der 73. Sitzung vom 6. Oktober 1995 della seduta n. 73 del 6 ottobre
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der 73. Sitzung vom 6. Oktober 1995 della seduta n. 73 del 6 ottobre
der 73. Sitzung vom 6. Oktober 1995 della seduta n. 73 del 6 ottobre 1995 SÜDTIROLER LANDTAG CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO SITZUNG 73. SEDUTA 6.10.1995 INHALTSVERZEICHNIS INDICE "Beschlußantrag Nr. 131/95 vom 21.7.1995, eingebracht von den Abgeordneten Zendron und Kury, betreffend den Übergang der Zuständigkeiten vom Staat auf das Land im Bereich der Schule" (Fortsetzung). .. 4 "Mozione n. 131/95 del 21.7.1995 presentata dalle consigliere Zendron e Kury, riguardante il passaggio di competenza della scuola dallo Stato alla Provincia" (continuazione).................... 4 "Landesgesetzentwurf Nr. 69/95: "Änderung des Landesgesetzes vom 24. Oktober 1978, Nr. 68, betreffend "Handelsordnung" (Fortsetzung)......... 16 "Disegno di legge provinciale n. 69/95: "Modifiche alla legge provinciale 24 ottobre 1978, n. 68: "Disciplina del commercio" (continuazione)............... 16 "Beschlußantrag Nr. 122/95 vom 26.6.1995, eingebracht vom Abgeordneten Frasnelli, betreffend die Erhöhung der Mautgebühren für den gesamten Straßengütertransitverkehr auf der Brennerautobahn".......................... 32 "Mozione n. 122/95 del 26.6.1995, presentata dal consigliere Frasnelli, concernente l'aumento dei pedaggi per il trasporto merci in transito sull'autostrada del Brennero". ..................................... 32 "Beschlußantrag Nr. 124/95 vom 5.7.1995, eingebracht vom Abgeordneten Waldner, betreffend die Erstellung eines geologischen Gutachtens bezüglich des Areales der Berufsfeuerwehr Bozen". .................... 51 "Mozione n. 124/95 del 5.7.1995, presentata dal consigliere Waldner, riguardante l'effettuazione di una perizia geologica inerente l'area sede del corpo permanente dei Vigili del Fuoco di Bolzano".............................................. 51 "Beschlußantrag Nr. 126/95 vom 17.7.1995, eingebracht vom Abgeordneten Leitner, betreffend eine Verbesserung der Situation der Supplenten in den Pflichtschulen". ..... 54 "Mozione n. 126/95 del 17.7.1995, presentata dal consigliere Leitner, riguardante un miglioramento della situazione del supplenti nella scuola dell'obbligo". ....................................... 54 "Beschlußantrag Nr. 128/95 vom 20.7.1995, eingebracht von den Abgeordneten Minniti, Holzmann, Bolzonello und Benussi, betreffend die außerplanmäßigen Lehrpersonen an der Berufschule mit italienischer Unterrichtssprache in Meran". ............ 61 "Mozione n. 128/95 del 20.7.1995, presentata dai consiglieri Minniti, Holzmann, Bolzonello e Benussi, riguardante gli insegnanti precari in attività presso la scuola professionale di lingua italiana di Merano"................... 62 "Beschlußantrag Nr. 129/95 vom 21.7.1995, eingebracht von der Abgeordnete Klotz, betreffend die Belange und Angelegenheiten der Zivildiener". ........................................ 63 "Mozione n. 129/95 del 21.7.1995, presentata dalla consigliera Klotz, riguardante i problemi e le questioni inerenti gli obiettori di coscienza che prestano servizio civile"...................... 63 "Beschlußantrag Nr. 134/95 vom 1.8.1995, eingebracht vom Abgeordneten Leitner, betreffend eine Neuausrichtung bzw. Verbesserung der Wohnbaupolitik des Landes." ............. 71 "Mozione n. 134/95 dell'1.8.1995, presentata dal consigliere Leitner, riguardante un nuovo orientamento e miglioramento della politica della casa della Provincia"................................... 71 -3- Nr. 73 - 6.10.1995 VORSITZ DER PRÄSIDENTIN: Dr. SABINA KASSLATTER-MUR PRESIDENZA DELLA PRESIDENTE: ORE 10.13 UHR (Namensaufruf - Appello nominale) PRÄSIDENTIN: Die Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um die Verlesung des Sitzungsprotokolls der letzten Sitzung. FEICHTER (Sekretär - SVP): (Verliest das Sitzungsprotokoll - legge il processo verbale) PRÄSIDENTIN: Wenn keine Einwände erhoben werden, so gilt das Protokoll als genehmigt. Mitteilungen des Präsidiums: Folgende Anfragen wurden eingebracht: Nr. 1477/95 (Minniti), betreffend die Einführung neuer medizinischer Fachbereiche im Krankenhaus von Sterzing; Nr. 1478/95 (Minniti), betreffend die Einführung neuer medizinischer Fachbereiche im Krankenhaus von Schlanders; Nr. 1479/95 (Minniti), betreffend die im Krankenhaus von Meran gehaltenen Spezialisierungskurse für Ärzte; Nr. 1480/95 (Minniti), betreffend die im Krankenhaus von Bruneck gehaltenen Spezialisierungskurse für Ärzte; Nr. 1481/95 (Minniti), betreffend die im Krankenhaus von Brixen gehaltenen Spezialisierungskurse für Ärzte; Nr. 1482/95 (Minniti), betreffend die Seilbahnanlagen; Nr. 1483/95 (Minniti), betreffend die Landesbeiträge für Seilbahnanlagen; Nr. 1484/95 (Minniti), betreffend die von der Sanitätseinheit Mitte-Süd angebotenen zentralen Dienste; Nr. 1485/95 (Minniti), betreffend die Rückkehr des Homo Tirolensis nach Bozen; Nr. 1486/95 (Minniti), betreffend den Übergang von Militärarealen an das Land und die Benutzung von aufgelassenen Kasernen in Südtirol; Nr. 1487/95 (Minniti), betreffend die Verlegung des 5 Reggimento Artiglieria da Montagna von Schlanders nach Meran; Nr. 1488/95 (Minniti), betreffend die Inanspruchnahme von Krankenhäusern außerhalb Südtirols; Nr. 1489/95 (Minniti), betreffend das neue Krankenhaus von Meran; Nr. 1490/95 (Minniti), betreffend die Einrichtung eines Autounfallverhütungsdienstes, wie er bereits im Veneto und in anderen italienischen Regionen besteht. -4- Folgende Anfragen wurden schriftlich beantwortet: Nr. 1194/95 (Minniti), betreffend die Gleichstellung der Sprachen in Südtirol; von Landeshauptmann Durnwalder beantwortet; Nr. 1219/95 (Bolzonello), betreffend die Versanddauer der Broschüre "Das Land Südtirol"; von Landeshauptmann Durnwalder beantwortet; Nr. 1275/95 (Holzmann), betreffend die Einstellung von Fräulein Irene Munter beim Landesamt für Jagd und Fischerei; Nr. 1276/95 (Holzmann), betreffend die von der Landesregierung mit Beschluß Nr. 3343 genehmigte Wettbewerbsausschreibung; von Landesrat Viola beantwortet; Nr. 1377/95 (Kury), betreffend die Vergütung von Fahrtspesen sowie die Tagessätze für Landtagsabgeordnete; von Landtagspräsidentin Kasslatter Mur beantwortet. Folgende Beschlußanträge wurden eingebracht: Nr. 147/95 (Kury/Zendron), betreffend die Vorlage von Gesetzesänderungen, womit in der Landwirtschaft die Fördersätze je nach Umweltverträglichkeit gestaffelt werden; Nr. 148/95 (Waldner), betreffend die Umfahrung der SS 12 in der Gemeinde Leifers; Nr. 149/95 (Waldner), betreffend die Errichtung einer Koordinierungsstelle für zeitweise Schließungen von Straßen; Nr. 150/95 (Denicolò/Frasnelli/Kasslatter-Mur), betreffend den Zivildienst. Für die heutige Sitzung haben sich die Abgeordneten Atz, Berger (nachmittag), Ianieri, Mayr, Pahl, Willeit (nachmittag) und Zendron (nachmittag), und die Landesräte Hosp und Saurer (nachmittag) sowie Landeshauptmann Durnwalder entschuldigt. Wir fahren mit der Behandlung der Tagesordnung fort. Punkt 22 der Tagesordnung: "Beschlußantrag Nr. 131/95 vom 21.7.1995, eingebracht von den Abgeordneten Zendron und Kury, betreffend den Übergang der Zuständigkeiten vom Staat auf das Land im Bereich der Schule" (Fortsetzung). Punto 22) dell'ordine del giorno: "Mozione n. 131/95 del 21.7.1995 presentata dalle consigliere Zendron e Kury, riguardante il passaggio di competenza della scuola dallo Stato alla Provincia" (continuazione). Der Beschlußantrag wurde bereits gestern verlesen und erläutert. Wer wünscht das Wort dazu? Das Wort hat Abgeordneter Benedikter. BENEDIKTER (UFS): Vielleicht hat der Landesrat Zeit, mir zuzuhören? Frau Präsidentin, ich hätte gerne ... PRÄSIDENTIN: Abgeordneter Benedikter, er hört Ihnen zu. Er hat sich gerade den Kopfhörer aufgesetzt. BENEDIKTER (UFS): Ich hätte gerne, daß mich der zuständige Landesrat auch anhört. Aber diese unterhalten sich gerade ausgezeichnet ... Ich meine, ich habe das Recht, daß der zuständige Landesrat mich auch anhört! -5- PRÄSIDENTIN: Landesrat Cigolla hört Ihnen zu! BENEDIKTER (UFS): Ich habe bereits in der Generaldebatte ausgeführt, daß das, was mit diesem Gesetzentwurf bezweckt wird, zwar richtig wäre, jedoch ... FRASNELLI (SVP): Das ist ein Beschlußantrag und nicht ein Gesetzentwurf! BENEDIKTER (UFS): Nein, wir sind doch beim ... PRÄSIDENTIN: Abgeordneter Benedikter, ich verstehe jetzt, warum Sie darauf bestanden haben, daß Landesrat Frick zuhört. Wir sind jetzt aber bei der Behandlung des Beschlußantrages betreffend das Thema "Schule zum Land", die wir gestern abend unterbrochen hatten. Die Handelsordnung, zu der Sie jetzt reden, kommt als nächster Punkt an die Reihe. Möchten Sie auch zum Thema "Schule zum Land" das Wort ergreifen? Nein. Dann erteile ich dem Abgeordneten Frasnelli das Wort. Bitte, Sie haben das Wort. FRASNELLI (SVP): Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Erweiterung der Schulautonomie ist seit einigen Jahren ein primäres politisches Anliegen der Südtiroler Volkspartei. Ich kann mich sehr gut erinnern, wie in der vergangenen Legislatur anläßlich der Behandlung eines Beschlußantrages zum Thema "Kindergarten" der Unterfertigte namens seiner Fraktion die Forderung nach Übertragung der primären Gesetzsgebungskompetenz in diesem Hohen Hause gestellt hat. Unsere Fraktion kann sich noch sehr gut erinnern, wie dann bestimmte Schlagzeilen in bestimmten Medien ausgefallen waren. In diesem Sinne freut es uns heute natürlich, daß man quer durch die politischen Lager, quer durch die Volksgruppen ernsthaft bemüht ist, seriös über die Frage der Erweiterung der Schulautonomie zu debattieren, nicht erst seit gestern oder vorgestern, sondern seit vielen, vielen Monaten. Als Vorsitzender der internationalen Volksgruppenkommission der SVP bin ich in Europa und darüber hinaus bei zahlreichen Minderheiten und Volksgruppen jeweils unterwegs, und ich darf Ihnen versichern, daß alle Minderheiten, Volksgruppen, Nationalitäten, Nicht-Staatsvölker, um auch die Katalanen und Basken miteinzuschließen, seit jeher darum bemüht sind, im Bereich Bildung, Erziehung, Schule weitestgehende Autonomie zu erreichen. Dies ist aus unserer Sicht fast eine Art politisches Naturgesetz für eine Minderheit. Nun, von dieser politischen Forderung ausgehend, hat es die Debatte gegeben, auf welchem rechtlichen Wege es gelingen könne, dieses zentrale politische Vorhaben umzusetzen. Unsere sogenannte "Magna Charta" innerhalb des Staatsgebietes sind die Verfassungsgesetze, sprich Autonomie Statut, und wir haben dort im Bildungsbereich den Artikel 19. Wir waren der Auffassung - das können wir sehr offen sagen -, daß in dieser Phase, vor allen Dingen des politischen Umbruchs innerhalb Italiens, wo man in keiner Weise sagen -6- kann wohin dieses Segelschiff sich noch wenden wird, mit nach wie vor großen Risiken auch für die Demokratie in diesem Staate, man sehr, sehr vorsichtig sein müsse, wenn es darum geht, Hand am Autonomiestatut anzulegen. Außerdem wäre für eine Änderung des Autonomiestatutes aus unserer Sicht derzeit in den parlamentarischen Gremien des Staates keine Zweidrittelmehrheit auszumachen. Und aus diesem Grunde, hat man sich bei näherem Studium des Autonomiestatutes in Richtung Artikel 16 und Artikel 17 des Autonomiestatutes auf den Weg gemacht. Und stimuliert, auch durch Bestimmungen auf Staatsebene, wie im damaligen Finanzgesetz, hat eine bestimmte Art der Diskussion um Erweiterung der Schulautonomie immer mehr Platz gegriffen, und auf dieser Ebene hat es dann eine sehr, sehr intensive und demokratische Diskussion um diese sogenannten drei Kommissionen herum gegeben. Ich brauche das nicht mehr zu wiederholen. Es ist in dieser Phase sehr intensiv und kompetent von allen Beteiligten gesprochen und verhandelt worden. Und zu diesem Zeitpunkt hat die Koalition auch klar zum Ausdruck gebracht, daß man das Ergebnis nach diesem sehr komplexen Vernehmlassungsverfahren einem Referendum anheimstellen wolle. Dies war die eine Schiene, gekennzeichnet von sehr intensiver Diskussion, also ein echtes, wie kaum einmal, Vernehmlassungsverfahren, das man feststellen konnte. Es hat sich dann die zweite Schiene aufgetan. Der Staat drängt aus den bekannten Gründen. Und wir haben im Sinne des Föderalismusgedankens, der parallel mit der Frage und mit dem Wunsch nach Ausweitung der Autonomie läuft, also verknüpft der Wunsch des Staates gerade auch im Bereich der Bildungsstrukturen voranzukommen, im Sinne des Sparens und wir im Sinne von mehr Föderalismus und mehr Autonomie ... Da gibt es nun andere zeitliche Vorgaben, das ist uns allen bekannt, und das wird in diesem Sinne auch, glaube ich, von niemanden in Frage gestellt. Und parallel zu diesen Verhandlungen, die im wesentlichen auf der Grundlage der Artikel 16 und 17 des Autonomiestatutes erfolgen, wo die Umsetzung dieser Artikel in Form einer Durchführungsbestimmung in den paritätischen Kommissionen vorangetrieben werden soll, hat es dennoch, und auch recht intensiv, mit der Lehrerschaft, mit den Direktoren, mit den Gewerkschaften, Gespräche gegeben. Und in diesem Sinne erkläre ich die Bereitschaft der SVP, bzw. ist unausgesprochen auch die Aufforderung an die Landesregierung mitbeizubringen - obwohl das nicht unbedingt notwendig wäre, aber um hier klar zu sein, tue ich dies -, daß die bisherigen Gespräche, der Dialog, den es gegeben hat, intensiv fortgesetzt und auch noch intensiviert wird, damit klar wird, daß hier in keiner Weise blindes Vertrauen, wie es gesagt worden ist, vorausgesetzt würde, als wenn man hier hinter den Kulissen irgend etwas verschieben möchte. In diesem Sinne sehen wir auch die Aussprache, der auch wir sofort zugestimmt haben, die die Fraktionsvorsitzenden vor zwei Tagen im Rahmen einer Anhörung mit den politischen Verantwortlichen der Schule gehabt haben. Ich bin auch der Meinung, daß wir dieses Gespräch ohne weiteres fortsetzen können, beispielweise auch in dieser Runde, und daß man mit der Schulbehör- -7- de, mit den Sachbearbeitern sozusagen, inklusive Schulamtsleitern, auch noch mehr in die technische Diskussion gehen sollte. Dies auch als weiteren Hinweis dafür, daß wir nichts auf den Hut haben mit "hinter den Kulissen schieben" oder "blindes Vertrauen voraussetzen". Wir wollen den Dialog, wir wollen das Gespräch, allerdings muß hinzugefügt werden, daß die Frage Erweiterung der Schulautonomie in der Tat nicht nur Angelegenheit einer Kategorie in der Gesellschaft ist. An der Schule sind beteiligt: die Schüler, die Lehrer, die Eltern, die Schulverantwortlichen insgesamt. Und daher ist die Diskussion, der Dialog mit all diesen Kategorien zu führen. Das ist gar keine Frage. In diesem Zusammenhang dürfen wir auch hier feststellen, daß es seitens der Elternschaft beispielsweise sehr klare Impulse gibt, auf dem Wege der Erweiterung der Schulautonomie fortzufahren. Es gibt die kritischen Positionen - dafür haben wir volles Verständnis - seitens der Lehrerschaft, die ja die Sachbearbeiter in dem Sinne sind. Und diesem Gespräch, auch diesem kritischen Dialog, wollen wir uns natürlich stellen. Das heißt, wenn heute in diesem Beschlußantrag zunächst die Forderung gestellt worden ist, daß man in Richtung Lehrpersonen ein Referendum abhalten sollte - wobei die Frage ist, ob das mit dem zeitlichen Ablauf zu vereinbaren ist, der sich auf der sogenannten zweiten Schiene der Diskussion über der Erweiterung der Schulautonomie eingestellt hat - so ist es uns klar, daß alle Beteiligten an der Schule im Rahmen eines Referendums ihre Position klären müßten und nicht nur eine Kategorie herausgegriffen werden könnte. Das zum einen. Zum anderen habe ich, wenn ich richtig hingehört habe, den Eindruck gewonnen, daß sich auch die Einbringer jetzt nicht mehr ganz sicher sind, ob sie wirklich das Instrument des Referendums in Anspruch nehmen möchten, so wie es hier schriftlich festgehalten ist, denn die Kollegin Zendron hat in ihren Erläuterungen doch irgendwie interpretiert: Man möchte eine Konsultation; sie hat das Wort "consultazione" verwendet. Und wir sind der Auffassung, daß der Dialog, der dauernde, der systematische Dialog und das Gespräch mit allen an der Bildung Interessierten, ja auch Konsultation an sich darstellt, und nicht nur eine passive Konsultation, denn Sinn des Gespräches, auch der Verhandlungen und des Dialoges ist es ja, daß man Vorschläge sozusagen vom Gesprächspartner bekommt und diese einbaut. Und gar manches hat auch bereits seinen Niederschlag gefunden. Allerdings sind wir darüber hinaus auch der Auffassung, angesichts der Tatsache - und das ist aus den Worten der beiden Landesräte im Rahmen der Anhörung sehr klar geworden -, daß wir derzeit auf große Schwierigkeiten stoßen und ich nicht umhin kann nicht auch festzustellen, daß es offensichtlich vor allen Dingen der Vertreter einer Gewerkschaft ist, der bei den Zentralbehörden in Rom systematisch und kontinuierlich Bemühungen, gemeinsame Bemühungen quer durch die Lager, quer durch die Volksgruppen, quer durch die, die an der Schule und an der Bildung beteiligt sind, zu unterlaufen und dem Gespräch Südtirols mit dem Staate Prügel in den Weg zu legen. Dies finden wir politisch nicht akzeptabel, aber auch von der Sache her verantwortungslos. Auch dies ist hier sehr deutlich von uns anzuprangern. Die Frage ist daher, nachdem es immer wieder Sand im Getriebe der Verhandlungen gibt, auch aus -8- den genannten Gründen, ob es sinnvoll ist, ein sogenanntes formelles Referendum jetzt schon zu beschließen, wenn wir noch nicht wissen, was das Ergebnis dieser schwierigen Verhandlungen sein wird. Wir finden es als SVP viel produktiver und mehr im Interesse der an der Schule beteiligten Kategorien, wenn wir systematisch den Dialog, das Gespräch, die Verhandlungen mit diesen Kategorien pflegen, damit auch soviel wie möglich von deren Ideen in das Projekt Eingang finden und daß wir, wenn ein Verhandlungsergebnis dann eines Tages hoffentlich (!); die Zeichen stehen nicht so sehr auf grün - vorhanden ist, daß wir dann entscheiden, ob es noch einmal eine Art formellere Abschlußrunde der Bewertung geben soll oder nicht. Ich bin der Auffassung, daß, wenn wir systematisch das Gespräch, den Dialog, die Verhandlung pflegen, es dann nicht mehr notwendig sein wird, irgendwann einmal an einem sogenannten Schlußpunkt plötzlich formell irgendwie eine Konsultation zu machen. Nein, wir legen Wert darauf, daß wir von Anbeginn an und auf dem Wege dieses Gespräches, die Verhandlung pflegen, und daher ist, werte Kolleginnen und Kollegen, glaube ich, deutlich geworden, welches unser Weg ist: das dauernde systematische Gespräch von A bis Z und nicht erst zum Zeitpunkt Z konfrontieren und irgendwie in einer formellen oder weniger formellen Form. Dies ist unser Weg, und aus diesem Grunde, weil auch aus den Erläuterungen nicht klar hervorgegangen ist, was man will - ja, irgendwie eine "consultazione"; wir sagen ja zur permanenten Konsultation - lehnen wir diesen doch eher aufs Punktuelle ausgehenden Beschlußantrag ab. VIOLA (PDS): Io credo che una forza politica seria debba in primo luogo, prima di parlare di metodo, dire cose molto chiare sulla sostanza di un problema. Ritengo di dover dire che io personalmente sono assolutamente favorevole all'estensione dell'autogoverno locale ad un bene così prezioso come quello della scuola e della cultura. Per questo mi rifiuto di usare il termine provincializzazione, perché è un termine che già nella sua struttura contiene un giudizio negativo. Provincializzazione vuol dire restringimento entro confini augusti, estensione dell'autogoverno locale vuol dire possibilità, capacità della comunità locale di poter dire la sua su una questione di questa importanza, ampliamento, allargamento, approfondimento dell'autogoverno. Prima questione. Sul fatto che l'allargamento dell'autonomia alla cultura e alla scuola sia un fatto positivo lo sappiamo da due fatti storici fondamentali, dallo straordinario successo che il federalismo anche nel campo della scuola ha avuto anche in paesi civilissimi come la Bundesrepublik, la Svizzera e altri, dove nessun Länder, nessun cantone svizzero mai potrebbe sognare di poter lasciar decidere alle capitali, sia pure all'interno di un indirizzo generale, i propri programmi, le proprie prospettive, e da un'altra considerazione storica evidente, dal totale fallimento del centralismo scolastico in Italia. Abbiamo una scuola in Italia che è stata disastrosamente amministrata dal centralismo romano, che non è riuscito a fare quello che ha fatto il fascismo nel 1923 che ha fatto una riforma della scuola superiore che aveva una sua struttura e un suo indirizzo preciso. Stiamo -9- aspettando da 70 anni l'elevamento dell'obbligo scolastico, siamo gli ultimi nel mondo, e stiamo aspettando da 70 anni una riforma delle superiori, caso unico nel mondo. Per tutte queste considerazioni un sì chiaro alla sostanza del problema, e sarà bene che le forze politiche, a cominciare dai verdi, i quali si lamentano che io non sto a sentire quando parlano loro ma vedo che restituiscono pan per focaccia, dicano chiaramente la loro posizione sulla sostanza. Stabilito questo, io sono pienamente d'accordo sul principio della consultazione, posso anche dire tranquillamente che a mio avviso nei mesi passati non è stata fatta in maniera adeguata, è un fatto comune che c'è stata una positiva accelerazione in questo senso, che gli incontri del Presidente della Giunta e i competenti assessori, con i sindacati tutti, con i presidi pochi giorni fa, è un fatto estremamente positivo. Si deve andare avanti in questa direzione, non c'è limite agli scambi di informazione e di notizie al riguardo, è giusto che la categoria sia ben informata, è giusto che i sindacati abbiano il tempo materiale di fare bene questa consultazione, però io non posso accettare un principio che è quello della consultazione in forma referendaria. Non ho capito, facciamo delle urne dove mettiamo la scheda con voto segreto, cosa succede se alle elementari c'è una maggioranza di sì e alle medie invece una minoranza? Quindi sì chiarissimamente alla consultazione e all'ascolto, i sindacati che devono rappresentare la categoria hanno tutto il tempo di consultare e di invitare, io sono disponibile ad ogni colloquio nel mondo della scuola, vengano poi da noi come Giunta provinciale portando tutte le loro osservazioni e tutto quanto hanno detto gli insegnanti che devono avere tutto il tempo di esprimersi. Condivido anche però il principio che la consultazione va fatta certamente con la categoria degli insegnanti ma bisogna consultare le famiglie, gli studenti più grandi, si consultano i sindacati di tutte le categorie, perché i metalmeccanici e i contadini hanno qualcosa da dire sulla scuola, non meno che gli insegnanti o i bidelli, e quindi in questo senso lo spirito della mozione va bene, non credo però che si possa ridurre il tutto ad un problema di consultazione referendaria. Se la collega ritiene può benissimo ritirare la mozione perché il principio avviene, lo stiamo già facendo, sicuramente lo confermerà l'assessore Cigolla, però chiedo anche a tutti di esprimersi chiaramente prima di tutto sulla sostanza della cosa, perché non si può solo chiedere cosa ne pensate, senza sapere cosa noi pensiamo, senza se e senza ma, senza nascondersi dietro difficoltà di metodo se si è contrari alla sostanza. MONTEFIORI (Lega Nord): Mi trovo d'accordo con il collega Viola. Noi siamo a favore di una maggiore autonomia, la più ampia possibile, anche nel campo della scuola. Come Lega siamo sempre stati a favore delle autonomie particolari più che locali, perché effettivamente il termine "locale" è limitativo. Sono anche d'accordo sul fatto che il termine provincializzazione può essere limitativo. Io sento parlare ormai da un anno di provincializzazione della scuola, ma quasi sempre si finisce col parlare di provincializzazione degli inse- - 10 - gnanti o dei non docenti. La scuola deve essere una questione squisitamente politica, non possiamo noi, con tutto il rispetto che abbiamo per gli insegnanti, che sono una categoria meritoria per la stragrande maggioranza, a parte qualche eccezione che andrebbe perseguita, e in quest'aula desidero fare appello al collega Viola che come rappresentante del PDS, quindi di un partito che se non erro dovrebbe essere squisitamente a difesa degli interessi delle classi più deboli, mi piacerebbe che con una durezza particolare si perseguissero quegli insegnanti che trasformano il loro insegnamento in un passatempo, vanno a scuola, leggono il giornale e non fanno niente. Mi rivolgo al PDS perché chi ha i soldi l'insegnante se lo può anche pagare, chi non ha i soldi ha bisogno di un insegnante bravissimo in una scuola statale dove si paga poco. Chi è paladino degli interessi dei più deboli dovrebbe essere un paladino ferreo e controllare che gli insegnanti insegnino davvero. Scusate l'inciso. Per il resto sono d'accordo con quanto ha detto il collega Viola che ha messo in luce che il problema della scuola non è un problema limitato agli insegnanti. La scuola è un bene di importanza immensa, lo dicono tutti, ma in pratica non è così, perché da un lato è diventata una specie di Pontificia Opera Assistenza, quando uno non sa fare niente nella vita va a scuola, entra magari dalla porta di dietro, dopo un po' diventa di ruolo, non si fanno concorsi, o si fanno male, se per esempio c'è un esubero di insegnanti si trova subito l'escamotages. Insomma, la scuola è importante davvero o no? E se è importante per esempio diventare professore di ruolo deve essere una cosa difficile. Ma non si può avere una scuola dove c'è di tutto, il professore di ruolo, quello non di ruolo, quello che non ha vinto il concorso ecc. Per i programmi è lo stesso discorso. Io credevo che in una provincia autonoma come la nostra il problema della scuola fosse essenzialmente di programmi, cosa noi vogliamo dare a livello culturale ai nostri giovani. Invece noi parliamo sempre e soltanto di quanto prenderanno in più o in meno gli insegnanti, da chi dipendono ecc. A me farebbe piacere che si parlasse di scuola intesa in senso di cultura non di puro e semplice operatore scolastico. Una società deve attenersi a quello che ha detto Victor Hugo, secondo cui i due funzionari più importanti in uno Stato sono la balia e il maestro di scuola, cioè sanità e scuola, quindi essendo un problema squisitamente politico non ritengo si debba fare un referendum fra gli insegnanti per parlare di provincializzazione della scuola. HOLZMANN (AN): Utilizzerò questi tre minuti, visto che nella giornata di ieri i colleghi di gruppo si sono già espressi a favore di questa mozione. Mi spiace non avere sentito tutto il dibattito, però ho sentito alcune cose che mi hanno indotto ad intervenire ulteriormente. In particolare mi hanno colpito alcune affermazioni dell'assessore Viola. Sulla questione della provincializzazione abbiamo avuto un incontro l'altro giorno con i due Assessori, abbiamo capito che in questo contenitore non c'è molto in sostanza, visto che c'é una competenza secondaria sarà sempre il Ministero a decidere, non si sa bene lo stato giuridico degli insegnanti che tipo - 11 - di configurazione avrà, sappiamo invece cosa è stato fatto a Trento, e c'é tendenza a mantenerlo. Non capisco quindi cosa si vuole ottenere per due o trecento miliardi, quanto costerà la provincializzazione alle casse della Provincia, se non il fatto che il sovrintendente scolastico verrà nominato dalla Giunta, che gli ispettori scolastici verranno nominati da questa figura e quindi avranno un rapporto più funzionale sul piano amministrativo anziché quello didattico. Mi sembra tutto sommato un peggioramento della situazione attuale. Che poi si dica anche - e mi spiace che lo dica l'assessore Viola - che non è necessario consultare i componenti della scuola prima, che devono decidere anche i contadini, io però preferirei che decidessero prima gli insegnanti, i presidi, gli studenti che sono comunque componenti della scuola, i contadini non lo sono. Se noi vogliamo fare il referendum facciamolo, perché è una forma di democrazia che apprezziamo, anzi ci piacerebbe che venisse estesa a tantissimi altri settori, però ritengo che le componenti scolastiche vadano anche sentite, e mi sembra che gli studenti e gli insegnanti in questa fase siano abbastanza restii ad accettare un progetto di provincializzazione non ancora ben definito. Tutto qui il punto. Io penso che gli insegnanti, gli studenti, i presidi vadano coinvolti, come pure le forze sindacali, che si discuta su questo progetto di scuola che vogliamo per l'Alto Adige. Invece questo è stato portato avanti per mesi dagli Assessori, anzi in particolar modo dal Presidente della Giunta, quindi non è un modo di procedere molto democratico. Questo passaggio è stato saltato, determinando, lo scorso inverno, la protesta degli studenti delle scuole medie superiori che si sarebbe potuta evitare con un minimo di informazione. Siamo stati chiamati da loro nelle scuole, mi sentivo un po' a disagio perché l'iniziativa dovrebbe partire anche dal livello politico e non dagli studenti. Loro avevano questa esigenza di sapere cosa sarebbe diventata la loro scuola o quale fosse l'intenzione del livello politico. Questi passaggi sono stati saltati. Quando sono stati osservati, sono stati osservati perché partiva la spinta dall'esterno, e non dall'interno. Io ritengo che sarebbe senz'altro opportuno partire prima da un referendum tra le componenti della scuola, e successivamente questo referendum poterlo magari allargare alla società, perché la scuola è uno dei pilastri della società, ed è proprio per questo che è uno strumento molto delicato. Bisogna stare molto attenti alle scelte che si fanno e che poi sono impegnative per il futuro. In questo senso con il collega Viola mi trovo un po' a disagio, anche perché lui è un uomo di scuola, conosce quali sono i problemi nella realtà, queste posizioni che denotano una sorta di infatuazione verso questo federalismo scolastico, federalismo è un parola che va molto di moda in questi anni, però ci sono alcune funzioni dello Stato che a nostro avviso devono rimanere accentrate. Se poi si parla di decentramento amministrativo, di gestione degli insegnanti fatta in loco, di graduatoria per le supplenze fatta in un certo modo, ne possiamo discutere, però l'unitarietà dell'insegnamento deve essere garantito. BENEDIKTER (UFS): Ich hätte gerne die Kollegin Klotz dazu Stellung nehmen lassen, aber sie ist noch nicht anwesend. Ich muß daran erinnern, daß im Autonomiestatut von 1948 ausdrücklich für die Provinz Bozen und nicht für - 12 - die Provinz Trient vorgesehen ist, daß die Lehrpersonen staatlich bleiben. Dem haben damals Amonn und Guggenberg zugestimmt. Die Schulordnung als solche ist ja übergangen, in dem Sinn, daß wir eine sekundäre Gesetzgebungszuständigkeit haben. Und ich verstehe nicht, wenn es stimmt, daß die Lehrpersonen trotzdem beim Staat bleiben sollen, wie es hier im 3. Absatz heißt, "wobei das staatliche Dienstrecht und