der 84. Sitzung vom 21. Dezember 1995 della seduta n. 84 del 21
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der 84. Sitzung vom 21. Dezember 1995 della seduta n. 84 del 21 dicembre 1995 SÜDTIROLER LANDTAG CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO SITZUNG 84. SEDUTA 21.12.1995 INHALTSVERZEICHNIS INDICE "Landesgesetzentwurf Nr. 84/95: "Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 1996 und für den Dreijahreszeitraum 1996-1998 (Finanzgesetz 1996)" und...................... 4 "Disegno di legge n. 84/95: "Disposizione per la formazione del bilancio di previsione per l'anno finanziario 1996 e per il triennio 19961998 (Legge finanziaria 1996)" e ......... 4 "Landesgesetzentwurf Nr. 85/95: "Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 1996 und Dreijahreshaushalt 1996-1998" (Fortsetzung) ......................................... 4 "Disegno di legge n. 85/95: "Bilancio di previsione della Provincia autonoma di Bolzano per l'anno finanziario 1996 e bilancio triennale 1996-1998" (Continuazione)..................................... 4 -3- Nr. 84 - 21.12.1995 PRESIDENZA DEL VICEPRESIDENTE: Dott.ssa ALESSANDRA ZENDRON VORSITZ DES VIZEPRÄSIDENTEN: ORE 10.16 UHR (Appello nominale - Namensaufruf) PRESIDENTE: La seduta è aperta. Prego dare lettura del processo verbale dell'ultima seduta. Feichter (Sekretär - SVP): (Verliest das Sitzungsprotokoll - legge il processo verbale) PRESIDENTE: Ci sono osservazioni al verbale? Nessuna. Il verbale è approvato. Comunicazioni della Presidenza: Sono state presentate le seguenti interrogazioni: n. 1960/95 (Minniti), concernente il trasloco degli inquilini attualmente domiciliati presso l'ex Filanda a Laives; n. 1961/95 (Minniti), concernente i responsabili della SICAR; n. 1962/95 (Klotz), concernente il nuovo ospedale di Merano e l'ospedale di Bolzano; n. 1963/95 (Holzmann), concernente la risposta all'interrogazione n. 1525/95; n. 1964/95 (Minniti), concernente l'assegnazione delle aree industriali, commerciali ed artigiane a Sinigo; n. 1965/95 (Bolzonello), concernente l'incarico di aggiornare il "Codice della Provincia Autonoma di Bolzano" assegnato all'ATHESIA; n. 1966/95 (Bolzonello), concernente il contratto prorogato tra la Comunità di lavoro e la Soc. Aeroveneta. Interrogazione con risposta scritta da parte del Presidente Durnwalder: n. 1843/95 (Leitner), concernente il numero dei membri delle giunte comunali in Alto Adige in carica da più di tre legislature. Interrogazione con risposta scritta da parte dell'assessore Achmüller: n. 1690/95 (Bolzonello), concernente il monitoraggio delle acque di falda. Interrogazione con risposta scritta da parte dell'assessore Frick: n. 1774/95 (Holzmann), concernente finanziamenti da parte della ditta Würth a favore di un partito della Giunta provinciale. Interrogazioni con risposta scritta da parte dell'assessore Hosp: n. 1785/95 (Holzmann), concernente i corsi di aggiornamento per insegnanti organizzati dalle intendenze di lingua italiana, tedesca e ladina; n. 1947/95 (Holzmann), concernente la modifica dei criteri in materia di acquisto di opere ed oggetti d'arte. -4- Interrogazioni con risposta scritta da parte dell'assessore Cigolla: n. 1674/95 (Holzmann), concernente gli attuali programmi d'insegnamento della seconda lingua; n. 1739/95 (Holzmann), concernente gli ascensori installati nei condomini IPEAA di via Milano e di via Palermo. Interrogazione con risposta scritta da parte dell'assessore Viola: n. 1881/95 (Holzmann), concernente la possibilità di cessione del quinto dello stipendio per l'ottenimento di prestiti. N.B. - Si comunica che l'interrogazione n. 1963/95 è stata ritirata. Per la seduta odierna si sono giustificati i consiglieri Benedikter e Frasnelli. Punto 52) dell'ordine del giorno: "Disegno di legge n. 84/95: "Disposizione per la formazione del bilancio di previsione per l'anno finanziario 1996 e per il triennio 1996-1998 (Legge finanziaria 1996)" e Punto 53) dell'ordine del giorno: "Disegno di legge n. 85/95: "Bilancio di previsione della Provincia autonoma di Bolzano per l'anno finanziario 1996 e bilancio triennale 1996-1998" (Continuazione) Punkt 52 der Tagesordnung: "Landesgesetzentwurf Nr. 84/95: "Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 1996 und für den Dreijahreszeitraum 1996-1998 (Finanzgesetz 1996)" und Punkt 53 der Tagesordnung: "Landesgesetzentwurf Nr. 85/95: "Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 1996 und Dreijahreshaushalt 1996-1998" (Fortsetzung) La discusione generale è chiusa. Aspettiamo che venga il Presidente Durnwalder per inviare la replica. La consigliera Klotz ha chiesto la parola sull'ordine dei lavori, ne ha facoltà. KLOTZ (UFS): Frau Präsidentin! Warum können nicht die Landesräte, die anwesend sind, auf die Fragen, die ihnen gestellt worden sind, antworten? Früher hat man immer darauf hingewiesen, daß es zweckmäßig sei, daß auch die anderen Landesräte antworten. Warum kann nicht Landesrat Hosp dazu Stellung nehmen? Er hat sicher einiges zu sagen. Ich hatte an ihn beispielsweise eine ganz konkrete Frage gestellt. So könnte man die Zeit nützen, bis Landeshauptmann Durnwalder eintrifft. PRESIDENTE: Lei ha ragione. Possiamo chiedere al vicepresidente della Giunta di iniziare la replica. Siccome il Presidente ha detto che arriverà subito, sospendo la seduta per un quarto d'ora. ORE 10.24 UHR ---------ORE 10.39 UHR -5- VORSITZ DER PRÄSIDENTIN: Dr. SABINA KASSLATTER-MUR PRESIDENZA DELLA PRESIDENTE: PRÄSIDENTIN: Die Sitzung ist wieder aufgenommen. Wir haben die Generaldebatte abgeschlossen und beginnen jetzt mit der Replik des Landeshauptmannes. Bitte, Sie haben das Wort. DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Sehr verehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Vorerst möchte ich mich entschuldigen, daß ich etwas zu spät gekommen bin und so den Ablauf der Arbeiten etwas durcheinander gebracht habe. Es tut mir leid, aber ich mußte einige Interviews geben und deswegen mußte ich einfach noch kurze Zeit ausharren. Ich werde versuchen, auf einige Fragen, die hier gestellt worden sind, einzugehen. Vielfach waren es Feststellungen und im großen und ganzen müssen wir auch sagen, daß es objektive, sachliche Feststellungen waren, die von uns auch nicht immer akzeptiert werden müssen oder können, aber immerhin, es waren Einwände, die Themen behandelt haben, die uns alle berühren. Ich werde versuchen, auf einige dieser Themen einzugehen, denn soweit es Feststellungen waren, brauchen sie von meiner Seite ja nicht kommentiert zu werden. Was hingegen reine Bewertungen oder Fragen anbelangt, so werde ich darauf eingehen. Ich darf bereits jetzt um Entschuldigung bitten, wenn ich nicht jede einzelne Frage genau beantworten kann, oder die eine oder andere vielleicht auch überspringe. Ich möchte mich auch entschuldigen, wenn ich nicht jeden einzelnen beim Namen nennen kann, und zwar vor allem deshalb, weil vielfach die gleichen Fragen von verschiedenen Abgeordneten gestellt worden sind. Aus diesem Grund werde ich einen allgemeinen Überblick geben und jeder einzelne sollte sich angesprochen fühlen, wenn diese Themen behandelt werden. Zunächst einmal zum politischen Teil. Diesbezüglich hat die Kollegin Klotz bemängelt, daß von unserer Seite viel zu wenig auf große, politische Themen eingegangen worden wäre, das heißt, daß wir mehr allgemeine Aussagen getätigt, aber die Grundaussagen, vor allem zum Selbstbestimmungsrecht, nicht behandelt hätten. Es stimmt schon, daß wir das Thema Selbstbestimmungsrecht nicht behandelt haben. Aber, Frau Kollegin Klotz, es ist doch so, daß wir als Grundlage unserer Politik die Autonomie, das Pariser Abkommen gewählt haben, und gesagt haben, daß das Pariser Abkommen erfüllt werden muß, weiterentwickelt werden muß, und daß wir auf das Selbstbestimmungsrecht niemals verzichten werden und auch gar nicht verzichten könnten. Es hat keinen Sinn, daß wir alle Jahre das gleiche wiederholen. Wir kennen Ihre Auffassung, Sie kennen unsere Auffassung, und ich darf Ihnen nochmals bestätigen, daß wir auch in Zukunft auf das Selbstbestimmungsrecht, ein Grundrecht aller Völker und aller Volksgruppen, niemals verzichten werden. Sollte es einmal notwendig sein, so werden wir selbstverständlich davon -6- Gebrauch machen. Wenn ich es heuer nicht noch einmal erwähnt habe, so deshalb, weil sich in dieser Frage nichts geändert hat. Einige Kollegen haben die Europaregion Tirol angesprochen. Und es freut mich, daß wir heute über die Europaregion Tirol so offen reden können. Sowohl die italienischen Kollegen, wie auch die deutsch- und ladinischsprachigen Kollegen, haben darüber unkompliziert und unbefangen ihre Meinung zum Ausdruck gebracht, wobei selbstverständlich Unterschiede in der Bewertung bestehen. Die italienischen Kollegen haben eine gewisse Skepsis, gewisse Befürchtungen. Sie glauben, daß man klarer darüber reden muß, damit man genau weiß, was man darunter versteht usw. Sie haben Angst, daß die italienische Volksgruppe in Minderheit gedrängt werden könnte. Das ist von ihrer Seite aus auch zum Teil verständlich, wenn es auch unbegründet ist, denn niemand will durch die Europaregion Tirol eine Volksgruppe, ganz gleich, ob es die italienische oder ladinische Volksgruppe ist, in irgendeine Ecke drängen. Nein! Wir wollen, daß sich alle drei Volksgruppen in dieser Form der Zusammenarbeit frei äußern, frei bewegen und auch frei ihre Gedanken zum Ausdruck bringen können. Und ich glaube, daß deshalb niemand Angst haben muß, im Gegenteil, für uns ist es eine Bereicherung, wenn man in einer historischen Zone, in den Alpen, in Europa, einfach in unkomplizierter Form zusammenarbeiten kann, unabhängig von den bestehenden Grenzen, die immer menschlicher, niedriger, passierbarer usw. gemacht werden. Ich glaube also, daß doch jeder dies so sehen sollte. Die Europaregion Tirol will keine Grenzverschiebung vornehmen, in dem Sinn, daß wir jetzt sagen: "Es wird eine eigene Institution gemacht, die eben in der österreichischen und in der italienischen Verfassung vorgesehen werden müßte." Das hat niemand und will auch niemand beabsichtigen. Aber eines - vor allem die Kollegen der italienischen Volksgruppe - müssen Sie doch einsehen: In Europa, wo die Grenzen verschwinden sollten, muß es doch, ohne Angst haben zu müssen, möglich sein, daß in Grenzbereichen zusammengearbeitet wird, daß der Übergang von einer Kultur auf die andere menschlicher, humaner, herzlicher gemacht wird. Und ich glaube, gerade die Europaregion Tirol hat diese Aufgabe. Wenn wir dann außerdem noch gemeinsame Aufgaben im Bereich der Kultur, der Wirtschaft, des Umweltschutzes, des Verkehrs usw. lösen, so bin ich auch der Meinung, daß das letzten Endes eine Bereicherung darstellt und nicht irgendeine Verarmung. Und aus diesem Grund verstehe ich einfach die Bedenken und die Angst nicht. Vor allem der Kollege Messner hat diesbezüglich auch sehr deutlich die Äußerungen, die der Staatspräsident Scalfaro verlauten hat lassen, wieder etwas richtig gestellt. Ich glaube, es war schon etwas sonderbar und für uns eigentlich nicht einsichtig, daß ein Staatspräsident, der immer wieder das Wort "Zusammenarbeit in Europa" in den Mund legt, hier irgendwie Stimmung machen will, vor allem bei den Trentinern, indem er sagt: "Diese Form der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wäre zum Teil gegen die Interessen der Trentiner, und zwar vor allem deshalb, weil sie immer mehr zu einer Minderheit werden könnten, weil sie nicht mitreden könnten, weil für sie auch Nachteile oder Identitätsfragen entstehen könnten." Ich glaube, daß diese Aussage einfach unbegründet ist, und in dieser -7- Form, wie sie gemacht worden ist, kann sie von uns unmöglich so hingenommen werden, oder so stehen bleiben. Wir verfolgen keine versteckten Interessen, sondern wir sagen ganz offen, was wir in der Europaregion Tirol wollen, und zwar ein unkompliziertes Zusammenarbeiten in all den Bereichen, die von der Bevölkerung eben gewünscht werden. Es ist natürlich auch über Europa geredet worden, und ich freue mich, daß alle zum Ausdruck gebracht haben, daß wir gute Europäer sein wollen und uns nicht abkapseln wollen, sondern mit dem Süden und dem Norden zusammenarbeiten, in diesem gemeinsamen Europa leben und mithelfen wollen, um die verschiedenen menschlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Probleme zu lösen. Ich glaube, wenn es jetzt darum gegangen ist, daß es geheißen hat: "Ja, aber gewisse wirtschaftliche Fragen sind so und nicht anders gelöst worden" oder "Es bestehen Schwierigkeiten, daß dies und jenes nicht so gemacht werden kann, wie wir es wollen", dann müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, daß in Europa immer gewisse Schranken für alle bestehen müssen, nicht nur für uns. Und auch wir müssen diese Schranken akzeptieren, solange wir zu diesem gemeinsamen Europa gehören. Ich hoffe, daß diese Schranken auch ein bißchen mehr regional abgestimmt werden, damit nicht ungleiches gleich behandelt wird, miteinander verglichen wird, daß man auf die Besonderheit der einzelnen Gebiete auch Rücksicht nimmt. Wir haben bereits erreicht, daß wenigstens ein Teil davon berücksichtigt worden ist. Der Großteil der Gesetze ist in Brüssel bereits mit dem Sichtvermerk, oder jedenfalls mit dem Segen versehen worden. Wir können den Großteil der Wirtschaftsgesetze wieder anwenden, bzw. die früheren Rückstände jetzt auszahlen. Auch hier kommt es darauf an, daß wir Kontakte haben, und ich glaube, daß es richtig war, daß wir einige Male nach Brüssel gefahren sind, und versucht haben, unsere Position entsprechend klarzulegen. Es hat auch entsprechende Früchte gebracht. Daß neue Richtlinien im Bereich der Wirtschaft gemacht werden müssen, ist auch klar. Wir haben sie bereits in der Landesregierung verabschiedet. Diese werden demnächst in Brüssel behandelt werden, und ich hoffe nur, daß sie auch akzeptiert werden. Die beiden Gesetze, die zur Zeit noch nicht abgesegnet worden sind, liegen noch zur näheren Überprüfung in Brüssel auf. Wir haben weitere Unterlagen nach Brüssel geschickt und ich hoffe, daß es eine tragbare Lösung gibt. Bei dieser Gelegenheit ist auch über den Todesmarsch der Italiener geredet worden. Vor allem der Kollege Holzmann und auch einige andere Kollegen der Alleanza Nazionale haben diesbezügliche Befürchtungen. Sie sagen, die italienische Volksgruppe würde zurückgehen. Schauen Sie, wenn sie aufgrund eigener Entscheidungen zurückgeht, dann muß ich Ihnen sagen, können und wollen wir dagegen nichts machen, denn es wäre nicht richtig, wenn wir jetzt mit entsprechenden Maßnahmen das ersetzen würden, was die natürliche Entwicklung nicht hergibt. Ich glaube, wir müssen die Voraussetzungen schaffen - und darauf möchte ich Wert legen -, keine Maßnahmen zu schaffen, die in irgendeiner Weise einen künstlichen Rückgang der italienischen Volksgruppe nach sich ziehen oder begünstigen würde. Das wollen wir nicht und das dürfen -8- wir nicht! Und das würde auch nicht dem Programm unseres Koalitionsabkommens entsprechen. Dort steht, daß die Landesregierung keine Maßnahmen setzen darf, die die natürliche Entwicklung einer Volksgruppe einschränken, bevorzugen oder benachteiligen würde. Das wollen wir nicht, sondern wir wollen, daß sich alle drei Volksgruppen in Südtirol frei harmonisch entwickeln können. Wenn Sie von einem Todesmarsch reden, dann müssen Sie einmal innerhalb der eigenen Volksgruppe darüber reden oder einmal entsprechende Überlegungen anstellen. Und ich muß Ihnen sagen, daß es unfair und auch falsch wäre, wenn man dessen Rückgang auf die Politik der Regierung zurückführen würde. Ich glaube, die Tatsache ist einfach, daß der Großteil der italienischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Städten lebt, und zwar hauptsächlich in Bozen, aber auch in Meran, Brixen und Bruneck. Wir wissen, daß aufgrund der heutigen Situation es so ist, daß die Anzahl der Kinder in den Städten geringer ist, als auf dem Land. Sie werden sagen, daß das vielleicht auf das Einkommen, auf die Wohnungen zurückzuführen ist. Wenn dem so wäre, dann müßten die besserstehenden Familien, die in schönen Wohnungen leben, mehr Kinder haben als die ärmeren Familien. Nein, so ist es nicht! In der Praxis ist es genau umgekehrt, und zwar, daß teilweise die besserverdienenden und die schönerwohnenden Familien teilweise oft weniger Kinder haben als ein kleiner Bauer, ein kleiner Arbeiter irgendwo draußen auf dem Land, aber auch in der Stadt. Ich glaube, wir müssen uns bemühen - und auf das werde ich später zurückkommen -, daß die Wohnverhältnisse geregelt werden, aber auf der anderen Seite, bitte, darf das nicht als ein Grund für den Rückgang der italienischen Volksgruppe hergenommen werden. Die deutsche Volksgruppe hat in Bozen die gleiche Entwicklung wie die italienische, was die Zunahme und die Kinderanzahl anbelangt. Der Unterschied liegt nur darin, daß der Großteil der deutschen Volksgruppe auf dem Land lebt und es dort mehr Kinder gibt als in der Stadt. Und aus diesem Grund nehmen wir insgesamt zu und die italienische Volksgruppe ab, weil sie vorwiegend in der Stadt lebt, und deshalb weniger Zuwachs hat, aus Überlegungen, die jeder bei sich selber suchen muß. Jeder muß selber entscheiden, ob er die Verantwortung für eine große oder für eine kleine Familie übernehmen will. Deswegen gibt es in Bozen diese Entwicklung, aber innerhalb der deutschen Volksgruppe ist sie ganz gleich wie innerhalb der italienischen Volksgruppe. Es wäre unfair, wenn man diesen natürlichen Rückgang, aufgrund der persönlichen Entscheidungen der Familien, jetzt so auslegen würde, als ob das wiederum eine Maßnahme der mehrheitlich deutschsprachigen Landesregierung wäre. Das wäre einfach falsch und unkorrekt. Zweitens ist es auch - und auch das muß ich sagen - Schuld der italienischen Volksgruppe, weil sie sich im Laufe der letzten Jahrzehnte immer noch nicht mit diesem Land identifiziert hat. Denn sobald ihr Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst oder anderswo beendet ist, zieht es sie wieder nach Hause, wie sie vielfach sagen. Es kommt immer wieder vor, wenn man einen Beamten fragt: "Wenn Du jetzt in Pension gehst, was machst Du dann?", dann bekommt man als Antwort: "Ich gehe nach Hause". Und wenn man dann fragt: "Ja, wohin?", dann antwortet er: "Nach Sizilien, Sardinien oder sonst irgendwo -9- in eine andere Region oder Provinz". Diese Leute haben dort ihre Verwandtschaft, und im Laufe der Zeit haben sich dort ihr Häuschen gebaut, und aus diesem Grund wollen sie wieder in die ursprüngliche Heimat zurück. Das ist eine natürliche Abwanderung, die nicht von uns in irgendeiner Form beeinflußt werden sollte oder kann. Aber ich bitte, diese freiwilligen Entscheidungen nicht dafür zu verwenden, um wiederum das Zusammenleben der Volksgruppen zu belasten. Deshalb muß ich Ihnen einfach sagen, daß man die Sache einfach so nehmen soll, wie sie ist, und wenn schon muß man vor allem nach sachlichen objektiven Ursachen suchen, und dieselben auch dementsprechend gegenüber der Bevölkerung darlegen. Wenn Sie behaupten, Sie bekämen gemäß Urbanistik zu wenig Wohnungen, dann muß ich Ihnen antworten: "Zur Zeit ist in Bozen so viel Grund ausgewiesen, daß ungefähr 3.000 Wohnungen innerhalb der nächsten Jahre gebaut werden können". Und Sie werden sehen, daß es in Zukunft in Bozen wesentlich leichter sein wird, eine Wohnung zu finden, als teilweise in gewissen Dörfern unseres Landes. Wenn Sie die Punkteanzahl zwischen den Städten Bozen und Bruneck vergleichen, die notwendig sind, um eine Sozialwohnung zu bekommen - ich weiß, Sie werden jetzt sagen: "Der Landeshauptmann ist aus dieser Gegend, deswegen wird er dafür schon Sorge tragen", aber dann muß ich Ihnen sagen, daß es in Bruneck ungefähr 30 Punkte braucht, um eine Sozialwohnung zu bekommen und in Bozen nur 24. Daraus können Sie sehen, daß es bereits heute umgekehrt ist, denn früher waren in Bozen mehr Punkte notwendig als in Bruneck. Und wir werden in Zukunft weiterhin darauf achten, daß jede Familie, die eine Wohnung braucht, auch eine bekommt, daß jeder die Möglichkeit hat, eine Familie zu gründen und vor allem auch, daß jede Familie zu tragbaren Bedingungen auch eine Wohnung bekommen kann. Ich glaube also, daß nicht die Urbanistik Schuld trägt, daß zu wenig Wohnungen zur Verfügung stehen. Jedenfalls kann das in nächster Zeit nachgeholt werden, was vielleicht auch in der Vergangenheit versäumt wurde, denn, um Korrekturen vorzunehmen, sind wir ja schließlich da. Ich glaube vielmehr - und da komme ich jetzt auf ein anderes Thema zu sprechen -, daß es vor allem die italienische Volksgruppe ist, die einfach noch nicht verstanden hat, daß die Hauptschwierigkeit, uns gegenseitig zu verstehen und zu vertragen, die Sprache ist. Und diesbezüglich kann jeder von Ihnen einen Beitrag leisten, beispielsweise wenn Sie mit den jungen Leuten reden. Wir leben in einem Land, in dem die beiden Sprachen, Deutsch und Italienisch, gleichgestellt sind. Die deutsche Sprache - und das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen - ist in Südtirol der italienischen Staatssprache gleichgestellt. Und das ist ein Teil der Verfassung. Und ich glaube, für jeden Bürger müßte - gerade für Sie, da Sie ja den Zentralstaat vertreten - es so sein, daß er dafür eintritt, daß die Verfassung respektiert wird. Und ich glaube, Sie tun der Jugend einfach nichts gutes, wenn Sie ihr ständig vorreden: "Wir lassen uns nicht zwingen, Deutsch zu lernen. Wir wollen nicht Deutsch lernen. Noi siamo in Italia, come mai dobbiamo imparare una seconda lingua?" Das wird mir ja bei den verschiedenen Besuchen in den Schulen draußen immer wieder gesagt. Man sagt mir das ja direkt ins Gesicht, und da müßten Sie als politische Vertre- - 10 - ter einfach sagen: "Wenn wir nicht Deutsch gelernt haben, dann nur deshalb, weil wir in einer Zeit aufgewachsen sind, wo man das nicht so ernst genommen hat." Aber machen wir es doch unseren Kindern leichter, helfen wir ihnen die zweite Sprache zu erlernen, damit sie auch mit deutschsprachigen reden, eine Konversation machen können, so daß sie sich in diesem Land wohlfühlen können. Ich könnte mich nicht wohlfühlen, wenn ich den anderen nicht verstehe, wenn ich tagtäglich streiten müßte, ob ich meine oder die andere Muttersprache gebrauchen muß. Deswegen würde ich mir gerade von der italienischen Volksgruppe erwarten, und zwar nicht nur von den Koalitionspartnern, daß sie einen Beitrag leisten, daß Deutsch als Maturafach eingeführt wird. Natürlich müssen dafür auch die Voraussetzungen und eine Übergangszeit geschaffen werden und weiters müssen die Methoden in den Schulen geändert werden. Aber bitte, eines verstehe ich wirklich nicht, wie kann die italienische Volksgruppe begeistert sein, wenn wir von Immersionsunterricht reden. Ich glaube, das ist doch eine Abwertung der italienischen Kultur, der italienischen Volksgruppe in unserem Land, wenn sie nicht mehr eine eigene Schule hat, in der Italienisch und natürlich auch Deutsch als Zweitsprache unterrichtet werden wird. Ich glaube, eine gemischte Schule würde sicher auch gegen die Identität der italienischen Volksgruppe sprechen. Wir, als deutsche Volksgruppe - das darf ich Ihnen sagen -, würden niemals einverstanden sein, daß wir einen Immersionsunterricht einführen, denn wir haben zu lange für eine eigene Schule gekämpft. Und ich hoffe nur, daß die italienische Volksgruppe dies auch einsieht. Und wenn wir das von seiten der Landesregierung vorgeschrieben hätten, daß zum Beispiel die Fächer Geschichte oder Religion oder irgendein anderes Fach in den italienischen Schulen in deutscher Sprache zu unterrichten sind, dann möchte ich sehen, welches Feuer politischer Natur hier angezündet würde. Ich bin überzeugt, daß das durch ganz Europa ginge: "Man läßt uns nicht einmal die eigene Schule; wir müssen sogar in der italienischen Schule gewisse Unterrichtsfächer in deutscher Sprache abhalten." Und aus diesem Grund sollten wir, nicht nur, weil es im Autonomiestatut vorgesehen ist, und gar nicht anders möglich wäre, für eine gute zeitgemäße, europareife deutsche und eine gute, angepaßte, europareife italienische Schule eintreten und in Zukunft wirklich auch das Modell der ladinischen Schule praktizieren. Und ich hoffe, daß wir in Zukunft gemeinsam an dieser Umsetzung, an der Verbesserung der Schule arbeiten. Und diesbezüglich hoffe ich auch, daß sich die Kollegen, vor allem der Alleanza Nazionale, nicht nur einverstanden erklären, daß in den italienischen Schulen Deutsch als Maturafach eingeführt wird und umgekehrt, sondern daß sie sogar dafür kämpfen, Vorreiter werden, und sagen: "Wir wollen, daß unsere jungen Leute sehen, daß die Kenntnis der zweiten Sprache einfach notwendig ist." Bezüglich "Schule zum Land" ist auch sehr viel geredet worden. Man hat gesagt: "Wir wollen, daß die Schule zum Land kommt". Dann hat es geheißen: "Warum sind die Lehrer nicht gefragt worden?" Sie wissen ganz genau, daß wir die Lehrer gefragt hätten und es war ja auch vereinbart, die Lehrer zu fragen, solange wir die entsprechenden Forderungen Rom gegenüber gestellt haben. Als wir mit Rom verhandelt haben, mußten wir doch im Hintergrund eine - 11 - Absicherung haben. Denn, wenn diejenigen, die eben morgen diese Schulen verwalten sollen, dagegen sind, dann werde ich nicht weiß Gott welchen Kampf mit Rom führen. Und aus diesem Grund wollte ich mich absichern, daß wir mit gemeinsamer Kraft versuchen, diesen Bereich Schule zu bekommen. Nun ist es aber anders gekommen, denn der Staat hat auf einmal gesagt: "Wir geben Euch die Schule, wir geben Euch die Straßen, wir geben Euch die Zuständigkeit in diesem und jenem Bereich", natürlich aus bestimmten Überlegungen heraus, das wissen wir ja auch, und nicht unbedingt, um unsere Autonomie zu stärken, sondern vor allem auch, um eine Entlastung des Staatshaushaltes zu erreichen. Und jetzt wäre es, glaube ich, ein Nonsens, Befragungen durchzuführen. Denn wer in Südtirol kann sagen: "Ich bin dagegen, daß die Schule zum Land kommt?" Das wäre doch von seiten der politischen Vertreter ein Verhalten, das von niemandem irgendwie verstanden werden könnte, wenn wir als Südtiroler die Zuständigkeit für die Schule ablehnen würden, und diesbezüglich nicht mitreden wollen, und keine Schule wollen, die vor allem auch unsere Verhältnisse entsprechend berücksichtigt. Diesbezüglich müssen wir nur sagen: "Selbstverständlich, aber unter gewissen Voraussetzungen". Die organisatorische und finanzielle Seite muß stimmen, aber daß wir diesbezüglich nein sagen, daß kann niemand von uns erwarten, oder daß wir diesbezüglich sogar noch eine Volksbefragung durchführen. Weiters ist zu sagen, daß die Schule eine Zuständigkeit ist, die nicht nur die Lehrer interessiert, sondern die Schule interessiert alle Familien, alle Südtiroler, ob alt oder jung. Und deswegen wäre es nicht richtig, wenn wir in diesem Moment nur die Lehrer fragen würden. Wir haben auch beim Übergang der anderen Kompetenzen niemanden gefragt. Ich glaube schon, daß wir das Recht haben, für die Bevölkerung zu reden. Letzten Endes hat uns ja die Bevölkerung gewählt, damit wir diese entsprechenden Entscheidungen treffen. Ich glaube schon, daß wir auch das Recht haben, diese Entscheidungen als gewählte Vertreter der Bevölkerung zu treffen. Aus diesem Grund glaube ich, daß durch uns auch die Bevölkerung letzten Endes mitredet. Wir werden versuchen, die Zuständigkeit für die Schule zu bekommen, und selbstverständlich werden wir auch versuchen - und das ist ja auch in den verschiedenen Texten vorgesehen -, die Schule dann so zu organisieren, daß sie von den Lehrern und auch von den einzelnen Volksgruppen mitgetragen werden kann. Das heißt, wir werden jetzt diesen Buchstaben, wenn wir die Zuständigkeiten bekommen, mit Leben erfüllen. Wir werden versuchen, die Probleme so zu lösen, daß sie von der Bevölkerung auch verstanden werden. Ein weiteres Thema ist die Steuerhoheit. Frau Kollegin Klotz, ich habe die Steuerhoheit schon auch erwähnt. Ich habe von der Kammer der Regionen nur einen Satz gesagt und auch bezüglich der Umkehrung der Verfassung habe ich nur einen Satz gesagt. Aber ich habe gesagt, daß wir die Steuerhoheit haben möchten, weil ich überzeugt bin, daß die Steuerhoheit in unserem Land einfach in Ordnung ist, und einfach zu unserem Land gehört. Ich kann nicht einen Roman schreiben, aber ich darf Ihnen versichern, daß wir jede Gelegenheit wahrnehmen werden, um die Steuerhoheit zu bekommen, und dies werden wir auch in den Verhandlungen einbauen. - 12 - Wir kommen zum Thema Toponomastik. Über die Toponomastik ist überhaupt nichts gesagt worden. Schauen Sie, die Toponomastik bleibt immer noch im Koalitionsprogramm drinnen, und ich habe sie jedes Jahr erwähnt. Ich fände es eben vernünftiger, anstatt die Toponomastik jedes Jahr nur im Bericht des Landeshauptmannes anzuführen, diesbezüglich auch endlich einmal ein Gesetz zu verabschieden. Wir sind bereits seit zwei Jahren dabei, Lösungen zu suchen, vor allem auch auf der Grundlageh wissenschaftlicher Beratung. Nur gibt es eben diese Schwierigkeit, und hier komme ich zu dem Vorwurf, der aufgeworfen worden ist, daß wir der Opposition einen Maulkorb anlegen würden. Wir möchten niemandem einen Maulkorb verpassen, im Gegenteil, die Opposition gehört gleich in den Landtag, wie die Mehrheit. Die Opposition ist von der Bevölkerung gleich gewählt worden, wie die Mehrheitsvertreter, deshalb muß die Opposition das Recht haben, ihre Meinung zu vertreten, weil die Wähler, die die Opposition gewählt haben, auch Demokraten sind, wie diejenigen, die uns gewählt haben. Sie haben ihr Programm, das unsererseits nicht immer unbedingt akzeptiert werden muß, genauso wie auch unser Programm von ihnen nicht immer akzeptiert werden muß. Eines muß klar sein: Im Landtag haben alle das gleiche Recht und jeder sollte die Möglichkeit haben, seine eigenen Ideen zum Vorteil zu bringen, aber niemand gibt einem einzigen Vertreter die Aufgabe, die Arbeit lahmzulegen. Das, glaube ich, hat der Wähler niemals gesagt. Der Wähler hat uns gewählt, damit wir Gesetze verabschieden, damit wir über konkrete Themen sprechen, aber der Wähler hat uns nicht gewählt, damit wir in der Region oder auch hier im Landtag die Arbeiten blockieren, und so die Gesetze nicht mehr weiterbehandeln können. Ich bin der Meinung, daß wir das Toponomastikgesetz bereits seit langem über die Bühne gebraucht hätten, wenn das Verhalten gewisser Vertreter in diesem Landtag anders gewesen wäre. Aber weil Obstruktion gemacht wird, kann das Gesetz nicht weiter behandelt werden. Ich glaube, es muß so sein, daß die Geschäftsordnung so festgelegt wird, daß jeder reden kann - über das "wie lange", damit die Organisation garantiert werden kann, kann man sich noch einigen -, aber es darf nicht so sein, daß jemand dann einfach 200, 1.000 oder 2.000 Abänderungsanträge einbringt, indem er einfach sagt: "Das Wort ist durch das Wort zu ersetzen, und dieser Satz ist durch jenen zu ersetzen usw.", Abänderungsanträge also, die im Grunde genommen überhaupt nichts aussagen, sondern denen man von vorneherein bereits ansieht, daß es einfach "Obstruktionsanträge" sind. Sie dürfen sich nicht wundern, denn solange diese Gefahr besteht - wir haben sie ja bereits im Regionalrat gesehen und, zum Teil versteckt, auch hier im Landtag - können wir gewisse Gesetzentwürfe gar nicht vorlegen, weil wir genau wissen, was passiert. Solange wir nicht die Sicherheit haben, daß wir im Landtag über diese Grundfrage wirklich reden und abstimmen können, hat es keinen Sinn, daß wir einerseits gepeitscht werden, dieses Gesetz vorzulegen - wir möchten es vorlegen und werden es vorlegen - und andererseits die Voraussetzung nicht gegeben ist, daß wir darüber reden und abstimmen können. Das heißt, die Opposition hat das Recht dagegenzustimmen, aber nicht das Recht, die Tätigkeit einfach zu blockieren. Ich bin auch einverstanden, daß man eine gewisse An- - 13 - zahl von Anträgen einbringt, aber es darf nicht so sein, daß einfach die Arbeit blockiert wird. Und sagen Sie nicht, daß das undemokratisch wäre, wenn wir sagen: Wenn wir sehen, daß nur Obstruktion betrieben wird, dann werden wir auch eine Formel einführen, wie sie in ganz Europa, aber vor allem auch innerhalb des italienischen Staates, üblich ist." Sie werden doch nicht sagen, daß das Parlament undemokratisch ist, weil es dort die Vertrauensfrage gibt. Würden Sie sich vorstellen können, Abgeordnete Klotz, daß in Deutschland oder in Österreich eine solche Methode möglich wäre, wo einfach ein einziger Abgeordneter das gesamte Parlament lahmlegen kann, indem er 100.000 Abänderungsanträge einbringt. Das wäre nirgends möglich, und das, glaube ich, müssen wir auch in Südtirol so nicht akzeptieren. Wenn Sie garantieren, daß wir mit normalen Abänderungsanträgen arbeiten können, wenn es auch viele sind, aber damit die Arbeit nicht blockiert wird, dann werden wir überhaupt kein Interesse haben, die Geschäftsordnung so abzuändern, daß die Vertrauensfrage eingeführt wird. Wenn wir aber sehen, daß eine Arbeit ohne Vertrauensfrage nicht mehr möglich ist, dann glaube ich - und da werden mir alle recht geben -, bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als etwas zu tun, das ein Weiterarbeiten ermöglicht. Autonomie. Es ist von allen anerkannt worden, daß die Autonomie ausgebaut werden sollte, daß sie Früchte gebracht hat und im Grunde genommen eigentlich schon positiv ist. Ich glaube auch, daß die Opposition zugeben muß, daß wir recht behalten haben, als wir beim Abschluß der Streitereien, nach Abschluß des Paketes, gesagt haben: "Für uns ist das keine Lösung der Südtirol-Problematik. Für uns heißt das nicht, daß jetzt die Autonomie am Ende ist, bzw. daß wir nur das bekommen". Nein, wir haben immer gesagt: "Wir wollen natürlich mehr. Wir wollen eine dynamische Autonomie!" Wenn sich das Umfeld ändert, dann ist doch ganz klar, daß wir die Voraussetzungen haben müssen, daß wir wirklich eine autonome Verwaltung und eine autonome Gesetzgebung haben. Deswegen wollen wir noch weitere zusätzliche Kompetenzen. Und ich sage Ihnen: "Es wird auch bei denen nicht bleiben, die wir heute haben, wenn morgen neue Erfordernisse da sind." Dann wird man auch weiterdenken und überlegen, was man tun kann, damit wir in Südtirol die Zuständigkeiten verwalten können, die uns übertragen worden sind, bzw. die notwendig sind, damit man die verschiedenen Probleme lösen kann. ANAS. Man hat die Frage gestellt: "Brauchen wir die ANAS-Straßen?" Ich sage Ihnen, alle diese Kompetenzen sind auch im Zusammenhang mit den Steuergesetzen des Staates, mit den verschiedenen Bestrebungen der römischen Regierung zu sehen, den Staatshaushalt zu sanieren. Der Staat wollte von uns - und das hat er auch erreicht, daß diesbezüglich ein Verfassungsgerichtshofurteil gefällt worden ist -, daß wir einen gewissen Teil des Steueraufkommens dem Staat abtreten, bzw. daß wir bei den Sondersteuern zur Sanierung des Staatshaushaltes - Steuererhöhungen oder eigene Steuern - nicht mit 90 Prozent beteiligt sind. Er sagt: "Das gehört dem Staat allein!" Und diese machen zur Zeit zirka 300 Milliarden Lire aus. Und da ist es ja selbstverständlich, daß wir sagen: "Wir sind auch mit schuld," - das sage ich ganz offen - "daß der - 14 - Staat in den vergangenen Jahrzehnten teilweise mehr ausgegeben hat, wie er eingenommen hat." In der Vergangenheit waren wir an den Ausgaben des Staates beteiligt, und deshalb sind auch wir an diesem Schuldenberg mitbeteiligt. Es ist auch richtig, daß auch wir einen kleinen Beitrag leisten, daß diese Schulden abgetragen werden können. Aber wir sagen: "Lieber Staat, wir sind grundsätzlich bereit, aber unter der Voraussetzung, daß wir Dir Kosten abnehmen, das heißt, daß Du uns Zuständigkeiten von Agenden überträgst, die Du bisher in Südtirol bezahlen hast müssen." Und wenn wir diese Zuständigkeiten bekommen, dann sind wir bereit, dafür auch einen gewissen Betrag zu bezahlen. Deswegen möchten wir in nächster Zeit, daß auch die Durchführungsbestimmungen für die Finanzen abgeändert werden, und in diesem Rahmen werden wir dann mit dem Staat eine Einigung erzielen. Jedenfalls möchten wir die ANAS, und zwar einen Teil als Landesstraßen, für die wir die volle Zuständigkeit haben, Artikel 17 des Autonomiestatutes, und dann möchten wir im Delegierungswege - und das muß der Staat auch weiterhin bezahlen die Instandhaltung der verbleibenden staatlichen Straßen. Damit können wir einerseits Kosten einsparen und andererseits auch dafür Sorge tragen, daß diese Verwaltung und diese Arbeiten wesentlich kostengünstiger durchgeführt werden. Wir werden versuchen, die Schule zu bekommen und im Bereich der Energie einiges zu erreichen. Gerade im nächsten Jahr wird das eine Hauptfrage sein. Wir müssen diese Maßnahmen des Paketes endlich der heutigen Zeit angepaßt durchführen. Das heißt, wir haben heute aufgrund des Autonomiestatutes Zuständigkeiten bei der Verteilung der Energie. Ich glaube aber nicht, daß wir wirklich eine Energiepolitik, was die Elektroenergie anbelangt, aufbauen können, wenn wir nur die Verteilung haben. Wir müssen versuchen, eine Lösung zu finden, zwischen Produktion, Transport und Verteilung. Und hier müssen wir auch die bestehenden Autonomiebestimmungen ausnützen und müssen auch mit den heute bestehenden Produktionsbetrieben Kontakt aufnehmen, um unter Einhaltung der Autonomiebestimmungen und der Urteile des Verfassungsgerichtshofes eine Lösung zu finden. Ich glaube, hier läßt sich ohneweiters eine Lösung finden. Ich habe diesbezüglich bereits mit ENEL, mit Montedison und auch mit den zuständigen Ministern, vor allem mit dem Minister Clò, Kontakt aufgenommen. Und ich glaube, daß es hier eine brauchbare Lösung geben wird. Dann ist die Frage aufgeworfen worden, ob wir überhaupt eine Universität brauchen. Schauen Sie, wir brauchen eine Universität. Ich sage Ihnen das ganz klar. Dann fragen Sie sicher, welche Uni, für wen und wo sollte sie entstehen? Erstens, brauchen wir eine Universität, und zwar brauchen wir sie deshalb, weil sich eben die gesamte Situation in Italien und auch bei uns geändert hat. Während früher kaum Akademiker vorhanden waren, ist es heute eben so, daß wir Akademiker für die verschiedenen Verwaltungsbereiche, Wirtschaftsbereiche, kulturellen Bereiche usw. brauchen. Und ich glaube, daß wir diesbezüglich auf jeden Fall nicht im Rückstand bleiben sollten. Wir haben ja den geringsten Anteil an Akademikern, verglichen mit den umliegenden Gebieten. Und ich glaube, wenn wir eine zeitgemäße ordentliche Verwaltung garan- - 15 - tieren und auch die wirtschaftlichen und kulturellen Probleme lösen wollen, dann brauchen wir auch die Fachleute. Darauf werden Sie mir sicher antworten: "Aber in Innsbruck und auch Trient haben wir eine Universität." Aber ich bin der Meinung, daß kein Land auf eine Universität verzichten kann. Wir sind die einzige Hauptstadt mit 100.000 Einwohnern in ganz Italien, die noch keine Universität hat. Nun sage ich Ihnen ganz offen, nur damit Sie es noch einmal hören: "Auch für uns wird Innsbruck die Landesuniversität bleiben und sein, und auch in Zukunft möchten wir von der Universität Innsbruck, Wien, Verona und Florenz keinen einzigen Studenten wegnehmen." Wir wissen aber, daß wir jetzt eine Studienreform haben, und daß wir hier einfach nicht abseits stehen können, sondern schauen müssen, wie wir zwischen auswärtigen Universitäten in Südtirol entsprechende Fachhochschulen organisieren können. Wir müssen eine Universität haben, damit wir die Fachhochschulen im eigenen Land, natürlich in Zusammenarbeit mit den anderen Universitäten, durchführen können, damit wir überhaupt mit den anderen Universitäten in Trient und Innsbruck sprechen, verhandeln, dialogieren können. Ich glaube, daß es deshalb einfach notwendig ist, daß wir in Südtirol eine Universität errichten. Und wir werden auch dafür kämpfen, daß wir auch die Zuständigkeiten in diesem Bereich bekommen, denn ich möchte zum Unterschied von manchen keine staatliche Universität in Südtirol, sondern wennschon eine freie Universität mit der Möglichkeit, daß wir nachdem wir ja einen zweisprachigen Unterricht garantieren müssen - in diesem Fall vor allem Professoren aus dem gesamten deutsch- oder englischsprachigen Raum berufen können. Und in diese Richtung werden wir gehen. Und wenn Sie fragen, für wen diese Universität errichtet wird, dann muß ich Ihnen antworten: "Für die Südtiroler!" Wir rechnen, daß in nächster Zeit 4.000 zusätzliche Studenten kommen werden, wenn die Fachhochschulen wirklich wirken sollten. Wir wissen ganz genau, daß wir in Bozen zur Zeit maximal bis zu 3.000 Studenten unterbringen könnten, das heißt, daß wir nicht einen einzigen von anderen Universitäten abziehen müßten, sondern, daß wir nur den Zuwachs hier in Südtirol aufnehmen könnten. Wir möchten keine Universität mit allen Fakultäten. Nein! Wir möchten nichts anderes, als in diesen Bereichen arbeiten, in denen wir entsprechende Voraussetzungen haben und in denen wir vor allem keine Probleme mit der Sprache haben. Deswegen braucht es eine im Bereich der Lehrerausbildung, die ganz klar in der Muttersprache erfolgen muß, eine zweite in der Ausbildung der Wirtschaft und eine Ausbildung im Bereich der Sprache. Und auch hier müssen Spezialisierungen eingeführt werden, die mit den anderen bestehenden umliegenden Universitäten abgesprochen werden. Ich glaube also, daß wir hier wirklich etwas schaffen können, das europareif ist, etwas, was über die Grenzen hinausgeht, nicht eine Provinzuniversität, bei der man sich fast schämen muß, zu sagen: "Dort habe ich studiert!" Ich glaube, wenn wir dies machen, wo wir die Voraussetzungen haben, Treffpunkt zwischen dem italienischen und deutschen Kulturraum, dann können wir hier wirklich ein Beispiel für ganz Europa setzen. Denn ich sehe nicht ein, daß einerseits Innsbruck sagt, sie wären der Übergang zwischen dem Norden und Süden, und andererseits Trient behauptet, sie wären der Übergang zwischen - 16 - dem Süden und Norden, und wir wären praktisch das Hinterland, das organisatorische Aufgaben als Zubringer leisten sollte. Diesbezüglich bin ich nicht einverstanden. Innsbruck wird für die deutsche Volksgruppe weiterhin unser Bezugspunkt bleiben und mit Trient wird man ebenfalls versuchen, weiterhin zusammenzuarbeiten. Weiters wurde gesagt, daß wir mehr Mut zur Autonomie haben sollten. Kollege Denicolò, diesbezüglich muß ich Ihnen einfach sagen, daß Sie mir aus der Seele gesprochen haben. Wir brauchen mehr Mut zur Autonomie, wir sollten nicht immer fragen: "Ist das irgendwo vorgesehen oder nicht?", sondern wir sollten den Grundsatz hernehmen. Und der Grundsatz unserer Autonomie und des Pariser Abkommens lautet: "Autonome Gesetzgebung und Verwaltung". Wir sollten ab und zu auch einmal über den reinen Buchstaben hinausgehen und auch den Geist des Autonomie-Abkommens als Grundlage nehmen. Ich glaube, man sollte nicht immer fragen: "Ist das schon noch abgedeckt, oder nicht mehr?" Auch auf römischer Ebene muß langsam der Sinn für das Wesentliche gesehen werden und nicht immer nur der einzelne Buchstabe. Und gerade deswegen, Abgeordnete Klotz, werden wir versuchen, die Zuständigkeiten zu bekommen, die letzten Endes auch Sizilien hat, daß unsere Gesetze nicht immer zuerst überprüft werden und dann erst in Kraft treten können, sondern es sollte heute schon so sein, daß, wenn ein autonomes Land wie Südtirol ein Gesetz durch den Landtag verabschiedet, das Gesetz dann in Kraft treten können muß. Wenn die römische Regierung der Meinung ist, daß hier etwas fehlt, dann haben sie immer noch die Möglichkeit, den Verfassungsgerichtshof anzurufen. Leider muß ich sagen, daß gerade Ihr Parteikollege oft Briefe nach Rom schreibt, und dafür eintritt, daß Gesetze, die hier demokratisch verabschiedet worden sind, wieder rückverwiesen werden. Das muß ich leider sagen, weil es letzten Endes auch der Wahrheit entspricht. Wir kommen jetzt zu den Finanzen. Bei den Finanzen hat es geheißen, daß die Fixkosten viel zu hoch sind und die Pflichtausgaben, Investitionsausgaben würden immer weniger sein. Man hat hier vor allem gesagt, diese wären heuer von 53 auf 63 Prozent gestiegen. Abgeordnete Klotz und auch Abgeordneter Leitner, oder wer es auch immer gesagt hat, ich muß Ihnen eines sagen: "Wir haben 300 Milliarden Lire auf die Seite gegeben, damit wir gerüstet sind, sollten wir zusätzliche Zuständigkeiten bekommen." Aber diese 300 Milliarden Lire dürfen Sie jetzt nicht als Pflichtausgaben ansehen, sondern das ist unsere Sparsamkeit und unsere Vorsicht, damit wir, wenn wir Zuständigkeiten bekommen, nicht auf einmal wie ein "Ochs vor dem Berg" stehen und nicht wissen, wie wir das jetzt finanzieren sollen. Wir haben immer gesagt, daß wir eine saubere Verwaltung in der Form wollen, daß wir keine Darlehen aufnehmen müssen, um den normalen Haushalt abdecken zu können. Wir möchten möglichst unverschuldet auch unsere Geschäfte dann unseren Nachfolgern übergeben. Aus diesem Grund wollten wir nicht, wenn zusätzliche Kompetenzen auf uns zukommen, neue Darlehen aufnehmen, sondern wir wollten das Geld bereits zur Verfügung haben. Ich glaube, daß das auch gut ist, und deswegen haben wir auch diese 300 Milliarden Lire. Aber die dürfen Sie uns doch - 17 - nicht als Pflichtausgaben nehmen, denn, wenn wir neue Zuständigkeiten übernehmen, dann ist es doch selbstverständlich, daß diese auch bezahlt werden müssen. Und wenn wir diese Zuständigkeiten nicht bekämen, müßten wir diese 300 Milliarden Lire eben dem Staat abliefern. Unter diesem Blickwinkel hätte auch der vorhergehende Haushalt etwas anders angesehen. Also, insgesamt gibt es höchstens eine Steigerung von 53 auf 57 Prozent, aber niemals eine Steigerung auf 63 Prozent. Diese Steigerung ist notwendig, weil eben gewisse Bereiche mehr kosten - denken Sie nur an das Personal -, und weil wir vor allem auch einige Zuständigkeiten bereits jetzt für das nächste Jahr vorsehen müssen. Sie haben gesagt, daß das Land Schulden hat, daß wir Zinsen zahlen müssen. Ich finde, daß es zwischen Schulden und Zinsen schon einen Unterschied gibt, und ich hoffe, daß Sie das in der Zwischenzeit eingesehen haben. Jedenfalls ist es so, daß wir selbstverständlich oft Darlehen aufnehmen müssen, weil uns der Staat eben die Geldmittel zu spät überweist. Natürlich könnten wir den Staat für diese verspätete Überweisung auch klagen. Und wir werden auch in den neuen Finanzregelungen diesbezüglich etwas hineingeben, daß uns der Staat innerhalb einer gewissen Zeit die Geldmittel auch überweisen muß. Man muß auch sagen, daß es schon eine wesentliche Reduzierung gegenüber den anderen Jahren gegeben hat, das heißt, die Verhandlungen haben schon etwas gebracht, denn während wir vor zwei Jahren noch 26 Milliarden Lire Zinsen für aufgenommene Darlehen zu bezahlen gehabt haben, sind es heuer nur mehr zirka 10 Milliarden Lire. Das heißt weniger, wenn ich Ihnen auch recht gebe, daß es trotzdem zu viel ist, denn letztendlich müßten wir ja Aktivzinsen bekommen, denn die Steuern müssen ja auch pünktlich gezahlt werden, und warum soll der Staat nicht das Geld hier lassen und Zinsen tragen lassen, anstatt es zuerst nach Rom zu schicken. Wir müssen dann wieder hinunter nach Rom pilgern und betteln, daß wir wieder das Geld bekommen, das uns aufgrund des Autonomiestatutes zusteht. Im Bereich der Sanität ist bereits vieles gesagt worden. Dem Kollegen Atz muß ich sagen, daß es nicht gerechtfertigt war, was er gestern über das Krankenhaus Bozen, über die Sanität insgesamt, gesagt hat, denn einmal besteht die Sanität nicht nur aus Bozen allein, sondern aus dem ganzen Land. Ich glaube schon, daß wir auf unsere Sanität stolz sein können, vor allem auch auf die guten Ärzte, auf das gute Personal und auf das persönliche Klima, das draußen in unseren Spitälern herrscht. Ich selber war in verschiedenen Spitälern Patient. Dort hat man wirklich das Gefühl, daß das Personal nicht nur die Stunden bis zum Feierabend zählt, sondern jeder einzelne leistet persönlichen Einsatz, daß die Patienten entsprechend betreut werden. Reden Sie mit allen Leuten, die mit unseren Spitälern zu tun gehabt haben, und jeder wird Ihnen bestätigen, daß das ganz etwas anderes ist. "Man ist hier eigentlich nicht in Krankenhäusern, sondern man ist hier wie in einem Hotel untergebracht" - hat mir einer gesagt - "im Vergleich zu anderen Gebieten." Ich gebe zu - und das hat der zuständige Landesrat nie bestritten -, daß vor allem in Bozen noch einige organisatorische Änderungen in personeller und auch in struktureller Hin- - 18 - sicht erfolgen müssen. Und wenn Sie den Sanitätsplan anschauen, so sehen Sie, daß die entsprechenden Vorschläge da sind. Aber hier zu behaupten, daß es in Bozen die größte Sterblichkeit, wenn Sie sie auch auf gewisse Bereiche eingeschränkt haben, von ganz Europa gäbe, das kann man einfach so nicht hinnehmen. Das ist eine Beleidigung für die ganze Ärzteschaft in diesem Lande und vor allem auch für Bozen selber. Ich glaube, wir müssen sagen: "Verbessern wir, was verbesserbar ist", aber nicht einfach generelle Aussagen hier anbringen, denn wir bemühen uns, hier Verbesserungen durchzuführen, und auch die Ärzteschaft in Bozen ist bemüht, Verbesserungen in organisatorischer, aber auch in personeller Hinsicht durchzuführen. Deshalb kann man nicht sagen, daß in Bozen nichts funktioniert. Wenn Sie sagen, hie und da gibt es etwas längere Wartezeiten, dann muß ich Ihnen sagen, daß es die auch anderswo gibt. Denn, wenn die Leute nach Innsbruck gehen, dann ist es auch so, daß sie nicht immer den gleichen Arzt bekommen und nicht immer den Termin bekommen, den sie haben möchten. Daß es in Bozen lange Wartezeiten gibt, das sagt ja der zuständige Landesrat selber. Ich finde, wir sollten hier nicht Nestbeschmutzer spielen, sondern in erster Linie sollten wir versuchen, die Probleme zu lösen. Aber im großen und ganzen möchte ich nochmals sagen, daß die Sanität in Südtirol funktioniert, denn es ist nicht so, wie sie vielfach hingestellt wird, und wie Sie über gewisse Abteilungen und die Sterblichkeit oder auch über gewisse übertriebene organisatorische Fehler geredet haben. Ich glaube, daß das einfach, nicht nur für den zuständigen Landesrat, sondern auch für die Landesregierung, für die Ärzteschaft und auch für viele Patienten, die dankbar daran zurückdenken, was ihnen im Bozner Krankenhaus gegeben worden ist, eine Beleidigung ist. Das müßten Sie schon relativieren und auch klarstellen, denn so, wie wir das verstanden haben, muß ich einfach sagen, daß es eine Beleidigung ist, die nicht akzeptiert werden kann. Soziales. Wir haben kürzlich in der Wirtschaftszeitung "Il sole 24 ore" gelesen, daß Südtirol an erster Stelle ist, was die Lebensqualität, das Einkommen usw. anbelangt. Das freut uns und wir sollten uns auch einmal freuen, wenn etwas gelingt, aber ich bin auch voll und ganz der Meinung, daß die Lebensqualität nicht nur eine Sache von Ziffern, von Punkten ist, sondern daß diesbezüglich viel mehr dazugehört. Ich habe auch gesagt: "Hätte man vielleicht andere Kriterien hergenommen, dann wären wir vielleicht nicht an erster Stelle gewesen." Es geht uns sicherlich nicht schlecht, aber auch aufgrund des Arbeitsfleißes unserer Bevölkerung, und weil wir die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt haben. Das muß man auch sagen. Wenn wir für alles Negative in unserem Land verantwortlich sind, dann werden wir am Positiven doch auch einen kleinen Anteil haben können. Und ich glaube, daß es in Südtirol sicher wesentlich mehr Positives gibt als Negatives. Das haben auch einige Oppositionsredner, vor allem auch der Abgeordnete Waldner, sehr deutlich anerkannt. Das hat mich auch gefreut, und ich glaube wir sollen uns auch freuen, daß es uns gut geht. Wir sollen uns vor allem freuen, daß es heute so vielen Südtirolern so gut geht. Einigen ist es immer schon gut gegangen, aber heute geht es einer breiten Masse gut. Wir haben leider auch eine große Menge von - 19 - Randgruppen in Südtirol, denen es nicht so gut geht, oder die jedenfalls die negativen Folgen dieses "Gutgehens" sind. Wir haben ältere Leute, die uns letzten Endes diesen Wohlstand aufgebaut haben, die heute vielleicht nicht mehr so an diesem Wohlstand teilnehmen können, wie sie es verdienen würden. Wir haben Alkoholiker, die aus verschiedenen menschlichen Überlegungen teilweise auch zum Alkohol greifen, wir haben Drogenabhängige, psychisch Kranke usw. Und in diesen Bereichen haben wir noch viel zu tun. Und ich glaube, wir haben auch den Willen, in den nächsten Jahren ein Programm durchzuziehen, für die Langzeitkranken, für die psychisch Kranken; wir wollen vor allem auch ein zusätzliches Drogenzentrum und eine Einrichtung für die Alkoholiker schaffen. Man kann jetzt schon sagen, ohne etwas auszuplaudern, daß die diesbezüglichen Maximalprojekte bereits genehmigt sind. Und ich hoffe, daß wir bereits im nächsten Jahr mit der Ausschreibung beginnen können. Das heißt, wir sind uns dessen schon bewußt, aber alles auf einmal geht eben nicht. Wir haben in letzter Zeit viel getan, aber wir werden auch in Zukunft hier weiterarbeiten müssen. Auch bei den Problemen der Frauen müssen wir schauen, wo wir ihnen noch besser entgegenkommen können, und dasselbe gilt auch für das Problem Tagesmütter. Aber, Abgeordnete Mayr - weil Sie dieses Problem angeschnitten haben und dem Landesrat Saurer diesbezüglich vielleicht auch einen Vorwurf gemacht haben - nehmen Sie auch zur Kenntnis, daß dieses Gesetz bereits seit Mai - wenn es mich nicht täuscht - in der Kommission ist, und es hätte schon längst verabschiedet werden können. Das heißt, man muß schon auch in den Kommissionen arbeiten, damit man weiterkommt, man muß die Probleme lösen und nicht nur einfach sagen: "Die Landesregierung legt etwas fest, bringt es in die Kommission, in der Kommission geht es nicht weiter, und dann sind diejenigen Schuld, die eben das Gesetz vorgelegt haben". Wir hätten das Gesetz wahrscheinlich heute schon verabschiedet, wenn es rechtzeitig behandelt worden wäre. Auch bei der zahnärztlichen Betreuung haben wir keine Kürzungen vorgenommen. Wir haben das hineingegeben, was wir voriges Jahr zu Beginn des Jahres hineingegeben haben. Generell muß ich sagen, daß wir überall das hineingegeben haben, was voriges Jahr nicht über den Zusatzhaushalt, sondern zu Beginn des Jahres hineingegeben worden ist. Und auch im Bereich der Jugend, Frau Kollegin, haben wir die Beiträge nicht gekürzt, im Gegenteil, sie sind sogar etwas erhöht worden. Sie müssen eben bei der Wahrheit bleiben, wenn Sie irgend eine Intervention machen. Schauen Sie, hier sind die Beträge zwischen Anfangshaushalt und Abänderung. Ich habe Ihnen gesagt, daß wir die gleichen Beträge hineingegeben haben, die wir zu Beginn des Jahres gehabt haben. Sie wissen ganz genau, daß wir beim Zusatzhaushalt gesagt haben, daß wir diese Geldmittel nicht auf die einzelnen Kapitel aufteilen, sondern Schwerpunkte setzen möchten, die eben dann gefördert werden sollen. Und so haben wir beim Zusatzhaushalt einen Schwerpunkt auch für die Jugend gesetzt und haben insgesamt 1,6 Milliarden Lire bereitgestellt, einmal für ein Jugendhaus in Bruneck und, zweitens, für ein - 20 - Jugendhaus in Nobels. Das heißt, wir haben diese 1,6 Milliarden Lire extra einmalig herausgenommen und der Jugend zur Verfügung gestellt. Deswegen dürfen Sie nicht sagen, daß weniger Geld gegeben wird, denn es ist sogar mehr Geld gegeben worden. Voriges Jahr haben wir insgesamt 9.820.000.000 Lire zur Verfügung gestellt und heuer sind es 10.158.000.000 Lire. Das heißt also, ein mehr und nicht ein weniger, denn Sie dürfen eine Sonderfinanzierung nicht als regelrechte Finanzierung hernehmen. Auch heuer ist es vielleicht möglich, daß wir eine Sonderfinanzierung, wenn wir einen Zusatzhaushalt erstellen, machen. Aber das, was Sie sagen, ist einfach eine Unkorrektheit und trägt dazu bei ... MAYR C. (SVP): (unterbricht) DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Ich habe es Ihnen ja erklärt! Die Beträge, die hier enthalten sind, bestehen aus Anfangshaushalt plus Zusatzhaushalt, aber gleichzeitig habe ich Ihnen auch erklärt, daß beim Zusatzhaushalt diese 1,6 Milliarden Lire als einmalige Investitionssumme für zwei Vorhaben zur Verfügung gestellt worden sind. Diese beiden Vorhaben sind in der Zwischenzeit bereits verwirklicht worden. Nun zur Wirtschaft. Es wurde über Tourismus - quantitative Erweiterung gesprochen. Darüber werden wir noch reden. Ich glaube schon, daß es einfach richtig ist, daß wir auch in diesem Bereich versuchen, objektiv und sachlich die Voraussetzung zu schaffen, daß diejenigen, die im Bereich des Fremdenverkehrs arbeiten, auch die Strukturen so gestalten können, daß sie wirtschaftlich arbeiten können. Wir wollen einen absoluten Bettenstop, das heißt keine zusätzlichen Betten, aber wir stellen nur die Überlegung an, wie die verlorengegangenen Betten aufgefangen werden können. Nichts anderes! Also keine zusätzlichen Betten, sondern die verlorengegangenen Betten sollten aufgefangen werden können, weil die Strukturen im ganzen Land auf das ausgerichtet sind, und deswegen sicher keine Mehrbelastung der Landschaft erfolgt. Es soll nur die gleiche Anzahl der Betten bestehen bleiben. Genauso wie ein Kaufmann sein Haus im landwirtschaflichen Grün für seine Erfordernisse anpassen kann, so muß es eben auch beim Fremdenverkehr möglich sein. Industrie. Diesbezüglich sind vor