich komme zu einer konkreten
Frage im Zusammenhang mit dem Kapitel betreffend den hydrographischen Dienst
und Lawinenschutz. Hier kommt es zu einer Abbuchung bzw. zu einer Minderauszahlung von 469.533 Euro. Warum wird fast eine halbe Million Euro weniger vorgesehen
bzw. wohin fließt diese Summe? Ist davon der Lawinenwarndienst betroffen, von dem
immer wieder gesagt wird, dass er in Südtirol äußerst schlecht funktioniere? Wie viel
wird effektiv für den Lawinenwarndienst bereitgestellt?
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Verehrter Herr Präsident,
verehrte Damen und Herren! Wir machen die Kalkulation natürlich so, dass wir das
Geld, welches wir für den Bereich Wildbachverbauung, Lawinenschutz usw. vorsehen,
nach seiner Verfügbarkeit aufteilen. Wenn wir glauben, dass irgendwelche Vorbeugemaßnahmen wichtiger sind und dass in einem Bereich nicht soviel passieren wird,
dann geben wir etwas weniger auf das betreffende Kapitel und etwas mehr auf ein anderes Kapitel. Wir glauben, dass wir in diesem Bereich mit dem vorgesehenen Geld
zurechtkommen. Im Zusammenhang mit dem Lawinenwarndienst ist zu sagen, dass er
von Seiten des Amtes gezahlt wird. Da gibt es nicht ein eigenes Kapitel, in der Form,
dass man sagt: Wenn das Geld fertig ist, dürfen wir nichts mehr tun. In der HGE wird
hin- und hergeschoben, je nachdem, wie viel Geld benötigt wird. Aufgrund der heurigen Schneeschmelze, der wir entgegengehen, könnte es beispielsweise sein, dass wir
mehr Geld brauchen. Dann müssen wir die entsprechende Verschiebung innerhalb der
Haushaltsgrundeinheit durch einen Kredit abwickeln.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 03115 ab: mit 20 Ja-Stimmen,
1 Nein-Stimme und 13 Stimmenthaltungen genehmigt.
Die Abgeordnete Klotz verzichtet auf die Behandlung der HGE's 04105,
04135 und 04140. Die Abgeordnete Artioli verzichtet auf die Behandlung der HGE
04160.
HGE 04200. Abgeordneter Knoll, Sie haben das Wort, bitte.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Hier stelle ich die konkrete Frage,
warum dieses Jahr für die Ausgaben betreffend den Ankauf von informationstechnischen Geräten der Schulen 300.000 Euro weniger ausgegeben werden. Gerade in diesem Bereich hört man von Seiten der Schulen immer wieder, dass großer Nachholbedarf besteht. Es ist schon etwas sonderbar, wenn man gerade in diesem Bereich eine
beträchtliche Kürzung vornimmt.
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KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Herr
Knoll! Wir haben noch ein Ausschreibungsverfahren mit Geldmitteln des letzten Jahres laufen und werden es im heurigen Jahr - obwohl der Haushalt erst Ende April in
Kraft tritt - Anfang Mai gar nicht schaffen, die Geldmittel in dieser Höhe auszugeben.
Deswegen wurden sie gekürzt. Normalerweise beginnen die Haushaltsverfügbarkeiten
mit Jänner des jeweiligen Jahres.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 04200 ab: mit 20 Ja-Stimmen
und 14 Stimmenthaltungen genehmigt.
HGE 04215. Abgeordneter Heiss, Sie haben das Wort.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Bei dieser
Haushaltsgrundeinheit geht es um die Beiträge für den Ankauf und Einrichtung usw.
für Schüler- und Studentenheime, aber auch um die Instandhaltung von Gebäuden. Wir
sehen eine beachtliche Verminderung. Uns würde interessieren, ob der Bedarf inzwischen dermaßen gesunken ist oder ob es andere Gründe für die Reduzierung der
Geldmittel gibt.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Herr Präsident! Die Reduzierung der Geldmittel ist darauf zurückzuführen, dass die Landesregierung letztes Jahr eine Sonderzuweisung in Höhe - etwas weniger - des genannten
Betrages für den Bau des Studentinnenheimes "Univercity" in der Bozner Drususallee
getätigt hat. Für das heurige Jahr reichen 10 Millionen Euro. Es geht um das Peter
Rigler-Haus, den Mariengarten und die Salesianer. Das nächste Kapitel, welches getrennt angeführt wird, betrifft die Einrichtung dieses "Univercity-Heimes". Dort erhält
das Ressort für öffentliche Bauten das Zugriffsrecht, weil das Land selbst baut und
einrichtet.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur Abstimmung: mit 22 Ja-Stimmen und
6 Stimmenthaltungen ist die HGE 04215 genehmigt.
HGE 04230. Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Im Zusammenhang mit der
wissenschaftlichen universitären Forschung gibt es eine Erhöhung um mehr als die
Hälfte. Der Großteil davon sind Beiträge an öffentliche Körperschaften für wissenschaftliche Forschung. Für welche Körperschaft konkret und für welche Forschungstätigkeit sind diese Beiträge vorgesehen? Im Zusammenhang mit den Beiträgen an private Körperschaften für wissenschaftliche Forschung frage ich ebenso, an welche privaten Körperschaften und für welchen Forschungsauftrag diese gewährt werden.
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KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Herr Präsident, Frau Klotz! Das ist eine vorläufige Einteilung. Frau Klotz, wir sind stolz darauf, dass wir die Forschungsmittel heuer etwas erhöhen konnten. Meiner Meinung
nach sollten wir in diesem Bereich noch stärker investieren. Die Aufteilung auf private
und öffentliche Körperschaften ist vorläufig vorgenommen und wird nach Ausschreibung des entsprechenden Wettbewerbes und Feststellung der GewinnerInnen sowie
deren Namhaftmachung über die Änderung der HGE so umgeschrieben, dass die privaten und öffentlichen Wettbewerbsgewinner dann im Auftrag der Landesregierung
von einer internationalen Fachleutekommission ausgewählt werden … Demnächst erfolgt die Wettbewerbsausschreibung. Wir haben vor zwei, drei Jahren ein Landesgesetz zum Thema Innovation und Forschung mit entsprechenden Durchführungsverordnungen verabschiedet. Es gibt zwei, drei Schwerpunkte im Bereich der Klimahaustechnik, im Bereich der Energie und im Bereich der Mobilität. Die Uni hat auch ein
Forschungszentrum, und ich nehme an, dass sie sich an diesem Wettbewerb beteiligen
wird. Natürlich sind alle privaten Forschungseinrichtungen zugelassen und wir werden
sehen, wer diesen Wettbewerb gewinnt. Letztes Jahr gab es Ansuchen um
23 Millionen Euro, während wir 2 Millionen Euro vergeben konnten. Die Geldmittel
werden jedenfalls auf diese beiden Kapitel verschoben. Das können wir jetzt noch
nicht absehen.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 04230 ab: mit 20 Ja-Stimmen
und 9 Stimmenthaltungen genehmigt.
HGE 05105. Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Es geht um die HGE 05105
betreffend Berufsbildung in italienischer Sprache und entsprechende Unterstützungen.
Wenn wir die Beiträge mit den Dotierungen für die deutsche Berufsbildung vergleichen, sehen wir einen ganz eklatanten Unterschied. Für das entsprechende Kapitel in
der deutschen und ladinischen Berufsbildung gibt es nur die Hälfte dieser Erhöhungen,
die für die italienische Sprachgruppe vorgesehen sind. Die Berufsbildung in italienischer Sprache erfährt eine Erhöhung von fast 866.000 Euro auf 5.345.000 Euro, währenddem die Beiträge für deutsche und ladinische Berufsbildung nur um 471.000 Euro
erhöht werden und insgesamt 13.522.000 Euro betragen. Was wird im italienischen
Sektor mehr gefördert, worin besteht die Notwendigkeit? Es muss etwas Außerordentliches für dieses Jahr sein, da es 866.000 Euro mehr sind. Die Förderung beträgt doppelt so viel wie die Erhöhung für den Sektor in deutscher und ladinischer Berufsbildung.
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REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): Sulla formazione professionale continua è stato inserito in bilancio un budget aggiuntivo per le attività a favore dei lavoratori in cassa integrazione, in mobilità e anche quelli che verranno licenziati, quindi è
previsto un aumento notevole di fondi per quanto riguarda la legge provinciale n.
29/77. Vengono comunque gestiti insieme dalle due ripartizioni 20 e 21 attraverso un
gruppo di lavoro. L’incremento va visto in questa direzione.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 05105 ab: mit 19 Ja-Stimmen,
2 Nein-Stimmen und 8 Stimmenthaltungen genehmigt.
Die Abgeordnete Klotz verzichtet auf die Behandlung der HGE 05115.
HGE 05120. Abgeordneter Heiss, Sie haben das Wort.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke schön,
Herr Präsident! Hier sind wir im Bereich der berufsbildenden Kurse und des Europäischen Sozialfonds, der seit vielen Jahren bereits relativ gut eingeführt ist, mit unterschiedlichen Auswirkungen. Hier sehen wir eine deutliche Aufstockung, vor allem im
Bereich des operativen Programms, Ziel 2, betreffend die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Es handelt sich um eine Verdopplung des bisherigen Betrages von 5 Millionen Euro. Sind die Programme bereits definiert? In welche Richtung gehen Sie und was wird davon erwartet, Herr Landesrat?
MAIR (Die Freiheitlichen): Ich möchte fragen, ob das auch im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise steht und ob Umschulungen für Arbeitslose darin enthalten sind.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Für den Europäischen Sozialfonds gibt es ein Programm zwischen 2007 und 2013. Wir bekommen für die gesamte Periode
160 Millionen Euro. Die Geldmittel werden aufgrund des erstellten Programms aufgeteilt. Es werden Ausschreibungen gemacht und entsprechende Programme von Verbänden und Organisationen eingeholt. In diesem Zusammenhang gibt es eine eigene
Kommission, in der wiederum Experten vertreten sind. Diese Experten überprüfen die
Vorhaben, woraufhin ein Vorschlag in die Landesregierung gebracht wird.
Kollege Heiss, Sie haben die Frage gestellt, um welche Vorhaben es sich
handelt. Es sind vor allem Vorhaben im Bereich der Umschulung für ältere Leute,
Frauen und Behinderte, für die Eingliederung von Behinderten in die Arbeitswelt, aber
auch Beiträge für die Arbeitgeber, die Invaliden aufnehmen usw. Natürlich versuchen
wir jetzt auch, dies mit dem Beschäftigungsgrad in Zusammenhang zu bringen. Vor
Kurzem haben wir ein Abkommen im Ausmaß von 21 Millionen Euro unterzeichnet.
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Wir möchten diejenigen, die nicht in die Ausgleichskasse versetzt werden können,
weil im betreffenden Betrieb nicht 15 Arbeiter beschäftigt sind, und diejenigen, die
kein Vollzeitarbeitsverhältnis haben, von unserer Seite über den Europäischen Sozialfonds finanzieren. Deshalb gibt es - je nach Programm - entsprechende Zunahmen.
Wir haben voriges Jahr damit begonnen. Heuer ist es mehr und nächstes Jahr wird es
noch mehr sein. Es wird bis zum Jahr 2013 eine Steigerung geben.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur Abstimmung über die HGE 05120: mit
20 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 7 Stimmenthaltungen genehmigt.
Der Abgeordnete Pöder verzichtet auf die Behandlung der HGE 05220.
HGE 06100. Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Hier geht es um kulturelle
Tätigkeiten in deutscher Sprache. Es gibt eine beträchtliche Verminderung bei den
Ausgaben für kulturelle künstlerische Tätigkeiten und Veranstaltungen, die direkt vom
Land durchgeführt werden. Was wird hier gestrichen bzw. was ist nicht mehr vorgesehen? Weiters werden 474.000 Euro abgezogen, was Komitees, Privatpersonen, kulturelle künstlerische Vorhaben, Veranstaltungen, ähnliche Maßnahmen anbelangt. Der
Rest betrifft kleinere Posten. Insgesamt handelt es sich bei dieser HGE um ein Minus
von 830.000 Euro. Was wird gestrichen?
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Es wird
nichts gestrichen, Frau Klotz! Das Minus von 736.000 Euro ergibt sich daraus, dass
wir letztes Jahr auf diesem Kapitel Gelder für die Landesausstellung geparkt hatten.
Diese Geldmittel sind jetzt ausgegeben worden und für heuer auch nicht mehr nötig.
Um das Loch von 474.000 Euro zu tilgen, werden vom Kollegen Landesrat Mussner
im Laufe des Jahres Geldmittel von der Landesausstellung hinzufügt. Damit Sie nicht
den Eindruck haben, das Ganze sei irgendwie gemauschelt, möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung bereits vor zwei Jahren 4 Millionen Euro zur Ausrichtung der Landesausstellung zur Verfügung gestellt hat. Diese Landesausstellung wird
gemeinsam vom Ressort für Bauten, Vermögen, ladinische Schule und Kultur und dem
Ressort für deutsche Schule, Berufsbildung und Kultur, Bildungsförderung und
Denkmalpflege bestritten. Damit die Geldmittel nicht in Erhausung gehen und vorletztes, letztes und heuriges Jahr gebraucht werden können, hatten wir diese Geldmittel
einerseits vom Kollegen Mussner für die Durchführung des Wettbewerbes und für die
Arbeiten an der Franzensfeste und andererseits in meinen Kapiteln geparkt. Somit
schaffen wir es, dieses Jahr die vermeintlichen Verluste aufzufangen.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die die HGE 06100 ab: 8 Ja-Stimmen und
11 Stimmenthaltungen genehmigt.
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HGE 06115. Abgeordnete Klotz, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Es geht um die "Manifesta". Wir
sehen hier einerseits eine Verminderung von einer Million Euro und andererseits in einem Gesetzesartikel eine Sonderausgabe bzw. eine Abdeckung von Spesen. Könnten
Sie uns bitte erklären, warum Sie einerseits dieses Minus vorsehen, warum Sie die
vorgesehenen Mittel nicht vollständig brauchen, dafür aber andererseits einen eigenen
Artikel in das Gesetz einfügen müssen?
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Die beiden Länder Trient und Bozen haben für die "Manifesta" jeweils 1,5 Millionen Euro zur
Verfügung gestellt. Eine halbe Million Euro wurde bereits im vorvergangenen Jahr bereitgestellt und deswegen wird im Jahr 2008 nur noch eine Million Euro vorgesehen.
Das war also der Rest für die Summe von 1,5 Millionen Euro. Heuer braucht es kein
Geld mehr für die "Manifesta". Es gibt allerdings einen eigenen Artikel im Finanzgesetz, weil einheimische Handwerker und Lieferanten bezahlt werden müssen. "Manifesta" muss auf die Steuerrückerstattung aus Rom noch bis zum Herbst dieses Jahres
warten. Aus diesem Grund wollen wir dieses Geld vorstrecken. Wir rechnen mit einer
Rückerstattung von insgesamt 140.000 Euro. Wir werden den Betrag zwischen Trient
und Bozen aufteilen, sodass gut 70.000 Euro in den Landeshaushalt zurückfließen
werden. Mit dem Finanzgesetz könnten wir vermeiden, dass die Handwerker und
Dienstleister bis Herbst bzw. Winter auf die Bezahlung ihrer Rechnungen durch das
Land und die "Manifesta"-Organisation warten müssen.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 06115 ab: mit 18 Ja-Stimmen
und 10 Stimmenthaltungen genehmigt.
HGE 06120. Abgeordneter Knoll, Sie haben das Wort.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Danke, vielmals! Es geht um die
Zuweisungen an die Rundfunk- und Fernsehanstalt RAS. In diesem Zusammenhang
gibt es keine Veränderungen im Verhältnis zum letzten Jahr. Man wird immer wieder
von der Bevölkerung darauf angesprochen, die Programme der RAS auszuweiten, vor
allem was die zusätzlichen österreichischen Programme anbelangt, die ja auch immer
wieder Berichte über Südtirol bringen. Deswegen wäre es durchaus interessant, diese
auch in Südtirol zu übertragen, so beispielsweise - um nur einen Sender zu nennen ATV. Auf Nachfrage bei Technikern von der RAS ist der konkrete Grund genannt
worden, dass dies an den finanziellen Möglichkeiten scheitern würde. Deswegen frage
ich an diesem Punkt - auch wenn es heuer nicht drinnen ist -, ob es zukünftig vorgesehen wird, dass die RAS ihre Rundfunkprogramme ausweiten kann. Werden diesbezüglich finanzielle Maßnahmen vorgesehen?
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ARTIOLI (Lega Nord): Volevo riallacciarmi al discorso del collega per
chiedere perché la RAS è alla UBP n. 16120 con 3 milioni di euro e poi di nuovo alla
UBP n. 16340 con un milione di euro.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Frau Abgeordnete Artioli, der Betrag von 3 Millionen Euro betrifft die Finanzierung der Tätigkeit der RAS und der Betrag von 1 Million Euro betrifft die Finanzierung der Investition, die die RAS tätigt. Wir müssen Investitionen und Tätigkeiten voneinander trennen. Das gesamte Haushaltsbudget der RAS seitens der Landesregierung beträgt
4 Millionen Euro. In Bezug auf die Verbreitung weiterer deutschsprachiger Programme aus Österreich, der Schweiz oder auch der Bundesrepublik Deutschland
möchte ich daran erinnern, dass wir kurz vor der Digitalisierung unserer Sender durch
die RAS stehen. Damit eröffnen sich kostenlose Zusatzkanäle. Es zahlt sich aus, diese
paar Monate abzuwarten, bis alles digitalisiert ist. Wir haben dann automatisch Sendeplätze frei und werden sicher den einen und den anderen deutschsprachigen Fernsehsender - ich denke etwa an den Sender Bayern - für die Haushalte dazunehmen. Wenn
wir dann vier oder fünf freie Kapazitäten haben, dann könnten wir auch überlegen,
vielleicht einen englisch- oder französischsprachigen Sender in die Haushalte zu
strahlen. Der Großteil der frei zur Verfügung werdenden Kapazität wird jedenfalls an
deutschsprachige Sendeprogramme gehen.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen und
11 Stimmenthaltungen ist die HGE 06120 genehmigt.
HGE 06125. Abgeordnete Artioli, Sie haben das Wort.
ARTIOLI (Lega Nord): "Promozione dell’informazione della TV". Ho cercato in tutti i capitoli ma non sono riuscita a capire a cosa si riferisce questa voce.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Es geht hier um all das, was mit der Ausstrahlung
von Programmen bzw. Informationen zu tun hat. Die Presseagenturen APA und ANSA
müssen bezahlt werden. Sie sind für das Presseamt unbedingt notwendig, da wir ständig die betreffenden Informationen bekommen. Außerdem besteht die Möglichkeit,
dass gewisse Programme auch von der RAI, aber auch von den Privatsendern entsprechend unterstützt werden. Wenn Programme erstellt werden, die für uns von Bedeutung sind, z. B. TCA, RTC usw., so gewähren wir ihnen einen Beitrag. Dasselbe gilt
auch für die Ausstrahlung und für die Verbreitung von Programmen, welche mit Information zu tun haben.
- 105 -
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 06125 ab: mit 18 Ja-Stimmen,
2 Nein-Stimmen und 12 Stimmenthaltungen genehmigt.
Der Abgeordnete Pöder verzichtet auf die Behandlung der HGE 06130. Die
Abgeordnete Artioli verzichtet auf die Behandlung der HGE’s 06135 und 06140. HGE
06145: Der Abgeordnete Pöder verzichtet auf die Behandlung dieser HGE. Die Abgeordnete Klotz verzichtet auf die Behandlung der HGE 06155.
HGE 06160. Abgeordnete Mair, Sie haben das Wort, bitte.
MAIR (Die Freiheitlichen): Ich würde gerne auf die Behandlung dieser
HGE verzichten, aber meine Zweifel lassen dies nicht zu. Dass für die Jugendarbeit in
deutscher Sprache ein Plus von 600.000 Euro vorgesehen wird, geht für mich grundsätzlich in Ordnung. Aber ich habe ein Problem damit, dass in der Jugendarbeit sehr
viel politische Einflussnahme stattfindet. Ich habe heute beispielsweise in der Jugendzeitschrift gelesen, dass die Vorsitzende einer Partei, Landessekretärin Foppa, die politische Bildung macht. Ich hatte bereits damals ein riesengroßes Problem mit diesem
Artikel. Sie wussten Bescheid und haben uns versichert, dass alles in Ordnung und politisch neutral wäre. Es ist aber nicht politisch neutral! An diesem Punkt möchte ich
nachfragen, worin sich dieses Plus von 600.000 Euro begründet. Ich habe große Probleme damit, dass durch öffentliche Mittel in Zeitschriften investiert wird, die nicht nur
einseitig sind, sondern wirklich an ein System erinnern, das wir zutiefst ablehnen.
Diese politischen Strömungen betreiben Jugendarbeit im Sinne von politischer Einflussnahme. Dies lehne ich zutiefst ab!
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Frau
Mair, ich werde Ihre Aussage betreffend die Zeitschrift überprüfen. Wenn die Überprüfung dem standhält, was Sie sagen, dann haben Sie nicht ganz Unrecht, aber - wie
gesagt - ich werde es überprüfen.
Was die Jugendarbeit generell angeht, hat der Bereich Jugendarbeit im
Koalitionsprogramm einen besonderen Stellenwert bekommen. Dementsprechend haben wir die Geldmittel für die Kultur auch in die Jugendarbeit investiert. Wir nutzen
diese Mittel vor allem für die zusätzliche Unterstützung von JugendarbeiterInnen in
den Gemeinden. Unsere gesetzliche Regelung besagt, dass, wenn eine Gemeinde einen
Jugendarbeiter für ihren Jugendraum, für ihr Jugendzentren oder für ihre Dorfjugend
engagieren will, dann werden in der Regel das Land und die Gemeinde jeweils
50 Prozent der Personalkosten tragen. Nachdem in den letzten Jahren einige neue Jugendräume und Jugendzentren entstanden sind, müssen diese auch mit fachkundigen
Personen besetzt werden. Insofern wird das Gros dieses Geldes in die Bezahlung der
Gehälter von JugendarbeiterInnen fließen.
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PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 06160 ab: mit 18 Ja-Stimmen,
7 Nein-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen genehmigt.
Die Abgeordnete Artioli verzichtet auf die Behandlung der HGE 06240.
HGE 08200. Abgeordneter Pöder, Sie haben das Wort.
PÖDER (UFS): Vielen Dank, Herr Präsident! Hier sehen wir eine beachtliche Reduzierung. Ich glaube, dass es dafür eine Erklärung gibt und diese würde ich
gerne in Erfahrung bringen. Gegebenenfalls könnte ich auf die Wortmeldung zur
nächsten HGE zu verzichten. Wenn Sie die Frage zur HGE 08210 im Zusammenhang
mit den mehrjährigen Beiträgen für den geförderten Wohnbau mitberücksichtigen,
dann können wir danach darauf verzichten.
TOMMASINI (Assessore alla scuola italiana, alla cultura italiana e all'
edilizia abitativa – Partito Democratico/Demokratische Partei): La prima UBP, la
n. 8200, riguarda il finanziamento per il programma per il finanziamento del programma unitario degli interventi, Ipes, acquisto case, aree edificabili, agevolazioni alla
proprietà e quindi acquisto, nuova costruzione, risanamento prima casa. Il capitolo è
stato sdoppiato, perché nel nuovo confluisce solo il fondo di rotazione; questa è una
necessità dei nostri uffici. Complessivamente l’importo totale dell’edilizia è lo stesso
dell’anno scorso tranne 14 milioni di programma aggiuntivo che erano stati inseriti
l’anno scorso. Riferendomi anche al capitolo successivo, alcuni mutui sono andati ad
esaurimento e quindi non dobbiamo più pagare alcuni contributi in conto interessi.
Inoltre da un anno all’altro si modifica il numero delle persone che fanno domande,
che sono in relazione anche ai flussi della popolazione. Cioè a seconda di quelli che
sono i trend demografici di nascita, noi sappiamo determinare in percentuale, attraverso proiezioni statistiche, quante saranno le domande che naturalmente fluttuano a
seconda di questi flussi.
Per questa ragione e considerando che dal fondo di rotazione rientrano dei
fondi, siamo in grado con questa somma di garantire l’attività ordinaria e anche di spostare le risorse su alcuni capitoli rispetto ad altri.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 08200 ab: mit 17 Ja-Stimmen
und 13 Stimmenthaltungen genehmigt.
Der Abgeordnete Pöder verzichtet auf die Behandlung der HGE 08210.
HGE 09100. Abgeordneter Pöder, bitte.
PÖDER (UFS): Vielen Dank, Herr Präsident! Ich ersuche hier ganz einfach
um eine Erklärung, warum 22 Millionen Euro weniger vorgesehen werden.
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Es hängt mit der Einführung der Pflegesicherung zusammen, dass hier auf meh-
- 107 -
reren HGE's große Umwälzungen stattgefunden haben. Ich kann ausführen, dass die
Bezirksgemeinschaften im Wesentlichen heuer ziemlich genau denselben Betrag zur
Verfügung gestellt bekommen wie im letzten Jahr.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur Abstimmung: mit 18 Ja-Stimmen und
14 Stimmenthaltungen ist die HGE 09100 genehmigt.
Die Abgeordnete Mair verzichtet auf die Behandlung der HGE 09115. Der
Abgeordnete Pöder verzichtet auf die Behandlung der HGE 09200.
HGE 10150. Abgeordneter Pöder, bitte.
PÖDER (UFS): Ich verzichte auf die Wortmeldungen der drei HGE's 10120
10165 und 10210, weil die diesbezüglichen Fragen bereits in einem persönlichen Gespräch mit dem Landesrat geklärt werden konnten.
PRÄSIDENT: HGE 12100. Abgeordneter Heiss, Sie haben das Wort, bitte.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke schön!
Es handelt sich hier um das große Kapitel betreffend Transport- und Kommunikationswesen, öffentlicher Personennahverkehr. Mit dem Abschluss der Dienstverträge ist
eine Neuorientierung vorhanden, bei der einerseits eine Aufstockung von zwei großen
Ausgaben, 13,5 Millionen und 19 Millionen Euro, und andererseits eine Verminderung
für die Führung des öffentlichen Zug-/Nahverkehrs von minus 26 Millionen Euro vorgesehen sind. Ich ersuche den Landesrat zu erläutern, wie die Geldmittel jetzt innerhalb dieser Positionen aufgeteilt sind. Ich denke zum einen an das Kapitel 12100/15
betreffend die Führung des öffentlichen Zug-/Nahverkehrs und zum anderen an das
Kapitel betreffend die Führung des Zugverkehrs und die Betriebskosten. Diese beiden
Posten hat man jetzt differenziert. Ich würde mich speziell dafür interessieren.
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Werter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die
beiden Positionen sind nicht auseinanderdividiert, sondern hier ist einfach nur das
Pustertal neu dazugekommen. Durch den Abrechnungsmodus sind immer 9 Monate
vom selben Jahr zu bezahlen. Dazukommen die Akontozahlungen vom nächsten Jahr
sowie die Restzahlungen der letzten zwei Jahre. Deswegen sind die Beiträge, die wir
aufgrund der Potenzierung der gesamten Kilometer neu drinnen haben, rein inhaltlich
gesplittet, aber insgesamt auf drei Jahre aufgeteilt.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 12100 ab: mit 18 Ja-Stimmen
und 12 Stimmenthaltungen genehmigt.
HGE 12200. Abgeordneter Heiss, bitte.
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HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): In diesem
spezifischen Fall geht es um Investitionen, Maßnahmen für Nahverkehr von Personen
und Gütern, Straßensicherheit und Dienste der Motorisierung. Hier ist ein Kapitel von
besonderem Interesse, welches finanzielle Maßnahmen für die Förderung des öffentlichen Transportwesens und für die Verwirklichung von Anlagen für die Straßensicherheit vorsieht. Es ist eine Anhebung von 2,3 Millionen auf 4,3 Millionen Euro vorgesehen. Handelt es sich hier um weitere Investitionen im Bereich des Fahrsicherheitszentrums, lieber Landesrat Widmann?
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen!
Hier handelt es sich nicht um weitere Investitionen im Fahrsicherheitsbereich, sondern
um Leitplanken und um andere Dienste in diesem Bereich, aber auch um Sicherheitskurse mit SchülerInnenkooperationen, mit Schulen und vielen anderen Dingen in diesem Sektor.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 12200 ab: mit 18 Ja-Stimmen,
2 Nein-Stimmen und 11 Stimmenthaltungen genehmigt.
Die Abgeordnete Klotz verzichtet auf die Behandlung der HGE 13110.
HGE 14210. Abgeordnete Artioli, Sie haben das Wort.
ARTIOLI (Lega Nord): Per quanto riguarda il demanio forestale provinciale sono indicate solo le uscite ma mi risulta, e chiedo se è vero, che ci siano anche
delle entrate per il taglio del legno. Dove sono queste entrate?
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Es gibt auch Schlägerungsbeiträge, Beiträge für
Forstwege und Erschließungswege, die mit diesen Geldmitteln finanziert werden. Was
die Beiträge von Seiten der Forstbehörde für die Bringung des Holzes usw. anbelangt,
bekommen wir einen Teil von Seiten der EU rückvergütet. Dies gilt auch für den Bau
von Forstwegen, Almerschließungen usw., die unter dieses Kapitel fallen. Insgesamt
sind es die Beträge, die hier aufscheinen. Wie gesagt, für die Schlägerung selber gewähren wir keine Beiträge, sondern nur für die Bringung.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen und
13 Stimmenthaltungen ist die HGE 13110 genehmigt.
Die Abgeordnete Mair verzichtet auf die Behandlung der HGE 15205. Der
Abgeordnete Heiss verzichtet auf die Behandlung der HGE 17205.
HGE 19100. Abgeordnete Artioli, Sie haben das Wort.
- 109 -
ARTIOLI (Lega Nord): Visto che le aziende pagano già una bella cifra alla
Camera di Commercio, mi chiedevo i 3 milioni di euro che diamo alla Camera di
Commercio come vengono ripartiti e qual è la motivazione.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Die Handelskammer wird zum Teil durch eigene
Einnahmen und eigene Beiträge finanziert. Außerdem bekommt sie von Seiten der Region einen entsprechenden Beitrag, der früher von der Region direkt bezahlt wurde
und heute dem Land überwiesen wird. Das Land zahlt auch einen Beitrag für die
Dienste, weil die Handelskammer Werbung für landwirtschaftliche und handwerkliche
Produkte usw. betreibt.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 19100 ab: mit 17 Ja-Stimmen
und 13 Stimmenthaltungen genehmigt.
HGE 19215. Abgeordneter Heiss, bitte.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke schön,
Herr Präsident! Frau Landesrätin, wir sehen hier eine Anhebung im Innovationsbereich, wie bereits im Regierungsprogramm angekündigt und in Ihren Ausführungen
immer wieder unterstrichen wurde. Auf der einen Seite wird eine deutliche Reduktion
der Beiträge an die Produktionsbetriebe, Beschaffung der Arbeitsplätze vorgenommen,
während auf der anderen Seite die Beiträge für Verwaltung der Initiativen der Innovation angehoben werden. Es ist mir nicht klar, was unter der "Verwaltung der Initiativen
der Innovation" zu verstehen ist.
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): Questo capitolo sull’innovazione
vede un incremento per cercare anche di avvicinarci ai parametri previsti da Lisbona e
per sollecitare le aziende ad investire di più sull’innovazione. Prevede un calo di budget a disposizione ai sensi della legge n. 4/96 che è una legge più orientata a finanziare a pioggia le aziende. Esse quindi chiedono contributi per l’innovazione, la ricerca, lo sviluppo, però con progetti singoli, richieste di contributo abbastanza tradizionali. Invece viene incrementato il fondo per la legge n. 14 del 2006 che orienta le
aziende a consorziarsi tra di loro, a collegarsi con istituti di ricerca o con università e a
fare una innovazione più creativa, efficace. Attraverso questa legge con la quale applichiamo anche il piano annuale e pluriennale per l’innovazione facciamo anche dei
bandi dove le aziende sono sollecitate a consorziarsi fra loro e a fare programmi di innovazione che siano più avanzati e più utili per il miglioramento complessivo del livello di innovazione del territorio e del tessuto produttivo.
- 110 -
PRÄSIDENT: Wir kommen zur Abstimmung: mit 17 Ja-Stimmen und
10 Stimmenthaltungen ist die HGE 19100 genehmigt.
HGE 20200. Abgeordneter Pöder, Sie haben das Wort.
PÖDER (UFS): Vielen Dank, Herr Präsident! Hier geht es um die außerordentliche Instandhaltung des Straßennetzes, bei dem ein Plus zu verzeichnen ist, welches mir in diesem Zusammenhang doch recht beachtlich scheint. Welche außerordentlichen Maßnahmen sollten damit finanziert werden?
MUSSNER (Landesrat für Bauten, ladinische Schule und Kultur und
Vermögensverwaltung – SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Hier wird
eine Erhöhung von 2,7 Millionen Euro vorgesehen. Nach dem strengen Winter, den
wir hinter uns haben, ist es notwendig, Asphaltierungen auf dem gesamten Straßennetz
vorzunehmen. Dafür sind diese Gelder vorgesehen.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 20200 ab: mit 18 Ja-Stimmen
und 15 Stimmenthaltungen genehmigt.
HGE 21200. Abgeordneter Pöder, Sie haben das Wort, bitte.
PÖDER (UFS): Danke, Herr Präsident! Wir werden später im Rahmen des
Haushaltsgesetzes noch einen Artikel in diesem Zusammenhang behandeln. Ich würde
auf dessen Behandlung verzichten, weil wir die Thematik zusammennehmen können.
Es geht um das Breitbandnetz. Wir behandeln jetzt die HGE 21200, während es später
um die HGE 21230 geht. Auf letztere Wortmeldung würde ich verzichten, weil wir
den Aspekt - wie gesagt - gemeinsam behandeln können. Wir sehen hier dieses Plus.
Deshalb möchte ich nur wissen, wie es letztlich mit dem Ausbau des Breitbandnetzes
aussieht. Es gibt doch eine beachtliche Zahl von Gemeinden in Südtirol, die noch nicht
mittels Breitbandnetz abgedeckt sind.
MUSSNER (Landesrat für Bauten, ladinische Schule und Kultur und
Vermögensverwaltung – SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor, innerhalb 31. Dezember 2009 jene Ziele zu erreichen, die von der Landesregierung vorgegeben sind. Was die Ausschreibung der ersten 14 Linkem-Gemeinden
anbelangt, versuchen wir zurzeit, einige Interventionen vorzunehmen. Nachdem sie
uns bis zum 26. Februar einen Bericht vorgelegt haben, werden wir gemeinsam mit der
RAS beschließen, wo und womit wir jetzt beginnen müssen. Wir gedenken, die Ziele
innerhalb dieses Jahres zu erreichen. Durch die vorgenommenen Umbuchungen, die
Sie richtigerweise hervorgehoben haben, wird es uns ermöglicht, dann auch die notwendige dritte Ausschreibung vorzunehmen.
- 111 -
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 21200 ab: mit 18 Ja-Stimmen
und 14 Stimmenthaltungen genehmigt.
Der Abgeordnete Pöder verzichtet auf die Behandlung der HGE's 21210 und
21215.
HGE 22200. Abgeordneter Heiss, Sie haben das Wort.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke, Herr
Präsident! Ich richte meine Frage an den obersten Bodenschützer des Landes und den
Herrn der Gewässer. Deutlich aufgestockt wird bei den Maßnahmen für den Bodenschutz, aber vor allem auch im Bereich der Flussverbauung und Regulierung, und zwar
zum einen für das öffentliche Wassergut des Landes und zum anderen für die Investitionen im Bereich der außerordentlichen Ausgaben für vom Staat übertragene Flussregulierungen. Hier wird wirklich ordentlich eingegriffen. Wir bitten um eine Erläuterung!
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Die Erläuterung ist sehr einfach. Wir haben versucht, die möglichen Mittel zur Verfügung zu stellen, weil wir verschiedene Verbauungsarbeiten am Eisack, vor allem aber bei der Etsch im Unterland durchführen müssen, nachdem dort ein Teil des Dammes jährlich abgesichert werden muss. Im Falle
von Hochwasser besteht die Gefahr, dass der Damm brechen und die gleichen Schäden
wie ungefähr vor zwei Jahrzehnten entstehen könnten. Deswegen müssen wir die entsprechende Verbauung machen. Auch im Bereich des Eisacks muss entsprechend interveniert werden. Hier ist ein Teil der Berggewässerverbauung drinnen, das heißt,
dass die Wildbäche entsprechend verbaut werden. Man möchte teilweise auch Renaturalisierungsmaßnahmen setzen, das heißt, dass dort, wo in der Vergangenheit nicht unbedingt optimal verbaut wurde, entsprechende Fehler beseitigt werden sollen. Somit
kann man von naturnaher Verbauung sprechen.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die HGE 22200 ab: mit 17 Ja-Stimmen
und 12 Stimmenthaltungen genehmigt.
Der Abgeordnete Pöder verzichtet auf die Behandlung der HGE's 24100 und
25205. HGE 31155: Der Abgeordnete Heiss verzichtet auf die Behandlung dieser
HGE. Somit haben wir sämtliche HGE's zum Landesgesetzentwurf Nr. 22/09 behandelt.
Wer wünscht das Wort zum Artikel 3? Niemand. Dann stimmen wir darüber
ab: mit 17 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung genehmigt.
Art. 4
Fonds für die Lokalfinanzen
- 112 -
1. Die Dotierung der in Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes vom
14. Februar 1992, Nr. 6, vorgesehenen Fonds zugunsten der Lokalfinanzen ist für das Finanzjahr 2009 im folgenden Ausmaß festgelegt:
a) ordentlicher Fonds:
255.854.096,00 Euro (Haushaltsgrundeinheit 26100),
b) Investitionsfonds:
98.499.718,00 Euro (HGE 26200),
c) Fonds zur Amortisierung der Darlehen:
74.182.989,20 Euro (HGE 26205),
d) Ausgleichsfonds:
3.000.000,00 Euro (HGE 26100),
e) Rotationsfonds für Investitionen:
100.000.000,00 Euro (HGE 26200).
2. Ein Teil des Fonds laut Absatz 1 Buchstabe c) in Höhe von
1.574.666,05 Euro wird als Ausgabenhöchstbetrag bewilligt und ist für
die Zahlung der ersten Rate zur Amortisierung der Darlehen bestimmt,
die von den Gemeinden zur Finanzierung von Bauarbeiten gemäß der
geltenden Landesgesetzgebung aufgenommen werden. Die auf die
erste Rate folgenden Jahresraten werden den jeweiligen Fonds, welcher in die zukünftigen Landeshaushalte eingeschrieben wird, bis einschließlich 2028 belasten.
---------Art. 4
Fondi per la finanza locale
1. La dotazione dei fondi per la finanza locale, di cui all’articolo 1,
comma 2, della legge provinciale 14 febbraio 1992, n. 6, è stabilita per
l’anno finanziario 2009 come segue:
a) fondo ordinario:
255.854.096,00 euro (Unità previsionale di base 26100);
b) fondo per investimenti:
98.499.718,00 euro (UPB 26200);
c) fondo ammortamento mutui:
74.182.989,20 euro (UPB 26205);
d) fondo perequativo:
3.000.000,00 euro (UPB 26100);
e) fondo di rotazione per investimenti:
100.000.000,00 euro (UPB 26200).
2. Una quota del fondo di cui al comma 1, lettera c), pari a
1.574.666,05 euro, è autorizzata come limite d’impegno ed è destinata al pagamento della prima annualità di ammortamento dei mutui
assunti dai comuni per il finanziamento di opere di investimento ai
sensi della legislazione provinciale vigente. Le annualità successive
alla prima graveranno sul corrispondente fondo iscritto nei bilanci provinciali futuri, fino all’anno 2028 incluso.
PRESIDENZA DEL VICEPRESIDENTE:
MAURO MINNITI
VORSITZ DES VIZEPRÄSIDENTEN:
- 113 -
PRESIDENTE: Chi chiede la parola? Nessuno. Passiamo alla votazione:
con 11 voti favorevoli, 7 voti contrari e 4 astensioni l'articolo 4 è approvato.
Art. 5
Modifiche della legge provinciale 21 gennaio 1987, n. 2, recante
“Norme per l’amministrazione del patrimonio della Provincia autonoma
di Bolzano”
01. L’articolo 15 della legge provinciale 21 gennaio 1987, n. 2, e successive modifiche, è così sostituito:
“Art. 15 (Acquisto di edifici) - 1. Qualora la costruzione ovvero
l’acquisizione delle aree da destinare per sedi di uffici e servizi
dell’amministrazione non possa essere perseguita secondo le disposizioni in materia di espropriazione o di opere pubbliche, la Provincia
può procedere, tramite procedimento a evidenza pubblica,
all’acquisto, a titolo oneroso, di edifici da realizzare o in corso di realizzazione o trasformandi, compreso l’ampliamento, nonché le relative
aree di pertinenza, dal proprietario dell’immobile.
2. L’autorità di gara individua l’offerta economicamente più vantaggiosa in base al prezzo offerto, onnicomprensivo e a corpo, e in base
alla valutazione espressa da una commissione composta da almeno
cinque esperti nello specifico settore, anche esterni, tenendo conto
dell’ubicazione, della qualità, e di altre caratteristiche ritenute rilevanti
e specifiche per l’utilizzo previsto.
3. Il comitato tecnico provinciale rilascia un parere tecnico-amministrativo ed economico sull’offerta economicamente più vantaggiosa.
Il committente può chiedere al concorrente la modifica della proposta,
conformandola all’indiazione fornita dal comitato tecnico. In caso di
mancato assenso entro un termine massimo di 15 giorni, il committente può negoziare con i successivi concorrenti in graduatoria.
4. Il prezzo congruo di acquisto di cui al comma 3 comprende anche
gli oneri di urbanizzazione, le spese tecniche e amministrative nonché
i relativi oneri fiscali e finanziari.
5. Il pagamento del corrispettivo convenuto avviene come segue:
a) ad avvenuta intavolazione della proprietà del terreno viene
corrisposto un importo pari al valore del terreno medesimo e della
parte già realizzata dell’edificio in costruzione;
b) in relazione al successivo avanzamento dei lavori può convenirsi
il pagamento fino al 90 per cento dell’ammontare complessivo del
prezzo pattuito;
c) il saldo viene corrisposto previo ottenimento dell’agibilità o abitabilità, a seguito dell’approvazione, da parte dell’amministrazione
provinciale, del certificato di regolare esecuzione dell’opera;
l’approvazione non può essere rilasciata prima di un anno dalla
consegna dell’opera alla Provincia.
6. Il venditore deve prestare idonea garanzia tramite fideiussione bancaria di almeno 10 per cento dell’importo ancora da realizzare, per garantire la costruzione e l’ultimazione dei lavori, e una garanzia di almeno 10 per cento dell’intero prezzo pattuito per la corretta esecuzione dei lavori. Le garanzie vanno prestate in forma di fideiussione
bancaria. La prima garanzia è svincolata a seguito del rilascio del certificato di abitabilità o agibilità e della consegna dell’immobile, la se-
- 114 -
conda garanzia è svincolata a seguito dell’avvenuta certificazione di
regolare esecuzione dell’opera.
7. Per garantire l’esecuzione dei lavori a regola d’arte,
l’amministrazione nomina dei tecnici con il compito di verificare la
qualità dei lavori e dei materiali impiegati e la loro rispondenza al progetto nonché di accertare l’avanzamento dei lavori per la liquidazione
delle eventuali anticipazioni di cui al comma 5.”
1. L’articolo 21-bis della legge provinciale 21 gennaio 1987, n. 2, è
così sostituito:
“Art. 21-bis (Disposizioni in materia di immobilizzazioni
finanziarie per partecipazioni societarie della Provincia) - 1. La
Giunta provinciale è autorizzata ad acquistare e a sottoscrivere
ulteriori azioni o quote di società di capitali in cui la Provincia già
detenga una partecipazione.
2. Ove non ricorrano le condizioni previste dal comma 1, la sottoscrizione di azioni o quote è autorizzata con legge provinciale.
3. Al fine di garantire l’espletamento di servizi di interesse generale, la
Giunta provinciale è autorizzata a disporre operazioni di ripiano di
perdite e di ricapitalizzazione di società partecipate dalla Provincia
aventi per oggetto la produzione di beni e di servizi strettamente necessari per il perseguimento delle finalità istituzionali della Provincia
stessa. La dotazione del rispettivo capitolo viene alimentata dal fondo
di riserva per spese impreviste.
4. L’assessore provinciale competente informa il Consiglio provinciale
delle operazioni compiute ai sensi dei commi 1 e 3, entro 30 giorni
dalla definizione dell’operazione.”
---------Art. 5
Änderung des Landesgesetzes vom 21. Jänner 1987, Nr. 2, „Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol”
01. Artikel 15 des Landesgesetzes vom 21. Jänner 1987, Nr. 2, in
geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„Art. 15 (Erwerb von Bauten) - 1. Falls der Bau oder der Erwerb von
Baugründen für Amtssitze oder Dienste der Verwaltung nicht aufgrund
der Bestimmungen im Bereich der Enteignung oder der öffentlichen
Arbeiten erfolgen kann, kann das Land aufgrund eines Verfahrens mit
Öffentlichkeitscharakter vom Eigentümer der Liegenschaft neu zu errichtende, im Bau befindliche oder umzubauende Bauten, einschließlich der Erweiterung und der entsprechenden Zubehörsflächen, entgeltlich erwerben.
2. Die Wettbewerbsbehörde ermittelt das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund des angebotenen Preises, der allumfassend und a
corpo sein muss, und der Bewertung durch eine aus mindestens fünf,
auch externen Fachleuten im jeweiligen Bereich zusammengesetzte
Kommission, aufgrund der Lage, der Qualität, und weiterer Eigenschaften, die für die vorgesehene Zweckbestimmung wesentlich und
spezifisch erscheinen.
3. Der technische Landesbeirat erlässt ein technisch-verwaltungsmäßiges und wirtschaftliches Gutachten zum wirtschaftlich günstigsten
Angebot. Die ausschreibende Körperschaft kann vom Anbieter eine
Anpassung des Angebotes an die Vorgabe des technischen Landesbeirates verlangen. Sollte innerhalb einer Frist von höchstens 15 Ta-
- 115 -
gen kein Einverständnis vorliegen, kann die ausschreibende Körperschaft mit den in der Rangordnung nachfolgenden Anbietern verhandeln.
4. Der angemessene Ankaufspreis gemäß Absatz 3 beinhaltet auch
die Erschließungskosten, die technischen, verwaltungsmäßigen und
finanziellen Kosten sowie die steuerlichen Abgaben.
5. Die Zahlung des vereinbarten Preises erfolgt folgendermaßen:
a) nach der grundbücherlichen Einverleibung des Eigentumsrechtes
am Grundstück wird ein Betrag gezahlt, der dem Wert des Grundstücks und des bereits fertig gestellten Teils des im Bau befindlichen Bauwerks entspricht,
b) in Bezug auf den weiteren Baufortschritt kann die Zahlung von bis
zu 90 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises vereinbart werden,
c) der Restbetrag wird gezahlt, nachdem die Benutzbarkeits- oder
die Bewohnbarkeitserklärung vorliegt und die Landesverwaltung
die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der
Bauarbeiten genehmigt hat; die Genehmigung darf frühestens ein
Jahr nach Übergabe des Bauwerks an das Land erteilt werden.
6. Der Verkäufer muss eine Sicherstellung von zehn Prozent des Erwerbspreises für den noch nicht fertig gestellten Teil des Bauwerks
leisten sowie eine zweite Sicherstellung von zehn Prozent des Erwerbspreises für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten.
Die Sicherstellungen müssen in Form einer Bankbürgschaft geleistet
werden. Die erste Sicherstellung wird nach Ausstellung der Bewohnbarkeits- bzw. Benutzbarkeitserklärung und nach Übergabe des Bauwerks freigegeben, die zweite nach erfolgter Bescheinigung über die
ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten.
7. Um eine fachgerechte Ausführung der Bauarbeiten zu garantieren,
ernennt die Verwaltung Techniker, die die Qualität und Übereinstimmung der Arbeiten mit dem Projekt überprüfen und den Baufortschritt
für die Auszahlung der allfälligen Anzahlungen laut Absatz 5 feststellen.”
1. Artikel 21-bis des Landesgesetzes vom 21. Jänner 1987, Nr. 2, erhält folgende Fassung:
„Art. 21-bis (Bestimmungen über Finanzanlagen des Landes für Beteiligungen an Gesellschaften) - 1. Die Landesregierung wird ermächtigt,
weitere Aktien oder Anteile an Kapitalgesellschaften, an denen das
Land bereits eine Beteiligung hält, anzukaufen und zu zeichnen.
2. Sind die Bedingungen laut Absatz 1 nicht erfüllt, wird die Ermächtigung zur Zeichnung von Aktien oder Anteilen mit Landesgesetz erteilt.
3. Um die Abwicklung der Dienstleistungen, die von allgemeinem Interesse sind, zu gewährleisten, wird die Landesregierung ermächtigt,
bei Gesellschaften mit Beteiligung des Landes Verluste abzudecken
und Rekapitalisierungen vorzunehmen, wenn deren Gesellschaftszweck es ist, Güter und Dienstleistungen zu produzieren, die für die
Verfolgung der institutionellen Zwecke des Landes unerlässlich sind.
Das betreffende Kapitel wird aus dem Reservefonds für unvorhergesehene Ausgaben gespeist.
4. Der zuständige Landesrat informiert den Landtag über die gemäß
den Absätzen 1 und 3 vorgenommenen Transaktionen, und zwar innerhalb von 30 Tagen ab Abwicklung der Transaktion.”
- 116 -
Do lettura degli emendamenti:
Emendamento n. 1, presentato dal consigliere Urzì: "Articolo: L'articolo è
soppresso."
"Artikel 5: Der Artikel wird gestrichen."
Emendamento n. 2, presentato dal consigliere Steger: "Articolo 5,
comma 01: Al nuovo comma 6, primo periodo, dell'articolo 15 della L.P. 2/87, nel testo italiano le parole "di almeno" sono sostituite dalla seguente parola: "del", ovunque
esse ricorrono."
"Artikel 5 Absatz 01: Im neuen Absatz 6, erster Satz, des Artikels 15 des
L.G. 2/87 werden im italienischen Text die Worte "di almeno" durch das folgende
Wort "del" ersetzt, wann immer sie vorkommen."
Emendamento n. 3, presentato dal consigliere Steger : "Articolo 5, comma
01: Al nuovo comma 7 dell'articolo 15 della L.P. 2/87, nel testo tedesco le parole "die
die Qualität und Übereinstimmung der Arbeiten mit dem Projekt überprüfen" sono
sostituite dalle seguenti parole: "die die Qualität der Arbeiten und der Materialien sowie deren Übereinstimmung mit dem Projekt überprüfen"."
"Artikel 5 Absatz 01: Im neuen Absatz 7 des Artikels 15 des L.G. 2/87 werden im deutschen Text die Worte "die die Qualität und Übereinstimmung der Arbeiten
mit dem Projekt überprüfen" durch folgende Worte "die die Qualität der Arbeiten und
der Materialien sowie deren Übereinstimmung mit dem Projekt überprüfen" ersetzt."
Emendamento n. 4, presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba: "Articolo 5, comma 1: Il comma 1 è soppresso."
"Artikel 5 Absatz 1: Absatz 1 wird gestrichen."
Emendamento n. 5, presentato dal consigliere Tinkhauser: "Articolo 5,
comma 1: Il comma 1 è soppresso."
"Artikel 5 Absatz 1: Absatz 1 wird gestrichen."
Emendamento n. 6, presentato dal consigliere Urzì: "Articolo 5, comma 1:
Al comma 4 dell'articolo 21-bis della legge provinciale 21 gennaio 1987, n. 2, prima
delle cifre "1 e 3" è inserita la cifra "01"."
"Artikel 5 Absatz 1: In Artikel 21-bis Absatz 4 des Landesgesetzes vom
21. Jänner 1987, Nr. 2, wird vor den Ziffern "1 und 3" die Ziffer "01" eingefügt."
La parola al consigliere Tinkhauser per l'illustrazione.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Ich hätte eine
Frage an den zuständigen Landesrat im Zusammenhang mit Artikel 5 Absatz 01. An
welchen Bau denkt man hier?
Zu meinem Streichungsantrag möchte ich Folgendes sagen. Die bisherige
Regelung hat besagt, dass sich das Land nicht mit Stimmenmehrheit an Gesellschaften
beteiligen kann. Diese Regelung wird jetzt aufgehoben, das heißt, dass sich das Land
an Gesellschaften mit Stimmenmehrheit beteiligen, eventuelle Verluste abdecken und
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auch Rekapitalisierungen vornehmen kann. Das bedeutet für mich, dass das Land für
diese Gesellschaften einen Blanko-Scheck ausstellt. Es können Landesgesellschaften
sein wie beispielsweise die Thermen Meran oder der Flughafen. Das Land geht jetzt
her und verlangt von uns, dass wir unsere Aufsichtspflicht nicht wahrnehmen, da uns
diese Gesellschaften als Landtag keine Rechenschaft schuldig sind. Ich denke, dass
dieser Artikel unbedingt gestrichen werden muss. Danke!
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Herr Präsident! Kollege Tinkhauser und die Opposition haben bereits in der Gesetzgebungskommission auf die Konsequenzen dieses Artikels hingewiesen. Hier wird vor allem
im fraglichen, vom Kollegen Tinkhauser angesprochenen Absatz 1 die Möglichkeit
eingeräumt, den Aktienanteil bis auf die absolute Mehrheit auszudehnen. Das betrifft
zwar nur relativ wenige Gesellschaften, da bei den meisten Gesellschaften - darauf hat
Dr. Magnago zu Recht hingewiesen - das Land bereits Mehrheitseigentümer ist. Ich
denke an die Messe und andere, aber gerade an jene defizitäre Strukturen, die Verluste
produzieren. Denken wir auch an Airport-Bozen-Dolomiti und dergleichen Strukturen.
Ist es hier wirklich möglich, durch Kapitalerhöhungen, durch Zukauf von Aktien einzusteigen und sich vollinhaltlich zu beteiligen? Zum Zweiten ist dieser zusätzliche Absatz in Bezug auf die Abwicklung der Dienstleistungen hier so ausgelegt, dass es
künftig kein Problem ist, diese Defizite von Seiten des Landes vollkommen abzudecken. Dies gilt auch für Defizite in außerordentlicher Höhe. Die Kontrollrechte des
Landtages sind hier auf ein Informationsrecht beschnitten. Das ist der eigentliche
Knackpunkt in diesem Zusammenhang. Dies ist absolut bedenklich. Wir lehnen diesen
Punkt ab und bitten dies zur Kenntnis zu nehmen! Gerade in jene Positionen, wo Differenzen entstehen werden, wird das Land massiver denn je einsteigen, während von
Seiten des Landeshauptmanns und der Landesregierung verkündet wurde, man wolle
sich aus den Beteiligungen in vielerlei Hinsicht zurückziehen. Hier passiert das Gegenteil von dem! Mit dem neuen Gesetz über öffentliche Dienstleistungen wird dieser
Einstieg zusätzlich vollinhaltlich abgedeckt. Es wäre wirklich sehr verlustreich, diesen
Artikel zu genehmigen.
Ich hätte die gleiche Frage wie Kollege Tinkhauser in Bezug auf Absatz 01,
wenn es heißt, dass die Ankaufsmöglichkeiten von bestehenden Gebäuden, von Gebäuden, die ganz außerordentlich errichtet werden sollen, erweitert werden. Was versteht man darunter spezifisch? Schließlich hätte ich noch eine kurze Frage im Zusammenhang mit der Situation des Thermenhotels, welches offenbar verkauft werden soll,
bei dem Steigenberger allerdings nicht aus dem lukrativen Vertrag aussteigen will.
Wieweit sind die Verhandlungen in diesem Zusammenhang gediehen?
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Effettivamente questo é il punto. Mi
riallaccio alle ultime parole del collega Heiss per quanto riguarda il comma 01, perché
quando ci troviamo ad affrontare la discussione su queste modifiche di leggi, siamo
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costretti, ed è un esercizio piuttosto mortificante, a giocare nella scommessa per cercare di comprendere a quale tipo di realtà la legge voglia fare riferimento. Esistono le
diverse ipotesi già ventilate in commissione, altre se ne potranno aggiungere. Pare che
la legge provinciale insegua situazioni reali. Abbiamo denunciato più di una volta
come il legislatore provinciale, la Giunta provinciale ricada nella tentazione di costruire a misura di situazioni particolari o addirittura personali impianti di intere leggi
piuttosto che emendamenti o modifiche a leggi provinciali in essere anche attraverso lo
strumento della legge finanziaria. Questo pare davvero il caso.
Noi riteniamo che su operazioni di questa complessità maggiore trasparenza
e chiarezza da parte dell’amministrazione provinciale sarebbe d’obbligo. Credo che sia
nel dovere di un’amministrazione provinciale non fingere che la norma abbia valore
generale o non invece, come nel caso specifico, assolutamente adattato a situazioni
particolari. Mi piacerebbe che ci fosse una sorta di coraggio nel dichiarare pubblicamente a quale tipo di situazione si voglia fare riferimento e quale tipo di condizione si
intenda in un certo qual modo sanare piuttosto che affrontare.
Il comma 1 fa riferimento invece alla sottoscrizione di ulteriori azioni, alla
ricapitalizzazione quindi di società in cui la Provincia detiene già una compartecipazione. E' una procedura accelerata, anche in questo caso norma sicuramente di ordine
generale ma che poi di fatto possiamo interpretare e coniugare in maniera molto precisa. È una norma che di fatto lascia aperto il campo ad ulteriori interventi anche nel
futuro.
Al comma 3 si parla ulteriormente dell’intervento per sanare le perdite di
queste società. Anche in questo caso è una norma di carattere generale che però possiamo coniugare in termini molto precisi, ma ci piacerebbe che questo tipo di chiarezza
venisse anche dalla Giunta provinciale. Questa è la richiesta che rivolgo ai banchi della
Giunta provinciale con la previsione anche di forti impegni economici da parte della
Provincia di Bolzano in situazioni non floride sul piano economico. Su questo tipo di
impegno di spesa senza termine riteniamo che la Giunta provinciale debba essere
molto più chiara di come lo sia stata fino ad oggi.