die Besoldung der Lehrpersonen beibehalten bleiben", also, daß sie trotzdem staatlich bleiben sollen; dann ändert sich ja nichts. Denn, daß die Lehrpersonen staatlich bleiben sollen, das ist im Autonomiestatut von 1948 festgehalten und ist nur für Südtirol vorgesehen und nicht für das Trentino. Also, im Trentino könnten die Lehrpersonen -und darum geht es - mit Durchführungsbestimmung übergeleitet werden, weil keine Bestimmung des Autonomiestatutes dagegen spricht. Bei uns hingegen braucht es eine Abänderung des Artikels 19. Ansonsten ist das Ganze, wie es auch in deutschen Büchern heißt, für die Katz. Es ist einfach für die Katz, denn dann ändert sich ja nichts. Mit Durchführungsbestimmung kann man die Lehrpersonen in Südtirol selbstverständlich nicht überleiten, weil es eine Änderung des Artikels 19 braucht. Also, ich verstehe nicht, wenn die Lehrpersonen beim Staat bleiben sollen, worüber abgestimmt werden soll. Wenn die Autonomie vervollständigt werden soll, was richtig wäre - die deutschen Länder haben alle die Zuständigkeit für Schule und Kultur bis zur Universität; dies ist eines der elementaren Bestandteile der Landeshoheit -, wenn angestrebt wird, daß im Zuge der Bundesverfassung, oder auch unabhängig davon, dieser Satz im Artikel 19 des Autonomiestatutes abgeändert wird, daß die Lehrpersonen auch Bestandteil der sogenannten Schulautonomie werden, dann bin ich der Ansicht, soll man auch die Lehrpersonen befragen und schauen, was diese dazu sagen. Ich gehe davon aus, daß die Lehrpersonen sich zur Schulautonomie bekennen. Wenn sie sich zur Schulautonomie bekennen, dann müssen sie auch - wie man immer liest dafür sein, daß sie auf das Land übergehen, also Landesangestellte werden und nicht Staatsangestellte bleiben. Denn auch beim Land müssen sie ... - abgesehen davon, ob sie meinen, daß sie mit dem Übergang auf das Land eine bessere wirtschaftliche Behandlung erreichen; abgesehen davon, aber auch wenn die Behandlung gleich bliebe ... Allerdings würde das bedeuten, daß das Land auch finanziell alles übernehmen muß, gleich wieviel das kostet; das Land muß es übernehmen. Ansonsten kann es nicht die Lehrpersonen beanspruchen. Aber, ich bin der Ansicht, daß die Lehrpersonen auch befragt werden sollen, aber nicht dazu, ob die Schulordnung übergehen soll. Diese haben wir ja schon. Es geht darum, daß die Lehrpersonen übergeleitet werden, ihr gesamter Status, daß die Lehrpersonen Landesangestellte werden. Und darüber sollen sie befragt werden. Bitte, ich frage jetzt die Kollegin Zendron, hier steht im 3. Absatz des Beschlußantrages, die Provinz Trient habe einer Zuständigkeitsübernahme zugestimmt, wobei das staatliche Dienstrecht und die Besoldung der Lehrpersonen beibehalten bleiben. Da bin ich dagegen, daß so etwas überhaupt angestrebt wird, abgesehen davon, daß in Südtirol mit Durchführungsbestimmung nichts geändert werden kann, weil das Verfassungsgesetz, der Artikel 19, geändert werden muß. Wenn hier gemeint ist ... - 13 - FRASNELLI (SVP): (unterbricht) BENEDIKTER (UFS): Moment! Wenn das Lehrpersonal staatlich bleibt, dann kann, meiner Ansicht nach, die Verwaltung des staatlichen Lehrpersonals nicht delegiert werden. Dann bleibt es staatlich. Denn 1948 haben sich ja die Lehrpersonen eingesetzt - daran kann ich mich noch gut erinnern -, alle, die deutschen, italienischen usw., daß sie beim Staat bleiben. Und jetzt würde das Verfassungsgesetz geändert, und darüber sollen sie befragt werden, ob sie sich zur Autonomie bekennen oder nicht; da sollen sie ruhig befragt werden. Das ist eine Gewissensfrage. Aber, ob sie dieser Regelung zustimmen, da bin ich wirklich skeptisch. Wennschon sollen sie befragt werden, ob sie an das Land übergehen wollen, und nicht delegiert sein wollen, eine delegierte Verwaltung des staatlichen Lehrpersonals. Aber ich möchte hören, denn da müßte etwas an der Prämisse geändert werden. CIGOLLA (Assessore alla scuola e cultura italiana, intendenza scolastica italiana, edilizia abitativa - PPI): Prima di tutto vorrei partire dal tema fondamentale, e forse il consigliere Holzmann ha posto l'accento più chiaro sulla problematica vera. Vogliamo la scuola o non la vogliamo? Perché se non la vogliamo dobbiamo anche assumerci le responsabilità di questa scelta. Cosa direbbe la gente se noi di fronte ad un'offerta da parte dello Stato di ricevere la competenza, dicessimo di no? Vuol dire che non ce ne importa niente, vuol dire che l'argomento scuola per noi non ha quel peso, quella dimensione che ritiene il Presidente Durnwalder quando ha detto che è "Chefsache", di grande importanza. Lui ha sempre detto che non si sarebbe intromesso come capo dell'esecutivo se non per l'importanza che l'argomento investe per tutta la società altoatesina. Noi siamo particolarmente responsabili, penso che dire di no ad un'offerta di proposta di cessione, anche solo nella forma di delega, pur contestata dal consigliere Benedikter perché illegittima dal punto di vista della giurisprudenza, ma pur sempre un decentramento almeno delle attribuzioni del personale docente, è sempre un qualche cosa che deve starci a cuore. Diversamente, se riconosciamo che il fallimento del centralismo della gestione della scuola è un dato di fatto, non è il caso di continuare così. Tentiamo almeno se nell'ambito dell'autonomia, del decentramento riusciamo a migliorare. Il discorso dei 200 o 300 miliardi che sarebbero la contropartita di questa gestione di competenza delegata sicuramente è un peso per il nostro bilancio, sono tanti soldi, ma è proprio perché altrettanto peso ha la scuola. E' in questi termini che l'esecutivo ne fa una questione di primaria importanza. Non è ipotizzabile dal nostro punto di vista che diciamo che non vogliamo la scuola, perché dal nostro punto di vista dovremmo constatare che siamo anche noi in una situazione fallimentare. Vediamo adesso la mozione. Sicuramente la consultazione è stata fatta con il Presidente Durnwalder e i sindacati. Partiamo sempre da giugno per- - 14 - ché quello che è successo prima fa parte dei tre gruppi di lavoro, la cronistoria è già alla vostra portata, è frutto di una delibera della Giunta provinciale. Tre gruppi di lavoro hanno esaminato tutto il panorama delle tre branchie, unità didattico pedagogica, ordinamento e organizzazione. Il discorso che va sottolineato è invece referendum sì, referendum no. Il Presidente Durnwalder disse l'altro ieri ai presidi: "Vi sembra che io tratto con i sindacati i quali dovrebbero essere rappresentanti sindacali della categoria, se poi devo fare un referendum per chiedere alla categoria se è d'accordo o meno? Vuol dire che non siete rappresentanti della categoria, allora mi rivolgo direttamente agli operatori della scuola e chiedo a loro cosa ne pensano". Dico questo per sottolineare il fatto che se ancora il sindacato ha un potere di rappresentanza nei confronti della categoria o hanno espletato una mediazione nei confronti della categoria dando informazione, va bene, diversamente vuol dire che la funzione del sindacato è rimasta semplicemente come audizione di quello che è il problema. Il consigliere Leitner dice che vi è stata una fretta eccessiva, quasi una costrizione che poi fa nascere delle paure, fobie, malumori. La fretta è dovuta al fatto che è stato lo stesso Dini a dirci che nella finanziaria del settembre 1995 deve togliere 300 miliardi. La contropartita è la cessione della scuola delegata, oppure zero. Di fronte a questa situazione penso che anche voi convenite che non si poteva rinunciare. Da giungo a settembre i tempi sono brevi, il discorso della consultazione non poteva essere fatto durante il periodo delle ferie, abbiamo cercato di farlo appena iniziato l'anno scolastico e continueremo a farlo, come ha detto il dott. Frasnelli, nel senso che il dialogo deve essere una consultazione continua, non solo con il personale docente ma con tutti i rappresentanti della scuola, genitori e studenti, su tutto quello che è l'andamento di questa trattativa. Quando qualcuno dice che attualmente siamo solo a livello di funzionari, e si chiede cosa vanno a fare a Roma in nome e per conto della Provincia, allora dico che finché si tratta anche solo di discutere di quelle che sono materie tecniche sicuramente il funzionario é la persona più idonea anche dal punto di vista amministrativo e giuridico per dirimere eventuali questioni e punti di vista alterni. Non è nostra intenzione tenere segreti o non dire, o fare dietro le quinte chissà quali progetti nascosti. E' sempre stato detto che finché il testo di questa bozza non era chiaro e definito non si può portare chiarezza. Trasmettere notizie di qualcosa che poi il giorno dopo può essere modificato non so che significato possa avere. Si può dare un'informazione, come è stato sottolineato da tutti, dicendo che la consultazione è in questi termini, l'unica strada praticabile è la delega in quanto la modifica all'articolo 19 non è praticabile in tempi così brevi. Al terzo comma della mozione si dice che Trento mantiene uno stato giuridico statale rispettivamente con le competenze e tutti gli oneri. Questo è in discussione, sapete che proprio in questi giorni Trento sta facendo marcia indietro ed è oggetto della diatriba con Roma perché si vorrebbe arrivare ad un - 15 - testo unico per non arrivare nella commissione dei dodici con due tematiche diverse fra fratelli vicini. Come è concepibile, dice il consigliere Benedikter, se poi di fatto viene gestito dalla Provincia? Anche da parte del Governo centrale ci sono delle perplessità, ed è per questo che non è ancora chiara quale sarà la formulazione definitiva, ma da più parti è stato detto, per quanto riguarda il discorso consultazione, prima si compera il terreno e poi si costruisce la casa. Non si può costruire la casa senza avere il terreno. Da parte nostra ringrazio tutti per i suggerimenti che hanno voluto dare al fine di scambiare le opinioni su questa tematica. Sono dell'opinione che sicuramente continueremo a consultare non solo i docenti ma anche i genitori e gli studenti. Se la consigliera Zendron è disposta a togliere la questione del referendum potremmo anche, al limite, accettare la mozione. ZENDRON (GAF-GVA): Ringrazio l'assessore Cigolla per il modo civile con cui ha espresso la sua posizione. Vorrei infatti fare una piccola premessa dicendo che è insopportabile che in mancanza di argomentazioni si continui in questa sala a non prendere sul serio le posizioni degli altri usando una retorica squallida. Ho sentito i consiglieri Frasnelli e Viola dire che non possono decidere solo gli insegnanti, ci sono anche gli altri soggetti sulla scuola. Se avessero ascoltato ieri io ho detto che è vero, i soggetti della scuola sono diversi, non ci sono solo gli insegnanti, però non accetto neppure che gli insegnanti vengono trattati con questo disprezzo, e io non sono un'insegnante. Non mi pare siano uno dei tanti e che tutte le categorie sono pari. In fondo la suola dipende moltissimo da quella che è la dignità, da come si sentono, da come agiscono gli insegnanti. Il disprezzo non è assolutamente giustificato. Al consigliere Frasnelli, che dice che vi è stato un ampio dibattito democratico, vorrei dire che questa è la prima volta che si parla di questa questione in quest'aula in questa misura e anche con i tempi ristretti della mozione e che c'è stata, a proposito di democrazia, una protesta da parte di tutti gli organi di informazione che hanno dato voce ai soggetti della scuola in cui tutti si sono lamentati per dei mesi per non avere le informazioni. A che cosa serve il dibattito se non vengono date le informazioni sulla materia del dibattere? Frasnelli dice che vi è un sindacato a Roma che cerca di ostacolare il colloquio fra Roma e Bolzano. Ma che discorsi sono? Non è che qui sia un discorso fra Roma e Bolzano, due entità monarchiche, qui si tratta dei cittadini che devono essere coinvolti, se siamo in una democrazia. L'assessore Cigolla dice che i sindacati devono fare la loro funzione. Ma se l'avessero svolta facendo un referendum come avvenne nel 1979 quando io ero insegnante e sindacalista della scuola e facemmo un referendum che dette in tutte le scuole di lingua italiana e tedesca un risultato a schiacciante maggioranza negativo, se l'avessero fatto si sarebbe tenuta conto di questa posizione? Io credo di no, perché adesso si dice che è una "Chefsache" che Lei interpreta positivamente, a me sembra che venga detto "sono affari miei, nessuno può dirmi quello che devo fare". Non mi pare sia l'atteggiamento. - 16 - Assessore, lei ha detto che prima si compera il terreno, poi si costruisce la casa. Io dico che prima si decide se si vuole una casa, poi come lo si vuole, e poi si cominciano a fare le cose, non prima cominciare a fare, come sta avvenendo in una trattativa in cui abbiamo sentito finalmente dalle vostre informazioni, ma sappiamo anche dalle nostre fonti, in cui c'è un tira e molla in cui la provincia di Bolzano con l'atteggiamento di disponibilità a prendere tutto quello che si può avere, senza alcun progetto, senza dire cosa si vuole andare a fare. Ripeto, le cose che abbiamo visto pubblicate sui giornali perché le informazioni sono state rubate, presentano questi punti su cui c'è un disaccordo totale, per esempio sul desiderio chiaro di controllare la scuola attraverso l'uso dei funzionari al posto degli uomini di scuola che non è stato chiarito. L'assessore Hosp ci ha detto che non è d'accordo con il Presidente Durnwalder, però per adesso la posizione rimane sempre questa. Non ritiriamo questo referendum, e non lo cambiamo. Io ho sempre detto che non voglio un referendum sì e no perché non mi interessa, però un referendum su una proposta in cui la Giunta sia costretta a dire su cosa si va a decidere credo sia necessario, e credo che ci si debba prendere anche la responsabilità di dire di no, perché il Presidente Durnwalder pochi mesi fa ha detto che avrebbe fatto il referendum, e adesso dice di no perché è tutto un altro binario. Io credo che invece sia importante una consultazione e non si può dire che prima si fa e poi consulteremo. Noi prima dobbiamo chiedere, o contemporaneamente, abbiamo perso già molto tempo, credo che non sia giusto continuare a portare avanti le cose in questo modo. Bisogna arrivare ad una vera consultazione, e a me pare che possa avvenire solo in una forma referendaria complessa come quella da noi proposta, in cui non si dica solo un sì o un no ma ci si esprima su una proposta. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlußantrag ab: mit 7 JaStimmen, 3 Stimmenthaltungen und 13 Nein-Stimmen abgelehnt. Wir kommen zurück zu Punkt 15 der Tagesordnung: "Landesgesetzentwurf Nr. 69/95: "Änderung des Landesgesetzes vom 24. Oktober 1978, Nr. 68, betreffend "Handelsordnung" (Fortsetzung). Punto 15) dell'ordine del giorno: "Disegno di legge provinciale n. 69/95: "Modifiche alla legge provinciale 24 ottobre 1978, n. 68: "Disciplina del commercio" (continuazione). Wir haben gestern über den Übergang zur Artikeldebatte abgestimmt und beginnen nun mit der Behandlung des Artikels 1. Art. 1 1. Der Titel des 2. Abschnittes des Landesgesetzes vom 24. Oktober 1978, Nr. 68 ist wie folgt ersetzt: "Richtlinien und Leitpläne". ---------1. Il titolo del Capo II della legge provinciale 24 ottobre 1978, n. 68 è così sostituito: "Direttive e piani". - 17 - Wer wünscht das Wort? Niemand. Dann stimmen wir ab: mit 3 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 2 1. Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 68/1978 ist wie folgt ersetzt: "Art. 9 - (Richtlinien und Landesleitplan) - 1. Nach Anhören der gemäß Artikel 15 eingesetzten Kommission genehmigt die Landesregierung die Richtlinien für das Verteilungsnetz des Landes sowie den Landesleitplan für Großverteilungsbetriebe, welche nach Bezirken gegliedert sind und eine Gültigkeit von fünf Jahren haben. 2. Die Richtlinien für das Verteilungsnetz der Provinz und den Landesleitplan für Großverteilungsbetriebe sind, unter Beachtung der Richtlinien des Landesentwicklungs- und Raumordnungsplans, so zu gestalten, daß die Dienstleistung im Interesse der Verbraucher zweckmäßig und leistungsfähig realisiert werden kann und auch das Gleichgewicht zwischen der Großverteilung und den anderen Verkaufsformen erreicht werden kann, weiters enthalten sie die Richtlinien und die Angaben für die Vorbereitung der Gemeindehandelspläne. 3. Der Landesleitplan für Großverteilungsbetriebe bestimmt für den Sektor der Güter des allgemeinen Bedarfs das Kontingent (Verkaufsfläche), welches in den jeweiligen Landesbezirken genehmigt werden kann, und zwar getrennt für Lebensmittel und Bedarfsgüter außer Lebensmittel. Bei der Abfassung des Leitplanes und bei der Erteilung der Genehmigungen muß berücksichtigt werden, daß die gesamte Warenliste VIII gemäß Artikel 29, genehmigt mit Beschluß der Landesregierung vom 25. Juni 1990, Nr. 3758, kontingentiert ist." ---------1. L'articolo 9 della legge provinciale n. 68/1978 è sostituito dal seguente: "Art. 9 - (Direttive e piano provinciale) - 1. La Giunta provinciale, sentita la commissione di cui all'articolo 15, approva le direttive per la rete di vendita della provincia ed il piano commerciale per le grandi strutture di vendita, articolati su base comprensoriale e aventi durata quinquennale. 2. Le direttive per la rete di vendita ed il piano provinciale per le grandi strutture di vendita, conformi al piano provinciale di sviluppo e di coordinamento territoriale, tendono a realizzare la funzionalità e produttività del servizio da rendere ai consumatori, l'equilibrio tra la grande distribuzione e le altre forme di commercio e forniscono i criteri e le indicazioni per la predisposizione dei piani commerciali comunali. 3. Il piano provinciale per le grandi strutture di vendita, per il settore dei beni di largo e generale consumo, determina i contingenti (superficie di vendita) autorizzabili nelle aree comprensoriali di riferimento, distintamente per i generi alimentari e non alimentari. Ai fini della redazione del piano e del rilascio delle autorizzazioni, la tabella merceologica VIII di cui all'articolo 29, approvata con delibera- - 18 - zione della Giunta provinciale 25 giugno 1990, n. 3758, è da considerarsi comunque interamente contingentata." Zu diesem Artikel sind zwei Abänderungsanträge eingebracht worden. Ich verlese den ersten, eingebracht von Landesrat Frick und dem Abgeordneten Berger: Im Artikel 2, Absatz 1 des Artikels 9 des Landesgesetzes Nr. 68/78 werden nach den Worten: "nach Anhören der gemäß Artikel 15 eingesetzten Kommission" die Worte: "sowie der Bezirksgemeinschaften, welche sich innerhalb 90 Tagen äußern müssen" hinzugefügt. Nell'articolo 2, al comma 1 dell'articolo 9 della legge provinciale n. 68/78, dopo le parole "sentita la commissione di cui all'articolo 15" sono aggiunte le parole "nonché le Comunità comprensoriali le quali devono esprimersi entro 90 giorni". Landesrat Frick, möchten Sie das erläutern? Nein. Wer wünscht das Wort zu diesem Abänderungsantrag? KLOTZ (UFS): Bitte erläutern! PRÄSIDENTIN: Landesrat Frick, Sie haben das Wort. FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Ich habe auf die Erläuterung verzichtet, verehrte Kollegin Klotz, weil das Gegenstand unserer gestrigen Diskussion war. Es handelt sich ausschließlich um die Aufwertung und Einbeziehung der Gemeinde, hier in Form der Bezirksgemeinschaften, weil es sich ja um Handelsstrukturen handelt, die eine Bedeutung haben, die weit über die einzelne Gemeinde hinausgeht. Deshalb sind also die Partner für die Landesregierung: einmal die Landeskommission für das Gutachten, die es schon immer gegeben hat, und der zweite wesentliche Partner, auch in Absprache mit dem Gemeindenverband, die Talgemeinschaft oder Bezirksgemeinschaft. LEITNER (Die Freiheitlichen): Wenn ich das richtig verstehe, dann versucht man jetzt, zwischen Gemeindenverband und Gemeinden eine Zwischenlösung zu finden, indem man die Bezirksgemeinschaften hineingibt, denn in dem Schreiben, das der Südtiroler Gemeindenverband an uns alle gerichtet hat, hat er vorgeschlagen, wennschon sollte man die Gemeinden anhören und nicht den Gemeindeverband. Jetzt wird die Bezirksgemeinschaft vorgeschlagen. Das heißt, es gibt einen Kompromiß, wenn ich das richtig verstehe. Aber ich bin über diese Lösung nicht unbedingt glücklich. Ich wäre der Meinung, man sollte es bei den Gemeinden belassen. PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE: - 19 - Dott.ssa ALESSANDRA ZENDRON VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN: PRESIDENTE: Ha chiesto la parola la consigliera Kury, ne ha facoltà. KURY (GAF-GVA): Ähnlich wollte auch ich mich äußern. Herr Landesrat. Ich habe gestern schon, wenn Sie sich erinnern können, ziemlich eifrig nachgefragt, welche Änderung nun ins Haus stehen wird, um dann bei der Abstimmung nach der Generaldebatte bessere Beurteilungsmöglichkeiten zu haben. Nun habe ich gestern zwar dafürgestimmt, bin aber mit der heutigen Lösung nicht ganz einverstanden. Ich glaube, daß die ursprünglich vorgeschlagene Einbeziehung, wie sie der Gemeindenverband vorgeschlagen hat, nämlich diesen Leitplan so zu behandeln wie einen Fachplan des LEROP, viel demokratischer gewesen wäre, erstens, weil dann die Gemeinden tatsächlich die Möglichkeiten gehabt hätten alle Gemeinden -, angehört zu werden. Vor allem, wenn ich daran denke, was man bei den Bezirksgemeinschaften plant, daß die ja eigentlich in Zukunft sehr auf die Bürgermeister zurechtgestutzt werden und damit also Oppositionelle überhaupt nicht mehr vertreten sein sollen, dann finde ich diesen Vorschlag schon bedenklich; und, zweitens, weil, wenn man die Prozedur des LEROPFachplans angewendet hätte, auch die Bevölkerung ein Mitspracherecht gehabt hätte. Diese Fachpläne müssen ja ausgehängt werden; da kann die Bevölkerung Einsicht nehmen und praktisch mitentscheiden. Hier reduziert man dieses Mitspracherecht schon ziemlich auf die Mehrheitsparteien, bzw. in Zukunft auch auf die Bürgermeister. Damit bin ich nicht einverstanden. Ich bedauere eigentlich, daß man diesen Vorschlag des Gemeindenverbandes nicht angenommen hat. Ich werde deshalb, obwohl ich, ich möchte es noch einmal betonen, die Absicht des Gesetzes ohne weiteres unterstütze, nämlich diesen Leitplan auf Landesebene zu erstellen, um zu verhindern, daß diese Großhandelsketten wie die Pilze aus dem Boden schießen, mich der Stimme enthalten. Ich glaube, es ist auch verständlich, von unserer Seite aus, zumal wir ja wissen, mit welchen Verkehrsproblemen das verbunden ist und auch wissen, welche soziale Bedeutung die Aufrechterhaltung der Nahversorgung mit sich bringt. Also: Mit der Absicht des Gesetzes völlig einverstanden, ich hätte mir allerdings gewünscht, daß man den Vorschlag des Gemeindenverbandes - diesen Leitplan, wie einen Fachplan des LEROP zu behandeln - wirklich berücksichtigen würde und nicht jetzt auf diese - ich glaube es ist gar keine Kompromißlösung, sondern diese undemokratische - Lösung, eingeht. Deshalb werde ich mich bei diesem Artikel enthalten. WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): Das Gesetz habe ich in der Kommission voll unterstützt. Ich werde es auch weiter unterstützen, allerdings Ihren Abänderungsantrag nicht. Ich weiß nicht, wer Sie auf diese Idee gebracht hat. Ich habe Verständnis, daß es demokratisch weit - 20 - und breit gefächert sein soll. Allerdings glaube ich, daß die Einbeziehung der Bezirksgemeinschaften - diese durchspickt durch Lobbies und ein Konglomerat von Bürokraten, Informationsweiterleitern, die oft dann komisch durchsiebt zu Unternehmen und zu anderen Menschen kommen - wieder Barrieren für die Wirtschaft bringen, die absolut uninteressant sind. Wir haben in unserem Land sicherlich die Fachleute und die Techniker, die solche Sachen entscheiden können. Deswegen werde ich mich absolut gegen diesen Änderungsvorschlag aussprechen. Ich glaube auch nicht, daß er von Ihnen direkt kommt. Ich weiß nicht, wer diese Idee eingebracht hat. Dann, Frau Kury, glaube ich, daß dieses Gesetz den Großhandel nicht verhindert. Ich glaube, das haben Sie ein bißchen falsch verstanden. Das ist eine Reglementierung des Großhandels. Sie werden doch nicht annehmen, daß die Wirtschaft so dumm ist und nach jeder Ecke und hinter jedem Busch einen Großhandelsbetrieb aufzieht? Ich glaube, daß die Initiative des Landesrates in dieser Sache gut ist; allerdings verwehre ich mich gegen diese bürokratischen Gemeinschaften - die Bezirksgemeinschaften, Gemeindenverband und weiteren Interessenverbände -, wo nur Lobbies dahinterstehen. FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Ich möchte vielleicht noch einmal zur Begriffsbestimmung etwas sagen. Es gibt den Einzelhandel und den Großhandel, und innerhalb des Einzelhandels kennen wir zwei wesentliche Formen: die Großverteilung und den normalen Einzelhandel. Hier reden wir nur vom Einzelhandel, und innerhalb des Einzelhandels von der Großverteilung, das heißt also von jener Form, die auf Geschäfte angewandt wird, die über 500 Quadratmeter Verkaufsfläche haben. Dort ist das Phänomen, das wir gestern besprochen haben, problematisch. Deshalb der Versuch, mit dieser Änderung zur Abstützung der Familienbetriebe und zur Abstützung der Versorgungsfunktion der kleineren Geschäfte, auch draußen, in den Tälern und in den kleineren Dörfern programmierend einzutreten. Es ist ganz richtig auch vom Kollegen Waldner gesagt worden "Es kann nicht sein, es wäre gar nicht möglich, aber es will auch nicht ein Blockadegesetz sein", wir wollen überhaupt nicht mehr das, sondern es soll so sein, daß aufgrund dieses Gesetzes eine vernünftige, ausgewogene Entwicklung der verschiedenen Sektoren möglich wird. Zweites Mißverständnis. Es ist hier gesagt worden, es wäre gut, hier die Gemeinden anzuhören. Es wäre unlogisch, hier die Gemeinden anzuhören. Es handelt sich bei dem Leitplan nicht um die Festlegung, daß in dieser Gemeinde oder in einer anderen Gemeinde in einer gewissen Größe ein Betrieb entstehen kann, sondern es wird nur festgestellt, daß in einem gewissen Bezirk ein gewisses Ausmaß von Großverteilung möglich ist; noch dazu, aufgeteilt nach den verschiedenen Warengruppen. Das ist ganz wesentlich. Es steht im Grunde genommen vielleicht nicht deutlich genug, wenn man es schnell liest, in diesem Artikel drinnen. Es wäre also unlogisch, jetzt in dieser Phase die einzelne Gemeinde zu hören, wenn man nicht eine Festlegung mit dem Leitplan - 21 - macht, die sich auf eine einzelne Gemeinde bezieht. Da sagt man also: Im Pustertal wollen wir noch Großverteilungsbetriebe in der Dimension von 500 oder 1500 oder 3000 Quadratmeter für Lebensmittel und von 5000 Quadratmeter für nichtkontingentierte Waren. Das ist der Inhalt des Fachplans. Und deshalb war auch die Idee, die wir mit dem Gemeindenverband besprochen haben, daß man jene Körperschaft für die Begutachtung heranzieht, die die Gesamtheit des Bezirkes vor Augen hat, und eben nicht die einzelne Gemeinde. Selbstverständlich kommt die einzelne Gemeinde in der nächsten Phase dran und zwar in der Phase, wo ein Unternehmer "X" sagt: "Ich möchte jetzt in dieser Gemeinde, in Bruneck z.B., eröffnen." Dort muß dann natürlich geschaut werden, ob das Kontingent im Bezirk Pustertal frei ist, und dort muß dann natürlich die Gemeinde, und zwar Bruneck, gehört werden, ob es aufgrund der Erwägungen, die die Gemeinde macht - vor allem aus urbanistischen, verkehrsmäßigen und sonstigen Gründen - geschickt ist, in dieser Gemeinde noch ein gewisses Kontingent zu vergeben. Dies ist also die Stratifizierung der Prozedur. Und insofern, glaube ich, könnte dieser Vorschlag doch gutgehen, auch im Sinne der Vorredner, wobei abschließend noch in Richtung Kollegin Kury hinzugefügt werden soll, daß es natürlich ohnehin schon einen Fachplan für Handel aufgrund des LEROP gibt, bzw. geben wird. Somit hätten wir einen Fachplan für Handel, so wie es einen Fachplan für Gastgewerbe und einen Fachplan für Energie und einen Fachplan für Ski usw. gibt. Und dann hätten wir im Rahmen des Handels noch einen Fachplan Nr. 2, der jetzt die Landesrichtlinien impliziert. Das wäre wahrscheinlich nicht gut möglich. Auch aus diesem Grunde hat man gesagt, daß diese Festlegung eben ein Landesleitplan ist und nicht ein Fachplan, weil der Fachplan im Handel ohnehin schon existiert, aufgrund der Norm. PRESIDENTE: Metto in votazione l'emendamento: approvato a maggioranza con 3 voti contrari, 2 astesioni e i rimanenti favorevoli. Leggo il secondo emendamento presentato dall'assessore Frick e dal consigliere Berger che dice: "Dopo il comma 3 è aggiunto il seguente comma: "L'articolo 10 della legge provinciale n. 68/87 è abrogato." Nach Absatz 3 wird folgender Absatz hinzugefügt: "Artikel 10 des Landesgesetzes Nr. 68/78 wird aufgehoben". Chi chiede la parola? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato a maggioranza con 4 astensioni e i rimanenti voti favorevoli. Chi chiede la parola sull'articolo 2? Consigliere Benedikter, ne ha facoltà. BENEDIKTER (UFS): Ich habe schon in der Generaldebatte die Sache behandelt, und jetzt geht es um die Artikel 2 und 3. In beiden Fällen geht es um den Landesleitplan für Großverteilungsbetriebe und um die Festsetzung der Verkaufsflächen, wie es später dann heißt. Auf der einen Seite beschließt der - 22 - Landesausschuß den Landesleitplan, auf der anderen Seite, gemäß Artikel 3, gemäß Landesleitplan, soll er dann von Fall zu Fall genehmigen. Ich wiederhole, daß der Landesleitplan als solcher keine rechtliche Bindung beinhaltet und dementsprechend auch die Genehmigung oder Verweigerung einer Verkaufsfläche keine rechtliche Begründung hat, also ungesetzlich und verfassungswidrig ist. Warum? Weil der Artikel 41 der Verfassung sagt: "Die wirtschaftliche, private Initiative ist frei", es sei denn, heißt es dann im 3. Absatz, daß mit Gesetz Programme und Kontrollen aufgrund der sozialen Erfordernisse vorgesehen werden. Und dann hat der Verfassungsgerichtshof auch gesagt: auch wegen Landschaftsschutz. Dieser geht über alles, auch über jegliche wirtschaftliche Belange. Und hier wirkt sich wieder aus, daß wir den Landesraumordnungsplan als solchen abgeschafft haben. Ich würde es selbstverständlich begrüßen, daß man im Landesraumordnungsplan, im echten Landesraumordnungsplan, bestimmen würde, wo noch solche Verkaufsflächen für Großhandelsbetriebe entstehen dürfen, oder meinetwegen auch bestimmen, wo keine mehr entstehen dürfen. Ich wäre sehr dafür. Aber man hat ja den Raumordnungsplan als solchen abgeschafft. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil Nummer 35 vom 24. Juni 1961 in einem ähnlichen Fall gesagt, wo mit Ministerialbeschluß ... Der LEROP ist mit einem einzigen Gesetzesartikel genehmigt worden, in dem im Grunde der Artikel 41 der Verfassung bekräftigt worden ist, denn dieser einzige Gesetzesartikel des LEROP bekräftigt im Grunde die Grundsatzbestimmung des Artikels 41 der Verfassung, wonach es ein echtes Gesetz braucht, um die Programme und Kontrollen festzulegen, womit die öffentliche und private wirtschaftliche Tätigkeit nach dem Allgemeinwohl ausgerichtet und koordiniert werden kann. So steht es sogar im Artikel 1 des LEROP, im einzigen Artikel geschrieben. Und damit wird der LEROP als solcher als rechtlich unwirksam erklärt, weil es im einzigen Artikel heißt: Es braucht Gesetze, um eigentliche Bindungen herzustellen. Das steht sogar im Artikel 1. Und in diesem Sinne hat der Verfassungsgerichtshof mit Urteil Nr. 35 vom 24. Juni 1961 die Verfassungswidrigkeit des Staatsgesetzes Nr. 490 vom 7. Juli 1959 erklärt, das, ich habe es kurz zusammengefaßt, den Ministern für Landwirtschaft und Industrie anvertraute, jährlich mit gemeinsamen Dekret den Zuckerrübenanbau und die Zuckerindustrie mit den Erfordernissen der wirtschaftlich-sozialen Entwicklung der interessierten Zonen zu koordinieren, also festzusetzen, ob mehr oder weniger angebaut werden soll. Und der Verfahrengerichtshof hat in seinem Urteil gesagt: "La volontá del costituente di condizionare alla riserva di legge la previsione dei programmi e dei controlli relativi all'attivitá economica privata risulta poi rafforzata dalla considerazione delle misure previste sulla libertá dell'iniziativa privata, cioé al momento fondamentale dell'attivitá economica, libertá che se pure deve sempre in qualche misura essere consentita puó venir piú o meno notevolmente compressa e ridotta a seconda dei casi in relazione ai fini sociali ai quali la medesima deve essere indirizzata". Und noch diesen Satz: "Ma ció sempre a seguito di chiare e precise statuzioni della legge, libera espressione della volontá dell'organo rappresentativo della Nazione e non giá devoluto al mutevole facoltá del potere esecutivo". - 23 - Also, damals ist es um den Zuckerrübenanbau gegangen. Und hier geht es um etwas, was von der interessierten Seite sicher gleich als Einschränkung empfunden wird, nämlich Einschränkung der Freiheit der privatwirtschaftlichen Initiative, eben um Großhandelsbetriebe. Und wir hätten die Möglichkeit, zu diesem Ziel zu gelangen, allerdings nicht auf diese Art und Weise, nicht durch Verordnungen der Exekutive, sondern durch Landesgesetz, das aufgrund des echten Raumordnungsplanes konkrete Entscheidungen trifft. Bitte, damals, 1992, als der Raumordnungsplan abgeschaffen worden ist, habe nicht nur ich mich gewehrt; ich habe diese grundsätzlichen Einwände gemacht. Auch das Nationalinstitut für Urbanistik für Südtirol hat damals zum Beispiel gesagt:"Con ció il LEROP in quanto strumento privo di scelte riconoscibili ed efficaci sui concreti assetti territoriali denuncia per intero i caratteri di pura descrittivitá e di generica declamazione di principi con i conseguenti limiti nella capacità di indirizzo pratico e di cogenza giuridica". Auch dieses Institut, ohne daß ich es in irgendeiner Weise beeinflußt hätte und auch ohne daß es mich gefragt hätte, ist zum selben Schluß gelangt. Aber, wie gesagt, es ist ja das Urteil da. Und ich habe mich gewundert, aber im Vorlagebericht steht auch, daß es ein Gerichtsurteil gibt, laut dem die Richtlinien für die Entwicklung der Großverteilung keine bindenden Vorschriften darstellen, sondern nur ein politisches, programmatisches Instrument sind. Das ist das, was ich immer gesagt habe, daß der LEROP, auch wenn er mit Gesetz genehmigt wird, wie er genehmigt worden ist, keine rechtliche Wirkung hat, was übrigens im einzigen Artikel, womit der LEROP genehmigt wird, sogar gesagt wird. Dort heißt es nämlich: Wenn es gesetzliche Vorschriften gibt, die dem LEROP widersprechen, dann müssen laut Gesetz die entsprechenden Änderungen vorgenommen werden. Das Land sorgt für die Anpassung jener Landesgesetzesbestimmungen, die im Widerspruch zu den Zielsetzungen des dritten Teils des Landesentwicklungsprogrammes stehen. Also ich wiederhole: Ich bin überzeugt davon, daß es keinen Sinn hat - nicht nur im Interesse des Kleinhandels, sondern auch im Interesse der Erhaltung der Kulturlandschaft - auf diese Art und Weise die Einschränkung der Großverteilungsbetriebe und deren Flächen zu bewirken. Dieser Landesleitplan und die entsprechende Genehmigung oder Nicht-Genehmigung von Großverteilungsbetrieben durch die Landesregierung haben keine rechtliche Grundlage, wenn nicht der Landesraumordnungsplan als solcher wiederhergestellt wird. Davon bin ich überzeugt, und ich glaube, daß ich hier schon die rechtliche Begründung dafür geliefert habe. WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): Noch einmal zu diesem Thema, weil es mir am Herzen liegt. Und ich glaube, der Ansatz war einfach gut und es ist höchste Zeit, daß die Großverteiler - benennen wir sie richtig - im Einzelhandel geregelt werden und ihnen Platz geschaffen wird. Aber 500 Quadratmeter, das ist ungefähr etwas größer wie dieser Saal. Und da müssen sich einmischen: die Bezirksgemeinschaften, die Gemeinden - 24 - und, und, und. Noch einmal, Herr Landesrat: Sie sind der Landesrat für Wirtschaft, Sie sind von der Koalition dazu bestimmt worden. Ich bin der Meinung, wir reden hier ja nicht von großen Kasernen oder weiß Gott welchen Verteilungsapparaten und Industrien, sondern wir reden wirklich von sogenannten Großverteilern im Einzelhandel bei 500 Quadratmetern Fläche, wo sich wirklich nicht jeder einmischen kann und soll! Es hat am Anfang so ausgesehen, als ginge es in Richtung freie Marktwirtschaft. Aber es hat damit nichts zu tun, oder wenig, durch diese Haken, die da irgend jemand hineingeben mußte. Es hat auch nichts mit der liberalen Wirtschaftspolitik zu tun, es hat aber auch nichts mit einer konservativen Wirtschaftspolitik zu tun, auch nicht mit einer sozialen Marktwirtschaft, sondern die Tendenz geht wiederum an das absolut geregelte, planwirtschaftliche, sozialistische Marktwirtschaftssystem. Sie kennen genauso die Strukturen der Verkaufsgenossenschaften, die auch Verteiler sind. Und ich möchte nicht, lassen Sie es mich überspitzt sagen, daß morgen Bezirksgemeinschaften ihre Verkaufsgenossenschaften nach sozialistischem Marktsystem und Muster haben. Ich formuliere es eigens überspitzt, denn man kann nicht überall immer wieder, wenn der Ansatz gut war, durch irgend jemanden, und immer bei solchen kleinen Flächen - 500 Quadratmeter sind nämlich wirklich kleine Verkaufsflächen - irgendwelche Haken und Ecken hineinpacken, damit wieder alles kompliziert ist. Das wird ihnen wahrscheinlich der jeweilige Unternehmer oder auch Verbraucher nicht danken. Ich wiederhole, ich werde gegen diesen Artikel stimmen. FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Wir haben zwei Ebenen: eine ist die verfassungsrechtliche, die der Kollege Benedikter aufgeworfen hat, und die andere ist die verwaltungsgerichtliche, zu der ich dann noch kurz Stellung nehmen werde. Im Bezug auf die Verfassungskonformität ist mitzuteilen, daß dieses Konzept im wesentlichen auch das Konzept des einschlägigen Staatsgesetzes ist und daß es in diesem Zusammenhang keine relevanten Verfassungsbedenken gegeben hat. Das Konzept existiert ja seit mehr als einem Jahrzehnt, so daß Du, Kollege Benedikter, nicht zufällig die Zuckerproduktion und Zuckerrübe zitiert hast, weil es ein entsprechendes Urteil im Zusammenhang mit der Großverteilung ganz offensichtlich nicht gibt. So bin ich schon der Meinung, daß das Spannungsfeld - wir haben bereits gestern darüber gesprochen, wir brauchen uns nicht zu wiederholen - zwischen Freiheit und Programmierung da ist. Dem kann man nicht ausweichen. Aber ich glaube, daß es in diesem Spannungsfeld dem Gesetzgeber, in der Kombination mit der Verwaltungsentscheidung, wie vorgesehen, durchaus obliegt, eine Programmierung vorzunehmen. Der Punkt Nummer 2 ist die verwaltungsgerichtliche Ebene. Es ist zurecht aus unserem Begleitbericht zitiert worden, daß die bisherige landesgesetzliche Norm zu einer sehr problematischen Interpretation seitens des TAR, Regionales Verwaltungsgericht, und auch seitens des Staatsrates geführt hat, - 25 - wo aufgrund der bisherigen Ausrichtungen und der bisherigen Nomenklatur - in der es geheißen hat: "Richtlinien des Landes" - "Direttive provinciali" - das Gericht, entgegen dem, was man über zehn Jahre hindurch gehandhabt hat, plötzlich gesagt hat: Richtlinien sind nur eine politisch- programmatische Aussage. Der wesentliche Unterschied ist also, daß man von den Richtlinien weggeht und jetzt daraus einen Leitplan macht, der in seiner Konsistenz kräftiger ist und der diese Fehlinterpretation, die TAR und Verwaltungsgerichtshof auf zentraler römischer Ebene gemacht haben, nicht mehr zulassen dürfte. PRESIDENTE: Metto in votazione l'articolo 2: approvato a maggioranza con 4 voti contari, 2 astensioni e i rimanenti voti favorevoli. Art. 3 1. Il comma 3 dell'articolo 16 della legge provinciale n. 68/1978 è sostituito dal seguente: "3. L'autorizzazione per le grandi strutture di vendita è rilasciata con delibera della Giunta provinciale dall'assessore provinciale al commercio, nel rispetto delle direttive e del piano provinciale per le grandi strutture di vendita sentito il parere della competente commissione provinciale al commercio. L'autorizzazione per la tabella merceologica VIII di cui all'articolo 29, approvata con deliberazione della Giunta provinciale 25 giugno 1990, n. 3758, deve indicare distintamente la superficie per i generi alimentari, non alimentari e per i generi non di largo e generale consumo." ---------1. Artikel 16 Absatz 3 des Landesgesetzes Nr. 68/1978 ist wie folgt ersetzt: "3. Die Genehmigung für Großverteilungsbetriebe wird, mit Beschluß der Landesregierung, unter Berücksichtigung der Richtlinien des Landesleitplanes für Großverteilungsbetriebe, nach Anhören der zuständigen Landeskommission für den Handel, vom Landesrat für Handel erteilt. In der Genehmigung für die Warenliste VIII gemäß Artikel 29, genehmigt mit Beschluß der Landesregierung vom 25. Juni 1990, Nr. 3758, muß die Verkaufsfläche für Lebensmittel, für Bedarfsgüter außer Lebensmittel und jene für Güter nicht allgemeinen Bedarfs getrennt angegeben sein." E' stato presentato un emendamento sostitutivo dell'intero articolo da parte dell'assessore Frick e del consigliere Berger: L'articolo è così sostituito: "Art. 3 1. Il comma 3 dell'articolo 16 della legge provinciale n. 68/1978 è sostituito dal seguente: "3. L'autorizzazione per le grandi strutture di vendita è rilasciata previa delibera della Giunta provinciale dall'assessore provinciale al commercio, nel rispetto delle direttive e del piano provinciale per le grandi strutture di vendita sentito il parere del comune relativamente al rispetto delle norme commerciali ed urbanistiche, non- - 26 - ché quello della competente commissione provinciale al commercio. L'autorizzazione per la tabella merceologica VIII di cui all'articolo 29, approvata con deliberazione della Giunta provinciale 25 giugno 1990, n. 3758, deve indicare distintamente la superficie per i generi alimentari, non alimentari e per i generi non di largo e generale consumo." 2. Dopo il comma 6 dell'articolo 16 della legge provinciale n. 68/1978 è inserito il seguente comma: "7. Si determina il silenzio rifiuto quando alla domanda volta ad ottenere l'autorizzazione non è data risposta entro novanta giorni dalla sua presentazione. Contro i provvedimenti del sindaco è ammesso ricorso gerarchico improprio alla Giunta provinciale entro 30 giorni dalla notificazione del provvedimento stesso." 3. Gli articoli 24 e 25 della legge provinciale n. 68/1978 sono abrogati. ---------1. Artikel 16 Absatz 3 des Landesgesetzes Nr. 68/1978 ist wie folgt ersetzt: "3. Die Genehmigung für Großverteilungsbetriebe wird nach dem Beschluß der Landesregierung vom Landesrat für Handel erteilt, wobei die Richtlinien des Landesleitplanes für Großverteilungsbetriebe berücksichtigt werden müssen, und die Gemeinde hinsichtlich der Beachtung der Handelsrichtlinien und der urbanistischen Normen, sowie die zuständige Landeskommission für den Handel angehört werden müssen. In der Ermächtigung für die Warenliste VIII gemäß Artikel 29, genehmigt mit Beschluß der Landesregierung vom 25. Juni 1990, Nr. 3758, muß die Verkaufsfläche getrennt nach Lebensmitteln, nach Nicht- Lebensmitteln und nach Gütern von nicht allgemeinem Bedarf angegeben werden." 2. Nach Absatz 6 des Artikels 16 des Landesgesetzes Nr. 68/1978 wird folgender Absatz hinzugefügt: "7. Wenn auf den Antrag zur Erteilung der Genehmigung innerhalb der Frist von neunzig Tagen nach seiner Einbringung keine Antwort folgt, kommt die stillschweigende Ablehnung zum Tragen. Gegen die Maßnahmen des Bürgermeisters kann bei der Landesregierung innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach der Zustellung der Maßnahme Beschwerde eingelegt werden." 3. Die Artikel 24 und 25 des Landesgesetzes Nr. 68/1978 sind aufgehoben." Chi chiede la parola sull'emendamento sostitutivo? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato a maggioranza con 2 voti contrari, 1 astensione e i rimanenti voti favorevoli. Art. 4 1. Il comma 1 dell'articolo 17 della legge provinciale n. 68/1978 è sostituito dal seguente: "1. La domanda di autorizzazione deve essere presentata al sindaco competente per territorio, escluse quelle riguardanti le grandi strutture di vendita da presentare all'assessore provinciale al com- - 27 - mercio. Esse debbono essere corredate dai dati relativi alle tabelle merceologiche richieste, all'ubicazione ed alla superficie dell'esercizio, all'iscrizione ai registri degli esercenti il commercio e delle ditte presso la Camera di Commercio." 2. Il comma 3 dell'articolo 17 della legge provinciale n. 68/1978 è abrogato. ---------1. Artikel 17 Absatz 1 des Landesgesetzes Nr. 68/1978 ist wie folgt ersetzt: "1. Der Genehmigungsantrag muß beim zuständigen Bürgermeister eingebracht werden, ausgenommen jene für Großverteilungsbetriebe, die beim Landesrat für Handel eingebracht werden müssen. Der Antrag muß folgende Angaben enthalten: beantragte Warenlisten, Standorte und Ausmaß der Verkaufsfläche des Betriebes, Eintragung in das Berufsverzeichnis der Handelstätigen und in das Firmenregister der Handelskammer Bozen." 2. Artikel 17 Absatz 3 des Landesgesetzes Nr. 68/1978 ist aufgehoben. Chi chiede la parola sull'articolo 4? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato a maggioranza con 1 voto contrario e i rimanenti favorevoli. Art. 5 1. L'articolo 18 della legge provinciale n. 68/1978 è sostituito dal seguente: "Art. 18 - (Grandi strutture di vendita) - 1. Per grandi strutture di vendita si intendono: a) le strutture di commercio al dettaglio, con superficie superiore a 500 metri quadrati con autorizzazione amministrativa per la tabella merceologica VIII di cui all'articolo 29, approvata con deliberazione della Giunta provinciale 25 giugno 1990, n. 3758, o per almeno una tabella contenente prodotti di largo e generale consumo; b) le strutture di commercio al dettaglio, con superficie superiore a 500 metri quadrati con autorizzazione amministrativa per le tabelle non contenenti prodotti di largo e generale consumo." 2. L'articolo 19 della legge provinciale n. 68/1978 è abrogato. ---------1. Artikel 18 des Landesgesetzes Nr. 68/1978 ist wie folgt ersetzt: "Art. 18 - (Großverteilungsbetriebe) - 1. Unter Großverteilungsbetrieben versteht man: a) Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 500 Quadratmeter, mit der Verwaltungsgenehmigung für die Warenliste VIII gemäß Artikel 29, genehmigt mit Beschluß der Landesregierung vom 25. Juni 1990, Nr. 3758, oder mindestens für eine Warenliste, welche Güter allgemeinen Bedarfs beinhaltet; b) Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 500 Quadratmeter, mit der Verwaltungsgenehmigung für die Warenlisten, welche nicht Güter allgemeinen Bedarfs beinhalten." 2. Artikel 19 des Landesgesetzes Nr. 68/1978 ist aufgehoben. - 28 - Chi chiede la parola su questo articolo? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato a maggioranza con 1 voto contrario, 2 astensioni e i rimanenti favorevoli. L'assessore Frick e il consigliere Berger hanno presentato tre nuovi articoli aggiuntivi. Leggo il primo: "Art. 5/bis 1. Al comma 3 dell'articolo 12 della legge provinciale n. 68/1978 le parole: "le direttive provinciali e" sono soppresse. ---------1. Im Absatz 3 des Artikels 12 des Landesgesetzes Nr. 68/1978 werden die Wörter: "Die Richtlinien des Landes und" gestrichen." Chi chiede la parola? Nessuno. Pongo in votazione questo articolo aggiuntivo: approvato a maggioranza con 1 voto contrario, 3 astensioni e i rimanenti voti favorevoli. Leggo il secondo articolo aggiuntivo, presentato dall'assessore Frick e dal consigliere Berger: "Art. 5/ter 1. L'articolo 23 della legge provinciale n. 68/1978 è così sostituito: "1. L'autorizzazione è revocata dall'autorità che l'ha rilasciata qualora il titolare: a) non attivi l'esercizio entro 6 mesi, aumentati a 12 mesi per le grandi strutture di vendita, dalla data di notifica dell'accoglimento dell'istanza, salvo proroga per gravi motivi; b) sospenda l'attività dell'esercizio per più di 4 mesi nell'anno solare, ridotti a 2 mesi per esercizi che trattano beni di largo e generale consumo, salvo proroga per gravi motivi; c) venga cancellato dal registro di cui al capo I della presente legge." ---------1. Artikel 23 des Landesgesetzes Nr. 68/1978 ist wie folgt ersetzt: "1. Die Ermächtigung wird vom zuständigen Organ, das sie erlassen hat, widerrufen, falls deren Inhaber: a) die Betriebstätigkeit nicht innerhalb von 6 Monaten, erhöht auf 12 Monate bei Großverteilungsbetrieben, aufnimmt, wobei diese Fristen ab dem Datum der Zustellung der Annahme der Instanz laufen, mit Ausnahme einer Verlängerung aufgrund schwerwiegender Gründe; b) die Tätigkeit des Unternehmens für mehr als 4 Monate im Laufe eines Sonnenjahres einstellt, vermindert auf 2 Monate für Betriebe, die mit Gütern allgemeinen Bedarfs handeln, mit Ausnahme einer Verlängerung aufgrund schwerwiegender Gründe; c) vom Berufsverzeichnis gemäß Abschnitt I des vorliegenden Gesetzes gestrichen wird." Chi chiede la parola su questo articolo aggiuntivo? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato a maggioranza con 1 voto contrario, 3 astensioni e i rimanenti voti favorevoli. - 29 - Leggo il terzo articolo aggiuntivo, presentato dall'assessore Frick e dal consigliere Berger: "Art. 5/quater Variazioni al bilancio 1995 1. Al bilancio di previsione della Provincia per l'esercizio finanziario 1995 sono apportate le seguenti variazioni, sia in termini di competenza che di cassa: in diminuzione: Cap. 72111 - Contributi per l'acquisto, la progettazione e realizzazione di strutture commerciali e paracommerciali - centri fieristici, centri servizi, centri doganali, centri polifunzionali (legge provinciale 22.1.1975, n. 15) Lire 150.000.000 in aumento: Cap. 72130 - Contributi in conto capitale alle imprese commerciali per iniziative di ammodernamento aziendale (legge provinciale 13.11.1986, n. 27) Lire 150.000.000 --------Änderungen im Haushalt 1995 1. Im Haushaltsvoranschlag des Landes für das Finanzjahr 1995 werden folgende Änderungen sowohl im Kompetenz- als auch im Kassenteil vorgenommen: in Verminderung: Kap. 72111 - Beiträge für den Ankauf, den Entwurf und die Ausführung von Handels- und mit dem Handel verwandten Strukturen Messe- und Dienstleistungszentren, Zollstrukturen, Mehrzweckzentren (Landesgesetz vom 22.1.1975, Nr. 15) 150.000.000 Lire in Erhöhung: Kap. 72130 - Kapitalbeiträge an die Handelsunternehmen zur Erneuerung der Betriebe (Landesgesetz vom 13.11.1986, Nr. 27) 150.000.000 Lire" Chi chiede la parola? Nessuno. Lo metto in votazione questo articolo aggiuntivo: approvato a maggioranza con 1 voto contrario, 1 astensione e i rimanenti voti favorevoli. Chi chiede la parola per dichiarazione di voto? Consigliere Waldner, ne ha facoltà. WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): Meine Kritik habe ich schon beim Artikel 2 angebracht. Trotzdem werde ich für dieses Gesetz stimmen, aus dem einfachem Grund, weil es für die Fortentwicklung der Wirtschaft und des Handels wichtig ist. Ich werde aber alles unternehmen, was im Rahmen der Möglichkeit ist, um diese Bezirksgemeinschaften hier nicht mitsprechen zu lassen. Jetzt ist es vorerst enthalten, aber wir werden alle mög- - 30 - lichen rechtlichen Schritte ausschöpfen, daß dies nicht der Fall ist, Herr Landesrat. WILLEIT (Ladins): Auch ich nur ganz kurz. Ich glaube, daß dieses Gesetz sicherlich seine Gültigkeit hat, und zwar auch unabhängig von der veränderten Gesetzeslage nach den Urteilen des Staatsrates, nur habe ich zweierlei Bedenken, die ich gerne zum Ausdruck bringen möchte. Vielleicht hätte ich das am Anfang tun sollen. Erstens scheint mir die Prozedur für die Erteilung der Ermächtigung für diese Großhandelsbetriebe des Kleinhandels äußert kompliziert. Wir gehen von genehmigten Leitlinien aus, über zu einem Landesleitplan, genehmigt von der Landesregierung, mit getrennter Kontingierung nach Bezirken und nach Verkaufsgütern. Wir gehen von diesen allgemeinen, vorgefertigten Regeln aus und kommen dann zur Ermächtigung. Und das gefällt mir am allerwenigsten: die Ermächtigung von seiten des Landesrates nach Beschlußfassung der Landesregierung. Ich weiß nicht, ob diese Formel üblich ist, aber ich möchte fragen, wer dann diese Ermächtigung erteilt: die Landesregierung als Kollegialorgan oder der Landesrat? Welche Bedeutung und welche Wirkung messen wir den beiden Maßnahmen bzw. Akten - einem Beschluß und einem Dekret oder einer Ermächtigung des Landesrates bei. Jeder Jurist weiß, daß man auch die Akte anfechten kann und daß die Akte eventuelle Unregelmäßigkeiten aufweisen. Nun: Beschlußfassung der Landesregierung - Erteilung der Ermächtigung des Landesrates - auch nach Anhörung der Gemeinde, der Landeskommission für Handel -und wir dürfen nicht alle übrigen Ermächtigungen, Gutachten, Unbedenklichkeiten außer Acht lassen ..., ich frage mich nur, ob man diese, eher komplizierte, Vorgangsweise bewußt eingeführt hat. Die zweite Frage ist höchstwahrscheinlich eine einfachere Frage. Warum holt man die Zuständigkeit von der Gemeindeebene wieder zum Land zurück? Also die Zuständigkeit für die Erteilung der Detailhandelslizenzen war doch der Gemeinde übertragen worden; und nun kehrt sie wieder zum Lande zurück. Mit diesen beiden Bedenken, glaube ich, aber doch, daß das Gesetz seine Rechtfertigung hat. BENUSSI (AN): Confermo quanto già detto in fase di discussione generale. Approviamo questo disegno di legge perché porta ad una regolamentazione più snella, dando anche la possibilità ai sindaci di portare in periferia quello che sempre abbiamo desiderato. Con questa legge verrà razionalizzata tutta la regolamentazione finora in atto, cosa che troviamo particolarmente positiva dato che viene tutelato il piccolo commercio, sul quale crediamo veramente e che bisogna salvaguardare per evitare che scompaia, perché la tradizione dei nostri piccoli commercianti non dà solo la possibilità a chi abita in piccoli paesi di rifornirsi in loco senza dover ricorrere a spostamenti, ma anche quello di garantire una continuità di esercizio familiare. - 31 - LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich werde mich bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Grundsätzlich finde ich ihn schon positiv, aber nachdem das Land auf diesem Gebiet nur sekundäre Zuständigkeit hat, können wir die Materie nicht näher regeln. Und da eben Urteile des Verwaltungsgerichtshofes Bozens oder auch des Staatsrates uns dazu zwingen wollen, hier initiativ zu werden, ist es sicherlich ein richtiger Schritt, nur für meine Begriffe und das ist hier auch schon gesagt worden -mischt man sich hier zentral wieder zu stark ein, so wie auch der Präsident der Kommission festgestellt hat, daß die Landesregierung bzw. der Landesrat ausschließliche Entscheidungsbefugnis hat. Das finde ich problematisch, und ich möchte hierzu einen Satz zitieren, den interessanterweise der Präsident der Kommission niedergeschrieben hat: "Man geht davon aus, daß sich die Landesregierung ihrer Verantwortung bewußt ist und auch unter noch so starkem politischen Druck keine Großverteilungsgenehmigung erteilen wird, die zum Untergang von kleinen Handelsstrukturen führen könnte". Ich vertrete die gegenteilige Auffassung, das heißt, ich befürchte, daß es eben doch so sein wird. Und der Umstand, daß man die Bezirksgemeinschaften, zusätzlich zur Handelskommission usw., hineingetan hat, verbürokratisiert die Angelegenheit und läßt natürlich auch Spekulationen zu, daß man hier eine Tür ein bißchen aufgemacht hat, damit jene Leute den Fuß zwischen der Tür haben, die bestimmen wollen, wo, wer und wann eine Genehmigung erhält. Dagegen spreche ich mich aus. So sehr insgesamt der Gesetzesentwurf zu begrüßen ist, so sehr gefällt mir das nicht. Deswegen enthalte ich mich der Stimme. FRASNELLI (SVP): Kurz: Wir stimmen zu. Ausgehend von den autonomen Zuständigkeiten unseres Landes will dieser Gesetzentwurf zweierlei erreichen: einmal den größtmöglichen Schutz der gewachsenen Handelsstruktur in unserem Lande, die sehr typisch ist für unser Land, für die Nahversorgung und für die Stadtbilder; zum anderen auch, in besonderen Fällen, so will ich das nennen, die Möglichkeit der Großverteilung, die in der Tat nicht mit den großen Engrozentren zu verwechseln ist, zu eröffnen. Ein schwieriger, aber wie man sieht, doch möglicher Kompromiß, der hier getroffen worden ist. In diesem Sinne stimmen wir zu. PRESIDENTE: Chi chiede ancora la parola? Nessuno. Passiamo alla votazione. Prego distribuire le schede. (Votazione per scrutinio segreto - Geheime Abstimmung) VORSITZ DER PRÄSIDENTIN: Dr. SABINA KASSLATTER-MUR PRESIDENZA DELLA PRESIDENTE: PRÄSIDENTIN: Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: abgegebene Stimmzettel 25, 20 Ja, 3 Nein, 2 weiße Stimmzettel. Der Landtag genehmigt den Gesetzentwurf. - 32 - Punkt 8 der Tagesordnung: "Beschlußantrag Nr. 122/95 vom 26.6.1995, eingebracht vom Abgeordneten Frasnelli, betreffend die Erhöhung der Mautgebühren für den gesamten Straßengütertransitverkehr auf der Brennerautobahn". Punto 8) dell'ordine del giorno: "Mozione n. 122/95 del 26.6.1995, presentata dal consigliere Frasnelli, concernente l'aumento dei pedaggi per il trasporto merci in transito sull'autostrada del Brennero". Seit dem Beitritt Österreichs zur EU hat der StraßengüterTransitverkehr auf der Brennerachse überproportional stark zugenommen; der Mittelwert liegt bei 17 %, die maximale Steigerungsrate im Februar 1995 betrug 27 %. Gleichzeitig ist der Gütertransitverkehr auf der Bahn um einen ähnlich hohen Prozentsatz zurückgegangen. Diese Entwicklung, die praktisch eine Umkehr der verkehrspolitisch geforderten Verlagerung auf die Schiene darstellt, hat seine wesentliche Ursache in der enormen Verbilligung des Straßengütertransitverkehrs seit dem 1. Jänner 1995. Mit diesem Termin mußte der bisher in Österreich gültige “Straßenverkehrsbeitrag” durch die innerhalb der EU gültige “Straßenbenutzungsgebühr" ersetzt werden. Während nach dem alten Straßenverkehrsbeitragsgesetz beispielsweise ein 38-t-LKW-Zug, der die Brennerachse benutzte, über öS 900 zu bezahlen hatte (der Straßenverkehrsbeitrag war Kilometer- und Nutzlasttonnen-abhängig), beträgt die Straßenbenützungsgebühr derzeit für eine Fahrt nur mehr öS 240. Dazu kommt, daß die Straßenbenützungsgebühren in Österreich noch zweimal, das heißt zum 1. Jänner 1996 und zum 1. Jänner 1997, um jeweils 1/3 abgesenkt werden müssen und dadurch nochmals weitere wesentliche Verbilligungen des Straßengütertransits erfolgen (ab 1997 bezahlt der 38-t-LKW-Zug statt öS 900 nur mehr öS 80). Dem gegenüber haben sich einerseits die Eisenbahnkosten etwas erhöht, weil in letzter Zeit Indexanpassungen erfolgt sind. Sehr wohl sind jedoch die Kosten für den Straßenverkehr auf den Alternativrouten durch die Schweiz und über Frankreich angestiegen: die Schweizer Schwerverkehrsabgabe wurde mit 1. Jänner 1995 um 33 % erhöht (die letzte Festlegung erfolgte 1985), am Mont Blanc-Tunnel in Frankreich wurden LKW-Tarife mit 10. März 1995 um 23 % (gegenüber 1990) angehoben. Sowohl bei den Mauttarifen als auch im Transitabkommen zwischen Österreich und EG bzw. den in den EU-Beitrittsvertrag überführten Regelungen wurde eine ökologische Komponente eingebracht. Bei der Maut erfolgt dies derzeit nur durch das Kriterium Lärm (lärmarme Lastkraftwagen sind vom Nachtfahrverbot ausgenommen), die Ökopunkteregelung des Transitabkommens stellt auf die Schadstoffe ab. Um die ökologischen Belange stärker in die Mauttarife einzubeziehen, sollen in Zukunft nur mehr jene Fahrzeuge tarifmäßig begünstigt werden, die sowohl lärmarm als auch schadstoffarm sind. - 33 - Völlig falsch im ökologischen Sinne ist die bisher geltende Regelung einer Mehrfahrtenbegünstigung. Da der Vielfahrer nicht belohnt werden soll, sind grundsätzlich alle Mehrfachfahrtenermäßigungen zu streichen. Durch die seit 1989 erfolgte Umstellung auf lärmarme Lastkraftwagen (am 1. Dezember 1989 wurde das Nachtfahrverbot, ausgenommen lärmarme Lastkraftwagen, für die Transitrouten durch Österreich verordnet) immer unwirksamer; 1994 fuhren bereits wieder rund 75 % jener Lastkraftwagen während der Nachtstunden, die vor Einführung dieses qualifizierten Nachtfahrverbotes in Österreich die Brennerachse frequentierten. Um diese Entwicklung einzubremsen, hat vor wenigen Tagen der Landtag des Bundeslandes Tirol beschlossen, daß die Landesregierung gegenüber den zuständigen Bundesministern eine Neuregelung der Mautgebühren für die Brennerautobahn betreibe. Die Verkehrsentwicklung in Nordtirol wirkt sich natürlich unmittelbar auf Südtirol aus. Es ist daher geboten, daß auch unser Land sich darum bemüht, in der Frage der Erhöhung der Mautgebühren auf Südtiroler Seite mit den Maßnahmen in Nordtirol gleichzuziehen. Denn die Gebühren auf dem Südabschnitt der Brennerautobahn entsprechen keineswegs dem Grundsatz der Kostenwahrheit beim Transitverkehr auf der Straße. Dies vorausgeschickt, beschließt DER SÜDTIROLER LANDTAG: die Landesregierung wird ersucht, beim Minister für Transportwesen in Rom dahingehend vorstellig zu werden, daß eine Erhöhung der Mautgebühren für den gesamten Straßengütertransitverkehr auf der Brennerautobahn vorgenommen wird. ---------A partire dall'adesione dell'Austria alla UE il traffico merci in transito sul Brennero è aumentato in modo sproporzionato; la media dell'aumento si aggira attorno al 17%, l'aumento massimo (pari al 27%) è stato registrato nel febbraio 1995. Parallelamente il traffico merci su rotaia è diminuito di una percentuale analoga. Questo sviluppo che in pratica significa il capovolgimento di una politica dei trasporti orientata verso lo spostamento del traffico merci sulla rotaia, è causato in sostanza dall'enorme riduzione dei costi del trasporto merci su strada a partire dal 1 gennaio 1995. Da quella data il "contributo al trasporto su strada" allora vigente in Austria è stato sostituito dalla "tassa per l'utilizzazione delle strade" valevole all'interno della UE. Mentre in base alla vecchia legge austriaca un autotreno di 38 tonnellate in transito sul Brennero doveva pagare più di 900 scellini (il contributo al trasporto su strada