allem die Stahlwerke usw. angeführt worden. Abgeordneter Leitner, nehmen Sie zur Kenntnis, daß wir die damals in den 20er Jahren uns enteignete Großindustriezone Bozen-Süd wieder zurückerworben haben, die Aluminiumwerke, die Stahlwerke, die Magnesiumwerke und einen Teil der IVECO. Und diese Zonen haben wir den einheimischen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Wir haben es niemand genommen, sondern wir haben sie zurückgekauft ... KLOTZ (UFS): (unterbricht) DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Schauen Sie, ich kann heute nicht mehr die Neffen für das verantwortlich machen, was ihre Großväter - 21 - getan haben. Wir haben es zurückgekauft und haben es unseren Leuten italienischer, deutscher, ladinischer Muttersprache zur Verfügung gestellt. Ich glaube, daß das schon ein Fortschritt ist. Auch was die Stahlwerke anbelangt, haben wir den Grund nicht der Firma Amenduni übertragen, sondern diesen nur an sie verpachtet, das heißt, die Firma muß einen Pachtschilling von 2,7 Milliarden Lire zahlen. Der Grund gehört aber weiterhin dem Land. Und daß wir die Arbeitsplätze in den Stahlwerken gerettet haben, glaube ich, war richtig. Ich kann Ihnen auch sagen, daß die Firma in der Zwischenzeit alle Bestellungen durchgeführt hat, was die Umweltauflagen anbelangt, und bereits heute sind sie in den Schwarzen Zahlen. Das ist also nicht eine Firma, die sowieso eingeht, sondern sie schreibt bereits heute Schwarze Zahlen und erfüllt alle Umweltauflagen - das ist mir gestern noch bestätigt worden -, was ja eine Selbstverständlichkeit sein müßte. Jedenfalls versucht sie es nicht, hinauszuziehen, sondern sie wird diese schneller erfüllen, als wir es vereinbart haben. Die Wirtschaftslektion des Kollegen Leitner habe ich nicht ganz verstanden. Sie ist auch sehr schwach ausgefallen. Ich habe sein Büchlein durchgelesen, und als Lektüre in einer Volksschule kann sie sich dienlich sein, aber in diesem Wirtschaftskonzept sind sicher keine weltbewegenden Neuerungen enthalten. Kollege Leitner, wenn Sie uns Vorwürfe machen, daß wir kein Konzept hätten, dann versuchen Sie hier nicht, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben, ein neues Wirtschaftskonzept anzukündigen, das das beinhaltet, was Sie gestern lang und breit vorgelesen haben. Vor allem ihre Aussagen in bezug auf Landwirtschaft, aber auch Industrie und Handwerk usw. und auch in bezug auf die Verbände, das sind so Allgemeinplätze, die sicher keine Neuerung bedeuten. Und mit einem solchen Wirtschaftskonzept werden Sie auch bei Ihren Wählern wahrscheinlich nicht besonders gut ankommen. Die Ausschreibungen. Diesbezüglich gebe ich Ihnen recht, daß hier eine Änderung vorgenommen werden muß. Aber da haben Sie nichts erfunden, sondern haben nur das nachgesagt, was ich x-Mal schon in den einzelnen Pressekonferenzen gesagt habe. Es sind jetzt zwei Gesetzentwürfe vorgelegt worden, und wir werden jetzt versuchen, diese in einem zu koordinieren, und wir werden dann in allernächster Zeit diesbezüglich eine Änderung bringen. Ich gebe Ihnen auch recht, daß es nicht richtig ist, daß wir soviele Aufträge nach außen vergeben müssen, aber wir müssen, weil wir gar nicht anders können. Denn, wenn wir heute hergehen und die Ausschreibungen machen, dann ist es so, daß wir den billigsten berücksichtigen müssen. Meine Zeit ist leider um, das tut mir leid, denn ich wollte noch einiges sagen, vor allem zu den Ladinern. Es ist ganz klar, daß wir das ladinische Kulturinstitut weiterhin fördern werden und vor allem auch das Museum errichten werden, für das wir jetzt die Voraussetzungen geschaffen haben. Daß wir uns auch für die Erhöhung der Beiträge der ladinischen Sendungen beim RaiSender eingesetzt haben, das wissen sie ja selber, denn wir haben diesbezüglich ja die Vorreiterrolle gespielt. Die ladinische Zeitung werden wir selbstverständlich auch fördern, soweit sie objektiv und sachlich ist, sei es für die Politik, für uns, aber auch für andere. Denn wenn ich ihr einerseits vorwerfe, daß sie - 22 - einseitig ist, dann kann sie andererseits auch einseitig sein, aber das wäre falsch, denn sie sollte sachlich und objektiv berichten. Ich hätte noch gerne etwas zum Verkehr gesagt. Frau Kollegin, was die Umwelt und auch die Landwirtschaft und die Förderungsrichtlinien anbelangt, möchte ich Ihnen sagen, daß wir bei den Förderungsrichtlinien sehr wohl auch die Grundsätze der Umwelt berücksichtigen. Landesrat Achmüller hat Programme für Audi vorgelegt, und hat mit den Förderungsrichtlinien denjenigen einen Anreiz gegeben, die nicht nur die Pflicht erfüllen, sondern noch darüber hinausgehen, und zwar bekommen sie einen höheren Prozentsatz für die Investitionen. Dasselbe gilt auch beim Kauf von Autos. Es wird kein Auto gefördert, wenn nicht die entsprechenden Umweltanlagen eingebaut sind. Ich glaube also, daß die Politik insgesamt ausgewogen ist und hoffe, daß dieser vorgelegte Haushalt auch genehmigt wird, damit wir in diesem Sinn auch arbeiten können. PRÄSIDENTIN: Bevor wir jetzt über den Übergang zur Artikeldebatte abstimmen, haben wir laut Artikel 92 der Geschäftsordnung die zu diesen Gesetzentwürfen eingebrachten Tagesordnungen - Beschlußanträge - zu behandeln. Beschlußantrag Nr. 1, eingebracht von den Abgeordneten Zendron und Kury: Laut den derzeit geltenden Bestimmungen und den gefaßten Beschlüssen beabsichtigt das Land, die übergemeindlichen Radfahrwege nur zu 60 % zu finanzieren; den Rest der Mittel müssen die Gemeinden aufbringen. Da der Flughafen zu 100 % finanziert wird, entsteht der Eindruck, daß die Radfahrwege für das Land keine gemeinnützigen Einrichtungen darstellen. Dies erscheint befremdend, wenn man bedenkt, welchen Beitrag effiziente Radfahrwege für die Verkehrsverminderung, für die Reduzierung von Unfällen sowie der Umweltverschmutzung und für die Vorbeugung von Krankheiten leisten. Deshalb verpflichtet DER SÜDTIROLER LANDTAG die Landesregierung, die Verwirklichung der übergemeindlichen Radfahrwege zu 100 % zu finanzieren. ---------Con la normativa e le decisioni attualmente in vigore, la Provincia ha deciso di finanziare solo al 60% le piste ciclabili sovracomunali, caricandone il peso finanziario rimanente sui Comuni. Poiché l'aeroporto viene finanziato al 100%, si ha la sensazione che la Provincia non consideri le piste ciclabili strutture utili alla comunità. Ciò sembra strano se si pensa al contributo che piste ciclabili efficienti danno alla riduzione del traffico e quindi anche al risparmio sui costi di incidenti, inquinamento e malattie. - 23 - Pertanto IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO impegna la Giunta provinciale a finanziare al 100% la realizzazione dei progetti di piste ciclabili sovracomunali. Ich möchte Sie daran erinnern, daß der oder die Einbringer/in zehn Minuten Zeit für die Erläuterung hat, anschließend darf pro Fraktion eine Person fünf Minuten dazu reden. Das zuständige Mitglied der Landesregierung hat fünf Minuten Zeit für die Stellungnahme. Es ist keine Replik vorgesehen, sondern es wird gleich abgestimmt. Abgeordnete Zendron, Sie haben das Wort zur Erläuterung. ZENDRON (GAF-GVA): Non userò tutto il mio tempo perché abbiamo tanti ordini del giorno, e anche perché la richiesta che viene fatta è chiara. Già nel dibattito generale abbiamo sentito diversi consiglieri, fra cui ricordo la consigliera Mayr e il consigliere Messner, che hanno invitato la Giunta ad impegnarsi di più per le piste ciclabili e anche a pagarle. E' piuttosto incomprensibile per la gente per quale ragione la Provincia paga completamente le strade o l'aeroporto e attribuisce ai comuni la spesa anche di quelle piste ciclabili che sono intercomunali, soprattutto considerando l'importanza che nei documenti ufficiali, anche da parte della Giunta, viene attribuita alle piste ciclabili. Dovete sapere che ci sono delle persone che se ci fosse una strada non pericolosa userebbero la pista ciclabile anche da località intorno a Bolzano. Certo che venire da San Giacomo a Bolzano ad esempio vuol dire rischiare la vita cento volte, per cui è difficile che si usi la bicicletta anche se la distanza non è molto grande. Considerando quindi tutti gli aspetti, dell'inquinamento e anche degli incidenti che vengono fatti con l'automobile, a me pare che la richiesta che viene fatta d'altro canto dagli stessi comuni sia da considerare positivamente. Voglio ricordare che anche nel vicino Trentino, pur senza fare grandi dichiarazioni a favore delle reti pedociclabili, in realtà le sta realizzando la Provincia con i suoi mezzi. Qui la cosa sembra particolarmente ingiusta perché da un lato la Provincia ha fatto i progetti, li ha fatti anche abbastanza costosi in alcuni casi, e poi vuole mettere solo il 60% e il resto devono metterlo i comuni. Sarebbe un segnale molto importante in direzione anche di una concretizzazione di quell'affermazione che si fa, che bisogna favorire il trasporto alternativo ecc., quello di smettere di considerare le piste pedociclabili semplicemente nell'ambito del tempo libero, della ricreazione, e considerarlo seriamente uno dei contributi significativi alla soluzione anche di un problema di trasporto. Anche all'interno delle città sarebbe molto importante che si cominciasse ad avere questo concetto, cioè la pista pedociclabile non solo per la gita della domenica ma come elemento sostanziale del trasporto pubblico, quindi anche con quello spazio non residuale ma quasi centrale rispetto agli altri mezzi di trasporto. Non si capisce perché uno con la pista ciclabile deve fare dei giri, - 24 - debba scendere dalla bicicletta ogni tanto, mentre invece con la macchina può avere un giro continuo. Io credo che se vogliamo favorire questa forma di trasporto particolarmente ecologica e molto ben vista dai cittadini, possiamo giudicare ad occhio, soprattutto nella città di Bolzano ma anche negli altri centri, effettivamente come questo mezzo di trasporto sia particolarmente gradito. Però credo che da parte della Provincia si debba andare incontro a questo desiderio che viene portato avanti dai cittadini. DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Wir können diesem Antrag nicht zustimmen, weil er auch nicht gerechtfertigt wäre. Wir haben ja ein Gesetz, in dem wir vorgesehen haben, daß wir 60 Prozent der Kosten übernehmen. Wir haben voriges Jahr im Zusatzhaushalt auch 2 Milliarden Lire vorgesehen. Ich muß Ihnen sagen, daß ich mit viel, viel Mühe vielleicht in der Lage bin, dieses Geld bei der letzten Sitzung am 29. ausgeben zu können. Das heißt, die einzelnen Gemeinden und Bezirke haben noch nicht die betreffenden Projekte eingereicht, daß wir das Geld überhaupt ausgeben können. Vor einigen Tagen wurde wieder ein Projekt eingereicht. Wir werden vielleicht in der Lage sein, die Gelder zu verpflichten, aber wenn, dann in der letzten Sitzung. Zweitens, muß ich Ihnen sagen, daß ich mit dem Gemeindeverband eine Vereinbarung getroffen habe, daß nicht nur diese 2 Milliarden Lire bereitgestellt werden, sondern daß vom Landesgesetz Nr. 27 auch von seiten der Gemeinde 1,3 Milliarden Lire bereitgestellt werden, sodaß die hundertprozentige Finanzierung gewährleistet ist. 1,3 Milliarden Lire vom Gemeindefinanzierungsgesetz und 2 Milliarden Lire zusätzliche neue, frische Gelder, das heißt, daß wir im nächsten Jahr 3,3 Milliarden Lire ausgeben können. Und das entspricht einer hundertprozentigen Finanzierung. 40 Prozent von den 1,3 Milliarden, 2 Milliarden von seiten des Landes. Und ich hoffe, daß diese 2 Milliarden Lire noch innerhalb dieses Jahres ausgegeben werden können. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über die Genehmigung dieses Beschlußantrages ab: mit 6 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest NeinStimmen ist der Antrag abgelehnt. Beschlußantrag Nr. 2, eingebracht von den Abgeordneten Zendron und Kury: Vorausgeschickt, daß der Zugang der Bürger zu öffentlichen Dokumenten im Sinne der Transparenz per Gesetz vorgesehen und geregelt ist; daß hinsichtlich der Beschlüsse der Landesregierung dieser Zugang durch die nicht gegebenen Informatisierung der Abläufe erschwert wird; daß der Gesetzgeber an der Kontrolle der Tätigkeit der Exekutive behindert wird, da er sich nur unter Schwierigkeiten Zugang zu den Unterlagen verschaffen kann; - 25 - daß - auch wenn sich der Landtag für die Schaffung einer Verbindung mit der Landesverwaltung via EDV-System aussprechen sollte - dies keine konkreten Ergebnisse nach sich ziehen kann, solange die Landesregierung die neuen, von der Informatik gebotenen Möglichkeiten nicht nutzt; daß der Landeshauptmann indirekt zugegeben hat, daß es Schwierigkeiten gibt, als er vor einigen Wochen beschlossen hat, die als unnütz eingestuften Unterlagen zu eliminieren, um die Archive zu "erleichtern"; daß deshalb ein radikaler Übergang vom Papier zum Computer einerseits die Effizienz der Arbeit der Landesregierung erhöhen und andererseits, durch einen leichteren Zugang, die Transparenz verbessern wird, verpflichtet DER SÜDTIROLER LANDTAG die Landesregierung, dringend die Informatisierung ihrer gesamten Tätigkeit einschließlich der Vernetzung der Assessorate und aller Ämter in die Wege zu leiten und diese Initiative mit dem Südtiroler Landtag zu koordinieren, damit zu einem späteren Zeitpunkt beide Informatiksysteme verbunden werden können. ---------Premesso che la legge riconosce e regola in nome della trasparenza l'accesso dei cittadini ai documenti pubblici; per ciò che riguarda le deliberazioni della Giunta provinciale l'accesso è reso difficile dalla carenza di informatizzazione delle procedure; anche per il lavoro di controllo dell'attività dell'esecutivo da parte dell'organismo legislativo, la mancanza di un accesso facile risulta di impedimento; per quanto il Consiglio provinciale possa dichiararsi favorevole ad un collegamento informatico con la giunta, ciò risulta inutile finché la giunta stessa non si adeguerà ai nuovi strumenti informatici; il presidente della giunta ha ammesso indirettamente la difficoltà della situazione, decidendo qualche settimana fa, che passati 15 anni, le documentazioni che verranno considerate inutili, verranno eliminate, per alleggerire gli archivi; pertanto, essendo chiaro che un cambiamento radicale dalla carta al computer da un lato migliorerà l'efficienza del lavoro di giunta, e dall'altro, facilitando l'accesso, accrescerà la trasparenza IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO impegna la Giunta provinciale ad avviare con urgenza la informatizzazione di tutta la sua attività, compreso il collegamento fra gli assessorati e tutti gli uffici, coordinandosi anche con il Consiglio provinciale, in modo da potere, in un secondo tempo, collegare i due sistemi informativi. Abgeordnete Zendron, Sie haben das Wort zur Erläuterung. - 26 - ZENDRON (GAF-GVA): Credo sia abbastanza chiaro, ma voglio spiegare da dove nasce questo ordine del giorno. Nasce dal fatto che molti consiglieri, guardando anche all'esempio delle altre regioni e in particolare della provincia di Trento che è qui vicina, vorrebbero avere un migliore accesso alle informazioni all'interno della Giunta. Ogni volta però ci dobbiamo fermare di fronte al fatto che questo accesso viene reso difficile perché il lavoro della Giunta non è informatizzato e tutto viene fatto attraverso delle comunicazioni di carattere cartaceo. Oltre il fatto che c'è anche un grande spreco nel non informatizzare, la questione che ci sta più a cuore è che questo rende più difficile l'accesso ai cittadini. A Trento ad esempio, il Consiglio provinciale ha deciso semplicemente di effettuare il collegamento con la banca dati della Giunta e automaticamente i consiglieri possono avere le informazioni. Il Presidente della Giunta provinciale dice che dopo 15 anni viene fatta una scelta nell'archivio buttando via le carte che non servono più. Naturalmente questo è determinato dal fatto che c'è un eccesso di carta. Credo però che sia molto importante, forse per la mia mentalità di storica, il fatto che non si faccia piazza pulita di cose che magari hanno bisogno di documentazione anche nel futuro. In questo senso credo che l'informatizzazione, oltre che per tutti gli altri vantaggi che sarebbe probabilmente inutile spiegare, se non per il fatto che invece non viene fatta, cosa che ci meraviglia, risolverebbe tutta una serie di problemi fra cui anche quello di non avere un archivio eccessivamente grande, pur avendo un luogo dove ci sono le informazioni. Oggi come oggi le comunicazioni fra i vari Assessorati avvengono con le carte. Io credo invece che si debba pensare ad una accelerazione per adeguare anche la nostra situazione a quella di tutte le altre regioni, italiane ed estere. Questo ovviamente porterebbe ad un grande risparmio di tempo, denaro, di uso di carta ecc. perché, quando uno ha bisogno di una informazione, potrà accedervi con un collegamento. BOLZONELLO (AN): La cosa è interessante perché con l'informatica è possibile arrivare ad una serie di collegamenti che produrrebbero la sburocratizzazione di alcune procedure, e anche questo è un aspetto importante. Per quanto attiene invece alcuni riferimenti contenuti nell'ordine del giorno, credo che vi sia bisogno di più trasparenza. Il cittadino che ha necessità di consultare l'elenco delle delibere assunte dalla Giunta provinciale si reca all'albo, c'é una bacheca chiusa a chiave, ha la necessità di procurarsi la chiave e via dicendo, cosa non sempre facile. Non è un segnale troppo chiaro circa la trasparenza tenere le cose sotto chiave. Proprio perché ritengo che ormai vi sia necessità di collegamenti informatici per arrivare a ridurre la considerevole mole di carta che viaggia da un ufficio all'altro, e che spesso è ovviabile in termini di collegamenti telematici, credo che questo ordine del giorno possa essere da noi votato. Questa rete dovrebbe essere anche estesa, e questo è fattibile nel momento in cui si stanno portando avanti, in particolare a Bolzano, progetti di - 27 - impianti di trasmissione tramite fibre ottiche, anche con altri uffici pubblici o privati che ne fanno richiesta. Vi può essere lo studio tecnico che ha la necessità di avere un collegamento con l'ufficio urbanistica - questo è un esempio che mi viene in mente in questo momento - ma credo possano essere molti i momenti di contatto che devono essere ricercati per via telematica con la pubblica amministrazione e anche per limitare l'afflusso di interessati e quindi l'osmosi molto più rapida nei confronti degli uffici. Ribadisco che il gruppo di Alleanza Nazionale voterà questo ordine del giorno. DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Die Südtiroler Landesregierung kann diesen Beschlußantrag in dieser Form nicht annehmen, da der Inhalt im Grunde genommen zum Teil schon verwirklicht ist. Was die einzelnen Punkte der Speicherung der Daten der Landesregierung anbelangt, wird dies ja bereits getan. Was die Zusammenarbeit mit dem Landtag anbelangt, so glaube ich, daß wir dies eventuell einmal besprechen können. Jedenfalls in dieser Form wird der Beschlußantrag nach unserer Meinung nicht zielführend sein; deswegen werden wir dagegenstimmen. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über diesen Beschlußantrag ab: mit 10 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen und 16 Nein-Stimmen abgelehnt. Beschlußantrag Nr. 3, eingebracht von den Abgeordneten Zendron und Kury: Artikel 82 des Autonomiestatuts sieht vor, daß die Region und die Provinzen "bei der Ermittlung der staatlichen Einkommenssteuer der Personen mit Steuerwohnsitz in den entsprechenden Gebieten zusammenarbeiten." Artikel 82 legt auch die Art und Weise fest, wie dies zu geschehen hat: "Zu diesem Zweck sind der Regionalausschuß und die Landesausschüsse befugt, innerhalb 31. Dezember des Jahres vor Verfall der Ermittlungsfrist den Finanzämtern des Staates in der Region und in den Provinzen bedeutende Aufgaben, Tatbestände und Hinweise für die Festlegung eines höheren steuerpflichtigen Einkommens mitzuteilen, wobei jegliche für den Nachweis geeignete Unterlagen beizubringen sind." In der Folge wurde mit Durchführungsbestimmung Nr. 268/1992 der Sachbereich präzisiert. Insbesondere Artikel 13 sieht vor, daß "die Region und die Provinzen zur Realisierung der Zusammenarbeit bei der Festlegung der Staatssteuern auf Einkommen von Rechtssubjekten mit Steuerwohnsitz in den jeweiligen Gebieten berechtigt sind, in die jährlichen Einkommenserklärungen, in die jährlichen Erklärungen der Steuersubstituten sowie in die Bescheinigungen nach den Art. 1, 2, 3 und 8 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 29. September 1973, Nr. 600 nach den mit dem Finanzminister zu vereinbarenden Einzelvorschriften Einsicht zu nehmen." - 28 - In Absatz 3 desselben Artikels heißt es weiter: "Die Region und die Provinzen können nähere Vorschriften darüber erlassen, in welcher Weise der Finanzverwaltung des Staates im Einvernehmen mit derselben Güter, Einrichtungen und Personal zur Verfügung gestellt werden." Daraus folgt, daß die Region und die autonomen Provinzen bereits jetzt die Möglichkeit hätten, einige Zuständigkeiten im Bereich Steuerwesen auszuüben. Es wäre äußerst angebracht, daß auch im Hinblick auf die Übertragung weiterer Befugnisse im Rahmen der Zuerkennung der Steuerhoheit an die Regionen und Provinzen die bereits bestehenden Befugnisse ausgeübt werden. Deshalb verpflichtet DER SÜDTIROLER LANDTAG die Landesregierung, im Sinne der Bestimmungen des Autonomiestatuts die Zuständigkeiten im Bereich Steuerwesen gemäß Artikel 82 des Statuts und diesbezüglicher Durchführungsverordnung (Legislativdekret Nr. 268/92) wahrzunehmen. ---------L'articolo 82 dello Statuto d'Autonomia prevede che la Regione e le Province collaborino "all'accertamento delle imposte erariali sui redditi dei soggetti con domicilio fiscale nei rispettivi territori". L'articolo 82 ne indica anche i modi. "A tal fine la Giunta regionale e le Giunte provinciali hanno facoltà di segnalare, entro il 31 dicembre dell'anno precedente a quello in cui scade il termine per l'accertamento, agli uffici finanziari dello Stato nella Regione e nelle Province, dati, fatti ed elementi rilevanti per la determinazione di un maggiore imponibile, fornendo ogni idonea documentazione atta a comprovarla." Successivamente, con la norma di attuazione n. 268 del 1992, la materia viene precisata. In particolare l'articolo 13 recita: "La regione e le province, per l'espletamento della loro collaborazione all'accertamento delle imposte erariali sui redditi di soggetti aventi domicilio fiscale nei rispettivi territori, hanno facoltà di prendere visione delle dichiarazioni annuali dei redditi, delle dichiarazioni annuali dei sostituti d'imposta, nonché dei certificati di cui agli articoli 1, 2, 3 e 8 del decreto del Presidente della Repubblica 29 settembre 1973, n. 600, con modalità da concordare con il Ministero delle Finanze". Al comma 3 dello stesso articolo 13 si dice anche che: "La regione e le province possono, con proprie leggi, disciplinare le modalità per la messa a disposizione dell'amministrazione finanziaria dello Stato, d'intesa con la medesima, di beni, attrezzature e personale". Dunque la possibilità di esercitare alcune competenze in materia fiscale esiste per la Regione e le Province autonome fin da oggi. E' da ritenersi assai opportuno, in vista di ulteriori attribuzioni in una prospettiva di federalismo fiscale, che le attribuzioni già esistenti vengano esercitate. Pertanto IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - 29 - impegna la Giunta provinciale ad attivare secondo la normativa statutaria le attribuzioni di cui all'articolo 82 dello Statuto in materia fiscale, come ulteriormente precisate dalla norma di attuazione di cui al decreto legislativo n. 268/92. Abgeordnete Zendron, Sie haben das Wort zur Erläuterung. ZENDRON (GAF-GVA): Come vi ricorderete un ordine del giorno analogo è stato approvato con i voti dei consiglieri di Bolzano in Consiglio regionale, e praticamente chiede l'attivazione dell'art. 82 dello Statuto d'autonomia che non è mai stato attivato nonostante sia stata fatta da parecchio tempo, nel 1992, la norma d'attuazione relativa. Si tratta di attivare quelle poche competenze che la Regione e le Province hanno nel campo di accertamento fiscale. Spesso ci si chiede, nel momento in cui vengono richieste nuove competenze, per quale ragione tutte quelle che lo Statuto attribuisce alla Provincia di Bolzano non vengono utilizzate. A me pare che il campo dell'accertamento fiscale sia un campo molto importante, perché proprio nell'ottica di una maggiore autonomia, di un maggiore federalismo fiscale, dovrà senz'altro essere attivata questa capacità della Provincia di trovare da sé i soldi e anche di garantire, più di quanto non faccia lo Stato che lo fa assai poco, che ci sia una giustizia fiscale. E' curioso come nel dibattito generale si faccia tutta una lamentela a livello nazionale di chi deve pagare troppi balzelli, però nessuno dice che chi deve pagare tanti balzelli spesso fa parte di quelle categorie che non pagano affatto, con la scusa che dovrebbero pagare probabilmente troppo. In realtà pagano troppo poco. In realtà il problema che distingue l'Italia dagli altri Paesi civili d'Europa, in modo drastico, è l'ingiustizia fiscale. Poi certo il sistema è troppo complicato, l'eccesso di numero di tasse ecc. anche se poi devo anche dire che chi propone la semplificazione a tre tasse e basta non conosce gli altri sistemi europei che sono molto più complessi, perché non si riduce la complessità facendola passare per complicazione. La complessità esiste perché la realtà sociale è complessa. A me pare che per andare sulla strada di una maggiore giustizia e anche per prepararsi ad esercitare in futuro quelle competenze che sicuramente saranno indispensabili per poter garantire gli stessi introiti o anche maggiori, e comunque in modo diverso e più giusto, sia importante che almeno le competenze che ci sono vengano esercitate, anche perché poi non si capisce perché alcuni aspetti dello Statuto vengano intensamente applicati e altri del tutto abbandonati e dimenticati. DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Devo lamentare la scarsa attenzione che da taluni consiglieri viene attribuita a quanto viene comunicato e discusso in questo Consiglio. In occasione della presentazione del bilancio 1995 comunicai che avevo dato corso all'impegno assunto, già in occasione del bilancio 1994, all'attuazione di questo ufficio ex art. 82. Ne diedi informazione facendo presente che il primo atto concreto che - 30 - veniva compiuto proprio dall'istituzione di questo ufficio era il portare a livello provinciale l'incasso delle concessioni non governative, che fino a quella data erano finite nelle casse della Regione e quindi ripartite poi all'interno del bilancio della Regione. Era invece diritto di questa provincia, come già aveva fatto quella di Trento, gestirsi queste risorse. L'Ufficio è costituito, ha operato nel corso di quest'anno anche sotto organico. Aspetto alle cinque persone previste vi lavorano solo in due e stanno facendo una rilevazione di tutte le imposte, tasse ecc. che sono afferenti al bilancio della Provincia. Questo perché per una serie di competenze non esiste più il controllo intrecciato con lo Stato, come ad esempio in materia di sanità, perchè, non essendoci devoluzione dalla Provincia verso lo Stato, lo Stato non ha più interesse a controllare la contribuzione dei singoli contribuenti o società, e quindi stiamo costituendo noi un'anagrafe di tutte queste informazioni per cominciare poi ad operare questo lavoro d'intreccio come previsto dall'art. 82. Questo ufficio è esistente, funzionante, la carenza che lamento io stesso è di non avere ancora raggiunto il massimo della propria potenzialità in termini di personale assegnato, comunque sta già operando. Per questo credo che questo ordine del giorno debba essere accolto come apprezzamento dell'iniziativa, e di questo ringrazio, ma respinto dal punto di vista della proposta, in quanto questa è già attuata da un anno. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über die Genehmigung dieses Beschlußantrages ab: mit 6 Ja-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen und dem Rest NeinStimmen abgelehnt. Beschlußantrag Nr. 4, eingebracht von den Abgeordneten Atz, Feichter, Christine Mayr, Waldner, Peterlini, Messner und Pahl: Es wird vorausgeschickt, daß in der Öffentlichkeit heftig über den Tatbestand diskutiert wird, daß die SAD mehrheitlich in privaten Händen ist; - daß sich die SAD für die Abwicklung ihrer Tätigkeit mit ihr verflochtener und untereinander verschachtelter Gesellschaften bedient; daß sie eine Reihe von Aufgaben über externe Berater abwickelt und damit schwer kontrollierbare Ausgaben tätigt; daß durch diese externen Aufträge Proporz und Zweisprachigkeit umgangen werden; daß die Landesregierung die SAD jährlich mit hohen Beiträgen unterstützt und damit auch den Wettbewerb verzerrt; daß beklagt wird, daß über verschachtelte Gesellschaften und Firmen einzelne Gesellschafter in undurchsichtiger Weise Aufträge in Milliardenhöhe erhalten. All dies vorausgeschickt, verpflichtet DER SÜDTIROLER LANDTAG die Landesregierung, dafür zu sorgen: - 31 - 1. daß in Zukunft unterbunden wird, daß die SAD ihre Tätigkeit über externe Berater abwickelt, auch nicht über die S.I.I. oder andere mit der SAD oder der S.I.I. direkt oder indirekt verbundenen Gesellschaften und Firmen oder solchen, an denen SAD- oder S.I.I.-Gesellschafter in irgend einer Form beteiligt sind; 2. daß auch unterbunden wird, daß über die sog. "Standardkosten Provinzkilometer" externe Beratertätigkeiten finanziert werden können; 3. daß in Zukunft die öffentlichen Transportdienste über eine Ausschreibung vergeben werden und damit ein offener und gleichwertiger Wettbewerb für alle Transportunternehmer ermöglicht wird. ---------Premesso che è in corso un'aspra polemica sul fatto che la SAD è prevalentemente a partecipazione privata; che per svolgere la propria attività la SAD si serve di società ad essa collegate e interdipendenti fra loro; che la SAD svolge tutta una serie di compiti per mezzo di consulenti esterni e pertanto effettua delle spese difficilmente controllabili; che in seguito a questi incarichi esterni vengono disattese le norme in materia di proporzionale e bilinguismo; che la Giunta provinciale sovvenziona annualmente la SAD con contributi di cospicua entità, alterando in tal modo le leggi della libera concorrenza; che è oggetto di critica il fatto che, nascondendosi dietro alle citate società e ditte interdipendenti, vi sono soci delle stesse che si accaparrano incarichi miliardari. Tutto ciò premesso IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO impegna la Giunta provinciale ad attivarsi affinché: 1) in futuro alla SAD venga impedito di svolgere i propri compiti tramite consulenti esterni, compresa la S.I.I. nonché altre società o ditte legate direttamente o indirettamente alla SAD o alla S.I.I. o alle quali soci della SAD o della S.I.I. partecipano in una qualche misura; 2) venga inoltre impedito che, tramite i cosiddetti "costi standard dei chilometri percorsi in provincia", sia possibile finanziare attività di consulenza esterne; 3) in futuro i servizi di trasporto pubblico vengano assegnati mediante gara di appalto e che dunque tutte le imprese di trasporti abbiano la possibilità di partecipare ad un concorso aperto a tutti e che offra pari condizioni. Abgeordneter Pahl, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten. PAHL (SVP): Zu dieser Frage müßte sich die SVP-Fraktion noch beraten, aber ich würde vorschlagen, wir setzen diesen Antrag aus und behandeln inzwischen die anderen. PRÄSIDENTIN: In Ordnung! Jedenfalls müssen wir die Tagesordnungen vor dem Übergang zur Artikeldebatte abstimmen. Ich verweise auf die Geschäftsordnung, in der dezidiert steht, daß die Behandlung der Beschlußanträge in chronologischer Reihenfolge zu erfolgen hat. Abgeordneter Pahl, ich frage Sie jetzt, beantragen Sie eine zehnminütige Unterbrechung? - 32 - PAHL (SVP): Zehn Minuten sind unrealistisch, denn zwanzig Minuten benötigen wir auf jeden Fall; sonst sagen wir zehn Minuten und kommen erst in einer halben Stunde wieder. PRÄSIDENTIN: Also gerne gebe ich Ihrem Antrag nicht statt, weil wir heute eine Menge Arbeit vor uns haben. Abgeordnete Kury, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten. KURY (GAF-GVA): Frau Präsidentin! Ich würde hier wirklich bitten, daß wir endlich zügig weiterarbeiten. Wir wissen ja, daß dann normalerweise die Opposition die Schuld bekommt, wenn wir nicht arbeiten können. Und die Unterbrechungen, die in diesem Saal stattfinden, finden größtenteils auf Wunsch der Mehrheit statt. Wir haben heute den Haushalt zu verabschieden, wir haben heute wahrscheinlich eine Nachtsitzung vor uns, und ich bitte Sie jetzt wirklich, mit der Arbeit fortzufahren. Ich sehe nicht ein, daß wir um Mitternacht immer noch hier sitzen müssen, nur weil sich die SVP am Vormittag über ihre internen Streitereien unterhalten muß. KLOTZ (UFS): Auch zum Fortgang der Arbeiten! Frau Präsidentin, dürfte ich einen Vorschlag machen. Wir können ja zuerst die anderen Beschlußanträge behandeln, und nach der Behandlung der anderen Beschlußanträge behandeln wir diesen, denn behandelt muß er auf jeden Fall werden. Oder, wenn das nicht geht, dann sollten wir wennschon jetzt die Sitzung aufheben, denn warum sollten wir jetzt eine halbe Stunde hier herumsitzen, um dann die Arbeit um 12.45 Uhr wieder aufzunehmen. Wir könnten die Sitzung am Nachmittag bereits um 14.30 Uhr wieder aufnehmen. Aber auch ich bin der Meinung, wir sollten nicht zu viel Zeit verlieren, denn wir werden sicher wieder eine Nachtsitzung abhalten müssen. PRÄSIDENTIN: Abgeordnete Klotz, ich teile genauso Ihre Meinung, auch jene der Kollegin Kury. Ich schlage vor, wenn Sie, Abgeordneter Atz, bereit sind, Ihren Beschlußantrag freiwillig hintanzustellen, dann können wir in chronologischer Reihenfolge weiterfahren und zum Schluß zur Behandlung Ihres Antrages kommen. Der Abgeordnete Atz hat sich dazu nicht bereit erklärt, daher zählt für mich die Geschäftsordnung. Ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten. ORE 12.12 UHR ---------ORE 12.21 UHR PRÄSIDENTIN: Die Sitzung ist wieder aufgenommen. Wir fahren mit der Behandlung der vorliegenden Tagesordnungen bzw. Beschlußanträge fort. - 33 - Abgeordneter Atz, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten. ATZ (SVP): Frau Präsidentin! Ich darf Sie informieren, daß der Landeshauptmann als guter Familienvater gebeten hat, im Sinne der Zeitersparnis, damit hier die Arbeiten besser weitergehen, und im Sinne des Friedens in der Regierung, diesen Antrag zurückzuziehen. Ich für meinen Teil bin bereit, ihn zurückzuziehen, aber ich kündige hiermit an, daß nun daraus ein ganz normaler Beschlußantrag wird und daß ich ihn so bald als möglich einreichen werde. Jedenfalls ziehe ich ihn, was meinen Teil betrifft, heute zurück, aber es gibt noch Miteinbringer, und die sind noch zu fragen. PRÄSIDENTIN: Abgeordneter Waldner, Sie haben gehört, was der Abgeordnete Atz gesagt hat. Ich frage Sie, sind Sie damit einverstanden? Bitte, Sie haben das Wort. WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): Frau Präsident! Ich werde mich kurz halten. Ich habe bereits in der dritten Gesetzgebungskommission zu diesem Thema nur oberflächlich Stellung genommen. Ich bin mit meinen Kollegen zu einer einheitlichen Meinung gekommen. Es tut mir leid, daß sie jetzt nicht mehr dazu stehen. Der Landeshauptmann ist nicht mein Familienvater und ich schätze auch den Frieden, aber ich ziehe diesen Antrag nicht zurück. PRÄSIDENTIN: Gut! Dann wird der Antrag jetzt behandelt. Abgeordneter Waldner, Sie haben jetzt das Wort zur Erläuterung des Antrages. WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): Im Sinne eines zügigen Fortgangs der Arbeiten und weil die Landtagsabgeordneten, und auch die Medien dieses Thema , das die SAD betrifft, bereits bestens kennen, brauche ich das Wort nicht mehr zu ergreifen. Ich beantrage die geheime Abstimmung! PRÄSIDENTIN: Dieser Antrag kommt später an die Reihe. Zunächst muß ich fragen, ob die Unterschriften der anderen Einbringern Mayr, Feichter, Peterlini, Messner und Pahl auf dem Blatt bleiben, oder habe ich die Stellungnahme des Abgeordneten Atz so zu verstehen, daß der Abgeordnete Waldner jetzt einziger Einbringer bleibt. Ich sehe die Abgeordneten nicken, das heißt also, daß der Abgeordnete Waldner einziger Einbringer ist. Sie haben den Antrag bereits erläutert. Ich eröffne jetzt die Diskussion zu diesem Antrag. Es gibt keine Wortmeldungen dazu, aber bevor ich Landesrat Di Puppo das Wort erteile, möchte ich Sie, Abgeordneter Waldner, darauf hinweisen, daß Ihr Antrag auf geheime Abstimmung von vier Abgeordneten unterstützt werden muß. Landesrat Di Puppo, Sie haben das Wort. - 34 - DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Questo ordine del giorno mostra nello stile e nei termini una aggressività inusitata, fino al punto di evidenziare delle contraddizioni senza nemmeno coglierne l'esistenza. Già dal primo capoverso, quando si dice: "Premesso che è in corso un'aspra polemica sul fatto che la SAD è prevalentemente a partecipazione privata" si riconosce il fatto che la SAD è una società di capitali, una S.p.A., quindi una società privata né più e né meno di come potrebbe essere la Fiat di Agnelli o qualsiasi altra società, una società alla quale comunque, pur riconoscendo uno status di società privata, si vorrebbe impedire di svolgere la propria funzione nell'ambito della totale libertà che il Codice Civile, quindi nemmeno le leggi di questa provincia o le scelte personali, ma il Codice Civile, consente e regola, al punto di individuare quali sono gli organi di controllo di una società privata. La SAD ha un proprio organo di controllo che è il collegio dei sindaci, e ha un proprio Consiglio di amministrazione, nel quale sono rappresentati tutti i soci, e sono soci privati. Questa società svolge la propria attività in rapporto di concessione con la Provincia di Bolzano, così come lo fanno altre 29 società all'interno della stessa provincia. Di queste, come società pubbliche, esiste soltanto l'ACT che è, come voi sapete, una società la cui proprietà appartiene ai comuni di Bolzano, Laives e Merano. E' una società che opera in rapporto di concessione con la Provincia autonoma di Bolzano per il trasporto urbano ed extra urbano. La Sad è una società di gestione del trasporto extra urbano in rapporto di concessione con la Provincia autonoma di Bolzano, così come altre società quali ad esempio la Taferner, Oberhollenzer, Pizzini, ALM di Merano, non le ricordo tutte, pur essendo società private gestiscono un servizio di trasporto pubblico in concessione. Le regole che sovrintendono a questo servizio sono uguali per tutti, comprese le Ferrovie dello Stato per le quali nessuno di quanti hanno sottoscritto questo ordine del giorno. O l'attuale presentatore dell'ordine del giorno ha chiesto che i contributi dati alle Ferrovie dello Stato non debbano andare a coprire spese di consulenza? E' chiaro che se noi dovessimo essere coerenti dovremmo dire quanto intendiamo stabilire per la SAD e vedremmo poi se giuridicamente questo atto sarebbe legittimo o meno, e dovremmo allo stesso modo pretendere che anche le Ferrovie dello Stato ogni volta che ricevono il nostro contributo debbono impegnarsi a non spenderlo per consulenze o quant'altro o dovrebbero venire a dar conto a noi di come organizzano la propria attività interna oggi che non rendono più conto nemmeno allo Stato, che ne è l'unico azionista? Ma soprattutto l'elemento chiarificatore è che non si conosce affatto come funziona il rapporto di convenzione. Non ci si rende conto che esso é regolato non da una trattativa privata ma da una legge precisa della Provincia, approvata da questo Consiglio provinciale, che ha avuto modifiche nel 1994 attraverso il mio intervento, per cui quello che viene chiamato contributo alla SAD in realtà non è un contributo come tanti altri conosciamo, cioè i famosi contributi a pioggia, ma è il riconoscimento di una tariffa chilometrica. Noi riconosciamo a queste società che operano in concessione una tariffa chilometrica. Questa ta- - 35 - riffa viene pagata a fronte dei chilometri percorsi autorizzati dalla Provincia, e questi si evincono dagli orari che sono autorizzati dalla Provincia, per cui i percorsi non organizzati, i percorsi a vuoto non sono riconosciuti come chilometri necessari ai fini della contribuzione. Ed è un elemento estremamente semplice da controllare, per il semplice fatto che l'orario è un documento pubblico, noto. Non c'è da andare a vedere i chilometri segnati dai contachilometri, per intenderci, si fa riferimento agli orari autorizzati. E' strana questa polemica se si considera ad esempio che la SAD non è nemmeno la società che ha la tariffa chilometrica più alta, ma più bassa. Il mio tempo è finito, però mi sembra che questa cosa non meriti la trattazione, ma probabilmente era questo lo spirito di chi l'aveva presentata. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen jetzt über diesen Beschlußantrag ab. Der Abgeordnete Waldner und weitere vier Abgeordnete haben die geheime Abstimmung beantragt, daher ersuche ich um Verteilung der Stimmzettel. (Geheime Abstimmung - votazione per scrutrino segreto) Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: abgegebene Stimmen 31, davon 2 weiße Stimmzettel, 19 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen. Somit ist der Beschlußantrag genehmigt. Beschlußantrag Nr. 5, eingebracht von den Abgeordneten Bolzonello, Minniti, Benussi und Holzmann. PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE: Dott.ssa ALESSANDRA ZENDRON VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN: PRESIDENTE: Leggo l'ordine del giorno: Premesso - che sempre maggiore è la necessità di individuare soluzioni al trasporto di persone e merci alternative a quelle svolte oggi su gomma; che da anni si dibatte circa proprietà, ripristino ed avvio a nuovo utilizzo della linea ferroviaria Merano-Malles, oggetto di stanziamenti previsti anche nella presente legge finanziaria provinciale; che tale linea, con terminale a Malles, non consentirà mai un esercizio ragionevole in termini economici; che tale remuneratività potrebbe scaturire da un utilizzo più moderno, che deve passare attraverso il prolungamento della linea ferrata fino in territorio austriaco, in maniera da collegare, anche attraverso la Val Venosta, l'Alto Adige a linee ferroviarie internazionali; ciò premesso IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO impegna - 36 - la Giunta provinciale ad intraprendere tutti i passi necessari, nelle sedi opportune, per giungere al collegamento, via Merano/Malles, con Landeck. ---------Vorausgeschickt, daß es immer dringender wird, Alternativen zum heutigen Personen- und Warenverkehr auf der Straße zu finden; daß seit Jahren die Diskussion über das Eigentum an der Eisenbahnlinie Meran-Mals und deren neuerliche Inbetriebnahme im Gange ist und daß dafür auch das vorliegende Finanzgesetz des Landes Mittel bereitstellt; daß diese Linie, mit Endstation in Mals, unter einem wirtschaftlichen Gesichtspunkt niemals sinnvoll sein kann; daß sich diese Wirtschaftlichkeit aus einer moderneren Nutzung ergeben könnte, nämlich aus einer Verlängerung der Eisenbahnstrecke bis nach Österreich, um so Südtirol auch über das Vinschgau an internationale Eisenbahnlinien anzubinden; dies vorausgeschickt, verpflichtet DER SÜDTIROLER LANDTAG die Landesregierung, bei den entsprechenden Stellen zu intervenieren, um über die Linie Meran-Mals zu einer Anbindung an Landeck zu gelangen. Il consigliere Bolzonello ha la parola per l'illustrazione. BOLZONELLO (AN): Credo che sia di estrema attualità, e come ha ricordato ieri l'assessore competente, non vi è sessione di sedute che in questo Consiglio non si trattino argomenti attinenti al trasporto ferroviario o stradale. Detto questo ci pareva logico anche andare a toccare questo argomento. La cosa naturalmente non è nuova. Scaturisce da uno studio che anche il nostro partito qualche anno fa ha compiuto proprio sul recupero della tratta MeranoMalles, alla quale la Giunta provinciale sta oggi intervenendo attraverso provvedimenti che sono anche in questo disegno di legge, ma riteniamo che questo sia complementare anche all'ampliamento del discorso sulla linea stessa. E' noto, e ce l'ha confermato ieri l'Assessore, che questa linea non sarà mai in attivo. Quindi al di là del fatto che si può pensare che questa tratta ferroviaria possa avere dei costi sociali a carico dell'ente pubblico, dall'altra bisogna anche pensare che comunque potrebbe costituire un'occasione di contatto ulteriore di trasporto, una vena importante, se pur secondaria, all'interno di quel ragionamento che dovrebbe essere compiuto per quanto attiene l'arco alpino, discorso complessivo naturalmente, non può essere limitato a questo, e qui obiettivamente ci trova concordi. Resta il fatto che però questa linea non avrà mai una sua redditività e probabilmente avrà anche poca occasione di utilizzo da parte di quelle industrie che vi sono lungo la val Venosta, e anche magari che nel meranese hanno dei rapporti commerciali con le aziende che ci sono in territorio austriaco o svizzero. Arrivare a Landeck consente, in tempi abbastanza rapidi, di unirci alle linee ferroviarie svizzere con tutto l'indotto che c'è in quella zona. - 37 - Naturalmente mi rendo anche conto che la linea non è mai stata costruita perché vi è una questione giuridica ancora da dirimere per quanto attiene al divieto espresso e contenuto nel trattato di St. Germaine, sottoscritto al termine della prima guerra mondiale. Credo che siano passati talmente tanti anni che si possano anche ricercare tutte quelle occasioni e opportunità che possano consentire la modifica di quell'accordo sottoscritto allora dagli stati vincitori per consentire di giungere al prolungamento della linea fino in territorio austriaco. Vi sono anche delle questioni di ordine tecnico, è innegabile. Io non mi sono nemmeno addentrato nel ragionamento tecnico dei costi, della fattibilità, sull'impatto ambientale che potrebbe avere nell'alta val Venosta e in territorio austriaco fino a Landeck la costruzione di una linea ferroviaria, ma credo che se vi è la volontà di poter individuare in quel prolungamento un'alternativa comunque meglio remunerativa di tutta la linea Bolzano-Merano-Malles, questa deve essere ricercata dalla Giunta provinciale. Ecco perché questo impegno. Il Consiglio dovrebbe dare mandato alla Giunta provinciale per poter arrivare al collegamento della terza grande valle confinaria dell'Alto Adige con il territorio austriaco attraverso anche questo prolungamento della linea che noi auspichiamo. DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): La proposta non può essere accolta in quanto abbiamo già una sperimentazione continua di quelle che sono le domande di collegamento tra la val Venosta e Landeck. Abbiamo per il momento un servizio autobus e la frequenza è decisamente scarsa. Per di più dobbiamo innanzitutto impostare l'organizzazione e il funzionamento del servizio da Merano a Malles con tutte le difficoltà che la cosa sta presentando. Al momento mi sembra del tutto inopportuno immaginare un'ulteriore tratto che non evidenzia al momento nessuna possibilità di remunerazione minima anche se non si debba pretendere, come già detto nel caso del ramo intero, la remunerazione completa del servizio offerto. Ma nel caso specifico abbiamo già dei numeri del servizio attualmente proposto, per cui è un ordine del giorno da respingere. PRESIDENTE: Metto in votazione l'ordine del giorno n. 5: respinto a maggioranza con 9 voti favorevoli, 2 astensioni e i restanti voti contrari. Ordine del giorno n. 6, presentato dai consiglieri Willeit, Kury e Waldner: Oggetto: Contributo all'Aiut Alpin Dolomites (AAD) e inserimento dello stesso nell'elisoccorso provinciale Come è noto nel 1994 e nel 1995 l'associazione di soccorso Aiut Alpin Dolomites (AAD) ha effettuato circa 300 interventi con l'elicottero in provincia di Bolzano, dando in tal modo un contributo sostanziale all'elisoccoro della Provincia. Nel 1993 la Giunta provinciale ha concesso all'AAD un contributo di circa 50.000.000 di lire. Anche per i due anni seguenti l'assegnazione di un contributo ade- - 38 - guato appare pienamente giustificata nonché assolutamente indispensabile perché l'associazione possa coprire le proprie spese. A partire dal 1996 è inoltre opportuno che, nell'ambito di una concreta regolamentazione del servizio di elisoccorso, la Giunta provinciale includa direttamente o indirettamente, vale a dire mediante convenzione con il gruppo di associazioni incaricato, l'AAD nel servizio di elisoccorso della Provincia. Ciò significherebbe soddisfare le aspettative del citato gruppo di associazioni nonché i desideri della popolazione interessata. Sulla base di quanto premesso IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO invita la Giunta provinciale 1) a concedere all'AAD per gli anni 1994 e 1995 un adeguato contribuito per gli interventi di elisoccorso effettuati nell'interesse della provincia; 2) a includere a partire dal 1996 direttamente o indirettamente mediante convenzione con il gruppo di associazioni (Croce Bianca, Alpenverein Südtirol, Bergrettungsdienst, Corpo Alpino Italiano, Corpo Nazionale Soccorso Alpino) l'AAD nel servizio di elisoccorso provinciale. ---------Betrifft: Beitrag an den "Aiut Alpin Dolomites" (AAD) und Einbeziehung in die Landesflugrettung Bekanntlich hat der Rettungsverein "Aiut Alpin Dolomites" (AAD) in den Jahren 1994 und 1995 rund 300 Einsätze in der Provinz geflogen und dadurch einen wesentlichen Beitrag für den Flugrettungsdienst des Landes geleistet. Für das Jahr 1993 hat die Landesregierung der Organisation des AAD einen Beitrag von 50.000.000 Lire ca. gewährt. Auch für die folgenden zwei Jahre ist die Zuteilung eines angemessenen Beitrages vollauf gerechtfertigt und für die Deckung der Ausgaben des Vereines schier unentbehrlich. Ab 1996 möge die Landesregierung im Zuge der konkreten Regelung des Flugrettungsdienstes den AAD direkt oder indirekt, d.h. durch Konventionierung mit der beauftragten Arbeitsgemeinschaft, in den Flugrettungsdienst des Landes mit einbeziehen. Dies entspricht den Erwartungen der genannten Arbeitsgemeinschaft und den Wünschen der betroffenen Bevölkerung. Aufgrund obiger Feststellung ergeht die Einladung DES SÜDTIROLER LANDTAGES an die Landesregierung, 1. dem AAD für die Jahre 1994 und 1995 einen angemessenen Beitrag für die im Interesse des Landes durchgeführte Flugrettung zu gewähren; 2. ab 1996 den AAD direkt oder indirekt durch Konventionierung mit der Arbeitsgemeinschaft - Weißes Kreuz, Alpenverein Südtirol, Bergrettungsdienst, Corpo Alpino Italiano, Corpo Nazionale Soccorso Alpino - am Flugrettungsdienst des Landes zu beteiligen. Il consigliere Willeit ha la parola per l'illustrazione. WILLEIT (Ladins): Danke, Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Mit diesem meinem Antrag will ich nicht die Problematik des Aiut-Alpin neu auf den Tisch legen, sondern lediglich dem Aiut-Alpin, einem Teil der Flugrettung, eine gerechte, wenn auch kleine, Anerkennung und Unterstützung zuteil werden las- - 39 - sen. Die Normalisierung der Zustände im Bereich der Flugrettung steht immer noch aus. Ich hoffe, daß diese Normalisierung im Zuge der Neuregelung der Aufträge erfolgen kann. Inzwischen aber ersuche ich, um die Unterstützung und um die Anerkennung der vom Aiut-Alpin durchgeführten Rettungen. In den Jahren 1994/95 hat die Landesflugrettung, angeführt vom Weißen Kreuz, von der Arbeitsgemeinschaft, vom Alpenverein, vom CAI und von den entsprechenden Bergrettungsdiensten, einen auf insgesamt 6 Milliarden Lire geschätzten Dienst durchgeführt. Der Aiut-Alpin hat in der Provinz Bozen jedes Jahr an die 300 Einsätzen getätigt, also ungefähr gleich vielen Personen beigestanden. Leider Gottes konnten nur im Jahre 1995 40 Personen nur mehr tot geborgen werden. Die Einsätze des Aiut-Alpin kosten ungefähr 1 Milliarde Lire, gemessen mit dem Landestarif, nämlich 90.000 Lire pro Flugminute. Diese Gelder mußten, wie in den Vorjahren, zum Großteil von öffentlichen und privaten Institutionen und von einzelnen Personen zusammengebettelt werden. Ich glaube, der AiutAlpin, unabhängig von der Regelung des Dienstes, hat einen wesentlichen Beitrag für die allgemeine Sicherheit und Gesundheit im Interesse des Landes geleistet. Ich hoffe, daß er die Beitrag auch in Zukunft weiterhin leisten darf. Daher ersuche ich um die Anerkennung, auch nur in der Form eines angemessenen Beitrages, den die Landesregierung beschließen möge, und auch um die Normalisierung der Zustände, das heißt um die Einbeziehung des Aiut-Alpin in die Landesflugrettung. DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Die Südtiroler Landesregierung spricht sich gegen diesen Beschlußantrag aus, und zwar deshalb, weil wir nicht bei einer Haushaltsdebatte einfach einzelne Probleme herausgreifen können, so wie im letzten Jahr, und dann einfach diese Probleme hier im Landtag im Zusammenhang mit einem solchen Beschlußantrag behandeln können. Wir haben in den vergangenen Jahren dem Aiut-Alpin die Einsätze, die gemacht worden sind, die durch die zuständigen Stellen vermittelt worden sind, immer bezahlt und werden dies auch in Zukunft tun. Nur die Tatsache, daß jemand einen zusätzlichen Hubschrauber will, und deshalb mit diesem auch in unkontrollierter Form den Einsatz garantiert haben will, das können wir nicht akzeptieren. Wir werden auch in Zukunft dem Aiut-Alpin, wenn er aufgrund des Programmes auf Landesebene zu einem Einsatz gerufen wird, die Einsätze bezahlen. Dies haben wir in der Vergangenheit getan und dies werden wir auch in Zukunft tun. Wir werden bei der Neuausschreibung selbstverständlich auch den Aiut-Alpin mit einladen und auch mit ihm reden. Selbstverständlich kann sich der AiutAlpin auch an der Ausschreibung beteiligen. Er soll so behandelt werden, wie jedes andere Unternehmen auch, nicht besser, aber auch nicht schlechter. Das heißt, die Einsätze, die kontrolliert und koordiniert über die entsprechende Stelle vermittelt oder verlangt worden sind, werden vom Land finanziell unterstützt. Und selbstverständlich werden wir eine Aussprache pflegen, aber nicht in der Form, wie es in diesem Beschlußantrag verlangt wird. Deshalb werden wir uns gegen diesen Beschlußantrag aussprechen. - 40 - PRESIDENTE: Metto in votazione l'ordine del giorno. WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): Ich beantrage die geheime Abstimmung. PRESIDENTE: Il consigliere Waldner e altri quattro consiglieri hanno chiesto la votazione per scrutinio segreto. Prego distribuire le schede. (Votazione per scrutinio segreto - geheime Abstimmung) VORSITZ DER PRÄSIDENTIN: Dr. SABINA KASSLATTER-MUR PRESIDENZA DELLA PRESIDENTE: PRÄSIDENTIN: Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: abgegebene Stimmzettel 28, davon 3 weiße Stimmzettel, 14 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen. Somit ist der Antrag angenommen. Die Sitzung ist bis 15 Uhr unterbrochen. ORE 13.00 UHR ---------ORE 15.02 UHR (Namensaufruf - appello nominale) PRÄSIDENTIN: Die Sitzung ist wieder aufgenommen. Wir fahren mit der Behandlung des Haushaltsvoranschlages fort, und zwar mit den verbleibenden Tagesordnungen. Beschlußantrag Nr. 7, eingebracht von den Abgeordneten Willeit, Kury und Waldner: Betrifft: Angleichung der Zuschüsse an die Gemeinden der ladinischen Ortschaften für die Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem Gebrauch der ladinischen Sprache - Landesgesetz Nr. 9 vom 4.5.1990 Seit 1990 gewährt die Landesregierung den Gemeinden der ladinischen Ortschaften einen Zuschuß für den Gebrauch der ladinischen Sprache gemäß D.P.R. Nr. 574/1988. Dieser Beitrag ist bis heute gleich geblieben, weil das entsprechende Finanzgesetz keine automatische Angleichung vorsieht; da aber einer Inflationsrate von wenigstens 5 % pro Jahr und den erhöhten Anforderungen, auch von seiten der Bevölkerung, Rechnung getragen werden muß, erscheint es angebracht, genannte Beiträge um ungefähr 30 % aufzuwerten. - 41 - Aufgrund obiger Feststellungen verpflichtet DER SÜDTIROLER LANDTAG die Landesregierung, dafür zu sorgen, 1. daß die für den Gebrauch der ladinischen Sprache in den Gemeinden der ladinischen Ortschaften aufgrund des Landesgesetzes Nr. 9/1990 gewährten Zuschüsse in einem angemessenen Ausmaße aufgewertet werden; 2. daß das Landesgesetz Nr. 9/1990 im Sinne einer automatischen Angleichung der Zuschüsse von seiten des Landes ergänzt wird. ---------Oggetto: Rivalutazione delle sovvenzioni ai comuni delle località ladine per le esigenze connesse con l'uso della lingua ladina - legge provinciale 4 maggio 1990, n. 9 Dal 1990 la Giunta provinciale concede ai comuni delle località ladine una sovvenzione per l'uso della lingua ladina conformemente al D.P.R. n. 574/1988. Tale contributo è rimasto invariato fino ad oggi poiché la relativa legge finanziaria non prevede un adeguamento automatico; dal momento tuttavia che occorre tenere conto sia di un tasso di inflazione annuo pari almeno al 5% sia della maggiore richiesta, anche da parte della popolazione, risulta opportuno aumentare i citati contributi del 30% circa. Sulla base di quanto premesso IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO impegna la Giunta provinciale ad attivarsi affinché 1) le sovvenzioni concesse per l'uso della lingua ladina nei comuni delle località ladine ai sensi della legge provinciale 9/90 vengano adeguatamente rivalutate; 2) nella legge provinciale 9/90 venga inserita una norma che preveda la rivalutazione automatica delle sovvenzioni provinciali. Abgeordneter Willeit, Sie haben das Wort zur Erläuterung. WILLEIT (Ladins): Danke, Frau Präsident! Ich glaube, dieser Antrag bedarf kaum einer näheren Erläuterung. Ihr alle wißt, daß im Jahr 1988 eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut erlassen wurde, die auch die ladinische Sprache als Amtssprache in den ladinischen Tälern eingeführt hat. Seitdem sind die Gemeinden angehalten, alle öffentlichen Akten oder für die Öffentlichkeit bestimmten Akten in drei Sprachen abzufassen. Diese Abfassung stets in drei Sprachen bringt eine erhebliche Mehrarbeit mit sich, weshalb das Land im Jahre 1990 ein eigenes Gesetz erlassen hat, mit welchem den Gemeinden ein Zuschuß für diese Mehrausgaben gewährt wird. Nur beinhaltet dieses Gesetz keine Angleichungsklausel, weshalb bis heute der ursprüngliche Betrag von 350 Millionen Lire für alle Gemeinden zusammen gleich geblieben ist. Wir wissen auch alle, daß wir zumindest eine - ich würde sagen - zwischen sieben- und achtprozentige Inflationsrate hatten, und daher hat dieser Betrag gute 30 - 40 Prozent an Kaufkraft verloren. Der Bedarf hingegen ist gestiegen, weil auch die Anforderungen und auch die Möglichkeiten heute wie heute gestiegen sind. Deshalb beinhaltet dieser Beschlußantrag nichts anderes als eine Einladung an die Landesregierung, den Betrag anzugleichen und auch im Ge- - 42 - setz eine kleine Novelle anzubringen, womit eine automatische Angleichung ermöglicht wird. DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Verehrte Damen und Herren! Die Südtiroler Landesregierung spricht sich gegen diesen Beschlußantrag aus, und zwar vor allem deshalb, weil wir der Meinung sind, daß man nicht wieder einen Einzelfall herausgreifen kann, den der Inflation anpassen kann, während wir das bei allen anderen Entschädigungen nicht tun. Wenn, dann sind wir ohne weiteres bereit, die entsprechende Überprüfung vorzunehmen, denn Sie wissen ja, daß die Landesregierung es war, die diese Entschädigung eingeführt hat. Und sie wird auch den Mut und die Bereitschaft haben wenn es möglich ist -, eine entsprechende Anpassung vorzunehmen. Wir können aber nicht nur ein Problem herausnehmen und dies behandeln, denn dann kommt morgen die Jugend und übermorgen ein anderer, dann brauchen wir überhaupt keinen Haushalt mehr zu machen. Wir sind grundsätzlich bereit, die Angelegenheit zu überprüfen, aber wir sind nicht bereit, jetzt voreilig in einem speziellen Punkt eine Entscheidung zu treffen. Das können wir beim besten Willen nicht machen. