der 156. Sitzung vom 18. Juli 1997 della seduta n. 156 del 18 luglio

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der 156. Sitzung vom 18. Juli 1997 della seduta n. 156 del 18 luglio
der 156. Sitzung vom 18. Juli 1997
della seduta n. 156 del 18 luglio 1997
SÜDTIROLER LANDTAG
CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA
DI BOLZANO
SITZUNG 156. SEDUTA
18.7.1997
INHALTSVERZEICHNIS
INDICE
Landesgesetzentwurf
Nr.
125/97:
“Finanzbestimmungen
in
Zusammenhang
mit
dem
Nachtragshaushalt des Landes Südtirol
für das Jahr 1997 und für den
Dreijahreszeitraum
1997-1999”
(Fortsetzung). ........................................ 6
Disegno di legge provinciale n. 125/97:
“Disposizioni finanziarie in connessione
con l’assestamento del bilancio di
previsione della Provincia per l’anno
finanziario 1997 e per il triennio 19971999” (continuazione)........................... 6
Landesgesetzentwurf
Nr. 126/97:
“Nachtragshaushalt des Landes Südtirol
für das Finanzjahr 1997 und für den
Dreijahreszeitraum
1997-1999”
(Fortsetzung). ........................................ 6
Disegno di legge provinciale n. 126/97:
“Assestamento del bilancio di previsione
della Provincia per l’anno finanziario
1997 e per il triennio 1997-1999”
(continuazione). .................................... 6
Tagesordnung Nr.11, eingebracht von
den Abgeordneten Kury und Zendron... 6
Ordine del giorno n. 11, presentato dalle
consigliere Kury e Zendron. ................. 6
Tagesordnung Nr. 12, eingebracht von
den Abgeordneten Zendron und Kury. 11
Ordine del giorno n. 12, presentato dalle
consigliere Zendron e Kury, riguardante
la riduzione della impermeabilizzazione
del suolo. ............................................. 11
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Nr. 156 - 18.7.1997
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
Dott. UMBERTO MONTEFIORI
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
ORE 10.03 UHR
(Namensaufruf - Appello nominale)
PRESIDENTE: Dichiaro aperta la seduta.
Prego dare lettura del processo verbale dell’ultima seduta.
ATZ (Sekretär - SVP): (Verliest das Sitzungsprotokoll - legge il processo verbale)
PRESIDENTE: Ci sono osservazioni al verbale? Nessuna. Il verbale è
approvato.
Comunicazioni della Presidenza:
Sono state presentate le seguenti interrogazioni:/Folgende Anfragen wurden
eingebracht: N. 5824/97 (Christine Mayr), betreffend die Prostitution in Südtirol riguardante la prostituzione in Alto Adige; N. 5825/97 (Bolzonello), betreffend
das negative technische Gutachten über die Erneuerung der Konzessionen zur
Produktion hydroelektrischer Energie durch die Edison-Gesellschaft - riguardante il parere tecnico negativo sul rinnovo delle concessioni per la produzione
di energia idroelettrica da parte della società Edison; N. 5826/97 (Holzmann),
betreffend die Beauftragung von Herrn Emil Obexer mit den Aufgaben eines
Verwaltungsreferenten im Bozner Krankenhaus - riguardante l’incarico di referente amministrativo conferito al Sig. Emil Obexer presso l’ospedale di Bolzano;
N. 5827/97 (Holzmann), betreffend die Übersetzung sämtlicher Projektunterlagen ins Deutsche seitens der Südtiroler Transportsysteme (STS) - riguardante
la traduzione in tedesco di tutta la documentazione progettuale da parte della
S.T.A.; N. 5828/97 (Holzmann), betreffend die Abschlußrechnung über die Ergänzungs-vorsorge - riguardante il rendiconto sulla previdenza integrativa; N.
5829/97 (Holzmann), betreffend die Ablehnung des Ansuchens um einen Beitrag für die Einführung eines Qualitätssystems, das von der Fa. Eca San Industriale KG - Bozen eingreicht wurde - riguardante il rigetto della domanda di
contributo per l’implementazione di un sistema qualità presentata dalla ditta Eco
San Industriale SaS di Bolzano; N. 5830/97 (Holzmann), betreffend die Konvention zwischen dem Land und der Zelig Ges.m.b.H. über die Beauftragung mit
der Durchführung von Berufsaus-bildungskursen - riguardante la convenzione
tra la Provincia e la Zelig Srl di Bolzano in merito all’affidamento in gestione di
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corsi di Formazione Professionale; N. 5831/97 (Holzmann), betreffend die Neufestlegung der Stellenpläne der Musikinstitute - riguardante la rideterminazione
delle dotazioni organiche degli istituti per l’educazione musicale; N. 5832/97
(Holzmann), betreffend die Neufestlegung des Stellenplans des Schulverwaltungspersonals - riguardante la rideterminazione delle dotazioni organiche del
personale dell’amministrazione scolastica; N. 5833/97 (Holzmann), betreffend
den Dienst zur Lieferung/Verwaltung von Essensgutscheinen für das Landespersonal - riguardante il servizio di fornitura gestione di buoni pasto a favore del
personale provinciale; N. 5834/97 (Holzmann), betreffend den Bau von Klassen
aus Fertigbauteilen für die Landesberufsschule Bruneck - riguardante la costruzione di aule prefabbricate per la scuola professionale provinciale di Brunico;
N. 5835/97 (Holzmann), betreffend den Widerruf des Beschlusses über die Ermächtigung zum Abschluß eines Vertrages mit der Fa. IBM - riguardante la revoca della delibera in merito all’autorizzazione alla stipulazione di un contratto
con la ditta IBM; N. 5836/97 (Holzmann), betreffend die mit Beschluß Nr. 3182
den öffentlichen Museen und Körperschaften gewährten Beiträge - riguardante i
contributi stanziati con delibera n. 3182 a musei ed enti pubblici; N. 5837/97
(Holzmann), betreffend die Abänderung der Durchführungsverordnung über die
Tätigkeit der Zimmervermieter und der Vermieter von Ferienwohnungen - riguardante le modifiche del regolamento di esecuzione relativo all’attività dell’affitto
delle camere ed appartamenti ammobiliati per ferie; N. 5838/97 (Holzmann),
betreffend die Jahresabschlußrechnung und die Änderung des Haushaltsvoranschlages 1997 der Autonomen Bozner Messekörperschaft - riguardante il bilancio consuntivo 1996 e la variazione al bilancio preventivo 1997 dell’Ente Autonomo Fiera di Bolzano - N. 5839/97 (Holzmann), betreffend den Beschluß Nr.
3167 über die Landeskindergärten in italienischer Sprache - Verlängerung des
Stundenplans und Änderung des Stellenplanes - riguardante le la delibera n.
3167 in merito alle scuole materne provinciali in lingua italiana - prolungamento
orario e modifiche all’organico; N. 5840/97 (Holzmann), betreffend den Außerordentlichen Weiterbildungsplan für die Anwendung der neuen Lehrpläne
Deutsch - Zweite Sprache an den italienischen Pflichtschulen - riguardante il
Piano Straordinario di Aggiornamento per l’applicazione dei nuovi programmi
del tedesco - lingua seconda nella scuola dell’obbligo in lingua italiana; N.
5841/97 (Holzmann), betreffend den Bau der übergemeindlichen Radwege laut
Beschluß Nr. 3130 - riguardante la realizzazione delle piste ciclabili intercomunali in base alla delibera n. 3130; N. 5842/97 (Holzmann), betreffend die Beiträge zugunsten der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols - riguardante i contributi
erogati a favore dei Corpi volontari dei Vigili del Fuoco della provincia di Bolzano; N. 5843/97 (Holzmann), betreffend die Benennung des Forstweges “Rauterweg-Regensberg” ausschließlich in deutscher Sprache - riguardante la denominazione della strada forestale “Rauterweg-Regensberg” nella sola lingua
tedesca; N. 5844/97 (Holzmann), betreffend die Namen der effektiven und der
Ersatzmitglieder des Landesbeirates für Sozialfürsorge und seiner Sektionen riguardante i nominativi dei membri effettivi e sostituti della consulta provinciale
dell’assistenza sociale e delle sezioni; N. 5845/97 (Holzmann), betreffend die
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von den Belüftungsgittern der Tiefgarage am Bahnhofsplatz ausgehende Gefahr - riguardante la pericolosità deter-minata dalle griglie di aerazione del parcheggio interrato di piazza Stazione - N. 5846/97 (Zendron/Kury), betreffend
den Verkehrsplan von Neumarkt - Lärmverminderung und Verkehrsberuhigung
- riguardante il piano di viabilità di Egna - riduzione dei rumori e del traffico automobilistico; N. 5847/97 (Bolzonello), betreffend die Überschwemmung der
Keller in der Sassaristraße infolge des Ansteigens des Grundwasserspiegels riguardante gli scantinati allegati a causa dell’innalzamento della falda sottostante siti in via Sassari.
Von Landesrat Cigolla beantwortete Anfragen: Interrogazioni con
risposta scritta da parte dell'assessore Cigolla: N. 5537/97 (Minniti), betreffend
die Benützer der Schulbibliotheken - riguardante l’utenza delle biblioteche scolastiche.
Von Landesrat Di Puppo beantwortete Anfragen: Interrogazioni con
risposta scritta da parte dell’assessore Cigolla: N. 5708/97 (Minniti), betreffend
das auf Inns-bruck ausgedehnte Transportverbundsystem - riguardante il
trasporto integrato esteso ad Innsbruck.
Von Landesrat Frick beantwortete Anfragen: Interrogazioni con
risposta scritta da parte dell'assessore Frick: N. 5570/97 (Holzmann), betreffend
den Grund für die Abweisung des Rekurses von Frau Folino Dodica - riguardante il motivo della respinta del ricorso della signora Folino Rodica.
Von Landesrat Kofler beantwortete Anfragen: Interrogazioni con
risposta scritta da parte dell'assessore Kofler: N. 5416/97 (Tarfusser/Leitner),
betreffend die MeBo-Brücke in Vilpian - riguardante il viadotto della MeBo a Vilpiano; N.5613/97 (Zendron/Kury), betreffend die Ablehnung seitens der Landesregierung, in Leifers-Süd eine neue Autobahnausfahrt zu errichten - riguardante la bocciatura da parte della Giunta provinciale di un nuovo casello autostradale a Laives-sud.
Von Landesrat Saurer beantwortete Anfragen: Interrogazioni con
risposta scritta da parte dell'assessore Saurer: N. 5763/97 (Holzmann), betreffend die Pensionen, die die Roma-Frauen im Alter von 55 Jahren beziehen - riguardante le pensioni all’età di 55 anni percepite dalle donne rom; N. 5647/97
(Zendron), betreffend den mangelnden Respekt gegenüber den Patienten an
den Schaltern des Krankenhauses - riguardante lo scarso rispetto per i pazienti
agli sportelli dell’ospedale.
Von Landesrat Viola beantwortete Anfragen: Interrogazioni con
risposta scritta da parte dell'assessore Viola: N. 5638/97 (Holzmann), betreffend die Firmen, die in den Genuß der mit Beschluß Nr. 2658 bereitgestellten
Beiträge kommen werden - riguardante le ditte che beneficeranno dei contributi
stanziati con delibera n. 2658; N. 5639/97 (Holzmann), betreffend die Firmen,
die in den Genuß der mit Beschluß Nr. 2659 bereitgestellten Beiträge kommen
werden - riguardante le ditte che beneficeranno dei contributi stanziati con delibera n. 2659; N. 5640/97 (Holzmann), betreffend die Firmen, die in den Genuß
der mit Beschluß Nr. 2662 bereitgestellten Beiträge kommen werden - riguardante le ditte che beneficeranno dei contributi stanziati con delibera n. 2662;
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N. 5641/97 (Holzmann), betreffend die Firmen, die in den Genuß der mit
Beschluß Nr. 2663 bereitgestellten Beiträge kommen werden - riguardante le
ditte che beneficeranno dei contributi stanziati con delibera n. 2663.
Per la seduta odierna si è giustificato il consigliere Bolzonello.
Punto 83) dell’ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 125/97: “Disposizioni finanziarie in connessione con l’assestamento del bilancio di previsione della
Provincia per l’anno finanziario 1997 e per il triennio 1997-1999” (continuazione).
Punto 84) dell’ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 126/97:
“Assestamento del bilancio di previsione della Provincia per l’anno finanziario 1997 e
per il triennio 1997-1999” (continuazione).
Punkt 83 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 125/97: “Finanzbestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Jahr
1997 und für den Dreijahreszeitraum 1997-1999” (Fortsetzung).
Punkt 84 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 126/97: “Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 1997 und für den Dreijahreszeitraum 19971999” (Fortsetzung).
Ieri abbiamo terminato la trattazione dell’ordine del giorno n. 10.
Pertanto passiamo all’ordine del giorno n. 11.
Ordine del giorno n. 11, presentato dalle consigliere Kury e Zendron.
Il Sovrintendente provinciale ai beni culturali dott. Stampfer ha proposto di porre sotto tutela la stazione ferroviaria di Bolzano ai sensi
della vigente legge sulla tutela dei beni culturali, e con una nota datata 31-1-1997 ha comunicato tale proposta ai proprietari, ovvero
l’Ente Ferrovie dello Stato e il Comune di Bolzano. Nelle motivazioni, egli descrive la facciata (con le statue dello scultore Ehrenhöfer), rimodernata nel 1928 dall’architetto Angiolo Mazzoni secondo uno stile originale, l’atrio con la biglietteria, la torre dell’orologio,
l’ex ristorante e i vari particolari decorativi di stampo espressionista, nonché le pensiline del primo, terzo e quarto binario.
In una nota del 26-2-1997, l’amministrazione ferroviaria ha opposto
un’obiezione formale, spiegando che le pensiline del terzo e del
quarto binario devono essere innalzate per consentire il transito dei
treni adibiti al trasporto Tir e che i relativi lavori sono già stati appaltati.
L’obiezione dell’amministrazione ferroviaria riguarda solo una parte
del complesso ferroviario che la Sovrintendenza provinciale ai beni
culturali desidera porre sotto tutela, e cioè i binari. Visto che i lavori
di ristrutturazione delle pensiline del terzo e del quarto binario pianificati dall’amministrazione ferroviaria prevedono il mantenimento
dei pilastri in ghisa, si suppone sia possibile un’intesa tra la Sovrintendenza e le Ferrovie.
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In data 14 aprile la Giunta provinciale ha tuttavia deciso, contro
ogni aspettativa, di porre sotto tutela solo la facciata della stazione
ferroviaria di Bolzano. Tale decisione, senz’altro difficile anche per
la stessa Giunta provinciale (dei 10 membri presenti, due hanno
votato contro e tre si sono astenuti), è tanto più incomprensibile se
si considera che persino il proprietario, e cioè l’Ente Ferrovie dello
Stato, si era opposto solo alla tutela delle pensiline e non
dell’edificio.
Ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
sollecita
la Giunta provinciale
a rivedere la deliberazione n. 1482 del 14-4-1997 e ad accogliere
la richiesta della Sovrintendenza provinciale ai beni culturali di porre sotto tutela l’intero edificio che ospita la stazione ferroviaria di
Bolzano.
---------Der Landeskonservator Dr. Stampfer hat die Unterschutzstellung
nach dem geltenden Denkmalschutzgesetz des Bozner Bahnhofes
vorgeschlagen und mit Schreiben vom 31.1.1997 die Eigentümer
“Ente Ferrovie dello Stato” und die Gemeinde Bozen davon in
Kenntnis gesetzt. In der Begründung beschreibt der Landeskonservator die in einem eigenständigen Stil von dem Architekten Angiolo Mazzoni im Jahre 1928 neugestaltete Hauptfront (mit den
Statuen des Bildhauers Ehrenhöfer), die Schalterhalle, den Uhrturm und das ehemalige Restaurant mit ihren Details, die z.T. vom
Expressionismus geprägt sind, weiters die Überdachung des 1.
Bahnsteiges und jene des 3. und 4. Bahn-steiges.
Die Eisenbahnverwaltung hat mit Schreiben vom 26.2.1997 formalen Einwand erhoben, wobei sie darauf hinwies, daß die Überdachung des 3. und 4. Bahnsteiges erhöht werden muß, um dort den
Transit von Lastenzügen zu gewährleisten. Die Arbeiten seien
schon vergeben worden.
Der Einwand der Eisenbahnverwaltung betrifft nur einen Teil der
Bahnhofsgebäude, die das Landesdenkmalamt unter Schutz stellen möchte, nämlich die Bahnsteige. Zumal bei den von der Eisenbahnverwaltung geplanten Umbauarbeiten an der Überdachung
der Bahnsteige 3 und 4 die Gußeisen-stützen erhalten bleiben sollen, ist anzunehmen, daß zwischen Denkmalamt und Eisenbahnverwaltung eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
Am 14. April hat nun die Landesregierung wider Erwarten beschlossen, nur die Fassade des Bozner Bahnhofs unter Schutz zu
stellen. Dieser auch in der Landesregierung offensichtlich umstrittene Beschluß (von den 10 anwesenden Regierungsmitgliedern
stimmten zwei dagegen und drei enthielten sich der Stimme), ist
insofern unverständlich, als die Eigentümerin selbst - nämlich die
Eisenbahnverwaltung - nur Einwände gegen eine Unterschutzstellung der Bahnsteige, nicht aber des Gebäudes eingebracht hat.
Dies vorausgeschickt,
fordert
DER SÜDTIROLER LANDTAG
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die Landesregierung auf,
den Beschluß Nr. 1482 vom 14.4.1997 zu revidieren und dem Antrag des Denkmalamtes nachzukommen, das gesamte Gebäude
des Bozner Bahnhofes unter Schutz zu stellen.
La parola alla consigliera Kury.
KURY (GAF-GVA): Danke, Herr Präsident! Es geht hier also um die
Unterschutzstellung des Bozner Bahnhofs. Erlauben Sie mir kurz zu erklären,
warum ich diesen Antrag jetzt stelle. Der Bozner Bahnhof war bis zu dem Zeitpunkt, als die Eisenbahn privatisiert worden ist, automatisch unter Denkmalschutz. Es gibt ja das bekannte Gesetz, das sämtliche öffentliche Gebäude, die
über 50 Jahre alt sind, automatisch unter Denkmalschutz stellt. In dem Augenblick, als die Eisenbahn privatisiert worden ist, ist diese Schutzbestimmung
weggefallen. Aufgrund des aus meiner Sicht trefflichen Films von Wieser ist
dann eine rege Diskussion über die Wichtigkeit dieses Gebäudes entstanden.
Landeskonservator Stampfer hat bereits zu Beginn dieses Jahres den Antrag
gestellt, das gesamte Gebäude einschließlich der Bahnsteige unter Schutz zu
stellen. Er begründet diesen Antrag damit, daß dieses Gebäude seine kunsthistorische Wichtigkeit hat und das Stadtbild dieses Stadtviertels entscheidend
prägt. Er erklärt ausführlich, daß der Bozner Bahnhof zum Großteil durch die
Renovierung und Überbauung der alten Bahnanlage entstanden ist. Der Architekt, der zu Werke gegangen ist, heißt Angiolo Mazzoni. Er ist insofern bekannt,
als daß er in Italien viele Bahnhöfe dieser Zeit - einige von ihnen haben einen
großen kunsthistorischen Wert - gebaut hat. Am Bozner Bahnhof ist natürlich
nicht dieser große kunsthistorische Wert gegeben. Allerdings sind die Kunsthistoriker der Meinung, daß der Architekt mit großem Feingefühl ans Werk gegangen ist und diese neue Bahnanlage dem davorliegenden Platz in ausgezeichneter Weise angepaßt hat. Wie Sie alle wissen, befand sich neben dem Bahnhof
das bekannte Hotel “Viktoria”. Mazzoni hat versucht, Elemente aus diesem Hotel zu übernehmen. Er hat den Bahnhof aber auch auf die Landschaft abgestimmt, was wir täglich feststellen können. Der Blick auf den Schlern ist freigegeben. Damit hat er also auf die Monumentalität jener Zeit verzichtet.
Was diesen Bahnhof international auszeichnet, ist die Tatsache, daß
hier Elemente aus verschiedenen internationalen Stilrichtungen zusammenfließen und zu einem harmonischen Ganzen verschmelzen. Einerseits weist er die
typischen Elemente der Moderne auf, andererseits aber auch die Elemente, wie
sie aus dem damaligen Österreich bekannt sind. Ich beziehe mich dabei auf
Josef Hoffmann, dessen Einfluß ganz deutlich wird, wenn man die Schalterhalle
betritt. An den Lampen und den Fahrkartenschaltern können wir typische Jugendstilelemente feststellen. Zum österreichischen Einfluß kommt der Einfluß
des deutschen Expressionismus dazu, der vor allem an den Statuen deutlich
wird. Wenn Sie sich vielleicht einmal die Zeit nehmen, die beiden Statuen von
Ehrenhöfer links und rechts des Bahnhofseinganges anzuschauen, dann werden Sie sehen, daß sie typische Elemente des deutschen Expressionismus
aufweisen. Auch die Masken, die an den Brunnen abgebildet sind, weisen Ele-
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mente des deutschen Expressionismus auf. Die Masken, die am Boden der
noch aus der K u. K-Zeit stammenden Gußeisenträger angebracht sind, spiegeln den deutschen Expressionismus eigentlich ziemlich stilrein wider. Also, ich
denke, daß der Bozner Bahnhof eine Bahnanlage ist, die für unsere Gegend typisch ist, zumal hier wirklich Stileinflüsse aus Nord und Süd zusammengeflossen sind, und die dieses Stadtviertel für lange Zeit geprägt hat. Auch der große
Uhrturm ist ein typisches Merkmal der damaligen Architektur.
Nun, Landeskonservator Stampfer begründet diesen Antrag mit den
von mir vorgebrachten Hinweisen. Gegen den Antrag von Stampfer hat die Eisenbahnverwaltung Einspruch eingelegt. Allerdings - und das ist auch wesentlich - hat sich die Bahnverwaltung bei ihren Einsprüchen auf Probleme der
Bahnsteige konzentriert. Sie hat gesagt, daß die Bahnsteige 3 und 4 verändert
werden müssen, damit die großen Transitzüge durchfahren können. Sie hat in
ihrem Einspruch aber kein Wort darüber verloren, daß eine Unterschutzstellung
des Gebäudes nicht möglich wäre. Ich wiederhole es noch einmal: Alle Einwände haben ausschließlich die Bahnsteige betroffen. Umsomehr hat mich
verwundert, daß die Landesregierung kürzlich beschlossen hat, dem Antrag
von Konservator Stampfer nicht vollkommen nachzukommen. Nicht das ganze
Bahnhofsgebäude soll nämlich unter Schutz gestellt werden, sondern lediglich
die Fassade. Ich denke, daß das auf lokaler Ebene eine schlechte Entscheidung ist. Auf internationaler Ebene, wo man Denkmalschutz ja sehr ernst
nimmt, setzt sich immer mehr die Haltung durch, daß Fassadenschutz an und
für sich abzulehnen sei. Wenn ein Gebäude nicht erhaltenswert ist, dann soll
man es abreißen und durch neue und gute Architektur ersetzen. Wenn man allerdings der Meinung ist, daß ein Gebäude und eine Fassade zu erhalten sind und dieser Meinung ist offensichtlich auch die Landesregierung -, dann kann
man nicht diese Art “Disneyland-Schutz” anwenden, indem man die Fassade
beläßt und dahinter alles renoviert. Damit zerstört man nämlich jegliche Atmosphäre, die ein Haus ausstrahlt. Insofern mein Wunsch an die Landesregierung,
ihren Beschluß noch einmal zu überdenken. Dieser Beschluß war auch innerhalb der Landesregierung nicht unumstritten. Aus dem Protokoll geht hervor,
daß nur fünf Mitglieder der Landesregierung damit einverstanden waren. Von
den anwesenden 10 Mitgliedern hatten 5 Bedenken, 2 haben sich dagegen
ausgesprochen und drei haben sich der Stimme enthalten. Insofern scheint also
auch in der Landesregierung eine Diskussion im Gang gewesen zu sein. Es
wäre wirklich ein großer Wunsch, daß wir mit unserer historischen Bausubstanz
etwas respektvoller umgehen und sie nicht ratzeputz einem blindwütigen Fortschritt opfern. Ich glaube, daß wir das der Vergangenheit schuldig sind. Es ist
wichtig, daß wir jene entscheidenden Elemente für die Zukunft beibehalten.
DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI):
Deve essere fatto un chiarimento su un tema così importante come quello della
tutela dei beni culturali. Laddove un bene non è tutelato, non è per necessità
esposto a rischio di distruzione. Questo è un dato di fatto acquisito. La tutela
non è altro che un modo di richiamare l’attenzione maggiore nel momento in cui
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su quell’immobile dovessero essere operati degli interventi di conservazione, di
modifica o di completamento di opera. Una stazione ferroviaria in particolare
non è, come le altre opere pubbliche, qualcosa di statico, ma è per sua natura
una struttura soggetta nel tempo a rispondere a diverse esigenze legate al traffico e alla mobilità. Esempio classico è stato quello della pensilina fra il terzo e
quarto binario, pensilina che per anni è rimasta invariata proprio perché le caratteristiche del traffico ferroviario mai ne avevano richiesto la modificazione.
Nel momento in cui questa modifica si è resa necessaria, legata al fatto che si è
scelto di aumentare il traffico del trasporto merci attraverso la ferrovia, quindi il
sistema inter- modale per il quale sono state costruite ex novo quattro gallerie
lungo la linea ferroviaria del Brennero, ci si è trovati nella condizione di dover
modificare le pensiline, altrimenti gli autotreni su carri ferroviari non avrebbero
potuto attraversare la stazione di Bolzano andando a sbattere contro la pensilina. Mezzo metro della stessa intralciava il percorso dei treni. Ecco che in
questo momento è scattato il meccanismo della tutela che ha costituito un
grosso elemento di intralcio nell’esecuzione di quest’opera resa necessaria per
gli interessi generali decisamente più vasti rispetto al valore della pensilina
stessa.
Ecco perché nel momento in cui si chiede di porre un veto sulla stazione ferroviaria, la Giunta provinciale ha ritenuto che la parte di valore rispetto
alla quale sicuramente non sono prevedibili interventi di modifica di nessuna
natura era sicuramente la facciata, quella che si offre alla vista della cittadinanza, mentre le strutture interne legate al fabbricato per la loro funzione possono essere soggette nel tempo ad interventi anche di minima portata. Ad
esempio in questi giorni si sta studiando l’installazione di totem all’interno
dell’atrio della stazione, che sono delle strutture dotate di video che consentono
di dare informazioni dirette immediate su servizi di collegamento con altri nodi
importanti, ad esempio l’aeroporto di Verona, per cui chi entra in stazione vede
anche gli orari di partenza degli aerei secondo le diverse destinazioni.
E’ chiaro che intervenire in questo ambito costituirebbe ogni volta
l’obbligo di passare attraverso una certa trafila di autorizzazione che finirebbero
per ridurre l’efficacia degli interventi. Si pensi soltanto allo sviluppo
dell’informatica che incide fortemente anche sulle opere edili dovendo queste
ormai trasformarsi per poter avere passaggio di cavi. Pavimenti fluttuanti per il
passaggio di cavi legati al hardware informatico hanno determinato la necessità
di rimettere in discussione la natura stessa degli uffici che si trovano all’interno
del fabricato della stazione.
E’ chiaro che l’obiettivo della Giunta provinciale non è quello di sottoporre a demolizione la stazione solo perché non è soggetta a tutela. La stazione è sopravvissuta fino ad oggi in buone condizioni, ha buone ragioni per continuare a vivere, questo senza togliere quello che è lo scopo principale, di
essere una struttura della mobilità.
Ecco perché un vincolo eccessivo finirebbe per essere d’intralcio allo
scopo più generale più rilevante dal punto di vista della mobilità, senza togliere
- 11 -
alcuna garanzia alla tutela del patrimonio che è importante per la nostra comunità.
Per questo l’ordine del giorno deve essere respinto.
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione: respinto con 8 voti favorevoli,
13 voti contrari e 1 astensione.
Passiamo all’ordine del giorno n. 12:
Ordine del giorno n. 12, presentato dalle consigliere Zendron e Kury,
riguardante la riduzione della impermeabilizzazione del suolo.
Oggetto: Riduzione della impermeabilizzazione del suolo
Le recenti inondazioni nella Bassa Atesina e la generale minaccia
per la nostra Provincia dovuta ad eventuali rotture di dighe, caduta
massi e frane in occasione di quantità di precipitazioni superiori alla
media hanno dimostrato che sono necessarie urgenti misure di
protezione per evitare catastrofi dovute ad un intervento massiccio
dell’uomo sulla natura.
Una delle cause maggiori per l’acqua alta è l’impermeabilizzazione
del suolo dovuta ad una edificazione irresponsabile. In Alto Adige
pare che annualmente si costruiscono aree che corrispondono alla
dimensione della città di Merano. Ma non tutte le cementificazioni
sono effettivamente utili se teniamo presente ciò che comportano:
invece di essere assorbite dal terreno, le precipitazioni sull’asfalto
defluiscono come dei torrenti. Ne consegue che si abbassa il livello
della falda freatica e si riduce la portata delle sorgenti, mentre
l’acqua in superficie continua ad aumentare. Le costose sistemazioni artificiali degli argini e l’ampliamento degli alvei dei fiumi non
sono una protezione sufficiente da erosioni ed alluvioni.
Il professore altoatesino di bioingegneria e pianificazione paesaggistica presso l’Università di agraria a Vienna, Florin Florineth, è
dell’avviso che in Alto Adige sia necessario un programma per la
protezione da alluvioni con i relativi provvedimenti d’incentivazione.
Egli dice che “debbono essere eliminate le cause che comportano
il rischio di continue alluvioni.” Secondo Florineth ciò è possibile ad
esempio tramite una zootecnia biologica senza la concimazione
eccessiva dei campi (in quanto comporta una minore crescita di
radici - pericolo di erosioni), una renaturalizzazione dei corsi
d’acqua con zone di protezione con copertura vegetale lungo gli
argini (prati e boschi vicino ai corsi d’acqua al posto di terreni coltivati) ed in particolare tramite il rinverdimento dei terreni cementificati, sia che si tratti dei molti tetti piani esistenti nella nostra
provincia (capannoni industriali, magazzini ortofrutticoli etc.) oppure
tramite lo smantellamento ed il rinverdimento dei parcheggi catramati (cubetti in cemento che permettono la crescita dell’erba,
ghiaia con erba etc.) come pure tramite la riduzione della larghezza
delle strade quando ciò è possibile.
Un tanto premesso
Il CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
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la Giunta provinciale
a fare elaborare un catalogo di provvedimenti da chi di competenza
che abbia per obiettivo la limitazione della cementificazione della
nostra provincia allo stretto necessario e favorisca la realizzazione
di detti provvedimenti tramite incentivi provinciali ovvero tramite aggravi fiscali;
di prevedere che al momento della iscrizione di aree edificabili nei
piani urbanistici comunali una superficie minima debba essere destinata a zona verde priva di costruzioni.