era commisurato sia ai chilometri percorsi che alle tonnellate di merci trasportate), la "tassa per l'utilizzazione delle strade" attualmente è pari a soli 240 scellini per viaggio. A ciò si aggiunge il fatto che questa tassa in Austria dovrà essere ridotta di 1/3 ancora per due volte (dal 1 gennaio 1996 e dal 1 gennaio 1997); pertanto i costi del trasporto merci su strada si ridurranno ulteriormente in modo - 34 - notevole (dal 1997 un autotreno di 38 tonnellate invece degli attuali 900 scellini ne pagherà soltanto 80). D'altro canto sono aumentati leggermente i costi del trasporto su rotaia in seguito ad un adeguamento dell'indice, avvenuto di recente. Notevolmente aumentati sono invece i costi del trasporto su strada sulle rotte alternative attraverso la Svizzera e la Francia: a partire dal 1 gennaio 1995 la tassa svizzera sul trasporto pesante ha registrato un aumento del 33% (si è trattato del primo aumento dal 1985), mentre a partire dal 10 marzo 1995 il pedaggio per il transito degli autocarri nella galleria del Monte Bianco in Francia è stato aumentato del 23% rispetto alla tariffa in vigore nel 1990. Sia per quanto riguarda i pedaggi che nell'accordo sul transito stipulato fra l'Austria e la CE nonché nelle regolamentazioni incluse nel trattato di adesione alla UE è stata considerata una componente ecologica. Per quanto riguarda il pedaggio, attualmente ciò avviene soltanto tramite il fattore rumore (per gli autocarri "silenziati" non vale il divieto di circolazione notturna), mentre la regolamentazione del trattato sul transito che si basa sui cosiddetti "punti ecologici" contempla le sostanze nocive emesse dai veicoli. Al fine di una maggiore considerazione delle esigenze ecologiche nel calcolo dei pedaggi, in futuro le agevolazioni tariffarie dovrebbero essere concessi soltanto ai veicoli insonorizzati e poco inquinanti. Completamente sbagliata dal punto di vista ecologico è invece la concessione di abonnamenti agevolati. Dato che non è giusto premiare chi viaggia spesso, le relative riduzioni devono essere abolite. In seguito all'impiego di autocarri silenziati, avvenuto a partire dal 1989 (il 1 dicembre 1989 è stato decretato il divieto di transito notturno sulle rotte di transito attraverso l'Austria, fatta eccezione per i camion silenziati), l'efficacia del divieto di circolazione notturna si è gradualmente ridotta; nel 1994 durante le ore notturne viaggiò nuovamente circa il 75% degli autocarri in transito sul Brennero prima che in Austria venisse introdotto il divieto di circolazione notturna. Per porre un freno a questo sviluppo, pochi giorni fa la Dieta del Bundesland Tirolo ha deliberato di invitare il proprio governo regionale ad intervenire presso i ministri federali competenti per ottenere una nuova regolamentazione dei pedaggi sull'autostrada del Brennero. Ovviamente lo sviluppo del traffico nel Tirolo del Nord si ripercuote direttamente sull'Alto Adige. Pertanto è necessario che anche la nostra Provincia si impegni, in tema di aumento dei pedaggi autostradali sull'autostrada del Brennero che attraversa il territorio dell'Alto Adige, per stare al passo con le misure adottate nel Tirolo del Nord, poiché le tariffe vigenti sulla parte meridionale dell'autostrada del Brennero non corrispondono affatto alla veridicità dei costi causati dal traffico di transito su strada. Ciò premesso, IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO delibera di invitare la Giunta provinciale - 35 - ad intervenire presso il ministro dei trasporti a Roma per far sì che vengano aumentati i pedaggi per il trasporto merci in transito sull'autostrada del Brennero. Es liegt ein Abänderungsantrag vor, eingebracht von den Abgeordneten Kury und Zendron, mit folgendem Wortlaut: Beim beschließenden Teil wird folgender Text angefügt: "und auf der Staatsstraße längs der Autobahnstrecke und auf den unmittelbaren Ausweichstrecken ein Tonnagelimit und Nachtfahrverbot für den Transitschwerverkehr eingeführt wird." Alla parte impegnativa viene aggiunto il seguente testo: "e che sulla strada statale - lungo i tratti che corrono paralleli all'autostrada - nonché sulle strade che potrebbero essere utilizzate in alternativa all'autostrada vengano introdotti un limite di tonellaggio e il divieto di transito notturno per automezzi pesanti." Ich erteile nun dem Abgeordneten Frasnelli das Wort zu diesem Abänderungsantrag, um seine Meinung dazu zu äußern. Bitte. FRASNELLI (SVP): Der Gedanke, der hier im Abänderungsantrag zum Ausdruck gebracht wird und ihm zugrunde liegt, nämlich dafür Sorge zu tragen, daß es im Falle von Mauterhöhungen beispielsweise nicht zu einer Parallelverlagerung auf Ausweichstrecken kommt, ist richtig; und für diesen Teil würde ich den Abänderungsantrag auch akzeptieren. Allerdings sagt der Abänderungsantrag auch ganz präzise, womit dies vermieden werden soll. Und angesichts der Kompetenzsituation, die es hierzulande gibt, würde ich mich dagegen aussprechen, daß man das so klar angibt, weil man hier einen falschen Eindruck erwecken würde. Ich würde daher vorschlagen -das können wir dann ja eventuell gemeinsam zu formulieren versuchen -: daß durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge getragen wird, daß es auf der Staatsstraße längs der Autobahnstrecke und auf den unmittelbaren Ausweichstrecken nicht zu einer Parallelverlagerung kommt. Wir können hier schon eine Formulierung finden, mit der Bitte, die präzise Angabe, womit dies verhindert wird, durch eine Formulierung "mit geeigneten Maßnahmen" zu ersetzen. Vielleicht können Sie auch schon in der Zwischenzeit ein bißchen die Zeit nutzen. Das zum einen. Jetzt zum Beschlußantrag. PRÄSIDENTIN: Abgeordneter Frasnelli, das heißt also, daß Sie diesen Änderungsantrag in dieser Form ablehnen. FRASNELLI (SVP): In dieser Form muß ich ihn ablehnen, aber mit diesem Blick ... PRÄSIDENTIN: Ich habe jetzt zwei Vorschläge: Entweder wir beginnen jetzt mit der Diskussion über diesen Beschlußantrag und im Laufe der Zeit kommt dann ein Änderungsantrag, der neuerlich diskutiert wird, oder ich gebe Ihnen jetzt fünf Minuten Zeit für die gemeinsame Erarbeitung eines Textes, der - 36 - von Beginn an einfließt, und wir können das dann gemeinsam diskutieren. Das stelle ich Ihnen frei. Ich meine nur, wenn wir mit der Diskussion zu diesem Beschlußantrag beginnen, und es kommt dann ein Änderungsantrag in Ihrem Sinne, dann müssen wir wieder jeder Fraktion eine neue Diskussionszeit von 3 Minuten einräumen. Wenn Sie den Abänderungsantrag jetzt formulieren, dann ist das nicht notwendig. Aber, wie Sie möchten. FRASNELLI (SVP): Das ist Ihre Entscheidung. PRÄSIDENTIN: Wenn es meine Entscheidung ist, dann schlage ich vor, daß Sie mir in den nächsten 5 Minuten den Abänderungsantrag vorlegen und wir dann über den abgeänderten Text diskutieren. Ich unterbreche die Sitzung für 5 Minuten. ORE 12.32 UHR --------ORE 12.46 UHR PRÄSIDENTIN: Die Sitzung ist wieder aufgenommen. Es liegt nun der Abänderungsantrag der Abgeordneten Kury und Frasnelli vor, der wie folgt lautet: Der beschließende Teil wird so ersetzt: "beim Minister für Transportwesen in Rom dahingehend vorstellig zu werden, daß eine Erhöhung der Mautgebühren für den gesamten Straßengütertransitverkehr auf der Brennerautobahn vorgenommen und auf Staatsstraßen längs der Autobahnstrecke durch geeignete Maßnahmen Ausweichverkehr verhindert wird." La parte impegnativa viene così sostituita: "ad intervenire presso il ministro dei trasporti a Roma per far sì che vengano aumentati i pedaggi per il trasporto merci in transito sull'autostrada del Brennero, e che con misure opportune si provveda affinché il traffico di transito non si riversi sulla strada statale che corre parallela all'autostrada." Das Wort hat Abgeordneter Frasnelli zur Erläuterung. FRASNELLI (SVP): Frau Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich mitteilen, daß ich die Zeit der Erläuterung verlängern möchte, auch die Fraktionszeit dazunehmen möchte; allerdings wird es wahrscheinlich eine Unterbrechung geben und wir werden am Nachmittag weitermachen. Ja, schon in wenigen Stunden, werte Kolleginnen und Kollegen, wird die erste Totalblockade 24 Stunden die Brennerachse lahmlegen. Aus welchen sachlichen Gründen, aus welchen aktuellen Gründen auch immer dies erfolgen wird, das sei zunächst dahingestellt. Wir wissen, worum es unmittelbar geht. Aber diese Totalblockade ist eine Aktion, die einen klaren Ausdruck für offensichtlich notwendig gewordene Notwehr der Bevölkerung längs des Inntales und des Wipptales darstellt. Es fällt auf, daß die Gemeinden des Wipptales und die zuständige Bezirkshauptmannschaft ein klares Ja zu dieser Blockade gegeben haben und, daß meines Wissens auch die politischen Parteien im Landtag - 37 - des Bundeslandtages Tirols, quer durch die politischen Lager, diese Aktion der Notwehr politisch gut heißen. Ich will nicht lange drumherumreden, um festzustellen, daß auch aus meiner persönlichen Warte dies als Akt der Notwehr empfunden wird, für den ich viel Verständnis aufbringe, angesichts der Tatsache, daß die Menschen im Inntal, im Wipptal, im Eisacktal, auch noch im Unterland und darüber hinaus, im zunehmenden Maße ganz einfach leiden müssen. Diese 24-Stunden-Blockade, ist dies nur eine Blockade, oder soll dies eine Zeitspanne sein, in der wir alle - unmittelbar Betroffene, aber auch Verantwortliche: Regionalpolitiker, Staatspolitiker und politisch Verantwortliche auf der Ebene der Europäischen Union - nachdenken, darüber nachdenken, ob die derzeitige Politik der Europäischen Union im Bereich des Transport- und des Verkehrswesens und anderes mehr sich auf dem richtigem Weg befindet? In diesem Sinne trifft es sich gut, daß wir auch im Südtiroler Landtag, vielleicht rein zufällig jetzt, die Gelegenheit haben, gemeinsam - und ich würde mir wünschen, angesichts dieses zentralen Problems, quer durch die politischen Lager, vielleicht einmal ohne die üblichen parteiegoistischen Sichtweisen - über die Verkehrspolitik, über das, was sich aus der derzeitigen Verkehrslage entlang der Brennerachse für die Menschen des betroffenen Raumes ergibt, nachzudenken. In diesem Sinne würde ich mir wünschen, daß es auch zu einer breiten Zustimmung für diesen Beschlußantrag kommt. Durch kaum ein Tal in den Alpen fließt soviel Verkehr, wie durch die Täler nördlich und südlich des Brenners. Rund 12 Millionen Pkws - etwas mehr als 12 Millionen Pkws, ich habe eher abgerundet - und etwa 1,6 Millionen Lkws fahren mittlerweile jährlich über den Brenner. Seit dem EU-Beitritt Österreichs hat die ohnehin nach oben gerichtete Verkehrsentwicklung weiter drastisch zugenommen. Lassen Sie mich einige Vergleichszahlen nennen: 1965 sind etwa 1,6 Millionen Tonnen an Gütern über den Brenner transportiert worden; dreißig Jahre später, 1995, wird man das Aufkommen von 19 Millionen Gütertonnen erreichen. Wenn man das auf die Einwohnerzahl umrechnet, so waren es 1965 3,5 Tonnen pro Kopf, und jetzt erreichen wir 29 Tonnen pro Kopf. Aber das Jahr 1995 ist nur das Jahr 1995, und die Zahlen, die wir derzeit festzustellen haben, werden - leider Gottes - nicht die Zahlen in Zukunft bleiben. Und ich darf und muß daher zum Ausdruck bringen, daß die Schätzungen, etwa für das Jahr 2010, ergeben, daß wir voraussichtlich, wenn die Entwicklung und die Entwicklungsprognosen stimmen, 50 Millionen Gütertonnen haben werden, die über den Brenner verfrachtet werden, bei einer jährlichen Steigerung um eine Million Tonnen. Und interessant ist dabei natürlich auch, wie diese 50 Millionen Tonnen prognoseweise transportiert werden: 10 Millionen Tonnen soll die alte Brennerstrecke aufnehmen, 25 Millionen Tonne die neue, inklusive des Brennerbasistunnels, und die verbleibenden 15 Millionen Tonnen sollen angeblich auf der Straße bleiben. Aus diesen Prognosen soll hervorgehen, in welchem Umfang die neue Brennerstrecke, sofern sie gebaut werden sollte, inklusive Basistunnel, ihre Auswirkungen haben wird, Auswirkungen auf den Transport auf der Schiene, auf die Verlagerung von der Straße auf die Schiene, und auf das, was dennoch auf der Straße verbleiben wird. Es dürfte interessant sein, - 38 - hierzu auch den Vergleich aus der Schweiz zu bringen, wo es natürlich auch kräftige Entwicklungen des Gütertransportes nach oben begeben hat, nur gewissermaßen im umgekehrten Sinne. Die haben weit größere Mengen an Gütertonnen, an Millionengütertonnen, etwa 16 Millionen derzeit, die auf der Schiene transportiert werden und etwa 4 Millionen, die auf der Straße transportiert werden. Jetzt wird man sagen können: Die Schweiz gebärde sich nicht europäisch. Ich glaube, wenn man auf die Lebensbedingungen der Menschen im sensiblen Ökosystem Alpen Rücksicht nimmt, das ja darüber hinaus Erholungsgebiet für Millionen und Abermillionen Europäer auch in Zukunft sein und bleiben soll, dann muß man sich fragen, welche Entwicklung die größere Langzeitperspektive hat: unsere Entwicklung, die Entwicklung innerhalb der Europäischen Union, mit dem Verbleib der Transportmengen im wesentlichen auf der Straße - denn es mehren sich die Zweifel, ob der Brennerbasistunnel gebaut wird - oder die doch eindeutige Verlagerung der Gütertonnen von der Straße auf die Schiene, wie sie in der Schweiz vorgenommen worden ist und auch in Zukunft vorgenommen werden wird? Und die Antwort, glaube ich, ist ziemlich klar. Die Schweiz und die Lösung der Schweiz stellt heute schon eine Langzeitperspektive dar. Nun, nach diesem kurzem Vergleich über einige Entwicklungen, möchte ich ein bißchen den Verkehr durchleuchten: 40 % des derzeitigen Güterverkehrs auf der Brennerachse ist Umwegverkehr, natürlich auch bedingt durch einen Ausweichverkehr, der sich aufgrund der Tonnage-Beschränkungen und anderen Beschränkungen der Schweiz ergibt. Die Betriebe, Speditionsunternehmen, nehmen also Umwege von 300 und mehr Kilometern, beispielsweise über dem Brenner, gerne in Kauf, weil es rentabler ist. Aber, daß dabei der grenzüberschreitene Verkehr, auf der Strecke zwischen Brenner und Salurn, heute schon täglich zahlreiche Tonnen an Abgasen produziert und jährlich steigende Mengen von Stickoxyd, Kohlenmonoxyd, Kohlenwasserstoff, Ruß und anderen Partikeln - einmal das CO 2 völlig ausgeklammert, wobei man dies nicht ausklammern kann - verursacht, sei uns auch kurz in Erinnerung gerufen. Daß natürlich auch der Lärm in den engen Tälern um ein Vielfaches belastender empfunden wird als in der Ebene, brauchen wir uns nicht besonders deutlich zu machen, weil es auf der Hand liegt. Nun, ich sagte eben..... Frau Präsident, Sie klingeln zum richtigem Zeitpunkt. Es ist 13 Uhr. PRÄSIDENTIN: Abgeordneter Frasnelli, Sie dürfen Ihre Wortmeldung um 15 Uhr fortsetzen. Wir unterbrechen jetzt die Sitzung. ORE 13.00 UHR ---------ORE 15.11 UHR (Namensaufruf - Appello nominale) PRÄSIDENTIN: Die Sitzung ist wieder aufgenommen. - 39 - Wir setzen die Diskussion zum Beschlußantrag Nr. 122/95 fort. Der Abgeordnete Frasnelli hat das Wort zur Fortsetzung seiner am Vormittag unterbrochenen Rede. FRASNELLI (SVP): Wir waren bei einigen Zahlen betreffend die aktuelle Situation im Gütertransport stehengeblieben: Knapp 20 Millionen Tonnen, die vorrangig über die Straße, derzeit über den Brenner, transportiert werden. Die Prognosen, die von Wirtschaftsinstituten errechnet worden sind, sind etwa 50 Millionen Gütertonnen im Jahre 2010 und den doch etwas waghalsigen bis fragwürdigen Hypothesen, wie es gelingen könnte, diese ungeheure Menge auf die verschiedensten Transportsysteme zu verteilen. Aber sehr viele Fragezeichen sind natürlich dahinter anzuordnen. Nun, weshalb diese Steigerung? Über die allgemeine Steigerung des Verkehrsaufkommens hinaus, hat es natürlich auch durch den Betritt Österreichs zur Europäischen Union doch starke Veränderungen im normativen Bereich gegeben. So ist der sprunghafte Anstieg natürlich auch bei der enormen Verbilligung des Straßengütertransitverkehrs seit dem 1. Jänner 1995 - dem Tag des formellen Beitritts Österreichs zur Europäischen Union -zu suchen. Mit diesem Termin mußte der bisher in Österreich gültige Straßenverkehrsbeitrag - so wurde er genannt - durch die innerhalb der EU gültige Straßenbenutzungsgebühr ersetzt werden. Ein Beispiel: Während nach dem alten Straßenverkehrsbeitragsgesetz ein knapp 40 Tonnen Lkw-Zug, der die Brennerachse benutzte, etwas über 900 ÖS zu bezahlen hatte, beträgt die Straßenbenutzungsgebühr innerhalb der EU für eine Fahrt derzeit nur mehr 240 ÖS. Also, eine enorme Reduzierung! Dazu kommt noch, daß die Straßenbenutzungsgebühr in Österreich darüberhinaus noch zweimal - das heißt: zum 1. Jänner 1996 und zum 1. Jänner 1997 - um jeweils ein Drittel ihres Wertes abgesenkt werden muß. Und dadurch erfolgen weitere wesentliche Verbilligungen des Straßengütertransites. Angesichts dieses rapid ansteigenden Verkehrsaufkommens haben wir uns schon eine Reihe von Fragen zu stellen; und ich will sie auch hier in diesem Gremium formulieren. Wieviel Verkehr ist wirklich notwendig und somit auch verantwortbar? Ist eine stärkere regionale Selbstversorgung nicht auch ein Gebot der Stunde, bei aller Offenheit der Grenzen? Warum wird der Verkehr auf den bestehenden Bahnlinien nicht mehr gefördert und die entsprechenden Kapazitäten nicht sinnvoll ausgelastet, um ein umweltverträglicheres und zugleich aktives Wirtschaften in unserem regionalen Raum zu ermöglichen? Warum werden - verdammt noch mal, müßte man fast sagen - Leerfahrten, Umwegverkehre, sowie Hin- und Hertransporte nicht stark und systematisch eingeschränkt? Wieso läßt die Europäische Union derart massive Steuerspekulationen durch Güterverschiebungen, die im großen Umfang erfolgen, zu? Innerhalb der EU gibt es zahlreiche Regelungen in den verschiedensten Bereichen, auch dort, wo sie vielleicht manchmal gar nicht notwendig wären. Warum - 40 - werden nicht angemessene Mindeststandarts für Lärmschutz an Straßen und Bahnlinien eingeführt und sukzessive durchgesetzt?, ganz zu schweigen von den Gefahrguttransporten auf unseren Straßen, auch auf der Autobahn, die oft nichts anderes als rollende Bomben sind. Ist daher die Wachstumsspirale - im Güterverkehr wird sie ja sehr deutlich - nicht doch etwas grundsätzlicher zu hinterfragen? Und des weiteren: Warum wird das Verursacherprinzip im Verkehrsbereich nicht angewendet und Kostenwahrheit durchgesetzt? Warum werden die Steuern und Gebühren für Lkws nicht markant angehoben, nachdem bekannt ist, daß der übergroße Teil der Straßeninstandhaltungskosten von diesen verursacht werden? Und da grenzt es geradezu an Blasphemie - möchte ich mal sagen - wenn wir in Erfahrung gebracht haben, daß die Staatsregierung beschlossen habe - vielleicht kann der zuständige Landesrat uns dazu in seiner Reblik detailliert und exakt Aufschluß geben -die Straßenbenutzungsgebühr, ich will sie einmal so nennen, für Lkws zu verbilligern? Ja, verdammt noch mal, versteht man die Zeichen der Zeit nicht mehr? Oder auch in Richtung Europäische Union gesagt - und in diesem Sinne ist diese Blockade schon auch etwas, was vielleicht nicht nur uns und andere, sondern vor allen Dingen auch die Damen und Herren der Europäischen Union, die für Verkehrspolitik verantwortlich sind, zum Nachdenken führen könnte -: Warum wird die Ladekapazität jetzt für die Lkws noch zusätzlich erweitert und erhöht? Dies nicht allein aus dem Blickwinkel der Lärmund der Abgasemissionen gesehen, sondern Kostenwahrheit, Verursacherprinzip, nicht zuletzt auch beispielsweise aus folgendem Grunde: nämlich, daß unsere Steuergelder in massivem Umfang dafür eingesetzt werden müssen - vor allen Dingen auch die Verkehrssteuer, Autosteuer der Pkw-Fahrer - um die Schäden, die diese Laster - diese 40- und in Zukunft mehr-Tonner - an den Straßen verursachen. Die Fachleute der Universität Cambridge haben vor einiger Zeit getestet und berechnet. Das Ergebnis war, daß ein 40-Tonnen-Lastzug mit fünf Achsen einem Schadenspotenzial von 163.840 normalen Pkws von je einer Tonne Gewicht entspricht. Und jetzt können Sie sich einmal ausrechnen, wenn da pro Tag abertausende Lkws - Sie können da ja leicht Rückschlüsse auf die Situation im Jahr ziehen - über diese Infrastrukturen rauschen, was da, wenn wir nicht langsam beginnen, die Dinge beim Namen zu nennen, an Schädigungen und Nichtkostenwahrheit entstehen. Nun, dies alles vorausgeschickt, sind wir der Auffassung, daß aus einer Sicht der Harmonisierung der Verhaltensweisen diesseits und jenseits des Brenners, unter Einschluß des Trentino möglichst, wir gleichziehen sollten bei den Beschlüssen, die beispielsweise der Landtag des Bundeslandes Tirols als ein Mosaiksteinchen vor relativ kurzer Zeit verabschiedet hat, indem er Ja gesagt hat zu einer deutlichen Mauterhöhung für Lkws. Wir wissen ganz genau, daß dies nur ein Mosaiksteinchen ist, aber es ist ein Mosaiksteinchen, um letztendlich den Karren endlich auf den Weg in Richtung mehr Kostenwahrheit und Verursacherprinzip zu bringen. Und über diese allgemeine Harmonisierungsfrage hinaus soll das heutige breite Votum auch ein klares Signal der So- - 41 - lidarisierung der gesetzgebenden Körperschaft südlich des Brenners mit jener im Norden - und wir vertreten ja nichts anderes, als die Interessen der Bürgerinnen und Bürger -, somit ein Zeichen der Solidarisierung mit den Menschen diesseits und jenseits des Brenners sein, und diese Solidarisierung ist mehr denn je notwendig. Ich brauche nicht länger auszuführen - meine Zeit ist zu Ende -, daß wir natürlich diesem gemeinsam vereinbarten Abänderungsantrag auch unsere Zustimmung geben, weil natürlich verhindert werden muß, daß die Schlaumeier und Nichtschlaumeier, im Falle der Mauterhöhungen und des Ergreifens anderer Maßnahmen, auf die Staatsstraßen und die Parallelstraßen ausweichen. Und deswegen sind durch die Staatsregierung bzw. durch das entsprechende Ministerium auch dort Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich beispielsweise des Nachtfahrverbotes, so wie wir im Südtiroler Landtag in der letzten Legislatur ja sehr eindeutig unsere Position festgelegt haben. Also: Solidarisierung, kleiner Schritt, Mosaiksteinchen um Mosaiksteinchen muß für Kostenwahrheit, für eine neue Verkehrspolitik, aufgebracht werden. Wir wollen unseren kleinen und bescheidenen Beitrag leisten, unsere Position beziehen, und hier klar Flagge zeigen. Und in einer so wichtigen Frage ist gerade ein Parlament, und sei es nur ein Landesparlament, aufgefordert, Flagge zu zeigen. Ich ersuche die Kolleginnen und Kollegen um eine breite Zustimmung zu diesem Beschlußantrag. BOLZONELLO (AN): Per quanto mi riguarda vi sono due modi con i quali ci si può porre rispetto a questa questione, uno è quello frutto dei ragionamenti che ha espresso il collega Frasnelli a voce, e l'altro è quello dell'analisi del documento oggetto di dibattito, di discussione e quindi di voto che raccolgono solo un aspetto, direi anche secondario rispetto a tutta la questione che ha toccato il collega Frasnelli. Se vogliamo addentrarci nelle grandi problematiche del traffico, delle soluzioni, dei massimi sistemi, ben volentieri questa potrebbe anche essere la sede, se invece vogliamo essere razionali ed affrontare quanto contenuto nella mozione, io dico che quanto il collega Frasnelli chiede è semplicemente puerile. Avere la presunzione che con un aumento dei pedaggi si porti un segnale concreto per ottenere una riduzione del traffico commerciale sulla linea del Brennero credo che sia fuori senso e fuori luogo. Lei sa meglio di me che ogni azienda di trasporto caricherebbe sul prodotto finale questo aumento. Per parlare di massimi sistemi possiamo dire che come tutti siamo d'accordo acché venga incentivato nel maggior modo possibile l'utilizzo della ferrovia per il trasporto delle merci, ancorché si possa arrivare ad una sorta di autarchia nella produzione, utilizzo e commercializzazione delle merci a breve raggio, come paventato dal collega Frasnelli, cosa che dal mio punto di vista non è né sensato né logico chiedere alla luce proprio dell'appartenenza nostra al Mercato Comune Europeo e anche inseriti come siamo in una economia di mercato che non è quella della chiusura ai commerci, ai transiti delle merci ecc. perché o in questa Europa ci crediamo fino in fondo; altrimenti se ci vogliamo - 42 - arroccare nella nostra provincia che va da Salorno al Brennero non è certo un modo di dare soluzione. A mio modo di vedere è puerile la proposta contenuta nella mozione, che tra l'altro si riferisce in gran parte, e anche i dati citati dal collega Frasnelli sono frutto di un analogo documento del Tirolo. Ottimo lavoro il collega ha fatto, peccato che i riferimenti siano sbagliati, perché egli prima di essere consigliere dell'Euregio è consigliere di questo parlamentino altoatesino, o della regione Alto Adige semmai, sempre che egli abbia voglia ed onore di sentire tale la sua appartenenza del Consiglio regionale del Trentino Alto Adige. Se vogliamo parlare di massimi sistemi, mi domando perché negli anni passati la Provincia ha voluto perdere l'occasione di costruire a Campo di Trens o in altro sito o comunque in prossimità della frontiera un autoporto, e avrebbe potuto portare 5, 6, 10 anni fa un vantaggio, avrebbe potuto, con la lungimiranza che spesso ha la provincia di Bolzano, guardare alle possibili soluzioni occupazionali di tutta l'alta val d'Isarco in relazione all'apertura dei mercati, al fatto che Sadrobre ecc. non hanno più occasioni di lavoro. Naturalmente non é stato così, oggi si guarda all'autoporto di Trento come autoporto provinciale e regionale, si guarda in altre direzioni. Il treno, caro collega Frasnelli, la Provincia di Bolzano per il trasferimento dalla gomma alla rotaia lungo l'asse del Brennero per il trasporto delle merci, lo ha perso quando la Provincia si è rifiutata di fare l'autoporto in quella sede, a mio modo di vedere. Lei sa che la situazione contingente del traffico è anche dovuta in buona parte al fatto che altre direttrici dal sud ed est Europa sono in questo momento interdette ai traffici per via della situazione nella ex Jugoslavia. Tutti gli autotreni provenienti dalla Grecia e dalla Turchia che transitano per il nord Europa o per la Francia sono costretti ad utilizzare altre vie, non ultima la via marittima e quindi scalo ed utilizzo dell'Autobrennero per andare a nord. Probabilmente anche in questo senso la valorizzazione del porto di Mestre o di Trieste, l'apertura di un'autostrada nella parte orientale dell'Italia porterebbe ad uno sgravio del traffico non solo commerciale ma anche turistico lungo la direttrice del Brennero, ed è una cosa che noi auspichiamo e sollecitiamo, pur essendo anche convinti che meriti un'attenzione elevata circa la compatibilità ambientale che l'Alemagna dovrebbe avere nelle intenzioni progettuali. Collega Frasnelli, Lei ha parlato veramente dei massimi sistemi, interessanti tutti i dati che ha citato, ma io sono piuttosto concreto. Ritengo che quanto sia avvenuto in Austria sia di pertinenza dell'Austria, ritengo che comunque i prodotti che in questo momento utilizziamo sono infiniti, non tutti sono costruiti in Alto Adige quindi è ovvio che vi è necessità di avere un movimento delle merci. Noi siamo più che favorevoli all'utilizzo della Ferrovia in massima parte, però dall'altra non possiamo dimenticare che oggi come oggi questo è al di là da venire, sforzi vengono compiuti in questo senso e dalle Ferrovie dello Stato e dalla Provincia per l'ammodernamento della linea del Brennero. Altre soluzioni sono possibili, lo abbiamo detto davanti alla commissione europea ad esempio in riferimento al possibile prolungamento della linea ferroviaria Merano-Malles circa la possibilità di creare un'ulteriore via ferrata di collegamento tra - 43 - il nord est Tirolo e il nord Ovest Vorarlberg Alto Adige, e poi naturalmente al sud dell'Italia. Torno alla mozione, collega Frasnelli, che credo non possa trovare il nostro accoglimento perché non è tanto il Ministro di Roma - Lei tra parentesi si arrabbia prima perché l'Austria in virtù degli accordi comunitari ha dovuto fare questo, quello e quell'altro -, insomma, il Ministro di Roma ha la sua parte, vi è una legge che regola e disciplina il pagamento dei pedaggi e sono anche convinto che comunque il movimento delle merci è richiesto da Lei, dalla Sua famiglia, e da tutti noi. Quindi è di là da venire quello che Lei auspicava nel Suo intervento e che sinceramente non credo che sia la soluzione, perché una sorta di autarchia dal mio punto di vista non è praticabile, né lo sarà mai in futuro. Non voteremo questa Sua mozione nemmeno emendata anche perché, rispetto al concetto aggiunto dalla collega Kury, siamo consci che vi è una impossibilità legislativa nell'utilizzare solo l'autostrada in luogo della statale, e soprattutto che in determinate condizioni la strada statale deve poter essere usata, è stata costruita per questo. Il problema è effettuare un controllo vero e concreto dell'inquinamento prodotto dai mezzi che entrano dal valico del Brennero. La Provincia di Bolzano che ne ha la competenza perché non mette lì le proprie truppe di uomini con l'opacimetro, con il fonometro per controllare il grado di inquinamento prodotto dagli autocarri e dagli autotreni che entrano? Perché non istituiamo una tassa sui veicoli stranieri che transitano e che alla provincia di Bolzano non danno nessun tipo di ritorno economico? Il turista che si ferma in Alto Adige dà un ritorno comunque al bene della provincia di Bolzano, diverso il germanico che transita ed utilizza i 100 km. di Autobrennero inquinando solamente. Naturalmente questa ultima mia affermazione è una provocazione, ma devo chiudere perché non ho altro tempo. LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich habe selbst zwei Beschlüsse auf der Tagesordnung, die sich mit dem Thema Verkehr befassen, ich weiß allerdings nicht, ob sie heute noch an die Reihe kommen. Ich bin der Meinung, daß die Prämissen, die Kollege Frasnelli hier aufzählt, sicherlich alle stimmen, aber der beschließende Teil ist mir einfach zu wenig. Das ist eine Detaillösung, die am Gesamtproblem Verkehr wenig ausrichten wird, denn ich bin der Meinung, wenn man die Maut für den Warentransit erhöht, haben die großen Betriebe keine Probleme, die Kosten auf den Endverbraucher abzuwälzen. Denen ringt das ein müdes Lächeln ab. Das muß ich ganz klar sagen. Und ich sage noch etwas dazu: Wir dürfen nicht vergessen, daß es in unserem Land eine Menge kleiner Frächter und Unternehmer gibt, die die Zeche dafür bezahlen müssen. Und das liegt vollkommen auf der Schiene der EU, nämlich, daß die Kleinen von den Großen gefressen werden. Und die Debatte um die Verteilung der Ökopunkte die jüngst entstanden ist, wo die Provinz Trient gegenüber der Autonomen Provinz Südtirol im Vorteil ist, die die Punkte ja nicht braucht, wieder intern hin- und herverschieben, das ist nur ein Detail der ganzen Verkehrsdiskussion. - 44 - Was uns abgeht, und wir fordern das schon seit Monaten, ist, daß man sich endlich einmal zusammensetzen soll - und zwar nicht nur die Politiker -, um einen Verkehrsgipfel zu organisieren, damit man überhaupt