Abbiamo voluto con l’ultimo emendamento intervenire sul comma 4 per
prevedere, anche se si interviene su una procedura di evidenza pubblica, a titolo simbolico un’informazione adeguata al Consiglio provinciale delle operazioni compiute ai
sensi del comma 01.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda):
Sul comma 1 ha già parlato il collega Heiss, e molti colleghi sul comma 01 hanno
chiesto delucidazioni alla Giunta provinciale. Anch’io chiedo delucidazioni però, visto
che qui si può, dice la Costituzione e il nostro statuto di autonomia, esprimere le proprie opinioni in maniera libera e senza essere perseguiti, io un’opinione su questo e la
esprimo. Ritengo che il comma 01 e il comma 1 siano collegati. Esistono delle società
di cui si vuole ripianare i debiti senza passare attraverso una legge, ma semplicemente
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dando la delega alla Giunta provinciale di pescare dal fondo di riserva. Nel comma 01
esiste la possibilità, se approvato, di acquistare edifici da imprenditori per uffici. Se se
le due cose fossero collegate? E se per esempio fossero collegate con il caso dell’hotel
Terme di Merano, che è costato oltre 40 milioni di euro, che è stata una catastrofe economica, finanziaria e imprenditoriale e che oggi, secondo la "Wirtschaftzeitung", è
messo in vendita dalla Provincia ma non riesce a trovare ancora nessuno che restituisca
almeno quanto la Provincia ha speso, cioè 40 milioni di euro. Il giornale dice che gli
specialisti del settore valutano questo Hotel, che non è mai decollato, tra i 19 e i 25
milioni di euro ed è chiaro che non è facile che qualcuno spende 40 milioni di euro per
una iniziativa che è sempre stata discussa e criticata anche dal settore degli albergatori
che non gradiva che la Provincia si mettesse a fare l’imprenditrice nel loro settore con i
soldi pubblici. È chiaro che realizzare 25 milioni di euro nel caso della valutazione più
alta che il giornale degli imprenditori indica, sarebbe una ben magra figura. Allora
cosa si può fare? Si trova un imprenditore che è interessato ad acquisire l’Hotel Terme,
il cui deficit magari si cerca di coprire ma che resta un rischio imprenditoriale, e questo si fa con il comma 1, ma con il comma 01 si acquista da quell’imprenditore alcuni
immobili magari con una valutazione generosa e in questo modo l’imprenditore potrebbe restituire il favore dando una valutazione generosa nell’acquisto dell’hotel
Terme. Naturalmente è ipotesi. Io la faccio perché mi si risponda garantendomi che
questo non sarà, perché noi siamo consiglieri dell’opposizione, non abbiamo la conoscenza dei meccanismi di governo, di chi siano questi 5 o 6 imprenditori di cui ogni
tanto si è parlato che si sono fatti avanti e si sono interessati per l’acquisto dell’hotel
Terme, non sappiamo sostanzialmente niente anche perché non ci viene detto e quindi
possiamo fare solo delle ipotesi, e questo risiede nel nostro diritto e nella nostra possibilità di avere una risposta e di esercitare la nostra funzione di controllo.
Io non vorrei che i due commi siano collegati e configurino un’operazione in
cui si cerca di salvare il salvabile, naturalmente però andando incontro generosamente
a chi, per salvare la faccia della politica, si espone all’acquisto dell’hotel Terme.
MUSSNER (Landesrat für Bauten, ladinische Schule und Kultur und
Vermögensverwaltung – SVP): Danke schön, Herr Präsident! Ich möchte etwas zum
ersten Teil sagen. Hier geht es sicherlich nicht um Verlustgeschäfte usw., ganz im Gegenteil, es geht hier um eine Schule, die unbedingt erweitert werden muss. Wir haben
die Möglichkeit, dies zu realisieren, indem wir die danebenliegenden Büros ankaufen.
Dadurch können wir die Schule erweitern, was unbedingt notwendig ist. Sie haben gefragt, ob diese Schule auch einen Namen hat. Es handelt sich um die Maria-CurieSchule in Meran. Wir möchten diese Erweiterung vornehmen anstatt das Gebäude frei
stehen zu lassen und neu zu bauen. Deswegen finde ich diesen Artikel sehr wichtig
und ersuche, ihn zu genehmigen!
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REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica
– Partito Democratico/Demokratische Partei): Ribadisco quanto ho già sottolineato
in discussione generale, cioè che il comma 1 non è altro che una razionalizzazione di
procedure e non è assolutamente una delega in bianco alla Giunta provinciale. È una
norma con cui si chiarisce semplicemente meglio che la Giunta provinciale può acquistare delle azioni in società in cui è già socia e comunque deve informare il Consiglio
provinciale. La linea di demarcazione sostanzialmente è il concetto dell’interesse generale che è stabilito dalla stessa legge provinciale n. 12/07 che riguarda i servizi pubblici locali. La stessa legge impone la dismissione se non c’è interesse generale. Dal
punto di vista pratico la norma non è garantista delle prerogative del Consiglio. Dal
momento che le società che sono state più volte prese a riferimento per criticare
l’ipotesi della norma in questione, la Provincia ha già la maggioranza, quindi un
eventuale aumento di capitale viene già fatto senza legge. Pensiamo alle Terme, alla
Sta, al TIS, al BLS, alla SEL, alla Fiera, alla SIAG.
Vorrei anche ricordare che la Provincia autonoma non possiede azioni nella
società Air Alps, dato che questo aspetto viene ripreso in continuazione.
Per quanto riguarda il comma che si riferisce alla possibilità si ripianare delle
perdite, sempre che la società svolga servizi di interesse generale, questa è una precisazione di carattere tecnico suggerita dalla stessa Corte dei Conti. Se cioè le capitalizzazioni o le ricapitalizzazioni hanno lo scopo di rimettere la società in condizione di
perseguire la propria attività, la relativa spesa va imputata ad un capitolo di spesa corrente, non di investimento. Collegata a questa disposizione finanziaria,la legge di bilancio istituisce un capitolo di parte corrente. Comunque sia al comma 1 che al comma
3 viene detto che la Giunta provinciale informa il Consiglio provinciale entro 30
giorni.
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione degli emendamenti:
emendamento n. 1: respinto con 15 voti favorevoli e 19 voti contrari;
emendamento n. 2: approvato con 20 voti favorevoli e 13 astensioni;
emendamento n. 3: approvato con 20 voti favorevoli, 1 voto contrario e
13 astensioni;
emendamento n. 4: respinto con 15 voti favorevoli, 19 voti contrari e
2 astensioni;
l'emendamento n. 5 decade siccome è identico all'emendamento n. 4;
emendamento n. 6: respinto con 15 voti favorevoli e 20 voti contrari.
Chi desidera intervenire sull'articolo 5 così emendato? Ha chiesto di intervenire il collega Leitner, ne ha facoltà.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Wir lehnen beide
Absätze dieses Artikels ab. Der erste Absatz, bei dem es um den Erwerb von Bauten
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geht, lässt sehr viele Möglichkeiten offen. Obwohl uns der Landesrat mitgeteilt hat,
um welches Objekt es hier geht, so ist doch die Möglichkeit gegeben, in Zukunft eigentlich sehr, sehr viel zu tun, wenn man die richtigen politischen Freunde und das
entsprechende Insider-Wissen hat. Dass das Land ein Gebäude für die Verwaltung
brauche, war bereits in der Vergangenheit der Fall. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als die Sanitätseinheit in Brixen seinerzeit ein Verwaltungsgebäude benötigt und
der Richtige dann die richtige Einflüsterung zum richtigen Zeitpunkt bekommen hat.
Es handelt sich um eine ähnliche Geschichte, wie wir sie derzeit in St. Andrä erleben.
Wenn jemand weiß, dass etwas umgewidmet wird und sich an die richtige Stelle setzt,
eröffnen sich Gelegenheiten, die man eigentlich nicht zulassen sollte. Dagegen spreche
ich mich in aller Entschiedenheit aus. Wahrscheinlich gibt es in diesem spezifischen
Fall jemanden, der dem Land möglicherweise einen Gefallen erweist, ich weiß es
nicht. Ich habe den Eindruck, dass sich dahinter auch ein Geschäft verbergen könnte.
Wir werden es noch sehen, aber es ist zu befürchten. Ein Gesetz sollte stets klar sein
und nicht für einzelne Fälle geschrieben werden. Man sollte es grundsätzlich so verfassen, dass alle jederzeit die gleichen Möglichkeiten haben. Wenn dem Land in diesem
Fall keine Gründe zur Verfügung stehen - es kann natürlich solche Ausnahmefälle geben -, gibt es sicherlich andere Möglichkeiten, um zum gleichen Ergebnis zu kommen.
Was die Aufstockung der Anteile bei Landesgesellschaften anbelangt, ist es
einfach nicht richtig, dass der Landtag erst danach informiert wird. Der Landtag wird
hier übergangen und die Landesregierung entscheidet. Es geht nicht an, dass Defizite
und Verluste dieser Landesgesellschaften so ohne weiteres abgedeckt werden. Das ist
nicht im Sinne der Transparenz gegenüber dem Steuerzahler!
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda):
Quello che pensiamo di questo articolo lo abbiamo già detto prima. Adesso abbiamo
capito a cosa si riferisce inizialmente, perché poi naturalmente questo comma 01 apre
possibilità infinite per il futuro alle necessità che riguardano la scuola di Merano Marie
Curie che si trova in questo momento nell’hotel Emma. Vorrei chiedere all’assessore
se si tratta di un trasferimento con l’acquisizione di atti d’ufficio e comunque a chi appartengono terreni, edifici ecc., cioè tutto ciò che serve per sistemare questa scuola.
Quale sarebbe il destino e chi è il proprietario da cui verrebbero acquistate queste
strutture.
MUSSNER (Landesrat für Bauten, ladinische Schule und Kultur und
Vermögensverwaltung – SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir sind
davon ausgegangen, dass dieser Artikel notwendig ist, um der Verwaltung eine andere
Methode für Ankäufe, für die Unterbringung von Schulen und Büros zu ermöglichen.
Hauptsächlich geht es in diesem Fall darum, ein Problem zu lösen. In besagter Schule
ergab sich das Problem, dass sich auf einmal sehr viel mehr Schülerinnen und Schüler
eingeschrieben haben. Deswegen ist es notwendig, dass wir intervenieren. Die beste
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Möglichkeit bietet sich an, das angrenzende Gebäude zu nutzen. Dieses Gebäude gehört den E-Werken von Meran. Es wäre die optimale Lösung für unsere Bedürfnisse,
nämlich diese Schule zu erweitern. Wir haben vor, das Gebäude zu kaufen und es dann
durch unsere internen Techniker instandzusetzen und die neuen Räumlichkeiten bzw.
jetzigen Büros an unsere Schule anzupassen. Dadurch könnte die Schule am jetzigen
Standort bleiben. Die Direktion wünscht sich dies, da der Standort sehr vorteilhaft ist.
Hier geht es um die Lösung eines Problems, welches uns vorgebracht wurde. Wir
möchten helfen, dieses Problem zu lösen. Mit diesem Artikel haben wir die Möglichkeit, im Interesse der Allgemeinheit zu handeln. Außerdem wäre die Bestimmung
meiner Ansicht nach auch sehr vorteilhaft in Bezug auf die Finanzierung. Die Immobilie wird von Fachleuten geschätzt, sodass wir sicher mit einem angemessenen Preis
rechnen können.
PRESIDENTE: Pongo in votazione l'articolo 5.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda):
Chiedo la votazione per commi separate dei commi 01 e 1 e sul comma 1 chiedo la
votazione segreta.
PRESIDENTE: Metto in votazione l'articolo 5 per parti separate come
richiesto dal consigliere Dello Sbarba. Passiamo prima alla votazione del comma 01:
approvato con 20 voti favorevoli e 15 voti contrari.
Passiamo adesso alla votazione segreta del comma 1 come richiesto dal
consigliere Dello Sbarba e altri quattro consiglieri. Prego distribuire le schede.
(Votazione a scrutinio segreto – geheime Abstimmung)
Comunico l'esito della votazione: 35 schede consegnate, 19 voti favorevoli e
16 voti contrari. Anche il comma 1 e quindi l'intero articolo 5 è approvato.
Art. 6
Partecipazioni a società
1. La Giunta provinciale è autorizzata a disporre la partecipazione
della Provincia all’aumento di capitale della società SEL S.p.A., con
sede in Bolzano, per consentire il finanziamento dell’acquisto di impianti di produzione e di distribuzione di energia elettrica siti, in tutto o
in parte, sul territorio provinciale anche attraverso l’acquisto di quote
di capitale di società operanti nel settore. Per l’aumento di capitale è
autorizzata una spesa massima complessiva pluriennale di 220 milioni
di euro a carico degli esercizi finanziari 2009–2018, pari a 22 milioni di
euro all’anno.
---------Art. 6
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Beteiligungen an Gesellschaften
1. Die Landesregierung wird ermächtigt, die Beteiligung des Landes
an der Kapitalerhöhung der SEL AG mit Sitz in Bozen zu verfügen, um
die Finanzierung des Ankaufs von teilweise oder ganz auf Landesgebiet befindlichen Anlagen zur Produktion und Verteilung von elektrischer Energie zu ermöglichen, auch durch den Erwerb von Kapitalanteilen an Gesellschaften, die im betreffenden Sektor tätig sind. Für
die Kapitalerhöhung wird die mehrjährige Gesamtausgabe von maximal 220 Millionen Euro zu Lasten der Haushalte 2009–2018, somit 22
Millionen jährlich, bewilligt.
Sono stati presentati tre emendamenti, che ai sensi dell’art. 97-quater del
regolamento interno vengono esaminati congiuntamente.
L’emendamento n. 1 (emendamento soppressivo dell’intero articolo), presentato dal consigliere Urzì, dice:
Articolo 6: L’articolo è soppresso.
Artikel 6: Der Artikel wird gestrichen.
L’emendamento n. 2 (emendamento al comma 1), presentato dal consigliere Tinkhauser, dice: “Al comma 1 è aggiunto il testo seguente: "In caso di fruizione dell’aumento di capitale la società è tenuta a rendere noti tutti i contratti e le partecipazioni e a pubblicare annualmente un rendiconto di questi ultimi che sia accessibile
al pubblico."
“Dem Absatz 1 wird folgender Text beigefügt: "Die Gesellschaft ist bei
Inanspruchnahme der Kapitalerhöhung verpflichtet alle getätigten Verträge und Beteiligungen offen zu legen und einen jährlichen, öffentlich zugänglichen Rechenschaftsbericht derselben zu veröffentlichen."
L’emendamento n. 3, presentato dal consigliere Urzì, dice: “Al termine del
comma 1 è aggiunto il seguente periodo: "Prima dell’avvio della procedura, la Giunta
provinciale trasmette al Consiglio provinciale copia degli accordi societari di SEL
S.p.A. con i propri partner industriali e annualmente predispone, in connessione con la
discussione del bilancio di previsione, una relazione circa il piano industriale per
l’anno in corso. Quanto sopra è condizione necessaria per l’autorizzazione di spesa annuale come definita dal presente articolo."
Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: "Vor Einleitung des Verfahrens
übermittelt die Landesregierung dem Landtag eine Kopie der Gesellschaftsverträge der
SEL AG mit ihren Industriepartnern und verfasst jährlich anlässlich der Debatte über
den Haushaltsvoranschlag einen Bericht zum Industrieplan für das laufende Jahr. All
dies ist unabdingbare Voraussetzung für die Bewilligung der in diesem Artikel festgelegten jährlichen Ausgabe."
La parola al consigliere Urzì per l’illustrazione.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Questa è un po’ la situazione opposta rispetto a quella di prima. Qui è scritto nome e cognome del destinatario dell’intervento
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finanziario previsto. Sono 220 milioni di euro - a volte fanno anche spavento cifre così
grandi, suddivisi in importi di 22 milioni di euro all’anno per il periodo 2009 al 2018 –
con il destinatario scritto nero su bianco: “… SEL S.p.A., con sede in Bolzano, per
consentire il finanziamento del’acquisto di impianti di produzione, di distribuzione di
energia elettrica siti in tutto o in parte sul territorio provinciale anche attraverso
l’acquisto di quote di capitale di società operanti nel settore”. Di fronte ad un quadro
di questo tipo, ad un investimento così potente che costruisce un percorso di media e
lunga scadenza, quindi importante per la nostra società, determinante strategicamente
per lo sviluppo futuro del nostro territorio, ci si aspetta una maggiore trasparenza e
chiarezza. Ci si aspettava anche semplicemente un dibattito che potesse accompagnare
questa procedura che garantisse la più ampia determinazione del piano industriale che
impegnerà la SEL S.p.A. per il prosismi anni.
Per questo abbiamo previsto, al di là dell’emendamento n. 3 che è soppressivo, che prima dell’avvio della procedura si pongano delle condizioni. Questo è un
elemento di chiarezza che vogliamo introdurre a questo dibattito, ossia la previsione di
una trasmissione al Consiglio provinciale degli accordi societari di SEL S.p.A. con i
propri partner industriali e la predisposizione annuale, in connessione con la discussione del bilancio di previsione, di una relazione circa il piano industriale per l’anno in
corso. Questo per ovvie ragioni, perché annualmente questa cifra sarà accantonata, riservata per questo tipo di investimento, quindi sarà la sede più giusta per fare un bilancio rispetto all’anno trascorso e una valutazione sugli impegni per l’anno a venire. Ricordiamoci che annualmente, data la previsione di legge dettata dalla Giunta,
l’investimento previsto è di 22 milioni. Noi riteniamo che questo tipo di trasparenza
debba essere la condizione necessaria per l’autorizzazione di spesa annuale come definita dall’articolo 6 della legge finanziaria.
Auspichiamo che questa procedura possa essere avviata nell’interesse della
collettività, nell’interesse del cittadino contribuente che assegna all’ente pubblico le
proprie risorse attraverso la propria contribuzione annuale e si affida all’ente pubblico
perché investa in maniera produttiva i propri tributi ma anche con la chiarezza che al
contribuente deve essere riconosciuta.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Mit der Gefahr, dass ich mich
wiederhole, habe ich diese Frage bereits einige Male im Landtag und in der Gesetzgebungskommission gestellt, und zwar dahingehend, ob uns die Verträge offengelegt
werden. Landesrat Laimer hat uns dies schriftlich untersagt, während es uns die Landesrätin für Finanzen – dies ist auch im Protokoll festgehalten – in der Kommission
zugesagt hat.
Hier geht es um 220 Millionen Euro, welche auf 10 Jahre aufgeteilt werden.
Ich will keine Behauptungen oder Vermutungen in die Welt setzen, aber genau diese
Gesellschaften, nämlich ENEL, Edison, SEL und, von mir aus, die Stadtwerke von
Meran und Bozen, die davon betroffen sind, sollen 52 Millionen Euro zu wenig an das
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Land Südtirol bezahlt haben. Wir wissen aber nicht, ob dies nicht Teil eines Vertragswerkes ist. Zudem möchte ich den Kollegen Noggler, der diesbezüglich auch seine
Bedenken geäußert hat, ermuntern, dagegen zu stimmen. Er hat es auch in seinem Eingangsstatement festgehalten. Ich frage mich, ob Landesrat Laimer für zehn Jahre irgendetwas vorausplanen kann, nachdem seine Partei letzten Samstag eine Entscheidung getroffen hat, aufgrund welcher er in der nächsten Legislatur wahrscheinlich
nicht mehr Landesrat sein wird. Wenn zum Beispiel Kollege Noggler nachrücken
würde und ihm die Verträge nicht gefallen würden, dann frage ich mich, was wir dann
tun würden.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Dieser Artikel
ist bereits eindeutig von den Kollegen Tinkhauser und Urzì in seiner vor allem verschleiernden Qualität gewürdigt worden. Die minimale Informationspflicht, die wir
uns wünschen würden, wird hier sicher nicht eingelöst. Es ist aber eines festzuhalten.
In dieser Bilanz wird die noch verbleibende Darlehenssumme von 450 Millionen Euro
für den Ankauf der Kraftwerke immerhin auf Null gestellt. Im Wege dieses zehnjährigen Darlehens wird eine Finanzierungsform gewählt – man kann sicher nicht sagen,
dass es entgegenkommend oder billig ist -, die zumindest etwas softer als die bisherige
Variante ist. Das ist schon anzuerkennen, Landesrat Laimer. Hier ist man schon deutlich zurückgefahren und die SEL wird somit selber in die Verantwortung genommen.
Das ist auch wichtig, denn angesichts der Größenordnung des ganzen Geschäftes und
der Aussichten müsste die SEL eigentlich auch in der Lage sein, einen wesentlichen
Teil dieser ganzen Situation selber zu schultern. Das wäre schon wünschenswert und
wir hoffen, dass dem so ist. Jetzt geht es allerdings um die offene Frage, was in diesen
Verträgen drinnen steht. Wir möchten Landesrat Laimer fragen, inwieweit der Zusammenschluss von SEL und Edison im Gewande der Gesellschaft "Hydros" ein Geschäft gewesen ist. Vielleicht ist genau das der Grund, warum wir in die Verträge nicht
Einsicht nehmen dürfen. Die SEL hat 60 und die Edison 40 Prozent in diesem JointVenture übernommen und laut Verträgen, was man so hört, geht in dieser Ehe ein wesentlicher Teil des Stromverkaufs in die Edison. Von daher sind die Gewinne, die die
SEL in diesem Zusammenhang einfahren kann, offenbar sehr, sehr mager und bis 2020
eher von Verlusten gekennzeichnet. Von daher ist dieser Einkauf durch die SEL in die
Gesellschaft "Hydros" mit 177 Millionen Euro wahrscheinlich nicht der Weisheit
letzter Schluss gewesen; das kann man also sicher annehmen. Deshalb würden uns in
diesem Zusammenhang die Verträge schon sehr interessieren.
Die zweite Frage ist, wie es mit der Übernahme des Verteilernetzes aussieht.
Kollege Noggler hat gestern zurecht darauf hingewiesen, dass die Übernahme von der
ENEL des Verteilernetzes wahrscheinlich nicht im vollen Umfang erfolgen soll. Dieser Ankauf, der ungefähr 80 Millionen Euro kostet, wird wahrscheinlich - so habe ich
es zumindest verstanden – nicht das ganze Verteilernetz umfassen können. Da spießt
es sich sicher noch. Mit wem, mit welchem Träger wird das Verteilernetz betrieben,
- 126 -
Landesrat Laimer? Mit wem wird die SEL zusammenarbeiten, kooperieren? Will sie
mit den Etschwerken oder mit den Stadtwerken Brixen kooperieren? Diese Fragen sind
auch noch offen und zu klären. Von daher ist das Ganze also noch relativ fraglich.
Wann kommt endlich der Zuschlag für die eingereichten Projekte? Auch dies würde
uns in diesem Zusammenhang interessieren. Hier gibt es eine ganze Reihe von offenen
Fragen. Die finanzielle Intervention, die hier vorgesehen ist, ist jetzt zwar zurückgefahren – dies ist anzuerkennen - und über ein Jahrzehnt sozusagen gestrichen, aber die
Größenordnung ist immer noch so, dass sehr viele Fragen offen sind, was vor allem
die Gemeinden interessieren müsste, denn sie könnten in diesem Geschäft durchaus
auch Partner sein. Es sieht aber nicht danach aus, als ob es ihnen gelingen würde, hier
gut einzusteigen. Aus diesem Grund haben wir eine entschiedene Ablehnung gegen
diesen Artikel einzubringen, würden aber dennoch um einige Antworten ersuchen.
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP):
Herr Heiss, es stimmt, dass wir in den letzten Jahren einen anderen Artikel behandelt
haben, bei dem es um die Ermächtigung an die Landesregierung ging, ein Darlehen im
Ausmaß von bis zu 450 Millionen Euro aufzunehmen. Das haben wir in diesem Artikel nicht mehr enthalten. Jetzt geht es um eine andere Formel, die den Haushalt weit
weniger in Anspruch nimmt. Es ist so, dass die Gesellschaft selbst ein Darlehen aufnehmen muss, was sie auch getan hat, und dass das Land als Haupteigentümer dieser
Gesellschaft in jährlichen Raten Teile davon in Form einer Kapitalaufstockung überweist. Es geht dabei um die Übernahme der Verteilernetze der ENEL, was Ausgaben
an die 80 Millionen Euro mit sich bringt. Sie wissen, Herr Heiss, dass in Südtirol der
ländliche Raum von der ENEL und der städtische Bereich von den von ihnen genannten Stadt- und Etschwerken usw. versorgt wird. Es ist also der ländliche Raum,
der in den letzten Jahren personell und strukturell von der ENEL nicht sonderlich betreut worden ist. Hier ist sehr viel zu investieren, um auf Landesebene das Netz in einer hohen Qualität sichern zu können. In diesem Bereich geht es also darum, die Versorgungssicherheit auch in entlegenen Gebieten aufrechtzuerhalten, zu verbessern. Es
soll aber auch klar unterstrichen werden, dass die Gemeinden, sofern sie ein entsprechendes Interesse bekunden, Verteilernetze auf ihrem Gemeindegebiet übertragen bekommen können. Diesbezüglich wird eine eigene technische Kommission eingerichtet,
die die Anträge bewertet, weil auch die Vorgaben des Verteilerplanes eingehalten und
Qualitätsmerkmale garantiert werden müssen, weil kurzum nicht nur die Gemeinden,
sondern auch der Kunde ein Recht auf Qualität hat. Bei diesem Artikel geht es um einen beträchtlichen Teil, und zwar um den Erwerb des Verteilernetzes, der dann, wie
gesagt, sofern gewünscht, teilweise an die Gemeinden überführt werden kann.
Der andere Teil betrifft die Produktion, welche sicherlich der Kernbereich
der Stromwirtschaft ist. Sie ist in Südtirol – wir haben es oft erwähnt – nicht nur ein
Bereich, in dem Strom produziert wird, sondern es geht um weit mehr, nämlich um
Autonomiepolitik, Geschichte, Emotionen, Wirtschaft, Umwelt, Stromverfügbarkeit,
- 127 -
Versorgungssicherheit, umweltfreundliche Versorgungssicherheit und es geht auch um
die Preisgestaltung. Es ist ja so, dass heute über die Gesellschaft SEL vor allem den
Familien, bezogen auf ihre Größe, Preisnachlässe im Ausmaß von bis zu 20 Prozent
und darüber hinaus gewährt werden. Es gibt kein anderes Unternehmen, welches so
große Preisabschläge macht! Allein dadurch, dass die Gesellschaft hier ihren Sitz hat
und auch die Steuern bezahlt, werden für den Landeshaushalt jährlich an die 40 Millionen Euro Steuern generiert. Es ist fast das Doppelte von dem, was hier pro Jahr an
Kapitalaufstockung eingebracht wird. Dies soll hier auch einmal erwähnt werden, weil
es doch eine Komponente ist, die nicht von unerheblichem Ausmaß ist.
Was die Verträge anbelangt, ersuche ich um ein gewisses Maß an Verständnis, weil ein börsennotiertes Unternehmen, wie es die Edison ist, welches in einer
strategischen Allianz mit der SEL eine Gesellschaft, nämlich die "Hydro", gegründet
hat, strategische Ausrichtungen, die Teil des Vertrages sind, natrülich nicht bekanntgeben will. Dies ist auch nachvollziehbar. Niemand offeriert der Öffentlichkeit die
strategischen Pläne eines Unternehmens, denn auf diesem Markt macht dies nachvollziehbarerweise niemand. Ein solches Unternehmen kann man nicht einmal dazu zwingen, die Daten herauszugeben, weil dieser Aspekt vom Börsenrecht entsprechend geregelt ist.
Die von Ihnen, Herr Tinkhauser, erwähnten 52 Millionen Euro haben mit
diesem Artikel überhaupt nichts zu tun. Hier geht es um den Strom und um die Abgaben von Großkonzessionären an das Land. Diesbezüglich hat der Rechnungshof, so
glaubt er es zumindest, etwas gefunden, was nicht stimmen könnte. Wir werden sicherlich unseren Teil dazu auch noch vorbringen, sofern wir einmal etwas Schriftliches bekommen. Wir haben es auch nur aus den Zeitungen entnommen, denn offiziell
haben wir noch nichts bekommen. Insofern müssen wir uns immer nur über die Medien einbringen.
Was mich betrifft, Folgendes. Es geht ja nicht darum, dass ich Geld bekomme, sondern es geht um eine strategische Ausrichtung, die von der Landesregierung beschlossen worden ist, die aber auch von der ganzen Bevölkerung als ein großes
empfundenes Interesse wahrgenommen wird. Wenn hier über Jahre diese Allianz abgesichert wird, dann, glaube ich, hat dies nichts mit mir und mit der Regierung zu tun,
sondern mit der strategischen Ausrichtung dieses Landes.
Die Gesellschaft SEL-Edison, die sich "Hydro" nennt, ist natürlich nicht das,
wie es ein Wochenblatt gemeint hat, nämlich kein gutes Geschäft gewesen. Es ist von
Technikern, von Fachleuten in eingehenden Studien genau bewertet worden. Sie dürfen uns schon soviel zutrauen, Herr Heiss, dass wir nicht Geschäfte abschließen, bei
denen wir draufzahlen! Es ist in jeder Hinsicht, ökonomisch und autonomiepolitisch,
aber auch energietechnisch und energiewirtschaftlich, ein gutes Geschäft gewesen. Ich
glaube, man sollte auch einmal anerkennen, dass ein Vorhaben, für welches man über
Jahrzehnte gekämpft hat, zu einem beträchtlichen Teil umgesetzt werden konnte, und
man sollte nicht immer versuchen, etwas hineinzuinterpretieren, was nicht da ist, und
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etwas schlechtzureden, was nicht schlecht ist. Es ist nicht richtig, wenn man hier versucht, ein so großes Unterfangen, in welches wir so viele Jahre investiert haben, kaputtzureden. Das sollte man nicht tun, sondern man sollte auch einmal anerkennen,
dass hier etwas gelungen ist, was niemand für möglich gehalten hatte, nämlich dass
man in Südtirol nach Jahrzehnten einer Fremdbestimmung der Wasserkraft nun auch
imstande war, die Mehrheit in heimische Kontrolle zu bringen. Dies ist im Interesse
Südtirols, der Bürger des Landes, der Gemeinden, der Umwelt, der Energiewirtschaft.
Insofern ist es ein sehr wichtiges und zukunftweisendes Projekt.
PRESIDENTE: Metto in votazione gli emendamenti:
Emendamento n. 1: respinto con 13 voti favorevoli, 19 voti contrari e 3
astensioni.
Emendamento n. 2: respinto con 17 voti favorevoli e 18 voti contrari.
Emendamento n. 3: respinto con 14 voti favorevoli, 18 voti contrari e 2
astensioni.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 6? La parola al consigliere Leitner,
ne ha facoltà.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Zu diesem Artikel nur noch Folgendes.
Wir verpflichten Gelder bis zum Jahre 2018, wobei diese Legislatur nur bis 2013 geht.
Ich möchte wissen, inwieweit wir überhaupt ermächtigt sind, Gelder für einen Haushalt zu beschließen, nachdem in der nächsten Legislatur möglicherweise einige neue
Leute im Landtag sitzen werden. Es ist zumindest politisch fragwürdig, ob dies rechtlich geht. Das ist meine ganz präzise Frage. Im Übrigen beantrage ich, dass über den
Artikel namentlich abgestimmt wird.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Solo per lamentare la mancata approvazione di una clausola che non metteva in discussione né limitava la sostanza
dell’articolo così come proposto dalla maggioranza ma garantiva una procedura di trasparenza.
PRESIDENTE: Il consigliere Leitner e altri due consiglieri hanno chiesto la
votazione per appello nominale. E’ stato estratto il numero 15.
MAIR (Die Freiheitlichen): Nein.
MINNITI (Il Popolo della Libertà): No.
MUSSNER (SVP): Ja.
NOGGLER (SVP): Enthalten.
- 129 -
PARDELLER (SVP): Ja.
PICHLER ROLLE (SVP): Ja.
PÖDER (UFS): Nein.
REPETTO (Partito Democratico – Demokratische Partei): Sì.
SCHULER (SVP): Enthalten.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): No.
STEGER (SVP): Ja.
STIRNER BRANTSCH (SVP): Ja.
STOCKER M. (SVP): Ja.
STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Nein.
THALER ZELGER (SVP):
Ja.
THEINER (SVP): Ja.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Nein.
TOMMASINI (Partito Democratico – Demokratische Partei): Sì.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): No.
VEZZALI (Il Popolo della Libertà): No.
WIDMANN (SVP): Ja.
ARTIOLI (Lega Nord): No.
BERGER (SVP): Ja.
DELLO SBARBA (Gruppo Verde – Grüne Fraktion – Grupa Vërda):
No.
- 130 -
DURNWALDER (SVP): Ja.
EGARTNER (SVP): Ja.
EGGER (Die Freiheitlichen): Nein.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Nein.
HOCHGRUBER KUENZER (SVP): Ja.
KASSLATTER MUR (SVP): Ja.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Nein.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Nein.
LAIMER (SVP): Ja.
LAMPRECHT (SVP): Ja.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Nein.
Comunico l’esito della votazione: l’articolo 6 è approvato con 18 voti
favorevoli, 15 voti contrari e 2 astensioni.
Art. 7
Modifica della legge provinciale 21 dicembre 2007, n. 14, recante “Disposizioni per la formazione del bilancio di previsione per l’anno finanziario 2008 e per il triennio 2008-2010 (legge finanziaria 2008)”
1. Il comma 1 dell’articolo 9 della legge provinciale 21 dicembre 2007,
n. 14, è così sostituito:
“1. La Giunta provinciale è autorizzata a prestare garanzia fideiussoria
onerosa ai sensi dell’articolo 1944, primo comma, del codice civile,
per la durata di cinque anni e per un importo massimo di 40 milioni di
euro, a garanzia del pieno e puntuale adempimento delle obbligazioni
di natura pecuniaria e finanziaria, assunte dalla Strutture Trasporto
Alto Adige S.p.A. per l’assunzione di prestiti finalizzati all’acquisto di
mezzi di trasporto ferroviario.”
---------Art. 7
Änderung des Landesgesetzes vom 21. Dezember 2007, Nr. 14, „Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr
2008 und für den Dreijahreszeitraum 2008-2010 (Finanzgesetz 2008)”
- 131 -
1. Artikel 9 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 21. Dezember 2007,
Nr. 14, erhält folgende Fassung:
„1. Die Landesregierung wird ermächtigt, zur Sicherstellung der vollen
und pünktlichen Erfüllung der von der Südtiroler Transportstrukturen
AG zur Kreditaufnahme für den Ankauf von Eisenbahn-Transportmitteln eingegangenen Verbindlichkeiten geldlicher und finanzieller Natur
eine entgeltliche Bürgschaft laut Artikel 1944 Absatz 1 des Zivilgesetzbuches für die Dauer von fünf Jahren und für einen Höchstbetrag
von 40 Millionen Euro zu leisten.”
L’emendamento presentato dal consigliere Tinkhauser dice: “Articolo 7,
comma 1. Al nuovo comma 1 dell’articolo 9 della legge provinciale 21 dicembre 2007,
n. 14, è aggiunto il seguente testo: "La Giunta provinciale conferisce gli incarichi di
gestione dei mezzi di trasporto ferroviario mediante gara d’appalto per la durata di
cinque anni."
Artikel 7 Absatz 1. Dem neuen Artikel 9 Absatz 1 des Landesgesetzes vom
21. Dezember 2007, Nr. 14, wird folgender Text angefügt: "Die Landesregierung vergibt die Aufträge zum Betrieb der angekauften Eisenbahn-Transportmittel mittels Ausschreibung für die Dauer von fünf Jahren."
La parola al consigliere Tinkhauser, prego.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert, dass das Land diese Transportmittel ankauft. Nichtsdestotrotz sollte aber
der Betrieb dieser Transportmittel auch ausgeschrieben werden. Ich denke, dass es
nicht sinnvoll ist, im öffentlichen Nahverkehr eine Hauptgesellschaft, nämlich die
SAD, an der das Land mit 13,1 Prozent und Private mit 86,9 Prozent beteiligt sind,
ohne Ausschreibung direkt mit Aufträgen zu betrauen. Ich denke, dass auch dieses
Vorgehen vor einer ordentlichen Wettbewerbsbehörde keinen Stand haben dürfte und
dass der Betrieb dieser Transportmittel – in diesem Sinne sind es, glaube ich, die FlirtZüge im Pustertal, oder es werden neue angekauft - ausgeschrieben werden sollte. Man
könnte in diesem Zusammenhang zum Beispiel, um nicht nur die italienischen Staatsbahnen zu nennen, auch die ÖBB einladen, ein Angebot zu machen.
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität
und Personal – SVP): Ich glaube, dass ein Missverständnis vorliegt, weil es sich um
die Trägergesellschaft, nämlich um die Südtirol Transport AG – STA handelt, welche
einen Kredit von über 40 Millionen Euro aufnehmen darf, um die Züge, die bereits
durchs Pustertal fahren, in 9-Millionen-Jahresraten abzubezahlen und die Darlehen zu
tilgen. Ich glaube, dass es gesetzlich eine Bürgschaft bzw. die Möglichkeit braucht, einen Kredit aufzunehmen; dies wird hiermit gewährleistet. Das hat aber mit der SAD
überhaupt nichts zu tun.
Diesbezüglich möchte ich Ihnen eine Antwort geben und sagen, dass es unmöglich ist, den Dienst auszuschreiben und irgendjemanden einzuladen, ein Angebot
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zu machen. Sie wissen ganz genau, dass es in Südtirol und in Italien ein anderes
Stromsystem als in Deutschland, in der Schweiz oder in Österreich gibt. Es ist unmöglich, den Dienst auszuschreiben und die ÖBB oder auch andere Betreiber einzuladen,
denn die ÖBB hat die sogenannte Taurus-Lok, welche eine Schwere-Lok ist, mit welcher man den regionalen Zugverkehr auf der Pustertaler Linie nicht gewährleisten
könnte. Wenn Sie wollen, dann liefere ich Ihnen gerne die technischen Unterlagen, in
denen unter anderem steht, dass sie nur mit einer bestimmten Geschwindigkeit fahren
dürfen. Die Staatsbahnen können dies sehr wohl, aber ich glaube nicht, dass Sie eine
Freude hätten, wenn die Staatsbahnen anstatt mit den Flirt-Zügen mit ihren Zügen verkehren und diese Dienstleistung anbieten würden.
Weiters möchte ich Ihnen sagen, dass es diesbezüglich eine riesenlange
Zertifizierung bräuchte. Es hat etwa fünf Jahre gedauert, bis die SAD genügend Lokführer hatte und bis sie von einer Staatsgesellschaft, die für die Sicherheit zuständig
ist, die Zertifizierung bekommen hat, um diesen Dienst ausführen zu können.
Herr Tinkhauser! Letztlich sage ich Ihnen - diesbezüglich sind Sie sicher mit
mir einverstanden -, dass die SAD für 7,50 plus 2 Euro je gefahrenen Kilometer fährt.
Trenitalia fährt für 12,50 Euro, was etwa 30 Prozent mehr ausmachen und somit pro
Jahr, bei 5,5 Millionen gefahrenen Kilometern, einige Millionen Euro mehr kosten
würde. Die ÖBB fährt mit Kosten von zwischen 13 und 15 Euro je Kilometer, also
wäre nicht einmal die Hälfte der Kilometerleistung möglich. Somit, glaube ich, werden
Sie dem Artikel sicherlich zustimmen.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento: respinto con 14 voti
favorevoli e 19 voti contrari.
Chi chiede la parola sull’articolo 7? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 19 voti favorevoli, 12 voti contrari e 3 astensioni.
Art. 8
Disposizioni in materia di contrattazione collettiva
1. Per la contrattazione collettiva per l’anno 2009 per il comparto del
personale dell’amministrazione provinciale, del personale della sanità
e del personale della scuola è autorizzata, a carico del bilancio provinciale (UPB 31100), la spesa di 46,0 milioni di euro per l’anno 2009
e di 38,0 milioni di euro all’anno per gli anni 2010 e 2011.
2. L’autorizzazione di spesa disposta dall’articolo 10, comma 1, della
legge provinciale 21 dicembre 2007, n. 14, per la contrattazione collettiva per l’anno 2008 per i comparti ivi indicati, a carico dell’esercizio
finanziario 2008, è trasferita per una quota di 9.454.000 euro a carico
dell’esercizio 2009. La corrispondente quota di stanziamento nel bilancio di previsione 2008 (UPB 31100) costituisce economia di spesa.
---------Art. 8
Bestimmungen im Bereich der Kollektivvertragsverhandlungen
1. Für die Vertragsverhandlungen des Jahres 2009 für die Bereiche
des Personals der Landesverwaltung, des Personals des Gesund-
- 133 -
heitswesens und des Schulpersonals wird zu Lasten des Landeshaushaltes (HGE 31100) die Ausgabe von 46,0 Millionen Euro für das
Jahr 2009 und von 38,0 Millionen Euro jährlich für die Jahre 2010 und
2011 autorisiert.
2. Die Bewilligung der Ausgabe laut Artikel 10 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 21. Dezember 2007, Nr. 14, für die Kollektivverträge
des Jahres 2008 für die dort angeführten Bereiche, welche zu Lasten
des Haushaltes 2008 geht, wird für den Anteil von 9.454.000 Euro auf
den Haushalt 2009 übertragen. Der entsprechende Anteil der Bereitstellung im Haushaltsvoranschlag 2008 (HGE 31100) stellt eine Einsparung dar.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 8? Nessuno. Lo metto in votazione:
approvato con 18 voti favorevoli, 2 voti contrari e 11 astensioni.
Art. 9
Aumento della dotazione organica del personale stipendiato dalla
Provincia
1. La dotazione organica complessiva del personale stipendiato dalla
Provincia, determinata in 18.126,25 unità a tempo pieno dall’articolo
9, comma 2, della legge provinciale 19 luglio 2007, n. 4, è aumentata
di 332,5 unità a tempo pieno per coprire il maggior fabbisogno di personale nelle scuole di ogni ordine e grado per l’anno scolastico in
corso e per l’attività di accertamento dello stato di autosufficienza da
parte della Ripartizione provinciale Famiglia e politiche sociali.
2. La dotazione organica complessiva in conseguenza dell’aumento
dei posti di cui al comma 1 è determinata in 18.377 unità a tempo
pieno, tenuto conto anche del numero residuo di 76,75 delle complessivamente 200 unità a tempo pieno ridotte ai sensi dell’articolo 7,
comma 4, della legge provinciale 23 dicembre 2005, n. 13, entro il 1°
settembre 2008, con decorrenza 1º agosto 2008.
3. La maggiore spesa per effetto dell’aumento della dotazione organica disposta ai sensi dei commi 1 e 2 è stimata in 10.000.000,00
euro a carico dell’esercizio 2009 (UPB 02100: 6.000.000,00 euro e
UPB 04125: 4.000.000,00 euro) e in 10.500.000,00 euro all’anno per
gli esercizi successivi.
---------Art. 9
Erhöhung des Plansolls des vom Land entlohnten Personals
1. Das Gesamtplansoll des vom Land entlohnten Personals, das in
Artikel 9 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 19. Juli 2007, Nr. 4, mit
18.126,25 Vollzeiteinheiten festgelegt ist, wird um 332,5 Vollzeiteinheiten erhöht, um für das laufende Schuljahr den zusätzlichen Mehrbedarf an Personal in den Schulen jeder Art und Stufe und für die
Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch die Landesabteilung Familie und Sozialwesen abzudecken.
2. Das Gesamtplansoll, das sich aufgrund der Stellenerhöhung laut
Absatz 1 ergibt, wird ab dem 1. August 2008 auf 18.377 Vollzeiteinheiten festgesetzt, wobei auch die restlichen 76,75 Einheiten von den
gemäß Artikel 7 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 23. Dezember
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2005, Nr. 13, bis zum 1. September 2008 abgebauten 200 Vollzeiteinheiten berücksichtigt sind.
3. Die Mehrausgabe, die sich aus der Erhöhung des Plansolls aufgrund der Absätze 1 und 2 ergibt, wird auf 10.000.000,00 Euro zu
Lasten des Haushaltsjahres 2009 (HGE 02100: 6.000.000,00 Euro
und HGE 04125: 4.000.000,00 Euro) und auf 10.500.000,00 Euro
jährlich zu Lasten der folgenden Haushaltsjahre geschätzt.
Leggo l’emendamento presentato dal consigliere Steger: “Il comma 2 è così
sostituito:
"2. La dotazione organica complessiva in conseguenza dell’aumento dei posti di cui al comma 1 è determinata in 18.382 unità a tempo pieno, tenuto conto anche
del numero residuo di 76,75 delle complessive 200 unità a tempo pieno ridotte ai sensi
dell’articolo 7, comma 4, della legge provinciale 23 dicembre 2005, n. 13, entro il 1°
settembre 2008."
“Absatz 2 erhält folgende Fassung:
"2. Das Gesamtplansoll, das sich aufgrund der Stellenerhöhung laut Absatz
1 ergibt, wird auf 18.382 Vollzeiteinheiten festgesetzt, wobei auch die restlichen
76,75 Einheiten von den gemäß Artikel 7 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2005, Nr. 13, bis zum 1. September 2008 abgebauten 200 Vollzeiteinheiten berücksichtigt sind."
Chi vuole intervenire sull’emendamento? Nessuno. Lo metto in votazione:
approvato con 18 voti favorevoli e 11 astensioni.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 9 così emendato? Nessuno. Lo
metto in votazione: approvato con 20 voti favorevoli e 8 astensioni.
Art. 9-bis
Adeguamento del fabbisogno del personale docente ed equiparato
nelle scuole di ogni ordine e grado
1. Al fine di garantire il regolare avvio dell’anno scolastico nel corso
dell’esercizio finanziario, la Giunta provinciale è autorizzata ad aumentare provvisoriamente la dotazione organica complessiva del personale stipendiato dalla Provincia autonoma di Bolzano a decorrere
dal 1° settembre 2009, per coprire il fabbisogno di personale docente
ed equiparato nelle scuole di ogni ordine e grado, tenendo conto
dell’aumento della popolazione scolastica.
2. La maggiore spesa per effetto dell’aumento della dotazione organica, eventualmente disposta ai sensi del comma 1, trova copertura
finanziaria mediante prelevamento dal fondo di riserva per spese impreviste.
---------Art. 9-bis
Anpassung des Plansolls des Lehrpersonals und des diesem gleichgestellten Personals in den Schulen jeder Art und Stufe
1. Zur Gewährleistung eines regulären Schulbeginns im Laufe des
Haushaltsjahres ist die Landesregierung ermächtigt, ab 1. September
2009 das Gesamtplansoll des vom Land Südtirol besoldeten Perso-
- 135 -
nals provisorisch zu erhöhen, um so den Bedarf an Lehrpersonal und
diesem gleichgestellten Personal in den Schulen jeder Art und Stufe
zu decken; dabei wird das Anwachsen der Schülerzahl berücksichtigt.
2. Die Mehrausgaben infolge der im Sinne von Absatz 1 allenfalls beschlossenen Personalaufstockung wird durch Behebung aus dem Reservefonds für unvorhergesehene Ausgaben gedeckt.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 9-bis? La parola al consigliere
Leitner, ne ha facoltà.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Was diesen Artikel angeht, hätte ich eine
Frage betreffend die Integrationslehrer. In letzter Zeit haben wir häufig von Klagen
gehört, dass für bestimmte Schülergruppen nicht genug Integrationslehrer vor allem in
den Berufsschulen, was beispielsweise hörgeschädigte Jugendliche anbelangt, zur Verfügung stehen. Diesbezüglich hat es eine bessere Betreuung gegeben als es derzeit der
Fall ist. Wir haben den Eindruck, dass – dies haben wir bereits bei verschiedenen Anlässen gesagt – in letzter Zeit Integrationslehrer hauptsächlich für die Integration von
Ausländerkindern eingesetzt worden sind und nicht mehr, wie es früher war, für Kinder, die andere Probleme haben und für unsere Kinder, für unsere Jugendlichen, für
lernschwache Kinder. Das war ursprünglich der Sinn der Integration. Heute hören wir
Klagen darüber, dass die Integrationslehrer einerseits hauptsächlich für die Integration
von Ausländerkindern eingesetzt werden, andererseits aber die Ressourcen nicht mehr
da sind. Ich möchte wissen, wie man den Stellenplan abändern will bzw. wofür eventuell zusätzliche Integrationslehrer eingesetzt werden, die es sicher nicht braucht.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Kollege
Leitner! Ich vermute, dass Sie nicht Recht haben, weil für die Betreuung von Ausländerkindern grundsätzlich anders geschultes Personal eingesetzt wird als für die Stütze
lernschwacher Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten bis hin zu Behinderungen. Bei der
Betreuung von Ausländerkindern handelt es sich mehr um Kultur- und Sprachmittler.
Dass ab und zu auch Vermischungen passieren, kann durchaus der Fall sein. Ich kann
nur sagen, dass die Landesregierung jedes Jahr das Stellenkontingent für all diese Lehrer- und Lehrerinnensorten, wenn ich sie so nennen darf, aufgestockt hat, dass die Botschaften immer jene sind, dass es immer noch zu wenige sind und dass gerade auch
von Eltern Südtiroler Kinder immer wieder die Anforderung kommt, dass wir die
Ausländerkinder besser mit separatem Personal betreuen sollten. Die Botschaften sind
oft recht widersprüchlich. Wir bemühen uns der Integration aller Kinder, egal welche
Schwächen sie haben, so gut wir das können, nachzukommen. Dieser Artikel im
Haushalt, meine Damen und Herren, dient dazu, dass wir als Landesregierung nach
den erfolgten Einschreibezahlen in Kindergärten und Schulen aller Art die Möglichkeit
haben, eine Aufstockung des Stellenkontingentes zu beschließen, da wir wahrschein-
- 136 -
lich keinen Nachtragshaushalt mehr haben, mit dem wir dies üblicherweise im Sommer erledigt haben.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’articolo 9-bis: approvato con 20 voti
favorevoli, 1 voto contrario e 10 astensioni.
Art. 10
Fondo per il concorso al riequilibrio della finanza pubblica
1. La dotazione del fondo di cui all’articolo 21-bis della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, nell’esercizio finanziario 2009 (UPB
27120) è stabilita in 50 milioni di euro.
---------Art. 10
Fonds für die Beteiligung am Ausgleich der öffentlichen Finanzen
1. Die Ausstattung des Fonds laut Artikel 21-bis des Landesgesetzes
vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, ist im Finanzjahr 2009 (HGE 27120) auf
50 Millionen Euro festgelegt.
L’emendamento presentato dal consigliere Urzì dice: “Comma 1, la cifra
"50" è sostituita dalla cifra "20".
Absatz 1, die Zahl "50" wird durch die Zahl "20" ersetzt.
La parola al consigliere Urzì, ne ha facoltà.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): L’articolo 10 determina l’ammontare della
riserva accantonata del fondo di cui all’art. 21 bis della legge provinciale 29 gennaio,
ed è esattamente la riserva che si tiene a disposizione per l’assunzione delle spese connesse ad eventuali competenze i cui oneri di ordine economico, che la Provincia si trovasse a dover affrontare nel caso in cui queste maggiori competenze le dovessero essere assegnate. Nella previsione dello scorso esercizio finanziario il fondo ammontava
a 20 milioni di euro. Nella finanziaria attuale questa cifra è stata portata a 50 milioni di
euro. Il tema è già stato affrontato anche in precedenza. Ne facciamo non una questione di merito nel senso stretto della parola, ossia sulla opportunità o meno
dell’assunzione di competenze particolari che dovessero essere individuate per essere
assegnate alla Provincia di Bolzano. Si parla della necessità di aderire ad una richiesta
di trasparenza e di chiarezza, perché il tema della delega di competenze alla Provincia
di Bolzano affiora nel dibattito politico ordinario attraverso la proposizione da parte
della Giunta provinciale delle richieste al Governo piuttosto che come tema di confronto politico ordinario, ma sappiamo anche come allo stato della situazione questo
tipo di calendarizzazione non è ancora stata prevista, che si tratta di un dibattito
virtuale e che quindi si ritiene che la maggiore dotazione del fondo di cui all’articolo
10 possa essere riportata alla cifra originaria di 20 milioni di euro e piuttosto destinata
la differenza ad interventi nel campo sociale, di cui la nostra società avverte in questo
momento particolare bisogno.
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Oggi ironizzava il capogruppo della SVP Pichler Rolle sulla richiesta ricorrente da parte delle opposizioni di interventi nel campo del sociale piuttosto che intervenire a sollievo di una situazione di crisi e difficoltà avvertita con grande evidenza da
parte delle imprese così come da parte delle famiglie, e diceva che noi chiediamo la
luna. Ha fatto un elenco di tutta una serie di interventi che noi richiediamo, si scorgeva
esserci un po’ di ironia nelle sue parole, e concludeva che non ci sono le risorse, che
non si può chiedere ciò che è impossibile alla Giunta provinciale, rassegnatevi a quello
che è stato possibile fare in questa legge finanziaria. Noi riteniamo al contrario che invece margini ci siano e che questo tipo di previsione di maggiore dotazione del fondo
sia una previsione in rapporto ad una visione ideale, ad una aspettativa, probabilmente
ad una volontà politica ma non sostanziata adeguatamente da fatti concreti che possono far presumere, allo stato della situazione, come queste competenze possano essere in questo momento effettivamente delegate alla Provincia, e che quindi sia necessario fare fronte a maggiori oneri finanziari. Da qui la richiesta della riduzione del
fondo a 20 milioni di euro e della destinazione di 30 milioni di euro ad interventi urgenti nel campo sociale e del sostegno alle imprese.
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all’innovazione e
all’informatica - Partito Democratico/Demokratische Partei): Noi riteniamo invece
che 50 milioni siano veramente il minimo che dobbiamo prevedere come fondo di questo genere, anche perché vogliamo essere coerenti con quanto concordato con il Governo anche in previsione del tavolo di confronto sul federalismo fiscale.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento: respinto con 3 voti
favorevoli, 21 voti contrari e 3 astensioni.
Qualcuno chiede la parola sull’articolo 10? Nessuno. Lo metto in votazione:
approvato con 22 voti favorevoli, 2 voti contrari e 5 astensioni.
Art. 11
Contributo straordinario alla “Sarner Stiftung”
1. La Giunta provinciale è autorizzata a concedere alla “Sarner Stiftung”, che svolge la sua attività ai sensi dell’articolo 7 della legge provinciale 5 gennaio 1984, n. 1, un contributo straordinario per la copertura dei disavanzi venutisi ad accumulare.
2. Per la finalità di cui al comma 1 è autorizzata a carico dell’esercizio
finanziario 2009 sull’unità previsionale di base 10100 la spesa di
626.000 euro.
3. L’erogazione dei fondi avviene attraverso l’Azienda sanitaria secondo modalità e criteri stabiliti dalla Giunta provinciale.
---------Art. 11
Außerordentliche Beihilfe an die „Sarner Stiftung”
- 138 -
1. Die Landesregierung wird ermächtigt, der „Sarner Stiftung”, die ihre
Tätigkeit gemäß Artikel 7 des Landesgesetzes vom 5. Jänner 1984,
Nr. 1, ausübt, eine außerordentliche Beihilfe zur Deckung der Fehlbeträge, die sich angesammelt haben, zu gewähren.
2. Für den in Absatz 1 angeführten Zweck wird die Ausgabe von
626.000 Euro zu Lasten des Haushaltsjahrs 2009 auf der Haushaltsgrundeinheit 10100 bewilligt.
3. Die Auszahlung der Gelder erfolgt über den Sanitätsbetrieb, und
zwar nach den von der Landesregierung festgelegten Modalitäten und
Kriterien.
L’emendamento presentato dal consigliere Tinkhauser dice:
Articolo 11, comma 4: E’ aggiunto in seguente comma:
"4. Prima dell’erogazione dei 626.000 euro la "Sarner Stiftung" presenta un
business plan contenente l’esatto utilizzo dell’importo nonché lo sviluppo previsto
della "Sarner Stiftung" fino al 2013. Dopo l’ottenimento del contributo straordinario,
la "Sarner Stiftung" presentano una fideiussione bancaria per l’ammontare del contributo stesso. La Giunta provinciale controlla annualmente se gli obiettivi del business
plan sono stati raggiunti e in caso di mancato raggiungimento può disporre
l’escussione della garanzia bancaria."
Artikel 11 Absatz 4: Es wird folgender Absatz angefügt:
"4. Die "Sarner Stiftung" legt vor Auszahlung der 626.000 Euro einen Businessplan vor, der die genaue Verwendung des Geldbetrages und die weitere Entwicklung der "Sarner Stiftung" bis in das Jahr 2013 beinhaltet. Die "Sarner Stiftung" hinterlegt nach Erhalt der außerordentlichen Beihilfe eine Sicherstellung in Form einer
Bankbürgschaft in eben diesem Ausmaß. Die Landesregierung kontrolliert jährlich, ob
die Ziele des Businessplans erreicht worden sind und kann bei Nichteinhaltung die
Bankgarantie geltend machen."
La parola al consigliere Tinkhauser, ne ha facoltà.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Auch in der Kommission haben wir
uns eingehend mit der "Sarner Stiftung" befasst. Im Begleittext zu Artikel 11 steht,
dass die Bettenauslastung durchwegs bei 80 Prozent liege und dass diese auch überschritten würde. Wir haben uns gefragt, ob mit den 80 Prozent 8 oder 80 Personen gemeint sind. Wir haben bezüglich der 80 Prozent die Auskunft von Dr. König, glaube
ich, bekommen, dass damit 6 bis 7 Personen gemeint sind. Ich ersuche um eine Stellungnahme von Seiten des Landesrates, um in Erfahrung zu bringen, um welche
Struktur es sich bei der "Sarner Stiftung" handelt. Ich denke, wenn ein Fehlbetrag von
626.000 Euro auftritt, dann ist es nur gerecht, dass diese Stiftung, wenn ihr dieser
Fehlbetrag gedeckt wird, auch einen Ausweg aufzeigt, damit in Zukunft diese Fehlbeträge nicht mehr zustande kommen. Es sollte auch ein Business-Plan zugrunde gelegt
werden und die Stiftung sollte dafür auch eine Haftung übernehmen und der Landes-
- 139 -
regierung eine Bankgarantie übergeben, worauf die Landesregierung zurückgreifen
kann, wenn der Business-Plan nicht eingehalten wird.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Nur eine
kleine Ergänzung und Nachfrage. Wir unterstützen gerne den Antrag des Kollegen
Tinkhauser. Ich möchte vom Landesrat wissen, auf welche Weise dieses Defizit zustande gekommen ist und wie es sich zusammensetzt. Das, glaube ich, haben wir in der
Gesetzgebungskommission, in der ich bei der Behandlung dieses Artikels nicht anwesend war, nicht mitbekommen. Mich würde schon interessieren, inwieweit hier kein
Präzedenzfall geschaffen wird. Existieren eigentlich die anderen Pflegeheime noch, die
im Gesetz angeführt sind, wie zum Beispiel jenes in Mals? Also ist das Sarner Country
Hospital das letzte! Gut, danke.