---------Betreff: Einschränkung der Bodenversiegelung
Die neuerlichen Überschwemmungen im Unterland und die allgemeine Bedrohung unseres Landes durch Dammbrüche, Steinschlag und Erdstürze bei überdurchschnittlichen Niederschlagsmengen haben wieder einmal gezeigt, daß dringende Schutzmaßnahmen vonnöten sind, um Katastrophen als Folge zu großer Eingriffe des Menschen in die Natur abzuwenden.
Eine der Hauptursachen für die Hochwassergefahr ist die Versiegelung der Böden aufgrund einer unbekümmerten Verbauung von
Grundstücken. In Südtirol wird angeblich jährlich eine Bodenfläche
versiegelt, die so groß ist wie die Stadt Meran. Aber lange nicht jede Versiegelung ist zweckmäßig, wenn wir uns vor Augen halten,
was sie bewirkt: Anstatt vom Boden aufgenommen zu werden, fließen Niederschläge auf asphaltierten Flächen in Sturzbächen ab.
Die Folge ist, daß das Grundwasser sinkt und die Quellen weniger
Wasser führen, aber das Oberflächengewässer im Flußbereich
sich ständig vermehrt. Kostenaufwendige Uferverbauungen und
Flußbettverbreiterungen bieten nicht mehr ausreichenden Schutz
vor Erosion und Überschwemmungen.
Der Südtiroler Professor für Ingenieurbiologie und Landschaftsplanung an der Universität für Bodenkultur in Wien, Florin Florineth, ist
der Meinung, daß in Südtirol ein Hochwasserschutzprogramm mit
entsprechenden Förderungsmaßnahmen notwendig ist. Er sagt:
“Es müssen die Ursachen der ständig zunehmenden Überschwemmungsgefahren beseitigt werden”. Dies könnte laut Florineth erreicht werden z.B. durch eine naturnahe Viehhaltung ohne
Überdüngung der Wiesen (bewirkt ein geringeres Wurzelwachstum
- Erosionsgefahr), durch die Renaturierung der Bäche und Flüsse,
durch eine Bannzone an den Wasserläufen (Auwälder anstelle
flußnaher Kultivierung), aber vor allem durch die Begrünung von
versiegelten Böden, seien dies die vielen Flachdächer in unserem
Lande (Industriehallen, Obstmagazine usw.), oder durch den Aufbruch und die Begrünung von versiegelten Parkplätzen (Rasengittersteine, Schotterrasen) sowie durch Straßenrückbau, wo immer möglich. Dies vorausgeschickt,
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung,
von kompetenter Stelle einen Maßnahmenkatalog erstellen zu lassen, der eine Einschränkung der nicht unbedingt notwendigen Versiegelung in unserem Lande zum Ziele hat und die Umsetzung die-
- 13 -
ser Maßnahmen mit entsprechender Landesförderung bzw. Besteuerung unterstützt;
vorzusehen, daß bei der Ausweisung von Baugrund in den Bauleitplänen eine Mindestfläche vorgesehen wird, die nicht verbaut werden darf und begrünt werden muß.
La parola alla consigliera Zendron per l’illustrazione.
ZENDRON (GAF-GVA): Vorrei ricordare brevemente quanto è successo nelle settimane scorse in seguito all’inondazione o alla minaccia
d’inondazione nella bassa Atesina, nell’opinione pubblica e tra i nostri rappresentanti politici. C’è stato un rimpallare delle responsabilità in cui in bassa
Atesina si dava la colpa all’eccessiva cementificazione dei bacini montani, e
dall’altra parte il Presidente Durnwalder dava la colpa allo Stato che non alza
abbastanza gli argini e non fa il suo dovere.
Io credo che l’agire a monte o l’indicare un unico colpevole è una cosa
sbagliata. In questa discussione è intervenuto il prof. Florin Florineth che insegna all’università di Vienna, quindi anche un esperto essendo lui un sudtirolese di origine che ha lavorato per 16 anni - se non ricordo male - ai bacini montani, e ha detto che la polemica da entrambe le parti non aveva motivazioni accettabili. Non si può dire che è esclusivamente colpa della cementificazione dei
corsi d’acqua a monte, anche se sicuramente una parte di responsabilità va attribuita a questo, né si può dire che è colpa dello Stato perché la soluzione potrebbe essere, per chi sostiene questa motivazione, il semplice innalzamento
delle opere a difesa in bassa Atesina.
Di fatto ricordo che a Salorno rispetto all’alluvione avvenuta una quindicina di anni fa c’è stato un innalzamento dell’argine abbastanza significativo,
ma si è visto che anche questa volta stava per non essere sufficiente. Nel momento in cui c’è una forte caduta di pioggia la differenza di argini non è sempre
sufficiente. Poi si formano in alcune località, Bronzolo e altre, fontanazzi, cioè
cede un po’ l’argine, e la forza dell’acqua dobbiamo considerare che non può
essere solo contenuta con opere di contenimento in basso.
Mi sono sembrate particolarmente interessanti le proposte di Florin
Florineth, che qualche anno fa erano contenute in una mozione presentata da
me che aveva come obiettivo quello di agire alla fonte della formazione di
questi flussi veloci di acqua. Il prof. Florineth ha proposto ad esempio,
nell’ambito di una maggiore attenzione alle capacità di assorbimento dell’acqua
da parte del suolo, la riduzione della concimazione eccessiva, cioè una zootecnia più biologica ma anche un’agricoltura più biologica che permetta alle radici
di essere forti. Sappiamo che l’eccesso di concimazione indebolisce le radici di
quelle piante che dovrebbero trattenere l’acqua e permettere la permeabilità
della stessa.
Un’altra questione che è stata posta più volte a livello politico in
quest’aula, su cui in molte parti d’Europa e anche in Italia ci sono progetti di
sperimentazioni e anche delle realizzazioni molto avanzate e che invece qui è
piuttosto arretrata, è la renaturalizzazione dei corsi d’acqua. Una zona di vege-
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tazione fluviale trattiene moltissimo l’acqua, permette all’acqua di essere assorbita dai terreni circostanti e oltre tutto è anche un forte depuratore, perché si
calcola che un ettaro di vegetazione fluviale depura come un depuratore per
3000 persone. In effetti si è sempre detto che per la depurazione dei corsi
d’acqua piuttosto che continuare a costruire gli impianti vicini che poi comunque
sono solo parzialmente efficaci, molto meglio sarebbe la renaturalizzazione dei
corsi d’acqua. In tante zone si fa e credo che questo migliorerebbe il paesaggio,
sia pure perdendo qualche albero.
La questione del perdere qualche albero lungo i corsi d’acqua appare
non drammatica nel momento in cui vediamo che ci sono delle produzioni eccessive nelle nostre monoculture che poi sono quelle che vengono spinte oltre il
limite logico della vicinanza del fiume.
Altra cosa è la questione dei tetti, capannoni industriali, grandi magazzini ortofrutticoli dove si dovrebbe pensare a delle coperture verdi. Ci sono esempi molto estesi di impianti di piantumazione sopra i tetti, cioè non solo
l’erbetta verde ma delle piante. Ci vorrebbe un intervento da parte del governo
provinciale che favorisce, incentiva le costruzioni che devono essere fatte in
maniera da poter sopportare il peso delle piante sopra il tetto. Vorrei dirlo fra
parentesi, anche se qui non c’è l’assessore alla sanità che si appresta a
costruire un migliaio di metri cubi vicino all’attuale sede dell’ospedale per completare quella zona, che lì davvero si dovrebbe pensare, visto che si eliminano
ampie zone verdi, a prevedere delle ostruzioni che abbiano i tetti con delle piante sopra.
L’altro aspetto molto significativo, che andrebbe nell’interesse anche
del turismo, sono i grandissimi parcheggi asfaltati che ci sono in molte zone turistiche e che invece andrebbero smantellati in quella forma e rinverditi, fatti con
i cubetti o con queste forme che permettano la crescita dell’erba, forme che già
esistono ma che purtroppo non si pensa di incentivare come recupero di quelli
già esistenti. Domenica scorsa ero in val Badia, nella zona di San Cassiano, si
vedono delle distese di cemento enormi destinate ad ospitare le automobili degli sciatori. Ora, sia da un punto di vita estetico che da quello
dell’impermeabilizzazione del suolo questi grandi parcheggi avrebbero bisogno
di interventi.
Sarebbe importante che la Giunta provinciale intanto facesse un catalogo dei provvedimenti che limitino la cementificazione e poi mettesse a disposizione anche dei finanziamenti o degli incentivi per favorire questa evoluzione. Trovo sbagliato che il giorno dopo un’alluvione, si sottraggano alle casse
del bilancio provinciale dei soldi da dare per ripagare i danni, senza che nello
stesso tempo si cerchi di evitare la ripetizione di questi fenomeni. Dobbiamo
pensare che andiamo nella direzione - a quanto sembra - di sempre maggiore
piovosità per cui la soluzione a monte dei problemi è assolutamente necessaria. Non si può continuare solo a pagare il danno alla fine e non fare niente di
queste cose anche semplici, molto ragionevoli che migliorano complessivamente anche la qualità del paesaggio e che permetterebbero un assorbi-
- 15 -
mento alla fonte dell’acqua in modo da non caricare le zone che si trovano alla
fine come la bassa Atesina e le zone del Trentino.
KLOTZ (UFS): Es handelt sich hier um ein sehr aktuelles und wichtiges Anliegen. Gerade die letzten Regenfälle und Überschwemmungen - vor allen Dingen im Unterland - haben gezeigt, daß auch in Südtirol etwas falsch
läuft. Die Warnungen von Professor Florineth darf man nicht in den Wind schlagen. In Südtirol war er in dieser Hinsicht, was die Begrünungstechnik anbelangt, der erste, der sich wissenschaftlich damit auseinandergesetzt hat. Infolgedessen sollte man auf seine Stimme hören. Auch die Logik sagt einem, daß
es einen Unterschied ausmacht, ob eine Fläche total versiegelt wird oder ob
beispielsweise für Parkplätze Gitterbeton verwendet wird. Bei letzterem kann
der größte Teil des Regenwassers durchsickern, während das bei der Totalversiegelung nicht möglich ist. Das Wasser wird sich also auf die Randflächen dieser versiegelten Fläche konzentrieren. Es braucht dann nur noch ein entsprechend abgeneigter Kanal bestehen, und schon entstehen die sogenannten
Sturzbäche, auch dort, wo die Wildbachverbauung sicherlich zu einem großen
Teil gute Investitionen gesetzt hat. Man kann jetzt nicht alles in Bausch und Bogen verwerfen. Es hat auch sein Gutes gehabt, vor allen Dingen dort, wo die
Wildbachverbauung mit großen vergitterten Steinquadern gearbeitet hat. Dadurch konnten die Bäche einigermaßen in ihren Rahmen gehalten werden, so
daß verhindert werden konnte, daß weitere Flächen weggeschwemmt werden.
Ich denke aber, daß diesem Beschlußantrag unbedingt zugestimmt werden
sollte. Der beschließende Teil sagt “von kompetenter Stelle”, und hier hat die
Landesregierung entsprechend Spielraum, um die kompetente Stelle ausfindig
zu machen: “Von kompetenter Stelle einen Maßnahmenkatalog erstellen lassen, der eine Einschränkung der nicht unbedingt notwendigen Versiegelungen
in unserem Lande zum Ziel hat und die Umsetzung dieser Maßnahmen mit entsprechender Landesförderung bzw. Besteuerung unterstützt.” Noch moderater
kann man das eigentlich nicht verlangen. Wenn die Landesregierung die Notwendigkeit einsieht, dann hat sie mit dieser Formulierung sehr viel Spielraum.
Schließlich heißt es nicht “die Wildbachverbauung muß ab morgen gestoppt
werden. Die Errichtung von Betonkanälen muß verhindert werden ...!” Das steht
ja nicht drinnen. Insofern denke ich, daß dies ein sehr guter, zielstrebiger Weg
ist, um endlich umzudenken. Es geht darum, umzudenken, aber nicht nur bei
der Wildbachverbauung, sondern auch in der Bauweise. In diesem Sinne hat
sich die Union für Südtirol sofort gemeldet, obwohl wir die ersten sind, die gegen den Staat Italien sind. Aber man kann nicht alle Schuld dem Staat geben.
Das ist einfach nicht korrekt! Schließlich gibt es in diesem Zusammenhang
auch eine hausgemachte Schuld! Ich denke, daß es notwendig ist, daß wir bei
uns, im kleinen Bereich, anfangen das zu verhindern, was man verhindern
muß, indem man weitere Schäden vorprogrammiert. Es ist sicher so, daß die
Naturgewalten weiterhin ihre eigenen Regeln behalten werden. Es wird auch
weiterhin Murabgänge geben, an denen nicht immer nur der menschliche Eingriff schuld ist. Aber wir wissen, daß der menschliche Eingriff sehr häufig schuld
- 16 -
ist, dort, wo beispielsweise Gräben gebaut, Straßen errichtet und Hänge gesichert werden.
Der zweite Punkt besagt, “vorzusehen, daß bei der Ausweisung von
Baugrund in den Bauleitplänen eine Mindestfläche vorgesehen wird, die nicht
verbaut werden darf und begrünt werden muß”, damit die Absorption des vielen
Regenwassers möglich ist. Also, ein ganz deutliches Ja zu diesem Beschlußantrag.
LAIMER (Landesrat für Wasserwirtschaft und Wasserschutzbauten, Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien - SVP): Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es handelt sich hier in der Tat um ein sehr wichtiges und ernsthaftes Anliegen. Die
Niederschlagsmengen und Unwetterschäden, die in den letzten Wochen in
Südtirol zu verzeichnen waren, sind ernsthaft zu analysieren und daraus entsprechende Schlüsse zu ziehen. Im Monat Juni hat Südtirol in der Tat die ergiebigsten Niederschläge seit 70 Jahren zu verbuchen. Es war dies auch eine
Herausforderung für den Zivilschutz, für die Feuerwehren, für die Wildbachverbauung usw., die vor Ort - natürlich im Rahmen der technischen Möglichkeiten - die entsprechenden Maßnahmen treffen mußten. Es muß auch gesagt
werden - und das ist von der Kollegin Klotz zurecht erwähnt worden -, daß von
der Wildbachverbauung in den letzten Jahren wertvolle Maßnahmen getroffen
worden sind. Ich bin überzeugt davon, wären diese Maßnahmen nicht gemacht
worden, dann wären die Schäden sicher noch bei weitem größer gewesen. Dadurch konnten die Wildbäche gezähmt und damit Erdrutsche und Murenabgänge verhindert werden.
Innerhalb der Wildbachverbauung hat es in den letzten Jahren eine
starke Entwicklung gegeben, bedingt auch durch den Einsatz und das Fachwissen von Professor Florineth, der in diesem Bereich nicht nur in Südtirol, sondern auch europaweit federführend aktiv ist. Nicht umsonst ist er inzwischen
auch als Universitätsprofessor aktiv. Deshalb ist hier sicher ein Prozeß zu verzeichnen, der in Richtung ingenieur-biologische Verbauung geht, stets unter
Berücksichtigung der größtmöglichen Sicherheitsgewährung, da dies sicher ein
prioritärer Punkt ist, der respektiert werden muß. Es wird immer mehr versucht,
dem durch biologische Verbauungen gerecht zu werden und den natürlichen
Flußlauf im Rahmen der Möglichkeiten zu gewährleisten. Allerdings muß auch
festgestellt werden - ohne jede Schuldzuweisung -, daß an der Etsch, die ab
der Töll nicht im Zuständigkeitsbereich des Landes, sondern im jenem des
Staates liegt, in den letzten Jahren wohl kaum etwas unternommen worden ist.
Nicht einmal die ordentlichen Wartungsmaßnahmen sind vorgenommen worden, so daß hier sicherlich Aufholbedarf besteht. Nicht umsonst hat die Landesregierung den Antrag gestellt, daß dieser Flußlauf der Kompetenz des Landes
unterstellt wird. Natürlich müssen auch die finanziellen Aspekte abgeklärt werden, aber damit wäre die Möglichkeit gegeben, in diesem Bereich in direkter
Zuständigkeit operativ auftreten zu können.
- 17 -
Der Einsatz, den die Landesverwaltung und die anderen Organisationen bei diesen Unwettern geleistet haben, ist auch im Zivilschutzkomitee erörtert worden. Innerhalb der einzelnen Ressorts - und das möchte ich unterstreichen - sind unmittelbar nach diesen Ereignissen die Ämter und Abteilungen beauftragt worden, eine detaillierte Analyse vorzunehmen und einen Maßnahmenkatalog zu erstellen. Innerhalb meines Ressorts sind die Abteilungen für
Wildbachverbauung und für Umwelt- und Naturschutz ersucht worden, entsprechende Maßnahmen auszuarbeiten, die dann unter der Federführung des Zivilschutzes besprochen werden müssen. Unter dem Vorsitz des Amtes für Zivilschutz wurden zuständigen Ämter der Landesverwaltung und die Gemeindevertreter bereits zu einer ersten Sitzung einberufen, um die weitere Vorgangsweise zu erörtern. Deshalb ist der erste Teil des beschließenden Teiles bereits
voll im Gange - zurecht -, da es hier um ein sehr wichtiges Anliegen geht.
Im zweiten Teil des beschließenden Teiles des Beschlußantrages
steht, daß bei der Ausweisung von Baugrund in den Bauleitplänen eine Mindestfläche vorgesehen werden soll, die nicht verbaut werden darf und begrünt
werden muß. Das ist heute bereits eine geltende Bestimmung. Deshalb ist diese Forderung gegenstandslos.
Noch einmal zum ersten Teil zurück. Das Anliegen ist berechtigt. Das
Thema ist aufgegriffen worden und unterstreicht die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. Allerdings sind bereits entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet worden, unter Miteinbeziehung von Professor Florineth, der ja, obwohl er in
Wien unterrichtet, die praktischen Maßnahmen der Wildbachverbauung in diesem Lande stets koordiniert hat und weiterhin verfolgt. Somit ist auch die
Betreuung von seiten von Fachkräften gewährleistet, weshalb sich dieser
Beschlußantrag erübrigt.
PRESIDENTE: Mettiamo in votazione l’ordine del giorno n. 12: respinto con 8 voti favorevoli, 3 astensioni e 14 voti contrari.
VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN:
Dr. SABINA KASSLATTER-MUR
PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE:
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zur Abstimmung über den Übergang von
der General- zur Sachdebatte für beide Gesetzentwürfe. Wir stimmen zuerst
über den Übergang zur Sachdebatte für den Gesetzesentwurf Nr. 125/897 ab:
mit 17 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen genehmigt.
Nun stimmen wir noch über den Übergang zur Sachdebatte für den
Gesetzesentwurf Nr. 126/97 ab: mit 16 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und
5 Stimmenthaltungen genehmigt.
Wir beginnen mit der Behandlung des Landesgesetzentwurfes Nr. 125/97.
Art. 1
- 18 -
Änderung der Ausgabengenehmigungen für das Finanzjahr 1997
1. Die Ausgabengenehmigung für das Finanzjahr 1997 sind für die
Anwendung sind für die Anwendung der einschlägigen
Rechstvorschriften um den in der Anlage A jeweils geänderten Betrag geändert.
--------Modifica delle autorizzazioni di spesa per l’anno finanziario 1997
1. Le autorizzazioni di spesa per l’anno finanziario 1997, per
l’applicazione della legislazione vigente, sono modificate per gli importi indicati nell’annessa tabella A.
Zu diesem Artikel liegt ein Abänderungsantrag vor, der von Landesrat
Di Puppo eingebracht worden ist und folgendermaßen lautet:
Art. 1 - Anlage A
Nr. 4 + 8.000.000.000
Nr. 8 + 500.000.000
Kapitel 31302 wird hinzugefügt
Nr. 18 - 500.000.000
Nr. 27 Museum für Kultur und Landesgeschichte - 100.000.000
Bergbaumuseum + 100.000.000
Nr. 32 - 12.585.000.000
Nr. 33 +12.585.000.000
Nr. 34, b) + 500.000.000
Nr. 35 - 200.000.000
Kap. 51200 wird hinzugefügt
Nr. 40 - 300.000.000
Nr. 42-bis +3.000.000.000
Landesgesetz vom 17.9.1973, Nr. 60, Art. 2, Buchst. a) - Beiträge an Gesundheitseinrichtungen für den Ankauf oder die Instandsetzung von Gebäuden und
für die Instandsetzung von Gebäuden und für die Einrichtung von Anlagen
(Kap. 51478)
Nr. 45, a) + 20.000.000.000
Nr. 59 - 500.000.000
Nr. 61 - 3.000.000.000
Landesgesetz vom 29.1.1996, Nr. 2 - Maßnahmen für die Förderung des öffentlichen Transports (Kap. 61510)
Nr. 83 + 40.000.000
Nr. 83-bis - 40.000.000
Nr. 87-bis +300.000.000
Landesgesetz der Wirtschaft und der Produktivität auf dem Fremdenverkehrssektor (Kap. 76156)
Nr. 87-ter - 300.000.000
Landesgesetze vom 13.8.1986, Nr. 25, Art. 4, und vom 13.12.1991, Nr. 33,
Art. 23 Absatz 5 - Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der gastgewerblichen Beherber-gungsbetriebe, der Alpin- und Skischulen - einmalige Beträge
(Kap. 76200)
- 19 -
Nr. 91 - 6.000.000.000
Art. 1 - Tabella A
n. 4 + 8.000.000.000
n. 8 + 500.000.000
viene aggiunto il cap. 31102
n. 18 - 500.000.000
n. 27 museo della cultura e storia provinciale - 100.000.000
museo delle miniere + 100.000.000
n. 32 - 12.585.000.000
n. 33 +12.585.000.000
n. 34, b) +500.000.000
n. 35 - 200.000.000
viene aggiunto il cap. 51200
n. 40 - 300.000.000
n. 42-bis + 3.000.000.000
Legge provinciale 17.9.1973, n. 60, art. 2, lett. a) - contributi ad istituzioni sanitarie per l’acquisto o riadattamento di immobili e l’installazione di impianti (cap.
51478)
n. 45, a) + 20.000.000.000
n. 59 - 500.000.000
n. 61 - 3.000.000.000
Legge provinciale 29.1.1996, n. 2 - Interventi per lo sviluppo del trasporto pubblico (cap. 61510)
n. 83 + 40.000.000
n. 83-bis - 40.000.000
n. 87-bis +300.000.000
Legge provinciale 28.11.1973, n. 79 - incremento economico e della produttività
nel settore del turismo (cap. 76156)
n. 87-ter - 300.000.000
Leggi provinciali 13.8.189, n. 25, art. 4, e 13.12.1991, n. 33, art. 23, comma 5 Interventi per la qualificazioni della ricettività alberghiera, delle scuole di alpinismo e di sci - contributi in unica soluzione (cap. 76200)
n. 91 - 6.000.000.000
Zu diesem Änderungsantrag liegen zwei Änderungsanträge vor. Der
erste stammt vom Kollegen Ianieri und lautet folgendermaßen: “Artikel 1 - Anlage A, Nr. 32 + 5.000.000.000; Nr. 17 - 5.000.000.000”
“Articolo 1 - Tabella A, n. 32 + 5.000.000.000; n. 17 - 5.000.000.000”
Abgeordneter Ianieri, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
IANIERI (I Liberali - Unione di Centro Liberale): In linea con quanto
detto ieri riguardo gli interventi a sostegno della casa, con questo emendamento voglio andare ad incrementare la voce sulla legge provinciale 20.8.1972,
n. 15 “Interventi nel settore dell’edilizia abitativa”. In base alla tabella inserita nel
disegno di legge avevamo uno stanziamento di + 32.585.000.000 Chiedo un
aumento di almeno 5 miliardi a scapito del capitolo della legge provinciale del
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1958, n. 7 e successive modifiche sulle attività e manifestazioni culturali artistiche relative alle strutture e attrezzature varie. Un aumento di 7 miliardi su
questo capitolo era eccessivo. Invece si dovrebbero dare maggiori incentivi sulla casa aumentando il capitolo relativo, come mutui e interventi generici nel settore dell’edilizia abitativa.
Poi mi sono trovato l’emendamento presentato dall’assessore Di Puppo dove addirittura sul capitolo 41010 viene apportata una diminuzione di 12
miliardi 585 milioni, anche se poi è una partita di giro, perché vengono spostati
sul successivo capitolo per contributi pluriennali su contributi assunti per
l’edilizia abitativa agevolata. Io però insisto che sulla legge n. 15 vi sia un ulteriore aumento di almeno 5 miliardi. E’ il minimo che si possa chiedere se si vuole
fare una politica sulla casa. Penso sia un atto di buona volontà e disponibilità.
Non voglio ripetere quello che ho detto ieri, però mi corre l’obbligo di
ritornarci dopo che l’assessore Cigolla ha trattato la questione degli affitti in
nero. Credo che bisogna fare una precisazione perché forse non sono stato
chiaro. E quello che mi meraviglia è che la stampa quando riporta il mio intervento di ieri non accenna affatto al fatto degli affitti. Tutti cercano di ignorare
questo argomento, compresa la stampa. Quello che si dice in questa sala per lo
meno da parte della stampa dovrebbe essere riportato così forse qualcuno può
rendersi conto di quanto è stato detto ed intervenire.
Ieri ho detto chiaramente che tutti quelli che dovrebbero intervenire
contro chi dà affitti in nero devono farlo. Ho citato non a caso la Guardia di Finanza, il commissario del Governo, questo Palazzo, l’istituzione in cui noi
siamo, perché a me risulta che alcune persone si sono presentate qui
denunciando di aver pagato l’affitto in nero, che sono andate a pagare
addirittura tramite banca ma non hanno potuto, e non riescono a trovare
supporto da parte di nessuno. La Provincia non dà dei contributi, perché questi
non sono in grado di dimostrare con un contratto quanto pagano. Bisogna
proteggere chi è obbligato a pagare gli affitti in nero. E ho detto, anche per far
sì che possa calare questo mercato, di farci promotori con delle iniziative e o
delle richieste. Potrebbe essere benissimo, come l’assessore Cigolla ha
suggerito, una legge voto, per chiedere al Governo di fare in modo che chi dà le
case in affitto possa essere considerato ai fini dell’ICI come prima casa per
poter avere delle agevolazioni fiscali, in modo che anche i proprietari siano
incentivati a dare le case in affitto con contratti regolari.
La domanda che ponevo ieri era se a una persona che viene qui e dichiara ufficialmente che paga l’affitto in nero ma non è in condizioni di poterlo
dimostrare noi siamo in grado di poter dare un aiuto affidandolo ad un ufficio legale e poi sostenerne eventualmente le spese? Questo è il mio quesito. Bisogna finirla con gli affitti in nero, e ogni strada è buona. Ecco perché io avevo
chiesto di intervenire sugli appositi capitoli. Comunico adesso di non voler più
intervenire perché a me quello che interessava era di poter tornare su questo
argomento. Gli affitti in nero sono una piaga, bisogna che la Giunta provinciale
se ne faccia carico, che incentivi sempre di più gli interventi sulla casa, sui mu-
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tui, sull’acquisto, sulle costruzioni, per fare in modo che possa essere aumentato il patrimonio pubblico sulle case da mettere a disposizione della gente.
CIGOLLA (Assessore alla scuola e cultura italiana, intendenza
scolastica italiana, edilizia abitativa - PPTAA): Prima di tutto devo una volta
di più rimarcare che non ho nessun potere sulle devianze della stampa. Lei mi
consentirà, consigliere, di auspicare almeno l’obiettività dell’informazione.
Per quanto riguarda il discorso affitti in nero, cerchiamo di fare una
puntualizzazione definitiva, perché la Provincia non è un organo di polizia fiscale e tributario. Quindi possiamo solo operare come pubblici amministratori, i
quali se vedono qualcosa di non giusto devono denunciarlo. Non possiamo fare
altro. E’ inammissibile che ci mettiamo a fare da patronato, quando vediamo
che uno paga l’affitto in nero. Possiamo solo denunciarlo a chi di dovere, come
dovrebbe fare qualunque cittadino.
Per quanto riguarda l’emendamento, La ringrazio che voglia aumentare il capitolo dell’edilizia, io sono contento, ma andiamo a vedere da dove li ha
pescati. Non so se il collega Hosp è contento che sottraiamo soldi per tutte le
iniziative che sono state già nel frattempo messe in cantiere. Per quanto mi riguarda c’è il cinema Cristallo che aspetta da 10 anni, da tutti è auspicato che si
riesca a ristrutturare. Non sono d’accordo nel tagliare quel po’ di cultura che
abbiamo, andremmo veramente ad atrofizzarla.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zur Abstimmung: mit 6 Ja-Stimmen,
17 Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Ich verlese einen Ergänzungsantrag zum Änderungsantrag von Landesrat Di Puppo, eingebracht von Landesrat Di Puppo: “Artikel 1 - Tabelle A,
Nr. 76 a) - 700.000.000; Nr. 19-bis Gesetz vom 19.07.1993, Nr. 236, Art. 9 Beiträge für Berufsbildende Betriebliche Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung + 700.000.000”
“Articolo 1 - Tabella A, n. 76 a) - 700.000.000; n. 19-bis Legge
19.07.1993, n. 236, Art. 9 - Contributi per azioni formative aziendali a sostegno
dell’occupazione + 700.000.000”
Landesrat Di Puppo, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Si
tratta di un riequilibrio di risorse all’interno della divisione già fatta del bilancio. A
metà esercizio in pratica si ravvisa la necessità di migliorare la copertura finanziaria dell’articolo sul quale sono stati spostati questi importi.
Non c’è nessun elemento di scelta straordinaria se non quello di un
perfezionamento della ripartizione delle risorse.
PRÄSIDENTIN: Wer möchte dazu reden? Niemand. Wir stimmen darüber ab: mit 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 6 Stimmenthaltungen genehmigt.
- 22 -
Bevor wir über den eigentlichen Änderungsantrag von Landesrat Di
Puppo abstimmen, haben wir einige Kapitel zu sprechen, über die vor der Genehmigung des Änderungsantrages abgestimmt werden muß, da ihr Ausmaß
mit dem Änderungsantrag zusammenhängt.
Kapitel 22010: Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (UFS): Dieses Kapitel betrifft die Vorbeugung, Soforthilfe und
Wiederinstandsetzungsarbeiten nach Naturkatastrophen. Ursprünglich war ein
Plus von zirka 4 ½ Milliarden Lire vorgesehen. Nun kommen noch einmal
8 Milliarden Lire hinzu. Ich bitte um Erläuterung, welche Maßnahmen hier gemeint sind. Schließlich ist das doch eine erkleckliche Aufstockung, mehr als das
Doppelte.
KOFLER (Landesrat für Hochbau und Technischer Dienst, Straßenbau und Entsorgungsanlagen, Bauten- und Vermögensverwaltung, Informationstechnik, Raumordnung - SVP): Im wesentlichen handelt es sich
hier um Ausgaben, die gerade aufgrund der letzten Unwetter notwendig geworden sind. Es geht um Schäden an Landes- und Gemeindestraßen, aber auch
um Ausgaben für den Zivilschutz im Bereich der Bannung geologischer Gefahren, wenn zum Beispiel Häuser, Hofstellen bzw. Hofzu-fahrten abrutschgefährdet sind.