einmal weiß, wovon man spricht. Ich habe das auch anläßlich des Besuches der EUVerkehrskommission gesagt. Was wird sich der Cornellisen gedacht haben, wenn er zehn verschiedene Meinungen gehört hat? Im fernen Brüssel werden sich diese dann denken - ganz im Stile der alten Römer - "Divide et impera", teile und herrsche. Also, da gibt es zehn verschiedene Meinungen, da fahren wir ohne Probleme drüber. FRASNELLI (SVP): Mit einer Ausnahme waren die Meinungen nicht so unterschiedlich. LEITNER (Die Freiheitlichen): Doch, doch, wenn man gut zugehört hat. Ich meine, es gibt viele Vorstellungen. Die Diskussion läuft jetzt schon über Jahre hinweg, aber man bewegt sich auf der Stelle. Ich habe hier keine wesentlichen Fortschritte erlebt. Und ich muß eines sagen: Südtirol - und man kann die Landesregierung hier nicht aus der Verantwortung nehmen - ist in der Verkehrsdiskussion Trittbrettfahrer gewesen und hat hauptsächlich auf Nordtirol und Österreich geschaut, und hat gemeint, daß man mit dem Transitvertrag, den Österreich jetzt im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit der EU abschließt, auch das Problem für uns lösen wird, denn der Verkehr, zumindest in der NordSüd-Richtung, der durch das Unterinntal geht, geht bei uns im großen und ganzen weiter, sofern er nicht von Innsbruck weiter westlich abgeleitet wird - ein kleiner Teil davon -. Hier kommen die drei harten "T" zum Ausdruck, die für "Tirol", "Transit" und "Tourismus" stehen. Und eines darf man hier auch nicht vergessen: wenn man die Verkehrszahlen anschaut, dann ist der Güterverkehr natürlich ein Teil davon, aber lange nicht der größte. Es wird hier von den normalen Bürgern -und dazu zähle ich mich auch - einfach sehr, sehr gerne die ganze Schuld auf der Lkws geschoben, von denen man in den letzten Jahren verlangt hat, daß sie zuerst lärmarm werden, daß sie schadstoffarm werden usw. Und dann will man ihnen das Fahren verbieten. Das ist keine Politik! Das ganze Versprechen der Verlagerungs des Verkehrs von der Straße auf die Schiene ist nicht gehalten worden. Wenn man zumindest imstande wäre, den Zuwachsverkehr auf die Schiene zu bringen, hätte man etwas geleistet. Was hat die italienische Eisenbahn in der Zwischenzeit gemacht? Auch die österreichische Bundesbahn ist dem nicht nachgekommen, von der italienischen Staatsbahn gar nicht zu reden! Und das ist hier schon immer wieder angesprochen worden. Ich meine, solange zwischen Verona und Bologna ein Gleis läuft, nützt hier auch die Potenzierung sehr, sehr wenig. Nichts desto trotz könnte man sich daranmachen, diese Struktur auszubauen und zu verbessern. Mit dieser Maßnahme allein wird man sehr, sehr wenig regeln. Ich stimme diesem Beschlußantrag nicht zu. Ich sage noch einmal: Die Prämissen stimmen vollkommen, aber mit dieser Regelung allein trifft man das Ziel nicht, denn das wird abgewälzt auf den Endverbraucher. Die Großunternehmer werden lachen. Da kommt gar - 45 - nichts heraus, das ist heiße Luft, das ist ein Ballon, nicht mehr und nicht weniger! Das ist die Durchhalteparole der Regierenden: "Wir werden schon etwas machen, jetzt machen wir einmal dies". Das ist keine zukunftsweisende Verkehrspolitik, meine Damen und Herren! Deshalb, dem zuzustimmen, ist nicht mehr und nicht weniger als heiße Luft. KURY (GAF-GVA): Im Gegensatz zu meinem Vorredner bin ich der Meinung, daß dieser Beschlußantrag nicht heiße Luft ist, sondern schon ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Die Zahlen, die Kollege Frasnelli vorher vorgelesen hat und die wir ja alle mehr oder weniger in unseren Archiven haben, belegen es: Es ist wirklich höchste Zeit, daß in der Verkehrspolitik ein Umdenken einsetzt. Und zwar sind hier koordinierte Maßnahmen auf nationaler, internationaler - EU also - und auch lokaler Ebene notwendig. Der Beschlußantrag, über den wir jetzt beraten, ist ein Wunsch an den Transportminister, also bewegt er sich auf der nationalen Ebene. Wie wirkungsvoll der Beschlußantrag sein wird, weiß ich nicht, aber es ist ein kleiner Versuch, sich hier zu rühren. Er ist insofern ein Schritt in die richtige Richtung, als er der vielbeschworenen Kostenwahrheit im Straßenverkehr ein bißchen näherrückt; zwar nur ein bißchen, denn wir wissen alle, wie enorm die Abnützungen sind, die Lkws auf den Staatsstraßen herbeiführen und wie wenig es ist, was sie dafür bezahlen, daß sie wahrscheinlich nicht einmal für den reellen materiellen Schaden aufkommen, geschweige denn für neue Straßenbauten und für die gesamten Umweltschäden, die durch den motorisierten Verkehr entstehen. Dennoch ist es ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Allerdings, eine reine Erhöhung der Mautgebühr, wenn man parallel dazu nicht verhindert, daß gratis Ausweichstraßen zur Verfügung stehen, ist tatsächlich sinnlos. Im Grunde würden wir dann ja nichts anderes beschließen, als das, wogegen morgen auf dem Brenner protestiert wird. Wir würden damit praktisch einen Ausweichverkehr herbeirufen. Das, was in Nordtirol sinnvoll ist, ist für Südtirol nicht sinnvoll. In Nordtirol gilt auf der Wipptalbundesstraße ein generelles Fahrverbot für Lkws, das nur Quell- und Zieltransporte mit Sondergenehmigungen vorsieht. Transittransporte, welche den erhöhten Mautgebühren entgehen wollen, können also dort nicht auf die Bundesstraße ausweichen. Und eine Erhöhung der Autobahngebühr für Lkws in Südtirol muß auf alle Fälle sicherstellen, daß sich der Transitschwerverkehr nicht von der Autobahn auf die Staatsstraße verlagert und durch die Eisacktaldörfer rattert. Insofern bin ich dem Kollegen Frasnelli dankbar, daß er unsere Abänderung angenommen hat. Ohne diesen Zusatz, glaube ich, hätten wir der Sache keinen guten Dienst erwiesen. Ich möchte aber dennoch anläßlich der Behandlung dieses Beschlußantrages die Anwesenden dazu auffordern, daß wir uns jetzt nicht in Sicherheit wiegen - der Herr Transportminister in Rom wird die Sache schon meistern, wir brauchen nichts mehr zu tun -, denn ich sehe da etwas schwarz. Und deshalb würde ich die Herren und Damen in diesem Saal auffordern, daß wir dort, wo wir zuständig sind, wenigstens das wahrmachen, von dem wir bei einem - 46 - Beschlußantrag, der an den Transportminister gerichtet ist, groß reden, nämlich: von der Straße auf die Schiene, Verkehrsreduzierung usw. Wir müssen ernstmachen, zumindest dort, wo wir die Möglichkeit haben, und diese Schlagwörter unserer Politiker wirklich in die Tat umsetzen. Und deshalb einen eindringlichen Appell an die Mitglieder der Landesregierung, in diese Richtung endlich tätig zu werden; aber auch ein eindringlicher Appell an die Mitglieder der SVP-Fraktion, solche Beschlußanträge, bitte, auch dann zu formulieren, wenn sie an unsere Herren gerichtet sind, denn es ist immer sehr einfach, sich von einem fremden Herren etwas zu wünschen, auf den man relativ wenig Einfluß hat, aber es ist immer sehr schwierig, bei den eigenen Herren Interessenskonflikte beizulegen, die im Fall von Verkehrspolitik notgedrungen auftreten. Ich würde mir auch von der SVP Fraktion sehr wünschen: daß ein bißchen Dampf gemacht wird mit Beschlußanträgen, zum Beispiel hinsichtlich der Finanzierung der Fahrradwege, bezüglich derer wir jeden Tag der Zeitung entnehmen, was für ein Zirkus da ist, wenn man einen Fahrradweg von Bozen nach Salurn finanzieren muß, während parallel dazu beim Übergang der Staatsstraßen wirklich keine Summen - ich weiß jetzt die genaue Summe nicht gescheut werden. Oder, daß die Herren ein bißchen Druck machen, zum Beispiel damit die Vinschgauer Bahn nicht auch zu einer Sonntagsfloskel verkommt; oder ein bißchen protestieren, wenn das größte Straßenprojekt in Südtirol, die vierspurige MeBo, mit einer Schein- UVP durchgeboxt wird; oder daß ein bißchen Dampf gemacht wird, meine Damen und Herren, wenn wir zum Beispiel eine Verkehrsstudie haben, die vor zwei Jahren - ja, jetzt glaube ich sind es genau zwei Jahre her - vorgestellt worden ist und seit diesem Zeitpunkt in der Schublade verkommt, aber parallel dazu, ohne daß man sich hier zu einem Szenarium entschieden hat, zwar täglich verkehrspolitische Entscheidungen getroffen werden, Flughafenausbau zum Beispiel, aber man sich nicht für einen zukunftsträchtigen Verkehrsplan einigen kann. Also, ich schließe mit der Feststellung ab, daß wir diesem Beschlußantrag sehr wohl begrüßen, aber uns sehr wohl auch bewußt sind, daß er nicht sehr viel bewirken wird und daß hier auf lokaler Ebene äußerster Handlungsbedarf gegeben ist. KLOTZ (UFS): Die heutige Presse ist eigentlich voll von Nachrichten, die den Transitverkehr auf der Brennerstrecke betreffen; sowohl die "Süddeutsche Zeitung" als auch die österreichischen Zeitungen und die entsprechenden APA-Meldungen sind mehr oder weniger voll von diesen Nachrichten. In den Prämissen, die im übrigen durchaus zu teilen sind, sehe ich zum Beispiel im 3. Absatz schon eine ganz große Simplifizierung, wenn steht: "Dem gegenüber haben sich einerseits die Eisenbahnkosten etwas erhöht, weil in letzter Zeit Indexanpassungen erfolgt sind. Sehr wohl sind jedoch die Kosten für den Straßenverkehr auf den Alternativrouten durch die Schweiz und über Frankreich angestiegen". Und dann kommt die jeweilige Erhöhung der Abgaben dafür, so ungefähr als wäre das ein Erfolg. Aber, bitte, lesen wir, was heute oder gestern Landeshauptmann Wendelin Weingartner dazu sagt, wenn man glaubt, daß - 47 - das die Lösung ist für Europa. Er sagt: In Wirklichkeit - und er wehrt sich hier gegen eine Blaufärberei - habe die restriktive Schweizer Politik nur zu einer Verkehrsverlagerung geführt. Wegen der Beschränkungen und Hemmnisse in der Schweiz seien 40 % des Schwerverkehrs inzwischen auf die Tiroler Transitrouten ausgewichen und davon bekommen wir zumindest einen Teil auch ab. Außerdem sei durch den Beitritt Österreichs... - Das ist richtig, daß die Verkehrsbelastung auf Grund der Verminderung der Abgaben angestiegen ist, also vermehrt wurde. - Der Widerstand Tirols gegen eine Ausweitung des Transits auf der Straße diene letztendlich auch den alpinen Räumen Bayerns. Und dann eben: Verkehrspolitik gegen die Bürger kann auf Dauer nicht erfolgreich sein. Als Stauraum sind wir auch für den Tourismus nicht mehr interessant. Also, das ist der notwendige Zusatz, Kollege Frasnelli, zu deinen Prämissen, daß das nämlich gar keine so großartige Erfolgsmeldung ist - daß in Frankreich und in der Schweiz der Verkehr auf Grund der Anhebung der Gebühren abgenommen hat. Aber in letzter Zeit bekommen wir nun laufend die Berichte über die Maßnahmen, die in Ausführung der Beschlußanträge hier getroffen worden sind. Und ich schaue mir diese Berichte an, immer wieder. Da sehe ich dann: Landeshauptmann Durnwalder berichtet, daß er einen Brief an den Transportminister geschrieben hat, daß er den Beschlußantrag dem Minister soundso zur Kenntnis gebracht hat, daß er den Bericht an das Regierungskommisseriat weitergeleitet hat. Und das ist auch schon alles, damit hat es sich dann mehr oder weniger erledigt. Nun muß ich sagen, leider ist der Kollege Frasnelli nicht da, wenn ich ihm das zurückgeben wollte, was er mir gestern vorgehalten hat - so ungefähr ein Schlag unter die Gürtellinie - würde ich einfach hergehen und sagen: Der Kollege Frasnelli läßt einen Beschluß im Südtiroler Landtag fassen, wonach beim Minister für Transportwesen in Rom dahingehend vorstellig zu werden ist, daß eine Erhöhung der Mautgebühren für den gesamten Straßengütertransitverkehr auf der Brennerautobahn vorgenommen wird. Und damit hat es sich. Und dann wird der Transportminister schon springen. Dann könnte ich sagen: Das ist die einfache Vorstellungswelt des Kollegen Frasnelli. Das tue ich aber nicht, denn das wäre auch wiederum zu billig. Und manche Methoden sind einfach schäbig, abgesehen davon, daß sie nicht von großer intellektueller Fähigkeit zeugen. Aber hier möchte ich wirklich einmal die Frage stellen: Was erwartet man sich, daß hier geschieht? Natürlich weiß auch ich, daß wir in diesem Bereich keine Zuständigkeit haben. Und der Zusatz der Kollegin Kury ist in Ordnung, ist richtig. Nur muß man mir sagen, wer es verhindern kann und auf Grund welcher Gesetze es verhindert oder verboten werden kann, daß diese Lastkraftwagen auf die Staatsstraße oder andere Straßen ausweichen. Es gibt ja mittlerweile auch genügend andere Straßen, nicht? Und rechnen läßt sich das immer noch: Ja, derjenige, der zu Weihnachten Trauben auf dem Tisch haben will, der bezahlt den entsprechenden Preis schon und derjenige, der im Sommer Orangen auf dem Tisch haben will, der wird es sich auch bezahlen. Also, insofern habe ich keine großen Erwartungen. - 48 - Also, ich ersuche den Landesrat, uns hier ganz konkret zu sagen: Gibt es die gesetzlichen Voraussetzungen, die Möglichkeiten, daß das verhindert wird? Denn sonst ist es eben von uns eine Willensbekundung. Aber ich fürchte, daß dieser Beschlußantrag dasselbe Schicksal erleiden wird, wie alle Beschlußanträge, die hier zumindest von der Südtiroler Volkspartei gekommen sind die unseren sind ja eh fast alle abgelehnt worden -, die dann eben damit enden, daß der Landeshauptmann den Beschluß dem Transportminister oder wem immer zur Kenntnis gebracht hat. DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Su questa mozione credo che tutti conveniamo che sia un'occasione per affrontare un discorso decisamente importante per la vita della nostra provincia, anche se non è nella circostanza l'occasione per risolvere il problema. Chiariamo subito che il destinatario dell'iniziativa della Giunta provinciale non può essere il Ministro dei Trasporti ma semmai il Ministro dei lavori pubblici a cui fa riferimento l'Anas e rispetto al quale vanno avanzate le richieste in merito alle tariffe autostradali. Questo per avere chiarezza circa l'indirizzo a cui destinare la mozione. E' vero però che questa mozione è un piccolo passo, in senso positivo come ha detto la collega Kury, come ha fatto intendere anche il proponente collega Frasnelli, uno di quei tanti passi più o meno grandi che ci hanno visti impegnati in questi 18 mesi di Assessorato ai trasporti, un impegno costante, non sempre gratificato dai risultati, ma credo che in buona parte possa dirsi sufficiente, al di là del modo non proprio carino, se posso usare un'espressione usata dalla collega Klotz, con la quale il gruppo consiliare ha chiesto come soluzione dei problemi del traffico dei trasporti le dimissioni dell'assessore competente. Non era forse un modo carino per risolvere i problemi del trasporto e del traffico, ma credo che lì sia proprio il limite del ragionamento, quando con il pregiudizio si pretende di giudicare il lavoro altrui. Io sono convinto che ci sia sempre l'occasione di imparare da tutti e comunque. Io sono uno di quelli che ha molto da imparare, specialmente sul piano politico, visto che la mia esperienza è recentissima, appunto di due anni. Molta più lunga l'esperienza del gruppo che ha ritenuto di proporre la richiesta delle mie dimissioni, un'esperienza lunghissima, più vecchia dei banchi sui quali sediamo; mi sembra difatti che non abbiano espresso nessun'altra esperienza professionale se non quella della professione del politico. Allora credo che effettivamente da questi signori ci sia anche da imparare, e io starò attento ad imparare, soprattutto nei suggerimenti pratici che vorranno dare. Ultimamente non ne ho visti suggerimenti pratici, se non l'elencazione di slogan, affermazioni astratte, oppure la pervicacia di dire no pur di dire di no. Qualcun altro con eufemismo direbbe che si usa la bocca per tenere distanti le orecchie. Come ho già ripetuto in altra sede, in provincia di Bolzano soltanto chi ha deciso di non accendere più la televisione, di non uscire più di casa, di non leggere nessun giornale, di non parlare con nessuno, avrebbe potuto affermare che in questo anno e mezzo di Assessorato ai trasporti non sia accaduto nulla. Strano però, le Ferrovie riducono l'offerta ferroviaria su tutto il territorio naziona- - 49 - le, in provincia di Bolzano l'aumentano del 25%, dati concreti sotto i vostri occhi. Strano, le Ferrovie durante l'estate fermano servizi di trasporto locali per recuperare locomotori e macchinisti, non lo fanno in provincia di Bolzano. E volete sapere perché? Perché a luglio ho mandato loro i risultati del confronto 1994-1995 del trasporto pubblico locale di persone. Era la prima volta che potevamo confrontare attraverso l'obliterazione, l'uso del biglietto magnetico giorno per giorno su ogni singola tratta ferroviaria, qual era stato l'incremento di traffico sulle ferrovie, del trasporto locale. Ebbene, l'incremento è stato del 65%. Le preocupazione degli autotrasportatori del trasporto pubblico locale - come voi sapete in provincia agiscono 26 società private e una pubblica che è l'ACT loro era che con il sistema tariffario integrato diminuisse il trasporto sulle loro macchine, visto che andava orientato tutto il trasporto verso la Ferrovia. Ebbene, devo dirvi che anche il trasporto su gomma è aumentato del 13%. Significa che questo tipo di offerta è stato capito dai cittadini prima che da certi politici e la risposta è stata piena e di grande soddisfazione. E continueremo su questa strada, tant'è che solo qui su questa provincia, a differenza di tutte le altre province del territorio italiano esiste un tavolo paritetico Provincia - Ferrovie dello Stato, dal quale sta per uscire un documento di intesa di programma, così come quello che viene realizzato fra lo Stato e le Ferrovie dello Stato, il cosiddetto contratto di programma. E' quello al quale stiamo lavorando e abbiamo chiesto di riportare anche per memoria futura l'impegno delle Ferrovie per la realizzazione delle barriere antirumore sull'asse del Brennero. Non si può dire trasferiamo le merci dalla gomma alla Ferrovia però poi si fa di tutto per sabotare la ferrovia, perché il potenziamento della ferrovia non si faccia. E' inutile venire a proporre sui giornali che si può sfruttare la residua potenzialità della ferrovia. Certo che la si deve sfruttare, è esattamente la prima fase del potenziamento della linea del Brennero, che prevede l'aumento da 130 a 220 treni al giorno sull'attuale linea del Brennero, quindi un incremento di 90 treni al giorno pari a 46 mila tonnellate al giorno di merce che potrebbero essere benissimo trasportate su ferrovia. Per farlo, le Ferrovie hanno già stanziato 880 miliardi, il Governo l'ha già approvato nel contratto di programma, salvo che non esiste nemmeno una lira per le barriere antirumore. E io non ho mai letto in nessun documento ambientalista laddove si diceva che aumentiamo i treni fino a 220, che altrettanto impegno lo dedicassero per suggerire quali dovevano essere anche i provvedimenti per proteggere le aree attraversate. Immaginate, adesso sono 130 treni al giorno, dovrebbero passarne 220, mi dice adesso la consigliera Kury che ne hanno parlato. Rileggerò quelle cose, ma forse mi è sfuggita quella riga, e sarò contento se lo troverò, visto che questo è stato un altro impegno preso da questo Assessore che dovrebbe dare le dimissioni, secondo qualche burlone di nostra conoscenza. Io mi sono mosso su indicazione della Giunta provinciale, ho raggiunto il Ministero dei trasporti, con il Ministro e l'amministratore delegato delle Ferrovie abbiamo raggiunto l'accordo di iniziare la rilevazione su tutto il percorso ferroviario dei livelli di rumore. Questa marcatura è finita nel mese di agosto, il giorno 24 ottobre avremo un incontro con i tecnici delle Ferrovie che ci sottopor- - 50 - ranno i risultati di questa rilevazione, in parte finanziata anche con denaro della Provincia proprio perché venisse realizzata questa parte di lavoro preparatorio all'investimento di realizzazione delle barriere antirumore. Andremo con questi risultati al Governo a chiedere che ci sia il finanziamento con priorità della linea ferroviaria del Brennero in quanto deve essere intesa come linea prevalente nazionale e non locale, quindi ci deve essere coinvolgimento pieno, così come abbiamo chiesto a Bruxelles direttamente questa estate andando dal commissario Mac Innot a consegnare un documento sottoscritto unitariamente dal Presidente del Tirolo, dell'Alto Adige e del Trentino dove si sottolineava il fatto che la Provincia di Bolzano come quella di Trento e quella del Tirolo erano il punto di passaggio di una linea di interesse europeo, attraverso la quale doveva realizzarsi sicuramente la libera circolazione delle merci, ma questo doveva avvenire nella salvaguardia delle popolazioni locali, mentre nell'inerzia, nella non decisione stava crescendo sempre più il trasporto su gomma fino ad avere la paralisi di questa estate. Questi passaggi sono stati fatti, nessuno di questi aveva dietro di sé la certezza della conclusione del risultato. Nessuno di questi passaggi fatti ci garantisce la disponibilità di 25 mila miliardi per realizzare il potenziamento della linea del Brennero, però sono tutti passi che devono essere fatti. Quando la commissione Christopher è venuta in Alto Adige non è venuta sicuramente per una gita turistica ma è perché l'Alto Adige é finalmente salito all'attenzione della commissione trasporti, perché la commissione trasporti doveva porre priorità reale a questa linea del Brennero, molto di più di quella che fino a questo momento aveva avuto. La realizzazione dell'interporto. Non ha senso che i camion arrivino fino a Bolzano o Fortezza per salire sul treno. E' una mentalità diversa quella che deve venire avanti, laddove ha origine il viaggio, se è di lunga percorrenza, deve essere realizzato su ferrovia. Se noi realizziamo una infrastruttura di intermodalità non è certo per attirare traffico dal porto di Ravenna, Venezia o Livorno fino a Bolzano per poi far salire i camion sul treno. Che salgano a Venezia, a Ravenna o a Livorno; questa piccola infrastruttura deve servire esclusivamente per dare un accesso ai nostri autotrasportatori perché anche essi siano messi nella condizione di potersi relazionare con le Ferrovie e non essere escluse dal sistema. Ma sicuramente non pensiamo qui nel territorio della provincia di Bolzano di risolvere un problema viabilistico che riguarda tutto il territorio nazionale. Concludo rapidamente dicendo che la Giunta approva la mozione, ne riconosce i limiti ma l'individua come un segnale chiaro sempre sulla strada che ha intrapreso e che intende percorrere. FRASNELLI (SVP): Frau Präsident, meine Replik wird sehr kurz sein. Ich bitte Sie, dem Vorschlag von Landesrat Di Puppo Folge zu leisten, die technische Korrektur beim Adressaten vorzunehmen: nicht "Transportwesen", sondern "öffentliche Arbeiten". Ich danke für den Hinweis. - 51 - Nun, der Inhalt dieses Beschlußantrages ist ein Schritt in die richtige Richtung, will er doch mehr Kostenwahrheit herbeiführen helfen. Er ist auch eine klare Willensäußerung dieses Landesparlaments in einer aktuellen Situation, die ich nicht mehr ansprechen muß, nämlich die Blockade der Brennerachse, zum einen Willensäußerung in Richtung der eigenen Bevölkerung, zum anderen aber auch Willensäußerung in Richtung Rom, aber auch Brüssel, daß wir gemeinsam in der Europaregion dieses immer größer werdende Problem des Transits mit noch mehr Engagement anzugehen haben. Und er ist schließlich ein Zeichen der Solidarität des Südtiroler Landtages, gemeinsam mit allen geplagten Menschen entlang dieser Brennerachse. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlußantrag ab: mit 3 NeinStimmen, 5 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Punkt 12 der Tagesordnung: "Beschlußantrag Nr. 124/95 vom 5.7.1995, eingebracht vom Abgeordneten Waldner, betreffend die Erstellung eines geologischen Gutachtens bezüglich des Areales der Berufsfeuerwehr Bozen". Punto 12) dell'ordine del giorno: "Mozione n. 124/95 del 5.7.1995, presentata dal consigliere Waldner, riguardante l'effettuazione di una perizia geologica inerente l'area sede del corpo permanente dei Vigili del Fuoco di Bolzano". Nach dem aufgedeckten Umweltschaden beim Tank der Berufsfeuerwehr in Bozen beauftragt DER SÜDTIROLER LANDTAG die Landesregierung, ein überparteiliches geologisches Gutachten bei der Berufsfeuerwehr in Bozen durchführen zu lassen. Jede getroffene Maßnahme hinsichtlich des lecken Tanks muß dem Südtiroler Landtag unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. --------Visti i danni ambientali causati dalle perdite della cisterna del corpo permanente dei vigili del fuoco di Bolzano IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO incarica la Giunta provinciale di far analizzare, mediante una perizia geologica imparziale, l'area della sede del Corpo permanente dei vigili del fuoco di Bolzano . Ciascuna misura intrapresa in merito alla cisterna difettosa va comunicata tempestivamente per iscritto al Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano. Der Abgeordnete Waldner hat das Wort zur Erläuterung. WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): Hierbei handelt es sich um das Gesetz der Sanierung von Heizöltanks, das bereits - 52 - von der Regierung der letzten oder vorletzten Amtsperiode behandelt wurde, wobei Maßnahmen getroffen werden müssen, wenn Tanks ein gewisses Alter erreicht haben, die dann eventuell leck werden können. Und es ist festgestellt worden, daß man Schutzmaßnahmen ergreifen muß, das heißt, in diese Tanks müssen sogenannte Plastikhüllen eingefügt werden, mit einer dementsprechenden technischen Voraussetzung. Das lustige an der ganzen Geschichte ist - ich muß diesen Vorspann machen; ich habe es weder mit der Feuerwehr, noch mit dem Weißen Kreuz, noch mit irgendwelchen Bauhöfen in Südtirol -: Man hat festgestellt, daß zwar bei den Bürgern - zum Großteil, auch nicht überall - diese Maßnahmen eingefordert werden, also das Gesetz durchgeführt wird, aber bei den sogenannten öffentlichen oder halböffentlichen Institutionen, wie es in diesem Sinne auch nennen wir das klassische Beispiel - die Berufsfeuerwehr in Bozen ist, dessen Areal Eigentum des Landes Südtirol ist, sich Tanks befinden, unter anderem auch ein Benzintank, die den gesetzlichen Auflagen, die im Jahr 1980/81 erlassen worden sind, nicht entsprechen. Das heißt, dieser Tank ist leck gewesen und hat Benzin verloren, und in diesen Tank ist nachweislich Wasser eingedrungen. Somit muß auch Benzin ausgetreten sein. Ich bin hier sicherlich kein absoluter Umweltfanatiker, aber ich bin der Meinung, daß die Gefahr der Verschmutzung des Grundwassers sehrwohl sehr groß ist. Ebenso bin ich der Meinung, daß die öffentlichen Institutionen - und in diesem Fall, klassisches Beispiel, die Berufsfeuerwehr - sich absolut und strikt an diese Regeln und Maßnahmen zu halten haben. Auch, wenn in ganz Südtirol dies noch nicht perfekt funktioniert, aber der Landesrat für Umwelt - ich höre das aus seinem Assessorat - gibt sich größte Mühe, daß diese Tanks so gut wie möglich saniert und kontrolliert werden. Wir wissen, daß dies sehr großen bürokratischen Aufwand mit sich bringt und daß die Kontrollen nicht so leicht sind. Für das alles hat man Verständnis, aber nicht dafür, daß, sobald dieser sogenannte Skandal aufgedeckt wurde, die Berufsfeuerwehr mich dann noch der Lüge bezichtigt hat und abgestritten hat, daß dieser Tank leck sei, daß da lediglich irgend etwas passiert wäre. Innerhalb von zwei Tagen ist dann aber auch die Berufsfeuerwehr nicht mehr drumherum gekommen, das einzugestehen, weil das Amt für Gewässerschutz festgestellt hat, daß dieser Tankt leck ist, also schon seit längerer Zeit zumindest die Möglichkeit bestanden hat, daß Benzin in das Grundwasser eingedrungen ist. Ich brauche Ihnen nicht zu erklären, wieweit hier die Vergiftung des Grundwassers fortgeschritten sein könnte. Das Interessante an der ganzen Geschichte ist, daß es daneben noch einen Öltank gibt. Auch dieser Öltank wurde bis jetzt nicht begutachtet. Die Berufsfeuerwehr kennt die Gesetze. Diese Tanks hätten schon vor drei/vier Jahren überprüft werden sollen, zumindest in Ordnung gebracht werden sollen. Auch dieser Öltank ist nicht in Ordnung, ist immer noch unter der Erde. Die Berufsfeuerwehr hätte zumindest die sogenannten Plastikhüllen einfügen und die Leckwarngeräte anbringen müssen. Es ist verwerflich, daß man der Lüge bezichtigt wird; und dann, wenn man nicht mehr auskommt, entschuldigt man sich. Allerdings ist weiter zu sa- - 53 - gen, daß zur Zeit bei der Berufsfeuerwehr das Geld verschleudert wird, denn eine sogenannte Sanierungsfirma ist unmittelbar danach, glaube ich zumindest, beauftragt worden. Die Lkws stehen seit drei Monaten draußen, um die Reparaturen durchzuführen. Aber durchgeführt wurde nichts. Lediglich der Tank ist herausgenommen worden. Dort wird somit öffentliches Geld verschleudert! Meinen Sie, was Sie wollen, aber, entweder das Gesetz wird so gut wie möglich eingehalten, oder es wird abgeschafft. Trotzdem bin ich der Auffassung, daß ein geologisches Gutachten durchgeführt werden sollte, das feststellt, ob das Grundwasser oder die Grundwasserquellen dort eventuell in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Und ich bitte hier den Südtiroler Landtag das zu unterstützen. Ich glaube, einem solchen Beschlußantrag kann man sicherlich zustimmen, egal wer immer dieses Gutachten erstellt, damit man da eine seriöse Analyse hat, wenn schon die gesetzlichen Auflagen nicht eingehalten worden sind. ACHMÜLLER (Landesrat für Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien, Arbeit - SVP): Frau Präsidentin, ich antworte hier anstelle des Kollegen Landesrates Kofler in seiner Eigenschaft als Vermögenslandesrat und Landesrat für öffentliche Arbeiten. Ich rufe in Erinnerung, daß ich bereits ausführlich Auskunft auf Anfragen des Abgeordneten Waldner gegeben habe. Ich habe eigentlich nur das zu wiederholen, was in der damaligen Antwort enthalten war, nämlich, daß das Amt für Gewässerschutz auf Grund der schriftlichen Mitteilung der Firma Wolf Tankschutz vom 29.6.95 erfahren hat, daß ein Benzintank bei der Berufsfeuerwehr Bozen einige Perforationen aufweise. Die Firma hat den Tank sofort entleert. Am selben sind von seiten des Amtes für Gewässerschutz den Verantwortlichen die erforderlichen Maßnahmen schriftlich mitgeteilt worden. Daraufhin hat das Amt für Bauerhaltungen, schon am 10. Juli 1995, an die Firma SETSOPRA - das ist die Abkürzung für "servizi per la protezione del recupero del suolo e dell'ambiente sotteraneo"- den Auftrag erteilt, den Boden im Bereichs des Tanks auf eventuelle Verschmutzungen zu untersuchen. Aus den ersten Ergebnissen der Untersuchungen - sprich Bohrungen - geht hervor, daß der Tank in einer dichten Betonwanne eingebaut ist und daß außerhalb keine Verunreinigungen festzustellen sind. Sobald der endgültige Bericht vorliegen wird, werden von den zuständigen Ämtern die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Ich möchte nur noch hinzufügen, daß es nicht in der Absicht der Landesregierung liegt, ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben, daß sie aber jederzeit bereit ist, dem Antragsteller auf Wunsch weitere Informationen bezüglich dieses geologischen Gutachtens zukommen zu lassen. Deswegen sind wir nicht in der Lage, dem Beschlußantrag zuzustimmen, und stimmen dagegen, aber, wie gesagt, die Bereitschaft für weitere gewünschte Informationen ist immer vorhanden. - 54 - WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): Ich bedanke mich und bitte Sie, mir eventuell diese Unterlagen der SET-SOPRA, was die Untersuchung betrifft, zukommen zu lassen, wenn sie auch rundherum das Grundwasser mituntersucht, denn eine Betonwanne wird, bei Benzin- und Erdöl- oder Gasperforationen, wenn sie zwanzig, dreißig Jahre lang unter der Erde ist, wahrscheinlich, nach meinen Erforschungen, nicht zur Genüge das Grundwasser absichern. Nachweislich ist Wasser in den Tank eingedrungen, ob in Betonwanne oder Nicht-Betonwanne. Vielleicht ist es nur Regenwasser. Ich hoffe es, daß es kein Grundwasser ist. Immerhin haben sich diese Löcher nicht oben befunden, sondern sie haben sich ziemlich unten befunden, und es sind zwei Löcher. Ich bitte Sie, abgesehen von diesem Beschlußantrag - und nicht im Interesse irgendeiner Firma oder von irgend jemand, sondern im Interesse der Bevölkerung -, weil sich dort sicherlich Grundwasser, Äpfelbäume und viele andere Pflanzen befinden, daß Sie diese öffentliche Institutionen auffordern, auch das Weiße Kreuz und den Bauhof in Kaltern und all jene, die wissen, daß es dieses Gesetz gibt - ganz gleich ob sie morgen Gasanschlüsse oder NichtGasanschlüsse machen -, daß sie sich an diese Normen halten, weil es im Interesse der ganzen Gemeinschaft und der Gesundheit der Südtiroler ist und damit man zumindest eine solche Gefahr abwenden kann. Ich bin der Meinung und dieser kleine Aufwand, den man da betreiben muß, ist nicht sehr groß -daß man im besonderen diese Institutionen - wie Berufsfeuerwehr, Weißes Kreuz, Bauhof Kaltern - als Musterbeispiele, die wissen, daß sie Tanks haben, die mehr als zwanzig Jahre alt sind, und wissen, daß sie seit fünf Jahren gesetzlich nicht in Ordnung sind - vielleicht tun sie sich so leichter, weil jetzt ein Beschlußantrag da ist - einfach bei den Ohren zieht und sagt: "Meine Herren, Ihr habt das zu machen. Wir können uns das nicht erlauben!" Ich ziehe diesen Beschlußantrag nicht zurück, weil ich der Überzeugung bin, daß man trotzdem für die Sicherheit etwas tun kann und die dementsprechenden Institutionen maßregeln kann, daß man ein geologisches Gutachten - vielleicht kann es die SETSOPRA zusätzlich machen - ausarbeiten kann. Ich bitte Sie, mir diese schriftlichen Akten zur Verfügung zu stellen. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlußantrag ab: mit 1 JaStimme, 7 Stimmenthaltungen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt. Punkt 17 der Tagesordnung: "Beschlußantrag Nr. 126/95 vom 17.7.1995, eingebracht vom Abgeordneten Leitner, betreffend eine Verbesserung der Situation der Supplenten in den Pflichtschulen". Punto 17) dell'ordine del giorno: "Mozione n. 126/95 del 17.7.1995, presentata dal consigliere Leitner, riguardante un miglioramento della situazione del supplenti nella scuola dell'obbligo". Aufgrund der geltenden Regelung erhalten Supplenten, die ihre Lehrtätigkeit in der Pflichtschule ausüben, kein Sommergehalt. Ihre - 55 - Anstellung und ihr Verdienst beschränken sich auf neun Monate im Jahr. Dadurch wird ein beträchtlicher Teil des Lehrkörpers zu Saisonsarbeitern degradiert. Neben der Tatsache, daß diese Lehrkräfte kein Sommergehalt erhalten, sind sie in den Sommermonaten nicht sozial- und krankenversichert. Sie sind daher gezwungen, sich selbst zu versichern. Obwohl die Supplenten in den Sommermonaten faktisch arbeitslos sind, können sie frühestens nach drei vollen Unterrichtsjahren um Arbeitslosenunterstützung ansuchen, da dafür der Nachweis von mindestens 24 angemeldeten Arbeitsmonaten erbracht werden muß. Diesen Nachweis können die Supplenten bei einer maximal neunmonatigen Tätigkeit im Jahr frühestens nach drei Schuljahren erbringen. Die Supplenten können aufgrund der geltenden Regelung entweder vom zuständigen Schulamt oder von einem Schuldirektor angestellt werden. Jene Supplenten, die von einem Schuldirektor beschäftigt werden, dürfen in einem Schuljahr höchstens sechs Tage krank sein, ansonsten werden sie unverzüglich entlassen. In Anbetracht des durch die Verfassung festgeschriebenen Bildungsauftrages des Staates verlangen die genannten Zustände einer dringenden Änderung zur Verbesserung der Situation des Lehrkörpers. Dies vorausgeschickt, verpflichtet DER SÜDTIROLER LANDTAG die Landesregierung, mit der italienischen Zentralregierung umgehend Kontakt aufzunehmen und folgende Neuregelungen anzustreben: 1. Alle Supplenten sollen ausnahmslos vom Schulamt angestellt werden. 2. Alle Supplenten, die einen Jahresauftrag erhalten, sollen einen zwölfmonatigen Arbeitsauftrag bekommen und ein Sommergehalt beziehen. Damit sollen sie auch in den Sommermonaten kranken- und sozialversichert sein. --------In base alla normativa vigente i supplenti che svolgono la propria attività nella scuola dell'obbligo non percepiscono una retribuzione durante i mesi estivi. Il loro incarico e stipendio si limita a nove mesi all'anno. In questo modo una parte notevole del corpo insegnante viene degradato a lavoratori stagionali. A parte il fatto che questi insegnanti non percepiscono una retribuzione durante i mesi estivi, durante questo periodo non usufruiscono neppure della previdenza sociale e non sono assicurati contro la malattia. Pertanto sono costretti ad assicurarsi a proprie spese. Sebbene i supplenti d'estate di fatto sono disoccupati, possono richiedere il sussidio di disoccupazione soltanto dopo avere svolto tre anni pieni di insegnamento in quanto a tale scopo è necessario comprovare di avere lavorato almeno 24 mesi in regola con l'iscrizione ai fini previdenziali ed assistenziali. Questa attestazione i supplenti, che lavorano al massimo nove mesi all'anno, sono in grado di fornirla non prima di avere insegnato per tre anni scolastici. In base alla normativa vigente i supplenti vengono assunti o dall'intendenza scolastica competente o da un direttore risp. da un preside. Quei supplenti che vengono assunti da un direttore didattico o preside possono essere assenti per malattia per non più di sei giorni, altrimenti vengono licenziati immediatamente. - 56 - In considerazione del dovere dello Stato di garantire la formazione così come previsto dalla Costituzione, la situazione più sopra descritta richiede delle modifiche urgenti per migliorare le condizioni del corpo insegnante. Ciò premesso, IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO impegna la Giunta provinciale ad avviare al più presto dei contatti con il governo italiano per giungere alle seguenti nuove regolamentazioni: 1) tutti i supplenti senza eccezione devono essere assunti dall'intendenza scolastica; 2) tutti i supplenti con incarico annuale devono avere un incarico di lavoro di dodici mesi e percepire la retribuzione anche durante i mesi estivi, in modo da essere coperti da assicurazione previdenziale e contro la malattia anche nei mesi estivi. Das Wort hat Abgeordneter Leitner zur Erläuterung. LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich glaube, das ist ein Thema, das gerade zu Schulbeginn interessant genug ist, daß man sich auch ein bißchen darin vertieft. Ich denke aber, daß der Zustand für die Lehrer, die nicht in der Stammrolle sind und nur ein provisorisches Arbeitsverhältnis haben, einfach untragbar ist. Auf diese Art und Weise werden die Supplenten unter den Lehrern durch die derzeitige Regelung zu Saisonsarbeitern degradiert. Nachdem der Staat einen klaren Bildungsauftrag hat, der von den Lehrern erfüllt werden soll, ist die derzeitige Behandlung der Lehrer einfach nicht länger zumutbar. Primär sollten, meiner Meinung nach, folgende Dinge erreicht werden: daß die Supplenten in den Sommermonaten eine Bezahlung bekommen, daß sie während der unbezahlten Sommermonate versichert werden. Heute sind sie nicht versichert. Erst nach drei Unterrichtsjahren haben sie Anrecht auf eine Arbeitslosenunterstützung in den Sommermonaten. Nachdem dafür mindestens vierundzwanzig gemeldete Arbeitsmonate Voraussetzung sind und ein Schuljahr für die Supplenten nur neun bezahlte Monate hat, erreichen sie die vorgeschriebene Mindestanzahl frühestens nach dem 3. Schuljahr. Dann auch, daß die Supplenten heute vom Schulamt oder vom Schuldirektor angestellt werden, aber nicht eine gleichförmige Behandlung geniesen. Jene Supplenten, die von einem Direktor angestellt werden, dürfen im Laufe des Schuljahres höchstens sechs Tage krank sein, - ich glaube, das ist überholt und das hat man in der Zwischenzeit geregelt -, sonst werden sie unverzüglich entlassen. Stammrollenlehrer, die sich in eine andere Schule versetzen lassen, behalten ihre Stammrolle weiterhin bei. Sie besetzen damit zwei Stellen. Für den ursprünglichen Stammrollenplatz können, während der oft jahrelangen Abwesenheit dieser Stammrollenlehrer, nur Supplenten angestellt werden, die ihrerseits wieder alle genannten Nachteile ertragen müssen. Ich habe diesbezüglich auch eine Anfrage gestellt. Mittlerweile stand es auch in der Tageszeitung - 57 - "Dolomiten". Und die Antwort auf meine Anfrage war, daß 150 Stammrollenlehrer zwei Stellen besetzen; laut "Dolomiten" sind es jetzt schon 180 Stammrollenlehrer. Also, die Zahl hat sich erhöht und nicht vermindert. Meiner Meinung nach ist das ein untragbarer Zustand! Laut Schulamt gibt es heute an Südtirols Schulen folgende Lehrstellen: Grundschulen 2.426, Mittelschulen 1.457, Oberschulen 1.135, also 5.018 Lehrstellen. Von diesen Lehrstellen sind durch Stammrollen besetzt: insgesamt 4.037, davon an den Grundschulen 2.254, an den Mittelschulen 930 und an den Oberschulen 889. Zur Zeit sind in Südtirol 945 Supplenten von den genannten Regelungen betroffen und erhalten kein Sommergehalt. Davon haben 730 einen vollen Lehrauftrag. Also rund 20 % des gesamten Lehrkörpers sind Supplenten, das ist ein Fünftel. Die 730 Supplenten, die einen vollen Lehrauftrag haben und kein Sommergehalt beziehen, teilen sich auf: Grundschule 250, davon sind 103 vom Schulamtsleiter beauftragt und 150 von den zuständigen Direktoren; Mittelschule 300, davon sind 80 vom Schulamtsleiter beauftragt und 220 von den Direktoren; an den Oberschulen haben wir 180 Supplenten, 30 vom Schulamtsleiter beauftragt und 150 von den Direktoren. 536 Supplenten werden allein an Mittel- und Oberschulen von den Direktoren angestellt und dürfen somit höchstens 6 Tage krank sein usw. 73 Stammrollenlehrer besetzen an Mittel- und Oberschulen zwei Lehrstellen. Das sind nur die Mittel- und Oberschulen. Insgesamt - wie gesagt - mittlerweile 180 Lehrstellen. Deshalb unsere Forderungen: daß die Supplenten ausnahmslos nur mehr vom Schulamt beauftragt werden sollen; daß die Supplenten, die einen Jahresauftrag erhalten, auch die Sommermonate bezahlt werden. Ansonsten riskieren wir, daß das Schulwesen nicht ernstgenommen wird und diese Lehrer zu reinen Saisonsarbeitern degradiert werden. Auch sollte jeder Lehrer nur mehr eine Stelle besetzen können. Wenn ein Stammrollenlehrer eine neue Stelle annimmt, sollte er gleichzeitig seine bisherige aufgeben müssen. Dazu ist noch zu sagen, sollte die Forderung "Schule zum Land" tatsächlich umgesetzt werden - und ich habe ja schon erklärt, daß ich dafür bin, was die Kompetenzen betrifft - dann fordern wir, die Freiheitlichen, eine Aufstockung der Unterrichtsstunden für Lehrer auf das Niveau der Berufsschullehrer, sowie die Angleichung der Besoldung an das Niveau der Landesverwaltung. Hier gäbe es Detailvorschläge, die nicht Gegenstand dieses Beschlußantrages sind. Ich habe mich auf zwei wesentliche Punkte beschränkt. Ich meine, wenn wir das Ansehen der Schule, der Lehrer und auch den Willen zur aktiven Arbeit der Lehrer stärken wollen, dann müssen wir sie auch in diesem Punkt unterstützen. Denn ich glaube, die Nachkriegszeit, in der wir ohne Supplenten nicht ausgekommen sind, müßte in der Zwischenzeit eigentlich überbrückt worden sein. Und hier gibt es im Schulsystem sicherlich große Lücken. Ich kann mir auch vorstellen, daß diese Lehrer nicht unbedingt voll motiviert sind. Und ich weigere mich dagegen, weil ich selbst einige Jahre Supplent an der Schule war. Ich habe gerne unterrichtet, aber ich habe auch mitbekommen, daß viele diese Supplentenstelle nur als Übergangszeit, als Job sehen. Das ist zu schade für die Schule. Wenn es nicht voll motivierte Lehrer gibt, dann leiden die Schule - 58 - und die Schüler darunter. Und mit diesem Schritt könnte man dem Abhilfe schaffen, indem man die Voraussetzungen schafft, daß auch die Supplenten, solange sie es braucht, gleichgestellt sind, also sozialversichert sind, damit sie auch mehr Motivation zum Unterricht haben. Deshalb ersuche ich hier die geschätzten Kolleginnen und Kollegen diesem Beschlußantrag zu unterstützen. FRASNELLI (SVP): Frau Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zum genannten Beschlußantrag ist folgendes zu bemerken: Die Prämissen enthalten einige unrichtige Aussagen. Und wenn die Prämissen als Voraussetzung für den beschließenden Teil gelten, dann kann man ermessen, wie bedeutsam auch Prämissen sind. Und daher müssen sie richtig bewertet werden. Erstens, zeitweilige Supplenten, die vom Schulamtsleiter oder vom Direktor einer Schule für im Stellenplan verfügbare Stellen ernannt werden, erhalten in der Regel eine Ernennung für 10 und nicht für 9 Monate, nämlich vom 1. September bis zum 30. Juni. Zusätzlich erhalten sie 26 Urlaubstage ausbezahlt. Die Bezahlung erstreckt sich also auf fast 11 Monate. Eine Lehrperson hat Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, wenn sie nachweisen kann, daß sie in den letzten zwei Jahren wenigstens 12 Monate - nicht 24 Monate - in einem Arbeitsverhältnis stand. Während der Zeit der Eintragung in die Arbeitslosenliste ist jede Person krankenversichert. Es stimmt also nicht, daß Supplenten ohne Sommergehalt nicht krankenversichert sind, wenn sie vom Recht der Eintragung in die Arbeitslosenliste Gebrauch machen. Und das sollte wohl jeder Arbeitnehmer, Arbeitslose oder einer, der in einer prekären Anstellung oder Situation sich befindet, tun. Die sogenannte 6-Tage-Klausel ist vom neuen Tarifabkommen unter anderem so abgeändert worden, daß im Falle von Krankheit eine Abwesenheit bis zu 30 Tagen mit 50 % der Bezüge möglich ist. Soviel zur Richtigstellung der Positionen in den Prämissen. Nun zum beschließenden Teil und zunächst zu Punkt 1 des beschließenden Teils. Wenn eine möglichst lückenlose Abwicklung der Unterrichtstätigkeit gewährleistet werden soll - und sie muß gewährleistet werden -, so muß die Ernennung von zeitweiligen Supplenten - etwa für Vertretungen von Frauen in Mutterschaftsurlaub oder für Vertretungen von Personen in Krankenurlaub weiterhin in die Zuständigkeit des Schuldirektors fallen. Eine Übertragung dieser Zuständigkeit an das Schulamt, zentral nach Bozen, würde die Organisationsautonomie der Schule, die wir wollen und die auch Sie mehrmals in diesem Hohen Hause angesprochen haben, schmälern. Punkt 2 des beschließenden Teils. Dieser Punkt ist als gegenstandslos zu betrachten, da alle Supplenten, die derzeit einen Jahresauftrag erhalten, auch einen 12-monatigen Arbeitsauftrag erhalten, somit das Sommergehalt beziehen und auch in den Sommermonaten kranken- und sozialversichert sind. Nun etwas zu den Bemühungen der Südtiroler Volkspartei und der Landesregierung, um auch den zeitweiligen Supplenten - denn dies ist eine besondere Kategorie, die wir aufgrund ihrer Prekarität besonders berücksichtigen - 59 - wollen und müssen - das Sommergehalt zu sichern. Seit Inkrafttreten der Bestimmungen des Legislativdekretes vom 12. Februar 1993, Nr. 35, haben sich der Schulamtsleiter, Landesrat Hosp und die Senatoren Karl Ferrari und Roland Riz in mehreren Vorsprachen im Unterrichtsrichtsministerium bemüht, eine Lösung dieser Frage zu bewirken. Vor allem war man bemüht, im Verwaltungswege zu erreichen, daß zumindest all jenen Supplenten das Sommergehalt ausbezahlt wird, die durch Zuweisung eines Schuldirektors die Stelle erhalten haben, die bei genügender Anzahl von Bewerbern vom Schulamtsleiter zugewiesen werden könnte. Leider konnte dieses Problem auf dem Verwaltungswege keiner positiven Regelung zugeführt werden, oder leider konnte bis jetzt dieses Problem keiner positiven Regelung zugeführt werden. Dies möglicherweise auch deshalb, weil es analoge Situationen auch in einer ganzen Reihe anderer Provinzen des Staates gibt. Die SVP einerseits, die Regierung andererseits, wird aber unablässig auch weiterhin an dieser Frage arbeiten. Nun eine Überlegung auch auf gesetzgebender Ebene. Die Senatoren Ferrari und Riz von der SVP haben, in Absprache mit der Schulbehörde des Landes, bei den verschiedensten Gelegenheiten, Gesetzentwürfe zu dieser Thematik im Senat eingebracht, die allerdings auch noch nicht - wohl auch wegen der Sparpolitik der Regierung - eine notwendige Mehrheit gefunden haben. Aber auch in diesem Falle werden die Mandatare der SVP unablässig zu Werke gehen, um die Frage der zeitweiligen Supplenten einer Lösung zuzuführen. Im übrigen, ein kurzes "Ceterum censeo". Wenn wir die Schulautonomie erweitern, wenn wir ja sagen zur Schulautonomie in erweitertem Maße, wird es auch das Problem der zeitweiligen Supplenten sehr bald, sehr schnell nicht mehr geben. Vor allen Dingen aufgrund der Unrichtigkeiten in der Prämisse einerseits, andererseits, weil wir nicht aufgefordert worden wollen, etwas zu tun, was wir seit geraumer Zeit konkret betreiben, werden wir diesem Beschlußantrag nicht zustimmen. Wir halten es vor allen Dingen mit einer grundsätzlichen Lösung, nämlich durch die Erweiterung der Schulautonomie hier wirklich langfristig und dauerhaft für Sicherheit für diese Mitarbeiter in der Schule zu sorgen. KURY (GAF-GVA): Der Beschlußantrag trägt das Datum von 14. Juli. Wenn ich nicht irre, ist es ungefähr die Zeit, in der der neue Kollektivvertrag für die Lehrerschaft abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag, der sehnlichst und lange von allen Lehrern erwartet wurde, hat wenig gebracht. Und wir wissen wer jetzt ein bißchen mit den Lehrern gesprochen hat -, die Enttäuschung und die Resignation sind groß. Die einzige Kategorie, die mit diesem neuen Kollektivvertrag vielleicht etwas zufriedengestellt werden konnte, ist die Kategorie der Supplenten. Denn der neue Kollektivvertrag enthält merkliche Besserstellungen für die Supplenten, sei es finanzieller, wie auch dienstrechtlicher Natur. Ich nehme an, daß der Einbringer dieses Beschlußantrages vielleicht am 14. Juli noch nicht genau darüber informiert war, welche Besserstellungen der Kollektivvertrag für die Supplenten gebracht hat. Ich möchte da nichts unterstellen, - 60 - aber es könnte sein. Ich möchte nur erklären, daß ich mich aus diesem Grund bei diesem Beschlußantrag enthalten werde. KLOTZ (UFS): Ich bin der Meinung, daß es auch hier ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sein kann, also daß wir auch hier ein Signal setzen. Wenn man zum vorhergehenden Beschlußantrag gemeint hat, es sei ein positives Signal und ein nützliches Signal, so bin ich der Meinung, warum soll man dann nicht auch in diesem Fall ein Signal setzen. Ich weiß nicht, welche in den Prämissen angeführten Mängel inzwischen behoben sind. Aber sicher stimmt es immer noch, daß es für die Supplenten schwierig ist, zu einem Jahresauftrag zu kommen und daß selbstverständlich diese Diskrepanzen der Anstellungsmodalitäten bestehen. Und ich bin auch der Meinung, wenn man die Lehrer und auch die Supplenten motivieren will, sich mehr als nur eine Art Lückenbüßer zu betrachten, dann müssen wir ihnen zumindest dazu verhelfen, daß sie kranken- und sozialversichert sind - wenn sie schon das Gehalt über den Sommer nicht beziehen können. Also, ich stimme jedenfalls dafür, um - wie zum vorhergehenden Beschlußantrag schon gesagt - wenigstens ein Signal zu setzen. CIGOLLA (Assessore alla scuola e cultura italiana, intendenza scolastica italiana, edilizia abitativa - PPI): Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Das, was der Kollege Leitner erwähnt hat, wäre allein schon ein Grund um zu sagen: Hoffen wir, daß die Lehrer bald zum Land kommen! Das haben Sie selbst ausgedrückt und das hoffe auch ich. Es stimmt, es ist eine Degradierung, eine Lücke. Das sind auch meiner Meinung nach Lücken, die irgendwo, irgendwann - und ich hoffe bald; sobald dieser Übergang zum Land verwirklicht wird - einer Lösung zugeführt werden können. Ich würde sagen, das wäre sicher der beste Weg. In dieser "contrattazione collettiva locale", wie im Artikel 7 dieser Vorlage erwähnt, wird sicher besonders der "stato giuridico" - und Krankenkasse und Versicherung wäre eben "stato giuridico" - gemeint. Also, diese beiden Aspekte könnten dadurch verbessert werden. Das, was der Fraktionssprecher der SVP schon gesagt hat, ist eigentlich auch meine Meinung. Man könnte jetzt schon noch einmal mit Rom Verbindung aufnehmen. Aber es wäre vielleicht besser, wenn man dann nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen - die hoffentlich innerhalb von zwei Monaten in Kraft treten, wodurch eben die Lehrer zum Land kommen -, in dieser neuen Lage, dieses Problem endgültig und in einer richtigen Weise einer Lösung zuführen würde. Sicher, es betrifft die zeitweiligen Ersatzkräfte - und das ist der traurige Teil dieser Lage - und nicht die Lehrer, die gerade einen Jahresauftrag erhalten haben und die im Sommer die Besoldung sowieso bekommen. Und in diesem Sinne könnte man sich auch mit den Schulämtern in Verbindung setzen, um zu versuchen, für konkrete Fälle die beste Lösung zu finden. - 61 - LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich wollte eigentlich dem SVPFraktionssprecher etwas sagen, der jetzt nicht da ist. Ich meine, die schablonenhaften Antworten des Kollegen Frasnelli sind mir mittlerweile geläufig. Immer dann, wenn ein Beschlußantrag von der Opposition zu einem Thema kommt, hat die Landesregierung und die SVP in der Zwischenzeit schon dieses und jenes getan. Nur heute hat er sich selbst widerlegt. Sonst bräuchte er diesen Beschlußantrag zum Transit nicht zu bringen. Dann müßte die SVP auch in diese Richtung schon etwas getan haben oder müßte unterwegs sein, etwas zu tun. Aber er hört mich ja nicht. Was hingegen die Prämissen angeht, hat der Kollege Frasnelli recht, aber ich verweise darauf, daß der Beschlußantrag am 13. Juli verfaßt wurde, und da waren die Verhandlungen zum Kollektivvertrag noch im Gange. Es freut mich, daß mittlerweile eine Verbesserung erreicht wurde, aber nicht so, wie sie im Beschlußantrag gefordert wird. Deshalb braucht es hier schon noch eine Nachbesserung. Es ist etwas besser geworden, aber das Problem ist nicht gelöst. Es besteht eben die Gefahr, daß wir unter den Supplenten noch einmal zwei Kategorien haben. Und das muß man sich in der Praxis anschauen! Hier braucht es schon eine einheitliche Regelung. Und ich sage, diese Situation der Supplenten dauert einfach zu lange. Mindestens in einem Punkt gehe ich mit dem Landesrat konform, daß auch ich meine, daß mit dem Übergang der Schule zum Land und der Lehrer zum Land das Land diese Problematik auch selber in die Hand nehmen und einer Lösung zuführen kann, im Interesse einer guten Schule. Ich sage noch einmal, ich habe von 1972 bis 1976 an einer Mittelschule unterrichtet, ich war selbst ein Supplent, und ich habe mitangesehen, wie viele Leute diesen Beruf nur als Job ausgeführt haben und nicht voll motiviert waren, obwohl man damals noch über den ganzen Sommer - wir hatten einen vollen Lehrauftrag soweit ich mich erinnern kann - bezahlt wurde. Das ist der Sinn dieses Beschlußantrages und ich habe nichts von dem zurückzunehmen. Ich wiederhole, im einleitenden Teil sind einige Dinge nicht mehr richtig, da hat der Kollege Frasnelli vollkommen recht. Das ist eben darauf zurückzuführen, daß der Beschlußantrag am 13. Juli verfaßt worden ist. Und daß der Beschlußantrag erst heute zur Behandlung kommt, ist nicht meine Schuld. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlußantrag ab: mit 3 JaStimmen, 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt. Punkt 19 der Tagesordnung: "Beschlußantrag Nr. 128/95 vom 20.7.1995, eingebracht von den Abgeordneten Minniti, Holzmann, Bolzonello und Benussi, betreffend die außerplanmäßigen Lehrpersonen an der Berufschule mit italienischer Unterrichtssprache in Meran". - 62 - Punto 19) dell'ordine del giorno: "Mozione n. 128/95 del 20.7.1995, presentata dai consiglieri Minniti, Holzmann, Bolzonello e Benussi, riguardante gli insegnanti precari in attività presso la scuola professionale di lingua italiana di Merano". Die außerplanmäßigen Lehrpersonen der Berufsschule mit italienischer Unterrichtssprache laufen Gefahr, ihren Arbeitsplatz wegen einer Änderung der Bestimmung zu verlieren, die deren Anstellung vorsieht und die von nun an auch den Besitz bestimmter Titel voraussetzt, wie beispielsweise die Berufsbefähigung, die erst nach dreijährigem Schulbesuch erlangt werden kann. Diese Klausel erscheint vielen widersprüchlich, die nicht im Stellenplan eingestuft und bei der Berufsschule in Meran angestellt sind, weil sie über höhere Studientitel als die geforderten (siehe oben) verfügen. Diese Bestimmung würde viele Lehrpersonen, teilweise auch mit zehnjähriger Tätigkeit, zwingen, ihren Beruf für drei Jahre aufzugeben, um die entsprechenden Kurse zur Erlangung des geforderten Diploms zu besuchen. Diese anerkanntermaßen paradoxe Situation verursacht unter den außerplanmäßigen Lehrpersonen in Meran und auch in Bozen berechtigte und verständliche Besorgnis und Unbehagen. Dies vorausgeschickt, verpflichtet DER SÜDTIROLER LANDTAG die Landesregierung, die in den Prämissen beschriebene Entscheidung zu überdenken, für die an der Berufsschule Meran unterrichtenden außerplanmäßigen Lehrpersonen als Voraussetzung die "Berufsbefähigung" zu verlangen, wobei für all jene, die bereits seit mindestens drei Jahren unterrichten, Lösungen angestrebt werden sollten, die eine Sanierung ihrer Position ermöglichen oder eine rückwirkende Anwendung der obgenannten vom Landeskomitee beschlossenen Bestimmung ausschließen. --------Gli insegnanti precari della Scuola Professionale di Lingua Italiana rischiano di perdere il posto di lavoro a causa di una variazione della norma che ne prevede l'assunzione e che ora impone il possesso di titoli quali l'attestato professionale che può essere conseguito solo al termine di tre anni di frequentazione scolastica. Tale cavillo appare paradossale per molti di essi, non in ruolo ed occupati presso la Scuola Professionale di Merano, poiché risulterebbero in possesso addirittura di titoli superiori a quello richiesto ed oggetto della presente mozione. Tale richiesta obbligherebbe infatti molti insegnanti - che hanno anche dieci anni di attività alle spalle - di interrompere la professione per tre anni, frequentare gli opportuni corsi ed ottenere il diploma richiesto. Nel suo paradosso, tale situazione crea purtroppo preoccupazioni lecite e comprensibili e disagi ai professori interessati - iscritti nelle liste di precariato - di Merano ma anche di Bolzano. Ciò premesso, - 63 - IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO impegna la Giunta provinciale a riconsiderare il fatto che ora - come esposto in premessa - fra i titoli richiesti agli insegnanti precari in attività presso la Scuola Professionale di Merano debba contemplarsi anche quello riguardante l'"attestato professionale", prevedendo, per coloro che già insegnano da almeno tre anni, soluzioni che tengano conto della possibilità di una sanatoria o di una non retroattività della norma in questione decisa dal Comitato Provinciale. Der Abgeordnete Minniti hat das Wort zur Erläuterung. MINNITI (AN): Non credo che ci sia bisogno di spiegare ulteriormente la mozione, anche perché da notizie assunte mi risulta che successivamente alla presentazione della mozione il problema è stato affrontato e risolto. Penso sia anche inutile proseguire nella discussione e quindi ritiro la mozione. PRÄSIDENTIN: Abgeordneter Minniti zieht den Beschlußantrag zurück. Punkt 20 der Tagesordnung: "Beschlußantrag Nr. 129/95 vom 21.7.1995, eingebracht von der Abgeordnete Klotz, betreffend die Belange und Angelegenheiten der Zivildiener". Punto 20) dell'ordine del giorno: "Mozione n. 129/95 del 21.7.1995, presentata dalla consigliera Klotz, riguardante i problemi e le questioni inerenti gli obiettori di coscienza che prestano servizio civile". Für diesen Beschlußantrag wäre Landesrat Hosp zuständig. Dieser ist aber nicht hier. Abgeordnete Klotz, bitte, Sie haben das Wort. KLOTZ (UFS): Ich wollte den Beschlußantrag behandeln. Ich bin nicht unbedingt der Meinung, daß das Landesrat Hosp machen muß. Ich weiß, daß beispielsweise ein Mitglied der Südtiroler Landesregierung von der SVP dazu beauftragt und für diesen Bereich zuständig ist. Landesrat Laimer ist da. Warum soll nicht derjenige Stellung nehmen, der kompetent ist? PRÄSIDENTIN: Habe ich das richtig verstanden, daß Landesrat Laimer diese Angelegenheit bearbeitet? Ich bitte die Mitglieder der Landesregierung zu entscheiden, ob einer von ihnen kraft seines Amtes als Landesrat für diesen Antrag zuständig ist oder nicht und ersuche mir das auf dem schnellsten Wege mitzuteilen! Also, Landesrat Di Puppo wäre bereit, dazu Stellung zu nehmen. Dann verlese ich den Beschlußantrag. - 64 - Immer wieder zeigt sich, daß die Belange und Angelegenheiten der Zivildiener von den zuständigen staatlichen Stellen zu wenig ernst genommen werden. Gerade auch die jüngsten Vorkommnisse im Bereich der Soldzuweisungen, wo es zu schwerwiegenden Verzögerungen kam und kommt, beweisen, daß Maßnahmen für eine effizientere Gestaltung des Zivildienstes, wenn überhaupt eher widerwillig und erst nach einer Vielzahl von Interventionen getroffen werden. Und bei solchen Interventionen sind eine ebenso große Zahl von Instanzen zu durchlaufen, wobei die entsprechenden Zuständigkeiten immer wieder in Frage gestellt werden bzw. unklar sind. Zivildiener erfahren immer noch eine eher stiefmütterliche Behandlung. Schon allein das Wort "Zivildienst" wird der wichtigen Rolle dieser Institution nicht gerecht. Als Institution sollte diese im allgemeinen soziale Alternative zum Militärdienst auch gewürdigt und gefördert werden. Die Arbeit vieler sozialer und Sanitätseinrichtungen könnte im heutigen Umfang ohne Zivildiener überhaupt nicht mehr garantiert werden. Sie dürfen nicht einfach als billige Hilfsarbeiter auf Zeit angesehen, sondern müssen als wichtige Unterstützung solcher Einrichtungen behandelt werden. Beim Verteidigungsministerium und bei seinen Außenstellen bzw. bei den Militärbehörden sind die Interessen und die Belange der Zivildiener denkbar schlecht aufgehoben, zumal die Militärhierarchie trotz inzwischen jahrzehntelanger Erfahrung und entsprechender Sensibilisierung in diesem Bereich kaum Verständnis für den Zivildienst aufbringt. Auch die inzwischen im Zuge der parlamentarischen Neuregelung des Zivildienstes diskutierte Einrichtung einer eigenen Zivildienstkommission kann die Situation nur bedingt verbessern. Um den echten Alternativdienst zum Militär zu fördern, sollten sich auch entsprechende öffentliche und vor allem zivile Stellen um die Betreuung der jungen Männer kümmern. Es muß eine institutionelle gesetzlich geregelte Trennung des Zivildienstes vom Verteidigungsministerium geben. Das Verteidigungsministerium soll nur noch bei der Zulassung zum Zivildienst ein Mitspracherecht besitzen. Alle anderen und weiteren Angelegenheiten wären bei den Regionen bzw. in unserem Fall bei den Provinzen bestens aufgehoben. Somit wäre auch ein gänzlicher Verbleib der Zivildiener in der Nähe ihrer Heimatorte gewährleistet. Auch die Frage der Finanzierung kann in diesem Bereich geregelt werden. Die Provinzen sollen die Entlohnung für die Zivildiener vorstrecken und, nachdem es sich um einen Ersatzdienst für den staatlichen Militärdienst handelt, vom Staat rückvergütet erhalten. Auch eine deutliche Aufstockung der Stellen für Zivildiener in Südtirol ist notwendig. Deshalb faßt DER SÜDTIROLER LANDTAG folgenden Beschluß: - 65 - Der Südtiroler Landtag unterstreicht die Wichtigkeit des Zivildienstes und würdigt die Arbeit der Zivildiener und fordert deshalb eine Aufwertung als Alternativdienst zur Militärpflicht. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei den zuständigen Stellen in Rom dahingehend zu intervenieren, daß im Zuge der gesetzlichen Neuregelung des Zivildienstes die Kompetenzen hinsichtlich des Zivildienstes vom Verteidigungsministerium abgetrennt und weitestgehend den Regionen bzw. den Provinzen übertragen werden. In diesem Sinne soll dem Verteidigungsministerium nur mehr ein Mitspracherecht bei der Zulassung zum Zivildienst eingeräumt werden. Alle weiteren Maßnahmen und Regelungen sollen den Regionen bzw. den Provinzen übertragen werden. Nach erfolgter Neuregelung soll ein eigenes Landesamt mit der Betreuung und dem Einsatz der Zivildiener beauftragt werden. Der Südtiroler Landtag fordert überdies die generelle Befreiung der Südtiroler vom Militärdienst. --------Ripetutamente abbiamo notato che le preoccupazioni e le questioni inerenti gli obiettori di coscienza che prestano servizio civile non vengono tenuti in debita considerazione dagli organi statali competenti. Anche i più recenti avvenimenti in merito alla liquidazione delle retribuzioni che hanno fatto e fanno registrare notevoli ritardi, dimostrano che provvedimenti a favore di un'organizzazione più efficiente del servizio civile se vengono adottati, lo vengono soltanto di controvoglia e dopo avere assolto una serie di adempimenti. E per ognuno di questi adempimenti ci si deve rivolgere ad un'istanza diversa e le competenze specifiche ripetutamente vengono messe in discussione o risultano poco chiare. Gli obiettori che prestano servizio civile tuttora subiscono un trattamento da Cenerentola. Già il termine stesso di "servizio civile" non tiene conto del ruolo molto importante di questa istituzione. Questa istituzione dovrebbe essere riconosciuta e debitamente incentivata come alternativa, in genere nell'ambito sociale, al servizio militare. L'attività di molti servizi sociali e sanitari nelle dimensioni attuali sarebbe impensabile e non potrebbe più essere garantita senza l'apporto degli obiettori. Non possono essere considerati come semplici lavoratori ausiliari a tempo determinato, ma devono essere trattati come importante sostegno di queste strutture. Nel Ministero della Difesa e nei suoi uffici distaccati risp. nelle autorità militari gli interessi e le preoccupazioni degli obiettori hanno degli interlocutori poco attenti, anche perché la gerarchia militare nonostante un'esperienza pluridecennale e la necessaria sensibilizzazione per questa materia prestano poco ascolto ed attenzione al servizio civile. Anche l'istituzione di un'apposita commissione per il servizio civile prospettata nell'ambito del dibattito parlamentare sulla nuova regolamentazione del servizio civile è in grado di migliorare soltanto in parte questa situazione. - 66 - Per garantire che il servizio civile diventi un vero servizio alternativo al servizio militare, anche gli enti pubblici ed in particolare gli enti civili dovrebbero occuparsi dell'assistenza a questi giovani. Il servizio civile deve essere separato per legge istituzionalmente dal Ministero della Difesa. Il Ministero della Difesa deve avere la possibilità di codecisione soltanto in merito all'ammissione al servizio civile. Tutte le altre ed ulteriori questioni verrebbero meglio gestite dalle Regioni e nel nostro caso dalle Province. In questo modo verrebbe garantita agli obiettori la possibilità di prestare il proprio servizio nelle immediate vicinanze del proprio luogo di residenza. Anche la questione del finanziamento potrebbe essere regolamentata in questo ambito. Le Province potrebbero anticipare la retribuzione agli obiettori; dato che si tratta di un servizio alternativo al servizio militare, potrebbero farsi rimborsare il relativo importo dallo Stato. E' necessario pure in Alto Adige un notevole aumento dei posti riservati agli obiettori. Ciò premesso IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO delibera quanto segue: Il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano sottolinea l'importanza del servizio civile ed apprezza il lavoro di coloro che prestano tale servizio e chiede pertanto di rivalutarlo come alternativa al servizio militare. Si invita la Giunta provinciale ad intervenire presso gli organi competenti a Roma affinché nel corso della riorganizzazione, a livello legislativo, del servizio civile le competenze inerenti il servizio civile vengano sottratte al Ministero della Difesa trasferendole in massima parte alle Regioni risp. alle Province. In questo senso il Ministero della Difesa dovrebbe dunque disporre di diritto di codecisione soltanto in merito all'ammissione al servizio civile. Tutti gli altri provvedimenti e regolamentazioni dovranno essere trasferiti alle Regioni risp. alle Province. In seguito al riordino un apposito ufficio provinciale dovrà occuparsi dell'assistenza e dell'impiego degli obiettori. Il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano chiede inoltre l'esonero generalizzato degli altoatesini dal servizio militare. Die Abgeordnete Klotz hat das Wort zur Erläuterung. KLOTZ (UFS): Frau Präsidentin, ich habe Ihnen soeben einen Streichungsantrag vorgelegt. Der letzte Satz des beschließenden Teiles wird gestrichen, wonach der Südtiroler Landtag überdies die generelle Befreiung der Südtiroler vom Militärdienst fordert. Ich weiß, daß das ein Grund sein könnte, daß der Beschlußantrag nicht angenommen wird. - 67 - Ich weiß aber, wie wichtig jetzt dieses Thema ist, weil demnächst in der Kammer ein entsprechender Gesetzentwurf zur Behandlung kommt, der eben die Neuregelung des Zivildienstes vorsieht. Ich glaube, daß ich in den Prämissen das Wichtigste angeführt habe und denke, daß ich nicht mehr allzuviel dazuzusagen habe, außer daß wir alle wissen, daß immer mehr junge Männer den Zivildienst ableisten wollen, daß die Prozeduren dazu äußerst kompliziert sind, daß selbstverständlich nicht alle diejenigen, die das Gesuch um Umwandlung in den Zivildienst einreichen, berücksichtigt werden, sondern daß auch Gesuche zurückgeworfen werden und daß es für den Betroffenen häufig eine lange Zeit der Unsicherheit gibt;auch wissen wir daß dann sehr häufig die Zivildiener natürlich auch außerhalb Südtirols ihren Dienst versehen. Es gibt Fälle, wo Leute ziemlich weit außerhalb geschickt werden, nach Triest oder noch weiter. Und das alles sollte morgen im Land selbst geregelt werden können. Demnach sollte dem Verteidigungsministerium ein Mitspracherecht bleiben ... FRASNELLI (SVP): (unterbricht) KLOTZ (UFS): Zu meinem Beschlußantrag. Kollege Frasnelli, es steht mein Beschlußantrag zur Debatte. Und ich habe meinen Streichungsantrag hier mitgeteilt. Etwas anderes liegt offiziell nicht vor. PRÄSIDENTIN: Abgeordneter Frasnelli, die Kollegin Klotz erläutert gerade ihren Antrag. Bitte, Abgeordnete Klotz. FRASNELLI (SVP): Unser Antrag? KLOTZ (UFS): Meinen Beschlußantrag, Beschlußantrag Nr. 129, unterzeichnet von der Unterfertigten. Wenn dazu noch ein Abänderungsantrag oder ein Zusatzantrag kommt, dann werden wir das ja früh genug erfahren. Nicht wahr? Also, Kollege Frasnelli scheint hier irgendwie einer Sache vorauszueilen, die noch gar nicht vorliegt. Jedenfalls sollte dem Verteidigungsministerium nur noch ein Mitspracherecht bei der Zulassung zum Zivildienst bleiben; alles andere sollte, nach Möglichkeit, in der Region bzw. in unserem Fall im Land selbst geregelt werden. Es handelt sich hier um eine - wie gesagt - in Südtirol von vielen jungen Männern mit großen Hoffnungen erwartete Neuregelung. Ich glaube, daß es wichtig ist, daß der Südtiroler Landtag zu diesem Thema heute zu einem Beschluß kommt, damit wir auch in diesem Bereich signalisieren, daß aus unserem Land nicht nur großes Interesse daran besteht, daß wir hier zumindest einen großen Teil an Kompetenz übernehmen können, auch was dann die Verwaltung des Zivildienstes anbelangt, sondern daß man auch weiß, daß gerade der Südtiroler Landtag diesen Bereich für äußerst wichtig ansieht. Es ist nicht notwendig aufzuzeigen, welche Möglichkeiten in Zukunft die Zivildiener - 68 - haben sollten und wo noch Zivildiener eingesetzt werden sollten. Wir wissen alle, daß es kaum einen sozialen Bereich gibt, in dem Zivildiener nicht tätig sind bzw. einen Dienst gibt, bei dem man ganz ohne diese Zivildiener auskommen könnte. Immerhin gibt es in Südtirol an die 400 Zivildienststellen. Kollege Denicoló meint 350 Zivildienststellen. Ich habe in den Unterlagen etwas mehr, aber das ist nicht so wichtig. Aber warum sollten morgen Zivildiener nicht auch noch anderswo eingesetzt werden, beispielsweise auf Berghöfen oder in anderen Fällen, wo große Not besteht? Infolgedessen müssen auch wir diesem Bereich unsere besondere Aufmerksamkeit schenken, weil er nicht nur für unsere Leute wichtig ist, sondern auch für die Zukunft wichtig werden kann. Es gäbe dazu noch vieles zu sagen, aber das wichtigste, hoffe ich, ist in den Prämissen enthalten. Es besteht Zugzwang, weil - wie gesagt - diese Materie in der Abgeordnetenkammer bald zur Behandlung ansteht. PRÄSIDENTIN: Es ist ein Ersetzungsantrag durch die Abgeordneten Denicolò, Frasnelli und Kasslatter-Mur eingebracht worden. Es steht noch die Übersetzung aus. Ich verlese aber einstweilen den deutschen Text. Der Beschlußantrag wird wie folgt ersetzt: "Das L.G. Nr. 1/94 hat die Förderung der Jugendarbeit in Südtirol verbessert. Unter anderem sind Information und Beratung über den Militär- und Zivildienst in den Aufgabenbereich der Jugendarbeit einbezogen worden, wie aus dem entsprechenden Art. 4, Buchstabe h-quater) ersichtlich ist. Ein "Referat Zivildienst" ist inzwischen beim Südtiroler Jugendring eingerichtet und wird mit Landesmitteln gefördert. 350 Zivildienststellen gibt es in Südtirol, davon 150 allein in der Landeshauptstadt. Was nun einerseits an Hilfeleistung geboten wird, macht andererseits auf entsprechende Mängel und Schwierigkeiten aufmerksam. Der schwerwiegendste Mangel in diesem Zusammenhang ist die Verzögerung der Soldüberweisungen, die z.B. von Jänner bis Juli 1995 ca. 600 Mio. Lire ausmachten und von Organisationen vorgestreckt werden mußten, die Zivildiener eingestellt haben. Die Regelung des Zivildienstes nach dem sogenannten "prontuario", der Dienstordnung des Militärdienstes, erschwert die organisatorische Bewältigung zusätzlich. Seit Jahren ist auch das Parlament damit beschäftigt, eine grundlegende Reform des Zivildienstes herbeizuführen, deren wichtigstes Ziel es ist, den Zivildienst von dem des Militärs zu trennen, um dadurch dieser echten Alternative zum Dienst mit der Waffe vollauf gerecht zu werden. In Anbetracht der Tatsache, daß der Zivildienst eine unentbehrliche Einrichtung für das Volontariat, für sozio-kulturelle und öffentliche Einrichtungen geworden ist und von vielen Jungmännern aus Überzeugung (z.B. Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen) anstelle des Dienstes mit der Waffe gewählt wird, faßt DER SÜDTIROLER LANDTAG - 69 - folgenden Beschluß: Die Südtiroler Landesregierung wird aufgefordert, sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln in Kammer und Senat dafür einzusetzen, daß der Zivildienst als echte und gleichwertige Alternative dem Dienst mit der Waffe gleichgestellt wird und bei den zuständigen Ministerien in Rom dahingehend zu intervenieren, daß den Regionen und insbesondere der Autonomen Provinz Bozen die vollständige Verwaltung der Zivildienststellen im Rahmen des Zivilschutzes übertragen wird, um auf solche Weise den Bedürfnissen von öffentlichen und privaten Organisationen mit Zivildienst-Stellen und selbstverständlich den Zivildienern selbst und ihren Familien wirksam entgegenkommen zu können. Die Landesregierung möge weiters dafür Sorge tragen, daß jene Organisationen, die Zivildienststellen führen oder solche vorsehen möchten, durch die Bereitstellung von Heimplätzen und von Mensen sowie bei der Finanzierung der dadurch entstehenden Spesen unterstützt werden. Solche Hilfestellungen von seiten der Öffentlichen Hand sind in Bozen, Meran und Brixen vordringlich. Schließlich soll sich die Landesregierung weiterhin dafür einsetzen, daß die derzeitige Zivildienst-Verwaltung bei der Militärbehörde ihrer Informations- und Beratungspflicht schnell und bürgernahe nachkommt sowie die einzelnen Anträge und Fälle zügig und im Sinne der gesuchstellenden Personen und Organisationen bearbeitet und begleitet werden, damit in Zukunft gravierende Probleme, die wegen fehlender Sach- und Sprachkenntnisse zwischen Zivildienst-Stellen und Zivildienst-Leistenden aufgetreten sind, vermieden werden können." Abgeordnete Klotz, ich frage Sie jetzt, ob Sie bereit sind, diesen Ersetzungsantrag anzunehmen. KLOTZ (UFS): Frau Präsidentin, ich weiß daß es hier nur noch um Prestigefragen geht. Ich bin der Meinung, daß meine Prämissen gut gehen und daß ein vollständig ersetzender Antrag nicht notwendig ist. Ich bin mit dem beschließenden Teil einverstanden, was die Prämissen anbelangt, bin ich schon der Meinung, daß man mir ruhig das kleine Verdienst lassen kann, daß ich diesen Beschlußantrag eingebracht habe, obwohl ich der Meinung bin, daß auch mein beschließender Teil als solcher, ohne den letzten Satz, nicht wesentlich von dem, was jetzt hier vorliegt, abweicht, zumindest vom ersten Teil der beschließenden Bestimmungen. Dem zweiten Teil stimme ich sowieso zu. Aber damit der Beschlußantrag durchgeht und die Volkspartei auch dafür stimmt, bin ich - in Gottes Namen - einverstanden, daß sie jetzt den ganzen beschließenden Teil so haben soll, wie sie ihn will. Wir alle wissen, wenn ich nicht einverstanden bin, dann wird er abgelehnt und dann darf für die nächsten sechs Monate zu diesem Thema kein Beschlußantrag mehr behandelt werden. Und dann ist es zu spät! Aber, weil es mir um die Sache geht und nicht um kleinliches Prestigedenken, soll die Volkspartei ihren Text haben. Der erste Teil ist - 70 - sowieso mehr oder weniger derselbe wie meiner. Bitte, soll sie ihn haben. Aber die Prämissen bleiben! PRÄSIDENTIN: Ich möchte jetzt vom Abgeordneten Denicoló wissen, ob er damit einverstanden ist. Wenn ja, dann würde ich die Behandlung abbrechen, damit dann bei der nächsten Landtagssitzung im November ein dahingehend abgeänderter und übersetzter Text vorgelegt werden kann. Bevor der Text nicht übersetzt ist, können wir nicht fortfahren. DENICOLO' (SVP): Frau Präsidentin, ich bin damit einverstanden. PRÄSIDENTIN: Die Abgeordnete Klotz beantragt das Wort zum Fortgang der Arbeiten. Bitte schön! KLOTZ (UFS): Frau Präsidentin, es ist 17.11 Uhr. Die Landtagssitzung ist bis um 19.00 Uhr geplant. Das Thema ist dringlich. Aus diesem Grund bin ich auch mit der Annahme des beschließenden Teiles einverstanden. Ich bin also der Meinung -die Prämissen fallen ja weg, denn ich habe gesagt, diese nehme ich nicht an; aber den beschließenden Teil schon -, daß diese beiden kleinen Absätze innerhalb 19 Uhr übersetzt sein dürften, so daß wir heute noch zur Abstimmung kommen. PRÄSIDENTIN: In Ordnung, Abgeordnete Klotz. Wir unterbrechen jetzt die Behandlung und kommen, sobald die Übersetzung vorliegt und wir einen Tagesordnungspunkt abgeschlossen haben, auf die Behandlung dieses Beschlußantrages zurück. Ich denke, die Wortmeldungen der Abgeordneten Kury und Leitner erübrigen sich vorläufig. Stimmt das? Wozu möchten Sie reden Abgeordnete Kury? Zum Fortgang der Arbeiten. Bitte! KURY (GAF-GVA): Damit anschließend nicht eine neuerliche Unterbrechung notwendig ist, bitte ich den Kollegen Denicoló - ich habe akustisch nicht alles verstanden, was hier jetzt im beschließenden Teil vorgeschlagen wird - um einige Aufklärungen. Meine Frage, etwas, was mir im Rahmen des Zivildienstes zudem am Herzen liegt: Beinhaltet Ihr beschließender Teil auch die Frage der Unterkunftsmöglichkeiten für Zivildiener? Und zweitens..... DENICOLO' (SVP): (unterbricht) KURY (GAF-GVA): In Ordnung. Und die zweite Frage: Beinhaltet der beschließende Teil auch das Problem, daß man auf den Senat einwirken soll, daß im Zuge der Neuregelung des Gesetzes ... - 71 - PRÄSIDENTIN: Abgeordnete Kury, ich würde Sie schon bitten, diese Fragen nachher zu stellen. Wir haben gesagt, daß wir jetzt die Behandlung unterbrechen. Abgeordnete Kury, wir müssen den übersetzten Text vorliegen haben. Vorher können wir nicht mit der Behandlung fortfahren. KURY (GAF-GVA): Ja, aber dann müßte ich wieder einen Abänderungsantrag bringen. Sonst könnte ich ihn inzwischen schon vorbereiten und er könnte gleich übersetzt werden. PRÄSIDENTIN: Gut, dann unterbreche ich die Sitzung für zehn Minuten. Und bis dahin werden die Angelegenheiten wohl geklärt sein. Die Sitzung ist unterbrochen. ORE 17.13 UHR --------ORE 17.41 UHR PRÄSIDENTIN: Die Sitzung ist wieder aufgenommen. Ich bin etwas unschlüssig. Man hat mir gesagt, in 6/7 Minuten könnte man den übersetzten Text hier verteilen. Ich überlege mir jetzt, ob wir die 6/7 Minuten abwarten oder ob wir in der Zwischenzeit mit einem der nächsten Beschlußanträge beginnen sollen. Ich sehe eher zustimmendes Nicken in bezug auf den Beginn mit einem anderen Beschlußantrag. Dann behandeln wir in der Zwischenzeit einen anderen und kommen dann wieder zurück auf den Beschlußantrag über den Zivildienst. Der nächste Beschlußantrag, Nr. 130/95, stammt von der Abgeordneten Klotz. Bitte, Sie haben das Wort. KLOTZ (UFS): Ich bin dabei, einige Änderungen dazu vorzunehmen und würde die Behandlung dieses Antrages gerne auf November verschieben. PRÄSIDENTIN: Geht in Ordnung, Abgeordnete Klotz. Punkt 23, Beschlußantrag Nr. 132/95. Dafür wäre Landesrat Hosp zuständig, der aber nicht anwesend ist. Abgeordnete Kury, wenn Sie damit einverstanden sind, vertagen wir auch diesen Punkt auf November. Gut, ich stelle Ihre Zustimmung fest. Punkt 25 der Tagesordnung: "Beschlußantrag Nr. 134/95 vom 1.8.1995, eingebracht vom Abgeordneten Leitner, betreffend eine Neuausrichtung bzw. Verbesserung der Wohnbaupolitik des Landes." Punto 25) dell'ordine del giorno: "Mozione n. 134/95 dell'1.8.1995, presentata dal consigliere Leitner, riguardante un nuovo orientamento e miglioramento della politica della casa della Provincia". - 72 - Die Chancen und Möglichkeiten, in Südtirol ein Eigenheim oder eine Wohnung zu errichten bzw. zu erwerben, werden immer stärker eingeschränkt. Trotz großzügiger Unterstützung des Landes für den Wohnbau, können sich viele Südtirolerinnen und Südtiroler ein Eigenheim nicht mehr leisten. Andererseits wurden in den vergangenen Jahren viele Institutswohnungen weit unter dem üblichen Marktwert verkauft. Durch einen Gesetzesartikel anläßlich der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes wurde dieser Mißbrauch vorübergehend ausgesetzt. Die umfangreiche Materie ist für den Bürger nicht mehr durchsichtig und bürgernah, sodaß sie einer umfassenden Neuregelung bedarf. Das Recht auf ein Eigenheim darf nicht nur in der Verfassung garantiert sein, es muß auch konkret zur Anwendung gebracht werden können. Dazu reichen die bisherigen Förderungskriterien und maßnahmen nicht mehr aus. Eine grundsätzliche Neuausrichtung ist dringend notwendig, wobei die Einführung des Bausparens zur Kapitalbildung ein neuer Ansatz sein soll. Diese Art der Wohnbauförderung hat sich in den Nachbarstaaten Österreich und Deutschland bestens bewährt und soll unter Berücksichtigung unserer besonderen Lage auch in Südtirol eingeführt werden. Die hohen Wohnungspreise zwingen in den meisten Fällen beide Ehepartner zur Berufstätigkeit, wodurch eine Reihe von sozialpolitischen Problemen entsteht. Dennoch ist die Zahl der verschuldeten Jungfamilien in Südtirol im Steigen begriffen. Die staatliche Besteuerung trägt zu einer weiteren Belastung bei. Der Hauptgrund für die derzeitige Misere ist von allem die Art der Baugrundausweisung und die damit verbundene Grundstücksspekulation. Durch das "Horten" von ausgewiesenem Baugrund werden die Wohnungspreise in die Höhe getrieben. Das Angebot wird künstlich niedrig gehalten, sodaß gleichzeitig überhöhte Preise erzielt werden können. Das Land hat in den letzten Jahren vor allem in Bozen Wohnungen zweckentfremdet, indem es darin Büros untergebracht hat. Auf diese Weise betätigt sich die Landesverwaltung als Preistreiber. Eine Neuregelung der Mieten ist ebenfalls anzustreben. Es braucht einen Anreiz, damit die vielen leerstehenden Wohnungen vermietet werden. Damit die Eingriffe des Landes auf ein Mindestmaß beschränkt werden können, gleichzeitig aber soviel wie möglich Südtiroler Familien das Recht auf eine Wohnung gewährleistet werden kann, braucht es eine umfassende Neuerung und Vereinfachung der Wohnbaugesetze sowie die Fassung eines koordinierten Einheitstextes. Um eine Neuausrichtung bzw. eine entscheidende Verbesserung der Wohnbaupolitik des Landes zu erreichen, verpflichtet DER SÜDTIROLER LANDTAG die Landesregierung zu folgenden Schritten: 1. Innerhalb eines Jahres Vorlage eines Gesetzesentwurfes, welcher die gesamte Materie des geförderten und sozialen Wohn- - 73 - baus neu regelt und für die Bürger transparent und verständlich macht. 2. Einführung des Bausparens zur Kapitalbildung, um den Erwerb eines Eigenheimes für junge Familien erschwinglicher zu machen. 3. Änderung des bisherigen Beitragssystems, indem das Land selber Baugrund ankauft. Das Land bleibt Besitzer des Grundes, sodaß den Berechtigten nur mehr die effektiven Baukosten erwachsen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Wohnungsinhaber das Grundstück vom Land erstehen. 4. Schaffung der Möglichkeit, daß anläßlich der Ausweisung von Baugrund bei entsprechendem Einverständnis des Grundeigentümers das ganze Grundstück für den sozialen Wohnbau vorbehalten bleibt, sodaß Land und Gemeinde über die Verfügbarkeit entscheiden und jegliche Form der Spekulation ausschließen. 5. Innerhalb eines Jahres Erstellung einer Liste, woraus hervorgeht, wieviele Räumlichkeiten die Landesverwaltung besetzt, welche für den Wohnbau zweckbestimmt waren sowie Vorlegung eines Planes, wie diese Räumlichkeiten wiederum dem Wohnbau zugeführt werden können. Zudem fordert der Südtiroler Landtag die Südtiroler Abgeordneten dazu auf, im Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung anzustreben, wodurch die kommunale Gebäudesteuer (ICI) für Erstwohnungen abgeschafft wird. ---------In Alto Adige diminuisce sempre più drasticamente la possibilità di costruire o acquistare una casa o un appartamento. Nonostante il generoso sostegno della Provincia nel campo dell'edilizia abitativa, molti altoatesini e altoatesine non possono permettersi una casa in proprietà. D'altro canto occorre sottolineare che negli scorsi anni molte case IPEAA sono state vendute a prezzi assai inferiori rispetto al prezzo di mercato. Un articolo di legge approvato in occasione della trattazione dell'assestamento di bilancio ha permesso di scongiurare temporaneamente il ripetersi di questa cattiva consuetudine. La materia - assai vasta - è ormai ostica e imperscrutabile per i cittadini; occorre pertanto effettuare un riordino globale della stessa. Non è sufficiente che il diritto alla casa sia garantito dalla Costituzione, è necessario che esso trovi concreta applicazione. A tale scopo gli attuali criteri e interventi incentivanti non sono più adeguati. E' assolutamente necessario un nuovo orientamento, improntato soprattutto sul risparmio-casa ai fini dell'accumulo del capitale. Questo tipo di incentivazione dell'edilizia abitativa si è dimostrato assai efficace in Austria e in Germania e dovrebbe essere adottato anche in Alto Adige, in considerazione della sua particolare situazione. I prezzi esorbitanti degli alloggi costringono nella maggior parte dei casi entrambi i partner a lavorare, il che crea tutta una serie di problemi sociali. Ciononostante in Alto Adige è in costante aumento il numero delle giovani famiglie indebitate. A peggiorare le cose si aggiunge la forte pressione fiscale esercitata dallo Stato. Il motivo principale dell'attuale emergenza casa va ricercato nei criteri di assegnazione dei terreni edificabili e nella conseguente speculazione. Lo speculatore "fa incetta" di terreni edificabili determinando in tal modo un aumento incontrollato dei prezzi delle case. L'offerta viene mantenuta artificiosamente bassa in modo da poter applicare prezzi esageratamente elevati. Negli ultimi anni la Provincia ha stravolto la destinazione originaria di molti alloggi trasformandoli, soprattutto a Bolzano, in uffici. In tale modo l'amministrazione provinciale contribuisce in modo decisivo a far lievitare i prezzi. Vi è inoltre necessità di una nuova regolamentazione degli affitti. Occorre creare le condizioni favorevoli affinché i proprietari siano invogliati a dare in locazione gli appartamenti sfitti. - 74 - Affinché l'intervento della Provincia sia limitato al minimo indispensabile e tuttavia al contempo sia garantito il diritto alla casa al maggior numero possibile di famiglie altoatesine, è necessario procedere al rinnovamento e alla semplificazione delle leggi sull'edilizia abitativa agevolata nonché alla predisposizione di un testo unico organico. Al fine di raggiungere l'obiettivo di un nuovo orientamento della politica della casa praticata dalla Provincia nonché un tangibile miglioramento della stessa, IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO impegna la Giunta provinciale a compiere i seguenti passi: 1) Presentare entro un anno un disegno di legge che regolamenti ex novo l'intero settore dell'edilizia abitativa agevolata e sociale e lo renda trasparente e comprensibile per i cittadini. 2) Introdurre il risparmio-casa ai fini dell'accumulo del capitale allo scopo di facilitare le giovani famiglie che vogliono acquistare una casa. 3) Modificare le modalità di sovvenzione finora applicate: sarà la Provincia stessa a dover acquistare i terreni edificabili. Il terreno resterà di proprietà della Provincia in modo che l'avente diritto dovrà limitarsi a sostenere le spese effettive di costruzione. In un secondo momento il proprietario dell'alloggio potrà acquistare il terreno dalla Provincia. 4) Creare le premesse perché, in caso di individuazione di terreno edificabile e previo consenso del proprietario dello stesso, l'intero terreno sia riservato all'edilizia abitativa sociale in modo che Provincia e Comune possano stabilire la destinazione dello stesso e scongiurare così qualsiasi forma di speculazione. 