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): In der Tat hat sich bei dieser Stiftung im Sarntal ein Fehlbetrag angehäuft, und
zwar im Ausmaß von insgesamt 626.000 Euro. Die Zusammensetzung, wie sie Kollege Heiss angefordert hat, ist Folgende: von 1999 bis 2004 waren es 162.000 Euro,
2005 waren es 202.000 Euro und 2006 waren es 262.000 Euro. Zugrunde liegt Folgendes: Im Jahre 1999 ist der Tagessatz mit 101,05 Euro festgelegt worden, das heißt,
dass man sich nicht mehr im Klaren war, welche Funktion diese Einrichtung eigentlich
ausüben sollte. Es ist folgendermaßen erfolgt: Im damaligen Gesundheitsplan wurde
dieser Stiftung ein Zweck vorherbestimmt, worauf sie dies entsprechend diesem
Zweck ausgeführt hat. Auch die dort tätigen Ärzte haben dies weitergeführt. Wir haben dann gesagt - ich bin seit 2004 als Landesrat diesbezüglich zuständig -, dass wir
dieses Konzept nicht mehr mittragen. Es hat dann lange Verhandlungen gegeben, in
denen wir zum Ergebnis gekommen sind, dass es zu einer völligen Umwandlung
kommen, die Bettenanzahl stark reduziert und die Stiftung eine Schnittstelleneinrichtung zwischen dem Territorium und dem Krankenhaus werden sollte. Wir haben Patienten, die zwar aus dem Krankenhaus, aber noch nicht nach Hause entlassen werden
können, die normalerweise in Krankenhäusern Betten besetzen, die wesentlich mehr
kosten – Sie wissen, dass dies ein Vielfaches kostet -, und jetzt haben wir einen Tagessatz von 190 Euro festgelegt. Was dieses Projekt anbelangt, werden wir überlegen, inwieweit es überhaupt Anwendung finden kann. Wir haben jetzt die Bettenanzahl auf
insgesamt 7 reduziert. Festgehalten werden kann, dass in den letzten zwei Jahren das
Monitoring, wie es Herr Tinkhauser angeregt hat, absolut erfolgt ist. Die Stiftung arbeitet jetzt in diesem Bereich auch positiv und die Ergebnisse für das Krankenhaus
Bozen sind gut. Deshalb haben wir uns nach zwei Jahren entschieden, dieses Defizit
ausnahmsweise abzudecken. Wofür das Geld verwendet wird, ist eindeutig, nämlich
das Defizit von 1999 bis einschließlich 2006 abzudecken. In Zukunft wird es sicherlich
keinen Euro-Cent mehr geben, um eventuelle Fehlbeträge abzudecken.
- 140 -
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento: respinto con 15 voti
favorevoli e 20 voti contrari.
La parola al consigliere Leitner sull’ordine dei lavori, ne ha facoltà.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Auch wenn die Mitglieder der Landesregierung anwesend sind, heißt es noch lange nicht, dass, wenn sie die Hand nicht aufheben, mitgestimmt haben. Es haben nicht 20 Abgeordnete mitgestimmt. Wir haben
genau hingeschaut. Nur weil sie hier sitzen, heißt es noch lange nicht, dass sie mitgestimmt haben. Ich beantrage, die Abstimmung zu wiederholen.
PRESIDENTE: Ripetiamo la votazione sull’emendamento: respinto con 15
voti favorevoli e 19 voti contrari.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 11? La parola al consigliere Leitner,
ne ha facoltà.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Aufgrund dieses Abstimmungsverhaltens
hat man wieder einmal gesehen, wie nützlich die elektronische Abstimmung wäre.
Zum Artikel nur eine Frage. Nachdem durchschnittlich 7 Betten belegt sind,
möchte ich in Erfahrung bringen, wie viel Personal dort eingesetzt wird. Ich finde
diese Vorgangsweise ein bisschen problematisch, denn dann könnten natürlich auch
andere, wenn sie in Schwierigkeiten sind, auf den Geschmack kommen, solche Dinge
zu verlangen. Ich denke, was Kollege Tinkhauser verlangt hat, war vernünftig. Wenn
man schon jemandem aus der Patsche helfen will, dann sollte die öffentliche Verwaltung verlangen, dass er dafür auch Rechenschaft abgibt, denn nur Geld hinauszuschmeißen, um Löcher zu stopfen, ist, denke ich, fahrlässig.
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Sie können ganz sicher sein, dass wir nicht einfach das Geld hinauswerfen,
sondern im Gegenteil. Ich habe gesagt, dieser Betrag, der im Artikel 11 ausgewiesen
ist, ist zur Abdeckung des Defizits vorgesehen. In den vergangenen zwei Jahren hat die
Stiftung kein Defizit eingefahren. Ich weiß jetzt nicht auswendig, wie viel Personal
vorhanden ist. Jedenfalls ist ein Tagessatz von 190 Euro festgesetzt worden. Sie wissen, dass uns ein Tagessatz im Allgemeinen Krankenhaus ein Vielfaches kostet. Der
ärztliche Direktor Dr. Donà hat beispielsweise die Supervision. Das, was hier angefordert wurde, findet schon seit zwei Jahren statt. Erst nach zwei Jahren, in denen es erfolgreich umgesetzt wurde, haben wir diesen Artikel eingebracht. Der Wunsch wäre
gewesen, ihn bereits zu Beginn des Jahres 2007 einzubringen. Wir haben gesagt, erst
nachdem diese Phase positiv war, sehen wir uns jetzt in der Lage, diesen Vorschlag zu
bringen, und die Supervision findet statt. Diesbezüglich finden auch laufend Besprechungen mit den Verantwortlichen der Stiftung "Altersheim", der Gemeindeverwaltung Sarntal und dem Sanitätsbezirk Bozen statt.
- 141 -
PRESIDENTE: Mi scuso ancora, a nome dell’ufficio di presidenza, per
quanto accaduto prima.
Metto in votazione l’articolo 11: approvato con 19 voti favorevoli, 10 voti
contrari e 4 astensioni.
Art. 12
Finanziamento straordinario per il servizio di ospedalizzazione a domicilio
1. La Giunta provinciale è autorizzata a concedere all’Azienda sanitaria della Provincia di Bolzano a carico dell’esercizio finanziario 2009
(UPB 10100) un finanziamento straordinario nella misura di 1.600.000
euro per il servizio di ospedalizzazione a domicilio riferito all’esercizio
2008. Le modalità e i criteri di assegnazione sono stabiliti dalla Giunta
provinciale.
---------Art. 12
Außerordentliche Finanzierung für den Dienst für Hauskrankenpflege
1. Die Landesregierung ist ermächtigt, dem Sanitätsbetrieb der Provinz Bozen für den Dienst für Hauskrankenpflege des Jahres 2008 zu
Lasten des Finanzjahres 2009 (HGE 10100) eine außerordentliche
Finanzierung in Höhe von 1.600.000 Euro zu gewähren. Die entsprechenden Modalitäten und Kriterien werden von der Landesregierung
festgelegt.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 12? La parola al consigliere
Tinkhauser, ne ha facoltà.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Ich ersuche um eine Präzisierung,
und zwar dahingehend, ob es sich hier um eine außerordentliche Finanzierung oder um
eine Umbuchung handelt, wie es bereits in der Kommission festgehalten wurde.
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Bei der Hauskrankenpflege handelt es sich um eine Leistung, die in den Bereich
der zusätzlichen Betreuung fällt. Hier ist jetzt das Besondere. Sie wissen, dass die
Pflegesicherung im ambulanten Bereich mit 1. Juli in Kraft getreten ist. Somit ist mit
diesem Datum auch die Hauskrankenpflege abgeschafft worden, wobei auch ihre
rechtliche Grundlage aufgehoben wurde. Am Anfang des Jahres weiß man aber noch
nicht, wie viel Leistungen erbracht wurden, aber ich kann sagen, dass im Laufe des
Jahres 2008 mehr Leistungen erbracht worden sind. Jetzt hätte eine rechtliche Grundlage gefehlt, um dieses Geld dem Sanitätsbetrieb zu geben. Deshalb ist es nicht eine
außerordentliche Leistung in dem Sinn, sondern – es ist damals erklärt worden – eine
Umbuchung.
- 142 -
PRESIDENTE: Metto in votazione l’articolo 12: approvato con 17 voti favorevoli, 1 voto contrario e 13 astensioni.
Art. 13
Contributo straordinario all’associazione di soccorso “Croce Rossa
Italiana”
1. La Giunta provinciale è autorizzata a concedere all’associazione di
soccorso “Croce Rossa Italiana” un contributo straordinario per la copertura dei disavanzi venutisi ad accumulare, secondo modalità e criteri stabiliti dalla Giunta stessa.
2. Per la finalità di cui al comma 1 è autorizzata a carico dell’esercizio
finanziario 2009 (UPB 10145) la spesa di 404.000 euro.
---------Art. 13
Außerordentliche Beihilfe an die Rettungsorganisation „Italienisches
Rotes Kreuz”
1. Die Landesregierung wird ermächtigt, der Rettungsorganisation
„Italienisches Rotes Kreuz“ eine außerordentliche Beihilfe zur Deckung der Fehlbeträge, die sich angesammelt haben, nach von ihr
festgelegten Modalitäten und Kriterien zu gewähren.
2. Für den in Absatz 1 angeführten Zweck wird die Ausgabe von
404.000 Euro zu Lasten des Haushaltsjahrs 2009 (HGE 10145) bewilligt.
Il consigliere Tinkhauser ha presentato un emendamento che dice:
Articolo 13, comma 3: Viene aggiunto il seguente comma:
"3. Prima dell’erogazione dei 404.000 Euro l’associazione di soccorso
"Croce Rossa Italiana" presenta un business plan contenente l’esatto utilizzo
dell’importo nonché lo sviluppo previsto dell’associazione di soccorso "Croce Rossa
Italiana" fino al 2013. Dopo l’ottenimento del contributo straordinario, l’associazione
di soccorso "Croce Rossa Italiana" presenta una fideiussione bancaria per l’ammontare
del contributo stesso. La Giunta provinciale controlla annualmente se gli obiettivi del
business plan sono stati raggiunti e in caso di mancato raggiungimento può disporre
l’escussione della garanzia bancaria.
Artikel 13 Absatz 3: Es wird folgender Absatz angefügt:
"3. Die Rettungsorganisation "Italienisches Rotes Kreuz" legt vor Auszahlung der 404.000 Euro einen Businessplan vor, der die genaue Verwendung des Geldbetrages und die weitere Entwicklung der Rettungsorganisation "Italienisches Rotes
Kreuz" bis in das Jahr 2013 beinhaltet. Die Rettungsorganisation "Italienisches Rotes
Kreuz" hinterlegt nach Erhalt der außerordentlichen Beihilfe eine Sicherstellung in
Form einer Bankbürgschaft in eben diesem Ausmaß. Die Landesregierung kontrolliert
jährlich, ob die Ziele des Businessplans erreicht worden sind und kann bei Nichteinhaltung die Bankgarantie geltend machen.
La parola al consigliere Tinkhauser, ne ha facoltà.
- 143 -
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Während im Zusammenhang mit der
"Sarner Stiftung" einigermaßen Aufklärung geleistet werden konnte, ist es, leider
Gottes, so gewesen, dass wir im Hinblick auf die Fehlbeträge, auf die fehlende
Deckung des Italienischen Roten Kreuzes überhaupt keine Aufklärung dahingehend
erhalten konnten, wie diese Beträge zustande gekommen sind. Als einziger Ausblick,
wie man dem in Zukunft begegnen möchte, war eine zukünftige Zusammenarbeit mit
dem Weißen Kreuz. Ich habe diesbezüglich einen Änderungsantrag eingebracht. Wenn
das Geld gewährt wird, dann sollte die Landesregierung doch darüber Kontrolle ausüben, ob die Gelder richtig eingesetzt werden, damit sich diese Fehlbeträge nicht mehr
wiederholen.
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Das Italienische Rote Kreuz ist seit mehreren Jahrzehnten gemeinsam mit dem
Weißen Kreuz und der öffentlichen Hand mit der Durchführung des dringenden und
nicht dringenden Krankentransportdienstes beauftragt und ist somit auch vertragsgebunden. Es hat dann in den Jahren 2005 und 2006 Verluste eingefahren. Wir waren
nicht gewillt – es hat bereits damals Verhandlungen gegeben -, diese Verluste abzudecken. Es hat dann innerhalb der Sektion des Roten Kreuzes große Umwälzungen gegeben. Der neue Präsident, Andrea Brasola, hat daraufhin einen anderen Weg eingeschlagen und die Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst "Weißes Kreuz" intensiviert, sodass wir sagen können, dass wir heute unter den Rettungsorganisationen eine
sehr, sehr gute Zusammenarbeit haben, was sehr erfreulich ist. Bereits vor zwei Jahren
haben wir dem Weißen bzw. Roten Kreuz zur Auflage gemacht, einen Sanierungsplan
auszuarbeiten, und haben gesagt, dass wir diesen kontrollieren würden. Wir haben damals gesagt, dass wir nicht bereit sind, darüber zu denken, Teile dieses Verlustes, den
sie angehäuft haben, mit öffentlichen Mitteln abzudecken. Es wurde dann ein Sanierungsplan erstellt, den das Rote Kreuz bis jetzt immer minutiös eingehalten hat, auch
wenn es mit dem Weißen Kreuz zusammenarbeitet. Nachdem heute ein gutes Einvernehmen zwischen den beiden Rettungsorganisationen besteht, haben wir einvernehmlich entschieden, diesen Artikel einzubringen. Die Einhaltung des Sanierungsplanes
wird auch laufend, im Sinne des von Ihnen, Herr Tinkhauser, eingebrachten Änderungsantrages, kontrolliert. Es ist ein von Wirtschaftsprüfern ausgearbeiteter Sanierungsplan, der minutiös überwacht wird. In den letzten zwei Jahren ist dieser Plan absolut erfüllt worden. Für uns ist es vom Politischen her sehr wichtig, dass sich die Zusammenarbeit zwischen den beiden Rettungsorganisationen sehr, sehr positiv entwickelt hat.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento: respinto con 10 voti
favorevoli, 21 voti contrari e 2 astensioni.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 13? La parola al consigliere Leitner,
ne ha facoltà.
- 144 -
LEITNER (Die Freiheitlichen): Im Zusammenhang mit dem Italienischen
Roten Kreuz sind in der Vergangenheit mehrmals Probleme aufgetreten, weil die Angestellten Sorge haben mussten, ob sie überhaupt bleiben dürfen. Ich bin einmal selber
mit dieser Materie konfrontiert worden. Wir kennen bestimmte Realitäten in Südtirol,
aber beim Rettungsdienst, denke ich, wäre es vielleicht einmal richtig zu überlegen, ob
man das Rote Kreuz nicht dem Weißen Kreuz angliedern sollte. Dort sind ja nicht nur
Italiener, sondern auch Südtiroler dabei. Wir kennen die ethnischen Problematiken. Ich
kenne einige Angestellte vom Weißen Kreuz und auch einige vom Roten Kreuz, die
unterwegs sind, um Menschenleben zu retten und zu helfen, aber wenn sie dort angestellt sind, wie immer sie auch hingekommen sein mögen, dann riskieren sie, die Arbeitsstelle zu verlieren. Es betrifft meistens Leute, die ein Haus gebaut oder eine Wohnung gekauft haben und sich in Schwierigkeiten befinden. Ich möchte in Erfahrung
bringen, ob dieser Betrag irgendwo auch mit den Gehältern zu tun hat, und wie das
Defizit zustande gekommen ist.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich kann mich den Ausführungen
des Kollegen Leitner anschließen und sagen, dass es für die Zukunft keinen Sinn
macht, doppelgleisig zu fahren. Ich denke, dass man in einer größeren Dimension denken und die Zusammenarbeit zwischen den Rettungsorganisationen sowohl in Nordals auch in Südtirol weiter verstärken sollte, da es gerade auf dem Gebiet der Lebensrettung notwendig ist, dass der schnellstmögliche Rettungswagen bzw. Notarzt beim
Patienten anlangt und nicht derjenige, der beim Weißen Kreuz in Südtirol oder Nordtirol oder gar beim Roten Kreuz in dem Moment ist. Ich glaube, hier ist es dringend
notwendig, auch zukünftig solche Maßnahmen ins Auge zu fassen.
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie –
SVP): Lieber Kollege Knoll! Ich kann Ihnen versichern, dass wir diesbezüglich sehr
gute Kontakte haben. Nachdem Sie selber Arzt sind, wissen Sie, dass wir gerade mit
den entsprechenden Stellen in Nordtirol sehr gut zusammenarbeiten. Wir sind zurzeit
auch bemüht, ein Abkommen, was die Flugrettung anbelangt, anzustreben. Wir haben
ganz gute Vereinbarungen mit der Schweiz, mit dem Kanton Graubünden getroffen.
Wir möchten ein ähnliches Muster – wir haben diesbezüglich mit dem zuständigen
Landesrat darüber gesprochen - auch mit dem Bundesland Tirol erreichen. Der politische Wille besteht auf beiden Seiten. In Nordtirol haben wir aber die Schwierigkeit,
dass es dort eine Unzahl von privaten Firmen gibt, sodass wir, um es interessehalber
zu sagen, oft große Schwierigkeiten haben. Wenn beispielsweise Südtiroler in Nordtirol gerettet werden, dann kann die öffentliche Hand das Geld nicht rückerstatten, weil
sie von privaten Organisationen gerettet werden. Diese machen es nicht zum Spaß,
sondern aus Geschäftsinteresse. Wir können dieses Geld nicht rückerstatten, weil dieser Dienst nicht von der öffentlichen Hand organisiert wird. Wir haben diesbezüglich
- 145 -
große Probleme, das heißt, wenn, wie es letzte Woche passiert ist, Skitourengeher aus
Südtirol in Nordtirol eine Rettung anfordern, dann kann dies für sie sehr, sehr teuer
werden. Umgekehrt ist es hier in Südtirol – das muss man auch sagen – im Vergleich
mit allen umliegenden Alpenländern sehr, sehr günstig.
Was die Wortmeldung des Kollegen Leitner anbelangt, möchte ich Folgendes unterstreichen. Seit der neue Präsident des Roten Kreuzes, Andrea Brasola, tätig
ist, ist es zu einer sehr guten und intensiven Zusammenarbeit mit dem Weißen Kreuz
gekommen. Sie arbeiten auch mit dem Land sehr, sehr gut zusammen. Wir können sagen, dass diese Maßnahme auch dazu dient, die Arbeitsplätze beim Roten Kreuz abzusichern.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’articolo 13: approvato con 25 voti
favorevoli e 7 astensioni.
Art. 13-bis
Contributo straordinario per “Manifesta 7”
1. La Giunta provinciale è autorizzata a concedere al comitato organizzativo „Manifesta 7“, che svolge la sua attività ai sensi dell’articolo
6-bis della legge provinciale 12 giugno 1975, n. 26, un contributo straordinario per la copertura dei disavanzi venutisi ad accumulare.
2. Per la finalità di cui al comma 1, è autorizzata a carico del bilancio
dell’esercizio finanziario 2009 (UPB 06115) la spesa di 100.000 euro.
---------Art. 13-bis
Außerordentliche Beihilfe für „Manifesta 7”
1. Die Landesregierung wird ermächtigt, dem Organisationskomitee
„Manifesta 7“, das seine Tätigkeit gemäß Artikel 6-bis des Landesgesetzes vom 12. Juni 1975, Nr. 26, ausübt, eine außerordentliche Beihilfe zur Deckung von Fehlbeträgen zu gewähren.
2. Für den in Absatz 1 angeführten Zweck wird die Ausgabe von
100.000 Euro zu Lasten des Haushaltes des Finanzjahres 2009 (HGE
06115) genehmigt.
Sono stati presentati due emendamenti, che ai sensi dell’articolo 97-quater
del Regolamento interno vengono esaminati congiuntamente.
L’emendamento n. 1 (emendamento soppressivo dell’intero articolo),
presentato dal consigliere Urzì, dice:
Articolo 13-bis: L’articolo è soppresso.
Artikel 13-bis: Der Artikel wird gestrichen.
L’emendamento n. 2 (emendamento sostitutivo dell’articolo), presentato
dal consigliere Pöder, dice:
L’articolo 13-bis è così sostituito:
"Art. 13-bis
Contributo straordinario per "Manifesta 7"
- 146 -
1. La Giunta provinciale è autorizzata a concedere al comitato organizzativo
"Manifesta 7", che svolge la sua attività ai sensi dell’articolo 6-bis della legge provinciale 12 giugno 1975, n. 26, un contributo straordinario per la copertura di una parte
dei disavanzi venutisi ad accumulare. Il contributo straordinario non può superare
50.000 Euro.
2. Per la finalità di cui al comma 1, è autorizzata a carico del bilancio
dell’esercizio finanziario 2009 (UPB 06115) la spesa di 50.000 euro."
Artikel 13-bis wird wie folgt ersetzt:
"Art. 13-bis
Außerordentliche Beihilfe für "Manifesta 7"
1. Die Landesregierung wird ermächtigt, dem Organisationskomitee "Manifesta 7", das seine Tätigkeit gemäß Artikel 6-bis des Landesgesetzes vom 12. Juni
1975, Nr. 26, ausübt, eine außerordentliche Beihilfe zur Deckung eines Teiles der
Fehlbeträge zu gewähren. Die außerordentliche Beihilfe darf den Betrag von 50.000
Euro nicht übersteigen.
2. Für den in Absatz 1 angeführten Zweck wird die Ausgabe von 50.000
Euro zu Lasten des Haushaltes des Finanzjahres 2009 (HGE 06115) genehmigt.
La parola al consigliere Pöder, ne ha facoltà.
PÖDER (UFS): Ich kann verstehen, dass man sich in solchen Fällen
gezwungen fühlt, immer wieder mit Abdeckungen von Fehlbeträgen einzuspringen,
aber ich denke nicht, dass dies das richtige Signal ist. Mir wäre am liebsten, wenn dieser Artikel gestrichen würde. Deshalb werde ich den Streichungsantrag des Kollegen
Urzì unterstützen. Als Alternative sollte man aber in diesem Fall die Beihilfe limitieren
und den Fehlbetrag sozusagen auf 50.000 Euro ausgleichen und für den Rest sollte
man nachträglich noch Sponsoren suchen.
STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Wir möchten gerne wissen, wie viele
Besucher effektiv gekommen sind, wie viele man erwartet hat und was diese
"Manifesta" schlussendlich gekostet hat.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Rispetto all’emendamento presentato dal
consigliere Pöder, quello che abbiamo presentato noi è più “secco”, chiediamo lo stralcio dell’articolo, di fatto lo stralcio dell’intervento a copertura straordinaria del
disavanzo venutosi ad accumulare dal comitato organizzatore “Manifesta 7”. Noi abbiamo seguito, ed è inutile che in questa sede lo ricordi, accenno solamente perché
questo episodio torni alla piena consapevolezza in questo momento, le polemiche che
hanno accompagnato lo svolgimento di questa manifestazione che non ha avuto il risultato che si aspettavano gli organizzatori, gli enti pubblici che sono intervenuti a sostenerla. Ma non l’ha avuta perché è mancata una vitalità di fondo al progetto di per sé,
la capacità di proporne il valore autentico come espressione di un movimento artistico
- 147 -
capace di stimolare le corde più intime dell’animo. È mancato il valore autentico che
una manifestazione culturale deve avere: il coinvolgimento della popolazione.
A fronte di tutto questo c’è la necessità che le istituzioni degli interrogativi
se li pongano, anche sulla base della responsabilità che a noi è richiesta di essere tutori
del patrimonio pubblico che si investe nelle cose che ci sono da fare. Una manifestazione come quella che si è svolta non può rimanere un episodio sul quale stendere un
velo pietoso intervenendo con un intervento finanziario straordinario per coprire gli
ultimi buchi e poi dimenticarsi che la cosa si avvenuta. Insomma, “finita la festa, gabbato lo Santo”! Io credo che invece, al contrario, questi episodi debbano imporci un
metodo diverso di approccio rispetto a spese significative, sostanziose che pongono i
cittadini di fronte alla responsabilità dell’ente pubblico. A me spiace, non vorrei che
sembrasse la voglia da parte nostra di utilizzare un argomento che in questo momento
è di massima attualità, che è quello della crisi, ma c’è poco da fare. La gente si interroga rispetto a sproporzionati investimenti di questo tipo proprio in considerazione del
fatto che vive in condizioni di grande difficoltà, quindi si attende una cura da parte
delle istituzioni pubbliche diversa rispetto al valore del denaro, al valore degli investimenti che l’ente pubblico è chiamato a sopportare.
Ecco perché questo intervento non può essere considerato scorporato rispetto
a tutta un’altra serie di interventi che sono stati affrontati sul piano finanziario anche
da altre istituzioni, pensiamo alla Regione, perché ci dimentichiamo come questa manifestazione abbia toccato diverse realtà e che siano intervenuti diversi soggetti. Facendo delle somme ci troveremmo di fronte a delle cifre spaventose. Non voglio andare oltre, perché il tema è di piena consapevolezza, credo, da parte di tutti, però si fa
finta di ignorare la gravità di un metodo con il quale si intende affrontare questo tipo di
situazione. Questo indigna: la mancanza di volontà di porsi di fronte ad un nuovo metodo per sostenere la cultura, iniziative di valore in questo caso dimostratesi molto al di
sotto delle aspettative.
Ecco il motivo per cui si chiede la soppressione. Poi il collega Pöder propone
un intervento che ha una sua piena logica, che mi sentirei, nel caso di bocciatura
dell’emendamento n. 1, di sostenere.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Nur ein paar
kurze Bemerkungen zur Ehrenrettung der Manifesta 7. Sie ist von der Gesamtkonzeption, von den Orten her außerordentlich gelungen gewesen. Sowohl das Ex-AlumixAreal als auch die Festung Franzensfeste sind im Südtiroler Raum sehr gut aufgewertet
worden und waren auch sehr gute Orte. Das internationale Echo war wirklich ausgezeichnet, aber was wirklich gefehlt hat, war, wie auch beim Museion, die Vermittlung.
Im Bereich der Manifesta war die Vermittlung wirklich ein ziemliches Manko. Ich war
zum Beispiel sehr oft in der Festung Franzensfeste, in der die Gleichgültigkeit auch
gegenüber den Besuchern, die fehlende Betreuung sehr auffällig war, denn man ist
dort durch die Installationen durchgegangen. Wenn man nicht eine Führung beantragt
- 148 -
hat, dann hat es an Vermittlung gefehlt. Damit ist eine wirklich gute Chance, moderne
zeitgenössische Kunst zu vermitteln, ich würde sagen, in wesentlichen Teilen in den
Sand gesetzt worden. Dies tut uns außerordentlich Leid, weil es ganz hervorragende
Spielorte mit sehr viel Attraktion und Attraktivität gewesen wären. Wenn man die
Leute auch an die Orte herangeführt hat, dann hat es auch relativ gut funktioniert; das
muss ich wirklich sagen. Dies ist bedauerlich, und die nachträgliche Deckung des Defizits ist gleichfalls bedauerlich. Wir sind davon nicht begeistert und werden uns bei
der Abstimmung über den Artikel der Stimme enthalten. Ich denke, es sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass man solche Initiativen entmutigen sollte, sondern
sie sollen vielmehr dazu dienen, um das Ganze künftig besser zu machen wie bei der
Landesausstellung. Solche Vermittlungsfehler, wie ich sie in Franzensfeste gesehen
habe, sollten wirklich nicht passieren. Das wäre ganz, ganz wesentlich, damit kein Serieneffekt eintritt.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich möchte in Erfahrung bringen,
wie dieses Defizit entstanden ist. Ist es darauf zurückzuführen, dass der Zuspruch der
Bevölkerung nicht da war oder weil unvorhersehbare Kosten, durch was auch immer,
entstanden sind?
EGGER (Die Freiheitlichen): Eine Frage. Wer sind die Mitglieder des
Organisationskomitees?
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Die Mitglieder des Organisationskomitees sind der Direktor der italienischen Landeskulturabteilung Antonio Lampis und meine ehemalige Ressortdirektor-Stellvertreterin Birgit
Oberkofler. Zwei weitere Mitglieder des Organisationskomitees stellte die Trentiner
Landesregierung und zwei kamen vom sogenannten Manifesta-Board von Amsterdam.
6 Leute waren es, die über ein Dreier-Team organisatorsich darüber wachten. Dieses
Team bestand aus Andreas Hapkemeyer für Südtirol, Fabio Cavallucci fürs Trentino
und Frau Hedwig Fijen wurde aus Amsterdam entsandt. Ich möchte schon betonen,
dass es sich hier nicht um ein Defizit handelt. Wir und die Provinz Trient haben
100.000 Euro dazugelegt. Derzeit gibt es die Auskunft vom Steueramt Rom, dass im
Winter mit einer Nachzahlung von 130.000 Euro zu rechnen sei. Wenn, dann bleiben
wir jetzt bei den 70.000 Euro, die noch in Frage sind. Wir, sowohl das Trentino als
auch Südtirol, strecken diese Gelder vor, um Handwerker und Dienstleistungen bezahlen zu können. Mit dieser Manifesta hat es auch relativ viel Umwegrentabilität gegeben. Sie ist auf 4,9 Millionen Euro geschätzt worden. Die Pressekampagnen waren
außerdem sehr umfangreich. Welt- und Südtirolweit hat sie nicht den gewünschten Erfolg gehabt; das stimmt und das kann ich durchaus einbekennen. Es hat 160.000 Euro
an Eintrittsgeldern gegeben und man hat eigentlich mit mehr Besucherinnen und Besu-
- 149 -
chern gerechnet. Ich möchte klar stellen, dass es sich nicht um ein Defizit von 100.000
Euro handelt.
Ich kann Ihnen, Kollege Stocker, nicht sagen, wie viel Besucher die Manifesta hatte, weil ich keine entsprechenden Unterlagen da habe. Sobald ich sie habe,
werde ich es Ihnen sagen.
Ich möchte auch sagen, dass ich die beiden vorgelegten Änderungsanträge
zur Ablehnung und den Artikel der Landesregierung zur Genehmigung vorschlage.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento n. 1: respinto con 11
voti favorevoli, 19 voti contrari e 2 astensioni.
Metto in votazione l’emendamento n. 2: respinto con 13 voti favorevoli, 19
voti contrari e 2 astensioni.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 13-bis? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 17 voti favorevoli, 13 voti contrari e 2 astensioni.
Art. 14
Realizzazione del termovalorizzatore dei rifiuti residui
1. Ferma restando la spesa complessiva di 98,5 milioni di euro, autorizzata con l’articolo 10 della legge provinciale 20 luglio 2006, n. 7, per
la realizzazione di un termovalorizzatore dei rifiuti residui e considerati
gli impegni già assunti a carico dell’esercizio finanziario 2008, l’onere
pluriennale rimanente viene rimodulato a carico degli esercizi finanziari successivi e per gli importi seguenti:
Esercizio finanziario
Importo
2009
1,0 milione di euro
2010
40,0 milioni di euro
2011
32,5 milioni di euro
2012
7,0 milioni di euro.
---------Art. 14
Bau der thermischen Restmüllverwertungsanlage
1. Unter Beibehaltung der Gesamtausgaben von 98,5 Millionen Euro,
autorisiert mit Artikel 10 des Landesgesetzes vom 20. Juli 2006, Nr. 7,
für die Realisierung einer thermischen Restmüllverwertungsanlage
und in Anbetracht der bereits zu Lasten des Finanzjahres 2008 eingegangenen Zweckbindungen wird die verbleibende mehrjährige Belastung zu Lasten der folgenden Finanzjahre und für die folgenden
Beträge aufgeteilt:
Finanzjahr
Betrag
2009
1,0 Millionen Euro
2010
40,0 Millionen Euro
2011
32,5 Millionen Euro
2012
7,0 Millionen Euro.
Qualcuno chiede la parola sull’articolo 14? La parola al consigliere Dello
Sbarba, ne ha facoltà.
- 150 -
DELLO SBARBA (Gruppo Verde – Grüne Fraktion – Grupa Vërda):
Noi voteremo contro questo articolo, perché riteniamo debba essere fatta una verifica
del piano provinciale sui rifiuti, riteniamo che questo piano si basi su previsioni che
potrebbero essere corrette e comunque debbano essere verificate, basti pensare che il
piano è stato fatto in un momento in cui la città di Bolzano non faceva alcuna raccolta
differenziata, adesso è oltre il 45%. Quindi credo che potremmo rivedere le previsioni,
non dico rivedere la scelta dell’inceneritore ma almeno il suo ridimensionamento.
Questo è il nostro giudizio su questo articolo, questa decisione va riverificata soprattutto nel ridimensionamento.
Però vorrei approfittare di questo articolo per dire una cosa, di come questo
Consiglio approva mozioni e di come poi l’amministrazione non le mette in pratica. Il
4/12/2007 questo Consiglio ha approvato una mozione presentata dai Verdi ma con il
sostegno dell’assessore Laimer, che partiva dalla constatazione del fatto che nella città
di Bolzano c’erano dubbi, perplessità, gruppi ambientalisti ma non solo, c’erano consigli di quartiere che si erano espressi contro la costruzione dell’inceneritore e noi
chiedevamo con questa mozione di istituire un Tavolo tecnico di confronto tra Provincia e queste organizzazioni che avanzavano delle critiche. A questo Tavolo si sedeva
un’organizzazione ambientalista che si chiama “Ambiente e salute” e il “Dachverband”, che è la federazione di tutti gli ambientalisti sudtirolesi, per una evoluzione di
questo conflitto in modo costruttivo e pacifico. A questo Tavolo dovevano essere
chiamati i tecnici del Comune, della Provincia e, così c’era scritto nella mozione, questo Tavolo doveva affrontare con accertamenti accurati, con un dibattito trasparente e
partecipato, tutti i possibili dubbi sollevati da associazioni e cittadini in merito alla gestione dei rifiuti e ai relativi impianti, soprattutto per quanto riguarda la tutela della
salute umana e la protezione dell’ambiente. Questi movimenti fanno il discorso sulle
nanopolveri, cioè che una serie di accertamenti sono stati insufficienti ecc. Questi movimenti dovevano essere chiamati a questo Tavolo, confrontarsi con i tecnici provinciali, e poi chi aveva più argomenti convinceva gli altri o per lo meno convinceva
l’opinione pubblica. Questa proposta era stata condivisa dall’assessore Laimer, per cui
dalla Giunta provinciale, e approvata credo all’unanimità da questo Consiglio provinciale, consentiva di affrontare i critici di questa opera e cercare di convincerli o, dal
punto di vista dell’amministrazione, cercare di smentire le osservazioni che sono state
fatte nel corso del tempo in diversi convegni pubblici della città di Bolzano, anche da
scienziati, esperti chiamati un po’ da tutta Italia e anche dalla Germania e dall’Austria.
Era quindi un’occasione perfetta per capire se l’amministrazione provinciale è convinta delle proprie decisioni, e l’assessore Laimer disse che essendo convinto, era in
grado di dimostrare che l’impianto fosse una scelta valida. Era un modo per arrivare ad
un rapporto che svelenisse la polemica. Che cosa è successo? Il 4 dicembre 2007 viene
approvata questa mozione che istituisce questo Tavolo. L’assessore, non ricordo se
Laimer o Mussner, mandarono una lettera alle associazioni ambientaliste e al Comune
di Bolzano perché nominassero i loro tecnici, ci fu qualche ritardo, comunque la
- 151 -
Giunta provinciale fu in grado il 19 maggio 2008 di istituire questo Tavolo tecnico
sull’inceneritore. Per gli ambientalisti c’era Roman Zanon dell’associazione
“Dachverband für Umweltschutz” e la signora Fortini per l’associazione “Ambiente e
salute”. In quel momento, tra l’altro, queste due associazioni avevano dei dissensi tra
loro, c’era una linea più radicale dell’associazione “Ambiente e salute” e una linea più
moderata del “Dachverband”. Succede che chi doveva convocare questo Tavolo e farlo
lavorare non l’ha fatto. A me risulta che la prima riunione sia stata fatta il 21 gennaio
2009, ed è una data prudente, perché potrebbe essere qualche giorno dopo. Noi approviamo una mozione il 4 dicembre 2007, voi istituite il Tavolo il 9 maggio 2008, c’è
voluto un po’ di tempo, l’Agenzia per l’ambiente aspetta fino al 21 gennaio 2009 per
convocarlo, quindi 8 mesi. Io ho fatto una interrogazione, a cui mi ha risposto gentilmente l’assessore Laimer, per sapere perché sia passato tutto questo tempo, un anno e
due mesi, prima che venga attuata una mozione approvata all’unanimità da questo consesso. L’assessorato risponde: “Il Tavolo è coordinato dall’Agenzia per l’ambiente.
Purtroppo per vari motivi, tra cui che il direttore dell’ufficio impianti di smaltimento
dott. Georg Simeoni è andato in pensione, e altre priorità incombenti da parte
dell’Agenzia per l’ambiente, il Tavolo non è stato ancora riunito. Si ritiene opportuno
attendere ancora la nomina del nuovo direttore dell’ufficio impianti di smaltimento
per poi indire subito la prima riunione”. Ora io chiedo alla Giunta provinciale se è
possibile che questo Consiglio approvi una mozione e poi i tecnici che non devono
giudicare né decidere niente, che devono solo eseguire quello che qui si decide, facciano passare tutto questo tempo?! Sapete cosa è voluto dire far passare tutto questo
tempo? Che gli animi si sono esacerbati, che i sospetti sono aumentati, che
l’organizzazione che all’inizio una era su una linea moderata si è spostata su una linea
oltranzista, perché si è sentita prendere in giro. Perfino il moderato “Dachverband” che
voi ben conoscete perché prende fra l’altro anche contributi dalla Provincia, ha presentato un esposto alla Magistratura su una serie di argomenti, assessore Mussner, che
se il Tavolo fosse stato istituito, forse voi potevate controbattere. Invece l’Agenzia per
l’ambiente ha ritenuto che non fosse utile convocare questo Tavolo e sono passati altri
otto mesi.
Approfitto di questo intervento per segnalare questa cosa e mettere a verbale
questa protesta e denuncia. Noi siamo il parlamento dell’autonomia, l’amministrazione, i funzionari, se c’è una volontà approvata da questo consesso, non devono interpretarla, la devono mettere in pratica nel modo più efficiente e rapido possibile! Hanno
aspettato otto mesi, ed erano ancora in dubbio se convocare o meno questo Tavolo!
Questo ha significato che le associazioni si sono rivolte alla Magistratura. La mozione
l’avevo presentata proprio per evitare questo esito, perché quando il conflitto è politico
e scientifico e diventa un conflitto davanti al Magistrato, siamo sconfitti tutti. Noi
voteremo contro questo articolo anche per protestare contro quello che è successo.
Ripeto che sono stupito che ci siano funzionari che si permettono questo atteggiamento
di fronte alla volontà unanime espressa da questo consesso.
- 152 -
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
Dr. DIETER STEGER
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
PRÄSIDENT: Das Wort hat Landesrat Mussner, bitte.
MUSSNER (Landesrat für Bauten, ladinische Schule und Kultur und
Vermögensverwaltung – SVP): Wir haben eigentlich nie daran gezweifelt, dass der
Verbrennungsofen notwendig ist. Wir sind dabei, ihn zu bauen. In der Zwischenzeit
hat man mit den Arbeiten begonnen, wobei diese eigentlich recht reibungslos weitergehen. Wir gedenken auch die Zeiten einzuhalten, so wie wir es damals gesagt haben.
Wir sind eigentlich genau so vorgegangen, wie wir es damals ausgemacht
haben, nur mit etwas Verspätung. Deshalb ist es notwendig, diesen Artikel, wenn auch
in abgeänderter Form, wieder einzubringen, um die finanzielle Situation mit einem
Jahr Verspätung anzupassen, die wir in diesem Moment haben.
Das, was Sie gesagt haben, entspricht, meiner Ansicht nach, nicht der Wahrheit bzw. unserer Interpretation. Wir haben damals ausgemacht, einen Runden Tisch
einzurichten, was auch gemacht wurde. Die Techniker haben sicher das gemacht, was
wir damals von ihnen verlangt haben. Was den Runden Tisch anbelangt, so ist er auch
einmal zusammengetreten, jedoch hat man nur die Gelegenheit genützt, um die Daten
zu sammeln und mit einem Rekurs gegen uns gerichtlich vorzugehen. Das, glaube ich,
war in jeder Hinsicht nicht ganz korrekt. Wir haben danach in der Landesregierung
darüber noch einmal diskutiert und entschieden, dass der Runde Tisch weiter bestehen
sollte bzw. dass wir uns wieder zusammensetzen würden, um diesbezüglich weiterhin
darüber zu diskutieren, weil wir mit konkreten Argumenten immer in der Lage sind,
unseren Standpunkt zu verteidigen bzw. auch Neuigkeiten vorzubringen. Wir hätten
ihn als einen Tisch verstanden, bei dem man zusammenkommt und über die Problematik redet, bei dem informiert und Transparenz gezeigt wird, aber sicher nicht die
Gelegenheit darstellen soll, um dann gegen uns so massiv und drastisch vorzugehen.
Nichtsdestotrotz gehen die Arbeiten weiter und wir sind gerne bereit, uns noch einmal
zusammenzusetzen. Zudem muss man auch sagen, dass wir diesbezüglich sehr korrekt
gewesen sind und es in Zukunft genauso sein werden wie in der Vergangenheit.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Artikel 14 ab: mit 19 Ja-Stimmen, 4
Nein-Stimmen und 7 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 15
Änderung des Landesgesetzes vom 12. Dezember 1997, Nr. 17,
„Änderungen von Landesgesetzen in Zusammenhang mit den Finanzbestimmungen gemäß Landesgesetz vom 11. August 1997, Nr.
- 153 -
11, sowie von Ausgabegenehmigungen und damit zusammenhängende Haushaltsänderungen für das Finanzjahr 1997”
1. Artikel 7 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 12. Dezember 1997,
Nr. 17, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„1. Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Ankauf von Kapitalanteilen oder durch Kapitalerhöhung die eigene Beteiligung am Kapital des „Techno Innovation South Tyrol (TIS)” bis auf maximal 100
Prozent zu erhöhen.”
2. Für die Zwecke laut Absatz 1 wird zu Lasten des Haushaltes des
Finanzjahres 2009 (HGE 27200) die Ausgabe in Höhe von 750.000
Euro autorisiert.
---------Art. 15
Modifica della legge provinciale 12 dicembre 1997, n. 17, recante
“Modifiche di leggi provinciali in connessione con le disposizioni finanziarie di cui alla legge provinciale 11 agosto 1997, n. 11, nonché di
autorizzazioni di spesa e connesse variazioni al bilancio per l'esercizio
finanziario 1997”
1. Il comma 1 dell’articolo 7 della legge provinciale 12 dicembre 1997,
n. 17, e successive modifiche, è così sostituito:
“1. La Giunta provinciale è autorizzata ad aumentare la propria partecipazione finanziaria fino al 100 per cento mediante acquisto di quote
di capitale o sottoscrizione di aumento di capitale del “Techno Innovation South Tyrol (TIS)”.”
2. Per le finalità di cui al comma 1 è autorizzata a carico del bilancio
dell’esercizio finanziario 2009 (UPB 27200) una spesa di 750.000
euro.
Es sind zwei Änderungsanträge eingebracht worden, welche laut Artikel 97quater der Geschäftsordnung gemeinsam behandelt werden.
Der Änderungsantrag Nr. 1 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
eingebracht vom Abgeordneten Tinkhauser, lautet wie folgt:
Artikel 15: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 15: L’articolo è soppresso.
Der Änderungsantrag Nr. 2 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
eingebracht vom Abgeordneten Urzì, lautet wie folgt:
Artikel 15: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 15: L’articolo è soppresso.
Das Wort hat der Abgeordnete Tinkhauser, bitte.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Im Begleittext steht, dass das TIS
seine Aufgaben aufgrund von Dienstleistungsaufträgen des Landes ausführt. Ich möchte vom zuständigen Landesrat erfahren, welche Aufgaben und welche Dienstleistungsaufträge damit gemeint sind. Das Bersani-Dekret sagt, dass sich öffentliche Betriebe
dem Wettbewerb stellen müssen, wobei das Land lieber hergeht und die halböffentlichen Betriebe zu 100 Prozent aufkauft, damit sie dann gleich öffentliche Betriebe sind. Ich denke, dass es sich mit den Leistungen, die es den Unternehmen an-
- 154 -
bietet, nicht auf dem Markt verstecken muss und sich auch eventuellen Wettbewerben
stellen kann. Welche Aufgaben und Dienstleistungsaufträge vergibt das Land?
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Nur ganz
kurz um festzustellen, dass wir gegen diesen Artikel stimmen werden. Es ist bedauerlich, dass dies jetzt völlig in Landeshände übergehen soll. Für die Unternehmen, die
ausscheiden, ist es natürlich ein erfreulicher Ausstieg, aber dadurch entfallen auch gewisse Wettbewerbsimpulse, denn die Privateigner, die dabei waren, sind natürlich interessiert, es in Schwung zu halten. Wenn es jetzt ausschließlich in Landeshand ist, dann
wird es vielleicht in seiner Dynamik, die nicht so schlecht ist, wie auch vom Unternehmerverband attestiert wird, etwas erlahmend. Deshalb möchten wir uns dagegen
aussprechen. Auch das Bersani-Dekret, welches diese Übernahme empfiehlt, müsste in
dieser Hinsicht nicht so strikt eingehalten werden.
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all’innovazione e all’informatica - Partito Democratico/Demokratische Partei): Il TIS è il polo tecnologico e
mano mano che avanza la sua attività sta crescendo negli anni. Attualmente ha
raggiunto una struttura molto più articolata rispetto al passato. Era nato come incubatore di impresa, ora si occupa prevalentemente della realizzazione, conduzione e
sviluppo di centri di competenza. Cito ad esempio quello sull’energia rinnovabile,
quello sull’Automotiv, quello sul legno nonché la realizzazione di cluster nati dal progetto “Kann Südtirol” finanziato a suo tempo dalla Commissione europea. Tutte queste
sono attività che vengono svolti dal TIS per conto della Provincia, quindi sono incarichi. Non sono quindi attività di carattere di ricerca che vengono svolte da altri enti, ma
sono attività che vanno a beneficio del tessuto produttivo della provincia di Bolzano.
Poiché gli incarichi di questo tipo vengono dati dalla Provincia al TIS, entro l’anno
deve essere superato dal punto di vista giuridico il problema dell’assetto societario del
TIS, in quanto in contrasto con la normativa europea in materia di aiuti di stato nonché
con la normativa che riguarda gli appalti pubblici. È in contrasto anche con sentenze
del Consiglio di Stato e anche con il decreto Bersani. Se si vuole continuare ad affidare
incarichi al TIS è quindi necessaria una gestione “inhouse”, quindi acquisire tutto il
pacchetto azionario da parte dell’ente pubblico che può essere la Provincia, può essere
una parte dei Comuni o la Camera di Commercio.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die Änderungsanträge ab:
Änderungsantrag Nr. 1: mit 12 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen abgelehnt.
Der Änderungsantrag Nr. 2 ist hinfällig, da er mit dem eben abgelehnten
Änderungsantrag Nr. 1 inhaltlich identisch ist.
Wer möchte zum Artikel 15 sprechen? Niemand. Dann stimmen wir darüber
ab: mit 18 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen genehmigt.
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Art. 16
Änderung des Landesgesetzes vom 22. Juli 2005, Nr. 5, „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2005 und den Dreijahreszeitraum 2005-2007“
1. Nach Artikel 5 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 22. Juli 2005, Nr.
5, in geltender Fassung, wird folgender Absatz eingefügt:
„2-bis. Die Ausgabenermächtigung laut Absatz 1 wird zu Lasten des
Haushaltes des Finanzjahres 2009 (HGE 19215) um 2,1 Millionen
Euro erhöht.”
---------Art. 16
Modifica della legge provinciale 22 luglio 2005, n. 5, recante “Disposizioni in connessione con l’assestamento del bilancio di previsione
della Provincia di Bolzano per l’anno finanziario 2005 e per il triennio
2005-2007”
1. Dopo il comma 2 dell’articolo 5 della legge provinciale 22 luglio
2005, n. 5, e successive modifiche, è inserito il seguente comma:
“2-bis. L'autorizzazione di spesa di cui al comma 1 è aumentata di 2,1
milioni di euro a carico del bilancio dell’esercizio finanziario 2009
(UPB 19215).”
Möchte jemand zum Artikel 16 das Wort ergreifen? Das Wort hat der Abgeordnete Heiss, bitte.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Vor ein paar
Jahren hätte ich noch heftig gegen diese Ausgabenermächtigung gestimmt. Es geht um
die Beobachtungs- und Satellitenstation, die inzwischen offenbar Resultate zeigt.
Trotzdem wäre es ganz interessant, wenn man einmal einen Gesamtüberblick dahingehend bekommen könnte, was von Seiten der EURAK geleistet wurde, denn inzwischen wurden für die Satelliten- und Beobachtungsstation an die 7 Millionen Euro
ausgelegt. Ich möchte nur einen technischen, legistischen Hinweis machen. Laut Landesgesetz Nr. 5 vom 22. Juli 2005 gibt es ein Koordinierungskomitee, welches diese
Beobachtungsstation überwachen soll. Dieses Koordinierungskomitee wird laut Artikel 5 Absatz 3 von je einer Person der Landesabteilung Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaftswesen, der Landesabteilung Handwerk, Industrie und
Handel und des BIC "Business Innovation Center" gebildet. Nachdem das BIC seit geraumer Zeit TIS heißt, wäre es an der Zeit, diesen Absatz 3 anzupassen. Dies ist nur
eine rechtlich-sprachliche Feinheit, insgesamt können wir dem Artikel jedoch zustimmen.
PRÄSIDENT: Möchte dazu jemand von der Landesregierung Stellung nehmen? Niemand. Dann stimmen wir über den Artikel 16 ab: mit 18 Ja-Stimmen und 7
Stimmenthaltungen genehmigt.
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Art. 17
Änderung des Landesgesetzes vom 19. Dezember 1995, Nr. 26,
„Landesagentur für Umwelt”
1. Nach Artikel 6 des Landesgesetzes vom 19. Dezember 1995, Nr.
26, in geltender Fassung, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 6-bis (Beitrag für Erdgas-Kleintankstellen) - 1. Für den Einbau
von fixen Erdgaskleinkompressoren ohne Speicher für die Langsambetankung von Erdgas-Kraftfahrzeugen für private oder betriebliche
Nutzung kann die Landesregierung einen Beitrag in Höhe bis zu 50
Prozent der anerkannten Kosten, inklusive der Kosten für Anschaffung der Geräte und deren Einbau, gewähren, und zwar für Personen,
die in Gemeinden ansässig sind, die keine Methantankstelle haben
und an Gemeinden angrenzen, die ebenfalls keine haben; der
Höchstbetrag wird jährlich mit Beschluss der Landesregierung festgelegt. Mit Beschluss der Landesregierung werden die Kriterien und
die Modalitäten sowie die möglichen Fälle des Widerrufs festgelegt.
Der Beitrag wird nur gewährt, wenn der Tätigkeitsbeginn gemeldet
wurde und wenn der Gesamtbetrag der Ausgabe nicht den in dem
obgenannten Beschluss festgelegten Maximalbetrag überschreitet. An
Unternehmen wird der Beitrag im Rahmen der Regelung des gemeinschaftlichen Rechts im Bereich der De minimis-Beihilfen vergeben.
2. Für die Maßnahmen laut Absatz 1 ist zu Lasten des Haushaltes
2009 (HGE 25205) eine Ausgabe in Höhe von 200.000 Euro autorisiert. Die Ausgabe zu Lasten der nachfolgenden Jahre wird mit jährlichem Finanzgesetz festgelegt.”
---------Art. 17
Modifica della legge provinciale 19 dicembre 1995, n. 26, recante
“Agenzia provinciale per l’ambiente”
1. Dopo l’articolo 6 della legge provinciale 19 dicembre 1995, n. 26, e
successive modifiche, è inserito il seguente articolo:
“Art. 6-bis (Contributo per piccoli compressori per gas naturale) - 1.
Per l’installazione di impianti fissi senza serbatoi d’accumulo adibiti al
rifornimento a carica lenta di gas naturale a uso domestico o aziendale per autotrazione, la Giunta provinciale può concedere a quanti risiedono in comuni sforniti di stazioni pubbliche di rifornimento di metano e confinanti con comuni altrettanto privi, un contributo nella misura massima del 50 per cento della spesa ammissibile, comprensiva
dell’acquisto e dell’installazione; il limite massimo è stabilito annualmente con deliberazione della Giunta provinciale. Il contributo è concesso secondo criteri e modalità previsti con deliberazione della
Giunta provinciale che disciplina anche i casi di revoca. Il contributo è
concesso solo se è già stata presentata la dichiarazione d’inizio di attività e solo se il costo complessivo a carico del richiedente non è superiore a quello determinato con la predetta deliberazione. Nel caso di
imprese il contributo è concesso nei limiti previsti dalla disciplina comunitaria in materia di aiuti d’importanza minore (de minimis).
2. Per le finalità di cui al comma 1 è autorizzata a carico del bilancio
2009 (UPB 25205) una spesa di 200.000 euro. La spesa a carico degli anni successivi è autorizzata con legge finanziaria annuale.”
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Möchte jemand zum Artikel 17 das Wort ergreifen? Das Wort hat der Abgeordnete Dello Sbarba, bitte.
DELLO SBARBA (Gruppo Verde – Grüne Fraktion – Grupa Vërda):
Questo articolo mi sembra inserito in modo disorganico, non vedo la connessione con
la politica di garanzia di un rifornimento attraverso un sistema collettivo di carburanti
ecologici. Mi sembra un articolo sganciato da qualsiasi visione complessiva di piano.
Inoltre a me sembra un articolo ad personam, per cui voteremo contro.
PRESIDENZA DEL VICEPRESIDENTE:
MAURO MINNITI
VORSITZ DES VIZEPRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: Chi interviene da parte della Giunta? Nessuno. Metto in
votazione l’articolo 17: approvato con 17 voti favorevoli, 3 voti contrari e 6 astensioni.
Art. 18
Partecipazione della Provincia al “Centro per lo sviluppo dei rapporti
tra l’Alto Adige e la Russia Nadezhda Ivanovna Borodine – Merano”
1. La Giunta provinciale è autorizzata a disporre e concludere la partecipazione della Provincia autonoma di Bolzano all’associazione
senza scopo di lucro “Centro per lo sviluppo dei rapporti tra l’Alto
Adige e la Russia Nadezhda Ivanovna Borodine - Merano”, in prosecuzione delle tradizioni della fondazione di diritto pubblico “Borodine” Merano fondata nel 1889 e nel riconoscimento dell’importanza dei
rapporti culturali, economici e scientifici dell’Alto Adige con la Russia.
2. Lo statuto dell’associazione è approvato dalla Giunta provinciale ed
il Presidente della Provincia, o un suo delegato, è autorizzato a rappresentare la Provincia nell’atto costitutivo dell’associazione e in tutti
gli atti utili al conseguimento delle finalità statutarie previste.
3. Per le finalità di cui al comma 1 è autorizzata a carico del bilancio
2009 (UPB 01115) una spesa di 20.000 euro. La spesa a carico degli
anni successivi è autorizzata con legge finanziaria annuale.
---------Art. 18
Beteiligung des Landes am „Zentrum zur Förderung der Beziehungen
zwischen Südtirol und Russland Nadezhda Ivanovna Borodine –
Meran”
1. Die Landesregierung ist befugt, die Beteiligung des Landes Südtirol
an der Vereinigung ohne Gewinnabsichten „Zentrum zur Förderung
der Beziehungen zwischen Südtirol und Russland Nadezhda
Ivanovna Borodine - Meran” zu beschließen und vertraglich festzulegen, in Fortführung der Traditionen der im Jahre 1889 gegründeten
öffentlich-rechtlichen Stiftung „Borodine“ - Meran und in Anerkennung
der Bedeutung der kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen
Beziehungen Südtirols zu Russland.
2. Die Satzung der Vereinigung wird von der Landesregierung genehmigt, und der Landeshauptmann oder eine von ihm bevollmäch-
- 158 -
tigte Person ist befugt, das Land bei der Gründung der Vereinigung
und bei allen anderen Rechtshandlungen zu vertreten, welche zur Erreichung der statutarischen Ziele notwendig sind.
3. Für die Maßnahmen laut Absatz 1 wird zu Lasten des Haushaltes
2009 (HGE 01115) eine Ausgabe in Höhe von 20.000 Euro autorisiert.
Die Ausgabe zu Lasten der nachfolgenden Jahre wird mit jährlichem
Finanzgesetz festgelegt.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 18? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 1 voto contrario, 1 astensione e i restanti voti favorevoli.
Art. 18-bis
Rimborso delle spese di viaggio per studentesse e studenti
1. Alle studentesse e agli studenti, aventi diritto alla riduzione delle
spese di viaggio sostenute per l’esercizio del diritto di voto ai sensi
della legge 26 maggio 1969, n. 241, viene rimborsato il 60 per cento
del costo del biglietto del viaggio di andata e ritorno in treno, dal luogo
di studio all’estero fino al confine dello Stato italiano. I criteri e le modalità del rimborso saranno definite con delibera della Giunta provinciale.
2. Per le finalità di cui al comma 1 è autorizzata a carico del bilancio
2009 (UPB 01110) una spesa di 113.000 euro. La spesa a carico degli anni successivi è autorizzata con legge finanziaria annuale.”
---------Art. 18-bis
Rückerstattung von Reisekosten für Studierende
1. Den Studierenden, die im Sinne des Gesetzes vom 26. Mai 1969,
Nr. 241, aufgrund der Ausübung ihres Wahlrechtes Anrecht auf Reduzierung der Fahrtkosten haben, werden 60 Prozent der Kosten des
Zugtickets für die Hin- und Rückfahrt vom Studienort im Ausland bis
zur italienischen Staatsgrenze rückerstattet. Die Kriterien und Modalitäten der Rückerstattung werden mit Beschluss der Landesregierung
festgelegt.
2. Für die Maßnahmen laut Absatz 1 ist zu Lasten des Haushaltes
2009 (HGE 01110) eine Ausgabe in Höhe von 113.000 Euro genehmigt. Die Ausgabe zu Lasten der nachfolgenden Jahre wird mit jährlichem Finanzgesetz festgelegt.”