KLOTZ (UFS): Wo nehmen Sie die Mittel her?
KOFLER (Landesrat für Hochbau und Technischer Dienst, Straßenbau und Entsorgungsanlagen, Bauten- und Vermögensverwaltung, Informationstechnik, Raumordnung - SVP): Die stammen aus dem Reservefond!
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 22010 ab: mit 14 JaStimmen, und 6 Stimmenthaltungen genehmigt.
Kapitel 31300: Frau Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (UFS): Dieses Kapitel trägt den Titel “Verwirklichung des
Rechts auf Bildung für Hochschüler”. Ursprünglich war ein Minus von
9 Milliarden Lire vorgesehen. Nun kommen 500.000.000 dazu. Wie wird das
anders verwendet?
KURY (GAF-GVA): Dieselbe Frage!
WILLEIT (Ladins): Auch ich möchte dieselbe Frage stellen. Warum
geht die Reduzierung der Stipendien zugunsten der Universität, die noch zu errichten ist?
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HOSP (Landesrat für deutsche und ladinische Schule und Kultur,
deutsches Schulamt, ladinisches Schulamt, Denkmalpflege - SVP): Es
handelt sich um 9 Milliarden Lire, die hiermit auf andere Kapitel umgebucht
werden. Im bisher gültigen Haushalt wurden die Gelder für den Universitätsbereich geparkt. Jetzt ist ein neues Kapitel geschaffen worden - das Kapitel 31260
-, das von diesen 9 Milliarden Lire 6 Milliarden Lire “aufgenommen” hat.
3 Milliarden Lire wurden für die Europäische Akademie vorgesehen, für die Bereiche, die sie abzudecken hat, nicht zuletzt auch für die Vorbereitungsarbeiten
für die Hochschule. Die Stipendien sind damit nicht tangiert worden, denn diese
9 Milliarden Lire, die vorher auf den Kapiteln waren, sind dort nur geparkt worden, mit der Absicht, sie beim Nachtragshaushalt dann dorthin zu bringen, wo
wir sie effektiv brauchen. Wie gesagt, der Hauptanteil ist auf ein neues Kapitel
geflossen.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 31300 ab: mit 16 JaStimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen genehmigt.
Kapitel 33112: Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (UFS): Dieses Kapitel trägt den Titel “Beteiligung an der Europäischen Akademie Bozen für angewandte Forschung und Fortbildung”. Teilweise ist das ja schon beantwortet worden. Ursprünglich waren 4 ½ Milliarden Lire vorgesehen. Davon kommen 500 Millionen Lire weg. Ich nehme an,
daß es sich hier um die 500 Millionen Lire handelt, die bei der Nr. 8 dazugekommen sind. Sie haben ja von den universitären Strukturen gesprochen, die
damit geschaffen werden. Nun, wie Sie ja wissen, haben wir immer erklärt, daß
wir gegen diese “Schmalspuruniversität” sind, weshalb wir natürlich auch die
Aktivitäten der Europäischen Akademie mit äußerst kritischen Augen sehen.
Aus diesem Grunde bin ich dagegen, ...
FRASNELLI (SVP): (unterbricht)
KLOTZ (UFS): Nein, sicher nicht, aber auch nicht für diese Art von Universität! Also, aus diesem Grunde werde ich dagegen stimmen.
HOSP (Landesrat für deutsche und ladinische Schule und Kultur,
deutsches Schulamt, ladinisches Schulamt, Denkmalpflege - SVP): Die in
diesem Zusammenhang gemachte Äußerung der Kollegin Klotz klingt eigentlich
sonderbar, denn es ist ein Bekenntnis zum Stillstand und Negation jeglicher
Weiterentwicklung einer kleinen Volkssgruppe, die mit der Europäischen Akademie und einer vernünftig geplanten und umgesetzten Hochschule zusammenhängt. Das nur als Antwort auf den letzten Satz. Das andere ist ja eine rein
sachliche Anfrage. Die Frage, wohin die Gelder kommen, hat Kollegin Klotz
aufgrund meiner vorhergehenden Antwort richtig interpretiert. Die Europäische
Akademie erhält 4,5 Milliarden Lire - darunter 3 Milliarden Lire von jenen geparkten Gelder, von denen ich vorher gesprochen habe -, und zwar für die Vor-
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bereitung der universitären Einrichtungen, in erster Linie für die bildungswissenschaftliche Fakultät in Brixen. 1,5 Milliarden gehen direkt an die Europäische
Akademie in Zusammenhang mit dem neuen Sitz im Ex Gil-Gebäude, wo ja
größere Arbeiten anstehen.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 33112 ab: mit 12 JaStimmen, 5 Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen genehmigt.
Kapitel 51205: Frau Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (UFS): Es geht um die Beiträge an Wohlfahrtseinrichtungen
für die Wiederinstandsetzung und die Instandhaltung der Gebäude, die für den
Dienst der Altenbetreuung bestimmt sind, sowie für den Ankauf, die Erneuerung, die Verbesserung und die Anpassung der technischen Ausstattung und
Einrichtung. Ursprünglich war ein plus von 4 Milliarden Lire vorgesehen. Durch
den Abänderungsantrag kommen 200 Millionen Lire weg. Wofür werden die
restlichen 3,8 Milliarden Lire ausgegeben?
SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Frau Präsidentin,
Kolleginnen und Kollegen! Ich habe hier eine Liste von Vorhaben, die vor allem
Arbeiten der Anpassung verschiedener hausinterner Anlagen, wie Elektroanlagen, sanitäre Anlagen usw. betrifft. Es geht um Vorhaben im Altersheim in Brixen, im Altersheim Heiliggeist in Bozen, im Naturnser Altersheim und in der Villa Burgund in Meran. Ein Teil ist auch für die Restrukturierung des Jesu-Heims
vorgesehen. Also, insgesamt sind es 15 Vorhaben, die berücksichtigt werden.
Ich bin jederzeit bereit, die endgültige Liste zur Verfügung zu stellen.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zur Abstimmung: mit 14 Ja-Stimmen,
2 Nein-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen genehmigt.
Kapitel 51445: Frau Klotz, bitte.
KLOTZ (UFS): Dieses Kapitel ist zwar nicht im Abänderungsantrag
enthalten, aber es ...
PRÄSIDENTIN: Wenn Sie einen Augenblick warten, dann schauen wir
nach.
KLOTZ (UFS): Das ist die Nummer 41. Hier sehe ich zwar keine Nr.
41, aber ich kann die Frage trotzdem stellen.
PRÄSIDENTIN: Frau Klotz, Sie haben recht. Wir behandeln es danach. Danke für den Hinweis!
Kapitel 61147: Abgeordnete Kury, Sie haben das Wort.
KURY (GAF-GVA): Ist dieses Kapitel im Änderungsantrag enthalten?
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PRÄSIDENTIN: Ja, Frau Kury! Ihr Kapitel bezieht sich auf die Nummer 59, die im Abänderungsantrag von Landesrat Di Puppo enthalten ist.
KURY (GAF-GVA): Also, im Kapitel 61147 geht es um Beiträge an öffentliche Verkehrsunternehmen für Investitionsausgaben. Hier ist eine Erhöhung von 27.800.000.000 Milliarden Lire vorgesehen. Wenn ich das richtig verstanden habe, besagt ihr Abänderungsantrag, daß dieses Kapitel um
500 Millionen Lire verringert wird. Trotzdem bleibt noch eine ganze Menge Geld
übrig. Meine Frage: Zumal im Nachtragshaushalt davon die Rede ist, daß Sie in
mehrere Unternehmen investieren wollen - sowohl für die Vinschger Bahn als
auch für den Flughafen - würde ich Sie ersuchen, mir zu sagen, wofür diese
Gelder zur Verfügung gestellt werden.
DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Si
tratta della realizzazione dei programmi di investimento di cui già si era parlato
in occasione dell’approvazione del bilancio 1997 e per il finanziamento del
quale si è atteso l’assestamento, in base anche alla disponibilità prevista di
nuove maggiori risorse.
Questa è stata l’occasione dal punto di vista amministrativo per collocare opportunamente in quel capitolo le risorse finanziarie necessarie. Ci sono
per tutte queste opere che vanno dalla realizzazione dell’aeroporto,
dell’intermodalità, della ferrovia della val Venosta all’acquisto del materiale rotabile sia su gomma che su ferro per quanto riguarda la realizzazione di quelle
opere delle quali si era già a suo tempo parlato.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 61147 ab: mit 15 JaStimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen genehmigt.
Kapitel 81240: Frau Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (UFS): Ursprünglich war für dieses Kapitel “Ausgaben für Erhebungen, Projektierung- und Erschließungsgebühren, Ankauf oder Enteignung
von Grundstücken, Ankauf oder Bauadaptierung, Instandsetzung, Einrichtung,
Ausstattung von Gebäuden, die für institutionelle Dienste des Landes bestimmt
sind, und zwar Ämter, Laboratorien, Schulen usw.” ein Plus von
68.446.000.000 Lire vorgesehen. In dieser Übersicht ist nun ein Plus von
66.486.000.000 Lire vorgesehen. Mit dieser Änderung kommen jetzt
6 Milliarden Lire weg. Wieviel bleibt letzten Endes übrig und für welche Maßnahmen?
KOFLER (Landesrat für Hochbau und Technischer Dienst, Straßenbau und Entsorgungsanlagen, Bauten- und Vermögensverwaltung, Informationstechnik, Raumordnung - SVP): 68.000.000.000 Lire minus
2.000.000.000 minus noch einmal 6.000.000.000 ergibt 60 Milliarden Lire.
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KLOTZ (UFS): (unterbricht)
KOFLER (Landesrat für Hochbau und Technischer Dienst, Straßenbau und Entsorgungsanlagen, Bauten- und Vermögensverwaltung, Informationstechnik, Raumordnung - SVP): Meinen Informationen zufolge
stimmt das.
Also, es handelt sich durchwegs um Hochbauten, wie etwa Turnhallen, Schülerheim “Wasserfall”, Bürogebäude, Umbau der Fürstenburg, Landesfeuerwehrschule und ähnliches. Ausgenommen sind die Sanitätsbauten, denn
diese fallen unter eigene Kapitel.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über das Kapitel 81240 ab: mit 14 JaStimmen und 7 Stimmenthaltungen genehmigt.
Wer möchte zum Änderungsantrag von Landesrat Di Puppo sprechen? Abgeordnete Kury, bitte.
KURY (GAF-GVA): Ich möchte meine Frage noch einmal stellen. Es
geht also um das Kapitel 61147 mit den Änderungen, die vorher genehmigt
worden sind. Nun, wie wir sehen, sind beträchtliche Gelder vorgesehen. Landesrat Di Puppo hat bestätigt, daß damit verschiedene Aktionen finanziert werden sollen, wobei er den Verladebahnhof, die Vinschger-Bahn und den Flughafen erwähnt hat. Mich interessiert vor allem, wieviel von den Geldern dieses
Sammelkapitels für den Flughafen reserviert sind.
DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI):
L’importo previsto è di 15.000.000.000.
PRÄSIDENTIN: Somit kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag von Landesrat Di Puppo: mit 13 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und
4 Stimmenthaltungen genehmigt.
Bevor wir zur Diskussion zu Artikel 1 kommen, müssen wir die Kapitel,
welche sich auf die Anlage A beziehen und vom Änderungsantrag nicht berührt
werden, behandeln.
Kollege Ianieri hat auf die Behandlung seiner Kapitel verzichtet. Wir
sind beim Kapitel 51445 angelangt. Frau Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (UFS): Ich verzichte!
PRÄSIDENTIN: Somit bleibt das Kapitel 71102 übrig. Frau Kury, Sie
haben das Wort.
KURY (GAF-GVA): In diesem Kapitel geht es um den Haushalt des
Versuchszentrums Laimburg, wobei eine relativ hohe Summe vorgesehen ist.
Die Beschlüsse des Verwaltungsrates verfolge ich mit Interesse, wobei ich sehe, daß man sehr eifrig am Finanzieren ist. Die Laimburg scheint mir eigentlich
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eine Dauerbaustelle zu sein bzw. der botanische Garten in Meran, der ja auch
der Laimburg unterstellt ist, scheint mir eine Dauergrabungsstätte zu sein. Mich
würde interessieren, was man mit diesen Geldern zu tun gedenkt und wieso
man beim Haushalt der Laimburg, die sich eigentlich rühmt, ein effizienter Betrieb zu sein, soviel beisteuern muß.
MAYR (Landesrat für Landwirtschaft, Land- und forstwirtschaftliche Berufsertüchtigung - SVP): Zunächst möchte ich erklären, daß nicht ich
dieses Kapitel verwalte, sondern Landeshauptmann Durnwalder, der ja für die
Betriebe zuständig ist. Soweit ich in der Lage bin, die gestellten Frage zu beantworten, werde ich es tun. Anderenfalls habe ich mir notiert, Ihnen einen
schriftlichen Bescheid zukommen zu lassen.
Zunächst möchte ich erklären, daß dieses Haushaltskapitel auf den
Ausgleich des Haushaltes der Laimburg ausgerichtet ist. Weiters möchte ich
bestätigen, daß das Versuchszentrum und die Schule der Laimburg Baustellen
sind. Es stimmt auch, daß am botanischen Garten in Meran schon seit längerer
Zeit eine Baustelle besteht. Ob dieser Ausgleich ausschließlich für diese
zwei Vorhaben bestimmt ist, kann ich im Moment nicht sagen. Ich werde mir die
Frage notieren und vom Landeshauptmann schriftlich beantworten lassen. Was
die Baustelle im Institut Laimburg, das heißt im Versuchszentrum, anbelangt,
muß erklärt werden, daß die derzeitigen Verhältnisse angepaßt werden müssen. Bisher war der Schulbereich mit dem Betrieb so integriert, daß man nicht
mehr arbeiten konnte. Weder der Betrieb mit den anwesenden Schülern, die
Praktika zu absolvieren haben, noch die anderen Schüler waren in der Lage, zu
arbeiten. Dieser Punkt erschien uns besonders wichtig. Es soll versucht werden, dem Prinzip “divide et impera”, also “teile und herrsche”, gerecht zu werden. Jeder soll in seinem Bereich tätig sein können. Hinzu kommt die Tatsache,
daß kein Betrieb von den Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit so weit
entfernt war wie die Laimburg. Ich weiß das aufgrund durchgeführter Lokalaugenscheine. Deshalb ist ein bestimmter Teil der Investitionen, abgesehen von
der Erweiterung der Aufgaben, die das Versuchs-zentrum zu übernehmen hat,
dem Bereich der Arbeitssicherheit gewidmet.
Was den botanischen Garten anbelangt, bin ich nicht in der Lage, über den derzeitigen Baustand im Verhältnis zum Gesamtprojekt Auskunft zu
geben. Auch diesbezüglich werde ich versuchen, Ihnen eine schriftliche Antwort
zukommen zu lassen.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zur Abstimmung: mit 12 Ja-Stimmen,
4 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen genehmigt.
Nun noch zum letzten zu besprechenden Kapitel: Kapitel 83030: Frau
Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (UFS): Dieses Kapitel betrifft den Zuschuß für die SNAM für
die Verlegung der Haupterdgasleitung und Rückerstattung an dieselbe der
Ausgaben für Schadenersätze und Entschädigungen für Dienstbarkeiten. Hier
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ist ein Plus von 5 Milliarden Lire vorgesehen. Die Frage ist natürlich, um welche
Maßnahmen es sich hierbei handelt. Um welche Rückerstattung für welche
Entschädigungen und Dienstbarkeiten handelt es sich? Wie Sie ja selbst wissen, Herr Landesrat, ist die Erdgasgeschichte sehr umstritten! Deshalb möchten wir hier schon Auskunft. Insgesamt gesehen handelt es sich um eine Kompetenz von 9 Milliarden Lire. Somit kommen zu der ursprünglich veranschlagten
Summe 5 Milliarden Lire dazu, was doch ein schöner Patzen Geld ist. Bitte erklären Sie uns, wofür diese Gelder verwendet und welche Maßnahmen damit
bezahlt werden!
LAIMER (Landesrat für Wasserwirtschaft und Wasserschutzbauten, Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien - SVP): Frau Klotz, Sie wissen, daß die Hauptdruckleitung durch
das Unterland bis Bozen zu Lasten der SNAM geht. Das Land bezahlt die Entschädigungen und Servituten, während die Bauarbeiten als solche von der
SNAM getragen werden. Dafür waren in den vergangenen Jahren die entsprechenden Mittel vorgesehen. Zur Zeit werden die Entschädigungen ausbezahlt.
Ein Teil ist bereits mit Beschluß im Dezember letzten Jahres liquidiert worden;
ein zweiter Beschluß wird in den nächsten Monaten folgen, um die Entschädigungen bezahlen zu können. Diese zusätzlichen 5 Milliarden Lire sind deshalb auf diesem Kapitel verbucht worden, um für die Mitteldruckleitung bis nach
Brixen-Bruneck einen Teil der finanziellen Deckung garantiert zu haben. Ansonsten könnte der Vertrag für die Fortsetzung der Mitteldruckleitung bis nach
Bruneck nicht unterzeichnet werden. Deshalb ist dieses Kapitel keine Ergänzung zu den Entschädigungen für das Unterland, sondern für das neue Vorhaben der Mitteldruckleitung nach Brixen-Bruneck. Zusätzlich zu den Entschädigungen wird die Landesverwaltung der SNAM auch einen Beitrag zahlen.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zur Abstimmung: mit 13 Ja-Stimmen,
4 Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen genehmigt.
Möchte noch jemand zu Artikel 1 sprechen? Abgeordnete Klotz, bitte.
KLOTZ (UFS): Damit es nachher keine Mißverständnisse gibt. Wir
haben diese Liste, auf der steht, daß die mit Sternchen gekennzeichneten Kapitel im Zuge der Behandlung des Artikels 1 des Landesgesetzentwurfes
Nr. 125/97 zur Behandlung kommen. Es wird auch die entsprechende Begründung angegeben. Nach dieser Anmerkung würden, was mich betrifft, noch das
Kapitel 33112 fehlen, das Kapitel 33115 des Kollegen Ianieri, ...
PRÄSIDENTIN: Frau Klotz, wenn ich kurz Stellung nehmen darf. Kollege Ianieri hat auf die Behandlung seiner Kapitel verzichtet. Ich habe das vorhin schon mitgeteilt. Ihr Kapitel 33112 wurde bereits behandelt. Sie haben dazu
gesprochen und Landesrat Hosp hat Ihnen geantwortet. Alle übrigen Kapitel
kommen bei der Behandlung des Landesgesetzentwurfes Nr. 126/97 zur Sprache. Ist die Sache geklärt? Danke!
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Wer möchte nun zu Artikel 1 reden? Abgeordneter Willeit, Sie haben
das Wort.
WILLEIT (Ladins): Werte Abgeordnete! Leider konnte ich bei der Generaldebatte nicht anwesend sein, weshalb ich nun die Gelegenheit wahrnehme, um einige allgemeine Bemerkungen zu diesem Nachtragshaushalt zu machen. 6.000 Milliarden Lire sind eine stattliche Summe. Sie bilden eine sichere
Finanzsituation und eine große Garantie in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht. Allerdings scheint es, daß sie keine Gewähr für eine starke demokratische Grundlage bilden. Die so sehr gepriesene dynamische Autonomie hat sich
nach meinem Dafürhalten als reine Ausdehnung von Kompetenzen, als Alleingang bei der Anpassung der Autonomieordnung entpuppt. Im Mittelpunkt der
Reformen und dynamischen Änderungen stehen nicht so sehr die Menschen,
sondern die Macht der Politik. Die Kompetenzen sollen vom Staat, von der Region und auch von der Gemeinde übernommen werden. Von den Gemeinden
deshalb, da das Regionalgesetz über die Gemeindeordnung gezeigt hat, daß
man die Verwaltungskompetenzen nicht delegieren will. Ansonsten hätte man
die Aufzählung der abzutretenden Kompetenzen, wie sie im Artikel 1 des Gesetzesvorschlages der Region vorgesehen waren, nicht gestrichen. Das ist also
ein Alleingang der Regierungsparteien bei Staatsreformen, Statutenänderungen
und sicherlich auch bei der Wahlreform. Dabei geht es aber einwandfrei um
konstituierende Maßnahmen, die einer breiteren Grundlage bedürfen. Dies ist
nun der richtige Moment, um einige Gegensätze, die zwischen den politischen
Kräften, den Sprachgruppen und den autonomischen Gemeinschaften bestehen, abzuschwächen bzw. auszumerzen. Dies ganz allgemein zur politischen
Situation.
Nun noch einige kurze Bemerkungen zum Nachtragshaushalt und zur
Aufteilung der Mittel. Was die Schule und Bildung anbelangt, bemängele ich
nach wie vor, daß es keine klare Entwicklung gibt. Ich habe nicht verstanden,
warum beim Bau von Kindergärten Mittel gespart werden. In bezug auf das
Einsparen habe ich bereits vorher eine Antwort erhalten. Es soll sich ja um Gelder handeln, die nicht gebraucht werden, das heißt also um geparkte Gelder.
Zur ladinischen Schule. Auch hier ist die Entwicklung abzuwarten. Eines muß aber gesagt werden. Es ist unabdingbar, daß die kulturelle Grundlage
der ladinischen Schule ausgebaut wird. Ansonsten wird die erste Funktion der
Schule, nämlich jene des Erhalts der Muttersprache und der Kultur der eigenen
Gemeinschaft, zunichte gemacht. Die von seiten der Landesregierung beauftragte Kommission für die Abschätzung oder Eingliederung der sogenannten
Behelfssprache - schon das Wort allein beleidigt die Schule und die Volksgruppe - wurde wieder einmal einseitig einberufen, ohne die gewählten Vertreter irgendwie zu Rate zu ziehen. Diese Kommission hat nicht nur methodologische,
didaktische Fragen zu lösen, sondern eine grundsätzliche politische Frage, und
zwar jene, inwieweit die Schule auf ihrer eigenen natürlichen Grundlage beruhen soll.
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Die Universität ist auch bereits zur Absprache gelangt. Selbstverständlich besteht die ladinische Sprachgruppe, was pädagogische, linguistische oder
sprachwissenschaftliche Richtungen anbelangt, auf eine eigene Stelle und nicht
auf ein Hin- und Herpendeln zwischen deutschen und italienischen Kursen.
Zur Beförderungspolitik und zum Straßenbau. Die Vinschger Bahn und
der Flughafen sind nicht wichtiger als die Sanierung der Straßen. Aber in diesem Haushalt werden sie vorrangig behandelt. Das geht nicht an! Die Gadertalerstraße, die Einfahrt zur Grödner Straße, die Eggentaler Straße, die Umfahrungsstraßen Naturns und Leifers haben vor der Vinschger Bahn und dem
Flughafen sicherlich Vorrang. Ansonsten hätte man die Vinschger Bahn nicht
aufgelassen. Sie soll wieder eingeführt werden, aber es gibt vorrangige Arbeiten.
Zwei Worte zum sozialen Wohnbau. Jeder kennt die Einwände der italienischen Sprachgruppe, sie hätte in den letzten Jahren einige Förderungsmittel eingebüßt. Nun, ich habe die Förderungsmittel zugunsten der Ladiner bereits aufgrund des LEROP’s genauestens geprüft. Sie gehen aber auch aus der
jüngsten Erhebung der Landesregierung hervor, wobei ersichtlich wird, daß der
ladinischen Sprachgruppe nicht weniger als 30 Milliarden Lire abhanden gekommen sind. Es geht vor allem darum, für die ladinische Sprachgruppe Sonderprogramme zu finanzieren. Solche Sonderprogramme bedeuten für mich vor
allem Gemeinschaftshäuser für Studenten, für Arbeiter usw.
Letzte Bemerkung. Ich frage mich, warum die Landesregierung bestimmte Gesetze nicht zur Durchführung bringt, darunter auch das Förderungsgesetz bezüglich der privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten. Liegt es wirklich nur am Komitee, welches nicht vervollständigt wird? In Anlehnung an die
jüngsten Polemiken in Bezug auf die Flüge auf die Marmolata frage ich mich,
warum hier nicht das Flugeinschränkungsgesetz zur Anwendung kommt. Also,
ich glaube, daß die schlechteste Methode zum Verwalten jene ist, Gesetze mitten in ihrer Behandlung liegenzulassen.
Ich werde zur gegebenen Zeit auch in bezug auf die einzelnen Kapitel
sicher noch einiges sagen, schließe meine allgemeinen Betrachtungen aber
damit ab, indem ich sage, daß der Nachtragshaushalt und der Haushalt in
buchhalterischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht wohl positiv begutachtet
werden können, sie aber keinesfalls einer guten politischen und demokratischen Situation entsprechen.
KURY (GAF-GVA): Ich möchte dem Landeshauptmann einige Fragen
stellen, zumal er gestern nicht da war. Ich glaube, daß die Diskussion über den
Nachtragshaushalt auch Gelegenheit bietet, über das, was die Landesregierung
im letzten halben Jahr getan hat, kurz Bilanz zu ziehen. Weiters kann man sich
aber auch fragen, ob sie das, was sie sich zum Ziel gesetzt hatte, auch wirklich
erreichen konnte. Da konnte ich feststellen, daß doch eine ganze Reihe von
Zielsetzungen nicht erreicht werden konnten. Ich beziehe mich auf die Erklärung zum Haushalt von Landeshauptmann Durnwalder vom Dezember 1996.
- 31 -
Wenn Herr Laimer so nett ist und mir den Landeshauptmann für 10
Minuten leiht, dann könnte ich die Fragen stellen.
Ich beziehe mich - damit Sie es jetzt auch noch hören - auf Ihre Erklärung vom Dezember 1996. Zumal Sie anläßlich der Debatte zum Haushalt bestimmte Ziele formuliert haben, möchte ich Sie fragen, wie es mit der Verwirklichung dieser Ziele steht. So, wie ich das abschätzen kann, ist - zumindest in
diesem ersten Halbjahr - doch einiges nicht geschehen. Ich möchte erklären,
daß ich jetzt die Perspektive der Landesregierung einnehme. Ich möchte die
Landesregierung daran messen, ob sie imstande ist, ihre eigenen Ziele zu verwirklichen. Allerdings ist es auch mein Ziel, daß die Landesregierung effizient
ist. Sie haben zum Beispiel erklärt, daß das Jahr 1997 - ich zitiere Seite 18 Ihrer
Erklärung - “unter dem Zeichen des neuen Wirtschaftsförderungsgesetzes stehen wird. Das Jahr 1996 war das Jahr der Ausarbeitung, das Jahr 1997 die
Erstanwendung.” Weiters sagen Sie dann, daß bereits zu Beginn des Jahres alles sehr gut läuft. Ich stelle nur fest, daß wir jetzt im Juli 1997 sind und noch gar
nichts läuft. Dasselbe stellen Sie bei den Zuweisungskriterien von Gewerbegrund fest. Auch das hierfür zuständige Gesetz ist vorgestern mit Mühe und Not
durchgeboxt worden. Nun muß darüber noch auf EU-Ebene verhandelt werden,
wobei auch dort offiziell noch gar nichts läuft. Es ist aber so, daß mittlerweile
200.000 m² Gewerbegrund auf die Zuweisung warten. Herr Landeshauptmann,
ich möchte noch einmal, daß Ihre Ziele Ihre Ziele sind, und meine Ziele meine
Ziele sind. Allerdings denke ich, daß es angebracht ist, wenn von der Opposition kontrolliert wird, ob das, was sich die Regierung an Zielen setzt, auch verwirklicht wird. Leider muß ich feststellen, daß die Ziele bisher nicht verwirklicht
worden sind.
Auf der Seite 24 Ihrer Erklärung sagen Sie folgendes: “Der Weiterbau
der MeBo wird mit Nachdruck vorangetrieben und es werden bereits erste planerische Maßnahmen für den Rückbau der jetzigen Meraner-Straße getroffen.” Ich stelle fest, daß die MeBo zwar mit Nachdruck weitergebaut werden,
daß aber keine planerischen Maßnahmen für den Rückbau der Meraner-Straße
getroffen worden sind ...
DURNWALDER (SVP): (unterbricht)
KURY (GAF-GVA): Herr Landeshauptmann, wenn das alles erlogen
ist, dann rate ich Ihnen, den zuständigen Assessor für öffentliche Bauten bei
den Ohren zu nehmen ...
DURNWALDER (SVP): (unterbricht)
KURY (GAF-GVA): Könnten wir uns darauf einigen, daß ich jetzt rede? Danke!
..., der in der letzten mündlichen Anfrage gesagt hat, daß es noch gar
kein Projekt zum Rückbau gibt. Er hat es zugeben müssen, da im LEROP steht,
daß in dem Augenblick, in dem die MeBo geöffnet wird, ein Projekt vorliegen
- 32 -
muß. Wenn er lügt, dann müssen Sie ihn bei den Ohren nehmen. Ich zitiere nur
das, was er gesagt hat.
Weiters sagen Sie, daß es mit der Vinschger Bahn rapide vorangeht.
Ich kann das nicht so feststellen.
Vom Naturschutz sagen Sie wunderschöne Sachen, wie Sie theoretisch ja immer tun. Ich zitiere: “Südtirol stellt einen der wertvollsten Lebens- und
Erholungsräume im Herzen Europas dar. Diese Werte müssen erhalten werden. Das Gleichgewicht im Haushalt der Natur und Kulturlandschaft im Einklang
mit Wirtschaft ... darf nicht gestört werden.” Hierzu möchte ich nur sagen, daß
wir vorgestern ein Urbanistikgesetz verabschiedet haben, das keineswegs auf
Gleichklang ausgerichtet ist. Das ist eine politische Wertung. Die technische ist
etwas anderes. Sie sagen, daß im Dezember 1996 ein neues Natur- und Landschaftsschutzgesetz ausgearbeitet wurde, das sieben Fachgesetze ersetzen
soll. Im Dezember 1996 haben Sie in der Vergangenheit gesprochen. Im Juli 1997 ist von diesem Gesetz jedenfalls noch nichts zu sehen.
Zur Problematik der Tagesmütter sagen Sie folgendes: “Das Landesgesetz über den Tagesmütterdienst wird im Jahre 1997 mit der entsprechenden
Durchführungsverordnung in die Tat umgesetzt und somit eine konkrete Alternative für die Betreuung der Kinder den Familien angeboten.” Zur Zeit ist von
dieser Durchführungsverordnung noch keine Spur.
Zum Thema Schule sagen Sie, daß es Ihnen ein Anliegen ist, “nach
dem Inkrafttreten der neuen Durchführungsbestimmungen diese so zügig wie
möglich umzusetzen und sie generell als Anlaß für eine Reform unseres
Schulwesens zu nutzen.” Nun, Herr Landeshauptmann, von Zügigkeit kann ich
hier eigentlich nichts feststellen! Es ist ungefähr der Geburtstag der Unterschrift von der Durchführungsbestimmung. Wie wir der Presse heute entnehmen können, ist der sogenannte Übergangsvertrag wieder am Scheitern. Ich
möchte an den Landeshauptmann appellieren, doch auch in der Schule jene
Großzügigkeit walten zu lassen, die er sonst im Wirtschaftsbereich walten läßt.