5) Predisporre entro un anno un elenco che riporti il numero dei locali occupati dall'amministrazione provinciale ma originariamente destinati ad uso abitativo nonché presentare un piano per la riconversione di tali alloggi in abitazioni. Il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano sollecita inoltre i deputati sudtirolesi a presentare in Parlamento un emendamento alla legge statale che disciplina la materia in questione, emendamento volto all'abolizione dell'ICI per le prime case. Der Abgeordnete Leitner hat das Wort zur Erläuterung. LEITNER (Die Freiheitlichen): Im Bereich Wohnbau hat das Land sicherlich viel Geld ausgegeben und hat auch dazu beigetragen, daß viele Südtiroler zu einem Eigenheim, zu einer Wohnung gekommen sind. Wenn man aber die Entwicklung der letzten Jahre auf den Wohnungsmarkt anschaut, dann ist es mittlerweile für junge Familien fast aussichtslos geworden, zu einer Wohnung zu kommen bzw. wir stellen fest, daß es immer mehr verschuldete Familien gibt. Die Art und Weise, wie das Land fördert, verleitet natürlich auch zu einer Ausgabepolitik der Familien, die sie am Anfang nicht richtig "überreißen". Jeder von uns hat festgestellt, daß in Dörfern, in denen Siedlungen gebaut worden sind, in denen der soziale Wohnbau Einzug gehalten hat, sich oft Leute mit der ersten Rate ein Auto usw. gekauft haben, denn man bekommt ja eine Stange Geld! Und man hat sich auch verkalkuliert. Diese Art der Beitragsförderung verleitet auch dazu. Wenn wir heute ein Förderungsgesetz haben, das bis zu 180 Millionen Lire für eine Wohnung zuschießt, dann ist das eine ansehnliche Summe. Man - 75 - muß aber bedenken, wieviel eine Wohnung in Südtirol kostet. Und warum kostet in Südtirol eine Wohnung so viel mehr als zum Beispiel in der Nachbarprovinz Trient? Diese Frage sollte man einmal beantworten. Es kann doch nicht sein, daß bei uns die Baukosten soviel höher sind als 50 Kilometer weiter südlich. Und wir haben festgestellt - und das ist nachprüfbar -, auch in anderen Bereichen: In dem Ausmaß, in dem das Land die Beiträge erhöht, steigen mehr oder weniger auch die Preise. Das ist bei den Wohnungen so, das war bei den Zahnarztkosten so, und das war auch anderswo so. Das heißt, im Endeffekt profitieren nicht die Wohnungssuchenden, sondern in diesem Fall die Baufirmen; im anderen Fall waren es die Zahnärzte usw. Diese Art der Förderungspolitik faßt das Problem nicht an der Wurzel. Und wir haben vergessen, daß es auch andere marktorientierte Kriterien gibt, die den Wohnungsmarkt regeln können. Etwas ganz Spezifisches in der Problematik sind die Mieten. Heute hat keiner Interesse daran, eine Wohnung zu vermieten, weil er den Mieter dann nicht mehr hinausbringt usw. Es braucht auch einen Mieterschutz, das ist mir schon klar. Aber ich gehe schon noch davon aus, daß der Besitzer einer Wohnung eigentlich über seine eigene Wohnung verfügen soll können, daß man grundsätzlich über seinen eigenen Besitz verfügen soll können. Es gibt auch anderswo Beispiele, wie man die Materie, -und ich meine langfristig - vielleicht besser regeln könnte: Indem man das Bausparen einführt, womit man die Leute wieder zu Kapitalbildung anregt. Bei uns kann man um den Kauf einer Wohnung ansuchen, aber mit diesem Punktesystem, das wir da eingeführt haben ... Im Prinzip ist diese abgestufte Förderung schon in Ordnung, nur sind wir an einen Punkt angelangt: Jemand, der die Punkte hat, hat das Geld nicht, und jemand, der das Geld hat, hat die Punkte nicht. Wir bewegen uns hier in einem Teufelskreis. Hier "beißt sich die Katze wirklich in den Schwanz". Generell ist es so, daß man einen Sockelbetrag eigentlich schon haben sollte. Ich meine, es ist immer noch besser, daß, wenn man eine Investition macht, man ein Startkapital haben muß. Das ist bei allen Investitionen so, und das muß auch bei einer Wohnung so sein. Daß das Land die sozial Schwächeren besser fördert, das ist auch richtig. Aber der erzieherische Wert des Sparens, der kommt in der bisherigen Förderungspolitik, meiner Meinung nach, zu wenig vor. Ich habe hier etwas vorgeschlagen, was vielleicht merkwürdig klingen mag -das ist der Punkt 3 -, daß das Land zum Beispiel Baugrund ankaufen soll. Das ist ein System, das in England zum Beispiel gilt. Ich rede nicht einer sozialistischen Politik das Wort. Aber der Grund in Südtirol ist so beschränkt. Auf 6 % der Fläche leben 80 % der Bevölkerung. Und wenn wir sehen, wie zersiedelt unser Land teilweise auch schon ist, muß man, ob man will oder nicht, hier irgendwo schon Regeln setzen. Wir können es uns nicht leisten, mit dem Grund umzugehen, als ob er vermehrbar wäre. Das ist er, leider Gottes, nicht. Deshalb braucht es, und bei uns noch mehr, Regeln, und zwar so, daß der freie Markt und der geförderte Teil in einem guten Gleichgewicht nebeneinander stehen können. Deshalb sage ich auch - wir haben heute ja die Aufteilung 55 zu 45 % - 76 - oder 60 zu 40 % geförderter und freier Teil -, in Fällen, wo zum Beispiel ein Grundbesitzer einverstanden ist, daß alles dem sozialen Wohnbau zugeführt wird - und es gibt solche Beispiele -, muß die Spekulation noch mehr eingeschränkt werden, und man könnte noch mehreren Familien zu einer Wohnung verhelfen. Dazu kommt natürlich auch noch die Steuerpolitik des Staates. Und es war von Anfang an eine Forderung der Freiheitlichen, daß man die ICI auf die Erstwohnung abschaffen soll. Man muß sich vorstellen, wenn sich eine junge Familie daranmacht, eine Wohnung zu kaufen oder ein Haus zu bauen, dann kommen noch, abgesehen von den Ratenzahlungen usw., die ICI und alle anderen Dinge dazu. Das ist eine Mehrbelastung. Ich sage, Abschaffung der ICI für die Erstwohnung! Zweit- und Drittwohnungen sollen, meiner Meinung nach, noch mehr versteuert werden. Denn eine zweite Wohnung brauche ich nicht. Wenn jemand in eine Wohnung investieren will, soll er auch das Recht haben, sie zu kaufen. Aber dort ist es dann auch berechtigt, wenn man mehr Steuern dafür verlangt. Die Erstwohnung ist ein Grundrecht. Und ich verweise auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichshofes in Deutschland - und Deutschland gehört auch zur EU -; dort sind alle Steuern auf die Erstwohnung als gesetzeswidrig anerkannt worden. Warum soll es bei uns anders sein? Dieses Urteil ist vom Juli oder vom August dieses Jahres, ich weiß es nicht mehr genau; auf jeden Fall nachdem ich diesen Beschlußantrag verfaßt habe, sonst hätte ich es hier angeführt. Aber ich sage es, und dieses Urteil kann man sicherlich auch holen. In der Förderungspolitik im Bereich Wohnbau - ich sage noch einmal ist bisher sehr viel Geld ausgegeben worden, und ich erkenne das auch an, aber wir können uns diese Art der Förderungspolitik längerfristig nicht mehr leisten. Vor allem können sich die Suchenden die Wohnung nicht mehr leisten. Also, wenn wir diese Politik der ständigen Erhöhung der Förderungsgelder weiterbetreiben, und unter dem Strich mehr Schulden herauskommen, dann kann das nicht richtig sein. Und man braucht sich diese Situation nur zu analysieren. Und man sollte sich bitte auch bei den Banken die Listen jener Leute anschauen, die die Raten nicht mehr zurückzahlen können. Also, das kann keine vernünftige Förderungspolitik sein. Aus diesen Gründen - und ich möchte hier nicht länger ausführen; ich habe versucht, in diesem Beschlußantrag die wesentlichen Punkte zusammenzufassen - ... Was ich noch unterstreichen will, ist eben der erste Punkt. In Südtirol wird jährlich diese Wohnbaumesse veranstaltet, die sicherlich geeignet ist, aufklärerisch zu wirken. Aber durch diesen ganzen Dschungel der Gesetze und auch der Förderungsmaßnahmen durchzukommen ist für einen Normalbürger schon fast nicht mehr möglich. Deshalb müßte man, meiner Meinung nach, einen Einheitstext ausarbeiten, damit diese ganze Materie für den Otto-Normalverbraucher auch noch verständlich ist und er nicht beim Ansuchen für eine Wohnbauhilfe einen Wirtschaftsberater braucht oder zu irgendeinen Verband gehen muß usw. Das sollte für einen Normalbürger auch noch verständlich sein. Deshalb als wichtigste Forderung auch dieser erste Punkt. - 77 - Ich weiß schon - ich habe es in der Zeitung gelesen -, auch von seiten der Mehrheitspartei, der SVP, hat es zwei verschiedene Vorschläge für eine Verbesserung gegeben. Aber alle diese Vorschläge, die ich der Zeitung entnommen habe, treiben nur die bisherige Preispolitik weiter. Die Förderungsbeiträge sollen erhöht werden. Man löst das Problem aber nicht an der Wurzel. Und das kann nicht eine zukunftsweisende Wohnbaupolitik sein. HOLZMANN (AN): Non me ne vorrà il collega Leitner se prendendo spunto dalla sua mozione mi permetterò di allargare un po' il discorso. Il collega ha messo l'accento su alcuni aspetti della politica della casa nella nostra provincia che a nostro avviso meritano certamente di essere evidenziati. Da un lato abbiamo un forte impegno sul fronte finanziario per assicurare un congruo numero di alloggi a famiglie che non sono in grado per vari motivi di procurarsene uno sul libero mercato. Devo dire che mentre la situazione è relativamente tranquilla nelle periferie, nella città capoluogo esistono problemi spesso drammatici, centinaia di sfratti che incombono, centinaia di domande parcheggiate presso l'IPEAA, centinaia di domande parcheggiate verso le varie associazioni che raggruppano le cooperative, ed esistono altre persone che non hanno nessuna possibilità per un verso o per l'altro di potersi procurare un alloggio. E' il caso ad esempio degli appartenenti alle Forze dell'Ordine che spesso proveniendo da fuori provincia, in virtù del fatto che da noi ha ancora molta rilevanza l'anzianità di residenza, non raggiungono punteggi sufficienti per poter ottenere un mutuo per l'acquisto della prima casa, e allo stesso modo non ottengono punteggi sufficienti per avere concrete possibilità di ottenere un'assegnazione per quanto riguarda le cooperative. Questa situazione va certamente corretta. Esiste un fenomeno che è quello della forte lievitazione dei prezzi per l'acquisto di alloggi soprattutto in questi ultimi anni. Noi riteniamo che ciò sia dovuto in gran parte non tanto ai costi di costruzione che sono leggermente più alti rispetto ad altre realtà geografiche vicine o similari, ma soprattutto ai costi dei terreni. I terreni oggi non si vendono più al metro quadrato ma al metro cubo. Può sembrare un'affermazione ironica ma in realtà un terreno edificabile vale in base ai metri cubi che si potranno costruire sopra. E' evidente che nonostante questo grosso impegno economico e finanziario da parte della Provincia il problema della casa è ancora insoluto e insolubile per diverse centinaia di nostri concittadini. Credo che la proposta fatta in questa mozione di consentire la costruzione su terreni di proprietà pubblica possa andare incontro a questo tipo di problema. Bisogna evitare che la Provincia scenda sul terreno della concorrenza sul libero mercato, non deve interferire nella sfera dei privati. Noi sappiamo per esperienza che in qualunque parte del mondo il miglior imprenditore è quello privato, non l'imprenditore pubblico; ad ognuno il suo mestiere. Però l'intervento pubblico è non solo tollerato ma addirittura accettato comunemente in tutti quei paesi dove il sistema economico non si rifa' alle teorie liberiste in senso assoluto, ma dove invece si ritiene che il capitale deve avere una funzione sociale e dove si ritiene soprat- - 78 - tutto che l'ente pubblico deve avere una certa capacità di influenza e di interferenza. Quello di acquistare terreni con fondi pubblici e poi consentire con diritto di superficie di realizzarvi degli appartamenti per delle persone che abbiano certe caratteristiche di reddito a nostro avviso sarebbe una risposta intelligente. In passato ci eravamo occupati di questo fenomeno per quanto riguarda le aree destinate per gli insediamenti produttivi laddove molti di questi terreni concessi comunque a prezzo agevolato - ricordo che l'assegnatario pagava solamente il 60% del costo dell'esproprio del terreno - realizzava un'infrastruttura e molto spesso una volta terminata riusciva a venderla e successivamente comunque ad affittarla, in questo modo disattendendo completamente i criteri che avevano portato alla concessione a suo favore di questo terreno. Anche in quella occasione insistemmo per il diritto di superficie come una soluzione che poteva consentire all'ente pubblico di porre rimedio a questa sorta di speculazione e al tempo stesso di dare delle risposte giuste alle esigenze degli operatori economici. Prendiamo atto con soddisfazione che questo nostro suggerimento, anche se un po' tardivamente, è stato osservato. C'è l'esempio importante dello stabilimento delle Acciaierie dove si è percorsa questa soluzione su una struttura industriale che era già operativa e dava lavoro a centinaia di persone. Ecco quindi che quando il presentatore della mozione suggerisce questo tipo di intervento, ci trova pienamente d'accordo. L'IPEAA deve anche rivedere i criteri dell'assegnazione dei terreni e degli appartamenti di sua proprietà, perché non è più accettabile che metà del punteggio che un richiedente deve avere per ottenere un'assegnazione sia costituito dalla residenza. Non siamo certamente noi quelli che vogliono aprire i confini di questa provincia per consentire qualsiasi tipo di immigrazione che venendo qui potrebbe accampare il diritto di avere una casa, ci vuole prudenza, però non è nemmeno consentito che situazioni di grave disagio sociale per certe famiglie, con figli magari handicappati a carico, con un solo reddito non riescano ad ottenere una casa perché hanno solo 15 o 20 anni di residenza nella nostra provincia. Nei mesi scorsi ho segnalato dei casi concreti, persone ultrasessantenni che dopo una vita di lavoro sono costrette a vivere in un'automobile, in un garages. Sono cose che nella nostra provincia non dovrebbero succedere, quindi spero che da parte della Giunta si apra una riflessione su questi criteri che non sono più attuali a nostro avviso. Ci sono situazioni di gravi disagi sociali che non possono ottenere una risposta, e questo è molto grave. Viceversa ci sono situazioni che apparentemente sono disagevoli, mi riferisco in particolare ai nomadi che riescono ad ottenere assegnazioni di appartamenti IPEAA, come é avvenuto, e si permettono macchine da 80, 90 milioni. Questi sono fatti purtroppo perfettamente dimostrabili. Nei giorni scorsi abbiamo segnalato un caso di una famiglia di nomadi nella val d'Isarco che stava per ottenere un appartamento dall'IPEAA sono stato anche attaccato sui giornali ebbene, non l'ha ottenuto perché si è scoperto che la famiglia di nomadi era proprietaria di un appartamento che l'IPEAA aveva chiesto loro di prendere in gestione per darlo a un'altra famiglia, e loro si sono addirittura rifiutati di darlo, e stavano - 79 - per ottenerne uno. Quindi anche nei criteri che l'IPEAA attualmente sta adottando c'è da fare una profonda riflessione. Sostanzialmente credo che le motivazioni del presentatore della mozione vadano condivise in larga parte e alcune osservazioni a nostro avviso ci sembrano interessanti e in linea con proposte analoghe che abbiamo fatto nel passato. FRASNELLI (SVP): Frau Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Südtirol hat jetzt über Jahrzehnte ein sehr gut funktionierendes System der Wohnbauförderung durch die öffentliche Hand sein eigen nennen dürfen. Tausende und Abertausende junge und weniger junge Menschen, junge Familien, kamen einerseits zu einer Sozialwohnung, anderseits konnten sie im Sinne der Bildung von Eigentum auch in Arbeitnehmerhand ein Eigenheim erwerben. In der Tat haben sich in der Zwischenzeit einige Momente der Rahmenbedingungen verändert, und es ist daher Verpflichtung des Gesetzgebers, den geänderten Rahmenbedingungen, insbesondere was die ökonomische Seite des Problems anlangt, auch die eigene Gesetzgebung rechtzeitig anzupassen, also auch in Richtung Novellierung zu denken. In diesem Sinne hätte auch ich jetzt großes Interesse, in die inhaltliche Debatte zur Frage der Novellierung oder der Reform der Wohnbaupolitik des Landes Südtirol einzusteigen. Allerdings sind wir schon der Auffassung, daß Themen wie Novellierung oder Reform der Wohnbaugesetzgebung des Landes Südtirol nicht auf der Ebene der Behandlung eines Beschlußantrages angegangen werden können und sollen. Jede Fraktion hat 4, 5, 6, 7 Minuten Zeit, und am Ende einer Session wird das schnell abgehandelt, und dann haben wir eine neue Wohnbaureform beschlossen. Nein, so kann das nicht gehen! Hier werden vitale Interessen der Bürger und Bürgerinnen tangiert, und es ist Verpflichtung der Mandatare und des Hohen Hauses, mit Sorgfalt die Diskussion um eine allfällige Reform der Wohnbaugesetzgebung anzugehen. Und so wollen wir es auch halten. Zum anderen haben wir heute anläßlich der Debatte zu einem Beschlußantrag über die Sanierung vernehmen dürfen, daß der zuständige Landesrat hier offiziell erklärt hat, daß in zwei bis drei Monaten die Landesregierung, das zuständige Assessorat und seine Struktur, die ja schon seit geraumer Zeit an einer Novellierung arbeiten, das Ergebnis dieser Arbeiten zunächst in der Regierung und dann hier in den Gremien des Landtages vorlegen werden. Wir werden uns dann allerdings auf institutioneller Ebene, zunächst in der Gesetzgebungskommission und dann auch hier im Plenum, die Zeit nehmen müssen, ausführlich und sorgfältig über eine allfällige Reform oder Novellierung zu diskutieren, sie anzureichern, abzuändern, einfach je nach Notwendigkeit der Sachlage, und sie dann zu beschließen. Wenn daher im beschließenden Teil des Beschlußantrages als Punkt 1 - gewissermaßen als Voraussetzung für alles weitere - gefordert wird "Der Landtag möge die Landesregierung auffordern, innerhalb eines Jahres einen Gesetzesentwurf einzureichen der ... ", dann muß ich den Einbringern sagen, dieses Grundpetit ist überholt, weil heute der Landesrat bei einer anderen Gelegenheit ja offiziell erklärt hat, - 80 - welches der Weg ist, den er beschreiten will. Wir nehmen dies zur Kenntnis und erwarten auch innerhalb dieser Zeitspanne das Ergebnis ihrer Arbeiten und wollen dann, wie gesagt, umfassend und mit Sorgfalt über diese Dinge diskutieren. Heute, am Ende dieser Sitzungsfolge, schnell, schnell in wenigen Minuten, will die SVP noch nicht in die inhaltliche Debatte einsteigen. Es ist viel mehr Sorgfalt vonnöten! Es geht um ein vitales Anliegen der Bevölkerung. CIGOLLA (Assessore alla scuola e cultura italiana, intendenza scolastica italiana, edilizia abitativa - PPI): Ja, der Kollege Frasnelli hat schon ausführlich berichtet und man könnte sagen, daß er fast alles beantwortet hat... PRÄSIDENTIN: Entschuldigen Sie, Landesrat Cigolla, daß ich Sie unterbreche. Ich sehe gerade, daß sich der Abgeordnete Benedikter noch für eine Wortmeldung vorgemerkt hatte. Deshalb muß ich ihm noch vor Ihnen das Wort erteilen. Bitte, Abgeordneter Benedikter. BENEDIKTER (UFS): Ich muß sagen, daß ich dem Kollegen Frasnelli zustimme, nämlich daß man das nicht so kurz und bündig abhandeln kann. Bitte, lieber Kollege Leitner, Du vergißt da einige Dinge. Ich kann sagen, ich war derjenige, der vierzig Jahre lang den Volkswohnbau besorgt hat, erstens, daß alles, was mit Volkswohnbau zu tun, vom Staat aufs Land übergeht - und dazu hat es dann auch die Kundgebung von Sigmundskron gebraucht; in erster Linie ist diese Kundgebung deswegen gemacht worden, damit der Staat nicht neben der primären Zuständigkeit des Landes seine Programme weiterführen kann und, zweitens, daß wir in Südtirol ein passendes System einführen, damit wirklich alle und nicht nur die zugewanderten das Recht auf eine Wohnung haben wie unter dem Faschismus -, sondern auch alle Südtiroler, ganz gleich ob es Deutsche oder Italiener sind. Und ich muß noch kurz sagen, ich weiß, daß es in der Vergangenheit, als ich noch Landesrat war, immer geheißen hat: "Warum so viele Gesetze, und warum immer wieder ein neues Gesetz?". Ja, im Autonomiestatut steht, daß die Staatsgesetze in Kraft treten und in Kraft bleiben - auch bei uns -, solange sie nicht durch Landesgesetze ersetzt werden. Und Gesetze über Volkswohnbau sind immer wieder neue gekommen - die verschiedenen Programme, wie immer sie dann hießen. Und damit diese Staatsgesetze bei uns hier nicht angewendet werden können, mußte dann wieder ein Landesgesetz gemacht werden. Und selbstverständlich hat das bewirkt, daß nicht das Land allein die Gesetzgebung sozusagen systematisch und einheitlich besorgen konnte, sondern daß sich das Land immer wieder an das Staatsgesetz anpassen mußte. Und dann, nachdem das Staatsgesetz übernommen worden war, mußte man nach einiger Zeit diese neue staatliche Regelung in das Landessystem einfügen. Deswegen war es so, daß immer wieder neue Gesetze gemacht werden mußten, mehr oder weniger indem man das Staatsgesetz übernommen hat. - 81 - Bausparen. Ja, bitte, das ist in der Vergangenheit immer wieder vorgebracht worden, und wir mußten feststellen, daß wir keine Zuständigkeit haben, die Spartätigkeit irgendwie zu regeln; weder wir, noch die Region. Die Region hat die Ordnung der Kreditanstalten, aber nicht das Kreditwesen und nicht die Spartätigkeit. Also, wenn der Staat dazu ein Gesetz gemacht hätte, hätten wir das Gesetz nicht übernehmen können. Der Abgeordnete Leitner hat gesagt: "Ja, indem das Land selbst Baugrund ankauft." Ich meine, Du weißt doch, es ist ja das Institut da, das die Befugnis hat, Baugründe anzukaufen. Und ich habe mich jüngst bei einem Landesgesetz - nicht in dieser Legislatur, sondern vorher - dagegen gewehrt, daß man dem Institut nicht nur die Befugnis gibt, Baugründe im ausgewiesenen Bauland zu kaufen - die hat es sowieso - ... Nein, da ist sogar vorgesehen, daß das Institut auch Baugrund außerhalb kaufen kann. Und dann, wenn das Institut einen Baugrund ausfindig gemacht hat, weil ein Eigentümer gerne verkaufen würde, ist die Gemeinde verpflichtet, das als Bauland auszuweisen. Dagegen habe ich mich gewehrt, denn dadurch fördere ich ja die Urbanisierung, denn das Institut kann auch nur den Baugrund enteignen oder ankaufen - dort, wo ein Eigentümer einwilligt -, der als Bauland ausgewiesen ist. Und dort habe ich mich dafür eingesetzt: Es darf nur soviel Bauland ausgewiesen werden als für den Bedarf der ansässigen Bevölkerung notwendig ist. Und auf diese Weise haben wir erreicht - ich weiß, die Österreicher sind gekommen und haben gefragt: "Wie habt Ihr getan, daß Ihr eigentlich im großen und ganzen die Zweitwohnungen verhindert habt?" Wir haben geantwortet, daß wir nicht verbieten konnten, daß Wohnungen als Zweitwohnung an Ausländer oder Inländer verkauft werden, aber wir haben irgendwie versucht, das streng zu handhaben -, daß nicht mehr Baugrund ausgewiesen wird, als für den Bedarf der ansässigen Bevölkerung notwendig ist, aber, bitte, auch den leeren Wohnungen Rechnung tragend. In Bozen sind bei der letzten Volkszählung 2800 leere Wohnungen gemeldet worden. Also, hier sieht es so aus, als ob es das Institut nicht gäbe. Aber das ist schon da. Bezüglich des Punktes 4 muß ich sagen, wenn der Grundeigentümer einverstanden ist, dann kann das Institut sowieso den Baugrund erwerben, und das ganze Grundstück als sozialen Wohnbau behandeln. Aber es soll nicht so sein, daß gefördert wird, daß - wenn der Grundeigentümer einverstanden ist Baugrund erklärt und erworben werden kann, denn dadurch fördere ich nur die noch stärkere Versiegelung des Landes und die Zerstörung der Kulturlandschaft. Gegen das habe ich mich jedenfalls gewehrt. CIGOLLA (Assessore alla scuola e cultura italiana, intendenza scolastica italiana, edilizia abitativa - PPI) (PPI): Ich habe schon vorher gesagt, daß der Fraktionssprecher der SVP schon ausführlich berichtet hat. Nun, an den Abgeordneten Holzmann ... vorrei dire che sicuramente sono dei consigli che ritengo opportuni e delle constatazioni utili perché sfratti purtroppo ce ne sono quotidianamente, le cooperative in questo momento iniziano ad approdare finalmente ad un'as- - 82 - segnazione di area. I militari di cui all'articolo 42 sono stati tenuti in evidenza, speriamo di poterlo modificare. Il discorso prezzi correlazionato al fatto che più mutuo si dà più aumentano i prezzi è molto lungo. Allora avremmo dovuto dire già 20 anni fa di non fare più mutui, avremmo anche risparmiato finanze della Provincia, solo che chiaramente è stato proprio per incentivare l'acquisto della casa che è nato il contributo da parte dell'ente pubblico. La levitazione prezzi è più dovuta alla mancanza di prodotto che non invece al fatto che è stato dato il contributo pubblico. Sapete tutti che la piazza di Bolzano per circa 15 anni é rimasta quasi totalmente senza piano regolatore, questo ha determinato un aumento speculativo dei prezzi fino al punto che tutt'oggi abbiamo dei prezzi che sono al di sopra delle facoltà di un normale lavoratore che intende accedere alla proprietà. Chiaramente da un'analisi che potrebbe essere condotta attraverso l'ufficio statistica potrebbe anche emergere che ci sono degli effetti collaterali in modo da capire quali sono i vizi che portano a questa devianza nel settore del prezzo che diventa speculativo al tempo stesso e proibitivo per l'accesso alla proprietà. Che i terreni sono determinati a metro cubo anziché al metro quadrato, è una considerazione reale. Sembra quasi incredibile che dove ci sono 13 piani costa in una maniera, dove ce ne sono due costa in un'altra maniera, ma qui entriamo nel settore del privato. Mettere mano a quella che è la libera disponibilità di un bene, è difficile da parte dell'ente pubblico. Se fossimo così bravi potremmo diventare i calmieratori. Noch ein Wort zum Kollegen Leitner, was die Gebäudesteuer ICI betrifft. Das ist die traurige Bestrafung für die Wohnungen, die Besteuerung die immer jährlich herauskommt. Das ist eine Tatsache! Hier könnte man sich bemühen, in Rom zu intervenieren. LEITNER (Die Freiheitlichen): (unterbricht) CIGOLLA (PPI): Diese Vorschläge nehme ich gerne an. Wie gesagt, wir sind dabei, diese Novellierung durchzuführen, und sobald ich etwas dazu weiß - wie heute früh schon versprochen -, werde ich das den Fraktionssprechern mitteilen. LEITNER (Die Freiheitlichen): Kollege Frasnelli, weil dieser Beschlußantrag am Ende eines Sitzungstages und auch einer Sitzungswoche behandelt wird, ist er deswegen nicht weniger wichtig, und ich unterstreiche, daß er sehr, sehr wichtig ist. Es wird bei jeder Sitzung ein Beschlußantrag der letzte sein. Diese Argumentation verstehe ich nicht. Natürlich ist das wichtig, und die Materie ist so umfangreich - ist auch so umfangreich geregelt -, daß man das nicht so zwischen Tür und Angel erledigen kann. Nur mache ich darauf aufmerksam, daß der Beschlußantrag am 28. Juli eingereicht wurde, also Mitte August allen Abgeordneten zugeschickt worden ist, und jeder die Zeit dazu gehabt hat ihn zu lesen, sofern er wollte. Natürlich, wenn man ihn erst vor der Sitzung liest, dann ist es immer knapp. Ich habe ihn ja nicht gestern eingereicht. - 83 - Was will ich mit diesem Beschlußantrag aussagen? Ich sage es noch einmal, es ist kein Gesetz! Ich weiß, daß ein Reformgesetz gemacht wird. Deshalb mache ich meine Vorschläge dazu. Ich könnte auch still sein und warten bis das Gesetz von der Kommission in den Landtag geht und dann meine Vorschläge über Abänderungsanträge einbringen. Ich finde es aber vernünftiger, daß man über grundsätzliche Änderungen in der Wohnbaupolitik nachdenkt. Und insofern wäre dieser Beschlußantrag eine Anregung und auch eine Verpflichtung für die Landesregierung diese Argumente miteinzubauen. So ist das gedacht, und so ist es auch geschrieben. Wenn ich höre, daß doch in einigen Punkten Zustimmung besteht, dann muß ich zum Ausdruck bringen, daß wir uns auch Gedanken gemacht haben über die Wohnbaupolitik. Wenn wir nicht diese Situation hätten, bräuchte man nicht darüber nachzudenken. Und, daß viele Leute unzufrieden sind und daß die bisherigen Gesetze nicht mehr den Erfordernissen entsprechen, das gibt ja jeder zu. Nicht umsonst haben auch Leute aus der Volkspartei ihre Vorschläge über die Zeitung der Öffentlichkeit mitgeteilt - so die Arbeitnehmer, so zum Beispiel unser Kollege Berger - was ich zumindest in der Zeitung gelesen habe. Wahrscheinlich gibt es intern auch noch andere Vorschläge. Und meine Vorschläge bringe ich eben hier zur Kenntnis. Dem Kollegen Benedikter möchte ich sagen, daß bei Punkt 4 selbstverständlich nur jene Gründe in Betracht kommen, die als Bauland ausgewiesen sind, um eben Spekulationen zu vermeiden. Es mögen vielleicht einige Punkte auch nicht ganz ausgereift sein; sie sind als Diskussionsgrundlage gedacht, als Punkte, die in dieses neue Reformgesetz Eingang finden sollen. Und darüber sollte man schon nachdenken. Zur ICI möchte ich folgendes sagen: eines ist, wenn man die Erhöhung des Steuerfreibetrages verlangt - was die SVP macht, weiß ich auch nur aus der Zeitung -, etwas anderes ist, wenn man die Abschaffung der ICI auf Erstwohnungen verlangt. Das ist nicht dasselbe! Und da sollte man sich eben einig werden, was man will. Ich plädiere nach wie vor, daß auf die Erstwohnung keine Steuer eingehoben werden soll. Und der Landesrat hat richtigerweise von einer Bestrafung gesprochen. Das hat mir sehr gut gefallen. Ich empfinde es auch als Bestrafung, immer was die Erstwohnung betrifft. Die Zweitwohung sollte man ruhig noch höher besteuern, denn die braucht ein Bürger nicht. Wenn er meint sein Geld in eine Wohnung zu investieren, habe ich nichts dagegen; aber dann muß er in Kauf nehmen, daß er dafür auch etwas bezahlt, denn das ist insofern ja ein Luxus. Ich möchte auch noch auf etwas zurückkommen, was ich vorher nicht so ausführt habe und was heute in der Zeitung nicht ganz korrekt wiedergegeben worden ist, nämlich eine Pressemitteilung unsererseits. Das Land besetzt nicht 80.000 Quadratmeter Wohnraum mit Büros, sondern 80.000 Kubikmeter. Das ist falsch wiedergegeben worden, es ist nicht falsch geschrieben worden. Das ist nicht das gleiche! Wenn man sich das ausrechnet - es bezieht sich ja hauptsächlich auf Bozen - Kollege Benedikter hat gesagt, daß 2000 gemeldete Wohnungen leerstehen; mit diesen 80.000 Kubikmetern Büroraum, die eigent- - 84 - lich Wohnraum sein sollten, sind wiederum an die 350 Wohnungen, womit man eine große Nachfrage befriedigen könnte, verlorengegangen. Deshalb meine Aufforderung: Die Landesregierung sollte ehestens diese Büros, die in für Wohnungen zweckbestimmten Räumen untergebracht sind, freistellen. Die Wohnbaumaterie ist natürlich sehr umfassend, und ich bin auch der Meinung, daß man sie jetzt am Ende einer Sitzung nicht ausführlich darlegen kann. Ich meine aber, daß man mit diesem Beschlußantrag die Landesregierung verpflichten kann, diese Argumentation bei der Ausarbeitung der Vorlage des Reformgesetzes in Betracht zu ziehen. Und warum eine Frist von einem Jahr für das Reformgesetz? Weil ich weiß, daß man mit dieser umfangreichen Materie nicht hudeln kann, daß man das nicht in zwei Monaten machen kann. Deshalb habe auch ich selbst den Rahmen mit einem Jahr angegeben. Ich glaube, innerhalb eines Jahres kann man schon eine Novellierung vorantreiben bzw. einen Einheitstext für ein Reformgesetz schaffen, das diesen Namen auch verdient und den die Bürger auch wieder verstehen. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlußantrag ab. KLOTZ (UFS): Ich ersuche um Feststellung der Beschlußfähigkeit. PETERLINI (SVP): Ich beantrage die namentliche Abstimmung. PRÄSIDENTIN: Es ist die namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich stelle fest, daß zwei weitere Abgeordnete diesen Antrag unterstützen. Es wurde die Nummer 13 gezogen. FRICK (SVP): (Abwesend) HOLZMANN (AN): Sì. HOSP (SVP): (Abwesend) IANIERI (UdC): (Assente) KASSLATTER-MUR (SVP): Nein. KLOTZ (UFS): Nein. KOFLER (SVP): Nein. KURY (GAF-GVA): (Abwesend) LAIMER (SVP): Nein. LEITNER (Die Freiheitlichen): Ja. - 85 - MAYR C. (SVP): (Abwesend) MAYR S. (SVP): (Abwesend) MESSNER (SVP): Nein. MINNITI (AN): (Assente) MONTEFIORI (Lega Nord): (Assente) MUNTER (SVP): (Abwesend) PAHL (SVP): (Abwesend) PETERLINI (SVP): Nein. SAURER (SVP): (Abwesend) VIOLA (PDS): No. WALDNER (Die Liberalen - Freie demokratische Bewegung): (Abwesend) WILLEIT (SVP): (Abwesend) ZENDRON (GAF-GVA): (Assente) ACHMÜLLER (SVP): Nein. ATZ (SVP): (Abwesend) BENEDIKTER (UFS): Nein. BENUSSI (AN): Sì. BERGER (SVP): (Abwesend) BOLZONELLO (AN): Sì. CIGOLLA (PPI): No. DENICOLO' (SVP): Nein. DI PUPPO (PPI): (Assente) - 86 - DURNWALDER (SVP): (Abwesend) FEICHTER (SVP): Nein. FRASNELLI (SVP): Nein. PRÄSIDENTIN: Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: abgegebene Stimmen 17, 13 Nein-Stimmen und 4 Ja-Stimmen. Die Beschlußfähigkeit ist nicht gegeben. Ich unterbreche die Sitzung für 10 Minuten. ORE 18.28 UHR ---------ORE 18. 37 UHR PRÄSIDENTIN: Die Sitzung ist wieder aufgenommen. Wir stimmen nochmals über den Beschlußantrag ab: mit 5 JaStimmen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt. FRASNELLI (SVP): Frau Präsidentin, ich beantrage die Aufhebung der Sitzung. PRÄSIDENTIN: Erhebt jemand einen Einwand gegen den Vorschlag des Abgeordneten Frasnelli die Sitzung jetzt schon zu schließen? Gibt es Einwände dagegen? Abgeordnete Klotz, bitte. KLOTZ (UFS): Ich möchte nur darauf hinweisen, daß ich großen Wert darauf lege - das möchte ich deshalb festhalten, damit man dann nicht irgendwie sagt, es sei nicht daraufhingewiesen worden - daß der Tagesordnungspunkt betreffend den Zivildienst, da er vordergründig ist, selbstverständlich in der Novembersitzung als erster Punkt nach der Fragestunde behandelt wird. PRÄSIDENTIN: Abgeordnete Klotz, alle Tagesordnungspunkte, denen Behandlung unterbrochen worden ist, werden bei einer folgenden Tagesordnung immer vorne eingereiht. Ich kann Ihnen nicht garantieren, daß es der erste Tagesordnungspunkt nach der aktuellen Fragestunde sein wird. Auf jeden Fall aber kommt er sicher in die vordersten Ränge. Die Sitzung ist geschlossen. ORE 18.40 UHR - 87 - - 88 - SITZUNG 73. SEDUTA 6.10.1995 Sono intervenuti i seguenti consiglieri: Es haben folgende Abgeordnete gesprochen: ACHMÜLLER 53, 85 BENEDIKTER 4, 5, 12, 13, 22, 80, 85 BENUSSI 30, 85 BOLZONELLO 41, 85 CIGOLLA 13, 60, 80, 81, 82, 86 DI PUPPO 48, 86 FRASNELLI 5, 13, 31, 35, 36, 39, 44, 51, 58, 67, 79, 86 FRICK 18, 20, 24, 84 HOLZMANN 10, 77, 84 KLOTZ 18, 46, 60, 63, 67, 69, 70, 71, 84, 86 KURY 19, 45, 59, 70, 71, 85 LEITNER 18, 31, 43, 44, 56, 61, 74, 82, 85 MONTEFIORI 9, 85 VIOLA 8, 85 WALDNER 20, 24, 30, 52, 54, 85 WILLEIT 30, 85 ZENDRON 15, 19, 85