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 18-bis? La parola al consigliere
Heiss, ne ha facoltà.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Nur eine
kurze Zwischenbemerkung. Liebe Kollegin Martha Stocker! Sie haben diesen Artikel
in der Gesetzgebungskommission eingebracht, dessen Inhalt und Sinn wir durchaus
teilen, vor allem auch aus dem Grund, weil wir vor einem halben Jahr, nämlich am
1.10.2008, anlässlich der Verabschiedung der Rechnungslegung des Landes einen Beschlussantrag eingebracht haben, in dem wir gefordert haben, dass Studierende im
Ausland bis zu einer Grenze von 50 Prozent die Rückvergütung der Fahrkosten erhal-
- 159 -
ten sollen. Damals hat der noch amtierende Landesrat Otto Saurer mit Nachdruck – ich
darf kurz das Wortprotokoll zitieren – Folgendes gesagt: "Das Anliegen wird von der
Regierung geteilt. Wir haben uns anlässlich der allgemeinen politischen Wahlen auch
jetzt wieder in der Regierung darüber unterhalten sowie mit den Juristen gesprochen.
Es ist in zweifacher Hinsicht nicht machbar. Erstens bedürfte es der Verabschiedung
eines Wahlgesetzes, weil diese Erleichterungen Teil des Wahlgesetzes sind." Offenbar
war aber kurz vor den Landtagswahlen 2008 das Ganze nicht mehr machbar. Sie haben
als Rechtsgrundlage ein Gesetz von 1969 herangezogen, bei dem allerdings fraglich
ist, ob es eine Annäherung auch jenseits der Staatsgrenzen erlaubt oder ob es sich nur
auf die Halbinsel bezieht. Ich fürchte, dass das Ganze auf etwas riskantem Terrain ist.
Ich will nur sagen, dass es in der SVP innerhalb eines halben Jahres zwei unterschiedliche Positionen zu dieser Frage gibt, was durchaus nichts Ungewöhnliches ist, weil es
inzwischen doch mit einiger Routine passiert. Sie müssten aber darauf achten, ob das
Ganze rechtlich abgesichert ist. Wir sind dem gerne bereit zuzustimmen, keine Frage,
aber in einem künftigen Wahlgesetz würde es sicherlich Sinn machen, die Briefwahl
als Möglichkeit einzuführen. Dann hätten wir diese Notwendigkeit nicht mehr und
auch etwas weniger Kosten. Ich bitte Sie, dies zu klären, weil ich nicht weiß, wie groß
die Haltbarkeit des Ganzen ist.
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
Dr. DIETER STEGER
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
PRÄSIDENT: Möchte jemand von der Landesregierung dazu Stellung nehmen? Niemand. Dann stimmen wir über den Artikel 18-bis ab: mit 18 Ja-Stimmen und
2 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 19
Finanzierung
1. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 3.569.865.720,47 Euro
zu Lasten des Haushaltsjahres 2009, die von Artikel 3 Absätze 1
(Anlage A) und 2 (Anlage B), von den Artikeln 4, 6, 8, und von den Artikeln 9, 10, 11, 12, 13, 13-bis, 15, 16, 17, 18 und 18-bis dieses Gesetzes herrühren, sowie der Mindereinnahme, die von Artikel 1 herrührt und auf 3,5 Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2009 geschätzt
wird, erfolgt folgendermaßen:
a) für den Betrag von 3.520.865.720,47 Euro durch Verwendung eines entsprechenden Anteils der Einnahmen, die im Haushaltsvoranschlag des Landes für das Jahr 2009 eingetragen sind;
b) für den Betrag von 49 Millionen Euro mittels Verminderung der bereits mit Artikel 16 des Landesgesetzes vom 21. Dezember 2007, Nr.
14, genehmigten Ausgabe zu Lasten des Haushaltes 2009 aufgrund
des Artikels 14 dieses Gesetzes.
2. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 665.732.646,09 Euro zu
Lasten der Haushaltsjahre 2010 und 2011, die von Artikel 3 Absatz 1
- 160 -
(Anlage A) und von Artikel 4 in Bezug auf die zweite und dritte Jahresrate der bewilligten Ausgabenhöchstbeträge und von Artikel 3 Absatz
2 (Anlage B), und von den Artikeln 6 und 8 Absatz 1, sowie von den
Artikeln 9 und 14 herrühren, erfolgt durch die Inanspruchnahme eines
entsprechenden Anteils der verfügbaren Mittel, welche für den Zweijahreszeitraum 2010-2011 im Dreijahreshaushalt 2009-2011 vorgesehen sind.
---------Art. 19
Copertura finanziaria
1. Alla copertura degli oneri per complessivi 3.569.865.720,47 euro a
carico dell’esercizio finanziario 2009, derivanti dall’articolo 3, commi 1
(Tabella A) e 2 (Tabella B), e dagli articoli 4, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13,
13-bis, 15, 16, 17, 18 e 18-bis della presente legge, nonché alla copertura della minore entrata derivante dall’articolo 1, stimata in 3,5 milioni di euro annui a decorrere dal 2009, si provvede nel seguente
modo:
a) per l’importo di 3.520.865.720,47 euro si provvede con una corrispondente quota delle entrate iscritte nel bilancio di previsione della
Provincia per l’anno 2009;
b) per l’importo di 49 milioni di euro mediante la riduzione della spesa
già autorizzata a carico dell’esercizio 2009 con l’articolo 16 della legge
provinciale 21 dicembre 2007, n. 14, per effetto dell’articolo 14 della
presente legge.
2. Alla copertura degli oneri per complessivi 665.732.646,09 euro a
carico degli esercizi finanziari 2010 e 2011, derivanti dall’articolo 3,
comma 1 (Tabella A), e dall’articolo 4, relativamente alla seconda e
terza annualità dei limiti d’impegno autorizzati, e dall’articolo 3,
comma 2 (Tabella B), e dagli articoli 6 e 8, comma 1, nonché dagli articoli 9 e 14, si provvede con una corrispondente quota delle disponibilità finanziarie previste per il biennio 2010-2011 nel bilancio triennale
2009-2011.
Hierzu ist ein Änderungsantrag von Frau Landesrat Repetto eingebracht
worden, der wie folgt lautet:
Artikel 19 Absatz 1: Der angeführte Betrag wird mit dem Betrag von
"3.570.435.879,81" ersetzt.
Buchstabe a): Der angeführte Betrag wird mit folgendem Betrag ersetzt:
"3.521.435.879,81".
Articolo 19, comma 1: L’importo indicato è sostituito con il seguente importo: "3.570.435.879,81".
Lettera a): L’importo indicato è sostituito dal seguente importo:
"3.521.435.879,81".
Wer möchte zum Änderungsantrag Stellung nehmen? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 18 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 7 Stimmenthaltungen
genehmigt.
- 161 -
Wer möchte zum so abgeänderten Artikel 19 Stellung nehmen? Niemand.
Dann stimmen wir darüber ab: mit 18 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen genehmigt.
3. ABSCHNITT
ANDERE BESTIMMUNGEN
Art. 20
Änderung des Landesgesetzes vom 10. November 1976, Nr. 45,
„Maßnahmen zugunsten der Bildungstätigkeit im allgemeinen”
1. Nach Artikel 6-bis Absatz 4 des Landesgesetzes vom 10. November 1976, Nr. 45, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„5. Die Bestimmung laut Absatz 4 findet auch Anwendung, wenn Organisationseinheiten der Landesverwaltung von öffentlichen oder privaten Rechtsträgern Spenden, Beiträge oder anders beliebig bezeichnete finanzielle Zuwendungen erhalten, die für die Finanzierung
oder Teilfinanzierung von Bildungs- und Kulturinitiativen verwendet
werden.”
---------CAPO III
ALTRE DISPOSIZIONI
Art. 20
Modifica della legge provinciale 10 novembre 1976, n. 45, recante
“Interventi in favore dell’attività educativa in genere”
1. Dopo il comma 4 dell’articolo 6-bis della legge provinciale 10 novembre 1976, n. 45, è aggiunto il seguente comma:
“5. La disposizione di cui al comma 4 viene applicata anche se strutture organizzative dell’amministrazione provinciale ricevono da soggetti pubblici o privati elargizioni di denaro, contributi o proventi in denaro comunque denominati che vengono utilizzati per il finanziamento
o per la compartecipazione al finanziamento di iniziative educative e
culturali.”
Der dazu eingebrachte Änderungsantrag (Streichungsantrag) ist vom Abgeordneten Dello Sbarba zurückgezogen worden.
Möchte jemand zum Artikel 20 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 12 Stimmenthaltungen
genehmigt.
Art. 21
Änderung zum Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4, „Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft“
01. Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr.
4, erhält folgende Fassung:
„2. Auf landwirtschaftliche Betriebe wird dieses Gesetz, mit Ausnahme
der Artikel 7, 8, 9 und 10, nicht angewandt.”
1. Artikel 2 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr.
4, in geltender Fassung, ist aufgehoben.
2. (gestrichen)
- 162 -
3. Artikel 16-bis des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4, erhält folgende Fassung:
„Art. 16-bis (Beihilfen an von entlassenen Arbeitern gegründete Unternehmen) - 1. Das Land Südtirol kann Beihilfen zur Unterstützung
der Gründung, Entwicklung, Beteiligung und Übernahme von Einzelunternehmen und Gesellschaften gewähren, welche von Arbeitern
oder Angestellten gegründet werden, die aufgrund von Konkurs, Insolvenzverfahren, Betriebsauflassung wegen Nachfolgemangels, wegen
Betriebsschließung oder wegen eines erheblichen Personalabbaus
entlassen worden sind. Auf Unternehmen, die in Form von Genossenschaften gegründet werden, finden die Bestimmungen des Landesgesetzes vom 8. Jänner 1993, Nr. 1, Anwendung.
2. Im Rahmen des geltenden Gemeinschaftsrechts können die Beihilfen laut Absatz 1 für Investitionen laut II. Abschnitt sowie für Vorhaben laut V., VI. und VIII. Abschnitt dieses Gesetzes gewährt werden.
Es können auch Beihilfen für die Beschaffung von Vorräten an Rohstoffen und Halbfertigprodukten sowie für die Anmietung von betrieblich zu nutzenden Liegenschaften gewährt werden. Weiters können
die Kosten für den zeitweiligen Einsatz von besonders qualifiziertem
Personal zur Stärkung und Reorganisation des Unternehmens übernommen werden.”
4. Die Überschrift des Artikels 20-ter des Landesgesetzes vom 13.
Februar 1997, Nr. 4, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„Verwaltungsbehörde und Zahlstelle/Bescheinigungsbehörde für die
Maßnahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG Italien-Österreich“.
5. Artikel 20-quater des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4,
erhält folgende Fassung:
„Art. 20-quater (Informationsdienst über die Europäische Union) - 1.
Die Landesregierung ist ermächtigt, Ausgaben zu tätigen, die mit der
Errichtung und Führung eines Informationsdienstes über die Europäische Union, auch gemäß eigener Vereinbarung mit der Europäischen Kommission, zusammenhängen.”
---------Art. 21
Modifiche della legge provinciale 13 febbraio 1997, n. 4, recante “Interventi della Provincia autonoma di Bolzano – Alto Adige per il sostegno dell’economia”
01. Il comma 2 dell’articolo 1 della legge provinciale 13 febbraio 1997,
n. 4, è così sostituito:
“2. La presente legge non si applica alle aziende agricole, salvo gli articoli 7, 8, 9 e 10.”
1. Il comma 3 dell’articolo 2 della legge provinciale 13 febbraio 1997,
n. 4, e successive modifiche, è abrogato.
2. (soppresso)
3. L’articolo 16-bis della legge provinciale 13 febbraio 1997, n. 4, è
così sostituito:
“Art. 16-bis (Aiuti a imprese istituite da lavoratori licenziati) - 1. La Provincia autonoma di Bolzano può concedere aiuti diretti a sostenere la
costituzione, lo sviluppo, la partecipazione e l’acquisizione di imprese
individuali e di società costituite da lavoratori o dipendenti licenziati a
seguito di fallimento, di procedura concorsuale, di cessazione dell’at-
- 163 -
tività aziendale per mancanza di successori, di chiusura dell’azienda o
di consistente riduzione di personale. Alle imprese costituite in forma
cooperativa si applicano le disposizioni della legge provinciale 8 gennaio 1993, n. 1.
2. Gli aiuti di cui al comma 1, nel rispetto della vigente normativa comunitaria, possono essere concessi per investimenti di cui al capo II
nonché per iniziative di cui ai capi V, VI e VIII della presente legge.
Possono essere concessi anche aiuti per la formazione di scorte di
materie prime e semilavorati nonché per la locazione di immobili destinati a scopi aziendali. Inoltre possono essere finanziati i costi relativi
all’utilizzazione temporanea di personale altamente qualificato da destinare ad attività di potenziamento o riorganizzazione delle imprese.”
4. La rubrica dell’articolo 20-ter della legge provinciale 13 febbraio
1997, n. 4, e successive modifiche, è così sostituita:
“Autorità di gestione e pagamento/di certificazione per gli interventi di
iniziativa comunitaria INTERREG Italia-Austria“.
5. L’articolo 20-quater della legge provinciale 13 febbraio 1997, n. 4, è
così sostituito:
“Art. 20-quater (Servizio di informazione sull’Unione europea) - 1. La
Giunta provinciale è autorizzata a effettuare spese connesse con la
istituzione e gestione di un servizio di informazione sull’Unione europea, anche sulla base di apposita convenzione con la Commissione
europea.”
Es sind folgende Änderungsanträge eingebracht worden, welche im Sinne
von Artikel 97-quater der Geschäftsordnung gemeinsam behandelt werden:
Der Änderungsantrag Nr. 1 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel) ist
vom Abgeordneten Dello Sbarba zurückgezogen worden.
Der Änderungsantrag Nr. 2 (Änderungsantrag zu Absatz 2), eingebracht
von Frau Landesrat Repetto, lautet wie folgt:
Artikel 21 Absatz 2: Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
2. Artikel 2-bis Absatz 3 des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4, in
geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
"3. Die Landesregierung kann auf den Widerruf des Beitrages verzichten,
wenn der Verstoß gegen die Verpflichtungen auf einen Unfall, Krankheits- oder Todesfall zurückzuführen ist, der die Fortführung der betrieblichen Tätigkeit schwerwiegend und nachhaltig beeinträchtigt. Dasselbe gilt auch bei Schäden durch Brand, Diebstahl oder Unfall. Ebenso kann die Landesregierung in begründeten Fällen, denen eine
herausragende und strategische Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsstandes und die Wirtschaftsstruktur beizumessen ist, auf den Widerruf des Beitrages verzichten."
Articolo 21, comma 2: Dopo il comma 1 viene inserito il seguente comma 2:
2. Il comma 3 dell’articolo 2-bis della legge provinciale 13 febbraio 1997, n.
4, e successive modifiche, è così sostituito:
"3. La Giunta provinciale può rinunciare alla revoca del contributo, se la
violazione degli obblighi è da ricondurre ad un incidente, una malattia o un decesso
- 164 -
che limita gravemente e durevolmente la prosecuzione dell’attività aziendale. Lo
stesso vale anche nel caso di danni causati da incendio, furto o incidente. Inoltre la
Giunta provinciale può rinunciare alla revoca del contributo in casi motivati di importanza straordinaria e strategica per il mantenimento del livello occupazionale e il tessuto economico."
Der Änderungsantrag Nr. 3 (Änderungsantrag zu Absatz 3), eingebracht
von Frau Landesrat Repetto, lautet wie folgt:
Artikel 21 Absatz 3: Der Absatz 1 des neuen Artikels 16-bis erhält folgende
Fassung:
"1.Das Land Südtirol kann Beihilfen zur Unterstützung der Gründung, Entwicklung von Einzelunternehmen und Gesellschaften gewähren, welche von Arbeitern
oder Angestellten gegründet werden, die aufgrund von Konkursen, Insolvenzverfahren, Betriebsauflassungen wegen Nachfolgemangel, wegen Betriebsschließung oder
wegen eines erheblichen Personalabbaus entlassen worden sind. Weiters können Beihilfen für die Übernahme von Unternehmen, die sich in einer solchen Situation befinden, gewährt werden. Auf Unternehmen, die in Form von Genossenschaften gegründet
werden, finden die Bestimmungen des Landesgesetzes vom 8. Jänner 1993, Nr. 1, Anwendung."
Articolo 21, comma 3: Il comma 1 del nuovo articolo 16-bis è così sostituito:
"1. La Provincia autonoma di Bolzano può concedere aiuti diretti a sostenere
la costituzione e lo sviluppo di imprese individuali e di società costituite da lavoratori
o dipendenti licenziati a seguito di fallimento, di procedura concorsuale, di cessazione
dell’attività aziendale per mancanza di eredi, di chiusura dell’azienda o di consistenti
riduzioni di personale. Possono altresì essere concessi aiuti per l’acquisizione di imprese che si trovano in una situazione del genere. Alle imprese costituite in forma cooperativa si applicano le disposizioni della legge provinciale 8 gennaio 1993, n. 1."
Der Änderungsantrag Nr. 4 (Änderungsantrag zu Absatz 5), eingebracht
vom Abgeordneten Urzì, lautet wie folgt:
Artikel 21 Absatz 5: Absatz 5 wird gestrichen.
Articolo 21, comma 5: Il comma 5 è soppresso.
Wer möchte zu den Änderungsanträgen Stellung nehmen? Das Wort hat der
Abgeordnete Tinkhauser, bitte.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Ich denke, dass Schäden durch
Brand, Diebstahl und Unfall nicht dem Steuerzahler zu Lasten gelegt werden sollten,
sondern dass sich der Unternehmer diesbezüglich selbst versichern müsste.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich möchte
mich dem, was Kollege Tinkhauser gesagt hat, anschließen. Wir haben in der Gesetzgebungskommission diesen Absatz herausgenommen, weil er im ursprünglichen Text
noch krasser formuliert war. Dasselbe gilt auch bei den nicht durch Versicherung ge-
- 165 -
deckten Schadensfällen wie Brand, Diebstahl, Autounfall oder ähnliches. Hier ist der
fehlende Versicherungsschutz zumindest nicht als Grund angeführt. Von daher müssen
wir uns strikt gegen diesen Absatz aussprechen, weil er Eigenrisiken und Selbstverantwortung ausschließt und der Allgemeinheit bzw. dem Steuerzahler zur Last fallen
lässt.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Per motivare l’emendamento soppressivo
del comma 5, perché nel contesto del dibattito che c’è stato sull’attualità e l’urgenza di
molti articoli di questa finanziaria era apparsa in tutta la sua evidenza come questo
comma 5 dell’articolo 21, omettendo le considerazioni sul resto dell’articolo, fosse
proprio al di fuori di ogni giustificazione per urgenza. Ricordo che abbiamo raccolto
anche le motivazioni da parte dei rappresentanti della Giunta per cui era bene allestire
velocemente questo servizio di informazione, perché così tutti i contribuenti e gli operatori economici avrebbero potuto attingere in tempo reale notizie su possibili interventi a sostegno dell’impresa. Ci erano sembrate motivazioni piuttosto deboli che
mantengono fondato l’emendamento soppressivo del comma 5 per la palese mancanza
di motivazione dell’urgenza di questo passaggio.
PRÄSIDENT: Gibt es weitere Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
über die Änderungsanträge ab.
Änderungsantrag Nr. 2: mit 20 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung genehmigt.
Änderungsantrag Nr. 3: mit 20 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 7 Stimmenthaltungen genehmigt.
Änderungsantrag Nr. 4: mit 4 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 9 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Wer möchte zum so abgeänderten Artikel 21 das Wort ergreifen? Niemand.
Dann stimmen wir darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 10 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 22
Änderung zum Landesgesetz vom 23. April 1992, Nr. 10, „Neuordnung der Führungsstruktur der Südtiroler Landesverwaltung”
1. Artikel 14 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10,
in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„2. Die Ernennung, ausgenommen jene zu Amtsdirektoren, kann im
Rahmen von 30 Prozent der Abteilungen und ohne Beschränkung für
die Ressorts auch zu Gunsten von nicht der Verwaltung angehörenden Personen erfolgen, die eine anerkannte Erfahrung und Fachkompetenz haben, einen Hochschulabschluss besitzen und die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Landesdienst erfüllen, ausgenommen was die Altersgrenze betrifft. Der Direktionsauftrag für die
Ressorts kann auch Amtsdirektoren erteilt werden, die für diesen Auftrag als besonders geeignet erachtet werden. Die Annahme des Auf-
- 166 -
trages hat den zeitweiligen Verfall des bekleideten Direktionsauftrages
zur Folge. Aufrecht bleibt die bereits bestehende Eintragung ins Verzeichnis der Führungskräfteanwärter.”
2. Nach Artikel 26 Absatz 8 des Landesgesetzes vom 23. April 1992,
Nr. 10, in geltender Fassung, werden folgende Absätze 9 und 10 hinzugefügt:
„9. Der Beamte, der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die Funktion eines geschäftsführenden Direktors der Landesabteilung Handwerk, Industrie und Handel innehat, bleibt dieser Abteilung bis zur Implementierung der antikonjunkturellen Maßnahmen, die derzeit festgelegt
werden, vorgesetzt, aber auf keinen Fall länger als bis zum 26. Oktober 2013.
10. Ab dem 1. Jänner 2010 wird der Beamte, der die Aufgaben des
Koordinators der Landesmuseen wahrnimmt, zum Direktor der Abteilung Museen ernannt.”
3. In der Anlage A zum Landesgesetz vom 23. April 1992, Nr. 10, in
geltender Fassung, erhält der siebte Gedankenstrich von Ziffer 10 folgende Fassung:
„- Errichtung von Breitbandinfrastrukturen”.
4. In der Anlage A zum Landesgesetz vom 23. April 1992, Nr. 10, in
geltender Fassung, erhält die Ziffer 14 folgende Fassung:
„14 Deutsche Kultur
- Bibliotheken und audiovisuelle Medien
- Kultur
- Weiterbildung, Fremdsprachenausbildung und Zweitsprachenausbildung
- Jugend
- Museen”.
5. In der Anlage A zum Landesgesetz vom 23. April 1992, Nr. 10, in
geltender Fassung, erhält die Ziffer 24 folgende Fassung:
„24 Familie und Sozialwesen
- Familienförderung
- Sozialhilfe
- Sozialmaßnahmen und Sozialdienste
- Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose
- Sozialfonds
- Pflegesicherung
- Vorsorge”.
6. In der Anlage A zum Landesgesetz vom 23. April 1992, Nr. 10, in
geltender Fassung, erhält der vierte Gedankenstrich von Ziffer 35 folgende Fassung:
„- Ansiedlung von Unternehmen, Flächenbereitstellung, Standortentwicklung und Standortvermarktung”.
7. In der Anlage A zum Landesgesetz vom 23. April 1992, Nr. 10, in
geltender Fassung, wird nach der Ziffer 41 folgende Ziffer hinzugefügt:
„42 Museen
- Förderung von Sammlungen und Museen, die für Südtirol von Interesse sind, und von Museen, welche von öffentlichen Körperschaften,
Vereinigungen und Privaten geführt werden, sowie Aufsicht über
diese
- Ordentliche und außerordentliche Verwaltung der Landesmuseen,
welche vom Betrieb Landesmuseen geführt werden”.
- 167 -
8. Die Bestimmungen laut Absatz 7 gelten ab dem 1. Jänner 2010.
---------Art. 22
Modifiche della legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, recante “Riordinamento della struttura dirigenziale della Provincia autonoma di Bolzano”
1. Il comma 2 dell’articolo 14 della legge provinciale 23 aprile 1992 n.
10, e successive modifiche, è così sostituito:
“2. La nomina, eccettuata quella a direttore d’ufficio, può essere conferita anche, nella misura del 30 per cento delle ripartizioni e senza limitazioni per i dipartimenti, a persone estranee all’amministrazione
provinciale, di riconosciuta esperienza e competenza, in possesso di
diploma di laurea e dei requisiti prescritti per l’accesso all’impiego
presso l’amministrazione provinciale, escluso il limite di età. Per i dipartimenti, la nomina può essere conferita anche a direttori d’ufficio
ritenuti particolarmente idonei per tale incarico. L’assunzione
dell’incarico comporta la decadenza di quello in atto ricoperto. Rimane
ferma l’iscrizione nell’albo degli aspiranti dirigenti già acquisita.”
2. Dopo il comma 8 dell’articolo 26 della legge provinciale 23 aprile
1992, n. 10, e successive modifiche, sono aggiunti i seguenti commi 9
e 10:
“9. Il funzionario che, alla data di entrata in vigore della presente
legge, esercita le funzioni di direttore reggente della Ripartizione provinciale Artigianato, industria e commercio, rimane preposto a detta
ripartizione fino all’implementazione degli interventi anticongiunturali in
corso di definizione e, comunque, non oltre il 26 ottobre 2013.
10. A far data dal 1° gennaio 2010, il funzionario che esercita le funzioni di coordinatore dei musei provinciali è nominato direttore della
Ripartizione Musei.”
3. Al punto 10 dell’allegato A alla legge provinciale 23 aprile 1992, n.
10, e successive modifiche, il settimo trattino è così sostituito:
“- realizzazione delle infrastrutture di banda larga”.
4. Il punto 14 dell’allegato A alla legge provinciale 23 aprile 1992, n.
10, e successive modifiche, è così sostituito:
“14 Cultura tedesca
- biblioteche e mezzi audiovisivi
- attività culturali
- educazione permanente, promozione dell’apprendimento delle lingue straniere e della seconda lingua
- giovani
- musei”.
5. Il punto 24 dell’allegato A alla legge provinciale 23 aprile 1992, n.
10, e successive modifiche, è così sostituito:
“24 Famiglia e politiche sociali
- promozione della famiglia
- assistenza di base
- interventi e servizi sociali
- invalidi civili, ciechi civili e sordi
- fondo sociale
- interventi per la non autosufficienza
- previdenza”.
- 168 -
6. Al punto 35 dell’allegato A alla legge provinciale 23 aprile 1992, n.
10, e successive modifiche, il quarto trattino è così sostituito:
“- insediamento di imprese, gestione delle aree, sviluppo e promozione della localizzazione economica”.
7. Dopo il punto 41 dell’allegato A alla legge provinciale 23 aprile
1992, n. 10, e successive modifiche, è aggiunto il seguente punto:
“42 Musei
- provvidenze a favore delle collezioni e dei musei di interesse provinciale e dei musei gestiti da enti pubblici, da associazioni e da privati
nonché vigilanza sui medesimi
- amministrazione ordinaria e straordinaria dei musei provinciali altoatesini gestiti dall’azienda musei provinciali”.
8. La decorrenza della disposizione di cui al comma 7 è stabilita in
data 1° gennaio 2010.
Es sind folgende Änderungsanträge eingebracht worden, welche im Sinne
von Artikel 97-quater der Geschäftsordnung gemeinsam behandelt werden:
Der Änderungsantrag Nr. 1 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
eingebracht von den Abgeordneten Heiss und Dello Sbarba, lautet wie folgt:
Artikel 22: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 22: L’articolo è soppresso.
Der Änderungsantrag Nr. 2 ist vom Abgeordneten Tinkhauser und der Änderungsantrag Nr. 3 von der Abgeordneten Klotz zurückgezogen worden.
Der Änderungsantrag Nr. 4 (Änderungsantrag zu Absatz 1), eingebracht
vom Abgeordneten Steger, lautet wie folgt:
Artikel 22 Absatz 1: Im neuen Absatz 2, vorletzter Satz, des Artikels 14 des
L.G. 10/92 wird im deutschen Text das Wort "zeitweiligen" gestrichen.
Articolo 22, comma 1: Al nuovo comma 2, penultimo periodo, dell’articolo
14 della L.P. 10/92, è soppressa la parola "zeitweiligen" nel testo tedesco.
Der Änderungsantrag Nr. 5 (Änderungsantrag zu Absatz 2), eingebracht
von den Abgeordneten Klotz und Knoll, lautet wie folgt:
Artikel 22 Absatz 2: Letzten Satz von Absatz 2 (neuer Absatz 10 Artikel 26
des L.G. 10/92) streichen.
Articolo 22, comma 2: L’ultimo periodo del comma 2 (nuovo comma 10
dell’articolo 26 della L.P. 10/92) è soppresso.
Der Änderungsantrag Nr. 6 (Änderungsantrag zu Absatz 7), eingebracht
von den Abgeordneten Klotz und Knoll, lautet wie folgt:
Artikel 22 Absatz 7: Der Absatz wird gestrichen.
Articolo 22, comma 7: Il comma è soppresso.
Der Änderungsantrag Nr. 7 (Änderungsantrag zu Absatz 8), eingebracht
von den Abgeordneten Klotz und Knoll, lautet wie folgt:
Artikel 22 Absatz 8: Der Absatz wird gestrichen.
Articolo 22, comma 8: Il comma è soppresso.
- 169 -
Möchte jemand zu den Änderungsanträgen Stellung nehmen? Das Wort hat
Frau Klotz, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Wie bereits in der Artikeldebatte
angekündigt, wäre es Zuständigkeit der ersten Gesetzgebungskommission, diese gesetzliche Maßnahme zu prüfen. Die Dringlichkeit ist, unseres Erachtens, nicht gegeben, denn die Landesrätin hat selbst gesagt, dass diese Neuordnung ab dem Jahre 2010
greifen soll. Außerdem enthält diese Auflistung sicher noch Fehler, denn wenn beispielsweise unter Punkt 14 immer noch die Bereiche Jugend und Museen angeführt
sind, dann ist es, meines Erachtens, ein Fehler. Wenn Sie zu all den Aufgabenbereichen, zu den Unterteilungen unter Ziffer 42, den Bereich Museen einfügen, dann ist es
einmal zu viel, denn unter Ziffer 14 stehen immer noch die Bereiche Jugend und Museen. Es kann doch nicht in Ordnung sein, dass die Museen zweimal genannt werden,
und zwar einmal unter dem Bereich Deutsche Kultur und dann … Ach so, weil es die
neue Abteilung ist und es das Museion betrifft. Sie werden es uns dann sicher erklären.
Nachdem die erste Gesetzgebungskommission zu arbeiten begonnen hat, hätte sie die
Möglichkeit gehabt, es organischer zu machen und gründlicher zu prüfen, wobei wir
der Meinung sind, dass es eine Hauruck-Aktion ist. Wir sind nicht dafür, dass es im
Finanzgesetz geregelt wird, sondern dass es dort gründlich behandelt werden soll, wo
es hingehört, nämlich in der ersten Gesetzgebungskommission.
Was die einzelnen Änderungsanträge anbelangt, Folgendes.
Der neue Absatz 10, in dem es um die Übertragung der Zuständigkeit der
Arbeiten auf den Direktor geht, das heißt dass die Koordination auf diese Person konzentriert wird, sollte wegfallen.
Dann haben wir die Streichung der Ziffer 41 und von Absatz 8 beantragt, in
denen es noch einmal um die Präzisierung des Inkrafttretens der Bestimmung geht.
DELLO SBARBA (Gruppo Verde – Grüne Fraktion – Grupa Vërda):
Sono d’accordo con le valutazioni che dava la collega Klotz. Volevo solo aggiungere
che noi siamo soprattutto critici verso i commi 1 e 2 che non riguardano la funzionalità
strutturale dei nuovi assessorati, ma sono norme ad personam. Ci sono tre nomi dietro
queste norme e non riteniamo che sia opportuno cambiare le regole per rendere possibile una determinata nomina. Se le regole non sono corrette, bisognava accorgersene a
prescindere dal caso singolo - queste regole hanno funzionato per anni, quindi non
vedo perché non possano continuare a funzionare - oppure distinguere il caso singolo
dalla riforma delle regole.
Visto che riguarda l’assessorato del collega Tommasini, su questo sono
abbastanza deluso, perché mi aspetto da una forza politica di centrosinistra a cui mi
sento vicino, in più una forza che è nata all’insegna della novità, della qualità della politica, che si rispetti questa separazione tra casi personali e definizione delle regole. Sarebbe stato molto più corretto e coerente con istanze di rinnovamento della politica che
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il Suo partito porta avanti, assessore, che le nomine fossero fatte con la disciplina vigente, che si assestasse il dipartimento - certe nomine potevano anche non essere fatte,
Lei non è obbligato ad avere dal primo giorno questa persona a quella funzione - che si
avviasse una riflessione sulle regole con calma, e poi semmai cambiarle, dopo aver ragionato con calma.
Il secondo comma è un prolungamento per legge di incarichi a funzionari. A
me veramente sembra non sia adatta una legge finanziaria ad ospitare un comma di
questo tipo. Anticipo che se gli emendamenti soppressivi non fossero accettati, chiederò la votazione separata del comma 1 e del comma 2 rispetto al resto.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Il percorso travagliato che questa legge finanziaria ha avuto in considerazione della critica che unanimemente le opposizioni
hanno rivolto ai componenti della Giunta provinciale che hanno consegnato alla commissione legislativa un testo sostanzialmente inficiato da una serie di norme non attinenti con la manovra finanziaria ed estranee per l’urgenza dalla stessa legge, non si
può in questo frangente non soffermarsi alcuni istanti nel ribadire le posizioni che abbiamo sostenuto in tante altre circostanze in queste settimane. Lo abbiamo fatto peraltro scontrandoci con un muro di gomma, e questo è l’aspetto più mortificante dell’intera vicenda, ed è l’atteggiamento di arroganza del potere politico che non ama
confrontarsi con il valore delle ragioni che nel confronto dialettico vengono espresse e
rappresentate dalle opposizioni. Qui di ragioni l’opposizione ne ha da vendere. Tutto
parte dalla valutazione che abbiamo dovuto fare articolo per articolo sull’attinenza alla
legge finanziaria e sull’urgenza. Ci siamo soffermati in relazione all’articolo 22 in
particolare sul primo comma nell’interrogarci sull’attualità e urgenza di questo passaggio e ricordo perfettamente che con difficoltà si era dimostrata l’urgenza di questo
passaggio di legge se non legata all’urgenza dell’assessore Tommasini – mi permetto
di fare il nome ma la questione era già stata esposta in Commissione legislativa, quindi
non ci si deve nascondere dietro un dito – di avere persona di propria fiducia. Vorrei
essere molto chiaro su questo, perché non vorrei che nascessero equivoci, non stiamo
facendo in alcun modo questioni di ordine personale, né stiamo valutando sul piano
delle competenze, della professionalità le persone coinvolte, anzi possiamo tranquillamente dire che essendo venuti a conoscenza anche dei nominativi delle persone a cui
questa norma fa riferimento, possiamo riconoscere ampia professionalità e ampie
competenze, lodi se vogliamo, alle persone interessate, ma è la procedura, il metodo.
Non possiamo ignorare che questa istituzione è chiamata anche a rispettare le forme e
il corretto rapporto fra le parti e la correttezza anche che la legge stessa impone nel seguire la procedura. Non rintracciamo urgenza se non l’urgenza personale dell’assessore Tommasini di avere la persona di fiducia al proprio fianco nel svolgere un certo
tipo di impegno di altissima responsabilità e delicatezza. L’urgenza dell’assessore
Tommasini è fatto da avere massimo rispetto, ma non può trascinare l’istituzione sul
piano della irregolarità della procedura nel definire con atto di legge sostanzialmente
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una scelta preferenziale di ordine personale. Qui siamo oltre ogni regola di buon senso,
oltre che ogni regola di diritto!
Il dramma autentico, ed è questo l’aspetto che alle 1 e 46 di notte siamo costretti a ribadire, ma per lasciarne traccia a verbale per lo meno, è che ci si scontra con
un muro di gomma. Si affermano le ragioni, si ribadiscono i concetti, ma tutto si scioglie, le parole volano via velocemente e rimane il testo di legge che poi a colpi di
maggioranza potrà essere approvato da questa maggioranza che non si è voluta porre
di fronte alla necessità di fare quell’atto di umiltà, quell’atto di riconoscimento…
CONSIGLIERI: (interrompono – unterbrechen)
URZÌ (Il Popolo della Libertà): I colleghi Pichler Rolle e Dello Sbarba potranno incontrasi alla bouvette per ragionare amabilmente di questo problema. Collega
Pichler Rolle, Lei mi sta dicendo che c’era un accordo per cui questo articolo dovesse
passare. No, c’era una constatazione del fatto che su questo articolo la Giunta non era
disponibile a fare l’atto di ritiro. Noi avevamo sollevato le nostre obiezioni, gli articoli
sono rimasti, è doveroso anche da parte nostra svolgere le considerazioni, sempre che
non si ritenga che si debbano nemmeno svolgere più le considerazioni di merito sugli
articoli che sono sopravvissuti in questa finanziaria. Se in questo momento venisse affermato che la Giunta provinciale ritira l’articolo, sarei il primo ad interrompere qua
questo intervento non volendo sicuramente infierire oltre. Ma infieriscono i fatti, non
le mie parole.
Credo che di fronte a tutto questo lasciamo largo giudizio ai posteri e soprattutto a coloro che saranno chiamati a valutare quale rispetto si sia avuto nel formare
questa legge rispetto ai termini a cui questa legge è chiamata ad uniformarsi. Urgenza
no, urgenza personale sì. Ripeto che questo lo affermo nel pieno rispetto delle competenze professionali e del profilo personale delle persone coinvolte.
SEPPI (Unitalia - Movimento Iniziativa Sociale): Non posso essere tirato
per la giacca in questo modo senza che prenda posizione. È vero che il problema non
era così urgente, la questione si poteva risolvere in maniera diversa, però io sono convinto che avendo l’assessore Tommasini scelto la persona di fiducia, non voglio fare
nomi e cognomi perché non è nemmeno giusto, il problema dov’è? Se anche il vicepresidente Minniti ha scelto il segretario di fiducia, ne avrà diritto anche l’assessore
Tommasini!
MINNITI (PDL): Lo sta offendendo!
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Non sto offendendo
nessuno. Ho detto che se ne ha avuto diritto anche Lei di assumersi il segretario di fiducia, ne ha diritto anche l’assessore Tommasini. Perché lo sto offendendo? Però at-
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tenzione, se poi le cose non vanno bene, questo ci consentirà di dire che ha fatto ciò
che ha voluto, ma a questo punto si comporta come si deve, ai prossimi immigrati
extracomunitari la casa non gliela dà più!
PRÄSIDENT: Nachdem es keine Wortmeldungen mehr gibt, stimmen wir
über die Änderungsanträge ab:
Änderungsantrag Nr. 1: Frau Klotz und vier weitere Abgeordnete haben die
geheime Abstimmung beantragt. Ich ersuche um die Verteilung der Stimmzettel.
(Geheime Abstimmung – Votazione a scrutinio segreto)
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: mit 14 Ja-Stimmen und 20
Nein-Stimmen abgelehnt.
Änderungsantrag Nr. 4: mit 16 Ja-Stimmen und 10 Stimmenthaltungen
genehmigt.
Änderungsantrag Nr. 5: mit 13 Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen abgelehnt.
Änderungsantrag Nr. 6: mit 3 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 2
Stimmenthaltungen abgelehnt.
Änderungsantrag Nr. 7: mit 12 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen abgelehnt.
Wer möchte zum so abgeänderten Artikel 22 Stellung nehmen? Niemand.
Dann stimmen wir darüber ab. Der Abgeordnete Dello Sbarba hat die getrennte Abstimmung über die Absätze 1 und 2 beantragt.
Wir stimmen über den Absatz 1 des Artikels 22 ab: mit 18 Ja-Stimmen, 12
Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen genehmigt.
Wir stimmen über den Absatz 2 des Artikels 22 ab: mit 18 Ja-Stimmen und
14 Nein-Stimmen genehmigt.
Wir stimmen über den Rest des Artikels 22 ab: mit 18 Ja-Stimmen, 9 NeinStimmen und 5 Stimmenthaltungen genehmigt. Somit ist der gesamte Artikel 22 genehmigt.
Der Artikel 23 ist der erste einer Reihe von Artikeln, welche im Einvernehmen zwischen politischer Minderheit und politischer Mehrheit gestrichen werden sollen, wobei die entsprechenden Streichungsanträge aufliegen. In der Sitzung des Kollegiums der Fraktionsvorsitzenden ist vereinbart worden, dass im Zusammenhang mit
der Behandlung dieser Artikel auf die Verlesung des Wortlautes des Artikels verzichtet
wird und dass nur einer der Streichungsanträge, nämlich jener, der chronologisch als
erster eingebracht wurde, verlesen und zur Abstimmung gebracht wird.
Art. 23
Änderung des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1998, Nr. 11, „Bestimmungen über die Förderung der Landwirtschaft”
1. Artikel 4 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1998,
Nr. 11, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
- 173 -
„1. Für die in Artikel 1 angeführten Zielsetzungen kann die Landesregierung Direktzahlungen, Beiträge laufender Natur, Kapital- und Zinsbeiträge sowie Beiträge für die Rückzahlung von Anleihen für folgende Vorhaben gewähren:
a) bauliche und technische Investitionen bei landwirtschaftlichen Einzelbetrieben oder deren Vereinigungen,
b) bauliche und technische Investitionen sowie die Ausbildung bei
Verarbeitungs- und Vermarktungsbetrieben,
c) landwirtschaftliche Wohnbauten,
d) Infrastrukturen im ländlichen Raum,
e) Besitz- und Betriebsstrukturverbesserungen bäuerlicher Betriebe,
f) Schutz und Verbesserung der Umwelt,
g) Verbesserung der Tierzucht und der Tiergesundheit sowie Förderung der Tätigkeit der Organisationen im Bereich der Vieh- und Milchwirtschaft,
h) Viehausfälle,
i) Seuchenbekämpfung,
j) Notfälle in der Landwirtschaft,
k) Behebung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder Unwetter verursacht wurden, und passiver Schutz mittels Versicherung,
l) Qualitäts- und Strukturverbesserung in der pflanzlichen Produktion,
m) außerordentliche Pflanzenschutzmaßnahmen,
n) Beratung und technischer Beistand,
o) Innovationen und Demonstrationsvorhaben,
p) Erstniederlassung der Junglandwirte,
q) Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.”
---------Art. 23
Modifica della legge provinciale 14 dicembre 1998, n. 11, recante “Disposizioni relative all’incentivazione in agricoltura”
1. Il comma 1 dell’articolo 4 della legge provinciale 14 dicembre 1998,
n. 11, e successive modifiche, è così sostituito:
“1. Per le finalità di cui all’articolo 1 la Giunta provinciale può concedere pagamenti diretti, contributi di parte corrente, contributi in conto
capitale, contributi sugli interessi e contributi per il rimborso di prestiti
per:
a) investimenti tecnici ed edili in aziende rurali singole o associate;
b) investimenti edili e tecnici nonché la formazione in imprese di trasformazione e commercializzazione;
c) edilizia abitativa rurale;
d) infrastrutture in zone rurali;
e) promozione della proprietà coltivatrice e miglioramento delle strutture aziendali rurali;
f) tutela e miglioramento dell’ambiente;
g) miglioramento della zootecnia e del benessere animale nonché
promozione dell’attività delle organizzazioni nel settore della zootecnia
e in quello lattiero caseario;
h) mortalità del bestiame;
i) lotta alle epizoozie;
j) misure di emergenza in agricoltura;
k) rimozione dei danni causati da calamità naturali o avverse condizioni atmosferiche e difesa passiva attraverso assicurazione;
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l) miglioramento qualitativo e strutturale nella produzione vegetale;
m) provvedimenti straordinari nella difesa delle piante;
n) consulenza e assistenza tecnica;
o) innovazione e progetti dimostrativi;
p) primo insediamento dei giovani agricoltori;
q) produzione e commercializzazione di prodotti agricoli.”
Ich komme zur Verlesung des Änderungsantrages Nr. 1 zu Artikel 23, eingebracht vom Abgeordneten Seppi, der wie folgt lautet:
Artikel 23: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 23: L’articolo è soppresso.
Nachdem es dazu keine Wortmeldungen gibt, stimmen wir über den Änderungsantrag ab: einstimmig genehmigt. Somit ist der Artikel 23 gestrichen.
Art. 24
Änderung des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1999, Nr. 10,
„Dringende Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft”
1. Artikel 5 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1999, Nr. 10, in
geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„Art. 5 (Maßnahmen zu Gunsten der Viehwirtschaft) - 1. Um die Entwicklung der Viehwirtschaft des Landes und die Verbesserung der
Zucht und Tiergesundheit sowie die Transparenz in der Produktion
und Vermarktung der Fleisch- und Milchprodukte zu fördern, kann das
Land Südtirol zugunsten der Organisationen der Viehwirtschaft Zuschüsse gewähren, und zwar:
a) bis zu 70 Prozent der anerkannten Kosten für die Bestimmung der
genetischen Qualität und der Leistungsmerkmale der Tiere,
b) bis zu 100 Prozent der anerkannten Kosten für die Anlage und Führung von Herdebüchern und anagrafischen Registern und für die Veranstaltung von und Teilnahme an Veranstaltungen zum Wissensaustausch zwischen Unternehmen, Wettbewerben, Ausstellungen und
Messen,
c) bis zu 100 Prozent der anerkannten Kosten für die Organisation
und Durchführung der Tierkennzeichnung gemäß der geltenden EUund Landesbestimmungen und des öffentlichen Dienstes der Tierkadaverentsorgung sowie für die Führung des Landesviehregisters.”
---------Art. 24
Modifica della legge provinciale 14 dicembre 1999, n. 10, recante “Disposizioni urgenti nel settore dell’agricoltura”
1. L’articolo 5 della legge provinciale 14 dicembre 1999, n. 10, e successive modifiche, è così sostituito:
“Art. 5 (Misure a favore della zootecnia) - 1. Per promuovere lo sviluppo del patrimonio zootecnico provinciale, il miglioramento genetico
e il benessere degli animali nonché la trasparenza delle condizioni di
produzione e di commercializzazione dei prodotti a base di carne e di
latte, la Provincia autonoma di Bolzano è autorizzata a concedere a
favore delle organizzazioni zootecniche:
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a) fino al 70 per cento delle spese riconosciute ammissibili per la determinazione della qualità genetica e dei caratteri funzionali del bestiame;
b) fino al 100 per cento delle spese riconosciute ammissibili per
l’impianto e la tenuta dei libri genealogici e dei registri anagrafici nonché per l’organizzazione e la partecipazione a forum per lo scambio di
conoscenze tra imprese, a concorsi, mostre e fiere;
c) fino al 100 per cento delle spese riconosciute ammissibili per
l’organizzazione e l’esecuzione della marchiatura del bestiame ai
sensi della vigente normativa comunitaria e provinciale e del servizio
pubblico di raccolta delle carcasse animali, nonché per la gestione
dell’anagrafe provinciale del bestiame.”
Ich komme zur Verlesung des Änderungsantrages Nr. 1, eingebracht vom
Abgeordneten Seppi, welcher folgendermaßen lautet:
Artikel 24: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 24: L’articolo è soppresso.
Wir stimmen über den Änderungsantrag ab: einstimmig genehmigt. Somit ist
der Artikel 24 gestrichen.
Art. 25
Änderung des Landesgesetzes vom 7. Juni 1982, Nr. 22, „Bestimmungen über die Schutzhütten – Maßnahmen zugunsten des alpinen
Vermögens der Provinz”
1. Artikel 13 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 7. Juni 1982, Nr. 22,
erhält folgende Fassung:
„1. Die Gewährung der Zuschüsse und deren Ausmaß werden mit Beschluss der Landesregierung nach Anhören des Beirates für Alpinistik
verfügt; die Höhe der Zuschüsse darf höchstens 90 Prozent der Ausgaben betragen.”
---------Art. 25
Modifica della legge provinciale 7 giugno 1982, n. 22, recante “Disciplina dei rifugi alpini – Provvidenze a favore del patrimonio alpinistico
provinciale”
1. Il comma 1 dell’articolo 13 della legge provinciale 7 giugno 1982, n.
22, è così sostituito:
“1. La concessione dei contributi e la determinazione del rispettivo
ammontare, che non potrà superare il 90 per cento delle spese, sono
disposte con deliberazione della Giunta provinciale, sentita la consulta
per le attività alpinistiche.”
Ich komme zur Verlesung des Änderungsantrages Nr. 1, eingebracht vom
Abgeordneten Seppi, der wie folgt lautet:
Artikel 25: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 25: L’articolo è soppresso.
Wir stimmen über den Änderungsantrag ab: einstimmig genehmigt. Somit ist
der Artikel 25 gestrichen.
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Art. 26
Änderung des Landesgesetzes vom 10. August 1995, Nr. 16, „Reform
der Personalordnung des Landes“
1. Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe g) des Landesgesetzes vom 10. August 1995, Nr. 16, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„g) unvereinbar sind auf jeden Fall jene Nebentätigkeiten, die einen
wöchentlichen Zeitaufwand von mehr als einem Fünftel des wöchentlichen Stundenplanes ausmachen. Im Falle einer ermächtigten Tätigkeit, die Auswirkungen auf die dienstliche Tätigkeit hat, ist die Ermächtigung sofort zu widerrufen. Nicht betroffen von den Bestimmungen zur Unvereinbarkeit und Ämterhäufung sind die Tätigkeiten in der
Landwirtschaft gemäß Artikel 2135 des Zivilgesetzbuches und die
damit verbundenen Tätigkeiten;”
---------Art. 26
Modifica della legge provinciale 10 agosto 1995, n. 16, recante “Riforma dell’ordinamento del personale della Provincia”
1. La lettera g) del comma 1 dell’articolo 14 della legge provinciale 10
agosto 1995, n. 16, e successive modifiche, è così sostituita:
“g) sono comunque incompatibili le attività extraservizio che comportino un impegno settimanale superiore ad un quinto dell’orario di servizio settimanale. In caso di autorizzazione di un’attività consentita
che influisca sull’attività di servizio, l’autorizzazione è da revocare immediatamente. Le norme sull’incompatibilità e sul divieto del cumulo di
impieghi e di incarichi non si applicano alle attività agricole di cui all’articolo 2135 del codice civile e alle attività a queste connesse;”
Ich komme zur Verlesung des Änderungsantrages Nr. 1, eingebracht vom
Abgeordneten Seppi, der wie folgt lautet:
Artikel 26: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 26: L’articolo è soppresso.
Wir stimmen über den Änderungsantrag ab: einstimmig genehmigt. Somit ist
der Artikel 26 gestrichen.
Art. 27
Änderung des Landesgesetzes vom 20. Juni 2005, Nr. 3, „Änderung
von Landgesetzen in verschiedenen Bereichen und andere Bestimmungen”
1. Nach Artikel 20 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 20. Juni 2005,
Nr. 3, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„2. Der Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau ist auch ermächtigt, mit dem gleichen Verfahren jenen Teil der von den Gemeinden über ihre Schalter für Dienstleistungen des Katasters eingenommenen Katastersondergebühren festzulegen, der von diesen Gemeinden einbehalten werden kann.”
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Art. 27
Modifica della legge provinciale 20 giugno 2005, n. 3, recante “Modifiche di leggi provinciali in vari settori e altre disposizioni”
1. Dopo il comma 1 dell’articolo 20 della legge provinciale 20 giugno
2005, n. 3, è aggiunto il seguente comma:
“2. Il/La Presidente della Provincia è altresì autorizzato o autorizzata a
determinare con la stessa procedura la parte spettante ai comuni dei
tributi speciali catastali incassati dai comuni stessi per i servizi catastali erogati tramite i loro sportelli.”
Der dazu eingebrachte Streichungsantrag ist von den Abgeordneten Heiss
und Dello Sbarba zurückgezogen worden.
Wer möchte zum Artikel 27 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen
wir darüber ab: mit 28 Ja-Stimmen und 7 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 28
Änderung des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, „Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts auf Zugang zu
Verwaltungsunterlagen“
1. Nach Artikel 1-bis Absatz 1 des Landesgesetzes vom 22. Oktober
1993, Nr. 17, wird folgender Absatz eingefügt:
„1-bis. Über die Beachtung und Einhaltung der Maßregeln der Eindämmung und Rationalisierung der Ausgaben, welche von der Landesregierung gemäß Absatz 1 angeordnet werden, wacht eine von
der Landesregierung ernannte Kommission unter dem Vorsitz des
Generaldirektors des Landes und unterstützt von einer technischen
Arbeitsgruppe. Unbeschadet der umfassenden Ausrichtung auf die
Ziele der Eindämmung und Rationalisierung der Ausgaben des Landes kann diese Kommission für spezifische Ziele Abweichungen im
dafür unbedingt notwendigen Ausmaß bestimmen, um die Kontinuität
und Qualität des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten. Die Kommission erstellt einen jährlichen Bericht über die Zielsetzung des angehenden Jahres und einen Bericht über die erreichten Ziele für das jeweils abgelaufene Jahr ihrer Tätigkeit.”
1-bis. Artikel 6 Absatz 10 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993,
Nr. 17, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„10. Die Verträge und die für sie stehenden Protokolle, die termingebunden einzutragen oder zu registrieren sind, werden unter Einhaltung der allfällig anwendbaren Bestimmungen des Notariatsgesetzes
über die Notariatsakte in öffentlich-rechtlicher Form abgefasst, im
Verzeichnis gemäß den Artikeln 67 und 68 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 26. April 1986, Nr. 131, eingetragen und in
einer eigenen Sammlung aufbewahrt. Im Auftrag des Generaldirektors
bzw. der Generaldirektorin laut Artikel 4 Absatz 3 des Landesgesetzes
vom 23. April 1992, Nr. 10, in geltender Fassung, kann die Beurkundung dieser Verträge und Akten sowie die Beglaubigung der für diesen Artikel relevanten Privaturkunden und einseitigen Rechtsakte der
Direktor bzw. die Direktorin der für die Führung des Repertoriums zuständigen Dienststelle vornehmen. Die diesbezügliche Maßnahme ist
im Amtsblatt der Region zu veröffentlichen.”
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2. Artikel 6-bis des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17,
erhält folgende Fassung:
„Art. 6-bis (Rationalisierung der Ankäufe des Landes) - 1. Zur Förderung des Vereinfachungsprozesses und der Effizienz der öffentlichen
Verwaltung, zum Schutz der Grundsätze der Transparenz, des freien
Wettbewerbs und der Öffnung der Märkte und zur Rationalisierung der
öffentlichen Ausgaben, aktiviert die Autonome Provinz Bozen bis zum
31. Dezember 2009 im Einklang mit den gemeinschaftlichen und den
staatlichen Bestimmungen sowie mit der Landesgesetzgebung ein
informationstechnisches Ankaufssystem und andere telematische Instrumente für den Ankauf von Gütern, Arbeiten und Dienstleistungen.
Insbesondere wird Folgendes eingeführt:
a) ein Verhandlungssystem für Ankäufe von Gütern, Arbeiten und
Dienstleistungen, die entsprechend den gemeinsamen Bedürfnissen
standardisiert werden können,
b) telematische Verfahren zum Ankauf von Gütern, Arbeiten und
Dienstleistungen, sowohl über telematische Ausschreibungen als
auch über den landesweiten elektronischen Markt,
c) die Veröffentlichung aller vergebenen Aufträge zur Einsicht aller am
Bieterverfahren beteiligten Unternehmen.
2. Das zentrale Management der Ankäufe von Gütern, Arbeiten und
Dienstleistungen wird insbesondere im Fall von serienmäßigen und
standardisierten Leistungen angewandt.
3. Die Organisationseinheiten des Landes und der vom Land abhängigen Betriebe und Anstalten, die Schulen sowie, im Allgemeinen, die
vom Land errichteten Organismen öffentlichen Rechts mit welcher
Benennung auch immer, sofern diese nicht privatrechtlicher Natur
sind, sowie deren Konsortien und Vereinigungen verwenden das telematische Ankaufssystem laut Absatz 1.
4. Die örtlichen Körperschaften sowie die Körperschaften, Betriebe,
Anstalten und Institute, auch autonomer Art, die Gesellschaften sowie,
im Allgemeinen, die Organismen öffentlichen Rechts, die von diesen
errichtet wurden oder an denen sie beteiligt sind, mit welcher Benennung auch immer, ebenso deren Konsortien und Vereinigungen, sowie die Universitäten, die im Landesgebiet bestehen und tätig sind,
können das telematische Ankaufssystem laut Absatz 1 verwenden.”
3. Artikel 6-ter des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, erhält folgende Fassung:
„Art. 6-ter (Funktionsweise des zentralen Ankaufssystems) - 1. Im
Einklang mit den Verfahren, die in den gemeinschaftlichen und staatlichen Bestimmungen sowie in den Landesgesetzen für die Lieferung
von Gütern und Dienstleistungen an öffentliche Verwaltungen vorgesehen sind, schließen die für den Ankauf zuständigen Organisationseinheiten des Landes Rahmenvereinbarungen ab, mit denen sich das
jeweils ausgewählte Unternehmen verpflichtet, zu den darin vereinbarten Preisen und Bedingungen Verträge auszuführen, welche nach
einfachem Erhalt der Lieferbestellung der Verwaltungen, die die entsprechende Pflicht oder Möglichkeit im Sinne dieses Artikels haben,
seitens des jeweiligen Unternehmens geschlossen wurden. In diesen
Vereinbarungen werden die Höchstdauer sowie die Menge der Güter
und Dienstleistungen, die Gegenstand der Vereinbarungen sind, angegeben. Die öffentliche Verwaltung verpflichtet sich, die gesetzlich
- 179 -
vorgesehenen Verzugszinsen für Zahlungsverzug bei Nichteinhaltung
des Zahlungszieles zusammen mit der Rechnungssumme zu begleichen, sofern in den entsprechenden Vereinbarungen zwischen Lieferant und öffentlicher Verwaltung nicht anderweitig geregelt.
2. Die Rechtssubjekte laut Artikel 6-bis Absatz 3 sind verpflichtet, die
Vereinbarungen laut Absatz 1 dieses Artikels anzuwenden.
3. Die Rechtssubjekte laut Artikel 6-bis Absatz 4 haben die Möglichkeit, die Vereinbarungen laut Absatz 1 dieses Artikels anzuwenden.
Insbesondere können sie einzelne Vereinbarungen über Lieferaufträge immer dann anwenden, wenn sie es für zweckmäßig halten, beziehungsweise sie können das System der Vereinbarungen mit Maßnahmen von allgemeinem Charakter anwenden, wobei es für den Abschluss einzelner Ankäufe in jedem Fall notwendig ist, eigene Lieferaufträge zu erteilen.
4. Mittels seiner zuständigen Organisationseinheiten kann das Land,
im Fall von Gütern und Dienstleistungen, die nicht unter bestehende
Vereinbarungen fallen, als öffentlicher Auftraggeber auf Rechnung
oder im Namen und auf Rechnung eines oder mehrerer der Rechtssubjekte laut Artikel 6-bis Absatz 4, die eigens darum ansuchen, auftreten.”