Nachdem die Schule in der Landesregierung keine große Lobbyisten besitzt,
kann ich also nur an Sie appellieren, hier doch endlich jene Großzügigkeit walten zu lassen, die Sie in anderen Bereichen walten lassen. Wenn Sie zum Beispiel bei Wirtschaftsförderungsgesetzen oder bei Flughäfen argumentieren, daß
es “um die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Südtirol” geht, so möchte ich
Sie nur daran erinnern, daß der Wirtschaftsstandort Südtirol - immer aus Ihrer
Perspektive gesehen - wahrscheinlich dadurch maßgeblicher gesichert werden
kann, wenn mehr in Kultur und Bildung investiert wird als nur in Infrastrukturen.
Ein Flughafen alleine wird den Wirtschaftsstandort Südtirol langfristig gesehen
sicher nicht sichern können. Auch das Gießkannenprinzip wird das nicht tun
können. Das zur Schule! Hören Sie bitte auf, kleinkrämerisch und buchhalterisch Minuten zu fixieren, wie lange die LehrerInnen in den Klassenräumen sein
müssen! Seien Sie großzügig! Ich denke, daß der Vertrag, wie er sich ungefähr
vor einem halben Monat abgezeichnet hat, nämlich 18 Pflichtstunden für die
Sekundarschullehrer plus 2 Stunden für Supplenzen, ein guter Kompromiß gewesen wäre. Ich kann nicht verstehen, daß die Landespolitiker, kurz bevor sich
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eine Einigung konkretisiert, wieder mit der Tür ins Haus fallen und sagen “2
Stunden mehr, denn sonst ist nichts!” Damit haben sie etwas verzögert, was
sowohl sie wollen, was ich will und was vor allem auch viele Lehrer wollen. Weiters möchte ich noch präzisieren - Sie haben ja gesagt, daß der Vertrag so
schnell wie möglich über die Bühne gebracht und Anlaß für die Reform unseres
Schulwesens werden soll -, daß es mit dem Vertrag allein sicher zu keiner Reform des Schulwesens kommt. Die Reform des Schulwesens muß von der Basis ausgehen. Es bedarf motivierter Lehrer, die Lust haben, darüber nachzudenken, wie man die Schule reformieren kann. Daß eine Reform des Schulwesens in Richtung Qualität auch eine fachmännische Beratung braucht, die nicht
die Runden Tische sein können, möchte ich auch noch einmal betonen.
Nun noch zur Universität. Leider Gottes waren Sie gestern nicht anwesend, denn sonst hätten Sie gehört, daß ich gesagt habe, es sei schade, die
Universität auf zwei Orte aufzuteilen, bevor sie überhaupt “geboren” wird. Man
möge diesen Beschluß noch einmal überlegen und einen einheitlichen Standort
für die Universität wählen! Die Lehrer gehören zur Universität und nicht irgendwo ins Exil nach Brixen, weit weg von allen anderen Bildungseinrichtungen!
Ein letztes noch. Ich freue mich darüber, daß nun auch auf nationaler
Ebene die gesetzgeberische Basis für die Errichtung einer Universität geschaffen worden ist. Es geht also darum, wie man diese Universität in Südtirol einrichtet. Hier ist es von wesentlicher Bedeutung, daß das Statut der Universität
nicht ein Akt der Geheimdiplomatie zwischen SVP und Staat wird - wie es den
Anschein hat -, sondern öffentlich diskutiert wird. Die Politiker sollen den Anstand haben, sich nicht wieder in die Mehrheit zu drängen, sondern wirklich die
Autonomie der Universität, der Forschung und der Lehrer respektieren.
Ein letztes noch zum Thema Umweltschutz. Über dieses Thema müßte man eigentlich stundenlang reden, aber etwas kann ich Ihnen nicht ersparen.
Ich finde es blamabel und beschämend, daß das Land Südtirol beim Staatsrat
mit Steuergeldern rekurrieren muß, um Gott und der Welt, sich selbst und den
Südtiroler Bürgern zu beweisen, daß es für den Flughafen Bozen keine Umweltverträglichkeitsprüfung braucht. Es ist doch ein Skandal, daß wir, die wir für
den Rest Italiens ein Vorbild sein wollen, dem Staatsrat einen Haufen Geld zahlen müssen, damit wir bestätigt bekommen, daß wir etwas nicht tun, was wir
nicht machen müssen. Es sei dahingestellt, ob wir es machen müssen oder
nicht! Es ist blamabel, daß wir das nicht freiwillig tun und sagen “Schaut her!
Bevor wir eine politische Entscheidung treffen, werden unsere Anlagen auf ihre
ökonomische, ökologische und soziale Verträglichkeit überprüft!” Das wäre Paradehaltung! Im übrigen finde ich es auch blamabel, wenn das Land Südtirol,
das immer wieder von Europa schwärmt, nicht imstande ist, 12 Jahre nach Erlaß der Europäischen Richtlinie zur UVP die eigenen UVP-Gesetze an diese
Richtlinie anzupassen. Also, 12 Jahre genügen nicht, um die Südtiroler Mehrheitspolitiker in die Lage zu versetzen, doch das anzuwenden, was auf europäischem Standard normal ist. Deshalb erübrigt sich zum Thema Umweltschutz in
Südtirol jede weitere Diskussion!
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DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Landesrat Di Puppo
wird einiges zum technischen Teil sagen, während ich einiges zum politischen
Teil sagen muß, da die Kollegin Kury in einer Art und Weise doziert hat, die so
nicht hingenommen werden kann. Ihre Aussagen, Kollegin Kury, strotzen nämlich nur so von Oberflächlichkeiten, Ungenauigkeiten, um nicht zu sagen Unwahrheiten. Sie haben mit dem Wirtschaftsförderungsgesetz begonnen. Dieses
Gesetz wurde bereits verabschiedet. Wenn es bis heute noch nicht in vollem
Umfang angewendet werden kann, dann ist es nicht unsere Schuld, sondern
jene von Brüssel, das die betreffenden Gutachten nicht abgibt, immer wieder
Dokumente verlangt und uns nicht sagt, was abgeändert werden müßte usw.
Jedes Mal, wenn wir in Brüssel vorsprechen, wird uns gesagt, daß es in Ordnung sei. Nachher werden dann aber wieder entsprechende Unterlagen verlangt. Bitte geben Sie nicht uns die Schuld! Wir haben das Gesetz innerhalb der
vorgeschriebenen Fristen verabschiedet!
Zu den Zuweisungskriterien für den Gewerbegrund. Die Zuweisungskriterien sind bereits vorhanden, das heißt, daß der Gewerbegrund zugewiesen
wird. Wir wollten, um ganz sicher zu gehen, auch all das, was wir mit Durchführungsverordnung geregelt haben, gesetzlich absichern, damit niemand sagen
kann, daß wir das nur mit Durchführungsverordnung genehmigen.
Die MeBo. Sie wird demnächst in Betrieb genommen. Die Zusatzprojekte für Interventionen im Bereich des Umwelt- und Landschaftsschutzes sind
geplant und werden ...
KURY (GAF-GVA): (unterbricht)
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Ja, Moment, lassen Sie
mich ausreden! Sie haben ja auch gesagt, daß Sie nicht unterbrochen werden
möchten! Also, was Sie uns vorwerfen, sollten auch Sie, als Lehrerin, einhalten!
Schließlich sprechen Sie nicht mit Kindern!
Jedenfalls ist es so, daß die Projekte bezüglich Landschafts- und Umweltschutz bereits ausgearbeitet worden sind. Einzelne Maßnahmen sind bereits umgesetzt werden, die anderen befinden sich in der Phase der Umsetzung. Was den Rückbau der Meraner-Straße anbelangt, so sind die Projekte
ausgearbeitet worden. Allerdings ist es so, daß wir die Arbeiten nicht durchführen können, da wir heute noch nicht Eigentümer dieser Straße sind. Wenn
schon, dann müssen wir bis zum 1. Juli 1998 warten, denn dann werden diese
Straßen an das Land übergehen. Dann sind wir ermächtigt, die entsprechenden
Maßnahmen selbst durchzuführen.
Bezüglich der Vinschger Bahn haben wir all das getan, was nur irgendwie möglich ist. Kollege Di Puppo hat die einzelnen Maßnahmen vorangetrieben. Wenn es bis jetzt nicht gelungen ist, mit dem Bau zu beginnen, so ist
das deshalb so, da uns von seiten der für die Sicherheit zuständigen Stellen in
Rom immer wieder neue Vorschriften gemacht werden, weshalb wir neue Projekte ausarbeiten und neue Versuche durchführen müssen. Wie gesagt, das,
was wir tun konnten, haben wir getan!
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Nun zum Natur- und Umweltschutz. Sie haben immer wieder von
Gleichklang gesprochen. Ich glaube, daß jeder, der mit offenen Augen durch
unser Land geht und unsere Maßnahmen mit jenen vergleicht, die in anderen
Ländern innerhalb dieses Bereiches getroffen werden, zugeben muß, daß wir
für alle wirtschaftlichen Vorhaben sehr strenge Umweltauflagen vorsehen. Natürlich können wir die Wirtschaft nicht einzementieren, da wir ihr damit jede Bewegungsfreiheit nehmen würden. Wenn wir das täten, so garantiere ich Ihnen,
Kollegin Kury, daß wir nicht das notwendige Geld hätten, um im Interesse der
Umwelt jene Maßnahmen zu setzen, die vor allem im technischen Umweltschutz notwendig sind. Bezüglich der Auflagen, die bei der Genehmigung
der einzelnen Projekte vorgesehen sind, muß ich Ihnen sagen, daß es in keinem anderen Land Europas so gehandhabt wird, daß jemand, der nur ein
Fenster versetzen will, ein Gutachten der Landesbehörde einholen muß. Ich
glaube, daß uns kein Mensch sagen kann, daß wir der Umwelt und dem Landschaftsschutz nicht entsprechend sensibel gegenüber stehen würden.
Zum Thema “Tagesmütter”. Wir haben gesagt, daß die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz im Jahr 1997 erlassen werden sollen. Kollegin
Kury, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß wir jetzt Anfang Juli haben, das heißt,
daß wir die zweite Hälfte des Jahres 1997 begonnen haben. Wir haben die Absicht, auch in der zweiten Hälfte des heurigen Jahres zu arbeiten. All das, was
in der ersten Hälfte nicht gemacht worden ist, werden wir in der zweiten Hälfte
machen. Die betreffenden Vorschläge, Durchführungsbestimmungen, Entwürfe
usw. werden in der Landesregierung bereits seit Monaten diskutiert. Wenn wir
alle Wünsche, die von Monat zu Monat auch wieder geändert werden, berücksichtigen wollen, dann brauchen wir eine gewisse Zeit. Sie wissen, daß das
Land, das wir hier beschreiten, Neuland ist, weshalb es gut überprüft werden
muß.
Zum Thema “Schule”. Sie haben von der “Großzügigkeit” gesprochen.
Wir haben eine Landesverwaltung und müssen das gesamte Personal dieser
Landesverwaltung gleich behandeln. Die Lehrer, die bisher beim Staat waren
und jetzt wirtschaftlich an das Land übergehen, sollen die gleiche wirtschaftliche Behandlung bekommen, wie die betreffenden Kategorien innerhalb der
Landesverwaltung. Wir haben eine Berufsschule, an der sowohl Akademiker als
auch Nicht-Akademiker unterrichten. Die Lehrkräfte, die jetzt an das Land übergegangen sind, sollen die gleiche wirtschaftliche und rechtliche Stellung bekommen. Aus diesem Grund ist es selbstverständlich notwendig, daß wir vergleichen und versuchen, eine möglichst gerechte Lösung zu finden. Frau Kury,
ich darf Ihnen versichern, daß wir den guten Willen bereits dadurch bewiesen
haben, daß wir für den Übergangsvertrag 30 Milliarden Lire zur Verfügung gestellt haben, ohne daß irgendeine Gegenverpflichtung verlangt worden wäre.
Die Verhandlungen sind teilweise schon aufgenommen worden, bevor die
betreffenden Beschlüsse bzw. Gesetze von Rom in Kraft getreten sind. Ich hoffe, wie Sie, daß es zu einer Einigung kommt und daß wir vor allem mit
1. September dieses Jahres mit den neuen Kollektivverträgen starten können.
Wahrscheinlich braucht es wieder eine Übergangsregelung, da wir, wenn wir im
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August einen Abschluß tätigen, mit 1. September nicht alle Berechnungen haben werden. Die wirtschaftliche Behandlung muß aber ab diesem Datum laufen, auch wenn wir die Nachzahlung erst nach einigen Monaten machen können.
Was die Stundenanzahl anbelangt, so sind wir wirklich nicht weit auseinander. Ich wäre nicht einverstanden, daß ein Lehrer, der bisher im Staatsdienst tätig war und jetzt im “Landesdienst” tätig ist, anders behandelt wird. Also, ich hoffe, daß wir uns einigen können. Sie können sicher sein, daß wir als
erste interessiert sind, daß wir auch im Bereich der Schule zufriedene Mitarbeiter haben. Natürlich hängt unser wirtschaftlicher Standort und die Lebensfähigkeit der Wirtschaft von der Schule und der Bildung ab.
Sie haben auch von der Universität gesprochen. Das betreffende Gesetz ist erst kürzlich in Kraft getreten. In der Zwischenzeit sind von seiten der
Techniker und der Europäischen Akademie die betreffenden Statutenvorschläge ausgearbeitet und die einzelnen Schritte besprochen worden. Ich glaube,
daß wir die Universität noch innerhalb dieses Jahres offiziell gründen können,
so daß wir nächsten Herbst mit ein bis drei Fakultäten starten können. Das genaue Ausmaß und die Art der Fakultäten muß erst beschlossen werden. Das
Statut ist in großen Zügen vorhanden. Wir werden uns in einer der nächsten
Landesregierungssitzungen damit befassen müssen. Sie wissen ja, daß wir das
nicht einseitig machen können, da wir die Zustimmung seitens Rom einholen
müssen. Sie wissen auch, daß ein Termin vorgesehen ist, wobei wir hoffen, die
Zustimmung innerhalb dieses Termins zu bekommen. Wenn nicht, dann gilt das
Statut als genehmigt.
Zum Umweltschutz. Bitte geben Sie nicht uns die Schuld, daß wir zu
Gericht gegangen sind, sondern denjenigen, die zu Gericht gegangen sind. Wir
haben nicht unsere Beschlüsse bei Gericht angefochten. Wir haben unsere Beschlüsse im Rahmen der geltenden Gesetze des Landes, der EU und auch des
Staates gefaßt. Wir waren uns der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
sicher. Alle Ihre Predigten und dozierenden Einwände müssen Sie denjenigen
gegenüber machen, die zu Gericht gegangen sind. Nicht wir haben es vorgesehen, sondern der Staatsrat. Die Rechts- und Gerichtsordnung sieht nun einmal die Rekursmöglichkeit vor. Als öffentliche Verwalter müssen wir den Rekurs
einbringen. Der Staatsrat hat gesagt, daß die von uns geplanten Maßnahmen
nicht im Widerspruch zu den Gesetzen bzw. Umweltbestimmungen stehen. Im
Interesse des Umweltschutzes sind sie sogar notwendig.
Was die UVP-Gesetze anbelangt, hat die Landesregierung das UVPAbänderungsgesetz bereits verabschiedet. Es liegt dem Landtag bereits vor,
wobei ich hoffe, daß es bald behandelt wird. Frau Kollegin Kury, wir haben bereits seit langem UVP-Gesetze, während verschiedene andere Gebiete Italiens
noch davon träumen. Unsere gesetzlichen Bestimmungen sind viel strenger als
jene, die von der EU vorgesehen sind. Deshalb glaube ich, daß Sie uns diesbezüglich keine Vorwürfe machen dürfen.
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
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Dott. UMBERTO MONTEFIORI
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione sull’articolo 1: approvato con
18 voti favorevoli, 8 voti contrari e 1 astensione.
Art. 2
Aumento dotazione dei fondi di spesa per la finanza locale
1. La dotazione dei fondi per la finanza locale, di cui all’articolo 1,
comma 2, della legge provinciale 14 febbraio 1992, n. 6, stabilita
con l’articolo 3 della legge provinciale 30 gennaio 1997, n. 1, viene
aumentata dei seguenti importi:
a) fondo ordinario - lire 23.932.839.000 (cap. 91010)
b) fondo per investimenti - lire 4,5 miliardi (cap. 91040). Lo stanziamento é vincolato per il finanziamento di opere necessarie ed
urgenti ai sensi dell’articolo 5 della legge provinciale 11 giugno
1975, n. 27, e successive modifiche;
d) fondo perequativo - lire 1.500.000 (cap. 91060).
---------Erhöhung der Ausstattung der Ausgabenfonds für die Lokalfinanzen
1. Die Ausstattung der in Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes
vom 14. Februar 1992, Nr. 6, vorgesehenen Fonds zugunsten der
Lokalfinanzen, welche mit Artikel 3 des Landesgesetzes vom 30.
Jänner 1997, Nr. 1, festgelegt wurde, wird wie folgt erhöht:
a) ordentlicher Fonds - 23.932.839.000 Lire (Kap. 91010)
b) Investitionsfonds - 4,5 Milliarden Lire (Kap. 91040). Die Bereitstellung ist für die Finanzierung von notwendigen und dringenden
Bauvorhaben gemäß Artikel 5 des Landesgesetzes vom 11. Juni
1975, Nr. 27, in geltender Fassung zweckbestimmt;
d) Ausgleichsfonds - 1.500.000 Lire (Kap. 91060).
C’è qualcuno che desidera intervenire? Collega Kury, ne ha facoltà.
KURY (GAF-GVA): Danke, Herr Präsident! Da mir der Landeshauptmann jetzt so schön vordoziert hat, möchte ich zurückdozieren.
DURNWALDER (SVP): Nachdozieren!
KURY (GAF-GVA): Gut! Ich doziere vor und Sie können wieder nachdozieren. So können wir uns die Zeit bis 13.00 Uhr nett vertreiben!
Ich kenne die Taktik der Landesregierung inzwischen zur Genüge.
Sämtliche Mißerfolge der Landesregierung schreibt man entweder Brüssel oder
Rom zu. Das ist sowohl auf politischer, als auch auf sachbezogener Ebene die
übliche Taktik. Wenn Sie, Herr Landeshauptmann, es nicht schaffen, in
12 Jahren ein UVP-Gesetz zu machen, das den europäischen Richtlinien entspricht, dann können Sie weder Brüssel, noch Rom, noch dem Wassermagist-
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rat, noch den sonstigen Sündenböcken, die sie in letzter Zeit heranziehen, die
Schuld geben. Diese liegt ganz eindeutig bei Ihnen! Entweder Sie wollen nicht
oder Sie können nicht! Ich weiß ja nicht, ob Sie es nicht wollen oder nicht können. Da bleibt Ihnen die Wahl, für was Sie sich entscheiden wollen. Auf jeden
Fall finde ich beides beschämend.
Ich möchte noch kurz auf den Flughafen eingehehen, da Sie gesagt
haben, daß nicht Sie Ihre Beschlüsse angefochten haben, sondern jemand anderes. Das stimmt schon. Schließlich liegt es in der Natur der Logik, daß die
Landesregierung nicht die eigenen Beschlüsse anficht. Aber die Tatsache, daß
Umweltschützer und Grüne zum Verwaltungsgericht gehen müssen, um das
Selbstverständliche einzufordern, nämlich daß für eine Anlage eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht wird, ...
DURNWALDER (SVP): (unterbricht)
KURY (GAF-GVA): Wie war das vorher mit dem Unterbrechen? Das,
was man nicht will, das ...
DURNWALDER (SVP): (unterbricht)
KURY (GAF-GVA): Ja, genau! So sind wir also wieder ein Herz und
eine Seele, Herr Landeshauptmann!
FRASNELLI (SVP): Wo ist das Herz und wo ist die Seele?
KURY (GAF-GVA): Das mögen die Zuhörerinnen und Zuhörer selber
beurteilen. Auf alle Fälle sind wir uns wieder einmal einig!
Also, ich finde es beschämend aber auch dumm, daß man das, was
man selbst machen könnte, über die Gerichte ausficht. Man könnte lässig beweisen: “Wir sind großzügig! Schaut mal her, wie toll wir sind. Wir sind schneller!” Wir kennen unsere Pappenheimer, die Beamten! Herr Landeshauptmann,
wir wissen, wie die UVP ausgegangen wäre. Ich verstehe absolut nicht, warum
Sie hier auf stur geschalten haben, weshalb wir wertvolle Zeit verlieren. Sie
meinen, daß mit dem Staatsrat alles getan ist. Der Staatsrat hat gesagt, daß es
für die erste Bauphase keine UVP braucht, da am Flughafen an und für sich ja
noch nicht gebaut wird. Wer diese Begründung liest, versteht, daß der Staatsrat
hier mit dem Zaunpfahl gewunken hat, das heißt, daß die UVP für die zweite Bauphase absolut notwendig ist. Das versteht sogar der Naivste! Insofern
denke ich, daß Sie doch früher oder später überlegen werden müssen, wie Sie
diese UVP durchführen. Nun, im Grunde genommen brauchen wir nicht hier
streiten, da wir darüber bereits vor Gericht streiten. Ich mache nur darauf aufmerksam, daß Ende Juli die nächste Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof stattfindet. Allerdings finde ich es nicht klug und Sie auch nicht! Sie
hätten ja früher nachgeben können!
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Zur Großzügigkeit in Zusammenhang mit dem Thema. Wechseln wir
Thema; danach können Sie wieder reden, wobei ich Sie ganz bestimmt nicht
unterbrechen werde! Also, ich finde es anstandslos, wie Sie von den 30 Milliarden Lire reden. Ich finde das dumm, da wir genau wissen, daß gerade die Begründung “wir schenken den Lehrern 30 Milliarden Lire ohne Gegenleistung”
Anlaß war, daß der Übergangsvertrag zu kurzfristigen Problemen in Rom geführt hat. Man kann nicht einfach schenken, sondern es braucht eine Gegenleistung. Sagen Sie also endlich “wir wissen, daß die Lehrer bereits jetzt mehr
arbeiten, weshalb sie nachträglich eine Vergütung für die bereits geleistete
Mehrarbeit erhalten”.
PRESIDENTE: Chiedo scusa, collega Kury! Io la pregherei di attenersi
all’articolo 65 del regolamento interno che dice: “Qualora un consigliere divaghi
dal tema trattato, il Presidente lo esorta ad attenerversi. Se il consigliere ignora
per due volte tale esortazione, il Presidente può togliergli la parola su tale argomento.” Quindi io la pregherei con la massima delicatezza possibile di attenersi all’argomento. Grazie!
KURY (GAF-GVA): Ich dachte, daß es auch in diesem Artikel 2 generell um den Nachtragshaushalt geht, aber ich werde Ihrer Aufforderung gerne
nachkommen. Eines möchte ich dem Landeshauptmann allerdings noch sagen:
Die Großzügigkeit mit den 30 Milliarden Lire zu einem Zeitpunkt zu beweisen,
wo man in Vilpian eine Feuerwehrschule eingeweiht hat, die, wenn ich richtig in
Erinnerung habe, an die 70 Milliarden Lire kostet, ...
DURNWALDER (SVP): (unterbricht)
KURY (GAF-GVA): Ich möchte nur einen Bezug zwischen Zahlen
herstellen!
DURNWALDER (SVP): (unterbricht)
KURY (GAF-GVA): Herr Präsident, ich würde schon gerne Schluß
machen, aber man läßt mich ja nicht ausreden! Also, ich wollten einen Bezug
zwischen den Zahlen herstellen. Herr Landeshauptmann, gehen Sie mit diesen
30 Milliarden Lire nicht hausieren, denn wir wissen, daß sie im Verhältnis zu
anderen Beträgen, die man in Südtirol verwendet, ein Kinkerlitzchen sind! Im
übrigen geht es mir nicht darum, die Lehrer weiß Gott wie zu belohnen, sondern
darum, den Standard der Schule, den wir erreicht haben, beizubehalten. Der
Team-Unterricht in der Volksschule und die Integration waren eine gute Sache.
Sie sind dabei, mit Ihren Sparmaßnahmen diese - der Präsident wird mich
gleich verwarnen, und dann bin ich still - beiden Beträge zu kürzen und damit
die Errungenschaften der Südtiroler Schule zunichte zu machen.
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PRESIDENTE: Rammento a tutti l’articolo 65 del regolamento interno.
L’articolo 1 era un articolo in generale, ma dall’articolo 2 in poi bisogna attenersi
all’argomento. Io non vorrei essere tacciato di caporale prussiano, però d’ora in
poi questo regolamento bisogna farlo applicare.
C’è qualcun altro che desidera intervenire? Nessuno. Passiamo alla
votazione: approvato con 16 voti favorevoli, 6 voti contrari e 3 astensioni.
L’articolo 3 è soppresso. Passiamo all’articolo 4.
Art. 4
Modifica alla legge provinciale 17 luglio 1987, n. 14, recante “Norme per la protezione della selvaggina e per l’esercizio della caccia”
1. Dopo il comma 2 dell’articolo 40-bis della legge provinciale 17
luglio 1987, n. 14, e successive modifiche, è aggiunto il seguente:
“3. Per le violazioni della legge provinciale 17 luglio 1987, n. 14,
avvenute prima dell’entrata in vigore della legge provinciale 28 novembre 1996, n. 23, e rispetto alle quali non sono ancora stati adottati i provvedimenti disciplinari di cui all’abrogato articolo 26 della
stessa legge provinciale 17 luglio 1987, n. 14, il direttore dell’ufficio
provinciale competente in materia di caccia può disporre la sospensione del permesso annuale o d’ospite prevista dal comma 1.”
---------Änderung des Landesgesetzes vom 17. Juli 1987, Nr. 14, betreffend
“Bestimmungen über die Wildhege und die
Jagdausübung“
1. Nach Absatz 2 von Artikel 40-bis des Landesgesetzes vom 17.
Juli 1987, Nr. 14, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt:
“3. Bei Übertretungen des Landesgesetzes vom 17. Juli 1987, Nr.
14, welche vor Inkrafttreten des Landesgesetzes vom 28. November 1996, Nr. 23, stattgefunden haben und in bezug auf die noch
keine Disziplinarmaßnahmen m Sinne des abgeschafften Artikels
26 desselben Landesgesetzes vom 17. Juli 1987, Nr. 14, vorgenommen worden sind, kann der Direktor des für die Jagd zuständigen Landesamtes den von Absatz 1 vorgesehenen Entzug der
Jahres- oder Gastkarte verfügen.”
C’è qualcuno che desidera intervenire? Nessuno. Passiamo alla votazione: approvato con 18 voti favorevoli, 2 voti contrari e 7 astensioni.
Art. 4-bis
Modifica alla legge provinciale 13 febbraio 1997, n. 3, concernente
“Istituzione del tributo provinciale per il deposito in discarica dei rifiuti solidi”
1. Dopo il comma 2 dell’articolo 8 della legge provinciale 13 febbraio 1997, n. 3 è aggiunto il seguente:
“3. In deroga a quanto previsto dall’articolo 5, comma 2,
riguardante le sanzioni amministrative per ritardati o mancati versamenti del tributo provinciale per il deposito in discarica dei rifiuti
solidi, i gestori possono regolarizzare gli omessi versamenti entro i
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due mesi successivi alla data di pubblicazione della deliberazione
della Giunta provinciale riguardante le modalità di versamento del
tributo nel Bollettino Ufficiale della Regione, senza l’applicazione di
sanzioni e interessi.”
---------Änderung des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 3,
betreffend “Einführung der Landesabgabe für die Ablagerung von
festen Abfällen in Deponien”
1. Nach Absatz 2 von Artikel 8 des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 3 wird folgender Absatz hinzugefügt:
“3. In Abweichung der Bestimmungen des Artikels 5 Absatz 2
betreffend die Verwaltungsstrafen für verspätete oder nicht getätigte Einzahlung der Landesabgabe für die Ablagerung von festen Abfällen in Deponien, können die Betreiber, ohne Anwendung von
Strafen und Zinsen, die unterlassenen Einzahlungen bis zwei Monate nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beschlusses der
Landesregierung betreffend die Modalitäten für die Einzahlung im
Amtsblatt der Region, in Ordnung bringen.”
C’e qualcuno che desidera intervenire? Nessuno. Passiamo alla votazione: approvato con 1 voto contrario, 6 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 5
Modifica alla legge provinciale 21 luglio 1977, n. 21, recante “Piano
quadriennale per il finanziamento di opere scolastiche”
1. Dopo il comma 2 dell’articolo 6 della legge provinciale 21 luglio
1977, n. 21, è aggiunto il seguente:
“3. Per le opere finanziate con i mezzi della presente legge i comuni possono affidare in concessione l’esecuzione dei lavori ad altri
enti con le modalità di cui all’articolo 7 della legge proviciale 11 giugno 1975, n. 27.”
---------Änderung des Landesgesetzes vom 21. Juli 1977, Nr. 21, betreffend
“Vierjahresprogramm zur Finanzierung von Schulbauten”
1. Nach Absatz 2 von Artikel 6 des Landesgesetzes vom 21. Juli
1977, Nr. 21, wird folgender Absatz hinzugefügt:
“3. Bei Bauvorhaben, welche mit Mitteln dieses Gesetzes finanziert
werden, können die Gemeinden die Bauausführung der Arbeiten
anderen Körperschaften übertragen; dabei sind die Modalitäten
gemäß Artikel 7 des Landesgesetzes vom 11. Juni 1975, Nr. 27,
einzuhalten.”
Ha chiesto intervenire la consigliera Klotz, ne ha facoltà.
KLOTZ (UFS): Nachdem ich nicht Mitglied der Kommission bin, hätte
ich eine Frage. Wieviele Geldmittel sind für solche außertourliche Bauvorhaben
vorgesehen? Weshalb wird die Bestimmung, daß die Gemeinden die Bauausführung der Arbeiten anderen Körperschaften übertragen können, überhaupt
notwendig? Welche anderen Körperschaften sind hier gemeint?
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KOFLER (Landesrat für Hochbau und Technischer Dienst, Straßenbau und Entsorgungsanlagen, Bauten- und Vermögensverwaltung, Informationstechnik, Raumordnung - SVP): Das ist ganz einfach. Es könnte
zum Beispiel sein, daß zwei oder drei Gemeinden gemeinsam eine Mittelschule
bauen. Dann würden sie ein Konsortium errichten, welches die andere Körperschaft wäre, der sie die Durchführung der Arbeiten übertragen.
PRESIDENTE: Passsiamo alla votazione: approvato con 1 voto contrario, 6 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 6
Riliquidazione di contributi provinciali sui mutui dei Comuni con la
Cassa
depositi e prestiti, rinegoziati ai sensi del Decreto
legge 27 ottobre 1995, n. 444, recante “Disposizioni urgenti in materia di finanza locale”
1. A richiesta dei comuni interessati, la Giunta provinciale provvede
alla riliquidazione dei contributi concessi e non ancora completamente erogati sui mutui assunti dai Comuni presso la Cassa depositi e prestiti, rinegoziati ai sensi dell’articolo 5, comma 6, del decreto legge 27 ottobre 1995, n. 444, convertito nella legge 20 dicembre 1995, n. 539. Detti contributi sono riuniti in un contributo
unico per ciascun comune, da erogare a decorrere dal 1998 in 36
rate semestrali costanti con scadenza 31 maggio e 30 novembre.