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlußantrag ab: mit 10 JaStimmen, 1 Stimmenthaltung und 14 Nein-Stimmen abgelehnt. Beschlußantrag Nr. 8, eingebracht von der Abgeordneten Klotz: Die Bestimmung, wonach alle Staatsbeamten, die an Publikumsschaltern ihren Dienst versehen, eine eigene Plakette zu tragen haben, aus welcher Name, Dienstrang und Befähigung (Zweisprachigkeit) ersichtlich sind, ist bis heute nicht in die Praxis umgesetzt worden. Seit vielen Jahren werden all jene, die das annahmen u.a. damit vertröstet, daß man noch "technische Details" zu lösen habe (Gestaltung der Plaketten usw.). DER SÜDTIROLER LANDTAG verpflichtet die Landesregierung, sich dieses Anliegens ernsthaft anzunehmen und alle in ihrer Möglichkeit stehenden Maßnahmen zu ergreifen, damit in nächster Zukunft, und zwar möglichst schon im kommenden Jahr, die erwähnte Bestimmung im praktischen Alltag zum Tragen kommt. ---------La norma in base alla quale tutti i dipendenti statali che prestano servizio di sportello sono tenuti a portare uno speciale distintivo sul quale siano indicati nome, qualifica professionale e abilitazione (bilinguismo) non è stata, fino ad oggi, applicata. Da molti anni tutti coloro che protestano per tale mancanza vengono rabboniti con la spiegazione che ci sono ancora da risolvere dei dettagli tecnici (ideazione dei distintivi etc.). IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - 43 - impegna la Giunta provinciale ad occuparsi seriamente della questione e ad adottare tutte le misure a sua disposizione affinché al più presto, ovvero possibilmente già l'anno prossimo, la citata norma diventi realtà. Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort zur Erläuterung. KLOTZ (UFS): Es handelt sich hier um ein sehr leidiges Anliegen. Seit Jahren bemühen wir uns, vor allem in Anfragen, in Erfahrung zu bringen, warum diese Bestimmung immer noch nicht in der Praxis überall zum Tragen kommt. Es gibt einige Ausnahmen, beispielsweise Eisenbahner, einfache Kartenzwicker, die eine Plakette tragen, aber das sind die allerwenigsten Fälle. Vor allem bei der Post fehlt es auch am guten Willen - sagen wir es einmal so -. Und selbstverständlich ist der Hauptzweck dieses Tragens von Plaketten, daß die Leute wissen sollen, ob sie es hier mit Personal zu tun, das zweisprachig ist oder nicht. Denn es ist nicht leicht möglich, immer und überall auf sein Recht zu bestehen, wenn man zur Antwort bekommt: "Wir sind nicht das Personal, das sich an diese Bestimmungen zu halten hat; wir sind die sogenannten "articolisti"." Ich glaube, es ist im Artikel 14 festgehalten, daß Personal Dienst versieht, das von anderen Provinzen abbestellt ist und das nicht entsprechend der Zweisprachigkeitsvoraussetzung verpflichtet werden kann. Und ich denke, daß es hier an der Zeit ist, ernst zu machen. Wir haben bis jetzt immer wieder gehört, es gäbe technische Probleme mit der Gestaltung der Plaketten - das war eine letzte Auskunft -. Und ich ersuche hier die Kolleginnen und Kollegen um ihre Zustimmung, denn es ist eine Angelegenheit, die längst erledigt gehört, und die wesentlich dazu beitragen soll, daß wir endlich unser Recht auf den Gebrauch der deutschen Muttersprache auch in die Praxis umsetzen können. Denn dann gibt es keine langen Ausflüchte mehr. Dieses Personal ist dann klar gekennzeichnet und es geht anscheinend nicht anders. Also ersuche ich hier wirklich um ein Zeichen des guten Willens. PAHL (SVP): Frau Präsidentin, geehrte Landesregierung! Ich habe in dieser Frage jetzt keine Rücksprache mit der Fraktion gehalten; deswegen warte ich noch auf die Wortmeldung der Landesregierung. Wir wissen allerdings, daß es sich hier um einen sehr alten Beschluß handelt, der tatsächlich dazu hätte dienen sollen, erstens, die Beamten mit ihren Namen gegenüber dem Bürger zu kennzeichnen, und zweitens, auch zu zeigen, ob der betreffende zweisprachig ist oder nicht. Es geht hier aber, unabhängig von der Zweisprachigkeit, glaube ich, grundsätzlich um ein vielleicht doch sinnvolles Erfordernis. Ich würde es für günstig halten, wenn jeder Beamte, nicht nur beim Staat, sondern auch beim Land, genauso bei der Region, bei öffentlichen Körperschaften, ein Namensschild tragen würde, auf dem sein Name und eventuell auch seine Funktion stehen. Daß man die Zweisprachigkeit noch anfügen kann, kann in bestimmten Bereichen, was den Staatsdienst betrifft, ja auch sinnvoll sein. - 44 - Aus diesem Grund würde mich jetzt interessieren, bevor die SVP als solche die Haltung festlegt, was in dieser Frage die Haltung der Landesregierung ist, da es hier nicht um ein grundsätzliches, großes politisches Problem geht, sondern um eine Angelegenheit, die ja schon seit Jahren diskutiert wird. LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich stimme diesem Beschlußantrag selbstverständlich zu. Außerdem muß ich dazusagen, daß das das Autonomiestatut eigentlich schon seit langem vorschreibt. Einige Verwaltungen sind dem auch nachgekommen, andere hingegen nicht. Was in diesem Zusammenhang noch zu sagen ist und was die Staatsangestellten sehr verunsichert, bzw. auch verärgert, ist der Umstand, daß in Zukunft auch jene Leute eine Zulage für die Zweisprachigkeit bekommen, die keine Prüfung abgelegt haben. Wir kennen das Problem bei der Post, daß die Briefträger jetzt, ganz egal, ob sie die Prüfung haben oder nicht, die Zweisprachigkeitszulage für die Gruppe B bekommen. Dasselbe wiederholt sich jetzt aber auch bei anderen Staatsstellen. Ich weiß seit gestern, daß es auch beim Zoll so eingeführt werden soll. Und diejenigen, die die Zweisprachigkeitsprüfung haben, fühlen sich einfach betrogen, denn die Entlohnung für die Zweisprachigkeit war eine Mehrleistung. Und jetzt bekommen Leute diese Zulage, die nicht dem Autonomiestatut entspricht, denn dort heißt es ganz klar, daß die Zulage der Laufbahn entsprechen muß, und somit auch der entsprechenden Prüfung. Hier hat man die Leute sehr verärgert. Bisher waren es immer die Südtiroler, die diese Zweisprachigkeit garantiert haben, jetzt sehen sie, daß die Zulage eigentlich alle bekommen. Das möchte ich in diesem Zusammenhang ganz klar sagen, weil hier Handlungsbedarf besteht, daß der Landesausschuß interveniert, um das Autonomiestatut wirklich zum Tragen zu bringen. Denn diese Leute sehen nicht ein, daß jetzt nach Jahren, in denen sie die Zweisprachigkeit gewährleistet haben, auch alle anderen, die nicht einmal die Prüfung haben, die Zulage bekommen. Wie geht denn das? Da fragen sich die Leute schon, gilt das Autonomiestatut in diesem Bereich noch, oder nicht? DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP)): Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Die Südtiroler Landesregierung ist bereit, diesen Antrag zu akzeptieren, bzw. ihm zuzustimmen, unter der Voraussetzung, daß das Wörtchen "weiterhin" eingefügt wird. Denn man kann einfach nicht sagen, daß wir bisher nicht alles unternommen hätten. Und es ist nicht eine Erfindung von seiten der Union für Südtirol oder von seiten der Freiheitlichen, sondern wir haben bisher unsere Pflicht getan. Ich bringe Ihnen, wenn Sie wollen, alle Briefe, die ich in diesem Zusammenhang geschrieben habe. Wenn das Wörtchen "weiterhin" eingefügt wird, dann sind wir mit diesem Beschlußantrag einverstanden. PRÄSIDENTIN: Also im verpflichtenden Teil wird das Wort "weiterhin" nach den Worten "sich dieses Anliegens" eingefügt. - 45 - Nachdem sich die Abgeordnete Klotz damit einverstanden erklärt hat, stimmen wir über den Beschlußantrag ab: mit 4 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Der Beschlußantrag Nr. 9, eingebracht vom Abgeordneten Willeit, wurde vom Einbringer zurückgezogen. Beschlußantrag Nr. 10, eingebracht von den Abgeordneten Ianieri, Holzmann, Kury, Klotz, Atz, Willeit, Montefiori, Waldner, Kasslatter-Mur, Cigolla und Di Puppo: Vorausgeschickt, - daß in unserer Provinz nicht nur ein hoher Drogenkonsum, sondern auch ein hoher Alkoholkonsum zu verzeichnen ist; daß leider auch immer mehr Jugendliche hochprozentige alkoholische Getränke zu sich nehmen; daß dies jedes Wochenende durch die Strafen bestätigt wird, die die Ordnungskräfte wegen Trunkenheit am Steuer verhängen; daß wegen Trunkenheit am Steuer zahlreiche Führerscheine eingezogen und anschließend für eine bestimmte Zeit einbehalten werden; all dies vorausgeschickt, verpflichtet DER SÜDTIROLER LANDTAG die Landesregierung, 1) über die Gesundheitseinrichtungen der Sanitätseinheiten, die Schulen und die Fahrschulen eine gezielte Informationskampagne durchzuführen über: a) die gesundheitlichen Schäden durch einen übermäßigen Alkohol- und Drogenkonsum; b) die finanziellen Auswirkungen für Dritte und die Familien der Konsumenten von Alkohol und Rauschgift, die die Folge von Verkehrsunfällen wegen Trunkenheit am Steuer durch Alkohol oder andere Rauschmittel sein können; c) die strafrechtlichen Folgen für den Fahrer; 2) sowie einen Betrag von 150.000.000 Lire für die ersten Erfordernisse bereitzustellen und diesen dem entsprechenden Kapitel anzulasten. ---------Premesso che nella nostra provincia esiste un alto consumo di alcool, oltre che di sostanze stupefacenti; che molti sono anche i giovani che purtroppo, e sempre in percentuale maggiore, consumano bevande ad alto tasso alcolico; che ogni fine settimana, quanto sopra denunciato è confermato dalle numerose contravvenzioni elevate dalle forze dell'ordine a carico di conducenti sorpresi alla guida in evidente stato di ebrezza alcolica; che molte patenti di guida vengono ritirate e successivamente sospese a tempo determinato, per guida in stato di ebrezza. Tutto ciò premesso IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO impegna la Giunta provinciale ad attivarsi affinché: - 46 - 1) 2) tramite le strutture sanitarie - USL -, le strutture scolastiche e le autoscuole, venga effettuata una apposita campagna informativa sui: a) danni prodotti sulla persona dall'eccessivo uso di alcool e sostanze stupefacenti; b) danni anche patrimoniali, a terzi ed alle famiglie degli stessi consumatori di alcool e sostanze stupefacenti, che possono derivare a seguito di incidenti stradali per guida in stato di ebrezza alcolica o sostanze psicotrope; c) sulle conseguenze penali che ricadono direttamente sulla persona stessa; a stanziare un importo di Lit. 150.000.000 per le prime necessità, prelevandole dall'apposito capitolo. Abgeordneter Ianieri, Sie haben das Wort zur Erläuterung. IANIERI (UdC): Credo che non ci sia molto da dire su questo argomento, in quanto l'ordine del giorno è abbastanza chiaro. Inoltre il Presidente della Giunta nella replica, trattando il problema del sociale, ha anche ricordato i grossi problemi che la società nel suo complesso ha per via dei numerosi giovani che sono dediti all'alcool o che fanno uso di droghe. Al di là dell'uso in sé di queste cose che comunque sono un danno per la persona, è ancora molto più pericoloso quando questo uso viene fatto da persone che poi guidano. L'ultimo fatto avvenuto in provincia è una dimostrazione molto chiara che l'incoscienza delle persone che sono alla guida dei veicoli sotto l'effetto dell'alcool può produrre danni notevoli. Quello che a me interessa è di fare una campagna di sensibilizzazione e informativa sui danni che l'uso dell'alcool o di droghe può arrecare alla società nel suo complesso, alla singola persona, alle famiglie di queste persone, anche con conseguenze molto gravi per l'aspetto del danno patrimoniale che può essere arrecato, e a tutte le conseguenze penali. Il mezzo migliore per poter fare una campagna informativa è servirsi delle strutture che l'U.S.L. ha nell'ambito del territorio, della scuola, e poi servendosi anche delle autoscuole, struttura che poi oggi è alle dirette dipendenze della Provincia di Bolzano. Un'adeguata campagna certamente non potrà che dare dei frutti e nel futuro potrà aiutare molte persone a capire i danni dell'uso dell'alcool e delle droghe, per la salute, di carattere economico e tutte le conseguenze penali. Chiedo che venga effettuato un apposito stanziamento prelevandolo dal cap. 52225 sull'educazione sanitaria per poter creare una struttura che nel tempo potrà essere potenziata, per poter fare questa campagna di sensibilizzazione. Chiedo di votare questo mio ordine del giorno in quanto ritengo che per l'intera società è qualcosa che deve essere fatto. PAHL (SVP): Der Herr Abgeordnete Geom. Ianieri bringt hier ein Problem, das man natürlich seit langem gut kennt. Ich glaube, es ist uns doch klar, daß an sich jeder Bürger Südtirols um die möglichen Folgen von Alkoholund Drogenkonsum weiß. Ich glaube, daß hier weitere Aufklärungskampagnen, - 47 - keine entscheidenden Fortschritte bewirken werden. Andererseits haben wir eine solche Möglichkeit, dauernde Information anzubieten, sei auch nur, damit niemand uns einen Vorwurf machen kann, man hätte nicht getan, was möglich ist. Das Anliegen als solches wird von der Südtiroler Volkspartei vollkommen geteilt, und aus diesem Grund empfiehlt die SVP-Fraktion die Annahme. SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte darauf hinweisen, daß wir in den letzten zehn Jahren schon einige Kampagnen in diese Richtung durchgeführt haben, auch entsprechendes Material, wie Veröffentlichungen, Filmmaterial produziert und unter die Leute gebracht haben. Ich glaube aber, daß wir weitermachen müssen, angesichts dessen, was sich auf unseren Straßen tut. Ich meine, daß wir gut daran tun, diesen Beschlußantrag anzunehmen. Und ich werde auch versuchen, meine Ämter dorthin zu motivieren, hier die Voraussetzungen zu schaffen. Ich glaube, wenn auch von seiten unserer Kollegen hier die Mitarbeit angekündigt wird, dann kann es nur zum Erfolg der Kampagne beitragen. Deswegen bin ich dafür, daß dieser Beschlußantrag angenommen wird. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über die Genehmigung dieses Antrages ab: einstimmig angenommen. Wir stimmen jetzt getrennt über den Übergang zur Artikeldebatte der beiden in Behandlung stehenden Gesetzentwürfe ab. Zuerst stimmen wir über den Übergang zur Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 84/95 ab: mit 4 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Nun stimmen wir über den Übergang zur Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 85/95 ab: mit 4 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Wir beginnen jetzt mit der Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 84/95. Art. 1 Ausgabengenehmigungen für das Jahr 1996 - Anlage A 1. Die Ausgaben, welche im Haushalt des Landes für das Finanzjahr 1996 für die Anwendung von Landes-, Regional-, Staats- oder EG-Vorschriften sowie für die Wiederfinanzierung von Rechtsvorschriften, deren Anwendungsfrist abgelaufen ist, einzuschreiben sind, werden in dem Ausmaß genehmigt, wie es aus der Anlage A zu diesem Gesetz hervorgeht; dabei werden gegebenenfalls die in den jeweiligen Gesetzen angegebenen Höchstbeträge angehoben. ---------Autorizzazioni di spesa per l'anno 1996 - Tabella A 1. Le spese da iscrivere nel bilancio della Provincia per l'anno finanziario 1996, per l'applicazione di norme provinciali, regionali, - 48 - statali o comunitarie, nonché per il rifinanziamento di disposizioni legislative i cui termini di applicazione siano scaduti, sono autorizzate, anche in aumento dei limiti massimi di spesa previsti dalle leggi medesime, nella misura indicata nell'allegata tabella A. Zu diesem Artikel liegt ein Änderungsantrag vor, der von Landesrat Di Puppo und Landeshauptmann Durnwalder eingebracht wurde. Im Artikel 1, Anlage A, werden folgende Änderungen vorgeschlagen: Nr. 9 - 75.800.000 Nr. 10 - 100.000.000 Nr. 13 + 350.000.000 Nr. 23 + 195.000.000 Nr. 24 (Kap. 33145 ist hinzugefügt) + 1.500.000.000 Nr. 34 - 169.200.000 Nr. 36 - 100.000.000 Nr. 46 - 100.000.000 Nr. 54 b) - 2.300.000.000 Nr. 64 + 1.300.000.000 Nr. 69 + 1.000.000.000 Nr. 74 a) - 12.700.000.000 Nr. 74 h) - 2.100.000.000 Nr. 178 (Kap. 83035 ist hinzugefügt) + 200.000.000 Nell'articolo 1, Allegato A, vengono introdotti i seguenti emendamenti: n. 9 - 75.800.000 n. 10 - 100.000.000 n. 13 + 350.000.000 n. 23 + 195.000.000 n. 24 (è aggiunto il cap. 33145) + 1.500.000.000 n. 34 - 169.200.000 n. 36 - 100.000.000 n. 46 - 100.000.000 n. 54 b) - 2.300.000.000 n. 64 + 1.300.000.000 n. 69 + 1.000.000.000 n. 74 a) - 12.700.000.000 n. 74 h) - 2.100.000.000 n. 178 (è aggiunto il cap. 83035) + 200.000.000 Auf diesen Abänderungsantrag beziehen sich zwei Kapitel, zu denen Abgeordnete eine Wortmeldung beantragt haben. Deswegen haben wir jetzt, bevor wir über diesen Änderungsantrag abstimmen, diese zwei Kapitel zu behandeln und darüber abzustimmen, denn wenn wir diesen Änderungsantrag vorher genehmigen würden, wäre die Behandlung dieser beiden Kapitel hinfällig. Der oder die Einbringer/in sowie der zuständige Landesrat haben fünf Minuten Redezeit. - 49 - Kapitel 33220: Abgeordneten Leitner verliert das Recht auf die Wortmeldung, weil er sich bei Aufruf des Kapitels nicht im Saal befand. Kapitel 52250: Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort. KLOTZ (UFS): Es handelt sich hier um die Ausgaben für die Gesundheitsfürsorge, die in Österreich gemäß Artikel 7 des D.P.R., Nr. 197, aus dem Jahre 1980 erbracht wird, und das Landesgesetz ist auch angegeben. Also, hier sehen wir einen Voranschlag in der Kompetenz von 30 Milliarden Lire für das Jahr 1996. Im letzten Jahr waren in der Kompetenz 43 Milliarden Lire. Es gibt Rückstände von 700 Millionen Lire, und in der Kassagebarung für 1996 sind im Kompetenzbereich von den 30 Milliarden Lire bisher allerdings nur 28 Milliarden Lire festgeschrieben. Vor den 12.700.000.000 Lire sehen wir nun ein Minus. Ich bitte um Erläuterung, weshalb diese 12.700.000.000 Lire hier wegkommen und in welche Dienste sie kommen sollen. Worauf ist es zurückzuführen, daß man im Kompetenzbereich soviel weniger als im letzten Jahr hatte, gibt es in Südtirol inzwischen eigene Strukturen, hat es weniger Nachfragen gegeben? SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Hier ist der Ansatz angegeben, den wir im Nachtragshaushalt vorgesehen haben, aufgrund der Schulden des Vorjahres, die wir nicht haben abdecken können. Insofern ist einiges dazugekommen - ich glaube an die 12-13 Milliarden Lire -, damit die Schulden haben abgedeckt werden können. Wir haben inzwischen Beschlüsse gefaßt, daß nur mehr die Pathologien nach Innsbruck überwiesen werden sollten, die effektiv die Hilfe einer Universitätsklinik brauchen. Wir haben uns die Pathologien angeschaut, vor allem in der Ost- und Nord-Sanitätseinheit. Und wir haben inzwischen auch einige neue Fachbereiche in der Mitte-Süd - das wird immer vergessen, wenn man polemisiert -: Die Neurochirurgie arbeitet relativ gut, die Gefäßchirurgie arbeitet auch sehr gut, wobei die Wartezeiten etwas länger sind, aber das ist ganz klar, denn die Bevölkerung ist in den letzten fünf Jahren auch wesentlich älter geworden, und insofern sind die Gefäßkrankheiten auch entsprechend angestiegen. Jetzt alles in irgendetwas hineinzuverpacken, was nicht funktioniert, ist relativ einfach. Man muß schauen, was in unserer Gesellschaft in den letzten 5 10 Jahren eigentlich passiert ist, um beurteilen zu können, was bei uns im Krankenhaus passiert. Deswegen sollte man diese billigen Tagespolemiken beiseite lassen. Auf jeden Fall versuchen wir die Überweisungen nach Österreich in Grenzen zu halten, denn 30 Milliarden Lire sind sehr viel. Wir versuchen auch jene nach Verona und Padova in Grenzen zu halten. Dort haben wir ein relativ ausgeglichenes Verhältnis erreicht. Wie gesagt, die Gefäßchirurgie arbeitet gut, die Neurochirurgie hat erst begonnen und insofern braucht man die Universitätsklinik weniger in Anspruch nehmen. - 50 - PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über die Genehmigung dieses Kapitels ab: mit 1 Stimmenthaltung, 6 Nein-Stimmen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Ich eröffne jetzt die Diskussion zum Änderungsantrag. Gibt es dazu Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über diesen ab: mit 6 NeinStimmen, 3 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Wer wünscht das Wort zum so abgeänderten Artikel 1? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 6 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltung und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 2 Ausgabengenehmigungen für den Dreijahreszeitraum 1996-1998 für mehrjährige Bauvorhaben - Anlage B 1. Die Ausgaben, welche im Haushalt des Landes für das Finanzjahr 1996 und für den Dreijahreszeitraum 1996-1998 für die Durchführung von Maßnahmen oder Bauvorhaben, deren Durchführung sich über mehrere Haushaltsjahre hinzieht, einzuschreiben sind, sind in dem Ausmaß festgelegt und bewilligt, wie es aus der Anlage B zu diesem Gesetz hervorgeht. 2. Die Landesverwaltung ist gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 26. April 1980, Nr. 8, abgeändert durch Artikel 2 des Landesgesetzes vom 10. April 1981, Nr. 9, ermächtigt, im Jahre 1996 im Rahmen des gesamten vorgesehenen Betrages Verträge abzuschließen und Verpflichtungen - einschließlich der in den vorhergehenden Haushaltsjahren aufgenommenen - einzugehen, sofern die entsprechenden Zahlungen auf die jährlichen Haushaltsbereitstellungen begrenzt sind. 3. Die Ausgabenanteile, welche die Haushaltsjahre nach dem Jahr 1996 belasten, werden vom jeweiligen Finanzgesetz festgelegt. ---------Autorizzazioni di spesa per il triennio 1996-1998 per opere ad esecuzione pluriennale - Tabella B 1. Le spese da iscrivere nel bilancio della Provincia per l'anno finanziario 1996 e per il triennio 1996-1998 per l'attuazione di interventi od opere la cui esecuzione si protrae per più esercizi, sono determinate ed autorizzate nella misura indicata nell'allegata tabella B. 2. L'amministrazione provinciale è autorizzata ai sensi dell'articolo 7, comma 2, della legge provinciale 26 aprile 1980, n. 8, modificato dall'articolo 2 della legge provinciale 10 aprile 1981, n. 9, a stipulare contratti o comunque ad assumere impegni nell'anno 1996 nei limiti dell'intera somma prevista, ivi compresi gli impegni assunti negli esercizi precedenti, fermo restando che i relativi pagamenti devono comunque essere contenuti nei limiti delle autorizzazioni annuali di bilancio. 3. Le quote di spesa destinate a gravare sugli esercizi finanziari successivi al 1996 saranno stabilite dalla rispettiva legge finanziaria. - 51 - Ich verlese den Änderungsantrag, eingebracht von Landesrat Di Puppo und Landeshauptmann Durnwalder: Im Artikel 2, Anlage B, wird folgende Änderung vorgeschlagen: Nr. 4 - 1.500.000.000 Nell'articolo 2, Allegato B, viene introdotto il seguente emendamento: n. 4 - 1.500.000.000 Wer möchte dazu das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag ab: mit 5 Stimmenthaltungen, 4 Nein-Stimmen und dem Rest Ja-Stimmen ist der Änderungsantrag genehmigt. Wer wünscht zum so abgeänderten Artikel 2 das Wort? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 5 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 3 Bestimmungen über die Lokalfinanzen 1. Die Dotierung der in Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 14. Februar 1992, Nr. 6 vorgesehenen Fonds zugunsten der Lokalfinanzen ist für das Finanzjahr 1996 im folgenden Ausmaß festgelegt: a) ordentlicher Fonds - 268.375 Millionen Lire (Kapitel 91010); b) Investitionsfonds - 76.946 Millionen Lire (Kapitel 91040); c) Fonds zur Amortisierung der Darlehen - 84.985 Millionen Lire (Kapitel 91055); ein Teil des Fonds in Höhe von 10.000 Millionen Lire wird als Ausgabenhöchstbetrag genehmigt und ist für die Zahlung der ersten Rate zur Amortisierung der von den Gemeinden zur Finanzierung von Bauarbeiten gemäß der geltenden Landesgesetzgebung aufgenommenen Darlehen bestimmt; die folgenden Jahresraten werden den entsprechenden Fonds, welcher in die zukünftigen Landeshaushalte eingeschrieben wird, bis einschließlich zum Jahre 2015 belasten; d) Ausgleichsfonds - 2.000 Millionen Lire (Kapitel 91060). 2. Artikel 1 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 14. Februar 1992, Nr. 6 wird durch folgenden ersetzt: "3. Die Finanzierungen zu Lasten des ordentlichen Fonds, des Fonds für Investitionen und des Ausgleichsfonds werden in vier gleichen Raten zugewiesen, die erste davon innerhalb des 1. Trimesters, während die verbleibenden Raten gemäß dem Kassenbedarf der örtlichen Körperschaften, der vom jeweiligen Schatzmeister belegt werden muß, zugewiesen werden. Die Finanzierungen zu Lasten des Darlehenstilgungsfonds werden in halbjährigen Raten ausbezahlt, die in der Regel in dem der Fälligkeit der Tilgungsraten vorhergehenden Monat fällig sind." ---------Disposizioni per la finanza locale 1. La dotazione dei fondi per la finanza locale, di cui all'articolo 1, comma 2, della legge provinciale 14 febbraio 1992, n. 6, è stabilita per l'anno finanziario 1996 come segue: a) fondo ordinario - lire 268.375 milioni (capitolo 91010); b) fondo per investimenti - lire 76.946 milioni (capitolo 91040); c) fondo ammortamento mutui - lire 84.985 milioni (capitolo 91055); una quota del fondo pari a lire 10.000 milioni è autorizzata come limite d'impegno ed è destinata al pagamento della prima annualità di ammortamento dei mutui assunti dai comuni per il finanziamento di opere di investimento ai sensi della legislazione provinciale vigente; le annualità successive graveranno - 52 - sul corrispondente fondo iscritto nei bilanci provinciali futuri, fino all'anno 2015 incluso; d) fondo perequativo - lire 2.000 milioni (capitolo 91060). 2. Il comma 3 dell'articolo 1 della legge provinciale 14 febbraio 1992, n. 6 è sostituito dal seguente: "3. I finanziamenti a carico dei fondi ordinario, per investimenti e perequativo vengono erogati in quattro rate uguali, la prima delle quali entro il primo trimestre, mentre le restanti rate sono erogate secondo il fabbisogno di cassa degli enti locali documentato dal rispettivo tesoriere. I finanziamenti a carico del fondo ammortamento mutui sono erogati in rate semestrali scadenti di norma nel mese precedente quello di scadenza dei ratei di ammortamento." Es gibt zwei Änderungsanträge zu diesem Artikel, eingebracht von Landesrat Di Puppo und Landeshauptmann Durnwalder. Der erste lautet folgendermaßen: "Der unter Absatz 1, Buchstabe b) angegebene Betrag wird auf 78.946 Millionen Lire abgeändert. L'importo indicato al comma 1, lettera b) è modificato in lire 78.946 millioni." Wer wünscht zu diesem Änderungsantrag das Wort? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 4 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Der zweite Änderungsantrag lautet folgendermaßen: "Nach Absatz 2 des Artikels 3 sind folgende Absätze hinzugefügt: 3. Am Ende des Absatzes 1 des Artikels 5 des Landesgesetzes vom 14. Februar 1992, Nr. 6, ist folgender Wortlaut hinzugefügt: ", und ihre Gewährung und Auszahlung erfolgt unabhängig von der Vorlage und Genehmigung von Plänen, Programmen und Abrechnungen". 4. Nach Artikel 7 des Landesgesetzes vom 14. Februar 1992, Nr. 6, ist folgender Artikel 7 bis hinzugefügt: "7 bis (Dreijährige Zuwendungen für Investitionen) 1. Unbeschadet dessen, was im Artikel 5 vorgesehen ist, müssen die Gemeinden jährlich, innerhalb 30 April, die Investitionsvorschläge, welche über Landesgesetze finanzierbar sind, für den darauffolgenden Dreijahreszeitraum vorlegen. Der Landeshauptmann verfügt, nach Anhörung der Landesregierung, im Zuge der Vereinbarung über die Finanzierung, grundsätzlich die Einschreibung der entsprechenden Finanzierung in den Dreijahreshaushalt der jeweiligen Gemeinden." Dopo il comma 2 dell'articolo 3 sono aggiunti i seguenti commi: 3. Alla fine del comma 1 dell'articolo 5 della legge provinciale 14 febbraio 1992, n. 6, è aggiunto il segentue periodo: ", e la loro concessione e liquidazione non è subordinata alla presentazione ed approvazione di piani, programmi, progetti e rendiconti". 4. Dopo l'articolo 7 della legge provinciale 14 febbraio 1992, n. 6, è inserito il segeunte articolo 7 bis: "7 bis (Assegnazioni tiennali per gliu investimenti) 1. Fatto salvo quanto disposto dall'articolo 5, i comuni presentano annualmente, entro il 30 aprile, le proposte di investimento per il tiennio successivo finanziabili - 53 - con leggi provinciali. Sulla base delle proposte, il Presidente della Giunta provinciale, sentita la Giunta provinciale, in sede di accordo finanziario ammette in via di massima l'inserimento del relativo finanziamento nel bilancio triennale dei comuni interessati."" Wer wünscht zu diesem Änderungsantrag das Wort? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 13 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen genehmigt. Wer wünscht das Wort zum so abgeänderten Artikel 3? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 6 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 4 Beteiligung des Landes an Gesellschaften und Körperschaften (Kap. 12250) 1. Die Landesregierung ist ermächtigt, weitere Aktien der Gesellschaft "Brennerautobahn AG" für einen Ausgabenhöchstbetrag von 8.100 Millionen Lire zu Lasten des Finanzjahres 1996 zu erwerben. 2. Die Landesregierung ist ermächtigt, weitere Aktien der Gesellschaft "Flughafen Valerio Catullo von Verona Villafranca AG" für einen Ausgabenhöchstbetrag von 377 Millionen Lire zu Lasten des Finanzjahres 1996 zu unterzeichnen. 3. Die Landesregierung ist ermächtigt, die Beteiligungsquote des Landes an der autonomen Körperschaft "Bozner Messe" um einen Ausgabenhöchstbetrag von 9.000 Millionen Lire zu Lasten des Finanzjahres 1996 zu erhöhen. ---------Partecipazione della Provincia a società ed enti (capitolo 12250) 1. La Giunta provinciale è autorizzata ad acquistare ulteriori azioni della società "Autostrada del Brennero S.p.a." per un importo di spesa non superiore a lire 8.100 milioni a carico dell'esercizio finanziario 1996. 2. La Giunta provinciale è autorizzata a sottoscrivere ulteriori azioni della società "Aeroporto Valerio Catullo di Verona Villafranca S.p.a." per un importo di spesa non superiore a lire 377 milioni a carico dell'esercizio finanziario 1996. 3. La Giunta provinciale è autorizzata ad aumentare la quota di partecipazione della Provincia all'ente autonomo "Fiera di Bolzano" per un importo di spesa non superiore a lire 9.000 milioni a carico dell'esercizio finanziario 1996. Abgeordneter Bolzonello, Sie haben das Wort. BOLZONELLO (AN): Gradirei conoscere il perché dell'importo della nostra presenza nella società Autobrennero, non perché non sia importante per la Provincia autonoma di Bolzano, ma mi piacerebbe capire sia per la Regione che per la Provincia che peso hanno all'interno di questa società. Spesso e volentieri, non più tardi di oggi nella rassegna stampa che ci è stata distribuita, leggo di posizioni che vengono assunte dal rappresentante in seno al consiglio - 54 - di amministrazione della società che non sono in sintonia con la maggioranza dell'assemblea dei soci. Se, come è giusto, il nostro rappresentante assume delle posizioni evidentemente motivate rispetto a degli impegni di spesa, delle previsioni di costruzione o comunque a quanto è stato oggetto di interventi in seno al Consiglio di amministrazione in questa occasione, mi pare che dall'altra vi debba essere anche il riconoscimento del peso che la Provincia ha. Non più tardi di ieri vi è stato un articolo che ha avuto molto rilievo sul fatto che vi è poca attenzione da parte della società Autobrennero, anche se a me questo non risulta, rispetto alle barriere antirumore lungo l'autostrada del Brennero per la parte che attiene il viadotto che supera Bolzano. Io ho dei dati, frutto di interrogazioni e informazioni assunte presso la società stessa e attraverso le vie istituzionali del Consiglio regionale. La domanda è questa: noi siamo presenti in maniera consistente come capitale nella società Autobrennero, ma in che rapporto questo conviene alla Provincia autonoma di Bolzano? Che cosa ci é dato da sapere dell'attività che viene svolta e quanto viene sostenuto dal rappresentante della provincia autonoma di Bolzano in seno al Consiglio di amministrazione di quella società? E ancora: è mai possibile che la società Autobrennero, e anche ad essa vanno addebitate delle colpe per la scarsa attenzione che si vuole dare per quel tratto di autostrada che attraversa Bolzano, ... Io credo che più che entrare nel merito del perché si vogliono dare ulteriori 8.100 milioni alla società Autobrennero debbano essere forniti dei chiarimenti sulla posizione che la Provincia assume attraverso il suo componente all'interno di quella società. ZENDRON (GAF-GVA): Noi abbiamo molta fretta ma credo che su alcuni punti della finanziaria sia importante prendere posizione. Anch'io credo che le autorizzazioni a comperare ulteriori azioni nella società, dovrebbe essere legata alla chiarificazione di quello che noi spendendo i soldi dei cittadini riusciamo ad ottenere in loro favore. Niente in contrario, però rimane completamente insoluta la questione di questa società che ha una sua ragione sociale per cui poi chi è dentro deve fare l'interesse della ragione sociale come si è visto anche ieri. Le scelte della società Autobrennero non sono a favore dei cittadini di questa provincia. Il fatto di avere deciso di impegnare più soldi di quelli che si hanno nel costruire nuove bretelle autostradali va contro una decisione quasi unanime del Consiglio regionale che chiedeva ai rappresentanti locali all'interno dell'Autobrennero di evitare tutte le decisioni dell'autostrada che portassero ad un aumento del traffico sulla nostra strada. Ora il fatto che si decida di costruire nuove bretelle per cui, se la notizia è giusta, addirittura quella Modena-Lucca, è una cosa gravissima. Non so ancora quale sarà il collegamento con la Tirrenica, non ho ancora le notizie precise, ma in ogni caso questo significherà un fortissimo aumento di traffico sull'autostrada, proprio nel momento in cui la Provincia dice di voler, attraverso l'intermodalità, rafforzare la ferrovia invece che il trasporto su gomma. Mi sembra una contraddizione enorme, se si pensa alla decisione di questa mattina di evitare ogni ulteriore impegno della Provincia nel- - 55 - la costruzione delle piste ciclabili, a cui si sono negate le briciole del bilancio, e qui si parla invece di 8.100 milioni. La stessa cosa è l'aeroporto Valerio Catullo. La Provincia investe in due aeroporti. Nel Valerio Catullo aveva senso forse finché non si era così decisi nel fare l'aeroporto di Bolzano. A questo punto mi pare che una delle principali attività della Provincia sia quella di fare aeroporti, prendendo i soldi da quelli che dovrebbero essere dati alle piste ciclabili. Questo mi sembra veramente inaccettabile. DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): La partecipazione della Provincia di Bolzano alla società dell'Autobrennero A22 è modestissima, del 4,70%, rispetto alla partecipazione della Regione che è del 29%, ed è una partecipazione che può correre il rischio di escludere la presenza della Provincia di Bolzano nell'ambito del Consiglio di amministrazione se viene attuata la direttiva di ridurre l'attuale Consiglio di amministrazione, cioè dimezzarlo. A questo punto per poter garantire una presenza noi dovremmo avere una percentuale di azioni che arrivi intorno al 9%. Accade che in questo momento c'è la messa in vendita di un pacchetto di azioni, non da parte della società Autostrada, non è un aumento di capitale a cui si concorre, ma c'é la Cassa di Risparmio della Provincia di Bolzano che mette in vendita proprie azioni che potrebbero essere acquistate anche da altre province sul territorio. Di conseguenza c'è tutto l'interesse a mantenere una determinata presenza della Provincia di Bolzano all'interno della società. Per questa ragione proponiamo l'acquisto delle quote detenute dalla Cassa di Risparmio, al fine di poter mantenere inalterata la presenza attuale nel consiglio di amministrazione. La restante quota residua è divisa fra la Camera di Commercio e il Comune di Bolzano. Però tutti assieme riusciremmo ad avere una presenza sola nel consiglio di amministrazione. Ora che la A22 sia importante per il nostro territorio lo abbiamo verificato tutti. Che attraverso quella società in qualche modo si possa concorrere a ridurre la situazione problematica di traffico è un'ipotesi che stiamo portando avanti concretamente, tant'è che abbiamo chiesto e ottenuto, nonostante la dimensione modesta della nostra presenza, di trasformare la ragione sociale della Società Autobrennero in "Società della mobilità" in maniera tale che le risorse finanziarie che ormai si riesce a vedere visibilmente dalla gestione dell'autostrada, possano essere reinvestite anche in settori diversi da quelli dell'autostrada, come ad esempio per l'intermodalità con la Ferrovia, per consentire in modo realistico il trasferimento delle merci dalla gomma alla ferrovia. Questo direi che è un obiettivo importante e significativo di programmazione anche di investimento sul territorio in termini di infrastrutture che ci consente di uscire da un certo schema per cui l'autostrada che pensa solo alla gomma comincia ad essere una società che si interessa di mobilità più in generale. E' stato toccato anche l'argomento dell'aeroporto Valerio Catullo. In questo caso invece si tratta di un aumento del capitale sociale, per cui la quota che noi intendiamo acquistare, la somma del resto è modesta, ci consente di - 56 - mantenere la nostra quota di partecipazione inalterata, che è del 6,6%, che però ha avuto un rendimento altissimo, se si considera che il valore patrimoniale attuale della società Aeroporto Valerio Catullo oggi avrebbe una valutazione del rendimento del 44% circa. Credo sia un rendimento di capitale decisamente alto. Nel 1994 l'aeroporto Falecio Catullo ha chiuso il proprio esercizio con un utile di 11,5 miliardi. Per la prima volta per iniziativa del nostro rappresentante in assemblea è stato chiesto di inserire nello Statuto che l'utile possa essere diviso tra i soci; quindi avremo anche un ritorno economico di questo tipo. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über die Genehmigung von Artikel 4 ab: mit 7 Nein-Stimmen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 5 Bürgschaft zugunsten der Investitionsbank Trentino-Südtirol 1. Die Landesregierung ist ermächtigt, bis zum Jahr 2010 solidarische und unaufteilbare Bürgschaft für einen Höchstbetrag von 40 Milliarden Lire, gemäß Artikel 1944 Absatz 1 des Zivilgesetzbuches, zur Sicherstellung der vollen und pünktlichen Erfüllung der Verbindlichkeiten geldlicher und finanzieller Natur zu übernehmen, die von der Investitionsbank Trentino-Südtirol gegenüber der Europäischen Bank für Investitionen (BEI) eingegangen wurden. 2. Wenn infolge einer übernommenen Bürgschaft das Land Zahlungen für die Nichterfüllung der Investitionsbank Trentino-Südtirol vornehmen muß, wird die Landesregierung gemäß Artikel 1950 des Zivilgesetzbuches Rückgriff gegen dieses Institut nehmen. 3. Die Deckung allfälliger Pflichten, die aus den Risiken entstehen, welche aus der Gewährung der Bürgschaft herrühren, erfolgt durch die im Landeshaushalt jährlich bereitgestellten Fonds, gemäß Artikel 31 des Landesgesetzes vom 26. April 1980, Nr. 8 (Kap. 101010). ---------Garanzia fideiussoria a favore del Mediocredito Trentino-Alto Adige 1. La Giunta provinciale è autorizzata a prestare garanzia fideiussioria in solido e indivisibile ai sensi dell'articolo 1944, primo comma, del Codice civile per un importo massimo di lire 40 miliardi, sino all'anno 2010, a garanzia del pieno e puntuale adempimento delle obbligazioni di natura pecunaria e finanziaria assunte dal Mediocredito Trentino-Alto Adige nei confronti della Banca Europea per gli Investimenti (BEI). 2. Qualora a seguito della prestata fideiussione la Provincia abbia dovuto procedere a pagamenti per inadempimento del Mediocredito Trentino-Alto Adige, la Giunta provinciale eserciterà il regresso contro il medesimo Istituto ai sensi dell'articolo 1950 del Codice civile. 3. La copertura degli eventuali oneri derivanti dai rischi conseguenti alla concessione della garanzia fideiussoria ha luogo con i fondi stanziati annualmente nel bilancio provinciale ai sensi dell'articolo 31 della legge provinciale 26 aprile 1980, n. 8 (capitolo 101010). - 57 - Gibt es Wortmeldungen zu Artikel 5? Keine. Dann stimmen wir darüber ab: mit 8 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 6 Landesgebühren auf nichtstaatliche Konzessionen: Aufhebung von Tarifposten 1. Die Posten Nummer 1, 9, 11-bis, 18, 24, 28, 29, 30, 30-bis, 31, 32, 34, 35, 37, 39, 40, 41-bis, 43, 46, 50, 52, 53, 62, 63 und 65 des dem Regionalgesetz vom 29. Dezember 1975, Nr. 14, zuletzt abgeändert durch das Regionalgesetz vom 23. Mai 1983, Nr. 6, beigelegten Tarifs und wiedergegeben im Artikel 7 des Landesgesetzes vom 13. März 1995, Nr. 5, sind abgeschafft. 2. (gestrichen) 3. Die in diesem Artikel enthaltenen Bestimmungen treten mit Wirkung 1. Jänner 1996 in Kraft. ---------Tasse provinciali sulle concessioni non governative: soppressione di voci di tariffa 1. Sono soppresse le voci numero 1, 9, 11-bis, 18, 24, 28, 29, 30, 30-bis, 31, 32, 34, 35, 37, 39, 40, 41-bis, 43, 46, 50, 52, 53, 62, 63 e 65 della tariffa annessa alla legge regionale 29 dicembre 1975, n. 14, da ultimo modificata dalla legge regionale 23 maggio 1983, n. 6, richiamata dall'articolo 7 della legge provinciale 13 marzo 1995, n. 5. 2. (soppresso) 3. Le disposizioni del presente articolo hanno effetto a decorrere dal 1° gennaio 1996. Zu diesem Artikel liegt ein Ersetzungsantrag vor, der von Landesrat Di Puppo und Landeshauptmann Durnwalder eingebracht worden ist, der folgendermaßen lautet: Artikel wird wie folgt ersetzt: Art. 6 "Landesabgaben auf die nichtstaatlichen Konzessionen: Aufhebung und Ersetzung von Tarifposten 1. Die Posten Nummer 1, 5, 7, 8, 10, 11 bis, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 21, 24, 25, 27, 35, 36, 38, 39, 40, 41 bis, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 57, 58, 59, 63, 64 und 65 des dem Regionalgesetz vom 29. Dezember 1975, Nr. 14, zuletzt abgeändert durch das Regionalgesetz vom 23. Mai 1983, Nr. 6, beigelegten Tarifs und wiedergegeben im Artikel 7 des Landesgesetzes vom 13. März 1995, Nr. 5, sind abgeschafft. 2 Die Posten Nummer 29 und 30 bis des vorhergenannten Tarifs sind, wie in Tabelle C angegeben, ersetzt. 3. Die in diesem Artikel enthaltenen Bestimmungen finden ab dem Bezugsjahr 1996 Anwendung." ---------"Tasse provinciali sulle concessioni non governative: soppressione e sostituzione di voci di tariffa - 58 - 1. Sono soppresse le voci numero 1, 5, 7, 8, 10, 11 bis, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 21, 24, 25, 27, 35, 36, 38, 39, 40, 41 bis, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 57, 58, 59, 63, 64 e 65 della tariffa allegata alla legge regionale 29 dicembre 1975, n. 14 da ultimo modificata dalla legge regionale 23 maggio 1983, n. 6, richiamata dall'articolo 7 della legge provinciale 13 marzo 1995, n. 5. 2.Le voci numero 29 e 30 bis della predetta tariffa sono sostituite come indicato nella tabella C. 3. Le disposizioni di cui al presente articolo si applicano con decorrenza dall'anno di rifermimento 1996." Zu diesem Änderungsantrag liegen auch zwei Änderungsanträge des Abgeordneten Berger vor, die wir zuerst behandeln müssen, da sie sich auf den Änderungsantrag beziehen. Der erste Änderungsantrag, der vom Abgeordneten Berger alleine unterzeichnet ist, ist zurückgezogen. Der zweite Änderungsantrag, eingebracht von den Abgeordneten Berger und Feichter, lautet folgendermaßen: "Folgende Posten werden eingefügt: Nr. 9, 22, 23 a, 23 b, 26, 32, 34, 37, 55, 56 und 66. Vengono inserite le seguenti voci: n. 9, 22, 23 a, 23 b, 26, 32, 34, 37, 55, 56 e 66." Abgeordneter Berger, Sie haben das Wort zur Erläuterung. BERGER (SVP): Frau Präsidentin, werter Landesrat! Es ist aufgrund dieser vielen Nummern natürlich sehr schwer verständlich, was diese beinhalten. Das Streichungsausmaß ist von seiten der Landesregierung, nachdem die Kommission sich mit diesem Artikel befaßt hatte und das Streichungsausmaß bereits vergrößert hatte, begrüßenswerterweise noch einmal erweitert worden. Und, ich glaube, es sind fast alle Positionen, die streichbar sind, von seiten der Landesregierung in diesen Änderungsantrag hineingegeben worden. Und es fehlen eigentlich nur noch die von mir aufgezählten mit den einzelnen Nummern. Deswegen war es mir ein Anliegen, diesen Antrag zu stellen, weil eigentlich die Einzahlung von Konzessionsgebühren in unseren Nachbarstaaten nirgendwo üblich ist. Es geht überall nur um die jährliche Einzahlung in die Wirtschafts- oder Handelskammer und nirgendwo um Konzessionsgebühren, die entweder in Gemeindekassen oder Landes- oder Staatskassen wandern. Es geht hier um 10 Gebühren, und ich möchte nur zum besseren Verständnis einmal definieren, zu welchen Themenkreisen sich die einzelnen Nummern, die in meinem Änderungsantrag enthalten sind, bewegen, und zwar, die Nummer 9 ist zur Eröffnung von Kur- und Heilbädern, die Nummer 22 ist Theateraufführung bis zu fünf Aufführungen beträgt das Ausmaß 9.000 Lire, bei 6 19 Aufführungen beträgt das Ausmaß 39.000 Lire - die Nummer 23 a ist die Eröffnung von Filmtheatern, die Nummer 23 b ist die jährliche Erneuerung dieser Genehmigungen, die Nummer 26 ist das Zeigen von Tieren und sehenswürdigen Gegenständen im Freien von Hörspielen, die jährlich 12.000 Lire kosten, - 59 - die Nummer 31 ist die jährliche Gebühr für Verkauf von Getränken in Vereinskantinen und Gemeinschaftswirtschaften mit 34.000 Lire jährlich, die Nummer 32 ist die jährliche Gebühr unterschiedlicher Höhe für die Beherbergung, die Nummer 34 ist die Jahresgebühr für Campingplätze, Ferienhäuser usw. mit 28.000 Lire jährlich, die Nummer 37 ist die Jahresgebühr für Garagen, die, wieder unterteilt, 14.000 Lire jährlich für Personenkraftwagen und 77.000 Lire jährlich für Kraftwagen beträgt, die Nummer 55 ist der Warentransport von Landesinteresse mit einer jährlichen Gebühr von 15.200 Lire, die Nummer 56 ist der Transport von Landesinteresse von Fahrgästen - hier sind die verschiedensten Tarife enthalten und beginnen bei 1.902 Lire jährlich - und schließlich die Nummer 66 ist die Gebühr, die, einmal, für die Ausstellung der Genehmigung für Fotogewerbetätigkeit und Buchdruckerei 52.000 Lire beträgt und dann gibt es noch den jährlichen Beitrag von 13.000 Lire. Damit wäre dann das gesamte Paket, das aufgrund des Finanzgesetzes des Staates in Südtirol abschaffbar wäre, abgerundet. Hier ist von seiten der Landesregierung richtigerweise klargestellt worden, daß die Nummern 29 und 30-bis, die sich auf den Bereich des Gastgewerbes, Ausschank von Getränken beziehen, nicht abschaffbar sind, so wie es in der Kommission eben vorgesehen wurde und aufrecht bleiben sollte. Deswegen hat die Landesregierung hier richtigerweise diese Posten wieder eingefügt. Aber mein Antrag geht dahingehend, diese möglichen Gebühren, die für mich auch Bagatellgebühren sind, abzuschaffen, denn es erscheint schon absurd, wenn man in dieser Auflistung von über 60 Positionen im Rahmen des Regionalgesetzes, das jetzt die Zuständigkeiten auf das Land übertragen hat ... Hier gibt es sogar eine Gebühr für die Aufbewahrung von radioaktiven Substanzen, also die unverständlichsten Gebühren. Wenn man dieses Gesetz irgend jemand aus den Nachbarländern zeigt, dann bleibt dort nur ein Lächeln für eine solche Art der Gesetzgebung. Natürlich ist es auch ungerechtfertigt, aber hier hat das Land Südtirol leider noch keine Zuständigkeiten. Es ist auch ungerechtfertigt, daß man in Südtirol oder im Staat Italien für die Verlängerung eines Führerscheins Marken kleben muß, daß man für die Verlängerung eines Reisepasses Marken kleben muß, aber hier haben wir ja keine Einflußmöglichkeit im Rahmen der Gesetzgebung. Aber was uns möglich ist, sollten wir doch versuchen, in diesem Bereich abzuschaffen. KURY (GAF-GVA): Im Prinzip bin ich mit dem Änderungsantrag einverstanden, da es eine ganze Reihe von Konzessionsgebühren gibt, deren Betrag relativ klein ist und nicht ins Gewicht fällt und auch große bürokratische Arbeit verursacht. Ich denke aber, daß man doch etwas vorsichtig hier losgehen muß. Herr Berger ist zum Beispiel recht flott über die Nummer 32 hinweggehuscht, wobei er ausführlich bei anderen kleineren Beträgen stehengeblieben ist. Bei der Nummer 32 gibt es doch Beträge, die ins Gewicht fallen. Es sind die Konzessionen, die für Hotels, einschließlich Tageshotels, Pensionen, Wirtshäuser, bezahlt werden müssen, zum Beispiel Luxushotel 458.000 Lire, 1. Kategorie 230.000 Lire, 2. Kategorie 116.000 Lire. Ich denke, das fällt ins Gewicht, genauso wie die Konzessionen, die jährlich für Radios, Fernseher in - 60 - Hotelbetrieben usw. gezahlt werden müssen. Ich denke, daß es einerseits richtig wäre, hier eine bürokratische Vereinfachung zu machen, gerade für solche Konzessionen, die fast nie vorkommen, zum Beispiel Schürfung nach Mineralien usw., oder für Bagatellbeträge von 4.000 Lire. Wir sind der Meinung, daß Herr Berger hier recht locker an diese Arbeit herangegangen ist. Und man könnte auch noch damit einverstanden sein, wenn zumindest parallel dazu, daß einige Kategorien Geldbeträge einsparen können, die Verpflichtung eingegangen würde, daß damit auch Subventionen gestrichen werden. Diese Parallelverpflichtung kann ich leider aus Ihrem Vorschlag nicht entnehmen, auch nirgends anders im Gesetz. Deswegen stimmen wir gegen Ihren Abänderungsantrag. PAHL (SVP): Ich habe die Erläuterung von verschiedenster Seite jetzt gehört. Ich persönlich wäre ohne weiteres damit einverstanden. Ich bin aber gebeten worden, die geheime Abstimmung vorzuschlagen und verlange sie daher für die SVP-Fraktion. PRÄSIDENTIN: Der Abgeordnete Pahl und vier weitere Abgeordnete haben die geheime Abstimmung beantragt. Landesrat Di Puppo, Sie haben das Wort zur Stellungnahme. DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Devo fare una piccola cronistoria. Le concessioni non governative sono quelle tasse che sono state gestite dalla Regione fino allo scorso anno. Da quest'anno, per effetto dell'iniziativa dell'assessore competente e di quell'ufficio di cui accennavo stamattina, sono diventate di competenza provinciale. Abbiamo agito su queste tasse sgomberando tutte quelle che erano più onerose per l'amministrazione di quanto si veniva ad incassare, ed erano onerosissime per quanti dovevano andare a fare versamenti di 2.300 lire su un conto corrente o cose del genere. Abbiamo fatto un primo sforzo per far sì che questa legge finanziaria cominciasse a cancellarne una parte. C'é stato un rilancio in commissione perché se ne aggiungessero delle altre. In parte è stata recepita questa richiesta, per cui l'emendamento presentato dalla Giunta che porta la mia firma prevede già un taglio di entrate per 762 milioni e l'abolizione di ben 40 tariffe. Adesso a questo punto rilanciare altre 7 o 8 tariffe per poter dire che anche queste sono state abolite, ma tariffe del tipo "licenza per esercizi recettivi complementari" che hanno un gettito di 880 milioni solo per quella - la tariffa 34 da sola butta 880 milioni - mi capite che non è questo il modo corretto di agire sull'imposizione fiscale che si regola innanzitutto sul principio dell'equità. Non può essere che una categoria all'improvviso si trova avvantaggiata per un emendamento presentato in una legge finanziaria ed altre invece, perché non hanno avuto un presentatore attento e pronto al momento opportuno, si trovano sotto la pressione fiscale. L'attenzione c'è tutta. Credo che la Giunta abbia materialmente dimostrato di voler intervenire per ripulire questa forma primitiva di imposizione fiscale per razionalizzare questo settore. Ma non si possono prendere - 61 - sia pure solo due miliardi e gettarli via così, senza che questo corrisponda ad un discorso di riordino del sistema fiscale. La mia proposta è che venga respinto questo emendamento perché è già data dimostrazione dell'impegno da parte della Giunta di voler continuare in questa direzione. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Änderungsantrag Berger/Feichter ab. Ich ersuche um Verteilung der Stimmzettel. (Geheime Abstimmung - votazione per scrutinio segreto) Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: abgegebene Stimmzettel 30, 15 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen. Der Änderungsantrag ist abgelehnt, weil er keine Stimmenmehrheit auf sich vereinen konnte. Wer möchte zum Ersetzungsantrag Di Puppo/Durnwalder das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 3 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 7 Änderung des Landesgesetzes vom 26. April 1980, Nr. 8 über den Haushalt und das allgemeine Rechnungswesen 1. Dem Artikel 8 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 26. April 1980, Nr. 8 sind folgende Absätze hinzugefügt: "2. Nach Ablauf der im Absatz 2 des Artikels 62 angeführten, oder der eventuell früheren festgesetzten Frist für die Auszahlung der Zuwendung, die auf Verschulden des Begünstigten, der nicht eine öffentliche Körperschaft ist, nicht vorgenommen werden konnte, verfügt die Landesregierung jedenfalls den Widerruf der Begünstigung. Aus schwerwiegenden und gerechtfertigten Gründen kann die Landesregierung eine Verlängerung um ein weiteres Jahr gewähren, nach Ablauf dessen ist die Begünstigung automatisch widerrufen. 3. Wenn die Landesregierung den Widerruf von Beiträgen und anderen bereits ausgezahlten Begünstigungen verfügt, sind die rückzuerstattenden Beträge, wenn nicht anders festgelegt, um die gesetzlichen Zinsen, ab dem Zahlungsdatum, erhöht." 2. Dem Artikel 39 Absatz 2 des Landesgesetzes Nr. 8/1980 ist folgender Absatz hinzugefügt: "3. Wenn schwerwiegende und gerechtfertigte Gründe vorliegen, kann die Landesregierung auf Ansuchen des Schuldners die Rateneinteilung der Schuld bis zu höchstens 24 Monatsraten gewähren, gemäß Kriterien, die mit eigener Verordnung festzusetzen sind. Der Betrag der einzelnen Raten ist um die Zinsen erhöht, die zum Zeitpunkt des Ansuchens um Rateneinteilung, aufgrund des vom Schatzmeister auf die Kassenbestände des Landes angewandten einfachen Jahreszinssatzes, berechnet werden. Im Falle von fehlender Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Raten wird die restliche Forderung einmalig und unmittelbar eingehoben. Die Rateneinteilung findet keine Anwendung auf die Forderungen - 62 - steuerlicher Natur. Die für die Ratenzahlung von Verwaltungsstrafen anderweitigen Bestimmungen bleiben aufrecht". 