4. Artikel 6-quater des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17,
erhält folgende Fassung:
„Art. 6-quater (Telematische Ankaufsverfahren) - 1. Für den
Ankauf von Gütern und Dienstleistungen mittels telematischen Verfahren werden die diesbezüglichen Verfahren zur Auswahl der
Vertragspartei in Bezug auf Menge, Qualitätsspezifizierungen und zuvor festgelegte Bedürfnisse, unter anderem durch Zusammenlegung
homogener Anfragen verschiedener Körperschaften, verwaltet. Damit
die Zahl der in den elektronischen Markt des Landes eingebundenen
Rechtssubjekte steigt, werden Lieferanten auch in Anbetracht der
verschiedenen Warensektoren ausgewählt.”
4-bis. Nach Artikel 6-quater des Landesgesetzes vom 22. Oktober
1993, Nr. 17, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 6-quinquies (Vorzug für emissionsarme Transporte) - 1. Bei Verträgen, die die Lieferungen von Lebensmitteln zum Gegenstand haben, sind jene Vertragspartner zu bevorzugen, welche die kürzeren
2
Transportwege und/oder die geringeren CO -Emissionen für die entsprechenden Transporte aufweisen können.”
5. Nach Artikel 6-quinquies des Landesgesetzes vom 22. Oktober
1993, Nr. 17, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 6-sexies (Durchführungsbestimmungen) - 1. Mit bis zum 31. Juli
2009 zu erlassender Durchführungsverordnung werden die für den
Ankauf zuständigen Organisationseinheiten des Landes sowie die
Modalitäten für die Schaffung und die Funktionsweise der informationstechnischen Verfahren festgelegt, unter besonderer Berücksichtigung der Befähigung der Lieferanten, der technischen Spezifizierung
und der Möglichkeit, dass die erstellten Systeme zusammenwirken.
2. In der Durchführungsverordnung laut Absatz 1 werden ferner die
Modalitäten für Wettbewerbsverfahren festgelegt, die vollständig über
telematische Systeme und elektronische Ausschreibungen abgewickelt werden.”
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- 180 -
Art. 28
Modifiche della legge provinciale 22 ottobre 1993, n. 17, recante “Disciplina del procedimento amministrativo e del diritto di accesso ai documenti amministrativi”
1. Dopo il comma 1 dell’articolo 1-bis della legge provinciale 22 ottobre 1993, n. 17, è inserito il seguente comma:
“1-bis. Sul rispetto e sull’osservanza dei criteri di contenimento e di
razionalizzazione della spesa, impartiti dalla Giunta provinciale ai
sensi del comma 1, vigila una commissione nominata dalla Giunta
provinciale stessa, presieduta dal direttore generale della Provincia e
coadiuvata da un gruppo di lavoro tecnico. Fermo restando il conseguimento globale degli obiettivi di contenimento e di razionalizzazione
della spesa provinciale, tale commissione può consentire deroghe su
specifici obiettivi, nella misura strettamente necessaria per garantire la
continuità e la qualità del servizio pubblico. La commissione predispone una relazione annuale sugli obiettivi per l’anno che sta per iniziare e una relazione sugli obiettivi raggiunti nell’anno di attività appena trascorso.”
1-bis. Il comma 10 dell’articolo 6 della legge provinciale 22 ottobre
1993, n. 17, e successive modifiche, è così sostituito:
“10. I contratti e i processi verbali che ne tengono luogo, soggetti a
trascrizione o a registrazione in termine fisso, sono stipulati in forma
pubblico-amministrativa con l’osservanza delle norme della legge notarile per gli atti notarili, in quanto applicabili, iscritti nel repertorio tenuto in conformità a quanto disposto dagli articoli 67 e 68 del decreto
del Presidente della Repubblica 26 aprile 1986, n. 131, e custoditi in
un’apposita raccolta. Al rogito dei contratti e degli atti predetti e
all’autenticazione delle sottoscrizioni delle scritture private e degli atti
unilaterali rilevanti ai fini del presente articolo può provvedere, su delega del direttore generale o della direttrice generale di cui all’articolo
4, comma 3, della legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, e successive modifiche, da pubblicarsi sul Bollettino Ufficiale delle Regione, il
direttore o la direttrice della struttura organizzativa competente per la
tenuta del repertorio.”
2. L’articolo 6-bis della legge provinciale 22 ottobre 1993, n. 17, è così
sostituito:
“Art. 6-bis (Razionalizzazione degli acquisti provinciali) - 1. Entro il 31
dicembre 2009 la Provincia autonoma di Bolzano, al fine di favorire
processi di semplificazione e di efficienza della pubblica amministrazione nonché i principi di trasparenza, di libera concorrenza, apertura
dei mercati e di razionalizzazione della spesa pubblica, attiva, in armonia con le normative comunitaria, nazionale e provinciale, un sistema di acquisto mediante procedure informatizzate e altri strumenti
telematici per l’approvvigionamento di beni, lavori e servizi. In particolare sono introdotti:
a) un sistema di negoziazione per gli acquisti di beni, lavori e servizi
standardizzabili secondo le esigenze comuni;
b) procedure telematiche di acquisto di beni, lavori e servizi, realizzate
sia attraverso gare telematiche, sia attraverso il mercato elettronico
provinciale;
c) la pubblicazione di tutti gli incarichi assegnati, affinché tutte le imprese partecipanti alla gara possano prenderne visione.
- 181 -
2. La modalità inerente alla gestione centralizzata degli acquisti di
beni, lavori e servizi è adottata con particolare riferimento alla fornitura
di prestazioni standardizzate e fungibili.
3. Le strutture organizzative della Provincia, delle aziende e degli enti
da essa dipendenti, gli istituti di istruzione scolastica e, in generale, gli
organismi di diritto pubblico dalla stessa costituiti e comunque denominati, purché privi di personalità giuridica privatistica, nonché i loro
consorzi e associazioni, utilizzano il sistema telematico di acquisto di
cui al comma 1.
4. Gli enti locali, gli enti, le aziende e gli istituti, anche autonomi, le
istituzioni, le società e in generale gli organismi di diritto pubblico da
questi costituiti o partecipati e comunque denominati, nonché i loro
consorzi e associazioni, e inoltre gli istituti di istruzione universitaria
presenti e operanti nel territorio provinciale possono utilizzare il
sistema telematico di acquisto di cui al comma 1.”
3. L’articolo 6-ter della legge provinciale 22 ottobre 1993, n. 17, è così
sostituito:
“Art. 6-ter (Funzionamento del sistema di acquisto centralizzato) - 1.
Le competenti strutture organizzative della Provincia stipulano, nel rispetto delle procedure previste dalla normativa comunitaria, nazionale
e provinciale per la fornitura di beni e servizi a pubbliche amministrazioni, convenzioni-quadro con le quali l’impresa prescelta si impegna
a eseguire, ai prezzi e alle altre condizioni ivi previsti, i contratti conclusi a seguito della semplice ricezione da parte della medesima impresa degli ordinativi di fornitura emessi dalle amministrazioni che ne
hanno obbligo o facoltà; dette convenzioni indicano il limite massimo
della durata nel tempo e della quantità dei beni e dei servizi oggetto
delle stesse. In caso di mancato rispetto del termine di pagamento,
l’amministrazione pubblica si impegna a corrispondere gli interessi di
mora maturati per i pagamenti ritardati unitamente all’importo della
fattura, salvo diversamente disposto nei rispettivi accordi tra fornitore
e pubblica amministrazione.
2. I soggetti di cui all’articolo 6-bis, comma 3, sono obbligati a utilizzare le convenzioni di cui al comma 1 del presente articolo.
3. I soggetti di cui all’articolo 6-bis, comma 4, possono aderire alle
convenzioni di cui al comma 1 del presente articolo; in particolare, tali
soggetti possono aderire a singole convenzioni attraverso l’emissione
di ordinativi di fornitura, ove di volta in volta ne ravvisino l’opportunità,
ovvero possono aderire al sistema delle convenzioni con provvedimento di portata generale, ferma restando la necessità di emettere
ordinativi di fornitura per il perfezionamento dei singoli acquisti.
4. La Provincia, per il tramite delle sue strutture organizzative competenti, può svolgere per beni e servizi non ricompresi in convenzioni
operative la funzione di stazione appaltante per conto ovvero in nome
e per conto di uno o più dei soggetti di cui all'articolo 6-bis, comma 4,
che ne facciano specifica richiesta.”
4. L’articolo 6-quater della legge provinciale 22 ottobre 1993, n. 17, è
così sostituito:
“Art. 6-quater (Procedure telematiche di acquisto) - 1. Per l’acquisto di
beni e servizi mediante gare telematiche le relative procedure di scelta
del contraente per l’acquisto di beni e servizi sono gestite in quantità,
con specifiche qualitative e per esigenze predeterminate, anche ag-
- 182 -
gregando richieste omogenee provenienti da enti diversi. Per favorire
l’incremento dei soggetti operanti nell’ambito del mercato elettronico
provinciale, la selezione dei fornitori avviene anche in considerazione
dei diversi settori merceologici.”
4-bis. Dopo l’articolo 6-quater della legge provinciale 22 ottobre 1993,
n. 17, è inserito il seguente articolo:
“Art. 6-quinquies (Preferenza per trasporti a basse emissioni) - 1. Nei
contratti aventi per oggetto il trasporto di derrate alimentari va data la
preferenza ai contraenti che utilizzano vie di trasporto più brevi e/o
effettuano i trasporti con minori emissioni di CO2.”
5. Dopo l’articolo 6-quinquies della legge provinciale 22 ottobre 1993,
n. 17, è inserito il seguente articolo:
“Art. 6-sexies (Norme attuative) - 1. Con regolamento di esecuzione,
da emanarsi entro il 31 luglio 2009, sono determinate le strutture organizzative provinciali competenti per gli acquisti e sono definite le
modalità di istituzione e di funzionamento delle procedure informatizzate, con particolare riguardo all’abilitazione dei fornitori, alle specifiche tecniche e alle caratteristiche di interoperabilità dei sistemi realizzati.
2. Con il regolamento di esecuzione di cui al comma 1 sono altresì
stabilite le modalità della procedura di gara interamente gestita con
sistemi telematici e dell'asta elettronica.”
PRESIDENZA DEL VICEPRESIDENTE:
MAURO MINNITI
VORSITZ DES VIZEPRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: Sono stati presentati diversi emendamenti i quali, ai sensi
dell’articolo 97-quater del Regolamento interno, vengono esaminati congiuntamente.
L’emendamento n. 1 è stato ritirato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba.
L’emendamento n. 2 (emendamento ai commi 1 e 3), presentato dall’assessore signora Repetto, dice:
Articolo 28, comma 1: Nel nuovo comma 1 dell’articolo 1-bis l’ultimo periodo viene così sostituito:
"La commissione predispone una relazione annuale sugli obiettivi raggiunti
nell’anno di attività appena trascorso."
Articolo 28, comma 3: Nel nuovo articolo 6-ter l’ultimo periodo viene soppresso.
Artikel 28 Absatz 1: Im neuen Absatz 1 des Artikels 1-bis wird der letzte
Satz wie folgt ersetzt:
"Die Kommission erstellt einen Bericht über die erreichten Ziele für das jeweils abgelaufene Jahr ihrer Tätigkeit."
Artikel 28 Absatz 3: Im neuen Artikel 6-ter wird der letzte Satz gestrichen.
L’emendamento n. 3 è stato ritirato dal consigliere Tinkhauser.
L’emendamento n. 4 (emendamento al comma 4-bis), presentato dall’assessore Theiner e dal consigliere Lamprecht, dice:
- 183 -
Il comma 4-bis dell’articolo 28 del disegno di legge provinciale n. 22/09 è
così sostituito:
Articolo 28
Modifiche della legge provinciale 22 ottobre 1993, n. 17, recante "Disciplina del procedimento amministrativo e del diritto di accesso ai documenti amministrativi"
4-bis. Dopo l’articolo 6-quater della legge provinciale 22 ottobre 1993, n. 17,
è inserito il seguente articolo:
"Art. 6-quinquies (Preferenza ai trasporti a basse emissioni) – 1. Criteri di
qualità da tenere in considerazione nel conferimento di incarichi aventi per oggetto la
fornitura di derrate alimentari sono la brevità delle vie di trasporto e/o l’effettuazione
del trasporto con minori emissioni di CO²."
Der Absatz 4-bis des Artikels 28 des Landesgesetzentwurfes Nr. 22/09 erhält
folgende Fassung:
Artikel 28
Änderung des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 "Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen"
4-bis. Nach Artikel 6-quater des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr.
17, wird folgender Artikel eingefügt:
"Artikel 6-quinquies (Vorzug für emissionsarme Transporte) – 1.
Qualitätskriterien, die bei der Vergabe von Aufträgen für die Lieferung von Lebensmitteln zu berücksichtigen sind, sind kurze Transportwege und/oder geringere CO²Emissionen beim Transport."
Qualcuno vuol intervenire sugli emendamenti? Nessuno.
Metto in votazione gli emendamenti.
Emendamento n. 2: approvato con 17 voti favorevoli, 5 voti contrari e 7
astensioni.
Emendamento n. 4: approvato con 18 voti favorevoli e 12 astensioni.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 28 così emendato? Nessuno. Lo
metto in votazione: approvato con 19 voti favorevoli e 12 astensioni.
Art. 29
Modifiche della legge provinciale 17 giugno 1998, n. 6, recante
“Norme per l’appalto e l’esecuzione di lavori pubblici”
1. Dopo l’articolo 34-bis della legge provinciale 17 giugno 1998, n. 6, è
inserito il seguente articolo:
“Art. 34-ter (Procedura negoziata senza pubblicazione di un bando di
gara) - 1. Nelle ipotesi di risoluzione in danno o di scioglimento dell’appalto per fallimento dell’affidatario o sua liquidazione coatta amministrativa si può ricorrere all’affidamento diretto, in primo luogo, ove
esistenti, ai subappaltatori, in secondo luogo, ove disponibile, all’impresa seconda classificata nella graduatoria della gara d’appalto e, in
terzo luogo, ove disponibile, all’impresa terza classificata nella
graduatoria della gara d’appalto, qualora il completamento delle prestazioni dagli stessi già iniziate non superi l’importo di 300.000 euro e
- 184 -
un eventuale sovrapprezzo sul prezzo di aggiudicazione non superi il
5 per cento dell’importo dell’incarico.”
2. Dopo l’articolo 41 della legge provinciale 17 giugno 1998, n. 6, è inserito il seguente articolo:
“Art. 41-bis (Avvalimento) - 1. Gli operatori economici possono avvalersi dei requisiti di carattere economico-finanziario, tecnico ed organizzativo di un altro soggetto, al fine di dimostrare il possesso dei requisiti richiesti per la partecipazione alle gare d’appalto, a norma
dell’articolo 48, comma 3, della direttiva 2004/18/CE del Parlamento
europeo e del Consiglio del 31 marzo 2004, relativa al coordinamento
delle procedure di aggiudicazione degli appalti pubblici di lavori, di
forniture e di servizi.”
2-bis. Dopo il comma 3 dell’articolo 50 della legge provinciale 17
giugno 1998, n. 6, e successive modifiche, viene aggiunto il seguente
comma:
“4. I fondi derivanti dall’incameramento di cauzioni a seguito di
inadempimento di obbligazioni del contratto da parte dell’appaltatore e
necessari per l’esecuzione d’ufficio delle relative lavorazioni, costituiscono fondi vincolati, che vengono assegnati, su motivata richiesta
dell’assessore competente, al rispettivo capitolo di spesa.”
3. Dopo l’articolo 58 della legge provinciale 17 giugno 1998, n. 6, è inserito il seguente articolo:
“Art. 58-bis (Moratoria) - 1. L’amministrazione committente non può, a
pena di nullità, stipulare il relativo contratto prima di una moratoria di
15 giorni dalla data di comunicazione dell’aggiudicazione, salvo motivate ragioni di particolare urgenza che non consentono all’amministrazione committente di attendere il decorso del predetto termine.
2. L’aggiudicazione definitiva assume valore di contratto unicamente a
seguito della decorrenza di 15 giorni dalla data di comunicazione
dell’aggiudicazione.”
---------Art. 29
Änderung des Landesgesetzes vom 17. Juni 1998, Nr. 6, „Bestimmungen für die Vergabe und Ausführung von öffentlichen Bauaufträgen”
1. Nach Artikel 34-bis des Landesgesetzes vom 17. Juni 1998, Nr. 6,
wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 34-ter (Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung der Bekanntmachung) - 1. Im Falle einer Vertragsauflösung zu Lasten des
Auftragnehmers oder wegen Konkurses oder Zwangsliquidation im
Verwaltungsweg kann man in erster Möglichkeit direkt den Unterauftragnehmer, sofern vorhanden, in zweiter Möglichkeit das erste bei
der Ausschreibung unterlegene Unternehmen, sofern gewillt, in dritter
Möglichkeit das zweite bei der Ausschreibung unterlegene Unternehmen, sofern gewillt, mit der Fertigstellung der von ihm bereits begonnenen Leistungen beauftragen, falls der Betrag derselben 300.000
Euro und ein etwaiger Aufpreis zuzüglich zum Vergabepreis fünf Prozent der Auftragssumme nicht überschreitet.”
2. Nach Artikel 41 des Landesgesetzes vom 17. Juni 1998, Nr. 6, wird
folgender Artikel eingefügt:
„Art. 41-bis (Nutzung der Kapazitäten Dritter) - 1. Die Wirtschaftsteilnehmer können sich auf die wirtschaftlich-finanziellen, technischen
- 185 -
und organisatorischen Voraussetzungen Dritter stützen, um den Besitz der Voraussetzungen für die Teilnahme an Vergaben nachzuweisen, im Sinne des Artikels 48 Absatz 3 der Richtlinie 2004/18/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die
Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge,
Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.“
2-bis. Nach Artikel 50 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 17. Juni
1998, Nr. 6, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„4. Die Fondszuweisungen aufgrund von Eintreibungen von Kautionen
wegen vertraglicher Nichterfüllung des Auftragnehmers, welche für die
entsprechenden von Amts wegen durchzuführenden Arbeiten nötig
sind, werden als Fondszuweisungen mit Zweckbestimmung angesehen und auf begründete Anfrage des zuständigen Landesrates dem
betreffenden Kapitel der Ausgaben zugewiesen.”
3. Nach Artikel 58 des Landesgesetzes vom 17. Juni 1998, Nr. 6, wird
folgender Artikel eingefügt:
„Art. 58-bis (Stillhaltefrist) - 1. Der Auftraggeber darf den Vertrag, bei
sonstiger Nichtigkeit, nicht vor Ablauf einer Stillhaltefrist von 15 Tagen
ab Bekanntgabe der Zuschlagserteilung abschließen, außer es liegen
triftige Gründe von besonderer Dringlichkeit vor, die dem Auftraggeber
nicht erlauben, den Ablauf der vorgesehenen Mindestfrist abzuwarten.
2. Die endgültige Zuschlagserteilung gilt erst nach Ablauf der Frist von
15 Tagen ab der Bekanntgabe der Zuschlagserteilung als Vertrag.”
L’emendamento n. 1 (emendamento soppressivo) è stato ritirato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba.
L’emendamento n. 2 (emendamento al comma 1), presentato dall’assessore
signora Repetto, dice:
Articolo 29, comma 1: Il comma 1 viene soppresso.
Artikel 29 Absatz 1: Der Absatz 1 wird gestrichen.
L’emendamento n. 3 è stato ritirato dal consigliere Pöder.
Qualcuno vuole intervenire sull’emendamento n. 2? Nessuno. Lo metto in
votazione: approvato con 22 voti favorevoli, 8 voti contrari e 2 astensioni.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 29 così emendato? Nessuno. Lo
metto in votazione: approvato con 20 voti favorevoli e 13 astensioni.
Art. 30
Modifica della legge provinciale 7 novembre 1983, n. 41, recante “Per
la disciplina dell’educazione permanente e del sistema di biblioteche
pubbliche”
1. Dopo il comma 3 dell’articolo 28 della legge provinciale 7 novembre
1983, n. 41, e successive modifiche, è inserito il seguente comma:
“3-bis. Vantaggi economici possono essere concessi anche a
cooperative del medesimo settore, iscritte nell’apposito registro
provinciale.”
---------Art. 30
- 186 -
Änderung des Landesgesetzes vom 7. November 1983, Nr. 41,
„Regelung der Weiterbildung und des öffentlichen Bibliothekswesens”
1. Nach Artikel 28 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 7. November
1983, Nr. 41, in geltender Fassung, wird folgender Absatz eingefügt:
„3-bis. Finanzierungen können auch Genossenschaften desselben
Bereichs, die im entsprechenden Landesverzeichnis eingetragen sind,
gewährt werden.”
L’emendamento soppressivo presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba
è stato ritirato.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 30? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 19 voti favorevoli e 12 astensioni.
Art. 31
Modifica della legge provinciale 12 luglio 1975, n. 34, recante
“Interventi per opere di prevenzione, di pronto soccorso e di ripristino
a seguito di frane, valanghe, alluvioni e altre calamità naturali”
1. Il comma 2 dell’articolo 5 della legge provinciale 12 luglio 1975, n.
34, e successive modifiche, è così sostituito:
“2. Se queste opere di prevenzione o di ripristino sono eseguite a cura
del comune, la Giunta provinciale può assegnare un sussidio. Fra
queste opere rientrano anche la costruzione, l’acquisto, l’ampliamento, la ristrutturazione, il risanamento, la manutenzione straordinaria e il
ripristino di strutture per il servizio antincendi.”
---------Art. 31
Änderung des Landesgesetzes vom 12. Juli 1975, Nr. 34,
„Vorbeugungs-, Soforthilfe- und Wiederinstandsetzungsmaßnahmen
nach Erdrutschen, Lawinen, Überschwemmungen und anderen
Naturkatastrophen”
1. Artikel 5 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 12. Juli 1975, Nr. 34, in
geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„2. Werden diese Vorbeugungs- oder Wiederinstandsetzungsmaßnahmen von der Gemeinde durchgeführt, kann die Landesregierung eine
Beihilfe gewähren. Zu diesen Maßnahmen zählen auch die Errichtung, der Ankauf, die Erweiterung, der Umbau, die Sanierung, die
außerordentliche Instandhaltung und die Wiederinstandsetzung von
Strukturen für den Feuerwehrdienst.”
L’emendamento soppressivo presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba
è stato ritirato.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 31? Nessuno. Lo metto in
votazione: approvato con 23 voti favorevoli e 10 astensioni.
Art. 32
Modifiche della legge provinciale 26 maggio 2006, n. 4, recante “La
gestione dei rifiuti e la tutela del suolo”
1. La lettera w) del comma 1 dell’articolo 3 della legge provinciale 26
maggio 2006, n. 4, e successive modifiche, è abrogata.
- 187 -
2. La lettera b) del comma 3 dell’articolo 19 della legge provinciale 26
maggio 2006, n. 4, e successive modifiche, è così sostituita:
“b) ai trasporti di rifiuti speciali non pericolosi che non eccedano la
quantità di 30 chilogrammi o di 30 litri, effettuati dal produttore dei
rifiuti stesso. In questo caso il gestore dell’impianto di trattamento
deve rilasciare una conferma scritta, secondo le modalità fissate dalla
Giunta provinciale.”
3. La lettera h) del comma 1 dell’articolo 43 della legge provinciale 26
maggio 2006, n. 4, e successive modifiche, è così sostituita:
“h) chiunque non compila il formulario di identificazione dei rifiuti di cui
all’articolo 19 o effettua il trasporto di rifiuti o li accetta senza il
formulario o se nel formulario i dati previsti dalla Giunta provinciale
sono incompleti o inesatti, è punito con la sanzione amministrativa
pecuniaria:
1) da 500 euro a 1.500 euro, qualora trattasi di produttori e detentori;
2) da 1.500 euro a 4.500 euro, qualora trattasi di trasportatori e
destinatari;
3) da 50 euro a 150 euro, qualora trattasi di produttori e detentori che
trasportano i propri rifiuti speciali pericolosi e non eccedono la quantità
di 30 chilogrammi o di 30 litri, nonché dei loro destinatari;”
---------Art. 32
Änderung des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4,
„Abfallbewirtschaftung und Bodenschutz”
1. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe w) des Landesgesetzes vom 26.
Jänner 2006, Nr. 4, in geltender Fassung, ist aufgehoben.
2. Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b) des Landesgesetzes vom 26. Mai
2006, Nr. 4, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„b) die Beförderung von nicht gefährlichen Sonderabfällen, die vom
Erzeuger selbst durchgeführt wird und die Menge von 30 Kilogramm
oder 30 Litern nicht überschreitet. In diesem Fall muss der Betreiber
der Behandlungsanlage eine schriftliche Bestätigung in der von der
Landesregierung vorgesehenen Form ausstellen.”
3. Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe h) des Landesgesetzes vom 26. Mai
2006, Nr. 4, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„h) wer den Abfallbegleitschein laut Artikel 19 nicht ausstellt, den
Transport von Abfällen ohne Abfallbegleitschein durchführt, die Abfälle ohne Abfallbegleitschein entgegennimmt oder einen Abfallbegleitschein innehat, auf dem die von der Landesregierung vorgesehenen
Daten nicht komplett oder nicht korrekt angegeben sind, wird mit
folgenden Geldbußen bestraft:
1) Produzenten und Besitzer: von 500 Euro bis 1.500 Euro;
2) Beförderer und Empfänger: von 1.500 Euro bis 4.500 Euro;
3) Produzenten und Besitzer, die die eigenen gefährlichen Sonderabfälle befördern und die Menge von 30 Kilogramm oder 30 Litern
nicht überschreiten, und deren Empfänger: von 50 Euro bis 150 Euro;”
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
Dr. DIETER STEGER
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
- 188 -
PRÄSIDENT: Der dazu eingebrachte Änderungsantrag (Streichungsantrag)
ist von den Abgeordneten Heiss und Dello Sbarba zurückgezogen worden.
Möchte jemand zum Artikel 32 Stellung nehmen? Niemand. Dann stimmen
wir darüber ab: mit 19 Ja-Stimmen und 10 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 33
Änderung des Landesgesetzes vom 22. Jänner 2001, Nr. 1,
„Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte“
1. Nach Artikel 4 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 22. Jänner 2001,
Nr. 1, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„5. Bei Abwesenheit oder Verhinderung designieren die Mitglieder von
Fall zu Fall ein Ersatzmitglied. Das Komitee für gentechnikfreie Produkte ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend
sind.”
---------Art. 33
Modifica della legge provinciale 22 gennaio 2001, n. 1, recante
“Contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati”
1. Dopo il comma 4 dell’articolo 4 della legge provinciale 22 gennaio
2001, n. 1, e successive modifiche, è aggiunto il seguente comma:
“5. In caso di assenza o impedimento i membri designano di volta in
volta un membro supplente. Il Comitato per i prodotti geneticamente
non modificati è legalmente costituito con la presenza dei due terzi dei
componenti.”
Wie vereinbart komme ich zur Verlesung des Änderungsantrages Nr. 1,
eingebracht vom Abgeordneten Seppi, der wie folgt lautet:
Artikel 33: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 33: L’articolo è soppresso.
Wir stimmen über den Änderungsantrag ab: einstimmig genehmigt. Somit ist
der Artikel 33 gestrichen.
Art. 34
Änderung des Landesgesetzes vom 19. Dezember 1995, Nr. 26,
„Landesagentur für Umwelt”
1. Nach Artikel 7 des Landesgesetzes vom 19. Dezember 1995, Nr.
26, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 7-bis (Beiträge zum Schutz der Umwelt) - 1. Die Landesregierung
ist ermächtigt, für Veranstaltungen, Maßnahmen und Studien, die den
Umweltschutz betreffen, Ausgaben zu tätigen oder Beiträge, Unterstützungen und Beihilfen für Körperschaften, Vereinigungen und juristische Personen ohne Gewinnabsicht zu gewähren.”
---------Art. 34
Modifica della legge provinciale 19 dicembre 1995, n. 26, recante
“Agenzia provinciale per l’ambiente”
- 189 -
1. Dopo l’articolo 7 della legge provinciale 19 dicembre 1995, n. 26, è
inserito il seguente articolo:
“Art. 7-bis (Contributi per la tutela dell’ambiente) - 1. La Giunta
provinciale è autorizzata ad effettuare spese e a concedere contributi,
sovvenzioni e sussidi a enti, associazioni e persone giuridiche senza
scopo di lucro per manifestazioni, iniziative e studi interessanti la tutela dell’ambiente.”
Der Änderungsantrag Nr. 1 (Streichungsantrag) ist von den Abgeordneten
Heiss und Dello Sbarba und der Änderungsantrag Nr. 2 vom Abgeordneten Pöder
zurückgezogen worden.
Wer möchte zum Artikel 34 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen
wir darüber ab: mit 18 Ja-Stimmen und 13 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 35
Änderung des Landesgesetzes vom 20. Juli 2006, Nr. 7,
„Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des
Landes Südtirol für das Finanzjahr 2006 und für den
Dreijahreszeitraum 2006-2008”
1. Artikel 19 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 20. Juli 2006, Nr. 7, in
geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„2. Für den Erlass neuer Konzessionen für große Wasserableitungen
zur Erzeugung von Elektroenergie sowie zwei Jahre vor Ablauf einer
Konzession für große Wasserableitungen zur Erzeugung von Elektroenergie wird von der Landesverwaltung, sofern nicht das Bestehen
eines vorwiegenden öffentlichen Interesses für eine andere Nutzung
der Gewässer festgestellt wird, das zur Gänze oder zum Teil mit der
Nutzung zur Erzeugung von Elektroenergie unvereinbar ist, eine
öffentliche Ausschreibung vorgenommen, um unter Berücksichtigung
der Grundsätze des Wettbewerbsschutzes, der Niederlassungsfreiheit, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung eine Konzession
gegen Entgelt für die Dauer von 30 Jahren zu vergeben, wobei die
Vergabe unter besonderer Berücksichtigung der angebotenen Maßnahmen zur Verbesserung und Sanierung der Umwelt und der Landschaft des betreffenden Einzugsgebietes und zur Steigerung der
Energieerzeugung oder der installierten Leistung erfolgt.”
---------Art. 35
Modifica della legge provinciale 20 luglio 2006, n. 7, recante
“Disposizioni in connessione con l’assestamento del bilancio di previsione della Provincia autonoma di Bolzano per l’anno finanziario
2006 e per il triennio 2006-2008”
1. Il comma 2 dell’articolo 19 della legge provinciale 20 luglio 2006, n.
7, e successive modifiche, è così sostituito:
“2. L’amministrazione provinciale, per il rilascio di nuove concessioni
di grande derivazione d’acqua per uso idroelettrico nonché due anni
prima dello scadere di una concessione di grande derivazione
d’acqua per uso idroelettrico, ove non ritenga sussistere un prevalente
interesse pubblico a un diverso uso delle acque, in tutto o in parte
incompatibile con il mantenimento dell’uso a fine idroelettrico, indice
- 190 -
una gara a evidenza pubblica, nel rispetto dei principi fondamentali di
tutela della concorrenza, libertà di stabilimento, trasparenza e non
discriminazione, per l’attribuzione a titolo oneroso della concessione
per un periodo di durata trentennale, avendo particolare riguardo a
un’offerta di miglioramento e risanamento ambientale e paesaggistico
del bacino idrografico di pertinenza e di aumento dell’energia prodotta
o della potenza installata.”
Es sind zwei Änderungsanträge eingebracht worden, welche im Sinne von
Artikel 97-quater der Geschäftsordnung gemeinsam behandelt werden.
Der Änderungsantrag Nr. 1 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
eingebracht von den Abgeordneten Heiss und Dello Sbarba, lautet wie folgt:
Artikel 35: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 35: L’articolo è soppresso.
Der Änderungsantrag Nr. 2 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
eingebracht vom Abgeordneten Tinkhauser, lautet wie folgt:
Artikel 35: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 35: L’articolo è soppresso.
Das Wort hat der Abgeordnete Heiss, bitte.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir sprechen
uns entschieden gegen den Artikel 35 in dieser Fassung aus, weil die Bedingungen
verändert werden und die Frist auf zwei Jahre reduziert wird. Dadurch werden eigentlich auch die Wettbewerbsbedingungen substantiell verändert. Die Antragsteller werden ausgeschlossen und der SEL wird die Möglichkeit gegeben, im Raum Bruneck
sich entsprechend vorzubereiten. Von daher sind wir ganz entschieden gegen diesen
Artikel.
NOGGLER (SVP): Kollege Schuler hat gesagt, dass ich mich kurz halten
solle, weil doch niemand zuhören würde. Trotzdem möchte ich Landesrat Laimer zwei
Fragen stellen. Beim Artikel 35 geht es sicher um das Wasserkraftwerk in Bruneck. Es
ist bekannt, dass der Umsatz zirka 15 Millionen Euro beträgt und dass der 3. Februar
2014 das Verfallsdatum ist. Wir wissen, dass das Gesuch zur Neuvergabe für die neue
Konzession normalerweise fünf Jahre vorher zu stellen ist. Nachdem der Termin
abgelaufen ist, finde ich die Vorgangsweise völlig falsch. In einem laufenden
Verfahren werden jetzt die Regeln geändert. Von fünf Jahren Ansuchfrist verkürzen
wir sie auf zwei Jahre. Ich gehe einmal davon aus, dass bereits Gesuche eingelangt
sind, die termingerecht abgegeben wurden. Deshalb möchte ich Landesrat Laimer
fragen, ob ihm bekannt ist, wie viele Ansuchen um Erteilung der Wasserkonzession
termingerecht abgegeben wurden und ob der Landesbetrieb SEL selbst oder über eine
Gesellschaft sich um diese Neuvergabe beworben hat. Ich habe bereits im allgemeinen
Teil gesagt, dass ich dem Artikel zustimmen werde, weil mit der Wiedereröffnung des
Termins den örtlichen Körperschaften die Möglichkeit geboten wird, eine Wasser-
- 191 -
konzession zu beantragen oder zumindest in Neuverhandlung zu gehen und den Landesrat zu zwingen, mit den Gemeinden die Gespräche zu führen und ihnen auch annehmbare Bedingungen vorzuschlagen. Möglicherweise ist es dann doch so, dass
durch die strategische Ausrichtung des Landes zu erfahren sein wird, welche uns
bisher sowohl auf Gemeindeebene als auch hier im Landtag, so wie wir es heute
erfahren hat, verwehrt wurde.
Zu den guten Geschäften der Hydro und der SEL-Edison, welche der Landesrat heute angesprochen hat, möchte ich nur eines sagen. Natürlich ist das Land
daran beteiligt, wir hätten aber auch noch mehr bekommen können, und zwar nicht 40,
50 Prozent wie beim Reschenstausee oder nicht 60 Prozent wie bei Hydro, sondern
100 Prozent, das heißt wir hätten alles haben können. Ich verstehe immer noch nicht,
weshalb Gesellschaften, die 50 Jahre lang unser Land ausgebeutet haben, immer
wieder mit ins Boot genommen werden.
EGGER (Die Freiheitlichen): In meiner Eigenschaft als Bürgermeister von
Sterzing ist es in Sterzing gelungen, ein großes Kraftwerk im hundertprozentigen Eigentum der Gemeinde Sterzing zu bauen. Ich habe mich damals als Bürgermeister für
dieses Werk sehr stark eingesetzt und habe mit Landesrat Laimer nur Probleme gehabt.
Die Geschichte ist so geendet, dass ich ihm einen Brief schreiben musste, in dem ich
ihm als Bürgermeister von Sterzing angedroht habe, dass ich ihn, wenn er nicht unverzüglich handeln würde, wegen Amtsunterlassung anzeigen müsse. Vielen Dank, Herr
Landesrat!
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP):
Herr Heiss und Herr Noggler! Niemand wird ausgeschlossen, weil das Verfahren gar
nicht eingeleitet wurde. Es konnte sich niemand bewerben, weil der Wettbewerb nicht
einmal gestartet ist! Mit diesem Gesetzesartikel wird die Ausschreibungsfrist von fünf
auf zwei Jahre reduziert und sonst gar nichts. Damit ist der Termin für alle offen.
Niemand wird ausgeschlossen und alle, wenn sie wollen, sind daran beteiligt. Bewertet
wird das beste Projekt und nicht der Projektwerber. Insofern passiert hier gar nichts.
Niemand wird diskriminiert und auch nicht ausgeschlossen. Es konnte sich noch
niemand bewerben und insofern ist es eine Maßnahme, die es erlaubt, eventuelle
gesetzliche Änderungen auf römischer Ebene abzuwarten, weil diese auf das
Verfahren direkt Einfluss hätten.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Änderungsantrag Nr. 1 ab. Der Abgeordnete Dello Sbarba und vier weitere Abgeordnete haben die geheime Abstimmung
beantragt. Ich ersuche um die Verteilung der Stimmzettel.
(Geheime Abstimmung – Votazione a scrutinio segreto)
- 192 -
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: mit 14 Ja-Stimmen und 20
Nein-Stimmen abgelehnt.
Der Änderungsantrag Nr. 2 ist hinfällig, weil er mit dem eben abgelehnten
Änderungsantrag Nr. 1 inhaltlich übereinstimmt.
Wer möchte zum Artikel 35 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen
wir darüber ab: mit 18 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen genehmigt.
Art. 36
Änderung des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1,
„Bestimmungen über den Haushalt und das Rechnungswesen des
Landes”
1. Nach Artikel 37 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 29. Jänner
2002, Nr. 1, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„5. Für die Rückerstattung von Beträgen, die irrtümlich an das Land
gezahlt worden sind, ist die Landesabteilung Finanzen und Haushalt
zuständig.“
2. Artikel 39 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr.
1, erhält folgende Fassung:
„1. Die einhebungsberechtigten Beamten werden vom Direktor der
Landesabteilung Finanzen und Haushalt ernannt und haben die
Einnahmen des Landes in dem Umfang und in der Weise einzuheben,
wie diese in der entsprechenden Ordnung festgelegt sind, es sei
denn, in diesem Gesetz ist eine andere Regelung getroffen.”
3. Artikel 40 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr.
1, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„2. Die Abteilung Finanzen und Haushalt hat die Rechnungslegung zu
prüfen, mit dem Sichtvermerk über die Richtigkeit zu versehen und an
den Rechnungshof weiterzuleiten.“
4. Artikel 40 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr.
1, erhält folgende Fassung:
„3. Liegt ein Mangel vor oder wird eine Unregelmäßigkeit vermerkt, so
hat die Abteilung Finanzen und Haushalt die Rechnungslegung mit
den Beanstandungen dem Einhebungsberechtigten zurückzuschicken, der verpflichtet ist, die Beantwortung innerhalb von dreißig
Tagen nach Erhalt der zurückgeschickten Rechnungslegung vorzunehmen.”
5. Artikel 40 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr.
1, erhält folgende Fassung:
„4. Die Landesabteilung Finanzen und Haushalt kann bei den
einhebungsberechtigten Beamten Kassenüberprüfungen vornehmen.”
6. Nach Artikel 44 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 29. Jänner
2002, Nr. 1, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„4. Bei fällig gewordenen Schulden und Guthaben des Landes ist die
Landesabteilung Finanzen und Haushalt ermächtigt, die Zahlungen
und die Einhebungen gegenüber ein und demselben privaten oder
öffentlichen Rechtsträger – Staat und Region Trentino-Südtirol
ausgenommen – auszugleichen, auch mittels Aussetzung der
Zahlungen, um damit die Aufrechnung zu ermöglichen. Die Bestimmungen von Artikel 48-bis des Dekretes des Präsidenten der
Republik vom 29. September 1973, Nr. 602, bleiben aufrecht.”
- 193 -
7. Artikel 45 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr.
1, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„4. Die Einschreibung in die Steuerrolle der nichtsteuerlichen
Einnahmen des Landes wird nicht vorgenommen, wenn der entsprechende Betrag geringer als 30,00 Euro ist.”
8. Artikel 50 Absatz 5 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr.
1, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„5. Für die Zahlung von Nutzungsgebühren, für laufende obligatorische Betriebsausgaben der Landesverwaltung und von Ausgaben
jeglicher Art, die für besondere dienstliche Erfordernisse notwendig
sind, übernimmt der Schatzmeister des Landes, auf spezifischen
Antrag des Direktors der Landesabteilung Finanzen und Haushalt, die
Verpflichtung zur fristgerechten Begleichung der Beträge, die aus den
Gebührenabrechnungen oder aus anderen Dokumenten resultieren,
welche die Lieferanten, auch auf elektronischem Wege, zuschicken. In
regelmäßigen Abständen stellt die Landesabteilung Finanzen und
Haushalt eine Zahlungsanweisung zur Deckung der vom Schatzmeister dem Land angelasteten Ausgaben aus. Die Zahlungsanweisung
wird erst ausgestellt, nachdem das für die Feststellung zuständige
Amt die Korrektheit der Zahlungen festgestellt hat.”
---------Art. 36
Modifiche della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, recante
„Norme in materia di bilancio e di contabilità della Provincia autonoma
di Bolzano”
1. Dopo il comma 4 dell’articolo 37 della legge provinciale 29 gennaio
2002, n. 1, e successive modifiche, è aggiunto il seguente comma:
“5. Alla restituzione delle somme indebitamente versate alla Provincia
provvede la Ripartizione provinciale Finanze e bilancio.”
2. Il comma 1 dell’articolo 39 della legge provinciale 29 gennaio 2002,
n. 1, è così sostituito:
“1. Gli agenti della riscossione sono nominati dal direttore della
Ripartizione provinciale Finanze e bilancio e riscuotono le entrate
provinciali nei limiti e modi stabiliti dal relativo ordinamento, salvo
quanto disposto dalla presente legge.”
3. Il comma 2 dell’articolo 40 della legge provinciale 29 gennaio 2002,
n. 1, e successive modifiche, è così sostituito:
“2. La Ripartizione Finanze e bilancio riscontra i conti medesimi
apponendovi il visto di conformità e li trasmette alla Corte dei conti.”
4. Il comma 3 dell’articolo 40 della legge provinciale 29 gennaio 2002,
n. 1, è così sostituito:
“3. In caso di difformità o presunte irregolarità, la Ripartizione Finanze
e bilancio rinvia il conto, con osservazioni, all’agente della riscossione,
il quale è tenuto a dare risposta entro il trentesimo giorno dal ricevimento del conto rinviato.”
5. Il comma 4 dell’articolo 40 della legge provinciale 29 gennaio 2002,
n. 1, è così sostituito:
“4. La Ripartizione provinciale Finanze e bilancio ha la facoltà di
eseguire verifiche di cassa presso gli agenti della riscossione.”
6. Dopo il comma 3 dell’articolo 44 della legge provinciale 29 gennaio
2002, n. 1, e successive modifiche, è aggiunto il seguente comma:
- 194 -
“4. Nel caso di debiti e crediti provinciali giunti a scadenza, la Ripartizione provinciale Finanze e bilancio è autorizzata a compensare pagamenti e riscossioni nei confronti di un medesimo soggetto, pubblico
o privato, ad esclusione dello Stato e della Regione Trentino AltoAdige, anche sospendendo i pagamenti per consentire la compensazione. Resta salvo quanto previsto dall’articolo 48-bis del decreto del
Presidente della Repubblica 29 settembre 1973, n. 602.”
7. Il comma 4 dell’articolo 45 della legge provinciale 29 gennaio 2002,
n. 1, e successive modifiche, è così sostituito:
“4. Non si procede all’iscrizione a ruolo delle entrate provinciali aventi
natura non tributaria d’importo inferiore a 30,00 euro.”
8. Il comma 5 dell’articolo 50 della legge provinciale 29 gennaio 2002,
n. 1, e successive modifiche, è così sostituito:
“5. Per il pagamento di utenze, di spese obbligatorie ricorrenti di
funzionamento dell’amministrazione e di ogni altra spesa, ove
particolari esigenze di servizio lo richiedano, il tesoriere provinciale
assume, su specifica richiesta del Direttore della Ripartizione provinciale Finanze e bilancio, l’obbligo di provvedere al pagamento entro
la rispettiva scadenza degli importi risultanti dalle bollette di utenza o
altra corrispondente documentazione inoltrata, anche mediante
evidenze informatiche, dai fornitori. Periodicamente, verificata da
parte del competente ufficio liquidatore la correttezza dei pagamenti,
la Ripartizione provinciale Finanze e bilancio provvede all’emissione
del mandato di pagamento a copertura delle spese che il tesoriere ha
addebitato alla Provincia.”
Der dazu eingebrachte Änderungsantrag (Streichungsantrag) ist von den
Abgeordneten Heiss und Dello Sbarba zurückgezogen worden.
Wer möchte zum Artikel 36 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen
wir darüber ab: mit 19 Ja-Stimmen und 9 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 37
Änderung des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2005, Nr. 13,
„Bestimmungen zur Erstellung des Haushaltsvoranschlages für das
Finanzjahr 2006 und für den Dreijahreszeitraum 2006-2008
(Finanzgesetz 2006)”
1. Artikel 5 Absatz 5 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2005,
Nr. 13, erhält folgende Fassung:
„5. Die Landesregierung wird ermächtigt, die Gesellschaft durch
jährliche Finanzierung und eventuelle Kreditgewährungen zu bezuschussen und ihr Finanzmittel zum Erwerb der Liegenschaften laut
Absatz 3 zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung kann der Gesellschaft Büros und Ausstattungsgegenstände unentgeltlich oder zu
einem reduzierten Mietzins zur Verfügung stellen.”
---------Art. 37
Modifica della legge provinciale 23 dicembre 2005, n. 13, recante
“Disposizioni per la formazione del bilancio di previsione per l’anno
finanziario 2006 e per il triennio 2006-2008 (legge finanziaria 2006)”
- 195 -
1. Il comma 5 dell’articolo 5 della legge provinciale 23 dicembre 2005,
n. 13, è così sostituito:
“5. La Giunta provinciale è autorizzata a sostenere finanziariamente la
società con un contributo annuale e con eventuali concessioni di
crediti, e a mettere a disposizione della medesima i mezzi finanziari
per acquistare i beni immobili di cui al comma 3. La Giunta provinciale
può mettere a disposizione della società, gratuitamente o a canone
ridotto, locali ed attrezzature.”
Hierzu sind drei Änderungsanträge eingebracht worden, welche im Sinne
von Artikel 97-quater der Geschäftsordnung gemeinsam behandelt werden.
Der Änderungsantrag Nr. 1 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
eingebracht von den Abgeordneten Heiss und Dello Sbarba, lautet wie folgt:
Artikel 37: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 37: L’articolo è soppresso.
Der Änderungsantrag Nr. 2 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
eingebracht vom Abgeordneten Tinkhauser, lautet wie folgt:
Artikel 37: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 37: L’articolo è soppresso.
Der Änderungsantrag Nr. 3 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
eingebracht vom Abgeordneten Urzì, lautet wie folgt:
Artikel 37: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 37: L’articolo è soppresso.
Möchte jemand zu den Änderungsanträgen Stellung nehmen? Niemand.
Dann stimmen wir über den Änderungsantrag Nr. 1 ab: mit 10 Ja-Stimmen und 19
Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Änderungsanträge Nr. 2 und 3, welche mit dem eben abgelehnten
Änderungsantrag Nr. 1 inhaltlich übereinstimmen, sind hinfällig.
Wer möchte zum Artikel 37 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen
wir darüber ab: mit 19 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 38
Änderung des Landesgesetzes vom 25. Jänner 2008, Nr. 1,
„Handwerksordnung”
1. Nach Artikel 19 des Landesgesetzes vom 25. Jänner 2008, Nr. 1,
wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 19-bis (Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen) - 1. Die
Landesabteilung Deutsche und ladinische Berufsbildung prüft die
Gleichwertigkeit von im In- und Ausland erworbenen Meistertiteln und
stellt gegebenenfalls die Bescheinigung über die Gleichstellung der
Ausbildungsabschlüsse aus.”
---------Art. 38
Modifica della legge provinciale 25 gennaio 2008, n. 1, recante
“Ordinamento dell’artigianato”
- 196 -
1. Dopo l’articolo 19 della legge provinciale 25 gennaio 2008, n. 1, è
inserito il seguente articolo:
“Art. 19-bis (Equiparazione di diplomi) - 1. La Ripartizione provinciale
Formazione professionale tedesca e ladina valuta l’equipollenza dei
titoli di maestro artigiano acquisiti all’interno del territorio nazionale e
all’estero e rilascia eventualmente l’equiparazione dei diplomi.”
Wie vereinbart komme ich zur Verlesung des Änderungsantrages Nr. 1,
eingebracht vom Abgeordneten Seppi, der wie folgt lautet:
Artikel 38: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 38: L’articolo è soppresso.
Wir stimmen über den Änderungsantrag ab: einstimmig genehmigt. Somit ist
der Artikel 38 gestrichen.
Art. 39
Änderung des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58,
„Gastgewerbeordnung”
1. Nach Artikel 53-ter Absatz 2 des Landesgesetzes vom 14.
Dezember 1988, Nr. 58, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„3. Die Landesabteilung Deutsche und ladinische Berufsbildung prüft
die Gleichwertigkeit von im In- und Ausland erworbenen Meistertiteln
und stellt gegebenenfalls die Bescheinigung über die Gleichstellung
der Ausbildungsabschlüsse aus.”
---------Art. 39
Modifica della legge provinciale 14 dicembre 1988, n. 58, recante
“Norme in materia di esercizi pubblici”
1. Dopo il comma 2 dell’articolo 53-ter della legge provinciale 14
dicembre 1988, n. 58, è aggiunto il seguente comma:
“3. La Ripartizione provinciale Formazione professionale tedesca e
ladina valuta l’equipollenza di titoli di maestro artigiano acquisiti
all’interno del territorio nazionale e all’estero e rilascia eventualmente
l’equiparazione dei diplomi.”
Ich komme zur Verlesung des Änderungsantrages Nr. 1, eingebracht vom
Abgeordneten Seppi, der wie folgt lautet:
Artikel 39: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 39: L’articolo è soppresso.
Wir stimmen über den Änderungsantrag ab: einstimmig genehmigt. Somit ist
der Artikel 39 gestrichen.
Art. 40
Änderung des Landesgesetzes vom 17. Februar 2000, Nr. 7, „Neue
Handelsordnung”
01. Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b) des Landesgesetzes vom 17.
Februar 2000, Nr. 7, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„b) von den für den Großhandel oder für andere Zwecke bestimmten
Räumen durch feste Wände, die vom Boden bis zur Decke reichen
- 197 -
oder jedenfalls eine Höhe von zweieinhalb Metern haben, getrennt
sein; es dürfen jedoch interne, für die Öffentlichkeit nicht zugängliche
Verbindungstüren vorhanden sein; davon ausgenommen sind die für
folgende Zwecke bestimmten Räume: Gaststätte, Monopolwarenhandlung, Kassa für Tankstellen, Werkstätte für kleine Reparatur- und
Instandhaltungsarbeiten der zum Verkauf angebotenen Waren, Installation von Automaten und Bürogeräten wie Fax, Telefon und Internet
point. Mehrere Betriebe, die in demselben Gebäude untergebracht
sind, können unter Beibehaltung der Trennung durch Wände zwischen den Räumen ein einziges Kassenareal benutzen, welches auf
einer gemeinsamen Fläche vor der Ausgangszone des Gebäudes
realisiert werden muss und von den Räumlichkeiten, die für den
Detailverkauf bestimmt sind, getrennt ist. Der Konsument hat durch
eine gemeinsame Fläche vor dem Kassenareal zu allen einzelnen
Handelsbetrieben Zugang und kann schließlich beim Kassenareal für
alle erworbenen Waren eine einmalige Zahlung vornehmen.”
1. Nach Artikel 19-sexies des Landesgesetzes vom 17. Februar 2000,
Nr. 7, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 19-septies (Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen) - 1. Die
Landesabteilung Deutsche und ladinische Berufsbildung prüft die
Gleichwertigkeit von im In- und Ausland erworbenen Meistertiteln und
stellt gegebenenfalls die Bescheinigung über die Gleichstellung der
Ausbildungsabschlüsse aus.”
---------Art. 40
Modifica della legge provinciale 17 febbraio 2000, n. 7, recante
“Nuovo ordinamento del commercio”
01. La lettera b) del comma 2 dell’articolo 8 della legge provinciale 17
febbraio 2000, n. 7, e successive modifiche, è così sostituita:
“b) essere divisi dai locali destinati al commercio all’ingrosso o ad altri
usi mediante pareti stabili, da pavimento a soffitto o comunque di
altezza minima di due metri e mezzo, anche se dotati di porte di
comunicazione interna non accessibili al pubblico, esclusi i locali
destinati a: pubblico esercizio, rivendita di generi di monopolio, cassa
per distributori di carburante, laboratorio per piccoli lavori di
riparazione e manutenzione degli articoli posti in vendita, installazione
di apparecchi automatici e altri servizi quali fax, telefono e internet
point. Più esercizi presenti all’interno dello stesso edificio, ferma
restando la divisione con parete tra i rispettivi locali, possono usufruire
di un’unica area casse, realizzata in uno spazio comune distinto dai
locali destinati alla vendita al dettaglio e collocata prima della zona di
uscita dall’edificio. II consumatore può accedere attraverso uno spazio
comune antistante l’area casse a tutti i singoli esercizi commerciali,
effettuando infine un unico pagamento presso l’area casse per tutte le
merci acquistate.”
1. Dopo l’articolo 19-sexies della legge provinciale 17 febbraio 2000,
n. 7, è inserito il seguente articolo:
“Art. 19-septies (Equiparazione di diplomi) - 1. La Ripartizione
provinciale Formazione professionale tedesca e ladina valuta l’equipollenza di titoli di maestro artigiano acquisiti all’interno del territorio
nazionale e all’estero e rilascia eventualmente l’equiparazione dei
diplomi.”
- 198 -
Ich komme zur Verlesung des Änderungsantrages Nr. 1, eingebracht vom
Abgeordneten Seppi, der wie folgt lautet:
Artikel 40: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 40: L’articolo è soppresso.
Wir stimmen über den Änderungsantrag ab: einstimmig genehmigt. Somit ist
der Artikel 40 gestrichen.
Der Artikel 41 ist von der zuständigen dritten Gesetzgebungskommission
gestrichen worden.
Art. 42
Änderung des Landesgesetzes vom 29. Juni 2000, Nr. 12,
„Autonomie der Schulen”
1. Nach Artikel 20-bis des Landesgesetzes vom 29. Juni 2000, Nr. 12,
wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 20-ter (Jahresplan für den Schulsport) - 1. Jeweils bis Ende
November erstellen die für den Schulsport zuständigen Landesabteilungen unter Beachtung der mehrjährigen Entwicklungspläne den
Plan für den Schulsport für das darauf folgende Jahr; dies muss im
Rahmen der verfügbaren Bereitstellungen im Haushaltsvoranschlag
für das darauf folgende Haushaltsjahr und unter Beachtung der
Bereitstellungen des Mehrjahreshaushalts geschehen. Der Plan wird
von der Landesregierung genehmigt.”
---------Art. 42
Modifica della legge provinciale 29 giugno 2000, n. 12, recante
“Autonomia delle scuole”
1. Dopo l’articolo 20-bis della legge provinciale 29 giugno 2000, n. 12,
è inserito il seguente articolo:
“Art. 20-ter (Piano annuale delle attività sportive scolastiche) - 1. Entro
il mese di novembre di ogni anno, tenuto conto dei programmi
pluriennali di sviluppo, le ripartizioni provinciali competenti per lo sport
scolastico predispongono, entro il limite degli stanziamenti disponibili
nel bilancio di previsione dell’esercizio successivo e avuto riguardo
alle previsioni del bilancio pluriennale, il piano delle attività sportive da
attuare nel corso dell’anno successivo. Il piano è approvato dalla
Giunta provinciale.”
Der dazu eingebrachte Änderungsantrag (Streichungsantrag) ist von den
Abgeordneten Heiss und Dello Sbarba zurückgezogen worden.
Möchte jemand zum Artikel 42 das Wort ergreifen? Niemand. Dann
stimmen wir darüber ab: mit 17 Ja-Stimmen und 9 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 43
Änderung des Landesgesetzes vom 12. Dezember 1996, Nr. 24,
„Landesschulrat und Bestimmungen zur Aufnahme des Lehrpersonals”
- 199 -
1. Artikel 3 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 12. Dezember 1996,
Nr. 24, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„3. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 19 Absatz 13 des
Dekretes des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr.
670, muss die Zusammensetzung der Plenarversammlung dem
Verhältnis der zahlenmäßigen Stärke der drei in Südtirol lebenden
Sprachgruppen entsprechen, wie es aus der letzten amtlichen
Volkszählung hervorgeht. Die Vertretung der Schulen der drei Sprachgruppen in den einzelnen Kategorien wird im Beschluss der
Landesregierung festgelegt, mit welchem die Wahlen ausgeschrieben
werden. Die ladinischen Schulen müssen durch je einen Vertreter der
Grundschullehrer, der Mittelschullehrer, der Oberschullehrer, der Direktoren, der Eltern und der Schüler vertreten sein.”
2. Artikel 3 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 12. Dezember 1996,
Nr. 24, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„4. Die einzelnen Abteilungen für die Schulen jeder Sprachgruppe
werden mit Vertretern derselben Kategorien bestellt, welche im Sinne
des Absatzes 2 in der Plenarversammlung vertreten sind. Ist in der
Plenarversammlung nicht mindestens je ein Vertreter der
verschiedenen Kategorien für die Schulen der jeweiligen Sprachgruppe vorgesehen, so wird die betreffende Abteilung mit einem Vertreter der fehlenden Kategorie ergänzt, welcher entsprechend den für
die jeweilige Kategorie vorgesehenen Modalitäten gewählt bzw.
ernannt wird.”
3. Artikel 6 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 12. Dezember 1996,
Nr. 24, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„2. Die Abteilungen bestehen aus den Mitgliedern, welche den
Schulen der jeweiligen Sprachgruppe angehören.“
4. Artikel 6 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 12. Dezember 1996,
Nr. 24, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„4. Der Landesschulrat wählt aus seiner Mitte mit absoluter Mehrheit
den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter. In den ersten achtzehn
Monaten der Amtszeit gehört der Vorsitzende der deutschen Abteilung, in den darauf folgenden achtzehn Monaten der italienischen
Abteilung und in den letzten zwölf Monaten der ladinischen Abteilung
an. Die zwei Stellvertreter gehören jeweils der Abteilung an, denen
der amtsführende Vorsitzende nicht angehört.”
5. Artikel 6 Absatz 5 des Landesgesetzes vom 12. Dezember 1996,
Nr. 24, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„5. Der Vorsitzende und die Stellvertreter der Plenarversammlung
führen gleichzeitig den Vorsitz der jeweiligen Abteilung, die ihrerseits
einen stellvertretenden Vorsitzenden wählt.”