2. In conseguenza dei provvedimenti indicati al comma 1, la Giunta
provinciale determina gli stanziamenti da iscrivere nei bilanci
provinciali per gli anni dal 1998 al 2015 e provvede a depennare i
residui passivi non pagati alla chiusura dell’esercizio 1997.
---------Wiederfeststellung der gemäß Gesetzesdekret vom 27. Oktober
1995
Nr. 444, betreffend “Dringende Bestimmungen auf dem Gebiet der Lokalfinanzen”, neu geregelten Landesbeiträge auf Darlehen von Gemeinden bei der Darlehens- und
Depositenkassa
1. Auf Anfrage der betreffenden Gemeinden sorgt die Landesregierung für die Wiederfeststellung der genehmigten aber noch nicht
gänzlich ausgezahlten Beiträge auf Darlehen, die die Gemeinden
bei der Darlehens- und Depositenkassa aufgenommen haben und
die gemäß Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzesdekretes vom 27. Oktober 1995, Nr. 444, zum Gesetz vom 20. Dezember 1995, Nr. 539,
erhoben, neu geregelt wurden. Die genannten Beiträge werden in
einen einzigen Beitrag für jede Gemeinde zusammengefaßt, welcher ab 1998 in 36 halbjährlichen und gleichbleibenden Raten, mit
jeweiliger Fälligkeit 31. Mai und 30. November, ausgezahlt wird.
2. Aufgrund der in Absatz 1 enthaltenen Maßnahmen stellt die
Landesregierung die in die Landeshaushalte der Jahre 1998 bis
2015 einzuschreibenden Bereitstellungen fest, und sorgt für die
Streichung jener Ausgaberückstände, die bei Abschluß des Haushaltsjahres 1997 noch nicht ausgezahlt waren.
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C’è qualcuno che desidera intervenire? Nessuno. Passiamo alla votazione: approvato con 2 voti contrari, 6 astensioni e i restanti voti favorevoli.
L’articolo 7 è soppresso. Passiamo all’articolo 8.
Art. 8
Riapertura dei termini previsti da leggi provinciali
1. Le domande di contributo ai sensi della legge provinciale 15
gennaio 1977, n. 2, concernente “Interventi nel settore sociosanitario”, a valere sugli stanziamenti iscritti nel bilancio 1997 in attuazione della presente legge, devono essere presentate entro
trenta giorni dall’entrata in vigore della presente legge.
---------Neue Fristen für die Anwendung
von Landesgesetzen
1. Die Ansuchen um Zuschüsse gemäß Landesgesetz vom 15.
Jänner 1977, Nr. 2, betreffend “Maßnahmen im sozialsanitären Bereich”, die sich auf Bereitstellungen beziehen, die aufgrund dieses
Gesetzes in den Haushaltsvoranschlag für das Jahr 1997 eingeschrieben werden, müssen innerhalb von dreißig Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eingereicht werden.
La parola all’assessore Saurer.
SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Es ist so, daß hier
im Gegensatz zu anderen Gesetzen ein Termin festgelegt ist, und zwar Ende
Jänner. Das ist ein Termin, der es uns manchmal, bei dringenden Fällen, bei
denen Investitionen notwendig ist, nicht möglich macht, die entsprechenden
Beschlüsse zu fassen. Deshalb werden die Termine neu eröffnet. Es gibt einige
Fälle, bei denen Maßnahmen zu treffen sind, die mit Haustechnik usw. in Zusammenhang stehen. Wir haben diesen Artikel auch in den letzten Jahren immer eingefügt.
PRESIDENTE: Prima di passare alla votazione, prego il collega Munter a non entrare mai più in questa sala senza giacca, e soprattutto in maglietta
verde da spiaggia, altrimenti potremo incominciare a pensare che forse quando
qualche consigliera dice che siamo all’osteria, non sta sbagliando. Ieri ho fatto
finta di niente quando qualcuno per un po’ si è tolto la giacca e poi se l’è rimessa, ma c’era un caldo da morire, Lei non può pretendere di entrare qui dentro
vestito così.
Passiamo alla votazione: approvato con 9 astensioni e i restanti voti
favorevoli. La seduta è sospesa fino alle ore 15.
ORE 13.01 UHR
---------ORE 15.08 UHR
(Appello nominale - Namensaufruf)
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PRESIDENTE: La seduta riprende. Do lettura dell’articolo 9:
Art. 9
Acconti al personale delle aziende speciali unità sanitarie locali
sull’indennità premio di servizio
1. Per garantire omogeneità di trattamento per l’anno 1996 tra il
personale della Provincia e delle aziende speciali unità sanitarie locali nell’applicazione dell’articolo 4 della legge provinciale 2 maggio
1995, n. 10, la Giunta provinciale può assegnare fondi alle aziende
speciali unità sanitarie locali nei limiti delle disponibilità del capitolo
52110 del bilancio di previsione per l’anno 1997.
---------Anzahlungen auf die Dienstprämie des Personals der Sonderbetriebe
Sanitätseinheiten
1. Um die Gleichbehandlung der Bediensteten des Landes und der
Sonderbetriebe Sanitätseinheiten für das Jahr 1996 bei der Anwendung von Artikel 4 des Landesgesetzes vom 2. Mai 1995, Nr.
10, zu gewährleisten, kann die Landesregierung im Rahmen der
Verfügbarkeit des Kapitels 52110 des Haushaltsvoranschlages
1997 den Sonderbetrieben Sanitätseinheiten Geldmittel zuweisen.
C’è qualcuno che desidera intervenire? Nessuno. Passiamo alla votazione: approvato con 5 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Do lettura di un nuovo articolo 9-bis, presentato dagli assessori Di
Puppo e Achmüller:
Art. 9-bis
Modifiche alla legge provinciale 2 gennaio 1981, n. 1, concernente
„Disciplina del Servizio sanitario provinciale”
1. Il numero 10) del comma 3 dell’articolo 16 della legge provinciale
2 gennaio 1981, n. 1 è sostituito dal seguente:
“10) all’acquisto di:
a) apparecchiature biomediche;
b) strumenti, impianti, arredamenti e altri beni mobili, ivi compresi i
beni iscritti nei pubblici registri;
c) apparecchiature informatiche, nonchè programmi di base ed applicativi (hardware e software).
Per i beni di cui alle lettere precedenti devono essere predisposti
dei programmi annuali in ordine prioritario di acquisizione, deliberati dai direttori generali di ciascuna azienda speciale U.S.L. sentiti i rispettivi Consigli dei Sanitari, entro il 31 gennaio dell’anno di
riferimento e inviati all’Assessorato alla Sanità. Per i beni indicati
alla lettera a), il cui valore unitario supera una determinata soglia
fissata dalla Giunta provinciale, devono essere predisposti dalle
aziende speciali UU.SS.LL. distinti programmi di acquisto secondo
le stesse modalità sopra descritte, e deliberati dalla Giunta provinciale, sentito il Comitato provinciale per la programmazione sanitaria. Tali programmi d’acquisto potranno avere anche una valenza
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pluriennale. I programmi di acquisto sono predisposti seguendo i
criteri stabiliti dall’Assessorato alla Sanità e sono finalizzati al raggiungimento degli obiettivi fissati nel piano sanitario. Per gli acquisti
predetti la Giunta provinciale, sentito il Comitato provinciale per la
programmazione sanitaria, assegna annualmente alle aziende speciali UU.SS.LL. somme a carico di appositi capitoli del bilancio provinciale, secondo criteri di ripartizione stabiliti dalla Giunta provinciale stessa. Nei limiti di spesa del 30% delle somme assegnate
dalla Giunta provinciale nell’anno precedente, le aziende speciali
UU.SS.LL. sono autorizzate a procedere, per motivate situazioni
d’urgenza o di necessità, all’acquisto dei beni indicati alle lettere a),
b) e c), prescindendo dai relativi programmi di acquisto. Per tali acquisti, le aziende inviano all’Assessorato alla Sanità, almeno 15
giorni prima della stipula dei relativi contratti, l’elenco dei beni da
acquistare, secondo le modalità stabilite dall’Assessorato medesimo. Al fine di determinare l’entità degli stanziamenti necessari
all’acquisizione dei beni di cui al presente punto, ciascuna azienda
speciale USL presenterà, entro il 31 ottobre dell’anno precedente a
quello di riferimento, una previsione del fabbisogno finanziario, distinta per le categorie di beni indicati alle lettere a), b) e c).”
2. I numeri 11) e 12) del comma 3 e il comma 4 dell’articolo 16 della legge provinciale 2 gennaio 1981, n. 1 sono abrogati.
---------Abänderungen des Landesgesetzes Nr. 1 vom 2. Jänner 1981,
betreffend
“Regelung des Landesgesundheitsdienstes”
1. Ziffer 10 des Absatzes 3 des Artikels 16 des Landesgesetzes
Nr. 1 vom 2. Jänner 1981 wird wie folgt ersetzt:
“10) Ankauf von
a) biomedizinischen Geräten;
b) Geräte, Einrichtungen, Ausstattungen und andere bewegliche
Güter, die Güter in öffentlichen Registern einschließen;
c) Informatikausstattungen, wie auch Basis- und Anwendungsprogramme (Hard- und Software).
Für die Güter, die vorher genannt wurden, gilt, daß hierfür Jahresprogramme nach der Priorität der Anschaffung erstellt und von den
Generaldirektoren der einzelnen Sonderbetriebe Sanitätseinheiten
beschlossen werden, nach Anhörung der jeweiligen Sanitätsräte,
innerhalb des 31. Jänner des Vorjahres, auf welche sie sich beziehen und diese an das Assessorat für das Gesundheitswesen weitergeleitet werden.
Für die Güter, die unter den Buchstaben a) fallen, deren einheitlicher Wert eine, von der Landesregierung festgelegte Richtmarke
überschreitet, ist zu beachten, daß dafür getrennte Ankaufsprogramme nach den selben Modalitäten wie sie im vorhergehenden
Absatz beschrieben wurden vorbereitet und von der Landesregierung nach Anhörung des Komitees für die Planung im Gesundheitswesen beschlossen werden müssen. Diese Programme können auch eine mehrjährige Gültigkeit haben.
Die Ankaufsprogramme, laut den vorhergehenden Absätzen, werden nach Kriterien, die vom Assessorat für Gesundheitswesen
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festgelegt sind, vorbereitet und streben ein Erreichen der Zielvorgaben, die im Gesundheitsplan enthalten sind, an.
Für die vorher erwähnten Ankäufe vergibt die Landesregierung
jährlich an die Sonderbetriebe Sanitätseinheiten, nach Anhörung
des Komitees für die Planung im Gesundheitswesen Mittel, die zu
Lasten dafür vorgesehener Kapitel im Landeshaushalt gehen, nach
Kriterien der Aufteilung, die von der Landesregierung selbst festgesetzt werden.
Im Rahmen von 30 % der im Vorjahr durch die Landesregierung
zugewiesenen Summen sind die Sonderbetriebe Sanitätseinheiten
befugt, aufgrund begründeter Dringlichkeits- oder Notwendigkeitssituationen den Ankauf der genannten Güter, die unter die Buchstaben a) und b) fallen, abgesehen von den jeweiligen Ankaufsprogrammen, durchzuführen. Für diese Ankäufe schicken die Betriebe
dem Assessorat für Gesundheitswesen mindestens 15 Tage vor
Abschluß der jeweiligen Verträge, die Liste der zu kaufenden Güter, laut Bestimmungen, die vom Assessorat selbst festgelegt wurden, zu.
Um den Umfang der notwendigen Bereitstellungen für die Anschaffung der obgenannten Güter bestimmen zu können, legt jede der
Sonderbetriebe Sanitätseinheiten innerhalb 31. Oktober des Vorjahres auf welche sie sich beziehen, einen Voranschlag des finanziellen Bedarfs, getrennt nach den unter den Buchstaben a), b) und
c) angegebenen Kategorien von Gütern, vor.”
2. Die Ziffern 11) und 12) des Absatzes 3 und der Absatz 4 des Artikels 16 des Landesgesetzes Nr. 1 vom 2. Jänner 1981 werden
aufgehoben.”
C’è qualcuno che desidera intervenire? La consigliera Klotz, ne ha facoltà.
KLOTZ (UFS): Ich habe mir den bisher geltenden Text durchgelesen.
In der Tat ist es eine langwierige Prozedur. Auch im Bericht ist davon die Rede.
Herr Landesrat, wir haben bei zahlreichen Anfragen in Zusammenhang mit dem
Ankauf von medizinischen Geräten Ineffizienz aufgeworfen. Wir haben gefragt,
ob man an diese Käufe nicht mit mehr Sorgfalt herangehen kann. Wir erinnern
uns alle an die Meldungen, wonach in den Kellerräumen verschiedener Sanitätsstrukturen Maschinen stünden, die bereits seit einem Jahr noch nicht ausgepackt worden sind. Diese Meldungen wurden nie widerlegt. Wir haben aber
auch von den Schenkungsaktionen nach Vietnam gehört. Also, daß diese Geschichte nicht ganz in Ordnung sein kann, haben wir mehrmals angedeutet.
Daß beim Ankauf von medizinisch-technischen Geräten nicht immer alles so effizient vor sich gegangen ist, dürfte auf der Hand liegen.
Ich werde diesem Artikel nicht zustimmen, auch wenn ich aufgrund
des bisherigen Textes zugeben muß, daß das Ankaufsverfahren eine langwierige Prozedur ist. Hier muß man dem Landesrat sicher zustimmen, daß diese
Prozedur in Dringlichkeitsfällen zu langwierig ist. Dieser Neuerung kann ich aber nicht zustimmen, da die bisherigen Abläufe zu wenig klar gewesen sind. Ich
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möchte gerne wissen, wieviel Geld für den Ankauf von Maschinen, die sicherlich angefordert worden sind, dann allerdings nicht bedient werden konnten Meraner Krankenhaus zum Beispiel-, verschwendet worden ist. Also, hier würde ich wiederholen, was die Techniker sagen. Der Landesrat sollte nicht zu
großes Vertrauen haben, sondern auch jene Stimmen hören, die Kritik üben
und vor zu großem Vertrauen warnen.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich weiß nicht, ob man mit dieser Bestimmung die Abläufe so wesentlich beschleunigen kann, wie man es sich vorstellt. Die Genehmigung des Ankaufsprogrammes von seiten der Generaldirektoren muß dann doch wieder an das Assessorat für Gesundheitswesen geschickt werden. Dieses hat wiederum die Kriterien, die von der Landesregierung festgesetzt werden, zu erfüllen. Hier wird zweimal kontrolliert. Ich sehe
nicht ein, warum man einen Betrieb wie den sogenannten Sonderbetrieb Sanitätseinheit nicht mehr in die Eigenverantwortung nehmen kann. So läuft es wieder auf drei Schienen. Die Landesregierung setzt die Kriterien fest. Das Assessorat wacht darüber. Die Genehmigung kommt von seiten der Generaldirektoren. Schließlich gibt es noch diejenigen, die ansuchen. Die Erfahrungen der
letzten Jahre haben gezeigt, daß hier sicherlich Schindluder getrieben worden
ist, denn es ist nie bewiesen worden, daß die Geräte nicht verwendet worden
sind. Es handelt sich um einen Bereich, bei dem es oft um Leben und Tod geht.
Deshalb braucht es Kontrolle. Wenn die Abteilungsleiter am Ende des Jahres
einen Brief bekommen, in dem sie aufgefordert werden, ihre Forderungen dazutun, da noch Geld vorhanden ist, dann ist das nicht unbedingt notwendig. Ich
gehe schon davon aus, daß sich die Zuständigen dann um Geräte kümmern,
wenn es welche braucht. Ich bin auch dafür, die Prozeduren zu vereinfachen.
Aber in diesem Bereich ist es nicht so, wie es nach außen hin oft gerne dargestellt wird. Wenngleich die Sanität mittlerweile ein Fünftel des Landeshaushaltes braucht, so könnte man trotzdem auch sparen, das heißt nur die Dinge
kaufen, die wirklich notwendig sind.
SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Herr Präsident,
Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, daß wir mit dieser Bestimmung einen
weiteren Schritt in die richtige Richtung machen. Es hat Zeiten gegeben, in denen das Land und die Sanitätseinheiten Geräte angekauft haben. Mit dem haben wir nun aufgeräumt. Das Land hat die Kontrolle, und die Sanitätseinheiten
sollen ankaufen. Die jetzigen Ankäufe erfolgen aufgrund von detaillierten Programmen, an die sich die Sanitätseinheiten halten müssen. Die Genehmigung
und Abänderung von Programmen - im Laufe des Jahres kann innerhalb des
Maschinenparks alles mögliche geschehen - bringt natürlich eine Prozedur mit
sich, die es den Sanitätseinheiten erlaubt, erst am Ende des Jahres zu den Ankäufen zu kommen. Dies hat auch der Rechnungshof festgestellt. Deshalb sagen wir jetzt - und dies wird auch in den österreichischen Bundesländern so
gehandhabt -, daß für den Ankauf von Großgeräten Programme - das können
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auch Dreijahresprogramme sein - erstellt werden. Für alle anderen Geräte setzt
die Landesregierung Kriterien fest, wobei die Sanitätseinheiten frei sind, die Geräte je nach Notwendigkeit anzukaufen. Dies ist dann auch die Voraussetzung
dafür, daß Geräte angekauft werden, die schnell zum Einsatz kommen und deren Bedienung nicht weitere Zeit für die Anlernung in Anspruch nimmt. Wie gesagt, ich glaube, daß dies ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist.
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione: approvato con 14 voti favorevoli e 10 astensioni.
Do lettura di un articolo 9-ter, presentato dagli assessori Di Puppo e
Achmüller:
Art. 9-ter
Nomina del direttore del servizio veterinario provinciale
1. Alla prima procedura di selezione per la nomina del direttore del
servizio veterinario provinciale ai sensi dell’articolo 21 della legge
provinciale 14 agosto 1996, n. 18, sono ammessi in attesa
dell’attuazione delle norme sulla dirigenza del personale del servizio sanitario provinciale, anche i veterinari collaboratori con
un’anzianità di servizio di almeno quattro anni, i veterinari coadiutori nonchè i veterinari dirigenti del secondo livello dirigenziale del
ruolo sanitario dei veterinari del servizio sanitario provinciale.
---------Ernennung des Direktors des tierärztlichen Dienstes
1. Zum ersten Auswahlverfahren für die Ernennung des Direktors
des landestierärztlichen Dienstes im Sinne des Artikels 21 des
Landesgesetzes vom 14. August 1996, Nr. 18, sind in Erwartung
der Anwendung der Bestimmungen über die Führungskräfte des
Landesgesundheitsdienstes, auch die Tierärzte mit einem Dienstalter von mindestens vier Jahren, die Obertierärzte und die leitenden
Tierärzte der zweiten Leistungsebene des Personals des Landesgesundheitsdienstes zugelassen.”
La parola all’assessore Mayr per l’illustrazione.
MAYR (Landesrat für Landwirtschaft, Land- und forstwirtschaftliche Berufsertüchtigung - SVP): Zur Erläuterung dieses Artikels. Wir haben
bereits im Haushaltsgesetz einen ähnlichen Artikel verabschiedet, den die Regierung neben anderen Maßnahmen nicht akzeptiert hat. Diesem Einwand
müssen wir zustimmen, da tatsächlich zwei Bestimmungen, die im staatlichen
Haushaltsgesetz von 1992 und 1993 - die Gesetze n. 502 und 517 - enthalten
sind, im Lande nicht rezipiert worden sind. Mangels dieser Rezipierung wurde
der Artikel zurecht abgelehnt. Aus diesem Grunde wird jetzt ein neuer Artikel
eingefügt, der diese beiden Bestimmungen in Erwartung der Rezipierung beinhaltet und somit den Wettbewerb erweitert. Mit der alten Formulierung wäre nur
eine bestimmte Kategorie von Personen zum Wettbewerb zugelassen gewesen, was wir im Prinzip nicht wollten. Dagegen ist auch ein Rekurs eingegangen - ich sage auch hier zurecht. Schließlich können wir nicht Oberärzte oder
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Veterinäre mit dem gleichen Zeitplan ausschließen. Das war auch nicht die Absicht. Deshalb ist der Spielraum etwas größer geworden. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich daran beteiligen. Bei der alten Version ist uns und dem
Rechtsamt ein Fehler unterlaufen, da wir dem zu wenig Rechnung getragen
haben.
PRESIDENTE: C’è qualcuno che desidera intervenire? Nessuno.
Passiamo alla votazione: approvato con 5 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Do lettura di un nuovo articolo 9-quater, presentato dagli assessori Di
Puppo e Achmüller:
Art. 9-quater
Modifica alla legge provinciale 18 agosto 1988, n. 33, concernente
“Piano sanitario provinciale 1988-91"
1. Dopo il comma 3 dell’articolo 28 della legge provinciale 18 agosto 1988, n. 33, viene inserito il seguente:
“4. Gli stanziamenti autorizzati nel bilancio provinciale per il finanziamento delle spese delle aziende speciali unità sanitarie locali
derivanti dall’attivazione di nuovi servizi o dall’ampliamento di quelli
esistenti in attuazione del piano sanitario provinciale, ove non siano
stati impegnati entro ciascun esercizio finanziario, sono riportati sul
corrispondente capitolo del bilancio dell’esercizio successivo per la
parte riferita ai servizi, di cui la Giunta provinciale abbia autorizzato
l’attivazione o l’ampliamento entro il rispettivo esercizio finanziario.”
---------Änderung des Landesgesetzes vom 18. August 1988, Nr. 33,
betreffend
“Landesgesundheitsplan 1988-91"
1. Nach Absatz 3 des Artikels 28 des genannten Landesgesetzes
vom 18. August 1988, Nr. 33, wird folgender Absatz 4 eingefügt:
“4. Jene im Landeshaushalt ermächtigten Bereitstellungen zur Finanzierung der Ausgaben der Sonderbetriebe Sanitätseinheiten,
welche von der Einführung von neuen Diensten oder von der Erweiterung bereits bestehender - in Durchführung des Landesgesundheitsplans - herrühren, und nicht innerhalb des jeweiligen
Haushaltsjahres zweckgebunden wurden, wird jener Anteil auf das
entsprechende Kapitel des Haushaltes des darauffolgenden Jahres
übertragen, für den die Landesregierung die Einführung oder Erweiterung innerhalb des jeweiligen Haushaltsjahres genehmigt
hat.”
La parola alla consigliera Klotz.
KLOTZ (UFS): Der Herr Landesrat möge uns erklären, weshalb eine
solche Bestimmung - im Grunde genommen ist es eine Ausnahmeregelung eingeführt werden muß. Welche konkreten Fälle hat man im Auge? Man liest
nämlich heraus, daß es hier einen oder mehrere konkrete Fälle und Anlässe
geben muß.
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DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Ci
siamo trovati di fronte più volte alla necessità di dover sanare delle situazioni
dovute più che altro alla prassi amministrativa che non alle scelte operative
dell’USL. In pratica, se l’USL viene autorizzata ad esempio ad indire concorsi e
ad ampliare una pianta organica e li realizza nel corso di un esercizio, viene
fatto il finanziamento per quel concorso e per quella nuova pianta organica.
Succede però che le assunzioni vengono fatte nell’anno successivo. Fin tanto
che non è approvato il nuovo bilancio, l’impegno dell’anno precedente, se non è
stato speso, viene a cadere. Quindi l’USL non riesce ad applicare l’esito del
concorso fino a che non avviene un nuovo impegno nell’anno successivo.
Con questo intervento nella legge finanziaria si dice che l’impegno assunto una volta viene confermato automaticamente nell’esercizio successivo,
anziché rifare la stessa prassi.
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione: approvato con 3 astensioni e
i restanti voti favorevoli.
Do lettura di un nuovo articolo 9-quienquies, presentato dagli assessori Di Puppo e Achmüller:
Art. 9-quienquies
Modifica alla legge provinciale 21 giugno 1983, n. 18, concernente
“Autorizzazione alle unità sanitarie locali a stipulare,
in casi di emergenza, convenzioni con altri istituti di ricovero per la
messa a disposizione di sanitari”
1. Dopo il comma 1-bis dell’articolo 1 della legge provinciale 21 giugno 1983, n. 18, è aggiunto il seguente:
“1-ter. Per la stipula dei contratti d’opera o dei rapporti di lavoro di
diritto privato di cui al comma 1-bis si prescinde dai presupposti di
cui ai punti c), d) ed e) nel caso in cui gli stessi vengano stipulati
con personale proveniente da istituti o cliniche universitarie.”
---------Änderung des Landesgesetzes vom 21. Juni 1983, Nr. 18
betreffend “Befugnis der Sanitätseinheiten, in Notfällen mit anderen
Krankenanstalten zu vereinbaren, daß ihnen Ärzte zugestellt
werden”
1. Nach Absatz 1-bis des Artikels 1 des Landesgesetzes vom
21. Juli 1983, Nr. 18, wird folgender Absatz 1-ter eingefügt:
“1-ter. Für den Abschluß von Werkverträgen und Arbeitsverhältnissen des Privatrechts laut Absatz 1 des vorliegenden Artikels wird
den Voraussetzungen, die in den Punkten c), d) und e) enthalten
sind, im Falle, daß diese mit Personal von Instituten oder Universitätskliniken abgeschlossen werden, abgesehen.”
Ha chiesto intervenire la consigliera Klotz, ne ha facoltà.
KLOTZ (UFS): Ursprünglich sollte dieses Gesetz aus dem Jahre 1983
nur für zwei Jahre Gültigkeit haben. Aufgrund des Landesgesundheitsplanes
1988-91 findet es aber weiterhin Anwendung. Ich wollte bereits in Zusammen-
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hang mit dem vorhergehenden Artikel sagen, daß wir eigentlich immer noch
den Landesgesundheitsplan 1988-91 als Grundlage haben. Deshalb stellt sich
die Frage, wann der neue Gesundheitsplan wirksam wird.
Nun zu diesem Absatz 1-ter. Wir wissen, daß der Landesrat in besonderen Notfällen die Aufnahme von Personal ermächtigen kann - hier stehen die
Ausnahmen -, zum Beispiel wenn der Wettbewerb zu keinem Ergebnis geführt
hat und dergleichen mehr. Die Frage: Geht es in diesem Fall wieder am Proporz und an der Zweisprachigkeitsverpflichtung vorbei? Weiß der Landesrat,
wieviele solcher Ausnahmefälle es in Südtirol gibt, die zwar mit unbedingter
Notwendigkeit begründet sind, aber an den regulären Bestimmungen vorbei
aufrecht erhalten werden?
SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Herr Präsident,
Kolleginnen und Kollegen! Zur Lösung bestimmter Fachprobleme oder zur Einlernung bestimmter Techniken ergibt sich öfters die Notwendigkeit, daß man für
eine bestimmte Zeit entsprechende Fachleute und Professoren von den Universitäten herbeiholen muß. Insofern ist es natürlich klar, daß diese Fachkräfte
nur durch Werkverträge und privatrechtliche Verträge angestellt werden können, da eine Einstellung nach den Regeln des öffentlichen Bereiches nicht
möglich ist. Insofern hat sich diese Notwendigkeit ergeben. Wir müssen diese
Abänderung machen. Sie wissen, daß wir im Gesundheitswesen ungefähr
6.000 Angestellte haben. Diese Form der privatrechtlichen Anstellung wird für
eine Anzahl von Personen, die zur Zeit zwischen 120 und 140 liegt, angewandt.
Der größere Teil dieser Personen sind Pfleger, da es im Bereich der Sanitätseinheit Bozen noch immer einen bestimmten Pflegenotstand gibt.
Der neue Landesgesundheitsplan ist bereits in erster Lesung verabschiedet worden. Zur Zeit nehmen die Gemeinden dazu Stellung. Sobald das
Gesetz über die Neuordnung des Gesundheitswesens, das zur Zeit in der IV.
Gesetzgebungskommission behandelt wird, verabschiedet sein wird, kann auch
der neue Landesgesundheitsplan genehmigt werden.
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione: approvato con 2 voti contrari,
6 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Do lettura di un nuovo articolo 9-sexies, presentato dagli assessori Di
Puppo e Achmüller:
Art. 9-sexies
Convenzioni per l’erogazione delle prestazioni assistenziali di medicina generale e pediatria per il periodo 1994-1997
1. Per la stipula delle convenzioni per l’erogazione delle prestazioni
assistenziali di medicina generale e pediatria ai sensi dell’articolo
7-bis della legge provinciale 26 agosto 1993, n. 14 e dell’accordo
collettivo a livello provinciale per la disciplina dei rapporti con i medici specialisti ambulatoriali è autorizzata per il periodo 1994-1997
la spesa complessiva di lire 27,3 miliardi.
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2. Al maggior onere per assegnazioni alle aziende speciali unità
sanitarie locali per l’applicazione delle convenzioni di cui al comma
1, si fa fronte per lire 7,3 miliardi con gli stanziamenti già approvati
nel bilancio provinciale e per lire 20 miliardi con una corrispondente
quota del maggior stanziamento autorizzato dall’articolo 1, tabella
A, n. 45, lettera a), della presente legge.
---------Abkommen zur Erbringung der gesundheitlichen Leistungen im Bereich
Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde für den Zeitraum 19941997
1. Für die Unterzeichnung des Abkommens zur Erbringung der gesundheitlichen Leistungen im Bereich der Allgemeinmedizin und
der Kinderheilkunde laut Artikel 7-bis des Landesgesetzes vom
26. August 1993, Nr. 14, ist für den Zeitraum 1994-1997 eine Gesamtausgabe von 27,3 Milliarden Lire ermächtigt.
2. Die Mehrausgabe, die sich durch Zuweisungen an die Sonderbetriebe Sanitätseinheiten in Durchführung der Abkommen gemäß
Absatz 1 ergibt, wird zu 7,3 Milliarden Lire mit den im Landeshaushalt bereits genehmigten Bereitstellungen und zu 20 Milliarden Lire
mit dem entsprechenden Anteil der erhöhten Bereitstellung gedeckt, welche mit Artikel 1, Anlage A, Nr. 45, Buchstabe a), des
gegenständlichen Gesetzes ermächtigt.”
Do lettura di un subemendamento al comma 1, presentato dagli assessori Saurer e Achmüller: “Al comma 1 dopo le parole “Legge provinciale
20 agosto 1993, n. 14”, sono inserite le parole “e dell’accordo collettivo a livello
provinciale per la disciplina dei rapporti con i medici specialisti ambulatoriali.”
“In Absatz 1 werden nach den Worten “Landesgesetzes vom
26. August 1993, Nr. 14” folgende Worte eingefügt: “und des Kollektivabkommens auf Landesebene für die Regelung der Beziehungen mit den Ambulatoriumsfachärzten.”
La parola all’assessore Saurer.
SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Herr Präsident,
Kolleginnen und Kollegen! Es ist uns gelungen, ein Gesetz zu machen, das klar
sagt, daß die Zuständigkeit für die Verhandlungen mit den Allgemeinmedizinern
und Basispädiatern beim Land liegt. Mit dem Haushaltsrahmengesetz des heurigen Jahres haben wir dies festgelegt, was von der Regierung akzeptiert worden ist. Die Verhandlungen laufen bereits seit fast zwei Jahren, wobei es uns
jetzt gelungen ist, den Abschluß zu tätigen. Aufgrund dieser Verhandlungen
sind die Jahre 1994, 1995, 1996 und 1997 und die entsprechenden Gehaltselemente, die durch die Abkommen entsprechend erhöht worden sind, zu berücksichtigen. Infolgedessen ist es notwendig, daß wir die entsprechenden Mittel mit Gesetz zur Verfügung stellen. Das ist eigentlich der Zweck dieser Übung, wobei sich diese 27 Milliarden Lire natürlich nicht nur auf das Jahr 1997
- 53 -
beziehen, sondern die Erhöhungen in den Jahren 1994, 1995, 1996 und 1997
berücksichtigen.
KLOTZ (UFS): (unterbricht)
SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Wir haben es bereits unterzeichnet. Jetzt warten wir die Genehmigung dieses Artikels ab. Am
Montag wird die Landesregierung beschließen, dies zu genehmigen. Dann
kommt das Ganze zum Rechnungshof. Sobald es der Rechnungshof registriert
hat, wird es veröffentlicht und in Kraft gesetzt.
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione sul subemendamento: approvato con 3 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Chi desidera intervenire sull’articolo 9-sexies? La consigliera Klotz, ne
ha facoltà.
KLOTZ (UFS): In diesem Zusammenhang beziehe ich mich vor allem
auf den Mangel an Basiskinderärzten. Bisher hat es sehr viele Probleme gegeben, da Kinderärzte in einem größeren Einzugsbereich mehr Aufwand haben.
Der Kinderarzt, der in Neumarkt oder Tramin tätig ist, hat ja ein ziemlich weites
Einzugsgebiet zu versorgen. Damit sind natürlich die entsprechenden Bereitschaftsdienste, die Fahrten usw. verbunden. Meine Frage an den Herrn Landesrat: Hat man inzwischen auch Regelungen getroffen, solchen Kinderärzten
entsprechende Angebote zu machen, damit sie in den Bezirken bleiben? Haben
diese Regelungen vielleicht auch in diesem Kollektivvertrag Niederschlag gefunden? Soweit ich nämlich informiert bin, drängen die Kinderärzte in die Stadt,
da sie dort leichtere Arbeitsbedingungen haben.
Hier ist die Rede von Kollektivabkommen für die Regelung der Beziehungen mit den Ambulatoriumsfachärzten gewesen. Welche Ambulatoriumsfachärzte sind gemeint? Sind vielleicht auch die Kinderärzte gemeint? Hat man
bei all diesen Verträgen miteinkalkuliert, daß vor allen Dingen auch der Situation der Frauen Rechnung getragen wird? Schließlich sind in den Bezirken auch
viele Basiskinderärztinnen tätig. Viele von ihnen haben Familie oder Kinder und
wollen, was die Nachtdienstregelung anbelangt, die Gewähr haben, daß sie
nicht zwangsverpflichtet werden, sondern daß für diese Nachtdienste auch Bereitschaftsdienste herangezogen werden. In der Regel handelt es sich dabei um
Personal, das gerne bereit ist, gegen entsprechendes Entgelt Zusatzdienste zu
leisten. Gibt es hier eine konkrete Regelung? Wird dieser spezifischen Situation
der Ärztinnen Rechnung getragen? Sie sind zwar bereit, eine gewisse Anzahl
von Nacht-diensten zu leisten, aber man kann von ihnen nicht erwarten, daß sie
rund um die Uhr bereit stehen. Das ist nicht zumutbar, vor allen Dingen dann,
wenn diese Ärztinnen Kinder haben.
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MINNITI (AN): In parte sono d’accordo con le perplessità che ha espresso la collega Klotz, sia per quanto riguarda la carenza di medici pediatri, sia
la carenza di un servizio notturno. Già in passato abbiamo più volte proposto
all’assessorato competente di creare, almeno nelle due più grosse città dell’Alto
Adige, Bolzano e Merano, un servizio di guardia medica pediatrica nelle ore
notturne. Ormai è sempre più forte l’esigenza di far visitare il proprio figlio nelle
strutture che sono preposte allo scopo. Capita spesso, posso parlare della realtà di Merano, soprattutto nel periodo invernale che quando serve un medico i
genitori devono recarsi presso il vecchio ospedale in una struttura di pronto
soccorso dove non è presente un pediatra, il quale potrebbe essere - uso il
condizionale perché è capitato anche il contrario - presente dopo 20 minuti.
Qui non è in discussione la professionalità del pediatra di Merano,
personalmente ne ho potuto provare la professionalità, però purtroppo è un dato reale: speso vi sono almeno 20 minuti di attesa per il pediatra.
Nell’ottobre scorso proprio a causa di questa attesa che poi si è prolungata fino al mattino un bambino è morto di meningite a Merano. Vi è la necessità di offrire un servizio che è sempre più richiesto dalla popolazione, quale
quello di guardia medica pediatrica. Ci sono dei costi, è vero, si parla di 600 milioni annui, 50 milioni al mese, ma noi pensiamo che la sanità altoatesina, che è
abbastanza ricca, possa dedicare una parte di questa ricchezza all’istituzione di
un servizio di questo genere che è necessario.
SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Herr Präsident,
Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte darauf hinweisen, daß die Landesregierung sehr große Anstrengungen unternommen hat, um den Nachwuchs der
Fachärzte - und dazu gehören ja auch die Basiskinderärzte - zu sichern. Wir
haben versucht, uns in Innsbruck, Graz, Salzburg, München, Wien, Verona und
Padua zusätzlich zu den normalen Ausbildungsstellen entsprechende Stellen
zu sichern und dieselben auch gut zu dotieren, so daß in den letzten Jahren
doch ein bestimmter Nachwuchs zu verzeichnen ist.
Zum zweiten. Ich möchte präzisieren, daß ich vorhin nur die Allgemeinmediziner gemeint habe. Für die Ambulatoriumsfachärzte ist der Vertrag
bereits abgeschlossen und registriert worden. Es handelt sich, glaube ich, um
10-15 Ärzte, die einen Vertrag mit der Sanitätseinheit haben und nach Stunden
vergütet werden.
KLOTZ (UFS): (unterbricht)
SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Die sind draußen
in der Amba-Alagi- Straße, früher auch in der Palermo-Straße. Das sind die sogenannten SUMAI-Ärzte. Sie haben eine Konvention, bei der sie nicht nach
Leistungen, sondern nach Stunden honoriert werden. Es gibt sowohl interne
Konventionen - das sind diese -, als auch externe Konventionen, bei denen
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nach Leistungen honoriert wird. Wie gesagt, der Vertrag wird am Montag genehmigt. Voraussetzung ist allerdings die Genehmigung dieses Artikels.
Nun noch zu den Basiskinderärzten. Da sind wir noch in Verhandlung,
wobei die Fragen, die sie aufgeworfen haben und der Nachtdienst eine große
Rolle spielen. Ich möchte darauf hinweisen, daß wir den Feiertags- und Nachtdienst nicht zwangsweise eingeführt haben. Die Kinderärzte haben sich grundsätzlich bereit erklärt, sich an diesem Dienst zu beteiligen, unter Umständen
auch durch die Gründung von Genossenschaften. Wir sind nämlich der Meinung, daß der Allgemeinmediziner und Basispädiater die Verantwortung für die
Betreuungsberechtigten rund um die Uhr hat. Er kann nicht sagen: “Ein paar
Stunden am Tag bin ich verantwortlich. Für den Rest bin ich nicht verantwortlich!” Ich glaube, daß die Allgemeinmediziner für die gesamte Zeit verantwortlich sind. Wie sie sich organisieren, das ist ihre Sache. Ob sie sich absprechen,
ob sie selbst in der Lage sind, den Dienst durchzuführen, ob sie eine Genossenschaft bilden, ... Auf jeden Fall werden wir alle Formen des Tag- und Nachtdienstes unterstützen. Wir werden aber nicht so weit kommen, sowohl die Allgemeinmediziner als auch die Basispädiater aus ihren gesamten Verantwortung für ihren Dienst zu entlassen. Sie sind der erste Bezugspunkt für den Patienten, weshalb sie die Gesamtverantwortung haben müssen. Bezüglich der
Organisation werden wir Hilfen anbieten. Es ist natürlich klar, daß nicht jeder
jeden Tag Nachtdienst machen kann. Es ist auch klar, daß die Frauen wesentlich größere Schwierigkeiten haben, Nachtdienst zu machen. Wir werden niemanden zum Nachtdienst verdonnern, aber wir wollen, daß die Bereitschaft besteht, diese Einstellung, die wir von den Allgemeinmedizinern und Basispädiatern fordern, ebenfalls mitzubringen.
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione sull’articolo 9-sexies: approvato con 4 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 10
Provvidenze per impianti funiviari
1. Possono essere ammesse a finanziamento anche nell’esercizio
1997 le domande di contributo di cui all’articolo 2 della legge
provinciale 4 marzo 1996, n. 6, giudicate ammissibili. La Giunta
provinciale è autorizzata ad utilizzare a tal fine quota parte degli
importi di spesa ancora disponibili, autorizzati dall’articolo 1, allegato A, partite n. 107 e 108 della legge provinciale 30 gennaio
1997, n. 1 (legge finanziaria 1997).
---------Förderungsmaßnahmen für Seilbahnanlagen
1. Die Ansuchen um einen Zuschuß laut Artikel 2 des Landesgesetzes vom 4. März 1996, Nr. 6, können - sofern genehmigt - auch
im Haushaltsjahr 1997 berücksichtigt werden. Die Landesregierung
ist zu diesem Zweck ermächtigt, einen Anteil der noch verfügbaren
Ausgabebeträge zu verwenden, die mit Artikel 1 Anlage A Posten
Nr. 107 und 108 des Landesgesetzes vom 30. Jänner 1997, Nr. 1
(Finanzgesetz 1997), genehmigt wurden.
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C’è qualcuno che desidera intervenire? Nessuno. Passiamo alla votazione: approvato con 1 voto contrario, 6 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 11
Spese per la contrattazione del personale
1. L’autorizzazione di spesa per l’anno 1997 di cui all’articolo 7 della legge provinciale 30 gennaio 1997, n. 1, per la contrattazione del
personale provinciale, è aumentata di lire 29.400 milioni.
---------Ausgaben für die Tarifverträge des Personals
1. Die Ausgabenermächtigung für das Jahr 1997 laut Artikel 7 des
Landesgesetzes vom 30. Jänner 1997, Nr. 1, betreffend die Tarifverträge des Landespersonals, wird um 29.400 Millionen Lire erhöht.
C’è qualcuno che desidera intervenire? Nessuno. Passiamo alla votazione.
ZENDRON (GAF-GVA): Chiedo la verifica del numero legale.
PRESIDENTE: Va bene. Prego uno dei segretari questori di contare:
approvato con 5 astensioni e 20 voti favorevoli.
Art. 11-bis
Norma transitoria sul trattamento di fine servizio del personale provinciale
1. Fino a quando non sarà stata data attuazione, nel rispetto dello
Statuto speciale di autonomia e delle relative norme di attuazione,
ai commi 5, 6, 7 e 8 dell’articolo 2 della legge 8 agosto 1995, n.
335, continua a trovare applicazione la normativa provinciale vigente al 31 dicembre 1995 in ordine al trattamento di fine servizio ed ai
relativi elementi della retribuzione utilmente computabili.
---------Übergangsregelung der Abfertigung des Landespersonals
1. Die am 31. Dezember 1995 geltenden Landesbestimmungen
über die Abfertigung und über die dafür gültigen Gehaltselemente
finden so lange Anwendung, bis die Absätze 5, 6, 7 und 8 des Artikels 2 des Gesetzes vom 8. August 1995, Nr. 335, unter Berücksichtigung des Sonderstatutes und der entsprechenden Durchführungsbestimmungen, zur Anwendung kommen.
C’è qualcuno che desidera intervenire? Nessuno. Passiamo alla votazione: approvato con 6 astensioni e 16 voti favorevoli.
Do lettura di un nuovo articolo 11-ter, presentato dagli assessori Di
Puppo e Achmüller:
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Art. 11-ter
Modifica alla legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, concernente
“Riordinamento della struttura dirigenziale della
Provincia autonoma di Bolzano”
1. Al comma 4 dell’articolo 13 della legge provinciale 23 aprile
1992, n. 10, come modificata dalla legge provinciale 10 agosto
1995, n. 16, è aggiunta la seguente lettera:
“e) i provvedimenti relativi alla corresponsione degli emolumenti
stipendiali, inclusi gli adempimenti fiscali e contributivi, e i trattamenti di quiescenza e di previdenza del personale ispettivo, direttivo, docente ed educativo delle scuole elementari e secondarie di
primo e secondo grado della Provincia autonoma di Bolzano.”
---------Änderung des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, betreffend
“Neuordnung der Führungsstruktur der Südtiroler Landesverwaltung”
1. Dem Artikel 13 Absatz 4 des Landesgesetzes vom
23. April 1992, Nr. 10, abgeändert mit Landesgesetz vom
10. August 1995, Nr. 16, wird folgender Buchstabe angefügt:
“e) Die Maßnahmen betreffend die Auszahlung der Besoldung, inbegriffen die Obliegenheiten steuerlicher Natur und die Sozial- und
Fürsorgeabgaben, sowie die Abfertigung und das Ruhegehalt für
die Inspektoren, die Direktoren, das Lehrpersonal und die Erzieher
der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols.”
La parola all’assessore Di Puppo per l’illustrazione.
DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Si
tratta di inserire una novità nell’ambito delle norme che regolano il funzionamento delle nostre strutture provinciali. E’ costituta dall’acquisizione della
delega per quanto riguarda la scuola. Dobbiamo mettere in capo al responsabile della ripartizione il compito di avviare le pratiche per regolarizzare gli stipendi ecc. anche per questi dipendenti, come per tutti gli altri. L’occasione della
finanziaria è la più appropriata.
PRESIDENTE: C’è qualcuno che desidera intervenire? Nessuno.
Passiamo alla votazione: approvato con 1 voto contrario e i restanti voti favorevoli.
Art. 12
Finanziamento di strutture universitarie
1. La Giunta provinciale è autorizzata a sostenere direttamente
spese per l’acquisto, la costruzione, l’affitto, l’adattamento, la manutenzione ed il primo arredamento di immobili da destinare in Alto
Adige a strutture universitarie nonchè a strutture accessorie.
2. Per le finalità indicate al comma 1 è autorizzata a carico
dell’esercizio finanziario 1997 la spesa di lire 6.000 milioni (capitolo
31260). Le spese a carico degli esercizi finanziari successivi saranno stabilite dalla legge finanziaria annuale.
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---------Finanzierung von universitären Strukturen
1. Die Landesregierung ist ermächtigt, die Ausgaben für den Ankauf, den Bau, die Anmietung, den Umbau, Instandhaltung und
Einrichtung jener Immobilien direkt zu tätigen, die sowohl die universitären Strukturen als auch die entsprechenden Nebenstrukturen in Südtirol betreffen.
2. Für die in Absatz 1 angegebenen Maßnahmen ist zu Lasten des
Finanzjahres 1997 die Ausgabe von 6.000 Millionen Lire (Kapitel
31260) genehmigt. Die Ausgaben zu Lasten der folgenden Haushaltsjahre werden mit dem jeweiligen Finanzgesetz genehmigt.
Ha chiesto intervenire il consigliere Leitner, ne ha facoltà.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Das war jetzt
ein toller Versprecher. Somit bekommt die Universität einen weiteren Animateur. Weil wir gegen die Errichtung einer Universität in Südtirol sind, ein entschiedenes Nein zu diesem Artikel. Ich möchte das jetzt nicht weiter ausführen,
da unsere Position zu diesem Thema allgemein bekannt ist, trotz der Animierung von seiten des Kollegen Feichter.
KLOTZ (UFS): Folgende Frage, die auch in der Generaldebatte nicht
beantwortet worden ist. Es gibt ja sehr viele Meldungen über mögliche Standorte der Universität, vor allen Dingen der Struktur in Bozen. An welche Gebäude
denkt man konkret? Dem Artikel werde ich natürlich nicht zustimmen, aus den
Gründen, die ich in der Generaldebatte, aber auch anläßlich der Behandlung
einiger Kapitel zur Genüge dargelegt habe. Ich erspare Ihnen die Wiederholungen, möchte den Landesrat aber um eine Mitteilung über den letzten Stand
der diesbezüglichen Gespräche ersuchen.
WILLEIT (Ladins): Meine Frage geht in dieselbe Richtung. Allerdings
möchte ich sie beschränken: Sind zu diesem Zwecke bereits Miet- oder Kaufverträge abgeschlossen worden?
DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): In
occasione della replica al dibattito generale fu già data ampia risposta
all’argomento. Purtroppo la consigliera Klotz non era presente. Ripeto brevemente che la scelta della Giunta provinciale è orientata all’utilizzo della vecchia
struttura ospedaliera nel centro a Bolzano. La struttura si presta per cubatura e
localizzazione a questo scopo. Si è trovata un’intesa con Museion perché abbia
una collocazione adeguata alla sua importanza culturale.
Per quanto riguarda Bressanone i tempi sono ancora più celeri, in
quanto intendiamo già con il 1998 avviare dei corsi. Al momento non è stato
strutturato nessun atto formale perché mancava la norma che ci autorizzava ad
operare in questa direzione. Come è già stato detto dal collega Hosp, uno dei
suoi capitoli ha fatto da salvadanaio per i primi sette mesi di quest’anno della
- 59 -
somma che era stata stanziata in attesa di poter avere la competenza anche
dalla nostra legge per poter impegnare risorse in questa direzione.
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione: approvato con 3 voti contrari,
1 astensione e i restanti voti favorevoli.
Art. 13
Modifica alla legge provinciale 18 agosto
1992, n. 33, concernente “Riordino delle organizzazioni turistiche”
1. Dopo l’articolo 31 della legge provinciale 18 agosto 1992, n. 33,
è inserito il seguente:
“Art. 31-bis - 1. La Giunta provinciale è autorizzata a concedere
contributi nella misura massima del 90 per cento all’Associazione
provinciale delle organizzazioni turistiche dell’Alto Adige o alle singole associazioni turistiche per le spese da esse sostenute per la
stipulazione di polizze assicurative al fine di tenere indenni i privati
proprietari di piste di fondo o percorsi ciclabili aperti al pubblico per
obbligazioni da responsabilità civile e per spese legali derivanti
dall’uso delle medesime o a stipulare direttamente dette polizze.
2. Alla spesa per contributi ai sensi del comma 1 si fa fronte per
l’anno 1997 con le disponibilità del capitolo 76145 del bilancio provinciale e per gli anni successivi con gli stanziamenti autorizzati
dalla legge finanziaria annuale sul corrispondente capitolo.”
---------Änderung des Landesgesetzes vom 18. August 1992, Nr. 33,
betreffend
“Neuordnung der Tourismusorganisationen”
1. Nach Artikel 31 des Landesgesetzes vom 18. August 1992, Nr.
33, wird folgender Artikel eingefügt:
“Art. 31-bis - 1. Die Landesregierung ist ermächtigt, dem Landesverband der Tourismusorganisationen sowie den einzelnen Tourismusvereinen Beiträge im Höchstausmaß von 90 Prozent der für
den Abschluß von Versicherungsverträgen getätigten Ausgaben zu
gewähren, um private Eigentümer von Langlaufloipen oder von
Fahrradwegen, welche öffentlich zugänglich sind, gegen die Haftpflicht und in Hinsicht auf Rechtsanwaltskosten abzusichern. Die
Landesregierung ist weiterhin ermächtigt, genannte Versicherungsverträge direkt abzuschließen.
2. Die Ausgaben für die Beiträge laut Absatz 1 werden für das Jahr
1997 mit den Bereitstellungen auf Kapitel 76145 des Landeshaushaltes gedeckt und für die darauffolgenden Jahre werden sie mit
dem jeweiligen Finanzgesetz in bezug auf das entsprechende Kapitel genehmigt.”
Ha chiesto intervenire il consigliere Holzmann, ne ha facoltà.
HOLZMANN (AN): Chiedo all’assessore per quale ragione si deve
contribuire fino al 90% dei costi assicurativi per la stipulazione di contratti di responsabilità civile a favore dei proprietari delle piste da fondo e ciclabili. Non
vedo la ragione per la quale il privato non possa provvedere direttamente a ga-
- 60 -
rantire sé stesso contro le azioni di risarcimento che i danneggiati potrebbero
eventualmente fare. Mi sembra che rientri nell’ambito delle responsabilità di colui che è proprietario di questo tipo di strutture, quindi come tale può - se vuole provvedere a stipulare delle polizze assicurative.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich finde diesen Artikel in Ordnung.
Ich möchte lediglich fragen, ob man weiß, was das ungefähr kosten wird.
DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Si
tratta di agevolare la possibilità di realizzare delle strutture che hanno carattere
sociale e di attività ricreativa come piste ciclabili, sentieri, piste da fondo che
sono offerti senza tariffa d’ingresso a chiunque ne voglia fare uso. Questa
situazione impone delle responsabilità civili a carico delle associazioni, dei club,
degli enti o anche dei singoli comuni che realizzano queste strutture che non
hanno nessuna finalità di lucro. Creano quindi una situazione di freno nel realizzarle e nel gestirle. Infatti chi dovesse in bicicletta cadere per un sasso trovato
sula strada o una buca, potrebbe rivalersi nei confronti dell’associazione che ha
realizzato la pista o dell’ente chiedendo un indennizzo.
Questa è la condizione per cui la Provincia, come ente che rappresenta la collettività intera, interviene con un contributo sostanziale, perché
questa remora non vi sia e sia dato comunque sollievo a chi intendesse realizzare queste strutture.
Una stima da questo punto di vista non è stata fatta. Si sono contattate diverse compagnie di assicurazione per vedere se sarà possibile, tutti assieme, trovare una formula adeguata come costi alla finalità sociale
dell’intervento, avendo come garante dall’altra parte la Provincia autonoma.
Stiamo vedendo come è possibile realizzare condizioni minime di costo per una
funzione sociale.
IANIERI (I Liberali - Unione di Centro Liberale): Premesso...
PRESIDENTE: Mi scusi, ma dopo l’assessore non si può più intervenire.
Passiamo alla votazione: approvato con 7 astensioni e i restanti voti
favorevoli.
Art. 13-bis
Modifica alla legge provinciale 19 marzo 1991, n. 5, concernente
“Promozione dell’attività di cooperazione e della cultura di pace e di
solidarietà”
1. Dopo il comma 2 dell’articolo 5 della legge provinciale 19 marzo
1991, n. 5 è aggiunto il seguente:
“3. Per l’esecuzione delle attività convenzionate di cui al comma 1,
la Provincia può mettere a disposizione dell’operatore, in via anticipata, un importo massimo pari al 70 per cento del finanziamento
concesso.”
----------
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Änderung des Landesgesetzes vom 19. März 1991, Nr. 5, betreffend “Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen”
1. Nach Absatz 2 von Artikel 5 des Landesgesetzes vom 19. März
1991, Nr. 5 wird folgender Absatz hinzugefügt:
“3. Für die Durchführung der laut Absatz 1 vereinbarten Tätigkeiten
kann das Land dem Träger einen Höchstbetrag von 70 Prozent des
gewährten Förderbetrages als Vorschuß zur Verfügung stellen.”
Ha chiesto intervenire il consigliere Leitner, ne ha facoltà.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Herr Präsident, nur um eine sprachliche Richtigstellung vorzuschlagen. Wohlwissend, daß die römische Regierung
den deutschen Text wahrscheinlich nicht lesen wird, sollte es “Vorschuß” statt
“Vorschluß” heißen.
PRESIDENTE: Si tratta di una correzione linguistica tecnica.
C’è qualcun altro che desidera intervenire. Nessuno? Passiamo alla
votazione: approvato con 7 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 14
Autorizzazione di spesa per la legge provinciale 13 febbraio 1997,
n. 4, concernente “Interventi della Provincia autonoma di BolzanoAlto Adige per il sostegno dell’economia”
1. Per gli interventi di cui all’articolo 11 della legge provinciale 13
febbraio 1997, n. 4, è autorizzata per l’esercizio finanziario 1997 la
spesa di lire 700milioni che trova copertura con i mezzi iscritti nel
bilancio per l’anno 1997 sul fondo globale per far fronte a oneri derivanti da provvedimenti legislativi (cap. 102115). Dopo l’entrata in
vigore differita, prevista dall’articolo 26 della legge suddetta, la Giunta provinciale è autorizzata ad apportare le relative variazioni al
bilancio dell’esercizio 1997, ai sensi dell’articolo 25, comma 3, della
legge provinciale 26 aprile 1980, n. 8, e successive modificazioni.
---------Ausgabenermächtigung für das Landesgesetz vom 13. Februar
1997, Nr. 4, betreffend “Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen
Wirtschaft”
1. Für die Maßnahmen laut Artikel 11 des Landesgesetzes vom 13.
Februar 1997, Nr. 4, ist für das Finanzjahr 1997 eine Ausgabe von
700 Millionen Lire genehmigt. Diese Ausgabe wird mit jenen Mitteln
finanziert, die für das Jahr 1997 auf dem Sammelfonds zur Deckung von Ausgaben, die mit Gesetzgebungsmaßnahmen verbunden sind (Kap. 102115), eingeschrieben sind. Nach dem aufgeschobenen Inkrafttreten laut Artikel 26 des genannten Gesetzes, ist
die Landesregierung ermächtigt, die entsprechenden Änderungen
am Haushalt des Finanzjahres 1997 im Sinne von Artikel 25 Absatz
3 des Landesgesetzes vom 26. April 1980, Nr. 8, in geltender Fassung, vorzunehmen.
La parola all’ assessore Di Puppo per l’illustrazione.
- 62 -
DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Si
tratta della legge sull’economia che per poter entrare in vigore ha bisogno della
pubblicazione dell’autorizzazione prevista dalla Comunità Europea. In pratica
l’articolo 14 autorizza la spesa per l’anno 1997 su questa legge in attesa
all’avviso che deve essere dato sul Bollettino Ufficiale della Regione. E’ un atto
formale in riferimento all’applicazione della legge provinciale sull’economia.
PRESIDENTE: C’è qualcuno che desidera intervenire? Nessuno.
Passiamo alla votazione: approvato con 1 voto contrario, 8 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Do lettura di un nuovo articolo 14-bis, presentato dagli assessori Di
Puppo e Achmüller:
Art. 14-bis
Modifica alla legge provinciale 24 gennaio 1972, n. 3, concernente
“Norme concernenti l’ordinamento dell’Istituto case popolari”
1. Dopo l’articolo 4 della legge provinciale 24 gennaio 1972, n. 3, è
inserito il seguente:
“Art. 4-bis - 1. A partire dall’esercizio 1998, l’Istituto per l’edilizia
abitativa agevolata tiene la contabilità esclusivamente con il sistema di scritture che rilevano i risultati economico-patrimoniali della
gestione, secondo i principi del Codice civile. Il bilancio preventivo
economico, redatto in conformità di uno schema tipo deliberato dalla Giunta provinciale, viene approvato dal consiglio di amministrazione entro il mese di novembre.”
---------Änderung des Landesgesetzes vom 24. Jänner 1972, Nr, 3
betreffend
“Bestimmungen über die Ordnung des Volkswohnhäuserinstitutes”
1. Nach Artikel 4 des genannten Landesgesetzes vom 24. Jänner 1972, Nr. 3, wird folgender Artikel 4-bis eingefügt:
“Art. 4-bis
1. Mit Beginn des Haushaltsjahres 1998 führt das Institut für den
geförderten Wohnbau die Buchhaltung ausschließlich nach dem
Wirtschafts- und Vermögenssystem laut den Grundsätzen des Zivilgesetzbuches.
Der wirtschaftliche Haushaltsplan wird vom Verwaltungsrat innerhalb November in Übereinstimmung mit einer von der Landesregierung erstellten Mustervorlage genehmigt.”
C’è qualcuno che desidera intervenire? Nessuno. Passiamo alla votazione: approvato con 1 voto contrario, 7 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 15
Disposizioni finanziarie
1. Alla copertura delle maggiori spese per complessive lire 444 miliardi e 174,5 milioni a carico dell’esercizio finanziario 1997, de-
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rivanti dagli articoli 1, 2, 11 e 12 della presente legge, non compensate da minori spese, si provvede nel modo seguente:
a) per lire 35 miliardi e 199,1 milioni mediante l’ulteriore quota
dell’avanzo di amministrazione dell’esercizio precedente senza
vincolo di destinazione, applicato al bilancio corrente (capitolo 100
dell’entrata);
b) per lire 17 miliardi e 970 milioni mediante la riduzione dei fondi
globali per oneri derivanti da provvedimenti legislativi disposta con
la connessa legge di assestamento;
c) per lire 597 milioni mediante utilizzo della quota di stanziamento
resasi disponibile sul capitolo di spesa 34017 a seguito del minor
onere accertato per impegni pregressi;
d) per la restante quota di lire 390 miliardi e 408,4 milioni mediante
le maggiori entrate previste per l’esercizio 1997, iscritte in bilancio
con la connessa legge di assestamento.
2. Alla copertura dell’onere complessivo di lire 6.950 milioni a
carico del biennio 1998-1999 derivante dall’articolo 1, tabella A (annualità dei limiti di impegno) della presente legge, si provvede con
le variazioni apportate al bilancio pluriennale 1997-1999 con la
connessa legge di assestamento.
---------Finanzbestimmungen
1. Die Deckung der Mehrausgaben von insgesamt 444 Millarden
und 174,5 Millionen Lire zu Lasten des Haushaltsjahres 1997, welche aus den Artikeln 1, 2, 11 und 12 dieses Gesetzes hervorgehen
und nicht durch Minderausgaben ausgeglichen sind, erfolgt folgendermaßen:
a) 35 Milliarden und 199,1 Millionen Lire durch jenen zusätzlichen
Anteil des Verwaltungsüberschusses des vorhergehenden Haushaltsjahres, der nicht zweckgebunden ist, angewandt auf den laufenden Haushalt (Kapitel 100 der Einnahmen);
b) 17 Milliarden und 970 Millionen Lire durch Verminderung der
Sammelfonds zur Dekkung von Ausgaben, die mit Gesetzgebungsmaßnahmen verbunden sind, wie im damit verbundenen
Nachtragshaushaltsgesetz verfügt ist;
c) 597 Millionen Lire durch Verwendung des zur Verfügung stehenden Anteils der Bereitstellung auf Kapitel 34017, welcher sich
aus einer festgestellten geringeren Ausgabe für bereits eingegangene Zweckbindungen ergibt;
d) die verbleibenden 390 Milliarden und 408,4 Millionen Lire durch
die im Haushalt 1997 vorgesehenen Mehreinnahmen, die mit dem
damit verbundenen Nachtragshaushaltsgesetz eingeschrieben
werden.