3. Die Absätze 1, 2 und 3 des Artikels 46 des Landesgesetzes Nr. 8/1980 sind durch folgende ersetzt: "1. Jedesmal wenn Staats-, Regional- oder Landesbestimmungen Einnahmen zugunsten des Landes festlegen, erfolgt die zwangsmäßige Einhebung gemäß Verfahren laut D.P.R. vom 28. Jänner 1988, Nr. 43, außer dieselben Bestimmungen verfügen nicht anders, oder sehen keine Rechtsverhältnisse vor, die klar anderen Verfahren unterworfen sind. Die Initiative für die zwangsmäßige Einhebung, die vom genannten Dekret vorgesehen ist, fällt in die Zuständigkeit der Abteilung Rechnungswesen. 2. Das Land kann mittels eines von ihm Beauftragten den Konzessionär für den Einhebungsdienst der Abgaben in der Ermittlung der zu pfändenden Güter zum Zwecke der Zwangsvollstreckung unterstützen. 3. Die von Privaten geschuldeten Landeseinnahmen erachtet man in Bezug auf die Vollstreckung für endgültig uneinbringbar, wenn der mit der Zwangsvollstreckung beauftragte Konzessionär des Einzugsdienstes der Abgaben das Protokoll über die erfolglose Pfändung innerhalb der vom D.P.R. vom 28. Jänner 1988, Nr. 43 vorgesehenen Fristen und Verfahrensweisen abgefaßt hat, und die Landesregierung die Entlastung gemäß Artikel 83 desselben Dekretes genehmigt hat." 4. Die Absätze 2 und 3 des Artikels 62 des Landesgesetzes Nr. 8/1980 sind durch folgenden Absatz ersetzt: "2. Die Ausgabenrückstände können in der Rückständegebarung für nicht mehr als fünf Jahre ab dem Jahr, auf welches sich die Zweckbindung bezieht, eingeschrieben werden." ---------Modifiche alla legge provinciale 26 aprile 1980, n. 8, in materia di bilancio e contabilità generale 1. Dopo il comma 1 dell'articolo 8 della legge provinciale 26 aprile 1980, n. 8 sono aggiunti i seguenti commi: "2. Trascorso il termine indicato al secondo comma dell'articolo 62 o il più breve termine eventualmente stabilito senza che abbia avuto luogo la liquidazione della spesa per causa riconducibile al beneficiario del trasferimento, diverso dall'ente pubblico, la Giunta provinciale dispone comunque la revoca del beneficio. Per gravi e motivate ragioni la Giunta provinciale può concedere una proroga fino ad un ulteriore anno, trascorso il quale il beneficio è automaticamente revocato. 3. Qualora la Giunta provinciale proceda alla revoca di contributi o altre agevolazioni già erogate, le somme da restituire, ove non diversamente stabilito, sono maggiorate degli interessi legali, decorrenti dalla data del pagamento." 2. Dopo il comma 2 dell'articolo 39 della legge provinciale n. 8/1980 è aggiunto il seguente comma: "3. Qualora ricorrano gravi e motivate ragioni la Giunta provinciale può concedere, su richiesta del debitore, la rateizzazione del debito fino ad un massimo di 24 rate mensili, secondo criteri da stabilirsi - 63 - con apposito regolamento. L'importo delle singole rate è maggiorato degli interessi, calcolati sulla base del tasso annuo semplice applicato dal Tesoriere sulle giacenze di cassa della Provincia al momento della richiesta di rateizzazione. In caso di mancato pagamento di due rate consecutive, il credito residuo è riscosso immediatamente in unica soluzione. La rateizzazione non è ammessa per i crediti di natura tributaria. È fatto salvo quanto diversamente disposto per il pagamento rateale di sanzioni amministrative." 3. I commi 1, 2 e 3 dell'articolo 46 della legge provinciale n. 8/1980 sono sostituiti dai seguenti: "1. Ogni qualvolta norme statali, regionali o provinciali stabiliscano entrate a favore della Provincia, la riscossione coattiva è effettuata con la procedura di cui al D.P.R. 28 gennaio 1988, n. 43, salvo che le norme medesime non dispongano diversamente o non prevedano rapporti giuridici chiaramente sottoposti a diversi regimi di esecuzione. L'iniziativa per la riscossione coattiva prevista da detto decreto è di competenza della Ripartizione ragioneria. 2. La Provincia a mezzo di suo incaricato può assistere il concessionario del servizio di riscossione dei tributi nella ricerca dei beni pignorabili ai fini dell'esecuzione coattiva. 3. Le entrate provinciali dovute da privati si considerano, ai fini esecutivi, definitivamente inesigibili quando il concessionario del servizio di riscossione dei tributi incaricato dell'esecuzione coattiva abbia redatto verbale di pignoramento infruttuoso nei temini e con le modalità previste dal D.P.R. 28 gennaio 1988, n. 43 e la Giunta provinciale abbia autorizzato il discarico ai sensi dell'articolo 83 dello stesso decreto." 4. I commi 2 e 3 dell'articolo 62 della legge provinciale n. 8/1980 sono sostituiti dal seguente comma: "2. I residui passivi possono essere conservati nel conto dei residui per non più di cinque anni successivi a quello dell'esercizio cui la formazione dell'impegno si riferisce". Wer wünscht zu diesem Artikel das Wort? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 6 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen und dem Rest JaStimmen genehmigt. - Art. 8 Änderung des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, im Bereich der Ämter- und Personalordnung 1. Die unter Ziffer 5 der Beilage A des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10 angeführte Benennung der Abteilung "Rechnungswesen" ist abgeändert in "Finanzen und Haushalt". 2. In Durchführung des Legislativdekrets vom 21. September 1995, Nr. 430 ist die Ziffer 19 der Anlage A) des Landesgesetzes Nr. 10/1992 wie folgt ersetzt: "19 Arbeit - Maßnahmen für die Vollbeschäftigung Arbeitsvermittlung Arbeitsmarktservice Beratung und Betreuung bei der Arbeitsvermittlung - 64 - - Berufliche Eingliederung, Umschulung Europäischer Sozialfonds Zugang zum öffentlichen Dienst Arbeitsmarktbeobachtung und Arbeitsmarktforschung Unterstützung der Heimatfernen und der Grenzpendler Berufsbezeichnungen Arbeitsbücher sozialer Arbeitsschutz". ---------Modifiche alla legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, in materia di ordinamento degli uffici e del personale 1. Al numero 5 dell'allegato A alla legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10 la denominazione della ripartizione "Ragioneria" è modificata in "Finanze e bilancio".2. In applicazione del decreto legislativo 21 settembre 1995, n. 430, il numero 19 dell'allegato A) alla legge provinciale n. 10/1992 è sostituito dal seguente: "19 Lavoro provvedimenti per la massima occupazione collocamento al lavoro servizi per l'impiego consulenza ed assistenza nel collocamento inserimento professionale, riqualificazione professionale fondo sociale europeo accesso al pubblico impiego osservazione del mercato del lavoro e ricerca assistenza in favore degli emigrati e dei frontalieri denominazioni professionali libretto di lavoro tutela sociale dei lavoratori". Zu diesem Artikel ist ein Änderungsantrag eingebracht worden, der von den Landesräten Di Puppo und Frick unterzeichnet ist, und folgendermaßen lautet: Dem Artikel 8 des Gesetzentwurfes wird folgender Absatz 3 angefügt: 3. Die Beschreibung der Aufgaben der Abteilung Verkehr und Transportwesen unter Ziffer 38 der Anlage A des Landesgesetzes Nr. 10/1992 wird folgendermaßen ergänzt: "- Kraftfahrzeugwesen". All'articolo 8 del disegno di legge è aggiunto il seguente comma 3: 3. La descrizione dei compiti della ripartizione traffico e trasporti di cui al numero 38 dell'allegato A della legge provinciale n. 10/1992 è integrata come segue: "- motorizzazione civile". Ich werde gerade von Frau Dr. Fontana darauf hingewiesen, daß es in der deutschen Übersetzung "Zivilmotorisierung" heißt und nicht "Kraftfahrzeugwesen". Wer möchte zu diesem Änderungsantrag das Wort? Abgeordneter Ianieri, bitte. IANIERI (UdC): Signor Assessore ai trasporti, vedo che con questo emendamento viene inserita, nella ripartizione traffico e trasporti, la dizione del- - 65 - la motorizzazione civile. Ma il trasferimento dallo Stato alla Provincia si esaurisce con questo atto oppure seguirà una delibera o una legge ad hoc che va a disciplinare l'inquadramento del personale, i compiti e tutto quello che segue? BOLZONELLO (AN): Mi piacerebbe sapere se il comma 2 dell'articolo che stiamo trattando corrisponde a quello che è stato oggetto di un ampio dibattito in occasione dell'approvazione di quella legge che un governo cieco e sordo ha vistato pochi giorni orsono, e mi riferisco in particolare all'agenzia provinciale per l'ambiente. In quella occasione ricordo che l'aula si è espressa a maggioranza sopprimendo un articolo che aveva questo tipo di contenuto. E' interessante notare.. PRÄSIDENTIN: Abgeordneter Bolzonello, darf ich Sie einen Augenblick unterbrechen? Sie sprechen gerade über den Artikel 8, aber wir behandeln gerade den Abänderungsantrag zu diesem Artikel. Wenn Sie über den Artikel reden wollen, können Sie nachher das Wort ergreifen. Landesrat Di Puppo, Sie haben jetzt das Wort. DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): In realtà, dal punto di vista dell'assunzione della funzione tutto si riduce a queste due parole, in quanto il dettaglio dell'operazione di passaggio è definito dalla norma di attuazione, laddove sono indicate non solo le competenze ma anche le modalità di trasferimento della funzione. Per quanto riguarda la Provincia deve, attraverso legge, cosa che stiamo facendo in questo momento, dire che questa funzione rientra nella struttura della Provincia collegata alla ripartizione trasporti. Successivamente con delibera della Giunta provinciale saranno individuati gli uffici e le relative competenze, cioè tutte le varie funzioni attualmente svolte dalla Motorizzazione civile nell'ambito dell'apparato amministrativo dello Stato saranno ripartite in uffici che rientreranno nella ripartizione trasporti, la n. 38. In quel contesto saranno definite anche le ripartizioni del personale tra le varie funzioni e uffici. Quindi le fasi sono due, una legge e una delibera. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über diesen Änderungsantrag ab: mit 5 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Wer möchte zum so abgeänderten Artikel 8 reden? Abgeordneter Bolzonello, Sie haben das Wort. BOLZONELLO (AN): Ho già preso la parola poco fa, anche se non era il momento. Poco tempo orsono è stato proposto un provvedimento legislativo, che è stato approvato da quest'aula e dal Governo e che all'articolo 7 ha visto soccombere la proposta fatta dalla Giunta, relativa a questo tipo di comma 2 introdotto in questo articolo 8. Al di là del fatto che vi è forse un modo poco opportuno di arrivare a produrre le leggi, perché se non più tardi di 30 giorni fa la Giun- - 66 - ta provinciale ha visto respinta questa sua proposta, è giusto che ritenti, però mi pare che non sia molto rispettoso di quanto il Consiglio provinciale aveva espresso. Ma che si procede in maniera anche strana, si vede dall'approvazione del passaggio di un nuovo ordinamento di una materia complessa come quella della Motorizzazione civile, con un emendamento di serie B quanto meno. La materia merita tutt'altro rispetto e valutazione che non quella di un emendamento proposto all'aula in maniera affrettata, anche se in attuazione di una norma di attuazione. Questo è un cattivo esempio di produrre le leggi. E non riesco a capire ancora come possa il Presidente della Giunta provinciale aver recriminato chissà quali intendimenti ostruzionistici o richiesta di dover introdurre il principio del voto di fiducia quando poi con emendamenti di serie B, stante la materia, si assumono, da parte della Provincia, delle competenze estremamente importanti. Credo che non sia un modo serio di andare a procedere. Ma mi permetto di sottolineare che mai come quest'anno arrivano emendamenti della maggioranza che secondo me lasciano trasparire una certa approssimazione nella produzione del disegno di legge che stiamo trattando. Sono tanti, sono più del solito, e secondo noi alcune volte immotivati, tanto che per poco prima non veniva accolto un emendamento modificativo. Detto questo, sono più considerazioni che richieste di chiarimenti, ma dall'assessore competente per la materia del lavoro gradirei che mi fosse spiegato se è vero quello che ho citato all'inizio del mio intervento. PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE: Dott.ssa ALESSANDRA ZENDRON VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN: PRESIDENTE: L'assessore Achmüller ha la parola, ne ha facoltà. ACHMÜLLER (Landesrat für Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien, Arbeit - SVP): Es gibt hier eigentlich nicht viel zu erklären. Es handelt sich um jenen Artikel, der bereits dem Gesetzentwurf über die Umweltagentur beigelegen hatte. Hier geht es darum, die neue Zuständigkeit zu übernehmen, das heißt, daß ab 1.1. die Voraussetzungen geschaffen sind und diese neue Kompetenz "Arbeitsvermittlung" richtig in unseren Ämterordnungsaufbau eingeordnet werden kann. Das macht erforderlich, daß bei der Definition der Abteilung "Arbeit" einige Korrekturen vorgenommen werden, und die maßgebliche ist die, daß es anstatt "Kontrolle der Arbeitsvermittlung", wie es bisher geheißen hat - wir hatten diesbezüglich nur eine eingeschränkte Zuständigkeit -, "Arbeitsvermittlung" heißt. Das ist eigentlich alles, mehr ist diesbezüglich nicht zu berichten. Zur generellen Bemerkung des Abgeordneten Bolzonello, daß hier eher viele Abänderungsanträge im Rahmen des Haushaltes eingebracht werden, ist zu sagen, daß das natürlich auch damit zusammenhängt, daß hier in letzter Zeit die Dinge etwas langsamer vorangegangen sind. Ich beziehe mich - 67 - hier nicht auf diesen Artikel. In bezug auf diesen Artikel muß ich natürlich auch auf die Geschichte der Genehmigung des Gesetzes über die Umweltagentur verweisen, das ja jetzt, wie Sie gehört haben, trotz aller Kritiken, die hier in diesem Haus gekommen sind, den Sichtvermerk erhalten hat. Ansonsten ist es so: Je schneller der Landtag arbeitet, um so weniger besteht die Gefahr, daß Artikel in das Haushaltsgesetz am Ende des Jahres eingebaut werden müssen. KURY (GAF-GVA): (unterbricht) ACHMÜLLER (Landesrat für Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien, Arbeit - SVP): Ich nehme das zur Kenntnis! Dann wird er nächstes Jahr wahrscheinlich weniger dort untergebracht werden müssen, in dringenden Fällen, natürlich! PRESIDENTE: Metto in votazione l'articolo 8: approvato con 6 voti contrari, 1 astensione e i restanti voti favorevoli. L'articolo 9 è stato soppresso in commissione. Art. 10 Interventi finanziari per lo sviluppo del trasporto pubblico 1. Al fine di favorire lo sviluppo del trasporto pubblico a vantaggio della popolazione e dell'economia locale e di preservare l'ambiente dall'inquinamento da rumore, la Provincia autonoma, sulla base di apposite convenzioni, può realizzare direttamente ovvero indirettamente attraverso la concessione di contributi per la copertura della spesa, opere civili o infrastrutture anche prevedendone la cessione in uso od in proprietà a titolo gratuito ad altra pubblica amministrazione locale o statale o a società di proprietà dello Stato o di altra pubblica amministrazione. Le spese relative fanno carico per l'anno 1996 agli stanziamenti di bilancio autorizzati dagli articoli 1 e 2 della presente legge e per gli anni successivi saranno autorizzate dalla rispettiva legge finanziaria. 2. La Giunta provinciale è autorizzata ad erogare a carico dell'esercizio finanziario 1996 (capitolo 85085) un contributo straordinario per un importo massimo di lire 1.000 milioni a favore delle "Ferrovie dello Stato S.p.a." per la progettazione e costruzione di barriere antirumore lungo le linee ferroviarie in provincia di Bolzano, in base ad apposita convenzione. ---------Finanzielle Maßnahmen für die Förderung des öffentlichen Transportwesens 1. Um die Entwicklung des öffentlichen Transportwesens zugunsten der Bevölkerung und der lokalen Wirtschaft zu fördern und die Umwelt vor der Lärmbelastung zu schützen, kann die autonome Provinz aufgrund von eigenen Vereinbarungen, direkt oder indirekt mittels der Gewährung von Beiträgen zur Ausgabendeckung, Bauten oder Infrastrukturen errichten, auch indem sie vorsieht, das Nutzungsrecht oder das Eigentum unentgeltlich zugunsten einer anderen lokalen oder staatlichen öffentlichen Körperschaft oder - 68 - Gesellschaft abzutreten, welche dem Staat oder einer anderen öffentlichen Körperschaft angehört. Die entsprechenden Ausgaben zu Lasten des Jahres 1996 werden durch die von den Artikeln 1 und 2 dieses Gesetzes genehmigten Bereitstellungen gedeckt. Für die nachfolgenden Jahre werden sie mit dem jährlichen Finanzgesetz genehmigt. 2. Die Landesregierung ist ermächtigt, zu Lasten des Finanzjahres 1996 (Kap. 85085) einen außerordentlichen Beitrag für einen Höchstbetrag von 1.000 Millionen Lire zugunsten der "Ferrovie dello Stato S.p.A." für die Projektierung und für den Bau von Lärmschutzdämmen längs der Eisenbahnlinien in der Provinz Bozen, aufgrund einer eigenen Vereinbarung, zu gewähren. E' stato presentato un emendamento dai consiglieri Waldner e Willeit che dice: Articolo 10, comma 2: Dopo le parole "in provincia di Bolzano" vengono inserite le parole "e di un centro intermodale lungo la linea Branzolo-Ora". Artikel 10, Absatz 2: Nach den Worten "in der Provinz Bozen" sind die Worte "und eines Verladebahnhofes längs der Eisenbahnlinie Branzoll-Auer" eingefügt. Ha chiesto la parola il consigliere Bolzonello, ne ha facoltà. BOLZONELLO (AN): Anni orsono la Provincia autonoma di Bolzano aveva lanciato per prima l'ipotesi di costruire il centro intermodale attorno alla stazione di Bronzolo. Poi sul terreno sono nate le difficoltà dell'acquisizione di aree, se non erro, e forse c'erano altre questioni, verde agricolo, lobby degli agricoltori che si sono opposti. Ma collegato a questo vi è anche quello che avrebbe dovuto essere, almeno in parte, un palliativo, un "centro intermodale" che tale non sarebbe stato, perché, come ci ha spiegato pochi giorni fa l'Assessore, sarebbe stata una semplice gru che avrebbe permesso di caricare gli autotreni sui carri ribassati al centro dello scalo Siberia dei Piani. Ieri l'assessore è intervenuto segnalando che il comune di Bolzano, a suo avviso inopinatamente, e alcuni consiglieri in particolare, si sono espressi in maniera decisamente contraria rispetto questo scalo. A parte che probabilmente anche i consiglieri del suo partito avrebbero probabilmente assunto questa decisione se non fossero stati catechizzati una sera dall'Assessore competente, ma, a parte gli scherzi, credo che sullo scalo dei Piani vada allargato il discorso più di quanto non è stato fatto, ed ecco perché forse vi è stato lo stop da parte del Comune. Nel merito voglio capire perché la Giunta provinciale ha sbandierato questa soluzione e ancora prima negli anni passati vi era stata l'ipotesi di costruire nell'alta val d'Isarco un centro intermodale vero e proprio naturalmente lasciato alla mera intenzione scritta e nient'altro, soprattutto facendosi sorpassare da Trento che a Gardolo ha costruito quello che noi vediamo abitualmente transitando sull'Autobrennero, e che è piuttosto usato in questi ultimi tempi. Rispetto al voto su questo emendamento è doveroso capire perché vi è stata un'inversione di rotta della Giunta provinciale in questi termini, perché non vi è più interesse delle società di autotrasporto, della CEMAT ecc.? Così non è perché paiono coinvolte nella scelta dei Piani. Quali sono allora in verità le scelte - 69 - secondo le quali la Giunta provinciale ha inteso cancellare questo centro, che comunque avrebbe consentito di costruire qualcosa di più grande, di più adatto alle necessità della Provincia autonoma di Bolzano, degli autotrasportatori in genere e soprattutto avrebbe consentito di convogliare le numerose ditte che hanno sede lungo l'asse del Brennero verso questo centro? Spero che l'assessore possa chiarire. DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): E' un argomento che abbiamo sviluppato ieri sera, anche in un momento di stanchezza, perché era l'ultima ora di una lunga giornata. Ho detto a più riprese che la scelta dell'area Siberia fatta da questa Giunta non era affatto legata alla difficoltà di reperimento di aree, perché questo è un tentativo che non ho mai esperito, dal momento che non ho mai visto un volume di attività programmata tale da giustificare un investimento di quelle dimensioni in quell'area. E' vero che Trento ha realizzato prima di noi un'enorme struttura, ma è vero che sta venendo a chiederci aiuto, nel senso di entrare in qualche forma societaria con loro per dividere le perdite. Io dico che prima di realizzare una cattedrale nel deserto di quel tipo dobbiamo verificare che ci siano le condizioni di mercato per sostenere quel tipo di struttura. Siberia ci garantisce senza nessuna azione urbanistica in particolare di iniziare l'attività, di misurare anche la capacità dei nostri imprenditori di affrontare il nuovo che viene avanti. Poi saremo anche in grado di valutare la domanda effettiva di questo tipo di attività, e a questo punto cercare anche la localizzazione corretta. Per quanto riguarda la necessità espressa dal Comune di Bolzano, secondo l'interpretazione del collega Bolzonello, di allargare la discussione, sono d'accordissimo, in qualsiasi momento, così come ho fatto con il comitato di circoscrizione, al quale ho garantito totale disponibilità a fornire il materiale informativo e quant'altro perché la popolazione fosse informata di cosa si intende fare. A maggior ragione lo farei con il Comune di Bolzano. Dichiaro la massima disponibilità a comprendere la dimensione, la prospettiva in termini di tempo e la prospettiva anche in termini di mercato. Noi respingiamo quindi l'emendamento. PRESIDENTE: Metto in votazione l'emendamento Waldner/Willeit: respinto con 6 voti favorevoli, 3 astensioni e i restanti voti contrari. Chi chiede la parola sull'articolo 10? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 3 voti contrari, 5 astensioni e i restanti voti favorevoli. E' stato presentato un emendamento dall'assessore Di Puppo e dal Presidente della Giunta provinciale Durnwalder, che introduce l'articolo 10 bis: Art. 10 bis Norme in materia di strade comunali I comuni territorialmente competenti, entro un anno dalla data di entrata in vigore della presente legge, redigono un elenco di strade che hanno perso il carattere originario di strade interpoderali di allacciamento e hanno acquisito il carattere di strade pubbliche comunemente percorribili. - 70 - Per le strade suddette il Comune è autorizzato, ai fini dell'intavolazione del diritto di passaggio pubblico o della proprietà, a corrispondere un indennizzo unico nella misura della metà del corrispondente valore agricolo stabilito dalla commissione provinciale di estimo. ---------Bestimmungen im Bereich der Gemeindestraßen Die gebietsmäßig zuständigen Gemeinden legen innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Verzeichnis jener Straßen an, die ihren ursprünglichen Charakter allgemein befahrbarer öffentlicher Straßen erlangt haben. Für die obgenannten Straßen ist die Gemeinde ermächtigt, zwecks grundbücherlicher Eintragung des öffentlichen Durchfahrtsrechtes oder des Eigentums eine einmalige entschädigung im Ausmaß der Hälfte des von der Landesschätzungskommission festgelegten jeweiligen landwirtschaftlichen Grundstückswertes zu bezahlen. Su questo articolo aggiuntivo è stato presentato un emendamento dall'assessore Kofler e dal Presidente Durnwalder, che dice: Articolo 10 bis, comma 2: Le parole "della metà" sono stralciate. Artikel 10 bis, Absatz 2: Die Worte "der Hälfte" werden gestrichen. E' aperta la discussione su questo emendamento all'emendamento. Chi chiede la parola? Consigliera Klotz, ne ha facoltà. KLOTZ (UFS): Im Text bliebe dann stehen: " ... eine einmalige Entschädigung im Ausmaß des von der Landesschätzungskommission festgelegten jeweiligen landwirtschaftlichen Grundstückswertes zu bezahlen." Wieviel macht das dann in etwa aus? Ich kann mir unter der Hälfte nichts vorstellen, aber ich kann mir auch darunter nichts vorstellen? Also wieviel wird es dann ungefähr betragen? Ich ersuche diesbezüglich um Erläuterung. KOFLER (Landesrat für Hochbau und Technischer Dienst, Straßenbau und Entsorgungsanlagen, Bauten- und Vermögensverwaltung, Informationstechnik, Raumordnung - SVP): Es spielt sich in der Größenordnung zwischen 1.000 und 5.000 Lire ab, je nachdem, wie intensiv der Grund im konkreten Fall bewirtschaftet ist. PRESIDENTE: Metto in votazione l'emendamento Kofler/Durnwalder: approvato con 2 voti contrari, 5 astensioni e i restanti voti favorevoli. Qualcuno chiede la parola sull'articolo aggiuntivo così modificato? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 3 voti contrari, 4 astensioni e i restanti voti favorevoli. Art. 11 Assunzione di competenze statali e del relativo personale 1. La Giunta provinciale è autorizzata a prelevare, ai fini dell'esercizio delle funzioni trasferite o delegate con norme di attuazione dello Statuto di autonomia ai sensi dell'articolo 34, comma 2, della legge - 71 - 23 dicembre 1994, n. 724, i mezzi necessari dal fondo stanziato sul capitolo 102115 del bilancio di previsione per l'esercizio finanziario 1996 e ad iscriverli sui corrispondenti capitoli di spesa del bilancio medesimo, nonchè ad istituire, qualora mancanti, appositi capitoli di entrata o di spesa e stabilire, nel rispetto della normativa in vigore, le modalità di esercizio delle funzioni stesse. 2. Il personale statale addetto ai servizi statali trasferiti o delegati viene inquadrato nei ruoli provinciali nel rispetto della posizione giuridica ed economica acquisita presso l'ente di provenienza. Con deliberazione della Giunta provinciale vengono stabilite le modalità del relativo passaggio ed i termini entro i quali il personale dovrà, se previsto, optare per il trasferimento alla Provincia. ---------Übernahme von staatlichen Befugnissen und des entsprechenden Personals 1. Zur Wahrung der im Sinne von Artikel 34 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 1994, Nr. 724 mit Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut übertragenen Befugnisse ist die Landesregierung ermächtigt, die notwendigen Mittel vom Kapitel 102115 des Haushaltsvoranschlages für das Jahr 1996 abzuheben und auf die entsprechenden Ausgabenkapitel dieses Haushaltsvoranschlages zu überweisen sowie, falls nötig, neue Einnahmen- und Ausgabenkapitel zu errichten und, auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften, Bestimmungen über die Durchführung dieser Befugnisse zu erlassen. 2. Das staatliche Personal der übertragenen staatlichen Dienste wird in die Stellenpläne des Landes unter Berücksichtigung der erworbenen, rechtlichen und wirtschaftlichen Position bei der Herkunftskörperschaft in die Stellenpläne des Landes eingestuft. Mit Beschluß der Landesregierung werden die Modalitäten dieses Übergangs und die Termine bestimmt, innerhalb derer das Personal, falls vorgesehen, für den Übergang zum Land optieren kann. VORSITZ DER PRÄSIDENTIN: Dr. SABINA KASSLATTER-MUR PRESIDENZA DELLA PRESIDENTE: PRÄSIDENTIN: Gibt es dazu Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über den Artikel ab: mit 9 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 12 Deckung der Beförderungskosten und Abschaffung der Gewährung von Zuschüssen an die Rettungsorganisationen 1. Die Absätze 1, 2 und 3 des Artikels 4 des Landesgesetzes vom 17. August 1987, Nr. 21, betreffend "Errichtung des Flugrettungsdienstes", werden wie folgt ersetzt: "1. Die von den im Artikel 3 erwähnten Organisationen getätigten Flugrettungseinsätze gehen, in dem Umfang, wie es in den folgen- - 72 - den Absätzen festgelegt ist, zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes. 2. Die Landesregierung legt jährlich unter Berücksichtigung der Betriebs- und Tilgungskosten den allumfassenden Flugpreis pro Minute fest. 3. Die Landesregierung ist ermächtigt, eine Kostenbeteiligung pro Einsatz festzusetzen, sowie die Höhe des Beteiligungsbetrages und die Anwendungsbestimmungen." 2. Die Absätze 1, 2 und 3 des Artikels 5 des Landesgesetzes Nr. 21/1987 werden aufgehoben. ---------Pagamento delle spese di trasporto ed abolizione delle sovvenzioni alle organizzazioni di soccorso 1. I commi 1, 2 e 3 dell'articolo 4 della legge provinciale 17 agosto 1987, n. 21, concernente "Istituzione del servizio di pronto soccorso con eliambulanze", sono sostituiti dai seguenti: "1. Gli interventi a mezzo di eliambulanza effettuati dalle organizzazioni contemplate nell'articolo 3 sono a carico del Servizio sanitario provinciale, nella misura stabilita nei successivi commi. 2. La Giunta provinciale determina di anno in anno la tariffa onnicomprensiva per minuto di volo, tenuto conto delle spese di gestione e di ammortamento. 3. La Giunta provinciale è autorizzata a stabilire una quota di partecipazione alle spese di trasporto, nonchè a quantificarne l'ammontare e le modalità di applicazione". 2. I commi 1, 2 e 3 dell'articolo 5 della legge provinciale n. 21/1987 sono abrogati. Gibt es dazu Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über diesen Artikel ab: mit 7 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Von Landeshauptmann Durnwalder und Landesrat Achmüller ist in Form eines Abänderungsantrages der Zusatzartikel 12/bis eingebracht worden, der wie folgt lautet: Art. 12-bis Die Benennung des LG. vom 19.03.1991, Nr. 5, wird wie folgt abgeändert: "Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen". Artikel 1 des LG. vom 19.03.1991, Nr. 5, wird durch folgenden Absatz ergänzt: 3) Das Land fördert weiters Bestrebungen zur Aufrechterhaltung des Friedens und unterstützt hierfür Initiativen zum Schutze der Menschenrechte und Minderheiten, zur Stärkung der Solidarität zwischen den Völkern, sowie Bemühungen um friedliche Konfliktlösungen mittels der in Artikel 2 vorgesehenen Maßnahmen. ---------Il Titolo della legge del 19.03.1991, n. 5, viene modificato come segue: - 73 - "Promozione dell'attività di cooperazione e della cultura di pace e di solidarietà". All'articolo 1 della legge del 19.03.1991, n. 5 viene aggiunto il seguente comma: 3) La Provincia promuove, inoltre, la cultura della pace e sostiene a tal fine iniziative volte alle tutela dei dititti umani e minoritari, al consolidamento della solidarietà tra i popoli e all' incentivazione delle modalità non violenti di risoluzione dei conflitti, avvalendosi delle misure previste dall'articolo 2. Wer möchte dazu das Wort? Niemand. Dann stimmen wir über diesen Zusatzartikel ab: mit 1 Stimmenthaltung und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Vom Landesrat Saurer und dem Abgeordneten Denicolò ist in Form eines Abänderungsantrages der Zusatzartikel 12-ter eingebracht worden, der folgendermaßen lautet: Art. 12-ter Die Sanitätseinheit Nord ist ermächtigt, auch die Ausgaben für das Krankenpflegepersonal des Jahres 1995 zu übernehmen, das von der Stiftung "zum Hl. Geist" in Brixen über die geltenden Standards hinaus zur Gewährleistung der krankenpflegerischen Betreuung der schweren Pflegefälle eingesetzt worden ist. ---------L'U.S.L. Nord è autorizzata ad assumersi anche le spese relative all'anno 1995 per il personale infermieristico impiegato dalla Fondazione "S. Spirito" di Bressanone in esubero rispetto agli standard previsti, per garantire l'assistenza infermieristica agli ospiti gravemente non autosufficienti. Gibt es Wortmeldungen zu diesem Zusatzartikel? Keine. Dann stimmen wir darüber ab: einstimmig genehmigt. Art. 13 Änderung des Landesgesetzes vom 2. Jänner 1981, Nr. 1, betreffend "Regelung des Landesgesundheitsdienstes" 1. In Artikel 16 Absatz 3 Ziffer 11 des Landesgesetzes vom 2. Jänner 1981, Nr. 1, angefügt durch Artikel 18 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 18. August 1988, Nr. 33, werden nach dem Wort: "Einrichtungen" folgende Wörter eingefügt: "informatische Geräte und Anwendungsprogramme (Hardware und Software)". ---------Modifica alla legge provinciale 2 gennaio 1981, n. 1, concernente "Disciplina del Servizio sanitario provinciale" 1. Al numero 11 del comma 3 dell'articolo 16 della legge provinciale 2 gennaio 1981, n. 1, aggiunto dall'articolo 18, comma 2, della legge provinciale 18 agosto 1988, n. 33, dopo la parola: "arredamenti" vengono inserite le parole: "apparecchiature informatiche e programmi applicativi (hardware e software)". - 74 - Wer möchte zu diesem Artikel das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Von Landesrat Di Puppo und Landeshauptmann Durnwalder ist in Form eines Abänderungsantrages der Zusatzartikel 13-bis eingebracht worden, der folgendermaßen lautet: Art. 13-bis Änderung von Bestimmungen auf dem Gebiet der Kollektivverträge für das Personal 1. Nach Artikel 9, Absatz 4 des Landesgesetzes vom 10 August 1995, Nr. 15 wird folgender Absatz 5 hinzugefügt: "5. Die nicht verwendeten Beträge auf den Fonds gemäß Absatz 4 werden auf die selben Fonds der Haushalte der nachfolgenden Jahre übertragen, und zwar solange, bis das entsprechende Gewerkschaftsabkommen unterzeichnet ist." 2. Der im Absatz 3 des Artikel 20 des Landesgesetzes vom 10. August 1995, Nr. 16, vorgesehene Termin ist bis zum Inkrafttreten des Kollektivvertrages für den Bereich des Landespersonals für den Zeitraum 1994-1996 und auf jeden Fall bis höchstens 30 April 1996 verschoben. 3. Die mit Artikel 7, Absatz 2, des Landesgesetzes vom 10. August 1995, Nr. 17 genehmigte Ausgabe für die Tarifverträge mit dem Personal des Verwaltungszweiges Sanität für die Jahre 1994-96 wird für das Finanzjahr 1996 (Kap. 102130) um 14,8 Milliarden erhöht. ---------Modifica di norme in materia di contratti collettivi per il personale 1. Dopo il comma 4 dell'articolo 9 della legge provinciale 10 agosto 1995, n. 16, è aggiunto il seguente comma 5: "5. Gli importi non utilizzati sui fondi indicati al comma 4 sono portati in aumento dei corrispondenti fondi iscritti nei bilanci degli esercizi successivi, fino ad avvenuta sottoscrizione degli accordi sindacali relativi." 2. Il termine di cui al comma 3 dell'articolo 20 della legge provinciale 10 agosto 1995, n. 16, è prorogato fino alla data di entrata in vigore del contratto collettivo di comparto per il personale provinciale per il perioido 1994-1996, e comunque non oltre il 30 aprile 1996. 3. Per la contrattazione del personale del comparto sanitario per gli anni 1994-96, la spesa autorizzata dall'articolo 7, comma 2, della legge provinciale 10 agosto 1995, n. 17, a carico dell'esercizio finanziario 1996 (cap. 102130) è aumentata di lire 14,8 miliardi. Gibt es dazu Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über diesen Zusatzartikel 13-bis ab: mit 7 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Es ist ein weiterer Zusatzartikel in Form eines Änderungsantrages von Landesrat Di Puppo und Landeshauptmann Durnwalder eingebracht worden, der folgendermaßen lautet: - 75 - Art. 13-ter Änderung des Landesgesetzes vom 16. Oktober 1990, Nr. 19 betreffend Maßnahmen zugunsten des Sports 1. Nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a) Ziffer 7 des Landesgesetzes vom 16. Oktober 1990, Nr. 19 wird folgende Ziffer 7 bis eingefügt: "7 bis. Zum Ankauf von Liegenschaften für Vereinssitze und von Grundstücken für die Verwirklichung von Sportanlagen sowie für die entsprechenden finanziellen Lasten und Projektierungs- und Zusatzspesen." ---------Modifica della legge provinciale 16 ottobre 1990, n. 19, recante interventi a favore dello sport 1. Dopo la cifra 7) della lettera a) del comma 1 dell'articolo 2 della legge provinciale 16 ottobre 1990, nr. 19, è inserita la seguente cifra 7 bis: "7 bis. L'acquisto di beni immobili da destinarsi a sedi sociali e di terreni per la realizzazione di impianti sportivi nonchè i relativi oneri finanziari e spese di progettazione ed accessorie." Möchte dazu jemand das Wort ergreifen? Niemand. Dann stimmen wir über den Zusatzartikel 13-ter ab: mit 4 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Von den Landesräten Achmüller, Saurer und Landeshauptmann Durnwalder ist ein weiterer Zusatzartikel in Form eines Änderungsantrages eingebracht worden, der wie folgt lautet: Art. 13-quater 1. Im Artikel 3 des Landesgesetzes vom 19. Dezember 1986, Nr. 33, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt: "5. Die Landesregierung kann in besonders schwerwiegenden Fällen bei geänderter Rechtslage und/oder wirtschaftlicher Situation des Unternehmens die in Absatz 4 vorgesehene Frist bis höchstens auf 6 Monate reduzieren." ---------1. All'articolo 3 della legge provinciale 19 dicembre 1986, n. 33 e successive modificazioni ed integrazioni è aggiunto il seguente comma: "5. In casi particolarmente rilevanti la Giunta provinciale può ridurre, ove fosse mutata la situazione giuridica e/o economica dell'impresa, il periodo di cui al comma 4 fino ad un massimo di trenta mesi." Gibt es dazu Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über den Zusatzartikel 13-quater ab: mit 7 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-stimmen genehmigt. Art. 14 Verlängerung des Termins für die - 76 - Zweckbindung von Ausgaben für Beiträge 1. Abweichend von den Artikeln 50 und 62 des Landesgesetzes vom 26. April 1980, Nr. 8, in geltender Fassung, verfallen die Bereitstellungen in den Kapiteln 61215, 61216, 61220, 61221, 72130, 72132, 72201, 73033, 73046, 73061, 75011, 75025, 75040, 75050, 76200, 76210 und 102250 des Haushaltsvoranschlages für das Finanzjahr 1995 nicht, wenn sie nicht innerhalb 31. Dezember 1995 zweckgebunden werden, sondern können im folgenden Haushaltsjahr verwendet werden. ---------Proroga del termine per impegno di spese per contributi 1. In deroga a quanto previsto dagli articoli 50 e 62 della legge provinciale 26 aprile 1980, n. 8, e successive modifiche, gli stanziamenti previsti ai capitoli 61215, 61216, 61220, 61221, 72130, 72132, 72201, 73033, 73046, 73061, 75011, 75025, 75040, 75050, 76200, 76210 e 102250 del bilancio di previsione per l'anno finanziario 1995, eventualmente non impegnati entro il 31 dicembre 1995, non decadono e possono essere utilizzati nel corso dell'esercizio successivo. Gibt es zu Artikel 14 Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir darüber ab: mit 5 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Artikel 15 ist von der Kommission gestrichen worden. Es gibt allerdings einen Änderungsantrag von Landesrat Kofler und Landeshauptmann Durnwalder, der auf die Einfügung eines Artikel 15 abzielt und folgendermaßen lautet: Art. 15 1. Artikel 20 des Landesgesetzes vom 23. Juni 1992, Nr. 21 wird auf alle Bauarbeiten im Sanitäts- und Sozialbereich und auf Infrastrukturen jedweder Art, die in die Zuständigkeit der Landesverwaltung fallen und von übergemeindlichem Interesse sind, angewandt. Die gebietsmäßig betroffene Gemeinde wird angehört. ---------1. L'articolo 20 della legge provinciale 23 giugno 1992, n. 21 si applica a tutte le opere sanitarie, sociali ed alle infrastrutture di qualsiasi natura di interesse sovracomunale e di competenza dell'amministrazione provinciale. E' sentito il comune territorialmente competente. Landesrat Kofler, Sie haben das Wort zur Erläuterung. KOFLER (Landesrat für Hochbau und Technischer Dienst, Straßenbau und Entsorgungsanlagen, Bauten- und Vermögensverwaltung, Informationstechnik, Raumordnung - SVP): Bei diesem Artikel handelt es sich um die Ausweitung einer bereits bestehenden Bestimmung, und zwar bezieht sie sich auf Anlagen im Bereich der Abfallwirtschaft. Hier wird vorgesehen, daß diese Bestimmung auch auf Arbeiten im sozialen und sanitären Bereich und im - 77 - Bereich von Infrastrukturen ausgedehnt wird, immer unter der Voraussetzung, daß es sich um Anlagen handelt, die eine übergemeindliche Bedeutung haben und von Landeszuständigkeit sind. In diesem Falle ist die Baukonzession durch eine Feststellung ersetzt, daß die Anlage den urbanistischen Planungsinstrumenten entspricht. Es ist also insgesamt eine Verfahrensvereinfachung und ganz einfach deshalb notwendig, damit das Land Anlagen von besonderer Bedeutung und Dringlichkeit auch entsprechend schnell durchführen kann, wenn es auch einzelne lokale andere Überzeugungen, beispielsweise gegen solche Anlagen, geben sollte. KURY (GAF-GVA): Herr Landesrat, unser striktes nein haben wir bereits angemeldet. Wir sind nach wie vor der Meinung, daß es sich hier nicht um eine Verfahrensvereinfachung handelt, bzw. ist es ja so, daß man in Südtirol die "Entdemokratisierung" meistens mit dem Begriff "Entbürokratisierung" verkauft. Und hier handelt es sich um eine solche Maßnahme. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung Entmündigung der Gemeinden. Sie sagen zwar ... KOFLER (SVP): (unterbricht) KURY (GAF-GVA): Herr Landesrat, ich habe allerdings aus der Tageszeitung "Dolomiten" eine andere Stellungnahme von seiten des Gemeindeverbandes in Erinnerung. Ich weiß nicht, vielleicht gibt es eine regierungsfreundliche Ausgabe der Dolomiten und eine weniger freundliche Ausgabe der Dolomiten. Ich hatte jedenfalls den Eindruck, daß sich der Gemeindeverband entschieden gegen diese Entbürokratisierung und Vereinfachung ausgesprochen hat. Es geht um Bauarbeiten im Rahmen der Sanität und im Sozialbereich und es geht um Infrastrukturen jedweder Art, also alle Straßen übergemeindlicher Art. Alle Straßen können gebaut werden, ohne daß die Gemeinde ihr Plazet dazu geben muß, alle Sportanlagen können gebaut werden, Skipisten können gebaut werden. Und ich glaube, wenn man schon jeden Tag in den Medien und in der Öffentlichkeit von Bürgernähe spricht und wenn man jeden Tag davon spricht, wie auch der Landeshauptmann in diesem Bericht, daß man die Kompetenzen der Gemeinde ausdehnen will, dann sind diese Maßnahmen nicht unbedingt der schlagende Beweis dafür, sondern die Worte und die Taten gehen hier eigentlich genau in die entgegengesetzte Richtung. Angenommen aber das bezweifle ich - es würde sich hier wirklich um die Verwirklichung von Maßnahmen sozialer Art handeln, die, wie wir leider wissen, immer wieder auf den Protest von Bürgerinitiativen stoßen, dann wäre ich trotzdem noch der Meinung, daß man diese Einrichtungen nur mit Hilfe der Gemeinden lösen kann, daß man immer die Gemeinden miteinbeziehen muß, daß man die Bürger vorort miteinbeziehen muß, und nicht Maßnahmen, auch wenn sie vielleicht gut gemeint sind, über die Köpfe der Bürger hinweg plant, denn damit ist Widerstand vorprogrammiert. Also unser ganz, ganz striktes nein zu diesem Übergehen der Gemeinden. - 78 - BOLZONELLO (AN): Io ricordo che non ci siamo espressi in maniera contraria quando è stato introdotto l'articolo che dava competenza alla Provincia senza il parere della concessione edilizia comunale per quanto attiene gli impianti di depurazione compostaggio, incenerimento ecc., perché vi era effettivamente la necessità di avere un coordinamento superiore di questo tipo di struttura che solo la Provincia può avere. Però qui la situazione è un po' diversa. Si allarga la facoltà alla Provincia di inserire sul territorio di qualsiasi comune della nostra provincia un impianto di qualsiasi genere, un'opera sanitaria, sociale e soprattutto infrastrutture di qualsiasi natura, che vogliono dire tutto e il contrario di tutto. Questo articolo può essere accolto favorevolmente nel momento in cui vi deve essere una facoltà di indirizzo e coordinamento da parte della Provincia per quanto attiene le strutture sociali e sanitarie, ma dall'altra ritengo anche che non si possa espropriare il comune, l'organo territoriale interessato, in pratica la popolazione, sulla quale poi questo tipo di opera andrà ad insistere e con la quale dovrà convivere, di un potere decisionale che certamente non deriva dal fatto che vi sia il semplice riferimento di "sentito il comune territorialmente competente". Sappiamo benissimo che la forza della Provincia, in particolare in comuni "poco graditi" o dove esiste popolazione "poco gradita", è estremamente ampia. La Provincia ha dalla sua un potere di ricatto per certi versi che a volte usa stravolgendo i piani urbanistici dei comuni, ma comunque ha una capacità contrattuale con tutti i comuni che le deriva dalla forza dei finanziamenti che essa concede a queste amministrazioni periferiche. Nel momento in cui si va ad introdurre questa norma, il Comune verrà completamente svuotato di una delle sue capacità che invece deve esprimere, che è quella di una ragionata previsione urbanistica del suo territorio, ma soprattutto delle valutazioni che deve esprimere in ragione dell'opera che viene costruita sul suo territorio. Non credo che si possa concordare onestamente su questo esproprio anche se lo ripeto, per certe opere che sono comunemente difficili da gestire, vi deve essere questa facoltà che, come noi riconosciamo allo Stato, è doveroso riconoscere anche alla Provincia, vi deve essere questa facoltà di indirizzo e coordinamento superiore rispetto alla semplice entità comunale. Questo non può essere fatto in maniera così semplice come quanto è scritto in questo articolo, quindi voteremo contro. LEITNER (Die Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Auch ich lehne diesen Artikel entschieden ab. Und ich frage die Mitglieder des Landesausschusses, was sie dazu sagen würden, wenn der Staat jetzt hergehen und sagen würde: "Was wir für staatliche Interessen brauchen, machen wir ohne das Land zu fragen." Das wäre dasselbe! Das ist eine Entmündigung der Gemeinden, meiner Meinung nach. Wir haben uns von allen Anfang an gegen diese Vorgangsweise gewährt, sie widerspricht jedem Prinzip der Subsidiarität. Anläßlich dieser Landtagssession habe ich bei der "Aktuellen Fragestunde" eine Anfrage an den Landesrat gestellt und er hat geantwortet: "Es bezieht sich auf Bauarbeiten im Sanitäts- und Sozialbereich." Jetzt steht drinnen: "Infrastrukturen jed- - 79 - weder Art". Und ich wiederhole noch einmal mein Bedenken und meine Sorge. Ich vermute, daß man hier auch den Bau von weiteren Zigeunerlagern vorantreiben will, wenn man sie bei den entsprechenden Gemeinden nicht durchbringt. Das ist meine Sorge und auch die Sorge der Bevölkerung. Wenn man etwas macht, dann nur mit dem Einverständnis, und nicht nur mit dem Anhören der betroffenen Gemeinde. Deshalb akzeptiere ich diese Formulierung nicht. Ich stimme sicher gegen diesen Artikel. KLOTZ (UFS): Das Ausmaß dieser Bestimmung wird klar, wenn man den entsprechenden Artikel 20 genau durchliest, wonach bei Anlagen zur Beseitigung von Abfällen, zur Klärung von Abwässern ... Diese Programme und diese Vorhaben unterliegen nicht der Baukonzession, sind also sowieso schon eine Ausnahmeregelung. Ich kann mich erinnern, daß wir im Jahre 1992, als dieses Gesetz hier behandelt und verabschiedet wurde, vehement gegen diese Bestimmung waren. Und natürlich muß ich sagen, um so mehr jetzt, als diese Bestimmung ausgedehnt wird, im Grunde genommen auf alles, was das Land zu bauen und zu errichten vorhat. Wenn sich sonst die Gemeinde und der einfache Bürger an so und so viele Bestimmungen halten müssen, für jede kleine zusätzliche Tätigkeit, jede kleine Erweiterung genau die Bestimmungen einzuhalten haben und selbstverständlich eine Baukonzession brauchen, dann ist es nicht richtig, daß sich das Land an gar nichts mehr halten muß. Also, hier hört es sich schon auf, vor allem auch mit der sogenannten Gemeindeautonomie, denn wie sollen die Gemeinden den Bürgern verständlich machen, daß sich der Bürger an alle Vorgaben zu halten hat und das Land braucht sich an keine Baukonzession mehr zu halten. Das Land tut damit eigentlich was es will und entmündigt und entmachtet die Gemeinden völlig! Also, daß Ihr Euch nur getraut, das wundert mich! ZENDRON (GAF-GVA): Poiché i rappresentanti dei comuni e i sindaci si sono dichiarati fermamente contrari a questa cosa mi pare giusto che ne discutiamo i vari aspetti. In generale questo emendamento, soprattutto nella formulazione così ampia come ne è stata data adesso, va contro ogni incentivazione alla partecipazione, alla presa di responsabilità dei cittadini nei confronti della propria terra. Esso significa: decidiamo noi perché tanto voi siete contro tutte le cose intelligenti che noi qui dentro pensiamo. E mi sembra sia un segnale gravissimo, estremamente negativo. Un po' di comprensione si potrebbe avere per quello che riguarda determinate strutture sanitarie. Sappiamo come sia difficile, come si sia arrivati anche a vergognosi referendum, raccolte di firme ecc. per espellere dai propri bei paesini, tutti fatti di persone normali e santi, tutte le strutture per malati psichici, malati di AIDS ecc. Però proprio l'esempio della casa di malati AIDS a Laives è la dimostrazione che con un po' di intelligenza si può anche convincere i cittadini ad accettare queste cose, anzi a farsene carico. Ad esempio a Laives c'è stato un gruppo di giovani che ha raccolto le firme per la casa di AIDS, mentre la locale sezione della SVP si apprestava a raccogliere le firme contro. Loro sono venuti prima, hanno raccolto le firme a fa- - 80 - vore, e così adesso questa casa si farà. Questo è un piccolo esempio come si potrebbe agire proprio in concerto con i cittadini e con quei gruppi di volontariato che ci sono e ce ne vantiamo sempre e poi ce li dimentichiamo in questi momenti. Pensate quanti ve ne sono, ne siano tutti orgogliosi, prima di tutti anche la stessa Giunta provinciale che in effetti li valorizza con una legge intelligente in questo campo. Perché non valorizzare queste cose per cercare di convincere la cittadinanza che anche le strutture per i gruppi emarginati, deboli ecc. sono importanti e da accettare, invece di partire dal presupposto di dare questo bruttissimo segnale che i cittadini sono comunque contro tutto quanto e che bisogna passar loro sopra per fare le cose? Io parlo solamente per le opere sanitarie e sociali. Naturalmente quando si parla di altre infrastrutture di qualsiasi natura usciamo da ogni ragionamento. Qui è puro disprezzo per quelle che sono le volontà locali. E' un segnale estremamente negativo per quel bisogno forte che c'è di incentivare nei cittadini il senso di partecipazione e anche di presa di responsabilità verso il territorio e le scelte che li riguardano. Io spero che tanti consiglieri che prendono sul serio questo rispetto, questa ricostruzione di un rapporto più giusto fra la politica e la cittadinanza, votino contro questo emendamento. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Antrag Kofler/Durnwalder auf Einfügung eines Artikel 15 ab: mit 9 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen und 18 Ja-Stimmen genehmigt. Es liegt ein Änderungsantrag der Abgeordneten Waldner und Willeit in Form eines Zusatzartikels vor, der folgendermaßen lautet. Art. 15-bis 1. In Artikel 7 Absatz 13 des Landesgesetzes vom 23. Juni 1992, Nr. 21, betreffend "Sicherung des Wohnungsbestandes und der Fremdenverkehrsfunktion", sind nach den Wörtern: "Den Personen mit Wohnsitz in Südtirol sind die ins Ausland Abgewanderten, die vor der Auswanderung in einer Gemeinde des Landes ihren Wohnsitz hatten" folgende Wörter eingefügt: "sowie diejenigen, die in der Provinz Bozen ihren Wohnsitz hatten, sich in anderen Regionen des Staates niedergelassen haben, und in der Folge wieder ihren Wohnsitz in der Provinz Bozen nehmen." ---------1. Al comma 13 dell'articolo 7 della legge provinciale 23 giugno 1992, n. 21, concernente "Salvaguardia del patrimonio abitativo e della ricettività turistica", dopo le parole: "Ai residenti in provincia sono parificati gli emigrati all'estero, residenti prima dell'emigrazione in un comune della provincia" sono aggiunte le seguenti: "nonchè i residenti in provincia di Bolzano trasferitisi in altre regioni dello Stato che succesivamente ristabiliscono la loro residenza in provincia di Bolzano." Abgeordnete Waldner, Sie haben das Wort zur Erläuterung. - 81 - WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): Verehrte Damen und Herren! Es handelt sich hier, meiner Ansicht nach, um eine Gesetzeslücke, denn es kann ja nicht sein, daß die Südtiroler, die im Ausland sind oder waren und wieder zurückkehren, nicht gleich behandelt werden, wie Südtiroler, die für längere Zeit in andere Regionen Italiens ausgewandert sind und die, wenn sie wieder zurückkommen, gleich behandelt werden, wie jene, die im Ausland waren. Es handelt sich hier um den konventionierten Wohnbau, und ich bitte Sie diesbezüglich um Ihre Zustimmung. Und ich bin auch der Meinung, daß das Bürgerrecht für alle gleich ist. Wahrscheinlich ist es hier vergessen worden, ich habe hier auch ein praktisches Beispiel, dessen Namen ich nicht anführen brauche: Ein Familienvater aus Südtirol ist für einige Jahre in die Provinz Veneto gezogen und dort war er in der Landwirtschaft tätig; er ist jetzt wieder zurückgekehrt und wollte sich hier in einem ganz spezifischen konventionierten Wohnbau einkaufen, aber das wurde ihm verweigert. Daraufhin hat ihm auch der zuständige Abteilungsleiter gesagt: "Hier haben wir eine Gesetzeslücke." Und dieser Meinung bin ich auch, denn ein solcher Fall wäre ja, meines Erachtens, auch im Grundsatz der Gleichberechtigung der Bürger nicht verständlich. Deswegen fordere ich dieses Hohe Plenum auf, diesem Änderungsantrag zuzustimmen. Ich glaube, daß hier der Schutz der Bevölkerung vor dem Zuzug von irgendwoher trotzdem gewahrt bleibt, denn man muß ja danach den Wohnsitz hier haben und man muß ja auch vorher den Wohnsitz hier gehabt haben. Ich kann mir hier eine falsche Angst im Notfall gar nicht vorstellen. Es geht nicht an, daß wir hier Kategorien ab- oder ausgewanderter Südtiroler, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, schaffen und die Gleichberechtigung nicht gewährleisten. Ich nehme an, daß das nur eine Gesetzeslücke ist. Diese Lücke möchte ich schließen, daher bitte ich Sie, diesem Abänderungsantrag zuzustimmen. MONTEFIORI (Lega Nord): Sono favorevole a questo emendamento, perché ritengo sia giusto. Conosco effettivamente due persone nate in Alto Adige, vissute qui fino a 25 anni di età, poi per ragioni di lavoro si sono dovute trasferire a Torino. Dopo alcuni anni sono tornate, e non credo debbano essere svantaggiate. DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Die Südtiroler Landesregierung stimmt diesem Antrag zu. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über diesen Zusatzartikel ab: mit 1 Stimmenthaltung und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Es liegt ein Änderungsantrag in Form eines Zusatzartikels von Landesrat Kofler und Landeshauptmann Durnwalder vor, der folgendermaßen lautet: Art. 15-ter - 82 - 1. Artikel 18-quater Absatz 1 des Landesgesetzes vom 20. August 1972, Nr. 15, eingefügt durch Artikel 3 des Landesgesetzes vom 23. Juni 1992, Nr. 21, wird durch folgende ersetzt: "1. Um die Fremdenverkehrsfunktion Südtirols zu gewährleisten, dürfen die Gebäude bestehender Beherbergungsbetriebe keiner anderen Zweckbestimmung zugeführt werden. Das Verbot der Änderung der Zweckbestimmung gilt nicht für den Fall, daß die Baumasse des Gebäudes in konventionierte Wohnungen laut Artikel 69 umgewandelt wird und/oder für den Dienstleistungssektor zweckbestimmt wird, und in den Wohnbauzonen für den Detailhandel verwendet wird." ---------1. Il comma 1 dell'articolo 18-quater della legge provinciale 20 agosto 1972, n. 15, inserito dell'articolo 3 della legge provinciale 23 giugno 1992, n. 21, è sostituito dal segeunte: "1. Al fine di salvaguardare la ricettività turistica nel territorio provinciale gli edifici sede di esercizi ricettivi esistenti non possono essere destinati ad uso deverso. Il divieto di cambiamento della destinazione d'uso non opera qualora la cubatura dell'edificio venga trasformata in alloggi convenzionati ai sensi dell'articolo 69 e/o venga destinata ad attività di prestazione di servizi, e nelle zone residenziali destinata al commercio al dettaglio." Zu diesem Antrag auf Einführung des Artikels 15-ter liegt ein Änderungsantrag der Kolleginnen Kury und Zendron vor, der folgendermaßen lautet: Dem Text, der als Ersatz für den 1. Absatz des Artikel 18-quater des Landesgesetzes vom 20. August 1972, Nr. 15, vorgeschlagen wird, wird folgender Satz angefügt: "Falls es sich bei der Zweckbestimmung zugunsten des Dienstleistungssektors oder des Detailhandels um mehrgeschossig Gebäude handelt, müssen 60% der Baumasse abzüglich des Erdgeschosses in konventionierte Wohnungen laut Art. 69 umgewandelt werden". Viene aggiunta la seguente proposizione all'emendamento presentato al comma 1 dell'articolo 18-quater della legge provinciale 20 agosto 1972, n. 15: "Qualora la destinazione d'uso a favore di attività di prestazione di servizi o del commercio al dettaglio riguardi edifici a più piani, il 60% della cubatura, detratto il piano terra, deve essere trasformato in alloggi convenzionati di cui all'articolo 69." Abgeordnete Kury, Sie haben das Wort zur Erläuterung. KURY (GAF-GVA): Bei diesem Änderungsantrag geht es um eine Abänderung des Artikels, wie ihn Landesrat Kofler vorgeschlagen hat. Es ist ja so, daß laut geltenden gesetzlichen Bestimmungen - ich zitiere -: "Um die Fremdenverkehrsfunktion Südtirols zu gewährleisten, dürfen die Gebäude bestehender Beherbergungsbetriebe keiner anderen Zweckbestimmung zugeführt werden." So lautet die Bestimmung des Landesgesetzes von 1992, Nr. 21, mit dem Titel "Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion". Als Ausnahmen wurden - 83 - damals vorgesehen, daß die Zweckbestimmung für konventionierte Wohnungen oder für den Dienstleistungssektor verändert wird. Nun kommt der Änderungsantrag von Landesrat Kofler, daß wir hier auch den Detailhandel aufnehmen. Soweit könnten wir uns damit einverstanden erklären, aber wir wissen alle von den großen Problemen, die letzthin alte traditionsreiche Gasthäuser heraufbeschwört haben, weil alte traditionsreiche Gasthäuser geschlossen haben. Ich denke diesbezüglich beispielsweise an Meran, an das Gasthaus"Goldene Rose", wo wir in den Lauben anstelle eines schönen alten Gasthofes ein vierstöckiges Kaufhaus haben, und zwar den "Sportler". Ich denke in Meran an die Polemik, die es momentan, um die Schließung des Gasthofes "Roter Adler", gibt weil sich dort eine Bank eingekauft hat. In Bozen denke ich beispielsweise an das Problem Schließung des Gasthofes "Daniel in der Löwengrube". Ich denke, wir alle bedauern, daß diese Gasthöfe schließen. Wir sollten uns Gedanken machen, wie wir das verhindern können. Ein Vorschlag wäre dieser, den wir hier unterbreiten. Es ist ja so, daß sich beispielsweise Banken in Häusern, in Wohngegenden einkaufen, einerseits um dort ihre Filialen zu eröffnen, andererseits aber auch deshalb, weil sie die Möglichkeit haben, wenn es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude handelt, die Räume der oberen Stockwerke für Dienstleistungen umzufunktionieren, nämlich dort Büros zu machen und damit einen Haufen Geld zu verdienen. Insofern besteht ein ganz großer finanzieller Anreiz für die Banken. Einerseits können sie in Wohnzonen Filialen eröffnen, andererseits haben sie einen großen Gewinn, weil sie - wenn es sich um Häuser mit mehreren Stockwerken handelt - in den oberen Stockwerken diese Räume als Büros vermieten können. Aufgrund dieser Tatsache können sie finanziell auch viel mehr bieten als andere Konkurrenten. Insofern haben in Wohngegenden Dienstleistungsgeber bzw. Banken einen ganz, ganz großen finanziellen Vorteil, weil sie zweimal profitieren, einmal können sie ihre Filiale eröffnen, zweitens können sie andere Räume zu hohen Preisen vermieten. Ich denke, man könnte diesen finanziellen Anreiz kürzen bzw. eine loyalere Konkurrenzsituation herstellen, wenn man sich verpflichten würde, 60 Prozent der Baumasse abzüglich des Erdgeschosses, in dem ja das Geschäft oder die Filiale entsteht, zweckzubinden, nämlich an konventionierte Wohnungen. Der Vorteil liegt auf der Hand. Wir hätten in Wohngegenden erstens wieder Wohnungen frei, wir würden finanzkräftige Kunden zwingen, in diese Wohnungen zu investieren, wir würden praktisch dem Aussterben unserer Altstadtkerne entgegenwirken, weil sie weiterhin bewohnt würden und nicht eben nur von diesen Dienstleistungssektoren benützt würden. Also eine ganze Reihe von positiven Auswirkungen hätte dieser Vorschlag. Ich hoffe, daß auch die Mehrheitspartei sich nicht nur über das Aussterben und Absterben von traditionsreichen Gasthäusern beklagt, sondern tatsächlich auch den Willen hat, etwas dagegen zu tun. Und das wäre ein ganz, ganz kleiner Schritt in diese Richtung, Herr Landesrat. KOFLER (Landesrat für Hochbau und Technischer Dienst, Straßenbau und Entsorgungsanlagen, Bauten- und Vermögensverwaltung, In- - 84 - formationstechnik, Raumordnung - SVP): Ich möchte nur mit zwei Sätzen eine Erklärung abgeben, warum wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen. Wir müssen davon ausgehen, daß wir, gerade für die Ortskerne und für die bewohnte Ortschaft, schon die allgemeine Bestimmung haben, daß Wohnungen, sofern sie umgewandelt werden, nur im Ausmaß von maximal 40 Prozent umgewandelt werden können, und daß 60 Prozent sämtlicher heute bestehender Wohnkubatur auf jeden Fall Wohnung bleiben muß, und zwar der Konventionierung zugeführt werden muß. In diese allgemeine Regelung fügt sich nun die besondere Regelung ein, die wir für die Gastbetriebe eingeführt haben. Mit dem Abänderungsantrag, den wir hier unter Artikel 15-ter eingebracht haben, sagen wir, daß zusätzlich zu Dienstleistungen auch der Detailhandel möglich ist, was ja eigentlich ganz logisch ist, Detailhandel aber nur für den Fall, daß es sich um ein Gasthaus im Ortsbereich handelt. Und das ist an und für sich ja ganz logisch, denn im Erdgeschoß wird es eben sinnvoll sein, ein Detailhandelsgeschäft unterzubringen, im 1. Stock vielleicht ein Dienstleistungsbüro und der Rest wird konventionierte Wohnungen. Diese Möglichkeiten schaffen wir hier. Aber jetzt in diese Detailregelung, die - das müssen wir doch zugeben - eigentlich eine schon sehr einschneidende Regelung ist, zusätzlich noch die Auflage hineinzuverpacken, daß auf jeden Fall 60 oder 40 Prozent konventionierte Wohnungen werden müssen, glaube ich, wäre schon der Regelung zuviel, weil wir ja schon diese allgemeine Regelung - wie ich schon gesagt habe - haben, die eigentlich gewährleistet, daß unsere Ortskerne nicht aussterben. Deshalb sind wir als Regierung nicht dafür, daß diese zusätzliche Regelung hier eingeführt wird. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Änderungsantrag der Abgeordneten Kury und Zendron ab. KURY (GAF-GVA): Ich beantrage die geheime Abstimmung. PRÄSIDENTIN: Die Abgeordnete Kury und vier weitere Abgeordnete haben die geheime Abstimmung beantragt. Daher ersuche ich um Verteilung der Stimmzettel. (Geheime Abstimmung - votazione per scrutinio segreto) PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE: Dott.ssa ALESSANDRA ZENDRON VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN: PRESIDENTE: Comunico l'esito della votazione: schede consegnate 32, 9 sì, 23 no. L'emendamento è respinto. Chi chiede la parola sull'articolo aggiuntivo 15-ter? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato a maggioranza con 3 voti contrari e i restanti voti favorevoli. - 85 - E' stato presentato un articolo aggiuntivo sotto forma di emendamento dall'assessore Kofler e dal Presidente Durnwalder, che dice: Art. 15-quater 1. Il secondo periodo del numero 3) del comma 1 dell'articolo 3 della legge provinciale 21 novembre 1983, n. 45 è sostituito dal seguente: "Ai fini di un razionale sfruttamento delle aree destinate ad opere ed impianti di interesse pubblico il 10% della volumetria può essere destinato ad attività commerciale al dettaglio e/o terziaria di iniziativa privata in relazione al fabbisogno locale." ----------1. In Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 3) des Landesgesetzes vom 21. November 1983, Nr. 45 wird der zweite Satz durch folgenden ersetzt: "Damit die für Bauten und Anlagen von öffentlichem Belang vorbehaltenen Flächen rationell genutzt werden können, wird die Möglichkeit eingeräumt, 10% der Baumasse - das Ausmaß hängt von den jeweiligen örtlichen Erfordernissen ab - für Detailhandel und/oder privaten Dienstleistungsbetrieben vorzubehalten." Chi chiede la parola? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 2 voti contrari, 2 astensioni e i restanti voti favorevoli. E' stato presentato un articolo aggiuntivo sotto forma di emendamento dai consiglieri Waldner e Willeit, che dice: Dopo l'articolo 15-quater viene inserito il seguente articolo art. 15-quinquies. 1. Al comma 3 dell'articolo 7 della legge provinciale 3 gennaio 1978, n. 1, concernente "Riforma del diritto di edificare", sostituito dall'articolo 6 della legge provinciale 23 giugno 1992, n. 21, le parole: "del rilascio della concessione edilizia" sono sostituite dalle seguenti: "del rogito notarile". Nach Artikel 15-quater wird folgender Artikel eingefügt: "Art. 15-quinquies - 1. In Artikel 7 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 3. Jänner 1978, Nr. 1, betreffend "Baurechtsreform", ersetzt durch Artikel 6 des Landesgesetzes vom 23. Juni 1992, Nr. 21, werden die Wörter: "der Ausstellung der Baukonzession" durch die Wörter: "des notariellen Vertrages" ersetzt." La parola al consigliere Waldner per l'illustrazione. WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): Ganz kurz! Bitte, wenn Sie mir das vielleicht näher erklären möchten, aber ich sehe da einen Zusammenhang auch mit dem von mir vorher eingebrachten Abänderungsantrag. Diesbezüglich glaube ich, daß die Verpflichtung vorher schon hier ist. Bei einer Baugenehmigungserteilung muß man meistens noch mindestens zwei Jahre, 18, 14 Monate oder auch mehr als zwei Jahre warten, bis diese Wohnungen überhaupt beziehbar sind. Deshalb bin ich der Meinung, daß ein notarieller Vertrag eher angebracht wäre. Ich sehe das auch im Zusammenhang mit dem praktischen Fall, den ich vorher dargestellt habe: Ich sehe diesbezüglich eine Verbindung. - 86 - KOFLER (Landesrat für Hochbau und Technischer Dienst, Straßenbau und Entsorgungsanlagen, Bauten- und Vermögensverwaltung, Informationstechnik, Raumordnung - SVP): Ich möchte nur sagen, daß wir mit der bisherigen Regelung auch in der Praxis eigentlich gute Erfahrungen gemacht haben und schlagen deshalb vor, diesen Abänderungsantrag abzulehnen, weil er ganz gewiß nicht notwendig ist. PRESIDENTE: Metto in votazione l'emendamento Waldner/Willeit: respinto con 4 voti favorevoli, 3 astensioni e i restanti voti contrari. VORSITZ DER PRÄSIDENTIN: Dr. SABINA KASSLATTER-MUR PRESIDENZA DELLA PRESIDENTE: PRÄSIDENTIN: Wir kommen jetzt zur Behandlung des Änderungsantrages auf Einführung des Artikels 15-sexies, eingebracht von den Landesräten Kofler und Di Puppo, der folgendermaßen lautet: Art. 15-sexies "Dem zweiten Absatz des Art. 34 des Landesgesetzes Nr. 15/1972, ersetzt durch Art. 1 des Landesgesetzes Nr. 3/1986 ersetzt durch Art. 10 des Landesgesetzes Nr. 21/1992 wird folgender Satz hinzugefügt: "In den Gewerbeauffüllgebieten kann bis zu 50 % der Fläche für den Dienstleistungssektor verwendet werden." ---------Il secondo comma dell'art. 34 della legge provinciale n. 15/1972, sostituito dall'art. 1 della legge provinciale n. 3/1986, sostituito dall'art. 10 della legge provinciale n. 21/1992 è aggiunto il seguente periodo: "Nelle zone di completamento per insediamenti produttivi fino al 50% dell'area della zona può essere destinato al settore terziario." Zu diesem Änderungsantrag liegt ein Änderungsantrag der Abgeordneten Zendron und Kury vor, der folgendermaßen lautet: Die Zahl "50 %" ist durch die Zahl "25 %" ersetzt. Le cifre "50%" sono sostituite dalle cifre "25%". Abgeordnete Zendron, Sie haben das Wort zur Erläuterung. ZENDRON (GAF-GVA): Questo è un emendamento introdotto probabilmente per correggere un emendamento della Commissione l'art. 16/octies che però a mio parere non corregge abbastanza per quello che riguarda la situazione specificamente delle zone industriali grandi ma soprattutto della zona industriale di Bolzano. Il problema è che anche all'art. 16-octies introdotto dal consigliere Berger si vede chiaramente che i problemi dei centri piccoli e soprattutto della zona industriale di Bolzano non sono risolvibili con le stesse misure, e che quella che è una necessaria sburocratizzazione per un piccolo centro, perché altrimenti diventa tutto troppo complicato, diventa per la città di Bol- - 87 - zano un aprire la strada alla speculazione. Noi sappiamo che sulla zona industriale di Bolzano c'è una forte pressione per una terziarizzazione selvaggia, e credo che l'interesse dell'ente pubblico sia quello di tenere sotto controllo questa spinta per avviarla in modo ragionato e controllato. Questo di fatto non sta avvenendo e, per quello che riguarda la zona industriale di Bolzano, lasciare che il 50% di queste zone di completamento sia edificabile è troppo. Al Comune di Bolzano dicono, per mia diretta consultazione, che Bolzano sopporterebbe il 15%, ma che sarebbe ancora sopportabile, pure con dei danni, fino al 30%. Io ho messo il 25% pur essendo disponibile anche ad altre modifiche, ma il 50% porterebbe dei danni gravissimi. Se la correzione del 16-octies è questa essa toglie la necessità dei piani di attuazione alle zone di completamento. Quindi tutta la zona industriale di Bolzano verrebbe lasciata senza possibilità di controllo da parte dell'ente pubblico se non sui progetti, e si tratta di una zona piuttosto ampia, con lotti anche di 11 ettari. Non voglio ripetere la discussione, ma chiedo anche un po' di attenzione a questo Consiglio perché mi sembra molto grave che l'unico intervento che viene fatto sulla città di Bolzano, dimenticandosi quelli che erano gli impegni dell'accordo di coalizione, sia uno che aggrava una situazione di incapacità di controllo del cambiamento che è in atto. Sono convinta che l'ente pubblico non debba bloccare le spinte, ma deve governarle, deve riuscire a capire qual è l'interesse di tutta la cittadinanza e non solamente di alcuni imprenditori. KOFLER (Landesrat für Hochbau und Technischer Dienst, Straßenbau und Entsorgungsanlagen, Bauten- und Vermögensverwaltung, Informationstechnik, Raumordnung - SVP): Wir sind gegen diesen zusätzlichen Änderungsantrag, denn die heutige gesetzliche Regelung ist so, daß 100 Prozent freigegeben sind. Wenn wir jetzt diese 100 Prozent einschränken auf 50 Prozent, so, glaube ich, ist das bereits ein Schritt, der ausreicht, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Auf der anderen Seite dürfen wir aber auch nicht die Augen vor der Realität verschließen. Es gibt ganz einfach eine Entwicklung von der Produktionsgesellschaft hin zur Gesellschaft, die sich hauptsächlich im terziären Bereich entwickelt, und dieser Entwicklung müssen wir ganz einfach Rechnung tragen. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Änderungsantrag der Abgeordneten Zendron und Kury ab. ZENDRON (GAF-GVA): Chiedo la votazione per scrutinio segreto. PRÄSIDENTIN: Die Abgeordnete Zendron und vier weitere Abgeordnete haben die geheime Abstimmung beantragt. Ich ersuche um Verteilung der Stimmzettel. (Geheime Abstimmung - votazione per scrutinio segreto) - 88 - Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: abgegebene Stimmen 28, 9 Ja-Stimmen und 19 Nein-Stimmen. Der Änderungsantrag ist abgelehnt. Wer wünscht zum Zusatzartikel Kofler/Di Puppo 15-sexies das Wort? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 3 Stimmenthaltungen, 2 NeinStimmen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Der Artikel 15-septies wird in Erwartung einer Neuformulierung des deutschen Textes kurzfristig ausgesetzt. In der Zwischenzeit behandeln wir den Änderungsantrag, der in Form eines Zusatzartikels 15-octies von den Abgeordneten Willeit und Ianieri eingebracht wurde: Dem Absatz 4 des Artikels 18 des Landesgesetzes vom 25.11.1978, Nr. 52, wird folgender Satz hinzugefügt: "Der Eigentümer kann unter denselben Bedingungen für die Erstwohnung genannte Wiedergewinnungsmaßnahmen durchführen." Al comma 4 dell'articolo 18 della legge provinciale 25.11.78, nr. 52, viene aggiunta la seguente frase: "Alla stessa condizione il proprietario può eseguire gli interventi di risanamento sulla prima casa." Abgeordneter Willeit, Sie haben das Wort zur Erläuterung. WILLEIT (Ladins): Ich bin gerne bereit, eine bessere Formulierung anzunehmen, aber die Eile ist eben nicht die beste Ratgeberin. Der Änderungsantrag ist nicht schwer zu verstehen. Es geht darum, dem Eigentümer einer Erstwohnung im gesamten Gemeindegebiet, also auch in den Bauzonen, Auffüllzonen, wo kein Durchführungsplan, kein Wiedergewinnungsplan vorgesehen ist, die Möglichkeit zu geben, die eigene Wohnung zu sanieren, sofern es sich um eine alte Wohnung handelt, indem er diese abbricht und wieder aufbaut, genauso wie das Institut für geförderten Wohnbau dies tun kann. Diese Norm des Wiedergewinnungsgesetzes sieht nur die Möglichkeit vor, daß das Institut eine Wohnung in der Bauzone, außerhalb der Bauzone, in einer Zone mit oder ohne Plan kaufen kann, und das Institut kann diese Wohnung, selbstverständlich für Wohnzwecke, abbrechen und wieder aufbauen. Nun, glaube ich, ist es billig und recht, daß der Eigentümer einer alten Wohnung in einer Bauzone, in einer Auffüllzone, wofür kein Durchführungsplan vorgeschrieben ist, diese auch sanieren kann, und zwar auf derselben Weise. Das wird auch getan, aber sehr oft mit Teilabbrüchen, so, daß am Ende sicher das ganze Haus abgebrochen wurde, und das bringt große Kosten mit sich. Warum gilt für den Eigentümer einer Erstwohnung nicht dieselbe Regelung getroffen wie für das Institut? CIGOLLA (Assessore alla scuola e cultura italiana, intendenza scolastica italiana, edilizia abitativa - PPI): Dieser Änderungsantrag hat eigentlich mehr mit der Raumordnung als mit dem geförderten Wohnbau zu tun. In diesem Änderungsantrag wird der Kauf und die Sanierung in einem Wiedergewinnungsplan zusammengefaßt, in unserem Änderungsantrag hinge- - 89 - gen spricht man nur von Sanierung. Auf jeden Fall werde ich mich bei der nächsten Überarbeitung der Gesetze daran erinnern. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über die Genehmigung des Änderungsantrages Willeit/Ianieri ab: mit 2 Stimmenthaltungen, 7 Ja-Stimmen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt. Art. 16 Änderung des Landesgesetzes vom 5. September 1964, Nr. 15 über die Personalordnung der Berufsausbildung 1. In Artikel 12 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 5. September 1964, Nr. 15, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Landesgesetzes vom 17. August 1994, Nr. 8, wird der Satz: "Am Auswahlverfahren können sich Planstelleninhaber beteiligen, welche mindestens vier Jahre als Lehrer mit Doktorat effektiven Dienst geleistet haben oder die vom zuständigen Abteilungsdirektor laut Absatz 3 des obgenannten Artikels 17 vorgeschlagen werden" durch folgenden ersetzt: "Am Auswahlverfahren kann sich das Inspektions-, Leitungsund Stammrollenpersonal bei den Sekundarschulen oder bei den Berufsschulen beteiligen, welches mindestens vier Jahre mit Doktorat effektiven Dienst geleistet hat oder vom zuständigen Abteilungsdirektor laut Absatz 3 des obgenannten Artikels 17 vorgeschlagen wird." ---------Modifica alla legge provinciale 5 settembre 1964, n. 15, in materia di personale provinciale addetto alla formazione professionale 1. Al comma 1 dell'articolo 12 della legge provinciale 5 settembre 1964, n. 15, come da ultimo sostituito dall'articolo 7 della legge provinciale 17 agosto 1994, n. 8, le parole: "al quale possono partecipare i dipendenti di ruolo che abbiano almeno quattro anni di servizio effettivo in qualità di insegnante laureato oppure vengano proposti" sono sostituite dalle seguenti: "al quale può partecipare il personale ispettivo, direttivo e docente di ruolo presso le scuole secondarie o presso le scuole di addestramento e formazione professionale con un'attività di servizio effettivo di almeno quattro anni e in possesso di un diploma di laurea oppure proposto". Zu diesem Artikel liegt ein Änderungsantrag vor, eingebracht von den Landesräten Viola und Cigolla, der folgendermaßen lautet: "Der Artikel wird gestrichen. L'articolo viene soppresso." Abgeordnete Zendron, Sie haben das Wort. ZENDRON (GAF-GVA): Vorrei sapere perché si vuole togliere questo articolo. Quando ho visto l'articolo, me lo sono fatto spiegare. C'era una richiesta sindacale che andava nel senso di quanto ci ha sempre detto l'assessore Viola, di una tendenza della Provincia per cercare di rendere comunicanti le scuole pubbliche e le scuole professionali, tendenza che è stata espressa an- - 90 - che recentemente da esponenti della Giunta e dal Presidente Durnwalder nell'ambito dell'acquisizione delle competenze in materia di scuola. A me sembra che sia una scelta abbastanza intelligente quella di permettere la partecipazione a questi concorsi anche a docenti della scuola pubblica. Vorrei sapere per quale ragione si decide adesso, successivamente, di abrogare questo articolo. VIOLA (Assessore all'amministrazione del personale, industria, formazione professionale italiana - PDS): Mi è nuova che ci sia una richiesta sindacale, non l'ho mai sentito. La ringrazio per la definizione di scelta intelligente perché sono stato io a proporre questo articolo. La ragione per cui chiedo di ritirarlo è in gran parte formale. In base alla precedente legge era già stato indetto il concorso per la copertura di tre posti di direttare d'ufficio nell'ambito della formazione professionale. I termini del concorso erano già scaduti. La vecchia legge prevedeva la possibilità solo per i dipendenti della formazione professionale di partecipare a questo concorso. Nel frattempo avevo pensato di introdurre questa normativa perché obiettivamente consentiva una maggiore possibilità di selezione, però resta il fatto che il bando prevedeva che le domande potessero essere presentate entro un certo termine che è già scaduto. Variare adesso con un emendamento in corso di legge di bilancio, apre una concreta possibilità a quelli che hanno già fatto la domanda secondo un bando regolare, di fare ricorso. Se fosse anche accolto solo nel senso di concedere la sospensione, significherebbe spostare in avanti a tempo indeterminato, magari più di un anno, la possibilità di coprire questi posti. Siccome li voglio coprire, ritengo sia meglio ritirare questo articolo adesso, per evitare ogni altro problema al riguardo, e quindi prolungare un periodo in cui tre direzioni di scuola professionale sono senza direttore di ruolo. Il problema poi della circolazione ecc. è reale, però teniamo conto che sta andando avanti quella che, ritengo impropriamente, viene chiamata provincializzazione della scuola ma che io ritengo estensione dell'autogoverno locale della cultura, e quindi in questo caso si creerebbe un comparto di dipendenti provinciali insegnanti che restano in delega ecc. Per evitare un concreto rischio fra l'altro di ricorso di coloro che hanno già presentato le loro domande legittimamente, ritengo che nell'interesse della scuola valga la pena espletare questo concorso. Faccio notare che è la prima volta che si fa, avrei potuto scegliere di chiamarli io per chiamata diretta, invece ho scelto di fare un regolare concorso. Per queste ragioni di prudenza chiedo di approvare questo emendamento soppressivo. PRÄSIDENTIN: Dann stimmen wir über diesen Streichungsantrag ab: mit 2 Stimmenthaltungen, 2 Nein-Stimmen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Wir kommen jetzt auf die Behandlung des vorhin ausgesetzten Änderungsantrages des Landesrates Achmüller, der in Form eines Zusatzartikels 15septies eingebracht wurde, zurück. - 91 - Art. 15-septies Änderung es Landesgesetzes vom 7. Juli 1992, Nr. 27, betreffend die Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung 1. Nach Absatz 2 des Artikels 33 des Landesgesetzes vom 7. Juli 1992, Nr. 27, ist folgender Absatz 3 hinzugefügt: "3. Ist die UVP-Kommission einmal eingesetzt, nimmt sie die ihr aufgrund Gesetz oder Verordnung zuerkannten Aufgaben und Befugnisse für jene Projekte sowie Aktivitäten und Maßnahmen wahr, welche der UVP unterliegen und nach ihrer Einsetzung vorgelegt werden." ---------Modifica della legge provinciale 7 luglio 1992, n. 27, recante istituzione della procedura di valutazione dell'impatto ambientale 1. Dopo il comma 2 dell'articolo 33 della legge provinciale 7 luglio 1992, n. 27, è aggiunto il seguente comma 3: "3. La commissione VIA svolge le funzioni ad essa attribuite da norma di legge o regolamentare in ordine ai progetti relativi ad attività ed opere soggette a valutazione di impatto ambientale presentati successivamente alla data della sua costituzione." Landesrat Achmüller, Sie haben das Wort zur Erläuterung. ACHMÜLLER (Landesrat für Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien, Arbeit - SVP): Wie Sie wissen, ist vor kurzem die UVP-Kommission eingesetzt worden. Es gilt mit diesem Artikel nun Klarheit zu schaffen, wann genau sie die Aktivitäten aufnimmt. Ich glaube, es ist eine gute Lösung, wenn wir es so regeln, damit keine Unklarheiten entstehen: diejenigen Projekte, die bereits in Behandlung sind, werden noch im Sinne der bisherigen Lösung weitergehen, und jene Projekte, die nach der Einsetzung der Kommission eingereicht werden, werden bereits von der Kommission in Angriff genommen und dann für den UVP-Beirat vorbereitet, so wie es das Gesetz vorsieht. PRÄSIDENTIN: Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Änderungsantrag Achmüller? Keine. Dann stimmen wir darüber ab: mit 1 NeinStimme, 3 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen ist der Zusatzartikel 15-septies genehmigt. Art. 16-bis Änderung des Landesgesetzes vom 18. August 1992, Nr. 33, betreffend "Neuordnung der Tourismusorganisationen" 1. Artikel 28 Absatz 7 des Landesgesetzes vom 18. August 1992, Nr. 33, angefügt durch Artikel 2 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 16. Dezember 1994, Nr. 12, wird durch folgenden ersetzt: "7. Der Beitrag, auf den jede Organisation nach dem Aufteilungsschlüssel gemäß Absatz 1 Buchstabe b) Anspruch hat, wird ab - 92 - dem Haushaltsjahr 1997 im Verhältnis zur Summe der von der Organisation im vorletzten Haushaltsjahr getätigten Einnahmen, ausgenommen Beiträge und Zuschüsse von öffentlichen Körperschaften, zugewiesen. Die Verhältniszahl wird von der Landesregierung festgelegt." 2. Artikel 3 des Landesgesetzes vom 16. Dezember 1994, Nr. 12 ist aufgehoben. ---------Modifiche alla legge provinciale 18 agosto 1992, n. 33, concernente "Riordinamento delle organizzazioni turistiche" 1. Il comma 7 dell'articolo 28 della legge provinciale 18 agosto 1992, n. 33, aggiunto dall'articolo 2, comma 2, della legge provinciale 16 dicembre 1994, n. 12, è sostituito dal seguente: "7. Il contributo spettante a ciascuna organizzazione turistica in base ai criteri di cui al comma 1, lettera b), è rapportato, a decorrere dall'esercizio finanziario 1997, alla somma delle entrate complessive, eccetto i contributi e sussidi di enti pubblici, effettuate dall'organizzazione nel corso del penultimo esercizio finanziario precedente. Il nuero indice è stabilito dalla Giunta provinciale." 2. L'articolo 3 della legge provinciale 16 dicembre 1994, n. 12 è abrogato. Gibt es dazu Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über den Artikel 16-bis ab: mit 1 Nein-Stimme, 3 Stimmenthaltungen und dem Rest JaStimmen genehmigt. Art. 16-ter Organisation und Genehmigung von Messeveranstaltungen 1. Artikel 35 des Landesgesetzes vom 24. Oktober 1978, Nr. 68, betreffend "Handelsordnung", wird durch folgenden ersetzt: "Art. 35 (Übergangsbestimmung) - 1. Gemäß Artikel 8 des Sonderstatutes der Region Trentino-Südtirol dürfen bis zur Erlassung der Landesordnung auf dem Gebiet der Messeveranstaltungen laut königlichem Dekret vom 29. Jänner 1934, Nr. 454 die Veranstaltungen mit internationalem und nationalem Charakter nur von gesetzlich anerkannten Messekörperschaften organisiert werden. Die regionalen Veranstaltungen können auch von öffentlichen Körperschaften und jene mit lokalem Charakter auch von repräsentativen Komitees oder Vereinigungen der interessierten Handelssektoren sowie von Privaten organisiert werden. 2. Die Genehmigung zur Abhaltung der obgenannten Veranstaltungen wird von der Landesregierung erteilt, welche den jährlichen Kalender der regionalen und lokalen Veranstaltungen gutheißt." ---------Organizzazione ed autorizzazione di manifestazioni fieristiche 1. L'articolo 35 della legge provinciale 24 ottobre 1978, n. 68, concernente "Disciplina del commercio", è sostituito dal seguente: - 93 - "Art. 35 (Disposizione transitoria) - 1. Fino all'emanazione, ai sensi dell'articolo 8 dello Statuto speciale per la Regione Trentino-Alto Adige, della disciplina provinciale in materia di manifestazioni fieristiche di cui al regio decreto 29 gennaio 1934, n. 454, le manifestazioni a carattere internazionale e nazionale possono essere organizzate esclusivamente da enti fieristici legalmente riconosciuti, quelle a carattere regionale anche da enti pubblici, quelle a carattere locale anche da comitati o associazioni rappresentativi dei settori economici interessati, nonchè da privati. 2. L'autorizzazione per lo svolgimento delle predette manifestazioni è rilasciata dalla Giunta provinciale, la quale approva il calendario annuale delle manifestazioni a carattere regionale e locale." PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE: Dott.ssa ALESSANDRA ZENDRON VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN: PRESIDENTE: Consigliera Klotz, Lei ha la parola. KLOTZ (UFS): Ich ersuche im deutschen Text das Wort "nationalem Charakter" durch das Wort "gesamtstaatlichem Charakter" zu ersetzen. PRESIDENTE: Se non ci sono obiezioni possiamo cambiarlo d'ufficio nella stesura finale. Nel testo italiano rimane "internazionale e nazionale" Ci sono altre richieste di parola sull'articolo 16-ter? Nessuna. VORSITZ DER PRÄSIDENTIN: Dr. SABINA KASSLATTER-MUR PRESIDENZA DELLA PRESIDENTE: PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über Artikel 16-ter 1 Stimmenthaltung und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 16-quater Aufhebung von Artikel 46 des Landesgesetzes vom 8. September 1981, Nr. 25, betreffend "Beihilfen der Autonomen Provinz Bozen für Industrie und Gewerbe" 1. Artikel 46 des Landesgesetzes vom 8. September 1981, Nr. 25, ersetzt durch Artikel 18 des Landesgesetzes vom 31. Juli 1987, Nr. 17 und geändert durch Artikel 19 Absatz 14 des Landesgesetzes vom 11. April 1990, Nr. 8, ist aufgehoben. ---------Abrogazione dell'articolo 46 della legge provinciale 8 settembre 1981, n. 25, concernente "Interventi finanziari della Provincia autonoma di Bolzano nel settore industriale" ab: mit - 94 - 1. L'articolo 46 della legge provinciale 8 settembre 1981, n. 25, sostituito dall'articolo 18 della legge provinciale 31 luglio 1987, n. 17 e modificato dall'articolo 19, comma 14, della legge provinciale 11 aprile 1990, n. 8, è abrogato. Gibt es dazu Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über den Artikel 16-quater ab: mit 1 Nein-Stimme, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest JaStimmen genehmigt. Art. 16-quinquies Ergänzungen der Bestimmungen über die Abfertigung für das vom aufgelösten ENAIP an das Land übergegangene Personal 1. Dem Artikel 65 des Landesgesetzes vom 29. Juni 1987, Nr. 12 wird folgender Absatz hinzugefügt: "3. Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 finden auch für das Sekretariats- und Hilfspersonal Anwendung, das beim ehemaligen ENAIP am 31. August 1974 Dienst geleistet hat und mit Wirkung vom 1. Oktober 1974 vom Land aufgenommen und nachträglich definitiv eingestuft wurde." ---------Integrazione delle norme sulla buonuscita per il personale passato dal disciolto ENAIP alla Provincia 1. All'articolo 65 della legge provinciale 29 giugno 1987, n. 12 viene aggiunto il seguente comma: "3. Le disposizioni di cui ai commi 1 e 2 si applicano altresì al personale di segreteria ed ausiliario che, in servizio presso l'ENAIP al 31 agosto 1974, sia stato assunto con decorrenza dal 1º ottobre 1974 dalla Provincia e successivamente inquadrato in ruolo." Gibt es dazu Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über den Artikel 16-quinquies ab: mit 3 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 16-sexies Verwaltungsvereinfachung 1. Damit die Verwaltung des Landes auf dem Gebiete des Arbeitswesens effizient, wirtschaftlich, rationell und transparent geführt wird und die entsprechenden Verwaltungsverfahren möglichst vereinfacht werden, werden alle Funktionen, welche die einschlägigen Rechtsvorschriften Kollegialorganen zuweisen, von der Landesarbeitskommission wahrgenommen; davon ausgenommen sind die Funktionen der örtlichen Arbeitskommissionen. 2. Zu dem unter Absatz 1 angeführten Zwecke wird folgendes mit Verordnung geregelt, wobei geltende Rechtsvorschriften geändert oder ergänzt werden können: a) die Modalitäten und Fristen für die einzelnen Verwaltungsverfahren, wobei es dem Land ermöglicht werden soll, sich der Ämter der Gemeinden oder anderer örtlicher Körperschaften im Sinne von Artikel 18 Absatz 2 des Sonderstatutes für die Region Trentino-Südtirol zu bedienen; weiters die Zusammenlegung - 95 - der Verfahren, wenn sie sich auf dieselbe private oder öffentliche Tätigkeit beziehen, die Reduzierung der Verfahrensschritte und der Zahl der beteiligten Landesorgane unter Beachtung der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit und des betreffenden Verfahrens; dies hat durch rationelle Verteilung der Kompetenzen und der Kontrollen zu erfolgen, weiters durch Vermeidung entbehrlicher Einvernehmens- oder Zustimmungsakte und schließlich durch die Übertragung jener Entscheidungsfunktionen, die wegen ihrer besonderen Bedeutung nicht kollegial wahrgenommen werden müssen, auf monokratische Organe oder auf Führungskräfte der Verwaltung; b) die Organisation und die Funktionsweise der Kollegialorgane, ihre Neuordnung und allfällige Zusammenlegung, wenn sie mit ähnlichen Tätigkeiten zu tun haben, wobei auch die Zahl der Mitglieder reduziert oder ein Kollegialorgan, wenn es nicht unentbehrlich ist, ganz aufgelöst oder ersetzt werden kann. ---------Semplificazione amministrativa 1. Al fine di informare l'attività amministrativa della Provincia in materia di lavoro a criteri di efficacia, di economicità, di speditezza e di pubblicità e di favorire al massimo la semplificazione dei relativi procedimenti amministrativi, tutte le funzioni attribuite dalla vigente normativa in tale materia a organi collegiali sono esercitate dalla commissione provinciale per l'impiego, ad esclusione di quelle attribuite alle commissioni locali per l'impiego. 2. Per le finalità di cui al comma 1, sono disciplinati con norma regolamentare, anche a modifica o integrazione della normativa vigente: a) le modalità ed i termini previsti per i singoli procedimenti amministrativi, prevedendosi anche la facoltà della Provincia di avvalersi degli uffici dei comuni o altri enti locali ai sensi dell'articolo 18, comma 2, dello Statuto speciale di autonomia per la Regione Trentino-Alto Adige ed il loro accorpamento qualora si riferiscano alla medesima attività privata o pubblica, con riduzione delle varie fasi, del numero degli organi provinciali intervenienti, avuto riguardo alla natura delle attività e dei provvedimenti, razionalizzando le competenze ed i controlli, eliminando i concerti e le intese non indispensabili, trasferendo ad organi monocratici o ai dirigenti amministrativi le funzioni deliberative che non richiedono, in ragione del loro peculiare rilievo, l'esercizio in forma collegiale; b) l'organizzazione ed il funzionamento degli organi collegiali, il loro riordino ed accorpamento qualora ineriscano ad attività connesse, anche con riduzione del numero dei componenti, e, in quanto non indispensabili, la loro soppressione o sostituzione. Gibt es dazu Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über den Artikel 16-sexies ab: mit 3 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen und dem Rest JaStimmen genehmigt. Es ist bereits 19 Uhr, daher unterbrechen wir, wie vereinbart, bis 20 Uhr die Sitzung. Ich lade Sie, die anwesenden Journalisten und die sich noch im Dienst befindlichen Beamten, zu einem Umtrunk und zu einer kleinen Erfrischung ein, begleitet von ein paar musikalischen Klängen. Ich hoffe, daß Sie den Haushalt für eine kurze Zeit vergessen, damit Sie danach tatkräftiger wieder an der zügigen Verabschiedung dieses Entwurfes teilnehmen können. - 96 - Die Sitzung ist unterbrochen. ORE 19.00 UHR ---------ORE 20.00 UHR (Namensaufruf - Appello nominale) PRÄSIDENTIN: Wir fahren in der Behandlung der Artikeldebatte zum Haushalt fort. Art. 16-septies Maßnahmen für die Erschließung von Gewerbebauland 1. Für die Erschließung von Gewerbebauland übernimmt die Autonome Provinz Bozen bis zu hundert Prozent der für die geplanten Arbeiten genehmigten Kosten oder gewährt den berechtigten Antragstellern einen einmaligen Beitrag im selben Ausmaß. Dieser Beitrag kann ausschließlich von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Industrie-, Handwerks-, Handels-, Dienstleistungsunternehmen sowie Erschließungsgesellschaften in Anspruch genommen werden. 2. Die Ausgaben für diese Maßnahmen zu Lasten des Jahres 1996 werden durch die Bereitstellungen des Haushaltes, ermächtigt durch Artikel 1 Anlage A Nummer 146 und 156, gedeckt. Für die nachfolgenden Jahre werden sie mit dem jährlichen Finanzgesetz festgelegt. ---------Interventi per l'urbanizzazione di aree produttive 1. Per l'urbanizzazione di aree produttive la Provincia autonoma di Bolzano può assumere a proprio carico fino al cento per cento del costo approvato delle opere progettate oppure concedere ai richiedenti autorizzati un contributo in soluzione unica nella stessa misura. Di questo contributo possono beneficiare esclusivamente i comuni, i consorzi di comuni, le imprese industriali, artigianali, commerciali, di servizi nonché le società di infrastrutturazione. 2. Le spese relative a tali interventi fanno carico per l'anno 1996 agli stanziamenti di bilancio autorizzati dall'articolo 1, tabella A, numeri 146 e 156, e per gli anni successivi saranno stabilite dalla legge finanziaria annuale. Zu diesem Artikel ist ein Abänderungsantrag von den Landesräten Frick und Kofler eingebracht worden, der wie folgt lautet: Folgende Absätze werden hinzugefügt: "3. Der Verkaufspreis von Gewerbebauland wird nach einheitlichen geografischen Bezirken berechnet, die aufgrund der durchschnittlichen Enteignungswerte abzüglich der Erschließungskosten mit einer eigenen Durchführungsverordnung festzulegen sind. - 97 - 4. Dieser Artikel wird für alle noch nicht abgeschlossenen Verfahren angewandt. Aggiungere i seguenti commi: "3. Il prezzo di vendita delle aree produttive viene calcolato per comprensori geografici omogenei, da definirsi con apposito regolamento di esecuzione, in base alla media dei valori di esproprio al netto del costo delle infrastrutture. 4. Il presente articolo si applica a tutte le procedure non ancora concluse." Das Wort hat Landesrat Frick für die Erläuterung. FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Die bisherige Norm sieht vor, daß die Landesregierung die Gewerbegründe zu dem Preis weitergibt, zu welchem die Landesregierung den Grund erworben hat. Dies findet nicht mehr die Zustimmung des Rechnungshofes, weil es möglich ist, daß zwischen dem heutigen Wert des Grundes und dem damaligen Wert der Enteignung eine gewisse Differenz und somit eine aus EU-Sicht ungerechtfertigte Bereicherung der Firma gegeben sein könnte. Wir versuchen, dies zu überwinden und versuchen damit einerseits der EU-Norm zu entsprechen und andererseits ein Prinzip der Gerechtigkeit zwischen den verschiedenen Firmen und den verschiedenen Standorten herzustellen. LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich möchte nur eine Frage stellen, und zwar ist mir sprachlich etwas nicht verständlich. Es heißt hier: "Der Verkaufspreis von Gewerbebauland wird nach einheitlichen geografischen Bezirken berechnet, die aufgrund der durchschnittlichen Enteignungswerte abzüglich der Erschließungskosten mit einer eigenen Durchführungsverordnung festzulegen sind." Was ist festzulegen, die geografischen Bezirke oder der Verkaufspreis, oder beides? Es muß wahrscheinlich "der" heißen, denn es wird sich wahrscheinlich auf den Verkaufspreis beziehen. Meiner Meinung nach müßte es heißen: ", der ... festzulegen ist." Wie werden die geografischen Bezirke eingeteilt? Sind das die Bezirksgemeinschaften, oder was? PRÄSIDENTIN: Abgeordneter Leitner, ich verstehe das so, daß vermutlich die geografischen Bezirke festgelegt werden sollen. Stimmt das, Herr Landesrat? FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Ja! PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Abänderungsantrag ab: mit 7 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Wer wünscht das Wort zum Artikel 16-septies? Niemand. Dann stimmen wir ab: mit 7 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 16-octies Änderung des Landesgesetzes vom 20. August 1972, Nr. 15, betreffend "Wohnbaureform" - 98 - 1. In Artikel 34-bis Absatz 1 des Landesgesetzes vom 20. August 1972, Nr. 15, in geltender Fassung, wird der erste Satz durch folgenden ersetzt: "Für die Gewerbeerweiterungsgebiete sind Durchführungspläne zu erstellen." ---------Modifica alla legge provinciale 20 agosto 1972, n. 15, concernente "Legge di riforma dell'edilizia abitativa" 1. Il primo periodo del comma 1 dell'articolo 34-bis della legge provinciale 20 agosto 1972, n. 15 e successive modifiche, è sostituito dal seguente: "Per le zone di espansione destinate ad insediamenti produttivi devono essere predisposti piani di attuazione." Zu diesem Artikel ist ein Abänderungsantrag von den Abgeordneten Zendron und Kury eingebracht worden, der wie folgt lautet: "Nach den Wörtern: "Für die Gewerbeerweiterungsgebiete" werden folgende Wörter eingefügt: "in Gemeinden mit einer Bevölkerung von mehr als 20.000 Einwohnern"." "Dopo le parole "per le zone di espansione" vengono inserite le parole "in comuni con popolazione superiore ai 20.000 abitanti"." Abgeordnete Zendron, Sie haben das Wort zur Erläuterung. ZENDRON (GAF-GVA): Brevemente perché l'ho già spiegato in sede di discussione generale e anche presentando l'emendamento all'articolo 15/sexies. Nel testo attuale della legge si dice: "Per le zone destinate agli investimenti produttivi devono essere predisposti i piani di attuazione". Ora si escludono le zone di completamento. Questo emendamento è stato introdotto dal consigliere Berger che ha pensato ad una dimensione di piccolo paese, dove le zone di completamento riguardano realtà piccole. Invece nelle realtà grandi come Bolzano la zona industriale è grandissima, e qui il piano di attuazione è uno dei pochissimi strumenti di controllo da parte del Comune di quello che succede in questa zona, che altrimenti verrebbe lasciata agli speculatori. La settimana scorsa sono stati respinti due piani di attuazione, che attualmente devono essere fatti dagli stessi proprietari, perché non corrispondevano a quelle che sono le normative. In futuro questo non sarà possibile. La situazione diventerebbe molto grave perché non è stata fino adesso fatta una cosa molto importante, cioè la riduzione della possibilità di costruire. Voi sapete che vi sono delle regole, in ogni zona si può costruire un determinato numero di metri cubi per ogni metro quadro. La cubatura che è costruibile nella zona industriale di Bolzano è ferma agli anni 30. Nonostante i tentativi del Comune di inserire una riduzione della cubatura, questa non è mai stata accettata dalla Provincia, perché, fino a tre anni fa, non era possibile tecnicamente, successivamente non si sa perché. Anche nell'ultimo piano urbanistico non è stato fatto. Oggi, chi vuole costruire in zona industriale a Bolzano, può costruire fino a 12 metri cubi per metro quadro, che è una misura da anni 30 non da oggi, dove le aziende occupano meno spazio e hanno più bisogno di zone di servizio, cioè strade, parcheggi, anche zone verdi se noi vogliamo che la zona attuale in futuro possa essere utilizzata anche per altri scopi. - 99 - Credo sia fondamentale pensare ad un controllo di questo uso, perché questa zona è immensa, deve essere pianificata secondo i bisogni della città e della Provincia. Fra questi bisogni vi è quello di utilizzarla in altro modo. Ad esempio, dove la mettiamo l'università, dove mettiamo il BIC, dove mettiamo tutte queste strutture diverse che non sono industriali? Se costruiscono, come si è fatto, nel pezzo della Metro - sapete chi è, non occorre nominarlo - dove ha costruito la Metro, l'Alto Adige, poi un torrione tutto insieme senza un albero, diventerà una zona assolutamente invivibile, ma anche intransitabile, perché le strade sono quelle di una volta. Con questo emendamento proponiamo che si faccia una differenza fra i centri grandi, io ho messo 20.000 abitanti perché di fatto so che non ci sono problemi in centri piccoli, in maniera di salvaguardare l'intenzione del consigliere Berger che è comprensibile, lasciando fuori da questa totale liberalizzazione ed esclusione della possibilità di controllo dei comuni, i grandi comuni che hanno problemi. Coloro a cui interessa sappiano che in comune di Bolzano - fra il resto c'è la stessa maggioranza politica per cui è veramente strano che lo debba dire io - c'è molta preoccupazione per l'introduzione di questa cosa. Assessore Kofler, non è stata corretta dall'emendamento che Lei ha presentato prima, non sufficientemente almeno. Bisogna rendersi conto che i problemi sono diversi e che è una scelta politica di grande peso quella di lasciare la zona industriale per il futuro in mano alla speculazione. Non saranno tutti speculatori, però chi vuole speculare ne ha la possibilità, se l'ente pubblico non si dà gli strumenti per controllare. Io non la capisco questa rinuncia agli strumenti normali dell'urbanistica. Ai tempi dell'assessore Benedikter si diceva che c'era troppo controllo, poi si è detto di adattarsi ai tempi, però la deregulation totale sappiamo benissimo in alcune zone a cosa porta. In effetti abbiamo degli esempi realizzati. Questi progetti che adesso possono essere respinti fino alla settimana scorsa sono stati approvati. Oggi si dice basta con questa cosa. Spero sia abbastanza chiaro a tutti e che sia una scelta politica, ma ognuno si deve poi prendere le proprie responsabilità. Non si può far finta di dire che adesso decidiamo per il comune di Campo Tures per esempio, e tutti sono uguali, perché le realtà sono diverse e c'è bisogno di introdurre delle normative differenti. Per dire la verità, abbiamo visto anche in un emendamento appena approvato che qualche volta si tiene conto della differenziazione. Molto strano è il fatto che questo non venga fatto in una situazione così delicata come quella della zona industriale di Bolzano. KOFLER (Landesrat für Hochbau und Technischer Dienst, Straßenbau und Entsorgungsanlagen, Bauten- und Vermögensverwaltung, Informationstechnik, Raumordnung - SVP): Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nur schwer nachvollziehen, wie dieser hier formulierte Abänderungsantrag zum Abänderungsantrag den Inhalt, den Sie hier erläutert haben, in ein Gesetz verwandeln könnte, denn so wie Ihr Antrag formuliert ist, würde es bei der Situation bleiben, daß nach wie vor in Bozen für die Gewerbeauffüllgebiete kein - 100 - Durchführungsplan vorgesehen ist. Aber jetzt, unabhängig von der formellen Angelegenheit - Sie haben es schon erwähnt -, haben wir, glaube ich, mit der Verabschiedung des Zusatzartikels 15-sexies die Angelegenheit, die Sie angesprochen haben, nämlich, daß hier eine Entwicklung stattfinden könnte, die in Richtung Terziärsektor zuweit geht, wesentlich eingeschränkt, indem wir eben nur auf 50 % der Fläche, das heißt auf der Hälfte der Fläche, eine Nutzung für den Dienstleistungssektor zulassen. Aus diesem Grunde glaube ich, daß wir dem Abänderungsantrag nicht zustimmen sollten. ZENDRON (GAF-GVA): Ho fatto un errore. Invece che "superiore" dobbiamo mettere "inferiore", perché la mia intenzione era quella. PRÄSIDENTIN: Also, das Wort "superiore" wird durch das Wort "inferiore" ersetzt. Herr Landesrat, wie sieht es jetzt mit der Zustimmung der Landesregierung aus? KOFLER (Landesrat für Hochbau und Technischer Dienst, Straßenbau und Entsorgungsanlagen, Bauten- und Vermögensverwaltung, Informationstechnik, Raumordnung - SVP): Es bleibt dabei, weil auch dadurch nicht garantiert wäre, daß für Bozen in den Gewerbeauffüllgebieten ein Durchführungsplan vorgesehen ist. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Abänderungsantrag ab: mit 4 Ja-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt. Wer wünscht das Wort zum Artikel 16/octies? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 3 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 16-novies Aufgaben im Bereich der Arbeitsmedizin 1. In Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe e) des Landesgesetzes vom 18. August 1988, Nr. 33, abgeändert durch Artikel 21 des Landesgesetzes vom 13. November 1995, Nr. 22, wird das Wort: "hygienischen" durch das Wort: "medizinischen" ersetzt. 2. In Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe f) des Landesgesetzes Nr. 33/1988, abgeändert durch Artikel 21 des Landesgesetzes Nr. 22/1995, sind die Wörter: "der Schutz der arbeitenden Mütter und" gestrichen. --------Funzioni in materia di medicina del lavoro 1. Alla lettera e) del comma 2 dell'articolo 25 della legge provinciale 18 agosto 1988, n. 33, come modificato dall'articolo 21 della legge provinciale 13 novembre 1995, n. 22, la parola: "igienici" viene sostituita con la parola: "medici". 2. Alla lettera f) del comma 2 dell'articolo 25 della legge provinciale n. 33/1988, come modificato dall'articolo 21 della legge provinciale - 101 - n. 22/1995, sono soppresse le parole: "la tutela delle lavoratrici madri e". Landesrat Achmüller, Sie haben das Wort zur Erläuterung. ACHMÜLLER (Landesrat für Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien, Arbeit - SVP): Ich möchte Ihnen mitteilen, daß das nur eine Wiederherstellung der ursprünglichen Situation ist. Es ist nämlich bei einem Sanitätsgesetz eigentlich ein Fehler passiert, in dem Sinn, daß Zuständigkeiten, die heute in der Arbeitshygiene und beim Amt für Luft- und Lärm angesiedelt sind, auf die Arbeitsmedizin übergeführt worden sind, also auf eine Struktur innerhalb der Arbeitsmedizin. Und das möchte man jetzt rückgängig machen, daß die Zuständigkeiten so angesiedelt werden oder bleiben, wie sie es vorher waren, nichts anderes. Der erste und der zweite Absatz sehen das vor, das heißt, beim Mutterschutz als solchen geht es nicht um irgendwelche medizinische Aspekte, sondern hier geht es darum, daß das Arbeitsinspektorat dafür zu sorgen hat, daß die Bestimmungen über den Mutterschutz, die der Gesetzgeber für werdende Mütter, die im Erwerbsleben sind, vorgesehen hat, eingehalten werden und in diesem Sinne werden die Betriebe draußen kontrolliert. PRÄSIDENTIN: Wer wünscht das Wort? Niemand. Dann stimmen wir über den Artikel ab: mit 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 16-decies Änderung des Landesgesetzes vom 5. September 1975, Nr. 50, betreffend "Festsetzung der den Mitgliedern des Landesausschusses zustehenden Vergütungen" 1. Artikel 1 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 5. September 1975, Nr. 50, ersetzt durch Artikel 1 des Landesgesetzes vom 29. Mai 1980, Nr. 15, ist mit Wirkung ab 1. Jänner 1996 durch folgenden ersetzt: "1. Den Mitgliedern des Landesausschusses steht eine monatliche Amtsvergütung zu; sie ist folgendermaßen bestimmt: a) für den Landeshauptmann 90 % der festen Monatsbezüge, die den Regionalratsmitgliedern der Region Trentino-Südtirol zustehen; b) für die Landeshauptmannstellvertreter 80 % der festen Monatsbezüge, die den Regionalratsmitgliedern der Region Trentino-Südtirol zustehen; c) für die wirklichen Landesräte 70 % der festen Monatsbezüge, die den Regionalratsmitgliedern der Region Trentino-Südtirol zustehen; d) für die Ersatzlandesräte 40 % der festen Monatsbezüge, die den Regionalratsmitgliedern der Region Trentino-Südtirol zustehen." --------Modifica alla legge provinciale 5 settembre 1975, n. 50, concernente "Determinazione delle indennità spettanti ai membri della Giunta provinciale" - 102 - 1. Il comma 1 dell'articolo 1 della legge provinciale 5 settembre 1975, n. 50, sostituito dall'articolo 1 della legge provinciale 29 maggio 1980, n. 15, è sostituito con effetto 1 gennaio 1996 dal seguente: "1. Ai membri della Giunta provinciale è attribuita un'indennità di carica mensile determinata come segue: a) al Presidente della Giunta provinciale il 90% degli emolumenti mensili fissi spettanti ai consiglieri della Regione Trentino-Alto Adige; b) ai vicepresidenti della Giunta provinciale l'80% degli emolumenti mensili fissi spettanti ai consiglieri della Regione Trentino-Alto Adige; c) agli assessori effettivi il 70% degli emolumenti mensili fissi spettanti ai consiglieri della Regione Trentino-Alto Adige; d) agli assessori supplenti il 40% degli emolumenti mensili fissi spettanti ai consiglieri della Regione Trentino-Alto Adige." Von den Abgeordneten Waldner und Willeit ist ein Abänderungsantrag eingebracht worden, der wie folgt lautet: Der Artikel wird folgendermaßen ersetzt: 1. Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a) des Landesgesetzes vom 5.9.1975, Nr. 50, ersetzt durch Artikel 1 des Landesgesetzes vom 29. Mai 1980, Nr. 15, ist mit Wirkung ab 1. Jänner 1996 durch folgenden ersetzt: "a) für den Landeshauptmann 100% der festen Monatsbezüge, die den Regionalratsmitgliedern der Region Trentino-Südtirol zustehen". L'articolo è così sostituito: 1. La lettera a) del comma 1 dell'articolo 1 della legge provinciale 5.9.1975, n. 50, sostituito dall'articolo 1 della legge provinciale 29 maggio 1980, n. 15, è sostituito con effetto primo gennaio 1996 dalla seguente: "a) al Presidente della Giunta provinciale il 100% degli emolumenti mensili fissi spettanti ai consiglieri della Regione Trentino Alto Adige". Abgeordneter Waldner, Sie haben das Wort für die Erläuterung. WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): Es ist heute sicher Weihnachtszeit und nicht Faschingszeit, aber ich meine es trotzdem ernst. Mir scheint, es wird hier versucht, eine gezielte Erhöhung der Entschädigungen für die Landesregierung herbeizuführen und ich finde, daß die Proportionen so nicht stimmen. Mir ist auch klar, daß sie sich das so erhöhen werden, trotzdem bin ich der Meinung, daß es grundsätzlich keine Erhöhungen braucht. Wenn es solche Erhöhungen in diese Richtung geben sollte - und deshalb habe ich es auch so formuliert und so ist es auch zu verstehen -, dann bin ich der Meinung, daß der Chef des größten Unternehmens Südtirols sehr wohl entsprechend entlohnt werden soll. Das steht ihm auch zu, ganz gleich von welcher Partei er ist, ganz gleich, wie er seine Regierungspolitik macht. In diesem Fall bin ich der Überzeugung, daß wir ihm ein entsprechendes Entgelt zukommen lassen sollen, denn, wenn wir das mit anderen Instituten, beispielsweise mit dem Kreditwesen, mit großen Aktiengesellschaften vergleichen, dann kommen die Chefs sicher auf solche Gehälter. Allerdings - und das ist eine Empfehlung - würde ich gleichzeitig - was ich von Anfang an immer gesagt habe, und das sehe ich als Politikerprivilegien - die eventuellen Sonderausgaben - 103 - und Ausgaben, die nicht belegt werden müssen, belegen und kürzen. Für die Landesräte, die meine Wertschätzung haben, habe ich diesbezüglich kein Verständnis, vor allem kein Verständnis für die Proportion, was die Landeshauptmannstellvertreter betrifft. Und ich möchte betonen, daß das mit nichts Persönlichem zu tun hat. Die 80 Prozent für den Landeshauptmann, wenn, dann müssen wir die Entschädigung für den Landeshauptmann höher ansetzen, denn er hat in diesem Fall die absolute Verantwortung, und die 70 % für die wirklichen Landesräte und die 40 % für die Ersatzlandesräte sehe ich in dieser Proportion nicht gerechtfertigt. Hier würde ich vorschlagen, eventuell inflationsbereinigt, ansonsten höre ich bezüglich der Ressorts ja immer wieder Jammern, daß es zu wenig Geld gibt. Hier könnte man diese Geldeinheiten auf die Ressorts umpolen, auch im Interesse der Bevölkerung. Ein weiteres Argument war, daß ein Landeshauptmann doppelt soviel arbeitet, wie ein Abgeordneter. Das ist sicher richtig, und deswegen sehe ich das ein. Ein Chef soll gut bezahlt werden. Bei den anderen bin ich allerdings der Meinung, daß sie sicherlich gute Arbeit leisten, aber daß es dort keine Erhöhungen geben soll. Bei Sparmaßnahmen würde es auch einen dementsprechenden Ausgleich geben. Den Rest können Sie in meinem zuerst geschriebenen Abänderungsantrag nachlesen, der ja nicht ersetzt ist. Er wäre nur sinnlos gewesen, denn so ersetzt er den Absatz und der Rest ist hinfällig. KLOTZ (UFS): Mich wundert, daß Herr Waldner nicht die Abschaffung der Landesräte mit Ausnahme des Landeshauptmannes verlangt, denn das wäre die eigentliche Konsequenz. Jetzt komme ich auf diesen gesamten Brocken zu sprechen. Herr Landeshauptmann, in Ihrem Bericht lesen wir auf mindestens 10 der 40 Seiten von einem sparsamen Haushalt, von einem Sparkurs, von Vorsicht, von Vorbildfunktion. Ich finde es unerhört, ich finde es eigentlich schamlos, Sie haben es ja nicht vorgeschlagen, es waren ja Ihre Rekruten. Und jetzt kommt ein Oberrekrut und macht das Maß noch schön rund und voll, denn wo Ihre eigenen Rekruten vielleicht noch Skrupel gehabt haben - sie sind immerhin bei 90 Prozent stehen geblieben - kommt ein Oberrekrut und macht das Maß natürlich auf die 100 Prozent voll. Abgeordneter Waldner, ich kann zu dieser Kontinuität, zu dieser Konsequenz nur "Bravo" sagen. Seit Ihrem politischen Aufleuchten haben Sie wirklich eine Linie hingelegt, die wir als beispielgebend in der Geschichte der Opposition bezeichnen können. Und, Herr Landeshauptmann, ich möchte Sie hier, abgesehen von allen Lobhudeleien, die Ihnen wahrscheinlich sehr gut tun, und diesen Unterwürfigkeitsbezeugungen, ersuchen, hier Anstand, Vorbildcharakter zu zeigen: "Verzichten Sie darauf!" Ich möchte folgendes ins Treffen führen. Nicht daß ich Ihnen nicht vergönne, daß Sie ordentlich verdienen, aber daß Sie mehr leisten als alle Landesräte, wie es heißt, das ist auch Ihre freie Entscheidung, denn niemand sagt, Sie sollen um 7 Uhr früh die Leute empfangen und Dinge erledigen, die im Grunde genommen in die Zuständigkeit einiger Landesräte fallen. Das ist - 104 - Freiwilligkeit. Und im übrigen, glaube ich, sind Ihr Amt und jenes der Landesräte außerdem auch noch dotiert. Ich verstehe, daß Sie einen Dienstwagen mit Chauffeur haben. Ich verstehe auch noch, daß Sie einen gewissen Repräsentationsfonds haben. Sie haben noch einen Sonderfonds. Ich würde es einfach für richtig finden, wenn Sie angesichts der Tatsache, daß Sie hier wirklich davon reden, daß alle sparen sollten, von sich aus sagen würden: "Wir ziehen diese Anträge, diese Vorschläge zurück!" Das wäre ein weihnachtliches Zeichen! Ich frage Sie, wie können Sie nach all diesen Touren, Erhöhung der Fraktionsgelder in der Region, Erhöhung der Fraktionsgelder im Landtag, die Diskussion im Regionalrat über alles andere, dies noch vertreten? Man kann das nicht mehr vertreten und verantworten und ich denke, daß Sie und auch die Landesräte dafür einen Spürsinn haben müßten. Und sicherlich gibt es auch genügend andere Leute, die es sich hier nicht zu sagen getrauen. Zeigen Sie Anstand und vor allen Dingen Konsequenz im Sinne Ihrer Darlegungen! LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich glaube, dieser Änderungsantrag, aber auch der ganze Artikel, steht unter dem Motto "Das Christkind kommt". Vorher gab es eine Weihnachtsfeier und das paßt jetzt ganz genau da hinein. Ich zitiere den Präsidenten des Landesausschusses aus seinem Bericht: "Mehr als in früheren Jahren war und ist dieser Haushaltsvoranschlag mit vielen Fragezeichen behaftet, voller offener Fragen, die alles eher als leicht zu lösen sind; geht es doch um die Übernahme neuer Zuständigkeiten ... Dieser Haushaltsvoranschlag 1996 ist deshalb mehr als alle bisherigen Landesbudgets von Vorsicht und Sparsamkeit gekennzeichnet." Es mag hier den Anschein erwecken, daß man, wenn man hier über dieses Thema redet, wieder emotional wird. Aber wir haben aufgrund dieser Vorkommnisse im Regionalrat und Landtag - mit Fraktionsgeldern, mit Politikerpensionen und mit all diesen Dingen - die Erfahrung gemacht, daß die Leute hier sehr, sehr sensibel reagieren, vor allem in einer Zeit, wo die Leute gerade erst die zweite Rate der ICI gezahlt haben. Und jetzt gehen wir her und erhöhen den Mitgliedern des Landesausschusses die Diäten und obendrein ist es noch eine Erhöhung von über 50 Prozent. Bisher haben 1,1 Milliarden Lire ausgereicht, jetzt sind es 1,650 Milliarden Lire. Man braucht nur die Zahlen anzuschauen. Zuerst waren es 1,1 Milliarden, jetzt kommen 550 Millionen Lire dazu, so kommt man auf 1,650 Milliarden Lire. Das ist eine Erhöhung von mehr als 50 Prozent. Das steht in keinem Verhältnis zur Inflation, zu anderen Dingen. Ich sage noch einmal, es geht nicht darum, daß man irgend jemand etwas nicht vergönnt. Ich urteile auch nicht darüber, wer es sich mehr oder wer es sich weniger verdient, denn diese Argumentation ist äußerst gefährlich. Dann hätte nämlich meine Vorrednerin recht, dann müßte man wirklich alle Landesräte abschaffen und sagen: "Alles macht der Landeshauptmann." Das wäre sicherlich die Konsequenz, die niemand will, aber dies steht auch nicht zur Diskussion. Hier geht es, meiner Meinung nach, um eine globale Sicht der Dinge. Und ich frage mich, wie man in einer solchen Zeit, wo man spektakuläre Aktionen, wie "Not im eigenen Lande", setzt, parallel solche Dinge machen kann. Das ist vollkommen entgegengesetzt. Es sind 560 Millionen Lire - 105 - Steuergelder mehr, die man 11 Personen zuspricht. Und es wurde auch erwähnt, daß der Landeshauptmann auch noch zusätzlich Gelder für Repräsentationszwecke bekommt, die immerhin 265 Millionen Lire im Jahr ausmachen. Das ist nicht ein Gehalt, aber die Hälfte dieser Summe braucht nicht belegt werden. Ich weiß, es wird gesagt werden: "Ich kann das belegen". Das glaube ich auch! Aber wir haben das letzte Jahr den Vorschlag gemacht, daß man den nicht zu belegenden Teil abschaffen sollte. Aber man hat immer anstatt zu kürzen sehr schnell danach Erhöhungen vorgeschlagen. Deshalb finde ich das in dieser Zeit äußerst unangebracht. An Verantwortung zu appellieren wird hier sehr, sehr wenig nützen, aber ich glaube, daß die Bevölkerung eine solche Sache nicht versteht. Und wenn man sich gleichzeitig gegen eine Senkung, zum Beispiel der Benzinsteuer, ausspricht, dann könnte man sich solche Dinge ja nicht mehr leisten, das verstehe ich schon. Das ist alles inkonsequent, meiner Meinung nach! Ich bin entschieden gegen jede Form der Abänderung, die hier vorgeschlagen wird. Ich bin der Meinung, man sollte es beim bisherigen Ausmaß einfach belassen. WILLEIT (Ladins): Frau Präsidentin! Ich habe den Antrag des Kollegen Waldner mitunterzeichnet, weshalb ich auch kurz das Wort ergreife. Meine Unterschrift habe ich nicht gegeben, weil ich so sehr von der Richtigkeit, von der Gültigkeit des Vorschlags überzeugt bin, sondern ich bin vielmehr davon überzeugt, daß jeder in die Lage versetzt werden soll, einen Vorschlag zu machen. Und zumal es zwei Unterschriften braucht, habe ich mitunterschrieben. Ich bin nicht ganz überzeugt, und zwar aus einem ganz einfachen Grund, nämlich, weil ich nicht besonders für die monokratischen Regierungsformen eintrete. Ich bin sehr für die Kollegialorgane. Und diese Form der Mitbestimmung kommt auch durch die Entschädigung und vielleicht auch primär dadurch zum Ausdruck. Ich bin daher nicht gegen eine Aufbesserung der Entschädigungen, aber ich bin auch absolut nicht für die alleinige Aufbesserung der Entschädigung des Landeshauptmannes. Ich glaube, es ist richtig, daß in der Landesregierung mitentschieden wird und es ist richtig, daß jeder das seine bekommt. Insgesamt ist die Anhebung der Entschädigungen vielleicht doch etwas hoch, von 60, 50 und 30 kommt man heute auf 90, 80 und 70 Prozent, und laut Vorschlag des Kollegen Waldner und mir auf 100 Prozent. Ich will mich aber nicht auf die Rechtfertigung beziehen, denn da müßte man in die Arbeiten, Kosten und Aufgaben schon etwas mehr Einsicht haben. Aber ich wundere mich wirklich, warum die Entschädigung für Ersatzassessoren festgelegt werden, nachdem wir alle wissen, daß es keine Ersatzassessoren mehr gibt. Diese sind nur mehr im Statut vorgesehen, aber in Wirklichkeit gibt es sie nicht mehr. Ich erwarte mir diesbezüglich eine Auskunft. Danke! BOLZONELLO (AN): Ovviamente vi sono delle giustificazioni, e anche abbastanza ampie, sul fatto che il Presidente della Giunta e i suoi Assessori percepiscano una indennità maggiore per la carica che svolgono, perché evidentemente il carico di responsabilità di scelte e di vertice che hanno all'interno - 106 - della struttura provinciale è doveroso riconoscerlo con una diversa indennità rispetto al consigliere regionale. Quello che stona però sono questi aumenti. Già oggi vi è una consistente diversità, e lo ribadisco ancora una volta, giusta, fra il trattamento del consigliere e il trattamento dell'amministratore, vi è anche quella occasione di disporre di denaro attraverso i fondi di rappresentanza più o meno soggetti a controllo e verifiche da parte della Corte dei conti o che comunque devono sottostare a procedure. Ma non posso nemmeno dimenticare che non più tardi di un'ora fa si é respinto un emendamento che andava a cancellare 24 tasse di concessione provinciale dicendo che 2 miliardi non potevano essere sottratti con un colpo di mano al bilancio provinciale. Come ragionamento lo potevo anche condividere, salvo poi andare a verificare che 560 milioni di questi 2 miliardi che sarebbero stati da cancellare sono destinati a rimpinguare il capitolo relativo alle indennità degli Assessori e del Presidente della Giunta provinciale. Credo vi sia una incongruenza fra queste due posizioni. Da una parte si dice che non possiamo venire incontro all'esigenza di centinaia di contribuenti che magari vedrebbero semplificata la loro attività normale cancellando queste 24 tasse di concessione, che però fanno introitare le casse provinciali di ben due miliardi, ma dall'altra oltre un quarto di questa cifra la si destina ad un capitolo che onestamente potrebbe non essere rimpinguato. Detto questo naturalmente prendo come una provocazione simpatica l'emendamento del collega Waldner, anche se va dato atto che all'interno della Giunta provinciale vi è, nella figura del presidente Durnwalder, una personalità emergente, un po' per la stazza e per la figura in sé, un po' per le capacità che gli vanno riconosciute. Ma mi pare anche di dover sottolineare, lo ha fatto anche la Stampa in occasione di episodi alquanto scabrosi, che forse all'interno della Giunta provinciale vi sono degli assessori ombra, e che probabilmente questi non meritano appieno l'indennità. Ecco che su tutta questa materia probabilmente in questo memento sarebbe molto più sensato nemmeno presentare un articolo di questo tenore. KURY (GAF-GVA): Ich beziehe mich strikt auf den Änderungsantrag von Christian Waldner und schließe mich ganz den Wünschen von Waldner an, bzw. dem Wunsch der Südtiroler Bevölkerung, laut Abgeordneten Waldner, nämlich, der Landeshauptmann möge sich schonen und auf seine Gesundheit achten - das steht im Begleitbericht -. Ich denke diesem Wunsch können wir uns wohl alle hier in diesem Saal anschließen. Nur ist der Vorschlag dann vielleicht nicht ganz konsequent, denn, wenn wir dem Landeshauptmann alle eine lange Gesundheit wünschen, dann müssen wir uns auch ernstlich überlegen, wie man das zustande bekommen könnte. Ich bin keine Expertin, aber einige Sätze aus der Betriebswirtschaft habe ich auch in meinem Kopf, in denen es heißt: "Die beste Möglichkeit, daß der Chef sich schont, ist, die Mitarbeiter zum Mitarbeiten zu motivieren und delegieren." Und ich denke, nachdem es eine Weisheit der Betriebswirtschaft ist, könnte man diesen Weg vielleicht in Südtirol auch einmal probieren. Herr Landeshauptmann, ich verstehe es völlig, es ist sicherlich schwierig, sich um alles selber zu kümmern. Um das Thema "Schule zum Land" muß sich der Landeshauptmann selber kümmern, um die Universi- - 107 - tätsfrage auch, die Streitereien in der Landesregierung müssen geglättet werden, damit man sagen kann: "Es herrscht eitler Sonnenschein, alle Beschlüsse werden einstimmig genehmigt; wir haben keine Probleme." Dann gibt es noch einige Wirtschaftsleute in unserem Land, die im Rahmen des Haushaltes handstreichartig schnell noch etwas verändern wollen, dann, Herr Landeshauptmann, müssen Sie noch schnell schauen, daß der Umweltschutz doch nicht gar so streng in Südtirol dreinfährt. Sie haben jeden Tag viel zu tun, um diese Dinge alle unter einem Hut zu bringen. Schonen Sie sich, Herr Landeshauptmann, schauen Sie auf Ihre Gesundheit! Und ich denke, das beste wäre, sich wirklich auch ein bißchen Zeit zu gönnen. Das wäre die Voraussetzung, daß Sie das, was Sie jetzt verdienen, auch ein bißchen genießen können. Das wäre wahrscheinlich besser, als viel zu verdienen und keine Zeit zu haben. Mein Weihnachtswunsch ist somit klar geworden. Herr Landeshauptmann, schonen Sie sich! IANIERI (UdC): Sento il dovere di dover intervenire, per un semplice motivo. Non più tardi di qualche settimana fa avevo sostenuto che l'aumento delle indennità ai gruppi consiliari era un atto dovuto per poter mettere gli stessi in condizioni di poter lavorare bene. Oggi mi ritrovo a dover affrontare lo stesso problema che riguarda gli amministratori. Parto da una considerazione; intanto a chi dare eventualmente l'aumento? In un'azienda qualsiasi, se vogliamo considerare la Provincia autonoma un'azienda, visto che abbiamo parlato di un "capo" e di "attendenti", certamente per quanto bravo possa essere un capo di un'azienda da solo non può portare avanti un'azienda. Per quanto voglia lavorare ed impegnarsi, ha sempre e comunque bisogno di avere un aiuto. Se vi deve essere una revisione di quelle che sono le tabelle dei compensi spettanti, non si può dire che spetta solo al capo, per bravo che possa essere, l'aumento, perché lavorano tutti, e ognuno vuole delle responsabilità diverse e ben precise. Per poter fare il mio lavoro di consigliere mi accorgo che per quel poco sto facendo sono molto impegnato, è un impegno quotidiano costante, continuo, pieno di preoccupazioni, mi porta anche a trascurare la famiglia, cosa che prima non facevo, e tutto questo in qualche modo ha un suo costo che non voglio andare a quantificare in percentuale. Allora, se per me che sono impegnato con delle responsabilità da consigliere, senza responsabilità ben precise anche di carattere penale, perché oggi fare l'amministratore vuol dire avere delle responsabilità anche penali. E non sempre perché c'è stato dolo o volutamente si è voluto fare qualche atto nell'interesse privato, ma perché ci possono essere anche degli errori, a volte anche formali che purtroppo poi vengono a ricadere nella sfera di carattere penale. Quindi qualcosa in più ci deve essere. Non conosco le attuali indennità, ma se c'é stata questa richiesta di aumento, questa va data a tutti, non entro nelle percentuali, perché la responsabilità c'è da parte di tutti anche se in misura ovviamente diversa. Per coerenza, se avevo sostenuto prima che era giusto dover approvare l'aumento delle indennità ai gruppi consiliari, e se avevo detto che era demagogico da parte di alcuni a suo tempo dire che era una politica da non perseguire, oggi devo man- - 108 - tenere le posizioni che avevo assunto allora. Non posso discostarmi da quello che 15 giorni fa avevo sostenuto che era giusto. Voterò quindi a favore della decisione che, se l'aumento c'è, ci deve essere per tutti o per nessuno. Chi ha ritenuto di dover richiedere un aumento delle indennità avrà fatto delle proprie valutazioni. Non entro nel merito delle percentuali, ma non ci possono essere disparità, o per tutti o per nessuno. PAHL (SVP): Ich will nur einen grundsätzlichen Gedanken äußern, in der Hoffnung, daß hier eine Spur von Bereitschaft, weniger die Polemik und die Neigung zur Demagogie herrscht, sondern vielleicht die Vernunft. Wir haben bei anderen Berufsgruppen, die dem Land unterstehen, in den höheren Etagen recht beachtliche Gehälter, Abteilungsleiter, Ressortsdirektoren, einschließlich den alle fünf Jahre gewählten Volksanwalt, der soviel wie ein Abgeordneter verdient. Wir haben bei allen Beamten eine Lebensstellung mit schönen Pensionen, 13 Monatsgehälter und nicht 12, wie bei uns. Kein Beamter muß sich alle fünf Jahr dem Volk zur Neuwahl stellen, hat keinen Wahlkampf zu bestreiten und zu bezahlen. Hinzu kommen noch besondere Vergünstigungen, die im Gehalt für Beamte nicht eingerechnet sind, eigene Mensen, Autostellplätze, feste Urlaubszeiten, Zeitausgleich und dergleichen. Diese Aufwandsentschädigungen sind ja rechtlich keine Gehälter. Sie werden nur 12 mal im Jahr ausbezahlt. Will man sie von außen beurteilen, dann muß man sie durch 13 teilen, weil es nur dann das Bild ergibt, das in der Gesellschaft mit diesem Begriff verbunden ist. Aufwandsentschädigungen sind nicht pensionierbar, sondern sie werden für die Zeit gegeben, in der die Funktion vorhanden ist. Was wirklich an der Leistung eines Politikers beurteilt werden muß, ist nicht die Höhe des Gehaltes als solches, sondern es ist die Qualität der Arbeit, das Maß des Einsatzes, die Qualität der Sorge um das Gemeinwohl, die Fähigkeit, einen sehr beachtlichen Haushalt sparsam und rational zu verwalten. Die Effizienz der Tätigkeit muß das Kriterium sein, nachdem Politiker beurteilt werden, und nicht nur die Prozentsätze einer Amtsentschädigung. Die Qualität, die Effizienz der Leistungen von öffentlichen Verwaltern, in diesem Fall der Landesregierung, ist von jedem anderen Politiker dieses Hauses kontrollierbar. Sie ist von der Bevölkerung beurteilbar und auch von den Medien wird sie unter die Lupe genommen. Es ist aufgrund dieser Voraussetzung, glaube ich, auch eine Frage der Gerechtigkeit und der eigenen Würde, die der Landtag den Funktionen zubilligt, die er in der Landesregierung mit seiner Wahl herstellt, daß eine angemessene Amtsentschädigung gegeben wird. Angemessen heißt, im Vergleich zu vergleichbaren anderen Arbeitsformen und Stellungen in der Gesellschaft, im Vergleich zum allgemeinen Grad des Wohlstandes in der betreffenden Gesellschaft. Wenn man dies berücksichtigt, dann ist es, wie ich schon sagte, auch eine Frage des Gerechtigkeitssinnes, der Selbstachtung, daß auch ein Landtag zustimmt, wenn eine angemessene Amtsentschädigung gegeben wird. Natürlich ist es eine Ermessensfrage, ob hier ein Prozent mehr oder weniger gegeben wird, aber prinzipiell ist zu beachten, daß die Qualität der Arbeit, die Größe, das Ausmaß, der Inhalt der Funktion und der Verantwortung beachtet werden müs- - 109 - sen. Das muß eine Selbstverständlichkeit sein, weil wir an sich das gleiche Maß auch bei jedem von uns Abgeordneten anlegen. Es trifft zu - und wir haben alle zugestimmt -, daß wir über den Regionalrat Gehaltskürzungen vorgenommen haben, die erheblich sind, wir haben Pensionskürzungen vorgenommen, die einschneidend sind. Andere gesellschaftliche Kräfte haben solche Angebote bis jetzt nicht gemacht. Aber hier handelt es sich nicht um die Pension, nicht um die normale Amtsentschädigung, sondern um eine Sonderzulage aufgrund ganz besonderer Funktionen. Und wenn uns diese Funktionen, die in der Landesregierung gegeben sind, die etwa für 460.000 Menschen mit drei Sprachgruppen tätig ist und da mit besonderen Problemen, etwas wert sind, dann muß auch eine angemessene Amtsentschädigung vorhanden sein. Wir sind kein Land, in dem dieses Prinzip eine Ausnahme sein soll. Wenn wir sonst bei jeder Tarifverhandlung mit Beamten und Gewerkschaften uns Forderungen gegenüber sehen, die wir als gerecht betrachten, andernfalls wir die eine und andere Besserstellung, die im Laufe der letzten Jahre von uns gewährt worden sind, nicht ebenfalls wir zu geben bereit wären. Dies bitte ich grundsätzlich zu beachten, weil bei dieser Diskussion an der Art und der Qualität der Argumente, die dafür oder dagegen vorgebracht werden, sich freiwillig oder auch unfreiwillig zeigt, welche Achtung wir vor uns selbst, vor den Funktionen der Verwaltung, haben und ob wir bereit oder nicht bereit sind, die Sache selbst zum Gegenstand der Erörterung zu machen, sei man nun dafür oder dagegen, und nicht das billige Schielen darauf, daß man den einen oder anderen Zeitungsartikel auf Kosten anderer erhalten wird. DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Ich nehme zum Antrag Waldner Stellung und möchte mir dazu erlauben, zwei, drei Sätze generell zu sagen, weil auch andere grundsätzliche Ausführungen gemacht haben. Grundsätzlich bin ich der Meinung, daß Arbeit bezahlt werden muß; derjenige, der Verantwortung hat, derjenige, der arbeitet, soll auch dafür honoriert werden. Wir sollen arbeiten, dafür sind wir gewählt worden und dafür sollten wir auch bezahlt werden. Das sage ich ganz offen. Wir haben die letzte Erhöhung bzw. die letzte feste Regelung der Gehälter der Landesräte im Jahre 1987 oder 88 gemacht. Seither haben wir über die Prozentsätze überhaupt nicht mehr geredet. Und jeder einzelne weiß, daß wir im letzten Jahr die Gehälter nicht erhöht haben, sondern daß wir sie eher reduziert haben. Es ist selbstverständlich, daß auf diese Art und Weise auch unsere Entschädigungen entsprechend reduziert worden sind. Eines aber, glaube ich, muß man schon sagen. Wenn jemand Landesrat ist, dann hat er einfach eine große Verantwortung, weil das Land doch der größte Betrieb des Landes ist und sicher jeder Landesrat und jeder Verwalter eine Verantwortung hat, die sonst kein Betrieb hat. Ich glaube, es gibt in ganz Südtirol keinen Betrieb mit insgesamt 12.000 Mitarbeiter oder 5.000 Milliarden Lire zu verwalten und gleichzeitig auch noch die übrige Verantwortung, die eben auf jeden einzelnen lastet. Aus diesem Grund bin ich der Auffassung, daß es gerecht ist, daß die Entschädigung entsprechend angepaßt wird. - 110 - Nun aber einige Klarstellungen. Es ist nicht so, daß nur die Landesregierung jetzt eine Anpassung machen möchte, sondern, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch der Südtiroler Landtag hat eine Erhöhung von 4 Milliarden 400 Millionen Lire auf 6 Milliarden 105 Millionen Lire vorgenommen. Warum sagt diesbezüglich niemand etwas? Warum regen Sie sich da nicht auf? Lieber Kollege Leitner, liebe Kollegin Klotz, Sie können jederzeit hergehen und können die Entschädigungen, die Sie für einen wohltätigen Zweck beziehen, zur Verfügung stellen. Machen Sie das doch, lieber Kollege Leitner! Sie können auch Ihre Pension, die Sie von der öffentlichen Hand beziehen, für öffentliche Zwecke verwenden! Ich muß Ihnen eines sagen, es ist einfach eine Irreführung der Bevölkerung, wenn man sagt, daß wir eine 50 prozentige Erhöhung bekommen würden. Sie wissen ganz genau, daß das einfach nicht stimmt! Sie haben vorhin gesagt: "50 Prozent". Abgeordnete Klotz und Leitner, die einzelnen Landesräte bekommen eine Erhöhung, wenn die 20 Prozent genehmigt werden, von zirka Netto 1 Million und 200- oder 300.000 Lire, je nach Steuervorschreibung. Die Landeshauptmannstellvertreter und der Landeshauptmann bekommen eine Erhöhung, in absoluten Zahlen, von zirka 2 Millionen Lire. Nicht mehr und nicht weniger! Es kann mir niemand sagen, daß das eine allzu große Erhöhung ist. Denn ich bilde mir schon ein, lieber Kollege Leitner, daß ich doppelt so viel Verantwortung und Arbeit habe wie Sie, und aus diesem Grund lasse ich mir von Ihnen meine Entschädigung ganz bestimmt nicht vorhalten. Ich glaube, wenn Sie 8 Millionen Lire verdienen, dann kann niemand sagen - und ich sage Ihnen genau die Zahlen, die ich bekomme: 5.600.000 Lire als Landeshauptmann -, daß für einen Chef der Landesregierung 5.600.000 Lire als zusätzliche Entschädigung zum Gehalt des Landtagsabgeordneten zu viel sind. Und wenn jetzt insgesamt 2 Millionen Lire dazukommen, dann sind es 7.600.000 Lire. Ich glaube schon, daß wir sagen können, daß das ganz bestimmt auch von der Bevölkerung verstanden wird. Ich bin deshalb der Auffassung, daß es einfach nicht richtig ist, daß man hier herumredet. Ich glaube, das ist eine Entschädigung, die angemessen ist. Und ich würde jede Erhöhung ablehnen, wenn sie nicht für alle Kollegen gewährt wird. Denn eines muß ich Ihnen sagen: In der Landesregierung arbeitet nicht nur der Landeshauptmann. Das wird vielfach von der Presse herumerzählt, weil er öfter in der Öffentlichkeit auftreten muß. Jeder Landesrat arbeitet in der Landesregierung. Einerseits sagen Sie, es würde soviel gestritten in der Landesregierung, und andererseits sagen Sie, es dürfte kein einziger irgend etwas sagen. In der Landesregierung wird diskutiert und jeder Landesrat ist von morgens bis abends, und zwar nicht nur fünf Tage, sondern sieben Tage in der Woche, im Einsatz. Und aus diesem Grund glaube ich, daß wir diese Erhöhung, diese Anpassung sicher vornehmen können. Beim Sanitätspersonal ist eine Erhöhung von 40 Milliarden Lire vorgesehen, beim Landespersonal sind 30 Milliarden Lire vorgesehen. Ich glaube, so gesehen hat auch die Landesregierung das Recht, eine entsprechende Anpassung zu erhalten. Ich bin konsequent, Frau Kollegin Klotz! Ich persönlich und, ich glaube, auch die SVP-Fraktion lehnt den Antrag des Kollegen Waldner ab - trotzdem danke ich ihm für den schönen Vorschlag -, denn ich bin der Meinung, daß er - 111 - nicht angenommen werden sollte, denn ich sage Ihnen von vorneherein, daß ich keine Erhöhung für den Landeshauptmann annehme, wenn nicht auch die übrigen Landesräte eine Erhöhung der Entschädigung bekommen. Und wenn Sie die Landeshauptmannstellvertreter hernehmen, dann muß ich sagen, daß diese bisher überhaupt keine einzige Lira für ihre Tätigkeit bekommen haben. Jeder einzelne weiß, daß sowohl der Kollege Saurer wie auch der Kollege Di Puppo immer wieder eingesetzt werden, beispielsweise wenn sie an meiner Stelle nach Rom fahren müssen usw. Und wenn Sie dann noch herausgreifen, daß wir noch einen Repräsentationsfonds haben, dann muß ich Ihnen auch sagen, daß ich davon für mich persönlich keine einzige Lira in Anspruch nehmen kann und darf. Der Repräsentationsfonds ist dafür da, daß die notwendigen Einladungen und sozialen und kulturellen Beiträge bezahlt werden können. Jeder, der will, kann sich die gesamte Abrechnung genau ansehen. Einen Teil der Rechnungen schicken wir dem Rechnungshof zur Überprüfung und der zweite Teil sind die sogenannten reservierten Spesen. Ich glaube, es wird doch jeder einsehen, daß ich, wenn ich beispielsweise der Musikkapelle einen Beitrag gebe oder wenn ich für irgendeinen Verband etwas zahlen muß, dann keine Rechnung verlangen kann. Das ist auf der ganzen Welt und eben auch bei uns so. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, daß wir diesen Abänderungsantrag, wenn er auch gut gemeint war, nicht annehmen sollten, daß wir aber den von der Kommission vorgelegten Antrag genehmigen sollten. PRÄSIDENTIN: Abgeordneter Waldner, wollen Sie den Antrag zurückziehen? WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): Wenn der Landeshauptmann die Erhöhung nicht annimmt, dann habe ich sehr wohl einen Grund, ihn zurückzuziehen. Wir werden nicht etwas beschließen, was er nicht annimmt! Kolleginnen und Kollegen! Meine Absicht war, die Diskussion zu forcieren. Ich habe das sehr wohl und überzeugend so gemeint. Ich ziehe diesen Antrag zurück! Wenn ein Chef des Betriebes diese Erhöhung nicht annimmt, dann wäre es ein vollkommener Blödsinn, wenn wir darüber abstimmen würden. Das heißt nicht, daß ich mir damit die Haut retten will, sondern ich sage das aus Überzeugung, damit diese Diskussion zum Tragen kommt und einen Sinn hat. Und diese Sozialneiderei geht mir persönlich prinzipiell zutiefst auf die Nerven. Das war gegen niemand persönlich gemeint. Aber es ist gut, daß hier laut und deutlich über dies diskutiert worden ist. PRÄSIDENTIN: Der Abgeordnete Waldner zieht also seinen Abänderungsantrag zurück. Wir behandeln jetzt die Abänderungsanträge von Alleanza Nazionale. Der erste lautet: "Buchstabe a) von Absatz 1 ist gestrichen. La lettera a) del comma 1 è stralciata." - 112 - Abgeordneter Holzmann, Sie haben das Wort zur Erläuterung. HOLZMANN (AN): Ho ascoltato con attenzione le parole del Presidente della Giunta provinciale sul precedente emendamento, quindi ci siamo fatti un'idea abbastanza chiara su quali sono i giudizi che vengono dati sull'attività di Assessore, Vicepresidente e Presidente della Giunta. Per il vostro mandato, insieme a noi, percepite un'indennità. Una volta non era così, la politica la facevano i ricchi, i patrizi, i romani, poi con le evoluzioni siamo arrivati a pensare ad una politica di tipo professionale. In moltissimi paesi del mondo, in tempi più recenti, si è deciso di dare delle indennità per consentire a chiunque di poter svolgere un mandato politico. Però non bisogna confondere il mandato politico, che è un mandato fiduciario, con il manager di una grossa società per azioni, che sono due cose totalmente diverse. Paragonare la Provincia autonoma di Bolzano che ha 6000 - 7000 dipendenti, più quelli della sanità, quindi arriviamo a 13 - 14 mila, ad un'azienda è una cosa non pertinente. Innanzitutto se un dirigente sbaglia viene licenziato in tronco, Lei, Presidente no, per cinque anni sta lì. Poi è anche corretto fare un discorso complessivo, perché non percepiamo solamente le indennità, abbiamo dei trattamenti di missione quando ci spostiamo. Lei ha un fondo di rappresentanza riservato sul quale io sono intervenuto molte volte. Io La prego di non prendere quello che dirò adesso come una questione personale, perché se Lei fosse "mister X" Le direi le stesse cose, però in teoria un fondo di rappresentanza per spese riservate, quindi non documentabili, per le quali nessuno può chiedere nulla, teoricamente uno potrebbe all'inizio dell'anno incassare 120 milioni, trasferirseli sul suo conto corrente e nessuno potrebbe dirgli nulla. Allora, questo fondo lo dobbiamo considerare come una cifra disponibile per far fronte a certe spese o potremmo anche considerarla una specie di integrazione all'indennità? Io non so come Lei lo spenda, sicuramente molto bene, quindi il discorso non è rivolto a Lei, ma in astratto. In teoria però, essendo queste le caratteristiche di questo fondo, potrebbe trasformarsi in una sorta di integrazione alla propria indennità. Questo discorso si potrebbe eliminare totalmente se il fondo venisse regolato con altri criteri, e cioè se noi dicessimo di lasciare al Presidente della Giunta i suoi 10 milioni al mese, più altri dieci che percepisce, ma mettendolo in condizione di poter dimostrare esattamente quello che spende. A questo punto sarebbe certamente un fondo di rappresentanza. In questo momento è una cosa che sta in mezzo. E' a discrezione di chi lo utilizza se acquisirlo nelle proprie tasche oppure spenderlo per la collettività, perché non è disciplinato da un regolamento preciso. Quindi a questo punto giustamente oltre all'indennità voi potete avere anche questo fondo che non è una cosa del tutto fuori luogo, perché avete un altro fondo di rappresentanza, quello documentabile, sul quale caricate tante spese di rappresentanza. Che poi sia tanto o sia poco questo naturalmente è soggettivo. Però le dico una cosa, Presidente, che non c'entra nulla. Qualche tempo fa parlavo con un alto ufficiale dell'Arma dei Carabinieri. Anche i carabinieri hanno dei fondi riservati che servono per tutti altri scopi, certamente non - 113 - per andare alla festa campestre ad offrire la marcia alla banda musicale, ma servono magari per pagare degli informatori, per avere le informazioni per consentirgli di arrestare, soprattutto nel mondo della droga, delle persone. Questo ufficiale dei Carabinieri mi diceva che loro avevano difficoltà a trovare 4 o 500 mila lire per dare ad un'informatore. Se facciamo dei paragoni con la società civile e diciamo che noi in fin dei conti siamo dei manager della più grossa azienda della provincia, facciamo anche dei paragoni su altri fronti, perché in effetti la situazione è questa. Credo che vi siano pochi manager anche nelle società per azioni, che si possano permettere una macchina di servizio da 200 milioni. Per carità, su questo Lei mi ha già risposto molte volte e non voglio stare qui ad insistere, però il discorso non è semplicemente limitato all'indennità. Non per fare un discorso populistico, non vogliamo andare alla ricerca del consenso colpendovi su un punto dove siete molto deboli, però credo che vi siano poche persone che abbiano la possibilità di stabilirsi lo stipendio. L'operaio delle Acciaierie lo stipendio non se lo può aumentare. Mi piacerebbe che l'assessore Viola, che non c'è in questo momento, potesse andare davanti alle Acciaierie a giustificare che vuole i due milioni in più dei 13 o 14 che prende perché non gli bastano. Prendo ad esempio lui, perché lui fa parte di un partito che storicamente si è sempre occupato dei ceti più deboli, degli operai, di questa gente che magari ha difficoltà di mettere assieme il pranzo con la cena. Mi piacerebbe che lui giustificasse che fino a 3 o 4 anni fa, quando faceva l'insegnante, prendeva 2 milioni al mese e viveva tutta la sua famiglia e adesso i 14 milioni al mese non gli bastano. Mi piacerebbe che lui mi desse una motivazione. Forse è il carico di responsabilità che ha? Bene, l'assessore Viola regge un assessorato con 15, 16 dipendenti. Poi ha anche la formazione professionale e qualcosa d'altro, ma non è paragonabile nei termini con cui Lei ha paragonato l'attività di un membro della Giunta. Ma c'è un'altra considerazione che voglio fare, senza la Stampa, a cuore aperto, anzi, se quei pochi che ci sono se ne vanno mi fanno anche un piacere perché non potete accusarmi di andare a cercare l'attenzione della stampa su questo tema, che mi rendo conto essere difficile per voi. L'altro giorno parlavo con un amico che mi chiedeva se l'università di Trento fosse facile o difficile. Tutti gli esami sono facili o difficili, dipende dal professore che ci si trova davanti. Un esame teoricamente facilissimo, per il quale però un professore ti chiede tutto il libro, diventa un esame difficile. Tutto è relativo. Noi però ci troviamo in un contesto storico in cui il Paese tutto è chiamato a fare dei sacrifici. Adesso la manovra finanziaria richiederà ulteriori sacrifici, tagli che si ripercuoteranno sul cittadino. A me spiace che questo governo in carica abbia scelto un sistema di approvvigionamento costituzionalmente discutibile, perché la capacità di contribuzione del cittadino alle capacità dello Stato deve essere proporzionata al suo reddito. Quando si aumenta la benzina non si proporziona il gettito fiscale, lo si ripartisce su tutti, su quelli che guadagnano tanto e su quelli che guadagnano poco. - 114 - Questo governo ha scelto questa strada, a me non piace, ma la dobbiamo accettare. Però non è il momento giusto forse per venire a parlare di queste cose, anche perché se facciamo un ragionamento di carattere politico voi siete gli assessori di una provincia a statuto speciale. I vostri colleghi della provincia autonoma di Trento, che fanno le stesse cose che fate voi, che hanno le stesse competenze che avete voi, che hanno gli stessi dipendenti che avete voi, lo stipendio non se lo aumentano, e anche questa è una cosa che è opportuno tenere presente. Vi chiedo, signori della Giunta, di fare una riflessione. I veri manager di una azienda privata si occupano dell'approvvigionamento delle entrate, voi invece vi occupate delle spese, perché i soldi ve li da lo Stato. Voi siete bravi a spendere, spero che diventiate sempre più bravi, questo è il vostro compito, non è un'accusa, Presidente, voi siete qui per dare dei servizi, lo Stato vi dà i soldi e voi dovete spenderli al meglio. KLOTZ (UFS): Ich bin immer noch davon überzeugt, daß gerade in der Politik ein Quentchen Idealismus Platz haben müßte. Herr Landeshauptmann, irgendwie ist es mir peinlich, auf diese Dinge einzugehen, die Sie hier erwähnt haben. Sie sagen: "Ich nehme ja keine Lira vom Repräsentationsfonds, vom verfügbaren Sonderfonds, für mich persönlich." Ja, daran haben wir ja nie gedacht, das hätten wir ja gar nie angenommen! Aber, Herr Landeshauptmann, schauen Sie, ich will nicht Ihre Arbeit mit unserer Arbeit vergleichen, aber auch wir bekommen beispielsweise Einladungen zu Maturabällen usw. Was wir geben, das geben wir aus unseren Taschen. Immerhin, wenn man die Sonderausgaben des Landeshauptmannes, 105 Millionen Lire, und die Sonderausgaben der Landesräte, 120 Millionen Lire, zusammenrechnet, dann sind das 225 Millionen Lire im Jahr für Repräsentationsausgaben. Zudem muß man folgendes festhalten. Die Erhöhung der Fraktionsgelder im Regionalrat und im Landtag ist uns auch damit begründet worden, daß die Abgeordneten der SVP viel reisen, daß sie viel zusätzliche Arbeit hätten und daß man auf diese Weise gewisse Spesen honorieren müßte. Damit ist das auch begründet worden. Herr Landeshauptmann, Sie können nicht hergehen und sagen: "Wir haben die Gehälter oder die Aufwandsentschädigung, diese Zusatzleistungen seit 1988 nicht mehr erhöht." Die Politiker verdienen genug, das habe ich immer gesagt, Herr Landeshauptmann! Ich habe auch immer gesagt, daß ich nichts dagegen habe, wenn die Politikergehälter noch mehr gekürzt werden, denn wie soll der Idealismus in der Politik Platz haben, wenn alles vergütet wird. Sie selber sagen es ja bei jeder Gelegenheit, wieviele Familien sich schwer tun, monatlich über die Runden zu kommen. Vielleicht haben Sie heute den "Alto Adige" mit den Stellungnahmen der Leute zu den Ergebnissen des "Il Sole 24 ore", zu diesen Wertungen usw. gelesen. Selbstverständlich gibt es viele, denen es sehr gut geht, und dazu gehören wir zweifellos. Aus diesem Grund appelliere ich an Sie: "Verzichten Sie auf jede Erhöhung!" Das ist jetzt nicht ein ernstgemeintes Argument, aber Sie können das Geld ja ohnehin nicht ausgeben. Wenn Sie es ver- - 115 - schenken, dann ist das etwas anderes, aber wir brauchen doch nicht Ihre Gehälter zu erhöhen, wenn Sie sie sowieso verschenken. Ich nehme an, daß Sie ein Interesse haben, diese für sich selber auszugeben. Es stimmt einfach, wenn das richtig ausgerechnet wurde, was im Abänderungsantrag, den wir vom Finanzlandesrat bekommen haben, daß das eine Erhöhung von knapp 50 Prozent ist, denn vorgesehen sind eine Milliarde und 100 Millionen Lire, sowohl in der Kompetenz ... DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): (unterbricht) KLOTZ (UFS): Aber Herr Landeshauptmann, es ist ja hier ausdrücklich die Erhöhung des Kapitels angeführt. DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): (unterbricht) KLOTZ (UFS): Ja natürlich! Wir reden ja nicht von den Gehältern! Ja glauben Sie, ich bin so neu, daß ich nicht weiß, daß die Gehälter im Regionalrat beschlossen werden. Herr Landeshauptmann, also das habe ich in diesen 12 Jahren schon mitbekommen. Ich habe ausdrücklich von Geldleistungen gesprochen. Nennen Sie sie Zusatzvergütungen. Hier ist die Rede von Amtsvergütung! DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): (unterbricht) KLOTZ (UFS): Davon reden wir ja auch nicht! Wir sagen: "Um 50 Prozent." Wir kommen dann zu den Zahlen. Und für diese 560 Millionen Lire, die aufgrund dieses Abänderungsantrages mehr ausgegeben werden, könnte man einige Primare besser bezahlen, man könnte ... DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): (unterbricht) KLOTZ (UFS): Ja und? Da geht es um Leben und Tod, Herr Landeshauptmann! Lassen Sie einen Primar mehr verdienen. Sie werden auch froh sein, wenn er Ihnen eine gute Leistung liefert. Und aus diesem Grund appelliere ich noch einmal, gerade jetzt, auf diese Erhöhungen zu verzichten. Wenn Sie sagen, daß Sie darauf verzichten, dann ist es hinfällig, dann brauchen wir nicht mehr darüber zu reden. LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich bin für die Streichung und benutze die Gelegenheit, um zwei Dinge richtigzustellen, weil mir Dinge unterstellt worden sind, die ich nie gesagt habe. Da ich es mir aufgeschrieben habe, brauche ich es Ihnen nur vorzulesen: "Bisher erhielten die Landesausschußmitglieder zusätzlich zum normalen Abgeordnetengehalt einen Aufschlag, und zwar einen solchen von 60 Prozent der Präsident des Landesausschusses und von 50 Prozent alle übrigen Ausschußmitglieder. Für diesen Zuschlag reichte 1995 - 116 - die Summe von 1,1 Milliarden Lire aus, für 1996 sind 1,66 Milliarden vorgesehen. Und der Aufschlag macht mehr als 50 Prozent aus, denn 50 Prozent genau wären 550 Millionen Lire und es sind 560 Millionen Lire." Also, hier kann man nicht sagen, daß ich etwas Falsches gesagt habe. PRÄSIDENTIN: Abgeordneter Leitner, darf ich Sie darauf hinweisen, daß wir nachher sicher noch zur Diskussion zu dem von der Landesregierung vorgelegten Antrag kommen. LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich möchte mir nicht Dinge unterschieben lassen, die ich nicht gesagt habe! Und ein paar andere Dinge sind auch nicht gerechtfertigt. Es ist schon gesagt worden, die Delegierung könnte auch durchgeführt werden. Wenn man die Landesverwaltung jetzt als Unternehmen sieht und sagt: "Der oberste Chef verwaltet das größte Unternehmen in Südtirol", dann gehe ich in Zukunft her und sage: "Wir müssen diesen Betrieb noch mehr aufpauschen, damit ich noch mehr verlangen kann". Das wird sicherlich nicht so sein. Diese Argumentation geht in die falsche Richtung. Ich glaube, wir sollten dem Bürger gegenüber ein Zeichen setzen. Und daß die Erhöhung nicht durchgeführt worden ist, das stimmt auch nicht. Der Prozentsatz ist nicht erhöht worden. Wo wird anderswo, wo die Gehälter an Prozentsätze gekoppelt sind, unter der Zeit der Prozentsatz geändert? Der Prozentsatz wird ja automatisch erhöht, wenn die Gehälter steigen, auch die Gehälter für die Ausschußmitglieder und für den Präsidenten des Landesausschusses. Das nur zur Richtigstellung. Ich habe nicht die Stimme laut erhoben. Ich habe versucht, ein Argument vorzubringen, und dazu stehe ich. Das hat nichts mit Neid zu tun. Und wenn hier jemand meint, man würde jemanden etwas nicht vergönnen, dann stimmt das nicht. Das hat einfach mit der politischen Einstellung zu tun, daß die öffentliche Hand nicht ein Selbstbedienungsladen ist. Nicht mehr und nicht weniger! Wenn man es so nicht akzeptiert, dann akzeptiert man es nicht. Ich habe es so gemeint und ich wiederhole es so. KURY (GAF-GVA): Ich nehme jetzt zum ersten Abänderungsantrag von Alleanza Nazionale Stellung und möchte gleich meine Ja-Stimme ankündigen, aber nicht weil ich nur für die Streichung der Erhöhung der Amtsvergütung für die Mitglieder des Landesausschusses bin, sondern für alle Streichungen. Ich sage es nur einmal, aber ich meine damit alle Abänderungsanträge: "Am Ende kommt ja die gesamte Streichung heraus." Ich glaube, ich habe irgendwie die Strategie von Alleanza Nazionale durchschaut. Ich habe mich bemüht, im Gegensatz von dem, was Herr Pahl vorher gesagt hat, für und wider abzuwägen. Ich habe sehr genau gelauscht, was der Abgeordnete Pahl gesagt hat. Es hat eine sehr beeindruckende Rede gehalten, die sich eigentlich von der Tonart seines Kollegen, wenn dieser gesund ist, ein bißchen unterscheidet, aber dessen Strategie teilt er. Herr Frasnelli sagt immer dann, wenn ihm etwas nicht in den Kram paßt: "Hier wird Demagogie gemacht." Lieber Herr Pahl, Sie haben gesagt: "Wer gegen diese Erhöhung spricht, macht Demagogie, wer dafür - 117 - spricht, der spricht sachlich, so wie ich." So ungefähr war der Fazit Ihrer Wortmeldung. Dann habe ich mir Ihre sachlichen Argumente angehört und da war die Rede von Gerechtigkeitssinn: "Gerechtigkeitssinn ist ein Argument für die Erhöhung der Amtsentschädigungen der Landesregierung." Nun, erklären Sie das bitte einmal den Bürgern, daß eine Erhöhung von 2 Millionen Lire monatlich notwendig ist, weil das dem Gerechtigkeitssinn entspricht. Sie werden auf der Straße jedenfalls wenig Verständnis dafür finden. Als zweites Argument haben Sie den Anstand angeführt. Lieber Herr Pahl, sind wir anständiger, wenn wir viel Geld verdienen? Ist das eine Gleichung für Ihre moralische Vorstellung? Für mich nicht! Ich denke, daß Anstand eigentlich mit Geld nichts zu tun hat. Im Gegensatz, ich finde es eigentlich höchst unanständig von Ihnen, wenn Sie hier die Platte Ihres Kollegen Peterlini vom Privilegienabbau im Regionalrat auflegen, die ja hundert Mal - auch in der Presse - widerlegt worden ist. Bitte fangen nicht auch Sie noch mit dieser Geschichte an, denn diese glaubt Ihnen ja sowieso kein Mensch! Es war ganz deutlich, daß das sogenannte Antiprivilegiengesetz ein Flopp war. Und wenn Sie das jetzt hier noch einmal hernehmen, dann entwerten Sie praktisch Ihren ganzen Pathos, den Sie in Ihre Rede hineingelegt haben. Also, unser Gehalt ist nicht gekürzt worden, die Landesregierung bezieht ihre Entschädigung in prozentualen Anteilen zu den Gehältern der Regionalratsabgeordneten, die, wie wir alle wissen, an die nationalen Abgeordneten gekoppelt sind, und die wiederum, wie wir alle wissen, sind an die Gehälter der Richter gekoppelt. Und dann erzählen Sie mir jetzt bitte, warum man einen prozentualen Anteil erhöhen muß. Wir wissen, daß die Basis steigt und daß sowohl die Richter als auch die nationalen Abgeordneten als auch die Regionalratsabgeordneten diesbezüglich nicht unbedingt zimperlich sind, sondern daß sie alle sehr froh sind um diesen Mechanismus. Denn, wenn die Ersten anfangen, dann sind die Ersten die Bösen und wir haben kein Problem. In dem Augenblick ist es absolut nicht einzusehen, daß man Prozente erhöht, weil die Basis sich erhöht und damit automatisch auch die Zulagen sich erhöhen. Also, etwas kann da nicht stimmen. Der Landeshauptmann hat im Brustton der Überzeugung erzählt, daß er seinen Repräsentationsfonds dazu verwendet, um Beiträge, Geschenke oder Spenden an Verbände, an Musikkapellen usw. zu machen. Ich verstehe nicht, wie man das wirklich so ernst nehmen kann, so wie Sie es gesagt haben. Ich verstehe das nicht. Ich kann doch auch nicht meine Wahlkampagne fünf Jahre lang mit solchen Spenden machen, Herr Landeshauptmann. Wenn eine Musikkapelle zu mir kommt und sagt, sie braucht irgendetwas, oder es findet ein Skirennen statt und man möchte einen Pokal von mir, dann muß ich eben auch sagen: "Liebe Leute, ich habe keinen Pokal und ich spendiere Euch auch keinen!" Und ich gebe auch keiner Maturaklasse, die betteln kommt, 100 oder 200.000 Lire. Warum denn auch? Warum soll man sich mit öffentlichen Geldern solche Sachen heranzügeln? Jeder muß den anderen mit solchen Spenden übertrumpfen. Das ist kein seriöser Umgang mit öffentlichen Geldern. Das war jetzt der dritte Streich, und ich denke die Leute haben einfach den Eindruck, daß es hier in den Gremien, sowohl im Regionalrat als auch im Landtag, eigent- - 118 - lich immer nur um Geld geht, und zwar um das Geld für die eigene Brieftasche. Und ich denke, daß das kein guter Eindruck ist. Im Sinne von der Imageaufwertung der Politiker, die immer nur darauf schauen, daß ihre Geldtasche gefüllt ist, sollte man solche Vorschläge wirklich nicht machen. Man verdirbt sich dadurch sicher noch mehr das schon ziemlich angeknackte Bild der Politiker. Und ich möchte mich aber auch dagegen aussprechen, daß es in diesem Saal hier Leute gibt, die sehr wohl schimpfen und nicht genügend Worte finden, wenn es um die Gehaltserhöhung der anderen geht, aber wenn es um die eigene Brieftasche gegangen ist, dann haben sie den Mund nicht aufgemacht. Das finde ich auch nicht seriös. Wenn wir vor den Leuten gut dastehen wollen, wenn wir wollen, daß Leistung ordentlich gezahlt wird - aber bitte immer im Verhältnis zu dem, was andere Menschen verdienen, denn andere Menschen arbeiten auch, und wie -, dann sollte man bitte bei der eigenen Brieftasche anfangen. Im Regionalrat haben wir das leider nicht getan, als es um unsere Gehälter ging, und wir sollten das auch bei der Brieftasche der Regionalregierung fortsetzen. Leider Gottes geht alles in die entgegengesetzte Richtung. Die Fraktionsgeldererhöhung war ein kleines Zwischenspiel ... DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): (unterbricht) KURY (GAF-GVA): Sehen Sie, auch da kann ich Ihnen nicht recht geben, weil Sie da die Politiker als karitative Einrichtung ein bißchen verwechseln. Ich kann das einfach nicht für ernst nehmen, daß Sie solche Vorschläge nachplappern, die andere Leute auch schon machen. Also, es heißt, die Leute, die mehr moralisches Gefühl haben, sollen doch spenden, aber denen, die kein moralisches Gefühl haben, sollen wir hier womöglich mit Handaufhalten die Möglichkeit geben, ihre Geldtasche zu füllen. Das kann doch nicht der Zweck sein. Es geht darum, mit öffentlichen Geldern verantwortlich umzugehen, und zwar alle. Und ich möchte Ihnen jetzt nicht etwas in die Schuhe schieben, was ich nicht für mich auch in Anspruch genommen habe, nämlich Klarheit und Transparenz, denn jeder soll wissen, wieviel wir verdienen: Wir verdienen viel! Und erzählen Sie nicht eine Reihe von Märchen und Beschönigungen und sagen Sie nicht: "Die Qualität steigt, nur weil die Geldtasche dicker wird!" Das ist doch ein Nonsens. ATZ (SVP): Danke, Frau Präsidentin! So einen Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört. Abgeordnete Kury, Sie sagen, der Landeshauptmann soll etwas nicht nachplappern. Haben Sie in der Region zuviel Geld bekommen? Wenn ja, dann können Sie es ja jemanden spenden, oder Sie können es auch zurückgeben, aber nicht dieses scheinheilige Gerede! Nach außenhin sagen Sie: "Das ist mir zuviel und im Regionalrat hat die Mehrheit mir etwas aufgezwungen, was ich gar nicht gerne annehme, aber ich stecke es doch ein." Niemand hat gesehen, daß Sie es irgend jemandem weitergeleitet oder zurückgegeben hätten. Gegen dieses Scheinheilige haben wir etwas, nicht, daß Sie irgend etwas weiterspenden oder zurückgeben wollen. Jedenfalls - 119 - sind dafür, daß unsere Regierung, die fleißig arbeitet und uns gut verwaltet, auch gut verdient. PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE: Dott.ssa ALESSANDRA ZENDRON VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN: PRESIDENTE: Chi chiede ancora la parola su questo emendamento? Nessuno. Lo metto in votazione: respinto a maggioranza con 8 voti favorevoli, 2 astensioni e i restanti voti contrari. Leggo il secondo emendamento presentato dai consiglieri Holzmann, Benussi, Bolzonello e Minniti che dice: "La lettera b) del comma 1 è stralciata. Buchstabe b) von Absatz 1 ist gestrichen." La parola al consigliere Holzmann per l'illustrazione. HOLZMANN (AN): L'unica cosa che fa piacere di tutta la vicenda è vedere questa bella squadra di Assessori davanti a noi una volta ogni tanto. Ci lamentiamo sempre che ce ne sono pochi, stavolta ci sono. Ne manca uno. Non vorrei che questo, visto che ieri ci ha fatto tutta la sua cronistoria che nasce dalla sinistra storica, comunista, dai lavoratori, le lotte ecc. e dopo aver scritto migliaia di pagine per decine di anni - si sono parlati e hanno capito che hanno sbagliato e si sono convertiti all'economia di mercato, noi abbiamo impiegato meno tempo e questa è l'accusa che ieri ci ha rivolto - magari pretendesse di percepire l'aumento di indennità senza alzare la mano per votarsi. Sarebbe carino se noi presentassimo un emendamento dove si dice che percepisce l'aumento di indennità solo chi se l'è votato e non chi era assente. Nel merito noi siamo contrari a tutta l'impostazione generale, l'ho già spiegato prima e non vorrei ripetere le stesse argomentazioni. Riteniamo che non sia il momento, né il modo, né riteniamo giusto che un aumento di indennità venga deciso dagli interessati. Noi abbiamo una indennità che era agganciata a certi meccanismi nazionali, a quella dei parlamentari, e aumentava automaticamente. Come giustamente ha detto la collega Kury, in base agli stipendi dei magistrati di Cassazione, quando avevano un incremento della loro indennità, aumentava contestualmente anche la nostra. Vi erano comunque polemiche sul fatto che noi avevamo dei meccanismi diversi rispetto al meccanismo dell'Istat o della scala mobile che avevano tutti gli altri lavoratori. Direi che giustamente i cittadini in genere avevano tutti i diritti di potersi lamentare, tant'è che in Regione noi abbiamo modificato il nostro sistema delle indennità. Abbiamo fatto tutti un passo indietro, abbiamo tassato il 100% della nostra indennità che prima era solo del 70%, abbiamo rinunciato al calcolo della diaria romana dei parlamentari perché non era un meccanismo giusto, fatto sta che la nostra indennità, da quando abbiamo modificato i criteri, sono rimaste ferme. Un piccolo sacrificio l'abbiamo fatto. - 120 - Adesso voi scegliete un sistema diverso. Dite che rispetto all'indennità che abbiamo tutti come base di partenza volete un certo incremento e ve lo votate. Mi sembra poco corretto, perché non so nemmeno se i parlamentari abbiano questo potere oggi come oggi, o se lo abbiano utilizzato, però non è un bel modo di porre la questione. Credo vi siano pochissime categorie in Italia che possono decidere di aumentarsi il proprio stipendio. Non credo che nemmeno il Parlamento possa farlo oggi come oggi, però voi lo fate ugualmente, anche se Trento non lo fa. Questa è una cosa un po' spiacevole. D'accordo che noi non siamo obbligati a regolarci come Trento, per carità, però non è neanche corretto rinfacciare al Consiglio che è stato aumentato il bilancio del Consiglio. E' vero che ci sono 2 miliardi in più al Consiglio provinciale, ma non è che arrivano in tasca mia. Verranno spesi dal Consiglio con certi criteri, per strutture, personale, ecc. L'Ufficio di Presidenza, del quale peraltro noi non facciamo parte, deciderà come spendere questi soldi. Poi una parte di questi soldi, ne dò atto, finirà ai gruppi consiliari, tra cui credo, il Suo prenderà la fetta maggiore, legittimamente perché è il gruppo più grosso, però i soldi serviranno per dare lavoro, per iniziative di vario genere, di carattere editoriale, per assumere personale, per avere delle consulenze. Sono soldi che serviranno per produrre anche del lavoro. I vostri soldi non servono per produrre lavoro, non servono per delle aziende, non servono per assumere del personale. Quanto alla specificità dei due vicepresidenti, mi riferisco a quanto punto a "Mister Y" e a "Mister Z" perché non vorrei fare un discorso personale, è molto antipatico anche per noi, anche se voi ritenete che in questo modo noi andiamo a caccia di consensi. Io mi rendo conto che la vostra è una posizione delicata, ma lo è anche la mia, perché non mi piace controbattermi a viso aperto su una questione che mi riguarda direttamente, però la debbo fare, questo è il nostro ruolo. Non credo sia giustificato differenziare i vicepresidenti della Giunta dagli altri assessori che possono avere compiti altrettanto dignitosi, intensi, pieni di preoccupazioni, e credo che per una semplice rappresentanza saltuaria in sostituzione del Presidente della Giunta non si debba giustificare una indennità ulteriore, posto che noi siamo contro tutto il meccanismo, ma abbiamo preferito andare con gradualità. Chiediamo, signora Presidente, la votazione per scrutinio segreto. LEITNER (Die Freheitlichen): Danke, Frau Präsidentin! Ich möchte nur noch einen Satz hinzufügen, der mir vorher entgangen ist, und zwar deshalb, weil immer auch von der Verantwortung geredet wird. Wenn ein gewählter Volksvertreter seine Aufgabe ernst nimmt, dann hat ein Oppositioneller die gleiche Verantwortung wie ein Regierungsmitglied, wie der Präsident des Landesausschusses, wie jeder. Wenn man den Arbeitsaufwand hernimmt, dann frage ich, was wir einer Witwe sagen, die auf einem Bergbauernhof 16 Stunden täglich arbeitet und dann 400.000 Lire bekommt? Sie macht auch alles; sie hat Verantwortung gegenüber ihren Kindern. Das steht einfach in keinem Verhältnis zu dem, wovon wir eigentlich reden. Und ich habe noch nie in Südtirol einen Politiker erlebt, der wegen seiner Verantwortung letztendlich auch zur Ver- - 121 - antwortung gezogen worden ist, wenn irgend etwas schief gelaufen ist. Das sind alles Dinge, die hier sehr schön klingen, aber in der Praxis dann manchmal etwas anders aussehen. Ich verwehre mich dagegen, daß man diese Interventionen als Sozialneid oder als sonst irgendwas interpretiert, aber ich erwarte mir von den Verantwortlichen, wenn sie wirklich verantwortlich sind, ein bißchen Maß. PRESIDENTE: Qualcun altro chiede la parola? Nessuno. Il consigliere Holzmann e altri quattro consiglieri hanno richiesto la votazione per scrutinio segreto. Ricordo che si vota sull'emendamento che chiede l'abrogazione della lettera b) del comma 1. Prego distribuire le schede. (Votazione per scrutinio segreto - Geheime Abstimmung) Comunico il risultato della votazione: schede consegnate 30, sì 14, no 14, schede bianche 2. L'emendamento è respinto. Leggo il prossimo emendamento, sempre a firma dei consiglieri Holzmann, Benussi, Bolzonello und Minniti, che dice: "La lettera c) del comma 1 è stralciata." "Buchstabe c) von Absatz 1 wird gestrichen". La parola al consigliere Holzmann per l'illustrazione. HOLZMANN (AN): Non mi dilungherò molto per l'illustrazione di questo emendamento, perché le ragioni sono già state esposte sufficientemente. Adesso che si sono salvati i vicepresidenti della Giunta, tocca agli Assessori. Avrei una proposta da fare. Siccome in questo comma ci sono il comma c) e d) che riguarda agli assessori supplenti che non esistono praticamente più, proponiamo l'abrogazione del comma d). Penso che la Giunta non abbia difficoltà ad approvare questo emendamento soppressivo. A quel punto, se il Presidente della Giunta è d'accordo, ritiriamo l'emendamento al comma c). Il Presidente della Giunta mi dice che è d'accordo, quindi ritiro l'emendamento al comma c). PRESIDENTE: L'emendamento è ritirato. Leggo il prossimo emendamento, presentato dai consiglieri Holzmann, Benussi, Bolzonello e Minniti, che dice: "La lettera d) del comma 1 è abrogata". "Bustabe d) von Absatz 1 ist gestrichen". Chi chiede la parola? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato con 10 voti favorevoli e 16 astensioni. Leggo l'emendamento, presentato dall'assessore Di Puppo e dal Presidente della Giunta, che dice: Dopo il comma 1 è aggiunto il seguente comma 2: - 122 - "2. La maggiore spesa derivante dal comma 1 è stimata in lire 560 milioni a decorrere dall'esercizio finanziario 1996 (cap. 11005)." Nach Absatz 1 ist folgender Absatz 2 hinzugefügt: "2. Die Mehrausgabe gemäß Absatz 1 wird mit Beginn ab dem Haushaltsjahr 1996 (Kap. 11005) auf 560 Millionen Lire geschätzt." Chi chiede la parola? Consigliere Bolzonello, ne ha facoltà. BOLZONELLO (AN): Una domanda. Dato che si tratta di un emendamento di ordine finanziario, cioè l'inserimento di 560 milioni in un determinato capitolo, vorrei sapere se questi sono sottratti da un altro capitolo o da quei fondi che sono comunque a disposizione per iniziative legislative o da quale altro capitolo sono reperiti. DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Questo capitolo dato in aumento, lo vedremo nella trattazione della tabella successiva, deriva da una ridistribuzione diversa dei fondi all'interno della ripartizione dei capitoli normali di bilancio. Tant'è che questo emendamento è messo per ultimo, in coda all'articolo, perché se l'articolo non veniva approvato, cadeva anche questo emendamento. PRESIDENTE: Metto in votazione l'emendamento. KLOTZ (UFS): Ich beantrage die namentliche Abstimmung. PRESIDENTE: La consigliera Klotz e altri due consiglieri hanno richiesto la votazione per appello nominale. E' stato estratto il n. 6: BOLZONELLO (AN): No. CIGOLLA (PPI): Sì. DENICOLO' (SVP): Ja. DI PUPPO (PPI): Sì. DURNWALDER (SVP): Ja. FEICHTER (SVP): Ja. FRASNELLI (SVP): (Abwesend) FRICK (SVP): Ja. HOLZMANN (AN): No. - 123 - HOSP (SVP): Ja. IANIERI (UdC): Astenuto. KASSLATTER-MUR (SVP): Ja. KLOTZ (UFS): Nein. KOFLER (SVP): Ja. KURY (GAF-GVA): Nein. LAIMER (SVP): Ja. LEITNER (Die Freiheitlichen): Nein. MAYR C. (SVP): Ja. MAYR S. (SVP): Ja. MESSNER (SVP): (Abwesend) MINNITI (AN): No. MONTEFIORI (Lega Nord): Astenuto. MUNTER (SVP): Ja. PAHL (SVP): Ja. PETERLINI (SVP): (Abwesend) SAURER (SVP): Ja. VIOLA (PDS): (Assente) WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): Nein. WILLEIT (SVP): Enthalten. ZENDRON (GAF-GVA): No. ACHMÜLLER (SVP): Ja. ATZ (SVP): Ja. - 124 - BENEDIKTER (UFS): (Abwesend) BENUSSI (AN): No. BERGER (SVP): Ja. VORSITZ DER PRÄSIDENTIN: Dr. SABINA KASSLATTER-MUR PRESIDENZA DELLA PRESIDENTE: PRÄSIDENTIN: Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: mit 9 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen und 18 Ja-Stimmen ist der Abänderungsantrag genehmigt. Wir kommen jetzt zur Behandlung des Abänderungsantrages, eingebracht von den Abgeordneten Bolzonello, Holzmann, Benussi und Minniti, der wie folgt lautet: Eingefügt wird folgender Absatz 3: "3. Für jede Abwesenheit bei den Sitzungen der Landesregierung und/oder des Landtags seitens der Landesräte, Vizepräsidenten und Präsidenten werden 200.000 Lire abgezogen." Viene introdotto il comma 3: "3. Ciascuna assenza alle sedute di Giunta provinciale e/o Consiglio provinciale da parte degli assessori, Vicepresidenti e Presidente comporterà una detrazione di lire 200.000." Abgeordneter Bolzonello, Sie haben das Wort zur Erläuterung. BOLZONELLO (AN): Abbiamo sentito che Presidente, Vicepresidenti e Assessori sono impegnatissimi ed è giusto che abbiano una indennità superiore a quanto percepivano oggi, a quanto percepirebbero a fare i semplici consiglieri e comunque indennità che è proporzionata al carico di lavoro e di responsabilità che essi hanno. Mi pare però che vi sia necessità di prevedere una sorta di gabella per le assenze ingiustificate dalle sedute di Giunta e di Consiglio. Mi si potrà obiettare che semmai è legittimo pretendere questa multa per le assenze dalle sedute della Giunta, in quanto le indennità vengono percepite per il fatto che sono amministratori e non semplici consiglieri. Però credo che sia poco serio e dignitoso per quest'aula quanto spesso succede, e cioè le assenze che sviliscono i lavori dell'aula che è pur sempre l'organo forse più importante della Provincia che ha la necessità di avere la presenza degli assessori e della squadra di governo al completo come questa sera. Raramente si è visto lo schieramento quasi al completo, tranne che per l'assessore "ombra" che ha ritenuto per motivi suoi di non esserci. Quindi se voi siete presenti nel momento in cui si votano gli aumenti alle vostre indennità, è anche giusto pretendere la vostra presenza quando si trattano le leggi, quando si discute di interrogazioni orali, quando si discute di mozioni senza dover assistere alla rincorsa telefonica o alla corsa che fanno i collaboratori del Consiglio per raggiungere questo o quell'Assessore che magari poi non è nemmeno del palazzo. Ecco perché ab- - 125 - biamo ritenuto di dover introdurre una sorta di multa per l'assenza che devo dire, per quanto attiene i lavori del Consiglio regionale, ha sortito l'effetto che si sperava, cioè una più assidua presenza di quanto avveniva in passato. Ecco perché credo che introdurre questo principio di punire l'assenza dell'amministratore dalle sedute alle quali è comunque obbligato esservi sia semplicemente logico. PRÄSIDENTIN: Wer wünscht noch das Wort? Niemand. Dann stimmen wir ab. BOLZONELLO (AN): Chiedo la votazione per scrutinio segreto. PRÄSIDENTIN: Es ist die geheime Abstimmung beantragt worden. Ich stelle fest, daß vier weitere Abgeordnete diesem Antrag zustimmen. Ich ersuche um Verteilung der Stimmzettel. (Geheime Abstimmung - votazione per scrutinio segreto) Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: abgegebene Stimmzettel 30, 12 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 2 weiße Stimmzettel. Der Abänderungsantrag ist abgelehnt. Wer wünscht das Wort zum so abgeänderten Artikel 16/decies? Abgeordnete Klotz, bitte. KLOTZ (UFS): Nur ganz kurz! Wir haben gesehen, daß anscheinend nicht mehr soviel Schamgefühl und auch nicht mehr soviel Fingerspitzengefühl vorhanden ist, um zu sehen, daß man damit ganz einfach einer Entwicklung zusteuert, die sich irgendwann gegen diese Art von Demokratie richten muß. Wir verlangen - und dies werden wir verstärkt tun - ein Bürgervotum über die Festsetzung der Gehälter, und daran knüpfen prozentmäßig Fraktionsgelder, Amtsentschädigungen, Amtsvergütungen für Landesräte und dergleichen an. Und man darf sich nicht wundern - der Landeshauptmann schreibt es in seinem Bericht: "Man muß der Politikverdrossenheit, vor allen Dingen der jungen Leute, entgegenwirken" -, wenn auf diese Weise genau das Gegenteil bewirkt wird. Und es stimmt mich ehrlich traurig, daß man anscheinend auch diesen Rest an Schamgefühl verloren hat, sich selber diese Amtsentschädigung noch zu erhöhen. WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): Ich werde mich an der Abstimmung nicht beteiligen. WILLEIT (Ladins): Ich möchte noch folgendes hinzufügen, nachdem ich vorher beinahe Minderwertigkeitskomplexe bekommen habe, als Landeshauptmann Durnwalder in Richtung Kollege Leitner klar gesagt hat, daß ein Landesregierungsmitglied mehr Arbeit hat und diese mehr wert sei, als die eines Abgeordneten. Ich glaube hingegen, daß die Mehrarbeit, die Mehrverant- - 126 - wortung immer sehr subjekte, sehr relative Angelegenheiten sind, und daß auch ein Abgeordneter, wenn er seine Aufgabe ernst nimmt und sich richtig einsetzt, hundertprozentig ausgelastet ist. Und mehr als hundert Prozent kann niemand leisten. Ich stelle Fleiß und Arbeit der Landesräte und des Landeshauptmannes nicht in Abrede, aber wenn sie viel Arbeit, viel Verantwortung haben, so sind sie auch von einem großen Apparat unterstützt. Sie haben einen Apparat, der Landesverwaltung heißt, zur Verfügung, was die Herrn Kollegen Abgeordneten hier im Saal nicht haben. Sie müssen sich ihre Arbeiten selber vorbereiten und ausführen mit den wenigen Fraktionsgeldern, die nicht mit den Entschädigungen vergleichbar sind. Dies möchte ich festhalten. Auch wenn die Regierung ihre Bezüge erhöht bekommt, bedeutet dies nicht, daß die Abgeordneten weniger wert sind und weniger arbeiten. Das absolut nicht! HOLZMANN (AN): Signor Presidente della Giunta, ritengo che nonostante tutto abbiate commesso una cosa abbastanza scorretta. Si crea in questo momento una differenziazione inspiegabile fra la Giunta provinciale di Bolzano, la Giunta provinciale di Trento, e anche la Giunta regionale. Non vedo per quale ragione i vostri colleghi della Giunta regionale debbono essere considerati di serie B. Colleghi Messner e Pahl, spero che non me ne vogliate, ma in questo momento voi siete assessori di serie B rispetto ai vostri colleghi della Giunta provinciale di Bolzano. Immagino che vi sarà un adeguamento conseguente anche in Regione e in Provincia di Trento, quindi ci sarà un effetto di trascinamento e tutto si sistemerà. Non trovo condivisibili le argomentazioni poste a sostegno in questo momento delle vostre indennità, perché c'è stato un grosso dibattito in Consiglio regionale sulle indennità consiliari e si è arrivati alla fine ad una sintesi delle varie poizioni che hanno determinato di fatto un congelamento delle indennità per un lungo periodo. Noi continueremo a non percepire aumenti fino a quando non sarà completamente assorbita quella famosa diaria di presenza di tre milioni al mese dei nostri parlamentari. Il Consiglio regionale ha volontariamente sacrificato i propri aumenti futuri per un periodo abbastanza lungo. Il risultato raggiunto viene vanificato perché in occasione della finanziaria, dopo un paio d'ore di dibattito con le opposizioni, l'abbiamo anche fatta passare, forse anche troppo facilmente se vogliamo, e vi siete portati a casa il vostro aumento. Non accetto però le obiezioni che sono state fatte circa la differenza di impegno fra consigliere e assessore. Quando sono stato eletto mi sono collocato immediatamente in aspettativa così come gli altri colleghi, e svolgo unicamente questa attività. A questa affianchiamo anche impegni di partito come molti altri di voi, ma è un'attività a tempo pieno. Tutti i giorni facciamo tutte le cose che fate voi, riceviamo anche la gente, anche quelli che hanno bisogno di soldi, quelli che hanno bisogno delle coppe per le manifestazioni che dobbiamo pagare di tasca nostra perché non abbiamo i fondi che avete voi. Mi rendo conto che voi avete anche delle responsabilità che noi non abbiamo, e questa è la differenza, però non credo sia sufficiente per giustificare un'operazione di questo genere, che costa 560 milioni per i prossimi tre anni. E l'avete ottenuto nel - 127 - giro di due ore, una media quindi di 75 milioni all'ora per ciascuno di voi, tanto è costato questo dibattito. Credo che nemmeno negli Stati Uniti si possa parlare di queste cifre. Manteniamo la nostra perplessità per una questione di metodo innanzitutto, e anche di merito. Prima non sono riuscito ad individuare una categoria che possa decidere autonomamente di aumentarsi lo stipendio. Non so come questo potrà essere giustificato nei confronti dell'opinione pubblica, non è certamente compito nostro, ma credo che a questo punto sia più che opportuna una votazione per appello nominale perché è giusto anche che si sappia chi legittimamente sostiene di doversi aumentare le proprie indennità e chi ritiene che possano benissimo rimanere, come le nostre, ferme a quello che si è stabilito un anno fa. WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): Mit Verlaub, Frau Präsidentin, ich habe noch ein wenig Zeit. Ich habe vorher eigentlich nicht gesagt, warum ich nicht an der Abstimmung teilnehme. Ich nehme aus Protest nicht teil. LEITNER (Die Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Ich möchte nicht die ganzen Argumente wiederholen. Ich möchte nur mein entschiedenes Nein insgesamt zu diesem Artikel ankündigen. Ich glaube, daß dies der falsche Weg ist, hier bei den Bürgern das Interesse für die Politik zu wecken. Wir haben sicherlich wieder einen wesentlichen Beitrag dafür geleistet, daß noch mehr Leute das betrifft nicht nur die Regierenden - die Nase von der Politik voll bekommen. Das ist kein Schritt in Richtung Bürgernähe und in Richtung Aufmunterung, daß die Leute mitdenken und mittun, denn so wird die Politikmüdigkeit sicherlich nur noch gestärkt. PRÄSIDENTIN: Der Abgeordneter Holzmann und zwei weitere Abgeordnete haben die namentliche Abstimmung beantragt. Es wurde die Nummer 20 gezogen. KURY (GAF-GVA): Nein. LAIMER (SVP): Ja. LEITNER (Die Freiheitlichen): Nein. MAYR C. (SVP): Ja. MAYR S. (SVP): Ja. MESSNER (SVP): (Abwesend) MINNITI (AN): No. - 128 - MONTEFIORI (Lega Nord): Astenuto. MUNTER (SVP): Ja. PAHL (SVP): Ja. PETERLINI (SVP): (Abwesend) SAURER (SVP): Ja. VIOLA (PDS): Astenuto. WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): (Abwesend) WILLEIT (SVP): Nein. ZENDRON (GAF-GVA): No. ACHMÜLLER (SVP): Ja. ATZ (SVP): Ja. BENEDIKTER (UFS): (Abwesend) BENUSSI (AN): No. BERGER (SVP): Ja. BOLZONELLO (AN): No. CIGOLLA (PPI): Sì. DENICOLO' (SVP): Ja. DI PUPPO (PPI): Sì. DURNWALDER (SVP): Ja. FEICHTER (SVP): Ja. FRASNELLI (SVP): (Abwesend) FRICK (SVP): Ja. - 129 - HOLZMANN (AN): No. HOSP (SVP): Ja. IANIERI (UdC): Astenuto. KASSLATTER-MUR (SVP): Ja. KLOTZ (UFS): Nein. KOFLER (SVP): Ja. PRÄSIDENTIN: Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: mit 18 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen ist der Artikel 16decies genehmigt. Ich verlese einen neuen Artikel 16/undecies, eingebracht von Landesrat Di Puppo und Landeshauptmann Durnwalder: Art. 16/undecies Änderung des Landesgesetzes vom 28. August 1976, Nr. 39, betreffend "Maßnahmen zur Errichtung von Kläranlagen zur Reinigung von Abwässern und der entsprechenden Hauptsammler" 1. Artikel 10 des Landesgesetzes vom 28. August 1976, Nr. 39 ist durch folgenden ersetzt: "Art. 10 (Tarif für den Dienst der Ableitung und Klärung der Abwässer) - 1. Der Abwassertarif ist die Gebühr für die Ableitung und Klärung der Abwässer und besteht aus der Summe von zwei Teilbeträgen, von denen der eine für die Ableitung und der andere für die Klärung der Abwässer vorgesehen ist. 2. Der Teilbetrag des Abwassertarifs für die Klärung der Abwässer ist auch dann zu entrichten, wenn die Kanalisation nicht über geeignete Kläranlagen verfügt oder wenn diese vorübergehend außer Betrieb sind. 3. Der Tarif wird so bestimmt, daß die Betriebskosten und die Amortisationskosten für die unmittelbar vom Betreiber vorgenommenen Investitionen sowie die Beträge gemäß Artikel 13-bis, eingefügt durch Artikel 16 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 13. März 1995, Nr. 5, abgedeckt sind. 4. Bei der Festlegung des Tarifs können in bezug auf den Verbrauch gestaffelte Tarife vorgesehen werden. Um eine gerechte Verteilung der Kosten zu erreichen, sind Erhöhungen des Tarifs für Zweitwohnungen zulässig. 5. Für Produktionsbetriebe wird der Tarif im Verhältnis zur Menge und Art des eingeleiteten Abwassers berechnet. 6. Mit Beschluß der Landesregierung werden die allgemeinen Kriterien für die Anwendung und Berechnung des Tarifes festgelegt, welcher von den einzelnen Gemeinden zu bestimmen und anzuwenden ist." - 130 - 2. Artikel 11 des Landesgesetzes vom 28. August 1976, Nr. 39 ist aufgehoben. ---------Modifica alla legge provinciale 28 agosto 1976, n. 39, concernente "Provvidenze per la realizzazione di impianti depurativi per il trattamento delle acque di rifiuto e dei relativi collettori principali" 1. L'articolo 10 della legge provinciale 28 agosto 1976, n. 39 è sostituito dal seguente: "Art. 10 (Tariffa del servizio di fognatura e depurazione) - 1. La tariffa costituisce il corrispettivo del servizio di fognatura e di depurazione ed è formata dalla somma di due parti corrispondenti rispettivamente al servizio di fognatura e a quello di depurazione. 2. La quota di tariffa riferita al servizio di depurazione è dovuta dagli utenti anche nel caso in cui la fognatura sia sprovvista di idonei impianti di depurazione o questi siano temporaneamente inattivi. 3. La tariffa è determinata in modo da assicurare la copertura dei costi di gestione, degli ammortamenti relativi agli investimenti sostenuti direttamente dall'ente gestore, nonchè degli importi di cui all'articolo 13-bis, inserito dall'articolo 16, comma 3, della legge provinciale 13 marzo 1995, n. 5. 4. Nella modulazione della tariffa possono essere previste tariffe differenziate per scaglioni di consumo. Per conseguire obiettivi di equa redistribuzione dei costi sono ammesse maggiorazioni di tariffa per le residenze secondarie. 5. Per le utenze industriali la quota tariffaria è determinata sulla base della quantità e della qualità delle acque reflue scaricate. 6. Con deliberazione della Giunta provinciale vengono definiti i criteri generali per l'applicazione ed il calcolo della tariffa, che viene determinata e applicata dai comuni." 2. L'articolo 11 della legge provinciale 28 agosto 1976, n. 39 è abrogato. Wer wünscht das Wort? Abgeordnete Klotz, bitte. KLOTZ (UFS): Wenn ich richtig informiert bin, so sind in den letzten eineinhalb Jahren diese Tarife um das vierfache gestiegen, also keine Kleinigkeit, vor allen Dingen für Haushalte, in denen mehrere Familienmitglieder leben. Eine Familie mit drei, vier Kindern spürt das sehr, sehr wohl. Ich kann noch verstehen und die Meinung teilen und auch zustimmen, daß für Zweitwohnungen, für saisonale Beherbergungsbetriebe, Erhöhungen des Tarifs möglich sein sollen, denn, wer eine Zweitwohnung hat, der soll entsprechend dafür zahlen. Das ist auch meine Meinung. Aber, gerade Familien mit kleineren Kindern brauchen mehr Wasser. Diese Erhöhungen sind, meines Erachtens, nicht zu rechtfertigen. Vor allen Dingen möchte ich aber fragen, wie es zu rechtfertigen ist, daß man hier im Absatz 2 vorsehen kann, daß der Teilbetrag des Abwassertarifs für die Klärung der Abwässer auch dann zu entrichten ist, wenn die Kanalisation nicht über geeignete Kläranlagen verfügt, also, daß man praktisch für etwas bezahlt, was es eigentlich nicht gibt. Inzwischen ist die Gebühr für das Abwas- - 131 - ser ja um ein vielfaches höher, als die Gebühr für den Wasserverbrauch. Daß es hier eine solche Differenz, eine solche Schere gibt, ist, meines Erachtens, wirklich nicht zu rechtfertigen. KURY (GAF-GVA): Ich habe eine technische Frage: Dieser Artikel ersetzt ja den alten Artikel 10 des Landesgesetzes Nr. 39. Nun ist in Absatz 1 des alten Artikels praktisch vorgesehen, daß für die Dienstleistungen, die im Sammeln, Ableiten und Klären der Abwässer bestehen, den Gemeinden oder deren Verbänden eine Gebühr oder Abgabe entrichtet werden muß. Also, so lautet die Einleitung und dann wird spezifiziert, wie diese Gebühr zusammengesetzt ist, wie wir sie jetzt auch haben. Ist es gewollt, daß die Einleitung, also die generelle Definition, daß man eine Gebühr bezahlen muß, auch gestrichen wird? Ist das von Ihnen so gewollt? Sie definieren mit Ihrem Vorschlag ja gleich, daß der Abwassertarif aus zwei Teilen besteht usw. Das ist alles in Ordnung! Aber wollten Sie auch den ersten Teil des Artikels 10 des alten Gesetzes streichen, wo generell definiert wird, daß eine Gebühr zu zahlen ist? ACHMÜLLER (SVP): (unterbricht) KURY (GAF-GVA): Also, Sie wollten den gesamten Artikel streichen. Ich fände es nur gut, wenn der erste Teil bliebe, in dem generell spezifiziert ist, daß eine Gebühr bezahlt werden muß und dann, daß die Gebühr aus ... und dann kommt die Neuerung, aber der erste Teil bleibt praktisch noch erhalten, daß eine Gebühr bezahlt werden muß. Inhaltlich ändert es nichts, ich denke nur, es wäre nicht schlecht, ... WILLEIT (Ladins): Ich habe auch nur eine Frage, Frau Präsidentin, an den zuständigen Landesrat. Warum werden die Zweitwohnungen und die saisonalen Beherbergungsbetriebe bei den Erhöhungen gleichgestellt und warum werden andere Betriebe, die vielleicht mehr Abwasser produzieren - saisonal meistens, aber auch andere -, nicht zitiert, wie Handelsbetriebe, Bars, Restaurants usw.? LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich bin auch der Meinung, daß das keine familienfreundliche Maßnahme ist. Einerseits ist es sicherlich richtig, weil immer vom Verursacherprinzip gesprochen wird, also, wer mehr Wasser verbraucht, soll auch mehr Abwassergebühren bezahlen, wer mehr Müll produziert, soll mehr dafür bezahlen usw. Nur, wenn wir jetzt alle diese Dinge zusammenzählen, von der ICI angefangen bis zu den Wasseruhren, die überall eingeführt werden usw. trifft es gerade jene, die eigentlich in der heutigen Gesellschaft besonders gefördert werden sollten. Und die werden hier eindeutig bestraft; deshalb ist das eine familienpolitisch bedenkliche Maßnahme, meiner Meinung nach. Dann steht unter Punkt 5: "Für Produktionsbetriebe wird der Tarif im Verhältnis zur Menge und Art des eingeleiteten Abwassers berechnet." Was - 132 - bedeutet das im Klartext? Wie wird das festgestellt? Werden hier regelmäßige Kontrollen durchgeführt, genügt es, wenn jemand erklärt, was er produziert, oder wie soll denn das vor sich gehen? BOLZONELLO (AN): Sono un po' stupito dal contenuto del comma 2, perché se è vero che dovrebbe essere utilizzato il principio del chi più inquina più paga, è anche vero che in questo comma vi è una contraddizione in termini. Pensare che una quota di una tariffa riferita al servizio depurazione è dovuta dagli utenti anche nel caso in cui la fognatura sia sprovvista di idonei impianti di depurazione o questi siano temporaneamente inattivi, è di una contraddizione talmente evidente che ci porta a pensare che qualcosa non va in questo emendamento. Introdurre la quota di tariffa per la depurazione anche se il depuratore non c'è non credo sia segno di indirizzo di buona amministrazione. Nessuno è contento di pagare, per un servizio che non c'è, una parte della tariffa per lo smaltimento delle acque. ACHMÜLLER (Landesrat für Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien, Arbeit - SVP): Frau Präsidentin! Mit diesem vorliegenden Artikel wird die inhaltlich bereits definierte Vereinbarung, die vor kurzem mit dem Gemeindeverband getroffen worden ist, jetzt auch in eine gesetzliche Form gebracht. Man glaubte ursprünglich, daß ein Landesregierungsbeschluß genügen würde, aber aufgrund von Beratungen mit dem Rechtsamt bzw. auch mit der Gemeindeaufsicht, kam man zum Schluß, daß es besser sei, doch einen Gesetzesartikel zu machen. Und zwar wird hier mit diesem Gesetzesartikel vor allem das sogenannte Galli-Gesetz, das Gesetz Nr. 36 von 1994, welches auf Staatsebene die Festsetzung des Abwassertarifs neu geregelt hat, übernommen bzw. umgesetzt. Und die verschiedenen Grundsätze, die darin verankert sind, kommen auch hier zur Anwendung. Ein Grundsatz des Gesetzes ist, daß für die Berechnung des Tarifs die gesamte bezogene Wassermenge berücksichtigt wird, und daß mit dem Tarif die gesamten Kosten abgedeckt werden. Und es ist auch vorgesehen, daß dieser auch für diesen Fall, daß es noch keine Kläranlage gibt, von den Gemeinden verlangt werden kann oder geradezu soll. Dadurch gelangt das Verursacherprinzip zur Anwendung. Bisher ist es ja so gewesen, daß es sich rentiert hat, keine Kläranlage zu bauen bzw. möglichst zu bremsen, weil man auf diese Weise verdient hat: "Baut man keine Kläranlage, dann zahlen wir weniger", hat es geheißen. Zuständig sind im Bereich der Abwasserentsorgung die Gemeinden. Wenn sich also eine Gemeinde nicht gerührt hat, dann hat sie damit verdient. Und die anderen Gemeinden, die die Kläranlagen gebaut haben, mußten die eigenen Bürger zur Kasse bitten, und die sind praktisch die Dummen gewesen. Somit wird dieses Prinzip jetzt umgekehrt und bei denen, die noch keine Kläranlage haben, noch ein Zuschlag dazugegeben, damit eben ein Anreiz entsteht, schneller weiterzumachen. Und in diesem Sinne ist, glaube ich, mit dem Gemeindeverband eine richtige und auch mutige Entscheidung getroffen worden, das heißt, der Gemeindeverband hat diese Regelung in seiner Mehrheit geradezu gefordert, - 133 - bzw. jene Gemeinden, die in Ordnung sind, die bereits Kläranlagen haben, haben sie gefordert. Und das finde ich auch für gerecht. Ich glaube, daß es insgesamt auch richtig ist, daß man das Verursacherprinzip auch zur Anwendung bringt, daß man es kostendeckend gestalten muß, so wie es die EU in den Richtlinien vorschreibt, so wie es auch in den Staatsgesetzen jetzt verankert wird und immer mehr seinen Niederschlag findet, denn es ist so, daß die Umwelt auch ihren Preis bekommen muß. Solange die Umwelt nichts kostet, ist es nicht wunderlich, daß keiner darauf Rücksicht nimmt, daß wir den Boden, das Wasser und die Luft, sozusagen, als Deponie benützen, wenn man sie zum Nulltarif haben kann. Aber wenn das einmal über die Brieftasche geht, dann wird es auch interessant zu sparen. Und in diesem Falle geht es um das Wasser. Es kommt hier zu einer Steigerung, aber ich muß ankündigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht die letzte. Es werden noch zusätzliche Steigerungen kommen und auch wir werden in absehbarer Zeit dahin kommen, wo umliegende Länder schon sind. Diese kalkulieren ja auch, sie machen ja auch eine Umweltpolitik, die einen Sinn hat. Und wir sind in diesem Bereich noch etwas hinten und ziehen jetzt nach. Wenn das Wasser auch wieder seinen Wert bekommt und wenn es einem nicht gleichgültig ist, ob das Wasserrohr offen bleibt oder nicht, oder ob man viel Wasser verschwendet oder nicht, dann, glaube ich, wird man in jedem Haushalt auch Wasser sparen. Man kann beispielsweise mehr Duschen anstatt jedesmal Baden. Aber es gibt auch andere Beispiele, wie man Wasser sparen kann. Tatsache ist, daß die Umwelt ihren Preis hat, und, wenn sie ihren Preis bekommt, dann wird auch mehr Rücksicht darauf genommen. Ich möchte aber zusammenfassend sagen, daß wir jetzt schon aufgrund einschlägiger, staatlicher Gesetze diese Pflicht haben. Wir bringen hier nur das zum Ausdruck, was mit dem Gemeindeverband bereits vereinbart worden ist und was jetzt die einzelnen Gemeinden umsetzen oder bereits haben. Es hat eine einzige Anfechtung, einen einzigen Rekurs gegeben; dieser ist, glaube ich, gestern vor dem Verwaltungsgericht abgelehnt worden. Das ist die Situation. Es ist noch eine spezifische Frage vom Abgeordneten Willeit gestellt worden, und zwar, warum die Zweitwohnungen mit den saisonalen Beherbergungsbetrieben gleichgestellt werden. Es ist nicht eine Gleichstellung, sondern den Gemeinden wird nur die Möglichkeit eingeräumt, einen höheren Zuschlag einzuführen, wenn sie wollen. Man kann diesen für das eine, also für die Zweitwohnungen, einführen, und man kann ihn für die saisonalen Betriebe einführen, wenn man möchte, aber man muß nicht. Es hat eine gewisse Logik. Ich sage: "Für die Zweitwohnung ist es vielleicht berechtiger". Die Berechtigung besteht ja darin, daß man davon ausgeht, daß ein saisonaler Betrieb ja nur eine gewisse Zeit eine Kläranlage in Anspruch nimmt. Aber die Dimensionierung der Anlage muß trotzdem so groß gemacht werden, als ob der Betrieb das ganze Jahr über offen wäre. Das ist die Überlegung. Daß es dann vielleicht saisonale Betriebe gibt, die es insgesamt vielleicht schwieriger haben als ein Gesamtjahresbetrieb, das gebe ich ganz offen zu, das wird nicht in Frage gestellt. Und ich - 134 - möchte auch nicht den saisonalen Betrieb in denselben Topf werfen wie die Zweitwohnung. Ich würde sagen, berechtiger ist es bei der Zweitwohnung, aber das werden morgen die Gemeinden abwiegen, je nachdem, wie die Situation ist. Wenn es eine Berggemeinde ist und man sieht vielleicht, daß sich die Betriebe ohnehin schwer tun, dann werden sie wahrscheinlich davon nicht Gebrauch machen. Ansonsten haben sie die Möglichkeit dazu. PRÄSIDENTIN: Es sind inzwischen vier Abänderungsanträge eingebracht worden. Ich verlese den ersten, eingebracht von den Abgeordneten Ianieri und Willeit, der wie folgt lautet: Artikel 16/undecies, Absatz 1: "Nach den Wörten "der Abwässer" werden die Worte "falls eine solche vorgenommen wird" eingefügt." "Al comma 1, dopo le parole "di depurazione" aggiungere "ove esistenti"." Abgeordneter Ianieri, Sie haben das Wort zur Erläuterung. IANIERI (UdC): Dopo la replica dell'assessore Achmüller sembrerebbe assurdo che io prenda la parola per esporre degli argomenti che hanno già avuto una risposta a monte. Il problema a mio avviso è molto semplice. Ho presentato adesso tre emendamenti, e uno l'ha presentato il collega Willeit, e vi posso assicurare che non sono assolutamente ostruzionistici. E' inconcepibile che si debba pagare una tassa su qualcosa che non esiste. Se fosse stata motivata diversamente dicendo che si deve creare un impianto di depurazione, per cui bisogna dare un contributo al Comune per creare un fondo per poterlo costruire, sarebbe diverso, ma pagare una tassa su qualcosa che non c'è, per un servizio che non viene prestato, non è giusto. Va trovata una diversa motivazione. Al primo comma il mio emendamento chiede solo di aggiungere "ove esistenti", ed è direttamente collegato a quello del secondo comma, dove io chiedo di stralciarlo. Signor Assessore, capisco quello che Lei ha detto, il Suo suggerimento ad essere parsimonioso, a stare attenti perché l'acqua è un bene prezioso, però mi permetta, non possiamo far pagare un servizio che non viene dato, altrimenti potremmo far pagare anche l'aria che respiriamo restando chiusi in una cassaforte. BOLZONELLO (AN): Le perplessità che ho sollevato prima non hanno trovato risposta soddisfacente nella risposta dell'Assessore. Capisco che vi sono dei comuni che non hanno questi impianti di depurazione, quindi fino ad oggi gli abitanti pagano tariffe inferiori per lo smaltimento delle acque nere. Ma dall'altra, stante proprio alla mancanza di questo servizio che non è imputabile al cittadino, come invece si vuole fare con l'introduzione di questo principio che non è condivisibile, cioè fargli pagare una quota di una tariffa in funzione di un servizio che comunque non c'è, anziché all'amministratore. Ha tutta la mia comprensione quando dice che è ora di smetterla di considerare la terra, quindi anche la nostra provincia, come un sito per poter buttare qualsiasi cosa senza un ragionamento sullo smaltimento dei rifiuti, e che quanto meno si deve bada- - 135 - re all'eliminazione o alla diminuzione della sua produzione ecc. Questo ragionamento non è possibile non condividerlo, come non è possibile non condividere il fatto che uno o dieci comuni non hanno il depuratore, per una serie di ragioni, ultima la finanziaria, certamente non per scelta degli abitanti che invece in questo modo vengono ingiustamente penalizzati. Ecco perché credo che questi due emendamenti presentati dal collega Ianieri debbano trovare il consenso dell'aula. Non è possibile pensare di pagare una quota del servizio quando questo non viene erogato. ACHMÜLLER (Landesrat für Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien, Arbeit - SVP): Frau Präsidentin! Ich glaube, die Problematik habe ich dargelegt, und in meiner Ausführung bin ich auch ausführlich auf dieses Argument eingegangen. Die Anschauungen sind unterschiedlich. Meine Anschauung habe ich dargelegt und diese vertrete ich auch. Sie ist auch die Anschauung des Gemeindenverbandes und sie entspricht auch den Grundsätzen dieses Galli-Gesetzes. Aus diesem Grunde bin ich gegen die Genehmigung dieses Änderungsantrages. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Abänderungsantrag Ianieri/Willeit ab: mit 8 Ja-Stimmen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt. Ich verlese den zweiten Abänderungsantrag, eingebracht von den Abgeordneten Ianieri und Willeit, der wie folgt lautet: "Absatz 2 ist gestrichen. Il secondo comma è soppresso". Abgeordneter Ianieri, Sie haben das Wort zur Erläuterung. IANIERI (UdC): Devo ripetermi purtroppo. Assessore, non posso essere d'accordo con Lei. Non è nemmeno corretto dire che Lei resta sulle sue posizioni. Io chiedo che si vada ad esaminare il problema nei suoi aspetti. Voglio pagare se ricevo un servizio, voglio pagare per dare un contributo se si deve istituire un servizio o creare una struttura per dare un servizio, pago anche due volte. Non ho nulla da obiettare sul fatto che si metta una tassa ad hoc sulla seconda casa, sono perfettamente d'accordo, ma non posso concepire che si debba pagare per qualcosa che non esiste, che non so nemmeno se verrà fatto, perché non c'è neppure un pronunciamento di volontà per voler istituire qualche cosa. Quello che ha detto il consorzio dei comuni non è oro colato. Modifichiamo l'emendamento, mettiamo che è una tassa per istituire il depuratore dove non c'è, dando un tempo per poterlo fare e dando delle sanzioni agli amministratori che eventualmente non lo fanno. Ma non si può far ricadere questo sul cittadino. Se un servizio c'è è giusto pagare, se il servizio non viene prestato, se il depuratore non viene costruito, se non c'è un pronunciamento di intenzioni da parte dell'amministrazione di voler comunque fare un depuratore, si va a pagare un qualcosa e non si sanno poi dove vanno a finire questi soldi, visto che abbiamo stabilito che la tariffa è comunque diversificata per le fogna- - 136 - ture e per il depuratore. La quota che si paga per il depuratore che non c'è e non viene fatto dove va a finire? Io posso capire tutte le buone intenzioni, ne prendo atto, riconosco che l'acqua è un bene preziosissimo, che scarseggia, che bisogna stare attenti, ma per favore non facciamo pagare al cittadino un servizio che non c'è e che non viene nemmeno detto che verrà fatto. Poco fa abbiamo abolito delle tasse inutili, delle concessioni non governative, andiamo a mettere un'altra tassa su un qualcosa che non esiste? E' un controsenso. Non sono un amministratore, ma capisco che su queste cose bisogna riflettere bene. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Abänderungsantrag ab. IANIERI (UdC): Chiedo la votazione per appello nominale. PRÄSIDENTIN: Es ist die namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich stelle fest, daß zwei weitere Abgeordnete diesen Antrag unterstützen. Es wurde die Nummer 10 gezogen. DURNWALDER (SVP):Nein. FEICHTER (SVP): Nein. FRASNELLI (SVP): (Abwesend) FRICK (SVP): Nein. HOLZMANN (AN): Sì. HOSP (SVP): Nein. IANIERI (UdC): Sì. KASSLATTER-MUR (SVP): Nein. KLOTZ (UFS): Ja. KOFLER (SVP): Nein. KURY (GAF-GVA): Nein. LAIMER (SVP): Nein. LEITNER (Die Freiheitlichen): Ja. MAYR C. (SVP): Nein. - 137 - MAYR S. (SVP): (Abwesend) MESSNER (SVP): Nein. MINNITI (AN): Sì. MONTEFIORI (Lega Nord): Sì. MUNTER (SVP): Nein. PAHL (SVP): Nein. PETERLINI (SVP): (Abwesend) SAURER (SVP): Nein. VIOLA (PDS): No. WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): Ja. WILLEIT (SVP): Ja. ZENDRON (GAF-GVA): No. ACHMÜLLER (SVP): Nein. ATZ (SVP): Nein. BENEDIKTER (UFS): (Abwesend) BENUSSI (AN): Sì. BERGER (SVP): Nein. BOLZONELLO (AN): Sì. CIGOLLA (PPI): No. DENICOLO' (SVP): Nein. DI PUPPO (PPI): No. PRÄSIDENTIN: Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: mit 21 Nein-Stimmen und 10 Ja-Stimmen ist der Abänderungsantrag abgelehnt. - 138 - Ich verlese den nächsten Abänderungsantrag, eingebracht von den Abgeordneten Ianieri und Willeit, der wie folgt lautet: "Absatz 4, die Worte "und saisonale Beherbergungsbetriebe" sind gestrichen. Al comma 4 sono stralciate le parole "e per gli impianti ricettivi stagionali". Das Wort hat der Abgeordnete Ianieri, bitte! IANIERI (UdC): Far pagare qualcosa in più solo perché è un servizio stagionale è come dire che bisogna pagare anche quando non c'è. Bisogna far pagare in base al consumo. Prima abbiamo eliminato, all'art. 6, delle concessioni non governative, si potevano mantenere in piedi e finanziare la costruzione del depuratore dove non c'era. Chiedo di votare il mio emendamento. WILLEIT (Ladins): Ich habe ähnliche Begründungen. Aber, wie bereits gesagt, geht es nach meinem Dafürhalten nicht gut, wenn die Beherbergungsbetriebe mit den Zweitwohnungen in einem Topf geworfen werden. Sie als einzige Betriebsart herzunehmen, um eventuelle Erhöhungen zu beschließen, und gerade jene, die, meines Erachtens, bereits am meisten mit den Steuern belastet sind, auch mit den Umweltsteuern, finde ich nicht richtig. Ich zähle sie nicht auf, aber ich hatte bereits einmal die Gelegenheit, zu sagen und zu behaupten: "Die Steuerlast auf die Beherbergungsbetriebe übersteigt" - sagte ich seinerzeit - "sicherlich 60 Prozent", und ich bleibe dabei. Und gerade die Belastung durch die Umweltschutzgebühren ist die größte. ACHMÜLLER (Landesrat für Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien, Arbeit - SVP): Ich habe vorhin die Logik erklärt, warum es aus der Sicht des Umweltschutzes eine Begründung gibt, daß man einen erhöhten Tarif anwenden kann. Der Grund liegt darin, daß ein Betrieb, der nur einige Monate geöffnet ist, trotzdem die Kapazität der Kanalisierung so in Anspruch nimmt, als ob er das ganze Jahr über offen wäre. Das ist die Begründung. Daß es dann vielleicht Gebiete gibt, wo sich solche Betriebe wirtschaftlich schwer tun, das stelle ich nicht in Frage. Es wird mir hier auf der Regierungsbank bedeutet, daß die Bereitschaft besteht, in diesem Falle das auch herauszunehmen. Wir haben es als Möglichkeit drinnen, daß die Gemeinden davon Gebrauch machen können, wenn sie wollen. Ich komme schon zum Abschluß, wenn ich den Einstieg in den Ausstieg finde, und das werde ich jetzt gleich machen. Also, wir sind mit der Streichung einverstanden. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Abänderungsantrag ab: mit 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Ich verlese den letzten Abänderungsantrag, eingebracht von den Abgeordneten Willeit und Ianieri, der wie folgt lautet: "Absatz 6, die Worte "die Kriterien" werden mit den Worten "die allgemeinen Kriterien" ersetzt. - 139 - Al comma 6 le parole "i criteri" vengono sostituite dalle seguenti "i criteri generali"." Abgeordneter Willeit, Sie haben das Wort zur Erläuterung. WILLEIT (Ladins): In diesem Beschlußantrag geht es darum, die Worte "die Kriterien" mit den Worten "die allgemeinen Kriterien" zu ersetzen, um der Gemeinde mehr Spielraum für die eigenen Entscheidungen zu gewähren. Wenn das Land nämlich die Kriterien zu eng festlegt, dann hat die Gemeinde wirklich nur mehr die Rolle eines Steuereinhebers und kann nicht mehr darüber entscheiden, wie die Gebühren zu gestalten sind. ACHMÜLLER (Landesrat für Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien, Arbeit - SVP): Ich bin mit diesem Abänderungsantrag einverstanden! PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Abänderungsantrag ab: mit 1 Stimmenthaltung und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Wer wünscht das Wort zum so abgeänderten Artikel 16/undecies? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 4 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 17 Finanzierung 1. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 3.161 Milliarden und 452 Millionen Lire zu Lasten des Haushaltsjahres 1996, die von den Artikeln von 1 bis 4 und 10 herrühren, erfolgt durch Verwendung eines entsprechenden Anteils an den Einnahmen, die im Haushaltsvoranschlag des Landes für das Jahr 1996 eingetragen sind. 2. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 599 Milliarden und 420 Millionen Lire zu Lasten der Haushaltsjahre 1997 und 1998, die von den Artikeln 1 und 3 Buchstabe c) in Bezug auf die zweite und dritte Jahresrate der genehmigten Ausgabenhöchstbeträge und vom Artikel 2 herrühren, erfolgt durch einen entsprechenden Anteil an den Bereitstellungen, welche für den Zweijahreszeitraum 1997-1998 im Dreijahreshaushalt 1996-1998 vorgesehen sind. ---------Copertura finanziaria 1. Alla copertura degli oneri per complessive lire 3.161 miliardi e 452 milioni a carico dell'esercizio finanziario 1996, derivanti dagli articoli da 1 a 4 e dall'articolo 10 della presente legge, si provvede con una corrispondente quota delle entrate iscritte nel bilancio di previsione della Provincia per l'anno 1996. 2. Alla copertura degli oneri per complessive lire 599 miliardi e 420 milioni a carico degli esercizi finanziari 1997 e 1998, derivanti dagli articoli 1 e 3, lettera c), relativamente alla seconda e terza annualità dei limiti d'impegno autorizzati, e dall'articolo 2, si provvede con una corrispondente quota delle disponibilità finanziarie previste per il biennio 1997-1998 nel bilancio triennale 1996-1998. - 140 - Von Landesrat Di Puppo und Landeshauptmann Durnwalder ist ein Ersetzungsantrag eingebracht worden, der wir folgt lautet: Finanzierung 1. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 3.164 Milliarden und 12 Millionen Lire zu Lasten des Haushaltsjahres 1996, die von den Artikeln von 1 bis 4 sowie 10, 13-bis und 16-decies herrühren, erfolgt durch Verwendung eines entsprechenden Anteils an den Einnahmen, die im Haushaltsvoranschlag des Landes für das Jahr 1996 eingetragen sind. 2. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 630 Milliarden und 140 Millionen Lire zu Lasten der Haushaltsjahre 1997 und 1998, die von den Artikeln 1 und 3 Buchstabe c) in bezug auf die zweite und dritte Jahresrate der genehmigten Ausgabenhöchstbeträge und von den Artikeln 2, 13-bis und 16-decies herrühren, erfolgt durch einen entsprechenden Anteil an den Bereitstellungen, welche für den Zweijahreszeitraum 1997-1998 im Dreijahreshaushalt 1996-1998 vorgesehen sind. ---------Copertura finanziaria 1. Alla copertura degli oneri per complessive lire 3.164 miliardi e 12 milioni a carico dell'esercizio finanziario 1996, derivanti dagli articoli da 1 a 4 e dagli articoli 10, 13-bis e 16-decies della presente legge, si provvede con una corrispondente quota delle entrate iscritte nel bilancio di previsione della Provincia per l'anno 1996. 2. Alla copertura degli oneri per complessive lire 630 miliardi e 140 milioni, a carico degli esercizi finanziari 1997 e 1998, derivanti dagli articoli 1 e 3, lettera c), relativamente alla seconda e terza annualità dei limiti d'impegno autorizzati, e dagli articoli 2, 13-bis e 16decies si provvede con una corrispondente quota delle disponibilità finanziarie previste per il biennio 1997-1998 nel bilancio triennale 1996-1998. Wer wünscht zu diesem Ersetzungsantrag das Wort? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 4 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 18 Übergangsbestimmung 1. Die Bestimmung gemäß Artikel 7 Absatz 4 wird ab Abschluß des Finanzjahres 1995 angewandt. ---------Disposizione transitoria 1. La disposizione di cui all'articolo 7, comma 4, si applica a decorrere dalla chiusura dell'esercizio finanziario 1995. Wer wünscht das Wort? Niemand. Dann stimmen wir über den Artikel 18 ab: mit 5 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest JaStimmen genehmigt. - 141 - Art. 19 Dringlichkeitsklausel 1. Dieses Gesetz wird im Sinne von Artikel 55 des Sonderstatutes für die Region Trentino-Südtirol als dringend erklärt und tritt am Tage nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft. ---------Clausola d'urgenza 1. La presente legge è dichiarata urgente ai sensi dell'articolo 55 dello Statuto speciale per la Regione Trentino-Alto Adige ed entrerà in vigore il giorno successivo a quello della sua pubblicazione nel Bollettino Ufficiale della Regione. Wer wünscht das Wort? Niemand. Dann stimmen wir über den Artikel 19 ab: mit 21 Ja-stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen genehmigt. Wir kommen jetzt zur Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 85/95. Art. 1 Voranschlag der Einnahmen 1. Der Voranschlag der Einnahmen für das Finanzjahr 1996, der diesem Gesetz beigelegt ist, ist - was die Kompetenzgebarung angeht - für einen Betrag von 4.701 Milliarden Lire und - was die Kassengebarung angeht -für einen Betrag von 5.115 Milliarden Lire genehmigt. ---------Stato di previsione dell'entrata 1. Lo stato di previsione dell'entrata per l'anno finanziario 1996, annesso alla presente legge, è approvato in lire 4.701 miliardi in termini di competenza ed in lire 5.115 miliardi in termini di cassa. Zu diesem Artikel liegt ein Änderungsantrag vor, der von Landesrat Di Puppo und Landeshauptmann Durnwalder eingebracht wurde. Kapitel 1279 + 2.000.000.000 Kapitel 6015 (neu geschaffenes Kapitel) Sozialversicherungsbeiträge auf die Vergütungen von Verwaltern und für gleichgestellte laufende Mitarbeit (Gesetz vom 8.8.1995, Nr. 335) (Ausgabekapitel 110015) COD/6.0/613 + 500.000.000 + 2.500.000.000 Der Voranschlag der Einnahmen wird auf 4.703,5 Milliarden Lire für die Kompetenzgebahrung und 5.117,5 Milliarden Lire für die Kassengebarung erhöht. ---------Capitolo 1279 + 2.000.000.000 Capitolo 6015 (di nuova istituzione) Contributi - 142 - previdenziali su compensi agli amministratori, e per collaborazioni coordinate e continuative (legge 8.8.1995, n. 335) (spesa cap. 110015) COD/6.0/613 + 500.000.000 + 2.500.000.000 Lo stato di previsione dell'entrata è aumentato a lire 4.703,5 miliardi per la competenza e lire 5.117,5 miliardi per la cassa. Wer wünscht zu diesem Abänderungsantrag das Wort? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 4 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Kapitel 4115: Abgeordneter Bolzonello verzichtet auf die Behandlung des Kapitels. Wer wünscht das Wort zum Artikel 1? Niemand. Dann stimmen wir ab: mit 4 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 2 Voranschlag der Ausgaben 1. Der Voranschlag der Ausgaben für das Finanzjahr 1996, der diesem Gesetz beigelegt ist, ist - was die Kompetenzgebarung angeht - für einen Betrag von 4.701 Milliarden Lire und - was die Kassengebarung angeht -für einen Betrag von 5.115 Milliarden Lire genehmigt. --------Stato di previsione della spesa 1. Lo stato di previsione della spesa per l'anno finanziario 1996, annesso alla presente legge, è approvato in lire 4.701 miliardi in termini di competenza e in lire 5.115 miliardi in termini di cassa. Zu diesem Artikel ist ein Abänderungsantrag von Landesrat Di Puppo und Landeshauptmann Durnwalder eingebracht worden, der folgendermaßen lautet: Art. 2 - Voranschlag der Ausgaben Kapitel 11000 + 200.000.000 Kapitel 11005 + 560.000.000 Kapitel 31120 - 75.800.000 Kapitel 31206 - 100.000.000 Kapitel 31305 + 170.000.000 Kapitel 31306 + 100.000.000 Kapitel 31320 + 80.000.000 Kapitel 33110 + 95.000.000 Kapitel 33111 + 100.000.000 Kapitel 33145 (neu geschaffenes Kapitel) +1.500.000.000 Zuweisung von Mitteln für die Europäische Akademie von Bozen für die Verbesserung und Erweiterung des neuen Sitzes (L.G. 29.10.1991, Nr. 3) - 143 - Kapitel 33210 - 24.200.000 Kapitel 33211 - 145.000.000 Kapitel 33220 - 100.000.000 Kapitel 33510 - 100.000.000 Kapitel 51351 + 1.300.000.000 Kapitel 51451 + 1.000.000.000 Kapitel 51500 - 2.300.000.000 Kapitel 52110 - 12.700.000.000 Kapitel 52250 - 2.100.000.000 Kapitel 83020 - 200.000.000 Kapitel 83035 + 200.000.000 Kapitel 91040 + 2.000.000.000 Kapitel 102105 - 760.000.000 Kapitel 102130 + 14.800.000.000 Kapitel 110015 (neu geschaffenes Kapitel) + 500.000.000 Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Vergütungen von Verwaltern und für gleichgestellte laufende Mitarbeit (Gesetz vom 8.8.1995, Nr. 335) (Einnahmekapitel 6015) COD/11.0-4.0/1.1.413.1.01.32 + 2.500.000.000 Der Voranschlag der Ausgaben wird auf 4.703,5 Milliarde Lire für die Kompetenzgebarung und 5.117,5 Milliarden Lire für die Kassengebarung erhöht. ---------Art. 2 - Stato di previsione delle spese Capitolo 11000 + 200.000.000 Capitolo 11005 + 560.000.000 Capitolo 31120 - 75.800.000 Capitolo 31206 - 100.000.000 Capitolo 31305 + 170.000.000 Capitolo 31306 + 100.000.000 Capitolo 31320 + 80.000.000 Capitolo 33110 + 95.000.000 Capitolo 33111 + 100.000.000 Capitolo 33145 (di nuova istituzione) +1.500.000.000 Assegnazione di fondi all'accademia Europea di Bolzano per il risanamento ed ampliamento della nuova sede (L.P. 29.10.1991, n. 31, articolo 3) Capitolo 33210 - 24.200.000 Capitolo 33211 - 145.000.000 Capitolo 33220 - 100.000.000 Capitolo 33510 - 100.000.000 Capitolo 51351 + 1.300.000.000 - 144 - Capitolo 51451 Capitolo 51500 Capitolo 52110 Capitolo 52250 Capitolo 83020 Capitolo 83035 Capitolo 91040 Capitolo 102105 Capitolo 102130 Capitolo 110015 (di nuova istituzione) Versamento dei contributi previdenziali sui compensi agli amministratori e per collaborazioni coordinate e continuative (Legge del 8.8.1995, n. 335) (Entrata cap. 6015) COD/11.0-4.0/1.1.413.1.01.32 + 1.000.000.000 - 2.300.000.000 - 12.700.000.000 - 2.100.000.000 - 200.000.000 + 200.000.000 + 2.000.000.000 - 760.000.000 + 14.800.000.000 + 500.000.000 + 2.500.000.000 Lo stato di previsione della spesa è aumentato a lire 4.703,5 miliardi per la competenza e lire 5.117,5 miliardi per la cassa. Wir kommen jetzt zu den einzelnen Kapitel, zu denen Wortmeldungen beantragt worden sind. Kapitel 33111: Der Abgeordnete Willeit hat das Wort. WILLEIT (Ladins): Danke, Frau Präsidentin! Ich möchte zu einigen Ausgabekapiteln nur wenige Worte sagen, und zwar betreffen diese Kapitel allesamt den Einsatz von Kulturmitteln. Uns allen ist bekannt, daß die Kulturmittel laut Statut gemäß Proporz und Bedarf einzusetzen sind. Vielleicht weniger bekannt ist eine besondere Schutzbestimmung des Statutes, die Bestimmung des Artikels 84, betreffend eine Art Mitspracherecht der jeweiligen Sprachgruppe. Dieses Mitsprachrecht kommt eventuell durch die Abstimmung nach Artikel, nach Sprachgruppen zum Ausdruck. Diese komplexe Prozedur jedoch könnte ruhig vermieden werden, wenn man bei der Erstellung des Haushaltes über den Einsatz der Mittel sprechen würde. Nachdem die deutsche und die italienische Sprachgruppe in der Regierung vertreten sind, die ladinische aber nicht, glaube ich, wäre es billig und recht, daß wenigstens der Einsatz der kulturellen Mittel mit dem Vertreter der Ladiner im Südtiroler Landtag, eventuell auch durch die Beratungsgremien, durch die ladinischen Kulturbeiräte, die bestehen, besprochen würde, was bis heute nicht geschehen ist. Aber ich will für die Zukunft diesen Vorschlag und auch diesen Antrag stellen. Hinzuzufügen ist noch, daß die Mittel, welche für die ladinische Sprache und Kultur eingesetzt werden, nicht nur nach den Proporz, sondern auch nach den Bedarf bemessen werden sollen. Der Bedarf ist einwandfrei höher als bei den anderen Sprachgruppen. Was die einzelnen Kapitel anbelangt, möchte ich um eine Auskunft bitten, warum man bei bestimmten Kapiteln so hohe Rückstände vorsieht. Was die Kulturbeiträge anbelangt, glaube ich, daß die Landesregierung die Kriterien, - 145 - also die Verordnung, für die Zuteilung der Beiträge an die Vereine, noch überdenken muß, denn es wird für die Vereine von Jahr zu Jahr komplizierter, und auch der Eingriff der Landesverwaltung wird im größer. Die Schuld wird immer dem Rechnungshof zugeschoben. Das stimmt nicht. Der Rechnungshof hat keine Schuld. Er verlangt nicht und kann auch nicht verlangen, daß jede Ausgabe eines Vereines nachgewiesen werden muß. Das kann er absolut nicht! Das verlangt die Landesverwaltung mit den eigenen Normen. Ich glaube, diese Überbürokratisierung der Bezuschussung, vor allem der Kultur, ist nicht gerechtfertigt. Ich glaube, damit alle Kapitel, zu denen ich sprechen wollte, angesprochen zu haben, weshalb ich zu keinem weiteren mehr Stellung nehmen werde. PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE: Dott.ssa ALESSANDRA ZENDRON VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN: PRESIDENTE: La parola all'assessore Hosp, ne ha facoltà. HOSP (Landesrat für deutsche und ladinische Schule und Kultur, deutsches Schulamt, ladinisches Schulamt, Denkmalpflege - SVP): Ich gehe kurz auf die Kriterien ein. Die Kriterien hat nicht die Landesverwaltung erfunden und schon gar nicht diejenigen, die für die Kultur verantwortlich sind, sondern die Kriterien wurden uns durch das staatliche Transparenzgesetz vorgegeben. Und das hat seine Gründe, weil sich in diesem Staate einige Leute bedient haben. In Südtirol hat sich niemand bedient, und trotzdem mußten wir diese Bestimmungen rezipieren und darunter stöhnen wir alle. Und weil wir darunter stöhnen, haben wir auch das ganze Jahr immer wieder versucht, diese Kriterien einfühlsamer, besser, duldsamer zu machen. Aber da muß ich schon sagen: "Ich gebe nie dem Rechnungshof die Schuld". Der Rechnungshof hat natürlich seine Pflicht, zu überprüfen, daß alles gesetzeskonform ist, aber in diesem Fall sind wir auch vom Rechnungshof ganz schön gebeutelt worden, genauso wie von den Gesetzen. Und daß die Leidtragenden die Vereine sind, da haben Sie vollkommen recht und ich hoffe, daß wir da künftig ein bißchen herauskommen. Aber wie es aussieht, wird die Bürokratie immer strenger, die Kontrollen werden strenger, weil eben in der Vergangenheit in diesem Staate zuviele sich selbst bedient haben. Wir haben jetzt auch darunter zu leiden, vor allem unsere Vereine. Und daraus ergeben sich jetzt auch die großen Rückstände, nicht nur in der Kultur, sondern auch in vielen anderen Bereichen. Durch die wiederholten Verbesserungen an den Kriterien - zurückgeworfen, neu beschlossen, von der Landesregierung abgesegnet, erneut vorgelegt - sind wir mit vielen Auszahlungen in Verzug geraten, aber es wird sicherlich jede Lire in diesen Kapiteln aufgebraucht werden, denn wir haben seit einigen Wochen schon den Überblick, daß niemand auf seine Mittel verzichtet hat, daß alle - 146 - förmlich und genau abgerechnet haben. Und leider Gottes geht es nicht mehr ohne genaue Abrechnung. Die Zeiten, in denen nur mehr ein Landesbeitrag fließt und die Eigenmittel nicht beigebracht werden, sind vorbei. Früher war es manchmal der Fall, daß einer nur erklärt hat, Ausgaben in der Höhe gehabt zu haben, wofür er Investitionsbeiträge bekommen hat, und die restlichen 20 oder 30 Prozent hat er gar nicht abrechnen müssen. Jetzt wissen wir, daß man immer die 100 Prozent erklären bzw. abrechnen muß. Für manche ist es eine Umstellung. Der Bedarfsproporz ist ein Anliegen der ladinischen und der deutschen Volksgruppe. Und wir haben diesen Bedarfsproporz auch in den Koalitionsverhandlungen enthalten, aber wir sind noch keinen Schritt weitergekommen. Es ist natürlich vermessen zu sagen, daß zum Beispiel die deutsche oder die ladinische Volksgruppe den einwandfrei höheren Bedarf hat. Das gelte es erst nachzuweisen. Ich selbst bin auch davon überzeugt, daß die deutsche und die ladinische Volksgruppe den höheren Bedarf hat, aber Kollege Cigolla ist anderer Meinung, denn seine Vereine, Verbände und seine zu pflegende Kultur haben natürlich auch einen großen Bedarf. Manchmal streiten wir darum, aber wir sind zum Bedarfsproporz noch nicht vorgedrungen. Und ich habe keine Schwierigkeiten, wenn Kollege Willeit mit mir die Mittel besprechen will. Ich habe das bereits vor einem Jahr gesagt: "Die Kulturmittel werden nach Proporz aufgeteilt", und deshalb gibt es darüber kaum einen Grund zu streiten. Die Ladiner haben ihr Paket, die Italiener haben ihr Paket und wir unseres an hunderten von Millionen. Derjenige, der die Besprechung dieser Mittel möchte, ist ja selber der Vorsitzende des Kulturbeirates. Diesem obliegt es, die der ladinischen Volksgruppe anheimgestellten Millionen zu verteilen und Sie werden noch nie erfahren haben, daß ein Landesrat, ein Landeshauptmann oder eine Landesregierung ein einziges Wort gegen den von Euch vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel vorgebracht hat. Das heißt, der Kulturbeirat mit dem Vorsitzenden Willeit entscheidet souverän über die der ladinischen Volksgruppe zustehenden Mittel. Über die den Deutschen oder den Italienern zustehenden Mittel könnt Ihr nicht entscheiden, genauso, wie mein Kulturbeirat nicht über die Mittel der italienischen Volksgruppe entschieden kann, weil wir ganz genau nach Proporz - und das verhindert Streit; das ist eine mathematische Regel; sie ist nicht unklug, wenngleich wir alle meinen, wir möchten alle mehr haben - verteilen. Sie verfügen ganz allein mit Ihren Kulturbeiratsmitgliedern über Ihre Mittel, wie ich mit meinen Kulturbeiratsmitgliedern über meine und Landesrat Cigolla mit seinen italienischen Kulturbeiratsmitgliedern über seine Mittel verfügt. Deswegen, glaube ich, ist dieser Wunsch der Absprache jederzeit möglich, aber deswegen bekommt man trotzdem nicht mehr Mittel, weil Sie souverän mit Ihrem Kulturbeirat über die Millionen, die Ihnen zur Verfügung stehen, entscheiden. PRESIDENTE: Metto in votazione il capitolo 33111: approvato con 4 voti contrari, 4 astensioni e i rimanenti voti contrari. Capitolo 33211: il consigliere Willeit rinuncia. Capitolo 33210: la parola alla consigliera Klotz. - 147 - KLOTZ (UFS): Es handelt sich hier um die Ausgaben für die Abhaltung und die direkte Führung von Tätigkeiten, Vorhaben, Veranstaltungen bildungsmäßiger Art. Es war im letzten Jahr hier eine Kompetenz vorgesehen von 3 Milliarden und zirka 100 Millionen Lire, heuer eine Kompetenz von 4 Milliarden und 130 Millionen Lire. Herr Landesrat Hosp, was bei vielen Kapiteln Ihres Ressorts besonders auffällt, sind die hohen Rückstände; beispielsweise gibt es Rückstände zum 31.12. dieses Jahres von 2.000.100.000 Lire. Woraus ergeben sich in diesem Fall diese hohen Rückstände? Es gibt dann noch ein Kapitel, zu dem ich noch Fragen habe, auf andere kann ich verzichten. Und es kommt jetzt eine Verminderung, immerhin 24 Millionen Lire, aber das ist nicht weiß Gott was. Aber vor allen Dingen die Frage, weshalb es so hohe Rückstände auch auf diesem Kapitel gibt und warum diese nicht auf die Kassa für 1996 übertragen werden können, denn dort sehe ich nur eine Bereitstellung von 2.800.000.000 Lire. HOSP (Landesrat für deutsche und ladinische Schule und Kultur, deutsches Schulamt, ladinisches Schulamt, Denkmalpflege - SVP): Die Rückstände sind auch hier mit der Einführung der neuen Kriterien und der verspäteten Abwicklung der Ansuchen zu erklären. Es handelt sich dabei etwa 5 Milliarden Lire, die allein die Privatschulen aus diesem Fonds erhalten, und diese sind zum Großteil noch nicht hinausgegangen, das heißt, in den letzten zwei Wochen sind diese Beträge ausbezahlt worden. Die Kürzung ist unerheblich bei diesem Kapitel. Das ist mehr eine rechnerische Kürzung. PRESIDENTE: Metto in votazione il capitolo 33210: approvato con 3 voti contrari, 3 astensioni e i restanti voti favorevoli. Capitolo 33220: Consigliere Leitner, ha facoltà di parola. LEITNER (Die Freiheitlichen): Die Frage zu diesem Kapitel laute: Warum gibt es hier diese drastische Reduzierung bei den Instituten für Musikerziehung? Die Kompetenz 1995 war über 4 Milliarden Lire, jetzt sind es 820 Millionen und es werden noch 100 Millionen Lire gestrichen, also bleiben 700 Millionen Lire. Warum? HOSP (Landesrat für deutsche und ladinische Schule und Kultur, deutsches Schulamt, ladinisches Schulamt, Denkmalpflege - SVP): Das erklärt sich damit, daß das ganze Personal der Institute für Musikerziehung seit 1. Jänner dieses Jahres direkt vom Land verwaltet wird, und zwar auf Wunsch der Musikinstitute, und somit haben die Musikinstitute nur noch die interne Verwaltung, die Instrumentenankäufe und die stundenweise Bediensteten zu bezahlen. Wahrscheinlich wird das Kapitel ein anderes Jahr noch kleiner. PRESIDENTE: Metto in votazione il capitolo 33220: approvato a maggioranza con 4 voti contrari e 3 astensioni. - 148 - Capitolo 51251: i consiglieri Leitner e Klotz rinunciano alla trattazione. Capitolo 52110: la parola alla consigliera Klotz. KLOTZ (UFS): "Zuweisung an die Sanitätseinheiten von nicht zweckgebundenen Anteilen des Landesgesundheitsfonds für laufende Ausgaben". Hier ist eine Verminderung von 12.700.000.000 Lire vorgesehen. Die Kompetenz war ursprünglich 755.500.000.000 Lire. Und auch hier fällt vor allen Dingen der hohe Rückstand auf, also der Rückstand von 110.000.000.000 Lire. Worauf ist das zurückzuführen, und weshalb wird diese hohe Verminderung jetzt vorgesehen? SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Wir haben einen Teil der Ausgaben für den neuen Vertrag auf diesen Kapitel gehabt. Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, daß alle Ausgaben für den neuen Vertrag auf ein eigenes Kapitel getan werden müssen, 30 Milliarden plus die 12 Milliarden Lire. Der Vertrag kostet im Jahr 1996 42 Milliarden Lire und deshalb ist das herausgenommen worden und auf das Kapitel für den Vertrag gegeben worden. Es ist ganz klar, daß die Bezahlung der Sanitätseinheiten für einzelne Leistungen in das neue Jahr hineingeht. Also, von der Anschaffung bis zur Bezahlung braucht es natürlich eine gewisse Zeit, und wenn diese ungefähr 700 Milliarden Lire ausmacht, dann ist ganz klar, daß über das Jahr hinaus die Anschaffungen laufen, und insofern gibt es diese Rückstände, die dann erst im nächsten Geschäftsjahr zu bezahlen sind. PRESIDENTE: Metto in votazione il capitolo 52110: approvato a maggioranza con 4 voti contrari, 5 astensioni e i restanti voti favorevoli. Capitolo 52250: i consiglieri Leitner e Klotz rinunciano alla trattazione. Capitolo 83020: la parola al consigliere Leitner. LEITNER (Die Freiheitlichen): "Kapitalbeiträge für Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Nutzung regenerationsfähiger Energiequellen." Hier haben wir im Haushaltsjahr 1995 eine Kompetenz von 25,7 Milliarden Lire, jetzt sind es 20,8 Milliarden Lire, weniger 200 Millionen Lire, die jetzt wegkommen, und Rückstände von 43 Milliarden Lire. Diesbezüglich wollte ich eine Erklärung, und zwar, wie sich diese rechtfertigen, wo doch diesem Bereich so viel Aufmerksamkeit gewidmet wird und dessen Wichtigkeit unterstrichen wird. Gibt es diesbezüglich keine Ansuchen oder wie erklären sich diese hohen Rückstände? KURY (GAF-GVA): Ich habe dieselbe Frage! LAIMER (Landesrat für Wasserwirtschaft und Wasserschutzbauten - SVP): Im Jahre 1995 - haben Sie richtig erwähnt - wurden über 25 Milliarden Lire für diesen Bereich ausgegeben. Ich erinnere daran, daß im - 149 - Jahre 1994 18 Milliarden Lire dafür vorgesehen waren, also doch eine beträchtliche Steigerung. Auch im Sinne einer vernünftigen verantwortungsbewußten Energiepolitik wurde hier eine doch über 30 prozentige Steigerung erwirkt. Es wurden auch die entsprechenden Kapitel der Haushaltsjahre 94 und 95 zur Gänze verpflichtet. Zum Teil warten diese Beträge solange auf die Auszahlung, bis die Gesuchsteller die entsprechenden Unterlagen eingereicht haben. Jedenfalls sind die Beträge in beiden Jahren 1994/95 restlos verpflichtet worden und können auch, sobald die Unterlagen aufliegen, ausbezahlt werden. PRESIDENTE: Metto in votazione il capitolo 83020: approvato con 5 voti contrari, 1 astensione e i restanti voti favorevoli. Capitolo 102130: la parola alla consigliera Klotz. KLOTZ (UFS): "Fonds für die Anwendung des Abkommens für das Personal der Verwaltungszweige der Landesverwaltung und der Sanität". Bei diesem Kapitel ist eine Erhöhung von 14.800.000.000 Lire vorgesehen. Wodurch ist das bedingt, Herr Landesrat? Sind das diese Verträge? Der Landesrat hat mit ja geantwortet, dann hat sich das erledigt. PRESIDENTE: Qualcun altro chiede la parola? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato con 3 voti contrari, 1 astensione e i restanti voti favorevoli. Chi chiede la parola sull'emendamento presentato dall'assessore Di Puppo e dal Presidente della Giunta? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato a maggioranza con 3 voti contrari e 3 astensioni. Do lettura di un emendamento, presentato dai consiglieri Waldner e Willeit, che dice: "Nel capitolo 85085 le parole "Articolo 12 della legge finanziaria" sono sostituite dalle seguenti: "Articolo 10 della legge finanziaria"." "Im Kapitel 85085 wird der Wortlaut "Artikel 12 des Finanzgesetzes" durch den Wortlaut "Durch Artikel 10 des Finanzgesetzes" ersetzt." Consigliere Waldner, è un errore tecnico che verrà corretto in sede di coordinamento. La ringrazio per la segnalazione, ma io non lo considererei un emendamento. Passiamo alla trattazione dei capitoli di spesa. Capitolo 11015: il consigliere Holzmann rinuncia. Capitolo 11025: il consigliere Holzmann rinuncia. Capitolo 12133: il consigliere Holzmann rinuncia. Capitolo 12175: il consigliere Holzmann rinuncia. Capitolo 12186: il consigliere Bolzonello ha la parola. BOLZONELLO (AN): Rilevo che nonostante tutto vi è una cifra piuttosto elevata per quanto attiene le spese per liti, pareri, atti legali, risarcimenti danni. Comprendo che la Giunta provinciale abbia necessità di assumere pareri che prevedono la corresponsione di onorari consistenti, però una delle cose che rilevo abitualmente dall'elenco delle delibere della Giunta provinciale è il consistente numero di ricorsi ai quali la Giunta deve far fronte davanti al Tribunale Amministrativo, ecc. E' segno che questa litigiosità che c'è nei confronti - 150 - della pubblica amministrazione deve far ragionare. Io non so all'interno di questo miliardo quali sono le cifre relative solo alle liti, ai pareri, agli atti ecc. separati per voci, però se le pese per le liti fossero consistenti, la pubblica amministrazione dovrebbe fare un ragionamento, che per certi versi ha già fatto nel momento in si arriva alla semplificazione delle procedure, all'eliminazione di gran parte di pareri di commissioni ecc. Però la curiosità è proprio sapere quanto incidono le spese per le liti. DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Wir haben den Betrag vom vorigen Jahr auf heuer nicht erhöht, sondern er ist gleich geblieben. Und, ich glaube, bei einem Haushalt mit zirka 5.000 Milliarden muß man einfach eine solche Ziffer vorsehen, weil man nie weiß, was an Schadensvergütungen im Laufe eines Jahres auftreten. Ich glaube, man muß einfach eine gewisse Summe in Reserve behalten, weil man einfach nie weiß, was im Laufe eines Jahres alles auftritt. Daß natürlich auch Prozesse entstehen, das ist eine Selbstverständlichkeit bei einer Landesverwaltung mit dieser Größe. Und auch was die Rechtsgutachten anbelangt, bin ich überzeugt, daß gerade durch den Übergang der Kompetenzen der Schule, vor allem aber auch aufgrund verschiedener anderer Kompetenzübertragungen, vor allem auch im Bereich der Energie, entsprechende Rechtsgutachten notwendig sein werden. PRESIDENTE: Metto in votazione il capitolo 12186: approvato con 5 voti contrari, 3 astensioni e i restanti voti favorevoli. Capitolo 12200: la parola al consigliere Holzmann. HOLZMANN (AN): Ho chiesto di intervenire su questo capitolo perché ci sono 19 miliardi di competenza 1996 e 18,5 miliardi di competenza 1995 di fitti passivi e spese accessorie. Si tratta di una cifra molto elevata. Mi redo conto che la Provincia abbia necessità di avere degli spazi per i propri uffici, però devo anche dire che l'edificio Plaza è stato acquistato oltre quattro anni fa, ed è ancora inutilizzato. So che verrà occupato fra breve, però intanto è stato quattro anni vuoto. Davanti a noi è possibile realizzare una rilevante cubatura già da molto tempo, e non mi sembra che vi sia in corso nessun lavoro. Mi chiedo come mai, pur essendoci la possibilità di occupare degli immobili già di proprietà della Provincia o di poterli costruire, si sia preferito fino adesso pagare affitti. Poi sappiamo che avrà maggiori possibilità in futuro di costruire quello che le pare anche senza concessioni edilizie nei comuni dove riterrà opportuno farle. Ci sembra comunque utile che la Provincia utilizzi quello che ha. LEITNER (Die Freiheitlichen): Im Prinzip habe ich dieselbe Frage. Mir erscheint das Ausmaß dieses Kapitels auch beachtlich. Und vor allem habe ich schon bei der Generaldebatte zum Finanzgesetz gesagt, daß mir die Art und Weise, wie das Land eben auch Räumlichkeiten anmietet statt sie zu kaufen, nicht logisch erscheint. - 151 - KOFLER (Landesrat für Hochbau und Technischer Dienst, Straßenbau und Entsorgungsanlagen, Bauten- und Vermögensverwaltung, Informationstechnik, Raumordnung - SVP): Die von Herrn Holzmann angesprochenen Beispiele haben ganz einfach damit zu tun, daß es diesbezüglich eben auch Prozesse gibt, beispielsweise wie beim Bau vor dem Landhaus I; deswegen kann mit dem Bau nicht begonnen werden. Es ist unser Bestreben, daß wir die Mieten reduzieren und mehr Ämter in eigenen Gebäuden unterbringen. Nur ist dies eben eine Bestrebung, die nicht von heute auf morgen erledigt werden kann. Die Erhöhung, die hier vorgenommen worden ist, ist sehr gering. Es sind etwa nur 3 Prozent, die an Steigerung von 1995 auf 1996 vorgesehen sind, und diese Steigerung ist ganz einfach absolut notwendig, um die bereits laufenden Mieten weiter bezahlen zu können. Es ist also nicht vorgesehen, daß wir im größeren Ausmaß neue Räumllichkeiten anmieten, sondern wir möchten vielmehr unser Hauptaugenmerk auf die Realisierung von Bauten im Eigentum legen. PRESIDENTE: Metto in votazione il capitolo 12200: approvato a maggioranza con 9 voti contrari e 1 astensione. VORSITZ DER PRÄSIDENTIN: Dr. SABINA KASSLATTER-MUR PRESIDENZA DELLA PRESIDENTE: PRÄSIDENTIN: Kapitel 12235: Der Abgeordnete Holzmann verzichtet auf die Behandlung des Kapitels. Kapitel 12250: Der Abgeordnete Holzmann hat das Wort. HOLZMANN (AN): Vorrei chiedere dei chiarimenti all'assessore Di Puppo. Vorrei sapere quali sono le partecipazioni che la Provincia intende attuare. Sono per il 1995 i 7 miliardi e mezzo di competenza? Vi è un grosso aumento per l'anno successivo, il 1996, abbiamo quasi 10 miliardi di aumento. Vorrei sapere a cosa si riferiscono. Sappiamo che c'è un'operazione in corso che riguarda l'aeroporto Catullo, vorrei sapere esattamente di che entità, e un'altra operazione che riguarda l'autostrada del Brennero. Sono le uniche due che mi vengono in mente, quindi vorrei sapere qualcosa di più. DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Si tratta di interventi limitati alla Fiera di Bolzano, quindi c'è un intervento finanziario per la costruzione di quanto deve essere realizzato, sotto forma di partecipazione societaria, quindi con un aumento. Poi abbiamo la partecipazione all'aeroporto Catullo, per 360 milioni circa, e poi c'é il discorso riferito all'autostrada, se portiamo a termine l'operazione con la Cassa di Risparmio di acquisto di quelle azioni per 8 miliardi circa. - 152 - PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 12250 ab: mit 8 NeinStimmen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Kapitel 21000: Das Wort hat der Abgeordnete Holzmann. HOLZMANN (AN): Volevo un chiarimento per quanto riguarda le spese per la Cassa provinciale antincendi, spese correnti ecc. Noi abbiamo fatto un conto molto sommario dei contributi che vengono erogati a vario titolo ai vigili del fuoco, e fra una cosa e l'altra ho sommato circa 27 miliardi. Ho fatto parte per un certo periodo del corpo volontario dei vigili del fuoco, quindi ritengo che siano utili queste istituzioni, però in alcuni casi queste risorse sono male impiegate, o per o meno la costituzione di Corpi segue criteri diversi da quelli della Protezione civile, che dovrebbero ispirare la dislocazione di questi corpi. Ci sono casi come quello di Caldaro dove vi sono 7 caserme dei vigili del fuoco e 5.500 abitanti, con automezzi e attrezzature. Se questo criterio dovesse essere adottato per tutta la provincia, avremmo migliaia di caserme. A Bolzano ne dovremmo avere una per ogni via. E' evidente che su queste spese, che sono molto rilevanti, perché oltre a quelle che escono dal bilancio della Giunta provinciale ci sono i contributi che escono dalle casse dei comuni, è una massa enorme di denaro che va a finanziare questo corpo che è meritorio in tantissimi casi, mentre in alcune cose, come la sua strutturazione e organizzazione, ci lascia piuttosto perplessi. Mi rendo conto che ci siano fenomeni anche di carattere storico, culturale, che influenzano molto lo sviluppo di questi corpi soprattutto in provincia di Bolzano - già in provincia di Trento gli organici sono inferiori - però vorrei chiedere se è stata fatta una valutazione complessiva sul costo di un corpo, pur meritorio ma che deve essere valutato per quello che necessita e non per quello che rappresenta sul piano storico e culturale. Questo tipo di valutazioni le possiamo fare in altri settori, ma non in questo. DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Kollege Holzmann, zunächst einmal möchte ich sagen, daß wir das Geld im Delegierungswege von seiten der Region bekommen. Wir bekommen insgesamt zirka 25 Milliarden Lire von der Region für das Feuerwehrwesen. Und Sie wissen, daß wir für die Feuerwehr Bozen allein 6,5 Milliarden Lire ausgeben, das heißt, gleich viel ungefähr, wenn wir den Bau der Strukturen weglassen, denn die müssen wir auch in Bozen für die Berufsfeuerwehr bauen, wie für die anderen 305 Feuerwehren. Das heißt also, daß insgesamt gesehen die Freiwilligkeit sich wirklich auszahlt. Und wenn wir für ungefähr 100 Feuerwehrmänner fast gleich viel zahlen, wie für die 13.000 freiwilligen Feuerwehrmänner, dann, glaube ich, wird schon jeder einzelne erkennen, daß die Freiwilligkeit hier wirklich am Platz ist und daß wir einen sehr effizienten und auch billigen Dienst garantieren können. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 21000 ab: mit 4 NeinStimmen, 3 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Kapitel 31135: Die Abgeordnete Klotz verzichtet darauf. - 153 - Kapitel 31220: Die Abgeordnete Klotz verzichtet darauf. Kapitel 31325: Das Wort hat die Abgeordnete Klotz. KLOTZ (UFS): Es handelt sich hier um ziemlich große Beträge, also überall 11 Milliarden Lire, 11,5 Milliarden Lire in der Kompetenz für 1996. Es sind Beiträge an Körperschaften, Anstalten, Vereinigungen für den Ankauf von Gebäuden, Grundstückserwerb und dergleichen. Ein Rückstand von über 4 Milliarden Lire. Handelt es sich hier um ein ganz bestimmtes Objekt, das bis jetzt nicht angekauft werden konnte oder um mehrere? Und welche sind die größten Anteile davon? HOSP (Landesrat für deutsche und ladinische Schule und Kultur, deutsches Schulamt, ladinisches Schulamt, Denkmalpflege - SVP): Sie sind alle verwirklicht worden, aber sie sind erst am Jahresende abgerechnet worden, beispielsweise Vinzentinum in Brixen mit großen Umbauarbeiten, die heuer das zweite Jahr laufen, oder die vor zwei Wochen begonnene Restaurierung des Knabenheimes "Gamperheim" in Meran. Das dürften diejenigen sein, für welche erst in den letzten zwei, drei Wochen in der Landesregierung die Beiträge beschlossen worden sind. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 31325 ab: mit 4 NeinStimmen, 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Kapitel 32325: Die Abgeordneten Leitner und Kury verzichten auf die Behandlung des Kapitels. Kapitel 33116 und 33120: Der Abgeordnete Willeit verzichtet auf die Behandlung der beiden Kapitel. Kapitel 33236: Die Abgeordnete Klotz verzichtet. Kapitel 33241: Die Abgeordnete Kury verzichtet auf die Behandlung dieses Kapitels. Kapitel 33250: Das Wort hat der Abgeordnete Bolzonello. BOLZONELLO (AN): Ho letto in questo bilancio che c'è un impegno di spesa per la biblioteca provinciale italiana. Gradirei sapere qualcosa di più. CIGOLLA (Assessore alla scuola e cultura italiana, intendenza scolastica italiana, edilizia abitativa - PPI): Siamo ancora a livello di affidamento di incarico. E' stata nominata una commissione che dovrebbe, entro breve, dare un parere all'assessore competente ai lavori pubblici, il quale a sua volta, verso la metà del 1996, dovrebbe dare l'avvio alla progettazione. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 33250 ab: mit 4 NeinStimmen, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Kapitel 33305: Der Abgeordnete Willeit ist momentan nicht im Saal, deshalb kommt das Kapitel nicht zur Behandlung. Kapitel 33510: Die Abgeordnete Klotz hat das Wort. - 154 - KLOTZ (UFS): "Zuschüsse, Beihilfen für Institutionen, Organisationen der Jugendarbeit zur Schaffung und Verbesserung der Infrastrukturen". Worauf bezieht sich der Rückstand von über 2 Milliarden Lire, Herr Landesrat? HOSP (Landesrat für deutsche und ladinische Schule und Kultur, deutsches Schulamt, ladinisches Schulamt, Denkmalpflege - SVP): Der Rückstand setzt sich aus jenen Mitteln zusammen, die wir im Nachtragshaushalt, wie der Herr Landeshauptmann schon in der Replik erklärt hat, für Investitionsausgaben im Jugendbereich vorgesehen haben, beispielsweise 1 Milliarde Lire für Bruneck, das erst in den nächsten zwei Jahren realisiert wird, und eine gute halbe Milliarde Lire für Nobels. Das sind Projekte, die werden erst realisiert und das Geld wird sicherlich erst Mitte des kommenden Jahres ausgezahlt werden. Man darf es drei Jahre lang stehen lassen, aber wir haben im letzten Sommer, weil die Mittel vorhanden waren, für diese Investitionen Gelder ausgegeben und die werden sicher erst Mitte des Jahres konsumiert werden, wenn die Bauarbeiten soweit fortgeschritten sind. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 33510 ab: mit 3 NeinStimmen, 5 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Kapitel 34006: Das Wort hat die Abgeordnete Klotz. KLOTZ (UFS): "Beiträge an Gemeinden und Gemeindekonsortien zur Verwirklichung und Verbesserung von Sportanlagen". Hier sind von den im letzten Jahr vorgesehenen mehr als 6 Milliarden Lire zirka 8 Milliarden Lire nicht ausgegeben worden, ich nehme an, noch aus dem Haushaltsvoranschlag des Jahres 1994. Um welche großen Vorhaben handelt es sich, die entweder noch nicht realisiert worden sind oder bei denen die Auszahlung noch nicht stattgefunden hat? Das wäre die wichtigste Frage. DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Ich kann natürlich jetzt nicht automatisch alle aufzählen, denn es sind sehr, sehr viele Anlagen. Die große Anlagen sind zum Beispiel das Hallenschwimmbad in Innichen, für welches eine Milliarde Lire verpflichtet worden ist und nicht ausgegeben hat werden können, weil die Volksabstimmung durchgeführt worden ist. Ein größeres Vorhaben und ein größerer Betrag ist noch beim Pfarrhof in Bozen ausständig, weil aufgrund der Untersuchungen die Arbeit nicht endkollaudiert werden konnte und deshalb auch die Beiträge noch nicht ausbezahlt wurden. Das sind die größten Vorhaben, das heißt, die Vorhaben, die wirklich Milliardenbeträge beinhalten. Die anderen sind sehr, sehr viele kleinere und mittlere Vorhaben, beispielsweise in Ratschings, das über 500 Millionen Lire beträgt, und andere um 200, 300 Millionen Lire, die eben noch nicht durchgeführt worden sind, denn für die Durchführung haben die Interessierten drei Jahre Zeit. - 155 - PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 34006 ab: mit 4 NeinStimmen, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Kapitel 34017: Die Abgeordnete Klotz hat das Wort. KLOTZ (UFS): "Ausgaben für die Tilgung von Darlehen, die von den Gemeinden ... aufgenommen worden sind für Bau, Um- und Ausbau von Sportanlagen". Hier gibt es ebenso Rückstände - ich nehme an aus den letzten Jahren - und meine Frage lautet: "Welche fallen hier ins Gewicht? DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Ich kann Ihnen dieselben nicht aufzählen, aber wenn Sie interessiert sind, dann machen Sie eine Anfrage, bzw. schreiben Sie mir einen Brief, dann werde ich Ihnen eine genau Liste übersenden. Ich kann sie leider nicht alle auswendig wissen. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 34017 ab: mit 4 NeinStimmen, 1 Stimmenthaltung und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Kapitel 41010: Abgeordneter Leitner hat das Wort. LEITNER (Die Freiheitlichen): Bei diesem Kapitel geht es um den geförderten Wohnbau. Es gibt hier Rückstände von 260 Milliarden Lire, Kompetenz 1996 108 Milliarden Lire, Kompetenz 1995 147 Milliarden Lire. Die Rückstände von 1994 weiß ich jetzt nicht auswendig. Aber, wie kommt hier ein Rückstand von 260 Milliarden Lire zustande, wo doch alle wissen, wie groß die Wohnungsnot ist und wie hart die Leute auch auf die Förderung warten? KURY (GAF-GVA): Ich habe dieselbe Frage! CIGOLLA (Assessore alla scuola e cultura italiana, intendenza scolastica italiana, edilizia abitativa - PPI): Das sind alte Beträge von den vorhergehenden Jahren. Inzwischen sind die Mittel schon total ausgeschöpft, nachdem schon mehrere Gesuche eingereicht worden sind. Ich muß dazusagen, daß die Mittel aufgrund der neuen Gesuche nicht ausreichen würden. Also, es gibt nicht nur Rückstände, die in der Zwischenzeit schon ausgeschöpft wurden, sondern es sind inzwischen auch neue Gesuche eingereicht worden, bei denen man nicht weiß, wie sie finanziert werden können. Heuer haben wir schon 280 Milliarden Lire ausbezahlt. Das bedeutet, im Vergleich mit den vorhergehenden Jahren, daß noch 500 Gesuche dazugekommen sind und, daß noch 30 Milliarden Lire ausbezahlt werden müssen. Es sind nicht Rückstände, die ungenutzt geblieben sind, sondern das sind alte buchhalterische Beträge, die aber in der Zwischenzeit bereits ausbezahlt wurden. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 41010 ab: mit 7 NeinStimmen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Kapitel 51330: Abgeordneter Bolzonello hat das Wort. - 156 - BOLZONELLO (AN): Da qualche anno in occasione della legge di bilancio viene fuori la storia della colonia di Miralago a cui la Provincia di Bolzano ha rinunciato qualche anno fa. Vi è stata una permuta con dei terreni nella Bassa Atesina, invece mi ritrovo un capitolo con un impegno di spesa. Vorrei sapere il perché. SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Der Vertrag ist voriges Jahr unterschrieben worden. Die Abrechnungen sind von 1992/93, aber erst in diesem Jahr mit der entsprechenden Ausgabe, die wir zu tragen haben, heraufgekommen. Jetzt haben wir noch die Abrechnung für den Teil des Jahres 1994 zu tragen, bevor der Tauschvertrag abgeschlossen wird, so daß auch im Jahre 1996 noch eine Ausgabe enthalten ist, weil - wie gesagt - die Jahresabschlußrechnung erst im Jahr 1996 vorliegen wird. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 51330 ab: mit 6 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Kapitel 51455: Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort. KLOTZ (UFS): "Beiträge an Körperschaften, Vereine, Komitees und Private, die auf dem sozial-gesundheitlichen Bereich tätig sind, zur Verwirklichung, Erweiterung außerordentlicher Instandhaltung der nötigen Strukturen und Ausübung der Fürsorgedienste." Man hört immer wieder Klagen, vor allem von seiten der Privaten oder auch der Vereine, die auf dem sozialgesundheitlichen Gebiet tätig sind, daß sie teilweise Darlehen aufnehmen müssen, um verschiedene Leistungen, vor allen Dingen Personal, zu bezahlen. Und jetzt frage ich mich natürlich, ob es nicht möglich ist, hier die Auszahlung zu beschleunigen, denn, wie kommen sonst so hohe Rückstände heraus. Also, von den vorgesehenen über 8 Milliarden Lire gibt es über 6 Milliarden Lire an Rückständen. Und warum ist in diesem Bereich die Kompetenz für das kommende Jahr fast halbiert worden? In der Kassa sind ungefähr 3 Milliarden Lire. Ich sehe schon, daß es mehr oder weniger dann doch die alte Summe bleibt, aber es handelt sich ja um Gelder, die nicht ausgegeben worden sind. SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Im heurigen Jahr waren in diesem Kapitel nur 3 Milliarden Lire drin. Durch den Nachtragshaushalt haben wir dieses Kapitel für die REHA-Lana, für das Liebeswerk, für das Altersheim in Brixen aufgestockt. Das waren die großen Brocken. Diese Ausgabe ist im nächsten Jahr nicht mehr vorgesehen, weil es ein einmaliger Beitrag war; insofern ist das Kapitel reduziert worden. Auszahlung der Beiträge: Bis Ende Jänner wird angesucht. Im heurigen Jahr hat der Rechnungshof Kriterien verlangt, das heißt, wir haben zuerst Kriterien machen müssen und die mußten dann vom Rechnungshof registriert werden, und so hat sich das ganze verzögert. Wir werden heuer versuchen, bei - 157 - den Gesuchen, die im Laufe des Jänners eingehen, nachdem die Kriterien schon vorliegen und die entsprechenden Beschlüsse nicht mehr registriert werden müssen, mit der Überprüfung schneller zu machen und dann die entsprechenden Beträge auszubezahlen, wobei ein Vorschuß von 50 Prozent möglich ist und die restlichen 50 Prozent dann aufgrund der Belege, die hereinkommen, abgerechnet werden müssen. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 51455 ab: mit 5 NeinStimmen, 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Kapitel 52130: Der Abgeordnete Leitner hat das Wort. LEITNER (Die Freiheitlichen): Auch hier die hohen Rückstände, gerade bei den medizinisch-technischen Geräten, die ja immer wieder ins Gerede gekommen sind. Warum gibt es hier einen doppelt so hohen Rückstand als in der Kompetenz ausgewiesen? SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Dies deshalb, weil die Ausschreibung und die ganzen Verfahren nicht einfacher geworden sind, sondern sich sehr in die Länge ziehen und dann die entsprechenden Kollaudierungen auch eine Zeit in Anspruch nehmen, sodaß sich diese Beträge natürlich immer wieder häufen. Auf jeden Fall werden die entsprechenden Einrichtungen gebraucht, aber, wie gesagt, die Ausschreibungen und die ganzen Verfahren brauchen jetzt doch erheblich mehr Zeit als früher. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 52130 ab: mit 6 NeinStimmen, 1 Stimmenthaltung und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Kapitel 61137 und Kapitel 61138: Der Abgeordnete Bolzonello hat das Wort. BOLZONELLO (AN): Rilevo che lo scorso anno vi è stato un impegno di spesa di un miliardo relativamente a queste due iniziative che hanno oggetti simili. Quest'anno vi è una riduzione degli impegni di spesa, in particolare al capitolo 61137. Vorrei capire perché questo diverso accostamento di cifre nei due capitoli e comunque perché questa riduzione così consistente proprio in una materia che merita attenzione e quindi impegno finanziario. DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Si tratta di un servizio che veniva finanziato con questo capitolo ed era il servizio di Control Service per il quale si sta pensando di procedere in proprio con l'acquisto del mezzo finora preso a noleggio attraverso l'ACI. Di conseguenza abbiamo alleggerito questo capitolo come costo diretto sostenuto e il servizio lo faremo con il mezzo, se riusciremo ad acquistarlo. - 158 - PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 61137 ab: mit 4 NeinStimmen, 3 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Wir stimmen über das Kapitel 61138 ab: mit 6 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Kapitel 61147: Der Abgeordnete Leitner hat das Wort. LEITNER (Die Freiheitlichen): Bei diesem Kapitel geht es um Beiträge an die öffentlichen Verkehrsunternehmen. Hier haben wir dreimal so hohe Rückstände wie die im Jahre 1995 ausgewiesene Kompetenz, also 65 Milliarden Lire Rückstände. Wie erklärt sich das? DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Si tratta di opere che sono state impegnate ma non completate al punto da giustificarne l'erogazione, per cui risultano come residuo, ma prossimo alla spesa e non come avanzo nel senso di non impegnato. Si tratta per esempio dell'autorimessa nuova per ACT e SAD. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 61147 ab: mit 6 NeinStimmen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Kapitel 83030: Der Abgeordnete Bolzonello hat das Wort. BOLZONELLO (AN): Non avrei preso la parola per chiedere chiarimenti se non fosse stato per un anziano di questa città che mi ha chiesto perché paga 900 lire al metro cubo quando la figlia che vive a Milano ne paga 300. Rilevo che la SNAM ha avuto decine di miliardi di contributi dalla Provincia autonoma di Bolzano per portare il metano e per la costruzione del metanodotto, e anche oggi vi è un impegno notevole, 4 miliardi. Però ad un certo punto non è più giustificata questa differenza rispetto allo stesso bene venduto qui o a Milano, posto il fatto che il trasferimento del bene è stato praticamente a carico della Provincia attraverso i contributi che sono stati dati alla SNAM. Gradirei sapere quando finirà questo rapporto con la SNAM e quando finiranno queste disparità di trattamenti. LAIMER (Landesrat für Wasserwirtschaft und Wasserschutzbauten - SVP): Ich habe es bereits öfters erwähnt, daß die staatliche Erdgasgesellschaft SNAM für den Bau der Hochdruckleitung keinen Beitrag erhält. Dieses Kapitel ist dazu da, um die Entschädigungen, Servituten und den Ernteausfall für die betroffenen Grundeigentümer zu bezahlen, die zu Lasten des Landes gehen, während der Bau selbst, das Verlegen, das Material zu Lasten der SNAM geht. Was die Preispolitik betrifft, so sind die Preise für das Methan je nach dem Abnehmer gestaffelt. Es gibt verschiedene Preiskategorien für Industrie, Hotellerie, Private usw., und diese sind durch die staatlichen Koeffizienten festgeschrieben, ohne Einflußnahme seitens des Landes. - 159 - PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 83030 ab: mit 6 NeinStimmen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Kapitel 83040: Der Abgeordnete Leitner verzichtet auf die Behandlung dieses Kapitels. Kapitel 85085: Der Abgeordnete Waldner erklärt, daß sich die Wortmeldung zu diesem Kapitel erledigt habe. Kapitel 102245: Der Abgeordnete Bolzonello verzichtet auch auf die Behandlung des Kapitels. Wer wünscht das Wort zum Artikel 2? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 7 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 3 Allgemeine zusammenfassende Übersicht 1. Die allgemeine zusammenfassende Haushaltsübersicht für das Finanzjahr 1996, die diesem Gesetz beigelegt ist, ist genehmigt. ---------Quadro generale riassuntivo 1. E' approvato il quadro generale riassuntivo del bilancio per l'anno finanziario 1996, annesso alla presente legge. Wer wünscht das Wort? Niemand. Dann stimmen wir ab: mit 6 NeinStimmen, 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 4 Pflichtausgaben 1. Die Ausgaben, für welche die Landesregierung die in Artikel 18 des Landesgesetzes vom 26. April 1980, Nr. 8 vorgesehene Befugnis hat, sind in der Beilage 1 zum Haushaltsvoranschlag beschrieben. 2. Der Reservefonds für Pflichtausgaben wird für das Finanzjahr 1996 sowohl für den Kompetenz- als auch für den Kassenteil mit 13 Milliarden Lire ausgestattet. ---------Spese obbligatorie 1. Le spese per le quali la Giunta provinciale può esercitare la facoltà prevista dall'articolo 18 della legge provinciale 26 aprile 1980, n. 8 sono descritte nell'allegato n. 1 al bilancio. 2. La dotazione del fondo di riserva per spese obbligatorie è determinata per l'anno finanziario 1996 nell'importo di lire 13 miliardi sia in termini di competenza che in termini di cassa. Wer wünscht dazu das Wort? Niemand. Dann stimmen wir ab: mit 5 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 5 Nicht vorherzusehende Ausgaben 1. Die Ausgaben, für welche die Landesregierung die in Artikel 20 des Landesgesetzes vom 26. April 1980, Nr. 8 vorgesehene Befug- - 160 - nis hat, sind in der Beilage 2 zum Haushaltsvoranschlag beschrieben. ---------Spese impreviste 1. Le spese per le quali la Giunta provinciale può esercitare la facoltà prevista dall'articolo 20 della legge provinciale 26 aprile 1980, n. 8 sono descritte nell'allegato n. 2 al bilancio. Wer wünscht zu diesem Artikel das Wort? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 5 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen und dem Rest JaStimmen genehmigt. Art. 6 Verzicht auf die Einhebung geringer Einnahmen 1. Der Landesregierung steht die Befugnis gemäß Artikel 6 des Landesgesetzes vom 21. Jänner 1991, Nr. 3 auch für das Finanzjahr 1996 zu. ---------Rinuncia alla riscossione di entrate di modesta entità 1. La facoltà di cui all'articolo 6 della legge provinciale 21 gennaio 1991, n. 3 spetta alla Giunta provinciale anche per l'anno finanziario 1996. Wer wünscht dazu das Wort? Niemand. Dann stimmen wir ab: mit 4 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 7 Dreijahreshaushalt 1996-1998 1. Der Haushaltsvoranschlag des Landes Südtirol für den Dreijahreszeitraum 1996-1998, der diesem Gesetz beigelegt ist, ist im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 26. April 1980, Nr. 8 genehmigt. ---------Bilancio triennale 1996-1998 1. E' approvato ai sensi dell'articolo 1, comma 2, della legge provinciale 26 aprile 1980, n. 8 il bilancio della Provincia per il triennio 1996-1998, allegato alla presente legge. Wer wünscht das Wort? Niemand. Dann stimmen wir ab: mit 6 NeinStimmen, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 8 Haushaltsvoranschlag der Landesfeuerwehrkasse 1. Der Haushaltsvoranschlag der Landesfeuerwehrkasse für das Finanzjahr 1996, der dem Haushaltsvoranschlag des Landes Südtirol beigelegt ist, ist genehmigt. ---------Bilancio della Cassa provinciale antincendi - 161 - 1. E' approvato il bilancio di previsione della Cassa provinciale antincendi per l'anno finanziario 1996, allegato al bilancio della Provincia. Wer wünscht das Wort? Niemand. Dann stimmen wir ab: mit 5 NeinStimmen, 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 9 Dringlichkeitsklausel 1. Dieses Gesetz wird im Sinne von Artikel 55 des Sonderstatutes für die Region Trentino-Südtirol als dringend erklärt und tritt am Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft. ---------Clausola d'urgenza 1. La presente legge è dichiarata urgente ai sensi dell'articolo 55 dello Statuto speciale per la Regione Trentino-Alto Adige ed entrerà in vigore il giorno successivo a quello della sua pubblicazione nel Bollettino Ufficiale della Regione. Wer wünscht das Wort? Niemand. Dann stimmen wir ab: mit 19 JaStimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen genehmigt. Es hat nun jede/jeder Abgeordnete 10 Minuten Zeit für die Stimmabgabeerklärung für beide Gesetzentwürfe. Wer wünscht das Wort? Abgeordnete Klotz, bitte. KLOTZ (UFS): Ich brauche die 10 Minuten nicht! Es hat noch nie, meines Wissen, so viele Gesetzesänderungen im Rahmen eines Haushaltsvoranschlages gegeben, vor allen Dingen auch Gesetzesänderungen, die bereits von der Kommission mehrheitlich genehmigt worden sind. Man muß dazu sagen, daß das eine sehr, sehr schlechte Gewohnheit ist, weil man natürlich auf diese Weise unter Druck, an allen Kommissionen vorbei, Gesetze abändert, wozu man sonst eine eigene Gesetzesvorlage einbringen müßte. Ich hatte bereits in der Generaldebatte meine wesentlichen Gründe für das Nein zu diesen beiden Vorschlägen vorgebracht. Ich muß sagen, nach dieser langen Debatte sind die Gründe nicht weniger, sondern eher mehr geworden, und ich kann dem Landeshauptmann versichern, nicht zuletzt auch deshalb, weil im Kapitel 11.000 wahrscheinlich auch die Erhöhung der Fraktionsgelder enthalten ist. Aber zu Ihrer Kenntnis, vielleicht erinnern Sie sich nicht: Wir haben ja bereits den Haushaltsvoranschlag des Südtiroler Landtages für 1996 hier behandelt, und ich hatte die Erhöhung schon damals ganz klar bekämpft und auch Änderungsanträge dazu eingebracht. Damals ist es abgelehnt worden, infolgedessen hat es keinen Sinn, den gleichen Abänderungsantrag hier noch einmal einzubringen, denn er würde wieder abgelehnt werden. Aber Sie dürfen nicht glauben, daß es uns nicht aufgefallen ist, daß die Mittel dafür auch in diesem Haushaltsvoranschlag selbstverständlich vorgesehen sind mit den über 6 Milliarden Lire. - 162 - Ich gehe nicht noch einmal auf alle Details ein. Die wichtigsten davon haben wir in der Generaldebatte, Artikeldebatte und Kapiteldebatte besprochen. Es ist eine ganze Menge, was unseres Erachtens nicht in Ordnung geht. Und aus diesem Grunde nein zu diesen beiden Gesetzenwürfen. LEITNER (Die Freiheitlichen): Auch ich stimme gegen das Finanzgesetz und den Haushaltsvoranschlag. Auch ich möchte mich hier nicht lange aufhalten, aber zwei Dinge möchte ich sagen. Zum einen möchte etwas entgegenhalten, dem, was der Präsident des Landesausschusses mir im Zusammenhang mit unserer Wirtschaftsbroschüre gesagt hat: Ich möchte, zur Ehrenrettung der Leute, die dort mitgearbeitet haben, die nicht alle Leute von den Freiheitlichen sind, sondern auch Wirtschaftsfachleute, ihm raten, diese Broschüre vielleicht wirklich an die Volksschulen zu verteilen, damit wir die Gewähr haben, daß morgen auf der Regierungsbank wirtschaftskundige Leute sitzen. Der Haushalt ist eine Fortschreibung von Posten. Das Gießkannenprinzip ist bei Leibe nicht abgeschafft worden, und ich sehe auch keinen Ausweg, weil man mit dieser Methode sicherlich - ich sage es noch einmal - die Leute bei der Stange halten kann, aber kein modernes Wirtschaftskonzept kann man so entwickeln. Die Unsitte, die sich hier eingeschlichen hat, daß man mit dem Haushalt weiß Gott wieviele Materien regelt, läßt mich zum Schluß kommen, daß es eigentlich überflüssig ist, überhaupt noch Landtagssitzungen abzuhalten. Man bräuchte nur einmal im Jahr zusammenkommen und die ganzen Dinge in den Haushalt hineintun. Wir haben hier das Abwasser, die Beteiligung des Landes an Körperschaften, Konzessionsgebühren, Ämter und Personalordnung, Transportwesen, Übernahme von staatlichen Befugnissen und Personal, Zuschüsse an Rettungsorganisationen, Landesgesundheitsdienst, Tourismusorganisation, Messeveranstaltungen, Industrie und Gewerbe, Gewerbebauland, Wohnbau, Arbeitsmedizin, Gemeindestraßen, Kollektivverträge für das Personal, Sport, Kläranlagen und Abwasser enthalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das eine Art ist, einen Haushalt zu verabschieden, dann weiß ich nicht! Aber vor allen Dingen sind zwei Dinge ganz besonders hervorzuheben, gegen die ich mich entschieden wehre. Das ist zum einen der Artikel 15, bei dem das Land hergeht, sich über die Gemeinden hinwegsetzt, also hier ohne Baukonzession Bauten von Landesinteresse errichten kann. Das ist eine Entmündigung der Gemeinden, und ich weiß nicht, warum der Gemeindeverband seinen ursprünglich starken Protest zurückgezogen hat. Dann bin ich auch ganz entschieden gegen die Erhöhung der Vergütung für die Mitglieder des Landesausschusses und gerade wie man es gemacht hat. Man hat das Maß verloren und wir verabschieden uns von den Bürgern immer mehr. Die Art und Weise, wie hier zum Teil gearbeitet wird - das wiederhole ich auch noch einmal -, man ist hier von der autoritären zur totalitären Macht übergegangen, ist äußerst bedenklich. KURY (GAF-GVA): Es ist der unerschüttliche Wille des Herrn Mauro Minniti, daß ich jetzt meine Stimmabgabeerklärung abgebe und ich füge mich - 163 - diesem Willen. Ich möchte sagen, daß es in dieser Haushaltsdiskussion einige Stellen gegeben hat, die wir positiv zur Kenntnis genommen haben, vor allem die Erklärung von Landeshauptmann Durnwalder bezüglich der Universität und bezüglich der Ausrichtung der Universität. Dann war in seinem Bericht auch eine selbstkritische Anmerkung zum Verhältnis zur anderen Sprachgruppe in diesem Lande, und das schätzen wir. Allerdings gab es eine ganze Reihe von negativen Entscheidungen im Laufe dieser Haushaltsdebatte. Ich erinnere nur an die Erhöhung des Aktienanteils bei der Brennerautobahn, an die hundertprozentige Finanzierung des Flughafens, während man auf der anderen Seite nicht bereit war, das Fahrradwegnetz, das solange besprochene, mit ebenso vielen Mitteln zu finanzieren. Dann gab es einige äußerst bedenkliche Änderungen im urbanistischen Gesetz und schlußendlich - was uns sehr stört - in einem Haushalt, der als Sparhaushalt präsentiert wird, die Erhöhung der Entschädigung der Landesregierung. Deshalb werden wir diesem Haushalt nicht zustimmen. Eine abschließende Bemerkung noch, zumal man der Opposition hier in diesem Raum politische Unreife vorwirft, weil sie - das ist die offizielle Begründung, auch schwarz auf weiß in einer Pressemitteilung - zuviele Abänderungsanträge einreicht. Es möge sich die Mehrheit heute bitte selber ein Zeugnis ausstellen, sie möge einmal ihre Abänderungsanträge, die sie im Laufe dieser Debatte präsentiert hat, zusammenzählen und dann am Ende die Note geben, wer in diesem Saal politisch unreifer ist, die Mehrheit oder die Minderheit. HOLZMANN (AN): Sarò estremamente breve e sintetico. Per parlare di legge finanziaria, mi viene in mente un grandissimo frullatore dove si possono mettere dentro centinaia di leggi provinciali, frullare tutto assieme, poi togliere dei pezzetti e comporre così la legge finanziaria, che è in realtà un vero e proprio frullato legislativo, dove c'è dentro tutto e il contrario di tutto. E' difficile per noi che sediamo all'opposizione poter muovere delle critiche articolate e precise nei confronti di un impianto confuso e frammentario. Al di là di questo, questo frullato legislativo ha il grasso che cola, perché 5 mila e 100 miliardi sul bilancio della Provincia è una cifra che ha superato ogni record e quindi darà modo alla Giunta di poter intervenire in tantissimi settori. Siamo una provincia indubbiamente fortunata che ha a disposizione queste enormi risorse, però a mio avviso c'è ancora poca chiarezza per quanto riguarda prospettive di media e lunga scadenza. E' ben vero che ci troviamo in una situazione un po' particolare perché confiniamo, oltre che con la provincia di Trento, con due grosse realtà economiche e geografiche che non sono autonome, la Lombardia e il Veneto. Non v'è dubbio che sulla spinta di una maggiore necessità di decentramento amministrativo e di poteri da parte dello Stato, che è una scelta obbligata per ogni società complessa, queste regioni a statuto ordinario diventeranno anch'esse prima o poi regioni dotate di competenze e autonomia, se non proprio come le regioni a statuto speciale che hanno motivazioni storiche e etniche del tutto particolari, comunque delle realtà in grado di - 164 - poter gestire il territorio molto meglio di quanto non facciano oggi. In questo senso anche il nostro pensiero va nella direzione di una maggiore razionalizzazione nella gestione dei servizi attraverso un giusto decentramento di competenze. In quest'ottica credo però si debba pensare a delle integrazioni delle politiche provinciali con le realtà a noi vicine. Noi abbiamo questo cordone ombelicale che ci lega al nord, però non dobbiamo neanche far finta di non vedere ciò che avviene ad est e ad ovest del nostro territorio, anche perché si tratta di regioni estremamente sviluppate e interessanti anche per la nostra economia. Credo che si debbano imbastire in prospettiva dei rapporti interregionali, per lo meno in certi settori. E quello dei trasporti è sicuramente un settore dove si dovrà cominciare a dialogare con il Veneto, ad esempio. Noi siamo interessati da flussi di traffico molto consistenti, diretti anche verso questa regione. C'è il progetto dell'autostrada dell'Alemagna, il progetto della PiRuBi, ci sono progetti di interporti, di intermodalità, di trasporti ferroviari, di ampliamento delle carreggiate della nostra autostrada, il potenziamento delle ferrovie. Sono tutte scelte economiche importanti che non investono solamente problemi che riguardano l'Alto Adige o al massimo il Trentino, ma rivestono importanza anche per il Veneto e la Lombardia. Altri settori dove si possono trovare delle collaborazioni sono nel campo della sanità, dove abbiamo già riscontrato come il nostro bacino d'utenza sia troppo piccolo per consentire grandi specializzazioni in tutti i settori e dove si dovranno fare delle scelte precise. Qualcosa si è fatto, però si potrebbe anche pensare a qualcosa di interregionale, agganciandoci anche alla realtà del Veneto. Si tratta di zone in forte ripresa, rispetto alle quali noi dovremmo essere un aggancio. Ecco perché la politica economica che la Provincia ha adottato in questi ultimi anni è di posizione a nostro avviso, interessata al mantenimento dello "status quo", al mantenimento del settore agricolo, che rappresenta certamente il settore più importante, se guardiamo il bilancio della Provincia, su cui si articola maggiormente lo sforzo economico, però non abbiamo una politica economica di più ampio respiro che investa anche le realtà a noi vicine. Questa economia di posizione potrà andare bene fino a quando lo Stato si potrà permettere il lusso di consentire che questa provincia sia finanziata nei modi e nei termini con cui avviene attualmente. Se dovremo concorrere dei sacrifici assieme ad altre realtà, certamente pagheremmo lo scotto di qualche ritardo. Sul fronte della culture mi sono soffermato sia nella relazione di minoranza che nel corso dell'esposizione all'inizio del dibattito, però devo dire che anche qui esiste ancora incertezza per quanto riguarda i progetti dell'università e questo naturalmente, considerando il forte ritardo che si è già accumulato rispetto al Trentino e al Tirolo del nord, è estremamente negativo. Conseguentemente a quanto esposto il nostro voto non può che essere contrario a questo bilancio. WILLEIT (Ladins): Ich würde sagen, daß man in rein technischer Hinsicht mit dem Haushalt einverstanden sein kann. Überrascht hat auch mich die - 165 - Fülle von grundlegenden Normen, die man mit großer Eile und wenig Zeit in das Finanzgesetz mithineingenommen hat. In politischer Hinsicht kann ich dem Haushalt nicht zustimmen, weil es in erster Linie zwischen der Regierung und der von mir vertretenen politischen Bewegung der Ladiner an Vertrauen mangelt, weil in verschiedenen Fragen auch verschiedene Standpunkte zu verzeichnen sind und weil ich - und das erscheint mir das wichtigste - nicht glaube, daß die Voraussetzungen für eine autonome gleichwertige Entwicklung der ladinischen Minderheit gegeben sind. PAHL (SVP): Frau Präsidentin! Wir haben nicht ohne Verwunderung festgestellt, daß die meisten Oppositionsparteien mehr oder weniger Vorbehalte haben. Das ist verständlich, es ist ihr gutes Recht. Aus der Sicht der Südtiroler Volkspartei ist das ein ausgewogener, auf Sparsamkeit bedachter Haushalt, der nach den Grundsätzen einer freien, aber auch sozialgebundenen Marktwirtschaft ausgerichtet ist. Besonders erfreulich ist bei den Maßnahmen der Landesregierung das Bestreben, Interessen zwischen den Volksgruppen auszugleichen, und eine gleichmäßige Förderung zwischen den städtischen Zentren und den Zentren auf dem Land draußen herzustellen. Der Grundsatz der Toleranz, des Verständnisses untereinander und die Kooperation der Volksgruppen, ist eine gute solide Basis für eine erfolgreiche Regierungsarbeit auch in der Zukunft. Ich verweise nochmals auf einige Punkte, die aus der Sicht der Südtiroler Volkspartei von Bedeutung sind. Wir wünschen uns einen möglichst raschen Übergang der Schule auf das Land nach dem Grundsatz einer möglichst großen Autonomie für die Schule. Was die Frage der Hochschule in Südtirol betrifft, so scheint mir das Telser-Protokoll eine solide Grundlage zu sein. Wir ersuchen die Landesregierung, weiterhin die Gleichstellung der Sprache auch bei jenen Gremien anzumahnen, bei denen es noch fehlt; das sind Stellen des Staates, vor allem die Karabinieriwaffe. Zur Frage der Toponomastik ersuchen wir die Landesregierung, ehest einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, und eine solche Absicht besteht ja bereits. Der Mut zu mehr Autonomie - mehr als etwas Zivilcourage braucht es dazu ja nicht - ist im Grundsatz enthalten, wie ihn heute Landeshauptmann Durnwalder in seiner Replik dargelegt hat, nämlich der Grundsatz, daß wir nicht allzu sehr in Rom nachfragen, sondern zuerst einmal versuchen sollten, die Autonomie auszuweiten. Das Ziel ist keine halbe, keine provisorische Autonomie, wie die jetzige, sondern eine volle Autonomie, die alle Möglichkeiten des eigenständigen Handels zum Wohle der gesamten Bevölkerung Südtirols ausschöpft. Die Brüsseler Vertretung ist eines der vielen Zeichen des autonomen Bestrebens und Sie sind aufgefordert, sich von keinerlei Einschränkung vom Süden her beeindrucken zu lassen. Was das Personal betrifft, bitte ich Sie, für die Zukunft zu überlegen, in welcher Weise Privatisierungsgrundsätze einbezogen werden können. Die Aufteilung der Flüchtlinge auf das ganze Land ist eine Absicht der Landesregierung und sie hat die volle Unterstützung der Südtiroler Volkspartei, diese Maßnahme sobald als möglich durchzuführen. Vielleicht ist es im nächs- - 166 - ten Jahr der Landesregierung möglich, einen etwas größeren Betrag für Maßnahmen der Entwicklungshilfe auszuweisen. Sehr lobend ist hervorzuheben, was immer wieder bei entsprechenden Kritiken vergessen wird, daß im letzten Jahr eine große Zahl von Milliarden eingesetzt worden ist für die Integration von Flüchtlingen, von Randgruppen in Südtirol. Mit der neuen österreichischen Bundesregierung ersuchen wir Sie, sobald es eine neue Regierung gibt, sofort Kontakt aufzunehmen, damit von unserer Seite klargemacht wird, welches aus unserer Sicht die Notwendigkeiten der Kooperation sind, weil Österreich ja weiterhin eine Schutzfunktion für Südtirol ausübt. Bei den Oppositionsparteien bedanken wir uns für die Bereitschaft mit mehr oder weniger großer Sachlichkeit diese Diskussion geführt zu haben. Wir können mit einigem Stolz sagen, daß der demokratische Geist diese drei Tage beherrscht hat, und so können wir als Südtiroler Volkspartei mit Genugtuung diesem Landeshaushalt in geistiger Frische in dieser frühen Morgenstunde entsprechend überzeugt auch zustimmen. WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): In dieser frühen Morgenstunde werde ich mich kurz halten, und meine Stimmabgabeerklärung ist dieselbe, wie die in der dritten Gesetzgebungskommission. Ich stimme gegen den Landeshaushalt und das Finanzgesetz, so wie ich es bereits schriftlich und mündlich im Plenum dargelegt habe. IANIERI (UdC): E' la mia prima esperienza nella discussione di un bilancio. Voglio riallacciarmi alle ultime parole del consigliere Pahl che si è detto soddisfatto del comportamento delle minoranze in questa discussione. Contrariamente a quanto si era detto sul comportamento ostruzionistico delle minoranze nell'ambito di questo Consiglio provinciale, devo dire che le minoranze sono state sempre presenti, se ci siamo assentati è stato per problemi politici, comunque siamo stati qua, abbiamo dato il nostro contributo, anche con un voto contrario, anche con una critica che è sempre nel tentativo di far migliorare alcune disposizioni di legge. Mi fa piacere che questo sia stato rilevato ed apprezzato. Non voterò a favore del bilancio perché ritengo che questo debba essere sostenuto e votato dai partiti che sostengono la coalizione, mi asterrò perché comunque trovo degli aspetti molto positivi. Come tecnica del bilancio nulla da eccepire, sono anche soddisfatto sotto alcuni aspetti. Per esempio ho apprezzato moltissimo che sia stato approvato quell'emendamento all'articolo 15/bis presentato dal consigliere Waldner sui cittadini che, nati in provincia e trasferitisi fuori provincia vogliono rientrare. Mi fa piacere che stabilita la loro residenza abbiano la possibilità di riacquistare i loro diritti. E' un'apertura che ha una valenza politica che non deve essere trascurata. Tra quello che sentivo quando non facevo parte di questo Consiglio, sulla contrapposizione etnica che certamente era molto forte, o per lo meno così appare stando al di fuori dei lavori, ci sono molti punti di incontro, segnali che arrivano da ambedue le parti. Il Presidente Durnwalder ha detto che vi è scarso - 167 - impegno da parte degli italiani di vivere questa autonomia, o di dare un contributo affinché possa avere successo o possa comunque fare dei passi avanti, uno scarso impegno a sentirsi cittadini di questa terra. Presidente, io sono qui da 32 anni, sono nato a Roma, di famiglia abruzzese, ma considero Bolzano come la mia città natale, la sento nel sangue. Qui ho vissuto la mia vita lavorativa, ho formato la mia famiglia, ho rapporti con tutti, ho moltissimi clienti, per l'attività che svolge mia moglie di lingua tedesca, ho sempre avuto un rapporto molto aperto e cordiale. Ho sempre potuto dire quello che pensavo e a suo tempo ho accettato anche quello che mi veniva detto. Nell'ambito della popolazione di questa terra certamente non ho incontrato difficoltà, anche se non parlo il tedesco, però posso garantire che da parte degli italiani che vivono qui oggi c'è voglia, desiderio di credere in questa terra come alla propria, di volerla considerare la propria patria, e sono convinto che insieme, se non ci saranno contrapposizioni, si potranno fare molte cose belle, si potrà costruire una terra che merita di essere considerata felice perché ha tutti i presupposti. Devo riconoscere che c'è una buona amministrazione, ci possono essere delle diversità politiche sul modo di impiegare i soldi, su come può essere ripartita qualcosa, ma nella sostanza il giudizio è positivo. Durante la discussione di bilancio si sono toccate molte cose di carattere politico, di organizzazione, in modo particolare della sanità. Certe critiche non si devono e non si possono fare, perché c'è una buona organizzazione e nella sua sostanza funziona bene. Però c'é qualcosa da correggere anche. Effettivamente le lamentele per le lunghe attese per fare una visita e per avere dei referti ci sono. Bisogna intervenire. Questo è l'aspetto negativo. A volte per poter avere una visita specialistica occorre aspettare troppo tempo. Assessore, cerchi di intervenire. Io ho presentato un ordine del giorno che è stato approvato. Ho riscontrato che da ambedue le parti c'è la disponibilità per ricercare un punto di incontro per poter continuare insieme, lavorare insieme per cercare di migliorare nell'interesse di tutti. Mi asterrò su questo bilancio, ma l'astensione deve essere guardata dal punto di vista positivo, anche perché ritengo che deve essere la maggioranza che sostiene il governo a votare la sua legge. PRÄSIDENTIN: Gibt es noch weitere Wortmeldungen im Rahmen der Stimmabgabeerklärung? Keine. Dann stimmen wir zuerst über den Landesgesetzentwurf Nr. 84/95 ab. Ich ersuche um Verteilung der Stimmzettel. (Geheime Abstimmung - votazione per scrutinio segreto) PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE: Dott.ssa ALESSANDRA ZENDRON VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN: - 168 - PRESIDENTE: Comunico il risultato della votazione: schede consegnate 30, schede bianche 2, sì 19, no 9. Il disegno di legge è approvato. Votiamo adesso per il disegno di legge n. 85/95. Prego distribuire le schede. (Votazione per scrutinio segreto - geheime Abstimmung) Comunico l'esito della votazione: schede consegnate 29, sì 17, no 8 schede bianche 4. Il disegno di legge è approvato. Auguro a tutti buon Natale. La seduta è tolta. ORE 1.12 UHR - 169 - SITZUNG 84. SEDUTA 21.12.1995 Sono intervenuti i seguenti consiglieri: Es haben folgende Abgeordnete gesprochen: ACHMÜLLER 67, 92, 101, 124, 129, 132, 133, 136, 138, 139, 140 ATZ 33, 119, 125, 129, 138 BERGER 58, 125, 129, 138 BOLZONELLO 26, 36, 54, 65, 66, 68, 78, 106, 123, 125, 126, 129, 133, 135, 138, 151, 155, 157, 159, 160 CIGOLLA 89, 123, 129, 139, 155, 157 DI PUPPO 30, 34, 37, 55, 60, 65, 69, 123, 129, 139, 153, 159 DURNWALDER 5, 20, 21, 24, 27, 39, 42, 44, 82, 110, 116, 119, 123, 129, 137, 151, 154, 156 HOLZMANN 112, 120, 122, 123, 127, 130, 137, 151, 153, 165 HOSP 124, 130, 137, 146, 148, 149, 154, 155 IANIERI 46, 65, 108, 124, 130, 135, 136, 137, 139, 168 KLOTZ 4, 20, 32, 43, 49, 71, 79, 94, 104, 115, 116, 123, 124, 126, 130, 131, 137, 148, 149, 150, 154, 155, 156, 158, 163 KOFLER 71, 77, 84, 86, 88, 100, 101, 124, 130, 137, 152 KURY 32, 60, 67, 77, 83, 85, 107, 117, 119, 124, 128, 132, 138, 150, 157, 164 LAIMER 124, 128, 138, 150, 160 LEITNER 44, 79, 98, 105, 116, 117, 121, 124, 128, 132, 138, 148, 150, 152, 157, 158, 159, 163 MONTEFIORI 82, 124, 129, 138 PAHL 31, 32, 43, 47, 60, 109, 124, 129, 138, 166 SAURER 47, 49, 124, 129, 138, 149, 157, 158, 159 VIOLA 90, 124, 129, 138 WALDNER 33, 40, 81, 86, 103, 112, 124, 126, 128, 129, 138, 168 WILLEIT 39, 41, 89, 106, 124, 127, 129, 132, 138, 139, 140, 145, 166 ZENDRON 3, 23, 26, 29, 35, 54, 66, 80, 85, 87, 88, 90, 94, 99, 101, 120, 124, 129, 138, 146, 169