6. Artikel 6 Absatz 11 des Landesgesetzes vom 12. Dezember 1996,
Nr. 24, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„11. Die Zusammensetzung des Vollzugsausschusses entspricht der
zahlenmäßigen Stärke der Sprachgruppen, wobei jedoch die Vertretung der Schulen der drei Sprachgruppen auf jeden Fall gewährleistet wird; sie wird im Beschluss der Landesregierung laut Artikel 3
Absatz 3 festgelegt.”
7. Artikel 12-bis Absatz 1 Buchstabe b) des Landesgesetzes vom 12.
Dezember 1996, Nr. 24, erhält folgende Fassung:
- 200 -
„b) in die erste und zweite Gruppe der Landesranglisten werden auf
Antrag jene Lehrpersonen eingetragen, die bereits in der ersten und
zweiten Gruppe der entsprechenden Landesranglisten mit Auslaufcharakter eingetragen sind, und zwar mit jener Punktezahl, mit der sie
bereits in diesen Ranglisten eingetragen waren. Für die Neuberechnung der Punktezahl werden die Kriterien angewandt, die für die Erstellung der ersten und zweiten Gruppe der Ranglisten mit Auslaufcharakter für die Schuljahre 2007/2008 und 2008/2009 angewandt
worden sind. In die dritte Gruppe der Landesranglisten werden auf
Antrag jene Lehrpersonen eingetragen, die bereits in der dritten
Gruppe der Ranglisten mit Auslaufcharakter aufscheinen, sowie alle
Lehrpersonen, die gemäß Beschluss der Landesregierung Anrecht
auf die Eintragung haben. Die Punktezahl für die dritte Gruppe wird
gemäß der Bewertungstabelle berechnet, die von der Landesregierung festgelegt wird. Diese regelt auch den Übergang zum neuen
System der Landesranglisten;”
---------Art. 43
Modifica della legge provinciale 12 dicembre 1996, n. 24, recante
“Consiglio scolastico provinciale e disposizioni in materia di assunzione del personale insegnante”
1. Il comma 3 dell’articolo 3 della legge provinciale 12 dicembre 1996,
n. 24, e successive modifiche, è così sostituito:
“3. La composizione dell’assemblea plenaria deve adeguarsi alla consistenza dei tre gruppi linguistici esistenti in provincia, quale risulta
dall’ultimo censimento ufficiale della popolazione, fatto salvo quanto
disposto dall’articolo 19, comma 13, del decreto del Presidente della
Repubblica 31 agosto 1972, n. 670. La rappresentanza delle scuole
dei tre gruppi linguistici nelle singole categorie è stabilita nella deliberazione della Giunta provinciale con la quale sono indette le elezioni,
fatta salva la seguente rappresentanza per le scuole delle località ladine: un rappresentante degli insegnanti di scuola primaria, un rappresentante degli insegnanti di scuola secondaria di primo grado, un rappresentante degli insegnanti di scuola secondaria di secondo grado,
un rappresentante dei dirigenti scolastici, un rappresentante dei genitori e un rappresentante degli alunni.”
2. Il comma 4 dell’articolo 3 della legge provinciale 12 dicembre 1996,
n. 24, e successive modifiche, è così sostituito:
“4. Le singole sezioni per le scuole di ciascun gruppo linguistico sono
costituite dalle medesime categorie rappresentate nell’assemblea plenaria ai sensi del comma 2. Qualora nell’assemblea plenaria non sia
presente almeno un rappresentante delle varie categorie per le scuole
del corrispondente gruppo linguistico, la relativa sezione è integrata
da un rappresentante della categoria mancante, eletto o designato
con le modalità previste per la rispettiva categoria.”
3. Il comma 2 dell’articolo 6 della legge provinciale 12 dicembre 1996,
n. 24, e successive modifiche, è così sostituito:
“2. Delle sezioni fanno parte i membri appartenenti alle scuole dei rispettivi gruppi linguistici.”
4. Il comma 4 dell’articolo 6 della legge provinciale 12 dicembre 1996,
n. 24, e successive modifiche, è così sostituito:
- 201 -
“4. Il Consiglio scolastico provinciale elegge nel suo seno, a maggioranza assoluta, il presidente e due vicepresidenti. Nei primi diciotto
mesi di attività il presidente appartiene alla sezione tedesca, nei successivi diciotto mesi alla sezione italiana e negli ultimi dodici mesi alla
sezione ladina. I due vicepresidenti appartengono alle due sezioni ai
quali non appartiene il presidente in carica.”
5. Il comma 5 dell’articolo 6 della legge provinciale 12 dicembre 1996,
n. 24, e successive modifiche, è così sostituito:
“5. Il presidente e i vicepresidenti dell’assemblea plenaria presiedono
allo stesso tempo la rispettiva sezione, le quali, a loro volta, eleggono
un vicepresidente.”
6. Il comma 11 dell’articolo 6 della legge provinciale 12 dicembre
1996, n. 24, e successive modifiche, è così sostituito:
“11. La composizione della giunta esecutiva si adegua alla consistenza dei gruppi linguistici, garantendo comunque la rappresentanza
delle scuole dei tre gruppi linguistici, ed è stabilita nella deliberazione
della Giunta provinciale di cui all’articolo 3, comma 3.”
7. La lettera b) del comma 1 dell’articolo 12-bis della legge provinciale
12 dicembre 1996, n. 24, è così sostituita:
“b) nella prima e nella seconda fascia delle graduatorie provinciali
sono inseriti, a domanda, i docenti già inseriti nelle corrispondenti
prima e seconda fascia delle graduatorie a esaurimento della Provincia di Bolzano con il punteggio già maturato nelle medesime graduatorie. Per l’aggiornamento del punteggio si utilizzano i criteri applicati
in sede di compilazione della prima e seconda fascia delle graduatorie
a esaurimento per gli anni scolastici 2007-2008 e 2008-2009. Nella
terza fascia delle graduatorie provinciali sono inseriti, a domanda, i
docenti già inclusi nella terza fascia delle graduatorie a esaurimento
nonché coloro che hanno titolo all’inserimento secondo quanto stabilito dalla Giunta provinciale. Il punteggio in terza fascia è calcolato secondo la tabella provinciale di valutazione dei titoli, determinata dalla
Giunta provinciale che disciplina anche la transizione al nuovo sistema delle graduatorie provinciali;”
Hierzu sind 5 Änderungsanträge eingebracht worden, welche im Sinne von
Artikel 97-quater der Geschäftsordnung gemeinsam behandelt werden.
Der Änderungsantrag Nr. 1 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
eingebracht vom Abgeordneten Seppi, lautet wie folgt:
Artikel 43: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 43: L’articolo è soppresso.
Der Änderungsantrag Nr. 2 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
eingebracht von den Abgeordneten Heiss und Dello Sbarba, lautet wie folgt:
Artikel 43: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 43: L’articolo è soppresso.
Der Änderungsantrag Nr. 3 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
eingebracht vom Abgeordneten Tinkhauser, lautet wie folgt:
Artikel 43: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 43: L’articolo è soppresso.
- 202 -
Der Änderungsantrag Nr. 4 (Änderungsantrag zu den Absätzen 1, 2, 3, 4, 5
und 6), eingebracht von Frau Landesrat Repetto, lautet wie folgt:
Artikel 43: Die Absätze 1, 2, 3, 4, 5 und 6 werden gestrichen.
Articolo 43: I commi 1, 2, 3, 4, 5 e 6 vengono soppressi.
Der Änderungsantrag Nr. 5 (Änderungsantrag zu Absatz 7), eingebracht
von den Abgeordneten Heiss und Dello Sbarba, lautet wie folgt:
Artikel 43 Absatz 7: Im Artikel 12-bis Absatz 1 Buchstabe b) des
Landesgesetzes vom 12. Dezember 1996, Nr. 24, werden die Wörter "sowie alle Lehrpersonen, die gemäß Beschluss der Landesregierung Anrecht auf die Eintragung haben" gestrichen.
Articolo 43, comma 7: Alla lettera b) del comma 7 dell’articolo 12-bis della
legge provinciale 12 dicembre 1996, n. 24, le parole "nonché coloro che hanno titolo
all’inserimento secondo quanto stabilito dalla Giunta provinciale" sono soppresse.
Ich frage die Abgeordneten Seppi, Heiss, Dello Sbarba und Tinkhauser, ob
sie die Streichungsanträge zurückziehen, nachdem Frau Landesrat Repetto einen fast
gleichlautenden Antrag eingebracht hat, nämlich den Antrag, die ersten sechs Absätze
zu streichen und den Absatz 7 zu belassen.
Das Wort hat der Abgeordnete Seppi, bitte.
SEPPI (Unitalia - Movimento Iniziativa Sociale): Mi risulta che prima ci
sia l’abrogazione del comma 1, del comma 2 ecc.
PRÄSIDENT: No, erano abrogazioni intere. È d’accordo? Va bene.
Sind die Einbringer der Änderungsanträge Nr. 1, 2 und 3 einverstanden,
diese zurückzuziehen? Gut! Somit sind die ersten drei Änderungsanträge zurückgezogen.
Wer möchte zu den übrigen Änderungsanträgen Stellung nehmen? Niemand.
Dann stimmen wir darüber ab:
Änderungsantrag Nr. 4: einstimmig genehmigt.
Änderungsantrag Nr. 5: mit 12 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen abgelehnt.
Wer möchte zum so geänderten Artikel 43 das Wort ergreifen? Niemand.
Dann stimmen wir darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 44
Änderung des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5, „Allgemeine
Bildungsziele und Ordnung von Kindergärten und Unterstufe”
1. Artikel 25 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5,
erhält folgende Fassung:
„2. Die Artikel 2, 10 und 11 sowie die Bestimmungen des 3. Abschnittes zur Unterstufe finden ab dem Schuljahr 2009/2010, die Artikel 3, 4,
- 203 -
5, 6, 7, 8 und 9 des 2. Abschnittes zum Kindergarten spätestens ab
dem Schuljahr 2012/2013 Anwendung.”
---------Art. 44
Modifica della legge provinciale 16 luglio 2008, n. 5, recante “Obiettivi
formativi generali ed ordinamento della scuola dell’infanzia e del primo
ciclo di istruzione”
1. Il comma 2 dell’articolo 25 della legge provinciale 16 luglio 2008, n.
5, è così sostituito:
“2. Gli articoli 2, 10 e 11 nonché le disposizioni del capo III relative alla
scuola del primo ciclo di istruzione trovano applicazione a decorrere
dall’anno scolastico 2009/2010, gli articoli 3, 4, 5, 6, 7, 8 e 9 del capo
II relativi alla scuola dell’infanzia al più tardi a decorrere dall’anno
scolastico 2012/2013.”
Hierzu sind zwei Änderungsanträge eingebracht worden, welche im Sinne
von Artikel 97-quater der Geschäftsordnung gemeinsam behandelt werden.
Der Änderungsantrag Nr. 1 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
eingebracht von den Abgeordneten Heiss und Dello Sbarba, lautet wie folgt:
Artikel 44: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 44: L’articolo è soppresso.
Der Änderungsantrag Nr. 2 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
eingebracht vom Abgeordneten Tinkhauser, lautet wie folgt:
Artikel 44: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 44: L’articolo è soppresso.
Möchte jemand zu den Änderungsanträgen Stellung nehmen? Niemand.
Dann stimmen wir darüber ab:
Änderungsantrag Nr. 1: mit 12 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen abgelehnt.
Der Änderungsantrag Nr. 2 ist hinfällig, nachdem er inhaltlich mit dem soeben abgelehnten Änderungsantrag Nr. 1 übereinstimmt.
Wer möchte zum Artikel 44 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen
wir darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen genehmigt.
Art. 45
Koordinierung der Bestimmungen betreffend die vertragliche Regelung des Kindergartenpersonals
1. Mit Wirkung ab Inkrafttreten der vom Landesgesetz vom 16. Juli
2008, Nr. 5, vorgesehenen Durchführungsverordnungen im Bereich
Kindergarten sind die Artikel 26, 27, 30, 32, 34, 35, 36, 39, 40, 57 Absätze 1, 2, 5, 6, 7 und 8, sowie die Artikel 58, 81 und 84 des Landesgesetzes vom 17. August 1976, Nr. 36, in geltender Fassung, aufgehoben.
---------Art. 45
Coordinamento di disposizioni inerenti alla disciplina contrattuale del
personale delle scuole dell’infanzia
- 204 -
1. Con effetto dalla data di entrata in vigore dei regolamenti di esecuzione concernenti la scuola dell’infanzia, previsti dalla legge provinciale 16 luglio 2008, n. 5, sono abrogati gli articoli 26, 27, 30, 32, 34,
35, 36, 39, 40, 57, commi 1, 2, 5, 6, 7 e 8, nonché gli articoli 58, 81 e
84 della legge provinciale 17 agosto 1976, n. 36, e successive modifiche.
Der dazu eingebrachte Änderungsantrag ist von den Abgeordneten Heiss und
Dello Sbarba zurückgezogen worden.
Möchte jemand zum Artikel 45 Stellung nehmen? Niemand. Dann stimmen
wir darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 12 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 46
Änderung des Landesgesetzes vom 23. August 1988, Nr. 38, „Regelung und Förderung des Museumswesens“
1. Artikel 2 Absätze 2 und 3 des Landesgesetzes vom 23. August
1988, Nr. 38, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„2. Die Verwaltung der Landesmuseen kann einem Betrieb anvertraut
werden, welcher vom Direktor der Landesabteilung Museen geführt
wird. Die Landesmuseen, die nicht vom Betrieb geführt werden, sind
juristische Personen öffentlichen Rechts mit jeweils eigener Satzung,
die mit Beschluss der Landesregierung zu genehmigen ist, und unterliegen der Kontrolle und Aufsicht der Landesregierung.
3. Die einzelnen Museen sind durch Beschluss der Landesregierung
gegründet, mit welchem auch die Benennung, die Ziele und das Statut
genehmigt werden. Der Beschluss wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht.”
2. Nach Artikel 2 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 23. August 1988,
Nr. 38, in geltender Fassung, wird folgender Absatz eingefügt:
„3-bis. Die Errichtung des Betriebes für die Landesmuseen, seine
Aufgaben sowie die wissenschaftlichen Beiräte und ihre Zuständigkeiten werden mit Beschluss der Landesregierung festgelegt.”
3. Artikel 3 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. August 1988, Nr.
38, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„1. Der Betrieb für die Landesmuseen ist mit vermögensrechtlicher
und buchhalterischer Selbständigkeit ausgestattet; die Beschlüsse
betreffend den Haushaltsvoranschlag, seine Änderungen und die Jahresabschlussrechnung werden von der Landesregierung auf Vorschlag des Direktors der Abteilung Museen und nach Anhören der Direktoren der einzelnen Museen genehmigt.”
4. Artikel 3 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 23. August 1988, Nr.
38, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„3. Das Land Südtirol beteiligt sich durch jährliche Zuwendungen an
den Betriebskosten des Betriebes und der Landesmuseen und an den
Ausgaben zur Erhöhung des Vermögens.”
5. Artikel 4 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. August 1988, Nr.
38, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„1. Das Personal der Landesmuseen ist Personal des Landes.”
- 205 -
6. Artikel 4 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 23. August 1988, Nr.
38, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„3. Zusätzlich zu dem in den Stellenplänen vorgesehenen Personal
können die Landesmuseen für zeitlich begrenzte Aufgaben wie Klassifizierung, Inventarisierung, Ausstattung der Ausstellungssäle oder
Aufsicht beim Zugang des Publikums Personal - auch zu verkürzter
Arbeitszeit - mit privatrechtlichem Arbeitsvertrag im Sinne der geltenden Rechtsnormen für eine bestimmte Zeitdauer, die in keinem Fall
ein Jahr überschreiten darf, aufnehmen. Die Höchstzahl der Stellen
wird jedes Jahr von der Landesregierung für jedes Museum festgelegt.”
7. Artikel 7 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. August 1988, Nr.
38, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„1. Museen und Sammlungen öffentlicher Körperschaften sowie von
Vereinigungen und Privaten können von der Landesregierung durch
die Gewährung von Beiträgen aufgrund eines Jahresprogrammes gefördert werden.”
8. Artikel 9 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. August 1988, Nr.
38, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„1. Privatsammlungen, die von öffentlichem Interesse sind, können mit
Beschluss der Landesregierung auf Vorschlag der Landesabteilung
Denkmalpflege unter Schutz gestellt werden; die unter Schutz gestellten Sammlungen unterliegen der Aufsicht der Landesabteilung
Denkmalpflege.”
9. Artikel 3 Absatz 2, Artikel 4 Absatz 4, Artikel 5, Artikel 7 Absatz 3,
Artikel 8, Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 12 des Landesgesetzes vom
23. August 1988, Nr. 38, in geltender Fassung, sind aufgehoben.
10. Die Bestimmungen dieses Artikels finden ab 1. Jänner 2010 Anwendung. Der Verwaltungsrat, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
dieses Gesetzes besteht, bleibt bis zum 31. Dezember 2009 bestehen.
---------Art. 46
Modifiche della legge provinciale 23 agosto 1988, n. 38, recante “Disciplina dei musei e provvidenze per il loro sviluppo”
1. I commi 2 e 3 dell’articolo 2 della legge provinciale 23 agosto 1988,
n. 38, e successive modifiche, sono così sostituiti:
“2. La gestione dei musei provinciali può essere affidata a un’azienda,
diretta dal direttore della Ripartizione provinciale Musei. I musei provinciali non gestiti dalla suddetta azienda hanno personalità giuridica
di diritto pubblico, sono retti da propri statuti da approvare con deliberazione della Giunta provinciale e sono sottoposti al controllo e alla vigilanza della Giunta provinciale.
3. I singoli musei sono costituiti con deliberazione della Giunta provinciale, che ne approva le denominazioni, le finalità e lo statuto; la deliberazione va pubblicata nel Bollettino Ufficiale della Regione.”
2. Dopo il comma 3 dell’articolo 2 della legge provinciale 23 agosto
1988, n. 38, e successive modifiche, è inserito il seguente comma:
“3-bis. La costituzione dell’azienda per i musei provinciali, i compiti
come pure i comitati scientifici e le loro competenze sono stabiliti con
deliberazione della Giunta provinciale.”
- 206 -
3. Il comma 1 dell’articolo 3 della legge provinciale 23 agosto 1988, n.
38, e successive modifiche, è così sostituito:
“1. L’azienda per i musei provinciali è dotata di autonomia patrimoniale e contabile; le delibere relative al bilancio di previsione, alle sue
variazioni e al conto consuntivo annuale sono approvate dalla Giunta
provinciale, su proposta del direttore della Ripartizione Musei, sentiti i
direttori dei singoli musei.”
4. Il comma 3 dell’articolo 3 della legge provinciale 23 agosto 1988, n.
38, e successive modifiche, è così sostituito:
“3. La Provincia concorre al finanziamento delle spese di funzionamento dell’azienda e dei musei provinciali nonché di quelle per
l’ampliamento del relativo patrimonio.”
5. Il comma 1 dell’articolo 4 della legge provinciale 23 agosto 1988, n.
38, e successive modifiche, è così sostituito:
“1. Il personale dei musei provinciali è personale della Provincia.”
6. Il comma 3 dell’articolo 4 della legge provinciale 23 agosto 1988, n.
38, e successive modifiche, è così sostituito:
“3. Oltre al personale di ruolo, i musei provinciali possono, per esigenze temporanee di classificazione, inventario, allestimento delle
sale di esposizione o di vigilanza per l’accesso al pubblico, assumere
personale - anche ad orario ridotto - con contratto di diritto privato ai
sensi della normativa vigente a tempo determinato, ma comunque inferiore ad un anno. Il contingente massimo è approvato annualmente
per ciascun museo dalla Giunta provinciale.”
7. Il comma 1 dell’articolo 7 della legge provinciale 23 agosto 1988, n.
38, e successive modifiche, è così sostituito:
“1. La Giunta provinciale può sostenere, mediante la concessione di
contributi, musei e collezioni di enti pubblici, di associazioni e di privati
sulla base di un piano annuale.”
8. Il comma 1 dell’articolo 9 della legge provinciale 23 agosto 1988, n.
38, e successive modifiche, è così sostituito:
“1. Le collezioni private di interesse pubblico possono essere sottoposte a vincolo con deliberazione della Giunta provinciale, su proposta
della Ripartizione provinciale Beni culturali; in caso di apposizione di
vincolo, le collezioni sono sottoposte alla vigilanza della Ripartizione
provinciale Beni culturali.”
9. Sono abrogati il comma 2 dell’articolo 3, il comma 4 dell’articolo 4,
l’articolo 5, il comma 3 dell’articolo 7, l’articolo 8, il comma 2
dell’articolo 9 e l’articolo 12 della legge provinciale 23 agosto 1988, n.
38, e successive modifiche.
10. Le disposizioni del presente articolo si applicano a decorrere dal
1° gennaio 2010. Il consiglio d’amministrazione in carica alla data di
entrata in vigore della presente legge resta prorogato sino al 31 dicembre 2009.
Hierzu sind drei gleichlautende Änderungsanträge eingebracht worden, welche im Sinne von Artikel 97-quater der Geschäftsordnung gemeinsam behandelt werden.
Der Änderungsantrag Nr. 1 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
eingebracht von den Abgeordneten Heiss und Dello Sbarba, lautet wie folgt:
- 207 -
Artikel 46: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 46: L’articolo é soppresso.
Der Änderungsantrag Nr. 2 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
eingebracht vom Abgeordneten Tinkhauser, lautet wie folgt:
Artikel 46: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 46: L’articolo é soppresso.
Der Änderungsantrag Nr. 3 (Streichungsantrag zum gesamten Artikel),
eingebracht von den Abgeordneten Klotz und Knoll, lautet wie folgt:
Artikel 46: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 46: L’articolo é soppresso.
Wer möchte zu den Änderungsanträgen Stellung nehmen? Das Wort hat
Frau Klotz, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Mit diesem Artikel werden das
gesamte Museumsgesetz neu geregelt und weite Teile davon gänzlich abgeschafft, wie
zum Beispiel der Beirat. Mich wundert es sehr, dass man diesen Artikel aufrechterhalten hat, denn die Regelung dieser Materie, nämlich die Neufassung eines solchen
Gesetzes, gehört ganz sicher in die dafür zuständige Gesetzgebungskommission, zumal
es sich nicht nur um ein kleines, vielleicht finanztechnisches Detail handelt, sondern
hier wird das gesamte Gesetz über den Haufen geworfen. Dies ist nicht der richtige Ort
und Rahmen. Deshalb gehört es gründlicher geregelt. Es gibt eine ganze Reihe von
Fragen, wie zum Beispiel jene, ob es Personaleinsparungen gibt. Im Zusammenhang
mit dem Absatz 6 gibt es eine ganze Reihe rechtlicher Fragen, und zwar dahingehend,
ob es möglich ist, mit privatrechtlichem Arbeitsvertrag Leute aufzunehmen. Es gibt
also auch personalrechtliche Fragen. Dann gibt es die Frage, ob die Denkmalpflege die
richtige Einrichtung ist, um beispielsweise darüber zu befinden, ob die Unterschutzstellung zu gewähren ist oder nicht. Dies gehört sicher nicht in ein Finanzgesetz.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Meine Ausführungen schließen sich an das an, was Kollegin Klotz gesagt hat. Es ist verständlich
und klar, dass hier eine Reform angestrebt wird, die mit 1. Jänner 2010, also in etwa 8
Monaten, einsetzen soll. Hier werden allerdings für die künftige Reform des Museumsgesetzes Vorwegnahmen getroffen, die sich dann unter Umständen als dauerhafte Provisorien stabilisieren können. Das sehe ich als eines der gravierenden
Probleme. Ich sehe, dass in diesem Bereich bereits sehr viel an Regelungsdichte mit
Beschluss der Landesregierung, Frau Landesrätin, festgelegt werden wird, um das
Ganze dann wiederum in ein organisches Gesetz zurückzuführen. Dies wird aber einiges an Schwierigkeiten bereiten. Wenn wir diesen Artikel verabschieden, wird es sehr
lange Zeit brauchen, bis wir ein organisches Museumsgesetz haben, obwohl wir es
dringend bräuchten. Die Zielrichtung, die Sie anstreben, ist gut. Es ist richtig, dass eine
Neustrukturierung entsteht. Die Mischung bestehend aus dem Sonderbetrieb des Lan-
- 208 -
des mit Anbindung an die Abteilung über diese Personalunion mit dem Abteilungsdirektor ist eine interessante Lösung. Sie kann funktionieren, sie kann aber auch nicht
funktionieren. Es ist eine klassische Lösung von Autonomie und Bindung; dies ist sicher so gewollt. Es ist nicht mein Ding, aber aus Ihrer Sicht kann ich es verstehen.
Mein Hauptproblem ist, dass Sie hier teilweise eine Reform vorwegnehmen, um sie in
eine Form zu gießen, die wahrscheinlich noch relativ lange stabil bleiben wird. Außerdem bleibt uns einiges an Information vorenthalten. Wir wüssten nur zu gern, wer jetzt
diesem Sonderbetrieb an Museen angehören wird. Wir können uns ungefähr vorstellen, dass Schloss Tirol weiterhin dem Landeshauptmann verbleibt, aber es wäre auch
interessant zu hören, wer nach Ihrer Vorstellung, Frau Landesrat, in diesen Sonderbetrieb, in diesen Pool fallen soll. Wir glauben, dass es eine Art von Regelung ist, die einiges vorwegnimmt, dann aber erstarren wird, und es wird schwierig sein, sie wiederum in eine organische Reform zurechtzugießen. Dieser Aspekt wird jetzt, glaube
ich, unterschätzt.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Ganz
kurz, um nicht alles so stehen zu lassen. Frau Klotz! Ich bin nicht der Meinung, dass
das Gesetz betreffend die Museen über den Haufen geworfen wird, denn ich ändere
nur den Rahmen. Wir legen sämtliche Museen unter einer Führung zusammen, anstatt
sie, wie bisher, von fünf und sechs verschiedenen Bereichen verwalten zu lassen.
Diese neue Struktur bekommt mit veränderten Inhalten die Aufgabe für ein neues organisches Museumsgesetz. Ich hoffe doch, es innerhalb dieser Legislatur – ich bin
hoffnungsvoller als Sie, Herr Heiss – der ersten Gesetzgebungskommission und dem
Landtag vorlegen zu können. Die Lösung war eigentlich nicht so gewollt, aber es ist
die einzige Lösung, die es ermöglicht, dass die Landesmuseen Einnahmefähigkeit haben und dass gleichzeitig diese Abteilung, dieser Betrieb auch identisch ist und die
Möglichkeit hat, Beiträge zu vergeben. Anders war es nicht möglich.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Änderungsantrag Nr. 1 ab. Die Abgeordnete Klotz und vier weitere Abgeordnete haben die geheime Abstimmung beantragt. Ich ersuche um die Verteilung der Stimmzettel.
(Geheime Abstimmung – Votazione a scrutinio segreto)
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: mit 15 Ja-Stimmen, 18 NeinStimmen und 2 Stimmenthaltungen (weiße Stimmzettel) abgelehnt.
Die Änderungsanträge Nr. 2 und 3 sind hinfällig, zumal sie mit dem soeben
abgelehnten Änderungsantrag Nr. 1 inhaltlich identisch sind.
Möchte jemand zum Artikel 46 das Wort ergreifen? Das Wort hat Frau
Klotz, bitte.
- 209 -
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Frau Landesrätin! Ich halte dies
wirklich für schwerwiegend. Immerhin werden bisher bestehende Gremien, wie zum
Beispiel der Beirat abgeschafft, aber man kann davon halten, was man will. Sicher hat
es Schwerfälligkeiten und dergleichen mehr gegeben. Über manches andere könnte
man diskutieren, aber wir stimmen hier auch darüber ab, dass die Errichtung des Betriebes weiterhin seine Aufgaben beibehält und die wissenschaftlichen Beiräte und ihre
Zuständigkeiten mit Beschluss der Landesregierung festgelegt werden. Diesbezüglich
hat der Landtag kaum mehr die Möglichkeit mitzureden bzw. etwas mitzuentscheiden.
Deshalb noch einmal. Hier wird ein ganzes Gesetz, eine ganze Materie neu geregelt.
Deshalb müssen wir es aus voller Überzeugung ablehnen. Ich ersuche auch die anderen Kolleginnen und Kollegen dies zu tun, denn es ist wirklich ein Präzedenzfall, dass
man eine gesamte Materie einfach mit Haushaltsgesetz total neu regelt und umstrukturiert, wobei vieles nicht gesichert und vieles auch rechtlich nicht abgeklärt ist.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Frau
Klotz ! Ich kann dies einfach nicht so stehen lassen. Ich darf Ihnen sagen, dass aus der
bisherigen Körperschaft "Südtiroler Landesmuseen", deren Statut, deren Aufgaben
usw. die Landesregierung und nicht der Südtiroler Landtag beschlossen hat, ein Sonderbetrieb wird, dessen Staut und dessen Aufgaben halt wieder die Landesregierung in
Form einer Satzung beschließen wird. An der bisherigen Vorgangsweise ändert sich
gar nichts. Danke schön!
PRÄSIDENT: Wir stimmen über Artikel 46 ab. Frau Klotz hat die Feststellung der Beschlussfähigkeit beantragt. Der Artikel wird mit 19 Ja-Stimmen, 12 NeinStimmen und 2 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 47
Änderung des Landesgesetzes vom 30. November 2004, Nr. 9,
„Recht auf Hochschulbildung“
1. Artikel 8 Absätze 2, 3 und 4 des Landesgesetzes vom 30. November 2004, Nr. 9, erhält folgende Fassung:
„2. Studierenden laut Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c), die an einer
Universität in Italien eingeschrieben sind und in der Rangordnung der
Anspruchsberechtigen oder der Geeigneten für die Gewährung einer
Studienbeihilfe laut den Artikeln 6 oder 7 aufscheinen, können die
Studiengebühren rückerstattet werden. Voraussetzung dafür ist, dass
sie von der zuständigen Universität oder anderen Körperschaften gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a) des Gesetzes vom 2. Dezember 1991, Nr. 390, in geltender Fassung, nicht ganz von den Studiengebühren befreit sind oder diese bereits rückerstattet wurden.
3. Studierenden laut Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c), die an einer Universität in Ländern des deutschen Kulturraums eingeschrieben sind
und in der Rangordnung der Anspruchsberechtigen oder der Geeig-
- 210 -
neten für die Gewährung einer Studienbeihilfe laut den Artikeln 6 oder
7 aufscheinen, können die Studiengebühren rückerstattet werden.
Voraussetzung dafür ist, dass sie von der zuständigen Universität
oder anderen Körperschaften nicht ganz rückerstattet werden oder die
Studierenden von der Zahlung befreit sind.
4. Die Rückerstattung laut den Absätzen 2 und 3 erfolgt auch dann,
wenn die Studierenden teilweise von den Studiengebühren befreit
sind oder wenn ihnen ein Teil der Studiengebühren von der zuständigen Universität oder anderen Körperschaften bereits rückerstattet
wurde. In diesem Fall wird der tatsächlich eingezahlte Betrag bzw. die
noch zu Lasten der Studierenden verbleibende Restgebühr rückerstattet.”
---------Art. 47
Modifiche della legge provinciale 30 novembre 2004, n. 9, recante “Diritto allo studio universitario”
1. I commi 2, 3 e 4 dell’articolo 8 della legge provinciale 30 novembre
2004, n. 9, sono così sostituiti:
“2. Alle studentesse e agli studenti di cui all’articolo 2, comma 1, lettera c), iscritti presso un’università in Italia e risultanti dalla graduatoria
dei vincitori o degli idonei per la concessione di una borsa di studio di
cui agli articoli 6 o 7, possono essere rimborsati i contributi universitari, a condizione che non ne siano esonerati totalmente dalle rispettive università o da altri enti, ai sensi dell’articolo 12, comma 1, lettera
a), della legge 2 dicembre 1991, n. 390, e successive modifiche, o
che detti contributi non siano già stati rimborsati.
3. Alle studentesse e agli studenti di cui all’articolo 2, comma 1, lettera
c), iscritti presso un’università nei paesi dell’area culturale tedesca e
risultanti dalla graduatoria dei vincitori o degli idonei per la concessione di una borsa di studio di cui agli articoli 6 o 7, possono essere
rimborsati i contributi universitari, a condizione che essi non ne percepiscano il rimborso totale da parte delle rispettive università o di altri
enti, o che siano esonerati dal relativo versamento.
4. Il rimborso di cui ai commi 2 e 3 si effettua anche se le studentesse
e gli studenti sono esonerati parzialmente dal versamento del contributo universitario o se hanno già ottenuto il rimborso parziale dalle rispettive università o da altri enti. In questo caso il rimborso viene effettuato per l’importo effettivamente versato o per l’importo rimanente
a carico delle studentesse e degli studenti.”
Der dazu eingebrachte Änderungsantrag (Streichungsantrag) ist von den
Abgeordneten Heiss und Dello Sbarba zurückgezogen worden.
Wer möchte zum Artikel 47 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen
wir darüber ab: mit 32 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 48
Änderung des Landesgesetzes vom 12. Oktober 2007, Nr. 9, „Maßnahmen zur Sicherung der Pflege“
1. Nach Artikel 13 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 12. Oktober
2007, Nr. 9, wird folgender Absatz eingefügt:
- 211 -
„2-bis. Zum Zweck der Anwendung dieses Gesetzes sind folgende
Daten bekannt zu geben:
a) das Land teilt den Trägerkörperschaften laut Artikel 9 und dem Sanitätsbetrieb die Einstufungsergebnisse mit,
b) die Alten- und Pflegeheime laut Artikel 9 geben dem Land Abwesenheiten und Anwesenheiten bekannt, der Gesundheitsberieb die
Krankenaufenthalte.”
---------Art. 48
Modifica della legge provinciale 12 ottobre 2007, n. 9, recante “Interventi per l’assistenza alle persone non autosufficienti”
1. Dopo il comma 2 dell’articolo 13 della legge provinciale 12 ottobre
2007, n. 9, è inserito il seguente comma:
“2-bis. Ai fini dell’attuazione della presente legge sono comunicati i
seguenti dati:
a) dalla Provincia agli enti gestori di cui all’articolo 9 e all’Azienda sanitaria, i dati concernenti l’esito dell’inquadramento;
b) alla Provincia dagli enti gestori di cui all’articolo 9 e dall’Azienda
sanitaria, rispettivamente i dati riguardanti le presenze e le assenze e i
ricoveri.”
Der Änderungsantrag (Streichungsantrag) Nr. 1 ist von den Abgeordneten
Heiss und Dello Sbarba zurückgezogen worden.
Der Änderungsantrag Nr. 2 (Streichungsantrag), welcher vom Abgeordneten Tinkhauser eingebracht wurde, lautet folgendermaßen:
Artikel 48: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 48: L’articolo è soppresso.
Der Abgeordnete Tinkhauser hat den Änderungsantrag Nr. 2 zurückgezogen.
Wer möchte zum Artikel 48 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen
wir darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 7 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 49
Änderung des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, „Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes“
1. Artikel 4-ter Absatz 5 des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7,
erhält folgende Fassung:
„5. Das Kapital der Stiftung wird mit 60.000 Euro festgelegt. Nach Genehmigung des Jahresprogramms und des Haushaltsvoranschlages
der Stiftung wendet die Landesregierung ihr die notwendigen Finanzmittel für Verwaltung, Führung und Tätigkeit zu. Die Landesregierung
ist außerdem befugt, der Stiftung unentgeltlich Räume sowie Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände zur Verfügung zu stellen.”
2. Nach Artikel 31 des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, wird
folgender Artikel eingefügt:
„Art. 31-bis (Einführung von Registern von bedeutendem gesundheitlichen Interesse) - 1. Zwecks Aneignung des Wissens um die Gesundheitsrisiken und Ermöglichung einer Landesplanung der Gesundheitsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor diesen Risi-
- 212 -
ken können Pathologieregister für Krankheiten von bedeutendem gesundheitlichen Interesse, namentliche Register der Todesursachen
sowie Register jener Personen eingeführt werden, bei denen gesundheitliche Behandlungen von besonderer Komplexität durchgeführt
werden.
2. Die Anlegung und die Führung der Register werden mit Durchführungsverordnung geregelt, die entsprechend dem Gutachten der Datenschutzbehörde laut Artikel 154 Absatz 1 Buchstabe g) des gesetzesvertretenden Dekretes vom 30. Juni 2003, Nr. 196, erlassen wird.
3. Die Register laut Absatz 1 enthalten meldeamtliche und gesundheitliche Daten, die unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen für Studien- und Forschungszwecke im medizinischen,
biomedizinischen und epidemiologischen Bereich sowie für die Planung, Verwaltung, Kontrolle und Bewertung der Gesundheitsbetreuung gesammelt werden.”
---------Art. 49
Modifiche della legge provinciale
5 marzo 2001, n. 7, “Riordinamento del servizio sanitario provinciale”
1. Il comma 5 dell’articolo 4-ter della legge provinciale 5 marzo 2001,
n. 7, è così sostituito:
“5. Il capitale della fondazione è fissato in 60.000 euro. Dopo
l’approvazione del programma annuale e del bilancio preventivo della
fondazione, la Giunta provinciale le assegna i fondi necessari per la
sua amministrazione, gestione e attività. La Giunta provinciale è autorizzata inoltre a mettere gratuitamente a disposizione della fondazione
locali nonché l’attrezzatura e l’arredamento.”
2. Dopo l’articolo 31 della legge provinciale 5 marzo 2001, n. 7, è inserito il seguente articolo:
“Art. 31-bis (Istituzione di registri di rilevante interesse sanitario) - 1. Al
fine di acquisire la conoscenza dei rischi per la salute e di consentire
la programmazione provinciale degli interventi sanitari volti alla tutela
della collettività dai medesimi rischi, possono essere istituiti registri di
patologia riferiti a malattie di rilevante interesse sanitario, registri nominativi delle cause di morte nonché registri dei soggetti sottoposti a
procedure sanitarie di particolare complessità.
2. L’istituzione e la tenuta dei registri sono disciplinati con regolamento di esecuzione, emanato su conforme parere espresso dal Garante per la protezione dei dati personali ai sensi dell’articolo 154,
comma 1, lettera g), del decreto legislativo 30 giugno 2003, n. 196.
3. I registri di cui al comma 1 raccolgono dati anagrafici e sanitari a fini
di studio e di ricerca scientifica in campo medico, biomedico ed epidemiologico, nonché di programmazione, gestione, controllo e valutazione dell’assistenza sanitaria, nel rispetto della normativa vigente in
materia di protezione dei dati personali.”
Der Änderungsantrag Nr. 1 (Streichungsantrag) ist von den Abgeordneten
Heiss und Dello Sbarba und der Änderungsantrag Nr. 2 (Streichungsantrag) vom Abgeordneten Pöder zurückgezogen worden.
- 213 -
Der Änderungsantrag Nr. 3 (Änderungsantrag zu Absatz 2), eingebracht
vom Abgeordneten Tinkhauser, lautet wie folgt:
Artikel 49 Absatz 2: Absatz 2 wird gestrichen.
Articolo 49, comma 2: Il comma 2 è soppresso.
Wer möchte zum Änderungsantrag Stellung nehmen? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 11 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen
abgelehnt.
Wer möchte zum Artikel 49 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen
wir darüber ab: mit 19 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 50
Änderung des Landesgesetzes vom 11. Mai 1988, Nr. 16, „Maßnahmen betreffend die zahnärztliche Betreuung”
1. Nach Artikel 3 des Landesgesetzes vom 11. Mai 1988, Nr. 16, wird
folgender Artikel eingefügt:
„Art. 3-bis (Zahnärztliche Betreuung für gewisse Personengruppen) 1. Die zahnärztliche Betreuung verfolgt das Ziel, die Zahngesundheit
von Kindern im Entwicklungsalter, Personen mit speziellen gesundheitlichen und sozialen Problematiken, Senioren und, in dringenden
Fällen, der Allgemeinheit, soweit mit den verfügbaren Mitteln des Landesgesundheitsdienstes vereinbar, zu fördern.
2. Die Landesregierung definiert die Modalitäten und Bedingungen für
die Inanspruchnahme der zahnärztlichen Leistungen, die von den öffentlichen Krankenhauseinrichtungen, von den in den Gesundheitssprengeln angesiedelten öffentlichen zahnärztlichen Ambulatorien
sowie von den vertragsgebundenen zahnärztlichen Ambulatorien erbracht werden.
3. Die Landesregierung bestimmt im Detail:
a) die Kategorien von Pathologien und die Personen, die aufgrund
besonderer gesundheitlicher oder sozialer Problematiken unter die
Regelung fallen,
b) die Einschränkungen und Modalitäten für die Inanspruchnahme der
Leistungen sowie die Kostenbeteiligung,
c) die Leistungen und die Tarife.”
---------Art. 50
Modifica della legge provinciale 11 maggio 1988, n. 16, recante
“Provvedimenti relativi all’assistenza odontoiatrica”
1. Dopo l’articolo 3 della legge provinciale 11 maggio 1988, n. 16, è
inserito il seguente articolo:
“Art. 3-bis (Assistenza odontoiatrica a favore di particolari soggetti) - 1.
L’assistenza odontoiatrica ha l’obiettivo di promuovere la salute
odontoiatrica nei soggetti in età infantile ed evolutiva, nei soggetti in
condizione di particolare vulnerabilità sanitaria e sociale, nei soggetti
anziani e nella generalità della popolazione in casi di urgenza, compatibilmente con le risorse a disposizione del Servizio sanitario provinciale.
- 214 -
2. La Giunta provinciale definisce le modalità e le condizioni di accesso alle prestazioni odontoiatriche erogate dalle strutture ospedaliere pubbliche, dagli ambulatori odontoiatrici pubblici collocati nei distretti sanitari nonché dagli ambulatori odontoiatrici convenzionati.
3. La Giunta provinciale individua nel dettaglio:
a) le categorie di patologie e le persone che rientrano nella disciplina
per le loro condizioni di particolare vulnerabilità sanitaria o sociale;
b) i limiti e le modalità di accesso alle prestazioni nonché la compartecipazione alla spesa;
c) le prestazioni e le tariffe.”
Der Änderungsantrag Nr. 1 (Streichungsantrag) ist von den Abgeordneten
Heiss und Dello Sbarba und der Änderungsantrag Nr. 2 (Änderungsantrag zu Absatz
1) vom Abgeordneten Pöder zurückgezogen worden.
Wer möchte zum Artikel 50 Stellung nehmen? Niemand. Dann stimmen wir
darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 51
Änderung des Landesgesetzes vom 21. August 1978, Nr. 46, „Maßnahmen betreffend die Zivilinvaliden, die Zivilblinden und die Taubstummen”
1. Nach Artikel 14 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 21. August
1978, Nr. 46, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„2. Die Berufungskommission, welche über die Beschwerden gegen
den Bescheid einer Ärztekommission laut Artikel 10 Absatz 10 entscheidet, wird durch einen Sozialarbeiter und durch einen Facharzt für
die zu prüfenden Fälle ergänzt.”
---------Art. 51
Änderung des Landesgesetzes vom 21. August 1978, Nr. 46, „Maßnahmen betreffend die Zivilinvaliden, die Zivilblinden und die Taubstummen”
1. Nach Artikel 14 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 21. August
1978, Nr. 46, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„2. Die Berufungskommission, welche über die Beschwerden gegen
den Bescheid einer Ärztekommission laut Artikel 10 Absatz 10 entscheidet, wird durch einen Sozialarbeiter und durch einen Facharzt für
die zu prüfenden Fälle ergänzt.”
Wie vereinbart komme ich zur Verlesung des Änderungsantrages Nr. 1, welcher vom Abgeordneten Seppi eingebracht wurde und wie folgt lautet:
Artikel 51: Der Artikel wird gestrichen.
Articolo 51: L’articolo è soppresso.
Wir stimmen über den Änderungsantrag ab: einstimmig genehmigt. Somit ist
der Artikel 51 gestrichen.
- 215 -
Art. 52
Änderung des Landesgesetzes vom 22. November 1988, Nr. 51,
„Maßnahmen im sozialen und gesundheitlichen Bereich”
1. Nach Artikel 2 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 22. November
1988, Nr. 51, in geltender Fassung, wird folgender Absatz eingefügt:
„2-bis. Die Landesregierung kann die Prozentsätze laut Absatz 2 verdoppeln, wenn sie Rückzahlungen an die Sprengelhygieneärzte für
ärztliche Visiten zur Bescheinigung der psycho-physischen Eignung
zum Lenken von Kraftfahrzeugen, Schiffen und Leichtflugzeugen betreffen. Diese Prozentsätze können rückwirkend ab dem 1. September
2008 festgelegt werden.”
---------Art. 52
Modifica della legge provinciale 22 novembre 1988, n. 51, recante
“Misure nel settore socio-sanitario”
1. Dopo il comma 2 dell’articolo 2 della legge provinciale 22 novembre
1988, n. 51, e successive modifiche, è inserito il seguente comma:
“2-bis. Per le visite finalizzate all’accertamento dell’idoneità psicofisica
alla guida di veicoli, natanti e velivoli da diporto la Giunta provinciale
può raddoppiare le percentuali di rimborso di cui al comma 2 ai medici
igienisti distrettuali. Queste percentuali possono essere stabilite retroattivamente dal 1° settembre 2008.”
Der dazu eingebrachte Änderungsantrag (Streichungsantrag) ist von den
Abgeordneten Heiss und Dello Sbarba zurückgezogen worden.
Wer möchte zum Artikel 52 Stellung nehmen? Das Wort hat der Abgeordnete Dello Sbarba, bitte.
DELLO SBARBA (Gruppo Verde – Grüne Fraktion – Grupa Vërda):
Questo articolo rappresenta una misura retroattiva volta a mettere riparo ad un pasticcio che la Giunta provinciale ha fatto con il suo regalo elettorale volto al dimezzamento delle tariffe sulle visite per le patenti di guida. Vi siete poi accorti che i medici
perdono una parte del proprio compenso, quindi correte ad indennizzarli. Ma con questa misura retroattiva non possiamo essere d’accordo, e voteremo contro.
PRÄSIDENT: Gibt es weitere Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
über Artikel 52 ab: mit 19 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen
genehmigt.
Art. 52-bis
Änderung des Landesgesetzes vom 21. Mai 2002, Nr. 7, „Bestimmungen zur Förderung der Überwindung oder Beseitigung architektonischer Hindernisse”
1. Artikel 11 des Landesgesetzes vom 21. Mai 2002, Nr. 7, erhält folgende Fassung:
„Art. 11 (Adaptierung für die öffentlichen Gebäude des Landes und
der Lokalkörperschaften) - 1. Das Land, die öffentlichen Körperschaf-
- 216 -
ten, die vom Land abhängig sind oder deren Ordnung unter seine Gesetzgebungsbefugnis fällt oder ihm übertragen wird, sowie die vom
Land abhängigen Betriebe und Anstalten, die Gemeinden, die Bezirksgemeinschaften, die Betriebe der Sozialdienste, der Sanitätsbetrieb und das Institut für den sozialen Wohnbau erstellen innerhalb
von einem Jahr ab Inkrafttreten der Durchführungsverordnung einen
Plan zur Beseitigung der architektonischen Hindernisse in den Gebäuden, in denen sie ihre Tätigkeit ausüben. Die darin vorgesehenen
Eingriffe werden gemäß den in der Durchführungsverordnung laut Absätze 1 und 2 des Artikels 7 festgesetzten Vorschriften durchgeführt.
2. Die Gebäude, welche bei Inkrafttreten der Durchführungsverordnung gemäß Absätze 1 und 2 des Artikels 7 die Anforderungen des
Ministerialdekretes vom 14. Juni 1989, Nr. 236, und des Dekretes des
Präsidenten der Republik vom 24. Juli 1996, Nr. 503, erfüllen, sind
nicht in den Adaptierungsplan aufzunehmen.”
---------Art. 52-bis
Modifica della legge provinciale 21 maggio 2002, n. 7, recante “Disposizioni per favorire il superamento o eliminazione delle barriere architettoniche”
1. L’articolo 11 della legge provinciale 21 maggio 2002, n. 7, è così
sostituito:
“Art. 11 (Piano di adattamento per gli edifici pubblici della Provincia e
degli enti pubblici locali) - 1. La Provincia, gli enti pubblici da essa dipendenti o il cui ordinamento rientra nella competenza legislativa propria o delegata nonché le aziende e gli enti da essa dipendenti, i comuni, le comunità comprensoriali, le aziende dei servizi sociali,
l’Azienda sanitaria e l’Istituto provinciale per l’edilizia sociale adottano
un piano di intervento finalizzato alla rimozione delle barriere architettoniche negli edifici destinati allo svolgimento della loro attività entro
un anno dall’entrata in vigore del regolamento di esecuzione. Le
opere ivi previste sono eseguite in base alle prescrizioni dettate dal
regolamento di esecuzione di cui ai commi 1 e 2 dell’articolo 7.
2. Sono esclusi dal piano di intervento gli edifici che all’entrata in vigore del regolamento di esecuzione di cui ai commi 1 e 2 dell’articolo
7 risultano conformi a quanto previsto dal decreto del Ministro per i lavori pubblici 14 giugno 1989, n. 236, e dal decreto del Presidente
della Repubblica 24 luglio 1996, n. 503.”
PRESIDENZA DEL VICEPRESIDENTE:
MAURO MINNITI
VORSITZ DES VIZEPRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: L’emendamento n. 1 (emendamento soppressivo dell’intero articolo), presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba, dice:
Articolo 52-bis: L’articolo è soppresso.
Artikel 52-bis: Der Artikel wird gestrichen.
L’emendamento soppressivo n. 2 è stato ritirato dal consigliere Tinkhauser.
- 217 -
Qualcuno vuole intervenire sull’emendamento? La parola al consigliere
Dello Sbarba, prego.
DELLO SBARBA (Gruppo Verde – Grüne Fraktion – Grupa Vërda):
Questo articolo riguarda l’eliminazione delle barriere architettoniche rinviando i termini entro cui queste devono essere eliminate. In realtà dovevano essere eliminate già
da tempo. Il relativo piano doveva essere fatto entro maggio 2003, l’attuazione di questo piano doveva avvenire entro maggio 2006. La Provincia si è data dei tempi troppo
lenti, non è riuscita a stare dentro questi termini, adesso vengono rinviati. Per questo
riteniamo che la dizione vecchia sia migliore, perché precisa per quanto riguarda i termini.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Gerade aus diesem Grund sind wir dafür.
Der Artikel hat nichts mit diesem Gesetz zu tun. Deshalb auch der ursprüngliche Streichungsartikel des Kollegen Tinkhauser, aber zur Sache selber. Er ist sicherlich vernünftig. Wir sind diesbezüglich sicher jahrelang im Verzug. Ich kann mich erinnern,
dass wir diesbezüglich über Jahre Anfragen und Beschlussanträge eingebracht haben.
Es hat sogar Pressekonferenzen gegeben und Leute sind mit Rollstühlen vor die Büros
hingefahren. Ein bekanntes Beispiel ist jenes, dass Institutionen, die für Behinderte
zuständig sind, ihre Büros in Häusern eingerichtet haben, in die niemand hineinkommt. Das ist die Realität! Deshalb ist dieser Artikel dringend, nur ist er im falschen
Gesetz enthalten.
PRESIDENTE: Qualcuno vuole ancora intervenire? Nessuno. Metto in votazione l’emendamento: respinto con 3 voti favorevoli, 25 voti contrari e 3 astensioni.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 52-bis? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 18 voti favorevoli, 3 voti contrari e 3 astensioni.
Art. 53
Modifica della legge provinciale 11 giugno 1975, n. 27, recante “Finanziamento di opere pubbliche nell’interesse degli Enti locali“
1. Dopo la lettera p) del comma 1 dell’articolo 2 della legge provinciale
11 giugno 1975, n. 27, e successive modifiche, viene inserita la seguente lettera:
“q) restituzione degli importi anticipati al fondo di rotazione in base
all’articolo 7-bis della legge provinciale 14 febbraio 1992, n. 6, e successive modifiche.”
---------Art. 53
Änderung des Landesgesetzes vom 11. Juni 1975, Nr. 27, “Finanzierung öffentlicher Bauarbeiten der Gebietskörperschaften”
1. Nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe p) des Landesgesetzes vom 11.
Juni 1975, Nr. 27, in geltender Fassung, wird folgender Buchstabe
hinzugefügt:
- 218 -
„q) Rückerstattungen der vorgestreckten Beträge an den Rotationsfonds gemäß Artikel 7-bis des Landesgesetzes vom 14. Februar 1992,
Nr. 6, in geltender Fassung.”
L’emendamento soppressivo presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba
è stato ritirato.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 53? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 18 voti favorevoli, 5 voti contrari e 9 astensioni.
Art. 54
Rilancio dell’ippodromo di Merano
1. La Giunta provinciale, al fine di dare completa ed integrale attuazione del Protocollo d’intesa stipulato in data 1º agosto 2007 con il
Ministro delle politiche agricole e forestali, con l’Unione Nazionale Incremento Razze Equine (UNIRE) e con il Comune di Merano, come
modificato con l’atto integrativo stipulato in data 20 febbraio 2008, è
autorizzata a negoziare con il Comune di Merano le modalità di finanziamento delle quote non coperte dal contributo statale tramite
l’UNIRE, a valere sul fondo di rotazione di cui all’articolo 7-bis della
legge provinciale 14 febbraio 1992, n. 6, e successive modifiche.
---------Art. 54
Aufwertung des Pferderennplatzes Meran
1. Zur vollständigen und lückenlosen Durchführung des Einvernehmensprotokolls, das am 1. August 2007 mit dem Minister für Landwirtschafts- und Forstpolitik, mit der gesamtstaatlichen Union zur Förderung der Pferderassen “UNIRE” und mit der Gemeinde Meran abgeschlossen und mit dem Ergänzungsakt vom 20. Februar 2008 geändert wurde, wird die Landesregierung ermächtigt, mit der Gemeinde
Meran die Modalitäten der Finanzierung der Anteile, die nicht durch
den Staatsbeitrag über die UNIRE gedeckt sind, auszuhandeln, und
zwar unter Inanspruchnahme des Rotationsfonds laut Artikel 7-bis des
Landesgesetzes vom 14. Februar 1992, Nr. 6, in geltender Fassung.
L’emendamento soppressivo presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba
è stato ritirato.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 54? La parola al consigliere Dello
Sbarba, ne ha facoltà.
DELLO SBARBA (Gruppo Verde – Grüne Fraktion – Grupa Vërda):
Vorrei fare una domanda, perché l’articolo è positivo. Il problema è però che dallo
studio degli investimenti che i vari soggetti, lo Stato e la Provincia, dovrebbero fare, a
me mancano 15 milioni di euro. Mi pare che ci sia ancora da trovare una parte delle
somme che servono. Quindi volevo chiedere se è vero che in questo momento mancano ancora 15 milioni di euro e, se è vero, come si pensa di trovarli e se c’é
l’intenzione di ricavare la somma che manca per il rilancio dell’ippodromo attraverso
- 219 -
la vendita di una parte dei terreni o delle strutture che oggi fanno parte dell’ippodromo
stesso.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich ersuche um Auskunft darüber,
ob es bei der Finanzierung um die Renovierung des Gebäudes des Pferderennplatzes
geht. Wenn ja, dann möchte ich wissen, wie viel Geld dafür vorgesehen ist, weil es ein
Beispiel für das ist, was wir immer wieder anprangern. Es ist nämlich ein Gebäude,
das vollkommen heruntergekommen ist, offensichtlich aber nur deshalb schützenswert
ist, weil es eine faschistische Architektur ist.
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Die vorgesehenen Arbeiten
betreffen die Tribünen, die alten und die neuen Stallungen, damit der Pferderennplatz
überhaupt bewirtschaftet werden kann. Alles zusammen kostet, wenn es ordentlich
gemacht werden soll, zirka 25 Millionen Euro. Davon sollen 10 Millionen Euro von
Unire und vom Ministerium kommen und 15 Millionen Euro müssten von der Gemeinde und vom Land aufgebracht werden. Was die Gemeinde und das Land anbelangt, wird ein Teil voraussichtlich über das Sportgesetz und der andere Teil durch
entsprechende Grundtauschaktionen zwischen Gemeinde und Land gewährt werden.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’articolo 54: approvato con 28 voti
favorevoli, 2 voti contrari e 2 astensioni.
Art. 55
Modifica della legge provinciale 10 dicembre 1992, n. 44, recante “Interventi della Provincia autonoma di Bolzano in favore della ricerca e
dello sviluppo nel settore industriale”
1. L’articolo 7 della legge provinciale 10 dicembre 1992, n. 44, è così
sostituito :
“Art. 7 (Fondo di rotazione per la ricerca e lo sviluppo) - 1. Per la concessione dei mutui e dei prestiti partecipativi, è istituito presso
l’amministrazione provinciale il fondo di rotazione per la ricerca e lo
sviluppo.
2. La gestione dei mutui e dei prestiti partecipativi concessi sul fondo
di rotazione può essere affidata a istituti e aziende di credito o a enti a
totale partecipazione pubblica che abbiano per statuto la promozione
dell’innovazione delle imprese sul territorio provinciale.
3. La Giunta provinciale è autorizzata a stipulare apposita convenzione per regolare i rapporti tra la Provincia e gli istituti, la gestione
contabile dei mutui e dei prestiti, i tempi massimi per l’erogazione degli stessi e dei finanziamenti a essi connessi nonché il compenso per il
servizio, le garanzie richieste, l’interesse corrisposto sulle giacenze,
l’obbligo di rendicontazione e la facoltà di vigilanza sulla gestione.”
---------Art. 55
- 220 -
Änderung des Landesgesetzes vom 10. Dezember 1992, Nr. 44,
„Maßnahmen des Landes zur Förderung der Forschung und Entwicklung in der Industrie”
1. Artikel 7 des Landesgesetzes vom 10. Dezember 1992, Nr. 44, erhält folgende Fassung:
„Art. 7 (Rotationsfonds für Forschung und Entwicklung) - 1. Für die
Gewährung von Darlehen und Beteiligungsdarlehen ist bei der Landesverwaltung ein Rotationsfonds für Forschung und Entwicklung errichtet.
2. Die Verwaltung der zu Lasten des Fonds gewährten Darlehen und
Beteiligungsdarlehen kann Kreditinstituten oder Körperschaften mit
vollständig öffentlicher Beteiligung übertragen werden, die gemäß
Statut die Förderung der Innovation von Unternehmen auf Landesebene unterstützen.
3. Die Landesregierung ist befugt, mit Vereinbarung die Beziehungen
zwischen dem Land und den Kreditanstalten in Hinsicht auf Folgendes zu regeln: Abwicklung und Verrechnung der Darlehen und Beteiligungsdarlehen, Höchstdauer für die Auszahlung der Darlehen und der
Beteiligungsdarlehen und der damit verbundenen Mittel sowie Vergütung für den Dienst, geforderte Sicherheiten, Zinssatz für die hinterlegten Gelder, Verpflichtung zur Rechnungslegung und Befugnis des
Landes zur Aufsicht über die Verwaltung.”