2. Die Deckung der Ausgabe von insgesamt 6.950 Millionen Lire zu
Lasten des Zweijahreszeitraumes 1998-1999, welche aus dem Artikel 1 Anlage A (Jahresraten) dieses Gesetzes hervorgeht, erfolgt
durch die mit dem Nachtragshaushaltsgesetz durchgeführten Änderungen am mehrjährigen Haushalt 1997-1999.
Do lettura di un emendamento, presentato dagli assessori Di Puppo e
Saurer, per la sostituzione completa dell’articolo:
- 64 -
“Art. 15
Disposizioni finanziarie
1. Alla copertura delle maggiori spese per complessive lire 468 miliardi e 674,5 milioni a carico dell’esercizio finanziario 1997, derivanti dagli articoli 1, 2, 15 e 18 della presente legge, non compensate da minori spese, si provvede nel modo seguente:
a) per lire 35 miliardi e 199,1 milioni mediante l’ulteriore quota
dell’avanzo di amministrazione dell’esercizio precedente senza
vincolo di destinazione, applicato al bilancio corrente (capitolo 100
dell’entrata);
b) per lire 57 miliardi e 970 milioni mediante la riduzione dei fondi
globali per oneri derivanti da provvedimenti legislativi disposta con
la connessa legge di assestamento;
c) per lire 597 milioni mediante utilizzo della quota di stanziamento
resasi disponibile sul capitolo di spesa 34017 a seguito del minor
onere accertato per impegni pregressi;
d) per la restante quota di lire 374 miliardi e 908,4 milioni mediante
le maggiori entrate previste per l’esercizio 1997, iscritte in bilancio
con la connessa legge di assestamento.
2. Alla copertura dell’onere complessivo di lire 32.120 milioni a
carico del biennio 1998-1999 derivante dall’articolo 1, tabella A (annualità dei limiti di impegno) della presente legge, si provvede con
le variazioni apportate al bilancio pluriennale 1997-1999 con la
connessa legge di assestamento.
----------Finanzbestimmungen
1.
Die
Deckung
der
Mehrausgaben
von
insgesamt
468 Milliarden und 674,5 Millionen Lire zu Lasten des Haushaltsjahres 1997, welche aus den Artikeln 1, 2, 11 und 12 dieses Gesetzes hervorgehen und nicht durch Minderausgaben ausgeglichen
sind, erfolgt folgendermaßen:
a) 35 Milliarden und 199,1 Millionen Lire durch jenen zusätzlichen
Anteil des Verwaltungsüberschusses des vorhergehenden Haushaltsjahres, der nicht zweckgebunden ist, angewandt auf den laufenden Haushalt (Kapitel 100 der Einnahmen);
b) 57 Milliarden und 970 Millionen Lire durch Verminderung der
Sammelfonds zur Deckung von Ausgaben, die mit Gesetzgebungsmaßnahmen verbunden sind, wie im damit verbundenen
Nachtragshaushaltsgesetz verfügt ist;
c) 597 Millionen Lire durch Verwendung des zur Verfügung stehenden Anteils der Bereitstellung auf Kapitel 34017, welche sich
aus einer festgestellten geringerren Ausgabe für bereits eingegangene Zweckbindungen ergibt;
d) die verbleibenden 374 Milliarden und 908,4 Millionen Lire durch
die im Haushalt 1997 vorgesehenen Mehreinnahmen, die mit dem
damit verbunde-nen Nachtragshaushaltsgesetz eingeschrieben
werden.
2. Die Deckung der Ausgabe von insgesamt 32.120 Millionen Lire
zu Lasten des Zweijahreszeitraumes 1998-1999, welche aus dem
Artikel 1 Anlage A (Jahresraten) dieses Gesetzes hervorgeht, er-
- 65 -
folgt durch die mit dem Nachtragshaushaltsgesetz durchgeführten
Änderungen am mehrjährigen Haushalt 1997-1999.”
C’è qualcuno che desidera intervenire? Nessuno. Passiamo alla votazione: approvato con 9 voti contrari, 1 astensione e 20 voti favorevoli.
Art. 16
Clausola d’urgenza
1. La presente legge è dichiarata urgente ai sensi dell’articolo 55
dello Statuto speciale per la Regione Trentino-Alto Adige ed entrerà in vigore il giorno successivo a quello della sua pubblicazione
nel Bollettino Ufficiale della Regione.
La presente legge sarà pubblicata nel Bollettino Ufficiale della Regione. È fatto obbligo a chiunque spetti di osservarla e di farla osservare come legge della Provincia.
---------Dringlichkeitsklausel
1. Dieses Gesetz wird im Sinne von Artikel 55 des Sonderstatutes
für die Region Trentino-Südtirol als dringend erklärt und tritt am
Tage nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder,
dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen
und für seine Befolgung zu sorgen.
C’è qualcuno che desidera intervenire? Nessuno. Passiamo alla votazione: approvato con 21 voti favorevoli, 8 voti contrari e 1 astensione.
Iniziamo la trattazione del disegno di legge n. 126/97.
Art. 1
Aggiornamento dei residui attivi e passivi
1. L'ammontare dei residui attivi e passivi alla chiusura dell'esercizio 1996, indicati rispettivamente nello stato di previsione dell'entrata e in quello della spesa per l'anno finanziario 1997 a termini
dell'articolo 11, comma 2, numero 1, della legge provinciale 26 aprile 1980, n. 8, è modificato in conformità alle risultanze del rendiconto generale della Provincia per l'esercizio finanziario 1996, deliberato ai sensi dell'articolo 68 della legge provinciale predetta.
---------Anpassung der Einnahme- und Ausgaberückstände
1. Der bei Abschluß der Haushaltsgebarung 1996 im Haushaltsvoranschlag für das Finanzjahr 1997 gemäß Artikel 11 Absatz 2
Ziffer 1 des Landesgesetzes vom 26. April 1980, Nr. 8, veranschlagte Betrag der Einnahme- und Ausgaberückstände ist entsprechend den Ergebnissen der allgemeinen Rechnungslegung
des Landes für das Haushaltsjahr 1996 geändert; die erwähnte
Rechnungslegung ist im Sinne von Artikel 68 des genannten Landesgesetzes beschlossen worden.
VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN:
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Dr. SABINA KASSLATTER-MUR
PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE:
PRÄSIDENTIN: Gibt es Wortmeldungen? Keine. Wir stimmen darüber
ab: mit 6 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen und 15 Ja-Stimmen genehmigt.
Art. 2
Änderung an den Einnahmeveranschlagungen
1. Der Einnahmenvoranschlag für das Finanzjahr 1997 ist gemäß
Anlage A geändert.
2. Aufgrund der Änderungen erhöht sich der Betrag der Einnahmen
des Haushaltes 1997 um 508 Milliarden und 979,3 Millionen Lire,
was die Kompetenzveranschlagungen betrifft, und um 467 Milliarden und 708,5 Millionen Lire, was die Kassenveranschlagungen
betrifft.
---------Variazioni alle previsioni di entrata
1. Nello stato di previsione dell'entrata per l'anno finanziario 1997
sono introdotte le variazioni di cui all'annessa tabella A.
2. Per effetto delle variazioni apportate, l'ammontare delle entrate
del bilancio 1997 aumenta di lire 508 miliardi e 979,3 milioni quanto
alle previsioni di competenza e di lire 467 miliardi e 708,5 milioni
quanto alle previsioni di cassa.
Gibt es Wortmeldungen? Keine. Wir stimmen darüber ab: mit 13 JaStimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 3
Änderung an den Ausgabeveranschlagungen
1. Der Ausgabenvoranschlag für das Finanzjahr 1997 ist gemäß
Anlage B geändert.
2. Aufgrund der Änderungen erhöht sich der Betrag der Ausgaben
des Haushaltes 1997 um 508 Milliarden und 979,3 Millionen Lire,
was die Kompetenzveranschlagungen betrifft, und um 467 Milliarden und 708,5 Millionen Lire, was die Kassenveranschlagungen
betrifft.
---------Variazioni alle previsioni di spesa
1. Nello stato di previsione della spesa per l'anno finanziario 1997
sono introdotte le variazioni di cui all'annessa tabella B.
2. Per effetto delle variazioni apportate l'ammontare delle spese del
bilancio 1997 aumenta di lire 508 miliardi e 979,3 milioni quanto alle previsioni di competenza e di lire 467 miliardi e 708,5 milioni
quanto alle previsioni di cassa.
Ich verlese einen Änderungsantrag, der von den Landesräten Di Puppo und Achmüller eingebracht worden ist und folgendermaßen lautet:
Art. 3 - Voranschlag der Ausgaben
Anlage B
- 67 -
Veränderungen
Kompetenz
Kasse
Kap. 12235
+ 3.000.000.000
Kap. 22010
+ 8.000.000.000 + 8.000.000.000
Kap. 31302 - “Ausgaben für Vereinbarungen mit Regionen und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen zwecks Bereitstellung von Heimplätzen für
Hochschulen sowie für die Studienberatung (Landesgesetz vom 8.8.1991, Nr.
23, Art. 13 und 16)”
+ 500.000.000
+ 500.000.000
Kap. 33111
+ 120.000.000
Kap. 33112
- 500.000.000
- 500.000.000
Kap. 33116
- 120.000.000
Kap. 33410
- 50.000.000
Kap. 33420
+ 50.000.000
Kap. 41010
- 12.585.000.000 - 12.585.000.000
Kap. 41015
+ 12.585.000.000 + 12.585.000.000
Kap. 51200 - “Beiträge für die Förderung, die Entwicklung und die Ausübung
der offenen Betreuung der Betagten (Landesgesetze vom 30.10.1973, Nr. 77,
Art. 23, Buchst. a), und 18.4.1978, Nr. 17, Art. 10, Abs. 2)”
- 200.000.000
Kap. 51410
- 300.000.000
Kap. 51478 - “Beiträge an sanitäre Körperschaften für den Ankauf oder die Instandhaltung von Gebäuden, die der Gesundheitsfürsorge dienen und für die
Errichtung von hygienisch-sanitären, technischen Anlagen und Heizungsanlagen (Landesgesetz vom 17.9.1973, Nr. 60, Art. 2, Buchst. a)+ 3.000.000.000
Kap. 51500
- 240.000.000
Kap. 51510
+ 740.000.000
Kap. 52110
+ 20.000.000.000
Kap. 61147
- 500.000.000
Kap. 61150
- 3.000.000.000
Kap. 61410 - “Ausgaben für die Übertragung der Befugnisse des Staates im
Bereich der zivilen Motorisierung und des konzessionierten Transportwesens
(Gesetzesdekret vom 21.9.1995, Nr. 429, Art. 1)”+ 500.000.000
Kap. 61510 - “Finanzielle Maßnahmen für die Förderung des öffentlichen
Transportwesens (Landesgesetz vom 29.01.1996, Nr. 2, Art. 9)”
+ 3.000.000.000 - 1.000.000.000
Kap. 73000
+ 3.800.000.000
Kap. 73061
- 3.800.000.000
Kap. 75010
+ 40.000.000
Kap. 75025
- 40.000.000
Kap. 76156 - “Beiträge an Institute, Körperschaften, Vereinigungen und Organisationen für eigene Maßnahmen zur Förderung und Spezialisierung auf den
Sachgebieten des Fremdenverkehrs (Landesgesetz vom 28.11.1973, Nr. 79)”
+ 300.000.000
- 68 -
Kap. 76200 - “Verlustbeiträge zur Verbesserung der Qualität der gastgewerblichen Beherbergungsbetriebe, der Alpin- und Skischulen (Landesgesetz vom
13.8.1986, Nr. 25, Art. 4, Abs. 3 und 5, und vom 13.12.1991, Nr. 33, Art. 23,
Abs. 5)”
- 300.000.000
Kap. 81240 - 6.000.000.000
Kap. 102100+1.000.000.000 + 1.000.000.000
Kap. 102105 - “Reservefonds für nicht vorherzusehende Ausgaben (Landesgesetz vom 26.4.1980, Nr. 8, Art. 20
+ 6.000.000.000 + 6.000.000.000
Kap. 102115
- 30.000.000.000
- 30.000.000.000
Kap. 102120
- 10.000.000.000 - 10.000.000.000
Kap. 102125
+ 5.000.000.000 + 5.000.000.000
Art. 3 - Stato di previsione della spesa
Tabella B
Vari
Competenza
Cassa
Cap. 12235
+ 3.000.000.000
Cap. 22010
+ 8.000.000.000
+ 8.000.000.000
Cap. 31302 - “Spese per convenzioni con regioni o altre istituzioni pubbliche o
private per la messa a disposizione di alloggi per studenti universitari e per il
servizio di consulenza (Legge provinciale 8.8.1991, Nr. 23, art. 13 e 16)”
+ 500.000.000
+ 500.000.000
Cap. 33111
+ 120.000.000
Cap. 33112
- 500.000.000
- 500.000.000
Cap. 33116
- 120.000.000
Cap. 33410
- 50.000.000
Cap. 33420
+ 50.000.000
Cap. 41010
- 12.585.000.000
- 12.585.000.000
Cap. 41015
+ 12.585.000.000
+ 12.585.000.000
Cap. 51200 - “Contributi per la promozione, lo sviluppo e la gestione dei servizi
di assistenza aperta agli anziani (Leggi provinciali 30.10.1973, Nr. 77, art. 23,
lett. a), e 18.4.1978, Nr. 17, art. 10, comma 2)”
- 200.000.000
Cap. 51410
- 300.000.000
cap. 51478 - “Contributi ad istituzioni sanitarie per l’acquisto o il riattamento di
immobili destinati all’assistenza sanitaria e per l’installazione di impianti igienico-sanitari, tecnologici e di riscaldamento (Legge provinciale 17.9.1973, Nr. 60,
art. 2, lett. a)”
+ 3.000.000.000
cap. 51500 - 240.000.000
Cap. 51510 + 740.000.000
Cap. 52110 + 20.000.000.000
Cap. 61147 - 500.000.000
Cap. 61150 - 3.000.000.000
- 69 -
Cap. 61410 - “Spese per i servizi delegati dallo Stato in materia di motorizzazione civile e trasporti in concessione (D.L. del 21.9.1995, Nr. 429, art. 1)”
+
500.000.000
Cap. 61510 - “Interventi finanziari per lo sviluppo del trasporto pubblico (Legge
provinciale 29.01.1996, Nr. 2, Art. 9)”
+ 3.000.000.000- 1.000.000.000
Cap. 73000 + 3.800.000.000
Cap. 73061 - 3.800.000.000
Cap. 75010 + 40.000.000
Cap. 75025 - 40.000.000
Cap. 76156 - “Contributi ad istituti, enti, associazioni e organizzazioni per iniziative proprie dirette all’incremento economico e della produttività e
all’aggiornamento e alla specializzazione nel settore del turismo (Legge provinciale 28.11.1973, Nr. 79)”
+ 300.000.000
Cap. 76200 - “Contributi a fondo perduto per la qualificazione della ricettività alberghiera, delle scuole di alpinismo e delle scuole di sci (Legge provinciale
13.8.1986, Nr. 25, art. 4, commi 3 e 5, e 13.12.1991, Nr. 33, art. 23, comma 5)”
- 300.000.000
Cap. 81240 - 6.000.000.000
Cap. 102100+1.000.000.000 + 1.000.000.000
Cap. 102105 - “Fondo di riserva per spese impreviste (Legge provinciale
26.4.1980, Nr. 8, Art. 20) + 6.000.000.000 + 6.000.000.000
Cap. 102115
- 30.000.000.000
- 30.000.000.000
Cap. 102120
- 10.000.000.000
- 10.000.000.000
Cap. 102125
+ 5.000.000.000 + 5.000.000.000
Zu diesem Änderungsantrag liegt ein Änderungsantrag vor, der von
den Landesräten Di Puppo und Achmüller eingebracht worden ist und folgendermaßen lautet:
“Kapitel 102105: +5.000.000.000; Kapitel 102125: 5.000.000.000"
“Capitolo 102105: + 5.000.000.000; Capitolo 102125: - 5.000.000.000"
Landesrat Di Puppo, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Si
tratta esclusivamente di un trasferimento di fondi al capitolo “fondi di riserva”
per eventuali prelievi che possono essere fatti in via amministrativa anziché
sotto forma di legge. Si tratta soltanto di avere una disponibilità per eventuali
nuove leggi o per situazioni di emergenza.
PRÄSIDENTIN: Gibt es Wortmeldungen? Keine. Wir stimmen darüber
ab: mit 9 Stimmenthaltungen und 13 Ja-Stimmen genehmigt.
Es liegt ein zweiter Änderungsantrag zum Änderungsantrag vor, eingebracht von den Landesräten Di Puppo und Achmüller: “Kap. 73000 700.000.000; Neues Kap. 32129 + 700.000.000 - “Beiträge für berufsbildende
- 70 -
betriebliche Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung (Gesetz Nr. 236/1993,
Art. 9)”
“Cap, 73000 - 700.000.000; cap. Di nuova istituzione 32129 +
700.000.000 “Contributi per azione formative aziendali a sostegno
dell’occupazione (Legge n. 236/1993, art. 9)
Wer möchte dazu reden? Frau Klotz, bitte.
KLOTZ (UFS): Das ist eines jener Kapitel, bei denen man den Eindruck hat, als wüßte die Landesregierung selbst nicht genau, was sie will. Das
Kapitel 73000 trägt den Titel “Ausgaben für den Ankauf und die Bereitstellung
von Flächen, die für Produktionsbetriebe bestimmt sind.” Ursprünglich war ein
Minus von 4.000.000.000 Lire veranschlagt. In der Abänderung, die wir erhalten
haben, ist ein Plus von 3,8 Milliarden Lire veranschlagt. Insgesamt wäre somit
ein Minus von 200.000.000 Lire geblieben. Von den 3,8 Milliarden Lire kommen
nun noch 700.000.000 Lire weg. Ich ersuche Sie, uns zu sagen, was man eigentlich will. Schließlich haben wir jetzt drei verschiedene Beträge.
DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI):
L’elemento significativo è determinato esclusivamente dalla detrazione dei 700
milioni da quel capitolo. E’ un intervento dell’ultimo momento, è un’opportunità
che l’assessore all’industria intende cogliere per la formazione professionale
all’interno delle aziende. E’ un’iniziativa che viene sostenuta anche dalla comunità europea sotto forma di coofinanziamento. L’assessore ha quindi ritenuto di
prelevare da un proprio capitolo l’importo necessario a finanziare questa iniziativa. Lo ha fatto con il capitolo che in termini percentuali avrebbe sofferto meno
per la riduzione di 700 milioni.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zur Abstimmung: mit 2 Nein-Stimmen,
7 Stimmenthaltungen und 15 Ja-Stimmen genehmigt.
Bevor wir über den eigentlichen Abänderungsantrag diskutieren, haben wir einige Kapitel zu behandeln, die in direktem Zusammenhang mit der
Genehmigung des Abänderungsantrages stehen.
Kapitel 12235: Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (UFS): Bei diesem Kapitel - Ausgaben für die Instandhaltung
der unbeweglichen Güter, die dem Land gehören oder von ihm gemietet sind sehen wir eine Veranschlagung von plus 5.000.000.000 Lire. Infolge der Abänderung kommen 3.000.000.000 Lire dazu. Die konkrete Frage: Um welche unbeweglichen Güter bzw. um welche Mieten handelt es sich?
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Verehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren! Wie Sie wissen, sind in den letzten Jahren in
bezug auf die Sicherheit, vor allem aber in bezug auf die Maßnahmen für Behinderte usw., immer wieder Vorschriften erlassen worden. Wir haben in den
letzten Jahren sehr viele Gebäude entsprechend umstrukturiert, damit auch die
- 71 -
Behinderten die öffentlichen Dienste unkompliziert beanspruchen können. Dabei handelt es sich um sehr teure Arbeiten, da alte Gebäude umgebaut werden
müssen. Teilweise mußten neue Rampen gebaut werden, wie es zum Beispiel
in den Landhäusern I und III der Fall war. Im Landhaus I wurden eigene Aufzüge errichtet. Dies mußte deshalb gemacht werden, da die alten Häuser nicht
so gebaut worden sind, daß auch die Behinderten unkompliziert hinkommen
können. Des weiteren haben wir in den letzten Jahren einige alte Gebäude umstrukturiert, so zum Beispiel auch in Brixen, wo wir ein altes Gebäude als Landhaus hergerichtet haben. Weiters fällt mir die Schlandersburg ein, in der wir alle
Ämter unterbringen möchten. Diese Umstrukturierungen kosten natürlich eine
Menge Geld. Natürlich hätten wir das auch auf einige Jahre aufteilen können.
Wir sind aber der Ansicht, daß wir, wenn wir im heutigen Haushalt einen gewissen Betrag dazubekommen, Arbeiten vorziehen sollten. Also, es handelt sich
durchwegs um Anpassungen an die Ansprüche der Behinderten und gleichzeitig um Umstrukturierungen von bereits bestehenden Gebäuden, die sich im Eigentum des Landes befinden.
Was die Mieten anbelangt, sind in nächster Zeit keine größeren Anmietungen geplant. Wir haben in letzter Zeit einige Anmietungen vorgenommen, zum Beispiel das Gebäude in der Freiheitsstraße aber auch einige andere
Ämter, die notwendig waren, da die alten Mietverträge gekündigt worden sind.
Denken Sie nur an die ganzen Mietverträge für Gebäude und Wohnungen, die
von seiten der Sparkasse gekündigt worden sind. Diese Gebäude mußten geräumt werden, weshalb wir neue Räumlichkeiten anmieten mußten. In nächster
Zeit sollen einige von den zuständigen Gremien bereits genehmigte Bauten
realisiert werden. So wird zum Beispiel das Gebäude vor diesem Haus abgebrochen und am Parkplatz ein neues errichtet. Der Unterbau ist ja bereits fertig und der Überbau laut Projekt Zöggeler soll realisiert werden. In der HorazStraße haben wir bereits ein Grundstückprojekt genehmigt. In Neumarkt soll ein
neues Landhaus gebaut werden. Das bedeutet also, daß wir die guten Zeiten
ausnützen möchten, damit wir die notwendigen Räumlichkeiten schaffen können, um Mieten einzusparen.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über dieses Kapitel ab: mit 10 Stimmenthaltungen und 16 Ja-Stimmen genehmigt.
Kapitel 52110: Abgeordnete Klotz, bitte.
KLOTZ (UFS): Ich verzichte!
PRÄSIDENTIN: Die Abgeordnete Klotz hat verzichtet.
Ein weiteres zu behandelndes Kapitel trägt die Nummer 73061. Frau
Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (UFS): Hier handelt es sich um Kapitalbeiträge an Industriebetriebe für ordentliche Investitionen. Ursprünglich war ein Plus von
10.620.000.000 Lire
vorgesehen.
Jetzt
wird
vorgeschlagen,
daß
3,8 Milliarden Lire wegkommen. Somit bleiben etwa 7.000.000.000 Lire übrig.
- 72 -
Ich ersuche um Auskunft, um welche Industriebetriebe und Investitionen es sich
handelt.
VIOLA (Assessore all’amministrazione del personale, industria,
formazione professionale italiana - Autonomia Dinamica): La ragione sta
nel fatto che nel frattempo si sono verificate delle domande da parte di imprese
per cui riteniamo che sia necessaria questa cifra contributi in conto capitali per
spese di ristrutturazioni non coperte da mutuo. E’ una variazione sulle domande
presentate nel corso dell’anno.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zur Abstimmung über dieses Kapitel ab:
mit 9 Stimmenthaltungen und 15 Ja-Stimmen genehmigt.
Wer möchte zum eigentlichen Abänderungsantrag sprechen? Abgeordneter Willeit, bitte.
WILLEIT (Ladins): Ich möchte den Landesrat für Schule und Kultur
um eine Erläuterung zu dieser Art von Umbuchung von Kapitel 33116 auf Kapitel 33111 ersuchen. Es geht hier um einen Betrag von 120.000.000 Lire.
KLOTZ (UFS): An den Landesrat Saurer betreffend das Kapitel
51200: “Beiträge für die Förderung, die Entwicklung und die Ausübung der offenen Betreuung der Betagten.” Hier ist ein Minus von 200.000.000 Lire vorgesehen. Gemessen am Gesamthaushalt ist das zwar nur eine kleine Summe,
aber gemessen an mancher Leistung doch eine große. Für sehr viele sind auch
5.000.000 Lire viel Geld. Hier geht es immerhin um einen sehr wichtigen Dienst,
nämlich um die offene Altenbetreuung.
In Kapitel 51410 - Ausgaben für die Betreuung der Körperbehinderten
und Zivilinvaliden, Zivilblinden, Taubstummen - sehen wir ein Minus von
300.000.000 Lire. Auch das ist im Verhältnis zum gesamten Haushalt ein kleiner Betrag, aber wenn es die Einzelnen betrifft, dann ist jeder Hunderttausender wichtig. Insofern bitte ich um Auskunft, warum das hier gestrichen wird.
SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Ich möchte darauf
hinweisen, daß wir jetzt schon eine Übersicht über die Erfordernisse des heurigen Jahres haben. Aufgrund der Programme und Dienste, die geleistet werden,
können wir auf diese kleinen Summen, die wir auf anderen Kapiteln dringend
brauchen, verzichten. Es war ja nur möglich, innerhalb der Kapitel Verschiebungen vorzunehmen. Die Dienst funktionieren, weshalb nichts zurückgenommen werden muß. Im Gegenteil, wir sind sogar im Aufbau. Also, nach unseren
Berechnungen können wir auf diese 500.000.000 Lire, die wir auf einem anderen Kapitel brauchen, verzichten.
PRÄSIDENTIN: Carlo Willeit, ich muß Sie bitten, Ihre Frage zu wiederholen. Der Landesrat möchte dann darauf eingehen.
- 73 -
WILLEIT (Ladins): Ich hatte gefragt - ohne dagegen zu sein -, warum
diese Umbuchung von 120.000.000 Lire vom Kapitel 33116 auf das Kapitel
33111 erfolgen muß. Welchen spezifischen Zweck verfolgt diese Umbuchung?
HOSP (Landesrat für deutsche und ladinische Schule und Kultur,
deutsches Schulamt, ladinisches Schulamt, Denkmalpflege - SVP): Die
Kapitel 33111 und 33116 waren bereits unter Artikel 1 zur Behandlung aufgerufen worden. Selbstverständlich können wir noch einmal darüber sprechen. Kapitel 33111 betrifft die kulturellen Tätigkeiten und Kapitel 33116 die Investitionsausgaben. Es wurde genauestens erklärt, daß 2.000.000.000 Lire auf das Kapitel kommen, das wir der deutschen Seite zuteilen und 1.000.000.000 Lire auf
das Kapitel, das wir der italienischen Seite zuteilen. Für das Kulturzentrum in
Sterzing wurden 3.000.000.000 Lire vorgesehen. Über die anderen Ausgaben
wurde bereits gesprochen.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Regierung zu Artikel 3: mit 5 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen und
18 Ja-Stimmen genehmigt.
Kollege Ianieri, ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Ihr Änderungsantrag hinfällig ist, da Ihr und vom Abgeordneten Benussi zu Artikel 1 des
Landesgesetzentwurfes Nr. 125/97 eingebrachter Abänderungsantrag nicht genehmigt worden war.
Bevor wir über den so geänderten Artikel 3 diskutieren, haben wir die
letzten Kapitel zu besprechen. Ich beginne bei der Nummer 12101 der Kollegin
Klotz an Landesrat Viola. Frau Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (UFS): Dieses Kapitel trägt den Titel “Fonds für die Gewährung von Produktivitätsprämien an Einzelne und an Arbeitsgruppen”. Wir haben
bereits in Zusammenhang mit dem Artikel 9 des Landesgesetzentwurfes Nr. 125/97 darüber gesprochen. Da ist es auch um die Leistungsprämien
gegangen. Ich möchte um Auskunft ersuchen, denn für die Auszahlung dieser
Leistungsprämien ist ein Plus von 7.000.000.000 Lire vorgesehen. Natürlich ist
das für mich seit gestern noch suspekter geworden. Landesrat Viola hat nämlich zugegeben, daß die automatischen Vorrückungen gestrichen sind, und
daß jetzt vorgesehen ist, daß der Amtsdirektor unterschreibt und bestätigt, daß
der Bedienstete die Leistung erbracht hat. Im Grunde genommen ist das ein
entwürdigender Vorgang, eine zusätzliche Zitterpartie, so wie wir es in den letzten Wochen des öfteren auch in anderen Bereichen gesehen haben.
7.000.000.000 Lire sind ein schöner Patzen Geld und wir haben gestern die
Bestätigung bekommen, daß man nicht gewillt ist, diese Berufsbilder umzusetzen, obwohl für einen Teil der Bediensteten - ich hatte das Problem des neuen
Berufsbildes “qualifizierter Sekretariatsassisent/in” herausgenommen - ... Dieses Berufsbild wird einfach nicht umgesetzt. Man sagt: “Wir zahlen weiter die
Leistungsprämie aus!” In diesem Fall ist das für die Landesverwaltung vorteil-
- 74 -
haft, da sie sich den Wettbewerb erspart. Warum ist dieses Plus vorgesehen?
Könnte man nicht einen Teil des Geldes für die Umsetzung dieser Berufsbilder
verwenden und damit auch den Erwartungen des Personals gerecht werden?
Wenn nämlich die gesetzliche Maßnahme da ist, dann erwartet sich das Personal, daß es die entsprechende Chance bekommt, um in die nächste Funktionsebene aufzusteigen. Wie gesagt, das ist eine Menge Geld, mit welchem man
eine weniger demütigende und korrektere Behandlung eines Teils des Personals finanzieren könnte.
VIOLA (Assessore all’amministrazione del personale, industria,
formazione professionale italiana - Autonomia Dinamica): Ancora una precisazione credo possa essere utile per quanto riguarda la questione degli scatti.
E’ bene chiarire che gli scatti biennali rimangono. A differenza del passato
questi scatti biennali sono riconosciuti purché ci sia un parere positivo sulla
produttività del singolo. Non è prevedibile, se non in casi eccezionali, che questi
scatti non siano riconosciuti.
Questa è la dimostrazione che applichiamo il contratto di comparto per
il personale provinciale che è entrato in vigore con la pubblicazione il 27 maggio
di quest’anno. In questo nuovo contratto di comparto, che è stato firmato da
una grandissima parte di sindacati, sono previsti per la prima volta dei premi di
produttività. Questi sono sottoposti a due tipi di controllo. Prima di tutto gli uffici
presentano degli obiettivi annuali per poter chiedere i premi di produttività.
Questi obiettivi devono essere verificati da un nucleo di valutazione, sono tecnici esperti della nostra amministrazione, i quali diranno se questi obiettivi sono
degni di un premio di produttività, perché se uno si limita a dire che si impegna
a rispondere al telefono quando suona, questa è un’attività normale e non una
cosa eccezionale. Il premio di produttività potrebbe essere per esempio ridurre i
tempi di trattazione di una domanda di contributo. La media dell’anno precedente era di 4 mesi, quest’anno sarà di tre mesi. Riconosciuto questo, il dirigente preposto dichiara - una forma di autocertificazione - che gli obiettivi speciali sono stati raggiunti. Il nucleo di valutazione farà una verifica a campione, o
su indicazione della Giunta provinciale, se questa certificazione è vera. Per poter poi liquidare questi premi abbiamo stanziato la somma di 7 miliardi che era
stata riservata peraltro nel dicembre 1996.