L’emendamento soppressivo presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba
è stato ritirato.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 55? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 20 voti favorevoli e 15 astensioni.
Art. 56
Modifica della legge provinciale 30 gennaio 2006, n. 1, recante “Disciplina degli impianti a fune e prescrizioni per gli ostacoli alla navigazione aerea”
1. Il comma 1 dell’articolo 20 della legge provinciale 30 gennaio 2006,
n. 1, è così sostituito:
“1. All’espropriazione di beni immobili, di diritti relativi a beni immobili e
alla costituzione coattiva di servitù, occorrenti per la costruzione e
l’esercizio di linee funiviarie, si applicano, in quanto non diversamente
previsto dalla presente legge, le disposizioni di cui alla legge provinciale 15 aprile 1991, n. 10, e successive modifiche.”
2. (soppresso)
3. Dopo il comma 1 dell’articolo 27 della legge provinciale 30 gennaio
2006, n. 1, è inserito il seguente comma:
“1-bis. Per le funivie monofune con movimento unidirezionale e le
sciovie, tali ispezioni e verifiche funzionali possono essere effettuate
ogni quattro anni.”
---------Art. 56
Änderung des Landesgesetzes vom 30. Jänner 2006, Nr. 1, „Bestimmungen über Seilbahnanlagen und Luftfahrthindernisse”
- 221 -
1. Artikel 20 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 30. Jänner 2006, Nr.
1, erhält folgende Fassung:
„1. Für die Enteignung von Liegenschaften, von dinglichen Rechten
an Liegenschaften und für die Bestellung von Zwangsdienstbarkeiten,
die für den Bau und Betrieb von Seilbahnlinien notwendig sind, gelten,
sofern von diesem Gesetz nicht anders vorgesehen, die Bestimmungen des Landesgesetzes vom 15. April 1991, Nr. 10, in geltender
Fassung.”
2. (gestrichen)
3. Nach Artikel 27 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 30. Jänner
2006, Nr. 1, wird folgender Absatz eingefügt:
„1-bis. Auf Einseilumlaufbahnen und Skiliften können diese Funktionsinspektionen und Prüfungen alle vier Jahre durchgeführt werden.”
Come concordato do lettura dell’emendamento soppressivo n. 1, presentato
dal consigliere Seppi, che dice:
Articolo 56: L’articolo è soppresso.
Artikel 56: Der Artikel wird gestrichen.
Metto in votazione l’emendamento: approvato all’unanimità. L’articolo 56 è
stralciato.
Art. 56-bis
Modifica della legge provinciale 15 aprile 1991, n. 10, recante “Espropriazioni per causa di pubblica utilità per tutte le materie di competenza provinciali”
1. Il comma 2 dell’articolo 8 della legge provinciale 15 aprile 1991, n.
10, e successive modifiche, è così sostituito:
“2. Ai fini di cui al comma 1 e salvo quanto disposto all’articolo 7-bis, si
considerano le possibilità legali ed effettive di edificazione da parte
dell’amministrazione pubblica o di proprietari privati al momento dell’emanazione del decreto di cui all’articolo 5. Non sussistono le possibilità legali di edificazione, quando l’area è sottoposta a un vincolo di
inedificabilità assoluta in base alla normativa statale, regionale o provinciale. Le possibilità effettive di edificazione sono verificate sulla base di elementi certi e obiettivi relativi all’ubicazione del bene, alla sua
accessibilità e alla presenza di opere di urbanizzazione o di altre
circostanze che attestano una concreta attitudine del suolo all’utilizzazione edificatoria anche da parte dell’amministrazione pubblica.”
2. Dopo l’articolo 8 della legge provinciale 15 aprile 1991, n. 10, e
successive modifiche, è inserito il seguente articolo:
“Art. 8-bis (Criteri di determinazione dell’indennità di espropriazione
per superfici utilizzate per impianti di comunicazione) - 1. Nel caso di
espropriazione di superfici destinate alla realizzazione di impianti di
telecomunicazione, l’indennità di espropriazione corrisponde ai valori
previsti per aree produttive. Laddove non venga svolta solo un’attività
istituzionale ma anche un’attività di tipo produttivo, se ne dovrà tenere
conto per la determinazione dell’indennità dovuta per l’imposizione
della servitù.”
---------Art. 56-bis
- 222 -
Änderung des Landesgesetzes vom 15. April 1991, Nr. 10, „Enteignung für gemeinnützige Zwecke in Bereichen, für die das Land zuständig ist”
1. Artikel 8 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 15. April 1991, Nr. 10,
in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„2. Für die Zwecke laut Absatz 1 und unbeschadet der Bestimmung
laut Artikel 7-bis werden die gesetzlichen und tatsächlichen Baumöglichkeiten von Seiten der öffentlichen Verwaltung oder privater Eigentümer berücksichtigt, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Dekrets laut
Artikel 5 bestehen. Keine gesetzlichen Baumöglichkeiten bestehen,
wenn die Fläche auf der Grundlage der Bestimmungen des Staates,
der Region oder des Landes mit einem absoluten Bauverbot belegt
ist. Die tatsächlichen Baumöglichkeiten werden nach sicheren und
objektiven Merkmalen überprüft, wie der Lage und der Zugänglichkeit
des Gutes sowie des Vorhandenseins von Erschließungsanlagen oder
anderen Gegebenheiten, die die konkrete Eignung des Grundes zur
baulichen Nutzung auch durch die öffentliche Verwaltung nachweisen.”
2. Nach Artikel 8 des Landesgesetzes vom 15. April 1991, Nr. 10, in
geltender Fassung, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 8-bis (Kriterien für die Festlegung der Enteignungsentschädigung
für Flächen, die für Kommunikationsanlagen verwendet werden) - 1.
Im Falle von Enteignung von Flächen, welche für die Errichtung von
Telekommunikationsanlagen bestimmt sind, entspricht die Enteignungsentschädigung den Werten, welche für Gewerbeflächen vorgesehen sind. Dort wo nicht nur eine institutionelle, sondern auch eine
gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, muss dies bei der Festlegung
der Entschädigung für die Auferlegung der Dienstbarkeit berücksichtigt werden.”
Sono stati presentati sei emendamenti, che ai sensi dell’articolo 97-quater del
regolamento interno vengono trattati congiuntamente.
L’emendamento n. 1 (emendamento soppressivo dell’intero articolo),
presentato dal consigliere Seppi, dice:
Articolo 56-bis: L’articolo è soppresso.
Artikel 56-bis: Der Artikel wird gestrichen.
L’emendamento n. 2 (emendamento soppressivo dell’intero articolo),
presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba, dice:
Articolo 56-bis: L’articolo è soppresso.
Artikel 56-bis: Der Artikel wird gestrichen.
L’emendamento n. 3 (emendamento soppressivo del comma 1), presentato
dal consigliere Seppi, dice:
Articolo 56-bis, comma 1: Il comma 1 è soppresso.
Artikel 56-bis Absatz 1: Absatz 1 wird gestrichen.
L’emendamento n. 4 (emendamento sostitutivo del comma 1), presentato
dall’assessore Mussner, dice: Articolo 56-bis: Il comma 1 è così sostituito:
- 223 -
1. Il comma 2 dell’articolo 8 della legge provinciale 15 aprile 1991, n. 10, e
successive modifiche, è così sostituito:
"2. Ai fini di cui al comma 1 e salvo quanto disposto all’articolo 7-bis, si
considerano le possibilità legali di edificazione da parte dell’amministrazione pubblica
o di proprietari privati al momento dell’emanazione del decreto di cui all’articolo 5.
Non sussistono le possibilità legali di edificazione, quando l’area è sottoposta a un
vincolo di inedificabilità assoluta in base alla normativa statale, regionale o provinciale. L’indennità è determinata sulla base di elementi certi e obiettivi relativi
all’ubicazione del bene, alla sua accessibilità e alla presenza di opere di urbanizzazione
o di altre circostanze che attestano l’attitudine del suolo all’utilizzazione edificatoria
anche da parte dell’amministrazione pubblica."
Artikel 56-bis: Absatz 1 erhält folgende Fassung:
1. Artikel 8 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 15. April 1991, Nr. 10, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
"2. Für die Zwecke laut Absatz 1 und unbeschadet der Bestimmung laut
Artikel 7-bis werden die gesetzlichen Baumöglichkeiten von Seiten der öffentlichen
Verwaltung oder privater Eigentümer berücksichtigt, die zum Zeitpunkt des Erlasses
des Dekrets laut Artikel 5 bestehen. Keine gesetzlichen Baumöglichkeiten bestehen,
wenn die Fläche auf der Grundlage der Bestimmungen des Staates, der Region oder
des Landes mit einem absoluten Bauverbot belegt ist. Die Entschädigung wird nach sicheren und objektiven Merkmalen festgelegt, wie der Lage und der Zugänglichkeit des
Gutes sowie des Vorhandenseins von Erschließungsanlagen oder anderen Gegebenheiten, die Eignung des Grundes zur baulichen Nutzung auch durch die öffentliche
Verwaltung nachweisen."
L’emendamento n. 5 (emendamento soppressivo del comma 2), presentato
dal consigliere Seppi, dice:
Articolo 56-bis, comma 2: Il comma 2 è soppresso.
Artikel 56-bis Absatz 2: Absatz 2 wird gestrichen.
L’emendamento n. 6 (emendamento soppressivo del comma 2), presentato
dall’assessore signora Repetto, dice:
Articolo 56-bis, comma 2: Il comma 2 viene soppresso.
Artikel 56-bis Absatz 2: Der Absatz 2 wird gestrichen.
Qualcuno vuole intervenire sugli emendamenti? La parola al consigliere
Dello Sbarba, ne ha facoltà.
DELLO SBARBA (Gruppo Verde – Grüne Fraktion – Grupa Vërda):
Mi riferisco soprattutto all’emendamento n. 4 e spiego perché siamo per la cancellazione totale di questo articolo rendendo impossibile l’introduzione dell’emendamento
n. 4 che chiede il ripristino del comma 1 così come era nella dizione modificata dalla
commissione.
- 224 -
L’argomento riguarda gli espropri. Questo comma 1 cambia un articolo della
legge provinciale n. 10/91, che è stato introdotto l’anno scorso a danno della mano
pubblica. Infatti finora per gli espropri di aree per le opere pubbliche veniva pagato il
valore equivalente del verde agricolo, invece con questo articolo che ci sembra ritagliato apposta per casi attualmente in trattativa il compenso che verrà pagato per gli
espropri viene sensibilmente aumentato. Quindi c’è un danno per la pubblica amministrazione.
MUSSNER (Landesrat für Bauten, ladinische Schule und Kultur und
Vermögensverwaltung – SVP): Bei diesem Artikel gibt es, was die Substanz anbelangt, keinen Unterschied zur geltenden Regelung. Jetzt haben wir eine ganz klare Regelung. Das bürgt eigentlich auch für mehr Transparenz, für mehr Klarheit, damit die
Norm verständlicher ist, aber ansonsten sind wir der Meinung, dass sie in der Substanz
gleich geblieben ist.
PRESIDENTE: Metto in votazione gli emendamenti separatamente.
Emendamento n. 1: respinto con 12 voti favorevoli e 19 voti contrari.
L’emendamento n. 2 decade in quanto uguale nel contenuto all’emendamento n. 1 appena respinto.
Emendamento n. 3: respinto con 12 voti favorevoli e 19 voti contrari.
Emendamento n. 4: approvato con 19 voti favorevoli e 12 voti contrari.
Emendamento n. 5: approvato all’unanimità.
L’emendamento n. 6 decade in quanto uguale nel contenuto all’emendamento n. 5 appena respinto.
Chi vuole intervenire sull’articolo 56-bis così emendato? Nessuno. Lo metto
in votazione: approvato con 19 voti favorevoli e 14 voti contrari.
L’articolo 57 è stato stralciato dalla commissione legislativa competente.
Art. 58
Autotrasporto di cose per conto terzi e in conto proprio
1. La competenza relativa alla gestione dell’albo provinciale degli autotrasportatori per conto terzi e del rilascio delle licenze trasporto
merci in conto proprio di cui alla legge 6 giugno 1974, n. 298, è esercitata dall’ufficio provinciale competente in materia di trasporto merci
della Ripartizione provinciale Mobilità.
2. Il contributo annuo per l’iscrizione all’albo degli autotrasportatori di
cui all’articolo 63 della legge 6 giugno 1974, n. 298, per le imprese
iscritte presso l’albo della Provincia di Bolzano - in deroga rispetto a
quanto previsto dalla citata legge - è versato dagli interessati direttamente all’amministrazione provinciale.
3. Restano ferme le competenze dello Stato per quanto concerne la
fissazione della misura del contributo annuo nonché i criteri per la sua
determinazione, dei tempi per la sua comunicazione alle imprese e del
suo pagamento.
----------
- 225 -
Art. 58
Gewerbliche Güterbeförderung und Werkverkehr
1. Das für den Bereich Güterbeförderung zuständige Landesamt der
Landesabteilung Mobilität ist für die Führung des Berufsverzeichnisses der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen und die Ausstellung der Werkverkehrslizenzen laut Gesetz vom 6. Juni 1974, Nr.
298, zuständig.
2. Die Jahresgebühr für die Eintragung im Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen laut Artikel 63 des Gesetzes vom 6. Juni 1974, Nr. 298, von Seiten der im Berufsverzeichnis
des Landes Südtirol eingetragenen Unternehmen wird, in Abweichung
vom oben erwähnten Gesetz, von den Betroffenen direkt an die Landesverwaltung überwiesen.
3. Aufrecht bleiben die Zuständigkeiten des Staates hinsichtlich der
Festsetzung der Höhe der Jahresgebühr sowie die Kriterien für die
zeitliche Bestimmung der Mitteilung an die Unternehmen und deren
Entrichtung.
Come concordato do lettura dell’emendamento soppressivo n. 1, presentato
dal consigliere Seppi, che dice:
Articolo 58: L’articolo è soppresso.
Artikel 58: Der Artikel wird gestrichen.
Metto in votazione l’emendamento: approvato all’unanimità. L’articolo 58 è
stralciato.
Art. 59
Modifiche della legge provinciale 26 febbraio 1981, n. 6, recante “Ordinamento piste da sci”
1. Il comma 1 dell’articolo 9 della legge provinciale 26 febbraio 1981,
n. 6, è così sostituito:
“1. Il procedimento per l’imposizione della servitù di pista è regolato, in
quanto non diversamente previsto dalla presente legge, dalle disposizioni di cui alla legge provinciale 15 aprile 1991, n. 10, e successive
modifiche.”
2. (soppresso)
3. Il comma 6 dell’articolo 9 della legge provinciale 26 febbraio 1981,
n. 6, è così sostituito:
“6. Per la determinazione dell’indennità dei danni elencati nel presente
articolo valgono le disposizioni della legge provinciale 15 aprile 1991,
n. 10, e successive modifiche, in quanto non contrastanti con la presente legge.”
---------Art. 59
Änderung des Landesgesetzes vom 26. Februar 1981, Nr. 6, „Skipistenordnung”
1. Artikel 9 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 26. Februar 1981, Nr.
6, erhält folgende Fassung:
„1. Für das Verfahren zur Auferlegung der Pistendienstbarkeit werden,
soweit von diesem Gesetz nicht anders vorgesehen, die Bestimmun-
- 226 -
gen des Landesgesetzes vom 15. April 1991, Nr. 10, in geltender
Fassung, angewandt.”
2. (gestrichen)
3. Artikel 9 Absatz 6 des Landesgesetzes vom 26. Februar 1981, Nr.
6, erhält folgende Fassung:
„6. Für die Festsetzung der in diesem Artikel angeführten Entschädigungen gelten die Bestimmungen des Landesgesetzes vom 15. April
1991, Nr. 10, in geltender Fassung, sofern sie nicht in Widerspruch zu
den Bestimmungen dieses Gesetzes stehen.”
Do lettura dell’emendamento soppressivo n. 1, presentato dal consigliere
Seppi, che dice:
Articolo 59: L’articolo è soppresso.
Artikel 59: Der Artikel wird gestrichen.
Metto in votazione l’emendamento: approvato all’unanimità. L’articolo 59 è
stralciato.
Art. 60
Modifiche della legge provinciale 17 dicembre 1998, n. 13, recante
“Ordinamento dell’edilizia abitativa agevolata”
1. La lettera e) del comma 1 dell’articolo 13 della legge provinciale 17
dicembre 1998, n. 13, e successive modifiche, è così sostituita:
“e) da un esperto in materia di edilizia abitativa agevolata, proposto
dall’assessore provinciale all’edilizia agevolata.”
2. (soppresso)
3. Il comma 4 dell’articolo 63 della legge provinciale 17 dicembre
1998, n. 13, e successive modifiche, è così sostituito:
“4. Se l’abitazione viene data in locazione nei casi di cui al comma 1,
può essere data in locazione ad un parente entro il terzo grado in
possesso dei requisiti generali per essere ammesso alle agevolazioni
edilizie provinciali. In caso contrario l’abitazione deve essere data in
locazione all’IPES o al comune. Il canone non può essere superiore al
75 per cento del canone provinciale. L’alloggio deve essere locato fino
alla scadenza del vincolo ventennale di cui all’articolo 62. Se l’IPES o
il comune non prendono in locazione l’alloggio, l’abitazione può essere data in locazione nel primo decennio, previa autorizzazione da
parte del direttore della Ripartizione provinciale edilizia abitativa, ad
una famiglia in possesso dei requisiti per essere ammessa alla stessa
agevolazione edilizia che ha ricevuto il proprietario dell’abitazione. Il
proprietario ha diritto al rilascio dell’abitazione dopo almeno quattro
anni, qualora dimostri la necessità di destinare l’immobile ad uso abitativo proprio, del coniuge, dei genitori o dei figli. Per la locazione nel
secondo decennio di validità del vincolo si applica l’articolo 62, comma
6.”
4. La lettera a) del comma 3 dell’articolo 71 della legge provinciale 17
dicembre 1998, n. 13, e successive modifiche, è così sostituita:
“a) il beneficiario stesso può occupare l’abitazione convenzionata assieme alla sua famiglia solamente se non è proprietario di abitazioni
adeguate alle esigenze della sua famiglia in nessun altro edificio diverso da quello oggetto dell’agevolazione e se il suo reddito familiare
- 227 -
complessivo non sia superiore a quello della quinta fascia di reddito di
cui all’articolo 58, comma 1, lettera e);”
5. La lettera b) del comma 5 dell’articolo 82 della legge provinciale 17
dicembre 1998, n. 13, e successive modifiche, è così sostituita:
“b) essere in possesso dei requisiti richiesti dalla legge per essere
ammessi alle agevolazioni edilizie provinciali per la costruzione di
un’abitazione in proprietà;”.
---------Art. 60
Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13,
„Wohnbauförderungsgesetz”
1. Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e) des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„e) aus einem Sachverständigen auf dem Gebiet des geförderten
Wohnbaues, der vom Landesrat für Wohnungsbau vorgeschlagen
wird.”
2. (gestrichen)
3. Artikel 63 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998,
Nr. 13, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„4. Wird die Wohnung in den von Absatz 1 vorgesehenen Fällen vermietet, so kann sie an einen Verwandten innerhalb des dritten Grades, der im Besitze der allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zu den Wohnbauförderungen des Landes ist, vermietet werden.
Ist dies nicht der Fall, muss die Wohnung an das Wohnbauinstitut
oder an die Gemeinde vermietet werden. Der Mietzins darf nicht mehr
betragen als 75 Prozent des Landesmietzinses. Die Wohnung muss
bis zum Ablauf der zwanzigjährigen Bindung laut Artikel 62 vermietet
werden. Wenn das Wohnbauinstitut oder die Gemeinde die Wohnung
nicht anmieten, kann die Wohnung im ersten Jahrzehnt nach vorheriger Ermächtigung durch den Direktor der Landesabteilung Wohnungsbau an eine Familie vermietet werden, die die Voraussetzungen
besitzt, zur gleichen Wohnbauförderung zugelassen zu werden, die
der Wohnungseigentümer erhalten hat. Der Eigentümer hat nach
frühestens vier Jahren Anrecht auf Freistellung der Wohnung, wenn er
den Nachweis erbringt, die Liegenschaft als Wohnung für sich selbst,
den Ehegatten, die Eltern oder die Kinder zu benötigen. Für die Vermietung im zweiten Bindungsjahrzehnt gilt Artikel 62 Absatz 6.”
4. Artikel 71 Absatz 3 Buchstabe a) des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„a) der Förderungsempfänger darf die konventionierte Wohnung mit
seiner Familie nur dann selbst besetzen, wenn er in keinem anderen
Gebäude außer in jenem, das Gegenstand der Förderung ist, Eigentümer von Wohnungen ist, die für den Bedarf seiner Familie angemessen sind, und nicht über ein Familiengesamteinkommen verfügt,
das jenes der fünften Einkommensstufe laut Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe e) übersteigt;”
5. Artikel 82 Absatz 5 Buchstabe b) des Landesgesetzes vom 17.
Dezember 1998, Nr. 13, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„b) sie müssen im Besitz der gesetzlichen Voraussetzungen sein, um
zur Wohnbauförderung des Landes für den Bau einer Eigentumswohnung zugelassen zu werden,”.
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Do lettura dell’emendamento soppressivo n. 1, presentato dal consigliere
Seppi, che dice:
Articolo 60: L’articolo è soppresso.
Artikel 60: Der Artikel wird gestrichen.
Metto in votazione l’emendamento: approvato all’unanimità. L’articolo 60 è
stralciato.
Art. 61
Modifica della legge provinciale 20 agosto 1972, n. 15, recante “Legge
di riforma dell’edilizia abitativa”
1. Il numero 1) della lettera a) del comma 6 dell’articolo 35-quinquies
della legge provinciale 20 agosto 1972, n. 15, e successive modifiche,
è così sostituito:
“1) in caso di violazione degli obblighi nei primi cinque anni di svolgimento dell’attività sul terreno agevolato, il contributo da restituire è
compreso nelle sanzioni previste per il mancato rispetto degli obblighi
di legge e corrisponde comunque all’intero contributo concesso, maggiorato degli interessi legali;”.
---------Art. 61
Änderung des Landesgesetzes vom 20. August 1972, Nr.15, „Wohnbaureform”
1. Artikel 35-quinquies Absatz 6 Buchstabe a) Ziffer 1) des Landesgesetzes vom 20. August 1972, Nr. 15, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„1) bei Verletzung der Verpflichtungen innerhalb der ersten fünf Jahre
der Ausübung der Tätigkeit auf der geförderten Fläche ist der rückzuerstattende Beitrag in der für die Nichteinhaltung der gesetzlichen
Verpflichtungen vorgesehenen Sanktion beinhaltet und entspricht jedenfalls dem gesamten gewährten Beitrag zuzüglich der gesetzlichen
Zinsen;”.
Do lettura dell’emendamento soppressivo n. 1, presentato dal consigliere
Seppi, che dice:
Articolo 61: L’articolo è soppresso.
Artikel 61: Der Artikel wird gestrichen.
Metto in votazione l’emendamento: approvato all’unanimità. L’articolo 61 è
stralciato.
La parola all’assessore Laimer, ne ha facoltà.
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP):
Zum Fortgang der Arbeiten! Könnten wir uns darauf verständigen, dass wir auf die
Verlesung des Artikels verzichten und nur die dazu eingebrachten Änderungsanträge
verlesen? Wir würden uns damit viel Zeit ersparen.
- 229 -
PRESIDENTE: Siete d’accordo con la proposta?
La parola al consigliere Urzì sull’ordine dei lavori.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Signor Presidente, credo che se nessuno
obietta rispetto alla proposta avanzata, si possa ritenerla accoglibile.
DELLO SBARBA (Gruppo Verde – Grüne Fraktion – Grupa Vërda):
Volevo un chiarimento. La proposta è che non si leggano gli articoli ma gli emendamenti?
PRESIDENTE: Esatto.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda):
Allora va bene.
PRESIDENTE: Procediamo con la lettura degli emendamenti.
Art. 62
Modifiche della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, recante
“Legge urbanistica provinciale”
01. Nel primo periodo del comma 4 dell’articolo 44-bis della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e successive modifiche, la cifra:
“3.000” è sostituita dalla cifra: “200”.
02. La lettera c) del comma 4 dell’articolo 44-ter della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e successive modifiche, è così sostituita:
“c) nelle cooperative di produzione agricola per i prodotti ivi fabbricati
e per carne e salumi, la cui materia prima principale proviene da
aziende agricole della provincia nonché per altri prodotti alimentari
fabbricati da aziende agricole nella provincia, che o portano il marchio
di qualità o appartengono ai prodotti alimentari tipici locali individuati
dalla Giunta provinciale; tale disposizione si applica anche quando il
commercio al dettaglio è esercitato da società controllate dalle cooperative di produzione agricola. La superficie di vendita non deve essere
superiore a quella prevista per le piccole strutture di vendita;”.
1. Il comma 3 dell’articolo 49 della legge provinciale 11 agosto 1997,
n. 13, e successive modifiche, è così sostituito:
“3. L’assegnazione avviene secondo i criteri stabiliti dall’ente assegnante. Nelle zone produttive d’interesse comunale, l’assegnazione
avviene con deliberazione della Giunta comunale. Nelle zone produttive d’interesse provinciale, l’assegnazione avviene con deliberazione
della Giunta provinciale su proposta di un apposito comitato di assessori nominato dalla stessa. Se l’espletamento di fasi della procedura di
assegnazione e di quella contrattuale è stata delegata alla società
Business Location Alto Adige, l’assegnazione avviene con determinazione dei competenti organi di detta società.”
2. Il comma 9 dell’articolo 49 della legge provinciale 11 agosto 1997,
n. 13, e successive modifiche, è così sostituito:
- 230 -
“9. L’atto di assegnazione costituisce titolo per l’iscrizione del diritto di
proprietà o del diritto di superficie nel libro fondiario. In base all’atto di
assegnazione vengono annotati nel libro fondiario, a carico
dell’immobile assegnato, il vincolo di destinazione d’uso per insediamenti produttivi, gli obblighi previsti dalla legge ai sensi dell’articolo
49-ter e la responsabilità solidale di cui all’articolo 50, comma 2. Il vincolo di destinazione d’uso rimane in vigore fino alla modifica della destinazione urbanistica della zona nel piano urbanistico comunale. In
tal caso l’ente o la società assegnante provvede anche alla cancellazione dell’annotazione nel libro fondiario.”
3. La lettera b) del comma 1 dell’articolo 49-bis della legge provinciale
11 agosto 1997, n. 13, è così sostituita:
“b) dei costi eventualmente sostenuti dall’ente assegnante per la predisposizione del piano di attuazione di cui all’articolo 47 nonché dei
costi per l’urbanizzazione di cui all’articolo 48;”
4. Il comma 4 dell’articolo 49-bis della legge provinciale 11 agosto
1997, n. 13, è così sostituito:
“4. Ai fini dell’applicazione delle sanzioni di cui all’articolo 50, dal
prezzo d’assegnazione vengono dedotte anche le agevolazioni concesse direttamente all’impresa assegnataria per l’acquisto dell’immobile.”
5. (soppresso)
6. Il comma 1 dell’articolo 50 della legge provinciale 11 agosto 1997,
n. 13, e successive modifiche, è così sostituito:
“1. In caso di mancata osservanza delle disposizioni di cui agli articoli
relativi alle zone produttive si applicano le sanzioni di cui alla tabella
A.”
7. La tabella A allegata alla legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e
successive modifiche, è sostituita dalla tabella di cui all’allegato C
della presente legge.
8. La tabella B allegata alla legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e
successive modifiche, è abrogata.
9. I commi 4 e 5 dell’articolo 50-bis della legge provinciale 11 agosto
1997, n. 13, sono così sostituiti:
“4. In caso di revoca dell’assegnazione per le fattispecie di cui ai numeri 1, 2 e 3 della tabella A di cui all’articolo 50, l’importo dovuto
all’assegnatario per la restituzione dell’immobile nonché per le eventuali opere di urbanizzazione e per edifici o altri manufatti ivi realizzati
consiste nel valore di mercato degli stessi. Da tale importo vanno detratti i vantaggi economici di qualsiasi genere concessi da enti pubblici
per l’acquisizione e l’apprestamento dell’immobile e la costruzione degli edifici, così come il 30 per cento del valore di mercato stimato, a
titolo di sanzione, per il mancato rispetto delle condizioni di assegnazione.
5. In caso di revoca dell’assegnazione per le fattispecie di cui al punto
4 della tabella A di cui all’articolo 50, l’importo dovuto all’assegnatario
per la restituzione dell’immobile nonché per le eventuali opere di urbanizzazione e per edifici o altri manufatti ivi realizzati consiste nel
valore di mercato degli stessi. Da tale importo vanno detratti, a titolo di
sanzione per il mancato utilizzo dell’immobile assegnato, gli importi
che il proprietario avrebbe dovuto pagare all’ente assegnante in caso
di vendita dell’immobile stesso al momento dell’interruzione
- 231 -
dell’attività, nonché, laddove previsto, i vantaggi economici di qualunque genere concessi da enti pubblici.”
10. Dopo il comma 5 dell’articolo 50-bis della legge provinciale 11
agosto 1997, n. 13, è aggiunto il seguente comma:
“6. Qualora l’area assegnata non sia stata edificata, il proprietario, entro i termini previsti per l’inizio dell’attività, può rinunciare all’assegnazione. L’ente competente provvede alla revoca e l’importo dovuto per
la restituzione dell’area ammonta al prezzo di assegnazione corrisposto, da cui devono essere detratti i vantaggi economici di qualunque
genere concessi da enti pubblici.”
11. Dopo il comma 4 dell’articolo 51 della legge provinciale 11 agosto
1997, n. 13, e successive modifiche, è aggiunto il seguente comma:
“5. In riferimento alle fattispecie di cui alla tabella A dell’articolo 50,
l’utilizzo degli immobili è disciplinato con contratto avente i contenuti di
cui al presente articolo.”
12. Il comma 8 dell’articolo 51-ter della legge provinciale 11 agosto
1997, n. 13, e successive modifiche, è così sostituito:
“8. Le disposizioni di cui all’articolo 44-ter si applicano anche alle zone
per insediamenti produttivi già ed ancora definite di completamento o
di espansione nei piani urbanistici comunali. Si applicano inoltre ad
autorizzazioni rilasciate ai sensi della legge provinciale 17 febbraio
2000, n. 7, per esercizi che non hanno ancora iniziato l’attività, se non
è ancora stata rilasciata la concessione edilizia per la realizzazione
dell’edificio in cui le autorizzazioni devono essere attivate. Alle zone
per insediamenti produttivi non si applicano le disposizioni di cui
all’articolo 7 della legge provinciale 17 febbraio 2000, n. 7, fatta salva
la lettera a) del comma 1.”
13. Il comma 6 dell’articolo 107 della legge provinciale 11 agosto
1997, n. 13, e successive modifiche, è così sostituito:
“6. Gli impianti per la raccolta, conservazione e lavorazione di prodotti
agricoli locali, esistenti nel verde agricolo e appartenenti a cooperative, possono essere ampliati nella misura strettamente necessaria
per le esigenze della produzione locale. È ammesso il commercio al
dettaglio alle condizioni di cui all’articolo 44-ter, comma 4, lettera c).”
---------Art. 62
Änderung des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, „Landesraumordnungsgesetz”
01. Im Artikel 44-bis Absatz 4 erster Satz des Landesgesetzes vom
11. August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung, wird die Zahl „3.000”
durch die Zahl „200” ersetzt.
02. Artikel 44-ter Absatz 4 Buchstabe c) des Landesgesetzes vom 11.
August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„c) in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften für dort erzeugte Produkte und in Südtirol hergestellte Fleisch- und Wurstwaren,
deren Hauptrohware von landwirtschaftlichen Betrieben Südtirols
stammt, sowie weitere von landwirtschaftlichen Betrieben im Land erzeugte Nahrungsmittel, die entweder das Qualitätszeichen tragen
oder zu den von der Landesregierung festgelegten landestypischen
Nahrungsmitteln gehören; diese Bestimmung gilt auch, wenn der Einzelhandel von Gesellschaften ausgeübt wird, die von den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften kontrolliert werden. Die
- 232 -
Verkaufsfläche darf nicht größer sein als jene, die für kleine Einzelhandelsgeschäfte vorgesehen ist;”.
1. Artikel 49 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr.
13, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„3. Die Zuweisung erfolgt nach Kriterien, die von der zuweisenden
Körperschaft festgelegt werden. In Gewerbegebieten von Gemeindeinteresse erfolgt die Zuweisung mit Beschluss des Gemeindeausschusses. In Gewerbegebieten von Landesinteresse erfolgt die Zuweisung mit Beschluss der Landesregierung auf Vorschlag eines eigens von derselben eingesetzten Landesrätekomitees. Wurde die
Durchführung von Verfahrensschritten des Zuweisungs- und Vertragsverfahrens der Gesellschaft Business Location Südtirol übertragen,
erfolgt die Zuweisung mit Bescheid der zuständigen Organe der Gesellschaft.”
2. Artikel 49 Absatz 9 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr.
13, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„9. Die Zuweisungsmaßnahme ist Rechtstitel für die Eintragung des
Eigentumsrechtes oder des Überbaurechtes im Grundbuch. Auf der
Grundlage der Zuweisungsmaßnahme werden im Grundbuch zu
Lasten der zugewiesenen Liegenschaft die Zweckbindung als Gewerbegebiet, die gesetzlichen Verpflichtungen gemäß Artikel 49-ter und
die solidarische Haftung gemäß Artikel 50 Absatz 2 angemerkt. Die
Zweckbindung bleibt bis zur Änderung der urbanistischen Widmung
des Gebietes im Bauleitplan der Gemeinde aufrecht. In diesem Falle
verfügt die zuweisende Körperschaft oder Gesellschaft auch die Löschung der Anmerkung im Grundbuch.”
3. Artikel 49-bis Absatz 1 Buchstabe b) des Landesgesetzes vom 11.
August 1997, Nr. 13, erhält folgende Fassung:
„b) die allfällig von der zuweisenden Körperschaft getragenen Kosten
für die Erstellung des Durchführungsplanes laut Artikel 47 sowie die
Kosten für die Erschließung laut Artikel 48,”.
4. Artikel 49-bis Absatz 4 des Landesgesetzes vom 11. August 1997,
Nr. 13, erhält folgende Fassung:
„4. Für die Anwendung der Sanktionen laut Artikel 50 wird vom Zuweisungspreis auch jene Förderung abgezogen, welche direkt dem zuweisungsbegünstigten Unternehmen für den Ankauf der Liegenschaft
gewährt wurde.”
5. (gestrichen)
6. Artikel 50 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr.
13, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„1. Bei Nichteinhaltung der in den Artikeln zu den Gewerbegebieten
enthaltenen Bestimmungen kommen die in der Tabelle A aufgelisteten
Sanktionen zur Anwendung.”
7. Die Tabelle A zum Landesgesetz vom 11. August 1997, Nr. 13, in
geltender Fassung, wird durch die diesem Gesetz beigelegte Tabelle
in der Anlage C ersetzt.
8. Die Tabelle B zum Landesgesetz vom 11. August 1997, Nr. 13, in
geltender Fassung, ist aufgehoben.
9. Artikel 50-bis Absätze 4 und 5 des Landesgesetzes vom 11. August
1997, Nr. 13, erhält folgende Fassung:
„4. Im Falle des Widerrufs der Zuweisung wegen eines Tatbestandes
laut Ziffern 1, 2 und 3 der Tabelle A laut Artikel 50 entspricht der Be-
- 233 -
trag, welcher dem zuweisungsbegünstigten Unternehmen für die
Rückgabe der Liegenschaft sowie für eventuelle Erschließungsanlagen und allfällig errichtete Gebäude oder andere Bauten zusteht, dem
Marktwert derselben. Von diesem Betrag werden die wirtschaftlichen
Begünstigungen jeglicher Art, welche von öffentlichen Körperschaften
für den Erwerb und die Erschließung der Liegenschaft und die Errichtung der Gebäude gewährt wurden, sowie 30 Prozent des geschätzten Marktwertes als Sanktion für die Nichteinhaltung der Zuweisungsbedingungen abgezogen.
5. Im Falle des Widerrufs der Zuweisung wegen eines Tatbestandes
laut Ziffer 4 der Tabelle A laut Artikel 50 entspricht der Betrag, welcher
dem zuweisungsbegünstigten Unternehmen für die Rückgabe der
Liegenschaft sowie für eventuelle Erschließungsanlagen und allfällig
errichtete Gebäude oder andere Bauten zusteht, dem Marktwert derselben. Von diesem Betrag werden als Sanktion für die Nichtnutzung
der zugewiesenen Liegenschaft die Beträge, welche der Eigentümer
im Falle eines Verkaufs der Liegenschaft selbst zum Zeitpunkt der
Unterbrechung der Tätigkeit hätte entrichten müssen, sowie, sofern
vorgesehen, die wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art, welche
von öffentlichen Körperschaften gewährt wurden, abgezogen.”
10. Nach Artikel 50-bis Absatz 5 des Landesgesetzes vom 11. August
1997, Nr. 13, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„6. Falls die zugewiesene Fläche nicht bebaut wurde, kann der Eigentümer innerhalb der für die Aufnahme der Tätigkeit vorgesehenen
Frist auf die Zuweisung verzichten. Die zuständige Körperschaft verfügt den Widerruf und der für die Rückgabe vorgesehene Betrag entspricht dem gezahlten Zuweisungspreis, von welchem die von öffentlichen Körperschaften gewährten wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art abgezogen werden.”
11. Nach Artikel 51 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 11. August
1997, Nr. 13, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„5. In Bezug auf die Tatbestände laut der in Artikel 50 genannten Tabelle A wird die Nutzung der Liegenschaften mittels Vertrag geregelt,
der die Inhalte laut diesem Artikel aufweist.”
12. Artikel 51-ter Absatz 8 des Landesgesetzes vom 11. August 1997,
Nr. 13, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„8. Artikel 44-ter wird auch auf Gewerbegebiete angewandt, die in den
Bauleitplänen der Gemeinden als Gewerbeauffüllgebiete oder Gewerbeerweiterungsgebiete bezeichnet wurden und noch bezeichnet sind.
Er wird außerdem auf Erlaubnisse angewandt, die im Sinne des Landesgesetzes vom 17. Februar 2000, Nr. 7, für Betriebe erteilt werden,
die ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben, wenn nicht bereits
die Baukonzession für die Errichtung des Gebäudes, in dem die Erlaubnis aktiviert werden soll, ausgestellt worden ist. Auf Gewerbegebiete wird Artikel 7 des Landesgesetzes vom 17. Februar 2000, Nr. 7,
mit Ausnahme von Absatz 1 Buchstabe a), nicht angewandt.”
13. Artikel 107 Absatz 6 des Landesgesetzes vom 11. August 1997,
Nr. 13, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„6. Die im landwirtschaftlichen Grün vorhandenen und im Eigentum
von Genossenschaften stehenden Anlagen für die Einbringung, Aufbewahrung und Verarbeitung der örtlichen landwirtschaftlichen Er-
- 234 -
zeugnisse können in dem für die Erfordernisse der örtlichen Produktion unerläßlichen Ausmaß erweitert werden. Der Einzelhandel ist
unter den Bedingungen laut Artikel 44-ter Absatz 4 Buchstabe c) erlaubt.”
Sono stati presentati i seguenti emendamenti, i quali ai sensi dell’articolo 97quater vengono esaminati congiuntamente.
L’emendamento n. 1 (emendamento soppressivo dell’intero articolo), presentato dal consigliere Seppi, dice:
Articolo 62: L’articolo è soppresso.
Artikel 62: Der Artikel wird gestrichen.
L’emendamento n. 2 (emendamento soppressivo dell’intero articolo), presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba, dice:
Articolo 62: L’articolo è soppresso.
Artikel 62: Der Artikel wird gestrichen.
L’emendamento n. 3 (emendamento sostitutivo dell’intero articolo), presentato dagli assessori Laimer e Widmann, dice:
L’articolo 62 è così sostituito:
Art. 62
Modifiche della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, recante
"Legge urbanistica provinciale"
1. Dopo il comma 4 dell’articolo 50 della legge provinciale 11 agosto 1997,
n. 13, e successive modifiche, è aggiunto il seguente comma 5:
"5. Quando il proseguimento dell’attività aziendale da parte dell’impresa
assegnataria è impossibile o seriamente compromesso per cause obiettive, con pericolo
di perdita di posti di lavoro, si prescinde dalla revoca dell’assegnazione e dall’applicazione delle sanzioni."
2. Il comma 8 dell’articolo 51-ter della legge provinciale 11 agosto 1997, n.
13, e successive modifiche, è così sostituito:
"8. Le disposizioni di cui all’articolo 44-ter si applicano anche alle zone per
insediamenti produttivi già ed ancora definite di completamento o di espansione nei
piani urbanistici comunali. Si applicano, inoltre, ad autorizzazioni rilasciate ai sensi
della legge provinciale 17 febbraio 2000, n. 7, e successive modifiche, per esercizi che
non hanno ancora iniziato l’attività, se non è ancora stata rilasciata la concessione edilizia per la realizzazione dell’edificio a cui le autorizzazioni si riferiscono. Alle zone
per insediamenti produttivi non si applicano le disposizioni di cui all’articolo 7 della
legge provinciale 17 febbraio 2000, n. 7, e successive modifiche, fatto salvo il comma
1, lettera a)."
3. Il comma 2 dell’articolo 127 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13,
è così sostituito:
"2. "Per favorire iniziative volta al rilancio dell’economia e per introdurre
incisive misure di semplificazione procedurale nell’attività edilizia", la Giunta provin-
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ciale emana direttive per consentire interventi di ampliamento di edifici, già esistenti
alla data del 12 gennaio 2005 e destinati prevalentemente ad uso residenziale, purchè
diretti alla riqualificazione energetica dell’intero edificio. Con particolare riguardo al
rispetto del contesto urbanistico, storico , architettonico ed ambientale, le direttive
concernono criteri tecnici e procedimentali nonché le caratteristiche qualitative e
quantitative che rispettivamente gli edifici esistenti devono già presentare per poter essere oggetto degli interventi o che devono essere rispettate o raggiunte dagli stessi interventi. Per gli ampliamenti saranno definiti valori massimi di deroga rispetto ai limiti
di cubatura e di altezza degli edifici stabiliti nei regolamenti e negli strumenti di pianificazione urbanistica vigenti, nonché i casi di esenzione dagli obblighi di convenzionamento. Gli ampliamenti sono esenti dal contributo sul costo di costruzione ed i relativi oneri di urbanizzazione sono dovuti in misura dimezzata. Gli spazi per parcheggi
devono essere assicurati ai sensi dell’articolo 123, salva una speciale disciplina negli
strumenti di pianificazione del Comune. Restano comunque salve le esigenze di tutela
dei beni culturali, del paesaggio e dell’ambiente. La validità del presente comma e
delle relative direttive è limitata agli anni 2009 e 2010."
4. Il comma 7 dell’articolo 127 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13,
è così sostituito:
"7. Qualora venga accertato che gli interventi eseguiti secondo il presente
articolo, non rispettino le relative norme, si applica l’articolo 83."
Artikel 62 erhält folgende Fassung:
Art. 62
Änderung zum Landesgesetz vom 11. August 1997, Nr. 13
"Landesraumordnungsgesetz"
1. Nach Artikel 50 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr.
13, in geltender Fassung, wird folgender Absatz 5 eingefügt:
"5. Ist die Fortsetzung der betrieblichen Tätigkeit des zuweisungsbegünstigten Unternehmens aus objektiven Gründen verunmöglicht oder schwerwiegend und
nachhaltig beeinträchtigt, mit der Gefahr, dass Arbeitsplätze versore gehen, wird vom
Widerruf der Zuweisung und der Anwendung der Sanktionen abgesehen."
2. Artikel 51-ter Absatz 8 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13,
in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
"8. Artikel 44-ter wird auch auf Gewerbegebiete angewandt, die in den
Bauleitplänen der Gemeinden als Gewerbeauffüllgebiete oder Gewerbeerweiterungsgebiete bezeichnet wurden und noch bezeichnet sind. Er wird außerdem auf Erlaubnisse angewandt, die im Sinne des Landesgesetzes vom 17. Februar 2000, Nr. 7, in
geltender Fassung, für Betriebe erteilt werden, die ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben, wenn nicht bereits die Baukonzession für die Errichtung des Gebäudes, auf das sich die Erlaubnisse beziehen, ausgestellt worden ist. Auf Gewerbegebiete
wird Artikel 7 des Landesgesetzes vom 17. Februar 2000, Nr. 7, in geltender Fassung,
mit Ausnahme von Absatz 1 Buchstabe a), nicht angewandt."
- 236 -
3. Artikel 127 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13,
erhält folgende Fassung:
"2."Zur Förderung von Initiativen zur Ankurbelung der Wirtschaft und zur
Einführung von einschneidenden Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung im
Bauwesen", erlässt die Landesregierung Richtlinien für die Erweiterung von Gebäuden, die bereits am 12. Jänner 2005 bestanden haben und überwiegend für Wohnzwecke bestimmt sind, sofern das gesamte Gebäude energetisch saniert wird. Mit besonderer Rücksichtnahme auf den Schutz des städtebaulichen, historischen, architektonischen und Umwelt-Kontextes bestimmen die Richtlinien technische Kriterien und
Verfahrensregeln sowie qualitative und quantitative Merkmale, welche die bestehenden Gebäude bereits aufweisen müssen, damit die Maßnahmen an diesen Gebäuden
vorgenommen werden können, bzw. welche durch diese Maßnahmen erreicht oder
eingehalten werden müssen. Für die Erweiterungen werden die Höchstwerte festgelegt,
innerhalb welcher von den Beschränkungen der Baumasse und der Gebäudehöhe laut
geltenden urbanistischen Planungsinstrumenten und Bestimmungen abgewichen werden kann, sowie die Fälle der Befreiungen von der Konventionierungspflicht. Die Erweiterungen sind von der Baukostenabgabe befreit und die diesbezüglichen Erschließungsgebühren sind zur Hälfte zu entrichten. Die Stellplätze sind gemäß Artikel
123 nachzuweisen, vorbehaltlich einer spezifischen Regelung in den Planungsinstrumenten der Gemeinde. Die Erfordernisse der Denkmalpflege sowie des Landschaftsund Umweltschutzes bleiben jedenfalls unbeschadet. Die Gültigkeit dieses Absatzes
und der diesbezüglichen Richtlinien ist auf die Jahre 2009 und 2010 beschränkt."
4. Artikel 127 Absatz 7 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13,
erhält folgende Fassung:
"7. Falls festgestellt wird, dass die im Sinne dieses Artikels durchgeführten
Maßnahmen die diesbezüglichen Bestimmungen nicht einhalten, so findet Artikel 83
Anwendung."
Il consigliere Pöder ha ritirato gli emendamenti n. 3.1, 3.2, 3.3 e 3.4.
L’emendamento n. 3.5 (subemendamento all’emendamento n. 3), presentato dal consigliere Pöder, dice:
Articolo 62, comma 3: L’ultimo periodo del nuovo comma 2 dell’articolo
127 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, è soppresso.
Artikel 62 Absatz 3: Der letzte Satz im neu gefassten Artikel 127 Absatz 2
des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, wird gestrichen.
L’emendamento n. 3.6 (subemendamento all’emendamento n. 3), presentato dal consigliere Pöder, dice:
Articolo 62, comma 3: L’ultimo periodo del nuovo comma 2 dell’articolo
127 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, è così sostituito: "La validità del
presente comma e delle relative direttive è limitata agli anni 2009, 2010 e 2011."
Artikel 62 Absatz 3: Der letzte Satz im neu gefassten Artikel 127 Absatz 2
des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, erhält folgende Fassung: "Die Gül-
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tigkeit dieses Absatzes und der diesbezüglichen Richtlinien ist auf die Jahre 2009,
2010 und 2011 beschränkt."
L’emendamento n. 3.7 (subemendamento all’emendamento n. 3), presentato dai consiglieri Dello Sbarba e Heiss, dice: Articolo 62, comma 3
Il comma 3 è così sostituito:
3. Il comma 2 dell’articolo 127 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13,
è così sostituito:
"2. Per favorire iniziative volte al rilancio dell’economia e per introdurre
incisive misure di semplificazione procedurale nell’attività edilizia, la Giunta provinciale emana direttive d’intesa con il Consiglio dei comuni per consentire interventi di
ampliamento di edifici già esistenti alla data del 12 gennaio 2005 e destinati prevalentemente ad uso residenziale, purchè volti alla riqualificazione energetica dell’intero
edificio e alla certificazione Casa-Clima classe B. Con particolare riguardo al rispetto
del contesto urbanistico, storico, architettonico e ambientale, le direttive concernono
criteri tecnici e procedimentali nonché caratteristiche qualitative e quantitative che gli
edifici esistenti devono già presentare per poter essere oggetto degli interventi o che
devono essere rispettate o raggiunte dagli stessi interventi. Questa regolamentazione
vale solo in zone destinate all’edilizia residenziale. Sono escluse le zone residenziali A
(centro storico), se gli interventi non sono previsti nel piano di recupero, e comunque
gli edifici soggetti a vincolo di tutela storico-artistica o di tutela degli insiemi. Per gli
ampliamenti saranno definiti valori massimi di deroga rispetto ai limiti di cubatura e di
altezza degli edifici stabiliti nei regolamenti e negli strumenti di pianificazione urbanistica vigenti. L’ampliamento della cubatura non può comunque superare il 10% della
cubatura urbanistica esistente e complessivamente 200 m³. Gli spazi per parcheggi devono essere assicurati ai sensi dell’articolo 123, salva una speciale disciplina negli
strumenti di pianificazione del comune. Restano comunque salve le esigenze di tutela
dei beni culturali, del paesaggio e dell’ambiente. La validità del presente comma e
delle relative direttive è limitata agli anni 2009 e 2010."
Artikel 62 Absatz 3: Absatz 3 wird wie folgt ersetzt:
3. Artikel 127 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13,
erhält folgende Fassung:
"2. Zur Förderung von Initiativen zur Ankurbelung der Wirtschaft und zur
Einführung von einschneidenden Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung im
Bauwesen, erlässt die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden
Richtlinien für die Erweiterung von Gebäuden, die bereits am 12. Jänner 2005 bestanden haben und überwiegend für Wohnzwecke bestimmt sind, sofern das gesamte Gebäude energetisch saniert und als KlimaHaus B zertifiziert wird. Mit besonderer Rücksichtnahme auf den Schutz des städtebaulichen, historischen, architektonischen und
Umwelt-Kontextes bestimmen die Richtlinien technische Kriterien und Verfahrensregeln sowie qualitative und quantitative Merkmale, welche die bestehenden Gebäude
bereits aufweisen müssen, damit die Maßnahmen an diesen Gebäuden vorgenommen
- 238 -
werden können, bzw. welche durch diese Maßnahmen erreicht oder eingehalten werden müssen. Diese Regelung gilt nur in ausgewiesenen Wohnbauzonen. Davon ausgenommen sind die Wohnbauzonen A (Historischer Ortskern), wenn die Baumaßnahmen
nicht im Wiedergewinnungsplan vorgesehen sind, und jedenfalls Gebäude, die unter
Denkmal- und Ensembleschutz stehen. Für die Erweiterungen werden die Höchstwerte
festgelegt, innerhalb welcher von den Beschränkungen der Baumasse und der Gebäudehöhe laut geltenden urbanistischen Planungsinstrumenten und Bestimmungen abgewichen werden kann. Die Kubaturerweiterung darf jedenfalls 10 Prozent der bestehenden urbanistischen Kubatur und insgesamt 200 m³ nicht überschreiten. Die Stellplätze
sind gemäß Artikel 123 nachzuweisen, vorbehaltlich einer spezifischen Regelung in
den Planungsinstrumenten der Gemeinde. Die Erfordernisse der Denkmalpflege sowie
des Landschafts- und Umweltschutzes bleiben jedenfalls unbeschadet. Die Gültigkeit
dieses Absatzes und der diesbezüglichen Richtlinien ist auf die Jahre 2009 und 2010
beschränkt."
L’emendamento n. 3.8 (subemendamento all’emendamento n. 3), presentato dall’assessore Laimer e altri consiglieri SVP, dice: Articolo 62, comma 3
3. Il comma 2 dell’articolo 127 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13,
è così sostituito:
"2. Per favorire iniziative volte al rilancio dell’economia e per introdurre
incisive misure di semplificazione procedurale nell’attività edilizia, la Giunta provinciale di concerto con la Consulta dei comuni emana criteri per consentire interventi di
ampliamento di edifici, già legalmente esistenti alla data del 12 gennaio 2005 o concessionati prima di tale data e destinati prevalentemente ad uso residenziale, purchè
l’intero edificio sia riqualificato energeticamente secondo lo standard casaclima C.
Con particolare riguardo al rispetto del contesto urbanistico, storico, architettonico ed
ambientale, le direttive concernono criteri tecnici e procedimentali nonché le caratteristiche qualitative e quantitative che rispettivamente gli edifici esistenti devono già presentare per poter essere oggetto degli interventi. Per gli ampliamenti saranno definiti
valori massimi di deroga rispetto ai limiti di cubatura, di distanze e di altezza degli edifici stabiliti nella legge urbanistica provinciale, nei regolamenti e negli strumenti di
pianificazione urbanistica, nonché i casi di esenzione dagli obblighi di convenzionamento. Di concerto con la Consulta dei comuni la Giunta provinciale può prevedere
che gli ampliamenti siano esenti dal contributo sul costo di costruzione e che i relativi
oneri di urbanizzazione siano dovuti in misura dimezzata. Gli spazi per parcheggi devono essere assicurati ai sensi dell’articolo 123, salva una speciale disciplina negli
strumenti di pianificazione del Comune. Restano comunque salve le esigenze di tutela
dei beni culturali, del paesaggio e dell’ambiente. La validità del presente comma e
delle relative direttive è limitata agli anni 2009 e 2010."
Artikel 62 Absatz 3
3. Artikel 127 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13,
erhält folgende Fassung:
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"2. Zur Förderung von Initiativen zur Ankurbelung der Wirtschaft und zur
Einführung von einschneidenden Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung im
Bauwesen, erlässt die Landesregierung in Absprache mit dem Rat der Gemeinden
Kriterien für die Erweiterung von Gebäuden, die bereits am 12. Jänner 2005 rechtmäßig bestanden haben bzw. vor diesem Datum die Baukonzession hatten und überwiegend für Wohnzwecke bestimmt sind, sofern das gesamte Gebäude energetisch auf
Klimahausstandard C saniert wird. Mit besonderer Rücksichtnahme auf den Schutz des
städtebaulichen, historischen, architektonischen und Umwelt-Kontextes bestimmen die
Richtlinien technische Kriterien und Verfahrensregeln sowie qualitative und quantitative Merkmale, welche die bestehenden Gebäude bereits aufweisen müssen, damit die
Maßnahmen an diesen Gebäuden vorgenommen werden können. Für die Erweiterungen werden die Höchstwerte festgelegt, innerhalb welcher von den Beschränkungen
der Baumasse, der Abstände und der Gebäudehöhe laut Landesraumordnungsgesetz,
Verordnungen und urbanistischen Planungsinstrumenten abgewichen werden kann,
sowie die Fälle der Befreiungen von der Konventionierungspflicht. In Absprache mit
dem Rat der Gemeinden kann die Landesregierung festlegen, dass diese Erweiterungen
von der Baukostenabgabe befreit werden und die diesbezüglichen Erschließungsgebühren nur zur Hälfte zu entrichten sind. Die Stellplätze sind gemäß Artikel 123 nachzuweisen, vorbehaltlich einer spezifischen Regelung in den Planungsinstrumenten der
Gemeinde. Die Erfordernisse der Denkmalpflege sowie des Landschafts- und Umweltschutzes bleiben jedenfalls unbeschadet. Die Gültigkeit dieses Absatzes und der diesbezüglichen Richtlinien ist auf die Jahre 2009 und 2010 beschränkt."
L’emendamento n. 3.9 (subemendamento all’emendamento n. 3), presentato dai consiglieri Schuler e Noggler, dice: Articolo 62, comma 1
Il nuovo comma 5 dell’articolo 50 della legge provinciale 11 agosto 1997, n.
13, è così sostituito:
"5. L’ente competente per le zone produttive con provvedimento motivato
può su domanda annullare divieti assunti, qualora gli obbiettivi della zona per insediamenti produttivi rimangono garantiti. La Giunta provinciale, di concerto con il Consiglio dei comuni, determina le rispettive condizioni generali."
Artikel 62 Absatz 1
Der Artikel 50 neuer Absatz 5 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr.
13, wird wie folgt ersetzt:
"5. Die für Gewerbegebiete zuständige Körperschaft kann auf Antrag mit begründeter Maßnahme eingegangene Verbote aufheben, wenn die Zielsetzungen des
Gewerbegebietes dadurch garantiert bleiben. Die Landesregierung legt in Absprache
mit dem Rat der Gemeinden die diesbezüglichen allgemeinen Bedingungen fest."
L’emendamento n. 4 é stato ritirato dal consigliere Lamprecht.
L’emendamento n. 5 è stato ritirato dal consigliere Tinkhauser.
Chi vuole intervenire sugli emendamenti e subemendamenti? La parola
all’assessore Laimer, ne ha facoltà.
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LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP):
Was den Änderungsantrag Nr. 3.8 betrifft, Folgendes. Wir haben darüber auch in der
Fraktionssprechersitzung diskutiert und ich habe die dort besprochenen Änderungen
eingebracht. Erstens geht es darum, dass es sich um rechtmäßig errichtete Wohngebäude handeln muss; zweitens, dass die Kriterien in Absprache mit dem Rat der Gemeinden erarbeitet werden müssen; drittens, dass der KlimaHaus-C-Standard erreicht
werden muss und, viertens, dass auch die Thematik der Befreiung von der Baukostenabgabe und der Halbierung der Erschließungsgebühren in Absprache mit den Gemeinden festgelegt werden muss. Schließlich geht es um das Datum, wobei ich, Herr Pöder,
sagen muss, dass wir den Änderungsantrag Nr. 3.6 annehmen könnten, und zwar die
Wirkungsdauer auf 2011 auszudehnen. Mehr möchte ich dazu jetzt nicht sagen, weil
alles andere bereits bekannt ist.
DELLO SBARBA (Gruppo Verde – Grüne Fraktion – Grupa Vërda): In
effetti le cose sono note, come purtroppo anche il fatto che pur con il Suo emendamento, assessore, si lascia eccessiva delega alla Giunta provinciale e le nostre preoccupazioni, lo dissi in discussione generale, sul fatto che lasciare in campo urbanistico
una delega alla Giunta provinciale avrebbe creato una rincorsa e un assalto di interessi
di categoria sulla Giunta provinciale. Ce lo dimostrano proprio le sue dichiarazioni
oggi sui giornali quando dice: “Maggiori cubature anche nei condomini”; “Perché
espandere la città solo nel verde”; “l’idea è buona”; ecc. A me sembra che il segnale
che si dà, dando una delega su questi argomenti alla Giunta provinciale, una delega
che riguarda la deroga della legge urbanistica, già sottopone la Giunta provinciale ad
una serie di sollecitazioni. Lei stesso che è assessore all’ambiente certamente è sensibile, quindi mi sembra che questa pressione sia già in atto. A noi sembra che una deroga alla legge, perché qui si tratta di derogare agli obblighi di legge, debba essere ancorata alla legge stessa. Devono essere definiti dei parametri chiari in modo tale che ci
sia certezza del diritto e non ci sia una delega a regolamenti della Giunta provinciale,
che possono anche cambiare nel tempo.
Abbiamo presentato due tipi di emendamenti. Uno stralcia l’articolo ed è la
proposta fondamentale che facciamo: togliamo questo articolo da questa legge e mettiamolo fra pochi giorni nella legge omnibus sull’urbanistica, che la Giunta provinciale
varerà, e in questo modo c’è tutto il tempo di riflettere nella Commissione legislativa,
di consultare il Consiglio dei Comuni e le parti sociali. Il tempo ce l’abbiamo, non è
vero che siamo obbligati dal decreto Berlusconi. Ho sentito l’altro ieri un’intervista del
vicepresidente della Giunta Tommasini, e mi è dispiaciuto sentire delle cose inesatte.
Ritengo che lui sappia che le cose che lui ha detto al TG3 regionale, cioè che noi facciamo questa norma perché così impediamo l’applicazione del decreto Berlusconi, non
sono vere. Questa affermazione si può far credere solo a degli ingenui, in realtà noi
siamo la prima regione d’Italia che applica, pur in senso ridotto, però che fa un passo
- 241 -
nella direzione indicata dal decreto Berlusconi, anche se nessuno ci obbliga, perché
intanto il decreto non è ancora uscito, quindi noi lo anticipiamo, secondariamente perché l’accordo Regioni-Governo fa salve le competenze primarie delle province a statuto speciale, noi e il Trentino, sulla questione urbanistica. Quindi noi potremmo anche
non recepire niente e, alla peggio, avremmo sei mesi per recepirlo. Infatti i nostri colleghi trentini, ho letto le dichiarazioni del presidente Dellai, dicono che prendono
tempo. Spero che il vicepresidente Tommasini l’abbia sentito, perché Dellai aveva
fatto le dichiarazioni un telegiornale prima, ha detto che hanno già una normativa che
premia il risparmio energetico e premia cubatura sul risparmio energetico, e ce
l’abbiamo anche noi in provincia di Bolzano, il 10% in più di cubatura ecc. Dellai ha
detto che avrebbero riflettuto e poi preso una decisione, intanto si riserva di leggere il
decreto Berlusconi e poi vedrà. Noi invece siamo più berlusconiani di Berlusconi e lo
anticipiamo quando il decreto non è ancora fatto.
Abbiamo tutto il tempo per riflettere bene su una norma che potrebbe avere
un’incidenza forte sul nostro territorio e che contiene una filosofia che condividiamo,
cioè premiare chi risana il proprio edificio in base a norme precise di risparmio energetico. Però in questo Suo emendamento, assessore Laimer, anche se c’è un piccolo
passo avanti rispetto alla prima versione, non ci sono i vincoli necessari che ci possono
tranquillizzare e che potrebbero essere messi in una norma riflettuta meglio in un iter
legislativo corretto che noi possiamo far partire fin da domani.
La nostra prima opzione è quella di togliere questo articolo e inserirlo nella
legge omnibus che riguarda l’urbanistica, prendersi il tempo e farne una cosa seria che
premi chi seriamente fa una ristrutturazione con i criteri del risparmio energetico.
La seconda proposta che facciamo con l’emendamento contrassegnato con il
n. 3.7, è una riscrittura del comma 3, un po’ quello che l’assessore ha fatto, però prendendo come filosofia il tipo di incentivo che noi diamo a chi fa la casa con criteri di
risparmio energetico. Da questi incentivi sono esclusi chi ristruttura la casa, e qui non
applicheremmo le norme di incentivazione anche a chi la ristruttura. Quindi diamo un
premio di cubatura che però definiamo per legge.
Nel nostro emendamento proponiamo di fissare con legge i seguenti criteri:
1) quanto è il premio di cubatura. Noi premiamo per le case nuove il 10%, lo proponiamo anche per le ristrutturazioni. Poi che questo premio corrisponda ad una ristrutturazione che porta l’edificio ad uno standard “Casa Clima B”, perché lo standard “Casa
Clima C” è insufficiente per pensare che il nostro patrimonio edilizio viene riconvertito su un serio standard di risparmio energetico. Per quanto riguarda i comuni prevediamo non il “di concerto” ma il parere vincolante. Non è la stessa cosa. Quando
l’assessore Laimer ieri in riunione dei capigruppo ci ha detto che il termine sarebbe
stato “di concerto”, noi abbiamo chiesto ai nostri giuristi cosa vuol dire. Ci hanno detto
che vuol dire parere obbligatorio ma non vincolante per la Giunta. Cioè la Giunta è
obbligata a chiedere il parere ai comuni ma può non rispettarlo. Cosa diversa è scrivere
“parere vincolante” come noi abbiamo scritto. Qui vorrei rivolgermi al collega Schuler
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che sul “Dolomiten” di oggi annuncia che l’emendamento che avrebbe presentato
l’assessore Laimer, e che ho visto ha firmato anche lui, “Abstimmung mit Gemeinden
nötig”. Poi dentro dice: “Abstimmung bedeutet Einvernehmen.” Ora, “Einvernehmen”
vuol dire parere vincolante, esattamente il termine che noi abbiamo scritto nel nostro
emendamento. Se non può essere il collega Schuler fa bene a non raccontare ai lettori
del “Dolomiten” delle cose che non possono essere, perché qui si vende una cosa che
non c’è nella bancarella che poi andiamo ad organizzare. Se il collega Schuler vuole
“Einvernehmen mit der Gemeinde”, sollte er für unseren Abänderungsantrag stimmen.
Noi non scriviamo niente sulla questione dei contributi sui costi di costruzione e sui costi di urbanizzazione non perché non sia possibile prevedere uno sconto
anche da questo punto di vista o beneficio, ma perché, come i colleghi Scuoler, Noggler, Egartner e Egger che sono stati o sono sindaci sanno, questo tipo di sconto lo lasciamo alla competenza dei comuni. Comune per comune si vedrà se il comune si può
permettere di fare questo tipo di sconto a chi fa la ristrutturazione.
Infine limitiamo il provvedimento a delle zone del precise, dedicate
all’edilizia abitativa, escludiamo invece il verde agricolo che ci preoccupa, i centri storici e naturalmente le tutele che sono previste anche nell’emendamento del collega
Laimer.
Riassumendo, la nostra proposta in primo luogo è quella di prendere questa
materia, metterla nella legge omnibus sull’urbanistica e ragionarci attentamente e con
calma per fare una cosa fatta bene con tutte le garanzie e con il minimo di delega alla
Giunta, perché abbiamo il timore che con un massimo di deleghe alla Giunta essa
venga sottoposta a pressioni tali che poi questo regolamento di attuazione diventerà
qualcosa di diverso da quello che oggi immaginiamo, e in secondo luogo, se proprio
vogliamo stasera, alle ore 4.45 di sabato, approvare questo articolo, che almeno dentro
ci siano dei vincoli chiari che a noi non pare siano ancora presenti nell’emendamento
riscritto dall’assessore Laimer.
SEPPI (Unitalia - Movimento Iniziativa Sociale): L’ora è tarda, è un orario consono, perché qui si parla di “strumenti di panificazione” che però non hanno
niente a che vedere con l’urbanistica.
Al di là di questo, i colleghi Verdi ci devono spiegare cosa vogliono dalla vita. Guai se tocchi un cuneo verde, non esiste la possibilità di fare nulla al di fuori di ciò
che vada ad incidere su un minimo di verde. Dicono che dobbiamo dare la casa a tutti
gli extracomunitari che arrivano dal resto del mondo, poco importa se sono qua da
cinque o da due anni, però le case che già ci sono non possiamo alzarle. Li manderemo
tutti a casa del collega Dello Sbarba! Ci deve spiegare, collega, perché nella vita dire
che non le va bene l’energia nucleare, e andiamo a comperarla in Francia che se scoppia una centrale là siamo distrutti tutti, e la paghiamo cara, avete vinto un referendum
strumentalizzando le persone anziane a cui facevate vedere lo scoppio della bomba di
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Hiroshima e Nagasaki, e alzare le case no, e il cuneo verde non si tocca, ma il problema allora come si risolve?
Quando si scrivono delle cose di questo tipo ci vuole un minimo di competenza, perché quando l’assessore Laimer parla di “Casa Clima C” lo dice perché trasformare in una casa che già esiste in una “casa Clima B” è praticamente impossibile.
Bisognerebbe demolirla e rifarla per arrivare a criteri che possono essere definiti di
“Casa Clima B”. Qualche casa può essere trasformata, ma altre no, quindi se la facciamo già “Clima C” potrebbe essere soddisfacente. Poi non possiamo dire “massimo
200 m³”, perché se io ho un condominio di 10 mila m³ e posso fare 200 m³, se ne ho
uno da 100 mila m³ lo faccio lo stesso da 200 m³? Che senso ha alzare il tetto di 60 cm,
quando a volte ne bastano 40 cm per fare un piano in più, a volte ci vuole un metro e
mezzo. Discutiamone con il comune, ma essere contrari a tutto non funziona, perché ci
vogliono delle soluzioni! Il cuneo verde non si tocca, le case non si alzano, gli extracomunitari li alloggiamo tutti. Ma dove li mettiamo? Se non mi va bene una cosa deve
andarmene bene un’altra. Qual è la soluzione al problema?
Il collega dice che non abbiamo fretta. Certo che ne abbiamo, perché il decreto Berlusconi esce, e la legge omnibus a cui Lei fa riferimento, siccome l’assessore
Widmann ci mette dentro tutti i suoi giusti pensieri relativi all’Interspar & Co, la bloccheremo. Ma non vorremmo bloccare anche l’assessore Laimer, perché è giusto alzare
le case, altrimenti gli extracomunitari dove li mettete voi comunisti? Questa norma è
urgente, e bisogna approvarla subito. Bisognerà fare delle considerazioni, delle normative adeguate, ma nel momento in cui si dice “di concerto” con i comuni non è musica sinfonica, ma non si può pretendere che il Comune imponga il no alla Provincia
quando c’è l’esigenza. Penso che la Provincia, siccome la SVP prende voti dappertutto, non andrà ad imporre ai comuni delle cose che i comuni non accetteranno. Magari porteranno il sindaco a cena, l’assessore a fare un giro in città dopo le tre di notte,
alla fine si mettono d’accordo. Ma non si può pretendere che il comune di Laces possa
imporre alla Provincia qualcosa. Dittatori non possono essercene due, o ce n’è uno qua
o uno nei comuni!
Bisogna che questa gente ci spieghi cosa vogliono. Dove le facciamo le case
per gli extracomunitari?
SCHULER (SVP): Mit den Möglichkeiten, welche dieser Absatz 5 bietet,
sollen die Körperschaften die Möglichkeit haben, auf die Wirtschaftskrise zu reagieren, das heißt, es soll die Möglichkeit geben, auch Arbeitsplätze, bevor sie effektiv
verlorengehen, aufrechtzuerhalten, indem man die Betriebe rettet bzw. diese weiterverkauft oder weitergibt. So wie dieser Artikel formuliert ist, kann es nicht funktionieren, zumindest nicht in dem Ausmaß oder nicht so, wie wir es uns alle vorstellen.
Einmal geht es darum, dass vom Widerruf der Zuweisungen abgesehen werden kann. In der Praxis heißt das, dass ein Betrieb, der draußen seine Tätigkeit ausübt,
erst die Tätigkeit einstellen muss, damit er überhaupt die Bedingungen erfüllt und die
- 244 -
Zuweisung widerrufen werden kann. Dann ist es schon zu spät, weil seine Mitarbeiter
längst schon in der Lohnausgleichskasse bzw. zu Hause sind.
Einerseits muss die Möglichkeit dafür geschaffen werden, damit die Körperschaft auch schneller reagieren und agieren kann, andererseits ist es aber so, dass die
Körperschaften nicht mehr den entscheidenden Einfluss darauf haben, wer diesen Betrieb weiterführt und vor allem zu welchen Bedingungen er ihn weiterführt. Deshalb
haben wir den Änderungsantrag eingebracht, um zu garantieren, dass ein Betrieb,
wenn er in Schwierigkeiten kommt, einen entsprechenden Antrag an die Körperschaft
stellen und diese dann von bestimmten Verboten absehen kann. Dann ist mitentscheidend, wer diesen Betrieb und zu welchen Bedingungen er ihn effektiv weiterführt, das
heißt, dass das Land, die Gemeinden und die entsprechende Körperschaft eine neue
Vereinbarung mit dem neuen Betriebsinhaber abschließen und die Bedingungen neu
festlegen kann. Wenn zum Beispiel der bereits bestehende Betrieb, nehmen wir einmal
an, 50 Mitarbeiter beschäftigt hat, dann kann er mit dem neuen Betrieb, der dieselbe
Tätigkeit wieder ausübt, vereinbaren, dass er sich verpflichtet, die 50 Mitarbeiter und
noch einige mehr zu beschäftigen. Das ist ein ganz wichtiges Instrument, das die entsprechenden Körperschaften in der Hand behalten müssen. Deshalb dieser Änderungsantrag.
Zudem haben wir im letzten Satz vorgesehen, dass die allgemeinen Bedingungen dazu noch einmal in Absprache zwischen Land und Gemeinden festgelegt werden, das heißt, dass man nicht alles an Möglichkeiten offen lässt, sondern einen bestimmten Rahmen dafür setzt. Danke schön!
PRESIDENTE: Metto in votazione gli emendamenti e i subemendamenti
all’emendamento n. 3:
Emendamento n. 1: respinto con 14 voti favorevoli, 20 voti contrari e 1
astensione.
L’emendamento n. 2 decade in quanto uguale nel contenuto all’emendamento n. 1 appena respinto.
Emendamento n. 3.9: approvato con 32 voti favorevoli e 2 astensioni.
Emendamento n. 3.7: respinto con 9 voti favorevoli, 23 voti contrari e 1
astensione.
Emendamento n. 3.8: approvato con 20 voti favorevoli, 7 voti contrari e 7
astensioni.
Gli emendamenti n. 3.5 e 3.6 decadono in quanto con l’approvazione dell’emendamento n. 3.8 l’intero contenuto del comma 2 dell’articolo 127 della legge
provinciale n. 13/1997 è già stato modificato.
Emendamento n. 3 sostitutivo dell’intero articolo: approvato con 20 voti
favorevoli, 2 voti contrari e 10 astensioni.
- 245 -
Art. 63
Modifica della legge provinciale 17 agosto 1976, n. 36, recante “Ordinamento delle scuole materne – Scuole per l’infanzia”
1. Il comma 5 dell’articolo 30-bis della legge provinciale 17 agosto
1976, n. 36, e successive modifiche, è così sostituito:
“5. Per l’accesso agli impieghi quale insegnante ovvero collaboratore
pedagogico o collaboratrice pedagogica per la scuola dell’infanzia
delle località ladine è richiesta, oltre all’appartenenza al gruppo linguistico ladino, la conoscenza delle lingue ladina, tedesca ed italiana da
comprovarsi con esame scritto e orale ai sensi dell’articolo 12, comma
6, del decreto del Presidente della Repubblica 10 febbraio 1983, n.
89, e successive modifiche.”
---------Art. 63
Änderung des Landesgesetzes vom 17. August 1976, Nr. 36,
„Rechtsordnung des Kindergartenwesens”
1. Artikel 30-bis Absatz 5 des Landesgesetzes vom 17. August 1976,
Nr. 36, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„5. Die Bewerberinnen und Bewerber um eine Stelle als Kindergärtnerin bzw. Kindergärtner, pädagogische Mitarbeiterin bzw. pädagogischer Mitarbeiter an einem Kindergarten der ladinischen Ortschaften
müssen Angehörige der ladinischen Sprachgruppe sein und durch
eine schriftliche und mündliche Prüfung gemäß Artikel 12 Absatz 6
des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 10. Februar 1983, Nr.
89, in geltender Fassung, die Kenntnisse der ladinischen, deutschen
und italienischen Sprache nachweisen.”
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
Dr. DIETER STEGER
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
PRÄSIDENT: Der Änderungsantrag Nr. 1 ist von den Abgeordneten Heiss
und Dello Sbarba und der Änderungsantrag Nr. 2 vom Abgeordneten Tinkhauser zurückgezogen worden.
Möchte jemand das Wort zum Artikel 63 ergreifen? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 24 Ja-Stimmen und 7 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 64
Aufhebungen
1. Aufgehoben sind:
a) Artikel 10 des Landesgesetzes vom 9. August 1999, Nr. 7,
b) das Landesgesetz vom 14. Jänner 1982, Nr. 2, in geltender Fassung,
c) das Landesgesetz vom 16. Juli 1991, Nr. 21,
d) Artikel 11 Absätze 8 und 9 des Landesgesetzes vom 12. Dezember
1996, Nr. 24, in geltender Fassung,
e) Artikel 5 Absatz 5 des Landesgesetzes vom 16. Oktober 1992, Nr.
37, in geltender Fassung,
- 246 -
f) Artikel 1-bis Absatz 13 des Landesgesetzes vom 2. Mai 1995, Nr.
10,
g) Artikel 8 Absätze 3 und 4 des Landesgesetzes vom 14. Dezember
1974, Nr. 37, in geltender Fassung,
h) Artikel 7 und 8 des Landesgesetzes vom 21. Jänner 1986, Nr. 3,
i) Artikel 27 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 17. August 1976, Nr.
36,
j) Artikel 19 des Landesgesetzes vom 13. März 1995, Nr. 5, in geltender Fassung.
---------Art. 64
Abrogazioni
1. Sono abrogati:
a) l’articolo 10 della legge provinciale 9 agosto 1999, n. 7;
b) la legge provinciale 14 gennaio 1982, n. 2, e successive modifiche;
c) la legge provinciale 16 luglio 1991, n. 21;
d) i commi 8 e 9 dell’articolo 11 della legge provinciale 12 dicembre
1996, n. 24, e successive modifiche;
e) il comma 5 dell’articolo 5 della legge provinciale 16 ottobre 1992, n.
37, e successive modifiche;
f) il comma 13 dell’articolo 1-bis della legge provinciale 2 maggio
1995, n. 10;
g) i commi 3 e 4 dell’articolo 8 della legge provinciale 14 dicembre
1974, n. 37, e successive modifiche;
h) gli articoli 7 e 8 della legge provinciale 21 gennaio 1986, n. 3;
i) il comma 2 dell’articolo 27 della legge provinciale 17 agosto 1976, n.
36;
j) l’articolo 19 della legge provinciale 13 marzo 1995, n. 5, e successive modifiche.
Der Änderungsantrag Nr. 1 ist von den Abgeordneten Heiss und Dello
Sbarba zurückgezogen worden.
Der Änderungsantrag Nr. 2, eingebracht von Frau Landesrat Repetto, lautet wie folgt: Artikel 64: Die Buchstaben f), g), h) und i) sind gestrichen.
Articolo 64: Le lettere f), g) h) e i) sono soppresse.
Möchte jemand zum Änderungsantrag Stellung nehmen? Niemand. Dann
stimmen wir darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen und 13 Stimmenthaltungen genehmigt.
Wer möchte zum so abgeänderten Artikel 64 Stellung nehmen? Niemand.
Dann stimmen wir darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen und 8 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 65
Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt
der Region in Kraft.
---------Art. 65
Entrata in vigore
- 247 -
1. La presente legge entra in vigore il giorno successivo a quello della
sua pubblicazione sul Bollettino Ufficiale della Regione.
Wer möchte dazu Stellung nehmen? Niemand. Dann stimmen wir darüber
ab: mit 20 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung genehmigt.
Wir gehen jetzt zur Artikeldebatte des Landesgesetzentwurfes Nr. 23/09
über.
Art. 1
Voranschlag der Einnahmen
1. Der Voranschlag der Einnahmen für das Finanzjahr 2009, der diesem Gesetz beigelegt ist, ist für einen Betrag von 5.424.982 Tausend
Euro genehmigt.
---------Art. 1
Stato di previsione dell’entrata
1. Lo stato di previsione dell’entrata per l’anno finanziario 2009, annesso alla presente legge, è approvato in 5.424.982 migliaia di euro.
Frau Landesrat Repetto hat einen Änderungsantrag eingebracht, der wie folgt
lautet:
Artikel 1: 1. Am beigelegten Voranschlag der Einnahmen werden folgende
Änderungen vorgenommen:
Haushaltsgrundeinheit Nr.
Betrag
212
737.446,84
216
+
30.600,00
218
+ 6.006.606,06
220
- 6.006.354,57
230
+
706.617,35
232
22,00
Art. 1: 1. All’annesso stato di previsione delle entrate sono apportate le seguenti variazioni:
N. Unità Previs. di Base
Importo
212
737.446,84
216
+
30.600,00
218
+ 6.006.606,06
220
- 6.006.354,57
230
+
706.617,35
232
22,00
Möchte jemand zum Änderungsantrag Stellung nehmen? Niemand. Dann
stimmen wir darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen genehmigt.
- 248 -
Wir kommen nun zur Behandlung der Haushaltsgrundeinheiten Nr. 005, 230
und 510, zu denen der Abgeordnete Heiss im Sinne von Artikel 101 Absatz 5 der Geschäftsordnung eine Wortmeldung beantragt hat.
Der Abgeordnete Heiss verzichtet auf deren Behandlung.
Wer möchte zum Artikel 1 Stellung nehmen? Niemand. Dann stimmen wir
darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 2
Voranschlag der Ausgaben
1. Der Voranschlag der Ausgaben für das Finanzjahr 2009, der diesem Gesetz beigelegt ist, ist für einen Betrag von 5.424.982 Tausend
Euro genehmigt.
---------Art. 2
Stato di previsione della spesa
1. Lo stato di previsione della spesa per l’anno finanziario 2009, annesso alla presente legge, è approvato in 5.424.982 migliaia di euro.
Der vom Abgeordneten Pöder eingebrachte Änderungsantrag Nr. 1 ist hinfällig, zumal der äquivalente Änderungsantrag zu Artikel 3 des Landesgesetzentwurfes
Nr. 22/09 abgelehnt worden ist.
Der Änderungsantrag Nr. 2, eingebracht von Frau Landesrat Repetto und
Landesrat Theiner, lautet folgendermaßen: Artikel 2:
1. Am beigelegten Voranschlag der Ausgaben werden folgende Änderungen
vorgenommen:
Haushaltsgrundeinheit-Nr.
Betrag
02100
+
87.000,00
02135
87.000,00
02200
+
212.000,00
04110
+
100.000,00
04115
7.490,66
04125
+
7.490,66
04205
100.000,00
06175
wird gelöscht
09200
9.584,70
10100
+ 111.620.624,04
10170
- 109.830.974,04
10170
wird gelöscht
10200
1.000.000,00
13100
+
100.000,00
13115
+
200.000,00
13205
1.000.000,00
13210
+
488.000,00
- 249 -
14100
+
154,94
14200
154,94
18100
+ 1.500.000,00
18105
- 1.000.000,00
18200
500.000,00
19120
- 11.400.000,00
19230
- 20.000.000,00
19240 Kreditkonzessionen
+ 20.000.000,00
19245 Business Location
Südtirol
+ 11.400.000,00
23210
100.000,00
25100
+
100.000,00
25105
650.000,00
25210
+
650.000,00
27110
750.000,00
27125
+ 4.000.000,00
27200
3.250.000,00
27205
780.065,30
31120
+
580.043,71
31230
wird gelöscht
31245
580.043,71
Articolo 2: 1. All’annesso stato di previsione delle spese sono apportate le
seguenti variazioni:
N. Unità Previs. di Base
Importo
02100
+
87.000,00
02135
87.000,00
02200
+
212.000,00
04110
+
100.000,00
04115
7.490,66
04125
+
7.490,66
04205
100.000,00
06175
viene cancellata
09200
9.584,70
10100
+ 111.620.624,04
10170
- 109.830.974,04
10170
viene cancellata
10200
1.000.000,00
13100
+
100.000,00
13115
+
200.000,00
13205
1.000.000,00
13210
+
488.000,00
- 250 -
14100
+
154,94
14200
154,94
18100
+ 1.500.000,00
18105
- 1.000.000,00
18200
500.000,00
19120
- 11.400.000,00
19230
- 20.000.000,00
19240 Concessioni di crediti
+ 20.000.000,00
19245 Business Location
Alto Adige
+ 11.400.000,00
23210
100.000,00
25100
+
100.000,00
25105
650.000,00
25210
+
650.000,00
27110
750.000,00
27125
+
4.000.000,00
27200
3.250.000,00
27205
780.065,30
31120
+
580.043,71
31230
wird gelöscht
31245
580.043,71
Der Änderungsantrag Nr. 2.1 (Änderungsantrag zum Änderungsantrag Nr.
2), eingebracht von der Abgeordneten Artioli und Landesrätin Kasslatter Mur, lautet
wie folgt:
Artikel 2: Nach HGE 04125 wird folgende HGE 04140 eingefügt:
"04140 Schulische Fürsorge"
Articolo 2: Dopo l’UPB 04125 viene inserita la seguente UPB 04140:
"04140 Assistenza scolastica"
Der Änderungsantrag Nr. 2.2 (Änderungsantrag zum Änderungsantrag Nr.
2), eingebracht von Frau Landesrat Repetto, lautet wie folgt:
Artikel 2: Nach der HGE 04205 werden folgende HGE eingefügt:
05210
- 14.681.566,38
05225
+ 14.681.566,38
Programme berufsbildender Kurse und Umschulung mit Unterstützung des
Europäischen Sozialfonds
Articolo 2: Dopo l’UPB 04205 sono inserite le seguenti UPB:
05210
- 14.681.566,38
05225
+ 14.681.566,38
Programmi di formazione e riqualificazione con il sostegno del Fondo sociale europeo
- 251 -
Wir kommen nun zur Behandlung der Haushaltsgrundeinheit Nr. 02200, zu
der die Abgeordnete Artioli im Sinne von Artikel 101 Absatz 5 der Geschäftsordnung
eine Wortmeldung beantragt hat.
Die Abgeordnete Artioli verzichtet auf die Wortmeldung.
Wir stimmen über die Änderungsanträge ab:
Änderungsantrag Nr. 2.1: mit 25 Ja-Stimmen und 8 Stimmenthaltungen genehmigt;
Änderungsantrag Nr. 2.2: mit 20 Ja-Stimmen und 11 Stimmenthaltungen genehmigt;
Änderungsantrag Nr. 2: mit 19 Ja-Stimmen und 11 Stimmenthaltungen
genehmigt.
Wir kommen nun zur Behandlung der Haushaltsgrundeinheiten, zu denen die
Abgeordneten Wortmeldungen im Sinne von Artikel 101 Absatz 5 der Geschäftsordnung beantragt haben.
Eine davon ist die HGE 02105, zu der die Abgeordnete Klotz eine Wortmeldung beantragt hat.
Das Wort hat die Abgeordnete Klotz, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich verzichte auf meine restlichen
Wortmeldungen. Ich möchte aber Frau Landesrat Repetto fragen, ob die HGE 05225
neu ist, denn bei der Aufstellung gibt es sie nicht. Es gibt die HGE 05220, aber keine
HGE mit der Nr. 05225.
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all’innovazione e all’informatica - Partito Democratico/Demokratische Partei): È nuova. Si tratta dell’obiettivo 2
del Fondo sociale europeo.
PRÄSIDENT: Ich komme zur HGE 02130.
Die Abgeordneten Artioli, Mair, Pöder und Heiss verzichten auf die Behandlung sämtlicher Haushaltsgrundeinheiten, zu denen sie Wortmeldungen im Sinne von
Artikel 101 Absatz 5 der Geschäftsordnung beantragt haben.
Wer möchte zum Artikel 2 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen wir
darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen genehmigt.
Art. 3
Allgemeine zusammenfassende Übersicht
1. Die allgemeine zusammenfassende Haushaltsübersicht für das Finanzjahr 2009, die diesem Gesetz beigelegt ist, ist genehmigt.
---------Art. 3
Quadro generale riassuntivo
- 252 -
1. È approvato il quadro generale riassuntivo del bilancio per l’anno finanziario 2009, annesso alla presente legge.
Gibt es Wortmeldungen zum Artikel 3? Keine. Dann stimmen wir darüber
ab: mit 19 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen genehmigt.
Art. 4
Pflichtausgaben
1. Die Ausgaben, für welche der Landesrat für Finanzen und Haushalt
die in Artikel 18 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, vorgesehene Befugnis hat, sind in der Anlage Nr. 1 zum Haushaltsvoranschlag beschrieben.
2. Der Reservefonds für Pflichtausgaben wird für das Finanzjahr 2009
mit 18 Millionen Euro ausgestattet.
---------Art. 4
Spese obbligatorie
1. Le spese per le quali l’assessore provinciale alle finanze e bilancio
può esercitare la facoltà prevista dall’articolo 18 della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, sono descritte nell’allegato n. 1 al bilancio.
2. La dotazione del fondo di riserva per spese obbligatorie è determinata per l’anno finanziario 2009 in 18 milioni di euro.
Wer möchte zum Artikel 4 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen wir
darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 5
Unvorhergesehene Ausgaben
1. Die Ausgaben, für welche der Landesrat für Finanzen und Haushalt
die in Artikel 20 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, vorgesehene Befugnis hat, sind in der Anlage Nr. 2 zum Haushaltsvoranschlag beschrieben.
2. Der Reservefonds für unvorhergesehene Ausgaben wird für das Finanzjahr 2009 mit 20,5 Millionen Euro ausgestattet.
---------Art. 5
Spese impreviste
1. Le spese per le quali l’assessore provinciale alle finanze e bilancio
può esercitare la facoltà prevista dall’articolo 20 della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, sono descritte nell’allegato n. 2 al bilancio.
2. La dotazione del fondo di riserva per spese impreviste è determinata per l’anno finanziario 2009 in 20,5 milioni di euro.
Frau Landesrat Repetto hat einen Änderungsantrag eingebracht, der wie folgt
lautet:
- 253 -
Artikel 5 Absatz 2: Der angeführte Betrag von 20,5 Millionen Euro wird mit
dem Betrag von 19,75 Millionen Euro ersetzt.
Articolo 5, comma 2: L’importo indicato di 20,5 milioni di euro viene sostituito con l’importo di 19,75 milioni di euro.
Gibt es Wortmeldungen zum Änderungsantrag? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen und 13 Stimmenthaltungen genehmigt.
Wer möchte zum so abgeänderten Artikel 5 Stellung nehmen? Niemand.
Dann stimmen wir darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen genehmigt.
Art. 6
Ausgleichende Haushaltsänderungen für Personalausgaben
1. Die Haushaltsgrundeinheiten und die diesbezüglichen Kapitel, die
Ausgaben für das Personal betreffen, für welche der Landesrat für Finanzen und Haushalt ausgleichende Haushaltsänderungen zwischen
den Bereitstellungen gemäß Artikel 23 Absatz 4 des Landesgesetzes
vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, vornehmen kann, sind in der Anlage Nr. 5
zum Haushaltsvoranschlag beschrieben.
---------Art. 6
Variazioni di bilancio compensative per spese di personale
1. Le unità previsionali di base e i relativi capitoli riguardanti spese per
il personale, per i quali l’assessore provinciale alle finanze e bilancio
può effettuare variazioni compensative tra gli stanziamenti ai sensi
dell’articolo 23, comma 4, della legge provinciale 29 gennaio 2002, n.
1, sono indicati nell’allegato n. 5 al bilancio.
Wer möchte zum Artikel 6 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen wir
darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen genehmigt.
Art. 7
Ausgleichende Haushaltsänderungen für die Neuklassifizierung der
Ausgaben in Durchführung von SIOPE
1. Der Landesrat für Finanzen und Haushalt ist ermächtigt, mit eigenem Dekret ausgleichende Haushaltsänderungen zwischen den Bereitstellungen des Haushaltes, auch mittels Errichtung neuer Haushaltsgrundeinheiten, für eine - auch teilweise - Neuklassifizierung der
Ausgabenbereitstellungen nach Titeln und wirtschaftlichen Kategorien
in Übereinstimmung mit der Kodifizierung des SIOPE im Sinne der
Anlage B des Artikels 1 des Dekretes des Ministers für Wirtschaft und
Finanzen vom 18. Februar 2005, in geltender Fassung, vorzunehmen.
---------Art. 7
Variazioni compensative di bilancio per la riclassificazione di spese
per l’attuazione del SIOPE
1. L’assessore provinciale alle finanze e bilancio è autorizzato ad apportare con proprio decreto variazioni compensative tra gli stanziamenti del bilancio, anche mediante l’istituzione di nuove unità previsionali di base, per una riclassificazione, anche parziale, di stanzia-
- 254 -
menti di spesa, secondo titoli e categorie economiche, compatibile
con la codificazione del SIOPE ai sensi dell’allegato B all’articolo 1 del
decreto del Ministro dell’economia e delle finanze del 18 febbraio
2005, e successive modifiche.
Gibt es Wortmeldungen zum Artikel 7? Keine. Dann stimmen wir darüber
ab: mit 20 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 8
Rückständegebarung
1. Für die Zwecke gemäß Artikel 12 Absatz 4 des Landesgesetzes
vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, erhalten die am 31. Dezember 2008 bestehenden Kapitel der aktiven und passiven Rückstände die Nummerierung der entsprechenden Kapitel, die im Gebarungsplan des Haushaltes für das Jahr 2009 angeführt sind. Sollte kein entsprechendes
Kapitel vorhanden sein oder sollte das Herkunftskapitel in mehrere
Kapitel aufgeteilt worden sein, können die Rückstände in die Buchführung des Gebarungsplanes mit einer neuen Kapitelnummer übertragen werden, die mit Verfügung des Direktors der Abteilung Finanzen
und Haushalt festzulegen ist, und zwar, nach Möglichkeit, mit derselben Benennung des Herkunftskapitels, um die Klassifizierung gemäß
Artikel 16 und 17 des genannten Landesgesetzes, auch auf Grund der
erforderlichen Neuklassifizierung gemäß der SIOPE-Kodifizierung,
welche mit Artikel 1 des Dekretes des Ministers für Wirtschaft und Finanzen vom 18. Februar 2005, in geltender Fassung, festgesetzt
wurde, zu gewährleisten.
---------Art. 8
Gestione dei residui
1. Per le finalità di cui all’articolo 12, comma 4, della legge provinciale
29 gennaio 2002, n. 1, i capitoli dei residui attivi e passivi risultanti al
31 dicembre 2008 assumono la numerazione dei corrispondenti capitoli indicati nel piano di gestione del bilancio per l’anno 2009. Qualora
non esista il capitolo corrispondente o si sia diviso il capitolo di origine
in più capitoli, i residui possono essere riportati nelle scritture contabili
del piano di gestione con un nuovo numero di capitolo, da stabilirsi
con provvedimento del direttore della Ripartizione Finanze e bilancio
e, possibilmente, con la stessa denominazione del capitolo di provenienza, nel rispetto delle classificazioni di cui agli articoli 16 e 17 della
citata legge provinciale, tenuto anche conto delle esigenze di riclassificazione ai sensi della codificazione SIOPE, stabilita con l’articolo 1
del decreto del Ministro dell’economia e delle finanze 18 febbraio
2005, e successive modifiche.
Möchte jemand zum Artikel 8 das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen
wir darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen genehmigt.
Art. 9
Verzicht auf die Einhebung geringer Einnahmen
- 255 -
1. Die Befugnis gemäß Artikel 45 Absatz 1 des Landesgesetzes vom
29. Jänner 2002, Nr. 1, wird bis zum Höchstbetrag von 150 Euro ausgeübt.
---------Art. 9
Rinuncia alla riscossione di entrate di modesta entità
1. La facoltà di cui all’articolo 45, comma 1, della legge provinciale 29
gennaio 2002, n. 1, è esercitata entro il limite di 150 euro.
Gibt es Wortmeldungen zum Artikel 9? Keine. Dann stimmen wir darüber
ab: mit 25 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 6 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 10
Dreijahreshaushalt 2009-2011
1. Der Haushaltsvoranschlag des Landes für den Dreijahreszeitraum
2009-2011, der diesem Gesetz beigelegt ist, ist im Sinne von Artikel 1
Absatz 2 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, genehmigt.
---------Art. 10
Bilancio triennale 2009-2011
1. È approvato ai sensi dell’articolo 1, comma 2, della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, il bilancio della Provincia per il triennio
2009-2011, allegato alla presente legge.
Frau Landesrat Repetto hat einen Änderungsantrag eingebracht, der folgendermaßen lautet:
Artikel 10
Dreijahreshaushalt 2009 - 2011
Voranschlag der Ausgaben
Zeitraum 2010 - 2011
Funktion/Ziel 02
Buchstabe a.1
+
400.000,00
Funktion/Ziel 03
Buchstabe a.1
+ 13.300.000,00
Buchstabe a.2
+ 20.160.000,00
Buchstabe b.1
- 13.300.000,00
Buchstabe b.2
- 20.160.000,00
Funktion/Ziel 27
Buchstabe a.1
- 1.000.000,00
Buchstabe a.3
+ 1.000.000,00
Buchstabe b.2
- 5.380.000,00
Funktion/Ziel 28
Buchstabe a.1
+ 4.150.000,00
Buchstabe a.2
+
830.000,00
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Articolo 10
Bilancio triennale 2009 – 2011
Stato di previsione delle spese
Periodo 2010 – 2011
Funzione/Obiettivo 02
lettera a.1
+
400.000,00
Funzione/Obiettivo 03
lettera a.1
+ 13.300.000,00
lettera a.2
+ 20.160.000,00
lettera b.1
- 13.300.000,00
lettera b.2
- 20.160.000,00
Funzione/Obiettivo 27
lettera a.1
- 1.000.000,00
lettera a.3
+ 1.000.000,00
lettera b.2
- 5.380.000,00
Funzione/Obiettivo 28
lettera a.1
+ 4.150.000,00
lettera a.2
+
830.000,00
Wer möchte zum Änderungsantrag Stellung nehmen? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung genehmigt.
Wer möchte zum so abgeänderten Artikel 10 das Wort ergreifen? Niemand.
Dann stimmen wir darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen genehmigt.
Art. 11
Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft.
---------Art. 11
Entrata in vigore
1. La presente legge entra in vigore il giorno successivo a quello della
sua pubblicazione nel Bollettino Ufficiale della Regione.
Nachdem es keine Wortmeldungen zum Artikel 11 gibt, stimmen wir darüber ab: mit 20 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen genehmigt.
Gibt es Stimmabgabeerklärungen?
Das Wort hat der Abgeordnete Leitner, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Die Freiheitliche Landtagsfraktion stimmt
gegen diesen Haushalt, weil er, wie wir in der Generaldebatte und während der Artikeldebatte mehrmals ausgeführt haben, nicht den Herausforderungen der derzeitigen
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aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise Rechnung trägt. Er geht nämlich zu wenig auf
die sozialen Bedürfnisse der Menschen ein, aber auch die Erfordernisse oder die Anforderung der Wirtschaft werden in diesem Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Der Haushalt hat, wie ich bereits gesagt habe, eine soziale Schieflage und es
ist schade, dass sich die Betonkopfmentalität der Landesregierung nicht aufweichen
ließ und dass man nicht einmal auf einen einzigen Vorschlag eingegangen ist bzw.
keinen Antrag von uns angenommen hat. Wir haben im Zuge des Haushaltes 10 Beschlussanträge eingebracht, bei denen es darum gegangen wäre, den Menschen konkret
zu helfen. Das wurde nicht gesehen oder nicht gehört, was ganz schade ist. Es ist klar,
dass wir uns nicht erwartet haben, dass alle Beschlussanträge angenommen werden. Es
ist kein Wunschkonzert, Kollege Pichler Rolle, wie Sie es mir vorgeworfen haben. Ich
denke aber, dass ein paar Maßnahmen, die wir vorgeschlagen haben, in diesem Haushalt durchaus Platz gefunden hätten. Die Mittel sind ohne weiteres da. 5,4 Milliarden
Euro sind sehr, sehr viel Geld, aber es kommt darauf an, wie man sie einsetzt, und gerade in Zeiten wie diesen hätten wir uns eine andere Ausrichtung erwartet. Wie gesagt,
stimmen wir insgesamt gegen diesen Haushalt.
SEPPI (Unitalia - Movimento Iniziativa Sociale): Condivido la mancanza
di espressione sufficientemente sociale espressa dal collega Leitner. Abbiamo grosse
problematiche, penso in questo momento alla problematica relativa alle Acciaierie
dove io sono convinto che Lei, presidente, arriverà ad una conclusione, e capisco che
in questo momento deve essere un po’ duro, però cerchiamo di risolverla perché sono
problemi seri. La gente ha problemi, cerchiamo di andare loro incontro in maniera più
concreta.
Al di là di questo devo dire che finalmente si è raggiunta la possibilità di discutere più serenamente e anche la possibilità di dare il proprio contributi per correggere determinate situazioni. C’è da parte della maggioranza una condizione di miglior
rapporto con le opposizioni. Da questo punto di vista posso essere anche gratificato del
lavoro svolto e posso essere anche contento di questa posizione, mi auguro duri, perché da parte nostra non è che non ci sia la voglia di collaborare, per cui smettiamo di
andare avanti con la politica della mozione che se il collega Urzì dice che l’acqua del
Talvera è più fredda in inverno che in estate gli si dica che l’avevamo già pensato, oppure che non è vero! Cerchiamo di capirci di più. Anch’io faccio fatica a volte a capire
l’opposizione di sinistra, però ci sono anche loro, come c’è l’opposizione di destra.
Vogliamo collaborare, vogliamo costruire qualcosa assieme. Cerchiamo di farlo, lo
dico sinceramente, con la disponibilità che qualche assessore ha dimostrato in questa
tornata del bilancio. Non era mai successo prima da quando sono qua io.
Assessore Repetto, non si preoccupi, non Le ricorderò quella famosa storia
che non vuole più sentire, non glielo dico più, normalmente quando si finiva,
l’assessore al bilancio offriva da bere. Questo non si può fare questa sera, anche se so
che l’avrebbe fatto volentieri. Voterò contro il bilancio.
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PÖDER (UFS): Der Haushalt beinhaltet, trotz aller Versprechungen,
erstaunlicherweise höhere Verwaltungsausgaben, niedrigere Ausgaben im Sozialbereich und auch im Familienbereich gab es interessanterweise Kürzungen. Im Rahmen
dieser Haushaltsdebatte war es nicht möglich, auch nur einige Kleinigkeiten anzubringen oder zu ändern. Nicht einmal 6,5 mickrige Millionen Euro für die Einführung des
Gratiskindergartens wurden bereitgestellt. Etwas Positives, was man anmerken kann,
ist, dass man einerseits im Finanzgesetz, bei aller Skepsis, die noch übrig bleibt, versucht hat, mit dem Kubatur-Artikel, nennen wir ihn einfach so, den Menschen draußen
ein Signal zu geben, ihnen die Möglichkeit zu geben, von einer Entwicklung zu profitieren, und auf der anderen Seite in einer herannahenden, vielleicht schon vorhandenen
Wirtschaftskrise oder schwierigen Situation irgendwo einen Impuls zu geben; das ist
sicherlich positiv. Der Inhalt wurde dann zum Schluss durchaus positiv formuliert.
Der andere Artikel hat in Zusammenarbeit mit den ehemaligen Gemeindevertretern schließlich doch noch eine sehr interessante Formulierung gefunden. Das
kann man sicherlich positiv anmerken, bei aller Skepsis, die bei einigen Artikeln noch
übrig bleibt.
Insgesamt gesehen werden die Gelder aber nicht so eingesetzt, wie es die
Landesregierung selbst in ihrem Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode angekündigt hat. Bereits in der Generaldebatte hat man feststellen können, dass die Aussagen und die Vorhaben, wie sie im Regierungsprogramm niedergeschrieben wurden,
ob es nun um die Reduzierung der Verwaltungskosten oder um die Maßnahmen im
Familien- und Sozialbereich ging, sich in diesem ersten Haushalt dieser Legislaturperiode absolut nicht niederschlagen. Ich kann diesem Haushalt nicht zustimmen, sondern werde dagegen stimmen.
Zum Schluss noch eine Anmerkung. Die Sitzung hätte sicherlich nicht so
lange gedauert, wenn das Finanzgesetz von vornherein etwas schmäler gewesen oder
noch schmäler ausgefallen wäre, als es zum Schluss gewesen ist. Dieses Mal habt Ihr
Euch sozusagen selbst ein Bein gestellt und die Diskussion in die Länge gezogen.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Unter normalen wirtschaftlich-sozialen Voraussetzungen wäre dieser Haushalt interessant gewesen.
Er hat interessante Ansätze, vor allem im Bereich Mobilität, zum Teil im sozialen- und
auch im Bildungsbereich, keine Frage, denn hier hat es eine interessante Gewichtung
gegeben. Wir denken aber, dass die Tragweite und die Schärfe der Krise, die sich auch
in Südtirol abzeichnet, auch von der Landesregierung unterschätzt werden. Wir denken, dass die Krise in den nächsten Monaten im vollen Umfang zuschlagen wird, und
ich bin mir nicht sicher, ob wir mit den hier im Haushalt festgelegten Instrumenten
darauf entsprechend reagiert haben. Daran möchte ich schon einige Zweifel hegen.
Wir sollten schon das Trentiner Vorbild vor Augen haben, an dem man zwar den
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Druck der Krise aufgrund der stärkeren industriellen Ausrichtung stärker verspürt, aber
mit erheblichen Mitteln eingegriffen hat.
In diesem Haushalt sind einige interessante neue Lösungen gemacht worden.
Das SEL-Darlehen ist sozusagen abgeschmolzen und in andere Positionen umgewandelt worden. Es sind durchaus interessante Lösungen, aber ich glaube, dass Sie, Herr
Landeshauptmann, in einigen wenigen Monaten noch etwas Geld in die Hand nehmen
müssen. Ich denke, dies wird sicher der Fall sein.
Das Finanzgesetz in diesem Umfang hat uns allen viel Zeit, viel Mühe und
viel Arbeit gekostet. Wir haben hier zusammen bis knapp vor 6 Uhr morgens den
Abend und die Nacht gestaltet. Dies ist auch die Folge davon, dass dieses Finanzgesetz
extrem überladen war und auch die Rücknahme von etwa 20 Artikeln hat hier nicht
wesentliche Erleichterung, Abhilfe geschaffen. Im Finanzgesetz gibt es einige schwierige Artikel, die wir natürlich ablehnen. Die Lösung, die Landesrat Laimer mit der
Kubaturerhöhung geboten hat, scheint ein bisschen eine Mischung aus Konjunkturpaket und energetischer Sanierung, sozusagen eine Quadratur des Kreises, eine Art von
Wundermittel zu sein. Wir werden sehen, ob die Euphorie anhält. Wir sind skeptisch.
Kollege Dello Sbarba hat sehr deutlich angemerkt, worin die Probleme in diesem Zusammenhang liegen. Die allzu frühe Ausrichtung auf die staatliche Norm verletzt ein
Stück weit die Autonomie und die Delegierung der Festlegung an die Landesregierung
ist zum Teil zumindest ein Rechtsbruch. Wir denken, dass hier eine Entwicklung in
Gang kommt, die zum Teil erwünscht ist, die zum Teil erfolgreich sein kann, die aber
auch unsere gewachsene Landschaft in ganz schönem Maße herbeuteln wird. Das werden wir also noch feststellen müssen. Ich sehe schon die Dachlandschaften, einen
Boom von Zweitwohnungen auf uns zukommen, neben guten Effekten, die das Ganze
haben kann. Diese Sorgen darf man nicht ausschließen. Wir hoffen, dass sich das
Ganze in Grenzen hält, dass vor allem die Zusammenarbeit mit dem Rat der Gemeinden zu einer Kooperation führt, die positive Wirkungen haben kann. Wir haben unseren Widerspruch gegen diesen Artikel ganz klar artikuliert. Wir danken auch den Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Zusammenhang mit uns gestimmt haben. Das ist
sicher ein Einschnitt auch in die Raumordnung unseres Landes. Wir werden dann sehen, wo es hinführt. Wir hoffen gemeinsam, dass wir den nächsten Haushalt zu Weihnachten unter derartigen wirtschaftlichen Voraussetzungen verabschieden können,
dass wir sagen können, wir machen das Ganze besser, als wir es dieses Mal gemacht
haben. Wir stimmen diesem Haushalt natürlich nicht zu.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Trotz aller positiven Aspekte, die
in diesem Haushalt auch durchaus anzumerken sind, denke ich, dass das, was wir bereits angemerkt haben, nämlich die Zukunftsperspektiven, zu kurz gekommen sind. Ich
glaube, dass die Gewichtung allein, wie sie jetzt gemacht worden ist, nicht ausreicht,
um die Weichen zu stellen und um auch den nachkommenden Generationen und vor
allem der Jugend im Land eine gesicherte Zukunft zu liefern, sowohl was die Bildung
- 260 -
– darüber haben wir ausführlich diskutiert - als auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen anbelangt. Nicht zuletzt haben wir aber immer wieder das leidige Problem gesehen. Bei kaum einem Kapitel, worüber wir diskutiert haben, kam nicht zur Sprache,
dass wir mit Problemen konfrontiert werden, die Südtirol nicht lösen konnte, weil man
keine Zuständigkeiten hat und weil sie irgendwo anders liegen würden. Ich glaube,
dass man hier nicht umhinkommen wird, sich die Zukunftsfrage für Südtirol zu stellen,
denn dieser Haushalt ist dieses Mal noch sehr üppig ausgefallen. Er wird es in Zukunft
aber nicht mehr so sein. Wir hören beinahe jeden Tag von neuen Botschaften aus Rom,
dass das Geld gekürzt werden würde. Das sind nicht nur Angriffe auf die Autonomie,
sondern auch Angriffe auf unsere Zukunft! Denen werden wir sicher nicht sorglos entgegengehen können, sondern werden Maßnahmen, neue Wege finden müssen, um
diese Probleme für Südtirol zu lösen, um einer gesicherten Zukunft entgegenzugehen.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Solo poche battute, anche perché le argomentazioni sono state abbondantemente sviscerate nel corso del dibattito. Non daremo
il nostro parere positivo alla legge finanziaria e alla legge di bilancio. Era riscontrata
una carenza di coraggio nell’impostazione generale. Abbiamo riconosciuto come c’è
stata una disponibilità ad avviare un confronto, ma quando sostanzialmente le forze di
opposizione avevano creato le condizioni affinché questo si dovesse determinare, nulla
è stato sostanzialmente regalato, qualche collega in precedenza lo ha citato questo
aspetto. È molto importante il clima di collaborazione che si crea. Non possiamo nascondercelo, il clima è positivo per quanto attiene non solo i rapporti personali perché
questo va sempre al di là anche delle visioni politiche, ma anche per quanto riguarda il
confronto di merito sulle questioni, ma ci vuole qualcosa di più. Ci vuole un’apertura
di credito in più alle voci che possono concorrere ad indicare le soluzioni migliori.
Questo talvolta ancora manca. È un difetto di una maggioranza che ritiene di essere
autosufficiente quando invece forse essere più attenta alle voci che ascolta qui
all’interno di quest’aula da parte delle opposizioni e alle voci da parte del territorio
potrebbe aiutarla a fare le scelte migliori nei momenti in cui è necessario fare scelte di
ordine strategico. Manca questa visione strategica in questa manovra finanziaria,
manca un intervento più decisivo sul fronte del contrasto alla crisi che sta investendo
pesantemente la società e il mondo dell’impresa. Oggi probabilmente ci sentiamo ancora in un certo qual modo tutelati da una condizione positiva di vantaggio, qualcuno
la definisce di privilegio, di cui gode la provincia di Bolzano, ma attenzione perché
questa condizione non è sicuramente destinata a durare nel tempo. Per evitare di trovarci a scontrarci con questa condizione c’è necessità di programmazione politica a
media e lunga scadenza. Questo tipo di programmazione strategica non c’è stata.
ARTIOLI (Lega Nord): Anch’io voterò contro questo bilancio. Mi riallaccio a quanto detto dai miei colleghi, mi auguro che per il prossimo bilancio ci sia comunque un altro metodo perché quello usato questa volta, anche se sono appena stata
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eletta in questo Consiglio, è sbagliato. Non è possibile dover portare una tonnellata di
carta per poter trattare! Credo sia molto meglio in futuro trovare un accordo prima, visto che tutti vogliamo il bene del territorio e soprattutto in momenti di crisi bisogna
imparare a dialogare in un’altra maniera e cercare dei nuovi modi di fare politica. Questo è il mio augurio per la prossima volta.
PICHLER ROLLE (SVP): Die Kritik, die jetzt in dieser Form auf den
Haushalt eingeprasselt ist, wird völlig unterschätzt. Es wird unterschätzt, dass dieser
Haushalt keine neue Verschuldung bringt und somit Südtirol weiterhin eine Ausnahme
in Europa bleibt, nämlich eine Region ohne Schulden, und das ist, Kollege Knoll, genau das Gegenteil, was Sie in Ihrer Stimmabgabeerklärung behauptet haben, nämlich
dass es keine Perspektiven für die Zukunft gebe. Heute leiden alle Haushalte aller europäischen Regionen unter einem für künftige Generationen schwerwiegenden Problem, nämlich dass sie die Zinslasten abtragen müssen, die vergangene Regierungen
erwirtschaftet haben. Ich denke, wenn Südtirol in Hinblick auf die kommenden Jahre
eventuell noch das Potential hätte, erstmals Darlehen aufnehmen zu müssen, dies aber
bis heute nicht getan hat, dann gibt uns das für die nächsten Jahre viel mehr Kraft, und
das ist gut so. Es sind auch Spritzen, neue Mittel für die Wirtschaft enthalten, die freigesetzt werden; auch das ist gut so. Die Herren und Damen der Opposition verwechseln den Haushalt mit einer eierlegenden Wollmilchsau, das heißt, dass man auf der
einen Seite die Baukostenabgabe und die IRAP reduzieren und auf der anderen Seite
alles Mögliche ausgeben möchte. Ich sage, abgesehen von der budgetären Schizophrenie, die sie hier an den Tag gelegt haben, hat die Opposition konstruktiv und gut mitgearbeitet und wir haben versucht, auf sehr viele Dinge einzugehen. Ich bin sicher,
dass der nächste Haushalt noch konstruktiver und besser erstellt werden wird, sodass
dann alle einen Vorteil davon haben werden. Vielen herzlichen Dank!
PRÄSIDENT: Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schreiten wir
zur geheimen Abstimmung über den Gesetzentwurf Nr. 22/09. Ich ersuche um die
Verteilung der Stimmzettel.
(Geheime Abstimmung – Votazione a scrutinio segreto)
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: abgegebene Stimmzettel 35, 20
Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen. Somit ist der Landesgesetzentwurf Nr. 22/09 genehmigt.
Wir schreiten nun zur geheimen Abstimmung über den Gesetzentwurf Nr.
23/09. Ich ersuche um die Verteilung der Stimmzettel.
(Geheime Abstimmung – Votazione a scrutinio segreto)
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Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: abgegebene Stimmzettel 35, 20
Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen. Somit ist der Landesgesetzentwurf Nr. 23/09 genehmigt.
Bevor ich die Sitzung schließe, möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür danken, dass sie bis 6 Uhr Früh ausgeharrt haben. Danke vielmals! Ich
wünsche allen ein schönes Wochenende.
Die Sitzung ist geschlossen.
ORE 6.01 UHR
SITZUNG 15. SEDUTA
3.4.2009
Es haben folgende Abgeordnete gesprochen:
Sono intervenuti i seguenti consiglieri:
ARTIOLI (50, 54, 90, 91, 104, 108, 109, 260)
BERGER (23, 90, 92, 95)
DELLO SBARBA (31, 118, 121, 122, 150, 157, 169, 215, 217, 218, 223, 229, 240)
DURNWALDER (48, 57, 69, 82, 91, 96, 98, 101, 104, 108, 109, 111, 219)
EGGER (39, 44, 48, 148, 191)
HEISS (15, 20, 25, 38, 65, 73, 90, 93, 99, 101, 107, 108, 109, 111, 117, 125, 139, 147,
154, 155, 158, 164, 190, 207, 258)
KASSLATTER MUR (28, 66, 74, 75, 99, 100, 102, 103, 104, 105, 135, 148, 208, 209)
KLOTZ (9, 14, 27, 41, 70, 73, 75, 88, 89, 91, 92, 95, 96, 97, 99, 100, 102, 103, 169, 207,
209, 251)
KNOLL (22, 33, 39, 46, 71, 94, 98, 103, 144, 148, 219, 259)
LAIMER (39, 40, 94, 126, 191, 228, 240)
LEITNER (4, 13, 16, 21, 27, 28, 40, 41, 84, 85, 120, 128, 135, 140, 144, 196, 217, 256)
MAIR (9, 10, 37, 72, 89, 96, 101, 105)
MUSSNER (89, 110, 119, 121, 152, 224)
NOGGLER (190)
PARDELLER (81)
PICHLER ROLLE (15, 16, 33, 41, 47, 85, 261)
PÖDER (8, 60, 81, 82, 93, 94, 106, 107, 110, 146, 258)
REPETTO (59, 61, 95, 101, 109, 120, 137, 154, 251)
SCHULER (243)
SEPPI (171, 202, 242, 257)
STIRNER BRANTSCH (73)
STOCKER S. (7, 33, 56, 146)
THEINER (3, 4, 16, 17, 54, 89, 106, 139, 140, 141, 143, 144)
TINKHAUSER (58, 69, 81, 85, 116, 124, 131, 138, 141, 143, 153, 164)
TOMMASINI (51, 88, 106)
URZÌ (41, 45, 47, 63, 66, 68, 117, 123, 128, 136, 146, 165, 170, 171, 229, 260)
VEZZALI (50, 64)
WIDMANN (9, 10, 34, 93, 97, 107, 108, 131)