Inizia quindi una nuova fase, quella dei premi di produttività, della loro
individuazione, valutazione e della loro messa in bilancio. Il prossimo anno la
somma probabilmente aumenterà. Questa è una filosofia nuova della nostra
amministrazione. Per questo è già stata stipulata una convenzione con una società altamente specializzata. C’è un corso per i nostri dirigenti che partirà
nell’autunno di quest’anno per formare i dirigenti alla logica dell’individuazione
degli obiettivi, del coinvolgimento, perché nel contratto sta scritto che i dirigenti
sono tenuti a coinvolgere il personale nella definizione di questi obiettivi.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zur Abstimmung über dieses Kapitel: mit
6 Stimmenthaltungen, 4 Nein-Stimmen und 18 Ja-Stimmen genehmigt.
- 75 -
Das nächste zu behandelnde Kapitel trägt die Nummer 12156. Frau
Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (UFS): Das ist eine sehr interessante Sache. Es handelt sich
um die Ausgaben für die Speisegutscheine für das Landespersonal. Weil es gut
zusammenpaßt, nehme ich das darauffolgende Kapitel gleich mit: “Jährlicher
Beitrag für die Führung der Mensa der Landesbediensteten”. Sie können sich
vorstellen, auf was ich hinauswill.
Neu geschaffen wurde das Einnahmekapitel 101 mit dem Titel “Anteil des Überschusses des vorhergehenden Jahres, der für bestimmte Ausgaben zweckbestimmt ist”. Hier ist ein Plus von fast 80 Milliarden Lire vorgesehen. Für die
Ausgabe für die Speisegutscheine für das Landespersonal ist immerhin ein
Plus von 1 ½ Milliarden Lire vorgesehen. Für die Führung der Mensa ist ein
Plus von 40 Millionen Lire vorgesehen. Herr Landesrat, ist es nicht möglich, im
Rahmen der 80 Milliarden Lire endlich den Beschluß des Landtages, den wir im
Mai gefaßt haben, umzusetzen? Die Kollegin Zendron hat zurecht darauf aufmerksam gemacht, daß es nicht nur ein Anliegen der Frauen sein sollte, sondern auch der Männer. Damit würden die Polemiken endlich aufhören. Sie haben den Brief mit den schönen Zitaten der antiken Philosophen und Schriftsteller - das dürfte Ihnen gefallen haben - der Kindergartendirektorin Aigner bekommen. Hat dieser Brief etwas genützt?
VIOLA (Assessore all’amministrazione del personale, industria,
formazione professionale italiana - Autonomia Dinamica): Innanzitutto un
chiarimento sul’utilizzazione di questa somma di un miliardo e mezzo. La legge
di contrattazione impone di fissare queste cifre quando sono a contratto. Non
riguarda il problema delle mense per le assistenti e insegnanti di scuola materna, perché su questo è aperta una trattativa. La riunione è convocata per
lunedì prossimo con i rappresentanti del personale. Mi auguro che lì troveremo
una soluzione.
Può essere interessante invece come informazione a che cosa serve
questa somma. Nel nuovo contratto di comparto, quello che prevede i piani di
produttività di cui ho parlato prima, è anche prevista per la prima volta il riconoscimento da parte della Giunta provinciale di una somma di 5 o di 6 mila
lire per tutto il personale della provincia di Bolzano che consuma i pasti al di
fuori dell’orario di servizio. Fino ad oggi succedeva che soltanto coloro che
venivano a mangiare alla mensa di via Raiffeisen potevano usufruire di un
pasto a prezzo agevolato. Abbiamo convenuto con le parti sindacali che la Giunta provinciale darà un buono di 6.000 per tutti coloro che abitano nella
periferia fuori Bolzano. E’ stata fatta una gara d’appalto in modo che vari ristoratori privati possano offrire, a prezzi migliori possibili, un pasto a chi ne fa
richiesta sulla base di una prenotazione precisa, e noi rimborsiamo 6.000 lire al
personale, il quale paga la differenza.
Per quanto riguarda infine la questione che Lei ha citato, ho letto con
interesse la lettera della direttrice Aigner. Sono arrivate però anche lettere di al-
- 76 -
tre direttrici che invece dicono esattamente il contrario. Le lettere quindi di per
sé non sono sufficienti. Posso però dire che è intenzione dell’amministrazione,
stabilire nel nuovo contratto intercompartimentale una normativa generale secondo cui, comunque sia, tutti coloro che consumano un pasto durante l’orario di
servizio con gli handicappati, nella casa di riposo, ecc. paghino il costo vero,
nudo e crudo della farina, del condimento ecc. Quindi non c’è più il problema
solo delle insegnanti di scuola materna, ma di tutti coloro che per esigenze di
servizio devono mangiare in servizio, a cui viene richiesto il puro costo delle
spese, senza calcolare riscaldamento, affitto ecc. Il problema generale delle
scuole materne viene quindi ridimensionato in un discorso preciso, ma per far
questo bisogna cambiare delle regole.
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
Dott. UMBERTO MONTEFIORI
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione: approvato con 9 astensioni e
i restanti voti favorevoli.
Capitolo 31260: Collega Klotz, prego.
KLOTZ (UFS): Ich verzichte!
PRESIDENTE: Va bene.
Capitolo 51455: Collega Klotz, prego.
KLOTZ (UFS): Ich verzichte!
PRESIDENTE: Capitolo 52131: La parola alla collega Klotz.
KLOTZ (UFS): Ich verzichte!
PRESIDENTE: Capitolo 52230: Collega Klotz, ritira anche questo capitolo?
KLOTZ (UFS): Nein. Es handelt sich um Zuweisungen aus dem Landesgesundheitsfond für den Ankauf von medizinisch-technischen Geräten, wobei ein Plus von 3 ½ Milliarden Lire vorgesehen ist. Wir haben zwar allgemein
darüber gesprochen, aber ich möchte doch in Erfahrung bringen, um welche
Geräte es sich hier handelt.
SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): An sich ist das
Kapitel etwas unterdotiert, da wir für die Erneuerung 18.000.000.000 Lire kalkuliert haben. Wir haben in den letzten Jahren etwas vorgesorgt. Die wesentliche
Summe aus diesen zusätzlichen Haushaltsmitteln wird für die Erneuerung der
- 77 -
Computertomographen verwendet, da diese mittlerweile überholt sind. Was die
bildgebenden Dinge anbelangt, müssen wir diese erneuern, da unsere Unterlagen auch an die Universitätskliniken geschickt werden. Insofern müssen wir auf
dem neuesten Stand sein.
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione: approvato con 8 astensioni e
i restanti voti favorevoli.
Capitolo 54016: La parola alla consigliera Kury.
KURY (GAF-GVA): Herr Landesrat, ist meine Annahme richtig, daß
wiederum Gelder an die Region zurückgehen müssen, da sie nicht genützt
werden? Das ist eigentlich jedes Jahr der Fall, wobei ich denke, daß das nicht
tragbar ist. Schließlich handelt es sich um Gelder, die für besondere soziale
Schichten reserviert sind. Meine Frage an den Landesrat und an seine Kollegen
in der Landesregierung: Was gedenkt man dagegen zu tun, um sich nicht sagen lassen zu müssen, daß man nicht imstande ist, bereitgestellte Gelder auszugeben?
SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Herr Präsident,
Kolleginnen und Kollegen! Was mich persönlich betrifft, habe ich alles in meiner
Macht Stehende getan, dafür zu sorgen, daß diese Gelder ausgegeben werden. Ich glaube, daß wir auch die Möglichkeit gehabt hätten, den diesbezüglichen Gesetzesentwurf im Juli zu behandeln. Sie wissen aber, wie die Arbeiten
im Regionalrat vor sich gehen. Die entsprechenden Änderungen sind ausgearbeitet. Wir hoffen, daß dieser Gesetzesentwurf im September zur Behandlung
kommt und die Gelder, gerade was die Familien und deren Bedürfnisse anbelangt, entsprechend eingesetzt werden können.
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione: approvato con 5 voti contrari,
4 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Capitolo 73046: Collega Klotz, prego.
KLOTZ (UFS): Ich verzichte!
PRESIDENTE: Va bene. Allora abbiamo ancora il capitolo 75013. La
parola alla consigliera Klotz.
KLOTZ (UFS): Es handelt sich um ein neugeschaffenes Kapitel mit
dem Titel “Beiträge an Institute, Körperschaften, Vereinigungen und Organisationen für den Ankauf, die Erweiterung, die Modernisierung, den Bau und die
Einrichtung von Büroräumen”. Das entsprechende Gesetz stammt aus dem
Jahr 1973. Um welche Projekte handelt es sich hier? Es ist immerhin eine
Summe von 2.000.000.000 Lire veranschlagt.
- 78 -
FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP):
Das Gesetz ist vom Landtag vor wenigen Monaten dahingehend ergänzt worden, daß die Landesregierung nun auch die Möglichkeit hat, für den Bau und
die Errichtung von Büroräumen Beiträge zu gewähren. Die Landesregierung hat
diesem Willen des Landtages mit der Errichtung dieses Kapitels Rechnung getragen und wird dann einen Beitrag für die Errichtung von neuen Büroräumlichkeiten von seiten von Landesverbänden der Wirtschaft gewähren.
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione: approvato con 3 voti contrari,
6 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Capitolo 82010: La parola alla consigliera Klotz.
KLOTZ (UFS): Das sollte in Zusammenhang mit dem nächsten Kapitel - 82030 - behandelt werden, denn diese beiden Kapitel gehören zusammen.
Bei den Ausgaben für das Sachgebiet betreffend Veranstaltungen, Veröffentlichung, Unterlagen, fotographische Ausrüstung, Werbetätigkeit, Herstellung,
Ankauf von Filmausrüstung und für das Verfassen von statistischen Arbeiten
und Übersetzungen kommen 70.000.000 Lire dazu. Anscheinend kommt diese
Summe vom Kapitel betreffend die Entschädigung und Spesenrückvergütung
an das mit Dienstvertrag beauftragte Personal für Studien, Dienstleistungen im
Interesse des Sonderbetriebes für Bodenschutz, Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Ausgaben für Abnahmen der von ihm errichteten Bauten weg.
Landesrat Kofler, in Zusammenhang mit dem Beschlußantrag betreffend die
Bodenversiegelung und Wildbachverbauung haben wir gesagt, daß es notwendig wäre, das Personal entsprechend zu schulen und einen Maßnahmenkatalog
zu erstellen. Bitte erklären Sie uns, weshalb diese 70.000.000 Lire ausgerechnet auf das Kapitel betreffend Werbetätigkeit, fotographische Ausrüstung usw.
kommen.
LAIMER (Landesrat für Wasserwirtschaft und Wasserschutzbauten, Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien - SVP): Das ist ganz einfach, Frau Klotz. Auf dem Kapitel 82030
sind diese 70 Millionen Lire laut unseren Abschätzungen nicht notwendig, während uns dieses Geld auf dem Kapitel 82010 für den Ankauf von Filmausrüstung und für das Verfassen von statistischen Arbeiten wichtig erscheint.
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione sul capitolo 82010: approvato
con 3 voti contrari, 6 astensioni e 18 voti favorevoli.
Mettiamo in votazione il capitolo 82030: approvato con 3 voti contrari,
6 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Chi desidera intervenire sull’articolo 3? Nessuno. Passiamo alla votazione: approvato con 7 voti contrari, 2 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 4
Aumento del fondo di riserva per spese obbligatorie
- 79 -
1. La dotazione del fondo di riserva per spese obbligatorie, stabilita
dall'articolo 4 della legge provinciale 30 gennaio 1997, n. 2, è aumentata di lire 1 miliardo.
---------Aufstockung des Reservefonds für Pflichtausgaben
1. Die Dotierung des Reservefonds für Pflichtausgaben, die in Artikel 4 des Landesgesetzes vom 30. Jänner 1997, Nr. 2, festgelegt
ist, ist um 1 Milliarde Lire erhöht.
E’ stato presentato un emendamento, presentato dagli assessori Di
Puppo e Achmüller: “Nell’articolo 4 di citato disegno di legge provinciale
n. 126/97 le parole “1 miliardo” sono sostituite dalle parole “2 miliardi”.
“Im Artikel 4 des genannten Landesgesetzentwurfes Nr. 126/97 werden die Worte “1 Milliarde” mit den Worten “2 Milliarden” ersetzt.
La parola all’assessore Di Puppo.
DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Si
tratta di un ulteriore stanziamento di un miliardo. Quindi si arriva a due miliardi,
per quanto riguarda la legge provinciale n. 126/97, relativa alle spese che sono
sostenute dalla Provincia ma non ancora erogate, per le quali siamo obbligati a
mantenere una riserva, che per il momento è inferiore al 50%. Quindi abbiamo
ritenuto di aggiungere questo miliardo al fine di avere una copertura leggermente superiore a quella prevista.
L’ideale sarebbe avere la copertura totale per le spese per le quali sono già stati assunti impegni da parte della Provincia, ma secondo l’esperienza
credo che restando intorno al 50% riusciamo a superare l’esercizio.
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione: approvato con 5 voti contrari,
5 astensioni e i restanti voti favorevoli.
C’è qualcuno che desidera intervenire sull’articolo 4? Nessuno. Andiamo in votazione: approvato con 9 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 5
Modifiche agli allegati n. 3 e 4 al bilancio 1997
1. Negli allegati n. 3 e 4 al bilancio di previsione per l'anno 1997,
relativi ai fondi globali per far fronte ad oneri derivanti da nuovi
provvedimenti legislativi sono introdotte le variazioni indicate
nell'annessa tabella C.
---------Änderungen an den Anlagen 3 und 4 zum Haushalt 1997
1. An den Anlagen 3 und 4 zum Haushaltsvoranschlag für das Jahr
1997 - sie betreffen die Sammelfonds für Ausgaben, die mit neuen
Gesetzgebungsmaßnahmen verbunden sind - sind die in der Anlage C angegebenen Änderungen angebracht.
- 80 -
Do lettura di un emendamento, presentato dagli assessori Di Puppo e
Achmüller:
Oggetto del prevvedimento e stanziamenti:
Allegato 3
1. Accantonamento per il finanziamento di nuove competenze trasferite o delegate dallo Stato
Competenza lire - 30.000.000.000
Cassa
lire - 10.000.000.000
2. Incentivazione all’economia
Competenza lire
- 5.000.000.000
Cassa
lire
- 2.000.000.000
Allegato 4
2. Società per l’energia
Competenza
lire
- 10.000.000.000
Cassa lire - 10.000.000.000
3. Incentivazioni all’economia
Competenza lire - 12.970.000.000
Cassa lire - 5.000.000.000
Anlage 3
1. Rückstellung für die Finanzierung von Zuständigkeiten,
neu übertragen oder delegiert werden
Kompetenz Lire - 30.000.000.000
Kasse Lire - 10.000.000.000
2. Wirtschaftsförderung
Kompetenz Lire - 5.000.000.000
Kasse Lire - 2.000.000.000
Anlage 4
2. Energiegesellschaft
Kompetenz
Lire
Kasse
Lire
3. Wirtschaftsförderung
Kompetenz
Lire
Kasse
Lire
welche vom Staat
- 10.000.000.000
- 10.000.000.000
- 12.970.000.000
- 5.000.000.000
C’è qualcuno che desidera intervenire? Nessuno. Passiamo alla votazione: approvato con 3 astensioni, 4 voti contrari e i restanti voti favorevoli.
C’è qualcuno che desidera intervenire sull’articolo 5? Nessuno. Passiamo alla votazione: approvato con 3 astensioni, 6 voti contrari e i restanti voti
favorevoli.
Art. 6
Variazioni al bilancio pluriennale 1997-1999
- 81 -
1. Le variazioni al bilancio di previsione per l'anno finanziario 1997,
di cui agli articoli 2 e 3, si intendono apportate anche alle previsioni
del bilancio pluriennale 1997-1999.
2. Nel bilancio pluriennale 1997-1999 sono introdotte, relativamente alle previsioni per il biennio 1998-1999, le variazioni indicate nell’allegata tabella D.
---------Änderungen am mehrjährigen Haushalt 1997-1999
1. Die in den Artikeln 2 und 3 angeführten Änderungen am Haushaltsvoranschlag für das Finanzjahr 1997 gelten auch für die Veranschlagungen des mehrjährigen Haushaltes 1997-1999.
2. Der mehrjährige Haushalt 1997-1999 ist, was die Veranschlagungen für den Zweijahreszeitraum 1998-1999 betrifft, gemäß Anlage D geändert.
Do lettura di un emendamento, presentato dagli assessori Di Puppo e
Achmüller:
“1. Al punto A) Sezione 4 - Settore 4.1 l’importo + 4.830 (+4.830) è
sostituito con l’importo + 30.000 (+ 30.000). Il totale + 6.950 è sostituito con
+ 31.120. 2. Al punto B) Sezione 10 - Settore 10.2 l’importo - 6.950 è sostituito
con l’importo - 32.120.
“1. Bei Punkt A) Sektion 4 - Sektor 4.1 - der Betrag von + 4.830 (+
4.830) ist mit dem Betrag von + 30.000 (+ 30.000) ersetzt. Der Gesamtbetrag
von + 6.950 ist mit dem Betrag von 31.120 ersetzt. 2. Bei Punkt B) Sektion 10 Sektor 10,2 - der Betrag von - 6.950 ist mit dem Betrag von - 31.120 ersetzt.”
C’è qualcuno che desidera intervenire? La consigliera Klotz, ne ha facoltà.
KLOTZ (UFS): Über die Sektion 4 - Geförderter Wohnbau - haben wir
bereits früher gesprochen. Es handelt sich um eine Erhöhung von
4.830.000.000 Lire auf immerhin 30 Milliarden Lire. Bei Punkt B) - Ausgaben,
die mit neuen Gesetzgebungsmaßnahmen zusammenhängen - ist der Betrag
von knapp 7 Milliarden Lire mit dem Betrag von 32 Milliarden ersetzt worden.
Herr Landesrat, um welche neuen Gesetzgebungsmaßnahmen handelt es
sich?
DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Si
tratta della copertura per maggiori oneri nell’ambito dell’edilizia abitativa agevolata a copertura del prossimo biennio e del bilancio pluriennale.
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione sull’emendamento: approvato
con 6 voti contrari, 2 astensioni e i restanti voti favorevoli.
C’è qualcuno che desidera intervenire sull’articolo 6? Nessuno. Andiamo in votazione: approvato con 2 astensioni, 6 voti contrari e i restanti voti
favorevoli.
Art. 7
- 82 -
Assestamento del bilancio della Cassa provinciale antincendi
1. L'ammontare dei residui attivi e passivi alla chiusura dell'esercizio 1996, indicati rispettivamente nello stato di previsione dell'entrata ed in quello della spesa del bilancio della Cassa provinciale
antincendi per l'anno 1997, allegato al bilancio della Provincia, è
aggiornato in conformità alle risultanze del rendiconto per l'esercizio finanziario 1996 della Cassa stessa, allegato al rendiconto
generale della Provincia.
2. Nel bilancio di previsione della Cassa provinciale antincendi per
l'anno 1997 sono introdotte le variazioni indicate nell'annessa tabella E.
---------Nachtragshaushalt der Landesfeuerwehrkasse
1. Der bei Abschluß der Haushaltsgebarung 1996 veranschlagte
Betrag der Einnahme- und Ausgaberückstände, die in den Einnahme- und Ausgabeveranschlagungen des Haushaltes der Landesfeuerwehrkasse für das Jahr 1997 (Anlage zum Landeshaushalt) eingeschrieben sind, ist aufgrund der Ergebnisse der Rechnungslegung der Landesfeuerwehrkasse für das Finanzjahr 1996
(Anlage zur Rechnungslegung des Landes) geändert.
2. Der Haushaltsvoranschlag der Landesfeuerwehrkasse für das
Jahr 1997 ist gemäß Anlage E geändert.
C’è qualcuno che desidera intervenire? Nessuno. Passiamo alla votazione: approvato con 4 voti contrari, 6 astensioni e i restanti voti favorevoli.
Art. 8
Clausola d'urgenza
1. La presente legge è dichiarata urgente ai sensi dell'articolo 55
dello Statuto speciale per la Regione Trentino-Alto Adige ed entrerà in vigore il giorno successivo a quello della sua pubblicazione
nel Bollettino Ufficiale della Regione.
La presente legge sarà pubblicata nel Bollettino Ufficiale della Regione. È fatto obbligo a chiunque spetti di osservarla e di farla osservare come legge della Provincia.
---------Dringlichkeitsklausel
1. Dieses Gesetz wird im Sinne von Artikel 55 des Sonderstatutes
der Region Trentino-Südtirol als dringend erklärt und tritt am Tage
nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder,
dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen
und für seine Befolgung zu sorgen.
C’è qualcuno che desidera intervenire? Nessuno. Passiamo alla votazione: approvato con 6 voti contrari, 2 astensioni e 21 voti favorevoli.
Siamo alle dichiarazioni di voto. Ha chiesto intervenire il consigliere
Ianieri, ne facoltà.
- 83 -
IANIERI (I Liberali - Unione di Centro Liberale): Io non ho chiesto di
intervenire, ma comunque voto contro.
WILLEIT (Ladins): Ich habe meinen Standpunkt bereits heute Vormittag dargelegt. Ich habe gesagt, daß die gute finanzielle Situation keiner gleichwertigen demokratischen und politischen Situation entspricht. Hinzu kommen
noch die Einwände in bezug auf die Aufteilung bestimmter Mittel, die nicht in
gerechter Art und Weise erfolgt. Ich beziehe mich vor allem auf jene Mittel, welche die Wohnbauförderung und die öffentlichen Bauten anbelangen. Meine Position ist also die, die ich bereits bei den einzelnen Kapiteln eingenommen habe, und zwar eine Position der Enthaltung.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Die Freiheitlichen stimmen gegen dieses Gesetz. Gegenüber meiner Stellungnahme anläßlich der Verabschiedung
des Haushaltes hat sich im wesentlichen wenig geändert. Wenngleich im Bericht der Kommission steht, daß die Gelder dieses Nachtragshaushaltes für
große Investitionen verwendet werden, was im Prinzip ja richtig ist, sind aber
auch Dinge dabei, die wir nicht vertreten, wie zum Beispiel die Universität usw.
Ich möchte ein Beispiel nennen, das nicht unbedingt für gute Verwaltung
spricht: Wenn man ein Schulhaus, das vor 3 Jahren gebaut worden ist, jetzt
schließen muß, dann hat man kurzsichtig gehandelt. Wenn die laufenden Ausgaben mit dieser Änderung von 62,5 auf 60,2 Prozent gesenkt werden können,
ist das zwar positiv, aber das ist eine verfälschende Zahl. Die wirkliche Zahl
wird man dann bei der Erstellung des Haushaltes für das nächste Jahr ermessen können. Eine Frage, die bei dieser Diskussion sicherlich zu kurz gekommen ist, weshalb sie auch bei den nächsten Haushaltsdebatten anstehen wird,
ist folgende: Wie finanzieren wir die neuen Kompetenzen, die uns der Staat überträgt? Wo nehmen wir die nötigen Gelder her? Hier braucht es klare Antworten. Bei der Erstellung des Haushaltes für das Finanzjahr 1998 werden wir darüber sicher mehr sprechen. Grundsätzliche neue Ausrichtungen sind beim
Nachtragshaushalt nicht zu erwarten. Da wir bereits gegen den Haushaltsvoranschlag gestimmt haben und da hier keine wesentlichen Änderungen zu erkennen sind, stimmen wir auch gegen den Nachtragshaushalt.
FRASNELLI (SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die
SVP-Fraktion stimmt den beiden Gesetzesentwürfen zu. Sie sind eine weitere
konsequente Umsetzung des Koalitionsprogrammes. Unsere Fraktion begrüßt
die Tatsache, daß nicht nach dem Gießkannenprinzip vorgegangen wurde,
sondern Dotierungen auf wichtige Politikbereiche konzentriert werden, wie etwa
Soziales und Gesundheit, Wirtschaft, Wohnung, Bildung, Transporte und Umwelt. Damit wird der Wirtschaftsstandort Südtirol attraktiver gestaltet, der Sozialraum Südtirol gesichert und der Bildungsstandort Südtirol europäischem Normalniveau angenähert. Der Nachtragshaushalt ist vorausschauend und sozial
ausgewogen. Daher das Ja der SVP-Fraktion. Danke!
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KLOTZ (UFS): Es ist im Grunde ein Armutszeugnis, wenn man im
Rahmen dieses Nachtragshaushaltes nicht einmal die Bereitschaft gezeigt hat,
eine so klare Maßnahme wie die Bereitstellung von Personal für die Wahrnehmung der Kinder- und Jugendanwaltschaft zu genehmigen, obwohl es entsprechende Briefe von Landesrat Hosp gibt. Der Landesrat sagt in diesen Briefen,
daß er dafür ist, daß der Kinder- und Jugendanwalt eingesetzt bzw. die Ausstattung der Volksanwaltschaft vorgenommen wird. Nicht einmal dazu war man
bereit. Also, ich muß sagen, daß es in diesem Zusammenhang einige Peinlichkeiten gibt. Nicht angenommen wurde beispielsweise der Antrag, die unsinnige
Mülldeponie Sachsenklemme endlich aus dem Bauleitplan zu streichen. Auch
der Antrag betreffend den Maßnahmenkatalog zur Verhinderung von Katastrophen wurde abgelehnt. In Zusammenhang mit der Gasleitung ist herausgekommen, daß man mit dem Nachtragshaushalt nicht nur die Entschädigungen an die Bauern, sondern zur Verlegung der neuen Leitungen BrixenBruneck auch Beiträge an die SNAM zahlt. Sonst hat man immer gesagt, daß
die SNAM die entsprechenden Kosten tragen wird. Dem kann man selbstverständlich nicht zustimmen.
Für den Ausbau des Bozner Flughafens ist ein eigenes Kapitel geschaffen worden. Diesbezüglich hatte ich daran erinnert, daß der Flughafen
Genf - immerhin UNO-Stadt - in den nächsten Monaten schließen wird. Der
Flughafen Köln-Bonn wird nächstes Jahr schließen. So sind unsere Anliegen
total unter die Räder gekommen. Nicht einem Anliegen hat man entsprochen.
Weshalb sollten wir also diesem Nachtragshaushalt unsere Zustimmung geben? Wir werden ganz überzeugt dagegen stimmen, auch gegen die Haltung
der Mehrheit, die sich in Antworten auf entsprechende Anfragen gegen ihre eigenen Schwüre verhält. So etwas ist einfach gegen jede politische Moral und
gegen jeden politischen Anstand.
ZENDRON (GAF-GVA): Non si può negare che non abbiamo problemi per quello che riguarda la nostra situazione finanziaria. Però a questo non
corrisponde un’altrettanto buona situazione politica. Il bilancio politico che si
può fare è quello di una democrazia carente, che sposta continuamente la decisione all’interno dell’esecutivo, che non lascia lo spazio giusto al legislativo,
una situazione complessiva in cui negli ultimi mesi abbiamo visto dare alla convivenza dei duri colpi e dobbiamo chiederci, se in una situazione di affluenza e
benessere economico ci sono queste tensioni etniche, che cosa succederebbe
nel caso ci fosse una crisi.
L’unico settore dove si risparmia è quello della scuola, settore dove la
Provincia in questi ultimi tempi ha acquisito competenze ma ha dimostrato di
non essere in grado di affrontare con la progettualità necessaria, e neanche di
stabilire con la capacità un rapporto civile con i soggetti della scuola.
I soldi invece vengono usati spesso per provocare danni. Ne abbiamo
un esempio concreto con la legge urbanistica, che continua il sistema delle
sovvenzioni a pioggia per danneggiare l’ambiente e per incentivare uno sviluppo basato sul consumo delle risorse.
- 85 -
Un altro esempio è venuto oggi con la discussione di un ordine del
giorno da me presentato sull’impermeabilizzazione del suolo. Qui si sceglie di
pagare i danni anziché investire perché i danni non vengano provocati. Questo
credo sia molto simbolico di quella che è la politica che viene fatta da questa
Giunta provinciale.
Non si riesce ad intervenire invece, nonostante questa abbondanza di
mezzi finanziari, in modo forte, risolutivo e qualitativamente elevato nella risoluzione dei problemi del “disagio sociale”. Abbiamo delle forti arretratezze in
alcuni settori, che da tanti anni lo facciamo rilevare ad ogni bilancio e siamo arrivato al punto in cui c’è un accordo nel riconoscere che questi sono problemi
gravi - malati psichici, anziani ecc. - senza però che si decida di investire anche
questi aumenti di risorse finanziarie a disposizione, aumenti in parte inattesi,
per dare una svolta in settori che vedono una azione estremamente carente da
parte di questo governo provinciale.
MINNITI (AN): Penso di non aver bisogno di ripetere gli stessi concetti
espressi in discussione generale per ribadire il nostro no a questi due disegni di
legge.
PRESIDENTE: Mettiamo in votazione il disegno di legge provinciale
n. 125/97. Prego distribuire le schede.
(Votazione a scrutinio segreto - Geheime Abstimmung)
Do lettura dell’esito della votazione: 32 schede consegnate, 1 scheda
bianca, 9 no e 22 sì. Pertanto il disegno di legge provinciale n. 125/97 è approvato.
Mettiamo in votazione il disegno di legge provinciale n. 126/97. Prego
distribuire le schede.
(Votazione a scrutinio segreto - Geheime Abstimmung)
Do lettura dell’esito della votazione: 33 schede consegnate, 1 scheda
bianca, 9 no e 23 sì. Il disegno di legge provinciale n. 126/97 è approvato.
Per regolarità di lavori consiliari vorrei chiedere se c’è qualcuno che è
contrario a che si interrompa la seduta di questo Consiglio adesso. No.
Auguro a tutti buone vacanze e buon riposo. Ci vediamo a settembre.
La seduta è tolta.
ORE 18.20 UHR
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SITZUNG 156. SEDUTA
18.7.1997
Sono intervenuti i seguenti consiglieri:
Es haben folgende Abgeordnete gesprochen:
CIGOLLA 21
DI PUPPO 9, 21, 25, 26, 50, 57, 58, 60, 62, 70, 79, 82
DURNWALDER 31, 34, 37, 38, 39, 71
FRASNELLI 23, 38, 84
FRICK 78
HOLZMANN 60
HOSP 23, 73
IANIERI 19, 60, 83
KLOTZ 15, 22, 23, 24, 25, 26, 28, 42, 46, 50, 51, 53, 54, 58, 70, 71, 72, 73, 75, 76, 77, 78,
81, 84
KOFLER 22, 25, 26, 42
KURY 8, 22, 25, 26, 27, 30, 31, 32, 34, 37, 38, 39, 77
LAIMER 16, 28, 78
LEITNER 47, 58, 60, 61, 83
MAYR 27, 48
MINNITI 54, 85
SAURER 24, 43, 47, 51, 52, 53, 54, 55, 73, 77
VIOLA 72, 74, 75
WILLEIT 22, 29, 58, 72, 73, 83
ZENDRON 13, 56, 84